# Versicherungskammer Bayern Motorradversicherung (allgemeine Kfz-Bedingungen): die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-motorrad-vkb-kraftrad-akb.php
- Rechtlicher Träger: Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft, Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-motorrad-vkb-kraftrad-akb.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), Anlage 3614](https://mein-premiumservice.vkb.de/service2/rest/api/material-service/public/v1/material/344006), Fassung AKB Anlage 3614, Stand 1. Juli 2021

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief) | ja | Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten: Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1) Kaskoversicherung (A.2) Schutzbrief (A.3) Kfz-Unfallversicherung (A.4) Fahrer-Airbag-Versicherung (A.5) | Einleitung, Seite 2 |
| Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller) | ja | Krafträder (Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen) | A.3.3, Seite 9 |
| Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte) | ja | Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. | A.1.4.1, Seite 3 |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO) | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | ja | Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. | A.2.16.1, Seite 7 |
| Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote) | ja | oder anderer berauschender Mittel herbeiführen. | A.2.16.1, Seite 7 |
| Deckungssumme Haftpflicht pauschal | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils | A.1.3.1, Seite 3 |
| Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschützt | ja | Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden. | A.1.5.6, Seite 4 |
| Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland) | ja, bis zur Versicherungssumme | als Fahrer eines vorübergehend gemieteten, versicherungspflichtigen fremden Pkw, Wohnmobils oder Kraftrades über 50 ccm Hubraum auf einer Reise im Ausland | A.1.1.6, Seite 3 |
| Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz für Sachschäden an einem anderen Ihrer versicherten Fahrzeuge, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer zufügt. | A.A.4.2, Seite 8 |
| Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Teilkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigung abgezogen. | A.2.12, Seite 6 |
| Brand und Explosion | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftrads | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert) | nicht geregelt |  |  |
| Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser) | ja, bis zur Versicherungssumme | ersetzen wir in der Teilkaskoversicherung unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung die tatsächlich aufgewendeten Kosten für den Austausch der Fahrzeugschlösser und -schlüssel, sofern die Fahrzeugschlüssel bei einem Einbruch oder Raub entwendet werden. | A.A.2.1, Seite 7 |
| Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. | A.2.2.6, Seite 5 |
| Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. | A.2.2.3, Seite 4 |
| Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken) | nicht geregelt |  |  |
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren jeder Art. | A.2.2.4, Seite 5 |
| Tierbiss mit Folgeschäden (Marder) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar am Fahrzeug verursachte Schäden. | A.2.2.7, Seite 5 |
| Selbstbeteiligung Vollkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. | A.2.12, Seite 6 |
| Unfall, auch selbst verschuldet | nicht geregelt |  |  |
| Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangieren | nicht geregelt |  |  |
| Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | nicht geregelt |  |  |
| Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftrad | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. | A.2.16.3, Seite 7 |
| Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden durch die Benutzung einer Fähre oder eines Schiffes bei folgenden Gefahren: | A.2.3.4, Seite 5 |
| Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro) | nicht geregelt |  |  |
| Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten) | nein | Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxis und Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs | A.2.6.2.1, Seite 5 |
| Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten) | nein | Bei gebraucht erworbenen Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxis und Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir bei Totalschaden | A.2.6.2.2, Seite 5 |
| Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwerts | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir verzichten auf den Abzug „neu für alt“. | A.2.7.5, Seite 6 |
| GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierung | ja, bis zur Versicherungssumme | Die GAP-Versicherung gilt auch für sonstige Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge. | A.A.4.1, Seite 7 |
| Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichert | ja, bis 8.000 € | nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende Halterung fest verbunden sind, ist die Entschädigung auf maximal 8.000 Euro pro Schadenfall beschränkt. | A.2.1.3, Seite 4 |
| Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Sachverständigenkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. | A.2.8.1, Seite 6 |
| Abschleppkosten in der Kasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist Ihr Fahrzeug aufgrund einer Beschädigung nicht mehr fahrbereit, ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten | A.2.7.4, Seite 5 |
| Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt) | nicht geregelt |  |  |
| Pannen- und Unfallhilfe vor Ort | ja, bis 150 € | Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug. | A.3.5.1, Seite 9 |
| Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | ja | Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist | A.3.6, Seite 9 |
| Abschleppen des Kraftrads | ja, bis 200 € | Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 200 Euro | A.3.5.2, Seite 9 |
| Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellung | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir organisieren für Sie den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz | A.3.8, Seite 10 |
| Mietfahrzeug oder Ersatzmotorrad | ja, bis 70 € | jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens 70 Euro je Tag. | A.3.6.3, Seite 10 |
| Übernachtungskosten nach Panne oder Unfall | ja, bis 80 € | Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 80 Euro je Übernachtung und Person. | A.3.6.2, Seite 10 |
| Krankenrücktransport des Fahrers | ja, bis zur Versicherungssumme | Insassen infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, organisieren wir für Sie die Durchführung | A.3.7.1, Seite 10 |
| Saisonkennzeichen und Regeln für die Saison | ja | Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz | H.2.1, Seite 22 |
| Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm) | ja | Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.4 und H.1.6. | H.2.3, Seite 22 |
| Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers) | ja, bis zur Versicherungssumme | Stößt einer versicherten Person ein Unfall zu, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lenken des Fahrzeugs steht, erbringen wir unter den nachstehend genannten Voraussetzungen die vereinbarten Versicherungsleistungen. | A.5.1.1, Seite 14 |
| Rabattschutz oder Rückstufungsschutz | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeug | ja | Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad oder Wohnmobil ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, | I.2.2.2, Seite 22 |
| Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrers | ja | Für das Merkmal Fahrerkreis gilt dies nicht, wenn ein Kaufinteressent, ein Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter in Ausübung seines Dienstes oder ein Dritter das Fahrzeug anlässlich einer Notsituation fährt. | L.4.1.1, Seite 26 |
| Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag | L.4.3, Seite 26 |
| Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier) | ja | Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden | D.1.1, Seite 17 |
| Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum) | ja | Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum | H.1.6, Seite 21 |
| Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainings | ja | Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings. | A.2.16.2, Seite 3 |
| Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgen | ja | Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. | D.1.3, Seite 17 |
| Obliegenheiten vor dem Schadenfall | ja | Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. | D.1.3, Seite 17 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl) | ja | Übersteigt ein Entwendungs-, Brand-, Tier- oder Vandalismusschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen. | E.4.3, Seite 19 |
| Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag) | ja, bis 5.000 € | mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. | D.3, Seite 18 |
| Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden) | ja | Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. | G.2.1, Seite 20 |
| Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme) | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. | A.2.16.4, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), Anlage 3614

```text
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Versicherungskammer Bayern
Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts
Bayerischer Versicherungsverband
Versicherungsaktiengesellschaft


Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
Anlage 3614, SAP-Nr. 344006
Dies sind wichtige Vertragsunterlagen!
Bitte bewahren Sie diese zusammen mit dem Versicherungsschein auf.


Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Stand: 1. Juli 2021
Stichwortverzeichnis zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
Diese Aufstellung dient lediglich der Übersichtlichkeit. Sie selbst ist nicht Bestandteil unserer Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
(AKB). Sie ist nicht abschließend und ersetzt insbesondere nicht die Kenntnisnahme der einzelnen Bestimmungen unserer AKB.


A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung?                            A.4.1     Was ist versichert?
A.1     Kfz-Haftpflichtversicherung - für Schäden, die Sie mit Ihrem          A.4.2     Wer ist versichert?
        Fahrzeug Anderen zufügen                                              A.4.3     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.1.1   Was ist versichert?                                                   A.4.4     Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung?
A.1.2   Wer ist versichert?                                                   A.4.5     Leistung bei Invalidität
A.1.3   Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?                A.4.6     Leistung bei Tod
A.1.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                       A.4.7     Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
A.1.5   Was ist nicht versichert?                                             A.4.8     Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende
A.2     Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug                               Krankheiten oder Gebrechen?
A.2.1   Was ist versichert?                                                   A.4.9     Fälligkeit unserer Zahlung
A.2.2   Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?                   A.4.10    Was ist nicht versichert?
A.2.3   Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?                   A.5       Fahrer-Airbag-Versicherung
A.2.4   Wer ist versichert?                                                   A.5.1     Was ist versichert?
A.2.5   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                       A.5.2     Wer ist versichert?
A.2.6   Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?             A.5.3     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.2.6 a Was zahlen wir in der GAP-Versicherung bei                            A.5.4     Welche Leistungen umfasst die Versicherung?
        Leasingfahrzeugen?                                                    A.5.5     Fahrer-Unfallgeld
A.2.7   Was zahlen wir bei Beschädigung?                                      A.5.6     Fahrer-Unfallrente
A.2.8   Was zahlen wir noch?                                                  A.5.7     Hinterbliebenenabsicherung
A.2.9   Mehrwertsteuer                                                        A.5.8     Kinderbetreuungsgeld
A.2.10  Zusätzliche Regelungen bei Entwendung                                 A.5.9     Fälligkeit unserer Zahlung
A.2.11  Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?                A.5.10    Was ist nicht versichert?
A.2.12  Selbstbeteiligung                                                     A.6       Kfz-Umweltschadenversicherung - für öffentlich rechtliche
A.2.13  Was wir nicht ersetzen                                                          Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
A.2.14  Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung                                A.6.1     Was ist versichert?
A.2.15  Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht              A.6.2     Wer ist versichert?
        selbst gefahren sind?                                                 A.6.3     Versicherungssumme und Höchstzahlung
A.2.16  Was ist nicht versichert?                                             A.6.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.2.17  Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe                          A.6.5     Was ist nicht versichert?
        (Sachverständigenverfahren)
A.2.18  Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör                                     B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz
A.A     Leistungserweiterungen zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskover-             B.1      Wann beginnt der Versicherungsschutz?
        sicherung                                                             B.2      Vorläufiger Versicherungsschutz
A.A.1   Anwendungsbereich
A.A.2   Leistungserweiterung für Pkw (ohne Taxis, Mietwagen und               C Beitragszahlung
        Selbstfahrervermietfahrzeuge)                                         C.1      Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
A.A.3   Leistungserweiterungen für Taxis, Mietwagen,                          C.2      Zahlung des Folgebeitrags
        Selbstfahrervermietfahrzeuge, Lieferwagen, Lastkraftwagen,            C.3      Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
        Zugmaschinen, Anhänger/Auflieger, Kraftomnibusse,                     C.4      Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-
        selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Gabelstapler und                              Haftpflichtversicherung
        Sonderfahrzeuge                                                       C.5      Zahlungsperiode
A.A.4   Leistungserweiterungen für alle Fahrzeugarten                         C.6      SEPA-Lastschriftverfahren
A.3     Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder
        Kostenerstattung                                                      D Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs?
A.3.1   Was ist versichert?                                                   D.1     Bei allen Versicherungsarten
A.3.2   Wer ist versichert?                                                   D.2     Zusätzlich in der Kfz-Haftpflicht- und
A.3.3   Versicherte Fahrzeuge                                                         Umweltschadenversicherung
A.3.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                       D.3     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
A.3.5   Hilfe bei Panne oder Unfall
A.3.6   Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km           E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
        Entfernung                                                            E.1     Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz-Unfall- und Fahrer-Airbag-Ver-
A.3.7   Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise ab 50                sicherung, Schutzbrief
        km Entfernung                                                         E.2     Umweltschadenversicherung
A.3.8   Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise                        E.3     Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
A.3.9   Was ist nicht versichert?                                             E.4     Zusätzlich in der Kaskoversicherung
A.3.10  Anrechnung ersparter Aufwendungen                                     E.5     Zusätzlich beim Schutzbrief
A.3.11  Verpflichtung Dritter                                                 E.6     Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag-
A.4     Kfz-Unfallversicherung - wenn Insassen verletzt oder getötet                  Versicherung
        werden                                                                E.7     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?

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F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen                   L.1        Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
                                                                      L.2        Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs      L.3        Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels
G.1      Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?                    L.4        Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitrags-
G.2      Wann und aus welchem Anlass können Sie den                              berechnung
         Versicherungsvertrag kündigen?                               L.5        Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs
G.3      Wann und aus welchem Anlass können wir den                   L.6        Änderung der Tarifgruppe
         Versicherungsvertrag kündigen?
G.4      Kündigung einzelner Versicherungsarten                       M Gerichtsstände, Anzeigen / Willenserklärungen
G.5      Form und Zugang der Kündigung                                M.1     Gerichtsstände
G.6      Beitragsabrechnung nach Kündigung                            M.2     Anzeigen/Willenserklärungen
G.7      Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
G.8      Wagniswegfall                                                N Bedingungsänderung

H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit                 Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System
        ungestempelten Kennzeichen                                    1        Pkw
H.1     Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?                  2        Krafträder
H.2     Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?           3        Leichtkrafträder
H.3     Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen                        4        Campingfahrzeuge (Wohnmobile)
                                                                      5        Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, Krankenwagen,
I Schadenfreiheitsrabatt-System                                                Leichenwagen, Krankenwagen, Leichenwagen
I.1      Einstufung in Schadenfreiheits- und Schadenklassen (SF-      6        Omnibusse, Abschleppwagen, Gabelstapler
         Klassen/ S-Klassen)                                          7        Mietwagen und Taxis
I.2      Ersteinstufung                                               8        übrige Fahrzeuge (Ausnahmen siehe I.1)
I.2.1    Ersteinstufung in Klasse 0
I.2.2    Sondereinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2                  Anhang 2: - entfällt -
I.2.3    Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-
         Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung         Anhang 3: - entfällt -
I.3      Jährliche Neueinstufung
I.3.1    Wirksamwerden der Neueinstufung                              Anhang 4: Einwohnerdichteklassen für Taxis und Mietwagen
I.3.2    Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
I.3.3    Besserstufung bei Saisonkennzeichen                          Anhang 5: Tarifgruppen
I.3.4    Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 2 oder 1/2 bzw.   1        Tarifgruppe A
         mit Klassen S, 0 oder M                                      2        Tarifgruppe B
I.3.5    Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf                    3        Tarifgruppe K
I.4      Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf?   4        - entfällt -
I.4.1    Schadenfreier Verlauf                                        5        Tarifgruppe F
I.4.2    Schadenbelasteter Verlauf                                    6        Tarifgruppe N
I.5      Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können
I.6      Wie wirkt sich eine Unterbrechung des                        Anhang 6: Art und Verwendung von Fahrzeugen
         Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?            1        Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
I.7      Übernahme eines Schadenverlaufs                              2        Leichtkrafträder
I.7.1    In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?        3        entfällt
I.7.2    Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?             4        Krafträder
I.7.3    Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang          5        Pkw
I.8      Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs                   6        Mietwagen
I.9      Auskünfte über den Schadenverlauf                            7        Taxis
                                                                      8        Selbstfahrvermietfahrzeuge
J Merkmale zur Beitragsberechnung                                     9        Leasingfahrzeuge
J.1     Fahrzeugbezogene Merkmale                                     10       Kraftomnibusse
J.2     Risikobestimmende Tarif- und Gefahrenmerkmale                 11       Campingfahrzeuge
                                                                      12       Werkverkehr
K Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen                     13       Gewerblicher Güterverkehr
K.1      Typklasse                                                    14       Umzugsverkehr
K.2      Regionalklasse                                               15       Wechselaufbauten
K.3      Tarifänderung                                                16       Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger/Auflieger
K.4      Ihr Lebensalter                                              17       Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen
K.5      Wirksamkeitsvoraussetzungen                                  18       Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge
K.6      Kündigungsrecht                                              19       Milchtankwagen
K.7      Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz-Haft-   20       Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
         pflichtversicherung                                          21       Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
                                                                      22       Lkw (über 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
K.8       Änderung der Tarifstruktur                                  23       Zugmaschinen
                                                                      24       Gabelstapler
L Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands


Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2021)            können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungs-    abgeschlossen haben. Endet die Kfz-Haftpflichtversicherung, endet
vertrags folgende Versicherungsarten:                                 automatisch auch die Kfz-Umweltschadenversicherung, ohne dass es
- Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1)                                   einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Kaskoversicherung (A.2)
- Schutzbrief (A.3)                                                   Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
- Kfz-Unfallversicherung (A.4)
- Fahrer-Airbag-Versicherung (A.5)
- Kfz-Umweltschadenversicherung (A.6)
Diese Versicherungen A.1 bis A.6 werden als jeweils rechtlich
selbstständige Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein

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A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung?                              Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung - für Schäden, die Sie mit Ihrem                gelegentlich begleitet,
Fahrzeug Anderen zufügen                                                   e) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das
                                                                                Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht
A.1.1 Was ist versichert?                                                       wird,
                                                                           f)   den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt                           mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist,
A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch       g) den Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner
den Gebrauch des Fahrzeugs                                                      eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs,
a) Personen verletzt oder getötet werden,                                  h) die berechtigten Insassen (siehe A.4.2.4), soweit nicht anderweitig
b) Sachen abhanden kommen, beschädigt oder zerstört werden,                     Haftpflichtversicherungsschutz besteht und es sich um ein als Pkw
c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem                      zugelassenes Fahrzeug handelt (ausgenommen Mietwagen, Taxis
     Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar            und Selbstfahrervermietfahrzeuge).
     zusammenhängen (reine Vermögensschäden),                              Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund            selbstständig gegen uns erheben.
von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des
Straßenverkehrsgesetzes     oder   aufgrund   anderer     gesetzlicher     A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden.
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein-          Höchstzahlung
und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.                                 A.1.3.1 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils
                                                                           beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und
Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche                         Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. Mehrere
A.1.1.2 Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schaden-        zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben,
ersatz in Geld.                                                            gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer
                                                                           Versicherungssummen    können Sie dem       Versicherungsschein
A.1.1.3 Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese          entnehmen.
auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche
der Höhe nach unbegründet sind.                                            A.1.3.2 Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhänger
                                                                           gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
Regulierungsvollmacht
A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte                Übersteigen der Versicherungssummen
Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren          A.1.3.3 Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten
und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen              sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des Versicherungsver-
pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.                                        tragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. In diesem
                                                                           Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten
Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten               Schadenersatzanspruch selbst einstehen.
Fahrzeugen
A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder           A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch
hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem       Versicherungsschutz in Europa und in der EU
versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn       A.1.4.1 Sie     haben      in     der     Kfz-Haftpflichtversicherung
für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.             Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie
Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder das abge-       den    außereuropäischen    Gebieten   der     Mitgliedsstaaten   der
schleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem          Europäischen Union. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im
versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.        Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang,
                                                                           mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Führen fremder gemieteter Fahrzeuge im In- und Ausland
(Mallorca-Police)                                                          Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
A.1.1.6 Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die Sie, Ihr         A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte
Ehegatte oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender            ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-
Lebenspartner als Fahrer eines vorübergehend gemieteten,                   Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen
versicherungspflichtigen fremden Pkw, Wohnmobils oder Kraftrades           Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
über 50 ccm Hubraum auf einer Reise im Ausland von einem                   Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.
gewerbsmäßigen Vermieter als Selbstfahrervermiet-Fahrzeug, also ein
Kraftfahrzeug, das gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers              A.1.5 Was ist nicht versichert?
vermietet wird, verursachen.
Dies gilt nur, wenn sich Ihre Haftpflichtversicherung auf ein als Pkw,     Vorsatz
Wohnmobil oder Kraftrad über 50 ccm zugelassenes Fahrzeug zur              A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
Eigenverwendung bezieht.                                                   vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
Als In- und Ausland gilt der Geltungsbereich nach A.1.4. Mietzeiten von
mehr als einem Monat gelten nicht als vorübergehend.                       Genehmigte Rennen
Kein Versicherungsschutz besteht für den teil, der aus einer für das       A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei
gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung gedeckt         Beteiligung     an    behördlich   genehmigten  kraftfahrt-sportlichen
ist. Der Versicherungsschutz ist auf die vertraglich vereinbarte           Veranstaltungen,     bei denen      es  auf die Erzielung         einer
Deckungssumme begrenzt.                                                    Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für
                                                                           dazugehörige Übungsfahrten.
Automatisiertes und autonomes Fahren (Cyber)                               Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt
A.1.1.7 Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch den             eine Pflichtverletzung nach D.2.2 dar.
Gebrauch des Fahrzeugs, wenn versagende oder fehlerhafte Systeme
zum automatisierten oder autonomen Fahren ursächlich sind.                 Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
                                                                           A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die
A.1.2 Wer ist versichert?                                                  Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs.
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende
Personen (mitversicherte Personen):                                        Beschädigung von Anhänger oder abgeschleppten Fahrzeugen
a) den Halter des Fahrzeugs,                                               A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die
b) den Eigentümer des Fahrzeugs,                                           Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten
c) den Fahrer des Fahrzeugs,                                               Fahrzeug verbundenen Anhängers oder Aufliegers oder eines mit dem
d) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit            versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs.
     Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner           Wenn mit dem versicherten Kraftfahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein
                                                                           betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung

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abgeschleppt wird, besteht für dabei am abgeschleppten Fahrzeug                 - Dach-/Heckträger, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
verursachte Schäden Versicherungsschutz.                                        - nach a bis c mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör
                                                                                  während einer Reparatur.
Beschädigung von beförderten Sachen                                             - die zu Ihrem Elektro- oder Hybridfahrzeug gehörenden
A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatz-                       Ladekabel.
ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens
von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden.            A.2.1.3 Für die oben genannten Spezialaufbauten/-ausrüstungen sowie
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines          nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie im
Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille,      Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende Halterung fest
Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung         verbunden sind, ist die Entschädigung auf maximal 8.000 Euro pro
dienen (z.B. mit Bus oder Taxi), besteht außerdem Versicherungsschutz      Schadenfall beschränkt. Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen ist die
für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des               Entschädigung auf maximal 52.000 Euro begrenzt. Den über diesen
persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. B.                Betrag hinausgehenden Mehrwert können Sie gegen Zahlung eines
Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für          zusätzlichen Beitrags mitversichern.
Sachen unberechtigter Insassen.
                                                                           A.2.1.4 Nicht versicherbar sind Sachen, die keine Fahrzeug- und
Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person                 Zubehörteile sind, wie z.B. Handy (auch bei Verbindung mit dem
A.1.5.6 Kein      Versicherungsschutz     besteht    für Sach- oder        Fahrzeug durch eine Halterung), Ladestationen von Elektro- oder
Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter         Hybridfahrzeugen, Reisegepäck und persönliche Gegenstände der
oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt.               Insassen.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie
z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.                       A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
                                                                           Versicherungsschutz      besteht    bei   Beschädigung,   Zerstörung,
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen                        Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner
A.1.5.7 Kein      Versicherungsschutz    besteht    für    reine           mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Vermögensschäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und
Beförderungsfristen entstehen.                                             Brand und Explosion
                                                                           A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer
Vertragliche Ansprüche                                                     mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd
A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche,         entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft
soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang        auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und
der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.                                  Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von
                                                                           Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Schäden durch Kernenergie                                                  Nicht als Explosion gilt das Auslösen eines Airbags.
A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz       besteht   für   Schäden    durch
Kernenergie.                                                               Entwendung
                                                                           A.2.2.2 Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl
Embargos                                                                   und Raub.
A.1.5.10 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen         Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht
– Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die            zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse oder zur Veräußerung
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder            überlassen oder unter Eigentumsvorbehalt veräußert wird.
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der             Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                                 berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Kein unbefugter Gebrauch
                                                                           ist, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des
Gefahrguttransport                                                         Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter).
A.1.5.11 Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht         Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem
ausdrücklich    etwas   anderes   bestimmt     ist, besteht   kein         Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z. B. dessen
Versicherungsschutz für den Transport gefährlicher Güter gemäß             Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff-            Bei als Pkw zugelassenen Fahrzeugen besteht abweichend von A.2.1.4
fahrt).                                                                    Versicherungsschutz für mobile Navigationsgeräte bei Entwendung
                                                                           durch Einbruch in das versicherte Fahrzeug. Mehrfachfunktionsgeräte
A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug                      mit Navigations- Software, z. B. Mobiltelefone oder PDA, gelten nicht als
                                                                           Navigationsgeräte im Sinne dieser Bestimmung.
A.2.1 Was ist versichert?
                                                                           Versichert sind auch Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch
Ihr Fahrzeug                                                               eine vollendete oder versuchte Entwendung
A.2.1.1 Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung,
Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2             • des Fahrzeugs
(Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko). Vom Versicherungsschutz umfasst        • seiner mitversicherten Teile oder
sind auch unter den Voraussetzungen von A.2.1.2 und A.2.1.3 als            • sonstigen Fahrzeuginhalts (z.B. Mantel, Tasche, Koffer)
mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufge-
führtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig      verursacht werden. Dies gilt nicht für Vandalismusschäden, die
sind (mitversicherte Teile). Für Fahrzeug- und Zubehörteile, die           anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsversuchs
außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss verwahrt werden, gelten           herbeigeführt werden (z.B. Aufschlitzen des Sitzes, Tritte gegen das
A.2.1.2 und A.2.1.3 entsprechend.                                          Fahrzeug).

Fahrzeug- und Zubehörteile                                                 Naturgewalten
A.2.1.2 Ohne Mehrbeitrag mitversichert sind alle Teile,                    A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,
a) die werkseitig in das Fahrzeug eingebaut oder werkseitig durch          Blitzschlag, Lawinen, Dachlawinen Überschwemmung, Erdbeben,
     entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Dies        Erdsenkung, Erdrutsch oder Vulkanausbruch auf das Fahrzeug.
     gilt nicht für Spezialaufbauten/-ausrüstungen (z. B. Kranaufbauten,   Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
     Ladegeräte        wie      Frontlader,    Spezialausrüstung     für   Windstärke 8. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee-
     Behinderte/Behindertentransport, Tank-/Siloaufbau).                   oder Eismassen. Dachlawinen sind von Hausdächern niedergehende
b) die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden               Schnee- oder Eismassen. Erdbeben ist eine naturbedingte
     müssen und diesen entsprechen, sowie, bis zu einem W ert von 75       Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im
     Euro, Zubehör, das der Pannenhilfe oder ausschließlich der            Erdinneren ausgelöst wird. Erdsenkung ist eine naturbedingte plötzliche
     Unfallaufnahme dient.                                                 Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Erdrutsch ist
c) folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltenen            ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder
     Teile:                                                                Erdmassen. Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentlastung beim
     - ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,

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Aufreißen einer Erdspalte, verbunden mit Lava-Ergüssen, Asche-           wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem
Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.      Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen
                                                                         Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass
durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug        Fährschiffbenutzung
geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch          A.2.3.4 Versichert sind Schäden durch die Benutzung einer Fähre oder
diese    Naturgewalten   veranlasstes  Verhalten    des   Fahrers        eines Schiffes bei folgenden Gefahren:
zurückzuführen sind.                                                     - Strandung, Kollision oder Untergang der Fähre oder des Schiffes
                                                                         - Wassereinbruch in die Fähre oder das Schiff
Zusammenstoß mit Tieren                                                  - Überbordgehen infolge schweren Unwetters
A.2.2.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen        - Aufopferung auf Anordnung des Kapitäns zur Rettung von Personen,
Fahrzeugs mit Tieren jeder Art.                                             Schiff oder Ladung (Havarie Grosse).
