# Hiscox Fine Art Collections by Hiscox: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-kunst-wertsachen-hiscox-fine-art-collections.php
- Rechtlicher Träger: Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland (Geschäft in Österreich)
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-kunst-wertsachen-hiscox-fine-art-collections.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsinformationen Fine Art Collections by Hiscox Österreich](https://brochureware.hiscox.de/sites/default/files/documents/versicherungsinformationen-fine-art-collections-012022-austria.pdf), Fassung Allgemeine Versicherungsinformationen 01/2022

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme der Sammlung oder der Wertsachen (Gesamtsumme laut Verzeichnis) | laut Polizze | Die Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen sind im Versicherungsschein und/oder in den Versicherungsbedingungen ausgewiesen. | Ziffer 4 b), Seite 2 |
| Mindestversicherungssumme oder Mindestwert der Sammlung, ab der der Vertrag angeboten wird | nicht geregelt |  |  |
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | Durch diesen Vertrag ist die versicherte Kunst gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert (Allgefahren-Versicherung). | Ziffer 4 b), Seite 2 |
| Vertragsform: eigenständige Kunst- und Wertsachenversicherung oder Baustein der Hausratversicherung | ja | Es handelt sich um eine Kunstversicherung. | Ziffer 4 b), Seite 2 |
| Vereinbarter Wert (Taxe): Entschädigung nach dem bei Vertragsschluss festgelegten Wert je Objekt, ohne Nachweis des Marktwerts im Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung (keine Kürzung, wenn die Summe zu niedrig ist) | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für Wertsteigerungen der versicherten Objekte (prozentualer Aufschlag auf die Summe) | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für Neuerwerbungen (automatischer Schutz neu gekaufter Objekte bis zur Nachmeldung) | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherung nicht einzeln aufgeführter Objekte (pauschal je Objekt oder insgesamt) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Versicherungsort, Europa oder weltweit) | nicht geregelt |  |  |
| Außenversicherung: vorübergehende Entfernung vom Versicherungsort (Reisen, Zweitwohnsitz, Bankschließfach) | nicht geregelt |  |  |
| Gemälde, Grafiken, Skulpturen und andere Kunstwerke | nicht geregelt |  |  |
| Antiquitäten, Möbel von Sammlerwert und Designobjekte | nicht geregelt |  |  |
| Schmuck und Edelsteine | nicht geregelt |  |  |
| Uhren von Sammlerwert | nicht geregelt |  |  |
| Münzen, Medaillen und Edelmetalle (Barren) | nicht geregelt |  |  |
| Briefmarkensammlungen | nicht geregelt |  |  |
| Weinsammlungen und Spirituosen von Sammlerwert | nicht geregelt |  |  |
| Musikinstrumente von Sammlerwert | nicht geregelt |  |  |
| Bücher, Handschriften, Autographen und Fotografien | nicht geregelt |  |  |
| Sonstige Sammlungen (Spielzeug, Modellbahnen, Militaria, Memorabilia) | nicht geregelt |  |  |
| Oldtimer und Fahrzeugsammlungen im selben Vertrag | nicht geregelt |  |  |
| Bargeld, Wertpapiere und Urkunden | nicht geregelt |  |  |
| Übriger Hausrat im selben Vertrag (Kombination Haus, Kunst und Wertsachen) | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Rauch und Ruß | ja, bis zur Versicherungssumme | Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert. | Ziffer 4 b), Seite 2 |
| Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert. | Ziffer 4 b), Seite 2 |
| Raub und Beraubung, auch unterwegs | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, zum Beispiel durch Gäste oder Handwerker) | ja, bis zur Versicherungssumme | Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert. | Ziffer 4 b), Seite 2 |
| Verlieren und unerklärliches Abhandenkommen | ja, bis zur Versicherungssumme | Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert. | Ziffer 4 b), Seite 2 |
| Leitungswasser | ja, bis zur Versicherungssumme | Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert. | Ziffer 4 b), Seite 2 |
| Sturm und Hagel | ja, bis zur Versicherungssumme | Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert. | Ziffer 4 b), Seite 2 |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch) | nicht geregelt |  |  |
