# Wiener Städtische Motorradversicherung (allgemeine Kfz-Bedingungen): die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-motorrad-wiener-staedtische-kraftrad-akb.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-motorrad-wiener-staedtische-kraftrad-akb.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [IPID KFZ Haftpflichtversicherung](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_KFZ_Haftpflichtversicherung.pdf), Fassung IPID Kfz-Haftpflicht
- Original beim Versicherer (PDF): [IPID KFZ Teilkaskoversicherung](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_KFZ_Teilkaskoversicherung.pdf), Fassung IPID Teilkasko

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief) | ja | Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Kfz-Haftpflichtversicherung | Art der Versicherung, Seite 1 |
| Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte) | ja | Wo bin ich versichert? In Europa ... Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden. | Geltungsbereich, Seite 2 |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO) | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | nein | Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit bestehen ... wenn der Schaden am Fahrzeug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote) | ja | wenn der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Deckungssumme Haftpflicht pauschal | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschützt | nicht geregelt |  |  |
| Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland) | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw) | nicht geregelt |  |  |
| Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Teilkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Eine Reduktion der Leistung erfolgt ... um den vereinbarten Selbstbehalt | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Brand und Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand (inkl. Schmorschäden) oder Explosion | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftrads | ja, bis zur Versicherungssumme | Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert) | nicht geregelt |  |  |
| Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser) | nicht geregelt |  |  |
| Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand (inkl. Schmorschäden) oder Explosion | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm oder Dachlawinen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken) | nicht geregelt |  |  |
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kollision mit Tieren oder Tierverbissschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Tierbiss mit Folgeschäden (Marder) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kollision mit Tieren oder Tierverbissschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung Vollkasko | nicht geregelt |  |  |
| Unfall, auch selbst verschuldet | nicht geregelt |  |  |
| Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangieren | nicht geregelt |  |  |
| Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | nicht geregelt |  |  |
| Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftrad | nicht geregelt |  |  |
| Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre) | nicht geregelt |  |  |
| Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro) | nicht geregelt |  |  |
| Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten) | nein | den aktuellen Wert, wenn das Fahrzeug gestohlen oder geraubt wurde und nicht wieder aufgefunden wird | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten) | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwerts | ja, bis zur Versicherungssumme | den aktuellen Wert des Fahrzeugs ... abzüglich des Restwerts, wenn die Summe aus geschätzten Reparaturkosten und Restwert den aktuellen Wert übersteigen (Totalschaden) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierung | nicht geregelt |  |  |
| Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | für eine nicht angegebene Sonderausstattung | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | für eine nicht angegebene Sonderausstattung | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Sachverständigenkosten | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppkosten in der Kasko | nicht geregelt |  |  |
| Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt) | nicht geregelt |  |  |
| Pannen- und Unfallhilfe vor Ort | nicht geregelt |  |  |
| Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppen des Kraftrads | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellung | nicht geregelt |  |  |
| Mietfahrzeug oder Ersatzmotorrad | nicht geregelt |  |  |
| Übernachtungskosten nach Panne oder Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Krankenrücktransport des Fahrers | nicht geregelt |  |  |
| Saisonkennzeichen und Regeln für die Saison | nicht geregelt |  |  |
| Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm) | nicht geregelt |  |  |
| Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers) | nicht geregelt |  |  |
| Rabattschutz oder Rückstufungsschutz | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrers | ja | Alle Ansprüche gegen den Fahrzeugbesitzer, berechtigte Lenker, Insassen oder Personen, die den Lenker einweisen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung) | nicht geregelt |  |  |
| Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier) | ja | Vereinbarungen zur Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainings | ja | Schäden bei einem Auto- oder Motorradrennen oder dazugehörenden Trainingsfahrten | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgen | ja | der Lenker keinen Führerschein besitzt | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Obliegenheiten vor dem Schadenfall | ja | der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt ... der Lenker keinen Führerschein besitzt | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl) | ja | Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group innerhalb einer Woche zu melden. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit bestehen, wenn | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden) | ja | nach Versicherungsbeginn gekündigt werden, sofern der Vertragsbeginn ein Monatserster ist. ... Die Kündigungsfrist von einem Monat ist jedenfalls einzuhalten. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme) | ja | Schäden am Fahrzeug durch Aufruhr, innere Unruhen, Terror oder Krieg | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |

## Volltext der Bedingungen: IPID KFZ Haftpflichtversicherung

```text
[Seite 1]
   KRAFTFAHRZEUG-HAFTPFLICHT-
   VERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                                  Produkt: Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
KFZ-Haftpflichtversicherung

         Was ist versichert?                                         Was ist nicht versichert?
         Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche bei
                                                                      Schäden am versicherten Fahrzeug
          Sach-,
          Personen- und                                              Schäden an transportierten Sachen –
          Vermögensschäden                                              ausgenommen Gegenstände des persönlichen
                                                                         Gebrauchs
         durch das Fahrzeug.                                            Schäden bei einem Auto- oder Motorradrennen
                                                                         oder dazugehörenden Trainingsfahrten
          Die Abwehr unberechtigter Ansprüche                          der Teil des Schadens, der die
                                                                         Versicherungssumme übersteigt
         beides im Rahmen der vereinbarten                              vorsätzlich herbeigeführte Schäden
         Versicherungssumme.                                            Schadenersatzansprüche des Lenkers
                                                                        Nuklearschäden
          Alle Ansprüche gegen den Fahrzeugbesitzer,
           berechtigte Lenker, Insassen oder Personen,
           die den Lenker einweisen.                                 Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                     Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter
         Die Versicherungssumme ist dem
                                                                     Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit
         Versicherungsvertrag zu entnehmen.
                                                                     bestehen, wenn

                                                                     !   der Lenker alkoholisiert oder suchtgift-
                                                                         beeinträchtigt fährt.
                                                                     !   der Lenker keinen Führerschein besitzt.
                                                                     !   Vereinbarungen zur Verwendung des
                                                                         Fahrzeuges nicht eingehalten werden.
                                                                     !   mehr Personen als zulässig befördert werden.
                                                                     !   bei Wechselkennzeichen jenes Fahrzeug
                                                                         benützt wird, an dem keine Kennzeichentafeln
                                                                         angebracht sind.

                                                                         Bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen
                                                                         kann es zum Entfall oder zu Einschränkungen
                                                                         des Versicherungsschutzes kommen.

[Seite 2]
          Wo bin ich versichert?
           In Europa – im geografischen Sinn.
           Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.


          Welche Verpflichtungen habe ich?
          -    Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group muss vollständig und ehrlich über das
               versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
          -    Vertragliche Vereinbarungen sind einzuhalten.
          -    Es besteht Schadensminderungspflicht. Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder
               gerichtlicher Strafverfahren sind der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group innerhalb
               einer Woche zu melden.
          -    An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken.
          -    Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche
               gerichtlich geltend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG
               Vienna Insurance Group befolgen und dem Anwalt der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance
               Group Vollmacht erteilen.
          -    Bei Personenschäden muss Hilfe geleistet oder für fremde Hilfe gesorgt und unverzüglich die nächste
               Polizeidienststelle verständigt werden.


          Wann und wie zahle ich?
          Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich.
          Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart.


          Wann beginnt und endet die Deckung?
          Beginn:
          Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
          Durch Ausstellung einer Versicherungsbestätigung beginnt der Versicherungsschutz bereits vor der Zusendung der
          Polizze.

          Ende:
          Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf, wenn Sie kündigen oder die WIENER STÄDTISCHE
          Versicherung AG Vienna Insurance Group den Vertrag kündigt.
          Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass
          es einer Kündigung bedarf.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
          Der Vertrag kann 1 Jahr nach Versicherungsbeginn gekündigt werden, sofern der Vertragsbeginn ein Monatserster ist.
          Hat der Versicherungsbeginn zu einem anderen Zeitpunkt als ein Monatserster begonnen, ist die Kündigung erst zum
          nächstfolgenden Monatsersten möglich. Die Kündigungsfrist von einem Monat ist jedenfalls einzuhalten.
          Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall oder bei einer Prämienerhöhung vorzeitig
          gekündigt werden. Kündigungen müssen zumindest in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen.


Stand Oktober 2.0 / 2018
```

## Volltext der Bedingungen: IPID KFZ Teilkaskoversicherung

```text
[Seite 1]
   KRAFTFAHRZEUG-TEILKASKO-
   VERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                                   Produkt: Kraftfahrzeug-Teilkasko-Versicherung


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Teilkaskoversicherung

         Was ist versichert?                                         Was ist nicht versichert?
