# Zurich Top: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-motorrad-zurich-top.php
- Rechtlicher Träger: Zurich Insurance Europe AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-motorrad-zurich-top.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Verbraucherinformation Kfz-Versicherung Privat Tarif Top](https://www.check24.de/kfz-versicherung/files/pdf/akb/2024/akb-zurich-top-04-2024.pdf), Fassung Verbraucherinformation mit AKB Privat Tarif Top, Stand 01.04.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief) | ja | Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen. | Einleitung, Seite 10 |
| Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller) | ja | Zweiräder (Leichtkrafträder und Kräder) | I.6.6.1.1, Seite 36 |
| Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte) | ja | Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union (EU) gehören. | A.1.4.1, Seite 11 |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO) | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | ja | Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, verzichten wir in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung Ihnen gegenüber auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. | A.2.9.1, Seite 20 |
| Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote) | ja | der Schaden wurde von Ihnen oder einer mitversicherten Person infolge des Genusses von alkoholischen Getränken oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt | A.2.9.1, Seite 20 |
| Deckungssumme Haftpflicht pauschal | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. | A.1.3.1, Seite 10 |
| Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschützt | ja | Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Insasse durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs verletzt werden. | A.1.5.6, Seite 12 |
| Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind auch begründete Schadenersatzansprüche, die durch den Gebrauch eines im Ausland angemieteten Selbstfahrervermietfahrzeugs entstehen. | A.1.1.6.1, Seite 10 |
| Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Auslandschadenschutz ersetzt den Personen- und Sachschaden für den ein Unfallgegner im vereinbarten Geltungsbereich (A.1.6.1.4) einzutreten hat. | A.1.6.1.1, Seite 12 |
| Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw) | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer bei Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. | A.1.5.6, Seite 12 |
| Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichert | ja | Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. | A.1.1.5, Seite 10 |
| Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Teilkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. | A.2.5.7, Seite 18 |
| Brand und Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Brand und Explosion. | A.2.2.1.1, Seite 16 |
| Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftrads | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Diebstahl und Raub, sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. | A.2.2.1.3 a, Seite 16 |
| Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse | A.2.2.1, Seite 15 |
| Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert) | nicht geregelt |  |  |
| Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir ersetzen auch die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für den Austausch der Fahrzeugschlösser des versicherten Fahrzeugs, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls | A.2.10.6.3, Seite 21 |
| Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. | A.2.2.1.2, Seite 16 |
| Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. | A.2.2.1.4, Seite 17 |
| Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken) | nicht geregelt |  |  |
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. | A.2.2.1.6, Seite 17 |
| Tierbiss mit Folgeschäden (Marder) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden am Fahrzeug. | A.2.2.1.7, Seite 17 |
| Selbstbeteiligung Vollkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. | A.2.5.7, Seite 18 |
| Unfall, auch selbst verschuldet | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. | A.2.2.2.2, Seite 16 |
| Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangieren | nicht geregelt |  |  |
| Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. | A.2.2.2.3, Seite 17 |
| Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftrad | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. | A.2.9.3, Seite 20 |
| Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei der Benutzung von Schiffen/Fähren leisten wir Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört wird | A.2.10.6.4, Seite 21 |
| Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro) | nicht geregelt |  |  |
| Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Vorausgesetzt der Schaden ereignet sich innerhalb der nachfolgenden Fristen ab der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie: 12 Monate | A.2.5.1.2.1, Seite 17 |
| Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kaufpreis ist der Betrag, der von Ihnen an den Verkäufer gemäß Ihrer kaufvertraglichen Verpflichtungen (Kaufvertrag) gezahlt wurde. | A.2.5.1.2.1, Seite 17 |
| Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwerts | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, unter Abzug eines vorhandenen Restwerts Ihres Fahrzeugs. | A.2.5.1.1, Seite 17 |
| GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierung | ja, bis zur Versicherungssumme | Übersteigt die abgezinste Restforderung Ihres Leasing- oder Kredit-/Finanzierungsgebers den im Fall eines Totalschadens oder Totalverlusts gezahlten Wiederbeschaffungswert abzüglich eines eventuellen Restwertes, zahlen wir diesen Differenzbetrag | A.2.10.2.1, Seite 20 |
| Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichert | ja, bis 7.500 € | bis zu einem Gesamtneuwert (brutto) dieser Teile in Höhe von: 7.500 EUR | A.2.1.2.2, Seite 16 |
| Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichert | ja, bis 7.500 € | straßenverkehrsrechtlich zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning auch Chiptuning) | A.2.1.2.2, Seite 16 |
| Sachverständigenkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. | A.2.5.3, Seite 19 |
| Abschleppkosten in der Kasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. | A.2.5.2.2, Seite 18 |
| Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt) | keine | Reparatur- und Mobilitätsservice für Pkw | A.2.5.2.1.1, Seite 18 |
| Pannen- und Unfallhilfe vor Ort | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir organisieren die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. | A.4.1.2.1, Seite 25 |
| Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | ja | die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist | A.4.1.2.2, Seite 26 |
| Abschleppen des Kraftrads | ja, bis zur Versicherungssumme | Organisieren Sie das Abschleppen des Fahrzeugs selbst, erstatten wir die entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von 300 EUR. | A.4.1.2.1, Seite 25 |
| Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellung | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz | A.4.1.2.4, Seite 26 |
| Mietfahrzeug oder Ersatzmotorrad | ja, bis 60 € | jedoch höchstens für sieben Tage und 60 EUR je Tag. | A.4.1.2.2, Seite 26 |
| Übernachtungskosten nach Panne oder Unfall | ja, bis 100 € | Wir übernehmen die Kosten bis maximal 100 EUR je Übernachtung und Person, insgesamt nicht mehr als 600 EUR pro Tag. | A.4.1.2.2, Seite 26 |
| Krankenrücktransport des Fahrers | ja, bis zur Versicherungssumme | infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. | A.4.1.2.3, Seite 26 |
| Saisonkennzeichen und Regeln für die Saison | ja | Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen | H.2.1, Seite 34 |
| Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm) | ja | Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1. | H.2.2, Seite 34 |
| Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die dadurch entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird. | A.1.6.3.1, Seite 13 |
| Rabattschutz oder Rückstufungsschutz | ja | Ihr erster belastender Schaden (I.4.2) führt nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes | A.1.6.2.1, Seite 13 |
| Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeug | ja | Sie haben das Fahrzeug einer anderen Person überwiegend gefahren und beantragen die Übernahme dessen Schadenverlaufs. | I.6.5, Seite 36 |
| Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrers | ja | Das versicherte Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. | D.1.2, Seite 29 |
| Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden | K.4.3, Seite 38 |
| Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier) | ja | Das Fahrzeug darf nur zu dem in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden. | D.1.1, Seite 29 |
| Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum) | ja | Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum | H.1.3, Seite 34 |
| Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainings | keine | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung | A.2.9.2, Seite 12 |
| Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgen | ja | Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. | D.1.3, Seite 29 |
| Obliegenheiten vor dem Schadenfall | ja | Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. | D.1.3, Seite 29 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl) | ja | Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. | E.1.1, Seite 30 |
| Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag) | ja, bis 5.000 € | Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000 EUR | D.3.3, Seite 30 |
| Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden) | ja | Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. | G.2.1, Seite 31 |
| Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme) | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. | A.2.9.4, Seite 15 |

## Volltext der Bedingungen: Verbraucherinformation Kfz-Versicherung Privat Tarif Top

```text
[Seite 1]
Verbraucherinformation
Kfz-Versicherung Privat
Tarif Top
Pkw, Campingfahrzeuge, Lieferwagen

Stand: 01.04.2024

[Seite 2]
Inhaltsübersicht


Allgemeine Hinweise

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Privat (AKB)

[Seite 3]
Allgemeine Hinweise


Inhalt
I.       Informationspflichten gemäß § 7
         Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
II.      Sanktionsklausel
III.     Hinweise zu Bonitätsauskünften
IV.      Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über
         die Folgen einer Verletzung der
         gesetzlichen Anzeigepflicht
V.       Wichtige Hinweise zu Ihrer
         Kfz-Versicherung

[Seite 4]
I.              Informationspflichten gemäß § 7                           Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
                Versicherungsvertragsgesetz (VVG)                         Für zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen nach A.1.6
                                                                          besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                                 zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem vereinbarten
                                                                          Zeitpunkt.
die Rechtsverordnung zu den Informationspflichten § 7 VVG regelt den
Umfang der Verbraucherinformation zu Versicherungsverträgen.              In der Kaskoversicherung, der Insassen-Unfallversicherung und
Nachfolgend erhalten Sie diese Informationen bzw. einen Überblick         den Assistance-Leistungen
darüber, wo Sie diese entnehmen können.                                   In der Kaskoversicherung, der Insassen-Unfallversicherung und den
                                                                          Assistance-Leistungen haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur,
                                                                          wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz
Ladungsfähige Anschrift:
                                                                          beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
Zurich Insurance Europe AG, Niederlassung für Deutschland
vertreten durch den Leiter der Niederlassung: Dr. Carsten Schildknecht    Weitere Einzelheiten zum Beginn Ihres Versicherungsschutzes und zur
                                                                          Beitragszahlung entnehmen Sie den Allgemeinen Bedingungen für die
50427 Köln                                                                Kfz-Versicherung Privat Kapitel B und C.
Telefon +49 (0) 221 7715 7750
Telefax +49 (0) 221 7715 6666
www.zurich.de                                                             Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
                                                                          Informationen
Ihr Versicherer:
                                                                          Die Ihnen übermittelten Informationen haben eine begrenzte
Zurich Insurance Europe AG
                                                                          Gültigkeitsdauer, die Sie den Unterlagen entnehmen können.
Platz der Einheit 2
60327 Frankfurt am Main (HRB 133359)
                                                                                                   Widerrufsbelehrung
Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
                                                                                                    Abschnitt 1
Die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der unmittelbare und         Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
mittelbare Betrieb aller Zweige des privaten Versicherungswesens im In-
und Ausland und von sonstigen Geschäften, die in engem                                                Widerrufsrecht
wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Versicherungsbetrieb stehen.        Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Lebens- und substitutive Krankenversicherungen übernimmt der              Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
Versicherer nur als Rückversicherer.                                      widerrufen.

Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung                            Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich nach dem              • der Versicherungsschein,
Versicherungsschein, der Vertragserklärung, den beantragten               • die Vertragsbestimmungen,
allgemeinen Versicherungsbedingungen, Sonderbedingungen,
Zusatzbedingungen und/oder Klauseln sowie den gesetzlichen                einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen
Bestimmungen. Den mit Ihnen vereinbarten Leistungsumfang können           Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der
Sie Ihrer Vertragserklärung, Ihrem Versicherungsschein und den            Tarifbestimmungen,
allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.                           • diese Belehrung,
                                                                          • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Versicherungsbeitrag                                                      • und die weiteren in Abschnitt 2 augeführten Informationen,
Diese Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot. Der zu zahlende          jeweils in Textform zugegangen sind.
Beitrag enthält die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige
Versicherungsteuer.                                                       Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
                                                                          Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Zusätzlich anfallende Kosten                                              Zurich Insurance Europe AG, Niederlassung für Deutschland, 50427
Gebühren und Kosten – außer der gesetzlichen Versicherungsteuer,          Köln
Mahngebühren sowie den Kosten bei Nichteinlösung im Rahmen eines
Einzugsverfahrens – werden nicht erhoben.                                 E-Mail: vertrag@zurich.de

Sie haben das Recht, jederzeit gegen Erstattung der Kosten Abschriften    Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende
der Erklärungen zu fordern, die Sie mit Bezug auf den Vertrag,            Faxnummer zu richten:
insbesondere bei Vertragsabschluss und im Schadenfall, abgegeben
                                                                          0221 7715 6666
haben.
                                                                                                     Widerrufsfolgen
Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsablaufs können jedoch
Telekommunikationskosten für Sie entstehen, wenn Sie uns                  Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der
kontaktieren.                                                             Versicherungsschutz und wir als Versicherer erstatten Ihnen den
                                                                          auf die Zeit vor und nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil
Beitragszahlung und Beginn Ihres Versicherungsschutzes                    der Beiträge/Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
                                                                          Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird
                                                                          Wir verzichten auf die Einbehaltung des Teils des Beitrages/der
zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins/der
                                                                          Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt.
Beitragsrechnung fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich
                                                                          Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich,
(d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Der
                                                                          spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Versicherungsschutz tritt erst nach Zahlung des Erstbeitrags, zu dem
auch die Versicherungsteuer gehört, in Kraft, jedoch nicht vor dem im     Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der
Versicherungsschein festgesetzten Versicherungsbeginn.
                                                                          Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass
                                                                          empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene
Vorläufiger Versicherungsschutz                                           Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie vorläufigen                                           Besondere Hinweise
Versicherungsschutz.                                                      Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren
                                                                          ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns
Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit der Nennung der
                                                                          vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
elektronischen Versicherungsbestätigungs-Nr. ab dem vereinbarten
                                                                          haben.
Zeitpunkt, spätestens sobald das Fahrzeug mit Verwendung der
Versicherungsbestätigungs-Nr. zugelassen wird.                            Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit
                                                                          einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige

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                              Abschnitt 2
      Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren             Laufzeit des Vertrags
                      Informationen nach § 1 der                             Diese Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot oder
                VVG-Informationspflichtenverordnung                          Versicherungsschein.
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren
Informationen, die nach § 1 der VVG-Informationspflichtenverordnung          Beendigung des Vertrags
jeweils zur Verfügung zu stellen sind, werden die Informationspflichten
                                                                             Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich
im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
                                                                             Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschweigend
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu            von Jahr zu Jahr, wenn nicht einen Monat vor dem jeweiligen Ablauf
stellen:                                                                     der anderen Partei eine Kündigung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
                                                                             zugegangen ist.
1.     die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung,
       über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist         Einzelheiten in der Kfz-Versicherung, auch zu den jeweiligen Fristen und
       auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen        der Form, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die
       ist, und die zugehörige Registernummer;                               Kfz-Versicherung Privat (AKB) Kapitel G.
2.     die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere
       Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem                Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, steht das Kündigungsrecht nicht Ihnen,
       Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen,      sondern dem Erwerber oder uns zu. Informieren Sie uns daher
       Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines              unverzüglich über den Verkauf Ihres Fahrzeugs.
       Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung
       der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen               Anwendbares Recht und Rechtsweg
       Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen          Es gilt deutsches Recht.
       einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
3.     die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;                         Wenn Sie uns verklagen, können Sie Ansprüche aus Ihrem
4.     die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,                  Versicherungsvertrag bei den nachfolgenden Gerichten geltend machen:
       insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der
       Leistung des Versicherers;                                            • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist oder das örtlich
5.     den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und       zuständige Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes,
       sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln                • Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende
       auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere              Niederlassung örtlich zuständig ist.
       selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein
       genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den             Wenn wir Sie verklagen, können wir Ansprüche aus dem
       Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des          Versicherungsvertrag bei nachfolgenden Gerichten geltend machen:
       Preises ermöglichen;
6.     gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des          • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
       insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern,       • Haben Sie einen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb, außerdem das
       Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt          Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres
       oder von ihm in Rechnung gestellt werden;                               Betriebs befindet.
       Kosten, die Ihnen für die Benutzung von
       Fernkommunikationsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen         Vertragssprache
       Kosten in Rechnung gestellt werden;
7.     Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,              Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes
       insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;                           vereinbart wird.
8.     die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
       Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter        Angaben über die Beschwerdestelle
       Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
9.     Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere         Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
       über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes        oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen
       sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den       gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den
       Antrag gebunden sein soll;                                            Ombudsmann für Versicherungen wenden.
10.    das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die
       Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen            Ombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
       und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu        E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                                                                             Internet: www.versicherungsombudsmann.de
       erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich
       Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs         Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
       gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch           Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns
       Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der              verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
       Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die
       Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten          Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder
       Form;                                                                 per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde
11.    Angaben zur Laufzeit des Vertrags;                                    auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
12.    Angaben zur Beendigung des Vertrags, insbesondere zu den              wenden.
       vertraglichen Kündigungsbedingungen; soweit die Mitteilung
       durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der        Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den
       Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die            Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
       Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten
       Form;                                                                 Ihre Möglichkeit zur Beschreitung des Rechtswegs bleibt hiervon
13.    das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über       unberührt.
       das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige
       Gericht;                                                              Darüber hinaus können Sie in der Kaskoversicherung auch einen
14.    die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem      Sachverständigenausschuss (A.2.8) entscheiden lassen.
       Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden,
       sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit   Aufsichtsbehörde
       Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses
                                                                             Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
       Vertrags zu führen;
15.    einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen            nachfolgend aufgeführten Behörde:
       Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und die Voraussetzungen        Deutschland
       für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
       die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon        Sektor Versicherungsaufsicht
       unberührt bleibt;                                                     Graurheindorfer Straße 108
16.    Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die         53117 Bonn
       Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.             Deutschland

Ende der Widerrufsbelehrung                                                  Bei Fragen oder Beanstandungen, die im Zusammenhang mit Ihrer
                                                                             Versicherung stehen, können Sie sich an die Bundesanstalt für
                                                                             Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.

[Seite 6]
                                                                           abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Bitte beachten Sie, dass die genannte Behörde keine Schiedsstelle ist
und einzelne Streitfälle nicht verbindlich von ihr entschieden werden.     2. Kündigung
                                                                           Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche
                                                                           Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,
II.               Sanktionsklausel                                         können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
                                                                           kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den
Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrags gewährt bzw.             Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch
leistet der Versicherer aus diesem Versicherungsvertrag keinen             zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlungen, sonstige
Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten des                           3. Vertragsänderung
Versicherungsnehmers, des Versicherten oder eines Dritten, soweit          Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
dadurch oder durch Handlungen des Versicherungsnehmers oder des            auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch
Versicherten anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirtschafts- oder         zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
Handelssanktionen verletzt werden.                                         Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
                                                                           Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
                                                                           rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
III.              Hinweise zu Bonitätsauskünften                           verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
                                                                           Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die
Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum)           Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die
zum Zweck der Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Data               Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie
GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlage dieser            den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1f) DSGVO. Übermittlungen auf der             über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden
Grundlage dieser Bestimmung erfolgen nur, soweit dies zur                  wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder
Dritter erforderlich ist und nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und    4. Ausübung unserer Rechte
Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern,         Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
überwiegen.                                                                Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats in Textform geltend
                                                                           machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data GmbH           Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu            begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben
Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum                  wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung und Berichtigung etc.      Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
finden Sie unter folgendem Link                                            für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
https://www.experian.de/selbstauskunft.
                                                                           Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
                                                                           Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
IV.               Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über                     Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
                  die Folgen einer Verletzung der
                  gesetzlichen Anzeigepflicht                              V.               Wichtige Hinweise zu Ihrer
Damit wir Ihre Vertragserklärung ordnungsgemäß prüfen können, ist es
                                                                                            Kfz-Versicherung
notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
                                                                           1. Zulassung in Deutschland
beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur
geringe Bedeutung beimessen.                                               Die Genehmigung zum Betrieb der Kfz-Versicherung wurde der Zurich
                                                                           Insurance Europe AG, Niederlassung für Deutschland für in Deutschland
Personenbezogene Angaben (z. B. zur Unfallversicherung), die Sie nicht     zugelassene Fahrzeuge erteilt. Die Zulassung in Deutschland setzt
gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind                 voraus, dass Ihr Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in Deutschland
unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Zurich Insurance Europe         hat. Regelmäßiger Standort ist der Standort, an dem der "Schwerpunkt
AG, 50427 Köln in Textform nachzuholen.                                    der Ruhevorgänge" des Fahrzeugs liegt. Wird der regelmäßige Standort
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn     an einen von Ihrem Wohn-/Geschäftssitz abweichenden Ort verlegt,
Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere                  müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können      Liegt der regelmäßige Standort Ihres Fahrzeugs außerhalb Deutschlands,
Sie der nachstehenden Information entnehmen.                               muss Ihr Fahrzeug im entsprechenden Land zugelassen und versichert
                                                                           werden.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen   2. Gesetzliche Mindestversicherungssummen
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform           Bei den nachfolgenden Schadenereignissen sind die
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir         Versicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.3.2 auf
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform         die gesetzlichen Mindestversicherungssummen begrenzt:
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur
Anzeige verpflichtet.                                                      • bei Schäden von Insassen in einem Anhänger,
                                                                           • bei baulichen Veränderungen ohne Erfüllung der gesetzlichen
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche                    Bestimmungen (z. B. gültige ABE),
Anzeigepflicht verletzt wird?                                              • bei Teilnahme an Festumzügen.

1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                         3. Höchstentschädigung in der Kaskoversicherung (A.2.5.6)
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz     Bitte beachten Sie: In der Kaskoversicherung ist die mögliche
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der   Höchstentschädigung (A.2.5.6) auf den Neupreis des Fahrzeugs am Tag
Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag        des Schadens begrenzt.
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht
kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des
Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn
Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war.
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht
arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des
Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung

[Seite 7]
Allgemeine Bedingungen für
die Kfz-Versicherung Privat
(AKB)
Tarif Top
Pkw, Campingfahrzeuge, Lieferwagen


Inhalt                                                              A.2.10.8   Zusatzkostenerstattung
                                                                    A.2.10.9   Ersatzwagenschutz für Pkw
Eingangsbemerkung                                                   A.2.11     Elektro Plus

A          Welche Leistungen umfasst Ihre                           A.3        Insassen-Unfallversicherung – wenn Insassen
           Versicherung?                                                       verletzt oder getötet werden
                                                                    A.3.1      Was ist versichert?
A.1        Kfz-Haftpflichtversicherung – Schäden, die Sie mit
           Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen                           A.3.2      Wer ist versichert?
A.1.1      Was ist versichert?                                      A.3.3      In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.1.2      Wer ist versichert?                                      A.3.4      Welche Leistungen umfasst die
                                                                               Insassen-Unfallversicherung?
A.1.3      Bis zu welcher Höhe leisten wir
           (Versicherungssummen)?                                   A.3.5      Leistung bei Invalidität
A.1.4      In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?          A.3.6      Todesfallleistung
A.1.5      Was ist nicht versichert?                                A.3.7      Krankenhaustagegeld, Tagegeld
A.1.6      Welche Leistungen können Sie zusätzlich gegen            A.3.8      Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder
           Mehrbeitrag vereinbaren?                                            Gebrechen zusammentreffen?
A.1.6.1    Auslandschadenschutz                                     A.3.9      Fälligkeit
A.1.6.2    Rabattschutz Kfz-Haftpflicht                             A.3.10     Was ist nicht versichert?
A.1.6.3    Fahrerschutz – wenn der Fahrer beim Lenken des           A.4        Assistance-Leistungen
           Fahrzeugs verletzt oder getötet wird
                                                                    A.4.1      Kfz-Schutzbrief – Hilfe als Service oder
A.2        Kaskoversicherung – Schäden an Ihrem Fahrzeug                       Kostenerstattung
A.2.1      Was ist versichert?                                      A.4.1.1    Was ist ein Kfz-Schutzbrief?
A.2.2      Welche Ereignisse sind in der Kaskoversicherung          A.4.1.2    Wie ist der Leistungsumfang?
           versichert?
                                                                    A.4.1.3    Wer ist versichert?
A.2.2.1    Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung
           versichert?                                              A.4.1.4    Versicherte Fahrzeuge

A.2.2.2    Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung      A.4.1.5    In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
           versichert?
                                                                    A.4.1.6    Was ist nicht versichert?
A.2.3      Wer ist versichert?
                                                                    A.4.1.7    Anrechnung ersparter Aufwendungen
A.2.4      In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
                                                                    A.4.1.8    Verpflichtung Dritter
A.2.5      Was zahlen wir im Schadenfall?
A.2.6      Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung                   B          Beginn Ihres Vertrags und vorläufiger
A.2.7      nicht belegt
                                                                               Versicherungsschutz
A.2.8      Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe           B.1        Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
           (Sachverständigenverfahren)                              B.2        Vorläufiger Versicherungsschutz
A.2.9      Was ist nicht versichert?
A.2.10     Welche Ereignisse und Leistungen können Sie zusätzlich   C          Beitragszahlung
           gegen Mehrbeitrag vereinbaren?
                                                                    C.1        Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
A.2.10.1   Rabattschutz Kfz-Vollkasko
                                                                    C.2        Zahlung des Folgebeitrags
A.2.10.2   Leasing-Differenz-Deckung (GAP-Deckung)
                                                                    C.3        Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
A.2.10.3   Vollkasko Plus
                                                                    C.4        Zahlungsweise
A.2.10.4   Wertminderung für Pkw und Campingfahrzeuge
                                                                    C.5        Zahlung bei SEPA-Einzugsermächtigung
A.2.10.5   Freie Werkstattwahl
A.2.10.6   Teilkasko Extra
A.2.10.7   Neu-/Kaufpreisentschädigung – Erweiterung

[Seite 8]
                                                                  H.3   Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
D       Ihre Pflichten bei Gebrauch des
                                                                  H.4   Wechselkennzeichen
        Fahrzeugs und Folgen einer
        Pflichtverletzung
                                                                  I     Schadenfreiheitsrabattsystem
D.1     Bei allen Versicherungsarten
                                                                  I.1   Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
D.2     Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                  I.2   Ersteinstufung
D.3     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
                                                                  I.3   Jährliche Neueinstufung

E       Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen                  I.4   Was bedeutet schadenfreier und schadenbelasteter
        einer Pflichtverletzung                                         Verlauf?

E.1     Bei allen Versicherungsarten                              I.5   Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können
                                                                  I.6   Übernahme des Schadenverlaufs aus einem anderen
E.1.1   Anzeigepflicht
                                                                        Vertrag
E.1.2   Anzeigepflicht bei Ermittlung durch Behörden
                                                                  I.7   Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs
E.1.3   Aufklärungspflicht
                                                                  I.8   Auskünfte über den Schadenverlauf
E.1.4   Schadenminderungspflicht
E.2     Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung             J     Beitragsänderung aufgrund tariflicher
                                                                        Maßnahmen
E.3     Zusätzlich in der Kaskoversicherung
                                                                  J.1   Typklasse
E.4     Zusätzlich in der Insassen-Unfallversicherung
                                                                  J.2   Zuordnung zu einer Region
E.5     Zusätzlich im Schutzbrief
                                                                  J.3   Tarifänderung
E.6     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
        Pflichten?                                                J.4   Kündigungsrecht
                                                                  J.5   Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der
F       Rechte und Pflichten der mitversicherten                        Kfz-Haftpflichtversicherung
        Personen                                                  J.6   Änderungen der Tarifstrukturen
F.1     Pflichten der mitversicherten Personen
F.2     Ausübung der Rechte                                       K     Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines
                                                                        bei Ihnen eingetretenen Umstands
F.3     Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte
        Personen                                                  K.1   Änderung des Schadenfreiheitsrabatts
                                                                  K.2   Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung
G       Laufzeit und Kündigung Ihres Vertrags,
                                                                  K.3   Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels
        Veräußerung des Fahrzeugs
                                                                  K.4   Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur
G.1     Wie lange läuft Ihr Versicherungsvertrag?                       Beitragsberechnung
G.2     Wann und aus welchem Anlass können Sie Ihren              K.5   Änderungen der Fahrzeugart und -verwendung des
        Versicherungsvertrag kündigen?                                  Fahrzeugs
G.3     Wann und aus welchem Anlass können wir Ihren
        Versicherungsvertrag kündigen?
                                                                  L     Meinungsverschiedenheiten und
G.4     Kündigung einzelner Versicherungen                              Gerichtsstände
G.5     Form und Zugang der Kündigung                             L.1   Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind
G.6     Beitragsabrechnung nach Kündigung                         L.2   Gerichtsstände
G.7     Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
                                                                  M     Änderung der Bedingungen
G.8     Wagniswegfall
                                                                  M.1   Unter welchen Voraussetzungen können wir diese
                                                                        Bedingungen ändern?
H       Außerbetriebsetzung,
        Saisonkennzeichen, Fahrten mit
        ungestempelten Kennzeichen und                            N     Fragen, Anzeigen und Mitteilungen
        Wechselkennzeichen                                        N.1   Was müssen Sie bei Fragen, Anzeigen und Mitteilungen
                                                                        beachten?
H.1     Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
H.1.1   Ruheversicherung                                          O     Weitere Regelungen
H.1.2   Umfang der Ruheversicherung
                                                                  O.1   Beitragszahlung
H.1.3   Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
                                                                  O.2   Saisonkennzeichen
H.1.4   Wiederanmeldung
                                                                  O.3   Kurzzeitkennzeichen
H.1.5   Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
                                                                  O.4   Beitragsberechnung der Ruheversicherung
H.2     Welche Besonderheiten gelten bei
                                                                  O.5   Zuordnung zu den Berufsgruppen
        Saisonkennzeichen?

[Seite 9]
Anhang 1: Tabellen zum
          Schadenfreiheitsrabattsystem
Anhang 2: Beitragsbefreiung bei unverschuldeter
          Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer
Anhang 3: nicht belegt

[Seite 10]
Eingangsbemerkung                                                          A               Welche Leistungen umfasst Ihre
                                                                                           Versicherung?
Was beinhaltet Ihre Kfz-Versicherung?
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach ihrem Inhalt folgende                 A.1             Kfz-Haftpflichtversicherung – Schäden, die Sie mit
Versicherungsarten:                                                                        Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen

•   A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung                                        A.1.1           Was ist versichert?
•   A.2 Kaskoversicherung
•   A.3 Insassen-Unfallversicherung
•   A.4 Assistance-Leistungen                                              A.1.1.1         Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen
                                                                                           geschädigt
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige
                                                                           Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den
Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie
                                                                           Gebrauch des Fahrzeugs
entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr dort genanntes Fahrzeug
abgeschlossen haben. Sprechen wir in diesem Dokument vom                   • Personen verletzt oder getötet werden,
"Fahrzeug", ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug               • Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen,
gemeint.                                                                   • Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem
                                                                             Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar
Variable Vertragsinhalte                                                     zusammenhängen (reine Vermögensschäden),
Die jeweiligen Versicherungsarten beinhalten neben den grundsätzlich       und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund
vereinbarten Schadenereignissen und Leistungen auch variabel               Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des
vereinbarte Schadenereignisse und Leistungen. Variable                     Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher
Schadenereignisse und Leistungen, sowie weitere Differenzierungen          Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts erhoben werden.
werden in diesem Dokument entsprechend ausgewiesen. Diese
wählbaren Bestandteile werden einzeln oder in Paketen angeboten.           Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein-
Welche wählbaren Bestandteile Sie vereinbart haben, können Sie Ihrem       und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Versicherungsschein entnehmen.
                                                                           A.1.1.2         Begründete Schadenersatzansprüche
Für welche Fahrzeuge können Sie die Kfz-Versicherung                       Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz in
abschließen?                                                               Geld.
Der Tarif Top kann für die nachfolgend aufgeführten Privatfahrzeuge
abgeschlossen werden:

• Pkw                                                                      A.1.1.3         Unbegründete Schadenersatzansprüche
  Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit
  Ausnahme von Mietwagen, Taxen und                                        Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf
  Selbstfahrervermietfahrzeugen.                                           unsere Kosten ab. Das gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der
• Campingfahrzeuge                                                         Höhe nach unbegründet sind.
  Campingfahrzeuge sind als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassene
  Wohnmobile. Die Fahrzeuge müssen aufgrund ihrer Bauart und               A.1.1.4         Regulierungsvollmacht
  Innenausstattung zum vorübergehenden mobilen Wohnen geeignet
  sein.                                                                    Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte
• Lieferwagen                                                              Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren
  Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit       und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen
  einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5 t.          pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.

Fahrzeugverwendung                                                         A.1.1.5         Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und
                                                                                           abgeschleppten Fahrzeugen
Ihr Fahrzeug ist ein Privatfahrzeug. Zur privaten Nutzung zählt auch die
Fahrt zur Arbeit. Nicht zur privaten Nutzung gehören Fahrten bei oder      Ist mit dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt
zur Ausübung des Berufs oder einer sonstigen                               sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz
gewerblichen/geschäftlichen Tätigkeit. Es sei denn, wir haben dies         umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug
explizit im Versicherungsschein vereinbart. Die Überlassung des            abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener
Fahrzeugs an Dritte gegen Geld zur Gewinnerzielung ist eine                Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
nichtversicherte gewerbliche Tätigkeit.
                                                                           Das gilt auch, wenn sich der Anhänger oder der Auflieger oder das
                                                                           abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von
Hinweis: Maßgeblich ist die in Ihrem Versicherungsschein vereinbarte
                                                                           dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung
Nutzung. Bei abweichender Nutzung kann der Versicherungsschutz
                                                                           befindet.
nach D.1.1 ganz oder teilweise erlöschen.

                                                                           Hinweis: Ist der Anhänger oder der Auflieger nicht mit dem Fahrzeug
Der Versicherungsvertrag                                                   verbunden, haftet der Halter/Eigentümer oder eine eventuell bestehende
                                                                           Haftpflichtversicherung des Anhängers oder Aufliegers.
