# DKV KombiMed Krankenhaus UZ Uz 2: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-krankenzusatz-dkv-uz-2.php
- Rechtlicher Träger: DKV Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-krankenzusatz-dkv-uz-2.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt Tarif UZ (IPID)](https://www.dkv.com/productdb_img/pdf/IPID-UZ.pdf?001), Fassung 2.2018 (BDK41580)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart (Bausteintarif, Kompakttarif, Erstattung oder Ärzteverzeichnis) | ja | Es handelt sich um eine private stationäre Ergänzungsversicherung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). | Art der Versicherung, Seite 1 |
| Versicherbarer Personenkreis (nur gesetzlich Versicherte, auch Beihilfeberechtigte oder Selbständige) | ja | Es handelt sich um eine private stationäre Ergänzungsversicherung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). | Art der Versicherung, Seite 1 |
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | ja | Wir ersetzen nach Vorleistung der GKV folgende Aufwendungen: | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Freie Wahl von Arzt, Heilpraktiker und Therapeut (kein Hausarzt- oder Netzzwang) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Kalenderjahr | nicht geregelt |  |  |
| Direktabrechnung mit Klinik oder Arzt (Klinikkarte, keine Vorleistung des Versicherten) | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung im Zweibettzimmer | ja, bis zur Versicherungssumme | Tarif UZ 2: Zuschlag für die gesondert berechenbare Unterbringung im Zweibettzimmer. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unterbringung im Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | nein | alle sonstigen Behandlungsleistungen (z. B. von Ärzten und Hebammen). | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Erstattung über den Höchstsatz der GOÄ (3,5fach) hinaus bei Honorarvereinbarung | nicht geregelt |  |  |
| Freie Krankenhauswahl (Mehrkosten eines anderen als des nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses) | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassung | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld je Tag der stationären Behandlung | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt) | ja, bis 25 € | Kann das Krankenhaus keine gesondert berechenbare Unterbringung zur Verfügung stellen, zahlen wir ein Tagegeld von 50 Euro für Tarif UZ 1 und von 25 Euro für Tarif UZ 2. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rooming-in (Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes) | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro je Tag) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Operation mit privatärztlichen Leistungen (Wahlleistung auch ohne Übernachtung) | nicht geregelt |  |  |
| Wahlleistungen bei stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Behandlung | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung durch Heilpraktiker | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag für Heilpraktiker und Naturheilverfahren je Kalenderjahr | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkannte Verfahren (Hufelandverzeichnis, auch nicht schulmedizinische Methoden) | nicht geregelt |  |  |
| Osteopathie | nicht geregelt |  |  |
| Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsen | nicht geregelt |  |  |
| Zeitraum, in dem der Brillenbetrag einmal gezahlt wird (z. B. alle zwei Kalenderjahre) | nicht geregelt |  |  |
| Sehtest beim Optiker reicht, keine augenärztliche Verordnung nötig | nicht geregelt |  |  |
| Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, Linsenimplantat) | nicht geregelt |  |  |
| Hörgeräte über den Kassenanteil hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), etwa Ultraschall, Glaukomvorsorge, Hautkrebs mit Auflichtmikroskop | nicht geregelt |  |  |
| Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe | nicht geregelt |  |  |
| Arzneimittel, die die Kasse nicht zahlt (rezeptfreie Mittel, Naturheilmittel, Homöopathie) | nicht geregelt |  |  |
| Hilfsmittel über die Kassenleistung hinaus (Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe) | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche ambulante Behandlung (Abrechnung nach GOÄ, Privatpatient beim Facharzt) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Psychotherapie über die Kassenleistung hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsreisekrankenversicherung enthalten | nein | Bei vorübergehenden Aufenthalten in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz besteht kein Versicherungsschutz. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Höchstdauer je Auslandsreise | nicht geregelt |  |  |
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit | ja | Keine Leistung für Aufwendungen, die während der Wartezeit angefallen sind. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, Augenlasern, Hörgeräte) | nicht geregelt |  |  |
| Entfall der Wartezeit bei Unfall oder Anrechnung einer Vorversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen im Antrag | nicht geregelt |  |  |
| Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen | ja | Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Jahreshöchstbetrag über alle Leistungen | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im zweiten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im dritten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Ab welchem Versicherungsjahr die Anfangsbegrenzung entfällt | nicht geregelt |  |  |
| Unfallfolgen außerhalb der Anfangsbegrenzung | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Höchstalters | nicht geregelt |  |  |
| Kinder ab Geburt versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragssprünge nach Altersstufen | nicht geregelt |  |  |
| Regeln zur Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Treuhänder, Begrenzung) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Umstellung auf höherwertige Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragsdauer | ja | Sie können den Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre, kündigen. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Sonderklasse im Spital (Zweibett- oder Einbettzimmer und Arzthonorare) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich der Sonderklasse (Bundesland, ganz Österreich, Privatspitäler, Ausland) | nicht geregelt |  |  |
| Kostenersatz für Wahlärzte ohne Kassenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz beim Wahlarzt in Prozent der Rechnung nach Abzug der Kassenleistung | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Kalenderjahr in der Sonderklasse | nicht geregelt |  |  |
| Taggeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico (Ärzte- und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz außerhalb des Verzeichnisses (reembolso) in Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag der Erstattung außerhalb des Verzeichnisses (límite anual) | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeiten (carencias) für Operationen, Entbindung und Diagnostik | nicht geregelt |  |  |
| Klinikaufenthalt im Einzelzimmer mit Begleitbett | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vorerkrankungen (enfermedades preexistentes) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt Tarif UZ (IPID)

