# Feuersozietät Motorradversicherung (allgemeine Kfz-Bedingungen): die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-motorrad-feuersozietaet-kraftrad-akb.php
- Rechtlicher Träger: Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-motorrad-feuersozietaet-kraftrad-akb.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), Anlage 3616](https://mein-premiumservice.vkb.de/service2/rest/api/material-service/public/v1/material/344008), Fassung Stand 1. Juli 2021 (Anlage 3616)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief) | ja | Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten: | Einleitung AKB, Seite 2 |
| Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller) | ja | Versicherbar sind Krafträder (Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen) | A.3.3, Seite 9 |
| Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte) | ja | Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. | A.1.4.1, Seite 3 |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO) | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | ja | Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. | A.2.16.1, Seite 7 |
| Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote) | ja | den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeiführen. | A.2.16.1, Seite 7 |
| Deckungssumme Haftpflicht pauschal | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. | A.1.3.1, Seite 3 |
| Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschützt | nicht geregelt |  |  |
| Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland) | ja, bis zur Versicherungssumme | als Fahrer eines vorübergehend gemieteten, versicherungspflichtigen fremden Pkw, Wohnmobils oder Kraftrades über 50 ccm Hubraum auf einer Reise im Ausland | A.1.1.6, Seite 3 |
| Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw) | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. | A.1.5.6, Seite 4 |
| Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichert | ja | Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. | A.1.1.5, Seite 3 |
| Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Teilkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigung abgezogen. | A.2.12, Seite 6 |
| Brand und Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Brand und Explosion. | A.2.2.1, Seite 4 |
| Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftrads | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub. | A.2.2.2, Seite 4 |
| Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind auch Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch eine vollendete oder versuchte Entwendung | A.2.2.2, Seite 4 |
| Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert) | nicht geregelt |  |  |
| Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser) | nein | Leistungserweiterung für Pkw (ohne Taxis, Mietwagen und Selbstfahrervermietfahrzeuge) | A.A.2, Seite 7 |
| Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. | A.2.2.6, Seite 5 |
| Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. | A.2.2.3, Seite 4 |
| Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken) | nicht geregelt |  |  |
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren jeder Art. | A.2.2.4, Seite 5 |
| Tierbiss mit Folgeschäden (Marder) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar am Fahrzeug verursachte Schäden. | A.2.2.7, Seite 5 |
| Selbstbeteiligung Vollkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. | A.2.12, Seite 6 |
| Unfall, auch selbst verschuldet | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. | A.2.3.2, Seite 5 |
| Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangieren | nicht geregelt |  |  |
| Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen ... in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. | A.2.3.3, Seite 5 |
| Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftrad | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. | A.2.16.3, Seite 7 |
| Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden durch die Benutzung einer Fähre oder eines Schiffes bei folgenden Gefahren: | A.2.3.4, Seite 5 |
| Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro) | nicht geregelt |  |  |
| Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten) | nein | Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxis und Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs | A.2.6.2.1, Seite 5 |
| Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten) | nein | Bei gebraucht erworbenen Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxis und Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust | A.2.6.2.2, Seite 5 |
| Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwerts | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. | A.2.6.1, Seite 5 |
| GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierung | nein | Was zahlen wir in der GAP-Versicherung bei Leasingfahrzeugen (PKW)? | A.2.6 a, Seite 6 |
| Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichert | ja, bis 8.000 € | ist die Entschädigung auf maximal 8.000 Euro pro Schadenfall beschränkt. | A.2.1.3, Seite 4 |
| Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Sachverständigenkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. | A.2.8.1, Seite 6 |
| Abschleppkosten in der Kasko | ja, bis zur Versicherungssumme | ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt | A.2.7.4, Seite 6 |
| Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt) | nicht geregelt |  |  |
| Pannen- und Unfallhilfe vor Ort | ja, bis 150 € | Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug. | A.3.5.1, Seite 9 |
| Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | ja | Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung | A.3.6, Seite 10 |
| Abschleppen des Kraftrads | ja, bis 200 € | Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 200 Euro | A.3.5.2, Seite 9 |
| Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellung | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir organisieren für Sie den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz | A.3.8.1 b, Seite 11 |
| Mietfahrzeug oder Ersatzmotorrad | ja, bis 70 € | jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens 70 Euro je Tag. | A.3.6.3, Seite 10 |
| Übernachtungskosten nach Panne oder Unfall | ja, bis 80 € | Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 80 Euro je Übernachtung und Person. | A.3.6.2, Seite 10 |
| Krankenrücktransport des Fahrers | ja, bis zur Versicherungssumme | Müssen Sie, der berechtigte Fahrer oder die berechtigen Insassen infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden | A.3.7.1, Seite 10 |
| Saisonkennzeichen und Regeln für die Saison | ja | Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison). | H.2.1, Seite 22 |
| Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm) | ja | die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand. | H.1.4, Seite 21 |
| Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers) | nicht geregelt |  |  |
| Rabattschutz oder Rückstufungsschutz | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeug | ja | Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn auf Sie bereits ein Pkw zugelassen ist | I.2.2.1, Seite 22 |
| Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrers | ja | Für das Merkmal Fahrerkreis gilt dies nicht, wenn ein Kaufinteressent, ein Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter in Ausübung seines Dienstes oder ein Dritter das Fahrzeug anlässlich einer Notsituation fährt. | L.4.1.1, Seite 26 |
| Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung) | ja, bis zur Versicherungssumme | ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags | L.4.4, Seite 26 |
| Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier) | ja | Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden | D.1.1, Seite 17 |
| Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum) | ja | Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz | H.1.6, Seite 21 |
| Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainings | ja | Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings. | A.2.16.2, Seite 7 |
| Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgen | ja | Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. | D.1.3, Seite 17 |
| Obliegenheiten vor dem Schadenfall | ja | Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. | D.1.3, Seite 17 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl) | ja | Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. | E.1.1, Seite 18 |
| Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag) | ja, bis 5.000 € | auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. | D.3.3, Seite 18 |
| Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden) | ja | Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. | G.2.1, Seite 20 |
| Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme) | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. | A.2.16.4, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), Anlage 3616

```text
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Feuersozietät Berlin Brandenburg
Versicherung Aktiengesellschaft


Kraftfahrtversicherung
Anlage 3616, SAP-Nr. 344008
Dies sind wichtige Vertragsunterlagen!
Bitte bewahren Sie diese zusammen mit dem Versicherungsschein auf.


Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Stand: 1. Juli 2021
Stichwortverzeichnis zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
Diese Aufstellung dient lediglich der Übersichtlichkeit. Sie selbst ist nicht Bestandteil unserer Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
(AKB). Sie ist nicht abschließend und ersetzt insbesondere nicht die Kenntnisnahme der einzelnen Bestimmungen unserer AKB.


A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung?                            A.4       Kfz-Unfallversicherung - wenn Insassen verletzt oder getötet
A.1     Kfz-Haftpflichtversicherung - für Schäden, die Sie mit Ihrem                    werden
        Fahrzeug Anderen zufügen                                              A.4.1     Was ist versichert?
A.1.1   Was ist versichert?                                                   A.4.2     Wer ist versichert?
A.1.2   Wer ist versichert?                                                   A.4.3     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.1.3   Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?                A.4.4     Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung?
A.1.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                       A.4.5     Leistung bei Invalidität
A.1.5   Was ist nicht versichert?                                             A.4.6     Leistung bei Tod
A.2     Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug                     A.4.7     Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
A.2.1   Was ist versichert?                                                   A.4.8     Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende
A.2.2   Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?                             Krankheiten oder Gebrechen?
A.2.3   Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?                   A.4.9     Fälligkeit unserer Zahlung
A.2.4   Wer ist versichert?                                                   A.4.10    Was ist nicht versichert?
A.2.5   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                       A.5       Fahrer-Airbag-Versicherung
A.2.6   Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?             A.5.1     Was ist versichert?
A.2.6 a Was zahlen wir in der GAP-Versicherung bei                            A.5.2     Wer ist versichert?
        Leasingfahrzeugen?                                                    A.5.3     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.2.7   Was zahlen wir bei Beschädigung?                                      A.5.4     Welche Leistungen umfasst die Versicherung?
A.2.8   Was zahlen wir noch?                                                  A.5.5     Fahrer-Unfallgeld
A.2.9   Mehrwertsteuer                                                        A.5.6     Fahrer-Unfallrente
A.2.10  Zusätzliche Regelungen bei Entwendung                                 A.5.7     Hinterbliebenenabsicherung
A.2.11  Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?                A.5.8     Kinderbetreuungsgeld
A.2.12  Selbstbeteiligung                                                     A.5.9     Fälligkeit unserer Zahlung
A.2.13  Was wir nicht ersetzen                                                A.5.10    Was ist nicht versichert?
A.2.14  Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung                                A.6       Kfz-Umweltschadenversicherung - für öffentlich rechtliche
A.2.15  Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht                        Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
        selbst gefahren sind?                                                 A.6.1     Was ist versichert?
A.2.16  Was ist nicht versichert?                                             A.6.2     Wer ist versichert?
A.2.17  Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe                          A.6.3     Versicherungssumme und Höchstzahlung
        (Sachverständigenverfahren)                                           A.6.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.2.18  Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör                                     A.6.5     Was ist nicht versichert?
A.A     Leistungserweiterungen zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskover-
        sicherung                                                             B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz
A.A.1   Anwendungsbereich                                                     B.1      Wann beginnt der Versicherungsschutz?
A.A.2   Leistungserweiterung für Pkw (ohne Taxis, Mietwagen und               B.2      Vorläufiger Versicherungsschutz
        Selbstfahrervermietfahrzeuge)
A.A.3   Leistungserweiterungen für Taxis, Mietwagen,                          C Beitragszahlung
        Selbstfahrervermietfahrzeuge, Lieferwagen, Lastkraftwagen,            C.1      Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
        Zugmaschinen, Anhänger/Auflieger, Kraftomnibusse,                     C.2      Zahlung des Folgebeitrags
        selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Gabelstapler und                     C.3      Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
        Sonderfahrzeuge                                                       C.4      Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-
A.A.4   Leistungserweiterungen für alle Fahrzeugarten                                  Haftpflichtversicherung
A.3     Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder                    C.5      Zahlungsperiode
        Kostenerstattung                                                      C.6      SEPA-Lastschriftverfahren
A.3.1   Was ist versichert?
A.3.2   Wer ist versichert?                                                   D Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs?
A.3.3   Versicherte Fahrzeuge                                                 D.1     Bei allen Versicherungsarten
A.3.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                       D.2     Zusätzlich in der Kfz-Haftpflicht- und
A.3.5   Hilfe bei Panne oder Unfall                                                   Umweltschadenversicherung
A.3.6   Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km           D.3     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
        Entfernung
A.3.7   Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise ab 50        E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
        km Entfernung                                                         E.1     Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz-Unfall- und Fahrer-Airbag-Ver-
A.3.8   Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise                                sicherung, Schutzbrief
A.3.9   Was ist nicht versichert?                                             E.2     Umweltschadenversicherung
A.3.10  Anrechnung ersparter Aufwendungen                                     E.3     Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
A.3.11  Verpflichtung Dritter                                                 E.4     Zusätzlich in der Kaskoversicherung
                                                                              E.5     Zusätzlich beim Schutzbrief

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E.6      Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag-   L Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands
         Versicherung                                                  L.1       Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
E.7      Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?           L.2       Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen                    L.3       Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels
                                                                       L.4       Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitrags-
G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs                 berechnung
G.1      Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?                     L.5       Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs
G.2      Wann und aus welchem Anlass können Sie den                    L.6       Änderung der Tarifgruppe
         Versicherungsvertrag kündigen?
G.3      Wann und aus welchem Anlass können wir den                    M Gerichtsstände, Anzeigen / Willenserklärungen
         Versicherungsvertrag kündigen?                                M.1     Gerichtsstände
G.4      Kündigung einzelner Versicherungsarten                        M.2     Anzeigen/Willenserklärungen
G.5      Form und Zugang der Kündigung
G.6      Beitragsabrechnung nach Kündigung                             N Bedingungsänderung
G.7      Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
G.8      Wagniswegfall                                                 Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System
                                                                       1        Pkw
H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit                  2        Krafträder
        ungestempelten Kennzeichen                                     3        Leichtkrafträder
H.1     Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?                   4        Campingfahrzeuge (Wohnmobile)
H.2     Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?            5        Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, Krankenwagen,
H.3     Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen                                  Leichenwagen
                                                                       6        Omnibusse, Abschleppwagen, Gabelstapler
I Schadenfreiheitsrabatt-System                                        7        Mietwagen und Taxis
I.1      Einstufung in Schadenfreiheits- und Schadenklassen (SF-       8        Übrige Fahrzeuge (Ausnahmen siehe I.1)
         Klassen/ S-Klassen)
I.2      Ersteinstufung                                                Anhang 2: - entfällt -
I.2.1    Ersteinstufung in Klasse 0
I.2.2    Sondereinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2 I.2.3             Anhang 3: - entfällt -
            Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-
         Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung          Anhang 4: Einwohnerdichteklassen für Taxis und Mietwagen
I.3      Jährliche Neueinstufung
I.3.1    Wirksamwerden der Neueinstufung                               Anhang 5: Tarifgruppen
I.3.2    Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf                       1        Tarifgruppe A
I.3.3    Besserstufung bei Saisonkennzeichen                           2        Tarifgruppe B
I.3.4    Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 2 oder 1/2 bzw.    3        - entfällt -
         mit Klassen S, 0 oder M                                       4        - entfällt -
I.3.5    Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf                     5        Tarifgruppe F
I.4      Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf?    6        Tarifgruppe N
I.4.1    Schadenfreier Verlauf
I.4.2    Schadenbelasteter Verlauf                                     Anhang 6: Art und Verwendung von Fahrzeugen
I.5      Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können                     1        Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
I.6      Wie wirkt sich eine Unterbrechung des                         2        Leichtkrafträder
         Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?             3        entfällt
I.7      Übernahme eines Schadenverlaufs                               4        Krafträder
I.7.1    In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?         5        Pkw
I.7.2    Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?              6        Mietwagen
I.7.3    Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang           7        Taxis
I.8      Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs                    8        Selbstfahrvermietfahrzeuge
I.9      Auskünfte über den Schadenverlauf                             9        Leasingfahrzeuge
                                                                       10       Kraftomnibusse
J Merkmale zur Beitragsberechnung                                      11       Campingfahrzeuge
J.1     Fahrzeugbezogene Merkmale                                      12       Werkverkehr
J.2     Risikobestimmende Tarif- und Gefahrenmerkmale                  13       Gewerblicher Güterverkehr
                                                                       14       Umzugsverkehr
K Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen                      15       Wechselaufbauten
K.1      Typklasse                                                     16       Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger/Auflieger
K.2      Regionalklasse                                                17       Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen
K.3      Tarifänderung                                                 18       Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge
K.4      Ihr Lebensalter                                               19       Milchtankwagen
K.5      Wirksamkeitsvoraussetzungen                                   20       Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
K.6      Kündigungsrecht                                               21       Lieferwagen
K.7      Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz-Haft-    22       Lkw
         pflichtversicherung                                           23       Zugmaschinen
                                                                       24       Gabelstapler
K.8       Änderung der Tarifstruktur


Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2021)             Diese Versicherungen A.1 bis A.6 werden als jeweils rechtlich
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungs-     selbstständige Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein
vertrags folgende Versicherungsarten:                                  können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug
- Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1)                                    abgeschlossen haben. Endet die Kfz-Haftpflichtversicherung, endet
- Kaskoversicherung (A.2)                                              automatisch auch die Kfz-Umweltschadenversicherung, ohne dass es
- Schutzbrief (A.3)                                                    einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Kfz-Unfallversicherung (A.4)
- Fahrer-Airbag-Versicherung (A.5)                                     Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
- Kfz-Umweltschadenversicherung (A.6)

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A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung?                              Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur
                                                                                gelegentlich begleitet,
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung - für Schäden, die Sie mit Ihrem           e) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das
Fahrzeug Anderen zufügen                                                        Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht
                                                                                wird,
A.1.1 Was ist versichert?                                                  f)   den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses
                                                                                mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist,
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt                      g) den Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner
A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch            eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs,
den Gebrauch des Fahrzeugs                                                 h) die berechtigten Insassen (siehe A.4.2.4), soweit nicht anderweitig
a) Personen verletzt oder getötet werden,                                       Haftpflichtversicherungsschutz besteht und es sich um ein als Pkw
b) Sachen abhanden kommen, beschädigt oder zerstört werden,                     zugelassenes Fahrzeug handelt (ausgenommen Mietwagen, Taxis
c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem                      und Selbstfahrervermietfahrzeuge).
     Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar       Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
     zusammenhängen (reine Vermögensschäden),                              selbstständig gegen uns erheben.
und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund
von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des          A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
Straßenverkehrsgesetzes     oder   aufgrund   anderer     gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden.           Höchstzahlung
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein-          A.1.3.1 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils
und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.                                 beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und
                                                                           Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. Mehrere
Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche                         zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben,
A.1.1.2 Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schaden-        gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer
ersatz in Geld.                                                            Versicherungssummen    können Sie dem       Versicherungsschein
                                                                           entnehmen.
A.1.1.3 Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese
auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche        A.1.3.2 Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhänger
der Höhe nach unbegründet sind.                                            gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen.

Regulierungsvollmacht                                                      Übersteigen der Versicherungssummen
A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte                A.1.3.3 Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten
Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren          sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des Versicherungsver-
und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen              tragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. In diesem
pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.                                        Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten
                                                                           Schadenersatzanspruch selbst einstehen.
Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten
Fahrzeugen                                                                 A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder
Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch           Versicherungsschutz in Europa und in der EU
hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem       A.1.4.1 Sie     haben      in     der     Kfz-Haftpflichtversicherung
versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn       Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie
für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.             den    außereuropäischen    Gebieten   der     Mitgliedsstaaten   der
Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder das abge-       Europäischen Union. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im
schleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem          Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang,
versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.        mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.

Führen fremder gemieteter Fahrzeuge im In- und Ausland                     Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
(Mallorca-Police)                                                          A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte
A.1.1.6 Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die Sie, Ihr         ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-
Ehegatte oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender            Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen
Lebenspartner als Fahrer eines vorübergehend gemieteten,                   Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
versicherungspflichtigen fremden Pkw, Wohnmobils oder Kraftrades           Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.
über 50 ccm Hubraum auf einer Reise im Ausland von einem
gewerbsmäßigen Vermieter als Selbstfahrvermiet-Fahrzeug, also ein          A.1.5 Was ist nicht versichert?
Kraftfahrzeug, das gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers
vermietet wird, verursachen.                                               Vorsatz
Dies gilt nur, wenn sich Ihre Haftpflichtversicherung auf ein als Pkw,     A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
Wohnmobil oder Kraftrad über 50 ccm zugelassenes Fahrzeug zur              vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
Eigenverwendung bezieht.
Als In- und Ausland gilt der Geltungsbereich nach A.1.4. Mietzeiten von    Genehmigte Rennen
mehr als einem Monat gelten nicht als vorübergehend.                       A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei
Kein Versicherungsschutz besteht für den Teil, der aus einer für das       Beteiligung     an    behördlich   genehmigten  kraftfahrt-sportlichen
gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung gedeckt         Veranstaltungen,     bei denen      es  auf die Erzielung         einer
ist. Der Versicherungsschutz ist auf die vertraglich vereinbarte           Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für
Deckungssumme begrenzt.                                                    dazugehörige Übungsfahrten.
                                                                           Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt
Automatisiertes und autonomes Fahren (Cyber)                               eine Pflichtverletzung nach D.2.2 dar.
A.1.1.7 Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch den
Gebrauch des Fahrzeugs, wenn versagende oder fehlerhafte Systeme           Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
zum automatisierten oder autonomen Fahren ursächlich sind.                 A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die
                                                                           Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs.
A.1.2 Wer ist versichert?
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende   Beschädigung von Anhänger oder abgeschleppten Fahrzeugen
Personen (mitversicherte Personen):                                        A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die
a) den Halter des Fahrzeugs,                                               Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten
b) den Eigentümer des Fahrzeugs,                                           Fahrzeug verbundenen Anhängers oder Aufliegers oder eines mit dem
c) den Fahrer des Fahrzeugs,                                               versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs.
d) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit            Wenn mit dem versicherten Kraftfahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein
     Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner           betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung

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abgeschleppt wird, besteht für dabei am abgeschleppten Fahrzeug                 - Dach-/Heckträger, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
verursachte Schäden Versicherungsschutz.                                        - nach a bis c mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör
                                                                                  während einer Reparatur.
Beschädigung von beförderten Sachen                                             - die zu Ihrem Elektro oder Hybridfahrzeug gehörenden
A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatz-                       Ladekabel.
ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens
von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden.            A.2.1.3 Für die oben genannten Spezialaufbauten/-ausrüstungen sowie
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines          nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie im
Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille,      Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende Halterung fest
Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung         verbunden sind, ist die Entschädigung auf maximal 8.000 Euro pro
dienen (z.B. mit Bus oder Taxi), besteht außerdem Versicherungsschutz      Schadenfall beschränkt. Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen ist die
für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des               Entschädigung auf maximal 52.000 Euro begrenzt. Den über diesen
persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. B.                Betrag hinausgehenden Mehrwert können Sie gegen Zahlung eines
Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für          zusätzlichen Beitrags mitversichern.
Sachen unberechtigter Insassen.
                                                                           A.2.1.4 Nicht versicherbar sind Sachen, die keine Fahrzeug- und
Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person                 Zubehörteile sind, wie z.B. Handy (auch bei Verbindung mit dem
A.1.5.6 Kein      Versicherungsschutz     besteht    für Sach- oder        Fahrzeug durch eine Halterung), Ladestationen von Elektro- oder
Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter         Hybridfahrzeugen, Reisegepäck und persönliche Gegenstände der
oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt.               Insassen.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie
z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.                       A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
                                                                           Versicherungsschutz      besteht    bei   Beschädigung,   Zerstörung,
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen                        Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner
A.1.5.7 Kein      Versicherungsschutz    besteht    für    reine           mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Vermögensschäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und
Beförderungsfristen entstehen.                                             Brand und Explosion
                                                                           A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer
Vertragliche Ansprüche                                                     mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd
A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche,         entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft
soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang        auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und
der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.                                  Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von
                                                                           Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Schäden durch Kernenergie                                                  Nicht als Explosion gilt das Auslösen eines Airbags.
A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz       besteht   für   Schäden    durch
Kernenergie.                                                               Entwendung
                                                                           A.2.2.2 Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl
Embargos                                                                   und Raub.
A.1.5.10 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen         Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht
– Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die            zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse oder zur Veräußerung
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder            überlassen oder unter Eigentumsvorbehalt veräußert wird.
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der             Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                                 berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Kein unbefugter Gebrauch
                                                                           ist, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des
Gefahrguttransport                                                         Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter).
A.1.5.11 Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht         Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem
ausdrücklich    etwas   anderes   bestimmt     ist, besteht   kein         Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z. B. dessen
Versicherungsschutz für den Transport gefährlicher Güter gemäß             Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff-            Bei als Pkw zugelassenen Fahrzeugen besteht abweichend von A.2.1.4
fahrt).                                                                    Versicherungsschutz für mobile Navigationsgeräte bei Entwendung
                                                                           durch Einbruch in das versicherte Fahrzeug. Mehrfachfunktionsgeräte
A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug                      mit Navigations- Software, z. B. Mobiltelefone oder PDA, gelten nicht als
                                                                           Navigationsgeräte im Sinne dieser Bestimmung.
A.2.1 Was ist versichert?
                                                                           Versichert sind auch Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch
Ihr Fahrzeug                                                               eine vollendete oder versuchte Entwendung
A.2.1.1 Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung,
Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2             • des Fahrzeugs
(Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko). Vom Versicherungsschutz umfasst        • seiner mitversicherten Teile oder
sind auch unter den Voraussetzungen von A.2.1.2 und A.2.1.3 als            • sonstigen Fahrzeuginhalts (z.B. Mantel, Tasche, Koffer)
mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufge-
führtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig      verursacht werden. Dies gilt nicht für Vandalismusschäden, die
sind (mitversicherte Teile). Für Fahrzeug- und Zubehörteile, die           anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsversuchs
außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss verwahrt werden, gelten           herbeigeführt werden (z.B. Aufschlitzen des Sitzes, Tritte gegen das
A.2.1.2 und A.2.1.3 entsprechend.                                          Fahrzeug).

Fahrzeug- und Zubehörteile                                                 Naturgewalten
A.2.1.2 Ohne Mehrbeitrag mitversichert sind alle Teile,                    A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,
a) die werkseitig in das Fahrzeug eingebaut oder werkseitig durch          Blitzschlag, Lawinen, Dachlawinen, Überschwemmung, Erdbeben,
     entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Dies        Erdsenkung, Erdrutsch oder Vulkanausbruch auf das Fahrzeug.
     gilt nicht für Spezialaufbauten/-ausrüstungen (z. B. Kranaufbauten,   Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
     Ladeeinrichtungen, Spezialausrüstung für Behinderte/Behinder-         Windstärke 8. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee-
     tentransport, Tank-/Siloaufbau).                                      oder Eismassen. Dachlawinen sind von Hausdächern niedergehende
b) die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden               Schnee- oder Eismassen, Erdbeben ist eine naturbedingte
     müssen und diesen entsprechen, sowie, bis zu einem W ert von 75       Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im
     Euro, Zubehör, das der Pannenhilfe oder ausschließlich der            Erdinnern ausgelöst wird. Erdsenkung ist eine naturbedingte plötzliche
     Unfallaufnahme dient.                                                 Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Erdrutsch ist
c) folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltenen            ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder
     Teile:                                                                Erdmassen. Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentlastung beim
     - ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,

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Aufreißen einer Erdspalte, verbunden mit Lava-Ergüssen, Asche-           Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen
Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.      Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass         Fährschiffbenutzung
durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug        A.2.3.4 Versichert sind Schäden durch die Benutzung einer Fähre oder
geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch          eines Schiffes bei folgenden Gefahren:
diese    Naturgewalten   veranlasstes  Verhalten    des   Fahrers        - Strandung, Kollision oder Untergang der Fähre oder des Schiffes
zurückzuführen sind.                                                     - Wassereinbruch in die Fähre oder das Schiff
                                                                         - Überbordgehen infolge schweren Unwetters
Zusammenstoß mit Tieren                                                  - Aufopferung auf Anordnung des Kapitäns zur Rettung von Personen,
A.2.2.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen           Schiff oder Ladung (Havarie Grosse).
