# HUK-COBURG Ambulanter Zusatzschutz AZplus: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-krankenzusatz-huk-coburg-azplus.php
- Rechtlicher Träger: HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-krankenzusatz-huk-coburg-azplus.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen Ambulanter Zusatz Tarif AZplus](https://www.huk.de:443/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_ambulanterzusatz_tarifazplus.pdf), Fassung Stand 07.2026 (AP00342U)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart (Bausteintarif, Kompakttarif, Erstattung oder Ärzteverzeichnis) | ja | Es handelt sich um eine ambulante Zusatzversicherung. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). | 1.2, Seite 1 |
| Versicherbarer Personenkreis (nur gesetzlich Versicherte, auch Beihilfeberechtigte oder Selbständige) | ja | Sie können sich versichern, wenn Sie Anspruch auf Leistungen einer deutschen GKV haben oder Empfänger der Heilfürsorge sind. | 1.3, Seite 2 |
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | ja | Wir leisten nur, wenn die GKV ebenfalls Leistungen für diese Aufwendungen zur Verfügung stellt. | 2.6, Seite 3 |
| Freie Wahl von Arzt, Heilpraktiker und Therapeut (kein Hausarzt- oder Netzzwang) | ja | Durch Inanspruchnahme dieser Gesundheitspartner kann sich der tarifliche Erstattungsanspruch (wie im Tarif genannt) erhöhen. | 2.2, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung je Kalenderjahr | nicht geregelt |  |  |
| Direktabrechnung mit Klinik oder Arzt (Klinikkarte, keine Vorleistung des Versicherten) | ja | Direkt-Abrechnung bei stationären Aufenthalten | 4.2, Seite 4 |
| Unterbringung im Zweibettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung im Einbettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung über den Höchstsatz der GOÄ (3,5fach) hinaus bei Honorarvereinbarung | nicht geregelt |  |  |
| Freie Krankenhauswahl (Mehrkosten eines anderen als des nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses) | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassung | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld je Tag der stationären Behandlung | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt) | nicht geregelt |  |  |
| Rooming-in (Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes) | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro je Tag) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Operation mit privatärztlichen Leistungen (Wahlleistung auch ohne Übernachtung) | nicht geregelt |  |  |
| Wahlleistungen bei stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Behandlung | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung durch Heilpraktiker | ja, bis 800 € | Wir leisten 80 % für a) ambulante Behandlungen (mit Ausnahme von Psychotherapie) und verordnete Verbandmittel durch Heilpraktiker | 2.4, Seite 3 |
| Höchstbetrag für Heilpraktiker und Naturheilverfahren je Kalenderjahr | ja, bis 800 € | Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 800 € pro Kalenderjahr. | 2.4, Seite 3 |
| Erstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) | ja | Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung bzw. des Gebührenverzeichnisses. | 2.1, Seite 2 |
| Anerkannte Verfahren (Hufelandverzeichnis, auch nicht schulmedizinische Methoden) | ja | Die Erstattungspflicht für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker beschränken wir auf folgende Maßnahmen aus dem „Hufeland-Verzeichnis“: | 2.4, Seite 3 |
| Osteopathie | ja, bis 800 € | Neuraltherapie, Osteopathie, Ozontherapie, Reflexzonenmassage, | 2.4, Seite 3 |
| Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsen | ja, bis 100 € | Wir leisten unabhängig von einer Sehstärkenveränderung 100 % für a) medizinisch notwendige Sehhilfen | 2.3, Seite 2 |
| Zeitraum, in dem der Brillenbetrag einmal gezahlt wird (z. B. alle zwei Kalenderjahre) | ja | Ihnen stehen hierfür pro Kalenderjahr 100 € zur Verfügung. | 2.3, Seite 2 |
| Sehtest beim Optiker reicht, keine augenärztliche Verordnung nötig | nicht geregelt |  |  |
| Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, Linsenimplantat) | ja, bis 200 € | Wenn Sie für ein Kalenderjahr ausschließlich Leistungen für operative Korrekturen der Sehschärfe mittels Laser-Technologie oder Kunstlinsen-Operationen in Anspruch nehmen, steht Ihnen der doppelte Betrag zur Verfügung. | 2.3, Seite 2 |
| Hörgeräte über den Kassenanteil hinaus | ja, bis 500 € | Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Bandagen, Einlagen) | 2.6, Seite 3 |
| Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), etwa Ultraschall, Glaukomvorsorge, Hautkrebs mit Auflichtmikroskop | nicht geregelt |  |  |
| Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe | ja, bis 100 € | Impfungen auf Grund von Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes, | 2.7, Seite 3 |
