# VOLKSWOHL BUND Comfort: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-motorrad-volkswohl-bund-comfort.php
- Rechtlicher Träger: VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-motorrad-volkswohl-bund-comfort.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Verbraucherinformationen Kraftfahrt (Vertragsinformationen, Produktübersicht, Bedingungen)](https://druckstuecke.volkswohl-bund.de/api/products/1198/documents/Verbraucherinformationen_Kraftfahrt_10.2024.pdf), Fassung Verbraucherinformation Kraftfahrt, AKB Stand 07.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief) | ja | Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten: | Einleitung AKB, Seite 12 |
| Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller) | ja | Bei Pkw und Krafträdern (ausgenommen Mietfahrzeuge, | A.2.5.1.3, Seite 17 |
| Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte) | ja | Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. | A.2.4, Seite 25 |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO) | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch) | nein | Gegen Mehrbeitrag gelten in der Kfz-Haftpflichtversicherung im Versicherungsfall Ereignisse als mitversichert | A.1.5, Seite 13 |
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | ja | Wir verzichten Ihnen und dem berechtigten Fahrer gegenüber darauf, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres oder ... Verhaltens des Fahrers entsprechenden Verhältnis zu | A.2.9.1, Seite 20 |
| Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote) | ja | die Herbeiführung des Versicherungsfalles in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, z. B. Drogen. | A.2.9.1, Seite 20 |
| Deckungssumme Haftpflicht pauschal | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. | A.1.3.1, Seite 13 |
| Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschützt | ja | Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden. | A.1.5.6, Seite 14 |
| Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt der Anmietung für die Dauer von maximal einem Monat. | A.1.1.6, Seite 12 |
| Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht) | ja, bis zur Versicherungssumme | ersetzen wir den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns Kfz-Haftpflichtversichert wäre. | A.5.1.1, Seite 26 |
| Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw) | ja, bis 100.000 €, Selbstbeteiligung 500 € | schädigungsleistung ist auf 100.000 Euro je Versicherungsjahr maximiert. | A.1.6.6.2, Seite 14 |
| Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichert | ja | Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. | A.1.1.5, Seite 12 |
| Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Teilkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. | A.2.5.8, Seite 27 |
| Brand und Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Brand und Explosion. | A.2.2.1.1, Seite 15 |
| Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftrads | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. | A.2.2.1.2, Seite 15 |
| Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind auch Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch eine vollendete oder versuchte Entwendung | A.2.2.1.2, Seite 15 |
| Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert) | ja, bis zur Versicherungssumme | Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist, | A.2.1.2.1 d, Seite 14 |
| Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser) | ja, bis zur Versicherungssumme | oder durch Raub übernehmen wir die Kosten des Schlüssel- und Schlossersatzes. | A.2.2.1.2, Seite 15 |
| Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss | A.2.2.1.6, Seite 16 |
| Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 | A.2.2.1.3, Seite 15 |
| Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken) | nicht geregelt |  |  |
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. | A.2.2.1.4, Seite 15 |
| Tierbiss mit Folgeschäden (Marder) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind unmittelbare Schäden am Fahrzeug durch Tierbiss. | A.2.2.1.7, Seite 16 |
| Selbstbeteiligung Vollkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. | A.2.5.8, Seite 27 |
| Unfall, auch selbst verschuldet | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. | A.2.2.2.2, Seite 16 |
| Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangieren | nicht geregelt |  |  |
| Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von ... die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. | A.2.2.2.3, Seite 16 |
| Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftrad | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. | A.2.9.3, Seite 20 |
| Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden am Fahrzeug die bei einem Transport auf einem Schiff oder einer Fähre dadurch entstehen, dass | A.2.2.2.4, Seite 16 |
| Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro) | nicht geregelt |  |  |
| Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung tritt eine Zerstörung oder ein Verlust des Fahrzeugs ein oder | A.2.5.1.2, Seite 17 |
| Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten) | ja, bis zur Versicherungssumme | wenn innerhalb von 18 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie das Fahrzeug entwendet wird oder ein Totalschaden eingetreten ist. | A.2.5.1.3, Seite 17 |
| Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwerts | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. | A.2.5.1.1, Seite 17 |
| GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierung | ja, bis zur Versicherungssumme | zusätzlich zu Ihrer Vollkaskoversicherung die GAP-Deckung abgeschlossen | A.2.11.1, Seite 20 |
| Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden am Schutzhelm für Fahrer und Beifahrer durch Unfall mit einem anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer sind in der Teilkasko mitversichert. | A.2.2.1.8, Seite 15 |
| Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | bei Pkw, Krafträdern, Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern unabhängig von ihrem Gesamtneuwert | A.2.1.2.2, Seite 14 |
| Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung | A.2.1.2.2 b, Seite 14 |
| Sachverständigenkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. | A.2.5.3, Seite 18 |
| Abschleppkosten in der Kasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. | A.2.5.2.2, Seite 18 |
| Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt) | keine | dann übernehmen wir nur 85 Prozent der nach den Abschnitten | A.2.5.2.4.3, Seite 18 |
| Pannen- und Unfallhilfe vor Ort | ja, bis zur Versicherungssumme | Die hierdurch entstehenden Kosten tragen wir in unbegrenzter Höhe. | A.3.5.1, Seite 21 |
| Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | ja | Wir organisieren ein Pannenhilfsfahrzeug zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle (bereits ab Haustür). | A.3.5.1, Seite 21 |
| Abschleppen des Kraftrads | ja, bis zur Versicherungssumme | nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs | A.3.5.2, Seite 21 |
| Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellung | ja, bis zur Versicherungssumme | Fahrzeugrücktransport nach Fahrzeugausfall | A.3.8.1 b, Seite 23 |
| Mietfahrzeug oder Ersatzmotorrad | ja, bis 80 € | Wir zahlen dabei für längstens sieben Tage maximal 80 Euro je Tag. | A.3.6.3, Seite 22 |
| Übernachtungskosten nach Panne oder Unfall | ja, bis 80 € | Wir erstatten bis zu 80 Euro je Übernachtung und mitreisendem Insassen. | A.3.6.2, Seite 22 |
| Krankenrücktransport des Fahrers | ja, bis zur Versicherungssumme | zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. | A.3.7.1, Seite 23 |
| Saisonkennzeichen und Regeln für die Saison | ja | Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz | H.2.1, Seite 34 |
| Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm) | ja | Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach | H.2.2, Seite 34 |
| Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers) | nein | Die Fahrerschutz-Versicherung kann nur gemeinsam mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung und nur für Pkw, Wohnmobile oder Lkw bis 3,5 t Gesamtmasse abgeschlossen werden. | A.4.3, Seite 24 |
| Rabattschutz oder Rückstufungsschutz | nein | Der Rabattschutz kann von Ihnen nur für Pkw abgeschlossen werden. | I.3.5.1, Seite 37 |
| Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeug | ja | Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder Kraftrad ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 1 eingestuft | I.2.2.2, Seite 35 |
| Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrers | ja | Ein Fahrzeug, das über den Einzelfahrerrabatt versichert wird, darf nur von Ihnen genutzt werden. | I.2.7.2, Seite 36 |
| Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt ... eine Vertragsstrafe in Höhe eines | K.4.4, Seite 40 |
| Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier) | ja | Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. | D.1.1.1, Seite 29 |
| Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum) | ja | in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) | H.1.5, Seite 34 |
| Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainings | ja | Versicherungsschutz besteht jedoch für organisierte und anerkannte Fahrsicherheitstrainings | A.2.9.2, Seite 20 |
| Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgen | ja | Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf ... Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. | D.1.1.3, Seite 29 |
| Obliegenheiten vor dem Schadenfall | ja | Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf ... Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. | D.1.1.3, Seite 29 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl) | ja | Die Frist für die Anzeige beträgt 10 Tage. | E.1.1.1, Seite 30 |
| Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag) | ja, bis 5.000 € | auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. | D.2.3, Seite 29 |
| Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden) | ja | Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. | G.2.1, Seite 32 |
| Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme) | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. | A.2.9.4, Seite 25 |

## Volltext der Bedingungen: Verbraucherinformationen Kraftfahrt (Vertragsinformationen, Produktübersicht, Bedingungen)

```text
[Seite 1]
VERBRAUCHERINFORMATION
KRAFTFAHRT
Vertragsinformationen
Produktübersicht
Bedingungen

[Seite 2]
VERBRAUCHERINFORMATION
KRAFTFAHRT

Ihre Vertragsunterlagen                                                                              Stand 07.2026


Inhaltsverzeichnis
Diese Verbraucherinformation beinhaltet Informationen und Bedingungswerke, die für die Kraftfahrtversicherung
Vertragsgrundlage sein können.

Für Ihren Vertrag gelten jedoch nur die für die jeweils gewählte Produktausprägung gültigen und im Versicherungs-
schein ausdrücklich genannten Vertragsgrundlagen.


                                                                                                         Seite
• Kundeninformationsblatt
  Allgemeine Vertragsinformationen gemäß §§ 7, 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungs-
  verträgen (VVG-InfoV)                                                                                    3

• Hinweise zur Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
  Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer
  Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht                                                               6

• Kaskoversicherung: Anpassung an den Klimawandel                                                          7

• Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                                                              8

• Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) –
  Stand 01.07.2026                                                                                         10

• Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System                                                     44

• Anhang 2: Berufsgruppen (Tarifgruppen)                                                                   51

• Anhang 3: Art und Verwendung von Fahrzeugen                                                              52


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                Seite 2 von 52

[Seite 3]
KUNDENINFORMATIONSBLATT
Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen zur vorgeschlagenen           Anzeigen und Willenserklärungen
Versicherung. Bitte lesen Sie die untenstehenden Informationen                Die prokundo GmbH handelt namens und in Vollmacht des Versicherers.
vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung.                                           Die prokundo GmbH ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzei-
                                                                              gen, Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu
1. Informationen zum Versicherer                                              nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazugehö-
                                                                              rigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher Art im
Versicherer und Risikoträger ist die                                          Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag (z. B. Rücktritt, Kündi-
VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG,                                           gung, Anfechtung) abzugeben. Die Beiträge gelten als beim Versicherer
Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund                                               eingegangen, wenn sie bei der prokundo GmbH eingegangen sind.
Vorstand: Dr. Gerrit Böhm (Vorsitzender), Celine Carstensen-Opitz,
Klaus Keßner, Stefanie van Holt                                               Die prokundo GmbH ist beauftragt, gegenüber den Versicherungsneh-
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Joachim Maas                             mern und den betreuenden Vertriebspartnern die Annahme oder Ab-
Sitz des Unternehmens: Dortmund                                               lehnung von Anträgen zu erklären.
Registergericht: Amtsgericht Dortmund, HRB 3134
                                                                              Widerrufsbelehrung
Hauptgeschäftstätigkeit
                                                                              Abschnitt 1
Die VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG betreibt folgende Ver-
                                                                              Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
sicherungsarten: Unfall-, Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Sachversicherungen,
Beistandsversicherung, sonstige Schadenversicherung.
                                                                              Widerrufsrecht
Ihr Vertragspartner                                                           Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
Für den oben genannten Versicherer handelt namens und in Vollmacht            von Gründen in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widerrufen.
als Assekuradeur die                                                          Die Frist beginnt, nachdem Ihnen

prokundo GmbH, Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund                                • der Versicherungsschein,
Geschäftsführer: Dr. Gerrit Böhm, Celine Carstensen-Opitz                     • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhält-
Sitz des Unternehmens: Dortmund                                                 nis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiede-
Registergericht: Amtsgericht Dortmund, HRB 8392                                 rum einschließlich der Tarifbestimmungen,
                                                                              • diese Belehrung,
2. Informationen zur Leistung                                                 • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und
                                                                              • die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
Dem Vertrag liegen der Antrag sowie die beigefügten Versicherungs-            jeweils in Textform zugegangen sind.
bedingungen, sofern Sie den entsprechenden Versicherungsschutz be-
antragen, zugrunde.                                                           Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
                                                                              Widerrufs.
Beitrag und Beitragszahlung
Die Höhe des Gesamtbeitrags gemäß Ihrer gewünschten Zahlungsweise             Der Widerruf ist zu richten an die
finden Sie in Ihrem Vorschlag, im Informationsblatt zu Versicherungs-
                                                                              prokundo GmbH, Südwall 37-41, 44137 Dortmund. Bei einem Widerruf
produkten oder im Versicherungsschein. Im Beitrag ist die gesetzliche
                                                                              per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0231 /
Versicherungssteuer enthalten.
                                                                              60014-490 Bei einem Widerruf per Mail ist der Widerruf an folgende
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung, insbesondere zur         E-Mail-Adresse zur richten: info@prokundo.de
Zahlungsweise der Beiträge können Sie dem Versicherungsschein sowie
                                                                              oder
den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
                                                                              VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG, Südwall 37-41,
Insbesondere weisen wir Sie darauf hin, dass wir bei nicht rechtzeitiger
                                                                              44137 Dortmund. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf
Zahlung des ersten Beitrages – solange die Zahlung noch nicht bewirkt
                                                                              an folgende Faxnummer zu richten: 0231 / 54 33 – 490. Bei einem
ist – vom Vertrag zurücktreten können. Nach dem Rücktritt können wir
                                                                              Widerruf per Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail-Adresse zu rich-
von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Der Rücktritt
                                                                              ten: vertragvbs@volkswohl-bund.de.
ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten
haben. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht
                                                                              Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter
gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
                                                                              https://www.prokundo.de/vertrag-widerrufen/ oder
Wenn Sie die Folgebeiträge trotz unserer Mahnung nicht zahlen,                https://www.volkswohl-bund.de/vertrag-widerrufen/ ausüben.
können Sie den Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informationen           Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf
hierzu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die            einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüg-
Fälligkeit des Beitrages können Sie dem Versicherungsschein entneh-           lich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der
men.                                                                          Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Gültigkeitsdauer von Informationen                                            Widerrufsfolgen
Wir weisen darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Informationen        Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist,
(Vorschlag, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Bedingungen)         endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz
nicht unbefristet gültig sind. Beispielsweise können gesetzliche Ände-        und der Versicherer hat Ihnen nur den auf die Zeit nach dem
rungen dazu führen, dass diese Informationen nicht mehr aktuell sind.         Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zurück-
                                                                              zugewähren. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang
3. Informationen zum Vertrag                                                  der Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall
                                                                              einbehalten; dabei handelt es sich bei jährlicher Zahlungsperiode um
Zustandekommen des Vertrags                                                   1/360, halbjährlicher Zahlungsperiode um 1/180, bei vierteljährlicher
Nach der elektronischen Übermittlung Ihres Antrags erhalten Sie den
Versicherungsschein. Mit dessen Zugang bei Ihnen ist der Versiche-
rungsvertrag abgeschlossen. Auf eine Frist, während der Sie an Ihren
Antrag gebunden wären, verzichten wir.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                               Seite 3 von 52

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Zahlungsperiode um 1/90 und bei monatlicher Zahlungsperiode um                 7.   die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
1/30 des im Antrag angegebenen Beitrags gemäß Zahlungsperiode pro                   Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Ange-
Tag. Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistungen, die Sie vor der             bote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
Ausübung des Widerrufsrechts aufgrund eines Versicherungsfalls aus
dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben, einbehalten.              8.   Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere
                                                                                    über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist,              sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den
so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen                  Antrag gebunden sein soll;
zurückzugewähren sind.                                                         9.   das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die
                                                                                    Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und
Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen,                    Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären
zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem                     ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen
Zugang und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der                           über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls
Widerrufserklärung.                                                                 zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Ver-
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages                tragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-
wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag               bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorge-
zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammen-                        hobenen und deutlich gestalteten Form;
hängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen           10. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines
                                                                                    b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten
und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart        11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den ver-
noch verlangt werden.                                                              traglichen Kündigungsbedingungen; soweit die Mitteilung durch
                                                                                   Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge-
Besondere Hinweise:                                                                meinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Infor-
Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag                 mationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
gebunden. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer                12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ihr          Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss
Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem               des Versicherungsvertrages zugrunde legt;
Vertragsschluss.                                                               13. das auf den Vertrag anwendbare Recht;

Abschnitt 2                                                                    14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in die-
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren                         sem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden,
Informationen                                                                      sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit
                                                                                   Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen            Vertrages zu führen;
werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufge-              15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
führt:                                                                             Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
                                                                                   Voraussetzungen für diesen Zugang, dabei ist ausdrücklich dar-
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen                               auf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu
                                                                                   beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu
stellen:                                                                       16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die
                                                                                   Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
1.   die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über
     die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das         Ende der Widerrufsbelehrung
     Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
                                                                               Laufzeit des Vertrags
     zugehörige Registernummer;
                                                                               Angaben über die Laufzeit des vorgeschlagenen Versicherungsvertrags
                                                                               finden Sie in Ihrem Vorschlag, im Informationsblatt zu Versicherungs-
2.   die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift,
                                                                               produkten oder im Versicherungsschein.
     die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen
     maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen          Vertragliche Kündigungsbedingungen
     oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten;               Sie haben die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag in Textform (z. B.
     soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen         E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Die einzuhaltenden Fristen und
     einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt,          sonstigen vertraglichen Regelungen finden Sie in den Allgemeinen
     bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich             Versicherungsbedingungen.
     gestalteten Form;
                                                                               Anwendbares Recht und Sprache
3.   die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
                                                                               Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik
4.   Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbeson-            Deutschland Anwendung. Die Vertragsbedingungen einschließlich
     dere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des             sämtlicher Informationen sowie die Kommunikation während der Lauf-
     Versicherers;                                                             zeit des Vertrags erfolgen in deutscher Sprache.

5.   den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und         4. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
     sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuwei-
     sen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige           Für Fragen steht Ihnen gerne der Vermittler dieses Vertrags zur Ver-
     Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis         fügung. Falls Sie einmal eine Beschwerde haben sollten, werden wir alles
     nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner             versuchen, Sie zufrieden zu stellen. Sollte wider Erwarten eine Einigung
     Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;           nicht möglich sein, können Sie sich darüber hinaus auch an die zustän-
                                                                               dige Aufsichtsbehörde wenden:
6.   Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbeson-
     dere zur Zahlungsweise von Prämien;


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                  Seite 4 von 52

[Seite 5]
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht                            VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG, Vertrag VBS, Südwall 37-41,
(Bereich Versicherungen), Graurheindorfer Straße 108,                      44137 Dortmund. Sie können uns auch telefonisch unter 0231/ 5433-151
53117 Bonn; Postfach 1308, 53003 Bonn.                                     bzw. per E-Mail unter vertragvbs@volkswohl-bund.de erreichen.
                                                                           Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten
Der Versicherer ist zudem Mitglied im Versicherungsombudsmann              beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten
e.V., Leipziger Straße 121, 10117 Berlin; Postfach 080632, 10006 Berlin    verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche
(www.versicherungsombudsmann.de), einer Schlichtungsstelle im Sinne        auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren
des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG), und nimmt an dessen        Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht
Streitbeilegungsverfahren teil. Beim Versicherungsombudsmann e.V. kön-     mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie ebenfalls bei der
nen Sie bei Streitigkeiten über Ansprüche aus Ihrem Vertrag eine Streit-   oben genannten Stelle geltend machen. Genauere Informationen zu
schlichtung beantragen, nachdem Sie uns zunächst die Möglichkeit gege-     Ihren Rechten und den rechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung
ben haben, unsere Entscheidung zu überprüfen.                              können Sie unter www.prokundo.de abrufen.

5. Information zur Verwendung Ihrer Daten                                  6. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)

Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des        Die Besurance HIS GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem
Versicherungsvertrags und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses,        der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir – ebenso wie
insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten        andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten,
von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist         die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren
grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft    Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall
hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft     möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen. Eine
verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestim-        Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemel-
mungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der europä-                det werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht
ischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdaten-                in Einklang zu bringen ist.
schutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze
streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen          Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug
zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu           schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar
können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet             schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund
unter www.volkswohl-bund.de abrufen können. Ebenfalls im Internet          melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden
abrufen können Sie Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an           haben, gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne
einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen sowie Listen der        Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine
Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorüberge-         ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre
hende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir               Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem
Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln     Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt.
aus oder übersenden ihn auf Wunsch per Post. Bitte wenden Sie sich         Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages
dafür an:                                                                  oder Regulierung eines Schadens, richten wir Anfragen zur Person oder
prokundo GmbH, Südwall 37-41, 44137 Dortmund. Sie können                   Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen.
uns auch telefonisch unter 0231/ 60014-151 bzw. per E-Mail unter           Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich
info@prokundo.de erreichen.                                                sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die
                                                                           Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse
oder                                                                       speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls rele-
                                                                           vant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer
                                                                           Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher
                                                                           Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen.
                                                                           Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter
                                                                           www.besurance-his.de.
                                                                           Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Antragsteller verpflichtet
                                                                           sind, uns die Fragen zur Vorversicherung und Vorschäden vollständig
                                                                           und wahrheitsgemäß zu beantworten, da wir die Angaben im Rahmen
                                                                           der Risikoprüfung benötigen. Zur Überprüfung und Ergänzung Ihrer
                                                                           Angaben kann ein Datenaustausch mit anderen Versicherern erforder-
                                                                           lich werden.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                Seite 5 von 52

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HINWEISE ZUR VERLETZUNG
DER VORVERTRAGLICHEN ANZEIGEPFLICHT
MITTEILUNG NACH § 19 ABS. 5 VVG ÜBER DIE FOLGEN EINER VERLETZUNG DER GESETZLICHEN ANZEIGEPFLICHT

Damit die prokundo GmbH/der Versicherer Ihren Versicherungsantrag           3. Vertragsänderung
ordnungsgemäß prüfen kann, ist es notwendig, dass Sie die im An-
tragsprozess gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beant-        Kann die prokundo GmbH/der Versicherer nicht zurücktreten oder
worten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur gerin-        kündigen, weil die prokundo GmbH/der Versicherer den Vertrag auch
ge Bedeutung beimessen.                                                     bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen
                                                                            Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn      Verlangen der prokundo GmbH/des Versicherers Vertragsbestandteil.
Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelhei-        Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen
ten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der        Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeige-
nachstehenden Information entnehmen.                                        pflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der
                                                                            laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
                                                                            Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen    oder schließt die prokundo GmbH/der Versicherer die Gefahrabsiche-
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen die prokundo               rung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den
GmbH/der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief)         Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die
gefragt hat, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn die            Vertragsänderung fristlos kündigen.
prokundo GmbH/der Versicherer nach Ihrer Vertragserklärung, aber
vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) nach     Auf dieses Recht wird die prokundo GmbH/der Versicherer Sie in der
gefahrerheblichen Umständen fragt, sind Sie auch insoweit zur Anzeige       Mitteilung hinweisen.
verpflichtet.
                                                                            4. Ausübung der Rechte
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche
Anzeigepflicht verletzt wird?                                               Die prokundo GmbH/der Versicherer kann ihre/seine Rechte zum Rück-
                                                                            tritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                          Monats schriftlich geltend machen.
                                                                            Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die prokundo GmbH/
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann die prokundo
                                                                            der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von der
GmbH/der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn
                                                                            prokundo GmbH/dem Versicherer geltend gemachte Recht begrün-
Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
                                                                            det, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung der Rechte müssen die
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat die prokundo        prokundo GmbH/der Versicherer die Umstände angeben, auf die die
GmbH/der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn die prokundo GmbH/          prokundo GmbH/der Versicherer ihre/seine Erklärung stützen. Zur
der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten         Begründung kann die prokundo GmbH/der Versicherer nachträglich
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.              weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht
                                                                            verstrichen ist.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt die pro-
kundo GmbH/der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versiche-        Die prokundo GmbH/der Versicherer kann sich auf die Rechte zum
rungsfalles, bleibt der Versicherer dennoch zur Leistung verpflichtet,      Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen,
wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene           wenn die prokundo GmbH/der Versicherer den nicht angezeigten
Umstand                                                                     Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
                                                                            Die Rechte der prokundo GmbH/des Versicherers zum Rücktritt, zur
– noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht
                                                                            Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf
  ursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die
                                                                            Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die
  Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
                                                                            vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre,
Bei einem Rücktritt steht der prokundo GmbH/dem Versicherer der Teil        wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktritts-
erklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.                             5. Stellvertretung durch eine andere Person

2. Kündigung                                                                Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
                                                                            vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kün-
Kann die prokundo GmbH/der Versicherer nicht vom Vertrag zurück-            digung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung
treten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach       unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch
fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, kann die prokundo GmbH/der        Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich
Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat        darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
kündigen.                                                                   verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
                                                                            Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Das Kündigungsrecht der prokundo GmbH/des Versicherers ist ausge-
schlossen, wenn die prokundo GmbH/der Versicherer den Vertrag auch
bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen
Bedingungen, geschlossen hätte.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                               Seite 6 von 52

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KASKOVERSICHERUNG: ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL
Extreme Wetterlagen nehmen auch aufgrund des Klimawandels zu.            bereits ausreichen, um mögliche Schäden zu verringern oder vollstän-
Deshalb wird der Versicherungsschutz gegen Elementarereignisse in        dig zu verhindern. Solche Präventionsmaßnahmen sind zum Teil mit
der Kaskoversicherung immer wichtiger. Diese sind z. B. Sturm-, Hagel-   risikobasierten Nachlässen und dadurch mit einem geringeren Beitrag
und Überschwemmungsschäden.                                              verbunden.
Bei einem Elementarereignis schützt die Teilkasko Ihr Fahrzeug gegen     Auch unabhängig von diesen Maßnahmen, haben Sie in der Kaskover-
Schäden durch Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden        sicherung die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Wir bie-
in Höhe der vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungsgrenzen.        ten diesen Anreiz für alle Kfz-Kunden, um Schäden für die Versicherten-
                                                                         gemeinschaft gering und versicherbar zu halten. Und wir honorieren
In der Vollkasko sind zusätzlich Schäden an Ihrem Fahrzeug versichert,   dies mit einem niedrigeren Beitrag.
wenn es durch Wetterereignisse zu einem Unfall kommt. Dies kann z. B.
bei Aquaplaning, Blitzeis oder Nebel der Fall sein.                      Mögliche Vorteile und Auswirkungen auf Ihren Kasko-Ver-
                                                                         sicherungsbeitrag durch Ihre aktive Mithilfe:
Der beste Schutz ist Prävention:
                                                                         Kein Schaden, keine Kosten: Durch Ihre Präventionsmaßnahmen ist Ihr
Besser ist es, wenn Schäden gar nicht erst entstehen. Ganz nach dem      Fahrzeug größtenteils vor Naturereignissen geschützt. Dadurch entste-
Motto: Vorsorge ist besser als Nachsorge!                                hen auch für Sie keine Kosten wie z. B. der gegebenenfalls vertraglich
Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihr Fahrzeug bei Warnungen vor Unwet-       vereinbarte Selbstbehalt. Ebenfalls tragen Sie dazu bei, die allgemeinen
tern, Hagel oder Fluten an einen sicheren Ort zu bringen. Ein Carport,   Schadenkosten zu senken. Dadurch können wir Ihnen weiterhin attrak-
eine Garage oder auch ein überdachter Parkplatz können zum Beispiel      tive Prämien anbieten.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                             Seite 7 von 52

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Produktinformationsblatt

  Kraftfahrtversicherung
  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
  VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG                                                    EASY/COMFORT/BEST

Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und Ihren
konkreten Versicherungsumfang finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen: Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung, gegebenenfalls weitere Besondere Bedingungen und
Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Die prokundo GmbH handelt
namens und in Vollmacht der VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG. Diese ist Risikoträgerin Ihrer Versicherung.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Kraftfahrtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der
Nutzung Ihres Kraftfahrzeugs.

       Was ist versichert?                                                Was ist nicht versichert?

       Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungsarten an
                                                                     2 Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert.
       zwischen denen Sie wählen können:                                  Dazu gehören z. B.:

       Kfz-Haftpflichtversicherung                                        Kfz-Haftpflichtversicherung
        Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere                Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
           geschädigt werden.
        Ersetzt berechtigte Ansprüche.                                   Teilkasko
        Wehrt unberechtigte Forderungen ab.                               Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder
                                                                               Vandalismus.
       Teilkasko
        Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug.                               Vollkasko
        Versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder                  Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß.
           Glasbruch.
                                                                          Autoschutzbrief
       Vollkasko                                                           Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe
        Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem                    hinausgehen.
           Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall.
                                                                          Fahrerschutzversicherung
       Autoschutzbrief                                                       Ihre Ansprüche, soweit ein Anderer für den
        Bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne              Schaden aufkommt.
           oder Unfall Ihres Fahrzeugs.
                                                                          Kfz-Umweltschadenversicherung
       Fahrerschutzversicherung                                              Ansprüche, die auch ohne Rückgriﬀ auf das
        Ersetzt den Personenschaden des Fahrers durch einen                  Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend
           Unfall beim Lenken des Fahrzeugs.                                  gemacht werden können.

       Kfz-Umweltschadenversicherung
        Schützt Sie vor öﬀentlich-rechtlichen Ansprüchen                 Gibt es Einschränkungen beim
           nach dem Umweltschadensgesetz.                             ! Versicherungsschutz?
                                                                          Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der
       Versicherungssumme                                                 Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
        Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme                     In jedem Fall vom Versicherungsschutz
           je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungs-             ausgeschlossen sind z. B.:
           antrag bzw. Versicherungsschein entnehmen
                                                                          !    Schäden an der Ladung;
                                                                          !    Schäden, die bei Teilnahme an bestimmten
                                                                               Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten,
                                                                               einschließlich Rennen entstehen;
                                                                          !    Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                    Seite 8 von 52

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         Wo habe ich Versicherungsschutz?

          Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
             Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
          Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der
             Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht
             durchgestrichen sind.


         Welche Pflichten habe ich?

         Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
         •    Bitte machen Sie bei Antragsaufnahme wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
         •    Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen.
         •    Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer.
         •    Lenken Sie das Fahrzeug im öﬀentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis.
         •    Sie müssen uns außerdem jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen.


 €       Wann und wie muss ich bezahlen?
     €
         Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen.
         Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns
         kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Damit wir den Beitrag von Ihrem Konto einziehen können,
         benötigen wir von Ihnen eine Einzugsermächtigung.


         Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

         Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den
         ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
         Haben wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald
         Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben.

         Die Versicherung können Sie für längstens ein Jahr abschließen. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
         Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag fristgerecht gekündigt.


         Wie kann ich den Vertrag beenden?

         Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungs-
         jahres kündigen (das muss spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).

         Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich.


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ALLGEMEINE KRAFTFAHRTBEDINGUNGEN

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) –
Stand 01.07.2026
A         Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-                              A.5.3   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
          Versicherung?                                                    A.5.4   Versichertes Fahrzeug
A.1       Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem     A.5.5   Zeitliche Einschränkung
          Fahrzeug Anderen zufügen                                         A.5.6   Was ist nicht versichert?
A.1.1     Was ist versichert?                                              A.5.7   Wird im Schadenfall der Schadenfreiheitsrabatt des Kfz-
A.1.2     Wer ist versichert?                                                      Haftpflichtvertrages belastet
A.1.3     Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?           A.6     Kfz-Umweltschaden-Versicherung – für öffentlich-rechtliche
A.1.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                          Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
A.1.5     Best-Leistungs-Garantie für PKW                                  A.6.1   Was ist versichert?
