# Mannheimer Motorradversicherung (allgemeine Kfz-Bedingungen): die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-motorrad-mannheimer-kraftrad-akb.php
- Rechtlicher Träger: Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-motorrad-mannheimer-kraftrad-akb.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Mannheimer AKB '22 (KR 065)](https://makler.mannheimer.de/cms-media/g/makler_portal/kfz/kr_065_0322.pdf), Fassung AKB 22 (KR 065)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief) | ja | Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten: | Einleitung AKB, Seite 3 |
| Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller) | ja | Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen | Anhang Art und Verwendung, Seite 30 |
| Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte) | ja | Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. | A.1.4.1, Seite 3 |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO) | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | ja | Wir kürzen allerdings nur bei der Entwendung des Fahrzeugs oder bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. | A.2.9.1, Seite 8 |
| Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote) | ja | Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. | A.2.9.1, Seite 8 |
| Deckungssumme Haftpflicht pauschal | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. | A.1.3.1, Seite 3 |
| Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschützt | nicht geregelt |  |  |
| Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland) | ja, bis zur Versicherungssumme | als Fahrer eines gemieteten, versicherungspflichtigen Pkw, Kraftrads oder Campingfahrzeugs auf einer Reise im Ausland | A.1.1.6, Seite 3 |
| Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht) | ja, bis zur Versicherungssumme | Dabei handeln wir so, als sei das Fahrzeug, das den Schaden verursacht hat, bei uns gegen Haftpflichtschäden versichert. | A.1.7.1.1, Seite 4 |
| Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw) | nein | Eigenschäden bei Pkw | A.1.6, Seite 4 |
| Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichert | ja | Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. | A.1.1.5, Seite 3 |
| Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Teilkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. | A.2.5.8, Seite 8 |
| Brand und Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Brand und Explosion. | A.2.2.1.1, Seite 5 |
| Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftrads | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. | A.2.2.1.2, Seite 5 |
| Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: | A.2.2.1, Seite 5 |
| Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert) | ja, bis zur Versicherungssumme | Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage) für Zweiräder, solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden ... mit dem abgestellten Zweirad so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist | A.2.1.2.1, Seite 5 |
| Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser) | nein | Für den Austausch von Fahrzeugschlüsseln und -schlössern werden bei Pkw bei Bestehen einer Vollkasko die Kosten übernommen. | A.2.5.1.4, Seite 7 |
| Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. | A.2.2.1.6, Seite 6 |
| Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. | A.2.2.1.3, Seite 6 |
| Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken) | nicht geregelt |  |  |
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. | A.2.2.1.4, Seite 6 |
| Tierbiss mit Folgeschäden (Marder) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind unmittelbare Schäden durch Tierbiss am Fahrzeug. | A.2.2.1.7, Seite 6 |
| Selbstbeteiligung Vollkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. | A.2.5.8, Seite 8 |
| Unfall, auch selbst verschuldet | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. | A.2.2.2.2, Seite 6 |
| Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangieren | nicht geregelt |  |  |
| Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von ... die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. | A.2.2.2.3, Seite 6 |
| Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftrad | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. | A.2.9.3, Seite 8 |
| Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einem Schiff oder einer Fähre dadurch entstehen, dass | A.2.2.2.4, Seite 6 |
| Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro) | nicht geregelt |  |  |
| Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten) | nein | tritt eine Zerstörung oder ein Verlust des Pkw ein | A.2.5.1.2, Seite 6 |
| Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten) | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwerts | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. | A.2.5.1.1, Seite 6 |
| GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierung | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Leistung ist begrenzt auf 20 % des Fahrzeugwertes nach dem Leasingvertrag. | A.2.5.1.10.1, Seite 7 |
| Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichert | nein | Fahrerkleidung | A.2.1.2.4, Seite 5 |
| Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichert | ja, bis 10.000 € | ohne Beitragszuschlag bis zu einem Gesamtneuwert von EUR 10.000,00 (brutto) mitversichert | A.2.1.2.2, Seite 5 |
| Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichert | ja, bis 10.000 € | zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments | A.2.1.2.2, Seite 5 |
| Sachverständigenkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. | A.2.5.3, Seite 8 |
| Abschleppkosten in der Kasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. | A.2.5.2.2, Seite 7 |
| Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt) | nicht geregelt |  |  |
| Pannen- und Unfallhilfe vor Ort | ja, bis 200 € | Wir organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug | A.3.5.1, Seite 9 |
| Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | ja | die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist | A.3.6, Seite 9 |
| Abschleppen des Kraftrads | ja, bis 200 € | Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf EUR 200,00 | A.3.5.2, Seite 9 |
| Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellung | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir organisieren für Sie den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz | A.3.8.1 b, Seite 10 |
| Mietfahrzeug oder Ersatzmotorrad | ja, bis 80 € | Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal EUR 80,00 je Tag. | A.3.6.3, Seite 9 |
| Übernachtungskosten nach Panne oder Unfall | ja, bis 85 € | Wir übernehmen die Kosten bis höchstens EUR 85,00 je Übernachtung und Person. | A.3.6.2, Seite 9 |
| Krankenrücktransport des Fahrers | ja, bis zur Versicherungssumme | Müssen Sie infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, organisieren wir für Sie die Durchführung des Rücktransports. | A.3.7.1, Seite 9 |
| Saisonkennzeichen und Regeln für die Saison | ja | Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison). | H.2.1, Seite 20 |
| Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm) | ja | die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand. | H.1.4, Seite 20 |
| Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Personenschäden, die dadurch entstehen, dass der ... Fahrer durch einen Unfall beim Lenken des versicherten | A.7.1.1, Seite 14 |
| Rabattschutz oder Rückstufungsschutz | nein | Der Rabattschutz kann im Rahmen der Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung für Pkw vereinbart werden | I.5.2.1, Seite 21 |
| Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeug | ja | Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1 | I.2.2.1, Seite 20 |
| Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrers | ja | Eine Anzeigepflicht liegt bei den folgenden Merkmalen nicht vor: | K.4.1, Seite 24 |
| Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung) | ja, bis zur Versicherungssumme | können wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % auf den richtigen Versicherungsbeitrag für das laufende Versicherungsjahr erheben. | K.4.4, Seite 24 |
| Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier) | ja | Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. | D.1.1.1, Seite 16 |
| Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum) | ja | Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) | H.1.5, Seite 20 |
| Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainings | ja | ausgenommen bei Gleichmäßigkeitsfahrten oder Fahrsicherheitstrainings, bei denen die in Satz 1 genannten Punkte nicht zutreffen. | A.2.9.2, Seite 8 |
| Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgen | ja | nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen | D.1.1.3, Seite 16 |
| Obliegenheiten vor dem Schadenfall | ja | Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. | D.1.1.3, Seite 16 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl) | ja | Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen. | E.1.1.1, Seite 17 |
| Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag) | ja, bis 5.000 € | auf den Betrag von höchstens je EUR 5.000,00 beschränkt. | D.2.3, Seite 17 |
| Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden) | ja | Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. | G.2.1, Seite 18 |
| Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme) | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. | A.2.9.4, Seite 8 |

## Volltext der Bedingungen: Mannheimer AKB '22 (KR 065)

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                                                                                                                 Mannheimer Versicherung AG


                                                                                    Allgemeine Bedingungen 2022 für die Kraftfahrt-
                                                                                    Versicherung der Mannheimer Versicherung AG
                                                                                    Mannheimer AKB '22
                                                                                    (Stand: 01.03.2022)
                                                                                    KR_065_0322


A        Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung?                 3     A.7.6     Was ist nicht versichert?                                     15
A.1      Kfz-Haftpflichtversicherung - für Schäden,                             B         Beginn des Vertrags und vorläufiger
         die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen                       3               Versicherungsschutz                                           15
A.1.1    Was ist versichert?                                              3     B.1       Wann beginnt der Versicherungsschutz?                         15
A.1.2    Wer ist versichert?                                              3     B.2       Vorläufiger Versicherungsschutz                               15
A.1.3    Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?           3     B.2.1     Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Schutzbrief               15
A.1.4    In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                  3     B.2.2     Kasko- und Kfz-Unfallversicherung                             15
A.1.5    Was ist nicht versichert?                                        3     B.2.3     Übergang des vorläufigen in den endgültigen
A.1.6    Eigenschäden bei Pkw                                             4               Versicherungsschutz                                           15
A.1.7    Auslandschadenschutz                                             4     B.2.4     Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungs-
A.2      Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug                5               Schutzes                                                      15
A.2.1    Was ist versichert?                                              5     B.2.5     Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes               15
A.2.2    Welche Ereignisse sind versichert?                               5     B.2.6     Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
A.2.3    Wer ist versichert?                                              6               durch Widerruf                                                15
A.2.4    In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                  6     B.2.7     Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz                   15
A.2.5    Was zahlen wir im Schadenfall?                                   6     C         Beitragszahlung                                               15
A.2.6    Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheit                  C.1       Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags                   15
         über die Schadenhöhe                                             8     C.1.1     Rechtzeitige Zahlung                                          15
A.2.7    Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung                            8     C.1.2     Nicht rechtzeitige Zahlung                                    15
A.2.8    Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern,                   C.1.3     Rücktrittsmöglichkeit des Versicherers                        15
         wenn Sie nicht selbst gefahren sind?                             8     C.2       Zahlung des Folgebeitrags                                     15
A.2.9    Was ist nicht oder nur teilweise versichert?                     8     C.2.1     Rechtzeitige Zahlung                                          15
A.3      Kfz-Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als                              C.2.2
         Service oder Kostenerstattung                                    8     C.2.3     Nicht rechtzeitige Zahlung                                    15
A.3.1    Was ist versichert?                                              9     C.2.4
A.3.2    Wer ist versichert?                                              9     C.3       Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel                16
A.3.3    Versicherte Fahrzeuge                                            9     C.4       Zahlungsperiode, SEPA-Lastschriftverfahren,
A.3.4    In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                  9               Beitragsberechnung                                            16
A.3.5    Hilfe bei Panne oder Unfall                                      9     C.4.1     Zahlungsweise                                                 16
A.3.6    Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km            C.4.2     SEPA-Lastschriftverfahren                                     16
         Entfernung                                                       9     C.4.3     Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags,
A.3.7    Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise         9               bei Kurzzeit- und Saisonkennzeichen                           16
A.3.8    Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise                  10     C.4.4     Versicherungssteuer                                           16
A.3.9    Was ist nicht versichert?                                       10     C.5       Beitragspflicht bei Nachhaftung in der                        16
A.3.10   Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung                    11               Kfz-Haftpflichtversicherung
A.3.11   Verpflichtung Dritter                                           11     D         Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs und Folgen
A.4      Kfz-Unfallversicherung - wenn Insassen verletzt oder                             einer Pflichtverletzung                                       16
         getötet werden                                                  11     D.1       Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs?        16
A.4.1    Was ist versichert?                                             11     D.1.1     Bei allen Versicherungsarten                                  16
A.4.2    Wer ist versichert?                                             11     D.1.2     Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung                 16
A.4.3    In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                 11     D.1.3     Zusätzlich beim Fahrerschutz                                  16
A.4.4    Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung?           11     D.2       Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?           17
A.4.5    Leistung bei Invalidität                                        11     D.2.1     Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                       17
A.4.6    Tagegeld                                                        12     D.2.2
A.4.7    Krankenhaustagegeld                                             12     D.2.3     Beschränkung der Leistungsfreiheit in der
A.4.8    Todesfallleistung                                               12     D.2.4     Kfz-Haftpflichtversicherung                                   17
A.4.9    Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder                   E         Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer
         Gebrechen zusammentreffen?                                      12               Pflichtverletzung                                             17
A.4.10   Fälligkeit                                                      12     E.1       Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?                    17
A.4.11   Zahlung für eine mitversicherte Person                          12     E.1.1     Bei allen Versicherungsarten                                  17
A.4.12   Was ist nicht versichert?                                       12     E.1.2     Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung                 17
A.5      Vollkasko für Elektro- oder Hybridfahrzeuge (Pkw)               13     E.1.3     Zusätzlich in der Kaskoversicherung                           17
A.5.1    Was ist versichert?                                             13     E.1.4     Zusätzlich beim Kfz-Schutzbrief                               17
A.5.2    Versicherte Fahrzeuge                                           13     E.1.5     Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung                      17
A.5.3    Welche Ereignisse sind versichert?                              13     E.1.6     Zusätzlich beim Auslandschadenschutz                          17
A.5.4    Was ist nicht versichert?                                       13     E.1.7     Zusätzlich beim Fahrerschutz                                  18
A.6      Versicherung für Brems-, Betriebs- und reine                           E.2       Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?           18
         Bruchschäden                                                    13     E.2.1     Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                       18
A.6.1    Was ist versichert?                                             13     E.2.2
A.6.2    Versicherte Fahrzeuge                                           13     E.2.3     Beschränkung der Leistungsfreiheit in der
A.6.3    Welche Ereignisse sind versichert?                              13     E.2.4     Kfz-Haftpflichtversicherung                                   18
A.6.4    Wer ist versichert?                                             13     E.2.5     Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflicht-
A.6.5    In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                 13               versicherung                                                  18
A.6.6    Was zahlen wir bei Beschädigung oder Zerstörung?                13     E.2.6     Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung
A.6.7    Bis zu welcher Höhe leisten wir?                                13               bei Rechtsstreitigkeiten                                      18
A.6.8    Selbstbeteiligung                                               14     E.2.7     Mindestversicherungssummen                                    18
A.6.9    Was wir nicht ersetzen                                          14     F         Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen             18
A.6.10   Schäden, für die ein Dritter einzutreten hat                    14     F.1       Pflichten mitversicherter Personen                            18
A.6.11   Was ist nicht versichert?                                       14     F.2       Ausübung der Rechte                                           18
A.7      Fahrerschutz                                                    14     F.3       Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte
A.7.1    Was ist versichert?                                             14               Personen                                                      18
A.7.2    Wer ist versichert?                                             14     G         Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung
A.7.3    In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                 14               des Fahrzeugs, Wagniswegfall                                  18
A.7.4    Was leisten wir beim Fahrerschutz?                              14     G.1       Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?                     18
A.7.5    Fälligkeit, Abtretung, Zahlung für eine mitversicherte Person   15     G.1.1     Vertragsdauer                                                 18


                                                                              –1–

[Seite 2]
G.1.2    Automatische Verlängerung                                  18     J.3.2       Regionalklasse                                               23
G.1.3    Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr               18     J.3.3       Tarifänderung                                                23
G.2      Wann und aus welchem Anlass können Sie den                        J.3.4       Kündigungsrecht                                              24
         Versicherungsvertrag kündigen?                             18     J.3.5       Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der
G.2.1    Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres               18                 Kfz-Haftpflichtversicherung                                  24
G.2.2    Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes            18     J.3.6       Änderung der Tarifstruktur                                   24
G.2.3    Kündigung nach einem Schadenereignis                       18     K           Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen
G.2.4                                                                                  eingetretenen Umstands                                       24
G.2.5    Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung                K.1         Änderung des Schadenfreiheitsrabatts                         24
G.2.6    des Fahrzeugs                                              19     K.2         Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung                24
G.2.7    Kündigung bei Beitragserhöhung                             19     K.2.1       Welche Änderungen werden berücksichtigt?                     24
G.2.8    Kündigung bei geänderter Art oder Verwendung des                  K.2.2       Auswirkung auf den Beitrag                                   24
         Fahrzeugs                                                  19     K.2.3       Änderung der Jahresfahrleistung                              24
G.2.9    Kündigung bei Veränderung der Tarifstruktur                19     K.2.4       Änderung Ihres Lebensalters                                  24
G.2.10   Kündigung des Rabattschutzes                               19     K.2.5       Änderung des Lebensalters der Fahrzeugnutzer                 24
G.2.11   Kündigung bei Bedingungsänderung                           19     K.3         Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitz-/
G.3      Wann und aus welchem Anlass können wir den                                    Geschäftssitzwechsels                                        24
         Versicherungsvertrag kündigen?                             19     K.4         Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur
G.3.1    Kündigung zum Ablauf                                       19                 Beitragsberechnung                                           24
G.3.2    Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes            19     K.4.1       Anzeige von Änderungen                                       24
G.3.3    Kündigung nach einem Schadenereignis                       19     K.4.2       Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung              24
G.3.4    Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags               19     K.4.3       Folgen von unzutreffenden Angaben                            24
G.3.5    Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch             K.4.4
         des Fahrzeugs                                              19     K.4.5      Folgen von Nichtangaben                                        24
G.3.6    Kündigung bei geänderter Art oder Verwendung des                  K.4.6      Folgen verspäteter Angaben                                     24
         Fahrzeugs                                                  19     K.5        Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs                 24
G.3.7    Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung                L          Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände                   24
         des Fahrzeugs                                              19     L.1        Meinungsverschiedenheiten                                      24
G.3.8    Kündigung des Rabattschutzes                               19     L.1.1      Verbraucherschlichtungsstelle                                  27
G.4.     Kündigung einzelner Versicherungsarten                     19     L.1.2      Versicherungsaufsicht                                          24
G.5      Zugang der Kündigung                                       19     L.1.3      Rechtsweg                                                      24
G.6      Beitragsabrechnung nach Kündigung                          19     L.2        Gerichtsstände                                                 25
G.7      Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?         19     L.2.1      Wenn Sie uns verklagen                                         25
G.8      Wagniswegfall (zum Beispiel durch Fahrzeugverschrottung)   20     L.2.2      Wenn wir Sie verklagen                                         25
H        Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit               L.2.3      Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins
         ungestempelten Kennzeichen                                 20                Ausland verlegt                                                25
H.1      Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?               20     M          Wagnisse des Kfz-Handels und -Handwerks                        25
H.1.1                                                                      N          Bedingungsänderung                                             25
H.1.2    Ruheversicherung                                           20     O          Embargobestimmung                                              25
H.1.3                                                                      Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System                      26
H.1.4    Umfang der Ruheversicherung                                20     1          Pkw                                                            26
H.1.5    Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung                    20     2          Krafträder, Quads, Trikes, Leichtkrafträder/-roller            27
H.1.6    Wiederanmeldung                                            20     3          Taxen und Mietwagen                                            27
H.1.7    Ende des Vertrags und der Ruheversicherung                 20     4          Campingfahrzeuge                                               28
H.1.8                                                                      5          Lkw, Zugmaschinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen und
H.2      Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?        20                Raupenschlepper, Krankenwagen, Leichenwagen, Kraft-
H.3      Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen                     20                omnibusse (nur Haftpflicht), Abschleppwagen (nur Haftpflicht),
H.3.1    Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung                       Hub- und Gabelstapler (nur Haftpflicht)                        28
         und beim Kfz-Schutzbrief                                   20     Anhang 2: Individuelle Merkmale zur Beitragsberechnung                    30
H.3.2    Was sind Zulassungsfahrten?                                20     Anhang 3: Tarifgruppe (Berufsgruppe)                                      30
I        Schadenfreiheitsrabatt-System                              20     1          Tarifgruppe (Berufsgruppe) B                                   30
I.1      Einstufung in Schadenfreiheits- und Schadenklassen                2          Zuordnung zu der Tarifgruppe (Berufsgruppe)                    30
         (SF-/S-Klassen)                                            20     Anhang 4: Art und Verwendung von Fahrzeugen                               30
I.2      Ersteinstufung                                             20
I.2.1    Ersteinstufung in SF-Klasse 0                              20
I.2.2    Sonderersteinstufungen                                     20
I.2.3    Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflicht-
         versicherung in der Vollkaskoversicherung                  21
I.2.4    Führerscheinsonderregelung                                 21
I.2.5    Gleichgestellte Fahrerlaubnisse                            21
I.3      Jährliche Neueinstufung                                    21
I.3.1    Wirksamwerden der Neueinstufung                            21
I.3.2    Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf                    21
I.3.3    Besserstufung bei Saisonkennzeichen                        21
I.3.4    Besserstufung bei Verträgen mit SF-/Schadenklassen
         ½, S, 0 oder M                                             21
I.3.5    Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf                  21
I.4      Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter
         Verlauf?                                                   21
I.4.1    Schadenfreier Verlauf                                      21
I.4.2    Schadenbelasteter Verlauf                                  21
I.5      Wie Sie eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht- und
         Vollkaskoversicherung vermeiden können                     21
I.5.1    Schadenrückkauf                                            21
I.5.2    Rabattschutz für Pkw                                       21
I.6      Übernahme eines Schadenverlaufs                            22
I.6.1    In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?      22
I.6.2    Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?           22
I.6.3    Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungs-
         schutzes auf den Schadenverlauf aus?                       22
I.6.4    Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang        23
I.7      Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs                 23
I.8      Auskünfte über den Schadenverlauf                          23
J        Merkmale zur Beitragsberechnung                            23
J.1      Fahrzeugbezogene Merkmale zur Beitragsberechnung           23
J.1.1    Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung                23
J.1.2    Art und Verwendung von Fahrzeugen                          23
J.2      Personenbezogene Merkmale zur Beitragsberechnung           23
J.3      Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen            23
J.3.1    Typklasse                                                  23


                                                                         –2–

[Seite 3]
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende            A.1.2   Wer ist versichert?
Versicherungsarten:                                                                                   Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Perso-
                                                                                                      nen (mitversicherte Personen):
A.1     Kfz-Haftpflichtversicherung                                                                   a) den Halter des Fahrzeugs,
A.2     Kaskoversicherung                                                                             b) den Eigentümer des Fahrzeugs,
A.3     Kfz-Schutzbrief                                                                               c) den berechtigten Fahrer des Fahrzeugs,
A.4     Kfz-Unfallversicherung                                                                        d) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder
A.5     Vollkasko für Elektro- oder Hybridfahrzeuge (Pkw)                                                  mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vor-
A.6     Versicherung für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden                                          nahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet,
A.7     Fahrerschutz                                                                                  e) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit
                                                                                                           Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlos-                 f) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit
sen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für                         Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist,
Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben.                                                                     g) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, Beifahrer und
                                                                                                           Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs.
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.                                             h) berechtigte Insassen eines als Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und
                                                                                                           Selbstfahrervermietfahrzeuge) oder als Campingfahrzeug zugelassenen
A       Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung?                                                   Fahrzeugs, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht
                                                                                                      i) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion.
A.1     Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug                         Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbststän-
        Anderen zufügen                                                                               dig gegen uns erheben.

A.1.1   Was ist versichert?                                                                   A.1.3   Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
        A.1.1.1 Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt                                 A.1.3.1 Höchstzahlung
                Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den                              Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf
                Gebrauch des Fahrzeugs                                                                        die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbar-
                a) Personen verletzt oder getötet werden,                                                     ten Versicherungssummen. Mehrere zeitlich zusammenhängende
                b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,                               Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schaden-
                c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Per-                               ereignis. Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versi-
                     sonen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar                             cherungsschein entnehmen.
                     zusammenhängen (reine Vermögensschäden),                                         A.1.3.2 Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhänger gelten
                und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund                               die gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
                von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des                     A.1.3.3 Übersteigen der Versicherungssummen
                Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haft-                              Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten sich
                pflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum                              unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des Versicherungsver-
                Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und                             tragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. In diesem
                Aussteigen sowie das Be- und Entladen.                                                        Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten
        A.1.1.2 Begründete Schadenersatzansprüche                                                             Schadenersatzanspruch selbst einstehen.
                Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz in
                Geld.                                                                         A.1.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
        A.1.1.3 Unbegründete Schadenersatzansprüche                                                   A.1.4.1 Versicherungsschutz in Europa und in der EU
                Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf un-                             Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in
                sere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der                             den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen
                Höhe nach unbegründet sind.                                                                   Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
        A.1.1.4 Regulierungsvollmacht                                                                         Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetz-
                Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatz-                            lich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach
                ansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle da-                             dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
                für zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemä-                       A.1.4.2 Internationale Versicherungskarte
                ßen Ermessens abzugeben.                                                                      Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt,
        A.1.1.5 Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten                                  gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung er-
                Fahrzeugen                                                                                    streckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder,
                Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger                            soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich
                verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der                           des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.
                Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicher-
                ten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für               A.1.5   Was ist nicht versichert?
                diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Dies gilt                  A.1.5.1 Vorsatz
                auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder das abgeschleppte                            Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und
                oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versi-                                widerrechtlich herbeiführen.
                cherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.                        A.1.5.2 Genehmigte Rennen / Befahren von Rennstrecken
        A.1.1.6 Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Deckung)                                        Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an
                Sofern Sie einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug versi-                            behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen,
                chert haben, umfasst Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch Schäden,                           - bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
                die Sie oder Ihre Reisebegleiter, sofern diese im Mietvertrag eingetra-                           kommt,
                gen sind, als Fahrer eines gemieteten, versicherungspflichtigen Pkw,                          - die einen Renncharakter besitzen und
                Kraftrads oder Campingfahrzeugs auf einer Reise im Ausland verursa-                           - die eine gültige FIA-Fahrerlizenz voraussetzen,
                chen.                                                                                         entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
                Ist der Vertrag mit Ihnen als Handelsgesellschaft oder juristische Per-                       Für Schäden, die beim Befahren von Rennstrecken entstehen, gelten
                son geschlossen, tritt an Ihre Stelle die natürliche Person, der das Fir-                     anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland
                menfahrzeug aufgrund besonderen Vertrag als Dienstfahrzeug zur be-                            geltenden Mindestversicherungssummen. Von dieser Einschränkung
                ruflichen und privaten/dauernden Nutzung überlassen wurde. Mieten                             ausgenommen sind Gleichmäßigkeitsfahrten oder Fahrsicherheitstrai-
                Sie oder Ihre Reisebegleiter jeweils gleichzeitig ein Fahrzeug im Aus-                        nings, bei denen die in Satz 1 genannten Punkte nicht zutreffen.
                land, erstreckt sich der Versicherungsschutz nur auf das zuerst ange-                         Rennstrecken sind offene oder abgeschlossene, abgegrenzte Strecken,
                mietete Fahrzeug. Versicherungsschutz besteht nicht, soweit aus einer                         welche dem öffentlichen Straßenverkehr nicht zugänglich sind und
                für das gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Kfz-                                               auf denen üblicherweise Rennveranstaltungen ausgetragen werden.
                Haftpflichtversicherung bereits Deckung besteht.                                              Hinweis:
                Der Versicherungsschutz besteht während einer vorübergehenden                                 - Für behördlich genehmigte Rennen muss der Veranstalter eine ge-
                Auslandsreise für die Dauer von höchstens 6 Wochen.                                               sonderte Versicherung abschließen.
                Die Anmietung muss bei einem gewerbsmäßigen Vermieter erfolgen.                               - Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verlet-
                Als Ausland gilt der Geltungsbereich gemäß A.1.4.1 außer Deutsch-                                 zung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.
                land. Wir leisten bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Die                    A.1.5.3 Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
                Höhe ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungs-                                  Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstö-
                schein entnehmen.                                                                             rung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs.
                Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache                       A.1.5.4 Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen
                haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.                                               Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstö-
                Die Bestimmungen der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten sinngemäß                             rung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahr-
                für die Mallorca-Deckung, soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt                          zeug
                ist.                                                                                          - verbundenen Anhängers oder Aufliegers
                                                                                                              - geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs.
                                                                                                              Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versicherten
                                                                                                              Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hil-


