# ERGO Privat: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-kunst-wertsachen-ergo-kunstversicherung-privat.php
- Rechtlicher Träger: ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-kunst-wertsachen-ergo-kunstversicherung-privat.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ERGO Kunstversicherung Privat](https://makler-vertriebsportal.ergo.de/-/media/3BC60B6878FC4393945B9A6DF99BCA4A.ashx?la=de-DE), Fassung AVB Kunst Privat 2016, Stand April 2016

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme der Sammlung oder der Wertsachen (Gesamtsumme laut Verzeichnis) | laut Versicherungsschein | Wir ersetzen für zerstörte oder abhandengekommene Kunst- und Sammlungsgegenstände den Versicherungswert, der im Versicherungsschein dokumentiert ist | Ziffer 9.1, Seite 5 |
| Mindestversicherungssumme oder Mindestwert der Sammlung, ab der der Vertrag angeboten wird | nicht geregelt |  |  |
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | Die Kunst- und Sammlungsgegenstände sind gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung). Es sei denn, eine Gefahr ist ausdrücklich ausgeschlossen. | Ziffer 3, Seite 3 |
| Vertragsform: eigenständige Kunst- und Wertsachenversicherung oder Baustein der Hausratversicherung | ja | Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ERGO Kunstversicherung Privat | Titel, Seite 2 |
| Vereinbarter Wert (Taxe): Entschädigung nach dem bei Vertragsschluss festgelegten Wert je Objekt, ohne Nachweis des Marktwerts im Schadenfall | ja | Der vereinbarte Wert ist der zwischen Ihnen und uns festgesetzte Betrag. Dieser gilt als „feste Taxe“ | Ziffer 8.1, Seite 5 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung (keine Kürzung, wenn die Summe zu niedrig ist) | ja | Auf den Einwand der Unterversicherung wird verzichtet. | Ziffer 8.1, Seite 5 |
| Vorsorge für Wertsteigerungen der versicherten Objekte (prozentualer Aufschlag auf die Summe) | ja, bis zur Versicherungssumme | Insgesamt sind als Vorsorge für Neuerwerbungen und Werterhöhungen 25 % der Gesamtversicherungssumme beitragsfrei bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres versichert. | Ziffer 7.1, Seite 4 |
| Vorsorge für Neuerwerbungen (automatischer Schutz neu gekaufter Objekte bis zur Nachmeldung) | ja, bis zur Versicherungssumme | für Neuerwerbungen, die dem Versicherer innerhalb von 4 Wochen nach Anschaffung mitgeteilt werden. | Ziffer 7.1, Seite 4 |
| Mitversicherung nicht einzeln aufgeführter Objekte (pauschal je Objekt oder insgesamt) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Versicherungsort, Europa oder weltweit) | nein | Versichert sind Ihre Kunst- und Sammlungsgegenstände an den im Versicherungsschein benannten Versicherungsorten innerhalb der Europäischen Union, sofern nichts anderes vereinbart ist. | Ziffer 6.1, Seite 4 |
| Außenversicherung: vorübergehende Entfernung vom Versicherungsort (Reisen, Zweitwohnsitz, Bankschließfach) | ja, bis 150.000 € | Ihre Kunstgegenstände sind auch außerhalb der Versicherungsorte weltweit bis zu 6 Monaten versichert. Die Höchstversicherungssumme dieser Außenversicherung beträgt 150.000 Euro | Ziffer 6.3, Seite 4 |
| Gemälde, Grafiken, Skulpturen und andere Kunstwerke | ja, bis zur Versicherungssumme | Gemälde, Zeichnungen, Collagen, Grafiken; Fotografien, Video-Kunst, Media-Art; Skulpturen, Plastiken, Objektkunst, Installationen | Ziffer 1.1, Seite 3 |
| Antiquitäten, Möbel von Sammlerwert und Designobjekte | ja, bis zur Versicherungssumme | Antiquitäten, wertvolles Porzellan, kunstgewerbliche Gegenstände; Teppiche, Gobelins | Ziffer 1.1, Seite 3 |
| Schmuck und Edelsteine | nein | Nicht versichert sind: Hausrat und Schmuck | Ziffer 2, Seite 3 |
| Uhren von Sammlerwert | nicht geregelt |  |  |
| Münzen, Medaillen und Edelmetalle (Barren) | nein | Bargeld, Münzen oder Medaillen, Edelmetalle | Ziffer 2, Seite 3 |
| Briefmarkensammlungen | nein | Banknoten oder Wertpapiere, Briefmarken, Rechnungen | Ziffer 2, Seite 3 |
| Weinsammlungen und Spirituosen von Sammlerwert | nicht geregelt |  |  |
| Musikinstrumente von Sammlerwert | nicht geregelt |  |  |
| Bücher, Handschriften, Autographen und Fotografien | ja, bis zur Versicherungssumme | antiquarische Bücher, Manuskripte | Ziffer 1.1, Seite 3 |
| Sonstige Sammlungen (Spielzeug, Modellbahnen, Militaria, Memorabilia) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sammlungsgegenstände (Collectibles) | Ziffer 1.1, Seite 3 |
| Oldtimer und Fahrzeugsammlungen im selben Vertrag | nicht geregelt |  |  |
| Bargeld, Wertpapiere und Urkunden | nein | Banknoten oder Wertpapiere, Briefmarken, Rechnungen; Bargeld, Münzen oder Medaillen, Edelmetalle | Ziffer 2, Seite 3 |
| Übriger Hausrat im selben Vertrag (Kombination Haus, Kunst und Wertsachen) | nein | Nicht versichert sind: Hausrat und Schmuck | Ziffer 2, Seite 3 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Rauch und Ruß | ja, bis zur Versicherungssumme | als Folge aller Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung) | Ziffer 3, Seite 3 |
| Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | als Folge aller Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung) | Ziffer 3, Seite 3 |
| Raub und Beraubung, auch unterwegs | ja, bis zur Versicherungssumme | als Folge aller Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung) | Ziffer 3, Seite 3 |
| Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, zum Beispiel durch Gäste oder Handwerker) | ja, bis zur Versicherungssumme | als Folge aller Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung) | Ziffer 3, Seite 3 |
| Verlieren und unerklärliches Abhandenkommen | ja, bis zur Versicherungssumme | gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert | Ziffer 3, Seite 3 |
| Leitungswasser | ja, bis zur Versicherungssumme | als Folge aller Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung) | Ziffer 3, Seite 3 |
| Sturm und Hagel | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden durch Stürme mit einer Windgeschwindigkeit unter 8 Beaufort | Ziffer 5.2, Seite 4 |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch) | ja, bis zur Versicherungssumme | als Folge aller Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung) | Ziffer 3, Seite 3 |
| Bruch und Beschädigung durch Missgeschick (Umstoßen, Herunterfallen) | ja, bis zur Versicherungssumme | gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert | Ziffer 3, Seite 3 |
| Transport, auch Umzug, durch Spediteur oder selbst | ja, bis 150.000 € | Ohne Voranmeldung versichern wir weltweite ... in Ihrem Gewahrsam oder durch ein auf ... spezialisiertes Transportunternehmen ... Die Höchstversicherungssumme je Transport beträgt 150.000 Euro. | Ziffer 6.5, Seite 4 |
| Leihgaben an Museen und Ausstellungen (Nagel zu Nagel) | ja, bis zur Versicherungssumme | auch andere Transporte und Aufenthalte, wie z. B. Leihgaben an Museen, nach Anmeldung versichern. | Ziffer 6.6, Seite 4 |
| Schäden während Restaurierung, Rahmung oder Reinigung durch Fachbetriebe | ja, bis 25.000 € | Bearbeitung, Reinigung, Reparatur und Restaurierung, es sei denn, der Schaden beträgt höchstens 25.000 Euro und wurde durch einen Restaurator mit Diplom- oder Masterausbildung verursacht | Ziffer 4.5, Seite 3 |
| Terror, innere Unruhen und Streik | nein | Kriegsereignisse jeder Art (mit oder ohne Kriegserklärung), Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufruhr, Aufstand, Unruhen, Streik, Aussperrung | Ziffer 4.2, Seite 3 |
| Ersatz der Restaurierungskosten bei Teilschaden | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei beschädigten Kunst- und Sammlungsgegenständen ersetzen wir die Restaurierungskosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung, die die Restaurierung nicht ausgleichen kann. | Ziffer 9.2, Seite 5 |
| Ersatz der Wertminderung, die nach einer Restaurierung bleibt | ja, bis zur Versicherungssumme | ersetzen wir die Restaurierungskosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung, die die Restaurierung nicht ausgleichen kann. | Ziffer 9.2, Seite 5 |
| Paar- und Satzklausel (Ersatz des Wertverlusts des unbeschädigten Teils eines Paars oder Satzes) | ja, bis zur Versicherungssumme | erstatten wir nach Ihrer Wahl: den vereinbarten Versicherungswert für die gesamte Objektgruppe, und Sie überlassen uns die gesamte Objektgruppe | Ziffer 8.1, Seite 5 |
| Rückkaufsrecht nach Wiederauffinden eines entschädigten Objekts | ja | Sie können die ausgezahlte Entschädigung behalten und überlassen uns innerhalb von 2 Wochen die wiederaufgefundenen Kunst- und Sammlungsgegenstände. Oder Sie zahlen die erhaltene Entschädigung innerhalb von 2 Wochen zurück | Ziffer 13.2, Seite 7 |
| Künstlerrecht: Entschädigung ohne Veräußerung, wenn der Künstler ein beschädigtes Werk nicht mehr als seines anerkennt | nicht geregelt |  |  |
| Sachverständigen- und Gutachterkosten im Schadenfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Gutachter und Sachverständige | Ziffer 10.2, Seite 6 |
| Belohnung für die Wiederbeschaffung gestohlener Objekte | ja, bis zur Versicherungssumme | Aufwendungen für Finderlöhne oder sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung von Brandstiftung, Diebstahl und Einbruchdiebstahl oder Vandalismus führen | Ziffer 10.2, Seite 6 |
| Bergungs-, Transport- und Lagerkosten nach einem Schaden | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Transporte und Lagerungen der versicherten Kunst- und Sammlungsgegenstände, solange die Lagerung am Versicherungsort unmöglich oder unzumutbar ist | Ziffer 10.2, Seite 6 |
| Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit | ja, bis 10.000 € | Liegt der Schaden in seiner Gesamthöhe nicht über 10.000 Euro, verzichten wir jedoch auf unser Recht, die Entschädigung zu kürzen. | Ziffer 12.3, Seite 6 |
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählicher Verschlechterung | ja | Verschleiß, Abnutzung und Beschädigung infolge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des versicherten Objekts | Ziffer 4.6, Seite 3 |
| Ausschluss von Schäden durch Raumklima, Licht, Temperatur oder Feuchtigkeit | ja | allmähliche Einwirkung von Frost, Hitze, Temperatur- und Luftdruckschwankungen, Luftfeuchtigkeit, Rauch, Ruß, Staub, Licht und Strahlen | Ziffer 4.6, Seite 3 |
| Ausschluss von Schäden durch Ungeziefer, Motten, Holzwurm oder Schimmel | ja | Schädlinge und Ungeziefer aller Art, ausgenommen Nagetiere | Ziffer 4.8, Seite 3 |
| Ausschluss von Schäden durch die natürliche Beschaffenheit des Objekts (innerer Verderb, Materialfehler) | ja | die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit (innerer Verderb) der versicherten Kunstgegenstände | Ziffer 4.6, Seite 3 |
| Ausschluss von Bruch zerbrechlicher Objekte (Glas, Porzellan, Keramik) ohne Sondervereinbarung | keine | Vergrößerung von Altschäden (etwa bei bereits bestehenden Haarrissen an Glas- oder Porzellanobjekten) | Ziffer 4.6, Seite 3 |
