# Gothaer MediAmbulant: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-krankenzusatz-gothaer-mediambulant.php
- Rechtlicher Träger: Gothaer Krankenversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-krankenzusatz-gothaer-mediambulant.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt MediAmbulant (IPID)](https://www.krankenkassen.de/download/tarif-zusatzversicherung-iddinformation/17/mediambulant.pdf), Fassung 02.2018

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart (Bausteintarif, Kompakttarif, Erstattung oder Ärzteverzeichnis) | ja | Es handelt sich um eine Ergänzungsversicherung für Zuzahlungen im ambulanten Bereich | Art der Versicherung, Seite 1 |
| Versicherbarer Personenkreis (nur gesetzlich Versicherte, auch Beihilfeberechtigte oder Selbständige) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl von Arzt, Heilpraktiker und Therapeut (kein Hausarzt- oder Netzzwang) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Kalenderjahr | nicht geregelt |  |  |
| Direktabrechnung mit Klinik oder Arzt (Klinikkarte, keine Vorleistung des Versicherten) | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung im Zweibettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung im Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung über den Höchstsatz der GOÄ (3,5fach) hinaus bei Honorarvereinbarung | nicht geregelt |  |  |
| Freie Krankenhauswahl (Mehrkosten eines anderen als des nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses) | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassung | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld je Tag der stationären Behandlung | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt) | nicht geregelt |  |  |
| Rooming-in (Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes) | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro je Tag) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Operation mit privatärztlichen Leistungen (Wahlleistung auch ohne Übernachtung) | nicht geregelt |  |  |
| Wahlleistungen bei stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Behandlung | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung durch Heilpraktiker | ja, bis 1.000 € | Heilpraktiker: 80 % | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstbetrag für Heilpraktiker und Naturheilverfahren je Kalenderjahr | ja, bis 1.000 € | Behandlungen durch Heilpraktiker und Behandlungen durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis werden bis max. 1.000 Euro pro Jahr erstattet. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Erstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkannte Verfahren (Hufelandverzeichnis, auch nicht schulmedizinische Methoden) | ja | Alternative Medizin: 80 % für Behandlungen durch Ärzte nach Hufelandverzeichnis | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Osteopathie | nicht geregelt |  |  |
| Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsen | ja, bis 120 € | Sehhilfen: 100 %; maximal 120 Euro pro Jahr | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Zeitraum, in dem der Brillenbetrag einmal gezahlt wird (z. B. alle zwei Kalenderjahre) | ja | Sehhilfen: 100 %; maximal 120 Euro pro Jahr | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sehtest beim Optiker reicht, keine augenärztliche Verordnung nötig | nicht geregelt |  |  |
| Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, Linsenimplantat) | nicht geregelt |  |  |
| Hörgeräte über den Kassenanteil hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), etwa Ultraschall, Glaukomvorsorge, Hautkrebs mit Auflichtmikroskop | nicht geregelt |  |  |
| Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe | nicht geregelt |  |  |
| Arzneimittel, die die Kasse nicht zahlt (rezeptfreie Mittel, Naturheilmittel, Homöopathie) | nicht geregelt |  |  |
| Hilfsmittel über die Kassenleistung hinaus (Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe) | ja, bis zur Versicherungssumme | Hilfsmittel: 100 % der GKV-Zuzahlungen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel | ja, bis zur Versicherungssumme | Arznei- und Verbandmittel: 100 % der GKV-Zuzahlungen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Privatärztliche ambulante Behandlung (Abrechnung nach GOÄ, Privatpatient beim Facharzt) | nein | Zudem besteht für die folgenden Leistungen kein Versicherungsschutz: Ambulante Behandlung | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ambulante Psychotherapie über die Kassenleistung hinaus | nein | Ambulante Behandlung Psychotherapie | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Auslandsreisekrankenversicherung enthalten | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Auslandsreise | nicht geregelt |  |  |
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit | ja | Es können Wartezeiten gelten, nach deren Ablauf Sie erst Leistungen erhalten. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, Augenlasern, Hörgeräte) | nicht geregelt |  |  |
| Entfall der Wartezeit bei Unfall oder Anrechnung einer Vorversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen im Antrag | ja | Vor Vertragsschluss wird ggf. eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag über alle Leistungen | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im zweiten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im dritten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Ab welchem Versicherungsjahr die Anfangsbegrenzung entfällt | nicht geregelt |  |  |
| Unfallfolgen außerhalb der Anfangsbegrenzung | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Höchstalters | nicht geregelt |  |  |
| Kinder ab Geburt versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragssprünge nach Altersstufen | nicht geregelt |  |  |
| Regeln zur Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Treuhänder, Begrenzung) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Umstellung auf höherwertige Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Leistungsfreiheit | ja, bis zur Versicherungssumme | garantierte Beitragsrückerstattung für aufeinanderfolgende leistungsfreie Versicherungsjahre: 1 Jahr: 3 Monatsbeiträge (MB); 2 Jahre: 4 MB; ab 3 Jahren: 5 MB | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sonderklasse im Spital (Zweibett- oder Einbettzimmer und Arzthonorare) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich der Sonderklasse (Bundesland, ganz Österreich, Privatspitäler, Ausland) | nicht geregelt |  |  |
| Kostenersatz für Wahlärzte ohne Kassenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz beim Wahlarzt in Prozent der Rechnung nach Abzug der Kassenleistung | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Kalenderjahr in der Sonderklasse | nicht geregelt |  |  |
| Taggeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico (Ärzte- und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz außerhalb des Verzeichnisses (reembolso) in Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag der Erstattung außerhalb des Verzeichnisses (límite anual) | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeiten (carencias) für Operationen, Entbindung und Diagnostik | nicht geregelt |  |  |
| Klinikaufenthalt im Einzelzimmer mit Begleitbett | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vorerkrankungen (enfermedades preexistentes) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt MediAmbulant (IPID)

```text
[Seite 1]
                      Private Krankenversicherung
                      Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


                      Unternehmen: Gothaer Krankenversicherung AG                                 Produkt: Tarif Medi Ambulant
                      Registriert in der Bundesrepublik Deutschland


                   Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden
                   Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen).

