# Concordia Motorradversicherung (allgemeine Kfz-Bedingungen): die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-motorrad-concordia-kraftrad-akb.php
- Rechtlicher Träger: Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-motorrad-concordia-kraftrad-akb.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [K 6 2024 10 (Verbraucherinformation Kfz, verweist auf AKB Stand 01.10.2024)](https://www.concordia.de/fileadmin/user_upload/Website/Unternehmen/Dateien/Umwelt-Nachhaltigkeit/K-6-2024-10.pdf), Fassung K-6-2024-10, AKB Stand 01.10.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief) | ja | Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Stand: 01 | Verbraucherinformation, Seite 9 |
| Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller) | ja | bei Krafträdern wenn innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung ein Totalschaden oder eine Totalentwendung eingetreten ist | A.2.5.1.2, Seite 17 |
| Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte) | ja | Sie haben in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas | A.1.4, Seite 11 |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO) | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | ja | verzichten wir Ihnen gegenüber darauf, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen | A.2.9.1, Seite 13 |
| Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote) | ja | bei Herbeiführung des Versicherungsfalles infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. | A.2.9.1, Seite 13 |
| Deckungssumme Haftpflicht pauschal | ja, bis 100 Mio. € | 100 Mio. € Pauschaldeckung für einen Pkw im Tarif Premium, ein Kraftrad oder ein Wohnmobil | A.1.1, Seite 12 |
| Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschützt | nicht geregelt |  |  |
| Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland) | ja, bis zur Versicherungssumme | umfasst auch Schäden, die mit einem im Ausland bei einem gewerbsmäßigen Vermieter angemieteten Selbstfahrervermiet-Pkw, -Kraftrad, -Wohnmobil verursacht werden. | A.1.1, Seite 12 |
| Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw) | ja, bis 100.000 € | Was ist über den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" versichert? | A.1.7, Seite 12 |
| Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Teilkasko | ja | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. | A.2.5.11.1, Seite 20 |
| Brand und Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Brand und Explosion. | A.2.2.1.1, Seite 15 |
| Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftrads | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. | A.2.2.1.2, Seite 15 |
| Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert) | ja, bis zur Versicherungssumme | Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage) ebenfalls beitragsfrei mitversichert | A.2.1.1, Seite 13 |
| Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ersatz von Kosten für Schlüssel-/Schlossaustausch | Leistungsübersicht, Seite 7 |
| Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. | A.2.2.1.6, Seite 15 |
| Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm | A.2.2.1.3, Seite 15 |
| Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken) | nicht geregelt |  |  |
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Pkw ist versichert im Tarif Premium der Zusammenstoß | A.2.2.1.4, Seite 15 |
| Tierbiss mit Folgeschäden (Marder) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind alle unmittelbar durch Tierbiss verursachten Schäden. | A.2.2.1.7, Seite 15 |
| Selbstbeteiligung Vollkasko | ja | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. | A.2.5.11.1, Seite 20 |
| Unfall, auch selbst verschuldet | ja, bis zur Versicherungssumme | eine max. dreiwöchige Leistungserweiterung der Fahrzeugteilversicherung um Unfall- und Vandalismusschäden | Ferienkasko, Seite 2 |
| Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangieren | nicht geregelt |  |  |
| Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. | A.2.2.2.4.1, Seite 16 |
| Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftrad | nicht geregelt |  |  |
| Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre) | ja, bis zur Versicherungssumme | sowie für Krafträder, Wohnmobile sowie Wohnwagenanhänger sind Schäden mitversichert, die bei einem Transport des versicherten Fahrzeugs/Anhängers auf einem Schiff | A.2.2.2.5, Seite 16 |
| Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro) | nicht geregelt |  |  |
| Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten) | ja, bis zur Versicherungssumme | bei Krafträdern wenn innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung ein Totalschaden oder eine Totalentwendung eingetreten ist | A.2.5.1.2, Seite 17 |
| Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten) | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwerts | nicht geregelt |  |  |
| GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierung | nein | GAP-Deckung bei geleasten/finanzierten Pkw | Leistungsübersicht, Seite 8 |
| Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichert | ja, bis 2.000 € | die Schutzbekleidung des berechtigten Fahrers und Beifahrers mitversichert | A.1.7, Seite 12 |
| Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Sachverständigenkosten | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppkosten in der Kasko | nicht geregelt |  |  |
| Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt) | nicht geregelt |  |  |
| Pannen- und Unfallhilfe vor Ort | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherbare Fahrzeuge sind bei uns haftpflichtversicherte | A.4.3, Seite 22 |
| Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppen des Kraftrads | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellung | nicht geregelt |  |  |
| Mietfahrzeug oder Ersatzmotorrad | ja, bis zur Versicherungssumme | 75 € pro Tag bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern | A.4.6, Seite 23 |
| Übernachtungskosten nach Panne oder Unfall | ja, bis 80 € | Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 80 € je Übernachtung und Person. | A.4.6, Seite 23 |
| Krankenrücktransport des Fahrers | ja, bis zur Versicherungssumme | Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden | A.4.7.1, Seite 24 |
| Saisonkennzeichen und Regeln für die Saison | ja | dokumentierten Zeitraums (Saison) | H.2.1, Seite 36 |
| Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm) | ja | Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.5 und H.1.6. | H.2.2, Seite 36 |
| Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers) | nicht geregelt |  |  |
| Rabattschutz oder Rückstufungsschutz | ja | Rabattschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung | I, Seite 9 |
| Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrers | nicht geregelt |  |  |
| Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung) | nicht geregelt |  |  |
| Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier) | ja | Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. | D.1.1, Seite 30 |
| Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainings | ja | Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten | A.2.9.2, Seite 11 |
| Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgen | ja | nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen | D.1.1, Seite 30 |
| Obliegenheiten vor dem Schadenfall | ja | Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. | D.1.1, Seite 30 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl) | ja | Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche | E.1.2.1, Seite 31 |
| Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag) | ja, bis 5.000 € | höchstens je 5.000 | D.2, Seite 23 |
| Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden) | ja | Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können | G.2.3, Seite 33 |
| Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme) | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. | A.1.5, Seite 12 |

## Volltext der Bedingungen: K 6 2024 10 (Verbraucherinformation Kfz, verweist auf AKB Stand 01.10.2024)

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[Seite 1]
              Kundeninformation zu Ihrer Kraftfahrtversicherung
              Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
              zum Abschluss Ihrer Kraftfahrtversicherung geben wir Ihnen folgende Erläuterungen:


              1. Versicherer                                                          b) Versicherungsumfang
                 Ihr Versicherer ist die Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf    		Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umfasst die
                 Gegenseitigkeit                                                         Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter
                                                                                         Schadenersatzansprüche, die gegen Sie oder mitversicherte
                Postanschrift:                 Concordia
                                                                                         Personen durch den Gebrauch des im Antrag bezeichneten
              		                               Versicherungs-Gesellschaft a.G.
                                                                                         Fahrzeugs erhoben werden. Weitere Informationen finden Sie
              		                               Karl-Wiechert-Allee 55
              		                               30625 Hannover                            unter A.1 AKB; bei der Versicherung von Oldtimern nach dem
                                                                                         Oldtimer-Tarif zusätzlich in der sich auf A.1 AKB beziehenden
                  Telefon:                     0511/5701-0                               Bestimmung der "Sonderbedingung für die Versicherung von
                  Telefax:                     0511/5701-3000                            Oldtimern".
                  Mail:                        versicherungen@concordia.de           		Die Fahrerschutzversicherung leistet für Personenschäden
                  Aufsichtsratsvorsitzender:   Jörn Dwehus                             des berechtigten Fahrers durch z. B. selbst- oder teilverschul-
                                                                                       dete Unfälle beim Lenken des versicherten Fahrzeugs.
                Vorstand:                      Dr. Stefan Hanekopf (Vorsitzender),     Der berechtigte Fahrer erhält bei einer unfallbedingten Ver-
              		                               Johannes Grale,                         letzung, die einen stationären Krankenhausaufenthalt von
              		                               Dirk Gronert,                           mindestens drei Tagen erforderlich macht oder den Tod zur
              		                               Henning Mettler,                        Folge hat, bis zur vereinbarten Leistungshöhe die Leistungen,
              		                               Julia Palte                             die er erhalten würde, wenn ein Dritter ihn geschädigt hätte.
                                                                                       Bei Verpflichtung eines Dritten treten wir in Vorleistung. Wei-
                  Sitz der Gesellschaft:       Hannover                                tere Informationen – insbesondere zur Höhe der Leistungen –
                  Handelsregister:             Amtsgericht Hannover HRB 3461           finden Sie unter A.5 AKB. Bei der Versicherung von Pkw-
                                                                                       Oldtimern nach dem Oldtimer-Tarif zusätzlich in der sich auf
              2. Hauptgeschäftstätigkeit                                               A.5 AKB beziehenden Bestimmung der "Sonderbedingung für
                 Die Hauptgeschäftstätigkeit der Concordia Versicherungs-              die Versicherung von Oldtimern".
                 Gesellschaft a.G. besteht in dem Betrieb der Schaden- und
                                                                                             Die Ausland-SchadenPlus-Versicherung leistet für Per-
                 Unfallversicherung.
                                                                                             sonen- und Sachschäden, die Sie bei einem Verkehrsunfall mit
              3. Zuständige Aufsichtsbehörde                                                 dem versicherten Fahrzeug auf einer Fahrt oder Reise im Aus-
                                                                                             land erleiden und für die der Unfallgegner eintrittspflichtig
                 Postanschrift:         Bundesanstalt
                                                                                             ist. Sie können sich direkt an uns wenden. Wir leisten Schaden-
              		                        für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                                                             ersatz, als wäre das Fahrzeug des Unfallverursachers bei
              		                        Graurheindorfer Str. 108
                                                                                             uns versichert. Die Entschädigungsleistung erbringen wir
              		                        53117 Bonn
                                                                                             nach deutschem Recht. Weitere Informationen hierzu finden
              4. Wesentliche Merkmale der Versicherung                                       Sie unter A.7 AKB. Diese Versicherungsart ist für einen Oldtimer
                 Die wesentlichen Merkmale Ihres Versicherungsvertrages entnehmen            im Oldtimer-Tarif nicht versicherbar.
                 Sie bitte Ihrem Antrag und den Versicherungsbedingungen. Nach-              Die Kfz-Umweltschadenversicherung deckt öffentlich-
                 folgend werden die wesentlichen Merkmale in einer knappen und               rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz ab.
                 keinesfalls abschließend gewollten Darstellung zusammengefasst:             Weitere Informationen hierzu finden Sie unter A.6 AKB.
                 a) Vertragsgrundlagen                                                       Die Schutzbriefversicherung "MobilPlus" erbringt Service-
              		 Maßgeblich für Ihren Versicherungsvertrag sind neben Ihrem                  leistungen im In- und Ausland und ersetzt die entstehenden
                    Antrag die beiliegenden Allgemeinen Bedingungen für die                  Kosten z. B. bei Panne, Unfall und Diebstahl, für die Wieder-
                    Kraftfahrtversicherung (AKB Stand 01.10.2024) und die                    herstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs sowie Bergen
                    Satzung der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a. G.                   und Abschleppen des Fahrzeugs. Weitere Informationen
                    (Fassung 03.06.2016). Sofern jeweils vereinbart sind darüber             finden Sie unter A.4 AKB. MobilPlus ersetzt bei Oldtimern
                    hinaus maßgeblich bei der Versicherung von Krafträdern mit               im Oldtimer-Tarif auch Kosten für einen Pick-up Service
                    "Ferienkasko" die "Sonderbedingung zur "Ferienkasko" für                 (Fahrzeugrücktransport in Deutschland) und bietet Versiche-
                    Krafträder" (Stand 01.10.2022), bei der Versicherung von                 rungsschutz und Serviceleistungen bei Krankheit oder Unfall
                    Oldtimern nach dem Oldtimer-Tarif die "Sonderbedingung                   und beim Verlust bestimmter Wertgegenstände/Dokumente
                    für die Versicherung von Oldtimern" (Stand 01.10.2024), bei              im Ausland. Bei der Versicherung von Oldtimern nach dem
                    überwiegend oder ausschließlich gewerblich genutzten                     Oldtimer-Tarif finden Sie weitere Informationen unter den sich
                    Fahrzeugen die "Sonderbedingung zum Kleinflottenmodell                   auf A.4 AKB beziehenden Bestimmungen der "Sonderbedin-
                    für gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe" (Stand
1/56


                                                                                             gung für die Versicherung von Oldtimern".
                    01.10.2021) und die "Besondere Bedingung für die Zusatzver-
                    sicherung von Bergungskosten bei Nutzfahrzeugen" (Stand                  Die Fahrzeugteilversicherung leistet für Schäden für das
                    01.10.2020) sowie bei Nutzfahrzeugen, Pkw, Wohnmobilen                   im Antrag bezeichnete Fahrzeug durch Brand oder Explosion,
K-6-2024-10


                    und Wohnwagenanhängern die "Besondere Bedingung für die                  Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung,
                    Zusatzversicherung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruch-               Zusammenstoß mit Tieren aller Art (Zusammenstoß mit Haar-
                    schäden" (Stand 01.10.2024).                                             wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes im Tarif Classic
              		    Für Ihren Kraftfahrtversicherungsvertrag gilt deutsches                  für Pkw), Glasbruch, Kurzschlussschäden an der Verkabelung,
                    Recht.                                                                   Schäden durch Tierbiss, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung,

[Seite 2]
                     Erdbeben, Vulkanausbruch und ersetzt Schlüssel-/Schloss-             zeugen bzw. Nutzfahrzeugen bis zur Änderung der "Sonderbe-
                     austauschkosten nach Einbruchdiebstahl/Raub. Weitere                 dingung zum Kleinflottenmodell für gewerbliche und landwirt-
                     Informationen finden Sie unter A.2, insbesondere unter               schaftliche Betriebe", der "Besondere Bedingung für die Zusatz-
                     A.2.2.1 AKB. Bei Krafträdern mit Vereinbarung der "Ferienkasko"      versicherung von Bergungskosten bei Nutzfahrzeugen" sowie bei
                     besteht darüber hinaus eine max. dreiwöchige Leistungser-            der Versicherung von Nutzfahrzeugen, Pkw, Wohnmobilen und
                     weiterung der Fahrzeugteilversicherung um Unfall- und                Wohnwagenanhängern der "Besondere Bedingung für die Zusatz-
                     Vandalismusschäden. Weitere Informationen dazu finden Sie            versicherung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden".
                     unter den sich auf A.2, insbesondere sich auf A.2.2.1 AKB
                     beziehenden Bestimmungen der "Sonderbedingung zur                 7. Vertragsabschluss, Vertragsbeginn und Widerrufsrecht
                     "Ferienkasko" für Krafträder". Für Oldtimer im Oldtimer-Tarif        Der Vertragsabschluss kommt dadurch zustande, dass wir Ihnen
                     besteht in der Fahrzeugteilversicherung Versicherungs-               die Annahme Ihres gestellten Antrages in Form einer schriftlichen
                     schutz für Transportmittelunfall-Schäden sowie für Schäden,
                                                                                          Annahmeerklärung oder durch Übersendung des Versicherungs-
                     die durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder
                                                                                          scheines bestätigen. Ihr Antrag kann durch uns nur bis zu dem
                     Personen entstehen (Vandalismus). Bei der Versicherung von
                                                                                          Zeitpunkt angenommen werden, zu dem Sie die Annahme des
                     Oldtimern nach dem Oldtimer-Tarif finden Sie weitere In-
                                                                                          Antrages unter regelmäßigen Umständen erwarten dürfen.
                     formationen unter den sich auf A.2, insbesondere sich auf
                     A.2.2.1 AKB beziehenden Bestimmungen der "Sonderbedingung            Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Antrag angegebenen
                     für die Versicherung von Oldtimern".                                 Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag recht-
                     Die Fahrzeugvollversicherung umfasst die Fahrzeugteil-               zeitig zahlen. Der erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen
                     versicherung und leistet darüber hinaus im vereinbarten Umfang       nach Zugang des Versicherungsscheines, frühestens ab Versiche-
                     für Unfallschäden an dem versicherten Fahrzeug – unab-               rungsbeginn, fällig und ist dann unverzüglich (d. h. spätestens
                     hängig davon, ob diese durch Fremd- oder Eigenverschulden            innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
                     verursacht werden. Des Weiteren besteht Versicherungs-               Widerrufsbelehrung
                     schutz für Schäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen
                     betriebsfremder Personen entstehen (Vandalismus). Bei                Abschnitt 1
                     Oldtimern im Oldtimer-Tarif sind diese Vandalismusschäden            Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
                     schon in der Fahrzeugteilversicherung eingeschlossen. Sofern        Widerrufsrecht
                     vereinbart umfasst die Fahrzeugvollversicherung bei Nutz-
                                                                                         Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von
                     fahrzeugen auch Bergungskosten sowie bei Nutzfahrzeugen,
                                                                                         14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,
                     Pkw, Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern Brems-,
                                                                                         Fax, E-Mail) widerrufen.
                     Betriebs- und reine Bruchschäden. Weitere Informationen
                     finden Sie unter A.2, insbesondere unter A.2.2.2 AKB. Sofern        Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
                     vereinbart finden Sie darüber hinaus weitere Informationen          • der Versicherungsschein,
                     bei der Versicherung von Oldtimern nach dem Oldtimer-Tarif          • die Vertragsbestimmungen,
                     in den sich auf A.2 und insbesondere auf A.2.2.2 AKB              		 einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden All-
                     beziehenden Bestimmungen der "Sonderbedingung für die                   gemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein-
                     Versicherung von Oldtimern", bei der Versicherung von Nutz-             schließlich der Tarifbestimmungen,
                     fahrzeugen in den sich auf A.2.2.2 beziehenden Bestimmungen
                                                                                         • diese Belehrung,
                     der "Besondere Bedingung für die Zusatzversicherung von
                     Bergungskosten bei Nutzfahrzeugen" und bei der Versicherung         • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (nur
                     von Nutzfahrzeugen, Pkw, Wohnmobilen und Wohnwagen-                     für Verbraucherverträge),
                     anhängern der "Besondere Bedingung für die Zusatzversiche-          • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
                     rung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden".                 jeweils in Textform zugegangen sind.
                 Bei den Versicherungsverträgen zur Kraftfahrzeug-Haftpflicht-,
                 Fahrerschutz-, Ausland-SchadenPlus-, Kfz-Umweltschaden-,                 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
                 MobilPlus-, Fahrzeugteil- und Fahrzeugvollversicherung handelt           Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
                 es sich jeweils um rechtlich selbstständige Verträge.                    Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G., Karl-Wiechert-
                                                                                          Allee 55, 30625 Hannover.
              5. Beitrag, Zahlungsperiode und Zahlungsart
                 Den Beitrag, den Sie für den Versicherungsschutz zu entrichten           Widerrufsfolgen
                 haben, finden Sie im Antrag. Dieser gilt für die vereinbarte Zah-        Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungs-
                 lungsperiode/-art und enthält die gesetzliche Versicherungsteuer.        schutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach
                                                                                          Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er-
                 Einzelheiten zur Zahlungsperiode und Zahlungsart (z. B. Last-
                 schriftverfahren) entnehmen Sie dem Antrag oder dem Versiche-            statten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs-
                 rungsschein.                                                             schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des
                                                                                          Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs
                 Auf die Möglichkeit einer Tarifänderung gemäß K.3 AKB wird               entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei
                 hingewiesen. Sofern vereinbart wird darüber hinaus hingewiesen           handelt es sich entsprechend der von Ihnen gewählten
                 auf die Möglichkeit einer Tarifänderung bei Krafträdern mit
                                                                                          Zahlungsweise um einen Betrag in Höhe von 1/360 des
                 "Ferienkasko" gemäß Abschnitt "zu K" der "Sonderbedingung zur
                                                                                          Jahresbeitrags, 1/180 des Halbjahresbeitrags, 1/90 des Vier-
                 "Ferienkasko" für Krafträder", bei Versicherung von Oldtimern nach
                                                                                          teljahresbeitrags oder 1/30 des Monatsbeitrags pro Tag; der
                 dem Oldtimer-Tarif gemäß Abschnitt "zu K" der "Sonderbedingung
                                                                                          von Ihnen zu zahlende Beitrag und die Zahlungsweise sind in
                 für die Versicherung von Oldtimern", bei Versicherung von Nutzfahr-
                                                                                          dem Versicherungsantrag unter „Vertragslaufzeit“ oder unter
                 zeugen gemäß Abschnitt "zu K" der "Sonderbedingung zum Klein-
                 flottenmodell für gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe"          „Gesamtbeitrag“ ausgewiesen. Der Versicherer hat zurück-
                 und der "Besondere Bedingung für die Zusatzversicherung von              zuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach
                 Bergungskosten bei Nutzfahrzeugen" sowie bei Versicherung von            Zugang des Widerrufs, zu erstatten.
                 Nutzfahrzeugen, Pkw, Wohnmobilen und Wohnwagenanhän-                     Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der
                 gern der "Besondere Bedingung für die Zusatzversicherung von             Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass
                 Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden".                              empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene
              6. Befristung und Gültigkeitsdauer                                          Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie
                                                                                          Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages
                 Unser Vorschlag ist – soweit nichts anderes vermerkt ist – gültig
                                                                                          wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Ver-
2/56


                 bis zur Einführung eines neuen Tarifs bzw. der Änderung der
                                                                                          sicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr
                 Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB),
                 bei der Versicherung von Krafträdern mit Vereinbarung der "Ferien-       gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er
                 kasko" – zusätzlich bis zur Änderung der "Sonderbedingung zur            einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine
K-6-2024-10


                 "Ferienkasko" für Krafträder", – bei der Versicherung von Oldtimern      Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der
                 nach dem Oldtimer-Tarif – zusätzlich bis zur Änderung der "Sonder-       Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem
                 bedingung für die Versicherung von Oldtimern", bei der Versiche-         Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart
                 rung von überwiegend/ausschließlich gewerblich genutzten Fahr-           noch verlangt werden.

[Seite 3]
              Besondere Hinweise                                                           verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während
              Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren aus-                 der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
              drücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Ver-                    15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlich-
              sicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht               en Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gege-
              ausgeübt haben.                                                              benenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei
                                                                                           ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit
              Abschnitt 2                                                                  für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt
              Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren                   bleibt;
              Informationen                                                            16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie
              Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informa-           die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbe-
              tionen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzel-              hörde.
              nen aufgeführt:                                                          Ende der Widerrufsbelehrung

              Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen                 8. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
              Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung           Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres abge-
              zu stellen:                                                              schlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er
              1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung,        nicht einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Dies gilt
                 über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben             auch, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein Jahr
                 ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger einge-         beträgt, weil als Beginn des nächsten Versicherungsjahres ein vom
                 tragen ist, und die zugehörige Registernummer;                        Vertragsbeginn abweichender Termin vereinbart worden ist.
              2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere          Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kraftfahrtversiche-
                 Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ver-           rungsvertrag
                 sicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen,         - nach Eintritt eines Schadenfalles im Rahmen von G.2.3 und
                 Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines                   G.2.4 AKB sowie
                 Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Über-            - nach einer Beitragserhöhung im Rahmen von G.2.7 AKB i. V.
                 mittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der All-                  mit K.4.1 AKB
                 gemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
                                                                                       zu kündigen. Die genauen Kündigungsfristen hierzu entnehmen Sie
                 Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten
                                                                                       bitte den genannten Bestimmungen.
                 Form;
              3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;                     9. Rechtsgrundlagen vor Abschluss des Vertrages
              4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, ins-            Der Aufnahme von Vertragsbeziehungen zum Versicherungsneh-
                 besondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der                mer legt die Concordia Versicherungs-Gesellschaft a. G. das Recht
                 Leistung des Versicherers;                                           der Bundesrepublik Deutschland zugrunde.
              5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern     10. Gerichtsstand
                 und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Beiträge einzeln
                                                                                       Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs-
                 auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere
                                                                                       vermittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessord-
                 selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn
                                                                                       nung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur
                 ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben
                                                                                       Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz / Geschäftssitz, in Erman-
                 zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Über-
                                                                                       gelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
                 prüfung des Preises ermöglichen;
              6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, ins-         Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versiche-
                 besondere zur Zahlungsweise der Beiträge;                             rungsvermittlung gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich
              7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung                 zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren
                 gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeits-             Wohnsitz / Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen Ihren
                 dauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des             gewöhnlichen Aufenthalt haben.
                 Preises;                                                              Ist Ihr Wohnsitz / Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen Ihr
              8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbe-               gewöhnlicher Aufenthalt, außerhalb Deutschlands verlegt oder
                 sondere über den Beginn der Versicherung und des Versiche-            zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht zustän-
                 rungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der              dig, das für den Geschäftssitz der Concordia zuständig ist.
                 Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
              9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts             11. Vertragssprache
                 sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbe-              Die Vertragssprache ist deutsch. Wir weisen darauf hin, dass an-
                 sondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber              dere Sprachen für den Vertragsabschluss nicht zur Verfügung stehen.
                 der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des
                 Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den       12. Beschwerden
                 Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben;            Unser wichtigstes Anliegen ist es, Ihnen als Kunden einen hervorra-
                 soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbe-              genden Service zu bieten. Aber auch wir sind nicht fehlerfrei
                 stimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-              und wollen diesen Service ständig verbessern. Wenn Sie der
                 bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor-         Meinung sind, dass wir etwas falsch gemacht haben, rufen Sie
                 gehobenen und deutlich gestalteten Form;                              einfach uns oder Ihren zuständigen Ansprechpartner vor Ort an
              10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;                                  und schildern Sie Ihr Anliegen oder bitten Sie um unseren Rückruf.
              11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den            Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung
                  vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger          setzen.
                  Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der        Sie können uns Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde ebenfalls per
                  Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Ver-
                                                                                       E-Mail an Beschwerdemanagement@concordia.de oder schriftlich
                  sicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen
                                                                                       mitteilen.
                  einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
              12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der      			     Unsere Adresse lautet:
                  Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor            			     Concordia Versicherungen
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                  Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;               			     Zentrales Beschwerdemanagement
                                                                                   			     30621 Hannover
              13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel
                  über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das              Bei Beschwerden können Sie sich aber auch an die unter Ziffer 3.
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                  zuständige Gericht;                                                  genannte Aufsichtsbehörde wenden.
              14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in            Darüber hinaus ist unser Unternehmen Mitglied im Verein Ver-
                  diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt             sicherungsombudsmann e.V. Sie können damit das kostenlose,
                  werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer            außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen.

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                Den Ombudsmann erreichen Sie wie folgt:                            Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für eine Kraftfahrtversicherung
              		www.versicherungsombudsmann.de                                     bei unserer Gesellschaft entscheiden und danken Ihnen schon jetzt für
              		 Die Postanschrift lautet:                                         das Vertrauen, das Sie in uns setzen!
              		Versicherungsombudsmann e.V.
              		Postfach 080632                                                    Mit freundlichen Grüßen
              		 10006 Berlin
                Hiervon unberührt bleibt für Sie als Versicherungsnehmer selbst-
                verständlich die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.        Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
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              Kaskoversicherung
              Anpassung an den Klimawandel

              Worum geht es?                                                             Bei einer Wohnortwahl oder einem Umzug können Sie im Internet auf
              Die Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) gilt als taxonomiekon-      verschiedene Weise prüfen, wie sich die durch den Klimawandel beein-
              formes Versicherungsprodukt.                                               flussten Elementarschadenereignisse für die neue Region darstellen.
                                                                                         Als Autofahrer können Sie die Regionalklassenveränderung im Internet
              •   Was bedeutet taxonomiekonform grundsätzlich? Der Begriff
                                                                                         bundesweit ermitteln. Hierzu stellt der Gesamtverband der Deutschen
                  "Nachhaltigkeit" und nachhaltiges Wirtschaften wird durch die
                                                                                         Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) in seinem Verbraucherportal "Die
                  EU-Taxonomie-Verordnung und die darin enthaltenen Regeln/
                                                                                         Versicherer" eine Regionalklassenabfrage bereit. Eine geringere Scha-
                  Rahmenbedingungen in der Bedeutung transparenter. Inwiefern
                                                                                         denwahrscheinlichkeit bei Naturgefahren/Elementarschadenereignissen
                  Unternehmen nachhaltig wirtschaften, wird über das Klassifizie-
                                                                                         kann bei der Ermittlung der Prämie in Form von risikobasierten Boni
                  rungssystem der EU-Taxonomie-Verordnung für "ökologisch nach-
                                                                                         berücksichtigt werden (Boni in Form niedrigerer Beiträge bei niedrigeren
                  haltige Wirtschaftsaktivitäten" vorgegeben. Näheres lesen Sie unter    Kasko-Regionalklassen).
                  https://www.concordia.de/nachhaltigkeit/taxonomie/
                                                                                         Sie können aber die Risikosituation bezüglich Elementargefahren bzw.
              •   Die Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) entspricht hinsicht-    den Klimawandelrisiken auch noch individueller prüfen. Über das
                  lich des Umweltziels "Anpassung an den Klimawandel" den Vorga-         Verbraucherportal kann ermittelt werden, ob eine niedrigere Gefähr-
                  ben der EU-Taxonomie-Verordnung.                                       dung vorliegt (z. B. über einen "Hochwasser-Check") und ob mit wenigen
                  Dies gilt im Hinblick auf die Preis- und Produktgestaltung, Produkt-   bzw. geringen Schäden gerechnet werden kann (z. B. über einen
                  entwicklung sowie Schadenregulierung. Darüber hinaus beteiligen        "Naturgefahren-Check"). Näheres haben wir für Sie auf unserer Inter-
                  wir uns an der beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-         netseite unter https://www.concordia.de/nachhaltigkeit/taxonomie/ zu-
                  wirtschaft e.V. (GDV) angesiedelten Gesamtschadenstatistik.            sammengestellt.
                                                                                         Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Folgen des Klimawandels zu
              Was heißt das für die Fahrzeugversicherung?                                begegnen, indem Sie Maßnahmen ergreifen, die das Risiko eines klim-
              Der Klimawandel ist überall spürbar, da Extremwetterereignisse in ihrer    abedingten Schadeneintritts verringern. Diese Präventivmaßnahmen
              Häufigkeit und Intensität zunehmen. Das stellt Sie als Kunde und uns       sind zum Teil mit risikobasierten Nachlässen und dadurch mit einem
              als Versicherer immer wieder vor neue Herausforderungen.                   geringeren Beitrag verbunden.
              Mit unseren Versicherungslösungen bieten wir Ihnen einen wichtigen         In Abhängigkeit vom versicherten Fahrzeug können Sie in Ihren Vertrag
              Schutz vor den Folgen des Klimawandels, indem wir helfen, Sie vor          integrieren:
              finanziellen Verlusten zu schützen.                                        –   Nachlass für bestimmte Abstellorte des Fahrzeuges
              Durch große Hitzewellen im Sommer entstehen beispielsweise immer           –   Nachlass für geringe Jahresfahrleistungen.
              häufiger Brände, die auch auf Fahrzeuge übergreifen können.
                                                                                         Gerade wenn Sie solche Präventivmaßnahmen ergriffen haben, aber
              In den letzten Jahren verzeichnen wir zudem immer stärkere Sturm- und      auch unabhängig davon, haben Sie in der Fahrzeugversicherung
              Hagelereignisse. Diese verursachen allein in Deutschland jedes Jahr        (Voll- und Teilkasko) die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu ver-
              Schäden in Milliardenhöhe.                                                 einbaren. Wir bieten diesen Anreiz für alle Kfz-Kunden, um Schäden
              Ferner können Überschwemmungen und/oder Starkregen Schäden                 gering und für die Versichertengemeinsaft versicherbar zu halten – auch
              an Ihrem Fahrzeug verursachen.                                             Schäden aus den Klimawandelrisiken. Und wir honorieren dies mit einem
                                                                                         niedrigeren Beitrag.
              Mit der Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) sind Sie vor den
              Folgen dieser Risiken des Klimawandels im versicherten Umfang ge-
                                                                                         Was sind die Vorteile von Präventivmaßnahmen?
              schützt. Bei Einschluss des Zusatzbausteins oecodrive ist auch
              Ihre Ladestation für Ihr E-Fahrzeug vom Versicherungsschutz mitum-         Der Vorteil für Sie: Sie können in der Fahrzeugversicherung (Voll- und
              fasst.                                                                     Teilkasko) Beitrag sparen. Sie schützen Ihr Fahrzeug vor Elementar-
                                                                                         gefahren; mittelbar schützen Sie sich, andere Verkehrsteilnehmer und
              Die Folgen des Klimawandels sind regional unterschiedlich. In Abhän-
                                                                                         Ihr Fahrzeug (z. B. durch weniger Unfälle bei Starkregen).
              gigkeit vom versicherten Fahrzeug gibt es risikobasierte Nachlässe in
              Regionen, in denen u. a. die durch den Klimawandel beeinflussten           Der Vorteil für die Umwelt: CO2-Einsparungen in der Mobilität und
              Elementarschadenereignisse (z. B. Sturm, Hagel) seltener und/oder          durch nicht notwendig werdende Reparaturen werden wertvolle Res-
              weniger intensiv auftreten als in anderen Regionen. In die Regional-       sourcen eingespart.
              klasse, die sich nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters richtet,            Der Vorteil für die Concordia: Schadenaufwendungen für Elementar-
              fließen unter anderem auch die regionalen Unterschiede im Elementar-       schadenereignisse in der Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko)
              schaden-Geschehen ein.                                                     werden reduziert.
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              Für Pkw:
              Vergleich der Tarife Premium und Classic
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                                                                                                                  Premium                           Classic


                                                              Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                                                                                                             (bei 100 Mio. €                     nicht versichert
                  Mallorca-Deckung
                                                                                                              Versicherungssumme)

                  Rabattschutz – "Ein Schaden frei im Jahr"                                                optional                              nicht versichert

                  "KH-Eigenschaden" bis 100.000 €                                                          optional                              nicht versichert


                                                               Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)

                  Reparatur über das Partnerwerkstattnetz der Concordia*                                   optional                         

                  Neuwertentschädigung                                     bei Totalschaden / Diebstahl    36 Monate                          6 Monate
                                                                                                                                             
                  (für Neuwagen)

                  Ersatz von Betriebs- und Hilfsstoffen (ausgenommen Treibstoff)                                                            

                  kein Abzug "neu für alt"                                                                                                   (Reparatur in der
                  Ausnahme: Abzug beim Antriebs-Akku für Elektro- und Hybridfahrzeuge                                                          Partnerwerkstatt)
                            (10 % pro Betriebsjahr)
                  Fahrzeugteile/-zubehör ("Sonderausstattungen")                                           "ohne Limit"                      bis Gesamtneuwert-
                  beitragsfrei mitversichert                                                                                                   Summe von
                                                                                                                                               insgesamt 3.500 €
                                                                                                                                               für in A.2.1.1.2 AKB
                                                                                                                                               genannte Teile
                                                                                                                                                 (Radio-/ Audio-/Video-
                                                                                                                                                 systeme, Sonderlackie-
                                                                                                                                                 rung, Behindertenum-
                                                                                                                                                 bauten, Tuning)

                  Dachzelt / Vorzelt                                                                       bis 3.000 €                          nicht versichert

                  Neuwertentschädigung (Totalschaden/Diebstahl)                                            bis zum Schluss des                  nicht versichert
                  Radio- und sonstige Audiosysteme, fest eingebaute Video-,                                 dritten, auf die Erst-               (Erstattung des
                  technische Kommunikations- und Leitsysteme                                                zulassung folgenden                  Wiederbe-
                                                                                                            Kalenderjahres                       schaffungswertes)

                  Zusammenstoß mit:                                                                         Tieren aller Art
                                                                                                          		                                  Haarwild
                                                                                                                                             

                  Tierbissschäden                                                                                                           

                  Tierbiss-Folgeschäden                                                                    bis 10.000 €                      bis 1.500 €
                                                                                                              (bei Vereinbarung von
                                                                                                              "oecodrive" bis 20.000 €
                                                                                                              (optional für Elektro-/
                                                                                                              Hybrid-Pkw))

                  Kurzschlussschäden an der Verkabelung                                                                                     

                  Kurzschluss-Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten                                      bis 10.000 €                         nicht versichert
                                                                                                              (bei Vereinbarung von
                                                                                                              "oecodrive" bis 20.000 €
                                                                                                              (optional für Elektro-/
                                                                                                              Hybrid-Pkw))
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                  Lawinenschäden (inkl. Dachlawinen), Erdrutsch (inkl. Muren), Erdsenkung,
                                                                                                                                                nicht versichert
                  Erdbeben, Vulkanausbruch
                  Ersatz von Kosten für Schlüssel-/Schlossaustausch oder Umprogrammierung der                                                   nicht versichert
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                  Schließanlage nach Einbruchdiebstahl oder Raub

              *     Optional kann gegen Mehrbeitrag bei den Tarifen Premium Partner (Tarif Premium mit dem Zusatz "Partner" für die Vereinbarung der Partner-
                    werkstatt) und Classic ein Zusatzbaustein vereinbart werden. Dieser beinhaltet einen Hol-/Bringservice auch bei einer Entfernung zwischen
                    Wohnort/Schadenort und Werkstatt von unter 15 km sowie einen Ersatzwagen (5 Tage, Kategorie A).

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              Für Pkw:
              Vergleich der Tarife Premium und Classic
                                                                                                                                Tarif
                                                                                                               Premium                      Classic


                                                             Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
               Zusatzbaustein "oecodrive" für Elektro-/Hybrid-Pkw:
                Allrisk-Deckung für den Antriebs-Akkumulator
                Tierbiss-Folgeschäden bis 20.000 €
                Kurzschluss-Folgeschäden bis 20.000 €
                Kein Abzug "neu für alt" beim Antriebsakku in den ersten 3 Betriebsjahren,
                  anschließend 15 % Abzug im 4. und jeweils weitere 10 % ab dem 5. Betriebsjahr
                Mitversicherung der eigenen Ladestation/Induktionsladeplatten bis 3.000 €
                                                                                                         optional                       nicht versichert
                Aufräumungs-/Entsorgungskosten bis 3.000 € wegen Akkubeschädigung
                  (bei Totalschaden, Zerstörung)
                Fahrzeugabstellungskosten bis 3.000 € – soweit zur Verhinderung von Bränden
                  vorgeschrieben und erforderlich
                Lagerung im Wassercontainer bis 20.000 € – soweit zur Verhinderung eines
                  (erneuten) Entzündens des Fahrzeugs erforderlich
                Zustandsdiagnostik bis 1.500 €, soweit kein Dritter verpflichtet ist


                                                             Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
                        In der Vollkasko gelten die unter Teilkasko aufgeführten Leistungen sowie nachfolgend genannte Leistungen:

               Reparatur über das Partnerwerkstattnetz der Concordia*                                    optional                   

               Neuwertentschädigung                                     bei Totalschaden / Diebstahl     36 Monate                  		6 Monate
               (für Neuwagen)

               Kaufpreisentschädigung                                   bei Totalschaden / Diebstahl     36 Monate                      nicht versichert
               (Für Gebrauchtwagen mit einem Fahrzeugalter
               nicht älter als 9 Jahre.)

               Havarieschäden                                                                                                           nicht versichert

               Rabattschutz – "Ein Schaden frei im Jahr"                                                 optional                       nicht versichert

               GAP-Deckung bei geleasten/finanzierten Pkw                                               
                                                                                                                                      nicht versichert

               Zusatzbaustein "Vollkasko-Plus":
                  Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug
                   oder Anhänger ("Schlingerdeckung")
                                                                                                         optional
                                                                                                                                      nicht versichert
                  Überführungs-/Zulassungskosten bis max. 750 €
                  Falschbetankung bis max. 500 €
                  Austausch von Schlüsseln/Schlössern bei Verlieren/Liegenlassen
                   der Fahrzeugschlüssel (hälftige Kostenübernahme, max. 500 €)

              * Optional kann gegen Mehrbeitrag bei den Tarifen Premium Partner (Tarif Premium mit dem Zusatz "Partner" für die Vereinbarung der
                Partnerwerkstatt) und Classic ein Zusatzbaustein vereinbart werden. Dieser beinhaltet einen Hol-/Bringservice auch bei einer Entfernung zwischen
                Wohnort/Schadenort und Werkstatt von unter 15 km sowie einen Ersatzwagen (5 Tage, Kategorie A).

              Die Leistungsbeschreibungen sind verkürzt dargestellt. Der genaue Umfang und die Voraussetzungen ergeben sich aus den Allgemeinen
              Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).
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                      Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
                                                                                  Stand: 01.10.2024

              Inhaltsverzeichnis                                                            B       Beginn des Vertrages und vorläufiger
              A         Welche Leistungen umfasst Ihre Kraftfahrt-                                  Versicherungsschutz                                        28
                                                                                            B.1     Wann beginnt der Versicherungsschutz?                      28
                        versicherung?                                                  11
                                                                                            B.2     Vorläufiger Versicherungsschutz                            28
              A.1       Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie
                        mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen                             11
              A.1.1     Was ist versichert?                                            11   C       Beitragszahlung                                            29
              A.1.2     Wer ist versichert?                                            11   C.1     Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages               29
              A.1.3     Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?         11   C.2     Zahlung des Folgebeitrages                                 29
              A.1.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                11
                                                                                            C.3     Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel             29
              A.1.5     Was ist nicht versichert?                                      11
              A.1.6     Was ist zusätzlich versichert?                                 12   C.4     Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kraftfahrzeug-
              A.1.7     Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden"                               12           Haftpflichtversicherung                                    29
                                                                                            C.5     Zahlungsperiode, Zahlungsart und Rechtzeitigkeit der
              A.2       Fahrzeugversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug           13           Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat                         29
              A.2.1     Was ist versichert?                                            13
              A.2.1.1   Ihr Fahrzeug und mitversicherte Teile                          13
              A.2.2     Welche Ereignisse sind versichert?                             15
                                                                                            D       Ihre Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs
              A.2.3     Wer ist versichert?                                            18           und Folgen einer Pflichtverletzung                         30
              A.2.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                18   D.1     Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs?    30
              A.2.5     Was zahlen wir im Schadenfall?                                 18   D.2     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?        30
              A.2.6     Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschieden-
                        heit über die Schadenhöhe                                      21
              A.2.7     Fälligkeit unserer Zahlung                                     21
                                                                                            E       Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen
              A.2.8     Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern,                        einer Pflichtverletzung?                                   31
                        wenn Sie nicht selbst gefahren sind?                           21   E.1     Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?                 31
              A.2.9     Was ist nicht versichert?                                      22   E.2     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?        32
              A.3       entfällt		                                                     22
                                                                                            F       Rechte und Pflichten der mitversicherten
              A.4       MobilPlusversicherung – Hilfe für unterwegs als Service                     Personen		                                                 32
                        oder Kostenerstattung                                          22
              A.4.1     Was ist versichert?                                            22   G       Laufzeit und Kündigung des Vertrages,
              A.4.2     Wer ist versichert?                                            22
              A.4.3     Versicherbare Fahrzeuge                                        22           Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall                   33
              A.4.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                22   G.1     Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?                  33
              A.4.5     Hilfe bei Panne oder Unfall                                    22   G.2     Wann und aus welchem Anlass können Sie den
              A.4.6     Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl                          Versicherungsvertrag kündigen?                             33
                        ab 50 km Entfernung                                            23   G.3     Wann und aus welchem Anlass können wir den
              A.4.7     Zusätzliche Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod                        Versicherungsvertrag kündigen?                             34
                        auf einer Reise                                                24
                                                                                            G.4     Kündigung einzelner Versicherungsarten                     35
              A.4.8     Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise                 24
              A.4.9     Was ist nicht versichert?                                      25   G.5     Form und Zugang der Kündigung                              35
              A.4.10    Anrechnung ersparter Aufwendungen                              25   G.6     Beitragsabrechnung nach Kündigung                          35
              A.4.11    Verpflichtung Dritter (Subsidiarität)                          25   G.7     Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?         35
              A.5       Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer verletzt oder            G.8     Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung)          35
                        getötet wird		                                                 25
              A.5.1     Was ist versichert?                                            25   H       Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen,
              A.5.2     Wer ist versichert?                                            25           Wechselkennzeichen, Fahrten mit unge-
              A.5.3     Versicherbare Fahrzeuge                                        25
                                                                                                    stempelten Kennzeichen                                     35
              A.5.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                25
              A.5.5     Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung                25   H.1     Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?               35
              A.5.6     Fälligkeit, Zahlung für eine mitversicherte Person             26   H.2     Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?        36
              A.5.7     Was ist nicht versichert?                                      26   H.3     Welche Besonderheiten gelten bei Wechselkennzeichen?       36
              A.6       Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-rechtliche           H.4     Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen                     36
                        Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz                        27
              A.6.1     Was ist versichert?                                            27   I       Schadenfreiheitsrabatt-System                              36
              A.6.2     Wer ist versichert?                                            27   I.1     Einstufung in Schaden(S)- und Schadenfreiheitsklassen
              A.6.3     Versicherbare Fahrzeuge                                        27           (SF-Klassen)		                                             36
              A.6.4     Versicherungssumme, Höchstzahlung                              27
                                                                                            I.2     Ersteinstufung                                             36
              A.6.5     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                27
              A.6.6     Was ist nicht versichert?                                      27   I.2.1   Ersteinstufung in Klasse 0                                 36
                                                                                            I.2.2   Ersteinstufung in eine günstigere SF-Klasse als Klasse 0   37
              A.7       Ausland-SchadenPlus-Versicherung – besonderer Schutz bei            I.2.3   Rückwirkende Korrektur der SF-Einstufung (z. B. bei
                        einem Verkehrsunfall im Ausland                                27
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                                                                                                    abweichenden Angaben vom vorherigen Versicherer)           37
              A.7.1     Was ist versichert?                                            27   I.2.4   Anrechnung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-Haft-
              A.7.2     Wer ist versichert?                                            27           pflichtversicherung in der Fahrzeugvollversicherung        37
              A.7.3     Versicherbare Fahrzeuge                                        27
              A.7.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                28   I.3     Jährliche Neueinstufung                                    37
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              A.7.5     Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?         28   I.3.1   Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf                    37
              A.7.6     Was ist nicht versichert?                                      28   I.3.2   Besserstufung bei Saisonkennzeichen                        37
              A.7.7     Anrechnung der Leistungen Dritter                              28   I.3.3   Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf                  37
              A.7.8     Fälligkeit unserer Zahlung, Leistung für mitversicherte             I.3.4   Rabattschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und
                        Personen		                                                     28           Fahrzeugvollversicherung                                   37

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              I.4     Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf?     38   1.2        Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder   47
              I.4.1   Schadenfreier Verlauf                                          38   1.2.1      Einstufung und Beitragssätze in KH und FV                      47
              I.4.2   Schadenbelasteter Verlauf                                      38   1.2.2      Rückstufung im Schadenfall                                     47
              I.5     Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können                           1.3        Wohnmobile		                                                   48
                      ("Schadenrückkauf")                                            38   1.3.1      Einstufung und Beitragssätze in KH und FV                      48
              I.6     Übernahme eines Schadenverlaufs                                38   1.3.2      Rückstufung im Schadenfall                                     48
              I.6.1   In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?          38   1.4        Lkw, Zugmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen         49
              I.6.2   Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?               39   1.4.1      Einstufung und Beitragssätze in KH und FV                      49
              I.6.3   Wie wirkt sich eine Unterbrechung des                               1.4.2      Rückstufung im Schadenfall                                     50
                      Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?              39   1.5        Krankenwagen, Mietwagen, Taxen,
              I.7     Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs                     39              Kraftomnibusse                                                 51
                                                                                          1.5.1      Einstufung und Beitragssätze in KH und FV                      51
              I.8     Auskünfte über den Schadenverlauf                              39
                                                                                          1.5.2      Rückstufung im Schadenfall                                     51
              J       Merkmale zur Beitragsberechnung                                40
                                                                                          Anhang 2: Tabellen zu den Typklassen                                      51
              K       Beitragsänderung aufgrund tariflicher                               entfällt
                      Maßnahmen                                                      40
              K.1     Typklasse		                                                    40
              K.2     Regionalklasse                                                 40   Anhang 3: Tabellen zu den Regionalklassen                                 51
              K.3     Tarifänderung                                                  40   entfällt
              K.3.1   Beitragsänderung                                               40
              K.3.2   Änderung der Tarifstruktur                                     40
              K.4     Kündigungsrecht                                                41
                                                                                          Anhang 4: Tarifgruppen                                                    52
              K.4.1   Beitragserhöhung                                               41   4.1        Tarifgruppe A ("Agrarier")                                     52
              K.4.2   Ohne Beitragserhöhung                                          41   4.2        Tarifgruppe B ("Beamte")                                       52
              K.5     Gesetzliche Änderung des Leistungsumfanges in der                   4.3        Tarifgruppe D                                                  52
                      Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kfz-Umweltschadenversicherung   41