Fahrzeugs mit Tieren jeder Art.                                          Außerdem ersetzen wir Beiträge der Havarie Grosse gemäß
                                                                         internationalem Seerecht bzw. anwendbarem Frachtrecht mit Ausnahme
Glasbruch                                                                der auf das Frachtgut entfallenden Beiträge.
A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des               Ihre Ansprüche aus dem Havarie Grosse-Verfahren gehen auf uns über,
Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B.      soweit Sie nach A.2.6 oder A.2.7 entschädigt werden.
Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und
Abdeckungen von Leuchten.                                                Hacker- und Cyberangriff
Zudem erstatten wir auch die erforderlichen Kosten für die Reinigung     A.2.3.5 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, der
des Innenraums zur Glassplitterentfernung nach einem Bruchschaden        durch eine Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen
sowie für den Ersatz von an der Verglasung befindlichen                  unberechtigten Dritten (Hackerangriff, Cyberangriff) verursacht wurde.
Feinstaubplaketten,   wenn    die    Verglasung    aufgrund    eines
Bruchschadens ausgetauscht werden muss.                                  A.2.4 Wer ist versichert?
Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-,        Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag
Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen,              auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des
Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind            Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person.
Folgeschäden.
                                                                         A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Kurzschlussschäden an der Verkabelung                                    Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographischen
A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs         Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der
durch Kurzschluss. Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (z. B.        Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Wir können mit Ihnen sowohl
Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) sind bis zu einem Betrag von          Erweiterungen als auch Einschränkungen des Geltungsbereichs
1.500 Euro mitversichert. Sonstige Folgeschäden sind nicht versichert.   vereinbaren.

Tierbiss                                                                 A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
A.2.2.7 Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar am Fahrzeug           Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
verursachte Schäden. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom               A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
Versicherungsschutz ausgeschlossen. Folgeschäden durch Tierbiss          zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines
sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro mitversichert.                   vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz
                                                                         Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1.
A.2.2.8 Haben Sie einen Schaden durch Marderbiss nach A.2.2.7,
können Sie einmalig den Ersatz der nachgewiesenen Kosten für den         Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Einbau einer Marderschreckanlage in Ihr Fahrzeug verlangen, auch         A.2.6.2.1 Bei    Pkw     (ausgenommen       Mietwagen,     Taxis   und
wenn der Schaden die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht übersteigt.     Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs
Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt 100 Euro.                    gemäß A.2.11, wenn
                                                                         - der Schaden innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung des
A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?                  Fahrzeugs eintritt und
Versicherungsschutz      besteht    bei   Beschädigung,   Zerstörung,    - sich der Pkw bei Eintritt des Versicherungsfalles im Eigentum dessen
Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner              befindet, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kfz-Hersteller oder
mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:                  -Händler erworben hat.
                                                                         Ein vorhandener Restwert wird abgezogen.
Ereignisse der Teilkasko
A.2.3.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach         Kaufwertentschädigung für gebrauchte Pkw bei Totalschaden,
A.2.2.                                                                   Zerstörung oder Verlust
                                                                         A.2.6.2.2 Bei gebraucht erworbenen Pkw (ausgenommen Mietwagen,
Unfall                                                                   Taxis und Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir bei Totalschaden,
A.2.3.2 Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein       Zerstörung oder Verlust innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen
unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das          Zulassung auf Sie den Kaufwert des Fahrzeugs. Ein vorhandener
Fahrzeug einwirkendes Ereignis.                                          Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.
Nicht als Unfallschäden gelten:                                          Kaufwert ist der von uns ermittelte Wiederbeschaffungswert des
- Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine         Fahrzeugs am Tag der erstmaligen Zulassung auf Sie. Berücksichtigt
  Bruchschäden. Dazu zählen z.B. Schäden am Fahrzeug durch               wird dabei auch der Fahrzeugzustand unmittelbar vor Eintritt des
  rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden,            Schadens. Im Schadenfall müssen Sie uns auf Verlangen den
  Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des           Kaufvertrag für das Fahrzeug vorlegen.
  Fahrzeugs.
- Schäden durch Kollision zwischen ziehendem und gezogenem               A.2.6.3 Wir    zahlen    die   über      den    Wiederbeschaffungswert
  Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen. Dies sind z.B.       hinausgehende Neupreisentschädigung bzw. Kaufwertentschädigung
  Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger oder                  nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb
  Schlingerschäden.                                                      von einem Jahr nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs
                                                                         oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird. Ein
Abweichend hiervon gelten bei Pkw Schäden durch Kollision zwischen       Anspruch auf Verzinsung der Entschädigung besteht in diesem Fall
ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger auch ohne                 nach Ablauf von einem Monat ab Nachweis der Wiederherstellung oder
Einwirkung von außen als Unfall.                                         Wiederbeschaffung.

Mut- oder böswillige Handlungen                                          Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls
A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen,    A.2.6.4 -entfällt-
die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als
berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom
Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt
wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem

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Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert,               ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb
Neupreis und Restwert?                                                     eines anderen Fahrzeugs verwendet wird. Ein Anspruch auf Verzinsung
A.2.6.5 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der     der Entschädigung besteht in diesem Fall nach Ablauf von einem Monat
Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.         ab Nachweis der Wiederherstellung oder W iederbeschaffung.

A.2.6.6 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf         Abschleppen
eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs oder gleichwertiger             A.2.7.4 Ist Ihr Fahrzeug aufgrund einer Beschädigung nicht mehr
gebrauchter Teile am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.           fahrbereit, ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom
                                                                           Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten
A.2.6.7 Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen              Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die
Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder - wenn        Kosten zu übernehmen. A.3.11.2 gilt entsprechend.
der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines     Das gilt nur, soweit einschließlich unserer Leistungen wegen der
vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses              Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.7.1 die Obergrenze nach
aufgewendet werden muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die              A.2.7.1.a oder A.2.7.1.b nicht überschritten wird.
unverbindliche Empfehlung des Herstellers abzüglich orts- und
markenüblicher Nachlässe.                                                  A.2.7.5 Wir verzichten auf den Abzug „neu für alt“. Bei Elektro- oder
                                                                           Hybridfahrzeugen ist der Abzug neu für alt auf Antriebsakkumulatoren
A.2.6.8 Restwert ist der Veräußerungswert         des   Fahrzeugs    im    beschränkt.
beschädigten oder zerstörten Zustand.
                                                                           Die Entschädigungsleistung für Akkumulatoren von Elektro- oder
A.2.6 a Was zahlen wir in der GAP-Versicherung bei Leasingfahr-            Hybridfahrzeugen richtet sich nach der Anzahl der Betriebsjahre des
zeugen (PKW)?                                                              Akkumulators. Wir ziehen im zweiten und dritten Betriebsjahr vom
In Ergänzung zu A.2.6.1 ersetzen wir die Differenz zwischen dem            Kaufpreis einen Abzug „neu für alt“ in Höhe von 20 % ab. Ab dem
(Netto-) Leasingrestbetrag und dem Wiederbeschaffungswert des              vierten Betriebsjahr nehmen wir für jedes weitere angefangene
Fahrzeugs. Dies gilt nicht, wenn bei einem Elektrofahrzeug                 Betriebsjahr einen weiteren Abzug von 10 % vor.
ausschließlich der Akku geleast ist.
                                                                           A.2.8 Was zahlen wir noch?
Der Leasingrestbetrag ist die Summe aus ausstehenden abgezinsten           Sachverständigenkosten
Leasingraten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasingrestwert und         A.2.8.1 Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir
noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden     dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Raten. Bei
Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung wird der Leasingrestbetrag        Treibstoff und Betriebsmittel
um den Aufwand für die Mehrkilometerleistung gekürzt, wenn die             A.2.8.2 Wir erstatten die Kosten für den Ersatz von Treibstoff und
tatsächliche Kilometerleistung zum Schadenzeitpunkt die – anteilig für     Betriebsmitteln (z. B. Öl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit) in Folge eines
den Schadenmonat errechnete – vertraglich erlaubte Kilometerleistung       Schadenereignisses, außer bei Entwendung.
übersteigt.
                                                                           A.2.9 Mehrwertsteuer
Die Leistung aus der GAP-Versicherung gilt für Leasingverträge auf der     Mehrwertsteuer auf unsere Leistungen nach A.2.6 und A.2.7 erstatten
Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten.                             wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten
                                                                           Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer
Den Leasingvertrag müssen Sie uns auf Verlangen vorlegen.                  erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

A.3.11 gilt entsprechend.                                                  A.2.10 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
                                                                           Wiederauffinden des Fahrzeugs
A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung?                                     A.2.10.1 Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der
Reparatur                                                                  in Textform erfolgten Schadenanzeige wieder aufgefunden und können
A.2.7.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur     Sie innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengungen
erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:                        das Fahrzeug wieder in Besitz nehmen, sind Sie zur Rücknahme des
a) Lassen Sie das Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparieren,         Fahrzeugs verpflichtet.
     zahlen wir die Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts
     nach A.2.6.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung                   A.2.10.2 Wird das Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km
     nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend            (Luftlinie) von seinem regelmäßigen Standort aufgefunden, zahlen wir
     A.2.7.1.b.                                                            für dessen Abholung die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse
b) Lassen Sie das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht             für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km
     fachgerecht reparieren, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer    (Bahnkilometer) vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs zu dem
     vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert              Fundort.
     verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.6.6 und
     A.2.6.8). Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug          Eigentumsübergang nach Entwendung
     verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die          A.2.10.3 Sind Sie nicht nach A.2.10.1 zur Rücknahme des Fahrzeugs
     Entschädigung angerechnet.                                            verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer.
c) Wir zahlen Entsorgungs- und Verbringungskosten sowie Zuschläge
     auf die unverbindliche Preisempfehlung von Ersatzteilen (UPE-         A.2.10.4 Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer
     Zuschläge), wenn Sie diese durch eine Rechnung nachweisen.            Pflichtverletzung (z. B. nach D.1, E.1 oder E.4 oder wegen grober
                                                                           Fahrlässigkeit nach A.2.16.1 Satz 3) gekürzt und wird das Fahrzeug
Neupreisentschädigung bei Beschädigung                                     wieder aufgefunden, gilt Folgendes: Ihnen steht ein Anteil am
A.2.7.2 Bei     Pkw     (ausgenommen       Mietwagen,      Taxis   und     erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug der erforderlichen Kosten
Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs             zu, die im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwertung
gemäß A.2.11, wenn                                                         entstanden sind. Der Anteil entspricht der Quote, um die wir Ihre
- der Schaden innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung des          Entschädigung gekürzt haben.
  Fahrzeugs eintritt und
- sich der Pkw bei Eintritt des Versicherungsfalles im Eigentum dessen     A.2.11 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
  befindet, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kfz-Hersteller oder     Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des
  -Händler erworben hat und                                                Fahrzeugs nach A.2.6.7.
- die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 Prozent des
  Neupreises erreichen oder übersteigen.                                   A.2.12 Selbstbeteiligung
Ein vorhandener Restwert wird abgezogen.                                   Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem
                                                                           Schadenereignis für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigung
A.2.7.3 Wir     zahlen   die   über    den   Wiederbeschaffungswert        abgezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und
hinausgehende Neupreisentschädigung nur in der Höhe, in der                in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach

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Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasbruch nach      Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der
A.2.2.5, wenn an Stelle eines Austausches eine fachgerechte Reparatur      Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
der beschädigten Scheibe durchgeführt wird.
                                                                           A.2.17 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe
A.2.13 Was wir nicht ersetzen                                              (Sachverständigenverfahren)
Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen und                     A.2.17.1 Bei      Meinungsverschiedenheiten      zur    Schadenhöhe
Verschleißreparaturen. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden         einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über
wie    Wertminderung,      Zulassungskosten,     Überführungskosten,       den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten kann auf Ihren
Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.                           Wunsch       vor   Klageerhebung     ein   Sachverständigenausschuss
                                                                           entscheiden.
A.2.14 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung
A.2.14.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der                A.2.17.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen
Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb    Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei
von zwei Wochen.                                                           Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird
                                                                           dieser von dem jeweils Anderen bestimmt.
A.2.14.2 Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich
jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach        A.2.17.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein
Schadenanzeige feststellen, können Sie einen angemessenen                  weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Beginn
Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.                                 des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden. Einigt sich der
                                                                           Ausschuss nicht über die Person des Obmanns, wird er über das
A.2.14.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten,       zuständige Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss
ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung        zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten
frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform           Beträgen liegen.
abgegebenen Schadenanzeige.
                                                                           A.2.17.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im
A.2.15 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht            Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu
selbst gefahren sind?                                                      tragen.
Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt          Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere          beschreiten.
Leistungen nicht zurück. Dies gilt nicht, wenn der Fahrer das
Schadenereignis grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Lebt   A.2.18 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör
der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher               Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von mitversicherten Teilen
Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob            gelten A.2.6 bis A.2.17 entsprechend.
fahrlässiger Verursachung des Schadens nicht zurück, sondern nur bei
Vorsatz.                                                                   A.A Leistungserweiterungen zur Kfz-Haftpflicht- und
Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflicht-   Kaskoversicherung - gilt nur wenn vereinbart -
versicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, der Mieter oder der
Entleiher einen Schaden herbeiführt.                                       A.A.1 Anwendungsbereich
                                                                           A.A.1.1 Die Leistungserweiterungen in den Abschnitten A.A.2, A.A.3
A.2.16 Was ist nicht versichert?                                           und A.A.4 können Sie jeweils nur als Paket abschließen. Die
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit                                           Leistungspakete nach A.A.2 und A.A.3 umfassen auch die
A.2.16.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie             Leistungserweiterungen nach A.A.4.
vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Verursachung des
Schadens verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere       A.A.1.2 Die Leistungserweiterungen können unabhängig von der
Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht,     Kraftfahrzeug-   Haftpflichtversicherung   und   Fahrzeugteil- oder
wenn Sie                                                                   Fahrzeugvollversicherung sowohl von Ihnen als auch von uns gekündigt
- den Diebstahl des Fahrzeugs ermöglichen oder                             werden. Die Abschnitte G.2 und G.3 gelten entsprechend.
- den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke
   oder anderer berauschender Mittel herbeiführen.                         A.A.1.3 Mit Beendigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bzw.
                                                                           Fahrzeugteil- oder Fahrzeugvollversicherung enden auch die
Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen                             dazugehörigen Leistungserweiterungen, ohne dass es einer Kündigung
A.2.16.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der         bedarf.
Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für          A.A.2 Leistungserweiterung für Pkw (ohne Taxis, Mietwagen und
dazugehörige     Übungsfahrten.    Darüber      hinaus besteht   kein      Selbstfahrervermietfahrzeuge)
Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken,
auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt       Austausch von Fahrzeugschlössern
(z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs-      A.A.2.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, ersetzen wir in der
schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.                        Teilkaskoversicherung unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung
                                                                           die tatsächlich aufgewendeten Kosten für den Austausch der
Reifenschäden                                                              Fahrzeugschlösser und -schlüssel, sofern die Fahrzeugschlüssel bei
A.2.16.3 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder             einem Einbruch oder Raub entwendet werden. Sie sind verpflichtet den
zerstörte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen      Einbruch oder Raub unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. A.2.7.1
aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das            findet keine Anwendung. Kein Versicherungsschutz besteht bei
gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende        Entwendung der Schlüssel bei einem Einbruch in das versicherte
Schäden bei dem versicherten Fahrzeug verursacht hat.                      Fahrzeug.
                                                                           Ihr Anspruch auf die Versicherungsleistung erlischt drei Monate nach
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt               Ihrer Schadenmeldung.
A.2.16.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen der               A.A.3 Leistungserweiterungen für Taxis, Mietwagen,
Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.                 Selbstfahrervermietfahrzeuge, Lieferwagen, Lastkraftwagen,
                                                                           Zugmaschinen (außer landwirtschaftliche), Anhänger/Auflieger
Schäden durch Kernenergie                                                  (außer landwirtschaftliche), Kraftomnibusse, selbstfahrende
A.2.16.5 Kein Versicherungsschutz      besteht   für   Schäden    durch    Arbeitsmaschinen, Gabelstapler und Sonderfahrzeuge
Kernenergie.
                                                                           Mitversicherung beförderter Gegenstände (ohne selbstfahrende
Embargos                                                                   Arbeitsmaschinen)
A.2.16.6 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen         A.A.3.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir
– Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die            abweichend      von    A.1.5.5  Versicherungsschutz   auch      für
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder            Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung fremder Sachen, die Sie im

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Rahmen der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu befördern              Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende Halterung fest
beauftragt waren, soweit diese Ansprüche nicht durch eine                    verbunden wurden, sowie Spezialaufbauten/-ausrüstungen gemäß
Güterschadenhaftpflichtversicherung      oder      eine     anderweitige     A.2.1.3 bis zu einem Gesamtbetrag von 52.000 Euro versichert.
Transportversicherung versichert sind.                                       Gegenstände zur Pannenhilfe und Unfallaufnahme sind bis zu einem
Mitversichert im Sinne von A.1.2 sind auch Personen, die das                 Wert von 500 Euro eingeschlossen. Die über diese Beträge
versicherte Fahrzeug einweisen.                                              hinausgehenden Mehrwerte versichern wir gegen Zuschlag.
Von jedem Schaden haben Sie 20 %, mindestens 50 Euro, höchstens
2.500 Euro selbst zu tragen. Unsere Höchstersatzleistung beträgt für         A.A.4 Leistungserweiterungen für alle Fahrzeugarten
Sach-    und     Vermögensschäden       zusammen       52.000 Euro     je    GAP-Versicherung bei leasing- und kreditfinanzierten Fahrzeugen
Schadenereignis, das Zweifache dieser Summe für alle Schäden eines           A.A.4.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir
Versicherungsjahres.                                                         abweichend zu A.2.6.a Versicherungsschutz aus der GAP-Versicherung
Bei dieser Leistungserweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt      auch bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines kreditfinanzierten
es sich um keine Güterschadenhaftpflichtversicherung, Werkverkehrs-,         PKW. Die GAP-Versicherung gilt auch für sonstige Leasing- und
Warentransport- oder sonstige Transportversicherung. Insbesondere            kreditfinanzierte Fahrzeuge.
ersetzen wir nicht den Verlust der zu befördernden Güter und
Verspätungsschäden.     Besteht     für   Sie    in    den    genannten      In Ergänzung zu A.2.6.1 ersetzen wir die Differenz zwischen dem
Versicherungsarten     eine     Versicherungspflicht,     kann    diese      (Netto-)     Leasing-     bzw.     Kredit-Restbetrag     und      dem
Leistungserweiterung nicht vereinbart werden.                                Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dies gilt nicht, wenn bei einem
                                                                             Elektrofahrzeug nur der Akku geleast ist.
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
A.A.3.2 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir               Der Leasingrestbetrag ist die Summe aus ausstehenden abgezinsten
abweichend      von    A.2.3.2    Versicherungsschutz     auch     für       Leasingraten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasingrestwert und
unvorhergesehen und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine        noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden
Bruchschäden. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Motoren und                vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Raten. Bei
Getrieben einschließlich Gelenkwellen und Differential sowie an              Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung wird der Leasingrestbetrag
Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, das mit den versicherten Sachen nicht          um den Aufwand für die Mehrkilometerleistung gekürzt, wenn die
fest verbunden ist..                                                         tatsächliche Kilometerleistung zum Schadenzeitpunkt die – anteilig für
                                                                             den Schadenmonat errechnete – vertraglich erlaubte Kilometerleistung
Kein Versicherungsschutz besteht für                                         übersteigt.
- Schäden, die durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen
  Sache entstanden sind, es sei denn, der Schaden steht mit der              Der Kreditrestbetrag ist die Summe aus ausstehenden abgezinsten
  Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang.                 Kreditraten und anteiliger Restrate. Nicht berücksichtigt werden vor
- Schäden, die eine unmittelbare Folge der dauernden Einflüsse des           Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Raten. Das
  Betriebes, der übermäßigen Bildung von Rost und des Ansatzes von           Darlehen muss nachweislich ausschließlich zur Finanzierung des
  Kesselstein, Schlamm oder sonstiger Ablagerungen sind.                     Fahrzeugs aufgenommen worden sein.
- Schäden, für die eine andere Person als Lieferant, Werkunternehmer
  oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat. Bestreitet die andere           Die Leistung aus der GAP-Versicherung gilt für Leasing- bzw.
  Person ihre Eintrittspflicht, leisten wir Entschädigung, soweit wir nach   Kreditverträge auf der Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten.
  A.A.3.2 dazu verpflichtet sind. Sie sind verpflichtet, Ihre Ansprüche      Den Leasingvertrag bzw. den Kreditvertrag müssen Sie uns auf
  gegen den Lieferanten, W erkunternehmer oder die Reparaturfirma an         Verlangen vorlegen.
  uns abzutreten soweit wir an Sie geleistet haben.
                                                                             A.3.11 gilt entsprechend.
Führen fremder gemieteter Fahrzeuge im In- und Ausland
A.A.3.3 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir in            Eigenschäden
Erweiterung von A.1.1.6 Versicherungsschutz für die Haftpflichtschäden,      A.A.4.2 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, besteht abweichend
die                                                                          zu A.1.5.6 Versicherungsschutz für Sachschäden an einem anderen
- von Betriebsangehörigen als Fahrer eines zu betrieblichen Zwecken          Ihrer versicherten Fahrzeuge, die eine mitversicherte Person Ihnen,
   und                                                                       dem Halter oder dem Eigentümer zufügt.
- von Repräsentanten, deren Ehepartner oder der mit ihnen in                 Voraussetzung ist, dass die beteiligten Fahrzeuge bei uns kraftfahrt-
   häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner als Fahrer eines zu        haftpflichtversichert sind und ausschließlich gewerblich genutzt werden.
   privaten Zwecken                                                          Wir leisten Entschädigung entsprechend des Verursachungsanteils der
mit einem vorübergehend gemieteten versicherungspflichtigen                  beteiligten Fahrzeuge.
Kraftfahrzeug verursacht werden. Voraussetzung ist, dass das
gemietete      Fahrzeug      der    gleichen oder  einer     niedrigeren     Erweiterter Regressverzicht
Fahrzeuggruppe als das versicherte Fahrzeug zugeordnet ist. Die              A.A.4.3 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, verzichten wir darauf,
Einteilung der Fahrzeuggruppen richtet sich nach I.7.2.1. Als In- und        die Ersatzansprüche, die nach § 86 Versicherungsvertragsgesetz auf
Ausland gilt der Geltungsbereich nach A.1.4.1. Mietzeiten von mehr als       uns übergegangen sind, gegen den berechtigten Fahrer auch bei grob
einem Monat gelten nicht als vorübergehend. Der Versicherungsschutz          fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles geltend zu machen.
ist auf die vertraglich vereinbarte Deckungssumme begrenzt.                  Ausgenommen hiervon sind die grob fahrlässige Ermöglichung des
Kein Versicherungsschutz besteht, soweit aus einer für das gemietete         Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des
Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.            Versicherungsfalles infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder
A.1.5 gilt entsprechend.                                                     anderer berauschender Mittel.

Geltungsbereich zur Kaskoversicherung                                        Überführungs- und Zulassungskosten
A.A.3.4 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, besteht weltweit           A.A.4.4 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, sind abweichend von
Versicherungsschutz zur Kaskoversicherung, wenn der gewöhnliche              A.2.13 nach einem Totalschaden nachgewiesene Überführungs- und
Standort des Fahrzeugs im Geltungsbereich nach A.2.5 liegt.                  Zulassungskosten für ein Ersatzfahrzeug bis maximal 1.000 Euro
                                                                             versichert.
Neupreisentschädigung
A.A.3.5 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, zahlen wir die             Entsorgungskosten
Neupreisentschädigung gemäß A.2.6.2.1 bei Totalschaden, Zerstörung           A.A.4.5 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, ersetzen wir in der
oder Verlust oder gemäß A.2.7.2 bei Beschädigung eines                       Kaskoversicherung die nach einem Totalschaden tatsächlich
Lastkraftwagens bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse oder eines              angefallenen und nachgewiesenen Entsorgungskosten bis zu einem
Anhängers.                                                                   Betrag von 1.000 Euro. Die Entsorgung umfasst die Beseitigung oder
                                                                             Verwertung des Fahrzeuges, nicht aber dessen Bergung oder das
Sonderausstattung und Spezialaufbauten/-ausrüstungen (ohne                   Abschleppen von der Unfallstelle.
Sonderfahrzeuge, Kraftomnibusse, Arbeitsmaschinen und
Gabelstapler)                                                                A.A.4.6 Zusätzliche Leistungen für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen
A.A.3.6 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, sind abweichend von        zulässige Gesamtmasse, Zugmaschinen, Anhänger,
A.2.1 Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie nachträglich in das

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Kraftfahrtomnibusse und Sonderfahrzeuge inkl.                                  sowohl Erweiterungen als auch Einschränkungen des Geltungsbereichs
Landwirtschaftlicher Fahrzeuge                                                 vereinbaren.

Bergen des Fahrzeugs                                                           A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall
A.A.4.6.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben gilt: Ist das               Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus
Fahrzeug aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Straße                eigener Kraft nicht beginnen oder fortsetzen, erbringen wir folgende
abgekommen, organisieren wir Sie für die Bergung des Fahrzeugs und             Leistungen:
tragen die hierfür entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von
maximal 10.000 €.                                                              Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
                                                                               A.3.5.1 Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung der
A.A.5 Leistungserweiterungen für landwirtschaftliche                           Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug.
Zugmaschinen und landwirtschaftliche Anhänger                                  Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom
                                                                               Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden                                       150 Euro, für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen auf 200 Euro.
A.A.5.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir                 Die Kosten werden außer für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen ohne
abweichend       von      A.2.3.2       Versicherungsschutz    auch      für   Begrenzung übernommen, wenn
unvorhergesehen und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine          - Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach
Bruchschäden. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Motoren und                      Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-
Getrieben einschließlich Gelenkwellen und Differentialen sowie an                  Notrufzentrale melden und
Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, das mit den versicherten Sachen nicht            - die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird.
fest verbunden ist.
Kein Versicherungsschutz besteht für                                           Für Campingfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 4 Tonnen
- Schäden, die durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen              beträgt der Höchstbetrag für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
   Sache entstanden sind, es sei denn, der Schaden steht mit der               auch wenn die Panne- und Unfallhilfe von uns organisiert wird 200 Euro
   Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang.                  und es können in diesem Fall weitere Kosten entstehen, die Sie mit
- Schäden, die eine unmittelbare Folge der dauernden Einflüsse des             eigenen Zahlungsmitteln begleichen müssen.