                                                                                            –3–

[Seite 4]
                feleistungen ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei                        A.1.7.1.3 Versichertes Fahrzeug
                am abgeschleppten Fahrzeug Schäden verursacht werden.                                               Versichert ist Ihr im Versicherungsschein genanntes Fahr-
        A.1.5.5 Beschädigung von beförderten Sachen                                                                 zeug. Kein Versicherungsschutz besteht für einen mit dem
                Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen we-                                    Fahrzeug verbundenen Anhänger.
                gen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen,                    A.1.7.2 Wer ist versichert?
                die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungs-                       Der Auslandschadenschutz gilt für Sie und folgende Personen (mitver-
                schutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs                      sicherte Personen):
                üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei                 - den Halter,
                Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht                         - den Eigentümer,
                außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen zum persönli-                      - alle berechtigten Fahrer und
                chen Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Rei-                     - die berechtigten Insassen des Fahrzeugs.
                seproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtig-                    Alle Bestimmungen, die für Sie gelten, gelten auch für die mitversi-
                ter Insassen.                                                                            cherten Personen. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungs-
        A.1.5.6 Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person                               vertrag steht allein Ihnen zu.
                Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden,                A.1.7.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
                die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentü-                       Sie haben Versicherungsschutz in Andorra, Belgien, Bulgarien, Däne-
                mer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz                         mark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
                besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z.B. als Beifahrer Ihres                    Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Lu-
                Fahrzeugs verletzt werden.                                                               xemburg, Malta, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Österreich,
        A.1.5.7 Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen                                      Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, der Schweiz, der
                Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschäden, die                         Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
                durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen entste-                    Kein Versicherungsschutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland.
                hen.                                                                             A.1.7.4 Wann besteht Versicherungsschutz?
        A.1.5.8 Vertragliche Ansprüche                                                                   Wir gewähren Versicherungsschutz bei Fahrten oder Reisen mit dem
                Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie                    versicherten Fahrzeug, die bis zu 12 Wochen dauern.
                aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der ge-                 A.1.7.5 Welche Leistungen umfasst der Auslandschadenschutz?
                setzlichen Haftpflicht hinausgehen.                                                      Sie können Ihre Schadenersatzansprüche direkt bei uns geltend ma-
        A.1.5.9 Schäden durch Kernenergie                                                                chen. Wir gleichen sie nach deutschem Recht aus, während auf die
                Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie                           Haftung des Schadenverursachers dem Grunde nach das Recht des
                (Strahlung, radioaktive Substanzen).                                                     Unfalllandes, insbesondere die dort geltenden straßenverkehrsrechtli-
        A.1.5.10 Schadenersatzansprüche beim Führen fremder Pkw (Mallorca- De-                           chen Vorschriften angewendet werden.
                 ckung)                                                                                  Die Kosten eines Rechtsanwalts ersetzen wir nicht.A.1.7.6 Bis zu wel-
                Kein Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht des                     cher Höhe leisten wir?
                Halters oder Eigentümers des gemieteten Fahrzeugs; außerdem nicht                        Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist beschränkt auf die Höhe
                für Haftpflichtansprüche wegen                                                           der vereinbarten Deckungssumme in der bei uns bestehenden Kraft-
                - Beschädigung,                                                                          fahrzeug-Haftpflichtversicherung. Mehrere zeitlich zusammenhängen-
                - Zerstörung oder                                                                        de Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Scha-
                - Abhandenkommens                                                                        denereignis. Die Höhe Ihrer Versicherungssumme können Sie dem
                des gemieteten Fahrzeugs und der mit diesem Fahrzeug verbundenen                         Versicherungsschein entnehmen.
                oder beförderten Sachen.                                                         A.1.7.7 Verpflichtung Dritter
                                                                                                         Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist, oder ein Dritter
A.1.6    Eigenschäden bei Pkw                                                                            gegenüber den versicherten Personen eine Entschädigung aus ande-
        In Ergänzung und Abänderung von A.1.5.6 umfasst die Kfz-Haftpflicht-                             ren Versicherungsverträgen zu erbringen hat, gehen diese Leistungs-
        versicherung auch solche Sachschäden, die von Ihnen oder mitversicherten Per-                    pflichten vor oder werden auf unsere Leistungen angerechnet.
        sonen durch den Gebrauch des versicherten Pkw an                                         A.1.7.8 Was ist nicht versichert?
        –      einem anderen auf Sie zugelassenen Kfz,                                                   Es gelten die Ausschlüsse nach A.1.5 mit Ausnahme von A.1.5.3 bis
        –      einem Ihnen gehörenden Gebäude oder                                                       A.1.5.7 sowie A.1.5.10.
        –      Ihren sonstigen Sachen mit Ausnahme von elektrischen, elektronischen                      Ergänzend zu A.1.5 besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, bei
              und optischen Geräten verursacht werden.                                                   denen der Unfallgegner nicht zu ermitteln ist.
        Eine Eintrittspflicht unsererseits besteht nur dann, wenn die Verpflichtung zur                  A.1.7.8.1 Aufgeben von Ansprüchen
        Leistung auch bei einem Fremdschaden bestehen würde.                                                        Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ansprüche oder
        Ihre Selbstbeteiligung beträgt EUR 500,00 je Schadenereignis. Die Entschädi-                                diese Ansprüche sichernde Rechte aufgeben, die Ihnen ge-
        gungsleistung ist bei Schäden an anderen Kfz und bei Schäden am Gebäude                                     gen Dritte - insbesondere gegen den ausländischen Kfz-
        oder an sonstigen Sachen auf EUR 100.000,00 je Versicherungsjahr begrenzt.                                  Haftpflichtversicherer - zustehen, und wir deshalb keinen Er-
        Bei Schäden an Kfz besteht außerdem nur ein Rechtsanspruch auf diese                                        satz verlangen können.
        Leistung, sofern keine Vollkaskoversicherung für das beschädigte Fahrzeug be-            A.1.7.9 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung, Abtretung
        steht, über die eine Leistung geltend gemacht werden kann.                                       A.1.7.9.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leis-
                                                                                                                    tung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens inner-
A.1.7 Auslandschadenschutz – für Schäden, die Ihnen ein anderer im Ausland                                          halb von zwei Wochen.
      zugefügt hat                                                                                       A.1.7.9.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschä-
      Der Auslandschadenschutz kann für Pkw, Krafträder und Campingfahrzeuge in                                     digung verlangen, wenn
      Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sofern                                   - wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und
      vereinbart, gilt der Auslandschadenschutz unter folgenden Voraussetzungen                                     - sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines
      als mitversichert.                                                                                                 Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt.
       A.1.7.1 Was ist versichert?                                                                       A.1.7.9.3 Ihren Anspruch auf Leistung können Sie nur mit unserem
               A.1.7.1.1 Ein anderer hat Ihnen einen Schaden zugefügt                                               Einverständnis abtreten („Abtreten" heißt: Sie übertragen Ih-
                         Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall erleiden, den Ihr                                 re Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegen-
                         Unfallgegner durch den Gebrauch seines versicherungspflich-                                über haben, auf einen Dritten). Unser Einverständnis bedarf
                         tigen, im Ausland zugelassenen Fahrzeugs (das für uns ermit-                               der Textform.
                         telbar ist), ganz oder teilweise schuldhaft verursacht hat, er-                            Ausnahme: Das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn Sie
                         setzen wir Ihnen den erlittenen Personen- und Sachschaden,                                 auf Geld gerichtete Ansprüche gegen uns haben (zum Bei-
                         für den Ihr Unfallgegner einzutreten hat. Dabei handeln wir                                spiel: Sie haben eine Leistung selbst beauftragt und fordern
                         so, als sei das Fahrzeug, das den Schaden verursacht hat, bei                              uns zur Kostenerstattung auf).
                         uns gegen Haftpflichtschäden versichert. Bei der Leistung des                              Wenn wir im Schadenfall eine Leistung für Sie organisiert
                         Auslandschadenschutzes handelt es sich um einen reinen                                     und eine Kostenübernahme ausgesprochen haben, liegt kein
                         Kostenersatz. Assistance-Leistungen sind nicht mitversichert.                              auf Geld gerichteter Anspruch vor.
                         Sofern sich eine Haftung des ausländischen Beteiligten nicht                    A.1.7.9.4 Die auf eine mitversicherte Person entfallende Entschädi-
                         bestätigt, sind Zahlungen zurückzuerstatten. Besteht für Ihr                               gung kann nur dann an Sie ausgezahlt werden, wenn die
                         Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung bei uns, so kann diese –                               mitversicherte Person ihre Zustimmung hierzu erteilt.
                         unter Belastung der Schadenfreiheitsklasse – wegen des                  A.1.7.10 Welche Pflichten müssen Sie im Schadenfall beachten?
                         Fahrzeugschadens in Anspruch genommen werden. Die Ab-                             Es gelten die allgemeinen Pflichten nach den Abschnitten D und E
                         rechnung des Vollkaskoschadens richtet sich nach den Best-                        sowie die zusätzlichen Pflichten zum Auslandschadenschutz
                         immungen in A.2 in Verbindung mit E.1.3.                                          nach E.1.6.
               A.1.7.1.2 Personen- und Sachschaden
                         Ein Personenschaden liegt dann vor, wenn eine Person ver-
                         letzt oder getötet wird. Um einen Sachschaden handelt es
                         sich, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder ab-
                         handenkommen. Für den Unfall gilt die Definition in
                         A.2.2.2.2.


                                                                                           –4–

[Seite 5]
A.2     Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug                                                              Übersteigt der Neuwert dieser Teile EUR 10.000,00, so ist
                                                                                                                       der entsprechende Mehrwert gegen Beitragszuschlag versi-
A.2.1   Was ist versichert?                                                                                            cherbar.
        A.2.1.1 Ihr Fahrzeug                                                                                 A.2.1.2.3 Generell gegen Beitragszuschlag versicherbare Teile
                Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Total-                                     Die unter a bis i genannten Teile sind generell gegen Bei-
                schaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko)                                tragszuschlag bis zur Höhe des bei Vertragsabschluss ange-
                oder A.2.2.2 (Vollkasko).                                                                              gebenen Werts versicherbar, wenn sie im Fahrzeug fest ein-
        A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegenstände                                               gebaut oder am Fahrzeug fest angebaut (die Anbringung
                Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1, A.2.1.2.2 und A.2.1.2.3 als                                  mit einem Saugnapf gilt nicht als fest eingebaut) sind, so-
                mitversichert aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufge-                                  weit nicht anders vereinbart:
                führtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig                                  a) Bar
                sind (mitversicherte Teile). Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalscha-                                  b) Doppelpedalanlage
                den oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden                                   c) Hydraulische Ladebordwand für Lkw,
                Regelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist.                                    d) Lautsprecheranlage in Omnibussen,
                A.2.1.2.1 Beitragsfrei mitversicherte Teile                                                            e) Panzerglas,
                           Soweit in A.2.1.2.2 bis A.2.1.2.4 nicht anders geregelt, sind                               f) Rundumlicht
                           folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des                                    g) Spezialaufbauten (z. B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- und
                           versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:                                          Thermoaufbauten) und Spezialeinrichtungen (z. B. für
                           a) Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug an-                                        Werkstattwagen, Messfahrzeuge, Krankenwagen),
                                gebaute Fahrzeugteile                                                                  h) Telefon mit Antenne (fest eingebaut),
                           b) Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug ange-                                      i) zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk,
                                bautes (die Anbringung mit einem Saugnapf gilt nicht                                       Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der
                                als fest angebaut) oder im Fahrzeug unter Verschluss                                       Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments,
                                verwahrtes Fahrzeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es                                     der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu ei-
                                ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient und                                        ner Wertsteigerung des Fahrzeugs führen, ausgenom-
                                nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus                                        men Umrüstung auf Gasbetrieb.
                                angesehen wird; dies sind z.B.:                                              A.2.1.2.4 Nicht versicherbare Teile
                                - Schonbezüge                                                                          Nicht versicherbar – soweit nicht unter A.2.1.2.1 bis
                                - Fotoapparate bis zu einem Wert von EUR 50,00                                         A.2.1.2.3 genannt – sind solche Gegenstände, deren Nut-
                                - Navigations-CDs, -DVDs und -speicherkarten bis                                       zung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs
                                     EUR 100,00                                                                        dient. Hierzu gehören z.B.:
                                - Zubehör zur Pannenhilfe, Unfallaufnahme und                                          a) Atlanten, Autokarten,
                                - Zubehör, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen                                      b) Autodecken,
                                     mitgeführt werden muss bis EUR 100,00                                             c) Autokompasse,
                           c) Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile,                                    d) Brillen,
                                die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs                                   e) Campingausrüstung (soweit nicht fest eingebaut),
                                üblicherweise mitgeführt werden (z. B. Sicherungen                                     f) Wohnwageninventar (soweit nicht fest eingebaut)
                                und Leuchtmittel)                                                                      g) CD/DVD/Kassetten,
                           d) Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage) für Zwei-                                     h) Ersatzteile und Werkzeug (soweit nicht serienmäßig),
                                räder, solange sie bestimmungsgemäß gebraucht wer-                                     i) Faltgarage, Regenschutzplane,
                                den oder mit dem abgestellten Zweirad so fest verbun-                                  j) Fahrerkleidung,
                                den sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschä-                                   k) Funkrufempfänger,
                                digung nicht möglich ist oder diese sich in einem ver-                                 l) Garagentoröffner (Sendeteil),
                                schlossenen mit dem Zweirad verbundenen Behältnis                                      m) Handys, mobile Navigationsgeräte und Laptops, auch
                                befinden                                                                                   bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halte-
                           e) Planen, Gestelle für Planen (Spriegel)                                                       rung,
                           f) Gasanlagen                                                                               n) Heizung (soweit nicht fest eingebaut),
                           g) Navigations- und Auto-Pilot-Systeme sowie Ra-                                            o) Magnetschilder, Maskottchen,
                                dio/Kassetten/CD-Kombinationen, die ab Werk mit ein-                                   p) persönliche Gegenstände der Insassen (z. B. Fotoausrüs-
                                gebaut werden (serienmäßig oder als Zubehör)                                               tung, Fußsack, Kühltasche, Rasierapparat, Reisegepäck),
                           h) Vorzelte und Markisen bei Wohnwagenanhängern und                                         q) Staubsauger.
                                Campingfahrzeugen sowie Dachzelte (sofern sie fest
                                mit dem Fahrzeug verbunden sind)                             A.2.2   Welche Ereignisse sind versichert?
                           i) Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss ge-                  A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
                                haltene Teile:                                                               Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Total-
                                - ein zusätzlicher Satz Winterräder, wenn Sommerbe-                          schaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicher-
                                     reifung am Fahrzeug montiert ist oder ein zusätzli-                     ten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
                                     cher Satz Sommerbereifung, wenn am Fahrzeug                             A.2.2.1.1 Brand und Explosion
                                     Winterräder montiert sind                                                          Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer
                                - Dach-/Heckständer, Dachboxen, Dachzelte, Hard-                                        mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemä-
                                     top, Schneeketten und Kindersitze                                                  ßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus
                                - nach a bis i mitversicherte Fahrzeugteile und Fahr-                                   eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten
                                     zeugzubehör auch während einer Reparatur.                                          Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Aus-
                A.2.1.2.2 Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile                                               dehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende,
                          Die nachfolgend unter a bis j aufgeführten Teile sind bei al-                                 plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
                           len Fahrzeugarten ohne Beitragszuschlag bis zu einem Ge-                          A.2.2.1.2 Entwendung
                           samtneuwert von EUR 10.000,00 (brutto) mitversichert,                                        Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen:
                           wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest                                    a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausga-
                           angebaut (die Anbringung mit einem Saugnapf gilt nicht als                                        be des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
                           fest angebaut) sind:                                                                         b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das
                           a) CB-Funk-Einzelgerät,                                                                           Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen Inte-
                           b) CD-Wechsler,                                                                                   resse, noch zur Veräußerung, noch unter Eigentums-
                           c) Fernseher mit Antenne,                                                                         vorbehalt überlassen wird.
                           d) Funkanlage mit Antenne,                                                                   c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter
                           e) Lautsprecheranlage (außer in Omnibussen),                                                      in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrau-
                           f) Multimedia-System (Audio-, Video-, Radio- und Tele-                                            chen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere,
                                kommunikationsgeräte),                                                                       wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der
                           g) nachträglich fest eingebaute Navigations- und Auto-                                            Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werk-
                                Pilot-Systeme,                                                                               statt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein
                           h) nachträglich fest eingebaute Radio/Kassetten- oder Ra-                                         Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Nähe-
                                dio/CDKombination auch mit zusätzlichem Verstärker,                                          verhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z. B.
                           i) Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leicht-                                            dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehö-
                                krafträdern, Trikesund Quads                                                                 riger ist.
                           j) individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackie-                        A.2.2.1.3 Naturgewalten
                                rungen, -folierungen und -beschriftungen sowie beson-                                   Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,
                                dere Oberflächenbehandlungen.                                                           Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Dachlawinen, Erd-
                           Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kür-                                    rutsch, Erdbeben, Erdfall und Vulkanausbruch auf das Fahr-
                           zung der Entschädigung wegen Unterversicherung.                                              zeug. Lawinen und Dachlawinen sind niedergehende
                                                                                                                        Schnee- oder Eismassen. Erdrutsch (zum Beispiel Mure) ist
                                                                                                                        ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Geröll-,


                                                                                           –5–

[Seite 6]
                   Schlamm- und Gesteinsmassen in Verbindung mit evtl.                               A.2.2.2.3 Mut- oder böswillige Handlungen
                   Baumgruppen. Erdfall ist ein plötzlicher, naturbedingter Ein-                               Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Per-
                   sturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Erdbe-                                     sonen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu
                   ben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens,                                     gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen an-
                   die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausge-                                    zusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreu-
                   löst wird. Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentla-                                   ung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder
                   dung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaer-                                    Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Ver-
                   güssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen                                    fügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer,
                   Materialien und Gasen. Als Sturm gilt eine wetterbedingte                                   Familien- oder Haushaltsangehörige).
                   Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlos-                            A.2.2.2.4 Transport auf einem Schiff oder Fähre
                   sen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass                                       Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahr-
                   durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen                                        zeugs auf einem Schiff oder einer Fähre dadurch entstehen,
                   das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schä-                                     dass
                   den, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes                                     - das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder unter-
                   Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.                                                      geht oder
        A.2.2.1.4 Zusammenstoß mit Tieren aller Art                                                            - das Fahrzeug aufgrund der Wetterlage oder aufgrund
                   Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen                                       des Seegangs über Bord gespült wird oder
                   Fahrzeugs mit Tieren aller Art. Eine Beschädigung der La-                                   - das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän
                   ckierung wird jedoch nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereig-                                     anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Passagiere,
                   nis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungs-                                        das Schiff oder die Ladung zu retten (Havarie-Grosse).
                   schutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat                                     Mitversichert sind außerdem Aufwendungen, die Sie nach
                   (z.B. Delle).                                                                               dem Prinzip der Havarieverteilung anteilig am Schaden
        A.2.2.1.5 Glasbruch                                                                                    fremder Fahrzeuge zu tragen haben, wenn diese zur Ret-
                   Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahr-                                    tung von Schiff und Ladung geopfert werden müssen.
                   zeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben                                   Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn sich sowohl
                   (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben),                                    der Hafen, in welchem der Seetransport beginnt, als auch
                   Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Ver-                                    der Hafen, in welchem der Seetransport bestimmungsge-
                   glasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assis-                                 mäß enden sollte, im Geltungsbereich nach A.2.4 befindet.
                   tenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen,                                      Ihre Ansprüche aus dem Havarie-Grosse-Verfahren gehen
                   Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.                                                     auf uns über, soweit Sie nach A.2.5.1 oder A.2.5.2 ent-
                   Nicht versichert sind Folgeschäden; jedoch ersetzen wir die                                 schädigt werden.
                   Kosten für zerstörte oder beschädigte Vignetten und Um-                                     Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn Ihnen aufgrund
                   weltplaketten, wenn ein Austausch der Frontscheibe erfor-                                   des Schadenereignisses Zahlungsansprüche gegenüber Drit-
                   derlich ist. Zusätzlich erstatten wir die nachgewiesenen Kos-                               ten zustehen.
                   ten für die Reinigung des Fahrzeuginnenraums infolge des
                   Glasbruchschadens.                                                A.2.3   Wer ist versichert?
                   Im Falle einer nicht im Sichtfeld des Fahrers liegenden Be-               Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im
                   schädigung der Windschutzscheibe des Fahrzeugs, verzich-                  Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z.B. des Leasing- oder Kre-
                   ten wir bei einer Instandsetzung, die sich schadenmindernd                ditgebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person.
                   auswirkt, auf den Abzug einer vereinbarten Selbstbeteili-
                   gung.                                                             A.2.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
        A.2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung                                      Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Eu-
                   Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs                  ropas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der
                   durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versichert.                    Europäischen Union gehören.
                   Besteht bei einem Pkw eine Vollkasko, sind zusätzlich Schä-
                   den an der Batterie des Fahrzeugs durch Kurzschluss mitver-       A.2.5   Was zahlen wir im Schadenfall?
                   sichert. Durch den Kurzschluss beschädigte Aggregate (z.B.                Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschädigung, Zerstörung, To-
                   Lichtmaschine, Anlasser, Regler, Tachometer) sind bis zu ei-              talschaden oder Verlust des Fahrzeugs. Sie gelten entsprechend auch für mit-
                   ner Entschädigungsleistung von EUR 5.000,00 je Schadens-                  versicherte Teile, soweit nichts anderes geregelt ist.
                   fall bei Pkw versichert.                                                  A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
        A.2.2.1.7 Tierbiss                                                                           A.2.5.1.1 Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
                   Versichert sind unmittelbare Schäden durch Tierbiss am                                        Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
                   Fahrzeug. Nicht versichert sind Tierbissschäden im Fahrzeug-                                  zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines
                   innenraum.                                                                                    vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahr-
                   Folgeschäden sind bei Pkw bei Bestehen einer Vollkasko                                        zeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt
                   unbegrenzt, bei Bestehen einer reinen Teilkasko bis                                           A.2.5.2.1.
                   EUR 5.000,00 mitversichert. Bei Campingfahrzeugen, Kraft-                         A.2.5.1.2 Neupreis- und Kaufwertentschädigung bei Totalschaden,
                   rädern oder LKW bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Werk-                                      Zerstörung oder Verlust
                   verkehr sind Folgeschäden bis EUR 5.000,00 mitversichert.                                     Wir zahlen bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und
A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?                                                      Selbstfahrervermiet-Pkw),
        Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Total-                                         a) bei Bestehen einer Vollkasko, den Neupreis nach
        schaden oder Verlust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicher-                                       A.2.5.6 unter folgenden Voraussetzungen:
        ten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:                                                            - Der Zeitraum zwischen Erstzulassung des Fahrzeuges
        A.2.2.2.1 Ereignisse der Teilkasko                                                                            und Vertragsbeginn beträgt nicht mehr als zwei Monate
                   Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach                                           und
                   A.2.2.1.                                                                                      - innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung tritt eine
        A.2.2.2.2 Unfall                                                                                              Zerstörung oder ein Verlust des Pkw ein oder die erfor-
                   Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Un-                                          derlichen Reparaturkosten betragen mindestens 80 %
                   fall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer                                      des Neupreises und
                   Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.                                                - der Pkw befindet sich bei Eintritt des Schadenereignis-
                   Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:                                                     ses im Eigentum dessen, der ihn als Neufahrzeug vom
                   - Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in ei-                                           Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.
                         nem Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Brems-                                     b) bei Bestehen einer Vollkasko den Kaufwert nach
                         anlage oder an den Reifen.                                                                   A.2.5.1.9 unter folgenden Voraussetzungen:
                   - Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines                                      - innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Zulas-
                         Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedie-                                      sung auf Sie tritt ein Totalschaden, eine Zerstörung oder
                         nen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung.                                            ein Verlust des Fahrzeugs ein,
                   - Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in ei-                                      - bei der erstmaligen Zulassung auf Sie darf das Fahrzeug
                         ner Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Ab-                                             maximal 48 Monate alt sein und
                         nutzung haben.                                                                          - das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Schadener-
                   - Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahr-                                                   eignisses nicht im Eigentum dessen, der es als Neufahr-
                         zeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B.                                          zeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben
                         Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger.                                            hat.
                   - Verwindungsschäden.                                                                           Ein vorhandener Restwert des Pkw wird bei der Neupreis-
                   Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die übli-                                           bzw. Kaufwertentschädigung abgezogen.
                   cherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwen-                                A.2.5.1.3 Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinaus-
                   dung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Unfallscha-                                    gehende Neupreis- bzw. Kaufwertentschädigung bei Pkw
                   den. Beispiel: Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw                                        nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung
                   durch Beladen mit Kies.                                                                       innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Feststellung für die