Sie als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin sind unser
Vertragspartner. Sie als unser Versicherungsnehmer oder unsere
Versicherungsnehmerin sind für die Erfüllung der Rechte und Pflichten,     A.1.1.6         Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca
welche sich aus diesen Bestimmungen, mit Ausnahme der Regelungen                           Police)
nach F, ergeben, verantwortlich.
Die Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen finden Sie im        A.1.1.6.1       Was ist versichert?
Kapitel F.                                                                 Versichert sind auch begründete Schadenersatzansprüche, die durch
                                                                           den Gebrauch eines im Ausland angemieteten
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.
                                                                           Selbstfahrervermietfahrzeugs entstehen.
In diesen Bestimmungen sprechen wir Sie als unseren
                                                                           Der Versicherungsschutz gilt während einer vorübergehenden
Versicherungsnehmer oder unsere Versicherungsnehmerin an. Nennen
                                                                           Auslandsreise für die Dauer von höchstens drei Monaten ab dem
wir im weiteren Dokument den Versicherungsnehmer, die
                                                                           Zeitpunkt einer ersten Anmietung.
mitversicherten oder sonstigen Personen, sind auch unsere
Vertragspartnerinnen, die mitversicherten und sonstigen weiblichen         Voraussetzung für die Leistung ist, dass es sich bei dem angemieteten
Personen gemeint.                                                          Fahrzeug um einen Pkw, ein Kraftrad oder Campingfahrzeug handelt.
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.                  Wir leisten nicht, wenn für das angemietete Fahrzeug
                                                                           Versicherungsschutz aus einer für das angemietete Fahrzeug
                                                                           abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Schäden am
                                                                           angemieteten Fahrzeug sind nicht versichert.

[Seite 11]
                                                                             in häuslicher Gemeinschaft,
A.1.1.7         nicht belegt                                               • Ihre mitreisenden Kinder und/oder mit Ihnen in häuslicher
                                                                             Gemeinschaft lebende Pflege-, Stiefkinder.
A.1.1.8         Umweltschadenversicherung – für
                                                                           A.1.3           Bis zu welcher Höhe leisten wir
                öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem
                                                                                           (Versicherungssummen)?
                Umweltschadengesetz
                                                                           A.1.3.1         Höchstzahlung
A.1.1.8.1       Was ist versichert?
                                                                           Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf
Über die Regelungen in A.1.1 hinaus stellen wir Sie von
                                                                           die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten
öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden
                                                                           Versicherungssummen.
nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) frei, die durch einen Unfall,
eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des               Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache
bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung)               haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer
verursacht worden sind.                                                    Versicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungsschein
                                                                           entnehmen.
Nicht versichert sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des
Umweltschadengesetzes bereits aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht         A.1.3.2         Bei welchen Schadenereignissen zahlen wir nur
werden können.                                                                             die gesetzlichen Mindestversicherungssummen?
                                                                           Abweichend zu A.1.3.1 gelten die gesetzlichen
Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die                      Mindestversicherungssummen vereinbart:
Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.
                                                                           • bei Schäden von Insassen in mitversicherten Anhängern,
                                                                           • bei Schäden aufgrund baulicher Veränderungen Ihres Fahrzeugs
A.1.1.8.1.1     Begründete Ansprüche                                         (z. B. Chip-Tuning, Einbau zusätzlicher Batterien), wenn die
                                                                             baulichen Veränderungen zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis
Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz begründet, leisten           führen,
wir Ersatz in Geld.                                                        • bei Schäden, die während einer Teilnahme an einem Festumzug
                                                                             entstehen.
A.1.1.8.1.2     Unbegründete Ansprüche
                                                                           Hinweis: Soll der Versicherungsschutz auch für einen mit dem Fahrzeug
Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz unbegründet,
                                                                           verbundenen Anhänger gelten, sind die gesetzlichen Vorgaben
wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit die
                                                                           (Zulassungs- und Versicherungspflicht, straßenverkehrsrechtliche sowie
Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
                                                                           sonstige behördliche Auflagen) sowohl für das Zugfahrzeug als auch für
                                                                           den Anhänger einzuhalten.
A.1.1.8.2       Regulierungsvollmacht
Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens oder der     Sofern sich während der Teilnahme an Festumzügen Personen auf dem
Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen         Fahrzeug/Anhänger befinden, sind darüber hinaus die gesetzlichen
sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen           Bestimmungen zum Transport von Personen (z. B. die Einhaltung des
pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.                                        zulässigen Gesamtgewichts, die zulässige Höchstgeschwindigkeit bzw.
                                                                           die Auflagen zur Sicherung der Personen) einzuhalten. Der Fahrer des
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren          Fahrzeugs ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir zur Verfahrens- und               mitverantwortlich. Bei Verstößen sind wir ganz oder teilweise nach
Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen das Verwaltungsverfahren         Kapitel D.3 leistungsfrei.
oder den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.
                                                                           A.1.3.3         Übersteigen der Versicherungssummen
A.1.2           Wer ist versichert?
                                                                           Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten sich
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende
                                                                           unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des VVG und der
mitversicherte Personen:
                                                                           Kfz-Pflichtversicherungsverordnung (Kfz-PflVV). In diesem Fall müssen
•   den Halter des Fahrzeugs,                                              Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten
•   den Eigentümer des Fahrzeugs,                                          Schadenersatzanspruch selbst einstehen.
•   den Fahrer des Fahrzeugs,
•   die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion,      A.1.3.4         Höchstzahlung in der Umweltschadenversicherung
•   den berechtigten Insassen eines als Pkw zugelassenen Fahrzeugs –
                                                                                           (A.1.1.8)
    ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge,
    es sei denn, ein anderer Versicherer hat Versicherungsschutz zu        Wurden anstelle der gesetzlichen Mindestdeckung andere
    gewähren,                                                              Versicherungssummen vereinbart, sind abweichend zu A.1.3.1 unsere
•   den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen     Zahlungen für ein Schadenereignis im Rahmen der
    oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung         Umweltschadenversicherung (A.1.1.8) auf 5 Mio. EUR pro
    oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur                Schaden/Ereignis beschränkt. Im Versicherungsjahr leisten wir maximal
    gelegentlich begleitet,                                                10 Mio. EUR, unabhängig von der Anzahl der Schadenereignisse.
•   Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das
    Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht         Bei Vereinbarung der gesetzlichen Mindestdeckungssummen ist die
    wird,                                                                  Höchstzahlung pro Schaden/Ereignis und Versicherungsjahr auf die für
•   den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den           Sachschäden geltende gesetzliche Mindestdeckungssumme begrenzt.
    berechtigten Insassen, Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach
    A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs,                                     A.1.4           In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
•   den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses
    mit Ihnen oder mit dem Halter des Fahrzeugs tätig ist.
Diese Personen können ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag          A.1.4.1         Versicherungsschutz in Europa und in der EU
selbstständig gegen uns erheben.                                           Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den
Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen     geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen
finden Sie im Kapitel F.                                                   Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union (EU)
                                                                           gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland
                                                                           gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch
A.1.2.1         Abweichend bei Führen fremder Fahrzeuge im
                                                                           nach dem Umfang dieses Versicherungsvertrags.
                Ausland (Mallorca Police A.1.1.6)
Abweichend von A.1.2 gilt der Schutz bei Führen fremder Fahrzeuge im       A.1.4.2         Internationale Versicherungskarte
Ausland (Mallorca Police) nach A.1.1.6 für Sie und folgende mitreisende
Personen:                                                                  Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt,
                                                                           gilt:
• Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder Lebenspartner

[Seite 12]
Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich   A.1.5.7          Nichteinhaltung von Liefer- und
auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit                                 Beförderungsfristen
Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des
Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.                                   Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschäden, die
                                                                            durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
                                                                            entstehen.
A.1.4.3         Abweichend in der Umweltschadenversicherung
                (A.1.1.8)
                                                                            A.1.5.8          Vertragliche Ansprüche
Abweichend zu A.1.4.1 und A.1.4.2 haben Sie in der
Umweltschadenversicherung (A.1.1.8) Versicherungsschutz im                  Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie
Anwendungsbereich des USchaG in Deutschland.                                aufgrund eines Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der
                                                                            gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Darüber hinaus haben Sie auch Versicherungsschutz in den Ländern des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Voraussetzung ist, dass die            A.1.5.9          Schäden durch Kernenergie
EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße
Anwendung findet.                                                           Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.

Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht         A.1.5.10         Zusätzlich bei Führen fremder Fahrzeuge im
nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht                               Ausland (Mallorca Police A.1.1.6)
überschreiten.
                                                                            Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 sind nicht versichert
                                                                            Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder
A.1.5           Was ist nicht versichert?
                                                                            Abhandenkommen
A.1.5.1         Vorsatz                                                     • des angemieteten Fahrzeugs oder der mit diesem Fahrzeug
                                                                              beförderten Sachen,
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und       • von Sachen unberechtigter Insassen.
widerrechtlich herbeiführen.
                                                                            A.1.5.11         Zusätzlich in der Umweltschadenversicherung
A.1.5.2         Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten                                  (A.1.1.8)
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des           Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 sind nicht versichert:
Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität
einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und                   a) unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene
Demonstrationen, wenn                                                       Umweltschäden
• das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit                     Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbare,
   Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und                                 notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt
• für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine                                    entstehen.
   Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d
   Pflichtversicherungsgesetz besteht.                                      b) Ausbringungsschäden
                                                                            Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch Lieferung, Verwendung
                                                                            oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung,
Hinweis: Bitte beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5.                 Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln
                                                                            resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und
                                                                            unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die
A.1.5.3         Beschädigung des versicherten Fahrzeugs                     Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich
Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung       abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften.
oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs.
                                                                            c) Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz
                                                                            dienen
A.1.5.4         Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder                 Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen
                abgeschleppten Fahrzeugen                                   Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche
Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung       Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen,
oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug                 entstehen.

• verbundenen Anhängers oder Aufliegers,                                    A.1.6            Welche Leistungen können Sie zusätzlich gegen
• geschleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs.                                                Mehrbeitrag vereinbaren?
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versicherten
Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher             A.1.6.1          Auslandschadenschutz
Hilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am       Der Auslandschadenschutz ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese
abgeschleppten Fahrzeug Schäden verursacht werden.                          Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein
                                                                            entnehmen.
A.1.5.5         Beschädigung von beförderten Sachen
Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen          A.1.6.1.1        Was ist versichert?
der Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von Sachen,            Der Auslandschadenschutz ersetzt den Personen- und Sachschaden für
die mit dem Fahrzeug befördert werden.                                      den ein Unfallgegner im vereinbarten Geltungsbereich (A.1.6.1.4)
                                                                            einzutreten hat.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines
Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille,       Umfang und Höhe der Leistung entsprechen dem Leistungsumfang Ihrer
Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung          bei uns abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung.
dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen
zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen         Wir leisten nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen
(z. B. Reisegepäck, Reiseproviant).                                         Fragen wenden wir das Recht des Unfalllandes an. Es erfolgt durch uns
                                                                            keine Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sofern
Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen.        allerdings einer im Land des Schadeneintritts wohnhaften Person das
                                                                            Führen des Fahrzeugs eingeräumt oder anderen dort wohnhaften
A.1.5.6         Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine                        Personen die Mitnahme im Fahrzeug ermöglicht worden ist, gilt
                mitversicherte Person                                       gegenüber diesen Personen das Recht des Schadenorts.
Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden,           Voraussetzungen für die Leistung sind:
die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer
bei Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch       • der Unfall ereignet sich im vereinbarten Geltungsbereich durch den
für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Insasse durch den Gebrauch            Gebrauch des gegnerischen Unfallfahrzeugs,
Ihres Fahrzeugs verletzt werden.                                            • der Unfallgegner ist für den Unfall verantwortlich,
                                                                            • das Fahrzeug des Unfallgegners ist im vereinbarten Geltungsbereich
                                                                              zugelassen bzw. es besteht im vereinbarten Geltungsbereich eine
                                                                              gesetzliche Versicherungspflicht.

[Seite 13]
                                                                            Versicherungsschein vereinbarten Fahrerkreis des versicherten
Der Versicherungsumfang erstreckt sich auch auf mitgeführte                 Fahrzeugs.
Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger und das von den
berechtigten Fahrzeuginsassen mitgeführte Reisegepäck.                      A.1.6.2.3       In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder ein Dritter   Der Versicherungsschutz gilt für den in A.1.4.1 aufgeführten
gegenüber den versicherten Personen eine Entschädigung aus anderen          Geltungsbereich.
Versicherungsverträgen zu erbringen hat, gehen diese Leistungspflichten
vor. Bei einer Meldung zu diesem Vertrag sind wir zur Vorleistung           A.1.6.2.4       Was ist nicht versichert?
verpflichtet. Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines
ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers, werden auf unsere Leistung       Über die Regelungen nach A.1.5.1 bis A.1.5.9 hinaus besteht kein
angerechnet.                                                                Versicherungsschutz, wenn

Sofern wir in Vorleistung treten, geht Ihr Leistungsanspruch nach § 86      • das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens von einer Person geführt
VVG auf uns über.                                                             wird, welche nicht zum im Versicherungsschein vereinbarten
                                                                              Fahrerkreis gehört,
                                                                            • Sie den Rabattschutz in Ihren bereits bestehenden
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D und E, insbesondere          Versicherungsvertrag beantragen und innerhalb einer Wartefrist von
E.2.7.                                                                        vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Einschlusses ein
                                                                              belastender Schaden angefallen ist.
A.1.6.1.2        Wer ist versichert?
                                                                            A.1.6.3         Fahrerschutz – wenn der Fahrer beim Lenken des
Der Schutz des Auslandschadenschutzes gilt für Sie und für folgende                         Fahrzeugs verletzt oder getötet wird
Personen:
                                                                            Der Fahrerschutz ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung
•   den Halter des Fahrzeugs,                                               vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
•   den Eigentümer des Fahrzeugs,
•   den Fahrer des Fahrzeugs,                                               A.1.6.3.1       Was ist versichert?
•   berechtigte Insassen des Fahrzeugs.
                                                                            Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die dadurch
Diese Personen können ihre Ansprüche selbstständig bei uns geltend          entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten
machen.                                                                     Fahrzeugs verletzt oder getötet wird.
Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen      Nicht zum Lenken des Fahrzeugs gehören z. B. das Ein- und Aussteigen
finden Sie im Kapitel F.                                                    oder das Be- und Entladen.
A.1.6.1.3        Bis zu welcher Höhe leisten wir                            Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf
                 (Versicherungssummen)?                                     seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine
                                                                            Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Höhe des Versicherungsschutzes richtet sich nach A.1.3.1 bis
A.1.3.3.
                                                                            A.1.6.3.1.1     Welche Voraussetzungen bestehen für die
                                                                                            Zahlung einer Entschädigung des Fahrerschutzes?
A.1.6.1.4        In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
                                                                            Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung ist ein
Abweichend zu A.1.4 haben Sie im Auslandschadenschutz (A.1.6.1)             unfallbedingter, stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens fünf
Versicherungsschutz in allen Mitgliedstaaten der EU – ausgenommen           zusammenhängenden, vollständigen Nächten innerhalb von sechs
Deutschland – und in Großbritannien, Montenegro, Norwegen,                  Monaten nach dem Unfall. Dies gilt nicht, sofern der berechtigte Fahrer
Schweiz, Serbien und in den europäischen Kleinstaaten Andorra,              vor oder während des Krankenhausaufenthalts unfallbedingt verstirbt.
Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikan.
                                                                            A.1.6.3.1.2     Verpflichtung Dritter (SUBSIDIARITÄT)
A.1.6.1.5        Was ist nicht versichert?
                                                                            Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen oder dem berechtigten Fahrer
Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 leisten wir nicht:                        gegenüber aufgrund eines Vertrags (auch Versicherungsvertrags) oder
• wenn Sie und/oder eine mitversicherte Person die Ihnen zustehenden        gesetzlicher Regelungen zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese
  Ansprüche gegen Dritte, insbesondere gegenüber dem                        Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor (subsidiäre
  ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer aufgeben oder wenn Sie           Restschadenversicherung). Daher erbringen wir keine Leistungen, soweit
  diese Ansprüche sichernde Rechte aufgeben,                                der berechtigte Fahrer gegenüber Dritten (z. B. Schädiger,
• wenn Ihre Ansprüche und/oder die Ansprüche von mitversicherten            Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger,
  Personen auf Dritte (z. B.: Sozialversicherungsträger im In- und          Berufsgenossenschaften, Arbeitgeber) Anspruch auf Ersatz seines
  Ausland) übergegangen sind.                                               Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente) Leistungen
                                                                            hat.