| Ausschluss oder Begrenzung von Diebstahl aus Fahrzeugen | ja, bis zur Versicherungssumme | Kunst- und Sammlungsgegenstände nur in geschlossenen Kraftfahrzeugen, nicht jedoch in Anhängern oder Kraftfahrzeugen mit Plane transportiert werden. | Anhang Ziffer 1.1, Seite 12 |
| Einschränkung für getragenen Schmuck und getragene Uhren (Abhandenkommen beim Tragen, Sport, Baden) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Echtheits-, Provenienz- und Eigentumsmängeln (Rückgabe an den Berechtigten) | keine | die Sie mangels wirksamen Eigentumserwerbs an den rechtmäßigen Eigentümer herausgeben müssen (Defective Title), erstatten wir folgende Schäden und Kosten. Die Höchstentschädigung je Schadensfall beträgt insgesamt 250.000 Euro | Ziffer 5.1, Seite 3 |
| Einschränkung bei unbewohnter Wohnung (Leerstand über eine bestimmte Dauer) | ja | Dies ist z. B. der Fall, wenn Ihre ständig bewohnte Wohnung länger als 6 Monate unbewohnt ist. | Ziffer 17.1, Seite 7 |
| Wertnachweis oder Gutachten als Voraussetzung (ab welchem Einzelwert) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Neubewertung in festen Abständen | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zu Verzeichnis, Fotos und Belegen der versicherten Objekte | ja | dort unverzüglich ein vollständiges Verzeichnis abhandengekommener Kunst- und Sammlungsgegenstände einreichen | Ziffer 19.1, Seite 9 |
| Tresorpflicht für Schmuck, Uhren und Bargeld (Grenze außerhalb des Tresors) | nicht geregelt |  |  |
| Alarmanlage oder andere Sicherungen als Voraussetzung | ja | Sind zusätzliche Sicherungen vereinbart, wie eine Einbruchmeldeanlage, ist für die Zeit, in der sich | Ziffer 18.2, Seite 8 |
| Vorgaben für Transporte (Fachspedition, Verpackung, Begleitung) | ja | Bei Transporten in Ihrem Gewahrsam oder einer von Ihnen beauftragten Person (Repräsentanten) dürfen die Kunst- und Sammlungsgegenstände nur in geschlossenen Kraftfahrzeugen | Anhang Ziffer 1.1, Seite 12 |
| Frist zur Schadenmeldung und Anzeige bei der Polizei | ja | Sie müssen uns über jeden Schadensfall unverzüglich informieren. Zusätzlich müssen Sie Schäden durch strafbare Handlungen und Brand auch unverzüglich der Polizei melden | Ziffer 19.1, Seite 9 |
| Meldung gestohlener Objekte an ein Register (Art Loss Register oder vergleichbar) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Sofern wir mit Ihnen eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, bezahlen wir ausschließlich den Anteil, der die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt. | Ziffer 11.5, Seite 6 |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit | Ziffer 23.2, Seite 10 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | Ist der Schadensfall eingetreten, können Sie oder wir den Vertrag kündigen, es sei denn, die Höhe des Schadens liegt unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung. | Ziffer 23.3, Seite 10 |
| Beratung zu Sicherung, Lagerung, Pflege und Leihverkehr durch den Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsrelevante Regeln ohne Preise (Rabatt für Tresor, Alarm, schadenfreie Jahre, Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ERGO Kunstversicherung Privat

```text
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                                            Eigentum
                                            Kunstversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)


ERGO Kunstversicherung
Privat


(Stand: April 2016)

[Seite 2]
Inhalt

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
ERGO ­Kunstversicherung Privat (AVB Kunst Privat 2016)
1    Was ist versichert?....................................................................................................................................................................................        2
2    Was ist nicht versichert?..........................................................................................................................................................................            2
3    Versicherte Gefahren ...............................................................................................................................................................................           2
4    Welche Schäden sind nicht versichert?................................................................................................................................................                          2
5    Was ist sonst noch versichert, was nicht?............................................................................................................................................                          2
6    Wo sind Ihre Kunst- und Sammlungsgegenstände versichert und wo nicht?..............................................................................                                                            3
7    Vorsorge...................................................................................................................................................................................................... 3
8    Welche Werte sind versichert?...............................................................................................................................................................                   4
9    Welche Entschädigung erhalte ich bei einem Schaden? Gibt es ein Sachverständigenverfahren?..........................................                                                                           4
10   Welche Kosten sind in welcher Höhe versichert?...............................................................................................................................                                  4
11   Wie und wann erhalte ich die Entschädigung?...................................................................................................................................                                 5
12   Wann erhalte ich keine Entschädigung?..............................................................................................................................................                            5
13   Was passiert mit der Entschädigung bei wieder aufgefundenen Kunst- oder Sammlungsgegenständen?..........................                                                                                       5
14   Was ist, wenn sich meine Lebenssituation ändert?...........................................................................................................................                                    6
15   Welche Anzeigepflichten habe ich bei Vertragsabschluss?..............................................................................................................                                          6
16   Welche Folgen hat eine Verletzung der vorvertrag­lichen Anzeigepflicht?....................................................................................                                                    6
17   Was ist eine Gefahrerhöhung und was ist nach ­Antragstellung zu beachten?............................................................................                                                          6
18   Welche Obliegenheiten habe ich vor Eintritt des ­Schadensfalls?....................................................................................................                                            7
19   Welche Obliegenheiten habe ich im Schadensfall?............................................................................................................................                                    8
20   Welche Obliegenheiten habe ich nach dem Eintritt des Schadensfalls?.......................................................................................                                                     8
21   Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegenheiten?...................................................................................................................                                        8
22   Was muss ich bei meiner Beitragszahlung beachten?......................................................................................................................                                        8
23   Wie lange läuft mein Vertrag und wann kann ich ihn beenden?....................................................................................................                                                9
24   Was gilt bei einer Mehrfachversicherung?...........................................................................................................................................                            9
25   Wie sind die Rechte und Pflichten geregelt, wenn ich den Vertrag für einen
     anderen geschlossen habe (Versicherung für fremde Rechnung)?.................................................................................................                                                  9
26   Wann verjähren Ansprüche aus meiner Versicherung?..................................................................................................................... 10
27   Welches Recht gilt und welches Gericht ist zuständig?..................................................................................................................... 10


Anhang zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
­ERGO ­Kunstversicherung Privat (AVB Kunst Privat 2016)
1    Transportmittel..........................................................................................................................................................................................   11
2    Verpackung und Ladungssicherung......................................................................................................................................................                       11
3    Transportbegleitung.................................................................................................................................................................................        12
4    Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen­heiten?...................................................................................................................                                    12


                                                                                                                                                                                                                  1

[Seite 3]
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
ERGO ­Kunstversicherung Privat (AVB Kunst Privat 2016)