                                                                         Außerdem ersetzen wir Beiträge der Havarie Grosse gemäß
Glasbruch                                                                internationalem Seerecht bzw. anwendbarem Frachtrecht mit Ausnahme
A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des               der auf das Frachtgut entfallenden Beiträge.
Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B.      Ihre Ansprüche aus dem Havarie Grosse-Verfahren gehen auf uns über,
Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und        soweit Sie nach A.2.6 oder A.2.7 entschädigt werden.
Abdeckungen von Leuchten.
Zudem erstatten wir auch die erforderlichen Kosten für die Reinigung     Hacker- und Cyberangriff
des Innenraums zur Glassplitterentfernung nach einem Bruchschaden        A.2.3.5 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, der
sowie für den Ersatz von an der Verglasung befindlichen                  durch eine Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen
Feinstaubplaketten,   wenn    die    Verglasung    aufgrund    eines     unberechtigten Dritten (Hackerangriff, Cyberangriff) verursacht wurde.
Bruchschadens ausgetauscht werden muss.
                                                                         A.2.4 Wer ist versichert?
Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-,        Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag
Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen,              auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des
Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind            Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person.
Folgeschäden.
                                                                         A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Kurzschlussschäden an der Verkabelung                                    Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographischen
A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs         Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der
durch Kurzschluss. Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (z. B.        Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Wir können mit Ihnen sowohl
Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) sind bis zu einem Betrag von          Erweiterungen als auch Einschränkungen des Geltungsbereichs
1.500 Euro mitversichert. Sonstige Folgeschäden sind nicht versichert.   vereinbaren.

Tierbiss                                                                 A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
A.2.2.7 Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar am Fahrzeug           Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
verursachte Schäden. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom               A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
Versicherungsschutz ausgeschlossen. Folgeschäden durch Tierbiss          zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines
sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro mitversichert.                   vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz
                                                                         Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1.
A.2.2.8 Haben Sie einen Schaden durch einen Marderbiss nach
A.2.2.7, können Sie einmalig den Ersatz der nachgewiesenen Kosten        Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
für den Einbau einer Marderschreckanlage in Ihr Fahrzeug verlangen,      A.2.6.2.1 Bei    Pkw     (ausgenommen       Mietwagen,     Taxis   und
auch dann, wenn der Schaden die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht      Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs
übersteigt. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt 100 Euro.        gemäß A.2.11, wenn
                                                                         - der Schaden innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung des
A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?                  Fahrzeugs eintritt und
Versicherungsschutz      besteht    bei   Beschädigung,   Zerstörung,    - sich der Pkw bei Eintritt des Versicherungsfalles im Eigentum dessen
Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner              befindet, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kfz-Hersteller oder
mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:                  -Händler erworben hat.
                                                                         Ein vorhandener Restwert wird abgezogen.
Ereignisse der Teilkasko
A.2.3.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach         Kaufwertentschädigung für gebrauchte Pkw bei Totalschaden,
A.2.2.                                                                   Zerstörung oder Verlust
                                                                         A.2.6.2.2 Bei gebraucht erworbenen Pkw (ausgenommen Mietwagen,
Unfall                                                                   Taxis und Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir bei Totalschaden,
A.2.3.2 Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein       Zerstörung oder Verlust innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen
unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das          Zulassung auf Sie den Kaufwert des Fahrzeugs. Ein vorhandener
Fahrzeug einwirkendes Ereignis.                                          Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.
Nicht als Unfallschäden gelten:                                          Kaufwert ist der von uns ermittelte Wiederbeschaffungswert des
- Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine         Fahrzeugs am Tag der erstmaligen Zulassung auf Sie. Berücksichtigt
  Bruchschäden. Dazu zählen z.B. Schäden am Fahrzeug durch               wird dabei auch der Fahrzeugzustand unmittelbar vor Eintritt des
  rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden,            Schadens. Im Schadenfall müssen Sie uns auf Verlangen den
  Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des           Kaufvertrag für das Fahrzeug vorlegen.
  Fahrzeugs.
- Schäden durch Kollision zwischen ziehendem und gezogenem               A.2.6.3 Wir    zahlen    die   über      den    Wiederbeschaffungswert
  Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen. Dies sind z.B.       hinausgehende Neupreisentschädigung bzw. Kaufwertentschädigung
  Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger oder                  nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb
  Schlingerschäden.                                                      von einem Jahr nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs
                                                                         oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird. Ein
Abweichend hiervon gelten bei Pkw Schäden durch Kollision zwischen       Anspruch auf Verzinsung der Entschädigung besteht in diesem Fall
ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger auch ohne                 nach Ablauf von einem Monat ab Nachweis der Wiederherstellung oder
Einwirkung von außen als Unfall.                                         Wiederbeschaffung.

Mut- oder böswillige Handlungen                                          Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls
A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen,    A.2.6.4 -entfällt-.
die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als
berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom                 Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert,
Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt        Neupreis und Restwert?

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A.2.6.5 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der     der Entschädigung besteht in diesem Fall nach Ablauf von einem Monat
Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.         ab Nachweis der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.

A.2.6.6 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf         Abschleppen
eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs oder gleichwertiger             A.2.7.4 Ist Ihr Fahrzeug aufgrund einer Beschädigung nicht mehr
gebrauchter Teile am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.           fahrbereit, ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom
                                                                           Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten
A.2.6.7 Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen              Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die
Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder - wenn        Kosten zu übernehmen. A.3.11.2 gilt entsprechend.
der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines     Das gilt nur, soweit einschließlich unserer Leistungen wegen der
vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses              Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.7.1 die Obergrenze nach
aufgewendet werden muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die              A.2.7.1.a oder A.2.7.1.b nicht überschritten wird.
unverbindliche Empfehlung des Herstellers abzüglich orts- und
markenüblicher Nachlässe.                                                  A.2.7.5 Wir verzichten auf den Abzug „neu für alt“. Bei Elektro- oder
                                                                           Hybridfahrzeugen ist der Abzug neu für alt auf Antriebsakkumulatoren
A.2.6.8 Restwert ist der Veräußerungswert         des   Fahrzeugs    im    beschränkt.
beschädigten oder zerstörten Zustand.
                                                                           Die Entschädigungsleistung für Akkumulatoren von Elektro- oder
A.2.6 a Was zahlen wir in der GAP-Versicherung bei Leasingfahr-            Hybridfahrzeugen richtet sich nach der Anzahl der Betriebsjahre des
zeugen (PKW)?                                                              Akkumulators. Wir ziehen im zweiten und dritten Betriebsjahr vom
In Ergänzung zu A.2.6.1 ersetzen wir die Differenz zwischen dem            Kaufpreis einen Abzug „neu für alt“ in Höhe von 20 % ab. Ab dem
(Netto-) Leasingrestbetrag und dem Wiederbeschaffungswert des              vierten Betriebsjahr nehmen wir für jedes weitere angefangene
Fahrzeugs. Dies gilt nicht, wenn bei einem Elektrofahrzeug                 Betriebsjahr einen weiteren Abzug von 10 % vor.
ausschließlich der Akku geleast ist.
                                                                           A.2.8 Was zahlen wir noch?
Der Leasingrestbetrag ist die Summe aus ausstehenden abgezinsten           Sachverständigenkosten
Leasingraten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasingrestwert und         A.2.8.1 Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir
noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden     dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Raten. Bei
Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung wird der Leasingrestbetrag        Treibstoff und Betriebsmittel
um den Aufwand für die Mehrkilometerleistung gekürzt, wenn die             A.2.8.2 Wir erstatten die Kosten für den Ersatz von Treibstoff und
tatsächliche Kilometerleistung zum Schadenzeitpunkt die – anteilig für     Betriebsmitteln (z. B. Öl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit) in Folge eines
den Schadenmonat errechnete – vertraglich erlaubte Kilometerleistung       Schadenereignisses, außer bei Entwendung.
übersteigt.
                                                                           A.2.9 Mehrwertsteuer
Die Leistung aus der GAP-Versicherung gilt für Leasingverträge auf der     Mehrwertsteuer auf unsere Leistungen nach A.2.6 und A.2.7 erstatten
Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten.                             wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten
                                                                           Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer
Den Leasingvertrag müssen Sie uns auf Verlangen vorlegen.                  erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

A.3.11 gilt entsprechend.                                                  A.2.10 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
                                                                           Wiederauffinden des Fahrzeugs
A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung?                                     A.2.10.1 Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der
Reparatur                                                                  in Textform erfolgten Schadenanzeige wieder aufgefunden und können
A.2.7.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur     Sie innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengungen
erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:                        das Fahrzeug wieder in Besitz nehmen, sind Sie zur Rücknahme des
a) Lassen Sie das Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparieren,         Fahrzeugs verpflichtet.
     zahlen wir die Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts
     nach A.2.6.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung                   A.2.10.2 Wird das Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km
     nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend            (Luftlinie) von seinem regelmäßigen Standort aufgefunden, zahlen wir
     A.2.7.1.b.                                                            für dessen Abholung die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse
b) Lassen Sie das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht             für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km
     fachgerecht reparieren, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer    (Bahnkilometer) vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs zu dem
     vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert              Fundort.
     verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.6.6 und
     A.2.6.8). Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug          Eigentumsübergang nach Entwendung
     verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die          A.2.10.3 Sind Sie nicht nach A.2.10.1 zur Rücknahme des Fahrzeugs
     Entschädigung angerechnet.                                            verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer.
c) Wir zahlen Entsorgungs- und Verbringungskosten sowie Zuschläge
     auf die unverbindliche Preisempfehlung von Ersatzteilen (UPE-         A.2.10.4 Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer
     Zuschläge), wenn Sie diese durch eine Rechnung nachweisen.            Pflichtverletzung (z. B. nach D.1, E.1 oder E.4 oder wegen grober
                                                                           Fahrlässigkeit nach A.2.16.1 Satz 3) gekürzt und wird das Fahrzeug
Neupreisentschädigung bei Beschädigung                                     wieder aufgefunden, gilt Folgendes: Ihnen steht ein Anteil am
A.2.7.2 Bei     Pkw     (ausgenommen       Mietwagen,      Taxis   und     erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug der erforderlichen Kosten
Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs             zu, die im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwertung
gemäß A.2.11, wenn                                                         entstanden sind. Der Anteil entspricht der Quote, um die wir Ihre
- der Schaden innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung des          Entschädigung gekürzt haben.
  Fahrzeugs eintritt und
- sich der Pkw bei Eintritt des Versicherungsfalles im Eigentum dessen     A.2.11 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
  befindet, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kfz-Hersteller oder     Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des
  -Händler erworben hat und                                                Fahrzeugs nach A.2.6.7.
- die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 Prozent des
  Neupreises erreichen oder übersteigen.                                   A.2.12 Selbstbeteiligung
Ein vorhandener Restwert wird abgezogen.                                   Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem
                                                                           Schadenereignis für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigung
A.2.7.3 Wir     zahlen    die  über    den   Wiederbeschaffungswert        abgezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und
hinausgehende Neupreisentschädigung nur in der Höhe, in der                in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach        Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasbruch nach
ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb         A.2.2.5, wenn an Stelle eines Austausches eine fachgerechte Reparatur
eines anderen Fahrzeugs verwendet wird. Ein Anspruch auf Verzinsung        der beschädigten Scheibe durchgeführt wird.

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                                                                           A.2.17 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe
A.2.13 Was wir nicht ersetzen                                              (Sachverständigenverfahren)
Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen und                     A.2.17.1 Bei      Meinungsverschiedenheiten      zur    Schadenhöhe
Verschleißreparaturen. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden         einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über
wie    Wertminderung,      Zulassungskosten,     Überführungskosten,       den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten kann auf Ihren
Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.                           Wunsch       vor   Klageerhebung     ein   Sachverständigenausschuss
                                                                           entscheiden.
A.2.14 Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung
A.2.14.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der                A.2.17.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen
Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb    Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei
von zwei Wochen.                                                           Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird
                                                                           dieser von dem jeweils Anderen bestimmt.
A.2.14.2 Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich
jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach        A.2.17.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt entscheidet ein
Schadenanzeige feststellen, können Sie einen angemessenen                  weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Beginn
Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.                                 des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden. Einigt sich der
                                                                           Ausschuss nicht über die Person des Obmanns, wird er über das
A.2.14.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten,       zuständige Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss
ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung        zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten
frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform           Beträgen liegen.
abgegebenen Schadenanzeige.
                                                                           A.2.17.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im
A.2.15 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht            Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu
selbst gefahren sind?                                                      tragen.
Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt          Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere          beschreiten.
Leistungen nicht zurück. Dies gilt nicht, wenn der Fahrer das
Schadenereignis grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Lebt   A.2.18 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör
der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher               Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von mitversicherten Teilen
Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob            gelten A.2.6 bis A.2.17 entsprechend.
fahrlässiger Verursachung des Schadens nicht zurück, sondern nur bei
Vorsatz.                                                                   A.A Leistungserweiterungen zur Kfz-Haftpflicht- und
Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflicht-   Kaskoversicherung - gilt nur wenn vereinbart -
versicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, der Mieter oder der
Entleiher einen Schaden herbeiführt.                                       A.A.1 Anwendungsbereich
                                                                           A.A.1.1 Die Leistungserweiterungen in den Abschnitten A.A.2, A.A.3
A.2.16 Was ist nicht versichert?                                           und A.A.4 können Sie jeweils nur als Paket abschließen. Die
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit                                           Leistungspakete nach A.A.2 und A.A.3 umfassen auch die
A.2.16.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie             Leistungserweiterungen nach A.A.4.
vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Verursachung des
Schadens verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere       A.A.1.2 Die Leistungserweiterungen können unabhängig von der
Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht,     Kraftfahrzeug-   Haftpflichtversicherung   und   Fahrzeugteil- oder
wenn Sie                                                                   Fahrzeugvollversicherung sowohl von Ihnen als auch von uns gekündigt
- den Diebstahl des Fahrzeugs ermöglichen oder                             werden. Die Abschnitte G.2 und G.3 gelten entsprechend.
- den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke
   oder anderer berauschender Mittel herbeiführen.                         A.A.1.3 Mit Beendigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bzw.
                                                                           Fahrzeugteil- oder Fahrzeugvollversicherung enden auch die
Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen                             dazugehörigen Leistungserweiterungen, ohne dass es einer Kündigung
A.2.16.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der         bedarf.
Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für          A.A.2 Leistungserweiterung für Pkw (ohne Taxis, Mietwagen und
dazugehörige     Übungsfahrten.    Darüber      hinaus besteht   kein      Selbstfahrervermietfahrzeuge)
Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken,
auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt       Austausch von Fahrzeugschlössern
(z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs-      A.A.2.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, ersetzen wir in der
schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.                        Teilkaskoversicherung unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung
                                                                           die tatsächlich aufgewendeten Kosten für den Austausch der
Reifenschäden                                                              Fahrzeugschlösser und -schlüssel, sofern die Fahrzeugschlüssel bei
A.2.16.3 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder             einem Einbruch oder Raub entwendet werden. Sie sind verpflichtet den
zerstörte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen      Einbruch oder Raub unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. A.2.7.1
aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das            findet keine Anwendung. Kein Versicherungsschutz besteht bei
gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende        Entwendung der Schlüssel bei einem Einbruch in das versicherte
Schäden bei dem versicherten Fahrzeug verursacht hat.                      Fahrzeug.
                                                                           Ihr Anspruch auf die Versicherungsleistung erlischt drei Monate nach
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt               Ihrer Schadenmeldung.
A.2.16.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen der               A.A.3 Leistungserweiterungen für Taxis, Mietwagen,
Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.                 Selbstfahrervermietfahrzeuge, Lieferwagen, Lastkraftwagen,
                                                                           Zugmaschinen (außer landwirtschaftliche), Anhänger/Auflieger
Schäden durch Kernenergie                                                  (außer landwirtschaftliche), Kraftomnibusse, selbstfahrende
A.2.16.5 Kein Versicherungsschutz      besteht   für   Schäden    durch    Arbeitsmaschinen, Gabelstapler und Sonderfahrzeuge
Kernenergie.
                                                                           Mitversicherung beförderter Gegenstände (ohne selbstfahrende
Embargos                                                                   Arbeitsmaschinen)
A.2.16.6 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen         A.A.3.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir
– Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die            abweichend      von    A.1.5.5  Versicherungsschutz   auch      für
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder            Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung fremder Sachen, die Sie im
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der             Rahmen der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu befördern
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                                 beauftragt waren, soweit diese Ansprüche nicht durch eine

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Güterschadenhaftpflichtversicherung      oder      eine     anderweitige       Gegenstände zur Pannenhilfe und Unfallaufnahme sind bis zu einem
Transportversicherung versichert sind.                                         Wert von 500 Euro eingeschlossen. Die über diese Beträge
Mitversichert im Sinne von A.1.2 sind auch Personen, die das                   hinausgehenden Mehrwerte versichern wir gegen Zuschlag.
versicherte Fahrzeug einweisen.
Von jedem Schaden haben Sie 20 %, mindestens 50 Euro, höchstens                A.A.4 Leistungserweiterungen für alle Fahrzeugarten
2.500 Euro selbst zu tragen. Unsere Höchstersatzleistung beträgt für           GAP-Versicherung bei leasing- und kreditfinanzierten Fahrzeugen
Sach-    und     Vermögensschäden       zusammen       52.000 Euro     je      A.A.4.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir
Schadenereignis, das Zweifache dieser Summe für alle Schäden eines             abweichend zu A.2.6.a Versicherungsschutz aus der GAP-Versicherung
Versicherungsjahres.                                                           auch bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines kreditfinanzierten
Bei dieser Leistungserweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt        PKW. Die GAP-Versicherung gilt auch für sonstige Leasing- und
es sich um keine Güterschadenhaftpflichtversicherung, Werkverkehrs-,           kreditfinanzierte Fahrzeuge.
Warentransport- oder sonstige Transportversicherung. Insbesondere
ersetzen wir nicht den Verlust der zu befördernden Güter und                   In Ergänzung zu A.2.6.1 ersetzen wir die Differenz zwischen dem
Verspätungsschäden.     Besteht     für   Sie    in    den    genannten        (Netto-)     Leasing-     bzw.     Kredit-Restbetrag     und      dem
Versicherungsarten     eine     Versicherungspflicht,     kann    diese        Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dies gilt nicht, wenn bei einem
Leistungserweiterung nicht vereinbart werden.                                  Elektrofahrzeug nur der Akku geleast ist.

Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden                                       Der Leasingrestbetrag ist die Summe aus ausstehenden abgezinsten
A.A.3.2 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir                 Leasingraten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasingrestwert und
abweichend       von      A.2.3.2       Versicherungsschutz    auch      für   noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden
unvorhergesehen und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine          vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Raten. Bei
Bruchschäden. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Motoren und                  Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung wird der Leasingrestbetrag
Getrieben einschließlich Gelenkwellen und Differential sowie an                um den Aufwand für die Mehrkilometerleistung gekürzt, wenn die
Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, das mit den versicherten Sachen nicht            tatsächliche Kilometerleistung zum Schadenzeitpunkt die – anteilig für
fest verbunden ist.                                                            den Schadenmonat errechnete – vertraglich erlaubte Kilometerleistung
Kein Versicherungsschutz besteht für                                           übersteigt.
- Schäden, die durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen              Der Kreditrestbetrag ist die Summe aus ausstehenden abgezinsten
   Sache entstanden sind, es sei denn, der Schaden steht mit der               Kreditraten und anteiliger Restrate. Nicht berücksichtigt werden vor
   Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang.                  Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Raten. Das
- Schäden, die eine unmittelbare Folge der dauernden Einflüsse des             Darlehen muss nachweislich ausschließlich zur Finanzierung des
   Betriebes, der übermäßigen Bildung von Rost und des Ansatzes von            Fahrzeugs aufgenommen worden sein.
   Kesselstein, Schlamm oder sonstiger Ablagerungen sind.
- Schäden, für die eine andere Person als Lieferant, Werkunternehmer           Die Leistung aus der GAP-Versicherung gilt für Leasing- bzw.
   oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat. Bestreitet die andere            Kreditverträge auf der Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten.
   Person ihre Eintrittspflicht, leisten wir Entschädigung, soweit wir nach    Den Leasingvertrag bzw. den Kreditvertrag müssen Sie uns auf
   A.A.3.2 dazu verpflichtet sind. Sie sind verpflichtet, Ihre Ansprüche       Verlangen vorlegen.
   gegen den Lieferanten, W erkunternehmer oder die Reparaturfirma an
   uns abzutreten soweit wir an Sie geleistet haben.                           A.3.11 gilt entsprechend.

Führen fremder gemieteter Fahrzeuge im In- und Ausland                         Eigenschäden
A.A.3.3 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir in              A.A.4.2 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, besteht abweichend
Erweiterung von A.1.1.6 Versicherungsschutz für die Haftpflichtschäden,        zu A.1.5.6 Versicherungsschutz für Sachschäden an einem anderen
die                                                                            Ihrer versicherten Fahrzeuge, die eine mitversicherte Person Ihnen,
- von Betriebsangehörigen als Fahrer eines zu betrieblichen Zwecken            dem Halter oder dem Eigentümer zufügt.
   und                                                                         Voraussetzung ist, dass die beteiligten Fahrzeuge bei uns kraftfahrt-
- von Repräsentanten, deren Ehepartner oder der mit ihnen in                   haftpflichtversichert sind und ausschließlich gewerblich genutzt werden.
   häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner als Fahrer eines zu          Wir leisten Entschädigung entsprechend des Verursachungsanteils der
   privaten Zwecken                                                            beteiligten Fahrzeuge.
mit einem vorübergehend gemieteten versicherungspflichtigen
Kraftfahrzeug verursacht werden. Voraussetzung ist, dass das                   Erweiterter Regressverzicht
gemietete      Fahrzeug      der    gleichen oder  einer     niedrigeren       A.A.4.3 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, verzichten wir darauf,
Fahrzeuggruppe als das versicherte Fahrzeug zugeordnet ist. Die                die Ersatzansprüche, die nach § 86 Versicherungsvertragsgesetz auf
Einteilung der Fahrzeuggruppen richtet sich nach I.7.2.1. Als In- und          uns übergegangen sind, gegen den berechtigten Fahrer auch bei grob
Ausland gilt der Geltungsbereich nach A.1.4. Mietzeiten von mehr als           fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles geltend zu machen.
einem Monat gelten nicht als vorübergehend. Der Versicherungsschutz            Ausgenommen hiervon sind die grob fahrlässige Ermöglichung des
ist auf die vertraglich vereinbarte Deckungssumme begrenzt.                    Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des
Kein Versicherungsschutz besteht, soweit aus einer für das gemietete           Versicherungsfalles infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder
Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.              anderer berauschender Mittel.
A.1.5 gilt entsprechend.
                                                                               Überführungs- und Zulassungskosten
Geltungsbereich zur Kaskoversicherung                                          A.A.4.4 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, sind abweichend von
A.A.3.4 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, besteht weltweit             A.2.13 nach einem Totalschaden nachgewiesene Überführungs- und
Versicherungsschutz zur Kaskoversicherung, wenn der gewöhnliche                Zulassungskosten für ein Ersatzfahrzeug bis maximal 1.000 Euro
Standort des Fahrzeugs im Geltungsbereich nach A.2.5 liegt.                    versichert.

Neupreisentschädigung                                                          Entsorgungskosten
A.A.3.5 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, zahlen wir die               A.A.4.5 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, ersetzen wir in der
Neupreisentschädigung gemäß A.2.6.2.1 bei Totalschaden, Zerstörung             Kaskoversicherung die nach einem Totalschaden tatsächlich
oder Verlust oder gemäß A.2.7.2 bei Beschädigung eines                         angefallenen und nachgewiesenen Entsorgungskosten bis zu einem
Lastkraftwagens bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse oder eines                Betrag von 1.000 Euro. Die Entsorgung umfasst die Beseitigung oder
Anhängers.                                                                     Verwertung des Fahrzeuges, nicht aber dessen Bergung oder das
                                                                               Abschleppen von der Unfallstelle.
Sonderausstattung und Spezialaufbauten/-ausrüstungen (ohne
Sonderfahrzeuge, Kraftomnibusse, Arbeitsmaschinen und                          A.A.4.6 Zusätzliche Leistungen für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen
Gabelstapler)                                                                  zulässige Gesamtmasse, Zugmaschinen, Anhänger,
A.A.3.6 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, sind abweichend von          Kraftfahrtomnibusse und Sonderfahrzeuge inkl.
A.2.1 Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie nachträglich in das               Landwirtschaftlicher Fahrzeuge
Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende Halterung fest
verbunden wurden, sowie Spezialaufbauten/-ausrüstungen gemäß
A.2.1.3 bis zu einem Gesamtbetrag von 52.000 Euro versichert.

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Bergen des Fahrzeugs                                                          A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall
A.A.4.6.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben gilt: Ist das              Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus
Fahrzeug aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Straße               eigener Kraft nicht beginnen oder fortsetzen, erbringen wir folgende
abgekommen, organisieren wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs und            Leistungen:
tragen die hierfür entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von
maximal 10.000 €.                                                             Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
                                                                              A.3.5.1 Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung der
A.A.5 Leistungserweiterungen für landwirtschaftliche                          Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug.
Zugmaschinen und landwirtschaftliche Anhänger                                 Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom
                                                                              Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden                                      150 Euro, für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen auf 200 Euro.
A.A.5.1 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, gewähren wir                Die Kosten werden außer für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen ohne
abweichend von A.2.3.2 Versicherungsschutz auch für                           Begrenzung übernommen, wenn
unvorhergesehen und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine         - Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach
Bruchschäden. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Motoren und                    Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale
Getrieben einschließlich Gelenkwellen und Differential sowie an                  melden und
Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, das mit den versicherten Sachen nicht           - die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird.
fest verbunden ist.                                                           Für Campingfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 4 Tonnen
Kein Versicherungsschutz besteht für                                          beträgt der Höchstbetrag für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
- Schäden, die durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen             auch wenn die Pannen und Unfallhilfe von uns organisiert wird 200 Euro
   Sache entstanden sind, es sei denn, der Schaden steht mit der              und es können in diesem Fall weitere Kosten entstehen, die Sie mit
   Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang.                 eigenen Zahlungsmitteln begleichen müssen.