A.1.6     Was ist nicht versichert?                                        A.6.2   Wer ist versichert?
A.2       Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug                A.6.3   Versicherungssumme, Höchstzahlung und Selbstbeteiligung
A.2.1     Was ist versichert?                                              A.6.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.2.1.1   Ihr Fahrzeug                                                     A.6.5   Was ist nicht versichert?
A.2.1.2   Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegenstände         A.7     Leistungsgarantie
A.2.2     Welche Ereignisse sind versichert?
A.2.2.1   Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?              B       Beginn des Vertrags und vorläufiger
A.2.2.2   Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?                      Versicherungsschutz
A.2.3     Wer ist versichert?                                              B.1     Wann beginnt der Versicherungsschutz?
A.2.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                  B.2     Vorläufiger Versicherungsschutz
A.2.5     Was zahlen wir im Schadenfall
A.2.5.1   Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?        C       Beitragszahlung
A.2.5.2   Was zahlen wir bei Beschädigung?                                 C.1     Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
A.2.5.3   Sachverständigenkosten                                           C.2     Zahlung des Folgebeitrags
A.2.5.4   Mehrwertsteuer                                                   C.3     Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
A.2.5.5   Zusätzliche Regelungen bei Entwendung                            C.4     Zahlungsperiode
A.2.5.6   Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?           C.5     Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflicht-
A.2.5.7   Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile                            versicherung
A.2.5.8   Selbstbeteiligung
A.2.6     Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheit
          über die Schadenhöhe                                             D       Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs
A.2.7     Fälligkeit unserer Zahlung                                               und Folgen einer Pflichtverletzung
A.2.8     Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn        D.1     Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs?
          Sie nicht selbst gefahren sind?                                  D.1.1   Bei allen Versicherungsarten
A.2.9     Was ist nicht versichert?                                        D.1.2   Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Umwelt-
A.2.10    Best-Leistungs-Garantie für Pkw                                          schadenversicherung
A.2.11    GAP-Deckung für fremdfinanzierte Fahrzeuge (Differenzkasko)      D.2     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
A.3       Kfz-Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kosten-
          erstattung                                                       E       Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen
A.3.1     Was ist versichert?                                                      einer Pflichtverletzung
A.3.2     Wer ist versichert?                                              E.1     Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
A.3.3     Versicherte Fahrzeuge                                            E.1.1   Bei allen Versicherungsarten
A.3.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                  E.1.2   Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
A.3.5     Hilfe bei Panne oder Unfall                                      E.1.3   Zusätzlich in der Kaskoversicherung
A.3.6     Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl               E.1.4   Zusätzlich beim Kfz-Schutzbrief
A.3.7     Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise         E.1.5   Zusätzlich in der Ausland Schadenschutz-Versicherung
A.3.8     Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise                   E.1.6   Zusätzlich in der Umweltschaden-Versicherung
A.3.9     Was ist nicht versichert?                                        E.2     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
A.3.10    Anrechnung ersparter Aufwendungen,
A.3.11    Verpflichtung Dritter
A.4       Fahrerschutz-Versicherung (FSV) – wenn der Fahrer verletzt       F       Rechte und Pflichten der mitversicherten
          oder getötet wird                                                        Personen
A.4.1     Was ist versichert?
A.4.2     Wer ist versichert?                                              G       Laufzeit und Kündigung des Vertrags,
A.4.3     Versicherte Fahrzeuge
A.4.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                          Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall
A.4.5     Welche Leistung umfasst die Fahrerschutz-Versicherung?           G.1     Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?
A.4.6     Fälligkeit unserer Zahlung                                       G.2     Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versiche-
A.4.7     Was ist nicht versichert?                                                rungsvertrag kündigen?
A.4.8     Verpflichtung Dritter                                            G.3     Wann und aus welchem Anlass können wir den Versiche-
A.4.9     Wird im Schadenfall der Schadenfreiheitsrabatt des Kfz-                  rungsvertrag kündigen?
          Haftpflichtvertrages belastet?                                   G.4     Kündigung einzelner Versicherungsarten
A.5       Ausland-Schadenschutzversicherung – für Unfälle im Aus-          G.5     Form und Zugang der Kündigung
          land, bei denen der Unfallgegner haftet                          G.6     Beitragsabrechnung nach Kündigung
A.5.1     Was ist versichert?                                              G.7     Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
A.5.2     Wer ist versichert?                                              G.8     Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung)

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H        Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen,                          M       Zahlungsweise und Zahlungsweg
         Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
H.1      Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?                     N       Änderung der Versicherungsbedingungen
H.2      Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?
H.3      Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
                                                                          O       Leistungserweiterungen BEST
                                                                          O.1     Leistungsgarantie
I        Schadenfreiheitsrabatt-System                                    O.2     Erweiterte Eigenschadendeckung
I.1      Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
                                                                          O.3     Durch Tierbisse verursachte Folgeschäden
I.2      Ersteinstufung
                                                                          O.4     Schäden durch Anhänger
I.2.1    Ersteinstufung in SF-Klasse 0
                                                                          O.5     Neupreisentschädigung
I.2.2    Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½, 1, 2 oder 3
                                                                          O.6     Kaufpreisentschädigung
I.2.3    Sonderersteinstufung für Pkw oder Krafträder in den Partner-
                                                                          O.7     Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können
         rabatt
                                                                          O.8     Schutzhelm und Schutzbekleidung bei Krafträdern
I.2.4    Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflicht-
                                                                          O.9     Überführungskosten
         versicherung in der Vollkaskoversicherung
                                                                          O.10    Unterschlagung
I.2.5    Führerscheinsonderregelung
                                                                          O.11    Folgeschäden bei Kurzschluss
I.2.6    Gleichgestellte Fahrerlaubnisse
                                                                          O.12    Mitversicherung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
I.2.7    Sonderersteinstufung für Pkw oder Krafträder in den Einzel-
                                                                          O.13    Freie Werkstattwahl bei Glasbruchschäden
         fahrerrabatt
                                                                          O.14    Besitzstandsgarantie
I.3      Jährliche Neueinstufung
I.3.1    Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
I.3.2    Besserstufung bei Saisonkennzeichen                              P       Leistungserweiterung für Elektro- und
I.3.3    Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 3, 2, 1, ½, S, 0              Hybrid-Pkw
         oder M
I.3.4    Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf                        Anhang 1:
I.3.5    Rabattschutz in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
I.4      Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf?
                                                                          Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System
                                                                          1       Pkw
I.4.1    Schadenfreier Verlauf
                                                                          1.1     Einstufung von Pkw in SF-Klassen und Beitragssätze
I.4.2    Schadenbelasteter Verlauf
                                                                          1.2     Rückstufung im Schadenfall bei Pkw im COMFORT und BEST
I.5      Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können
                                                                                  Tarif
I.6      Übernahme eines Schadenverlaufs
                                                                          1.3     Rückstufung im Schadenfall bei Pkw im EASY Tarif
I.6.1    In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?
                                                                          2       Krafträder
I.6.2    Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?
                                                                          2.1     Einstufung von Krafträdern, in SF-Klassen und Beitragssätze
I.6.3    Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes
                                                                          2.2     Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern im COMFORT
         auf den Schadenverlauf aus?
                                                                                  und BEST Tarif
I.6.4    Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang
                                                                          2.3     Rückstufung bei Krafträdern im EASY Tarif
I.7      Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
                                                                          3       Campingfahrzeuge (Wohnmobile)
I.8      Auskünfte über den Schadenverlauf
                                                                          3.1     Einstufung von Campingfahrzeugen (Wohnmobilen) in
                                                                                  SF-Klassen und Beitragssätze
J        Beitragsänderung aufgrund tariflicher                            3.2     Rückstufung im Schadenfall bei Campingfahrzeugen (Wohn-
         Maßnahmen                                                                mobilen)
J.1      Typklasse                                                        4       Lastkraftwagen, Zugmaschinen und landwirtschaftlichen
J.2      Regionalklasse                                                           Zugmaschinen
J.3      Tarifänderung                                                    4.1     Einstufung von Lkw, Zugmaschinen und landwirtschaftlichen
J.4      Kündigungsrecht                                                          Zugmaschinen in SF-Klassen und Beitragssätze
J.5      Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz-            4.2     Rückstufung im Schadenfall bei Lkw, Zugmaschinen und
         Haftpflichtversicherung                                                  landwirtschaftlichen Zugmaschinen
J.6      Änderung der Tarifstruktur                                       4.2.1   Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                          4.2.2   Vollkaskoversicherung
K        Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen                        5       Leichtkrafträder (LKR)
                                                                          5.1     Einstufung von Leichtkrafträdern in SF-Klassen und Beitrags-
         eingetretenen Umstands                                                   sätze
K.1      Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
                                                                          5.2     Rückstufung im Schadenfall bei LKR
K.2      Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung und deren
         Auswirkungen
K.3      Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels               Anhang 2:
K.4      Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitrags-         Berufsgruppen (Tarifgruppen)
         berechnung                                                       1       Berufsgruppe A
K.5      Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs                    2       Berufsgruppe B

L        Meinungsverschiedenheiten und                                    Anhang 3:
         Gerichtsstände                                                   Art und Verwendung von Fahrzeugen
L.1      Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                        Seite 11 von 52

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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.                               Gleiches gilt für die Abwehr von öﬀentlich-rechtlichen An-
                                                                                      sprüchen, insbesondere Feuerwehrkostenbescheiden, sowie
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsver-                 zur Abgabe notwendiger Erklärungen nach öﬀentlichem
trags folgende Versicherungsarten:                                                    Recht, die zur Regulierung des Schadenfalls erforderlich sind.
– Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1)                                                   Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschlepp-
– Kaskoversicherung (A.2)                                                             ten Fahrzeugen
– Kfz-Schutzbrief (A.3)
– Fahrerschutz-Versicherung (A.4)                                           A.1.1.5   Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder
– Ausland-Schadenschutzversicherung (A.5)                                             Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz
– Kfz-Umweltschaden-Versicherung (A.6)                                                auch hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeu-
                                                                                      ge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge             geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflicht-
abgeschlossen.                                                                        versicherungsschutz besteht.
Zusätzlich können Sie mit uns Leistungsvarianten vereinbaren. Leis-                   Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder
tungserweiterungen bietet der BEST Tarif (Abschnitt O).                               das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des
Leistungseinschränkungen enthält der EASY Tarif. Diese sind in diesen                 Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich
Versicherungsbedingungen an entsprechender Stelle beschrieben.                        noch in Bewegung befindet.

Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherun-                   Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police)
gen und welchen Versicherungsumfang Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlos-        A.1.1.6   Die Versicherung eines Personenkraftwagens, eines Kraftrads
sen haben.                                                                            oder Campingfahrzeugs umfasst auch Kfz-Haftpflichtschä-
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.                             den, die Sie als Fahrer eines von Ihnen gemieteten, versiche-
                                                                                      rungspflichtigen Fahrzeugs auf einer Reise in den Ländern,
Sämtliche Personenbezeichnungen in den AKB gelten gleichermaßen für                   in denen nach A.1.4.1 in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ver-
männliche, weibliche und anderweitige Geschlechter.                                   sicherungsschutz besteht, verursachen. Ausgenommen ist
                                                                                      Deutschland.
                                                                                      Versicherungsschutz besteht auch, wenn nicht Sie selbst, son-
A         Welche Leistungen umfasst Ihre                                              dern Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-
          Kfz-Versicherung?                                                           oder Lebenspartner das gemietete Fahrzeug fährt.

A.1       Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit                      Der Versicherungsschutz besteht nur für die gesetzliche Haft-
          Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen                                              pflicht aus dem Gebrauch eines angemieteten Pkw, Camping-
                                                                                      fahrzeugs oder Kraftrads und soweit nicht Versicherungs-
A.1.1     Was ist versichert?                                                         schutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des gemieteten
                                                                                      Fahrzeugs oder einer anderen Versicherung besteht.
          Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt
                                                                                      Der Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt der An-
A.1.1.1   Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch                mietung für die Dauer von maximal einem Monat.
          den Gebrauch des Fahrzeugs
                                                                                      Unsere Leistungen für ein Schadenereignis sind jeweils be-
          a Personen verletzt oder getötet werden,                                    schränkt auf die Höhe der Versicherungssummen, die Sie mit
          b Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden                      uns in der Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug ver-
            kommen,                                                                   einbart haben. Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können
                                                                                      Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
          c Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem
            Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder un-
                                                                            A.1.2     Wer ist versichert?
            mittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden),
          und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche                      Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für
          aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Ge-                   folgende Personen (mitversicherte Personen):
          setzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund                    – den Halter des Fahrzeugs,
          anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privat-
          rechts geltend gemacht werden.                                              – den Eigentümer des Fahrzeugs,
                                                                                      – den Fahrer des Fahrzeugs,
          Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B.
          das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.                         – die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer
                                                                                        Fahrfunktion,
          Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche
                                                                                      – den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses
A.1.1.2   Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schaden-                   mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu
          ersatz in Geld.                                                               seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfs-
                                                                                        arbeiten nicht nur gelegentlich begleitet,
A.1.1.3   Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese
          auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatz-                 – Ihren Arbeitgeber oder öﬀentlichen Dienstherrn, wenn das
          ansprüche der Höhe nach unbegründet sind.                                     Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke ge-
                                                                                        braucht wird,
          Regulierungsvollmacht
                                                                                      – den Omnibusschaﬀner, der im Rahmen seines Arbeitsver-
A.1.1.4   Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Scha-                     hältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten
          denersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzu-                      Fahrzeugs tätig ist,
          wehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärun-                    – den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht,
          gen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.                             den Beifahrer und Omnibusschaﬀner eines nach A.1.1.5
                                                                                        mitversicherten Fahrzeugs,


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                              Seite 12 von 52

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          – Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder                  Die Best-Leistungs-Garantie hat keine Auswirkungen auf die
            Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Le-                   nachstehenden Punkte der Allgemeinen Bedingungen für die
            benspartner als Fahrer eines fremden versicherungspflich-                 Kfz-Versicherung (AKB) und gilt nicht für Schäden im Zusam-
            tigen Fahrzeugs nach A.1.1.6,                                             menhang mit den nachfolgenden Ausschlüssen:
          – bei einem als Pkw zugelassenen Fahrzeug berechtigte                       – Die Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche
            Insassen, es sei denn, ein anderer Versicherer ist eintritts-               Haftung hinaus.
            pflichtig (z. B. eine Privathaftpflichtversicherung).
                                                                                      – Die unter Punkt A.1.6 dieser AKB genannten Ausschlüsse.
          Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungs-                      – Fahrzeugarten, die gegen die Annahmerichtlinien versto-
          vertrag selbstständig gegen uns erheben.                                      ßen (z. B. Taxen, Selbstfahrervermietfahrzeuge, Ausliefe-
                                                                                        rungsfahrzeuge)
A.1.3     Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
                                                                                      Laufzeit und Kündigung
          Höchstzahlung
                                                                            A.1.5.2   Die Best-Leistungs-Garantie gilt längstens für die Laufzeit des
A.1.3.1   Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils be-                   Versicherungsvertrages. Sie und wir sind berechtigt, die Best-
          schränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermö-                   Leistungs-Garantie ohne Angabe von Gründen mit einer Frist
          gensschäden vereinbarten Versicherungssummen. Mehrere                       von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der Best-Leis-
          zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache                     tungs-Garantie berührt das Fortbestehen der Kfz-Haftpflicht-
          haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe                    versicherung sowie weitere abgeschlossene Versicherungsarten
          Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungs-                     wie die Kasko- oder Schutzbriefversicherung nicht. Der andere
          schein entnehmen.                                                           Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Best-Leistungs-
A.1.3.2   Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhän-                    Garantie berechtigt, die Aufhebung der Kfz-Versicherung zum
          ger gilt die im Versicherungsschein dokumentierte Versiche-                 selben Zeitpunkt zu verlangen, G.4 gilt entsprechend.
          rungssumme.
                                                                            A.1.6     Was ist nicht versichert?
          Übersteigen der Versicherungssummen
                                                                                      Vorsatz
A.1.3.3   Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, rich-
          ten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des Ver-          A.1.6.1   Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vor-
          sicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversiche-                     sätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
          rungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht                  Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
          oder nicht vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch
          selbst einstehen.                                                 A.1.6.2   Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Ge-
                                                                                      brauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung
A.1.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                             oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewer-
                                                                                      ben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn
          Versicherungsschutz in Europa und in der EU
                                                                                      – das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit
A.1.4.1   Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungs-                   Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
          schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den
                                                                                      – für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaft-
          außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der
                                                                                        pflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Pflichtver-
          Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet
                                                                                        sicherungsgesetzes besteht.
          sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen
          Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang                      Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4 und
          Ihres Versicherungsvertrages.                                               D.1.2.2.
          Internationale Versicherungskarte                                           Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
A.1.4.2   Haben wir Ihnen die internationale Versicherungskarte ausge-      A.1.6.3   Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die
          händigt gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht-               Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahr-
          versicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten                     zeugs.
          nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht
          durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs                 Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen
          gilt A.1.4.1 Satz 2.                                              A.1.6.4   Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die
                                                                                      Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versi-
A.1.5     Best-Leistungs-Garantie für PKW                                             cherten Fahrzeug
A.1.5.1   Gegen Mehrbeitrag gelten in der Kfz-Haftpflichtversicherung                 – verbundenen Anhängers oder Aufliegers
          im Versicherungsfall Ereignisse als mitversichert, die im Rah-
                                                                                      – eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder
          men des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind,
                                                                                        abgeschleppten Fahrzeugs.
          jedoch in einem leistungsstärkeren Kfz-Tarif eines Mitbewer-
          bers abgedeckt wären. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich               Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versicher-
          um einen allgemein zugänglichen Tarif zur Kfz-Versicherung                  ten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen
          eines anderen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen                       üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abge-
          Versicherers handelt. Darüber hinaus muss es sich um einen                  schleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahrzeug Schä-
          verkaufsoﬀenen Tarif zur Kfz-Versicherung handeln, das heißt                den verursacht werden.
          der Tarif ist zum Schadenzeitpunkt abschließbar.
                                                                                      Beschädigung von beförderten Sachen
          Der Nachweis in Form der Allgemeinen Bedingungen für die
          Kfz-Versicherung (AKB) über die anderweitige Mitversiche-         A.1.6.5   Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprü-
          rung des Ereignisses obliegt Ihnen.                                         chen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkom-
                                                                                      mens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug beför-
          Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden richtet sich                 dert werden.
          nach den bei uns vereinbarten Deckungssummen für diesen
          Vertrag. Eine Ersatzleistung über die bei uns vereinbarten
          Deckungssummen ist nicht möglich.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                              Seite 13 von 52

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            Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen                   Beitragsfrei mitversicherte Teile
            eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Klei-
            dung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der      A.2.1.2.1   Soweit in A.2.1.2.2 nicht anders geregelt, sind folgende Fahr-
            Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche-                        zeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten
            rungsschutz für Sachen, die Insassen zum persönlichen Ge-                     Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:
            brauch üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reise-               a Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug ange-
            proviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unbe-                    baute Fahrzeugteile.
            rechtigter Insassen.
                                                                                          b Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebau-
            Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person                      tes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahr-
                                                                                            zeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es ausschließlich dem
A.1.6.6.1   Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögens-                      Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Schonbezüge, Pan-
            schäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter                       nenwerkzeug) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung
            oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs                            nicht als Luxus angesehen wird.
            zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Personen-
            schäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt                c Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die
            werden.                                                                         zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs üb-
                                                                                            licherweise mitgeführt werden (z. B. Sicherungen und
            Eigenschäden                                                                    Leuchtmittel),
A.1.6.6.2 Abweichend zu A.1.6.6.1 besteht Versicherungsschutz für Sach-                   d Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie
           schäden, die von Ihnen oder mitversicherten Personen durch                       bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem ab-
           den Gebrauch des versicherten                                                    gestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbe-
                                                                                            fugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist,
            – Pkw, Lkw oder Kraftrad
                                                                                          e Planen, Gestelle für Planen (Spriegel)
            an anderen eigenen und auf Sie zugelassenen
                                                                                          f Fest im Fahrzeug eingebautes Inventar bei Wohnmobilen
            – Pkw, Lkw oder Krafträdern,                                                    oder Wohnwagenanhängern
            – Ihnen gehörenden Gebäuden oder                                              g Vorzelte bei Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern
            – sonstigen eigenen Sachen verursacht werden, wenn sich                       h Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehal-
              diese Sachen zum Schadenzeitpunkt nicht an oder in dem                        tene Teile:
              versicherten Fahrzeug befinden.
                                                                                            – ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbe-
            Eine Eintrittspflicht besteht nur dann, wenn die Verpflichtung                    reifung,
            zur Leistung auch bei einem Fremdschaden bestehen würde.
                                                                                            – Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kinder-
            Sie haben bei derartigen Schäden eine Selbstbeteiligung in                        sitze,
            Höhe von 500 Euro je Schadenereignis zu tragen. Unsere Ent-                     – Packtaschen an Zweirädern (verschweißt/verschraubt
            schädigungsleistung ist auf 100.000 Euro je Versicherungsjahr                     oder mit integriertem Sicherheitsschloss am Träger be-
            maximiert.                                                                        festigt),
            Beim EASY Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen.                            i Mauterfassungsgeräte (On-Board-Unit).
            Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen                           Nach a bis i mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzube-
                                                                                          hör während der Reparatur.
A.1.6.7     Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschä-
            den, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförde-                   Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
            rungsfristen entstehen.
                                                                              A.2.1.2.2   Die nachfolgend unter a bis f aufgeführten Teile sind
            Vertragliche Ansprüche
                                                                                          – bei Pkw, Krafträdern, Wohnmobilen und Wohnwagenan-
A.1.6.8     Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche,                      hängern unabhängig von ihrem Gesamtneuwert
            soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über                      – bei sonstigen Fahrzeugarten (z. B. Lkw, Zugmaschinen,
            den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.                            Anhänger) bis zu einem Gesamtneuwert der Teile von
            Schäden durch Kernenergie                                                       15.000 Euro brutto
                                                                                          mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am
A.1.6.9     Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern-
                                                                                          Fahrzeug fest angebaut sind.
            energie.
                                                                                          Im EASY Tarif sind die aufgeführten Teile bis zu einem Ge-
A.2         Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug                             samtneuwert von 10.000 Euro brutto mitversichert.
                                                                                          a Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische
A.2.1       Was ist versichert?
                                                                                            Kommunikations- und Leitsysteme (z. B. fest eingebaute
A.2.1.1     Ihr Fahrzeug                                                                    Navigationssysteme (einschließlich CD/DVD, fest einge-
                                                                                            baute Freisprecheinrichtung),
            Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung,
            Verlust oder Totalschaden infolge eines Ereignisses nach                      b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Aus-
            A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).                                   puﬀ, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steige-
                                                                                            rung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Ver-
A.2.1.2     Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegenstände                        änderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Werts-
                                                                                            teigerung des Fahrzeugs führen,
            Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 als mit-
            versichert aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert                   c individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierun-
            aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrs-                       gen und -beschriftungen sowie besondere Oberflächen-
            rechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). Bei Beschä-                     behandlungen,
            digung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversi-                   d Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkraft-
            cherten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen in A.2                       rädern,
            entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                 Seite 14 von 52

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            e Spezialaufbauten (z. B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- und Ther-                 Bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Diebstahl an-
              moaufbauten) und Spezialeinrichtungen (z. B. für Werk-                       lässlich eines Einbruchs (nicht aus dem Kraftfahrzeug) oder
              stattwagen, Messfahrzeuge).                                                  durch Raub übernehmen wir die Kosten des Schlüssel- und
            f GPS-Lenk- und Leitsysteme von landwirtschaftlichen Zug-                      Schlossersatzes. Weitere Voraussetzung für die Kostenüber-
              maschinen                                                                    nahme durch uns ist, dass Sie den Diebstahl oder Raub bei
                                                                                           der Polizei anzeigen.
            Ist der Gesamtneuwert der unter a bis f aufgeführten Teile
            höher als die genannte Wertgrenze, ist der übersteigende                       Beim EASY Tarif ist die Entwendung der Fahrzeugschlüssel
            Wert nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.                 ausgeschlossen.

            Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kür-                      Naturgewalten/ Elementarschäden
            zung der Entschädigung wegen Unterversicherung.                    A.2.2.1.3   Versichert ist die unmittelbare Einwirkung der folgenden
            Nicht versicherbare Gegenstände                                                Naturgewalten auf das Fahrzeug.

A.2.1.2.3   Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände. Hierzu                     – Sturm
            gehören z. B.:                                                                   Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von min-
                                                                                             destens Windstärke 8 gemäß der Beau-fort-Skala.
            – Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei
              Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung                             – Hagel

            – Reisegepäck                                                                  – Blitzschlag
            – persönliche Gegenstände der Insassen                                         – Überschwemmung
            – landwirtschaftliche Anbaugeräte (z. B. Pflug, Sämaschine,                    – Lawinen
              Egge)                                                                          Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder
            – sonstige Anbaugeräte (z. B. Salzstreuer, Schneeschild, Kehr-                   Eismassen.
              maschine)                                                                    – Dachlawinen
                                                                                             Dachlawinen sind von Dächern niedergehende Schnee-
A.2.2       Welche Ereignisse sind versichert?                                               oder Eismassen. Zu den Eismassen zählen auch Eiszapfen
                                                                                             und Eisplatten.
A.2.2.1     Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
                                                                                             Beim EASY Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen.
            Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung,
            Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner                  – Muren
            mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:                        Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm- und Gesteins-
                                                                                             massen (auch in Verbindung mit Baumgruppen).
            Brand und Explosion                                                            – Vulkanausbruch
A.2.2.1.1   Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer                    Ein Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim
            mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen                            Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lava-Ergüssen,
            Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eige-                    Asche-Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen
            ner Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor-                    Materialien und Gasen.
            und Sengschäden.                                                                 Beim EASY Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen.
            Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Ga-                        – Erdbeben
            sen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäu-                       Abweichend zu Abschnitt A.2.9.4 besteht Versicherungs-
            ßerung.                                                                          schutz auch für Schäden durch Erdbeben. Ein Erdbeben
                                                                                             ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die
            Entwendung                                                                       durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst
A.2.2.1.2   Versichert ist die Entwendung, in nachfolgenden Fällen:                          wird.
                                                                                             Beim EASY Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen.
            a Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe
              des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.                              – Erdsenkung
                                                                                             Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erd-
            b Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahr-
                                                                                             bodens über naturbedingten Hohlräumen.
              zeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse,
              noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt                             Beim EASY Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen.
              überlassen wird.
                                                                                           Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht wer-
            c Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in                    den, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder
              keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen.                     gegen das Fahrzeug geworfen werden.
              Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der
              Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des                       Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Natur-
              Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotel-                      gewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen
              mitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz,                     sind.
              wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfü-                         Zusammenstoß mit Tieren
              gungsberechtigten steht, z. B. dessen Arbeitnehmer, Fami-
              lien- oder Haushaltsangehöriger ist.                             A.2.2.1.4   Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen
                                                                                           Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
            Versichert sind auch Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn
            diese durch eine vollendete oder versuchte Entwendung
            – des Fahrzeugs
            – seiner mitversicherten Teile oder
            – sonstigen Fahrzeuginhalts (z. B. Mantel, Tasche, Koﬀer)
            verursacht werden. Dies gilt nicht für Vandalismusschäden,
            die anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsver-
            suchs herbeigeführt werden (z. B. Aufschlitzen der Sitze, Tritte
            gegen das Fahrzeug).

prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                Seite 15 von 52

[Seite 16]
            Glasbruch                                                                     Schutzhelm bei Krafträdern
A.2.2.1.5   Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahr-          A.2.2.1.8   Schäden am Schutzhelm für Fahrer und Beifahrer durch Un-
            zeugs.                                                                        fall mit einem anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer sind
                                                                                          in der Teilkasko mitversichert.
            Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoﬀscheiben (z. B.
            Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas                 Beim EASY Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen.
            und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehö-
            ren Glas- und Kunststoﬀteile von Mess-, Assistenz-, Kamera-       A.2.2.2     Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?
            und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, sowie                       Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung,
            Monitoren. Folgeschäden sind nicht versichert.                                Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner
            Nur wenn eine Reparaturrechnung vorgelegt wird, überneh-                      mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
            men wir auch die Einbaukosten einschließlich der Kosten für                   Ereignisse der Teilkasko
            die benötigten Dichtungen.
                                                                              A.2.2.2.1   Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach A.2.2.1.
            Wir verzichten auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glas-
            schäden, wenn die beschädigte Verglasung ohne Austausch                       Unfall
            nach Abstimmung mit uns durch eine von uns empfohlene
                                                                              A.2.2.2.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall
            Werkstatt repariert wird.
                                                                                        ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Ge-
            Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe befind-               walt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
            liche Umweltplakette nicht mehr verwendbar, übernehmen
                                                                                          Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
            wir die nachgewiesenen Kosten für den Ersatz. Folgeschäden
            sind nicht versichert.                                                        – Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem
                                                                                            Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage
            Ist infolge eines Glasbruchs die sich auf der Scheibe befind-                   oder an den Reifen.
            liche Vignette nicht mehr verwendbar, übernehmen wir die
            dem noch vorhandenen Gültigkeitszeitraum entsprechenden                       – Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines
            anteiligen Kosten, sofern kein kostenloser Ersatz möglich ist.                  Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen,
                                                                                            falsches Betanken oder verrutschende Ladung.
            Mitversichert ist der Austausch der durch den Glasbruch be-
                                                                                          – Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer
            schädigten Leuchtmittel.
                                                                                            Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung
            Beim EASY Tarif sind die durch Glasbruch beschädigten                           haben
            Leuchtmittel und ihr Austausch nicht mitversichert.                           – Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug
            Wir ersetzen die erforderlichen und nachgewiesenen Kosten                       oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangier-
            für die Reinigung des Fahrzeuginnenraumes.                                      schäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger.
                                                                                          – Verwindungsschäden.
            Beim EASY Tarif übernehmen wir maximal 50 Euro der erfor-
            derlichen und nachgewiesenen Kosten für die Reinigung des                     Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicher-
            Fahrzeuginnenraums.                                                           weise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des
                                                                                          Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Unfallschaden. Beispiel:
            Kurzschlussschäden an der Verkabelung
                                                                                          Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw durch Beladen mit
A.2.2.1.6   Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs                      Kies.
            durch Kurzschluss, einschließlich der dadurch bedingten Über-
                                                                                          Mut- oder böswillige Handlungen
            spannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B.
            Lichtmaschine, Batterie, Anlasser). Der Ersatz von Aggre-         A.2.2.2.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Per-
            gatschäden ist auf 10.000 Euro je Schadenereignis begrenzt.                 sonen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu
            Nicht versichert sind Schäden an mobilen Geräten, die an das                gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen an-
            Fahrzeug angeschlossen sind (z. B. mobile Navigationsgeräte,                zusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung
            Mobiltelefone) und sonstige Folgeschäden.                                   des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Ho-
                                                                                        telmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfü-
            Im EASY Tarif ist der Ersatz von Aggregatschäden auf 5.000 Euro
                                                                                        gungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Famili-
            je Schadenereignis begrenzt.