              L       Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen                           Anhang 5: Art und Verwendung von Fahrzeugen                               53
                      eingetretenen Umstandes                                        41   5.1        Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen                         53
              L.1     Änderung des Schadenfreiheitsrabatts                           41   5.2        Leichtkrafträder                                               53
              L.2     Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung                  41   5.3        Kleinkrafträder                                                53
              L.3     Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur                      5.4        Krafträder		                                                   53
                      Beitragsberechnung und den Einstufungen in Schaden(S)-
                      und Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)                       41   5.5        Pkw				                                                        53
                                                                                          5.6        Trikes		                                                       53
              L.4     Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs                  41
              L.5     Veräußerung                                                    42   5.7        Quads		                                                        53
                                                                                          5.8        Oldtimer		                                                     53
              M       Meinungsverschiedenheiten und Gerichts-                             5.9        Mietwagen		                                                    53
                      stände		                                                       42   5.10       Taxen			                                                       53
              M.1     Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind                   42   5.11       Selbstfahrervermietfahrzeuge                                   53
              M.2     Gerichtsstände                                                 42   5.12       Leasingfahrzeuge                                               53
                                                                                          5.13       Kraftomnibusse                                                 53
              N       Bedingungsänderung                                             42   5.14       Campingfahrzeuge und Wohnmobile                                53
              N.1     In welchen Fällen sind wir berechtigt, Bedingungen zu ändern? 42    5.15       Werkverkehr		                                                  53
              N.2     Welche Bedingungen dürfen wir ändern?                         42    5.16       Gewerblicher Güterverkehr                                      53
              N.3     Widerspruchsrecht                                             42    5.17       Umzugsverkehr                                                  53
                                                                                          5.18       Wechselaufbauten                                               53
              O       Weitere Bestimmungen                                           42
                                                                                          5.19       Landwirtschaftliche Zugmaschinen                               53
              O.1     Sanktionsklausel                                               42
                                                                                          5.20       Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen                            53
                                                                                          5.21       Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge                   53
              Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System 43
                                                                                          5.22       Milchtankwagen                                                 53
              1.1     Pkw				                                                        43   5.23       Selbstfahrende Arbeitsmaschinen                                53
              1.1.1   Tarif Premium                                                       5.24       Lkw				                                                        53
                      Einstufung und Beitragssätze in KH und FV                      43   5.25       Zugmaschinen                                                   53
              1.1.2   Tarif Premium
                      Rückstufung im Schadenfall                                     44
              1.1.3   Tarif Classic
                                                                                          Anhang 6: Merkmale zur Beitragsberechnung                                 54
                      Einstufung und Beitragssätze in KH und FV                      45
              1.1.4   Tarif Classic                                                       Anhang 7: Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen
                      Rückstufung im Schadenfall                                     46   		(SF-Klassen)                                      55
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                     Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
                                                                                    Stand: 01.10.2024

              Die Kraftfahrtversicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages   				                 Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger
              folgende Versicherungsarten:                                                                            oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug
                                                                                                                      während des Gebrauchs von dem versicherten Kraft-
              I.       Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (A.1)                                                    fahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.
              II.      Fahrzeugversicherung (A.2)
              III.     entfällt (A.3)                                                            A.1.2   Wer ist versichert?
              IV.      MobilPlusversicherung (A.4)                                                       Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und
              V.       Fahrerschutzversicherung (A.5)                                                    für folgende Personen (mitversicherte Personen):
              VI.      Kfz-Umweltschadenversicherung (A.6)                                       		           den Halter des Fahrzeugs,
              VII.     Ausland-SchadenPlus-Versicherung (A.7)                                    		           den Eigentümer des Fahrzeugs,
                                                                                                 		           den Fahrer des Fahrzeugs,
              Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge          		           die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunk-
              abgeschlossen.                                                                                   tion,
              Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Ihrem Versicherungs-       		           den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit
              schein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug                          Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner
              abgeschlossen haben.                                                                             Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht
                                                                                                               nur gelegentlich begleitet,
              Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.                          		           Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn
                                                                                                               das versicherte Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche
              Diese AKB gelten nicht für Verträge von Fahrzeugen, die ein Versicherungs-
                                                                                                               Zwecke gebraucht wird,
              kennzeichen führen müssen.
                                                                                                 		           den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhält-
              Wir verzichten in unseren Unterlagen bei personenbezogenen Formulierun-                          nisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs
              gen auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Entsprechende Be-                          tätig ist,
              griffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.   		           den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht für
              Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.                                               Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, den Beifahrer und
                                                                                                               Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs.
              A          Welche Leistungen umfasst Ihre Kraftfahrtversiche-                              Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
                         rung?                                                                           selbstständig gegen uns erheben.
                                                                                                 A.1.3   Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
              A.1        Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die
                                                                                                         Höchstzahlung
                         Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen
                                                                                                         A.1.3.1		    Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind je-
              A.1.1      Was ist versichert?                                                                          weils beschränkt auf die Höhe der für Personen-,
                         Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt                                        Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versiche-
                                                                                                                      rungssummen. Mehrere zeitlich zusammenhängende
                         A.1.1.1		     Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei,                              Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein
                                       wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten                            einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer Versiche-
                                       Fahrzeugs                                                                      rungssummen können Sie dem Versicherungsschein
              				                     a) Personen verletzt oder getötet werden,                                      entnehmen.
              				                     b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder ab-                A.1.3.2		   Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten
                                           handen kommen,                                                            Anhänger gelten die gesetzlichen Mindestdeckungs-
              				                     c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder                              summen.
                                           mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden                Ansprüche übersteigen Versicherungssummen
                                           mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine
                                                                                                         A.1.3.3		    Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen,
                                           Vermögensschäden),
                                                                                                                      richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen
              				                   und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatz-                                   des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-
                                     ansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des                               Pflichtversicherungsverordnung. In diesem Fall müssen
                                     Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenver-                                    Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten
                                     kehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher                                 Schadenersatzanspruch selbst einstehen.
                                     Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend ge-
                                     macht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört             A.1.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
                                     neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie                Versicherungsschutz in Europa und in der EU
                                     das Be- und Entladen.                                               A.1.4.1		     Sie haben in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                         Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche                                            Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen
                         A.1.1.2		     Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir                              Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die
                                                                                                                       zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
                                       Schadenersatz in Geld.
                                                                                                                       Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Be-
                         A.1.1.3		   Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren                                   suchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungs-
                                     wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit                            umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres
                                     Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet                                  Versicherungsvertrages.
                                     sind.                                                               Internationale Versicherungskarte
                         Regulierungsvollmacht
                                                                                                         A.1.4.2		    Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungs-
                         A.1.1.4		    Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte                             karte (ehemalige "Grüne Karte") ausgehändigt, gilt: Ihr
                                      Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen                               Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
                                      oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig er-                                   versicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten
                                      scheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen                                nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnun-
                                      Ermessens abzugeben.                                                            gen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Ver-
11/56


                         Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten                                 sicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.
                         Fahrzeugen
                                                                                                 A.1.5   Was ist nicht versichert?
                         A.1.1.5		     Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger               Vorsatz
                                       oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versiche-
K-6-2024-10


                                                                                                         A.1.5.1		    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
                                       rungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz
                                                                                                                      vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
                                       umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten
                                       Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden,                Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
                                       wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungs-             A.1.5.2		    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
                                       schutz besteht.                                                                Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveran-

[Seite 12]
                  staltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Ren-                             Reisedauer
                  nen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstra-                                 A.1.6.2		   Der Versicherungsschutz gilt während einer vorüber-
                  tionen, wenn                                                                                   gehenden Auslandsreise für maximal drei Monate ab
              				 das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Ge-                                               Reisebeginn.
                       biet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird                                 Versicherungsschutz in Europa und in der EU (ohne Deutschland)
                       und
                                                                                                     A.1.6.3		    Sie haben im Rahmen der Mallorca-Deckung Versiche-
              				 für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor-
                                                                                                                  rungsschutz in den geographischen Grenzen Europas
                       sporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des
                       § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.                                             (außer Deutschland) sowie den außereuropäischen
                                                                                                                  Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen
              				                Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.2                          Union gehören. Darüber hinaus in den außereuro-
                                  und D.1.2.3.                                                                    päischen Mittelmeeranrainerstaaten.
                      Beschädigung des versicherten Fahrzeugs                                        Versicherte Personen
                      A.1.5.3		   Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädi-                 A.1.6.4		     Der Schutz der Mallorca-Deckung gilt – abweichend von
                                  gung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des                                 A.1.2 – für Sie und für den mit Ihnen in häuslicher Ge-
                                  versicherten Fahrzeugs.                                                          meinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner. Darüber
                      Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen                                    hinaus können weitere Personen mitversichert werden,
                      A.1.5.4
                  Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädi-                                               die Sie oder Ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden
                  gung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen                                                     Ehe-/Lebenspartner auf einer Reise begleiten und die
              				 eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen                                                uns vor Reiseantritt benannt werden.
                      Anhängers oder Aufliegers oder                                         				                  Handelt es sich bei dem Versicherungsnehmer um eine
              				 eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten                                               juristische Person, so steht dem Versicherungsnehmer
                      oder abgeschleppten Fahrzeugs.                                                               gleich der Fahrer, dem das Fahrzeug zur dauernden
              				                Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem                                 Nutzung überlassen wurde. Gleiches gilt, wenn das
                                  versicherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahr-                           Selbstfahrervermietfahrzeug im Namen der juristischen
                                  zeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerb-                               Person angemietet wird.
                                  liche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abge-         				                  Sie und die weiteren mitversicherten Personen müssen
                                  schleppten Fahrzeug Schäden verursacht werden.                                   im Zeitpunkt des Schadenereignisses ihren ständigen
                      Beschädigung von beförderten Sachen                                                          Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Bundesrepublik
                                                                                                                   Deutschland haben.
                      A.1.5.5		    Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatz-
                                   ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder                    Ausschlüsse
                                   Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicher-                A.1.6.5		     Es gelten die in A.1.5.1 bis A.1.5.9 genannten Aus-
                                   ten Fahrzeug befördert werden.                                                  schlüsse.
              				                Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die                 A.1.6.6.		    Kein Versicherungsschutz im Rahmen der Mallorca-
                                  Insassen eines Kraftfahrzeugs (mit Ausnahme des                                  Deckung besteht, wenn das bei uns versicherte Fahr-
                                  Fahrers) üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung,                          zeug außer Betrieb gesetzt ist, mit einem Kurzzeitkenn-
                                  Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der                           zeichen zugelassen ist oder von vornherein für eine
                                  Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Ver-                                kürzere Laufzeit als ein Versicherungsjahr (12 Monate)
                                  sicherungsschutz für Sachen, die Insassen zum per-                               versichert wird.
                                  sönlichen Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. B.
                                                                                                     A.1.6.7		     Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädi-
                                  Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungs-
                                                                                                                   gung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des
                                  schutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen.
                                                                                                                   gemieteten Fahrzeugs sowie für Ansprüche des Ver-
                      Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person
                                                                                                                   mieters des Fahrzeugs gegen Sie und/oder gegen
                      A.1.5.6		    Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder                                 mitversicherte Personen. Wenn mit dem gemieteten
                                   Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person                                Fahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein betriebsun-
                                   Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den                                 fähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung
                                   Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungs-                                   abgeschleppt wird, besteht für dabei am abgeschlepp-
                                   schutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie                             ten Fahrzeug verursachte Schäden Versicherungs-
                                   zum Beispiel als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt                             schutz.
                                   werden.
                                                                                                     A.1.6.8		     Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Ver-
              				                  Hinweis: Die Möglichkeit einer Mitversicherung von                             mögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen
                                    Eigenschäden (Sachschäden) über einen Zusatz-                                  durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt oder die Sie
                                    baustein ist in A.1.7 geregelt.                                                einer mitversicherten Person zufügen.
                      Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
                                                                                             A.1.7   Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden"
                      A.1.5.7		     Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermö-
                                    gensschäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer-           Anwendungsbereich
                                    und Beförderungsfristen entstehen.                               A.1.7.1		     Im Rahmen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                      Vertragliche Ansprüche                                                                       mit 100 Mio. € Pauschaldeckung kann der Zusatzbau-
                      A.1.5.8		    Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtan-                             stein "KH-Eigenschaden" gegen Beitragszuschlag ab-
                                   sprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder besonderer                          geschlossen werden.
                                   Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht       				                  Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob
                                   hinausgehen.                                                                    Sie den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" mitversi-
                      Schäden durch Kernenergie                                                                    chert haben.
                      A.1.5.9		    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch        				                  Für die Eigenschaden-Deckung gelten die Bestimmun-
                                   Kernenergie.                                                                    gen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, sofern in
                                                                                                                   diesem Abschnitt nichts anderes vereinbart ist.
              A.1.6   Was ist zusätzlich versichert?
                                                                                                     Versicherbare Fahrzeuge
                      Erweiterter Umfang der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für
                      Selbstfahrervermietfahrzeuge (sog."Mallorca-Deckung")                          A.1.7.2		     Den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" können Sie
                                                                                                                   für Pkw im Tarif Premium, Wohnmobile, für jeweils
                      A.1.6.1		    Der Versicherungsschutz Ihrer Kraftfahrzeug-Haft-                               im Werkverkehr eingesetzte Lkw und Zugmaschinen
                                   pflichtversicherung mit 100 Mio. € Pauschaldeckung                              sowie für landwirtschaftliche Zugmaschinen ab-
                                   für einen Pkw im Tarif Premium, ein Kraftrad oder ein
                                                                                                                   schließen.
                                   Wohnmobil umfasst auch Schäden, die mit einem im
                                   Ausland bei einem gewerbsmäßigen Vermieter ange-          				                  Für ein Fahrzeug, das mit einem Kurzzeit- oder Wech-
                                   mieteten Selbstfahrervermiet-Pkw, -Kraftrad, -Wohnmo-                           selkennzeichen zugelassen ist, können Sie den Zusatz-
                                   bil verursacht werden.                                                          baustein "KH-Eigenschaden" nicht abschließen. Glei-
                                                                                                                   ches gilt für ein Fahrzeug, das von vornherein für eine
              				                 Bei Fahrzeugen, die mit einem Saisonkennzeichen
                                                                                                                   kürzere Laufzeit als ein Versicherungsjahr (12 Monate)
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                                   zugelassen sind, besteht dieser Versicherungsschutz
                                                                                                                   versichert wird.
                                   während der Saisondauer.
                                                                                                     Was ist über den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" versichert?
              				                 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind be-
                                   schränkt auf die Höhe der für Ihr versichertes Fahrzeug           A.1.7.3		     Ergänzend zu A.1.1 und in Abweichung zu A.1.5.6
                                   vertraglich vereinbarten Deckungssummen, wenn an-                               leisten wir auch für Eigenschäden. Hierbei handelt es
K-6-2024-10


                                   lässlich eines Schadenfalles die für das gemietete                              sich um Sachschäden, die Sie oder eine mitversicherte
                                   Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtdeckungs-                                   Person beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs an
                                   summen ausgeschöpft sind. Voraussetzung ist somit,                              Ihrem Eigentum verursachen. Versicherungsschutz gilt
                                   dass für das gemietete Fahrzeug eine Kraftfahrzeug-                             auf Ihrem eigenen Privat- oder Betriebsgrundstück und
                                   Haftpflichtversicherung als Basisdeckung besteht.                               auch außerhalb.

[Seite 13]
              				Versichert sind Schäden an folgenden Sachen, die in                             				d) Über die in b) genannten "mitversicherten Teile"
                  Ihrem Eigentum stehen:                                                                 hinaus und ergänzend zu Buchstabe c) ist bei
              				 an anderen Kraftfahrzeugen oder Anhängern (zu-                                       Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads
                      gelassen oder nicht zugelassen)                                                    die Schutzbekleidung des berechtigten Fahrers
                                                                                                         und Beifahrers mitversichert, wenn sie infolge
              				 an Ihren Gebäuden (z. B. Garage/Carport)
                                                                                                         eines
              				 an Ihren sonstigen Sachen (z. B. ein von Ihnen
                                                                                                  					 Zusammenstoßes mit Tieren (A.2.2.1.4) oder
                      angefahrenes Fahrrad).
                                                                                                  					 Unfalles (A.2.2.2.2 oder A.2.2.2.3)
              				                   Wir ersetzen den Sachschaden so, als ob ein Dritter
                                                                                                  					  beschädigt oder zerstört wird.
                                     Sie geschädigt hätte.
                                                                                                  					  Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist, dass
                       Höhe der Leistung, Selbstbeteiligung und Rückstufung                              aufgrund eines dieser Schadenereignisse auch
                       A.1.7.4		     Wir zahlen je Schadenereignis und Versicherungsjahr                 das gefahrene Fahrzeug beschädigt/zerstört wurde.
                                     maximal 100.000 €.                                           					  (1) Was ist Schutzbekleidung?
                       A.1.7.5
                   Bei jedem Schadenereignis wird von der Entschädigung                           						      Schutzbekleidung ist versichert, wenn sie
                   eine Selbstbeteiligung abgezogen:                                                          mit fahrzeugspezifischen Sicherheitskompo-
              				 Pkw, Wohnmobile:		                            500 €                                       nenten (z. B. Protektoren, Verdichtungen,
                                                                                                              Verdickungen) versehen ist und geeignet ist,
              				 Lkw/Zugmaschinen (Werkverkehr),
                                                                                                              bei einem Sturz vor Körperverletzungen zu
              					     landwirtschaftliche Zugmaschinen:       1.000 €                                       schützen.
                       A.1.7.6		     Die Regelungen zur Rückstufung in der Kraftfahrzeug-         						      Schutzbrillen sind nicht mitversichert.
                                     Haftpflichtversicherung in Abschnitt I gelten auch für den   					  (2) Was zahlen wir bei Totalschaden oder Zer-
                                     Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden".                                        störung?
              				                   Löst ein Schadenereignis sowohl Entschädigungs-              						      Bei Totalschaden oder Zerstörung zahlen wir
                                     leistungen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche-                     eine alters-/gebrauchsabhängige Entschä-
                                     rung (Schädigung eines Anderen) als auch nach dieser                     digung:
                                     Eigenschaden-Deckung aus, wird der Schadenfrei-              						      In den ersten 12 Monaten seit dem Kauf
                                     heitsrabatt zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aus                neuwertiger Teile zahlen wir den ursprüng-
                                     Anlass dieses Ereignisses nur einmal belastet.                           lichen Anschaffungspreis.
                       Ausschlüsse                                                                						      Ist bei Schadeneintritt das betroffene Teil der
                       A.1.7.7		     Kein Versicherungsschutz besteht für Eigenschäden,                       Schutzbekleidung älter als 12 Monate, nehmen
                                     die Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich                      wir je angefangenem weiteren Jahr einen
                                     herbeiführen.                                                            Abzug in Höhe von jeweils 10 % vom ursprüng-
                                                                                                              lichen Anschaffungspreis vor.
                       A.1.7.8		     Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens             						      Wir zahlen die Entschädigung nur, wenn die
                                     verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der                      Kosten der Anschaffung und der Ersatzbe-
                                     Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis                       schaffung nachgewiesen werden.
                                     zu kürzen. Dieser Verzicht gilt nicht bei Herbeiführung
                                                                                                  						      Es erfolgt keine Berücksichtigung eines vor-
                                     des Versicherungsfalles infolge Genusses alkoholischer
                                                                                                              handenen Restwertes der Schutzbekleidung.
                                     Getränke oder anderer berauschender Mittel.
                                                                                                              Die nicht mehr gebrauchsfähige, zerstörte
              				                   Diese Regelungen gelten gleichermaßen, wenn eine                         Schutzbekleidung verbleibt im Eigentum des
                                     mitversicherte Person den Schaden grob fahrlässig                        Fahrers oder Beifahrers.
                                     herbeigeführt hat.                                           						      Als Totalschaden oder Zerstörung der Schutz-
                A.1.7.9		 Von der Eigenschaden-Deckung nicht umfasst sind:                                    bekleidung sehen wir an, wenn die Schutz-
              				 Schäden am versicherten Fahrzeug selbst                                                   funktion nicht mehr vorhanden ist oder nicht
                                                                                                              wiederhergestellt werden kann.
              				 Schäden zwischen ziehendem und gezogenem
                              Fahrzeug oder Anhänger                                              					  (3) Was zahlen wir bei Beschädigung?
                                                                                                  						      Bei einer Beschädigung der Schutzbekleidung
              				 Beschädigungen von Sachen, die sich im versicher-
                                                                                                              zahlen wir die uns nachgewiesenen Kosten
                              ten Fahrzeug befinden oder fest daran montiert
                                                                                                              der Reparatur. Die Obergrenze ergibt sich
                              sind (z. B. eine Beschädigung eines transportier-
                                                                                                              – unter entsprechender Anwendung der Re-
                              ten Fahrrades auf dem Dach-/Heckgepäckträger)
                                                                                                              gelung in Ziffer (2) Sätze 2 und 3 – aus dem
                       A.1.7.10		    Wir zahlen nicht für Sachfolgeschäden/-kosten, die                       Anschaffungspreis unter Berücksichtigung
                                     durch einen Eigenschaden verursacht werden. Hierzu                       etwaiger Abzüge.
                                     gehören beispielsweise Wertminderung, Zulassungs-/           						      Wir zahlen die Entschädigung nur, wenn die
                                     Überführungskosten, Mietwagenkosten, Nutzungsaus-                        Reparatur vollständig und fachgerecht durch-
                                     fall.                                                                    geführt wurde und die Reparaturkosten nach-
                                                                                                              gewiesen werden. Für Verschleißerscheinun-
              A.2      Fahrzeugversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug                                   gen, optische Mängel oder andere Mängel, die
              A.2.1    Was ist versichert?                                                                    die Schutzwirkung nicht beeinträchtigen,
                                                                                                              leisten wir nicht.
                A.2.1.1
                    Ihr Fahrzeug und mitversicherte Teile
                                                                                                  					  (4) Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstent-
              				  a) Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung,
                                                                                                              schädigung)?
                         Zerstörung, Totalschaden oder Entwendung infolge
                         eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Fahrzeugteilversi-                       						      Für die Schutzbekleidung (inkl. Schutzhelm)
                         cherung), A.2.2.2 (Fahrzeugvollversicherung) oder                                    erstatten wir maximal 2.000 € (inkl. Mehrwert-
                                                                                                              steuer) pro Schadenfall – unabhängig von
                         A.2.2.3 (Zusatzbaustein "oecodrive" für Elektro-/
                                                                                                              der Anzahl der geschädigten Personen.
                         Hybrid-Fahrzeuge).
                                                                                                  						      Die Erstattung von Kosten für die Schutz-
              				  b) Soweit in A.2.1.1.1 bis A.2.1.1.4 und A.2.1.2 nichts
                                                                                                              bekleidung wird nicht auf die Höchstent-
                         anderes geregelt ist, sind auch Fahrzeugteile und
                                                                                                              schädigung nach A.2.5.9 angerechnet.
                         Fahrzeugzubehör ("mitversicherte Teile") ohne
                         Mehrbeitrag vom Versicherungsschutz mitumfasst,                          					  Hinweis: Die Regelung in A.2.5.11.1 kommt zur
                         sofern diese                                                                    Anwendung. Ist eine Selbstbeteiligung für die
                                                                                                         Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung ver-
              					 straßenverkehrsrechtlich zulässig sind,                                             einbart, wird diese einmalig von der Entschädi-
              					 fest im Fahrzeug eingebaut oder daran fest                                          gungsleistung abgezogen, die für das Fahrzeug
                              angebaut oder im Fahrzeug unter Verschluss                                 und die Schutzbekleidung insgesamt gezahlt
                              verwahrt und                                                               wird. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich
              					          nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen                                  danach, ob es sich um ein versichertes Ereignis der
                              (gemäß A.2.1.2) und                                                        Fahrzeugvollversicherung ("Unfall") oder der
              					          nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht                                  Fahrzeugteilversicherung ("Zusammenstoß mit
                                                                                                         Tieren") handelt. Darüber hinaus gelten die Rege-
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                              als Luxus angesehen werden.
                                                                                                         lungen in Abschnitt I zur Rückstufung in der Fahr-
              				  c) Über die in b) genannten "mitversicherten Teile"
                                                                                                         zeugvollversicherung.
                         hinaus sind Schutzhelme (auch mit Wechsel-
                         sprechanlage) ebenfalls beitragsfrei mitver-                             					  Soweit im Schadenfall ein Dritter zur Leistung ver-
                         sichert.                                                                        pflichtet ist oder eine Entschädigung aus anderen
K-6-2024-10


                                                                                                         Versicherungsverträgen beansprucht werden
              					      Voraussetzung: Sie werden bestimmungsge-
                                                                                                         kann, gehen diese Ansprüche auf uns über, wenn
                         mäß gebraucht oder sind mit dem abgestellten                                    wir Ihnen die Entschädigung für die Schutzbe-
                         Fahrzeug so fest verbunden, dass ein unbe-                                      kleidung gezahlt haben. Wir treten jedoch in Vor-
                         fugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich                                leistung, wenn Sie sich nach einem Schadenereig-
                         ist.                                                                            nis zuerst an uns wenden.

[Seite 14]
              				e)   Über die in b) genannten "mitversicherten Teile"                                        tung, des Motordrehmoments oder der Verän-
                       hinaus sind bei Elektro-/Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen                                      derung des Fahrverhaltens dienen
                       beitragsfrei mitversichert:                                                 					      individuell für das Fahrzeug angefertigte Son-
              					    Original-Ladekabel oder vom Hersteller zuge-                                            derlackierungen und -beschriftungen sowie
                       lassene Ladekabel, jeweils inkl. Adapter, sofern                                        Folierungen
                       sie unter Verschluss gehalten werden oder mit dem                           					      behindertengerechte Fahrzeugumbauten.
                       abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind,
                                                                                                   					Ist der Gesamtneuwert der hier aufgeführten Teile
                       dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädi-
                                                                                                         zusammengerechnet höher als 3.500 €, ist der
                       gung nicht möglich ist (z. B. beim Ladevorgang).
                                                                                                         übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies
              				  f) Über die in b) bis e) genannten "mitversicherten
                                                                                                         ausdrücklich vereinbart ist.
                       Teile" hinaus sind folgende außerhalb des Fahr-
                       zeugs unter Verschluss gehaltene Teile ebenfalls                            					 Bis zu der Wertgrenze für die hier genannten Teile
                       beitragsfrei mitversichert:                                                       verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädi-
                                                                                                         gungsleistung wegen Unterversicherung.
              					 ein zusätzlicher Satz Felgen mit Winter- oder
                            Sommerbereifung                                                        					 Ansonsten gelten die Regelungen in A.2.1.1 b) bis
                                                                                                         f) zu den beitragsfrei mitversicherten Teilen für Pkw
              					 Dach-/Heckträger (z. B. für Fahrräder), Hard-
                            top, Schneeketten und Kindersitze                                            im Tarif Classic sinngemäß.
              					 Dachkoffer, Packtaschen                                                                 A.2.1.1.3
                                                                                                         Pkw (Tarif Premium), Wohnmobile, Wohnwagenan-
              					 (Auto-)Dachzelt (z. B. Hartschalen-Dachzelt,                                        hänger sowie Lkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
                            Softtop-Dachzelt) oder Vorzelt gemäß den                                     (bei ausschließlicher privater (d. h. nicht unternehme-
                            Regelungen in A.2.1.1.3 c)                                                   rischer) Nutzung)
              					 Gasflaschen für Wohnwagenanhänger/Wohn-                                       				  a) Bei Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern
                            mobile sowie                                                                      ist – abweichend von A.2.1.1 b) – in der Fahrzeug-
                                                                                                              teil- oder Fahrzeugvollversicherung ein Dach-
              					        die nach Buchstabe b) bis f) "mitversicherten
                                                                                                              zelt oder Vorzelt mitversichert.
                            Teile" während einer Reparatur
                                                                                                   					      Hinweis: Das Dachzelt/Vorzelt ist bei der An-
              				                    Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder                         gabe des Gesamtneuwertes zu berücksichtigen.
                                      Entwendung von mitversicherten Teilen gemäß Buch-
                                                                                                   				  b) Bei Pkw (Tarif Premium) und einem ausschließ-
                                      staben b) bis f) gelten die nachfolgenden Regelungen
                                                                                                              lich privat (d. h. nicht unternehmerisch) genutzten
                                      in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes geregelt
                                                                                                              Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist – ab-
                                      ist.
                                                                                                              weichend von A.2.1.1 b) – in der Fahrzeugteil- oder
                       Abhängig vom Gesamtneuwert ohne Beitragszuschlag mitver-                               Fahrzeugvollversicherung ein Dachzelt oder Vor-
                       sicherte Teile bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Pkw (Tarif                       zelt mitversichert.
                       Classic), Pkw (Tarif Premium), Wohnmobilen, Wohnwagenanhän-
                                                                                                   				  c) Ein Dachzelt (z. B. Hartschalen-Dachzelt, Soft-
                       gern sowie Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bei ausschließ-
                                                                                                              top-Dachzelt), oder Vorzelt ist auch mitversichert,
                       licher privater (d. h. nicht unternehmerischer) Nutzung
                                                                                                              wenn es außerhalb des Fahrzeugs unter Ver-
                       A.2.1.1.1		    Landwirtschaftliche Zugmaschinen:                                       schluss gehalten wird (auch während einer Re-
              				 Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen sind – abwei-                                        paratur).
                   chend von A.2.1.1 b) – folgende Teile ohne Beitrags-                            				d) Regelungen
                   zuschlag mitversichert, wenn sie am Fahrzeug fest                               					(1) Reisedauer
                   ein-/angebaut sind und sich ihr Gesamtneuwert zu-
                                                                                                   						           Versicherungsschutz besteht auf Reisen mit
                   sammengerechnet auf insgesamt 100.000 € beläuft:
                                                                                                                    dem versicherten Fahrzeug bis zu einer
              				 a) Frontlader (inkl. Schwinge, Hydraulik, Konsole                                                Höchstdauer von fortlaufend 16 Wochen.
                        sowie Zubehör für Frontlader, z. B. Steuerung,                                              Wenn Sie sich über diesen Zeitraum von
                        Dämpfung)                                                                                   16 Wochen hinaus ununterbrochen auf Rei-
              				b) Front-/Heckgewicht                                                                             sen befinden, besteht Versicherungsschutz
              				 c) Spezialanbaugeräte (z. B. Egge, Pflug, Heuwender,                                             nur für die Schadenfälle, die sich in den ersten
                        Sämaschine)                                                                                 16 Wochen der Reise ereignet haben.
              				d) GPS-Spurführungssysteme                                                       					      (2) Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstent-
              					     Mobile Komponenten, die sich am Fahrzeugäuße-                                               schädigung)?
                        ren befinden (z. B. GPS-Empfänger), sind gegen                             						           Für ein Dachzelt oder Vorzelt erstatten wir
                        Entwendung nur versichert, wenn sie zum Zeit-                                               maximal 3.000 € (inkl. Mehrwertsteuer) pro
                        punkt der Entwendung mit einer vom Hersteller                                               Schadenfall.
                        vorgesehenen oder einer gleichwertigen ab-                                 					      (3) Kein Versicherungsschutz besteht
                        schließbaren Vorrichtung gegen die Entwendung                              						  hinsichtlich Elementarschadenereignissen
                        gesichert waren. Werden mobile Komponenten                                                       (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwem-
                        des GPS-Spurführungssystems (Bedienele-                                                          mung, Lawinen, Erdrutsch (inkl. Muren),
                        ment, GPS-Empfänger) außerhalb des Fahrzeugs                                                     Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch)
                        aufbewahrt, besteht Versicherungsschutz nur                                                      während der Dauer der Außerbetriebset-
                        dann, wenn sie unter Verschluss verwahrt werden.                                                 zung, bei Fahrzeugen mit Saisonkenn-
              					     Mobile Geräte, die nicht ausschließlich dem Ge-                                                  zeichen außerhalb der Saison, bei Fahr-
                        brauch des Fahrzeugs dienen (z. B. Smartphone,                                                   zeugen mit Wechselkennzeichen, wenn
                        Tablet, Laptop, mobile Navigationsgeräte) sind                                                   das Fahrzeug das Wechselkennzeichen
                        nach A.2.1.2 nicht versichert.                                                                   nicht vollständig trägt oder
              				                   Ist der Gesamtneuwert der unter a) bis d) aufgeführten        						  für den Inhalt des Dachzelts oder Vorzelts
                                     Teile höher als 100.000 €, ist der übersteigende Wert                               (z. B. Reisegepäck, Nahrungs-/Genuss-
                                     nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart                                mittel, Wertsachen, Mobiltelefon).
                                     ist.                                                          					      Hinweis: Soweit im Schadenfall ein Dritter zur
              				                   Bis zu der Wertgrenze für die in a) bis d) genannten                     Leistung verpflichtet ist oder eine Entschädigung
                                     Teile verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädi-                     aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht
                                     gungsleistung wegen Unterversicherung.                                   werden kann, gehen diese Ansprüche auf uns über,
                                                                                                              wenn wir Ihnen die Entschädigung für ein Dachzelt
              				                   Ansonsten gelten die Regelungen in A.2.1.1 b) bis f) zu
                                                                                                              oder Vorzelt gezahlt haben. Wir treten jedoch in
                                     den beitragsfrei mitversicherten Teilen für landwirtschaft-
                                                                                                              Vorleistung, wenn Sie sich nach einem Schadener-
                                     liche Zugmaschinen sinngemäß.
                                                                                                              eignis zuerst an uns wenden.
                       A.2.1.1.2		   Pkw (Tarif Classic)
                                                                                                             A.2.1.1.4
                                                                                                                   Die nachfolgend unter a) und b) aufgeführten Teile sind
              				 Bei Pkw im Tarif Classic sind – abweichend von                                                  gegen Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie im
                   A.2.1.1 b) – die nachfolgend aufgeführten Teile ohne                                            Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest ange-
                   Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie im Pkw fest                                            baut sind:
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                   eingebaut oder am Pkw fest angebaut sind und sich
                                                                                                   				            a) Elektroantrieb inkl. Antriebsakkumulator (nicht vom
                   ihr Gesamtneuwert zusammengerechnet auf insge-
                   samt 3.500 € (brutto) beläuft:                                                                       Fahrzeughersteller werksseitig eingebaut)
              					 Radio- und sonstige Audiosysteme, fest ein-                                   				            b) Spezialaufbauten/-anbauten (z. B. Kran-, Tank- und
                            gebaute Videosysteme und technische Kom-                                                    Siloaufbauten, Schneeschild) und Spezialeinrich-
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                            munikations- und Leitsysteme (z. B. fest ein-                                               tungen (z. B. für Werkstattwagen, Messfahrzeuge,
                            gebaute Navigationssysteme)                                                                 Krankenwagen).
              					        zugelassene Veränderungen an Fahrwerk,                                   Nicht versicherbare Gegenstände
                            Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosse-                                      A.2.1.2		     Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände,
                            rie (Tuning), die der Steigerung der Motorleis-                                                insbesondere solche, die nicht ausschließlich dem

[Seite 15]
                                      Gebrauch des Fahrzeugs dienen. Nicht versicherbar                               Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewe-
                                      sind insoweit z. B. Mobiltelefone und mobile Navigations-                       gung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen
                                      und Abspielgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahr-                            sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass
                                      zeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche                             durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder ge-
                                      Gegenstände der Insassen, Inventar wie z. B. im                                 gen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen
                                      Fahrzeug/Regal befindliche Werkzeuge, Ersatzteile,                              sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten
                                      Prüfgeräte, Maschinen.                                                          veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen
                        Mitversicherte Teile bei Beitragsberechnung nach Gesamtneuwert                                sind.
                        A.2.1.3		     Bei folgenden Fahrzeugarten richtet sich die Beitrags-               Zusammenstoß mit Tieren aller Art / Haarwild
                                      berechnung in der Fahrzeugversicherung nach dem               A.2.2.1.4		 Bei Pkw ist versichert
                                      Gesamtneuwert: Trikes, Quads, Wohnmobile, Wohn-             				 im Tarif Premium der Zusammenstoß des in Fahrt
                                      wagenanhänger, Wechselaufbauten, zulassungspflich-
                                                                                                                    befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art;
                                      tige Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Sonder-
                                      fahrzeuge, landwirtschaftliche Anhänger mit Sonderauf-      				 im Tarif Classic der Zusammenstoß des in Fahrt
                                      bau, Anhänger mit Arbeitsmaschinenaufbau, Lkw als                             befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne
                                      "Pferdetransporter" ("Sportzwecke"), Mähdrescher,                             von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes
                                      Hub-/ Gabelstapler.                                                           (z. B. Reh, Wildschwein).
              				                    Der Gesamtneuwert ergibt sich aus der von den Her-          				                   Bei allen übrigen Fahrzeugen ist der Zusammenstoß
                                      stellern genannten unverbindlichen Preisempfehlung                                 des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art
                                      für das Fahrzeug und seine mitversicherten Teile jeweils                           versichert.
                                      zum Zeitpunkt der erstmaligen Neuanschaffung. Preis-                 Glasbruch
                                      nachlässe auf die unverbindliche Preisempfehlung,                    A.2.2.1.5		   Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des
                                      die orts- und marktüblich erzielbar sind und die durch                             Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunst-
                                      die vom Händler/Hersteller erstellte Erstanschaffungs-                             stoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und
                                      rechnung nachgewiesen werden, werden bei der Ermitt-                               Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von
                                      lung des Gesamtneuwertes angerechnet.                                              Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und
              				                    Für die in Absatz 1 aufgeführten Fahrzeugarten umfasst                             Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und
                                      der Versicherungsschutz das Fahrzeug sowie dessen                                  Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Moni-
                                      unter A.2.1.1 als mitversichert aufgeführte Fahrzeugtei-                           toren sowie Leuchtmittel.
                                      le und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzube-         				                   Nicht versichert sind Folgeschäden.
                                      hör (sofern straßenverkehrsrechtlich zulässig) – ohne
                                      dass für die unter A.2.1.1.4 genannten Teile ein sepa-      				                   Wir ersetzen nach einem Glasbruchschaden aber
                                      rater Beitragszuschlag anfällt. Voraussetzung hierfür                              reparaturbedingt zu erneuernde Umweltplaketten (Fein-
                                      ist jedoch, dass der vertraglich vereinbarte Gesamt-                               staubplaketten).
                                      neuwert neben dem Wert für das Fahrzeug auch die            				Hinweis: Beachten Sie bitte im Fall der fachgerechten Re-
                                      Werte der unter A.2.1.1, A.2.1.1.3 und A.2.1.1.4 ge-            paratur eines Glasbruchschadens (kein Austausch) die
                                      nannten Fahrzeugteile/-zubehörteile beinhaltet.                 besonderen Regelungen zur Werkstattbeauftragung in
              				                    Die Regelungen zu den als nicht versicherbar auf-               A.2.5.11.2.
                                      geführten Gegenständen in A.2.1.2 gelten auch für                    Kurzschlussschäden an der Verkabelung
                                      diese Fahrzeugarten.
                                                                                                           A.2.2.1.6		   Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahr-
              				                    Hinweis: Beachten Sie hierzu bitte auch die Regelungen                             zeugs durch Kurzschluss.
                                      zur Höchstentschädigung und/oder einer eventuellen
                                                                                                  				                   Folgeschäden sind im Tarif Premium bis 10.000 € mit-
                                      Unterversicherung in A.2.5.9.
                                                                                                                         versichert.
              				                    Bei Trikes und Quads bitte die Regelung in A.2.1.1 d)
                                                                                                  				                   Folgeschäden von versicherten Kurzschlussschäden
                                      zur Schutzbekleidung beachten. Bei der Gesamt-
                                                                                                                         an der Verkabelung sind Schäden an angrenzenden/
                                      neuwert-Ermittlung des Fahrzeugs und der Fahr-
                                                                                                                         angeschlossenen Aggregaten.
                                      zeugteile/-zubehörteile wird die Schutzbekleidung
                                      (wertmäßig) nicht berücksichtigt.                           				                   Nicht versichert sind Folgeschäden an Radio-/Audio-
                                                                                                                         systemen, fest eingebauten Videosystemen, tech-
              A.2.2     Welche Ereignisse sind versichert?                                                               nischen Kommunikations-/Leitsystemen (z. B. fest
              A.2.2.1   Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung                                           eingebauten Navigationsgeräten und GPS-Spurfüh-
                                                                                                                         rungssystemen).
                        versichert?
                        Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Total-                   Tierbissschäden
                        schaden oder Entwendung des Fahrzeugs einschließlich seiner mit-                   A.2.2.1.7		   Versichert sind alle unmittelbar durch Tierbiss verur-
                        versicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:                                           sachten Schäden. Schäden am Fahrzeuginnenraum
                        Brand und Explosion                                                                              sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
                        A.2.2.1.1     Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein     				Folgeschäden sind mitversichert
                                      Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestim-            				 im Tarif Premium:                                        bis 10.000 €
                                      mungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen         				 im Tarif Classic:                                        bis 1.500 €
                                      hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.                  Erweiterte Elementarschäden (Lawinen, Erdrutsch (inkl. Muren),
                                      Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden.                      Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch)
                                      Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von
                                      Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende                  A.2.2.1.8		   Für nachfolgend genannte Fahrzeugarten sind Schä-
                                      Kraftäußerung.                                                                     den durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen,
                                                                                                                         Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanaus-
                        Entwendung
                                                                                                                         bruch mitversichert:
                A.2.2.1.2   Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen:
                                                                                                  				                   Pkw-Verträge im Tarif Premium, Krafträder, Leicht-
              				          a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Her-                                         krafträder, Kleinkrafträder, Trikes, Quads, Wohnmobile,
                                  ausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer                                            Lkw, Zugmaschinen, landwirtschaftliche Zugma-
                                  Erpressung.                                                                            schinen, Anhänger.
              				          b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter
                                                                                                  				Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese
                                  das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem ei-
                                                                                                      Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers
                                  genen Interesse, noch zur Veräußerung noch unter
                                                                                                      zurückzuführen sind.
                                  Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
              				c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der                             				 Begriffe:
                                  Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug              				 Lawinen sind an Berghängen oder von Dächern
                                  zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt                        niedergehende Schnee- oder Eismassen.
                                  insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungs-                    				 Erdrutsch (z. B. Mure) ist ein naturbedingtes Ab-
                                  berechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs                             rutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erd-
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                                  beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmit-                         massen.
                                  arbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungs-                 				 Erdsenkung (= Erdfall) ist eine naturbedingte Ab-
                                  schutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu                        senkung des Erdbodens über naturbedingten
                                  dem Verfügungsberechtigten steht, z. B. dessen                           Hohlräumen.
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                                  Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehöriger               				 Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung
                                  ist.                                                                     des Erdbodens, die durch geophysikalische Vor-
                Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung                                                  gänge im Erdinneren ausgelöst wird.
                        A.2.2.1.3		   Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm,       				 Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung
                                      Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das                       beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit

[Seite 16]
                                       Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Aus-                				                      das Fahrzeug oder der Anhänger deshalb über Bord
                                       tritt von sonstigen Materialien und Gasen.                                             geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug oder
                        Austausch von Schlüsseln/Schlössern nach Einbruchdiebstahl/                                           den Anhänger zu opfern, um das Schiff oder die
                        Raub                                                                                                  Fähre, die Passagiere und/oder die Ladung zu
                                                                                                                              retten (Havarie Grosse).
                        A.2.2.1.9		   Bei Pkw-Verträgen im Tarif Premium, Wohnmobilen,
                                      Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im Werk-              				Soweit im Schadenfall ein Dritter zur Leistung verpflichtet
                                      verkehr, landwirtschaftlichen Zugmaschinen sowie                 ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungs-
                                      Wohnwagenanhängern erstatten wir die Kosten für den              verträgen beansprucht werden kann, gehen diese An-
                                      Austausch von Tür-/Lenkradschlössern und Schlüsseln              sprüche auf uns über, wenn wir Ihnen die Entschädigung
                                      oder die Kosten für die Umprogrammierung der Schließ-            gezahlt haben.
                                      anlage des Fahrzeugs, wenn die Fahrzeugschlüssel                      Leistungserweiterungen mit Zusatzbaustein VollkaskoPlus ("VK-Plus")
                                      anlässlich eines Einbruchdiebstahls – mit Ausnahme
                                                                                                            A.2.2.2.6		   Anwendungsbereich
                                      eines Einbruchdiebstahls in das Fahrzeug – oder durch
                                      Raub entwendet wurden.                                       				                   Im Rahmen der Fahrzeugvollversicherung kann für Pkw
                                                                                                                          im Tarif Premium und für Wohnmobile der Zusatzbau-
              				                    Der Einbruchdiebstahl oder Raub ist uns durch polizei-
                                                                                                                          stein "VK-Plus" gegen Beitragszuschlag abgeschlossen
                                      liche Meldung nachzuweisen.
                                                                                                                          werden.
              				                    Hinweis: Ein Smartphone als Träger eines "digitalen"
                                                                                                   				                   Für "VK-Plus" gelten die Bestimmungen der Fahrzeug-
                                      (virtuellen) Schlüssels ist nicht mitversichert.
                                                                                                                          versicherung, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes
              A.2.2.2   Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung                                            vereinbart ist.
                        versichert?                                                                				                   Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen,
                        Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Total-                                  ob Sie den Zusatzbaustein "VK-Plus" mitversichert
                        schaden oder Entwendung des Fahrzeugs einschließlich seiner mit-                                  haben.
                        versicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
                                                                                                     A.2.2.2.7
                                                                                                         Was ist über den Zusatzbaustein "VK-Plus" versichert?
                        Ereignisse der Fahrzeugteilversicherung
                                                                                                   				  a) Schäden zwischen ziehendem und gezogenem
                        A.2.2.2.1		   Versichert sind die Schadenereignisse der Fahrzeugteil-               Fahrzeug oder Anhänger ("Schlingerdeckung")
                                      versicherung nach A.2.2.1.                                   					    Abweichend von A.2.2.2.2 gelten Schäden, die
                        Unfall                                                                              am versicherten Pkw oder Wohnmobil durch ein
                        A.2.2.2.2		   Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall.                     gezogenes Fahrzeug oder einen Anhänger ohne
                                      Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit                Einwirkung von außen entstehen, als Unfall im
                                      mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes                     Sinne der Fahrzeugvollversicherung. Hierzu gehö-
                                      Ereignis.                                                             ren z. B. Rangierschäden am Pkw oder Wohnmobil
                                                                                                            durch einen Anhänger.
              				 Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
                                                                                                   					    Hinweise: Die Regelung in A.2.5.11.1 kommt zur
              				 Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache
                                                                                                            Anwendung. Ist eine Selbstbeteiligung für die
                       in einem Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an
                                                                                                            Fahrzeugvollversicherung vereinbart, wird diese bei
                       der Bremsanlage oder an den Reifen.
                                                                                                            einem unter die "Schlingerdeckung" fallenden
              				 Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich auf-                                            Schadenereignis in der Fahrzeugvollversicherung
                       grund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch                                  einmalig berücksichtigt. Darüber hinaus gelten die
                       falsches Bedienen, falsches Betanken oder ver-                                       Regelungen zur Rückstufung in der Fahrzeugvoll-
                       rutschende Ladung.                                                                   versicherung in Abschnitt I.
              				 Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache
                                                                                                   				b)                     Überführungs- und Zulassungskosten
                       in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung
                       oder Abnutzung haben.                                                       					                      Nach Totalschaden, Zerstörung oder Entwendung
                                                                                                                              des Fahrzeugs ersetzen wir abweichend von
              				 Schäden zwischen ziehendem und gezogenem
                                                                                                                              A.2.5.10.1 nachgewiesene Überführungs- und
                       Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von
                                                                                                                              Zulassungskosten für ein Fahrzeug (Ersatzfahr-
                       außen, z. B. Rangierschäden am Zugfahrzeug
                                                                                                                              zeug) bis maximal 750 € (inkl. Mehrwertsteuer).
                       durch den Anhänger.
                                                                                                                              Den Überführungskosten gleichgestellt sind auch
              				 Verwindungsschäden.
                                                                                                                              eventuell anfallende bzw. vom Fahrzeughersteller
              				                    Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die                                         angesetzte Bereitstellungskosten, wenn Sie das
                                      üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen                                          Ersatzfahrzeug vom Herstellerwerk selbst abholen.
                                      Verwendung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als         					                      Dies gilt nur, wenn Sie das Ersatzfahrzeug bei uns
                                      Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der Ladeober-                                       versichern.
                                      fläche eines Lkw durch Beladen mit Kies.
                                                                                                   					                      Wir ersetzen die Überführungs- und Zulassungs-
                        Unfall durch Hacker- und Cyberangriff                                                                 kosten bis maximal 750 € (inkl. Mehrwertsteuer)
                        A.2.2.2.3
                  Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen                                                             auch dann, wenn ein Ersatzfahrzeug von Ihrem
                  Unfall, wenn dieser                                                                                         Ehe-/Lebenspartner bei uns versichert wird.
              				 aufgrund eines Eingriffs in die Fahrzeugsoftware                               					                      Die Erstattung von Überführungs- und Zulassungs-
                      oder                                                                                                    kosten wird nicht auf die Höchstentschädigung
              				 eine Manipulation der Fahrzeugsoftware                                                                    nach A.2.5.9 angerechnet.
              				                    durch einen unberechtigten Dritten (Hackerangriff,           					                      Hinweis: Die Regelung in A.2.5.11.1 kommt zur
                                      Cyberangriff) verursacht wurde.                                                         Anwendung. Ist eine Selbstbeteiligung für die
                                                                                                                              Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung ver-
                        Mut- oder böswillige Handlungen                                                                       einbart, wird diese einmalig von der Entschädi-
                        A.2.2.2.4.1   Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von                                     gungsleistung für den Pkw abgezogen. Die Höhe
                                      Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das                                      der Selbstbeteiligung richtet sich danach, ob es
                                      Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbe-                                      sich um ein versichertes Ereignis der Fahrzeug-
                                      sondere Personen anzusehen, die vom Verfügungs-                                         voll- oder Fahrzeugteilversicherung handelt. Darü-
                                      berechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauf-                                     ber hinaus gelten die Regelungen in Abschnitt I zur
                                      tragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder                              Rückstufung in der Fahrzeugvollversicherung.
                                      in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtig-
                                                                                                   				c)                     Falschbetankung
                                      ten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder
                                      Haushaltsangehörige).                                        					                      Haben Sie (oder der berechtigte Fahrer) Ihren
                                                                                                                              versicherten Pkw oder Ihr versichertes Wohnmobil
                        A.2.2.2.4.2  Zu den mut- oder böswilligen Handlungen Dritter zählt                                    mit falschem Kraftstoff betankt, ersetzen wir die
                                     auch ein Hacker-/Cyberangriff auf die Software des                                       nachgewiesenen Kosten bis zu einer Höhe von
                                     Fahrzeugs. Programmier- oder Wartungsfehler des                                          insgesamt 500 € (inkl. Mehrwertsteuer) für das
                                     Herstellers sind nicht versichert.                                                       Entfernen des falschen Kraftstoffes aus allen
                        Transport auf einem Schiff (Havarieschäden)                                                           betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs.
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                        A.2.2.2.5
                   Für Pkw-Verträge im Tarif Premium sowie für Kraft-                              					                      Hierzu gehören auch eventuell anfallende Ent-
                   räder, Wohnmobile sowie Wohnwagenanhänger sind                                                             sorgungskosten des falschen Kraftstoffes, der aus
                   Schäden mitversichert, die bei einem Transport des                                                         Ihrem Fahrzeug bzw. den betroffenen Bauteilen
                   versicherten Fahrzeugs/Anhängers auf einem Schiff                                                          entfernt werden muss. Weitere Folgeschäden, die
                   dadurch entstehen, dass                                                                                    durch die Falschbetankung bedingt sind, sind
K-6-2024-10


              				  das Schiff oder die Fähre strandet, kollidiert, leck-                                                    vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
                       schlägt oder untergeht oder                                                 					                      Als Falschbetankung gilt, wenn ein Fahrzeug
              				  das Fahrzeug oder der Anhänger aufgrund schwe-                                                           mit Benzinmotor mit Dieselkraftstoff oder ein
                       ren Unwetters und/oder des Seegangs über Bord                                                          Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt
                       gespült wird oder                                                                                      wird.