                                                                                   –6–

[Seite 7]
          Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen                                                   b) Was wir nicht ersetzen
          Fahrzeugs verwendet wird.                                                                                    Nicht erstattet werden vor Eintritt des
A.2.5.1.4 Kostenübernahme bei Schlüssel- oder Schlossaustausch                                                         Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahl-
          Für den Austausch von Fahrzeugschlüsseln und -schlössern                                                     te Raten sowie Verzugszinsen. Etwaige Er-
          werden bei Pkw bei Bestehen einer Vollkasko die Kosten                                                       satzleistungen eines gegnerischen Haft-
          übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schlüssel                                                      pflichtversicherers werden angerechnet.
          bei einem Einbruch oder Raub entwendet wurden. Ein Er-                                                       Überführungs- und Abmeldekosten sowie
          satz erfolgt nicht bei Einbruch und Entwendung in das bzw.                                                   Nachforderungen des Leasinggebers we-
          aus dem versicherten Fahrzeug.                                                                               gen Überschreitung der vereinbarten Ki-
A.2.5.1.5 Erstattung von Zulassungs- und Überführungskosten                                                            lometerleistung bei Leasingverträgen mit
          Versichern Sie nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden in-                                                 Kilometerabrechnung ersetzen wir nicht.
          folge Zerstörung oder Verlust Ihres Pkw Ihren Ersatz-Pkw                                                     Die in der Vollkasko vereinbarte Selbstbe-
          ebenfalls bei uns, übernehmen wir bei Bestehen einer Voll-                                                   teiligung erstatten wir nicht.
          kasko abweichend von A.2.5.7.1 die angefallenen und                                                     c) Beitragsberechnung
          nachgewiesenen Kosten für                                                                                    Der Beitrag für die GAP-Deckung ent-
          - Zulassung                                                                                                  spricht einem im Tarif festgesetzten Pro-
          - Überführung und                                                                                            zentsatz des Beitrags der Vollkasko.
          - Ersatz von amtlichen Kennzeichen                                                                           Bei Anpassung des Beitrags in der Vollkas-
          des Ersatzfahrzeugs bis zu einer Höhe von insgesamt                                                          ko, insbesondere durch Umstufungen der
          EUR 800,00.                                                                                                  Typ-, Regional- oder Schadenfreiheitsklas-
Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert,                                                           sen sowie durch Beitragsanpassungen
Restwert und Neupreis?                                                                                                 nach Abschnitt J, ändert sich der Beitrag
A.2.5.1.6 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten                                                   der GAP-Deckung entsprechend.
          der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungs-                                                  d) Was wir im Schadenfall benötigen
          wert übersteigen.                                                                                            Im Schadenfall haben Sie uns folgende
A.2.5.1.7 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf                                                   Unterlagen einzureichen:
          eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des                                                        - den Leasingvertrag,
          Schadenereignisses bezahlen müssen.                                                                          - die Abrechnung des Leasingver-
A.2.5.1.8 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im be-                                                            trags/Berechnung des Leasingrestbe-
          schädigten oder zerstörten Zustand.                                                                               trags,
A.2.5.1.9 a) Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen                                                     - ggf. die Endabrechnung eines gegne-
              Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahr-                                                           rischen Haftpflichtversicherers.
              zeugs aufgewendet werden muss. Wird der Typ des                                     A.2.5.1.10.2 GAP-Deckung für kreditfinanzierte Fahrzeuge
              versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der                                             Es gelten die unter A.2.5.1.10.1 genannten
              Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell. Maßgeb-                                               Regelungen entsprechend. Abweichend von
              lich ist jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des                                             A.2.5.1.10.1 a) ist die Entschädigung bei kre-
              Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich                                                 ditfinanzierten Fahrzeugen auf 20 % des An-
              orts- und marktüblicher Nachlässe.                                                                  schaffungswerts nach dem Kreditvertrag be-
          b) Kaufwert ist der durch einen von uns beauftragten Kfz-                                               grenzt.
              Sachverständigen rechnerisch ermittelte Wiederbeschaf-            A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?
              fungswert zum Zeitpunkt des Erwerbs und der damit                         A.2.5.2.1 Reparatur
              verbundenen erstmaligen Zulassung auf Sie oder einen                                Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Repa-
              abweichenden Halter. Wertverluste aufgrund nach dem                                 ratur erforderlichen Kosten einschließlich der notwendigen
              Erwerb eingetretener und nicht fachgerecht behobener                                einfachen Fracht- und Transportkosten bis zu folgenden
              Mängel und Schäden am Fahrzeug werden abgezogen.                                    Obergrenzen:
              Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf den Kauf                                   a) Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repa-
              preis, den Sie für das Fahrzeug gezahlt haben. Im Scha-                                  riert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kos-
              denfall müssen Sie uns auf Verlangen den Kaufvertrag                                     ten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach
              für das Fahrzeug vorlegen.                                                               A.2.5.1.8, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung
A.2.5.1.10 GAP-Deckung (Differenzdeckung)                                                              nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entspre-
          Die GAP-Deckung für geleaste oder kreditfinanzierte Pkw,                                     chend A.2.5.2.1.b.
          Lkw, Zugmaschinen (außer landwirtschaftliche Zugmaschi-                                 b) Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht
          nen) und Anhänger im Werk- und Güterverkehr kann als                                         fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die erforder-
          zusätzliche Leistung zur Ergänzung der Vollkasko vereinbart                                  lichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Hö-
          werden. Die für die Vollkasko geltenden Regelungen gelten                                    he des um den Restwert verminderten Wiederbeschaf-
          entsprechend, soweit in A.2.5.1.10 nicht davon abgewi-                                       fungswerts (siehe A.2.5.1.7 und A.2.5.1.8).
          chen wird.                                                                              Hinweis: Beachten Sie auch die Regelung zu
          Versicherungsschutz besteht für Totalschaden, Zerstörung                                Neupreisentschädigung in A.2.5.1.2.
          oder Verlust des Fahrzeuges.                                                  A.2.5.2.2 Abschleppen
          Die Leistung aus der GAP-Deckung gilt für Leasing- oder                                 Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für
          Kreditverträge auf der Grundlage marktüblicher Zinsen und                               das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen
          Laufzeiten.                                                                             für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf ein-
          A.2.5.1.10.1 GAP-Deckung für geleaste Fahrzeuge                                         schließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigung des
                         a) Was wir ersetzen                                                      Fahrzeugs nach A.2.5.2.1 die Obergrenze nach A.2.5.2.1.a
                              Wir ersetzen während der Laufzeit des                               oder A.2.5.2.1.b nicht überschritten werden.
                              Leasingvertrages die Differenz zwischen                             Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber ver-
                             dem Leasingrestbetrag (Ablösewert des                                pflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen.
                             Leasinggebers) und dem von uns zu erstat-                  A.2.5.2.3 Abzug neu für alt
                             tenden Wiederbeschaffungswert oder dem                               Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackie-
                             Neupreis im Falle eines Totalschadens oder                           rung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile
                             Totaldiebstahls an dem versicherten Fahr-                            entsprechenden Betrag ab (neu für alt), wenn
                             zeug.                                                                - bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausge-
                              Der Leasing-Restbetrag ist die Summe                                     tauscht werden oder
                              - der ausstehenden abgezinsten Netto-                               - das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert wird.
                                  Leasing-Raten,                                                  Der Abzug neu für alt ist auf die Bereifung, Batterie und La-
                              - anteiliger restlicher Rate,                                       ckierung beschränkt, wenn das Schadenereignis
                              - abgezinstem Netto-Leasing-Restwert                                - bei Krafträdern und Omnibussen in den ersten 4 Jahren
                                  und                                                             - bei den übrigen Fahrzeugarten in den ersten 3 Jahren
                              - noch nicht verbrauchter Mietvoraus-                               nach der Erstzulassung eintritt.
                                  zahlung am Schadentag.                                          Bei Pkw wird auf einen dem Alter und der Abnutzung ent-
                              Diese Summe ist bei vorzeitiger schaden-                            sprechenden Abzug (neu für alt) verzichtet.
                              bedingter Beendigung bzw. Kündigung                       A.2.5.2.4 Wertminderung bei Pkw
                              des Leasingvertrages an den Leasinggeber                            Wir ersetzen bei Beschädigung des Fahrzeugs eine Wert-
                              zu zahlen. Unsere Leistung ist begrenzt                             minderung von 10 %. Die Wertminderung errechnet sich
                              auf 20 % des Fahrzeugwertes nach dem                                aus den im Rahmen des Vertrags erstattungsfähigen Repa-
                              Leasingvertrag. Wir erstatten die Mehr-                             raturkosten des Fahrzeuges. Schäden im Sinne von
                              wertsteuer, soweit Sie nicht vorsteuerab-                           A.2.2.1.5 und A.2.9.3 werden bei Ermittlung der Wertmin-
                              zugsberechtigt sind.                                                derung nur berücksichtigt, wenn sie durch ein Ereignis er-
                                                                                                  folgen, das gleichzeitig auch andere versicherungspflichtige
                                                                                                  Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.


                                                                          –7–

[Seite 8]
                A.2.5.2.5 Ersatz von Betriebsmitteln bei Pkw                                  A.2.7   Fälligkeit unserer Zahlung
                            Bei Bestehen einer Vollkasko erstatten wir, abweichend von                A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung
                            A 2.5.7.1, bei Beschädigung Ihres Pkw die entstandenen                            festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei
                            Kosten für Betriebsmittel wie Bremsflüssigkeit, Fette, Kühl-,                     Wochen.
                            Frostschutz- und Reinigungsmittel sowie Motor-, Getriebe-                 A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung
                            und Hydrauliköle.                                                                 verlangen, wenn
        A.2.5.3 Sachverständigenkosten                                                                        - wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und
                Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen                          - sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats
                Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.                                                 nach Schadenanzeige feststellen lässt.
        A.2.5.4 Mehrwertsteuer                                                                        A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es
                Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei                           wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frü-
                der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen                             hestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform ab-
                ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugs-                          gegebenen Schadenanzeige.
                berechtigung besteht.                                                                 A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie nur mit unserem
        A.2.5.5.Zusätzliche Regelungen bei Entwendung                                                         Einverständnis abtreten („Abtreten“ heißt: Sie übertragen Ihre An-
                Wiederauffinden des Fahrzeugs                                                                 sprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, auf
                A.2.5.5.1 Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats                                 einen Dritten). Unser Einverständnis bedarf der Textform.
                            nach Eingang der in Textform erfolgten Schadenanzeige                             Ausnahme: Das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn Sie auf Geld
                            wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs                          gerichtete Ansprüche gegen uns haben (zum Beispiel: Sie haben eine
                            verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug inner-                     Leistung selbst beauftragt und fordern uns zur Kostenerstattung auf).
                            halb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengun-                         Wenn wir im Schadenfall eine Leistung für Sie organisiert und eine
                            gen wieder in Besitz nehmen können.                                               Kostenübernahme ausgesprochen haben, liegt kein auf Geld gerichte-
                A.2.5.5.2 Wir zahlen die Kosten für die Abholung des Fahrzeugs,                               ter Anspruch vor.
                            wenn es in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie)
                            aufgefunden wird. Ersetzt werden die Kosten in Höhe einer         A.2.8   Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht
                            Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer               selbst gefahren sind?
                            Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer). Maßgeb-                    Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu ei-
                            lich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen Standort                 nem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei
                            des Fahrzeugs zum Fundort.                                                schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zu-
                Eigentumsübergang nach Entwendung                                                     rück.
                A.2.5.5.3 Sind Sie nicht nach A.2.5.5.1 zur Rücknahme des Fahrzeugs                   Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt,
                            verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer.                               unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschul-
                A.2.5.5.4 Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer Pflichtver-                 dens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häusli-
                            letzung (z. B. nach D.1.1, E.1.1 oder E.1.3 oder wegen gro-               cher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässi-
                            ber Fahrlässigkeit nach A.2.9.1 Satz 2) gekürzt und wird das              ger Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
                            Fahrzeug wieder aufgefunden, gilt: Ihnen steht ein Anteil                 Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leis-
                            am erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug der erforder-                 tungen in voller Höhe zurückzufordern.
                            lichen Kosten zu, die im Zusammenhang mit der Rückho-                     Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-
                            lung und Verwertung entstanden sind. Der Anteil entspricht                Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person sowie der Mieter
                            der Quote, um die wir Ihre Entschädigung gekürzt haben.                   oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
        A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
                Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des                A.2.9   Was ist nicht oder nur teilweise versichert?
                Fahrzeugs nach A.2.5.1.9.                                                             A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
        A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile                                                 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich her-
                A.2.5.7.1 Was wir nicht ersetzen                                                              beiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, sind wir
                            Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alte-                         berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
                            rungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt wer-                        entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
                            den Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff und Betriebs-                         Wir kürzen allerdings nur bei der Entwendung des Fahrzeugs oder bei
                            mittel (z. B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wertminderung, Zulas-                         der Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alko-
                            sungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten,                               holischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
                            Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs - mit                     A.2.9.2 Genehmigte Rennen / Befahren von Rennstrecken
                            Ausnahme der Regelungen nach A.2.5.1.5, A.2.5.2.4 und                             Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an
                            A.2.5.2.5.                                                                        behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen,
                A.2.5.7.2 Rest- und Altteile                                                                  - bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
                            Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verblei-                            kommt,
                            ben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die                             - die einen Renncharakter besitzen und
                            Entschädigung angerechnet.                                                        - die eine gültige FIA-Fahrerlizenz voraussetzen,
        A.2.5.8 Selbstbeteiligung                                                                             entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
                Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadener-                        Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die beim Befahren von
                eignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein                             Rennstrecken entstehen, ausgenommen bei Gleichmäßigkeitsfahrten
                können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbetei-                            oder Fahrsicherheitstrainings, bei denen die in Satz 1 genannten Punk-
                ligung vereinbart haben.                                                                      te nicht zutreffen.
                                                                                                              Rennstrecken sind offene oder abgeschlossene, abgegrenzte Strecken,
A.2.6   Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheit über die                                        welche dem öffentlichen Straßenverkehr nicht zugänglich sind und
        Schadenhöhe                                                                                           auf denen üblicherweise Rennveranstaltungen ausgetragen werden.
        A.2.6.1 Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe einschließlich der                              Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Ver-
                Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der                             letzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.
                erforderlichen Reparaturarbeiten kann auf Ihren Wunsch vor Klageer-                   A.2.9.3 Reifenschäden
                hebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden.                                             Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Rei-
        A.2.6.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraftfahrzeug-                                fen.
                sachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei Wochen                                 Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch
                nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird dieser                               dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversi-
                von dem jeweils Anderen bestimmt.                                                             cherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden.
        A.2.6.3. Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer Kraft-              A.2.9.4 Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt
                fahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Beginn des Verfah-                           Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben,
                rens von dem Ausschuss gewählt werden. Einigt sich der Ausschuss                              Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt
                nicht über die Person des Obmanns, wird er über das zuständige                                unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
                Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen                       A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie
                den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen                              Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie
                liegen.                                                                                       (Strahlung, radioaktive Substanzen).
        A.2.6.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind je nach Entscheidung
                des Obmanns von Ihnen, von uns oder im Verhältnis zu den geschätz-            A.3     Kfz-Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung
                ten Beträgen der beiden Sachverständigen von Ihnen und uns zu tra-                    Der Kfz-Schutzbrief kann nur zusammen mit dem Vertrag über die Kfz-
                gen.                                                                                  Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug versichert werden. Die nachfol-
        Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.                    genden Regelungen gelten nicht für Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen.
                                                                                                      Der Beitrag für den Kfz-Schutzbrief ist – soweit Sie diese Leistungen beantragt
                                                                                                      haben – in dem Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten.


                                                                                            –8–

[Seite 9]
A.3.1   Was ist versichert?                                                                         A.3.6.1 Weiter- oder Rückfahrt
        Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.5 bis A.3.8 genannten Schadenereignis-                       Folgende Fahrtkosten werden erstattet:
        se die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten                         a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in
        die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.                                         Deutschland oder
                                                                                                            b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens
A.3.2   Wer ist versichert?                                                                                      innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 und
        Versicherungsschutz besteht für Sie und                                                             c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in
        - bei Benutzung des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeugs für die                                Deutschland,
            berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen,                                              d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom
        - bei sonstigen Reisen für den ehelichen oder im Versicherungsschein ge-                                 Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit ge-
            nannten nichtehelichen Lebenspartner und die minderjährigen Kinder der                               macht worden ist.
            versicherten oder mitversicherten Personen                                                      Die Kostenerstattung erfolgt bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse
        soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.                                                     einschließlich Zuschlägen. Zusätzlich erstatten wir die Kosten für
                                                                                                            nachgewiesene Taxifahrten bis zu EUR 60,00. Falls der Schadenort
A.3.3   Versicherte Fahrzeuge                                                                               mehr als 1.000 km von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt ist, erfolgt
        Versicherbar sind                                                                                   die Kostenerstattung bis zur Höhe der Kosten eines Linienfluges der
        - Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum                                                            Economyklasse.
        - Pkw                                                                                       A.3.6.2 Übernachtung
        - Campingfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht                                                 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernach-
        - Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Werkverkehr gemäß Anhang 4,                                tungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei
            Ziffer 13 und 22                                                                                Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach
        jeweils unter Einschluss                                                                            A.3.6.1 in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. So-
        -    des Gepäcks,                                                                                   bald Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, be-
        -    von nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführter Ladung,                                         steht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir überneh-
        -    von zu gewerblichen Zwecken mitgeführter Ladung (bei Lkw bis 3,5 t                             men die Kosten bis höchstens EUR 85,00 je Übernachtung und Per-
             zulässiger Gesamtmasse im Werkverkehr) sowie                                                   son.
        -    mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger mit höchstens                      A.3.6.3 Mietwagen
             einer Achse (Achsen mit weniger als 100 cm Abstand gelten als eine Ach                         Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Wir über-
             se).                                                                                           nehmen die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder
                                                                                                            fahrbereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass Sie weder die
A.3.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                                                     Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1 noch Übernachtung
        Sie haben mit dem Kfz-Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographi-                             nach A.3.6.2 in Anspruch genommen haben. Wir zahlen höchstens
        schen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Gel-                            für sieben Tage und maximal EUR 80,00 je Tag. Für Lkw bis 3,5 t zu-
        tungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht et-                           lässige Gesamtmasse erhöht sich der Betrag auf EUR 100,00 je Tag.
        was anderes geregelt ist.                                                                   A.3.6.4 Fahrzeugunterstellung
                                                                                                            Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wie-
A.3.5   Hilfe bei Panne oder Unfall                                                                         derherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des
        Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener                          Transports in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen
        Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen:                                          hierbei behilflich. Wir übernehmen die hier durch entstehenden Kos-
        A.3.5.1 Wiederherstellung der Fahrbereitschaft                                                      ten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
                 Wir organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an
                 der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die         A.3.7   Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise
                 hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung                 Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Voraussetzungen, dass
                 beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten               auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug
                 und verwendeten Kleinteile auf EUR 200,00.                                         - Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken oder der
        A.3.5.2 Abschleppen des Fahrzeugs                                                               Fahrer stirbt und
                 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit ge-                 - dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem
                 macht werden, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahr-                       ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist.
                 zeugs. Dies schließt das Gepäck und die unter A.3.3 als versichert                 Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb
                 aufgeführte Ladung mit ein.                                                        der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederhol-
                 Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbe-                    ten Male) aufgetreten ist.
                 trag für diese Leistung beläuft sich auf EUR 200,00, für Lkw bis 3,5 t             A.3.7.1 Krankenrücktransport
                 zulässige Gesamtmasse auf EUR 400,00; hierauf werden durch den                              Müssen Sie infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurück-
                 Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten nicht ange-                           transportiert werden, organisieren wir für Sie die Durchführung des
                 rechnet.                                                                                    Rücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt
        A.3.5.3 Bergen des Fahrzeugs                                                                         des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leis-
                 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren wir für Sie                        tung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch ei-
                 die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die unter                           nen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist.
                 A.3.3 als versichert aufgeführte Ladung mit ein.                                            Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden
                 Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.                                           Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch die Erkrankung
        A.3.5.4 Was versteht man unter Panne oder Unfall?                                                    bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen
                 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verste-                        bis zu je EUR 85,00 pro Person.
                 hen. Bei Elektrofahrzeugen gilt auch die unverschuldete Entladung des              A.3.7.2 Rückholung von Kindern
                 Akkumulators als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich                      Wir organisieren für Sie die Abholung und Rückfahrt mitreisender
                 mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.                             minderjähriger Kinder mit einer Begleitperson zu Ihrem Wohnsitz,
                 Als Panne gilt auch, wenn das Fahrzeug durch Sie oder eine mitversi-                        wenn
                 cherte Person versehentlich                                                                 - der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und
                 - mit für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignetem Kraftstoff be-                            - die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen be-
                      tankt wurde oder                                                                            treut werden können.
                 - für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignete Betriebsmittel (zum                            Die Kostenerstattung erfolgt bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse
                      Beispiel Motoröl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen Be-                      einschließlich Zuschlägen. Zusätzlich erstatten wir die Kosten für
                      hälter eingefüllt wurden                                                               nachgewiesene Taxifahrten bis zu EUR 85,00. Falls der Schadenort
                 und die Verwendung des Kraftstoffs oder der Betriebsmittel zu Schä-                         mehr als 1.000 km von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt ist, erfolgt
                 den oder Funktionsstörungen am Motor oder den Hilfsaggregaten                               die Kostenerstattung bis zur Höhe der Kosten eines Linienfluges der
                 (zum Beispiel Lenkung, Bremsen, Pumpen) führt oder bei weiterer                             Economyklasse.
                 Nutzung des Fahrzeugs führen würde.                                                A.3.7.3 Fahrzeugabholung
                 Haben Sie Ihr Fahrzeug mit ungeeignetem Kraftstoff betankt oder un-                         Wir organisieren für Sie die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem stän-
                 geeignete Betriebsstoffe verwendet, ersetzen wir zusätzlich zu den                          digen Wohnsitz, wenn
                 Leistungen bei einer Panne die Kosten für das Entfernen dieser Stoffe                       - der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und
                 aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis zur Höhe von insge-                       - das Fahrzeug weder von ihm noch von einem Insassen zurückge-
                 samt EUR 200,00.                                                                                 fahren werden kann.
                 Nicht versichert sind Folgeschäden.                                                         Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
                                                                                                             Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz
A.3.6   Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung                               bis EUR 0,75 je gefahrenen Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und
        Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs erbringen wir nachfolgende                            dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Ab-
        Leistungen unter den Voraussetzungen, dass                                                           holung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fah-
        - die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von                         rerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt
             Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und                                        auf drei Übernachtungen bis zu je EUR 85,00 pro Person.
        - das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wie-
             der fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist.


                                                                                          –9–

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        A.3.7.4 Krankenbesuch                                                                                       Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug
                Müssen Sie sich auf einer Reise infolge einer Erkrankung oder Verlet-                               im Ausland organisieren wir für Sie nach Abstimmung mit den
                zung länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten: Wir                                     Angehörigen
                zahlen die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche des Erkrank-                                  - für die Bestattung im Ausland oder
                ten durch nahestehende Personen bis EUR 550,00 je Schadenereignis.                                  - für die Überführung nach Deutschland.
        A.3.7.5 Reiserückrufservice                                                                                 Wir übernehmen hierfür die Kosten.
                Wird infolge                                                                                        Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person.
                - des Todes,                                                                                   b)   Ersatz von Reisedokumenten
                - eines schweren Unfalls,                                                                           Kommen die Zulassungsbescheinigung Teil I oder andere für die
                - einer plötzlichen schweren Erkrankung                                                             Fortsetzung der Reise notwendigen Reisedokumente abhanden,
                Ihrer Person oder eines nahen Familienangehörigen ein Rückruf von                                   sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen die
                einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug über Rundfunkanstalten                                    hierfür angefallenen Gebühren der Ausstellungsbehörde im Aus-
                notwendig, leiten wir die erforderlichen Maßnahmen auf Antrag hin                                   land.
                ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Gleiches gilt                           c)   Ersatz von Zahlungsmitteln
                bei einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens.                                                   Befinden Sie oder eine mitversicherte Person sich während einer
        A.3.7.6 Was versteht man unter einer Reise?                                                                 Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland durch den Ver-
                Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer                                lust von Reisezahlungsmitteln aufgrund von
                Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohn-                                   - Diebstahl,
                sitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind                               - Raub oder
                und sich überwiegend aufhalten.                                                                     - sonstigem Abhandenkommen
                                                                                                                    in einer finanziellen Notlage, so stellen wir den Kontakt zur Haus-
A.3.8   Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise                                                              bank der betroffenen Person her. Sofern erforderlich, sind wir bei
        Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach                                     der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestell-
        A.3.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen                                 ten Betrages an die betroffene Person behilflich. Ist die Kontakt-
        Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leis-                               aufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der
        tungen:                                                                                                     Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir der be-
        A.3.8.1 Bei Panne und Unfall                                                                                troffenen Person einen Betrag bis zu EUR 2.000,00 zur Verfü-
                a) Ersatzteilversand                                                                                gung. Dieser Betrag ist binnen eines Monats nach dem Ende der
                     Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des                              Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen.
                     Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nä-                            d)   Vermittlung ärztlicher Betreuung
                     he nicht beschafft werden, organisieren wir für Sie, dass Sie diese                            Erkranken Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im
                     auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir übernehmen alle ent-                                 Ausland, informieren wir Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten
                     stehenden Versandkosten.                                                                       ärztlicher Versorgung und stellen, soweit erforderlich, die Verbin-
                b) Fahrzeugtransport                                                                                dung zwischen dem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder
                     Wir organisieren für Sie den Transport des Fahrzeugs zu einer                                  dem Krankenhaus her und tragen die hierdurch entstehenden
                     Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten                                     Kosten.
                     bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn                              e)   Versand von Arzneimitteln
                     - das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in des-                                  Sind für Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Aus-
                          sen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge-                                land verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Aufrechterhaltung
                          macht werden kann und                                                                     oder Wiederherstellung der Gesundheit nötig und können weder
                     - die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der                               diese noch ein Ersatzpräparat an Ort und Stelle beschafft werden,
                          Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.                                    vermitteln wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt den Versand
                c) Mietwagen                                                                                        der Arzneimittel und übernehmen hierfür die Kosten. Die Kosten
                     Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Mieten                               für die Arzneimittel selbst strecken wir nur vor. Sie müssen diese
                     Sie ein Fahrzeug nach A.3.6.3 an, übernehmen wir die Kosten                                    binnen eines Monats nach Beendigung der Reise in einer Summe
                     hierfür bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht,                                an uns zurückzahlen. Ein Arzneimittelversand erfolgt nicht, wenn
                     unabhängig von der Dauer bis zu einem Betrag von EUR 550,00.                                   keine Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung erlangt werden kann.
                     Für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse erhöht sich der Betrag                                 Eine etwaige Abholung und Auslösung des Arzneimittels beim
                     auf EUR 700,00.                                                                                Zoll haben Sie selbst zu veranlassen. Wir erstatten die Kosten für
                d) Fahrzeugverzollung und -verschrottung                                                            die Abholung der Arzneimittel sowie deren Verzollung.
                     Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden,                           f)   Kostenerstattung bei Reiseabbruch
                     helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfal-                               Ist Ihnen die planmäßige Beendigung der Reise mit dem versicher-
                     lenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und                                     ten Fahrzeug im Ausland nicht oder nur zu einem anderen als
                     sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die                                dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, weil:
                     Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskos-                                 - ein Mitreisender verstorben oder schwer erkrankt ist
                     ten.                                                                                           - ein nicht mitreisender naher Verwandter schwer erkrankt oder
                e) Fahrzeugunterstellung                                                                                  verstorben ist oder
                     Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeugunterstellung, wenn                                 - eine erhebliche Schädigung Ihres Vermögens oder eine erheb-
                     das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Durch-                                       liche Schädigung des Vermögens eines berechtigten Insassen
                     führung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrot-                                       vorliegt,
                     tung untergestellt werden muss.                                                                übernehmen wir die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen
                     Wir übernehmen die Kosten höchstens für vier Wochen.                                           Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu insgesamt
        A.3.8.2 Bei Fahrzeugdiebstahl:                                                                              EUR 3.000,00 je Schadenfall.
                a) Fahrzeugunterstellung                                                                       h)   Hilfeleistung in besonderen Notfällen
                     Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeugunterstellung, wenn                                 Geraten Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im
                     das gestohlene Fahrzeug                                                                        Ausland in eine besondere Notlage, die in den vorgenannten Best-
                     - nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden wird und                                    immungen nicht geregelt ist und zu deren Beseitigung Hilfe not-
                     - bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung                                  wendig ist, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr
                          bzw. Verschrottung untergestellt werden muss.                                             Vermögen zu vermeiden, vermitteln wir die erforderlichen Maß-
                     Wir übernehmen die Kosten höchstens für vier Wochen.                                           nahmen und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis
                b) Mietwagen                                                                                        zu EUR 500,00 je Schadenfall. Kosten im Zusammenhang mit der
                     Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Mieten                               Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abge-
                     Sie ein Fahrzeug nach A.3.6.3 an, übernehmen wir die Kosten                                    schlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkos-
                     hierfür, bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht                                ten werden nicht erstattet.
                     unabhängig von der Dauer bis zu einem Betrag von EUR 550,00.
                     Für LKW bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse erhöht sich der Betrag            A.3.9   Was ist nicht versichert?
                     auf EUR 700,00.                                                                   A.3.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
                c) Fahrzeugverzollung und -verschrottung                                                       Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich her-
                     Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt wer-                             beiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir
                     den, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei                            berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
                     anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags                               entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
                     und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um                   A.3.9.2 Genehmigte Rennen / Befahren von Rennstrecken
                     die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrot-                                Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an
                     tungskosten.                                                                              behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen,
        A.3.8.3 Weitere Leistungen bei einer Auslandsreise mit Krafträdern, Pkw,                               - bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
                Campingfahrzeugen und LKW bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse gemäß                                    kommt,
                A.3.3                                                                                          - die einen Renncharakter besitzen und
                a) Hilfe im Todesfall                                                                          - die eine gültige FIA-Fahrerlizenz voraussetzen,
                                                                                                               entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.