                                                                                        en- oder Haushaltsangehörige).
            Tierbiss
                                                                                          Havarie
A.2.2.1.7   Versichert sind unmittelbare Schäden am Fahrzeug durch Tier-
                                                                              A.2.2.2.4 Versichert sind Schäden am Fahrzeug die bei einem Trans-
            biss.
                                                                                        port auf einem Schiﬀ oder einer Fähre dadurch entstehen,
            Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungs-                        dass
            schutz ausgeschlossen.
                                                                                          a das Schiﬀ oder die Fähre strandet, kollidiert, leckschlägt
            Durch Tierbiss verursachte Folgeschäden aller Art, insbeson-                    oder untergeht oder
            dere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind bis zu                    b das Fahrzeug auf Grund schweren Unwetters und/oder des
            einer Höhe von 10.000 Euro versichert.                                          Seegangs über Bord gespült wird oder
            Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Re-                   c das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän
            paratur oder Austausch von Steuergeräten, Lenkungsteilen,                       anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um das Schiﬀ oder die
            Motoren) ist, dass der Schaden ursächlich auf den Tierbiss-                     Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten (Havarie-
            schaden zurückzuführen ist.                                                     Grosse)
            Im EASY Tarif gilt:                                                           Beim EASY Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen.
            Versichert sind unmittelbar durch Tierbiss verursachte Schä-
            den an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Manschetten sowie
            Dämmmaterial.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                   Seite 16 von 52

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A.2.3       Wer ist versichert?                                                            Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.
            Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der                    Neupreisentschädigung mitversicherter Teile
            Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlos-
            sen ist, z. B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs,                 Bei Entwendung oder Totalschaden eines mitversicherten Teils
            auch für diese Person.                                                         eines Pkw oder Kraftrades zahlen wir den Neupreis analog der
                                                                                           Regelungen zur Neupreisentschädigung. Der Zeitraum, in dem
A.2.4       In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                                wir die mitversicherten Teile zum Neupreis entschädigen, rich-
                                                                                           tet sich nach der Erstzulassung des Fahrzeugs. Auch dann,
            Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographi-                       wenn das mitversicherte Teil nachträglich erworben wurde.
            schen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebie-
            ten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehö-                      Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden und Entwendung
            ren.                                                              A.2.5.1.3    Bei Pkw und Krafträdern (ausgenommen Mietfahrzeuge,
                                                                                           Taxen, Selbstfahrervermietfahrzeuge und Oldtimer) die als
A.2.5       Was zahlen wir im Schadenfall                                                  Gebrauchtfahrzeug erworben wurden und bei erstmaliger
            Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschädi-                         Zulassung auf Sie nicht älter als 60 Monate waren, zahlen
            gung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs.                     wir den gezahlten und durch Vorlage eines Kaufvertrags in
            Sie gelten entsprechend auch für mitversicherte Teile, soweit                  Textform nachgewiesenen Kaufpreis des Fahrzeugs gemäß
            nichts anderes geregelt ist.                                                   A.2.5.1.10,
                                                                                           – wenn innerhalb von 18 Monaten nach der erstmaligen
A.2.5.1     Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
                                                                                             Zulassung auf Sie das Fahrzeug entwendet wird oder ein
            Wiederbeschaﬀungswert abzüglich Restwert                                         Totalschaden eingetreten ist.

A.2.5.1.1   Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zah-                   Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf 110 % des Wie-
            len wir den Wiederbeschaﬀungswert unter Abzug eines vor-                       derbeschaﬀungswertes gem. A.2.5.1.7. Ein vorhandener Rest-
            handenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug                      wert des Fahrzeugs wird abgezogen.
            trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.2.1.
                                                                                           Beim EASY Tarif gilt für die Kaufpreisentschädigung anstelle
            Sofern es sich bei dem Fahrzeug um einen Pkw handelt,                          der Frist von 18 Monaten eine Frist von 12 Monaten.
            übernehmen wir im Totalschadenfall auch die Entsorgungs-
                                                                              A.2.5.1.4    Wir zahlen die über den Wiederbeschaﬀungswert hinausge-
            kosten, die durch Rechnung nachgewiesen Kosten für die
                                                                                           hende Neupreisentschädigung oder Kaufpreisentschädigung
            Außerbetriebsetzung, die Zulassungskosten und Kosten der
                                                                                           nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung
            Kennzeichen für ein auf Sie zugelassenes Ersatzfahrzeug,
                                                                                           innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Feststellung für die Re-
            wenn dieses wieder bei uns versichert wird. Beim EASY Tarif
                                                                                           paratur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahr-
            werden diese Kosten nicht übernommen.
                                                                                           zeugs verwendet wird.
            Neupreisentschädigung bei Totalschaden und Entwendung
                                                                                           Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls
A.2.5.1.2   Wir zahlen bei Pkw und Krafträdern (ausgenommen Miet-
                                                                              A.2.5.1.5    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw infolge
            fahrzeuge, Taxen, Selbstfahrervermiet-Fahrzeuge und Oldti-
                                                                                           Diebstahls vermindert sich die Entschädigung um 10 %. Dies
            mer) den Neupreis nach A.2.5.1.9 unter folgenden Vorausset-
                                                                                           gilt nicht, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls
            zungen:
                                                                                           durch eine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre ge-
            – Innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung tritt eine                   sichert war.
              Zerstörung oder ein Verlust des Fahrzeugs ein oder
                                                                                           Die Regelung über die Selbstbeteiligung nach A.2.5.8 bleibt
            – die erforderlichen Reparaturkosten betragen mindestes 80 %                   hiervon unberührt.
              des Neupreises und
                                                                                           Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaﬀungs-
            – das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Schadenereig-
                                                                                           wert, Restwert, Neupreis und Kaufpreis?
              nisses im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug vom
              Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat (Erstbesitz).      A.2.5.1.6    Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der
              Als Neufahrzeuge gelten auch Fahrzeuge, die für einen Zeit-                  Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaﬀungswert
              raum von bis zu einem Monat auf den Kfz-Händler oder                         übersteigen.
              Kfz-Hersteller zugelassen waren.
                                                                              A.2.5.1.7    Wiederbeschaﬀungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf
            Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.                         eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des
                                                                                           Schadenereignisses bezahlen müssen.
            Beim EASY Tarif gilt für die Neupreisentschädigung anstelle
            der Frist von 18 Monaten eine Frist von 12 Monaten.               A.2.5.1.8    Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschä-
                                                                                           digten oder zerstörten Zustand.
            Weiterhin ersetzen wir bei Abrechnung eines Schadens nach
            A.2.5.1.2 auch die Überführungskosten bzw. die Kosten der         A.2.5.1.9    Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahr-
            Selbstabholung ab Herstellerwerk bis zu einer Höhe von                         zeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufge-
            1.000 Euro, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei uns versi-                      wendet werden muss. Wird der Typ des versicherten Fahr-
            chert wird. Beim EASY Tarif werden diese Kosten nicht über-                    zeugs nicht mehr hergestellt, gilt der Preis für ein vergleich-
            nommen.                                                                        bares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils die unverbind-
                                                                                           liche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schaden-
            Bei Lkw zahlen wir den Neupreis nach A.2.5.1.9 unter folgen-
                                                                                           ereignisses abzüglich orts-, markenüblicher oder tatsächli-
            den Voraussetzungen:
                                                                                           cher Nachlässe.
            – Innerhalb von 6 Monaten nach der Erstzulassung tritt eine
              Zerstörung oder ein Verlust des Lkw ein und                     A.2.5.1.10   Kaufpreis des Fahrzeugs ist der Betrag, der von Ihnen an den
                                                                                           Verkäufer gemäß Ihrer kaufvertraglichen Vereinbarung ge-
            – der Lkw befindet sich bei Eintritt des Schadenereignisses im                 zahlt wurde.
              Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler
              oder Kfz-Hersteller erworben hat (Erstbesitz). Als Neufahr-
              zeuge gelten auch Fahrzeuge, die für einen Zeitraum von
              bis zu einem Monat auf den Kfz-Händler oder Kfz-Herstel-
              ler zugelassen waren.

prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                   Seite 17 von 52

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A.2.5.2     Was zahlen wir bei Beschädigung?                                   A.2.5.2.4.2 Wir erbringen folgende Zusatzleistungen:
            Reparatur                                                                      a der Pkw wird vom Schadenort oder von Ihrem Wohnsitz in
                                                                                             die gewählte Werkstatt transportiert
A.2.5.2.1   Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Repara-
            tur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:                        b für die Dauer der Reparatur wird Ihnen ein Ersatz-Pkw der
                                                                                             kleinsten Klasse zur Verfügung gestellt
            a Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert                      c der Pkw wird innen und außen gereinigt
              wird, gilt:
              Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe                    d der Rücktransport des Pkw erfolgt kostenfrei
              des Wiederbeschaﬀungswerts nach A.2.5.1.7, wenn Sie uns                      Nehmen Sie diese Zusatzleistungen nicht in Anspruch be-
              dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nach-                      steht kein Ausgleichsanspruch. Die Zusatzleistungen a, c, d
              weis, zahlen wir entsprechend A.2.5.2.1.b.                                   werden nicht gewährt, wenn es sich beim Schadenereignis
            b Wenn das Fahrzeug nicht vollständig oder nicht fachge-                       um reine Glasbruchschäden handelt.
              recht repariert wird, gilt:
                                                                                           Wenn Sie selbst die Werkstatt wählen wollen
              Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen
              Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten          A.2.5.2.4.3 Wenn Sie vor Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns auf-
              Wiederbeschaﬀungswerts (siehe A.2.5.1.7 und A.2.5.1.8).                      nehmen oder wenn Sie uns die Werkstatt nicht auswählen
                                                                                           lassen sondern den Pkw in einer anderen, von uns nicht be-
            Hinweis: Beachten Sie auch die Regelung zur Neupreisent-
                                                                                           stimmten Werkstatt reparieren lassen, dann übernehmen wir
            schädigung in A.2.5.1.2
                                                                                           nur 85 Prozent der nach den Abschnitten A.2.5.2 und A.2.5.6
            Abschleppen                                                                    berechneten Ersatzleistung. Die Zusatzleistungen nach
                                                                                           A.2.5.2.4.2 entfallen in diesen Fällen.
A.2.5.2.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für
          das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen                           Wenn Sie den Pkw nicht reparieren lassen wollen
          für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf ein-
                                                                               A.2.5.2.4.4 Wird der Wagen auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, erset-
          schließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigungen
                                                                                           zen wir die nach A.2.5.2.1 bis A.2.5.2.3, A.2.5.3 bis A.2.5.8 be-
          des Fahrzeugs nach A.2.5.2.1 die Obergrenze nach A.2.5.2.1.a
                                                                                           rechnete Leistung (ohne Mehrwertsteuer) so, wie sie bei einer
          oder A.2.5.2.1.b nicht überschritten werden.
                                                                                           durch uns veranlassten Reparatur des Pkw durch eine Ihrem
            Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflich-                  Wohnsitz nahegelegene Werkstatt aus unserem Werkstatt-
            tet ist, diese Kosten zu übernehmen.                                           netz entstanden wäre. A.2.5.2.4.1 bis A.2.5.2.4.3 gelten nicht.

            Abzug neu für alt                                                              Wann der Werkstatt-Service nicht gilt

A.2.5.2.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausge-            A.2.5.2.4.5 Die Bestimmungen im Rahmen des Werkstatt-Service gelten
          tauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert,                      nicht, wenn
          ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung
                                                                                           a ein Totalschaden im Sinne von A.2.5.1.6 vorliegt
          einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entspre-
          chenden Betrag ab (neu für alt).                                                 b sich der Schadenfall nicht in Deutschland ereignet hat und
                                                                                             eine Reparatur nicht in Deutschland erfolgt
            Bei Pkw, Lkw und Krafträdern verzichten wir – unabhängig
            von dem Alter des Fahrzeugs – darauf, von den Kosten der                       c das Fahrzeug nicht repariert wird
            Ersatzteile und der Lackierung einem dem Alter und der Ab-                     In diesen Fällen richtet sich die Ersatzleistung nach A.2.5.2
            nutzung der alten Teile entsprechenden Betrag abzuziehen.                      und A.2.5.6 bei Verzicht auf Reparatur nach A.2.5.2.4.4.
            Bei Lkw gilt dieser Verzicht nicht für die Batterie, die Lackie-
            rung und Reifen.                                                   A.2.5.3     Sachverständigenkosten
            Dieser Verzicht nach Satz 2 gilt nicht für Pkw und Krafträder                  Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir
            im EASY-Tarif – hier wird ein Abzug neu für alt vorgenom-                      dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
            men.
                                                                               A.2.5.4     Mehrwertsteuer
            Beim EASY Tarif ist der Abzug neu für alt auf die Bereifung
            und die Batterie beschränkt, wenn das Schadenereignis in                       Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für
            den ersten 4 Jahren nach der Erstzulassung eintritt.                           Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tat-
                                                                                           sächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir
A.2.5.2.4 Besonderheiten bei vereinbartem Werkstatt-Service                                nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
            Falls Sie für Ihren Pkw mit uns den Werkstatt-Service verein-      A.2.5.5     Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
            bart haben, dann gelten zusätzlich zu den Bestimmungen
            nach Abschnitt A.2.5.2 folgende Besonderheiten:                                Wiederauﬃnden des Fahrzeugs

            Auswahl der Werkstatt                                              A.2.5.5.1   Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach
                                                                                           Eingang der in Textform (E-Mail, Telefax, oder Brief) abgege-
A.2.5.2.4.1 Sie informieren uns im Reparaturfall und wir wählen eine                       benen Schadenanzeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rück-
            Werkstatt aus unserem Werkstattnetz aus, in welcher der Pkw                    nahme des Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie
            repariert wird. Wir erteilen den Reparaturauftrag und tragen                   das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumut-
            die Kosten der Fahrzeugreparatur. Hierbei wird eine verein-                    baren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können.
            barte Selbstbeteiligung nach A.2.5.8 berücksichtigt. Diese
            Selbstbeteiligung ist von Ihnen nach erfolgter Reparatur an        A.2.5.5.2 Wir zahlen die Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs, wenn
            die Werkstatt zu zahlen.                                                     es in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) aufge-
                                                                                         funden wird. Ersetzt werden die Kosten in Höhe einer Bahn-
            Zusatzleistungen bei Reparatur in der von uns ausgewählten                   fahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchs-
            Werkstatt                                                                    tentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer). Maßgeblich ist
                                                                                         jeweils die Entfernung vom regelmäßigen Standort des Fahr-
                                                                                         zeugs zum Fundort.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                    Seite 18 von 52

[Seite 19]
A.2.5.5.3 Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer Pflichtver-       A.2.5.7.2   Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben
          letzung (z. B. nach D1.1, E.1.1 oder E.1.3 oder wegen grober                  bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Ent-
          Fahrlässigkeit nach A.2.9.1 Satz 2) gekürzt und wird das Fahr-                schädigung angerechnet.
          zeug wieder aufgefunden, gilt:
                                                                            A.2.5.8     Selbstbeteiligung
            Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Veräußerungserlös nach
            Abzug der erforderlichen Kosten zu, die im Zusammenhang                     Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Scha-
            mit der Rückholung und Verwertung entstanden sind. Der                      denereignis von der Entschädigung abgezogen. Eine Ausnahme
            Anteil errechnet sich entsprechend der Quote, um die wir Ihre               bildet die Regelung zum Glasbruch in A.2.2.1.5. Ihrem Versiche-
            Entschädigung gekürzt haben.                                                rungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe
                                                                                        Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
            Eigentumsübergang nach Entwendung
A.2.5.5.4 Müssen Sie das Fahrzeug nicht zurücknehmen, weil die Monats-      A.2.6       Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschieden-
          frist bereits abgelaufen ist, werden wir dessen Eigentümer.                   heit über die Schadenhöhe

            Wir werden jedoch nicht Eigentümer, wenn                        A.2.6.1     Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe einschließ-
                                                                                        lich der Feststellung des Wiederbeschaﬀungswerts oder über
            – Sie Eigentümer des Fahrzeugs bleiben wollen oder                          den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten muss vor
            – ein Anderer der Eigentümer des Fahrzeugs ist (z. B. der                   Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden.
              Leasinggeber) und dieser das Fahrzeug nicht auf uns über-
                                                                            A.2.6.2     Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraftfahr-
              tragen möchte.
                                                                                        zeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei
            Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen, nachdem wir Sie                 Wochen nach Auﬀorderung keinen Sachverständigen benen-
            über das Wiederauﬃnden informiert oder Sie in anderer Wei-                  nen, wird dieser von dem jeweils Anderen bestimmt.
            se Kenntnis erlangt haben. Kosten für die Rückholung zahlen
                                                                            A.2.6.3     Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein wei-
            wir nicht.
                                                                                        terer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor
            Werden wir nicht Eigentümer, rechnen wir den erzielbaren                    Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden.
            Veräußerungserlös des wiederaufgefundenen Fahrzeugs auf                     Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des Obmanns,
            unsere Entschädigung an. Wenn wir Sie bereits entschädigt                   wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Ent-
            haben, müssen Sie uns den erzielbaren Verkaufserlös zurück-                 scheidung des Obmanns muss zwischen den jeweils von den
            zahlen.                                                                     beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen liegen.
                                                                            A.2.6.4     Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhält-
A.2.5.6     Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
                                                                                        nis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen
            Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neu-                      zu tragen.
            preis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.9 (sofern das Fahrzeug
                                                                                        Hinweis: Bitte beachten Sie zum Rechtsweg L.1.3.
            als Neufahrzeug erworben wurde) bzw. auf den Kaufpreis
            des Fahrzeugs nach A.2.5.1.10 (sofern das Fahrzeug als Ge-
                                                                            A.2.7       Fälligkeit unserer Zahlung
            brauchtfahrzeug erworben wurde).
            Maximal zahlen wir jedoch für                                   A.2.7.1     Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschä-
                                                                                        digung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens inner-
            – Krafträder und Leichtkrafträder 20.000 Euro,
                                                                                        halb von zwei Wochen.
            – Pkw 100.000 Euro,
                                                                            A.2.7.2     Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschä-
            – sonstige Fahrzeuge 250.000 Euro                                           digung verlangen, wenn
            sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.                           – wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und

A.2.5.7     Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile                               – sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines
                                                                                          Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt.
            Was wir nicht ersetzen
                                                                            A.2.7.3     Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwar-
A.2.5.7.1   Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alte-                   ten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die
            rungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden                Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach
            Folgeschäden wie                                                            Eingang der in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) ab-
            – Verlust von Treibstoﬀ                                                     gegebenen Schadenanzeige.

            – Betriebsmittel                                                A.2.8       Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern,
              Bei als Pkw zugelassenen Fahrzeugen ersetzen wir in den                   wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
              Tarifen COMFORT und BEST auch Betriebsmittel.
                                                                                        Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug
            – Wertminderung
                                                                                        und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von
            – Zulassungskosten                                                          dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach
              Außer im Totalschadenfall, nach Abschnitt A.2.5.1.1                       fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
            – Überführungskosten                                                        Hat der Fahrer das Schadenereignis grob fahrlässig herbeige-
              Im BEST Tarif gilt für die Überführungskosten Abschnitt O.9               führt gilt A.2.9.1 entsprechend. Lebt der Fahrer bei Eintritt des
              Im COMFORT Tarif gilt für die Überführungskosten Ab-                      Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir
              schnitt A.2.5.1.2                                                         unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeifüh-
            – Verwaltungskosten                                                         rung des Schadens nicht zurück.
            – Nutzungsausfall                                                           Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berech-
            – Kosten eines Mietfahrzeugs                                                tigt, unsere Leistung in voller Höhe zurückzufordern.

            Rest- und Altteile                                                          Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-
                                                                                        Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person,
                                                                                        der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                 Seite 19 von 52

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A.2.9      Was ist nicht versichert?                                                    – Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
           Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit                                             – Genehmigte Rennen
                                                                                        – Reifenschäden
A.2.9.1    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vor-
           sätzlich herbeiführen.                                                       – Naturgewalten/ Elementarschäden
                                                                                        – Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats-
           Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, sind wir                     gewalt
           berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver-
           schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.                               – Schäden durch Kernenergie
                                                                                        – Schäden durch Terrorakte
           Wir verzichten Ihnen und dem berechtigten Fahrer gegen-
           über darauf, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres oder                 – Reparatur eines Pkw in einer Partnerwerkstatt (Werkstatt-
           des Verhaltens des Fahrers entsprechenden Verhältnis zu kür-                   Service)
           zen. Ausgenommen von diesem Verzicht sind die grob fahr-                     – Schadenfreiheitsrabattsystem
           lässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeuges oder
                                                                                        Laufzeit und Kündigung
           seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalles
           in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer         A.2.10.2   Die Best-Leistungs-Garantie gilt längstens für die Laufzeit des
           berauschender Mittel, z. B. Drogen.                                          Versicherungsvertrages. Sie und wir sind berechtigt, die Best-
                                                                                        Leistungs-Garantie ohne Angabe von Gründen mit einer Frist
           Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
                                                                                        von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der Best-Leis-
A.2.9.2    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Ge-                     tungs-Garantie berührt das Fortbestehen der Kaskoversiche-
           brauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten                        rung sowie weitere abgeschlossene Versicherungsarten wie
           Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der                    z. B. die Kfz-Haftpflicht- oder Schutzbriefversicherung nicht. Der
           es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,                    andere Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Best-
           einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und De-                Leistungs-Garantie berechtigt, die Aufhebung der Kfz-Versiche-
           monstrationen.                                                               rung zum selben Zeitpunkt zu verlangen, G.4 gilt entsprechend.

           Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche      A.2.11     GAP-Deckung für fremdfinanzierte Fahrzeuge
           Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht                      (Diﬀerenzkasko)
           auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. bei
           Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungs-                   Was ist versichert?
           schutz besteht jedoch für organisierte und anerkannte Fahr-
                                                                             A.2.11.1   Haben Sie für Ihr geleastes oder kreditfinanziertes Fahrzeug
           sicherheitstrainings, die nach den Richtlinien des Deutschen
                                                                                        zusätzlich zu Ihrer Vollkaskoversicherung die GAP-Deckung
           Verkehrssicherheitsrats (DVR) durchgeführt werden.
                                                                                        abgeschlossen, so ist Ihr geleastes oder kreditfinanziertes Fahr-
           Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4.                      zeug und die mitversicherten Teile nach A.2.1 versichert. Ob
                                                                                        Sie die GAP-Deckung abgeschlossen haben, entnehmen Sie
           Reifenschäden                                                                Ihrem Versicherungsschein.
A.2.9.3    Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zer-
                                                                                        Welche Ereignisse sind versichert?
           störte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht
           jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere un-      A.2.11.2   Versicherungsschutz besteht bei Totalschaden, Zerstörung
           ter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am                     oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicher-
           Fahrzeug verursacht wurden.                                                  ten Teile durch die Ereignisse, die in der Vollkaskoversiche-
                                                                                        rung nach A.2.2.2 versichert sind.
           Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der
           Staatsgewalt                                                                 Wer ist versichert?
A.2.9.4    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erd-      A.2.11.3   Der Schutz der Diﬀerenzkasko gilt für Sie und, wenn der Vertrag
           beben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen                       auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B.
           der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht wer-                  des Leasinggebers als Eigentümer des Pkw, auch für diese Person.
           den.
                                                                                        In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
           Schäden durch Kernenergie
                                                                             A.2.11.4   Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Gren-
A.2.9.5    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern-                     zen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
           energie.                                                                     Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

A.2.10     Best-Leistungs-Garantie für Pkw                                              Was ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?

A.2.10.1   Gegen Mehrbeitrag gelten in der Kaskoversicherung im Ver-         A.2.11.5   Wir ersetzen im Falle des Totalschadens, der Zerstörung oder
           sicherungsfall Ereignisse als mitversichert, die im Rahmen des               des Verlusts des Fahrzeugs in Ergänzung zu den Regeln der
           vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind, jedoch in                  Kaskoversicherung nach A.2.5.1, A.2.5.3 bis A.2.5.8
           einem leistungsstärkeren Kfz-Tarif eines Mitbewerbers abge-                  a bei Leasingfahrzeugen die Diﬀerenz zwischen dem Wieder-
           deckt wären. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um einen                  beschaﬀungswert und dem sich aus dem Leasingvertrag er-
           allgemein zugänglichen Tarif zur Kfz-Versicherung eines an-                    rechnenden Leasing-Restbetrag am Schadentag, soweit der
           deren in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers                     Leasinggeber eine entsprechende Nachforderung in Textform
           handelt. Darüber hinaus muss es sich um einen verkaufsoﬀe-                     (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) geltend macht. Der Leasing-
           nen Tarif zur Kfz-Versicherung handelt, das heißt der Tarif ist                Restbetrag ist die Summe der ausstehenden abgezinsten
           zum Schadenzeitpunkt abschließbar.                                             Leasing-Raten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasing-
           Der Nachweis in Form der Allgemeinen Bedingungen für die                       Restwert und noch nicht verbrauchter Mietvorauszahlung.
           Kfz-Versicherung (AKB) über die anderweitige Mitversiche-
           rung des Ereignisses obliegt Ihnen.
           Die Best-Leistungs-Garantie hat keine Auswirkungen auf die
           nachstehenden Punkte der Allgemeinen Bedingungen für die
           Kfz-Versicherung (AKB) und gilt nicht für Schäden im Zusam-
           menhang mit den nachfolgenden Ausschlüssen:

prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                  Seite 20 von 52

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           b bei kreditfinanzierten Fahrzeugen die Diﬀerenz zwischen
             dem Wiederbeschaﬀungswert und dem sich aus dem Dar-              A.3.5     Hilfe bei Panne oder Unfall
             lehensvertrag errechnenden abgezinsten Darlehensbetrag
             am Schadentag, der bei vorzeitiger schadenbedingter Been-                  Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die
             digung bzw. Kündigung des Darlehensvertrages an die Bank                   Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgen-
             zu zahlen ist. Der Betrag vermindert sich um den Zinsvorteil,              de Leistungen:
             den die Bank durch die vorzeitige Beendigung des Darle-                    Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
             hensvertrags erlangt. Das Darlehen muss nachweislich aus-
             schließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen           A.3.5.1   Wir organisieren ein Pannenhilfsfahrzeug zur Wiederherstel-
             worden sein. Im Schadenfall haben Sie uns den Finan-                       lung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle (bereits ab
             zierungsvertrag und die entsprechende Abrechnung des                       Haustür). Die hierdurch entstehenden Kosten tragen wir in
             Finanzierungsvertrages einzureichen                                        unbegrenzter Höhe. Beauftragen Sie direkt ein Unternehmen,
                                                                                        das die Pannenhilfe selbst leistet, übernehmen wir die Kosten
           Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Schadenfalls fällig             für die Hilfsleistung einschließlich der verwendeten Kleinteile
           gewesene, nicht gezahlte Raten sowie Verzugszinsen. Weite-                   bis zu einem Höchstbetrag von 160 Euro. Bei Lkw bis 3,5 t
           re Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Reparaturkosten                zulässige Gesamtmasse beträgt der Höchstbetrag 200 Euro.
           den um den Restwert des Fahrzeugs verminderten Wieder-
           beschaﬀungswert übersteigen und das Fahrzeug nicht repa-                     Nehmen Sie die Leistung bei einem Dritten in Anspruch, insbe-
           riert wird. Die Ersatzleistung ist beschränkt auf für Leasing-               sondere bei einem Automobilclub (z. B. im Rahmen von Club-
           und Kreditverträge marktübliche Zinsen und Laufzeiten.                       leistungen) oder bei einem Fahrzeug-Hersteller (z. B. im Rah-
                                                                                        men einer Mobilitätsgarantie), übernehmen wir keine Kosten.
           Bis zu welcher Höhe leisten wir?
                                                                                        Abschleppen des Fahrzeugs
A.2.11.6   Unsere Entschädigung nach A.2.11.5 ist beschränkt auf 20 %
           des Wiederbeschaﬀungswertes des Fahrzeugs am Schaden-              A.3.5.2   Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle (bereits ab Haustür)
           tag. Im Falle der grob fahrlässigen Herbeiführung des Scha-                  nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das
           dens gelten die Regelung in A.2.9.1 entsprechend.                            Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht
                                                                                        gewerblich beförderter Ladung bis zur nächsten geeigneten
           Was wir nicht ersetzen                                                       Werkstatt/Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch ent-
A.2.11.7   Neben den Regelungen in A.2.5.7 ersetzen wir keine Finan-                    stehenden Kosten in unbegrenzter Höhe.
           zierungs- und Abmeldekosten. Bei Leasingverträgen mit Kilo-                  Beauftragen Sie direkt ein Unternehmen, das Ihr Fahrzeug
           meterabrechnungen ersetzen wir auch keine Nachforderun-                      selbst abschleppt, übernehmen wir die Kosten bis zu einem
           gen des Leasinggebers wegen Überschreitung der vereinbar-                    Höchstbetrag von 160 Euro. Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Ge-
           ten Kilometerleistung. Die in der Vollkaskoversicherung mit                  samtmasse beträgt der Höchstbetrag 200 Euro.
           Ihnen vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht entschädigt.
                                                                                        Nehmen Sie die Leistung bei einem Dritten in Anspruch, insbe-
           Was ist nicht versichert?                                                    sondere bei einem Automobilclub (z. B. im Rahmen von Club-
A.2.11.8   Es gelten die Regelungen in A.2.9.1 Satz 1 sowie A.2.9.2 bis                 leistungen) oder bei einem Fahrzeug-Hersteller (z. B. im Rah-
           A.2.9.5.                                                                     men einer Mobilitätsgarantie), übernehmen wir keine Kosten.
                                                                                        Können nicht alle Insassen in der Fahrerkabine des Abschlepp-
A.3        Kfz-Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder
                                                                                        wagens mitgenommen werden, erstatten wir nachgewiesene
           Kostenerstattung
                                                                                        Taxifahrten bis zu einem Höchstbetrag von 55 Euro.
A.3.1      Was ist versichert?
                                                                                        Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für den separaten Trans-
           Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.5 bis A.3.8 genannten                 port von Gepäck und Ladung (keine Tiere, keine gewerblich
           Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leis-                   beförderten Waren) bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zu-
           tungen als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewende-                  sammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist.
           ten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.
                                                                                        Bergen des Fahrzeugs
A.3.2      Wer ist versichert?                                                A.3.5.3   Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für
                                                                                        seine Bergung einschließlich Gepäck und nicht gewerblich
           Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer
                                                                                        beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entste-
           und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts an-
                                                                                        henden Kosten in unbegrenzter Höhe.
           deres geregelt ist.
                                                                                        Was versteht man unter Panne oder Unfall?
A.3.3      Versicherte Fahrzeuge
                                                                              A.3.5.4   Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu
           Der Kfz-Schutzbrief kann für Personenkraftwagen, Motorräder                  verstehen. Zusätzlich gilt bei Elektrofahrzeugen die nicht vor-
           und Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von                        sätzlich herbeigeführte Entladung des Antriebs-Akkumulators
           bis zu vier Tonnen und Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse                   als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit
           im Werkverkehr sowie für mitgeführte Anhänger bis zu einer                   mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
           Gesamtmasse des Gespanns bis 7,5 t abgeschlossen werden.
