# Wiener Städtische Kombi: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-krankenzusatz-wiener-staedtische-kombi.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-krankenzusatz-wiener-staedtische-kombi.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt Krankenversicherung Kombi (IPID)](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_KV_Kombi.pdf), Fassung 19. August 2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart (Bausteintarif, Kompakttarif, Erstattung oder Ärzteverzeichnis) | ja | Heilkostenversicherung (stationäre und ambulante Behandlungen) | Art der Versicherung, Seite 1 |
| Versicherbarer Personenkreis (nur gesetzlich Versicherte, auch Beihilfeberechtigte oder Selbständige) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | ja | Sonderklasse: Kostendeckung ergänzend zur Sozialversicherung im Zweibettzimmer | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Freie Wahl von Arzt, Heilpraktiker und Therapeut (kein Hausarzt- oder Netzzwang) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Kalenderjahr | nicht geregelt |  |  |
| Direktabrechnung mit Klinik oder Arzt (Klinikkarte, keine Vorleistung des Versicherten) | ja | Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unterbringung im Zweibettzimmer | ja, bis zur Versicherungssumme | Sonderklasse: Kostendeckung ergänzend zur Sozialversicherung im Zweibettzimmer | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unterbringung im Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung über den Höchstsatz der GOÄ (3,5fach) hinaus bei Honorarvereinbarung | nicht geregelt |  |  |
| Freie Krankenhauswahl (Mehrkosten eines anderen als des nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses) | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassung | ja, bis zur Versicherungssumme | Eingeschränkte Kostendeckung in Nichtvertragskrankenhäusern | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Krankenhaustagegeld je Tag der stationären Behandlung | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt Kostenersatz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rooming-in (Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten der Begleitperson für Kinder | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro je Tag) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Operation mit privatärztlichen Leistungen (Wahlleistung auch ohne Übernachtung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ambulante Operationen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wahlleistungen bei stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Behandlung | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung durch Heilpraktiker | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag für Heilpraktiker und Naturheilverfahren je Kalenderjahr | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkannte Verfahren (Hufelandverzeichnis, auch nicht schulmedizinische Methoden) | ja | Behandlung als Privatpatient bei niedergelassenen Ärzten nach schul- und alternativmedizinischen Methoden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Osteopathie | nicht geregelt |  |  |
| Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsen | nicht geregelt |  |  |
| Zeitraum, in dem der Brillenbetrag einmal gezahlt wird (z. B. alle zwei Kalenderjahre) | nicht geregelt |  |  |
| Sehtest beim Optiker reicht, keine augenärztliche Verordnung nötig | nicht geregelt |  |  |
| Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, Linsenimplantat) | nicht geregelt |  |  |
| Hörgeräte über den Kassenanteil hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinaus | nein | Präventive Behandlungen und Eingriffe | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), etwa Ultraschall, Glaukomvorsorge, Hautkrebs mit Auflichtmikroskop | nicht geregelt |  |  |
| Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe | nicht geregelt |  |  |
| Arzneimittel, die die Kasse nicht zahlt (rezeptfreie Mittel, Naturheilmittel, Homöopathie) | nicht geregelt |  |  |
| Hilfsmittel über die Kassenleistung hinaus (Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe) | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche ambulante Behandlung (Abrechnung nach GOÄ, Privatpatient beim Facharzt) | ja, bis zur Versicherungssumme | Behandlung als Privatpatient bei niedergelassenen Ärzten nach schul- und alternativmedizinischen Methoden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Ambulante Psychotherapie über die Kassenleistung hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsreisekrankenversicherung enthalten | ja | Weltweit Versicherungsschutz für ambulante Leistungen | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Höchstdauer je Auslandsreise | nicht geregelt |  |  |
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, Augenlasern, Hörgeräte) | ja | Wartezeiten für bestimmte Leistungen (z. B. Entbindungen) | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Entfall der Wartezeit bei Unfall oder Anrechnung einer Vorversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen im Antrag | ja | Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag über alle Leistungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Höchstbeträge je Kalenderjahr im ambulanten nichtoperativen Bereich je nach Leistungsart | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im zweiten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im dritten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Ab welchem Versicherungsjahr die Anfangsbegrenzung entfällt | nicht geregelt |  |  |
| Unfallfolgen außerhalb der Anfangsbegrenzung | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Höchstalters | keine | Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Kinder ab Geburt versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragssprünge nach Altersstufen | nicht geregelt |  |  |
| Regeln zur Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Treuhänder, Begrenzung) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Umstellung auf höherwertige Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragsdauer | ja | Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Leistungsfreiheit | ja, bis zur Versicherungssumme | Bonus bei Leistungsfreiheit | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sonderklasse im Spital (Zweibett- oder Einbettzimmer und Arzthonorare) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sonderklasse: Kostendeckung ergänzend zur Sozialversicherung im Zweibettzimmer | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Geltungsbereich der Sonderklasse (Bundesland, ganz Österreich, Privatspitäler, Ausland) | ja | Österreich: Kostengarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Kostenersatz für Wahlärzte ohne Kassenvertrag | ja, bis zur Versicherungssumme | Behandlung als Privatpatient bei niedergelassenen Ärzten nach schul- und alternativmedizinischen Methoden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Erstattungssatz beim Wahlarzt in Prozent der Rechnung nach Abzug der Kassenleistung | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Kalenderjahr in der Sonderklasse | ja, bis zur Versicherungssumme | Selbstbehalte für stationäre Behandlungen und ambulante Operationen ab dem 40. Lebensjahr | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Taggeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse | ja, bis zur Versicherungssumme | Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt Kostenersatz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Cuadro médico (Ärzte- und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz außerhalb des Verzeichnisses (reembolso) in Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag der Erstattung außerhalb des Verzeichnisses (límite anual) | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeiten (carencias) für Operationen, Entbindung und Diagnostik | nicht geregelt |  |  |
| Klinikaufenthalt im Einzelzimmer mit Begleitbett | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vorerkrankungen (enfermedades preexistentes) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt Krankenversicherung Kombi (IPID)

```text
[Seite 1]
   KRANKENVERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                                   Produkt: MEDplus Kombi/MEDplus Kombi PRO


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Heilkostenversicherung (stationäre und ambulante Behandlungen)

         Was ist versichert?                                         Was ist nicht versichert?

