# Oberösterreichische Paket: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-montage-oberoesterreichische-montage-paket.php
- Rechtlicher Träger: Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-montage-oberoesterreichische-montage-paket.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Zusatzbedingungen Montage-Paket (MO-EE 12)](https://www.versich.at/fileadmin/import/pdf/mo-ee-12.pdf), Fassung ohne Datum

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Montagewert des Objekts einschließlich Fracht, Montage- und Nebenkosten) | laut Polizze | Versichert gelten Schäden an und Verlust der versicherten Anlage während der Erstmontage oder während einer Anlagenerweiterung bis zu 50% der vereinbarten Versicherungssumme. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (versichert sind unvorhergesehen eintretende Sachschäden, soweit nicht ausgeschlossen) | nein | Versichert gelten folgende Gefahren: a) Brand, Blitzschlag und Explosion b) Leitungswasser c) Sturm und Hagel d) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl | Ziffer 2, Seite 1 |
| Vertragsform: Einzelvertrag für ein Montageobjekt, Jahresvertrag für laufende Montagen oder Baustein eines Firmen- oder Photovoltaikvertrags | nicht geregelt | Zusätzlich versichert ist im Rahmen dieser Montageversicherung Diebstahl von eingebauter bzw. fix montierter Anlagenkomponenten. | Ziffer 2, Seite 1 |
| Jahresvertrag (Umsatz- oder Pauschalpolice) für alle Montagen des Betriebs ohne Einzelanmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Höchstwert je Montageobjekt im Jahresvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Montage (Montagezeit, Verlängerung, Vorlagerung), wörtlich in Monaten | nicht geregelt |  |  |
| Versicherte Interessen: Versicherungsnehmer, Auftraggeber, Subunternehmer und Lieferanten mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Montageort, Inland, Europa, Montagen im Ausland) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Montageobjekt: Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Stahlbauten, Anlagen der Energie- und Haustechnik | ja | Versichert gelten Schäden an und Verlust der versicherten Anlage während der Erstmontage oder während einer Anlagenerweiterung | Ziffer 1, Seite 1 |
| Montageausrüstung (Gerüste, Werkzeuge, Hilfsmaschinen, Unterkünfte) | nein | Montageausrüstungen, Gerüste, Werkzeuge, Autokrane, sonstige Fahrzeuge und Maschinen aller Art | Ziffer 1 c), Seite 1 |
| Baugeräte und Hebezeuge (Krane, Hubarbeitsbühnen) an der Montagestelle | nein | Montageausrüstungen, Gerüste, Werkzeuge, Autokrane, sonstige Fahrzeuge und Maschinen aller Art | Ziffer 1 c), Seite 1 |
| Vorhandene Sachen des Auftraggebers (Altanlagen, Gebäude), an oder in denen montiert wird | nein | fremde Sachen | Ziffer 1 f), Seite 1 |
| Vom Auftraggeber oder Dritten beigestellte Teile und Materialien | nicht geregelt |  |  |
| Fundamente und Bauleistungen, die zum Montageobjekt gehören | nicht geregelt |  |  |
| Betriebs- und Hilfsstoffe, Katalysatoren, Erstfüllungen | nein | Nicht versichert sind: a) Betriebs- und Hilfsstoffe | Ziffer 1 a), Seite 1 |
| Programme, Daten und Steuerungssoftware des Montageobjekts | nicht geregelt |  |  |
| Montagefehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit der Monteure | nein | Versichert gelten folgende Gefahren: a) Brand, Blitzschlag und Explosion b) Leitungswasser c) Sturm und Hagel d) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl | Ziffer 2, Seite 1 |
| Konstruktions-, Berechnungs-, Material- und Ausführungsfehler (Folgeschäden an anderen Teilen) | nein | Versichert gelten folgende Gefahren: a) Brand, Blitzschlag und Explosion b) Leitungswasser c) Sturm und Hagel d) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl | Ziffer 2, Seite 1 |
| Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus | ja | Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl | Ziffer 2 d), Seite 1 |
| Kurzschluss, Überspannung, Überstrom, Induktion | nein | Versichert gelten folgende Gefahren: a) Brand, Blitzschlag und Explosion b) Leitungswasser c) Sturm und Hagel d) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl | Ziffer 2, Seite 1 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja | Brand, Blitzschlag und Explosion | Ziffer 2 a), Seite 1 |
| Sturm, Hagel, Frost, Hochwasser, Überschwemmung und weitere Naturgefahren | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm und Hagel | Ziffer 2 c), Seite 1 |
| Diebstahl fest eingebauter Teile | ja, bis zur Versicherungssumme | Zusätzlich versichert ist im Rahmen dieser Montageversicherung Diebstahl von eingebauter bzw. fix montierter Anlagenkomponenten. | Ziffer 2, Seite 1 |
| Diebstahl noch nicht eingebauter Teile und Materialien an der Montagestelle | ja, bis zur Versicherungssumme | Diebstahl von nicht eingebauten bzw. fix montierten Anlagenkomponenten oder zum Einbau bestimmten Gegenständen ist nur versichert, soferne sich diese in versperrten Räumlichkeiten am Versicherungsort befunden haben. | Ziffer 2, Seite 1 |
| Vorlagerung vor Montagebeginn und Zwischenlagerung | nicht geregelt |  |  |
| Transporte zur Montagestelle und innerhalb des Geländes | nicht geregelt |  |  |
| Probebetrieb und Erprobung bis zur Abnahme mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer des Probebetriebs, wörtlich in Wochen | nicht geregelt |  |  |
| Warm- und Heißproben (Probebetrieb mit Last, Medium oder Brennstoff) | nicht geregelt |  |  |
| Gebrauchte Anlagen und Teile im Probebetrieb versichert | nicht geregelt |  |  |
| Wartungs- oder Gewährleistungszeit nach Abnahme (Schäden bei Wartungsarbeiten oder mit Ursache in der Montagezeit) | nein | Reparatur- und Wartungsarbeiten | Ziffer 1 b), Seite 1 |
| Schutz für abgenommene oder in Betrieb genommene Teile bis zum Ende der Gesamtmontage | nicht geregelt |  |  |
| Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Eilfracht | nicht geregelt |  |  |
| Luftfrachtkosten für Ersatzteile | nicht geregelt |  |  |
| Bewegungs- und Schutzkosten (Demontage und Remontage unbeschädigter Teile, Gerüste, Abdeckungen) | nicht geregelt |  |  |
| Schadensuchkosten | nicht geregelt |  |  |
| Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Ingenieure, Sachverständige und Neuberechnung nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall oder Mehrkosten durch verzögerte Inbetriebnahme (Advance Loss of Profit) | nicht geregelt |  |  |
| Teilschaden: Ersatz der Wiederherstellungskosten (Zustand unmittelbar vor dem Schaden) | nicht geregelt |  |  |
| Totalschaden: Ersatz des Montagewerts beziehungsweise Zeitwerts unmittelbar vor dem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Abzug neu für alt bei gebrauchten Teilen | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz auch für das mangelhafte Teil selbst (nicht nur für Folgeschäden) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten provisorischer Reparaturen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß, Korrosion und allmählichen Einwirkungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden, für die ein Lieferant oder Hersteller vertraglich einzustehen hat | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Mängeln, die bei Abschluss oder Montagebeginn bekannt waren | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vertragsstrafen, Gewährleistungs- und Verzögerungsansprüchen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Weiterbetrieb nach einem Schaden vor der endgültigen Wiederherstellung | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (Verzicht auf Kürzung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden durch Cyberereignisse und Schadsoftware | nicht geregelt |  |  |
| Terrorschäden mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Riesgos extraordinarios: Verweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros und darüber hinausgehende eigene Deckung (nur Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | 250 € | Bei jedem versicherten Schadenfall wird der vereinbarte Selbstbehalt in Höhe von EUR 250,00 von der Entschädigungsleistung abgezogen. | Ziffer 2, Seite 1 |
| Höhere oder prozentuale Selbstbeteiligung (Probebetrieb, Naturgefahren, Diebstahl, Konstruktionsfehler) | 500 € | Bei jedem versicherten Diebstahlschaden wird der vereinbarte Selbstbehalt in Höhe von 25 % der Entschädigungsleistung, mindestens jedoch EUR 500,00, in Abzug gebracht. | Ziffer 2, Seite 1 |
| Anmeldepflicht jeder einzelnen Montage oder Meldung der Umsätze | nicht geregelt |  |  |
| Sicherungs- und Bewachungsvorgaben an der Montagestelle (Verschluss, Einfriedung, Bewachung) | ja | ist nur versichert, soferne sich diese in versperrten Räumlichkeiten am Versicherungsort befunden haben. | Ziffer 2, Seite 1 |
| Technische Vorgaben (Herstellervorschriften, Prüfungen, Wetterschutz, Hochwasservorsorge) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Anzeigefrist, Besichtigung vor Reparatur, Polizei bei Diebstahl) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgrundlage (Montagesumme, Jahresumsatz, Einmalbeitrag) und Nachberechnung | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (Ende mit Abnahme, Verlängerung, Jahresvertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhe | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Zusatzbedingungen Montage-Paket (MO-EE 12)