- Schäden, die eine unmittelbare Folge der dauernden Einflüsse des
   Betriebes, der übermäßigen Bildung von Rost und des Ansatzes von           Abschleppen des Fahrzeugs
   Kesselstein, Schlamm oder sonstiger Ablagerungen sind.                     A.3.5.2 Wir übernehmen die Kosten für das Abschleppen des
- Schäden, für die eine andere Person als Lieferant, Werkunternehmer          Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter
   oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat. Bestreitet die andere           Ladung, wenn das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder
   Person ihre Eintrittspflicht, leisten wir Entschädigung, soweit wir nach   fahrbereit gemacht werden kann. Der Höchstbetrag für diese Leistung
   A.A.3.2 dazu verpflichtet sind. Sie sind verpflichtet, Ihre Ansprüche      beläuft sich auf 200 Euro; für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen auf
   gegen den Lieferanten, Werkunternehmer oder die Reparaturfirma an          400 Euro.     Hierauf   werden    durch    den     Einsatz    eines
   uns abzutreten soweit wir an Sie geleistet haben.                          Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet.

Sonderausstattung und Spezialaufbauten/-ausrüstungen (gilt nicht              Die Kosten werden außer für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen ohne
für landwirtschaftliche Anhänger)                                             Begrenzung übernommen, wenn
A.A.5.2 Soweit Sie dies mit uns vereinbart haben, sind abweichend von         - Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach
A.2.1 Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie nachträglich in das                 Schadeneintritt   telefonisch   unserer    Unfall-   und Pannen-
Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende Halterung fest                       Notrufzentrale melden und
verbunden wurden, sowie Spezialaufbauten/-ausrüstungen gemäß                  - die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird.
A.2.1.3 bis zu einem Gesamtbetrag von 100.000 Euro versichert.                Für Campingfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 4 Tonnen
Gegenstände zur Pannenhilfe und Unfallaufnahme sind bis zu einem              beträgt der Höchstbetrag für das Abschleppen des Fahrzeugs auch
Wert von 500 Euro eingeschlossen. Die über diese Beträge                      wenn die Pannen- und Unfallhilfe durch uns organisiert wird 400 Euro
hinausgehenden Mehrwerte versichern wir gegen Zuschlag.                       und es können in diesem Fall weitere Kosten entstehen, die Sie mit
                                                                              eigenen Zahlungsmitteln begleichen müssen.
A.3 Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder
Kostenerstattung                                                              Bergen des Fahrzeugs
Der Schutzbrief kann nur zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung         A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren
für das versicherte Fahrzeug abgeschlossen werden.                            wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht
                                                                              gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch
A.3.1 Was ist versichert?                                                     entstehenden Kosten.
Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.5 bis A.3.8 genannten                  Bei Lieferwagen im Werkverkehr ist die Bergung von gewerblich
Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als           beförderter Ladung eingeschlossen.
Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen           Für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen übernehmen wir die Kosten für
dieser Bedingungen.                                                           das Bergen des Fahrzeugs bis zur Höhe von 1.500 Euro. Es können in
                                                                              diesem Fall weitere Kosten entstehen, die Sie mit eigenen
A.3.2 Wer ist versichert?                                                     Zahlungsmitteln begleichen müssen.
Bei Reisen mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeug
sind Sie, der berechtigte Fahrer und die berechtigten Insassen                Was versteht man unter Panne oder Unfall?
versichert, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.                   A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu
                                                                              verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit
A.3.3 Versicherte Fahrzeuge                                                   mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Versicherbar sind                                                             Zusätzlich gilt bei Elektrofahrzeugen die nichtvorsätzlich herbeigeführte
- Krafträder (Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein        Entladung des Akkumulators als Panne.
  amtliches Kennzeichen führen müssen)
- PKW,                                                                        Zusätzliche Leistungen bei Falschbetankung
- Campingfahrzeuge (Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil                       A.3.5.5 Haben Sie oder eine mitversicherte Person das Fahrzeug
  zugelassene Fahrzeuge) und                                                  versehentlich mit für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignetem
- Lieferwagen im Werkverkehr (Lieferwagen sind als Lastkraftwagen             Kraftstoff betankt, oder für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignete
  zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis             Betriebsmittel (z.B. Motoröl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen
  zu 3,5 Tonnen.                                                              Behälter eingefüllt, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug, ein           Panne die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 Euro für das
mitgeführter Wohnwagen, Gepäck- oder Bootsanhänger.                           Entfernen des falschen Kraftstoffes bzw. Betriebsmittels aus allen
                                                                              betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art sind vom
A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                         Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den
geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen                    A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km
Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, soweit                  Entfernung
nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Wir können mit Ihnen            Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der
sowohl Erweiterungen als auch Einschränkungen des Geltungsbereichs            mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in
vereinbaren.                                                                  Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen,

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wenn das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht               übernehmen die Kosten für dessen Versand bis zu höchstens 110 Euro.
werden kann oder es gestohlen worden ist:                                     Die Kosten des Ersatzschlüssels übernehmen wir nicht.
Als Wohnsitz im Sinne der Bedingungen gilt auch der Sitz Ihrer
Betriebsstätte, an der das versicherte Fahrzeug seinen regelmäßigen           A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise ab
Standort hat.                                                                 50 km Entfernung
                                                                              Bei einem Todesfall oder im Fall einer unvorhersehbaren Erkrankung
Weiter- oder Rückfahrt                                                        auf einer Reise an einem Ort, der mindestens 50 km von Ihrem
A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet:                                ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die
a) eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in               nachfolgend genannten Leistungen. Als unvorhersehbar gilt eine
     Deutschland oder                                                         Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs
b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens              Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male)
     innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 und                            aufgetreten ist.
c) eine Rückfahrt vom Zielort zum Schadenort, wenn feststeht, dass
     das Fahrzeug dort wieder fahrbereit ist. Andernfalls erstatten wir die   Krankenrücktransport
     Kosten für die Rückfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz in                  A.3.7.1 Müssen Sie, der berechtigte Fahrer oder die berechtigen
     Deutschland,                                                             Insassen infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz
d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom              zurücktransportiert werden, organisieren wir für Sie die Durchführung
     Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit                des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt
     gemacht worden ist.                                                      des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere
Die Kostenerstattung erfolgt bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse, bei       Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch
einer Entfernung über 1.200 Kilometer bis zur Höhe der Kosten für den         einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist.
Flug in der Economy-Klasse, jeweils einschließlich Zuschlägen.                Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden,
                                                                              durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch
Übernachtung                                                                  höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 80 Euro pro Person.
A.3.6.2 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer
Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens              Rückholung von Kindern
drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt             A.3.7.2 Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer
nach A.3.6.1, Mietwagen nach A.3.6.3 oder Pick-Up-Service nach                Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von
A.3.6.4 in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald          einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, organisieren wir
Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein        für Sie deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem
Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die                  Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir
Kosten bis höchstens 80 Euro je Übernachtung und Person.                      erstatten bei einer einfachen Entfernung unter 1 200 km bis zur Höhe
                                                                              der Bahnkosten 1. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der
Mietwagen                                                                     Kosten eines Linienfluges der Economyklasse sowie die Kosten für
A.3.6.3 Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten              nachgewiesene Taxifahrten bis zu 40 Euro.
sofern situativ verfügbar. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter-
oder Rückfahrt nach A.3.6.1 oder Pick-Up-Service nach A.3.6.4 die             Fahrzeugabholung
Kosten des Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur           A.3.7.3 Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei
Verfügung steht, jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens               Tage andauernden Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers
70 Euro je Tag.                                                               weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden,
Wird die Anmietung durch uns organisiert, werden eventuell anfallende         organisieren wir Sie für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem
Notdienstgebühren zusätzlich übernommen.                                      ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden
                                                                              Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, übernehmen wir die
Pick-Up-Service                                                               nachgewiesenen Kosten des Ersatzfahrers für An- oder Abreise bis 0,50
(Diese Leistung gilt nicht für Campingfahrzeuge über 4 Tonnen)                Euro je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort sowie
A.3.6.4 Kann das Fahrzeug nach Panne oder Unfall an einem                     eine Übernachtung bis zu 80 Euro. Außerdem erstatten wir in jedem Fall
Schadenort in Deutschland nicht innerhalb von drei Werktagen wieder           die bis zur Abholung des Fahrzeugs entstehenden, durch den
fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen               Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für
Reparaturkosten nicht den Betrag, der für den Kauf eines gleichwertigen       drei Übernachtungen bis zu je 80 Euro pro Person.
gebrauchten Fahrzeuges aufgewandt werden muss, vermitteln und
bezahlen wir eine Transportmöglichkeit, um die berechtigten Insassen          Was versteht man unter einer Reise?
zusammen mit dem Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz zurückzubringen                   A.3.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis
(Pick-Up-Service).                                                            zu einer Höchstdauer von fortlaufend zwölf Wochen. Als Ihr ständiger
Auf Wunsch wird auch der Transport zum Zielort durchgeführt, sofern           Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet
dadurch keine höheren Kosten entstehen und dort eine Reparatur                sind und sich überwiegend aufhalten. Als Wohnsitz im Sinne der
möglich ist.                                                                  Bedingungen gilt auch der Sitz Ihrer Betriebsstätte, an der das
Bei Inanspruchnahme des Pick-Up-Services entfallen die Leistungen             versicherte Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat.
Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1 und Mietwagen nach A.3.6.3.
                                                                              Heimtransport von Hunden und Katzen
Fahrzeugunterstellung                                                         A.3.7.5 Können mitgeführte Hunde und Katzen infolge Erkrankung oder
A.3.6.5 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur          Tod des Fahrers nicht mehr versorgt werden, organisieren wir Sie für
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des          den Heimtransport der Tiere und übernehmen die dadurch
Transports zu einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen            entstehenden Kosten.
hierbei behilflich und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten,
jedoch höchstens für zwei Wochen.                                             A.3.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
Wird der Fahrzeugtransport durch uns organisiert, übernehmen wir die          Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich
Unterstellgebühren bis zum Tag der Abholung.                                  nach A.3.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km von Ihrem
                                                                              ständigen Wohnsitz oder dem Sitz Ihrer Betriebsstätte in Deutschland
Kurzfahrten                                                                   entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:
A.3.6.6 Müssen Sie zusätzlich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
oder einem Taxi unternehmen, übernehmen wir die hierdurch                     Bei Panne und Unfall
entstehenden Kosten bis zu höchstens 40 Euro.                                 A.3.8.1
                                                                              Ersatzteilversand
Zusätzliche Leistung bei verlorenen oder defekten Fahrzeug-                   a) Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des
schlüsseln                                                                         Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen
A.3.6.7 Können Sie an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von                Nähe nicht beschafft werden, organisieren wir für Sie, dass Sie
Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, das Fahrzeug                 diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten, und übernehmen alle
nicht fahren, weil die Fahrzeugschlüssel abhanden gekommen oder                    entstehenden Versandkosten.
defekt sind, vermitteln wir die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und

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     Wir übernehmen auch die erforderlichen Kosten für den                  Die Kosten für die Arzneimittel selbst übernehmen wir nicht, sondern
     Rücktransport eines ausgetauschten Motors, Getriebes oder von          strecken wir nur vor. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung
     Achsen. Kosten der Ersatzteile übernehmen wir nicht.                   des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden wir Ihnen erstatten.

Fahrzeugtransport                                                           Ersatz von Reisedokumenten im Ausland
b) Wir organisieren für Sie den Transport des Fahrzeugs zu einer            A.3.8.5
    Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis          Gerät auf einer Reise im Ausland ein für Sie oder den berechtigten
    zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn                Fahrer benötigtes Dokument in Verlust, sind wir bei der
    - das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in                Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen die hierbei anfallenden
      dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit             Gebühren.
      gemacht werden kann und
    - die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der        Kostenerstattung bei Reiseabbruch
      Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.                A.3.8.6 Ist Ihnen während einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug
    Auf Ihren Wunsch wird auch der Transport zum Zielort                    die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise infolge Todes oder
    durchgeführt, sofern dadurch keine höheren Kosten entstehen und         schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten
    dort eine Reparatur möglich ist.                                        bzw. wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens nicht oder
    Wir übernehmen außerdem die Kosten für die Feststellung der             nur zu einem anderen als dem ursprünglichen vorgesehenen Zeitpunkt
    voraussichtlichen Reparaturkosten bis 150 Euro.                         zuzumuten, werden wir die im Verhältnis zur ursprünglichen geplanten
                                                                            Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 Euro je
Mietwagen                                                                   Schadenfall übernehmen.
c) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten -sofern
    situativ verfügbar. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter-        A.3.9 Was ist nicht versichert?
    und Rückfahrt nach A.3.6.1 die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug
    wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 500 Euro.       Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
                                                                            A.3.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
Fahrzeugverzollung und -verschrottung                                       vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Verursachung des
d) Muss das Fahrzeug im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der         Schadens verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere
    Verzollung   und     übernehmen     die    hierbei   anfallenden        Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht,
    Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger           wenn Sie
    Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung        - den Diebstahl des Fahrzeugs ermöglichen oder
    zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.                  - den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke
    Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall im                    oder anderer berauschender Mittel herbeiführen.
    Ausland bis zur Verzollung oder Verschrottung untergestellt
    werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten,               Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen
    jedoch höchstens für zwei Wochen                                        A.3.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der
                                                                            Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die
Bei Fahrzeugdiebstahl                                                       Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für
A.3.8.2                                                                     dazugehörige     Übungsfahrten.    Darüber      hinaus besteht   kein
Fahrzeugunterstellung                                                       Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken,
a) Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland               auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
     wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des                (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs-
     Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung                  schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.
     untergestellt werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden
     Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. Wird der Transport           Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt
     durch uns organisiert, übernehmen wir die Unterstellgebühren           A.3.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
     uneingeschränkt bis zum Tag der Abholung.                              Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen
                                                                            der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Mietwagen
b) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten - sofern        Schäden durch Kernenergie
    situativ verfügbar. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter-        A.3.9.4 Kein Versicherungsschutz      besteht   für   Schäden   durch
    und Rückfahrt nach A.3.6.1 die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug           Kernenergie.
    wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 500 Euro.
                                                                            Embargos
Fahrzeugverzollung und -verschrottung                                       A.3.9.5 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
c) Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt                 Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
    werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei        Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
    anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags             Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der
    und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um         Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
    die    Verzollung   zu    vermeiden,    übernehmen    wir    die
    Verschrottungskosten.                                                   A.3.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen
                                                                            A.3.10.1 Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die
Im Todesfall                                                                Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir
A.3.8.3                                                                     diese von unserer Zahlung abziehen.
Im Fall Ihres Todes oder des Todes des berechtigten Fahrers auf einer
Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland organisieren wir für         A.3.11 Verpflichtung Dritter
Sie nach Abstimmung mit den Angehörigen die Bestattung im Ausland           A.3.11.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund
oder die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten.            eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein
Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer sonstigen mitversicherten Person.   zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche
                                                                            unseren Leistungsverpflichtungen vor.
Arzneimittelversand
A.3.8.4                                                                     A.3.11.2 Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings
Sind Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise mit dem            zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von A.3.11.1 zur
versicherten Fahrzeug im Ausland zur Aufrechterhaltung oder                 Vorleistung verpflichtet.
Wiederherstellung der Gesundheit auf verschreibungspflichtige
Arzneimittel dringend angewiesen, die am Aufenthaltsort oder in dessen      A.4 Kfz-Unfallversicherung - wenn Insassen verletzt oder getötet
Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat     werden
gibt, organisieren    wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt die
Zusendung und tragen die hierdurch entstehenden Kosten.                     A.4.1 Was ist versichert?
Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen.               A.4.1.1 Stößt Ihnen oder einer anderen in der Kfz-Unfallversicherung
                                                                            versicherten Person ein Unfall zu, der in unmittelbarem Zusammenhang

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mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbunden                A.4.5 Leistung bei Invalidität
Anhängers steht (z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen),     Voraussetzungen
erbringen wir unter den nachstehend genannten Voraussetzungen die          A.4.5.1 Invalidität liegt vor, wenn
vereinbarten Versicherungsleistungen.                                      - die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der versicherten
                                                                             Person      unfallbedingt      dauerhaft  beeinträchtigt  ist.    Eine
A.4.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein          Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als
plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)     drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.                            erwartet werden kann,
                                                                           - die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist
A.4.1.3 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung       und
an den Gliedmaßen oder der W irbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder      - die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem
Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.          Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht
                                                                             worden ist.
A.4.2 Wer ist versichert?                                                  Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte
A.4.2.1 Pauschalsystem                                                     Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die
jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert.                 Art der Leistung
Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer,         A.4.5.2 Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.
wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen.
Bei zwei und mehr berechtigten Insassen erhöht sich die                    Berechnung der Leistung
Versicherungssumme um 50 Prozent und teilt sich durch die                  A.4.5.3 Grundlage für die Berechnung der Leistung sind die
Gesamtzahl der Insassen, unabhängig davon, ob diese zu Schaden             Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.
kommen.                                                                    a) Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit eines der
                                                                                nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten
A.4.2.2 Kfz-Unfallversicherung „Plus“                                           ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:
Mit der Kfz-Unfallversicherung „Plus“ sind die jeweiligen berechtigten
Insassen des Pkw mit den für die Leistungen nach A.4.4. jeweils                 Arm                                            70 %
vereinbarten vollen Versicherungssummen versichert. Ausgenommen                 Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks         65 %
sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als             Arm unterhalb des Ellenbogengelenks            60 %
solche das Fahrzeug gebrauchen.                                                 Hand                                           55 %
Befinden sich in dem Pkw mehr berechtigte Insassen als Plätze oder              Daumen                                         20 %
Personen zugelassen sind, verringert sich die Versicherungssumme für            Zeigefinger                                    10 %
den einzelnen Insassen entsprechend.                                            andere Finger                                   5%
                                                                                Bein über der Mitte des Oberschenkels          70 %
A.4.2.3 Platzsystem                                                             Bein bis zur Mitte des Oberschenkels           60 %
Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Platzsystem ist die im                  Bein bis unterhalb des Knies                   50 %
Versicherungsschein bezeichnete Zahl von Plätzen oder eine bestimmte            Bein bis zur Mitte des Unterschenkels          45 %
Anzahl von berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert.                      Fuß                                            40 %
Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer,              große Zehe                                      5%
wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen. Befinden sich in dem               andere Zehe                                     2%
Fahrzeug mehr berechtigte Insassen als Plätze oder Personen im                  Auge                                           50 %
Versicherungsschein      angegeben,      verringert      sich    die            Gehör auf einem Ohr                            30 %
Versicherungssumme für den einzelnen Insassen entsprechend.                     Geruchssinn                                    10 %
                                                                                Geschmackssinn                                  5%
A.4.2.4 Was versteht man unter berechtigten Insassen?
Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren                      Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der
Insassen), die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten              entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
in oder auf dem versicherten Fahrzeug befinden oder in ursächlichem        b)     Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der
Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs                    Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder
tätig werden.                                                                     geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind
                                                                                  ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
A.4.2.5 Berufsfahrerversicherung                                           c)     Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
Mit der Berufsfahrerversicherung sind versichert                                  Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der
a) die Berufsfahrer und Beifahrer des im Versicherungsschein                      Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach a)
     bezeichneten Fahrzeugs,                                                      und b) zu bemessen.
b) die im Versicherungsschein namentlich bezeichneten Berufsfahrer         d)     Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall
     und Beifahrer unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug oder                  beeinträchtigt, werden die nach a) bis c) ermittelten
c) alle bei Ihnen angestellten Berufsfahrer und Beifahrer unabhängig              Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100% werden
     von einem bestimmten Fahrzeug.                                               jedoch nicht berücksichtigt.
                                                                           e)     Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb
A.4.2.6 Namentliche Versicherung                                                  eines Jahres nach dem Unfall oder, gleichgültig aus welcher
Mit der namentlichen Versicherung ist die im Versicherungsschein                  Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein
bezeichnete Person unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug                       Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach dem
versichert.                                                                       Invaliditätsgrad, mit dem auf Grund der ärztlichen Befunde zu
Diese Person kann ihre Ansprüche selbstständig gegen uns geltend                  rechnen gewesen wäre.
machen.
                                                                           A.4.6 Leistung bei Tod
A.4.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                      Voraussetzung
Sie haben in der Kfz-Unfallversicherung Versicherungsschutz in den         A.4.6.1 Voraussetzung für die Todesfallleistung ist, dass die versicherte
geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen                 Person infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres gestorben ist.
Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Wir können mit
Ihnen sowohl Erweiterungen als auch Einschränkungen des                    Höhe der Leistung
Geltungsbereichs vereinbaren.                                              A.4.6.2 Wir zahlen die für den Todesfall versicherte Summe.

                                                                           A.4.7 Erweitertes Krankenhaustagegeld
A.4.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung?                Voraussetzung
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der                 A.4.7.1 Voraussetzung     für   die     Zahlung     des    erweiterten
nachstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen                   Krankenhaustagegelds ist, dass sich die versicherte Person wegen des
vereinbart sind.                                                           Unfalls     in     medizinisch        notwendiger       vollstationärer
                                                                           Krankenhausheilbehandlung befindet.

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Rehabilitationsmaßnahmen      (mit    Ausnahme      von    Anschluss-
heilbehandlungen)    sowie      Aufenthalte  in     Sanatorien   und        A.4.10 Was ist nicht versichert?
Erholungsheimen    gelten     nicht   als   medizinisch   notwendige        Straftat
Heilbehandlung.                                                             A.4.10.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der
                                                                            versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat
Höhe und Dauer der Leistung                                                 begeht oder versucht.
A.4.7.2 Wir zahlen das erweiterte Krankenhaustagegeld in Höhe der
versicherten Summe für jeden Kalendertag der vollstationären                Geistes- oder Bewusstseinsstörungen / Trunkenheit
Behandlung, längstens jedoch für 2 Jahre ab dem Tag des Unfalls an          A.4.10.2 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der
gerechnet.                                                                  versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch
                                                                            soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle,
A.4.7.3 Nach        der   Entlassung    aus     der vollstationären         epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper
Krankenhausheilbehandlung zahlen wir für die gleiche Anzahl von             der versicherten Person ergreifen.
Kalendertagen, für die Leistungen nach A.4.7.2 erbracht wurden,             Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Störungen oder Anfälle
längstens jedoch für 100 Tage und zwar                                      durch ein Schadenereignis verursacht wurden, das unter diesen Vertrag
für den 1. bis 10. Tag              100 Prozent                             oder unter eine für das Vorfahrzeug bestehende Kfz-Unfallversicherung
für den 11. bis 20. Tag              50 Prozent                             fällt.
für den 21. bis 100. Tag             25 Prozent
der versicherten Summe.                                                     Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen
                                                                            A.4.10.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der
A.4.8 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende                   Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die
Krankheiten oder Gebrechen?                                                 Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für
A.4.8.1 Wir leisten nur für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder            dazugehörige     Übungsfahrten.    Darüber      hinaus besteht   kein
Gebrechen bei        der durch ein Unfallereignis verursachten              Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken,
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich            auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens                   (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs-
- im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrads,         schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.
- im Todesfall sowie in allen anderen Fällen die Leistung.
                                                                            Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der
A.4.8.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt die     Staatsgewalt
Minderung.                                                                  A.4.10.4 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch
                                                                            Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen
A.4.8.3 Die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen an der                der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Gesundheitsschädigung haben wir nachzuweisen.
                                                                            Kernenergie
A.4.9 Fälligkeit unserer Zahlung                                            A.4.10.5 Kein   Versicherungsschutz    besteht   bei   Schäden    durch
Prüfung Ihres Anspruchs                                                     Kernenergie.
A.4.9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim
Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu            Bandscheiben, innere Blutungen
erklären, ob und in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die         A.4.10.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an
Fristen beginnen mit dem Zugang folgender Unterlagen:                       Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,                         Gehirnblutungen.  Versicherungsschutz     besteht    jedoch,    wenn
- beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den                überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis
   Abschluss des Heilverfahrens, soweit er für die Bemessung der            ist.
   Invalidität notwendig ist.
                                                                            Infektionen
A.4.9.2 Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des               A.4.10.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei
Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir                                Wundstarrkrampf und Tollwut besteht jedoch Versicherungsschutz,
- bei Invalidität bis zu 1 ‰ der versicherten Summe,                        wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis sofort
- bei Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld bis zu einem                    oder später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht
  Krankenhaustagegeldsatz.                                                  Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein
                                                                            versichertes Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder
Fälligkeit der Leistung                                                     Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in den Körper
A.4.9.3 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen           gelangen. Bei Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind,
über Grund und Höhe geeinigt, zahlen wir innerhalb von zwei Wochen.         besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch ein unter
                                                                            diesen Vertrag fallendes Unfallereignis veranlasst waren.
Vorschüsse
A.4.9.4 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,       Psychische Reaktionen
zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse.                         A.4.10.8 Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen
                                                                            infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall
A.4.9.5 Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung     verursacht wurden.
innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer
vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.                             Bauch- und Unterleibsbrüche
                                                                            A.4.10.9 Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder
Neubemessung des Grades der Invalidität                                     Unterleibsbrüchen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch
A.4.9.6 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich,     eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame, von außen kommende
längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen      Einwirkung entstanden sind.
zu lassen. Dieses Recht muss
- von uns zusammen mit unserer Erklärung über die Anerkennung               Embargos
   unserer Leistungspflicht nach A.4.9.1,                                   A.4.10.10 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertrags-
- von Ihnen vor Ablauf der Frist                                            bestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem
ausgeübt werden.                                                            keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-,
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir   Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen
bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu        Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
verzinsen.
                                                                            A.5 Fahrer-Airbag-Versicherung
Leistung für eine mitversicherte Person                                     Die Fahrer-Airbag-Versicherung können Sie für Wohnmobile als
A.4.9.7 Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte Person        - Fahrer-Airbag-Kompakt oder
entfallenden Versicherungssumme an sich nur mit deren Zustimmung            - Fahrer-Airbag-Optimal
verlangen.                                                                  abschließen, sofern Sie eine natürliche Einzelperson sind.

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A.5.1 Was ist versichert?                                                   A.5.6 Fahrer-Unfallrente
A.5.1.1 Stößt einer versicherten Person ein Unfall zu, der in               Voraussetzung
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lenken des Fahrzeugs steht,              A.5.6.1 Voraussetzung für die monatliche Zahlung der Fahrer-
erbringen wir unter den nachstehend genannten Voraussetzungen die           Unfallrente ist, dass für die versicherte Person zwölf Monate und sechs
vereinbarten Versicherungsleistungen.                                       Wochen nach dem Schadentag unfallbedingt eine Minderung der
                                                                            Erwerbsfähigkeit im hauptsächlich ausgeübten Beruf von mindestens
A.5.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein         60 % besteht.
plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis bei einem           Übt die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt keinen Beruf aus,
Verkehrsunfall unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.            stellen wir auf den zuletzt hauptsächlich ausgeübten Beruf ab.