                                                                                        Zusätzliche Leistung bei Falschbetankung
           Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahr-
           zeug sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder               A.3.5.5   Haben Sie Ihr Fahrzeug mit ungeeignetem Kraftstoﬀ betankt
           Bootsanhänger.                                                               oder ungeeignete Betriebsstoﬀe verwendet, ersetzen wir zu-
                                                                                        sätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten für das
           Zu gewerblichen Zwecken mitgeführtes Gepäck, Werkzeug,                       Entfernen dieser Stoﬀe aus allen betroﬀenen Bauteilen des
           Arbeitsmaterial oder Ladung ist nicht versichert.                            Fahrzeugs bis zur Höhe von insgesamt 500 Euro.

A.3.4      In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                              Nicht versichert sind Folgeschäden.

           Sie haben mit dem Kfz-Schutzbrief Versicherungsschutz in
           den geographischen Grenzen Europas sowie den außereu-
           ropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäi-
           schen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas ande-
           res geregelt ist.

prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                Seite 21 von 52

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A.3.6     Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl                          Nehmen Sie unsere Leistungen gemäß A.3.6.1 oder A.3.6.2
                                                                                      oder A.3.6.7 in Anspruch, dann übernehmen wir keine Ersatz-
          Bei Panne an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von                  fahrzeugkosten.
          Ihrem ständigen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland ent-
          fernt ist oder bei Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs, erbrin-             Fahrzeugunterstellung
          gen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug
          weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder           A.3.6.4   Muss das versicherte Fahrzeug
          fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist:                a bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur
          Weiter- oder Rückfahrt                                                        Durchführung des Transports zu einer Werkstatt oder

A.3.6.1   Wir organisieren die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz                b nach Diebstahl im Ausland und Wiederauﬃnden bis zur
          oder Firmensitz im Inland oder zu Ihrem Zielort. Dies gilt auch               Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw.
          für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz oder Fir-                     der Verschrottung untergestellt werden, sind wir Ihnen da-
          mensitz in Deutschland sowie die Abholung des wieder fahr-                    bei behilflich und übernehmen die dadurch entstehenden
          bereiten Fahrzeugs vom Schadenort. Wir übernehmen hier-                       Kosten, längstens für zwei Wochen.
          bei entstehende Kosten für                                                  Versorgung eines Haustiers
          a die Fahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz oder Firmen-
                                                                            A.3.6.5   Können Sie nach einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl
            sitz in Deutschland oder für die Fahrt vom Schadenort zum
                                                                                      Ihren mitgeführten Hund oder Ihre mitgeführte Katze nicht
            Zielort,
                                                                                      mehr versorgen und stehen auch keine weiteren Mitreisenden
          b die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz oder Firmen-                  zur Verfügung, organisieren und bezahlen wir den Heimtrans-
            sitz,                                                                     port des Tiers. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für er-
          c die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wie-                   forderliche Hilfsmittel (z. B. Transportbox für Haustier). Weiter
            der fahrbereite Fahrzeug dort abgeholt werden soll.                       organisieren wir die Unterbringung und Versorgung des Tiers
                                                                                      an Ihrem Wohnsitz, sofern dies erforderlich ist, und tragen
          Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 800                 die hierdurch entstehenden Kosten für längstens 2 Wochen.
          Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein-
          schließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung buchen wir                  Kurzfahrten
          für Sie einen Flug der Economy-Klasse und übernehmen die          A.3.6.6   Müssen Sie zusätzlich Fahrten mit öﬀentlichen Verkehrsmit-
          hierfür anfallenden Flugkosten. Nachgewiesene Taxikosten                    teln oder einem Taxi unternehmen, übernehmen wir die hier-
          erstatten wir bis zu einem Höchstbetrag von 55 Euro.                        durch entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von höchs-
          Nehmen Sie unsere Leistungen gemäß A.3.6.7 Personen-                        tens 55 Euro.
          transport (Pick-Up) in Anspruch, dann organisieren wir keine                Personentransport (Pick-Up)
          Weiter- oder Rückfahrt.
                                                                            A.3.6.7   Fahrzeugtransport für Krafträder, Pkw und Wohnmobile ge-
          Übernachtung                                                                mäß A.3.3 (Pick-Up-Service)
A.3.6.2   Wir reservieren auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit                    Wir sorgen innerhalb Deutschlands für den Fahrzeugrück-
          im nächstgelegenen Hotel und übernehmen die Übernach-                       transport (möglichst zusammen mit den mitversicherten Per-
          tungskosten für höchstens drei Nächte bis zu dem Tag, an dem                sonen) zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die
          das Fahrzeug wiederhergestellt oder aufgefunden wurde. Wir                  hierdurch entstehenden Kosten, wenn
          erstatten bis zu 80 Euro je Übernachtung und mitreisendem
          Insassen.                                                                   – das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbe-
                                                                                        reit gemacht werden kann und
          Nehmen Sie unsere Leistung gemäß A.3.6.1 in Anspruch, über-                 – die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als
          nehmen wir die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.                        der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug
          Mietwagen                                                                     in Deutschland.

A.3.6.3   Wir vermitteln Ihnen ein Ersatzfahrzeug und übernehmen die                  Auf Wunsch wird auch der Transport zum Zielort durchge-
          Kosten für die Anmietung (einschließlich der Kosten für Win-                führt, sofern dadurch keine höheren Kosten entstehen und
          terbereifung, Notdienstgebühren und Zustellkosten) bis zur                  dort eine Reparatur möglich ist.
          Wiederherstellung der Fahrbereitschaft.                                     Bei Inanspruchnahme dieser Leistung nach A.3.6.7 Fahrzeug-
          Wir zahlen dabei für längstens sieben Tage maximal 80 Euro                  transport (Pick-Up-Service) übernehmen wir abweichend von
          je Tag. Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse maximal                     der Leistung Übernachtung gemäß A.3.6.2 höchstens eine
          100 Euro je Tag.                                                            Übernachtung bis zu 80 Euro pro Person.

          Erfolgt die Vermittlung des Ersatzfahrzeuges durch uns, dann                Die Leistungen Weiter- oder Rückfahrt gemäß A.3.6.1 und
          werden eventuell anfallende Notdienstgebühren zusätzlich                    Mietwagen gemäß A.3.6.3 entfallen.
          übernommen.                                                                 Fahrzeugschlüssel-Service
          Wird die Anmietung nicht durch uns veranlasst, dann wer-          A.3.6.8   Wenn Sie die Schlüssel für Ihr Fahrzeug verloren haben, hel-
          den die Kosten der Anmietung nebst Notdienstgebühren im                     fen wir bei der Beschaﬀung von Ersatzschlüsseln. Wir über-
          Rahmen der Höchstentschädigung bis zu einem Betrag von                      nehmen die Kosten für den Versand der Ersatzschlüssel.
          80 Euro je Tag übernommen. Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Ge-
          samtmasse maximal 100 Euro je Tag.                                          Die Kosten der Ersatzschlüssel selbst übernehmen wir nicht.

          Bei Schadenfällen im Ausland werden Ersatzfahrzeugkosten                    Wenn der Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen ist, unter-
          für die Fahrt zu Ihrem ständigen Wohnort bis zu 550 Euro                    stützen wir Sie bei der Suche nach einem Dienstleister zur
          übernommen, auch für eine geringere Anzahl von Miettagen.                   Öﬀnung des Fahrzeugs und übernehmen hierbei anfallende
                                                                                      Kosten bis zu einem Betrag von 200 Euro.
          Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse übernehmen wir die
          Ersatzfahrzeugkosten für die Fahrt zu Ihrem Firmensitz bis zu
          700 Euro, auch für eine geringere Anzahl von Miettagen.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                               Seite 22 von 52

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A.3.7     Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise                      Fahrzeugabholung
          Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person unvorherseh-          A.3.7.5   Können Sie infolge einer länger als drei Tage andauernden
          bar oder stirbt der Fahrer auf einer Reise mit dem versicher-                 Erkrankung – oder im Todesfall – Ihr Fahrzeug nicht mehr zu-
          ten Fahrzeug an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von                 rückfahren und steht auch kein anderer Mitreisender hierfür
          Ihrem ständigen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland ent-                  zur Verfügung, sorgen wir für die Abholung des Fahrzeugs zu
          fernt ist, erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen.                Ihrem ständigen Wohnsitz und tragen die Kosten des Ersatz-
                                                                                        fahrers.
          Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht
          bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der                     Veranlassen Sie die Abholung selbst, übernehmen wir die
          Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.                 nachgewiesenen Kosten bis zu 0,30 Euro je Kilometer zwi-
                                                                                        schen Ihrem ständigen Wohnsitz und dem Schadenort.
          Krankenrücktransport
                                                                                        Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse übernehmen wir die
A.3.7.1   Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkran-
                                                                                        nachgewiesenen Kosten bis zu 0,50 Euro je Kilometer zwi-
          kung an Ihren ständigen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutsch-
                                                                                        schen Ihrem Firmensitz in Deutschland und dem Schadenort.
          land zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchfüh-
          rung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art                     Was versteht man unter einer Reise?
          und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch sinn-
          voll und vertretbar sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch       A.3.7.6   Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz
          auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder                       oder Firmensitz in Deutschland bis zu einer Höchstdauer von
          Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Wir                      fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der
          übernehmen die bis zum Rücktransport entstehenden, durch                      Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und
          die Erkrankung bedingten Mehrkosten für Übernachtungen                        sich überwiegend aufhalten. Als Ihr Firmensitz gilt der Ort in
          für Sie und die nicht erkrankten mitversicherten Familienan-                  Deutschland, an dem das Fahrzeug überwiegend genutzt wird.
          gehörigen für höchstens drei Nächte bis zu je 80 Euro pro
          Nacht und versicherte Person. Wenn Sie sich nicht um Ihr            A.3.8     Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
          mitgeführtes Gepäck kümmern können, sorgen wir für den                        Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Gel-
          Rücktransport zu Ihrem Wohnsitz oder Firmensitz in Deutsch-                   tungsbereich nach A.3.4 ohne Deutschland), der mindestens
          land und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.                        50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland
          Rückholung von Kindern                                                        entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:

A.3.7.2   Können mitreisende minderjährige Kinder infolge einer Er-           A.3.8.1   Bei Panne und Unfall:
          krankung oder des Todes ihrer Begleitperson auf einer Reise
                                                                                        Ersatzteilversand
          mit dem versicherten Fahrzeug weder von Ihnen noch von
          einer anderen mitversicherten Person betreut werden, sorgen                   a Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereit-
          wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitper-                      schaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schaden-
          son zu Ihrem Wohnsitz. Wir übernehmen die hierdurch ent-                        ort oder in dessen Nähe nicht beschaﬀt werden, sorgen
          stehenden Kosten.                                                               wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege
                                                                                          erhalten sowie gegebenenfalls Austauschteile (Getriebe,
          Dies gilt auch, wenn die Kinder selbst erkranken und infolge
                                                                                          Achsen, Motoren) zurücktransportiert werden. Hierfür
          Ihrer Weiterreise nicht mehr betreut werden können.
                                                                                          übernehmen wir alle entstehenden Versand- sowie Abhol-
          Zusätzlich übernehmen wir die durch die Abholung ent-                           kosten, nicht aber die Kosten der Ersatzteile selbst.
          stehenden Fahrtkosten bei einfacher Entfernung unter 800
                                                                                        Fahrzeugrücktransport nach Fahrzeugausfall
          Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein-
          schließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung buchen wir                    b Kann das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe
          für Sie einen Flug der Economy-Klasse und übernehmen die                        nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht
          hierfür anfallenden Flugkosten. Nachgewiesene Taxikosten                        werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparatur-
          erstatten wir bis zu einem Höchstbetrag von 55 Euro.                            kosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Deutsch-
                                                                                          land für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug auf-
          Bei einer Reise innerhalb Europas übernehmen wir die entste-
                                                                                          gewandt werden muss, sorgen wir für den Transport des
          henden Übernachtungskosten bis zur Abholung, höchstens
                                                                                          Fahrzeugs zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. Wir
          für drei Nächte bis zu jeweils 80 Euro pro Person.
                                                                                          übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur
          Krankenbesuch                                                                   Höhe der Kosten für einen Rücktransport an Ihren ständi-
                                                                                          gen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland.
A.3.7.3   Wenn Sie sich länger als zwei Wochen im Krankenhaus auf-
          halten müssen, organisieren wir den Besuch einer Ihnen na-                    Mietwagen
          hestehenden Person. Wir zahlen die Fahrt- und Übernach-
                                                                                        c Bei Schadenfällen im Ausland werden Ersatzfahrzeugkosten
          tungskosten für Besuche durch nahe stehende Personen bis
                                                                                          für die Fahrt zu Ihrem ständigen Wohnort bis zu 550 Euro
          600 Euro je Schadenereignis.
                                                                                          übernommen, auch für eine geringere Anzahl von Miet-
          Versorgung eines Haustiers                                                      tagen.
                                                                                          Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse werden Ersatz-
A.3.7.4   Können Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug
                                                                                          fahrzeugkosten für die Fahrt zu Ihrem Firmensitz in Deutsch-
          Ihren mitgeführten Hund oder Ihre mitgeführte Katze nicht
                                                                                          land bis zu 700 Euro übernommen, auch für eine geringere
          mehr versorgen und stehen auch keine weiteren Mitreisenden
                                                                                          Anzahl von Miettagen.
          zur Verfügung, organisieren und bezahlen wir den Heimtrans-
          port des Tiers. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für er-                    Nehmen Sie unsere Leistungen gemäß A.3.6.1 oder A.3.6.2
          forderliche Hilfsmittel (z. B. Transportbox für Haustier). Weiter               oder A.3.6.7 in Anspruch, dann übernehmen wir keine Er-
          organisieren wir die Unterbringung und Versorgung des Tiers                     satzfahrzeugkosten.
          an Ihrem Wohnsitz, sofern dies erforderlich ist, und tragen die
          hierdurch entstehenden Kosten für längstens 2 Wochen.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                               Seite 23 von 52

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          Fahrzeugverzollung und -verschrottung                           A.3.8.3   Sterben Sie oder ein mitreisender Familienangehöriger auf
                                                                                    einer Reise im europäischen Ausland, sorgen wir nach Abstim-
          d Muss das versicherte Fahrzeug im europäischen Ausland                   mung mit den Angehörigen für die Bestattung am Sterbe-
            nach Panne, Unfall oder Diebstahl verzollt oder verschrot-              ort oder für die Überführung an Ihren letzten ständigen
            tet werden, übernehmen wir die Erledigung und die Kosten                Wohnsitz im Inland und tragen die hierdurch jeweils entste-
            hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort                 henden Kosten.
            zum Einstellort.
            Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an                  Sterben Sie auf einer Reise mit einem Lkw bis 3,5 t zulässige
            Sie ausbezahlt. Gepäck und nicht gewerbliche Ladung las-                Gesamtmasse im europäischen Ausland, sorgen wir nach Ab-
            sen wir zu Ihrem Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland                stimmung mit den Angehörigen für die Bestattung am Sterbe-
            transportieren, wenn ein Transport zusammen mit den ge-                 ort oder für die Überführung an Ihren letzten ständigen
            wählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des               Wohnsitz im Inland und tragen die hierdurch jeweils entste-
            Transportes übernehmen wir bis zum Wert der Bahnfracht.                 henden Kosten bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro.
            Im Vorfeld ist die Freigabe der Kasko-Versicherung, des                 Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten
            Leasinggebers oder des Kfz-Brief-Inhabers einzuholen. Ein
            Diebstahl muss durch eine polizeiliche Bestätigung nach-      A.3.8.4   Kommen die für die Fortsetzung der Reise notwendigen Rei-
            gewiesen werden.                                                        sedokumente (z. B. der Fahrzeugschein) abhanden, sind wir
                                                                                    bei der Ersatzbeschaﬀung behilflich.
            Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn
            gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen oder das                    Wir übernehmen die hierfür angefallenen Gebühren der Aus-
            Fahrzeug nach Diebstahl in fremdes Eigentum übergegan-                  stellungsbehörde im Ausland. Der Verlust der Dokumente ist
            gen ist.                                                                durch ein polizeiliches Protokoll sowie durch die Bestätigung
                                                                                    der Ausstellungsbehörde im Ausland nachzuweisen.
A.3.8.2   Bei Fahrzeugdiebstahl:
                                                                                    Ersatz von Zahlungsmitteln
          Fahrzeugunterstellung
                                                                          A.3.8.5   Befinden Sie oder eine mitversicherte Person sich durch den
          a Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im                      Verlust von Reisezahlungsmitteln (z. B. Bargeld oder Scheck-
            Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zur Durch-                   karte) in einer finanziellen Notlage, so stellen wir den Kontakt
            führung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Ver-                zur Hausbank der betroﬀenen Person her.
            schrottung untergestellt werden, sind wir Ihnen dabei be-
            hilflich und übernehmen die dadurch entstehenden Kos-                   Sofern erforderlich, sind wir bei der Übermittlung eines von
            ten, längstens für zwei Wochen.                                         der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages an die be-
                                                                                    troﬀene Person behilflich.
          Mietwagen
                                                                                    Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stun-
          b Bei Schadenfällen im Ausland werden Ersatzfahrzeugkosten                den nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag
            für die Fahrt zu Ihrem ständigen Wohnort bis zu 550 Euro                möglich, stellen wir der betroﬀenen Person einen Betrag bis
            übernommen, auch für eine geringere Anzahl von Miet-                    zu 2.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag ist binnen eines
            tagen.                                                                  Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns
            Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse werden Ersatzfahr-              zurückzuzahlen. Bei finanzieller Notlage mehrerer Personen
            zeugkosten für die Fahrt zu Ihrem Firmensitz in Deutsch-                infolge desselben Ereignisses ist der Betrag von 2.000 Euro
            land bis zu 700 Euro übernommen, auch für eine geringere                die Höchstleistung für alle betroﬀenen Personen zusammen.
            Anzahl von Miettagen.                                                   Kostenerstattung bei Reiseabbruch
            Nehmen Sie unsere Leistungen gemäß A.3.6.1 oder A.3.6.2
                                                                          A.3.8.6   Ist Ihnen oder einer mitversicherten Person die planmäßige
            oder A.3.6.7 in Anspruch, dann übernehmen wir keine Ersatz-
                                                                                    Beendigung der Reise mit dem versicherten Fahrzeug im
            fahrzeugkosten.
                                                                                    Ausland nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprüng-
          Fahrzeugverzollung und -verschrottung                                     lich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, weil:

          c Muss das versicherte Fahrzeug im europäischen Ausland                   – ein Mitreisender oder ein naher Verwandter schwer erkrankt
            nach Panne, Unfall oder Diebstahl verzollt oder verschrot-                oder verstorben ist oder
            tet werden, übernehmen wir die Erledigung und die Kosten                – Sie finanziell erheblich geschädigt worden sind,
            hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort
            zum Einstellort.                                                        übernehmen wir die höheren Fahrtkosten, die gegenüber der
            Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an                  ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehen. Dies erfolgt
            Sie ausbezahlt. Gepäck und nicht gewerbliche Ladung las-                bis zu insgesamt 3.000 Euro je Schadenfall.
            sen wir zu Ihrem Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland
                                                                                    Hilfe in besonderen Notfällen
            transportieren, wenn ein Transport zusammen mit den ge-
            wählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des     A.3.8.7   Geraten Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise
            Transportes übernehmen wir bis zum Wert der Bahnfracht.                 mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland in eine besondere
            Im Vorfeld ist die Freigabe der Kasko-Versicherung, des                 Notlage, die in den vorgenannten Bestimmungen nicht ge-
            Leasinggebers oder des Kfz-Brief-Inhabers einzuholen. Ein               regelt ist und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um
            Diebstahl muss durch eine polizeiliche Bestätigung nach-                erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen
            gewiesen werden.                                                        zu vermeiden, vermitteln wir die erforderlichen Maßnahmen
            Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn ge-              und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu
            setzliche Bestimmungen dem entgegenstehen oder das Fahr-                300 Euro je Schadenfall.
            zeug nach Diebstahl in fremdes Eigentum übergegangen                    Telefonkosten
            ist.
                                                                          A.3.8.8   Für Telefongespräche, die Sie oder eine mitversicherte Person
          Bei im europäischen Ausland eingetretenen Todesfällen                     anlässlich einer erstattungspflichtigen Schutzbriefleistung im
                                                                                    Ausland von dort mit uns führen, erstatten wir die nachge-
                                                                                    wiesenen Kosten bis insgesamt 30 Euro.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                            Seite 24 von 52

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A.3.9      Was ist nicht versichert?                                          A.4.3     Versicherte Fahrzeuge
           Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit                                             Die Fahrerschutz-Versicherung kann nur gemeinsam mit ei-
                                                                                        ner Kfz-Haftpflichtversicherung und nur für Pkw, Wohnmobile
A.3.9.1    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätz-               oder Lkw bis 3,5 t Gesamtmasse abgeschlossen werden. Ihrem
           lich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Scha-             Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die Fah-
           dens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere               rerschutz-Versicherung abgeschlossen haben.
           Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
           Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten                        A.4.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

A.3.9.2    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Ge-                     Sie haben in der Fahrerschutz-Versicherung Versicherungs-
           brauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten                        schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den
           Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der                    außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der
           es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,                    Europäischen Union gehören.
           einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und De-
           monstrationen.                                                     A.4.5     Welche Leistung umfasst die Fahrerschutz-Versicherung?

           Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4.                      Ersatz von Personenschäden

           Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt        A.4.5.1   Die Fahrerschutz-Versicherung ersetzt Personenschäden. Der
                                                                                        Umfang der Leistung richtet sich nach dem, was der Fahrer
A.3.9.3    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erd-                 oder dessen Hinterbliebene berechtigterweise nach dem
           beben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen                       deutschen Recht der unerlaubten Handlung fordern könnten.
           der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht wer-
           den.                                                                         Höhe der Leistung

           Schäden durch Kernenergie                                          A.4.5.2   Die Leistung ist auf die Deckungssumme beschränkt, die in der
                                                                                        für den versicherten Pkw bestehenden Kfz-Haftpflichtversiche-
A.3.9.4    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern-                     rung jeweils für eine Person als Leistungsobergrenze verein-
           energie.                                                                     bart ist, maximal jedoch ist die Leistung auf 15.000.000 Euro
                                                                                        beschränkt.
A.3.10     Anrechnung ersparter Aufwendungen,
                                                                              A.4.6     Fälligkeit unserer Zahlung
           Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie
           ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, kön-                       Fälligkeit der Leistung
           nen wir diese von unserer Zahlung abziehen.
                                                                              A.4.6.1   Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen
A.3.11     Verpflichtung Dritter                                                        über Grund und Höhe geeinigt, zahlen wir innerhalb von zwei
                                                                                        Wochen nach Anerkennung oder Einigung.
A.3.11.1   Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund
                                                                                        Vorschüsse
           – eines Vertrags oder
           – einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein                A.4.6.2   Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
                                                                                        zahlen wir angemessene Vorschüsse, wenn Sie dies wünschen.
           zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese An-
           sprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor.                      A.4.7     Was ist nicht versichert?
A.3.11.2   Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst                 Kein Anspruch auf Leistung besteht, wenn oder soweit
           an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von A.3.11.1 zur
           Leistung verpflichtet.                                             A.4.7.1   der Schaden beim Be- oder Entladen oder Ein- oder Ausstei-
                                                                                        gen entsteht,
A.4        Fahrerschutz-Versicherung (FSV) - wenn der Fahrer ver-             A.4.7.2   der Schaden durch einen Unfall entsteht und kein Sicher-
           letzt oder getötet wird                                                      heitsgurt getragen wurde, es sei denn, es handelt sich um
                                                                                        eine erlaubte Ausnahme im Sinne der StVO,
A.4.1      Was ist versichert?
                                                                              A.4.7.3   der Schaden vorsätzlich verursacht wurde,
A.4.1.1    Stößt dem berechtigten Fahrer beim Lenken des versicherten
           Pkw, Wohnmobil oder Lkw bis 3,5 t Gesamtmasse ein Un-              A.4.7.4   der Fahrer zum Unfallzeitpunkt nicht im Besitz der erforderli-
           fall nach A.4.1.2 zu, erbringen wir unter den nachstehenden                  chen Fahrerlaubnis ist,
           Voraussetzungen die vereinbarten Versicherungsleistungen.          A.4.7.5   der Schaden beim Versuch oder Ausführung einer Straftat
           Sofern Dritte zur Leistung verpflichtet sind, gelten die Rege-               eintritt,
           lungen unter A.4.8.
                                                                              A.4.7.6   der Schaden eintritt und der Fahrer unter Einfluss von Alko-
A.4.1.2    Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von                hol (mindestens 0,30 mg/l Atem-/ Blutalkoholkonzentration)
           außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) un-              oder berauschenden Mitteln/Drogen stand, ohne, dass es
           freiwillig eine Gesundheitsschädigung oder den Tod erleidet.                 dabei auf eine Ursächlichkeit ankommt,
                                                                              A.4.7.7   der Fahrer das Fahrzeug ohne Wissen und Willen der über die
A.4.2      Wer ist versichert?                                                          Verwendung Verfügungsberechtigten nutzte,
           Mit der Fahrerschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer       A.4.7.8   es sich um Ansprüche handelt, die auf Grund Vertrages oder
           versichert. Der berechtigte Fahrer ist eine Person, die mit Wis-             besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haft-
           sen und Willen des Verfügungsberechtigten das Fahrzeug in                    pflicht hinausgehen,
           eigener Verantwortung lenkt. Nur der berechtigte Fahrer oder
           seine Hinterbliebenen können Ansprüche aus dem Versiche-           A.4.7.9   es sich um Sachverhalte handelt, die bereits in A.1.6 und A.3.9
           rungsvertrag im Rahmen der Fahrerschutz-Versicherung selbst-                 ausgeschlossen sind.
           ständig gegen uns erheben.
                                                                                        Ausdrücklich ausgeschlossen sind Ansprüche von Dritten (z. B.
                                                                                        Forderungen von Sozialversicherungsträgern auf Ersatz von
                                                                                        Beiträgen) oder deren Haftpflichtversicherern.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                               Seite 25 von 52

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A.4.8     Verpflichtung Dritter                                              A.5.3     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.4.8.1   Soweit der Fahrer oder dessen Hinterbliebene wegen des Un-                   Die Ausland-Schadenschutzversicherung gilt innerhalb der
          falls Leistungen von einem anderen Schadenversicherer, So-                   EU, Island, Liechtenstein, Kroatien, Norwegen und Schweiz.
          zialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, einer privaten Kran-             Kein Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschlands
          kenkasse oder Dritten beanspruchen können, leisten wir nicht.                oder in einem der Länder nach A.5.3 Satz 1, wenn Sie in die-
                                                                                       sem einen Wohnsitz (Haupt- oder Zweitwohnsitz) haben.
A.4.8.2   In Bezug auf die Leistungen eines anderen Schadenversiche-
          rers oder eines Dritten treten wir nach Abtretung eventueller      A.5.4     Versichertes Fahrzeug
          Ansprüche in Vorleistung, wenn ohne Ihr Verschulden und
          ohne Verschulden des Fahrers oder dessen Hinterbliebenen                     Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug.
          die Entschädigungspflicht des Schadenversicherers oder des                   Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf mitgeführtes
          Dritten ganz oder teilweise nicht geklärt ist. Die Pflicht zur               Gepäck und die Ladung. Nicht versicherbar ist ein Fahrzeug,
          Vorleistung erstreckt sich nicht auf etwaige Ansprüche, die                  das zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder zur ge-
          kraft Gesetzes auf Sozialversicherungsträger oder Dritte über-               werbsmäßigen Vermietung eingesetzt wird.
          gegangen sind. Sollte sich eine Schadenersatzpflicht eines
          Dritten ergeben, geht Ihr gegen den Dritten bestehender            A.5.5     Zeitliche Einschränkung
          Anspruch in Höhe der erbrachten Leistungen aus der Fahrer-
          schutz-Versicherung auf uns über.                                            Wir gewähren Versicherungsschutz bei Fahrten oder Reisen
                                                                                       im Geltungsbereich nach A.5.3, die bis zu 12 Wochen dauern.
A.4.8.3   An die Feststellung zur Höhe der Entschädigungsleistung, die                 Wenn Sie sich über diesen Zeitraum von 12 Wochen hinaus
          durch Dritte getroﬀen wird, sind wir nicht gebunden.                         ununterbrochen im Ausland aufhalten, besteht Versiche-
                                                                                       rungsschutz nur für die Schadenfälle, die sich in den ersten
A.4.9     Wird im Schadenfall der Schadenfreiheitsrabatt des                           12 Wochen des Aufenthaltes im Ausland ereignet haben.
          Kfz-Haftpflichtvertrages belastet?
                                                                             A.5.6     Was ist nicht versichert?
          Ein ersatzpflichtiger Schaden in der Fahrerschutz-Versiche-
          rung belastet Ihren Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haft-                  Aufgabe von Rechten
          pflicht nicht.
                                                                             A.5.6.1   Kein Versicherungsschutz besteht, soweit Sie Ansprüche oder
A.5       Ausland-Schadenschutzversicherung – für Unfälle im                           diese Ansprüche sichernden Rechte aufgeben, die Ihnen ge-
          Ausland, bei denen der Unfallgegner haftet                                   gen Dritte, insbesondere den ausländischen Kfz-Haftpflicht-
                                                                                       versicherer, zustehen, und wir deshalb keinen Ersatz verlan-
          Voraussetzung für das Bestehen der Ausland-Schaden-                          gen können.
          schutzversicherung ist, dass es sich bei Ihrem Fahrzeug um
          einen Personenkraftwagen oder Krad handelt, das bei uns                      Haftpflichtansprüche gegen mitversicherte Personen
          im BEST Tarif versichert ist. Zum Unfallzeitpunkt muss hierfür     A.5.6.2   Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche
          Versicherungsschutz bestehen.                                                aus Schäden, die eine mitversicherte Person Ihnen zufügt.
A.5.1     Was ist versichert?                                                          Haftpflichtansprüche der mitversicherten Personen unterein-
          Sie wurden im Ausland durch einen Dritten geschädigt                         ander

A.5.1.1   Haben Sie mit Ihrem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei          A.5.6.3   Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche
          dem den Unfallgegner die Schuld triﬀt oder für den er haftet,                der mitversicherten Person untereinander.
          ersetzen wir den Schaden, für den der Unfallgegner einzutre-                 Grobe Fahrlässigkeit auf Grund von Alkohol- oder Drogenkon-
          ten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns Kfz-Haftpflicht-                sum
          versichert wäre.
                                                                             A.5.6.4   Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens durch den
A.5.1.2   Voraussetzung für diese Leistung ist, dass sich der Unfall im                Fahrer auf Grund des Genusses alkoholischer Getränke oder
          Geltungsbereich gemäß A.5.3 ereignet hat. Bei dem Fahr-                      anderer berauschender Mittel (z. B. Drogen, Medikamente)
          zeug, das den Schaden verursacht hat, muss es sich um ein                    sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des
          versicherungspflichtiges Fahrzeug handeln, das im Ausland                    Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
          zugelassen und für uns ermittelbar ist.