A.1.6.2          Rabattschutz Kfz-Haftpflicht                               Der Fahrerschutz beinhaltet die Absicherung des nach Berücksichtigung
Der Rabattschutz Kfz-Haftpflicht ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese   vorrangiger Ersatzansprüche verbleibenden Personenschadens des
Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein             berechtigten Fahrers nach A.1.6.3.1.4.
entnehmen.
                                                                            Ausnahme: Soweit der berechtigte Fahrer einen solchen Anspruch nicht
A.1.6.2.1        Was ist versichert?                                        erfolgversprechend durchsetzen kann, leisten wir dennoch, wenn
                                                                            nachfolgende und entsprechend nachgewiesene Voraussetzungen
Ihr erster belastender Schaden (I.4.2) führt nicht zu einer Rückstufung
                                                                            vorliegen:
des Schadenfreiheitsrabattes nach den Tabellen im Anhang 1 Für jeden
weiteren belastenden Schaden im Kalenderjahr erfolgt die Rückstufung        • der berechtigte Fahrer hat den Anspruch in Textform geltend
entsprechend der Tabelle im Anhang 1.                                         gemacht und
                                                                            • der berechtigte Fahrer hat weitere zur Durchsetzung seines
Sie können Rabattschutz Kfz-Haftpflicht abschließen, wenn folgende            Anspruchs erforderliche Anstrengungen unternommen, die ihm
Voraussetzungen erfüllt sind:                                                 billigerweise zumutbar waren,
                                                                            • der berechtigte Fahrer hat seinen Anspruch wirksam an uns
• Ihr Versicherungsvertrag ist mindestens in die Schadenfreiheitsklasse       abgetreten.
  SF 4 eingestuft,
• innerhalb der letzten zwölf Monate ab Vertragsbeginn ist kein
  belastender Schaden nach I.4.2 zum Vertrag bzw. Vorvertrag                A.1.6.3.1.3     Wer ist leistungsberechtigt?
  angefallen; ausgenommen Sie wechseln Ihr Fahrzeug nach I.6.2, der
  Vorvertrag bestand bei uns und es war zum Vorvertrag bereits              Wird der berechtigte Fahrer verletzt, stehen die vereinbarten Leistungen
  Rabattschutz Kfz-Haftplicht vereinbart.                                   aus der Fahrerschutzversicherung nur diesem zu.
                                                                            Stirbt der berechtigte Fahrer unfallbedingt innerhalb eines Jahres, stehen
A.1.6.2.2        Wer ist versichert?                                        die für den Todesfall vereinbarten Leistungen den
Der Rabattschutz Kfz-Haftpflicht gilt für Sie und den im                    unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen zu. Unterhaltsberechtigte

[Seite 14]
Hinterbliebene sind dabei Witwe/Witwer des verstorbenen
leistungsberechtigten Ehegatten, eingetragener Lebenspartner und           Dieser ermittelte Verdienstausfall wird dann für die Zukunft nach den
Waisen (Kinder und Stiefkinder/Adoptivkinder) des berechtigten Fahrers.    Werten des Verbraucherpreisindex jeweils angepasst.

Der berechtigte Fahrer oder seine unterhaltsberechtigten                   Schadenminderungspflicht nach E.2.8.6
Hinterbliebenen müssen ihre Ansprüche selbstständig geltend machen.        Der berechtigte Fahrer muss zur Minderung des Schadens geeignete
Eine Leistung erfolgt an den berechtigten Fahrer oder im Fall des Todes    Umschulungsmaßnahmen durchführen und im Rahmen seiner
des berechtigten Fahrers an die unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen.    körperlichen und geistigen Fähigkeiten einen anderen Beruf ausüben.
                                                                           Die Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben sind mit
                                                                           uns abzustimmen. Wir unterstützen den berechtigten Fahrer bei der
A.1.6.3.1.4     Was leisten wir im Fahrerschutz?
                                                                           Suche nach geeigneten Umschulungsmaßnahmen und bei der
Der Fahrerschutz orientiert sich am Anspruchsumfang der jeweils            Wiedereingliederung in das Berufsleben.
geltenden deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen, ohne
jedoch eine Leistungsverpflichtung analog der                              Hinweis: Kommt der berechtigte Fahrer diesen Verpflichtungen nicht
Kfz-Haftpflichtversicherung (Regulierung nach der Art eines                nach, wird die Vergütung einer fiktiven zumutbaren Erwerbstätigkeit bei
Kfz-Haftpflichtversicherers) zu beinhalten.                                der Leistung in Abzug gebracht.
Was wir leisten:
Sind wir nach den Bestimmungen für den Fahrerschutz                        Ende der Leistungspflicht
leistungspflichtig, übernehmen wir die nachfolgend aufgeführten            Die Gewährung der Leistung endet mit dem Eintritt in die Regelrente,
Leistungen im Rahmen der dort genannten Leistungsgrenzen.                  spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres.

Dabei erfolgen alle Leistungen grundsätzlich in Form von Hilfeleistungen   1.3 Haushaltshilfe
– analog der Naturalrestitution – durch von uns beauftragte
Dienstleister. Nur in ungeeigneten Fällen erfolgt eine                     Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte Minderung der
Geldentschädigung, jedoch nicht in Form einer fiktiven Abrechnung. Für     Haushaltsführung (MdH) von mindestens 20 % festgestellt, stellen wir
Leistungen der beauftragten Dienstleister übernehmen wir keine             eine geeignete Hilfskraft für den Bereich der hauswirtschaftlichen
Haftung oder Gewährleistung.                                               Versorgung wie z. B. das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung,
                                                                           Spülen. Hierbei erfolgt eine Orientierung an der einschlägigen
Alle Hilfeleistungen werden für die Dauer der Anspruchsberechtigung        Rechtsprechung. Uns bleibt (im Einzelfall) eine Geldleistung vorbehalten.
ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Hält
sich der Anspruchsberechtigte im Ausland auf, können für die Zeit des      Ersetzt werden die Arbeiten, die zur Beseitigung der eingeschränkten
Auslandsaufenthaltes die Leistungen nicht beansprucht werden. Die          Haushaltsführung objektiv erforderlich sind.
Kostenübernahme gilt nur für Dienstleister, die von uns beauftragt
                                                                           Der Nachweis über die Minderung der Haushaltsführung ist durch den
werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt durch uns.
                                                                           entsprechenden Bescheid zu führen.
Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache
haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.                            1.4 Behindertengerechter Umbau bis maximal insgesamt
                                                                           250.000 EUR
1. Wenn der berechtigte Fahrer verletzt wird                               Erleidet der berechtigte Fahrer unfallbedingt körperliche
                                                                           Einschränkungen, die einen Umbau der nachfolgenden Objekte
1.1 Schmerzensgeld bis maximal 200.000 EUR                                 erfordert, übernehmen wir den behindertengerechten Umbau bis
Bei Verletzungen zahlen wir ein Schmerzensgeld bis maximal                 maximal insgesamt 250.000 EUR für
200.000 EUR.                                                               • Wohnung oder Haus,
                                                                           • Pkw,
Die Bemessung zum Grund und zur Höhe erfolgt durch uns und                 • Arbeitsplatz.
orientiert sich an den Leistungen nach den deutschen gesetzlichen
Schadenersatzbestimmungen. Die Berechnung erfolgt dabei unter              Voraussetzung ist, dass dieser Umbau zur Nutzung erforderlich und
Verwendung der einschlägigen Schmerzensgeldtabellen (z. B.                 angemessen sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen
Hacks/Ring/Böhm). Wir sind dabei nicht an die Bemessung anderer            Eigentumsverhältnisse möglich ist.
Versicherer oder anderer Leistungsverpflichteter (z. B. andere
Kfz-Haftpflichtversicherer) zum Grund und zur Höhe gebunden.               Die Kostenübernahme gilt nur für Dienstleister, die von uns beauftragt
                                                                           werden. Die Auswahl der Dienstleister erfolgt durch uns.
Ausgeschlossen sind die Leistung einer Schmerzensgeldrente sowie die
Leistung eines Hinterbliebenen-Schmerzensgelds. Die Hinterbliebenen        Nicht übernommen werden weitere anfallende mittelbare Kosten, wie
können keinen Schmerzensgeldanspruch aus diesem Vertrag geltend            z. B. erhöhte Kfz-Steuer oder Versicherungsbeiträge.
machen.
                                                                           1.5 Pflegeleistungen
1.2 Verdienstausfall bis monatlich maximal 10.000 EUR                      Wir organisieren die erforderlichen Pflegeleistungen und übernehmen
Erleidet der berechtigte Fahrer unfallbedingt eine Einbuße von             dabei die Kosten für den unfallbedingten Pflegemehrbedarf bis zum
Arbeitsentgelt, Bezügen oder Einkommen, zahlen wir die entsprechende       maximal dreifachen Satz der/des jeweils festgestellten
Differenz bis zu einem Betrag von maximal 10.000 EUR monatlich.            Pflegestufe/Pflegegrads.

Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung.           Wird beim berechtigten Fahrer eine unfallbedingte Pflegebedürftigkeit
Sofern die verletzte Person selbstständig tätig ist, können wir die        festgestellt, hat er dies durch Vorlage des entsprechenden Bescheids
Leistung im Rahmen des Naturalersatzes durch Stellung einer Ersatzkraft    nachzuweisen.
erbringen.
                                                                           Die Bemessung der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach den jeweils
Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt nach den folgenden            gültigen Pflegestufen/Pflegegraden in der gesetzlichen
Regelungen:                                                                Pflegeversicherung.

a) Bei erwerbstätigen Personen                                             1.6 Sonstige vermehrte Bedürfnisse
Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt durch die Ermittlung des
Durchschnitts der letzten maximal drei Jahre. Bei Erwerbstätigen ist der   Wir organisieren alle weiteren unfallbedingten erforderlichen
Einkommensnachweis dabei durch die Vorlage der                             Leistungen, welche nicht ausdrücklich unter einer der anderen
Gehaltsabrechnungen sowie der entsprechenden Steuerbescheide der           Leistungen aufgeführt sind und übernehmen die entsprechenden
letzten drei Jahre vor dem Unfallereignis oder aber z. B. bei              Kosten. Hierzu zählen u. a. die Vermittlung ärztlicher Betreuung,
Selbstständigen durch Vorlage der Steuerbescheide der letzten drei         Arzneimittelversand, Krankenrücktransport, Fahrdienst zur
Jahre zu erbringen. Bei der Berechnung erfolgt ein individueller Abzug     Krankengymnastik/-therapie, Begleitung/Fahrdienst zu Arzt- und
der ersparten berufsbedingten Aufwendungen der Berufstätigkeit.            Behördengängen.

b) Bei nichterwerbstätigen Personen                                        Die Leistungen müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen. Sie
Für die Berechnung der Einkommensermittlung bei Nichterwerbstätigen        müssen unfallbedingt, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein
(Arbeitslose, Schüler, Studenten, Hausfrauen, etc.) wird das zum           und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Unfallzeitpunkt statistische Durchschnittseinkommen in Deutschland
gemäß der Deutschen Rentenversicherung zu Grunde gelegt.                   Die Übernahme medizinischer Gutachter- und Attestkosten erfolgt nur,

[Seite 15]
wenn Gutachten bzw. Atteste von uns angefordert werden.
Vorhandene Unterlagen, z. B. von anderen Versicherern sind uns              Leistung oder Zahlung für den Anspruchsberechtigten
vorzulegen.                                                                 Sie als Versicherungsnehmer können unsere Leistung oder Zahlung an
                                                                            den Anspruchsberechtigten an Sie selbst nur mit Zustimmung des
Kosten durch Urlaubsmehrbedarf (z. B. durch die Unfallfolgen bedingte       Anspruchsberechtigten verlangen.
erhöhte Kosten für behindertengerechte Hotelausstattung) werden nicht
übernommen.                                                                 A.1.6.3.1.6      Wie lange können Ansprüche aus dem
                                                                                             Fahrerschutz geltend gemacht werden?
1.7 Soforthilfe
                                                                            Die Ansprüche aus dem Fahrerschutz verjähren nach drei Jahren. Die
Zur Abdeckung erster Kosten, wie z. B. Zuzahlungen im Krankenhaus           Verjährung beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die Leistung
zahlen wir – bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt bereits        verlangt werden kann.
ab dem ersten Tag einmalig eine Soforthilfe in Höhe von 250 EUR.
                                                                            Ist Ihr Anspruch oder der des berechtigten Fahrers bei uns angemeldet
                                                                            worden, ist die Verjährung bis zum Zugang unserer Entscheidung in
2. Wenn der berechtigte Fahrer stirbt
                                                                            Textform bei Ihnen oder dem Fahrer gehemmt.
2.1 Unterhaltsleistungen bis monatlich maximal 10.000 EUR
                                                                            A.1.6.3.2        Wer ist versichert?
Stirbt der berechtigte Fahrer unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach
                                                                            Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter Fahrer
dem Unfall und entstehen den Hinterbliebenen
                                                                            ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten
• durch den Wegfall des Arbeitsentgelts, Einkommens oder sonstiger          das Fahrzeug lenkt und auch vertraglich zum Unfallzeitpunkt im
  Bezüge finanzielle Einbußen (Barunterhalt) und/oder                       Fahrerkreis (siehe Merkmale zur Beitragsberechnung auf dem
• eine objektive Minderung der Haushaltsführung (Naturalunterhalt),         Versicherungsschein) eingeschlossen ist.

zahlen wir an die Hinterbliebenen die entsprechende Differenz bis zu        A.1.6.3.3        In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
einem Betrag von monatlich maximal 10.000 EUR.
                                                                            Der Versicherungsschutz gilt für den in A.1.4.1 aufgeführten
Die Höhe der Unterhaltsleistung für alle anspruchsberechtigten              Geltungsbereich.
Hinterbliebenen orientiert sich an den Leistungen der deutschen
gesetzlichen Rentenversicherung.                                            A.1.6.3.4        Was ist nicht versichert?
Haben im Einzelfall mehrere Hinterbliebene Unterhaltsansprüche und          Zusätzlich zu A.1.5.1 bis A.1.5.9 sind nicht versichert:
übersteigen diese Ansprüche die maximale Summe von 10.000 EUR, so
sind die Hinterbliebenen untereinander im Verhältnis ihrer Ansprüche        A.1.6.3.4.1      Psychische Reaktionen
berechtigt.
                                                                            Kein Versicherungsschutz besteht
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung.
                                                                            • bei Unfällen des Fahrers, die infolge Geistes- oder
Hinterbliebene sind dabei Witwe/Witwer des verstorbenen                       Bewusstseinsstörungen sowie durch schwere Nervenleiden,
leistungsberechtigten Ehegatten, eingetragener Lebenspartner, und             epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen
Waisen (Kinder und Stiefkinder/Adoptivkinder) des berechtigten Fahrers.       Körper des Fahrers ergreifen, entstanden sind; Versicherungsschutz
                                                                              besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein
Zur Ermittlung der finanziellen Einbuße werden die unter A.1.6.3.1.4          Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen Vertrag fällt.
Ziffer 1.2 "Verdienstausfall bis monatlich maximal 10.000 EUR"              • bei krankhaften Störungen des Fahrers infolge psychischer
Regelungen berücksichtigt.                                                    Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.

Hinweis: Drittleistungen werden nach A.1.6.3.1.2 auf den Anspruch           A.1.6.3.4.2      Schäden an der Bandscheibe
angerechnet. Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
                                                                            Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben.
                                                                            Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag
Schadenminderungspflicht nach E.2.8.6                                       fallendes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden überwiegend (das
Der Hinterbliebene muss zur Minderung des Schadens eine zumutbare
                                                                            heißt: zu mehr als 50 %) verursacht.
Erwerbstätigkeit annehmen. Bei der Bemessung der Leistung müssen
sich bezugsberechtigte Hinterbliebene zumutbare Erwerbstätigkeiten
anrechnen lassen.                                                           A.1.6.3.4.3      Ansprüche Dritter
                                                                            Ansprüche, die von anderen Versicherern, Arbeitgebern, Dienstherrn
Ende der Leistungspflicht
Die Gewährung der Leistung endet spätestens                                 und Sozialversicherungsträgern gegen uns geltend gemacht werden,
                                                                            sind ausgeschlossen.