| Arzneimittel, die die Kasse nicht zahlt (rezeptfreie Mittel, Naturheilmittel, Homöopathie) | ja, bis 160 € | Wir leisten 80 % für verordnete Arzneimittel bei Behandlungen durch Heilpraktiker oder Naturheilverfahren. | 2.5, Seite 3 |
| Hilfsmittel über die Kassenleistung hinaus (Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe) | ja, bis 500 € | Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Bandagen, Einlagen) | 2.6, Seite 3 |
| Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel | ja, bis 500 € | Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 500 € pro Kalenderjahr. | 2.6, Seite 3 |
| Privatärztliche ambulante Behandlung (Abrechnung nach GOÄ, Privatpatient beim Facharzt) | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Psychotherapie über die Kassenleistung hinaus | nein | Behandlungen (mit Ausnahme von Psychotherapie) | 2.4, Seite 3 |
| Auslandsreisekrankenversicherung enthalten | ja | Im Rahmen von Reisen ins Ausland haben Sie weltweit Versicherungsschutz für alle vorübergehenden Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tage pro Auslandsaufenthalt. | 2.8, Seite 3 |
| Höchstdauer je Auslandsreise | ja | bis zu 42 Tage pro Auslandsaufenthalt. | 2.8, Seite 3 |
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland | ja, bis zur Versicherungssumme | Organisation des Krankenrücktransports. | 4.2, Seite 4 |
| Allgemeine Wartezeit | ja | Die Wartezeiten für die Leistungen betragen 3 Monate. | 3, Seite 3 |
| Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, Augenlasern, Hörgeräte) | nicht geregelt |  |  |
| Entfall der Wartezeit bei Unfall oder Anrechnung einer Vorversicherung | ja | Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen und für die Auslandsreise-Krankenversicherung. | 3, Seite 3 |
| Gesundheitsfragen im Antrag | nicht geregelt |  |  |
| Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag über alle Leistungen | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im zweiten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsbegrenzung im dritten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Ab welchem Versicherungsjahr die Anfangsbegrenzung entfällt | nicht geregelt |  |  |
| Unfallfolgen außerhalb der Anfangsbegrenzung | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Höchstalters | nicht geregelt |  |  |
| Kinder ab Geburt versicherbar | ja | 0 bis 25 Jahre 10,46 € | 5, Seite 4 |
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | nein | Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. | 5, Seite 4 |
| Beitragssprünge nach Altersstufen | ja | Während der Vertragslaufzeit verändert sich der Beitrag ab dem Monatsersten nach Ihrem 26. bzw. 40. Geburtstag. | 5, Seite 4 |
| Regeln zur Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Treuhänder, Begrenzung) | ja | Durch Beitragsanpassungen gemäß § 8 b der AVB können sich die genannten Beiträge verändern. | 5, Seite 4 |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Umstellung auf höherwertige Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Sonderklasse im Spital (Zweibett- oder Einbettzimmer und Arzthonorare) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich der Sonderklasse (Bundesland, ganz Österreich, Privatspitäler, Ausland) | nicht geregelt |  |  |
| Kostenersatz für Wahlärzte ohne Kassenvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz beim Wahlarzt in Prozent der Rechnung nach Abzug der Kassenleistung | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Kalenderjahr in der Sonderklasse | nicht geregelt |  |  |
| Taggeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico (Ärzte- und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz außerhalb des Verzeichnisses (reembolso) in Prozent | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag der Erstattung außerhalb des Verzeichnisses (límite anual) | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeiten (carencias) für Operationen, Entbindung und Diagnostik | nicht geregelt |  |  |
| Klinikaufenthalt im Einzelzimmer mit Begleitbett | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vorerkrankungen (enfermedades preexistentes) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Ambulanter Zusatz Tarif AZplus

```text
[Seite 1]
                             Krankheitskostenteilversicherung
                             Teil III
                             Ambulanter Zusatzschutz: Tarif AZplus

                           Inhalt
                            1 Allgemeine Regelungen                                                                                1 Allgemeine Regelungen
                           1.1        Welche Vertragsgrundlagen gelten für diesen Tarif?                                          1.1 Welche Vertragsgrundlagen gelten für diesen Tarif?