                                                                            Ausbildung behandeln wir als ausgeübten Beruf. Die versicherte Person
A.5.1.3 Der Versicherte muss sich als Lenker zum Unfallzeitpunkt im         muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %
Inneren des Fahrzeugs befinden.                                             spätestens nach dem Ablauf weiterer drei Monate ärztlich feststellen
                                                                            lassen und bei uns geltend machen.
A.5.2 Wer ist versichert?
A.5.2.1 Versicherte Person ist der Fahrer,                                  Für welchen Zeitraum zahlen wir die Fahrer-Unfallrente?
- der das im Versicherungsvertrag bezeichnete Fahrzeug berechtigt           A.5.6.2 Wir zahlen die Rente jeweils für den Zeitraum, für den der Arzt
  führt und                                                                 die Fortdauer der Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %
- nicht im Versicherungsschein ausgeschlossen ist.                          prognostiziert. Verzichten wir auf eine erneute Überprüfung der
                                                                            Minderung der Erwerbsfähigkeit, zahlen wir die Fahrer-Unfallrente
A.5.2.2 In der Fahrer-Airbag-Kompakt und Fahrer-Airbag-Optimal              weiter. Wir dürfen eine Überprüfung veranlassen, wenn wir die Fahrer-
besteht für Sie, soweit Sie eine natürliche Einzelperson sind, darüber      Unfallrente mindestens 12 Monate bezahlt haben und noch keine
hinaus auch Versicherungsschutz in anderen                                  Überprüfung stattgefunden hat. Eine neue Überprüfung dürfen wir
- Pkw                                                                       jeweils nach weiteren 12 Monaten veranlassen. Besteht die Minderung
wenn diese von Ihnen gelenkt und zu diesem Zeitpunkt nicht                  der Erwerbsfähigkeit in Höhe von mindestens 60 % fort, hat die
gewerblich genutzt werden.                                                  versicherte Person weiterhin Anspruch auf die Fahrer-Unfallrente für
                                                                            den vom Arzt prognostizierten Zeitraum.
A.5.2.3 In der Fahrer-Airbag-Optimal besteht für Sie, soweit Sie eine
natürliche Einzelperson sind, darüber hinaus auch Versicherungsschutz       Wie lange zahlen wir die Fahrer-Unfallrente?
in anderen                                                                  A.5.6.3 Wir zahlen die Fahrer-Unfallrente bis zur Vollendung des 67.
- Campingfahrzeugen (Wohnmobilen)                                           Lebensjahres oder bis zum Tod des Versicherten.
wenn diese von Ihnen gelenkt und zu diesem Zeitpunkt nicht
gewerblich genutzt werden.                                                  A.5.7 Hinterbliebenenabsicherung
                                                                            Voraussetzung
A.5.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                       A.5.7.1 Führt der Unfall innerhalb eines Jahres seit dem Unfallereignis
Sie haben in der Fahrer-Airbag-Versicherung Versicherungsschutz in          zum Tod der versicherten Person, haben die Hinterbliebenen in der
den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen              Fahrer- Airbag-Optimal Anspruch auf monatliche Zahlungen nach den
Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Wir können mit        für die Hinterbliebenenabsicherung versicherten Beträgen.
Ihnen sowohl Erweiterungen als auch Einschränkungen des                     Die vereinbarten Leistungen erhalten der bei Tod mit der versicherten
Geltungsbereichs vereinbaren.                                               Person in gültiger Ehe lebende Ehegatte und die Kinder, für die ein
                                                                            Kindergeldanspruch besteht.
A.5.4 Welche Leistungen umfasst die Versicherung?
In der Fahrer-Airbag-Kompakt und der Fahrer-Airbag-Optimal richten          Wie lange zahlen wir die Hinterbliebenenabsicherung?
sich die Leistungen nach den im Vertrag vereinbarten Zahlungen für          A.5.7.2 Der Anspruch auf Zahlung der Hinterbliebenenabsicherung für
- Fahrer-Unfallgeld und                                                     den der versicherten Person zum Zeitpunkt des Todes in gültiger Ehe
- Fahrer-Unfallrente,                                                       lebenden Ehegatten erlischt bei Vollendung dessen 67. Lebensjahres
   in der Fahrer-Airbag-Optimal darüber hinaus für                          oder mit dem Tod des Ehegatten.
- Hinterbliebenenabsicherung und                                            Der Anspruch der Kinder erlischt mit Wegfall des Kindergeldanspruchs,
- Kinderbetreuungsgeld.                                                     spätestens bei der Vollendung des 27. Lebensjahres oder im Todesfall.
Die vereinbarten Zahlungen können Sie Ihrem Versicherungsschein
entnehmen.                                                                  A.5.8 Kinderbetreuungsgeld
                                                                            Voraussetzung
A.5.5. Fahrer-Unfallgeld                                                    A.5.8.1 Ist eine versicherte Person unfallbedingt ohne Unterbrechung
Voraussetzung                                                               ab dem Schadentag im Sinne von A.5.5.2 arbeitsunfähig und ist deshalb
A.5.5.1 Voraussetzung für die Zahlung des Fahrer-Unfallgelds ist, dass      die Betreuung von Kindern (bis zum 12. Lebensjahr) der versicherten
eine versicherte Person unfallbedingt ohne Unterbrechung ab dem             Person erforderlich, zahlen wir in der Fahrer-Airbag-Optimal das
Schadentag arbeitsunfähig ist. Der Anspruch auf monatliche Zahlung          Kinderbetreuungsgeld in der vereinbarten Höhe.
von Fahrer-Unfallgeld entsteht ab der siebten Woche der                     Ein Anspruch auf Zahlung des Kinderbetreuungsgeldes besteht nur
Arbeitsunfähigkeit. Wir sind berechtigt, die Arbeitsunfähigkeit für jeden   dann, wenn die Betreuung nicht durch einen im Haushalt der
Folgemonat neu überprüfen zu lassen.                                        versicherten Person lebenden Familienangehörigen übernommen
Ist der Anspruch auf Fahrer-Unfallgeld zeitweilig weggefallen und tritt     werden kann.
auf Grund der Unfallverletzung erneut Arbeitsunfähigkeit ein, muss die
versicherte Person diese spätestens zwei Monate nach ihrem Beginn           Wie lange zahlen wir das Kinderbetreuungsgeld?
ärztlich feststellen lassen und bei uns geltend machen.                     A.5.8.2 Wir zahlen das Kinderbetreuungsgeld längstens für einen
                                                                            Zeitraum von sechs Wochen ab dem Unfalltag.
Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?
A.5.5.2 Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn      A.5.9 Fälligkeit unserer Zahlung
die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem         Prüfung Ihres Anspruchs
Befund in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner       A.5.9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Anspruch
anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.                                    auf Fahrer-Unfallrente innerhalb von drei Monaten - zu erklären, ob wir
Die ärztlichen Gebühren, die der versicherten Person zur Begründung         einen Anspruch auf Zahlung anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem
des Leistungsanspruchs für das Fahrer-Unfallgeld entstehen,                 Zugang der Unterlagen über den Nachweis des Unfallhergangs und
übernehmen wir bis zum achtfachen Satz nach Nummer 80 der                   zusätzlich
Gebührenordnung für Ärzte.                                                  - für das Fahrer-Unfallgeld der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit,
                                                                            - für die Fahrer-Unfallrente der Nachweis der Minderung der
Wie lange zahlen wir das Fahrer-Unfallgeld?                                    Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %,
A.5.5.3 Wir zahlen das Fahrer-Unfallgeld längstens für einen Zeitraum       - für die Hinterbliebenenabsicherung der Nachweis des unfallbedingten
von zwölf Monate und sechs Wochen nach dem Unfalltag.                          Todes des jeweilig Versicherten,
Die Zahlung des Fahrer-Unfallgelds endet, wenn die versicherte Person
das 67. Lebensjahr vollendet oder stirbt.

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- für das Kinderbetreuungsgeld die Nachweise der Arbeitsunfähigkeit,       A.5.10.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an
  des    Lebensalters   der    Kinder   und    der   entstandenen          Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und
  Betreuungskosten.                                                        Gehirnblutungen.    Versicherungsschutz   besteht    jedoch,    wenn
                                                                           überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis
Fälligkeit der Leistung                                                    im Sinne von A.5.1.2 ist.
A.5.9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit der
versicherten Person über Grund und Höhe geeinigt, zahlen wir innerhalb     Psychische Reaktionen
von zwei Wochen. Das monatliche Fahrer-Unfallgeld nach A 5.5 wird für      A.5.10.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen
jeden Monat des Leistungszeitraums erst dann fällig, wenn wir es           infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall
jeweils anerkannt haben.                                                   verursacht wurden.

A.5.9.3 Die Zahlung des Fahrer-Unfallgelds rechnen wir in den              Embargos
Teilmonaten kalendertäglich ab, wenn sich die Arbeitsunfähigkeit nicht     A.5.10.8 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen
auf volle Monate erstreckt. Der betroffene Monat wird zu 30 Tagen          – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
abgerechnet.                                                               Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
                                                                           Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der
A.5.9.4 Die Fahrer-Unfallrente zahlen wir jeweils monatlich im Voraus.     Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Beginn der Rentenzahlung ist der Kalendermonat, der dem Monat folgt,
in dem die Frist von zwölf Monaten und sechs Wochen vom Unfalltag an       A.6 Kfz-Umweltschadenversicherung - für öffentlich-rechtliche
endet.                                                                     Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz

A.5.9.5 Die Zahlung der Hinterbliebenenabsicherung erbringen wir           A.6.1 Was ist versichert?
jeweils monatlich im Voraus. Die Zahlung beginnt in dem
Kalendermonat, der dem Monat folgt, in dem der jeweilig Versicherte        Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt
verstorben ist.                                                            A.6.1.1 Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur
                                                                           Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz
A.5.9.6 Die     Zahlung    der    Fahrer-Unfallrente    und    der         (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche
Hinterbliebenenabsicherung endet mit Ablauf des Monats, in dem der         und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des
Anspruch wegfällt.                                                         Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.
                                                                           Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch
Lebensbescheinigung und Kindergeldberechtigung                             ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits aufgrund
A.5.9.7 Auf Verlangen muss uns die versicherte Person zur Fahrer-          gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie
Unfallrente eine amtliche Lebensbescheinigung vorlegen. Dies gilt bei      geltend gemacht werden können.
der Hinterbliebenenabsicherung auch für den hinterbliebenen                Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haftpflicht-
Ehegatten. Die hinterbliebenen Kinder müssen auf Verlangen eine            versicherung gedeckt.
Kindergeldberechtigung nachweisen.
                                                                           Begründete und unbegründete Ansprüche
Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit                                         A.6.1.2 Sind die Ansprüche nach dem            Umweltschadensgesetz
A.5.9.8 Wir sind berechtigt, die Arbeitsunfähigkeit für jeden Folgemonat   begründet, leisten wir Ersatz in Geld.
zu überprüfen. Unsere Leistungspflicht für den jeweiligen Folgemonat
entsteht erst mit unserem Anerkenntnis gemäß A.5.9.2.                      A.6.1.3 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
                                                                           unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch,
A.5.10 Was ist nicht versichert?                                           soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Straftat
A.5.10.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die dem            Regulierungsvollmacht
Versicherten dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat begeht    A.6.1.4 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens
oder versucht.                                                             oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde
                                                                           oder einem sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen
Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit                            im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
A.5.10.2 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der                 Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren
versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch        oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir zur Verfahrens- oder
soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle,           Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen das Verwaltungsverfahren
epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper      oder den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.
der versicherten Person ergreifen.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Störungen oder Anfälle        A.6.2 Wer ist versichert?
durch ein Schadenereignis verursacht wurden, das unter diesen Vertrag      Abschnitt A.1.2 gilt entsprechend.
oder unter eine für das Vorfahrzeug bestehende Kfz-Unfallversicherung
bzw. Fahrer-Airbag-Versicherung fällt.                                     A.6.3 Versicherungssumme und Höchstzahlung
                                                                           Die    Höhe    der     für  einen   Umweltschaden    vereinbarten
Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen                             Versicherungssumme und die Höchstleistung für die in einem
A.5.10.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der         Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse können Sie dem
Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die        Versicherungsvertrag entnehmen.
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für
dazugehörige     Übungsfahrten.    Darüber      hinaus besteht   kein      A.6.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken,      Geltungsbereich
auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt       Versicherungsschutz      gemäß      A.6.1 besteht    außerhalb  des
(z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs-      Anwendungsbereichs des Umweltschadensgesetzes auch in den
schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.                        Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-
                                                                           Umwelthaftungsrichtlinie     (2004/35/EG)  gilt   oder   sinngemäße
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der                  Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen
Staatsgewalt                                                               Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-
A.5.10.4 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch          Richtlinie nicht überschreiten.
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Aufruhr oder Maßnahmen
der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.             A.6.5 Was ist nicht versichert?
                                                                           Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit
Kernenergie                                                                A.6.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
A.5.10.5 Kein     Versicherungsschutz   besteht   bei   Schäden   durch    vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Verursachung des
Kernenergie.                                                               Schadens verzichten wir darauf, unsere Leistung in einem der Schwere
                                                                           Ihres Verhaltens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht,
Bandscheiben, innere Blutungen                                             wenn Sie

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- den Diebstahl des Fahrzeugs ermöglichen oder                          Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter
- den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke     Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das
  oder anderer berauschender Mittel herbeiführen.                       Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige
                                                                        Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene
Umweltschäden                                                           Kasko-, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag-Versicherung
A.6.5.2 Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt        B.2.2 In der Kasko-, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag-
unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf       Versicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir
die Umwelt entstehen.                                                   dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt
                                                                        zum vereinbarten Zeitpunkt.
Ausbringungsschäden
A.6.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung,             Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem      B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1 gezahlt
Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln    haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz
entstehen, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und          über.
unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die
Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich             Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften.               B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir
                                                                        Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im
Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz                Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht
dienen                                                                  unverzüglich nach Ablauf von zwei W ochen nach dem in C.1 genannten
A.6.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße      Fälligkeitszeitpunkt gezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an
gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche          keinen Versicherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht
Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen,              rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
entstehen.
                                                                        Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Vertragliche Ansprüche                                                  B.2.5 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz
A.6.5.5 Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher     jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei
Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflichtung            Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
hinausgehen.
                                                                        Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch
Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken und Rennen                          Widerruf
A.6.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der       B.2.6 Widerrufen    Sie   den     Versicherungsvertrag     nach   §8
Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die     Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für       mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
dazugehörige     Übungsfahrten.    Darüber      hinaus besteht   kein
Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken,   Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt    B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben
(z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs-   wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
schutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.
                                                                        C Beitragszahlung
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der
Staatsgewalt                                                            C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
A.6.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der           Rechtzeitige Zahlung
Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.              C.1.1 Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie - unabhängig
                                                                        von dem Bestehen eines Widerrufsrechts - unverzüglich nach Zugang
Schäden durch Kernenergie                                               des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten
A.6.5.8 Kein Versicherungsschutz     besteht   für   Schäden   durch    und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Wir
Kernenergie.                                                            können die Aushändigung der Versicherungsbestätigung von der
                                                                        Zahlung des ersten Beitrags abhängig machen.
Embargos
A.6.5.9 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –     Nicht rechtzeitige Zahlung
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die           C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig,
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder         haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der          haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlen Sie
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                              nachträglich, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung.

B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz               C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren         Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die
Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des             Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir
Versicherungsscheins.                                                   von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt entsprechend
                                                                        der
B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?                               Dauer des Versicherungsverhältnisses
Der Versicherungsschutz beginnt erst zu dem in Ihrem                    - bis zu einem Monat 15 Prozent des Jahresbeitrags
Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Wann Sie den ersten oder       - bis zu zwei Monaten 25 Prozent des Jahresbeitrags
einmaligen Beitrag zahlen müssen, richtet sich nach den Bestimmungen    - bis zu drei Monaten 30 Prozent des Jahresbeitrags
in C.1.1. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht           - bis zu vier Monaten 40 Prozent des Jahresbeitrags
rechtzeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3.              jedoch höchstens 40 Prozent des Jahresbeitrags.

B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz                                     C.2 Zahlung des Folgebeitrags
Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen
vorläufigen Versicherungsschutz:                                        Rechtzeitige Zahlung
                                                                        C.2.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der
Kfz-Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung, Schutzbrief             Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder
nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die        Nicht rechtzeitige Zahlung
Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflicht-     C.2.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie
und Umweltschadenversicherung und beim Schutzbrief - soweit nicht       auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten
abbedungen - vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten

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und Zinsen) innerhalb      von   zwei Wochen      ab Zugang unserer         eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von 5 Tagen
Aufforderung zu zahlen.                                                     zugelassen ist, berechnen wir Ihnen einen Einmalbeitrag. Versichern
                                                                            Sie unmittelbar im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt
C.2.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen                dieses Fahrzeug mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen bei uns,
Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht     beziehen wir den Vertrag für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der
bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur       Dauer und der Tarifierung in den neu abgeschlossenen Vertrag mit ein.
Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten   Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen
haben.                                                                      und für Wagnisse des Kfz-Handels und -Handwerks.

C.2.4 Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der               C.6 SEPA-Lastschriftverfahren
zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit       Haben wir mit Ihnen zur Einziehung des Beitrags das SEPA-
sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn          Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit
Sie den rückständigen Folgebeitrag zuzüglich des Verzugsschadens            des Beitrags für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen.
innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Haben wir die        Können wir den Beitrag aufgrund Ihres Widerspruchs oder aus anderen
Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die                  Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht abbuchen, fordern wir Sie in
Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf            Textform zur Zahlung des ausstehenden Beitrags auf und nehmen den
der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.                          Vertrag aus dem SEPA-Lastschriftverfahren. Bei monatlicher Zahlungs-
Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen         periode stellen wir den Vertrag in diesem Fall auf vierteljährliche
Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen              Zahlungsperiode um. Durch Banken erhobene Bearbeitungsgebühren
Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für            für erfolglose Einzugsversuche können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.                                       Sie sind verpflichtet, zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.

C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel                          D Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs?
Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein
anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den              D.1 Bei allen Versicherungsarten
neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder
einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum                  Vereinbarter Verwendungszweck
Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht        D.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag
auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes         angegebenen Zweck verwendet werden; siehe Tabelle zur
nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:             Begriffsbestimmung für Art und Verwendung von Fahrzeugen.
- Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und
   dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht             Berechtigter Fahrer
   mehr als sechs Monate vergangen,                                         D.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht
- Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich.               werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können         Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie,
wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.            der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich
                                                                            ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer
C.4 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflicht-                 gebraucht wird.
versicherung
Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2        Fahren mit Fahrerlaubnis
Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten trotz Beendigung        D.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen
des Versicherungsvertrages zur Leistung verpflichtet, haben wir             Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere          Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug
Rechte nach § 116 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz bleiben                nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche
unberührt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungs-         Fahrerlaubnis hat.
summen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen.
                                                                            Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
C.5 Zahlungsperiode                                                         D.1.4 Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes
Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der                  Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn es
vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zahlungsperiode ist die          das nach § 8 Absatz 1a der Fahrzeugzulassungsverordnung vorge-
Versicherungsperiode nach § 12 Versicherungsvertragsgesetz. Welche          schriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt. Außerdem dürfen
Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart haben, können Sie Ihrem              Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer
Versicherungsschein entnehmen. Die Laufzeit des Vertrags, die sich          benutzen lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der Fahrzeug-
von der Zahlungsperiode unterscheiden kann, ist in Abschnitt G              zulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollstän-
geregelt.                                                                   dig trägt.

Monatliche Zahlung                                                          D.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflicht- und
C.5.1 Eine monatliche Zahlungsperiode ist nur möglich, wenn Sie uns         Umweltschadenversicherung
ermächtigen, die Beiträge im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens
von Ihrem Konto bei einem europäischen Kreditinstitut abzubuchen.           Alkohol und andere berauschende Mittel
Widerrufen Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat oder kann ein                     D.2.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch
Monatsbeitrag aus anderen Gründen nicht abgebucht werden, wird der          alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der
vierteljährliche Beitrag fällig. Den Vertrag stellen wir entsprechend um.   Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der
                                                                            Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem
Versicherungs-, Ausfuhr-, Saisonkennzeichen                                 Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere
C.5.2 Für Fahrzeuge, die ein Versicherungs-, Ausfuhr-               oder    berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu
Saisonkennzeichen führen, gilt die jährliche Zahlungsperiode.               führen.
                                                                            Hinweis: Auch in der Kasko-, Schutzbrief-, Kfz-Unfallversicherung und
Kfz-Handel und -Handwerk                                                    Fahrer-Airbag-Versicherung besteht für solche Fahrten nach A.2.16.1,
C.5.3 Beiträge für Wagnisse des Kfz-Handels und -Handwerks werden           A.3.9.1,    A.4.10.2,   A.5.10.2     kein    oder     eingeschränkter
nach dem Stichtagsverfahren berechnet. Die Beiträge sind                    Versicherungsschutz.
Vierteljahresbeiträge.
                                                                            Nicht genehmigte Rennen
Schutzbrief                                                                 D.2.2 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen und den
C.5.4 Den Beitrag für den fahrzeugbezogenen Schutzbrief erheben wir         dazugehörigen Übungsfahrten verwendet werden, bei denen es auf
mit dem Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung (Super-KH).             Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und die behördlich
                                                                            nicht genehmigt sind.
Kurzzeitkennzeichen                                                         Hinweis: Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen
C.5.5 Versichern Sie ein Kraftfahrzeug, das mit einem amtlich               sind vom Versicherungsschutz gemäß A.1.5.2 ausgeschlossen. Auch in
abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für            der Kasko-, Schutzbrief-, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag-

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Versicherung besteht für Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit ankommt, nach A.2.16.2, A.3.9.2, A.4.10.3,           E.2.2 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und
A.5.10.3 kein Versicherungsschutz.                                         umfassend zu informieren über
                                                                           - die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Information an die
D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?                      zuständige Behörde,
                                                                           - behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                                      eines Umweltschadens Ihnen gegenüber,
D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten       - die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten
Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre          entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder
Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem     Sanierung eines Umweltschadens,
der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.        - den Erlass eines Mahnbescheids,
Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt       - eine    gerichtliche   Streitverkündung,    die    Einleitung   eines
haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.                              staatsanwaltlichen, behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens.
Bei einer Verletzung der Pflicht aus D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem
Halter oder dem Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht        E.2.3 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung
befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der   des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit es
das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben.      für Sie zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße
                                                                           Schadenberichte zu erstatten und uns bei der Ermittlung und
D.3.2 Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit      Regulierung des Schadens zu unterstützen. Alle Umstände, die nach
die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch   unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen
für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht,   Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke
wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.                                  übersenden.

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversiche-         E.2.4 Maßnahmen     und    Pflichten    im    Zusammenhang          mit
rung                                                                       Umweltschäden sind unverzüglich mit uns abzustimmen.
D.3.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1
ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den            E.2.5 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im
mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je         Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie fristgemäß
5.000 Euro beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten           Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen.
Versicherungssummen           die      in     Deutschland geltenden        Einer Weisung durch uns bedarf es nicht.
Mindestversicherungssummen.
Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen           E.2.6 Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren
vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertrags-             wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die Führung des
gesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind.                     Verfahrens zu überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens
                                                                           beauftragen wir einen Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem
D.3.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine                  Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und
vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der       die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Verpflichtung zur Leistung frei.
                                                                           E.3 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
                                                                           Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
E.1 Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Kfz-Unfall- und Fahrer-Airbag-               E.3.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie
Versicherung, Schutzbrief                                                  verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des
                                                                           Anspruchs anzuzeigen.
Anzeigepflicht
E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer       Anzeige von Kleinschäden
Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.          E.3.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als
Haben Sie den Versicherungsfall unverzüglich bei unserer Unfall- und       500 Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie
Pannennotrufzentrale gemeldet, so gilt dies für die gesamte                uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung
Kraftfahrtversicherung.                                                    nicht gelingt.

E.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere       E.3.3 Gelingt es Ihnen nicht, den Schaden im Rahmen von E.3.2 selbst
Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie                  zu regulieren, oder ist uns hinsichtlich des versicherten Fahrzeugs bzw.
verpflichtet, uns dies und den Fortgang des Verfahrens (z. B.              Ersatzfahrzeugs im gleichen Kalenderjahr ein weiterer Schaden zur
Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich anzuzeigen, auch wenn Sie       Regulierung gemeldet worden, so können Sie uns bis zum Ende des
uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.                            Kalenderjahres den nach E.3.2 nicht gemeldeten Schaden nachträglich
                                                                           anzeigen. Schäden, die sich im Dezember ereignen, können Sie bis
Aufklärungspflicht                                                         zum 31. Januar des folgenden Jahres nachmelden.
E.1.3 Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des
Schadenereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass           Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
Sie unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses                  E.3.4 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. B.
wahrheitsgemäß, vollständig und, sofern dies von uns verlangt wird, in     Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen.
Textform beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen,
ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.                     E.3.5 Sie haben uns die Führung des Rechtsstreits zu überlassen. Wir
Sie haben unsere für die Aufklärung des Schadenereignisses                 sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu
erforderlichen Weisungen zu befolgen.                                      beauftragen, dem Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte
                                                                           erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen müssen.
Schadenminderungspflicht
E.1.4 Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach      Bei drohendem Fristablauf
Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu                E.3.6 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine
sorgen. Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zumutbar,       Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid, eine
zu befolgen.                                                               Klage oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen
                                                                           Rechtsbehelf einlegen.