[Seite 17]
              					Wir erstatten maximal 500 € (inkl. Mehrwertsteuer)                                   A.2.2.3.5		   Abzug neu für alt ab dem 4. Betriebsjahr des Antriebs-
                      pro Schadenfall und Versicherungsjahr.                                                          Akkumulators
              					   Hinweis: Die Regelungen zur Selbstbeteiligung in                         				Abweichend von A.2.5.4.3 c) nehmen wir in den ersten
                      A.2.5.11 sowie zur Rückstufung in Abschnitt I finden                         drei vollen Betriebsjahren des Antriebs-Akkumulators
                      keine Anwendung.                                                             keinen Abzug neu für alt vor, wenn der Antriebsakku bei
              				 d) Austausch von Schlüsseln/Schlössern bei Ver-                                 einer Reparatur ausgetauscht werden muss. Danach
                      lieren/Liegenlassen der Fahrzeugschlüssel                                    nehmen wir folgende Abzüge vor:
              					   Haben Sie den/die Schlüssel Ihres versicherten                           				 Ab Beginn des vierten Betriebsjahrs beträgt der
                      Pkw oder Ihres versicherten Wohnmobils verloren                                   Abzug neu für alt beim Antriebsakku 15 %.
                      oder ist der Schlüssel nach dem Liegenlassen                             				 Ab Beginn des fünften Betriebsjahrs und mit Beginn
                      abhandengekommen, übernehmen wir die Hälfte                                       jeden weiteren Betriebsjahrs beträgt der Abzug neu
                      der nachgewiesenen Kosten für den Austausch                                       für alt zusätzlich jeweils 10 % je Betriebsjahr.
                      von Tür-/Lenkradschlössern und Schlüsseln
                                                                                               				                   Ein Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer
                      oder der Kosten für die Umprogrammierung der
                                                                                                                      Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb
                      Schließanlage des Fahrzeugs. Dies gilt nicht für ein
                                                                                                                      Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs.
                      Smartphone als Träger eines "digitalen" (virtuellen)
                      Schlüssels.                                                                       A.2.2.3.6		   Kurzschluss-Folgeschäden bis 20.000 €
              					   Wir erstatten maximal 500 € (inkl. Mehrwertsteuer)                       				                   Abweichend von A.2.2.1.6 sind bei einem Elektro-/
                      pro Schadenfall und Versicherungsjahr.                                                          Hybrid-Fahrzeug mit einem Antrieb über einen Akkumu-
              					   Hinweis: Die Regelungen zur Selbstbeteiligung in                                                lator (Akku) nach einem Kurzschlussschaden an der
                      A.2.5.11 sowie zur Rückstufung in Abschnitt I finden                                            Verkabelung auch Folgeschäden an angrenzenden
                      keine Anwendung.                                                                                Aggregaten und der Elektrik bis zu 20.000 € ver-
              					   Hinweis: Der Austausch von Schlüsseln/Schlössern                                                sichert.
                      nach Einbruchdiebstahl/Raub ist unter A.2.2.1.9                          				                   Folgeschäden an Radio-/Audiosystemen, fest einge-
                      geregelt.                                                                                       bauten Videosystemen, technischen Kommunika-
                                                                                                                      tions-/Leitsystemen (z. B. fest eingebauten Navigations-
              A.2.2.3   Welche Ereignisse sind mit dem Zusatzbaustein                                                 geräten sowie GPS-Spurführungssystemen) sind bis
                        "oecodrive" bei Elektro-/Hybrid-Fahrzeugen zusätzlich in                                      zu deren versicherten Werten versichert, höchstens
                        der Fahrzeugversicherung versichert?                                                          jedoch bis zu einem Betrag von insgesamt 20.000 €.
                        Anwendungsbereich                                                               A.2.2.3.7		   Tierbiss-Folgeschäden bis 20.000 €
                        A.2.2.3.1		   Im Rahmen der Fahrzeugteil- oder -vollversicherung       				                   Abweichend von A.2.2.1.7 sind bei einem Elektro-/
                                      kann für Elektro-/Hybrid-Fahrzeuge der Zusatzbaustein                           Hybrid-Fahrzeug mit einem Antrieb über einen Akkumu-
                                      "oeco drive" gegen Beitragszuschlag abgeschlossen                               lator (Akku) Tierbiss-Folgeschäden bis zu 20.000 €
                                      werden. Ihrem Versicherungsschein können Sie ent-                               versichert.
                                      nehmen, ob Sie den Zusatzbaustein "oecodrive" mitver-
                                                                                                        A.2.2.3.8		   Mitversicherung Ihrer Ladestation bis 3.000 €
                                      sichert haben.
                                                                                               				                   Die eigene, fest installierte Ladestation/Induktionslade-
              				                    Für den Zusatzbaustein "oeco drive" gelten die Be-
                                                                                                                      platte, mit der der Antriebsakku Ihres versicherten
                                      stimmungen der Fahrzeugversicherung, sofern in
                                                                                                                      Fahrzeugs geladen wird, ist bis 3.000 € mitversichert.
                                      diesem Abschnitt nichts anderes vereinbart ist.
                                                                                               				                   Bis zu diesem Wert verzichten wir auf eine Kürzung der
                        Versicherbare Fahrzeuge
                                                                                                                      Entschädigungsleistung wegen Unterversicherung.
                        A.2.2.3.2		   Den Zusatzbaustein "oeco " können Sie im Rahmen
                                                                drive

                                      der Fahrzeugversicherung für nachfolgend aufge-          				                   Soweit im Schadenfall ein Dritter zur Leistung verpflich-
                                      führte Fahrzeuge abschließen, die mit einem Elektro-/                           tet ist oder eine Entschädigung aus anderen Versiche-
                                      Hybridantrieb ausgestattet sind: Pkw im Tarif Premium,                          rungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese
                                      Krafträder, Quads, Wohnmobile, Lkw bis 3,5 t zulässi-                           Ansprüche auf uns über, wenn wir Ihnen die Entschädi-
                                      gem Gesamtgewicht (Werkverkehr) sowie landwirt-                                 gung gezahlt haben. Wir treten jedoch in Vorleistung,
                                      schaftliche Zugmaschinen.                                                       wenn Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an
                                                                                                                      uns wenden.
                        Leistungserweiterungen mit dem Zusatzbaustein "oeco drive" bei
                        Elektro-/Hybrid-Fahrzeugen                                                      A.2.2.3.9		   Aufräumungs-/Entsorgungskosten bis 3.000 € wegen
                        Bei Abschluss einer Fahrzeugteilversicherung haben Sie ergänzend                              Akkubeschädigung (bei Totalschaden, Zerstörung)
                        zu A.2.2.1, bei Abschluss einer Fahrzeugvollversicherung ergänzend     				                   Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Aufräumungs-
                        zu A.2.2.2 Versicherungsschutz bei folgenden Ereignissen:                                     und/oder Entsorgungskosten bis zu 3.000 €, die bei
                        A.2.2.3.3		   In Erweiterung von A.2.2.1.3 sind bei Abschluss des                             einem Totalschaden oder einer Zerstörung in Verbindung
                                      Zusatzbausteins "oeco drive" auch Überspannungs-                                mit einer Beschädigung des Akkumulators eines Elek-
                                      schäden mitversichert, die durch mittelbare Einwirkung                          tro-/Hybrid-Fahrzeugs stehen.
                                      auf Ihr Elektro-/Hybrid-Fahrzeug oder seine mitver-      				                   Die Aufräumungs- und Entsorgungskosten wegen
                                      sicherten Teile verursacht sind.                                                Akkubeschädigung (Totalschaden/Zerstörung) werden
              				                    Beispiel: Ein Blitz schlägt ins Gebäude ein, während-                           nicht auf die Höchstentschädigung nach A.2.5.9 ange-
                                      dessen Ihr Elektro-/Hybrid-Fahrzeug über das Strom-                             rechnet.
                                      netz dieses Gebäudes geladen wird.                                A.2.2.3.10    Fahrzeugabstellungskosten
                        A.2.2.3.4		   "Allrisk-Deckung" für den Antriebs-Akkumulator           				         Wir übernehmen bis zu einem Betrag von 3.000 €
              				                    Ein Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer                    die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeug-
                                      Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb                abstellung, sofern folgende Voraussetzungen vorlie-
                                      Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs.                                  gen:
                                                                                               				 Die Fahrzeugabstellung ist notwendig oder vom
              				                    Der Antriebs-Akkumulator ist über die in der Fahrzeug-
                                                                                                                 Hersteller vorgeschrieben, um ein Entzünden an-
                                      teil- oder Fahrzeugvollversicherung genannten Scha-
                                                                                                                 derer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern
                                      denereignisse hinaus gegen Beschädigung, Zer-
                                                                                                                 und
                                      störung oder Verlust durch alle Ereignisse versichert,
                                      denen der Antriebs-Akkumulator ausgesetzt ist. Dazu      				 die vom Hersteller, von Behörden oder (Brand-
                                      zählt auch das Laden des Antriebs-Akkumulators.                            schutz)Einrichtungen vorgeschriebenen Mindest-
                                                                                                                 abstände werden bei der Fahrzeugabstellung ein-
              				 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden,                                                 gehalten.
              				 die bei einem Fahrzeug, für das eine Fahrzeugteil-                           A.2.2.3.11 Lagerung des Fahrzeugs im Wassercontainer
                       versicherung vereinbart wurde, zu den Schaden-
                       ereignissen der Fahrzeugvollversicherung ge-                            				                   Wir übernehmen bis zu einem Betrag von 20.000 €
                       hören,                                                                                         die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Lagerung
                                                                                                                      des Fahrzeugs in einem Wassercontainer, sofern fol-
              				 die auf einen der in A.2.9 beschriebenen Leistungs-
                                                                                                                      gende Voraussetzung vorliegt:
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                       ausschlüsse zurückzuführen sind,
              				 die durch eine allmähliche Einwirkung oder durch                           				                   Die Fahrzeuglagerung im Wassercontainer ist notwen-
                       den gewöhnlichen Alterungsprozess entstehen                                                    dig, um ein Entzünden oder das erneute Entzünden
                       (z. B. Abnutzung oder Leistungsminderung durch                                                 des Fahrzeugs zu verhindern.
                       Zeit),                                                                           A.2.2.3.12    Zustandsdiagnostik (Antriebs-Akkumulator)
K-6-2024-10


              				 die auf einen Konstruktions- oder Materialfehler des                       				                   Wird der Antriebs-Akkumulator durch ein versichertes
                       Herstellers zurückzuführen sind,                                                               Ereignis der Fahrzeugversicherung beschädigt, über-
              				 die durch chemische Reaktionen (z. B. Oxidation,                                                  nehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für
                       Säure oder Lauge) entstanden sind,                                                             die erforderliche Zustandsdiagnostik des Antriebs-
              				 Verwindungsschäden.                                                                               Akkumulators unter folgenden Voraussetzungen:

[Seite 18]
              				     Kein Dritter ist Ihnen gegenüber zu einer Über-                          						       wenn innerhalb von 6 Monaten nach der
                        nahme von Kosten einer Zustandsdiagnose (z. B.                                        Erstzulassung ein Totalschaden oder eine
                        Restkapazitätsprüfung) verpflichtet;                                                  Totalentwendung eingetreten ist.
              				 sofern wir die Beauftragung vorgenommen haben                                					Voraussetzung ist bei vorstehenden Fahrzeugarten,
                        und dieser zugestimmt haben, übernehmen wir                                      dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadener-
                        auch im Zusammenhang mit der Zustandsdiagnos-                                    eignisses im Eigentum dessen befindet, der es als
                        tik anfallende Abschlepp-/Transportkosten zur                                    Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller
                        nächsten Akkumulatoren-Teststation.                                              unmittelbar erworben hat. Darüber hinaus muss der
              				 Wir erstatten maximal 1.500 € pro Schadenfall.                                        von uns beauftragte Gutachter feststellen, dass die
                                                                                                         erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 %
              				 Hinweis: Für die in A.2.2.3.3 bis A.2.2.3.12 genannten
                                                                                                         des Neupreises erreichen oder übersteigen.
                   Leistungen kommt die Regelung in A.2.5.11.1 zur An-
                   wendung. Ist eine Selbstbeteiligung für die Fahrzeugteil-                     					   Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird von
                   oder Fahrzeugvollversicherung vereinbart, wird diese                                  der Neupreisentschädigung abgezogen.
                   einmalig von der Entschädigungsleistung abgezogen.                            					   Die Neupreisentschädigung gilt nicht für bei uns
                   Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich danach, ob                                fahrzeugvollversicherte, geleaste Pkw im Tarif
                   es sich um ein versichertes Ereignis der Fahrzeugvoll-                                Premium. Hierfür gelten die Regelungen zur GAP-
                   oder Fahrzeugteilversicherung handelt. Darüber hinaus                                 Deckung gemäß A.2.5.2.1 und A.2.5.2.4 bis
                   gelten die Regelungen in Abschnitt I zur Rückstufung in                               A.2.5.2.9.
                   der Fahrzeugvollversicherung.                                                 					   Hinweis: Spezielle Regelungen zu besonderen
                                                                                                         Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehörteilen (z. B.
              A.2.3     Wer ist versichert?
                                                                                                         Navigationsgeräten (Pkw im Tarif Premium, übrige
                        Der Schutz der Fahrzeugversicherung gilt für Sie. Wenn der Vertrag               Fahrzeuge)) sind in A.2.5.1.4 enthalten.
                        auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des     				 b) Den gezahlten und nachgewiesenen Kaufpreis
                        Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, bezieht sich der Schutz              gemäß A.2.5.9 in Verbindung mit A.2.5.1.10 zahlen
                        der Fahrzeugversicherung auch auf diese Person.                                  wir bei nachfolgenden Fahrzeugarten,
              A.2.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                          					 bei Pkw in der Fahrzeugvollversicherung
                        Sie haben in der Fahrzeugversicherung Versicherungsschutz in den         						       – wenn der Tarif Premium vereinbart wurde
                        geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen                                und
                        Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union ge-             					 – das Fahrzeug als Gebrauchtwagen erwor-
                        hören.                                                                                    ben wurde, der zum Kaufzeitpunkt nicht
              A.2.5     Was zahlen wir im Schadenfall?                                                            älter als neun Jahre war und
                        Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschädigung, Zer-          					 – innerhalb von 36 Monaten nach dem Er-
                        störung, Totalschaden oder Entwendung des Fahrzeugs. Sie gelten                           werb ein Totalschaden oder eine Totalent-
                        entsprechend auch für mitversicherte Teile, soweit nichts anderes                         wendung eingetreten ist.
                        geregelt ist.                                                            					 bei Krafträdern in der Fahrzeugvoll- und -teil-
                        Wenn Sie einen Tarif mit Partnerwerkstatt (siehe A.2.5.5) verein-                     versicherung
                        bart haben, gelten hierfür die Bestimmungen der Fahrzeugversiche-        						       – wenn das Kraftrad als Gebrauchtfahrzeug
                        rung, sofern in A.2.5.5.2 bis A.2.5.5.7 nichts anderes vereinbart ist.                    erworben wurde, das zum Kaufzeitpunkt
                                                                                                                  nicht älter als vier Jahre war und
                        Wenn für Ihren Vertrag die GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.1 gilt oder
                        Sie die GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.2 vereinbart haben, gelten             						       –		innerhalb von 24 Monaten nach dem Er-
                        hierfür die Bestimmungen der Fahrzeugversicherung, sofern in A.2.5.2                      werb ein Totalschaden oder eine Totalent-
                        nichts anderes vereinbart ist.                                                            wendung eingetreten ist.
                                                                                                 					       bei Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern
              A.2.5.1   Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Ent-                                 in der Fahrzeugvollversicherung
                        wendung?                                                                 						       – wenn das Wohnmobil oder der Wohnwa-
                        Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert                                                 genanhänger als Gebrauchtfahrzeug er-
                        A.2.5.1.1		   Bei Totalschaden, Zerstörung oder Entwendung des                            worben wurde, das zum Kaufzeitpunkt
                                      Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert am                          nicht älter als vier Jahre war und
                                      Tag des Schadenereignisses unter Abzug eines vor-          						       –		innerhalb von 24 Monaten nach dem Er-
                                      handenen Restwerts des Fahrzeugs, soweit nachfolgend                        werb ein Totalschaden oder eine Totalent-
                                      nichts anderes bestimmt ist.                                                wendung eingetreten ist.
                                                                                                 					  bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen in der
              				                    Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder
                                                                                                              Fahrzeugvollversicherung
                                      Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.4.1.
                                                                                                 						– wenn die landwirtschaftliche Zugmaschine
                        Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden und Ent-
                                                                                                                  als Gebrauchtfahrzeug erworben wurde,
                        wendung für Pkw, Krafträder, Wohnmobile, Wohnwagenanhänger,
                                                                                                                  das zum Kaufzeitpunkt nicht älter als vier
                        Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (Werkverkehr), landwirt-
                                                                                                                  Jahre war und
                        schaftliche Zugmaschinen
                                                                                                 						       – innerhalb von 12 Monaten nach dem Er-
                        A.2.5.1.2
                   Anstelle des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs                                            werb ein Totalschaden oder eine Totalent-
                   zahlen wir bei nachfolgenden Fahrzeugarten den Neu-                                            wendung eingetreten ist.
                   preis oder Kaufpreis, wenn folgende Voraussetzungen
                                                                                                 					Von der Kaufpreisentschädigung wird ein vorhan-
                   vorliegen:
                                                                                                         dener Restwert des Fahrzeugs abgezogen.
              				 a) Den Neupreis des Fahrzeugs gemäß A.2.5.9 in
                                                                                                 					   Die Kaufpreisentschädigung gilt nicht für bei uns
                        Verbindung mit A.2.5.1.9 zahlen wir,
                                                                                                         fahrzeugvollversicherte, geleaste Pkw im Tarif
              					 bei Pkw im Tarif Premium                                                            Premium. Hierfür gelten die Regelungen zur
              						         wenn innerhalb von 36 Monaten nach der                                      GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.1 und A.2.5.2.4 bis
                             Erstzulassung ein Totalschaden oder eine                                    A.2.5.2.9.
                             Totalentwendung eingetreten ist,
                                                                                                          A.2.5.1.3		   Wir zahlen bei den jeweils genannten Fahrzeugarten
              					 bei Pkw im Tarif Classic                                                                           die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende
              						         wenn innerhalb von 6 Monaten nach der Erst-                                                Neupreisentschädigung (A.2.5.1.2 a)) oder Kaufpreis-
                             zulassung ein Totalschaden oder eine Total-                                                entschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen (A.2.5.1.2 b))
                             entwendung eingetreten ist,                                                                nur, wenn sichergestellt ist, dass die Entschädigung
              					 bei Krafträdern                                                                                    innerhalb eines Jahres nach ihrer Feststellung für die
              						 wenn innerhalb von 24 Monaten nach der                                                             Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines ande-
                             Erstzulassung ein Totalschaden oder eine                                                   ren Fahrzeugs verwendet wird.
                             Totalentwendung eingetreten ist,                                    				            Ein entsprechender Nachweis muss erbracht werden.
              					 bei Wohnmobilen und Wohnwagenanhän-                                           Neupreisentschädigung bei Fahrzeugteilen wie Navigationsgeräten
                             gern                                                                  (Pkw im Tarif Premium, übrige Fahrzeuge)
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              						         wenn innerhalb von 24 Monaten nach der                                       A.2.5.1.4		   Bei Radio- und sonstigen Audiosystemen, fest einge-
                             Erstzulassung ein Totalschaden oder eine                                                   bauten Videosystemen und technischen Kommunika-
                             Totalentwendung eingetreten ist,                                                           tions- und Leitsystemen (z. B. fest eingebaute Naviga-
              					 bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen                                                              tionssysteme) zahlen wir bei Zerstörung, Totalschaden
K-6-2024-10


              						         wenn innerhalb von 12 Monaten nach der                                                     oder Entwendung bei allen Pkw im Tarif Premium
                             Erstzulassung ein Totalschaden oder eine                                                   sowie bei allen übrigen Fahrzeugen außer Pkw im Tarif
                             Totalentwendung eingetreten ist,                                                           Classic bis zum Schluss des dritten, auf die Erstzulas-
              					 bei Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht                                                         sung folgenden Kalenderjahres den Neupreis. Bei Be-
                             im Werkverkehr                                                                             schädigung von Fahrzeugteilen nach Satz 1 gilt die

[Seite 19]
                                      gleiche Regelung, sofern die Wiederherstellungs-                      A.2.5.2.7		   Die Leistung aus der GAP-Deckung gilt für Leasing-
                                      kosten 80 % des Neupreises erreichen oder überstei-                                 verträge auf der Grundlage marktüblicher Zinsen und
                                      gen.                                                                                Laufzeiten. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei
              				                    Bei Pkw im Tarif Classic erstatten wir den Wiederbe-                                nachgewiesen werden muss, dass der Kredit aus-
                                      schaffungswert.                                                                     schließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufge-
                                                                                                                          nommen wurde.
                        Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls
                                                                                                            A.2.5.2.8		   Der Leasingantrag/-vertrag (inkl. der Vertragsbe-
                        A.2.5.1.5		   entfällt                                                                            stimmungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen
                        Was versteht man unter Wiederbeschaffungswert, Restwert,Total-                                    des Leasingvertrages) oder Kreditvertrag, die Abrech-
                        schaden, Neupreis und Kaufpreis?                                                                  nung des Leasingvertrages/Finanzierungsvertrages
                        A.2.5.1.6		   Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den                               bzw. die Berechnung des Leasing-/Finanzierungsrest-
                                      Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs am Tag des                                      betrages durch den Leasinggeber bzw. das Kreditinsti-
                                      Schadenereignisses bezahlen müssen.                                                 tut oder ggf. die Endabrechnung einer gegnerischen
                                                                                                                          Haftpflichtversicherung sind uns auf Verlangen vorzu-
                        A.2.5.1.7		   Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im
                                                                                                                          legen.
                                      beschädigten oder zerstörten Zustand.
                                                                                                            Verpflichtung Dritter (Subsidiarität)
                        A.2.5.1.8		   Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen
                                      Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wieder-                     A.2.5.2.9		   Bei geleasten Fahrzeugen leisten wir im Rahmen der
                                      beschaffungswert übersteigen.                                                       GAP-Deckung nicht, wenn
                        A.2.5.1.9		   Neupreis ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines         				                    a) im Schadenfall ein Dritter Ihnen oder dem Leasing-
                                      neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten                                     geber gegenüber aufgrund eines weiteren Ver-
                                      Fahrzeugs aufwenden müssen. Wird der Typ des ver-                                       trages zur Leistung verpflichtet ist oder
                                      sicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt gilt der Preis   				                    b) in dem Leasingvertrag eine Regelung enthalten ist,
                                      für ein vergleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist                                  wonach der Leasinggeber auf den über den Wie-
                                      jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Herstel-                                 derbeschaffungswert hinausgehenden Leasing-
                                      lers am Tag des Schadenereignisses abzüglich erziel-                                    restbetrag grundsätzlich oder im Fall des Bestehens
                                      barer orts- und marktüblicher Nachlässe.                                                von entsprechendem Versicherungsschutz ver-
                        A.2.5.1.10    Kaufpreis ist der Betrag, der von Ihnen gemäß Ihrer                                     zichtet.
                                      kaufvertraglichen, schriftlichen Vereinbarung an den        				                    Abweichend von den Regelungen unter a) oder b)
                                      Verkäufer des Gebrauchtfahrzeugs gezahlt wurde.                                     treten wir jedoch in Vorleistung, wenn Sie sich nach
                                      Entsprechende Nachweise sind uns auf Verlangen                                      einem Schadenereignis zuerst an uns und nicht an
                                      vorzulegen.                                                                         den Dritten wenden.
              A.2.5.2   GAP-Deckung für fremdfinanzierte Fahrzeuge                                A.2.5.3   entfällt
                        Versicherte, versicherbare Fahrzeuge                                      A.2.5.4   Was zahlen wir bei Beschädigung?
                        A.2.5.2.1		   Für geleaste oder über ein Kreditinstitut finanzierte                 Reparatur
                                      Pkw ist in der Fahrzeugvollversicherung des Tarifs
                                                                                                            A.2.5.4.1
                                                                                                        Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die
                                      Premium die GAP-Deckung mitversichert.
                                                                                                        Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Ober-
              				                    Die Regelungen zur Neupreis- oder Kaufpreisent-                   grenzen:
                                      schädigung (A.2.5.1.2 a), A.2.5.1.2 b) und A.2.5.1.3)
                                                                                                  				  a) Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht
                                      kommen bei geleasten, fahrzeugvollversicherten
                                                                                                            repariert wird, gilt:
                                      Pkw im Tarif Premium nicht zur Anwendung.
                                                                                                  					     Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis
                        A.2.5.2.2		   Für geleaste oder über ein Kreditinstitut finanzierte                 zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach
                                      Wohnmobile, Lkw, Zugmaschinen, landwirtschaftliche                    A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung
                                      Zugmaschinen, Anhänger kann die GAP-Deckung in                        nachweisen. Fehlt dieser Reparatur-Nachweis,
                                      der Fahrzeugvollversicherung gegen Beitragszu-                        zahlen wir entsprechend Buchstaben b) und c).
                                      schlag abgeschlossen werden.
                                                                                                  				  b) Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder
              				                    Ihrem Versicherungsschein können Sie in diesem Fall                   nicht fachgerecht repariert wird, gilt:
                                      entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitversichert
                                                                                                  					     Wir zahlen die erforderlichen Kosten der Repara-
                                      haben.
                                                                                                            tur bis maximal zur Höhe des um den Restwert
                        A.2.5.2.3		   Die GAP-Deckung gilt nicht für Elektro-Fahrzeuge, bei                 verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe
                                      denen ausschließlich der Antriebs-Akkumulator ge-                     A.2.5.1.6 und A.2.5.1.7).
                                      least oder gemietet ist. Die GAP-Deckung gilt nicht für     				  c) Sofern keine Rechnung vorgelegt wird, legen wir
                                      Pkw im Tarif Classic.                                                 mittlere ortsübliche Stundenverrechnungssätze
                        Was ist über die GAP-Deckung versichert?                                            den erforderlichen Kosten zugrunde.
                        A.2.5.2.4		   Wir ersetzen Ihnen bei Totalschaden oder Entwen-            				                    Hinweis: Beachten Sie auch die Regelungen zur Neu-
                                      dung Ihres geleasten oder über ein Kreditinstitut finan-                            preisentschädigung in A.2.5.1.2 a), Kaufpreisentschä-
                                      zierten Fahrzeugs während der Laufzeit des Leasing-/                                digung in A.2.5.1.2 b) und/oder zur Partnerwerkstatt in
                                      Kreditvertrages den offenstehenden Leasing-/Finan-                                  A.2.5.5.4 bis A.2.5.5.5.
                                      zierungs-Restbetrag – sofern im Leasing-/Kreditvertrag                Abschleppen
                                      im Einzelnen vereinbart – abzüglich der erbrachten
                                                                                                            A.2.5.4.2		   Bei einem nicht fahrfähigen oder nicht verkehrssiche-
                                      oder noch zu erbringenden Entschädigungsleistung,
                                                                                                                          ren Fahrzeug ersetzen wir die Kosten für das Ab-
                                      eines vorhandenen Restwertes, der Rest- und Altteile
                                                                                                                          schleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen,
                                      sowie einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
                                                                                                                          für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf
              				                    Die Ersatzleistung ist begrenzt auf den Neupreis gemäß                              einschließlich unserer Leistungen wegen der Be-
                                      A.2.5.9 in Verbindung mit A.2.5.1.9.                                                schädigung des Fahrzeugs nach A.2.5.4.1 die Ober-
              				                    Nachforderungen des Leasing-/Kreditgebers gegen-                                    grenze nach A.2.5.4.1 a) oder b) nicht überschritten
                                      über Ihnen als Leasing-/Kreditnehmer wegen der                                      werden.
                                      Überschreitung einer vereinbarten Kilometerleistung         				                    Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber
                                      oder wegen der Verletzung sonstiger Vereinbarungen                                  verpflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen. Wenn
                                      des Leasing-/Kreditvertrages sind von unserer Er-                                   Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zu-
                                      satzleistung ausgeschlossen. Ebenfalls von unserer                                  erst an uns wenden, sind wir Ihnen gegenüber zur
                                      Ersatzleistung ausgeschlossen sind Kosten für Rest-                                 Vorleistung verpflichtet.
                                      schuld(RS)- und/oder Arbeitslosigkeitsversicherun-
                                                                                                  				                    Hinweis: Beachten Sie auch die Regelung zur Partner-
                                      gen und/oder vergleichbare Zusatzleistungen Ihres                                   werkstatt in A.2.5.5.3.
                                      Leasing-/Finanzierungsvertrages.
                                                                                                            Abzug neu für alt
                        A.2.5.2.5		   Der Leasingrestbetrag ist die Summe aus ausstehen-
                                      den abgezinsten Leasingraten, anteiliger Restrate, ab-                A.2.5.4.3
                                                                                                       Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile
                                                                                                       ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise
19/56


                                      gezinstem Leasingrestwert und noch nicht verbrauchter
                                      Leasingvorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden vor            neu lackiert, berücksichtigen wir das Alter und die Ab-
                                      Eintritt des Schadenfalles fällig gewesene, nicht bezahl-        nutzung der alten Teile oder der Lackierung nach fol-
                                      te Raten sowie Verzugszinsen.                                    genden Regelungen:
                                                                                                  				a) Pkw
K-6-2024-10


                        A.2.5.2.6		   Der Finanzierungs-Restbetrag ist der Betrag, der bei
                                      vorzeitiger, schadenbedingter Beendigung/Kündigung          				      Im Tarif Premium nehmen wir keine Abzüge neu
                                      des Kreditvertrages an die kreditfinanzierende Bank                      für alt vor.
                                      zu zahlen ist. Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt     					        Ausgenommen hiervon ist ein Antriebs-Akku-
                                      des Schadenfalles fällig gewesene, nicht bezahlte                        mulator. Beim Antriebs-Akku gilt die Regelung
                                      Raten sowie Verzugszinsen.                                               unter Buchstabe c).

[Seite 20]
              					 Im Tarif Classic nehmen wir keine Abzüge neu                                                        ten Werkstatt zu Ihrem ständigen Wohnsitz überneh-
                                       für alt vor, wenn der Pkw in einer unserer Part-                                  men wir nur, wenn die Entfernung zwischen Werkstatt
                                       nerwerkstätten vollständig und fachgerecht                                        und Wohnsitz mehr als 15 km beträgt.
                                       repariert wird.                                           				                    Hinweis: Soweit im Versicherungsschein der – gegen
              						Bei einem Pkw im Tarif Classic, der nicht, nicht                                                     Mehrbeitrag abschließbare – Zusatzbaustein "Ersatz-
                                       vollständig, nicht fachgerecht oder nicht in                                      wagen sowie Hol- und Bringservice" ausgewiesen ist,
                                       einer von uns ausgewählten Partnerwerkstatt                                       gilt abweichend von A.2.5.5.3 Sätze 2 und 3 die Rege-
                                       repariert wird, werden Abzüge neu für alt in                                      lung in A.2.5.5.7.
                                       Anrechnung gebracht. Hierbei werden die Re-
                                                                                                           A.2.5.5.4		   Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt
                                       gelungen in A.2.5.5.4 oder A.2.5.5.5 berück-
                                                                                                                         mit uns auf oder lassen Sie uns die Werkstatt nicht
                                       sichtigt. Die Abzüge neu für alt sind auf die
                                                                                                                         auswählen, sondern lassen den Pkw in einer anderen,
                                       Bereifung beschränkt, wenn das Schadener-
                                                                                                                         von uns nicht bestimmten Werkstatt reparieren, über-
                                       eignis bis zum Schluss des vierten, auf die
                                                                                                                         nehmen wir 85 % der nach A.2.5.4.1 bis A.2.5.4.3,
                                       Erstzulassung folgenden Kalenderjahres eintritt.
                                                                                                                         A.2.5.6 bis A.2.5.11 berechneten Leistung.
              						 Bei einem Fahrzeug, das mit einem Hybrid-
                                                                                                           A.2.5.5.5		   Wird der Pkw auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, er-
                                       Antrieb ausgestattet ist, richtet sich der Abzug
                                                                                                                         setzen wir die nach A.2.5.4.1, A.2.5.4.3, A.2.5.6 bis
                                       neu für alt beim Antriebs-Akkumulator nach der
                                                                                                                         A.2.5.11 berechnete Leistung (ohne Mehrwertsteuer)
                                       Regelung unter Buchstabe c).
                                                                                                                         so, wie sie bei einer durch uns veranlassten Reparatur
              				           b) Alle übrigen Fahrzeugarten außer Pkw:                                                    des Fahrzeugs durch die Ihrem ständigen Wohnsitz
              					               Wir nehmen keine Abzüge neu für alt vor, wenn                                          nächstgelegene Werkstatt aus unserem Werkstatt-
                                  das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repa-                                         netz entstanden wäre. A.2.5.5.2 bis A.2.5.5.4 gelten
                                  riert wird und Sie uns dies durch eine Rechnung                                        nicht.
                                  nachweisen.
                                                                                                           A.2.5.5.6		   Die Bestimmungen für die Partnerwerkstatt gelten nur
              					               Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder                                        für Schadenfälle in Deutschland, bei denen das Fahr-
                                  nicht fachgerecht repariert wird, gilt:                                                zeug oder mitversicherte Teile beschädigt werden oder
              					               Der Abzug neu für alt ist auf die Bereifung, die                                       mitversicherte Teile zerstört werden oder abhanden-
                                  Batterie, die Lackierung beschränkt, wenn das                                          kommen.
                                  Schadenereignis bis zum Schluss des dritten
                                                                                                           A.2.5.5.7
                                                                                                      Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie Hol- und Bring-
                                  Kalenderjahres eintritt, das auf die Erstzulassung
                                                                                                      service"
                                  folgt.
                                                                                                 				 a) Bei Pkw-Verträgen im Tarif Premium mit dem Zu-
              					Die Entschädigungsleistung beim Antriebs-Akku
                                                                                                           satz "Partner" ("Premium Partner") oder Classic
                                  richtet sich nach Buchstabe c).
                                                                                                           kann der Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie
              				c) Elektro-/Hybrid-Fahrzeuge:                                                            Hol- und Bringservice" gegen Mehrbeitrag abge-
              					               Für jedes volle Betriebsjahr des Antriebs-Akku-                          schlossen werden.
                                  mulators nehmen wir einen Abzug neu für alt in
                                                                                                 					     Ihrem Versicherungsschein können Sie entneh-
                                  Höhe von 10 % vor.
                                                                                                           men, ob Sie diesen Zusatzbaustein mitversichert
              					               Ein Antriebs-Akkumulator ist ein wiederauflad-                           haben.
                                  barer Speicher für elektrische Energie und dient
                                                                                                 				 b) Ergänzend zu der Regelung unter A.2.5.5.3 trans-
                                  zum Antrieb Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs.
                                                                                                           portieren wir bei Vereinbarung dieses Zusatz-
              					               Hinweis: Bei Elektro-/Hybridfahrzeugen bitte die                         bausteines den versicherten, noch fahrfähigen und
                                  Regelungen in A.2.2.3.5 zum Abzug neu für alt
                                                                                                           verkehrssicheren Pkw auf unsere Kosten von Ihrem
                                  beim Antriebs-Akkumulator beachten, sofern Sie
                                                                                                           ständigen Wohnsitz oder dem Schadenort in die
                                  den Zusatzbaustein "oecodrive" vereinbart haben.
                                                                                                           von uns ausgewählte Werkstatt, auch wenn die
                Ersatz von Betriebs- und Hilfsstoffen bei Pkw                                              Entfernung zwischen Wohnsitz/Schadenort und
                        A.2.5.4.4		   Bei Pkw erstatten wir auch die Kosten für den repara-                Werkstatt nur bis zu 15 km beträgt. Gleiches gilt
                                      turbedingt notwendigen Ersatz von Betriebsstoffen                    für den Transport des Pkw nach der Reparatur von
                                      wie Bremsflüssigkeit, Fetten, Kühl-/Frostschutz-/Reini-              der von uns ausgewählten Werkstatt zu Ihrem
                                      gungsmitteln, Motor-/Getriebe-/Hydraulikölen. Dies gilt              ständigen Wohnsitz.
                                      nicht für Treibstoff oder im Antriebs-Akkumulator ge-      				 c) Unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug noch fahr-
                                      speicherte Energie.                                                  fähig und verkehrssicher war, stellen wir Ihnen
              A.2.5.5   Was leisten wir bei Vereinbarung der Partnerwerkstatt                              auf Ihren Wunsch hin für die Dauer der Reparatur
                                                                                                           Ihres Fahrzeugs in der von uns ausgewählten Werk-
                        für Pkw-Verträge
                                                                                                           statt – für maximal 5 Tage – einen Ersatzwagen
                        A.2.5.5.1		   Bei Pkw-Verträgen im Tarif Classic ist die Partnerwerk-              der untersten Fahrzeugkategorie (Klasse A, Klein-
                                      statt bereits enthalten. Bei Pkw-Verträgen im Tarif                  wagen) zur Verfügung. Kosten für Treibstoff über-
                                      Premium können Sie Ihrem Versicherungsschein ent-                    nehmen wir nicht.
                                      nehmen, ob Sie die Partnerwerkstatt zusätzlich ver-
                                                                                                 				 d) Die Regelungen unter b) und c) gelten nicht bei
                                      einbart haben. Im Versicherungsschein trägt dieser
                                                                                                           reinen Glasbruchschäden.
                                      Premium-Tarif den Zusatz "Partner" ("Premium Part-
                                      ner").                                                     A.2.5.6   Sachverständigenkosten
              				                    Hinweis: Bei Elektro-Pkw mit einem Antriebs-Akku-                    Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir
                                      mulator können Sie die Tarife Classic und Premium                    dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
                                      Partner nicht vereinbaren.                                 A.2.5.7   Mehrwertsteuer
              				                    Wenn Sie die Partnerwerkstatt vereinbart haben, gelten               Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei
                                      hierfür die Bestimmungen der Fahrzeugversicherung,                   der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen
                                      sofern in diesem Abschnitt (A.2.5.5.2 bis A.2.5.5.7)                 ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerab-
                                      nichts anderes vereinbart ist.                                       zugsberechtigung besteht.
                        A.2.5.5.2		   Sie informieren uns im Reparaturfall und wir wählen die
                                      Werkstatt aus unserem Werkstattnetz aus, in der Ihr        A.2.5.8   Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
                                      Pkw repariert wird.                                                  Wiederauffinden des Fahrzeugs
              				                    Allein wir erteilen den Reparaturauftrag und tragen                  A.2.5.8.1		   Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats
                                      die Kosten der Fahrzeugreparatur. Hierbei wird eine                                nach Eingang der in Textform abgegebenen Schaden-
                                      vereinbarte Selbstbeteiligung nach A.2.5.11 berück-                                anzeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme
                                      sichtigt. Diese Selbstbeteiligung ist von Ihnen nach er-                           des Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie
                                      folgter Reparatur an die Werkstatt zu zahlen.                                      das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv
              				                    Wir geben auf die Reparaturen, die in der von uns                                  zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen
                                      ausgewählten Werkstatt durchgeführt werden, eine                                   können.
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                                      6-Jahres-Garantie.                                                   A.2.5.8.2		   Wir zahlen die Kosten für die Rückholung des Fahr-
                        A.2.5.5.3		   Einen nicht fahrfähigen oder nicht verkehrssicheren                                zeugs, wenn es in einer Entfernung von mehr als 50 km
                                      Pkw lassen wir auf unsere Kosten vom Schadenort in                                 (Luftlinie) aufgefunden wird. Ersetzt werden die
                                      die von uns ausgewählte Werkstatt transportieren. Ei-                              Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für
                                      nen fahrfähigen und verkehrssicheren Pkw lassen wir                                Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von
K-6-2024-10


                                      nur dann auf unsere Kosten von Ihrem ständigen                                     1.200 Bahnkilometern. Bei größerer Entfernung er-
                                      Wohnsitz in die von uns ausgewählte Werkstatt trans-                               statten wir die Kosten bis zur Höhe der Kosten eines
                                      portieren, wenn die Entfernung zwischen Wohnsitz und                               Linienflugs (economy class, Hin-/Rückflug). Maßgeb-
                                      Werkstatt mehr als 15 km beträgt. Den Transport des                                lich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen
                                      Pkw nach der Reparatur von der von uns ausgewähl-                                  Standort des Fahrzeugs zum Fundort.