                           1.2        Art der Versicherung
                           1.3        Wer kann versichert werden?                                                                 Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die Allgemeinen
                                                                                                                                  Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und
                            2 Unsere Leistungen                                                                                   Krankenhaustagegeldversicherung. Diese bestehen aus:
                           2.1        Allgemeine Regelungen                                                                       Teil I     Musterbedingungen (MB/KK 2009) und
                           2.2        Welche Vorteile haben Sie bei der Nutzung eines                                             Teil II 	Allgemeine Tarifbedingungen der HUK-COBURG-
                                      Gesundheitspartners?                                                                                   Krankenversicherung AG.
                           2.3        Was leisten wir für Sehhilfen und operative Korrekturen                                     Die Teile I und II gelten, soweit sie nicht durch die Bestimmungen
                                      der Sehschärfe?                                                                             des Teils III ergänzt oder geändert werden.
                           2.4        Was leisten wir für Behandlungen durch Heilpraktiker
                                      oder bei Naturheilverfahren?                                                                Teil III 	Tarifbedingungen des Tarifs AZplus.
                           2.5        Was leisten wir für verordnete Arzneimittel bei Behand-                                                Der Teil III liegt Ihnen hier vor.
                                      lungen durch Heilpraktiker oder bei Naturheilverfahren?                                     Für Leistungen der Ziffer 2.8 gelten die beiliegenden „Zusatz­
                           2.6        Was leisten wir für Zuzahlungen bei Arznei-, Verband-,                                      bedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung“.
                                      Heil- und Hilfsmitteln sowie Fahrtkosten?
                           2.7        Was leisten wir für Schutzimpfungen?                                                        1.2 Art der Versicherung
                           2.8        Was leisten wir für Behandlungen bei vorübergehenden
                                      Aufenthalten im Ausland?                                                                    Es handelt sich um eine ambulante Zusatzversicherung. Sie
                                                                                                                                  ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
                            3 Wie sind die Wartezeiten geregelt?                                                                  (GKV).
                                                                                                                                  Für Empfänger der Heilfürsorge tritt an Stelle der GKV-Leistung
                            4 Unsere Services                                                                                     die Leistung der Heilfürsorge. Soweit in diesen Bedingungen von
                           4.1        Schnelligkeitsgarantie                                                                      GKV bzw. Leistungen der GKV gesprochen wird, sind hiervon
                           4.2        Serviceleistungen bei Auslandsreisen                                                        auch die Empfänger der Heilfürsorge betroffen.
                           4.3        Gesundheitsportal                                                                           Wir bieten Versicherungsschutz für:
                           4.4        Unterstützung
                                                                                                                                  • Sehhilfen und operative Korrekturen der Sehschärfe,
                            5 Beiträge                                                                                            • Behandlungen durch Heilpraktiker und bei Naturheilverfahren,
                                                                                                                                  • verordnete Arzneimittel bei Behandlungen durch Heilpraktiker
                            6 Glossar                                                                                               oder bei Naturheilverfahren,
                                                                                                                                  • Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel,
                                                                                                                                    Fahrtkosten,
                                                                                                                                  • Schutzimpfungen und
                                                                                                                                  • krankheitsbedingte Aufwendungen und Rücktransporte bei
                                                                                                                                    vorübergehenden Aufenthalten im Ausland.