1     Was ist versichert?                                       4     Welche Schäden sind nicht versichert?

1.1    Versichert sind Kunst- und ­Sammlungsgegenstände,              Wir versichern – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ur­
       die sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befinden.               sachen – keine Schäden entstanden durch:
      ­Kunstwerke sind:
                                                                4.1   Verstaatlichung, Beschlagnahme, Entziehung oder
      • Gemälde, Zeichnungen, Collagen, Grafiken;                     sonstige Eingriffe von hoher Hand; gerichtliche Ver­
      • Fotografien, Video-Kunst, Media-Art;                          fügung oder ihre Vollstreckung;
      • Skulpturen, Plastiken, Objektkunst, Installationen;
                                                                4.2   Kriegsereignisse jeder Art (mit oder ohne Kriegserklä-
      • antiquarische Bücher, Manuskripte;
                                                                      rung), Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufruhr, Auf-
      • Antiquitäten, wertvolles Porzellan, kunstgewerbliche
                                                                      stand, Unruhen, Streik, Aussperrung sowie alle mit den
        Gegenstände;
                                                                      vorgenannten Ereignissen verbundenen militärischen
      • Teppiche, Gobelins;
                                                                      und behördlichen Maßnahmen;
      • Sammlungsgegenstände (Collectibles);
      • künstlerisch gestaltete Gebäudebestandteile             4.3    Kernenergie (der Ersatz von Schäden durch Kernenergie
        (Kunst am Bau).                                                richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach
                                                                       dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind
1.2    Zusätzlich versichert ist Sammlungszubehör, sofern
                                                                       zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür
       die Position im Versicherungsschein aufgeführt ist.
                                                                       u. a. Haftpflichtversicherungen ab) sowie sonstige
      ­Sammlungszubehör ist:
                                                                      ­ionisierende Strahlung;
      • Rahmen, Schutzverglasungen, Sockel, Vitrinen und
                                                                4.4   die Verwendung von chemischen, biologischen, bio­
        Spezialbeleuchtungen der Kunst- und Sammlungs­
                                                                      chemischen Substanzen oder elektromagnetischen
        gegenstände, Transportkisten, ­Verpackungsmaterialien
                                                                      Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und
        und Aufhängevorrichtungen;
                                                                      zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;
      • Ihre Fachbuchsammlung.
                                                                4.5   Bearbeitung, Reinigung, Reparatur und Restaurierung,
1.3   Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim-
                                                                      es sei denn, der Schaden beträgt höchstens 25.000 Euro
      mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange
                                                                      und wurde durch einen Restaurator mit Diplom- oder
      dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren
                                                                      Masterausbildung verursacht;
      Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
      Embargos der Europäischen Union oder der Bundes­          4.6   die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit
      republik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch             (innerer Verderb) der versicherten Kunstgegenstände;
      für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen                Verschleiß, Abnutzung und Beschädigung infolge des
      bzw. ­Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von           bestimmungsgemäßen Gebrauchs des versicherten
      ­Amerika erlassen werden, soweit dem nicht europäische          Objekts; Vergrößerung von Altschäden (etwa bei bereits
       oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.               bestehenden Haarrissen an Glas- oder Porzellan­
                                                                      objekten); allmähliche Einwirkung von Frost, Hitze,
2     Was ist nicht versichert?
                                                                      ­Temperatur- und Luftdruckschwankungen, Luftfeuchtig-
      Nicht versichert sind:                                           keit, Rauch, Ruß, Staub, Licht und Strahlen;

      • Hausrat und Schmuck;                                    4.7   nicht sach- und fachgerechte bzw. fehlende Verpackung
      • Militaria jünger als 100 Jahre;                               während des Transportvorgangs;
      • Banknoten oder Wertpapiere, Briefmarken,
                                                                4.8   Schädlinge und Ungeziefer aller Art, ausgenommen
        ­Rechnungen;
                                                                      Nagetiere;
      • Bargeld, Münzen oder Medaillen, Edelmetalle;
      • Pflanzen und lebende Tiere.                             4.9   Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung;

3     Versicherte Gefahren                                      4.10 Schäden mittelbarer Art.

      Die Kunst- und Sammlungsgegenstände sind gegen            5     Was ist sonst noch versichert, was nicht?
      Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller
                                                                5.1   Wenn Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags
      Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung). Es sei
                                                                      Kunst- und Sammlungsgegenstände erworben ­haben,
      denn, eine Gefahr ist ausdrücklich ausgeschlossen.
                                                                      die Sie mangels wirksamen Eigentumserwerbs an
      Gleiches gilt – je nach Vereinbarung – für das Samm-
                                                                      den rechtmäßigen Eigentümer herausgeben müssen
      lungszubehör.
                                                                      (­Defective Title), erstatten wir folgende Schäden und


2

[Seite 4]
      Kosten. Die Höchstentschädigung je Schadensfall           6.2   Sind im Versicherungsschein mehrere Versicherungs­
      ­beträgt insgesamt 250.000 Euro:                                orte aufgeführt, besteht zwischen den einzelnen
                                                                      Ver­sicherungsorten Freizügigkeit bis zur vereinbarten
      • Der rechtmäßige Eigentümer des Kunst- und Samm-
                                                                      ­Versicherungssumme des jeweiligen Versicherungsortes.
        lungsgegenstandes hat einen rechtskräftigen Titel
        gegen Sie erwirkt, infolge dessen die Herausgabe des    6.3   Ihre Kunstgegenstände sind auch außerhalb der Ver­
        Kunst- und Sammlungsgegenstandes verlangt wird.               sicherungsorte weltweit bis zu 6 Monaten versichert.
        Erstattet wird der mit uns zuvor vereinbarte Einzel-          Die Höchstversicherungssumme dieser Außenversicherung
        wert bzw. der Wiederbeschaffungswert des Kunst-               beträgt 150.000 Euro und gilt für den Aufenthalt in
        und Sammlungsgegenstandes, jedoch nicht mehr als              Galerien, Auktionshäusern, Fotoateliers, Restauratoren-
        der von Ihnen bezahlte Kaufpreis.                             oder Rahmenwerkstätten und Kunstspeditionen (jedoch
      • Rechtsberatungskosten, die Ihnen im Zusammen-                 nicht in Zollfreilägern).
        hang mit dem Rückgabeanspruch entstehen. Vor-
                                                                6.4   Wenn ein Schadensfall eingetreten ist oder unmittelbar
        aussetzung für die Entschädigung ist, dass Sie die
                                                                      droht, können Sie Ihre Kunstgegenstände außerhalb
        beim Erwerb üblichen Sorgfaltspflichten beachtet
                                                                      des Versicherungsortes in Sicherheit bringen. Sie sind
        haben, der Kunst- und Sammlungsgegenstände
                                                                      dann auch dort versichert.
        nicht in einem einschlägigen Register für gestohlene
        und verlorene Kunstwerke (z. B. www.lostart.de oder     6.5   Ohne Voranmeldung versichern wir weltweite Trans-
        artloss.com) eingetragen ist und Ihnen der Schaden            porte in Ihrem Gewahrsam oder durch ein auf Kunst-
        während der Vertragslaufzeit entstanden ist.                  transporte spezialisiertes Transportunternehmen zu
                                                                      Land oder in der Luft. Die Höchstversicherungssumme
5.2   Wir versichern auch die Kunstgegenstände, die sich
                                                                      je Transport beträgt 150.000 Euro. Die Transportbestim-
      auf Ihrem – im Versicherungsschein genannten – um-
                                                                      mungen zu den AVB Kunst Privat 2016 (siehe Anhang)
      friedeten Versicherungsgrundstück im Freien befinden.
                                                                      sind hierbei einzuhalten.
      Voraussetzung für die Versicherung des Diebstahlrisikos
      ist, dass die Kunstgegenstände fest im Boden verankert    6.6   Darüber hinaus können wir Ihnen selbstverständlich
      und gegen Wegnahme gesichert sind. Voraussetzung                auch andere Transporte und Aufenthalte, wie z. B.
      für die Versicherung des Beschädigungsrisikos ist, dass         Leihgaben an Museen, nach Anmeldung versichern. Die
      die Kunstgegenstände so verankert sind, dass ein ein-           Transportbestimmungen zu den AVB Kunst Privat 2016
      faches Umstoßen nicht möglich ist. Ab einem Einzel-             sind einzuhalten. Über eventuell zusätzlich erforderliche
      gewicht von 300 Kilogramm ist diese Zusatzsicherung             Sicherheitsvorkehrungen und Konditionen verständigen
      nicht nötig.                                                    wir uns vorab mit Ihnen.

      Wir versichern nicht:                                     7     Vorsorge

      • normale und witterungsbedingte V­ erschlechterungen     7.1   Im Schadensfall erstatten wir zusätzlich zur im Ver­
        der Kunstgegenstände wie beispielsweise Ausbleichen,          sicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme:
        Rost und Oxidation oder Schimmel;
                                                                      • für Neuerwerbungen, die dem Versicherer innerhalb
      • Schäden durch Stürme mit einer Windgeschwindig-
                                                                        von 4 Wochen nach Anschaffung mitgeteilt werden.
        keit unter 8 Beaufort;
                                                                        Bei einer späteren Meldung besteht die Zusatzde-
      • Schäden durch Tiere und Umwelteinflüsse;
                                                                        ckung erst ab Eingang der Meldung bei uns. Mit
      • Schäden durch Brandstiftung bei Holzskulpturen.
