# VGH Premium: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-motorrad-vgh-premium.php
- Rechtlicher Träger: Landschaftliche Brandkasse Hannover
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-motorrad-vgh-premium.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [VGH Versicherungsbedingungen Kfz (Vertragsinformationen und AKB)](https://www.vgh.de/export/sites/vgh/_resources/downloads/pdf/privat_versicherungen/autoundmobilitaet/vgh_versicherungsbedingungen_kfz.pdf), Fassung AKB Stand 01.09.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief) | ja | Außerdem können Sie mit uns je nach Leistungsumfang folgendes vereinbaren: | Einleitung AKB, Seite 7 |
| Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller) | ja | Bei Pkw und Krafträdern erstatten wir den Neupreis nach A.2.5.1.8, wenn | A.2.5.1.2, Seite 16 |
| Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte) | ja | Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. | A.1.4.1, Seite 8 |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO) | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | ja | Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens gemäß § 81 VVG verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. | A.2.8.2, Seite 19 |
| Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote) | ja | bei Herbeiführung des Versicherungsfalles infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. | A.2.8.2, Seite 20 |
| Deckungssumme Haftpflicht pauschal | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. | A.1.3.1, Seite 8 |
| Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschützt | ja | Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden. | A.1.5.6, Seite 9 |
| Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die Sie, Ihr Ehegatte oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner als Fahrer | A.1.1.8, Seite 8 |
| Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw) | ja, bis 100.000 € | Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beläuft sich auf 100.000 EUR. | A.2.2.4.5, Seite 15 |
| Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichert | ja | Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, ... sich der Versicherungsschutz auch hierauf. | A.1.1.5, Seite 7 |
| Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Teilkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem ... für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigung | A.2.5.11, Seite 20 |
| Brand und Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Brand und Explosion. | A.2.2.1.1, Seite 11 |
| Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftrads | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeuges ... räuberischer Erpressung. | A.2.2.1.2 a, Seite 11 |
| Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank) | ja, bis zur Versicherungssumme | In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile | A.2.2.1, Seite 12 |
| Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert) | ja, bis zur Versicherungssumme | Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist. | A.2.1.2.1 d, Seite 10 |
| Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir ersetzen die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern, sowie der dazugehörigen Schlüssel | A.2.2.1.12, Seite 12 |
| Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeuges durch Kurzschluss | A.2.2.1.10, Seite 12 |
| Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Sturm gilt eine wetterbedingte ... von mindestens Windstärke 8. | A.2.2.1.3, Seite 11 |
| Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken) | nicht geregelt |  |  |
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeuges mit Tieren aller Art. | A.2.2.1.5, Seite 11 |
| Tierbiss mit Folgeschäden (Marder) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden durch Tierbiss (z.B. durch einen Marder) an | A.2.2.1.11, Seite 12 |
| Selbstbeteiligung Vollkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. | A.2.5.11, Seite 20 |
| Unfall, auch selbst verschuldet | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. | A.2.2.2.2, Seite 12 |
| Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangieren | nicht geregelt |  |  |
| Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu | A.2.2.2.3, Seite 12 |
| Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftrad | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. | A.2.8.4, Seite 20 |
| Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die bei einem Transport auf einem Schiff dadurch entstehen, dass | A.2.2.2.4, Seite 12 |
| Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro) | nicht geregelt |  |  |
| Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Pkw und Krafträdern erstatten wir den Neupreis nach A.2.5.1.8, wenn | A.2.5.1.2, Seite 16 |
| Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten) | ja, bis zur Versicherungssumme | den Kaufwert des Fahrzeuges, wenn der Schaden in den ersten ... Monaten nach Zulassung des Fahrzeuges auf Sie eingetreten ist. | A.2.2.3.6, Seite 12 |
| Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwerts | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges zahlen wir den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges unter Abzug eines vorhandenen Restwertes des Fahrzeuges. | A.2.5.1.1, Seite 15 |
| GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierung | nein | In Ergänzung zu A.2.5.1.1 ersetzen wir bei einem geleasten oder finanzierten Pkw während der Laufzeit des Leasing-/Finanzierungsvertrages den offen stehenden Leasing- oder Finanzierungsrestbetrag | A.2.5.2.1, Seite 16 |
| Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichert | ja, bis 1.500 € | Motorradschutzbekleidung, wenn diese als Folge des Zusammenstoßes mit einem Tier (A.2.2.1.11) oder eines Unfalles (A.2.2.2) beschädigt wird | A.2.1.2.1 e, Seite 10 |
| Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichert | ja, bis 10.000 € | insgesamt auf maximal 10.000 EUR pro Schadenfall beschränkt. | A.2.2.3.2, Seite 13 |
| Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | werden die Motorleistung gesteigert, das Fahrwerk optisch oder technisch verändert | L.5, Seite 51 |
| Sachverständigenkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. | A.2.5.6, Seite 18 |
| Abschleppkosten in der Kasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist Ihr Fahrzeug aufgrund einer Beschädigung nicht mehr fahrbereit, ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten | A.2.5.3.2, Seite 18 |
| Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt) | keine | Haben Sie einen Pkw versichert und mit uns | A.2.5.4, Seite 13 |
| Pannen- und Unfallhilfe vor Ort | ja, bis 100 € | Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 100 EUR. | A.3.5.2, Seite 20 |
| Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | ja | Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung | A.3.7, Seite 4 |
| Abschleppen des Kraftrads | ja, bis zur Versicherungssumme | in voller Höhe, wenn Sie uns im Schadensfall informieren und uns die Organisation der Leistung überlassen, | A.3.5.3, Seite 21 |
| Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellung | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir organisieren den Fahrzeugrücktransport | A.3.7.4, Seite 22 |
| Mietfahrzeug oder Ersatzmotorrad | ja, bis 350 € | übernehmen die Kosten des Mietfahrzeuges für höchstens sieben Tage und maximal in Höhe von 350 EUR. | A.3.7.3, Seite 22 |
| Übernachtungskosten nach Panne oder Unfall | ja, bis 60 € | Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 60 EUR je Übernachtung und Person. | A.3.7.2, Seite 21 |
| Krankenrücktransport des Fahrers | ja, bis zur Versicherungssumme | Müssen Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, organisieren wir für Sie die Durchführung des | A.3.8.2, Seite 23 |
| Saisonkennzeichen und Regeln für die Saison | ja | Für Fahrzeuge, die mit einem ... zugelassen sind, gewähren wir den ... Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen | H.2.1, Seite 1 |
| Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm) | ja | Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz | H.2.2, Seite 41 |
| Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers) | nein | Die Fahrerschutzversicherung können Sie nur gemeinsam mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Pkw oder ein Campingfahrzeug abschließen. | A.5.3, Seite 29 |
| Rabattschutz oder Rückstufungsschutz | ja | Voraussetzung für die Vereinbarung des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung | I.3.5.1, Seite 45 |
| Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeug | ja | Sie bereits eines dieser Fahrzeuge versichert haben und der Vertrag zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist | I.2.2.1, Seite 42 |
| Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrers | nicht geregelt |  |  |
| Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung) | ja, bis 250 € | kann Ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 EUR drohen. | Vertragsinformationen, Seite 2 |
| Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier) | ja | Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck ... werden | D.1.1.1, Seite 34 |
| Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum) | ja | in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) | H.1.7, Seite 41 |
| Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainings | keine | Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken | A.2.8.3, Seite 20 |
| Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgen | ja | Der Fahrer des Fahrzeuges darf das ... mit der erforderlichen Fahrerlaubnis | D.1.1.4, Seite 21 |
| Obliegenheiten vor dem Schadenfall | ja | Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. | D.1.1.3, Seite 34 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl) | ja | Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. | E.1.1.1, Seite 35 |
| Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag) | ja, bis 5.000 € | Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. | D.2.3, Seite 35 |
| Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden) | ja | Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. | G.2.1, Seite 37 |
| Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme) | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. | A.2.8.5, Seite 20 |

## Volltext der Bedingungen: VGH Versicherungsbedingungen Kfz (Vertragsinformationen und AKB)

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                                                       Informationen zur Kfz-Versicherung
                                                                      der
                                                     Landschaftlichen Brandkasse Hannover

                                                                   Stand 1. September 2024

                  Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde*,                      Was kostet Sie Ihr Versicherungsschutz und wann
                  vor Antragstellung erhalten Sie von uns umfassende              müssen Sie den Beitrag zahlen?
                  Unterlagen zum Versicherungsvertrag. Diese untertei-            Die wesentlichen beitragsbestimmenden Merkmale für
                  len sich in                                                     die Kfz-Versicherung sind der Fahrzeugtyp, der Wohn-
                  - die Vertragsinformationen nach der Informations-              sitz des Halters, an dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist, so-
                      pflichtenverordnung zum Versicherungsvertrags-              wie die individuellen Tarifmerkmale, wie z.B. die jährliche
                      gesetz (VVG-InfoV) sowie die Widerrufsbelehrung             Kilometerleistung und die Personen, die das Fahrzeug
                      und                                                         nutzen. Den Beitrag, den Sie für den Versicherungs-
                  - die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versiche-             schutz zu entrichten haben, finden Sie im Antrag bzw. Ih-
                      rung (AKB).                                                 rem Versicherungsschein. Dieser enthält die gesetzliche
                                                                                  Versicherungssteuer. Sofern Sie einzelne selbständige
                  * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Per-             Versicherungsverträge abgeschlossen haben, werden
                  sonenbezeichnungen und personenbezogenen Haupt-                 die Beiträge hierfür im Antrag gesondert ausgewiesen.
                  wörtern die männliche Form verwendet. Die verkürzte             Die Einzelheiten zur Beitragszahlung entnehmen Sie bit-
                  Sprachform beinhaltet keine Wertung.                            te dem Antrag bzw. Versicherungsschein. Einzelheiten
                                                                                  zu der Erfüllung Ihrer Zahlungsverpflichtung können Sie
                  Wir gestalten Nachhaltigkeit – für unsere Region und            Abschnitt C der AKB entnehmen.
                  für die Welt. Unser Ziel: Die VGH als aktiver Gestalter         Wie lange sind die Ihnen zur Verfügung gestellten
                  einer nachhaltigen gesellschaftlichen Transformation            Informationen gültig?
                  zu positionieren.                                               Unser Angebot einschließlich der dafür berechneten
                                                                                  Beiträge verliert seine Gültigkeit spätestens mit Einfüh-
                   Vertragsinformationen und Widerrufsbelehrung                   rung eines neuen Tarifes in der Kfz-Versicherung.
                  Abschnitt 1 – Vertragsinformationen gemäß Infor-                Wie kommt der Vertrag zustande, wann beginnt
                  mationspflichtenverordnung zum Versicherungs-                   der Versicherungsschutz und wie lange sind Sie
                  vertragsgesetz (VVG-InfoV)                                      an Ihren Antrag gebunden?
                                                                                  Der Vertrag kommt zustande, sofern wir Ihren Antrag an-
                  Was sollten Sie über Ihren Versicherer wissen?                  nehmen bzw. sofern wir Ihren Antrag für eine Kfz-Haft-
                  VGH Versicherungen: Landschaftliche Brandkasse                  pflichtversicherung nicht innerhalb von zwei Wochen
                  Hannover, Schiffgraben 4,                                       nach Eingang bei uns ablehnen. Die Versicherung be-
                  30159 Hannover; Postanschrift: 30140 Hannover                   ginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeit-
                  Telefon 0800 175 0844 (kostenfrei) oder                         punkt, sofern Sie die in Abschnitt C.3 beschriebene Zah-
                  0511 362-0 (zum üblichen Ortstarif)                             lungsverpflichtung einhalten.
                  www.vgh.de, E-Mail: service@vgh.de.                             Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus
                  Die für Sie zuständige Regionaldirektion und Ihren              oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs-
                  Vermittler entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungs-             bestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer,
                  schein.                                                         haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Au-
                  Landschaftliche Brandkasse Hannover; HRA: Hannover              toschutzbrief für die in A.3.3 genannten Fahrzeuge und
                  26227, Sitz: Hannover.                                          in der Kfz-Umweltschadenversicherung vorläufigen Ver-
                  Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts; Vorstand:          sicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spä-
                  Dr. Ulrich Knemeyer (Vorsitzender), Dr. Fabrice Gerdes,         testens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Ver-
                  Jürgen Müllender, Annika Rust,                                  wendung der Versicherungsbestätigung zugelassen
                  Manfred Schnieders, Jörg Sinner, Dr. Detlef Swieter             wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, be-
                  Vorsitzender der Aufsichtsräte: Friedrich v. Lenthe.            ginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem ver-
                                                                                  einbarten Zeitpunkt.
                  Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von
                  Schaden- und Unfallversicherungen und Rechtsschutz-             In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versi-
                  versicherungen.                                                 cherungsschutz nur, wenn wir das ausdrücklich zuge-
                                                                                  sagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum ver-
                  Welches sind die wesentlichen Merkmale der Ver-
                                                                                  einbarten Zeitpunkt.
                  sicherungsleistung?
                  Die wesentlichen Merkmale Ihres Versicherungsvertra-            Wir haben keine Frist vorgesehen, wie lange Sie an Ih-
                  ges entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Ihrem Ver-            ren Antrag gebunden sind.
KB 3.10 (09.24)


                  sicherungsschein und den gesetzlich geforderten Infor-          Haben Sie ein Widerrufsrecht?
                  mationsblättern zu Versicherungsprodukten. Für das              Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Mo-
                  Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Bedin-           nat haben Sie ein Widerrufsrecht. Einzelheiten zu Ihrem
                  gungen für die Kfz-Versicherung (AKB) sowie ggf. ver-           Widerrufsrecht finden Sie in Abschnitt 2.
                  einbarte Sonderbedingungen.

                                                                            -1-

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Was sollten Sie zur Laufzeit Ihres Vertrages und                  Telefon 0228 / 4108 - 0
den Kündigungsbedingungen wissen?                                 www.bafin.de, poststelle@bafin.de
Die Laufzeit entnehmen Sie bitte dem Antrag bzw. Ih-
rem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Lauf-          Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt
zeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich             hiervon unberührt.
zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie
oder wir den Vertrag unter Einhaltung einer einmonati-            Abschnitt 2 – Widerrufsbelehrung
gen Kündigungsfrist vor dem Ablauf kündigen. Dies gilt
auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des              Abschnitt 2.1 – Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen, Be-
Vertrages deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist,            sondere Hinweise
um die folgenden Versicherungsjahre zum 1. Januar ei-
nes jeden Jahres, beginnen zu lassen.                             Haben Sie ein Widerrufsrecht?
Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem               Sie können Ihre Vertragserklärung, bei Verträgen mit
Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbar-              einer Laufzeit von mehr als einem Monat, innerhalb
ten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.               von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
Der Vertrag kann durch Sie oder uns zum vereinbar-                (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt,
ten Ablauf gekündigt werden. Des Weiteren existie-                nachdem Ihnen
ren außerordentliche Kündigungsrechte (z.B. nach                  - der Versicherungsschein,
einer Obliegenheitsverletzung) und Sonderkündi-                   - die Vertragsinformationen sowie die für das
gungsrechte (z.B. nach einer Beitragserhöhung).                       Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Ver-
Näheres zu diesen Kündigungsmöglichkeiten kön-                        sicherungsbedingungen,
nen Sie Abschnitt G der AKB entnehmen.                            - diese Belehrung,
                                                                  - als Verbraucher das Informationsblatt zu Ver-
Wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben zu den indivi-                   sicherungsprodukten
duellen Tarifmerkmalen, insbesondere zur vereinbarten             - und die weiteren in Abschnitt 2.2 aufgeführten
Fahrleistung und zum Nutzerkreis des Fahrzeuges, ma-                  Informationen jeweils in Textform zugegangen
chen, kann Ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 250                  sind.
EUR drohen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Ab-                Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzei-
schnitt L.4 der AKB.                                              tige Absendung des Widerrufs.
Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und welches                  Der Widerruf ist zu richten an: VGH Versicherungen,
Gericht ist bei Rechtsstreitigkeiten zuständig?                   Landschaftliche Brandkasse Hannover, 30140 Han-
Sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Lauf-             nover, E-Mail: service@vgh.de.
zeit Ihres Vertrages gilt deutsches Recht.
                                                                  Widerrufsfolgen
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten                 Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Ver-
die inländischen Gerichtsstände gemäß Abschnitt M                 sicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf
der AKB.                                                          die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil
Welches ist die Vertragssprache?                                  der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
Die Vertragsbedingungen und die in dieser Vorschrift ge-          Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufs-
nannten Vorabinformationen werden in deutscher Spra-              frist beginnt. Den Teil des Beitrages, der auf die Zeit
che mitgeteilt. Die Kommunikation wird ebenfalls in deut-         bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in
scher Sprache geführt.                                            diesem Fall einbehalten. Dieser Beitrag entspricht
Was können Sie tun, wenn Sie mit uns nicht zufrie-                für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestand,
den sind?                                                         1/360 des im Versicherungsschein ausgewiesenen
Falls Sie einmal mit den Leistungen der VGH unzufrie-             jährlichen Gesamtbeitrages.
den sein sollten, wenden Sie sich bitte an Ihren zustän-          Zahlen Sie den Beitrag halbjährlich, ist dies 1/180
digen Vermittler, die für Sie zuständige Regionaldirekti-         des ausgewiesenen halbjährlichen Gesamtbeitra-
on oder die Hauptverwaltung in Hannover.                          ges, bei vierteljährlicher Zahlweise 1/90 des vier-
Sie haben auch die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen per E-           teljährlichen Gesamtbeitrages und bei monatlicher
Mail unter beschwerde@vgh.de oder online über                     Zahlweise 1/30 des monatlichen Gesamtbeitrages.
www.vgh.de/beschwerde mitzuteilen.                                Zahlen Sie hingegen einen Einmalbeitrag entspricht
                                                                  der einzubehaltende Beitrag dem ausgewiesenen
Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versiche-                Gesamtbeitrag dividiert durch die Vertragslaufzeit
rungsombudsmann e.V. Sie können damit das kosten-                 in Tagen multipliziert mit der Anzahl der Tage, an de-
lose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in            nen Versicherungsschutz bestand.
Anspruch nehmen. Den O   ­ mbudsmann erreichen Sie                Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt
wie folgt:                                                        unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des
Versicherungsombudsmann e.V.                                      Widerrufs.
Postfach 080632, 10006 Berlin                                     Wenn Sie den Beitrag bis zum Widerruf noch nicht
Leipziger Straße 121, 10117 Berlin                                gezahlt haben, führt dies dazu, dass Sie die vertrag-
Telefon 0800 3696000 (kostenfrei) oder aus dem Aus-               lichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum
land +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)                         bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Internet: www.versicherungsombudsmann.de                          Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                     Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich an die Auf-              zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzu-
sichtsbehörde zu wenden. Sie erreichen diese wie folgt:           gewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
                                                                  herauszugeben sind.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht                   Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versi-
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn                            cherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie
                                                            -2-

[Seite 3]
auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusam-                   rufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten
menhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein                       der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift
zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er ei-                    derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu
nen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist                      erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
und eine Dienstleistung des Versicherers oder ei-                   einschließlich Informationen über den Betrag, den
nes Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung                    Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zah-
zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft.                  len haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung
Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch ver-                 der Vertragsinformationen einschließlich der Allge-
langt werden.                                                       meinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedür-
                                                                    fen die Informationen einer hervorgehobenen und
Besondere Hinweise                                                  deutlich gestalteten Form;
Wenn auf Ihren besonderen Antrag vorläufige De-                 10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
ckung gewährt worden ist, so endet der Vertrag über             11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbe-
die vorläufige Deckung mit Zugang des Widerrufs                     sondere zu den vertraglichen Kündigungsbedin-
des Hauptvertrages bei uns ebenfalls.                               gungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ih-               soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Ver-
ren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als                      tragsinformationen einschließlich der Allgemeinen
auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wi-             Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
derrufsrecht ausgeübt haben.                                        Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
                                                                    gestalteten Form;
Abschnitt 2.2 - Auflistung der für den Fristbeginn er-          12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren
forderlichen weiteren Informationen                                 Recht der Versicherer der Aufnahme von Bezie-
                                                                    hungen zu Ihnen vor Abschluss des Versiche-
Wir haben Ihnen folgende Informationen zur Verfügung                rungsvertrags zugrunde legt;
zu stellen. Die Einzelheiten hierzu finden Sie in Ab-           13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Ver-
schnitt 1:                                                          tragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen                  Recht oder über das zuständige Gericht;
   Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlos-              14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen
   sen werden soll; anzugeben ist auch das Handels-                 und die in diesem Unterabschnitt genannten Vor-
   register, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist,              abinformationen mitgeteilt werden, sowie die Spra-
   und die zugehörige Registernummer;                               chen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers                     Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der
   und jede andere Anschrift, die für die Geschäfts-                Laufzeit dieses Vertrages zu führen;
   beziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen                 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außer-
   maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Perso-                gerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsver-
   nenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen                    fahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen
   eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mittei-                für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf
   lung durch Übermittlung der Vertragsinformationen                hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den
   einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-                    Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt
   bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen                  bleibt;
   einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten               16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbe-
   Form;                                                            hörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;                    dieser Aufsichtsbehörde.
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleis-
   tung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und              - Ende der Widerrufsbelehrung -
   Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich
   aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wo-
   bei die Beiträge einzeln auszuweisen sind, wenn
   das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige
   Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn
   ein genauer Preis nicht angegeben werden kann,
   Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung,
   die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermög-
   lichen;
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Er-
   füllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Bei-
   träge;
7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfü-
   gung gestellten Informationen, beispielsweise die
   Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesonde-
   re hinsichtlich des Preises;
8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande
   kommt, insbesondere über den Beginn der Versi-
   cherung und des Versicherungsschutzes sowie die
   Dauer der Frist, während der der Antragsteller an
   den Antrag gebunden sein soll;
9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Wider-

                                                          -3-

[Seite 4]
                Inhaltsverzeichnis                               A.5 Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer
                                                                     verletzt oder getötet wird                29
Vertragsinformationen und Widerrufsbelehrung          1            A.5.1 Was ist versichert?                   29
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung                    A.5.2 Wer ist versichert?                   29
(Stand: 01. Sepember 2024)                            7            A.5.3 Versicherte Fahrzeuge                 29
                                                                   A.5.4 In welchen Ländern besteht
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versi-
                                                                          Versicherungsschutz?29
   cherung?7
                                                                   A.5.5 Welche Leistungen umfasst die
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung –
                                                                          Fahrerschutzversicherung?29
    für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen
                                                                   A.5.6 Was ist nicht versichert?             29
    zufügen7
                                                                   A.5.7 Verpflichtung Dritter                 30
  A.1.1 Was ist versichert?                           7
                                                                 A.6 Insassenschutzversicherung                30
  A.1.2 Wer ist versichert?                           8
                                                                 A.7 Kfz-Umweltschadenversicherung – für
  A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir
                                                                     öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem
         (Versicherungssummen)?8
                                                                     Umweltschadensgesetz30
  A.1.4 In welchen Ländern besteht
                                                                   A.7.1 Was ist versichert?                   30
         Versicherungsschutz?8
                                                                   A.7.2 Wer ist versichert?                   31
  A.1.5 Was ist nicht versichert?                     9
                                                                   A.7.3 Versicherte Fahrzeuge                 31
A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem
                                                                   A.7.4 Versicherungssumme, Höchstzahlung     31
    Fahrzeug9
                                                                   A.7.5 In welchen Ländern besteht
  A.2.1 Was ist versichert?                           9
                                                                          Versicherungsschutz?31
  A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert?           11
                                                                   A.7.6 Was ist nicht versichert?             31
  A.2.3 Wer ist versichert?                          16
  A.2.4 In welchen Ländern besteht                               B Beginn des Vertrages und vorläufiger Versi-
         Versicherungsschutz?16                                    cherungsschutz                                 31
  A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall?               16         B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?         32
  A.2.6 Fälligkeit unserer Zahlung                   20         B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz               32
  A.2.7 Können wir unsere Leistung vom Fahrer                    C Beitragszahlung                                32
         zurückfordern, wenn Sie nicht selbst                    C.1 Zahlungsperiode                              32
         gefahren sind?                              20         C.2 Beitrag bei kurzfristigen Verträgen          32
  A.2.8 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?20          C.3 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages 33
A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service            C.4 Zahlung des Folgebeitrages                   33
    oder Kostenerstattung                            21         C.5 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
  A.3.1 Was ist versichert?                          21             34
  A.3.2 Wer ist versichert?                          21         C.6 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-
  A.3.3 Versicherte Fahrzeuge                        21             Haftpflichtversicherung                      34
  A.3.4 In welchen Ländern besteht
                                                                 D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeuges
         Versicherungsschutz?21
                                                                   und Folgen einer Pflichtverletzung               34
  A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall                  21
                                                                 D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des
  A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Unfall oder Diebstahl
                                                                     Fahrzeuges?34
         innerhalb einer Entfernung von 50 km        21
                                                                   D.1.1 Bei allen Versicherungsarten               34
  A.3.7 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder
                                                                   D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
         Diebstahl ab 50 km Entfernung               22
                                                                           34
  A.3.8 Hilfe bei Krankheit, Verletzung, Tod
                                                                 D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
         oder Notlagen auf einer Reise ab 50 km
                                                                     Pflichten?                                     34
         Entfernung22
  A.3.9 Zusätzliche Leistungen bei einer                         E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen ei-
         Auslandsreise23                                           ner Pflichtverletzung                           35
  A.3.10 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?25         E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? 35
  A.3.11 Anrechnung ersparter Aufwendungen           25           E.1.1 Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz-
  A.3.12 Verpflichtung Dritter                       25                   Unfall-, Fahrerschutz- und
A.4 Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt                        Insassenschutzversicherung und
    oder getötet werden                              25                   Autoschutzbrief35
  A.4.1 Was ist versichert?                          25           E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
  A.4.2 Wer ist versichert?                          25                   36
  A.4.3 In welchen Ländern besteht                                 E.1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung        36
         Versicherungsschutz?26                                   E.1.4 Zusätzlich beim Autoschutzbrief            36
  A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz-                         E.1.5 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung 36
         Unfallversicherung?26                                    E.1.6 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung
  A.4.5 Leistung bei Invalidität                     26                   36
  A.4.6 Krankenhaustagegeld                          27           E.1.7 Umweltschadenversicherung                  37
  A.4.7 Todesfallleistung                            27         E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
  A.4.8 Was passiert, wenn Unfallfolgen                              Pflichten?                                     37
         mit Krankheiten oder Gebrechen                          F Rechte und Pflichten der mitversicherten
         zusammentreffen?                            27           Personen                                        38
  A.4.9 Fälligkeit                                   28         G Laufzeit und Kündigung des Vertrages, Ver-
  A.4.10 Zahlung für eine mitversicherte Person      28           äußerung des Fahrzeuges, Wagniswegfall          38
  A.4.11 Was ist nicht versichert?                   28         G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?     38

                                                           -4-

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G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den                 K.1 Typklasse                                   50
    Versicherungsvertrag kündigen?            38              K.2 Regionalklasse                              50
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den                 K.3 Alter des Versicherungsnehmers und des jüngsten
    Versicherungsvertrag kündigen?            39                  Nutzers51
G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten    39              K.4 Tarifänderung                               51
G.5 Zugang der Kündigung                      40              K.5 Wirksamkeitsvoraussetzung                   51
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung         40              K.6 Kündigungsrecht                             51
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeuges zu                  K.7 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfanges in
    beachten?40                                                   der Kfz-Haftpflichtversicherung             51
G.8 Wagniswegfall                             40              L Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen
H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen,                         eingetretenen Umstandes                        51
  Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen         40           L.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabattes         51
H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? 40           L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei                               51
    Saisonkennzeichen?41                                      L.3 Änderung der Regionalklasse wegen
H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen       41               Wohnsitzwechsels51
I Schadenfreiheitsrabatt-System                    41         L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur
I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)             Beitragsberechnung51
      und Schadenklassen                           41         L.5 Änderung der Art oder Verwendung des
I.2 Ersteinstufung                                 42             Fahrzeuges52
   I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0                42         M Meinungsverschiedenheiten und Gerichts-
   I.2.2 Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½, 1, 2,              stände52
           3, 4 oder 5                             42         M.1 Was können Sie tun, wenn Sie mit uns
   I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufes                           unzufrieden sind?                    52
           der Kfz-Haftpflichtversicherung in der              M.2 Gerichtsstände                       52
           Vollkaskoversicherung44                            N Bedingungsänderung                            52
I.3 Jährliche Neueinstufung                        44         N.1 In welchen Fällen dürfen wir die Bedingungen
   I.3.1 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf 44               ändern?52
   I.3.2 Besserstufung bei Saisonkennzeichen       44         N.2 Wirksamkeitsvoraussetzung                   53
   I.3.3 Besserstufung bei Verträgen mit den Klassen
           ½, 0 oder M oder Verträgen mit einer                O Sanktionsklausel                                53
           Sondereinstufung nach I.2.2             44         Anhang 1
   I.3.4 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf               Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System 53
           45                                                 1 Pkw                                              53
   I.3.5 Rabattschutz                              45         2 Krafträder, Leichtkrafträder und dreirädrige Kfz/
I.4 Was bedeutet schadenfreier oder                              Trikes54
      schadenbelasteter Verlauf?                   45         3 Campingfahrzeuge                                 55
   I.4.1 Schadenfreier Verlauf                     45         4 Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen,
   I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf                 46           landwirtschaftliche Zugmaschinen,
I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können      46           Verkaufsfahrzeuge, Abschleppwagen (nur Kfz-
I.6 Übernahme eines Schadenverlaufes               46           Haftpflicht), Krankenwagen, Stapler (nur Kfz-
   I.6.1 In welchen Fällen ist ein Schadenverlauf zu             Haftpflicht), Leichenwagen                       56
           übernehmen?46                                      Anhang 2
   I.6.2 In welchen Fällen kann ein Schadenverlauf               Tabellen zu den Typklassen                      57
           übernommen werden?                      46         1 Kfz-Haftpflichtversicherung                     57
   I.6.3 Welche Voraussetzungen gelten für die                 2 Vollkaskoversicherung                           57
           Übernahme?47                                       3 Teilkaskoversicherung                           57
   I.6.4 Wie wirkt sich eine Unterbrechung
           des Versicherungsschutzes auf den                   Anhang 3
           Schadenverlauf aus?                     48           Tabellen zu den Regionalklassen                 57
I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufes 48            1 Pkw                                             57
I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf              49         2 Krafträder und dreirädrige Kfz/Trikes           58
                                                               3 Lieferwagen                                     58
J Merkmale zur Beitragsberechnung         49                  4 Landwirtschaftliche Zugmaschinen                58
J.1 Art, Verwendung und Beschaffenheit des
    Fahrzeuges49                                              Anhang 4
J.2 Weitere Tarifmerkmale                 49                    Art und Verwendung von Fahrzeugen            58
  J.2.1 Ein- oder Zweifamilienhaus/                            1 Zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit
          Eigentumswohnung/Garage49                             Versicherungskennzeichen58
  J.2.2 Fahrleistung                      49                  2 Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge mit amtlichem
  J.2.3 Alter des Versicherungsnehmers    49                    Kennzeichen59
  J.2.4 Fahrzeugnutzung                   49                  3 Busse                                        59
  J.2.5 Fahrzeugalter bei Erwerb          50                  4 Campingfahrzeuge                             59
  J.2.6 Abweichender Halter               50                  5 Gefahrgutbeförderung                         59
  J.2.7 Beitragszahlung                   50                  6 Gewerblicher Güterverkehr                    59
  J.2.8 Branche                           50                  7 Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger
                                                                 59
K Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maß-                   8 Leasingfahrzeuge                             59
  nahmen50                                                    9 Lieferwagen                                  59
                                                         -5-

[Seite 6]
10 Lkw                                            59
11 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen            59
12 Mietwagen                                      59
13 Milchtankwagen                                 59
14 Oldtimer-Schlepper                             59
15 Pkw                                            60
16 Quads                                          60
17 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen                60
18 Selbstfahrervermietfahrzeuge                   60
19 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge   60
20 Stapler                                        60
21 Taxen                                          60
22 Wechselaufbauten                               60
23 Werkverkehr                                    60
24 Zugmaschinen                                   60
Anhang 5
  Leistungsübersicht Kfz-Versicherung für Pkw61
Anhang 6
  Leistungsübersicht Kfz-Versicherung für
  Campingfahrzeuge                                62


                                                        -6-

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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung                  A.1       Kfz-Haftpflichtversicherung –
(AKB)                                                                      für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug
             Stand: 01. September 2024                                     Anderen zufügen

Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspart-             A.1.1     Was ist versichert?
ner.                                                             Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des              ­geschädigt
Versicherungsvertrages folgende Versicherungsarten:              A.1.1.1   Wir stellen Sie von Schadenersatzansprü-
- Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1)                                        chen frei, wenn durch den Gebrauch des
- Kaskoversicherung (A.2)                                                  Fahrzeuges
- Autoschutzbrief (A.3)                                                    a Personen verletzt oder getötet werden,
- Kfz-Unfallversicherung (A.4)                                             b Sachen beschädigt oder zerstört werden
- Fahrerschutzversicherung (A.5)                                             oder abhandenkommen,
- Insassenschutzversicherung (A.6)
                                                                           c Vermögensschäden verursacht werden,
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mitversichert:                        die weder mit einem Personen- noch mit
- Kfz-Umweltschadenversicherung (A.7)                                        einem Sachschaden mittelbar oder unmit-
Mit Ausnahme der Umweltschadenversicherung werden                            telbar zusammenhängen (reine Vermö-
diese Versicherungen als jeweils rechtlich selbstständi-                     gensschäden),
ge Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein                       und deshalb Schadenersatzansprüche ge-
können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für                        gen Sie oder uns geltend gemacht werden.
Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben.                                          Wir regulieren aufgrund der Haftpflichtbe-
Außerdem können Sie mit uns je nach Leistungsumfang                        stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbu-
folgendes vereinbaren:                                                     ches, des Straßenverkehrsgesetzes oder
- Basis-Tarif                                                              aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflicht-
       - Kfz-Haftpflicht Basis                                             bestimmungen des Privatrechtes. Der Ge-
       - Teilkasko Basis                                                   brauch des Fahrzeuges umfasst neben dem
                                                                           Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie
       - Vollkasko Basis
                                                                           das Be- und Entladen.
- Komfort
                                                                 Begründete und unbegründete Schadenersatzan­
      - Kfz-Haftpflicht Komfort
                                                                 sprüche
      - Teilkasko Komfort
      - Vollkasko Komfort                                        A.1.1.2   Schadenersatz für begründete Ansprüche
                                                                           leisten wir in Geld.
- Premium
      - Teilkasko Premium                                        A.1.1.3   Unbegründete Ansprüche wehren wir auf un-
      - Vollkasko Premium                                                  sere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Scha-
                                                                           denersatzansprüche der Höhe nach unbe-
- E-Vollkasko Premium                                                      gründet sind.
- Rabattschutz                                                   Regulierungsvollmacht
- Werkstattservice                                               A.1.1.4   Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend
Die Leistungsbeschränkungen des Basis-Tarifes sind                         gemachte Schadenersatzansprüche in Ih-
in den Versicherungsbedingungen an der jeweiligen                          rem Namen zu erfüllen oder abzuwehren. Wir
Stelle beschrieben. Der Basis-Tarif gilt nur für Pkw.                      dürfen alle dafür zweckmäßig erscheinenden
Einen Überblick zum jeweiligen Umfang des Versiche-                        Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Er-
rungsschutzes finden Sie in der Leistungsübersicht im                      messens abgeben.
Anhang 5.                                                        Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abge­
Die AKB gelten für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme der               schleppten Fahrzeugen
Fahrzeuge, die gemäß der Fahrzeugzulassungsverord-               A.1.1.5   Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein An-
nung ein Versicherungskennzeichen oder eine Versiche-                      hänger oder Auflieger verbunden, erstreckt
rungsplakette führen müssen.                                               sich der Versicherungsschutz auch hierauf.
Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Das nächs-                    Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahr-
te Versicherungsjahr beginnt am 1. Januar des auf den                      zeuge, die mit dem versicherten Kraftfahr-
Vertragsabschluss folgenden Jahres.                                        zeug abgeschleppt oder geschleppt werden.
                                                                           Voraussetzung ist, dass für diese kein eige-
Sie oder Ihre gesetzlichen Vertreter können als natürli-                   ner Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
che Person (keine Firma) den Versicherungsvertrag nur
abschließen, wenn Sie für das zu versichernde Fahr-                        Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder
zeug nach Ihrem Alter die entsprechende Fahrerlaub-                        Auflieger oder das abgeschleppte oder ge-
nis haben können.                                                          schleppte Fahrzeug während des Gebrau-
                                                                           ches von dem versicherten Kraftfahrzeug löst
Sprechen wir in Ihren Versicherungsbedingungen vom                         und sich noch in Bewegung befindet.
„Fahrzeug“, ist das im Versicherungsschein genannte
Fahrzeug (Kraftfahrzeug oder Anhänger) gemeint.                  Automatisiertes und autonomes Fahren
Auf Ihren Vertrag zur Kfz-Versicherung wenden wir deut-          A.1.1.6   Versicherungsschutz besteht auch für Schä-
sches Recht an. Die Vertragssprache ist deutsch.                           den durch den Gebrauch des Fahrzeuges,
                                                                           wenn versagende oder fehlerhafte Systeme
A          Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Ver-
           sicherung?
                                                           -7-

[Seite 8]
          zum automatisierten oder autonomen Fahren                        f Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienst-
          ursächlich sind.                                                   herrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustim-
Löschkosten für Elektro- und von außen aufladbare                            mung für dienstliche Zwecke gebraucht
Hybrid- Fahrzeuge                                                            wird,
A.1.1.7   Bei einem Brand Ihres Elektro- oder von au-                      g den Omnibusschaffner, der im Rahmen
          ßen aufladbaren Hybrid-Fahrzeuges über-                            seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder
          nehmen wir die notwendigen und angefalle-                          mit dem Halter des versicherten Fahrzeu-
          nen Kosten für die Verbringung und Lagerung                        ges tätig ist,
          des Fahrzeuges in einem speziellen Wasser-                       h den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Tech-
          container oder für vergleichbare Maßnah-                           nische Aufsicht, den Beifahrer und Omni-
          men. Dazu zählen auch die angefallenen                             busschaffner eines nach A.1.1.5 mitversi-
          Kosten zur Entsorgung des kontaminierten                           cherten Fahrzeuges,
          Wassers.                                                         i berechtigte Insassen (siehe A.4.2.3), so-
          Dies gilt auch bei einer drohenden Entzün-                         weit nicht anderweitig Haftpflichtversiche-
          dung.                                                              rungsschutz besteht und es sich um ein als
Mitversicherung fremder gemieteter Fahrzeuge im                              Pkw zugelassenes Fahrzeug handelt.
Ausland (Mallorca-Police)                                                  Diese Personen können Ansprüche aus dem
A.1.1.8   Der Versicherungsschutz umfasst auch                             Versicherungsvertrag selbstständig gegen
          Schäden, die Sie, Ihr Ehegatte oder Ihr mit                      uns erheben.
          Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender              A.1.3     Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versi-
          Lebenspartner als Fahrer eines von ­einem                        cherungssummen)?
          gewerbsmäßigen Vermieter vorübergehend                 Höchstzahlung
          angemieteten, versicherungspflichtigen Pkw,
          Kraftrades oder Campingfahrzeuges auf ei-              A.1.3.1   Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis
          ner Reise im Ausland verursachen.                                sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für
                                                                           Personen-, Sach- und Vermögensschäden
          Dies gilt nur, wenn sich Ihre Haftpflichtver-                    vereinbarten Versicherungssummen. Mehre-
          sicherung auf ein jeweils als Pkw, Kraftrad,                     re zeitlich zusammenhängende Schäden, die
          welches ein amtliches Kennzeichen führen                         dieselbe Ursache haben, gelten als ein einzi-
          muss, oder Campingfahrzeug zugelassenes                          ges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer Versi-
          Fahrzeug zur Eigenverwendung bezieht.                            cherungssummen können Sie dem Versiche-
          Als Ausland gilt der Geltungsbereich nach                        rungsschein entnehmen.
          A.1.4.1 Satz 1 mit Ausnahme Deutschlands.              A.1.3.2   Bei Schäden von Insassen in einem mitver-
          Mietzeiten von mehr als drei Monaten gelten                      sicherten Anhänger gelten die gesetzlichen
          nicht als vorübergehend.                                         Mindestversicherungssummen.
          Kein Versicherungsschutz besteht, soweit               Übersteigen der Versicherungssummen
          über eine für das gemietete Fahrzeug abge-
          schlossene Haftpflichtversicherung Deckung             A.1.3.3   Übersteigen die Ansprüche die Versiche-
          besteht.                                                         rungssummen, richten sich unsere Zahlungen
                                                                           nach den Bestimmungen des Versicherungs-
          Die Mallorca-Police gilt im Basis-Tarif nicht.                   vertragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversi-
Kfz-Haftpflichtversicherung mit Autoschutzbrief                            cherungsverordnung. In diesem Fall müs-
A.1.1.9   Sie können Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung                      sen Sie für einen nicht oder nicht vollständig
          durch den Abschluss eines Autoschutzbrie-                        befriedigten Schadenersatz­anspruch selbst
          fes nach A.3 erweitern.                                          einstehen.
          Zusätzlich dazu können Sie den Rabatt-                 A.1.4     In welchen Ländern besteht Versiche-
          schutz nach I.3.5 abschließen. Der Rabatt-                       rungsschutz?
          schutz gilt nicht für den Basis-Tarif.                 Versicherungsschutz in Europa und in der EU
A.1.2     Wer ist versichert?                                    A.1.4.1   Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung
          Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung                       Versicherungsschutz in den geographischen
          gilt für Sie und für folgende Personen (mit-                     Grenzen Europas sowie den außereuropäi-
          versicherte Personen):                                           schen Gebieten, die zum Geltungsbereich
                                                                           der Europäischen Union gehören. Ihr Versi-
          a den Halter des Fahrzeuges,                                     cherungsschutz richtet sich nach dem im Be-
          b den Eigentümer des Fahrzeuges,                                 suchsland gesetzlich vorgeschriebenen Ver-
          c den Fahrer des Fahrzeuges,                                     sicherungsumfang, mindestens jedoch nach
                                                                           dem Umfang Ihres Versicherungsvertrages.
          d die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit
            autonomer Fahrfunktion,                              Internationale Versicherungskarte
          e den Beifahrer, der im Rahmen seines Ar-              A.1.4.2   Haben wir Ihnen die Internationale Versi-
            beitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem                      cherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Ver-
            Halter den berechtigten Fahrer zu seiner                       sicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtver-
            Ablösung oder zur Vornahme von Lade-                           sicherung erstreckt sich auch auf die dort
            und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich                       genannten nichteuropäischen Länder, soweit
            begleitet,                                                     Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen


                                                           -8-

[Seite 9]
          sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfan-                          oder Taxi) dienen, besteht außerdem Versi-
          ges gilt A.1.4.1 Satz 2.                                            cherungsschutz für Sachen, die Insassen ei-
Veränderung des Geltungsbereiches                                             nes Kraftfahrzeuges zum Zwecke des per-
                                                                              sönlichen Gebrauches üblicherweise mit sich
A.1.4.3   Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi-                             führen (z.B. Reisegepäck, Reisepro­ viant).
          schen Ihnen und uns kann sich der Versiche-                         Kein Versicherungsschutz besteht für Sa-
          rungsschutz auch auf weitere Gebiete erstre-                        chen unberechtigter Insassen.
          cken. Für den erweiterten Geltungsbereich
          gilt hinsichtlich des Versicherungsumfanges              Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte
          A.1.4.1 Satz 2.                                          Person
A.1.5     Was ist nicht versichert?                                A.1.5.6    Kein Versicherungsschutz besteht für Sach-
                                                                              oder Vermögensschäden, die eine mitversi-
Vorsatz                                                                       cherte Person Ihnen, dem Halter oder dem
A.1.5.1   Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-                          Eigentümer durch den Gebrauch des Fahr-
          den, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich                         zeuges zufügt. Versicherungsschutz besteht
          herbeiführen.                                                       jedoch für Personenschäden, wenn Sie z.B.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten                                   als Beifahrer Ihres Fahrzeuges verletzt wer-
                                                                              den.
A.1.5.2   Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
          den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges bei                  Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
          einer Motorsportveranstaltung oder Motor-                A.1.5.7    Kein Versicherungsschutz besteht für rei-
          sportaktivität, einschließlich Rennen, Wett-                        ne Vermögensschäden, die durch die Nicht­
          bewerben, Trainings, Tests und Demonstra-                           einhaltung von Liefer- und Beförderungsfris-
          tionen, wenn                                                        ten entstehen.
            - das Fahrzeug in einem hierfür abge-                  Vertragliche Ansprüche
              grenzten Gebiet mit Zugangsbeschrän-                 A.1.5.8    Kein Versicherungsschutz besteht für Haft-
              kungen gebraucht wird und                                       pflichtansprüche, soweit sie aufgrund Ver-
            - für diesen Gebrauch des Fahrzeuges                              trages oder besonderer Zusage über den
              eine Motorsporthaftpflichtversicherung                          Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinaus-
              nach Maßgabe des § 5d des Pflichtver-                           gehen.
              sicherungsgesetzes (PflVG) besteht.                  Schäden durch Kernenergie
          Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten                A.1.5.9    Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
          nach D.1.2.2.                                                       den durch Kernenergie.
Beschädigung des versicherten Fahrzeuges                           A.2        Kaskoversicherung – für Schäden an Ih-
A.1.5.3   Kein Versicherungsschutz besteht für die Be-                        rem Fahrzeug
          schädigung, die Zerstörung oder das Abhan-               A.2.1      Was ist versichert?
          denkommen des versicherten Fahrzeuges.
                                                                   A.2.1.1    Ihr Fahrzeug
Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder abge­
schleppten Fahrzeugen                                                         Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädi-
                                                                              gung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust
A.1.5.4   Kein Versicherungsschutz besteht für die
                                                                              infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teil-
          Beschädigung, die Zerstörung oder das Ab-
                                                                              kasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).
          handenkommen eines mit dem versicherten
          Fahrzeug                                                 A.2.1.2    Mitversicherte Teile und nicht versicher-
                                                                              bare Gegenstände
          - verbundenen Anhängers oder Aufliegers
            oder                                                              Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 und
                                                                              A.2.1.2.2 als mitversichert aufgeführten Fahr-
          - geschleppten       oder    abgeschleppten
                                                                              zeugteile und als mitversichert aufgeführtes
            Fahrzeuges.
                                                                              Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenver-
          Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn                            kehrsrechtlich zulässig sind (mitversicher-
          mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein be-                          te Teile). Bei Beschädigung, Zerstörung, To-
          triebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen übli-                            talschaden oder Verlust von mitversicherten
          cher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht                         Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen
          abgeschleppt wird und dabei am abge-                                in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes
          schleppten Fahrzeug Schäden verursacht                              geregelt ist.
          werden.
                                                                   Beitragsfrei mitversicherte Teile
Beschädigung von beförderten Sachen
                                                                   A.2.1.2.1 Folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahr-
A.1.5.5   Kein Versicherungsschutz besteht bei Scha-                         zeugzubehör des versicherten Fahrzeuges
          denersatzansprüchen wegen Beschädigung,                            sind ohne Mehrbeitrag mitversichert:
          Zerstörung oder Abhandenkommen von Sa-
                                                                              a Alle Teile, die werkseitig in das Fahrzeug
          chen, die mit dem versicherten Fahrzeug be-
                                                                                eingebaut oder werkseitig durch entspre-
          fördert werden.
                                                                                chende Halterung mit diesem fest verbun-
          Versicherungsschutz besteht jedoch für Sa-                            den wurden.
          chen, die Insassen eines Kraftfahrzeuges
                                                                              b Alle Teile, die nachträglich in das Fahrzeug
          ­üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung,
                                                                                eingebaut oder nachträglich durch entspre-
           Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwie-
                                                                                chende Halterung mit diesem fest verbun-
           gend der Personenbeförderung (z.B. mit Bus
                                                             -9-

[Seite 10]
  den wurden. Die Entschädigung ist auf                                 die Spezialaufbauten/-ausrüstungen mit
  maximal 5.000 EUR pro Schadenfall be-                                 dem Fahrzeug fest verbunden sind oder
  schränkt.                                                             unter Verschluss verwahrt werden.
c Alle Teile, die aufgrund gesetzlicher Be-                           - Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug nicht
  stimmungen mitgeführt werden müssen                                   um ein Fahrzeug mit der Aufbauart Kip-
  und diesen entsprechen, sowie Zubehör,                                per, offener Kasten, geschlossener Kas-
  das der Pannenhilfe oder ausschließlich                               ten oder Plane und Spriegel, ist die Son-
  der Unfallaufnahme dient, sofern diese un-                            derausstattung/-ausrüstung bereits auf-
  ter Verschluss im Fahrzeug verwahrt wer-                              grund der Einstufung in die Aufbauart
  den.                                                                  „Sonstige“ mitversichert. In diesem Fall
                                                                        gilt die Beschränkung auf 5.000 EUR
d Schutzhelme (auch mit Wechselsprechan-                                nicht.
  lage), solange sie bestimmungsgemäß ge-
  braucht werden oder mit dem abgestellten                          j GPS-Spurführungssysteme bei landwirt-
  Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein                           schaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen
  unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung                              In Erweiterung zu a und b sind mobile Kom-
  nicht möglich ist.                                                  ponenten mitversichert. Sofern sie sich am
e Motorradschutzbekleidung, wenn diese als                            Fahrzeugäußeren befinden, jedoch nur,
  Folge                                                               wenn sie mit einer vom Hersteller vorge-
                                                                      sehenen Schließvorrichtung ausgestattet
  - des Zusammenstoßes mit einem Tier                                 sind und das System so gegen Entwen-
    (A.2.2.1.11) oder                                                 dung gesondert gesichert ist. Werden sie
  - eines Unfalles (A.2.2.2)                                          außerhalb des Fahrzeuges aufbewahrt, be-
  beschädigt wird und im Zusammenhang                                 steht Versicherungsschutz nur dann, wenn
  mit dem Schadenereignis auch das versi-                             sie unter Verschluss verwahrt werden.
  cherte Kraftrad, Leichtkraftrad, dreirädrige                        Wir ersetzen sowohl die Hardware, als
  Kfz/Trike oder Quad beschädigt oder ent-                            auch die Lizenzen. Bei Entwendung ist die
  wendet wurde und wir hierfür Leistungen                             Entschädigung auf 15.000 EUR pro Scha-
  im Rahmen der Kaskoversicherung erbrin-                             denfall begrenzt. Wir nehmen einen der
  gen.                                                                Laufzeit der Lizenzen entsprechenden Ab-
  Voraussetzung ist, dass die Bestandtei-                             zug (neu für alt) vor. Als mobile Komponen-
  le der Schutzbekleidung jeweils dazu ge-                            ten zählen jedoch keine Geräte wie z.B.
  eignet sind, bei einem Sturz den Schwere-                           Smartphones, Laptops oder Tablets.
  grad der Verletzungen zu mindern und zu                             In Abweichung zu A.2.1.2.1 b gilt die Be-
  diesem Zweck mit Protektoren, Verdichtun-                           schränkung auf 5.000 EUR pro Schadenfall
  gen, Verdickungen oder Beschichtungen                               bei festverbauten Komponenten von GPS-
  versehen sind.                                                      Spurführungssystemen nicht.
  Bei der Entschädigung nehmen wir vom                    Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherbare Teile
  Kaufpreis folgende Abzüge vor:                          A.2.1.2.2 Der über einen Gesamtneuwert von 5.000
  - ab dem zweiten Jahr 20%                                         EUR hinausgehende Mehrwert ist bei folgen-
  - ab dem dritten Jahr    30%                                      den Teilen nur mitversichert, wenn Sie dies
                                                                    ausdrücklich mit uns vereinbart haben:
  - ab dem vierten Jahr    40%
                                                                    - alle Teile, die nachträglich in das Fahrzeug
  - ab dem fünften Jahr    50%                                        eingebaut oder nachträglich durch entspre-
  Die Höchstentschädigung ist auf 1.500                               chende Halterung mit diesem fest verbun-
  EUR je Schadenereignis begrenzt.                                    den wurden (siehe A.2.1.2.1 b) und
f Folgende, außerhalb des Fahrzeuges un-                            - Spezialaufbauten/-ausrüstungen, wenn
  ter Verschluss gehaltene Teile:                                     diese mit dem Fahrzeug fest verbunden
  - ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter-                           sind oder unter Verschluss verwahrt wer-
    oder Sommerbereifung,                                             den (siehe A.2.1.2.1 i).
  - Dach-/Heckträger, Hardtop, Schneeket-                 Versicherungsschutz während einer Reparatur
    ten und Kindersitze.                                  A.2.1.2.3 Nach A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 mitversicherte
g Die zu Ihrem Elektrofahrzeug gehörenden                           Fahrzeug- und Zubehörteile sowie Spezial-
  Ladekabel, wenn sie unter Verschluss ge-                          aufbauten/-ausrüstungen sind auch während
  halten werden.                                                    einer Reparatur mitversichert.
h Die für die Nutzung eines fest eingebau-                Nicht versicherbare Gegenstände
  ten Navigationsgerätes erforderliche CD/                A.2.1.2.4 Nicht versicherbar sind Sachen, die keine
  DVD, wenn das Navigationsgerät selbst                             Fahrzeug- und Zubehörteile sind. Hierzu ge-
  durch Beschädigung unbrauchbar oder                               hören insbesondere nicht mit dem Fahrzeug
  gestohlen wird.                                                   fest verbundene Sachen, wie z.B. Reisege-
i Spezialaufbauten/-ausrüstungen                                    päck, Bekleidung, Ton- und Datenträger jeg-
  - Die Entschädigung für Spezialaufbau-                            licher Art mit Ausnahme der in A.2.1.2.1 h
    ten/-ausrüstungen ist auf maximal 5.000                         genannten Datenträger, Mobiltelefone und
    EUR pro Schadenfall beschränkt. Versi-                          mobile Multimedia- und Navigationsgeräte
    cherungsschutz besteht nur dann, wenn

                                                 - 10 -

[Seite 11]
          (auch bei Verwendung einer Halterung), La-              Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, Vulkanaus­
          destationen von Elektrofahrzeugen.                      bruch
A.2.2     Welche Ereignisse sind versichert?                      A.2.2.1.4 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung
A.2.2.1   Welche Ereignisse sind in der Teilkasko                           von Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben
          versichert?                                                       und Vulkanausbruch. Lawinen sind an Berg-
                                                                            hängen oder von Hausdächern niedergehen-
          In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz                      de große Eis- oder Schneemassen. Unter
          bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden                        einem Erdrutsch ist ein naturbedingtes Ab-
          oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich                        gleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder
          seiner mitversicherten Teile durch die nach-                      Erdmassen zu verstehen. Ein Erdfall ist ein
          folgenden Ereignisse:                                             naturbedingter Einsturz des Erdbodens über
Brand und Explosion                                                         natürlichen Hohlräumen. Erdbeben sind na-
A.2.2.1.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als                          turbedingte Erschütterungen des Erdbodens,
          Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das                      die durch geophysikalische Vorgänge im Erd-
          ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent-                           inneren ausgelöst werden. Vulkanausbruch
          standen ist oder ihn verlassen hat und sich                       ist eine plötzliche Druckentlastung beim Auf-
          aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht                      reißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaer-
          als Brand gelten Schmor- und Sengschäden.                         güssen, Ascheeruptionen oder dem Ausströ-
          Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbe-                         men von sonstigen Materialien und Gasen.
          streben von Gasen oder Dämpfen beruhen-                           Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein
          de, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.                          durch diese Naturgewalten veranlasstes Ver-
                                                                            halten des Fahrers zurückzuführen sind.
Entwendung
                                                                            Im Basis-Tarif sind die Leistungen Erdbeben
A.2.2.1.2 Versichert ist die Entwendung in den nach-                        und Vulkanausbruch ausgeschlossen.
          folgenden Fällen:
                                                                  Zusammenstoß mit Tieren
          Diebstahl und Raub
                                                                  A.2.2.1.5 Versichert ist der Zusammenstoß des in
          a Versichert sind Diebstahl und Raub sowie                        Fahrt befindlichen Fahrzeuges mit Tieren al-
            die Herausgabe des Fahrzeuges aufgrund                          ler Art. Eine Beschädigung der Lackierung er-
            räuberischer Erpressung.                                        setzen wir nur, wenn sie durch ein Ereignis
          Wann ist die Unterschlagung versichert?                           erfolgt, das gleichzeitig auch andere unter
          b Unterschlagung ist nur versichert, wenn                         den Schutz der Kaskoversicherung fallende
            dem Täter das Fahrzeug nicht zum Ge-                            Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.
            brauch im eigenen Interesse, zur Veräuße-                       Abweichend zu Satz 1 ist im Basis-Tarif nur
            rung oder unter Eigentumsvorbehalt über-                        der Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne
            lassen wird.                                                    von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgeset-
          Wann ist unbefugter Gebrauch versichert?                          zes (z.B. Reh, Wildschwein) versichert.

          c Unbefugter Gebrauch ist nur versichert,               Bruch der Verglasung
            wenn der Täter in keiner Weise berechtigt             A.2.2.1.6 Versichert sind Bruchschäden an der Vergla-
            ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Kein un-                       sung des Fahrzeuges. Als Verglasung gelten
            befugter Gebrauch ist es, wenn der Täter                        Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-,
            vom Verfügungsberechtigten mit der Be-                          Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben),
            treuung des Fahrzeuges beauftragt wird                          Spiegelglas und Abdeckungen von Leuch-
            (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter)                         ten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und
            oder in einem Näheverhältnis zu den Ver-                        Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kame-
            fügungsberechtigten steht (z.B. dessen Ar-                      ra- und Informationssystemen, Solarmodu-
            beitnehmer, Familien- oder Haushaltsan-                         len, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.
            gehörige).                                                      Ist ein Austausch der Frontscheibe erfor-
          Entwendung der Fahrzeugschlüssel                                  derlich, ersetzen wir auch die Kosten für
          d Bei draht- oder schlüssellosen Zugangs-                         die Umweltplakette sowie anfallende Kalib-
            systemen gilt auch die widerrechtliche Be-                      rierungskosten. Leuchtmittel werden nur er-
            schaffung der Zugangsdaten durch Dritte                         setzt, wenn diese im Zusammenhang mit ei-
            als Entwendung der Fahrzeugschlüssel.                           nem weiteren Glasbruchschaden beschädigt
                                                                            werden.
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
                                                                            Folgeschäden darüber hinaus sind nicht ver-
A.2.2.1.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung                        sichert.
          von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über-
          schwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm                  A.2.2.1.7 Wenn Sie ausschließlich einen Bruchscha-
          gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von                         den an der Verglasung ohne weitere ver-
          mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen                           sicherte Beschädigung des Fahrzeuges
          sind Schäden, die dadurch verursacht wer-                         haben, ist eine fiktive Abrechnung nicht zu-
          den, dass durch diese Naturgewalten Gegen-                        lässig. Die Erstattung erfolgt nur nach Vorla-
          stände auf oder gegen das Fahrzeug gewor-                         ge der Rechnung. Dies gilt nicht im Falle ei-
          fen werden. Ausgeschlossen sind Schäden,                          nes Totalschadens, dann erstatten wir den
          die auf ein durch diese Naturgewalten ver-                        Wiederbeschaffungswert der Glasteile.
          anlasstes Verhalten des Fahrers zurückzu-               A.2.2.1.8 Ist statt des Glasaustausches eine Glasre-
          führen sind.                                                      paratur möglich und entscheiden Sie sich für
                                                         - 11 -

[Seite 12]
          eine fachgerechte Reparatur, verzichten wir              Ereignisse der Teilkasko
          auf eine ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung.             A.2.2.2.1 Versichert sind die Schadenereignisse der
          Dies setzt voraus, dass Sie uns vor der Re-                        Teilkasko nach A.2.2.1.
          paratur informieren und das weitere Vorge-
          hen mit uns abstimmen müssen. Wir wählen                 Unfall
          die Werkstatt aus, in der das Fahrzeug repa-             A.2.2.2.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch
          riert wird und tragen die Kosten.                                  einen Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von
A.2.2.1.9 Wir übernehmen auch die Kosten für die In-                         außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf
          nenraumreinigung nach einem Glasbruch-                             das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
          schaden, sofern Sie uns vor der Reparatur                           Versichert sind auch Schäden am Fahrzeug
          informieren und wir die Werkstatt auswählen,                        durch einen Unfall, der durch eine Manipula-
          in der Ihr Fahrzeug repariert wird.                                 tion der Fahrzeugsoftware durch einen un-
Kurzschlussschäden an der Verkabelung                                         berechtigten Dritten (Hackerangriff) verur-
                                                                              sacht wurde.
A.2.2.1.10 Versichert sind Schäden an der Verkabe-
           lung des Fahrzeuges durch Kurzschluss                              Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere:
           einschließlich der dadurch bedingten Über-                         - Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige
           spannungsschäden an angeschlossenen Ag-                              Ursache in einem Bremsvorgang haben,
           gregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Ak-                          z.B. Schäden an der Bremsanlage oder
           kumulator (Akku) und Anlasser). Der Ersatz                           an den Reifen.
           von Aggregatschäden ist auf 10.000 EUR je                          - Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich
           Schadenereignis begrenzt. Nicht versichert                           aufgrund eines Betriebsvorganges eintre-
           sind Schäden an angeschlossenen Geräten                              ten, z.B. durch falsches Bedienen, falsches
           (z.B. Informations- und Unterhaltungssyste-                          Betanken oder verrutschende Ladung.
           me) und Überspannungsschäden durch Blitz-
           einschlag. Folgeschäden darüber hinaus sind                        - Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige
           nicht versichert.                                                    Ursache in einer Materialermüdung, Über-
                                                                                beanspruchung oder Abnutzung haben.
          Im Basis-Tarif ist diese Leistung auf 1.500
          EUR begrenzt.                                                       - Schäden zwischen ziehendem und gezo-
                                                                                genem Fahrzeug oder Anhänger ohne Ein-
Tierbissschäden                                                                 wirkung von außen, z.B. Rangierschäden
A.2.2.1.11 Versichert sind Schäden durch Tierbiss (z.B.                         am Zugfahrzeug durch den Anhänger.
           durch einen Marder) an                                             - Verwindungsschäden.
          - Kabeln, Schläuchen und Leitungen                                  Vorhersehbare Beschädigungen des Fahr-
          - sowie an Dämmstoffen und Manschetten                              zeuges, die üblicherweise im Rahmen der
            im Motorraum.                                                     bestimmungsgemäßen Verwendung des
          Die Höchstentschädigung für Folgeschäden                            Fahrzeuges entstehen, gelten nicht als Un-
          ist auf 10.000 EUR je Schadenereignis be-                           fallschaden. Beispiel: Schäden an der Lade-
          grenzt.                                                             oberfläche eines Lkw durch Beladen mit Kies.

          Hinweis: Folgeschäden können z.B. Kataly-                Mut- oder böswillige Handlungen
          sator- oder Motorschäden sein.                           A.2.2.2.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlun-
          Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausge-                           gen von Personen, die in keiner Weise be-
          schlossen.                                                         rechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
                                                                             Als berechtigt sind insbesondere Personen
Austausch von Schlössern nach Einbruch / Raub                                anzusehen, die vom Verfügungsberechtig-
A.2.2.1.12 Wir ersetzen die Kosten für den Austausch                         ten mit der Betreuung des Fahrzeuges be-
           von Tür- und Lenkradschlössern, sowie der                         auftragt wurden (z.B. Werkstatt- oder Hotel-
           dazugehörigen Schlüssel, wenn die Fahr-                           mitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu
           zeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdieb-                      dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B.
           stahls oder durch Raub entwendet wurden.                          dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haus-
           Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die                        haltsangehörige).
           Schlüssel aus dem versicherten Fahrzeug                            Bei Hackerangriffen auf Ihr Fahrzeug gilt: Ver-
           oder aus einem Schlüsseltresor an dem ver-                         sichert sind auch Schäden durch mut- oder
           sicherten Fahrzeug entwendet wurden. Als                           böswillige Handlungen wegen eines unmittel-
           Schlüssel gelten auch elektronische und bio-                       bar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hacker-
           metrische Schließmechanismen.                                      angriffes. Nicht als unmittelbarer Angriff gilt,
          Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausge-                            wenn ein Hacker den Server oder die digita-
          schlossen.                                                          le Plattform eines mit Ihrem Fahrzeug kom-
A.2.2.2   Welche Ereignisse sind in der Vollkasko                             munizierenden Unternehmens angreift (z.B.
          versichert?                                                         Hackerangriff gegen den Server des Fahr-
                                                                              zeugherstellers). Dies gilt auch dann, wenn
          In der Vollkasko besteht Versicherungsschutz                        sich dieser Angriff mittelbar auf die Funktion
          bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden                          Ihres Fahrzeuges auswirkt.
          oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich
          seiner mitversicherten Teile durch die nach-
          folgenden Ereignisse:


                                                          - 12 -

[Seite 13]
Transport auf einem Schiff                                                     den ersten 36 Monaten nach Erstzulassung
A.2.2.2.4 Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die                             des Fahrzeuges eingetreten ist.
          bei einem Transport auf einem Schiff dadurch                         In Erweiterung zu A.2.5.1.2 erstatten wir bei
          entstehen, dass                                                      Campingfahrzeugen, sofern die übrigen in
           a das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt                      A.2.5.1.2 genannten Voraussetzungen er-
             oder untergeht oder                                               füllt sind, den Neupreis des Fahrzeuges,
                                                                               wenn der Schaden in den ersten 24 Mona-
           b das Fahrzeug aufgrund der Wetterlage                              ten nach Erstzulassung des Fahrzeuges ein-
             oder aufgrund des Seeganges über Bord                             getreten ist.
             gespült wird oder
                                                                     Zulassungs- und Überführungskosten bei Camping­
           c das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil               fahrzeugen
             der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu op-
             fern, um das Schiff, die Passagiere oder                A.2.2.3.5 Können Sie nach A.2.2.3.4 und A.2.5.1.2 die
             die Ladung zu retten (Havarie Grosse). Mit-                       Erstattung des Neupreises verlangen, erset-
             versichert sind darüber hinaus Aufwendun-                         zen wir darüber hinaus die Kosten für die
             gen, die Sie nach dem Prinzip der Hava-                           Überführung und Zulassung eines Ersatz-
             rieverteilung anteilig am Schaden fremder                         fahrzeuges bis 1.000 EUR. Dies gilt nur un-
             Fahrzeuge zu tragen haben, wenn diese                             ter der Voraussetzung, dass das Ersatzfahr-
             zur Rettung von Schiff und Ladung geop-                           zeug wieder bei uns versichert ist.
             fert werden müssen.                                     Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen
           Dagegen geht Ihr Anspruch auf die Ihnen zu-               A.2.2.3.6 In Erweiterung zu A.2.5.1.4 erstatten wir bei
           stehende Vergütung aus dem Havarie-Gros-                            Pkw und Campingfahrzeugen, sofern die üb-
           se-Verfahren auf uns über.                                          rigen in A.2.5.1.4 genannten Voraussetzun-
A.2.2.2.5 Zusätzlich zur Vollkasko können Sie den Ra-                          gen erfüllt sind, den Kaufwert des Fahrzeu-
          battschutz nach I.3.5 abschließen.                                   ges, wenn der Schaden in den ersten 18
                                                                               Monaten nach Zulassung des Fahrzeuges
           Dies gilt nicht für den Basis-Tarif.                                auf Sie eingetreten ist.
A.2.2.3    Welche Leistungserweiterungen bietet die                  Wertminderung
           Teilkasko Premium?
                                                                     A.2.2.3.7 Wir zahlen zusätzlich zu der Entschädigung
           Versichern Sie einen Pkw oder ein Camping-                          nach A.2.5 eine Wertminderung in Höhe von
           fahrzeug, können Sie die Leistungen der Teil-                       5 % der Reparaturkosten. Entscheiden Sie
           kaskoversicherung durch Abschluss einer                             sich für die Durchführung der Reparatur, zah-
           Teilkasko Premium erweitern.                                        len wir die Wertminderung in Höhe von 5 %
           Dies gilt nicht für den Basis-Tarif.                                auf die Bruttoreparaturkosten. Anderenfalls
Voraussetzung für den Abschluss                                                legen wir die Nettoreparaturkosten bei der
                                                                               Berechnung zugrunde.
A.2.2.3.1 Voraussetzung für den Abschluss einer Teil-
          kasko Premium ist, dass Sie eine Kfz-Haft-                           Voraussetzungen für die Zahlung einer Wert-
          pflicht Komfort mit Autoschutzbrief bei uns                          minderung sind:
          abgeschlossen haben.                                                 - das Fahrzeug wird aufgrund eines Unfalles
Leistungserweiterungen durch Abschluss der Teil­                                 (A.2.2.2.2) beschädigt, oder
kasko Premium                                                                  - das Fahrzeug wird aufgrund einer mut-
Mitversicherte Teile                                                             oder böswilligen Handlung (A.2.2.2.3)
                                                                                 beschädigt, oder
A.2.2.3.2 In Erweiterung zu A.2.1.2.1b und i ist die
          Entschädigung für Spezialaufbauten/-aus-                             - das Fahrzeug wird aufgrund eines Zusam-
          rüstungen sowie nachträglich eingebau-                                 menstoßes mit einem Tier (A.2.2.1.5)
          te Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie                              beschädigt und
          im Fahrzeug eingebaut oder durch entspre-                            - die für die Reparatur erforderlichen Kos-
          chende Halterung mit diesem fest verbunden                             ten betragen mehr als 1.000 EUR (ohne
          sind, insgesamt auf maximal 10.000 EUR pro                             Mehrwertsteuer).
          Schadenfall beschränkt. Dies gilt auch für mit                       Haben Sie einen Pkw versichert und mit uns
          dem Campingfahrzeug fest verbundene Vor-                             den Werkstattservice vereinbart, überlassen
          zelte.                                                               uns jedoch nicht die Reparatur (A.2.5.4.4), so
Nicht fest verbundene Vorzelte                                                 zahlen wir nur eine Wertminderung in Höhe
A.2.2.3.3 Abweichend zu A.2.1.2.1 ist auch das nicht                           von 5 % der gekürzten Reparaturrechnung.
          fest verbundene Vorzelt eines Campingfahr-                           Die Entschädigung ist auf 2.500 EUR be-
          zeuges vom Versicherungsschutz umfasst.                              grenzt.
          Die Höchstentschädigung je Schadenfall                               Wir erstatten keine Wertminderung, wenn
          ist der Wiederbeschaffungswert, jedoch be-
          grenzt auf 3.000 EUR.                                                - der Schaden nach Ablauf des vierten Jah-
                                                                                 res nach der Erstzulassung eingetreten ist
Neupreisentschädigung                                                            oder
A.2.2.3.4 In Erweiterung zu A.2.5.1.2 erstatten wir bei                        - ein Bruch der Verglasung (A.2.2.1.6 bis
          Pkw, sofern die übrigen in A.2.5.1.2 genann-                           A.2.2.1.9) vorliegt oder
          ten Voraussetzungen erfüllt sind, den Neu-
          preis des Fahrzeuges, wenn der Schaden in

                                                            - 13 -

[Seite 14]
          - der Schaden durch die unmittelbare Ein-                           Campingfahrzeug verursacht hat. Versiche-
            wirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder                        rungsschutz gegen Entwendung besteht nur,
            Überschwemmung (A.2.2.1.3) eingetreten                            wenn sich die Gegenstände zum Zeitpunkt
            ist.                                                              der Entwendung im verschlossenen Innen-
Eigene mitgeführte Gegenstände                                                raum befunden haben.
A.2.2.3.8 Abweichend zu A.2.1.2.2 sind folgende Ge-                           Die Höchstentschädigung je Schadenfall
          genstände, die Sie und berechtigte Insassen                         ist der Wiederbeschaffungswert, jedoch be-
          des Pkw für den persönlichen Gebrauch im                            grenzt auf 5.000 EUR. Nicht mitversichert
          Alltag oder auf einer Reise im Fahrzeug mit                         sind:
          sich führen, mitversichert:                                         - Schusswaffen,
          - Kleidung und Accessoires (z.B. Jacken,                            - Ton- und Datenträger jeglicher Art,
            Brillen, Handtaschen, Sportkleidung),                             - Mobiltelefone und mobile Multimedia- und
          - Reisegepäck,                                                        Navigationsgeräte (auch bei Verwendung
          - Sportequipment.                                                     einer Halterung),
          Voraussetzung ist, dass die Gegenstände                             - Wertsachen (z.B. Ausweisdokumente, Bar-
          aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder                            geld, Urkunden, Schmuck, Kunstgegen-
          zerstört werden, das gleichzeitig andere un-                          stände) und
          ter den Schutz der Kaskoversicherung fal-                           - gewerblich genutzte Gebrauchsgegen-
          lende Schäden bei dem versicherten Pkw                                stände.
          verursacht hat. Versicherungsschutz gegen                           Der Inhalt eines Vorzeltes ist nicht mitversi-
          Entwendung besteht nur, wenn sich die Ge-                           chert.
          genstände zum Zeitpunkt der Entwendung im
          verschlossenen Innen- oder Kofferraum be-                           Eine Entschädigung wird nur geleistet, so-
          funden haben.                                                       fern Sie keine oder keine vollständige Leis-
                                                                              tung von Dritten (z.B. Hausratversicherung)
          Die Höchstentschädigung je Schadenfall                              erlangen können.
          ist der Wiederbeschaffungswert, jedoch be-
          grenzt auf 1.000 EUR. Nicht versichert sind:              Kurzschlussschäden an der Verkabelung

          - Schusswaffen,                                           A.2.2.3.10 In Erweiterung zu A.2.2.1.10 Satz 2 ist nach
                                                                               einem Kurzschlussschaden bei dem Ersatz
          - Ton- und Datenträger jeglicher Art,                                von Aggregatschäden die Höchstentschädi-
          - Mobiltelefone und mobile Multimedia- und                           gung auf 20.000 EUR je Schadenereignis be-
            Navigationsgeräte (auch bei Verwendung                             grenzt.
            einer Halterung),                                       Tierbissschäden
          - Wertsachen (z.B. Ausweisdokumente, Bar-                 A.2.2.3.11 In Erweiterung zu A.2.2.1.11 ist die Höchst-
            geld, Urkunden, Schmuck, Kunstgegen-                               entschädigung für Folgeschäden auf 20.000
            stände) und                                                        EUR je Schadenereignis begrenzt.
          - gewerblich genutzte Gebrauchsgegen-                     A.2.2.4   Welche Leistungserweiterungen bietet die
            stände.                                                           Vollkasko Premium?
          Eine Entschädigung wird nur geleistet, so-                          Versichern Sie einen Pkw oder ein Camping-
          fern Sie keine oder keine vollständige Leis-                        fahrzeug, können Sie die Leistungen der Voll-
          tung von Dritten (z.B. Hausratversicherung)                         kaskoversicherung durch Abschluss einer
          erlangen können.                                                    Vollkasko Premium erweitern.
A.2.2.3.9 Abweichend zu A.2.1.2.2 sind folgende Ge-                           Dies gilt nicht für den Basis-Tarif.
          genstände, die Sie und berechtigte Insassen
          des Campingfahrzeuges für den persönli-                   Voraussetzung für den Abschluss
          chen Gebrauch im Alltag oder auf einer Rei-               A.2.2.4.1 Voraussetzung für den Abschluss einer Voll-
          se im Fahrzeug mit sich führen, mitversichert:                      kasko Premium ist, dass Sie eine Kfz-Haft-
          - Kleidung und Accessoires (z.B. Jacken,                            pflicht Komfort mit Autoschutzbrief bei uns
            Brillen, Handtaschen, Sportkleidung),                             abgeschlossen haben.
          - Reisegepäck,                                            Leistungserweiterungen durch Abschluss einer Voll­
                                                                    kasko Premium
          - Sportequipment
                                                                    Ereignisse der Teilkasko Premium
          - Fernsehgeräte, die mit dem Fahrzeug oder
            durch entsprechende Halterung mit dem                   A.2.2.4.2 Versichert sind die Leistungserweiterungen
            Fahrzeug fest verbunden sind,                                     der Teilkasko Premium nach A.2.2.3.
          - nicht fest eingebautes Inventar (z.B.                   Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahr­
            Campingmöbel, Reiseküche, Kühlbo-                       zeug
            xen,   Vorrats-/Multifunktionsschränke,                 A.2.2.4.3 Abweichend zu A.2.2.2.2 sind Schäden an
            Stromerzeuger).                                                   dem Zugfahrzeug, die zwischen ziehendem
          Voraussetzung ist, dass die Gegenstän-                              und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger
          de aufgrund eines Ereignisses beschädigt                            ohne Einwirkung von außen entstehen, mit-
          oder zerstört wurden, das gleichzeitig an-                          versichert.
          dere unter den Schutz der Kaskoversiche-
          rung fallende Schäden bei dem versicherten
                                                           - 14 -

[Seite 15]
Ersatz von Sportgeräten                                             Voraussetzung für den Abschluss
A.2.2.4.4 Sportgeräte, die mit hierfür vorgesehenen                 A.2.2.5.1 Voraussetzung für den Abschluss einer E-
          Haltevorrichtungen außen am Pkw bzw.                                Vollkasko Premium ist, dass Sie eine Kfz-
          Campingfahrzeug angebracht sind, sind ge-                           Haftpflicht Komfort mit Autoschutzbrief bei
          gen Beschädigung und Zerstörung im Rah-                             uns abgeschlossen haben.
          men eines den Pkw bzw. das Campingfahr-                   Leistungserweiterungen durch Abschluss der E-Voll­
          zeug betreffenden Unfalls nach A.2.2.2.2                  kasko Premium
          mitversichert. Die Höchstentschädigung je
          Schadenfall ist der Wiederbeschaffungswert,               A.2.2.5.2 Versichert sind die Leistungserweiterungen
          jedoch begrenzt auf 1.000 EUR.                                      der Teilkasko Premium nach A.2.2.3.2 bis
                                                                              A.2.2.3.11 und der Vollkasko Premium nach
Eigenschäden                                                                  A 2.2.4.3 bis A 2.2.4.5.
A.2.2.4.5 Abweichend zu A.1.5.6 leisten wir auch für                Mobiles Ladegerät und fest installierte Ladestationen
          solche Sachschäden, die von Ihnen als Ver-
          sicherungsnehmer oder von einem berechtig-                A.2.2.5.3 Versichert ist in Erweiterung zu A.2.1.2.1
          ten Fahrer durch den Gebrauch des bei uns                             - ein eigenes mobiles Ladegerät (tragbare
          versicherten Pkw bzw. Campingfahrzeug im                                Ladestation) für Elektro- und von außen
          öffentlichen Verkehrsraum oder auf Ihrem pri-                           aufladbare Hybrid-Fahrzeuge einschließ-
          vaten Grundstück an folgenden Sachen ent-                               lich des dazugehörigen Adapters,
          stehen (Eigenschäden):                                                - das Ladekabel und
          - an anderen Pkw bzw. Campingfahrzeugen,                              - die eigene, fest installierte Ladestation,
            die auf Sie oder Ihren Ehe-/Lebenspartner
            zugelassen und auf Sie als Versicherungs-                           womit der Akku Ihres Fahrzeuges geladen
            nehmer bei uns versichert sind;                                     wird.

          - an Ihnen gehörenden Gebäuden sowie                                  Die Höchstentschädigung ist auf 3.000 EUR
            Grundstückbestandteilen, die zu Ihrem                               je Schadenereignis begrenzt. Ersatz für
            Grundstück gehören (z.B. bei Beschädi-                              Schäden an der fest installierten Ladestati-
            gung an Ihrem Garagentor oder Zaun) und                             on leisten wir nicht, soweit Sie hierfür Leis-
            die auf Sie als Versicherungsnehmer bei                             tungen von einer anderen Schadenversiche-
            uns versichert sind.                                                rung oder Dritten verlangen können. Wenden
                                                                                Sie sich nach einem Schadenereignis aller-
          Wir leisten nicht für dadurch entstehende Fol-                        dings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegen-
          geschäden (z.B. Wertminderung, Mietwagen-                             über abweichend von Satz 3 zur Leistung
          kosten/Nutzungsausfall und sonstige Ausfall-                          verpflichtet.
          kosten).
                                                                    Induktionsladeplatte
          Die Höchstentschädigung ist der Wiederbe-
          schaffungswert. Die maximale Entschädi-                   A.2.2.5.4 Versichert sind in Erweiterung zu A.2.1.2.1
          gungsleistung pro Versicherungsjahr beläuft                         eigene Induktionsladeplatten für Elektro- und
          sich auf 100.000 EUR. Die im Vertrag ver-                           außen aufladbare Hybrid-Fahrzeuge. Die
          einbarte Selbstbeteiligung nach A.2.5.11 wird                       Höchstentschädigung ist auf 1.000 EUR je
          für den Eigenschaden nicht erneut in Abzug                          Schadenereignis begrenzt.
          gebracht.                                                 Ladekarte
          Zur Behebung des Eigenschadens besteht                    A.2.2.5.5 Versichert sind in Erweiterung zu A.2.1.2.1 ei-
          kein Anspruch auf Leistungen nach A.2.2.3.2                         gene Ladekarten für Elektro- und von außen
          bis A.2.2.3.11.                                                     aufladbare Hybrid-Fahrzeuge. Die Höchst-
          Haben Sie mit uns den Werkstattservice                              entschädigung ist auf 100 EUR je Schaden-
          (A.2.5.4) vereinbart, gilt dieser auch für die                      ereignis begrenzt.
          Behebung des Eigenschadens.                               Kurzschlussschäden
A.2.2.4.6 Zusätzlich zur Vollkasko Premium können                   A.2.2.5.6 In Erweiterung zu A.2.2.1.10 Satz 2 ist nach
          Sie den Rabattschutz nach I.3.5 abschließen.                        einem Kurzschlussschaden bei dem Ersatz
A.2.2.5   Welche Leistungserweiterungen bietet die                            von Aggregatschäden die Höchstentschädi-
          E-Vollkasko Premium?                                                gung auf 20.000 EUR je Schadenereignis be-
                                                                              grenzt.
          Versichern Sie einen Elektro- oder von au-
          ßen aufladbaren Hy­brid-Pkw, können Sie die               Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag
          Leistungen der Vollkasko Premium durch Ab-                A.2.2.5.7 Versichert sind Überspannungsschäden
          schluss einer E-Vollkasko Premium erwei-                            durch Blitzeinschlag. Die Entschädigungs-
          tern.                                                               leistung ist auf maximal 20.000 EUR pro
          Versichern Sie einen Elektro- oder von au-                          Schadenfall begrenzt. Nicht versichert sind
          ßen aufladbaren Hybrid-Lieferwagen (im                              Schäden an angeschlossenen Geräten (z.B.
          Werkverkehr bis 3,5 t), können Sie durch Ab-                        Informations- und Unterhaltungssysteme).
          schluss der E-Vollkasko Premium die Leis-                           Folgeschäden darüber hinaus sind nicht ver-
          tungen nach A.2.2.5.3 bis A.2.2.5.9 erhalten.                       sichert.