                                                                                           – 10 –

[Seite 11]
                Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die beim Befahren von                          angegeben, verringert sich die Versicherungssumme für den einzelnen
                Rennstrecken entstehen, ausgenommen bei Gleichmäßigkeitsfahrten                              Insassen entsprechend.
                oder Fahrsicherheitstrainings, bei denen die in Satz 1 genannten Punk-               A.4.2.3 Was versteht man unter berechtigten Insassen?
                te nicht zutreffen.                                                                          Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen),
                Rennstrecken sind offene oder abgeschlossene, abgegrenzte Strecken,                          die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten in oder
                welche dem öffentlichen Straßenverkehr nicht zugänglich sind und                             auf dem versicherten Fahrzeug befinden oder in unmittelbarem Zu-
                auf denen üblicherweise Rennveranstaltungen ausgetragen werden.                              sammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tä-
                Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Ver-                          tig werden.
                letzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.                                            A.4.2.4 Berufsfahrerversicherung
        A.3.9.3 Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt                                            Mit der Berufsfahrerversicherung sind versichert
                Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben,                            a) die Berufsfahrer und Beifahrer des im Versicherungsschein be-
                Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt                                 zeichneten Fahrzeugs,
                unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.                                                b) die im Versicherungsschein namentlich bezeichneten Berufsfahrer
        A.3.9.4 Schäden durch Kernenergie                                                                        und Beifahrer unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug oder
                Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.                              c) alle bei Ihnen angestellten Berufsfahrer und Beifahrer unabhängig
                                                                                                                 von einem bestimmten Fahrzeug.
A.3.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen                                                             A.4.2.5 Namentliche Versicherung
       A.3.10.1 Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne                           Mit der namentlichen Versicherung ist die im Versicherungsschein be-
                das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese                                zeichnete Person unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug versi-
                von unserer Zahlung abziehen.                                                                chert. Diese Person kann ihre Ansprüche selbstständig gegen uns gel-
       A.3.10.2 Ihren Anspruch auf Leistung können Sie nur mit unserem Einver-                               tend machen.
                ständnis abtreten („Abtreten“ heißt: Sie übertragen Ihre Ansprüche
                auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, auf einen            A.4.3   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
                Dritten). Unser Einverständnis bedarf der Textform.                                  Sie haben in der Kfz-Unfallversicherung Versicherungsschutz in den geogra-
                Ausnahme: Das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn Sie auf Geld                     phischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
                gerichtete Ansprüche gegen uns haben (zum Beispiel: Sie haben eine                   Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
                Leistung selbst beauftragt und fordern uns zur Kostenerstattung auf).
                Wenn wir im Schadenfall eine Leistung für Sie organisiert und eine           A.4.4   Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung?
                Kostenübernahme ausgesprochen haben, liegt kein auf Geld gerich-                     Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der nachstehenden
                teter Anspruch vor.                                                                  Leistungen mit welchen Versicherungssummen vereinbart sind.
                Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur
                dem Versicherungsnehmer sowie dem ehelichen oder dem im Versi-               A.4.5   Leistung bei Invalidität
                cherungsschein genannten nichtehelichen Lebenspartner zu.                            A.4.5.1 Voraussetzungen für die Leistung
                                                                                                             A.4.5.1.1 Invalidität
A.3.11 Verpflichtung Dritter                                                                                           Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten.
       A.3.11.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines                                       Eine Invalidität liegt vor, wenn
                Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur                                    - unfallbedingt
                Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unse-                                  - die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit
                ren Leistungsverpflichtungen vor.                                                                      - dauerhaft
       A.3.11.2 Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an                                        beeinträchtigt ist.
                uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von A.3.11.1 zur Leis-                                        Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn
                tung verpflichtet.                                                                                     - sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird
                                                                                                                            und
A.4     Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder getötet werden                                            - eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
                                                                                                             A.4.5.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
A.4.1   Was ist versichert?                                                                                            Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Un-
        A.4.1.1 Unfälle bei Gebrauch des Fahrzeugs                                                                     fall
                Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der ver-                                  - eingetreten und
                sicherten Person, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ge-                                        - von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.
                brauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbundenen Anhängers ste-                                          Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht
                hen (z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen).                                                  kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
        A.4.1.2 Unfallbegriff                                                                                A.4.5.1.3 Geltendmachung der Invalidität
                Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch                                                Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach
                - ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Un-                                     dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt:
                     fallereignis)                                                                                     Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen.
                - unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung                                                              Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditäts-
                erleidet.                                                                                              leistung ausgeschlossen.
        A.4.1.3 Erweiterter Unfallbegriff                                                                              Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldi-
                Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine er-                                  gen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
                höhte Kraftanstrengung                                                                       A.4.5.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr
                - ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt,                                              Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines
                - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der                                          Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invalidi-
                     Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.                                                                  tätsleistung.
                Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder                                           In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (A.4.8), so-
                noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.                                    fern diese vereinbart ist.
                Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskelein-                    A.4.5.2 Art und Höhe der Leistung
                satz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht.                           A.4.5.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung
                Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individu-                                  Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.
                ellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.                                               Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
                                                                                                                       - die vereinbarte Versicherungssumme und
A.4.2   Wer ist versichert?                                                                                            - der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
        A.4.2.1 Pauschalsystem                                                                               A.4.5.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemes-
                Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die je-                                    sung
                weiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Ausgenom-                                     Der Invaliditätsgrad richtet sich
                men sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie                                    - nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.3), sofern die betroffenen
                als solche das Fahrzeug gebrauchen.                                                                         Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind,
                Nach dem Pauschalsystem ist jede versicherte Person mit dem der An-                                    - ansonsten danach, in welchem Umfang die normale
                zahl der Versicherten entsprechenden Teilbetrag der vereinbarten                                            körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft
                Summe versichert. Bei zwei und mehr berechtigten Insassen erhöht                                            beeinträchtigt ist (A.4.5.2.4)
                sich die Versicherungssumme um 50 % und teilt sich durch die Ge-                                       Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der
                samtzahl der Insassen, unabhängig davon, ob diese zu Schaden kom-                                      spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall er-
                men.                                                                                                   kennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für späte-
        A.4.2.2 Platzsystem                                                                                            re Bemessungen der Invalidität (A.4.10.4).
                Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Platzsystem sind die im Ver-                         A.4.5.2.3 Gliedertaxe
                sicherungsschein bezeichneten Plätze oder eine bestimmte Anzahl von                                    Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines
                berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Ausgenommen sind                                       der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten aus-
                bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche                                  schließlich die hier genannten Invaliditätsgrade.
                das Fahrzeug gebrauchen. Befinden sich in dem Fahrzeug mehr be-                                        Arm                                                     70 %
                rechtigte Insassen als Plätze oder Personen im Versicherungsschein                                     Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks                  65 %
                                                                                                                       Arm unterhalb des Ellenbogengelenks                     60 %


                                                                                         – 11 –

[Seite 12]
                          Hand                                                   55 %                          Versicherten auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme be-
                          Daumen                                                 20 %                          schränkt, A.4.2.1 Satz 3 findet insoweit keine Anwendung.
                          Zeigefinger                                            10 %
                          anderer Finger                                          5%           A.4.9   Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen
                          Bein über der Mitte des Oberschenkels                  70 %                  zusammentreffen?
                          Bein bis zur Mitte des Oberschenkels                   60 %                  A.4.9.1 Krankheiten und Gebrechen
                          Bein bis unterhalb des Knies                           50 %                          Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheitsschä-
                          Bein bis zur Mitte des Unterschenkels                  45 %                          digungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht
                          Fuß                                                    40 %                          wurden. Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
                          große Zehe                                              5%                   Mitwirkung
                          andere Zehe                                             2%                   A.4.9.2 Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt
                          Auge                                                   50 %                          Folgendes:
                          Gehör auf einem Ohr                                    30 %                          A.4.9.2.1 Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Ge-
                          Geruchssinn                                            10 %                                     brechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen
                          Geschmackssinn                                          5%                                      mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert sich
                          Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt                                  - bei der Invaliditätsleistung der Prozentsatz des Invalidi-
                          der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade.                                             tätsgrads.
                A.4.5.2.4 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe                                                             - bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas ande-
                          Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der                                           res bestimmt ist, bei den anderen Leistungsarten die
                          Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die normale                                              Leistung selbst.
                          körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dau-                          A.4.9.2.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nehmen
                          erhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche                                   wir keine Minderung vor.
                          Person gleichen Alters und Geschlechts.
                          Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen              A.4.10 Fälligkeit
                          Gesichtspunkten.                                                            Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen
                A.4.5.2.5 Minderung bei Vorinvalidität                                                haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer
                          Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile o-                 Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes:
                          der Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beein-                      A.4.10.1 Erklärung über die Leistungspflicht
                          trächtigt waren. Sie wird nach A.4.5.2.3 und A.4.5.2.4 be-                           Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären,
                          messen.                                                                              ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen.
                          Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.                           Bei Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate.
                A.4.5.2.6 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile                           Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen:
                          oder Sinnesorgane                                                                    - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen.
                          Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sin-                              - Bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Ab-
                          nesorgane beeinträchtigt sein. Dann werden die Invalidi-                                  schluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des
                          tätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermit-                                  notwendig ist.
                          telt wurden, zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden                                Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach E.1.5.
                          jedoch nicht berücksichtigt.                                                         Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsan-
                A.4.5.2.7 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person                                 spruchs entstehen, übernehmen wir
                          Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidi-                        - bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der versicherten Summe,
                          tät, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Vo-                        - bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu einem Ta-
                          raussetzungen:                                                                            ge- bzw. Krankenhaustagegeldsatz.
                          - Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb                           Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
                               des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben und                       A.4.10.2 Leistung innerhalb von zwei Wochen
                          - die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleis-                            Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
                               tung nach A.4.5.1 sind erfüllt.                                                 Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
                          Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der                 A.4.10.3 Vorschüsse
                          ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.                                          Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen
                                                                                                               wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse.
A.4.6   Tagegeld                                                                                               Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung inner-
        A.4.6.1 Voraussetzungen für die Leistung                                                               halb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbar-
                Die versicherte Person ist unfallbedingt                                                       ten Todesfallsumme beansprucht werden.
                - in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und                                        A.4.10.4 Neubemessung des Invaliditätsgrads
                - in ärztlicher Behandlung.                                                                    Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderun-
        A.4.6.2 Höhe und Dauer der Leistung                                                                    gen des Gesundheitszustands ergeben.
                Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind                                                Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut
                - die vereinbarte Versicherungssumme und                                                       ärztlich bemessen zu lassen.
                - der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähig-                               Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach
                    keit.                                                                                      dem Unfall zu.
                Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich                                                     Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich
                - nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Un-                             diese Frist von drei auf fünf Jahre.
                    fall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.                                                  - Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies
                - nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu                                 zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
                    leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.                         - Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies
                Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.                                     vor Ablauf der Frist mitteilen. Ergibt die endgültige Bemessung
                Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung,                                    eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, ist
                längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.                                                      der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.

A.4.7   Krankenhaustagegeld                                                                    A.4.11 Zahlung für eine mitversicherte Person
        A.4.7.1 Voraussetzungen für die Leistung                                                      A.4.11.1 Abtretung
                Die versicherte Person ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger                            Ihren Anspruch auf die Leistung können Sie nur mit unserem Einver-
                vollstationärer Heilbehandlung.                                                                ständnis abtreten („Abtreten“ heißt: Sie übertragen Ihre Ansprüche
                Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten                                auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, auf einen
                nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.                                               Dritten). Unser Einverständnis bedarf der Textform.
        A.4.7.2 Höhe und Dauer der Leistung                                                                    Ausnahme: Das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn Sie auf Geld
                Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für jeden Kalender-                             gerichtete Ansprüche gegen uns haben (zum Beispiel: Sie haben eine
                tag der vollstationären Behandlung, längstens jedoch für zwei Jahre                            Leistung selbst beauftragt und fordern uns zur Kostenerstattung auf).
                ab dem Tag des Unfalls an gerechnet.                                                           Wenn wir im Schadenfall eine Leistung für Sie organisiert und eine
                                                                                                               Kostenübernahme ausgesprochen haben, liegt kein auf Geld gerich-
A.4.8   Todesfallleistung                                                                                      teter Anspruch vor.
        A.4.8.1.Voraussetzungen für die Leistung                                                      A.4.11.2 Zahlung für eine mitversicherte Person
                Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach                        Sie als Versicherungsnehmer können unsere Zahlung für eine mitver-
                dem Unfall.                                                                                    sicherte Person an Sie selbst nur mit Zustimmung der mitversicherten
                Beachten Sie dann die Verhaltensregeln nach E.1.5.1.                                           Person verlangen.
        A.4.8.2 Art und Höhe der Leistung
                Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versiche-            A.4.12 Was ist nicht versichert?
                rungssumme. Bei der Versicherung nach dem Pauschalsystem wird der                     A.4.12.1 Straftat
                auf andere Versicherte entfallende Teilbeitrag aus der versicherten To-                        Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der versicherten
                desfallsumme um den durch diese Summenbegrenzung frei werden-                                  Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat begeht
                den Betrag verhältnismäßig erhöht, jedoch ist der Anteil des einzelnen                         oder versucht.


                                                                                           – 12 –

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        A.4.12.2 Geistes- oder Bewusstseinsstörungen / Trunkenheit                                             ner Beschädigung des Akkumulators des versicherten Fahrzeugs ste-
                 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des Fahrers durch                               hen, bis zu einem Betrag von EUR 3.000,00.
                 Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trun-
                 kenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle o-         A.5.2   Versicherte Fahrzeuge
                 der andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers ergrei-                 Versicherbar sind Pkw, welche mit einem Akkumulator als Energiespeicher
                 fen.                                                                                versehen sind.
                 Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder An-
                 fälle durch ein Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen Ver-       A.5.3   Welche Ereignisse sind versichert?
                 trag oder unter eine für das Vorfahrzeug bei uns abgeschlossene Kfz-                Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder
                 Unfallversicherung fällt.                                                           Verlust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile.
        A.4.12.3 Genehmigte Rennen / Befahren von Rennstrecken                                       A.5.3.1 In Erweiterung zu A.2.2.1.6 sind Folgeschäden an den Batterien (Ak-
                 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an                        kumulatoren, die die zur Fortbewegung des Fahrzeugs notwendige
                 behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen,                              elektrische Energie speichern) durch Überspannung mitversichert.
                 - bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-                        A.5.3.2 Nach Ablauf der Neupreisentschädigung gemäß A.2.5.1.2 ist die Ent-
                      kommt,                                                                                 schädigung für Batterien auf den Zeitwert begrenzt. Der Zeitwert der
                 - die einen Renncharakter besitzen und                                                      Batterie errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich 1 % je angefan-
                 - die eine gültige FIA-Fahrerlizenz voraussetzen,                                           gener Monat ab Herstellungsdatum.
                 entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
                 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die beim Befahren             A.5.4   Was ist nicht versichert?
                 von Rennstrecken entstehen, ausgenommen bei Gleichmäßigkeits-                       Ergänzend zu den Ausschlüssen gemäß A.2.9. besteht kein Versicherungs-
                 fahrten oder Fahrsicherheitstrainings, bei denen die in Satz 1 ge-                  schutz für Schäden durch
                 nannten Punkte nicht zutreffen.                                                     - Verschleiß und Abnutzung, also durch eine allmähliche Einwirkung oder
                 Rennstrecken sind offene oder abgeschlossene, abgegrenzte Stre-                         durch den gewöhnlichen Alterungsprozess entstehen (z.B. Leistungsmin-
                 cken, welche dem öffentlichen Straßenverkehr nicht zugänglich sind                      derung bei ordnungsgemäßen Gebrauch),
                 und auf denen üblicherweise Rennveranstaltungen ausgetragen wer-                    - Konstruktions- oder Materialfehler des Herstellers,
                 den.                                                                                - chemische Reaktionen (wie Säure, Laugen oder Oxidation).
                 Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Ver-
                 letzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.                                   A.6     Versicherung für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
        A.4.12.4 Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt
                 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch Erdbeben,          A.6.1    Was ist versichert?
                 Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt                     Versichert sind Ihr Fahrzeug und die mitversicherten Teile nach A.2.1.
                 unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.                                        Schäden an
        A.4.12.5 Kernenergie                                                                          - Bereifung, Bürsten, Gurten, Kabeln, Ketten, Raupen, Riemen, Schläuchen,
                 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Kernenergie.                          Seilen, Sieben, Transportbändern,
        A.4.12.6 Bandscheiben, innere Blutungen                                                       - Werkzeugen aller Art (z. B. Bohrer, Brechwerkzeuge, Messer, Sägeblätter,
                 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben so-                         Schleifscheiben, Schneiden)
                 wie bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Versi-                   sind nur versichert, wenn sie durch ein Ereignis erfolgen, das gleichzeitig auch
                 cherungsschutz besteht jedoch, wenn überwiegende Ursache ein un-                    andere vom Versicherungsschutz umfasste Schäden an der versicherten Sache
                 ter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach A.4.1.2 ist.                       verursacht hat.
        A.4.12.7 Infektionen
                 Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei Wundstarr-            A.6.2   Versicherte Fahrzeuge
                 krampf und Tollwut besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn die                     Versicherbar sind
                 Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis sofort oder                 - Pkw
                 später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht Ver-                 - LKW im Werk- und Güterverkehr
                 sicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes                 - Zugmaschinen im Werk- und Güterverkehr
                 Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder Schleimhautver-               - Anhänger im Werk- und Güterverkehr
                 letzungen verursacht, sofort oder später in den Körper gelangen. Bei
                 Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, besteht Ver-          A.6.3   Welche Ereignisse sind versichert?
                 sicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch ein unter diesen                     Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des
                 Vertrag fallendes Unfallereignis veranlasst waren.                                  Fahrzeugs einschließlich seiner nach A.6.1 mitversicherten Teile durch unvor-
        A.4.12.8 Psychische Reaktionen                                                               hergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschä-
                 Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge                  den. Versichert sind Schäden am versicherten Fahrzeug z. B. durch
                 psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verur-                   - Aufspringen der Motorhaube,
                 sacht wurden.                                                                       - Bedienungsfehler,
        A.4.12.9 Bauch- und Unterleibsbrüche                                                         - ein verbundenes Fahrzeug ohne Einwirkung von außen,
                 Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder Unterleibsbrüchen.                 - Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
                 Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter die-                  - Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen.
                 sen Vertrag fallende gewaltsame, von außen kommende Einwirkung
                 entstanden sind.                                                            A.6.4   Wer ist versichert?
                                                                                                     Der Versicherungsschutz gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im Interesse
A.5     Vollkasko für Elektro-oder Hybridfahrzeuge (Pkw)                                             einer weiteren Person abgeschlossen ist (z. B. des Leasinggebers als Eigentü-
        In Abweichung zu den Leistungsumfängen gemäß A.2 gelten für Elektro- oder                    mer des Fahrzeugs), auch für diese Person.
        Hybridfahrzeuge (Pkw) folgende Besonderheiten:
                                                                                             A.6.5   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.5.1   Was ist versichert?                                                                          Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie
        Versichert sind Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug und die mitversicherten Teile               den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen
        nach A.2.1.                                                                                  Union gehören.
        A.5.1.1 In Erweiterung zu A.2 umfasst die Vollkasko für Elektro-oder Hybrid-
                  fahrzeuge die GAP-Deckung (Differenzdeckung) gemäß A.2.5.1.10              A.6.6   Was zahlen wir bei Beschädigung oder Zerstörung?
        A.5.1.2 Versichertes Zubehör                                                                 A.6.6.1 Grundsatz
                   - das Ladekabel einschließlich der zugehörigen Adapter beim La-                           Wir leisten eine Entschädigung entsprechend A.2.5.1.1, A.2.5.2.1 und
                       devorgang oder wenn es unter Verschluss gehalten wird,                                A.2.5.4.
                   - die mobile Ladestation während des Ladevorgangs oder wenn                       A.6.6.2 Abzug neu für alt (außer bei Pkw)
                       diese unter Verschluss im Fahrzeug verwahrt wird bis                                  Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht oder
                       EUR 3.000,00,                                                                         das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, gilt folgende Regelung:
                   - die Wandladestation (Wallbox) bei fester Verbindung mit dem                             Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung sowie
                       Gebäude bis EUR 3.000,00                                                              der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile einen dem Alter und
                   - Ladekarten bis EUR 100,00                                                               der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt).
        A.5.1.3 Allgefahrendeckung für den Akkumulator
                  Versichert ist der Akkumulator Ihres Elektro-oder Hybridfahrzeuges         A.6.7   Bis zu welcher Höhe leisten wir?
                  über die in A.2.2.1 und A.2.2.2 beschriebenen Schadenereignisse                    A.6.7.1 Höchstentschädigung
                  hinaus gegen jede Beschädigung, Zerstörung oder Verlust, denen                             Unsere Entschädigung ist beschränkt auf den Wiederbeschaffungs-
                  der Akkumulator ausgesetzt ist, sofern nachfolgend nicht etwas an-                         wert abzüglich eines eventuell vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
                  deres geregelt ist.                                                                        Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines
                  Ein Akkumulator ist ein wieder aufladbarer Speicher für elektrische                        gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignis-
                  Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro-oder Hybridfahrzeugs.                          ses bezahlen müssen.
        A.5.1.4 Entsorgungskosten im Totalschadensfall                                               A.6.7.2 Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens
                  Wir ersetzen die nach einem Totalschaden tatsächlich angefallenen                          Wir verzichten Ihnen gegenüber auf unser Recht, die Leistung zu kür-
                  und nachgewiesenen Entsorgungskosten, die in Verbindung mit ei-                            zen, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies
                                                                                                             gilt nicht, wenn Sie den Schaden infolge des Genusses alkoholischer


                                                                                         – 13 –

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                Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt haben; in            A.7    Fahrerschutz – wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird
                diesem Fall sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere                (nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen – nicht bei Kurzzeitkennzeichen
                Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.                              und sofern vereinbart)
                                                                                                     Der Fahrerschutz ist eine Kfz-Unfallversicherung, deren Leistungen sich nach
A.6.8   Selbstbeteiligung                                                                            dem tatsächlich entstandenen Personenschaden richten.
        Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von              Der Fahrerschutz kann für
        der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie ent-                        - Pkw gemäß Anhang 4 Ziffer 6
        nehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.                   - Campingfahrzeuge gemäß Anhang 4, Ziffer 12
        Hinweis: Kommt es zu einem Schadenereignis, das sowohl eine Entschädi-                        - Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Werkverkehr gemäß Anhang 4,
        gungsleistung in der Kasko- als auch in der Versicherung für Brems-, Betriebs-                    Ziffer 13 und 22
        und reine Bruchschäden auslöst, wird auf die gesamte Entschädigungsleistung                   in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbart werden.
        nur eine Selbstbeteiligung, bei unterschiedlichen Selbstbeteiligungen die höhe-
        re angerechnet.                                                                       A.7.1 Was ist versichert?
                                                                                                    A.7.1.1 Versichertes Fahrzeug
A.6.9   Was wir nicht ersetzen                                                                              Versichert sind Personenschäden, die dadurch entstehen, dass der be-
        A.6.9.1Motoren und Getriebe einschließlich Teile                                                    rechtigte Fahrer durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahr-
                Wir leisten keine Entschädigung für Motoren und Getriebe, die der                           zeugs verletzt oder getötet wird.
                Fortbewegung der versicherten Sache dienen, einschließlich Gelenk-                          Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf
                welle und Differential.                                                                     seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Ge-
                Zum Motor in diesem Sinne gehören Anlasser, Aufladesysteme (z. B.                           sundheitsschädigung erleidet.
                Kompressoren, Turbolader), Auspuffanlage einschließlich Halterungen,                        Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z. B. nicht das Ein-und Aussteigen
                Kraftstoffsystem am Motor, Kühlung (Wasserpumpe, Lüfter, Thermos-                           oder das Be- und Entladen.
                tatleitungen), Kurbelwelle mit Lagerung, Lichtmaschine, Motorblock                  A.7.1.2 Mietfahrzeuge im Inland
                mit Büchsen, Motorbremse, Nockenwelle mit Antrieb, Ölpumpe, Öl-                              Versicherungsschutz besteht auch für Schäden, die Sie oder eine nach
                wanne, Pleuel, Steuergerät, Triebwerk mit Kolben, Zündanlage, Zylin-                         A.7.2.2 mitversicherte Person als Fahrer eines fremden in Deutschland
                derkopf mit eingebauten Teilen.                                                              gemieteten, versicherungspflichtigen Fahrzeugs der gleichen Fahrzeu-
                Zum Getriebe in diesem Sinne gehören Längstrieb (Kardan-, Gelenk-                            gart erleiden unter folgenden Voraussetzungen:
                welle einschließlich Zwischenlager und Differential), Steuergerät,                           - Es besteht keine Deckung aus einer für das fremde Fahrzeug ab-
                Wechsel- und Schaltgetriebe einschließlich Schaltgestänge, Kupplung                               geschlossenen Haftpflichtversicherung.
                und Befestigungsteile.                                                                       - Das fremde Fahrzeug wurde von Ihnen gemietet, weil sich das
        A.6.9.2 Ersatzteile und Zubehör                                                                           versicherte Fahrzeug aufgrund einer Reparatur oder Wartung in
                Wir leisten keine Entschädigung für Ersatzteile und Zubehör, welche                               einer Werkstatt befindet.
                mit der versicherten Sache nicht fest verbunden sind.                                        Mieten Sie und die gemäß A.7.2.2 mitversicherten Personen gleichzei-
        A.6.9.3 Betriebs- und Hilfsstoffe, Verbrauchsmaterialien, Arbeitsstoffe                              tig ein Fahrzeug, erstreckt sich der Versicherungsschutz allein auf den
                Wir leisten keine Entschädigung für Betriebs- und Hilfsstoffe (z. B.                         Fahrer des zuerst angemieteten Fahrzeugs.
                Brennstoffe), Verbrauchsmaterialien (z. B. Filtermassen) und Arbeits-               A.7.1.3 Mietfahrzeuge im Ausland
                stoffe.                                                                                      Versicherungsschutz besteht auch für Schäden, die Sie oder eine nach
        A.6.9.4 Weitere nicht erstattungsfähige Positionen                                                   A.7.2.2 mitversicherte Person als Fahrer eines fremden im Ausland
                Wir leisten keine Entschädigung für die in A.2.6.7 genannten Positio-                        gemieteten, versicherungspflichtigen Fahrzeugs der gleichen Fahrzeu-
                nen.                                                                                         gart erleiden, soweit nicht aus einer für das fremde Fahrzeug abge-
                                                                                                             schlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.
A.6.10 Schäden, für die ein Dritter einzutreten hat                                                          Mieten Sie und die gemäß A.7.2.2 mitversicherten Personen gleichzei-
       Wir leisten ohne Rücksicht auf die mitwirkenden Ursachen nicht für Schäden,                           tig ein Fahrzeug im Ausland, erstreckt sich der Versicherungsschutz al-
       für die ein Dritter als Lieferant, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag                          lein auf den Fahrer des zuerst angemieteten Fahrzeugs.
       einzutreten hat. Bestreitet der andere seine Verantwortung für den Schaden,                           Der Versicherungsschutz besteht während einer vorübergehenden
       leisten wir jedoch im vertraglich vereinbarten Umfang.                                                Auslandsreise für die Dauer von höchstens 6 Wochen.