                                                                                                                                  Die genauen Leistungen haben wir in Ziffer 2 beschrieben.
AP00342U, Stand: 07.2026


                           HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
                           Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Degenhard Meier, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas.
                           Sitz der Aktiengesellschaft: HUK-COBURG-Platz 1, 96444 Coburg; Reg.-Gericht Coburg HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de

[Seite 2]
1.3 Wer kann versichert werden?                                    Wenn Sie einen unserer Gesundheitspartner in Anspruch
                                                                   nehmen, erhöht sich Ihr Erstattungsanspruch um 50 %. Der
Sie können sich versichern, wenn Sie Anspruch auf Leistungen
                                                                   Erstattungsanspruch bei Nutzung eines Gesundheitspartners
einer deutschen GKV haben oder Empfänger der Heilfürsorge
                                                                   erhöht sich nur, wenn Sie in einem Kalenderjahr alle eingereich-
sind.
                                                                   ten Leistungen aus den in a) und b) genannten Bereichen von
Wenn diese Eigenschaft wegfällt, endet das Versicherungsver-       Gesundheitspartnern beziehen. Dabei muss es sich nicht um
hältnis zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung              denselben Gesundheitspartner handeln.
weggefallen ist. Wenn die Voraussetzung wegfällt, müssen Sie
                                                                   Wenn Sie für ein Kalenderjahr Leistungen in Anspruch nehmen
uns das unverzüglich in Textform mitteilen.
                                                                   und den verfügbaren Betrag für das Kalenderjahr nicht voll-
                                                                   ständig ausschöpfen, können Sie den Restbetrag nicht auf das
                                                                   Folgejahr übertragen. Ein eventueller angesammelter Erstattungs-
2 Unsere Leistungen                                                anspruch aus leistungsfreien Vorjahren verfällt. Im folgenden
                                                                   Kalenderjahr stehen Ihnen wieder 100 € zur Verfügung.
2.1 Allgemeine Regelungen
                                                                    Kosten für Reinigungs- und Pflegemittel sind nicht erstattungs-
Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig, wenn sie nach den      ­fähig.
jeweils gültigen Gebührenordnungen berechnet werden. Für
ärztliche Leistungen ist das die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)   Die möglichen Erstattungshöhen haben wir Ihnen in den
und für Heilpraktikerleistungen das Gebührenverzeichnis für        folgenden Tabellen dargestellt.
Heilpraktiker (GebüH).
                                                                   Erstattung, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres
Wir übernehmen die Leistungen bis zu den jeweiligen Höchst-        entweder nur Leistungen für Sehhilfen oder Leistungen für
sätzen der Gebührenordnung bzw. des Gebührenverzeichnisses.        Sehhilfen und operative Korrekturen in Anspruch nehmen:
Für die GOÄ handelt es sich um Höchstsätze im Sinne des § 5
der Gebührenordnung.                                                Ununterbrochen      Ohne Nutzung           Mit Nutzung
Die Aufwendungen rechnen wir jeweils dem Kalenderjahr zu, in        leistungsfreie      Gesundheitspartner     Gesundheitspartner
dem die Behandlung erfolgte. Bei Arznei-, Verband-, Heil- und       Kalenderjahre
Hilfsmitteln gilt das Bezugsdatum. Bei Laborleistungen gilt das      0                           100 €                  150 €
Datum, an dem die Laborleistung erbracht wurde.
                                                                     1                           200 €                  300 €
Wenn sich Ihre GKV an einer der Tarifleistungen beteiligt,
müssen Sie uns die Höhe der GKV-Leistung nachweisen. Unsere          2                           300 €                  450 €
Erstattung ist dann maximal die Differenz zwischen den Gesamt-       3                           400 €                  600 €
kosten und der GKV-Leistung.