          Dies gilt nicht für den Basis-Tarif.                      Tierbissschäden
                                                                    A.2.2.5.8 In Erweiterung zu A.2.2.1.11 ist die Höchst-
                                                                              entschädigung für Folgeschäden auf 20.000
                                                                              EUR je Schadenereignis begrenzt.
                                                           - 15 -

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All Risk Deckung für den Akku                                        A.2.5.1   Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstö-
A.2.2.5.9 Versichert ist der Akku Ihres Elektro- oder von                      rung oder Verlust?
          außen aufladbaren Hybrid-Fahrzeuges (aus-                  Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
          genommen Mietwagen, Taxen und Selbst-                      A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
          fahrervermiet-Pkw) über die in der Teilkasko                         des Fahrzeuges zahlen wir den Wiederbe-
          (A.2.2.1) und Vollkasko (A.2.2.2) und über die                       schaffungswert des Fahrzeuges unter Abzug
          in diesem Abschnitt A.2.2.5 beschriebenen                            eines vorhandenen Restwertes des Fahr-
          Schadenereignisse hinaus gegen jede Be-                              zeuges. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz To-
          schädigung, Zerstörung, Totalschaden oder                            talschaden oder Zerstörung reparieren, gilt
          Verlust durch alle Ereignisse, denen der Akku                        A.2.5.3.1.
          ausgesetzt ist.
                                                                     Neupreisentschädigung für Pkw und Krafträder
           Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
           den:                                                      A.2.5.1.2 Bei Pkw und Krafträdern erstatten wir den
                                                                               Neupreis nach A.2.5.1.8, wenn
           - die auf einen der in A.2.8 beschriebenen
             Leistungsausschlüsse zurückzuführen                               - der Schaden innerhalb von 18 Monaten (im
             sind,                                                               Basis-Tarif nur drei Monate) nach der Erst-
                                                                                 zulassung des Fahrzeuges eintritt und
           - soweit ein Dritter Ihnen gegenüber ver-
             pflichtet ist, den Schaden zu ersetzen (z.B.                      - sich das Fahrzeug bei Eintritt des Versiche-
             bei Garantie),                                                      rungsfalles im Eigentum dessen befindet,
                                                                                 der es als Neufahrzeug unmittelbar von
           - die durch eine allmähliche Einwirkung oder                          dem Kfz-Hersteller oder -Händler erwor-
             durch den gewöhnlichen Alterungspro-                                ben hat und
             zess entstehen (z.B. bei Abnutzung, Ver-
             schleiß, durch Betriebszeit verursachte                           - die erforderlichen Kosten der Wiederher-
             Leistungsminderung),                                                stellung 80 % des Neupreises erreichen
                                                                                 oder übersteigen. Haben Sie einen Pkw
           - die durch einen Konstruktions-, Software-                           versichert und mit uns den Werkstattser-
             oder Materialfehler des Herstellers verur-                          vice nach A.2.5.4 vereinbart, bemisst sich
             sacht sind,                                                         die 80 %-Grenze anhand der Wiederher-
           - die durch chemische Reaktionen (z.B. Oxi-                           stellungskosten, die von der von uns aus-
             dation, Säure, Lauge) entstanden sind.                              gewählten Werkstatt ermittelt wurden.
A.2.2.5.10 Zusätzlich zur E-Vollkasko Premium können                           Ein vorhandener Restwert des Fahrzeuges
           Sie den Rabattschutz nach I.3.5 abschließen.                        wird abgezogen.
A.2.3      Wer ist versichert?                                                 Die Neupreisentschädigung gilt nicht für ge-
           Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie                       leaste Pkw. Hierfür gelten die Regelungen
           und, wenn der Vertrag auch im Interesse ei-                         zur GAP-Versicherung (siehe A.2.5.2).
           ner weiteren Person abgeschlossen ist, z.B.                         Als Neufahrzeuge gelten auch Fahrzeu-
           des Leasinggebers als Eigentümer des Fahr-                          ge, die für einen Zeitraum von bis zu sieben
           zeuges, auch für diese Person.                                      ­Tagen auf den Kfz-Hersteller oder -Händler
A.2.4      In welchen Ländern besteht Versiche-                                 zugelassen waren und zum Zeitpunkt der Zu-
           rungsschutz?                                                         lassung auf Sie eine Laufleistung von nicht
                                                                                mehr als 100 km aufweisen.
Versicherungsschutz in Europa und in der EU
                                                                               Für die Fälligkeit unserer Zahlung gilt A.2.6.3.
A.2.4.1    Sie haben in der Kaskoversicherung Ver-
           sicherungsschutz in den geographischen                    Neupreisentschädigung für ein fest eingebautes Navi­
           Grenzen Europas sowie den außereuropäi-                   gationsgerät
           schen Gebieten, die zum Geltungsbereich                   A.2.5.1.3 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust ei-
           der Europäischen Union gehören.                                     nes fest eingebauten Navigationsgerätes er-
Internationale Versicherungskarte                                              setzen wir den Neupreis für ein gleichwerti-
                                                                               ges Gerät. Voraussetzung ist, dass das Gerät
A.2.4.2    Haben wir Ihnen die Internationale Versi-                           nicht älter als zwei Jahre ist (im Basis-Tarif
           cherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versi-                        nicht älter als drei Monate) und Sie die ur-
           cherungsschutz in der Kaskoversicherung                             sprüngliche Anschaffungsrechnung des Ge-
           erstreckt sich auch auf die dort genannten                          rätes einreichen.
           nichteuropäischen Länder, soweit Länderbe-
           zeichnungen nicht durchgestrichen sind.                   Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen

Veränderung des Geltungsbereiches                                    A.2.5.1.4 Bei Zerstörung, Totalschaden oder Verlust
                                                                               des Fahrzeuges erstatten wir bei Pkw, die
A.2.4.3    Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi-                             als Gebrauchtfahrzeug erworben wurden, in
           schen Ihnen und uns kann der Geltungsbe-                            den ersten zwölf Monaten nach dessen Zu-
           reich erweitert oder eingeschränkt werden.                          lassung auf Sie den Kaufwert des Fahrzeu-
A.2.5      Was zahlen wir im Schadenfall?                                      ges. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeu-
           Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten                            ges wird abgezogen.
           bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden                          Kaufwert ist der durch einen von uns be-
           oder Verlust des Fahrzeuges. Sie gelten ent-                        auftragten Kfz-Sachverständigen ermittel-
           sprechend auch für mitversicherte Teile, so-                        te Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges
           weit nichts anderes geregelt ist.                                   am Tag der erstmaligen Zulassung auf Sie.

                                                            - 16 -

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          Berücksichtigt wird dabei auch der Fahrzeug-                           Abschleppen vom Schadenort bis zur nächst-
          zustand unmittelbar vor Eintritt des Scha-                             gelegenen Werkstatt oder bis zum Sitz des
          dens.                                                                  nächstgelegenen Abschleppunternehmens.
          Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf                               Wir ersetzen die Kosten nicht, wenn ein Drit-
          den Kaufpreis, den Sie für das Fahrzeug ge-                            ter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kos-
          zahlt haben.                                                           ten zu übernehmen. A.3.12.2 gilt entspre-
                                                                                 chend. Das gilt nur, soweit einschließlich
          Im Schadenfall müssen Sie uns auf Verlan-                              unserer Leistungen wegen der Beschädi-
          gen den Kaufvertrag für das Fahrzeug vor-                              gung des Fahrzeuges die Obergrenze nach
          legen.                                                                 A.2.5.1.6 nicht überschritten wird.
          Die Kaufwertentschädigung gilt nicht für ge-                A.2.5.2    GAP-Versicherung
          leaste Pkw. Hierfür gelten die Regelungen
          zur GAP-Versicherung (siehe A.2.5.2).                       Welche Leistungen erhalten Sie aus der GAP-Versi­
                                                                      cherung?
          Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausge-
          schlossen.                                                  A.2.5.2.1 In Ergänzung zu A.2.5.1.1 ersetzen wir bei
                                                                                einem geleasten oder finanzierten Pkw wäh-
          Für die Fälligkeit unserer Zahlung gilt A.2.6.3.                      rend der Laufzeit des Leasing-/Finanzie-
Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbe­                                  rungsvertrages den offen stehenden Lea-
schaffungswert, Restwert und Neupreis?                                          sing- oder Finanzierungsrestbetrag abzüglich
A.2.5.1.5 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erfor-                           der Entschädigungsleistung, der Rest- und
          derlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeu-                           Altteile sowie der Selbstbeteiligung. Dies gilt
          ges dessen Wiederbeschaffungswert über-                               nicht, wenn bei einem Elektrofahrzeug aus-
          steigen.                                                              schließlich der Akku geleast oder finanziert
                                                                                ist.
A.2.5.1.6 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den
          Sie für den Kauf eines gleichwertigen ge-                              Die Regelungen zur Neupreisentschädigung
          brauchten Fahrzeuges am Tag des Scha-                                  (A.2.5.1.2) sowie zur Kaufwertentschädigung
          denereignisses bezahlen müssen. Der Wie-                               (A.2.5.1.4) kommen bei geleasten Pkw nicht
          derbeschaffungswert kann nicht über dem                                zur Anwendung.
          Neupreis liegen.                                            Wie wird der Leasingrestbetrag ermittelt?
A.2.5.1.7 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahr-                 A.2.5.2.2 Der Leasingrestbetrag ist die Summe aus
          zeuges im beschädigten oder zerstörten Zu-                             - ausstehenden abgezinsten Leasingraten,
          stand. Der Restwert kann auf dem regionalen
          und überregionalen Markt unter Verwendung                              - anteiliger Restrate,
          von Onlinebörsen ermittelt werden.                                     - abgezinstem Leasingrestwert und
A.2.5.1.8 Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf ei-                          - noch nicht verbrauchter Leasingvoraus
          nes neuen Fahrzeuges in der Ausstattung                                  zahlung.
          des versicherten Fahrzeuges aufgewendet                                Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des
          werden muss. Wenn der Typ des versicher-                               Schadenfalles fällig gewesene, nicht bezahl-
          ten Fahrzeuges nicht mehr hergestellt wird,                            te Raten. Bei Leasingverträgen mit Kilome-
          muss der Betrag eines vergleichbaren Nach-                             terabrechnung wird der Leasingrestbetrag
          folgemodelles am Tag des Schadenereignis-                              um den Aufwand für die Mehrkilometerleis-
          ses aufgewendet werden. Entscheidend für                               tung nach der entsprechenden Regelung im
          den Neupreis ist die unverbindliche Emp-                               Leasingvertrag gekürzt.
          fehlung des Herstellers abzüglich orts- und
          marktüblicher Nachlässe.                                    A.2.5.2.3 Die Leistung aus der GAP-Versicherung gilt
                                                                                für Leasingverträge auf der Grundlage markt-
Entsorgungs-, Zulassungs- und Überführungskosten                                üblicher Zinsen und Laufzeiten.
bei Pkw
                                                                                 Den Leasingvertrag müssen Sie uns auf Ver-
A.2.5.1.9 Wenn bei Zerstörung eines Pkw aus den                                  langen vorlegen.
          verbleibenden Rest- und Altteilen kein Ver­
          äußerungswert gemäß A.2.5.9.2 zu erzielen                   Wie wird der Finanzierungsrestbetrag ermittelt?
          ist, übernehmen wir die Kosten für die Ent-                 A.2.5.2.4 Der Finanzierungsrestbetrag ist der Betrag,
          sorgung des Fahrzeuges.                                               der bei vorzeitiger, schadenbedingter Beendi-
A.2.5.1.10 Können Sie nach A.2.5.1.2 die Erstattung des                         gung / Kündigung des Darlehensvertrages an
           Neupreises verlangen, ersetzen wir ­darüber                          die Bank zu zahlen ist. Nicht berücksichtigt
           hinaus die Kosten für die Überführung und                            werden vor Eintritt des Schadenfalles fällig
           Zulassung eines Ersatzfahrzeuges. Dies gilt                          gewesene, nicht bezahlte Raten sowie Ver-
           nur unter der Voraussetzung, dass das Er-                            zugszinsen.
           satzfahrzeug wieder bei uns versichert wird.               A.2.5.2.5 Die Leistung aus der GAP-Versicherung gilt
          Im Basis-Tarif sind die Entsorgungs-, Zu-                             für Finanzierungsverträge auf der Grundlage
          lassungs- und Überführungskosten ausge-                               marktüblicher Zinsen und Laufzeiten.
          schlossen.                                                             Im Schadenfall müssen Sie nachweisen,
Abschleppen                                                                      dass das Darlehen ausschließlich zur Fi-
                                                                                 nanzierung des Fahrzeuges aufgenommen
A.2.5.1.11 Ist Ihr Fahrzeug aufgrund eines Totalscha-                            wurde. Den Finanzierungsvertrag sowie den
           dens oder einer Zerstörung nicht mehr                                 Kaufvertrag für das Fahrzeug müssen Sie
           fahrbereit, ersetzen wir die Kosten für das                           uns auf Verlangen vorlegen.
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Verpflichtung Dritter                                                            amtliches Kennzeichen führen müssen, und
A.2.5.2.6 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen ge-                            Campingfahrzeugen ist der Abzug neu für alt
          genüber aufgrund eines Vertrages oder e­ iner                          auf Akkus beschränkt.
          Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein                            Die Entschädigungsleistung für Akkus von
          zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist,                          Elektrofahrzeugen richtet sich nach der An-
          gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.                              zahl der Betriebsjahre des Akkus. Wir zie-
          Dasselbe gilt auch, wenn Sie eine Entschä-                             hen für jedes angefangene Betriebsjahr vom
          digungsleistung aus anderen Versicherungs-                             Kaufpreis einen Abzug neu für alt in Höhe
          verträgen beanspruchen können.                                         von 10 % ab.
A.2.5.2.7 Wenden Sie sich nach einem Schadenereig-                     Fahrzeugunterstellungskosten
          nis allerdings zuerst an uns, treten wir Ihnen               A.2.5.3.4 Ist die Unterstellung Ihres Fahrzeuges auf-
          gegenüber in Vorleistung.                                              grund eines versicherten Schadenereignis-
A.2.5.2.8 Die GAP-Versicherung gilt nicht im Basis-Ta-                           ses erforderlich, übernehmen wir die ange-
          rif.                                                                   fallenen Kosten höchstens für 14 Tage und
A.2.5.3     Was zahlen wir bei Beschädigung?                                     maximal bis zu einem Betrag von 300 EUR.

Reparatur                                                                        Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausge-
                                                                                 schlossen.
A.2.5.3.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die
          für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu               A.2.5.4   Was leisten wir bei Vereinbarung des
          folgenden Obergrenzen:                                                 Werkstattservice?

            a Wird das Fahrzeug vollständig und fach-                            Haben Sie einen Pkw versichert und mit uns
              gerecht repariert, zahlen wir die hierfür er-                      den Werkstattservice vereinbart, gelten hier-
              forderlichen Kosten. Die Kosten werden                             für die Bestimmungen der Kaskoversiche-
              jedoch nur maximal bis zur Höhe des Wie-                           rung, sofern in diesem Abschnitt nichts an-
              derbeschaffungswertes nach A.2.5.1.6                               deres vereinbart ist.
              übernommen. Dies müssen Sie uns durch                    Sie überlassen uns die Auswahl der Werkstatt im
              eine Rechnung nachweisen. Fehlt die-                     Reparaturfall
              ser Nachweis, zahlen wir entsprechend                    A.2.5.4.1 Sie informieren uns im Schadenfall und wir
              A.2.5.3.1b.                                                        wählen die Werkstatt aus, in der das Fahr-
            b Wird das Fahrzeug nicht vollständig oder                           zeug repariert wird und tragen die Kosten
              nicht fachgerecht repariert wird, zahlen                           der Fahrzeugreparatur. Den Reparaturauf-
              wir die erforderlichen Kosten. Die Kosten                          trag müssen Sie der Werkstatt erteilen.
              einer vollständigen Reparatur werden je-                 Grundreinigung
              doch nur bis zur Höhe des Wiederbeschaf-
              fungswertes (siehe A.2.5.1.6) abzüglich                  A.2.5.4.2 Wir übernehmen die Kosten nach durchge-
              des durch uns ermittelten Restwertes (sie-                         führter Reparatur für eine Innen- und Außen-
              he A.2.5.1.7) übernommen.                                          reinigung Ihres Fahrzeuges.

            c Wir zahlen die erforderlichen Entsorgungs-               Hol- und Bringservice
              und Verbringungskosten sowie Zuschläge                   A.2.5.4.3 Ein nicht fahrfähiges oder nicht verkehrs-
              auf die u­nverbindliche Preisempfehlung                            sicheres Fahrzeug wird auf unsere ­Kosten
              von Ersatzteilen (UPE-Zuschläge), wenn                             vom Schadenort in die von uns ausgewählte
              Sie diese durch eine Rechnung nachwei-                             Werkstatt transportiert.
              sen.                                                               Ein fahrfähiges und verkehrssicheres Fahr-
Abschleppen                                                                      zeug wird dann auf unsere Kosten von Ihrem
A.2.5.3.2 Ist Ihr Fahrzeug aufgrund einer Beschädi-                              Wohnsitz abgeholt und in die von uns ausge-
          gung nicht mehr fahrbereit, ersetzen wir die                           wählte Werkstatt gebracht, wenn die Entfer-
          Kosten für das Abschleppen vom Schaden-                                nung zwischen Wohnsitz und Werkstatt mehr
          ort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur                          als 15 km beträgt.
          geeigneten Werkstatt. Wir ersetzen die Kos-                            Ebenso wird das Fahrzeug nur dann nach
          ten nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber                            der Reparatur von der Werkstatt wieder zu
          verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen.                            Ihrem Wohnsitz gebracht, wenn die Entfer-
          A.3.12.2 gilt entsprechend. Das gilt nur, so-                          nung zwischen Werkstatt und Wohnsitz mehr
          weit einschließlich unserer Leistungen we-                             als 15 km beträgt.
          gen der Beschädigung des Fahrzeuges nach                     Sie überlassen uns nicht die Reparatur
          A.2.5.3.1 die Obergrenze nach A.2.5.3.1a
          oder A.2.5.3.1b nicht überschritten wird.                    A.2.5.4.4 Wir übernehmen 85 % der nach A.2.5.3 bis
                                                                                 A.2.8.6 berechneten Leistung (ohne Trans-
Abzug neu für alt                                                                portkosten), wenn
A.2.5.3.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen                              - Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kon-
          Neuteile ausgetauscht oder wird das Fahr-                                takt mit uns aufnehmen, wir deshalb die
          zeug ganz oder teilweise neu lackiert, ziehen                            Werkstatt nicht auswählen können und
          wir ab dem vierten Jahr nach der Erstzulas-                              die Reparatur in einer anderen Werkstatt
          sung von den Kosten der Ersatzteile und der                              durchgeführt wird oder
          Lackierung einen dem Alter und der Abnut-
          zung der alten Teile entsprechenden Betrag                             - das Fahrzeug aus sonstigen Gründen, die
          ab (neu für alt). Bei Pkw, Krafträdern, die ein                          Sie zu vertreten haben, nicht in einer von

                                                              - 18 -

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               uns bestimmten, sondern in einer anderen                        versicherte Teile beschädigt werden oder
               Werkstatt repariert wird.                                       mitversicherte Teile zerstört werden oder ab-
          In diesen Fällen gelten A.2.5.4.1 bis A.2.5.4.3                      handenkommen.
          nicht.                                                     A.2.5.6   Sachverständigenkosten
          Hinweis: Eine vereinbarte Selbstbeteiligung                          Die Kosten eines Sachverständigen erstatten
          nach A.2.5.11 wird erst nach dieser Berech-                          wir nur, wenn wir dessen Beauftragung ver-
          nung abgezogen.                                                      anlasst oder ihr zugestimmt haben.
Sie lassen nicht reparieren                                          A.2.5.7   Mehrwertsteuer
A.2.5.4.5 Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin                               Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn
          nicht repariert, lassen wir auf unsere Kos-                          und soweit diese für Sie bei der von Ihnen
          ten die Schadenhöhe feststellen. Wir erset-                          gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich
          zen die nach A.2.5.3 bis A.2.8.6 berechne-                           angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten
          te Leistung (ohne Mehrwertsteuer) so, wie                            wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechti-
          sie bei Reparatur des Fahrzeuges durch die                           gung besteht.
          ­Ihrem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt                   A.2.5.8   Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
           aus unserem Werkstattnetz entstanden wäre.
           A.2.5.4.1 bis A.2.5.4.3 gelten nicht.                     Wiederauffinden des Fahrzeuges
Nur Schadenfälle in Deutschland                                      A.2.5.8.1 Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb ei-
                                                                               nes Monates nach Eingang der Schadenan-
A.2.5.4.6 Die Bestimmungen zum vereinbarten Werk-
                                                                               zeige in Textform wieder aufgefunden, sind
          stattservice gelten nur für Schadenfälle in
                                                                               Sie zur Rücknahme des Fahrzeuges ver-
          Deutschland, bei denen das Fahrzeug oder
                                                                               pflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das
          mitversicherte Teile beschädigt werden oder
                                                                               Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraumes mit
          mitversicherte Teile zerstört werden oder ab-
                                                                               objektiv zumutbaren Anstrengungen wieder
          handenkommen.
                                                                               in Besitz nehmen können.
A.2.5.5   Was leisten wir beim Werkstattservice mo-
                                                                     A.2.5.8.2 Wir zahlen die Kosten für die Rückholung des
          bil?
                                                                               Fahrzeuges, wenn es in einer Entfernung von
          Haben Sie einen Pkw versichert und nicht den                         mehr als 50 km von seinem regelmäßigen
          Werkstattservice mit uns vereinbart, überlas-                        Standort aufgefunden wird. Ersetzt werden
          sen uns dennoch die Auswahl der Werkstatt,                           die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2.
          gelten hierfür die Bestimmungen der Kasko-                           Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu e ­ iner
          versicherung sowie die in diesem Abschnitt                           Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilo-
          geregelten Leistungserweiterungen.                                   meter). Entscheidend ist jeweils die Entfer-
Sie überlassen uns die Auswahl der Werkstatt im                                nung vom regelmäßigen Standort des Fahr-
Reparaturfall                                                                  zeuges zum Fundort.
A.2.5.5.1 Sie haben in Ihrem Vertrag nicht den Werk-                 A.2.5.8.3 Haben wir die Versicherungsleistung wegen
          stattservice vereinbart. Dennoch informieren                         einer Pflichtverletzung (z.B. grob fahrlässige
          Sie uns im Schadenfall und wir wählen die                            Ermöglichung des Diebstahles) gekürzt und
          Werkstatt aus, in der das Fahrzeug repariert                         wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, gilt:
          wird und tragen die Kosten der Fahrzeugre-                           Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Ver-
          paratur. Den Reparaturauftrag müssen Sie                             äußerungserlös nach Abzug der erforderli-
          der Werkstatt erteilen.                                              chen Kosten zu, die im Zusammenhang mit
                                                                               der Rückholung und Verwertung entstanden
Grundreinigung
                                                                               sind. Der Anteil errechnet sich entsprechend
A.2.5.5.2 Wir übernehmen die Kosten nach durchge-                              der Quote, um die wir Ihre Entschädigung ge-
          führter Reparatur für eine Innen- und Außen-                         kürzt haben.
          reinigung Ihres Fahrzeuges.
                                                                     Eigentumsübergang nach Entwendung
Hol- und Bringservice
                                                                     A.2.5.8.4 Sind Sie nicht nach A.2.5.8.1 zur Rücknahme
A.2.5.5.3 Befindet sich das Fahrzeug in einem Um-                              des Fahrzeuges verpflichtet, werden wir des-
          kreis von 30 km zur ausgewählten Werkstatt,                          sen Eigentümer. Wir werden jedoch nicht Ei-
          wird es auf unsere Kosten dorthin gebracht.                          gentümer, wenn ein anderer der Eigentümer
          Ebenso wird das Fahrzeug nach der Repa-                              des Fahrzeuges ist (z.B. der Leasinggeber)
          ratur wieder an einen im Umkreis von 30 km                           und dieser das Eigentum nicht auf uns über-
          zur ausgewählten Werkstatt befindlichen Ort                          tragen möchte. Sie müssen uns dies unver-
          auf unsere Kosten zurückgebracht.                                    züglich mitteilen, nachdem wir Sie über das
Mobilhaltung                                                                   Wiederauffinden informiert haben. Kosten für
                                                                               die Rückholung zahlen wir nicht.
A.2.5.5.4 Wir halten Sie auch im Schadenfall mobil
          und erstatten Ihnen die Kosten für ein Er-                           Werden wir nicht Eigentümer, rechnen wir
          satzfahrzeug in der kleinsten Fahrzeugklas-                          den erzielbaren Veräußerungserlös des wie-
          se bis max. 50 km pro Tag.                                           deraufgefundenen Fahrzeuges auf unsere
                                                                               Entschädigung an. Wenn wir Sie bereits ent-
Nur Schadenfälle in Deutschland
                                                                               schädigt haben, müssen Sie uns den erziel-
A.2.5.5.5 Die Bestimmungen zum Werkstattservice                                baren Veräußerungserlös zurückzahlen.
          mobil gelten nur für Schadenfälle in Deutsch-
          land, bei denen das Fahrzeug oder mit-

                                                            - 19 -

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A.2.5.9    Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchst-                              zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger
           entschädigung?)                                                       Herbeiführung des Schadens unter den Vor-
           Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt                             aussetzungen des A.2.8.2 berechtigt, unse-
           auf den Neupreis des Fahrzeuges nach                                  re Leistung soweit zurückzufordern, wie dies
           A.2.5.1.8.                                                            der Schwere des Verschuldens entspricht.
                                                                                 Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit
A.2.5.10 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Alt-                               Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir
         teile                                                                   unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahr-
Was wir nicht ersetzen                                                           lässiger Herbeiführung des Schadens nicht
A.2.5.10.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Ver-                              zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des
           besserungen, Alterungs- und Verschleiß-                               Schadens sind wir berechtigt ,unsere Leis-
           schäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Fol-                          tung in voller Höhe zurückzufordern.
           geschäden wie Verlust von Treibstoff und                              Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn
           Betriebsmittel (z.B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wert-                      eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung ge-
           minderung, äußerem Ansehen, Zulassungs-                               mäß A.1.2 mitversicherte Person, der Mie-
           kosten, Überführungskosten, Verwaltungs-                              ter oder der Entleiher einen Schaden herbei-
           kosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines                             führt.
           Mietfahrzeuges.                                             A.2.8     Was ist nicht oder nur teilweise versi-
Rest- und Altteile                                                               chert?
A.2.5.10.2 Rest- und Altteile sowie das unreparierte                   Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
           Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden                    A.2.8.1   Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
           zum Veräußerungswert auf die Entschädi-                               den, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
           gung angerechnet.
                                                                       A.2.8.2   Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des
A.2.5.11 Selbstbeteiligung                                                       Schadens gemäß § 81 VVG verzichten wir
           Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird die-                      darauf, unsere Leistung in einem der Schwe-
           se bei jedem Schadenereignis für jedes versi-                         re Ihres Verhaltens entsprechenden Verhält-
           cherte Fahrzeug von der Entschädigung ab-                             nis zu kürzen. Dies gilt nicht
           gezogen. Ihrem Versicherungsschein können                             - bei grob fahrlässiger Ermöglichung des
           Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie                               Diebstahles des Fahrzeuges oder seiner
           eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.                                Teile oder
A.2.6      Fälligkeit unserer Zahlung                                            - bei Herbeiführung des Versicherungsfal-
A.2.6.1    Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die                               les infolge des Genusses alkoholischer
           Höhe der Entschädigung festgestellt haben,                              Getränke oder anderer berauschender
           zahlen wir diese innerhalb von zwei Wochen.                             Mittel.
A.2.6.2    Sie können einen angemessenen Vorschuss                     Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
           auf die Entschädigung verlangen, wenn                       A.2.8.3   Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
           - wir unsere Zahlungspflicht festgestellt                             den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges
             haben und                                                           bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo-
                                                                                 torsportaktivität, bei der es auf die Erzie-
           - sich die Höhe der Entschädigung nicht
                                                                                 lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
             innerhalb eines Monates nach Schaden­
                                                                                 einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai-
             anzeige feststellen lässt.
                                                                                 nings, Tests und Demonstrationen. Darüber
A.2.6.3    Im Falle einer vereinbarten Neupreisentschä-                          hinaus besteht kein Versicherungsschutz für
           digung nach A.2.5.1.2 und A.2.5.1.3 oder ei-                          jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken,
           ner vereinbarten Kaufwertentschädigung                                auch wenn es nicht auf die Erzielung einer
           nach A.2.5.1.4 zahlen wir den über den Wie-                           Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche-
           derbeschaffungswert hinausgehenden Be-                                rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher-
           trag erst, wenn sichergestellt ist, dass die                          heitstrainings, die nach den Richtlinien des
           Entschädigung innerhalb von zwei Jahren                               Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
           nach Feststellung der Entschädigung für die                           abgehalten werden.
           Reparatur des Fahrzeuges oder den Erwerb
                                                                       Reifenschäden
           eines anderen Fahrzeuges verwendet wird.
                                                                       A.2.8.4   Kein Versicherungsschutz besteht für be-
A.2.6.4    Ist das Fahrzeug entwendet worden, warten
                                                                                 schädigte oder zerstörte Reifen. Versiche-
           wir ab, ob es wieder aufgefunden wird. Des-
                                                                                 rungsschutz für Reifenschäden besteht
           halb leisten wir die Entschädigung frühestens
                                                                                 jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleich-
           nach Ablauf ­eines Monates nachdem Sie uns
                                                                                 zeitig andere unter den Schutz der Kaskover-
           den Schaden in Textform angezeigt haben.
                                                                                 sicherung fallende Schäden bei dem versi-
A.2.7      Können wir unsere Leistung vom Fahrer                                 cherten Fahrzeug verursacht wurden.
           zurückfordern, wenn Sie nicht selbst ge-
                                                                       Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der
           fahren sind?
                                                                       Staatsgewalt
           Fährt eine andere Person berechtigterweise
                                                                       A.2.8.5   Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
           das Fahrzeug und kommt es zu einem Scha-
                                                                                 den, die durch Kriegsereignisse, innere Un-
           denereignis, fordern wir von dieser Person
                                                                                 ruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt un-
           unsere Leistungen bei schuldloser oder fahr-
                                                                                 mittelbar oder mittelbar verursacht werden.
           lässiger Herbeiführung des Schadens nicht
                                                              - 20 -

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Schäden durch Kernenergie                                            Was ist unter Panne oder Unfall zu verstehen?
A.2.8.6   Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-                 A.3.5.1   Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder
          den durch Kernenergie.                                               Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein
A.3       Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als                            unmittelbar von außen plötzlich mit mecha-
          Service oder Kostenerstattung                                        nischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirken-
                                                                               des Ereignis. Zusätzlich gilt bei Elektrofahr-
          Der Autoschutzbrief kann nur in Verbindung                           zeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte
          mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abge­                          Entladung des Akkus als Panne.
          schlossen werden (siehe A.1.1.9).
                                                                     Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
A.3.1     Was ist versichert?
                                                                     A.3.5.2   Wir organisieren für Sie die Wiederherstel-
          Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.5 bis                         lung der Fahrbereitschaft an der Schadens-
          A.3.9 genannten Schadenereignisse die                                stelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und
          dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen                            übernehmen die hierdurch entstehenden
          als Service oder erstatten die von Ihnen auf-                        Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung
          gewendeten Kosten im Rahmen dieser Be-                               beläuft sich einschließlich der vom Pannen-
          dingungen.                                                           hilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten
A.3.2     Wer ist versichert?                                                  Kleinteile auf 100 EUR.
          Bei Reisen mit dem im Versicherungsschein                  Abschleppen des Fahrzeuges
          bezeichneten Fahrzeug sind Sie, der berech-                A.3.5.3   Kann das Fahrzeug an der Schadensstelle
          tigte Fahrer und die berechtigten Insassen                           nicht wieder fahrbereit gemacht werden, or-
          versichert. Bei sonstigen Reisen b  ­esteht,                         ganisieren wir für Sie das Abschleppen des
          wenn das versicherte Fahrzeug überwiegend                            Fahrzeuges. Dies schließt das Gepäck und
          privat genutzt wird, Versicherungsschutz für                         die nicht gewerblich beförderte Ladung mit
          Sie, Ihren in häuslicher Gemeinschaft leben-                         ein.
          den Ehe-/ Lebenspartner sowie die minder-
                                                                               Wir übernehmen die hierdurch entstehenden
          jährigen Kinder.
                                                                               Kosten:
          Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten
                                                                               - in voller Höhe, wenn Sie uns im Schadens-
          sinngemäß für die mitversicherten Personen.
                                                                                 fall informieren und uns die Organisation
A.3.3     Versicherte Fahrzeuge                                                  der Leistung überlassen,
A.3.3.1   Den Autoschutzbrief können Sie nur für einen                         - wenn Sie vor der Auftragsvergabe keinen
          Pkw, ein Campingfahrzeug bis 7,5 t zulässi-                            Kontakt mit uns aufnehmen und uns nicht
          ges Gesamtgewicht, ein Kraftrad, ein Leicht-                           die Organisation überlassen, ist die Leis-
          kraftrad, ein dreirädriges Kfz/Trike oder einen                        tung auf 150 EUR begrenzt.
          Lieferwagen abschließen.
                                                                               Hierauf werden durch den Einsatz eines Pan-
A.3.3.2   Versichert ist das im Versicherungsschein be-                        nenhilfsfahrzeuges entstandene Kosten an-
          zeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter                            gerechnet.
          Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
                                                                     Bergen des Fahrzeuges
A.3.4     In welchen Ländern besteht Versiche-
                                                                     A.3.5.4   Ist das Fahrzeug von der Straße abgekom-
          rungsschutz?
                                                                               men, organisieren wir für Sie die Bergung
Versicherungsschutz in Europa und in der EU                                    des Fahrzeuges. Dies schließt das Gepäck
A.3.4.1   Sie haben mit dem Autoschutzbrief Ver-                               und die nicht gewerblich beförderte Ladung
          sicherungsschutz in den geographischen                               mit ein.
          Grenzen Europas sowie den außereuropäi-                              Wir übernehmen die hierdurch entstehenden
          schen Gebieten, die zum Geltungsbereich                              Kosten. Für Campingfahrzeuge, Lieferwagen
          der ­Europäischen Union gehören.                                     und für gewerbliche Ladung ist die Leistung
Internationale Versicherungskarte                                              auf 2.500 EUR begrenzt.
A.3.4.2   Haben wir Ihnen die Internationale Versiche-               Falschbetankung
          rungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versiche-               A.3.5.5   Haben Sie Ihr Fahrzeug mit falschem Kraft-
          rungsschutz beim ­Autoschutzbrief erstreckt                          stoff betankt, ersetzen wir zusätzlich zu den
          sich auch auf die dort genannten nichteuro-                          Leistungen bei einer Panne die Kosten bis
          päischen Länder, soweit Länderbezeichnun-                            zur Höhe von insgesamt 500 EUR für das
          gen nicht durchgestrichen sind.                                      Entfernen des falschen Kraftstoffes aus allen
Veränderung des Geltungsbereiches                                              betroffenen Bauteilen des Fahrzeuges. Fol-
                                                                               geschäden aller Art sind vom Versicherungs-
A.3.4.3   Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi-
                                                                               schutz ausgeschlossen sowie die Ersatzbe-
          schen Ihnen und uns kann der Geltungs­
                                                                               tankung. Als Falschbetankung gilt, wenn ein
          bereich erweitert oder eingeschränkt werden.
                                                                               Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieselkraft-
A.3.5     Hilfe bei Panne oder Unfall                                          stoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit
          Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder                              Benzin betankt wird.
          einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht             A.3.6     Zusätzliche Hilfe bei Unfall oder Dieb-
          beginnen oder fortsetzen, erbringen wir fol-                         stahl innerhalb einer Entfernung von
          gende Leistungen:                                                    50 km


                                                            - 21 -

[Seite 22]
          Bei einem Unfall oder Diebstahl des Fahrzeu-                        tung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.1,
          ges erbringen wir die nachfolgenden Leistun-                        Mietfahrzeug nach A.3.7.3 oder Fahrzeug-
          gen unter den Voraussetzungen, dass                                 transport bei Panne oder Unfall bei einer
          - die Hilfeleistungen an einem Ort erfolgt,                         Auslandsreise nach A.3.9.1b in Anspruch
            der weniger als 50 km von Ihrem ständigen                         nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung.
            Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und                          Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbe-
                                                                              reit zur Verfügung steht, haben Sie keinen
          - das Fahrzeug (bei Beschädigung oder                               Anspruch auf weitere Übernachtungskosten.
            Totalschaden) weder am Schadentag noch                            Wir übernehmen die Kosten bis höchstens
            am darauffolgenden Tag nicht wieder fahr-                         60 EUR je Übernachtung und Person.
            bereit oder nicht verkehrssicher gemacht
            werden kann oder es gestohlen worden ist.               Mietfahrzeug
Mietfahrzeug                                                        A.3.7.3   Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten
                                                                              und übernehmen die Kosten des Mietfahr-
          Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten                           zeuges für höchstens sieben Tage und ma-
          und übernehmen die Kosten des Mietfahr-                             ximal in Höhe von 350 EUR. Voraussetzung
          zeuges für höchstens sieben Tage und ma-                            ist, dass Sie die Leistung Weiter- oder Rück-
          ximal in Höhe von 350 EUR.                                          fahrt nach A.3.7.1 nicht in Anspruch genom-
          Wenn Sie ein Campingfahrzeug, ein Kraft-                            men haben.
          rad, ein Leichtkraftrad, ein dreirädriges Kfz/                      Wenn Sie ein Campingfahrzeug, ein Kraft-
          Trike oder einen Lieferwagen versichert ha-                         rad, ein Leichtkraftrad, ein dreirädriges Kfz/
          ben, kann die Anmietung eines vergleichba-                          Trike oder einen Lieferwagen versichert ha-
          ren Fahrzeuges nicht garantiert werden.                             ben, kann die Anmietung eines vergleichba-
A.3.7     Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder                            ren Fahrzeuges nicht garantiert werden.
          Diebstahl ab 50 km Entfernung                             Fahrzeugrücktransport
          Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahr-                A.3.7.4   Wir organisieren den Fahrzeugrücktransport
          zeuges erbringen wir die nachfolgenden Leis-                        (nach Möglichkeit zusammen mit Ihnen bzw.
          tungen unter den Voraussetzungen, dass                              den berechtigten Insassen „Pick-up-Service“)
          - die Hilfeleistungen an einem Ort erfolgt,                         zu Ihrem ständigen Wohnsitz. Wir überneh-
            der mindestens 50 km von Ihrem ständigen                          men die hierdurch entstehenden Kosten un-
            Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und                          ter folgenden Voraussetzungen:
          - das Fahrzeug (bei Beschädigung oder                               - der Schadenort          befindet    sich    in
            Totalschaden) weder am Schadentag noch                              Deutschland,
            am darauffolgenden Tag nicht wieder fahr-                         - das Fahrzeug kann auch am nächsten Tag
            bereit oder nicht verkehrssicher gemacht                            nicht fahrbereit gemacht werden und
            werden kann oder es gestohlen worden ist.
                                                                              - die voraussichtlichen Reparaturkosten sind
Weiter- oder Rückfahrt                                                          nicht höher als der Kaufpreis für ein gleich-
A.3.7.1   Wir übernehmen Fahrtkosten für:                                       wertiges gebrauchtes Fahrzeug.
          a Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem                            Wählen Sie den Pick-up-Service, gilt dieser
            ständigen Wohnsitz in Deutschland oder                            anstelle der Leistungen Weiter- oder Rück-
          b eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Ziel-                         fahrt nach A.3.7.1 und Mietfahrzeug nach
            ort, jedoch höchstens innerhalb des Gel-                          A.3.7.3.
            tungsbereiches nach A.3.4 oder                                    Auf Wunsch organisieren wir abweichend
          c eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständi-                       von Satz 1 auch den Transport zum Zielort
            gen Wohnsitz in Deutschland oder                                  (innerhalb Deutschlands), sofern dadurch
                                                                              keine höheren Kosten entstehen.
          d eine Fahrt einer Person von Ihrem ständi-
            gen Wohnsitz oder vom Zielort zum Scha-                 Hilfe bei der Werkstattsuche
            denort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit               A.3.7.5   Muss das Fahrzeug in einer Werkstatt re-
            gemacht worden ist.                                               pariert werden, sind wir bei der Suche nach
          Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfa-                       ­einer Werkstatt behilflich. Für die Leistung
          chen Entfernung unter 1.200 Bahnkilome-                              der Werkstatt übernehmen wir keine Haftung.
          tern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klas-                 Fahrzeugunterstellung
          se. Bei größerer Entfernung werden diese                  A.3.7.6   Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder
          bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder                          einem Unfall bis zur Wiederherstellung der
          der Liegewagenkosten oder die Kosten ei-                            Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung
          nes Linienfluges der Economy-Klasse jeweils                         des Transportes in einer Werkstatt unterge-
          einschließlich Zuschlägen übernommen. Zu-                           stellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich.
          sätzlich erstatten wir die Kosten für nachge-                       Wir übernehmen die hierdurch entstehenden
          wiesene Taxifahrten bis zu 40 EUR.                                  Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
Übernachtung                                                        Fahrzeugschlüsselservice
A.3.7.2   Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Be-                   A.3.7.7   Können Sie das Fahrzeug nicht fahren, weil
          schaffung einer Übernachtungsmöglichkeit                            die Fahrzeugschlüssel abhandengekommen
          und übernehmen die Kosten für höchstens                             sind, vermitteln wir die Beschaffung eines Er-
          drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leis-                             satzschlüssels. Die Kosten für dessen Ver-