E.2 Umweltschadenversicherung
                                                                           Bei Eigenschäden
Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten                      E.3.7 Bei Eigenschäden nach A.A.4.2 müssen Sie unverzüglich nach
E.2.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer       dem Schadenereignis Rücksprache mit uns halten und uns eine
Leistung nach dem USchadG führen könnte - soweit zumutbar - sofort         Schadenfeststellung ermöglichen.
anzuzeigen,    auch     wenn     noch    keine  Sanierungs-    oder
Kostentragungsansprüche erhoben worden sind.                               E.4 Zusätzlich in der Kaskoversicherung

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                                                                          Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
Anzeige des Versicherungsfalls                                            der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
E.4.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind        Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt
Sie abweichend von E.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in           haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Textform anzuzeigen. Bei einem nach A.2.3.4 im Rahmen der                 Wir weisen Sie im Schadenfall durch gesonderte Mitteilung in Textform
Fährschiffbenutzung versicherten Schadenfall sind Sie verpflichtet, uns   auf Ihre Auskunfts-, Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten hin. Müssen
unverzüglich zu informieren. Bei einem nach A.A.3.4 im Rahmen der         Sie eine dieser Pflichten jedoch unmittelbar nach einem
Erweiterung des Geltungsbereichs versicherten Schadenfall sind Sie        Schadenereignis erfüllen, können Sie von uns keinen Hinweis erwarten.
abweichend von E.1.1 verpflichtet, uns diesen unverzüglich anzuzeigen.    Beispiel für eine solche, spontan zu erfüllende Aufklärungspflicht: Sie
                                                                          dürfen nach E.1.3 den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen
Einholen unserer Weisung                                                  Feststellungen zu ermöglichen.
E.4.2 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs
haben Sie unsere Weisungen einzuholen, soweit die Umstände dies           E.7.2 Abweichend von E.7.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit
gestatten, und diese zu befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. Dies    Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung
gilt auch für mitversicherte Teile.                                       des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang
Bei einem nach A 2.3.4. im Rahmen der Fährschiffbenutzung                 unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die
versicherten Schadenfall sind Sie verpflichtet, unsere Weisungen          Pflicht arglistig verletzen.
einzuholen. Bei einem nach A.A.3.4 im Rahmen der Erweiterung des
Geltungsbereichs versicherten Schadenfall sind Sie verpflichtet, unsere   Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversiche-
Weisungen einzuholen und diese zu befolgen, insbesondere bevor das        rung
beschädigte Fahrzeug wieder instandgesetzt oder verwertet wird.           E.7.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.7.1
                                                                          ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den
Anzeige bei der Polizei                                                   mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je
E.4.3 Übersteigt    ein    Entwendungs-,      Brand-,    Tier-     oder   2.500 Euro beschränkt.
Vandalismusschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet,
das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.                  E.7.4 Haben Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach
Bei einem nach A.A.3.4 im Rahmen der Erweiterung des                      E.1.3 und E.1.4 vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise
Geltungsbereichs versicherten Schadenfall sind Sie verpflichtet, diesen   verletzt (insbesondere bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort,
von der Polizei aufnehmen zu lassen, wenn es sich um einen Unfall         unterlassener Hilfeleistung, bewusst wahrheitswidrigen Angaben uns
handelt.                                                                  gegenüber), erweitert sich die Leistungsfreiheit auf einen Betrag von
                                                                          höchstens je 5.000 Euro.
E.5 Zusätzlich beim Schutzbrief
                                                                          Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Einholen unserer Weisung                                                  E.7.5 Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem
E.5.1 Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen haben Sie              anderen dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
unsere Weisungen einzuholen, soweit die Umstände dies gestatten, und      verschaffen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des
zu befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist.                              erlangten Vermögensvorteils vollständig frei.

Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht                           Besonderheiten in der Kfz-Haftpflicht- und
E.5.2 Sie haben uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache          Umweltschadenversicherung bei Rechtsstreitigkeiten
und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht        E.7.6 Verletzen Sie vorsätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre
zu gestatten, Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe                 Anzeigepflicht nach E.3.1 oder E.3.4 oder Ihre Pflicht nach E.3.5, uns
vorzulegen und die behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213                 die Führung eines Rechtsstreits zu überlassen, oder in der
Versicherungsvertragsgesetz von der Schweigepflicht zu entbinden.         Umweltschadenversicherung Ihre Informationspflicht nach E.2.2 oder
                                                                          Ihre Pflichten nach E.2.5 oder E.2.6 und führt dies zu einer
E.6 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung und Fahrer-Airbag-           rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang der nach Sach- und
Versicherung                                                              Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht, sind wir
                                                                          außerdem von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des von uns zu
Anzeige des Todesfalls innerhalb 48 Stunden                               zahlenden Mehrbetrags vollständig frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung
E.6.1 Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person zur Folge,         dieser Pflichten sind wir berechtigt, unsere Leistung hinsichtlich dieses
müssen die aus dem Versicherungsvertrag Begünstigten uns dies             Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
innerhalb von 48 Stunden melden, auch wenn der Unfall schon               Verhältnis zu kürzen.
angezeigt ist. Uns ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch
einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.                      Mindestversicherungssummen
                                                                          E.7.7 Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten
Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung von der                     nach     E.1   und    E.3   gelten     anstelle   der    vereinbarten
Schweigepflicht                                                           Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindest-
E.6.2 Nach einem Unfall sind Sie verpflichtet,                            versicherungssummen.
a) unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen,
b) den ärztlichen Anordnungen nachzukommen,                               F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
c) die Unfallfolgen möglichst zu mindern,
d) darauf hinzuwirken, dass von uns angeforderte Berichte und             Pflichten mitversicherter Personen
     Gutachten alsbald erstellt werden,                                   F.1 Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren
e) sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen,        Pflichten sinngemäße Anwendung.
     wobei wir die notwendigen Kosten, einschließlich eines Ihnen
     entstehenden Verdienstausfalls, tragen,                              Ausübung der Rechte
f)   Ärzte, die Sie - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder          F.2 Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Person aus dem
     untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und        Versicherungsvertrag steht nur Ihnen zu, soweit nichts anderes geregelt
     Behörden von der Schweigepflicht zu entbinden und zu                 ist. Andere Regelungen sind z. B.:
     ermächtigen, uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.          - Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                             nach A.1.2,
Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität                 - Geltendmachen von Ansprüchen durch namentlich Versicherte in der
E.6.3 Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und          Kfz-Unfallversicherung nach A.4.2.6.
Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.
                                                                          Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen
E.7 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?                   F.3 Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei,
                                                                          so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                                   Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
E.7.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.6 geregelten      Mitversicherten Personen gegenüber können wir uns auf die
Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre       Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die der Leistungsfreiheit zugrunde

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liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder      G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung
wenn diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge      ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungs-
grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. Sind wir zur Leistung         bestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des
verpflichtet, gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die   übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen
in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestversicherungssummen.        Versicherung wirksam.
Entsprechendes        gilt,   wenn     wir    trotz   Beendigung  des
Versicherungsverhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Dritten       Kündigung bei Beitragserhöhung
Leistungen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen      G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach
Ausnahmefällen bestehen.                                                 K.1 bis K.4 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats
                                                                         nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die
G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des                   Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu
Fahrzeugs, Wagniswegfall                                                 dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die
                                                                         Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit
G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?                            und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.

Vertragsdauer                                                            Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
G.1.1 Die Laufzeit     Ihres   Vertrags   ergibt   sich   aus   Ihrem    G.2.8 Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach L.5
Versicherungsschein.                                                     und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10 %, können Sie den
                                                                         Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne
Automatische Verlängerung                                                Einhaltung einer Frist kündigen.
G.1.2 Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen,
verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht   Kündigung bei Veränderung der Tarifstruktur
Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste    G.2.9 Ändern wir unsere Tarifstruktur nach K.8, können Sie den Vertrag
Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr        innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Änderung
vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem             kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum
bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres,          Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir teilen Ihnen die
beginnen zu lassen.                                                      Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit und weisen
                                                                         Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Versicherungskennzeichen
G.1.3 Der Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug, das ein                 Kündigung bei Bedingungsänderung
Versicherungskennzeichen führen muss (z. B. Mofa), endet mit dem         G.2.10 Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpassung
Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das      nach N Gebrauch, können Sie den Vertrag innerhalb von sechs Wochen
Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres.         nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort
                                                                         wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr                             Bedingungsänderung. Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens sechs
G.1.4 Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr           Wochen vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr
vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass   Kündigungsrecht hin.
es einer Kündigung bedarf.
                                                                         G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den                           Versicherungsvertrag kündigen?
Versicherungsvertrag kündigen?
                                                                         Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres
Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres                             G.3.1 Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres
G.2.1 Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres          kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens
kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens         einen Monat vor Ablauf zugeht.
einen Monat vor Ablauf zugeht.
                                                                         Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes                          G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu
G.2.2 Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu      kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach
kündigen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang bei uns wirksam.    ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

Kündigung nach einem Schadenereignis                                     Kündigung nach einem Schadenereignis
G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den          G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den
Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats          Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats
nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen         nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder
oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-             innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haft-
Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu        pflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht
Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-    abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-
Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des   Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des
Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der          Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der
Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17              Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17
angerufen      wird.   Außerdem     können      Sie    in   der   Kfz-   angerufen wird. Außerdem können wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit     den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im
der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils   Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere
kündigen.                                                                Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem
späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags,           Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
wirksam werden soll.                                                     G.3.4 Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich
                                                                         Mahnkosten trotz unserer Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des                   zweiwöchigen Frist nach C.2.2 gezahlt, können wir den Vertrag mit
Fahrzeugs                                                                sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn
G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert,         Sie den Folgebeitrag sowie die Mahnkosten innerhalb eines Monats ab
geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der        Zugang der Kündigung zahlen (siehe auch C.2.4).
Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem
Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung             Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des
innerhalb eines Monats ab Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann       Fahrzeugs
bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum     G.3.5 Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs nach
Ablauf des Versicherungsjahres endet.                                    D verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der
                                                                         Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit sofortiger Wirkung

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kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht         Anzeige der Veräußerung
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.                       G.7.4 Sie oder der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des
                                                                             Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht
Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs                            unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der
G.3.6 Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach L.5,            Verlust des Versicherungsschutzes.
können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie
nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober              Kündigung des Vertrags
Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat        G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und
nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.                                         G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den
                                                                             Beitrag nur von Ihnen verlangen.
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des
Fahrzeugs                                                                    Zwangsversteigerung
G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach            G.7.6 Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwenden,
G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die                wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu
dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis                G.8 Wagniswegfall
erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang
beim Erwerber wirksam.                                                       Beitragsabrechnung bei Wagniswegfall
                                                                             Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z. B. durch
G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten                                   Fahrzeugverschrottung) steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt des
G.4.1 Die      Kfz-Haftpflicht-,  Kasko-, Schutzbrief-,   Kfz-Unfall-,       Wagniswegfalls zu.
FahrerAirbag- und Umweltschaden-Versicherung sind jeweils rechtlich
selbstständige     Verträge.     Mit  der  Beendigung     der    Kfz-        Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
Haftpflichtversicherung endet auch die für dasselbe Fahrzeug                 Bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen müssen Sie uns den
bestehende Schutzbrief- und Umweltschadenversicherung sowie die              Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen aushändigen.
Fahrer-Airbag-Versicherung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im          Ansonsten steht uns der Beitrag für das laufende Verkehrsjahr oder die
Übrigen berührt die Kündigung eines dieser Verträge das Fortbestehen         vereinbarte kürzere Dauer zu. Schließen Sie bei uns gleichzeitig eine
der anderen nicht.                                                           neue       Kraftfahrtversicherung     für    ein    Fahrzeug       mit
                                                                             Versicherungskennzeichen ab, rechnen wir den noch nicht verbrauchten
G.4.2 Sie und wir sind berechtigt,         bei Vorliegen eines               Beitrag für Ihre neue Versicherung an.
Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-
Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen.                                   H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit
                                                                             ungestempelten Kennzeichen
G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen
Verträgen nur einen und teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach        H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
Zugang unserer Kündigung mit, dass Sie mit einer Fortsetzung der
anderen ungekündigten Verträge nicht einverstanden sind, gilt die            Ruheversicherung
gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug als gekündigt. Dies gilt           H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es
entsprechend für uns, wenn Sie von mehreren für das Fahrzeug                 zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch
abgeschlossenen Verträgen nur einen kündigen.                                der Vertrag nicht beendet.

G.4.4 Sind in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert, finden             H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über,
G.4.1 und G.4.2 entsprechende Anwendung.                                     wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt, es
                                                                             sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen
G.5 Form und Zugang der Kündigung                                            oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen
Jede Kündigung muss in Textform erfolgen und ist nur wirksam, wenn           Versicherungsschutzes.
sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.
                                                                             H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung                                        mit Versicherungskennzeichen (z. B. Mofas) sowie bei Verträgen mit
Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns der         ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag anteilig zu.
                                                                             Umfang der Ruheversicherung
Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen                                       H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen
Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung eines Fahrzeuges mit                während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten
Versicherungskennzeichen müssen Sie uns den Versicherungsschein              Versicherungsschutz.
und das Versicherungskennzeichen aushändigen, wenn der Vertrag               Der Ruheversicherungsschutz umfasst
vom Erwerber oder von uns gekündigt wird. Ansonsten steht uns der            - die Kfz-Haftpflichtversicherung,
Beitrag für das laufende Verkehrsjahr oder die vereinbarte kürzere           - die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der
Dauer zu. Schließen Sie bei uns gleichzeitig eine neue                         Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung
Kraftfahrtversicherung für ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen           bestand
ab, rechnen wir den noch nicht verbrauchten Beitrag für Ihre neue            - und die Umweltschadenversicherung.
Versicherung an.
                                                                             Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?                       H.1.5 Wir bieten Versicherungsschutz nach H.1.4 für die Rückfahrt von
                                                                             der Zulassungsbehörde nach Entfernung des Stempels und bei
Übergang der Versicherung auf den Erwerber                                   Wiederanmeldung für Fahrten im Zusammenhang mit dem
G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den              Zulassungsverfahren (siehe H.3.2). Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein
Erwerber über. Dies gilt nicht für die Kfz-Unfallversicherung, die Fahrer-   rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Airbag-Versicherung und die Leistungserweiterungen nach A.A.                 Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung

G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend         H.1.6 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet,
den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des            das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder
Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-             Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem
Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen                     geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das
Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der        Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen.
auf den Übergang der Versicherung folgt.                                     Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach
                                                                             D.3 leistungsfrei.
G.7.3 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir
entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.

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Wiederanmeldung                                                           - Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
H.1.7 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der           - Selbstfahrervermietfahrzeuge
Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz          - rote Kennzeichen.
wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns
unverzüglich anzuzeigen.                                                  I.2 Ersteinstufung

Ende des Vertrags und der Ruheversicherung                                I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0
H.1.8 Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden               Beginnt Ihr Vertrag ohne eine Sondereinstufung nach I.2.2 oder
18 Monate nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer                Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die Klasse 0
Kündigung bedarf. Für die Beitragsabrechnung gilt G.8 mit der             eingestuft.
Maßgabe, dass anstelle des Tages des Wagniswegfalls der Tag der
Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs tritt.                                   I.2.2 Sondereinstufung für Pkw, Krafträder und Wohnmobile in SF-
                                                                           Klasse 1/2
H.1.9 Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der                    I.2.2.1 Sondereinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2
Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen          Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines
Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen      Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn
und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.       auf Sie bereits ein Pkw zugelassen ist, der zu diesem Zeitpunkt in der
Fordern wir den anderen Versicherer nicht zur Aufhebung des Vertrags      Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft
auf, endet die Ruheversicherung zum Zeitpunkt der Wiederanmeldung,        ist.
ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für die Beitragsabrechnung gilt
G.8 mit der Maßgabe, dass anstelle des Tages des Wagniswegfalls der       I.2.2.2 Sondereinstufung in SF-Klasse 1/2 für Krafträder und
Tag der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs tritt.                          Wohnmobile
                                                                          Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad oder Wohnmobil ohne Übernahme
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?                   eines Schadenverlaufs nach I.7, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft,
H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen           wenn
sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des       - auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).             Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihren mit Ihnen in
                                                                             häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner
H.2.2 Der Beginn des Versicherungsjahres ist der Saisonbeginn. Der           bereits ein Pkw zugelassen und bei uns versichert ist, der zu diesem
Erstbeitrag ist mit Saisonbeginn, oder wenn der Vertrag innerhalb der        Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-
Saison beginnt, mit diesem Zeitpunkt fällig.                                 Klasse 2 eingestuft ist und
                                                                          - das neu zu versichernde Fahrzeug nur von Personen gefahren wird,
H.2.3 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach            die mindestens 23 Jahre alt sind. Fällt die Voraussetzung weg, wird
H.1.4 und H.1.6.                                                             der Vertrag ab dem Zeitpunkt des Wegfalls so eingestuft, als wäre er
                                                                             bei Abschluss in Klasse 0 eingestuft worden. Sie müssen uns den
H.2.4 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für           Wegfall der Voraussetzung unverzüglich anzeigen. L.4.3 bis L.4.5
den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden              gelten entsprechend.
Bezirks Versicherungsschutz nach H.1.4, wenn diese Fahrten im
Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der                   I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversiche-
Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung              rung in der Vollkaskoversicherung
durchgeführt werden.
                                                                          Voraussetzungen der Angleichung
H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen                                I.2.3.1 Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad, das ein
                                                                          amtliches Kennzeichen führen muss, ein Wohnmobil oder eine
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und                           landwirtschaftliche Zugmaschine und schließen Sie neben der Kfz-
Umweltschadenversicherung und beim Schutzbrief                            Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit
H.3.1 In der Kfz-Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung und beim      von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie die Einstufung
Schutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten        entsprechend dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung
mit ungestempelten Kennzeichen, wenn dem versicherten Fahrzeug            beantragen.
vorab das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde zugeteilt wurde
(z. B. bei Reservierung des Kennzeichens für eine Wiederzulassung).       Ausschlüsse bei Übernahme eines Schadenverlaufs
Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein       I.2.3.2 Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug innerhalb des
Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.                                  letzten Jahres bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat oder
                                                                          ein Schadenverlauf nach I.7.1.1 bis I.7.1.5 übernommen wird und für
Was sind Zulassungsfahrten?                                               das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, eine
H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem         Vollkaskoversicherung bestand. In diesem Fall übernehmen wir den
Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen              tatsächlichen Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung des ersetzten
Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks                Fahrzeugs.
ausgeführt werden. Das sind auch Fahrten zur Durchführung einer
Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung.                                I.2.3.3 Übernehmen Sie nach I.7.1.1 bis I.7.1.5 nur die SF-Klasse der
                                                                          Kfz-Haftpflichtversicherung, ist die Angleichung bei Abschluss der
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen von allen          Vollkaskoversicherung innerhalb eines Jahres nach Anrechnung der SF-
Zulassungsbehörden mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum         Klasse ausgeschlossen, wenn für das andere Fahrzeug eine solche
Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt       bestanden hat.
werden.                                                                   Das gleiche gilt, wenn Sie nach I.7.1.6 den Schadenverlauf einer
                                                                          anderen Person in der Kfz-Haftpflichtversicherung übernehmen und für
I Schadenfreiheitsrabatt-System                                           den Vertrag der anderen Person eine Vollkaskoversicherung bestand.

I.1 Einstufung in Schadenfreiheits- und Schadenklassen (SF-               I.3 Jährliche Neueinstufung
Klassen/S-Klassen)                                                        Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem
In     der        Kfz-Haftpflicht-, der    Vollkasko-     und      der    Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.
Umweltschadenversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in
eine SF-Klasse bzw. S-Klasse und der sich daraus ergebende                I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung
Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf.                                   Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen
Dies gilt nicht für                                                       Kalenderjahr.
- Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
- Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art                      I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
- Arbeitsmaschine klein                                                   Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und
- Wagnisse des Kfz-Handels und -Handwerks                                 hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen
- Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen

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bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der         Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der
jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft.                                   Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese
                                                                             nicht mehr als 1200 Euro beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung
I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen                                    innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kfz-
Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen          Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
(siehe H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine          Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die
Besserstufung nach I.3.2 nur vor, wenn die Saison mindestens sechs           Höhe des Erstattungsbetrags unterrichtet und müssen wir danach im
Monate beträgt.                                                              Zuge einer Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine weitere
                                                                             Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des
I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 1/2 bzw. mit                Erstattungsbetrags.
Klassen S, 0 oder M
Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres              In der Vollkaskoversicherung
ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse         I.5.2 Sie können eine Rückstufung in der Vollkaskoversicherung
1/2 oder aus den Klassen S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die        vermeiden, wenn Sie uns die Entschädigungsleistung innerhalb von
SF-Klasse 1 ein.                                                             sechs Monaten nach Zahlung der Entschädigungsleistung freiwillig, also
Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres   ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten.
mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder in Klasse 0 begonnen und
bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate                         Leasingfahrzeug
Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar         I.5.3 Handelt es sich bei dem versicherten Fahrzeug um ein
des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft:                           Leasingfahrzeug, gelten I.5.1 und I.5.2 entsprechend für den
von SF-Klasse 1/2 nach SF-Klasse 1,                                          Leasingnehmer.
von Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2.
                                                                             I.6 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes
I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf                              auf den Schadenverlauf aus?
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen,
wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft.               Im Jahr der Beendigung der Unterbrechung
Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns.                           I.6.1 Nach      einer   Unterbrechung    des    Versicherungsschutzes
                                                                             (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison,
I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf?               Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
                                                                             a) Beträgt die Unterbrechung in einem Kalenderjahr höchstens sechs
I.4.1 Schadenfreier Verlauf                                                        Monate, hat die Unterbrechung keinen Einfluss auf den
I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn der                 Schadenverlauf. Wir stufen den Vertrag in die SF- oder
Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres                       Schadenklasse, als wäre der Versicherungsschutz nicht
ununterbrochen bestanden hat und uns in dieser Zeit kein                           unterbrochen worden.
Schadenereignis gemeldet worden ist, für das wir Entschädigungen             b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate, stufen wir den
leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten               Vertrag in die SF- oder Schadenklasse, die vor der Unterbrechung
für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse, die wir als Versicherer                galt.
selbst beauftragt haben.                                                     c) Beträgt die Unterbrechung mehr als 7 Jahre, stufen wir den Vertrag
                                                                                   in die SF- oder Schadenklasse, die vor der Unterbrechung galt,
I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils            sofern Sie diese nachweisen können.
als schadenfrei, wenn                                                        d) Schäden, die sich bei der Unterbrechung des Vertrags noch nicht
a) wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die                  auf die SF-Klasse ausgewirkt haben, berücksichtigen wir bei
      Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auflösen, ohne eine                  Beendigung der Unterbrechung.
      Entschädigung geleistet zu haben oder
b) der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung uns unsere              Im Folgejahr nach der Beendigung der Unterbrechung
      Entschädigung in vollem Umfang erstattet oder                          I.6.2 In dem auf die Beendigung der Unterbrechung folgenden
c) wir in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter       Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen
      die Teilkaskoversicherung fällt, Entschädigungen leisten oder          Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz im
      Rückstellungen bilden oder                                             Kalenderjahr der Beendigung der Unterbrechung bestand:
d) Sie Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch                   a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Beendigung
      nehmen, weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen               der Unterbrechung mindestens sechs Monate schadenfrei, wird der
      Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem               Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse eingestuft.
      Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer           b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Beendigung
      keinen Anspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz              der Unterbrechung weniger als sechs Monate, unterbleibt eine
      oder teilweise versagt hat, oder                                             Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
e) wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen                c) Ist der Vertrag im Kalenderjahr der Beendigung schadenbelastet
      untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der             verlaufen, erfolgt eine Rückstufung nach I.3.5.
      Ausgleichspflicht     aufgrund     einer    Mehrfachversicherung
      Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden. Dies gilt nicht    I.7 Übernahme eines Schadenverlaufs
      für Ausgleichsansprüche aufgrund einer Mehrfachversicherung von        I.7.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? Der
      Zugfahrzeug und Anhänger.                                              Schadenverlauf eines anderen Vertrags wird auf den Vertrag des
                                                                             versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach I.6 und I.7.2 in
I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf                                              folgenden Fällen übernommen:
I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie
uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse          Fahrzeugwechsel
melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden       I.7.1.1 Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen
müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach I.4.1.2.                     Fahrzeugs angeschafft.

I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als             Rabattübertragung
schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr              I.7.1.2 Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes
Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden,               Fahrzeug, das wegfällt und beantragen die Übernahme des
stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden                    Schadenverlaufs bzw. Sie schließen die Vollkaskoversicherung aus
Kalenderjahres zurück.                                                       oder wandeln die Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung
                                                                             um und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs zur Vollkasko.
I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können                                Der bisherige Schadenverlauf des versicherten Fahrzeugs kann für ein
                                                                             später neu hinzukommendes, zusätzliches Fahrzeug unter den
In der Kfz-Haftpflichtversicherung                                           Voraussetzungen nach I.7.2 und I.6 berücksichtigt werden.
I.5.1 Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne           Weiteres Fahrzeug
vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung erstatten. Um Ihnen hierzu

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I.7.1.3 Sie versichern, ohne dass ein anderes Fahrzeug wegfällt, ein     Geltung unterschiedlicher SF-Staffeln
weiteres    Fahrzeug     und   beantragen   die  Übernahme      des      I.7.2.2 Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf
Schadenverlaufs Ihres bisherigen Fahrzeugs.                              übertragen wird, nach Anhang 1 unterschiedliche SF-Staffeln, wird Ihr
                                                                         Fahrzeug entsprechend der Anzahl der schadenfreien Jahre des
Ringtausch                                                               übertragenden Fahrzeugs in die für das übernehmende Fahrzeug
I.7.1.4 Sie haben bei uns mehrere Versicherungsverträge für Pkw. Im      geltende Staffel eingestuft.
Falle eines Fahrzeugwechsels nach I.7.1.1 oder der Versicherung eines    Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den
weiteren Fahrzeugs nach I.7.1.3 können Sie beantragen, dass der          Schadenverlauf ausgewirkt haben, werden nach der für das
Schadenverlauf zwischen zwei bestehenden Verträgen getauscht wird.       übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel berücksichtigt.

Rabatttausch                                                             Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs bei
I.7.1.5 Sie haben zwei Fahrzeuge, von denen jeweils für ein Fahrzeug     Rabattübertragung nach I.7.1.2, für ein weiteres Fahrzeug nach
die Ruheversicherung nach H.1 besteht oder denen für die                 I.7.1.3 und bei Ringtausch nach I.7.1.4.
entsprechenden Zeiträume Saisonkennzeichen zugeteilt sind und            I.7.2.3 Sie machen       glaubhaft,  dass    die   Anrechnung    des
beantragen, dass der Schadenverlauf zwischen den beiden Verträgen        Schadenverlaufs gerechtfertigt ist. Für die Übernahme des
getauscht wird.                                                          Schadenverlaufs bei Ringtausch nach I.7.1.4 gehört dazu insbesondere
                                                                         Ihre Erklärung in Textform, dass beide Fahrzeuge überwiegend vom
Schadenverlauf einer anderen Person                                      selben Personenkreis geführt werden.