                                                                        Beginn des folgenden Versicherungsjahres berechnen
      Bei Beschädigung seitens Dritter und Vandalismus                  wir dann die Mehrprämie.
      ersetzen wir ausschließlich die ­Restaurierungskosten           • für Werterhöhungen, die nach der letzten Bewertung
      bis zu einem Betrag in Höhe von 10 % der Ver­                     entstanden sind.
      sicherungssumme, max. 10.000 Euro je Schadensfall
                                                                      Insgesamt sind als Vorsorge für Neuerwerbungen und
      und Objekt. Es sei denn, es liegt ein Totalschaden vor,
                                                                      Werterhöhungen 25 % der Gesamtversicherungssumme
      den ein Sachverständiger bestätigt hat.
                                                                      beitragsfrei bis zum Ende des laufenden Versicherungs-
      Generell ersetzen wir keine Wertminderungsansprüche             jahres versichert.
      für Kunstgegenstände, die sich im Freien befinden.
                                                                7.2   Wertsteigerungen, die aufgrund des Todes eines
6     Wo sind Ihre Kunst- und Sammlungsgegenstände                    Künstlers entstanden sind, versichern wir für einen
      versichert und wo nicht?                                        Zeitraum von einem Jahr ab dem Todestag mit einer
                                                                      Vorsorgesumme von 100 % des mit uns vereinbarten
6.1   Versichert sind Ihre Kunst- und Sammlungsgegen­
                                                                      Einzelwertes, höchstens jedoch mit 250.000 Euro je
      stände an den im Versicherungsschein benannten
                                                                      Versicherungsjahr.
      Versicherungsorten innerhalb der Europäischen Union,
      sofern nichts anderes vereinbart ist.


                                                                                                                             3

[Seite 5]
8     Welche Werte sind versichert?                                9     Welche Entschädigung erhalte ich bei einem Schaden?
                                                                         Gibt es ein Sachverständigenverfahren?
8.1   Der Versicherungswert für Kunst- und Sammlungs-
      gegenstände (Ziffer 1.1) ist je nach Vereinbarung im         9.1   Wir ersetzen für zerstörte oder ­abhandengekommene
      Versicherungsschein der deklarierte oder der verein­               Kunst- und Sammlungsgegenstände den Ver­
      barte Wert:                                                        sicherungswert, der im Versicherungsschein doku­
                                                                         mentiert ist (Ziffer 8.1).
      • Der deklarierte Wert ist der von Ihnen ­angegebene
        Betrag, im Schadensfall jedoch nur, insoweit er            9.2   Bei beschädigten Kunst- und Sammlungsgegenständen
        dem wirklichen Wert entspricht. Dieser Wert ist im               ersetzen wir die Restaurierungskosten zuzüglich einer
        Schadensfall von Ihnen nachzuweisen. Wenn nichts                 etwaigen Wertminderung, die die Restaurierung nicht
        anderes vereinbart ist, ist die ­Höchstentschädigung             ausgleichen kann. Höchstens zahlen wir jedoch den
        je Kunst- und Sammlungsgegenstand 100.000 Euro.                  aufgeführten Versicherungswert.
        Unterversichert sind Ihre Kunst- und Sammlungs-
                                                                   9.3   Sie können nach einem Schadensfall verlangen, dass
        gegenstände, wenn beim Schadensfall die Ver­
                                                                         ein Sachverständiger die Höhe des Schadens feststellt
        sicherungssumme niedriger ist als der Versicherungs­
                                                                         (Sachverständigenverfahren). Wir haben auch ­diese
        wert. Wir können dann Ihren Schaden nicht
                                                                         Möglichkeit. Derjenige, der den Sachverständigen
        vollständig bezahlen. So berechnen wir die Entschädi-
                                                                         einschalten möchte, muss ihn beauftragen und auch
        gung: Schaden mal Versicherungssumme (plus 25 %
                                                                         bezahlen. Wenn wir beide einen Sachverständigen
        Vorsorgebetrag) geteilt durch Versicherungswert.
                                                                         wünschen, beauftragen und bezahlen Sie Ihren Sach-
      • Der vereinbarte Wert ist der zwischen Ihnen und uns
                                                                         verständigen und wir unseren. Können die Sachver-
        festgesetzte Betrag. Dieser gilt als „feste Taxe“ (gem.
                                                                         ständigen sich nicht einigen, entscheidet ein dritter
        Versicherungsvertragsgesetz § 76). Auf den Einwand
                                                                         Sachverständiger. Diesen haben die beiden anderen
        der Unterversicherung wird verzichtet. Werden Kunst-
                                                                         Sachverständigen vor Beginn des Verfahrens als
        oder Sammlungsgegenstände teilweise beschädigt
                                                                         Obmann benannt. Die eine Hälfte der Kosten für den
        und tritt hierdurch eine Wertminderung ein, können
                                                                         Obmann zahlen wir, die andere Hälfte Sie. Das Ergebnis
        Sie auf Wunsch auch den vereinbarten Einzelwert in
                                                                         der Sachverständigen oder des Obmannes ist für Sie
        voller Höhe erhalten („cash option“). Sie haben diese
                                                                         und für uns verbindlich. Auf dieser Grundlage berech-
        Wahlmöglichkeit ab einer Wertminderung von 40 %.
                                                                         nen wir die Entschädigung.
        Das Eigentum geht dann auf uns über. Falls einzelne
        Teile von Paaren, Pendants, Serien oder mehrteiligen       10    Welche Kosten sind in welcher Höhe versichert?
        zusammengehörigen Objekten und Werkgruppen
                                                                         Im Schadensfall ersetzen wir Ihnen neben dem Sach-
        zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkom-
                                                                         schaden zusätzlich verschiedene notwendige Kosten,
        men, erstatten wir nach Ihrer Wahl: den vereinbarten
                                                                         die Ihnen durch den versicherten Schaden tatsächlich
        Versicherungswert für die gesamte Objektgruppe,
                                                                         entstanden sind.
        und Sie überlassen uns die gesamte Objektgruppe,
        oder die Kosten für die Restaurierung oder Neube-          10.1 Unbegrenzt mitversichert sind Kosten, um einen
        schaffung der beschädigten, zerstörten oder verlore-            unmittelbar drohenden Schaden abzuwenden oder zu
        nen Teile, zuzüglich einer etwaigen Wertminderung               mindern, sofern Sie die Maßnahmen den Umständen
        an der Sachgesamtheit. Wir erstatten maximal den                nach für geboten halten durften.
        vereinbarten Versicherungswert für die gesamte
                                                                   10.2 Folgende Kosten sind insgesamt bis zur im Ver­
        Objektgruppe.
                                                                        sicherungsschein vereinbarten Gesamtversicherungs-
8.2   Der Versicherungswert für Sammlungszubehör                        summe versichert (höchstens jedoch 1.000.000 Euro):
      (­Ziffer 1.2) ist der Neuwert. Der Neuwert ist der Wieder-
                                                                         • Kosten für das Feuerlöschen einschließlich der Auf-
      beschaffungswert für Sachen gleicher Art und Güte in
                                                                           wendungen für freiwillige Löschhelfer sowie Kosten
      neuwertigem Zustand.
                                                                           für das Aufräumen und Entsorgen von Ihren Kunst-
8.3   Stellt sich heraus, dass ein versicherter Kunst- und                 und Sammlungsgegenständen (auch wenn diese
      Sammlungsgegenstand eine Fälschung ist, gilt rück­                   radioaktiv verseucht sind);
      wirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode               • Kosten für die vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub zu
      der tatsächliche Wert als Versicherungswert. Für den                 Ihrem Wohnort. Dies gilt, wenn der Schaden voraus-
      gleichen Zeitraum wird auch dieser Wert der Prämien-                 sichtlich mehr als 5.000 Euro beträgt.
      berechnung zugrunde gelegt. Zu viel gezahlte Prämie
                                                                         Wir erstatten Ihnen auch darüber hinaus die folgenden
      der laufenden Versicherungsperiode wird ­zurückerstattet.