                                                                     4                           500 €                  750 €
2.2	Welche Vorteile haben Sie bei der Nutzung eines                 5                           600 €                  900 €
     Gesundheitspartners?
                                                                     6                           700 €               1.050 €
Gesundheitspartner der HUK-COBURG-Krankenversicherung bzw.           7                           800 €               1.200 €
einer Tochtergesellschaft der HUK-COBURG stehen für eine
medizinisch hochwertige und kostengünstige Versorgung der            8                           900 €               1.350 €
Kunden. Die regionale Verteilung der Gesundheitspartner ist un-      9                        1.000 €                1.500 €
terschiedlich ausgeprägt. Die Adressen teilen wir gerne auf An-
frage mit. Sie sind darüber hinaus einsehbar unter www.huk.de
Durch Inanspruchnahme dieser Gesundheitspartner kann sich der      Erstattung, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres
tarifliche Erstattungsanspruch (wie im Tarif genannt) erhöhen.     ausschließlich Leistungen für operative Korrekturen in
                                                                   Anspruch nehmen:
2.3	Was leisten wir für Sehhilfen und operative
     Korrekturen der Sehschärfe?                                    Ununterbrochen      Ohne Nutzung           Mit Nutzung
                                                                    leistungsfreie      Gesundheitspartner     Gesundheitspartner
Wir leisten unabhängig von einer Sehstärkenveränderung 100 %        Kalenderjahre
für
                                                                     0                           200 €                  300 €
a) medizinisch notwendige Sehhilfen und
b) o perative Korrekturen der Sehschärfe mittels Laser-Techno­      1                           400 €                  600 €
   logie (wie LASIK-Operation) oder Kunstlinsen-Operation.           2                           600 €                  900 €
Ihnen stehen hierfür pro Kalenderjahr 100 € zur Verfügung.           3                           800 €               1.200 €
Wenn Sie für ein Kalenderjahr keine Leistung in Anspruch             4                        1.000 €                1.500 €
nehmen, erhöht sich der Erstattungsanspruch im folgenden             5                        1.200 €                1.800 €
Kalenderjahr um 100 €. Nach 9 ununterbrochen leistungsfreien
Kalenderjahren steigt der Erstattungsanspruch nicht mehr.            6                        1.400 €                2.100 €
Wenn Sie für ein Kalenderjahr ausschließlich Leistungen für          7                        1.600 €                2.400 €
operative Korrekturen der Sehschärfe mittels Laser-Technologie       8                        1.800 €                2.700 €
oder Kunstlinsen-Operationen in Anspruch nehmen, steht Ihnen         9                        2.000 €                3.000 €
der doppelte Betrag zur Verfügung.

[Seite 3]
2.4	Was leisten wir für Behandlungen durch Heilpraktiker          2.7 Was leisten wir für Schutzimpfungen?
     oder bei Naturheilverfahren?
                                                                   Wir leisten 100 % für
Wir leisten 80 % für
                                                                   a) 	empfohlene Impfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
a) a mbulante Behandlungen (mit Ausnahme von Psychotherapie)         der Bundesrepublik Deutschland,
   und verordnete Verbandmittel durch Heilpraktiker und
                                                                   b) 	Impfungen auf Grund von Reisehinweisen des Auswärtigen
b) a mbulante Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker,      Amtes,
   die von der GKV nicht übernommen werden, einschließlich der
                                                                   c) Zeckenschutzimpfungen,
   in diesem Zusammenhang verordneten Verbandmittel.
                                                                   d)	Schutzimpfungen gegen Tollwut, Wundstarrkrampf, Diphterie
Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 800 € pro
                                                                       und Grippe und
Kalenderjahr.
                                                                   e) den Impfstoff für die Impfungen der Ziffern a) – d).
Die Erstattungspflicht für Naturheilverfahren durch Ärzte und
Heilpraktiker beschränken wir auf folgende Maßnahmen aus dem       Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 100 € pro
„Hufeland-Verzeichnis“:                                            Kalenderjahr.