[Seite 21]
                        A.2.5.8.3		Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer                         Rest- und Altteile
                                   Pflichtverletzung (z. B. nach D.1.1, E.1.1 oder E.1.3                   A.2.5.10.2    Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug
                                   oder wegen grober Fahrlässigkeit nach A.2.9.1 Satz 3)                                 verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungs-
                                   gekürzt und wird das Fahrzeug wieder aufgefunden,                                     wert/Restwert auf die Entschädigung angerechnet.
                                   gilt: Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Veräußerungs-
                                   erlös nach Abzug der erforderlichen Kosten zu, die              A.2.5.11 Selbstbeteiligung
                                   im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwer-                          Allgemein
                                   tung entstanden sind. Der Anteil errechnet sich ent-                    A.2.5.11.1   Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei
                                   sprechend der Quote, um die wir Ihre Entschädigung                                   jedem Schadenereignis von der Entschädigung ab-
                                   gekürzt haben.                                                                       gezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie ent-
                        Eigentumsübergang nach Entwendung                                                               nehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbe-
                                                                                                                        teiligung vereinbart haben.
                        A.2.5.8.4		   Müssen Sie das Fahrzeug nicht zurücknehmen, weil
                                      die Monatsfrist bereits abgelaufen ist, werden wir dessen            Glasreparatur
                                      Eigentümer.                                                          A.2.5.11.2    Abweichend von A.2.5.11.1 verzichten wir im Falle der
              				                    Wir werden jedoch nicht Eigentümer, wenn nicht Sie,                                fachgerechten Reparatur eines Glasbruchschadens
                                      sondern ein Anderer der Eigentümer des Fahrzeugs                                   (kein Austausch) gemäß A.2.2.1.5 auf den Abzug einer
                                      ist (z. B. der Leasinggeber) und dieser das Eigentum                               vereinbarten Selbstbeteiligung.
                                      nicht auf uns übertragen möchte.                             				                  Voraussetzung für den Verzicht auf die Selbstbe-
                                                                                                                         teiligung ist in allen Tarifen, dass der Bruchschaden
              				                    Werden wir nicht Eigentümer, rechnen wir den erziel-
                                                                                                                         an der Verglasung durch ein von uns beauftragtes
                                      baren Veräußerungserlös des wiederaufgefundenen
                                                                                                                         Unternehmen ohne Austausch fachgerecht repariert
                                      Fahrzeugs auf unsere Entschädigung an. In diesem
                                                                                                                         wird.
                                      Fall ist der erzielbare Veräußerungserlös an uns zu-
                                      rückzuzahlen, wenn wir bereits eine Entschädigung            				                  Die Regelungen in A.2.5.5.2 und A.2.5.5.4 bei Verein-
                                      geleistet haben.                                                                   barung der Partnerwerkstatt für Pkw-Verträge bleiben
                                                                                                                         auch bei Glasreparaturen unverändert gültig.
              A.2.5.9   Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
                        Allgemein                                                                  A.2.6   Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheit
                                                                                                           über die Schadenhöhe
                        A.2.5.9.1     Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den
                                      Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.9. Sofern das                    A.2.6.1		     Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe ein-
                                      Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug erworben wurde, das                                 schließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungs-
                                      zum Kaufzeitpunkt nicht älter als neun Jahre (Pkw) oder                            werts oder über den Umfang der erforderlichen Re-
                                      vier Jahre (Kraftrad, Wohnmobil, Wohnwagenanhänger,                                paraturarbeiten kann auf Ihren Wunsch vor Klage-
                                      landwirtschaftliche Zugmaschine) war, ist unsere                                   erhebung ein Sachverständigenausschuss entschei-
                                      Höchstentschädigung beschränkt auf den Kaufpreis                                   den.
                                      des Fahrzeugs nach A.2.5.1.10.                                       A.2.6.2		     Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen
              				                    Hinweis: Bei Pkw im Tarif Premium und Wohnmobilen                                  Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir in-
                                      bitte die Regelungen in A.2.2.2.7 b) zu den Über-                                  nerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung keinen
                                      führungs-/Zulassungskosten beachten, sofern Sie                                    Sachverständigen benennen, wird dieser von dem je-
                                      den Zusatzbaustein "VollkaskoPlus" vereinbart haben.                               weils Anderen bestimmt.
                                      Bei Elektro-/Hybridfahrzeugen bitte die Regelung in                  A.2.6.3		     Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein
                                      A.2.2.3.9 (Aufräumungs-/Entsorgungskosten wegen                                    weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann.
                                      Akkubeschädigung) beachten, sofern Sie den Zusatz-                                 Er soll vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss
                                      baustein "oecodrive" vereinbart haben. Bei Krafträdern                             gewählt werden. Einigt sich der Ausschuss nicht über
                                      und Leichtkrafträdern bitte die Regelung in A.2.1.1 d)                             die Person des Obmanns, wird er durch das zuständige
                                      zur Schutzbekleidung beachten.                                                     Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns
                                                                                                                         muss zwischen den jeweils von den beiden Sachver-
                        Bei Fahrzeugen mit Beitragsberechnung nach Gesamtneuwert in
                                                                                                                         ständigen geschätzten Beträgen liegen.
                        der Fahrzeugversicherung
                                                                                                           A.2.6.4		     Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im
                        A.2.5.9.2     Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den
                                                                                                                         Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns
                                      Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.9.
                                                                                                                         und/oder von Ihnen zu tragen.
              				                    Liegt der versicherte Gesamtneuwert unter dem tatsäch-
                                                                                                   				                  Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den
                                      lichen Gesamtneuwert des Fahrzeugs nach A.2.1.3
                                                                                                                         Rechtsweg zu beschreiten.
                                      Absatz 2, leisten wir nur eine Entschädigung, die in
                                      dem entsprechenden Verhältnis zueinander gekürzt             A.2.7   Fälligkeit unserer Zahlung
                                      wird.                                                                A.2.7.1		     Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der
              				                    Hinweis: Bei Trikes und Quads bitte die Regelung in                                Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese
                                      A.2.1.1 d) zur Schutzbekleidung beachten. Bei der                                  spätestens innerhalb von zwei Wochen.
                                      Betrachtung von versichertem zu tatsächlichem Ge-                    A.2.7.2		     Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die
                                      samtneuwert des Fahrzeugs wird die Schutzbekleidung                                Entschädigung verlangen, wenn
                                      nicht berücksichtigt.
                                                                                                   				                        wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und
              A.2.5.10 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile                               				                        sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb
                        Was wir nicht ersetzen                                                                                  eines Monats nach Schadenanzeige feststellen
                                                                                                                                lässt.
                        A.2.5.10.1    Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen,
                                      Alterungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht er-                A.2.7.3		     Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzu-
                                      setzt werden Fahrzeugabstellungskosten, Kosten für                                 warten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen
                                      die Lagerung im Wassercontainer, Kosten für die Zu-                                wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines
                                      standsdiagnostik (z. B. Restkapazitätsprüfung).                                    Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen
                                                                                                                         Schadenanzeige.
              				                    Folgeschäden wie der Verlust von Treibstoff, im Antriebs-
                                      Akkumulator gespeicherte Energie und Betriebsmitteln         A.2.8   Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern,
                                      (z. B. Öl, Kühlflüssigkeit) werden nicht ersetzt; bei Pkw            wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
                                      gilt dies jedoch nur für den Verlust von Treibstoffen oder           Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und
                                      im Antriebs-Akkumulator gespeicherte Energie (siehe                  kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person
                                      hierzu auch A.2.5.4.4).                                              unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbei-
              				                    Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Wert-                führung des Schadens nicht zurück.
                                      minderung, Zulassungskosten, Überführungskosten,                     Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens
                                      Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines                 berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der
                                      Mietfahrzeugs.                                                       Schwere des Verschuldens entspricht. Hierbei gilt A.2.9.1 entspre-
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              				                    Hinweis: Bei Pkw im Tarif Premium und Wohnmobilen                    chend. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häus-
                                      bitte die Regelungen in A.2.2.2.7 b) zu den Über-                    licher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob
                                      führungs-/Zulassungskosten beachten, sofern Sie                      fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
                                      den Zusatzbaustein "VollkaskoPlus" vereinbart haben.                 Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt,
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                                      Bei Elektro-/Hybrid-Fahrzeugen bitte die Regelun-                    unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern.
                                      gen in A.2.2.3.10 bis A.2.2.3.12 zu den Fahrzeugab-                  Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der
                                      stellungskosten, Lagerung im Wassercontainer und                     Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte
                                      Kosten für Zustandsdiagnostik beachten, sofern Sie                   Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbei-
                                      den Zusatzbaustein "oecodrive" vereinbart haben.                     führt.

[Seite 22]
              A.2.9     Was ist nicht versichert?                                               		          Pkw,
                        Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit                                        		          Wohnmobile bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, bis 3,20 m Höhe
                        A.2.9.1		    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie                   und bis 10 m Länge (einschließlich Ladung sowie An-/Aufbau-
                                     vorsätzlich herbeiführen.                                               ten),
                                                                                                		          Lkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.
              				           Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens
                             verzichten wir Ihnen gegenüber darauf, unsere Leistung                      Versichert sind:
                             in einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden                           das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug,
                             Verhältnis zu kürzen. Dieser Verzicht gilt nicht                               mitgeführtes Gepäck,
              				  bei grob fahrlässiger Ermöglichung der Entwen-                             		          ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck-, Boots- oder Motorrad-
                                   dung des Fahrzeugs oder seiner Teile oder                                 anhänger (Transport von Booten oder Motorrädern zu privaten
              				  bei Herbeiführung des Versicherungsfalles infolge                                       Zwecken) mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als
                                   Genusses alkoholischer Getränke oder anderer                              100 cm Abstand gelten als eine Achse), bei Lkw bis 3,5 t zu-
                                   berauschender Mittel.                                                     lässigem Gesamtgewicht ein mitgeführter Anhänger bis 3,5 t
                Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten                                                  zulässigem Gesamtgewicht,
                        A.2.9.2		    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem       		          Ladung, die von dem Fahrzeug/Anhänger mitgeführt wird.
                                     Gebrauch des Fahrzeugs bei                                          Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die
                                                                                                         MobilPlusversicherung abgeschlossen haben.
              				                       behördlich genehmigten Motorsportveranstaltun-
                                          gen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich        A.4.4    In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
                                          Rennen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten,                 Versicherungsschutz in Europa und in der EU
                                          Tests und Demonstrationen,
                                                                                                         A.4.4.1		     Sie haben mit der MobilPlusversicherung Versiche-
              					                       (Rennen = Fahrtveranstaltungen, bei denen es                                 rungsschutz in den geographischen Grenzen Europas
                                          auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-                                sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Gel-
                                          kommt),                                                                      tungsbereich der Europäischen Union gehören.
              				                       nicht genehmigten Motorsportveranstaltungen                    Internationale Versicherungskarte
                                          oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Rennen,
                                                                                                         A.4.4.2		     Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte
                                          Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, Tests
                                                                                                                       (ehemalige "Grüne Karte") ausgehändigt, gilt: Ihr Ver-
                                          und Demonstrationen,
                                                                                                                       sicherungsschutz in der MobilPlusversicherung er-
                                         Veranstaltungen mit "motorsportlichem Charakter"                             streckt sich auch auf die dort genannten nichteuropä-
                                          (z. B. Drift- oder Sportfahrertrainings) sowie                               ischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht
              				                       jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen,                              durchgestrichen sind.
                                          nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewidme-
                                                                                                A.4.5    Hilfe bei Panne oder Unfall
                                          ten Motorsportrennstrecken (z. B. Nürburgring,
                                                                                                         Als Panne gilt jeder Brems-, Betriebs- und Bruchschaden. Zusätz-
                                          Hockenheimring, Salzburgring), Rundkursen oder
                                          Rundstrecken mit ähnlichem Charakter.                          lich gilt bei Elektrofahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte
                                                                                                         Entladung des Antriebs-Akkumulators als Panne. Ein Antriebs-Akku-
              				                   Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden aus                  mulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und
                                     dem Gebrauch des Fahrzeugs bei                                      dient zum Antrieb Ihres Elektrofahrzeugs.
              				                       Fahrsicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien                  Unfall ist jedes unmittelbar von außen, plötzlich mit mechanischer
                                          (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) und                   Gewalt einwirkende Ereignis.
              				 touristischen Ausfahrten                                                             Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall
              					(Gleichmäßigkeits-, Geschicklichkeits- oder Orien-                                    die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir nachfolgen-
                    tierungsfahrten, bei denen jeweils keine "Fahrerli-                                  de Leistungen. Handelt es sich bei einem Elektrofahrzeug um eine
                    zenz", z. B. vom Deutschen Motor Sport Bund e. V.,                                   Panne aufgrund des entladenen Antriebsakkus, gelten die Leistungen
                    vorausgesetzt wird und bei denen eine Wertung                                        in A.4.5.1 bis A.4.5.3.
                    der höchsten Geschwindigkeit kein entscheidender                                     Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
                    Faktor ist.)
                                                                                                         A.4.5.1		     Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereit-
                        Reifenschäden
                                                                                                                       schaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahr-
                        A.2.9.3		    Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte                                  zeug.
                                     oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifen-
                                                                                                				 Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten
                                     schäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereig-
                                                                                                     einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführ-
                                     nis gleichzeitig andere unter den Schutz der Fahr-
                                                                                                     ten und verwendeten Kleinteile
                                     zeugversicherung fallende Schäden am Fahrzeug ver-
                                     ursacht wurden.                                            				 a) unbegrenzt,
                        Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Staatsgewalt            					     wenn Sie oder eine mitversicherte Person den
                                                                                                          Schadenfall nach Eintritt des Schadenereignisses
                        A.2.9.4		    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die
                                                                                                          sofort telefonisch unserer Notrufnummer melden
                                     durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder
                                                                                                          und ausschließlich uns mit der Organisation der
                                     Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittel-
                                                                                                          Leistung beauftragen;
                                     bar verursacht werden.
                                                                                                				 b) bis zu folgenden Höchstbeträgen, wenn Sie die
              				                  Hinweis: Der Ausschluss "Erdbeben" gilt nicht für die in              Pannenhilfe an der Schadenstelle selbst organi-
                                    A.2.2.1.8 genannten Fahrzeugarten (Pkw-Verträge im                    sieren
                                    Tarif Premium, Krafträder, Leichtkrafträder, Klein-kraft-
                                    räder, Trikes, Quads, Wohnmobile, Lkw, Zug-         ma-     					                150 € für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder,
                                    schinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, An-hänger).                            Trikes, Quads,
                        Schäden durch Kernenergie                                               					 200 € für Wohnmobile sowie Lkw bis 3,5 t
                                                                                                                      zulässigem Gesamtgewicht.
                        A.2.9.5		    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
                                                                                                  Abschleppen des Fahrzeugs
                                     Kernenergie.
                                                                                                         A.4.5.2		     Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder
              A.3       entfällt                                                                                       fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Ab-
              A.4       MobilPlusversicherung – Hilfe für unterwegs als Service                                        schleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck
                                                                                                                       und die beförderte Ladung mit ein.
                        oder Kostenerstattung
                                                                                                				 Wir übernehmen die Kosten für das Abschleppen und
              A.4.1     Was ist versichert?                                                          notwendiger vorbereitender Arbeiten
                        Wir erbringen nach Eintritt der in A.4.5 bis A.4.8 genannten Scha-      				 a) unbegrenzt,
                        denereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als         					    wenn Sie oder eine mitversicherte Person den
                        Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im                     Schadenfall nach Eintritt des Schadenereignisses
                        Rahmen dieser Bedingungen.                                                       sofort telefonisch unserer Notrufnummer melden
22/56


                                                                                                         und ausschließlich uns mit der Organisation der
              A.4.2     Wer ist versichert?
                                                                                                         Leistung beauftragen;
                        Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die
                                                                                                				 b) bis zu folgenden Höchstbeträgen, wenn Sie das
                        berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt
                                                                                                         Abschleppen selbst organisieren
                        ist.
K-6-2024-10


                                                                                                					 200 € bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern,
              A.4.3     Versicherbare Fahrzeuge                                                               Trikes, Quads,
                        Versicherbare Fahrzeuge sind bei uns haftpflichtversicherte             					 250 € bei Wohnmobilen sowie Lkw bis 3,5 t
              		           Krafträder, Leichtkrafträder,                                                     zulässigem Gesamtgewicht,
              		           Trikes, Quads,                                                      					 300 € bei Elektrofahrzeugen (Pkw, Krafträder,

[Seite 23]
                                              Leichtkrafträder, Trikes, Quads, Wohnmobile,                           Der Höchstbetrag beträgt insgesamt maximal 50 €.
                                              Lkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht).         				                  Die Kosten für kurzfristige Mobilität werden nicht auf
              				                   Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs                                andere Leistungen in A.4.5 bis A.4.8 angerechnet.
                                     entstandenen Kosten (gemäß A.4.5.1 b)) werden auf
                                     die unter b) genannten Höchstbeträge jeweils ange-        A.4.6   Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab
                                     rechnet.                                                          50 km Entfernung
                       Fahrzeugtransport zur nächstgelegenen Ladestation (Elektrofahrzeug)             Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs er-
                                                                                                       bringen wir nachfolgende Leistungen unter den Voraussetzungen,
                       A.4.5.3		     Kann ein Elektrofahrzeug mit entladenem Antriebs-                 dass
                                     Akkumulator an der Schadenstelle nicht wieder fahrbe-
                                                                                               		           die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km
                                     reit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen
                                                                                                             Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt
                                     des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Ladestation. Dies
                                                                                                             ist und
                                     schließt das Gepäck und die beförderte Ladung mit ein.
                                                                                               		           das Fahrzeug am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht
              				                   Voraussetzung ist, dass der Antriebs-Akkumulator nicht                  werden kann oder es gestohlen worden ist.
                                     vorsätzlich entladen wurde.
                                                                        		                             Bei Elektrofahrzeugen gilt die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entla-
              				 Wir übernehmen die Kosten für das Abschleppen zur                                   dung des Antriebs-Akkumulators als Panne. Ein Antriebs-Akkumulator
                   nächstgelegenen Ladestation (inklusive notwendiger                                  ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient
                   vorbereitender Arbeiten)                                                            zum Antrieb Ihres Elektrofahrzeugs.
              				 a) unbegrenzt,                                       		                             Handelt es sich bei einem Elektrofahrzeug um eine Panne aufgrund
              					    wenn Sie oder eine mitversicherte Person den                                    des entladenen Antriebsakkus, gilt ausschließlich die Leistung in
                       Schadenfall nach Eintritt des Schadenereignisses                                A.4.6.5.
                       sofort telefonisch unserer Notrufnummer melden                                  Weiter- oder Rückfahrt (-flug)
                       und ausschließlich uns mit der Organisation der
                                                                           A.4.6.1		                                 Folgende Fahrtkosten werden erstattet:
                       Leistung beauftragen;
                                                                        				                                         a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen
              				 b) bis zu 300 €, wenn Sie das Abschleppen selbst
                                                                                                                         Wohnsitz in Deutschland oder
                       organisieren.
                                                                        				                                         b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch
              					    Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs
                                                                                                                         höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach
                       entstandenen Kosten (gemäß A.4.5.1 b)) werden
                                                                                                                         A.4.4 und
                       auf den unter b) genannten Höchstbetrag ange-
                       rechnet.		                                       				                                         c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen
                                                                                                                         Wohnsitz in Deutschland,
                       Bergen des Fahrzeugs
                                                                                               				                  d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohn-
                       A.4.5.4		    Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen                                   sitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das
                                    wir für die Bergung des Fahrzeugs. Das schließt das                                  Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht worden
                                    Gepäck und die beförderte Ladung mit ein. Wir über-                                  ist.
                                    nehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der
                                                                                               				                  Die Erstattung der tatsächlich angefallenen und nach-
                                    Höchstbetrag für die gesamten Bergungsleistungen
                                                                                                                     gewiesenen Kosten erfolgt bei einer einfachen Ent-
                                    (für Fahrzeug, Gepäck und Ladung) beläuft sich für
                                                                                                                     fernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der
                                    Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf 2.500 €.
                                                                                                                     Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen. Bei
                       Weiter- oder Rückfahrt (-flug) bei Unfall                                                     größerer Entfernung werden diese bis zur Höhe der
                       A.4.5.5		     Folgende Fahrtkosten erstatten wir, wenn das versicher-                         Kosten eines Linienflugs (economy class) einschließ-
                                     te Fahrzeug nach einem Unfall nicht fahrbereit ist und                          lich Zuschlägen übernommen.
                                     am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht werden              Übernachtung
                                     kann:
                                                                                                       A.4.6.2		    Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung
              				                   a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen
                                                                                                                    einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die
                                         Wohnsitz in Deutschland oder
                                                                                                                    Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie
              				                   b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, je-                            die Leistung Weiter- oder Rückfahrt (-flug) nach
                                         doch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs                              A.4.6.1 in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Über-
                                         nach A.4.4 und                                                             nachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit
              				                   c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen                               zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere
                                         Wohnsitz in Deutschland,                                                   Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis
              				                   d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen                                 höchstens 80 € je Übernachtung und Person.
                                         Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn                Mietwagen (für Selbstfahrer)
                                         das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht wor-
                                                                                                       A.4.6.3		     Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzu-
                                         den ist.                                                                    mieten; bei Elektrofahrzeugen mit der Besonderheit,
              				                   Die Erstattung der tatsächlich angefallenen und nach-                           dass es sich um ein (Ersatz)Fahrzeug mit einem Ver-
                                     gewiesenen Kosten erfolgt bei einer einfachen Ent-                              brennungsmotor handeln kann.
                                     fernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der       				                  Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens (einschließ-
                                     Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei                             lich der Gebühren für Winterbereifung, Notdienst, Zu-
                                     größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines                               stellkosten), bis Ihnen das versicherte Fahrzeug wieder
                                     Linienflugs (economy class) einschließlich Zuschlägen.                          fahrbereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass
                       Mietwagen (für Selbstfahrer) bei Unfall                                                       Sie weder die Leistung Weiter- oder Rückfahrt (-flug)
                       A.4.5.6		     Wir helfen Ihnen nach einem Unfall, ein gleichwertiges                          nach A.4.6.1 noch Übernachtung nach A.4.6.2 in An-
                                     Fahrzeug anzumieten; bei Elektrofahrzeugen mit der                              spruch genommen haben.
                                     Besonderheit, dass es sich um ein (Ersatz)Fahrzeug        				 Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal
                                     mit einem Verbrennungsmotor handeln kann.                 				  75 € pro Tag bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern,
              				 Anstelle der Leistung Weiter- oder Rückfahrt (-flug) nach                             Trikes oder Quads,
                   A.4.5.5 übernehmen wir die Kosten des Mietwagens                            				  100 € pro Tag bei Wohnmobilen oder Lkw bis 3,5 t
                   (einschließlich der Gebühren für Winterbereifung, Not-                                zulässigem Gesamtgewicht.
                   dienst, Zustellkosten), bis Ihnen das versicherte Fahr-                     				                  Eine für die Aushändigung des Mietwagens geforderte
                   zeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir zahlen                                            Kaution übernehmen wir nicht.
                   jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens
                                                                                                       Fahrzeugunterstellung bei Reparaturschäden
              				  75 € pro Tag bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern,
                        Trikes oder Quads,                                                             A.4.6.4		     Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Un-
              				  100 € pro Tag bei Wohnmobilen oder Lkw bis 3,5 t                                                fall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
                        zulässigem Gesamtgewicht.                                                                    oder bis zur Durchführung des Transportes zu einer
                                                                                                                     Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei
              				                   Eine für die Aushändigung des Mietwagens geforderte                             behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden
                                     Kaution übernehmen wir nicht.                                                   Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
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              				                   Hinweis: Bei einem Unfall des Fahrzeugs, der mehr                 Fahrzeugtransport zur nächstgelegenen Ladestation (Elektrofahrzeug)
                                     als 50 km von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt ge-
                                     schieht, beachten Sie die Regelungen unter A.4.6.3.               A.4.6.5		     Kann ein Elektrofahrzeug mit entladenem Antriebs-Ak-
                                                                                                                     kumulator an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit
                       Kurzfristige Mobilität bei Panne, Unfall                                                      gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des
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                       A.4.5.7		     Wenn das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder                             Fahrzeugs zur nächstgelegenen Ladestation. Dies
                                     fahrbereit gemacht werden kann, gilt: Wir übernehmen                            schließt das Gepäck und die beförderte Ladung mit
                                     nachgewiesene Kosten für die Nutzung öffentlicher                               ein.
                                     Verkehrsmittel sowie für Taxi oder Car-/Fahrrad-Sharing   				                  Voraussetzung ist, dass der Antriebs-Akkumulator
                                     in den auf das Schadenereignis folgenden sieben Tagen.                          nicht vorsätzlich entladen wurde.

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              				 Wir übernehmen die Kosten für das Abschleppen zur                           A.4.8.1		 Bei Panne und Unfall:
                   nächstgelegenen Ladestation (inklusive notwendiger                        				Ersatzteilversand
                   vorbereitender Arbeiten)                                                  				        a)		Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der
              				 a) unbegrenzt,                                                                            Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem aus-
              					    wenn Sie oder eine mitversicherte Person den                                          ländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht
                       Schadenfall nach Eintritt des Schadenereignisses                                      beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese
                       sofort telefonisch unserer Notrufnummer melden                                        auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir über-
                       und ausschließlich uns mit der Organisation der                                       nehmen alle entstehenden Versandkosten.
                       Leistung beauftragen;                                                 				Fahrzeugtransport zu einer Werkstatt
              				 b) bis zu 300 €, wenn Sie das Abschleppen selbst                          				        b) Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu
                       organisieren.                                                                         einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch
                                                                                                             entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rück-
              				                 Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs
                                                                                                             transportkosten an Ihren ständigen Wohnsitz,
                                   entstandenen Kosten (gemäß A.4.5.1 b)) werden auf                         wenn
                                   den unter b) genannten Höchstbetrag angerechnet.
                                                                                             					 das Fahrzeug an einem ausländischen
              A.4.7   Zusätzliche Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf                                    Schadenort oder in dessen Nähe nicht inner-
                      einer Reise                                                                                 halb von drei Werktagen fahrbereit gemacht
                      Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Voraus-                                werden kann und
                      setzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug          					 die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht
                                                                                                                  höher sind als der Kaufpreis für ein gleich-
              		         Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken
                                                                                                                  wertiges gebrauchtes Fahrzeug.
                          oder der Fahrer stirbt und
                                                                                             				Mietwagen (für Selbstfahrer)
              		         dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von
                          Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist.              				        c) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug an-
                                                                                                             zumieten; bei Elektrofahrzeugen mit der Besonder-
                      Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits
                                                                                                             heit, dass es sich um ein (Ersatz)Fahrzeug mit
                      innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig
                                                                                                             einem Verbrennungsmotor handeln kann.
                      oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
                                                                                             					           Wenn das versicherte Fahrzeug am Schadentag
                      Hinweis: Die in A.4.7 genannten Leistungen sind unabhängig von
                                                                                                             nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann,
                      einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl des versicherten
                                                                                                             übernehmen wir anstelle der Leistung Weiter- oder
                      Fahrzeugs.
                                                                                                             Rückfahrt (-flug) nach A.4.6.1 oder Übernachtung
                      Krankenrücktransport                                                                   nach A.4.6.2 die Kosten des Mietwagens (ein-
                      A.4.7.1		   Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge                         schließlich der Gebühren für Winterbereifung,
                                  Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurück-                             Notdienst, Zustellkosten) für die Fahrt zu Ihrem
                                  transportiert werden, sorgen wir für die Durchführung                      ständigen Wohnsitz bis zu 800 € unabhängig von
                                  des Rücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten.                          der Anzahl der Tage. Eine für die Aushändigung
                                  Art und Zeitpunkt des Rücktransportes müssen medi-                         des Mietwagens geforderte Kaution übernehmen
                                  zinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich                     wir nicht.
                                  auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen         				Fahrzeugverzollung und -verschrottung
                                  Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorge-          				        d) Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Aus-
                                  schrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem                         land verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung.
                                  übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehen-                        Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfah-
                                  den Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch                         rensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrages
                                  die Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf                          und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug
                                  höchstens drei Übernachtungen bis zu je 80 € pro                           verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden,
                                  Person und Nacht.                                                          übernehmen wir die Verschrottungskosten.
                      Rückholung von Kindern                                                   A.4.8.2		 Bei Fahrzeugdiebstahl:
                      A.4.7.2
                  Wir sorgen für die Abholung und Rückfahrt mitreisender                     				Ersatzteilversand
                  minderjähriger Kinder mit einer Begleitperson zu ihrem                     				        a) Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl
                  ständigen Wohnsitz, wenn                                                                   im Ausland wieder aufgefunden und können Er-
              				 der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und                                                  satzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereit-
              				 die Kinder weder von Ihnen noch von einem ande-                                          schaft des Fahrzeugs an einem ausländischen
                       ren Insassen betreut werden können.                                                   Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft
                                                                                                             werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf
              				                 Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.                         schnellstmöglichem Wege erhalten, und über-
                                   Wir erstatten dabei die tatsächlich angefallenen und                      nehmen alle entstehenden Versandkosten.
                                   nachgewiesenen Kosten bei einer einfachen Entfer-         				Fahrzeugunterstellung
                                   nung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der
                                                                                             				        b) Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeug-
                                   Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei
                                                                                                             unterstellung, wenn das gestohlene Fahrzeug
                                   größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines
                                   Linienflugs (economy class) einschließlich Zuschlägen.    					 nach dem Diebstahl im Ausland wieder auf-
                                                                                                                  gefunden wird und
                      Fahrzeugabholung
                                                                                             					 bis zur Durchführung des Rücktransportes
                      A.4.7.3
                   Wir sorgen für die Rückführung des versicherten Fahr-                                          oder der Verzollung und/oder Verschrottung
                   zeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn                                                        untergestellt werden muss.
              				 der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt                     					           Wir übernehmen die Kosten höchstens für zwei
                        und                                                                                  Wochen.
              				 das Fahrzeug weder von ihm noch von einem In-                            				Mietwagen (für Selbstfahrer)
                        sassen zurückgefahren werden kann.                                   				        c) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug
              				 Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.                                         anzumieten; bei Elektrofahrzeugen mit der Be-
              				                 Veranlassen Sie die Rückführung selbst, erhalten Sie                      sonderheit, dass es sich um ein (Ersatz) Fahr-
                                   als Kostenersatz 0,40 € je Kilometer zwischen Ihrem                       zeug mit einem Verbrennungsmotor handeln
                                   Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir                       kann.
                                   in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten In-   					           Wenn das versicherte Fahrzeug am Schadentag
                                   sassen entstehenden und durch den Fahrerausfall be-                       nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann,
                                   dingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt                    übernehmen wir anstelle der Leistung Weiter- oder
                                   auf drei Übernachtungen bis zu je 80 € pro Person und                     Rückfahrt (-flug) nach A.4.6.1 oder Übernachtung
                                   Nacht.                                                                    nach A.4.6.2 die Kosten des Mietwagens (ein-
                                                                                                             schließlich der Gebühren für Winterbereifung,
                      Was versteht man unter einer Reise?                                                    Notdienst, Zustellkosten) für die Fahrt zu Ihrem
                      A.4.7.4		    Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohn-                      ständigen Wohnsitz bis zu 800 € unabhängig von
24/56


                                   sitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs                       der Anzahl der Tage. Eine für die Aushändigung
                                   Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in                        des Mietwagens geforderte Kaution übernehmen
                                   Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind                          wir nicht.
                                   und sich überwiegend aufhalten.                           				Fahrzeugverzollung und -verschrottung
K-6-2024-10


                                                                                             				        d) Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Aus-
              A.4.8   Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
                                                                                                             land verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung.
                      Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich                     Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfah-
                      nach A.4.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von                       rensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrages und
                      Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir                    sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug – auf-
                      zusätzlich folgende Leistungen:                                                        grund eines Unfalls im Zusammenhang mit dem

[Seite 25]
                                         Fahrzeugdiebstahl – verschrotten, um die Verzol-               Schäden durch Kernenergie
                                         lung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrot-               A.4.9.4		    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
                                         tungskosten.                                                                Kernenergie.
                        A.4.8.3		    Im Todesfall:
                                                                                               A.4.10   Anrechnung ersparter Aufwendungen
              				Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten
                                                                                                        Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne
                  Fahrzeug im Ausland sorgen wir nach Abstimmung
                                                                                                        das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese
                  mit den Angehörigen
                                                                                                        von unserer Zahlung abziehen.
              				 für die Bestattung im Ausland oder
              				 für die Überführung nach Deutschland.                                      A.4.11   Verpflichtung Dritter (Subsidiarität)
              				                   Wir übernehmen hierfür die Kosten. Für den Fall der                A.4.11.1		   Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber
                                     Bestattung im Ausland übernehmen wir die hierdurch                              aufgrund eines Vertrages oder einer Mitgliedschaft in
                                     entstehenden Kosten bis zu 5.200 €.                                             einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe
                                                                                                                     verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leis-
              				                   Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten                         tungsverpflichtungen vor.
                                     Person.
                                                                                                        A.4.11.2		   Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis aller-
                        A.4.8.4		    Hilfeleistung in besonderen Notfällen – unabhängig                              dings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber abwei-
                                     von Panne/Unfall/Diebstahl (z. B. unvorhergesehene                              chend von A.4.11.1 zur Leistung verpflichtet.
                                     Naturkatastrophen)
              				Geraten Sie auf einer Reise im Ausland unvorherge-                           A.5      Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer verletzt
                  sehen in eine besondere Notlage,                                                      oder getötet wird
              				 die in A.4.6 bis A.4.8 der AKB nicht geregelt ist (auch                    A.5.1    Was ist versichert?
                      unabhängig von Panne/Unfall/Diebstahl) und
                                                                                                        A.5.1.1		    Versichert sind Personenschäden des berechtigten
              				 zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um einen
                                                                                                                     Fahrers, die dadurch entstehen, dass er durch einen
                      erheblichen Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr                                              Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt
                      Vermögen zu vermeiden,                                                                         oder getötet wird.
              				                   veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen und          				                  Sofern Dritte zur Leistung verpflichtet sind, gelten die
                                     übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu                             Regelungen unter A.5.5.4 zur Subsidiarität und Ab-
                                     300 € je Schadenfall.                                                           tretung.
              				                   Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlecht-               A.5.1.2		    Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich
                                     erfüllung von Verträgen, die Sie abgeschlossen haben,                           von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Un-
                                     sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten er-                               fallereignis) beim Lenken des versicherten Fahrzeugs
                                     statten wir nicht.                                                              unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung oder den Tod
              A.4.9     Was ist nicht versichert?                                                                    erleidet.
                        Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit                                       				                  Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z. B. nicht das Ein-
                                                                                                                     und Aussteigen oder das Be- und Entladen.
                        A.4.9.1		    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
                                     vorsätzlich herbeiführen.                                 A.5.2    Wer ist versichert?
              				           Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens                           Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter
                             verzichten wir Ihnen gegenüber darauf, unsere Leistung                     Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsbe-
                             in einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden                       rechtigten das Fahrzeug lenkt.
                             Verhältnis zu kürzen. Dieser Verzicht gilt nicht                           Der berechtigte Fahrer kann Ansprüche aus dem Versicherungsver-
              				  bei grob fahrlässiger Ermöglichung der Entwendung                                  trag selbstständig gegen uns erheben.
                                   des Fahrzeugs oder seiner Teile oder
                                                                                               A.5.3    Versicherbare Fahrzeuge
              				  bei Herbeiführung des Versicherungsfalles infolge
                                                                                                        Die Fahrerschutzversicherung können Sie nur gemeinsam mit
                                   Genusses alkoholischer Getränke oder anderer
                                                                                                        einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für folgende Fahrzeug-
                                   berauschender Mittel.
                                                                                                        arten abschließen: Pkw, Wohnmobile, jeweils im Werkverkehr einge-
                Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
                                                                                                        setzte Lkw und Zugmaschinen sowie landwirtschaftliche Zugma-
                        A.4.9.2		    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem               schinen.
                                     Gebrauch des Fahrzeugs bei                                         Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die Fahrer-
              				    behördlich genehmigten Motorsportveranstaltun-                                   schutzversicherung abgeschlossen haben.
                       gen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich
                       Rennen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten,
                                                                                               A.5.4    In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
                       Tests und Demonstrationen,                                                       In der Fahrerschutzversicherung besteht Versicherungsschutz in
                                                                                                        den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäi-
              					    (Rennen = Fahrtveranstaltungen, bei denen es
                                                                                                        schen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union
                       auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
                                                                                                        gehören.
                       kommt),
              				 nicht genehmigten Motorsportveranstaltungen                                A.5.5    Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung?
                       oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Rennen,                               Was wir ersetzen
                       Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, Tests                                     A.5.5.1		    Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden so,
                       und Demonstrationen,                                                                          als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Der
              				 Veranstaltungen mit "motorsportlichem Charakter"                                                 Umfang der Leistung richtet sich danach, was der
                       (z. B. Drift- oder Sportfahrertrainings) sowie                                                Fahrer oder dessen Hinterbliebene berechtigterweise
              				 jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen,                                                  nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatz-
                       nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewid-                                                  bestimmungen des Privatrechts fordern könnten.
                       meten Motorsportrennstrecken (z. B. Nürburgring,                        				                 Hinweis: Beachten Sie hierbei die Regelungen zur Höhe
                       Hockenheimring, Salzburgring), Rundkursen oder                                               der Leistungen in A.5.5.3.
                       Rundstrecken mit ähnlichem Charakter.                                            Voraussetzung
              				Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden aus
                                                                                                        A.5.5.2		    Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung
                    dem Gebrauch des Fahrzeugs bei
                                                                                                                     ist ein unfallbedingter, stationärer Krankenhausaufent-
              				              Fahrsicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien                                       halt von mindestens drei Tagen innerhalb von sechs
                                 (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) und                                        Monaten nach dem Unfallereignis.
              				 touristischen Ausfahrten                                                   				                  Diese Voraussetzung kommt nicht zur Anwendung bei
              					(Gleichmäßigkeits-, Geschicklichkeits- oder Orien-                                                Unfällen, bei denen der Fahrer infolge des Unfallereig-
                                 tierungsfahrten, bei denen jeweils keine "Fahrerli-                                 nisses zu Tode kommt.
                                 zenz", z. B. vom Deutschen Motor Sport Bund e. V.,                     Höhe der Leistung
                                 vorausgesetzt wird und bei denen eine Wertung der
                                                                                                        A.5.5.3
                                                                                                   Wir zahlen je Schadenereignis maximal die nachfolgen-
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                                 höchsten Geschwindigkeit kein entscheidender
                                                                                                   den Entschädigungen:
                                 Faktor ist.)
                                                                                               				 Schmerzensgeld bis 200.000 €,
                Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Staatsgewalt
                                                                                               				 Verdienstausfall bis monatlich 4.000 €,
                        A.4.9.3		    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die
                                                                                               				 Unterhaltsansprüche bis monatlich 3.000 €,
                                     durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder
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                                     Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittel-       				 Haushaltsführung bis monatlich 1.000 €,
                                     bar verursacht werden.                                    				 behindertengerechter Umbau bis 200.000 €,
              				                   Hinweis: Wenn die Voraussetzungen gemäß A.4.8.4           				    Beerdigungskosten bis 7.500 € und/oder
                                     ("Hilfeleistung in besonderen Notfällen") gegeben sind,   				 sonstige vermehrte Bedürfnisse bis monatlich
                                     leisten wir auch bei Erdbeben.                                     2.000 €.

[Seite 26]
              				Die Leistung der Fahrerschutzversicherung ist je Scha-                                  Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
                  denereignis insgesamt auf die Deckungssumme be-                                         A.5.7.3		    Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des
                  schränkt, die in der für das versicherte Fahrzeug beste-                                             Fahrers durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen,
                  henden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung jeweils                                                 auch soweit diese auf schweren Nervenleiden be-
                  für eine geschädigte Person als Leistungsobergrenze                                                  ruhen, sowie durch epileptische Anfälle oder andere
                  vereinbart ist; maximal jedoch ist die Leistung auf 15                                               Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers
                  Mio. € beschränkt.                                                                                   ergreifen.
              				Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die                                				                   Versicherungsschutz besteht jedoch bei Unfällen
                  dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Scha-                                                durch Schlaganfälle und Herzinfarkte. Hierbei bleiben
                  denereignis.                                                                                         jedoch die unmittelbaren, unfallunabhängigen Gesund-
                      Vorrangige Leistungspflicht Dritter                                                              heitsschäden durch den Schlaganfall oder Herzinfarkt
                                                                                                                       von der Leistung ausgeschlossen.
                      A.5.5.4		     Wir erbringen keine Leistungen, soweit Sie gegen-
                                    über Dritten (z. B. Schädiger, Haftpflichtversicherer,                Ansprüche Dritter
                                    Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Berufs-                      A.5.7.4		    Aufgrund von gesetzlichen Regelungen übergegangene
                                    genossenschaft, Arbeitgeber) Anspruch auf Ersatz                                   Ansprüche oder eigene Ansprüche, die von anderen
                                    Ihres Schadens oder Anspruch auf deckungs- und in-                                 Versicherern, Arbeitgebern, Dienstherren, Sozialversi-
                                    haltsgleiche Leistungen haben.                                                     cherungsträgern oder Sozialhilfeträgern gegen uns
                                                                                                                       geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
              				Ausnahme: Soweit Sie einen solchen Anspruch nicht
                  erfolgversprechend durchsetzen können, leisten wir                                      Straftat
                  dennoch, wenn nachfolgende Voraussetzungen vor-                                         A.5.7.5		    Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die
                  liegen:                                                                                              dem Fahrer dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine
              				 Sie haben den Anspruch gegenüber einem ersatz-                                                     Straftat begeht oder versucht.
                       pflichtigen Dritten in Textform geltend gemacht.                                   Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
              				 Sie haben weitere zur Durchsetzung Ihres An-                                          A.5.7.6		    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
                       spruchs erforderliche Anstrengungen unternom-                                                   Gebrauch des Fahrzeugs bei
                       men, die Ihnen billigerweise zumutbar waren.
                                                                                                				                         behördlich genehmigten Motorsportveranstaltun-
              				 Sie haben Ihren Anspruch wirksam an uns abge-                                                             gen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich
                       treten.                                                                                                Rennen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten,
              				                  Hinweis: Ansprüche gegen Dritte sind nicht immer                                          Tests und Demonstrationen,
                                    wirksam abtretbar. Unter anderem können Ansprüche           					                         (Rennen = Fahrtveranstaltungen, bei denen es
                                    gegen Sozialversicherungsträger (z. B. Kranken-                                           auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
                                    kasse, Rentenversicherungsträger) häufig nicht oder                                       kommt),
                                    nur mit deren Zustimmung abgetreten werden. In              				                         nicht genehmigten Motorsportveranstaltungen
                                    diesen Fällen können wir nicht im Voraus Leistungen                                       oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Ren-
                                    erbringen, sondern erst dann, wenn abschließend                                           nen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten,
                                    geklärt ist,dass keine Ansprüche gegenüber Dritten                                        Tests und Demonstrationen,
                                    bestehen.                                                   				                         Veranstaltungen mit "motorsportlichem Charakter"
              				                  Vereinbarungen, die Sie mit Dritten über diese An-                                        (z. B. Drift- oder Sportfahrertrainings) sowie
                                    sprüche treffen (z. B. ein Abfindungsvergleich), binden     				                         jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen,
                                    uns nur, wenn wir vorher zugestimmt haben. Darüber                                        nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewid-
                                    hinaus sind wir an die Feststellung zur Höhe der Ent-                                     meten Motorsportrennstrecken (z. B. Nürburgring,
                                    schädigungsleistung, die durch Dritte getroffen wird,                                     Hockenheimring, Salzburgring), Rundkursen oder
                                    nicht gebunden.                                                                           Rundstrecken mit ähnlichem Charakter.
                                                                                                				Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden aus
              A.5.6   Fälligkeit, Zahlung für eine mitversicherte Person                            dem Gebrauch des Fahrzeugs bei
                      Fälligkeit der Leistung und Vorschusszahlung                              				 Fahrsicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien
                      A.5.6.1		     Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform           (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) und
                                    zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere            				 touristischen Ausfahrten
                                    Leistungspflicht anerkennen. Die Frist beginnt, wenn        					(Gleichmäßigkeits-, Geschicklichkeits- oder Orien-
                                    uns Ihr Leistungsantrag und die zu dessen Beurteilung                          tierungsfahrten, bei denen jeweils keine "Fahrerli-
                                    erforderlichen Unterlagen vorliegen.                                           zenz", z. B. vom Deutschen Motor Sport Bund e. V.,
              				                  Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit                            vorausgesetzt wird und bei denen eine Wertung der
                                    Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir inner-                         höchsten Geschwindigkeit kein entscheidender
                                    halb von zwei Wochen.                                                          Faktor ist.)
                                                                                                  Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats-
              				                  Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde
                                                                                                  gewalt
                                    nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemes-
                                    sene Vorschüsse.                                                      A.5.7.7		   Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die
                                                                                                                      durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder
                      Zahlung für eine mitversicherte Person
                                                                                                                      Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittel-
                      A.5.6.2		     Sie als Versicherungsnehmer können unsere Zah-                                    bar verursacht werden.
                                    lung für eine mitversicherte Person an Sie selbst nur                 Schäden durch Kernenergie
                                    mit Zustimmung der mitversicherten Person verlan-
                                                                                                          A.5.7.8		    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
                                    gen.
                                                                                                                       Kernenergie.
              A.5.7   Was ist nicht versichert?                                                           Sicherheitsgurt
                      Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit                                                    A.5.7.9		    Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer zum
                      A.5.7.1		     Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der                              Unfallzeitpunkt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat,
                                    Fahrer vorsätzlich herbeiführt.                                                    es sei denn, es handelt sich um eine nach der Straßen-
                                                                                                                       verkehrsordnung zulässige Ausnahme.
                      A.5.7.2		     Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens
                                    verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der                   Unfälle außerhalb des Fahrzeugs, Ein-/Aussteigen, Be-/Entladen
                                    Schwere des Verhaltens des Fahrers entsprechenden                     A.5.7.10		   Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle des
                                    Verhältnis zu kürzen.                                                              Fahrers nach Verlassen des Fahrzeugs. Gleiches gilt
              				                  Wir sind jedoch von der Verpflichtung zur Leistung frei,                           für Unfälle beim Ein-/Aussteigen und/oder beim Be-/
                                    wenn der Fahrer das Kraftfahrzeug mit einer Atem-                                  Entladen des Fahrzeugs.
                                    alkoholkonzentration von 0,5 mg/l oder mehr oder mit                  Rechtsverfolgungskosten
                                    einer Alkoholmenge im Körper geführt hat, die zu                      A.5.7.11		   Rechtsanwaltskosten sind nicht Gegenstand der Fah-
26/56


                                    einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration                                  rerschutzversicherung. Diese zahlen wir nur in den
                                    führt, oder andere berauschende Mittel – gleich in wel-                            Fällen, in denen wir schuldhaft unsere Vertragspflichten
                                    cher Menge – zu sich genommen hat. Auf eine Ursäch-                                verletzt haben sollten.
                                    lichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalles kommt               Vertragliche Ansprüche
K-6-2024-10


                                    es dabei nicht an.
                                                                                                          A.5.7.12		   Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, so-
              				                  Bei einer Atemalkoholkonzentration von weniger als                                 weit sie aufgrund Vertrages oder besonderer Zusage
                                    0,5 mg/l sind wir von der Verpflichtung zur Leistung                               über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht nach dem
                                    frei, wenn die Alkoholisierung ursächlich für die Her-                             deutschen Recht der unerlaubten Handlung hinaus-
                                    beiführung des Versicherungsfalles war.                                            gehen.