         Schäden am versicherten Fahrzeug durch
                                                                      Unfallschäden
          Brand (inkl. Schmorschäden) oder Explosion                 Parkschäden oder Vandalismus (mut- oder
          Kollision mit Tieren oder Tierverbissschäden                  böswillige Handlungen betriebsfremder
          Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz,                        Personen)
           Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck,                Fahrzeugschäden bei gerichtlich strafbaren,
           Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen,                          vorsätzlichen Handlungen
           Sturm oder Dachlawinen)
                                                                        Schäden bei einem Auto- oder Motorradrennen
          Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch
                                                                         oder dazugehörenden Trainingsfahrten
          Bruch von Front-, Seiten-, Heckscheiben oder
           Panoramaglasdach                                             Schäden am Fahrzeug durch Aufruhr, innere
                                                                         Unruhen, Terror oder Krieg
         Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG                          Schäden durch Erdbeben
         Vienna Insurance Group ersetzt                                 Nuklearschäden

          Reparaturkosten
          den aktuellen Wert des Fahrzeugs – abzüglich              Gibt es Deckungsbeschränkungen?
           des Restwerts, wenn die Summe aus                         Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter
           geschätzten Reparaturkosten und Restwert den              Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit
           aktuellen Wert übersteigen (Totalschaden)                 bestehen,
          den aktuellen Wert, wenn das Fahrzeug
           gestohlen oder geraubt wurde und nicht wieder             !   wenn der Lenker alkoholisiert oder
           aufgefunden wird.                                             suchtgiftbeeinträchtigt fährt.
                                                                     !   wenn der Lenker keinen Führerschein besitzt.
         Dieses Produktinformationsblatt beschreibt die              !   wenn Vereinbarungen zur Verwendung des
         Hauptleistungen. Darüber hinaus können weitere                  Fahrzeuges nicht eingehalten werden.
         Deckungserweiterungen vertraglich vereinbart sein.          !   wenn mehr Personen als zulässig befördert
                                                                         werden.
         Die Versicherungssumme ist dem                              !   wenn bei Wechselkennzeichen jenes Fahrzeug
         Versicherungsvertrag zu entnehmen.                              benützt wird, an dem keine Kennzeichentafeln
                                                                         angebracht sind.
                                                                     !   wenn der Schaden am Fahrzeug vorsätzlich
                                                                         oder grob fahrlässig verursacht wird.
                                                                     !   für eine nicht angegebene Sonderausstattung.

[Seite 2]
                                                                             Eine Reduktion der Leistung erfolgt

                                                                              !   um den vereinbarten Selbstbehalt.
                                                                              !   anteilig, wenn der Fahrzeugwert zu niedrig
                                                                                  angegeben wurde.

                                                                              !   Bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen
                                                                                  kann es zum Entfall oder zu Einschränkungen
                                                                                  des Versicherungsschutzes kommen.


          Wo bin ich versichert?
           In Europa – im geografischen Sinn.
           Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.


          Welche Verpflichtungen habe ich?
          -    Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group muss vollständig und ehrlich über das
               versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
          -    Vertragliche Vereinbarungen sind einzuhalten.
          -    Es besteht Schadenminderungspflicht. Schäden und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher
               Strafverfahren sind der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group innerhalb einer Woche
               zu melden.
          -    An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken.
          -    Bei Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion und Kollision mit Tieren muss
               unverzüglich die nächste Polizeidienststelle verständigt werden.
          -    Vor Beginn der Reparatur müssen Sie die Zustimmung der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna
               Insurance Group einholen.


          Wann und wie zahle ich?
          Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich.
          Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart.


          Wann beginnt und endet die Deckung?
          Beginn:
          Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
          Einen sofortigen Versicherungsschutz müssen Sie ausdrücklich mit der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG
          Vienna Insurance Group vereinbaren.

          Ende:
          Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf, wenn Sie kündigen oder die WIENER STÄDTISCHE
          Versicherung AG Vienna Insurance Group den Vertrag kündigt.
          Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass
          es einer Kündigung bedarf.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
          Kündigungen müssen zumindest in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen.

          Verbraucher:
          Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, jedenfalls zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen –
          mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
          Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
          Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z. B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.

          Unternehmer:
          Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
          Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z. B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.

Stand Oktober 2.0 / 2018
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