I.7.1.6 Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von
Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des                      Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von
Schadenverlaufs.                                                         einer anderen Person nach I.7.1.6
                                                                         I.7.2.4 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person
Wechsel des Versicherers                                                 nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person
I.7.1.7 Sie sind nach Beendigung der Kfz-Haftpflichtversicherung und     überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter folgenden
ggf. der Vollkaskoversicherung von einem anderen Versicherungs-          Voraussetzungen:
unternehmen zu uns gewechselt. Wir übernehmen den Schadenverlauf         a) Es handelt sich bei der anderen Person um
des bisherigen Vertrags, wenn dieser durch eine Bescheinigung des              - Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner, ein Elternteil
bisherigen Unternehmens nach I.9 nachgewiesen wird.                              oder Ihr Kind (auch Stief- und Adoptivkind)
Sie werden bei der Einstufung des Versicherungsvertrags in eine SF-            - Ihren mit Ihnen in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft
Klasse oder Schadenklasse so behandelt, als wären Sie während der                lebenden Lebenspartner
Vorversicherungszeit bereits bei uns versichert gewesen.                       - Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Wenn die Vorversicherung bei einem ausländischen Versicherer                     Großelternteil, Enkel, Bruder oder Schwester
bestand, wird die Bescheinigung nur anerkannt, wenn die                        - eine juristische Person
Schadenfreiheitsrabatt- Systeme vergleichbar sind.                       b) Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen
                                                                               Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde glaubhaft; hierzu
Änderung des Verwendungszwecks                                                 gehört insbesondere
I.7.1.8 Sie ändern den Verwendungszweck            des    versicherten         - eine Erklärung in Textform von Ihnen und der anderen Person;
Fahrzeugs.                                                                       ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie
                                                                                 ausreichend; ist die andere Person Ihr Ehegatte, kann die
I.7.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?                           Erklärung entfallen;
Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende                        - die Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins zum Nachweis
Voraussetzungen:                                                                 dafür, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum im Besitz einer
                                                                                 gültigen Fahrerlaubnis waren;
Fahrzeuggruppe                                                           c) die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schadenverlaufs
I.7.2.1 Das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übertragen wird,              an Sie einverstanden und gibt damit ihren Schadenfreiheitsrabatt in
gehört derselben oder einer höheren Fahrzeuggruppe an, als das                 vollem Umfang auf; ist die andere Person verstorben, ist die
Fahrzeug, das den Schadenverlauf übernimmt.                                    Erklärung durch Sie ausreichend.
a) Untere Fahrzeuggruppe:                                                d) die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei
      Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Kraftroller, mit Ausnahme von         der Übernahme nicht mehr als 12 Monate zurück;
      Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen,        e) der Tod der verstorbenen Person liegt bei der Übernahme nicht
      Campingfahrzeuge, Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässige                   mehr als 12 Monate zurück.
      Gesamtmasse) , Kranken- und Leichenwagen.
b) Mittlere Fahrzeuggruppe:                                              I.7.3 Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang
      Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und Zugmaschinen im           Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge
      Werkverkehr. Mietwagen und Taxis.                                  übernommen, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser Fahrzeuge
c) Obere Fahrzeuggruppe:                                                 unter folgenden Voraussetzungen:
      Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und Zugmaschinen im           - Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme des
      gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse, Abschleppwagen             Schadenverlaufs durch Sie einverstanden und gibt damit den
      sowie Sonderfahrzeuge außer Kranken- und Leichenwagen.                Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf,
                                                                         - Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des Betriebs
Eine Übernahme ist zudem möglich                                            die bisherige Risikosituation nicht verändert hat.
- von einem Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) auf
  einen Lkw (Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder eine             I.8 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
  Zugmaschine im Werkverkehr bis 10 Tonnen zulässiger                    I.8.1 Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir
  Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht),                                      diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrags
- von einem Pkw mit 7-9 Plätzen, Mietwagen oder Taxi auf einen           nach I.2 bekommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag in der
  Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz).          Schadenklasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen.

Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Gabelstapler                        I.8.2 Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung
Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Gabelstaplern kann die SF-     Ihres Vertrags nachzuerheben.
Klasse nur dann übertragen werden, wenn es sich bei dem
Ersatzfahrzeug um ein gleichartiges Fahrzeug handelt.                    I.9 Auskünfte über den Schadenverlauf
                                                                         I.9.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs
Vorübergehende Zugehörigkeit zu einer niedrigeren                        folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen:
Fahrzeuggruppe                                                           - Art und Verwendung des Fahrzeugs,
Gehörte das Fahrzeug durch eine Änderung des Verwendungszwecks           - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,
nach I.7.1.8 vorübergehend einer niedrigeren Fahrzeuggruppe an,          - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der
übernehmen wir den Schadenverlauf des Zeitraums der Zugehörigkeit           Vollkaskoversicherung,
zur niedrigeren Fahrzeuggruppe.                                          - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die
                                                                            sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,

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- ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren        Wir sind berechtigt, den Tarif mit Wirkung für die bestehenden Verträge
  nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen              der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen.
  geleistet worden sind und                                                  Bei einer Erhöhung können wir, bei einer Verminderung müssen wir den
- ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende              Beitrag mit Wirkung vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres
  Auskünfte erteilt worden sind.                                             angleichen.

I.9.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-              K.4 Ihr Lebensalter
Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem            Richtet sich der Versicherungsbeitrag auch nach Ihrem Lebensalter,
anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf        aktualisieren wir Ihre Alterseinstufung jährlich ab Beginn des nächsten
Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug             auf den 31. Dezember folgenden Versicherungsjahres. Dadurch kann es
nach I. 9.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den               zu einer Beitragsermäßigung oder Beitragserhöhung kommen.
tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen - mit Ausnahme der
Regelung nach I.2.2.1 werden nicht berücksichtigt. Mit der Übermittlung      K.5 Wirksamkeitsvoraussetzungen
der Daten an Ihren neuen Versicherer gilt unsere Verpflichtung Ihnen         Eine Beitragserhöhung nach K.1 bis K.4 ist nur wirksam, wenn wir Ihnen
gegenüber nach § 5 Abs. 7 Satz 1 PflVG als erfüllt.                          die Beitragsänderung bis spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt der
                                                                             Wirksamkeit mitteilen und Sie auf Ihr Kündigungsrecht nach K.6
I.9.3 Während des Versicherungsverhältnisses können Sie jederzeit            hinweisen.
eine Bescheinigung über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht- und
der Vollkaskoversicherung verlangen. Die Bescheinigung übersenden            K.6 Kündigungsrecht
wir innerhalb von 15 Tagen nachdem Sie diese bei uns angefordert             Führt eine Änderung nach K.1 bis K.4 in der Kfz-Haftpflichtversicherung
haben.                                                                       zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie nach G.2.7 ein
                                                                             Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, so
J Merkmale zur Beitragsberechnung                                            besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in Summe zu
                                                                             einer Beitragserhöhung führen.
J.1 Fahrzeugbezogene Merkmale                                                Dies gilt für die Kaskoversicherung entsprechend.
Die Beitragsberechnung richtet sich nach Art, Aufbau, Hersteller und
Typ, Verwendung, Motorleistung, Hubraum, Anzahl der Plätze, Nutzlast,        K.7 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz-Haft-
Leergewicht oder zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeuge. Maßgeblich            pflichtversicherung
sind die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I                  In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu
(Kraftfahrzeugschein), hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil II     erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder
(Kraftfahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden.                     einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder
                                                                             die Versicherungssummen zu erhöhen.
J.2 Risikobestimmende Tarif- und Gefahrenmerkmale
Die Beitragsberechnung richtet sich nach den risikobestimmenden Tarif-       K.8 Änderung der Tarifstruktur
und Gefahrenmerkmalen. Hierzu zählen alle Umstände, zu denen wir im          Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für S- und SF-Klassen,
Antrag Angaben verlangen und die wir im Versicherungsschein unter            Regionalklassen, Typklassen, Tarifgruppen, Stärkeklassen, die in
der    Überschrift  „In    der   Beitragsberechnung     berücksichtigte      Anhang 4 genannten Einwohnerdichteklassen und die in J.2 genannten
Tarifmerkmale“ ausweisen.                                                    risikobestimmenden Tarif- und Gefahrenmerkmale zu ändern, ersatzlos
Die jährliche Fahrleistung ergibt sich aus dem 12fachen Wert der             aufzuheben oder durch neue Merkmale zu ergänzen oder zu ersetzen,
durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung, wenn die Vertragsdauer für      wenn      ein   angemessenes      Verhältnis    von   Beitrag    und
einen Pkw, Lkw, Lieferwagen, Omnibus, ein Kraftrad oder eine                 Versicherungsleistung gewährleistet ist und dies den anerkannten
Zugmaschine (nicht landwirtschaftliche Zugmaschine) kürzer als ein           Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik
Jahr ist oder die genannten Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen            entspricht. Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des
zugelassen sind.                                                             nächsten Versicherungsjahres wirksam, wenn wir Ihnen die Änderungen
                                                                             spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitteilen und Sie schriftlich
K Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen                            über Ihr Kündigungsrecht nach G.2.9 belehren.
K.1 Typklasse
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs,          L Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen
können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse            Umstands
Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Die
Zuordnung wird von einem Treuhänder vorgenommen. Ist dies noch               L.1 Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
nicht erfolgt, legen wir eine Typklasse vorläufig fest. Maßgeblich für die   Ihr  Beitrag    kann     sich   aufgrund   der     Regelungen     zum
Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die                     Schadenfreiheitsrabatt- System nach Abschnitt I ändern.
Eintragungen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw.
Fahrzeugschein), hilfsweise in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II         L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
(bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. Ein
unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang         Welche Änderungen werden berücksichtigt?
sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller         L.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im
Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der                    Versicherungsschein unter der Überschrift „In der Beitragsberechnung
Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller                  berücksichtigte   Tarifmerkmale“      aufgeführtes    Merkmal     zur
Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse         Beitragsberechnung, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer
führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des            Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
nächsten Versicherungsjahres wirksam.
                                                                             Auswirkung auf den Beitrag
K.2 Regionalklasse                                                           L.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters,
in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist, wird Ihr Vertrag entsprechend dem        L.2.3 Ändert     sich   die  im   Versicherungsschein    aufgeführte
Zulassungsbezirk      einer   Regionalklasse      zugeordnet.    Ihrem       Jahresfahrleistung, gilt abweichend von L.2.2 der neue Beitrag
Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse             rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Ein
unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang         L.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels
sich der Schadenbedarf des Zulassungsbezirks im Verhältnis zu allen          Wechselt der Halter seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr Fahrzeug
Zulassungsbezirken erhöht oder verringert hat. Ändert sich der               einer anderen Regionalklasse zugeordnet, richtet sich der Beitrag ab
Schadenbedarf Ihres Zulassungsbezirks im Verhältnis zu dem aller             der Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nach der neuen
Zulassungsbezirke, kann dies zu einer Zuordnung zu einer anderen             Regionalklasse.
Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird
mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.                         L.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den risikobestimmenden Tarif- und
                                                                             Gefahrenmerkmalen
K.3 Tarifänderung
                                                                             Anzeige von Änderungen

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L.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift     Versicherungsjahres in die Tarifgruppe N ein. Dies führt zu einem
„In der Beitragsberechnung berücksichtigte Tarifmerkmale“ aufgeführten    höheren Beitrag.
Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich
anzeigen.                                                                 L.6.4 Beantragen Sie schon bei Versicherungsbeginn die Zuordnung zu
                                                                          den Tarifgruppen A, B oder F und legen Sie uns die notwendigen
L.4.1.1 Für das Merkmal Fahrerkreis gilt dies nicht, wenn ein             Bestätigungen und Nachweise nicht innerhalb von drei Wochen nach
Kaufinteressent, ein Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter in Ausübung         Aufforderung vor, stufen wir Ihren Vertrag ab Versicherungsbeginn in
seines Dienstes oder ein Dritter das Fahrzeug anlässlich einer            die Tarifgruppe N ein.
Notsituation fährt.
                                                                          M Gerichtsstände, Anzeigen/Willenserklärungen
L.4.1.2 Fahrunsicherheit des Versicherungsnehmers oder anderer
berechtigter Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder      M.1 Gerichtsstände
anderer berauschender Mittel gilt nicht als Notfall im Sinne dieser
Bestimmung.                                                               Wenn Sie uns verklagen
                                                                          M.1.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie
L.4.1.3 Wir sind zur Überprüfung der Änderungen berechtigt. Auf           insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder                - dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
Nachweise vorzulegen.                                                     - dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie
                                                                             betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
L.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag         Wenn wir Sie verklagen
berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf           M.1.2 Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder                insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
Nachweise vorzulegen.                                                     - dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
                                                                          - dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung
Folgen von unzutreffenden Angaben                                            Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren
L.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur                       Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist
deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab    Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den             M.1.3 Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen
tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.                Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz nach Vertragsschluss aus dem
                                                                          Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt haben oder
L.4.4 Haben Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffende            Ihr Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Geschäftssitz im Zeitpunkt
Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist       der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend der
deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur     Regelungen nach M.2.1 und M.2.2 die gerichtliche Zuständigkeit
Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags, der    ausschließlich nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den
sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag für das          Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
laufende Versicherungsjahr ergibt, zu zahlen.                             Bei Klagen gegen den Versicherungsvertreter bestimmt sich die
                                                                          gerichtliche Zuständigkeit ausschließlich nach dem Sitz dessen
L.4.5 Die Vertragsstrafenregelung gilt anstelle unserer gesetzlichen      gewerblicher Niederlassung oder dessen Wohnsitz.
Rechte bei Verletzung der Anzeigepflichten und Gefahrerhöhung gemäß
§§ 19 bis 26 des Versicherungsvertragsgesetzes.                           M.2 Anzeigen/Willenserklärungen

Folgen von Nichtangaben                                                   Form
L.4.6 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder                 M.2.1 Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in
Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb von drei Wochen          diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sollen Sie die für den
nach, wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden                Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die das
Versicherungsjahres für dieses Merkmal zur Beitragsberechnung nach        Versicherungsverhältnis betreffen und die unmittelbar gegenüber dem
den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet.                             Versicherer erfolgen, in Textform abgeben.
                                                                          Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des
L.5 Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs                        Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder              Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die
Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 6, müssen            gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und
Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des          Anzeigen bleiben unberührt.
Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei
das höhere Wagnis maßgeblich ist.                                         Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung
Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 in          M.2.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt,
Textform kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen.              genügt für eine Willenserklärung, die wir Ihnen gegenüber abgeben
Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 Prozent, haben Sie ein             wollen, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns
Kündigungsrecht nach G.2.8.                                               bekannt Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer uns nicht angezeigten
                                                                          Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des
L.6 Änderung der Tarifgruppe                                              Briefes als zugegangen.

Anzeige von Änderungen                                                    Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung
L.6.1 Fallen die Voraussetzungen für die Zuordnung zu den                 M.2.3 Haben Sie die Versicherung unter der Anschrift Ihres
Tarifgruppen A, B oder F gemäß der Tabelle in Anhang 5 weg, müssen        Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der
Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Fallen die Voraussetzungen wegen      gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach M.3.2
der Ableistung des Grundwehr- und Zivildienstes weg, müssen Sie uns       entsprechend Anwendung.
dies nicht anzeigen.
                                                                          N Bedingungsänderung
Überprüfung der Zuordnung zu den Tarifgruppen
L.6.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag         N.1 In welchen Fällen dürfen wir die Bedingungen ändern?
berücksichtigte Zuordnung zu den Tarifgruppen A, B oder F zutrifft. Auf   Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Bedingungen mit
Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder                Wirkung für bestehende Verträge zu ändern oder zu ergänzen, wenn
Nachweise vorzulegen.                                                     - ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung geändert wird, auf denen
                                                                            einzelne Bedingungen des Vertrages beruhen,
Folgen von Nichtangaben                                                   - sich die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert und dies
L.6.3 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder                   unmittelbare Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag hat,
Nachweise vorzulegen, nicht innerhalb von drei Wochen nach, stufen
wir Ihren Vertrag rückwirkend ab Beginn des laufenden

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- ein Gericht einzelne Bedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt    Dauer des            SF- und            Beitragssatz in Prozent
  und die gesetzlichen Vorschriften keine Regelungen enthalten, die an    schadenfreien und    S-Klassen       Kfz-Haftpflicht      Kfz-
  deren Stelle tritt, oder                                                ununterbrochenen                                       Vollkasko
- die Kartellbehörde oder die Versicherungsaufsichtsbehörde einzelne      Verlaufs
  Bedingungen durch bestandskräftigen Verwaltungsakt als mit dem            5 Kalenderjahre    SF   5                  45             45
  geltenden Recht nicht vereinbar erklärt und die gesetzlichen              4 Kalenderjahre    SF   4                  48             48
  Vorschriften keine Regelung enthalten, die an deren Stelle tritt.         3 Kalenderjahre    SF   3                  51             51
Dies gilt nur, soweit die einzelnen geänderten Bedingungen unmittelbar      2 Kalenderjahre    SF   2                  55             55
davon betroffen sind.                                                       1 Kalenderjahr     SF   1                  60             60
Diese Berechtigung zur Änderung oder Ergänzung haben wir in den           -                    SF   ½                  70             70
Fällen der o. g. gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung auch        -                    0                      100            100
dann, wenn es sich um inhaltsgleiche Bedingungen eines anderen            -                    M                      120            120
Versicherers handelt.
Wir dürfen Bedingungen nur ändern oder ergänzen, wenn die                 1.2 Rückstufung im Schadenfall bei Pkw
Schließung einer durch die genannten Änderungsanlässe entstandenen        1.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
Vertragslücke zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist oder das                        bei         bei         bei          bei 4 u.
bei Vertragsschluss vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung und                             1 Schaden   2           3 Schäden    mehr
Gegenleistung nicht in unbedeutendem Maße gestört ist.                    aus Klasse         nach Klasse Schäden                  Schäden
                                                                          SF 50              SF 28       SF 11       SF   3       M
N.2 Wirksamkeitsvoraussetzungen                                           SF 49              SF 25       SF 11       SF   3       M
Die nach N.1 zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen schriftlich mit und   SF 48              SF 25       SF 10       SF   3       M
erläutern sie. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderung          SF 47              SF 25       SF 10       SF   3       M
sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt und          SF 46              SF 24       SF 10       SF   3       M
Sie schriftlich über ihr Kündigungsrecht nach G.2.10 belehrt haben.       SF 45              SF 24       SF 9        SF   3       M
                                                                          SF 44              SF 23       SF 9        SF   2       M
Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System                      SF 43              SF 23       SF 9        SF   2       M
                                                                          SF 42              SF 22       SF 8        SF   2       M
1 Pkw                                                                     SF 41              SF 22       SF 8        SF   2       M
1.1 Einstufung von Pkw in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)            SF 40              SF 21       SF 8        SF   2       M
und Beitragssätze                                                         SF 39              SF 21       SF 7        SF   2       M
Dauer des            SF- und          Beitragssatz in Prozent             SF 38              SF 20       SF 7        SF   2       M
schadenfreien und    S-Klassen     Kfz-Haftpflicht      Kfz-              SF 37              SF 19       SF 7        SF   2       M
ununterbrochenen                                     Vollkasko            SF 36              SF 19       SF 7        SF   2       M
Verlaufs                                                                  SF 35              SF 18       SF 6        SF   1       M
50 und mehr          SF 50                  17             17             SF 34              SF 18       SF 6        SF   1       M
Kalenderjahre                                                             SF 33              SF 17       SF 6        SF   1       M
49 Kalenderjahre     SF 49                  18             18             SF 32              SF 17       SF 5        SF   1       M
48 Kalenderjahre     SF 48                  18             18             SF 31              SF 16       SF 5        SF   1       M
47 Kalenderjahre     SF 47                  18             18             SF 30              SF 16       SF 5        SF   1       M
46 Kalenderjahre     SF 46                  18             18             SF 29              SF 15       SF 5        SF   1       M
45 Kalenderjahre     SF 45                  18             18             SF 28              SF 14       SF 4        SF   ½       M
44 Kalenderjahre     SF 44                  18             18             SF 27              SF 14       SF 4        SF   ½       M
43 Kalenderjahre     SF 43                  18             18             SF 26              SF 13       SF 4        SF   ½       M
42 Kalenderjahre     SF 42                  18             18             SF 25              SF 13       SF 3        SF   ½       M
41 Kalenderjahre     SF 41                  19             19             SF 24              SF 12       SF 3        SF   ½       M
40 Kalenderjahre     SF 40                  19             19             SF 23              SF 12       SF 3        SF   ½       M
39 Kalenderjahre     SF 39                  19             19             SF 22              SF 11       SF 2        SF   ½       M
38 Kalenderjahre     SF 38                  19             19             SF 21              SF 10       SF 2        SF   ½       M
37 Kalenderjahre     SF 37                  20             20             SF 20              SF 10       SF 2        SF   ½       M
36 Kalenderjahre     SF 36                  20             20             SF 19              SF 9        SF 1        0            M
35 Kalenderjahre     SF 35                  20             20             SF 18              SF 9        SF 1        0            M
34 Kalenderjahre     SF 34                  21             21             SF 17              SF 8        SF 1        0            M
33 Kalenderjahre     SF 33                  21             21             SF 16              SF 7        SF 1        0            M
32 Kalenderjahre     SF 32                  22             22             SF 15              SF 7        SF 1        0            M
31 Kalenderjahre     SF 31                  22             22             SF 14              SF 6        SF ½        M            M
30 Kalenderjahre     SF 30                  22             22             SF 13              SF 6        SF ½        M            M
29 Kalenderjahre     SF 29                  23             23             SF 12              SF 5        SF ½        M            M
28 Kalenderjahre     SF 28                  23             23             SF 11              SF 4        SF ½        M            M
27 Kalenderjahre     SF 27                  23             23             SF 10              SF 4        SF ½        M            M
26 Kalenderjahre     SF 26                  24             24             SF 9               SF 3        SF ½        M            M
25 Kalenderjahre     SF 25                  24             24             SF 8               SF 3        SF ½        M            M
24 Kalenderjahre     SF 24                  25             25             SF 7               SF 2        0           M            M
23 Kalenderjahre     SF 23                  25             25             SF 6               SF 1        0           M            M
22 Kalenderjahre     SF 22                  26             26             SF 5               SF 1        0           M            M
21 Kalenderjahre     SF 21                  26             26             SF 4               SF 1        0           M            M
20 Kalenderjahre     SF 20                  27             27             SF 3               SF ½        M           M            M
19 Kalenderjahre     SF 19                  27             27             SF 2               SF ½        M           M            M
18 Kalenderjahre     SF 18                  28             28             SF 1               SF ½        M           M            M
17 Kalenderjahre     SF 17                  29             29             SF ½               0           M           M            M
16 Kalenderjahre     SF 16                  30             30             0                  M           M           M            M
15 Kalenderjahre     SF 15                  30             30             M                  M           M           M            M
14 Kalenderjahre     SF 14                  31             31
13 Kalenderjahre     SF 13                  32             32             1.2.2 Vollkaskoversicherung
12 Kalenderjahre     SF 12                  33             33                               bei            bei        bei         bei 4 u.