                                                                                       Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
A.5.1.3   Sie können Ihre Ansprüche direkt bei uns geltend machen.
          Wir leisten bis zu der im Versicherungsschein genannten            A.5.6.5   Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Ge-
          Höhe. Leistungen für Personenschäden sind jedoch auf                         brauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten
          15.000.000 Euro je geschädigte Person begrenzt.                              Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der
                                                                                       es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
          Welche straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gelten?                       einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und De-
A.5.1.4   Es gelten die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften des Un-                monstrationen.
          falllandes.                                                                  Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4.
          Nach welchem Recht richten sich unsere Leistungen?
                                                                             A.5.7     Wird im Schadenfall der Schadenfreiheitsrabatt des
A.5.1.5   Unsere Leistungen richten sich nach deutschem Recht.                         Kfz-Haftpflichtvertrages belastet?
          Werden Leistungen von Dritten angerechnet?                                   Ein ersatzpflichtiger Schaden belastet Ihren Schadenfreiheits-
                                                                                       rabatt in der Kfz-Haftpflicht nicht.
A.5.1.6   Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines ausländi-
          schen Kfz-Haftpflichtversicherers, werden auf die Versiche-        A.6       Kfz-Umweltschaden-Versicherung     –  für   öﬀent-
          rungsleistung angerechnet.                                                   lich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadens-
                                                                                       gesetz
A.5.2     Wer ist versichert?
          Versicherungsschutz besteht für Sie, alle berechtigten Fahr-
          zeuginsassen, den Halter und den Eigentümer des hier ver-
          sicherten Fahrzeugs. Ansprüche aus diesem Vertrag können
          aber nur Sie als Versicherungsnehmer geltend machen.

prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                              Seite 26 von 52

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A.6.1     Was ist versichert?                                               A.6.5     Was ist nicht versichert?
          Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt                          Vorsatz, Schäden durch Kernenergie

A.6.1.1   Wir stellen Sie von öﬀentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sa-      A.6.5.1   Die Regelungen A.1.6.1 (Vorsatz) und A.1.6.9 (Kernenergie)
          nierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensge-                        gelten entsprechend.
          setz (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder                unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Um-
          eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungs-                   weltschäden
          gemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verur-
          sacht worden sind.                                                A.6.5.2   Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt un-
                                                                                      vermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwir-
          Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die                     kungen auf die Umwelt entstehen.
          auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits auf-
          grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts                 Ausbringungsschäden
          gegen Sie geltend gemacht werden können. Hinweis: Diese
                                                                            A.6.5.3   Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwen-
          Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haftpflichtver-
                                                                                      dung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, fes-
          sicherung gedeckt.
                                                                                      tem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbe-
          Begründete und unbegründete Ansprüche                                       kämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoﬀe
                                                                                      durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungs-
A.6.1.2   Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz be-                        widrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese
          gründet, leisten wir Ersatz in Geld.                                        Stoﬀe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden
                                                                                      oder in andere Grundstücke abdriften.
A.6.1.3   Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz unbe-
          gründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch,             bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz
          soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind.                        dienen
          Regulierungsvollmacht                                             A.6.5.4   Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße
                                                                                      gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behörd-
A.6.1.4   Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens
                                                                                      liche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz
          oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die
                                                                                      dienen, entstehen.
          Behörde oder einem sonstigen Dritten zweckmäßig erschei-
          nenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens                       vertragliche Ansprüche
          abzugeben.
                                                                            A.6.5.5   Nicht versichert sind Ansprüche, die auf Grund vertraglicher
          Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungs-                   Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflich-
          verfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir zur Ver-                 tung hinausgehen.
          fahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen das
          Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit in Ihrem Namen                   Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
          auf unsere Kosten.                                                A.6.5.6   Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Ge-
                                                                                      brauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Mo-
A.6.2     Wer ist versichert?                                                         torsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es
                                                                                      auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, ein-
          Absatz A.1.2 dieser Bedingungen gilt entsprechend.
                                                                                      schließlich Rennen, Wettbewerben, Training, Tests und Demons-
                                                                                      trationen.
A.6.3     Versicherungssumme, Höchstzahlung und Selbstbeteili-
          gung                                                                        Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4.
          Versicherungssumme, Höchstzahlung
                                                                            A.7       Leistungsgarantie
A.6.3.1   Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versiche-                       Zukünftige Leistungsverbesserungen in diesem Abschnitt A
          rungssumme beträgt 5.000.000 Euro je Schadenfall, maximal                   der AKB gelten auch für die von Ihnen abgeschlossenen
          10.000.000 Euro für alle Schadenfälle eines Jahres.                         Versicherungsarten. Die Leistungsverbesserungen gelten ab
          Selbstbeteiligung                                                           dem Zeitpunkt der Gültigkeit der neuen Bedingungen.

A.6.3.2   Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem
          Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem            B         Beginn des Vertrags und vorläufiger
          Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in wel-
          cher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.                      Versicherungsschutz
                                                                                      Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir
A.6.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                             Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch
          Geltungsbereich                                                             Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.

          Versicherungsschutz gemäß A.6.1 besteht außerhalb des An-         B.1       Wann beginnt der Versicherungsschutz?
          wendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des
                                                                                      Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem
          Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-Um-
                                                                                      Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt ha-
          welthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße
                                                                                      ben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie
          Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen
                                                                                      den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, richten
          nationalen Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den
                                                                                      sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3.
          Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
                                                                            B.2       Vorläufiger Versicherungsschutz
                                                                                      Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Be-
                                                                                      stimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:
                                                                                      Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Schutzbrief
                                                                            B.2.1     Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder
                                                                                      nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung

prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                             Seite 27 von 52

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         die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-         C.2     Zahlung des Folgebeitrags
         Haftpflichtversicherung und beim Kfz-Schutzbrief vorläufigen
         Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätes-                  Rechtzeitige Zahlung
         tens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung               C.2.1   Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in
         der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahr-                 der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu
         zeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versi-              zahlen.
         cherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
                                                                                     Nicht rechtzeitige Zahlung
         Kasko-, Fahrerschutz- und Ausland-Schadenschutzversicherung
                                                                             C.2.2   Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie
B.2.2    In der Kasko-, der Fahrerschutz- und in der Ausland-Schaden-                auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens
         schutzversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungs-                     (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang
         chutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der                   unserer Auﬀorderung zu zahlen.
         Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
                                                                             C.2.3   Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zah-
         Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungs-                  lungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge –
         schutz                                                                      einschließlich eventueller Kosten und Zinsen – noch nicht be-
B.2.3    Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 ge-                zahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben je-
         zahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versiche-               doch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zah-
         rungsschutz über.                                                           lung nicht zu vertreten haben.

         Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes         C.2.4   Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der zwei-
                                                                                     wöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Ver-
B.2.4    Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn               trag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird
         – wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und                         unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats
         – Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich                 ab Zugang der Kündigung zahlen. Haben wir die Kündigung
           nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungs-                   zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die Kündi-
           scheins bezahlt haben.                                                    gung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ab-
                                                                                     lauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.
         Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz.
         Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu ver-              Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zwei-
         treten haben.                                                               wöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben
                                                                                     Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht
         Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes                             erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
B.2.5    Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungs-
         schutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst            C.3     Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
         nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei                     Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahr-
         Ihnen wirksam.                                                              zeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wen-
         Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch                      den wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung
         Widerruf                                                                    des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstige-
                                                                                     ren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an.
B.2.6    Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versiche-                  Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden
         rungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz               Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4.
         mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.                            Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
         Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz                                 – Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen
                                                                                       Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen
B.2.7    Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes ha-                    Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen,
         ben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil
         des Beitrags.                                                               – Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind
                                                                                       gleich.
                                                                                     Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzah-
C        Beitragszahlung                                                             lung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entspre-
                                                                                     chend C.1.3 verlangen.
C.1      Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
                                                                             C.4     Zahlungsperiode
         Rechtzeitige Zahlung
                                                                                     Beiträge für Ihre Versicherung müssen sie entsprechend der
C.1.1    Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige
                                                                                     vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zahlungsperiode
         Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins
                                                                                     ist die Versicherungsperiode nach § 12 Versicherungsvertrags-
         fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich zu zahlen.
                                                                                     gesetz. Welche Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart ha-
         Nicht rechtzeitige Zahlung                                                  ben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

C.1.2    Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzei-               Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsperiode
         tig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es                 unterscheiden kann, ist in Abschnitt G geregelt
         sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zah-
         lung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zah-      C.5     Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflicht-
         lung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz                   versicherung
         erst ab der Zahlung des Beitrags.
                                                                                     Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117
C.1.3    Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der                   Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten
         Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn           trotz Beendigung des Versicherungsvertrages zur Leistung ver-
         Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rück-               pflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser
         tritt können wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr                 Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 Versicherungs-
         verlangen.                                                                  vertragsgesetz bleiben unberührt.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                              Seite 28 von 52

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D         Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs                          D.2       Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
          und Folgen einer Pflichtverletzung                                           Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung

D.1       Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs?            D.2.1     Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflich-
                                                                                       ten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre
D.1.1     Bei allen Versicherungsarten                                                 Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung
          Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck                                in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Ver-
                                                                                       hältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht
D.1.1.1   Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag an-                     grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungs-
          gegebenen Zweck verwendet werden.                                            schutz bestehen.
          Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer                                    Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung aus
                                                                                       D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen gegenüber nicht von der Leis-
D.1.1.2   Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer ge-                      tungspflicht befreit, soweit Sie als Fahrzeuginsasse, der das
          braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit                Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten
          Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht.                      haben.
          Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des
          Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahr-         D.2.2     Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, so-
          zeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.                         weit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versiche-
                                                                                       rungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ur-
          Fahren nur mit Fahrerlaubnis                                                 sächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig ver-
D.1.1.3   Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öﬀentlichen                   letzen.
          Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis                  Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversi-
          benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigen-                    cherung
          tümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen,
          der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.                     D.2.3     In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 erge-
                                                                                       bende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und
          Nicht genehmigte Rennen                                                      den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von
                                                                                       höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Außerdem gelten anstel-
D.1.1.4   Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten
                                                                                       le der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland
          Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf
                                                                                       geltenden Mindestversicherungssummen.
          Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen).
          Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.                          Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von
                                                                                       Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versiche-
          Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten in der Kfz-Haft-                   rungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der Leis-
          pflicht, Kasko-, Kfz-Schutzbrief-, Fahrerschutz-, Auslands-                  tungspflicht befreit sind.
          schadenschutz und Kfz-Umweltschaden-Versicherung ge-
          mäß A.1.6.2, A.2.9.2, A.3.9.2, A.4.7.9, A.5.6.5, A.6.5.6.          D.2.4     Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vor-
                                                                                       sätzlich begangene Straftat erlangt (z. B. durch Diebstahl), sind
D.1.2     Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Um-                        wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
          weltschadenversicherung
          Alkohol und andere berauschende Mittel
                                                                             E         Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen
D.1.2.1   Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer                     einer Pflichtverletzung
          durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mit-
          tel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.          E.1       Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
          Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des            E.1.1     Bei allen Versicherungsarten
          Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der
          durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mit-                    Anzeigepflicht
          tel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
                                                                             E.1.1.1   Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer
          Hinweis: Auch in der Kasko-, Kfz-Schutzbrief-, Fahrerschutz-                 Leistung durch uns führen kann, anzuzeigen. Die Frist für die
          und Ausland Schadenschutzversicherung besteht für solche                     Anzeige beträgt 10 Tage.
          Fahrten nach A.2.9.1, A.3.9.1, A.4.7.6, A.5.6.4 kein oder einge-
                                                                             E.1.1.2   Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere
          schränkter Versicherungsschutz.
                                                                                       Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind
          Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten                                  Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt
                                                                                       auch, wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet ha-
D.1.2.2   Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstal-                    ben.
          tung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wett-
          bewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, gebraucht                    Aufklärungspflicht
          werden, wenn                                                       E.1.1.3   Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls
                                                                                       und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie
          – das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit
                                                                                       müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten:
            Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
                                                                                       – Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetz-
          – für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaft-
                                                                                         lich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die
            pflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des Pflicht-
                                                                                         dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Un-
            versicherungsgesetzes besteht.
                                                                                         fallflucht).
          Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das
                                                                                       – Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schaden-
          Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für
                                                                                         ereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer
          diese Fahrten gebrauchen lassen.
                                                                                         Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-
          Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4 und die                 worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform
          Ausschlüsse nach A.1.6.2, A.2.9.2, A.3.9.2, A.4.7.9 und A.5.6.5.               antworten.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                 Seite 29 von 52

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          – Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit          E.1.4     Zusätzlich beim Kfz-Schutzbrief
            es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu
            beschaﬀen.                                                                Einholen unserer Weisung

          – Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erfor-        E.1.4.1   Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen Sie
            derlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumut-                  unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies ge-
            bar ist.                                                                  statten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen
                                                                                      dies zumutbar ist.
          – Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des
            Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht er-                    Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
            möglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
                                                                            E.1.4.2   Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursa-
          Schadenminderungspflicht                                                    che und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer
                                                                                      Leistungspflicht gestatten. Außerdem müssen Sie Original-
E.1.1.4   Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach
                                                                                      belege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen und die
          Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Scha-
                                                                                      behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 Versicherungsver-
          dens zu sorgen. Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit
                                                                                      tragsgesetz von der Schweigepflicht entbinden.
          für Sie zumutbar, zu befolgen.
                                                                            E.1.5     Zusätzlich in der Ausland Schadenschutz-Versicherung
E.1.2     Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                                      Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen ge-
          Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
                                                                                      genüber Dritten
E.1.2.1   Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie ver-
                                                                            E.1.5.1   Sie haben uns bei der Geltendmachung des Anspruchs ge-
          pflichtet, uns dies nach der Erhebung des Anspruchs mitzu-
                                                                                      genüber Dritten zu unterstützen und hierbei unsere Weisun-
          teilen. Die Frist für die Anzeige beträgt 10 Tage.
                                                                                      gen zu befolgen.
          Anzeige von Kleinschäden
                                                                                      Polizeiliche Aufnahme des Unfalls
E.1.2.2   Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr
                                                                            E.1.5.2   Sie sind verpflichtet den Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
          als 750 Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen,
          müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen                    Einholen unserer Weisung
          die Selbstregulierung nicht gelingt.
                                                                            E.1.5.3   Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahr-
          Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen                                zeugs haben Sie unsere Weisungen einzuholen, soweit die
                                                                                      Umstände dies gestatten und diese zu befolgen, soweit dies
E.1.2.3   Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. B.
                                                                                      zumutbar ist.
          Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich an-
          zuzeigen.                                                                   Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung von der
E.1.2.4   Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir                Schweigepflicht
          sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu        E.1.5.4   Zur Feststellung von Schadenersatzansprüchen wegen eines
          beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle erfor-                  erlittenen Personenschadens sind Sie verpflichtet, sich von ei-
          derlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen                    nem von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Die
          zur Verfügung stellen.                                                      notwendigen Kosten tragen wir. Sie sind verpflichtet, Ärzte,
          Bei drohendem Fristablauf                                                   die Sie – auch aus anderen Anlässen – behandelt oder un-
                                                                                      tersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und
E.1.2.5   Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Wei-              Behörden von der Schweigepflicht im Rahmen von § 213 Ver-
          ung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid                   sicherungsvertragsgesetz zu entbinden und zu ermächtigen,
          oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforder-                uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
          lichen Rechtsbehelf (z. B. Widerspruch) einlegen.
                                                                            E.1.6     Zusätzlich in der Umweltschaden-Versicherung
E.1.3     Zusätzlich in der Kaskoversicherung
                                                                                      Besondere Anzeigepflicht
          Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeugs
                                                                            E.1.6.1   Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer
E.1.3.1   Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile                     Leistung nach dem USchadG führen könnte, sofort anzuzei-
          sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies unver-               gen, auch wenn noch keine Sanierungs- oder Kostentragungs-
          züglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzei-             ansprüche erhoben worden sind.
          gen.
                                                                                      Unverzügliche und umfassende Information
          Einholen unserer Weisung
                                                                            E.1.6.2   Des Weiteren sind Sie verpflichtet uns jeweils unverzüglich
E.1.3.2   Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahr-                      und umfassend zu informieren über:
          zeugs bzw. mitversicherter Teile müssen Sie unsere Weisun-                  – die Ihnen gemäß § 4 UschadG obliegende Information an
          gen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie müs-                    die zuständige Behörde,
          sen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar                   – eine gerichtliche Streitverkündigung,
          ist.
                                                                                      – behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder
          Anzeige bei der Polizei                                                       Sanierung eines Umweltschadens Ihnen gegenüber,
E.1.3.3   Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden den                    – den Erlass eines Mahnbescheids,
          Betrag von 600 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereig-               – die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten
          nis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.                                      entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begren-
          Beantwortung unserer Fragen nach Kilometerstand und Fahrer                    zung oder Sanierung eines Umweltschadens,
                                                                                      – die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen oder
E.1.3.4   Fragen wir Sie nach dem Kilometerstand Ihres Fahrzeuges
                                                                                        gerichtlichen Verfahrens.
          zum Schadenzeitpunkt bzw. danach, wer das Fahrzeug zum
          Schadenzeitpunkt gefahren hat, dann sind Sie verpflichtet,
          uns diese Fragen zu beantworten.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                               Seite 30 von 52

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          Unterstützung bei der Aufklärung
                                                                                E.2.6   Verletzen Sie vorsätzlich Ihre Pflichten nach
E.1.6.3   Sie müssen, soweit es Ihnen zumutbar ist, für die Abwendung und
          Minderung des Schadens sorgen und unsere Weisungen be-                        – E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemachter An-
          folgen Sie müssen uns ausführlich und wahrheitsgemäß über                       sprüche),
          den Schaden berichten und uns bei der Schadenermittlung und                   – E.1.2.3 (Anzeige gerichtlich geltend gemachter Ansprüche),
          -regulierung unterstützen. Alle Umstände, die für die Bear-
          beitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mitteilen                   – E.1.6.1 (Besondere Anzeigepflicht in der Umweltscha-
          und uns alle von uns angeforderten Schriftstücke übersenden.                    den-Versicherung,

          Abstimmung von Pflichten                                                      – E.1.6.2. (Unverzügliche oder umfassende Informationen in
                                                                                          der Umweltschaden-Versicherung),
E.1.6.4   Sie müssen alle Maßnahmen und Pflichten im Zusammen-                          – E.1.2.4 oder E.1.6.6 (Prozessführung durch uns)
          hang mit Umweltschäden mit uns abstimmen.
                                                                                        und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die
          Widerspruch                                                                   über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschulde-
E.1.6.5   Sie müssen fristgemäß Widerspruch gegen einen Mahnbe-                         ten Entschädigung erheblich hinausgeht, gilt:
          scheid oder einen Verwaltungsakt, der in Zusammenhang mit                     – Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des von uns
          Umweltschäden steht, einlegen. Sie brauchen hier nicht auf                      zu zahlenden Mehrbetrags vollständig von unserer Leis-
          unsere Weisung zu warten.                                                       tungspflicht frei.
          Führung bei Rechtsstreiten                                                    – Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, unsere
                                                                                          Leistung hinsichtlich dieses Mehrbetrags in einem der Schwe-
E.1.6.6   Sie haben uns die Führung des Rechtsstreits oder Wider-                         re Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
          spruchsverfahrens zu überlassen. Wir sind berechtigt, auch in
          Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem Sie                        Mindestversicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversiche-
          Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und                    rung
          angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen müssen.
                                                                                E.2.7   Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten
E.2       Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?                           nach E.1.1 und E.1.2 gelten anstelle der vereinbarten Versiche-
                                                                                        rungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversi-
          Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                                       cherungssummen.
E.2.1     Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.6 geregel-
          ten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verlet-
                                                                                F       Rechte und Pflichten der mitversicherten
          zen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere
          Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre-                     Personen
          chenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die                   Pflichten mitversicherter Personen
          Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versi-
          cherungsschutz bestehen.                                              F.1     Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren
                                                                                        Pflichten sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die Techni-
E.2.2     Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, so-                  sche Aufsicht nur insoweit, wie es nach der Kraftfahrzeug-
          weit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für die                 Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
          Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung
          oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.                      Ausübung der Rechte
          Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
                                                                                F.2     Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus
          Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversi-               dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungs-
          cherung                                                                       nehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Andere Rege-
                                                                                        lungen finden Sie insbesondere für das Geltendmachen von
E.2.3     In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.2.1 erge-               Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.2,
          bende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den                   Fahrerschutz-Versicherung nach A.4.2 und Kfz-Umweltscha-
          mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchs-                  den-Versicherung nach A.6.2.
          tens je 2.500 Euro beschränkt.
                                                                                        Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Per-
E.2.4     Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von                     sonen
          höchstens 5.000 Euro, wenn Sie die Aufklärungs- oder Scha-
          denminderungspflicht nach E.1.1.3 und E.1.1.4                         F.3     Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung
                                                                                        frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Perso-
          – vorsätzlich und
                                                                                        nen.
          – in besonders schwerwiegender Weise
                                                                                        Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
          verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom
          Unfallort trotz eines Personen- oder schweren Sachschadens                    Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die
          der Fall.                                                                     Leistungsfreiheit nur berufen, wenn

          Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung             – die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in
                                                                                          der Person des Mitversicherten vorliegen oder
E.2.5     Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem
                                                                                        – diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder
          anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf-
                                                                                          infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
          fen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des er-
          langten Vermögensvorteils vollständig frei.                                   Sind wir zur Leistung verpflichtet, gelten anstelle der verein-
                                                                                        barten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden
          Besonderheiten in der Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Umweltscha-
                                                                                        gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
          den-Versicherung bei Rechtsstreitigkeiten
                                                                                        Entsprechendes gilt, wenn wir trotz Beendigung des Versiche-
                                                                                        rungsverhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Drit-
                                                                                        ten Leistungen erbringen. Der Rückgriﬀ gegen Sie bleibt auch
                                                                                        in diesen Ausnahmefällen bestehen.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                Seite 31 von 52

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G        Laufzeit und Kündigung des Vertrags,                                         rung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versi-
         Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall                                     cherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündi-
                                                                                      gung des übergegangenen Vertrages. Die Kündigung wird
G.1      Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?                                    zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.

         Vertragsdauer                                                                Kündigung bei Beitragserhöhung

G.1.1    Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungs-    G.2.7    Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach
         schein.                                                                      J.1 bis J.3 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines
                                                                                      Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragser-
         Automatische Verlängerung                                                    höhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühes-
                                                                                      tens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung
G.1.2    Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlos-                wirksam geworden wäre. Wir teilen ihnen die Beitragserhö-
         sen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr,             hung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit
         wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen.                                und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
         Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des               Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
         Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die fol-
         genden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalender-             G.2.8    Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach K.5
         tag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen.             und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10 %, kön-
                                                                                      nen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
         Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr                                 unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
G.1.3    Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr ver-
         einbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt,                    Kündigung bei Veränderung der Tarifstruktur
         ohne dass es einer Kündigung bedarf.                                G.2.9    Ändern wir unsere Tarifstruktur nach J.6, können Sie den Ver-
                                                                                      trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
G.2      Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versi-                            über die Änderung kündigen, auch wenn damit keine Bei-
         cherungsvertrag kündigen?                                                    tragserhöhung verbunden ist. Die Kündigung ist sofort wirk-
         Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres                                 sam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
                                                                                      der Änderung. Wir teilen Ihnen die Änderung spätestens ei-
G.2.1    Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres                    nen Monat vor Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr
         kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spä-                   Kündigungsrecht hin.
         testens einen Monat vor Ablauf zugeht.
                                                                                      Kündigung bei Bedingungsänderung
         Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
                                                                             G.2.10   Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpassung
G.2.2    Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu                nach Abschnitt N Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
         kündigen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang bei                     halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mitteilung über
         uns wirksam.                                                                 die Bedingungsänderung kündigen. Die Kündigung ist sofort
                                                                                      wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwer-
         Kündigung nach einem Schadenereignis
                                                                                      dens der Bedingungsänderung. Wir teilen Ihnen die Ände-
G.2.3    Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den                    rung spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden mit
         Vertrag kündigen.                                                            und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.

         Die Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie nur kündigen, wenn                Kündigung des Rabattschutzes
         – wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben oder                  G.2.11   Sie können den Rabattschutz gemäß I.3.5 zum Ablauf des Versi-
         – wir unsere Leistungspflicht zu Unrecht abgelehnt haben oder                cherungsjahres kündigen. Diese Kündigung kann unabhängig
                                                                                      von der Kündigung einer Versicherungssparte ausgesprochen
         – wir Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des                   werden. Die Kündigung ist wirksam wenn Sie uns spätestens
           Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder                        einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. Eine
         – in einem Rechtsstreit mit einem Dritten über die Entschädi-                Kündigung des Rabattschutzes zu einer Versicherungsart be-
           gung ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist.                              endet gleichzeitig auch den Rabattschutz in der anderen Ver-
                                                                                      sicherungsart. Im Fall der Beendigung der Kfz-Haftpflicht- oder
         Die Kündigung muss uns in der Kfz-Haftpflichtversicherung                    Vollkaskoversicherung endet auch ein bestehender Rabatt-
         innerhalb eines Monats nach dem Sie von dem Kündigungs-                      schutz, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
         grund Kenntnis erlangt haben, zugehen.
                                                                                      Kündigung der GAP-Deckung
         In den übrigen Versicherungssparten muss uns die Kündi-
         gung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhand-            G.2.12   Sie können die GAP-Deckung gemäß A.2.11 zum Ablauf des
         lungen über die Entschädigung zugehen.                                       Versicherungsjahres kündigen. Die GAP-Deckung können Sie
                                                                                      auch zum Ende des Leasingvertrages bzw. Kreditvertrages
G.2.4    Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu ei-                    kündigen. Diese Kündigung kann unabhängig von der Kündi-
         nem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des                     gung einer Versicherungssparte ausgesprochen werden. Die
         Vertrags, wirksam werden soll.                                               Kündigung ist wirksam wenn Sie uns spätestens einen Monat
                                                                                      vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. Im Fall der Been-
         Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des
                                                                                      digung der Vollkaskoversicherung endet auch die GAP-De-
         Fahrzeugs
                                                                                      ckung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
G.2.5    Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert,
         geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über.
         Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Mo-
         nats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis
         vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist
         des Erwerbes erst ab Kenntnis.
         Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger
         Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
G.2.6    Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versiche-

prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                             Seite 32 von 52

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G.3      Wann und aus welchem Anlass können wir den Versi-                          Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungs-
         cherungsvertrag kündigen?                                                  jahres zugeht. Eine Kündigung des Rabattschutzes zu einer
                                                                                    Versicherungsart beendet gleichzeitig auch den Rabattschutz
         Kündigung zum Ablauf                                                       in der anderen Versicherungsart. Im Fall der Beendigung der
G.3.1    Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjah-                    Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung endet auch ein
         res kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen                bestehender Rabattschutz, ohne dass es einer gesonderten
         spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.                                  Kündigung bedarf.

         Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes                            Kündigung der GAP-Deckung

G.3.2    Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz        G.3.9    Wir können die GAP-Deckung gemäß A.2.11 zum Ablauf des
         zu kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei                       Versicherungsjahres kündigen. Die GAP-Deckung können wir
         Wochen nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.                                auch zum Ende des Leasingvertrages bzw. Kreditvertrages kün-
                                                                                    digen. Diese Kündigung kann unabhängig von der Kündigung
         Kündigung nach einem Schadenereignis                                       einer Versicherungssparte ausgesprochen werden. Die Kün-
                                                                                    digung ist wirksam wenn sie Ihnen spätestens einen Monat
G.3.3    Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den
                                                                                    vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. Im Fall der Been-
         Vertrag kündigen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung können wir
                                                                                    digung der Vollkaskoversicherung endet auch die GAP-
         nur kündigen, wenn wir unsere Leistungspflicht anerkannt
                                                                                    Deckung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
         haben oder nachdem in einem Rechtsstreit mit einem Dritten
         über die Entschädigung ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist.
                                                                           G.4      Kündigung einzelner Versicherungsarten
         In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Kündigung inner-
                                                                           G.4.1    Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Kfz-Schutzbriefversicherung,
         halb eines Monats nachdem wir unsere Leistungspflicht aner-
                                                                                    sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung
         kannt haben oder innerhalb eines Monats seit der Rechtskraft
                                                                                    eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer nicht.
         des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils zuge-
         hen.                                                                       Abweichend hiervon enden bei einer Kündigung der
                                                                                    Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Fahrerschutz-, die Aus-
         In den übrigen Versicherungsarten muss Ihnen die Kündi-
                                                                                    landsschadenschutz- und die Kfz-Umweltschaden-Versiche-
         gung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhand-
                                                                                    rung.
         lungen über die Entschädigung zugehen.
                                                                           G.4.2    Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungs-
         Unsere Kündigung wird einen Monat nach dem Zugang bei
                                                                                    anlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versiche-
         Ihnen wirksam.
                                                                                    rung für das Fahrzeug zu kündigen.
         Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
                                                                           G.4.3    Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlosse-
G.3.4    Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten                 nen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die
         und Zinsen trotz unserer Zahlungsauﬀorderung nach C.2.2                    gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns
         nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den             innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung
         Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung                  mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Ver-
         wird unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Mo-                 träge nicht einverstanden sind. Entsprechend haben wir das
         nats ab Zugang der Kündigung zahlen (siehe auch C.2.4).                    Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie
                                                                                    von mehreren nur einen Vertrag kündigen.
         Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des
         Fahrzeugs                                                         G.5      Form und Zugang der Kündigung
G.3.5    Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs                  Jede Kündigung muss von uns schriftlich und von Ihnen in
         nach D verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nachdem                Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen und ist nur
         wir von der Pflichtverletzung Kenntnis erlangt haben, den Ver-             wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.
         trag mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn
         Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch       G.6      Beitragsabrechnung nach Kündigung
         grob fahrlässig verletzt haben.
                                                                                    Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht
         Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs                          uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende
G.3.6    Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach                     Beitrag anteilig zu.
         K.5, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündi-
         gen. Können Sie nachweisen, dass die Änderung weder auf           G.7      Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
         Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Kün-               Übergang der Versicherung auf den Erwerber
         digung nach Ablauf von einem Monat nach ihrem Zugang
         bei Ihnen wirksam.                                                G.7.1    Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den
                                                                                    Erwerber über.
         Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des
         Fahrzeugs                                                         G.7.2    Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend
                                                                                    den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuab-
G.3.7    Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs                     schluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt
         nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir                   auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines
         haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeit-                    bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag
         punkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder                   gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.
         Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündi-
         gung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber             G.7.3.   Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir ent-
         wirksam.                                                                   weder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.

         Kündigung des Rabattschutzes                                               Anzeige der Veräußerung

G.3.8    Wir können den Rabattschutz gemäß I.3.5 zum Ablauf des            G.7.4    Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung
         Versicherungsjahres kündigen. Diese Kündigung kann unab-                   des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die An-
         hängig von der Kündigung einer Versicherungssparte ausge-                  zeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versiche-
         sprochen werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie                   rungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                            Seite 33 von 52

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         Kündigung des Vertrags
                                                                           H.1.7   Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden
                                                                                   18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs,
G.7.5    Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5
                                                                                   ohne dass es einer Kündigung bedarf.
         und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann
         können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.                   H.1.8   Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruhever-
                                                                                   sicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines ande-
         Zwangsversteigerung                                                       ren Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag
G.7.6    Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwen-                 fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung
         den, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.                            des Vertrags aufzufordern.

