# BarmeniaGothaer Barmenia Mehr Komfort 1-Bett Mehr Komfort 1 Bett: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-krankenzusatz-barmenia-mehr-komfort-1-bett.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Krankenversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-krankenzusatz-barmenia-mehr-komfort-1-bett.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen Mehr Komfort](https://www.krankenkassen.de/download/tarif-zusatzversicherung-versicherungsbedingungen/48/MehrKomfort.pdf), Fassung Stand 01.01.2023 (K 5136 0123 DT)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart (Bausteintarif, Kompakttarif, Erstattung oder Ärzteverzeichnis) | ja | Ergänzungstarif für stationäre Heilbehandlung | Tarifkopf, Seite 1 |
| Versicherbarer Personenkreis (nur gesetzlich Versicherte, auch Beihilfeberechtigte oder Selbständige) | ja | Nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett können Personen versichert werden, die Versicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. | A, Seite 2 |
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | keine | Sie erhalten die tariflichen Leistungen (außer nach Buchstabe B, Ziffer 3) auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. | B, Seite 2 |
| Freie Wahl von Arzt, Heilpraktiker und Therapeut (kein Hausarzt- oder Netzzwang) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Kalenderjahr | nicht geregelt |  |  |
| Direktabrechnung mit Klinik oder Arzt (Klinikkarte, keine Vorleistung des Versicherten) | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung im Zweibettzimmer | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer | B 1, Seite 3 |
| Unterbringung im Einbettzimmer | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt. | B 1, Seite 3 |
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % der Kosten für die gesondert berechnete ärztliche Leistung bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt. | B 2, Seite 3 |
| Erstattung über den Höchstsatz der GOÄ (3,5fach) hinaus bei Honorarvereinbarung | ja | Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang über den Gebührenrahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus. | B, Seite 2 |
| Freie Krankenhauswahl (Mehrkosten eines anderen als des nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses) | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Mehrkosten können entstehen, wenn die GKV die Kosten nicht vollständig übernimmt. | B 3, Seite 3 |
| Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassung | nein | Leistet die GKV oder der andere Kostenträger nicht für die allgemeinen Krankenhausleistungen, entfällt auch die Leistung für allgemeine Krankenhausleistungen nach Tarif Mehr Komfort 1-Bett. | B 3, Seite 3 |
| Krankenhaustagegeld je Tag der stationären Behandlung | ja, bis 100 € | 100 EUR je Tag bis maximal 21 Tage bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme. | B 11, Seite 4 |
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt) | ja, bis 50 € | 25 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus das Ein- oder Zweibettzimmer nicht gesondert berechnet. | B 1, Seite 3 |
| Rooming-in (Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes) | ja, bis zur Versicherungssumme | Voraussetzung ist, dass das Kind nach diesem Tarif versichert und noch keine 16 Jahre alt ist. | B 9, Seite 4 |
| Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro je Tag) | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % der Zuzahlungen, die Sie bei stationären Behandlungen nach dem Sozialgesetzbuch | B 12, Seite 4 |
| Ambulante Operation mit privatärztlichen Leistungen (Wahlleistung auch ohne Übernachtung) | ja, bis zur Versicherungssumme | gesondert berechnete ärztliche Leistungen, Leistungen des Krankenhauses und | B 6, Seite 3 |
| Wahlleistungen bei stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Behandlung | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung durch Heilpraktiker | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag für Heilpraktiker und Naturheilverfahren je Kalenderjahr | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkannte Verfahren (Hufelandverzeichnis, auch nicht schulmedizinische Methoden) | nicht geregelt |  |  |
| Osteopathie | nicht geregelt |  |  |
| Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsen | nicht geregelt |  |  |
| Zeitraum, in dem der Brillenbetrag einmal gezahlt wird (z. B. alle zwei Kalenderjahre) | nicht geregelt |  |  |
| Sehtest beim Optiker reicht, keine augenärztliche Verordnung nötig | nicht geregelt |  |  |
| Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, Linsenimplantat) | nicht geregelt |  |  |
| Hörgeräte über den Kassenanteil hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), etwa Ultraschall, Glaukomvorsorge, Hautkrebs mit Auflichtmikroskop | nicht geregelt |  |  |
| Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe | nicht geregelt |  |  |
| Arzneimittel, die die Kasse nicht zahlt (rezeptfreie Mittel, Naturheilmittel, Homöopathie) | nicht geregelt |  |  |
| Hilfsmittel über die Kassenleistung hinaus (Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe) | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche ambulante Behandlung (Abrechnung nach GOÄ, Privatpatient beim Facharzt) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Psychotherapie über die Kassenleistung hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsreisekrankenversicherung enthalten | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Auslandsreise | nicht geregelt |  |  |