                   Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
                   Es handelt sich um eine Ergänzungsversicherung für Zuzahlungen im ambulanten Bereich
                   Tarif MediAmbulant

                                Was ist versichert?                                                             Was ist nicht versichert?
                                Tarif MediAmbulant:                                                                Krankheiten und Unfälle, die vorsätzlich verursacht
                                   Heilpraktiker: 80 %                                                             wurden sind nicht versichert.
                                   Arznei- und Verbandmittel: 100 % der GKV-Zuzahlungen                            Zudem besteht für die folgenden Leistungen kein
                                                                                                                   Versicherungsschutz:
                                   Heilmittel: 100 % der GKV-Zuzahlungen
                                                                                                                   − Ambulante Behandlung
                                   Sehhilfen: 100 %; maximal 120 Euro pro Jahr
                                                                                                                   − Psychotherapie
                                   Hilfsmittel: 100 % der GKV-Zuzahlungen
                                  Alternative Medizin: 80 % für Behandlungen durch Ärzte
                                  nach Hufelandverzeichnis                                                      Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                  Berechtigung zur Beitragsrückerstattung: ja                                   ! Es können Wartezeiten gelten, nach deren Ablauf Sie erst
                                  garantierte Beitragsrückerstattung für aufeinander-                             Leistungen erhalten.
                                  folgende leistungsfreie Versicherungsjahre:                                   ! Eine Gesundheitsprüfung kann zu individuellen
                                  1 Jahr: 3 Monatsbeiträge (MB);                                                  Leistungsausschlüssen führen, auf die wir Sie gesondert
                                  2 Jahre: 4 MB;                                                                  hinweisen.
                                  ab 3 Jahren: 5 MB
                                                                                                                ! Die Höhe der Versicherungsleistung kann abhängig von
                                                                                                                  Selbstbeteiligungen und Höchstsätzen sein.
                                                                                                                Tarif MediAmbulant:
                                                                                                                ! Behandlungen durch Heilpraktiker und Behandlungen
                                                                                                                  durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis werden bis
                                                                                                                  max. 1.000 Euro pro Jahr erstattet.
                                                                                                                Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungs-
                                                                                                                bedingungen.


                                Wo bin ich versichert?
                                   Sofern der Tarif keine anderslautenden Regelungen vorsieht, bieten wir Ihnen Versicherungsschutz in Europa. Während der ersten
                                   sechs Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes auch im außereuropäischen Ausland.
                                Alle Informationen zum Thema Geltungsbereich finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


                                Welche Verpflichtungen habe ich?
                                • Vor Vertragsschluss wird ggf. eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Daher müssen Sie alle vom Versicherer geforderten Angaben zu
                                  durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß beantworten.
                                • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
                                • Bitte teilen Sie uns das Bestehen einer weiteren Krankenversicherung, auch einer gesetzlichen Krankenversicherung, unverzüglich mit.
                                • Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind Sie verpflichtet, uns alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Leistungsfalles oder der
                                  Leistungspflicht und ihres Umfangs notwendig sind.
                                Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


                                Wann und wie zahle ich?
                                Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der aber auch in gleichen monatlichen Beitragsraten gezahlt werden kann. Er ist am Ersten eines jeden
                                Monats fällig. Den ersten Beitrag müssen Sie, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, spätestens zwei Wochen nach Erhalt des
                                Versicherungsscheins zahlen. Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat).
117024 – 02.2018

[Seite 2]
Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versiche-
rungsvertrages und nicht vor Ablauf von eventuell vereinbarten Wartezeiten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, wird der Vertrag
auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Vertrag endet durch Kündigung und in weiteren vertraglich vereinbarten Fällen. Eine Kündigung ist zum Ende eines Versicherungs-
jahres, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten möglich. Einzelheiten zu den Kündigungs-
möglichkeiten und den einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
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