| Bruch und Beschädigung durch Missgeschick (Umstoßen, Herunterfallen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert. | Ziffer 4 b), Seite 2 |
| Transport, auch Umzug, durch Spediteur oder selbst | nicht geregelt |  |  |
| Leihgaben an Museen und Ausstellungen (Nagel zu Nagel) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden während Restaurierung, Rahmung oder Reinigung durch Fachbetriebe | nicht geregelt |  |  |
| Terror, innere Unruhen und Streik | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz der Restaurierungskosten bei Teilschaden | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz der Wertminderung, die nach einer Restaurierung bleibt | nicht geregelt |  |  |
| Paar- und Satzklausel (Ersatz des Wertverlusts des unbeschädigten Teils eines Paars oder Satzes) | nicht geregelt |  |  |
| Rückkaufsrecht nach Wiederauffinden eines entschädigten Objekts | nicht geregelt |  |  |
| Künstlerrecht: Entschädigung ohne Veräußerung, wenn der Künstler ein beschädigtes Werk nicht mehr als seines anerkennt | nicht geregelt |  |  |
| Sachverständigen- und Gutachterkosten im Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Belohnung für die Wiederbeschaffung gestohlener Objekte | nicht geregelt |  |  |
| Bergungs-, Transport- und Lagerkosten nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählicher Verschlechterung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden durch Raumklima, Licht, Temperatur oder Feuchtigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden durch Ungeziefer, Motten, Holzwurm oder Schimmel | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden durch die natürliche Beschaffenheit des Objekts (innerer Verderb, Materialfehler) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Bruch zerbrechlicher Objekte (Glas, Porzellan, Keramik) ohne Sondervereinbarung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Begrenzung von Diebstahl aus Fahrzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung für getragenen Schmuck und getragene Uhren (Abhandenkommen beim Tragen, Sport, Baden) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Echtheits-, Provenienz- und Eigentumsmängeln (Rückgabe an den Berechtigten) | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung bei unbewohnter Wohnung (Leerstand über eine bestimmte Dauer) | nicht geregelt |  |  |
| Wertnachweis oder Gutachten als Voraussetzung (ab welchem Einzelwert) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Neubewertung in festen Abständen | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zu Verzeichnis, Fotos und Belegen der versicherten Objekte | nicht geregelt |  |  |
| Tresorpflicht für Schmuck, Uhren und Bargeld (Grenze außerhalb des Tresors) | nicht geregelt |  |  |
| Alarmanlage oder andere Sicherungen als Voraussetzung | nicht geregelt |  |  |
| Vorgaben für Transporte (Fachspedition, Verpackung, Begleitung) | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Schadenmeldung und Anzeige bei der Polizei | nicht geregelt |  |  |
| Meldung gestohlener Objekte an ein Register (Art Loss Register oder vergleichbar) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja, bis zur Versicherungssumme | insbesondere unter Berücksichtigung der Versicherungssummen und der Selbstbehalte, berechnet | Ziffer 5, Seite 2 |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform gekündigt wird. | Ziffer 10, Seite 4 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalls gemäß der Allgemeinen Regelungen im Rahmen der Versicherungsbedingungen zu kündigen. | Ziffer 10, Seite 4 |
| Beratung zu Sicherung, Lagerung, Pflege und Leihverkehr durch den Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsrelevante Regeln ohne Preise (Rabatt für Tresor, Alarm, schadenfreie Jahre, Selbstbeteiligung) | ja | Die Versicherungsprämie wird auf der Grundlage der uns überlassenen Risikoinformationen, insbesondere unter Berücksichtigung der Versicherungssummen und der Selbstbehalte, berechnet. | Ziffer 5, Seite 2 |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsinformationen Fine Art Collections by Hiscox Österreich