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland | ja, bis zur Versicherungssumme | Medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland | B 13, Seite 4 |
| Allgemeine Wartezeit | keine | Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. | D 1, Seite 5 |
| Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, Augenlasern, Hörgeräte) | keine | Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. | D 1, Seite 5 |
| Entfall der Wartezeit bei Unfall oder Anrechnung einer Vorversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen im Antrag | nicht geregelt |  |  |
| Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag über alle Leistungen | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im zweiten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im dritten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Ab welchem Versicherungsjahr die Anfangsbegrenzung entfällt | nicht geregelt |  |  |
| Unfallfolgen außerhalb der Anfangsbegrenzung | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Höchstalters | keine | Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett endet spätestens zum Ende des Monats, in dem Sie 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir automatisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 1-Bett K um. | D 4, Seite 5 |
| Kinder ab Geburt versicherbar | ja | Ein Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Komfort 1-Bett gibt es nicht. | A, Seite 2 |
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | nein | Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett ist ohne Rückstellung für das Alter kalkuliert. | A, Seite 2 |
| Beitragssprünge nach Altersstufen | ja | Danach ist der Beitrag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen. | C 2, Seite 5 |
| Regeln zur Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Treuhänder, Begrenzung) | ja | Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des § 8b MB/KK 09 ändern. | C 1, Seite 5 |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Umstellung auf höherwertige Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Den Tarif Mehr Komfort 1-Bett K vereinbaren wir ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeit. | D 3, Seite 5 |
| Mindestvertragsdauer | ja | Nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. | D 5, Seite 6 |
| Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Sonderklasse im Spital (Zweibett- oder Einbettzimmer und Arzthonorare) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich der Sonderklasse (Bundesland, ganz Österreich, Privatspitäler, Ausland) | nicht geregelt |  |  |
| Kostenersatz für Wahlärzte ohne Kassenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz beim Wahlarzt in Prozent der Rechnung nach Abzug der Kassenleistung | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Kalenderjahr in der Sonderklasse | nicht geregelt |  |  |
| Taggeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico (Ärzte- und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz außerhalb des Verzeichnisses (reembolso) in Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag der Erstattung außerhalb des Verzeichnisses (límite anual) | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeiten (carencias) für Operationen, Entbindung und Diagnostik | nicht geregelt |  |  |
| Klinikaufenthalt im Einzelzimmer mit Begleitbett | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vorerkrankungen (enfermedades preexistentes) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen Mehr Komfort

```text
[Seite 1]
                 Krankheitskosten-
                 versicherung

                                                                                                         Barmenia
                                                                                                         Krankenversicherung AG
                 Tarif Mehr Komfort 1-Bett
                                                                                                         Barmenia-Allee 1
                                                                                                         42119 Wuppertal
                 Ergänzungstarif für stationäre Heilbehandlung

                 Für Personen, die der deutschen gesetzlichen Kranken-
                 versicherung angehören oder Anspruch auf Heilfürsorge
                 haben.

                 Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Mehr Komfort 1-Bett in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbe-
                 dingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung:

                 Teil I     Musterbedingungen (MB/KK 09) und
                 Teil II    Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13).
                            Die Teile I und II finden Sie in einer separaten Unterlage.
                 Teil III   Tarif Mehr Komfort 1-Bett. Der Teil III liegt Ihnen hier vor.

                 Bezeichnung des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett im Versicherungsschein: KOMF1

                 Stand: 01.01.2023


                 Unsere Leistungen im Überblick
                 Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett. Den genauen Umfang der Leistungen
                 finden Sie auf den folgenden Seiten.