G.8      Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung)                 H.2     Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?

         Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der Bei-    H.2.1   Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen
         trag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall                sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz
         Kenntnis erlangen.                                                        während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentier-
                                                                                   ten Zeitraums (Saison).
                                                                           H.2.2   Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz
H        Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen,                                   nach H.1.4 und H.1.5.
         Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen                            H.2.3   Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den
                                                                                   Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzen-
H.1      Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
                                                                                   den Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungs-
         Ruheversicherung                                                          schutz, wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulas-
                                                                                   sungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung, Sicher-
H.1.1    Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll              heitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
         es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden,
         wird dadurch der Vertrag nicht beendet.                           H.3     Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
H.1.2    Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über,             Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und
         wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mit-               beim Kfz-Schutzbrief
         teilt. Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger
         als zwei Wochen beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fort-       H.3.1   In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz-Schutzbrief
         führung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangen.                   besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit
                                                                                   ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für
H.1.3    Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohn-                die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen ge-
         wagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürze-                 führt werden muss.
         rer Vertragsdauer als ein Jahr.
                                                                                   Was sind Zulassungsfahrten?
         Umfang der Ruheversicherung
                                                                           H.3.2   Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit
H.1.4    Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen                dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
         während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränk-
         ten Versicherungsschutz.                                                  – Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempel-
                                                                                     plakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptun-
         Der Ruheversicherungsschutz umfasst                                         tersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des
                                                                                     zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden
         – die Kfz-Haftpflichtversicherung,
                                                                                     Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulas-
         – die Kfz-Umweltschaden-Versicherung,                                       sungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
         – die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeit-               – Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bis-
           punkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkasko-                  her zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der
           versicherung bestand.                                                     Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
         Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
H.1.5    Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflich-        I       Schadenfreiheitsrabatt-System
         tet, das Fahrzeug
         – in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage)   I.1     Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
           oder
                                                                                   In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richtet
         – auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke,            sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich
           Mauer umschlossen)                                                      daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf.
         nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahr-                 Siehe dazu die Tabellen in Anhang 1.
         zeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrau-
                                                                                   Der Beitrag für die Fahrerschutz-Versicherung ist proporti-
         chen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraus-
                                                                                   onal vom Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung abhängig.
         setzungen nach D.3 leistungsfrei.
                                                                                   Ändert sich daher der Beitragssatz in der Kfz-Haftpflicht-,
         Wiederanmeldung                                                           dann ändert sich auch der Beitrag für die Fahrerschutz-Ver-
                                                                                   sicherung. Die Regelungen in Bezug auf den Beitrag in der
H.1.6    Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der                 Fahrerschutz-Versicherung betreﬀen Personenkraftwagen
         Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungs-               und Lkw bis 3,5 t Gesamtmasse.
         schutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben
         Sie uns unverzüglich mitzuteilen.                                         Keine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen erfolgen für An-
                                                                                   hänger, Busse, Trikes, Quads, Taxen, Mietwagen, Sonderfahr-
                                                                                   zeuge, Selbstfahrervermietfahrzeuge und selbstfahrende
                                                                                   Arbeitsmaschinen sowie Fahrzeuge aller Art, die ein Ausfuhr-
                                                                                   kennzeichen, ein amtlich abgestempeltes rotes Kennzeichen
                                                                                   oder ein Kurzzeitkennzeichen führen.

prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                            Seite 34 von 52

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I.2       Ersteinstufung                                                  I.2.3     Sonderersteinstufung für Pkw oder Krafträder in den
                                                                                    Partnerrabatt
I.2.1     Ersteinstufung in SF-Klasse 0
                                                                                    Erläuterung des Partnerrabatts
          Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs
          nach I.6, wird er in die SF-Klasse 0 eingestuft.                I.2.3.1   Falls Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein Kraftrad ohne Über-
I.2.2     Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½, 1, 2 oder 3                          nahme eines Schadenverlaufs nach I.6. beginnt, kann er maxi-
                                                                                    mal in die gleiche SF-Klasse wie der bei uns bestehende Erst-
          Sonderersteinstufung in SF-Klasse ½                                       vertrag eingestuft werden, wenn
I.2.2.1   Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, Kraftrad oder Camping-                 a auf Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner
          fahrzeug ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6,                     oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben-
          wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn                                 den Lebenspartner bereits ein Pkw (wenn Ihr Fahrzeug
          – Sie seit mindestens drei Jahren eine Fahrerlaubnis für PKW                ein Pkw ist) oder Kraftrad (wenn Ihr Fahrzeug ein Kraftrad
            oder Krafträder besitzen, die von einem Mitgliedstaat des                 ist) zugelassen und bei uns versichert ist, der zu diesem
            Europäischen Wirtschaftsraums erteilt wurde oder dieser                   Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in
            nach I.2.6 gleichgestellt ist, oder                                       eine SF-Klasse eingestuft ist (Erstvertrag), und

          – auf Sie bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug                  b Sie oder Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner
            zugelassen ist, der/das zu diesem Zeitpunkt in der                        oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender
            Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½                 Lebenspartner der Halter des Fahrzeuges sind, und
            eingestuft ist.                                                         c Sie und Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner
                                                                                      oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender
          Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1
                                                                                      Lebenspartner einen identischen Wohnsitz haben, und
I.2.2.2   Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder Kraftrad ohne Über-                d der Vertrag Ihres Ehepartners, Ihres eingetragenen Lebens-
          nahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klas-               partners oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
          se 1 eingestuft, wenn                                                       lebenden Lebenspartners und ein eventuell für Sie beste-
          – auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspart-                hender Vorvertrag in den letzten beiden Kalenderjahren
            ner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben-                oder – bei kürzerer Laufzeit während der Laufzeit – in der
            den Lebenspartner bereits ein Pkw, Kraftrad, Campingfahr-                 Kfz-Haftpflichtversicherung schadenfrei war, und
            zeug oder Lkw zugelassen und bei uns versichert ist und zu              e Sie eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder
            diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung min-                  Krafträdern besitzen, die von einem Mitgliedstaat des Eu-
            destens in die SF-Klasse 1 eingestuft ist, und                            ropäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde oder die-
          – Sie seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis                 sen nach I.2.6 gleichgestellt ist.
            zum Führen von Pkw, Krafträdern oder Lkw besitzen, die von
                                                                                    Der Erstvertrag ist der Vertrag Ihres Ehepartners, Ihres einge-
            einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
                                                                                    tragenen Lebenspartners oder Ihres mit Ihnen in häuslicher
            erteilt wurde oder diesen nach I.2.6 gleichgestellt ist.
                                                                                    Gemeinschaft lebenden Lebenspartners, der bei uns beste-
          Der Abschluss des Rabattschutzes nach I.3.5 ist für einen                 hen muss oder der zum Beginn des nächsten Versicherungs-
          nach dieser Regelung eingestuften Vertrag nicht möglich.                  jahres bei uns abgeschlossen werden muss.

          Sondereinstufung in SF-Klasse 3 bei Fahreralter mindestens 25             Die sich für den Partnervertrag ergebende SF-Klasse bemisst
          Jahre                                                                     sich dabei zum Einen nach dem Zeitraum, für den Sie den
                                                                                    Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis nachweisen können und
I.2.2.3   Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw oder Kraftrad ohne Über-                zum Anderen nach der SF-Klasse des Erstvertrages (z. B. Erst-
          nahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klas-             vertrag in SF 20, Sie haben seit 8 Jahren eine gültige Fahr-
          se 3 eingestuft, wenn                                                     erlaubnis: maximal SF 7 im Partnervertrag möglich).
          – auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspart-
                                                                                    Der Partnerrabatt kann nur so lange gewährt werden, so lan-
            ner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben-
                                                                                    ge der Erstvertrag bei uns besteht.
            den Lebenspartner bereits ein Pkw, Kraftrad, Campingfahr-
            zeug oder Lkw zugelassen und bei uns versichert ist und zu              Der Abschluss des Rabattschutzes nach I.3.5 ist für einen
            diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung min-                Partnerrabatt-Vertrag nicht möglich.
            destens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist, und
                                                                                    Nutzung des Fahrzeuges
          – Sie seit mindestens einem Jahr eine Fahrerlaubnis zum Füh-
            ren von Pkw, Krafträdern oder Lkw besitzen, die von einem     I.2.3.2   a Ein Fahrzeug, das über den Partnerrabatt versichert wird,
            Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt                   darf nur von berechtigten Fahrern genutzt werden, die das
            wurde oder dieser nach I.2.6 gleichgestellt ist, und                      25. Lebensjahr vollendet haben.
          – Sie und der jeweilige Fahrer mindestens 25 Jahre alt sind.              b Zulässig ist die Nutzung eines über den Partnerrabatt ver-
                                                                                      sicherten Fahrzeuges von Nutzern, die das 25. Lebensjahr
          Der Abschluss des Rabattschutzes nach I.3.5 ist für einen
                                                                                      noch nicht vollendet haben, nur in Notfallsituationen oder
          nach dieser Regelung eingestuften Vertrag nicht möglich.
                                                                                      wenn es sich bei dem Nutzer um einen Hotelangestellten,
          Sondereinstufung SF-Klasse 2 für Lkw bis 3,5 t Gesamtmasse                  Kaufinteressenten, einen Mitarbeiter einer Reparaturwerk-
          im Werk-/Privatverkehr                                                      statt oder eines mit der Abnahme der Hauptuntersuchung
                                                                                      Beauftragten in Ausübung seines Dienstes handelt. Eine
I.2.2.4   Beginnt Ihr Vertrag für einen Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamt-               Fahruntüchtigkeit des Versicherungsnehmers oder eines
          masse im Werk-/Privatverkehr ohne Übernahme eines Scha-                     anderen berechtigten Fahrers infolge von Alkohol- oder
          denverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 2 eingestuft,                Drogenkonsum gilt nicht als Notfallsituation.
          wenn
                                                                                    c Wird das Fahrzeug von einem Fahrer genutzt, der das
          – Sie bereits einen Pkw oder einen Lkw bis 3,5 t zulässige
                                                                                      25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und handelt es sich
            Gesamtmasse im Werk-/Privatverkehr bei uns versichert
                                                                                      auch nicht um einen unter b genannten Ausnahmetatbe-
            haben, und
                                                                                      stand, so entfällt der Partnerrabatt rückwirkend ab Beginn
          – das bereits versicherte Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt min-                 des laufenden Versicherungsjahres und es wird von uns
            destens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist.                                eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages erhoben.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                           Seite 35 von 52

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          d Die Sondereinstufung in den Partnerrabatt gilt nicht für                  trages (Beispiel: Erstvertrag in SF 20, Sie haben seit 8 Jahren
            Pkw und Krafträder, die ein Ausfuhrkennzeichen, ein Kurz-                 eine gültige Fahrerlaubnis: maximal SF 7 im Einzelfahrerra-
            zeitkennzeichen, ein Wechselkennzeichen oder ein rotes                    batt-Vertrag möglich).
            Kennzeichen führen.
                                                                                      Der Einzelfahrerrabatt kann nur so lange gewährt werden, so
                                                                                      lange der Erstvertrag bei uns besteht.
I.2.4     Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflicht-
          versicherung in der Vollkaskoversicherung                                   Der Abschluss des Rabattschutzes nach I.3.5 ist für einen Ein-
                                                                                      zelfahrerrabatt-Vertrag nicht möglich.
          Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad, ein Cam-
          pingfahrzeug oder ein Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse                   Nutzung des Fahrzeuges und Sanktionen bei Vertragsverstößen
          und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine
                                                                            I.2.7.2   a Ein Fahrzeug, das über den Einzelfahrerrabatt versichert
          Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab
                                                                                        wird, darf nur von Ihnen genutzt werden.
          (siehe G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung nach
          dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt.                 b Zulässig ist die Nutzung eines über den Einzelfahrerrabatt
          Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein               versicherten Fahrzeuges von anderen Nutzern nur in Not-
          Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1 innerhalb der letzten 12 Mo-                   fallsituationen oder wenn es sich bei dem Nutzer um einen
          nate bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in                     Hotelangestellten, Kaufinteressenten, einen Mitarbeiter ei-
          diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkas-                    ner Reparaturwerkstatt oder eines mit der Abnahme der
          koversicherung nach I.6.                                                      Hauptuntersuchung Beauftragten in Ausübung seines
                                                                                        Dienstes handelt. Eine Fahruntüchtigkeit des Versicherungs-
I.2.5     Führerscheinsonderregelung                                                    nehmers infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum gilt
                                                                                        nicht als Notfallsituation.
          Hat Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Camping-
                                                                                      c Wird das Fahrzeug von einem anderen Fahrer als Ihnen
          fahrzeug in der Klasse SF 0 begonnen, stufen wir ihn auf Ihren
                                                                                        genutzt und handelt es sich auch nicht um einen unter b
          Antrag besser ein, sobald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahr-
                                                                                        genannten Ausnahmetatbestand, so entfällt der Einzelfah-
          erlaubnis für Pkw oder Krafträder sind und folgende Voraus-
                                                                                        rerrabatt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versiche-
          setzungen gegeben sind:
                                                                                        rungsjahres und es wird von uns zusätzlich eine Vertrags-
          – Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und                                   strafe in Höhe eines Jahresbeitrages erhoben.
          – Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat des Euro-                 d Die Sondereinstufung in den Einzelfahrerrabatt gilt nicht
            päischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt worden oder                     für Pkw oder Krafträder, die ein Ausfuhrkennzeichen, ein
            diesen nach I.2.6. gleichgestellt.                                          Kurzzeitkennzeichen, ein Wechselkennzeichen oder ein ro-
                                                                                        tes Kennzeichen führen.
I.2.6     Gleichgestellte Fahrerlaubnisse                                             e Die jährliche Fahrleistung des über den Einzelfahrerrabatt
                                                                                        versicherten Pkw darf 15.000 Kilometer nicht
          Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirt-
          schaftsraums (EWR) sind im Rahmen der SF-Ersteinstufung                     übersteigen. Wird diese vertraglich vereinbarte maximale Jah-
          Fahrerlaubnissen aus einem Mitgliedsstaat des EWR gleich-                   resfahrleistung überschritten, so entfällt der Einzelfahrerrabatt
          gestellt, wenn diese nach den Vorschriften der Fahrerlaubnis-               rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres, in der die
          verordnung ohne weitere theoretische oder praktische Fahr-                  Fahrleistung überschritten wurde und es wird von uns zusätz-
          prüfung umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung                     lich eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages erhoben.
          der Auflagen umgeschrieben sind.
                                                                            I.3       Jährliche Neueinstufung
I.2.7     Sonderersteinstufung für Pkw oder Krafträder in den                         Wir stufen Ihren Vertrag zu Beginn jedes Versicherungsjahres
          Einzelfahrerrabatt                                                          nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr
          Erläuterung des Einzelfahrerrabatts                                         neu ein.
                                                                                      Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung
I.2.7.1   Falls Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein Kraftrad ohne Über-
                                                                                      maßgeblich dafür, welchem Kalenderjahr der Schaden zuge-
          nahme eines Schadenverlaufs nach I.6. beginnt, kann er maxi-
                                                                                      ordnet wird.
          mal in die gleiche SF-Klasse wie der bei uns bestehende Pkw-
          Erstvertrag bzw. Kraftrad-Erstvertrag eingestuft werden, wenn               Die Neueinstufung gilt unabhängig von der Zahlungsperiode
                                                                                      immer ab Beginn des neuen Versicherungsjahres.
          a auf Sie bereits ein Pkw (wenn Ihr Fahrzeug ein Pkw ist) bzw.
            ein Kraftrad (wenn Ihr Fahrzeug ein Kraftrad ist) zugelassen
                                                                            I.3.1     Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
            und bei uns versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt in der
            Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in eine SF-Klasse                  Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei ver-
            eingestuft ist (Erstvertrag), und                                         laufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit
                                                                                      ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag ab Beginn des
          b Sie der Halter des Fahrzeuges und mindestens 25 Jahre alt
                                                                                      nächsten Versicherungsjahres in die nächstbessere SF-Klasse
            sind, und
                                                                                      nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft.
          c Ihr Erstvertrag und ein eventuell für Sie bestehender Vorver-
            trag in den letzten beiden Kalenderjahren oder – bei kürze-     I.3.2     Besserstufung bei Saisonkennzeichen
            rer Laufzeit – während der Laufzeit schadenfrei war, und
                                                                                      Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen
          d Sie eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder                    zugelassen (siehe H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Ver-
            Krafträdern besitzen, die von einem Mitgliedstaat des Eu-                 lauf des Vertrags eine Besserstufung nach I.3.1 nur vor, wenn
            ropäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde oder die-                 die Saison mindestens sechs Monate beträgt.
            sen nach I.2.6 gleichgestellt ist.
          Der Erstvertrag ist der Vertrag, der bei uns bereits besteht      I.3.3     Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 3, 2, 1, ½, S,
          oder der zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres bei                    0 oder M
          uns abgeschlossen werden muss.                                    I.3.3.1   Besserstufung nach SF 1 nach einem vollen Kalenderjahr aus
          Die sich für den Einzelfahrerrabatt-Vertrag ergebende SF-                   der SF-Klasse ½, S, 0 oder M
          Klasse bemisst sich dabei zum Einen nach dem Zeitraum, für
          den Sie den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis nachweisen
          können und zum Anderen nach der SF-Klasse des Erstver-

prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                               Seite 36 von 52

[Seite 37]
          Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalen-            I.3.5.6    Um den Rabattschutz abschließen zu können, müssen Sie und alle
          derjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Ver-                     Fahrer des Personenkraftwagens zum Zeitpunkt des Versiche-
          trag ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres aus der                       rungsbeginns des Rabattschutzes mindestens 25 Jahre alt sein.
          SF-Klasse ½, S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die
          SF-Klasse 1 ein.                                                   I.3.5.7    In den letzten 12 Monaten vor dem erstmaligen Abschluss
                                                                                        des Rabattschutzes darf weder bei uns noch bei einem ande-
I.3.3.2   Besserstufung nach einem halben Kalenderjahr aus der                          ren Vorversicherer ein belastender Schaden nach I.4.2 gemel-
          SF-Ersteinstufung 3, 2, 1, ½ oder 0                                           det worden sein.
          Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Ka-               Nichterfüllung oder Nichteinhaltung der Voraussetzungen
          lenderjahres mit einer Einstufung nach I.2 in SF-Klasse 3, 2,
          1, ½ oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember              I.3.5.8    Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass eine der
          mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei                      Voraussetzungen unter I.3.5.4 bis I.3.5.7 nicht erfüllt war oder
          schadenfreiem Verlauf ab Beginn des nächsten Versiche-                        nicht eingehalten wurde, stufen wir Ihren Vertrag ab dem
          rungsjahres wie folgt eingestuft:                                             Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen gemäß Anhang
                                                                                        1 in die Schaden-/ Schadenfreiheitsklasse ein, in die er ohne
          von SF-Klasse 3      nach        SF-Klasse 4,
                                                                                        den Rabattschutz eingestuft worden wäre.
          von SF-Klasse 2      nach        SF-Klasse 3,
          von SF-Klasse 1      nach        SF-Klasse 2,                      I.3.5.9    Falls die Voraussetzungen unter I.3.5.4 bis I.3.5.7 schuldhaft
          von SF-Klasse ½      nach        SF-Klasse 1,                                 nicht erfüllt waren oder nicht eingehalten wurden, schließen
          von SF-Klasse 0      nach        SF-Klasse ½.                                 wir den Rabattschutz ab Beginn des laufenden Versicherungs-
                                                                                        jahres aus. Sollten Sie den Rabattschutz erst während des
I.3.4     Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf                                     laufenden Versicherungsjahres eingeschlossen haben, dann
                                                                                        schließen wir ihn ab diesem Zeitpunkt aus.
          Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet
          verlaufen, wird er ab Beginn des nächsten Versicherungsjah-        I.3.5.10   Wird der Pkw von einem Fahrer gefahren, der noch nicht
          res nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft.                    25 Jahre alt ist und kommt es dabei zu einem belastenden
                                                                                        Schaden, dann gelten die Regelungen nach I.3.5.8 und I.3.5.9
I.3.5     Rabattschutz in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskover-                        nicht, wenn die Fahrt auf Grund einer gesundheitlichen Not-
          sicherung                                                                     situation stattfand oder wenn es sich bei dem Fahrer um ei-
                                                                                        nen Hotelangestellten oder einen Kraftfahrzeug-Reparateur
          Versicherte Fahrzeuge
                                                                                        in Ausübung seines Dienstes handelt. Fahrunsicherheit von
I.3.5.1   Der Rabattschutz kann von Ihnen nur für Pkw abgeschlossen                     Ihnen oder einem anderen berechtigten Fahrer auf Grund des
          werden.                                                                       Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschen-
                                                                                        der Mittel gilt nicht als Notfall.
          Der Rabattschutz kann nicht für Verträge abgeschlossen wer-
          den, die                                                           I.3.5.11   Teilen Sie uns während des Versicherungsjahres mit, dass der
                                                                                        Pkw auch von Fahrern gefahren wird, die noch nicht 25 Jahre
          a auf Basis der Regelungen gemäß I.2.2.2 oder I.2.2.3 abge-                   alt sind, so endet der Rabattschutz zu dem Datum, ab dem
            schlossen wurden, oder                                                      die Änderung wirksam ist. Der Rabattschutz endet jedoch
          b nach den Regelungen gemäß I.2.3 (Partnerrabatt) geführt                     erst zum Ende des Jahres in dem die Änderung eintritt, wenn
            werden, oder                                                                im Zeitraum vor der Änderung mindestens ein belastender
                                                                                        Schaden gemeldet wurde, der unter die Regelungen des Ra-
          c nach den Regelungen gemäß I.2.7 (Einzelfahrerrabatt) ab-
                                                                                        battschutzes fällt. In diesem Fall endet der Rabattschutz erst
            geschlossen werden.
                                                                                        zum Ende des Versicherungsjahres, auch wenn für Schäden,
          Ob Sie den Rabattschutz abgeschlossen haben, entnehmen                        die durch Fahrer, die noch nicht 25 Jahre alt sind, bedin-
          Sie Ihrem Versicherungsschein.                                                gungsgemäß der Rabattschutz nicht gilt.

          Einstufung bei einem belastenden Schaden                                      Beendigung des Rabattschutzes

I.3.5.2   Bei Personenkraftwagen, für die nach I.3.5.1 der Rabattschutz      I.3.5.12   Wenn Sie den Rabattschutz nach G.2.11 in einer Versiche-
          vereinbart wurde, gilt: je Kalenderjahr können Sie uns einen be-              rungsart kündigen, dann gilt diese Kündigung auch in der
          lastenden Schaden im Sinne von I.4.2 melden, ohne dass sich                   anderen Versicherungsart.
          dieser in der Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung ra-
                                                                             I.3.5.13   Bei Beendigung der Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversiche-
          battbelastend auswirkt. Im folgenden Versicherungsjahr bleibt
                                                                                        rung endet auch der Rabattschutz ohne dass es einer geson-
          die im Jahr der Schadenmeldung erreichte SF-Klasse erhalten.
                                                                                        derten Kündigung des Rabattschutzes bedarf. Endet nur die
          Einstufung bei mehr als einem belastenden Schaden                             Vollkaskoversicherung, so kann der Rabattschutz in der Kfz-
                                                                                        Haftpflichtversicherung auf Ihren Wunsch hin bestehen blei-
I.3.5.3   Bei Personenkraftwagen, für die nach I.3.5.1 der Rabattschutz                 ben, wenn nicht andere Gründe dem entgegen stehen.
          vereinbart wurde, gilt: melden Sie uns in einem Kalenderjahr
          mehr als einen die Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversiche-        I.4        Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter
          rung belastenden Schaden im Sinne von I.4.2, dann wird der                    Verlauf?
          Vertrag in der jeweiligen Versicherungsart nach der jeweils
          gültigen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Dabei bleibt der       I.4.1      Schadenfreier Verlauf
          erste rabattbelastende Schaden unberücksichtigt.
                                                                             I.4.1.1    Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden
          Voraussetzungen für den Abschluss                                             Voraussetzungen vor:

I.3.5.4   Haben Sie für Ihren Personenkraftwagen eine Kfz-Haftpflicht                   – Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines
          und Vollkaskoversicherung abgeschlossen, können Sie den                         Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und
          Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten gleichzeitig                    – uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet,
          beantragen.                                                                     für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen
                                                                                          bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter,
I.3.5.5   Der Vertrag für die Kfz-Haftpflicht- und falls abgeschlossen,                   Rechtsberatung und Prozesse.
          Vollkaskoversicherung, muss sich bei Abschluss des Rabatt-
          schutzes mindestens in der SF-Klasse 5 befinden.                   I.4.1.2    Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag je-
                                                                                        weils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzun-
                                                                                        gen vorliegt:

prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                Seite 37 von 52

[Seite 38]
          a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen nur:              den Vertrag des versicherten Fahrzeugs unter den Vorausset-
            – aufgrund von Abkommen der Versicherungsunterneh-                       zungen nach I.6.2 und I.6.3 in folgenden Fällen übernommen:
              men untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern                  Fahrzeugwechsel
              oder
                                                                           I.6.1.1   Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen
            – wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfach-
                                                                                     Fahrzeugs angeschaﬀt.
              versicherung.
          b Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den                  Rabatttausch
            drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren           I.6.1.2   a Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein
            auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.                           anderes Fahrzeug. Sie veräußern dieses oder setzen es
          c Der Verursacher des Schadens oder dessen Haftpflichtver-                   ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die
            sicherung erstatten uns unsere Entschädigung in vollem                     Übernahme des Schadenverlaufs.
            Umfang.                                                                  b Sie versichern ein weiters Fahrzeug. Diese soll überwie-
          d Wir leisten in der Vollkaskoversicherung oder bilden Rück-                 gend von demselben Personenkreis benutzt werden, wie
            stellungen für ein Schadenereignis, das unter die Teilkasko-               das bereits versicherte Fahrzeug. Sie beantragen, dass der
            versicherung fällt.                                                        Schadenverlauf von dem bisherigen auf das weitere Fahr-
                                                                                       zeug übertragen wird.
          e Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in
            Anspruch, weil:                                                          Schadenverlauf einer anderen Person
            – eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haft-      I.6.1.3   Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend
              pflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vol-               von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des
              lem Umfang haftet,                                                     Schadenverlaufs.
            – Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen An-
                                                                                     Versichererwechsel
              spruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz
              oder teilweise versagt hat.                                  I.6.1.4   Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherer
          f es sich um einen Schaden handelt, der in den Bereich der                 zu uns gewechselt.
            Fahrerschutz-Versicherung fällt.
                                                                           I.6.2     Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?
          g mit dem entwendeten Fahrzeug auf einer Diebesfahrt ein
            Kfz-Haftpflichtschaden verursacht wird und weder Sie, der                Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende
            Halter, der Eigentümer oder der berechtigte Besitzer des                 Voraussetzungen:
            Fahrzeugs die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht ha-
                                                                                     Fahrzeuggruppe
            ben.
                                                                           I.6.2.1   Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertra-
I.4.2     Schadenbelasteter Verlauf                                                  gen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das
                                                                                     Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird,
I.4.2.1   Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie
                                                                                     gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug,
          uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schaden-
                                                                                     auf das übertragen wird.
          ereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder
          Rückstellungen bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind                     a Untere Fahrzeuggruppe:
          die Fälle nach I.4.1.2.                                                      Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahrzeuge, Last-
                                                                                       kraftwagen bis 3,5 t Gesamtmasse, landwirtschaftliche
I.4.2.2   Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als                     Zugmaschinen, Gabelstapler, Kranken- und Leichenwagen.
          schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalender-
          jahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen                 b Mittlere Fahrzeuggruppe:
          Schaden, stufen wir Ihren Vertrag ab Beginn des nächsten                     Taxen, Mietwagen, Lastkraftwagen über 3,5 t Gesamtmasse
          Versicherungsjahres zurück.                                                  und Zugmaschinen im Werkverkehr.
                                                                                     c Obere Fahrzeuggruppe:
I.5       Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können                                    Lastkraftwagen und Zugmaschinen im gewerblichen Gü-
                                                                                       terverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen.
          Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht- und in
          der Vollkaskoversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere                   Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der Kfz-
          Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetz-              Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung
          liche Verpflichtung erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu
          geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregu-      I.6.2.2   Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht-
          lierung eines Kfz-Haftpflichtschadens über die Höhe unserer                und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen.
          Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 1.000 Euro beträgt.               Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkasko-
          Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von zwölf Mo-                versicherung aus einem anderen für ihn bestehenden Vertrag
          naten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kfz-Haftpflicht- oder              aufgibt, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug
          Vollkaskoversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.                   zu nutzen.

          Beim EASY Tarif beträgt die Frist zur Erstattung der Entschä-              Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs
          digung sechs Monate.                                                       von einer anderen Person nach I.6.1.3

          Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung          I.6.2.3   Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Per-
          und über die Höhe des Erstattungsbetrags unterrichtet und                  son nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen
          müssen wir danach im Zuge einer Wiederaufnahme der                         Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter
          Schadenregulierung eine weitere Entschädigung leisten, führt               folgenden Voraussetzungen:
          dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.                       a Es handelt sich bei der anderen Person um Ihren Ehepart-
                                                                                       ner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihren mit Ihnen
I.6       Übernahme eines Schadenverlaufs                                              in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner, ein
                                                                                       Elternteil, Ihr Kind, Ihre Schwester/Ihren Bruder oder Ihren
I.6.1     In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?                        Arbeitgeber;
          Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags – auch wenn die-
          ser bei einem anderen Versicherer bestanden hat – wird auf
prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                            Seite 38 von 52

[Seite 39]
          b Sie machen den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der ande-       I.6.4   Übernahme des Schadenverlaufs nach Betriebsübergang
            ren Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde glaub-
            haft; hierzu gehört insbesondere                                     Haben Sie einen Betrieb und dessen zugehörige Fahrzeuge
                                                                                 übernommen, übernehmen wir den Schadenverlauf dieser
            – eine Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder             Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen:
              Brief) von Ihnen und der anderen Person. Ist die andere
              Person verstorben, ist die Erklärung durch Sie ausrei-             – Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Übernahme des
              chend, Sie müssen uns aber eine Kopie der Sterbeur-                  Schadenverlaufs durch Sie einverstanden und gibt damit
              kunde des Dritten vorlegen,                                          den Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf,

            – die Vorlage einer Kopie Ihres Führerscheins zum Nach-              – Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Übernahme des
              weis dafür, dass Sie für den entsprechenden Zeitraum im              Betriebs die bisherige Risikosituation nicht verändert hat.
              Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren;
                                                                         I.7     Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
          c Die andere Person ist mit der Übertragung ihres Schaden-
            verlaufs an Sie einverstanden und gibt damit ihren Scha-     I.7.1   Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkas-
            denfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf;                             koversicherung können nur zusammen abgegeben werden.
          d Die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie       I.7.2   Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen
            liegt bei der Übernahme nicht mehr als 15 Monate zurück.             wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres
          e Das hier versicherte Fahrzeug ist auf Sie zugelassen (VN-/           Vertrages nach I.2 bekommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag
            Halteridentität).                                                    in der SF-Klasse M oder S, bleibt diese Einstufung bestehen.
                                                                         I.7.3   Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstel-
I.6.3     Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungs-                   lung Ihres Vertrags nachzuerheben.
          schutzes auf den Schadenverlauf aus?
          Im Jahr der Übernahme                                          I.8     Auskünfte über den Schadenverlauf

I.6.3.1   Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außer-     I.8.1   Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs
          betriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison,                folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen:
          Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:                  – Art und Verwendung des Fahrzeugs,
          a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, über-              – Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,
            nehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche-                – Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und
            rungsschutz nicht unterbrochen worden.                                 der Vollkaskoversicherung,
          b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs und höchstens               – Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahr-
            zwölf Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er                zeugs, ie sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung
            vor der Unterbrechung bestand.                                         ausgewirkt haben,
          c Beträgt die Unterbrechung mehr als zwölf Monate, ziehen              – ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von
            wir beim Schadenverlauf für jedes weitere angefangene                  drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind,
            Kalenderjahr seit der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr             ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und
            ab.                                                                  – ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entspre-
          d Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, überneh-                chende Auskünfte erteilt worden sind.
            men wir den schadenfreien Verlauf nicht.                     I.8.2   Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-
          e Beträgt die Unterbrechung mehr als zwölf Monate und we-              Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei
            niger als zehn Jahre, übernehmen wir den schadenfreien               einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflich-
            Verlauf, der vor der Unterbrechung galt, wenn Sie während            tet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem
            der Unterbrechung ununterbrochen im Besitz einer gülti-              versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben.
            gen Fahrerlaubnis waren und uns dies entsprechend nach-              Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Scha-
            weisen.                                                              denverlauf. Sondereinstufungen, insbesondere die Sonderein-
          Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbre-                stufung in die SF-Klasse 3 (I.2.2.3), die Sondereinstufung in
          chung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstu-               die SF-Klasse 2 (I.2.2.4), der Partnerrabatt (I.2.3), der Einzel-
          fung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt               fahrerrabatt (I.2.7) und der Rabattschutz (I.3.5) – mit Aus-
          Folgendes: Zunächst ist die Rückstufung aufgrund des Scha-             nahme der Regelung nach I.2.2.1 und I.2.2.2 – werden nicht
          dens, danach die Rückstufung aufgrund der Unterbrechung                berücksichtigt.
          vorzunehmen.

          Im Folgejahr nach der Übernahme                                J       Beitragsänderung aufgrund tariflicher
                                                                                 Maßnahmen
I.6.3.2   In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich
          die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und     J.1     Typklasse
          danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalender-
          jahr der Übernahme bestand:                                            Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres
                                                                                 Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entneh-
          a Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Über-
                                                                                 men, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags
            nahme mindestens sechs Monate, wird der Vertrag ent-
                                                                                 zugeordnet worden ist.
            sprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein
            volles Kalenderjahr bestanden.                                       Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in
          b Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Über-            welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps
            nahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besser-             im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verrin-
            stufung trotz schadenfreien Verlaufs.                                gert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps
                                                                                 im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer
                                                                                 Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbun-
                                                                                 dene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versi-
                                                                                 cherungsjahres wirksam.

prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                          Seite 39 von 52

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J.2      Regionalklasse                                                      K.2     Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung und
                                                                                     deren Auswirkungen
         Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz
         des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeord-                Welche Änderungen werden berücksichtigt?
         net. Maßgeblich sind der Wohnsitz und die Postleitzahl, den/
         die uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt.           K.2.1   Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Versi-
         Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher                     cherungsschein genanntes Merkmal zur Beitragsberechnung,
         Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeord-                 berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitrags-
         net worden ist.                                                             senkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.

         Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in wel-              Auswirkung auf den Beitrag
         chem Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher           K.2.2   Der neue Beitrag nach K.2.1 gilt ab dem Tag der Änderung.
         der Wohnsitz/ die Postleitzahl des Halters liegt, im Verhältnis
         zu allen Regionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der       K.3     Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels
         Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller Regi-
         onen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regional-                 Wechselt der Halter seinen Wohnsitz und wird dadurch Ihr
         klasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird                   Fahrzeug einer anderen Regionalklasse zugeordnet, richtet
         mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.                        sich der Beitrag ab der Ummeldung bei der Zulassungsbe-
                                                                                     hörde nach der neuen Regionalklasse.
J.3      Tarifänderung
                                                                             K.4     Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Bei-
         Wir sind berechtigt, den Beitrag für die Kfz-Versicherung der
                                                                                     tragsberechnung
         Schadenentwicklung anzupassen, damit ein angemessenes Ver-
         hältnis von Versicherungsbeitrag und -leistung gewährleistet ist.           Anzeige von Änderungen
         Eine Erhöhung des bisherigen Beitrags auf die Höhe des sich         K.4.1   Die Änderung eines im Versicherungsschein aufgeführten
         aus dem neuen Tarif ergebenden Beitrags wird nur wirksam,                   Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüg-
         wenn wir Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Mo-                    lich anzeigen.
         nat vor Wirksamwerden mitteilen und wir Sie schriftlich über
         Ihr Kündigungsrecht nach G.2.7 informieren.                                 Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
         Vermindert sich der bisherige Tarifbeitrag, sind wir verpflich-     K.4.2   Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag
         tet, den Beitrag mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres                berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutref-
         auf die Höhe des neuen Tarifbeitrags zu senken.                             fen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestäti-
                                                                                     gungen oder Nachweise vorzulegen.
         Abweichende Vereinbarungen (z. B. im Vertrag enthaltene
         Zu- oder Abschläge) bleiben unberührt.                                      Folgen von unzutreﬀenden Angaben

J.4      Kündigungsrecht                                                     K.4.3   Haben Sie unzutreﬀende Angaben zu Merkmalen zur Bei-
                                                                                     tragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt
         Führt eine Änderung nach J.1 bis J.3 zu einer Beitragserhö-                 und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden,
         hung, so haben Sie nach G.2.7 ein Kündigungsrecht. Werden                   gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres
         mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr                     der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsbe-
         Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in Summe zu                        rechnung entspricht.
         einer Beitragserhöhung führen.                                      K.4.4   Haben Sie vorsätzlich unzutreﬀende Angaben gemacht oder
                                                                                     Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein
J.5      Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der
                                                                                     zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Bei-
         Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                                     tragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbei-
         In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den                 trages zu zahlen.
         Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer
         Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet wer-                  Folgen von Nichtangaben
         den, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen               K.4.5   Kommen Sie unserer Auﬀorderung, Bestätigungen oder Nach-
         zu erhöhen.                                                                 weise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb eines Monats
                                                                                     nach, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn
J.6      Änderung der Tarifstruktur                                                  des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungüns-
         Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klassen, Regio-                tigsten Annahmen zu berechnen, wenn
         nalklassen, Typklassen zu ändern. Dies setzt voraus, dass ein               – wir Sie in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf den
         unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten                        dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde geleg-
         Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der Versiche-                        ten Annahmen hingewiesen haben;
         rungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die
         geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten                      – und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwort-
         Versicherungsjahres wirksam.                                                  frist von mindestens einem Monat die zur Überprüfung der
                                                                                       Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder
         In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.                      Nachweise nicht nachreichen.

K        Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen                           K.5     Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs
         eingetretenen Umstands                                                      Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder
                                                                                     Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen.
K.1      Änderung des Schadenfreiheitsrabatts                                        Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gel-
         Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schaden-                  ten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das
         freiheitsrabatt-System nach Abschnitt I ändern.                             höhere Wagnis maßgeblich ist.
                                                                                     Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach
                                                                                     G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen.
                                                                                     Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein
                                                                                     Kündigungsrecht nach G.2.8.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                             Seite 40 von 52

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L        Meinungsverschiedenheiten und Gerichts-                                   Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
         stände                                                            L.2.3   Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder ge-
                                                                                   wöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt ha-
L.1      Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind                              ben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Auf-
         Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind! Sollte dies ein-            enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt
         mal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit              abweichend der Regelungen nach L.2.2 das Gericht als ver-
         uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können.                       einbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.

         Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten:
         Versicherungsombudsmann e. V.                                     M       Zahlungsweise und Zahlungsweg
L.1.1    Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zu-               Eine monatliche Zahlungsperiode ist nur möglich, wenn Sie uns
         frieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu                eine Ermächtigung erteilen, die Beiträge von einem Konto
         dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können                    bei einem Geldinstitut einzuziehen. Können wir die Beiträge
         Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. für Versiche-               während der Vertragslaufzeit nicht von dem Konto einziehen,
         rungen wenden.                                                            stellen wir den Vertrag auf eine vierteljährliche Zahlungspe-
                                                                                   riode um.
         Versicherungsombudsmann e.V.
         Postfach 080632                                                           Da sich die Zahlung von Beiträgen durch die Teilnahme am
         10006 Berlin                                                              Bankeinzugsverfahren positiv auf den Beitrag auswirkt, er-
         E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                             höht sich der Beitrag während der Vertragslaufzeit, wenn die
         Internet: www.versicherungsombudsman.de                                   Zahlung auf einen anderen Zahlweg (Überweisung) umge-
         Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000.                                   stellt wird.
         (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz.)
         Der Versicherungsombudsmann e. V. für Versicherungen ist
                                                                           N       Änderung der Versicherungsbedingungen
         eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
         Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlich-           Wir können einzelne Bedingungen mit Wirkung für beste-
         tungsverfahren teilzunehmen.                                              hende Versicherungsverträge ändern, ergänzen oder erset-
                                                                                   zen,
         Versicherungsaufsicht
                                                                                   – wenn eine Rechtsvorschrift eingeführt oder geändert wird,
L.1.2    Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten                  welche diese Bedingungen betriﬀt oder auf der diese be-
         Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf,                   ruhen.
         können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wen-
                                                                                   – bei einer diese Bedingungen unmittelbar betreﬀenden neu-
         den. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
                                                                                     en oder geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung,
         sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
                                                                                   – wenn ein Gericht einzelne Bedingungen rechtskräftig für
         Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sek-                unwirksam erklärt,
         tor Versicherungsaufsicht                                                 – wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
         Graurheindorfer Straße 108                                                  diese Bedingungen durch Verwaltungsakt als mit gelten-
         53117 Bonn                                                                  dem Recht nicht vereinbar beanstandet und den Versiche-
         E-Mail: poststelle@bafin.de                                                 rer zur Abänderung auﬀordert
         Tel.: 0228 4108-0; Fax 0228 4108 – 1550.
                                                                                   Dies gilt nur für Bedingungen, die folgende Bereiche betreﬀen:
         Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und            – Umfang des Versicherungsschutzes,
         einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
                                                                                   – Deckungsausschlüsse,
         Rechtsweg                                                                 – Pflichten des Versicherungsnehmers oder der Versicherten
L.1.3    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-                  Die geänderten Bedingungen dürfen den Versicherungsneh-
         schreiten.                                                                mer als einzelne Regelung und in Zusammenhang mit ande-
                                                                                   ren Bedingungen des Vertrages nicht schlechter stellen als
         Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des
                                                                                   die ursprüngliche Regelung.
         Schadens in der Kaskoversicherung ist erst das Sachverstän-
         digenverfahren nach A.2.6 zu nutzen.
L.2      Gerichtsstände                                                            Die geänderten, ergänzten oder ersetzten Bedingungen sind
         Wenn Sie uns verklagen                                                    Ihnen schriftlich bekannt zu geben und Inhalt und Grund der
                                                                                   Änderung sind von uns zu erläutern. Sie genehmigen diese
L.2.1    Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie ins-                  geänderten Bedingungen, wenn Sie nicht innerhalb von zwei
         besondere bei folgenden Gerichten geltend machen:                         Monaten nach Bekanntgabe in Textform (z. B. E-Mail, Telefax
         – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,              oder Brief) widersprechen.
         – dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie             Hierauf werden wir Sie bei der Bekanntgabe ausdrücklich hin-
           betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.                         gewiesen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Ab-
                                                                                   sendung des Widerspruchs. Bei fristgemäßem Widerspruch
         Wenn wir Sie verklagen
                                                                                   treten die Änderungen nicht in Kraft.
L.2.2    Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbe-
         sondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
         – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
         – dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Nie-
           derlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versiche-
           rungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb
           abgeschlossen haben.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                           Seite 41 von 52

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O        Leistungserweiterungen BEST                                             O.12   Mitversicherung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

         Abweichend zu den Punkten A.7, A.1.6.6.2, A.2.2.1.7, A.2.2.2.2,                Abweichend zu A.2.2.2.2 sind bei PKW auch unvorhergese-
         A.2.5.1.2, A.2.5.1.3, I.5, A.2.2.1.8, A.2.2.1.2, A.2.2.1.6, A.2.2.1.5          hene und plötzlich eingetretene Brems, Betriebs und Bruch-
         gelten im BEST Tarif folgende Leistungsverbesserungen:                         schäden, die an dem versicherten Fahrzeug entstehen, mit-
                                                                                        versichert.
O.1      Leistungsgarantie                                                              Dies gilt nicht für:
         Ergänzend zu A.7 gelten für Ihren Vertrag auch zukünftige                      – Schäden am Motor und Getriebe einschließlich Gelenkwelle
         Leistungsverbesserungen dieses Abschnitts O der AKB, wenn                        sowie Diﬀerential, sowie
         Sie den BEST Tarif abgeschlossen haben.
                                                                                        – Ersatzteile und Zubehörteile, die nicht mit dem versicher-
                                                                                          ten Fahrzeug fest verbunden sind.
O.2      Erweiterte Eigenschadendeckung
         Abweichend zu A.1.6.6.2 ist unsere Entschädigungsleistung               O.13   Freie Werkstattwahl bei Glasbruchschäden
         auf 150.000 Euro je Versicherungsjahr maximiert.                               Abweichend zu A.2.2.1.5 verzichten wir auf den Abzug der
                                                                                        Selbstbeteiligung bei Glasschäden, wenn die beschädigte Ver-
O.3      Durch Tierbisse verursachte Folgeschäden                                       glasung ohne Austausch repariert wird.
         Abweichend zu A.2.2.1.7 gilt eine Entschädigungsgrenze von
         20.000 Euro.                                                            O.14   Besitzstandsgarantie
                                                                                        Für als Pkw zugelassene Fahrzeuge gilt:
O.4      Schäden durch Anhänger
                                                                                        Wir leisten im Rahmen der Besitzstandsgarantie auch für Kfz-
         Abweichend zu A.2.2.2.2 gelten Schäden bei Pkw zwischen                        Haftpflicht- und Kaskoschäden, die im Rahmen der mit uns
         ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger auch                            vereinbarten Kfz-Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung nicht
         ohne Einwirkung von außen als Unfall. Z. B. Rangierschäden                     oder nicht vollständig eingeschlossen sind, jedoch über die
         am Zugfahrzeug durch den Anhänger oder Schlingerschä-                          entsprechende Versicherungsart (Kfz-Haftpflicht-, Teil- oder
         den.                                                                           Vollkaskoversicherung) des unmittelbaren Vorvertrages ver-
                                                                                        sichert waren. Ausgenommen hiervon sind Leistungen, die
O.5      Neupreisentschädigung                                                          im Rahmen des Vorvertrages Bestandteil eines aufpreispflich-
         Abweichend zu A.2.5.1.2 wird die Neupreisentschädigung un-                     tigen separaten Leistungsbausteins waren, sowie individuelle
         ter den Voraussetzungen des A.2.5.1.2 für einen Zeitraum von                   einzelvertragliche Regelungen.
         24 Monaten gezahlt.                                                            Als unmittelbarer Vorvertrag gelten Verträge eines in Deutsch-
                                                                                        land allgemein zugänglichen Tarifs, die denselben VN auf-
O.6      Kaufpreisentschädigung                                                         weisen und deutschem Versicherungsrecht unterliegen, min-
         Abweichend zu A.2.5.1.3 wird die Kaufpreisentschädigung                        destens ein volles Jahr bestanden haben und maximal 1 Mo-
         unter den Voraussetzungen des A.2.5.1.3 für einen Zeitraum                     nat vor Versicherungsbeginn dieses Vertrages beendet wur-
         von 24 Monaten gezahlt. Die Höchstentschädigungsgrenze                         den, jedoch nicht vom Vorversicherer gekündigt oder im bei-
         ist begrenzt auf 120 % des Wiederbeschaﬀungswertes gemäß                       derseitigen Einvernehmen beendet worden sind.
         A.2.5.1.7.                                                                     Umfang der Leistungen
O.7      Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können
                                                                                        Den Nachweis (in Form der entsprechenden Bedingungen)
         Abweichend zu I.5 wird Ihr Kfz-Haftpflicht- oder Vollkasko-                    über die anderweitige Mitversicherung müssen Sie führen. Der
         versicherungsvertrag als schadenfrei behandelt, wenn Sie uns                   Umfang der Mitversicherung richtet sich grundsätzlich nach
         die Entschädigung innerhalb von 24 Monaten nach unserer                        den Regelungen des für die Mitversicherung nachgewiese-
         Mitteilung erstatten.                                                          nen Vorvertrages.

O.8      Schutzhelm und Schutzbekleidung bei Krafträdern                                Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die mit uns
                                                                                        vereinbarte Versicherungssumme bzw. die mit uns vereinbar-
         Abweichend zu A.2.2.1.8 sind zusätzlich zu den Schäden am                      te Entschädigungsgrenze beschränkt.
         Schutzhelm auch Schäden an der Schutzbekleidung für Fah-
         rer und Beifahrer durch Unfall mit einem anderen motorisier-                   Der geographische Geltungsbereich ist in jedem Fall auf den
         ten Verkehrsteilnehmer in der Teilkasko mitversichert.                         mit uns vereinbarten geographischen Geltungsbereich be-
                                                                                        schränkt.
O.9      Überführungskosten                                                             Es gelten die zum aktuellen Vertrag mit uns vereinbarten Selbst-
         Ergänzend zu A.2.5.1.2 ersetzen wir die Überführungskosten                     beteiligungen sowie in der Kaskoversicherung die Berech-
         bzw. die Kosten der Selbstabholung ab Herstellerwerk bis zur                   nungsgrundlagen zur Entschädigungshöhe gemäß A.2.5.
         vereinbarten Höchstentschädigung nach A.2.5.6. Vorausset-                      Ausschlüsse
         zungen sind, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Unfalls nicht
         älter als 24 Monate ist und das Ersatzfahrzeug wieder bei uns                  Die Besitzstandsgarantie gilt nicht für:
         versichert wird.                                                               – Vorsatz
O.10     Unterschlagung                                                                 – Risiken oder Leistungserweiterungen, die bei uns gegen
                                                                                          Mehrprämie oder im Rahmen von Produktbausteinen ein-
         Abweichend zu A.2.2.1.2 ist Unterschlagung bei einer Probe-                      schließbar sind.
         fahrt ausnahmslos mitversichert.
                                                                                        – Schäden oder Leistungen, die im aktuellen Vertrag aus-
O.11     Folgeschäden bei Kurzschluss                                                     drücklich ausgeschlossen sind.

         Abweichend zu A.2.2.1.6 ist der Ersatz von Aggregatschäden
         auf 20.000 Euro je Schadenereignis begrenzt.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                Seite 42 von 52

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P        Leistungserweiterung für Elektro- und                           Im EASY Tarif ist diese Leistung nicht mitversichert.
         Hybrid-Pkw                                                      Kurzschlussschäden an der Verkabelung
         Die in diesem Abschnitt beschriebenen Ergänzungen gelten        In Ergänzung zu A.2.2.1.6 sind bei Elektro- und Hybrid-Pkw
         für Pkw mit elektrischem oder hybridem Antrieb.                 Folgeschäden durch Kurzschluss am Akkumulator
         Mitversicherte Teile                                            – im BEST Tarif bis zu einer Höhe von 25.000 Euro
         Ergänzend zu A.2.1.2 sind folgende außerhalb des Fahrzeugs      – im COMFORT Tarif bis zu einer Höhe von 20.000 Euro
         unter Verschluss gehaltene Teile mitversichert:                 – im EASY Tarif bis zu einer Höhe von 10.000 Euro
         – Die zu Ihrem Elektrofahrzeug gehörende Ladestation (z. B.     versichert.
           Wallbox oder Induktionsplatte) und das Ladekabel für den
           Antriebs-Akkumulator des versicherten Fahrzeugs.              Ebenfalls mitversichert sind die erforderlichen Kosten für den
                                                                         Austausch der Hochvoltkabel.
         Im EASY Tarif ist die Höchstentschädigung auf 1.000 Euro be-
         grenzt.                                                         Tierbissschäden
         – Das zu Ihrem Elektrofahrzeug gehörende mobile Ladege-         In Ergänzung zu A.2.2.1.7 sind bei Elektro- und Hybrid-Pkw
           rät einschließlich der dazugehörigen Adapter bis zu einer     Folgeschäden durch Tierbisse am Akkumulator
           Entschädigungshöhe
                                                                         – im BEST Tarif bis zu einer Höhe von 25.000 Euro
            o von 3.000 Euro im BEST Tarif.
                                                                         – im COMFORT Tarif bis zu einer Höhe von 20.000 Euro
            o von 1.000 Euro im COMFORT Tarif.
                                                                         – im EASY Tarif bis zu einer Höhe von 10.000 Euro
            o von 500 Euro im EASY Tarif.
                                                                         versichert.
         – Die Ladekarte für Ihr Elektrofahrzeug bis zu einer Entschä-   Ebenfalls mitversichert sind die erforderlichen Kosten für den
           digungshöhe                                                   Austausch der Hochvoltkabel.
            o von 250 Euro im BEST Tarif.
                                                                         Naturgewalten/ Elementarschäden
            o von 100 Euro im COMFORT Tarif.
                                                                         Blitzschlag
            o Im EASY Tarif ist diese Leistung nicht mitversichert.      Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind bei Elektro- und
         Ausfalldeckung bei Miete und Leasing des Akkumulators           Elektro-Hybrid-Pkw auch durch mittelbare Einwirkung versi-
                                                                         chert.
         Ergänzend zu A.2.5 erstatten wir die anteiligen Miet- oder
                                                                         Beispiel: Der Blitzeinschlag in ein Gebäude beschädigt das
         Leasingraten für den Antriebs-Akkumulator, sofern der Fahr-
                                                                         Fahrzeug, da es beim Ladevorgang an das Stromnetz des
         zeugbetrieb durch ein versichertes Schadenereignis nicht
                                                                         Gebäudes angeschlossen war.
         möglich ist und sich das versicherte Fahrzeug zur Reparatur
         in einer Werkstatt befindet.                                    Unbenannte Gefahren
         Die Erstattung ist                                              Zusätzlich zu den in Abschnitt A.2.2.2 genannten Gefahren
         – im COMFORT Tarif auf maximal 1 Monat und                      sind darüber hinaus im BEST Tarif in der Vollkasko Schäden
                                                                         durch alle weiteren Gefahren versichert, denen der Akkumu-
         – im BEST Tarif auf maximal 3 Monate                            lator ausgesetzt ist.
         begrenzt.
                                                                         Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden
         Im EASY Tarif ist die Ausfalldeckung bei Miete und Leasing      – die nach diesen AKB versichert sind oder die gegen Zah-
         des Akkumulators nicht mitversichert.                             lung eines Zusatzbeitrags versichert werden können, ein-
         Neupreisentschädigung                                             schließlich der dort genannten Ausschlüsse.
                                                                         – durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach A.2.9.1
         – Bei Akkumulatoren von Elektro- und Hybridfahrzeugen gilt
           ergänzend zu A.2.5.1.2:                                       – durch Rennen nach A.2.9.2

         Wir zahlen den Neupreis des Akkumulators bei Pkw, wenn          – durch Kriegsereignisse nach A.2.9.4
         innerhalb                                                       – durch Kernenergie nach A.2.9.5
         – von 24 Monaten im BEST Tarif,                                 – durch allmähliche Einwirkung oder aufgrund eines gewöhn-
         – von 18 Monaten im COMFORT Tarif oder                            lichen Alterungsprozesses z. B. Verschleiß, Abnutzung

         – von 12 Monaten im EASY Tarif                                  – durch Konstruktions- oder Materialfehler oder chemische
                                                                           Reaktion.
         nach Erwerb als Neugerät an diesem ein Totalschaden, eine
         Zerstörung oder ein Verlust eintritt.                           Leistungsgarantie

         – Danach nehmen wir vom Neupreis einen Abzug in Höhe            Ergänzend zu A.7 gelten für Ihren Vertrag auch zukünftige
           von 1 % für jeden weiteren Monat vor. A.2.5.6 gilt entspre-   Leistungsverbesserungen dieses Abschnitts P der AKB, wenn
           chend.                                                        Sie einen Pkw mit elektrischen oder hybriden Antrieb bei uns
                                                                         versichert haben.
         Entsorgungskosten
         Bei Akkumulatoren von Elektro- und Hybrid-Pkw zahlen wir
         die Kosten für deren Entsorgung bis zu einer Höhe von

         – 5.000 Euro im BEST Tarif.
         – 2.500 Euro im COMFORT Tarif.
         Voraussetzung ist, dass ein Totalschaden oder eine Zerstö-
         rung des Akkumulators eintritt und Sie uns die Kosten der
         Entsorgung durch eine Rechnung nachweisen.

prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                 Seite 43 von 52

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ANHANG 1: TABELLEN ZUM
SCHADENFREIHEITSRABATT-SYSTEM
1     Pkw                                                        1.2     Rückstufung im Schadenfall bei Pkw im COMFORT und
                                                                         BEST Tarif
1.1   Einstufung von Pkw in SF-Klassen und Beitragssätze         1.2.1   Kfz-Haftpflichtversicherung
          Dauer des
        schadenfreien                        Beitragssatz in %              Von                     Rückstufung nach
                              SF-Klasse
      ununterbrochenen                       KH            VK            Schaden-/             1 Schaden          2 oder mehr
           Verlaufs                                                      SF-Klasse                                  Schäden

         50 und mehr                                                        SF 50                 SF 26              SF 9
                               SF 50          14           14
      schadenfreie Jahre                                                    SF 49                 SF 21              SF 7
              49               SF 49          15           15               SF 48                 SF 20              SF 7
              48               SF 48          15           15               SF 47                 SF 20              SF 7
              47               SF 47          15           15               SF 46                 SF 20              SF 7
              46               SF 46          16           15               SF 45                 SF 19              SF 7
              45               SF 45          16           15               SF 44                 SF 19              SF 6
              44               SF 44          16           15               SF 43                 SF 19              SF 6
              43               SF 43          16           16               SF 42                 SF 18              SF 6
              42               SF 42          16           16               SF 41                 SF 18              SF 6
              41               SF 41          16           16               SF 40                 SF 17              SF 6
              40               SF 40          17           16               SF 39                 SF 17              SF 6
              39               SF 39          17           16               SF 38                 SF 16              SF 5
              38               SF 38          17           17               SF 37                 SF 16              SF 5
              37               SF 37          17           17               SF 36                 SF 16              SF 5
              36               SF 36          18           17               SF 35                 SF 15              SF 5
              35               SF 35          18           17               SF 34                 SF 15              SF 5
              34               SF 34          18           18               SF 33                 SF 14              SF 4
              33               SF 33          18           18               SF 32                 SF 14              SF 4
              32               SF 32          19           18               SF 31                 SF 13              SF 4
              31               SF 31          19           18               SF 30                 SF 13              SF 4
              30               SF 30          19           19               SF 29                 SF 13              SF 3
              29               SF 29          19           19               SF 28                 SF 12              SF 3
              28               SF 28          20           19               SF 27                 SF 12              SF 3
              27               SF 27          20           20               SF 26                 SF 11              SF 3
              26               SF 26          21           20               SF 25                 SF 11              SF 3
              25               SF 25          21           20               SF 24                 SF 10              SF 2
              24               SF 24          21           21               SF 23                 SF 10              SF 2
              23               SF 23          22           21               SF 22                  SF 9              SF 2
              22               SF 22          22           21               SF 21                  SF 9              SF 2
              21               SF 21          23           22               SF 20                  SF 8              SF 1
              20               SF 20          23           22               SF 19                  SF 8              SF 1
              19               SF 19         24            23               SF 18                  SF 7              SF 1
              18               SF 18          25           23               SF 17                  SF 7              SF 1
              17               SF 17          25           24               SF 16                  SF 6              SF 1
              16               SF 16          26           24               SF 15                  SF 6              SF ½
              15               SF 15          27           25               SF 14                  SF 5              SF ½
              14               SF 14          28           25               SF 13                  SF 5              SF ½
              13               SF 13          29           26               SF 12                 SF 4               SF ½
              12               SF 12          30           27               SF 11                 SF 4               SF ½
              11               SF 11          31           28               SF 10                  SF 3              SF ½
              10               SF 10          32           28                SF 9                  SF 3                0
               9                SF 9         34            29                SF 8                  SF 2                0
               8                SF 8          35           30                SF 7                  SF 2                0
               7                SF 7          37           31                SF 6                  SF 1                0
               6                SF 6          39           32                SF 5                  SF 1                0
               5                SF 5         42            33                SF 4                 SF ½                 0
               4                SF 4         45            34                SF 3                 SF ½                M
               3                SF 3         48            36                SF 2                 SF ½                M
               2                SF 2          52           37                SF 1                   0                 M
               1                SF 1          57           39               SF ½                    0                 M
               –               SF ½           67           41                 S                     M                 M
               –                 S            85            –                 0                     M                 M
               –                 0            95           50                 M                     M                 M
               –                 M           120           70


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                               Seite 44 von 52

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1.2.2 Vollkaskoversicherung                                    1.3     Rückstufung im Schadenfall bei Pkw im EASY Tarif
                                                               1.3.1   Kfz-Haftpflichtversicherung
         Von                       Rückstufung nach
      Schaden-/               1 Schaden          2 oder mehr
                                                                          Von                      Rückstufung nach
      SF-Klasse                                    Schäden
                                                                       Schaden-/             1 Schaden          2 oder mehr
                                                                       SF-Klasse                                  Schäden
         SF 50                  SF 37              SF 23
         SF 49                  SF 32              SF 19
                                                                          SF 50                 SF 24              SF 7
         SF 48                  SF 31              SF 19
                                                                          SF 49                 SF 19              SF 5
         SF 47                  SF 30              SF 18
                                                                          SF 48                 SF 18              SF 5
         SF 46                  SF 29              SF 18
                                                                          SF 47                 SF 18              SF 5
         SF 45                  SF 29              SF 17
                                                                          SF 46                 SF 18              SF 5
         SF 44                  SF 28              SF 17
                                                                          SF 45                 SF 17              SF 5
         SF 43                  SF 27              SF 16
                                                                          SF 44                 SF 17              SF 4
         SF 42                  SF 27              SF 16
                                                                          SF 43                 SF 17              SF 4
         SF 41                  SF 26              SF 15
                                                                          SF 42                 SF 16              SF 4
         SF 40                  SF 25              SF 15
                                                                          SF 41                 SF 16              SF 4
         SF 39                  SF 24              SF 14
                                                                          SF 40                 SF 15              SF 4
         SF 38                  SF 24              SF 14
                                                                          SF 39                 SF 15              SF 4
         SF 37                  SF 23              SF 13
                                                                          SF 38                 SF 14              SF 3
         SF 36                  SF 22              SF 13
                                                                          SF 37                 SF 14              SF 3
         SF 35                  SF 22              SF 12
                                                                          SF 36                 SF 14              SF 3
         SF 34                  SF 21              SF 12
                                                                          SF 35                 SF 13              SF 3
         SF 33                  SF 20              SF 11
                                                                          SF 34                 SF 13              SF 3
         SF 32                  SF 20              SF 10
                                                                          SF 33                 SF 12              SF 2
         SF 31                  SF 19              SF 10
                                                                          SF 32                 SF 12              SF 2
         SF 30                  SF 18               SF 9
                                                                          SF 31                 SF 11              SF 2
         SF 29                  SF 17               SF 9
                                                                          SF 30                 SF 11              SF 2
         SF 28                  SF 17               SF 8
                                                                          SF 29                 SF 11              SF 1
         SF 27                  SF 16               SF 8
                                                                          SF 28                 SF 10              SF 1
         SF 26                  SF 15               SF 7
                                                                          SF 27                 SF 10              SF 1
         SF 25                  SF 15               SF 7
                                                                          SF 26                  SF 9              SF 1
         SF 24                  SF 14               SF 6
                                                                          SF 25                  SF 9              SF 1
         SF 23                  SF 13               SF 6
                                                                          SF 24                  SF 8              SF ½
         SF 22                  SF 12               SF 5
                                                                          SF 23                  SF 8              SF ½
         SF 21                  SF 12               SF 5
                                                                          SF 22                  SF 7              SF ½
         SF 20                  SF 11              SF 4
                                                                          SF 21                  SF 7              SF ½
         SF 19                  SF 10               SF 3
                                                                          SF 20                  SF 6                0
         SF 18                  SF 10               SF 3
                                                                          SF 19                  SF 6                0
         SF 17                   SF 9               SF 2
                                                                          SF 18                  SF 5                0
         SF 16                   SF 8               SF 2
                                                                          SF 17                  SF 5                0
         SF 15                   SF 7               SF 1
                                                                          SF 16                  SF 4                0
         SF 14                   SF 7               SF 1
                                                                          SF 15                  SF 4               M
         SF 13                   SF 6              SF ½
                                                                          SF 14                  SF 3               M
         SF 12                   SF 5              SF ½
                                                                          SF 13                  SF 3               M
         SF 11                   SF 4              SF ½
                                                                          SF 12                  SF 2               M
         SF 10                   SF 4              SF ½
                                                                          SF 11                  SF 2               M
          SF 9                   SF 3                0
                                                                          SF 10                  SF 1               M
          SF 8                   SF 2                0
                                                                           SF 9                  SF 1               M
          SF 7                   SF 1                0
                                                                           SF 8                 SF ½                M
          SF 6                   SF 1                0
                                                                           SF 7                 SF ½                M
          SF 5                  SF ½                 0
                                                                           SF 6                   0                 M
          SF 4                  SF ½                 0
                                                                           SF 5                   0                 M
          SF 3                  SF ½                 0
                                                                           SF 4                   M                 M
          SF 2                    0                  M
                                                                           SF 3                   M                 M
          SF 1                    0                  M
                                                                           SF 2                   M                 M
         SF ½                     0                  M
                                                                           SF 1                   M                 M
           0                      M                  M
                                                                          SF ½                    M                 M
           M                      M                  M
                                                                            S                     M                 M
                                                                            0                     M                 M
                                                                            M                     M                 M


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                             Seite 45 von 52

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1.3.2 Vollkaskoversicherung                                    2     Krafträder
          Von                       Rückstufung nach           2.1   Einstufung von Krafträdern in SF-Klassen und
       Schaden-/              1 Schaden          2 oder mehr         Beitragssätze
       SF-Klasse                                   Schäden
                                                                          Dauer des
         SF 50                  SF 35              SF 21                schadenfreien                                   Beitragssatz in %
                                                                                                   SF-Klasse
         SF 49                  SF 30              SF 17              ununterbrochenen                                Haftpflicht Vollkasko
         SF 48                  SF 29              SF 17                   Verlaufs
         SF 47                  SF 28              SF 16                Kalenderjahre
         SF 46                  SF 27              SF 16                                            SF 20                 19            24
                                                                        20 und mehr
         SF 45                  SF 27              SF 15                     19                      SF 19               19             24
         SF 44                  SF 26              SF 15                     18                      SF 18               19             24
         SF 43                  SF 25              SF 14                     17                      SF 17               19             24
         SF 42                  SF 25              SF 14                     16                      SF 16               20             25
         SF 41                  SF 24              SF 13                     15                      SF 15               20             25
         SF 40                  SF 23              SF 13                     14                      SF 14               21             26
         SF 39                  SF 22              SF 12                     13                      SF 13               21             27
         SF 38                  SF 22              SF 12                     12                      SF 12               22             28
         SF 37                  SF 21              SF 11                     11                      SF 11               22             28
         SF 36                  SF 20              SF 11                     10                      SF 10               23             30
         SF 35                  SF 20              SF 10                      9                      SF 9                24              31
         SF 34                  SF 19              SF 10                      8                      SF 8                25             32
         SF 33                  SF 18              SF 9                       7                      SF 7                26             34
         SF 32                  SF 18              SF 8                       6                      SF 6                28             36
         SF 31                  SF 17              SF 8                       5                      SF 5                30             38
         SF 30                  SF 16              SF 7                       4                      SF 4                32              41
         SF 29                  SF 15              SF 7                       3                      SF 3                36             45
         SF 28                  SF 15              SF 6                       2                      SF 2                40             50
         SF 27                  SF 14              SF 6                       1                       SF 1               47             57
         SF 26                  SF 13              SF 5                       –                      SF ½                61             84
         SF 25                  SF 13              SF 5                       –                        0                 83             94
         SF 24                  SF 12              SF 4                       –                        M                 117            114
         SF 23                  SF 11              SF 4
         SF 22                  SF 10              SF 3
         SF 21                  SF 10              SF 3        2.2   Rückstufung im Schadenfall bei Krafträdern im COMFORT
         SF 20                   SF 9              SF 2              und BEST Tarif
         SF 19                   SF 8               SF 1
         SF 18                   SF 8               SF 1       2.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
         SF 17                   SF 7              SF ½
         SF 16                   SF 6              SF ½                                               Rückstufung nach
         SF 15                   SF 5                0                   Aus                                                   3 oder mehr
                                                                                        1 Schaden        2 Schäden
         SF 14                   SF 5                0                SF-Klasse                                                  Schäden
         SF 13                   SF 4                M
         SF 12                   SF 3                M                  SF 20             SF 17                SF ½                 M
         SF 11                   SF 2                M                  SF 19             SF 3                 SF ½                 M
         SF 10                   SF 2                M                  SF 18             SF 3                 SF ½                 M
          SF 9                   SF 1                M                  SF 17             SF 2                 SF ½                 M
          SF 8                  SF ½                 M                  SF 16             SF 2                 SF ½                 M
          SF 7                    0                  M                  SF 15             SF 2                 SF ½                 M
          SF 6                    0                  M                  SF 14             SF 2                 SF ½                 M
          SF 5                    M                  M                  SF 13             SF 2                 SF ½                 M
          SF 4                    M                  M                  SF 12             SF 2                 SF ½                 M
          SF 3                    M                  M                  SF 11             SF 1                   0                  M
          SF 2                    M                  M                  SF 10             SF 1                   0                  M
          SF 1                    M                  M                   SF 9             SF 1                   0                  M
         SF ½                     M                  M                   SF 8             SF 1                   0                  M
           0                      M                  M                   SF 7             SF 1                   0                  M
           M                      M                  M                   SF 6             SF 1                   0                  M
                                                                         SF 5             SF ½                  M                   M
                                                                        SF 4              SF ½                  M                   M
                                                                         SF 3             SF ½                  M                   M
                                                                         SF 2             SF ½                  M                   M
                                                                         SF 1               0                   M                   M
                                                                        SF ½               M                    M                   M
                                                                          0                M                    M                   M
                                                                          M                M                    M                   M


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                        Seite 46 von 52

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2.2.2 Vollkaskoversicherung                                          2.3.2 Vollkaskoversicherung

                                    Rückstufung nach                                                       Rückstufung nach
          Aus                                          3 oder mehr             Aus                                                 3 oder mehr
                        1 Schaden      2 Schäden                                              1 Schaden       2 Schäden
       SF-Klasse                                         Schäden            SF-Klasse                                                Schäden

         SF 20            SF 17          SF ½              M                  SF 20             SF 13               SF ½               M
         SF 19            SF 8           SF ½              M                  SF 19             SF 8                SF ½               M
         SF 18            SF 7           SF ½              M                  SF 18             SF 7                SF ½               M
         SF 17            SF 6           SF ½              M                  SF 17             SF 6                SF ½               M
         SF 16            SF 6           SF ½              M                  SF 16             SF 6                SF ½               M
         SF 15            SF 6           SF ½              M                  SF 15             SF 6                SF ½               M
         SF 14            SF 5           SF ½              M                  SF 14             SF 5                SF ½               M
         SF 13            SF 5           SF ½              M                  SF 13             SF 5                SF ½               M
         SF 12            SF 5           SF ½              M                  SF 12             SF 5                SF ½               M
         SF 11            SF 4           SF ½              M                  SF 11             SF 4                SF ½               M
         SF 10            SF 4           SF ½              M                  SF 10             SF 4                SF ½               M
          SF 9            SF 3           SF ½              M                   SF 9             SF 3                SF ½               M
          SF 8            SF 3           SF ½              M                   SF 8             SF 3                SF ½               M
          SF 7            SF 2           SF ½              M                   SF 7             SF 2                SF ½               M
          SF 6            SF 2             0               M                   SF 6             SF 2                  0                M
          SF 5            SF 2             0               M                   SF 5             SF 2                  0                M
         SF 4             SF 1             0               M                  SF 4               SF 1                 0                M
          SF 3            SF 1            M                M                   SF 3              SF 1                M                 M
          SF 2            SF 1            M                M                   SF 2              SF 1                M                 M
          SF 1            SF ½            M                M                   SF 1             SF ½                 M                 M
         SF ½              M              M                M                  SF ½                M                  M                 M
           0               M              M                M                    0                 M                  M                 M
           M               M              M                M                    M                 M                  M                 M


2.3   Rückstufung bei Krafträdern im EASY-Tarif                      3     Campingfahrzeuge (Wohnmobile)
2.3.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                     3.1   Einstufung von Campingfahrzeugen (Wohnmobilen)
                                    Rückstufung nach                       in SF-Klassen und Beitragssätze
          Aus                                          3 oder mehr             Dauer des
                        1 Schaden      2 Schäden
       SF-Klasse                                         Schäden             schadenfreien                                   Beitragssatz in %
                                                                                                        SF-Klasse
                                                                           ununterbrochenen                                Haftpflicht Vollkasko
         SF 20            SF 3           SF ½              M                    Verlaufs
         SF 19            SF 3           SF ½              M
         SF 18            SF 3           SF ½              M                  Kalenderjahre
                                                                                                          SF 20               20           20
         SF 17            SF 2           SF ½              M                  20 und mehr
         SF 16            SF 2           SF ½              M                       19                     SF 19               21           22
         SF 15            SF 2           SF ½              M                       18                     SF 18               21           22
         SF 14            SF 2           SF ½              M                       17                     SF 17               21           22
         SF 13            SF 2           SF ½              M                       16                     SF 16               22           23
         SF 12            SF 2           SF ½              M                       15                     SF 15               22           23
         SF 11            SF 1             0               M                       14                     SF 14               23           23
         SF 10            SF 1             0               M                       13                     SF 13               23           23
          SF 9            SF 1             0               M                       12                     SF 12               24           23
          SF 8            SF 1             0               M                       11                     SF 11               24           24
          SF 7            SF 1             0               M                       10                     SF 10               25           24
          SF 6            SF 1             0               M                        9                     SF 9                26           24
          SF 5            SF ½            M                M                        8                     SF 8                27           25
         SF 4             SF ½            M                M                        7                     SF 7                28           25
          SF 3            SF ½            M                M                        6                     SF 6                29           26
          SF 2            SF ½            M                M                        5                     SF 5                30           26
          SF 1              0             M                M                        4                     SF 4                31           27
         SF ½              M              M                M                        3                     SF 3                33           28
           0               M              M                M                        2                     SF 2                35           28
           M               M              M                M                        1                      SF 1               37           30
                                                                                    –                     SF ½                40           30
                                                                                    –                       0                 49           37
                                                                                    –                       M                 97           40


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                          Seite 47 von 52

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3.2   Rückstufung im Schadenfall bei Campingfahrzeugen         4     Lastkraftwagen, Zugmaschinen und
      (Wohnmobilen)                                                  landwirtschaftliche Zugmaschinen
3.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                               4.1   Einstufung von Lkw, Zugmaschinen und
          Von                       Rückstufung nach                 landwirtschaftlichen Zugmaschinen in SF-Klassen
       Schaden-/              1 Schaden          2 oder mehr         und Beitragssätze
       SF-Klasse                                   Schäden               Dauer des
                                                                       schadenfreien                         Beitragssatz in %
         SF 20                  SF 2                 0                                      SF-Klasse
                                                                     ununterbrochenen                   Haftpflicht   Vollkasko
         SF 19                  SF 2                 0                    Verlaufs
         SF 18                  SF 2                 0
         SF 17                  SF 2                 0                 Kalenderjahre
                                                                                              SF 30          23             44
         SF 16                  SF 1                 0                 30 und mehr
         SF 15                  SF 1                 0                      29                SF 29         23             44
         SF 14                  SF 1                 0                      28                SF 28         24             45
         SF 13                  SF 1                 0                      27                SF 27         24             45
         SF 12                  SF ½                 0                      26                SF 26         25             45
         SF 11                  SF ½                 0                      25                SF 25         25             46
         SF 10                  SF ½                 0                      24                SF 24         26             46
          SF 9                  SF ½                 M                      23                SF 23         26              47
          SF 8                  SF ½                 M                      22                SF 22          27             47
          SF 7                    0                  M                      21                SF 21          27            48
          SF 6                    0                  M                      20                SF 20         28             48
          SF 5                    0                  M                      19                SF 19         29             49
         SF 4                     0                  M                      18                SF 18         30             49
          SF 3                    0                  M                      17                SF 17         30              50
          SF 2                    0                  M                      16                SF 16          31             51
          SF 1                    0                  M                      15                SF 15         32              52
         SF ½                     0                  M                      14                SF 14         33              53
           0                     M                   M                      13                SF 13         35             54
           M                     M                   M                      12                SF 12         36              55
                                                                            11                SF 11         38              56
3.2.2 Vollkaskoversicherung                                                 10                SF 10         39              57
                                                                             9                 SF 9          41             59
          Von                       Rückstufung nach                         8                 SF 8         44              61
       Schaden-/              1 Schaden          2 oder mehr                 7                 SF 7         46              63
       SF-Klasse                                   Schäden                   6                 SF 6         50              65
                                                                             5                 SF 5         53              68
         SF 20                  SF 18               SF 4                     4                 SF 4         58              71
         SF 19                  SF 8                SF 3                     3                 SF 3         63              75
         SF 18                  SF 8                SF 3                     2                 SF 2          73             83
         SF 17                  SF 7                SF 2                     1                 SF 1         85              93
         SF 16                  SF 7                SF 1                     –                SF ½          95             105
         SF 15                  SF 6                SF 1                     –                  0           115            115
         SF 14                  SF 6                SF ½                     –                  M           175            150
         SF 13                  SF 6                SF ½
         SF 12                  SF 5                SF ½
         SF 11                  SF 5                SF ½
         SF 10                  SF 4                SF ½
          SF 9                  SF 4                SF ½
          SF 8                  SF 3                SF ½
          SF 7                  SF 3                SF ½
          SF 6                  SF 2                  0
          SF 5                  SF 2                  0
         SF 4                   SF ½                  0
          SF 3                  SF ½                  0
          SF 2                  SF ½                  0
          SF 1                  SF ½                 M
         SF ½                   SF ½                 M
           0                     M                   M
           M                     M                   M


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                           Seite 48 von 52

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4.2   Rückstufung im Schadenfall bei Lkw, Zugmaschinen        4.2.2 Vollkaskoversicherung
      und landwirtschaftlichen Zugmaschinen
                                                                       Von                       Rückstufung nach
4.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                    Schaden-/               1 Schaden          2 oder mehr
                                                                    SF-Klasse                                    Schäden
          Von                     Rückstufung nach
       Schaden-/             1 Schaden          2 oder mehr
                                                                       SF 30                  SF 9                SF 2
       SF-Klasse                                  Schäden
                                                                       SF 29                  SF 8                SF 2
                                                                       SF 28                  SF 8                SF 2
         SF 30                 SF 13               SF 6
                                                                       SF 27                  SF 8                SF 2
         SF 29                 SF 13               SF 6
                                                                       SF 26                  SF 8                SF 2
         SF 28                 SF 13               SF 6
                                                                       SF 25                  SF 8                SF 2
         SF 27                 SF 12               SF 5
                                                                       SF 24                  SF 7                SF 2
         SF 26                 SF 12               SF 5
                                                                       SF 23                  SF 7                SF 2
         SF 25                 SF 11               SF 5
                                                                       SF 22                  SF 7                SF 2
         SF 24                 SF 11               SF 5
                                                                       SF 21                  SF 6                SF 1
         SF 23                 SF 10               SF 4
                                                                       SF 20                  SF 6                SF 1
         SF 22                 SF 10               SF 4
                                                                       SF 19                  SF 6                SF 1
         SF 21                 SF 10               SF 4
                                                                       SF 18                  SF 6                SF 1
         SF 20                 SF 9                SF 4
                                                                       SF 17                  SF 5                SF 1
         SF 19                 SF 9                SF 4
                                                                       SF 16                  SF 5                SF 1
         SF 18                 SF 8                SF 3
                                                                       SF 15                  SF 5                SF 1
         SF 17                 SF 8                SF 3
                                                                       SF 14                  SF 4                SF ½
         SF 16                 SF 7                SF 3
                                                                       SF 13                  SF 4                SF ½
         SF 15                 SF 7                SF 3
                                                                       SF 12                  SF 4                SF ½
         SF 14                 SF 6                SF 2
                                                                       SF 11                  SF 3                  0
         SF 13                 SF 6                SF 2
                                                                       SF 10                  SF 3                  0
         SF 12                 SF 5                SF 1
                                                                        SF 9                  SF 2                  0
         SF 11                 SF 5                SF 1
                                                                        SF 8                  SF 2                  0
         SF 10                 SF 4                SF 1
                                                                        SF 7                  SF 2                  0
          SF 9                 SF 4                SF 1
                                                                        SF 6                  SF 1                  0
          SF 8                 SF 3                SF ½
                                                                        SF 5                  SF 1                  0
          SF 7                 SF 3                SF ½
                                                                        SF 4                  SF ½                 M
          SF 6                 SF 2                  0
                                                                        SF 3                    0                  M
          SF 5                  SF 1                 0
                                                                        SF 2                    0                  M
          SF 4                  SF 1                 0
                                                                        SF 1                    0                  M
          SF 3                 SF ½                  0
                                                                       SF ½                    M                   M
          SF 2                   0                  M
                                                                         0                     M                   M
          SF 1                   0                  M
                                                                         M                     M                   M
         SF ½                    0                  M
           0                     M                  M
           M                     M                  M


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                            Seite 49 von 52

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5     Leichtkrafträder (LKR)                                            5.2.2 Vollkaskoversicherung

5.1   Einstufung von Leichtkrafträdern in SF-Klassen und                         Von                        Rückstufung nach
      Beitragssätze                                                           Schaden-/               1 Schaden           2 Schäden
                                                                              SF-Klasse
           Dauer des
         schadenfreien                            Beitragssatz in %             3 bis 18                SF 2                SF 1
                                    SF-Klasse
       ununterbrochenen                         Haftpflicht Vollkasko              2                    SF 1                SF ½
            Verlaufs                                                               1                    SF ½                  0
         Kalenderjahre                SF 10                                        ½                      0                   0
                                                   30          45                  0                      0                   0
           10 bis 18                bis SF 18
               9                      SF 9          30        45
               8                      SF 8          30        45              Bei 3 und mehr Schäden erfolgt generell eine Rückstufung in
               7                      SF 7          30        45              die Klasse 0.
               6                      SF 6          30        45
               5                      SF 5          30        45
               4                      SF 4          30        45
               3                      SF 3          30        45
               2                      SF 2          35        45
               1                       SF 1        40          50
               –                      SF ½          65         70
               –                        0          100        100
               –                        S          100        100
               –                        M          120        100


5.2   Rückstufung im Schadenfall bei LKR
5.2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung

          Von                      Rückstufung nach
       Schaden-/             1 Schaden           2 Schäden
       SF-Klasse

        10 bis 18              SF 4                 SF ½
            9                  SF 4                 SF ½
            8                  SF 4                 SF ½
            7                  SF 2                 SF ½
            6                  SF 2                 SF ½
            5                  SF 2                   0
            4                  SF 1                   0
            3                  SF ½                   0
            2                  SF ½                  M
            1                   M                    M
           ½                    M                    M
      0 oder S oder M           M                    M

      Bei 3 und mehr Schäden erfolgt generell eine Rückstufung in
      die Klasse M.


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                      Seite 50 von 52

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ANHANG 2:
BERUFSGRUPPEN (TARIFGRUPPEN)
1    Berufsgruppe A
                                                                             2.5. Familienangehörige von Beamten, Richtern, Angestellten, Arbeitern,
     Die Beiträge der Berufsgruppe A gelten in der Kfz-Haftpflicht-               Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr, Pensionären
     versicherung bei Pkw für                                                     und Rentnern, welche die Voraussetzungen von 2.2., 2.3. oder 2.4
     a Landwirte und Gartenbaubetriebe                                            erfüllen. Voraussetzung ist, dass die Familienangehörigen nicht
       landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne des § 123 Abs. 1 Nr. 1            erwerbstätig sind und mit den vorher genannten Personen in
       Sozialgesetzbuch VII, die Mitglieder einer landwirtschaftlichen            häuslicher Gemeinschaft leben und von ihnen unterhalten werden.
       Berufsgenossenschaft oder der Gartenbauberufsgenossenschaft           2.6. Die unter Nr. 2.2. bis 2.5. aufgezählten Personen müssen bei einer
       sind, deren Betrieb eine Mindestgröße von ½ ha – bei einem                 der folgenden Institutionen beschäftigt oder beschäftigt gewesen
       Gartenbaubetrieb jedoch eine Mindestgröße von 2 ha – hat, und              sein:
       die diesen Betrieb selbst bewirtschaften;
                                                                                  a Gebietskörperschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
     b Ehemalige Landwirte                                                          des öffentlichen Rechts;
       ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, wenn sie die
       Voraussetzungen nach 1.a unmittelbar vor Übergabe des                      b juristische Personen des Privatrechts, wenn sie im Hauptzweck
       Betriebes erfüllt haben und nicht anderweitig berufstätig sind;              Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öffentlichen Hand oblie-
                                                                                    gen würden, und wenn
     c Witwen und Witwer
       nicht berufstätige Witwen/Witwer von Personen, die bei ihrem                 – an ihrem Grundkapital juristische Personen des öffentlichen
       Tod die Voraussetzungen nach 1.a oder 1.b erfüllt haben.                       Rechts mit mindestens 50 % beteiligt sind oder
                                                                                    – sie Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zu mehr als
2    Berufsgruppe B                                                                   der Hälfte ihrer Haushaltsmittel erhalten (§ 23 Bundeshaus-
                                                                                      haltsordnung oder die entsprechenden haushaltsrechtlichen
2.1. Die Beiträge der Berufsgruppe B gelten in der Kfz-Haftpflicht-, Voll-            Vorschriften der Länder);
     kasko- und in der Teilkaskoversicherung bei Pkw, Lastkraftwagen,
     Krafträdern und Leichtkrafträdern, für Versicherungsverträge von             c mildtätige und kirchliche Einrichtungen (§§ 53, 54 Abgaben-
     in Ziffer 2.2. bis 2.5 genannten Personen, welche bei einer unter              ordnung);
     Ziffer 2.6 genannten Institutionen beschäftigt sind oder beschäftigt
                                                                                  d als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen (§ 52 Abgabenord-
     waren.
                                                                                    nung), die im Hauptzweck der Gesundheitspflege und Fürsorge
2.2. Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter der in Ziff. 2.6 genannten           oder der Jugend- und Altenpflege dienen oder die im Hauptzweck
     juristischen Personen und Einrichtungen, sofern ihre nicht selbst-             durch Förderung der Wissenschaft, Kunst, Religion, der Erzie-
     ständige und der Lohnsteuer unterliegende Tätigkeit für diese                  hung, oder der Volks- und Berufsbildung dem Allgemeinwohl auf
     mindestens 50 % der normalen Arbeitszeit beansprucht und so-                   materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet nutzen;
     fern sie von ihnen besoldet oder entlohnt werden, sowie die bei
                                                                                  e Selbsthilfeeinrichtungen der Angehörigen des öffentlichen Dienstes.
     diesen juristischen Personen und Einrichtungen in einem aner-
     kannten Ausbildungsverhältnis stehenden Personen, ferner Berufs-
                                                                             2.7. Die Beiträge der Berufsgruppe B gelten ebenfalls für Versicherungs-
     soldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr (nicht Wehr bzw.
                                                                                  verträge von unter Ziffer 2.2. bis 2.5. genannte Personen, wenn
     Zivildienstpflichtige und freiwillige Helfer);
                                                                                  deren derzeitiger bzw. ehemaliger Arbeitgeber zu den unter Ziffer
                                                                                  2.6. genannten juristischen Personen oder Einrichtungen gehört,
2.3. Beamte, Angestellte und Arbeiter überstaatlicher oder zwischen-
                                                                                  die zwischenzeitlich in Folge gesetzlicher Bestimmungen in ein
     staatlicher Einrichtungen; für sie gilt das gleiche wie für die nach
                                                                                  privatrechtliches Unternehmen umgewandelt worden ist.
     2.2. genannten Beamten, Angestellten und Arbeiter;
                                                                                  Die übrigen Vorschriften über die Zuordnung zur Tarifgruppe B
2.4. Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige des öffentlichen               bleiben unberührt.
     Dienstes, wenn sie die Voraussetzungen von 2.2. oder 2.3. unmit-
     telbar vor ihrem Eintritt in den Ruhestand bzw. vor ihrer Beur-
     laubung erfüllt haben und nicht anderweitig berufstätig sind, so-
     wie nicht berufstätige versorgungsberechtigte Witwen / Witwer
     von Beamten, Richtern, Angestellten, Arbeitern, Berufssoldaten
     und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr, Pensionären und Rentnern,
     die jeweils bei ihrem Tode die Voraussetzungen von 2.2 oder 2.3
     erfüllt haben;


prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                                Seite 51 von 52

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ANHANG 3:
ART UND VERWENDUNG VON FAHRZEUGEN
1     Leichtkrafträder
      Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum   12 Gewerblicher Güterverkehr
      von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und einer                 Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige, entgeltliche
      Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.                                   Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, Anhängern und
                                                                               Aufliegern für andere.
2     < - entfällt - >
                                                                           13 Umzugsverkehr
3     Krafträder
                                                                               Umzugsverkehr ist die ausschließliche Beförderung von Umzugsgut.
      Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches
      Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern.       14 Wechselaufbauten
                                                                               Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahrzeugen, Anhängern
4     Pkw
                                                                               und Aufliegern, die zur Güterbeförderung bestimmt sind und mittels
      Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit           mechanischer Vorrichtungen an diesen Fahrzeugen ausgewechselt
      höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, mit Ausnahme            werden können.
      von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.
                                                                           15 Landwirtschaftliche Zugmaschinen
5     Mietwagen
                                                                               Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger sind Zug-
      Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Gele-          maschinen und Raupenschlepper oder Anhänger, die wegen ihrer
      genheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss            Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft von der Kraftfahr-
      der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrerver-           zeugsteuer freigestellt sind und ein amtliches grünes Kennzeichen
      mietfahrzeuge).                                                          führen.

6     Taxen                                                                16 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen
      Taxen sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen           Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen sind Fahrzeuge mit
      Stellen bereithält und mit denen er – auch am Betriebssitz oder          Vorrichtungen zur mechanischen Milchentnahme, die dem Trans-
      während der Fahrt entgegengenommene – Beförderungsaufträge               port der Milch von Weiden und Gehöften zu den Molkereien der
      zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.                          Einzugsgebiete dienen.

7     Selbstfahrvermietfahrzeuge                                           17 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge
      Selbstfahrvermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die         Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge, die
      gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden.             als Sonderfahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft zugelassen
                                                                               werden und ein amtliches grünes Kennzeichen führen.
8     Leasingfahrzeuge
      Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbs-      18 Milchtankwagen
      mäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und auf             Milchtankwagen sind Fahrzeuge, die dem Transport der Milch
      den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter          zwischen Molkereien oder von Molkereien zum Verteiler oder Ver-
      dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen              braucher dienen. Sie gelten nicht als landwirtschaftliche Sonder-
      werden.                                                                  fahrzeuge, sondern als Güterfahrzeuge.

9     Kraftomnibusse                                                       19 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
      Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach ihrer          Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer
      Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Per-            Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen
      sonen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind.                Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeit – nicht zur Beförderung
9.1   Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und End-            von Personen oder Gütern – bestimmt und geeignet sind und die
      punkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der            zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher
      Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können,         Fahrzeuge gehören (z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw
      sowie Verkehr, der unter Ausschluss anderer Fahrgäste der regel-         sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Ab-
      mäßigen Beförderung von Personen zum Besuch von Märkten und              schleppzwecken mitverwendet werden).
      Theatern dient.
                                                                           20 Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
9.2 Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
    sowie Verkehr mit Mietomnibussen.                                          Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse sind zur Güterbeförderung
                                                                               zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 t.
9.3 Nicht unter 9.1 oder 9.2 fallen sonstige Busse, insbesondere Hotel-
    omnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr- und Krankenomnibusse.          21 Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse

10 Campingfahrzeuge                                                            Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse sind zur Güterbeförderung
                                                                               zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von
      Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahrzeuge.               mehr als 3,5 t.

11 Werkverkehr                                                             22 Zugmaschinen
      Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, Anhän-         Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder über-
      gern und Aufliegern nur für eigene Zwecke durch Personal eines           wiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut sind,
      Unternehmens oder von Personal, das dem Unternehmen im Rah-              mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen.
      men einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt wor-
      den ist.

prokundo VI Kfz 07.2026                                                                                                          Seite 52 von 52
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