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                      Allgemeine Versicherungsinformationen
                      Fine Art & Collections by Hiscox für Österreich
                      01/2022


1. Versicherer        Hiscox SA
                      35 Avenue Monterey, L-2163 Luxemburg
                      eingetragen im „Registre du Commerce et des Sociétiés“ (RCS)
                      des Großherzogtums Luxemburg, unter der Nummer B217018
                      Der vorliegende Versicherungsvertrag wird abgeschlossen über folgende Niederlassung:
                      Hiscox SA,
                      Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland
                      Bernhard-Wicki-Straße 3, 80636 München
                      eingetragen im Handelsregister (HRB)
                      des Amtsgerichts München unter der HRB 238125
                      Hauptbevollmächtigter der Hiscox SA,
                      Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland: Markus Niederreiner
                      Ladungsfähige Anschrift des Versicherers und des Hauptbevollmächtigten:
                      Bernhard-Wicki-Straße 3, 80636 München
                      Hauptgeschäftstätigkeiten der Hiscox SA, Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland
                      sind Versicherungen für hochwertige Gebäude und Hausrat, für Kunst- und Wertgegenstände,
                      für Oldtimer, Sammler- und Liebhaberfahrzeuge, sowie gewerbliche Inhalts-, Gebäude- und
                      Betriebsunterbrechungsversicherungen, Cyber-, Vermögensschadenhaftpflicht- und D&O
                      Versicherungen.
                      Die Mitarbeiter der Hiscox SA, Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland erhalten im
                      Zusammenhang mit dem Vertrieb des konkreten Versicherungsvertrages keine Vergütung.
                      Für Ihre Tätigkeit für die Hiscox SA, Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland im
                      Allgemeinen erhalten die Mitarbeiter die jeweils vertraglich vereinbarte Arbeitnehmerver-
                      gütung. Diese kann auch erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile enthalten.
                      Die Hiscox SA, Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland bietet im Rahmen des
                      Direkt-Vertriebs seiner Versicherungsprodukte eine Beratung zu den angebotenen Ver-
                      sicherungsprodukten gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.


2. Aufsichtsbehörde   Zuständige Versicherungsaufsichtsbehörde für die Hiscox SA:
                      Commissariat Aux Assurances, 11 Rue Robert Stumper, L-2557 Luxemburg,
                      Grand Duché de Luxembourg
                      Tel.: 		   +352(0)22 69 11 1
                      Fax: 		    +352(0)22 69 10
                      E-Mail:    caa@caa.lu
                      Website:   www.caa.lu
                      Zusätzliche Versicherungsaufsichtsbehörde für die deutsche Niederlassung der Hiscox SA:
                      BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                      Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
                      Tel.: 		  +49(0)228 4108 0
                      Fax: 		   +49(0)228 4108 1550
                      E-Mail:   poststelle@bafin.de
                      Website: www.bafin.de
                      Zusätzliche Versicherungsaufsicht für das österreichische Geschäft der Hiscox SA:
                      Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA)
                      Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien
                      Tel.: 		   + 43(0)1 249 59 0
                      Fax: 		    + 43(0)1 249 59 5499
                      E-Mail:    fma@fma.gv.at
                      Website: www.fma.gv.at


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                            01/2022


3. Garantiefond		           Für luxemburgische Versicherungsgesellschaften besteht kein Garantiefonds.


4. Anwendbare Ver-		 a)           Dem Vertrag liegen die Fine Art & Collections by Hiscox Bedingungen Österreich
			Versicherungsbe-               01/2022 zugrunde sowie etwaige weitere besondere Vereinbarungen und Klauseln,
			dingungen und                  die in dem Versicherungsschein aufgeführt sind.
   wesentliche Merk- b)          Es handelt sich um eine Kunstversicherung. Durch diesen Vertrag ist die versicherte
   male der Ver-                 Kunst gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen
   sicherungsleistung            aller Art versichert (Allgefahren-Versicherung). Insbesondere sind Schäden durch
                                 Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl,
                                 Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und
                                 Liegenlassen versichert.
                                  Die Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen sind im Versicherungsschein
                                  und/oder in den Versicherungsbedingungen ausgewiesen. Weitere Einzelheiten zur
                                  Versicherungsleistung entnehmen Sie bitte den unter Absatz 4. a) aufgeführten Ver-
                                  sicherungsbedingungen.


5. Gesamtpreis der 		       Die Versicherungsprämie wird auf der Grundlage der uns überlassenen Risikoinformationen,
   Versicherung		           insbesondere unter Berücksichtigung der Versicherungssummen und der Selbstbehalte,
		                          berechnet. Die konkreten Prämien einschließlich der Versicherungssteuer werden im Angebot
		                          ausgewiesen. Bei Risiken im Ausland fallen die ausländischen Versicherungssteuern sowie
		                          ggf. zusätzliche Gebühren an.