                 Leistungen                                                Erstattung zu        bis zu


                 Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer                    100 %                -

                 Ersatzleistung bei Verzicht auf die                                            -
                 Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer                    25 EUR/Tag


                 Privatärztliche Behandlung (zum Beispiel Chefarzt)        100 %                -

                 Ersatzleistung bei Verzicht auf die                                            -
                 privatärztliche Behandlung                                25 EUR/Tag


                 Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen/          100 %                -
                 freie Krankenhauswahl
K 5136 0123 DT


                 Vor- und nachstationäre Behandlung                        100 %                -


                 Transportkosten                                           100 %                250 EUR je Krankenhausaufenthalt


                                                                      Seite 1 von 6

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                 Leistungen                                                Erstattung zu          bis zu


                 Ambulante Operationen im Krankenhaus                      100 %                  -


                 Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung             100 %                  -


                 Ambulante Entbindungspauschale                            -                      1.000 EUR


                 Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson         100 %                  -
                 im Krankenhaus (Rooming-In für Kinder bis zum
                 16. Lebensjahr)


                 Ärztliche Zweitmeinung                                    100 %                  -


                 Reha-Tagegeld                                             100 EUR/Tag            21 Tage


                 Gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus                    100 %                  -
                 (stationärer Aufenthalt und Transport)


                 Rücktransport aus dem Ausland                             100 %                  -


                 A. Vorbemerkung
                 Wer kann versichert werden?               Nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett können Personen versichert werden, die Ver-
                                                           sicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch
                                                           auf Heilfürsorge haben. Ein Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif
                                                           Mehr Komfort 1-Bett gibt es nicht.

                                                           Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett ist ohne Rückstellung für das Alter kalkuliert. Er endet
                                                           zum Ende des Monats, in dem Sie 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir auto-
                                                           matisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 1-Bett K um, der mit Alterungs-
                                                           rückstellung kalkuliert ist. Sie müssen nichts dafür tun.

                                                           Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie inner-
                                                           halb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen.

                 B. Tarifliche Leistungen
                 Bitte beachten Sie diesen Hinweis!        Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1
                                                           einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträ-
                                                           gers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb
                                                           die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie
                                                           die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen (außer nach Buch-
                                                           stabe B, Ziffer 3) auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt.
K 5136 0123 DT


                                                           Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang über den Ge-
                                                           bührenrahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
                                                           hinaus.

                 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Personen zu nennen.


                                                                         Seite 2 von 6

[Seite 3]
                 Was ist versichert und in welcher
                 Höhe?
                 1. Unterkunft und Verpflegung 100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zwei-
                    im Ein- oder Zweibett-           bettzimmer bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Bei einer
                    zimmer                           stationären Entbindung können Sie sich auch für ein Familienzimmer entscheiden.

                                                          Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes
                                                          wählen:
                                                          25 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus das
                                                          Ein- oder Zweibettzimmer nicht gesondert berechnet.

                 2. Privatärztliche Behandlung    100 % der Kosten für die gesondert berechnete ärztliche Leistung bei einer stationären Heilbe-
                    (zum Beispiel Chefarzt)             handlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Zur privatärztlichen Behandlung gehören auch
                                                        Leistungen durch einen Belegarzt.

                                                          Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes
                                                          wählen:
                                                          25 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus die
                                                          privatärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet.

                 3. Mehrkosten für allgemeine     100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Mehrkosten können entstehen,
                    Krankenhausleistungen/freie         wenn die GKV die Kosten nicht vollständig übernimmt. Beispiel: Sie wählen ein anderes
                    Krankenhauswahl                     Krankenhaus als das in der ärztlichen Einweisung genannte.

                                                          Leistet die GKV oder der andere Kostenträger nicht für die allgemeinen Krankenhaus-
                                                          leistungen, entfällt auch die Leistung für allgemeine Krankenhausleistungen nach Tarif
                                                          Mehr Komfort 1-Bett. Die anderen Leistungen des Tarifs bleiben hiervon unberührt.

                                                          Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Aufenthalt werden nach Ziffer 12 er-
                                                          stattet.

                 4. Vor- und nachstationäre Be-   100 % der Kosten für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus.
                    handlung
                                                          Die vorstationäre Behandlung hat zum Ziel, die Notwendigkeit einer vollstationären
                                                          Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vor-
                                                          zubereiten. Sie ist begrenzt auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf
                                                          Tagen vor Beginn der stationären Behandlung.

                                                          Die nachstationäre Behandlung hat zum Ziel, im Anschluss an eine vollstationäre Kran-
                                                          kenhausbehandlung den Therapieerfolg zu sichern oder zu festigen. Sie ist begrenzt
                                                          auf längstens sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der
                                                          vollstationären Krankenhausbehandlung.

                 5. Transportkosten               100 % der Kosten für den notwendigen Transport zum und vom Krankenhaus bis maximal
                                                        250 EUR je Krankenhausaufenthalt.

                                                          Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Transport werden nach Ziffer 12 er-
                                                          stattet.

                 6. Ambulante Operationen im      100 % der Kosten für
                    Krankenhaus                         - gesondert berechnete ärztliche Leistungen,
                                                        - Leistungen des Krankenhauses und
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                                                        - Vor- und Nachuntersuchungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der am-
                                                            bulanten Operation im Krankenhaus stehen.