   Betriebes, der übermäßigen Bildung von Rost und des Ansatzes von
   Kesselstein, Schlamm oder sonstiger Ablagerungen sind.                      Abschleppen des Fahrzeugs
- Schäden, für die eine andere Person als Lieferant, Werkunternehmer           A.3.5.2 Wir übernehmen die Kosten für das Abschleppen des
   oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat. Bestreitet die andere            Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter
   Person ihre Eintrittspflicht, leisten wir Entschädigung, soweit wir nach    Ladung, wenn das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder
   A.A.3.2 dazu verpflichtet sind. Sie sind verpflichtet, Ihre Ansprüche       fahrbereit gemacht werden kann. Der Höchstbetrag für diese Leistung
   gegen den Lieferanten, Werkunternehmer oder die Reparaturfirma an           beläuft sich auf 200 Euro; für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen auf
   uns abzutreten soweit wir an Sie geleistet haben.                           400 Euro.     Hierauf   werden    durch    den     Einsatz    eines
                                                                               Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet.
Sonderausstattung und Spezialaufbauten/-ausrüstungen (gilt nicht
für landwirtschaftliche Anhänger)                                              Die Kosten werden außer für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen ohne
A.A.5.2 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, sind abweichend von          Begrenzung übernommen, wenn
A.2.1 Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie nachträglich in das               - Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach
Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende Halterung fest                         Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-
verbunden wurden, sowie Spezialaufbauten/-ausrüstungen gemäß                       Notrufzentrale melden und
A.2.1.3 bis zu einem Gesamtbetrag von 100.000 Euro versichert.                 - die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird.
Gegenstände zur Pannenhilfe und Unfallaufnahme sind bis zu einem
Wert von 500 Euro eingeschlossen. Die über diese Beträge                       Für Campingfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 4 Tonnen
hinausgehenden Mehrwerte versichern wir gegen Zuschlag.                        beträgt der Höchstbetrag für das Abschleppen des Fahrzeugs auch
                                                                               wenn die Pannenhilfe und Unfallhilfe durch uns organisiert wird 400
A.3 Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder                         Euro und es können in diesem Fall weitere Kosten entstehen, die Sie
Kostenerstattung                                                               mit eigenen Zahlungsmitteln begleichen müssen.
Der Schutzbrief kann nur zusammen mit der Kfz Haftpflichtversicherung
für das versicherte Fahrzeug abgeschlossen werden.                             Bergen des Fahrzeugs
                                                                               A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren wir
A.3.1 Was ist versichert?                                                      für Sie die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht
Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.5 bis A.3.8 genannten                   gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch
Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als            entstehenden Kosten.
Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen            Bei Lieferwagen im Werkverkehr ist die Bergung von gewerblich
dieser Bedingungen.                                                            beförderter Ladung eingeschlossen.

A.3.2 Wer ist versichert?                                                      Für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen übernehmen wir die Kosten für
Bei Reisen mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeug                das Bergen des Fahrzeugs bis zur Höhe von 1.500 Euro. Es können in
sind Sie, der berechtigte Fahrer und die berechtigten Insassen                 diesem Fall weitere Kosten entstehen, die Sie mit eigenen
versichert, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.                    Zahlungsmitteln begleichen müssen.

A.3.3 Versicherte Fahrzeuge                                                    Was versteht man unter Panne oder Unfall?
Versicherbar sind                                                              A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu
- Krafträder (Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein         verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit
  amtliches Kennzeichen führen müssen)                                         mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
- Pkw                                                                          Zusätzlich gilt bei Elektrofahrzeugen die nichtvorsätzlich herbeigeführte
- Campingfahrzeuge (Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil                        Entladung des Akkumulators als Panne.
  zugelassene Fahrzeuge) und
- Lieferwagen im Werkverkehr (Lieferwagen sind als Lastkraftwagen              Zusätzliche Leistungen bei Falschbetankung
  zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis              A.3.5.5
  zu 3,5 Tonnen)                                                               Haben Sie oder eine mitversicherte Person das Fahrzeug versehentlich
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug, ein            mit für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignetem Kraftstoff betankt
mitgeführter Wohnwagen, Gepäck- der Bootsanhänger.                             oder für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignete Betriebsmittel (z. B.
                                                                               Motoröl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen Behälter eingefüllt,
A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                          ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten
Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den                       bis zu einer Höhe von insgesamt 500 Euro für das Entfernen des
geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen                     falschen Kraftstoffes (bzw. Betriebsmittels) aus allen betroffenen
Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, soweit                   Bauteilen des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art sind vom
nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Wir können mit Ihnen             Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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                                                                          Zusätzliche  Leistungen       bei    verlorenen     oder    defekten
A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km         Fahrzeugschlüssen
Entfernung
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der          A.3.6.7 Können Sie an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von
mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in                Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, das Fahrzeug
Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen,     nicht fahren, weil die Fahrzeugschlüssel abhandengekommen oder
wenn das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht           defekt sind, vermitteln wir die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und
werden kann oder es gestohlen worden ist:                                 übernehmen die Kosten für dessen Versand bis zu höchstens 110 Euro.
Als Wohnsitz im Sinne der Bedingungen gilt auch der Sitz Ihrer            Die Kosten für die Ersatzschlüssel übernehmen wir nicht.
Betriebsstätte, an der das versicherte Fahrzeug seinen regelmäßigen
Standort hat.                                                             A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise ab
                                                                          50 km Entfernung
Weiter- oder Rückfahrt                                                    Bei einem Todesfall oder im Fall einer unvorhersehbaren Erkrankung
A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet:                            auf einer Reise an einem Ort, der mindestens 50 km von Ihrem
a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in           ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die
     Deutschland oder                                                     nachfolgend genannten Leistungen. Als unvorhersehbar gilt eine
b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens          Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs
     innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 und                        Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male)
c) eine Rückfahrt vom Zielort zum Schadenort, wenn feststeht, dass        aufgetreten ist.
     das Fahrzeug dort wieder fahrbereit ist. Andernfalls erstatten wir
     die Kosten für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen          Krankenrücktransport
     Wohnsitz in Deutschland,                                             A.3.7.1 Müssen Sie, der berechtigte Fahrer oder die berechtigen
d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom          Insassen infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz
     Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit            zurücktransportiert werden, organisieren wir für Sie die Durchführung
     gemacht worden ist.                                                  des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt
Die Kostenerstattung erfolgt bis zur Höhe der Bahnkosten 1.Klasse, bei    des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere
einer Entfernung über 1.200 Kilometer bis zur Höhe der Kosten für den     Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch
Flug in der Economy-Klasse jeweils einschließlich Zuschlägen.             einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist.
                                                                          Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden,
Übernachtung                                                              durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch
A.3.6.2 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer             höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 80 Euro pro Person.
Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens
drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt         Rückholung von Kindern
nach A.3.6.1, Mietwagen nach A.3.6.3 oder Pick-Up-Service nach            A.3.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer
A.3.6.4 in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald      Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von
Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein    einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, organisieren wir
Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die              für Sie deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem
Kosten bis höchstens 80 Euro je Übernachtung und Person.                  Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir
                                                                          erstatten bei einer einfachen Entfernung unter 1 200 km bis zur Höhe
Mietwagen                                                                 der Bahnkosten 1. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der
A.3.6.3 Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten –        Kosten eines Linienfluges der Economyklasse sowie die Kosten für
sofern situativ verfügbar. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter-   nachgewiesene Taxifahrten bis zu 40 Euro.
oder Rückfahrt nach A.3.6.1 oder Pick-Up-Service nach A.3.6.4 die
Kosten des Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur       Fahrzeugabholung
Verfügung steht, jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens           A.3.7.3 Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei
70 Euro je Tag. Wird die Anmietung durch uns organisiert, werden          Tage andauernden Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers
eventuell anfallende Notdienstgebühren zusätzlich übernommen.             weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden,
                                                                          organisieren wir für Sie die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem
Pick-Up-Service                                                           ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden
(Diese Leistung gilt nicht für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen)            Kosten.
A.3.6.4 Kann das Fahrzeug nach Panne oder Unfall an einem                 Veranlassen Sie die Verbringung selbst, übernehmen wir die
Schadenort in Deutschland nicht innerhalb von drei Werktagen wieder       nachgewiesenen Kosten des Ersatzfahrers für An- oder Abreise bis
fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen           0,50 Euro je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort
Reparaturkosten nicht den Betrag, der für den Kauf eines gebrauchten      sowie eine Übernachtung bis zu 80 Euro.
Fahrzeugs aufgewandt werden muss, vermitteln und bezahlen wir eine        Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung des
Transportmöglichkeit, um die berechtigten Insassen zusammen mit dem       Fahrzeugs entstehenden, durch den Fahrerausfall bedingten
Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitzt zurückbringen (Pick-Up-Service).              Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu
Auf Wunsch wird auch der Transport zum Zielort durchgeführt, sofern       je 80 Euro pro Person.
dadurch keine höheren Kosten entstehen und dort eine Reparatur
möglich ist.                                                              Was versteht man unter einer Reise?
Bei Inanspruchnahme des Pick-Up-Service entfallen die Leistungen          A.3.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz, bis
Weiter- oder Rücktransport nach A.3.6.1 und Mietwagen nach A.3.6.3.       zu einer Höchstdauer von fortlaufend zwölf Wochen. Als Ihr ständiger
                                                                          Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet
Fahrzeugunterstellung                                                     sind und sich überwiegend aufhalten. Als Wohnsitz im Sinne der
A.3.6.5 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur      Bedingungen gilt auch der Sitz Ihrer Betriebsstätte, an der das
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des      versicherte Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat.
Transports zu einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen
hierbei behilflich und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten,      Heimtransport von Hunden und Katzen
jedoch höchstens für zwei Wochen.                                         A.3.7.5 Können mitgeführte Hunde und Katzen infolge Erkrankung oder
Wird der Fahrzeugtransport durch uns organisiert, übernehmen wir die      Tod des Fahrers nicht mehr versorgt werden, organisieren wir für Sie
Unterstellgebühren bis zum Tag der Abholung.                              den Heimtransport der Tiere und übernehmen die dadurch
                                                                          entstehenden Kosten.
Kurzfahrten
A.3.6.6                                                                   A.3.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
Müssen Sie zusätzlich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder       Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich
einem Taxi unternehmen, übernehmen wir die hierdurch entstehenden         nach A.3.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km von Ihrem
Kosten bis zu höchstens 40 Euro.                                          ständigen Wohnsitz oder dem Sitz Ihrer Betriebsstätte in Deutschland
                                                                          entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:

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Bei Panne und Unfall                                                      Wiederherstellung der Gesundheit auf verschreibungspflichtige
A.3.8.1                                                                   Arzneimittel dringend angewiesen, die am Aufenthaltsort oder in dessen
Ersatzteilversand                                                         Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat
a) Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des      gibt, organisieren wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt die
   Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe        Zusendung und tragen die hierdurch entstehenden Kosten.
   nicht beschafft werden, organisieren wir für Sie, dass Sie diese auf   Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen.
   schnellstmöglichem Wege erhalten, und übernehmen alle                  Die Kosten für die Arzneimittel selbst übernehmen wir nicht, sondern
   entstehenden Versandkosten.                                            strecken wir nur vor. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des
                                                                          Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden wir Ihnen erstatten.
  Wir übernehmen auch die erforderlichen Kosten für den
  Rücktransport eines ausgetauschten Motors, Getriebes oder von           Ersatz von Reisedokumenten im Ausland
  Achsen.                                                                 A.3.8.5
  Kosten der Ersatzteile übernehmen wir nicht.                            Gerät auf einer Reise im Ausland ein für Sie oder den berechtigten
                                                                          Fahrer benötigtes Dokument in Verlust, sind wir bei der
Fahrzeugtransport                                                         Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen die hierbei anfallenden
b) Wir organisieren für Sie den Transport des Fahrzeugs zu einer          Gebühren.
   Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis
   zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn               Kostenerstattung bei Reiseabbruch
   - das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen        A.3.8.6
       Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht         Ist Ihnen während einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug die
       werden kann und                                                    planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise infolge Todes oder
   - die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der       schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten
       Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.             bzw. wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens nicht oder
   Auf Ihnen Wunsch wird auch der Transport zum Zielort durchgeführt      nur zu einem anderen als dem ursprünglichen vorgesehenen Zeitpunkt
   sofern dadurch keine höheren Kosten entstehen und dort eine            zuzumuten, werden wir die im Verhältnis zur ursprünglichen geplanten
   Reparatur möglich ist.                                                 Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 Euro je
   Wir übernehmen außerdem die Kosten für die Feststellung der            Schadenfall übernehmen.
   voraussichtlichen Reparaturkosten bis 150 Euro.
.                                                                         A.3.9 Was ist nicht versichert?
Mietwagen
c) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten – sofern      Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
   situativ verfügbar. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und   A.3.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
   Rückfahrt nach A.3.6.1 die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder       vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Verursachung des
   fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 500 Euro.             Schadens verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere
                                                                          Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht,
Fahrzeugverzollung und -verschrottung                                     wenn Sie
d) Muss das Fahrzeug im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der       - den Diebstahl des Fahrzeugs ermöglichen oder
   Verzollung    und     übernehmen      die     hierbei   anfallenden    - den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke
   Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger             oder anderer berauschender Mittel herbeiführen.
   Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu
   vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. Muss das           Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen
   Fahrzeug nach einer Panne oder einen Unfall im Ausland bis zur         A.3.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der
   Verzollung oder Verschrottung untergestellt werden, übernehmen wir     Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die
   die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei           Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für
   Wochen.                                                                dazugehörige     Übungsfahrten.    Darüber      hinaus besteht   kein
                                                                          Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken,
Bei Fahrzeugdiebstahl                                                     auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
A.3.8.2                                                                   (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs-
Fahrzeugunterstellung                                                     schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.
a) Wird das gestohlene Fahrzeug nach einem Diebstahl im Ausland
   wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des                Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt
   Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt    A.3.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
   werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch       Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen
   höchstens für zwei Wochen. Wird der Transport durch uns organisiert,   der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
   übernehmen wir die Unterstellgebühren uneingeschränkt bis zum Tag
   der Abholung.                                                          Schäden durch Kernenergie
Mietwagen                                                                 A.3.9.4 Kein Versicherungsschutz      besteht   für   Schäden    durch
b) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten - sofern      Kernenergie.
   situativ verfügbar. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und
   Rückfahrt nach A.3.6.1 die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder       Embargos
   fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 500 Euro.             A.3.9.5 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
Fahrzeugverzollung und -verschrottung                                     Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
c) Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden,       Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
   helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden   Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der
   Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger          Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
   Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu
   vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.                    A.3.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen
                                                                          A.3.10.1 Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die
Im Todesfall                                                              Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir
A.3.8.3                                                                   diese von unserer Zahlung abziehen.
Im Fall Ihres Todes oder des Todes des berechtigten Fahrers auf einer
Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland organisieren wir nach      A.3.11 Verpflichtung Dritter
Abstimmung mit den Angehörigen die Bestattung im Ausland oder für         A.3.11.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund
die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten. Diese         eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein
Leistung gilt nicht bei Tod einer sonstigen mitversicherten Person.       zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche
                                                                          unseren Leistungsverpflichtungen vor.
Arzneimittelversand
A.3.8.4                                                                   A.3.11.2 Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings
Sind für Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise mit dem      zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von A.3.11.1 zur
versicherten Fahrzeug im Ausland zur Aufrechterhaltung oder               Vorleistung verpflichtet.

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A.4 Kfz-Unfallversicherung - wenn Insassen verletzt oder getötet           A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung?
werden                                                                     Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der
                                                                           nachstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen
A.4.1 Was ist versichert?                                                  vereinbart sind.
A.4.1.1 Stößt Ihnen oder einer anderen in der Kfz-Unfallversicherung
versicherten Person ein Unfall zu, der in unmittelbarem Zusammenhang       A.4.5 Leistung bei Invalidität
mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbunden                Voraussetzungen
Anhängers steht (z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen),     A.4.5.1 Invalidität liegt vor, wenn
erbringen wir unter den nachstehend genannten Voraussetzungen die          - die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der versicherten
vereinbarten Versicherungsleistungen.                                        Person      unfallbedingt      dauerhaft  beeinträchtigt  ist.    Eine
                                                                             Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als
A.4.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein          drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht
plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)     erwartet werden kann,
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.                          - die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist
                                                                             und
A.4.1.3 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung     - die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem
an den Gliedmaßen oder der W irbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder        Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht
Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.          worden ist.
                                                                           Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte
A.4.2 Wer ist versichert?                                                  Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
A.4.2.1 Pauschalsystem
Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die            Art der Leistung
jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert.                 A.4.5.2 Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.
Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer,
wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen.                               Berechnung der Leistung
Bei zwei und mehr berechtigten Insassen erhöht sich die                    A.4.5.3 Grundlage für die Berechnung der Leistung sind die
Versicherungssumme um 50 Prozent und teilt sich durch die                  Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.
Gesamtzahl der Insassen, unabhängig davon, ob diese zu Schaden             a) Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit eines der
kommen.                                                                         nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten
                                                                                ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:
A.4.2.2 Kfz-Unfallversicherung „Plus“
Mit der Kfz-Unfallversicherung „Plus“ sind die jeweiligen berechtigten          Arm                                            70 %
Insassen des Pkw mit den für die Leistungen nach A.4.4. jeweils                 Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks         65 %
vereinbarten vollen Versicherungssummen versichert. Ausgenommen                 Arm unterhalb des Ellenbogengelenks            60 %
sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als             Hand                                           55 %
solche das Fahrzeug gebrauchen.                                                 Daumen                                         20 %
Befinden sich in dem Pkw mehr berechtigte Insassen als Plätze oder              Zeigefinger                                    10 %
Personen zugelassen sind, verringert sich die Versicherungssumme für            andere Finger                                   5%
den einzelnen Insassen entsprechend.                                            Bein über der Mitte des Oberschenkels          70 %
                                                                                Bein bis zur Mitte des Oberschenkels           60 %
A.4.2.3 Platzsystem                                                             Bein bis unterhalb des Knies                   50 %
Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Platzsystem ist die im                  Bein bis zur Mitte des Unterschenkels          45 %
Versicherungsschein bezeichnete Zahl von Plätzen oder eine bestimmte            Fuß                                            40 %
Anzahl von berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert.                      große Zehe                                      5%
Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer,              andere Zehe                                     2%
wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen. Befinden sich in dem               Auge                                           50 %
Fahrzeug mehr berechtigte Insassen als Plätze oder Personen im                  Gehör auf einem Ohr                            30 %
Versicherungsschein      angegeben,      verringert      sich    die            Geruchssinn                                    10 %
Versicherungssumme für den einzelnen Insassen entsprechend.                     Geschmackssinn                                  5%

A.4.2.4 Was versteht man unter berechtigten Insassen?                             Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der
Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren                      entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
Insassen), die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten       b)     Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der
in oder auf dem versicherten Fahrzeug befinden oder in ursächlichem               Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder
Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs                    geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind
tätig werden.                                                                     ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
                                                                           c)     Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
A.4.2.5 Berufsfahrerversicherung                                                  Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der
Mit der Berufsfahrerversicherung sind versichert                                  Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach a)
a) die Berufsfahrer und Beifahrer des im Versicherungsschein                      und b) zu bemessen.
     bezeichneten Fahrzeugs,                                               d)     Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall
b) die im Versicherungsschein namentlich bezeichneten Berufsfahrer                beeinträchtigt, werden die nach a) bis c) ermittelten
     und Beifahrer unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug oder                  Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100% werden
c) alle bei Ihnen angestellten Berufsfahrer und Beifahrer unabhängig              jedoch nicht berücksichtigt.
     von einem bestimmten Fahrzeug.                                        e)     Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb
                                                                                  eines Jahres nach dem Unfall oder, gleichgültig aus welcher
A.4.2.6 Namentliche Versicherung                                                  Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein
Mit der namentlichen Versicherung ist die im Versicherungsschein                  Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach dem
bezeichnete Person unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug                       Invaliditätsgrad, mit dem auf Grund der ärztlichen Befunde zu
versichert.                                                                       rechnen gewesen wäre.
Diese Person kann ihre Ansprüche selbstständig gegen uns geltend
machen.                                                                    A.4.6 Leistung bei Tod

A.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                      Voraussetzung
Sie haben in der Kfz-Unfallversicherung Versicherungsschutz in den         A.4.6.1 Voraussetzung für die Todesfallleistung ist, dass die versicherte
geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen                 Person infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres gestorben ist.
Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Wir können mit
Ihnen sowohl Erweiterungen als auch Einschränkungen des                    Höhe der Leistung
Geltungsbereichs vereinbaren.                                              A.4.6.2 Wir zahlen die für den Todesfall versicherte Summe.

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                                                                          Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir
A.4.7 Erweitertes Krankenhaustagegeld                                     bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu
Voraussetzung                                                             verzinsen.
A.4.7.1 Voraussetzung für die Zahlung des erweiterten Krankenhaus-
tagegelds ist, dass sich die versicherte Person wegen des Unfalls in      Leistung für eine mitversicherte Person
medizinisch notwendiger vollstationärer Krankenhausheilbehandlung         A.4.9.7 Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte Person
befindet.                                                                 entfallenden Versicherungssumme an sich nur mit deren Zustimmung
Rehabilitationsmaßnahmen (mit Ausnahme von Anschlussheilbe-               verlangen.
handlungen) sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen
gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.                   A.4.10 Was ist nicht versichert?
                                                                          Straftat
Höhe und Dauer der Leistung                                               A.4.10.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der
A.4.7.2 Wir zahlen das erweiterte Krankenhaustagegeld in Höhe der         versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat
versicherten Summe für jeden Kalendertag der vollstationären              begeht oder versucht.
Behandlung, längstens jedoch für 2 Jahre ab dem Tag des Unfalls an
gerechnet.                                                                Geistes- oder Bewusstseinsstörungen / Trunkenheit
                                                                          A.4.10.2 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der
A.4.7.3 Nach        der   Entlassung    aus     der vollstationären       versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch
Krankenhausheilbehandlung zahlen wir für die gleiche Anzahl von           soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle,
Kalendertagen, für die Leistungen nach A.4.7.2 erbracht wurden,           epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper
längstens jedoch für 100 Tage und zwar                                    der versicherten Person ergreifen.
für den 1. bis 10. Tag              100 Prozent                           Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Störungen oder Anfälle
für den 11. bis 20. Tag              50 Prozent                           durch ein Schadenereignis verursacht wurden, das unter diesen Vertrag
für den 21. bis 100. Tag             25 Prozent                           oder unter eine für das Vorfahrzeug bestehende Kfz-Unfallversicherung
der versicherten Summe.                                                   fällt.

A.4.8 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende                 Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen
Krankheiten oder Gebrechen?                                               A.4.10.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der
A.4.8.1 Wir leisten nur für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder          Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die
Gebrechen bei        der durch ein Unfallereignis verursachten            Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich          dazugehörige     Übungsfahrten.    Darüber      hinaus besteht   kein
entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens                 Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken,
- im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrads,       auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
- im Todesfall sowie in allen anderen Fällen die Leistung.                (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs-
                                                                          schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.
A.4.8.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt die
Minderung.                                                                Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der
                                                                          Staatsgewalt
A.4.8.3 Die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen an der              A.4.10.4 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch
Gesundheitsschädigung haben wir nachzuweisen.                             Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen
                                                                          der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
A.4.9 Fälligkeit unserer Zahlung
Prüfung Ihres Anspruchs                                                   Kernenergie
A.4.9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim              A.4.10.5 Kein   Versicherungsschutz     besteht   bei   Schäden    durch
Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu          Kernenergie.
erklären, ob und in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die
Fristen beginnen mit dem Zugang folgender Unterlagen:                     Bandscheiben, innere Blutungen
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,                       A.4.10.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an
- beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den              Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und
   Abschluss des Heilverfahrens, soweit er für die Bemessung der          Gehirnblutungen.  Versicherungsschutz     besteht    jedoch,    wenn
   Invalidität notwendig ist.                                             überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis
                                                                          ist.
A.4.9.2 Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des
Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir                              Infektionen
- bei Invalidität bis zu 1 ‰ der versicherten Summe,                      A.4.10.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei
- bei Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld bis zu einem                  Wundstarrkrampf und Tollwut besteht jedoch Versicherungsschutz,
  Krankenhaustagegeldsatz.                                                wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis sofort
                                                                          oder später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht
Fälligkeit der Leistung                                                   Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein
A.4.9.3 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen         versichertes Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder
über Grund und Höhe geeinigt, zahlen wir innerhalb von zwei Wochen.       Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in den Körper
                                                                          gelangen. Bei Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind,
Vorschüsse                                                                besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch ein unter
A.4.9.4 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,     diesen Vertrag fallendes Unfallereignis veranlasst waren.
zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse.
                                                                          Psychische Reaktionen
A.4.9.5 Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung   A.4.10.8 Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen
innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer             infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall
vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.                           verursacht wurden.

Neubemessung des Grades der Invalidität                                   Bauch- und Unterleibsbrüche
A.4.9.6 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich,   A.4.10.9 Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder
längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen    Unterleibsbrüchen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch
zu lassen. Dieses Recht muss                                              eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame, von außen kommende
- von uns zusammen mit unserer Erklärung über die Anerkennung             Einwirkung entstanden sind.
   unserer Leistungspflicht nach A.4.9.1,
- von Ihnen vor Ablauf der Frist                                          Embargos
ausgeübt werden.                                                          A.4.10.10 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertrags-
                                                                          bestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem
                                                                          keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-,

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Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen               übernehmen wir bis zum achtfachen Satz nach Nummer 80 der
Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                   Gebührenordnung für Ärzte.

A.5 Fahrer-Airbag-Versicherung                                              Wie lange zahlen wir das Fahrer-Unfallgeld?
Die Fahrer-Airbag-Versicherung können Sie für als                           A.5.5.3 Wir zahlen das Fahrer-Unfallgeld längstens für einen Zeitraum
- Fahrer-Airbag-Kompakt oder                                                von zwölf Monate und sechs Wochen nach dem Unfalltag.
- Fahrer-Airbag-Optimal                                                     Die Zahlung des Fahrer-Unfallgelds endet, wenn die versicherte Person
abschließen, sofern Sie eine natürliche Einzelperson sind.                  das 67. Lebensjahr vollendet oder stirbt.