Akupunktur, Akupressur, Ausleitende Verfahren, Bioenergetische     2.8	Was leisten wir für Behandlungen bei vorübergehenden
Medizin, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung, Homöopathie,               Aufenthalten im Ausland?
Neuraltherapie, Osteopathie, Ozontherapie, Reflexzonenmassage,
Sauerstoff-Therapie, Shiatsu.                                      Im Rahmen von Reisen ins Ausland haben Sie weltweit Versiche-
                                                                   rungsschutz für alle vorübergehenden Auslandsaufenthalte bis zu
Arzneimittel für Behandlungen durch Heilpraktiker oder bei         42 Tage pro Auslandsaufenthalt.
Naturheilverfahren erhalten Sie ausschließlich nach Ziffer 2.5.
                                                                   Dieser Versicherungsschutz endet – auch für schwebende
2.5	Was leisten wir für verordnete Arzneimittel bei Behand-       Versicherungsfälle – mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes
     lungen durch Heilpraktiker oder bei Naturheilverfahren?       bzw. des Versicherungsverhältnisses.
Wir leisten 80 % für verordnete Arzneimittel bei Behandlungen      Bei einem Auslandsaufenthalt über einen Zeitraum von 42 Tagen
durch Heilpraktiker oder Naturheilverfahren. Diese Arzneimittel    hinaus, haben Sie nur für die ersten 42 Tage des Auslands­
müssen vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden.               aufenthaltes Leistungsanspruch. Beginn und Ende einer jeden
                                                                   Auslandsreise müssen Sie uns im Leistungsfall nachweisen.
Für diese Leistung erstatten wir insgesamt maximal 160 € pro
Kalenderjahr.                                                      Sie haben für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über
                                                                   den vereinbarten Zeitraum hinaus Leistungsanspruch, solange
Als Arzneimittel gelten nicht Nährmittel, Stärkungspräparate
                                                                   Sie die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht antreten
(z. B. Vitamine/Mineralstoffe), kosmetische Präparate, Potenz-,
                                                                   können.
Verhütungs-, Gewichtsreduktions- und Haarwuchsmittel,
Präparate zur Raucherentwöhnung, Lifestyle und Anti-Aging­         Näheres zu u.a. Geltungsbereich und versicherten Leistungen
präparate sowie Mittel, die nicht zu einer gezielten Behandlung    regeln die beiliegenden „Zusatzbedingungen für die Auslands­
einer bestehenden Erkrankung eingesetzt werden.                    reisekrankenversicherung“.
Vom Arzt oder Heilpraktiker verordnete Vitamin-, Nähr- und
Stärkungspräparate werden bei nachgewiesener medizinischer         3 Wie sind die Wartezeiten geregelt?
Notwendigkeit zur Vermeidung lebensbedrohlicher schwerer
gesundheitlicher Schäden, z.B. Morbus Crohn und Mukoviszidose      Die Wartezeiten für die Leistungen betragen 3 Monate. In dieser
oder während einer Schwangerschaft gezahlt.                        Zeit haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen.
2.6	Was leisten wir für Zuzahlungen bei Arznei-, Verband-,        Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen und für die Auslandsreise-
     Heil- und Hilfsmitteln sowie Fahrtkosten?                     Krankenversicherung.
Wir leisten 100 % der Zuzahlungen im Sinne des Sozialgesetzbu-     Die Regelungen zu den Wartezeiten finden Sie in § 3 Teil I und II
ches Fünftes Buch (SGB V) für medizinisch notwendige               der AVB.
a) Arzneimittel,
b) Verbandmittel,                                                  4 Unsere Services

c) Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Fango, Massage),             4.1 Schnelligkeitsgarantie
d) Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Bandagen, Einlagen) und            Wir garantieren Ihnen eine Bearbeitung der Leistungsanträge
                                                                   innerhalb von zwei Wochen. Sollten wir dieses Versprechen nicht
e) Fahrtkosten                                                     einhalten, zahlen wir Ihnen als „Entschuldigung“ 10 €.
im Rahmen von ambulanten Behandlungen.                             Die zwei Wochen zählen ab Posteingang bei uns. Liegen
Für diese Leistungen erstatten wir insgesamt maximal 500 € pro     Feiertage innerhalb dieses Zeitraums, verlängert sich die Frist
Kalenderjahr.                                                      entsprechend.