A.6.11 Was ist nicht versichert?                                                              A.7.2 Wer ist versichert?
       Ergänzend zu den Ausschlüssen gemäß A.2.9. besteht kein Versicherungs-                       A.7.2.1 Versichert ist der berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs.
       schutz für Schäden durch:                                                                            Berechtigter Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Ver-
                                                                                                            fügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt.
        A.6.11.5 Schäden und Verluste durch Versaufen oder Verschlammen                                     Im Todesfall des Fahrers sind seine Hinterbliebenen bezüglich ihrer ge-
                 Wir leisten nicht für Schäden und Verluste durch Versaufen oder Ver-                       setzlichen Unterhaltsansprüche mitversichert.
                 schlammen.                                                                         A.7.2.2 Bei Anmietung eines Mietfahrzeugs gemäß A.7.1.2 und A.7.1.3 be-
        A.6.11.6 Schäden durch besondere Einsatzgefahren                                                    steht Versicherungsschutz für Sie oder Ihre Reisebegleiter, sofern diese
                 Wir leisten nicht für Schäden durch besondere Gefahren des Einsat-                         im Mietvertrag eingetragen sind.
                 zes von Arbeitsmaschinen auf Wasserbaustellen, im Bereich von Ge-                          Ist der Vertrag mit Ihnen als Handelsgesellschaft oder juristische Per-
                 wässern, auf schwimmenden Fahrzeugen und bei Tunnelarbeiten                                son geschlossen, tritt an Ihre Stelle die natürliche Person, der das Fir-
                 oder bei Arbeiten unter Tage.                                                              menfahrzeug aufgrund besonderen Vertrag als Dienstfahrzeug zur be-
        A.6.11.7 Mängel vor Versicherungsbeginn                                                             ruflichen und privaten/dauernden Nutzung überlassen wurde.
                 Wir leisten ohne Rücksicht auf die mitwirkenden Ursachen nicht für
                 Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits             A.7.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
                 vorhanden waren und Ihnen oder einer Person, die über den Einsatz                  A.7.3.1 Beim Fahrerschutz besteht Versicherungsschutz in den geographischen
                 der versicherten Sache und ihrer versicherten Zusatzgeräte verant-                        Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Gel-
                 wortlich zu entscheiden hat, bekannt sein mussten.                                        tungsbereich der Europäischen Union gehören.
        A.6.11.8 Schäden durch den Einsatz einer reparaturbedürftigen Sache                         A.7.3.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt,
                 Wir leisten ohne Rücksicht auf die mitwirkenden Ursachen nicht für                        gilt: Ihr Versicherungsschutz beim Fahrerschutz erstreckt sich auch auf
                 Schäden durch den Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sa-                        die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeich-
                 che, wenn der Schaden nachweislich mit der Reparaturbedürftigkeit                         nungen nicht durchgestrichen sind.
                 in Zusammenhang steht oder wenn die Sache zum Zeitpunkt des
                 Schadens nicht zumindest behelfsmäßig mit unserer Zustimmung re-             A.7.4 Was leisten wir beim Fahrerschutz?
                 pariert war.                                                                       A.7.4.1 Was wir ersetzen
        A.6.11.9 Einflüsse des bestimmungsgemäßen Betriebs, Abnutzung, Korrosion,                           Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden so, als ob ein Drit-
                 Abzehrungen, Ablagerungen                                                                  ter eintrittspflichtig wäre.
                 Wir leisten ohne Rücksicht auf die mitwirkenden Ursachen nicht für                         Auf der Grundlage deutscher gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
                 Schäden durch                                                                              des Privatrechts erstatten wir insbesondere:
                 - zwangsläufige, sich dauernd wiederholende, von außen ein-                                - Verdienstausfallschaden.
                      wirkende Einflüsse des bestimmungsgemäßen Betriebs,                                   - Kosten für eine Haushaltshilfe
                 - betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung,                                      - Kosten für behindertengerechte Umbauten
                 - korrosive Angriffe,                                                                      - Schmerzensgeld
                 - Abzehrungen,                                                                             - Unterhaltszahlungen für Hinterbliebene
                 - übermäßigen Ansatz von Kesselstein, Schlamm oder sonstigen                               - Hinterbliebenengeld
                      Ablagerungen.                                                                         Schmerzensgeld leisten wir nur bei einem stationären Krankenhaus-
                 Wird infolge eines solchen Schadens ein benachbartes Fahrzeugteil                          aufenthalt von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb
                 beschädigt, das nicht seinerseits aus den vorgenannten Gründen be-                         von 6 Monaten nach dem Unfall.
                 reits erneuerungsbedürftig ist, leisten wir bedingungsgemäß Ent-                   A.7.4.2 Vorrangige Leistungspflicht Dritter
                 schädigung.                                                                                Wir erbringen keine Leistungen, soweit Sie gegenüber Dritten (z. B.
                                                                                                            Schädiger, Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungs-
                                                                                                            träger, Berufsgenossenschaft, Arbeitgeber) Anspruch auf Ersatz Ihres


                                                                                          – 14 –

[Seite 15]
                Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente) Leistun-                      beim Kfz-Schutzbrief und beim Fahrerschutz vorläufigen Versicherungsschutz
                gen haben.                                                                            zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug
                Ausnahme: Soweit Sie einen solchen Anspruch nicht erfolgverspre-                      unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das
                chend durchsetzen können, leisten wir dennoch, wenn nachfolgende                      Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungs-
                Voraussetzungen vorliegen:                                                            schutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
                - Sie haben den Anspruch schriftlich geltend gemacht.
                - Sie haben weitere zur Durchsetzung Ihres Anspruchs erforderliche            B.2.2   Kasko- und Kfz-Unfallversicherung
                     Anstrengungen unternommen, die Ihnen billigerweise zumutbar                      In der Kasko- und der Kfz-Unfallversicherung haben Sie vorläufigen Versiche-
                     waren.                                                                           rungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versiche-
                - Sie haben Ihren Anspruch wirksam an uns abgetreten.                                 rungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
                Hinweis: Ansprüche gegen Dritte sind nicht immer wirksam abtretbar.
                Unter anderem können Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger (z.            B.2.3   Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
                B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger) häufig nicht oder nur                     Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt haben, geht
                mit deren Zustimmung abgetreten werden. In diesen Fällen können                       der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
                wir nicht im Voraus Leistungen erbringen, sondern erst dann, wenn
                abschließend geklärt ist, dass keine Ansprüche gegen Dritte bestehen.         B.2.4   Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
                Vereinbarungen, die Sie mit Dritten über diese Ansprüche treffen (z.                  Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn
                B. ein Abfindungsvergleich), binden uns nur, wenn wir vorher zuge-                    - wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und
                stimmt haben.                                                                         - Sie den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen
        A.7.4.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssumme)?                                     Beitrag nicht unverzüglich (d.h. spätestens innerhalb von
                Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist beschränkt auf die Höhe                       14 Tagen) nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist – also
                der vereinbarten Deckungssumme für Personenschäden in der bei uns                         28 Tage nach dem auf den Erhalt des Versicherungsscheines
                bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Mehrere zeitlich                       folgenden Tag – bezahlt haben.
                zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als                      Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt nur,
                ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer Versicherungssumme                       wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
                können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
                                                                                              B.2.5   Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
A.7.5 Fälligkeit, Abtretung, Zahlung für eine mitversicherte Person                                   Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu
      A.7.5.1 Fälligkeit der Leistung und Vorschusszahlung                                            kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zu-
               Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären,                 gang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
               ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen.
               Die Frist beginnt, wenn uns Ihr Leistungsantrag und die zu dessen Be-          B.2.6   Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf
               urteilung erforderlichen Unterlagen vorliegen.                                         Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsge-
               Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über                         setz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Wider-
               Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.                        rufserklärung bei uns.
               Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen
               wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.                               B.2.7   Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
      A.7.5.2 Abtretung Ihrer Ansprüche an Dritte                                                     Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch
               Ihren Anspruch auf Leistung können Sie nur mit unserem Einverständ-                    auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
               nis abtreten („Abtreten“ heißt: Sie übertragen Ihre Ansprüche auf
               Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, auf einen Drit-            C       Beitragszahlung
               ten). Unser Einverständnis bedarf der Textform.
               Ausnahme: Das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn Sie auf Geld               C.1     Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
               gerichtete Ansprüche gegen uns haben (zum Beispiel: Sie haben eine
               Leistung selbst beauftragt und fordern uns zur Kostenerstattung auf).          C.1.1   Rechtzeitige Zahlung
               Wenn wir im Schadenfall eine Leistung für Sie organisiert und eine                     Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14
               Kostenübernahme ausgesprochen haben, liegt kein auf Geld gerichte-                     Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag
               ter Anspruch vor.                                                                      dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Haben
      A.7.5.3 Zahlung für eine mitversicherte Person                                                  Sie mit uns zur Einziehung des Beitrages das SEPA-Lastschriftverfahren verein-
               Sie als Versicherungsnehmer können unsere Zahlung für eine mitversi-                   bart, ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn der Beitrag bei Fälligkeit von
               cherte Person an Sie selbst nur mit Zustimmung der mitversicherten                     uns eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wi-
               Person verlangen.                                                                      dersprechen. Können wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen und haben Sie
                                                                                                      dies nicht zu vertreten, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie
A.7.6 Was ist nicht versichert?                                                                       unverzüglich erfolgt, nach dem wir Sie in Textform zur Zahlung aufgefordert
      Ergänzend zu den Ausschlüssen gemäß A.1.5. besteht kein Versicherungs-                          haben.
      schutz für Schäden durch:
      A.7.6.1 Straftat                                                                        C.1.2   Nicht rechtzeitige Zahlung
              Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die dem Fahrer                           Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von
              dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat begeht oder ver-                    Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzah-
              sucht.                                                                                  lung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die Nichtzahlung
      A.7.6.2 Psychische Reaktionen                                                                   jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung des
              Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge                      Beitrags und wir sind für einen vor der Zahlung des Beitrags eingetretenen
              psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verur-                       Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet (leistungsfrei).
              sacht wurden.
      A.7.6.3 Schäden an der Bandscheibe                                                      C.1.3   Rücktrittsmöglichkeit des Versicherers
              Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben. Ver-                      Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir
              sicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fal-                     vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt haben.
              lendes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden überwiegend (das                         Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
              heißt: zu mehr als 50%) verursacht.                                                     Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
      A.7.6.4 Ansprüche Dritter                                                                       Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr
              Ansprüche, die von anderen Versicherern, Arbeitgebern, Dienstherrn                      verlangen. Diese beträgt 30 % des Jahresbeitrags.
              und Sozialversicherungsträgern gegen uns geltend gemacht werden,
              sind ausgeschlossen.                                                            C.2     Zahlung des Folgebeitrags

B       Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz                               C.2.1   Rechtzeitige Zahlung
                                                                                                      Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrech-
B.1     Wann beginnt der Versicherungsschutz?                                                         nung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
        Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungs-                    C.1.1 Absatz 2 gilt entsprechend.
        schein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem verein-
        barten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzei-       Nicht rechtzeitige Zahlung
        tig, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3.                                    C.2.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den
                                                                                                      rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens innerhalb von zwei Wo-
B.2     Vorläufiger Versicherungsschutz                                                               chen ab Zugang unserer Aufforderung zu zahlen.
        Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläu-
        figen Versicherungsschutz:                                                            C.2.3   Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und
                                                                                                      sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen
B.2.1   Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Schutzbrief und Fahrerschutz                                 Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie
        Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen                     die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
        bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-
        Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und, sofern beantragt,


                                                                                          – 15 –

[Seite 16]
C.2.4   Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen                  C.4.4   Versicherungssteuer
        Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung                   In den von Ihnen zu zahlenden Beiträgen und Gebühren ist die Versicherungs-
        kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Beträge inner-                      steuer enthalten.
        halb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Haben wir die Kündi-                        Der Prozentsatz der Versicherungssteuer richtet sich nach dem Versicherungs-
        gung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die Kündigung un-                           steuergesetz.
        wirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung                       Er wird berechnet von dem von Ihnen zu zahlenden Beitrag zuzüglich der Ne-
        genannten Zahlungsfrist zahlen.                                                               benkosten im Sinne von § 3 Absatz 1 Versicherungssteuergesetz.
        Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zah-                      Änderungen der Versicherungssteuer sind keine Änderungen im Sinne von
        lungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen Versicherungs-                    J.3.3, J.3.5. Sie haben kein Kündigungsrecht gem. J.3.4 zur Folge.
        schutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach
        Ihrer Zahlung.                                                                        C.5     Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                                                      Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2 Versiche-
C.3     Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel                                                rungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des Versiche-
        Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes               rungsvertrages zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag
        Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei                      für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 Versiche-
        nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie                   rungsvertragsgesetz bleiben unberührt.
        günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem
        berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versi-            D       Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtver-
        cherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gege-                      letzung
        ben sein:
        - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem                 D.1     Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs?
            Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs
            Monate vergangen,                                                                 D.1.1   Bei allen Versicherungsarten
        - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich.                                 D.1.1.1 Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
        Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir                               Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen
        von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.                                          Zweck verwendet werden.
                                                                                                              Die Begriffsbestimmungen für Art und Verwendung von Fahrzeugen
C.4     Zahlungsperiode, SEPA-Lastschriftverfahren, Beitragsberechnung                                        finden Sie im Anhang 4 " Art und Verwendung von Fahrzeugen".
                                                                                                      D.1.1.2 Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
C.4.1   Zahlungsweise                                                                                         Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht wer-
        Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der vereinbarten Zah-                          den. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen
        lungsweise bezahlen. Welche Zahlungsweise Sie mit uns vereinbart haben,                               des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der
        können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.                                                       Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermög-
        Die Vereinbarung der monatlichen Zahlungsweise ist nur möglich, wenn Sie                              lichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht
        uns ermächtigen, die Beiträge im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens von                            wird.
        Ihrem Konto abzubuchen. Kann ein monatlicher Beitrag nicht abgebucht wer-                     D.1.1.3 Fahren nur mit Fahrerlaubnis
        den, wird der Beitrag gemäß der vierteljährlichen Zahlungsweise sofort fällig.                        Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen
        Die Zahlungsweise stellen wir entsprechend um.                                                        oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Au-
        Bei Verträgen für Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen kann nur die jährliche                             ßerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht
        Zahlungsweise vereinbart werden.                                                                      von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrer-
        Als Versicherungsperiode gilt das Versicherungsjahr, sofern die Versicherung                          laubnis hat.
        nicht für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen ist.                                          D.1.1.4 Nicht genehmigte Rennen
        Die Laufzeit des Vertrags ist in Abschnitt G geregelt.                                                Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen verwendet werden,
                                                                                                              bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
C.4.2   SEPA-Lastschriftverfahren                                                                             (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
        Haben wir mit Ihnen zur Einziehung des Beitrages das SEPA-                                            Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind in der Kfz-Haftpflicht-
        Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des                          und Kaskoversicherung sowie beim Kfz-Schutzbrief,in der Kfz-
        Beitrages für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen. Können wir den                             Unfallversicherung und beim Fahrerschutz gemäß A.1.5.2, A.2.9.2,
        fälligen Beitrag nicht einziehen und haben Sie dies zu vertreten, können wir                          A.3.9.2 und A.4.12.3 und A.7.6.5 vom Versicherungsschutz ausge-
        die Lastschriftvereinbarung beenden und für die Zukunft verlangen, dass Zah-                          schlossen.
        lungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen. Wir werden Sie                  D.1.1.5 Begleitetes Fahren
        in Textform darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden                            Die Fahrt bei Nutzung durch 17-jährige Personen darf nur mit der er-
        Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Durch Banken erhobe-                           forderlichen vorgeschriebenen Begleitung erfolgen. Das
        ne Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Lastschriftversuche können wir                            Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn die Begleitperson ihre
        Ihnen in Rechnung stellen.                                                                            Aufgabe infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer
                                                                                                              berauschender Mittel nicht wahrnehmen kann.
C.4.3   Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags, bei                                       Die Folgen einer Pflichtverletzung nach D.2 gelten nicht für die Kfz-
        Kurzzeit- und Saisonkennzeichen                                                                       Haftpflichtversicherung.
        C.4.3.1 Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags
                Soll die Laufzeit des Vertrags weniger als ein Jahr betragen und sich         D.1.2   Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
                nicht nach G.1.3 automatisch verlängern so berechnen wir den Bei-                     Alkohol und andere berauschende Mittel
                trag anteilig nach der Zeit, für die wir Versicherungsschutz leisten.                 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische
                Diese Regelung gilt auch bei vorübergehender Erweiterung des Versi-                   Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
                cherungsschutzes und bei vorübergehender Änderung der Verwen-                         sicher zu führen.
                dung des Fahrzeugs.                                                                   Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses
                Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags wird jeder einzelne Monat mit                 nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder
                30 Tagen berechnet.                                                                   andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu füh-
        C.4.3.2 Beitragsberechnung bei Kurzzeitkennzeichen                                            ren.
                Versichern Sie ein Fahrzeug, das mit einem amtlich abgestempelten                     Hinweis: Auch in der Kaskoversicherung sowie beim Kfz-Schutzbrief,in der
                Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder                    Kfz-Unfallversicherung und beim Fahrerschutz besteht für solche Fahrten nach
                Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelassen ist, be-                    A.2.9.1, A.3.9.1 und A.4.12.2 und D.1.3.1 kein oder eingeschränkter Versi-
                rechnen wir Ihnen – sofern nicht anders vereinbart – in der Kfz-                      cherungsschutz.
                Haftpflichtversicherung einen Einmalbeitrag von EUR 80,00, höchstens
                jedoch den Jahresbeitrag.                                                     D.1.3   Zusätzlich beim Fahrerschutz
                Bei Nutzung von mehreren Kurzzeitkennzeichen berechnen wir Ihnen                      D.1.3.1 Alkohol und andere berauschende Mittel
                für jedes weitere Kurzzeitkennzeichen jeweils EUR 80,00 oder den                              Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch al-
                Jahresbeitrag, sofern dieser geringer ist.                                                    koholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der La-
                Lassen Sie das Fahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überfüh-                              ge ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
                rungsfahrt mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen zu, so wird                              Hinweis: Auch in der Kfz-Haftpflicht-, Kaskoversicherung sowie beim
                die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer                           Autoschutzbrief und der Kfz-Unfallversicherung besteht für solche
                und der Tarifierung in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen.                           Fahrten nach D.1.2, A.2.9.1, A.3.9.1 und A.4.12.2 kein oder einge-
        C.4.3.3 Beitragsberechnung bei Saisonkennzeichen                                                      schränkter Versicherungsschutz.
                Der Beitrag für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen richtet sich nach                  D.1.3.2 Gurtpflicht
                der Dauer der versicherten Saison. Diese wird ins anteilige Verhältnis                        Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicher-
                zum Jahresbeitrag für ein entsprechendes Fahrzeug mit ganzjähriger                            heitsgurt angelegt haben, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich
                Zulassung gesetzt. Der ermittelte Beitrag für die Saison wird gemäß                           erlaubt.
                C.4.1. erhoben.
        C.4.3.4 Die vorstehenden Absätze gelten nicht für Wagnisse des Kfz-Handel
                und Handwerk.


                                                                                          – 16 –

[Seite 17]
D.2     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?                                                          Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte er-
                                                                                                                     teilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen.
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                                                                      E.1.2.5 Bei drohendem Fristablauf
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten, haben Sie                                    Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung
        keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind                               von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen
        wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens ent-                                 Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf
        sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht                                (z. B. Widerspruch) einlegen.
        grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei
        einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflicht-versicherung aus D.1.2 Satz              E.1.3   Zusätzlich in der Kaskoversicherung
        2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leis-                           E.1.3.1 Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeugs
        tungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsas-                              Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind Sie ab-
        se, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben.                                weichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in Textform
         In Betracht kommende Schadenersatzansprüche können jedoch gekürzt wer-                                      anzuzeigen.
        den oder entfallen, wenn und soweit Ihnen ein Verschulden an dem erlittenen                          E.1.3.2 Einholen unserer Weisung
        Personenschaden zur Last fällt.                                                                              Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs bzw.
D2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtver-                                 mitversicherter Teile müssen Sie unsere Weisungen einholen, soweit
        letzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang un-                                die Umstände dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen,
        serer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig                       soweit Ihnen dies zumutbar ist.
        verletzen.                                                                                           E.1.3.3 Anzeige bei der Polizei
                                                                                                                     Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Kollisionsschaden mit Tie-
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung                                                ren den Betrag von EUR 300,00, sind Sie verpflichtet, das Schadener-
D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 ergebende Leistungs-                                 eignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
       freiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen ge-                             E.1.3.4 Anzeige von Kleinschäden
       genüber auf den Betrag von höchstens je EUR 5.000,00 beschränkt.                                              Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als
       Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Ge-                                      EUR 500,00 beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen
       fahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teil-                                   Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulie-
       weise von der Leistungspflicht befreit sind.                                                                  rung nicht gelingt.

D.2.4   Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene                    E.1.4   Zusätzlich beim Kfz-Schutzbrief
        Straftat erlangt (z. B. durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflich-                    E.1.4.1 Einholen unserer Weisung
        tung zur Leistung frei.                                                                                      Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen Sie unsere
                                                                                                                     Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten, und befol-
E       Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer Pflichtverletzung                                             gen, soweit Ihnen dies zumutbar ist.
                                                                                                             E.1.4.2 Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
E.1     Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?                                                                   Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und
                                                                                                                     Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht
E.1.1   Bei allen Versicherungsarten                                                                                 gestatten. Außerdem müssen Sie Originalbelege zum Nachweis der
        Anzeigepflicht                                                                                               Schadenhöhe vorlegen und die behandelnden Ärzte im Rahmen von
        E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung                              § 213 Versicherungsvertragsgesetz von der Schweigepflicht entbin-
                durch uns führen kann, innerhalb einer Woche in Textform anzuzei-                                    den.
                gen. Melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich bei unserer Unfall-
                und Pannen-Notrufzentrale, so gilt dies als Schadenanzeige.                          E.1.5   Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung
        E.1.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde                       E.1.5.1 Anzeige des Todesfalls innerhalb 48 Stunden
                im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns                                  Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person zur Folge, müssen
                dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Scha-                                die aus dem Versicherungsvertrag Begünstigten uns dies innerhalb
                denereignis bereits gemeldet haben.                                                                  von 48 Stunden melden. Dies gilt auch, wenn der Unfall schon ange-
        E.1.1.3 Aufklärungspflicht                                                                                   zeigt ist. Uns ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen
                Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und                                  von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
                des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen da-                        E.1.5.2 Medizinische Versorgung
                bei insbesondere folgende Pflichten beachten:                                                        Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, müs-
                - Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erfor-                               sen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen be-
                     derlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich                                folgen und uns unterrichten.
                     erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht).                                     E.1.5.3 Medizinische Aufklärung
                - Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereig-                                        Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise
                     nisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht                                 Auskünfte von
                     wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können ver-                                     - Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder unter-
                     langen, dass Sie uns in Textform antworten.                                                          sucht haben.
                - Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen                                    - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
                     billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen.                                       Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhal-
                - Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen                                   ten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlau-
                     Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist.                                           ben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die
                - Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schaden-                                        Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauf-
                     ereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es                              tragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erfor-
                     Ihnen zumutbar ist.                                                                             derlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir
        E.1.1.4 Schadenminderungspflicht                                                                             tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch
                Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglich-                             die Untersuchung entsteht.
                keit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.                                         Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte
                Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zumutbar, zu be-                                  Berichte alsbald erstellt werden.
                folgen.                                                                                      E.1.5.4 Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität
                                                                                                                     Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und Gel-
E.1.2   Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung                                                                tendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3.
        E.1.2.1 Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
                 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie verpflichtet,                  E.1.6   Zusätzlich beim Auslandschadenschutz
                 uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs                              E.1.6.1 Unfall durch Polizei aufnehmen lassen
                 mitzuteilen.                                                                                         Sie müssen den Unfall von der Polizei aufnehmen lassen, wenn Ihnen
        E.1.2.2 Anzeige von Kleinschäden                                                                              das möglich ist.
                 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als                              E.1.6.2 Europäischen Unfallbericht einreichen
                 EUR 500,00 beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen                                 Sie müssen den von den Unfallbeteiligten ausgefüllten Europäischen
                 Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulie-                                 Unfallbericht in Textform bei uns einreichen.
                 rung nicht gelingt.                                                                         E.1.6.3 Mitwirkungspflicht
        Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen                                                                  Sie müssen Ihre Ansprüche gegen Dritte – insbesondere gegen den
        E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. B. Klage,                                 ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer – wahren und dürfen sie ins-
                 Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Das glei-                                 besondere nicht aufgeben. Sie müssen diese Ansprüche form- und
                 che gilt im Falle eines obligatorischen Güteverfahrens, eines Arrestes,                              fristgerecht an uns abtreten. Außerdem müssen Sie uns unterstützen,
                 einer einstweiligen Verfügung oder eines selbstständigen Beweisver-                                  wenn wir die auf uns übergegangenen Ansprüche bei Dritten geltend
                 fahrens.                                                                                             machen und uns insbesondere die erforderlichen Unterlagen aushän-
                 Dies gilt auch bei Kleinschäden im Sinne von E.1.2.2.                                                digen.
        E.1.2.4 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind be-                        E.1.6.4 Prozessführung
                 rechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen.                                     Sie müssen uns die Prozessführung gegen Dritte, insbesondere gegen
                                                                                                                      den ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer, überlassen.


                                                                                                 – 17 –

[Seite 18]
        E.1.6.5 Einholen unserer Weisung                                                               -   Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung hin-
                 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs bzw.                           sichtlich dieses Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres Verschuldens ent-
                 mitversicherter Teile müssen Sie unsere Weisungen einholen, soweit                        sprechenden Verhältnis zu kürzen.
                 die Umstände dies gestatten. Sie müssen sich zudem mit uns darüber
                 abstimmen, ob und welche Leistungen erbracht werden, um den                   E.2.7   Mindestversicherungssummen
                 Schaden so gering wie möglich zu halten.                                              Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten nach E.1.1 und
        E.1.6.6 Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht                                        E.1.2 gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutsch-
                 Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und                       land geltenden Mindestversicherungssummen.
                 Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht
                 gestatten, Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen               F       Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
                 und behandelnde Ärzte im Rahmen von § 213
                 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) von der Schweigepflicht entbin-             F.1     Pflichten mitversicherter Personen
                 den.                                                                                  Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten sinnge-
                                                                                                       mäße Anwendung. Dies gilt für die Technische Aufsicht nur insoweit, wie es
E.1.7   Zusätzlich beim Fahrerschutz                                                                   nach der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsordnung zulässig ist.
        E.1.7.1 Medizinische Versorgung
                 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, müs-          F.2     Ausübung der Rechte
                 sen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen be-                    Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versiche-
                 folgen und uns unterrichten.                                                          rungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts ande-
        E.1.7.2 Medizinische Aufklärung                                                                res geregelt ist. Andere Regelungen sind:
                 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise                 - Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach
                 Auskünfte von                                                                             A.1.2,
                 - Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder unter-                      - Geltendmachen von Ansprüchen durch namentlich Versicherte in der Kfz-
                      sucht haben,                                                                         Unfallversicherung nach A.4.2.5.
                 - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
                 Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhal-         F.3     Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen
                 ten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlau-                      Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies
                 ben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie die                   auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
                 Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.                              Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
                 Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungs-                  Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die Leistungsfreiheit
                 pflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen               nur berufen, wenn
                 lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall,                   - die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des
                 der durch die Untersuchung entsteht.                                                      Mitversicherten vorliegen oder
                 Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte                   - diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober
                 Berichte alsbald erstellt werden.                                                         Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
        E.1.7.3 Aufklärung Ihrer Ansprüche gegen Dritte                                                Sind wir zur Leistung verpflichtet, gelten anstelle der vereinbarten Versiche-
                 Sie müssen alles tun, was der Aufklärung möglicher Ansprüche gegen                    rungssummen die in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestversiche-
                 Dritte dienen kann. Insbesondere müssen Sie unsere Fragen zu mögli-                   rungssummen. Entsprechendes gilt, wenn wir trotz Beendigung des Versiche-
                 chen Ansprüchen gegen Dritte, die sich auf den Umfang unserer Leis-                   rungsverhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Dritten Leistungen er-
                 tungspflicht auswirken können, wahrheitsgemäß und vollständig be-                     bringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen Ausnahmefällen beste-
                 antworten. Entsprechende Nachweise müssen Sie uns vorlegen.                           hen.
        E.1.7.4 Wahrung Ihrer Ansprüche gegen Dritte
                 Sie haben Ihren Anspruch gegen den Dritten unter Beachtung der                G       Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs,
                 Form- und Fristvorschriften zu wahren, soweit Ihnen dies zumutbar ist.                Wagniswegfall

E.2     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?                                    G.1     Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?

Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                                                        G.1.1   Vertragsdauer
E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.5 geregelten Pflichten,                    Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.
        haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahr-
        lässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver-           G.1.2   Automatische Verlängerung
        schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die                   Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er
        Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz be-               sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den
        stehen.                                                                                        Vertrag kündigen.
                                                                                                       Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb
E.2.2   Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachwei-                   weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu ei-
        sen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungs-                  nem bestimmten Kalendertag beginnen zu lassen.
        falls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ur-
        sächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.               G.1.3   Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr
                                                                                                       Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung                                  Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
E.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.2.1 ergebende Leistungs-
       freiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen ge-               G.2     Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versicherungsvertrag
       genüber auf den Betrag von höchstens je EUR 2.500,00 beschränkt.                                kündigen?

E.2.4   Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von höchstens je                 G.2.1   Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres
        EUR 5.000,00, wenn Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht                          Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die
        nach E.1.1.3 und E.1.1.4                                                                       Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf
        - vorsätzlich und                                                                              zugeht.
        - in besonders schwerwiegender Weise
        verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort                 G.2.2   Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
        trotz eines Personen- oder schweren Sachschadens der Fall.                                     Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die
                                                                                                       Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang bei uns wirksam.
E.2.5   Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung
        Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen einen             Kündigung nach einem Schadenereignis
        rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unserer Leis-             G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen.
        tungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei.                   Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Ver-
                                                                                                      handlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats
E.2.6   Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Rechtsstreitig-                         zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungs-
        keiten                                                                                        pflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir
        Verletzen Sie Ihre Pflichten nach                                                             Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den An-
        - E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemachter Ansprüche),                             spruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem kön-
        - E.1.2.3 (Anzeige gerichtlich geltend gemachter Ansprüche) oder                              nen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines
        - E.1.2.4 (Prozessführung durch uns)                                                          Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen
        und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang                     Urteils kündigen.
        der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinaus-
        geht, gilt:                                                                            G.2.4   Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren
        - Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des von uns zu zahlenden                  Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll.
            Mehrbetrags vollständig von unserer Leistungspflicht frei.                                 Es gilt G.4.2 und G.4.3 entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass das


                                                                                           – 18 –

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        Schadenereignis beim Kfz-Schutzbrief nicht zur Kündigung der übrigen für            G.3.5   Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs
        dasselbe Fahrzeug bestehenden Versicherungsverträge berechtigt.                             Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs nach D verletzt,
                                                                                                    können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Pflichtverletzung
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs                                    Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies
G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag                   gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch
       nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt,                    grob fahrlässig verletzt haben.
       den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei feh-
       lender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist            G.3.6   Kündigung bei geänderter Art oder Verwendung des Fahrzeugs
       des Erwerbers erst ab Kenntnis.                                                              Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach K.5, können wir
       Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder                      den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie nachweisen, dass
       spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.                                                    die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, wird
G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er                  die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen
       bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies auto-                 wirksam.
       matisch als Kündigung des übergegangenen Vertrages. Die Kündigung wird
       zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.                                           G.3.7   Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
                                                                                                    Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können
G.2.7   Kündigung bei Beitragserhöhung                                                              wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb
        Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach J.1 bis J.3 den                  eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräuße-
        Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer                  rung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung
        Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort                     wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.
        wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung
        wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens ei-         G.3.8   Kündigung des Rabattschutzes
        nen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungs-                      Kündigen wir den Rabattschutz für alle im Vertrag bestehenden Versiche-
        recht hin. Die Kündigung kann sich auf die betroffene Versicherungsart be-                  rungsarten (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko) oder auch für eine einzelne Versi-
        schränken oder sich gleichzeitig auf die übrigen für dasselbe Fahrzeug beste-               cherungsart, endet der Rabattschutz mit Eintritt des dritten unter den Rabatt-
        henden Kraftfahrtversicherungen erstrecken.                                                 schutz fallenden Schaden.
                                                                                                    Die bis dahin erreichte Schadenfreiheitsklasse oder Schadenklasse ist Aus-
G.2.8   Kündigung bei geänderter Art oder Verwendung des Fahrzeugs                                  gangspunkt für die künftige Weiter- oder Rückstufung des Vertrags gemäß
        Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach K.5 und erhöht sich                  Anhang 1 „Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System".
        der Beitrag dadurch um mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb ei-
        nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kün-          G.4     Kündigung einzelner Versicherungsarten
        digen.
                                                                                            G.4.1   Die Kfz-Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung sowie ,die Kfz-
G.2.9   Kündigung bei Veränderung der Tarifstruktur                                                 Unfallversicherung und der Fahrerschutz sind jeweils rechtlich selbstständige
        Ändern wir unsere Tarifstruktur nach J.3.6, können Sie den Vertrag innerhalb                Verträge. Die Kündigung einer dieser Verträge berührt das Fortbestehen ande-
        eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Änderung kündigen.                     rer nicht.
        Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk-                 Kündigen Sie jedoch die Kfz-Haftpflichtversicherung, so enden auch die für
        samwerdens der Änderung. Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens einen                     dasselbe Fahrzeug bestehende Umweltschadensversicherung und, sofern be-
        Monat vor Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.                     antragt, der Kfz-Schutzbrief, der Fahrerschutz und der Auslandschadenschutz
                                                                                                    ohne dass es einer Kündigung bedarf.
G.2.10 Kündigung des Rabattschutzes
       Kündigen Sie den Rabattschutz für alle im Vertrag bestehenden Versiche-              G.4.2   Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses zu einem
       rungsarten (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko) oder auch für eine einzelne Versi-                dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen.
       cherungsart, ist die Kündigung sofort wirksam oder zu einem späteren Zeit-
       punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags.                                    G.4.3   Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Verträgen nur
       Die bis dahin erreichte Schadenfreiheitsklasse oder Schadenklasse ist Aus-                   einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdeh-
       gangspunkt für die künftige Weiter- oder Rückstufung des Vertrags gemäß                      nen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer
       Anhang 1 „Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System".                                       Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge
                                                                                                    nicht einverstanden sind. Entsprechend haben wir das Recht, die gesamte Kfz-
G.2.11 Kündigung bei Bedingungsänderung                                                             Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündi-
       Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpassung nach                                    gen.
       Abschnitt N Gebrauch, können Sie den Vertrag innerhalb eines
       Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung                        G.4.4   Kündigen Sie oder wir nur den Kfz-Schutzbrief, gelten G.4.2 und G.4.3 nicht.
       ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
       der Bedingungsänderung. Wir teilen Ihnen die Änderung                                G.4.5   Kündigen Sie oder wir nur die Versicherung für Brems-, Betriebs- und reine
       spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen                                  Bruchschäden, gelten G.4.2 und G.4.3 nicht.
       Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
                                                                                            G.4.6   Kündigen Sie oder wir die Vollkaskoversicherung, endet die Versicherung für
G.3     Wann und aus welchem Anlass können wir den Versicherungsvertrag                             Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden, ohne dass es einer gesonderten
        kündigen?                                                                                   Kündigung bedarf. Das gleiche gilt bei Umwandlung einer Vollkasko- in eine
                                                                                                    Teilkaskoversicherung.
G.3.1   Kündigung zum Ablauf
        Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die             G.5     Zugang der Kündigung
        Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ab-                    Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist zu-
        lauf zugeht.                                                                                geht.

G.3.2   Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes                                     G.6     Beitragsabrechnung nach Kündigung
        Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die                 Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns der auf die
        Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach ihrem Zugang bei Ihnen                      Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag anteilig zu.
        wirksam.
                                                                                            G.7     Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
G.3.3   Kündigung nach einem Schadenereignis
        Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen.         Übergang der Versicherung auf den Erwerber
        Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Ver-            G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über.
        handlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen,                     Dies gilt nicht für die Kfz-Unfallversicherung und den Fahrerschutz.
        nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht aner-
        kannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in          G.7.2   Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben
        der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch                  des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen
        des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können wir in                  würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die ent-
        der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit                sprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag
        der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündi-               gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.
        gen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirk-
        sam.                                                                                G.7.3   Den Beitrag für die laufende Versicherungsperiode können wir entweder von
                                                                                                    Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
G.3.4   Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
        Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten trotz unserer            G.7.4   Anzeige der Veräußerung
        Zahlungsaufforderung nach C.2.2 nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist ge-                  Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs un-
        zahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kün-                  verzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Vorausset-
        digung wird unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab                     zungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungs-
        Zugang der Kündigung zahlen (siehe auch C.2.4).                                             schutzes.


                                                                                        – 19 –

[Seite 20]
G.7.5   Kündigung des Vertrags                                                               H.3     Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
        Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir
        nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von                 H.3.1   Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz-
        Ihnen verlangen.                                                                             Schutzbrief
                                                                                                     In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz-Schutzbrief besteht Versiche-
G.7.6   Zwangsversteigerung                                                                          rungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen.
        Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwenden, wenn Ihr                        Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeit-
        Fahrzeug zwangsversteigert wird.                                                             kennzeichen geführt werden muss.

G.8     Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung)                                     H.3.2   Was sind Zulassungsfahrten?
        Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der Beitrag bis zu dem                 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungs-
        Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis erlangen.                                verfahren stehen. Dies sind:
                                                                                                     - Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie
H       Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten                               Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicher-
        Kennzeichen                                                                                      heitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines an-
                                                                                                         grenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulas-
H.1     Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?                                                     sungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
                                                                                                     - Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten
Ruheversicherung                                                                                         Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahr-
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem                           zeugs.
       späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht
       beendet.                                                                              I       Schadenfreiheitsrabatt-System

H.1.2   Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die               I.1     Einstufung in Schadenfreiheits- und Schadenklassen (SF-/S-Klassen)
        Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn                In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richten sich die Einstu-
        die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie die unein-                  fung Ihres Vertrags in eine Schadenfreiheits- und Schadenklasse und der sich
        geschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangen.                      daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf.
                                                                                                     Siehe dazu Anhang 1 „Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System“.
H.1.3   Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge, die kein                     Keine Schadenfreiheitsklassen gibt es für
        amtliches Kennzeichen führen müssen, das Gleiche gilt für Wohnwagenanhä-                     - Ausfuhr-, Kurzzeit- oder rote Kennzeichen,
        nger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.               - Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art,
                                                                                                     - Selbstfahrervermietfahrzeuge,
H.1.4   Umfang der Ruheversicherung                                                                  - Sonderfahrzeuge jeder Art, ausgenommen Kranken- und Leichenwagen,
        H.1.4.1 Beitragsfreie Ruheversicherung                                                           Abschleppwagen und Hub- und Gabelstapler
                Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während                   - Wagnisse des Kfz-Handels- und -Handwerks
                der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungs-                     - Wagnisse der Kraftfahrzeughersteller.
                schutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst
                - die Kfz-Haftpflichtversicherung,                                           I.2     Ersteinstufung
                - die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt
                    der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversiche-          I.2.1   Ersteinstufung in SF-Klasse 0
                    rung bestand.                                                                    Ein Versicherungsvertrag, bei dem die Voraussetzungen für die Einstufung in
        H.1.4.2 Beitragspflichtige Ruheversicherung                                                  eine andere SF-Klasse nicht gegeben sind, wird in die SF-Klasse 0 eingestuft.
                Haben Sie für Ihr Fahrzeug weder eine Vollkasko- noch eine Teilkasko-
                versicherung abgeschlossen oder ist diese nach H.1.7 abgelaufen, so          I.2.2   Sonderersteinstufungen
                können Sie eine gesonderte Teilkasko-Ruheversicherung abschließen;                   I.2.2.1 Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1
                H.1.5 und H.1.6 bleiben davon unberührt. Der Beitrag beträgt 50 %                            Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahr-
                des Beitrags der Teilkaskoversicherung.                                                      zeug ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die
                                                                                                             SF-Klasse 1 eingestuft, wenn
H.1.5   Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung                                                              a) Sie seit mindestens drei Jahren eine Fahrerlaubnis für Pkw, Kraft-
        Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug                                räder oder Campingfahrzeuge, die ein amtliches Kennzeichen füh-
        - in einem Einstellraum (z. B. einer Einzelgarage) oder                                                   ren, besitzen oder
        - auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer um-                             b) auf Sie bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelas-
            schlossen)                                                                                            sen ist, das zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung
        nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb die-                               mindestens in die SF-Klasse 1eingestuft ist, oder
        ser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind                         c) auf Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ih-
        wir unter den Voraussetzungen nach D.2 leistungsfrei.                                                     ren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner
                                                                                                                  bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen ist,
H.1.6   Wiederanmeldung                                                                                           - das zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung
        Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetrieb-                                        mindestens in die SF-Klasse 1 eingestuft ist, und
        setzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der                             - Sie seit mindestens einem Jahr eine Fahrerlaubnis für Pkw,
        Außerbetriebsetzung haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen.                                                    Krafträder oder Campingfahrzeuge besitzen, oder
                                                                                                             d) auf ein Elternteil von Ihnen ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahr-
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung                                                                        zeug zugelassen ist, das zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-
H.1.7 Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der                                    Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 1 eingestuft
       Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.                                    ist.
                                                                                                             Die Fahrerlaubnis muss von einem Mitgliedstaat des Europäischen
H.1.8   Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit                               Wirtschaftsraums (EWR) erteilt oder nach I.2.5 gleichgestellt sein.
        einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben                   I.2.2.2 Weitere Sondereinstufungen für Pkw
        wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Auf-                         I.2.2.2.1 Sondereinstufung Ehe-/Lebenspartner
        hebung des Vertrags aufzufordern.                                                                                Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines
                                                                                                                         Schadenverlaufs nach I.6, wird er gemäß der nachfolgenden
H.2     Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?                                                              Tabelle eingestuft, wenn
                                                                                                                         - auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
H.2.1   Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren                                              lebenden Ehe-/Lebenspartner bereits ein Pkw zugelas-
        wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen                                                sen und versichert ist (ein entsprechender Nachweis ist
        Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).                                                                        einzureichen) und der Vertrag zu diesem Zeitpunkt in
                                                                                                                              der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-
H.2.2   Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.4 und                                                 Klasse 4 eingestuft ist und
        H.1.5.                                                                                                           - Sie und der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft le-
                                                                                                                              bende Ehe-/Lebenspartner bei Versicherungsbeginn
H.2.3   Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter                                               mindestens 24 Jahre alt sind und
        zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-                                         - Sie oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft le-
        Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten                                                       bender Ehe-/Lebenspartner Halter des neu zu versi-
        - im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder                                                                    chernden Fahrzeugs sind.
        - wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersu-                                             Erst-Pkw              Zweit-Pkw
            chung                                                                                                        SF 4                  SF 1
        durchgeführt werden.                                                                                             SF 5                  SF 2
                                                                                                                         SF 6                  SF 3
                                                                                                                         SF 7                  SF 4
                                                                                                                         SF 8 – 35             SF 5


                                                                                         – 20 –

[Seite 21]
                I.2.2.2.2 Sondereinstufung Verwandte                                                     31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei
                            Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines                       schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt
                            Schadenverlaufs nach I.6, wird er gemäß der nachfolgenden                    eingestuft:
                            Tabelle eingestuft, wenn                                                     - von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse ½,
                            - auf einen Verwandten bereits bei uns ein Pkw versichert                    - von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1.
                                 ist und zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-                       Bei Versicherungsbeginn im 1. Halbjahr kann eine Rückdatierung auf den
                                 Klasse 4 eingestuft ist und                                             01.01., bei Versicherungsbeginn im 2. Halbjahr auf den 01.07. bei Vertragsab-
                            - es sich bei dem Verwandten um Ihr Kind, Ihre Eltern, Ih-                   schluss vereinbart werden.
                                 re Geschwister oder deren Ehe-/Lebenspartner, Ihre
                                 Großeltern, Ihre Tante oder Ihr Onkel, Ihr Enkelkind, Ih-       I.3.5   Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
                                 re Nichte oder Ihr Neffe handelt                                        Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird
                            - und Sie bei Versicherungsbeginn mindestens 24 Jahre                        er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft.
                                 alt sind und seit 3 Jahren den Führerschein besitzen.
                            Erst-Pkw               Zweit-Pkw                                     I.4     Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf?
                            SF 4                   SF 1
                            SF 5 – 35              SF 2                                          I.4.1   Schadenfreier Verlauf
        I.2.2.3 Sondereinstufung gewerbliche Fahrzeuge                                                   I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraus-
                Beginnt Ihr Vertrag für ein gewerbliches Fahrzeug ohne Übernahme                                 setzungen vor:
                eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er, sofern                                                  - Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalender-
                - über Sie bereits ein gewerblich genutztes Fahrzeug                                                 jahres ununterbrochen bestanden und
                     -     Pkw                                                                                   - uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das
                     -     Lkw                                                                                       wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten.
                     -     Zugmaschine                                                                               Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Pro-
                     versichert ist (ein entsprechender Nachweis ist einzureichen), das                              zesse.
                     sich zu diesem Zeitpunkt mindestens in der SF-Klasse 2 befindet,                    I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als
                     wie folgt eingestuft:                                                                       schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
                - bei einem gewerblich genutzten Pkw in die SF-Klasse 2,                                         a) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen:
                - bei einem gewerblich genutzten LKW oder einer gewerblich ge-                                       - nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen
                     nutzten Zugmaschine in SF-Klasse 1                                                                  untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder
                                                                                                                     - wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversi-
I.2.3   Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in                                                cherung. Dies gilt nicht bei Gespannen.
        der Vollkaskoversicherung                                                                                b) Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf
        Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Leichtkraftad/-roller, ein Kraftrad, ein                           die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine
        Campingfahrzeug oder ein LKW < 3,5 t Gesamtgewicht im Werkverkehr und                                        Entschädigung geleistet zu haben.
        schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversiche-                              c) Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns
        rung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), richtet sich, auf Ihren                             unsere Entschädigung in vollem Umfang.
        Wunsch hin, deren Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-                                            d) Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen in der
        Haftpflichtversicherung.                                                                                     Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teil-
        Gilt bzw. galt für Ihren Versicherungsvertrag ein Rabattschutz nach I.5.2,                                   kaskoversicherung fällt.
        so wird der geschützte Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung                                    e) Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in An-
        angerechnet.                                                                                                 spruch, weil:
        Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug im                               - eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht-
        Sinne von I.6.1.1 innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Vollkas-                                     versicherung für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang
        koversicherung bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem                                       haftet,
        Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung nach I.6.                                   - Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen An-
                                                                                                                         spruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder
I.2.4   Führerscheinsonderregelung                                                                                       teilweise versagt hat.
        Hat Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein Kraftrad in der Klasse SF 0 begonnen,                             f) Bei einem versicherten Entwendungsschaden verursacht der Täter
        stufen wir ihn auf Ihren Antrag besser ein, sobald Sie drei Jahre im Besitz einer                            mit dem entwendeten Kraftfahrzeug einen Unfall.
        Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder sind und folgende Voraussetzungen ge-
        geben sind:                                                                              I.4.2   Schadenbelasteter Verlauf
        - Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und                                                      I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns
        - Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirt-                                 während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse
            schaftsraums (EWR) ausgestellt worden oder dieser nach I.2.5. gleichge-                              melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bil-
            stellt. Eine Kopie des Führerscheins ist als Nachweis vorzulegen.                                    den müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach I.4.1.2.
                                                                                                         I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als schadenfrei,
I.2.5   Gleichgestellte Fahrerlaubnisse                                                                          leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr Entschädigungen
        Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums                                  oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Ver-
        (EWR) sind Fahrerlaubnissen aus einem Mitgliedsstaat des EWR gleichgestellt,                             trag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurück.
        wenn diese nach der Fahrerlaubnisverordnung
        - ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung umgeschrieben                    I.5     Wie Sie eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversi-
            werden können oder                                                                           cherung vermeiden können
        - nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind.
                                                                                                 I.5.1   Schadenrückkauf
I.3     Jährliche Neueinstufung                                                                          Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung vermeiden,
        Wir stufen Ihren Vertrag jedes Kalenderjahr nach seinem Schadenverlauf im                        wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder ge-
        vergangenen Kalenderjahr neu ein.                                                                setzliche Verpflichtung erstatten.
        Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich dafür,                       Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie, in der Kfz-
        welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird.                                                Haftpflichtversicherung, nach Abschluss der Schadenregulierung über die Hö-
                                                                                                         he unserer Entschädigung. Voraussetzung ist, dass unsere Entschädigung nicht
I.3.1   Wirksamwerden der Neueinstufung                                                                  mehr als EUR 1.000,00 beträgt.
        Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr.                   Erstatten Sie uns in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Entschädigung inner-
                                                                                                         halb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung oder in der Vollkaskoversi-
I.3.2   Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf                                                          cherung innerhalb von sechs Monaten nach Zahlung unserer Entschädigungs-
        Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der                   leistung, wird Ihr jeweiliger Versicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
        Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr                       Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe
        Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle im An-                       des Erstattungsbetrags unterrichtet und müssen wir danach im Zuge einer
        hang 1 „Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System“ eingestuft.                                  Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine weitere Entschädigung leisten,
                                                                                                         führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags. Ist ein Leasingfahr-
I.3.3   Besserstufung bei Saisonkennzeichen                                                              zeug versichert, gelten die Sätze 1, 3 und 4 entsprechend auch für den Lea-
        Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen (siehe                       singnehmer.
        H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung
        nach I.3.2 nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt.                     I.5.2   Rabattschutz für Pkw
                                                                                                         I.5.2.1 Versichertes Risiko
I.3.4   Besserstufung bei Verträgen mit SF-/Schadenklassen ½, S, 0 oder M                                        Wenn Sie Rabattschutz mit uns in der Kfz-Haftpflicht- und/oder in der
        Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununter-                                 Vollkaskoversicherung vereinbart haben, so sind dort bis zu drei nach
        brochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-/Schadenklasse ½, S, 0                            I.4.2 angefallene belastende Schäden geschützt und führen damit
        oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein.                                                 nicht zur Erhöhung des Beitragssatzes.
        Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit ei-
        ner Einstufung in SF-Klasse ½ oder 0 begonnen und bestand bis zum