[Seite 27]
              A.6     Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-recht-                  A.6.6   Was ist nicht versichert?
                      liche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz                                  Vorsatz, Schäden durch Kernenergie
              A.6.1   Was ist versichert?                                                            A.6.6.1		  Die Regelungen A.1.5.1 (Vorsatz) und A.1.5.9 (Kern-
                                                                                                                energie) gelten entsprechend.
                      Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt
                                                                                                     Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Umwelt-
                      A.6.1.1		    Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen             schäden
                                   zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Um-
                                   weltschadensgesetz (USchadG) frei. Voraussetzung                  A.6.6.2		   Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbe-
                                   ist, dass diese durch einen Unfall, eine Panne oder                           dingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf ge-
                                                                                                                 nommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.
                                   eine plötzliche und unfallartige Störung des bestim-
                                   mungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Be-                         Ausbringungsschäden
                                   triebsstörung) verursacht worden sind.                            A.6.6.3		   Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung,
              				                 Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind An-                                  Verwendung oder Freisetzung beispielsweise von Klär-
                                   sprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltscha-                               schlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzen-
                                   densgesetzes bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-                       schutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln
                                   bestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend ge-                           resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn
                                                                                                                 diese Stoffe beispielsweise durch plötzliche und unfallar-
                                   macht werden können.
                                                                                                                 tige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt
              				                Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die                          in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschlä-
                                  Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt.                                 ge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere
                      Begründete und unbegründete Ansprüche                                                      Grundstücke abdriften.
                      A.6.1.2		    Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensge-                     Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen
                                   setz begründet, leisten wir Ersatz in Geld.                       A.6.6.4		     Nicht versichert sind Schäden, die durch Verstöße
                      A.6.1.3		   Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensge-                                    gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Verord-
                                  setz unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten                             nungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen
                                  ab. Dies gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach                           entstehen.
                                  unbegründet sind.                                                  Vertragliche Ansprüche
                      Regulierungsvollmacht                                                          A.6.6.5		    Nicht versichert sind Ansprüche, die auf Grund ver-
                      A.6.1.4		    Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des                           traglicher Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetz-
                                   Schadens zweckmäßig erscheinenden Erklärungen                                  liche Verpflichtung hinausgehen.
                                   im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.                     Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
                                   Dies schließt Erklärungen zur Abwehr unberechtigter               A.6.6.6		     Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus
                                   Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen sons-                              dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsport-
                                   tigen Dritten ein.                                                              veranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließ-
              				                 Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwal-                            lich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und
                                   tungsverfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir                         Demonstrationen, wenn
                                   zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Wir    				    das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten
                                   führen das Verwaltungsverfahren oder den Rechts-                   Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht
                                   streit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.                           wird und
                                                                                             				 für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor-
              A.6.2   Wer ist versichert?                                                             sporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des
                      Der Schutz der Kfz-Umweltschadenversicherung gilt für Sie und für               § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
                      folgende Personen (mitversicherte Personen):                           				 Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.2
              		          den Halter des Fahrzeugs,                                              und D.1.2.3.
              		          den Eigentümer des Fahrzeugs,
                                                                                             A.7     Ausland-SchadenPlus-Versicherung – besonderer Schutz
              		          den Fahrer des Fahrzeugs,
                                                                                                     bei einem Verkehrsunfall im Ausland
              		          die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahr-
                           funktion,                                                         A.7.1   Was ist versichert?
              		          den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit              Verkehrsunfall
                           Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner               A.7.1.1		     Erleiden Sie mit dem im Vertrag bezeichneten Fahr-
                           Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht                            zeug im Ausland einen Unfall, bei dem ein im Ausland
                           nur gelegentlich begleitet,                                                             versicherungspflichtiges und zugelassenes Kraftfahr-
              		          Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn                             zeug beteiligt ist und für den der Unfallgegner eintritts-
                           das versicherte Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche                           pflichtig ist, ersetzen wir Ihren Personen- und Sach-
                           Zwecke gebraucht wird,                                                                  schaden, soweit der Unfallgegner ersatzpflichtig ist.
              		          den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhält-                              Sie werden so behandelt, als ob der Unfallgegner bei
                           nisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs                         uns eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung hätte.
                           tätig ist,                                                        				                  Für die Beurteilung der Haftung gilt das Recht des Un-
              		          den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht für                             falllandes.
                           Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, den Beifahrer und           				                Die Höhe der Entschädigungsleistung richtet sich nach
                           Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs.                        deutschem Recht.
                      Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag                   Gegnerisches Fahrzeug
                      selbstständig gegen uns erheben.                                               A.7.1.2		     Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um
              A.6.3   Versicherbare Fahrzeuge                                                                      ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln,
                                                                                                                   das im Ausland zugelassen ist. Außerdem muss der
                      Sie können für jede Fahrzeugart eine Kfz-Umweltschadenversiche-
                                                                                                                   Schaden durch Gebrauch des gegnerischen Unfall-
                      rung abschließen. Die Kfz-Umweltschadenversicherung können Sie
                                                                                                                   fahrzeugs durch den Unfallgegner entstehen.
                      jedoch nur zusammen mit der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                                                                                                     Reisedauer
                      für das von Ihnen zu versichernde Fahrzeug abschließen.
                      Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die                     A.7.1.3		     Versicherungsschutz besteht auf Fahrten oder Reisen
                      Kfz-Umweltschadenversicherung abgeschlossen haben.                                           mit dem versicherten Fahrzeug bis zu einer Höchst-
                                                                                                                   dauer von fortlaufend 16 Wochen. Wenn Sie sich über
              A.6.4   Versicherungssumme, Höchstzahlung                                                            diesen Zeitraum von 16 Wochen hinaus ununter-
                      Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versicherungs-                                   brochen im Ausland aufhalten, besteht Versiche-
                      summe beträgt bis zu 5 Mio. € je Schadenereignis. Mehrere zeitlich                           rungsschutz nur für die Schadenfälle, die sich in den
                      zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten                                 ersten 16 Wochen des Aufenthaltes im Ausland ereignet
                      als ein einziges Schadenereignis. Unsere Höchstleistung für alle in                          haben.
                      einem Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse beträgt         A.7.2   Wer ist versichert?
27/56


                      10 Mio. €.
                                                                                                     Versichert sind Sie, der berechtigte Fahrer, die berechtigten Fahr-
              A.6.5   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                                zeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs.
                      Versicherungsschutz gemäß A.6.1 besteht in Deutschland. Versiche-      A.7.3   Versicherbare Fahrzeuge
                      rungsschutz besteht zudem in den Ländern des Europäischen
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                                                                                                     Versicherbare Fahrzeuge sind bei uns haftpflichtversicherte
                      Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie
                                                                                             		         Pkw,
                      (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungs-
                      schutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht jedoch                     Krafträder,
                      nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht         		         Trikes, Quads,
                      überschreiten.                                                         		         Wohnmobile.

[Seite 28]
              		      Versichert sind:                                                         A.7.8   Fälligkeit unserer Zahlung, Leistung für mitversicherte
              		         das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug,                                Personen
              		         mitgeführtes Gepäck,                                                         A.7.8.1		     Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der
              		         ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck-, Boots- oder Motorrad-                                Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese
                          anhänger (Transport von Booten oder Motorrädern zu privaten                                spätestens innerhalb von zwei Wochen aus.
                          Zwecken) mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als
                                                                                                       A.7.8.2		     Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte
                          100 cm Abstand gelten als eine Achse),
                                                                                                                     Person entfallenden Entschädigungsleistung an sich nur
              		         Ladung, die von dem Fahrzeug/Anhänger mitgeführt wird.                                     mit deren Zustimmung verlangen.
                      Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die Aus-
                      land-SchadenPlus-Versicherung abgeschlossen haben.                       B       Beginn des Vertrages und vorläufiger Versiche-
                                                                                                       rungsschutz
              A.7.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
                      Sie haben mit der Ausland-SchadenPlus-Versicherung Versicherungs-                Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren
                      schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außer-                    Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des
                      europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen                  Versicherungsscheines bei Ihnen.
                      Union gehören. Ausgenommen hiervon ist das Gebiet der Bundes-
                                                                                               B.1     Wann beginnt der Versicherungsschutz?
                      republik Deutschland.
                                                                                                       Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Ver-
              A.7.5   Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?                           sicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch
                      Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils be-                        nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder
                      schränkt auf die Höhe der Versicherungssummen für Personen-                      einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2
                      und Sachschäden, die Sie mit uns in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-               bis C.1.4.
                      versicherung für Ihr Fahrzeug vereinbart haben. Die Höhe Ihrer                   Erheben wir für die Kfz-Umweltschadenversicherung (s. A.6) keinen
                      Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein ent-                      gesonderten Beitrag – was Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen
                      nehmen. Die Leistungen für Personenschäden sind auf maximal                      können –, beginnt der Versicherungsschutz in dieser Versiche-
                      15 Mio. € je geschädigter Person begrenzt. Mehrere zeitlich zu-                  rung, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen
                      sammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als                   Beitrag für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gezahlt haben,
                      ein einziges Schadenereignis.                                                    jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.

              A.7.6   Was ist nicht versichert?                                                B.2     Vorläufiger Versicherungsschutz
                      Vorsatz                                                                          Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmun-
                      A.7.6.1		    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie               gen vorläufigen Versicherungsschutz:
                                   oder der berechtigte Fahrer des hier versicherten Fahr-             Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, MobilPlus- (Pkw, Krafträder, Wohnmobile)
                                   zeugs und/oder der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs                und Kfz-Umweltschadenversicherung
                                   vorsätzlich herbeiführen.                                           B.2.1		       Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus
                      Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten                                                    oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versiche-
                      A.7.6.2		     Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem                             rungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-
                                    Gebrauch des Fahrzeugs bei                                                       Nummer, haben Sie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-,
                                                                                                                     MobilPlus- (für Pkw, Krafträder, Wohnmobile) und
              				                     behördlich genehmigten Motorsportveranstaltun-
                                                                                                                     Kfz-Umweltschadenversicherung vorläufigen Versiche-
                                        gen oder Motorsportaktivitäten, einschließlich
                                                                                                                     rungsschutz.
                                        Rennen, Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten,
                                        Tests und Demonstrationen,                             				                  Bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen beginnt der
              					                     (Rennen = Fahrtveranstaltungen, bei denen es                                 vorläufige Versicherungsschutz mit dem Antritt der Fahrt,
                                        auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-                                die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
                                        kommt),                                                                      steht oder dessen Vorbereitung dient (z. B. zur Haupt-
                                                                                                                     untersuchung, Sicherheitsprüfung, Werkstatt), wenn die
              				                     nicht genehmigten Motorsportveranstaltungen                                  Zulassungsbehörde Ihnen vorab ein ungestempeltes
                                        oder Motorsportaktivitäten, einschließlich Rennen,                           Kennzeichen zugeteilt hat oder Sie ein reserviertes,
                                        Wettbewerben, Trainings/Übungsfahrten, Tests                                 ungestempeltes Kennzeichen (§ 16 Absatz 1 Satz 5
                                        und Demonstrationen,                                                         Fahrzeug-Zulassungsverordnung) benutzen. Örtlich
              				                     Veranstaltungen mit "motorsportlichem Charakter"                             begrenzt ist dieser vorläufige Versicherungsschutz auf
                                        (z. B. Drift- oder Sportfahrertrainings) sowie                               den Bezirk der für den Halter zuständigen Zulassungs-
              				                     jeglichem Fahren auf aktuellen oder ehemaligen,                              behörde und einen angrenzenden Zulassungsbezirk.
                                        nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewid-           				                 Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt
                                        meten Motorsportrennstrecken (z. B. Nürburgring,                            der vorläufige Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des
                                        Hockenheimring, Salzburgring), Rundkursen oder                              Einreichens der Versicherungsbestätigung oder der
                                        Rundstrecken mit ähnlichem Charakter.                                       Vorlage der Versicherungsbestätigungs-Nummer bei
              				                  Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden aus                              der Zulassungsbehörde.
                                    dem Gebrauch des Fahrzeugs bei                                     Fahrzeug-, MobilPlus- (Leichtkrafträder, Trikes, Quads, Lkw bis 3,5 t
                                                                                                       zulässiges Gesamtgewicht), Fahrerschutz- und Ausland-Schaden-
              				                     Fahrsicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien
                                                                                                       Plusversicherung
                                        (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) und
                                                                                                       B.2.2		       In der Fahrzeug-, Fahrerschutz- und Ausland-Schaden-
              				 touristischen Ausfahrten
                                                                                                                     Plusversicherung haben Sie vorläufigen Versiche-
              					(Gleichmäßigkeits-, Geschicklichkeits- oder Orien-                                                rungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zuge-
                    tierungsfahrten, bei denen jeweils keine "Fahrerli-                                              sagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum
                    zenz", z. B. vom Deutschen Motor Sport Bund e. V.,                                               vereinbarten Zeitpunkt.
                    vorausgesetzt wird und bei denen eine Wertung der
                    höchsten Geschwindigkeit kein entscheidender                               				                Gleiches gilt in der MobilPlusversicherung für Leicht-
                    Faktor ist.)                                                                                   krafträder, Trikes, Quads und Lkw bis 3,5 t zulässigem
                                                                                                                   Gesamtgewicht.
                      Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Staatsgewalt
                                                                                                       Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
                      A.7.6.3		     Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die
                                                                                                       B.2.3		       Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach
                                    durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder
                                                                                                                     C.1.1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den end-
                                    Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittel-
                                                                                                                     gültigen Versicherungsschutz über.
                                    bar verursacht werden.
                      Kernenergie                                                              				                  Erheben wir für die Kfz-Umweltschadenversicherung
                                                                                                                     keinen gesonderten Beitrag – was Sie Ihrem Versiche-
                      A.7.6.4		   Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch                                 rungsschein entnehmen können –, geht bei der Kfz-
                                  Kernenergie.                                                                       Umweltschadenversicherung der vorläufige in den
                      Aufgeben von Ansprüchen                                                                        endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie
                      A.7.6.5		     Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ansprüche                             den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 in
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                                    oder diese Ansprüche sichernde Rechte aufgeben,                                  der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gezahlt
                                    die Ihnen gegen Dritte – insbesondere gegen den aus-                             haben.
                                    ländischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer – zu-              Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
                                    stehen, und wir deshalb keinen Ersatz aus übergegan-
                                                                                                       B.2.4
                                                                                                   Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend,
K-6-2024-10


                                    genem Recht verlangen können.
                                                                                                   wenn
              A.7.7   Anrechnung der Leistungen Dritter                                        				 wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben
                      Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines ausländischen                    und
                      Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers, rechnen wir auf unsere Leistun-   				 Sie den im Versicherungsschein genannten ersten
                      gen an.                                                                           oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h.

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                                      spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf                              pflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu
                                      von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungs-                                 vertreten haben.
                                      scheines, frühestens ab Versicherungsbeginn,                  C.2.4		       Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf
                                      bezahlt haben.                                                              der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können
              				               Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungs-                               wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unse-
                                 schutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige                           re Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Be-
                                 Zahlung zu vertreten haben.                                                      träge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündi-
                                                                                                                  gung zahlen. Haben wir die Kündigung zusammen mit
              				              Erheben wir für die Kfz-Umweltschadenversicherung
                                                                                                                  der Mahnung ausgesprochen, wird die Kündigung
                                keinen gesonderten Beitrag – was Sie Ihrem Versiche-
                                                                                                                  unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach
                                rungsschein entnehmen können –, entfällt der vorläufi-
                                                                                                                  Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist
                                ge Versicherungsschutz in dieser Versicherung rückwir-
                                                                                                                  zahlen.
                                kend entsprechend der vorstehenden Regelung, wenn
                                Sie den ersten oder einmaligen Beitrag für die Kraftfahr-   				Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der
                                zeug-Haftpflichtversicherung nicht bezahlen und Sie             zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintre-
                                dies zu vertreten haben.                                        ten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben
                    Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes                             jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspä-
                                                                                                tete Zahlung nicht zu vertreten haben. Versicherungs-
                    B.2.5		     Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versiche-          schutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach
                                rungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung             Ihrer Zahlung.
                                wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der
                                Kündigung bei Ihnen wirksam. Ihre Kündigung wird mit                C.2.5		       Wird Ihnen für die Kfz-Umweltschadenversicherung
                                ihrem Zugang bei uns wirksam.                                                     kein gesonderter Beitrag in Rechnung gestellt, gelten
                                                                                                                  die unter C.2.3 und C.2.4 genannten Regelungen ent-
                    Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf                               sprechend für die Kfz-Umweltschadenversicherung,
                    B.2.6		       Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8                                wenn der für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                                  Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige                               genannte Beitrag noch nicht gezahlt ist.
                                  Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufs-
                                  erklärung bei uns.                                        C.3     Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
                    Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz                                     Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs
                                                                                                    ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für
                    B.2.7		      Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungs-
                                                                                                    den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder
                                 schutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit
                                                                                                    einmaligen Beitrages die für Sie günstigeren Regelungen zum Folge-
                                 entsprechenden Teil des Beitrages.
                                                                                                    beitrag nach C.2.2 bis C.2.5 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf
              				               Hinweis: Die Berücksichtigung von Merkmalen zur                    den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
                                 Beitragsberechnung ist, wenn Sie keine oder eine                   nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben
                                 unvollständige Vertragserklärung abgeben, in J.2 ge-               sein:
                                 regelt.                                                    		          Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs
                                                                                                         und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind
              C     Beitragszahlung
                                                                                                         nicht mehr als sechs Monate vergangen,
              C.1   Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages                            		          Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind
                    Rechtzeitige Zahlung                                                                 gleich.
                                                                                                    Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung,
                    C.1.1		       Der im Versicherungsschein genannte erste oder ein-
                                                                                                    können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3
                                  malige Beitrag wird in 14 Tagen nach Zugang des                   verlangen.
                                  Versicherungsscheines, frühestens ab Versicherungs-
                                  beginn, fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unver-      C.4     Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kraftfahrzeug-
                                  züglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu              Haftpflichtversicherung
                                  zahlen.
                                                                                                    Bleiben wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aufgrund
                    Nicht rechtzeitige Zahlung                                                      § 117 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten
                    C.1.2		      Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht                trotz Beendigung des Versicherungsvertrages zur Leistung ver-
                                 rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versiche-              pflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Ver-
                                 rungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung               pflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 Versicherungsvertrags-
                                 oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten.                        gesetz bleiben unberührt.
              				               Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu ver-    C.5     Zahlungsperiode, Zahlungsart und Rechtzeitigkeit der
                                 treten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der
                                                                                                    Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
                                 Zahlung des Beitrages.
                                                                                                    Zahlungsperiode
                    C.1.3		      Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, so-
                                 lange der Beitrag nicht gezahlt ist.                               C.5.1		       Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend
                                                                                                                  der vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zah-
              				               Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nicht-
                                                                                                                  lungsperiode ist die Versicherungsperiode nach § 12
                                 zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rück-
                                                                                                                  Versicherungsvertragsgesetz. Welche Zahlungsperiode
                                 tritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr ver-                             (jährlich, halb- oder vierteljährlich) Sie mit uns verein-
                                 langen. Diese beträgt 10 % des Jahresbeitrages für                               bart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein
                                 jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Be-                                  entnehmen.
                                 ginn des Versicherungsschutzes bis zu unserem
                                 Rücktritt, jedoch höchstens 40 % des Jahresbeitra-         				                  Hinweis: Die Laufzeit des Vertrages, die sich von der
                                 ges.                                                                             Zahlungsperiode unterscheiden kann, ist in Abschnitt G
                                                                                                                  geregelt.
                    C.1.4		      Erheben wir für die Kfz-Umweltschadenversicherung
                                 keinen gesonderten Beitrag – was Sie Ihrem Versiche-               Zahlungsart
                                 rungsschein entnehmen können –, gelten die unter C.1.2             C.5.2		       Die Höhe des Beitrages richtet sich danach, ob Sie mit
                                 und C.1.3 genannten Regelungen für diese Versiche-                               uns die Bezahlung der Beiträge per Lastschriftverfahren
                                 rung entsprechend, wenn der Beitrag in der Kraftfahr-                            oder außerhalb des Lastschriftverfahrens (z. B. per
                                 zeug-Haftpflichtversicherung nicht rechtzeitig gezahlt                           Überweisung) vereinbart haben. Welche Zahlungsart
                                 wird.                                                                            Sie mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Ver-
                                                                                                                  sicherungsschein entnehmen.
              C.2   Zahlung des Folgebeitrages
                                                                                            				                  Haben Sie mit uns die Bezahlung Ihres Beitrages im
                    Rechtzeitige Zahlung
                                                                                                                  Lastschriftverfahren vereinbart, so kann auf Ihren
                    C.2.1		       Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein                              Wunsch hin bei einer vierteljährlichen Zahlungsperiode
                                  oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt                              der Abruf von dem vertraglich vereinbarten Konto auch
                                  fällig und zu zahlen.                                                           in jeweils drei gleichen Monatsbeiträgen erfolgen, wobei
                    Nicht rechtzeitige Zahlung                                                                    die Summe der drei gleichen Monatsbeiträge dem
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                    C.2.2		      Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern                         Vierteljahresbeitrag entspricht. In diesem Fall wird auf
                                 wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des                             Ihrem Versicherungsschein "monatlich" als Zahlungs-
                                                                                                                  periode angedruckt.
                                 Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von
                                 zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zah-                 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat und Folgen
K-6-2024-10


                                 len.                                                               bei nicht möglicher Abbuchung von Beiträgen
                    C.2.3		      Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen             C.5.3		       Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto ver-
                                 Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese                             einbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag
                                 Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versiche-                           zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie
                                 rungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung ver-                                einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.

[Seite 30]
              				                   Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns   				Hinweis: Auch in der Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrer-
                                     nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann                       schutz- und Ausland-SchadenPlusversicherung be-
                                     noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer von                   steht für solche Fahrten nach den Regelungen unter
                                     uns in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung                         A.2.9.1, A.4.9.1, A.5.7.2 und A.7.6.1 kein oder nur ein-
                                     erfolgt.                                                                 geschränkter Versicherungsschutz.
              				Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere                               Nicht genehmigte Rennen
                  Beiträge nicht eingezogen werden können, sind wir                              D.1.2.2		 Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmig-
                  berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Text-                                             ten Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen
                  form zu kündigen und die Bezahlung der Beiträge                                             es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
                  außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.                                           (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungs-
                  Darüber hinaus werden wir die Beiträge aufgrund
                                                                                                              fahrten.
                  der geänderten Zahlungsart spätestens zum Be-
                  ginn des nächsten Versicherungsjahres neu be-                                				           Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.3
                  rechnen.                                                                                    und die Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.9.2, A.4.9.2,
                                                                                                              A.5.7.6, A.6.6.6 und A.7.6.2.
              				                   Haben Sie mit uns das Lastschriftverfahren und den
                                     Abruf des Vierteljahresbeitrages in drei gleichen Mo-       Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
                                     natsbeiträgen vereinbart und kann dabei ein Monats-         D.1.2.3		 Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportver-
                                     beitrag nicht abgerufen werden, so gelten die vor-                       anstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich
                                     stehenden Regelungen mit der Besonderheit, dass                          Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demons-
                                     der Beitrag der vierteljährlichen Zahlungsperiode                        trationen, gebraucht werden, wenn
                                     – unter Berücksichtigung schon erfolgter Zahlungen –      				 Das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Ge-
                                     sofort fällig ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt,                         biet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird
                                     den Beitrag unter Berücksichtigung der zugrunde                                und
                                     liegenden Zahlungsperiode und der außerhalb des
                                                                                               				 für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor-
                                     Lastschriftverfahrens liegenden Zahlungsart neu zu
                                                                                                                    sporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des
                                     berechnen.
                                                                                                                    § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
              				                   Wir müssen in der Kündigung des SEPA-Lastschrift-
                                                                                               				           Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer
                                     mandats darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind,
                                                                                                              das Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzun-
                                     den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge
                                     selbst zu übermitteln.                                                   gen für diese Fahrten gebrauchen lassen.
                                                                                               				           Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.2
              				Sie sind dann zur Zahlung des neu berechneten Bei-
                                                                                                              und die Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.9.2, A.4.9.2,
                  trages verpflichtet, wenn wir Sie dazu in Textform auf-
                                                                                                              A.5.7.6, A.6.6.6 und A.7.6.2.
                  gefordert haben.
              				                   Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für        D.1.3     Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung
                                     einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir                 Alkohol und andere berauschende Mittel
                                     Ihnen in Rechnung stellen.                                          D.1.3.1		     Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der
                                                                                                                       Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berau-
              D         Ihre Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und                                                 schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher
                        Folgen einer Pflichtverletzung                                                                 zu führen.
              D.1       Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahr-                     				                    Hinweis: Auch in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahr-
                        zeugs?                                                                                         zeug-, MobilPlus-, Kfz-Umweltschaden- und Ausland-
                                                                                                                       SchadenPlusversicherung besteht für solche Fahrten
              D.1.1     Bei allen Versicherungsarten                                                                   nach D.1.2.1, A.2.9.1, A.4.9.1 und A.7.6.1 kein oder nur
                        Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck                                                  eingeschränkter Versicherungsschutz.
                        D.1.1.1		    Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsver-                   Gurtpflicht
                                     trag angegebenen Zweck verwendet werden (siehe
                                                                                                         D.1.3.2		     Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorge-
                                     Anhang 5 zur Begriffsbestimmung für Art und Verwen-
                                                                                                                       schriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei
                                     dung des Fahrzeugs).
                                                                                                                       denn, das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
                        Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
                        D.1.1.2		   Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer        D.2       Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
                                    gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das                   Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung
                                    Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberech-
                                                                                                         D.2.1		       Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten
                                    tigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder
                                                                                                                       Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
                                    der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich er-
                                                                                                                       Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir
                                    möglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtig-
                                    ten Fahrer gebraucht wird.                                                         berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres
                                                                                                                       Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
                        Fahren nur mit Fahrerlaubnis
                                                                                                                       Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahr-
                        D.1.1.3		   Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffent-                             lässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz
                                    lichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen                               bestehen.
                                    Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der
                                    Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von          				                    Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kraftfahrzeug-
                                    einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforder-                              Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir
                                    liche Fahrerlaubnis hat.                                                           Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht
                        Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen                                                               von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter
                                                                                                                       oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahr-
                        D.1.1.4		    Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen                                  zeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten
                                     zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder
                                                                                                                       haben.
                                     Plätzen nur benutzen, wenn das Wechselkennzeichen
                                     vollständig angebracht ist.                                         D.2.2		       Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet,
                                                                                                                       soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des
              				                   Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer
                                     das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen,                                Versicherungsfalles noch für den Umfang unserer
                                     wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht                                Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie
                                     ist.                                                                              die Pflicht arglistig verletzen.
              				                   Hinweis: Zu den Besonderheiten im Zusammenhang                      Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
                                     mit Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen siehe die                     versicherung
                                     Regelungen in H.3.                                                  D.2.3		       In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich
                                                                                                                       aus D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungs-
              D.1.2     Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                                                                                                                       kürzung Ihnen und den mitversicherten Personen ge-
                        und in der Kfz-Umweltschadenversicherung
                                                                                                                       genüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 € be-
30/56


                Alkohol und andere berauschende Mittel                                                                 schränkt.
                D.1.2.1		    Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der
                                                                                               				                    Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen
                             Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berau-
                                                                                                                       vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versiche-
                             schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher
                             zu führen.                                                                                rungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von
K-6-2024-10


                                                                                                                       der Leistungspflicht befreit sind.
              				           Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer
                             des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren                          D.2.4		       Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine
                             lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere                                       vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z. B. durch
                             berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug                                   Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung
                             sicher zu führen.                                                                         zur Leistung frei.

[Seite 31]
              E       Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer                                                  obligatorischen Güteverfahrens, eines Arrestes, einer
                      Pflichtverletzung                                                                               einstweiligen Verfügung oder eines selbstständigen
                                                                                                                      Beweisverfahrens.
              E.1     Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?                                         E.1.2.3		   Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits über-
                                                                                                                     lassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen
              E.1.1   Bei allen Versicherungsarten
                                                                                                                     Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie
                      Anzeigepflicht                                                                                 Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen
                      E.1.1.1		    Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das                             und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen.
                                   zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer              Bei drohendem Fristablauf
                                   Woche anzuzeigen.
                                                                                                         E.1.2.4		    Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf
              				                 Haben Sie das Schadenereignis unverzüglich bei einer
                                                                                                                      keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen
                                   unserer Notrufnummern gemeldet, so gilt dies als
                                                                                                                      einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behör-
                                   Schadenmeldung für alle im Kraftfahrtvertrag abge-
                                   schlossenen Versicherungsarten.                                                    de fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z. B.
                                                                                                                      Widerspruch) einlegen.
                      E.1.1.2		    Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine
                                   andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schaden-               E.1.3   Zusätzlich in der Fahrzeugversicherung
                                   ereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich                Einholen unserer Weisung
                                   mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schaden-
                                   ereignis bereits gemeldet haben.                                      E.1.3.1		    Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des
                                                                                                                      Fahrzeugs bzw. mitversicherter Teile müssen Sie
                      Anzeige von Kleinschäden
                                                                                                                      unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände
                      E.1.1.3		    Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht                              dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen,
                                   mehr als 1.000 € beträgt, selbst regulieren oder regu-                             soweit Ihnen dies zumutbar ist.
                                   lieren wollen, um eine Rückstufung in eine ungünstige-
                                   re Schadenfreiheits- oder Schadenklasse nach I.3.3                    Anzeige bei der Polizei
                                   zu vermeiden, können Sie den Schaden nach E.1.1.4                     E.1.3.2		    Übersteigt ein Entwendungs- oder ein Brand- oder ein
                                   zu einem späteren Zeitpunkt melden.                                                Tierschaden (alle Fahrzeuge, Pkw im Tarif Premium) /
                      E.1.1.4		    Gelingt es Ihnen nicht, den Schaden im Rahmen von                                  Wildschaden (Pkw im Tarif Classic) den Betrag von
                                   E.1.1.3 selbst zu regulieren, oder ist uns hinsichtlich des                        1.000 €, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis
                                   versicherten Fahrzeugs im gleichen Kalenderjahr ein                                auch der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
                                   weiterer Schaden zur Regulierung gemeldet worden,
                                   so können Sie uns bis zum Ende des Kalenderjahres             E.1.4   entfällt
                                   den nach E.1.1.3 nicht gemeldeten Schaden nachträg-
                                   lich anzeigen. Schäden, die sich im Dezember ereignen,        E.1.5   Zusätzlich in der MobilPlusversicherung
                                   können Sie bis zum 31. Januar des folgenden Jahres                    Einholen unserer Weisung
                                   nachmelden.                                                           E.1.5.1		   Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen
                      E.1.1.5		    Abweichend von E.1.1.3 sind Sie verpflichtet, uns jeden                           Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände
                                   Sachschaden unverzüglich anzuzeigen, wenn der An-                                 dies gestatten, und befolgen, soweit Ihnen dies zumut-
                                   spruch gerichtlich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe                            bar ist.
                                   beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet                 Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
                                   wird. Das Gleiche gilt im Falle eines obligatorischen
                                   Güteverfahrens, eines Arrestes, einer einstweiligen                   E.1.5.2		    Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über
                                   Verfügung oder eines selbstständigen Beweisverfah-                                 die Ursache und Höhe des Schadens und über den
                                   rens.                                                                              Umfang unserer Leistungspflicht gestatten. Außerdem
                      Aufklärungspflicht                                                                              müssen Sie Originalbelege zum Nachweis der Schaden-
                                                                                                                      höhe vorlegen. Darüber hinaus sind die behandelnden
                      E.1.1.6
                  Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versiche-                                              Ärzte im Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsge-
                  rungsfalles und des Umfangs unserer Leistungspflicht
                                                                                                                      setz von der Schweigepflicht zu entbinden.
                  erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgen-
                  de Pflichten beachten:                                                         E.1.6   Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung
              				 Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die                                   Medizinische Versorgung
                       gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu er-
                       möglichen oder die dabei erforderliche Warte-                                     E.1.6.1		    Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns
                       zeit zu beachten. Ist die erforderliche Wartezeit                                              führen kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzu-
                       abgelaufen oder haben Sie sich berechtigt oder                                                 ziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrich-
                       entschuldigt vom Unfallort entfernt, müssen Sie                                                ten.
                       die Feststellungen unverzüglich nachträglich er-                                  Medizinische Aufklärung
                       möglichen (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetz-
                                                                                                         E.1.6.2
                                                                                                     Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir
                       buch).
                                                                                                     möglicherweise Auskünfte von
              				 Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des
                       Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens                               				 Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt
                       und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsge-                                      oder untersucht haben,
                       mäß und vollständig beantworten. Wir können                               				 anderen Versicherern, Versicherungsträgern und
                       verlangen, dass Sie uns in Textform antworten.                                    Behörden.
              				 Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen,                              				                 Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen
                       soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden                                                 Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten
                       kann, diese zu beschaffen.
                                                                                                                      und den genannten Stellen erlauben, uns die Aus-
              				 Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens                                                 künfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die
                       erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für                                             Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stel-
                       Sie zumutbar ist.
                                                                                                                      len.
              				 Sie müssen uns Untersuchungen zu den Um-
                       ständen des Schadenereignisses und zu unserer                             				                 Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer
                       Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zu-                                              Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten
                       mutbar ist.			                                                                                 müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die
                      Schadenminderungspflicht                                                                        notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch
                                                                                                                      die Untersuchung entsteht.
                      E.1.1.7		    Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses
                                   nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des          				                 Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass
                                   Schadens zu sorgen.                                                                angeforderte Berichte alsbald erstellt werden.
              				                 Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie                    Aufklärung Ihrer Ansprüche gegen Dritte
                                   zumutbar, zu befolgen.                                                E.1.6.3		    Sie müssen alles tun, was der Aufklärung möglicher
                                                                                                                      Ansprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere
31/56


              E.1.2   Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung                                         müssen Sie unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen
                      Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen                                               gegen Dritte, die sich auf den Umfang unserer Leistungs-
                      E.1.2.1		      Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind                                 pflicht auswirken können, wahrheitsgemäß und voll-
                                     Sie verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach                            ständig beantworten. Entsprechende Nachweise müs-
K-6-2024-10


                                     der Erhebung des Anspruchs mitzuteilen.                                          sen Sie uns vorlegen.
                      Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen                                       Wahrung Ihrer Ansprüche gegen Dritte
                      E.1.2.2		    Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht               E.1.6.4		    Sie haben Ihren Anspruch gegen den Dritten unter Be-
                                   (z. B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unver-                             achtung der Form- und Fristvorschriften zu wahren,
                                   züglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt im Falle eines                                soweit Ihnen dies zumutbar ist.

[Seite 32]
              E.1.7   Zusätzlich in der Kfz-Umweltschadenversicherung                                               hierfür benötigten Unterlagen auszuhändigen sowie eine
                      Besondere Anzeigepflicht                                                                      Abtretungsvereinbarung mit uns zu schließen, die aus-
                                                                                                                    ländischen Formvorschriften entspricht.
                      E.1.7.1		    Sie müssen uns jedes Schadenereignis, das zu einer
                                   Leistung nach dem USchadG führen könnte, – soweit                   E.1.8.6		    Sie haben uns die Prozessführung gegen Dritte, ins-
                                   zumutbar – sofort anzeigen. Dies gilt auch, wenn noch                            besondere gegen den ausländischen Kraftfahrzeug-
                                   keine Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche er-                               Haftpflichtversicherer, zu überlassen.
                                   hoben worden sind.
                                                                                               E.2     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
                      E.1.7.2
                   Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich
                                                                                                       Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung
                   und umfassend zu informieren über:
              				  die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Infor-                                     E.2.1		      Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.8
                       mation an die zuständige Behörde,                                                            geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungs-
                                                                                                                    schutz.
              				  behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung
                       oder Sanierung eines Umweltschadens Ihnen ge-                           				                 Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind
                       genüber,                                                                                     wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
              				  die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem                                               Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
                       Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermei-                                                kürzen.
                       dung, Begrenzung oder Sanierung eines Umwelt-                           				                 Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahr-
                       schadens,                                                                                    lässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz
              				  den Erlass eines Mahnbescheids,                                                                bestehen.
              				  eine gerichtliche Streitverkündung,                                               E.2.2		      Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet,
              				  die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen                                          soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder
                       oder gerichtlichen Verfahrens.                                                               für die Feststellung des Versicherungsfalles noch für
                      E.1.7.3		    Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und                                die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
                                   Minderung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen                                  pflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die
                                   sind zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie                            Pflicht arglistig verletzen.
                                   haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße Scha-                    Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
                                   denberichte zu erstatten und uns bei der Schadener-                 versicherung
                                   mittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Um-
                                   stände, die für die Bearbeitung des Schadens wichtig                E.2.3		      In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die
                                   sind, müssen Sie uns mitteilen. Außerdem müssen                                  sich aus E.2.1 ergebende Leistungsfreiheit oder Leis-
                                   Sie uns alle dafür angeforderten Schriftstücke über-                             tungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen
                                   senden.                                                                          gegenüber auf den Betrag von höchstens je 2.500 €
                                                                                                                    beschränkt.
                      E.1.7.4		    Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit
                                   Umweltschäden sind unverzüglich mit uns abzustim-                   E.2.4
                                                                                                   Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag
                                   men.                                                            von höchstens je 5.000 €, wenn Sie die Aufklärungs-
                                                                                                   oder Schadenminderungspflicht nach E.1.1.6 und
                      E.1.7.5		    Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungs-
                                                                                                   E.1.1.7
                                   akt im Zusammenhang mit Umweltschäden müssen
                                   Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforder-         				 vorsätzlich und
                                   lichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung durch          				 in besonders schwerwiegender Weise
                                   uns bedarf es nicht.                                        				                 verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen
                      E.1.7.6		    Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen                                vom Unfallort trotz eines Personen- oder schweren
                                   Verfahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns                               Sachschadens der Fall.
                                   die Führung des Verfahrens zu überlassen. Im Falle des              Vollständige Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtver-
                                   gerichtlichen Verfahrens beauftragen wir einen Rechts-              sicherung
                                   anwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsan-
                                                                                                       E.2.5		     Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder
                                   walt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte er-
                                                                                                                   einem anderen einen rechtswidrigen Vermögensvor-
                                   teilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung
                                                                                                                   teil zu verschaffen, sind wir von unserer Leistungs-
                                   stellen.
                                                                                                                   pflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils
              E.1.8   Zusätzlich in der Ausland-SchadenPlus-Versicherung                                           vollständig frei.
                      Unfallaufnahme durch die Polizei                                                 Besonderheiten in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kfz-Umwelt-
                                                                                                       schadenversicherung bei Rechtsstreitigkeiten
                      E.1.8.1		   Sie sind verpflichtet, den Unfall von der Polizei auf-
                                  nehmen zu lassen, sofern dies in dem entsprechenden            E.2.6		 Verletzen Sie Ihre Pflichten nach
                                  Land Aufgabe der Polizei ist.                                				 E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemach-
                      Nachweis zur Dauer einer Auslandsreise                                                 ter Ansprüche),
                      E.1.8.2		    Sie sind verpflichtet, uns auf Verlangen Beginn und         				 E.1.2.2 (Anzeige gerichtlich geltend gemachter
                                   Ende jeder Auslandsreise nachzuweisen.                                    Ansprüche) oder
                      Einholen unserer Weisung                                                 				 E.1.2.3 (Prozessführung durch uns)
                      E.1.8.3		    Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des            				und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung,
                                   Fahrzeugs müssen Sie unsere Weisungen einholen,                 die über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage
                                   soweit die Umstände dies gestatten. Sie müssen                  geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht,
                                   unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumut-             gilt:
                                   bar ist.                                                    				 Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich
                      Medizinische Aufklärung                                                            des von uns zu zahlenden Mehrbetrages voll-
                      E.1.8.4
                  Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir                                 ständig von unserer Leistungspflicht frei.
                  möglicherweise Auskünfte von                                                 				 Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berech-
              				 Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt                                   tigt, unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehr-
                      oder untersucht haben,                                                             betrages in einem der Schwere Ihres Verschuldens
              				 anderen Versicherern, Versicherungsträgern und                                       entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
                      Behörden.
                                                                                               F       Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
              				Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen
                                                                                                       Pflichten mitversicherter Personen
                  Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und
                  den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte di-                                F.1			      Für mitversicherte Personen finden die Regelungen
                  rekt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte                                             zu Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung. Dies gilt
                  selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.                                                   für die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autono-
                                                                                                                   mer Fahrfunktion nur insoweit, wie es nach der Kraft-
              				                 Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer
                                                                                                                   fahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung zulässig
                                   Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten
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                                                                                                                   ist.
                                   müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die
                                   notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch              Ausübung der Rechte
                                   die Untersuchung entsteht.                                          F.2			       Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen
                                                                                                                    aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Ver-
              				               Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass
                                                                                                                    sicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt
K-6-2024-10


                                 angeforderte Berichte alsbald erstellt werden.
                                                                                                                    ist. Insbesondere ist etwas anderes für das Geltend-
                      Übergegangene Ansprüche, Abtretung, Prozessführung gegen Dritte                               machen von Ansprüchen in der Kraftfahrzeug-Haft-
                      E.1.8.5		    Sie sind verpflichtet, uns beim Geltendmachen der                                pflichtversicherung nach A.1.2, Fahrerschutzversiche-
                                   aufgrund unserer Leistungen auf uns übergegangenen                               rung nach A.5.2 und Kfz-Umweltschadenversicherung
                                   Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen, uns die                             nach A.6.2 geregelt.

[Seite 33]
                      Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen           				           Für Sie beginnt die Kündigungsfrist erst von dem Zeit-
                      F.3			        Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur                          punkt an zu laufen, in welchem Sie von dem Kündi-
                                    Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mit-                       gungsgrund Kenntnis erlangt haben.
                                    versicherten Personen.                                         G.2.4		     Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder
              				                  Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kraftfahrzeug-Haft-                      zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum
                                    pflichtversicherung:                                                       Ablauf des Vertrages, wirksam werden soll.
                                                                                                   Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahr-
              				Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns
                                                                                                   zeugs
                  auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn
              				 die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Um-                               G.2.5		      Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangs-
                       stände in der Person des Mitversicherten vorliegen                                       versteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf
                       oder                                                                                     den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den
                                                                                                                Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu
              				 diese Umstände der mitversicherten Person bekannt
                                                                                                                kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der
                       oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt
                                                                                                                Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers
                       waren.
                                                                                                                erst ab Kenntnis.
              G       Laufzeit und Kündigung des Vertrages, Veräußerung                          				           Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit so-
                      des Fahrzeugs, Wagniswegfall                                                              fortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Ver-
                                                                                                                trages endet.
              G.1     Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?                                    G.2.6		     Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue
                      Vertragsdauer                                                                            Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde
                      G.1.1		     Die Laufzeit Ihres Vertrages ergibt sich aus Ihrem Ver-                      eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch
                                  sicherungsschein.                                                            als Kündigung des übergegangenen Vertrages. Die
                      Automatische Verlängerung und Versicherungsjahr                                          Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung
                                                                                                               wirksam.
                      G.1.2		       Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abge-
                                                                                                   Kündigung bei Beitragserhöhung
                                    schlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein
                                    weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag             G.2.7		      Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs-
                                    kündigen.                                                                   rechts nach K.1 bis K.3 den Beitrag, können Sie den
                                                                                                                Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
              				                  Diesen zwölfmonatigen Zeitraum nennen wir Versiche-
                                                                                                                Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Die
                                    rungsjahr.
                                                                                                                Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem
              				                  Die automatische Verlängerung tritt auch ein, wenn für                      Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam ge-
                                    die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrages des-                        worden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung
                                    halb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden                  spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit
                                    Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag                          und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
                                    beginnen zu lassen.
                                                                                                   Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
                      Verträge für Saisonkennzeichen
                                                                                                   G.2.8		     Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs
                      G.1.3		     Der Vertrag für ein Fahrzeug mit einem Saisonkenn-                           nach L.4 und erhöht sich der Beitrag dadurch um
                                  zeichen beginnt am ersten Tag des Monats, der auf dem
                                                                                                               mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb eines
                                  amtlichen Kennzeichen als Saisonbeginn ausgewiesen
                                                                                                               Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung
                                  ist, jedoch nicht, bevor Sie das Fahrzeug zulassen. Der
                                                                                                               einer Frist kündigen.
                                  Vertrag endet ebenfalls im folgenden Jahr am ersten
                                  Tag des Monats, der auf dem amtlichen Kennzeichen                Kündigung bei Veränderung der Tarifstruktur
                                  als Saisonbeginn ausgewiesen ist. Der Vertrag verlän-            G.2.9		     Ändern wir unsere Tarifstruktur nach K.3.2, können Sie
                                  gert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie                       den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un-
                                  oder wir ihn zuvor kündigen.                                                 serer Mitteilung über die Änderung kündigen. Die
                      Fahrzeugzulassung/-anmeldung außerhalb Deutschlands                                      Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum
                                                                                                               Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir
                      G.1.4		       Eine Zulassung/Anmeldung des versicherten Fahr-
                                                                                                               teilen Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor
                                    zeugs außerhalb Deutschlands mit den dafür jeweils
                                                                                                               Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündi-
                                    national vorgeschriebenen Bescheinigungen (z. B. zur
                                                                                                               gungsrecht hin. Die Kündigung kann sich auf die betrof-
                                    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) führt zur Beendi-
                                                                                                               fene Versicherungsart beschränken oder auf den ge-
                                    gung der gesamten, für das versicherte Fahrzeug bei
                                    uns bestehenden Versicherungen, ohne dass es einer                         samten Vertrag beziehen.
                                    Kündigung bedarf.                                              Kündigung der GAP-Deckung zum Ablauf des Versicherungsjahres
                                                                                                   oder zum Ende des Leasing-/Kreditvertrages
                      Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr
                                                                                                   G.2.10		     Sie können die GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.2 zum
                      G.1.5		       Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr
                                                                                                                Ablauf des Versicherungsjahres oder zum Ende des
                                    vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten
                                                                                                                Leasing-/Kreditvertrages kündigen. Die Kündigung ist
                                    Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
                                                                                                                nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat
              G.2     Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versiche-                                      vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht.
                      rungsvertrag kündigen?                                                     				         Im Falle der Beendigung der Fahrzeugvollversicherung
                      Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres                                            endet auch die für das Fahrzeug bestehende GAP-
                                                                                                              Deckung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
                      G.2.1		     Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versiche-
                                                                                                              bedarf.
                                  rungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam,
                                  wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zu-               Kündigung des Rabattschutzes zum Ablauf des Versicherungs-
                                  geht.                                                            jahres
                      Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes                              G.2.11		 Sie können den Rabattschutz für Pkw (Tarif Premium),
                                                                                                            Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Kleinkraft-
                      G.2.2		     Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungs-
                                                                                                            räder, Wohnmobile, für jeweils im Werkverkehr einge-
                                  schutz zu kündigen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem
                                                                                                            setzte Lkw und Zugmaschinen sowie für landwirtschaft-
                                  Zugang bei uns wirksam.
                                                                                                            liche Zugmaschinen gemäß I.3.4 zum Ablauf des Ver-
                      Kündigung nach einem Schadenereignis                                                  sicherungsjahres kündigen. Die Kündigung kann dabei
                      G.2.3		       Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können                       unabhängig von einer Kündigung der Kraffahrzeug-
                                    Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns                        Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversicherung ausgespro-
                                    in der Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrerschutz- oder                        chen werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie
                                    Ausland-SchadenPlusversicherung innerhalb eines                         uns spätestens einen Monat vor Ablauf des Versiche-
                                    Monats nach Beendigung der Verhandlungen über                           rungsjahres zugeht.
                                    die Entschädigung zugehen. In der Kraftfahrzeug-             				           Kündigen Sie den Rabattschutz zu einer Versicherungs-
                                    Haftpflicht- und Kfz-Umweltschadenversicherung                              art (Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversi-
                                    muss sie uns innerhalb eines Monats zugehen, nach-                          cherung), endet er auch in der anderen Versiche-
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                                    dem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu                           rungsart.
                                    Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir
                                                                                                 				            Im Falle der Beendigung der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
                                    Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Kfz-Umwelt-
                                                                                                                 oder Fahrzeugvollversicherung endet auch der Rabatt-
                                    schadenversicherung die Weisung erteilen, es über
                                                                                                                 schutz, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
K-6-2024-10


                                    den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kom-
                                                                                                                 bedarf.
                                    men zu lassen. Außerdem können Sie in der Kraftfahr-
                                    zeug-Haftpflicht- oder Kfz-Umweltschadenversicherung           Kündigung des Zusatzbausteines "Ersatzwagen sowie Hol- und
                                    den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der               Bringservice"
                                    Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten er-            G.2.12		     Sie können den Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie
                                    gangenen Urteils kündigen.                                                  Hol- und Bringservice" gemäß A.2.5.5.7 zum Ablauf

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                                    des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung                         des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen.
                                    kann dabei unabhängig von einer Kündigung der Fahr-                     Außerdem können wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
                                    zeugversicherung ausgesprochen werden. Die Kün-                         oder Kfz-Umweltschadenversicherung den Vertrag bis
                                    digung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen                   zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im
                                    Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht.                        Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündi-
              				                  Der bestehende Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie                        gen.
                                    Hol- und Bringservice" endet, ohne dass es einer         				          Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zu-
                                    gesonderten Kündigung bedarf,                                          gang bei Ihnen wirksam.
              				                     wenn die Fahrzeugversicherung für den versicher-       Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrages
                                        ten Pkw beendet wird oder                              G.3.4		     Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich
              				                     wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr-                     Kosten und Zinsen trotz unserer Zahlungsaufforderung
                                        zeugversicherung von einem Tarif mit Partner-                      nach C.2.2 nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist ge-
                                        werkstatt (Tarif Premium Partner oder Classic) in                  zahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung
                                        den Tarif Premium wechseln.                                        oder unter Bestimmung einer Zahlungsfrist kündigen.
                       Kündigung des Zusatzbausteines VollkaskoPlus                                        Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese
                                                                                                           Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündi-
                       G.2.13		     Sie können den Zusatzbaustein "VK-Plus" gemäß                          gung zahlen oder Sie, wenn die Kündigung mit einer
                                    A.2.2.2.6 und A.2.2.2.7 zum Ablauf des Versiche-                       Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines
                                    rungsjahres kündigen. Die Kündigung kann dabei un-
                                                                                                           Monats nach Ablauf der Zahlungsfrist die Zahlung
                                    abhängig von einer Kündigung der Fahrzeugvollver-
                                                                                                           nachholen (siehe auch C.2.4).
                                    sicherung ausgesprochen werden. Die Kündigung ist
                                    nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor       Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten beim Gebrauch des Fahr-
                                    Ablauf des Versicherungsjahres zugeht.                     zeugs
              				                  Der bestehende Zusatzbaustein "VK-Plus" endet, ohne        G.3.5		     Haben Sie eine Ihrer Pflichten beim Gebrauch des
                                    dass es einer gesonderten Kündigung bedarf,                            Fahrzeugs nach Abschnitt D verletzt, können wir inner-
                                                                                                           halb eines Monats, nachdem wir von der Pflichtverlet-
              				              wenn die Fahrzeugvollversicherung für den ver-                            zung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit sofortiger
                                 sicherten Pkw oder das versicherte Wohnmobil                              Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen,
                                 beendet wird oder                                                         dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahr-
              				 wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr-                                         lässig verletzt haben.
                                 zeugvollversicherung von dem Tarif Premium in                 Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
                                 Classic wechseln.
                Kündigung des Zusatzbausteines "oecodrive"                                     G.3.6		     Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs
                                                                                                           nach L.4, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung
                G.2.14		    Sie können den Zusatzbaustein "oeco drive" gemäß
                                                                                                           kündigen. Können Sie nachweisen, dass die Änderung
                            A.2.2.3 zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
                                                                                                           weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be-
                            Die Kündigung kann dabei unabhängig von einer
                                                                                                           ruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat
                            Kündigung der Fahrzeugversicherung ausgesprochen
                            werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns                            nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
                            spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungs-               Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahr-
                            jahres zugeht.                                                     zeugs
              				          Der bestehende Zusatzbaustein "oeco drive" endet,                  G.3.7		     Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahr-
                            ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf,                               zeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber
              				 wenn die Fahrzeugversicherung für das versicher-                                       kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines
                                 te Elektro-/Hybrid-Fahrzeug beendet wird oder                             Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir
              				 wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr-                                         von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kennt-
                                 zeugversicherung von dem Tarif Premium in Clas-                           nis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat
                                 sic wechseln.                                                             nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.
                Kündigung des Zusatzbausteines "KH-Eigenschaden"                               Kündigung der GAP-Deckung zum Ablauf des Versicherungsjahres
                                                                                               oder zum Ende des Leasing-/Kreditvertrages
                       G.2.15		     Sie können den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden"
                                    gemäß A.1.7 zum Ablauf des Versicherungsjahres             G.3.8		      Wir können die GAP-Deckung gemäß A.2.5.2.2 zum
                                    kündigen. Die Kündigung kann dabei unabhängig von                       Ablauf des Versicherungsjahres oder zum Ende des
                                    einer Kündigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche-                  Leasing-/Kreditvertrages kündigen. Die Kündigung ist
                                    rung ausgesprochen werden. Die Kündigung ist nur                        nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat
                                    wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor                        vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht.
                                    Ablauf des Versicherungsjahres zugeht.
                                                                                             				         Im Falle der Beendigung der Fahrzeugvollversicherung
              				Der bestehende Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden"                                         endet auch die für das Fahrzeug bestehende GAP-
                  endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung                                         Deckung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
                  bedarf,                                                                                 bedarf.
              				 wenn die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung                             Kündigung des Rabattschutzes zum Ablauf des Versicherungs-
                      für das versicherte Fahrzeug beendet wird oder                           jahres
                     wenn Sie für den versicherten Pkw in der Kraft-                          G.3.9		      Wir können den Rabattschutz für Pkw (Tarif Premium),
                      fahrzeug-Haftpflichtversicherung von dem Tarif                                        Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Kleinkraft-
                      Premium in Classic wechseln.                                                          räder, Wohnmobile, für jeweils im Werkverkehr einge-
              G.3      Wann und aus welchem Anlass können wir den                                           setzte Lkw und Zugmaschinen sowie für landwirtschaft-
                                                                                                            liche Zugmaschinen gemäß I.3.4 zum Ablauf des Ver-
                       Versicherungsvertrag kündigen?                                                       sicherungsjahres kündigen. Die Kündigung kann dabei
                       Kündigung zum Ablauf                                                                 unabhängig von einer Kündigung der Kraftfahrzeug-
                       G.3.1		     Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versiche-                          Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversicherung ausge-
                                   rungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam,                     sprochen werden. Die Kündigung ist nur wirksam,
                                   wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf zu-                     wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf
                                   geht.                                                                    des Versicherungsjahres zugeht.
                       Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes                       				           Kündigen wir den Rabattschutz zu einer Versicherungs-
                       G.3.2		     Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungs-                    art (Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollver-
                                   schutz zu kündigen. Die Kündigung wird zwei Wochen                       sicherung), endet er auch in der anderen Versicherungs-
                                   nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.                                     art.
                       Kündigung nach einem Schadenereignis                                  				            Im Falle der Beendigung der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
                                                                                                             oder Fahrzeugvollversicherung endet auch der Rabatt-
                       G.3.3		      Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können
                                                                                                             schutz, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
                                    wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen
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                                                                                                             bedarf.
                                    in der Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrerschutz- oder Aus-
                                    land-SchadenPlusversicherung innerhalb eines Mo-           Kündigung des Zusatzbausteines "Ersatzwagen sowie Hol- und
                                    nats nach Beendigung der Verhandlungen über die            Bringservice"
                                    Entschädigung zugehen. In der Kraftfahrzeug-Haft-          G.3.10		     Wir können den Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie
                                    pflicht- und Kfz-Umweltschadenversicherung muss sie                     Hol- und Bringservice" gemäß A.2.5.5.7 zum Ablauf
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                                    Ihnen innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir                       des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung kann
                                    unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht ab-                   dabei unabhängig von einer Kündigung der Fahrzeug-
                                    gelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der                  versicherung ausgesprochen werden. Die Kündigung
                                    Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Kfz-Umweltschadenver-                   ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat
                                    sicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch                    vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht.