                                                                    Seite 3 von 6

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                 7. Ambulante Aufnahme- und        100 % der Kosten für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen im Krankenhaus.
                    Abschlussuntersuchung
                                                           Voraussetzung ist, dass sie im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflich-
                                                           tigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführt werden.

                 8. Ambulante Entbindungs-    1.000 EUR pauschal je Hausgeburt, wenn Sie Ihr Kind zu Hause zur Welt bringen und sich gegen
                    pauschale                           eine stationäre Entbindung im Krankenhaus entscheiden. Als Hausgeburt gilt auch die
                                                        Entbindung in einem Geburtshaus.

                 9. Unterbringung und Verpfle-     100 % der Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, wenn eine Begleit-
                    gung einer Begleitperson im          person während einer stationären Behandlung des Kindes im Krankenhaus stationär
                    Krankenhaus (Rooming-In)             aufgenommen wird.

                                                           Voraussetzung ist, dass das Kind nach diesem Tarif versichert und noch keine 16 Jahre
                                                           alt ist.

                 10. Ärztliche Zweitmeinung        100 % der Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung zu einer stationären Heilbehandlung (zum
                                                         Beispiel bei einer angeratenen Operation). Wenden Sie sich bitte dazu an den von uns
                                                         genannten Dienstleister. Wenn Ihnen hierzu keine Informationen vorliegen, wenden Sie
                                                         sich bitte direkt an uns.

                                                           Falls Sie sich in Folge einer ärztlichen Zweitmeinung für eine andere Behandlung ent-
                                                           scheiden, übernehmen wir die Kosten für diese Behandlung nur, wenn sie nach diesem
                                                           Tarif versichert sind.

                 11. Reha-Tagegeld                100 EUR je Tag bis maximal 21 Tage bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme.
                                                          Wir zahlen das Tagegeld unter folgenden Voraussetzungen:
                                                          - Ein gesetzlicher Rehabilitationsträger übernimmt die Kosten für die Rehabilitations-
                                                              maßnahme.
                                                          - Vor der Rehabilitationsmaßnahme wurden Sie stationär im Krankenhaus behandelt.
                                                          - Die stationäre Behandlung stand mit der Rehabilitationsmaßnahme im Zusammen-
                                                              hang.

                 12. Gesetzliche Zuzahlungen im 100 % der Zuzahlungen, die Sie bei stationären Behandlungen nach dem Sozialgesetzbuch -
                     Krankenhaus (stationärer Auf-    Fünftes Buch (SGB V) in der jeweils gültigen Fassung zu tragen haben. Das sind Zu-
                     enthalt und Transport)           zahlungen für
                                                      - stationäre Krankenhausbehandlung (§ 39 Abs. 4 SGB V) und
                                                      - stationäre Transportkosten (§ 60 Abs. 2 SGB V).

                                                           Bitte reichen Sie einen Beleg mit dem Namen der behandelten Person und der Art und
                                                           Höhe der Zuzahlung ein.

                 13. Rücktransport aus dem         100 % der Kosten für folgende Rücktransporte:
                     Ausland                             - Medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland
                                                             Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie an den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts
                                                             oder in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland transportiert werden müssen.
                                                             Eingeschlossen sind die Kosten für das gegebenenfalls erforderliche, medizinisch
                                                             geschulte Begleitpersonal.
                                                         - Rettungsflüge
                                                             Das sind Krankentransporte mit einem speziell dafür ausgerüsteten und zugelas-
                                                             senen Ambulanzflugzeug. Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie schwer erkrankt
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                                                             oder verletzt sind. Weitere Voraussetzung: Der Rettungsflug ist nach ärztlichem
                                                             Attest die einzige Möglichkeit, eine lebensbedrohliche Entwicklung zu vermeiden.
                                                             Der Rettungsflug muss von einem nach der Richtlinie für die Durchführung von
                                                             Ambulanzflügen anerkannten Flugrettungsunternehmen durchgeführt werden.


                                                                         Seite 4 von 6

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                                                  Zudem ersetzen wir diese Kosten auch in folgenden Fällen:
                                                  - Die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland liegen über den Rück-
                                                     transportkosten.
                                                  - Nach der Prognose des behandelnden Arztes übersteigt die Dauer der Kranken-
                                                     hausbehandlung im Ausland voraussichtlich sieben Tage.