• bei Witwe/Witwer oder eingetragenem Lebenspartner
  mit dem Eintritt in die Regelrente, spätestens mit der Vollendung des     A.1.6.3.4.4      Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen
  67. Lebensjahres. Ändert sich der Familienstand des/der                                    der Staatsgewalt
  bezugsberechtigten Hinterbliebenen, endet unsere Leistungspflicht
  ebenfalls.                                                                Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
• bei unterhaltspflichtigen/volljährigen Kindern                            Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt
  nach Beendigung der ersten Ausbildung, spätestens nach der                unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
  Vollendung des 27. Lebensjahres.
                                                                            A.1.6.3.4.5      Schäden, die über einen Personenschaden
Stirbt der berechtigte Fahrer aus unfallfremder Ursache innerhalb eines
                                                                                             hinausgehen
Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig, aus welcher Ursache, später
als ein Jahr nach dem Unfall, entsteht kein Anspruch auf                    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die über einen
Hinterbliebenenrente bzw. Unterhaltsleistungen.                             Personenschaden hinausgehen. Ausgeschlossen sind Sach- oder
                                                                            Personenfolgeschäden (z. B. Kleiderschäden, Bargeld- und
2.2 Beerdigungskosten                                                       Wertsachenverlust, Einsatz Rettungsschere infolge des
                                                                            Personenschadens und damit erhöhter Fahrzeugschaden) oder
Stirbt der berechtigte Fahrer aufgrund des Unfalls innerhalb eines Jahres   Vermögensschäden.
nach dem Unfall, erstatten wir pauschal Beerdigungskosten in Höhe von
5.000 EUR.
                                                                            A.1.6.3.4.6      Schäden, die über das Lenken hinausgehen
A.1.6.3.1.5       Fälligkeit, Leistung für den Anspruchsberechtigten        Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch den sonstigen
                                                                            Gebrauch des Fahrzeugs z. B. Ein- und Aussteigen entstehen.
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob
und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Die
                                                                            A.1.6.3.4.7      Schäden, die infolge des Genusses von Alkohol
Frist beginnt, wenn uns die Anspruchsanmeldung des
                                                                                             oder anderer berauschender Mittel entstehen
Anspruchsberechtigten und die zu dessen Beurteilung erforderlichen
Unterlagen vorliegen. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir           Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die nach Genuss von
uns mit dem Anspruchsberechtigten über Grund und Höhe geeinigt,             Alkohol oder anderer berauschender Mittel entstehen.
leisten wir innerhalb von zwei Wochen.

[Seite 16]
A.1.6.3.4.8     Gurtpflicht
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer während der Fahrt        A.2.2           Welche Ereignisse sind in der Kaskoversicherung
keinen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt hat, es sei denn das                      versichert?
Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
                                                                           A.2.2.1         Welche Ereignisse sind in der
A.2             Kaskoversicherung – Schäden an Ihrem Fahrzeug                              Teilkaskoversicherung versichert?
                                                                           Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung,
A.2.1           Was ist versichert?                                        Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner
                                                                           mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
A.2.1.1         Ihr Fahrzeug
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung,                A.2.2.1.1       Brand und Explosion
Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach der               Versichert sind Brand und Explosion.
• Teilkaskoversicherung (A.2.2.1),
• Vollkaskoversicherung (A.2.2.2),                                         Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen
• gegen Mehrbeitrag wählbare Leistungen (A.2.10).
                                                                           Brand
                                                                           Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen
A.2.1.2         Mitversicherte Teile und nicht versicherte                 bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und
                Gegenstände                                                sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten
Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 als mitversichert   Schmor- und Sengschäden.
aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes              Explosion
Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind         Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder
(mitversicherte Teile). Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder    Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Verlust von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen
in A.2 entsprechend, soweit nichts Anderes geregelt ist.
                                                                           A.2.2.1.2       Kurzschlussschäden
A.2.1.2.1       Beitragsfrei mitversicherte Teile                          Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch
Soweit unter A.2.1.2.2 nicht anders geregelt, sind folgende                Kurzschluss.
Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des Fahrzeugs
                                                                           Folgeschäden sind nicht versichert.
beitragsfrei mitversichert:
• fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute              Hinweis: Folgeschäden können nach A.2.10.6.1 gegen Mehrbeitrag
  Fahrzeugteile,                                                           mitversichert werden.
• fest im Fahrzeug eingebautes oder fest am Fahrzeug angebautes
  oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör,
  vorausgesetzt es dient ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs         A.2.2.1.3       Entwendung
  (z. B. Schonbezüge, Pannenwerkzeug) und wird nach allgemeiner
                                                                           Versichert ist die Entwendung des Fahrzeugs in den nachfolgenden
  Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen (z. B.
                                                                           Fällen:
  Edelpelzbezüge),
• im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene Fahrzeugteile, die zur            a) Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung
  Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs mitgeführt werden           Versichert sind Diebstahl und Raub, sowie die Herausgabe des
  (z. B. Sicherungen oder Leuchtmittel),                                   Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
• Planen, Gestelle für Planen (Spriegel) und Aufbauten (ohne
  Spezialaufbauten),                                                       b) Unterschlagung
• folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile:       Eine Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug
   – ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder mit                      nicht
        Sommerbereifung,
   – Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,             • zum Gebrauch im eigenen Interesse,
   – nach A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 mitversicherte Fahrzeugteile und         • zur Veräußerung,
                                                                           • unter Eigentumsvorbehalt
        Fahrzeugzubehör während einer Reparatur,
   – lose Fahrzeugteile, wenn sie im Fahrzeug unter Verschluss             überlassen wurde.
        gehalten werden.
                                                                           c) unbefugter Gebrauch
                                                                           Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise
A.2.1.2.2       Beitragsfrei im Rahmen von Freigrenzen                     berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen.
                mitversicherte Fahrzeug- und Zubehörteile
Die nachfolgend genannten Teile und das Zubehör sind ohne                  Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom
Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut        Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt
oder am Fahrzeug fest angebaut sind, bis zu einem Gesamtneuwert            wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter).
(brutto) dieser Teile in Höhe von:                                         Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem
7.500 EUR                                                                  Näheverhältnis zum Verfügungsberechtigten steht, z. B. dessen
                                                                           Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehöriger ist.
Ist der Gesamtneuwert der aufgeführten Teile höher als die genannte        d) Innenraumvandalismus
Wertgrenze, ist der übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies        Eingeschlossen sind auch Schäden durch mut- oder böswillige
ausdrücklich vereinbart ist.                                               Handlungen betriebsfremder Personen im Innenraum des Fahrzeugs,
                                                                           wenn diese in Folge der oben genannten Ursachen entstehen.
Die danach mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile sind:
• straßenverkehrsrechtlich zugelassene Veränderungen an Fahrwerk,          A.2.2.1.4       Naturgewalten
  Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning auch
                                                                           Versichert ist die unmittelbare Einwirkung der nachfolgend genannten
  Chiptuning), die der Steigerung der Motorleistung, des
                                                                           Ereignisse auf das Fahrzeug:
  Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen
  oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,                       •   Sturm
• individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und         •   Hagel
  -beschriftungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen,                 •   Blitzschlag
• speziell für das Fahrzeug angefertigte Sonderauf- oder Umbauten.         •   Überschwemmung
                                                                           •   Starkregen
A.2.1.2.3       Nicht versicherbare Gegenstände                            •   Schneelawinen
                                                                           •   Dachlawinen
Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z. B. Mobiltelefone    •   Erdrutsch (Geröll- und Schlammlawinen)
und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug         •   Erdbeben
                                                                           •   Erdsenkungen
durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der             •   Vulkanausbrüche
Insassen.

[Seite 17]
Die Schadenereignisse Starkregen, Schneelawinen, Dachlawinen,
Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche gelten nicht         Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
für Anhänger in Sonderausführung und Sonstige Fahrzeuge.
                                                                           • Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem
Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass             Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage oder an den
durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug            Reifen,
geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese      • Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines
Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.        Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches
                                                                             Betanken oder verrutschende Ladung,
                                                                           • Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer
Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen                             Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben,
                                                                           • Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens                    Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am
Windstärke 8.                                                                Zugfahrzeug durch den Anhänger,
                                                                           • Schäden zwischen ziehendem und gezogenen Fahrzeug/Anhänger.
Starkregen
Starkregen ist das plötzliche Eindringen von Feuchtigkeit als              Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im
unmittelbare Folge großer Niederschlagsmengen (mindestens                  Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs
15 l/Quadratmeter in der Stunde) in das versicherte Fahrzeug.              entstehen, gelten nicht als Unfallschaden (z. B.: Schäden beim Beladen
                                                                           des Fahrzeugs).
Schneelawinen
Schneelawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder                A.2.2.2.3       Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus)
Eismassen.
                                                                           Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in
Dachlawinen                                                                keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Dachlawinen sind von Gebäuden abgehende Schnee- und Eismassen.
                                                                           Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die mit der
Erdbeben                                                                   Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstattmitarbeiter,
Erdbeben sind naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens, die durch       Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu Ihnen oder der zum
geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst werden.                  Gebrauch berechtigten Personen stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer,
Erdsenkungen                                                               Familien- oder Haushaltsangehörige).
Erdsenkungen sind naturbedingte Absenkungen des Erdbodens über
naturbedingten Hohlräumen.                                                 A.2.2.2.4       Manipulation der Fahrzeugsoftware (Hacker-,
                                                                                           Cyberangriff)
A.2.2.1.5       Glasbruch                                                  Mitversichert sind auch Schäden an Ihrem Fahrzeug infolge eines
                                                                           Unfalls, der durch einen Eingriff in oder eine Manipulation an der
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als          Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hacker-,
Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-,       Cyberangriff) verursacht wurde.
Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von
Leuchten.
                                                                           A.2.3           Wer ist versichert?
Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir die Kosten   Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag
für eine vorhandene Feinstaubplakette. Dies gilt auch für sonstige         auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des
Vignetten, wenn der Gültigkeitszeitraum zum Zeitpunkt der Reparatur        Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person.
noch nicht abgelaufen ist.
Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-,          A.2.4           In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays,      Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den
Monitoren sowie Leuchtmittel.                                              geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen
Folgeschäden sind nicht versichert.                                        Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

A.2.2.1.6       Zusammenstoß mit Tieren                                    A.2.5           Was zahlen wir im Schadenfall?

Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit    A.2.5.1         Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder
Tieren aller Art.                                                                          Verlust des Fahrzeugs?

A.2.2.1.7       Tierbissschäden                                            A.2.5.1.1       Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
Versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden am Fahrzeug.            Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den
                                                                           Wiederbeschaffungswert, unter Abzug eines vorhandenen Restwerts
Folgeschäden am Fahrzeug sind versichert bis zu:                           Ihres Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschaden oder
5.000 EUR
                                                                           Zerstörung reparieren, gilt A.2.5.2.1.
A.2.2.1.9       nicht belegt
                                                                           A.2.5.1.2       Neu-/Kaufpreisentschädigung
A.2.2.1.10      nicht belegt
                                                                           A.2.5.1.2.1     Was ist versichert?
A.2.2.1.11      nicht belegt
                                                                           Abweichend von A.2.5.1.1 zahlen wir nach einem Totalschaden, einer
A.2.2.2         Welche Ereignisse sind in der                              Zerstörung oder eines Verlusts Ihres Fahrzeugs in der Teil- oder
                Vollkaskoversicherung versichert?                          Vollkaskoversicherung den Kaufpreis des Fahrzeugs. Vorausgesetzt der
                                                                           Schaden ereignet sich innerhalb der nachfolgenden Fristen ab der
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung,                  erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie:
Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner
mitversicherten Teile und seines mitversicherten Zubehörs durch die        12 Monate
nachfolgenden Ereignisse:
                                                                           Kaufpreis ist der Betrag, der von Ihnen an den Verkäufer gemäß Ihrer
A.2.2.2.1       Ereignisse der Teilkaskoversicherung                       kaufvertraglichen Verpflichtungen (Kaufvertrag) gezahlt wurde. Der
                                                                           Kaufpreis ist uns durch die Anschaffungsrechnung über den
Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung nach       Fahrzeugankauf nachzuweisen.
A.2.2.1.
                                                                           Bei Gebrauchtfahrzeugen (das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Erwerbs
A.2.2.2.2       Unfall                                                     bereits auf einen anderen Halter zugelassen) sind wir berechtigt, den
                                                                           Kaufpreis durch einen Kfz-Sachverständigen (von uns beauftragt)
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein       überprüfen zu lassen. Berücksichtigt wird hierbei auch der
unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das            Fahrzeugzustand unmittelbar vor dem Schaden. Ein vorhandener
Fahrzeug einwirkendes Ereignis.                                            Restwert wird abgezogen.

[Seite 18]
                                                                           A.2.5.2.1.1      Reparatur- und Mobilitätsservice für Pkw
A.2.5.1.2.2     Welche Voraussetzungen müssen für die Zahlung              Sie überlassen uns die Auswahl einer geeigneten Werkstatt
                erfüllt sein?                                              Sie sind verpflichtet, bei einem ersatzpflichtigen Schaden innerhalb
                                                                           Deutschlands, die Reparatur nach A.2.5.2.1 a) oder die Feststellung der
Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende
                                                                           erforderlichen Reparaturkosten nach A.2.5.2.1 b) in einer von uns
Neu-/Kaufpreisentschädigung
                                                                           ausgewählten und vermittelten Werkstatt in Auftrag zu geben. Diese
• wenn die erforderlichen Kosten zur Wiederherstellung mindestens          Verpflichtung gilt für Karosserie- und Glasbruchschäden infolge eines
  80 % des Kaufpreises erreichen,                                          der aufgeführten Schadenereignisse:
• nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung
  innerhalb von einem Jahr den Kauf eines mindestens gleichwertigen        •   Unfall (A.2.2.2.2)
                                                                           •   Mut- oder böswillige Handlungen (A.2.2.2.3)
  Kraftfahrzeugs verwendet wird.                                           •   Entwendung von Fahrzeugteilen (A.2.2.1.3)
                                                                           •   Naturgewalten (A.2.2.1.4)
Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen                           •   Zusammenstoß mit Tieren (A.2.2.1.6)
                                                                           •   Glasbruch (A.2.2.1.5), in diesem Fall entfallen die unten
Totalschaden                                                                   beschriebenen Zusatzleistungen.
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur
des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.                   Zusätzlich erhalten Sie die nachfolgend beschriebenen Leistungen:
Zerstörung                                                                 • Ihr Fahrzeug wird in die vermittelte Werkstatt gebracht und gereinigt
Zerstörung geht über den Begriff der Beschädigung nach A.2.5.2               zurückgebracht.
hinaus, d. h. die Beschädigungen müssen einen Grad erreichen, der eine     • Sie erhalten von der vermittelten Werkstatt eine Garantie auf alle
Wiederherstellung oder Wiederbenutzung des Fahrzeugs endgültig               Reparaturarbeiten.
ausschließt.                                                               • Die Werkstatt stellt Ihnen ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der
                                                                             Reparatur zur Verfügung. Die Klasse des Fahrzeugs bestimmt die
Verlust                                                                      Werkstatt.
Verlust ist jede Art des Abhandenkommens (z. B. durch Diebstahl)
ausgenommen das reine Verlieren (z. B. eines Fahrzeugteils) im Sinne       Die zusätzlich aufgeführten Leistungen gelten nicht bei
des allgemeinen Sprachgebrauchs.                                           Glasbruchschäden.
Restwert
Restwert ist der Veräußerungswert Ihres Fahrzeugs oder seiner Teile im     Hinweis: Sie müssen nach E.3.1.2 im Schadenfall umgehend
beschädigten oder zerstörten Zustand.                                      telefonischen Kontakt mit uns aufnehmen.