A.5.1 Was ist versichert?                                                   A.5.6 Fahrer-Unfallrente
A.5.1.1 Stößt einer versicherten Person ein Unfall zu, der in               Voraussetzung
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lenken des Fahrzeugs steht,              A.5.6.1 Voraussetzung für die monatliche Zahlung der Fahrer-
erbringen wir unter den nachstehend genannten Voraussetzungen die           Unfallrente ist, dass für die versicherte Person zwölf Monate und sechs
vereinbarten Versicherungsleistungen.                                       Wochen nach dem Schadentag unfallbedingt eine Minderung der
                                                                            Erwerbsfähigkeit im hauptsächlich ausgeübten Beruf von mindestens
A.5.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein         60 % besteht.
plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis bei einem           Übt die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt keinen Beruf aus,
Verkehrsunfall unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.            stellen wir auf den zuletzt hauptsächlich ausgeübten Beruf ab.
                                                                            Ausbildung behandeln wir als ausgeübten Beruf. Die versicherte Person
A.5.1.3 Der Versicherte muss sich als Lenker zum Unfallzeitpunkt im         muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %
Inneren des Fahrzeugs befinden.                                             spätestens nach dem Ablauf weiterer drei Monate ärztlich feststellen
                                                                            lassen und bei uns geltend machen.
A.5.2 Wer ist versichert?
A.5.2.1 Versicherte Person ist der Fahrer,                                  Für welchen Zeitraum zahlen wir die Fahrer-Unfallrente?
- der das im Versicherungsvertrag bezeichnete Fahrzeug berechtigt           A.5.6.2 Wir zahlen die Rente jeweils für den Zeitraum, für den der Arzt
  führt und                                                                 die Fortdauer der Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %
- nicht im Versicherungsschein ausgeschlossen ist.                          prognostiziert. Verzichten wir auf eine erneute Überprüfung der
                                                                            Minderung der Erwerbsfähigkeit, zahlen wir die Fahrer-Unfallrente
A.5.2.2 In der Fahrer-Airbag-Kompakt und Fahrer-Airbag-Optimal              weiter. Wir dürfen eine Überprüfung veranlassen, wenn wir die Fahrer-
besteht für Sie, soweit Sie eine natürliche Einzelperson sind, darüber      Unfallrente mindestens 12 Monate bezahlt haben und noch keine
hinaus auch Versicherungsschutz in anderen                                  Überprüfung stattgefunden hat. Eine neue Überprüfung dürfen wir
- Pkw                                                                       jeweils nach weiteren 12 Monaten veranlassen. Besteht die Minderung
wenn diese von Ihnen gelenkt und zu diesem Zeitpunkt nicht                  der Erwerbsfähigkeit in Höhe von mindestens 60 % fort, hat die
gewerblich genutzt werden.                                                  versicherte Person weiterhin Anspruch auf die Fahrer-Unfallrente für
                                                                            den vom Arzt prognostizierten Zeitraum.
A.5.2.3 In der Fahrer-Airbag-Optimal besteht für Sie, soweit Sie eine
natürliche Einzelperson sind, darüber hinaus auch Versicherungsschutz       Wie lange zahlen wir die Fahrer-Unfallrente?
in anderen                                                                  A.5.6.3 Wir zahlen die Fahrer-Unfallrente bis zur Vollendung des 67.
- Campingfahrzeugen (Wohnmobilen)                                           Lebensjahres oder bis zum Tod des Versicherten.
wenn diese von Ihnen gelenkt und zu diesem Zeitpunkt nicht
gewerblich genutzt werden.                                                  A.5.7 Hinterbliebenenabsicherung
                                                                            Voraussetzung
A.5.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                       A.5.7.1 Führt der Unfall innerhalb eines Jahres seit dem Unfallereignis
Sie haben in der Fahrer-Airbag-Versicherung Versicherungsschutz in          zum Tod der versicherten Person, haben die Hinterbliebenen in der
den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen              Fahrer- Airbag-Optimal Anspruch auf monatliche Zahlungen nach den
Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Wir können mit        für die Hinterbliebenenabsicherung versicherten Beträgen.
Ihnen sowohl Erweiterungen als auch Einschränkungen des                     Die vereinbarten Leistungen erhalten der bei Tod mit der versicherten
Geltungsbereichs vereinbaren.                                               Person in gültiger Ehe lebende Ehegatte und die Kinder, für die ein
                                                                            Kindergeldanspruch besteht.
A.5.4 Welche Leistungen umfasst die Versicherung?
In der Fahrer-Airbag-Kompakt und der Fahrer-Airbag-Optimal richten          Wie lange zahlen wir die Hinterbliebenenabsicherung?
sich die Leistungen nach den im Vertrag vereinbarten Zahlungen für          A.5.7.2 Der Anspruch auf Zahlung der Hinterbliebenenabsicherung für
- Fahrer-Unfallgeld und                                                     den der versicherten Person zum Zeitpunkt des Todes in gültiger Ehe
- Fahrer-Unfallrente,                                                       lebenden Ehegatten erlischt bei Vollendung dessen 67. Lebensjahres
in der Fahrer-Airbag-Optimal darüber hinaus für                             oder mit dem Tod des Ehegatten.
- Hinterbliebenenabsicherung und                                            Der Anspruch der Kinder erlischt mit Wegfall des Kindergeldanspruchs,
- Kinderbetreuungsgeld.                                                     spätestens bei der Vollendung des 27. Lebensjahres oder im Todesfall.
Die vereinbarten Zahlungen können Sie Ihrem Versicherungsschein
entnehmen.                                                                  A.5.8 Kinderbetreuungsgeld

A.5.5. Fahrer-Unfallgeld                                                    Voraussetzung
Voraussetzung                                                               A.5.8.1 Ist eine versicherte Person unfallbedingt ohne Unterbrechung
A.5.5.1 Voraussetzung für die Zahlung des Fahrer-Unfallgelds ist, dass      ab dem Schadentag im Sinne von A.5.5.2 arbeitsunfähig und ist deshalb
eine versicherte Person unfallbedingt ohne Unterbrechung ab dem             die Betreuung von Kindern (bis zum 12. Lebensjahr) der versicherten
Schadentag arbeitsunfähig ist. Der Anspruch auf monatliche Zahlung          Person erforderlich, zahlen wir in der Fahrer-Airbag-Optimal das
von Fahrer-Unfallgeld entsteht ab der siebten Woche der                     Kinderbetreuungsgeld in der vereinbarten Höhe.
Arbeitsunfähigkeit. Wir sind berechtigt, die Arbeitsunfähigkeit für jeden   Ein Anspruch auf Zahlung des Kinderbetreuungsgeldes besteht nur
Folgemonat neu überprüfen zu lassen.                                        dann, wenn die Betreuung nicht durch einen im Haushalt der
Ist der Anspruch auf Fahrer-Unfallgeld zeitweilig weggefallen und tritt     versicherten Person lebenden Familienangehörigen übernommen
auf Grund der Unfallverletzung erneut Arbeitsunfähigkeit ein, muss die      werden kann.
versicherte Person diese spätestens zwei Monate nach ihrem Beginn
ärztlich feststellen lassen und bei uns geltend machen.                     Wie lange zahlen wir das Kinderbetreuungsgeld?
                                                                            A.5.8.2 Wir zahlen das Kinderbetreuungsgeld längstens für einen
Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?                                            Zeitraum von sechs Wochen ab dem Unfalltag.
A.5.5.2 Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn
die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem         A.5.9 Fälligkeit unserer Zahlung
Befund in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner       Prüfung Ihres Anspruchs
anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.                                    A.5.9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Anspruch
Die ärztlichen Gebühren, die der versicherten Person zur Begründung         auf Fahrer-Unfallrente innerhalb von drei Monaten - zu erklären, ob wir
des Leistungsanspruchs für das Fahrer-Unfallgeld entstehen,                 einen Anspruch auf Zahlung anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem

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Zugang der Unterlagen über den Nachweis des Unfallhergangs und             A.5.10.4 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch
zusätzlich                                                                 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen
- für das Fahrer-Unfallgeld der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit,           der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
- für die Fahrer-Unfallrente der Nachweis der Minderung der
  Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %,                                    Kernenergie
- für die Hinterbliebenenabsicherung der Nachweis des unfallbedingten      A.5.10.5 Kein   Versicherungsschutz    besteht    bei   Schäden   durch
  Todes des jeweilig Versicherten,                                         Kernenergie.
- für das Kinderbetreuungsgeld die Nachweise der Arbeitsunfähigkeit,
  des      Lebensalters   der    Kinder   und     der    entstandenen      Bandscheiben, innere Blutungen
  Betreuungskosten.                                                        A.5.10.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an
                                                                           Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und
Fälligkeit der Leistung                                                    Gehirnblutungen.    Versicherungsschutz   besteht    jedoch,    wenn
A.5.9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit der            überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis
versicherten Person über Grund und Höhe geeinigt, zahlen wir innerhalb     im Sinne von A.5.1.2 ist.
von zwei Wochen. Das monatliche Fahrer-Unfallgeld nach A 5.5 wird für
jeden Monat des Leistungszeitraums erst dann fällig, wenn wir es           Psychische Reaktionen
jeweils anerkannt haben.                                                   A.5.10.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen
                                                                           infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall
A.5.9.3 Die Zahlung des Fahrer-Unfallgelds rechnen wir in den              verursacht wurden.
Teilmonaten kalendertäglich ab, wenn sich die Arbeitsunfähigkeit nicht
auf volle Monate erstreckt. Der betroffene Monat wird zu 30 Tagen          Embargos
abgerechnet.                                                               A.5.10.8 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen
                                                                           – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
A.5.9.4 Die Fahrer-Unfallrente zahlen wir jeweils monatlich im Voraus.     Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
Beginn der Rentenzahlung ist der Kalendermonat, der dem Monat folgt,       Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der
in dem die Frist von zwölf Monaten und sechs Wochen vom Unfalltag an       Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
endet.
                                                                           A.6 Kfz-Umweltschadenversicherung - für öffentlich-rechtliche
A.5.9.5 Die Zahlung der Hinterbliebenenabsicherung erbringen wir           Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
jeweils monatlich im Voraus. Die Zahlung beginnt in dem
Kalendermonat, der dem Monat folgt, in dem der jeweilig Versicherte        A.6.1 Was ist versichert?
verstorben ist.                                                            Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt
                                                                           A.6.1.1 Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur
A.5.9.6 Die     Zahlung    der    Fahrer-Unfallrente    und    der         Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz
Hinterbliebenenabsicherung endet mit Ablauf des Monats, in dem der         (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche
Anspruch wegfällt.                                                         und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des
                                                                           Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.
Lebensbescheinigung und Kindergeldberechtigung                             Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch
A.5.9.7 Auf Verlangen muss uns die versicherte Person zur Fahrer-          ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits aufgrund
Unfallrente eine amtliche Lebensbescheinigung vorlegen. Dies gilt bei      gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie
der Hinterbliebenenabsicherung auch für den hinterbliebenen                geltend gemacht werden können.
Ehegatten. Die hinterbliebenen Kinder müssen auf Verlangen eine            Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haftpflicht-
Kindergeldberechtigung nachweisen.                                         versicherung gedeckt.

Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit                                         Begründete und unbegründete Ansprüche
A.5.9.8 Wir sind berechtigt, die Arbeitsunfähigkeit für jeden Folgemonat   A.6.1.2 Sind die Ansprüche nach dem              Umweltschadensgesetz
zu überprüfen. Unsere Leistungspflicht für den jeweiligen Folgemonat       begründet, leisten wir Ersatz in Geld.
entsteht erst mit unserem Anerkenntnis gemäß A.5.9.2.
                                                                           A.6.1.3 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
A.5.10 Was ist nicht versichert?                                           unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch,
                                                                           soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Straftat
A.5.10.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die dem            Regulierungsvollmacht
Versicherten dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat begeht    A.6.1.4 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens
oder versucht.                                                             oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde
                                                                           oder einem sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen
Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit                            im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
A.5.10.2 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der                 Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren
versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch        oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir zur Verfahrens- oder
soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle,           Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen das Verwaltungsverfahren
epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper      oder den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.
der versicherten Person ergreifen.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Störungen oder Anfälle        A.6.2 Wer ist versichert?
durch ein Schadenereignis verursacht wurden, das unter diesen Vertrag      Abschnitt A.1.2 gilt entsprechend.
oder unter eine für das Vorfahrzeug bestehende Kfz-Unfallversicherung
bzw. Fahrer-Airbag-Versicherung fällt.                                     A.6.3 Versicherungssumme und Höchstzahlung
                                                                           Die    Höhe    der     für  einen   Umweltschaden    vereinbarten
Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen                             Versicherungssumme und die Höchstleistung für die in einem
A.5.10.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der         Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse können Sie dem
Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die        Versicherungsvertrag entnehmen.
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für
dazugehörige     Übungsfahrten.    Darüber      hinaus besteht   kein      A.6.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken,      Geltungsbereich
auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt       Versicherungsschutz      gemäß      A.6.1 besteht    außerhalb  des
(z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs-      Anwendungsbereichs des Umweltschadensgesetzes auch in den
schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.                        Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-
                                                                           Umwelthaftungsrichtlinie     (2004/35/EG)  gilt   oder   sinngemäße
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der                  Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen
Staatsgewalt                                                               Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-
                                                                           Richtlinie nicht überschreiten.

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                                                                         Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen
A.6.5 Was ist nicht versichert?                                          vorläufigen Versicherungsschutz:

Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit                                            Kfz-Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung, Schutzbrief
A.6.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie            B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder
vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Verursachung des         nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die
Schadens verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere     Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflicht-
Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht,   und Umweltschadenversicherung und beim Schutzbrief - soweit nicht
wenn Sie                                                                 abbedungen - vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten
- den Diebstahl des Fahrzeugs ermöglichen oder                           Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter
- den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke      Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das
   oder anderer berauschender Mittel herbeiführen.                       Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige
                                                                         Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene
Umweltschäden                                                            Kasko-, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag-Versicherung
A.6.5.2 Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt         B.2.2 In der Kasko-, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag-
unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf        Versicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir
die Umwelt entstehen.                                                    dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt
                                                                         zum vereinbarten Zeitpunkt.
Ausbringungsschäden
A.6.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung,              Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem       B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1 gezahlt
Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln     haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz
entstehen, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und           über.
unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die
Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich              Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften.                B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir
                                                                         Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im
Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz                 Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht
dienen                                                                   unverzüglich nach Ablauf von zwei W ochen nach dem in C.1 genannten
A.6.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße       Fälligkeitszeitpunkt gezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an
gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche           keinen Versicherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht
Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen,               rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
entstehen.
                                                                         Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Vertragliche Ansprüche                                                   B.2.5 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz
A.6.5.5 Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher      jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei
Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflichtung             Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
hinausgehen.
                                                                         Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch
Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen                           Widerruf
A.6.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der        B.2.6 Widerrufen    Sie   den     Versicherungsvertrag     nach   §8
Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die      Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für        mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
dazugehörige     Übungsfahrten.    Darüber      hinaus besteht   kein
Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken,    Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt     B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben
(z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs-    wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.
                                                                         C Beitragszahlung
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der
Staatsgewalt                                                             C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
A.6.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der            Rechtzeitige Zahlung
Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.               C.1.1 Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie - unabhängig
                                                                         von dem Bestehen eines Widerrufsrechts - unverzüglich nach Zugang
Schäden durch Kernenergie                                                des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten
A.6.5.8 Kein Versicherungsschutz      besteht   für   Schäden   durch    und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Wir
Kernenergie.                                                             können die Aushändigung der Versicherungsbestätigung von der
                                                                         Zahlung des ersten Beitrags abhängig machen.
Embargos
A.6.5.9 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –      Nicht rechtzeitige Zahlung
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die            C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig,
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder          haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der           haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlen Sie
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                               nachträglich, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung.

B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz                C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren          Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die
Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des              Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir
Versicherungsscheins.                                                    von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt entsprechend
                                                                         der
B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?                                Dauer des Versicherungsverhältnisses
Der Versicherungsschutz beginnt erst zu dem in Ihrem                     - bis zu einem Monat 15 Prozent des Jahresbeitrags
Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Wann Sie den ersten oder        - bis zu zwei Monaten 25 Prozent des Jahresbeitrags
einmaligen Beitrag zahlen müssen, richtet sich nach den Bestimmungen     - bis zu drei Monaten 30 Prozent des Jahresbeitrags
in C.1.1. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht            - bis zu vier Monaten 40 Prozent des Jahresbeitrags
rechtzeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3.               jedoch höchstens 40 Prozent des Jahresbeitrags.

B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz                                      C.2 Zahlung des Folgebeitrags

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Rechtzeitige Zahlung                                                        Schutzbrief
C.2.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der        C.5.4 Den Beitrag für den fahrzeugbezogenen Schutzbrief erheben wir
Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.                mit dem Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung. (AutoPlus)

Nicht rechtzeitige Zahlung                                                  Kurzzeitkennzeichen
C.2.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie      C.5.5 Versichern Sie ein Kraftfahrzeug, das mit einem amtlich
auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten        abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für
und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer                     eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von 5 Tagen
Aufforderung zu zahlen.                                                     zugelassen ist, berechnen wir Ihnen einen Einmalbeitrag. Versichern
                                                                            Sie unmittelbar im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt
C.2.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen                dieses Fahrzeug mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen bei uns,
Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht     beziehen wir den Vertrag für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der
bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur       Dauer und der Tarifierung in den neu abgeschlossenen Vertrag mit ein.
Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten   Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen
haben.                                                                      und für Wagnisse des Kfz-Handels und -Handwerks.

C.2.4 Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der               C.6 SEPA-Lastschriftverfahren
zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit       Haben wir mit Ihnen zur Einziehung des Beitrags das SEPA-
sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn          Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit
Sie den rückständigen Folgebeitrag zuzüglich des Verzugsschadens            des Beitrags für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen.
innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Haben wir die        Können wir den Beitrag aufgrund Ihres Widerspruchs oder aus anderen
Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die                  Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht abbuchen, fordern wir Sie in
Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf            Textform zur Zahlung des ausstehenden Beitrags auf und nehmen den
der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.                          Vertrag aus dem SEPA-Lastschriftverfahren. Bei monatlicher Zahlungs-
Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen         periode stellen wir den Vertrag in diesem Fall auf vierteljährliche
Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen              Zahlungsperiode um. Durch Banken erhobene Bearbeitungsgebühren
Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für            für erfolglose Einzugsversuche können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.                                       Sie sind verpflichtet, zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.

C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel                          D Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs?
Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein
anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den              D.1 Bei allen Versicherungsarten
neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder
einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum                  Vereinbarter Verwendungszweck
Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht        D.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag
auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes         angegebenen Zweck verwendet werden; siehe Tabelle zur
nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:             Begriffsbestimmung für Art und Verwendung von Fahrzeugen.
- Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und
   dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht             Berechtigter Fahrer
   mehr als sechs Monate vergangen,                                         D.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht
- Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich.               werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können         Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie,
wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.            der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich
                                                                            ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer
C.4 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflicht-                 gebraucht wird.
versicherung
Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2        Fahren mit Fahrerlaubnis
Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten trotz Beendigung        D.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen
des Versicherungsvertrages zur Leistung verpflichtet, haben wir             Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere          Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug
Rechte nach § 116 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz bleiben                nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche
unberührt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungs-         Fahrerlaubnis hat.
summen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen.
                                                                            Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
C.5 Zahlungsperiode                                                         D.1.4 Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes
Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der                  Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn es
vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zahlungsperiode ist die          das nach § 8 Absatz 1a der Fahrzeugzulassungsverordnung vorge-
Versicherungsperiode nach § 12 Versicherungsvertragsgesetz. Welche          schriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt. Außerdem dürfen
Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem              Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer
Versicherungsschein entnehmen. Die Laufzeit des Vertrags, die sich          benutzen lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der Fahrzeug-
von der Zahlungsperiode unterscheiden kann, ist in Abschnitt G              zulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollstän-
geregelt.                                                                   dig trägt.

Monatliche Zahlung                                                          D.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflicht- und
C.5.1 Eine monatliche Zahlungsperiode ist nur möglich, wenn Sie uns         Umweltschadenversicherung
ermächtigen, die Beiträge im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens
von Ihrem Konto bei einem europäischen Kreditinstitut abzubuchen.           Alkohol und andere berauschende Mittel
Widerrufen Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat oder kann ein                     D.2.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch
Monatsbeitrag aus anderen Gründen nicht abgebucht werden, wird der          alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der
vierteljährliche Beitrag fällig. Den Vertrag stellen wir entsprechend um.   Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der
                                                                            Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem
Versicherungs-, Ausfuhr-, Saisonkennzeichen                                 Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere
C.5.2 Für Fahrzeuge, die ein Versicherungs-, Ausfuhr-               oder    berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu
Saisonkennzeichen führen, gilt die jährliche Zahlungsperiode.               führen.
                                                                            Hinweis: Auch in der Kasko-, Schutzbrief-, Kfz-Unfallversicherung und
Kfz-Handel und -Handwerk                                                    Fahrer-Airbag-Versicherung besteht für solche Fahrten nach A.2.16.1,
C.5.3 Beiträge für Wagnisse des Kfz-Handels und -Handwerks werden           A.3.9.1,    A.4.10.2,   A.5.10.2     kein    oder     eingeschränkter
nach dem Stichtagsverfahren berechnet. Die Beiträge sind                    Versicherungsschutz.
Vierteljahresbeiträge.

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Nicht genehmigte Rennen
D.2.2 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen und den                E.2 Umweltschadenversicherung
dazugehörigen Übungsfahrten verwendet werden, bei denen es auf
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und die behördlich             Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten
nicht genehmigt sind.                                                        E.2.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer
Hinweis: Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen         Leistung nach dem USchadG führen könnte - soweit zumutbar - sofort
sind vom Versicherungsschutz gemäß A.1.5.2 ausgeschlossen. Auch in           anzuzeigen,    auch     wenn     noch    keine  Sanierungs-    oder
der Kasko-, Schutzbrief-, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag-          Kostentragungsansprüche erhoben worden sind.
Versicherung besteht für Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit ankommt, nach A.2.16.2, A.3.9.2, A.4.10.3,             E.2.2 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und
A.5.10.3 kein Versicherungsschutz.                                           umfassend zu informieren über
                                                                             - die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Information an die
D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?                        zuständige Behörde,
                                                                             - behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                                        eines Umweltschadens Ihnen gegenüber,
D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten         - die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten
Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre            entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder
Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem       Sanierung eines Umweltschadens,
der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.          - den Erlass eines Mahnbescheids,
Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt         - eine    gerichtliche   Streitverkündung,    die    Einleitung   eines
haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.                                staatsanwaltlichen, behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens.
Bei einer Verletzung der Pflicht aus D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem
Halter oder dem Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht          E.2.3 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung
befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der     des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit es
das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben.        für Sie zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße
                                                                             Schadenberichte zu erstatten und uns bei der Ermittlung und
D.3.2 Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit        Regulierung des Schadens zu unterstützen. Alle Umstände, die nach
die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch     unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen
für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht,     Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke
wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.                                    übersenden.

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversiche-           E.2.4 Maßnahmen     und    Pflichten    im    Zusammenhang          mit
rung                                                                         Umweltschäden sind unverzüglich mit uns abzustimmen.
D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1
ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den              E.2.5 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im
mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je           Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie fristgemäß
5.000 Euro beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten             Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen.
Versicherungssummen          die      in      Deutschland        geltenden   Einer Weisung durch uns bedarf es nicht.
Mindestversicherungssummen.
Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen             E.2.6 Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren
vorgenommenen        Gefahrerhöhung      (§§ 23,     26     Versicherungs-   wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die Führung des
vertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind.               Verfahrens zu überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens
                                                                             beauftragen wir einen Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem
D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine                    Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und
vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der         die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Verpflichtung zur Leistung frei.
                                                                             E.3 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
                                                                             Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
E.1 Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz-Unfall- und Fahrer-Airbag-                 E.3.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie
Versicherung, Schutzbrief                                                    verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des
                                                                             Anspruchs anzuzeigen.
Anzeigepflicht
E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer         Anzeige von Kleinschäden
Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.            E.3.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als
Haben Sie den Versicherungsfall unverzüglich bei unserer Unfall- und         500 Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie
Pannennotrufzentrale gemeldet, so gilt dies für die gesamte                  uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung
Kraftfahrtversicherung.                                                      nicht gelingt.

E.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere         E.3.3 Gelingt es Ihnen nicht, den Schaden im Rahmen von E.3.2 selbst
Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie                    zu regulieren, oder ist uns hinsichtlich des versicherten Fahrzeugs bzw.
verpflichtet, uns dies und den Fortgang des Verfahrens (z. B.                Ersatzfahrzeugs im gleichen Kalenderjahr ein weiterer Schaden zur
Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich anzuzeigen, auch wenn Sie         Regulierung gemeldet worden, so können Sie uns bis zum Ende des
uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.                              Kalenderjahres den nach E.3.2 nicht gemeldeten Schaden nachträglich
                                                                             anzeigen. Schäden, die sich im Dezember ereignen, können Sie bis
Aufklärungspflicht                                                           zum 31. Januar des folgenden Jahres nachmelden.
E.1.3 Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des
Schadenereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass             Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
Sie unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses                    E.3.4 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. B.
wahrheitsgemäß, vollständig und, sofern dies von uns verlangt wird, in       Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen.
Textform beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen,
ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.                       E.3.5 Sie haben uns die Führung des Rechtsstreits zu überlassen. Wir
Sie haben unsere für die Aufklärung des Schadenereignisses                   sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu
erforderlichen Weisungen zu befolgen.                                        beauftragen, dem Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte
                                                                             erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen müssen.
Schadenminderungspflicht
E.1.4 Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach        Bei drohendem Fristablauf
Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu                  E.3.6 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine
sorgen. Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zumutbar,         Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid, eine
zu befolgen.

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Klage oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen   Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität
Rechtsbehelf einlegen.                                                    E.6.3 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und
                                                                          Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.