                                                                         Kosten, vorausgesetzt, dass Sie dies vorher mit uns
                                                                         abgestimmt haben:


4

[Seite 6]
     • Kosten für das Auf- und Wegräumen sowie den Ab-                verlangen. Wir zahlen Ihnen dann den Betrag, den wir
       transport Ihrer zerstörten oder beschädigten Kunst-            nach der Sachlage mindestens zahlen müssen.
       und Sammlungsgegenstände;
                                                                11.3 Wir können die Zahlung aufschieben, wenn Zweifel
     • Kosten für das Bewegen und Schützen, um Ihre
                                                                      daran bestehen, dass Sie berechtigt sind, die Ent-
       Kunst- und Sammlungsgegenstände wiederherzu-
                                                                      schädigung zu empfangen. Gleiches gilt, wenn gegen
       stellen;
                                                                      Sie wegen des Schadensfalls ein behördliches oder
     • Bewachungskosten bis zu 48 Stunden und Kosten für
                                                                     ­straf­gerichtliches Verfahren läuft.
       provisorische Schutzmaßnahmen und Sicherungen;
     • Kosten für Transporte und Lagerungen der ver­            11.4 Der Lauf der Fristen ist gehemmt, solange durch Ihr
       sicherten Kunst- und Sammlungsgegenstände, solange            Verschulden die Entschädigung nicht ermittelbar oder
       die Lagerung am Versicherungsort unmöglich oder               zahlbar ist.
       unzumutbar ist;
                                                                11.5 Sofern wir mit Ihnen eine Selbstbeteiligung vereinbart
     • Kosten für Reisen, Transporte oder Rechtsberatung,
                                                                     haben, bezahlen wir ausschließlich den Anteil, der die
       um abhandengekommene Kunst- und Sammlungs-
                                                                     vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
       gegenstände wiederzuerlangen oder vergleichbare
       Objekte wiederzubeschaffen;                              11.6 Besteht für das gleiche Risiko Versicherungsschutz
     • Kosten für Gutachter und Sachverständige;                     über eine andere Versicherung (Mehrfachversicherung),
     • Aufwendungen für Finderlöhne oder sachdienliche               zeigen Sie uns dies unverzüglich an. Ihr Entschädi-
       Hinweise, die zur Aufklärung von Brandstiftung,               gungsanspruch besteht dann nur für den Teil, der den
       Diebstahl und Einbruchdiebstahl oder Vandalismus              Entschädigungsanspruch der anderen Versicherung
       führen;                                                       übersteigt (Subsidiärdeckung). Dies gilt nicht für den
     • Kosten für bis zu 10 Sitzungen beim Psychologen/­             Fall, dass von Ihnen entliehene Objekte zu Schaden
       Psychotherapeuten, wenn ein Psychologe bescheinigt,           kommen, für die der Leihgeber eine Versicherung abge-
       dass Sie infolge eines Schadensfalls psychische               schlossen hat.
       Schädigungen erlitten haben und psychologische
                                                                11.7 Wir wickeln alle Zahlungen direkt über Sie ab, es
       Maßnahmen hierfür geeignet sind;
                                                                     sei denn, ein abweichender Begünstigter ist im Ver­
     • Kosten für eine Betreuung Ihrer Kinder (auch Stief-,
                                                                     sicherungsschein genannt.
       Adoptiv- und Pflegekinder), wenn Sie sich nicht um
       Ihre Kinder kümmern können; dies ist der Fall, wenn      12    Wann erhalte ich keine Entschädigung?
       der Versicherungsort durch den Schaden unbewohn-
                                                                12.1 Wenn Sie uns arglistig über Tatsachen getäuscht haben,
       bar ist;
                                                                     die wir benötigen, um den Grund und die Höhe des
     • Kosten für die Unterbringung Ihrer Haustiere in einer
                                                                     Schadens zu ermitteln, sind wir weder verpflichtet, den
       Tierpension oder einem Tierheim, wenn Sie sich nicht
                                                                     Schaden, noch Ihre Kosten zu erstatten. Dies gilt auch,
       um Ihre Haustiere kümmern können; dies ist der
                                                                     wenn Sie versucht haben, uns zu täuschen. Die Arglist
       Fall, wenn der Versicherungsort durch den Schaden
                                                                     gilt als bewiesen, wenn die Täuschung durch ein rechts-
       unbewohnbar ist.
                                                                     kräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversu-
       Subsidiär, d. h. in Ergänzung zu einer eventuell              ches festgestellt wurde.
       bestehenden Hausrat- bzw. Wohngebäudeversiche-
                                                                12.2 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie den
       rung, versichern wir folgende Kosten:
                                                                     ­Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
     • Kosten für das Auswechseln von Schlössern, wenn
                                                                12.3 Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind
       beim Schadensfall Schlüssel für Ihre Haus- und
                                                                     wir berechtigt, unsere Leistung in einem der ­Schwere
       ­Wohnungstüren, Fenster, Tresore oder Alarmsysteme,
                                                                     Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
        die sich an dem Versicherungsort befinden, abhan-
                                                                     kürzen. Liegt der Schaden in seiner Gesamthöhe nicht
        denkommen;
                                                                     über 10.000 Euro, verzichten wir jedoch auf unser Recht,
     • Kosten für die Reparatur von Gebäudebe­
                                                                     die Entschädigung zu kürzen. Beträgt die Schadenhöhe
        schädigungen an dem Versicherungsort durch
                                                                     mehr als 10.000 Euro, wenden wir das Recht zur Kür-
        Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus nach Ein-
                                                                     zung der Entschädigung auf die Gesamtschadenhöhe
        bruch; Gleiches gilt beim Versuch einer dieser Taten.
                                                                     an, also nicht nur auf den über 10.000 Euro hinausge-
11   Wie und wann erhalte ich die Entschädigung?                     henden Betrag.

11.1 Sie erhalten unsere Entschädigung in Form von Geld         13    Was passiert mit der Entschädigung bei wieder aufge-
     innerhalb von 2 Wochen, nachdem unsere Leistungs-                fundenen Kunst- oder Sammlungsgegenständen?
     pflicht und die Höhe des Schadens feststehen.
                                                                13.1 Wenn Sie erfahren, wo die abhandengekommenen oder
11.2 Einen Monat nachdem Sie uns den Schaden mitgeteilt              entwendeten Kunst- und Sammlungsgegenstände sind,
     haben, können Sie von uns eine Abschlagszahlung


                                                                                                                              5

[Seite 7]
      müssen Sie uns unverzüglich in Textform (z. B. per Brief,         Leistungspflicht fort, wenn Sie nachweisen, dass der
      Fax oder E-Mail) hierüber informieren.                            unvollständig oder falsch angezeigte Umstand weder
                                                                        für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls
13.2 Erhalten Sie die abhandengekommenen Kunst- und
                                                                        noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung
     Sammlungsgegenstände zurück, haben Sie ein Wahl-
                                                                        ursächlich war. Wir müssen nicht leisten, wenn Sie die
     recht. Sie können die ausgezahlte Entschädigung
                                                                        Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
     behalten und überlassen uns innerhalb von 2 Wochen
     die wiederaufgefundenen Kunst- und Sammlungsge-              16.2 Verletzen Sie die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch
     genstände. Oder Sie zahlen die erhaltene Entschädi-               grob fahrlässig, können wir den Vertrag unter Einhal-
     gung innerhalb von 2 Wochen zurück und behalten die               tung einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt
     wiederaufgefundenen Kunst- und Sammlungsgegen-                    nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch
     stände. Alle Kosten, die Ihnen zur Wiedererlangung                bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
     entstanden sind, erstatten wir Ihnen bis zur Höhe der             auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
     Versicherungssumme.
                                                                  16.3 Wir können den Vertrag ändern, wenn wir diesen bei
14    Was ist, wenn sich meine Lebenssituation ändert?                 Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen
                                                                       Bedingungen geschlossen hätten. Verlangen wir die
14.1 Ziehen Sie um, geht der bisherige Versicherungsschutz
                                                                       Vertragsänderung, werden die anderen Bedingungen
     auf den neuen Versicherungsort über, sofern dieser
                                                                       erst ab der nächsten Hauptfälligkeit Vertragsbestand-
     ständig bewohnt ist und sich innerhalb der Europäi-
                                                                       teil.
     schen Union befindet. Während des Wechsels besteht
     Versicherungsschutz für beide Versicherungsorte, maxi-             Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag
     mal jedoch für 3 Monate ab Umzugsbeginn.                           jedoch um mehr als 10 %, können Sie den Vertrag
                                                                        innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
14.2 Ziehen Sie in die Schweiz um, geht der bisherige Ver­
                                                                        über die Vertragsänderung fristlos in Textform (z. B. per
     sicherungsschutz auf den neuen Versicherungsort über,
                                                                        Brief, Fax oder E-Mail) kündigen. Gleiches gilt, wenn
     sofern dieser ständig bewohnt ist. Sie erhalten dann
                                                                        wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten
     von uns einen neuen Schweizer Versicherungsvertrag.
                                                                        Umstand ausschließen.
14.3 Behalten Sie zusätzlich den bisherigen Versicherungs-
                                                                  16.4 Die Rechte nach den Ziffern 16.1 bis 16.3 stehen uns
     ort, geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine
                                                                       nur dann zu, wenn wir sie innerhalb eines Monats
     Übergangszeit von 3 Monaten besteht aber Versiche-
                                                                       schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem
     rungsschutz an beiden Orten.
                                                                       Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige-
14.4 Den Versicherungsortswechsel müssen Sie uns spätes-               pflicht Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer
     tens bei Umzugsbeginn mitteilen.                                  Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die sich
                                                                       unsere Erklärung stützt. Wir dürfen nachträglich weitere
15    Welche Anzeigepflichten habe ich bei Vertragsab-
                                                                       Umstände zur Begründung angeben, falls für diese die
      schluss?
                                                                       Frist von einem Monat nicht verstrichen ist. Außerdem
      Stellen wir in Textform Fragen zu Ihnen bekannten                müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
      ­gefahrerheblichen Umständen, müssen Sie uns diese               auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewie-
       bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Textform              sen haben.
       (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) anzeigen. Die Anzeige
                                                                  16.5 Unsere Rechte nach den Ziffern 16.1 bis 16.3 sind je-
       muss richtig und vollständig sein.
                                                                       weils dann ausgeschlossen, wenn wir den nicht ange-
16    Welche Folgen hat eine Verletzung der vorvertrag­                zeigten gefahrerheblichen Umstand oder die falsche
      lichen Anzeigepflicht?                                           Anzeige kannten.