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Zusatzbedingungen Montage-Paket
1. Gegenstand der Versicherung

Versichert gelten Schäden an und Verlust der versicherten Anlage während der Erstmontage oder während

einer Anlagenerweiterung bis zu 50% der vereinbarten Versicherungssumme.

Nicht versichert sind:
  a) Betriebs- und Hilfsstoffe
  b) Reparatur- und Wartungsarbeiten
  c) Montageausrüstungen, Gerüste, Werkzeuge, Autokrane, sonstige Fahrzeuge und Maschinen aller Art
  d) schwimmende Sachen
  e) Baubuden und Wohnbaracken
  f) fremde Sachen

2. Versicherte Gefahren

Versichert gelten folgende Gefahren:
  a) Brand, Blitzschlag und Explosion
  b) Leitungswasser
  c) Sturm und Hagel
  d) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl

Bei jedem versicherten Schadenfall wird der vereinbarte Selbstbehalt in Höhe von EUR 250,00 von
der Entschädigungsleistung abgezogen.

Zusätzlich versichert ist im Rahmen dieser Montageversicherung Diebstahl von eingebauter bzw.
fix montierter Anlagenkomponenten. Diebstahl von nicht eingebauten bzw. fix montierten
Anlagenkomponenten oder zum Einbau bestimmten Gegenständen ist nur versichert, soferne sich diese
in versperrten Räumlichkeiten am Versicherungsort befunden haben. Bei jedem versicherten
Diebstahlschaden wird der vereinbarte Selbstbehalt in Höhe von 25 % der Entschädigungsleistung,
mindestens jedoch EUR 500,00, in Abzug gebracht.

3. Subsidiarität

Diese Versicherung gilt, sofern nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag (insbesondere bestehende

Montageversicherung oder Haftpflichtversicherung) ein Leistungsanspruch geltend gemacht werden
könnte.


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