                                                           - 22 -

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          sand übernehmen wir. Die Kosten der Ersatz-              Krankenbesuch
          schlüssel zahlen wir nicht.                              A.3.8.4   Müssen Sie sich länger als zwei Wochen sta-
A.3.8     Hilfe bei Krankheit, Verletzung, Tod oder                          tionär in einem Krankenhaus aufhalten, er-
          Notlagen auf einer Reise ab 50 km Ent-                             statten wir die Fahrt- und Übernachtungskos-
          fernung                                                            ten für Besuche durch eine nahe stehende
          Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen                         Person bis zur Höhe von 500 EUR.
          unter den Voraussetzungen, dass auf e ­ iner             Fahrzeugabholung
          Reise                                                    A.3.8.5   Wir organisieren für Sie den Transport des
          - Sie unvorhergesehen erkranken oder ster-                         Fahrzeuges zu Ihrem ständigen Wohnsitz,
            ben und                                                          wenn
          - dies an einem Ort geschieht, der mindes-                         - der Fahrer länger als drei Tage erkrankt
            tens 50 km von Ihrem ständigen Wohnsitz                            oder stirbt und
            in Deutschland entfernt ist.                                     - das Fahrzeug weder von ihm noch von
          Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung,                             einem anderen Insassen zurückgefahren
          wenn diese nicht bereits innerhalb der letz-                         werden kann.
          ten sechs Wochen vor Beginn der Reise (zum                         Wir übernehmen die hierdurch entstehenden
          ersten oder zum wiederholten Male) aufge-                          Kosten.
          treten ist.
                                                                             Veranlassen Sie den Transport selbst, er-
Was ist unter einer Reise zu verstehen?                                      halten Sie als Kostenersatz 0,50 EUR je
A.3.8.1   Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständi-                       ­Kilometer zwischen Ihrem ständigen Wohn-
          gen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von                           sitz und dem Schadenort. Außerdem er-
          fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger                         statten wir in jedem Fall die bis zur Abho-
          Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem                        lung der berechtigten Insassen entstehenden
          Sie behördlich gemeldet sind und sich über-                         und durch den Fahrerausfall bedingten Über-
          wiegend aufhalten.                                                  nachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt
Krankenrücktransport                                                          auf drei Übernachtungen bis zu je 60 EUR
                                                                              pro Person.
A.3.8.2   Müssen Sie infolge einer Erkrankung an Ihren
          ständigen Wohnsitz zurücktransportiert wer-                        Wenn ein berechtigter Insasse wegen des Er-
          den, organisieren wir für Sie die Durchfüh-                        satzfahrers im versicherten Fahrzeug keinen
          rung des Rücktransportes. Wir übernehmen                           Platz mehr hat, erstatten wir die Kosten ei-
          diese Kosten. Art und Zeitpunkt des Rück-                          ner Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz des
          transportes müssen medizinisch notwendig                           Insassen entsprechend A.3.7.1.
          sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf            Heimtransport von Haustieren
          die Begleitung des Erkrankten durch einen                A.3.8.6   Können mitgeführte Haustiere infolge Ihrer
          Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich                         Erkrankung oder Ihres Todes nicht mehr ver-
          vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen                            sorgt werden, organisieren wir für Sie den
          wir die bis zum Rücktransport entstehenden                         Heimtransport der Tiere und tragen die hier-
          Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch                           durch entstehenden Kosten.
          durch die Erkrankung bedingt sein und sind
          begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen               Reiserückrufservice
          bis zu je 60 EUR pro Person.                             A.3.8.7   Erweist sich infolge Todes oder Erkrankung
Rückholung von Kindern                                                       eines Ihnen nahen Verwandten oder infol-
                                                                             ge einer erheblichen Schädigung Ihres Ver-
A.3.8.3   Wir organisieren für Sie die Abholung und                          mögens Ihr Rückruf von einer Reise durch
          Rückfahrt mitreisender minderjähriger Kin-                         Rundfunk als notwendig, werden die erfor-
          der mit einer Begleitperson zu ihrem ständi-                       derlichen Maßnahmen von uns in die Wege
          gen Wohnsitz, wenn                                                 geleitet und die hierdurch entstandenen Kos-
          - Sie erkrankt sind oder sterben und                               ten übernommen.
          - die Kinder weder von Ihnen noch von                    Benachrichtigungsservice
            einem anderen Familienangehörigen                      A.3.8.8   Geraten Sie auf einer Reise in eine schwie-
            betreut werden.                                                  rige Notlage (z.B. Erkrankung, Verhaftung,
          Wir übernehmen die hierdurch entstehen-                            Diebstahl), übermitteln wir auf Wunsch Nach-
          den Kosten. Wir erstatten bei einer einfa-                         richten an Ihnen nahe stehende Personen
          chen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern                         und übernehmen die dadurch entstehenden
          die Bahnkosten 2. Klasse. Bei größeren Ent-                        Übermittlungskosten.
          fernungen zahlen wir Ihnen die Bahnkosten                A.3.9     Zusätzliche Leistungen bei einer Aus-
          1. Klasse oder die Liegewagenkosten oder                           landsreise
          die Kosten eines Linienfluges der Economy-
          Klasse zurück. Diese Kosten werden jeweils                         Ereignet sich der Schaden an einem Ort im
          einschließlich Zuschlägen gezahlt. Wir über-                       Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4 ohne
          nehmen die Kosten für nachgewiesene Taxi-                          Deutschland), der mindestens 50 km von Ih-
          fahrten bis zu 40 EUR.                                             rem ständigen Wohnsitz in Deutschland ent-
                                                                             fernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende
                                                                             Leistungen:
                                                                   A.3.9.1   Bei Panne und Unfall
                                                          - 23 -

[Seite 24]
Ersatzteilversand                                                                 und übernehmen die hierbei anfallenden
          a Können Ersatzteile zur Wiederherstellung                              Gebühren.
            der Fahrbereitschaft des Fahrzeuges an                 Ersatz von Zahlungsmitteln im Ausland
            einem ausländischen Schadenort oder in                           b Geraten Sie auf einer Reise im Ausland in-
            dessen Nähe nicht beschafft werden, or-                            folge des Verlustes von Zahlungsmitteln in
            ganisieren wir für Sie, dass Sie diese auf                         eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu
            schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir                              Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnah-
            übernehmen alle entstehenden Versand-                              me zur Hausbank nicht innerhalb von 24
            kosten.                                                            Stunden nach dem der Schadenmeldung
Fahrzeugtransport                                                              folgenden Werktag möglich, können Sie
          b Wir organisieren für Sie den Transport des                         ein Darlehen von uns bis zu 1.500 EUR
            Fahrzeuges zu einer Werkstatt und über-                            erhalten.
            nehmen die hierdurch entstehenden Kos-                 A.3.9.4   Service und Kostenübernahme bei Krankheit,
            ten bis zur Höhe der Rücktransportkosten                         Tod und in Notlagen
            an Ihren ständigen Wohnsitz, wenn                      Vermittlung ärztlicher Betreuung
          - das Fahrzeug technisch nicht mehr fahr-                          a Erkranken Sie auf einer Reise im Ausland,
            bereit ist,                                                        informieren wir Sie auf Wunsch über die
          - der Schaden durch eine Werkstatt festge-                           Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Wir
            stellt wurde,                                                      stellen, soweit erforderlich, die Verbin-
          - das Fahrzeug an einem ausländischen                                dung zwischen Ihrem Hausarzt und dem
            Schadenort oder in dessen Nähe nicht                               Sie behandelnden Arzt oder Krankenhaus
            innerhalb von drei Werktagen fahrbereit                            her. Die hierdurch entstehenden Kosten
            gemacht werden kann und                                            tragen wir.
          - die voraussichtlichen Reparaturkosten                  Arzneimittelversand
            nicht höher sind als der Kaufpreis für ein                       b Sind Sie zur Aufrechterhaltung oder Wie-
            gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.                               derherstellung Ihrer Gesundheit auf ver-
Fahrzeugverzollung und -verschrottung                                          schreibungspflichtige Arzneimittel, die an
                                                                               Ihrem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe
          c Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im                             nicht erhältlich sind und für die es auch
            Ausland verzollt werden, helfen wir bei der                        dort kein Ersatzpräparat gibt, dringend an-
            Verzollung. Wir übernehmen die hierbei an-                         gewiesen, sorgen wir nach Abstimmung
            fallenden Verfahrensgebühren mit Ausnah-                           mit Ihrem Hausarzt für die Zusendung und
            me des Zollbetrages und sonstiger Steu-                            tragen die hierdurch entstehenden Kos-
            ern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten,                         ten. Voraussetzung ist, dass keine Ein-
            um die Verzollung zu vermeiden, überneh-                           fuhrbeschränkungen bestehen. Wir erstat-
            men wir die Verschrottungskosten.                                  ten Kosten für eine eventuell notwendige
A.3.9.2   Bei Fahrzeugdiebstahl                                                Abholung des Arzneimittels sowie dessen
Fahrzeugunterstellung                                                          Verzollung.
          a Wir übernehmen die Kosten für eine Fahr-               Im Todesfall
            zeugunterstellung, wenn das gestohlene                           c Im Fall Ihres Todes auf einer Reise im Aus-
            Fahrzeug                                                           land sorgen wir nach Abstimmung mit den
          - nach dem Diebstahl im Ausland wieder auf-                          Angehörigen
            gefunden wird und                                                - für die Bestattung im Ausland oder
          - bis zur Durchführung des Rücktransportes                         - für die Überführung nach Deutschland.
            oder der Verzollung bzw. Verschrottung                           Wir übernehmen die Kosten, höchstens je-
            untergestellt werden muss.                                       doch die notwendigen Kosten einer Überfüh-
          Wir übernehmen die Kosten höchstens für                            rung.
          zwei Wochen.                                             Kostenerstattung bei Reiseabbruch
Fahrzeugverzollung und -verschrottung                                        d Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer
          b Muss das Fahrzeug nach einem Diebstahl                             Auslandsreise infolge Todes oder schwe-
            im Ausland verzollt werden, helfen wir bei                         rer Erkrankung eines Mitreisenden oder ei-
            der Verzollung. Wir übernehmen die hier-                           nes nahen Verwandten bzw. wegen einer
            bei anfallenden Verfahrensgebühren mit                             erheblichen Schädigung Ihres Vermögens
            Ausnahme des Zollbetrages und sonsti-                              nicht oder nur zu einem anderen als dem
            ger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug ver-                          ursprünglich geplanten Zeitpunkt zuzumu-
            schrotten, um die Verzollung zu vermeiden,                         ten, übernehmen wir die im Verhältnis zur
            übernehmen wir die Verschrottungskosten.                           ursprünglich geplanten Rückreise entste-
A.3.9.3   Service und Kostenübernahme bei Verlust                              henden Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR.
Ersatz von Reisedokumenten im Ausland                              A.3.9.5   Sonstige Hilfeleistungen
          a Verlieren Sie auf einer Reise im Ausland               Telefongespräche mit dem Versicherer
            ein für diese benötigtes Dokument, sind                          a Für Telefongespräche, die Sie oder ein be-
            wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich                           rechtigter Insasse anlässlich einer erstat-
                                                                               tungspflichtigen Schutzbriefleistung im
                                                          - 24 -

[Seite 25]
             Ausland von dort mit uns führen, erstatten                        hätten aufwenden müssen, können wir diese
             wir die nachgewiesenen Kosten bis insge-                          von unserer Zahlung abziehen.
             samt 25 EUR je Schadenfall.                            A.3.12     Verpflichtung Dritter
Weitere Hilfeleistung                                               A.3.12.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen ge-
          b Geraten Sie in eine besondere Notlage, die                       genüber aufgrund eines Vertrages oder ei-
            in anderen Bestimmungen nicht geregelt                           ner Mitgliedschaft in einem Verband oder
            ist, zu deren Beseitigung Hilfe notwendig                        Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflich-
            ist, um erhebliche Nachteile für Ihre Ge-                        tet ist, gehen diese Leistungsverpflichtungen
            sundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden,                         vor. Dasselbe gilt auch, wenn Sie eine Ent-
            veranlassen wir die erforderlichen Maß-                          schädigungsleistung aus den anderen Ver-
            nahmen und übernehmen die hierdurch                              sicherungsverträgen beanspruchen können.
            entstehenden Kosten bis zu 250 EUR. Kos-                A.3.12.2 Wenden Sie sich nach einem Schadener-
            ten im Zusammenhang mit der Nicht- und                           eignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ih-
            Schlechterfüllung von Verträgen, die von                         nen gegenüber abweichend von A.3.12.1 zur
            Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wie-                           Leistung verpflichtet.
            derbeschaffungs- und Reparaturkosten er-
            statten wir nicht.                                      A.4        Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen
                                                                               verletzt oder getötet werden
A.3.10    Was ist nicht oder nur teilweise versi-
          chert?                                                    A.4.1      Was ist versichert?
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit                                    Unfälle bei Gebrauch des Fahrzeuges
A.3.10.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-                 A.4.1.1    Wir bieten den vereinbarten Versicherungs-
         den, die Sie vorsätzlich herbeiführen.                                schutz bei Unfällen der versicherten Person,
                                                                               die in unmittelbarem Zusammenhang mit
A.3.10.2 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des                               dem Gebrauch Ihres Fahrzeuges oder eines
         Schadens gemäß § 81 VVG verzichten wir                                damit verbundenen Anhängers stehen (z.B.
         darauf, unsere Leistung in einem der Schwe-                           Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Ent-
         re Ihres Verhaltens entsprechenden Verhält-                           laden).
         nis zu kürzen. Dies gilt nicht
                                                                    Unfallbegriff
          - bei grob fahrlässiger Ermöglichung des
            Diebstahles des Fahrzeuges oder seiner                  A.4.1.2    Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Per-
            Teile oder                                                         son durch
          - bei Herbeiführung des Versicherungsfal-                            - ein plötzlich von außen auf ihren Körper
            les infolge des Genusses alkoholischer                               wirkendes Ereignis (Unfallereignis) und
            Getränke oder anderer berauschender                                - unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
            Mittel.                                                            erleidet.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten                         Erweiterter Unfallbegriff
A.3.10.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-                 A.4.1.3    Als Unfall gilt/gelten auch, wenn sich die ver-
         den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges                                   sicherte Person durch eine Eigenbewegung
         bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo-                            (einschließlich erhöhter Kraftanstrengung)
         torsportaktivität, bei der es auf die Erzie-
         lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,                             - ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wir-
         einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai-                              belsäule verrenkt,
         nings, Tests und Demonstrationen. Darüber                             - einen Meniskusschaden zuzieht,
         hinaus besteht kein Versicherungsschutz für                           - einen Knochen bricht,
         jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken,
         auch wenn es nicht auf die Erzielung einer                            - einen Bauch oder Unterleibsbruch (z.B.
         Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche-                                Leisten- oder Nabelbruch) erleidet oder
         rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher-                            - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln
         heitstrainings, die nach den Richtlinien des                            an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt
         Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)                                oder zerreißt.
         abgehalten werden.                                                    Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen,
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der                                Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie
Staatsgewalt                                                                   von dieser Regelung nicht erfasst.
A.3.10.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-                 A.4.2      Wer ist versichert?
         den, die durch Kriegsereignisse, innere Un-                Pauschalsystem
         ruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt un-
         mittelbar oder mittelbar verursacht werden.                A.4.2.1    Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem
                                                                               Pauschalsystem sind die jeweiligen berech-
Schäden durch Kernenergie                                                      tigten Insassen des Fahrzeuges versichert.
A.3.10.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-                            Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Be-
         den durch Kernenergie.                                                rufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche
A.3.11    Anrechnung ersparter Aufwendungen                                    das Fahrzeug gebrauchen.
          Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kos-                A.4.2.2    Bei zwei und mehr berechtigten Insassen er-
          ten erspart, die Sie ohne das Schaden­ereignis                       höht sich die Versicherungssumme um 50 %
                                                                               und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insas-

                                                           - 25 -

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              sen. Das ist unabhängig davon, ob ­diese zu               Geltendmachung der Invalidität
              Schaden kommen.                                           A.4.5.1.3 Sie müssen die Invalidität innerhalb von 30
Was ist unter berechtigten Insassen zu verstehen?                                 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend
A.4.2.3       Berechtigte Insassen sind Personen (Fah-                            machen. Das heißt: Sie teilen uns mit, dass
              rer und alle weiteren Insassen), die sich mit                       Sie von einer Invalidität ausgehen.
              Wissen und Willen des Verfügungsberechtig-                           Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch
              ten in oder auf dem versicherten Fahrzeug                            auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen.
              befinden oder in unmittelbarem Zusammen-                             Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es
              hang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch                             sich entschuldigen, wenn Sie die Frist ver-
              des Fahrzeuges tätig werden.                                         säumt haben.
A.4.3         In welchen Ländern besteht Versiche-                      Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr
              rungsschutz?
                                                                        A.4.5.1.4 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung be-
Versicherungsschutz in Europa und in der EU                                       steht, wenn die versicherte Person durch ei-
A.4.3.1       Sie haben in der Kfz-Unfallversicherung Ver-                        nen Unfall innerhalb eines Jahres nach dem
              sicherungsschutz in den geographischen                              Unfall stirbt.
              Grenzen Europas sowie den außereuropäi-                              In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleis-
              schen Gebieten, die zum Geltungsbereich                              tung (A.4.7), sofern diese vereinbart ist.
              der Europäischen Union gehören.
                                                                        A.4.5.2    Art und Höhe der Leistung
Internationale Versicherungskarte
                                                                        Berechnung der Invaliditätsleistung
A.4.3.2       Haben wir Ihnen die Internationale Versiche-
              rungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versiche-              A.4.5.2.1 Sie erhalten die Invaliditätsleistung als Ein-
              rungsschutz in der Kfz-Unfallversicherung                           malzahlung. Grundlagen für die Berechnung
              erstreckt sich auch auf die dort genannten                          der Leistung sind
              nichteuropäischen Länder, soweit Länderbe-                           - die vereinbarte Versicherungssumme und
              zeichnungen nicht durchgestrichen sind.                              - der Grad der unfallbedingten Invalidität.
Veränderung des Geltungsbereiches                                       Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeitraum für die
A.4.3.3       Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi-                   Bemessung
              schen Ihnen und uns kann der Geltungs­                    A.4.5.2.2 Der Invaliditätsgrad bemisst sich
              bereich erweitert oder eingeschränkt werden.
                                                                                   - nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.3), sofern die
A.4.4         Welche Leistungen umfasst die Kfz-Un-                                  betroffenen Körperteile oder Sinnes­organe
              fallversicherung?                                                      dort genannt sind,
              Ihrem Versicherungsschein können Sie ent-                            - ansonsten danach, in welchem Umfang
              nehmen, welche der folgenden Leistungen                                die normale körperliche und/oder geistige
              mit welchen Versicherungssummen verein-                                Leistungsfähigkeit unfallbedingt beein-
              bart sind.                                                             trächtigt ist (A.4.5.2.4).
A.4.5         Leistung bei Invalidität                                             Entscheidend ist der unfallbedingte Gesund-
A.4.5.1       Voraussetzungen für die Leistung                                     heitszustand, der spätestens am Ende des
                                                                                   dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist.
Invalidität
                                                                                   Dies gilt sowohl für die erste als auch für spä-
A.4.5.1.1 Die versicherte Person hat eine Invalidität er-                          tere Bemessung der Invalidität (A.4.9.4).
          litten.
                                                                        Gliedertaxe
              Eine Invalidität liegt vor, wenn durch einen
                                                                        A.4.5.2.3 Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfä-
              Unfall
                                                                                  higkeit der nachstehend genannten Körper-
              - die körperliche oder geistige Leistungsfä-                        teile und Sinnesorgane gelten ausschließlich
                higkeit der versicherten Person                                   die folgenden Invaliditätsgrade (Gliedertaxe):
              - dauerhaft                                                          Arm                                   75 %
              beeinträchtigt ist.                                                  Arm bis oberhalb des Ellenbogen-
                                                                                   gelenks                               70 %
              Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn
                                                                                   Arm unterhalb des Ellenbogen-
              - sie voraussichtlich länger als drei Jahre                          gelenks                               65 %
                bestehen wird und                                                  Hand                                  60 %
              - eine Änderung dieses Zustandes nicht                               Daumen                                25 %
                erwartet werden kann.                                              Zeigefinger                           15 %
                                                                                   anderer Finger                        10 %
Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
                                                                                   für sämtliche Finger einer Hand jedoch
A.4.5.1.2 Ein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht                            höchstens          		                  60 %
          nur, wenn die Invalidität                                                Bein über der Mitte des
              - innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall                           Oberschenkels                         75 %
                eingetreten und                                                    Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 65 %
                                                                                   Bein bis unterhalb des Knies          55 %
              - innerhalb von 30 Monaten nach dem Unfall
                                                                                   Bein bis zur Mitte des Unter-
                von einem Arzt schriftlich festgestellt wor-
                                                                                   schenkels                             50 %
                den ist.
                                                                                   Fuß                                   45 %

                                                               - 26 -

[Seite 27]
           große Zehe                               10 %                        nicht als medizinisch notwendige Kranken-
           andere Zehe                               7%                         hausheilbehandlungen.
           Auge                                     55 %              Höhe und Dauer der Leistung
           Gehör auf einem Ohr                      35 %
           Gehör auf beiden Ohren                    65 %              A.4.6.2   Wir zahlen das Krankenhaustagegeld in
           Geruchssinn                              15 %                        Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
           Geschmackssinn                           10 %                        - für jeden Kalendertag der vollstationären
           eine Niere                               25 %                          Behandlung,
           beide Nieren                            100 %                        - höchstens jedoch für drei Jahre, vom
           Stimmverlust aufgrund Kehlkopf-                                         Unfalltag an gerechnet.
           verletzung                               65 %
                                                                                 Ab dem 4. Tag eines jeden Krankenhausauf-
           Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbe-                          enthaltes zahlen wir das Krankenhaustage-
           einträchtigung gilt der entsprechende Teil des                        geld in doppelter Höhe der vereinbarten Ver-
           jeweiligen Prozentsatzes.                                             sicherungssumme.
Bemessung außerhalb der Gliedertaxe                                    Krankenhaustagegeld bei Unfällen mit angelegtem
A.4.5.2.4 Für andere Körperteile und Sinnesorgane be-                  Sicherheitsgurt
          misst sich der Invaliditätsgrad danach, in wel-              A.4.6.3   Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass
          chem Umfang die normale körperliche oder                               ein berechtigter Insasse eines Pkw der einen
          geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauer-                           Sicherheitsgurt angelegt hat, einen Unfall er-
          haft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durch-                       leidet, welcher aus medizinischen Gründen
          schnittliche Person gleichen Alters und Ge-                            eine vollstationäre Heilbehandlung von mehr
          schlechts.                                                             als zwei Kalendertagen zur Folge hat.
           Bei der Bemessung sind ausschließlich medi-                           Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen
           zinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.                           und Kuranstalten gelten nicht als Kranken-
Minderung bei Vorinvalidität                                                     hausaufenthalte.
A.4.5.2.5 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesor-                  A.4.6.4   Wir leisten ab dem 3. Kalendertag des Kran-
          gane oder deren Funktionen bereits vor dem                             kenhausaufenthaltes. Aufnahme- und Entlas-
          Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali-                        sungstag werden je als ein Kalendertag ge-
          ditätsgrad um diese Vorinvalidität gemindert.                          rechnet.
          Die Vorinvalidität wird nach A.4.5.2.3 und                             Das Krankenhaustagegeld beträgt je Kalen-
          A.4.5.2.4 bemessen.                                                    dertag der stationären Behandlung 1/3 ‰
Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körper­                           der für den Fall dauernder Unfallfolgen und
teile oder Sinnesorgane                                                          den Fall des Todes vereinbarten Versiche-
A.4.5.2.6 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorga-                              rungssummen. Es ist jedoch auf höchstens
          ne durch den Unfall beeinträchtigt, werden                             50 EUR je Person und Kalendertag begrenzt
          die nach den vorstehenden Bestimmungen                                 und wird längstens für ein Jahr vom Unfallta-
          ermittelten Invaliditätsgrade zusammenge-                              ge an gerechnet gezahlt.
          rechnet.                                                     A.4.7     Todesfallleistung
           Mehr als 100 % werden jedoch nicht berück-                  Voraussetzungen für die Leistung
           sichtigt.                                                   A.4.7.1   Die versicherte Person ist infolge des Unfal-
Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person                             les innerhalb eines Jahres gestorben. Be-
A.4.5.2.7 Stirbt die versicherte Person vor der Bemes-                           achten Sie dazu Ihre besondere Pflicht einer
          sung der Invalidität                                                   rechtzeitigen Anzeige des Todesfalles nach
                                                                                 E.1.5.1.
           - aus unfallfremder Ursache innerhalb des
             ersten Jahres nach dem Unfall (A.4.5.1.4)                 Art und Höhe der Leistung
             oder,                                                     A.4.7.2   Wir zahlen die Todesfallleistung in der Höhe
           - gleichgültig aus welcher Ursache später als                         der vereinbarten Versicherungssumme.
             ein Jahr nach dem Unfall und                              A.4.8     Was passiert, wenn Unfallfolgen mit
           - waren die sonstigen Voraussetzungen für                             Krankheiten oder Gebrechen zusammen-
             die Invaliditätsleistung nach A.4.5.1 erfüllt,                      treffen?
           leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem              Krankheiten und Gebrechen
           aufgrund der zuletzt erhobenen ärzt­    lichen              A.4.8.1   Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen.
           Befunde zu rechnen gewesen wäre.                                      Dies sind Gesundheitsschädigungen und ihre
A.4.6      Krankenhaustagegeld                                                   Folgen, die durch das Unfallereignis verur-
                                                                                 sacht wurden.
Voraussetzungen für die Leistung
                                                                                 Wir leisten nicht für Krankheiten und Gebre-
A.4.6.1    Die versicherte Person befindet sich wegen                            chen.
           des Unfalles in medizinisch notwendiger voll-
           stationärer Krankenhausheilbehandlung.                      Mitwirkung
           Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen sowie                     A.4.8.2   Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Ge-
           medizinische Rehabilitationsmaßnahmen                                 brechen zusammen, gilt Folgendes:
           der gesetzlichen Rehabilitationsträger gelten               A.4.8.2.1 Entsprechend dem Umfang, in dem Krank-
                                                                                 heiten oder Gebrechen bei der durch ein Un-

                                                              - 27 -

[Seite 28]
          fallereignis verursachten Gesundheitsschä-                            Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebens-
          digung oder deren Folgen mitgewirkt haben                             jahres verlängert sich diese Frist von drei auf
          (Mitwirkungsanteil), mindert sich                                     fünf Jahre.
          - bei der Invaliditätsleistung der Prozentsatz                        - Wenn wir eine Neubemessung wünschen,
            des Invaliditätsgrades.                                               teilen wir Ihnen dies zusammen mit der
          - bei der Todesfallleistung und, soweit nicht                           Erklärung über unsere Leistungspflicht
            etwas anderes bestimmt ist, in allen ande-                            nach A.4.9.1 mit.
            ren Fällen die Leistung selbst.                                     - Wenn Sie eine Neubemessung wünschen,
A.4.8.2.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als                               müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist
          25 %, nehmen wir keine Minderung vor.                                   mitteilen.
A.4.9     Fälligkeit                                                 A.4.10     Zahlung für eine mitversicherte Person

          Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem                              Sie können die Auszahlung der auf eine mit-
          wir die Erhebungen abgeschlossen haben,                               versicherte Person entfallenden Versiche-
          die zur Feststellung des Versicherungsfalles                          rungsleistung an Sie selbst nur mit der Zu-
          und des Umfanges unserer Leistungspflicht                             stimmung der versicherten Person verlangen.
          notwendig sind. Dazu gilt Folgendes:                       A.4.11     Was ist nicht versichert?
Erklärung über die Leistungspflicht                                  Straftat
A.4.9.1   Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monates             A.4.11.1   Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfäl-
          in Textform zu erklären, ob und in welchem                            len, die der versicherten Person dadurch zu-
          Umfang wir unsere Leistungspflicht anerken-                           stoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat be-
          nen. Bei Invaliditätsleistung beträgt die Frist                       geht oder versucht.
          drei Monate.                                               Nicht genehmigte Fahrten
          Die Fristen beginnen, sobald uns folgende                  A.4.11.2   Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der
          Unterlagen zugehen:                                                   Unfall bei einer Fahrt geschieht, die ohne
          - Nachweis des Unfallherganges und der                                Wissen und Willen der über die Verwendung
            Unfallfolgen.                                                       des Fahrzeuges Verfügungsberechtigten vor-
          - Bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nach-                       bereitet, ausgeführt oder ausgedehnt wird.
            weis über den Abschluss des Heilverfah-                  Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit
            rens, soweit dies für die Bemessung des                  A.4.11.3   Kein Versicherungsschutz besteht bei Un-
            Invaliditätsgrades notwendig ist.                                   fällen des Fahrers durch Geistes- oder Be-
          Beachten Sie auch dabei die Verhaltensre-                             wusstseinsstörungen, auch soweit diese auf
          geln nach E.1.5.                                                      Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlag-
          Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Be-                            anfälle, epileptische Anfälle oder andere
          gründung des Leistungsanspruches entste-                              Krampfanfälle, die den ganzen Körper des
          hen, übernehmen wir bei                                               Fahrers ergreifen.
          - Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der verein-                         Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn
            barten Versicherungssumme.                                          die Störungen oder Anfälle durch ein Scha-
                                                                                denereignis verursacht wurden, das unter
          - Krankenhaustagegeld bis         zu    einem                         diesen Vertrag oder unter eine für das Vor-
            Krankenhaustagegeldsatz.                                            fahrzeug bei uns abgeschlossene Kfz-Unfall-
          Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.                                 versicherung fällt.
Leistung innerhalb von zwei Wochen                                   Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
A.4.9.2   Erkennen wir den Anspruch an oder haben                    A.4.11.4   Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
          wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe ge-                             den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges
          einigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.                        bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo-
Vorschüsse                                                                      torsportaktivität, bei der es auf die Erzie-
                                                                                lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
A.4.9.3   Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem                           einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai-
          Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren                              nings, Tests und Demonstrationen. Darüber
          Wunsch – angemessene Vorschüsse.                                      hinaus besteht kein Versicherungsschutz für
          Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine                            jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken,
          Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres                           auch wenn es nicht auf die Erzielung einer
          nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer ver-                           Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche-
          einbarten Todesfallsumme beansprucht wer-                             rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher-
          den.                                                                  heitstrainings, die nach den Richtlinien des
Neubemessung des Invaliditätsgrades                                             Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
                                                                                abgehalten werden.
A.4.9.4   Nach der Bemessung des Invaliditätsgrades
          können sich Veränderungen des Gesund-                      Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der
          heitszustandes ergeben.                                    Staatsgewalt
          Sie und wir dürfen den Grad der Invalidität                A.4.11.5   Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfäl-
          jährlich erneut ärztlich bemessen lassen.                             len, die durch Kriegsereignisse, innere Unru-
          Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens                            hen oder Maßnahmen der Staatsgewalt un-
          bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei                            mittelbar oder mittelbar verursacht werden.

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Kernenergie                                                         Versicherungsschutz in Europa und in der EU
A.4.11.6   Kein Versicherungsschutz besteht bei Schä-               A.5.4.1   Sie haben in der Fahrerschutzversicherung
           den durch Kernenergie.                                             Versicherungsschutz in den geographischen
Bandscheiben, innere Blutungen                                                Grenzen Europas sowie den außereuropäi-
                                                                              schen Gebieten, die zum Geltungsbereich
A.4.11.7   Kein Versicherungsschutz besteht bei Schä-                         der Europäischen Union gehören.
           den an Bandscheiben und deren Folgen, so-
           wie bei Blutungen aus inneren Organen und                Internationale Versicherungskarte
           Gehirnblutungen und deren Folgen. Versi-                 A.5.4.2   Haben wir Ihnen die Internationale Versiche-
           cherungsschutz besteht jedoch, wenn über-                          rungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versiche-
           wiegende Ursache (das heißt zu mehr als                            rungsschutz in der Fahrerschutzversicherung
           50%) ein unter diesen Vertrag fallendes Un-                        erstreckt sich auch auf die dort genannten
           fallereignis nach A.4.1.2 ist.                                     nichteuropäischen Länder, soweit Länderbe-
Infektionen                                                                   zeichnungen nicht durchgestrichen sind.
A.4.11.8   Kein Versicherungsschutz besteht bei Infek-              Veränderung des Geltungsbereiches
           tionen. Bei Wundstarrkrampf und Tollwut be-              A.5.4.3   Durch eine gesonderte Vereinbarung zwi-
           steht jedoch Versicherungsschutz, wenn die                         schen Ihnen und uns kann der Geltungsbe-
           Krankheitserreger durch ein versichertes Un-                       reich erweitert oder eingeschränkt werden.
           fallereignis sofort oder später in den Körper            A.5.5     Welche Leistungen umfasst die Fahrer-
           gelangen. Bei anderen Infektionen besteht                          schutzversicherung?
           Versicherungsschutz, wenn die Krankheits-
           erreger durch ein versichertes Unfallereig-              Ersatz von Personenschäden
           nis, das nicht nur geringfügige Haut- oder               A.5.5.1   Die Fahrerschutzversicherung ersetzt Perso-
           Schleimhautverletzungen verursacht, sofort                         nenschäden. Der Umfang der Leistung rich-
           oder später in den Körper gelangen. Bei In-                        tet sich danach, was der Fahrer bzw. dessen
           fektionen, die durch Heilmaßnahmen ver-                            Hinterbliebene berechtigterweise mit Aus-
           ursacht sind, besteht Versicherungsschutz,                         nahme von Schmerzensgeld und Hinterblie-
           wenn die Heilmaßnahmen durch ein unter                             benengeld nach deutschem Recht fordern
           diesen Vertrag fallendes Unfallereignis ver-                       könnten, wenn ein Dritter allein für den Un-
           anlasst waren.                                                     fall haften würde.
Psychische Reaktionen                                               Höhe der Leistung
A.4.11.9   Kein Versicherungsschutz besteht bei krank-              A.5.5.2   Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist
           haften Störungen infolge psychischer Reak-                         auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung für
           tionen, auch wenn diese durch einen Unfall                         das Fahrzeug pro geschädigter Person ver-
           verursacht wurden.                                                 einbarte Deckungssumme (max. 15 Mio.
           Versicherungsschutz besteht jedoch für die                         EUR) beschränkt.
           psychischen und nervösen Störungen, die                  A.5.6     Was ist nicht versichert?
           im Anschluss an einen Unfall auftreten, wenn             Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
           und soweit diese Störungen auf eine durch
           den Unfall verursachte organische Erkran-                A.5.6.1   Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
           kung des Hirnnervensystems oder eine durch                         den, die der Fahrer vorsätzlich herbeiführt.
           den Unfall neu entstandene Epilepsie zurück-             A.5.6.2   Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des
           zuführen sind.                                                     Schadens verzichten wir darauf, unsere
A.5        Fahrerschutzversicherung – wenn der                                Leistung in einem der Schwere des Verhal-
           Fahrer verletzt oder getötet wird                                  tens des Fahrers entsprechenden Verhältnis
                                                                              zu kürzen. Dies gilt nicht bei Herbeiführung
A.5.1      Was ist versichert?                                                des Versicherungsfalles infolge des Genus-
           Stößt dem berechtigten Fahrer beim Lenken                          ses alkoholischer Getränke oder anderer be-
           des versicherten Pkw oder Campingfahrzeu-                          rauschender Mittel.
           ges ein Unfall nach A.4.1.2 zu, erbringen wir            Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen
           unter den folgenden Voraussetzungen die fol-
           genden Versicherungsleistungen.                          A.5.6.3   Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der
                                                                              Schaden durch einen Unfall beim Ein- und
A.5.2      Wer ist versichert?                                                Aussteigen oder Be- und Entladen entstan-
           Mit der Fahrerschutzversicherung ist der be-                       den ist.
           rechtigte Fahrer versichert.                             Sicherheitsgurt
           Berechtigter Fahrer ist eine Person, die mit             A.5.6.4   Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der
           Wissen und Willen des Verfügungsberechtig-                         Fahrer zum Unfallzeitpunkt den Sicherheits-
           ten das Fahrzeug führt.                                            gurt nicht angelegt hat. Versicherungsschutz
A.5.3      Versicherte Fahrzeuge                                              besteht jedoch, wenn es sich um eine nach
                                                                              der Straßenverkehrsordnung zulässige Aus-
           Die Fahrerschutzversicherung können Sie
                                                                              nahme handelt.
           nur gemeinsam mit einer Kfz-Haftpflichtver-
           sicherung für einen Pkw oder ein Camping-                Vertragliche Ansprüche
           fahrzeug abschließen.                                    A.5.6.5   Kein Versicherungsschutz besteht für An-
A.5.4      In welchen Ländern besteht Versiche-                               sprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder
           rungsschutz?
                                                           - 29 -

[Seite 30]
           besonderer Zusage über den Umfang der ge-                            Hinweis: Ansprüche gegen Dritte sind nicht
           setzlichen Haftpflicht hinausgehen.                                  immer wirksam abtretbar. Unter anderem
Straftat                                                                        können Ansprüche gegen Sozialversiche-
                                                                                rungsträger (z.B. Krankenkasse, Renten-
A.5.6.6    Kein Versicherungsschutz besteht bei Schä-                           versicherungsträger) häufig nicht oder nur
           den, die dem Fahrer dadurch zustoßen, dass                           mit deren Zustimmung abgetreten werden.
           er vorsätzlich eine Straftat begeht oder ver-                        In diesen Fällen können wir nicht im Voraus
           sucht.                                                               Leistungen erbringen, sondern erst dann,
Nicht genehmigte Fahrten                                                        wenn abschließend geklärt ist, dass keine
A.5.6.7    Kein Versicherungsschutz besteht, wenn                               Ansprüche gegenüber Dritten bestehen.
           der Schaden bei einer Fahrt eintritt, die ohne                       Vereinbarungen, die Sie mit Dritten über die-
           Wissen und Willen der über die Verwendung                            se Ansprüche treffen (z.B. ein Abfindungs-
           des Fahrzeuges Verfügungsberechtigten vor-                           vergleich), binden uns nur, wenn wir vorher
           bereitet, ausgeführt oder ausgedehnt wird.                           zugestimmt haben. Darüber hinaus sind wir
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten                                     an die Feststellung zur Höhe der Entschädi-
                                                                                gungsleistung, die durch Dritte getroffen wird,
A.5.6.8    Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-                           nicht gebunden.
           den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges
           bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo-                 A.5.7.2   Hinsichtlich der Leistungen eines Schaden-
           torsportaktivität, bei der es auf die Erzie-                         versicherers oder Dritten treten wir nach Ab-
           lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,                            tretung eventueller Ansprüche in Vorleis-
           einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai-                           tung, wenn ohne Ihr Verschulden und ohne
           nings, Tests und Demonstrationen. Darüber                            Verschulden des Fahrers bzw. dessen Hin-
           hinaus besteht kein Versicherungsschutz für                          terbliebenen die Entschädigungspflicht des
           jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken,                         Schadenversicherers oder Dritten ganz oder
           auch wenn es nicht auf die Erzielung einer                           teilweise nicht geklärt ist. Die Vorleistungs-
           Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche-                             pflicht erstreckt sich nicht auf mögliche Leis-
           rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher-                           tungen, die kraft Gesetzes auf Sozialver­
           heitstrainings, die nach den Richtlinien des                         sicherungsträger oder sonstige Institutionen
           Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)                             übergegangen sind.
           abgehalten werden.                                         A.6       Insassenschutzversicherung
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der                                 Sie können gemeinsam mit einer Kfz-Haft-
Staatsgewalt                                                                    pflichtversicherung für einen privat genutzten
A.5.6.9    Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-                           Pkw oder ein Campingfahrzeug eine Insas-
           den, die durch Kriegsereignisse, innere Un-                          senschutzversicherung abschließen. Diese
           ruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt un-                            umfasst eine Kombination aus der Fahrer-
           mittelbar oder mittelbar verursacht werden.                          schutzversicherung nach A.5 und der Kfz-
                                                                                Unfallversicherung nach A.4.
Schäden durch Kernenergie
                                                                      A.7       Kfz-Umweltschadenversicherung – für
A.5.6.10 Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-                             öffentlich-rechtliche Ansprüche nach
         den durch Kernenergie.                                                 dem Umweltschadensgesetz
A.5.7      Verpflichtung Dritter
                                                                      A.7.1     Was ist versichert?
A.5.7.1    Wir leisten nicht, soweit der Fahrer bzw.
                                                                      Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt
           dessen Hinterbliebene wegen des Unfalles
           Leistungen von einem anderen Schadenver-                   A.7.1.1   Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen
           sicherer, Sozialversicherungsträger, Sozial­                         Ansprüchen zur Sanierung von Umwelt­
           hilfeträger oder Dritten verlangen können.                           schäden nach dem Umweltschadensgesetz
           Dieses gilt auch für auf den Rentenversiche-                         (UschadG) frei. Voraussetzung ist, dass die-
           rungsträger übergehende Beitragsansprü-                              se durch einen Unfall, eine Panne oder eine
           che.                                                                 plötzliche und unfallartige Störung des be-
                                                                                stimmungsgemäßen Gebrauches des Fahr-
           Ausnahme: Soweit Sie einen solchen An-
                                                                                zeuges (Betriebsstörung) verursacht worden
           spruch nicht erfolgsversprechend durchset-
                                                                                sind.
           zen können, leisten wir dennoch, wenn nach-
           folgende Voraussetzungen vorliegen:                                  Ausgenommen vom Versicherungsschutz
                                                                                sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen
           - Sie haben den Anspruch gegenüber einem
                                                                                des Umweltschadensgesetzes bereits auf-
             ersatzpflichtigen Dritten in Textform geltend
                                                                                grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
             gemacht,
                                                                                des Privatrechtes gegen Sie geltend gemacht
           - Sie haben weitere zur Durchsetzung Ihres                           werden können.
             Anspruches erforderliche Anstrengun-
                                                                                Bitte beachten Sie: Diese Ansprüche sind im
             gen unternommen, die Ihnen billigerweise
                                                                                Allgemeinen über die Kfz-Haftpflichtversiche-
             zumutbar waren,
                                                                                rung gedeckt.
           - Sie haben die erfolglose Anspruchsdurch-
                                                                      Begründete und unbegründete Ansprüche
             setzung nicht zu verschulden und
                                                                      A.7.1.2   Sind die Ansprüche nach dem Umweltscha-
           - Sie haben Ihren Anspruch wirksam an uns
                                                                                densgesetz begründet, leisten wir Ersatz in
             abgetreten.
                                                                                Geld.