[Seite 35]
              				Der bestehende Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie                                                sicherungsschutz fallenden Schadenereignis, gelten
                  Hol- und Bringservice" endet, ohne dass es einer                                                G.4.2 und G.4.3 nicht.
                  gesonderten Kündigung bedarf,                                                      G.4.5		      G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung,
              				 wenn die Fahrzeugversicherung für den versicher-                                              wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert
                      ten Pkw beendet wird oder                                                                   sind.
              				 wenn die Fahrzeugversicherung für den versicher-
                      ten Pkw von einem Tarif mit Partnerwerkstatt                           G.5     Form und Zugang der Kündigung
                      (Tarif Premium Partner oder Classic) auf den Tarif                             Eine Kündigung muss in Textform erfolgen und ist nur wirksam, wenn
                      Premium umgestellt wird.                                                       sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.
                        Kündigung des Zusatzbausteines VollkaskoPlus                         G.6     Beitragsabrechnung nach Kündigung
                        G.3.11		    Wir können den Zusatzbaustein "VK-Plus" gemäß                    Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns
                                    A.2.2.2.6 und A.2.2.2.7 zum Ablauf des Versiche-                 der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag an-
                                    rungsjahres kündigen. Die Kündigung kann dabei un-               teilig zu.
                                    abhängig von einer Kündigung der Fahrzeugvollversi-
                                    cherung ausgesprochen werden. Die Kündigung ist nur      G.7     Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
                                    wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor               Übergang der Versicherung auf den Erwerber
                                    Ablauf des Versicherungsjahres zugeht.
                                                                                                     G.7.1 		     Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf
              				Der bestehende Zusatzbaustein "VK-Plus" endet, ohne                                             den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Fahrerschutz-
                  dass es einer gesonderten Kündigung bedarf,                                                     versicherung.
              				 wenn die Fahrzeugvollversicherung für den ver-                                   G.7.2		      Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag ent-
                      sicherten Pkw oder das versicherte Wohnmobil                                                sprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei
                      beendet wird oder                                                                           einem Neuabschluss des Vertrages verlangen würden,
              				 wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr-                                                anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwer-
                      zeugvollversicherung von dem Tarif Premium in                                               bers, die entsprechend seines bisherigen Schadenver-
                      den Tarif Classic wechseln.                                                                 laufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag,
                Kündigung des Zusatzbausteines "oecodrive"                                                        der auf den Übergang der Versicherung folgt.
                G.3.12		    Wir können den Zusatzbaustein "oeco drive" gemäß                         G.7.3		      Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können
                            A.2.2.3 zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.                                  wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
                            Die Kündigung kann dabei unabhängig von einer Kün-                       Anzeige der Veräußerung
                            digung der Fahrzeugversicherung ausgesprochen
                            werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen                    G.7.4		     Sie oder der Erwerber sind verpflichtet, uns die Ver-
                            spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungs-                                 äußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen.
                            jahres zugeht.                                                                       Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Vorausset-
                                                                                                                 zungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der
              				          Der bestehende Zusatzbaustein "oeco drive" endet,
                                                                                                                 Verlust des Versicherungsschutzes.
                            ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf,
                                                                                                     Kündigung des Vertrages
              				 wenn die Fahrzeugversicherung für das versicher-
                                 te Elektro-/Hybrid-Fahrzeug beendet wird oder                       G.7.5		      Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach
              				 wenn Sie für den versicherten Pkw in der Fahr-                                                G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kün-
                                 zeugversicherung von dem Tarif Premium in Clas-                                  digen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen
                                 sic wechseln.                                                                    verlangen.
                Kündigung des Zusatzbausteines "KH-Eigenschaden"                             				                 Hinweis: Beachten Sie auch die Regelungen zur Bei-
                G.3.13		    Wir können den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden"                                       tragsberechnung bei Veräußerung in L.5.
                            gemäß A.1.7 zum Ablauf des Versicherungsjahres                           Zwangsversteigerung
                            kündigen. Die Kündigung kann dabei unabhängig von
                                                                                                     G.7.6		      Die Regelungen G 7.1 bis G.7.5 sind entsprechend
                            einer Kündigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche-
                                                                                                                  anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert
                            rung ausgesprochen werden. Die Kündigung ist nur
                                                                                                                  wird.
                            wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor
                            Ablauf des Versicherungsjahres zugeht.                           G.8     Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung)
              				          Der bestehende Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden"
                                                                                                     Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der Beitrag
                            endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
                                                                                                     bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis
                            bedarf,
                                                                                                     erlangen.
              				 wenn die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für
                                 das versicherte Fahrzeug beendet wird oder                  H       Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Wechsel-
              				 wenn Sie für den versicherten Pkw in der Kraftfahr-
                                                                                                     kennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kenn-
                                 zeug-Haftpflichtversicherung von dem Tarif Premi-
                                 um in Classic wechseln.                                             zeichen
              G.4       Kündigung einzelner Versicherungsarten                               H.1     Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
                        G.4.1		     Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug-, MobilPlus-,           Ruheversicherung
                                    Fahrerschutz-, Kfz-Umweltschaden- und Ausland-                   H.1.1		      Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt
                                    SchadenPlusversicherung sind jeweils rechtlich selbst-
                                                                                                                  und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zuge-
                                    ständige Verträge.
                                                                                                                  lassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht be-
              				                  Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fort-                         endet.
                                    bestehen anderer nicht. Ausgenommen hiervon ist die
                                                                                                     H.1.2		      Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversiche-
                                    MobilPlus-, Fahrerschutz-, Kfz-Umweltschaden- und
                                                                                                                  rung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außer-
                                    die Ausland-SchadenPlusversicherung, die jeweils
                                    enden, wenn die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung                         betriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außer-
                                    endet.                                                                        betriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder
                                                                                                                  Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen
                        G.4.2		     Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kün-                         Versicherungsschutzes verlangen.
                                    digungsanlasses zu einem der in G.4.1 Satz 1 ge-
                                    nannten Verträge die gesamte Kraftfahrtversicherung              H.1.3		 Besteht für das Fahrzeug keine Kraftfahrzeug-Haft-
                                    für das Fahrzeug zu kündigen (Ausnahme hiervon:                          pflicht- oder Fahrzeugversicherung oder ist die bei-
                                    G.4.4).                                                                  tragsfreie Ruheversicherung gemäß H.1.8 beendet,
                                                                                                             können Sie eine beitragspflichtige Ruheversicherung
                        G.4.3		     Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abge-
                                                                                                             für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeug-
                                    schlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kün-
                                    digung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen.                       teilversicherung abschließen.
                                    Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach             H.1.4		     Die Regelungen nach H.1.1 bis H.1.3 gelten nicht für
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                                    Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer                       Fahrzeuge, die kein amtliches Kennzeichen führen
                                    Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden                         müssen, für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen
                                    sind. Entsprechend haben wir das Recht, die gesamte                          mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als einem Jahr.
                                    Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren              Umfang der Ruheversicherung
                                    nur einen Vertrag kündigen. Ausgenommen hiervon ist
K-6-2024-10


                                    die MobilPlus-, die Fahrerschutz-, die Kfz-Umwelt-               H.1.5
                                                                                                  Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir
                                    schaden- und die Ausland-SchadenPlusversicherung.             Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung
                                                                                                  eingeschränkten Versicherungsschutz.
                        G.4.4		     Kündigen Sie oder wir die MobilPlus-, Fahrerschutz-,
                                    Kfz-Umweltschaden- oder Ausland-SchadenPlus-             				Der Ruheversicherungsschutz umfasst
                                    versicherung nach einem unter den jeweiligen Ver-        				  die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,

[Seite 36]
              				                      die Fahrzeugteilversicherung, wenn für das Fahr-      				                     die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,
                                         zeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine        				                     die Fahrzeugteilversicherung, wenn für das Fahr-
                                         Fahrzeugvoll- oder -teilversicherung bestand,                                   zeug entweder eine Fahrzeugvoll- oder -teilversi-
              				                      die Kfz-Umweltschadenversicherung.                                              cherung abgeschlossen ist,
              				                    Bestand für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außer-         				                     die Kfz-Umweltschadenversicherung.
                                      betriebsetzung eine MobilPlus-, Fahrerschutz- und/oder   				                  Wenn Sie eine MobilPlus-, Fahrerschutz- und/oder
                                      Ausland-SchadenPlusversicherung, besteht hierfür kein                          Ausland-SchadenPlusversicherung abgeschlossen
                                      Ruheversicherungsschutz. Kein Ruheversicherungs-                               haben, besteht in der Zeit, in der das Fahrzeug das
                                      schutz besteht beim Zusatzbaustein "KH-Eigenscha-                              Wechselkennzeichen nicht vollständig trägt, für diese
                                      den" gemäß A.1.7. Kein Ruheversicherungsschutz                                 Versicherungsarten kein Versicherungsschutz. Kein
                                      besteht für ein Dachzelt oder Vorzelt hinsichtlich der                         Ruheversicherungsschutz besteht beim Zusatzbau-
                                      in A.2.2.1.3 und A.2.2.1.8 geregelten Elementar-                               stein "KH-Eigenschaden" gemäß A.1.7. Kein Ruhever-
                                      schadenereignisse (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Über-                            sicherungsschutz besteht für ein Dachzelt oder Vor-
                                      schwemmung, Lawinen, Erdrutsch (inkl. Muren), Erd-                             zelt hinsichtlich der in A.2.2.1.3 und A.2.2.1.8 geregel-
                                      senkung, Erdbeben, Vulkanausbruch).                                            ten Elementarschadenereignisse (Sturm, Hagel, Blitz-
                       Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung                                                       schlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch (inkl.
                                                                                                                     Muren), Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch).
                       H.1.6
                  Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie
                  verpflichtet, das Fahrzeug                                                           H.3.3		       Mit vollständigem, aber ungestempeltem Wechsel-
              				 in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder                                                  kennzeichen haben Sie Versicherungsschutz in der
                      Sammelgarage) oder                                                                             Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und MobilPlusversicherung
                                                                                                                     (für die in A.4.3 genannten Fahrzeuge) für die Rück-
              				 auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch                                                  fahrt von der Zulassungsbehörde nach Entfernung des
                      Zaun, Hecke, Mauer umschlossen)                                                                Stempels und bei Wiederanmeldung für Fahrten im
              				                nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das                                Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren (siehe
                                  Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht                                H.4.2).
                                  gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter             H.3.4		       Bitte beachten Sie, dass ein Fahrzeug auf öffentlichen
                                  den Voraussetzungen nach D.2 leistungsfrei.                                        Wegen oder Plätzen nur mit dem vollständigen Wechsel-
                       Wiederanmeldung                                                                               kennzeichen gebraucht werden darf. Trägt das Fahr-
                       H.1.7		      Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen                                  zeug nicht das vollständige Wechselkennzeichen, sind
                                    (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche                           Sie verpflichtet, es in einem Einstellraum (z. B. einer
                                    Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außer-                              Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriede-
                                    betriebsetzung haben Sie uns unverzüglich mitzutei-                              ten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer um-
                                    len.                                                                             schlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie
                                                                                                                     dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlich-
                       Ende des Vertrages und der Ruheversicherung                                                   keiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre
                       H.1.8		      Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung                                  Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach
                                    enden 12 Monate nach der Außerbetriebsetzung des                                 D.2 leistungsfrei.
                                    Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
                                                                                               H.4     Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
                       H.1.9		      Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der                  Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht, MobilPlus- und
                                    Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestäti-                   Kfz-Umweltschadenversicherung
                                    gung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir
                                    das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen                H.4.1		       In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht, MobilPlus- (für die in
                                    Versicherer zur Aufhebung des Vertrages aufzufor-                                A.4.3 genannten Fahrzeuge) und Kfz-Umweltschaden-
                                    dern.                                                                            versicherung besteht Versicherungsschutz auch für
                                                                                                                     Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen.
              H.2      Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?                                           Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen
                                                                                                                     oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
                       H.2.1		      Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zu-
                                    gelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Ver-          				                 Bei Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kenn-
                                    sicherungsschutz während des auf dem amtlichen                                  zeichen besteht kein Versicherungsschutz aus der
                                    Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).                                  Eigenschaden-Deckung gemäß A.1.7.
                                                                                                       Was sind Zulassungsfahrten?
                       H.2.2		      Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungs-
                                    schutz nach H.1.5 und H.1.6. Wenn Sie eine MobilPlus-,             H.4.2
                                                                                                   Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammen-
                                    Fahrerschutz- und/oder Ausland-SchadenPlusversiche-            hang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
                                    rung abgeschlossen haben, besteht außerhalb der            				 Fahrten zur Zulassungsbehörde zur Anbringung
                                    Saison für diese Versicherungsarten kein Versiche-                 der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durch-
                                    rungsschutz. Kein Ruheversicherungsschutz besteht                  führung einer Hauptuntersuchung oder einer
                                    beim Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" gemäß                        Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen
                                    A.1.7. Kein Ruheversicherungsschutz besteht für ein                Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Be-
                                    Dachzelt oder Vorzelt hinsichtlich der in A.2.2.1.3 und            zirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn
                                    A.2.2.1.8 geregelten Elementarschadenereignisse                    die Zulassungsbehörde vorab ein solches zuge-
                                    (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, La-                    teilt hat oder das Kennzeichen bei Außerbetrieb-
                                    winen, Erdrutsch (inkl. Muren), Erdsenkung, Erdbeben,              setzung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 Fahrzeug-
                                    Vulkanausbruch).                                                   Zulassungsverordnung reserviert wurde.
                       H.2.3
                   Für folgende Fahrten außerhalb der Saison haben Sie                         				 Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit
                                                                                                       dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ab-
                   in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und MobilPlusversiche-
                                                                                                       lauf des Tages der Außerbetriebsetzung des
                   rung (für die in A.4.3 genannten Fahrzeuge) Versiche-
                                                                                                       Fahrzeugs.
                   rungsschutz:
              				 Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungs-                                I       Schadenfreiheitsrabatt-System
                        verfahren oder
              				 Fahrten wegen der Hauptuntersuchung, Sicher-                               I.1     Einstufung in Schaden(S)- und Schadenfreiheitsklassen
                        heitsprüfung oder Abgasuntersuchung.                                           (SF-Klassen)
              				 Der Versicherungsschutz hierfür ist auf den für den                                 In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung richtet
                   Halter zuständigen Zulassungsbezirk und einen angren-                               sich die Einstufung Ihres Vertrages in eine S-/SF-Klasse und der sich
                   zenden Bezirk begrenzt.                                                             daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe
                                                                                                       dazu die Tabellen in Anhang 1.
              H.3      Welche Besonderheiten gelten bei Wechselkennzeichen?                            Dies gilt nicht für Verträge von
                       H.3.1		      Für Fahrzeuge, für die ein Wechselkennzeichen aus-         		          Sonderfahrzeugen jeder Art, mit Ausnahme der in Anhang 1
                                    gegeben wurde, gewähren wir den vereinbarten Ver-                       ausdrücklich genannten Fahrzeuge,
                                    sicherungsschutz, sofern das versicherte Fahrzeug das
                                                                                               		          Anhängern, Aufliegern und Wechselaufbauten jeder Art,
                                    nach § 9 Absatz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                                                                                               		          Kraftfahrzeugen, die ein Ausfuhrkennzeichen führen,
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                                    vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig
                                    trägt. Das Fahrzeug muss sowohl das fahrzeugbe-            		          Kraftfahrzeugen, die ein Kurzzeitkennzeichen führen,
                                    zogene Kennzeichenteil als auch das gemeinsame             		          amtlich abgestempelten roten Kennzeichen,
                                    Kennzeichenteil tragen.                                    		          Selbstfahrervermietfahrzeugen.
                       H.3.2		      Nur eingeschränkten Versicherungsschutz gewähren
K-6-2024-10


                                    wir, sofern das versicherte Fahrzeug das Wechsel-          I.2     Ersteinstufung
                                    kennzeichen nicht vollständig trägt (z. B. nur das fahr-   I.2.1   Ersteinstufung in Klasse 0
                                    zeugbezogene Kennzeichenteil trägt).
                                                                                                       Beginnt Ihr Vertrag ohne eine Sondereinstufung nach Anhang 7
              				                  Es gilt dann der Ruheversicherungsschutz. Dieser um-               oder Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die
                                    fasst                                                              Klasse 0 eingestuft.

[Seite 37]
                      Hinweis: Eine Einstufung in Klasse 0 erfolgt nicht, wenn für Sie bei        I.3.3   Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
                      der Concordia oder einem anderen Versicherer ein nach I.6 an-                       Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlau-
                      rechenbarer Vorvertrag vorhanden ist, der nach seinem Schadenver-                   fen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft.
                      lauf in eine Schadenklasse (M) eingestuft werden müsste oder bei                    Der Tag der Schadenmeldung bei uns ist maßgeblich dafür, welchem
                      Vertragsbeendigung eingestuft war.                                                  Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird.
              I.2.2   Ersteinstufung in eine günstigere SF-Klasse als Klasse 0                    I.3.4   Rabattschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahr-
                      Eine bessere SF-Klasse als Klasse 0 erreichen Sie beispielsweise in                 zeugvollversicherung
                      folgenden Fällen:
                                                                                                          Versicherbare Fahrzeuge
              		      a) Die Voraussetzungen für eine günstigere Ersteinstufung liegen
                                                                                                          I.3.4.1		    Der Rabattschutz kann von Ihnen für Pkw im Tarif
                           vor (siehe Anhang 7).
                                                                                                                       Premium, Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder,
              		      b) Die Voraussetzungen für die Übernahme des Schadenverlaufs                                     Kleinkrafträder, Wohnmobile, jeweils im Werkverkehr
                           aus einem anderen Versicherungsvertrag liegen vor (z. B. bei                                eingesetzte Lkw und Zugmaschinen sowie landwirt-
                           Versicherer- oder Fahrzeugwechsel).                                                         schaftliche Zugmaschinen gegen Beitragszuschlag
              I.2.3   Rückwirkende Korrektur der SF-Einstufung (z. B. bei                                              vereinbart werden.
                      abweichenden Angaben vom vorherigen Versicherer)                            				                 Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob
                      Sollten wir nach Abschluss des Versicherungsvertrages noch Infor-                                Sie den Rabattschutz vereinbart haben.
                      mationen zum Beispiel von Ihrem vorherigen Versicherer erhalten, die                Einstufung bei einem belastenden Schaden
                      ergeben, dass die Voraussetzungen für die getroffene SF-Einstufung
                                                                                                          I.3.4.2		    Bei Fahrzeugen, für die gemäß I.3.4.1 Rabattschutz
                      nicht erfüllt sind, so sind wir zu einer Korrektur der vorgenommenen                             vereinbart ist, gilt: Pro Kalenderjahr können Sie uns in
                      SF-Einstufung berechtigt.                                                                        der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversiche-
              I.2.4   Anrechnung des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-Haft-                                           rung jeweils einen belastenden Schaden im Sinne von
                      pflichtversicherung in der Fahrzeugvollversicherung                                              I.4.2 melden, ohne dass sich dieser in der Kraftfahr-
                                                                                                                       zeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung rabatt-
                      Voraussetzungen der Angleichung
                                                                                                                       belastend auswirkt. Im folgenden Kalenderjahr wird
                      I.2.4.1		   Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw und schließen                                   der Vertrag somit bei der Neueinstufung im Sinne
                                  Sie neben der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung                                  von I.3 in die bisherige SF-Klasse in der Kraftfahr-
                                  eine Fahrzeugvollversicherung mit einer Laufzeit                                     zeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung einge-
                                  von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie ver-                                     stuft.
                                  langen, dass die Einstufung nach dem Schaden-                   				Voraussetzungen hierfür sind:
                                  verlauf der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung er-           				 Solange das im Vertrag versicherte Fahrzeug zum
                                  folgt. Gleiches gilt für ein Kraftrad, Trike, Quad, Leicht-          Straßenverkehr zugelassen ist, besteht der Rabattschutz
                                  kraftrad, Kleinkraftrad, Wohnmobil, für einen Miet-                  bei uns.
                                  wagen, Lkw, eine Taxe, Zugmaschine, landwirtschaft-             				 Der Rabattschutz beginnt vor dem Schadenereignis und
                                  liche Zugmaschine, einen Kraftomnibus oder Kranken-                  besteht ohne Unterbrechung bis zum Zeitpunkt der
                                  wagen.                                                               jährlichen Neueinstufung gemäß I.3 fort.
                      Keine Übernahme (Angleichung) eines Schadenverlaufs                         				                 Hinweis: Beachten Sie hinsichtlich dieser Sonderein-
                      I.2.4.2		     Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder                            stufung bitte auch die Regelung zur Auskunft an den
                                    für ein Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1.1, I.6.1.2, I.6.1.6,                        Nachversicherer in I.8.2.
                                    I.6.1.7 innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine                  I.3.4.3		    Bereits vor Beginn des Rabattschutzes angefallene,
                                    Fahrzeugvollversicherung bestanden hat oder ein                                    rabattbelastende Schäden, die sich noch nicht auf die
                                    Schadenverlauf nach I.6.1.1 bis I.6.1.5 übernommen                                 Einstufung in die Schadenfreiheits-/Schadenklassen
                                    wird und für das bisherige Fahrzeug eine Fahrzeug-                                 ausgewirkt haben, führen zu einer Rückstufung des
                                    vollversicherung bestand. In diesen Fällen überneh-                                Vertrages nach I.3.3.
                                    men wir den tatsächlichen Schadenverlauf der Fahr-                    Einstufung bei einem weiteren belastenden Schaden
                                    zeugvollversicherung des bisherigen Fahrzeugs nach                    I.3.4.4		   Melden Sie uns im selben Kalenderjahr einen weiteren,
                                    I.6.                                                                              die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und/oder Fahrzeugvoll-
                      I.2.4.3		     Lassen Sie von den im Rahmen einer Rabattüber-                                    versicherung belastenden Schaden, wird der Vertrag
                                    nahme nach I.6.1.1 bis I.6.1.4 übernommenen                                       in der jeweiligen Versicherungsart nach der jeweiligen
                                                                                                                      Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Dabei bleibt einer
                                    SF-Klassen für das von Ihnen versicherte Fahrzeug
                                                                                                                      der gemeldeten, rabattbelastenden Schäden unberück-
                                    nur die SF-Klasse der Kraftfahrzeug-Haftpflichtver-
                                                                                                                      sichtigt.
                                    sicherung anrechnen, gilt: Eine Angleichung bei Ab-
                                                                                                          Voraussetzungen für den Abschluss
                                    schluss einer Fahrzeugvollversicherung ist innerhalb
                                    eines Jahres nach Übernahme der SF-Klasse ausge-                      I.3.4.5		    Umfasst der Vertrag für Ihr Fahrzeug eine Kraftfahr-
                                    schlossen, wenn für das andere Fahrzeug eine solche                                zeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung, können
                                    Fahrzeugvollversicherung bestanden hat.                                            Sie den Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten
                                                                                                                       gleichzeitig beantragen.
              				                  Das Gleiche gilt, wenn Sie nach I.6.1.6 den Schaden-
                                                                                                          I.3.4.6		    Besteht für Ihr Fahrzeug eine Kraftfahrzeug-Haft-
                                    verlauf einer anderen Person übernehmen und für den
                                                                                                                       pflichtversicherung, muss dieser Vertrag mindestens
                                    Vertrag des Dritten auch eine Fahrzeugvollversicherung                             in SF-Klasse 4 eingestuft sein. Umfasst der Vertrag
                                    bestand, Sie für das von Ihnen versicherte Fahrzeug                                darüber hinaus auch eine Fahrzeugvollversicherung,
                                    aber nur den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-                                  muss auch dieser Vertrag mindestens in SF-Klasse 4
                                    Haftpflichtversicherung anrechnen lassen.                                          eingestuft sein.
              I.3     Jährliche Neueinstufung                                                             Nichterfüllung oder Nichteinhaltung der Voraussetzungen
                      Wir stufen Ihren Vertrag nach seinem Schadenverlauf im vergangenen                  I.3.4.7		    Wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine der
                      Kalenderjahr neu ein.                                                                            Voraussetzungen unter I.3.4.5 bis I.3.4.6 nicht erfüllt war
                      Die Neueinstufung wird mit Beginn des nächsten Versicherungs-                                    oder nicht eingehalten wurde, stufen wir Ihren Vertrag
                      jahres wirksam.                                                                                  ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen in
                                                                                                                       die Schaden-/Schadenfreiheitsklasse gemäß Anhang 1
                      Ein Versicherungsjahr beträgt 12 Monate. Den Beginn und den Ablauf
                                                                                                                       ein, in die er ohne diese Sonderregelung eingestuft
                      Ihres Versicherungsvertrages können Sie Ihrem Versicherungs-                                     wäre.
                      schein entnehmen.
                                                                                                          I.3.4.8		    Sofern Voraussetzungen unter I.3.4.6 nicht erfüllt
              I.3.1   Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf                                                          waren, schließen wir den Rabattschutz ab Beginn des
                      Ist Ihr Vertrag innerhalb Ihrer Vertragslaufzeit in einem Kalender-                              laufenden Versicherungsjahres oder – sofern Sie den
                      jahr schadenfrei verlaufen und hat in diesem Kalenderjahr der Ver-                               Rabattschutz erst während des laufenden Versiche-
                      sicherungsschutz mindestens sechs Monate bestanden, wird Ihr                                     rungsjahres eingeschlossen haben – ab diesem Zeit-
                      Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle                              punkt aus.
                      in Anhang 1 eingestuft.                                                             Beendigung des Rabattschutzes
37/56


                      Hat der Versicherungsschutz während eines gesamten Kalender-                        I.3.4.9		    Kündigen Sie den Rabattschutz gemäß G.2.11 in einer
                      jahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der                                Versicherungsart, endet er auch in der anderen Ver-
                      SF-Klasse 1/2, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse                               sicherungsart.
                      1 ein.                                                                              I.3.4.10		   Endet die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvoll-
K-6-2024-10


              I.3.2   Besserstufung bei Saisonkennzeichen                                                              versicherung, endet auch der Rabattschutz, ohne dass
                                                                                                                       es einer Kündigung bedarf.
                      Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelas-
                      sen (siehe H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrages                 I.3.4.11		   Endet der Rabattschutz und wird der Vertrag bei uns
                      eine Besserstufung nach I.3.1 nur vor, wenn die Saison mindestens                                ohne Rabattschutz fortgeführt, ist die dadurch erreichte
                      sechs Monate beträgt.                                                                            SF-Klasse Ausgangspunkt für die künftige Besser- oder

[Seite 38]
                                   Rückstufung des Vertrages in der Kraftfahrzeug-Haft-               I.4.2.3		      Sie dürfen bei einem Vertrag für einen Pkw die Aus-
                                   pflicht- und Fahrzeugvollversicherung bei der Concordia.                          wirkungen einer Rückstufung nicht durch einen
              				                 Hinweis: Beachten Sie hinsichtlich dieser Sonderein-                              Wechsel vom Tarif Classic in den Tarif Premium beein-
                                   stufung bitte auch die Regelung zur Auskunft an den                               flussen.
                                   Nachversicherer in I.8.2.
                                                                                              I.5     Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können ("Schaden-
                      Bescheinigung bei Wechsel des Versicherers                                      rückkauf")
                      I.3.4.12		   Im Falle eines Versichererwechsels erhält Ihr Nach-                In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung
                                   versicherer gemäß I.8.2 eine Bestätigung des Schaden-
                                                                                                      I.5.1			       Sie können eine Rückstufung in der Kraftfahrzeug-
                                   freiheitsrabattes, die sich auf den tatsächlichen Scha-
                                                                                                                     Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung vermeiden,
                                   denverlauf bezieht. Die durch den Rabattschutz er-
                                                                                                                     wenn Sie uns unsere Entschädigung innerhalb von
                                   folgenden Sondereinstufungen berücksichtigen wir                                  12 Monaten nach Abschluss der Schadenregulierung
                                   bei der Auskunft an den Nachversicherer nach I.8.2                                freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Ver-
                                   nicht.                                                                            pflichtung erstatten.
              I.4     Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter                       				                   Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir
                      Verlauf?                                                                                       Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die
                                                                                                                     Höhe unserer Entschädigung. Voraussetzung ist, dass
              I.4.1   Schadenfreier Verlauf                                                                          unsere Entschädigung in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
                      I.4.1.1
                  Ein schadenfreier Verlauf des Vertrages liegt unter fol-                                           oder Fahrzeugvollversicherung jeweils nicht mehr als
                  genden Voraussetzungen vor:                                                                        1.500 € beträgt.
              				 Der Versicherungsschutz hat in dem Kalenderjahr                           				                   Erstatten Sie uns in diesem Fall die Entschädigung in-
                       mindestens sechs Monate bestanden und                                                         nerhalb von 12 Monaten nach unserer Mitteilung, wird
              				 uns wurde in dem Kalenderjahr kein Schadener-                                                    Ihr Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollver-
                       eignis gemeldet, für das wir Entschädigungen                                                  sicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
                       leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu                       				                 Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregu-
                       zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung                                           lierung und über die Höhe des Erstattungsbetrages
                       und Prozesse.                                                                               unterrichtet und müssen wir eine weitere Entschädigung
                      I.4.1.2
                   Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Ver-                                            leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstat-
                   trag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden                                           tungsbetrages.
                   Voraussetzungen vorliegt:                                                          Leasingfahrzeug
              				 a) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis                                I.5.2			       Handelt es sich bei dem versicherten Fahrzeug um
                        in den drei auf die Schadenmeldung folgenden                                                 ein Leasingfahrzeug, gilt die Regelung unter I.5.1 ent-
                        Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung ge-                                              sprechend für den Leasingnehmer.
                        leistet zu haben.
              				 b) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversiche-                          I.6     Übernahme eines Schadenverlaufs
                        rung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem
                        Umfang.                                                               I.6.1   In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?
              				 c) Wir bilden nur für ein Schadenereignis Rück-                                    Der Schadenverlauf eines anderen Vertrages – auch wenn dieser bei
                        stellungen oder leisten Entschädigungen, die                                  einem anderen Versicherer bestanden hat – wird für den Vertrag des
                        ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Ansprü-                            versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6.2 und
                        che ausgelöst wurden und die nach A.6 versichert                              I.6.3 in folgenden Fällen übernommen:
                        sind, ohne dass auch private Rechte verletzt sind,                            Fahrzeugwechsel
                        die von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung                             I.6.1.1		      Sie haben das versicherte Fahrzeug ("Ersatzfahrzeug")
                        gedeckt wären.                                                                               anstelle eines anderen Fahrzeugs ("bisheriges Fahr-
              				 d) Wir bilden in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche-                                           zeug") angeschafft.
                        rung für ein Schadenereignis Rückstellungen oder
                                                                                              				                   Hinweis: Versichern Sie das Ersatzfahrzeug bereits vor
                        leisten Entschädigungen, die im Zusammenhang
                                                                                                                     dem Ausscheiden des bisherigen Fahrzeugs, rechnen
                        mit der "Mallorca-Deckung" (s. A.1.6) angefallen
                                                                                                                     wir die Dauer des schadenfreien und ununterbrochenen
                        sind.
                                                                                                                     Verlaufs (Schadenfreiheitsklasse) des bisherigen Fahr-
              				 e) Wir bilden Rückstellungen oder leisten Entschädi-
                                                                                                                     zeugs bis zu vier Wochen für beide Fahrzeuge an.
                        gungen in der Fahrzeugvollversicherung für ein
                        Schadenereignis, das unter die Fahrzeugteilver-                               Rabatttausch
                        sicherung fällt.                                                              I.6.1.2		      Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch
              				 f) Wir bilden Rückstellungen oder leisten Entschädi-                                              ein anderes Fahrzeug. Sie veräußern dieses oder
                        gungen über den Zusatzbaustein "VollkaskoPlus"                                               setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und
                        für ein Schadenereignis, das in A.2.2.2.7 c)                                                 beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
                        ("Falschbetankung") oder A.2.2.2.7 d) ("Austausch                             Ruheversicherung
                        von Schlüsseln/Schlössern bei Verlieren/Liegen-
                        lassen der Fahrzeugschlüssel") geregelt ist.                                  I.6.1.3		   Sie haben zwei Fahrzeuge bei uns versichert und für
                                                                                                                  eines von beiden besteht jeweils eine Ruheversiche-
              				 g) Sie nehmen Ihre Fahrzeugvollversicherung nur
                                                                                                                  rung. Das gilt sinngemäß auch für Fahrzeuge mit Sai-
                        deswegen in Anspruch, weil:
                                                                                                                  sonkennzeichen, wenn jeweils für eines dieser Fahr-
              					 eine Person mit einer gesetzlich vorgeschrie-                                                zeuge eine Ruheversicherung nach H.2.2 besteht.
                             benen Haftpflichtversicherung für das Scha-
                             denereignis zwar in vollem Umfang haftet,                                Weiteres Fahrzeug
              					 Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer                                    I.6.1.4		      Sie versichern, ohne dass ein anderes Fahrzeug weg-
                             keinen Anspruch haben, weil dieser den Ver-                                             fällt, ein weiteres Fahrzeug und beantragen die Über-
                             sicherungsschutz ganz oder teilweise versagt                                            nahme des Schadenverlaufs Ihres bisherigen Fahr-
                             hat.                                                                                    zeugs.
              				 h) Wir bilden Rückstellungen oder leisten Entschädi-                               "Ringtausch"
                        gungen nur                                                                    I.6.1.5		   Sie haben bei uns mehrere Versicherungsverträge für
              					 aufgrund von Abkommen der Versicherungs-                                                     Pkw, Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Klein-
                             unternehmen untereinander oder mit Sozial-                                           krafträder, Wohnmobile, Lkw bis 3,5 t zulässigem
                             versicherungsträgern oder                                                            Gesamtgewicht im Werk- oder Güterverkehr, landwirt-
              					          wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer                                          schaftliche Zugmaschinen oder Krankenwagen. Im
                             Mehrfachversicherung.                                                                Falle eines Fahrzeugwechsels nach I.6.1.1 oder der
                                                                                                                  Versicherung eines weiteren Fahrzeugs nach I.6.1.4
              I.4.2   Schadenbelasteter Verlauf                                                                   können Sie beantragen, dass der Schadenverlauf
                      I.4.2.1		    Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrages liegt vor,                         zwischen zwei bestehenden Verträgen getauscht wird.
                                   wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder                 Schadenverlauf einer anderen Person
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                                   mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Ent-
                                                                                                      I.6.1.6		   Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend
                                   schädigungen leisten oder Rückstellungen bilden
                                                                                                                  von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme
                                   müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach
                                                                                                                  des Schadenverlaufs.
                                   I.4.1.2.
                                                                                                      Versichererwechsel
K-6-2024-10


                      I.4.2.2		    Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst
                                   als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden             I.6.1.7		      Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Ver-
                                   Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellun-                             sicherer zu uns gewechselt. Wir übernehmen den
                                   gen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag ab                               Schadenverlauf des bisherigen Vertrages, wenn dieser
                                   Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres zu-                               durch eine Bescheinigung des bisherigen Unternehmens
                                   rück.                                                                             nach I.8.1 nachgewiesen wird.

