# Mannheimer LUMIT Energietechnik, für die Solarbranche: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-montage-mannheimer-lumit-energietechnik-montage.php
- Rechtlicher Träger: Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-montage-mannheimer-lumit-energietechnik-montage.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [LUMIT Bedingungen Solarbranche (LU 104, 02/2018)](https://makler.mannheimer.de/cms-media/g/makler_portal/lumit/solarbranche/bedingungen/lu_104_0218.pdf), Fassung IPID Stand 23.02.2018

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Montagewert des Objekts einschließlich Fracht, Montage- und Nebenkosten) | laut Versicherungsschein | LUMIT FLEX verzichtet auf die Vereinbarung einer Versicherungssumme. Stattdessen wird die Nennleistung der Energietechnik genutzt. | Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (versichert sind unvorhergesehen eintretende Sachschäden, soweit nicht ausgeschlossen) | ja | Versicherungsschutz für alle Lieferungen und Leistungen für die Montage der im Versicherungsvertrag bezeichneten Energietechnik bei unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen sowie Verluste der versicherten Sachen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vertragsform: Einzelvertrag für ein Montageobjekt, Jahresvertrag für laufende Montagen oder Baustein eines Firmen- oder Photovoltaikvertrags | nicht geregelt | für die Montage der im Versicherungsvertrag bezeichneten Energietechnik | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Jahresvertrag (Umsatz- oder Pauschalpolice) für alle Montagen des Betriebs ohne Einzelanmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Höchstwert je Montageobjekt im Jahresvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer je Montage (Montagezeit, Verlängerung, Vorlagerung), wörtlich in Monaten | nicht geregelt |  |  |
| Versicherte Interessen: Versicherungsnehmer, Auftraggeber, Subunternehmer und Lieferanten mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Montageort, Inland, Europa, Montagen im Ausland) | ja | Die Versicherung gilt für die Montage der benannten Technik an dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsort. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Montageobjekt: Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Stahlbauten, Anlagen der Energie- und Haustechnik | ja | Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrer Energietechnik während der Montage. | Um welche Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Montageausrüstung (Gerüste, Werkzeuge, Hilfsmaschinen, Unterkünfte) | nicht geregelt |  |  |
| Baugeräte und Hebezeuge (Krane, Hubarbeitsbühnen) an der Montagestelle | nicht geregelt |  |  |
| Vorhandene Sachen des Auftraggebers (Altanlagen, Gebäude), an oder in denen montiert wird | nicht geregelt |  |  |
| Vom Auftraggeber oder Dritten beigestellte Teile und Materialien | nicht geregelt |  |  |
| Fundamente und Bauleistungen, die zum Montageobjekt gehören | nicht geregelt |  |  |
| Betriebs- und Hilfsstoffe, Katalysatoren, Erstfüllungen | nein | Nicht versichert sind deshalb z.B. Schäden an folgenden Sachen: x Hilfs- und Betriebsstoffe | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Programme, Daten und Steuerungssoftware des Montageobjekts | nicht geregelt |  |  |
| Montagefehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit der Monteure | ja | menschliche Ursachen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Konstruktions-, Berechnungs-, Material- und Ausführungsfehler (Folgeschäden an anderen Teilen) | ja | Produktfehler (Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus | ja | menschliche Ursachen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Kurzschluss, Überspannung, Überstrom, Induktion | ja | technische Störungen (Kurzschluss, Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja | Brand, Blitzschlag, Explosion | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sturm, Hagel, Frost, Hochwasser, Überschwemmung und weitere Naturgefahren | ja, bis zur Versicherungssumme | Naturgewalten (Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung, Erdbeben) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Diebstahl fest eingebauter Teile | ja, bis zur Versicherungssumme | Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Diebstahl noch nicht eingebauter Teile und Materialien an der Montagestelle | nicht geregelt |  |  |
| Vorlagerung vor Montagebeginn und Zwischenlagerung | ja, bis zur Versicherungssumme | Sofern vereinbart sind während der Vorlagerung von versicherten Sachen diese gemäß ihrer Beschaffenheit sowie örtlichen und klimatischen Verhältnissen entsprechend zu verpacken, zu lagern und zu schützen. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Transporte zur Montagestelle und innerhalb des Geländes | nicht geregelt |  |  |
| Probebetrieb und Erprobung bis zur Abnahme mitversichert | ja | die nach der vereinbarten maximalen Erprobungsdauer eintreten und mit einer Erprobung zusammenhängen. | Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?, Seite 1 |
| Höchstdauer des Probebetriebs, wörtlich in Wochen | ja | die nach der vereinbarten maximalen Erprobungsdauer eintreten und mit einer Erprobung zusammenhängen. | Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?, Seite 1 |