Zu den Zuzahlungen zählt auch die Verordnungsgebühr. Wir           Voraussetzung für unser Versprechen ist lediglich, dass Sie zum
leisten nur, wenn die GKV ebenfalls Leistungen für diese           Einreichen Ihrer Rechnungen den Leistungsscheck verwenden.
Aufwendungen zur Verfügung stellt.                                 Bitte informieren Sie sich außerdem auf www.huk.de über
                                                                   weitere Einreichungsmöglichkeiten, die Ihnen die Schnelligkeits-
Leistungen für Sehhilfen erhalten Sie ausschließlich nach          garantie sichern.
Ziffer 2.3.

[Seite 4]
4.2 Serviceleistungen bei Auslandsreisen                            6 Glossar
Wir stellen Ihnen praktische Tipps zur gesunden Reise, zu
Impfempfehlungen, erster Hilfe, Arztauskunft und zum                Im folgenden Abschnitt erläutern wir verschiedene medizinische
24h-Kontakt zur Verfügung.                                          und in der Versicherung gebräuchliche Fachbegriffe. Das Glossar
                                                                    enthält keine Leistungsversprechen.
Im Versicherungsfall erbringen wir folgende Serviceleistungen:
• Telefonischer 24h-Kontakt an 365 Tagen,                           Alterungsrückstellungen

• V ermittlung und Benennung von deutsch-/englischsprachigen       Als Alterungsrückstellungen werden Rücklagen in der privaten
  Ärzten und Kliniken im Ausland,                                   Krankenversicherung für die Absicherung von Altersrisiken
                                                                    bezeichnet.
• K ontaktvermittlung zwischen Ihrem Hausarzt und den behan-
  delnden Krankenhausärzten,                                        Auswärtiges Amt
• Information Ihrer Angehörigen,                                    Das Auswärtige Amt bildet zusammen mit den Auslandsvertre-
                                                                    tungen den Auswärtigen Dienst. Das Auswärtige Amt veröffent-
• K ostenübernahme-Garantie und Direkt-Abrechnung bei              licht umfangreiche Informationen zu allen Staaten der Welt. Zum
  stationären Aufenthalten und                                      Beispiel Reise- und Sicherheitshinweise oder Reisewarnungen.
• Organisation des Krankenrücktransports.                           Nähere Informationen erhalten Sie unter der Internetadresse
Näheres regeln die Zusatzbedingungen für die Auslandsreise-         www.auswaertiges-amt.de
krankenversicherung.
                                                                    Bezugsdatum
4.3 Gesundheitsportal                                               Das ist das Datum, an dem Sie Ihre „Ware“ oder „Dienstleistung“
Unter der Internetadresse www.huk.de können Sie sich zu den         bezogen haben. Wenn Sie z. B. ein Arzneimittelrezept erhalten
Themen Gesundheit, Aktuelles aus Medizin, Forschung und             haben, ist das Bezugsdatum das Datum, an dem Sie das
Reisemedizin informieren.                                           Medikament in der Apotheke geholt haben.

4.4 Unterstützung                                                   Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Wir unterstützen Sie mit einem vielfältigen Angebot im Leistungs-   Die GOÄ regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen im
fall und rund um Ihren Vertrag.                                     Rahmen einer privatärztlichen Behandlung.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.huk.de                  Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
                                                                    Die GebüH regelt die Abrechnung der Leistungen im Rahmen
                                                                    einer Behandlung durch den Heilpraktiker.