6. Zahlung und              Bei den Versicherungsprämien handelt es sich in der Regel um Jahresprämien. Diese gelten
   Zahlungsweise		          jeweils für ein Jahr. Die einmalige oder erste Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von
		                          14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Folgeprämien sind
		                          unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen.
                            Die Prämie ist in der Regel an den in der Prämienrechnung ausgewiesenen Empfänger zu
                            zahlen. Eventuell vereinbarte Teilzahlungen, Fristen und Fälligkeiten entnehmen Sie bitte der
                            Rechnung. Mit Ihrer Zustimmung können wir die Versicherungsprämie auch direkt per Last-
                            schriftverfahren einziehen.


7. Gültigkeitsdauer Die Gültigkeitsdauer unseres Angebots beträgt zwei Monate ab Ausstellungsdatum.
   des Angebots


8. Zustandekommen           Der Versicherungsvertrag kann sowohl im Rahmen des so genannten Invitatio-Modells als
   des Vertrages/Ver-       auch im Rahmen des so genannten Antrags-Modells abgeschlossen werden.
   sicherungsbeginn         Im Rahmen des Invitatio-Modells unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Vertragsangebot.
                            Wenn Sie diesem Vertragsangebot zustimmen möchten, dann können Sie dies durch Über-
                            mittlung Ihrer Annahmeerklärung tun. Der Versicherungsvertrag kommt dann mit Eingang
                            Ihrer Annahmeerklärung bei uns oder bei dem von Ihnen bevollmächtigten Versicherungsver-
                            mittler zustande.
                            In der Regel liegt der Versicherungsbeginn des Vertrages frühestens an dem Tag des Aus-

                                                                                                                            2

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                            stellungsdatums des Angebots und spätestens am Tag des Ablaufs der oben angegebenen
                            Gültigkeitsdauer des Angebots. Wenn nichts anderes vereinbart ist, fallen der Versicherungs-
                            beginn und der Beginn des Versicherungsschutzes auf denselben Tag.
                            Abweichend davon können Sie oder der von Ihnen bevollmächtigte Vermittler auch einen
                            anderen Versicherungsbeginn außerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebots wählen. Dies ist
                            jedoch nur möglich, wenn wir Ihnen diesen abweichenden Beginn in Textform bestätigen.
                            Wenn Sie mit uns einen Versicherungsvertrag im Rahmen des so genannten Antrags-Modells
                            schließen möchten, müssen Sie einen verbindlichen Antrag auf Abschluss einer Versicherung
                            unter Angabe eines von Ihnen gewünschten Versicherungsbeginns stellen, frühestens jedoch
                            an dem Tag Ihrer Angebotsabgabe.
                            In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang unserer Annahmeerklärung und des Ver-
                            sicherungsscheines bei Ihnen zustande. Der Versicherungsbeginn und der Beginn des Ver-
                            sicherungsschutzes fallen auf denselben Tag.
                            In beiden oben genannten Verfahren ist die Gewährung des Versicherungsschutzes abhängig
                            von der rechtzeitigen Zahlung der Erst- oder Folgeprämien. Insoweit gelten die gesetzlichen
                            Bestimmungen und die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die Fälligkeit der Prämienzahl-
                            ung können Sie den jeweiligen Rechnungen entnehmen.


9. Belehrung nach		 Rücktrittsrecht
   § 5c VersVG		    Sofern Sie Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG) sind, können Sie vom Versicherungsvertrag
		                           bzw. von Ihrer Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen in geschrie-
		                           bener Form (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen,
		                           an dem Ihnen der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen einschließlich der
		                           Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder –änderung, die im § 9a VAG sowie in
		                           den §§ 137f Abs. 7 und 8 und 137g in Verbindung mit § 137h GewO 1994 vorgesehenen
		                           Informationen und diese Belehrung zugegangen sind. Der Rücktritt kann sowohl an den
		                           von Ihnen beauftragten Vermittler als auch direkt an uns, Hiscox SA Niederlassung für
		                           die Bundesrepublik Deutschland, Bernhard-Wicki-Str. 3, 80636 München, gerichtet werden.
                             Bei einem Rücktritt per Telefax ist der Rücktritt an folgende Faxnummer zu richten:
                             +49(0)89 54 58 01 199.
                             Bei einem Rücktritt per E-Mail ist der Rücktritt an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
                             hiscox.underwriting@hiscox.de
                             Rücktrittsfolgen
                             Im Falle eines wirksamen Rücktritts endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen
                             den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Rücktritts entfällt. Den Teil Ihres
                             Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Rücktritts entfällt, können wir einbehalten,
                             wenn wir Ihnen vorläufige Deckung gewährt haben. Beginnt der Versicherungsschutz
                             erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück-
                             zugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang
                             des Rücktritts.
                             Besondere Hinweise
                             Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als sechs
                             Monaten.
                             Ende der Widerrufsbelehrung