11 Kalenderjahre     SF 11                  35             35                               1 Schaden      2          3           mehr
10 Kalenderjahre     SF 10                  36             36             aus Klasse        nach Klasse    Schäden    Schäden     Schäden
 9 Kalenderjahre     SF 9                   37             37             SF 50             SF 36          SF 21      SF 11       M
 8 Kalenderjahre     SF 8                   39             39             SF 49             SF 32          SF 20      SF 11       M
 7 Kalenderjahre     SF 7                   41             41             SF 48             SF 32          SF 20      SF 11       M
 6 Kalenderjahre     SF 6                   43             43             SF 47             SF 31          SF 19      SF 10       M

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                  bei           bei         bei        bei 4 u.     Dauer des schadenfreien   SF- und          Beitragssatz in Prozent
                  1 Schaden     2           3          mehr         und ununterbrochenen      S-Klassen         Kfz-          Vollkasko
aus Klasse        nach Klasse   Schäden     Schäden    Schäden      Verlaufs                                  Haftpflicht
SF 46             SF 31         SF 19       SF 10      M            -                         SF ½                   73             89
SF 45             SF 30         SF 18       SF 10      M            -                         0                    100             100
SF 44             SF 30         SF 18       SF 9       M            -                         M                    140             120
SF 43             SF 29         SF 17       SF 9       M
SF 42             SF 29         SF 17       SF 9       M            2.2 Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern
SF 41             SF 28         SF 16       SF 9       M            2.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
SF 40             SF 27         SF 16       SF 9       M                              bei            bei               bei 3 und
SF 39             SF 26         SF 15       SF 8       M                              1 Schaden      2 Schäden         mehr Schäden
SF 38             SF 26         SF 15       SF 8       M            aus Klasse        nach Klasse
SF 37             SF 25         SF 14       SF 8       M            SF 20             SF 3           0                 M
SF 36             SF 24         SF 14       SF 8       M            SF 19             SF 3           0                 M
SF 35             SF 24         SF 13       SF 7       M            SF 18             SF 3           0                 M
SF 34             SF 23         SF 13       SF 7       M            SF 17             SF 2           0                 M
SF 33             SF 22         SF 12       SF 6       M            SF 16             SF 2           0                 M
SF 32             SF 21         SF 12       SF 6       M            SF 15             SF 2           0                 M
SF 31             SF 21         SF 11       SF 5       M            SF 14             SF 2           0                 M
SF 30             SF 20         SF 11       SF 5       M            SF 13             SF 2           0                 M
SF 29             SF 19         SF 10       SF 4       M            SF 12             SF 2           0                 M
SF 28             SF 18         SF 10       SF 4       M            SF 11             SF 1           M                 M
SF 27             SF 18         SF 9        SF 3       M            SF 10             SF 1           M                 M
SF 26             SF 17         SF 8        SF 3       M            SF 9              SF 1           M                 M
SF 25             SF 16         SF 8        SF 3       M            SF 8              SF 1           M                 M
SF 24             SF 15         SF 7        SF 2       M            SF 7              SF 1           M                 M
SF 23             SF 15         SF 7        SF 2       M            SF 6              SF 1           M                 M
SF 22             SF 14         SF 6        SF 2       M            SF 5              SF ½           M                 M
SF 21             SF 13         SF 6        SF 2       M            SF 4              SF ½           M                 M
SF 20             SF 12         SF 5        SF 1       M            SF 3              SF ½           M                 M
SF 19             SF 12         SF 5        SF 1       M            SF 2              SF ½           M                 M
SF 18             SF 11         SF 4        SF 1       M            SF 1              0              M                 M
SF 17             SF 10         SF 4        SF 1       M            SF ½              M              M                 M
SF 16             SF 9          SF 3        SF ½       M            0                 M              M                 M
SF 15             SF 9          SF 2        SF ½       M            M                 M              M                 M
SF 14             SF 8          SF 2        SF ½       M
SF 13             SF 7          SF 1        0          M            2.2.2 Vollkaskoversicherung
SF 12             SF 6          SF 1        0          M                            bei              bei               bei 3 und
SF 11             SF 6          SF 1        0          M                            1 Schaden        2 Schäden         mehr Schäden
SF 10             SF 5          SF ½        M          M            aus Klasse      nach Klasse
SF 9              SF 4          SF ½        M          M            SF 20           SF 13            SF 4              M
SF 8              SF 3          SF ½        M          M            SF 19           SF 8             SF 2              M
SF 7              SF 3          0           M          M            SF 18           SF 7             SF 1              M
SF 6              SF 2          0           M          M            SF 17           SF 6             SF 1              M
SF 5              SF 1          0           M          M            SF 16           SF 6             SF 1              M
SF 4              SF 1          0           M          M            SF 15           SF 6             SF 1              M
SF 3              SF ½          0           M          M            SF 14           SF 5             SF 1              M
SF 2              SF ½          M           M          M            SF 13           SF 5             SF 1              M
SF 1              0             M           M          M            SF 12           SF 5             SF 1              M
SF ½              0             M           M          M            SF 11           SF 4             SF ½              M
0                 M             M           M          M            SF 10           SF 4             SF ½              M
M                 M             M           M          M            SF 9            SF 3             SF ½              M
                                                                    SF 8            SF 3             SF ½              M
2 Krafträder                                                        SF 7            SF 2             SF ½              M
2.1 Einstufung von Krafträdern in Schadenfreiheitsklassen (SF-      SF 6            SF 2             SF ½              M
Klassen) und Beitragssätze                                          SF 5            SF 2             SF ½              M
Dauer des schadenfreien SF- und          Beitragssatz in Prozent    SF 4            SF 1             0                 M
und ununterbrochenen     S-Klassen         Kfz-         Vollkasko   SF 3            SF 1             0                 M
Verlaufs                                Haftpflicht                 SF 2            SF 1             0                 M
20 und mehr              SF 20                 22             20    SF 1            SF ½             M                 M
Kalenderjahre                                                       SF ½            M                M                 M
19 Kalenderjahre         SF 19                 22             25    0               M                M                 M
18 Kalenderjahre         SF 18                 23             25    M               M                M                 M
17 Kalenderjahre         SF 17                 23             26
16 Kalenderjahre         SF 16                 24             26    3 Leichtkrafträder
15 Kalenderjahre         SF 15                 24             27    3.1 Einstufung von Leichtkrafträdern in Schadenfreiheitsklassen
14 Kalenderjahre         SF 14                 25             27    (SF-Klassen) und Beitragssätze
13 Kalenderjahre         SF 13                 25             28    Dauer des             SF- und             Beitragssatz in Prozent
12 Kalenderjahre         SF 12                 26             29    schadenfreien und     S-Klassen        Kfz-Haftpflicht    Vollkasko
11 Kalenderjahre         SF 11                 27             30    ununterbrochenen
10 Kalenderjahre         SF 10                 28             31    Verlaufs
 9 Kalenderjahre         SF 9                  29             33      3 und mehr          SF 3                      45              55
 8 Kalenderjahre         SF 8                  30             34    Kalenderjahre
 7 Kalenderjahre         SF 7                  32             36      2 Kalenderjahre     SF 2                      65              75
 6 Kalenderjahre         SF 6                  34             38      1 Kalenderjahr      SF 1                      65              80
 5 Kalenderjahre         SF 5                  36             40    -                     SF ½                      70              80
 4 Kalenderjahre         SF 4                  39             44    -                     0                       100              100
 3 Kalenderjahre         SF 3                  43             48
 2 Kalenderjahre         SF 2                  48             53    3.2 Rückstufung im Schadenfall bei Leichtkrafträdern
 1 Kalenderjahr          SF 1                  56             60    3.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung

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                  bei           bei               bei 3 und         4.2.2 Vollkaskoversicherung
                  1 Schaden     2 Schäden         mehr Schäden                      bei            bei              bei 3 und
aus Klasse        nach Klasse                                                       1 Schaden      2 Schäden        mehr Schäden
SF 3              SF 2          SF ½              0                 aus Klasse      nach Klasse
SF 2              SF ½          0                 0                 SF 20           SF 7           M                M
SF 1              SF ½          0                 0                 SF 19           SF 6           M                M
SF ½              0             0                 0                 SF 18           SF 6           M                M
0                 0             0                 0                 SF 17           SF 5           M                M
                                                                    SF 16           SF 1           M                M
3.2.2 Vollkaskoversicherung                                         SF 15           SF 1           M                M
                bei             bei               bei 3 und         SF 14           SF ½           M                M
                1 Schaden       2 Schäden         mehr Schäden      SF 13           SF ½           M                M
aus Klasse      nach Klasse                                         SF 12           SF ½           M                M
SF 3            SF 2            SF 1              0                 SF 11           0              M                M
SF 2            SF 1            0                 0                 SF 10           0              M                M
SF 1            0               0                 0                 SF 9            0              M                M
SF ½            0               0                 0                 SF 8            0              M                M
0               0               0                 0                 SF 7            0              M                M
                                                                    SF 6            0              M                M
4 Campingfahrzeuge (Wohnmobile)                                     SF 5            0              M                M
4.1 Einstufung von Campingfahrzeugen (Wohnmobilen) in               SF 4            0              M                M
Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze              SF 3            0              M                M
Dauer des schadenfreien SF- und          Beitragssatz in Prozent    SF 2            0              M                M
und ununterbrochenen    S-Klassen         Kfz-          Vollkasko   SF 1            0              M                M
Verlaufs                                Haftpflicht                 SF ½            0              M                M
20 und mehr             SF 20                  40             58    0               M              M                M
Kalenderjahre                                                       M               M              M                M
19 Kalenderjahre        SF 19                  41             59
18 Kalenderjahre        SF 18                  41             59    5 Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, Krankenwagen,
17 Kalenderjahre        SF 17                  42             65    Leichenwagen
16 Kalenderjahre        SF 16                  42             66    5.1 Einstufung von Lieferwagen im Werkverkehr und Lehr-Lkw in
15 Kalenderjahre        SF 15                  43             68    Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
14 Kalenderjahre        SF 14                  44             69    Dauer des             SF- und          Beitragssatz in Prozent
13 Kalenderjahre        SF 13                  44             71    schadenfreien und     S-Klassen     Kfz-Haftpflicht   Vollkasko
12 Kalenderjahre        SF 12                  45             73    ununterbrochenen
11 Kalenderjahre        SF 11                  46             73    Verlaufs
10 Kalenderjahre        SF 10                  47             73    30 und mehr           SF 30                  23             45
  9 Kalenderjahre       SF 9                   49             74    Kalenderjahre
  8 Kalenderjahre       SF 8                   50             74    29 Kalenderjahre      SF 29                  23             46
  7 Kalenderjahre       SF 7                   52             74    28 Kalenderjahre      SF 28                  24             46
  6 Kalenderjahre       SF 6                   53             78    27 Kalenderjahre      SF 27                  24             47
  5 Kalenderjahre       SF 5                   55             78    26 Kalenderjahre      SF 26                  24             47
  4 Kalenderjahre       SF 4                   58             78    25 Kalenderjahre      SF 25                  25             47
  3 Kalenderjahre       SF 3                   60             78    24 Kalenderjahre      SF 24                  25             48
  2 Kalenderjahre       SF 2                   64             78    23 Kalenderjahre      SF 23                  26             48
  1 Kalenderjahr        SF 1                   68             85    22 Kalenderjahre      SF 22                  27             49
-                       SF ½                   74             88    21 Kalenderjahre      SF 21                  27             49
-                       0                    100             100    20 Kalenderjahre      SF 20                  28             50
-                       M                    222             111    19 Kalenderjahre      SF 19                  29             50
                                                                    18 Kalenderjahre      SF 18                  29             51
4.2 Rückstufung im Schadenfall bei Campingfahrzeugen                17 Kalenderjahre      SF 17                  31             52
(Wohnmobilen)                                                       16 Kalenderjahre      SF 16                  32             53
4.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung                                   15 Kalenderjahre      SF 15                  33             53
                  bei            bei           bei 3 und            14 Kalenderjahre      SF 14                  35             54
                  1 Schaden      2 Schäden     mehr Schäden         13 Kalenderjahre      SF 13                  36             55
aus Klasse        nach Klasse                                       12 Kalenderjahre      SF 12                  38             57
SF 20             SF ½           M             M                    11 Kalenderjahre      SF 11                  39             58
SF 19             SF ½           M             M                    10 Kalenderjahre      SF 10                  41             59
SF 18             SF ½           M             M                      9 Kalenderjahre     SF 9                   44             61
SF 17             SF ½           M             M                      8 Kalenderjahre     SF 8                   46             63
SF 16             SF ½           M             M                      7 Kalenderjahre     SF 7                   49             65
SF 15             SF ½           M             M                      6 Kalenderjahre     SF 6                   52             67
SF 14             SF ½           M             M                      5 Kalenderjahre     SF 5                   55             70
SF 13             SF ½           M             M                      4 Kalenderjahre     SF 4                   59             74
SF 12             SF ½           M             M                      3 Kalenderjahre     SF 3                   64             78
SF 11             SF ½           M             M                      2 Kalenderjahre     SF 2                   69             83
SF 10             SF ½           M             M                      1 Kalenderjahr      SF 1                   75             89
SF 9              0              M             M                    -                     SF ½                   83             96
SF 8              0              M             M                    -                     0                    100             100
SF 7              0              M             M                    -                     M                    126             138
SF 6              0              M             M
SF 5              0              M             M                    5.2 Rückstufung im Schadenfall bei Lieferwagen im Werkverkehr
SF 4              0              M             M                    und Lehr-Lkw
SF 3              0              M             M                    5.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
SF 2              0              M             M                                     bei            bei            bei 3 und
SF 1              0              M             M                                     1 Schaden      2 Schäden      mehr Schäden
SF ½              0              M             M                    aus Klasse       nach Klasse
0                 M              M             M                    SF 30            SF 15          SF 7           M
M                 M              M             M                    SF 29            SF 14          SF 7           M
                                                                    SF 28            SF 14          SF 7           M

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                  bei           bei            bei 3 und          Dauer des            SF- und           Beitragssatz in Prozent
                  1 Schaden     2 Schäden      mehr Schäden       schadenfreien und    S-Klassen      Kfz-Haftpflicht   Vollkasko
aus Klasse        nach Klasse                                     ununterbrochenen
SF 27             SF 14         SF   7         M                  Verlaufs
SF 26             SF 14         SF   7         M                  30 und mehr          SF 30                  20             45
SF 25             SF 14         SF   7         M                  Kalenderjahre
SF 24             SF 13         SF   7         M                  29 Kalenderjahre     SF 29                  20             46
SF 23             SF 13         SF   7         M                  28 Kalenderjahre     SF 28                  20             46
SF 22             SF 13         SF   7         M                  27 Kalenderjahre     SF 27                  21             47
SF 21             SF 13         SF   7         M                  26 Kalenderjahre     SF 26                  21             47
SF 20             SF 13         SF   7         M                  25 Kalenderjahre     SF 25                  22             47
SF 19             SF 12         SF   6         M                  24 Kalenderjahre     SF 24                  22             48
SF 18             SF 11         SF   6         M                  23 Kalenderjahre     SF 23                  22             48
SF 17             SF 10         SF   5         M                  22 Kalenderjahre     SF 22                  23             49
SF 16             SF 10         SF   5         M                  21 Kalenderjahre     SF 21                  23             49
SF 15             SF 9          SF   4         M                  20 Kalenderjahre     SF 20                  24             50
SF 14             SF 8          SF   4         M                  19 Kalenderjahre     SF 19                  24             50
SF 13             SF 7          SF   4         M                  18 Kalenderjahre     SF 18                  25             51
SF 12             SF 6          SF   2         M                  17 Kalenderjahre     SF 17                  25             52
SF 11             SF 6          SF   2         M                  16 Kalenderjahre     SF 16                  26             53
SF 10             SF 5          SF   2         M                  15 Kalenderjahre     SF 15                  26             53
SF 9              SF 4          SF   1         M                  14 Kalenderjahre     SF 14                  26             54
SF 8              SF 4          SF   1         M                  13 Kalenderjahre     SF 13                  28             55
SF 7              SF 4          SF   1         M                  12 Kalenderjahre     SF 12                  29             57
SF 6              SF 2          SF   ½         M                  11 Kalenderjahre     SF 11                  31             58
SF 5              SF 2          SF   ½         M                  10 Kalenderjahre     SF 10                  33             59
SF 4              SF 1          0              M                    9 Kalenderjahre    SF 9                   35             61
SF 3              SF 1          0              M                    8 Kalenderjahre    SF 8                   38             63
SF 2              SF ½          M              M                    7 Kalenderjahre    SF 7                   41             65
SF 1              0             M              M                    6 Kalenderjahre    SF 6                   44             67
SF ½              M             M              M                    5 Kalenderjahre    SF 5                   48             70
0                 M             M              M                    4 Kalenderjahre    SF 4                   53             74
M                 M             M              M                    3 Kalenderjahre    SF 3                   59             78
                                                                    2 Kalenderjahre    SF 2                   66             83
5.2.2 Vollkaskoversicherung                                         1 Kalenderjahr     SF 1                   75             89
                 bei            bei            bei 3 und          -                    SF ½                   88             96
                 1 Schaden      2 Schäden      mehr Schäden       -                    0                     100            100
aus Klasse       nach Klasse                                      -                    M                     126            138
SF 30            SF 9           SF 1           M
SF 29            SF 8           SF 1           M                  5.4 Rückstufung im Schadenfall bei Lieferwagen im gewerblichen
SF 28            SF 8           SF 1           M                  Güterverkehr, Lkw und Zugmaschinen (ausgenommen
SF 27            SF 8           SF 1           M                  landwirtschaftliche) im Werkverkehr, Lkw im Umzugsverkehr
SF 26            SF 8           SF 1           M                  5.4.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
SF 25            SF 8           SF 1           M                                     bei          bei            bei 3 und
SF 24            SF 7           SF 1           M                                     1 Schaden    2 Schäden      mehr Schäden
SF 23            SF 7           SF 1           M                  aus Klasse         nach Klasse
SF 22            SF 7           SF 1           M                  SF 26 und höher SF 10           SF 7           M
SF 21            SF 6           SF 1           M                  SF 25              SF 10        SF 6           M
SF 20            SF 6           SF 1           M                  SF 24              SF 10        SF 6           M
SF 19            SF 6           SF 1           M                  SF 23              SF 10        SF 6           M
SF 18            SF 6           SF 1           M                  SF 22              SF 10        SF 6           M
SF 17            SF 5           SF 1           M                  SF 21              SF 10        SF 6           M
SF 16            SF 5           SF 1           M                  SF 20              SF 10        SF 6           M
SF 15            SF 5           SF ½           M                  SF 19              SF 10        SF 6           M
SF 14            SF 4           SF ½           M                  SF 18              SF 10        SF 6           M
SF 13            SF 4           SF ½           M                  SF 17              SF 10        SF 6           M
SF 12            SF 4           SF ½           M                  SF 16              SF 10        SF 6           M
SF 11            SF 3           SF ½           M                  SF 15              SF 10        SF 6           M
SF 10            SF 3           SF ½           M                  SF 14              SF 9         SF 5           M
SF 9             SF 2           0              M                  SF 13              SF 8         SF 4           M
SF 8             SF 2           0              M                  SF 12              SF 7         SF 4           M
SF 7             SF 2           0              M                  SF 11              SF 7         SF 4           M
SF 6             SF 1           0              M                  SF 10              SF 6         SF 3           M
SF 5             SF 1           0              M                  SF 9               SF 5         SF 3           M
SF 4             SF ½           M              M                  SF 8               SF 4         SF 2           M
SF 3             0              M              M                  SF 7               SF 4         SF 2           M
SF 2             0              M              M                  SF 6               SF 3         SF 2           M
SF 1             0              M              M                  SF 5               SF 3         SF 2           M
SF ½             M              M              M                  SF 4               SF 2         SF ½           M
0                M              M              M                  SF 3               SF 2         SF ½           M
M                M              M              M                  SF 2               SF ½         M              M
                                                                  SF 1               0            M              M
5.3 Einstufung von Lieferwagen im gewerblichen Güterverkehr,      SF ½               M            M              M
Lkw und Zugmaschinen (ausgenommen landwirtschaftliche) im         0                  M            M              M
Werkverkehr, Lkw im Umzugsverkehr in Schadenfreiheitsklassen      M                  M            M              M
(SF-Klassen) und Beitragssätze
Dauer des             SF- und          Beitragssatz in Prozent    5.4.2 Vollkaskoversicherung
schadenfreien und     S-Klassen     Kfz-Haftpflicht   Vollkasko                    bei           bei               bei 3 und
ununterbrochenen                                                                   1 Schaden     2 Schäden         mehr Schäden
Verlaufs                                                          aus Klasse       nach Klasse

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                  bei           bei              bei 3 und         5.6 Rückstufung im Schadenfall bei Lkw und Zugmaschinen
                  1 Schaden     2 Schäden        mehr Schäden      (ausgenommen landwirtschaftliche) im gewerblichen Güterverkehr
aus Klasse        nach Klasse
SF 30             SF 9          SF   1           M                 5.6.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
SF 29             SF 8          SF   1           M                                    bei          bei            bei 3 und
SF 28             SF 8          SF   1           M                                    1 Schaden    2 Schäden      mehr Schäden
SF 27             SF 8          SF   1           M                 aus Klasse         nach Klasse
SF 26             SF 8          SF   1           M                 SF 10 und höher SF 7            SF 4           M
SF 25             SF 8          SF   1           M                 SF 9               SF 6         SF 4           M
SF 24             SF 7          SF   1           M                 SF 8               SF 5         SF 3           M
SF 23             SF 7          SF   1           M                 SF 7               SF 4         SF 3           M
SF 22             SF 7          SF   1           M                 SF 6               SF 4         SF 3           M
SF 21             SF 6          SF   1           M                 SF 5               SF 3         SF 2           M
SF 20             SF 6          SF   1           M                 SF 4               SF 3         SF 2           M
SF 19             SF 6          SF   1           M                 SF 3               SF 2         SF 1           M
SF 18             SF 6          SF   1           M                 SF 2               SF 1         0              M
SF 17             SF 5          SF   1           M                 SF 1               0            M              M
SF 16             SF 5          SF   1           M                 SF ½               M            M              M
SF 15             SF 5          SF   ½           M                 0                  M            M              M
SF 14             SF 4          SF   ½           M                 M                  M            M              M
SF 13             SF 4          SF   ½           M
SF 12             SF 4          SF   ½           M                 5.6.2 Vollkaskoversicherung
SF 11             SF 3          SF   ½           M                                  bei           bei             bei 3 und
SF 10             SF 3          SF   ½           M                                  1 Schaden     2 Schäden       mehr Schäden
SF 9              SF 2          0                M                 aus Klasse       nach Klasse
SF 8              SF 2          0                M                 SF 30            SF 9          SF   1          M
SF 7              SF 2          0                M                 SF 29            SF 8          SF   1          M
SF 6              SF 1          0                M                 SF 28            SF 8          SF   1          M
SF 5              SF 1          0                M                 SF 27            SF 8          SF   1          M
SF 4              SF ½          M                M                 SF 26            SF 8          SF   1          M
SF 3              0             M                M                 SF 25            SF 8          SF   1          M
SF 2              0             M                M                 SF 24            SF 7          SF   1          M
SF 1              0             M                M                 SF 23            SF 7          SF   1          M
SF ½              M             M                M                 SF 22            SF 7          SF   1          M
0                 M             M                M                 SF 21            SF 6          SF   1          M
M                 M             M                M                 SF 20            SF 6          SF   1          M
                                                                   SF 19            SF 6          SF   1          M
5.5 Einstufung von Lkw und Zugmaschinen (ausgenommen               SF 18            SF 6          SF   1          M
landwirtschaftliche) im gewerblichen Güterverkehr in               SF 17            SF 5          SF   1          M
Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze             SF 16            SF 5          SF   1          M
Dauer des              SF- und          Beitragssatz in Prozent    SF 15            SF 5          SF   ½          M
schadenfreien und      S-Klassen     Kfz-Haftpflicht   Vollkasko   SF 14            SF 4          SF   ½          M
ununterbrochenen                                                   SF 13            SF 4          SF   ½          M
Verlaufs                                                           SF 12            SF 4          SF   ½          M
30 und mehr            SF 30                  26             45    SF 11            SF 3          SF   ½          M
Kalenderjahre                                                      SF 10            SF 3          SF   ½          M
29 Kalenderjahre       SF 29                  26             46    SF 9             SF 2          0               M
28 Kalenderjahre       SF 28                  26             46    SF 8             SF 2          0               M
27 Kalenderjahre       SF 27                  26             47    SF 7             SF 2          0               M
26 Kalenderjahre       SF 26                  26             47    SF 6             SF 1          0               M
25 Kalenderjahre       SF 25                  26             47    SF 5             SF 1          0               M
24 Kalenderjahre       SF 24                  26             48    SF 4             SF ½          M               M
23 Kalenderjahre       SF 23                  26             48    SF 3             0             M               M
22 Kalenderjahre       SF 22                  26             49    SF 2             0             M               M
21 Kalenderjahre       SF 21                  26             49    SF 1             0             M               M
20 Kalenderjahre       SF 20                  26             50    SF ½             M             M               M
19 Kalenderjahre       SF 19                  26             50    0                M             M               M
18 Kalenderjahre       SF 18                  26             51    M                M             M               M
17 Kalenderjahre       SF 17                  26             52
16 Kalenderjahre       SF 16                  26             53    5.7 Einstufung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen,
15 Kalenderjahre       SF 15                  26             53    Krankenwagen und Leichenwagen in Schadenfreiheitsklassen (SF-
14 Kalenderjahre       SF 14                  26             54    Klassen) und Beitragssätze
13 Kalenderjahre       SF 13                  26             55    Dauer des             SF- und           Beitragssatz in Prozent
12 Kalenderjahre       SF 12                  26             57    schadenfreien und     S-Klassen      Kfz-Haftpflicht   Vollkasko
11 Kalenderjahre       SF 11                  26             58    ununterbrochenen
10 Kalenderjahre       SF 10                  26             59    Verlaufs
  9 Kalenderjahre      SF 9                   28             61    30 und mehr           SF 30                   17             35
  8 Kalenderjahre      SF 8                   30             63    Kalenderjahre
  7 Kalenderjahre      SF 7                   33             65    29 Kalenderjahre      SF 29                   18             36
  6 Kalenderjahre      SF 6                   37             67    28 Kalenderjahre      SF 28                   18             36
  5 Kalenderjahre      SF 5                   41             70    27 Kalenderjahre      SF 27                   19             37
  4 Kalenderjahre      SF 4                   46             74    26 Kalenderjahre      SF 26                   19             37
  3 Kalenderjahre      SF 3                   53             78    25 Kalenderjahre      SF 25                   20             38
  2 Kalenderjahre      SF 2                   62             83    24 Kalenderjahre      SF 24                   20             39
  1 Kalenderjahr       SF 1                   75             89    23 Kalenderjahre      SF 23                   21             39
-                      SF ½                   95             96    22 Kalenderjahre      SF 22                   21             40
-                      0                    100             100    21 Kalenderjahre      SF 21                   22             41
-                      M                    126             138    20 Kalenderjahre      SF 20                   22             41
                                                                   19 Kalenderjahre      SF 19                   24             43
                                                                   18 Kalenderjahre      SF 18                   25             44

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Dauer des            SF- und           Beitragssatz in Prozent                    bei           bei             bei 3 und
schadenfreien und    S-Klassen      Kfz-Haftpflicht   Vollkasko                   1 Schaden     2 Schäden       mehr Schäden
ununterbrochenen                                                  aus Klasse      nach Klasse
Verlaufs                                                          SF 17           SF 5          SF ½            M
17 Kalenderjahre     SF 17                  26             44     SF 16           SF 4          0               M
16 Kalenderjahre     SF 16                  27             45     SF 15           SF 4          0               M
15 Kalenderjahre     SF 15                  27             46     SF 14           SF 4          0               M
14 Kalenderjahre     SF 14                  29             47     SF 13           SF 4          0               M
13 Kalenderjahre     SF 13                  30             48     SF 12           SF 3          M               M
12 Kalenderjahre     SF 12                  31             49     SF 11           SF 3          M               M
11 Kalenderjahre     SF 11                  32             50     SF 10           SF 3          M               M