Bei Eigenschäden
E.3.7 Bei Eigenschäden nach A.A.4.2 müssen Sie unverzüglich nach          E.7 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
dem Schadenereignis Rücksprache mit uns halten und uns eine
Schadenfeststellung ermöglichen.                                          Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
                                                                          E.7.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.6 geregelten
E.4 Zusätzlich in der Kaskoversicherung                                   Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre
                                                                          Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
Anzeige des Versicherungsfalls                                            der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
E.4.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind        Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt
Sie abweichend von E.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in           haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Textform anzuzeigen. Bei einem nach A.2.3.4 im Rahmen der                 Wir weisen Sie im Schadenfall durch gesonderte Mitteilung in Textform
Fährschiffbenutzung versicherten Schadenfall sind Sie verpflichtet, uns   auf Ihre Auskunfts-, Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten hin. Müssen
unverzüglich zu informieren. Bei einem nach A.A.3.4 im Rahmen der         Sie eine dieser Pflichten jedoch unmittelbar nach einem
Erweiterung des Geltungsbereichs versicherten Schadenfall sind Sie        Schadenereignis erfüllen, können Sie von uns keinen Hinweis erwarten.
abweichend von E.1.1 verpflichtet, uns diesen unverzüglich anzuzeigen.    Beispiel für eine solche, spontan zu erfüllende Aufklärungspflicht: Sie
                                                                          dürfen nach E.1.2 den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen
Einholen unserer Weisung                                                  Feststellungen zu ermöglichen
E.4.2 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs
haben Sie unsere Weisungen einzuholen, soweit die Umstände dies           E.7.2 Abweichend von E.7.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit
gestatten, und diese zu befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. Dies    Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung
gilt auch für mitversicherte Teile.                                       des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang
Bei einem nach A 2.3.4. im Rahmen der Fährschiffbenutzung                 unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die
versicherten Schadenfall sind Sie verpflichtet, unsere Weisungen          Pflicht arglistig verletzen.
einzuholen. Bei einem nach A.A.3.4 im Rahmen der Erweiterung des
Geltungsbereichs versicherten Schadenfall sind Sie verpflichtet, unsere   Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversiche-
Weisungen einzuholen und diese zu befolgen, insbesondere bevor das        rung
beschädigte Fahrzeug wieder instandgesetzt oder verwertet wird.           E.7.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.7.1
                                                                          ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den
Anzeige bei der Polizei                                                   mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je
E.4.3 Übersteigt    ein    Entwendungs-,      Brand-,    Tier-     oder   2.500 Euro beschränkt.
Vandalismusschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet,
das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.                  E.7.4 Haben Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach
Bei einem nach A.A.3.4 im Rahmen der Erweiterung des                      E.1.3 und E.1.4 vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise
Geltungsbereichs versicherten Schadenfall sind Sie verpflichtet, diesen   verletzt (insbesondere bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort,
von der Polizei aufnehmen zu lassen, wenn es sich um einen Unfall         unterlassener Hilfeleistung, bewusst wahrheitswidrigen Angaben uns
handelt.                                                                  gegenüber), erweitert sich die Leistungsfreiheit auf einen Betrag von
                                                                          höchstens je 5.000 Euro.
E.5 Zusätzlich beim Schutzbrief
                                                                          Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Einholen unserer Weisung                                                  E.7.5 Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem
E.5.1 Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen haben Sie              anderen dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
unsere Weisungen einzuholen, soweit die Umstände dies gestatten, und      verschaffen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des
zu befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist.                              erlangten Vermögensvorteils vollständig frei.

Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht                           Besonderheiten in der Kfz-Haftpflicht- und
E.5.2 Sie haben uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache          Umweltschadenversicherung bei Rechtsstreitigkeiten
und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht        E.7.6 Verletzen Sie vorsätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre
zu gestatten, Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe                 Anzeigepflicht nach E.3.1 oder E.3.4 oder Ihre Pflicht nach E.3.5, uns
vorzulegen und die behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213                 die Führung eines Rechtsstreits zu überlassen, oder in der
Versicherungsvertragsgesetz von der Schweigepflicht zu entbinden.         Umweltschadenversicherung Ihre Informationspflicht nach E.2.2 oder
                                                                          Ihre Pflichten nach E.2.5 oder E.2.6 und führt dies zu einer
E.6 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag-           rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang der nach Sach- und
Versicherung                                                              Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht, sind wir
                                                                          außerdem von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des von uns zu
Anzeige des Todesfalls innerhalb 48 Stunden                               zahlenden Mehrbetrags vollständig frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung
E.6.1 Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person zur Folge,         dieser Pflichten sind wir berechtigt, unsere Leistung hinsichtlich dieses
müssen die aus dem Versicherungsvertrag Begünstigten uns dies             Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
innerhalb von 48 Stunden melden, auch wenn der Unfall schon               Verhältnis zu kürzen.
angezeigt ist. Uns ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch
einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.                      Mindestversicherungssummen
                                                                          E.7.7 Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten
Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung von der                     nach     E.1   und    E.3   gelten     anstelle   der    vereinbarten
Schweigepflicht                                                           Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindest-
E.6.2 Nach einem Unfall sind Sie verpflichtet,                            versicherungssummen.
a) unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen,
b) den ärztlichen Anordnungen nachzukommen,                               F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
c) die Unfallfolgen möglichst zu mindern,
d) darauf hinzuwirken, dass von uns angeforderte Berichte und             Pflichten mitversicherter Personen
     Gutachten alsbald erstellt werden,                                   F.1 Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren
e) sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen,        Pflichten sinngemäße Anwendung.
     wobei wir die notwendigen Kosten, einschließlich eines Ihnen
     entstehenden Verdienstausfalls, tragen,                              Ausübung der Rechte
f)   Ärzte, die Sie - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder          F.2 Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Person aus dem
     untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und        Versicherungsvertrag steht nur Ihnen zu, soweit nichts anderes geregelt
     Behörden von der Schweigepflicht zu entbinden und zu                 ist. Andere Regelungen sind z. B.:
     ermächtigen, uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.          - Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                              nach A.1.2,

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- Geltendmachen von Ansprüchen durch namentlich Versicherte in der       Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des
  Kfz-Unfallversicherung nach A.4.2.6.                                   Fahrzeugs
                                                                         G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert,
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen         geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der
F.3 Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei,    Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem
so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen.              Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung
Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung:           innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann
Mitversicherten Personen gegenüber können wir uns auf die                bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum
Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die der Leistungsfreiheit zugrunde   Ablauf des Versicherungsjahres endet.
liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder
wenn diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge      G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung
grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. Sind wir zur Leistung         ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungs-
verpflichtet, gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die   bestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des
in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestversicherungssummen.        übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen
Entsprechendes gilt, wenn wir trotz Beendigung des Versicherungs-        Versicherung wirksam.
verhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Dritten Leistungen
erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen Ausnahme-       Kündigung bei Beitragserhöhung
fällen bestehen.                                                         G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach
                                                                         K.1 bis K.4 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats
G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des                   nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die
Fahrzeugs, Wagniswegfall                                                 Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu
                                                                         dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die
G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?                            Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit
                                                                         und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Vertragsdauer
G.1.1 Die Laufzeit     Ihres   Vertrags   ergibt   sich   aus   Ihrem    Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
Versicherungsschein.                                                     G.2.8 Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach L.5
                                                                         und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10 %, können Sie den
Automatische Verlängerung                                                Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne
G.1.2 Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen,   Einhaltung einer Frist kündigen.
verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht
Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste    Kündigung bei Veränderung der Tarifstruktur
Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr        G.2.9 Ändern wir unsere Tarifstruktur nach K.8, können Sie den Vertrag
vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem             innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Änderung
bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres,          kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum
beginnen zu lassen.                                                      Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir teilen Ihnen die
                                                                         Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit und weisen
Versicherungskennzeichen                                                 Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
G.1.3 Der Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug, das ein Ver-
sicherungskennzeichen führen muss (z. B. Mofa), endet mit dem Ablauf     Kündigung bei Bedingungsänderung
des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das             G.2.10 Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpassung
Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres.         nach N Gebrauch, können Sie den Vertrag innerhalb von sechs Wochen
                                                                         nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort
Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr                             wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
G.1.4 Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr           Bedingungsänderung. Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens sechs
vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass   Wochen vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr
es einer Kündigung bedarf.                                               Kündigungsrecht hin.

G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den                           G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den
Versicherungsvertrag kündigen?                                           Versicherungsvertrag kündigen?
                                                                         Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres
Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres                             G.3.1 Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres
G.2.1 Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres          kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens
kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens         einen Monat vor Ablauf zugeht.
einen Monat vor Ablauf zugeht.
                                                                         Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes                          G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu
G.2.2 Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu      kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach
kündigen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang bei uns wirksam.    ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

Kündigung nach einem Schadenereignis                                     Kündigung nach einem Schadenereignis
G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den          G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den
Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats          Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats
nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen         nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder
oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-             innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haft-
Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu        pflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht
Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-    abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-
Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des   Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des
Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der          Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der
Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17              Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17
angerufen      wird.   Außerdem     können      Sie    in   der   Kfz-   angerufen wird. Außerdem können wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit     den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im
der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils   Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere
kündigen.                                                                Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem        Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags,           G.3.4 Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich
wirksam werden soll.                                                     Mahnkosten trotz unserer Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der
                                                                         zweiwöchigen Frist nach C.2.2 gezahlt, können wir den Vertrag mit
                                                                         sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn

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Sie den Folgebeitrag sowie die Mahnkosten innerhalb eines Monats ab          Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen
Zugang der Kündigung zahlen (siehe auch C.2.4).                              Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der
                                                                             auf den Übergang der Versicherung folgt.
Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des
Fahrzeugs                                                                    G.7.3 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir
G.3.5 Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs nach         entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
D verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der
Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit sofortiger Wirkung        Anzeige der Veräußerung
kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht         G.7.4 Sie oder der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.                       Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht
                                                                             unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der
Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs                            Verlust des Versicherungsschutzes.
G.3.6 Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach L.5,
können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie           Kündigung des Vertrags
nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober              G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und
Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat        G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den
nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.                                         Beitrag nur von Ihnen verlangen.

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des                       Zwangsversteigerung
Fahrzeugs                                                                    G.7.6 Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwenden,
G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach            wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die
Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu          G.8 Wagniswegfall
dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis
erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang           Beitragsabrechnung bei Wagniswegfall
beim Erwerber wirksam.                                                       Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z. B. durch
                                                                             Fahrzeugverschrottung) steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt des
G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten                                   Wagniswegfalls zu.
G.4.1 Die      Kfz-Haftpflicht-,  Kasko-, Schutzbrief-,   Kfz-Unfall-,
FahrerAirbag- und Umweltschaden-Versicherung sind jeweils rechtlich          Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
selbstständige     Verträge.     Mit  der  Beendigung     der    Kfz-        Bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen müssen Sie uns den
Haftpflichtversicherung endet auch die für dasselbe Fahrzeug                 Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen aushändigen.
bestehende Schutzbrief- und Umweltschadenversicherung sowie die              Ansonsten steht uns der Beitrag für das laufende Verkehrsjahr oder die
Fahrer-Airbag-Versicherung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im          vereinbarte kürzere Dauer zu. Schließen Sie bei uns gleichzeitig eine
Übrigen berührt die Kündigung eines dieser Verträge das Fortbestehen         neue Kraftfahrtversicherung für ein Fahrzeug mit Versicherungskenn-
der anderen nicht.                                                           zeichen ab, rechnen wir den noch nicht verbrauchten Beitrag für Ihre
                                                                             neue Versicherung an.
G.4.2 Sie und wir sind berechtigt,         bei Vorliegen eines
Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-                 H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit
Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen.                                   ungestempelten Kennzeichen

G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen             H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
Verträgen nur einen und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach
Zugang unserer Kündigung mit, dass Sie mit einer Fortsetzung der             Ruheversicherung
anderen ungekündigten Verträge nicht einverstanden sind, gilt die            H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es
gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt           zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch
entsprechend für uns, wenn Sie von mehreren für das Fahrzeug                 der Vertrag nicht beendet.
abgeschlossenen Verträgen nur einen kündigen.
G.4.4 Sind in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert, finden             H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über,
G.4.1 und G.4.2 entsprechende Anwendung.                                     wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt, es
                                                                             sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen
G.5 Form und Zugang der Kündigung                                            oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen
Jede Kündigung muss in Textform erfolgen und ist nur wirksam, wenn           Versicherungsschutzes.
sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.
                                                                             H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung                                        mit Versicherungskennzeichen (z. B. Mofas) sowie bei Verträgen mit
Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns der         ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag anteilig zu.
                                                                             Umfang der Ruheversicherung
Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen                                       H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen
Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung eines Fahrzeuges mit                während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten
Versicherungskennzeichen müssen Sie uns den Versicherungsschein              Versicherungsschutz.
und das Versicherungskennzeichen aushändigen, wenn der Vertrag               Der Ruheversicherungsschutz umfasst
vom Erwerber oder von uns gekündigt wird. Ansonsten steht uns der            - die Kfz-Haftpflichtversicherung,
Beitrag für das laufende Verkehrsjahr oder die vereinbarte kürzere           - die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der
Dauer zu. Schließen Sie bei uns gleichzeitig eine neue                         Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung
Kraftfahrtversicherung für ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen           bestand
ab, rechnen wir den noch nicht verbrauchten Beitrag für Ihre neue            - und die Umweltschadenversicherung.
Versicherung an.
                                                                             Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?                       H.1.5 Wir bieten Versicherungsschutz nach H.1.4 für die Rückfahrt von
                                                                             der Zulassungsbehörde nach Entfernung des Stempels und bei
Übergang der Versicherung auf den Erwerber                                   Wiederanmeldung für Fahrten im Zusammenhang mit dem
G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den              Zulassungsverfahren (siehe H.3.2). Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein
Erwerber über. Dies gilt nicht für die Kfz-Unfallversicherung, die Fahrer-   rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Airbag-Versicherung und die Leistungserweiterungen nach A.A.
                                                                             Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend         H.1.6 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet,
den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des            das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder
Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-             Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem

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geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das        -   Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen.             -   Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art
Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach      -   Arbeitsmaschine klein
D.3 leistungsfrei.                                                        -   Wagnisse des Kfz-Handels und -Handwerks
                                                                          -   Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen
Wiederanmeldung                                                           -   Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
H.1.7 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der           -   Selbstfahrervermietfahrzeuge
Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz          -   rote Kennzeichen.
wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns
unverzüglich anzuzeigen.                                                  I.2 Ersteinstufung

Ende des Vertrags und der Ruheversicherung                                I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0
H.1.8 Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden               Beginnt Ihr Vertrag ohne eine Sondereinstufung nach I.2.2 oder
18 Monate nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer                Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die Klasse 0
Kündigung bedarf. Für die Beitragsabrechnung gilt G.8 mit der             eingestuft.
Maßgabe, dass anstelle des Tages des Wagniswegfalls der Tag der
Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs tritt.                                  I.2.2 Sondereinstufung für Pkw, Krafträder und Wohnmobile in SF-
                                                                          Klasse 1/2
H.1.9 Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der                   I.2.2.1 Sondereinstufung in SF-Klasse 1/2
Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen
Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen     Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines
und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.      Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn
Fordern wir den anderen Versicherer nicht zur Aufhebung des Vertrags      auf Sie bereits ein Pkw zugelassen ist, der zu diesem Zeitpunkt in der
auf, endet die Ruheversicherung zum Zeitpunkt der Wiederanmeldung,        Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft
ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für die Beitragsabrechnung gilt      ist.
G.8 mit der Maßgabe, dass anstelle des Tages des Wagniswegfalls der
Tag der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs tritt.                          I.2.2.2 Sondereinstufung in SF-Klasse 1/2 für Krafträder und
                                                                          Wohnmobile
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?                   Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad oder Wohnmobil ohne Übernahme
H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen           eines Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft,
sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des       wenn
auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).          - auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
                                                                             Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihren mit Ihnen in
H.2.2 Der Beginn des Versicherungsjahres ist der Saisonbeginn. Der           häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner
Erstbeitrag ist mit Saisonbeginn, oder wenn der Vertrag innerhalb der        bereits ein Pkw zugelassen und bei uns versichert ist, der zu diesem
Saison beginnt, mit diesem Zeitpunkt fällig.                                 Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-
                                                                             Klasse 2 eingestuft ist und
H.2.3 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach         - das neu zu versichernde Fahrzeug nur von Personen gefahren wird,
H.1.4 und H.1.6.                                                             die mindestens 23 Jahre alt sind. Fällt die Voraussetzung weg, wird
                                                                             der Vertrag ab dem Zeitpunkt des Wegfalls so eingestuft, als wäre er
H.2.4 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für           bei Abschluss in Klasse 0 eingestuft worden. Sie müssen uns den
den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden              Wegfall der Voraussetzung unverzüglich anzeigen. L.4.3 bis L.4.5
Bezirks Versicherungsschutz nach H.1.4, wenn diese Fahrten im                gelten entsprechend.
Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der
Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung              I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversiche-
durchgeführt werden.                                                      rung in der Vollkaskoversicherung

H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen                                Voraussetzungen der Angleichung
                                                                          I.2.3.1 Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad, das ein
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und                           amtliches Kennzeichen führen muss, ein Wohnmobil oder eine
Umweltschadenversicherung und beim Schutzbrief                            landwirtschaftliche Zugmaschine und schließen Sie neben der Kfz-
H.3.1 In der Kfz-Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung und beim      Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit
Schutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten        von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie die Einstufung
mit ungestempelten Kennzeichen, wenn dem versicherten Fahrzeug            entsprechend dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung
vorab das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde zugeteilt wurde           beantragen.
(z. B. bei Reservierung des Kennzeichens für eine Wiederzulassung).
Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein       Ausschlüsse bei Übernahme eines Schadenverlaufs
Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.                                  I.2.3.2 Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug innerhalb des
                                                                          letzten Jahres bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat oder
Was sind Zulassungsfahrten?                                               ein Schadenverlauf nach I.7.1.1 bis I.7.1.5 übernommen wird und für
H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem         das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, eine
Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen              Vollkaskoversicherung bestand. In diesem Fall übernehmen wir den
Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks                tatsächlichen Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung des ersetzten
ausgeführt werden. Das sind auch Fahrten zur Durchführung einer           Fahrzeugs.
Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung.
                                                                          I.2.3.3 Übernehmen Sie nach I.7.1.1 bis I.7.1.5 nur die SF-Klasse der
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen von allen          Kfz-Haftpflichtversicherung, ist die Angleichung bei Abschluss der
Zulassungsbehörden mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum         Vollkaskoversicherung innerhalb eines Jahres nach Anrechnung der SF-
Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt       Klasse ausgeschlossen, wenn für das andere Fahrzeug eine solche
werden.                                                                   bestanden hat.
                                                                          Das gleiche gilt, wenn Sie nach I.7.1.6 den Schadenverlauf einer
I Schadenfreiheitsrabatt-System                                           anderen Person in der Kfz-Haftpflichtversicherung übernehmen und für
                                                                          den Vertrag der anderen Person eine Vollkaskoversicherung bestand.
I.1 Einstufung in Schadenfreiheits- und Schadenklassen (SF-
Klassen/S-Klassen)                                                        I.3 Jährliche Neueinstufung
In     der        Kfz-Haftpflicht-, der    Vollkasko-     und      der    Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem
Umweltschadenversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in   Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.
eine SF-Klasse bzw. S-Klasse und der sich daraus ergebende
Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf.                                   I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung
Dies gilt nicht für

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Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen             I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können
Kalenderjahr.
                                                                             In der Kfz-Haftpflichtversicherung
I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf                                I.5.1 Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und       vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne
hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen               vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung erstatten. Um Ihnen hierzu
bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der         Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der
jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft.                                   Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese
                                                                             nicht mehr als 1200 Euro beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung
I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen                                    innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kfz-
Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen          Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
(siehe H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine          Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die
Besserstufung nach I.3.2 nur vor, wenn die Saison mindestens sechs           Höhe des Erstattungsbetrags unterrichtet und müssen wir danach im
Monate beträgt.                                                              Zuge einer Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine weitere
                                                                             Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des
I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 1/2 bzw. mit                Erstattungsbetrags.
Klassen S, 0 oder M
Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres              In der Vollkaskoversicherung
ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse         I.5.2 Sie können eine Rückstufung in der Vollkaskoversicherung
1/2 oder aus den Klassen S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die        vermeiden, wenn Sie uns die Entschädigungsleistung innerhalb von
SF-Klasse 1 ein.                                                             sechs Monaten nach Zahlung der Entschädigungsleistung freiwillig, also
Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres   ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten.
mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder in Klasse 0 begonnen und
bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate                         Leasingfahrzeug
Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar         I.5.3 Handelt es sich bei dem versicherten Fahrzeug um ein
des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft:                           Leasingfahrzeug, gelten I.5.1 und I.5.2 entsprechend für den
von SF-Klasse 1/2 nach SF-Klasse 1,                                          Leasingnehmer.
von Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2.
                                                                             I.6 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes
I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf                              auf den Schadenverlauf aus?
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen,
wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft.               Im Jahr der Beendigung der Unterbrechung
Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns.                           I.6.1 Nach      einer   Unterbrechung    des    Versicherungsschutzes
                                                                             (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison,
I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf?               Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
                                                                             a) Beträgt die Unterbrechung in einem Kalenderjahr höchstens sechs
I.4.1 Schadenfreier Verlauf                                                        Monate, hat die Unterbrechung keinen Einfluss auf den
I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn der                 Schadenverlauf. Wir stufen den Vertrag in die SF- oder
Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres                       Schadenklasse, als wäre der Versicherungsschutz nicht
ununterbrochen bestanden hat und uns in dieser Zeit kein                           unterbrochen worden.
Schadenereignis gemeldet worden ist, für das wir Entschädigungen             b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate, stufen wir den
leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten               Vertrag in die SF- oder Schadenklasse, die vor der Unterbrechung
für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse, die wir als Versicherer                galt.
selbst beauftragt haben.                                                     c) Beträgt die Unterbrechung mehr als 7 Jahre, stufen wir den Vertrag
                                                                                   in die SF- oder Schadenklasse, die vor der Unterbrechung galt,
I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils            sofern Sie diese nachweisen können.
als schadenfrei, wenn                                                        d) Schäden, die sich bei der Unterbrechung des Vertrags noch nicht
a) wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die                  auf die SF-Klasse ausgewirkt haben, berücksichtigen wir bei
      Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auflösen, ohne eine                  Beendigung der Unterbrechung.
      Entschädigung geleistet zu haben oder
b) der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung uns unsere              Im Folgejahr nach der Beendigung der Unterbrechung
      Entschädigung in vollem Umfang erstattet oder                          I.6.2 In dem auf die Beendigung der Unterbrechung folgenden
c) wir in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter       Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen
      die Teilkaskoversicherung fällt, Entschädigungen leisten oder          Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz im
      Rückstellungen bilden oder                                             Kalenderjahr der Beendigung der Unterbrechung bestand:
d) Sie Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch                   a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Beendigung
      nehmen, weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen               der Unterbrechung mindestens sechs Monate schadenfrei, wird der
      Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem               Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse eingestuft.
      Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer           b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Beendigung
      keinen Anspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz              der Unterbrechung weniger als sechs Monate, unterbleibt eine
      oder teilweise versagt hat, oder                                             Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
e) wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen                c) Ist der Vertrag im Kalenderjahr der Beendigung schadenbelastet
      untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der             verlaufen, erfolgt eine Rückstufung nach I.3.5.
      Ausgleichspflicht     aufgrund     einer    Mehrfachversicherung
      Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden. Dies gilt nicht    I.7 Übernahme eines Schadenverlaufs
      für Ausgleichsansprüche aufgrund einer Mehrfachversicherung von        I.7.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? Der
      Zugfahrzeug und Anhänger.                                              Schadenverlauf eines anderen Vertrags wird auf den Vertrag des
                                                                             versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6 und I.7.2 in
I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf                                              folgenden Fällen übernommen:
I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie
uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse          Fahrzeugwechsel
melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden       I.7.1.1 Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen
müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach I.4.1.2.                     Fahrzeugs angeschafft.

I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als             Rabattübertragung
schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr              I.7.1.2 Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes
Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden,               Fahrzeug, das wegfällt und beantragen die Übernahme des
stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden                    Schadenverlaufs bzw. Sie schließen die Vollkaskoversicherung aus
Kalenderjahres zurück.                                                       oder wandeln die Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung
                                                                             um und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs zur Vollkasko.

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Der bisherige Schadenverlauf des versicherten Fahrzeugs kann für ein     Vorübergehende Zugehörigkeit zu einer niedrigeren
später neu hinzukommendes, zusätzliches Fahrzeug unter den               Fahrzeuggruppe
Voraussetzungen nach I.7.2 und I.6 berücksichtigt werden.                Gehörte das Fahrzeug durch eine Änderung des Verwendungszwecks
                                                                         nach I.7.1.8 vorübergehend einer niedrigeren Fahrzeuggruppe an,
Weiteres Fahrzeug                                                        übernehmen wir den Schadenverlauf des Zeitraums der Zugehörigkeit
I.7.1.3 Sie versichern, ohne dass ein anderes Fahrzeug wegfällt, ein     zur niedrigeren Fahrzeuggruppe.
weiteres    Fahrzeug     und   beantragen   die  Übernahme      des
Schadenverlaufs Ihres bisherigen Fahrzeugs.                              Geltung unterschiedlicher SF-Staffeln
                                                                         I.7.2.2 Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf
Ringtausch                                                               übertragen wird, nach Anhang 1 unterschiedliche SF-Staffeln, wird Ihr
I.7.1.4 Sie haben bei uns mehrere Versicherungsverträge für Pkw. Im      Fahrzeug entsprechend der Anzahl der schadenfreien Jahre des
Falle eines Fahrzeugwechsels nach I.7.1.1 oder der Versicherung eines    übertragenden Fahrzeugs in die für das übernehmende Fahrzeug
weiteren Fahrzeugs nach I.7.1.3 können Sie beantragen, dass der          geltende Staffel eingestuft.
Schadenverlauf zwischen zwei bestehenden Verträgen getauscht wird.       Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den
                                                                         Schadenverlauf ausgewirkt haben, werden nach der für das
Rabatttausch                                                             übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel berücksichtigt.
I.7.1.5 Sie haben zwei Fahrzeuge, von denen jeweils für ein Fahrzeug
die Ruheversicherung nach H.1 besteht oder denen für die                 Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs bei
entsprechenden Zeiträume Saisonkennzeichen zugeteilt sind und            Rabattübertragung nach I.7.1.2, für ein weiteres Fahrzeug nach
beantragen, dass der Schadenverlauf zwischen den beiden Verträgen        I.7.1.3 und bei Ringtausch nach I.7.1.4.
getauscht wird.                                                          I.7.2.3 Sie machen       glaubhaft,  dass    die   Anrechnung    des
                                                                         Schadenverlaufs gerechtfertigt ist. Für die Übernahme des
Schadenverlauf einer anderen Person                                      Schadenverlaufs bei Ringtausch nach I.7.1.4 gehört dazu insbesondere
I.7.1.6 Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von          Ihre Erklärung in Textform, dass beide Fahrzeuge überwiegend vom
Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des                      selben Personenkreis geführt werden.