| Warm- und Heißproben (Probebetrieb mit Last, Medium oder Brennstoff) | nicht geregelt |  |  |
| Gebrauchte Anlagen und Teile im Probebetrieb versichert | nicht geregelt |  |  |
| Wartungs- oder Gewährleistungszeit nach Abnahme (Schäden bei Wartungsarbeiten oder mit Ursache in der Montagezeit) | nicht geregelt |  |  |
| Schutz für abgenommene oder in Betrieb genommene Teile bis zum Ende der Gesamtmontage | nicht geregelt |  |  |
| Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Eilfracht | nicht geregelt |  |  |
| Luftfrachtkosten für Ersatzteile | nicht geregelt |  |  |
| Bewegungs- und Schutzkosten (Demontage und Remontage unbeschädigter Teile, Gerüste, Abdeckungen) | nicht geregelt |  |  |
| Schadensuchkosten | nicht geregelt |  |  |
| Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Ingenieure, Sachverständige und Neuberechnung nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall oder Mehrkosten durch verzögerte Inbetriebnahme (Advance Loss of Profit) | nicht geregelt |  |  |
| Teilschaden: Ersatz der Wiederherstellungskosten (Zustand unmittelbar vor dem Schaden) | ja | Im Schadenfall ersetzt LUMIT FLEX die notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des Zustands unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls | Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1 |
| Totalschaden: Ersatz des Montagewerts beziehungsweise Zeitwerts unmittelbar vor dem Schaden | ja | maximal bis zu ihrem Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls. | Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1 |
| Abzug neu für alt bei gebrauchten Teilen | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz auch für das mangelhafte Teil selbst (nicht nur für Folgeschäden) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten provisorischer Reparaturen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß, Korrosion und allmählichen Einwirkungen | ja | durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung verursacht werden | Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden, für die ein Lieferant oder Hersteller vertraglich einzustehen hat | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Mängeln, die bei Abschluss oder Montagebeginn bekannt waren | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vertragsstrafen, Gewährleistungs- und Verzögerungsansprüchen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Weiterbetrieb nach einem Schaden vor der endgültigen Wiederherstellung | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (Verzicht auf Kürzung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden durch Cyberereignisse und Schadsoftware | nicht geregelt |  |  |
| Terrorschäden mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Riesgos extraordinarios: Verweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros und darüber hinausgehende eigene Deckung (nur Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Höhere oder prozentuale Selbstbeteiligung (Probebetrieb, Naturgefahren, Diebstahl, Konstruktionsfehler) | nicht geregelt |  |  |
| Anmeldepflicht jeder einzelnen Montage oder Meldung der Umsätze | nicht geregelt |  |  |
| Sicherungs- und Bewachungsvorgaben an der Montagestelle (Verschluss, Einfriedung, Bewachung) | ja | Bitte beachten Sie die Umsetzung, Einhaltung und Aufrechterhaltung des mit dem Versicherer vereinbarten Schutzkonzeptes für versicherte Sachen im Freien. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Technische Vorgaben (Herstellervorschriften, Prüfungen, Wetterschutz, Hochwasservorsorge) | ja | diese gemäß ihrer Beschaffenheit sowie örtlichen und klimatischen Verhältnissen entsprechend zu verpacken, zu lagern und zu schützen. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Anzeigefrist, Besichtigung vor Reparatur, Polizei bei Diebstahl) | ja | Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Beitragsgrundlage (Montagesumme, Jahresumsatz, Einmalbeitrag) und Nachberechnung | nicht geregelt | Stattdessen wird die Nennleistung der Energietechnik genutzt. | Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1 |
| Laufzeit und Kündigung (Ende mit Abnahme, Verlängerung, Jahresvertrag) | nicht geregelt | Der Versicherungsschutz endet, wenn das Montageobjekt schriftlich abgenommen oder in Betrieb genommen ist (dies gilt unabhängig von einem eventuell noch ausstehenden Netzanschluss bei Stromerzeugungsanlagen) oder mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung durch den Unternehmer. | Wann beginnt und wann endet die Deckung?, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhe | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: LUMIT Bedingungen Solarbranche (LU 104, 02/2018)

```text
[Seite 1]
Montageversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
(Stand: 23.02.2018)

LU_104_0218
Unternehmen: Mannheimer Versicherung AG                            Produkt: LUMITFLEX
Deutschland                                                        Montageversicherung
Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer
Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen:

     Versicherungsantrag / Deckungsauftrag,
     Versicherungsschein,
     LUMIT® Allgemeine Versicherungsbedingungen 2017 für die verbundene Energietechnik-Versicherung
         (LUMIT AVB Energietechnik '17),
     ggf. weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen.

Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Montageversicherung an. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an
Ihrer Energietechnik während der Montage.

       Was ist versichert?                                                 Was ist nicht versichert?
           Die LUMIT FLEX Montageversicherung bietet                      x   Wir können nicht alle denkbaren Sa-
            Ihnen Versicherungsschutz für alle Lieferungen                     chen und Gefahren versichern. Sonst
            und Leistungen für die Montage der im Versiche-                    müssten wir einen erheblich höheren
            rungsvertrag bezeichneten Energietechnik bei                       Beitrag verlangen. Nicht versichert sind
            unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zer-                         deshalb
            störungen sowie Verluste der versicherten Sa-
            chen z.B. durch                                                    z.B. Schäden an folgenden Sachen:
            menschliche Ursachen (Bedienungsfehler,                           x Hilfs- und Betriebsstoffe,
              Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter),
            Produktfehler (Konstruktions-, Material- oder                     x Heizkörper inklusive Zu- und Ablei-
              Ausführungsfehler),                                                 tungsrohren.
            technische Störungen (Kurzschluss, Über-                          z.B. Gefahren und Schäden wie:
              spannung, Versagen von Mess-, Regel- oder
              Sicherheitseinrichtungen),                                       x Kernenergie oder nukleare Strah-
            Naturgewalten (Sturm, Frost, Eisgang, Über-                          lung,
              schwemmung, Erdbeben),                                           x Verlust durch normale Witterungs-
            Brand, Blitzschlag, Explosion,                                       einflüsse.
            Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.
                                                                           Gibt es Einschränkungen beim
       Wie hoch ist die Versicherungssumme?
                                                                           Versicherungsschutz?
        LUMIT FLEX verzichtet auf die Vereinbarung                        Wir können nicht alle denkbaren Schäden
           einer Versicherungssumme. Stattdessen wird                      versichern. Sonst müssten wir einen erheb-
           die Nennleistung der Energietechnik genutzt.                    lich höheren Beitrag verlangen. Deshalb
        Im Schadenfall ersetzt LUMIT FLEX die notwen-                     haben wir einige Fälle aus dem Versiche-
           digen Aufwendungen für die Wiederherstellung                    rungsschutz herausgenommen, z.B. alle
           des Zustands unmittelbar vor Eintritt des Versi-                Schäden
                                                                           !
           cherungsfalls, maximal bis zu ihrem Zeitwert
           unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls.                    aus vorsätzlicher Handlung des Versi-
                                                                               cherungsnehmers,
                                                                           !   durch betriebsbedingte normale oder
                                                                               betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung
                                                                               verursacht werden,
                                                                           !   die nach der vereinbarten maximalen
                                                                               Erprobungsdauer eintreten und mit ei-
                                                                               ner Erprobung zusammenhängen.

[Seite 2]
Wo bin ich versichert?
   Die Versicherung gilt für die Montage der benannten Technik an dem im Versicherungsschein bezeichne-
    ten Versicherungsort.

Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
− Bitte machen Sie bei der Beantragung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
− Teilen Sie es uns mit, falls sich das versicherte Risiko während der Laufzeit des Vertrags verändert.
− Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseiti-
    gen.
− Bitte beachten Sie die Umsetzung, Einhaltung und Aufrechterhaltung des mit dem Versicherer vereinbar-
    ten Schutzkonzeptes für versicherte Sachen im Freien.
− Sofern vereinbart sind während der Vorlagerung von versicherten Sachen diese gemäß ihrer Beschaffen-
    heit sowie örtlichen und klimatischen Verhältnissen entsprechend zu verpacken, zu lagern und zu schüt-
    zen.
− Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an.
− Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch
    wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

Wann und wie zahle ich?
Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungs-
scheins zahlen. Wann Sie gegebenenfalls die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein
genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuzie-
hen.

Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, jedoch frühestens
mit dem Abladen der versicherten Sachen durch einen Versicherten oder nach dem Abladen der versicherten
Sachen durch einen Dritten auf dem Versicherungsort. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungs-
beitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.

Der Versicherungsschutz endet, wenn das Montageobjekt schriftlich abgenommen oder in Betrieb genommen
ist (dies gilt unabhängig von einem eventuell noch ausstehenden Netzanschluss bei Stromerzeugungsanla-
gen) oder mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung durch
den Unternehmer. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Versicherungsvertrag endet - ohne dass es einer Kündigung bedarf - zum vereinbarten Ablauf des Versi-
cherungsschutzes.

Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich.
```