Wiederbeschaffungswert                                                     Für die Reparatur (A.2.5.2.1 a)) oder die Feststellung der erforderlichen
Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines           Reparaturkosten, wenn das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig
gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses         repariert wird (A.2.5.2.1 b)), benennen wir Ihnen eine qualifizierte
bezahlen müssen.                                                           Werkstatt. Kosten für die Feststellung der Reparaturkosten werden von
                                                                           uns nicht übernommen, es sei denn wir beauftragen einen
A.2.5.1.3       Entschädigung von Radio-, Audio-, Video-,                  Kfz-Sachverständigen nach A.2.5.3.
                technischen Kommunikations- und Leitsystemen               Die Werkstatt wird sich mit Ihnen bezüglich Reparaturtermin
                                                                           unverzüglich in Verbindung setzen. Rechte und Pflichten aus der
Bei Zerstörung oder Verlust von fest im Fahrzeug verbauten Radio-,         Reparatur (wie z. B. Gewährleistungsansprüche) gelten nur zwischen
Audio-, Video-, technischen Kommunikations- und Leitsystemen               den Parteien des Reparaturvertrags (zwischen Ihnen und der Werkstatt).
erstatten wir den Neupreis dieser Geräte. Dies gilt auch für von der       Bitte beachten Sie unsere eingeschränkte Leistungspflicht bei Verstößen
üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps abweichende oder               nach E.6.6.
nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach- und fachgerechter
Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird. Neupreis ist der vom Hersteller      Verlust der Herstellergarantie
unverbindlich empfohlene Preis am Tag des Schadens – unter                 Wir übernehmen die Garantieleistung des Herstellers bis zum Zeitpunkt
Berücksichtigung von Rabatten – für dieses Gerät oder falls es nicht       der Beendigung Ihres Vertrages oder dem Übergang des Fahrzeugs auf
mehr hergestellt wird, für ein vergleichbares Gerät in gleicher            einen Erwerber.
Ausführung.
                                                                           Voraussetzung ist, dass
A.2.5.2         Was zahlen wir bei Beschädigung?                           • Ihr Hersteller im Rahmen seiner Herstellergarantie die
                                                                             Garantieleistung verweigert, da das Fahrzeug in unserer
A.2.5.2.1       Reparatur                                                    Partnerwerkstatt repariert wurde,
                                                                           • Sie uns die Garantieunterlagen des Fahrzeugherstellers überlassen,
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur             • Sie und die mitversicherten Personen Ihre Ansprüche gegen Dritte
erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:                          (Hersteller) zu unseren Gunsten abtreten.
a) Wenn Ihr Fahrzeug vollständig fach- und sachgerecht repariert           Sie überlassen uns die Auswahl einer geeigneten Werkstatt nicht
wird, gilt:                                                                Wird die Reparatur Ihres Fahrzeugs (A.2.5.2.1 a)) oder die Feststellung
Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des              der erforderlichen Reparaturkosten (A.2.5.2.1 b)) aus Gründen, die Sie
Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1, wenn Sie uns dies durch eine         zu vertreten haben, nicht in einer von uns vermittelten Werkstatt
Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend        durchgeführt, verstoßen Sie gegen Ihre Pflichten nach E.3.1.2.
A.2.5.2.1 b).
                                                                           In diesem Fall erstatten wir die für die Reparatur berechneten Kosten nur
b) Wenn Ihr Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fach- und         anteilig. Die Höhe des Abzugs können Sie Ihrem Versicherungsschein
sachgerecht repariert wird, gilt:                                          entnehmen.
Wir zahlen die von einem Kfz-Sachverständigen geschätzten
Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Restwert verminderten              Hinweis: Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach E.3.1.2 und die Folgen
Wiederbeschaffungswerts.
                                                                           einer Pflichtverletzung nach E.6.6.

Hinweis: Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese
für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich         Hinweis: Freie Werkstattwahl kann nach A.2.10.5 gegen Mehrbeitrag
angefallen ist (A.2.5.4).                                                  mitversichert werden.

c) Bei Glasbruchschäden (A.2.2.1.5)
Bei Glasbruchschäden zahlen wir die durch eine Rechnung                    A.2.5.2.2        Abschleppen
nachgewiesenen Reparaturkosten bis zur Höhe des                            Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das
Wiederbeschaffungswertes.                                                  Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur
                                                                           geeigneten Werkstatt. Dabei dürfen einschließlich unserer Leistungen
Wir erstatten auch die reparaturbedingten Innenreinigungskosten, wenn
                                                                           wegen der Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.5.2.1 die
die Reparatur in einer von uns vermittelten Partnerwerkstatt
                                                                           Obergrenzen nach A.2.5.2.1 a) oder A.2.5.2.1 b) nicht überschritten
vorgenommen wird.
                                                                           werden.
                                                                           Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, diese

[Seite 19]
Kosten zu übernehmen.
                                                                          Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen

Hinweis: Kosten für die Bergung des Fahrzeugs werden in der               Neupreis
Kaskoversicherung nicht erstatttet.                                       Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der
                                                                          Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss.
                                                                          Wird der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der
A.2.5.2.3        Abzug "neu für alt"                                      Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils die
                                                                          unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadens
Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem    abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab
("neu für alt"), wenn
                                                                          A.2.5.7          Selbstbeteiligung
• bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht werden
  oder                                                                    Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem
• das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert wird.                     Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem
                                                                          Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe
Der Abzug "neu für alt" ist auf die Bereifung, Batterie und Lackierung    Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
beschränkt, wenn das Schadenereignis
                                                                          A.2.5.7.1        Abweichende Selbstbeteiligungen
• bei Pkw in den ersten vier Jahren,
• bei den übrigen Fahrzeugarten in den ersten drei Jahren                 Nachfolgende Regelungen gelten zusätzlich zu A.2.5.7 vereinbart:
nach der Erstzulassung eintritt.                                          • Wir verzichten bei Bruchschäden an der Windschutzscheibe
                                                                            (A.2.2.1.5) auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung in der
Hinweis: Der Verzicht auf den Abzug "neu für alt" kann nach A2.10.6         Teilkaskoversicherung, wenn die Beschädigung durch eine
gegen Mehrbeitrag mitversichert werden.                                     fachgerechte Reparatur – ohne Austausch der Windschutzscheibe –
                                                                            in einer von uns vermittelten Werkstatt beseitigt wird.

A.2.5.2.4        Entschädigung von Radio-, Audio-, Video-,                A.2.5.8          Was ersetzen wir nicht?
                 technischen Kommunikations- und Leitsystemen
                                                                          Wir zahlen nicht für Veränderungen oder Verbesserungen, Alterungs-
Bei Zerstörung oder Verlust von fest im versicherten Fahrzeug verbauten   oder Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden
Radio-, Audio-, Video-, technischen Kommunikations- und Leitsystemen      wie Verlust von Treibstoff und Betriebsmittel (z. B. Öl, Kühlflüssigkeiten),
erstatten wir den Neupreis dieser Geräte. Dies gilt auch für von der      Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten,
üblichen Serienausstattung des Fahrzeugtyps abweichende oder              Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
nachträglich erworbene Geräte, wenn deren sach- und fachgerechter
Einbau im Fahrzeug nachgewiesen wird.                                     Hinweis: Folgende Kosten können gegen Mehrbeitrag mitversichert
                                                                          werden:
A.2.5.3          Sachverständigenkosten
                                                                          •   Zulassungs- und Überführungskosten (A.2.10.8.1)
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen      •   Entsorgungskosten (A.2.10.8.2)
Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.                        •   Verzollungskosten (A.2.10.8.3)
                                                                          •   Ersatzwagenschutz (A.2.10.9)
A.2.5.4          Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei   A.2.5.8.1        Rest- und Altteile
der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist.    Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen
Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit                            und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung
Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.                                      angerechnet.

Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer tatsächlich angefallen ist, kann    A.2.6            Fälligkeit unserer Zahlung, Verzinsung
durch die Vorlage der Rechnungen über die Reparatur des Fahrzeugs
oder über den Erwerb von Ersatzteilen oder eines Ersatzfahrzeugs          A.2.6.1         Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der
geführt werden.                                                           Entschädigung festgestellt haben (hierfür ist es notwendig, dass uns alle
                                                                          zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vorliegen), zahlen wir diese
A.2.5.5          Zusätzliche Regelungen bei Entwendung                    spätestens innerhalb von zwei Wochen.
                 (A.2.2.1.3)
                                                                          A.2.6.2        Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die
A.2.5.5.1        Wiederauffinden des Fahrzeugs nach Entwendung            Entschädigung verlangen, wenn
                 (A.2.2.1.3)
                                                                          • wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und
Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang          • sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach
der in Textform abgegebenen Schadenanzeige wieder aufgefunden,              Schadenanzeige feststellen lässt.
sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist,
dass Sie das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv             A.2.6.3         Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst
zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können.                  abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Wir zahlen daher die
                                                                          Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang Ihrer
A.2.5.5.2        Übernahme von Fahrtkosten                                in Textform abgegebenen Schadenanzeige bei uns.
Wir zahlen die Kosten für die Abholung des Fahrzeugs, wenn es in einer
Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) aufgefunden wird. Ersetzt       A.2.7            nicht belegt
werden die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und
Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer).     A.2.8            Meinungsverschiedenheiten über die
Maßgeblich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen Standort des                        Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren)
Fahrzeugs zum Fundort.
                                                                          A.2.8.1          Bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe
A.2.5.5.3        Eigentumsübergang nach Entwendung (A.2.2.1.3)            einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über
                                                                          den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten muss vor
Sind Sie nicht nach A.2.5.5.1 zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet,   Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden.
werden wir dessen Eigentümer.
                                                                          A.2.8.2         Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen
A.2.5.6          Bis zu welcher Höhe leisten wir?                         Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei
                 (Höchstentschädigung)                                    Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird
Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des            dieser von dem jeweils anderen bestimmt.
Fahrzeugs.
                                                                          A.2.8.3          Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein

[Seite 20]
weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Beginn      A.2.10.1.2      Wer ist versichert?
des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden. Einigen sie sich
über die Person des Obmanns nicht, so wird er über das zuständige          Der Rabattschutz Kfz-Vollkasko gilt für Sie und den im
Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen            Versicherungsschein vereinbarten Fahrerkreis des versicherten
den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen           Fahrzeugs.
liegen.
                                                                           A.2.10.1.3      In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
A.2.8.4         Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im          Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten
Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu         Geltungsbereich.
tragen.
                                                                           A.2.10.1.4      Was ist nicht versichert?
Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
                                                                           Über die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 hinaus besteht kein
beschreiten.
                                                                           Versicherungsschutz, wenn
                                                                           • das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens von einer Person geführt
A.2.9           Was ist nicht versichert?
                                                                             wird, welche nicht zum im Versicherungsschein vereinbarten
                                                                             Fahrerkreis gehört,
A.2.9.1         Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit                           • Sie den Rabattschutz in Ihren bereits bestehenden
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie oder eine              Versicherungsvertrag beantragen und innerhalb einer Wartefrist von
mitversicherte Person vorsätzlich herbeiführen.                              vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Einschlusses ein
                                                                             belastender Schaden angefallen ist.
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, verzichten wir in der
Vollkasko- und Teilkaskoversicherung Ihnen gegenüber auf den Einwand       A.2.10.2        Leasing-Differenz-Deckung (GAP-Deckung)
der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Es sei denn,
                                                                           Die Leasing-Differenz-Deckung (GAP-Deckung) ist eine wählbare
• der Schaden wurde von Ihnen oder einer mitversicherten Person            Leistung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem
  infolge des Genusses von alkoholischen Getränken oder anderer            Versicherungsschein entnehmen.
  berauschender Mittel herbeigeführt,
• Sie oder eine mitversicherte Person haben den Diebstahl des              A.2.10.2.1      Was ist versichert?
  versicherten Fahrzeugs oder seiner Teile grob fahrlässig ermöglicht.
                                                                           Übersteigt die abgezinste Restforderung Ihres Leasing- oder
In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der         Kredit-/Finanzierungsgebers den im Fall eines Totalschadens oder
Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.            Totalverlusts gezahlten Wiederbeschaffungswert abzüglich eines
                                                                           eventuellen Restwertes, zahlen wir diesen Differenzbetrag, wenn
A.2.9.2         Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
                                                                           • Ihr Kredit-/Finanzierungsgeber bzw. Leasinggeber eine
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des            entsprechende Nachforderung schriftlich geltend gemacht hat,
Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung         • Sie bei einer Finanzierung das Darlehen ausschließlich zur
oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer                 Finanzierung Ihres Fahrzeugs aufgenommen haben.
Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen,
Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.                        Die Ersatzleistung ist beschränkt auf für Leasing- und
                                                                           Kredit-/Finanzierungsverträge marktübliche Zinsen und Laufzeiten.
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5.                      Die abgezinste Restforderung ist die Summe
                                                                           •   der ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten,
A.2.9.3         Reifenschäden                                              •   der anteiligen Restrate,
                                                                           •   dem abgezinsten Leasing-Restwert,
Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen.    •   der noch nicht verbrauchten Mietvorauszahlung.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Reifenschäden, wenn durch
dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der                 Nicht berücksichtigt werden:
Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht werden.          • vor Eintritt des Schadenfalles fällig gewesene, nicht gezahlte Raten,
                                                                           • Nachforderungen des Leasinggebers wegen Überschreitung der
A.2.9.4         Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen                  Kilometerleistung,
                der Staatsgewalt                                           • Finanzierungskosten,
                                                                           • Zulassungs- und Überführungskosten, es sei denn diese sind im
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch                      Rahmen Ihres gewählten Versicherungsumfangs in der
Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt             Kaskoversicherung mitversichert,
unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.                              • im Leasingvertrag integrierte Kosten für Wartung,
                                                                             Verschleißreparaturen, Reifen usw.,
A.2.9.5         Schäden durch Kernenergie                                  • eine eventuell vergrößerte Differenz zwischen abgezinster
                                                                             Restforderung und Wiederbeschaffungswert aufgrund eines
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.              Verstoßes gegen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem
                                                                             Leasinggeber (z. B. bei einer unzureichenden Wartung oder
A.2.9.6         nicht belegt                                                 Reparatur Ihres Fahrzeugs).

A.2.10          Welche Ereignisse und Leistungen können Sie                Hinweis: Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nach
                zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbaren?                  Kapitel A.2.5.7 abgezogen.

A.2.10.1        Rabattschutz Kfz-Vollkasko                                 Die Leasing-Differenz-Deckung gilt nicht, wenn das versicherte Fahrzeug
Der Rabattschutz Kfz-Vollkasko ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese    ein Wohnwagenanhänger oder ein Anhänger ist.
Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein
entnehmen.                                                                 A.2.10.2.2      Wer ist versichert?
                                                                           Der Versicherungsschutz gilt für Sie als Leasing- oder
A.2.10.1.1      Was ist versichert?                                        Kredit-/Finanzierungsnehmer des versicherten Fahrzeugs.
Ihr erster belastender Schaden nach I.4.2 führt nicht zu einer
Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes nach der Tabelle im               A.2.10.2.3      In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Anhang 1. Für jeden weiteren belastenden Schaden im Kalenderjahr
                                                                           Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten
erfolgt die Rückstufung entsprechend der Tabelle im Anhang 1.
                                                                           Geltungsbereich.
Sie können Rabattschutz Kfz-Vollkasko nur abschließen, wenn und
solange der Rabattschutz Kfz-Haftpflicht vereinbart gilt.                  A.2.10.2.4      Was ist nicht versichert?
                                                                           Die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 gelten entsprechend.

[Seite 21]
A.2.10.3         Vollkasko Plus für Pkw und Campingfahrzeuge                A.2.10.5         Freie Werkstattwahl
Die Vollkasko Plus ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung        Die Freie Werkstattwahl ist eine wählbare Leistung zur
vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.           Kaskoversicherung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie
                                                                            Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
A.2.10.3.1       Was ist versichert?
                                                                            A.2.10.5.1       Was ist versichert?
Ihr Fahrzeug ist über die in der Vollkaskoversicherung (A.2.2.2)
beschriebenen Schadenereignisse hinaus gegen jede Beschädigung,             Abweichend zum Reparatur- und Mobilitätsservice (A.2.5.2.1.1)
Zerstörung oder jeden Verlust durch alle Ereignisse versichert, denen das   entscheiden Sie frei über die Wahl ihrer Reparaturwerkstatt. In diesem
Fahrzeug ausgesetzt ist.                                                    Fall gelten keine Zusatzleistungen oder die Übernahme der
                                                                            Garantieleistung Ihres Herstellers durch uns nach A.2.5.2.1.1 vereinbart.
Versichert sind auch mittelbare Folgeschäden infolge eines unter A.2.2.2
genannten Ereignisses.                                                      A.2.10.6         Teilkasko Extra
Nicht versichert sind die in A.2.10.3.4 genannten Fälle.
                                                                            A.2.10.6.1       Kurzschlussfolgeschäden
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D und E.                     Der Einschluss von Kurzschlussfolgeschäden ist eine wählbare Leistung.
                                                                            Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem
                                                                            Versicherungsschein entnehmen.
A.2.10.3.2       Wer ist versichert?
Die Regelungen nach A.2.3 gelten entsprechend.                              A.2.10.6.1.1     Was ist versichert?
                                                                            Zusätzlich zu Kurzschlussschäden (A.2.2.1.2) sind auch durch
A.2.10.3.3       In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?            Kurzschluss verursachte Folgeschäden bis zu 5.000 EUR mitversichert.
Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten
Geltungsbereich.                                                            A.2.10.6.2       Tierbissschäden mit Folgeschäden
                                                                            Der Einschluss von Tierbissfolgeschäden ist eine wählbare Leistung. Ob
A.2.10.3.4       Was ist nicht versichert?                                  Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem
Über die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 hinaus besteht kein            Versicherungsschein entnehmen.
Versicherungsschutz für
                                                                            A.2.10.6.2.1     Was ist versichert?
• Schäden durch eine allmähliche Einwirkung oder durch den
  gewöhnlichen Alterungsprozess (Verschleiß, Abnutzung),                    Anstelle der in A.2.2.1.7 mitversicherten Tierbissfolgeschäden gilt eine
• Betriebsschäden an mechanischen, elektrischen oder hydraulischen          Höchstentschädigung in Höhe von vereinbart:
  Teilen, z. B. Motor, Getriebe, Katalysator, Vorder- und Hinterachse,      10.000 EUR
  Lenkung, Batterie, Bremsanlage, Klimaanlage, Heizung, Airbag, die
  gesamte elektrische Anlage einschließlich Motorregelung,                  A.2.10.6.3       Schlossaustauschkosten
  Türverriegelung, ABS, elektrischer Sitzverstellung sowie aller anderen    Wir ersetzen auch die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für
  Teile der Sicherheits- und Komfortelektronik,                             den Austausch der Fahrzeugschlösser des versicherten Fahrzeugs, wenn
• Schäden am Fahrzeug, welche durch chemische Reaktionen
                                                                            die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls – nicht aus
  ausgelöst werden (z. B. Schäden durch Lösungsmittel).
                                                                            dem Fahrzeug – oder durch Raub entwendet wurden.
Hinweis: Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nach             A.2.10.6.4       Versicherungsschutz bei der Benutzung von
Kapitel A.2.5.7 abgezogen.                                                                   Fähren und Schiffen
                                                                            Bei der Benutzung von Schiffen/Fähren leisten wir Ersatz, wenn das
A.2.10.4         Wertminderung für Pkw und Campingfahrzeuge                 versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört
Die Wertminderung ist eine wählbare Leistung zur                            wird:
                                                                            • das Schiff strandet, kollidiert, schlägt leck oder geht unter,
Vollkaskoversicherung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können       • das Fahrzeug wird aufgrund der Wetterlage oder aufgrund des
Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.                                        Seegangs über Bord gespült,
                                                                            • das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, Ihr
A.2.10.4.1       Was ist versichert?                                            Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu
                                                                                retten.
Bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs zahlen wir eine Wertminderung in
Höhe von 5 % der durch eine Rechnung nachgewiesenen
Reparaturkosten nach A.2.5.2.1 a), wenn die nachfolgend aufgeführten        A.2.10.6.5       Verzicht auf Abzug "neu für alt"
Voraussetzungen erfüllt sind:                                               Abweichend zu A.2.5.2.3 verzichten wir auf den Abzug "neu für alt".
• Die Beschädigung wurde durch folgende Schadenereignisse
  verursacht:                                                               A.2.10.7         Neu-/Kaufpreisentschädigung – Erweiterung
   – Unfall (A.2.2.2.2)                                                     Der Einschluss der erweiterten Neu-/Kaufpreisentschädigung ist eine
   – Mut- oder böswillige Beschädigungen (Vandalismus A.2.2.2.3)            wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie
   – Kollision mit Tieren (A.2.2.1.6)                                       Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
• Das Fahrzeug wurde nach A.2.5.2.1 a) fach- und sachgerecht
  repariert.                                                                A.2.10.7.1       Was ist versichert?
• Die Höhe der durch eine Rechnung nachgewiesenen
  Reparaturkosten beträgt mindestens 2.000 EUR inkl. der                    Die in A.2.5.1.2 vereinbarte Frist verlängert sich auf:
  Mehrwertsteuer (A.2.5.4).                                                 24 Monate
• Das Fahrzeug ist am Schadentag maximal fünf Jahre alt.
                                                                            A.2.10.8         Zusatzkostenerstattung
A.2.10.4.2       Wer ist versichert?
                                                                            Die Zusatzkostenerstattung ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese
Die Regelungen nach A.2.3 gelten entsprechend.                              Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein
                                                                            entnehmen.
A.2.10.4.3       In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
                                                                            Mitversicherte Kosten sind:
Der Versicherungsschutz gilt für den in A.2.4 aufgeführten
Geltungsbereich.                                                            A.2.10.8.1       Zulassungs- und Überführungskosten

A.2.10.4.4       Was ist nicht versichert?                                  Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs ersetzen wir
                                                                            abweichend zu A.2.5.8 die angefallenen und nachgewiesenen Kosten
Die Regelungen nach A.2.9.1 bis A.2.9.5 gelten entsprechend.                für die Überführung und Zulassung eines bei uns versicherten
                                                                            Ersatzfahrzeugs bis zu einer Höhe von 1.000 EUR

[Seite 22]
A.2.10.8.2       Entsorgungskosten
Bei Totalschaden oder Zerstörung Ihres Fahrzeugs ersetzen wir             A.2.11.2.1       Akku-Ladeschäden bis 20.000 EUR
abweichend zu A.2.5.8 die angefallenen und nachgewiesenen                 Versichert sind Ladeschäden am Akkumulator (Akku) Ihres Elektro- oder
Entsorgungskosten bis zu einer Höhe von 1.000 EUR.                        Hybridfahrzeugs bis zu einer Höhe von 20.000 EUR, wenn der Akku
                                                                          zum Zeitpunkt des Schadens
A.2.10.8.3       Verzollungskosten                                        • nicht älter als acht Jahre alt ist,
                                                                          • eine Laufleistung von 150.000 km nicht überschritten wird.
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs im Ausland –
als Ausland gilt der Geltungsbereich nach A.2.4 ohne Deutschland –        Kein Versicherungsschutz besteht für eine technisch bedingte
ersetzen wir die nachgewiesenen Kosten für die Verzollung, wenn das       Minderung der Akku-Leistung während der Nutzungsdauer. Verschleiß
Fahrzeug nicht mehr zurückgeführt werden kann. Die Kosten                 und Alterungserscheinungen sind nicht versichert.
übernehmen wir jedoch nur, wenn die Verschrottung im Ausland beim
Zollamt angemeldet wurde und gleichzeitig bei zollamtlicher Aufsicht
durchgeführt wurde.                                                       Hinweis: Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach D.2.2 zur Einhaltung der
                                                                          Herstellervorgaben beim Ladevorgang.
A.2.10.9         Ersatzwagenschutz für Pkw
Der Ersatzwagenschutz ist eine wählbare Leistung. Ob Sie diese Leistung   A.2.11.2.2       Akku-Schäden in Folge von
vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.                          Softwaremanipulationen bis 20.000 EUR
                                                                          Versichert sind Schäden am Akkumulator (z.B. Überladen, Entladen) bis
A.2.10.9.1       Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des            zu einer Höhe von 20.000 EUR durch einen Eingriff in die
                 Fahrzeugs (A.2.5.1)                                      Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten. Unberechtigter
                                                                          Dritter ist, wer in keiner Weise berechtigt ist das Fahrzeug zu
Bei einem Totalschaden, Totalverlust, oder einer Zerstörung (A.2.5.1)
                                                                          gebrauchen. Keine unberechtigten Dritten sind
des Fahrzeugs erhalten Sie eine Kostenpauschale nach A.2.10.9.3 für
den Zeitraum der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs, maximal für 20        • Mitarbeiter einer Werkstatt oder sonstige Personen, die von Ihnen
Tage.                                                                       oder einem Verfügungsberechtigten mit der Wartung und/oder
                                                                            Reparatur des Fahrzeugs beauftragt wurden.
A.2.10.9.2       Bei Beschädigung des Fahrzeugs (A.2.5.2)                 • Sonstige Personen, denen von Ihnen oder einem
                                                                            Verfügungsberechtigten Zugang zur Fahrzeugsoftware ermöglicht
Wird Ihr Fahrzeug durch ein in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbartes
                                                                            wurde oder mit Ihrem Wissen oder dem Wissen eines
Schadenereignis – ausgenommen Glasbruch (A.2.2.1.5) – beschädigt,
                                                                            Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs in die Fahrzeugsoftware
erhalten Sie für die nachgewiesene Dauer der Reparatur (A.2.5.2.1 a))
                                                                            eingreifen.
maximal für zehn Tage eine Kostenpauschale nach A.2.10.9.3.
                                                                          A.2.11.2.3       Überspannungsschäden bis 20.000 EUR
A.2.10.9.3       Höhe der Kostenpauschale
                                                                          Mitversichert sind bei Elektro- und Hybridfahrzeugen auch Schäden
Die Höhe Ihrer Kostenpauschale richtet sich nach der Leistung Ihres
                                                                          durch mittelbaren Blitzschlag (z.B., wenn der Blitz in die mit dem
Fahrzeugs, maximal 1.000 EUR:
                                                                          Fahrzeug verbundene Ladestation einschlägt) oder sonstige durch
Leistung in kW                                       Betrag, brutto/Tag   Blitzschlag ausgelöste Überspannungsschäden bis zu einer Höhe von
bis 55 kW                                                        50 EUR   20.000 EUR.
55 kW bis 90 kW                                                  75 EUR
91 kW bis 125 kW                                                 85 EUR
ab 126 kW                                                       100 EUR   Hinweis: Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach D.2.2 zur Einhaltung der
                                                                          Herstellervorgaben beim Ladevorgang.
A.2.11           Elektro Plus
Elektro Plus in der Teilversicherung sichert Ihr Elektro- oder            A.2.11.2.4       Erweiterung Kurzschlussfolgeschäden
Plugin-Hybridfahrzeug gegen die nachfolgend aufgeführten
Schadenereignisse ab und deckt die aufgeführten Kostenpositionen. Ob      Abweichend zu den in A.2.10.6.1 mitversicherten
Sie diese Leistung vereinbart haben, können Sie Ihrem                     Kurzschlussfolgeschäden, gelten Kurzschlussfolgeschäden mitversichert
Versicherungsschein entnehmen.                                            bis zu einer Höhe von:
                                                                          15.000 EUR
A.2.11.1         Was ist versichert?                                      A.2.11.2.5       Erweiterung Tierbissfolgeschäden
A.2.11.1.1       Versichertes Fahrzeug und Fahrzeugzubehör                Bei Tierbissfolgeschäden gelten die nach A.2.2.1.7 vereinbarten
                                                                          Entschädigungsgrenzen.
Versichert ist Ihr Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeug gegen
Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines in      A.2.11.3         Was zahlen wir im Schadenfall?
Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Schadenereignisses der
Kaskoversicherung. Welchen Versicherungsschutz Sie für Ihr Fahrzeug       Bei einem versicherten Schadenereignis richtet sich unsere
gewählt haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.            Entschädigungsleistung nach dem Kapitel A.2.5 bis A.2.9.

Zusätzlich zu A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 ist folgendes speziell zu Ihrem     A.2.11.3.1       Zusätzlich bei Zerstörung des Akkus
Elektrofahrzeug gehörendes Fahrzeugzubehör mitversichert, wenn es
durch ein versichertes Schadenereignis beschädigt oder zerstört wird      Über A.2.6 hinaus ersetzen wir die Kosten für einen Ersatzakkumulator
oder abhanden kommt:                                                      bis zu 20.000 EUR, wenn der Akkumulator Ihres Elektro- oder
• Ihre private, fest installierte Ladestation (z.B. Wallbox). Die         Plugin-Hybridfahrzeugs durch ein versichertes Schadenereignis zerstört
   Ladestation muss sich in Ihrem persönlichen Eigentum bzw. Ihres        wird, ohne dass das Fahrzeug als Ganzes zerstört ist (Beschädigung des
   Ehe-/Lebenspartners in häuslicher Gemeinschaft befinden. Nicht         Fahrzeugs).
   versichert sind Ladestationen im Rahmen einer
   Eigentümergemeinschaft oder von Ihnen angemietete Geräte.              Ist der Akku beschädigt, übernehmen wir die tatsächlich angefallenen
• Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist,    Kosten (Abschlepp- oder Transportkosten zur nächstgelegenen
   diese Kosten zu übernehmen.                                            Akku-Teststation) für eine Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung
• Eventuelle zu Ihrem Fahrzeug gehörende mobile                           bis zu 2.500 EUR
   Ladegeräte/Wechselakkus bis zu 2.500 EUR. Vorausgesetzt, die
   Geräte werden unter Verschluss gehalten und die Herstellervorgaben     Vorausgesetzt kein Dritter ist zum Ersatz verpflichtet.
   zur Ladung/Aufbewahrung wurden entsprechend befolgt.
• Die zu Ihrem Fahrzeug gehörenden Ladekabel, wenn
    – und solange diese unter Verschluss gehalten werden oder
    – während des Ladevorgangs mit dem Fahrzeug verbunden sind.
A.2.11.2         Versicherte Schadenereignisse
Zusätzlich zu Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind die
nachfolgenden Schadenereignisse mitversichert:

[Seite 23]
A.2.11.3.2      Zusätzlich bei Brand oder drohendem Brand Ihres             Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer,
                Fahrzeug                                                    wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen.
Bei einem Brand A.2.2.1.1 Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs        Bei zwei und mehr Insassen erhöht sich die Versicherungssumme um
übernehmen wir die notwendigen und angefallenen Kosten bis 2.500            50 % und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig
EUR für die Verbringung und Lagerung des Fahrzeugs in einem                 davon, ob diese zu Schaden kommen.
speziellen Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach
vergleichbaren Gehäuse. Dazu zählen auch die angefallenen Kosten zur        A.3.2.2           Was verstehen wir unter berechtigten Insassen?
Entsorgung des kontaminierten Wassers.
                                                                            Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen),
Das gilt auch, wenn Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug bei einer              die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten in oder auf
drohenden Entzündung in einen entsprechenden Wassercontainer                dem Fahrzeug befinden oder im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer
verbracht und gelagert werden muss.                                         Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden.

A.2.11.3.3      Abschleppkosten in eine Spezialwerkstatt                    A.3.3             In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Ist Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug nach einem versicherten                Sie haben in der Insassen-Unfallversicherung Versicherungsschutz in den
Schadenereignis nicht mehr fahrbereit und muss in eine Spezialwerkstatt     geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen
transportiert werden, übernehmen wir die angefallenen Kosten bis zu         Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
einer Höhe von 2.500 EUR.
Unabhängig davon, ob das Fahrzeug beschädigt ist oder ob es sich um         A.3.4             Welche Leistungen umfasst die
einen Totalschaden nach A.2.5 handelt. Es sei denn, ein Dritter ist zum                       Insassen-Unfallversicherung?
Ersatz verpflichtet.
                                                                            Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der
A.2.11.3.4      Standkosten                                                 nachstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen
                                                                            vereinbart sind.
Ist die Unterstellung Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs aufgrund
eines versicherten Schadenereignisses erforderlich, übernehmen wir die      A.3.5             Leistung bei Invalidität
angefallenen Kosten bis zu 14 Tagen, höchstens 250 EUR. Es sei denn,
ein Dritter ist zum Ersatz verpflichtet.                                    A.3.5.1           Voraussetzungen

A.2.11.3.5      Ausbaukosten/Entsorgung des Akku's                          A.3.5.1.1         Invalidität
Ist der Akkumulator Ihres Elektro- oder Plugin-Hybridfahrzeugs              Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten.
beschädigt oder zerstört und muss zur Erfüllung der gesetzlichen
Rücknahmepflichten ausgebaut werden, übernehmen wir die                     Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt
angefallenen Kosten für
• Ausbau und Verbringung zur nächstgelegenen Rücknahmestelle                • die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit
• ggf. angefallene Kosten zur Entsorgung des Akku's                         • dauerhaft

bis zu einer Höhe von 2.500 EUR. Ess ei denn, ein Dritter ist zum Ersatz    beeinträchtigt ist.
verpflichtet.
                                                                            Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn
A.3             Insassen-Unfallversicherung – wenn Insassen                 • sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und
                verletzt oder getötet werden                                • eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.

A.3.1           Was ist versichert?                                         A.3.5.1.2         Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität
                                                                            Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall
A.3.1.1         Unfälle bei Gebrauch des Fahrzeugs
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der            • eingetreten und
                                                                            • von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.
versicherten Person, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbundenen Anhängers             Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf
stehen (z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen).               Invaliditätsleistung.