                 C. Beiträge

                 1. Monatliche Raten der          Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge betragen je versicherte Person:
                    Tarifbeiträge
                                                  Tarifliches Eintrittsalter (Altersgruppe)    EUR
                                                  0 - 14                                       4,55
                                                  15 - 21                                      9,17
                                                  21 - 30                                      14,38
                                                  31 - 40                                      23,29
                                                  41 - 50                                      23,78
                                                  51 - 60                                      36,43

                                                  Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des
                                                  § 8b MB/KK 09 ändern.

                 2. Wie berechnet sich das        Abweichend von § 8 Abs. 1.1 TB/KK 13 ist der Beitrag für Kinder (0 - 14 bzw. 15 - 21
                    tarifliche Eintrittsalter?    Jahre) bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 14 bzw. 21 Jahre alt werden.
                                                  Danach ist für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 15 - 21 bzw. 21 - 30 zu
                                                  zahlen.

                                                  Der Beitrag der Altersgruppe 21 - 30, 31 - 40, 41 - 50 bzw. 51 - 60 gilt bis zum Ende des
                                                  Monats, in dem Sie 31 Jahre, 41 Jahre bzw. 51 Jahre alt werden. Danach ist der Bei-
                                                  trag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen.

                 D. Weitere Hinweise zu Ihrem     Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz, die für Sie
                    Versicherungsschutz           wichtig sind. Grundlage sind die Teile I und II der AVB, die wir durch folgende ta-
                                                  rifliche Regelungen ohne Nachteile für Sie geändert oder ergänzt haben.

                 1. Wann beginnt Ihr Versiche-    Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeit-
                    rungsschutz?                  punkt.

                 2. Haben Sie bei einem anderen   Wenn Sie bei einem anderen Versicherer eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab-
                    Versicherer eine Auslands-    geschlossen haben, gehen dessen Verpflichtungen zur Leistung vor. Das gilt auch
                    reise-Krankenversicherung     dann, wenn in dieser Auslandsreise-Krankenversicherung ebenfalls eine nachrangige
                    abgeschlossen?                Haftung vereinbart ist. Gleichwohl müssen Sie den anderen Versicherer nicht zuerst in
                                                  Anspruch nehmen. Die Regelung wirkt sich allein auf den Ausgleich zwischen den Ver-
                                                  sicherern aus. Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet, werden wir in Vorleis-
                                                  tung treten und den Schadensfall bedingungsgemäß regulieren.

                 3. Wie können Sie den Tarif      Sie können den Tarif Mehr Komfort 1-Bett jederzeit in den Tarif Mehr Komfort
                    Mehr Komfort 1-Bett in den    1-Bett K umstellen, der mit Alterungsrückstellung kalkuliert ist.
                    Tarif Mehr Komfort 1-Bett K
                    (mit Alterungsrückstellung)   Den Tarif Mehr Komfort 1-Bett K vereinbaren wir ohne erneute Risikoprüfung und
                    umstellen?                    ohne Wartezeit. Bisher gegebenenfalls vereinbarte Risikozuschläge passen wir bei der
                                                  Umstellung im Verhältnis der Veränderung der Tarifbeiträge an. Der Beitrag für den
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                                                  neuen Tarif richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Umstellung erreichten Lebensalter.

                 4. Wann endet der Tarif          Der Tarif Mehr Komfort 1-Bett endet spätestens zum Ende des Monats, in dem Sie
                    spätestens?                   60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir automatisch auf den leistungsgleichen
                                                  Tarif Mehr Komfort 1-Bett K um. Sie müssen nichts dafür tun.


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                                                     Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie in-
                                                     nerhalb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kün-
                                                     digen.

                 5. Wann können Sie den Tarif        Nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. Sie
                    Mehr Komfort 1-Bett kün-         können den Tarif Mehr Komfort 1-Bett zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der
                    digen?                           Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif
                                                     Mehr Komfort 1-Bett ohne eine Frist täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an
                                                     dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündi-
                                                     gungstag festlegen.

                                                     Beispiel:
                                                     Beginn des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett:             01.06.2022
                                                     Ende der Mindesttarifdauer:                        31.05.2023
                                                     Frühestmöglicher Kündigungstermin
                                                     des Tarifs Mehr Komfort 1-Bett:                    31.05.2023
                                                     Danach ist eine Kündigung jeden Tag möglich.

                 6. Was ist zu beachten, wenn        In diesem Fall endet Ihre Versicherung nach dem Tarif Mehr Komfort 1-Bett an dem
                    Ihre Versicherung in der GKV     Tag, an dem die Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge endet.
                    oder der Anspruch auf Heilfür-   Bitte teilen Sie uns das Ende der Versicherung in der GKV oder Heilfürsorge so schnell
                    sorge endet?                     wie möglich mit.