Schadenverlaufs.
                                                                         Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von
Wechsel des Versicherers                                                 einer anderen Person nach I.7.1.6
I.7.1.7 Sie sind nach Beendigung der Kfz-Haftpflichtversicherung und     I.7.2.4 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person
ggf.     der     Vollkaskoversicherung      von     einem    anderen     nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person
Versicherungsunternehmen zu uns gewechselt. Wir übernehmen den           überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter folgenden
Schadenverlauf des bisherigen Vertrags, wenn dieser durch eine           Voraussetzungen:
Bescheinigung des bisherigen Unternehmens nach I.9 nachgewiesen          a) Es handelt sich bei der anderen Person um
wird.                                                                          - Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner, ein Elternteil
Sie werden bei der Einstufung des Versicherungsvertrags in eine SF-              oder Ihr Kind (auch Stief- und Adoptivkind)
Klasse oder Schadenklasse so behandelt, als wären Sie während der              - Ihren mit Ihnen in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft
Vorversicherungszeit bereits bei uns versichert gewesen.                         lebenden Lebenspartner
Wenn die Vorversicherung bei einem ausländischen Versicherer                   - Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
bestand, wird die Bescheinigung nur anerkannt, wenn die                          Großelternteil, Enkel, Bruder oder Schwester
Schadenfreiheitsrabatt- Systeme vergleichbar sind.                             - eine juristische Person
                                                                         b) Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen
Änderung des Verwendungszwecks                                                 Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde glaubhaft; hierzu
I.7.1.8 Sie ändern den Verwendungszweck            des    versicherten         gehört insbesondere
Fahrzeugs.                                                                     - eine Erklärung in Textform von Ihnen und der anderen Person;
                                                                                 ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie
I.7.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?                           ausreichend; ist die andere Person Ihr Ehegatte, kann die
Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende                          Erklärung entfallen;
Voraussetzungen:                                                               - die Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins zum Nachweis
                                                                                 dafür, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum im Besitz einer
Fahrzeuggruppe                                                                   gültigen Fahrerlaubnis waren;
I.7.2.1 Das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übertragen wird,        c) die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs
gehört derselben oder einer höheren Fahrzeuggruppe an, als das                 an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in
Fahrzeug, das den Schadenverlauf übernimmt.                                    vollem Umfang auf; ist die andere Person verstorben, ist die
a) Untere Fahrzeuggruppe:                                                      Erklärung durch Sie ausreichend.
      Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Kraftroller, mit Ausnahme von   d) die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei
      Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen,              der Übernahme nicht mehr als 12 Monate zurück;
      Campingfahrzeuge, Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässige             e) der Tod der verstorbenen Person liegt bei der Übernahme nicht
      Gesamtmasse), Kranken- und Leichenwagen.                                 mehr als 12 Monate zurück.
b) Mittlere Fahrzeuggruppe:
      Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und Zugmaschinen im           I.7.3 Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang
      Werkverkehr, Mietwagen, Taxis.                                     Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge
c) Obere Fahrzeuggruppe:                                                 übernommen, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge
      Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und Zugmaschinen im           unter folgenden Voraussetzungen:
      gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse, Abschleppwagen          - Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme des
      sowie Sonderfahrzeuge außer Kranken- und Leichenwagen.                Schadenverlaufs durch Sie einverstanden und gibt damit den
                                                                            Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf,
Eine Übernahme ist zudem möglich                                         - Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Betriebs
- von einem Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) auf           die bisherige Risikosituation nicht verändert hat.
  einen Lkw (Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder eine
  Zugmaschine im Werkverkehr bis 10 Tonnen zulässiger                    I.8 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
  Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht),                                      I.8.1 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir
- von einem Pkw mit 7-9 Plätzen, Mietwagen oder Taxi auf einen           diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags
  Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz).          nach I.2 bekommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag in der
                                                                         Schadenklasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Gabelstapler
Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Gabelstaplern kann die SF-     I.8.2 Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung
Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem                  Ihres Vertrags nachzuerheben.
Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug handelt.
                                                                         I.9 Auskünfte über den Schadenverlauf

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I.9.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs           sich der Schadenbedarf des Zulassungsbezirks im Verhältnis zu allen
folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen:                       Zulassungsbezirken erhöht oder verringert hat. Ändert sich der
- Art und Verwendung des Fahrzeugs,                                          Schadenbedarf Ihres Zulassungsbezirks im Verhältnis zu dem aller
- Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,                             Zulassungsbezirke, kann dies zu einer Zuordnung zu einer anderen
- Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der               Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird
   Vollkaskoversicherung,                                                    mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
- Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die
   sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,         K.3 Tarifänderung
- ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren        Wir sind berechtigt, den Tarif mit Wirkung für die bestehenden Verträge
   nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen             der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen.
   geleistet worden sind und                                                 Bei einer Erhöhung können wir, bei einer Verminderung müssen wir den
- ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende              Beitrag mit Wirkung vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres
   Auskünfte erteilt worden sind.                                            angleichen.

I.9.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-              K.4 Ihr Lebensalter
Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem            Richtet sich der Versicherungsbeitrag auch nach Ihrem Lebensalter,
anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf        aktualisieren wir Ihre Alterseinstufung jährlich ab Beginn des nächsten
Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug             auf den 31. Dezember folgenden Versicherungsjahres. Dadurch kann es
nach I. 9.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den               zu einer Beitragsermäßigung oder Beitragserhöhung kommen.
tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen - mit Ausnahme der
Regelung nach I.2.2.1 werden nicht berücksichtigt. Mit der Übermittlung      K.5 Wirksamkeitsvoraussetzungen
der Daten an Ihren neuen Versicherer gilt unsere Verpflichtung Ihnen         Eine Beitragserhöhung nach K.1 bis K.4 ist nur wirksam, wenn wir Ihnen
gegenüber nach § 5 Abs. 7 Satz 1 PflVG als erfüllt.                          die Beitragsänderung bis spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt der
                                                                             Wirksamkeit mitteilen und Sie auf Ihr Kündigungsrecht nach K.6
I.9.3 Während des Versicherungsverhältnisses können Sie jederzeit            hinweisen.
eine Bescheinigung über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht- und
der Vollkaskoversicherung verlangen. Die Bescheinigung übersenden            K.6 Kündigungsrecht
wir innerhalb von 15 Tagen nachdem Sie diese bei uns angefordert             Führt eine Änderung nach K.1 bis K.4 in der Kfz-Haftpflichtversicherung
haben.                                                                       zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie nach G.2.7 ein
                                                                             Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, so
J Merkmale zur Beitragsberechnung                                            besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in Summe zu
                                                                             einer Beitragserhöhung führen.
J.1 Fahrzeugbezogene Merkmale                                                Dies gilt für die Kaskoversicherung entsprechend.
Die Beitragsberechnung richtet sich nach Art, Aufbau, Hersteller und
Typ, Verwendung, Motorleistung, Hubraum, Anzahl der Plätze, Nutzlast,        K.7 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz-Haft-
Leergewicht oder zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeuge. Maßgeblich            pflichtversicherung
sind die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I                  In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu
(Kraftfahrzeugschein), hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil II     erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder
(Kraftfahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden.                     einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder
                                                                             die Versicherungssummen zu erhöhen.
J.2 Risikobestimmende Tarif- und Gefahrenmerkmale
Die Beitragsberechnung richtet sich nach den risikobestimmenden Tarif-       K.8 Änderung der Tarifstruktur
und Gefahrenmerkmalen. Hierzu zählen alle Umstände, zu denen wir im          Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für S- und SF-Klassen,
Antrag Angaben verlangen und die wir im Versicherungsschein unter            Regionalklassen, Typklassen, Tarifgruppen, Stärkeklassen, die in
der    Überschrift  „In    der   Beitragsberechnung     berücksichtigte      Anhang 4 genannten Einwohnerdichteklassen und die in J.2 genannten
Tarifmerkmale“ ausweisen.                                                    risikobestimmenden Tarif- und Gefahrenmerkmale zu ändern, ersatzlos
Die jährliche Fahrleistung ergibt sich aus dem 12fachen Wert der             aufzuheben oder durch neue Merkmale zu ergänzen oder zu ersetzen,
durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung, wenn die Vertragsdauer für      wenn      ein   angemessenes      Verhältnis    von   Beitrag    und
einen Pkw, Lkw, Lieferwagen, Omnibus, ein Kraftrad oder eine                 Versicherungsleistung gewährleistet ist und dies den anerkannten
Zugmaschine (nicht landwirtschaftliche Zugmaschine) kürzer als ein           Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik
Jahr ist oder die genannten Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen            entspricht. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des
zugelassen sind.                                                             nächsten Versicherungsjahres wirksam, wenn wir Ihnen die Änderungen
                                                                             spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitteilen und Sie schriftlich
K Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen                            über Ihr Kündigungsrecht nach G.2.9 belehren.

K.1 Typklasse                                                                L Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs,          Umstands
können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse
Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Die               L.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
Zuordnung wird von einem Treuhänder vorgenommen. Ist dies noch               Ihr  Beitrag    kann     sich   aufgrund   der     Regelungen     zum
nicht erfolgt, legen wir eine Typklasse vorläufig fest. Maßgeblich für die   Schadenfreiheitsrabatt- System nach Abschnitt I ändern.
Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die
Eintragungen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw.                   L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
Fahrzeugschein), hilfsweise in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II
(bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. Ein                 Welche Änderungen werden berücksichtigt?
unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang         L.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im
sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller         Versicherungsschein unter der Überschrift „In der Beitragsberechnung
Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der                    berücksichtigte   Tarifmerkmale“      aufgeführtes    Merkmal     zur
Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller                  Beitragsberechnung, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer
Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse         Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des
nächsten Versicherungsjahres wirksam.                                        Auswirkung auf den Beitrag
                                                                             L.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
K.2 Regionalklasse
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters,         L.2.3 Ändert     sich   die  im   Versicherungsschein    aufgeführte
in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist, wird Ihr Vertrag entsprechend dem        Jahresfahrleistung, gilt abweichend von L.2.2 der neue Beitrag
Zulassungsbezirk      einer   Regionalklasse      zugeordnet.    Ihrem       rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse
Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Ein               L.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels
unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang

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Wechselt der Halter seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug        L.6.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag
einer anderen Regionalklasse zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab     berücksichtigte Zuordnung zu den Tarifgruppen A, B oder F zutrifft. Auf
der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nach der neuen                   Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder
Regionalklasse.                                                          Nachweise vorzulegen.

L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den risikobestimmenden Tarif- und       Folgen von Nichtangaben
Gefahrenmerkmalen                                                        L.6.3 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder
                                                                         Nachweise vorzulegen, nicht innerhalb von drei Wochen nach, stufen
Anzeige von Änderungen                                                   wir Ihren Vertrag rückwirkend ab Beginn des laufenden
L.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift    Versicherungsjahres in die Tarifgruppe N ein. Dies führt zu einem
„In der Beitragsberechnung berücksichtigte Tarifmerkmale“ aufgeführten   höheren Beitrag.
Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich
anzeigen.                                                                L.6.4 Beantragen Sie schon bei Versicherungsbeginn die Zuordnung zu
                                                                         den Tarifgruppen A, B oder F und legen Sie uns die notwendigen
L.4.1.1 Für das Merkmal Fahrerkreis gilt dies nicht, wenn ein            Bestätigungen und Nachweise nicht innerhalb von drei Wochen nach
Kaufinteressent, ein Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter in Ausübung        Aufforderung vor, stufen wir Ihren Vertrag ab Versicherungsbeginn in
seines Dienstes oder ein Dritter das Fahrzeug anlässlich einer           die Tarifgruppe N ein.
Notsituation fährt.
                                                                         M Gerichtsstände, Anzeigen/Willenserklärungen
L.4.1.2 Fahrunsicherheit des Versicherungsnehmers oder anderer
berechtigter Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder     M.1 Gerichtsstände
anderer berauschender Mittel gilt nicht als Notfall im Sinne dieser
Bestimmung.                                                              Wenn Sie uns verklagen
                                                                         M.1.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie
L.4.1.3 Wir sind zur Überprüfung der Änderungen berechtigt. Auf          insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder               - dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
Nachweise vorzulegen.                                                    - dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie
                                                                            betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
L.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag        Wenn wir Sie verklagen
berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf          M.1.2 Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder               insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
Nachweise vorzulegen.                                                    - dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
Folgen von unzutreffenden Angaben                                        - dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung
L.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur                      Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren
Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist          Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab
Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den            Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.               M.1.3 Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen
                                                                         Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz nach Vertragsschluss aus dem
L.4.4 Haben Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffende           Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt haben oder
Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist      Ihr Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Geschäftssitz im Zeitpunkt
deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur    der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend der
Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags, der   Regelungen nach M.2.1 und M.2.2 die gerichtliche Zuständigkeit
sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag für das         ausschließlich nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den
laufende Versicherungsjahr ergibt, zu zahlen.                            Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
                                                                         Bei Klagen gegen den Versicherungsvertreter bestimmt sich die
L.4.5 Die Vertragsstrafenregelung gilt anstelle unserer gesetzlichen     gerichtliche Zuständigkeit ausschließlich nach dem Sitz dessen
Rechte bei Verletzung der Anzeigepflichten und Gefahrerhöhung gemäß      gewerblicher Niederlassung oder dessen Wohnsitz.
§§ 19 bis 26 des Versicherungsvertragsgesetzes.
                                                                         M.2 Anzeigen/Willenserklärungen
Folgen von Nichtangaben
L.4.6 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder                Form
Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb von drei Wochen         M.2.1 Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in
nach, wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden               diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sollen Sie die für den
Versicherungsjahres für dieses Merkmal zur Beitragsberechnung nach       Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die das
den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet.                            Versicherungsverhältnis betreffen und die unmittelbar gegenüber dem
                                                                         Versicherer erfolgen, in Textform abgeben.
L.5 Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs                       Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und              Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen
Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 6, müssen           Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die
Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des         gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und
Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei      Anzeigen bleiben unberührt.
das höhere Wagnis maßgeblich ist.
Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 in         Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung
Textform kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen.             M.2.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt,
Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 Prozent, haben Sie ein            genügt für eine Willenserklärung, die wir Ihnen gegenüber abgeben
Kündigungsrecht nach G.2.8.                                              wollen, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns
                                                                         bekannt Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer uns nicht angezeigten
L.6 Änderung der Tarifgruppe                                             Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des
                                                                         Briefes als zugegangen.
Anzeige von Änderungen
L.6.1 Fallen die Voraussetzungen für die Zuordnung zu den                Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung
Tarifgruppen A, B oder F gemäß der Tabelle in Anhang 5 weg, müssen       M.2.3 Haben Sie die Versicherung unter der Anschrift Ihres
Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Fallen die Voraussetzungen wegen     Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der
der Ableistung des Grundwehr- und Zivildienstes weg, müssen Sie uns      gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach M.3.2
dies nicht anzeigen.                                                     entsprechend Anwendung.

Überprüfung der Zuordnung zu den Tarifgruppen                            N Bedingungsänderung

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N.1 In welchen Fällen dürfen wir die Bedingungen ändern?                  Dauer des            SF- und          Beitragssatz in Prozent
Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Bedingungen mit           schadenfreien und    S-Klassen     Kfz-Haftpflicht      Kfz-
Wirkung für bestehende Verträge zu ändern oder zu ergänzen, wenn          ununterbrochenen                                     Vollkasko
- ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung geändert wird, auf denen          Verlaufs
  einzelne Bedingungen des Vertrages beruhen,                             12 Kalenderjahre     SF 12                 33             33
- sich die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert und dies              11 Kalenderjahre     SF 11                 35             35
  unmittelbare Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag hat,             10 Kalenderjahre     SF 10                 36             36
- ein Gericht einzelne Bedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt      9 Kalenderjahre    SF 9                  37             37
  und die gesetzlichen Vorschriften keine Regelungen enthalten, die an      8 Kalenderjahre    SF 8                  39             39
  deren Stelle tritt, oder                                                  7 Kalenderjahre    SF 7                  41             41
- die Kartellbehörde oder die Versicherungsaufsichtsbehörde einzelne        6 Kalenderjahre    SF 6                  43             43
  Bedingungen durch bestandskräftigen Verwaltungsakt als mit dem            5 Kalenderjahre    SF 5                  45             45
  geltenden Recht nicht vereinbar erklärt und die gesetzlichen              4 Kalenderjahre    SF 4                  48             48
  Vorschriften keine Regelung enthalten, die an deren Stelle tritt.         3 Kalenderjahre    SF 3                  51             51
Dies gilt nur, soweit die einzelnen geänderten Bedingungen unmittelbar      2 Kalenderjahre    SF 2                  55             55
davon betroffen sind.                                                       1 Kalenderjahr     SF 1                  60             60
Diese Berechtigung zur Änderung oder Ergänzung haben wir in den           -                    SF ½                  70             70
Fällen der o. g. gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung auch        -                    0                    100            100
dann, wenn es sich um inhaltsgleiche Bedingungen eines anderen            -                    M                    120            120
Versicherers handelt.
Wir dürfen Bedingungen nur ändern oder ergänzen, wenn die                 1.2 Rückstufung im Schadenfall bei Pkw
Schließung einer durch die genannten Änderungsanlässe entstandenen        1.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
Vertragslücke zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist oder das                        bei         bei       bei          bei 4 u.
bei Vertragsschluss vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung und                             1 Schaden   2         3 Schäden    mehr
Gegenleistung nicht in unbedeutendem Maße gestört ist.                    aus Klasse         nach Klasse Schäden                Schäden
                                                                          SF 50              SF 28       SF 11     SF   3       M
N.2 Wirksamkeitsvoraussetzungen                                           SF 49              SF 25       SF 11     SF   3       M
Die nach N.1 zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen schriftlich mit und   SF 48              SF 25       SF 10     SF   3       M
erläutern sie. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderung          SF 47              SF 25       SF 10     SF   3       M
sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt und          SF 46              SF 24       SF 10     SF   3       M
Sie schriftlich über ihr Kündigungsrecht nach G.2.10 belehrt haben.       SF 45              SF 24       SF 9      SF   3       M
                                                                          SF 44              SF 23       SF 9      SF   2       M
Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System                      SF 43              SF 23       SF 9      SF   2       M
                                                                          SF 42              SF 22       SF 8      SF   2       M
1 Pkw                                                                     SF 41              SF 22       SF 8      SF   2       M
1.1 Einstufung von Pkw in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)            SF 40              SF 21       SF 8      SF   2       M
und Beitragssätze                                                         SF 39              SF 21       SF 7      SF   2       M
Dauer des            SF- und          Beitragssatz in Prozent             SF 38              SF 20       SF 7      SF   2       M
schadenfreien und    S-Klassen     Kfz-Haftpflicht      Kfz-              SF 37              SF 19       SF 7      SF   2       M
ununterbrochenen                                     Vollkasko            SF 36              SF 19       SF 7      SF   2       M
Verlaufs                                                                  SF 35              SF 18       SF 6      SF   1       M
50 und mehr          SF 50                  17             17             SF 34              SF 18       SF 6      SF   1       M
Kalenderjahre                                                             SF 33              SF 17       SF 6      SF   1       M
49 Kalenderjahre     SF 49                  18             18             SF 32              SF 17       SF 5      SF   1       M
48 Kalenderjahre     SF 48                  18             18             SF 31              SF 16       SF 5      SF   1       M
47 Kalenderjahre     SF 47                  18             18             SF 30              SF 16       SF 5      SF   1       M
46 Kalenderjahre     SF 46                  18             18             SF 29              SF 15       SF 5      SF   1       M
45 Kalenderjahre     SF 45                  18             18             SF 28              SF 14       SF 4      SF   ½       M
44 Kalenderjahre     SF 44                  18             18             SF 27              SF 14       SF 4      SF   ½       M
43 Kalenderjahre     SF 43                  18             18             SF 26              SF 13       SF 4      SF   ½       M
42 Kalenderjahre     SF 42                  18             18             SF 25              SF 13       SF 3      SF   ½       M
41 Kalenderjahre     SF 41                  19             19             SF 24              SF 12       SF 3      SF   ½       M
40 Kalenderjahre     SF 40                  19             19             SF 23              SF 12       SF 3      SF   ½       M
39 Kalenderjahre     SF 39                  19             19             SF 22              SF 11       SF 2      SF   ½       M
38 Kalenderjahre     SF 38                  19             19             SF 21              SF 10       SF 2      SF   ½       M
37 Kalenderjahre     SF 37                  20             20             SF 20              SF 10       SF 2      SF   ½       M
36 Kalenderjahre     SF 36                  20             20             SF 19              SF 9        SF 1      0            M
35 Kalenderjahre     SF 35                  20             20             SF 18              SF 9        SF 1      0            M
34 Kalenderjahre     SF 34                  21             21             SF 17              SF 8        SF 1      0            M
33 Kalenderjahre     SF 33                  21             21             SF 16              SF 7        SF 1      0            M
32 Kalenderjahre     SF 32                  22             22             SF 15              SF 7        SF 1      0            M
31 Kalenderjahre     SF 31                  22             22             SF 14              SF 6        SF ½      M            M
30 Kalenderjahre     SF 30                  22             22             SF 13              SF 6        SF ½      M            M
29 Kalenderjahre     SF 29                  23             23             SF 12              SF 5        SF ½      M            M
28 Kalenderjahre     SF 28                  23             23             SF 11              SF 4        SF ½      M            M
27 Kalenderjahre     SF 27                  23             23             SF 10              SF 4        SF ½      M            M
26 Kalenderjahre     SF 26                  24             24             SF 9               SF 3        SF ½      M            M
25 Kalenderjahre     SF 25                  24             24             SF 8               SF 3        SF ½      M            M
24 Kalenderjahre     SF 24                  25             25             SF 7               SF 2        0         M            M
23 Kalenderjahre     SF 23                  25             25             SF 6               SF 1        0         M            M
22 Kalenderjahre     SF 22                  26             26             SF 5               SF 1        0         M            M
21 Kalenderjahre     SF 21                  26             26             SF 4               SF 1        0         M            M
20 Kalenderjahre     SF 20                  27             27             SF 3               SF ½        M         M            M
19 Kalenderjahre     SF 19                  27             27             SF 2               SF ½        M         M            M
18 Kalenderjahre     SF 18                  28             28             SF 1               SF ½        M         M            M
17 Kalenderjahre     SF 17                  29             29             SF ½               0           M         M            M
16 Kalenderjahre     SF 16                  30             30             0                  M           M         M            M
15 Kalenderjahre     SF 15                  30             30             M                  M           M         M            M
14 Kalenderjahre     SF 14                  31             31
13 Kalenderjahre     SF 13                  32             32             1.2.2 Vollkaskoversicherung

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                  bei           bei         bei        bei 4 u.     Dauer des schadenfreien   SF- und           Beitragssatz in Prozent
                  1 Schaden     2           3          mehr         und ununterbrochenen      S-Klassen          Kfz-          Vollkasko
aus Klasse        nach Klasse   Schäden     Schäden    Schäden      Verlaufs                                   Haftpflicht
SF 50             SF 36         SF 21       SF 11      M              4 Kalenderjahre         SF   4                  39             44
SF 49             SF 32         SF 20       SF 11      M              3 Kalenderjahre         SF   3                  43             48
SF 48             SF 32         SF 20       SF 11      M              2 Kalenderjahre         SF   2                  48             53
SF 47             SF 31         SF 19       SF 10      M              1 Kalenderjahr          SF   1                  56             60
SF 46             SF 31         SF 19       SF 10      M            -                         SF   ½                  73             89
SF 45             SF 30         SF 18       SF 10      M            -                         0                     100             100
SF 44             SF 30         SF 18       SF 9       M            -                         M                     140             120
SF 43             SF 29         SF 17       SF 9       M
SF 42             SF 29         SF 17       SF 9       M            2.2 Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern
SF 41             SF 28         SF 16       SF 9       M            2.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
SF 40             SF 27         SF 16       SF 9       M                              bei            bei                bei 3 und
SF 39             SF 26         SF 15       SF 8       M                              1 Schaden      2 Schäden          mehr Schäden
SF 38             SF 26         SF 15       SF 8       M            aus Klasse        nach Klasse
SF 37             SF 25         SF 14       SF 8       M            SF 20             SF 3           0                  M
SF 36             SF 24         SF 14       SF 8       M            SF 19             SF 3           0                  M
SF 35             SF 24         SF 13       SF 7       M            SF 18             SF 3           0                  M
SF 34             SF 23         SF 13       SF 7       M            SF 17             SF 2           0                  M
SF 33             SF 22         SF 12       SF 6       M            SF 16             SF 2           0                  M
SF 32             SF 21         SF 12       SF 6       M            SF 15             SF 2           0                  M
SF 31             SF 21         SF 11       SF 5       M            SF 14             SF 2           0                  M
SF 30             SF 20         SF 11       SF 5       M            SF 13             SF 2           0                  M
SF 29             SF 19         SF 10       SF 4       M            SF 12             SF 2           0                  M
SF 28             SF 18         SF 10       SF 4       M            SF 11             SF 1           M                  M