5 Beiträge
Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert.         Heilmittel
Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Die Höhe des      Sie dienen zur Beseitigung und Linderung von Krankheiten oder
Beitrages ist nach Altersgruppen gestaffelt und richtet sich nach   Unfallfolgen und wirken überwiegend äußerlich auf den Körper
dem Alter der versicherten Person:                                  ein, wie z. B. Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie oder
          Altersgruppe                     Monatsbeitrag            Logopädie.
          0 bis 25 Jahre                      10,46 €
                                                                    Hilfsmittel
         26 bis 39 Jahre                      17,94 €
                                                                    Hilfsmittel gleichen körperliche und geistige Funktionseinschrän-
           Ab 40 Jahre                        22,14 €
                                                                    kungen aus oder erfüllen therapeutische Zwecke, wie z.B.
                                                                    Alltagserleichterung durch Gehilfen oder Hörgeräte.
Für die Höhe der Erstbeiträge ist Ihr tatsächliches Alter am        Krankenversicherung nach Art der Schaden
Monatsende vor dem Versicherungsbeginn ausschlaggebend.
Der Beitrag richtet sich nach der Altersgruppe dieses Alters.       Die Prämie wird auf Basis einer jährlichen Betrachtung berechnet
                                                                    und kalkuliert keine Alterungsrückstellungen ein.
Während der Vertragslaufzeit verändert sich der Beitrag ab dem
Monatsersten nach Ihrem 26. bzw. 40. Geburtstag. Sie müssen         Kunstlinsen-Operation
dann den Beitrag der jeweils erreichten, nächsthöheren Alters-
gruppe zahlen.                                                      Bei einer Kunstlinsen-Operation wird die körpereigene trübe Linse
                                                                    durch eine klare Kunstlinse ersetzt. Die Sehkraft ist somit nicht
Eventuell vereinbarte Zuschläge (beispielsweise Risikozuschläge)    mehr durch die Linsentrübung beeinträchtigt.
sind hier noch nicht berücksichtigt.
                                                                    LASIK-Operation
Durch Beitragsanpassungen gemäß § 8 b der AVB können sich
die genannten Beiträge verändern.                                   Bei der LASIK-Operation wird durch Gewebeabtragung innerhalb
                                                                    der Hornhaut eine Änderung der Hornhautkrümmung erreicht und
Der zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem gültigen Versiche-      damit eine Fehlsichtigkeit ausgeglichen.
rungsschein.

[Seite 5]
Naturheilverfahren                                                   Unfall
Naturheilverfahren sind Verfahren, die die Selbstheilungskräfte      Ein Unfall ist ein plötzlich, von außen auf den Körper wirkendes
des Körpers unterstützen, wie z. B. Akupunktur oder Homöo-           Ereignis, bei dem die versicherte Person unfreiwillig einen
pathie.                                                              Schaden erleidet. Die häufigsten Unfälle sind z.B. Stürze,
                                                                     Verkehrs- und Sportunfälle.
Schutzimpfungen
                                                                     Unverzüglich
Bei einer Schutzimpfung erfolgt die Gabe eines Impfstoffes mit
dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Das         Das bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaf-
Immunsystem soll somit gegen spezifische Stoffe aktiviert            tes Zögern“.
werden. Impfungen dienen also als vorbeugende Maßnahme               Wartezeit
gegen Infektionskrankheiten.
                                                                     Als Wartezeit wird der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn
Schwebender Versicherungsfall                                        mit Beitragszahlung und Beginn des eigentlichen Versicherungs-
Ein schwebender Versicherungsfall liegt vor, wenn die Erkran-        schutzes bezeichnet. Während der Wartezeit besteht kein
kung festgestellt wurde, die versicherte Person ärztlich behandelt   Anspruch auf Leistungen.
wird und die medizinisch notwendige Behandlung noch nicht
abgeschlossen ist.

Textform
Das bedeutet, dass Sie eine Erklärung schriftlich abgeben
müssen, aber – im Gegensatz zur Schriftform – keine eigenhän-
dige Unterschrift notwendig ist, z.B. reicht ein Fax, eine SMS
oder eine E-Mail.
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