                                                             - 30 -

[Seite 31]
A.7.1.3   Sind die Ansprüche nach dem Umweltscha-                              - bei grob fahrlässiger Ermöglichung des
          densgesetz unbegründet, wehren wir diese                               Diebstahles des Fahrzeuges oder seiner
          auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit                           Teile oder
          die Ansprüche der Höhe nach unbegründet                              - bei Herbeiführung des Versicherungsfal-
          sind.                                                                  les infolge des Genusses alkoholischer
Regulierungsvollmacht                                                            Getränke oder anderer berauschender
A.7.1.4   Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwick-                          Mittel.
          lung des Schadens zweckmäßig erscheinen-                   Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
          den Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen                   A.7.6.3   Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
          Ermessens abzugeben. Dies schließt Er-                               den aus dem Gebrauch des Fahrzeuges
          klärungen zur Abwehr unberechtigter Inan-                            bei einer Motorsportveranstaltung oder Mo-
          spruchnahme durch die Behörde oder ­einen                            torsportaktivität, bei der es auf die Erzie-
          sonstigen Dritten ein.                                               lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
          Kommt es in einem Versicherungsfall zu ei-                           einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai-
          nem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit                           nings, Tests und Demonstrationen. Darüber
          gegen Sie, so sind wir zur Verfahrens- oder                          hinaus besteht kein Versicherungsschutz für
          Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen                            jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken,
          das Verwaltungsverfahren oder den Rechts-                            auch wenn es nicht auf die Erzielung einer
          streit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.                             Höchstgeschwindigkeit ankommt. Versiche-
A.7.2     Wer ist versichert?                                                  rungsschutz besteht jedoch für Fahrsicher-
                                                                               heitstrainings, die nach den Richtlinien des
          Der Schutz der Kfz-Umweltschadenversiche-                            Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
          rung gilt für Sie und für alle gemäß A.1.2 mit-                      abgehalten werden.
          versicherten Personen.
                                                                     Schäden durch Kernenergie
A.7.3     Versicherte Fahrzeuge
                                                                     A.7.6.4   Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-
          Versichert ist das im Versicherungsschein be-                        den durch Kernenergie.
          zeichnete Fahrzeug, wenn für dieses Fahr-
          zeug gleichzeitig eine Kfz-Haftpflichtversi-               Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene
          cherung mit einer Versicherungssumme von                   Umweltschäden
          100 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und                 A.7.6.5   Nicht versichert sind Schäden, die durch be-
          Vermögensschäden (max. 15 Mio. EUR je                                triebsbedingt unvermeidbare, notwendige
          geschädigter Person) abgeschlossen wurde.                            oder in Kauf genommene Einwirkungen auf
A.7.4     Versicherungssumme, Höchstzahlung                                    die Umwelt entstehen.
                                                                     Ausbringungsschäden
          Die Höhe der Versicherungssumme für Um-
          weltschäden beträgt 5 Mio. EUR je Schaden-                 A.7.6.6   Nicht versichert sind Schäden, die durch Lie-
          ereignis. Die Höchstleistung für die in einem                        ferung, Verwendung oder Freisetzung von
          Kalenderjahr angefallenen Schadenereignis-                           Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stall-
          se beträgt 10 Mio. EUR.                                              dung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd-
                                                                               lingsbekämpfungsmitteln resultieren.
A.7.5     In welchen Ländern besteht Versiche-
          rungsschutz?                                                         Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn
Geltungsbereich                                                                - diese Stoffe durch plötzliche und unfallar-
                                                                                 tige Ereignisse bestimmungswidrig und
          Versicherungsschutz gemäß A.7.1 besteht
                                                                                 unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen,
          im Anwendungsbereich des USchadG in
          Deutschland.                                                         - diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich
                                                                                 abgeschwemmt werden oder
          Versicherungsschutz besteht zudem in den
          Ländern des Europäischen Wirtschaftsrau-                             - in andere Grundstücke abdriften.
          mes (EWR), sofern die EU-Umwelthaftungs-                   Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem
          richtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemä-                Umweltschutz dienen
          ße Anwendung findet. Versicherungsschutz
                                                                     A.7.6.7   Nicht versichert sind Schäden, die durch be-
          nach den jeweiligen nationalen Gesetzen be-
                                                                               wusste Verstöße gegen dem Umweltschutz
          steht jedoch nur, soweit diese Ansprüche den
                                                                               dienende Gesetze, Verordnungen, behördli-
          Umfang der EU-Richtlinie nicht überschrei-
                                                                               che Anordnungen oder Verfügungen entste-
          ten.
                                                                               hen.
A.7.6     Was ist nicht versichert?
                                                                     Vertragliche Ansprüche
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
                                                                     A.7.6.8   Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund
A.7.6.1   Kein Versicherungsschutz besteht für Schä-                           vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über
          den, die Sie vorsätzlich herbeiführen.                               Ihre gesetzliche Verpflichtung hinausgehen.
A.7.6.2   Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des                    B         Beginn des Vertrages und vorläufiger
          Schadens verzichten wir darauf, unsere Leis-                         Versicherungsschutz
          tung in einem der Schwere Ihres Verhaltens
                                                                               Der Versicherungsvertrag kommt dadurch
          entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies
                                                                               zustande, dass wir Ihren Antrag anneh-
          gilt nicht
                                                                               men. Regelmäßig geschieht dies durch Zu-
                                                                               gang des Versicherungsscheines bei Ihnen.

                                                            - 31 -

[Seite 32]
          Können wir Ihren Antrag nur abgeändert an-                          - wir Ihren Antrag unverändert angenommen
          nehmen, weisen wir Sie im Versicherungs-                              haben und
          schein auf die Abweichung vom Antrag, auf                           - Sie den im Versicherungsschein genann-
          die Rechtsfolgen und ihr Widerspruchsrecht                            ten ersten oder einmaligen Beitrag nicht
          hin. Die Abweichung gilt als genehmigt, wenn                          innerhalb von 14 Tagen nach dem in C.3.1
          Sie nicht innerhalb eines Monates ab Zugang                           genannten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt
          des Versicherungsscheines in Textform wi-                             haben.
          dersprechen.
                                                                              Sie haben dann von Anfang an keinen Versi-
B.1       Wann beginnt der Versicherungsschutz?                               cherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die
          Der Versicherungsschutz beginnt vorbehalt-                          nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten ha-
          lich der Regelungen in C.3.2 und C.3.3 zu                           ben.
          dem im Versicherungsschein angegebenen                    Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
          Zeitpunkt.
                                                                    B.2.6     Sie und wir dürfen den vorläufigen Versiche-
B.2       Vorläufiger Versicherungsschutz                                     rungsschutz immer kündigen. Unsere Kündi-
          Vor Erhalt des Versicherungsscheines haben                          gung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen
          Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufi-                           ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
          gen Versicherungsschutz:                                  Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Kfz-Haftpflichtversicherung, Autoschutzbrief und Kfz-               durch Widerruf
Umweltschadenversicherung                                           B.2.7     Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag
B.2.1     Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestä-                          nach § 8 VVG, endet der vorläufige Versi-
          tigung aus oder nennen wir Ihnen bei elekt-                         cherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Wider-
          ronischer Versicherungsbestätigung die Ver-                         rufserklärung bei uns.
          sicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie                  Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
          in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Auto-
          schutzbrief für die in A.3.3 genannten Fahr-              B.2.8     Für den Zeitraum des vorläufigen Versiche-
          zeuge und in der Kfz-Umweltschadenversi-                            rungsschutzes haben wir Anspruch auf einen
          cherung vorläufigen Versicherungsschutz.                            der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitra-
          Dieser beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt                        ges.
          oder an dem Tag, an dem die Zulassung er-                 C         Beitragszahlung
          folgt. Versicherungsschutz besteht an diesem              C.1       Zahlungsperiode
          Tag ausschließlich für die Zulassungsfahrt zu
          der zuständigen Zulassungsbehörde (H.3.2),                          Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie
          bei der das Fahrzeug unter Verwendung der                           entsprechend der vereinbarten Zahlungspe-
          Versicherungsbestätigung zugelassen wird.                           riode bezahlen. Dies ist die Versicherungspe-
          Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen,                        riode nach § 12 VVG.
          beginnt der vorläufige Versicherungsschutz                          Welche Zahlungsperiode Sie mit uns verein-
          ab dem vereinbarten Zeitpunkt.                                      bart haben, können Sie Ihrem Versicherungs-
Kasko-, Kfz-Unfallversicherung, Fahrerschutzversiche­                         schein entnehmen.
rung, Insassenschutzversicherung                                              Die Laufzeit des Vertrages, die sich von der
B.2.2     In der Kasko- und der Kfz-Unfallversiche-                           Zahlungsperiode unterscheiden kann, ist in
          rung sowie der Fahrerschutz- und der Insas-                         Abschnitt G geregelt.
          senschutzversicherung haben Sie vorläufi-                 Monatliche Zahlung
          gen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies                C.1.1     Bei der vierteljährlichen Zahlungsperiode
          ausdrücklich zugesagt haben. Der Versiche-                          können Sie mit uns vereinbaren, dass Sie
          rungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeit-                          den Beitrag monatlich bezahlen. Dies ist nur
          punkt.                                                              möglich, wenn Sie uns ermächtigen, die Bei-
Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versi­                            träge im Rahmen des Lastschriftverfahrens
cherungsschutz                                                                von Ihrem Konto abzubuchen. Kann ein Bei-
B.2.3     Sobald Sie den ersten oder einmaligen Bei-                          trag nicht abgebucht werden, wird der vier-
          trag nach C.3.1 gezahlt haben, geht der vor-                        teljährliche Beitrag fällig und Ihr Vertrag ent-
          läufige in den endgültigen Versicherungs-                           sprechend geändert.
          schutz über.                                              Saisonkennzeichen
Beitragszahlung                                                     C.1.2     Bei Verträgen für Fahrzeuge mit Saisonkenn-
B.2.4     Wir können den Beginn des Versicherungs-                            zeichen können Sie mit uns nur eine jährliche
          schutzes und die Erteilung der Versiche-                            Zahlungsperiode oder eine vierteljährliche
          rungsbestätigung von der Zahlung des Bei-                           Zahlungsperiode mit monatlicher Zahlung
          trages abhängig machen. In diesem Fall                              vereinbaren.
          müssen wir Sie auf die Notwendigkeit der                  Ausfuhrkennzeichen
          Zahlung zur Erlangung des Versicherungs-                  C.1.3     Versichern Sie ein Fahrzeug, das mit einem
          schutzes ausdrücklich hinweisen.                                    Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden soll,
Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungs­                          müssen Sie den Beitrag sofort bei Vertrags-
schutzes                                                                      schluss bezahlen.
B.2.5     Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt               C.2       Beitrag bei kurzfristigen Verträgen
          rückwirkend, wenn
                                                           - 32 -

[Seite 33]
Kurztarif                                                                      einbarten und im Versicherungsschein ange-
C.2.1       Vereinbaren Sie mit uns von vornherein eine                        gebenen Versicherungsbeginnes fällig. Sie
            kürzere Laufzeit als ein Jahr, berechnen wir,                      haben diesen Beitrag dann innerhalb von 14
            wenn nicht etwas anderes bestimmt ist, den                         Tagen zu zahlen.
            Beitrag wie folgt:                                                 Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versiche-
            bis zu 1 Monat   15 %,                                             rungsbeginnes vor dem Zugang des Versi-
            bis zu 2 Monaten 25 %,                                             cherungsscheines, müssen Sie den ersten
            bis zu 3 Monaten 30 %,                                             oder einmaligen Beitrag innerhalb von 14 Ta-
            bis zu 4 Monaten 40 %,                                             gen, nachdem Sie den Versicherungsschein
            bis zu 5 Monaten 50 %,                                             erhalten haben, zahlen.
            bis zu 6 Monaten 60 %,                                   Nicht rechtzeitige Zahlung
            bis zu 7 Monaten 70 %,                                   C.3.2     Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Bei-
            bis zu 8 Monaten 75 %,                                             trag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang
            bis zu 9 Monaten 80 %,                                             an keinen Versicherungsschutz, es sei denn,
            bis zu10 Monaten 90 %,                                             Sie haben die Nichtzahlung oder verspäte-
            über 10 Monaten 100 % 	                                           te Zahlung nicht zu verantworten. Haben Sie
            des Jahresbeitrages.                                               die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu ver-
            Diesen Beitrag müssen Sie als Einmalbeitrag                        antworten, beginnt der Versicherungsschutz
            bezahlen.                                                          erst ab der Zahlung des Beitrages.
Saisonkennzeichen                                                    C.3.3     Außerdem können wir vom Vertrag zurücktre-
                                                                               ten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der
C.2.2       Bei Verträgen für Fahrzeuge mit Saisonkenn-                        Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die
            zeichen berechnen wir den Versicherungs-                           Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach
            beitrag nur für die Dauer der Saison.                              dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Ge-
            Ausgenommen hiervon sind Wohnwagenan-                              schäftsgebühr verlangen. Diese berechnen
            hänger, Oldtimer-Schlepper und land- und                           wir nach C.2.1 für jeden angefangenen Mo-
            forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen. Für                         nat ab dem beantragten Beginn des Versi-
            diese Fahrzeuge berechnen wir den Beitrag                          cherungsschutzes bis zu unserem Rücktritt,
            für das gesamte Versicherungsjahr.                                 jedoch höchstens bis 40 % des Jahresbei-
Kurzzeitkennzeichen                                                            trages.
C.2.3       Versichern Sie ein Kraftfahrzeug, das mit ei-            C.4       Zahlung des Folgebeitrages
            nem amtlich abgestempelten Kurzzeitkenn-                 Rechtzeitige Zahlung
            zeichen zur einmaligen Verwendung für eine
                                                                     C.4.1     Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versiche-
            Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer
                                                                               rungsschein oder in der Beitragsrechnung
            von sechs Tagen zugelassen ist, berechnen
                                                                               angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
            wir Ihnen einen Einmalbeitrag. Versichern
            Sie unmittelbar im Anschluss an die Probe-               Nicht rechtzeitige Zahlung
            oder Überführungsfahrt dieses Fahrzeug mit               C.4.2     Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht recht-
            einem ständigen amtlichen Kennzeichen bei                          zeitig, fordern wir Sie auf, den rückständi-
            uns, beziehen wir den Vertrag für das Kurz-                        gen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens
            zeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und                         (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wo-
            der Tarifierung in den neu abgeschlossenen                         chen ab Zugang unserer Aufforderung zu
            Vertrag mit ein.                                                   zahlen.
Vorübergehende Erweiterungen des Versicherungs­                      C.4.3     Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der
schutzes                                                                       zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu
C.2.4       Bei vorübergehender Erweiterung des Versi-                         diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht
            cherungsschutzes und bei vorübergehender                           bezahlt, haben Sie keinen Versicherungs-
            Änderung der Verwendung des Fahrzeuges                             schutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung ver-
            berechnen wir den Beitrag nach C.2.1.                              pflichtet, wenn Sie für die verspätete Zahlung
                                                                               nicht verantwortlich sind.
Kurzfristige Kaskoversicherung
                                                                     C.4.4     Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach
C.2.5       Schließen Sie für einen Zeitraum, der we-
                                                                               Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch
            niger als ein Jahr beträgt, eine Kaskover­
                                                                               in Verzug, können wir den Vertrag mit sofor-
            sicherung ab, berücksichtigen wir bei der
                                                                               tiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung
            Beitragsberechnung nicht die individuellen
                                                                               wird unwirksam, wenn Sie den rückständigen
            Tarifmerkmale nach J.2. Wir stufen Ihren Ver-
                                                                               Folgebeitrag zuzüglich des Verzugsscha-
            trag in die Klasse 0 ein. Den Beitrag berech-
                                                                               dens innerhalb eines Monates ab Zugang der
            nen wir nach C.2.1.
                                                                               Kündigung zahlen. Haben wir die Kündigung
C.3         Zahlung des ersten oder einmaligen Bei-                            zusammen mit der Mahnung ausgesprochen,
            trages                                                             wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie in-
Rechtzeitige Zahlung                                                           nerhalb eines Monates nach Ablauf der in der
                                                                               Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.
C.3.1       Der im Versicherungsschein genannte ers-
            te oder einmalige Beitrag wird – unabhängig                        Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach
            vom Bestehen eines Widerrufs- oder Wider-                          Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist bis
            spruchsrechtes – zu dem Zeitpunkt des ver-                         zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen

                                                            - 33 -

[Seite 34]
          Versicherungsschutz. Versicherungsschutz                  Fahren nur mit Fahrerlaubnis
          besteht erst wieder für Schadenereignisse                 D.1.1.4   Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahr-
          nach Ihrer Zahlung.                                                 zeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur
C.5       Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeug-                            mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benut-
          wechsel                                                             zen. Im Übrigen dürfen Sie, der Halter oder
          Versichern Sie statt Ihres bisher bei uns ver-                      der Eigentümer das Fahrzeug nicht von ei-
          sicherten Fahrzeuges ein anderes Fahrzeug                           nem Fahrer benutzen lassen, der nicht die
          bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für                           erforderliche Fahrerlaubnis hat.
          den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger                 Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
          Zahlung des ersten oder einmaligen Beitra-                D.1.1.5   Der Fahrer darf ein mit einem Wechsel-
          ges die für Sie günstigeren Regelungen zum                          kennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf
          Folgebeitrag nach C.4.2 bis C.4.4 an. Außer-                        ­öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benut-
          dem berufen wir uns nicht auf den rückwir-                           zen, wenn das Wechselkennzeichen voll-
          kenden Wegfall des vorläufigen Versiche-                             ständig angebracht ist.
          rungsschutzes nach B.2.5. Dafür müssen
          folgende Voraussetzungen gegeben sein:                              Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Ei-
                                                                              gentümer das Fahrzeug nur von einem Fah-
          - Zwischen dem Ende der Versicherung des                            rer benutzen lassen, wenn das Wechsel-
            bisherigen Fahrzeuges und dem Beginn                              kennzeichen vollständig angebracht ist.
            der Versicherung des anderen Fahrzeu-
            ges sind nicht mehr als sechs Monate ver-               D.1.2     Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversiche-
            gangen und                                                        rung

          - Fahrzeugart und Verwendungszweck der                    Alkohol und andere berauschende Mittel
            Fahrzeuge sind gleich.                                  D.1.2.1   Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden,
          Kündigen wir das Versicherungsverhältnis                            wenn der Fahrer durch alkoholische Geträn-
          wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen                            ke oder andere berauschende Mittel nicht in
          eine Geschäftsgebühr entsprechend C.3.3                             der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
          verlangen.                                                          Darüber hinaus dürfen Sie, der Halter oder
C.6       Beitragspflicht bei Nachhaftung in der                              der Eigentümer des Fahrzeuges dieses nicht
          Kfz-Haftpflichtversicherung                                         von einem Fahrer fahren lassen, der durch
                                                                              alkoholische Getränke oder andere berau-
          Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung                      schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahr-
          aufgrund § 117 Abs. 2 VVG gegenüber einem                           zeug sicher zu führen.
          Dritten trotz Beendigung des Versicherungs-
          vertrages zur Leistung verpflichtet, haben                          Hinweis: Beachten Sie auch die Ausschlüs-
          wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit die-                      se in der Kasko- (A.2.8.2), Autoschutz-
          ser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116                         brief- (A.3.10.2), Kfz-Unfall- (A.4.11.3),
          Abs. 1 S. 3 VVG bestehen weiter.                                    Fahrerschutz- (A.5.6.2) und Umweltscha-
                                                                              denversicherung (A.7.6.2).
D         Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeu-
          ges und Folgen einer Pflichtverletzung                    Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
                                                                    D.1.2.2   Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motor-
D.1       Welche Pflichten haben Sie bei Ge-
                                                                              sportveranstaltung oder Motorsportaktivität,
          brauch des Fahrzeuges?
                                                                              einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trai-
D.1.1     Bei allen Versicherungsarten                                        nings, Tests und Demonstrationen, gebraucht
Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck                                 werden, wenn
D.1.1.1   Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versiche-                           - das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenz-
          rungsvertrag angegebenen Zweck verwen-                                ten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen
          det werden (siehe Anhang 4 zur Begriffs-                              gebraucht wird und
          bestimmung für Art und Verwendung des                               - für diesen Gebrauch des Fahrzeuges eine
          Fahrzeuges).                                                          Motorsporthaftpflichtversicherung nach
Gefahrgutbeförderung                                                            Maßgabe des § 5d des Pflichtversiche-
                                                                                rungsgesetzes (PflVG) besteht.
D.1.1.2   Das Fahrzeug darf nicht entgegen im Antrag
          gemachter Angaben zur Beförderung von                               Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Ei-
          Gefahrgut genutzt werden.                                           gentümer das Fahrzeug nur unter den ge-
                                                                              nannten Voraussetzungen für diese Fahrten
Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
                                                                              gebrauchen lassen.
D.1.1.3   Das Fahrzeug darf nur von einem berech-
                                                                              Hinweis: Beachten Sie auch die Ausschlüs-
          tigten Fahrer gebraucht werden. Berechtig-
                                                                              se in der Kfz-Haftpflicht- (A.1.5.2), Kasko-
          ter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wis-
                                                                              (A.2.8.3), Autoschutzbrief- (A.3.10.3), Kfz-
          sen und Willen des Verfügungsberechtigten
                                                                              Unfall- (A.4.11.4), Fahrerschutz- (A.5.6.8)
          gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Hal-
                                                                              und Umweltschadenversicherung (A.7.6.3).
          ter oder der Eigentümer des Fahrzeuges es
          nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahr-             D.2       Welche Folgen hat eine Verletzung die-
          zeug von einem unberechtigten Fahrer ge-                            ser Pflichten?
          braucht wird.


                                                           - 34 -

[Seite 35]
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                                         dere Behörde im Zusammenhang mit dem
D.2.1     Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1                           Schadenereignis ermittelt. Dies gilt auch,
          oder H.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie                            wenn Sie uns das Schadenereignis bereits
          keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie                             gemeldet haben.
          Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen wir un-              Anzeige von Kleinschäden
          sere Leistung in einem der Schwere Ihres                    E.1.1.3   Wenn Sie einen Sachschaden, der voraus-
          Verschuldens entsprechenden Verhältnis                                sichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt,
          kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht                         selbst regulieren oder regulieren wollen, um
          nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der                      eine Rückstufung in eine ungünstigere SF-
          Versicherungsschutz bestehen.                                         Klasse nach I.3.4 zu vermeiden, können Sie
          Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-                          den Schaden nach E.1.1.4 zu einem späte-
          Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 Satz 2                            ren Zeitpunkt melden. Dies gilt nicht, wenn
          sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer                            ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht
          gegenüber nicht von der Leistungspflicht be-                          wird (z.B. Klage, Mahnbescheid), dann müs-
          freit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer                         sen Sie uns den Schaden innerhalb von 14
          als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht                           Tagen anzeigen.
          geführt hat, einen Personenschaden erlitten                 E.1.1.4   Gelingt es Ihnen nicht, den Schaden im Rah-
          haben.                                                                men von E.1.1.3 selbst zu regulieren, oder
D.2.2     Abweichend von D.2.1 müssen wir leisten,                              ist uns hinsichtlich des versicherten Fahrzeu-
          soweit die Pflichtverletzung weder für den                            ges bzw. Ersatzfahrzeuges im gleichen Ka-
          Eintritt des Versicherungsfalles noch für den                         lenderjahr ein weiterer Schaden zur Regu-
          Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich                            lierung gemeldet worden, so können Sie uns
          ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arg-                       bis zum Ende des Kalenderjahres den nach
          listig verletzen.                                                     E.1.1.3 nicht gemeldeten Schaden nachträg-
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haft­                             lich anzeigen. Schäden, die sich im Dezem-
pflichtversicherung                                                             ber ereignen, können Sie bis zum 31. Januar
                                                                                des folgenden Jahres nachmelden.
D.2.3     In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich
          aus D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw.                  Aufklärungspflicht
          Leistungskürzung Ihnen und den mitversi-                    E.1.1.5   Sie müssen alles tun, was zur Feststellung
          cherten Personen gegenüber auf den Be-                                des Schadenfalles und des Umfanges unse-
          trag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt.                           rer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müs-
                                                                                sen dabei insbesondere folgende Pflichten
          Satz 1 gilt entsprechend, wenn wir wegen ei-
                                                                                beachten:
          ner von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhö-
          hung (§§ 23, 26 VVG) vollständig oder teil-                           a Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen,
          weise von der Leistung befreit sind.                                    ohne die gesetzlich erforderlichen Feststel-
                                                                                  lungen (z.B. Alkohol- und Drogenkonsum
D.2.4     Ihnen, dem Halter und dem Eigentümer des
                                                                                  des Unfallfahrers oder zur Unfallursache)
          Fahrzeuges gegenüber sind wir bei einer
                                                                                  zu ermöglichen und die dabei zumutbaren
          Pflichtverletzung nach D.1.1.3, D.1.1.4 und
                                                                                  und angemessene Wartezeit zu beachten.
          D.1.2.1 nur dann nicht zur Leistung verpflich-
                                                                                  Ist die erforderliche Wartezeit abgelaufen
          tet, wenn Sie, der Halter oder der Eigentümer
                                                                                  oder haben Sie sich berechtigt oder ent-
          des Fahrzeuges die Pflichtverletzung selbst
                                                                                  schuldigt vom Unfallort entfernt, müssen
          begangen oder schuldhaft ermöglicht haben.
                                                                                  Sie die Feststellungen unverzüglich nach-
D.2.5     Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug                                träglich ermöglichen (Unfallflucht nach
          durch eine vorsätzlich begangene Straftat er-                           §142 StGB).
          langt (z.B. durch Diebstahl), sind wir vollstän-
                                                                                b Sie müssen unsere Fragen zu den Um-
          dig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
                                                                                  ständen des Schadenereignisses, zum
E         Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen                                Umfang des Schadens und unserer Leis-
          einer Pflichtverletzung                                                 tungspflicht wahrheitsgemäß und vollstän-
E.1       Welche Pflichten haben Sie im Schaden-                                  dig beantworten. Wir können verlangen,
          fall?                                                                   dass Sie uns in Textform (z.B. per Brief,
                                                                                  Fax oder E-Mail) antworten.
E.1.1     Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz-Unfall-, Fah-
          rerschutz- und Insassenschutzversiche-                                c Sie müssen uns Untersuchungen zu den
          rung und Autoschutzbrief                                                Umständen des Schadenereignisses, zu
                                                                                  den Ursachen und der Höhe des Schadens
Anzeigepflicht                                                                    und unserer Leistungspflicht erlauben, so-
E.1.1.1   Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadener-                             weit es Ihnen zumutbar ist.
          eignis, das zu einer Leistung durch uns füh-                          d Sie müssen uns angeforderte Nachweise
          ren kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.                             (z.B. zur Schadenhöhe) vorlegen, soweit
          Haben Sie den Versicherungsfall bei unse-                               es Ihnen zugemutet werden kann, diese zu
          rer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale gemel-                            beschaffen.
          det, so gilt dies für die gesamte Kraftfahrtver-                      e Sie müssen unsere für die Aufklärung des
          sicherung.                                                              Schadens erforderlichen Weisungen befol-
E.1.1.2   Sie müssen uns sofort informieren, wenn die                             gen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
          Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine an-

                                                             - 35 -

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Schadenminderungspflicht                                             Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
E.1.1.6   Sie müssen bei Eintritt des Schadenfalles                  E.1.4.2   Sie müssen uns jede zumutbare Untersu-
          den Schaden abwenden oder mindern, so-                               chung über die Ursache und Höhe des Scha-
          weit Ihnen das möglich ist.                                          dens und über den Umfang unserer Leis-
          Sie müssen hierbei unsere Weisungen befol-                           tungspflicht gestatten. Außerdem müssen
          gen, soweit dies für Sie zumutbar ist.                               Sie Originalbelege zum Nachweis der Scha-
                                                                               denhöhe vorlegen und die behandelnden
E.1.2     Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversiche-                           ­Ärzte im Rahmen von § 213 VVG von der
          rung                                                                  Schweigepflicht entbinden.
Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen                    E.1.5     Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung
E.1.2.1   Werden gegen Sie Ansprüche geltend ge-                     Anzeige des Todesfalles innerhalb 48 Stunden
          macht, sind Sie verpflichtet, uns dies inner-
          halb einer Woche nach der Erhebung des An-                 E.1.5.1   Hat der Unfall den Tod einer versicherten Per-
          spruches mitzuteilen.                                                son zur Folge, müssen die aus dem Versiche-
                                                                               rungsvertrag Begünstigten uns dies innerhalb
Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen                                   von 48 Stunden melden. Dies gilt auch, wenn
E.1.2.2   Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich gel-                         der Unfall schon angezeigt ist. Uns ist das
          tend gemacht (z.B. Klage, Mahnbescheid),                             Recht zu verschaffen, eine ­Obduktion durch
          haben Sie uns dies sofort anzuzeigen.                                einen von uns beauftragten Arzt vornehmen
E.1.2.3   Sie müssen uns die Führung des Rechts-                               zu lassen.
          streites überlassen. Wir dürfen auch in Ih-                Medizinische Versorgung
          rem Namen einen Rechtsanwalt beauftragen.                  E.1.5.2   Nach einem Unfall, der zu einer Leistung
          Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle er-                           durch uns führen kann, müssen Sie innerhalb
          forderlichen Auskünfte erteilen und angefor-                         einer Woche einen Arzt hinzuziehen, seine
          derte Unterlagen zur Verfügung stellen.                              Anordnungen befolgen und uns informieren.
Bei drohendem Fristablauf                                            Medizinische Aufklärung
E.1.2.4   Haben Sie einen Mahnbescheid oder ei-                      E.1.5.3   Für die Prüfung unserer Leistungspflicht be-
          nen Bescheid einer Behörde erhalten, dann                            nötigen wir möglicherweise Auskünfte von
          müssen Sie fristgerecht den erforderlichen
          Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch ) einlegen,                           - Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall
          wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor                                behandelt oder untersucht haben.
          Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt.                          - anderen Versicherern, Versicherungsträ-
E.1.3     Zusätzlich in der Kaskoversicherung                                    gern und Behörden.

Anzeige des Versicherungsfalles bei Entwendung des                             Sie müssen es uns ermöglichen, die erforder-
Fahrzeuges                                                                     lichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können
                                                                               Sie den Ärzten und den genannten Stellen er-
E.1.3.1   Bei Entwendung des Fahrzeuges oder mit-                              lauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen.
          versicherter Teile sind Sie abweichend von                           Sonst müssen Sie die Auskünfte selbst ein-
          E.1.1.1 verpflichtet, uns dies sofort in Text-                       holen und uns zur Verfügung stellen.
          form anzuzeigen.
                                                                               Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prü-
Einholen unserer Weisung                                                       fung unserer Leistungspflicht erforderlich ist.
E.1.3.2   Vor Beginn der Verwertung oder der Repara-                           Von diesen Ärzten müssen Sie sich unter-
          tur des Fahrzeuges bzw. mitversicherter Tei-                         suchen lassen. Wir tragen die notwendigen
          le müssen Sie unsere Weisungen einholen,                             Kosten und den Verdienstausfall, der durch
          soweit die Umstände dies erlauben. Sie müs-                          die Untersuchung entsteht.
          sen unsere Weisungen befolgen, soweit Ih-                            Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwir-
          nen dies zumutbar ist.                                               ken, dass angeforderte Berichte so bald wie
Anzeige bei der Polizei                                                        möglich erstellt werden.
E.1.3.3   Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder                   Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Inva­
          Tierschaden den Betrag von 500 EUR, sind                   lidität
          Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Po-              E.1.5.4   Beachten Sie auch die 30-Monatsfrist für die
          lizei sofort anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn                      Feststellung und Geltendmachung der Inva-
          Ihr Fahrzeug durch eine Person, die nicht be-                        lidität nach A.4.5.1.3.
          rechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen,
          mut- oder böswillig beschädigt wird.                       E.1.6     Zusätzlich in der Fahrerschutzversiche-
                                                                               rung
E.1.4     Zusätzlich beim Autoschutzbrief
                                                                               In Erweiterung zu E.1.5 müssen der Fahrer
Einholen unserer Weisung                                                       bzw. dessen Hinterbliebene ihre Ansprüche
E.1.4.1   Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistun-                           gegen Dritte wahren und dürfen diese nicht
          gen müssen Sie unsere Weisungen einho-                               aufgeben. Sie müssen uns Auskünfte zu den
          len, soweit die Umstände dies gestatten. Sie                         gegen Dritte bestehenden Ansprüchen ertei-
          müssen unsere Weisungen befolgen, soweit                             len und diese Ansprüche form- und fristge-
          Ihnen dies zumutbar ist.                                             recht an uns abtreten. Außerdem müssen
                                                                               Sie uns unterstützen, wenn wir auf uns über-
                                                                               gegangene oder abgetretene Ansprüche bei
                                                                               Dritten geltend machen.
                                                            - 36 -

[Seite 37]
E.1.7     Umweltschadenversicherung                                            nen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine
Anzeige- und Aufklärungspflichten                                              Ihrer Pflichten grob fahrlässig, dürfen wir un-
                                                                               sere Leistung in einem der Schwere Ihres
E.1.7.1   Sie müssen uns jedes Schadenereignis, das                            Verschuldens entsprechenden Verhältnis
          zu einer Leistung nach dem USchadG füh-                              kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht
          ren könnte, – soweit zumutbar – sofort an-                           nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der
          zeigen. Dies gilt auch, wenn noch keine Sa-                          Versicherungsschutz bestehen.
          nierungs- oder Kostentragungsansprüche
          erhoben worden sind.                                                 Für die vollständige oder teilweise Leistungs-
                                                                               freiheit bei Verletzung einer Auskunfts- oder
E.1.7.2   Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils in-                        Aufklärungspflicht im Schadenfall gilt folgen-
          nerhalb einer Woche und umfassend zu in-                             de weitere Voraussetzung: Wir haben Sie
          formieren über:                                                      durch gesonderte Mitteilung in Textform auf
          - die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende                             diese Rechtsfolge hingewiesen.
            Information an die zuständige Behörde,                  E.2.2      Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung
          - behördliches Tätigwerden wegen der Ver-                            verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die
            meidung oder Sanierung eines Umwelt­                               Pflichtverletzung weder für die Feststellung
            schadens Ihnen gegenüber,                                          des Versicherungsfalles noch für die Fest-
          - die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz                             stellung oder den Umfang unserer Leistungs-
            der einem Dritten entstandenen Aufwen-                             pflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn
            dungen zur Vermeidung, Begrenzung oder                             Sie die Pflicht arglistig verletzen.
            Sanierung eines Umweltschadens,                         Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haft­
          - den Erlass eines Mahnbescheides,                        pflichtversicherung
          - eine gerichtliche Streitverkündung,                     E.2.3      In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich
                                                                               aus E.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw.
          - die Einleitung eines staatsanwaltli-                               Leistungskürzung Ihnen und den mitversi-
            chen, behördlichen oder gerichtlichen                              cherten Personen gegenüber auf den Be-
            Verfahrens.                                                        trag von höchstens je 2.500 EUR beschränkt.
Schadenminderungspflicht
                                                                    E.2.4      Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen
E.1.7.3   Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwen-                           Betrag von höchstens je 5.000 EUR, wenn
          dung und Minderung des Schadens sorgen.                              Sie die Aufklärungs- oder Schadenminde-
          Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit                            rungspflicht nach E.1.1.5 und E.1.1.6
          es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns aus-
                                                                               - vorsätzlich und
          führliche und wahrheitsgemäße Schadenbe-
          richte zu erstatten und uns bei der Schaden-                         - in besonders schwerwiegender Weise
          ermittlung und -regulierung zu unterstützen.                         verletzt haben. Dies ist z.B. bei unerlaubtem
          Alle Umstände, die für die Bearbeitung des                           Entfernen vom Unfallort, trotz eines Perso-
          Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mit-                           nen- oder schweren Sachschadens der Fall.
          teilen. Außerdem müssen Sie uns alle dafür
                                                                    Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtver­
          angeforderten Unterlagen übersenden.
                                                                    sicherung
E.1.7.4   Maßnahmen und Pflichten im Zusammen-
                                                                    E.2.5      Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht,
          hang mit Umweltschäden sind innerhalb ei-
                                                                               sich oder einem anderen einen rechtswidri-
          ner Woche mit uns abzustimmen.
                                                                               gen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind
Bei behördlich oder gerichtlich geltend gemachten                              wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich
Ansprüchen                                                                     des erlangten Vermögensvorteils vollstän-
E.1.7.5   Gegen einen Mahnbescheid oder einen Ver-                             dig frei.
          waltungsakt im Zusammenhang mit Umwelt-                   Besonderheiten in der Kfz-Haftpflicht- und Umwelt­
          schäden müssen Sie fristgemäß Widerspruch                 schadenversicherung bei Rechtsstreitigkeiten
          oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe
                                                                    E.2.6      Verletzen Sie Ihre Pflichten nach
          einlegen. Einer Weisung durch uns bedarf es
          nicht.                                                               - E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend
                                                                                 gemachter Ansprüche),
E.1.7.6   Im Widerspruchsverfahren oder einem ge-
          richtlichen Verfahren wegen eines Umwelt-                            - E.1.2.2 (Anzeige gerichtlich         geltend
          schadens haben Sie uns die Führung des                                 gemachter Ansprüche),
          Verfahrens zu überlassen. Im Falle des ge-                           - E.1.7.1 oder E.1.7.2 (Anzeige und Aufklä-
          richtlichen Verfahrens beauftragen wir einen                           rungspflichten im Rahmen der Umwelt-
          Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen                                schadenversicherung) oder
          dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle er-
                                                                               - E.1.2.3 oder E.1.7.6 (Prozessführung
          forderlichen Auskünfte erteilen und die ange-
                                                                                 durch uns)
          forderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
                                                                               und führt dies zu einer rechtskräftigen Ent-
E.2       Welche Folgen hat eine Verletzung die-
                                                                               scheidung, die über den Umfang der nach
          ser Pflichten?
                                                                               Sach- und Rechtslage geschuldeten Ent-
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                                        schädigung erheblich hinausgeht, gilt:
E.2.1     Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1
          bis E.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie kei-

                                                           - 37 -

[Seite 38]
          - Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hin-               Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr
            sichtlich des von uns zu zahlenden Mehr-                 G.1.3     Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als
            betrages vollständig frei.                                         einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu
          - Bei grob fahrlässiger Verletzung dürfen wir                        dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es ei-
            unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehr-                          ner Kündigung bedarf.
            betrages in einem der Schwere Ihres Ver-                 G.2       Wann und aus welchem Anlass können
            schuldens entsprechenden Verhältnis                                Sie den Versicherungsvertrag kündigen?
            kürzen.
                                                                     Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres
F         Rechte und Pflichten der mitversicherten
          Personen                                                   G.2.1     Sie können den Vertrag zum Ablauf des Ver-
                                                                               sicherungsjahres kündigen. Die Kündigung
Pflichten mitversicherter Personen                                             ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens ei-
F.1       Für mitversicherte Personen finden die Re-                           nen Monat vor Ablauf zugeht.
          gelungen zu Ihren Pflichten als Versiche-                  Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
          rungsnehmer sinngemäße Anwendung.
          Dies gilt für die Technische Aufsicht nur inso-            G.2.2     Sie dürfen einen vorläufigen Versicherungs-
          weit, wie es nach der Kraftfahrzeug-Pflicht-                         schutz kündigen. Die Kündigung ist sofort
          versicherungsverordnung zulässig ist.                                wirksam, wenn sie uns zugeht.
Ausübung der Rechte                                                  Kündigung nach einem Schadenereignis
F.2       Die Ausübung der Rechte der mitversicher-                  G.2.3     Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses
          ten Personen aus dem Versicherungsvertrag                            können Sie den Vertrag kündigen.
          steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer                              Die Kündigung in der Kasko-, Autoschutz-
          zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine                         brief-, Kfz-Unfall-, Fahrerschutz- und Insas-
          andere Regelung ist das Geltendmachen                                senschutzversicherung ist wirksam, wenn sie
          von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversi-                          uns innerhalb eines Monates nach Beendi-
          cherung nach A.1.2.                                                  gung der Verhandlungen über die Entschä-
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversi­                             digung zugeht.
cherte Personen                                                                In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kün-
F.3       Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflich-                          digung wirksam, wenn Sie uns innerhalb ei-
          tung zur Leistung frei, so gilt dies auch ge-                        nes Monates nach folgenden Ereignissen zu-
          genüber allen mitversicherten Personen.                              geht:
          Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haft-                          a Wir haben unsere Leistungspflicht aner-
          pflichtversicherung:                                                   kannt oder zu Unrecht abgelehnt.
          Gegenüber mitversicherten Personen kön-                              b Wir haben Ihnen die Weisung erteilt, es
          nen wir uns auf die Leistungsfreiheit nur be-                          über den Anspruch des Dritten zu einem
          rufen, wenn                                                            Rechtsstreit kommen zu lassen.
          - die der Leistungsfreiheit zugrunde liegen-                         c Das Urteil im Rechtsstreit mit dem Dritten
            den Umstände in der Person des Mitver­                               ist rechtskräftig geworden.
            sicherten vorliegen oder                                 G.2.4     Sie können bestimmen, ob die Kündigung so-
          - diese Umstände der mitversicherten Per-                            fort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spä-
            son bekannt oder infolge grober Fahrläs-                           testens jedoch zum Ablauf des Vertrages,
            sigkeit nicht bekannt waren.                                       wirksam werden soll.
G         Laufzeit und Kündigung des Vertrages,                      Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteige­
          Veräußerung des Fahrzeuges, Wagnis-                        rung des Fahrzeuges
          wegfall                                                    G.2.5     Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es
G.1       Wie lange läuft der Versicherungsver-                                zwangsversteigert, geht der Vertrag nach
          trag?                                                                G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der
                                                                               Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb
Vertragsdauer
                                                                               eines Monates nach dem Erwerb zu kündi-
G.1.1     Die Laufzeit Ihres Vertrages ergibt sich aus                         gen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen
          Ihrem Versicherungsschein.                                           der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist
Automatische Verlängerung                                                      des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwer-
                                                                               ber kann bestimmen, ob der Vertrag mit so-
G.1.2     Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem
                                                                               fortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf
          Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum
                                                                               des Vertrages endet.
          Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn
          nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen.                   G.2.6     Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine
                                                                               neue Versicherung ab und legt er bei der Zu-
          Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit
                                                                               lassungsbehörde eine Versicherungsbestäti-
          nach Abschluss des Vertrages deshalb we-
                                                                               gung vor, gilt dies automatisch als Kündigung
          niger als ein Jahr vereinbart ist, um die fol-
                                                                               des übergegangenen Vertrages. Der bishe-
          genden Versicherungsjahre zum 1. Januar ei-
                                                                               rige Versicherungsvertrag endet mit Beginn
          nes jeden Jahres beginnen zu lassen.
                                                                               der neuen Versicherung.


                                                            - 38 -

[Seite 39]
Kündigung bei Beitragserhöhung                                               Ihnen innerhalb eines Monates nach Beendi-
G.2.7    Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsan-                            gung der Verhandlungen über die Entschä-
         passungsrechtes nach K.1 bis K.4 den Bei-                           digung zugeht.
         trag, können Sie den Vertrag innerhalb eines                        In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kün-
         Monates nach Zugang unserer Mitteilung der                          digung innerhalb eines Monates nach folgen-
         Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung                            den Ereignissen in Textform zulässig:
         ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem                        a Wir haben unsere Leistungspflicht aner-
         Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirk-                          kannt oder zu Unrecht abgelehnt.
         sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Bei-
         tragserhöhung spätestens einen Monat vor                            b Wir haben Ihnen die Weisung erteilt, es
         dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf                              über den Anspruch des Dritten zu einem
         Ihr Kündigungsrecht hin.                                              Rechtsstreit kommen zu lassen.