16.1 Sind Ihre Angaben zu den gefahrerheblichen Umstän-           17    Was ist eine Gefahrerhöhung und was ist nach
     den falsch oder unvollständig, können wir vom Vertrag              ­Antragstellung zu beachten?
     zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen,
                                                                  17.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die tatsächlich
     weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt zu
                                                                       vorhandenen Umstände so verändert werden, dass sich
     haben. Verletzen Sie die Anzeigepflicht grob fahr­lässig,
                                                                       die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ein Schadensfall
     besteht auch dann kein Rücktrittsrecht, wenn Sie
                                                                       eintritt oder sich der Schaden vergrößert. Dies ist z. B.
     nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
                                                                       der Fall, wenn Ihre ständig bewohnte Wohnung länger
     nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen
                                                                       als 6 Monate unbewohnt ist. Eine Gefahrerhöhung liegt
     Bedingungen, geschlossen hätten.
                                                                       jedoch nicht vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich
      Treten wir vom Vertrag zurück, besteht kein Ver­                 erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert
      sicherungsschutz. Treten wir erst nach Eintritt des              gelten soll.
      Schadensfalls vom Vertrag zurück, besteht unsere


6

[Seite 8]
17.2 Nach Antragstellung dürfen Sie ohne unsere Einwilli-               nicht über 10.000 Euro, verzichten wir jedoch auf
     gung keine Gefahrerhöhung vornehmen. Auch Dritten                  unser Recht, die Entschädigung zu kürzen. Beträgt
     dürfen Sie keine Gefahrerhöhung gestatten.                         die ­Schadenhöhe mehr als 10.000 Euro, wenden wir
                                                                        das Recht zur ­Kürzung der Entschädigung auf die
17.3 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere
                                                                        ­Gesamtschadenhöhe an, also nicht nur auf den über
     Einwilligung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder
                                                                         10.000 Euro hinausgehenden Betrag.
     einem Dritten gestattet haben, müssen Sie uns diese
     unverzüglich anzeigen. Tritt nach Antragstellung eine              Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn:
     Gefahrerhöhung unabhängig von Ihrem Willen ein,
                                                                        • Sie uns nachweisen, dass die Gefahrerhöhung weder
     müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen, sobald
                                                                          für den Eintritt des Schadensfalls noch für den Um-
     Sie davon Kenntnis erlangt haben. Verletzen Sie die An-
                                                                          fang unserer Leistung ursächlich gewesen ist, oder
     zeigepflicht, können wir den Vertrag mit einer Frist von
                                                                        • zum Zeitpunkt des Schadensfalls unsere Kündigungs-
     einem Monat kündigen.
                                                                          frist abgelaufen ist und wir nicht gekündigt haben
17.4 Wir können den Vertrag fristlos kündigen, wenn die                   oder
     Gefahrerhöhung ohne unsere Einwilligung vorgenom-                  • wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahr-
     men wurde (Ziffer 17.2). Weisen Sie uns nach, dass Sie               erhöhung einen nach unseren Geschäftsgrundsätzen
     unsere Einwilligung nur einfach fahrlässig nicht einge-              entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen.
     holt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung
                                                                  18     Welche Obliegenheiten habe ich vor Eintritt des
     einer Frist von einem Monat kündigen. Wir können nicht
                                                                        ­Schadensfalls?
     kündigen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Einwilli-
     gung unverschuldet nicht eingeholt haben.                    18.1 Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen oder verein-
                                                                       barten Sicherheitsvorschriften beachten.
17.5 Statt einer Kündigung können wir auch ab dem Zeit-
     punkt der Gefahrerhöhung einen unseren Geschäfts-            18.2 Solange sich an dem Versicherungsort niemand ­aufhält,
     grundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag ver-                  sind Türen und alle sonstigen Öffnungen des Ver­
     langen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr                   sicherungsortes ordnungsgemäß verschlossen zu
     ausschließen. Erhöht sich der Beitrag um mehr als 10 %,           halten. Sind zusätzliche Sicherungen vereinbart, wie
     können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach                eine Einbruchmeldeanlage, ist für die Zeit, in der sich
     Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform (z. B. per         niemand in den versicherten Räumlichkeiten aufhält,
     Brief, Fax oder E-Mail) kündigen. Gleiches gilt, wenn             die Anlage einzuschalten. Dies findet keine A­ nwendung,
     wir die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen.              soweit die Einhaltung dieser Obliegenheiten dem
     Wir sind verpflichtet, Sie in dieser Mitteilung auf dieses        Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten bei
     Kündigungsrecht hinzuweisen.                                      objektiver Würdigung aller Umstände billigerweise nicht
                                                                       zugemutet werden kann.
17.6 Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung
     erlöschen, wenn wir sie nicht innerhalb eines Monats,        18.3 Alle vorhandenen und alle zusätzlich vereinbarten
     nachdem wir von der Gefahrerhöhung Kenntnis er-                   Schließvorrichtungen und Sicherungen – insbesondere
     langt haben, ausüben. Gleiches gilt, wenn der Zustand             Einbruchmeldeanlagen – sind voll gebrauchsfähig zu
     wieder­hergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung                halten und zu betätigen, soweit nicht etwas anderes
     bestanden hat.                                                    vereinbart ist; Störungen, Mängel und Schäden sind
                                                                       unverzüglich zu beseitigen; bei Ausfall oder Störung der
17.7 Tritt nach der Gefahrerhöhung ein Schadensfall ein,
                                                                       Einbruchmeldeanlage ist diese unverzüglich instand zu
     haben Sie keinen Versicherungsschutz, wenn Sie:
                                                                       setzen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
      • vorsätzlich nach Antragstellung ohne unsere Einwilli-
                                                                  18.4 In klimabedingten Kälteperioden ist der Versicherungs-
        gung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder deren
                                                                       ort ausreichend zu beheizen, oder alle wasser­führenden
        Vornahme durch einen Dritten gestattet haben;
                                                                       Anlagen und Einrichtungen sind zu entleeren und
      • die Anzeige der Gefahrerhöhung nach Ziffer 17.3
                                                                       entleert zu halten.
        vorsätzlich unterlassen haben und der Schadens-
        fall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt            18.5 Wenn Sie für versicherte Kunst- und Sammlungsgegen-
        eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen              stände eine weitere Versicherung abschließen, müssen
        sein ­müssen. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch            Sie uns den anderen Versicherer und die Versicherungs-
        bestehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu diesem                summen unverzüglich in Textform mitteilen.
        Zeitpunkt bekannt war.
                                                                  18.6 Bei Transporten sind die dem Versicherungsvertrag zu-
      Verletzen Sie die Pflicht grob fahrlässig, so sind wir           grundeliegenden Transportbestimmungen zu den AVB
      berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwe-                  Kunst Privat 2016 (siehe Anhang) einzuhalten.
      re Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis
                                                                  18.7 Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich
      zu kürzen. Liegt der Schaden in seiner Gesamthöhe
                                                                       oder grob fahrlässig, können wir den Vertrag fristlos


                                                                                                                               7

[Seite 9]
      kündigen. Dies können wir aber nur innerhalb eines               gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegen-
      Monats tun, nachdem wir von der Verletzung erfahren              heiten nicht grob fahrlässig verletzt haben. Bis zu einer
      haben.                                                           Schadenshöhe von 10.000 Euro verzichten wir jedoch
                                                                       auf unser Recht, die Entschädigung zu kürzen.
19    Welche Obliegenheiten habe ich im Schadensfall?
                                                                 21.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Schadensfalls
19.1 Sie müssen uns über jeden Schadensfall unverzüglich
                                                                      bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit,
     informieren. Zusätzlich müssen Sie Schäden durch
                                                                      kann der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise
     strafbare Handlungen und Brand auch unverzüglich der
                                                                      entfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass wir Sie mit
     Polizei melden und dort unverzüglich ein vollständiges
                                                                      einer gesonderten Mitteilung in Textform (z. B. per Brief,
     Verzeichnis abhandengekommener Kunst- und Samm-
                                                                      Fax oder E-Mail) auf diese Folge hingewiesen haben.
     lungsgegenstände einreichen.
                                                                 21.4 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie
19.2 Sie müssen den Schaden, wenn möglich, abwenden
                                                                      nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder
     oder mindern. Hierzu können Sie unsere Weisungen
                                                                      für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls
     einholen. Diese sind zu befolgen, soweit dies für Sie
                                                                      noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
     zumutbar ist.
                                                                      ­Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.
19.3 Sie müssen uns, wenn möglich, jede Untersuchung über
                                                                 22    Was muss ich bei meiner Beitragszahlung beachten?
     Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang
     der Entschädigungspflicht gestatten. Sie müssen uns         22.1 Den ersten Beitrag (Erstbeitrag) müssen Sie unverzüg-
     hierzu jede Auskunft erteilen und die angeforderten              lich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Ver­
     Belege zur Verfügung stellen. Ferner sind Sie, soweit            sicherungsscheins zahlen, nicht jedoch vor dem im Ver-
     zumutbar, verpflichtet, uns Auskünfte zu Schadensver-            sicherungsschein genannten Beginn Ihrer Versicherung.
     ursachern zu erteilen. Wir können verlangen, dass Sie
                                                                       Mögliche Folgen bei einer verspäteten Zahlung:
     uns die Auskünfte in Textform (z. B. per Brief, Fax oder
                                                                       Zahlen Sie zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der
     E-Mail) erteilen.