[Seite 39]
              				                   Sie werden bei der Einstufung des Versicherungsver-        				b)
                                                                                                     Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug
                                     trages in eine SF-Klasse oder Schadenklasse so be-              der anderen Person überwiegend von Ihnen ge-
                                     handelt, als wären Sie während der Vorversiche-                 fahren wurde, glaubhaft; hierzu gehört insbeson-
                                     rungszeit bereits bei uns versichert gewesen.                   dere
                                                                                                					 eine Erklärung von Ihnen und der anderen
              I.6.2     Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?
                                                                                                          Person in Textform; ist die andere Person
                        Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der Kraftfahrzeug-                    verstorben, ist die Erklärung durch Sie aus-
                        Haftpflicht- und der Fahrzeugvollversicherung                                     reichend; ist die andere Person Ihr Ehegatte,
                        I.6.2.1		    Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kraftfahr-                 kann die Erklärung entfallen;
                                     zeug-Haftpflicht- und in der Fahrzeugvollversicherung      					 eine Erklärung, dass Sie für den entsprechen-
                                     nur zusammen.                                                        den Zeitraum im Besitz einer gültigen Fahr-
              				                   Hinweis: Die Regelung unter I.2.4.3 zur Anrechnung                   erlaubnis waren, wobei Sie bei der Abgabe der
                                     des Schadenverlaufs der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-                   Vertragserklärung Ihre Führerscheindaten
                                     versicherung in der Fahrzeugvollversicherung bleibt                  angeben und deren Richtigkeit bestätigen
                                     hiervon unberührt.                                                   müssen;
                        Gleiche Risikoverhältnisse                                              				                 c)   die andere Person ist mit der Übertragung ihres
                                                                                                                          Schadenverlaufs an Sie einverstanden und gibt
                        I.6.2.2		    Sie können den Schadenverlauf nur übernehmen, wenn
                                                                                                                          damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Um-
                                     gleiche Risikoverhältnisse vorliegen. Dies ist der Fall,
                                                                                                                          fang auf. Ist die andere Person verstorben, ist eine
                                     wenn die Fahrzeuge derselben Fahrzeuggruppe gemäß
                                                                                                                          Übertragung nur möglich, wenn der Tod der ande-
                                     I.6.2.4 angehören sowie Nutzung und Verwendung der
                                                                                                                          ren Person zum Zeitpunkt der Geltendmachung
                                     Fahrzeuge vergleichbar sind. Gleiches gilt auch, wenn
                                                                                                                          der Anrechnung nicht länger als 36 Monate zurück-
                                     das Fahrzeug durch eine vorübergehende Änderung
                                                                                                                          liegt;
                                     des Verwendungszwecks einer niedrigeren Fahrzeug-
                                     gruppe angehörte.                                          				                 d)   das Fahrzeug der anderen Person derselben oder
                                                                                                                          einer höheren Fahrzeuggruppe gemäß I.6.2.4 an-
                        Geltung unterschiedlicher SF-Staffeln                                                             gehört wie Ihr Fahrzeug;
                        I.6.2.3		    Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen der Schaden-      				                 e)   die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person
                                     verlauf übertragen wird, nach Anhang 1 unterschiedliche                              durch Sie liegt bei der Übernahme nicht mehr als
                                     SF-Staffeln, wird Ihr Fahrzeug entsprechend der An-                                  36 Monate zurück.
                                     zahl der schadenfreien Jahre des übertragenden Fahr-
                                                                                                        Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs nach
                                     zeugs in die für das übernehmende Fahrzeug geltende
                                                                                                        Betriebsübergang
                                     Staffel eingestuft.
                                                                                                        I.6.2.6		    Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahr-
              				                  Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf                             zeuge übernommen, übernehmen wir den Schaden-
                                    den Schadenverlauf ausgewirkt haben, werden nach                                 verlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Vorausset-
                                    der für das übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel                              zungen:
                                    berücksichtigt.
                                                                                                				                     Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernah-
                        Fahrzeuggruppe
                                                                                                                          me des Schadenverlaufs durch Sie einverstanden
                        I.6.2.4
                             Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf                                             und gibt damit den Schadenfreiheitsrabatt in vollem
                             übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe                                            Umfang auf,
                             an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf
                             übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggrup-                				                     Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Über-
                             pe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. Die                                         nahme des Betriebes die bisherige Risikosituation
                             niedrigste Fahrzeuggruppe ist die erste, die höchste                                         nicht verändert hat.
                             Fahrzeuggruppe ist die vierte.                                     I.6.3   Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungs-
              				a) Erste Fahrzeuggruppe:                                                              schutzes auf den Schadenverlauf aus?
              					entfällt.                                                                            Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetrieb-
              				b) Zweite Fahrzeuggruppe:                                                             setzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeen-
              					Pkw, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Krafträder,                                  digung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
                                 Wohnmobile, Trikes, Quads, landwirtschaftliche                         a)		    Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, über-
                                 Zugmaschinen, Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamt-                                 nehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche-
                                 gewicht im Werk- oder Güterverkehr, Kranken-                                   rungsschutz nicht unterbrochen worden.
                                 wagen.                                                                 b)		     Bei einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten, aber
              				c) Dritte Fahrzeuggruppe:                                                                      nicht mehr als zehn Jahren, übernehmen wir die SF- oder
              					              Taxen, Mietwagen, Lkw über 3,5 t zulässigem                                     Schadenklasse, in die der Vertrag vor der Unterbrechung
                                 Gesamtgewicht im Werkverkehr und Zugmaschi-                                     eingestuft war.
                                 nen im Werkverkehr.                                                    Bei der Übernahme des Schadenverlaufs gemäß a) oder b) sind die
              				d) Vierte Fahrzeuggruppe:                                                             Regelungen zur Rückstufung im Schadenfall zu berücksichtigen
              					              Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im                             (siehe hierzu I.3 und I.4.2).
                                 Güterverkehr und Zugmaschinen im Güterverkehr,                         Hinweis: Im Folgejahr nach der Übernahme richtet sich die Ein-
                                 Kraftomnibusse.                                                        stufung des Vertrages nach dem Grundsatz in I.3.1. Bestand der
                                                                                                        Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindes-
              				           Eine Übertragung ist zudem möglich                                         tens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Schaden-
              				  von einem Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtge-                                       verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr be-
                                 wicht im Werk- oder Güterverkehr auf einen Lkw                         standen.
                                 über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im Werk-
                                 verkehr oder eine Zugmaschine im Werkverkehr,                  I.7     Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
              				  von einem Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtge-                                      I.7.1			     Die Schadenverläufe in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und
                                 wicht im Werkverkehr oder einer Zugmaschine im                                      der Fahrzeugvollversicherung können nur zusammen
                                 Werkverkehr auf einen Lkw im Güterverkehr mit                                       abgegeben werden.
                                 einer Motorleistung bis 212 kW und einem zulässi-                      I.7.2			     Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrages
                                 gen Gesamtgewicht über 3,5 t oder eine Zugma-                                       stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei
                                 schine bis 212 kW im Güterverkehr.                                                  Ersteinstufung Ihres Vertrages bekommen hätten.
                Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von                                       Hierbei orientieren wir uns an den Regelungen für die
                einer anderen Person nach I.6.1.6                                                                    Einstufung in Schadenfreiheitsklassen gemäß An-
                        I.6.2.5
                   Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer ande-                                                 hang 7.
                   ren Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug                         				                 Befand sich Ihr Vertrag in der Schadenklasse M, bleibt
                   der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren                                                 diese Einstufung bestehen.
                   wurde. Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen                                    I.7.3 		     Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der
                   erfüllt sein:                                                                                     Umstellung Ihres Vertrages nachzuerheben.
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              				 a) Es handelt sich bei der anderen Person um
              					 Ihren Ehe-/Lebenspartner,                                                  I.8     Auskünfte über den Schadenverlauf
              					 Ihre Eltern,                                                                       I.8.1
                                                                                                     Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden-
              					 Ihre Kinder,                                                                    verlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben
K-6-2024-10


                                                                                                     zu lassen:
              					 Ihre Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwie-
                              gereltern, Schwiegerkinder,                                       				  Art und Verwendung des Fahrzeugs,
              				           eine andere mit Ihnen in häuslicher Gemein-                       				                     Beginn und Ende des Vertrages für das Fahrzeug,
                              schaft lebende Person oder                                        				                     Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kraftfahrzeug-
              					 Ihren Arbeitgeber.                                                                                   Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung,

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              				                     Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des                  des Halters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verrin-
                                        Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte               gert hat. Ändert sich der Schadenbedarf der Region im Verhältnis zu
                                        Neueinstufung ausgewirkt haben,                                dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung zu einer anderen
              				                     ob für ein Schadenereignis Rückstellungen inner-               Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird
                                        halb von drei Jahren nach deren Bildung aufge-                 mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
                                        löst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet
                                        worden sind und                                      K.3       Tarifänderung
              				                     ob Ihnen oder einem anderen Versicherer be-          K.3.1     Beitragsänderung
                                        reits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.             Überprüfung der Beiträge
                      I.8.2			     Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrages in der               K.3.1.1
                                                                                                           Wir sind berechtigt, die Beiträge in der Kraftfahrzeug-
                                   Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversiche-                    Haftpflicht-, Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrerschutz-,
                                   rung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind                   Kfz-Umweltschaden- und/oder Ausland-SchadenPlus-
                                   wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage                     versicherung bei bestehenden Verträgen zu überprüfen,
                                   Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten                         ob sie beibehalten werden können oder ob eine Anpas-
                                   Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Zu dem dort angeführten                   sung (Erhöhung oder Absenkung) vorgenommen
                                   Schadenverlauf zählt auch die Anzahl der Schäden,                       werden muss. Zweck der Überprüfung ist es, eine
                                   die noch nicht zu einer Rückstufung des Vertrages ge-                   sachgemäße Berechnung der Beiträge und eine
                                   führt haben; darüber hinaus die Anzahl der Schäden,                     dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus
                                   die sich aufgrund der besonderen Vereinbarung beim                      den Versicherungsverträgen sicherzustellen.
                                   Schadenrückkauf gemäß I.5 nicht auf den Schadenver-       				          Dies gilt entsprechend für den Rabattschutz gemäß I.3.4,
                                   lauf auswirken.                                                         den Zusatzbaustein "KH-Eigenschaden" gemäß A.1.7,
              				                 Unsere Auskunft an einen Nachversicherer bezieht                        die GAP-Deckung für sonstige Fahrzeuge gemäß
                                   sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf.                          A.2.5.2.2, den Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie
              				                 Sondereinstufungen, wozu auch der Rabattschutz                          Hol- und Bringservice" gemäß A.2.5.5.7, den Zusatz-
                                   nach I.3.4 zählt, werden nicht berücksichtigt. Aus-                     baustein "VK-Plus" gemäß A.2.2.2.6 und A.2.2.2.7 und
                                   nahmen: Besondere SF-Ersteinstufungen bei Pkw mit                       den Zusatzbaustein "oecodrive" gemäß A.2.2.3.
                                   SF 1 bis SF 4 gemäß Anhang 7 werden so bestätigt, als       Regeln der Überprüfung
                                   wäre der Vertrag bei Vertragsbeginn mit SF 1 eingestuft             K.3.1.2
                                                                                                            Bei der Überprüfung der Beiträge gelten folgende Re-
                                   worden. Bei anderen Fahrzeugarten werden besondere                       geln:
                                   SF-Ersteinstufungen nach Anhang 7 so bestätigt, als       				           a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Ver-
                                   wäre der Vertrag bei Vertragsbeginn mit SF 1/2 einge-                         sicherungsmathematik und Versicherungstechnik
                                   stuft worden.                                                                 an.
              J       Merkmale zur Beitragsberechnung                                        				           b) Wir sind nur berechtigt, Veränderungen in der
                                                                                                                 Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksich-
                      Beitragsrelevante Merkmale                                                                 tigen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte
                      J.1			       Bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigen wir                          Gleichgewicht von Leistung (Gewährung von Ver-
                                   beitragsrelevante Merkmale.                                                   sicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung des
                                                                                                                 Versicherungsbeitrages) zu erhalten oder wieder
              				Hierzu gehören beispielsweise
                                                                                                                 herzustellen.
              				  die Art und Verwendung des Fahrzeugs, der Ge-
                                                                                             				           c) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkenntnisse
                      samtneuwert oder die technischen Fahrzeugdaten
                                                                                                                 des Gesamtverbands der Deutschen Versiche-
                      (z. B. Aufbau, Hersteller, Typ, Motorleistung, An-
                                                                                                                 rungswirtschaft e. V. und Ermittlungen des unab-
                      triebsart, Anzahl der Plätze oder zulässiges Ge-
                                                                                                                 hängigen Treuhänders zu den Typ- und Regional-
                      samtgewicht),
                                                                                                                 statistiken zu berücksichtigen.
                     Zuteilung eines Wechselkennzeichens (Fahr-
                                                                                               Beitragserhöhung
                      zeugverwendung gemäß § 9 Absatz 2 Fahrzeug-
                      Zulassungsverordnung),                                                           K.3.1.3		   Ergibt die Überprüfung höhere Beiträge als die bis-
                     Tarifgruppen und                                                                             herigen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzu-
                                                                                                                   heben.
                     individuelle Merkmale (z. B. VN-/Fahreralter, jähr-
                      liche Fahrleistung).                                                             Beitragsermäßigung

              				                 Merkmale zur Beitragsberechnung sind Umstände,                      K.3.1.4		     Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bis-
                                   die wir vor Vertragsabschluss abfragen und mit Ihnen                              herigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzu-
                                   im Versicherungsvertrag vereinbaren. Im Versicherungs-                            senken.
                                   schein führen wir sie in den Abschnitten "Angaben zu                Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge
                                   den Merkmalen", "Tarif / Vertragslaufzeit" und "Fahr-               K.3.1.5		  Sind die Merkmale zur Beitragsberechnung, die Zah-
                                   zeugdaten" auf.                                                                lungsperiode, die Zahlungsart sowie die dazugehörigen
              				                 Hinweis: Beitragsrelevante Merkmale sind in Anhang 4                           Nachlass-/Zuschlagssätze in den Tarifen für die be-
                                   bis Anhang 6 gelistet.                                                         stehenden und für die neu abzuschließenden Verträge
                                                                                                                  identisch ebenso wie der Versicherungsumfang, können
                      Fehlende Angaben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung
                                                                                                                  wir für die bestehenden Verträge höchstens die Bei-
                      J.2			       Fehlen bei Abgabe Ihrer Vertragserklärung Angaben                              träge für neu abzuschließende Verträge verlangen.
                                   zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung, wird der                              Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bis-
                                   Beitrag hinsichtlich dieser Merkmale zur Beitragsbe-                           herigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzu-
                                   rechnung zu den für Sie ungünstigsten Angaben be-                              senken.
                                   rechnet.
                                                                                                       Wirksamwerden der Beitragsänderung
              				                 Dies gilt auch dann, wenn Sie keine Vertragserklärung
                                                                                                       K.3.1.6		     Die Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten
                                   abgeben und/oder keinen Antrag stellen.
                                                                                                                     Versicherungsjahres wirksam.
              K       Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen                        K.3.2     Änderung der Tarifstruktur
                                                                                                       Regelungen ändern, ersetzen und neue hinzufügen
              K.1     Typklasse
                                                                                                       K.3.2.1		  Wir sind berechtigt, bei bestehenden Versicherungs-
                      Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs,
                                                                                                                  verträgen die Bestimmungen zur Beitragsberechnung,
                      können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typ-
                                                                                                                  nämlich zum Schadenfreiheitsklassen-System, zu den
                      klasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
                                                                                                                  Regionalklassen, Typklassen, Stärkeklassen, den
                      Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem                           Merkmalen zur Beitragsberechnung, der Zahlungs-
                      Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis                              periode sowie der Zahlungsart zu ändern, durch andere
                      zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich                          zu ersetzen oder neue hinzuzufügen, wenn ein unab-
                      der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller                             hängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten,
                      Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typ-                             ergänzten oder die neuen Regelungen anerkannten
                      klasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn                        Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Ver-
                      des nächsten Versicherungsjahres wirksam.                                                   sicherungstechnik entsprechen. Voraussetzung da-
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              K.2     Regionalklasse                                                                              für ist, dass das bei Vertragsabschluss vereinbarte
                                                                                                                  Gleichgewicht von Leistung (Gewährung von Versiche-
                      Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters,
                                                                                                                  rungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung des Ver-
                      wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist
                                                                                                                  sicherungsbeitrages) erhalten wird oder wieder herge-
                      der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug
K-6-2024-10


                                                                                                                  stellt werden muss.
                      mitteilt. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher
                      Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet                    Wirksamwerden der Änderung
                      worden ist.                                                                      K.3.2.2		     Die geänderten, ersetzten oder neuen Bestimmungen
                      Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem                              werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres
                      Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz                              wirksam.

[Seite 41]
              K.4     Kündigungsrecht                                                        				               Zur Mitteilung über die geänderte Jahresfahrleistung
                                                                                                                gehört auch die Angabe des aktuellen Tachostandes.
              K.4.1   Beitragserhöhung
                                                                                                   Überprüfung der Angaben zu den Merkmalen zur Beitragsberech-
                      K.4.1.1		    Führt eine Änderung nach K.1 bis K.3 in der Kraft-              nung oder der berücksichtigten S-/SF-Klasse
                                   fahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrer-
                                                                                                   L.3.2		      Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die in Ihrem Ver-
                                   schutz-, Kfz-Umweltschaden- und/oder Ausland-
                                                                                                                trag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberech-
                                   SchadenPlusversicherung zu einer Beitragserhöhung,
                                                                                                                nung oder die berücksichtigte S-/SF-Klasse zutreffen.
                                   so haben Sie nach G.2.7 ein Kündigungsrecht.
                                                                                                                Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Be-
                      K.4.1.2		    Werden mehrere Änderungen nach K.1 bis K.3 gleich-                           stätigungen oder Nachweise vorzulegen.
                                   zeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht nach
                                                                                                   Folgen von unzutreffenden oder unterlassenen Angaben
                                   G.2.7 nur, wenn die Änderungen in Summe zu einer
                                   Beitragserhöhung in dieser Versicherungsart führen.             L.3.3		       Haben Sie bei Abgabe der Vertragserklärung schuldhaft
                                                                                                                 unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsbe-
              K.4.2   Ohne Beitragserhöhung                                                                      rechnung gemacht oder während der Vertragslaufzeit
                      Führt eine Änderung nach K.3.2 in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-,                          Änderungen schuldhaft nicht mitgeteilt und ist deshalb
                      Fahrzeug-, MobilPlus-, Fahrerschutz-, Kfz-Umweltschaden- und/oder                          ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwir-
                      Ausland-SchadenPlusversicherung zu keiner Beitragserhöhung,                                kend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der
                      haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.                                                  Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen
                                                                                                                 entspricht.
              K.5     Gesetzliche Änderung des Leistungsumfanges in der                      				                Haben Sie bei Abgabe zur Vertragserklärung schuldhaft
                      Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kfz-Umweltschadenver-                                       unzutreffende Angaben zu Ihren Führerscheindaten und
                      sicherung                                                                                  dem Führerscheinbesitz gemacht und ist deshalb ein
                      In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt,                          zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend
                      den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes,                                ab Vertragsbeginn der Beitrag, der den tatsächlich zu-
                      einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet wer-                           treffenden Verhältnissen entspricht. Diesen höheren
                      den, den Leistungsumfang zu ändern oder die Versicherungs-                                 Beitrag erheben wir rückwirkend jedoch längstens ab
                      summen zu erhöhen. Gleiches gilt in der Kfz-Umweltschadenver-                              Beginn der vorangegangenen drei Kalenderjahre.
                      sicherung.                                                                   L.3.4		       Haben Sie zu Merkmalen zur Beitragsberechnung
                                                                                                                 vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Än-
              L       Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen einge-                                           derungen vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein
                      tretenen Umstandes                                                                         zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich
                                                                                                                 zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines
              L.1     Änderung des Schadenfreiheitsrabatts                                                       Jahresbeitrages fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe
                      Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schadenfrei-                             wird nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen
                      heitsrabatt-System nach Abschnitt I ändern.                                                berechnet und ist sofort fällig.
                                                                                             				                Die gesetzlichen Regelungen zur Verletzung der vor-
              L.2     Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung                                              vertraglichen Anzeigepflicht und Gefahrerhöhung
                      Welche Änderungen werden berücksichtigt?                                                   finden im Zusammenhang mit den Merkmalen zur Bei-
                      L.2.1		      Ändern sich während der Laufzeit des Vertrages Anga-                          tragsberechnung keine Anwendung.
                                   ben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung gemäß               L.3.5		      L.3.3 und L.3.4 gelten bei den Merkmalen "VN-/Fah-
                                   Abschnitt J, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann                        reralter" und "Einzelfahrer/Partnernutzung" nicht bei der
                                   zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhö-                         gelegentlichen Nutzung Ihres Pkw durch Ihr Kind (ge-
                                   hung führen.                                                                 mäß den Regelungen in Anhang 6, Ziffer 1.2), in ge-
              				                 Merkmale zur Beitragsberechnung sind Umstände, die                           sundheitlichen Notsituationen für die Fahrt zum Arzt oder
                                   wir vor Vertragsabschluss abfragen und mit Ihnen im                          für die Fahrt eines Werkstatt-/Hotelmitarbeiters in
                                   Versicherungsvertrag vereinbaren. Im Versicherungs-                          Ausübung seines Dienstes. Fahrunsicherheit von Ihnen
                                   schein führen wir sie in den Abschnitten "Angaben zu                         oder anderer berechtigter Fahrer infolge Genusses
                                   den Merkmalen", "Tarif / Vertragslaufzeit" und "Fahr-                        alkoholischer Getränke oder anderer berauschender
                                   zeugdaten" auf.                                                              Mittel gilt nicht als Notfall im Sinne dieser Regelung.
                      Auswirkung auf den Beitrag                                                   Folgen von Nichtangaben
                      L.2.2		      Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.                  L.3.6		       Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder
                                                                                                                 Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht nach, sind wir
                      L.2.3		      Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte                            berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des
                                   "jährliche Fahrleistung", gilt abweichend von L.2.2 der                       laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie un-
                                   neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden                              günstigsten Annahmen zu berechnen, wenn
                                   Versicherungsjahres.
                                                                                             				                a) wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden
                      L.2.4		      Ändern sich die im Versicherungsschein unter "Wohn-                                Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen
                                   gebäude" aufgeführten Angaben, gilt abweichend von                                 hingewiesen haben und
                                   L.2.2 der neue Beitrag ab Beginn des nächsten Ver-
                                                                                             				                b) Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Ant-
                                   sicherungsjahres.
                                                                                                                      wortfrist von mindestens vier Wochen die zur Über-
                      L.2.5		      Ändert sich das VN-Alter oder das VN-/Fahreralter und                              prüfung der Beitragsberechnung angeforderten
                                   führt dies zu einem neuen Beitrag, so gilt dieser ab                               Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen;
                                   Beginn des auf das geänderte VN- oder VN-/Fahreralter                              die Frist beginnt mit Zugang der Aufforderung.
                                   folgenden Versicherungsjahres ("Dynamisierung").
                                                                                             				                Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen
              				                 Für das VN-Alter ist Ihr Geburtsdatum maßgeblich, für                         oder Nachweise zu Ihren Führerscheindaten und dem
                                   das VN-/Fahreralter ist darüber hinaus das Geburts-                           Führerscheinbesitz vorzulegen, schuldhaft nicht inner-
                                   datum des/der jüngsten und ältesten Fahrers/in.                               halb von zwei Wochen nach, wird der Beitrag rück-
                      L.2.6		      Ändert sich das tatsächliche Fahrzeugalter und führt                          wirkend ab Beginn Ihres Vertrages mit der Klasse 0
                                   dies zu einem neuen Beitrag, so gilt dieser ab Beginn                         oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß
                                   des auf das geänderte Fahrzeugalter folgenden Ver-                            Anhang 7 – mit der SF-Klasse 1/2 berechnet. Diesen
                                   sicherungsjahres ("Dynamisierung").                                           höheren Beitrag erheben wir rückwirkend jedoch
                      L.2.7		      Wechselt der Halter während der Vertragslaufzeit seinen                       längstens ab Beginn der vorangegangenen drei Kalen-
                                   Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug einer anderen                          derjahre.
                                   Region zugeordnet, berechnen wir den Beitrag nach der           L.3.7		       Kommen Sie unserer Aufforderung nach Bestätigungen
                                   für die neue Region geltenden Regionalklasse. Der neue                        oder Nachweisen vorsätzlich nicht nach, ist zusätzlich
                                   Beitrag gilt ab dem Tag der Ummeldung. Maßgeblich ist                         zum erhöhten Beitrag gemäß L.3.6 eine Vertragsstrafe
                                   die Auskunft der Zulassungsbehörde.                                           in Höhe von 30 % dieses erhöhten Jahresbeitrages
              				                 Gleiches gilt, wenn durch den Wohnsitz-Wechsel des                            fällig und zu zahlen.
                                   Halters Ihr Fahrzeug einem anderen Postleitzahlenbe-
                                   reich zugeordnet wird.                                    L.4   Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs
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                                                                                                   Welche Änderungen werden berücksichtigt?
              L.3     Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitrags-                     L.4.1		     Ändert sich die im Versicherungsschein genannte Art
                      berechnung und den Einstufungen in Schaden(S)- und                                       oder Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies
                      Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)                                                     anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des
                      Mitteilung von Änderungen                                                                Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger
K-6-2024-10


                                                                                                               als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist.
                      L.3.1		      Ändert sich ein im Versicherungsschein aufgeführtes
                                   Merkmal zur Beitragsberechnung (z. B. jährliche Fahr-           Kündigung und Beitragsänderung
                                   leistung, Tarifgruppe, Postleitzahl des Fahrzeughal-            L.4.2		       Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag
                                   ters), müssen Sie uns die Änderung unverzüglich mit-                          nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung
                                   teilen.                                                                       anpassen.

[Seite 42]
              				                  Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie                                 enthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr
                                    ein Kündigungsrecht nach G.2.8.                                                     Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufent-
                                                                                                                        halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
              L.5      Veräußerung                                                                                      gilt abweichend der Regelungen nach M.2.2 das Gericht
                       Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, geht der Vertrag auf den Erwerber über                               als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig
                       (siehe G.7). Ab dem Tag, der auf den Fahrzeugverkauf folgt, berech-                              ist.
                       nen wir den Beitrag ohne Berücksichtigung der Merkmale "Abstell-
                       ort", "Wohngebäude" und/oder "Einzelfahrer/Partnernutzung". Bei           N         Bedingungsänderung
                       dem "VN-Alter", dem "VN-/Fahreralter" und der "jährlichen Kilome-         N.1       In welchen Fällen sind wir berechtigt, Bedingungen zu
                       terleistung" werden die für die Beitragsberechnung ungünstigsten
                                                                                                           ändern?
                       Merkmalsausprägungen berücksichtigt.
                                                                                                           Einzelne Bedingungen können wir mit Wirkung für bestehende Ver-
                       Hinweise: Für die Beitragsberechnung anhand der Angaben des Er-
                                                                                                           sicherungsverträge ändern oder ergänzen,
                       werbers gilt auch die Regelung unter G.7.2. Für die Kündigung des
                       Vertrages durch den Erwerber gelten die Regelungen unter G.2.5,           		        a) wenn ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung eingeführt oder
                       G.2.6 und G.7.5.                                                                         geändert wird, auf denen einzelne Bedingungen des Vertrages
                                                                                                                beruhen,
              M        Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände                              		        b) bei einer diese Bedingungen unmittelbar betreffenden neuen
                                                                                                                oder geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung,
              M.1      Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind                              		        c) wenn ein Gericht einzelne Bedingungen rechtskräftig für un-
                       Versicherungsombudsmann                                                                  wirksam erklärt und gesetzliche Vorschriften keine Regelung
                       M.1.1		      Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung                           enthalten, die an deren Stelle tritt, oder
                                    nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns           		        d) wenn die Kartellbehörde oder die Bundesanstalt für Finanz-
                                    einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis                          dienstleistungsaufsicht einzelne Bedingungen durch bestands-
                                    geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für                          kräftigen Verwaltungsakt als mit geltendem Recht nicht verein-
                                    Versicherungen wenden.                                                      bar erklärt und gesetzliche Vorschriften keine Regelung ent-
                                    Versicherungsombudsmann e.V.                                                halten, die an deren Stelle tritt.
                                    Postfach 080632                                                        Eine Änderung oder Ergänzung von Bedingungen unter vorge-
                                    10006 Berlin                                                           nannten Voraussetzungen ist aber nur zulässig, wenn durch die ge-
                                    E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                          nannten Änderungsanlässe eine durch gesetzliche Bestimmungen
                                    Internet: www.versicherungsombudsmann.de                               nicht zu schließende Vertragslücke entstanden ist, deren Schließung
                                    Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000                               für die Vertragsdurchführung aber erforderlich ist, und/oder das
                                    (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).                            bei Vertragsschluss vereinbarte Verhältnis zwischen Beitrags-
              				                  Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-                       leistung und Versicherungsschutz in nicht unbedeutendem Maße
                                    hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende                      gestört ist.
                                    Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem                 Bei der oben genannten gerichtlichen oder behördlichen Entschei-
                                    Schlichtungsverfahren teilzunehmen.                                    dung dürfen wir auch dann eine Bedingung ändern oder ergänzen,
              				                  Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine                wenn es sich um inhaltsgleiche Bedingungen eines anderen Ver-
                                    Website oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können                   sicherers handelt.
                                    sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform
                                    http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Be-
                                                                                                 N.2       Welche Bedingungen dürfen wir ändern?
                                    schwerde wird dann über diese Plattform an den Ver-                    Die Berechtigung zur Bedingungsänderung nach N.1 gilt nur für Be-
                                    sicherungsombudsmann weitergeleitet.                                   dingungen, die folgende Bereiche betreffen:
                       Versicherungsaufsicht                                                     		        a) Umfang des Versicherungsschutzes und Deckungsausschlüsse

                       M.1.2		      Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder          		      in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (insbesondere
                                    treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsab-                    A.1.1, A.1.5, A.1.7)
                                    wicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zu-        		      in der Fahrzeugversicherung (insbesondere A.2.1 und A.2.2,
                                    ständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunter-                       A.2.5.1 bis A.2.5.6, A.2.5.9, A.2.9)
                                    nehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesan-            		      in der MobilPlusversicherung (insbesondere A.4.1 bis A.4.3,
                                    stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.                                A.4.5 bis A.4.9)
              				 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)                       		      in der Fahrerschutzversicherung (insbesondere A.5.1, A.5.5,
              				Sektor Versicherungsaufsicht                                                              A.5.7)
              				Graurheindorfer Straße 108                                                     		      in der Kfz-Umweltschadenversicherung (insbesondere A.6.1,
              				53117 Bonn                                                                                A.6.6)
              				 E-Mail: poststelle@bafin.de                                                   		      in der Ausland-SchadenPlus-Versicherung (insbesondere
              				 Telefon 0228 4108-0, Fax 0228 4108 - 1550                                                A.7.1, A.7.5 bis A.7.7)
              				                  Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle       		      bei Außerbetriebsetzung (H.1 bis H.4)
                                    ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden   		 b) Pflichten des Versicherungsnehmers und der mitversicherten
                                    kann.                                                               Personen (D.1 und D.2, E.1 und E.2, F.1, F.3)
                       Rechtsweg                                                                 		 c) Vorläufiger Versicherungsschutz (B.2)
                       M.1.3		      Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg            		 d) Beitragsänderung (K.3.1)
                                    zu beschreiten.                                              		 e) Beitragserhöhung im Zusammenhang mit einer gesetzlichen
              				                  Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schaden-                 Änderung des Leistungsumfanges (K.5)
                                    höhe in der Fahrzeugversicherung können Sie auch das         		 f) Zahlungsperiode und Zahlungsart, Merkmale zur Beitragsberech-
                                    Sachverständigenverfahren nach A.2.6 nutzen.                        nung und Tarifstruktur (C.5, Anhang 6, K.3.2)
                                                                                                    Die geänderten Bedingungen dürfen Sie als einzelne Regelung und
              M.2      Gerichtsstände                                                               im Zusammenhang mit anderen Bedingungen des Vertrages nicht
                       Wenn Sie uns verklagen                                                       schlechter stellen als die ursprüngliche Regelung.
                       M.2.1
                             Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können                     N.3       Widerspruchsrecht
                             Sie insbesondere bei folgenden Gerichten geltend
                                                                                                           Die geänderten Bedingungen werden Ihnen schriftlich bekannt gege-
                             machen:
                                                                                                           ben und erläutert. Sie gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb
              				  dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zu-                                       von sechs Wochen nach Bekanntgabe in Textform widersprechen.
                                 ständig ist,
                                                                                                           Hierauf werden wir bei der Bekanntgabe ausdrücklich hinweisen. Zur
              				  dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder                                       Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung Ihres Wider-
                                 für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zu-                          spruchs. Bei fristgemäßem Widerspruch treten die Bedingungsänderun-
                                 ständig ist.                                                              gen nicht in Kraft.
                Wenn wir Sie verklagen
                       M.2.2
                   Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag                             O         Weitere Bestimmungen
                   insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:                          O.1       Sanktionsklausel
42/56


              				  dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zustän-                                   Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Ver-
                       dig ist,                                                                            sicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertrags-
              				  dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder                                      parteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank-
                       die Niederlassung Ihres Betriebes befindet, wenn                                    tionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesre-
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                       Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts-                                   publik Deutschland entgegenstehen.
                       oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
                                                                                                           Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
                       Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt                     Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht
                       M.2.3		      Für den Fall, dass Sie nach Abschluss des Vertrages                    Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
                                    Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Auf-                   Deutschland entgegenstehen.

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              Anhang 1:1 Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System
              1.1     Pkw
              1.1.1   Tarif Premium
                      Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug-
                      Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV)

              Dauer des schadenfreien und                  Beitragssatz in %
                                            SF-Klasse
              ununterbrochenen Verlaufs                   KH             FV
              50 und mehr Kalenderjahre      SF 50        15             15
              49 Kalenderjahre               SF 49        15             16
              48 Kalenderjahre               SF 48        15             16
              47 Kalenderjahre               SF 47        16             16
              46 Kalenderjahre               SF 46        16             17
              45 Kalenderjahre               SF 45         16            17
              44 Kalenderjahre               SF 44         16            17
              43 Kalenderjahre               SF 43         16            17
              42 Kalenderjahre               SF 42         16            17
              41 Kalenderjahre               SF 41         17            18
              40 Kalenderjahre               SF 40         17            18
              39 Kalenderjahre               SF 39         17            18
              38 Kalenderjahre               SF 38         17            18
              37 Kalenderjahre               SF 37         17            19
              36 Kalenderjahre               SF 36         18            19
              35 Kalenderjahre               SF 35         18            19
              34 Kalenderjahre               SF 34         18            19
              33 Kalenderjahre               SF 33         19            20
              32 Kalenderjahre               SF 32         19            20
              31 Kalenderjahre               SF 31         19            21
              30 Kalenderjahre               SF 30         20            21
              29 Kalenderjahre               SF 29         20            21
              28 Kalenderjahre               SF 28         20            22
              27 Kalenderjahre               SF 27         21            22
              26 Kalenderjahre               SF 26         21            23
              25 Kalenderjahre               SF 25         22            23
              24 Kalenderjahre               SF 24         22            23
              23 Kalenderjahre               SF 23         22            24
              22 Kalenderjahre               SF 22         23            24
              21 Kalenderjahre               SF 21         24            25
              20 Kalenderjahre               SF 20         24            25
              19 Kalenderjahre               SF 19         25            26
              18 Kalenderjahre               SF 18         25            26
              17 Kalenderjahre               SF 17         26            27
              16 Kalenderjahre               SF 16         27            28
              15 Kalenderjahre               SF 15         28            28
              14 Kalenderjahre               SF 14         29            29
              13 Kalenderjahre               SF 13         30            30
              12 Kalenderjahre               SF 12         31            31
              11 Kalenderjahre               SF 11         32            32
              10 Kalenderjahre               SF 10         33            33
              9 Kalenderjahre                SF 9          35            33
              8 Kalenderjahre                SF 8          36            35
              7 Kalenderjahre                SF 7          38            36
              6 Kalenderjahre                SF 6          40            37
              5 Kalenderjahre                SF 5          42            38
              4 Kalenderjahre                SF 4          44            39
              3 Kalenderjahre                SF 3          46            41
              2 Kalenderjahre                SF 2          49            42
              1 Kalenderjahr                 SF 1          53            44
              -                              SF 1/2        66            49
              -                                   0        90            55
              -                                  M        107            71
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              1.1.2       Tarif Premium
                          Rückstufung im Schadenfall
                          Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH)                       Fahrzeugvollversicherung (FV)

                                                                              bei 4 und                                                                bei 4 und
               aus Klasse      bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden                    aus Klasse   bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden
                                                                            mehr Schäden                                                             mehr Schäden
                                                        nach Klasse                                                             nach Klasse
                 SF 50             SF 25           SF 12           SF   4        M            SF 50         SF 39          SF 27         SF 17            M
                 SF 49             SF 25           SF 12           SF   4        M            SF 49         SF 35          SF 24         SF 15            M
                 SF 48             SF 25           SF 12           SF   4        M            SF 48         SF 34          SF 23         SF 14            M
                 SF 47             SF 24           SF 12           SF   4        M            SF 47         SF 33          SF 22         SF 14            M
                 SF 46             SF 24           SF 12           SF   4        M            SF 46         SF 32          SF 21         SF 13            M
                 SF 45             SF 23           SF 11           SF   4        M            SF 45         SF 31          SF 21         SF 13            M
                 SF 44             SF 23           SF 11           SF   4        M            SF 44         SF 31          SF 21         SF 13            M
                 SF 43             SF 22           SF 10           SF   3        M            SF 43         SF 30          SF 20         SF 12            M
                 SF 42             SF 22           SF 10           SF   3        M            SF 42         SF 29          SF 19         SF   11          M
                 SF 41             SF 21           SF 10           SF   3        M            SF 41         SF 28          SF 18         SF 10            M
                 SF 40             SF 20           SF    9         SF   3        M            SF 40         SF 27          SF 17         SF 10            M
                 SF 39             SF 20           SF    9         SF   3        M            SF 39         SF 27          SF 17         SF 10            M
                 SF 38             SF 19           SF    9         SF   3        M            SF 38         SF 26          SF 17         SF 10            M
                 SF 37             SF 19           SF    9         SF   3        M            SF 37         SF 25          SF 16         SF   9           M
                 SF 36             SF 18           SF    8         SF   2        M            SF 36         SF 24          SF 15         SF   8           M
                 SF 35             SF 18           SF    8         SF   2        M            SF 35         SF 24          SF 15         SF   8           M
                 SF 34             SF 17           SF    7         SF   1        M            SF 34         SF 23          SF 14         SF   7           M
                 SF 33             SF 17           SF    7         SF   1        M            SF 33         SF 22          SF 14         SF   7           M
                 SF 32             SF 16           SF    7         SF   1        M            SF 32         SF 21          SF 13         SF   7           M
                 SF 31             SF 16           SF    7         SF   1        M            SF 31         SF 21          SF 13         SF   7           M
                 SF 30             SF 15           SF    6         SF   1        M            SF 30         SF 20          SF 12         SF   6           M
                 SF 29             SF 14           SF    6         SF   1        M            SF 29         SF 19          SF   11       SF   5           M
                 SF 28             SF 14           SF    6         SF   1        M            SF 28         SF 18          SF 10         SF   4           M
                 SF 27             SF 13           SF    5         SF   1        M            SF 27         SF 17          SF 10         SF   4           M
                 SF 26             SF 13           SF    5         SF   1        M            SF 26         SF 17          SF 10         SF   4           M
                 SF 25             SF 12           SF    4         SF 1/2        M            SF 25         SF 16          SF   9        SF   3           M
                 SF 24             SF 12           SF    4         SF 1/2        M            SF 24         SF 15          SF   8        SF   3           M
                 SF 23             SF 11           SF    4         SF 1/2        M            SF 23         SF 14          SF   7        SF   2           M
                 SF 22             SF 10           SF    3         SF 1/2        M            SF 22         SF 14          SF   7        SF   2           M
                 SF 21             SF 10           SF    3         SF 1/2        M            SF 21         SF 13          SF   7        SF   2           M
                 SF 20             SF   9          SF    3         SF 1/2        M            SF 20         SF 12          SF   6        SF   1           M
                 SF 19             SF   9          SF    3         SF 1/2        M            SF 19         SF 11          SF   5        SF   1           M
                 SF 18             SF   8          SF    2         SF 1/2        M            SF 18         SF 10          SF   4        SF 1/2           M
                 SF 17             SF   7          SF    1         SF 1/2        M            SF 17         SF 10          SF   4        SF 1/2           M
                 SF 16             SF   7          SF    1         SF 1/2        M            SF 16         SF   9         SF   3        SF 1/2           M
                 SF 15             SF   6          SF    1         SF 1/2        M            SF 15         SF   8         SF   3        SF 1/2           M
                 SF 14             SF   6          SF    1         SF 1/2        M            SF 14         SF   7         SF   2        SF 1/2           M
                 SF 13             SF   5          SF    1         SF 1/2        M            SF 13         SF   7         SF   2        SF 1/2           M
                 SF 12             SF   4          SF 1/2               0        M            SF 12         SF   6         SF   1             0           M
                 SF 11             SF   4          SF 1/2               0        M            SF 11         SF   5         SF   1             0           M
                 SF 10             SF   3          SF 1/2               0        M            SF 10         SF   4         SF 1/2             0           M
                 SF       9        SF   3          SF 1/2               0        M            SF    9       SF   3         SF 1/2             0           M
                 SF       8        SF   2          SF 1/2               0        M            SF    8       SF   3         SF 1/2             0           M
                 SF       7        SF   1          SF 1/2               0        M            SF    7       SF   2         SF 1/2             0           M
                 SF       6        SF   1          SF 1/2               0        M            SF    6       SF   1              0             M           M
                 SF       5        SF   1          SF 1/2               0        M            SF    5       SF   1              0             M           M
                 SF       4        SF 1/2                0              M        M            SF    4       SF 1/2              0             M           M
                 SF       3        SF 1/2                0              M        M            SF    3       SF 1/2              0             M           M
                 SF       2        SF 1/2                0              M        M            SF    2       SF 1/2              0             M           M
                 SF       1        SF 1/2                0              M        M            SF    1            0              M             M           M
                 SF 1/2                 0               M               M        M            SF 1/2             0              M             M           M
                      0                 M               M               M        M              0                M              M             M           M
                      M                 M               M               M        M              M                M              M             M           M
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              1.1.3   Tarif Classic
                      Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug-
                      Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV)

              Dauer des schadenfreien und               Beitragssatz in %
                                            SF-Klasse
              ununterbrochenen Verlaufs                 KH            FV
              50 und mehr Kalenderjahre      SF 50      15             15
              49 Kalenderjahre               SF 49      15             16
              48 Kalenderjahre               SF 48      15             16
              47 Kalenderjahre               SF 47      16             16
              46 Kalenderjahre               SF 46      16             17
              45 Kalenderjahre               SF 45      16             17
              44 Kalenderjahre               SF 44      16             17
              43 Kalenderjahre               SF 43      16             17
              42 Kalenderjahre               SF 42      16             17
              41 Kalenderjahre               SF 41      17             18
              40 Kalenderjahre               SF 40      17             18
              39 Kalenderjahre               SF 39      17             18
              38 Kalenderjahre               SF 38      17             18
              37 Kalenderjahre               SF 37      17             19
              36 Kalenderjahre               SF 36      18             19
              35 Kalenderjahre               SF 35      18             19
              34 Kalenderjahre               SF 34      18             19
              33 Kalenderjahre               SF 33      19             20
              32 Kalenderjahre               SF 32      19             20
              31 Kalenderjahre               SF 31      19             21
              30 Kalenderjahre               SF 30      20             21
              29 Kalenderjahre               SF 29      20             21
              28 Kalenderjahre               SF 28      20             22
              27 Kalenderjahre               SF 27      21             22
              26 Kalenderjahre               SF 26      21             23
              25 Kalenderjahre               SF 25      22             23
              24 Kalenderjahre               SF 24      22             23
              23 Kalenderjahre               SF 23      22             24
              22 Kalenderjahre               SF 22      23             24
              21 Kalenderjahre               SF 21      24             25
              20 Kalenderjahre               SF 20      24             25
              19 Kalenderjahre               SF 19      25             26
              18 Kalenderjahre               SF 18      25             26
              17 Kalenderjahre               SF 17      26             27
              16 Kalenderjahre               SF 16      27             28
              15 Kalenderjahre               SF 15      28             28
              14 Kalenderjahre               SF 14      29             29
              13 Kalenderjahre               SF 13      30             30
              12 Kalenderjahre               SF 12      31             31
              11 Kalenderjahre               SF 11      32             32
              10 Kalenderjahre               SF 10      33             33
              9 Kalenderjahre                SF 9       35             33
              8 Kalenderjahre                SF 8       36             35
              7 Kalenderjahre                SF 7       38             36
              6 Kalenderjahre                SF 6       40             37
              5 Kalenderjahre                SF 5       42             38
              4 Kalenderjahre                SF 4       44             39
              3 Kalenderjahre                SF 3       46             41
              2 Kalenderjahre                SF 2       49             42
              1 Kalenderjahr                 SF 1       53             44
              -                              SF 1/2     66             49
              -                                   0     90             55
              -                                  M      107            71
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              1.1.4       Tarif Classic
                          Rückstufung im Schadenfall
                          Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH)                       Fahrzeugvollversicherung (FV)

                                                                              bei 4 und                                                                bei 4 und
               aus Klasse      bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden                    aus Klasse   bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden
                                                                            mehr Schäden                                                             mehr Schäden
                                                        nach Klasse                                                             nach Klasse
                 SF 50             SF 24           SF 11           SF   3        M            SF 50         SF 38          SF 25         SF 15            M
                 SF 49             SF 24           SF 11           SF   3        M            SF 49         SF 34          SF 22         SF 13            M
                 SF 48             SF 24           SF 11           SF   3        M            SF 48         SF 33          SF 21         SF 12            M
                 SF 47             SF 23           SF 10           SF   2        M            SF 47         SF 32          SF 20         SF 11            M
                 SF 46             SF 23           SF 10           SF   2        M            SF 46         SF 31          SF 20         SF 11            M
                 SF 45             SF 22           SF    9         SF   2        M            SF 45         SF 30          SF 19         SF 10            M
                 SF 44             SF 22           SF    9         SF   2        M            SF 44         SF 30          SF 19         SF 10            M
                 SF 43             SF 21           SF    9         SF   2        M            SF 43         SF 29          SF 18         SF   9           M
                 SF 42             SF 21           SF    9         SF   2        M            SF 42         SF 28          SF 17         SF   9           M
                 SF 41             SF 20           SF    8         SF   1        M            SF 41         SF 27          SF 16         SF   8           M
                 SF 40             SF 19           SF    8         SF   1        M            SF 40         SF 26          SF 16         SF   8           M
                 SF 39             SF 19           SF    8         SF   1        M            SF 39         SF 26          SF 16         SF   8           M
                 SF 38             SF 18           SF    7         SF 1/2        M            SF 38         SF 25          SF 15         SF   7           M
                 SF 37             SF 18           SF    7         SF 1/2        M            SF 37         SF 24          SF 14         SF   6           M
                 SF 36             SF 17           SF    6         SF 1/2        M            SF 36         SF 23          SF 13         SF   6           M
                 SF 35             SF 17           SF    6         SF 1/2        M            SF 35         SF 23          SF 13         SF   6           M
                 SF 34             SF 16           SF    6         SF 1/2        M            SF 34         SF 22          SF 13         SF   6           M
                 SF 33             SF 16           SF    6         SF 1/2        M            SF 33         SF 21          SF 12         SF   5           M
                 SF 32             SF 15           SF    5         SF 1/2        M            SF 32         SF 20          SF 11         SF   4           M
                 SF 31             SF 15           SF    5         SF 1/2        M            SF 31         SF 20          SF 11         SF   4           M
                 SF 30             SF 14           SF    5         SF 1/2        M            SF 30         SF 19          SF 10         SF   3           M
                 SF 29             SF 13           SF    4              0        M            SF 29         SF 18          SF   9        SF   2           M
                 SF 28             SF 13           SF    4              0        M            SF 28         SF 17          SF   9        SF   2           M
                 SF 27             SF 12           SF    3              0        M            SF 27         SF 16          SF   8        SF   2           M
                 SF 26             SF 12           SF    3              0        M            SF 26         SF 16          SF   8        SF   2           M
                 SF 25             SF 11           SF    3              0        M            SF 25         SF 15          SF   7        SF   1           M
                 SF 24             SF 11           SF    3              0        M            SF 24         SF 14          SF   6        SF 1/2           M
                 SF 23             SF 10           SF    2              0        M            SF 23         SF 13          SF   6        SF 1/2           M
                 SF 22             SF   9          SF    2              0        M            SF 22         SF 13          SF   6        SF 1/2           M
                 SF 21             SF   9          SF    2              0        M            SF 21         SF 12          SF   5        SF 1/2           M
                 SF 20             SF   8          SF    1              0        M            SF 20         SF 11          SF   4             0           M
                 SF 19             SF   8          SF    1              0        M            SF 19         SF 10          SF   3             0           M
                 SF 18             SF   7          SF 1/2               M        M            SF 18         SF   9         SF   2             0           M
                 SF 17             SF   6          SF 1/2               M        M            SF 17         SF   9         SF   2             0           M
                 SF 16             SF   6          SF 1/2               M        M            SF 16         SF   8         SF   2             0           M
                 SF 15             SF   5          SF 1/2               M        M            SF 15         SF   7         SF   1             M           M
                 SF 14             SF   5          SF 1/2               M        M            SF 14         SF   6         SF 1/2             M           M
                 SF 13             SF   4                0              M        M            SF 13         SF   6         SF 1/2             M           M
                 SF 12             SF   3                0              M        M            SF 12         SF   5         SF 1/2             M           M
                 SF 11             SF   3                0              M        M            SF 11         SF   4              0             M           M
                 SF 10             SF   2                0              M        M            SF 10         SF   3              0             M           M
                 SF       9        SF   2                0              M        M            SF    9       SF   2              0             M           M
                 SF       8        SF   1                0              M        M            SF    8       SF   2              0             M           M
                 SF       7        SF 1/2               M               M        M            SF    7       SF   1              M             M           M
                 SF       6        SF 1/2               M               M        M            SF    6       SF 1/2              M             M           M
                 SF       5        SF 1/2               M               M        M            SF    5       SF 1/2              M             M           M
                 SF       4             0               M               M        M            SF    4            0              M             M           M
                 SF       3             0               M               M        M            SF    3            0              M             M           M
                 SF       2             0               M               M        M            SF    2            0              M             M           M
                 SF       1             0               M               M        M            SF    1            M              M             M           M
                 SF 1/2                 M               M               M        M            SF 1/2             M              M             M           M
                      0                 M               M               M        M              0                M              M             M           M
                      M                 M               M               M        M              M                M              M             M           M
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              1.2         Krafträder, Trikes, Quads, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder
              1.2.1       Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug-
                          Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV)

              Dauer des schadenfreien und                              Beitragssatz in %
                                                    SF-Klasse
              ununterbrochenen Verlaufs                                KH            FV
              20 und mehr Kalenderjahre               SF 20            20            20
              19 Kalenderjahre                        SF 19            20            20
              18 Kalenderjahre                        SF 18            20            21
              17 Kalenderjahre                        SF 17            21            21
              16 Kalenderjahre                        SF 16            21            22
              15 Kalenderjahre                        SF 15            21            22
              14 Kalenderjahre                        SF 14            21            23
              13 Kalenderjahre                        SF 13            21            24
              12 Kalenderjahre                        SF 12            22            24
              11 Kalenderjahre                        SF 11            22            25
              10 Kalenderjahre                        SF 10            22            26
              9 Kalenderjahre                         SF 9             23            27
              8 Kalenderjahre                         SF 8             23            28
              7 Kalenderjahre                         SF 7             24            29
              6 Kalenderjahre                         SF 6             25            31
              5 Kalenderjahre                         SF 5             26            32
              4 Kalenderjahre                         SF 4             28            34
              3 Kalenderjahre                         SF 3             31            36
              2 Kalenderjahre                         SF 2             35            39
              1 Kalenderjahr                          SF 1             44            42
              -                                      SF 1/2            53            57
              -                                              0         75            78
              -                                              M         116           101


              1.2.2       Rückstufung im Schadenfall
                          Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH)                          Fahrzeugvollversicherung (FV)

                                                                                 bei 4 und                                                                bei 4 und
               aus Klasse      bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden                       aus Klasse   bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden
                                                                               mehr Schäden                                                             mehr Schäden
                                                        nach Klasse                                                                nach Klasse
                  SF 20            SF   2          SF 1/2              M             M           SF 20         SF   7         SF   1        SF 1/2           M
                  SF 19            SF   2          SF 1/2              M             M           SF 19         SF   7         SF   1        SF 1/2           M
                  SF 18            SF   2          SF 1/2              M             M           SF 18         SF   7         SF   1        SF 1/2           M
                  SF 17            SF   2          SF 1/2              M             M           SF 17         SF   6         SF   1        SF 1/2           M
                  SF 16            SF   2          SF 1/2              M             M           SF 16         SF   6         SF   1        SF 1/2           M
                  SF 15            SF   2          SF 1/2              M             M           SF 15         SF   5         SF   1        SF 1/2           M
                  SF 14            SF   2          SF 1/2              M             M           SF 14         SF   5         SF   1        SF 1/2           M
                  SF 13            SF   2          SF 1/2              M             M           SF 13         SF   4         SF   1        SF 1/2           M
                  SF 12            SF   1                0             M             M           SF 12         SF   4         SF   1        SF 1/2           M
                    SF 11          SF   1                0             M             M           SF 11         SF   3         SF 1/2             0           M
                  SF 10            SF   1                0             M             M           SF 10         SF   3         SF 1/2             0           M
                  SF      9        SF   1                0             M             M           SF    9       SF   2         SF 1/2             0           M
                  SF      8        SF   1                0             M             M           SF    8       SF   2         SF 1/2             0           M
                  SF      7        SF   1                0             M             M           SF    7       SF   1         SF 1/2             0           M
                  SF      6        SF   1                0             M             M           SF    6       SF   1         SF 1/2             0           M
                  SF      5        SF   1                0             M             M           SF    5       SF   1         SF 1/2             0           M
                  SF      4        SF 1/2               M              M             M           SF    4       SF   1         SF 1/2             0           M
                  SF      3        SF 1/2               M              M             M           SF    3       SF 1/2              0             M           M
                  SF      2        SF 1/2               M              M             M           SF    2       SF 1/2              0             M           M
                  SF      1             0               M              M             M           SF    1       SF 1/2              0             M           M
                  SF 1/2                M               M              M             M           SF 1/2             0              M             M           M
                      0                 M               M              M             M             0                M              M             M           M
                      M                 M               M              M             M             M                M              M             M           M
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              1.3         Wohnmobile
              1.3.1       Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug-
                          Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV)