10 Kalenderjahre     SF 10                  34             51     SF 9            SF 2          M               M
  9 Kalenderjahre    SF 9                   36             53     SF 8            SF 2          M               M
  8 Kalenderjahre    SF 8                   38             55     SF 7            SF 2          M               M
  7 Kalenderjahre    SF 7                   41             57     SF 6            SF 1          M               M
  6 Kalenderjahre    SF 6                   44             60     SF 5            SF 1          M               M
  5 Kalenderjahre    SF 5                   47             63     SF 4            SF ½          M               M
  4 Kalenderjahre    SF 4                   52             67     SF 3            0             M               M
  3 Kalenderjahre    SF 3                   57             72     SF 2            0             M               M
  2 Kalenderjahre    SF 2                   64             79     SF 1            0             M               M
  1 Kalenderjahr     SF 1                   74             88     SF ½            0             M               M
-                    SF ½                   79             95     0               M             M               M
-                    0                     100            100     M               M             M               M
-                    M                     131            165
                                                                  6 Omnibusse, Abschleppwagen, Gabelstapler
5.8 Rückstufung im Schadenfall bei landwirtschaftlichen           6.1 Einstufung von Omnibussen, Abschleppwagen, Gabelstapler in
Zugmaschinen, Krankenwagen und Leichenwagen                       Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
5.8.1 Kfz-Haftpflichtversicherung                                 Dauer des            SF- und           Beitragssatz in Prozent
                   bei          bei            bei 3 und          schadenfreien und    S-Klassen      Kfz-Haftpflicht   Vollkasko
                   1 Schaden    2 Schäden      mehr Schäden       ununterbrochenen
aus Klasse         nach Klasse                                    Verlaufs
SF 30              SF 12        SF 3           M                  30 und mehr          SF 30                   17
SF 29              SF 11        SF 3           M                  Kalenderjahre
SF 28              SF 11        SF 3           M                  29 Kalenderjahre     SF 29                   18
SF 27              SF 11        SF 3           M                  28 Kalenderjahre     SF 28                   18
SF 26              SF 11        SF 3           M                  27 Kalenderjahre     SF 27                   19
SF 25              SF 11        SF 3           M                  26 Kalenderjahre     SF 26                   19
SF 24              SF 11        SF 3           M                  25 Kalenderjahre     SF 25                   20
SF 23              SF 10        SF 3           M                  24 Kalenderjahre     SF 24                   20
SF 22              SF 10        SF 3           M                  23 Kalenderjahre     SF 23                   21
SF 21              SF 10        SF 3           M                  22 Kalenderjahre     SF 22                   21
SF 20              SF 10        SF 3           M                  21 Kalenderjahre     SF 21                   22
SF 19              SF 8         SF 2           M                  20 Kalenderjahre     SF 20                   22
SF 18              SF 8         SF 2           M                  19 Kalenderjahre     SF 19                   24
SF 17              SF 8         SF 2           M                  18 Kalenderjahre     SF 18                   25
SF 16              SF 7         SF 2           M                  17 Kalenderjahre     SF 17                   26
SF 15              SF 7         SF 2           M                  16 Kalenderjahre     SF 16                   27
SF 14              SF 6         SF 1           M                  15 Kalenderjahre     SF 15                   27
SF 13              SF 6         SF 1           M                  14 Kalenderjahre     SF 14                   29
SF 12              SF 5         SF 1           M                  13 Kalenderjahre     SF 13                   30
SF 11              SF 5         SF 1           M                  12 Kalenderjahre     SF 12                   31
SF 10              SF 4         SF ½           M                  11 Kalenderjahre     SF 11                   32
SF 9               SF 4         SF ½           M                  10 Kalenderjahre     SF 10                   34
SF 8               SF 3         0              M                    9 Kalenderjahre    SF 9                    36
SF 7               SF 3         0              M                    8 Kalenderjahre    SF 8                    38
SF 6               SF 2         0              M                    7 Kalenderjahre    SF 7                    41
SF 5               SF 2         0              M                    6 Kalenderjahre    SF 6                    44
SF 4               SF 1         M              M                    5 Kalenderjahre    SF 5                    47
SF 3               SF ½         M              M                    4 Kalenderjahre    SF 4                    52
SF 2               SF ½         M              M                    3 Kalenderjahre    SF 3                    57
SF 1               0            M              M                    2 Kalenderjahre    SF 2                    64
SF ½               0            M              M                    1 Kalenderjahr     SF 1                    74
0                  M            M              M                  -                    SF ½                    79
M                  M            M              M                  -                    0                     100
                                                                  -                    M                     131
5.8.2 Vollkaskoversicherung
                 bei           bei               bei 3 und        6.2 Rückstufung im Schadenfall bei Omnibussen,
                 1 Schaden     2 Schäden         mehr Schäden     Abschleppwagen, Gabelstapler
aus Klasse       nach Klasse                                      6.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
SF 28 und höher SF 7           SF   ½            M                                   bei          bei          bei 3 und
SF 27            SF 6          SF   ½            M                                   1 Schaden    2 Schäden    mehr Schäden
SF 26            SF 6          SF   ½            M                aus Klasse         nach Klasse
SF 25            SF 6          SF   ½            M                SF 30              SF 12        SF 3         M
SF 24            SF 6          SF   ½            M                SF 29              SF 11        SF 3         M
SF 23            SF 6          SF   ½            M                SF 28              SF 11        SF 3         M
SF 22            SF 6          SF   ½            M                SF 27              SF 11        SF 3         M
SF 21            SF 5          SF   ½            M                SF 26              SF 11        SF 3         M
SF 20            SF 5          SF   ½            M                SF 25              SF 11        SF 3         M
SF 19            SF 5          SF   ½            M                SF 24              SF 11        SF 3         M
SF 18            SF 5          SF   ½            M                SF 23              SF 10        SF 3         M

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                  bei           bei             bei 3 und                           bei             bei               bei 3 und
                  1 Schaden     2 Schäden       mehr Schäden                        1 Schaden       2 Schäden         mehr Schäden
aus Klasse        nach Klasse                                       aus Klasse      nach Klasse
SF 22             SF 10         SF   3          M                   SF 5            SF 3            SF ½              M
SF 21             SF 10         SF   3          M                   SF 4            SF 2            SF ½              M
SF 20             SF 10         SF   3          M                   SF 3            SF 1            M                 M
SF 19             SF 8          SF   2          M                   SF 2            SF 1            M                 M
SF 18             SF 8          SF   2          M                   SF 1            0               M                 M
SF 17             SF 8          SF   2          M                   SF ½            0               M                 M
SF 16             SF 7          SF   2          M                   0               M               M                 M
SF 15             SF 7          SF   2          M                   M               M               M                 M
SF 14             SF 6          SF   1          M
SF 13             SF 6          SF   1          M                   7.2.2 Vollkaskoversicherung
SF 12             SF 5          SF   1          M                                   bei             bei               bei 3 und
SF 11             SF 5          SF   1          M                                   1 Schaden       2 Schäden         mehr Schäden
SF 10             SF 4          SF   ½          M                   aus Klasse      nach Klasse
SF 9              SF 4          SF   ½          M                   SF 20           SF 9            SF   3            M
SF 8              SF 3          0               M                   SF 19           SF 9            SF   3            M
SF 7              SF 3          0               M                   SF 18           SF 9            SF   3            M
SF 6              SF 2          0               M                   SF 17           SF 8            SF   2            M
SF 5              SF 2          0               M                   SF 16           SF 8            SF   2            M
SF 4              SF 1          M               M                   SF 15           SF 7            SF   2            M
SF 3              SF ½          M               M                   SF 14           SF 7            SF   2            M
SF 2              SF ½          M               M                   SF 13           SF 6            SF   1            M
SF 1              0             M               M                   SF 12           SF 6            SF   1            M
SF ½              0             M               M                   SF 11           SF 5            SF   ½            M
0                 M             M               M                   SF 10           SF 5            SF   ½            M
M                 M             M               M                   SF 9            SF 4            SF   ½            M
                                                                    SF 8            SF 3            M                 M
7 Mietwagen und Taxis                                               SF 7            SF 3            M                 M
7.1 Einstufung von Mietwagen und Taxis in                           SF 6            SF 2            M                 M
Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze              SF 5            SF 1            M                 M
Dauer des schadenfreien SF- und          Beitragssatz in Prozent    SF 4            SF 1            M                 M
und ununterbrochenen    S-Klassen         Kfz-          Vollkasko   SF 3            0               M                 M
Verlaufs                                Haftpflicht                 SF 2            0               M                 M
20 und mehr             SF 20                  33             58    SF 1            M               M                 M
Kalenderjahre                                                       SF ½            M               M                 M
19 Kalenderjahre        SF 19                  33             59    0               M               M                 M
18 Kalenderjahre        SF 18                  34             59    M               M               M                 M
17 Kalenderjahre        SF 17                  35             65
16 Kalenderjahre        SF 16                  36             66
15 Kalenderjahre        SF 15                  38             68
14 Kalenderjahre        SF 14                  40             69    8 übrige Fahrzeuge (Ausnahmen siehe I.1)
13 Kalenderjahre        SF 13                  41             71    8.1 Einstufung von übrigen Fahrzeugen in
12 Kalenderjahre        SF 12                  43             73    Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze
11 Kalenderjahre        SF 11                  45             73    Dauer des             SF- und           Beitragssatz in Prozent
10 Kalenderjahre        SF 10                  48             73    schadenfreien und     S-Klassen      Kfz-Haftpflicht    Vollkasko
  9 Kalenderjahre       SF 9                   50             74    ununterbrochenen
  8 Kalenderjahre       SF 8                   53             74    Verlaufs
  7 Kalenderjahre       SF 7                   56             74      3 und mehr          SF 3                    40              55
  6 Kalenderjahre       SF 6                   60             78    Kalenderjahre
  5 Kalenderjahre       SF 5                   64             78      2 Kalenderjahre     SF 2                    55              75
  4 Kalenderjahre       SF 4                   69             78      1 Kalenderjahr      SF 1                    70              80
  3 Kalenderjahre       SF 3                   74             78    -                     SF ½                    70              80
  2 Kalenderjahre       SF 2                   81             78    -                     0                     100              100
  1 Kalenderjahr        SF 1                   88             85
-                       SF ½                 100              88    8.2 Rückstufung im Schadenfall bei übrigen Fahrzeugen
-                       0                    100             100    8.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
-                       M                    150             111                        bei          bei            bei 3 und
                                                                                        1 Schaden    2 Schäden      mehr Schäden
7.2 Rückstufung im Schadenfall bei Mietwagen und Taxis              aus Klasse          nach Klasse
7.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung                                   SF 3                SF 2         SF 1           0
                  bei            bei           bei 3 und            SF 2                SF 1         0              0
                  1 Schaden      2 Schäden     mehr Schäden         SF 1                0            0              0
aus Klasse        nach Klasse                                       SF ½                0            0              0
SF 20             SF 13          SF 8          M                    0                   0            0              0
SF 19             SF 13          SF 8          M
SF 18             SF 13          SF 8          M                    8.2.2 Vollkaskoversicherung
SF 17             SF 13          SF 8          M                                      bei           bei               bei 3 und
SF 16             SF 11          SF 6          M                                      1 Schaden     2 Schäden         mehr Schäden
SF 15             SF 11          SF 6          M                    aus Klasse        nach Klasse
SF 14             SF 10          SF 6          M                    SF 3              SF 2          SF 1              0
SF 13             SF 9           SF 5          M                    SF 2              SF 1          0                 0
SF 12             SF 8           SF 4          M                    SF 1              0             0                 0
SF 11             SF 7           SF 3          M                    SF ½              0             0                 0
SF 10             SF 7           SF 3          M                    0                 0             0                 0
SF 9              SF 6           SF 2          M
SF 8              SF 5           SF 2          M                    Anhang 2:
SF 7              SF 4           SF 1          M                    - entfällt -
SF 6              SF 3           SF ½          M

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Anhang 3:                                                                         häuslicher       Gemeinschaft     leben,       im     betroffenen
- entfällt -                                                                      landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt sind und keiner weiteren
                                                                                  Erwerbstätigkeit nachgehen;
Anhang 4: Einwohnerdichteklassen für Taxis und Mietwagen                  d)   Witwen und Witwer
Die Beiträge für Versicherungsverträge von Taxis und Mietwagen                 nicht berufstätige Witwen/Witwer von Personen, die bei ihrem Tod
richten sich in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nach der            die Voraussetzungen nach 1.a) oder 1.b) erfüllt haben.
Einwohnerdichte im Zulassungsbezirk (Einwohner pro km2) oder der
Großstadt, in welchem/er das versicherte Fahrzeug zugelassen ist.         1.2 Die Beiträge der Tarifgruppe A richten sich auch nach der
                                                                          Berufsgruppe, in der Sie tätig sind.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Einwohnerdichteklasse               Einwohner pro km²                     2 Tarifgruppe B
1                                                unter    77              2.1 Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten in der Kfz-Haftpflicht- und
2                                          77 bis unter 112               Kaskoversicherung - in der Teilkaskoversicherung beschränkt auf Pkw -
3                                        112 bis unter 257                für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen, die zugelassen sind auf
4                                        257 bis unter 730                a) Körperschaften (ausgenommen Gebietskörperschaften), Anstalten
5                                        730 bis unter 1.498                   und Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts;
6                                      1.498 bis unter 2.752              b) juristische Personen des Privatrechts, wenn sie im Hauptzweck
7                                   ab 2.752                                   Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öffentlichen Hand obliegen
                                    Großstädte                                 würden, und wenn
91                                  Düsseldorf                                 - an ihrem Grundkapital juristische Personen des öffentlichen
92                                  Frankfurt                                     Rechts mit mindestens 50 % beteiligt sind oder
93                                  Köln                                       - sie Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zu mehr als der
94                                  München                                       Hälfte       ihrer     Haushaltsmittel      erhalten     (§     23
95                                  Hamburg                                       Bundeshaushaltsordnung           oder     die      entsprechenden
96                                  Berlin                                        haushaltsrechtlichen Vorschriften der Länder);
                                                                          c) mildtätige        und    kirchliche   Einrichtungen     (§§    53,   54
Vollkaskoversicherung                                                          Abgabenordnung);
Einwohnerdichteklasse               Einwohner pro km²                     d) als        gemeinnützig       anerkannte     Einrichtungen     (§    52
1                                                unter    77                   Abgabenordnung), die im Hauptzweck der Gesundheitspflege und
2                                          77 bis unter 257                    Fürsorge oder der Jugend- und Altenpflege dienen oder die im
3                                        257 bis unter 1.498                   Hauptzweck durch Förderung der Wissenschaft, Kunst, Religion,
4                                      1.498 bis unter 2.562                   der Erziehung oder der Volks- und Berufsbildung dem
5                                   ab 2.562                                   Allgemeinwohl auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet
                                    Großstädte                                 nutzen;
91                                  Düsseldorf                            e) Selbsthilfeeinrichtungen der Angehörigen des öffentlichen
92                                  Frankfurt                                  Dienstes;
93                                  Köln                                  f)   Beamte,         Richter,      Angestellte    und      Arbeiter    der
94                                  München                                    Gebietskörperschaften und der unter 2.1.a) bis 2.1.e) genannten
95                                  Hamburg                                    juristischen Personen und Einrichtungen, sofern ihre nicht
96                                  Berlin                                     selbstständige und der Lohnsteuer unterliegende Tätigkeit für diese
                                                                               mindestens 50 % der normalen Arbeitszeit beansprucht und sofern
                                                                               sie von ihnen besoldet oder entlohnt werden, sowie die bei diesen
Teilkaskoversicherung                                                          juristischen Personen und Einrichtungen in einem anerkannten
Einwohnerdichteklasse              Einwohner pro km²                           Ausbildungsverhältnis stehenden Personen, ferner Berufssoldaten
1                                               unter 112                      und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr (nicht freiwillig Wehrdienst
2                                       112 bis unter 197                      Leistende und Freiwilligendienst Leistende; freiwillige Helfer);
3                                       197 bis unter 730                 g) Beamte,         Angestellte und Arbeiter         überstaatlicher   oder
4                                       730 bis unter 2.261                    zwischenstaatlicher Einrichtungen; für sie gilt das gleiche wie für
5                                  ab 2.261                                    die nach 2.1.f) genannten Beamten, Angestellten und Arbeiter, falls
                                   Großstadt                                   sie deutsche Staatsangehörige sind und die Fahrzeuge dem
6                                  Berlin                                      deutschen Zulassungsverfahren unterliegen;
Bei Umzug oder Veräußerung ist auf das Datum der Umregistrierung          h) Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige des öffentlichen
des Fahrzeugs bei der zuständigen Behörde maßgebend. Nach unserer              Dienstes, wenn sie die Voraussetzungen von 2.1.f) oder 2.1.g)
Aufforderung müssen Sie uns entsprechende Nachweise vorlegen.                  unmittelbar vor ihrem Eintritt in den Ruhestand bzw. vor ihrer
                                                                               Beurlaubung erfüllt haben und nicht anderweitig tätig sind, sowie
Anhang 5: Tarifgruppen                                                         nicht berufstätige versorgungsberechtigte Witwen / Witwer von
1 Tarifgruppe A                                                                Beamten, Richtern, Angestellten, Arbeitern, Berufssoldaten und
1.1 Die Beiträge der Tarifgruppe A gelten in der Kfz-                          Soldaten auf Zeit der Bundeswehr, Pensionären und Rentnern, die
Haftpflichtversicherung bei Pkw für                                            jeweils bei ihrem Tode die Voraussetzungen von 2.1.f), 2.1.g) oder
a) Landwirte und Gartenbaubetriebe                                             2.1.h) erfüllt haben;
     landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 in     i)   Familienangehörige von Beamten, Richtern, Angestellten,
     Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, die Mitglieder einer           Arbeitern, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr,
     landwirtschaftlichen        Berufsgenossenschaft        oder   der        Pensionären und Rentnern, die die Voraussetzungen von 2.1.f),
     Gartenbauberufsgenossenschaft sind, deren Betrieb eine                    2.1.g) oder 2.1.h) erfüllen. Voraussetzung ist, dass die
     Mindestgröße von 1/2 ha, bei einem Gartenbaubetrieb jedoch eine           Familienangehörigen nicht erwerbstätig sind und mit den vorher
     Mindestgröße von 2 ha hat, und die diesen Betrieb selbst                  genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und von
     bewirtschaften;                                                           ihnen unterhalten werden.
b) Ehemalige Landwirte
     ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, wenn sie die              2.2 Die    Beiträge     der    Tarifgruppe    B    gelten   auch      für
     Voraussetzungen nach 1.a) unmittelbar vor Übergabe des Betriebs      Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen, die zugelassen sind auf
     erfüllt haben und nicht anderweitig berufstätig sind;                a) juristische Personen, die die Voraussetzungen nach 2.1.a) zum
c) Familienangehörige                                                          01.01.94 erfüllt hatten, zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch
     - Familienangehörige von Personen, die die Voraussetzungen                nicht mehr erfüllen, weil sie in ein privatwirtschaftliches
         nach 1.a) oder 1.b) erfüllen. Voraussetzung ist, dass die             Unternehmen umgewandelt worden sind,
         Familienangehörigen mit den vorgenannten Personen in             b) die in 2.1.f), 2.1.h) und 2.1.i) genannten Personen, wenn deren
         häuslicher Gemeinschaft leben, von ihnen unterhalten werden           Arbeitgeber (Dienstherr) zu den unter 2.2.a) genannten juristischen
         und keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen;                       Personen gehört.
     - Familienangehörige von Personen, die die Voraussetzungen           Die übrigen Vorschriften über die Zuordnung zur Tarifgruppe B bleiben
         nach    1.a)    erfüllen.   Voraussetzung      ist,   dass die   unberührt.
         Familienangehörigen mit den vorgenannten Personen in

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2.3 Die Beiträge der Tarifgruppe B richten sich auch nach der             Die Beiträge der Tarifgruppe N gelten in der Kfz-Haftpflicht- und in der
Berufsgruppe, in der Sie tätig sind.                                      Kaskoversicherung für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen und
                                                                          Anhängern, soweit keine Einstufung nach 1 bis 5 erfolgen kann.
2.4 Die    Beiträge     der   Tarifgruppe   B    gelten nicht       für   Die Beiträge der Tarifgruppe N richten sich auch nach der Branche und
Versicherungsverträge von                                                 der Berufsgruppe, in der Sie tätig sind.
- Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen,
- Mietwagen und Taxis,                                                    Anhang 6: Art und Verwendung von Fahrzeugen
- Selbstfahrervermietfahrzeugen,                                          1 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
- Kraftomnibussen,                                                        Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, sind:
- Kraftfahrzeugen im gewerblichen Güterverkehr
- landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Raupenschleppern,                 1.1 Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50
- Sonderfahrzeugen jeder Art,                                             ccm und einer Höchstgeschwindigkeit
- Anhängern, Aufliegern und Wechselaufbauten jeder Art,                   - bis 45 km/h
- Wagnissen des Kraftfahrzeug-Handels und -Handwerks,                     - bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in
- Kraftfahrzeugen, die ein Ausfuhrkennzeichen führen,                        Verkehr gekommen sind
- amtlich abgestempelten roten Kennzeichen.                               - bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in Verkehr
                                                                             gekommen sind
3 Tarifgruppe K
Die Beiträge der Tarifgruppe K gelten in der Kfz-Haftpflicht- und         1.2 Kleinkrafträder (zwei-, dreirädrig) mit einem Hubraum von nicht
Kaskoversicherung für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen und       mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit
Anhängern, die zugelassen sind auf Gebietskörperschaften sowie auf        - bis 45 km/h (§ 2 Nr. 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Schul- und Zweckverbände             - bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in
und     auf  Versorgungs-     und   Verkehrsbetriebe,     an  denen          Verkehr gekommen sind
Gebietskörperschaften mit mindestens 50 % beteiligt sind.                 - bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in Verkehr
Die Regelungen für die Regionalklassen (siehe K.2) und die                   gekommen sind
risikobestimmenden Tarif- und Gefahrenmerkmale (siehe J.2) gelten
nicht.                                                                    1.3 vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht
                                                                          mehr als 350 kg, einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer
4 Tarifgruppe D                                                           Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (§ 2 Nr. 12 Fahrzeug-Zulassungs-
- entfällt -                                                              verordnung)

5 Tarifgruppe F                                                           1.4 motorisierte   Krankenfahrstühle          (§ 2 Nr. 13     Fahrzeug
5.1 Die Beiträge der Tarifgruppe F gelten in der Kfz-Haftpflicht- und     Zulassungsverordnung)
Kaskoversicherung für Versicherungsverträge von Kraftfahrzeugen, die
zugelassen sind auf                                                       2 Leichtkrafträder
a) Festangestellte Mitarbeiter von                                        Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von
     - Kreditinstituten im Sinne des Kreditwesengesetzes;                 mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung
     - Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungs-               von nicht mehr als 11 KW.
        aufsichtsgesetzes;
     - Bausparkassen;                                                     3 entfällt
     - Sparkassenverbänden;
     - Genossenschaftsverbänden;
     - gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherungsträgern;     4 Krafträder
     - der Bayerischen Versorgungskammer;                                 Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches
     - Tochterunternehmen       in   mehrheitlichem   Eigentum      der   Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern.
        vorgenannten Institutionen;
b) Selbstständige Versicherungsvermittler (§ 84 Handelsgesetzbuch)        5 Pkw
     und Versicherungsmakler sowie deren festangestellte Mitarbeiter;     Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit
c) Sparkassen-Verwaltungsratsmitglieder;                                  höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, mit Ausnahme von
d) Pensionäre und Rentner, die unmittelbar vor ihrem Eintritt in den      Mietwagen, Taxis und Selbstfahrervermietfahrzeugen.
     Ruhestand dem in 5.1.a) oder 5.1.b) genannten Personenkreis
     angehörten;                                                          6 Mietwagen
e) Nicht berufstätige versorgungsberechtigte Witwen/Witwer von            Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger
     Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes dem in 5.1.a), 5.1.b) oder   Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss
     5.1.d) genannten Personenkreis angehörten;                           der       Taxis,      Kraftomnibusse,    Güterfahrzeuge       und
f)   Familienangehörige von Personen, die dem in 5.1.a), 5.1.b) oder      Selbstfahrvermietfahrzeuge).
     5.1.d) genannten Personenkreis angehören; Voraussetzung ist,
     dass die Familienangehörigen nicht erwerbstätig sind und mit den     7 Taxis
     vorgenannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und von       Taxis sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen
     ihnen unterhalten werden.                                            Stellen bereithält und mit denen er - auch am Betriebssitz oder während
                                                                          der Fahrt entgegengenommene - Beförderungsaufträge zu einem vom
5.2 Die Beiträge zur Tarifgruppe F richten sich auch nach der             Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.
Berufsgruppe, in der Sie tätig sind.
                                                                          8 Selbstfahrvermietfahrzeuge
5.3 Beiträge der Tarifgruppe F gelten nicht für Versicherungsverträge     Selbstfahrvermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die
von                                                                       gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden.
- Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen,
- Mietwagen und Taxis,                                                    9 Leasingfahrzeuge
- Selbstfahrervermietfahrzeugen,                                          Leasingfahrzeuge     sind   Kraftfahrzeuge   und    Anhänger,    die
- Kraftomnibussen,                                                        gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf
- Kraftfahrzeugen im gewerblichen Güterverkehr                            den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter dem
- landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Raupenschleppern,                 Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden.
- Sonderfahrzeugen jeder Art,
- Anhängern, Aufliegern und Wechselaufbauten jeder Art mit                10 Kraftomnibusse
   Ausnahme von W ohnanhängern,                                           Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach ihrer
- Wagnissen des Kraftfahrzeug-Handels und -Handwerks,                     Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen
- Kraftfahrzeugen, die ein Ausfuhrkennzeichen führen,                     (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind.
- amtlich abgestempelten roten Kennzeichen.
                                                                          10.1 Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und
6 Tarifgruppe N                                                           Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der

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Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können,         23 Zugmaschinen
sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der                Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die          ausschließlich oder
regelmäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und         überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut sind,
Theatern dient.                                                          mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen.

10.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen      24 Gabelstapler
sowie Verkehr mit Mietomnibussen.                                        Gabelstapler sind stapelnde Flurförderfahrzeuge mit Gabelzinken (die
                                                                         gegen Anbaugeräte ausgetauscht werden können), auf denen sich
10.3 Nicht unter 10.1 oder 10.2 fallen sonstige Busse, insbesondere      palettierte oder nicht palettierte Last freitragend vor den Vorderrädern
Hotelomnibusse,      Werkomnibusse,       Schul-,     Lehr-     und      befindet, und die durch ihre Masse im Gleichgewicht gehalten werden.
Krankenomnibusse.

11 Campingfahrzeuge
Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge.

12 Werkverkehr
Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Güterfahrzeugen, Anhängern
und Aufliegern nur für eigene Zwecke durch eigenes - im Krankheitsfall
bis zu vier Wochen auch durch fremdes - Personal eines
Unternehmens.

13 Gewerblicher Güterverkehr
Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige, entgeltliche
Beförderung von Gütern mit Güterfahrzeugen, Anhängern und
Aufliegern für andere.

14 Umzugsverkehr
Umzugsverkehr ist die ausschließliche Beförderung von Umzugsgut.

15 Wechselaufbauten
Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahrzeugen, Anhängern und
Aufliegern, die zur Güterbeförderung bestimmt sind und mittels
mechanischer Vorrichtungen an diesen Fahrzeugen ausgewechselt
werden können.

16 Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger/Auflieger
Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger sind Zugmaschinen
und Raupenschlepper oder Anhänger, die wegen Ihrer Bauart
überwiegend (hauptsächlich) in der Land- und Forstwirtschaft verwendet
werden und gemäß den Zulassungsbescheinigungen dort auch
eingesetzt werden.

17 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen
Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen sind Fahrzeuge mit
Vorrichtungen zur mechanischen Milchentnahme, die dem Transport der
Milch von Weiden und Gehöften zu den Molkereien der Einzugsgebiete
dienen.

18 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge
Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge, die als
Sonderfahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft zugelassen werden
und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.

19 Milchtankwagen
Milchtankwagen sind Fahrzeuge, die dem Transport der Milch zwischen
Molkereien oder von Molkereien zum Verteiler oder Verbraucher dienen.
Sie gelten nicht als landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge, sondern als
Güterfahrzeuge.

20 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart
und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen
Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeit - nicht zur Beförderung von
Personen oder Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer
vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge
gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und
Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet
werden).

21 Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit
einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) von bis zu 3,5 t.

22 Lkw (über 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
Lkw sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw.
Gesamtgewicht) von mehr als 3,5 t.
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