          Sonderklasse: Kostendeckung ergänzend zur                   Kosmetische Behandlungen und Produkte
           Sozialversicherung im Zweibettzimmer                        Maßnahmen zur Empfängnisverhütung und
           (im Einbettzimmer mit MEDplus Kombi PRO)                       künstliche Befruchtungen
          Medizinisch notwendige stationäre                           Nahrungsergänzungsmittel
           Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall,
           Schwangerschaft und Entbindung
                                                                       Zahnbehandlungen
          Ambulante Operationen                                       Präventive Behandlungen und Eingriffe
          Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern                Maßnahmen der Geriatrie, Rehabilitation und
          Ersatztagegeld oder Entbindungspauschale statt                 Pflege
           Kostenersatz
          Kosten des Transports durch Rettungsdienst
           oder Krankenwagen                                         Gibt es Deckungsbeschränkungen?
          Kosten der Begleitperson für Kinder
          Behandlung als Privatpatient bei                           !   Selbstbehalte für stationäre Behandlungen und
           niedergelassenen Ärzten nach schul- und                        ambulante Operationen ab dem 40. Lebensjahr
           alternativmedizinischen Methoden                           !   Höchstbeträge je Kalenderjahr im ambulanten
          Mit MEDplus Kombi PRO und ärztlicher                           nichtoperativen Bereich je nach Leistungsart
           Verordnung:                                                !   Heilbehandlungen wegen bestimmter Ursachen
               - Heilbehelfe                                              oder Ereignisse, z. B. nach gerichtlich strafbaren
               - Medikamente                                              vorsätzlichen Handlungen oder nach Suchtgift-
               - Physiotherapeutische Heilbehandlungen                    Missbrauch
               - Psychotherapie                                       !   Eingeschränkte Kostendeckung in
          Wellnesstage in einem Vertragshotel alle zwei                  Nichtvertragskrankenhäusern
           Jahre                                                      !   Wartezeiten für bestimmte Leistungen
          Bonus bei Leistungsfreiheit                                    (z. B. Entbindungen)
                                                                      !   Leistungen für Schwangerschaft und Geburt
                                                                          nur für zur Erwachsenenprämie versicherte
         Die Versicherungssumme ist dem                                   Personen
         Versicherungsvertrag zu entnehmen.


       Wo bin ich versichert?
       Das hängt von Ihrem Tarif ab:

         Österreich: für die Sonderklasse mit Kostengarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz
          Österreich – oder in einzelnen Bundesländern
         Europa: für die Sonderklasse - je nach Bundesland-Tarif Eigenanteil möglich
         Weltweit Versicherungsschutz für ambulante Leistungen

[Seite 2]
              Für die Sonderklasse mit Zusatztarif worldwideMED: für Spitalsaufenthalte in öffentlichen Krankenhäusern; in
              privaten Spitälern Leistungen bis zur Höhe der Behandlungskosten in einem Wiener Vertragskrankenhaus (je nach
              Bundesland-Tarif Eigenanteil möglich)


          Welche Verpflichtungen habe ich?
          - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert
             werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular
             vollständig und ehrlich zu beantworten.
          - Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG schriftlich über
             Änderungen zu informieren, z. B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen,
             Schwangerschaft.
          - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes), eine Änderung der
             Sozialversicherung, der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung und die Kostenerstattung von dritter Seite –
             etwa durch die Sozialversicherung, sind der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich
             bekanntzugeben.
          - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind Rechnungen sowie
             ärztliche Verordnungen und dienliche medizinische Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig.


          Wann und wie zahle ich?
          Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich.
          Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart.


          Wann beginnt und endet die Deckung?
          Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben.
          Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder
          einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn
          sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser
          Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein
          Versicherungsschutz.

          Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
          Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
          Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
          Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag
          wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER
          STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich.


Stand: 19. August 2024
```