G.2.8    Statt zu kündigen, können Sie bei einer Bei-                        c Ein Urteil im Rechtsstreit mit dem Dritten
         tragserhöhung verlangen, dass der Versiche-                           ist rechtskräftig geworden.
         rungsvertrag auf den Deckungsumfang und                   Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrages
         den Tarif wie bei einem neu abgeschlosse-                 G.3.4     Haben Sie einen noch nicht bezahlten Fol-
         nen Vertrag umgestellt wird, sofern die Vor-                        gebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz
         aussetzungen für die Anwendbarkeit dieses                           unserer Mahnung nicht innerhalb der zwei-
         Tarifes erfüllt sind. In der Kaskoversicherung                      wöchigen Frist nach C.4.2 gezahlt, können
         können Sie außerdem verlangen, dass der                             wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kün-
         Versicherungsvertrag mit einer Selbstbeteili-                       digen. Unsere Kündigung wird unwirksam,
         gung fortgeführt bzw. eine vereinbarte Selbst-                      wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Mo-
         beteiligung geändert wird. Für umgewandelte                         nates ab Zugang der Kündigung zahlen (sie-
         Verträge gelten die Beiträge und Bedingun-                          he auch C.4.4).
         gen wie bei einem Neuabschluss.
                                                                   Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch
Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeu­                   des Fahrzeuges
ges
                                                                   G.3.5     Wir können den Vertrag mit sofortiger Wir-
G.2.9    Ändert sich die Art und Verwendung des                              kung kündigen, wenn Sie eine Ihrer Pflich-
         Fahrzeuges nach L.5 und erhöht sich der Bei-                        ten bei Gebrauch des Fahrzeuges nach Ab-
         trag dadurch um mehr als 10 %, können Sie                           schnitt D verletzt haben. Die Kündigung ist
         den Vertrag innerhalb eines Monates nach                            wirksam, wenn sie Ihnen innerhalb eines Mo-
         Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung                           nates, nachdem wir von der Pflichtverletzung
         einer Frist kündigen.                                               erfahren haben, zugeht. Dies gilt nicht, wenn
Kündigung bei Bedingungsänderung                                             Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder
                                                                             vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt ha-
G.2.10   Machen wir von unserem Recht zur Be-
                                                                             ben.
         dingungsanpassung nach Abschnitt N Ge-
         brauch, können Sie den Vertrag innerhalb                  Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeu­
         von sechs Wochen nach Zugang unserer                      ges
         Mitteilung über die Bedingungsanpassung                   G.3.6     Ändert sich die Art oder Verwendung des
         kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam,                         Fahrzeuges nach L.5, können wir innerhalb
         frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk-                           eines Monates, nachdem wir von der Ände-
         samwerdens der Bedingungsänderung. Wir                              rung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag
         teilen Ihnen die Änderung spätestens sechs                          mit sofortiger Wirkung kündigen. Können
         Wochen vor dem Wirksamwerden mit und                                Sie nachweisen, dass die Änderung weder
         weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.                             auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit
G.3      Wann und aus welchem Anlass können                                  beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von
         wir den Versicherungsvertrag kündigen?                              einem Monat nach deren Zugang bei Ihnen
                                                                             wirksam.
Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres
                                                                   Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteige­
G.3.1    Wir können den Vertrag zum Ablauf des Ver-
                                                                   rung des Fahrzeuges
         sicherungsjahres kündigen. Die Kündigung
         ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens                G.3.7     Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung
         einen Monat vor Ablauf zugeht.                                      des Fahrzeuges nach G.7 können wir dem
                                                                             Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
                                                                             die Kündigung innerhalb eines Monates ab
G.3.2    Wir dürfen einen vorläufigen Versicherungs-                         dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir
         schutz kündigen. Die Kündigung wird nach                            von der Veräußerung oder Zwangsversteige-
         Ablauf von zwei Wochen nach ihrem Zugang                            rung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündi-
         bei Ihnen wirksam.                                                  gung wird einen Monat nach ihrem Zugang
Kündigung nach einem Schadenereignis                                         beim Erwerber wirksam.
G.3.3    Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses                G.4       Kündigung einzelner Versicherungsarten
         können wir den Vertrag kündigen.                          G.4.1     Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief-,
         Die Kündigung in der Kasko-, Autoschutz-                            Kfz-Unfallversicherung, Fahrerschutzversi-
         brief-, Kfz-Unfall-, Fahrerschutz- und Insas-                       cherung und Insassenschutzversicherung
         senschutzversicherung ist wirksam, wenn sie                         sind jeweils rechtlich selbstständige Ver­
                                                                             sicherungsverträge. Die Kündigung eines
                                                          - 39 -

[Seite 40]
         dieser Verträge betrifft das Fortbestehen                          Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Vo-
         anderer nicht. Mit der Beendigung der Kfz-                         raussetzungen des § 97 VVG der Verlust des
         Haftpflichtversicherung endet auch die für                         Versicherungsschutzes.
         dasselbe Fahrzeug bestehende Autoschutz-                  Kündigung des Vertrages
         briefversicherung, ohne dass es einer Kün-
         digung bedarf.                                            G.7.5    Im Falle der Veräußerung können der Erwer-
                                                                            ber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7
G.4.2    Die Kfz-Umweltschadenversicherung ist bei-                         den Vertrag kündigen. Dann können wir den
         tragsfrei mitversichert, wenn eine Kfz-Haft-                       Beitrag nur von Ihnen verlangen.
         pflichtversicherung mit einer Versicherungs-
         summe von 100 Mio. EUR pauschal für                       Zwangsversteigerung
         Personen-, Sach- und Vermögensschäden                     G.7.6    Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind ent-
         (max. 15 Mio. EUR je geschädigter Person)                          sprechend anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug
         abgeschlossen wurde. Bei Beendigung der                            zwangsversteigert wird.
         Kfz-Haftpflichtversicherung endet die Kfz-                G.8      Wagniswegfall
         Umweltschadenversicherung automatisch.
                                                                            Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg
G.4.3    Sie und wir dürfen die gesamte Kfz-Versiche-                       (z.B. durch Fahrzeugverschrottung), steht
         rung für das Fahrzeug kündigen, wenn für                           uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt des
         einen dieser Verträge ein Kündigungsgrund                          Wagniswegfalles zu.
         vorliegt.
                                                                   H        Außerbetriebsetzung, Saisonkennzei-
G.4.4    Kündigen wir von mehreren für das Fahr-                            chen, Fahrten mit ungestempelten Kenn-
         zeug abgeschlossenen Verträgen nur einen                           zeichen
         und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wo-
         chen nach Zugang unserer Kündigung mit,                   H.1      Was ist bei Außerbetriebsetzung zu be-
         dass Sie mit der Fortsetzung der anderen                           achten?
         ungekündigten Verträge nicht einverstanden                Ruheversicherung
         sind, gilt die gesamte Kfz-Versicherung für
                                                                   H.1.1    Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb
         das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt ent-
                                                                            gesetzt und soll es zu einem späteren Zeit-
         sprechend für uns, wenn Sie von mehreren
                                                                            punkt wieder zugelassen werden, wird da-
         nur einen Vertrag kündigen.
                                                                            durch der Vertrag nicht beendet.
G.4.5    Kündigen Sie oder wir nur den Autoschutz-
                                                                   H.1.2    Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruhe-
         brief, gelten G.4.3 und G.4.4 nicht.
                                                                            versicherung über, wenn die Zulassungsbe-
G.5      Zugang der Kündigung                                               hörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt.
         Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie in-                       Maßgeblich ist der Zeitpunkt, den die Zulas-
         nerhalb der jeweiligen Frist zugeht.                               sungsbehörde als Ende der Zulassung an-
                                                                            gibt.
G.6      Beitragsabrechnung nach Kündigung
                                                                            Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung
         Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versiche-                       weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie
         rungsjahres steht uns der auf die Zeit des                         die uneingeschränkte Fortführung des bishe-
         Versicherungsschutzes entfallende Beitrag                          rigen Versicherungsschutzes verlangen.
         anteilig zu.
                                                                   H.1.3    Besteht für das Fahrzeug keine Haftpflicht-
G.7      Was ist bei Veräußerung des Fahrzeuges                             oder Kaskoversicherung oder ist die bei-
         zu beachten?                                                       tragsfreie Ruheversicherung gemäß H.1.9
Übergang der Versicherung auf den Erwerber                                  beendet, können Sie eine beitragspflichtige
G.7.1    Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht zum Zeit-                         Haftpflicht- und/oder Kasko-Ruheversiche-
         punkt des Eigentumsüberganges die Versi-                           rung abschließen.
         cherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht            H.1.4    Die Ruheversicherung ist nicht beitragsfrei
         für die Kfz-Unfall-, die Fahrerschutz- und die                     - bei Fahrzeugen, die kein amtliches Kenn-
         Insassenschutzversicherung.                                          zeichen führen müssen,
G.7.2    Wir dürfen den Beitrag entsprechend den                            - bei Wohnwagenanhängern, Oldtimer-
         Angaben des ­Erwerbers, wie wir sie bei ei-                          Schleppern, land- und forstwirtschaftlichen
         nem Neuabschluss des Vertrages verlangen                             Arbeitsmaschinen und
         würden, anpassen. Das gilt auch für die SF-
         Klasse des Erwerbers, die entsprechend sei-                        - bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer
         nes bisherigen Schadenverlaufes festgestellt                         Vertragsdauer als ein Jahr.
         wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der               Umfang der Ruheversicherung
         auf den Übergang der Versicherung folgt.                  H.1.5    Mit der Ruheversicherung gewähren wir Ih-
G.7.3    Den Beitrag für die laufende Zahlungsperio-                        nen während der Dauer der Außerbetriebset-
         de können wir entweder von Ihnen oder vom                          zung eingeschränkten Versicherungsschutz.
         Erwerber verlangen.                                                Der Ruheversicherungsschutz umfasst
Anzeige der Veräußerung                                                     - die Kfz-Haftpflichtversicherung,
G.7.4    Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns                        - die Teilkaskoversicherung, wenn für das
         die Veräußerung des Fahrzeuges unter An-                             Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetrieb-
         gabe des Namens sowie der Adresse des Er-                            setzung eine Voll- oder eine Teilkaskover-
         werbers innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.                           sicherung bestand,
                                                          - 40 -

[Seite 41]
          - die Kfz-Umweltschadenversicherung.                        H.2.3    Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie
Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsver­                                 innerhalb des für den Halter zuständigen Zu-
fahren                                                                         lassungsbezirkes und eines angrenzenden
                                                                               Bezirkes Versicherungsschutz, wenn diese
H.1.6     Wir bieten Versicherungsschutz nach H.1.5                            Fahrten
          für die Rückfahrt von der Zulassungsbehörde
          nach Entfernung des Stempels und bei Wie-                            - im Zusammenhang mit dem Zulassungs-
          deranmeldung für Fahrten im Zusammen-                                  verfahren oder
          hang mit dem Zulassungsverfahren (siehe                              - wegen der Hauptuntersuchung, Sicher-
          H.3.2). Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein                       heitsprüfung oder Abgasuntersuchung
          rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzei-                            durchgeführt werden.
          chen geführt werden muss.                                   H.2.4    Die Bestimmungen von H.2.1 bis H.2.3 finden
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung                                        keine Anwendung auf Verträge für Wohnwa-
H.1.7     Während der Dauer der Ruheversicherung                               genanhänger, Oldtimer-Schlepper, land- und
          sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug                                  forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen.

          - in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel-                 H.3      Fahrten mit ungestempelten Kennzei-
            oder Sammelgarage) oder                                            chen
          - auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B.                  Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und
            durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen)                     Umweltschadenversicherung und beim Autoschutz­
                                                                      brief
          nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dür-
          fen das Fahrzeug außerhalb dieser Räum-                     H.3.1    In der Kfz-Haftpflicht- und Umweltscha-
          lichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen                          denversicherung und beim Autoschutz-
          Sie Ihre Pflichten, haben Sie unter den Vo-                          brief besteht Versicherungsschutz auch
          raussetzungen nach D.2 keinen Versiche-                              für Zulassungsfahrten mit ungestempelten
          rungsschutz.                                                         Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für
                                                                               die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeit-
Wiederanmeldung                                                                kennzeichen geführt werden muss.
H.1.8     Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zu-
                                                                      Was sind Zulassungsfahrten?
          gelassen (Ende der Außerbetriebsetzung),
          lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz                  H.3.2    Zulassungsfahrten sind Fahrten, die aus-
          wieder auf. Das Ende der Außerbetriebset-                            schließlich im Zusammenhang mit dem Zu-
          zung haben Sie uns innerhalb von 14 Tagen                            lassungsverfahren stehen. Dies sind:
          mitzuteilen.                                                         - Fahrten zur Zulassungsbehörde inner-
Ende des Vertrages und der Ruheversicherung                                      halb ihrer Geschäftszeiten zur Anbringung
                                                                                 der Stempelplakette sowie Fahrten zur
H.1.9     Der Vertrag und damit auch die Ruheversi-
                                                                                 Durchführung einer Hauptuntersuchung
          cherung enden zwölf Monate nach der Au-
                                                                                 oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb
          ßerbetriebsetzung des Fahrzeuges, ohne
                                                                                 des zuständigen Zulassungsbezirkes und
          dass es einer Kündigung bedarf.
                                                                                 eines angrenzenden Bezirkes mit unge-
H.1.10    Melden Sie das Fahrzeug während des Be-                                stempelten Kennzeichen, wenn die Zulas-
          stehens der Ruheversicherung mit einer Ver-                            sungsbehörde vorab ein solches zuge-
          sicherungsbestätigung eines anderen Versi-                             teilt hat oder eine Reservierung nach §14
          cherers wieder an, haben wir das Recht, den                            Absatz 1 Satz 5 FZV besteht. Für diese
          Vertrag fortzusetzen und den anderen Ver-                              Fahrten besteht ein vorläufiger Versiche-
          sicherer zur Aufhebung des Vertrages auf-                              rungsschutz nach B.2.1.
          zufordern.                                                           - Rückfahrten nach Entfernung der Stempel-
          Fordern wir den anderen Versicherer nicht                              plakette mit dem bisher zugeteilten Kenn-
          zur Aufhebung des Vertrages auf, endet die                             zeichen bis zum Ablauf des Tages der
          Ruheversicherung zum Zeitpunkt der Wie-                                Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges.
          deranmeldung, ohne dass es einer Kündi-                     I        Schadenfreiheitsrabatt-System
          gung bedarf.
                                                                      I.1      Einstufung in Schadenfreiheitsklassen
H.2       Welche Besonderheiten gelten bei Sai-                                (SF-Klassen) und Schadenklassen
          sonkennzeichen?
                                                                               In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkasko-
H.2.1     Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzei-                          versicherung richtet sich die Einstufung Ih-
          chen zugelassen sind, gewähren wir den ver-                          res Vertrages in eine SF-Klasse und der sich
          einbarten Versicherungsschutz während des                            daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem
          auf dem amtlichen Kennzeichen angegebe-                              Schadenverlauf. Siehe dazu die Tabellen in
          nen Zeitraumes (Saison).                                             Anhang 1.
H.2.2     Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversi-                            Dies gilt nicht bei Verträgen für
          cherungsschutz nach H.1.5 bis H.1.7. Wenn
          Sie einen Autoschutzbrief abgeschlossen ha-                          - Sonderfahrzeuge jeder Art, mit Ausnahme
          ben, haben Sie außerhalb der ­Saison Versi-                            der in Anhang 1 ausdrücklich genannten
          cherungsschutz für die nicht fahrzeugbezo-                             Fahrzeuge,
          genen Leistungen.                                                    - Anhänger, Auflieger und Wechselaufbau-
                                                                                 ten jeder Art,


                                                             - 41 -

[Seite 42]
          - Kraftfahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzei-                              des Versicherungsvertrages, werden Sie
            chen führen,                                                         bei schadenfreiem Verlauf auf Antrag ab
          - amtlich abgestempelte Kurzzeitkennzei-                               diesem Zeitpunkt in die SF-Klasse ½ ein-
            chen,                                                                gestuft.
          - Selbstfahrervermietfahrzeuge,                                      Haben Sie bereits einen Pkw, ein Kraftrad,
                                                                               welches ein amtliches Kennzeichen führen
          - Mietwagen und Taxen,                                               muss, oder ein Campingfahrzeug zugelassen
          - Busse,                                                             und versichert, gilt nur die R
                                                                                                            ­ egelung unter a.
          - Abschleppwagen und Stapler in der                                  Die Regelung unter e gilt auch für Liefer-
            Vollkaskoversicherung,                                             wagen, landwirtschaftliche Zugmaschinen,
          - Quads und                                                          Kranken- und Leichenwagen.
          - Oldtimer-Schlepper und Arbeitsmaschinen.                           Eine Einstufung in die SF-Klasse ½ erfolgt
                                                                               nicht, wenn für Sie, Ihren Ehe-/Lebenspart-
I.2       Ersteinstufung                                                       ner oder ein Elternteil von Ihnen ein nach I.6
I.2.1     Ersteinstufung in Klasse 0                                           anrechenbarer Vertrag vorhanden ist, der
          Beginnt Ihr Vertrag ohne eine Sondereinstu-                          nach seinem Schadenverlauf in dem Kalen-
          fung nach I.2.2 oder Übernahme eines Scha-                           derjahr bzw. in dem darauffolgenden Jahr in
          denverlaufes nach I.6, wird er in die Klasse                         eine Schadenklasse oder in Klasse 0 einge-
          0 eingestuft.                                                        stuft werden müsste bzw. bei Vertragsbeen-
                                                                               digung eingestuft war.
I.2.2     Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½, 1,
          2, 3, 4 oder 5                                             Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1
                                                                     I.2.2.2   Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein
Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½
                                                                               Campingfahrzeug ohne Übernahme eines
I.2.2.1   Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraft-                        Schadenverlaufes nach I.6, wird er in die SF-
          rad, ein Leichtkraftrad, welches ein amtli-                          Klasse 1 eingestuft, wenn
          ches Kennzeichen führen muss, ein dreiräd-
                                                                               - Sie, Ihr in häuslicher Gemeinschaft leben-
          riges Kfz/Trike oder ein Campingfahrzeug
                                                                                 der Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil
          ohne Übernahme eines Schadenverlaufes
                                                                                 von Ihnen bereits einen zugelassenen Pkw
          nach I.6, wird er in die SF-Klasse ½ einge-
                                                                                 oder ein zugelassenes Campingfahrzeug
          stuft, wenn
                                                                                 bei uns versichert haben und dieser in der
          a Sie bereits eines dieser Fahrzeuge ver-                              Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in
            sichert haben und der Vertrag zu diesem                              die SF-Klasse 2 eingestuft ist,
            Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse ½
                                                                               - der neu zu versichernde Pkw oder das
            eingestuft ist, oder
                                                                                 neu zu versichernde Campingfahrzeug
          b Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft                             auf Sie oder Ihren in häuslicher Gemein-
            lebender Ehe- oder Lebenspartner bereits                             schaft lebenden Ehe-/Lebenspartner zuge-
            eines dieser Fahrzeuge versichert hat und                            lassen ist und
            der Vertrag zu diesem Zeitpunkt mindes-
                                                                               - die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn-
            tens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist, oder
                                                                                 herein weniger als ein Jahr beträgt.
          c ein Elternteil von Ihnen bereits eines die-
                                                                               Dies gilt nicht, wenn für Sie, Ihren in häusli-
            ser Fahrzeuge bei uns versichert hat, das
                                                                               cher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebens­
            zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-
                                                                               partner oder ein Elternteil von Ihnen ein nach
            Klasse ½ eingestuft ist, oder
                                                                               I.6 anrechenbarer Vertrag vorhanden ist, der
          d Sie in dem letzten Verkehrsjahr durch-                             nach seinem Schadenverlauf in dem Kalen-
            gehend ein Fahrzeug, das ein Ver­                                  derjahr bzw. in dem darauffolgenden Jahr in
            sicherungskennzeichen oder eine Versi-                             eine schlechtere SF-Klasse als SF 1 einge-
            cherungsplakette führen muss, bei uns mit                          stuft werden müsste bzw. bei Vertragsbeen-
            einem schadenfreien Verlauf versichert                             digung eingestuft war.
            hatten, oder
                                                                     Sonderersteinstufung in SF-Klasse 2
          e Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer
                                                                     I.2.2.3   Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein
            gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mit-
                                                                               Campingfahrzeug ohne Übernahme eines
            gliedstaat der EU oder des Europäischen
                                                                               Schadenverlaufes nach I.6, wird er in die SF-
            Wirtschaftsraumes erteilt wurde, seit min-
                                                                               Klasse 2 eingestuft, wenn
            destens drei Jahren zum Führen eines der
            Fahrzeuge der unteren Fahrzeuggruppe                               - Sie, Ihr in häuslicher Gemeinschaft leben-
            (I.6.3.4 a) berechtigt sind. Das Gleiche gilt                        der Ehe-/Lebenspartner oder ein Eltern-
            für Fahrerlaubnisse anderer Staaten, wenn                            teil von Ihnen bereits einen zugelassenen
            diese nach den Vorschriften der Fahrer-                              Pkw oder ein zugelassenes Campingfahr-
            laubnis-Verordnung (FeV) ohne weitere                                zeug bei uns versichert haben und dieser
            Prüfung oder Untersuchung umgeschrie-                                zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflicht-
            ben werden können oder nach Erfüllung                                versicherung mindestens in die SF-Klasse
            der Auflagen umgeschrieben sind.                                     2 eingestuft ist, und
            Wurde Ihr Vertrag bei Beginn in die Klasse                         - der neu zu versichernde Pkw oder das neu
            0 eingestuft und erreichen Sie die geforder-                         zu versichernde Campingfahrzeug auf Sie
            te Dauer der Fahrerlaubnis nach Abschluss                            oder Ihren in häuslicher Gemeinschaft

                                                            - 42 -

[Seite 43]
            lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassen                             SF-Klasse als SF 3 eingestuft werden müsste
            ist und                                                            bzw. bei Vertragsbeendigung eingestuft war.
          - Sie und der jeweilige Fahrer 23 Jahre oder                         Die Einschränkungen hinsichtlich des Fah-
            älter sind, und                                                    rers gelten nicht für Fahrten eines Kauf­
          - die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn-                         interessenten, Kfz-Reparateurs, eines Mitar-
            herein weniger als ein Jahr beträgt.                               beiters einer Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA)
                                                                               oder eines Hotelangestellten in Ausübung
          Dies gilt nicht, wenn für Sie oder Ihren in                          seines Dienstes.
          häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le-
          benspartner oder ein Elternteil ein nach I.6                         Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von 14 Ta-
          anrechenbarer Vertrag vorhanden ist, der                             gen zu melden, wenn eine der genannten Vo-
          nach seinem Schadenverlauf in dem Kalen-                             raussetzungen nicht mehr erfüllt ist.
          derjahr bzw. in dem darauffolgenden Jahr in                          Fällt eine Voraussetzung in der Zeit vom Be-
          eine schlechtere SF-Klasse als SF 2 einge-                           ginn des Versicherungsvertrages bis zum
          stuft werden müsste bzw. bei Vertragsbeen-                           Ende des dritten Versicherungsjahres weg,
          digung eingestuft war.                                               so wird der Vertrag ab dem Tag, der auf den
          Die Einschränkung hinsichtlich des Fahrer-                           Wegfall der Voraussetzungen folgt, so einge-
          alters gilt nicht für Fahrten eines Kaufinter-                       stuft, als ob er bei Versicherungsbeginn mit
          essenten, Kfz-Reparateurs, eines Mitarbei-                           der entsprechend zur Anwendung kommen-
          ters einer Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) oder                         den Einstufung nach I.2.2.1 bis I.2.2.3 begon-
          eines Hotelangestellten in Ausübung seines                           nen hätte.
          Dienstes.                                                  Sonderersteinstufung in SF-Klasse 4
          Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von 14 Ta-            I.2.2.5   Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Über-
          gen zu melden, wenn eine der genannten Vo-                           nahme eines Schadenverlaufes nach I.6,
          raussetzungen nicht mehr erfüllt ist.                                wird er in die SF-Klasse 4 eingestuft, wenn
          Fällt eine Voraussetzung in der Zeit vom Be-                         - Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft
          ginn des Versicherungsvertrages bis zum                                lebender Ehe-/Lebenspartner bereits
          Ende des dritten Versicherungsjahres weg,                              einen zugelassenen Pkw bei uns versichert
          so wird der Vertrag ab dem Tag, der auf den                            haben und dieser zu diesem Zeitpunkt in
          Wegfall der Voraussetzungen folgt, so einge-                           der Kfz-Haftpflichtversicherung mindes-
          stuft, als ob er bei Versicherungsbeginn mit                           tens in die SF-Klasse 8 eingestuft ist, und
          der entsprechend zur Anwendung kommen-                               - der neu zu versichernde Pkw auf Sie oder
          den Einstufung nach I.2.2.1 und I.2.2.2 be-                            Ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden
          gonnen hätte.                                                          Ehe-/Lebenspartner zugelassen ist, und
Sonderersteinstufung in SF-Klasse 3                                            - der neu zu versichernde Pkw ausschließ-
I.2.2.4   Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein                             lich von Ihnen oder Ihrem in häuslicher
          Campingfahrzeug ohne Übernahme eines                                   Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspart-
          Schadenverlaufes nach I.6, wird er in die SF-                          ner gefahren wird, und
          Klasse 3 eingestuft, wenn                                            - Sie und der jeweilige Fahrer 23 Jahre oder
          - Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft                              älter sind, und
            lebender Ehe-/Lebenspartner bereits                                - die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn-
            einen zugelassenen Pkw bei uns versichert                            herein weniger als ein Jahr beträgt.
            haben und dieser zu diesem Zeitpunkt in
            der Kfz-Haftpflichtversicherung mindes-                            Dies gilt nicht, wenn für Sie oder Ihren in
            tens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist, und                        häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le-
                                                                               benspartner ein nach I.6 anrechenbarer Ver-
          - der neu zu versichernde Pkw oder ein                               trag vorhanden ist, der nach seinem Scha-
            zugelassenes Campingfahrzeug auf Sie                               denverlauf in dem Kalenderjahr bzw. in dem
            oder Ihren in häuslicher Gemeinschaft                              darauffolgenden Jahr in eine schlechtere SF-
            lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassen                             Klasse als SF 4 eingestuft werden müsste
            ist, und                                                           bzw. bei Vertragsbeendigung eingestuft war.
          - der neu zu versichernde Pkw oder das neu                           Die Einschränkungen hinsichtlich des Fah-
            zu versichernde Campingfahrzeug aus-                               rers gelten nicht für Fahrten eines Kaufinte-
            schließlich von Ihnen oder Ihrem in häusli-                        ressenten, Kfz-Reparateurs, eines Mitarbei-
            cher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebens-                            ters einer Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) oder
            partner gefahren wird, und                                         eines Hotelangestellten in Ausübung seines
          - Sie und der jeweilige Fahrer 23 Jahre oder                         Dienstes.
            älter sind, und                                                    Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von 14 Ta-
          - die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn-                         gen zu melden, wenn eine der genannten Vo-
            herein weniger als ein Jahr beträgt.                               raussetzungen nicht mehr erfüllt ist.
          Dies gilt nicht, wenn für Sie oder Ihren in                          Fällt eine Voraussetzung in der Zeit vom Be-
          häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le-                            ginn des Versicherungsvertrages bis zum
          benspartner ein nach I.6 anrechenbarer Ver-                          Ende des dritten Versicherungsjahres weg,
          trag vorhanden ist, der nach seinem Scha-                            so wird der Vertrag ab dem Tag, der auf den
          denverlauf in dem Kalenderjahr bzw. in dem                           Wegfall der Voraussetzungen folgt, so einge-
          darauffolgenden Jahr in eine schlechtere                             stuft, als ob er bei Versicherungsbeginn mit
                                                            - 43 -

[Seite 44]
          der entsprechend zur Anwendung kommen-                     Ausschlüsse bei Übernahme eines Schadenverlaufes
          den Einstufung nach I.2.2.1 bis I.2.2.4 begon-             I.2.3.2   Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahr-
          nen hätte.                                                           zeug oder für ein Vorfahrzeug im Sinne von
Sonderersteinstufung in SF-Klasse 5                                            I.6.1.1 innerhalb der letzten zwölf Monate vor
I.2.2.6   Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Über-                         Abschluss der Vollkaskoversicherung be-
          nahme eines Schadenverlaufes nach I.6,                               reits eine Vollkaskoversicherung bestanden
          wird er in die SF-Klasse 5 eingestuft, wenn                          hat oder ein Schadenverlauf nach I.6.1.1 bis
                                                                               I.6.2.5 übernommen oder nach einer Unter-
          - Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft                            brechung des Vertrages gemäß I.6.4 ange-
            lebender Ehe-/Lebenspartner bereits                                rechnet wird und für das ersetzte Fahrzeug
            einen zugelassenen Pkw bei uns versichert                          bzw. zum unterbrochenen Vertrag eine Voll-
            haben und dieser zu diesem Zeitpunkt in                            kaskoversicherung bestand. In diesem Fall
            der Kfz-Haftpflichtversicherung mindes-                            übernehmen wir den tatsächlichen Scha-
            tens in die SF-Klasse 10 eingestuft ist, und                       denverlauf der Vollkaskoversicherung des
          - der neu zu versichernde Pkw auf Sie oder                           ersetzten Fahrzeuges.
            Ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden                I.2.3.3   Übernehmen Sie nach I.6.1.1 bis I.6.2.3 nur
            Ehe-/Lebenspartner zugelassen ist, und                             die SF-Klasse der Kfz-Haftpflichtversiche-
          - der neu zu versichernde Pkw ausschließ-                            rung, ist die Angleichung bei Abschluss ei-
            lich von Ihnen oder Ihrem in häuslicher                            ner Vollkaskoversicherung innerhalb der
            Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspart-                             letzten zwölf Monate nach Anrechnung der
            ner gefahren wird, und                                             SF-Klasse ausgeschlossen, wenn für das an-
          - Sie und der jeweilige Fahrer 23 Jahre oder                         dere Fahrzeug eine solche bestanden hat.
            älter sind, und                                                    Das Gleiche gilt, wenn Sie nach I.6.2.4 oder
          - die Laufzeit des Vertrages nicht von vorn-                         I.6.2.5 den Schadenverlauf einer natürlichen
            herein weniger als ein Jahr beträgt.                               oder juristischen Person in der Kfz-Haft-
                                                                               pflichtversicherung übernehmen und für den
          Dies gilt nicht, wenn für Sie oder Ihren in                          Vertrag des bisherigen Versicherungsneh-
          häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le-                            mers eine Vollkaskoversicherung bestand.
          benspartner ein nach I.6 anrechenbarer Ver-
          trag vorhanden ist, der nach seinem Scha-                  I.3       Jährliche Neueinstufung
          denverlauf in dem Kalenderjahr bzw. in dem                           Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar ei-
          darauffolgenden Jahr in eine schlechtere SF-                         nes jeden Jahres nach seinem Schadenver-
          Klasse als SF 5 eingestuft werden müsste                             lauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.
          bzw. bei Vertragsbeendigung eingestuft war.                          Bei einem Schadenereignis ist der Tag der
          Die Einschränkungen hinsichtlich des Fah-                            Schadenmeldung entscheidend dafür, wel-
          rers gelten nicht für Fahrten eines Kaufinte-                        chem Kalenderjahr der Schaden zugeord-
          ressenten, Kfz-Reparateurs, eines Mitarbei-                          net wird.
          ters einer Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) oder               I.3.1     Besserstufung bei schadenfreiem Ver-
          eines Hotelangestellten in Ausübung seines                           lauf
          Dienstes.
                                                                               Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjah-
          Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von 14 Ta-
                                                                               res schadenfrei verlaufen und hat der Ver­
          gen zu melden, wenn eine der genannten Vo-
                                                                               sicherungsschutz während dieser Zeit unun-
          raussetzungen nicht mehr erfüllt ist.
                                                                               terbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die
          Fällt eine Voraussetzung in der Zeit vom Be-                         nächst bessere SF-Klasse nach der jeweili-
          ginn des Versicherungsvertrages bis zum                              gen Tabelle in Anhang 1 eingestuft.
          Ende des dritten Versicherungsjahres weg,
                                                                     I.3.2     Besserstufung bei Saisonkennzeichen
          so wird der Vertrag ab dem Tag, der auf den
          Wegfall der Voraussetzungen folgt, so einge-                         Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Sai-
          stuft, als ob er bei Versicherungsbeginn mit                         sonkennzeichen zugelassen (siehe H.2),
          der entsprechend zur Anwendung kommen-                               nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des
          den Einstufung nach I.2.2.1 bis I.2.2.5 begon-                       Vertrages eine Besserstufung nach I.3.1 nur
          nen hätte.                                                           vor, wenn die Saison mindestens sechs Mo-
                                                                               nate beträgt.
I.2.3     Anrechnung des Schadenverlaufes der
          Kfz-Haftpflichtversicherung in der Voll-                   I.3.3     Besserstufung bei Verträgen mit den
          kaskoversicherung                                                    Klassen ½, 0 oder M oder Verträgen mit
                                                                               einer Sondereinstufung nach I.2.2
Voraussetzungen der Angleichung
                                                                               Hat der Versicherungsschutz während des
I.2.3.1   Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein
                                                                               gesamten Kalenderjahres ununterbrochen
          Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und
                                                                               bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der
          schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtver-
                                                                               Klasse ½, 0 oder M bei schadenfreiem Ver-
          sicherung eine Vollkaskoversicherung mit ei-
                                                                               lauf in die SF-Klasse 1 ein.
          ner Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2),
          können Sie verlangen, dass die Einstufung                            Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1.
          nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haft-                                Juli eines Kalenderjahres mit einer E­ instufung
          pflichtversicherung erfolgt.                                         in Klasse 5, 4, 3, 2, 1, ½ oder 0 begonnen und
                                                                               bestand bis zum 31. Dezember mindestens
                                                                               sechs Monate Versicherungsschutz, wird er

                                                            - 44 -

[Seite 45]
          bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar                              Berücksichtigung des Rabattschutzes einge-
          des folgenden Kalenderjahres wie folgt ein-                          stuft worden wäre.
          gestuft:                                                   Wegfall von Voraussetzungen
          von SF-Klasse 5      nach   SF-Klasse 6                    I.3.5.6   Übertragen Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt
          von SF-Klasse 4      nach   SF-Klasse 5                              auf ein anderes Fahrzeug oder eine ande-
          von SF-Klasse 3      nach   SF-Klasse 4,                             re Person und liegen dadurch nicht mehr die
          von SF-Klasse 2      nach   SF-Klasse 3,                             Voraussetzungen nach I.3.5.1 bis I.3.5.3 vor,
          von SF-Klasse 1      nach   SF-Klasse 2,                             entfällt der Rabattschutz ab dem Zeitpunkt
          von SF-Klasse ½      nach   SF-Klasse 1,                             der Rabattübertragung.
          von Klasse 0         nach   SF-Klasse ½.
                                                                     Einstufung bei einem belastenden Schaden
I.3.4     Rückstufung bei schadenbelastetem
          Verlauf                                                    I.3.5.7   Wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                               mit Autoschutzbrief mit Rabattschutz und/
          Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres                         oder eine Vollkaskoversicherung/Vollkasko
          schadenbelastet verlaufen, wird er nach der                          Premium/E-Vollkasko Premium mit Rabatt-
          jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft.                        schutz abgeschlossen haben und uns einen
I.3.5     Rabattschutz                                                         belastenden Schaden melden, so wird der je-
Voraussetzungen für die Vereinbarung des Rabatt­                               weils schadenbelastete Vertrag abweichend
schutzes                                                                       von I.3.4 für den ersten Schaden im Kalen-
                                                                               derjahr nicht zurückgestuft. Im folgenden Ka-
I.3.5.1   Voraussetzung für die Vereinbarung des Ra-                           lenderjahr erfolgt aber auch keine Weiterstu-
          battschutzes in der Kfz-Haftpflichtversiche-                         fung in die nächst bessere SF-Klasse.
          rung und der Vollkaskoversicherung/Vollkas-
          ko Premium/E-Vollkasko Premium ist, dass                   I.3.5.8   Voraussetzung für den Erhalt der bisherigen
          Sie                                                                  SF-Klasse ist, dass der Rabattschutz bei uns
                                                                               vor Eintritt des Schadens bis zum Zeitpunkt
          - einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Camping-                          der Rückstufung am 1. Januar des Folge-
            fahrzeug versichern (bei der Vollkasko Pre-                        jahres ununterbrochen bestanden hat. Vor-
            mium, E-Vollkasko Premium gilt dies nur                            aussetzung ist, dass das jeweils im Vertrag
            für Pkw und Campingfahrzeuge) und                                  versicherte Fahrzeug zum Straßenverkehr
          - mit uns die Kfz-Haftpflichtversicherung mit                        zugelassen ist bzw. war.
            Autoschutzbrief vereinbaren und                          Einstufung bei weiteren belastenden Schäden
          - der Vertrag in der Kfz-Haftpflichtversiche-              I.3.5.9   Melden Sie uns im selben Kalenderjahr in der
            rung und der Vollkaskoversicherung/Voll-                           Kfz-Haftpflichtversicherung mit Autoschutz-
            kasko Premium/E-Vollkasko Premium min-                             brief mit Rabattschutz und/oder in der Voll-
            destens in die SF-Klasse 5 eingestuft ist.                         kaskoversicherung/Vollkasko Premium/E-
I.3.5.2   Haben Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung                           Vollkasko Premium mit Rabattschutz einen
          mit Autoschutzbrief und eine Vollkaskover-                           weiteren belastenden Schaden im Sinne von
          sicherung/Vollkasko Premium/E-Vollkasko                              I.3.4, wird der Vertrag nach der Tabelle in An-
          Premium abgeschlossen, müssen Sie den                                hang 1 zurückgestuft. Für die Anwendung der
          Rabattschutz zu beiden Verträgen vereinba-                           Tabelle bleibt der erste Schaden im Kalender-
          ren.                                                                 jahr unberücksichtigt.
I.3.5.3   Bei Vereinbarung des Rabattschutzes darf im                I.4       Was bedeutet schadenfreier oder scha-
          laufenden Kalenderjahr kein Schaden verur-                           denbelasteter Verlauf?
          sacht und/oder gemeldet worden sein, der                   I.4.1     Schadenfreier Verlauf
          nach I.3.4 zu einer Rückstufung in eine an-
          dere SF-Klasse führen würde. Dies gilt nicht               I.4.1.1   Ein schadenfreier Verlauf des Vertrages liegt
          bei Fahrzeugwechsel, wenn für den bisheri-                           unter folgenden Voraussetzungen vor:
          gen Vertrag der Rabattschutz bis zum Risi-                           - Der Versicherungsschutz hat von Anfang
          kofortfall vereinbart war. Beginnt der Vertrag                         bis Ende eines Kalenderjahres ununterbro-
          zum 1. Januar des Folgejahres, führt ein im                            chen bestanden und
          laufenden Kalenderjahr bereits eingetretener                         - uns wurde in dieser Zeit kein Schaden-
          belastender Schaden in jedem Fall zu ­einer                            ereignis gemeldet, für das wir Entschädi-
          Rückstufung nach I.3.4.                                                gungen leisten oder Rückstellungen bilden
I.3.5.4   Die Laufzeit des Rabattschutzes beträgt min-                           mussten. Dazu zählen nicht die Kosten für
          destens zwölf Monate.                                                  Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
Fehlende Voraussetzungen                                             I.4.1.2   Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt
I.3.5.5   Stellt sich nachträglich heraus, dass die ge-                        der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn
          nannten Voraussetzungen bei Abschluss des                            a wir Rückstellungen für das Schadener-
          Vertrages nicht erfüllt waren, entfällt der Ra-                        eignis in den drei auf die Schadenmel-
          battschutz rückwirkend ab Versicherungsbe-                             dung folgenden Kalenderjahren auflösen,
          ginn.                                                                  ohne eine Entschädigung geleistet zu ha-
          Haben Sie uns einen oder mehrere Schä-                                 ben oder
          den im Kalenderjahr gemeldet, wird der Ver-                          b der Schädiger oder dessen Haftpflichtver-
          trag rückwirkend ab Versicherungsbeginn                                sicherung uns unsere Entschädigung in
          in die SF-Klasse eingestuft, in die er ohne                            vollem Umfang erstattet oder

                                                            - 45 -

[Seite 46]
          c wir in der Vollkaskoversicherung für ein                           Monaten nach Zahlung der Entschädigungs-
            Schadenereignis, das unter die Teilkasko-                          leistung freiwillig, also ohne vertragliche oder
            versicherung fällt, Entschädigungen leisten                        gesetzliche Verpflichtung, erstatten.
            oder Rückstellungen bilden oder                          Leasingfahrzeug
          d Sie Ihre Vollkaskoversicherung nur deswe-                I.5.3     Handelt es sich bei dem versicherten Fahr-
            gen in Anspruch nehmen, weil                                       zeug um ein Leasingfahrzeug, gelten I.5.1
          - eine Person mit einer gesetzlich vor-                              und I.5.2 entsprechend für den Leasingneh-
            geschriebenen Haftpflichtversicherung                              mer.
            für das Schadenereignis zwar in vollem                   I.6       Übernahme eines Schadenverlaufes
            Umfang haftet,
                                                                     I.6.1     In welchen Fällen ist ein Schadenverlauf
          - Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversi-
                                                                               zu übernehmen?
            cherer keinen Anspruch haben, weil die-
            ser den Versicherungsschutz ganz oder                              Der Schadenverlauf eines anderen Vertrages
            teilweise versagt hat oder                                         – auch wenn dieser bei einem anderen Ver-
                                                                               sicherer bestanden hat – ist auf den Vertrag
          e wir nur aufgrund von Abkommen der Versi-
                                                                               des versicherten Fahrzeuges unter den Vor-
            cherungsunternehmen untereinander oder
                                                                               aussetzungen nach I.6.3 und I.6.4 in folgen-
            mit Sozialversicherungsträgern oder we-
                                                                               den Fällen zu übernehmen:
            gen der Ausgleichspflicht aufgrund einer
            Mehrfachversicherung Entschädigungen                     Fahrzeugwechsel
            leisten oder Rückstellungen bilden.                      I.6.1.1   Sie versichern das Fahrzeug innerhalb von
I.4.2     Schadenbelasteter Verlauf                                            sechs Monaten nach Veräußerung oder
                                                                               Außerbetriebsetzung eines anderen Fahr-
                                                                               ­
I.4.2.1   Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertra-
                                                                               zeuges.
          ges liegt vor, wenn Sie uns während eines
          ­Kalenderjahres ein oder mehrere Schaden-                  Wechsel des Versicherers
           ereignisse melden, für die wir Entschädigun-              I.6.1.2   Sie sind nach Beendigung der Kfz-Haftpflicht-
           gen leisten oder Rückstellungen bilden müs-                         versicherung und ggf. der Vollkaskover­
           sen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle                             sicherung bei einem anderen Versiche-
           nach I.4.1.2.                                                       rungsunternehmen zu uns gewechselt. Wir
I.4.2.2   Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung                          übernehmen den tatsächlichen Schadenver-
          zunächst als schadenfrei, leisten wir ­jedoch                        lauf des bisherigen Vertrages, wenn dieser
          in einem folgenden Kalenderjahr Entschädi-                           durch eine Bescheinigung des bisherigen Un-
          gungen oder bilden Rückstellungen für die-                           ternehmens nach I.8 nachgewiesen wird.
          sen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum                            Sie werden bei der Einstufung des Versiche-
          1. Januar des dann folgenden Kalenderjah-                            rungsvertrages in eine SF-Klasse oder Scha-
          res zurück.                                                          denklasse so behandelt, als wären Sie wäh-
I.5       Wie Sie eine Rückstufung vermeiden                                   rend der Vorversicherungszeit bereits bei uns
          können                                                               versichert gewesen.
                                                                               Wenn die Vorversicherung bei einem aus-
In der Kfz-Haftpflichtversicherung                                             ländischen Versicherer bestand, wird die Be-
I.5.1     Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haft-                         scheinigung nur anerkannt, wenn
          pflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns                          - die Bonus-Malus-Systeme vergleichbar
          unsere Entschädigung freiwillig, also ohne                             sind,
          vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung,
          erstatten.                                                           - die Originalbescheinigung sowie eine
                                                                                 beglaubigte Übersetzung in deutscher
          Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, in-                              Sprache eingereicht wird,
          formieren wir Sie nach Abschluss der Scha-
          denregulierung über die Höhe unserer Ent-                            - die Originalbescheinigung Beginn und
          schädigung. Voraussetzung ist, dass unsere                             Ende des dortigen Kfz-Versicherungsver-
          Entschädigung nicht mehr als 500 EUR be-                               trages sowie Angaben zum Fahrzeug und
          trägt.                                                                 zu Art und Datum möglicher Schäden ent-
                                                                                 hält und
          Erstatten Sie uns die Entschädigung inner-
          halb von sechs Monaten nach unserer Mit-                             - das Ende des Versicherungsschutzes bei
          teilung, wird Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungs-                        dem ausländischen Versicherer nicht län-
          vertrag als schadenfrei behandelt.                                     ger als sechs Monate zurückliegt.
          Haben wir Sie über den Abschluss der Scha-                 Änderung der Verwendung des Fahrzeuges
          denregulierung und über die Höhe des Er-                   I.6.1.3   Sie ändern die Art oder Verwendung Ihres
          stattungsbetrages unterrichtet und müssen                            Fahrzeuges gemäß Anhang 4.
          wir eine weitere Entschädigung leisten, führt              I.6.2     In welchen Fällen kann ein Schadenver-
          dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungs-                        lauf übernommen werden?
          betrages.
                                                                               Der Schadenverlauf eines anderen Vertra-
In der Vollkaskoversicherung                                                   ges – auch wenn dieser bei einem anderen
I.5.2     Sie können eine Rückstufung in der Vollkas-                          Versicherer bestanden hat – wird auf den
          koversicherung vermeiden, wenn Sie uns die                           Vertrag des versicherten Fahrzeuges unter
          Entschädigungsleistung innerhalb von sechs                           den Voraussetzungen nach I.6.3 und I.6.4 in