                                                                                             – 21 –

[Seite 22]
                  Abweichend von I.3.5 bleibt die im Jahr der Schadenmeldung erreich-           I.6.2   Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?
                  te Schadenfreiheitsklasse im folgenden Kalenderjahr erhalten. Es er-                  Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen:
                  folgt keine Besserstufung.                                                            I.6.2.1 Fahrzeuggruppe
                  Der vereinbarte Rabattschutz entfällt ab dem Zeitpunkt, ab dem der                            Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird,
                  dritte belastende Schaden eingetreten ist.                                                    gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem
                  Sind vor Beginn des Rabattschutzes bereits belastende Schäden ange-                           der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahr-
                  fallen, für die Entschädigungen zu leisten oder Rückstellungen zu bil-                        zeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
                  den sind, die jedoch noch zu keiner Rückstufung geführt haben, ent-                           a) Untere Fahrzeuggruppe:
                  fällt der vereinbarte Rabattschutz rückwirkend ab Beginn.                                          Pkw, Leichtkrafträder/-roller, Krafträder/-roller, Trikes, Quads
        I.5.2.2   Voraussetzungen für den Rabattschutz                                                               , Campingfahrzeuge, Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, Kran-
                  Der Rabattschutz kann im Rahmen der Kfz-Haftpflicht- und/oder Voll-                                ken- und Leichenwagen.
                  kaskoversicherung für Pkw vereinbart werden, wenn                                             b) Mittlere Fahrzeuggruppe:
                  a) der Vertrag in der Sparte, für die der Rabattschutz beantragt wur-                              Taxen, Mietwagen, Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse im
                        de (Kfz-Haftpflicht und/oder Vollkasko) jeweils mindestens in die                            Werkverkehr und Zugmaschinen im Werkverkehr.
                        Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft ist und                                             c) Obere Fahrzeuggruppe:
                  b) innerhalb der letzten 12 Monate kein rückstufungsrelevanter                                     Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse im gewerblichen Güterver-
                        Schaden zu der beantragten Sparte gemeldet wurde.                                            kehr und Umzugsverkehr, Zugmaschinen im gewerblichen Güter-
                  Sofern neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversiche-                               verkehr, Kraftomnibusse sowie die Sonderfahrzeuge außer Kran-
                  rung besteht, kann der Rabattschutz auch getrennt – nur für die Kfz-                               ken-und Leichenwagen.
                  Haftpflicht oder nur für die Vollkaskoversicherung – vereinbart wer-                          Eine Übertragung ist zudem möglich
                  den.                                                                                          - von einem Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Werkverkehr
        I.5.2.3   Beitragsberechnung                                                                                 auf einen Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse oder eine Zug-
                  Der Beitrag für den Rabattschutz entspricht einem im Tarif festgesetz-                             maschine bis 10 t zulässige Gesamtmasse im Werkverkehr,
                  ten Prozentsatz des Beitrags der Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkasko-                         - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Mietwagen und
                  versicherung. Bei Anpassung des Beitrags in der Kfz-Haftpflicht-                                   Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne
                  und/oder Vollkaskoversicherung, insbesondere durch Umstufungen                                     Fahrersitz),
                  der Typ-, Regional- oder Schadenfreiheitsklassen sowie durch Bei-                             - bei Hub-/Gabelstaplern, wenn auch das Ersatzfahrzeug ein Hub-
                  tragsanpassung nach Abschnitt J, ändert sich der Beitrag des Rabatt-                               /Gabelstapler ist und
                  schutzes entsprechend.                                                                        - bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, wenn auch das Ersatz-
        I.5.2.4   Kündigung des Rabattschutzes                                                                       fahrzeug eine landwirtschaftliche Zugmaschine ist.
                  Siehe G.2.10 und G.3.8                                                                I.6.2.2 Unterschiedliche Beitragssatzstaffeln
        I.5.2.5   Bescheinigung beim Wechsel des Versicherers                                                   Gelten für das ausgeschiedene Fahrzeug und das Ersatzfahrzeug un-
                  Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer wird der Vertrag so                            terschiedliche Beitragssatzstaffeln, so wird der Versicherungsvertrag
                  behandelt, als habe der Rabattschutz nicht bestanden. Dem Nachver-                            aufgrund der sich zum Zeitpunkt der Übernahme des Vertrags für das
                  sicherer werden auf dessen Anfrage – abweichend von I.8.2 – die                               ausgeschiedene Fahrzeug ergebenden Anzahl der schadenfreien Jahre
                  schadenfreien Jahre bestätigt, die sich ohne Rabattschutz ergeben.                            in die für das Ersatzfahrzeug geltende Beitragssatzstaffel (Anhang 1
                                                                                                                „Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System“) eingestuft. Schäden
I.6     Übernahme eines Schadenverlaufs                                                                         und Unterbrechungen die sich zum Zeitpunkt des Fahrzeugwechsels
                                                                                                                noch nicht auf die Einstufung des ausgeschiedenen Fahrzeugs ausge-
I.6.1   In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?                                                   wirkt haben, werden in der für das Ersatzfahrzeug geltenden Beitrags-
        Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags - auch wenn dieser bei einem an-                              satzstaffel berücksichtigt.
        deren Versicherer bestanden hat - wird auf den Vertrag des versicherten Fahr-                   I.6.2.3 Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der Kfz-Haftpflicht-
        zeugs unter den Voraussetzungen nach I.6.2 und I.6.3 in folgenden Fällen                                und der Vollkaskoversicherung
        übernommen:                                                                                             Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in
        I.6.1.1 Fahrzeugwechsel                                                                                 der Vollkaskoversicherung nur zusammen.
                Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs                             Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversiche-
                angeschafft.                                                                                    rung aus einem anderen für ihn bestehenden Vertrag aufgibt, um den
        I.6.1.2 Rabatttausch                                                                                    Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug zu nutzen.
                Sie können einen Tausch Ihres Schadenverlaufs wie folgt beanspru-                       I.6.2.4 Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von ei-
                chen:                                                                                           ner anderen Person nach I.6.1.3
                I.6.1.2.1 Rabatttausch bei einem ausgeschiedenen Fahrzeug                                       Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur
                          Wird das ausgeschiedene Fahrzeug nicht ersetzt, können                                für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwie-
                          Sie beanspruchen, dass der Schadenverlauf auf einen ande-                             gend von Ihnen gefahren wurde. Zusätzlich müssen folgende Voraus-
                          ren Ihrer Versicherungsverträge übertragen wird. Dazu müs-                            setzungen erfüllt sein:
                          sen Sie durch eine Erklärung in Textform glaubhaft machen,                            a) Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren Ehepartner, Ihren
                          dass das ausgeschiedene und das verbleibende Fahrzeug                                      eingetragenen Lebenspartner, Ihren mit Ihnen in häuslicher Ge-
                          überwiegend von denselben Personen gefahren wurden.                                        meinschaft lebenden Lebenspartner, ein Elternteil, Ihr Kind oder
                          Ein für das verbleibende Fahrzeug bereits erworbener Scha-                                 Ihren Arbeitgeber;
                          denverlauf kann unter Beachtung von I.6.2 und I.6.3 für ein                           b) Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Per-
                          später neu hinzukommendes, zusätzliches Fahrzeug Berück-                                   son überwiegend von Ihnen gefahren wurde glaubhaft; hierzu
                          sichtigung finden.                                                                         gehört insbesondere
                I.6.1.2.2 Rabatttausch bei einem neu hinzukommenden Fahrzeug                                         - eine Erklärung in Textform von Ihnen und der anderen Person;
                          Versichern Sie ohne Veräußerung des Fahrzeugs oder Weg-                                         ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie
                          fall des Wagnisses ein weiteres Fahrzeug, so können Sie un-                                     ausreichend;
                          ter Beachtung von I.6.2 den Schadenverlauf aus dem Ver-                                    - die Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins zum Nachweis da-
                          trag des ersten Fahrzeugs auf den Vertrag für das weitere                                       für, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum im Besitz einer
                          Fahrzeug übertragen. Dazu müssen Sie durch eine Erklä-                                          gültigen Fahrerlaubnis waren.
                          rung in Textform glaubhaft machen, dass das weitere Fahr-                             c) Die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs
                          zeug überwiegend von denselben Personen gefahren wird,                                     an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt
                          die das zuerst versicherte Fahrzeug gefahren haben. Der                                    in vollem Umfang auf;
                          Versicherungsvertrag für das zuerst versicherte Fahrzeug                              d) Wenn die andere Person verstorben ist, gilt Absatz c nicht. Eine
                          wird wie ein erstmalig abgeschlossener behandelt; I.2.2.1                                  Anrechnung des Schadenverlaufs aus dem Vertrag der verstorbe-
                          bleibt unberührt.                                                                          nen Person ist ausgeschlossen, wenn der Tod zum Zeitpunkt der
                I.6.1.2.3 Rabatttausch zwischen zwei bestehenden Verträgen                                           Geltendmachung des Schadenverlaufs länger als 12 Monate zu-
                          Bestehen für Sie bei uns mehrere Versicherungsverträge für                                 rückliegt.
                          Pkw, so können Sie bei Fahrzeugwechsel auf Antrag den                                 e) Die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei
                          Schadenverlauf zwischen zwei bestehenden Verträgen tau-                                    der Übernahme nicht mehr als 12 Monate zurück.
                          schen. Dazu müssen Sie durch eine Erklärung in Textform                               f) Das Fahrzeug der anderen Person muss derselben oder einer hö-
                          glaubhaft machen, dass aufgrund gleicher Risikoverhältnisse                                heren Fahrzeuggruppe (I.6.2.1) angehören als Ihr Fahrzeug. Der
                          die wechselseitige Anrechnung der Schadenverläufe ge-                                      Vertrag der anderen Person wird wie ein erstmalig abgeschlosse-
                          rechtfertigt ist.                                                                          ner behandelt; I.2.2.1 bleibt unberührt.
        I.6.1.3 Schadenverlauf einer anderen Person                                                             g) Der Schadenverlauf wird durch eine Bescheinigung des Versiche-
                Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen ge-                                    rers der anderen Person nach I.8 nachgewiesen.
                fahren und Sie beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
                Hinweis: Beachten Sie hierzu die zusätzliche Regelung unter I.6.2.4.            I.6.3   Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den
        I.6.1.4 Versichererwechsel                                                                      Schadenverlauf aus?
                Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu uns                        I.6.3.1 Im Jahr der Übernahme
                gewechselt.                                                                                     Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetrieb-
                                                                                                                setzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendi-
                                                                                                                gung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:


                                                                                            – 22 –

[Seite 23]
                a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen                        Zulassungsbescheinigung Teil II (= Kraftfahrzeugbrief) oder in anderen amtli-
                    wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht                     chen Urkunden, soweit im Tarif nichts anderes bestimmt ist.
                    unterbrochen worden.
                b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate, aber nicht                 J.1.2   Art und Verwendung von Fahrzeugen
                    mehr als zehn Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er                     Ergeben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder andere amtliche Urkunden
                    vor der Unterbrechung bestand.                                                     eine doppelte Verwendungsmöglichkeit oder wird Ihr Fahrzeug in mehreren
                c) Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, übernehmen wir                       Versicherungsarten verwendet, so ist für die Beitragsberechnung das höher
                    den Schadenverlauf nicht. Der Vertrag wird wie ein erstmalig ab-                   einzuordnende Wagnis ausschlaggebend. Sie dürfen vorübergehend im Werk-
                    geschlossener behandelt; I.2.2 bleibt unberührt.                                   verkehr versicherte Fahrzeuge auch im gewerblichen Güterverkehr einsetzen,
                    Soweit bei Übernahme des Schadenverlaufs bisher noch nicht er-                     wenn Sie uns den Beginn des anderweitigen Einsatzes vor Antritt der ersten
                    folgt, werden nach der Unterbrechung Schadenmeldungen nach                         Fahrt und dessen Beendigung unverzüglich anzeigen. Unterlassen Sie die An-
                    I.3.5 berücksichtigt. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund ei-                  zeige, gilt D.2 entsprechend.
                    ner Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine                        Der Beitrag wird anteilig nach der Dauer der jeweiligen Verwendung und Ver-
                    Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt                    kehrsart berechnet.
                    Folgendes: Zunächst ist die Rückstufung aufgrund des Schadens,                     Hinweise zur Änderung der fahrzeugbezogenen Merkmale siehe K.5.
                    danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung vorzuneh-
                    men.                                                                       J.2     Personenbezogene Merkmale zur Beitragsberechnung
        I.6.3.2 Im Folgejahr nach der Übernahme                                                        Bei der Zuordnung zu
                In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die                       - den Regionalklassen,
                Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie                     - den Tarifgruppen/Berufsgruppen (siehe Anhang 3),
                lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme                        - den individuellen Merkmalen zur Beitragsberechnung (siehe Anhang 2)
                bestand:                                                                                    sowie
                a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme                       - bei der Einstufung in die Schaden- und Schadenfreiheitsklassen (siehe An-
                    mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines                           hang 1)
                    Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestan-               werden – unbeschadet der Regelungen in I.6.1.3, I.6.2.3, I.6.2.4 und I.6.4 –
                    den.                                                                               die im Tarif vorgesehenen Merkmale zur Beitragsberechnung nur berücksich-
                b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme                       tigt, wenn sie in Ihrer Person, der Person des Fahrers oder bei Versicherung
                    weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz                     von Leasingfahrzeugen in der Person des Leasingnehmers erfüllt sind.
                    schadenfreien Verlaufs.                                                            Bei Übergang des Versicherungsvertrags besteht kein Anspruch auf Berück-
                                                                                                       sichtigung des Schadenverlaufs und der Anzahl der Schäden des Vertrags der
I.6.4   Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang                                            anderen Person (bisher SFR-Berechtigter).
        Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge übernommen,                            Hinweise zur Zuordnung und Änderung der personenbezogenen Merkmale
        übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge unter folgenden Vo-                         zur Beitragsberechnung siehe Abschnitte I, J und K.
        raussetzungen:
        - Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme des Schadenverlaufs              J.3     Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen
            durch Sie gemäß I.6.2.4 c einverstanden und gibt damit den Schadenfrei-
            heitsrabatt in vollem Umfang auf,                                                  J.3.1   Typklasse
        - Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Betriebs die                         Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können
            bisherige Risikosituation nicht verändert hat.                                             Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu
                                                                                                       Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
I.7     Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs                                                     Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang
                                                                                                       sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahr-
I.7.1   Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung                      zeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres
        können nur zusammen abgegeben werden.                                                          Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer
                                                                                                       Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitrags-
I.7.2   Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die                  änderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
        SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrages nach I.2 bekommen                    Für Pkw, die nicht im Typklassenverzeichnis aufgeführt sind oder die nicht mit
        hätten. Befand sich Ihr Vertrag in der Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung                der serienmäßigen Motorleistung ausgestattet sind, wird der Beitrag auf An-
        bestehen.                                                                                      frage von uns nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathe-
                                                                                                       matik und der Versicherungstechnik festgesetzt.
I.7.3   Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags
        nachzuerheben.                                                                         J.3.2   Regionalklasse
                                                                                                       Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz/Geschäftssitz des
I.8     Auskünfte über den Schadenverlauf                                                              Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der
                                                                                                       Wohn- bzw. Geschäftssitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug
I.8.1   Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende                          mitteilt. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regional-
        Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen:                                                  klasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Ein unab-
        - Art und Verwendung des Fahrzeugs,                                                            hängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der
        - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,                                               Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Hal-
        - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkasko-                      ters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verringert hat. Ändert
            versicherung (SF-Klasse),                                                                  sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller Regionen,
        - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch                       kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Die damit
            nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,                                    verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjah-
        - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach                     res wirksam.
            deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet wor-
            den sind und                                                                       J.3.3   Tarifänderung
        - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünf-                       J.3.3.1 Wir sind berechtigt, mindestens einmal im Kalenderjahr die Beiträge in
            te erteilt worden sind.                                                                            der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie beim Kfz-
        Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den im Antrag genannten                             Schutzbrief und in der Kfz-Unfallversicherung bei bestehenden Versi-
        Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn entsprechend den Angaben des                                  cherungsverträgen zu überprüfen.
        Vorversicherers über Ihren tatsächlichen Schadenverlauf zu ändern.                                     Geprüft wird, ob sie beibehalten werden können oder ob eine Anpas-
                                                                                                               sung (Erhöhung oder Reduzierung) an die Schaden- und Kostenent-
I.8.2   Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der                          wicklung vorgenommen werden muss, um das bei Vertragsabschluss
        Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir                             vereinbarte Gleichgewicht von Leistung (Gewährung von Versiche-
        berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag                             rungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung des Versicherungsbeitrages)
        und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben.                                                     wieder herzustellen. Eine Tarifänderung (Beitragserhöhung oder -
        Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Son-                            reduzierung) wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirk-
        dereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht                                sam.
        berücksichtigt.                                                                                J.3.3.2 Bei einer Beitragserhöhung nach J.3.3.1 teilen wir Ihnen spätestens
                                                                                                               einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens den neuen Bei-
J       Merkmale zur Beitragsberechnung                                                                        trag mit und belehren Sie über Ihr Kündigungsrecht nach G.2.7 und
                                                                                                               J.3.4.
J.1.    Fahrzeugbezogene Merkmale zur Beitragsberechnung                                               J.3.3.3 In die Berechnung gemäß J.3.3.1 werden Änderungen gemäß J.3.5
                                                                                                               und J.3.6 sowie Änderungen in der Zuordnung des Versicherungsver-
J.1.1   Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung                                                            trags zu den Typklassen nach J.3.1 und den Regionalklassen nach
        Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller, Typ, Art, Auf-                             J.3.2 einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden. Dies gilt
        bau, Verwendung, Motorleistung, Hubraum, Anzahl der Plätze oder zulässi-                               nicht für Beitragsveränderungen, die sich aufgrund eines bei Ihnen
        gem Gesamtgewicht sind die Eintragungen in Ihrer Zulassungsbescheinigung                               eingetretenen Umstands nach K.1 (Schadenverlauf dieses Vertrags),
        Teil I (= Kraftfahrzeugschein), hilfsweise in der                                                      K.2 (Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung) oder K.3
                                                                                                               (Wohnsitz-/Geschäftssitzwechsel mit Änderung der Regionalklasse)


                                                                                           – 23 –

[Seite 24]
                ergeben. Bei der Berechnung haben wir die anerkannten Grundsätze                       Eine durch den Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender
                der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik zu beachten.                      Mittel herbeigeführte Fahrunsicherheit bei Ihnen oder einem anderen berech-
                                                                                                       tigten Fahrer gilt nicht als Notfallsituation im Sinne dieser Bestimmung.
J.3.4   Kündigungsrecht
        Führt eine Änderung nach J.1 bis J.3 in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu ei-         K.4.2   Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
        ner Beitragserhöhung, so haben Sie nach G.2.7 ein Kündigungsrecht. Werden                      Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten
        mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht                        Merkmale zur Beitragsberechnung (siehe K.2.1) zutreffen. Auf Anforderung
        nur, wenn die Änderungen in Summe zu einer Beitragserhöhung führen.                            haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise auf Ihre Kosten
        Dies gilt für die anderen Versicherungsarten jeweils entsprechend.                             vorzulegen.

J.3.5   Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz-                                  Folgen von unzutreffenden Angaben
        Haftpflichtversicherung                                                                K.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung bei
        In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu erhöhen,                Antragsstellung oder während der Laufzeit des Vertrags gemacht oder Ände-
        sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie                  rungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet
        dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder die Versicherungssum-                       worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der
        men zu erhöhen.                                                                                Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.

J.3.6   Änderung der Tarifstruktur                                                             K.4.4   Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen
        Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für                                                      vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet
        - Regionalklassen                                                                              worden, können wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % auf den richtigen
        - Typklassen                                                                                   Versicherungsbeitrag für das laufende Versicherungsjahr erheben.
        - SF-Klassen
        - Tarifgruppen                                                                         K.4.5   Folgen von Nichtangaben
        zu ändern. Dies setzt voraus, dass ein unabhängiger Treuhänder bestätigt,                      Unterlassen Sie im Antrag Angaben zu den Merkmalen der Beitragsberech-
        dass die geänderten Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der Versi-                        nung, nach denen wir Sie gefragt haben, berechnen wir den Beitrag von An-
        cherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten                        fang an so, als hätten Sie die für die Beitragsberechnung für Sie ungünstigsten
        Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.                       Angaben gemacht.
        In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.                                       Werden die Angaben später nachgeholt, gilt der Beitrag nach der zutreffen-
                                                                                                       den Regelung ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Meldung bei uns als verein-
K       Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands                               bart.

K.1     Änderung des Schadenfreiheitsrabatts                                                   K.4.6   Folgen verspäteter Angaben
        Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schadenfreiheitsrabatt-                      Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzule-
        System nach Abschnitt I ändern.                                                                gen, schuldhaft nicht innerhalb eines Monats nach, wird der Beitrag rückwir-
                                                                                                       kend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres für dieses Merkmal zur Bei-
K.2     Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung                                                  tragsberechnung nach den für Sie ungünstigsten Angaben berechnet. Bei dem
                                                                                                       Merkmal „Begleitetes Fahren“ mit 17 Jahren entfällt die Beitragsermäßigung
K.2.1   Welche Änderungen werden berücksichtigt?                                                       rückwirkend ab Versicherungsbeginn.
        Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Versicherungsschein
        aufgeführtes Merkmal zur Beitragsberechnung oder die Tarifgruppe gemäß                 K.5     Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs
        Anhang 3 „Tarifgruppe (Berufsgruppe)“, so sind Sie verpflichtet, uns dies auf                  Ändert sich die im Antrag bzw. im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder
        Ihre Kosten anzuzeigen. Wir berechnen den Beitrag neu. Dies kann zu einer                      Verwendung des Fahrzeugs nach Anhang 4 „Art oder Verwendung von Fahr-
        Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.                                         zeugen“, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Bei der Zuordnung nach
                                                                                                       der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als
K.2.2   Auswirkung auf den Beitrag                                                                     Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall
        Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.                                                 den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Ände-
                                                                                                       rung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein
K.2.3   Änderung der Jahresfahrleistung                                                                Kündigungsrecht nach G.2.8.
        Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, sind
        Sie verpflichtet, uns dieses unter Nennung des aktuellen km-Standes (aufzu-            L       Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
        runden auf volle 1.000 km) auf Ihre Kosten anzuzeigen. Der Beitrag wird dann
        abweichend von K.2.2 ab Beginn des Versicherungsjahres, in dem sich die Jah-           L.1     Meinungsverschiedenheiten
        resfahrleistung geändert hat, nach der dann gültigen Fahrleistung berechnet.
        Ist der Berechnungszeitraum für die Jahresfahrleistung länger als ein Jahr, wird       L.1.1   Verbraucherschlichtungsstelle
        die Jahresfahrleistung wie folgt ermittelt: Insgesamt während des Berech-                      Wir haben uns zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungs-
        nungszeitraums gefahrene Kilometer geteilt durch die Anzahl der Monate des                     verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Sie können sich
        Berechnungszeitraums mal 12.                                                                   an folgende Schlichtungsstelle wenden:
                                                                                                       Versicherungsombudsmann e.V.
K.2.4   Änderung Ihres Lebensalters                                                                    Postfach 080632
        Abweichend von K.2.2 ist zu Beginn eines Versicherungsjahres das Alter rele-                   10006 Berlin
        vant, das Sie im laufenden Kalenderjahr erreichen bzw. erreicht haben.                         Tel.: 0800 3696000
                                                                                                       Fax: 0800 3699000
K.2.5    Änderung des Lebensalters der Fahrzeugnutzer                                                  E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
        Abweichend von K.2.2 ist zu Beginn eines Versicherungsjahres das Alter rele-                   Die Verfahrensordnung können Sie unter www.versicherungsombudsmann.de
        vant, das die Fahrzeugnutzer im laufenden Kalenderjahr erreichen bzw. er-                      einsehen.
        reicht haben.                                                                                  Wenn Sie die Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen, schließt dies die Mög-
                                                                                                       lichkeit eines gerichtlichen Vorgehens gegen uns nicht aus.
K.3     Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitz-/ Geschäftssitzwechsels
        Wechselt der Halter seinen Wohnsitz/Geschäftssitz und wird dadurch Ihr Fahr-           L.1.2   Versicherungsaufsicht
        zeug einer anderen Regionalklasse zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab der                  Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschie-
        Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nach der neuen Regionalklasse.                             denheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
                                                                                                       zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir
K.4     Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung                              der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
                                                                                                       Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
K.4.1   Anzeige von Änderungen                                                                         Sektor Versicherungsaufsicht
        Die Änderung eines im Versicherungsschein aufgeführten Merkmals zur Bei-                       Graurheindorfer Straße 108
        tragsberechnung oder der Tarifgruppe gemäß Anhang 3 „Tarifgruppe (Be-                          53117 Bonn
        rufsgruppe)“ müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.                                             E-Mail: poststelle@bafin.de
        Eine Anzeigepflicht liegt bei den folgenden Merkmalen nicht vor:                               Telefon 0228 4108-0, Fax 0228 4108 – 1550
        - Branche/Berufsgruppe,                                                                        Bitte beachten Sie, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfäl-
        - Fahrerkreis,                                                                                 le nicht verbindlich entscheiden kann.
        - Fahrzeugnutzung,
        - Ihr Lebensalter,                                                                     L.1.3   Rechtsweg
        - Lebensalter der Fahrzeugnutzer                                                               Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
        wenn es sich dabei um die Fahrt eines Kaufinteressenten, Angestellten eines                    Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe in der Kaskoversi-
        Kfz-Reparaturbetriebs, Hotelangestellten in Ausübung seines Dienstes oder                      cherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nach A.2.6 nutzen.
        von anderen Personen anlässlich einer Notfallsituation handelt, selbst wenn
        diese Person nicht die entsprechenden Bedingungen des Lebensalters gemäß
        Anhang 2 erfüllt.


                                                                                           – 24 –

[Seite 25]
L.2     Gerichtsstände

L.2.1   Wenn Sie uns verklagen
        Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei fol-
        genden Gerichten geltend machen:
        - dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
        - dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.

L.2.2   Wenn wir Sie verklagen
        Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei fol-
        genden Gerichten geltend machen:
        - dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
        - dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres
            Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts-
            oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.

L.2.3   Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
        Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Auf-
        enthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäfts-
        sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be-
        kannt ist, gilt abweichend der Regelungen nach L.2.2 das Gericht als verein-
        bart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.

M       Wagnisse des Kfz-Handels und -Handwerks
        Der Beitrag für die Versicherungsverträge von Wagnissen des Kfz-Handels und
        -Handwerks wird nach dem Stichtagsverfahren berechnet.
        Für die Beiträge des Tarifs kann nur die vierteljährliche Zahlungsperiode ver-
        einbart werden.
        Anhang 2 „Individuelle Merkmale zur Beitragsberechnung“ findet bei diesen
        Risiken keine Anwendung.

N       Bedingungsänderung

N.1     In welchen Fällen sind wir berechtigt Bedingungen zu ändern?
        Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen Ihres Vertrags zu ergänzen
        oder zu ersetzen, wenn sie durch
        – Änderung von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen dieses Vertrags
             beruhen,
        – unmittelbar diesen Vertrag betreffende rechtskräftige höchstrichterliche
             Rechtsprechung,
        – einen bestandskräftigen Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
             tungsaufsicht bzw. der Kartellbehörde, durch den unsere Praxis
             beanstandet wird,
        unwirksam geworden sind und hierdurch eine Vertragslücke entstanden
        ist, die nicht im Rückgriff auf eine gesetzliche Bestimmung ausgefüllt
        werden kann und die das bei Vertragsabschluss vorhandene Gleichgewicht
        zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem
        Maße stört.
        Die geänderten Regelungen dürfen Sie als einzelne Bedingungen oder im
        Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrags nicht schlechter
        stellen als die bei Vertragsabschluss vorhandenen Regelungen.

N.2     Kündigungsrecht
        Im Falle einer Bedingungsänderung nach N.1 haben Sie ein Kündigungsrecht
        nach G.2.10.

O       Sanktionsklausel
        1.   Der Versicherer befolgt die ihm während der Dauer des Versicherungs-
             vertrages von deutschem Recht oder durch von deutschem Recht akzep-
             tierten nationalen oder internationalen Sanktions- oder Embargobe-
             stimmungen auferlegten Verpflichtungen.
        2.   Es gilt die nachstehende Sanktionsklausel:
             Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versi-
             cherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragspar-
             teien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
             bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
             Deutschland entgegenstehen.
             Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
             Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht
             Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
             Deutschland entgegenstehen.
        3.   Bei Änderungen der Sach- und Rechtslage wird die Klausel vom Versi-
             cherer entsprechend angepasst. Die jeweils aktuelle Fassung wird vom
             Versicherer im Internet auf seiner Homepage unter
             www.mannheimer.de/webcode mit dem Webcode X080 0000 9912
             veröffentlicht.