                                                                       Versicherungsschutz erst dann. Wir können vom Ver-
19.4 Sie müssen die Schadensstelle möglichst so lange                  trag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt
     unverändert lassen, bis diese durch uns freigegeben               ist. Beides gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht
     worden ist. Sind Veränderungen unumgänglich, müs-                 zu vertreten haben. Für Versicherungsfälle, die bis
     sen Sie zumindest die beschädigten Teile bis zu einer             zur Zahlung des Beitrags eintreten, haben Sie keinen
     Besichtigung durch uns aufbewahren.                               Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch
                                                                       einen ­auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf
20    Welche Obliegenheiten habe ich nach dem Eintritt des
                                                                       die beschriebenen Rechtsfolgen aufmerksam gemacht
      Schadensfalls?
                                                                       haben.
20.1 Verletzen Sie die Obliegenheiten grob fahrlässig, so sind
                                                                 22.2 Alle weiteren Beiträge (Folgebeitrag) sind, je nach
     wir berechtigt, unsere Leistung in einem der ­Schwere
                                                                      Zahlungsweise, zu Beginn des vereinbarten Beitrags-
     Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
                                                                      zeitraums fällig.
     ­kürzen. Liegt der Schaden in seiner Gesamthöhe nicht
      über 10.000 Euro, verzichten wir jedoch auf unser Recht,         Mögliche Folgen bei einer verspäteten Zahlung:
      die Entschädigung zu kürzen. Beträgt die Schadenshöhe            Zahlen Sie nicht rechtzeitig, geraten Sie ohne Mah-
      mehr als 10.000 Euro, wenden wir das Recht zur K­ ürzung         nung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete
      der Entschädigung auf die ­Gesamtschadenhöhe an, also            ­Zahlung nicht zu vertreten haben. Wir sind ­berechtigt,
      nicht nur auf den über 10.000 Euro hinausgehenden                 Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z. B. per Brief, Fax
      Betrag.                                                           oder E-Mail) eine Zahlungsfrist von mindestens 2
                                                                        ­Wochen zu bestimmen. Diese Zahlungsaufforderung
20.2 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie
                                                                         ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen
     nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheiten
                                                                         Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen
     weder für den Eintritt oder die Feststellung des Scha-
                                                                         beziffern. Zusätzlich müssen wir Ihnen die folgenden
     densfalls noch für die Feststellung oder den Umfang
                                                                         ­Rechtsfolgen, die mit dem Fristablauf verbunden sind,
     unserer Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei
                                                                          angeben. Sind Sie nach der Frist von 2 Wochen noch in
     Arglist.
                                                                          Zahlungsverzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur
21    Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegenheiten?                Zahlung kein Versicherungsschutz. Außerdem können
                                                                          wir den Vertrag fristlos kündigen. Beide Rechtsfolgen
21.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die
                                                                          gelten nur, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung
     genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
                                                                          darauf hingewiesen haben. Haben wir den ­Vertrag
21.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir die Leistung ent-               ­gekündigt und zahlen Sie danach innerhalb eines
     sprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies                   ­Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag


8

[Seite 10]
      fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf              zu zahlen wäre, den Gesamtschaden übersteigt. Bei
      der Zahlungsfrist und der Zahlung eingetreten sind,                einer Mehrfachversicherung müssen die Versicherer als
      besteht jedoch kein Versicherungsschutz.                           Gesamtschuldner für den Betrag aufkommen, den jeder
                                                                         nach seinem Vertrag zahlen müsste. Sie können aber
22.3 Im Lastschriftverfahren gilt: Die Zahlung ist ­rechtzeitig,
                                                                         im Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen ent­
     wenn wir den Beitrag zum Fälligkeitstag einziehen
                                                                         standenen Schadens verlangen. Dies gilt auch, wenn die
     können und Sie einer berechtigten Einziehung nicht
                                                                         Versicherungen bei demselben Versicherer bestehen.
     ­widersprechen. Können wir den fälligen Beitrag ohne
      Ihr Verschulden nicht einziehen, gilt: Die Zahlung ist       24.2 Erhalten Sie oder der Versicherte aus anderen Ver­
      noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in             sicherungsverträgen eine Entschädigung für denselben
      Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.                Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus diesem
                                                                        Vertrag. Die Entschädigung aus allen Verträgen ist dann
22.4 Sind viertel- oder halbjährliche Beiträge vereinbart und
                                                                        insgesamt nicht höher, als wenn der Gesamtbetrag nur
     kommen Sie mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug,
                                                                        über den vorliegenden Vertrag gedeckt wäre.
     wird der noch ausstehende Beitrag sofort fällig. Wir
     können dann für die Zukunft auch eine jährliche Bei-          24.3 Ist es ohne Ihr Wissen zu einer Mehrfachversicherung
     tragszahlung verlangen.                                            gekommen, können Sie die Aufhebung des später
                                                                        geschlossenen Vertrages verlangen. Sie können auch
23    Wie lange läuft mein Vertrag und wann kann ich ihn
                                                                        verlangen, dass die Versicherungssumme unter verhält-
      beenden?
                                                                        nismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag
23.1 Die vereinbarte Vertragslaufzeit finden Sie in Ihrem               herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung
     Versicherungsschein.                                               nicht gedeckt ist. Wir heben den Vertrag auf oder
                                                                        setzen ihn herab ab dem Zeitpunkt, zu dem uns Ihre
23.2 Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein ­weiteres
                                                                        Erklärung zugeht. Haben Sie von der Mehrfachver­
     Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht mit einer Frist von
                                                                        sicherung Kenntnis erlangt, können Sie nur innerhalb
     3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Vertragslauf-
                                                                        eines Monats die Vertragsaufhebung bzw. die Herab-
     zeit oder zum Ablauf jedes Folgeversicherungsjahres
                                                                        setzung der Versicherungssumme und Anpassung des
     kündigen. Ihre Kündigung ist fristgerecht, wenn sie
                                                                        Beitrags verlangen.
     uns 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform
     (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) zugegangen ist.            24.4 Im Fall der Mehrfachversicherung ist jeder Vertrag, den
                                                                        Sie in der Absicht schließen, sich einen rechtswidrigen
23.3 Ist der Schadensfall eingetreten, können Sie oder
                                                                        Vermögensvorteil zu verschaffen, nichtig. Der Beitrag
     wir den Vertrag kündigen, es sei denn, die Höhe des
                                                                        steht uns bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem wir von den
     ­Schadens liegt unterhalb der vereinbarten Selbstbe­
                                                                        Umständen, die zur Nichtigkeit führen, erfahren.
      teiligung. Die Kündigung muss Ihnen bzw. uns in
      Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) spätestens       25    Wie sind die Rechte und Pflichten geregelt, wenn ich
      einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der                     den Vertrag für einen anderen geschlossen habe (Ver-
      Entschädigung zugegangen sein. Kündigen Sie, wird                  sicherung für fremde Rechnung)?
      die Kündigung sofort nach Zugang bei uns wirksam. Sie
                                                                   25.1 Eine Versicherung für fremde Rechnung liegt vor, wenn
      können aber bestimmen, dass die Kündigung zu einem
                                                                        Sie den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für
      späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch
                                                                        das Interesse eines anderen (Versicherter) schließen.
      zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigen
                                                                        Auch in diesem Fall können nur Sie die Rechte aus dem
      wir, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei
                                                                        Vertrag ausüben, nicht der Versicherte. Das gilt selbst
      Ihnen wirksam.
                                                                        dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein
23.4 Ihr Versicherungsvertrag endet automatisch mit Ihrem               besitzt.
     Ableben, spätestens jedoch 2 Monate danach, es sei
                                                                   25.2 Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den
     denn, ein Erbe nutzt den Wohnort in derselben Weise
                                                                        Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zu-
     wie Sie zuvor und setzt uns davon in Kenntnis.
                                                                        stimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die
24    Was gilt bei einer Mehrfachversicherung?                          Entschädigungszahlung nur mit Ihrer Zustimmung
                                                                        verlangen.
24.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn eine ver-
     sicherte Sache gegen dieselbe Gefahr in mehreren              25.3 Das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten wer-
     Versicherungsverträgen versichert ist. Zudem ­müssen               den Ihrem Verhalten und Ihrer Kenntnis gleichgestellt.
     die Versicherungssummen zusammen den Ver­
                                                                   25.4 Weiß der Versicherte nichts vom Abschluss des Ver-
     sicherungswert übersteigen. Eine Mehrfachversicherung
                                                                        trags, kommt es auf dessen Kenntnis nicht an. Gleiches
     liegt auch vor, wenn aus anderen Gründen die Summe
                                                                        gilt, wenn der Versicherte Sie nicht rechtzeitig benach-
     der Entschädigungen, die aufgrund jeder einzelnen Ver-
                                                                        richtigen konnte oder ihm dies nicht zumutbar war.
     sicherung ohne Bestehen der anderen Ver­sicherungen


                                                                                                                                 9

[Seite 11]
26   Wann verjähren Ansprüche aus meiner Versicherung?          27   Welches Recht gilt und welches Gericht ist zuständig?