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[Seite 1]
 Private Krankenversicherung
 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
 Unternehmen: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Deutschland Produkt: KombiMed Krankenhaus Tarife UZ 1/2

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz.
Diese Informationen sind nicht abschließend. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Unterlagen:
– Ihrem Antrag bzw. Ihrer Anfrage in Verbindung mit unserem Angebot,
– dem Versicherungsschein bzw. -ausweis und ggf. weiteren schriftlichen Vereinbarungen,
– den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB),
– in der Gruppenversicherung dem Gruppenversicherungsvertrag.
Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.


Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine private stationäre Ergänzungsversicherung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).


       Was ist versichert?                                                       Was ist nicht versichert?

       Sie sind versichert                                                       x Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungs-
       ü bei stationärem Krankenhausaufenthalt.                                     vertrages eingetreten sind.
       Wir ersetzen nach Vorleistung der GKV folgende Aufwendun-                 x allgemeine Krankenhausleistungen.
       gen:                                                                      x alle sonstigen Behandlungsleistungen (z. B. von Ärzten und
       ü Tarif UZ 1: Zuschlag für die gesondert berechenbare                        Hebammen).
          Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.                             x Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
       ü Tarif UZ 2: Zuschlag für die gesondert berechenbare                     x Versicherungsfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht
          Unterbringung im Zweibettzimmer.                                          werden, einschließlich deren Folgen.
       ü Kann das Krankenhaus keine gesondert berechenbare
          Unterbringung zur Verfügung stellen, zahlen wir ein
          Tagegeld von
          50 Euro für Tarif UZ 1 und von                                         Gibt es Deckungsbeschränkungen?
          25 Euro für Tarif UZ 2.
                                                                                !   Die Deckung wird bestimmt durch Art und Umfang der
                                                                                    Versicherungsleistungen in den einzelnen Leistungs-
                                                                                    beschreibungen (vgl. AVB).
                                                                                !   Keine Leistung für Aufwendungen, die während der
                                                                                    Wartezeit angefallen sind.
                                                                                !   Begrenzung der Gesamterstattung auf die Summe der
                                                                                    Aufwendungen.
                                                                                !   Weitere Einschränkungen u. a.
                                                                                    – bei Aufenthalten im Ausland.
                                                                                    – bei Verletzung von Obliegenheiten.
                                                                                    – bei einem Beitragsrückstand.


       Wo bin ich versichert?

       ü Ihr Versicherungsschutz besteht in Deutschland.
       ü Bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
         sowie in der Schweiz besteht Versicherungsschutz. Dies gilt entsprechend bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen
         anderen Staat der EU bzw. des EWR.
       ü Bei vorübergehenden Aufenthalten in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz besteht kein Versicherungsschutz.

[Seite 2]
         Welche Verpﬂichtungen habe ich?

         –   Zur Prüfung unserer Leistungspﬂicht benötigen wir ggf. Auskünfte von Ihnen bzw. der versicherten Person. Sie bzw. die versicherte
             Person sind verpﬂichtet, uns die gewünschten Auskünfte zu geben.
         –   Die versicherte Person muss sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen lassen, wenn wir sie hierzu auffordern.
         –   Die versicherte Person hat möglichst für eine Minderung des Schadens zu sorgen. Sie muss alles unterlassen, was der Genesung
             entgegensteht.
         –   Für eine versicherte Person darf keine weitere Zusatzversicherung für die Leistungen des jeweiligen Tarifs bestehen.


         Wann und wie zahle ich?

         Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bzw. -ausweises
         zahlen. Nicht jedoch vor dem dort genannten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge sind, je nach Zahlungsweise, zu Beginn des
         vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Bei der Gruppenversicherung gilt die im Gruppenversicherungsvertrag hinterlegte Zahlungsweise.


         Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Eine solche Einzugsermächti-
         gung ist in der Regel Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag.


         Wann beginnt und wann endet die Deckung?

         Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bzw. -ausweis angegebenen Zeitpunkt. Er beginnt jedoch nicht vor
         Abschluss des Versicherungsvertrages, bei der Gruppenversicherung nicht vor Zugang der Beitrittserklärung und vor Beginn des Gruppen-
         versicherungsvertrages. Außerdem beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Ablauf der Wartezeit.


         Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Versicherung. Dies gilt auch, wenn die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.


         Die Versicherung endet u. a. bei
         – Beendigung der Versicherung in der deutschen GKV,
         – Kündigung,
         – Tod der versicherten Person,
         – Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen Staat außerhalb der EU bzw. des EWR.


         Wie kann ich den Vertrag kündigen?

         Sie können den Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungs-
         jahre, kündigen.


         Ihre Kündigung muss in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Ihre Kündigung
         auf einzelne versicherte Personen beschränken.


         Die Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben.


         Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Zum Beispiel wenn sich die Beiträge erhöhen.


         Die Punkte gelten entsprechend, wenn Sie sich von der Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag abmelden.


50073827 | 2.2018 | BDK41580
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