                                                                                         – 25 –

[Seite 26]
Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System
                                                                                           Dauer des schadenfreien ununterbro-
(Bei 4 und mehr Schäden erfolgt die Zuordnung zur Schadenklasse M oder Klasse 0)           chenen Verlaufs
                                                                                                                                                   Beitragssatz in %

1 Pkw                                                                                                               Schaden-/
1.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze                   in Kalenderjahren                              Haftpflicht              Vollkasko
                                                                                                                    SF-Klasse
                                                                                                                      SF 1/2                  74                       59
Dauer des schadenfreien ununterbro-                                                                                      S                   100                       -
                                                          Beitragssatz in %
chenen Verlaufs
                                                                                                                            0                 97                       66
                          Schaden-/                                                                                     M                    133                       85
in Kalenderjahren                                Haftpflicht               Vollkasko
                          SF-Klasse
                                                                                           1.2 Rückstufung im Schadenfall
        50                   SF 50                   17                       18
        49                   SF 49                   17                       19              von
                                                                                           Schaden-
        48                   SF 48                   17                       20                                                 Rückstufung nach
                                                                                             / SF-
        47                   SF 47                   18                       20            Klasse
                                                                                           Schaden-        1           2           3            1            2               3
        46                   SF 46                   18                       20
                                                                                            anzahl                 Haftpflicht                           Vollkasko
        45                   SF 45                   18                       20
                                                                                                SF 50    SF 25       SF 11       SF 2         SF 39        SF 25            SF 12
        44                   SF 44                   18                       21
                                                                                                SF 49    SF 25       SF 11       SF 2         SF 35        SF 22            SF 12
        43                   SF 43                   18                       21
                                                                                                SF 48    SF 25       SF 11       SF 2         SF 34        SF 21            SF 12
        42                   SF 42                   19                       21
                                                                                                SF 47    SF 24       SF 11       SF 2         SF 33        SF 21            SF 12
        41                   SF 41                   19                       21
                                                                                                SF 46    SF 24       SF 10       SF 2         SF 32        SF 20            SF 12
        40                   SF 40                   19                       22
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                                                                                                SF 14    SF 6        SF 1          0          SF 7          SF 1             0
         8                   SF 8                    41                       42
                                                                                                SF 13    SF 5        SF 1/2        0          SF 7          SF 1             0
         7                   SF 7                    43                       43
                                                                                                SF 12    SF 4        SF 1/2        0          SF 6          SF 1             0
         6                   SF 6                    45                       44
                                                                                                SF 11    SF 4        SF 1/2        M          SF 5         SF 1/2            0
         5                   SF 5                    47                       46
                                                                                                SF 10    SF 3        SF 1/2        M          SF 4         SF 1/2            0
         4                   SF 4                    50                       47
                                                                                                SF 9     SF 3        SF 1/2        M          SF 3         SF 1/2            0
         3                   SF 3                    53                       49
                                                                                                SF 8     SF 2        SF 1/2        M          SF 3         SF 1/2            0
         2                   SF 2                    56                       51
                                                                                                SF 7     SF 1          0           M          SF 2           0               0
         1                   SF 1                    60                       53


                                                                                       – 26 –

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   von                                                                                                       von Schaden-/ SF-Klasse                              Rückstufung nach
Schaden-
                                             Rückstufung nach                                                                                   1           2         3           1           2         3
  / SF-
 Klasse                                                                                                          Schadenanzahl
                                                                                                                                                      Haftpflicht                        Vollkasko
Schaden-         1             2              3                 1          2               3
                                                                                                                       SF 10                   SF 1         0         M         SF 3       SF 1         M
 anzahl                    Haftpflicht                               Vollkasko
                                                                                                                        SF 9                   SF 1         0         M         SF 2          0         M
  SF 6         SF 1            0              M             SF 1           0               0
                                                                                                                        SF 8                   SF 1         0         M         SF 2          0         M
  SF 5         SF 1            0              M             SF 1           0               M
                                                                                                                        SF 7                   SF 1        M          M         SF 1          0         M
  SF 4        SF 1/2           0              M            SF 1/2          0               M
                                                                                                                        SF 6                   SF 1        M          M         SF 1          0         M
  SF 3        SF 1/2           M              M            SF 1/2          M               M
                                                                                                                        SF 5                   SF 1        M          M         SF 1          0         M
  SF 2        SF 1/2           M              M            SF 1/2          M               M
                                                                                                                        SF 4                 SF 1/2        M          M         SF 1          0         M
  SF 1        SF 1/2           M              M                 0          M               M
                                                                                                                        SF 3                 SF 1/2        M          M         SF 1/2        M         M
 SF 1/2          0             M              M                 0          M               M
                                                                                                                        SF 2                 SF 1/2        M          M         SF 1/2        M         M
    S            M             M              M                 -           -               -
                                                                                                                        SF 1                    0          M          M         SF 1/2        M         M
    0            M             M              M                 M          M               M
                                                                                                                       SF 1/2                   M          M          M           0           M         M
    M            M             M              M                 M          M               M
                                                                                                                         0                      M          M          M           M           M         M
2 Krafträder, Quads, Trikes, Leichtkrafträder/-roller                                                                    M                      M          M          M           M           M         M
2.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
                                                                                                        3 Taxen und Mietwagen
Dauer des schadenfreien ununterbrochenen Verlaufs                        Beitragssatz in %              3.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze

                                                        Schaden-/                                       Dauer des schadenfreien ununterbro-
             in Kalenderjahren                                       Haftpflicht        Vollkasko                                                                         Beitragssatz in %
                                                        SF-Klasse                                       chenen Verlaufs
                      20                                 SF 20             25              22                                      Schaden-/
                                                                                                        in Kalenderjahren                                       Haftpflicht                Vollkasko
                                                                                                                                   SF-Klasse
                      19                                 SF 19             27              27
                      18                                 SF 18             29              27                     20                  SF 20                         36                            49

                      17                                 SF 17             30              28                     19                  SF 19                         37                            50

                      16                                 SF 16             30              29                     18                  SF 18                         38                            51

                      15                                 SF 15             31              30                     17                  SF 17                         40                            52

                      14                                 SF 14             31              31                     16                  SF 16                         41                            54

                      13                                 SF 13             31              32                     15                  SF 15                         43                            55

                      12                                 SF 12             32              33                     14                  SF 14                         45                            56

                      11                                 SF 11             32              34                     13                  SF 13                         46                            58

                      10                                 SF 10             33              35                     12                  SF 12                         48                            60

                      9                                    SF 9            33              36                     11                  SF 11                         50                            61

                      8                                    SF 8            34              38                     10                  SF 10                         53                            63

                      7                                    SF 7            35              40                     9                     SF 9                        55                            65

                      6                                    SF 6            37              41                     8                     SF 8                        58                            67

                      5                                    SF 5            38              44                     7                     SF 7                        61                            70

                      4                                    SF 4            41              46                     6                     SF 6                        65                            72

                      3                                    SF 3            45              49                     5                     SF 5                        69                            75

                      2                                    SF 2            51              53                     4                     SF 4                        73                            77

                      1                                    SF 1            65              57                     3                     SF 3                        78                            80

                                                         SF 1/2            78              77                     2                     SF 2                        84                            84

                                                            0              100            100                     1                     SF 1                        91                            87

                                                            M              140            136                                         SF 1/2                        100                           100
                                                                                                                                         0                          100                           100
                                                                                                                                         M                          150                           120
2.2 Rückstufung im Schadenfall

                                                                                                        3.2 Rückstufung im Schadenfall
  von Schaden-/ SF-Klasse                                Rückstufung nach
                                         1          2           3    1            2             3       von Schaden-/ SF-
         Schadenanzahl                                                                                                                                    Rückstufung nach
                                                                                                             Klasse
                                             Haftpflicht                    Vollkasko
                                                                                                                                  1             2            3              1             2             3
            SF 20                    SF 2         SF 1/2        M   SF 7         SF 4           M            Schadenanzahl
                                                                                                                                          Haftpflicht                                 Vollkasko
            SF 19                    SF 2         SF 1/2        M   SF 7         SF 4           M
                                                                                                                SF 20           SF 13          SF 3          0             SF 9          SF 3           M
            SF 18                    SF 2         SF 1/2        M   SF 7         SF 4           M
                                                                                                                SF 19           SF 13          SF 2          0             SF 9          SF 3           M
            SF 17                    SF 2         SF 1/2        M   SF 6         SF 4           M
                                                                                                                SF 18           SF 13          SF 2          0             SF 9          SF 2           M
            SF 16                    SF 2         SF 1/2        M   SF 6         SF 3           M
                                                                                                                SF 17           SF 13          SF 2          0             SF 8          SF 1           M
            SF 15                    SF 2           0           M   SF 5         SF 3           M
                                                                                                                SF 16           SF 11          SF 2          0             SF 8        SF 1/2           M
            SF 14                    SF 2           0           M   SF 5         SF 3           M
                                                                                                                SF 15           SF 11          SF 2          0             SF 7        SF 1/2           M
            SF 13                    SF 2           0           M   SF 4         SF 2           M
                                                                                                                SF 14           SF 10          SF 1          0             SF 7        SF 1/2           M
            SF 12                    SF 1           0           M   SF 4         SF 2           M
                                                                                                                SF 13            SF 9          SF 1          M             SF 6           0             M
            SF 11                    SF 1           0           M   SF 3         SF 1           M


                                                                                                    – 27 –

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von Schaden-/ SF-                                                                              4.2 Rückstufung im Schadenfall
                                               Rückstufung nach
     Klasse
                          1            2         3           1          2              3       von Schaden-/ SF-
                                                                                                                                              Rückstufung nach
 Schadenanzahl                                                                                      Klasse
                                 Haftpflicht                        Vollkasko
                                                                                                                       1            2           3           1          2            3
      SF 12             SF 8          SF 1       M         SF 6         0            M              Schadenanzahl
                                                                                                                                Haftpflicht                        Vollkasko
      SF 11             SF 7          SF 1       M         SF 5         0            M
                                                                                                       SF 20          SF 2          0           M         SF 18      SF 2          M
      SF 10             SF 7        SF 1/2       M         SF 5         0            M
                                                                                                       SF 19          SF 2          0           M          SF 8      SF 1          M
       SF 9             SF 6        SF 1/2       M         SF 4        M             M
                                                                                                       SF 18          SF 2          0           M          SF 8      SF 1          M
       SF 8             SF 5           0         M         SF 3        M             M
                                                                                                       SF 17          SF 2          0           M          SF 7      SF 1          M
       SF 7             SF 4           0         M         SF 3        M             M
                                                                                                       SF 16          SF 1          0           M          SF 7      SF 1          M
       SF 6             SF 3           0         M         SF 2        M             M
                                                                                                       SF 15          SF 1          0           M          SF 6     SF 1/2         M
       SF 5             SF 3           0         M         SF 1        M             M
                                                                                                       SF 14          SF 1          0           M          SF 6     SF 1/2         M
       SF 4             SF 2           M         M         SF 1        M             M
                                                                                                       SF 13          SF 1          0           M          SF 6     SF 1/2         M
       SF 3             SF 1           M         M           0         M             M
                                                                                                       SF 12         SF 1/2         0           M          SF 5     SF 1/2         M
       SF 2             SF 1           M         M           0         M             M
                                                                                                       SF 11         SF 1/2         0           M          SF 5     SF 1/2         M
       SF 1               0            M         M           M         M             M
                                                                                                       SF 10         SF 1/2         0           M          SF 4     SF 1/2         M
      SF 1/2              0            M         M           M         M             M
                                                                                                        SF 9         SF 1/2         M           M          SF 4        0           M
         0               M             M         M           M         M             M
                                                                                                        SF 8         SF 1/2         M           M          SF 3        0           M
         M               M             M         M           M         M             M
                                                                                                        SF 7           0            M           M          SF 3        0           M
                                                                                                        SF 6           0            M           M          SF 2       M            M
4 Campingfahrzeuge                                                                                      SF 5           0            M           M          SF2        M            M
4.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
                                                                                                        SF 4           0            M           M         SF 1/2      M            M
                                                                                                        SF 3           0            M           M         Sf 1/2      M            M
Dauer des schadenfreien ununterbro-
                                                           Beitragssatz in %
chenen Verlaufs                                                                                         SF 2           0            M           M         SF 1/2      M            M
                                                                                                        SF 1           0            M           M         SF 1/2      M            M
                          Schaden-/
in Kalenderjahren                                 Haftpflicht              Vollkasko                   SF 1/2          0            M           M         SF 1/2      M            M
                          SF-Klasse
                                                                                                          0            M            M           M           M         M            M
        20                    SF 20                   41                       54
                                                                                                         M             M            M           M           M         M            M
        19                    SF 19                   42                       56
        18                    SF 18                   43                       58              5 Lkw, Zugmaschinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlep-
        17                    SF 17                   43                       60              per, Krankenwagen, Leichenwagen, Kraftomnibusse (nur Haftpflicht), Ab-
                                                                                               schleppwagen (nur Haftpflicht), Hub-und Gabelstapler (nur Haftpflicht)
        16                    SF 16                   44                       61              5.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
        15                    SF 15                   45                       61
        14                    SF 14                   46                       62              Dauer des schadenfreien ununterbro-
                                                                                                                                                          Beitragssatz in %
                                                                                               chenen Verlaufs
        13                    SF 13                   47                       62
        12                    SF 12                   48                       63                                       Schaden-/
                                                                                               in Kalenderjahren                                 Haftpflicht            Vollkasko
                                                                                                                        SF-Klasse
        11                    SF 11                   50                       64
                                                                                                         30                SF 30                     26                       45
        10                    SF 10                   51                       64
                                                                                                         29                SF 29                     27                       45
         9                     SF 9                   53                       65
                                                                                                         28                SF 28                     27                       45
         8                     SF 8                   54                       66
                                                                                                         27                SF 27                     28                       46
         7                     SF 7                   56                       67
                                                                                                         26                SF 26                     28                       46
         6                     SF 6                   58                       69
                                                                                                         25                SF 25                     29                       47
         5                     SF 5                   61                       70
                                                                                                         24                SF 24                     29                       47
         4                     SF 4                   64                       72
                                                                                                         23                SF 23                     30                       47
         3                     SF 3                   67                       74
                                                                                                         22                SF 22                     31                       47
         2                     SF 2                   71                       77
                                                                                                         21                SF 21                     31                       48
         1                     SF 1                   76                       80
                                                                                                         20                SF 20                     32                       49
                              SF 1/2                  81                       80
                                                                                                         19                SF 19                     33                       50
                                0                    100                       100
                                                                                                         18                SF 18                     34                       50
                                M                    222                       111
                                                                                                         17                SF 17                     35                       51
                                                                                                         16                SF 16                     36                       52
                                                                                                         15                SF 15                     37                       53
                                                                                                         14                SF 14                     39                       54
                                                                                                         13                SF 13                     40                       55
                                                                                                         12                SF 12                     42                       56
                                                                                                         11                SF 11                     43                       57
                                                                                                         10                SF 10                     45                       58
                                                                                                         9                   SF 9                    48                       60
                                                                                                         8                   SF 8                    50                       62


                                                                                           – 28 –

[Seite 29]
Dauer des schadenfreien ununterbro-
                                                           Beitragssatz in %
chenen Verlaufs
                         Schaden-/
in Kalenderjahren                                 Haftpflicht            Vollkasko
                         SF-Klasse
        7                     SF 7                    53                       64
        6                     SF 6                    57                       66
        5                     SF 5                    61                       69
        4                     SF 4                    66                       72
        3                     SF 3                    73                       77
        2                     SF 2                    81                       82
        1                     SF 1                    91                       95
                            SF 1/2                    97                       104
                                 0                   125                       111
                               M                     175                       179

5.2 Rückstufung im Schadenfall

von Schaden-/ SF-
                                               Rückstufung nach
     Klasse
                        1              2         3           1          2            3
 Schadenanzahl
                                 Haftpflicht                        Vollkasko
      SF 30           SF 15          SF 6        0         SF 9       SF 2           M
      SF 29           SF 14          SF 6        0         SF 8       SF 2           M
      SF 28           SF 13          SF 5        0         SF 8       SF 2           M
      SF 27           SF 13          SF 5        0         SF 8       SF 2           M
      SF 26           SF 13          SF 4        0         SF 8       SF 2           M
      SF 25           SF 12          SF 4        0         SF 8       SF 2           M
      SF 24           SF 12          SF 4        0         SF 7       SF 1           M
      SF 23           SF 11          SF 4        0         SF 7       SF 1           M
      SF 22           SF 11          SF 3        0         SF 7       SF 1           M
      SF 21           SF 10          SF 3        0         SF 6       SF 1           M
      SF 20           SF 10          SF 3        0         SF 6      SF 1/2          M
      SF 19            SF 8          SF 2        0         SF 5      SF 1/2          M
      SF 18            SF 8          SF 2        0         SF 5      SF 1/2          M
      SF 17            SF 8          SF 2        0         SF 5      SF 1/2          M
      SF 16            SF 7          SF 2        0         SF 4         0            M
      SF 15            SF 7          SF 2        0         SF 4         0            M
      SF 14            SF 6          SF 1        M         SF 4         0            M
      SF 13            SF 6          SF 1        M         SF 4         0            M
      SF 12            SF 5          SF 1        M         SF 3        M             M
      SF 11            SF 5          SF 1        M         SF 3        M             M
      SF 10            SF 4          SF 1/2      M         SF 3        M             M
       SF 9            SF 4          SF 1/2      M         SF 2        M             M
       SF 8            SF 3            0         M         SF 2        M             M
       SF 7            SF 3            0         M         SF 2        M             M
       SF 6            SF 2            0         M         SF 1        M             M
       SF 5            SF 2            0         M         SF 1        M             M
       SF 4            SF 1            M         M         SF 1/2      M             M
       SF 3           SF 1/2           M         M           0         M             M
       SF 2           SF 1/2           M         M           0         M             M
       SF 1             0              M         M           0         M             M
      SF 1/2            0              M         M           0         M             M
        0               M              M         M           M         M             M
        M               M              M         M           M         M             M


                                                                                         – 29 –

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Anhang 2: Individuelle Merkmale zur Beitragsberechnung                                                  vatisierungsgesetz) in ein privatwirtschaftliches Unternehmen umgewan-
                                                                                                        delt wurden;
In den Beiträgen der Kfz-Versicherung werden u. a. individuelle Risikomerkmale der                   b) die in 1.1, Buchstabe f, h und i genannten Personen, wenn deren Arbeit-
versicherten Personen berücksichtigt. Hierzu zählen auch Merkmale, zu denen wir im                      geber (Dienstherr) zu den unter Buchstabe a genannten juristischen Per-
Antrag Angaben von Ihnen verlangen. Die individuellen Merkmale zur Beitragsberech-                      sonen oder Einrichtungen gehören.
nung werden von uns nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathe-
matik und der Versicherungstechnik kalkuliert, verknüpft und gemäß J.3 verwendet.              1.3   Bei welchen Fahrzeugarten wird die Tarifgruppe (Berufsgruppe) B
Welche Risikomerkmale in Ihrem Vertrag Berücksichtigung finden, können Sie dem                       nicht gewährt?
Versicherungsschein entnehmen. Zur Änderung von individuellen Merkmalen zur                          Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten nicht für Versicherungsverträge von:
Beitragsberechnung und zu Ihren Mitteilungspflichten siehe K.2 und K.4.                              - Mietwagen und Taxen,
Die Merkmale zur Beitragsberechnung sind abhängig von der Art und Verwendung                         - Selbstfahrervermietfahrzeugen,
des Fahrzeugs gemäß Anhang 4 und können zum Beispiel sein:                                           - Kraftomnibussen,
                                                                                                     - Kraftfahrzeugen im gewerblichen Güterverkehr,
-     Anzahl der Plätze                                                                              - landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Raupenschleppern,
-     Aufbauart                                                                                      - Sonderfahrzeugen jeder Art,
-     Ausnahmegenehmigung wegen Abweichens von einzelnen Zulassungsvorschriften                      - Anhängern, Aufliegern und Wechselaufbauten jeder Art,
-     erhöhte Motorleistung                                                                          - Kraftfahrzeugen, die ein Ausfuhrkennzeichen führen,
-     Fahrzeugnutzer (Nutzerkreis)                                                                   - Wagnissen des Kfz-Handels und -Handwerks.
-     Fahrzeugalter bei Erwerb
-     Fahrzeuge mit Spezialkarosserie                                                          2     Zuordnung zu der Tarifgruppe (Berufsgruppe)
-     Fahrzeuge mit Sonderausstattung                                                                Beantragen Sie bei der Antragstellung die Zuordnung zu der Tarifgruppe (Be-
-     Fahrzeuge von überdurchschnittlichem Wert                                                      rufsgruppe) B, so erfolgt diese bereits ab Versicherungsbeginn, wenn uns der
-     Gefahrguttransport                                                                             Nachweis in Textform nach Vertragsschluss unverzüglich eingereicht wird.
-     Ihr Lebensalter                                                                                Während der Vertragslaufzeit wird der Vertrag der Tarifgruppe (Berufsgruppe)
-     Jährliche Fahrleistung                                                                         B ab dem Zeitpunkt zugeordnet, zu dem Sie uns die Voraussetzungen in Text-
-     Lebensalter des jüngsten Fahrzeugnutzers                                                       form nachweisen. Die Zuordnung erfolgt solange die Voraussetzungen erfüllt
-     Neuwert des Fahrzeugs                                                                          sind.
-     serienmäßige Motorleistung
-     Spezialfahrzeuge (insbesondere Tank- und Thermoswagen)                                   Anhang 4: Art oder Verwendung von Fahrzeugen
-     Tarifgruppe
-     Wohnsitz / Postleitzahl des Halters                                                      1     Leichtkrafträder
-     Zahlungsart                                                                                    Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von mehr
-     Zahlungsweise                                                                                  als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht
-     Zulässiges Gesamtgewicht                                                                       mehr als 11 kW.
-     Zulassung des Fahrzeugs auf einen abweichenden Halter.
                                                                                               2     Krafträder
Anhang 3: Tarifgruppe (Berufsgruppe)                                                                 Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen
                                                                                                     führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern.
1        Tarifgruppe (Berufsgruppe) B
                                                                                               3     Trikes
1.1      Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten in der Kfz-Haftpflicht-, Vollkas-                     Trikes sind dreirädrige Kraftfahrzeuge, die ein amtliches Kennzeichen führen
         ko- und in der Teilkaskoversicherung - in der Teilkaskoversicherung be-                     müssen, mit drei symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von
         schränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder, Trikes, Quads und                           mehr als 50 ccm und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
         Leichtkrafträder – für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen, die                       mehr als 45 km/h.
         zugelassen sind auf:
         a) Gebietskörperschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öf-            4     Quads
             fentlichen Rechts;                                                                      Quads sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die ein amtliches Kennzeichen
         b) juristische Personen des Privatrechts, wenn sie im Hauptzweck Aufgaben                   führen müssen, mit einer maximalen Leermasse von 400 kg (550 kg für
             wahrnehmen, die sonst der öffentlichen Hand obliegen würden, und                        Fahrzeuge zur Güterbeförderung) und mit einer maximalen Motornennleis-
             wenn                                                                                    tung von 15 kW.
             - an ihrem Grundkapital juristische Personen des öffentlichen Rechts mit
                  mindestens 50 % beteiligt sind oder                                          5     Pkw
             - sie Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zu mehr als der Hälfte                    Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme
                  ihrer Haushaltsmittel erhalten (§ 23 Bundeshaushaltsordnung oder die               von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.
                  entsprechenden haushaltsrechtlichen Vorschriften der Länder);
         c) mildtätige und kirchliche Einrichtungen (§§ 53, 54 Abgabenordnung);                6     Mietwagen
         d) als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen (§ 52 Abgabenordnung), die                     Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Gelegenheits-
             im Hauptzweck der Gesundheitspflege und Fürsorge oder der Jugend-                       verkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftom-
             und Altenpflege dienen oder die im Hauptzweck durch Förderung der                       nibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahrzeuge).
             Wissenschaft, Kunst, Religion, der Erziehung oder der Volks- und Berufs-
             bildung dem Allgemeinwohl auf materiellem, geistigem oder sittlichem              7     Taxen
             Gebiet nutzen;                                                                          Taxen sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen be-
         e) Selbsthilfeeinrichtungen der Angehörigen des öffentlichen Dienstes;                      reithält und mit denen er - auch am Betriebssitz oder während der Fahrt ent-
         f) Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter der unter 2.a bis 2.e genannten                gegengenommene - Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast bestimm-
             juristischen Personen und Einrichtungen, sofern ihre nicht selbstständige               ten Ziel ausführt.
             und der Lohnsteuer unterliegende Tätigkeit für diese mindestens 50 %
             der normalen Arbeitszeit beansprucht und sofern sie von ihnen besoldet            8     Selbstfahrervermietfahrzeuge
             oder entlohnt werden, sowie die bei diesen juristischen Personen und Ein-               Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die ge-
             richtungen in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis stehenden Perso-                  werbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden.
             nen, ferner Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr (nicht
             freiwillig Wehrdienstleistende oder Bundesfreiwilligendienstler);                 9     Leasingfahrzeuge
         g) Beamte, Angestellte und Arbeiter überstaatlicher oder zwischenstaatlicher                Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig ohne
             Einrichtungen; für sie gilt das gleiche wie für die nach 2.f genannten Be-              Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf den Mieter zugelassen sind
             amten, Angestellten und Arbeiter;                                                       oder bei Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindestens
         h) Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige des öffentlichen Diens-                    sechs Monate überlassen werden.
             tes, wenn sie die Voraussetzungen von 2.f oder 2.g unmittelbar vor ihrem
             Eintritt in den Ruhestand bzw. vor ihrer Beurlaubung erfüllt haben und            10    Kraftomnibusse
             nicht anderweitig berufstätig sind, sowie nicht berufstätige versorgungs-               Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach ihrer Bauart und
             berechtigte Witwen / Witwer von Beamten, Richtern, Angestellten, Arbei-                 Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich Füh-
             tern, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr, Pensionären                  rer) geeignet und bestimmt sind.
             und Rentnern, die jeweils bei ihrem Tode die Voraussetzungen von 2.f,                   10.1     Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunk-
             2.g oder 2.h erfüllt haben.                                                                      ten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste
                                                                                                              an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.
1.2      Übergangsbestimmung zu der Tarifgruppe (Berufsgruppe) B                                     10.2     Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen sowie
         Ergänzend gelten die Beiträge der Tarifgruppe (Berufsgruppe) B in der Kfz-                           Verkehr mit Mietomnibussen.
         Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung auch für Versicherungsver-               10.3     Nicht unter 11.1 oder 11.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Ho-
         träge von Kraftfahrzeugen, die zugelassen sind auf:                                                  telomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse.
         a) juristische Personen und Einrichtungen, die die Voraussetzungen gemäß
             1.1, Buchstabe a bis e erfüllt hatten, zum Zeitpunkt der Antragstellung je-       11    Campingfahrzeuge
             doch nicht mehr erfüllen, weil sie infolge gesetzlicher Bestimmungen (Pri-              Campingfahrzeuge sind als Wohnmobile zugelassene Fahrzeuge.


                                                                                           – 30 –

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12   Werkverkehr
     Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, Anhängern und
     Aufliegern nur für eigene Zwecke durch eigenes Personal eines Unternehmens
     oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Ver-
     pflichtung zur Verfügung gestellt worden ist.

13   Gewerblicher Güterverkehr
     Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige, entgeltliche Beförderung
     von Gütern mit Kraftfahrzeugen, Anhängern und Aufliegern für andere.

14   Umzugsverkehr
     Umzugsverkehr ist die ausschließliche Beförderung von Umzugsgut.

15   Wechselaufbauten
     Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Auf-
     liegern, die zur Güterbeförderung bestimmt sind und mittels mechanischer
     Vorrichtungen an diesen Fahrzeugen ausgewechselt werden können. Sie sind
     ein Teil des Fahrzeugs, nicht der Ladung. Wechselbehälter und Container fal-
     len als Teil der Ladung nicht unter diesen Begriff.

16   Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger
     Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger sind Zugmaschinen und
     Raupenschlepper oder Anhänger, die wegen ihrer Verwendung in der Land-
     und Forstwirtschaft von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und ein amtli-
     ches grünes Kennzeichen führen.

17   Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge
     Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge, die als Sonder-
     fahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft zugelassen werden und ein amtli-
     ches grünes Kennzeichen führen.

18   Milchtankwagen
     Milchtankwagen sind Fahrzeuge, die dem Transport der Milch zwischen Mol-
     kereien oder von Molkereien zum Verteiler oder Verbraucher dienen. Sie gel-
     ten nicht als landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge, sondern als Güterfahrzeu-
     ge.

19   Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
     Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und
     ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leis-
     tung von Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern - be-
     stimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr
     bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer,
     Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschlepp-
     zwecken mitverwendet werden).

20   Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
     Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse sind zur Güterbeförderung zugelassene
     Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) bis
     zu 3,5 t.

21   Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse
     Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse sind zur Güterbeförderung zugelassene
     Kraftfahrzeugemit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) von
     mehr als 3,5 t.

22   Zugmaschinen
     Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend zum
     Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut sind, mit Ausnahme von land-
     wirtschaftlichen Zugmaschinen.

23   Hub- und Gabelstapler
     Hub- und Gabelstapler sind Flurförderzeuge, die dem Warenumschlag dienen.

24   Abschleppwagen
     Abschleppwagen sind als selbstfahrende Arbeitsmaschinen anerkannte und
     zugelassene Kraftfahrzeuge. Als Lkw zur Fahrzeugbeförderung zugelassene
     Fahrzeuge sind keine Abschleppwagen.


                                                                                        – 31 –
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