SF 27             SF 18         SF 9        SF 3       M            SF 10             SF 1           M                  M
SF 26             SF 17         SF 8        SF 3       M            SF 9              SF 1           M                  M
SF 25             SF 16         SF 8        SF 3       M            SF 8              SF 1           M                  M
SF 24             SF 15         SF 7        SF 2       M            SF 7              SF 1           M                  M
SF 23             SF 15         SF 7        SF 2       M            SF 6              SF 1           M                  M
SF 22             SF 14         SF 6        SF 2       M            SF 5              SF ½           M                  M
SF 21             SF 13         SF 6        SF 2       M            SF 4              SF ½           M                  M
SF 20             SF 12         SF 5        SF 1       M            SF 3              SF ½           M                  M
SF 19             SF 12         SF 5        SF 1       M            SF 2              SF ½           M                  M
SF 18             SF 11         SF 4        SF 1       M            SF 1              0              M                  M
SF 17             SF 10         SF 4        SF 1       M            SF ½              M              M                  M
SF 16             SF 9          SF 3        SF ½       M            0                 M              M                  M
SF 15             SF 9          SF 2        SF ½       M            M                 M              M                  M
SF 14             SF 8          SF 2        SF ½       M
SF 13             SF 7          SF 1        0          M            2.2.2 Vollkaskoversicherung
SF 12             SF 6          SF 1        0          M                            bei                bei              bei 3 und
SF 11             SF 6          SF 1        0          M                            1 Schaden          2 Schäden        mehr Schäden
SF 10             SF 5          SF ½        M          M            aus Klasse      nach Klasse
SF 9              SF 4          SF ½        M          M            SF 20           SF 13              SF 4             M
SF 8              SF 3          SF ½        M          M            SF 19           SF 8               SF 2             M
SF 7              SF 3          0           M          M            SF 18           SF 7               SF 1             M
SF 6              SF 2          0           M          M            SF 17           SF 6               SF 1             M
SF 5              SF 1          0           M          M            SF 16           SF 6               SF 1             M
SF 4              SF 1          0           M          M            SF 15           SF 6               SF 1             M
SF 3              SF ½          0           M          M            SF 14           SF 5               SF 1             M
SF 2              SF ½          M           M          M            SF 13           SF 5               SF 1             M
SF 1              0             M           M          M            SF 12           SF 5               SF 1             M
SF ½              0             M           M          M            SF 11           SF 4               SF ½             M
0                 M             M           M          M            SF 10           SF 4               SF ½             M
M                 M             M           M          M            SF 9            SF 3               SF ½             M
                                                                    SF 8            SF 3               SF ½             M
2 Krafträder                                                        SF 7            SF 2               SF ½             M
2.1 Einstufung von Krafträdern in Schadenfreiheitsklassen (SF-      SF 6            SF 2               SF ½             M
Klassen) und Beitragssätze                                          SF 5            SF 2               SF ½             M
Dauer des schadenfreien SF- und          Beitragssatz in Prozent    SF 4            SF 1               0                M
und ununterbrochenen     S-Klassen         Kfz-         Vollkasko   SF 3            SF 1               0                M
Verlaufs                                Haftpflicht                 SF 2            SF 1               0                M
20 und mehr              SF 20                 22             20    SF 1            SF ½               M                M
Kalenderjahre                                                       SF ½            M                  M                M
19 Kalenderjahre         SF 19                 22             25    0               M                  M                M
18 Kalenderjahre         SF 18                 23             25    M               M                  M                M
17 Kalenderjahre         SF 17                 23             26
16 Kalenderjahre         SF 16                 24             26    3 Leichtkrafträder
15 Kalenderjahre         SF 15                 24             27    3.1 Einstufung von Leichtkrafträdern in Schadenfreiheitsklassen
14 Kalenderjahre         SF 14                 25             27    (SF-Klassen) und Beitragssätze
13 Kalenderjahre         SF 13                 25             28    Dauer des             SF- und             Beitragssatz in Prozent
12 Kalenderjahre         SF 12                 26             29    schadenfreien und     S-Klassen        Kfz-Haftpflicht    Vollkasko
11 Kalenderjahre         SF 11                 27             30    ununterbrochenen
10 Kalenderjahre         SF 10                 28             31    Verlaufs
 9 Kalenderjahre         SF 9                  29             33    3 und mehr            SF 3                      45              55
 8 Kalenderjahre         SF 8                  30             34    Kalenderjahre
 7 Kalenderjahre         SF 7                  32             36    2 Kalenderjahre       SF 2                      65              75
 6 Kalenderjahre         SF 6                  34             38    1 Kalenderjahr        SF 1                      65              80
 5 Kalenderjahre         SF 5                  36             40    -                     SF ½                      70              80

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Dauer des             SF- und               Beitragssatz in Prozent                     bei            bei              bei 3 und
schadenfreien und     S-Klassen          Kfz-Haftpflicht    Vollkasko                   1 Schaden      2 Schäden        mehr Schäden
ununterbrochenen                                                        aus Klasse      nach Klasse
Verlaufs                                                                SF 4            0              M                M
-                     0                         100             100     SF 3            0              M                M
                                                                        SF 2            0              M                M
3.2 Rückstufung im Schadenfall bei Leichtkrafträdern                    SF 1            0              M                M
3.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung                                       SF ½            0              M                M
                  bei            bei             bei 3 und              0               M              M                M
                  1 Schaden      2 Schäden       mehr Schäden           M               M              M                M
aus Klasse        nach Klasse
SF 3              SF 2           SF ½            0                      4.2.2 Vollkaskoversicherung
SF 2              SF ½           0               0                                      bei            bei              bei 3 und
SF 1              SF ½           0               0                                      1 Schaden      2 Schäden        mehr Schäden
SF ½              0              0               0                      aus Klasse      nach Klasse
0                 0              0               0                      SF 20           SF 7           M                M
                                                                        SF 19           SF 6           M                M
3.2.2 Vollkaskoversicherung                                             SF 18           SF 6           M                M
                bei               bei                 bei 3 und         SF 17           SF 5           M                M
                1 Schaden         2 Schäden           mehr Schäden      SF 16           SF 1           M                M
aus Klasse      nach Klasse                                             SF 15           SF 1           M                M
SF 3            SF 2              SF 1                0                 SF 14           SF ½           M                M
SF 2            SF 1              0                   0                 SF 13           SF ½           M                M
SF 1            0                 0                   0                 SF 12           SF ½           M                M
SF ½            0                 0                   0                 SF 11           0              M                M
0               0                 0                   0                 SF 10           0              M                M
                                                                        SF 9            0              M                M
4 Campingfahrzeuge (Wohnmobile)                                         SF 8            0              M                M
4.1 Einstufung von Campingfahrzeugen (Wohnmobilen) in                   SF 7            0              M                M
Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze                  SF 6            0              M                M
Dauer des schadenfreien SF- und          Beitragssatz in Prozent        SF 5            0              M                M
und ununterbrochenen    S-Klassen         Kfz-          Vollkasko       SF 4            0              M                M
Verlaufs                                Haftpflicht                     SF 3            0              M                M
20 und mehr             SF 20                  40             58        SF 2            0              M                M
Kalenderjahre                                                           SF 1            0              M                M
19 Kalenderjahre        SF 19                  41             59        SF ½            0              M                M
18 Kalenderjahre        SF 18                  41             59        0               M              M                M
17 Kalenderjahre        SF 17                  42             65        M               M              M                M
16 Kalenderjahre        SF 16                  42             66
15 Kalenderjahre        SF 15                  43             68        5 Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, Krankenwagen,
14 Kalenderjahre        SF 14                  44             69        Leichenwagen
13 Kalenderjahre        SF 13                  44             71        5.1 Einstufung von Lieferwagen im Werkverkehr und Lehr-Lkw in
12 Kalenderjahre        SF 12                  45             73        Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
11 Kalenderjahre        SF 11                  46             73        Dauer des             SF- und          Beitragssatz in Prozent
10 Kalenderjahre        SF 10                  47             73        schadenfreien und     S-Klassen     Kfz-Haftpflicht   Vollkasko
  9 Kalenderjahre       SF 9                   49             74        ununterbrochenen
  8 Kalenderjahre       SF 8                   50             74        Verlaufs
  7 Kalenderjahre       SF 7                   52             74        30 und mehr           SF 30                  23             45
  6 Kalenderjahre       SF 6                   53             78        Kalenderjahre
  5 Kalenderjahre       SF 5                   55             78        29 Kalenderjahre      SF 29                  23             46
  4 Kalenderjahre       SF 4                   58             78        28 Kalenderjahre      SF 28                  24             46
  3 Kalenderjahre       SF 3                   60             78        27 Kalenderjahre      SF 27                  24             47
  2 Kalenderjahre       SF 2                   64             78        26 Kalenderjahre      SF 26                  24             47
  1 Kalenderjahr        SF 1                   68             85        25 Kalenderjahre      SF 25                  25             47
-                       SF ½                   74             88        24 Kalenderjahre      SF 24                  25             48
-                       0                    100             100        23 Kalenderjahre      SF 23                  26             48
-                       M                    222             111        22 Kalenderjahre      SF 22                  27             49
                                                                        21 Kalenderjahre      SF 21                  27             49
4.2 Rückstufung im Schadenfall bei Campingfahrzeugen                    20 Kalenderjahre      SF 20                  28             50
(Wohnmobilen)                                                           19 Kalenderjahre      SF 19                  29             50
4.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung                                       18 Kalenderjahre      SF 18                  29             51
                  bei            bei           bei 3 und                17 Kalenderjahre      SF 17                  31             52
                  1 Schaden      2 Schäden     mehr Schäden             16 Kalenderjahre      SF 16                  32             53
aus Klasse        nach Klasse                                           15 Kalenderjahre      SF 15                  33             53
SF 20             SF ½           M             M                        14 Kalenderjahre      SF 14                  35             54
SF 19             SF ½           M             M                        13 Kalenderjahre      SF 13                  36             55
SF 18             SF ½           M             M                        12 Kalenderjahre      SF 12                  38             57
SF 17             SF ½           M             M                        11 Kalenderjahre      SF 11                  39             58
SF 16             SF ½           M             M                        10 Kalenderjahre      SF 10                  41             59
SF 15             SF ½           M             M                          9 Kalenderjahre     SF 9                   44             61
SF 14             SF ½           M             M                          8 Kalenderjahre     SF 8                   46             63
SF 13             SF ½           M             M                          7 Kalenderjahre     SF 7                   49             65
SF 12             SF ½           M             M                          6 Kalenderjahre     SF 6                   52             67
SF 11             SF ½           M             M                          5 Kalenderjahre     SF 5                   55             70
SF 10             SF ½           M             M                          4 Kalenderjahre     SF 4                   59             74
SF 9              0              M             M                          3 Kalenderjahre     SF 3                   64             78
SF 8              0              M             M                          2 Kalenderjahre     SF 2                   69             83
SF 7              0              M             M                          1 Kalenderjahr      SF 1                   75             89
SF 6              0              M             M                        -                     SF ½                   83             96
SF 5              0              M             M                        -                     0                    100             100

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Dauer des            SF- und             Beitragssatz in Prozent                     bei           bei             bei 3 und
schadenfreien und    S-Klassen        Kfz-Haftpflicht   Vollkasko                    1 Schaden     2 Schäden       mehr Schäden
ununterbrochenen                                                    aus Klasse       nach Klasse
Verlaufs                                                            SF ½             M             M               M
-                    M                       126            138     0                M             M               M
                                                                    M                M             M               M
5.2 Rückstufung im Schadenfall bei Lieferwagen im Werkverkehr
und Lehr-Lkw                                                        5.3 Einstufung von Lieferwagen im gewerblichen Güterverkehr,
5.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung                                   Lkw und Zugmaschinen (ausgenommen landwirtschaftliche) im
                 bei            bei            bei 3 und            Werkverkehr, Lkw im Umzugsverkehr in Schadenfreiheitsklassen
                 1 Schaden      2 Schäden      mehr Schäden         (SF-Klassen) und Beitragssätze
aus Klasse       nach Klasse                                        Dauer des             SF- und          Beitragssatz in Prozent
SF 30            SF 15          SF 7           M                    schadenfreien und     S-Klassen     Kfz-Haftpflicht   Vollkasko
SF 29            SF 14          SF 7           M                    ununterbrochenen
SF 28            SF 14          SF 7           M                    Verlaufs
SF 27            SF 14          SF 7           M                    30 und mehr           SF 30                  20             45
SF 26            SF 14          SF 7           M                    Kalenderjahre
SF 25            SF 14          SF 7           M                    29 Kalenderjahre      SF 29                  20             46
SF 24            SF 13          SF 7           M                    28 Kalenderjahre      SF 28                  20             46
SF 23            SF 13          SF 7           M                    27 Kalenderjahre      SF 27                  21             47
SF 22            SF 13          SF 7           M                    26 Kalenderjahre      SF 26                  21             47
SF 21            SF 13          SF 7           M                    25 Kalenderjahre      SF 25                  22             47
SF 20            SF 13          SF 7           M                    24 Kalenderjahre      SF 24                  22             48
SF 19            SF 12          SF 6           M                    23 Kalenderjahre      SF 23                  22             48
SF 18            SF 11          SF 6           M                    22 Kalenderjahre      SF 22                  23             49
SF 17            SF 10          SF 5           M                    21 Kalenderjahre      SF 21                  23             49
SF 16            SF 10          SF 5           M                    20 Kalenderjahre      SF 20                  24             50
SF 15            SF 9           SF 4           M                    19 Kalenderjahre      SF 19                  24             50
SF 14            SF 8           SF 4           M                    18 Kalenderjahre      SF 18                  25             51
SF 13            SF 7           SF 4           M                    17 Kalenderjahre      SF 17                  25             52
SF 12            SF 6           SF 2           M                    16 Kalenderjahre      SF 16                  26             53
SF 11            SF 6           SF 2           M                    15 Kalenderjahre      SF 15                  26             53
SF 10            SF 5           SF 2           M                    14 Kalenderjahre      SF 14                  26             54
SF 9             SF 4           SF 1           M                    13 Kalenderjahre      SF 13                  28             55
SF 8             SF 4           SF 1           M                    12 Kalenderjahre      SF 12                  29             57
SF 7             SF 4           SF 1           M                    11 Kalenderjahre      SF 11                  31             58
SF 6             SF 2           SF ½           M                    10 Kalenderjahre      SF 10                  33             59
SF 5             SF 2           SF ½           M                      9 Kalenderjahre     SF 9                   35             61
SF 4             SF 1           0              M                      8 Kalenderjahre     SF 8                   38             63
SF 3             SF 1           0              M                      7 Kalenderjahre     SF 7                   41             65
SF 2             SF ½           M              M                      6 Kalenderjahre     SF 6                   44             67
SF 1             0              M              M                      5 Kalenderjahre     SF 5                   48             70
SF ½             M              M              M                      4 Kalenderjahre     SF 4                   53             74
0                M              M              M                      3 Kalenderjahre     SF 3                   59             78
M                M              M              M                      2 Kalenderjahre     SF 2                   66             83
                                                                      1 Kalenderjahr      SF 1                   75             89
5.2.2 Vollkaskoversicherung                                         -                     SF ½                   88             96
                 bei           bei                 bei 3 und        -                     0                    100             100
                 1 Schaden     2 Schäden           mehr Schäden     -                     M                    126             138
aus Klasse       nach Klasse
SF 30            SF 9          SF 1                M                5.4 Rückstufung im Schadenfall bei Lieferwagen im gewerblichen
SF 29            SF 8          SF 1                M                Güterverkehr, Lkw und Zugmaschinen (ausgenommen
SF 28            SF 8          SF 1                M                landwirtschaftliche) im Werkverkehr, Lkw im Umzugsverkehr
SF 27            SF 8          SF 1                M                5.4.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
SF 26            SF 8          SF 1                M                                   bei          bei            bei 3 und
SF 25            SF 8          SF 1                M                                   1 Schaden    2 Schäden      mehr Schäden
SF 24            SF 7          SF 1                M                aus Klasse         nach Klasse
SF 23            SF 7          SF 1                M                SF 26 und höher SF 10           SF 7           M
SF 22            SF 7          SF 1                M                SF 25              SF 10        SF 6           M
SF 21            SF 6          SF 1                M                SF 24              SF 10        SF 6           M
SF 20            SF 6          SF 1                M                SF 23              SF 10        SF 6           M
SF 19            SF 6          SF 1                M                SF 22              SF 10        SF 6           M
SF 18            SF 6          SF 1                M                SF 21              SF 10        SF 6           M
SF 17            SF 5          SF 1                M                SF 20              SF 10        SF 6           M
SF 16            SF 5          SF 1                M                SF 19              SF 10        SF 6           M
SF 15            SF 5          SF ½                M                SF 18              SF 10        SF 6           M
SF 14            SF 4          SF ½                M                SF 17              SF 10        SF 6           M
SF 13            SF 4          SF ½                M                SF 16              SF 10        SF 6           M
SF 12            SF 4          SF ½                M                SF 15              SF 10        SF 6           M
SF 11            SF 3          SF ½                M                SF 14              SF 9         SF 5           M
SF 10            SF 3          SF ½                M                SF 13              SF 8         SF 4           M
SF 9             SF 2          0                   M                SF 12              SF 7         SF 4           M
SF 8             SF 2          0                   M                SF 11              SF 7         SF 4           M
SF 7             SF 2          0                   M                SF 10              SF 6         SF 3           M
SF 6             SF 1          0                   M                SF 9               SF 5         SF 3           M
SF 5             SF 1          0                   M                SF 8               SF 4         SF 2           M
SF 4             SF ½          M                   M                SF 7               SF 4         SF 2           M
SF 3             0             M                   M                SF 6               SF 3         SF 2           M
SF 2             0             M                   M                SF 5               SF 3         SF 2           M
SF 1             0             M                   M                SF 4               SF 2         SF ½           M

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                  bei           bei              bei 3 und         Dauer des            SF- und            Beitragssatz in Prozent
                  1 Schaden     2 Schäden        mehr Schäden      schadenfreien und    S-Klassen       Kfz-Haftpflicht   Vollkasko
aus Klasse        nach Klasse                                      ununterbrochenen
SF 3              SF 2          SF ½             M                 Verlaufs
SF 2              SF ½          M                M                   6 Kalenderjahre    SF   6                  37             67
SF 1              0             M                M                   5 Kalenderjahre    SF   5                  41             70
SF ½              M             M                M                   4 Kalenderjahre    SF   4                  46             74
0                 M             M                M                   3 Kalenderjahre    SF   3                  53             78
M                 M             M                M                   2 Kalenderjahre    SF   2                  62             83
                                                                     1 Kalenderjahr     SF   1                  75             89
5.4.2 Vollkaskoversicherung                                        -                    SF   ½                  95             96
                 bei            bei              bei 3 und         -                    0                      100            100
                 1 Schaden      2 Schäden        mehr Schäden      -                    M                      126            138
aus Klasse       nach Klasse
SF 30            SF 9           SF   1           M                 5.6 Rückstufung im Schadenfall bei Lkw und Zugmaschinen
SF 29            SF 8           SF   1           M                 (ausgenommen landwirtschaftliche) im gewerblichen Güterverkehr
SF 28            SF 8           SF   1           M
SF 27            SF 8           SF   1           M                 5.6.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
SF 26            SF 8           SF   1           M                                    bei          bei               bei 3 und
SF 25            SF 8           SF   1           M                                    1 Schaden    2 Schäden         mehr Schäden
SF 24            SF 7           SF   1           M                 aus Klasse         nach Klasse
SF 23            SF 7           SF   1           M                 SF 10 und höher SF 7            SF 4              M
SF 22            SF 7           SF   1           M                 SF 9               SF 6         SF 4              M
SF 21            SF 6           SF   1           M                 SF 8               SF 5         SF 3              M
SF 20            SF 6           SF   1           M                 SF 7               SF 4         SF 3              M
SF 19            SF 6           SF   1           M                 SF 6               SF 4         SF 3              M
SF 18            SF 6           SF   1           M                 SF 5               SF 3         SF 2              M
SF 17            SF 5           SF   1           M                 SF 4               SF 3         SF 2              M
SF 16            SF 5           SF   1           M                 SF 3               SF 2         SF 1              M
SF 15            SF 5           SF   ½           M                 SF 2               SF 1         0                 M
SF 14            SF 4           SF   ½           M                 SF 1               0            M                 M
SF 13            SF 4           SF   ½           M                 SF ½               M            M                 M
SF 12            SF 4           SF   ½           M                 0                  M            M                 M
SF 11            SF 3           SF   ½           M                 M                  M            M                 M
SF 10            SF 3           SF   ½           M
SF 9             SF 2           0                M                 5.6.2 Vollkaskoversicherung
SF 8             SF 2           0                M                                  bei           bei                bei 3 und
SF 7             SF 2           0                M                                  1 Schaden     2 Schäden          mehr Schäden
SF 6             SF 1           0                M                 aus Klasse       nach Klasse
SF 5             SF 1           0                M                 SF 30            SF 9          SF   1             M
SF 4             SF ½           M                M                 SF 29            SF 8          SF   1             M
SF 3             0              M                M                 SF 28            SF 8          SF   1             M
SF 2             0              M                M                 SF 27            SF 8          SF   1             M
SF 1             0              M                M                 SF 26            SF 8          SF   1             M
SF ½             M              M                M                 SF 25            SF 8          SF   1             M
0                M              M                M                 SF 24            SF 7          SF   1             M
M                M              M                M                 SF 23            SF 7          SF   1             M
                                                                   SF 22            SF 7          SF   1             M
5.5 Einstufung von Lkw und Zugmaschinen (ausgenommen               SF 21            SF 6          SF   1             M
landwirtschaftliche) im gewerblichen Güterverkehr in               SF 20            SF 6          SF   1             M
Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze             SF 19            SF 6          SF   1             M
Dauer des              SF- und          Beitragssatz in Prozent    SF 18            SF 6          SF   1             M
schadenfreien und      S-Klassen     Kfz-Haftpflicht   Vollkasko   SF 17            SF 5          SF   1             M
ununterbrochenen                                                   SF 16            SF 5          SF   1             M
Verlaufs                                                           SF 15            SF 5          SF   ½             M
30 und mehr            SF 30                  26             45    SF 14            SF 4          SF   ½             M
Kalenderjahre                                                      SF 13            SF 4          SF   ½             M
29 Kalenderjahre       SF 29                  26             46    SF 12            SF 4          SF   ½             M
28 Kalenderjahre       SF 28                  26             46    SF 11            SF 3          SF   ½             M
27 Kalenderjahre       SF 27                  26             47    SF 10            SF 3          SF   ½             M
26 Kalenderjahre       SF 26                  26             47    SF 9             SF 2          0                  M
25 Kalenderjahre       SF 25                  26             47    SF 8             SF 2          0                  M
24 Kalenderjahre       SF 24                  26             48    SF 7             SF 2          0                  M
23 Kalenderjahre       SF 23                  26             48    SF 6             SF 1          0                  M
22 Kalenderjahre       SF 22                  26             49    SF 5             SF 1          0                  M
21 Kalenderjahre       SF 21                  26             49    SF 4             SF ½          M                  M
20 Kalenderjahre       SF 20                  26             50    SF 3             0             M                  M
19 Kalenderjahre       SF 19                  26             50    SF 2             0             M                  M
18 Kalenderjahre       SF 18                  26             51    SF 1             0             M                  M
17 Kalenderjahre       SF 17                  26             52    SF ½             M             M                  M
16 Kalenderjahre       SF 16                  26             53    0                M             M                  M
15 Kalenderjahre       SF 15                  26             53    M                M             M                  M
14 Kalenderjahre       SF 14                  26             54
13 Kalenderjahre       SF 13                  26             55    5.7 Einstufung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen,
12 Kalenderjahre       SF 12                  26             57    Krankenwagen und Leichenwagen in Schadenfreiheitsklassen (SF-
11 Kalenderjahre       SF 11                  26             58    Klassen) und Beitragssätze
10 Kalenderjahre       SF 10                  26             59    Dauer des             SF- und           Beitragssatz in Prozent
  9 Kalenderjahre      SF 9                   28             61    schadenfreien und     S-Klassen      Kfz-Haftpflicht   Vollkasko
  8 Kalenderjahre      SF 8                   30             63    ununterbrochenen
  7 Kalenderjahre      SF 7                   33             65    Verlaufs

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Dauer des            SF- und          Beitragssatz in Prozent                      bei           bei           bei 3 und
schadenfreien und    S-Klassen     Kfz-Haftpflicht   Vollkasko                     1 Schaden     2 Schäden     mehr Schäden
ununterbrochenen                                                 aus Klasse        nach Klasse
Verlaufs                                                         SF 28 und höher   SF 7          SF ½          M
30 und mehr          SF 30                 17             35     SF 27             SF 6          SF ½          M
Kalenderjahre                                                    SF 26             SF 6          SF ½          M
29 Kalenderjahre     SF 29                 18             36     SF 25             SF 6          SF ½          M
28 Kalenderjahre     SF 28                 18             36     SF 24             SF 6          SF ½          M
27 Kalenderjahre     SF 27                 19             37     SF 23             SF 6          SF ½          M
26 Kalenderjahre     SF 26                 19             37     SF 22             SF 6          SF ½          M
25 Kalenderjahre     SF 25                 20             38     SF 21             SF 5          SF ½          M
24 Kalenderjahre     SF 24                 20             39     SF 20             SF 5          SF ½          M
23 Kalenderjahre     SF 23                 21             39     SF 19             SF 5          SF ½          M
22 Kalenderjahre     SF 22                 21             40     SF 18             SF 5          SF ½          M
21 Kalenderjahre     SF 21                 22             41     SF 17             SF 5          SF ½          M
20 Kalenderjahre     SF 20                 22             41     SF 16             SF 4          0             M
19 Kalenderjahre     SF 19                 24             43     SF 15             SF 4          0             M
18 Kalenderjahre     SF 18                 25             44     SF 14             SF 4          0             M
17 Kalenderjahre     SF 17                 26             44     SF 13             SF 4          0             M
16 Kalenderjahre     SF 16                 27             45     SF 12             SF 3          M             M
15 Kalenderjahre     SF 15                 27             46     SF 11             SF 3          M             M
14 Kalenderjahre     SF 14                 29             47     SF 10             SF 3          M             M
13 Kalenderjahre     SF 13                 30             48     SF 9              SF 2          M             M
12 Kalenderjahre     SF 12                 31             49     SF 8              SF 2          M             M
11 Kalenderjahre     SF 11                 32             50     SF 7              SF 2          M             M
10 Kalenderjahre     SF 10                 34             51     SF 6              SF 1          M             M
  9 Kalenderjahre    SF 9                  36             53     SF 5              SF 1          M             M