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                              Fine Art & Collections by Hiscox für Österreich
                              01/2022


10. Laufzeit des Ver-		 Der Versicherungsvertrag wird in der Regel für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Diese
    trages / Beendigung beträgt in der Regel 12 Monate, es sei denn wir haben ausdrücklich etwas anderes verein-
    des Vertrages       bart. In diesem Fall ist die Laufzeit dem Versicherungsschein zu entnehmen. Für eventuell
		                            folgende Vertragsperioden gilt in der Regel ebenfalls eine Laufzeit von 12 Monaten.
                              Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von
                              sechs Wochen zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform gekündigt wird.
                              Sie können den Vertrag – unabhängig von der vorbezeichneten Kündigungsfrist – nach Ablauf
                              eines Monats nach Vertragsbeginn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
                              Sie schulden uns in diesem Fall nur die anteilige Jahresprämie.
                              Daneben haben sowohl Sie als auch wir die Möglichkeit, den Vertrag nach Eintritt eines
                              Versicherungsfalls gemäß der Allgemeinen Regelungen im Rahmen der Versicherungs-
                              bedingungen zu kündigen.


11. Anwendbares Recht Dem Vertrag – einschließlich der Verhandlungen vor Abschluss – liegt österreichisches Recht
    / Vertragssprache / zugrunde. Vertragssprache ist Deutsch. Ebenso erfolgt jede Kommunikation zwischen Ihnen
   Gerichtsstand        und uns in Deutsch.
                              Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig,
                              an dem Sie Ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
                              haben. Klagen gegen uns können Sie bei dem Gericht an Ihrem Wohnsitz oder Ihrem
                              gewöhnlichen Aufenthalt oder bei dem Gericht an unserem Geschäftssitz anhängig machen.
                              Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
                              einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Ab-
                              kommens über den europäischen Wirtschaftsraum EWG ist, oder ist Ihr Wohnsitz oder Ihr
                              gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht an
                              unserem Geschäftssitz zuständig.


12. Beschwerden               Bei Beschwerden können Sie sich jederzeit unter folgender Adresse direkt an uns wenden:
                              Hiscox SA
                              Niederlassung für Deutschland
                              Bernhard-Wicki-Straße 3
                              80636 München
                              Tel.: 		   +49(0)89 54 58 01 100
                              Fax: 		    +49(0)89 54 58 01 199
                              E-Mail:    beschwerden@hiscox.com
                              Des Weiteren sind wir Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Damit ist für Sie die
                              Möglichkeit eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen,
                              wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. Eine entsprechende
                              Beschwerde müsste von Ihnen an die nachstehend aufgeführte Adresse gerichtet werden.
                              Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Das Recht zum Bestreiten des ordentlichen Rechtswegs
                              bleibt davon unberührt.
                              Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
                              Tel.: 		  +49(0)1804 22 44 24
                              Fax: 		   +49(0)1804 22 44 25
                              E-Mail:   beschwerde@versicherungsombudsmann.de


                                                                                                                            4

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Allgemeine Versicherungsinformationen
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Zudem haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden, auch in deutscher Sprache, an den Insur-
ance Ombudsman in Luxemburg zu senden. Eine entsprechende Beschwerde müsste von
Ihnen an die nachstehend aufgeführte Adresse gerichtet werden. Das Verfahren ist für Sie
kostenfrei. Das Recht zum Bestreiten des ordentlichen Rechtswegs bleibt davon unberührt.
Insurance Ombudsman ACA, 12, rue Erasme, L-1468 Luxembourg
Tel.: 		  +352(0)44 21 44 1
Fax: 		   +352(0)44 02 89
E-Mail:   mediateur@aca.lu
Schließlich können Sie Ihre Beschwerde auch an die beiden unter Ziffer 2 dieser Informa-
tionen bezeichneten Aufsichtsbehörden richten.


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