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                                                                   Seite 6 von 6

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                 Krankheitskosten-
                 versicherung

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                                                                                                         Krankenversicherung AG
                 Tarif Mehr Komfort 2-Bett
                                                                                                         Barmenia-Allee 1
                                                                                                         42119 Wuppertal
                 Ergänzungstarif für stationäre Heilbehandlung

                 Für Personen, die der deutschen gesetzlichen Kranken-
                 versicherung angehören oder Anspruch auf Heilfürsorge
                 haben.

                 Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Mehr Komfort 2-Bett in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbe-
                 dingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung:

                 Teil I     Musterbedingungen (MB/KK 09) und
                 Teil II    Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13).
                            Die Teile I und II finden Sie in einer separaten Unterlage.
                 Teil III   Tarif Mehr Komfort 2-Bett. Der Teil III liegt Ihnen hier vor.

                 Bezeichnung des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett im Versicherungsschein: KOMF2

                 Stand: 01.01.2023


                 Unsere Leistungen im Überblick
                 Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett. Den genauen Umfang der Leistungen
                 finden Sie auf den folgenden Seiten.


                 Leistungen                                                Erstattung zu        bis zu


                 Unterkunft im Zweibettzimmer                              100 %                -

                 Ersatzleistung bei Verzicht auf die                       15 EUR/Tag           -
                 Unterkunft im Zweibettzimmer


                 Privatärztliche Behandlung (zum Beispiel Chefarzt)        100 %                -

                 Ersatzleistung bei Verzicht auf die                       15 EUR/Tag           -
                 privatärztliche Behandlung


                 Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen/          100 %                -
                 freie Krankenhauswahl
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                 Vor- und nachstationäre Behandlung                        100 %                -


                 Transportkosten                                           100 %                250 EUR je Krankenhausaufenthalt


                                                                      Seite 1 von 5

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                 Leistungen                                                Erstattung zu          bis zu


                 Ambulante Operationen im Krankenhaus                      100 %                  -


                 Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung             100 %                  -


                 Ambulante Entbindungspauschale                            -                      1.000 EUR


                 Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson         100 %                  -
                 im Krankenhaus (Rooming-In für Kinder bis zum
                 16. Lebensjahr)


                 Ärztliche Zweitmeinung                                    100 %                  -


                 A. Vorbemerkung
                 Wer kann versichert werden?               Nach dem Tarif Mehr Komfort 2-Bett können Personen versichert werden, die Ver-
                                                           sicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch
                                                           auf Heilfürsorge haben. Ein Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Komfort
                                                           2-Bett gibt es nicht.

                                                           Der Tarif Mehr Komfort 2-Bett ist ohne Rückstellung für das Alter kalkuliert. Er endet
                                                           zum Ende des Monats, in dem Sie 60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir auto-
                                                           matisch auf den leistungsgleichen Tarif Mehr Komfort 2-Bett K um, der mit Alterungs-
                                                           rückstellung kalkuliert ist. Sie müssen nichts dafür tun.

                                                           Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie inner-
                                                           halb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen.

                 B. Tarifliche Leistungen
                 Bitte beachten Sie diesen Hinweis!        Der Tarif Mehr Komfort 2-Bett bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1
                                                           einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträ-
                                                           gers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb
                                                           die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie
                                                           die Rechnungen einreichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen (außer nach Buch-
                                                           stabe B, Ziffer 3) auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt.

                                                           Wir erstatten die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang über den Ge-
                                                           bührenrahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
                                                           hinaus.

                 Was ist versichert und in welcher
                 Höhe?
                 1. Unterkunft im Zweibett-        100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibett-
                    zimmer                               zimmer bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Bei einer
                                                         stationären Entbindung können Sie sich auch für ein Familienzimmer entscheiden. In
                                                         dem Fall übernehmen wir die Kosten in Höhe des Zweibettzimmers.
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                 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Person zu nennen.


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                                                            Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes
                                                            wählen:
                                                            15 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus das
                                                            Zweibettzimmer nicht gesondert berechnet.

                 2. Privatärztliche Behandlung      100 % der Kosten für die gesondert berechnete ärztliche Leistung bei einer stationären Heilbe-
                    (zum Beispiel Chefarzt)               handlung, Entbindung oder Fehlgeburt. Zur privatärztlichen Behandlung gehören auch
                                                          Leistungen durch einen Belegarzt.