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          folgenden Fällen übernommen, soweit Sie                            Anhang 1 unterschiedliche SF-Staffeln, wird
          dieses beantragen:                                                 Ihr Fahrzeug entsprechend der Anzahl der
Ausgeschiedenes Fahrzeug                                                     schadenfreien Jahre des übertragenden
                                                                             Fahrzeuges in die für das übernehmende
I.6.2.1   Sie besitzen außer dem versicherten Fahr-                          Fahrzeug geltende Staffel eingestuft.
          zeug noch ein anderes Fahrzeug und veräu-
          ßern dieses oder setzen es ohne Ruheversi-                         Schäden und Unterbrechungen, die sich
          cherung für mindestens sechs Monate außer                          noch nicht auf den Schadenverlauf ausge-
          Betrieb und beantragen zu diesem Zeitpunkt                         wirkt haben, werden nach der für das über-
          die Übernahme des Schadenverlaufes. Den                            nehmende Fahrzeug geltenden Staffel be-
          Schadenfreiheitsrabatt aus dem bisherigen                          rücksichtigt.
          Vertrag können Sie unter Berücksichtigung                Fahrzeuggruppe
          der Regelungen nach I.6.2.2 für ein später               I.6.3.4   Die Fahrzeuge, zwischen denen der Scha-
          neu hinzukommendes, weiteres Fahrzeug                              denverlauf übertragen wird, gehören dersel-
          übernehmen.                                                        ben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug,
Weiteres Fahrzeug                                                            von dem der Schadenverlauf übernommen
I.6.2.2   Sie versichern, ohne dass ein anderes Fahr-                        wird, gehört einer höheren Fahrzeuggrup-
          zeug wegfällt, ein weiteres Fahrzeug und be-                       pe an als das Fahrzeug, auf das übertragen
          antragen zu diesem Zeitpunkt die Übernah-                          wird.
          me des Schadenverlaufes Ihres bisherigen                           a Untere Fahrzeuggruppe:
          Fahrzeuges.                                                          Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Cam-
„Ringtausch“                                                                   pingfahrzeuge, Lieferwagen, dreirädrige
I.6.2.3   Sie haben bei uns mehrere Versicherungsver-                          Kfz/Trikes, landwirtschaftliche Zugmaschi-
          träge für Fahrzeuge der unteren Fahrzeug-                            nen, Kranken- und Leichenwagen.
          gruppe (I.6.3.4 a). Im Falle eines Fahrzeug-                       b Mittlere Fahrzeuggruppe:
          wechsels nach I.6.1.1 oder der Versicherung                          Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr,
          eines weiteren Fahrzeuges nach I.6.2.2 kön-                          Verkaufsfahrzeuge.
          nen Sie zu diesem Zeitpunkt beantragen,
          dass der Schadenverlauf zwischen zwei be-                          c Obere Fahrzeuggruppe:
          stehenden Verträgen getauscht wird.                                  Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen
Schadenverlauf einer anderen Person                                            Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Ab-
                                                                               schleppwagen.
I.6.2.4   Das Fahrzeug einer anderen Person wurde
          überwiegend von Ihnen gefahren und Sie be-                         Eine Übertragung ist zudem möglich:
          antragen die Übernahme des Schadenver-                             - von einem Lieferwagen auf einen Lkw im
          laufes.                                                              Werkverkehr, Verkaufsfahrzeuge oder eine
Betriebsübergang                                                               Zugmaschine bis 149 kW im Werkverkehr,

I.6.2.5   Sie haben einen Betrieb und dessen zuge-                           - von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen, einem
          hörige Fahrzeuge übernommen und beantra-                             Mietwagen oder einem Taxi auf einen Kraft-
          gen die Übernahme des Schadenverlaufes.                              omnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen
                                                                               (ohne Fahrersitz) oder
I.6.3     Welche Voraussetzungen gelten für die
          Übernahme?                                                         - von einem Mietwagen oder Taxi auf einen
                                                                               Pkw, ein Leichtkraftrad, ein Kraftrad, ein
          Für die Übernahme eines Schadenverlaufes                             Campingfahrzeug, einen Lieferwagen, ein
          gelten folgende Voraussetzungen:                                     dreirädriges Kfz/Trike, eine landwirtschaft-
Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufes in                                   liche Zugmaschine, einen Krankenwagen
der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskover­sicherung                            oder einen Leichenwagen.
I.6.3.1   Wenn für die Fahrzeuge, zwischen denen                             Bei Raupenschleppern und Staplern kann
          der Schadenverlauf übertragen wird, der glei-                      die SF-Klasse nur dann übertragen werden,
          che Versicherungsumfang besteht, überneh-                          wenn es sich bei dem Ersatzfahrzeug auch
          men wir die Schadenverläufe in der Kfz-Haft-                       um ein solches Fahrzeug handelt.
          pflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur            Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Scha­
          zusammen.                                                denverlaufes von einer anderen Person nach I.6.2.4
Gleiche Risikoverhältnisse                                         I.6.3.5   Wir übernehmen den Schadenverlauf von ei-
I.6.3.2   Sie können den Schadenverlauf nur überneh-                         ner anderen Person nur für den Zeitraum, in
          men, wenn gleiche Risikoverhältnisse vorlie-                       dem das Fahrzeug der anderen Person über-
          gen. Dies ist der Fall, wenn das Fahrzeug,                         wiegend von Ihnen gefahren wurde. Zusätz-
          von dem der Schadenverlauf über­nommen                             lich müssen folgende Voraussetzungen er-
          werden soll, derselben oder einer höheren                          füllt sein:
          Fahrzeuggruppe angehört und die Nutzung                            a Es handelt sich bei der anderen Person
          und Verwendung beider Fahrzeuge ver-                                 um Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen
          gleichbar sind.                                                      Lebenspartner, ein Elternteil, Ihr Kind, Ihre
Geltung unterschiedlicher SF-Staffeln                                          Großeltern, Ihr Enkelkind, Ihre Geschwis-
I.6.3.3   Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen                             ter, Ihre Schwiegerkinder/-eltern, Ihren Ar-
          der Schadenverlauf übertragen wird, nach                             beitgeber/-nehmer oder eine andere mit


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            Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende                            schutz nicht unterbrochen worden. I.6.4.2
            Person oder eine juristische Person.                                findet Anwendung.
          b Sie machen den Zeitraum glaubhaft, in                             b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs
            dem das Fahrzeug der anderen Person                                 Monate und höchstens zehn Jahre, über-
            überwiegend von Ihnen gefahren wurde.                               nehmen wir die SF- oder Schadenklasse,
            Dazu gehört vor allem                                               in die der Vertrag bei der Unterbrechung
          - eine Erklärung in Textform von Ihnen und                            eingestuft war.
            der anderen Person. Ist die andere Person                           Dies gilt nur, wenn Sie uns auf Verlangen
            verstorben, ist die Erklärung durch Sie aus-                        nachweisen, dass Sie während dieses Zeit-
            reichend. Ist die andere Person Ihr Ehe-                            raumes ohne Unterbrechung im Besitz ei-
            partner/eingetragener Lebenspartner kann                            ner gültigen Fahrerlaubnis waren. Erbrin-
            die Erklärung entfallen.                                            gen Sie diesen Nachweis nicht, ziehen wir
          - die Vorlage einer Kopie Ihres Führerschei-                          bei einer Unterbrechung über zwölf Monate
            nes als Nachweis dafür, dass Sie für den                            beim Schadenverlauf für jedes weitere an-
            Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der                               gefangene Kalenderjahr seit der Unterbre-
            anderen Person überwiegend gefahren                                 chung ein schadenfreies Jahr ab.
            haben, ununterbrochen im Besitz einer gül-                        c Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn
            tigen Fahrerlaubnis waren. Nach dem Ent-                            Jahre, übernehmen wir den Schadenver-
            zug der Fahrerlaubnis kann nur der Zeit-                            lauf nicht. Die Einstufung erfolgt dann nach
            raum, der nach der Wiedererteilung der                              I.2.
            Fahrerlaubnis liegt, für die Anrechnung                           d Der Unterbrechungszeitraum endet, wenn
            eines Schadenfreiheitsrabattes berück-                              Sie einen Vertrag von mindestens sechs
            sichtigt werden.                                                    Monaten für ein auf Ihren Namen zugelas-
          c die andere Person ist mit der Übertragung                           senes Kfz abschließen.
            ihres Schadenverlaufes an Sie einverstan-                         Schäden, die sich bei Unterbrechung des
            den und gibt damit ihren Schadenfreiheits-                        Vertrages noch nicht auf die SF-Klasse aus-
            rabatt in vollem Umfang auf. Ist die andere                       gewirkt haben, berücksichtigen wir bei Über-
            Person verstorben, ist eine Erklärung durch                       nahme des Schadenverlaufes. Sofern neben
            Sie ausreichend.                                                  einer Rückstufung aufgrund einer Unterbre-
          d die Nutzung des Fahrzeuges der anderen                            chung, während der Sie nicht im Besitz e
                                                                                                                     ­ iner
            Person durch Sie liegt bei der Übernahme                          gültigen Fahrerlaubnis waren (I.6.4.1b),
            nicht mehr als zwölf Monate zurück.                               gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund ei-
          e die Laufzeit des Vertrages beträgt von vor-                       ner Schadenmeldung zu erfolgen hat, ist zu-
            neherein nicht weniger als ein Jahr.                              nächst die Rückstufung aufgrund des Scha-
                                                                              dens, danach die Rückstufung aufgrund der
Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Scha­                              Unterbrechung vorzunehmen.
denverlaufes nach Betriebsübergang nach I.6.2.5
                                                                              Die Regelungen zur Anrechnung des Scha-
I.6.3.6   Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehö-                          denverlaufes der Kfz-Haftpflichtversicherung
          rige Fahrzeuge übernommen, übernehmen                               nach I.2.3.1 finden keine Anwendung.
          wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge.
          Voraussetzung ist, dass der bisherige Be-                 Im Folgejahr nach der Übernahme
          triebsinhaber mit der Übernahme des Scha-                 I.6.4.2   In dem auf die Übernahme folgenden Kalen-
          denverlaufes durch Sie einverstanden ist und                        derjahr richtet sich die Einstufung des Ver-
          damit den Schadenfreiheitsrabatt in vollem                          trages nach dessen Schadenverlauf und da-
          Umfang aufgibt.                                                     nach, wie lange der Versicherungsschutz in
I.6.3.7   Im Rahmen des Betriebsüberganges bei ei-                            dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
          ner landwirtschaftlichen Hofübertragung                             a Bestand der Versicherungsschutz im Ka-
          müssen Sie Folgendes beachten: Wollen Sie                             lenderjahr der Übernahme mindestens
          zu einem späteren Zeitpunkt den Schaden-                              sechs Monate, wird der Vertrag entspre-
          verlauf auf ein Fahrzeug einer anderen als                            chend seines Verlaufes so eingestuft, als
          der bisherigen Fahrzeugart übertragen, über-                          hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
          nehmen wir den Schadenverlauf maximal                               b Bestand der Versicherungsschutz im Ka-
          nach der Dauer Ihrer gültigen Fahrerlaubnis.                          lenderjahr der Übernahme weniger als
I.6.4     Wie wirkt sich eine Unterbrechung des                                 sechs Monate, unterbleibt eine Besserstu-
          Versicherungsschutzes auf den Scha-                                   fung trotz schadenfreien Verlaufes.
          denverlauf aus?                                           I.7       Einstufung nach Abgabe des Schaden-
Im Jahr der Übernahme                                                         verlaufes
I.6.4.1   Nach einer Unterbrechung des Versiche-                    I.7.1     Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht-
          rungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Sai-                            und der Vollkaskoversicherung können nur
          sonkennzeichen außerhalb der Saison,                                zusammen abgegeben werden.
          Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagnis-                  I.7.2     Nach einer Abgabe des Schadenverlaufes
          wegfall) gilt:                                                      Ihres Vertrages stufen wir diesen in die SF-
          a Beträgt die Unterbrechung höchstens                               Klasse ein, in die er bei Ersteinstufung Ihres
            sechs Monate, übernehmen wir den Scha-                            Vertrages nach I.2 eingestuft worden wäre.
            denverlauf, als wäre der Versicherungs-

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I.7.3    Wir dürfen, den Mehrbeitrag aufgrund der                             die Beitragsberechnung das höher einzuord-
         Umstellung Ihres Vertrages nacherheben.                              nende Wagnis ausschlaggebend.
I.8      Auskünfte über den Schadenverlauf                                    Bei der Zuordnung nach der Verwendung des
I.8.1    Wir dürfen, uns bei Übernahme eines Scha-                            Fahrzeuges gelten ziehendes Fahrzeug und
         denverlaufes folgende Auskünfte vom Vor-                             Anhänger/Auflieger als Einheit. Dies bedeu-
         versicherer geben lassen:                                            tet, dass sich der Beitrag für beide Fahrzeu-
                                                                              ge nach dem höher einzuordnenden Wag-
         - Art und Verwendung des Fahrzeuges,                                 nis richtet.
         - Beginn und Ende des Vertrages für das                    J.2       Weitere Tarifmerkmale
           Fahrzeug,
                                                                              Abhängig von der Fahrzeug- und Versiche-
         - Schadenverlauf des Fahrzeuges in der Kfz-                          rungsart berücksichtigen wir bei der Ermitt-
           Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung,                            lung des Versicherungsbeitrages individuelle
         - den erreichten Schadenfreiheitsrabatt-                             Merkmale. Die im Vertrag vereinbarten Merk-
           status, ausgedrückt durch die Anzahl der                           male können Sie Ihrem Versicherungsschein
           schadenfreien Kalenderjahre,                                       entnehmen. Tarifmerkmale können sein:
         - Unterbrechungen des Versicherungsschut-                  J.2.1     Ein- oder Zweifamilienhaus/Eigentums-
           zes des Fahrzeuges, die sich noch nicht                            wohnung/Garage
           auf dessen letzte Neueinstufung ausge-                   J.2.1.1   Berücksichtigt wird, ob für Sie oder Ihren in
           wirkt haben,                                                       häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Le-
         - ob für ein Schadenereignis Rückstellun-                            benspartner bei uns, einem Kooperations-
           gen innerhalb von drei Jahren nach deren                           unternehmen oder einem anderen Versiche-
           Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass                           rer eine Wohngebäudeversicherung für ein
           Zahlungen geleistet worden sind und                                selbst bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus
         - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer                            besteht.
           bereits entsprechende Auskünfte erteilt                  J.2.1.2   Berücksichtigt wird, ob Sie oder Ihr mit Ihnen
           worden sind.                                                       in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/
I.8.2    Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver-                            Lebenspartner Eigentümer einer selbst be-
         trages in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko-                        wohnten Eigentumswohnung sind.
         versicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen                J.2.1.3   Berücksichtigt wird, ob das Fahrzeug nachts
         Versicherer, sind wir berechtigt und verpflich-                      regelmäßig in einer verschlossenen ­Garage
         tet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem                           (auch Tief- oder Sammelgarage) abgestellt
         Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach                           wird.
         I.8.1 zu geben.                                            J.2.2     Fahrleistung
         Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tat-              J.2.2.1   Berücksichtigt wird die jährliche Fahrleistung
         sächlichen Schadenverlauf. Sondereinstu-                             des Fahrzeuges (auch Ersatzfahrzeug).
         fungen – mit Ausnahme der Regelung nach
         I.2.2.1 – und Einstufungen aufgrund des Ra-                          Bei der Berechnung der Fahrleistung legen
         battschutzes nach I.3.5 werden nicht berück-                         wir eine gleichmäßig über das Jahr verteilte
         sichtigt. Sie haben keinen Anspruch auf Be-                          Nutzung zugrunde.
         stätigung einer dieser Einstufungen.                       J.2.2.2   Endet der Vertrag vor Ablauf des ersten Ver-
         Mit der Übermittlung der Daten an Ihren neu-                         sicherungsjahres, so entfällt dieses Tarif-
         en Versicherer gilt unsere Verpflichtung Ihnen                       merkmal rückwirkend ab Versicherungsbe-
         gegenüber nach § 5c Pflichtversicherungsge-                          ginn. Dies gilt nicht, wenn wir den Vertrag
         setz (PflVG) als erfüllt.                                            aufgrund einer außerordentlichen Kündigung
                                                                              beenden.
J        Merkmale zur Beitragsberechnung
                                                                    J.2.3     Alter des Versicherungsnehmers
J.1      Art, Verwendung und Beschaffenheit des
         Fahrzeuges                                                           Berücksichtigt wird Ihr Lebensalter, welches
                                                                              wir anhand Ihres Geburtsjahres feststellen.
Beitragsrelevante Merkmale
                                                                              Das Alter wird jährlich neu berechnet und
J.1.1    Bei der Berechnung des Beitrages berück-                             der Beitrag zu Beginn des nächsten Ver­
         sichtigen wir die Art und Verwendung nach                            sicherungsjahres entsprechend angepasst.
         Anhang 4, den Aufbau, den Hersteller, den
         Typ, die Motorleistung, den Hubraum, das zu-               J.2.4     Fahrzeugnutzung
         lässige Gesamtgewicht und die Anzahl der                   Nutzeralter
         Plätze des Fahrzeuges. Entscheidend sind                   J.2.4.1   Berücksichtigt wird Ihr Lebensalter und das
         diesbezüglich die Eintragungen in der Zulas-                         des jüngsten Nutzers.
         sungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
         hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung                            Das Nutzeralter wird jährlich neu berechnet
         Teil II (Fahrzeugbrief) oder in anderen amtli-                       und der Beitrag zu Beginn des nächsten Ver­
         chen Urkunden.                                                       sicherungsjahres entsprechend angepasst.

Mehrere Verwendungsmöglichkeiten                                    Einzel-/Partnernutzung

J.1.2    Ergeben sich aus der Zulassungsbeschei-                    J.2.4.2   Berücksichtigt wird, ob das Fahrzeug aus-
         nigung oder anderen amtlichen Urkunden                               schließlich von Ihnen und gegebenenfalls
         mehrere Verwendungsmöglichkeiten, ist für                            ­Ihrem Ehe-/Lebenspartner, der mit Ihnen in
                                                                               häuslicher Gemeinschaft lebt, gefahren wird.
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Nutzung durch Dritte                                                             angehörigen unterhalten, wird die Branche
J.2.4.3   Der Pkw darf regelmäßig nur von denen im                               zugrunde gelegt, in der der Unterhaltsver-
          Antrag angegebenen Nutzern gefahren wer-                               pflichtete tätig ist. Dies gilt nur, wenn Sie mit
          den. Die vorübergehende oder ausnahms-                                 dem Unterhaltsverpflichteten in häuslicher
          weise Nutzung durch Dritte ist nur zulässig,                           Gemeinschaft leben.
          sofern diese mindestens 23 Jahre alt sind.                   J.2.8.4   Sind Sie Witwe/Witwer, finden J.2.8.2 und
          Eine Nutzung, die über einen Zeitraum von                              J.2.8.3 entsprechend Anwendung.
          einem Monat hinausgeht, kann nicht als vor-                  J.2.8.5   Durch die Ableistung des Bundesfreiwilligen-
          übergehend angesehen werden.                                           dienstes wird die Zuordnung des Versiche-
Begleitetes Fahren mit 17                                                        rungsvertrages zu einer Branche nicht be-
J.2.4.4   Berücksichtigt wird die Fahrerausbildung                               rührt.
          (Teilnahme an der Ausbildung „Begleitetes                    K         Beitragsänderung aufgrund tariflicher
          Fahren mit 17“) des jüngsten Nutzers, so-                              Maßnahmen
          lange er das 23. Lebensjahr noch nicht voll-                 K.1       Typklasse
          endet hat.
                                                                                 Versichern Sie einen Pkw oder einen Selbst-
          Voraussetzung für den Einschluss „Begleite-                            fahrervermiet-Pkw, richtet sich der Versiche-
          tes Fahren“ in den Vertrag ist, dass                                   rungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeu-
          - es sich bei dem Versicherungsnehmer                                  ges. Ihrem Versicherungsschein können Sie
            nicht um eine juristische Person handelt                             entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug
            und                                                                  zu Beginn des Vertrages zugeordnet wor-
          - Sie uns die Teilnahme durch eine Kopie der                           den ist.
            Prüfbescheinigung oder des Führerschei-                              Die Zuordnung von Fahrzeugen zu einer
            nes des jüngsten Nutzers nachweisen und                              Typklasse wird von einem Treuhänder vor-
          - der Versicherungsnehmer, sofern es sich                              genommen. Ist dies noch nicht geschehen,
            nicht um die zu begleitende Person han-                              legen wir eine Typklasse vorläufig fest.
            delt, als Begleitperson in der Prüfbeschei-                          Entscheidend für die Zuordnung der Fahr-
            nigung aufgeführt ist oder                                           zeuge nach Hersteller und Typ sind die Ein-
          - der Versicherungsnehmer mit der zu beglei-                           tragungen in Ihrer Zulassungsbescheinigung
            tenden Person in häuslicher Gemeinschaft                             Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in
            lebt.                                                                Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw.
                                                                                 Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Ur-
J.2.5     Fahrzeugalter bei Erwerb
                                                                                 kunden.
          Berücksichtigt wird der Zeitraum zwischen                              Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jähr-
          der Erstzulassung des Fahrzeuges und dem                               lich, ob und in welchem Umfang sich der
          Erwerb durch Sie.                                                      Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtypes im Ver-
J.2.6     Abweichender Halter                                                    hältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht
          Berücksichtigt wird, ob das Fahrzeug auf eine                          oder verringert hat. Ändert sich der Scha-
          andere Person als Sie oder Ihren Ehe-/Le-                              denbedarf Ihres Fahrzeugtypes im Verhält-
          benspartner, der mit Ihnen in häuslicher Ge-                           nis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies
          meinschaft lebt, zugelassen ist.                                       zu einer Zuordnung in eine andere Typklas-
                                                                                 se führen. Die damit verbundene Beitrags-
J.2.7     Beitragszahlung                                                        änderung wird mit Beginn des nächsten Ver­
          Bei der Berechnung des Versicherungsbei-                               sicherungsjahres wirksam.
          trages berücksichtigen wir, ob Sie den Bei-                            Die Klassengrenzen finden Sie in der Tabel-
          trag jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder                      le im Anhang 2.
          monatlich zahlen.
                                                                       K.2       Regionalklasse
J.2.8     Branche
                                                                                 Versichern Sie einen Pkw, ein zulassungs-
J.2.8.1   Berücksichtigt wird Ihr berufliches Umfeld:                            pflichtiges Kraftrad, einen Lieferwagen oder
          - Wenn Sie nicht selbstständiger Arbeitneh-                            eine landwirtschaftliche Zugmaschine rich-
            mer sind, gilt die Branche des Arbeitge-                             tet sich der Versicherungsbeitrag nach dem
            bers, bei dem Sie die Tätigkeit ausüben.                             Wohnsitz des Halters, an dem Ihr Fahrzeug
          - Wenn Sie freiberuflich tätig sind oder eine                          zugelassen ist. Ihr Vertrag wird entsprechend
            juristische Person Versicherungsnehmer                               dem Zulassungsbezirk einer Regionalklasse
            wird, gilt die Branche des angemeldeten                              zugeordnet. Ihrem Versicherungsschein kön-
            Gewerbes.                                                            nen Sie entnehmen, welcher Regionalklasse
                                                                                 Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrages zuge-
          Bei der ausgeübten Tätigkeit darf es sich                              ordnet worden ist.
          nicht um eine Nebentätigkeit handeln.
                                                                                 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jähr-
J.2.8.2   Sind Sie Rentner, Pensionär oder arbeitslos,                           lich, ob und in welchem Umfang sich der
          wird die Branche zugrunde gelegt, in der Sie                           Schadenbedarf des Zulassungsbezirkes im
          bis zum Eintritt in den Ruhestand bzw. bis                             Verhältnis zu allen Zulassungsbezirken er-
          zum Beginn der Arbeitslosigkeit ­tätig waren.                          höht oder verringert hat. Ändert sich der
J.2.8.3   Sind Sie nicht selbst erwerbstätig und wer-                            Schadenbedarf Ihres Zulassungsbezirkes im
          den von einem dazu verpflichteten Familien-                            Verhältnis zu dem aller Zulassungsbezirke,

                                                              - 50 -

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         kann dies zu einer Zuordnung zu einer an-                          berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann
         deren Regionalklasse führen. Die damit ver-                        zu einer Beitragssenkung oder zu einer Bei-
         bundene Beitragsänderung wird mit Beginn                           tragserhöhung führen.
         des nächsten Versicherungsjahres wirksam.                Auswirkung auf den Beitrag
         Die Klassengrenzen finden Sie in der Tabel-              L.2.2     Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Ände-
         le im Anhang 3.                                                    rung.
K.3      Alter des Versicherungsnehmers und                       L.2.3     Ändern sich der Nutzerkreis und/oder die
         des jüngsten Nutzers                                               jährliche Fahrleistung und führt dies zu ei-
         Berücksichtigen wir bei der Beitragsberech-                        ner Neuberechnung des Beitrages, kann
         nung Ihr Lebensalter und das des jüngsten                          eine weitere Änderung des Nutzerkreises
         Nutzers, passen wir den Vertrag jährlich an                        und/oder der jährlichen Fahrleistung erst ab
         das veränderte Lebensalter an.                                     Beginn des folgenden Versicherungsjahres
         Eine damit verbundene Beitragsänderung                             wieder zu einer günstigeren Beitragsberech-
         wird mit Beginn des Versicherungsjahres der                        nung führen.
         Änderung des Alters wirksam.                             L.3       Änderung der Regionalklasse wegen
K.4      Tarifänderung                                                      Wohnsitzwechsels
         Wir dürfen den Tarif mit Wirkung für die be-                       Lassen Sie Ihr Fahrzeug in einem anderen
         stehenden Verträge der Schaden und Kos-                            Zulassungsbezirk zu und wird dadurch der
         tenentwicklung anpassen.                                           Vertrag einer anderen Regionalklasse zuge-
                                                                            ordnet, richtet sich der Beitrag ab der Ummel-
         Bei einer Erhöhung können wir, bei einer Ver-
                                                                            dung bei der Zulassungsbehörde nach der
         minderung müssen wir den Beitrag ­Ihres Ver-
                                                                            neuen Regionalklasse.
         sicherungsvertrages mit Wirkung vom Beginn
         des nächsten Versicherungsjahres anglei-                 L.4       Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkma-
         chen.                                                              len zur Beitragsberechnung
K.5      Wirksamkeitsvoraussetzung                                Anzeige von Änderungen
         Eine Beitragserhöhung nach K.1 bis K.4 ist               L.4.1     Die Änderung eines im Versicherungsschein
         nur wirksam, wenn wir Ihnen die Beitragsän-                        aufgeführten Merkmals zur Beitragsberech-
         derung bis spätestens einen Monat vor dem                          nung müssen Sie uns innerhalb von 14 Ta-
         Zeitpunkt der Wirksamkeit mitteilen und Sie                        gen anzeigen.
         auf Ihr Kündigungsrecht nach K.6 hinweisen.                        Für das Merkmal Nutzerkreis gilt dies nicht,
K.6      Kündigungsrecht                                                    wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahr-
                                                                            zeug-Reparateur, ein Mitarbeiter einer Prüf-
         Führt eine Änderung nach K.1 bis K.4 in der
                                                                            stelle (z.B. TÜV, DEKRA) oder ein Hotel­
         Kfz-Haftpflichtversicherung zu einer Bei-
                                                                            angestellter in Ausübung seines Dienstes
         tragserhöhung, haben Sie nach G.2.7 ein
                                                                            das Fahrzeug fährt.
         Kündigungsrecht. Werden mehrere Ände-
         rungen gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr              Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
         Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen                 L.4.2     Wir dürfen überprüfen, ob die bei Ihrem Ver-
         in Summe zu einer Beitragserhöhung führen.                         trag berücksichtigten Merkmale zur Beitrags-
         Dies gilt für die Kaskoversicherung entspre-                       berechnung zutreffen. Auf Anforderung ha-
         chend.                                                             ben Sie uns entsprechende B  ­ estätigungen
                                                                            oder Nachweise vorzulegen.
K.7      Gesetzliche Änderung des Leistungs-
         umfanges in der Kfz-Haftpflichtversiche-                 Folgen von unzutreffenden Angaben
         rung                                                     L.4.3     Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merk-
         In der Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen wir                      malen zur Beitragsberechnung gemacht oder
         den Beitrag erhöhen, sobald wir aufgrund ei-                       Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb
         nes Gesetzes, einer Verordnung oder einer                          ein zu niedriger Beitrag berechnet worden,
         EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den                        so gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden
         Leistungsumfang oder die Deckungssumme                             Versicherungsjahres der Beitrag, der den tat-
         zu erhöhen.                                                        sächlichen Merkmalen zur Beitragsberech-
                                                                            nung entspricht.
L        Beitragsänderung aufgrund eines bei
         Ihnen eingetretenen Umstandes                            L.4.4     Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Anga-
                                                                            ben gemacht oder Änderungen vorsätzlich
L.1      Änderung des Schadenfreiheitsrabattes
                                                                            nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedri-
         Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Rege-                           ger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich
         lungen zum Schadenfreiheitsrabatt-System                           zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in
         nach Abschnitt I ändern.                                           Höhe von 250 EUR zu zahlen.
L.2      Änderung von Merkmalen zur Beitrags-                     Folgen von Nichtangaben
         berechnung
                                                                  L.4.5     Kommen Sie unserer Aufforderung schuld-
Welche Änderungen werden berücksichtigt?                                    haft nicht nach, Bestätigungen oder Nachwei-
L.2.1    Ändern sich während der Laufzeit des Vertra-                       se vorzulegen, sind wir berechtigt, den Bei-
         ges Merkmale zur Beitragsberechnung nach                           trag rückwirkend ab Beginn des laufenden
         J.2, die die Beitragsberechnung bestimmen,                         Versicherungsjahres nach den für Sie un-
                                                                            günstigsten Annahmen zu berechnen, wenn
                                                         - 51 -

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        - wir Sie in Textform auf den dann zu zahlen-                       dann über diese Plattform an den Versiche-
          den Beitrag und die dabei zugrunde geleg-                         rungsombudsmann weitergeleitet.
          ten Annahmen hingewiesen haben und                      Versicherungsaufsicht
        - Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten              M.1.3     Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrie-
          Antwortfrist von mindestens vier Wochen                           den oder treten Meinungsverschiedenheiten
          die zur Überprüfung der Beitragsberech-                           bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie
          nung angeforderten Bestätigungen oder                             sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
          Nachweise nicht nachreichen.                                      wenden. Als Versicherungsunternehmen un-
L.5     Änderung der Art oder Verwendung des                                terliegen wie der Aufsicht der Bundesanstalt
        Fahrzeuges                                                          für Finanzdienstleistungsaufsicht.
        Ändert sich die Art oder Verwendung des                             Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
        Fahrzeuges gemäß Anhang 4, werden die                               sicht (BaFin)
        Motorleistung gesteigert, das Fahrwerk op-                          Sektor Versicherungsaufsicht
        tisch oder technisch verändert oder sonsti-
        ge nach J.1 relevante Risikomerkmale verän-                         Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
        dert, müssen Sie uns dies anzeigen.                                 Telefon 0228 / 4108 - 0
        Wir können in diesem Fall den Versiche-                             www.bafin.de, poststelle@bafin.de
        rungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den                           Bitte beachten Sie, dass die Bundesanstalt
        Beitrag ab der Änderung anpassen.                                   für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kei-
        Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %,                           ne Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle
        haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.9.                           nicht verbindlich entscheiden kann.
M       Meinungsverschiedenheiten und Ge-                         Rechtsweg
        richtsstände                                              M.1.4     Sie haben zudem die Möglichkeit, den
M.1     Was können Sie tun, wenn Sie mit uns                                Rechtsweg zu beschreiten.
        unzufrieden sind?                                         M.2       Gerichtsstände
Beschwerdemanagement                                              Wenn Sie uns verklagen
M.1.1   Wenn Sie mit uns oder mit unseren Leistun-                M.2.1     Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag
        gen nicht zufrieden sind, können Sie sich an                        können Sie insbesondere bei folgenden Ge-
        unsere interne Beschwerdestelle wenden.                             richten geltend machen:
        Sie haben die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen
        per E-Mail unter beschwerde@vgh.de oder                             - dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich
        online über www.vgh.de/beschwerde mitzu-                              zuständig ist,
        teilen.                                                             - dem Gericht, das für unseren Geschäfts-
Versicherungsombudsmann                                                       sitz oder für die Sie betreuende Niederlas-
                                                                              sung örtlich zuständig ist.
M.1.2   Wenn Sie als Verbraucher, oder als Person in
        verbraucherähnlicher Lage mit unserer Ent-                Wenn wir Sie verklagen
        scheidung nicht zufrieden sind oder eine Ver-             M.2.2     Wir können Ansprüche aus dem Versiche-
        handlung mit uns einmal nicht zu dem von                            rungsvertrag insbesondere bei folgenden Ge-
        Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat,                             richten geltend machen:
        können Sie sich an den Ombudsmann für                               - dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich
        Versicherungen wenden.                                                zuständig ist,
        Versicherungsombudsmann e.V.                                        - dem Gericht des Ortes, an dem sich der
        Postfach 080632, 10006 Berlin                                         Sitz oder die Niederlassung Ihres Betrie-
        Leipziger Str. 121, 10117 Berlin                                      bes befindet, wenn Sie den Versicherungs-
                                                                              vertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbe­
        Telefon 0800 3696000 (kostenfrei)                                     betrieb abgeschlossen haben.
        oder aus dem Ausland +49 30 206058 99                     Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Aus­
        (gebührenpflichtig)                                       land verlegt
        Internet: www.versicherungsombudsmann.                    M.2.3     Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ge-
        de                                                                  schäftssitz oder Ihren gewöhnlichen Aufent-
        E-Mail: beschwerde@versicherungsombuds-                             halt außerhalb Deutschlands verlegt haben
        mann.de                                                             oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder ge-
        Der Ombudsmann für Versicherungen ist                               wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage-
        eine unabhängige und für Verbraucher kos-                           erhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend
        tenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir ha-                      der Regelungen nach M.2.1 und M.2.2 das
        ben uns verpflichtet, an dem Schlichtungs-                          Gericht als vereinbart, das für unseren Ge-
        verfahren teilzunehmen.                                             schäftssitz zuständig ist.