  8 Kalenderjahre    SF 8                  38             55     SF 4              SF ½          M             M
  7 Kalenderjahre    SF 7                  41             57     SF 3              0             M             M
  6 Kalenderjahre    SF 6                  44             60     SF 2              0             M             M
  5 Kalenderjahre    SF 5                  47             63     SF 1              0             M             M
  4 Kalenderjahre    SF 4                  52             67     SF ½              0             M             M
  3 Kalenderjahre    SF 3                  57             72     0                 M             M             M
  2 Kalenderjahre    SF 2                  64             79     M                 M             M             M
  1 Kalenderjahr     SF 1                  74             88
-                    SF ½                  79             95     6 Omnibusse, Abschleppwagen, Gabelstapler
-                    0                    100            100     6.1 Einstufung von Omnibussen, Abschleppwagen, Gabelstapler in
-                    M                    131            165     Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
                                                                 Dauer des            SF- und           Beitragssatz in Prozent
5.8 Rückstufung im Schadenfall bei landwirtschaftlichen          schadenfreien und    S-Klassen      Kfz-Haftpflicht   Vollkasko
Zugmaschinen, Krankenwagen und Leichenwagen                      ununterbrochenen
5.8.1 Kfz-Haftpflichtversicherung                                Verlaufs
                   bei          bei            bei 3 und         30 und mehr          SF 30                   17
                   1 Schaden    2 Schäden      mehr Schäden      Kalenderjahre
aus Klasse         nach Klasse                                   29 Kalenderjahre     SF 29                   18
SF 30              SF 12        SF 3           M                 28 Kalenderjahre     SF 28                   18
SF 29              SF 11        SF 3           M                 27 Kalenderjahre     SF 27                   19
SF 28              SF 11        SF 3           M                 26 Kalenderjahre     SF 26                   19
SF 27              SF 11        SF 3           M                 25 Kalenderjahre     SF 25                   20
SF 26              SF 11        SF 3           M                 24 Kalenderjahre     SF 24                   20
SF 25              SF 11        SF 3           M                 23 Kalenderjahre     SF 23                   21
SF 24              SF 11        SF 3           M                 22 Kalenderjahre     SF 22                   21
SF 23              SF 10        SF 3           M                 21 Kalenderjahre     SF 21                   22
SF 22              SF 10        SF 3           M                 20 Kalenderjahre     SF 20                   22
SF 21              SF 10        SF 3           M                 19 Kalenderjahre     SF 19                   24
SF 20              SF 10        SF 3           M                 18 Kalenderjahre     SF 18                   25
SF 19              SF 8         SF 2           M                 17 Kalenderjahre     SF 17                   26
SF 18              SF 8         SF 2           M                 16 Kalenderjahre     SF 16                   27
SF 17              SF 8         SF 2           M                 15 Kalenderjahre     SF 15                   27
SF 16              SF 7         SF 2           M                 14 Kalenderjahre     SF 14                   29
SF 15              SF 7         SF 2           M                 13 Kalenderjahre     SF 13                   30
SF 14              SF 6         SF 1           M                 12 Kalenderjahre     SF 12                   31
SF 13              SF 6         SF 1           M                 11 Kalenderjahre     SF 11                   32
SF 12              SF 5         SF 1           M                 10 Kalenderjahre     SF 10                   34
SF 11              SF 5         SF 1           M                   9 Kalenderjahre    SF 9                    36
SF 10              SF 4         SF ½           M                   8 Kalenderjahre    SF 8                    38
SF 9               SF 4         SF ½           M                   7 Kalenderjahre    SF 7                    41
SF 8               SF 3         0              M                   6 Kalenderjahre    SF 6                    44
SF 7               SF 3         0              M                   5 Kalenderjahre    SF 5                    47
SF 6               SF 2         0              M                   4 Kalenderjahre    SF 4                    52
SF 5               SF 2         0              M                   3 Kalenderjahre    SF 3                    57
SF 4               SF 1         M              M                   2 Kalenderjahre    SF 2                    64
SF 3               SF ½         M              M                   1 Kalenderjahr     SF 1                    74
SF 2               SF ½         M              M                 -                    SF ½                    79
SF 1               0            M              M                 -                    0                     100
SF ½               0            M              M                 -                    M                     131
0                  M            M              M
M                  M            M              M                 6.2 Rückstufung im Schadenfall bei Omnibussen,
                                                                 Abschleppwagen, Gabelstapler
5.8.2 Vollkaskoversicherung                                      6.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung

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                  bei           bei             bei 3 und                           bei             bei               bei 3 und
                  1 Schaden     2 Schäden       mehr Schäden                        1 Schaden       2 Schäden         mehr Schäden
aus Klasse        nach Klasse                                       aus Klasse      nach Klasse
SF 30             SF 12         SF   3          M                   SF 13           SF 9            SF   5            M
SF 29             SF 11         SF   3          M                   SF 12           SF 8            SF   4            M
SF 28             SF 11         SF   3          M                   SF 11           SF 7            SF   3            M
SF 27             SF 11         SF   3          M                   SF 10           SF 7            SF   3            M
SF 26             SF 11         SF   3          M                   SF 9            SF 6            SF   2            M
SF 25             SF 11         SF   3          M                   SF 8            SF 5            SF   2            M
SF 24             SF 11         SF   3          M                   SF 7            SF 4            SF   1            M
SF 23             SF 10         SF   3          M                   SF 6            SF 3            SF   ½            M
SF 22             SF 10         SF   3          M                   SF 5            SF 3            SF   ½            M
SF 21             SF 10         SF   3          M                   SF 4            SF 2            SF   ½            M
SF 20             SF 10         SF   3          M                   SF 3            SF 1            M                 M
SF 19             SF 8          SF   2          M                   SF 2            SF 1            M                 M
SF 18             SF 8          SF   2          M                   SF 1            0               M                 M
SF 17             SF 8          SF   2          M                   SF ½            0               M                 M
SF 16             SF 7          SF   2          M                   0               M               M                 M
SF 15             SF 7          SF   2          M                   M               M               M                 M
SF 14             SF 6          SF   1          M
SF 13             SF 6          SF   1          M
SF 12             SF 5          SF   1          M
SF 11             SF 5          SF   1          M
SF 10             SF 4          SF   ½          M                   7.2.2 Vollkaskoversicherung
SF 9              SF 4          SF   ½          M                                   bei             bei               bei 3 und
SF 8              SF 3          0               M                                   1 Schaden       2 Schäden         mehr Schäden
SF 7              SF 3          0               M                   aus Klasse      nach Klasse
SF 6              SF 2          0               M                   SF 20           SF 9            SF   3            M
SF 5              SF 2          0               M                   SF 19           SF 9            SF   3            M
SF 4              SF 1          M               M                   SF 18           SF 9            SF   3            M
SF 3              SF ½          M               M                   SF 17           SF 8            SF   2            M
SF 2              SF ½          M               M                   SF 16           SF 8            SF   2            M
SF 1              0             M               M                   SF 15           SF 7            SF   2            M
SF ½              0             M               M                   SF 14           SF 7            SF   2            M
0                 M             M               M                   SF 13           SF 6            SF   1            M
M                 M             M               M                   SF 12           SF 6            SF   1            M
                                                                    SF 11           SF 5            SF   ½            M
7 Mietwagen und Taxis                                               SF 10           SF 5            SF   ½            M
7.1 Einstufung von Mietwagen und Taxis in                           SF 9            SF 4            SF   ½            M
Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze              SF 8            SF 3            M                 M
Dauer des schadenfreien SF- und          Beitragssatz in Prozent    SF 7            SF 3            M                 M
und ununterbrochenen    S-Klassen         Kfz-          Vollkasko   SF 6            SF 2            M                 M
Verlaufs                                Haftpflicht                 SF 5            SF 1            M                 M
20 und mehr             SF 20                  33             58    SF 4            SF 1            M                 M
Kalenderjahre                                                       SF 3            0               M                 M
19 Kalenderjahre        SF 19                  33             59    SF 2            0               M                 M
18 Kalenderjahre        SF 18                  34             59    SF 1            M               M                 M
17 Kalenderjahre        SF 17                  35             65    SF ½            M               M                 M
16 Kalenderjahre        SF 16                  36             66    0               M               M                 M
15 Kalenderjahre        SF 15                  38             68    M               M               M                 M
14 Kalenderjahre        SF 14                  40             69
13 Kalenderjahre        SF 13                  41             71    8 übrige Fahrzeuge (Ausnahmen siehe I.1)
12 Kalenderjahre        SF 12                  43             73    8.1 Einstufung von übrigen Fahrzeugen in
11 Kalenderjahre        SF 11                  45             73    Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
10 Kalenderjahre        SF 10                  48             73    Dauer des             SF- und           Beitragssatz in Prozent
  9 Kalenderjahre       SF 9                   50             74    schadenfreien und     S-Klassen      Kfz-Haftpflicht    Vollkasko
  8 Kalenderjahre       SF 8                   53             74    ununterbrochenen
  7 Kalenderjahre       SF 7                   56             74    Verlaufs
  6 Kalenderjahre       SF 6                   60             78    3 und mehr            SF 3                    40              55
  5 Kalenderjahre       SF 5                   64             78    Kalenderjahre
  4 Kalenderjahre       SF 4                   69             78    2 Kalenderjahre       SF 2                    55              75
  3 Kalenderjahre       SF 3                   74             78    1 Kalenderjahr        SF 1                    70              80
  2 Kalenderjahre       SF 2                   81             78    -                     SF ½                    70              80
  1 Kalenderjahr        SF 1                   88             85    -                     0                     100              100
-                       SF ½                 100              88
-                       0                    100             100    8.2 Rückstufung im Schadenfall bei übrigen Fahrzeugen
-                       M                    150             111    8.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                                        bei          bei            bei 3 und
7.2 Rückstufung im Schadenfall bei Mietwagen und Taxis                                  1 Schaden    2 Schäden      mehr Schäden
7.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung                                   aus Klasse          nach Klasse
                  bei            bei           bei 3 und            SF 3                SF 2         SF 1           0
                  1 Schaden      2 Schäden     mehr Schäden         SF 2                SF 1         0              0
aus Klasse        nach Klasse                                       SF 1                0            0              0
SF 20             SF 13          SF 8          M                    SF ½                0            0              0
SF 19             SF 13          SF 8          M                    0                   0            0              0
SF 18             SF 13          SF 8          M
SF 17             SF 13          SF 8          M                    8.2.2 Vollkaskoversicherung
SF 16             SF 11          SF 6          M                                      bei           bei               bei 3 und
SF 15             SF 11          SF 6          M                                      1 Schaden     2 Schäden         mehr Schäden
SF 14             SF 10          SF 6          M                    aus Klasse        nach Klasse

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                   bei           bei               bei 3 und                 ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, wenn sie die
                   1 Schaden     2 Schäden         mehr Schäden              Voraussetzungen nach 1.a) unmittelbar vor Übergabe des Betriebs
aus Klasse         nach Klasse                                               erfüllt haben und nicht anderweitig berufstätig sind;
SF 3               SF 2          SF 1              0                    c)   Familienangehörige
SF 2               SF 1          0                 0                         - Familienangehörige von Personen, die die Voraussetzungen
SF 1               0             0                 0                            nach 1.a) oder 1.b) erfüllen. Voraussetzung ist, dass die
SF ½               0             0                 0                            Familienangehörigen mit den vorgenannten Personen in
0                  0             0                 0                            häuslicher Gemeinschaft leben, von ihnen unterhalten werden
                                                                                und keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen;
Anhang 2:                                                                    - Familienangehörige von Personen, die die Voraussetzungen
- entfällt -                                                                    nach     1.a)    erfüllen.  Voraussetzung        ist, dass     die
                                                                                Familienangehörigen mit den vorgenannten Personen in
Anhang 3:                                                                       häuslicher       Gemeinschaft      leben,       im    betroffenen
- entfällt -                                                                    landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt sind und keiner weiteren
                                                                                Erwerbstätigkeit nachgehen;
Anhang 4: Einwohnerdichteklassen für Taxis und Mietwagen                d)   Witwen und Witwer
Die Beiträge für Versicherungsverträge von Taxis und Mietwagen               nicht berufstätige Witwen/Witwer von Personen, die bei ihrem Tod
richten sich in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nach der          die Voraussetzungen nach 1.a) oder 1.b) erfüllt haben.
Einwohnerdichte im Zulassungsbezirk (Einwohner pro km2) oder der
Großstadt, in welchem/er das versicherte Fahrzeug zugelassen ist.       1.2 Die Beiträge der Tarifgruppe A richten sich auch nach der
                                                                        Berufsgruppe, in der Sie tätig sind.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Einwohnerdichteklasse              Einwohner pro km²                    2 Tarifgruppe B
1                                               unter    77             2.1 Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten in der Kfz-Haftpflicht- und
2                                         77 bis unter 112              Kaskoversicherung - in der Teilkaskoversicherung beschränkt auf Pkw -
3                                       112 bis unter 257               für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen, die zugelassen sind auf
4                                       257 bis unter 730               a) Körperschaften (ausgenommen Gebietskörperschaften), Anstalten
5                                       730 bis unter 1.498                  und Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts;
6                                     1.498 bis unter 2.752             b) juristische Personen des Privatrechts, wenn sie im Hauptzweck
7                                  ab 2.752                                  Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öffentlichen Hand obliegen
                                   Großstädte                                würden, und wenn
91                                 Düsseldorf                                - an ihrem Grundkapital juristische Personen des öffentlichen
92                                 Frankfurt                                    Rechts mit mindestens 50 % beteiligt sind oder
93                                 Köln                                      - sie Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zu mehr als der
94                                 München                                      Hälfte       ihrer     Haushaltsmittel      erhalten     (§     23
95                                 Hamburg                                      Bundeshaushaltsordnung           oder     die      entsprechenden
96                                 Berlin                                       haushaltsrechtlichen Vorschriften der Länder);
                                                                        c) mildtätige        und    kirchliche   Einrichtungen     (§§    53,   54
Vollkaskoversicherung                                                        Abgabenordnung);
Einwohnerdichteklasse              Einwohner pro km²                    d) als        gemeinnützig       anerkannte     Einrichtungen     (§    52
1                                               unter    77                  Abgabenordnung), die im Hauptzweck der Gesundheitspflege und
2                                         77 bis unter 257                   Fürsorge oder der Jugend- und Altenpflege dienen oder die im
3                                       257 bis unter 1.498                  Hauptzweck durch Förderung der Wissenschaft, Kunst, Religion,
4                                     1.498 bis unter 2.562                  der Erziehung oder der Volks- und Berufsbildung dem
5                                  ab 2.562                                  Allgemeinwohl auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet
                                   Großstädte                                nutzen;
91                                 Düsseldorf                           e) Selbsthilfeeinrichtungen der Angehörigen des öffentlichen
92                                 Frankfurt                                 Dienstes;
93                                 Köln                                 f)   Beamte,         Richter,      Angestellte    und      Arbeiter    der
94                                 München                                   Gebietskörperschaften und der unter 2.1.a) bis 2.1.e) genannten
95                                 Hamburg                                   juristischen Personen und Einrichtungen, sofern ihre nicht
96                                 Berlin                                    selbstständige und der Lohnsteuer unterliegende Tätigkeit für diese
                                                                             mindestens 50 % der normalen Arbeitszeit beansprucht und sofern
Teilkaskoversicherung                                                        sie von ihnen besoldet oder entlohnt werden, sowie die bei diesen
Einwohnerdichteklasse              Einwohner pro km²                         juristischen Personen und Einrichtungen in einem anerkannten
1                                               unter 112                    Ausbildungsverhältnis stehenden Personen, ferner Berufssoldaten
2                                       112 bis unter 197                    und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr (nicht freiwillig Wehrdienst
3                                       197 bis unter 730                    Leistende und Freiwilligendienst Leistende; freiwillige Helfer);
4                                       730 bis unter 2.261             g) Beamte,         Angestellte und Arbeiter         überstaatlicher   oder
5                                  ab 2.261                                  zwischenstaatlicher Einrichtungen; für sie gilt das gleiche wie für
                                   Großstadt                                 die nach 2.1.f) genannten Beamten, Angestellten und Arbeiter, falls
6                                  Berlin                                    sie deutsche Staatsangehörige sind und die Fahrzeuge dem
                                                                             deutschen Zulassungsverfahren unterliegen;
Bei Umzug oder Veräußerung ist auf das Datum der Umregistrierung        h) Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige des öffentlichen
des Fahrzeugs bei der zuständigen Behörde maßgebend. Nach unserer            Dienstes, wenn sie die Voraussetzungen von 2.1.f) oder 2.1.g)
Aufforderung müssen Sie uns entsprechende Nachweise vorlegen.                unmittelbar vor ihrem Eintritt in den Ruhestand bzw. vor ihrer
                                                                             Beurlaubung erfüllt haben und nicht anderweitig tätig sind, sowie
Anhang 5: Tarifgruppen                                                       nicht berufstätige versorgungsberechtigte Witwen / Witwer von
1 Tarifgruppe A                                                              Beamten, Richtern, Angestellten, Arbeitern, Berufssoldaten und
1.1 Die Beiträge der Tarifgruppe A gelten in der Kfz-                        Soldaten auf Zeit der Bundeswehr, Pensionären und Rentnern, die
Haftpflichtversicherung bei Pkw für                                          jeweils bei ihrem Tode die Voraussetzungen von 2.1.f), 2.1.g) oder
a) Landwirte und Gartenbaubetriebe                                           2.1.h) erfüllt haben;
     landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 in   i)   Familienangehörige von Beamten, Richtern, Angestellten,
     Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, die Mitglieder einer         Arbeitern, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr,
     landwirtschaftlichen      Berufsgenossenschaft    oder       der        Pensionären und Rentnern, die die Voraussetzungen von 2.1.f),
     Gartenbauberufsgenossenschaft sind, deren Betrieb eine                  2.1.g) oder 2.1.h) erfüllen. Voraussetzung ist, dass die
     Mindestgröße von 1/2 ha, bei einem Gartenbaubetrieb jedoch eine         Familienangehörigen nicht erwerbstätig sind und mit den vorher
     Mindestgröße von 2 ha hat, und die diesen Betrieb selbst                genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und von
     bewirtschaften;                                                         ihnen unterhalten werden.
b) Ehemalige Landwirte

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2.2 Die    Beiträge     der    Tarifgruppe    B    gelten   auch      für   - Kraftfahrzeugen, die ein Ausfuhrkennzeichen führen,
Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen, die zugelassen sind auf          - amtlich abgestempelten roten Kennzeichen.
a) juristische Personen, die die Voraussetzungen nach 2.1.a) zum
     01.01.94 erfüllt hatten, zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch       6 Tarifgruppe N
     nicht mehr erfüllen, weil sie in ein privatwirtschaftliches            Die Beiträge der Tarifgruppe N gelten in der Kfz-Haftpflicht- und in der
     Unternehmen umgewandelt worden sind,                                   Kaskoversicherung für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen und
b) die in 2.1.f), 2.1.h) und 2.1.i) genannten Personen, wenn deren          Anhängern, soweit keine Einstufung nach 1 bis 5 erfolgen kann.
     Arbeitgeber (Dienstherr) zu den unter 2.2.a) genannten juristischen    Die Beiträge der Tarifgruppe N richten sich auch nach der Branche und
     Personen gehört.                                                       der Berufsgruppe, in der Sie tätig sind.
Die übrigen Vorschriften über die Zuordnung zur Tarifgruppe B bleiben
unberührt.                                                                  Anhang 6: Art und Verwendung von Fahrzeugen
                                                                            1 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
2.3 Die Beiträge der Tarifgruppe B richten sich auch nach der               Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, sind:
Berufsgruppe, in der Sie tätig sind.
                                                                            1.1 Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50
2.4 Die    Beiträge     der   Tarifgruppe   B    gelten nicht         für   ccm und einer Höchstgeschwindigkeit
Versicherungsverträge von                                                   - bis 45 km/h
- Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen,               - bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in
- Mietwagen und Taxis,                                                         Verkehr gekommen sind
- Selbstfahrervermietfahrzeugen,                                            - bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in Verkehr
- Kraftomnibussen,                                                             gekommen sind
- Kraftfahrzeugen im gewerblichen Güterverkehr
- landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Raupenschleppern,                   1.2 Kleinkrafträder (zwei-, dreirädrig) mit einem Hubraum von nicht
- Sonderfahrzeugen jeder Art,                                               mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit
- Anhängern, Aufliegern und Wechselaufbauten jeder Art,                     - bis 45 km/h (§ 2 Nr. 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
- Wagnissen des Kraftfahrzeug-Handels und -Handwerks,                       - bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in
- Kraftfahrzeugen, die ein Ausfuhrkennzeichen führen,                          Verkehr gekommen sind
- amtlich abgestempelten roten Kennzeichen.                                 - bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in Verkehr
                                                                               gekommen sind
3 Tarifgruppe K
- entfällt -                                                                1.3 vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht
                                                                            mehr als 350 kg, einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer
4 Tarifgruppe D                                                             Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (§ 2 Nr. 12 Fahrzeug-Zulassungs-
- entfällt -                                                                verordnung)

5 Tarifgruppe F                                                             1.4 motorisierte   Krankenfahrstühle          (§ 2 Nr. 13     Fahrzeug
5.1 Die Beiträge der Tarifgruppe F gelten in der Kfz-Haftpflicht- und       Zulassungsverordnung)
Kaskoversicherung für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen, die
zugelassen sind auf                                                         2 Leichtkrafträder
a) Festangestellte Mitarbeiter von                                          Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von
     - Kreditinstituten im Sinne des Kreditwesengesetzes;                   mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung
     - Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungs-                 von nicht mehr als 11 KW.
        aufsichtsgesetzes;
     - Bausparkassen;                                                       3 entfällt
     - Sparkassenverbänden;
     - Genossenschaftsverbänden;                                            4 Krafträder
     - gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherungsträgern;       Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches
     - der Bayerischen Versorgungskammer;                                   Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern.
     - Tochterunternehmen       in   mehrheitlichem   Eigentum      der
        vorgenannten Institutionen;                                         5 Pkw
b) Selbstständige Versicherungsvermittler (§ 84 Handelsgesetzbuch)          Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit
     und Versicherungsmakler sowie deren festangestellte Mitarbeiter;       höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, mit Ausnahme von
c) Sparkassen-Verwaltungsratsmitglieder;                                    Mietwagen, Taxis und Selbstfahrervermietfahrzeugen.
d) Pensionäre und Rentner, die unmittelbar vor ihrem Eintritt in den
     Ruhestand dem in 5.1.a) oder 5.1.b) genannten Personenkreis            6 Mietwagen
     angehörten;                                                            Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger
e) Nicht berufstätige versorgungsberechtigte Witwen/Witwer von              Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss
     Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes dem in 5.1.a), 5.1.b) oder     der       Taxis,      Kraftomnibusse,    Güterfahrzeuge       und
     5.1.d) genannten Personenkreis angehörten;                             Selbstfahrvermietfahrzeuge).
f)   Familienangehörige von Personen, die dem in 5.1.a), 5.1.b) oder
     5.1.d) genannten Personenkreis angehören; Voraussetzung ist,           7 Taxis
     dass die Familienangehörigen nicht erwerbstätig sind und mit den       Taxis sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen
     vorgenannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und von         Stellen bereithält und mit denen er - auch am Betriebssitz oder während
     ihnen unterhalten werden.                                              der Fahrt entgegengenommene - Beförderungsaufträge zu einem vom
                                                                            Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.
5.2 Die Beiträge zur Tarifgruppe F richten sich auch nach der
Berufsgruppe, in der Sie tätig sind.                                        8 Selbstfahrvermietfahrzeuge
                                                                            Selbstfahrvermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die
5.3 Beiträge der Tarifgruppe F gelten nicht für Versicherungsverträge       gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden.
von
- Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen,               9 Leasingfahrzeuge
- Mietwagen und Taxis,                                                      Leasingfahrzeuge     sind   Kraftfahrzeuge   und    Anhänger,    die
- Selbstfahrervermietfahrzeugen,                                            gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf
- Kraftomnibussen,                                                          den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter dem
- Kraftfahrzeugen im gewerblichen Güterverkehr                              Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden.
- landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Raupenschleppern,
- Sonderfahrzeugen jeder Art,                                               10 Kraftomnibusse
- Anhängern, Aufliegern und Wechselaufbauten jeder Art mit                  Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach ihrer
   Ausnahme von W ohnanhängern,                                             Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen
- Wagnissen des Kraftfahrzeug-Handels und -Handwerks,                       (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind.

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10.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und            Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die          ausschließlich oder
Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der         überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut sind,
Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können,         mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen.
sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der
regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und         24 Gabelstapler
Theatern dient.                                                          Gabelstapler sind stapelnde Flurförderfahrzeuge mit Gabelzinken (die
                                                                         gegen Anbaugeräte ausgetauscht werden können), auf denen sich
10.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen      palettierte oder nicht palettierte Last freitragend vor den Vorderrädern
sowie Verkehr mit Mietomnibussen.                                        befindet, und die durch ihre Masse im Gleichgewicht gehalten werden.

10.3 Nicht unter 10.1 oder 10.2 fallen sonstige Busse, insbesondere
Hotelomnibusse,      Werkomnibusse,       Schul-,     Lehr-     und
Krankenomnibusse.

11 Campingfahrzeuge
Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge.

12 Werkverkehr
Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Güterfahrzeugen, Anhängern
und Aufliegern nur für eigene Zwecke durch eigenes - im Krankheitsfall
bis zu vier Wochen auch durch fremdes - Personal eines
Unternehmens.

13 Gewerblicher Güterverkehr
Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige, entgeltliche
Beförderung von Gütern mit Güterfahrzeugen, Anhängern und
Aufliegern für andere.

14 Umzugsverkehr
Umzugsverkehr ist die ausschließliche Beförderung von Umzugsgut.

15 Wechselaufbauten
Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahrzeugen, Anhängern und
Aufliegern, die zur Güterbeförderung bestimmt sind und mittels
mechanischer Vorrichtungen an diesen Fahrzeugen ausgewechselt
werden können.

16 Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger/Auflieger
Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger sind Zugmaschinen
und Raupenschlepper oder Anhänger, die wegen Ihrer Bauart
überwiegend (hauptsächlich) in der Land- und Forstwirtschaft verwendet
werden und gemäß den Zulassungsbescheinigungen dort auch
eingesetzt werden.

17 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen
Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen sind Fahrzeuge mit
Vorrichtungen zur mechanischen Milchentnahme, die dem Transport der
Milch von Weiden und Gehöften zu den Molkereien der Einzugsgebiete
dienen.

18 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge
Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge, die als
Sonderfahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft zugelassen werden
und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.

19 Milchtankwagen
Milchtankwagen sind Fahrzeuge, die dem Transport der Milch zwischen
Molkereien oder von Molkereien zum Verteiler oder Verbraucher dienen.
Sie gelten nicht als landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge, sondern als
Güterfahrzeuge.

20 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart
und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen
Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeit - nicht zur Beförderung von
Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer
vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge
gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und
Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet
werden).

21 Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit
einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) von bis zu 3,5 t.

22 Lkw (über 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
Lkw sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw.
Gesamtgewicht) von mehr als 3,5 t.
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