                                                            Sie können an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes
                                                            wählen:
                                                            15 EUR für jeden Tag einer vollstationären Behandlung, wenn das Krankenhaus die
                                                            privatärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet.

                 3. Mehrkosten für allgemeine       100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Mehrkosten können entstehen,
                    Krankenhausleistungen/freie           wenn die GKV die Kosten nicht vollständig übernimmt. Beispiel: Sie wählen ein anderes
                    Krankenhauswahl                       Krankenhaus als das in der ärztlichen Einweisung genannte.

                                                            Leistet die GKV oder der andere Kostenträger nicht für die allgemeinen Krankenhaus-
                                                            leistungen, entfällt auch die Leistung für allgemeine Krankenhausleistungen nach Tarif
                                                            Mehr Komfort 2-Bett. Die anderen Leistungen des Tarifs bleiben hiervon unberührt.

                                                            Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Aufenthalt werden nicht erstattet.

                 4. Vor- und nachstationäre Be-     100 % der Kosten für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus.
                    handlung
                                                            Die vorstationäre Behandlung hat zum Ziel, die Notwendigkeit einer vollstationären
                                                            Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vor-
                                                            zubereiten. Sie ist begrenzt auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf
                                                            Tagen vor Beginn der stationären Behandlung.

                                                            Die nachstationäre Behandlung hat zum Ziel, im Anschluss an eine vollstationäre Kran-
                                                            kenhausbehandlung den Therapieerfolg zu sichern oder zu festigen. Sie ist begrenzt
                                                            auf längstens sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der
                                                            vollstationären Krankenhausbehandlung.

                 5. Transportkosten                 100 % der Kosten für den notwendigen Transport zum und vom Krankenhaus bis maximal
                                                          250 EUR je Krankenhausaufenthalt.

                                                            Die gesetzlichen Zuzahlungen für den stationären Transport werden nicht erstattet.

                 6. Ambulante Operationen im        100 % der Kosten für
                    Krankenhaus                           - gesondert berechnete ärztliche Leistungen,
                                                          - Leistungen des Krankenhauses und
                                                          - Vor- und Nachuntersuchungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der am-
                                                              bulanten Operation im Krankenhaus stehen.

                 7. Ambulante Aufnahme- und         100 % der Kosten für ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen im Krankenhaus.
                    Abschlussuntersuchung
                                                            Voraussetzung ist, dass sie im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflich-
                                                            tigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführt werden.
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                 8. Ambulante Entbindungs-       1.000 EUR pauschal je Hausgeburt, wenn Sie Ihr Kind zu Hause zur Welt bringen und sich gegen
                    pauschale                              eine stationäre Entbindung im Krankenhaus entscheiden. Als Hausgeburt gilt auch die
                                                           Entbindung in einem Geburtshaus.


                                                                      Seite 3 von 5

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                 9. Unterbringung und Verpfle-    100 % der Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, wenn eine Begleit-
                    gung einer Begleitperson im         person während einer stationären Behandlung des Kindes im Krankenhaus stationär
                    Krankenhaus (Rooming-In)            aufgenommen wird.

                                                         Voraussetzung ist, dass das Kind nach diesem Tarif versichert und noch keine 16 Jahre
                                                         alt ist.

                 10. Ärztliche Zweitmeinung       100 % der Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung zu einer stationären Heilbehandlung (zum
                                                        Beispiel bei einer angeratenen Operation). Wenden Sie sich bitte dazu an den von uns
                                                        genannten Dienstleister. Wenn Ihnen hierzu keine Informationen vorliegen, wenden Sie
                                                        sich bitte direkt an uns.

                                                         Falls Sie sich in Folge einer ärztlichen Zweitmeinung für eine andere Behandlung ent-
                                                         scheiden, übernehmen wir die Kosten für diese Behandlung nur, wenn sie nach diesem
                                                         Tarif versichert sind.

                 C. Beiträge

                 1. Monatliche Raten der                 Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge betragen je versicherte Person:
                    Tarifbeiträge
                                                         Tarifliches Eintrittsalter (Altersgruppe)    EUR
                                                          0 - 14                                      3,90
                                                         15 - 21                                      7,51
                                                         21 - 30                                      8,83
                                                         31 - 40                                      14,65
                                                         41 - 50                                      14,65
                                                         51 - 60                                      22,58

                                                         Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des
                                                         § 8b MB/KK 09 ändern.