              Dauer des schadenfreien und                               Beitragssatz in %
                                                    SF-Klasse
              ununterbrochenen Verlaufs                                 KH            FV
              20 und mehr Kalenderjahre               SF 20             20            20
              19 Kalenderjahre                        SF 19             21            22
              18 Kalenderjahre                        SF 18             21            22
              17 Kalenderjahre                        SF 17             21            22
              16 Kalenderjahre                        SF 16             22            23
              15 Kalenderjahre                        SF 15             22            23
              14 Kalenderjahre                        SF 14             23            23
              13 Kalenderjahre                        SF 13             23            23
              12 Kalenderjahre                        SF 12             24            23
              11 Kalenderjahre                        SF 11             24            24
              10 Kalenderjahre                        SF 10             25            24
              9 Kalenderjahre                         SF 9              26            24
              8 Kalenderjahre                         SF 8              27            25
              7 Kalenderjahre                         SF 7              27            25
              6 Kalenderjahre                         SF 6              29            26
              5 Kalenderjahre                         SF 5              30            26
              4 Kalenderjahre                         SF 4              31            27
              3 Kalenderjahre                         SF 3              33            28
              2 Kalenderjahre                         SF 2              35            28
              1 Kalenderjahr                          SF 1              37            30
              -                                       SF 1/2            40            30
              -                                            0            51            40
              -                                            M            108           46


              1.3.2       Rückstufung im Schadenfall
                          Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH)                           Fahrzeugvollversicherung (FV)

                                                                                  bei 4 und                                                                bei 4 und
               aus Klasse      bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden                        aus Klasse   bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden
                                                                                mehr Schäden                                                             mehr Schäden
                                                          nach Klasse                                                               nach Klasse
                  SF 20            SF   2             0                 M             M           SF 20        SF    18        SF   8        SF   3         SF 1/2
                  SF 19            SF   2             0                 M             M           SF 19        SF     8        SF   3        SF 1/2             0
                  SF 18            SF   2             0                 M             M           SF 18        SF     8        SF   3        SF 1/2             0
                  SF 17            SF   2             0                 M             M           SF 17        SF     7        SF   3        SF 1/2             0
                  SF 16            SF   1             0                 M             M           SF 16        SF     7        SF   3        SF 1/2             0
                  SF 15            SF   1             0                 M             M           SF 15        SF     6        SF   2        SF 1/2             0
                  SF 14            SF   1             0                 M             M           SF 14        SF     6        SF   2        SF 1/2             0
                  SF 13            SF   1             0                 M             M           SF 13        SF     6        SF   2        SF 1/2             0
                  SF 12            SF 1/2             0                 M             M           SF 12        SF     5        SF   2        SF 1/2             0
                  SF 11            SF 1/2             0                 M             M           SF 11        SF     5        SF   2        SF 1/2             0
                  SF 10            SF 1/2             0                 M             M           SF 10        SF     4        SF 1/2             0             M
                  SF      9        SF 1/2             0                 M             M           SF    9      SF     4        SF 1/2             0             M
                  SF      8        SF 1/2             0                 M             M           SF    8      SF     3        SF 1/2             0             M
                  SF      7             0            M                  M             M           SF    7      SF     3        SF 1/2             0             M
                  SF      6             0            M                  M             M           SF    6      SF     2        SF 1/2             0             M
                  SF      5             0            M                  M             M           SF    5      SF     2        SF 1/2             0             M
                  SF      4             0            M                  M             M           SF    4      SF   1/2             0             M             M
                  SF      3             0            M                  M             M           SF    3      SF   1/2             0             M             M
                  SF      2             0            M                  M             M           SF    2      SF   1/2             0             M             M
                  SF      1             0            M                  M             M           SF    1      SF   1/2             0             M             M
                  SF 1/2                0            M                  M             M           SF 1/2             0              M             M             M
                      0                 M            M                  M             M             0                M              M             M             M
                      M                 M            M                  M             M             M                M              M             M             M
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              1.4     Lkw, Zugmaschinen und landwirtschaftliche
                      Zugmaschinen
              1.4.1   Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug-
                      Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV)

              Dauer des schadenfreien und               Beitragssatz in %
                                            SF-Klasse
              ununterbrochenen Verlaufs                 KH            FV
              30 und mehr Kalenderjahre      SF 30      20            20
              29 Kalenderjahre               SF 29      20            20
              28 Kalenderjahre               SF 28      21            20
              27 Kalenderjahre               SF 27      21            20
              26 Kalenderjahre               SF 26      21            21
              25 Kalenderjahre               SF 25      22            21
              24 Kalenderjahre               SF 24      22            21
              23 Kalenderjahre               SF 23      23            21
              22 Kalenderjahre               SF 22      23            21
              21 Kalenderjahre               SF 21      24            22
              20 Kalenderjahre               SF 20      24            22
              19 Kalenderjahre               SF 19      25            22
              18 Kalenderjahre               SF 18      26            22
              17 Kalenderjahre               SF 17      26            23
              16 Kalenderjahre               SF 16      27            23
              15 Kalenderjahre               SF 15      28            23
              14 Kalenderjahre               SF 14      29            24
              13 Kalenderjahre               SF 13      30            24
              12 Kalenderjahre               SF 12      32            25
              11 Kalenderjahre               SF 11      33            25
              10 Kalenderjahre               SF 10      34            26
              9 Kalenderjahre                SF 9       36            27
              8 Kalenderjahre                SF 8       38            28
              7 Kalenderjahre                SF 7       41            29
              6 Kalenderjahre                SF 6       43            30
              5 Kalenderjahre                SF 5       46            31
              4 Kalenderjahre                SF 4       50            32
              3 Kalenderjahre                SF 3       55            34
              2 Kalenderjahre                SF 2       61            36
              1 Kalenderjahr                 SF 1       69            39
              -                              SF 1/2     74            42
              -                                   0     89            44
              -                                  M      132           61
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              1.4.2       Rückstufung im Schadenfall
                          Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH)                       Fahrzeugvollversicherung (FV)

                                                                              bei 4 und                                                                bei 4 und
               aus Klasse      bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden                    aus Klasse   bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden
                                                                            mehr Schäden                                                             mehr Schäden
                                                        nach Klasse                                                             nach Klasse
                 SF 30             SF 13           SF    6         SF   2        M            SF 30         SF   9         SF   2             0           M
                 SF 29             SF 13           SF    6         SF   2        M            SF 29         SF   8         SF   2             0           M
                 SF 28             SF 13           SF    6         SF   2        M            SF 28         SF   8         SF   2             0           M
                 SF 27             SF 12           SF    5         SF   1        M            SF 27         SF   8         SF   2             0           M
                 SF 26             SF 12           SF    5         SF   1        M            SF 26         SF   8         SF   2             0           M
                 SF 25             SF 11           SF    5         SF   1        M            SF 25         SF   8         SF   2             0           M
                 SF 24             SF 11           SF    5         SF   1        M            SF 24         SF   7         SF   2             0           M
                 SF 23             SF 10           SF    4         SF   1        M            SF 23         SF   7         SF   2             0           M
                 SF 22             SF 10           SF    4         SF   1        M            SF 22         SF   7         SF   2             0           M
                 SF 21             SF 10           SF    4         SF   1        M            SF 21         SF   6         SF   1             0           M
                 SF 20             SF   9          SF    4         SF   1        M            SF 20         SF   6         SF   1             0           M
                 SF 19             SF   9          SF    4         SF   1        M            SF 19         SF   6         SF   1             0           M
                 SF 18             SF   8          SF    3         SF 1/2        M            SF 18         SF   6         SF   1             0           M
                 SF 17             SF   8          SF    3         SF 1/2        M            SF 17         SF   5         SF   1             0           M
                 SF 16             SF   7          SF    3         SF 1/2        M            SF 16         SF   5         SF   1             0           M
                 SF 15             SF   7          SF    3         SF 1/2        M            SF 15         SF   5         SF   1             0           M
                 SF 14             SF   6          SF    2              0        M            SF 14         SF   4         SF 1/2             M           M
                 SF 13             SF   6          SF    2              0        M            SF 13         SF   4         SF 1/2             M           M
                 SF 12             SF   5          SF    1              0        M            SF 12         SF   4         SF 1/2             M           M
                 SF 11             SF   5          SF    1              0        M            SF 11         SF   3              0             M           M
                 SF 10             SF   4          SF    1              0        M            SF 10         SF   3              0             M           M
                 SF       9        SF   4          SF    1              0        M            SF    9       SF   2              0             M           M
                 SF       8        SF   3          SF 1/2               0        M            SF    8       SF   2              0             M           M
                 SF       7        SF   3          SF 1/2               0        M            SF    7       SF   2              0             M           M
                 SF       6        SF   2                0              M        M            SF    6       SF   1              0             M           M
                 SF       5        SF   1                0              M        M            SF    5       SF   1              0             M           M
                 SF       4        SF   1                0              M        M            SF    4       SF 1/2              M             M           M
                 SF       3        SF 1/2                0              M        M            SF    3            0              M             M           M
                 SF       2             0               M               M        M            SF    2            0              M             M           M
                 SF       1             0               M               M        M            SF    1            0              M             M           M
                 SF 1/2                 0               M               M        M            SF 1/2             M              M             M           M
                      0                 M               M               M        M              0                M              M             M           M
                      M                 M               M               M        M              M                M              M             M           M
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              1.5         Krankenwagen, Mietwagen, Taxen, Kraftomnibusse
              1.5.1       Einstufung und Beitragssätze in der Kraftfahrzeug-
                          Haftpflicht (KH)- und Fahrzeugvollversicherung (FV)

              Dauer des schadenfreien und                               Beitragssatz in %
                                                    SF-Klasse
              ununterbrochenen Verlaufs                                 KH            FV
              3 und mehr Kalenderjahre               SF     3           40            55
              2 Kalenderjahre                        SF     2           55            75
              1 Kalenderjahr                         SF     1           70            80
              -                                      SF 1/2             70            80
              -                                            0            100           100


              1.5.2       Rückstufung im Schadenfall
                          Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH)                           Fahrzeugvollversicherung (FV)

                                                                                  bei 4 und                                                                bei 4 und
               aus Klasse      bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden                        aus Klasse   bei 1 Schaden bei 2 Schäden bei 3 Schäden
                                                                                mehr Schäden                                                             mehr Schäden
                                                          nach Klasse                                                               nach Klasse
                  SF      3        SF   2             0                 0             0           SF    3       SF   2         SF   1             0           0
                  SF      2        SF   1             0                 0             0           SF    2       SF   1              0             0           0
                  SF      1             0             0                 0             0           SF    1            0              0             0           0
                  SF 1/2                0             0                 0             0           SF 1/2             0              0             0           0
                      0                 0             0                 0             0             0                0              0             0           0


              Anhang 2:1 Tabellen zu den Typklassen                                            Anhang 3:1 Tabellen zu den Regionalklassen
              entfällt                                                                         entfällt
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              Anhang 4: Tarifgruppen                                                                                      wen/Witwer von Beamten, Richtern, Angestellten, Ar-
                                                                                                                          beitern, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der
              4.1      Tarifgruppe A ("Agrarier")                                                                         Bundeswehr, Pensionären und Rentnern, die jeweils bei
                                                                                                                          ihrem Tod die Voraussetzungen der Ziffern 4.2.1.4,
              4.1.1    Die Beiträge der Tarifgruppe A gelten bei Pkw für
                                                                                                                          4.2.1.5 oder 4.2.1.6 erfüllt haben;
                       4.1.1.1		     Landwirte und Gartenbaubetriebe
                                                                                                            4.2.1.7		     Familienangehörige von Beamten, Richtern, Ange-
              				                   landwirtschaftliche Unternehmer gemäß § 123 Abs. 1                                   stellten, Arbeitern, Berufssoldaten und Soldaten auf
                                     Nr. 1 Sozialgesetzbuch VII, die Mitglieder einer landwirt-                           Zeit der Bundeswehr, Pensionären und Rentnern, die
                                     schaftlichen Berufsgenossenschaft oder der Gartenbau-                                die Voraussetzungen der Ziffern 4.2.1.4, 4.2.1.5 oder
                                     berufsgenossenschaft sind, deren Betrieb eine Mindest-                               4.2.1.6 erfüllen. Voraussetzung ist, dass die Familien-
                                     größe von 1/2 ha – bei einem Gartenbaubetrieb eine                                   angehörigen nicht erwerbstätig sind und mit den vor-
                                     Mindestgröße von 2 ha – hat, und die diesen Betrieb                                  her genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft
                                     selbst bewirtschaften;                                                               leben und von ihnen unterhalten werden.
                       4.1.1.2		     Ehemalige Landwirte                                            4.2.2   Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten darüber hinaus für
              				                   ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, wenn sie            		       Krafträder, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Wohnmobile,
                                     die Voraussetzungen der Ziffer 4.1.1.1 unmittelbar vor         		       Trikes, Quads sowie im Werkverkehr eingesetzte Lkw,
                                     Übergabe des Betriebes erfüllt haben und nicht ander-                  sofern eine der in Ziffern 4.2.1.1 bis 4.2.1.7 genannten Voraussetzungen
                                     weitig berufstätig sind;                                               erfüllt ist.
                       4.1.1.3		     Ehegatten                                                      4.2.3   Wird das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen, kommt die Tarifgruppe
              				                   nicht berufstätige Ehegatten von Personen, die die                     B nur zur Anwendung, wenn auch der Halter eine der in Ziffern 4.2.1.1
                                     Voraussetzungen der Ziffern 4.1.1.1 oder 4.1.1.2 erfül-                bis 4.2.1.7 genannten Voraussetzungen erfüllt.
                                     len;                                                                   Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass das Fahrzeug auf Ihren Ehe-/
                       4.1.1.4		     Witwen und Witwer                                                      Lebenspartner zugelassen wird. Dann gelten die Beiträge der
                                                                                                            Tarifgruppe B auch, sofern nur Sie eine der in Ziffern 4.2.1.4 bis 4.2.1.7
              				                   nicht berufstätige Witwen/Witwer von Personen, die bei                 genannten Voraussetzungen erfüllen.
                                     ihrem Tod die Voraussetzungen der Ziffern 4.1.1.1 oder
                                     4.1.1.2 erfüllt haben.                                         4.3     Tarifgruppe D
              4.1.2    Die Beiträge der Tarifgruppe A gelten darüber hinaus für                     4.3.1   Die Beiträge der Tarifgruppe D gelten für Versicherungsverträge von
                        Krafträder,                                                                        Pkw, die zugelassen sind auf
                        jeweils im Werkverkehr eingesetzte Lkw und Zugmaschinen, die                       4.3.1.1		     Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom, Fern-
                           ausschließlich für den landwirtschaftlichen Betrieb oder Garten-                               wärme);
                           bau-Betrieb genutzt werden,
                                                                                                            4.3.1.2		     juristische Personen des Privatrechts, die im Haupt-
                       sofern eine der in Ziffern 4.1.1.1 bis 4.1.1.4 genannten Voraussetzungen                           zweck Energieerzeuger sind;
                       erfüllt ist.                                                                         4.3.1.3		     privatisierte, ehemalige Staatsunternehmen (z. B. Deut-
              4.1.3    Wird das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen, kommt die Tarifgruppe                                  sche Bahn, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Deutsche
                       A nur zur Anwendung, wenn auch der Halter eine der in Ziffern 4.1.1.1                              Lufthansa);
                       bis 4.1.1.4 genannten Voraussetzungen erfüllt.                                       4.3.1.4		     Wohnungsbau- und/oder -verwaltungsgesellschaften
                       Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass das Fahrzeug auf Ihren                                      (Genossenschaften oder juristische Personen des
                       Ehe-/Lebenspartner zugelassen wird. Dann gelten die Beiträge der                                   Privatrechts mit mindestens 50 % Kapitalbeteiligung der
                       Tarifgruppe A auch, sofern nur Sie eine der in Ziffern 4.1.1.1 bis 4.1.1.4                         öffentlichen Hand);
                       genannten Voraussetzungen erfüllen.                                                  4.3.1.5		     Krankenanstalten zur Gesundheitspflege;
              4.2      Tarifgruppe B ("Beamte")                                                             4.3.1.6		     mildtätige, kirchliche, gemeinnützige Einrichtungen
                                                                                                                          (u. a. Gesundheitspflege, Fürsorge, Jugend-/Altenpfle-
              4.2.1    Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten für Versicherungsverträge von                                ge, Bildungswesen);
                       Pkw, die zugelassen sind auf
                                                                                                            4.3.1.7		     Beamte, Angestellte und Arbeiter der in Ziffern 4.3.1.1
                       4.2.1.1		     Gebietskörperschaften, Körperschaften, Anstalten und                                 bis 4.3.1.6 genannten juristischen Personen und Ein-
                                     Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts;                                        richtungen, sofern ihre nicht selbstständige und der
                       4.2.1.2
                   juristische Personen des Privatrechts, wenn sie im                                                     Lohnsteuer unterliegende Tätigkeit für diese mindestens
                   Hauptzweck Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öf-                                                      50 % der normalen Arbeitszeit beansprucht und sofern
                   fentlichen Hand obliegen würden, und wenn                                                              sie von ihnen besoldet oder entlohnt werden, sowie die
              				  an ihrem Grundkapital juristische Personen des                                                       bei diesen juristischen Personen und Einrichtungen in
                         deutschen öffentlichen Rechts mit mindestens                                                     einem anerkannten Ausbildungsverhältnis stehenden
                         50 % beteiligt sind oder                                                                         Personen;
              				  sie Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zu                                         4.3.1.8		     Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige der in
                         mehr als der Hälfte ihrer Haushaltsmittel erhalten                                               Ziffern 4.3.1.1 bis 4.3.1.6 genannten juristischen Per-
                         (§ 23 Bundeshaushaltsordnung oder die ent-                                                       sonen und Einrichtungen, wenn sie die Voraussetzungen
                         sprechenden haushaltsrechtlichen Vorschriften der                                                der Ziffer 4.3.1.7 unmittelbar vor ihrem Eintritt in den
                         Länder);                                                                                         Ruhestand oder vor ihrer Beurlaubung erfüllt haben und
                                                                                                                          nicht anderweitig berufstätig sind, sowie nicht berufstä-
                       4.2.1.3		     Selbsthilfeeinrichtungen der Angehörigen des öffent-                                 tige, versorgungsberechtigte Witwen/Witwer von Beam-
                                     lichen Dienstes;                                                                     ten, Angestellten, Arbeitern, Pensionären und Rentnern,
                       4.2.1.4		     Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter der in Ziffern                             die jeweils bei ihrem Tod die Voraussetzungen der Ziffern
                                     4.2.1.1 bis 4.2.1.3 genannten juristischen Personen und                              4.3.1.7 oder 4.3.1.8 erfüllt haben;
                                     Einrichtungen, sofern ihre nicht selbstständige und der                4.3.1.9		     Familienangehörige von Beamten, Angestellten, Ar-
                                     Lohnsteuer unterliegende Tätigkeit für diese min-                                    beitern, Pensionären und Rentnern, die die Voraus-
                                     destens 50 % der normalen Arbeitszeit beansprucht                                    setzungen der Ziffern 4.3.1.7 oder 4.3.1.8 erfüllen.
                                     und sofern sie von ihnen besoldet oder entlohnt werden,                              Voraussetzung ist, dass die Familienangehörigen nicht
                                     sowie die bei diesen juristischen Personen und Einrich-                              erwerbstätig sind und mit den vorher genannten Perso-
                                     tungen in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis                                    nen in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihnen
                                     stehenden Personen, ferner Berufssoldaten und Solda-                                 unterhalten werden.
                                     ten auf Zeit der Bundeswehr (nicht Wehr- oder Zivil-           4.3.2   Die Beiträge der Tarifgruppe D gelten darüber hinaus für
                                     dienstpflichtige und freiwillige Helfer);
                                                                                                    		       Krafträder, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Wohnmobile,
                       4.2.1.5		     Beamte, Angestellte und Arbeiter überstaatlicher oder          		       Trikes, Quads sowie im Werkverkehr eingesetzte Lkw,
                                     zwischenstaatlicher Einrichtungen; für sie gilt das Glei-
                                     che wie für die in Ziffer 4.2.1.4 genannten Beamten,                   sofern eine der in Ziffern 4.3.1.1 bis 4.3.1.9 genannten Voraussetzungen
                                     Angestellten und Arbeiter, falls die Fahrzeuge dem                     erfüllt ist.
                                     deutschen Zulassungsverfahren unterliegen;                     4.3.3   Wird das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen, kommt die Tarifgruppe
                       4.2.1.6		     Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige des                      D nur zur Anwendung, wenn auch der Halter eine der in Ziffern 4.3.1.1
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                                     öffentlichen Dienstes, wenn sie die Voraussetzungen                    bis 4.3.1.9 genannten Voraussetzungen erfüllt.
                                     der Ziffern 4.2.1.4 oder 4.2.1.5 unmittelbar vor ihrem                 Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass das Fahrzeug auf Ihren Ehe-/
                                     Eintritt in den Ruhestand oder vor ihrer Beurlaubung                   Lebenspartner zugelassen wird. Dann gelten die Beiträge der
                                     erfüllt haben und nicht anderweitig berufstätig sind,                  Tarifgruppe D auch, sofern nur Sie eine der in Ziffern 4.3.1.7 bis 4.3.1.9
                                     sowie nicht berufstätige, versorgungsberechtigte Wit-                  genannten Voraussetzungen erfüllen.
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              Anhang 5: Art und Verwendung von Fahrzeugen                                      5.13   Kraftomnibusse
                                                                                                      Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach ihrer
              5.1     Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen                                          Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen
                      entfällt                                                                        (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind.

              5.2     Leichtkrafträder                                                                5.13.1		     Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Aus-
                                                                                                                   gangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige
                      Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum                           Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten
                      von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm, alternativ mit einem
                                                                                                                   Haltestellen ein- und aussteigen können, sowie Verkehr,
                      Elektromotor. Die Nennleistung beträgt nicht mehr als 11 kW.
                                                                                                                   der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regel-
              5.3     Kleinkrafträder                                                                              mäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von
                                                                                                                   Märkten und Theatern dient.
                      Kleinkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von
                      nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als              5.13.2		     Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferien-
                      40 km/h, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen und bis zum                             ziel-Reisen sowie Verkehr mit Mietomnibussen.
                      31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.                        5.13.3		     Nicht unter 5.13.1 oder 5.13.2 fallen sonstige Busse,
                                                                                                                   insbesondere Hotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-,
              5.4     Krafträder                                                                                   Lehr- und Krankenomnibusse.
                      Krafträder sind Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzei-
                      chen führen müssen. Hiervon ausgenommen sind Kleinkrafträder und         5.14   Wohnmobile
                      Leichtkrafträder sowie als Kraftrad zugelassene Trikes und Quads                Wohnmobile sind Kraftfahrzeuge, die als Sonderkraftfahrzeug Wohn-
                      sowie Oldtimer-Krafträder.                                                      mobil zugelassen sind.

              5.5     Pkw                                                                      5.15   Werkverkehr
                      Pkw sind als Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen                     Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, Anhän-
                      zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen,                  gern und Aufliegern nur für eigene Zwecke durch Personal eines
                      Selbstfahrervermietfahrzeugen, Trikes, Quads sowie Oldtimer-Pkw.                Unternehmens oder von Personal, das dem Unternehmen im
                                                                                                      Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt
              5.6     Trikes                                                                          worden ist.
                      Trikes sind dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit drei symmetrisch an-
                      geordneten Rädern), einem Hubraum von mehr als 50 ccm im Falle
                                                                                               5.16   Gewerblicher Güterverkehr
                      von Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstge-                    Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige, entgeltliche Be-
                      schwindigkeit von mehr als 45 km/h.                                             förderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, Anhängern und Aufliegern
                                                                                                      für andere.
              5.7     Quads
                                                                                               5.17   Umzugsverkehr
                      Quads sind vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
                                                                                                      Umzugsverkehr ist die ausschließliche Beförderung von Umzugsgut
                      (Leermasse im fahrbereiten Zustand bis zu 450 kg) oder vierrädrige
                                                                                                      für andere.
                      Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung (Leermasse im fahrbereiten
                      Zustand bis zu 600 kg). Im Falle von Elektrofahrzeugen ist die Leer-     5.18   Wechselaufbauten
                      masse jeweils ohne Masse der Antriebsbatterien gerechnet. Die
                                                                                                      Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahrzeugen, Anhängern
                      Nutzleistung (Antrieb mittels Verbrennungsmotor) oder die Nenn-
                                                                                                      und Aufliegern, die zur Güterbeförderung bestimmt sind und mittels
                      dauerleistung (Elektroantrieb) darf maximal 15 kW betragen.
                                                                                                      mechanischer Vorrichtungen an diesen Fahrzeugen ausgewechselt
              5.8     Oldtimer                                                                        werden können.
                      Oldtimer sind Fahrzeuge mit einem Fahrzeugalter ab 25 Jahren (Pkw)
                                                                                               5.19   Landwirtschaftliche Zugmaschinen
                      oder 30 Jahren (andere Fahrzeuge), die nicht mehr der alltäglichen
                      Nutzung unterliegen und in einem guten Erhaltungszustand sind,                  Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger/Auflieger sind
                      der weitestgehend dem Originalzustand entspricht. Replikas sowie                Zugmaschinen und Raupenschlepper oder Anhänger/Auflieger,
                      Um-/Nachbauten (z. B. Rennsportfahrzeuge, sog. Kit-Cars oder Hot                die wegen ihrer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft von
                      Rods) sind nicht über den Oldtimer-Tarif versicherbar.                          der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes
                                                                                                      Kennzeichen führen. Hiervon ausgenommen sind Oldtimer-Trak-
                      Für den Oldtimer-Tarif der Concordia unterscheiden wir:
                                                                                                      toren.
              		      a) Oldtimer-Krafträder sind Krafträder und Kraftroller, die ein amt-
                           liches Kennzeichen führen müssen, mit einem Fahrzeugalter           5.20   Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen
                           von mindestens 30 Jahren. Hiervon ausgenommen sind Oldtimer-               Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen sind Fahrzeuge mit Vor-
                           Kleinkrafträder/-Leichtkrafträder.                                         richtungen zur mechanischen Milchentnahme, die dem Transport der
              		      b) Oldtimer-Pkw sind als Personenkraftwagen oder Kombinations-                  Milch von Weiden und Gehöften zu den Molkereien der Einzugsge-
                           kraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem Fahrzeug-                  biete dienen.
                           alter von mindestens 25 Jahren.
              		      c) Oldtimer-Lkw sind Lastkraftwagen mit einem Fahrzeugalter von          5.21   Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge
                           mindestens 30 Jahren, sofern sie ausschließlich privat genutzt             Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge, die als
                           werden.                                                                    Sonderfahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft zugelassen werden
              		      d) Oldtimer-Traktoren sind alle ehemaligen land-/forstwirtschaft-               und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
                           lichen Zugmaschinen und Raupenschlepper mit einem Fahr-
                           zeugalter von mindestens 30 Jahren, sofern sie ausschließlich       5.22   Milchtankwagen
                           privat genutzt werden.                                                     Milchtankwagen sind Fahrzeuge, die dem Transport der Milch zwischen
                                                                                                      Molkereien oder von Molkereien zum Verteiler oder Verbraucher
              5.9		   Mietwagen                                                                       dienen. Sie gelten nicht als landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge,
                      Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Ge-                   sondern als Güterfahrzeuge.
                      legenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss
                      der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrerver-           5.23   Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
                      mietfahrzeuge).                                                                 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer
                                                                                                      Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen
              5.10    Taxen                                                                           Einrichtungen zur Leistung von Arbeit – nicht zur Beförderung von
                      Taxen sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen                  Personen oder Gütern – bestimmt und geeignet sind (z. B. Mähdrescher,
                      Stellen bereithält und mit denen er – auch am Betriebssitz oder wäh-            Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungs-
                      rend der Fahrt entgegengenommene – Beförderungsaufträge zu einem                fahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet
                      vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.                                          werden).

              5.11    Selbstfahrervermietfahrzeuge                                             5.24   Lkw
                      Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die              Lkw sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht
                      gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden.                    bis 3,5 t oder über 3,5 t. Hiervon ausgenommen sind Oldtimer-
                                                                                                      Lkw.
              5.12    Leasingfahrzeuge
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                      Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auflieger, die         5.25   Zugmaschinen
                      gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und                 Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder über-
                      auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter             wiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut sind
                      dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen                     (Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen und Raupenschlepper), mit
                      werden.                                                                         Ausnahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen.
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              Anhang 6: Merkmale zur Beitragsberechnung                                     				  –                  Winterdienst gegen Entgelt
                       Merkmale zur Beitragsberechnung sind Umstände, die wir vor           					                    (Hinweis: Abweichend von A.2.1.1.4 sind bei
                       Vertragsabschluss abfragen und mit Ihnen im Versicherungsver-                                 dieser Einsatzart Spezialaufbauten/-anbauten wie
                       trag vereinbaren. Im Versicherungsschein führen wir sie in den                                z. B. ein Schneeschild oder Streugutaufsatz mitver-
                       Abschnitten "Angaben zu den Merkmalen", "Tarif / Vertragslaufzeit"                            sichert, ohne dass dafür ein separater Beitragszu-
                       und "Fahrzeugdaten" auf.                                                                      schlag anfällt.)
                                                                                            			                Art der transportierten Güter (z. B. Gefahrgut, Abfälle,
                       1.1
                  Je nach Produktkategorie, Versicherungsart und Fahrzeug-
                                                                                                                fossile Brennstoffe)
                  art richtet sich der Beitrag nach folgenden Merkmalen:
                                                                                            			                Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (z. B. Über-
              			 Jährliche Fahrleistung
                                                                                                                schreitung der zulässigen Abmessungen oder Ände-
              			 Abstellort des Fahrzeugs über Nacht (regelmäßig)                                             rungen von Bremsvorrichtungen)
              			 Vorhandensein einer Wohngebäudeversicherung für ein                      			                Zuteilung eines Wechselkennzeichens
                        selbst bewohntes Ein-/Zweifamilienhaus für den Ver-
                        sicherungsnehmer (Verbraucher gemäß § 13 BGB) oder                          1.2
                                                                                                Ein Pkw darf nur von den im Versicherungsschein ange-
                        dessen Ehe-/Lebenspartner                                               gebenen Fahrern gefahren werden.
              			 Alter des Fahrzeugs                                                      			 Gelegentliches Fahren Ihres Kindes ist zulässig, wenn
              			 Abweichender Halter                                                      			 Ihr Kind selbst einen Pkw bei der Concordia versichert
              			 Wohnsitz/Postleitzahl des Fahrzeughalters                                        hat oder
              			 Alter des Versicherungsnehmers und/oder der Fahrer                       			 Ihr Kind bereits berechtigter Fahrzeugnutzer in einem
                                                                                                    anderen Pkw-Vertrag ist, der bei der Concordia für
              			 Nutzerkreis
                                                                                                    Sie oder Ihren Ehe-/Lebenspartner (häusliche Ge-
              			 Tarifgruppe (siehe Anhang 4)                                                     meinschaft) besteht.
              			 Teilnahme am "Begleiteten Fahren" ("BF 17", gemäß
                                                                                              1.3		         Beitragspflichtige Ruheversicherung
                        Regelungen/Voraussetzungen in § 48a Fahrerlaubnis-
                        Verordnung)                                                         			             Für eine gesonderte Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Ruhever-
                                                                                                            sicherung erheben wir einen Festbeitrag. Lassen Sie Ihr
              			 Zahlungsart und Zahlungsperiode
                                                                                                            Fahrzeug innerhalb eines Jahres seit Abschluss dieser
              			 Gesamtneuwert                                                                            Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Ruheversicherung wieder zu,
              			 Technische Fahrzeugdaten (z. B. Hersteller, Typ,                                         rechnen wir diesen Beitrag auf den Beitrag für die Kraft-
                        Motorleistung, Kraftstoff-/Antriebsart, Aufbauart, An-                              fahrzeug-Haftpflichtversicherung bei uns an. Veräußern
                        zahl Plätze)                                                                        Sie Ihr Fahrzeug, ohne es noch einmal zuzulassen,
              			 Verwendungsmöglichkeiten des Fahrzeugs                                                   steht uns der Festbeitrag zur Abgeltung der entstandenen
              				      (bei mehreren Verwendungsmöglichkeiten ist das höher                                Kosten zu.
                        einzuordnende Wagnis maßgeblich, das gilt auch bei                  			             Für eine gesonderte Fahrzeugteil-Ruheversicherung gemäß
                        Antriebsfahrzeug und Anhänger/Auflieger)                                            H.1.3 erheben wir 50 % des Beitrages für die Fahrzeug-
              			 Einsatzart des Fahrzeugs/Fahrtzweck, wie z. B.                                           teilversicherung.
              				      – Ausführung von Lohnaufträgen                                      			             Bei Güterfahrzeugen legen wir den Einsatz im Werkverkehr
              					          (Lohnaufträge sind Aufträge, die regelmäßig und                                der Beitragsermittlung für die Fahrzeugteilversicherung
                             gegen Entgelt auf dem Gelände bzw. Acker anderer                               zugrunde.
                             landwirtschaftlicher / forstwirtschaftlicher Unter-
                             nehmen verrichtet werden und die der Auftrag-                    1.4 		        Mindestbeitrag
                             geber sonst selbst oder mit eigenen Arbeitskräften             			             Der Mindestbeitrag beträgt zur jeweiligen Beitragsfällig-
                             ausführen müsste.)                                                             keit 25 €.
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              Anhang 7: Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)

                 CONCORDIA KFZ-VERSICHERUNG
                 Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
                 (Stand 01.10.2023)
                 In der Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrages in eine Schaden(S)- bzw.
                 Schadenfreiheits(SF)-Klasse nach Ihrem Schadenverlauf.
                 Haben Sie keinen (Vor-)Vertrag, aus dem wir eine Schadenfreiheits-/Schadenklasse anrechnen können bzw. müssen?
                 Dann können Sie aus der nachfolgenden Tabelle entnehmen, ob Ihr erstmalig zu versicherndes Fahrzeug günstiger als in
                 Klasse 0 eingestuft werden kann.
                 Hinweis: Ist auf Sie bereits ein Pkw, Kraftrad, Trike, Quad, Leichtkraftrad/-roller, Kleinkraftrad/-roller, Wohnmobil oder ein
                 ausschließlich privat (d. h. nicht unternehmerisch) genutzter Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht zugelassen, ist ledig-
                 lich eine Ersteinstufung gemäß einer (verbesserten) Zweitwagenregelung möglich. Regelungen wie „Ehegatten/Partner“,
                 „Moped-­Einsteigerbonus“, „Führerschein“ oder „Eltern-Kind-Regelung“ können keine Anwendung finden.
                 In den Spalten „Neueinstufung“ können Sie für die unterschiedlichen Fahrzeugarten (z. B. Pkw) und Kundengruppen
                 (z. B. Kinder unserer Kunden, Verbraucher, Gewerbe/Landwirtschaft) die verbesserten Ersteinstufungen entnehmen.
                 In den Spalten „Voraussetzungen“ ist aufgelistet, welche Voraussetzungen beim Erst- und Zweitvertrag jeweils gegeben
                 sein müssen. Hierzu gehören u. a. die Höhe der SF-Klasse und die Fahrzeugart im Erstvertrag, das Alter der Fahrer im
                 Zweitvertrag und auf wen das Fahrzeug zugelassen sein muss (Halter).

                                                                                                     Voraussetzungen: Keine anrechenbare Vorversicherung vorhanden und...
                                             Neuein­stufung
                                                                                                            Erstvertrag
                                                Bezeichnung der
                   Fahrzeugart                                             in SF-Klasse    SF-Klasse              Fahrzeugart                                    weitere
                                                Sonder­einstufung

                                                                           SF-Ersteinstufungen (Verbraucher gemäß § 13 BGB)

                                                                                                       • Pkw
                                                                                                       • Wohnmobil
                                                                                                       • Kraftrad/-roller                  Erstvertrag:
                                        Zweitwagenregelung                 SF 1/2         SF 1/2
                                                                                                       • Trike, Quad                       Halter = Versicherungsnehmer
                                                                                                       • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller
                                                                                                       • Lkw bis 3,5 t zGG (Werkverkehr)

                                                                                                       • Pkw
                                                                                                       • Wohnmobil
                                                                                                       • Kraftrad/-roller                  Erstvertrag:
                                        Ehegatten-/Partnerregelung         SF 1/2         SF 1/2       • Trike, Quad                       Halter = Ehe-/Lebenspartner
                                                                                                       • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller    (häusliche Gemeinschaft)
                                                                                                       • Lkw bis 3,5 t zGG
                                                                                                        (ausschließlich privat genutzt)

              Pkw, Kraftrad/-roller,                                                                                                       Erstvertrag:
              Trike, Quad,                                                                                                                 • Moped-Vertrag schadenfrei (Kfz-Haftpflicht)
              Leichtkraftrad/-roller,                                                                  • Kleinkrafträder und Fahrräder     • besteht 12 Monate ununterbrochen bei Concordia
              Kleinkraftrad/-roller,                                                                     mit Hilfsmotor mit                • wurde max. vor 6 Monaten beendet
                                        Moped-Einsteigerbonus              SF 1/2                –                                         Zweitvertrag:
              Wohnmobil                                                                                  Versicherungskennzeichen
                                                                                                         (nicht Gopeds, E-Scooter)         • Halter = Versicherungsnehmer
                                                                                                                                           Hinweis: Inanspruchnahme nur einmalig und nur
                                                                                                                                           für ein Fahrzeug

                                                                                                                                           Führerschein für Pkw, Krafträder, Trikes, Quads,
                                                                                                                                           Leicht-/Kleinkrafträder, Wohnmobile
                                                                                                                                           • aus EU, Vereinigtem Königreich (Großbritannien,
                                                                                                                                             Nordirland), Island, Liechtenstein, Norwegen,
                                                                                                                                             Schweiz seit 3 Jahren oder
                                        Führerscheinregelung               SF 1/2                –                       –                 • gleichgestellte Fahrerlaubnisse anderer Staaten
                                                                                                                                             seit 3 Jahren, wenn diese nach der Fahrerlaubnis-
                                                                                                                                             Verordnung ohne weitere theo­retische oder
                                                                                                                                             praktische ­Prüfung umgeschrieben werden
                                                                                                                                             können oder nach Erfüllung der Auflagen
                                                                                                                                             umgeschrieben sind

                                                                                                                                           Erstvertrag:
                                                                                                       • Pkw                               • besteht bei Concordia für Versicherungs­nehmer
              Lkw Werkverkehr bis                                                                      • Wohnmobil                           (VN) oder Ehe-/Lebenspartner
              3,5 t zGG                                                                                • Kraftrad/-roller                    (häusliche Gemeinschaft (h. G.))
                                        Zweitwagenregelung                 SF 1/2         SF 1/2       • Trike, Quad                       • Halter = Versicherungsnehmer oder
              ausschließlich privat                                                                    • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller      Ehe-/Lebenspartner (h. G.)
              genutzt                                                                                  • Lkw bis 3,5 t zGG                 Zweitvertrag:
                                                                                                        (ausschließlich privat genutzt)    • Halter = Versicherungsnehmer oder
                                                                                                                                             Ehe-/Lebenspartner (h. G.)

                                                                                          Kinder unserer Kunden


              Pkw, Kraftrad/-roller,    Eltern-Kind-Regelung               SF 1/2         SF 1/2
              Trike, Quad,                                                                             • Pkw
55/56


              Leichtkraftrad/-roller,                                                                  • Wohnmobil
              Kleinkraftrad/-roller,    verbesserte Eltern-Kind-           SF 1           SF 2         • Kraftrad/-roller                  Erstvertrag:
              Wohnmobil                 Regelung                                                       • Trike, Quad                       • besteht bei Concordia für ein Elternteil
                                                                           SF 2           SF 3         • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller    • Halter = Elternteil
                                                                                                       • Lkw bis 3,5 t zGG
                                                                           SF 3           SF 4
K-6-2024-10


                                                                                                        (ausschließlich privat genutzt)
              Pkw, Wohnmobil            verbesserte Eltern-Kind-Regelung
                                                                           SF 4           SF 5


                 CONCORDIA. EIN GUTER GRUND.

[Seite 56]
                                                                                                         Voraussetzungen: Keine anrechenbare Vorversicherung vorhanden und...
                                             Neuein­stufung
                                                                                                                Erstvertrag
                                                Bezeichnung der
                    Fahrzeugart                                            in SF-Klasse       SF-Klasse               Fahrzeugart                                    weitere
                                                Sonder­einstufung

                                                                    Verbesserte Zweitwagenregelung privat (Verbraucher gemäß § 13 BGB)


              Pkw, Kraftrad/-roller,
              Trike, Quad,                                                  SF 1              SF 1
              Leichtkraftrad/-roller,                                                                                                          Erstvertrag:
              Kleinkraftrad/-roller,                                                                                                           • besteht bei Concordia für Versicherungs­nehmer
              Wohnmobil und             verbesserte Zweitwagenregelung                                                                           (VN) oder Ehe-/Lebenspartner
              Lkw Werkverkehr bis                                                                          • Pkw                                 (häusliche Gemeinschaft (h. G.))
              3,5 t zGG                                                                                    • Wohnmobil                         • Halter = Versicherungsnehmer oder Ehe-/­
                                                                            SF 2              SF 2                                               Lebenspartner (h. G.)
              ausschließlich privat                                                                        • Kraftrad/-roller
              genutzt                                                                                      • Trike, Quad                       Zweitvertrag:
                                                                                                           • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller    • Halter = Versicherungsnehmer oder Ehe-/
              Pkw, Wohnmobil und                                                                           • Lkw bis 3,5 t zGG                   Lebenspartner (h. G.)
              Lkw Werkverkehr bis                                                                           (ausschließlich privat genutzt)    • VN und alle Fahrer mindestens 23 Jahre
              3,5 t zGG                 verbesserte Zweitwagenregelung      SF 3              SF 3                                               (bei Pkw, Kraftrad/-roller, Trike, Quad,
              ausschließlich privat                                                                                                              Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller)
              genutzt                                                                                                                          • VN mindestens 23 Jahre (bei Wohnmobil)

              Pkw, Wohnmobil            verbesserte Zweitwagenregelung      SF 4              SF 4


                                                                                           Gewerbe und Landwirtschaft


                                                                                                                                               Erstvertrag:
                                        Zweitwagenregelung                  SF 1/2            SF 1/2
                                                                                                                                               • Halter = Versicherungsnehmer (= Unternehmer)

                                                                            SF 1              SF 1         • Pkw                               Erstvertrag:
                                                                                                           • Wohnmobil                         • besteht bei Concordia für Versicherungsnehmer
                                        verbesserte Zweitwagenregelung                                     • Kraftrad/-roller                    (= Unternehmer)
              Pkw                                                           SF 2              SF 2
                                        • “Unternehmer“                                                    • Trike, Quad                       • Halter = Versicherungsnehmer (= Unternehmer)
                                           (gemäß § 14 BGB)                                                • Leicht-/Klein-Kraftrad/-roller
                                                                            SF 3              SF 3                                             Zweitvertrag:
                                        • “Kleinflotten-Modell“ (KFM)                                      • Lkw bis 3,5 t zGG (Werkverkehr)
                                                                                                                                               • VN und alle Fahrer mindestens 23 Jahre
                                                                                                                                                 (im KFM ist VN-/Fahreralter nicht relevant)
                                                                            SF 4              SF 4                                             • Halter = Versicherungsnehmer (= Unternehmer)

                                        Zweitwagenregelung                  SF 1/2            SF 1/2
                                                                                                                                               Erstvertrag:
              Lkw,                                                          SF 1              SF 1                                             • besteht bei Concordia für Versicherungsnehmer
                                                                                                           • Lkw (Werkverkehr)                 • Halter = Versicherungsnehmer
              Zugmaschine
                                        verbesserte Zweitwagenregelung      SF 2              SF 2         • Zugmaschine (Werkverkehr)
              (Werkverkehr)                                                                                                                    Zweitvertrag:
                                                                                                                                               • Halter = Versicherungsnehmer
                                                                            SF 3              SF 3

                                        Zweitwagenregelung                  SF 1/2            SF 1/2                                           Erstvertrag:
                                                                                                                                               • besteht bei Concordia für Versicherungsnehmer
                                                                            SF 1              SF 1         • Landwirtschaftliche Zugmaschine   • Halter = Versicherungsnehmer
                                        verbesserte Zweitwagengregelung
                                                                                                                                               Zweitvertrag:
                                                                            SF 2              SF 2                                             • Halter = Versicherungsnehmer

                                                                                                                                               • Voraussetzungen für AgrarKompakt (AK) sind
              Landwirtschaftliche                                                                                                                erfüllt (mind. Gebäude-Vers. und eine weitere
              Zugmaschine                                                                                                                        Vers. (Inhalt, Haftpflicht, Elektronik, Rechts-
                                                                                                                                                 schutz) in AK für den landw. Betrieb)
                                                                                                                                                 oder
                                        AgrarKompakt                        SF 9                     -                       -
                                                                                                                                               • Die landw. Zugmaschine wird im Rahmen einer
                                                                                                                                                 Kleinflotte versichert und zusätzlich bestehen
                                                                                                                                                 Sach-/ Haftpflicht-/Unfall-/Rechtsschutz-
                                                                                                                                                 Vers. für den landw. Betrieb mit insges. 750 €
                                                                                                                                                 Jahresnettobeitrag


                                                                                   SF-Übertragung und Anfängerregelung


                                                                                                                                               • gleiche Risikoverhältnisse (gleiche Fahrzeug­
                                                                                                                                                 gruppe, Nutzung/Verwendung vergleichbar)
                                                                                                                                               • Fzg. der anderen Person wurde überwiegend
                                                                            individuelle
                                                                                                                                                 vom Versicherungsnehmer (VN) gefahren
                                                                            Einstufung
                                                                                                                                               • Übertragung möglich von Ehe-/Lebenspartner,
                                                                                                                                                 Elternteil, Kind, Enkel, Großeltern, Geschwistern,
                                        SF-Übertragung von einer            (bitte            individuelle gleiche oder höhere
                                                                                                                                                 Schwiegereltern, Schwiegerkindern, eine andere
                                        anderen Person                      Formular          Einstufung Fahrzeuggruppe nach I.6.2.4 AKB
                                                                                                                                                 mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebende
              Sonderfälle                                                   K 82 aus-
                                                                                                                                                 Person oder dem Arbeitgeber des VN
                                                                            füllen und
                                                                                                                                               • Zwischen Nutzung des Fahrzeugs der anderen
                                                                            einreichen)
                                                                                                                                                 Person durch den VN und Beantragung der SFR-
                                                                                                                                                 Übertragung (Antragstellung) durch den
                                                                                                                                                 VN liegen max. 36 Monate

                                                                                                                                               • Vertrag beginnt ohne eine der genannten
                                        Anfängerregelung                    Klasse 0                 -                       -                   Sondereinstufungen und ohne Übernahme
                                                                                                                                                 eines Schadenverlaufs nach I.6 AKB
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K-6-2024-10


                  CONCORDIA. EIN GUTER GRUND.
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