     Die Ansprüche verjähren in 3 Jahren, wobei sich die             Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Wenn Sie etwas
     Fristberechnung nach den Vorschriften des Bürgerli-             gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie Ihre
     chen Gesetzbuchs richtet. Wurde ein Anspruch bei uns            Klage an folgende Gerichtsstände richten: unseren
     angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung bis            Firmensitz oder den Sitz der für Ihren Versicherungs-
     zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Ent-              vertrag zuständigen Niederlassung, das Gericht Ihres
     scheidung in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail)        Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Klageerhebung bzw.
     zugeht.                                                         Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Haben wir etwas
                                                                     mit Ihnen gerichtlich zu klären, ist das Gericht an Ihrem
                                                                     Wohnsitz bzw. Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort
                                                                     zuständig.


10

[Seite 12]
Anhang zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
­ERGO ­Kunstversicherung Privat (AVB Kunst Privat 2016)

      Transportbestimmungen                                                ben mit Spezialfolien oder anderen geeigneten
      Während Transporten vereinbaren wir in Ergänzung zu                  ­Klebestreifen vertikal und horizontal verklebt sein.
      den AVB Kunst Privat 2016 folgende Obliegenheiten:                    Bei allen ­anderen Gemälden ist die Maloberfläche
                                                                            mit ­säurefreiem, farbneutralem Seidenpapier zu
1     Transportmittel
                                                                            ­schützen. Der gesamte Kunst- und Sammlungs­
1.1   Bei Transporten in Ihrem Gewahrsam oder einer von                      gegenstand ist in Luftpolsterfolie oder in stabile
      Ihnen beauftragten Person (Repräsentanten) dürfen die                  Kartonagen zu verpacken.
      Kunst- und Sammlungsgegenstände nur in geschlosse-               •     Ist das Gemälde und/oder der Rahmen besonders
      nen Kraftfahrzeugen, nicht jedoch in Anhängern oder                    empfindlich, muss ein Transportrahmen oder eine
      Kraftfahrzeugen mit Plane transportiert werden.                        stabile Kartonage verwendet werden.
                                                                       •     Handzeichnungen, Druckgrafiken oder andere
1.2   Bei Lufttransporten sind die Kunst- und Sammlungs-
                                                                             ­Arbeiten auf Papier, die nicht gerahmt sind, sind in
      gegenstände im Frachtbrief genau zu bezeichnen
                                                                              säurefreiem, neutralem Papier zu verpacken, der
      und mit mindestens 1.000 US$ je kg Bruttogewicht zu
                                                                              Kunst- und Sammlungsgegenstand ist zwischen
      ­deklarieren. Es sei denn, dass
                                                                              knicksichere Kartons zu legen. Klebestreifen dürfen
      • die Kunst- und Sammlungsgegenstände von ­Ihnen                        nicht verwendet werden. Ecken und Kanten sind
        oder einer von Ihnen beauftragten Person als                          mit Eckschonern oder Polstern vor Beschädigung zu
        ­Kabinengepäck mitgeführt werden;                                     schützen.
      • der Versicherungswert niedriger als 1.000 US$ je kg            •      Kunst- und Sammlungsgegenstände aus bruch­
         Bruttogewicht liegt oder                                             empfindlichen Materialien sind in druck- und
      • die Kunst- und Sammlungsgegenstände auf dem                           stoßsicheren Transportbehältnissen aus Holz oder
         Flughafengelände bis zum Einladen in das Flugzeug                    Schwerwellpappe zu verpacken. Hohlräume in
         und nach dem Ausladen aus dem Flugzeug durch-                        Transport­behältnissen sind mit geeignetem Polster-
         gehend von einer von Ihnen beauftragten Person                       material, nicht jedoch mit Hartschaumchips oder
         begleitet werden. Wir bieten keinen Versicherungs-                   Papierknäueln, auszufüllen.
         schutz für Transporte mit Eisenbahn, Schiff, Post             •      Skulpturen sollen so weit wie möglich zerlegt und die
         oder privaten Paketdiensten. Versicherungsschutz                     Einzelteile gesondert verpackt werden.
         besteht jedoch, wenn wir vor Beginn des Transports            •      Kunst- und Sammlungsgegenstände mit hoch­
         ausdrücklich unser Einverständnis gegeben haben.                     empfindlichen Oberflächen oder Patina (­insbesondere
         Gegebenenfalls haben wir hierzu besondere Auf­                       Acryl, polierte Bronzen o. Ä.) müssen durch konserva-
         lagen schriftlich formuliert. Falls Sie den Transport                torisch angemessene Spezialverpackungen geschützt
         von Speditionen oder Frachtführern durchführen                       werden, die der Empfindlichkeit der Kunst- und
         lassen, muss es sich hierbei um auf Kunsttransporte                  Sammlungsgegenstände Rechnung tragen.
         spezialisierte Transportunternehmen handeln, die die          •      Verpackte Kunst- und Sammlungsgegenstände sind
         nötige fachliche Kompetenz besitzen. Beauftragen                     im Transportmittel durch Bindegurte, Kissen und/
         Sie andere Personen mit dem Transport, muss es sich                  oder Polsterungen ausreichend gegen Bewegung
         hierbei um Personen im Vollbesitz ihrer geistigen und                (Verschieben, Rutschen und Rollen) zu sichern.
         körperlichen Kräfte handeln.                                         ­Gemälde – auch solche mit Schutzgläsern – sind
                                                                               senkrecht zu transportieren. Pastelle, Kreide- oder
2     Verpackung und Ladungssicherung
                                                                               Kohle­zeichnungen sind ausschließlich waagerecht
2.1   Die Kunst- und Sammlungsgegenstände müssen bei                           mit der Oberfläche nach oben zu transportieren.
      jedem Transport im Hinblick auf ihre Beschaffenheit
                                                                 2.2   Die Transportbehälter sind mit folgenden Hinweisen
      beanspruchungsgerecht oder konservatorisch ange-
                                                                       deutlich zu kennzeichnen:
      messen verpackt werden.
                                                                       • Inhalt, jedoch ohne Angabe des Wertes;
      Für Kunst- und Sammlungsgegenstände ist dies in der
                                                                       • Vorder- und Rückseite;
      Regel der Fall, wenn folgende Sicherheitsanforderungen
                                                                       • oben/unten;
      erfüllt sind:
                                                                       • nicht stürzen;
      • Frisch gefirnisste oder atelierfrische Gemälde dürfen          • vor Nässe schützen;
        erst nach Ablauf einer ausreichenden Trocknungszeit            • Schwerpunktangabe bei kippgefährdeten Kunst- und
        nach Fertigstellung transportiert werden.                        Sammlungsgegenständen;
      • Bei allen unter Glas gerahmten Kunst- und                      • Fragile, Handle with care;
        Sammlungsgegenständen müssen die Glasschei-


                                                                                                                                11

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      • Gewichtsangabe bei Kunst- und Sammlungsgegen-             4     Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen­
        ständen über 100 kg.                                            heiten?

2.3   Bei temperatur- und druckempfindlichen Kunst- und           4.1   Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die
      Sammlungsgegenständen (z. B. Gemälden, Terrakotten,               genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
      Holzskulpturen) muss zusätzlich im Frachtbrief und auf
                                                                  4.2   Verletzen Sie die Obliegenheit grob fahrlässig, so sind
      der Verpackung ausdrücklich auf deren Empfindlichkeit
                                                                        wir berechtigt, unsere Leistung in einem der ­Schwere
      hingewiesen werden.
                                                                        Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
2.4   Kann der Versicherungsnehmer die Verpackung nicht                 ­kürzen. Liegt der Schaden in seiner Gesamthöhe
      in der empfohlenen Weise vornehmen, muss die Ver­                  nicht über 10.000 Euro, verzichten wir jedoch auf
      packung vor Transportantritt mit uns abgestimmt werden.            unser Recht, die Entschädigung zu kürzen. Beträgt
                                                                         die Schadenshöhe mehr als 10.000 Euro, wenden
3     Transportbegleitung
                                                                         wir das Recht zur ­Kürzung der Entschädigung auf die
      Die Kunst- und Sammlungsgegenstände müssen                         Gesamt­schadenshöhe an, also nicht nur auf den über
      ständig von Ihnen oder einer von Ihnen beauftragten                10.000 Euro hinausgehenden Betrag.
      ­Person beaufsichtigt werden. Die mit der Ausfüh-
                                                                  4.3   Verletzen Sie eine nach Eintritt des Schadensfalls
       rung und Begleitung der Transporte betraute Person
                                                                        bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit,
       muss im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen
                                                                        kann der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise
       Kräfte sein. Übersteigt der Versicherungswert der zu
                                                                        entfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass wir Sie mit
       transportierenden Gegenstände 750.000 Euro, muss
                                                                        einer gesonderten Mitteilung in Textform (z. B. per Brief,
       ­zusätzlich eine weitere Begleitperson eingesetzt
                                                                        Fax oder E-Mail) auf diese Folge hingewiesen haben.
        ­werden. Begleit­transporte mit einem Versicherungswert
         über 1.500.000 Euro müssen mit uns vorab abgestimmt      4.4   Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie
         werden.                                                        nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder
                                                                        für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls
                                                                        noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
                                                                        ­Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.


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© ERGO Versicherung AG | 40477 Düsseldorf | TR | 500 69 933 | 4.2016 | BVPK1D
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