                 2. Wie berechnet sich das               Abweichend von § 8 Abs. 1.1 TB/KK 13 ist der Beitrag für Kinder (0 - 14 bzw. 15 - 21
                    tarifliche Eintrittsalter?           Jahre) bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 14 bzw. 21 Jahre alt werden.
                                                         Danach ist für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 15 - 21 bzw. 21 - 30 zu
                                                         zahlen.

                                                         Der Beitrag der Altersgruppe 21 - 30, 31 - 40, 41 - 50 bzw. 51 - 60 gilt bis zum Ende des
                                                         Monats, in dem Sie 31 Jahre, 41 Jahre bzw. 51 Jahre alt werden. Danach ist der Bei-
                                                         trag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen.

                 D. Weitere Hinweise zu Ihrem            Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz, die für Sie
                    Versicherungsschutz                  wichtig sind. Grundlage sind die Teile I und II der AVB, die wir durch folgende ta-
                                                         rifliche Regelungen ohne Nachteile für Sie geändert oder ergänzt haben.

                 1. Wann beginnt Ihr Versiche-           Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeit-
                    rungsschutz?                         punkt.

                 2. Haben Sie bei einem anderen          Wenn Sie bei einem anderen Versicherer eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab-
                    Versicherer eine Auslands-           geschlossen haben, gehen dessen Verpflichtungen zur Leistung vor. Das gilt auch
                    reise-Krankenversicherung            dann, wenn in dieser Auslandsreise-Krankenversicherung ebenfalls eine nachrangige
                    abgeschlossen?                       Haftung vereinbart ist. Gleichwohl müssen Sie den anderen Versicherer nicht zuerst in
K 5138 0123 DT


                                                         Anspruch nehmen. Die Regelung wirkt sich allein auf den Ausgleich zwischen den Ver-
                                                         sicherern aus. Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet, werden wir in Vorleis-
                                                         tung treten und den Schadensfall bedingungsgemäß regulieren.


                                                                         Seite 4 von 5

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                 3. Wie können Sie den Tarif         Sie können den Tarif Mehr Komfort 2-Bett jederzeit in den Tarif Mehr Komfort
                    Mehr Komfort 2-Bett in den       2-Bett K umstellen, der mit Alterungsrückstellung kalkuliert ist.
                    Tarif Mehr Komfort 2-Bett K
                    (mit Alterungsrückstellung)      Den Tarif Mehr Komfort 2-Bett K vereinbaren wir ohne erneute Risikoprüfung und
                    umstellen?                       ohne Wartezeit. Bisher gegebenenfalls vereinbarte Risikozuschläge passen wir bei der
                                                     Umstellung im Verhältnis der Veränderung der Tarifbeiträge an. Der Beitrag für den
                                                     neuen Tarif richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Umstellung erreichten Lebensalter.

                 4. Wann endet der Tarif             Der Tarif Mehr Komfort 2-Bett endet spätestens zum Ende des Monats, in dem Sie
                    spätestens?                      60 Jahre alt werden. In diesem Fall stellen wir automatisch auf den leistungsgleichen
                                                     Tarif Mehr Komfort 2-Bett K um. Sie müssen nichts dafür tun.

                                                     Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag. Falls Sie die Umstellung nicht wollen, können Sie in-
                                                     nerhalb von zwei Monaten nach unserer Nachricht zum Zeitpunkt der Umstellung kün-
                                                     digen.

                 5. Wann können Sie den Tarif        Nach dem Tarif Mehr Komfort 2-Bett beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. Sie
                    Mehr Komfort 2-Bett kün-         können den Tarif Mehr Komfort 2-Bett zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der
                    digen?                           Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif
                                                     Mehr Komfort 2-Bett ohne eine Frist täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an
                                                     dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündi-
                                                     gungstag festlegen.

                                                     Beispiel:
                                                     Beginn des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett:             01.06.2022
                                                     Ende der Mindesttarifdauer:                        31.05.2023
                                                     Frühestmöglicher Kündigungstermin
                                                     des Tarifs Mehr Komfort 2-Bett:                    31.05.2023
                                                     Danach ist eine Kündigung jeden Tag möglich.

                 6. Was ist zu beachten, wenn        In diesem Fall endet Ihre Versicherung nach dem Tarif Mehr Komfort 2-Bett an dem
                    Ihre Versicherung in der GKV     Tag, an dem die Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge endet.
                    oder der Anspruch auf Heilfür-   Bitte teilen Sie uns das Ende der Versicherung in der GKV oder Heilfürsorge so schnell
                    sorge endet?                     wie möglich mit.
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                                                               Seite 5 von 5
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