        Sofern Sie als Verbraucher den Versiche-                  N         Bedingungsänderung
        rungsvertrag online (z.B. über eine Website               N.1       In welchen Fällen dürfen wir die Bedin-
        oder per e-mail) abgeschlossen haben, kön-                          gungen ändern?
        nen Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch on-
        line an die Plattform http://ec.europa.eu/con-
        sumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird
                                                         - 52 -

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         Wir dürfen einzelne Regelungen dieser Be-                   1       Pkw
         dingungen mit Wirkung für bestehende Ver-                   1.1     Einstufung von Pkw in Schadenfreiheitsklas-
         träge ändern oder ergänzen, wenn                                    sen (SF-Klassen) und Schadenklassen und
         - ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung                             Beitragssätze
           geändert wird, auf denen einzelne Bedin-
                                                                     Dauer des schadenfreien                  Beitragssatz in %
           gungen des Vertrages beruhen,
                                                                     ununterbrochenen Verlaufes     Klasse     Kfz-      Vollkasko
         - sich die höchstrichterliche Rechtsprechung                                                        Haftpflicht
           ändert und dies unmittelbare Auswirkun-                   50 und mehr Kalenderjahre      SF 50       15           15
           gen auf den Versicherungsvertrag hat,                     49 Kalenderjahre               SF 49       15           16
         - ein Gericht einzelne Bedingungen rechts-                  48 Kalenderjahre               SF 48       15           16
           kräftig für unwirksam erklärt und die gesetz­             47 Kalenderjahre               SF 47       16           16
           lichen Vorschriften keine Regelungen ent-                 46 Kalenderjahre               SF 46       16           17
           halten, die an deren Stelle tritt, oder                   45 Kalenderjahre               SF 45       16           17
                                                                     44 Kalenderjahre               SF 44       16           17
         - die Kartellbehörde oder die Versicherungs-                43 Kalenderjahre               SF 43       16           17
           aufsichtsbehörde einzelne Bedingungen                     42 Kalenderjahre               SF 42       16           18
           durch bestandskräftigen Verwaltungsakt                    41 Kalenderjahre               SF 41       17           18
           als mit dem geltenden Recht nicht verein-                 40 Kalenderjahre               SF 40       17           18
           bar erklärt und die gesetzlichen Vorschrif-               39 Kalenderjahre               SF 39       17           18
           ten keine Regelung enthalten, die an deren                38 Kalenderjahre               SF 38       17           19
           Stelle tritt.                                             37 Kalenderjahre               SF 37       18           19
                                                                     36 Kalenderjahre               SF 36       18           19
         Dies gilt nur, soweit die einzelnen geänder-
                                                                     35 Kalenderjahre               SF 35       18           19
         ten Bedingungen unmittelbar betroffen sind.                 34 Kalenderjahre               SF 34       18           20
         Diese Berechtigung zur Änderung oder Er-                    33 Kalenderjahre               SF 33       19           20
         gänzung haben wir in den Fällen der o.g. ge-                32 Kalenderjahre               SF 32       19           20
         richtlichen oder behördlichen Entscheidung                  31 Kalenderjahre               SF 31       19           21
         auch dann, wenn es sich um inhaltsgleiche                   30 Kalenderjahre               SF 30       20           21
         Bedingungen eines anderen Versicherers                      29 Kalenderjahre               SF 29       20           21
                                                                     28 Kalenderjahre               SF 28       20           22
         handelt.
                                                                     27 Kalenderjahre               SF 27       21           22
         Wir dürfen Bedingungen nur ändern oder er-                  26 Kalenderjahre               SF 26       21           23
         gänzen, wenn die Schließung einer durch                     25 Kalenderjahre               SF 25       22           23
         die genannten Änderungsanlässe entstan-                     24 Kalenderjahre               SF 24       22           23
         denen Vertragslücke zur Durchführung des                    23 Kalenderjahre               SF 23       23           24
         Vertrages erforderlich ist oder das bei Ver-                22 Kalenderjahre               SF 22       23           24
         tragsschluss vereinbarte Verhältnis zwischen                21 Kalenderjahre               SF 21       24           25
         Leistung und Gegenleistung in nicht unbe-                   20 Kalenderjahre               SF 20       24           25
         deutendem Maße gestört ist.                                 19 Kalenderjahre               SF 19       25           26
                                                                     18 Kalenderjahre               SF 18       26           27
N.2      Wirksamkeitsvoraussetzung                                   17 Kalenderjahre               SF 17       26           27
         Die nach N.1 zulässigen Änderungen teilen                   16 Kalenderjahre               SF 16       27           28
         wir Ihnen schriftlich mit und erläutern sie. Sie            15 Kalenderjahre               SF 15       28           29
         finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Än-                    14 Kalenderjahre               SF 14       29           29
                                                                     13 Kalenderjahre               SF 13       30           30
         derung spätestens sechs Wochen vor dem
                                                                     12 Kalenderjahre               SF 12       31           31
         Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt
                                                                     11 Kalenderjahre               SF 11       32           32
         und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht                10 Kalenderjahre               SF 10       33           33
         nach G.2.10 informiert haben.                               9 Kalenderjahre                SF 9        35           33
O        Sanktionsklausel                                            8 Kalenderjahre                SF 8        36           35
                                                                     7 Kalenderjahre                SF 7        38           36
         Es besteht – ohne Rücksicht auf die übrigen
                                                                     6 Kalenderjahre                SF 6        40           37
         Vertragsbestimmungen – Versicherungs-                       5 Kalenderjahre                SF 5        42           38
         schutz nur, soweit und solange dem keine                    4 Kalenderjahre                SF 4        44           39
         auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren                 3 Kalenderjahre                SF 3        46           41
         Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio-                  2 Kalenderjahre                SF 2        49           42
         nen bzw. Embargos der Europäischen Uni-                     1 Kalenderjahr                 SF 1        53           44
         on oder der Bundesrepublik Deutschland ent-                 -                              SF ½        66           49
         gegenstehen.                                                -                                0         86           55
                                                                     -                               M          98           63
         Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
         Finanzsanktionen bzw. Embargos der Verei-                   1.2     Rückstufung im Schadenfall bei Pkw in der
         nigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht                        Kfz-Haftpflichtversicherung
         Rechtsvorschriften der Europäischen Union
         oder der Bundesrepublik Deutschland entge-                  aus Klasse            ein Schaden          zwei und mehr
         genstehen.                                                                                               Schäden
                                                                                           nach Klasse
Anhang 1 Tabellen zum
         Schadenfreiheitsrabatt-System                               SF 50                       SF 25               SF 11
                                                                     SF 49                       SF 25               SF 11
                                                                     SF 48                       SF 25               SF 11
                                                                     SF 47                       SF 24               SF 11
                                                                     SF 46                       SF 24               SF 10
                                                            - 53 -

[Seite 54]
aus Klasse           ein Schaden     zwei und mehr            aus Klasse            ein Schaden        zwei und mehr
                                       Schäden                                                           Schäden
                     nach Klasse                                                    nach Klasse
SF 45                   SF 23           SF 10                 SF 36                    SF 24                SF 14
SF 44                   SF 23           SF 10                 SF 35                    SF 24                SF 14
SF 43                   SF 22           SF 10                 SF 34                    SF 23                SF 13
SF 42                   SF 22           SF 9                  SF 33                    SF 22                SF 13
SF 41                   SF 21           SF 9                  SF 32                    SF 21                SF 12
SF 40                   SF 20           SF 9                  SF 31                    SF 21                SF 11
SF 39                   SF 20           SF 8                  SF 30                    SF 20                SF 11
SF 38                   SF 19           SF 8                  SF 29                    SF 19                SF 10
SF 37                   SF 19           SF 8                  SF 28                    SF 18                SF 10
SF 36                   SF 18           SF 7                  SF 27                    SF 17                SF 9
SF 35                   SF 18           SF 7                  SF 26                    SF 17                SF 8
SF 34                   SF 17           SF 7                  SF 25                    SF 16                SF 8
SF 33                   SF 17           SF 6                  SF 24                    SF 15                SF 7
SF 32                   SF 16           SF 6                  SF 23                    SF 14                SF 7
SF 31                   SF 16           SF 6                  SF 22                    SF 14                SF 6
SF 30                   SF 15           SF 5                  SF 21                    SF 13                SF 5
SF 29                   SF 14           SF 5                  SF 20                    SF 12                SF 5
SF 28                   SF 14           SF 5                  SF 19                    SF 11                SF 4
SF 27                   SF 13           SF 4                  SF 18                    SF 10                SF 4
SF 26                   SF 13           SF 4                  SF 17                    SF 10                SF 3
SF 25                   SF 12           SF 4                  SF 16                    SF 9                 SF 2
SF 24                   SF 12           SF 3                  SF 15                    SF 8                 SF 2
SF 23                   SF 11           SF 3                  SF 14                    SF 7                 SF 1
SF 22                   SF 10           SF 3                  SF 13                    SF 7                 SF 1
SF 21                   SF 10           SF 2                  SF 12                    SF 6                 SF 1
SF 20                   SF 9            SF 2                  SF 11                    SF 5                 SF ½
SF 19                   SF 9            SF 1                  SF 10                    SF 4                 SF ½
SF 18                   SF 8            SF 1                  SF 9                     SF 3                 SF ½
SF 17                   SF 7             SF 1                 SF 8                     SF 3                 SF ½
SF 16                   SF 7             SF 1                 SF 7                     SF 2                   0
SF 15                   SF 6             SF 1                 SF 6                     SF 1                   0
SF 14                   SF 6             SF 1                 SF 5                     SF 1                   0
SF 13                   SF 5             SF ½                 SF 4                     SF ½                   0
SF 12                   SF 4             SF ½                 SF 3                     SF ½                  M
SF 11                   SF 4             SF ½                 SF 2                     SF ½                  M
SF 10                   SF 3             SF ½                 SF 1                       0                   M
SF 9                    SF 3             SF ½                 SF ½                       0                   M
SF 8                    SF 2             SF ½                 0                         M                    M
SF 7                    SF 1              0                   M                         M                    M
SF 6                    SF 1              0
SF 5                    SF 1              0                   2       Krafträder, Leichtkrafträder und dreirädrige
SF 4                    SF ½              0                           Kfz/Trikes
SF 3                    SF ½              M                   2.1     Einstufung von Krafträdern, Leichtkrafträ-
SF 2                    SF ½              M                           dern und dreirädrigen Kfz/Trikes in Schaden-
SF 1                    SF ½              M                           freiheitsklassen (SF-Klassen) und Schaden-
SF ½                     0                M                           klassen und Beitragssätze
0                        M                M
M                        M                M                   Dauer des schadenfreien      Klasse    Beitragssatz in %
                                                              ununterbrochenen Verlaufes              Kfz-      Vollkasko
1.3     Rückstufung im Schadenfall bei Pkw in der                                                   Haftpflicht
        Vollkaskoversicherung                                 20 und mehr Kalenderjahre    SF 20       20           20
aus Klasse           ein Schaden     zwei und mehr            19 Kalenderjahre             SF 19       20           20
                                       Schäden                18 Kalenderjahre             SF 18       20           21
                                                              17 Kalenderjahre             SF 17       21           21
                     nach Klasse
                                                              16 Kalenderjahre             SF 16       21           22
SF 50                   SF 39           SF 25                 15 Kalenderjahre             SF 15       21           22
SF 49                   SF 35           SF 22                 14 Kalenderjahre             SF 14       21           23
SF 48                   SF 34           SF 21                 13 Kalenderjahre             SF 13       21           24
SF 47                   SF 33           SF 21                 12 Kalenderjahre             SF 12       22           24
SF 46                   SF 32           SF 20                 11 Kalenderjahre             SF 11       22           25
SF 45                   SF 31           SF 20                 10 Kalenderjahre             SF 10       22           26
SF 44                   SF 31           SF 19                 9 Kalenderjahre              SF 9        23           27
SF 43                   SF 30           SF 18                 8 Kalenderjahre              SF 8        23           28
SF 42                   SF 29           SF 18                 7 Kalenderjahre              SF 7        24           29
SF 41                   SF 28           SF 17                 6 Kalenderjahre              SF 6        25           31
SF 40                   SF 27           SF 17                 5 Kalenderjahre              SF 5        26           32
SF 39                   SF 27           SF 16                 4 Kalenderjahre              SF 4        28           34
SF 38                   SF 26           SF 16                 3 Kalenderjahre              SF 3        31           36
SF 37                   SF 25           SF 15                 2 Kalenderjahre              SF 2        35           39

                                                     - 54 -

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Dauer des schadenfreien      Klasse     Beitragssatz in %              3       Campingfahrzeuge
ununterbrochenen Verlaufes              Kfz-      Vollkasko            3.1     Einstufung von Campingfahrzeugen in Scha-
                                      Haftpflicht                              denfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Scha-
1 Kalenderjahr               SF 1         44         42                        denklassen und Beitragssätze
-                            SF ½         53         57
                                                                       Dauer des schadenfreien      Klasse     Beitragssatz in %
-                             0           68         74
                                                                       ununterbrochenen Verlaufes
-                             M           82        101
                                                                                                                Kfz-      Vollkasko
2.2     Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern,                                                           Haftpflicht
        Leichtkrafträdern und dreirädrigen Kfz/                        20 und mehr Kalenderjahre    SF 20         22        30
        Trikes in der Kfz-Haftpflichtversicherung                      19 Kalenderjahre             SF 19         23        34
                                                                       18 Kalenderjahre             SF 18         23        34
aus Klasse                     ein und mehr Schäden                    17 Kalenderjahre             SF 17         24        34
                                      nach Klasse                      16 Kalenderjahre             SF 16         24        34
SF 20                                   SF 2                           15 Kalenderjahre             SF 15         25        34
SF 19                                   SF 2                           14 Kalenderjahre             SF 14         25        35
SF 18                                   SF 2                           13 Kalenderjahre             SF 13         26        35
SF 17                                   SF 2                           12 Kalenderjahre             SF 12         26        35
SF 16                                   SF 2                           11 Kalenderjahre             SF 11         27        36
SF 15                                   SF 2                           10 Kalenderjahre             SF 10         28        36
SF 14                                   SF 2                           9 Kalenderjahre              SF 9          29        37
SF 13                                   SF 2                           8 Kalenderjahre              SF 8          30        37
SF 12                                   SF 1                           7 Kalenderjahre              SF 7          31        38
SF 11                                   SF 1                           6 Kalenderjahre              SF 6          32        39
SF 10                                   SF 1                           5 Kalenderjahre              SF 5          33        40
SF 9                                    SF 1                           4 Kalenderjahre              SF 4          35        41
SF 8                                    SF 1                           3 Kalenderjahre              SF 3          37        42
SF 7                                    SF 1                           2 Kalenderjahre              SF 2          39        43
SF 6                                    SF 1                           1 Kalenderjahr               SF 1          41        45
SF 5                                    SF 1                           -                            SF ½          45        45
SF 4                                    SF ½                           -                              0           55        56
SF 3                                    SF ½                           -                             M           108        61
SF 2                                    SF ½
SF 1                                     0                             3.2     Rückstufung im Schadenfall bei Camping-
SF ½                                     M                                     fahrzeugen in der Kfz-Haftpflichtversiche-
0                                        M                                     rung
M                                        M
                                                                       aus Klasse                    ein oder mehr Schäden
2.3     Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern,                                                          nach Klasse
        Leichtkrafträdern und dreirädrigen Kfz/                        SF 20                                    SF 2
        Trikes in der Vollkaskoversicherung                            SF 19                                    SF 2
                                                                       SF 18                                    SF 2
aus Klasse                     ein und mehr Schäden                    SF 17                                    SF 2
                                      nach Klasse                      SF 16                                    SF 1
SF 20                                   SF 7                           SF 15                                    SF 1
SF 19                                   SF 7                           SF 14                                    SF 1
SF 18                                   SF 7                           SF 13                                    SF 1
SF 17                                   SF 6                           SF 12                                    SF ½
SF 16                                   SF 6                           SF 11                                    SF ½
SF 15                                   SF 5                           SF 10                                    SF ½
SF 14                                   SF 5                           SF 9                                     SF ½
SF 13                                   SF 4                           SF 8                                     SF ½
SF 12                                   SF 4                           SF 7                                      0
SF 11                                   SF 3                           SF 6                                      0
SF 10                                   SF 3                           SF 5                                      0
SF 9                                    SF 2                           SF 4                                      0
SF 8                                    SF 2                           SF 3                                      0
SF 7                                    SF 1                           SF 2                                      0
SF 6                                    SF 1                           SF 1                                      0
SF 5                                    SF 1                           SF ½                                      0
SF 4                                    SF 1                           0                                         M
SF 3                                    SF ½                           M                                         M
SF 2                                    SF ½
SF 1                                    SF ½                           3.3     Rückstufung im Schadenfall bei Camping-
SF ½                                     0                                     fahrzeugen in der Vollkaskoversicherung
0                                        M
                                                                       aus Klasse                    ein oder mehr Schäden
M                                        M
                                                                                                             nach Klasse
                                                                       SF 20                                    SF 18
                                                                       SF 19                                    SF 8
                                                                       SF 18                                    SF 8
                                                                       SF 17                                    SF 7


                                                              - 55 -

[Seite 56]
aus Klasse                    ein oder mehr Schäden                     4.2     Rückstufung im Schadenfall in der Kfz-Haft-
                                      nach Klasse
                                                                                pflichtversicherung bei Lieferwagen, Lkw,
                                                                                Zugmaschinen, landwirtschaftlichen Zugma-
SF 16                                    SF 7
                                                                                schinen, Verkaufsfahrzeugen, Bussen, Ab-
SF 15                                    SF 6
SF 14                                    SF 6
                                                                                schleppwagen, Krankenwagen, Staplern und
SF 13                                    SF 6                                   Leichenwagen
SF 12                                    SF 5                           SF 30                       SF 13   SF 6     SF 2
SF 11                                    SF 5                           SF 29                       SF 13   SF 6     SF 2
SF 10                                    SF 4                           SF 28                       SF 13   SF 6     SF 2
SF 9                                     SF 4                           SF 27                       SF 12   SF 5     SF 1
SF 8                                     SF 3                           SF 26                       SF 12   SF 5     SF 1
SF 7                                     SF 3                           SF 25                       SF 11   SF 5     SF 1
SF 6                                     SF 2                           SF 24                       SF 11   SF 5     SF 1
SF 5                                     SF 2                           SF 23                       SF 10   SF 4     SF 1
SF 4                                     SF ½                           SF 22                       SF 10   SF 4     SF 1
SF 3                                     SF ½                           SF 21                       SF 10   SF 4     SF1
SF 2                                     SF ½                           SF 20                       SF 9    SF 4     SF 1
SF 1                                     SF ½                           SF 19                       SF 9    SF 4     SF 1
SF ½                                     SF ½                           SF 18                       SF 8    SF 3     SF ½
0                                         M                             SF 17                       SF 8    SF 3     SF ½
M                                         M                             SF 16                       SF 7    SF 3     SF ½
                                                                        SF 15                       SF 7    SF 3     SF ½
4       Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, landwirt-
                                                                        SF 14                       SF 6    SF 2      0
        schaftliche Zugmaschinen, Verkaufsfahrzeu-                      SF 13                       SF 6    SF 2      0
        ge, Abschleppwagen (nur Kfz-Haftpflicht),                       SF 12                       SF 5    SF 1      0
        Krankenwagen, Stapler (nur Kfz-Haftpflicht),                    SF 11                       SF 5    SF 1      0
        Leichenwagen                                                    SF 10                       SF 4    SF 1      0
4.1     Einstufung von Lieferwagen, Lkw, Zugma-                         SF 9                        SF 4    SF 1      0
        schinen, landwirtschaftlichen Zugmaschi-                        SF 8                        SF 3    SF ½      0
        nen, Verkaufsfahrzeugen, Abschleppwagen                         SF 7                        SF 3    SF ½      0
                                                                        SF 6                        SF 2     0        M
        (nur Kfz-Haftpflicht), Krankenwagen, Stap-
                                                                        SF 5                        SF 1     0        M
        lern (nur Kfz-Haftpflicht) und Leichenwagen
                                                                        SF 4                        SF 1     0        M
        in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und                     SF 3                        SF ½     0        M
        Schadenklassen und Beitragssätze                                SF 2                          0      M        M
Dauer des schadenfreien      Klasse     Beitragssatz in %               SF 1                          0      M        M
ununterbrochenen Verlaufes                                              SF ½                          0      M        M
                                         Kfz-      Vollkasko
                                                                        0                            M       M        M
                                       Haftpflicht
                                                                        M                            M       M        M
30 und mehr Kalenderjahre    SF 30         21        23
29 Kalenderjahre             SF 29         21        23                 4.3     Rückstufung im Schadenfall in der Vollkas-
28 Kalenderjahre             SF 28         22        23                         koversicherung bei Lieferwagen, Lkw, Zug-
27 Kalenderjahre             SF 27         22        23                         maschinen, landwirtschaftlichen Zugmaschi-
26 Kalenderjahre             SF 26         22        24                         nen, Verkaufsfahrzeugen, Krankenwagen
25 Kalenderjahre             SF 25         23        24                         und Leichenwagen
24 Kalenderjahre             SF 24         23        24
23 Kalenderjahre             SF 23         24        24                 aus Klasse                   ein     zwei  drei und
22 Kalenderjahre             SF 22         24        24                                            Schaden Schäden mehr
21 Kalenderjahre             SF 21         25        25                                                           Schäden
20 Kalenderjahre             SF 20         25        25                                      nach Klasse
19 Kalenderjahre             SF 19         26        25
                                                                        SF 30                       SF 9    SF 2      0
18 Kalenderjahre             SF 18         27        26
                                                                        SF 29                       SF 8    SF 2      0
17 Kalenderjahre             SF 17         28        26
                                                                        SF 28                       SF 8    SF 2      0
16 Kalenderjahre             SF 16         29        26
                                                                        SF 27                       SF 8    SF 2      0
15 Kalenderjahre             SF 15         29        27
                                                                        SF 26                       SF 8    SF 2      0
14 Kalenderjahre             SF 14         30        27
                                                                        SF 25                       SF 8    SF 2      0
13 Kalenderjahre             SF 13         32        28
                                                                        SF 24                       SF 7    SF 2      0
12 Kalenderjahre             SF 12         33        28
                                                                        SF 23                       SF 7    SF 2      0
11 Kalenderjahre             SF 11         34        29
                                                                        SF 22                       SF 7    SF 2      0
10 Kalenderjahr              SF 10         36        30
                                                                        SF 21                       SF 6    SF 1      0
9 Kalenderjahre              SF 9          38        31
                                                                        SF 20                       SF 6    SF 1      0
8 Kalenderjahre              SF 8          40        31
                                                                        SF 19                       SF 6    SF 1      0
7 Kalenderjahre              SF 7          42        33
                                                                        SF 18                       SF 6    SF 1      0
6 Kalenderjahre              SF 6          45        34
                                                                        SF 17                       SF 5    SF 1      0
5 Kalenderjahre              SF 5          49        35
                                                                        SF 16                       SF 5    SF 1      0
4 Kalenderjahre              SF 4          53        37
                                                                        SF 15                       SF 5    SF 1      0
3 Kalenderjahre              SF 3          58        39
                                                                        SF 14                       SF 4    SF ½      M
2 Kalenderjahre              SF 2          64        42
                                                                        SF 13                       SF 4    SF ½      M
1 Kalenderjahr               SF 1          72        45
                                                                        SF 12                       SF 4    SF ½      M
-                            SF ½          77        48
                                                                        SF 11                       SF 3     0        M
-                              0           93        50
                                                                        SF 10                       SF 3     0        M
-                             M           138        70
                                                                        SF 9                        SF 2     0        M

                                                               - 56 -

[Seite 57]
aus Klasse                   ein     zwei  drei und                3     Teilkaskoversicherung
                           Schaden Schäden mehr
                                          Schäden
                                                                   Typklasse                  Schadenbedarfs-Indexwerte
                                                                                              von        bis        unter
                      nach Klasse
SF 8                         SF 2      0         M                 10                           0                  36,4
SF 7                         SF 2      0         M                 11                        36,4                  47,5
SF 6                         SF 1      0         M                 12                        47,5                  56,3
SF 5                         SF 1      0         M                 13                        56,3                  65,3
SF 4                         SF ½      M         M                 14                        65,3                  75,2
SF 3                          0        M         M                 15                        75,2                  87,5
SF 2                          0        M         M                 16                        87,5                  97,2
SF 1                          0        M         M                 17                        97,2                 109,7
SF ½                          M        M         M                 18                       109,7                 122,2
0                             M        M         M                 19                       122,2                 133,6
M                             M        M         M                 20                       133,6                 147,8
                                                                   21                       147,8                 166,4
                                                                   22                       166,4                 183,6
Anhang 2 Tabellen zu den Typklassen                                23                       183,6                 210,9
                                                                   24                       210,9                 241,7
       Für Pkw und Selbstfahrervermiet-Pkw gelten fol-             25                       241,7                 271,8
       gende Typklassen:                                           26                       271,8                 306,7
1      Kfz-Haftpflichtversicherung                                 27                       306,7                 354,9
                                                                   28                       354,9                 416,5
Typklasse                    Schadenbedarfs-Indexwerte             29                       416,5                 487,0
                            von         bis       unter            30                       487,0                 628,8
10                             0                  49,5             31                       628,8                 763,9
11                          49,5                  61,9             32                       763,9                 975,5
12                          61,9                  71,6             33                       975,5              und mehr
13                          71,6                  79,8
14                          79,8                  86,6             Anhang 3 Tabellen zu den Regionalklassen
15                          86,6                  92,0             1     Pkw
16                          92,0                  97,7
17                          97,7                 103,7                   Für Pkw gelten folgende Regionalklassen:
18                         103,7                 110,4             1.1   Kfz-Haftpflichtversicherung
19                         110,4                 118,0
20                         118,0                 125,4             Regionalklasse             Schadenbedarfs-Indexwerte
21                         125,4                 133,3                                        von        bis        unter
22                         133,3                 144,0
                                                                    1                           0                  78,3
23                         144,0                 165,4
                                                                    2                        78,3                  84,4
24                         165,4                 196,0
                                                                    3                        84,4                  88,8
25                         196,0              und mehr
                                                                    4                        88,8                  92,8
                                                                    5                        92,8                  97,1
2      Vollkaskoversicherung                                        6                        97,1                 101,2
                                                                    7                       101,2                 105,6
Typklasse                    Schadenbedarfs-Indexwerte
                                                                    8                       105,6                 110,5
                            von         bis       unter             9                       110,5                 115,7
10                             0                  39,5             10                       115,7                 122,4
11                          39,5                  53,1             11                       122,4                 130,4
12                          53,1                  62,7             12                       130,4              und mehr
13                          62,7                  69,0
14                          69,0                  74,3             1.2   Vollkaskoversicherung
15                          74,3                  80,2
16                          80,2                  88,3             Regionalklasse             Schadenbedarfs-Indexwerte
17                          88,3                  96,8                                        von        bis        unter
18                          96,8                 105,5
                                                                    1                           0                  87,2
19                         105,5                 116,5
                                                                    2                        87,2                  92,1
20                         116,5                 125,2
                                                                    3                        92,1                  96,1
21                         125,2                 135,9
                                                                    4                        96,1                  99,9
22                         135,9                 145,3
                                                                    5                        99,9                 104,1
23                         145,3                 156,2
                                                                    6                       104,1                 109,6
24                         156,2                 169,6
                                                                    7                       109,6                 116,3
25                         169,6                 184,3
                                                                    8                       116,3                 134,1
26                         184,3                 206,3
                                                                    9                       134,1              und mehr
27                         206,3                 232,3
28                         232,3                 276,4
29                         276,4                 330,1
                                                                   1.3   Teilkaskoversicherung
30                         330,1                 377,5             Regionalklasse             Schadenbedarfs-Indexwerte
31                         377,5                 438,7
                                                                                              von        bis        unter
32                         438,7                 516,6
33                         516,6                 696,7              1                           0                   68,1
34                         696,7              und mehr              2                        68,1                   74,1
                                                                    3                        74,1                   79,1

                                                          - 57 -

[Seite 58]
Regionalklasse              Schadenbedarfs-Indexwerte              3.3   Teilkaskoversicherung
                            von         bis       unter            Regionalklasse                 Schadenbedarfs-Indexwerte
 4                         79,1                   83,4                                            von           bis       unter
 5                         83,4                   88,6
                                                                    1                               0                     74,0
 6                         88,6                   95,0
                                                                    2                            74,0                     91,0
 7                         95,0                  100,8
                                                                    3                            91,0                    106,7
 8                        100,8                  106,9
                                                                    4                           106,7                    122,7
 9                        106,9                  114,2
                                                                    5                           122,7                    159,5
10                        114,2                  122,4
11                        122,4                  131,5              6                           159,5                 und mehr
12                        131,5                  140,5
13                        140,5                  151,1             4     Landwirtschaftliche Zugmaschinen
14                        151,1                  165,4                   Für landwirtschaftliche Zugmaschinen gelten fol-
15                        165,4                  182,6                   gende Regionalklassen:
16                        182,6               und mehr
                                                                   4.1   Kfz-Haftpflichtversicherung
2     Krafträder und dreirädrige Kfz/Trikes                        Regionalklasse                 Schadenbedarfs-Indexwerte
      Für Krafträder und dreirädrige Kfz/Trikes (Anhang                                           von           bis       unter
      4 Nr. 2.2 und 2.3) gelten folgende Regionalklas-              1                               0                     82,5
      sen:                                                          2                            82,5                     97,5
2.1   Kfz-Haftpflichtversicherung                                   3                            97,5                    106,0
                                                                    4                           106,0                    125,3
Regionalklasse              Schadenbedarfs-Indexwerte               5                           125,3                    152,4
                            von         bis       unter             6                           152,4                 und mehr
 1                            0                   83,9
 2                         83,9                   93,5             4.2   Teilkaskoversicherung
 3                         93,5                  102,0
                                                                   Regionalklasse                 Schadenbedarfs-Indexwerte
 4                        102,0                  117,2
 5                        117,2                  147,4                                            von           bis       unter
 6                        147,4               und mehr              1                               0                     82,4
                                                                    2                            82,4                    100,3
                                                                    3                           100,3                    116,0
2.2   Teilkaskoversicherung
                                                                    4                           116,0                    129,6
Regionalklasse              Schadenbedarfs-Indexwerte               5                           129,6                 und mehr
                            von         bis       unter
                                                                   Anhang 4 Art und Verwendung von Fahrzeugen
 1                            0                   49,4
 2                         49,4                   62,2             1     Zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit Ver-
 3                         62,2                   78,3                   sicherungskennzeichen
 4                         78,3                  100,5
                                                                   Art               Technische Angaben         Zulassung
 5                        100,5                  141,2
 6                        141,2                  196,4             Moped, Roller,    Hubraum ≤ 50 cm3           zulassungsfrei,
 7                        196,4                  391,5             Mokick mit und    Höchstgeschw. ≤ 45         Versicherungs-
 8                        391,5               und mehr             ohne Anhänger     km/h, bei Mokick, Rol-     kennzeichen
                                                                                     ler, Moped auslaufender
                                                                                     Bauarten bis 60 km/h
3     Lieferwagen
                                                                   Mofa 25 mit und Hubraum ≤ 50 cm3             zulassungsfrei,
      Für Lieferwagen (Werkverkehr bis 3,5 t) gelten               ohne Anhänger Höchstgeschw. ≤ 25           Versicherungs-
      folgende Regionalklassen:                                                    km/h                       kennzeichen
3.1   Kfz-Haftpflichtversicherung                                  Leichtmofa        Hubraum ≤ 30 cm3         (bei Leicht-
                                                                   mit und ohne      Höchstgeschw. ≤ 20       mofas keine
Regionalklasse              Schadenbedarfs-Indexwerte              Anhänger          km/h, Leistung ≤ 0,5 kW, Schutzhelm-
                            von         bis       unter                              Leergewicht ≤ 30 kg, Ge- pflicht)
                                                                                     räusch ≤ 65 dB(A)
 1                            0                   84,7
 2                         84,7                   93,7             Maschinell        Höchstgeschw. ≤ 25         zulassungsfrei,
 3                         93,7                  103,4             angetriebener     km/h                       Versicherungs-
 4                        103,4                  112,5             Krankenfahr-      (bis 31.10.02 ≤ 25 km/h,   kennzeichen
 5                        112,5                  123,2             stuhl             bis 30.06.99 ≤ 30 km/h)
 6                        123,2                  133,2             Leichtes vier-    Höchstgeschw. ≤ 45         zulassungsfrei,
 7                        133,2               und mehr             rädriges Kraft-   km/h                       Versicherungs-
                                                                   fahrzeug, Mini-   Leermasse ≤ 425 kg         kennzeichen
3.2   Vollkaskoversicherung                                        cars              Hubraum ≤ 50 cm3 oder
                                                                                     bis 4 kW
Regionalklasse              Schadenbedarfs-Indexwerte              Kleinkraftrad     Höchstgeschw. ≤ 45         zulassungsfrei,
                            von         bis       unter            dreirädrig        km/h, bis 4 kW             Versicherungs-
                                                                                                                kennzeichen
 1                            0                   95,0
 2                         95,0                  104,3             S-Pedelec         Höchstgeschw. ≤ 45         zulassungsfrei,
 3                        104,3                  112,6                               km/h                       Versicherungs-
 4                        112,6               und mehr                                                          kennzeichen


                                                          - 58 -

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Art               Technische Angaben        Zulassung                    6    Gewerblicher Güterverkehr
Elektrokleinst-   Höchstgeschw. ≤ 20        zulassungsfrei,                   Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßi-
fahrzeuge         km/h                      Versicherungs-                    ge, entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraft-
                                            plakette                          fahrzeugen, Anhängern und Aufliegern für ande-
                                                                              re.
2     Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge mit amtli-
                                                                         7    Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder An-
      chem Kennzeichen
                                                                              hänger
Art               Technische Angaben        Zulassung                         Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhän-
2.1               Hubraum > 50 cm3 bis ≤    zulassungsfrei,                   ger/Auflieger sind Zugmaschinen und Raupen-
Leichtkrafträ-    125 cm3                   aber kennzei-                     schlepper oder Anhänger/Auflieger, die wegen ih-
der, mit und      Leistung ≤ 11 kW          chen- und ver-                    rer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft
                                            sicherungs-                       von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und
ohne Anhän-
                                            pflichtig
ger und Bei-                                                                  ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
wagen             Zusätzliche Einschrän-    zulassungsfrei,
                  kung:                     aber kennzei-                8    Leasingfahrzeuge
                  Hubraum ≤ 80 cm3 (kei-    chen- und ver-                    Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und An-
                  ne amtl. Einschränkung)   sicherungs-                       hänger/Auflieger, die gewerbsmäßig ohne Ge-
                                            pflichtig                         stellung eines Fahrers vermietet werden und auf
2.2               Hubraum > 50 cm3 oder     zulassungs-                       den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung
Krafträder,       Höchstgeschw. > 45        pflichtig, amtli-                 auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag min-
mit und ohne      km/h                      ches Kennzei-
                                                                              destens sechs Monate überlassen werden.
                  (alt: 50 km/h)            chen
Anhänger
                  Hubraum > 50 cm3 oder     zulassungs-
                                                                         9    Lieferwagen
und Beiwa-
gen               Höchstgeschw. > 45        pflichtig, amtli-                 Lieferwagen sind als Lkw zugelassene Fahrzeu-
                  km/h                      ches Kennzei-                     ge mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Ge-
                  (s.o.)                    chen                              samtgewicht) bis zu 3,5 t.
                  Leistung ≤ 25 kW
                  Leistungsgewicht ≤ 0,16                                10   Lkw
                  kW/kg                                                       Lkw sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Ge-
2.3               Hubraum > 50 cm3 oder     zulassungs-                       samtmasse (bzw. Gesamtgewicht) von mehr als
dreirädriges      Höchstgeschw. > 45        pflichtig, amtli-                 3,5 t.
Kfz/Trike mit     km/h                      ches Kennzei-
                                            chen                         11   Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen
und ohne An-
hänger                                                                        Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen sind
                                                                              Fahrzeuge mit Vorrichtungen zur mechanischen
3     Busse                                                                   Milchentnahme, die dem Transport der Milch von
                                                                              Weiden und Gehöften zu den Molkereien der Ein-
      Busse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger/Auf-                             zugsgebiete dienen.
      lieger, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur
      Beförderung von mehr als neun Personen (ein-                       12   Mietwagen
      schließlich Führer) geeignet und bestimmt sind.                         Mietwagen sind Pkw, mit denen genehmigungs-
3.1   Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Aus-                         pflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig
      gangs- und Endpunkten eingerichtete regelmä-                            betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Bus-
      ßige Verkehrsanbindung, auf der Fahrgäste an                            se, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahr-
      bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen                             zeuge).
      können. Dazu zählt auch der Verkehr, der unter                     13   Milchtankwagen
      Ausschluss anderer Fahrgäste der regelmäßi-                             Milchtankwagen sind Fahrzeuge, die dem Trans-
      gen Beförderung von Personen zum Besuch von                             port der Milch zwischen Molkereien oder von Mol-
      Märkten und Theatern dient.                                             kereien zum Verteiler oder Verbraucher dienen.
3.2   Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und                            Sie gelten nicht als landwirtschaftliche Sonder-
      Ferienziel-Reisen sowie Verkehr mit Mietomni-                           fahrzeuge, sondern als Güterfahrzeuge.
      bussen.                                                            14   Oldtimer-Schlepper
3.3   Nicht unter Ziff. 1 und 2 fallen sonstige Busse, vor                    Oldtimer-Schlepper sind landwirtschaftliche Zug-
      allem Hotelomnibusse, Schul-, Lehr- und Kran-                           maschinen mit amtlichem schwarzen Kennzei-
      kenomnibusse.                                                           chen, die überwiegend nur noch zu Treckertreffen
4     Campingfahrzeuge                                                        eingesetzt werden. Eine land- oder forstwirt-
      Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelas-                            schaftliche sowie eine gewerbliche Nutzung darf
      sene Fahrzeuge.                                                         nicht erfolgen. Eine land- oder forstwirtschaftlich
                                                                              Nutzung liegt beispielsweise auch bei privater
5     Gefahrgutbeförderung
                                                                              Nutzung des Oldtimer-Schleppers im Wald vor.
      Gefahrgutbeförderung ist die – auch nur gele-                           Die Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zu-
      gentliche – Beförderung von Gütern, die unter                           rückliegen.
      die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
      (GGVSEB) fallen, mit einem Fahrzeug.


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15   Pkw
     Pkw sind als Personenkraftwagen, Kombinations-
     kraftwagen oder Fahrzeuge zur Personenbeför-
     derung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem
     Fahrersitz zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Aus-
     nahme von Mietwagen, Taxen, Selbstfahrerver-
     mietfahrzeugen und Campingfahrzeugen.
16   Quads
     Quads (auch All Terrain Vehicle oder ATV) sind
     vierrädrige leichte Kraftfahrzeuge zur Personen-
     oder Güterbeförderung.
17   Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
     Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeu-
     ge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen
     mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtun-
     gen zur Verrichtung von Arbeit - nicht zur Beför-
     derung von Personen oder Gütern - bestimmt und
     geeignet sind (z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer,
     Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge,
     auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwen-
     det werden).
18   Selbstfahrervermietfahrzeuge
     Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeu-
     ge und Anhän-ger/Auflieger, die gewerbsmäßig
     ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden.
19   Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeu-
     ge
     Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge
     sind Fahrzeuge, die als Sonderfahrzeuge für die
     Land- und Forstwirtschaft zugelassen sind und
     ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
20   Stapler
     Stapler sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart
     für das Aufnehmen, Heben, Bewegen und Positi-
     onieren von Lasten bestimmt und geeignet sind.
21   Taxen
     Taxen sind Pkw, die der Unternehmer an behörd-
     lich zugelassenen Stellen bereithält und mit de-
     nen er - auch am Betriebssitz oder während der
     Fahrt entgegengenommene - Beförderungsauf-
     träge zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel
     ausführt.
22   Wechselaufbauten
     Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahr-
     zeugen, Anhängern und Aufliegern, die zur Gü-
     terbeförderung bestimmt sind und mittels me-
     chanischer Vorrichtungen an diesen Fahrzeugen
     ausgewechselt werden können.
23   Werkverkehr
     Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Gü-
     terfahrzeugen, Anhängern und Aufliegern nur für
     eigene Zwecke durch eigenes Personal eines
     Unternehmens oder durch Personal, das dem Un-
     ternehmen im Rahmen einer vertraglichen Ver-
     pflichtung zur Verfügung gestellt worden ist.
24   Zugmaschinen
     Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die aus-
     schließlich oder überwiegend zum Ziehen von
     Anhängern oder Aufliegern gebaut sind, mit Aus-
     nahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen.


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Anhang 5 Leistungsübersicht Kfz-Versicherung
         für Pkw
Versicherte Risiken auszugsweise und in Stichworten,
maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen:
                                               Basis                                   Komfort

 Kfz-Haftpflichtversicherung
 Mallorca-Police                                                                           x
 Autoschutzbrief                            auf Wunsch                                auf Wunsch
 Rabattschutz                                                                         auf Wunsch
                                               Basis                 Komfort                     Premium
                                                                                       Premium            E-Premium
 Teilkaskoversicherung
 Diebstahl, Raub, Unterschlagung                 x                      x                  x                       x
 Brand oder Explosion                            x                      x                  x                       x
 Sturm, Hagel, Blitzschlag,                      x                      x                  x                       x
 Überschwemmung
 Zusammenstoß mit Tieren aller Art      nur Haarwild nach               x                  x                       x
                                        BJagdG
 Glasbruch und Glasreparatur                     x                      x                  x                       x
 Kurzschluss an der Verkabelung                  x                      x                  x                       x
 Aggregatschäden durch                      1.500 EUR               10.000 EUR       20.000 EUR           20.000 EUR
 Kurzschluss an der Verkabelung
 bis
 Tierbiss an Schläuchen, Kabeln,                                    10.000 EUR       20.000 EUR           20.000 EUR
 Leitungen, Dämmstoffen,
 Manschetten im Motorraum und
 Folgeschäden bis
 Lawinen (auch Dachlawinen),                     x                      x                  x                       x
 Erdrutsche und Erdfall
 Erdbeben und Vulkanausbruch                                            x                  x                       x
 Austausch von Schlössern                                               x                  x                       x
 bei Schlüsselverlust
 (Einbruchdiebstahl/Raub)
 Zulassungs-, Entsorgungs-        und                                   x                  x                       x
 Überführungskosten
 Neupreisentschädigung bis                   3 Monate               18 Monate         36 Monate            36 Monate
 Kaufwertentschädigung bei                                          12 Monate         18 Monate            18 Monate
 Gebrauchtfahrzeugen bis
 Mitversicherung von Fahrzeug-              5.000 EUR               5.000 EUR        10.000 EUR           10.000 EUR
 und Zubehörteilen bis
 Erstattung einer Wertminderung ab                                                         x                       x
 1.000 EUR Reparaturkosten (5%
 der Kosten, max. 2.500 EUR)
 Eigene mitgeführte Gegenstände                                                       1.000 EUR            1.000 EUR
 (Autoinhalt) bis
 Fahrzeugunterstellungskosten                                        300 EUR           300 EUR              300 EUR
 aufgrund eines versicherten
 Schadenereignisses
 GAP für Pkw                                                            x                  x                       x
 Vollkaskoversicherung (beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und erweitert sie um die folgenden)
 Vandalismus                                     x                      x                  x                       x
 selbst verschuldete Unfälle                     x                      x                  x                       x
 Fahrerflucht des Unfallgegners                  x                      x                  x                       x

                                                           - 61 -

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Leistungen                                Basis                  Komfort                       Premium

                                                                                     Premium         E-Premium
Transport auf einem Schiff (Havarie         x                       x                    x                  x
Grosse)
Ersatz von Sportgeräten bei Unfall                                                   1.000 EUR          1.000 EUR
(z.B. Fahrräder, wenn mit einer
entsprechenden Halterung außen
am Fahrzeug befestigt) bis
Schäden zwischen ziehendem                                                               x                  x
und gezogenem Fahrzeug oder
Anhänger
Eigenschäden an anderen bei der                                                    100.000 EUR       100.000 EUR
VGH auf den VN versicherten Pkw/
Gebäuden des VN bis
Wandladestationen bis                                                                                   3.000 EUR
Mobile Ladestationen bis                                                                                3.000 EUR
Ladekarte bis                                                                                           100 EUR
Induktionsladeplatte bis                                                                                1.000 EUR
Überspannungsschäden durch                                                                           20.000 EUR
Blitzeinschlag
All-Risk-Deckung für den Akku                                                                               x
(Außnahme bspw. Abnutzung,
Materialfehler des Herstellers)
Rabattschutz                                                    auf Wunsch         auf Wunsch        auf Wunsch
weitere Leistungen
Werkstattservice (gilt nicht für       auf Wunsch               auf Wunsch         auf Wunsch        auf Wunsch
Leasingfahrzeuge)
Fahrer- / Insassenschutz               auf Wunsch               auf Wunsch         auf Wunsch        auf Wunsch


Anhang 6 Leistungsübersicht Kfz-Versicherung
         für Campingfahrzeuge
Versicherte Risiken auszugsweise und in Stichworten,
maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen:
                                                                         Komfort
Kfz-Haftpflichtversicherung
Mallorca-Police                                                              x

Autoschutzbrief (bis 7,5 t)                                             auf Wunsch
Rabattschutz                                                            auf Wunsch
                                                  Komfort                                     Premium
Teilkaskoversicherung
Diebstahl, Raub, Unterschlagung                        x                                         x
Brand oder Explosion                                   x                                         x
Sturm, Hagel, Blitzschlag,                             x                                         x
Überschwemmung
Zusammenstoß mit Tieren aller Art                      x                                         x
Glasbruch und Glasreparatur                            x                                         x
Kurzschluss an der Verkabelung                         x                                         x
Aggregatschäden durch                           10.000 EUR                                   20.000 EUR
Kurzschluss an der Verkabelung bis
Tierbiss an Schläuchen, Kabeln,                 10.000 EUR                                   20.000 EUR
Leitungen, Dämmstoffen,
Manschetten im Motorraum und
Folgeschäden bis


                                                       - 62 -

[Seite 63]
Leistungen                              Komfort       Premium
Lawinen (auch Dachlawinen),                x              x
Erdrutsche, Erdfall, Erdbeben und
Vulkanausbruch
Austausch von Schlössern                   x              x
bei Schlüsselverlust
(Einbruchdiebstahl/Raub)
Zulassungs-, Entsorgungs-       und                   1.000 EUR
Überführungskosten
Neupreisentschädigung bis                             24 Monate
Kaufwertentschädigung bei                             18 Monate
Gebrauchtfahrzeugen bis
Mitversicherung von Fahrzeug- und      5.000 EUR     10.000 EUR
Zubehörteilen (hierunter fallen auch
fest verbundene Vorzelte) bis
Erstattung einer Wertminderung ab                         x
1.000 EUR Reparaturkosten (5 %
der Reparaturkosten, max. 2.500
EUR)
Eigene mitgeführte Gegenstände                        5.000 EUR
(Camperinhalt) bis
Kein Inhalt des Vorzeltes
Schutz des nicht fest verbundenen                     3.000 EUR
Vorzeltes
Fahrzeugunterstellungskosten            300 EUR       300 EUR
aufgrund eines versicherten
Schadenereignisses
GAP                                    auf Anfrage   auf Anfrage
Vollkaskoversicherung
Vandalismus                                x              x
selbst verschuldete Unfälle                x              x
Fahrerflucht des Unfallgegners             x              x
Transport auf einem Schiff (Havarie        x              x
Grosse)
Ersatz von Sportgeräten bei Unfall                    1.000 EUR
(z.B. Fahrräder, wenn mit einer
entsprechenden Halterung außen
am Fahrzeug befestigt) bis
Schäden zwischen ziehendem                                x
und gezogenem Fahrzeug oder
Anhänger
Eigenschäden an anderen bei der                      100.000 EUR
VGH auf den VN versicherten Pkw/
Campern/Gebäuden des VN bis
Rabattschutz                           auf Wunsch    auf Wunsch
weitere Leistungen
Fahrer- / Insassenschutz               auf Wunsch    auf Wunsch


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