A.3.1.2         Unfallbegriff                                               A.3.5.1.3         Geltendmachung der Invalidität
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch                     Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall
                                                                            bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass
• ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
                                                                            Sie von einer Invalidität ausgehen. Versäumen Sie diese Frist, ist der
  (Unfallereignis)
• unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung                                   Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen
                                                                            Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt
erleidet.                                                                   haben.

A.3.1.3         Erweiterter Unfallbegriff                                   A.3.5.1.4         Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten
                                                                                              Jahr
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte
Kraftanstrengung                                                            Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach
                                                                            dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
• ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt,
• Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der               In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung nach A.3.6, sofern diese
  Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.                                          vereinbart ist.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch
                                                                            A.3.5.2           Art und Höhe der Leistung
Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz        A.3.5.2.1         Berechnung der Invaliditätsleistung
über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht.
                                                                            Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.
Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die
individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.            Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind

A.3.2           Wer ist versichert?                                         • die vereinbarte Versicherungssumme und
                                                                            • der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
A.3.2.1         Pauschalsystem
Mit der Insassen-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die
jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert.

[Seite 24]
A.3.5.2.2        Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die
                 Bemessung                                                   A.3.6.2         Höhe der Leistung
Der Invaliditätsgrad richtet sich                                            Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten
                                                                             Versicherungssumme.
• nach der Gliedertaxe (A.3.5.2.3), sofern die betroffenen Körperteile
  oder Sinnesorgane dort genannt sind,
• ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder           A.3.7           Krankenhaustagegeld, Tagegeld
  geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
                                                                             A.3.7.1         Krankenhaustagegeld
Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens
am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt          Voraussetzung für die Zahlung des Krankenhaustagegeldes ist, dass die
sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität        versicherte Person sich wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger
nach A.3.9.6.                                                                vollstationärer Heilbehandlung befindet. Mehrere vollstationäre
                                                                             Heilbehandlungen wegen desselben Unfalls gelten als eine
A.3.5.2.3        Gliedertaxe                                                 ununterbrochene vollstationäre Heilbehandlung.

Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile     Rehabilitationsmaßnahmen (mit Ausnahme von
oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:     Anschlussheilbehandlungen) sowie Aufenthalte in Sanatorien und
                                                                             Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige
Arm                                                                  70 %    Heilbehandlung.
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks                               65 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks                                  60 %
Hand                                                                 55 %    A.3.7.1.1       Dauer des Krankenhaustagegeldes
Daumen                                                               20 %    Wir zahlen das Krankenhaustagegeld in Höhe der versicherten Summe
Zeigefinger                                                          10 %
anderer Finger                                                        5%     für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens jedoch
Bein über der Mitte des Oberschenkels                                70 %    für zwei Jahre vom Tag des Unfalls an gerechnet.
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels                                 60 %
Bein bis unterhalb des Knies                                         50 %    A.3.7.2         Tagegeld
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels                                45 %
Fuß                                                                  40 %    Voraussetzung für die Zahlung des Tagegeldes ist, dass die versicherte
große Zehe                                                            5%     Person nach einem Unfall nach A.3.1 in der Arbeitsfähigkeit
andere Zehe                                                           2%     beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist.
Auge                                                                 50 %
Gehör auf einem Ohr                                                  30 %
Geruchssinn                                                          10 %    A.3.7.2.1       Höhe des Tagegeldes
Geschmackssinn                                                        5%
                                                                             Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der
entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade.                          • die vereinbarte Versicherungssumme und
                                                                             • der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
A.3.5.2.4        Bemessung außerhalb der Gliedertaxe                         Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich
Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditätsgrad
                                                                             • nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall
danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige
                                                                               ausgeübten Beruf weiter nachzugehen,
Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist       • nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu
eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts.                 leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen                      Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Gesichtspunkten.
                                                                             A.3.7.2.2       Dauer des Tagegeldes
A.3.5.2.5        Minderung bei Vorinvalidität
                                                                             Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung,
Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder                längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie
wird nach A.3.5.2.3 und A.3.5.2.4 bemessen.
                                                                             A.3.8           Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten
Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.                                   oder Gebrechen zusammentreffen?

A.3.5.2.6        Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer              A.3.8.1         Krankheiten und Gebrechen
                 Körperteile oder Sinnesorgane                               Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind
Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnesorgane              Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis
beeinträchtigt sein. Dann werden die Invaliditätsgrade, die nach den         verursacht wurden.
vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet.
                                                                             Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.
                                                                             A.3.8.2         Mitwirkung
A.3.5.2.7        Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten               Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt
                 Person                                                      Folgendes:
Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen
                                                                             Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der
wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen:
                                                                             Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben
• die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten        (Mitwirkungsanteil), mindert sich
  Jahres nach dem Unfall verstorben und
• die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach            • bei der Invaliditätsleistung der Prozentsatz des Invaliditätsgrads,
                                                                             • bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt
  A.3.5.1 sind erfüllt.
                                                                               ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst.
Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen
                                                                             Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nehmen wir keine
Befunde zu rechnen gewesen wäre.
                                                                             Minderung vor.
A.3.6            Todesfallleistung
                                                                             A.3.9           Fälligkeit
A.3.6.1          Voraussetzungen für die Leistung
                                                                             A.3.9.1         Prüfung Ihres Anspruchs
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach
                                                                             Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen
dem Unfall.
                                                                             abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und
Beachten Sie dann die Verhaltensregeln nach E.4.                             des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt
                                                                             Folgendes:

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                                                                            A.3.10.4         Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen,
Erklärung über die Leistungspflicht                                                          Maßnahmen der Staatsgewalt
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob
und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei           Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch Erdbeben,
Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate.                         Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt
                                                                            unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen:
• Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,                         A.3.10.5         Kernenergie
• bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss       Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Kernenergie.
  des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des
  Invaliditätsgrads notwendig ist.
                                                                            A.3.10.6         Bandscheiben und innere Blutungen
Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach E.4.                      Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie
                                                                            Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.
A.3.9.2         Gebühren                                                    Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn überwiegende Ursache ein
Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des                       unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach A.3.1.2 ist.
Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir
                                                                            A.3.10.7         Infektionen
• bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der versicherten Summe,
• bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld jeweils bis zu einem                 Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei Wundstarrkrampf
  Tagessatz.                                                                und Tollwut besteht Versicherungsschutz jedoch, wenn die
                                                                            Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis sofort oder später
Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.                                       in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht
                                                                            Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes
A.3.9.3         Leistung innerhalb von zwei Wochen                          Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder
                                                                            Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in den Körper
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über              gelangen. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind,
Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.             besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch einen
                                                                            unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren.
A.3.9.4         Vorschüsse
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen        A.3.10.8         Psychische Reaktionen
wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.                            Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge
                                                                            psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht
A.3.9.5         Höhe des Vorschusses                                        wurden.
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb
eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer auf die versicherte     A.3.10.9         Bauch- und Unterleibsbrüche
Person entfallenden Todesfallsumme beansprucht werden.                      Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder Unterleibsbrüchen.
                                                                            Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen
A.3.9.6         Neubemessung des Invaliditätsgrads                          Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung
Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen          entstanden sind.
des Gesundheitszustands ergeben.
                                                                            A.4              Assistance-Leistungen
Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut
ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens     Die Assistance-Leistungen umfassen die nachfolgenden Wahlleistungen.
bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung       Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der
des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre:   aufgeführten Wahlleistungen Sie vereinbart haben.

• Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies                A.4.1            Kfz-Schutzbrief – Hilfe als Service oder
  zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.                               Kostenerstattung
• Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor
  Ablauf der Frist mitteilen.                                               A.4.1.1          Was ist ein Kfz-Schutzbrief?

A.3.9.7         Leistung für eine mitversicherte Person                     Wir erbringen nach Eintritt der in A.4.1.2 genannten Schadenereignisse
                                                                            die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten
Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte Person                die von Ihnen aufgewendeten Kosten.
entfallenden Versicherungssumme an sich nur mit Zustimmung der
mitversicherten Person verlangen.                                           A.4.1.2          Wie ist der Leistungsumfang?

A.3.10          Was ist nicht versichert?                                   Sie erhalten folgende Leistungen:

A.3.10.1        Straftat                                                    A.4.1.2.1        Hilfe bei Panne oder Unfall

Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der versicherten         Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus
Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder   eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen:
versucht.
                                                                            Was verstehen wir unter? – Begriffserläuterungen
A.3.10.2        Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit
                                                                            Panne
Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des Fahrers durch             Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen.
Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit      Zusätzlich gilt bei Elektrofahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte
beruhen, sowie durch schwere Nervenleiden, Schlaganfälle, epileptische      Entladung des Akkumulators als Panne.
Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers
                                                                            Unfall
ergreifen.                                                                  Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt
                                                                            auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
A.3.10.3        Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
                                                                            Reise
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des           Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer
Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung          Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz
oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer                gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und
Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen,                       sich überwiegend aufhalten.
Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
                                                                            1. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
                                                                            Wir organisieren die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der
                                                                            Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die

[Seite 26]
hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie die Wiederherstellung
der Fahrtbereitschaft selbst, erstatten wir die entstandenen Kosten bis    1. Krankenrücktransport
zu einer Höhe von 300 EUR einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug       Müssen Sie oder eine mitversicherte Person nach A.4.1.3 infolge
mitgeführten und verwendeten Kleinteile.                                   Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden,
                                                                           sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen
2. Abschleppen des Fahrzeugs                                               dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen
Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit             medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die
gemacht werden, organisieren wir das Abschleppen des Fahrzeugs             Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese
einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und          behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum
übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie das         Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten
Abschleppen des Fahrzeugs selbst, erstatten wir die entstandenen           Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu
Kosten bis zu einer Höhe von 300 EUR. Erbrachte Leistungen durch den       je 60 EUR pro Person.
Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs werden angerechnet.
                                                                           2. Rückholung von Kindern
3. Bergen des Fahrzeugs                                                    Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge Ihrer Erkrankung
Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren wir die           oder Ihres Todes weder von Ihnen noch von einem anderen
Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich           Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung
beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden               und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und
Kosten.                                                                    übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die
                                                                           Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für
A.4.1.2.2       Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl         nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 EUR.
                ab 50 km Entfernung
                                                                           3. Fahrzeugabholung bei einer Reise mit dem Fahrzeug
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs erbringen wir               Kann das Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden
nachfolgende Leistungen unter den Voraussetzungen, dass                    Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch
                                                                           von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die
• die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie   Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und
  von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und             übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die
• das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag            Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,30 EUR je
  wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden           Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem
  ist.                                                                     erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten
1. Weiter- oder Rückfahrt                                                  Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten
Folgende Fahrtkosten werden erstattet:                                     Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu
                                                                           je 100 EUR pro Person.
• eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in
  Deutschland oder                                                         4. Kosten für Krankenbesuch
• eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens            Müssen Sie sich auf einer Reise infolge einer Erkrankung länger als zwei
  innerhalb des Geltungsbereichs nach A.4.1.5 und                          Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und
• eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in                Übernachtungskosten für Besuche von einer nahestehenden Person bis
  Deutschland,                                                             zu 500 EUR je Schadenfall.
• eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom
  Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht        A.4.1.2.4       Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
  worden ist.
                                                                           Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich
Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200    nach A.4.1.5 ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von
Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei größerer         Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir
Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der                  zusätzlich folgende Leistungen:
Liegewagenkosten jeweils einschließlich Zuschlägen sowie für
nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 EUR.                                   1. Bei Panne und Unfall
2. Übernachtung                                                            a) Ersatzteilversand
Wir übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn          Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des
Sie die Leistung nach Ziffer 1 "Weiter- oder Rückfahrt" in Anspruch        Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe
nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen        nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf
wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf           schnellstmöglichem Wege erhalten und übernehmen alle entstehenden
weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis maximal         Versandkosten.
100 EUR je Übernachtung und Person, insgesamt nicht mehr als
600 EUR pro Tag.                                                           b) Fahrzeugtransport
                                                                           Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und
3. Mietwagen                                                               übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der
Wir übernehmen anstelle der Leistung nach Ziffer 1 "Weiter- oder           Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn
Rückfahrt" oder Ziffer 2 "Übernachtung" die Kosten eines gleichartigen
Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung         • das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen
steht, jedoch höchstens für sieben Tage und 60 EUR je Tag.                   Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden
                                                                             kann und
Bei Schadenfällen im Ausland werden Mietwagenkosten für die Fahrt zu       • die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der
Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu 420 EUR auch für eine geringere              Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
Anzahl von Tagen übernommen.
                                                                           c) Mietwagen
4. Fahrzeugunterstellung                                                   Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach
Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur               A.4.1.2.2 Ziffer 1 oder Übernachtung nach A.4.1.2.2 Ziffer 2 die Kosten,
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des       bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch
Transports in einer Werkstatt untergestellt werden, übernehmen wir die     höchstens 420 EUR.
hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
                                                                           d) Fahrzeugverzollung und -verschrottung
                                                                           Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland – auch innerhalb
A.4.1.2.3       Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer         eines Umkreises von 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in
                Reise                                                      Deutschland – verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und
Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den                       übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme
Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug        des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug
                                                                           verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die
• Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken oder        Verschrottungskosten.
  der Fahrer stirbt und
• dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von          2. Bei Fahrzeugdiebstahl
  Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist.
                                                                           a) Fahrzeugunterstellung
Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits          Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder
innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder    aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des Rücktransports oder
zum wiederholten Male) aufgetreten ist.                                    der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, übernehmen

[Seite 27]
wir die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei            abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und
Wochen.                                                                     Reparaturkosten werden nicht erstattet.
b) Mietwagen                                                                A.4.1.3         Wer ist versichert?
Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach
A.4.1.2.2 Ziffer 1 oder Übernachtung nach A.4.1.2.2 Ziffer 2 die Kosten,    Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die
bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch        berechtigten Insassen während der Benutzung des versicherten
höchstens 420 EUR.                                                          Fahrzeugs.
c) Fahrzeugverzollung und -verschrottung                                    Bei sonstigen Reisen besteht Versicherungsschutz für Sie, Ihren
Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland – auch innerhalb            Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder mit Ihnen in
eines Umkreises von 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in         häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner und die
Deutschland – verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und            minderjährigen Kinder der versicherten Personen.
übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme
des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug              Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in
verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die            häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner kann Ansprüche aus
Verschrottungskosten.                                                       dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
                                                                            Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten der mitversicherten Personen
3. Im Todesfall                                                             finden Sie in Abschnitt F.
Im Fall Ihres Todes auf einer Reise im Ausland sorgen wir nach              A.4.1.4         Versicherte Fahrzeuge
Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder
für die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten.             Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug sowie
                                                                            ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
4. Ersatz von Reisedokumenten
                                                                            Benutzen Sie während einer Auslandsreise anstelle des im
Verlieren Sie während einer Auslandsreise ein für diese Reise benötigtes    Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeugs vorübergehend ein
Dokument, helfen wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung und übernehmen         Selbstfahrervermietfahrzeug (Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug) tritt
die angefallenen Gebühren.                                                  dieses an die Stelle des versicherten Fahrzeugs.

5. Ersatz von Zahlungsmitteln                                               A.4.1.5         In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Geraten Sie nach dem Verlust von Zahlungsmitteln auf einer Reise im         Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas,
Ausland in eine Notlage, stellen wir eine Verbindung mit Ihrer Hausbank     den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den
her. Ist eine Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden nach dem der         Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.
Schadenmeldung folgenden Werktag nicht möglich, gewähren wir
Ihnen ein Darlehen bis zu 1.500 EUR je Schadenfall. Das Darlehen ist        A.4.1.6         Was ist nicht versichert?
innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an
uns zurückzuzahlen.                                                         In den folgenden Fällen haben Sie keinen oder nur eingeschränkten
                                                                            Versicherungsschutz:
6. Vermittlung ärztlicher Betreuung
                                                                            A.4.1.6.1       Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Erkranken Sie auf einer Reise im Ausland, informieren wir Sie über die
Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, wenn erforderlich, eine    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich
Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder           herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir
Krankenhaus her und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.           berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
                                                                            entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
7. Arzneimittelversand
                                                                            A.4.1.6.2       Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Sind Sie auf einer Reise im Ausland auf verschreibungspflichtige
Arzneimittel zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung Ihrer             Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des
Gesundheit angewiesen, und sind diese Arzneimittel oder ein                 Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung
Ersatzpräparat an Ihrem Aufenthaltsort oder in der Nähe nicht erhältlich,   oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer
sorgen wir in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt für die Zusendung und           Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen,
tragen die hierdurch entstehenden Kosten inkl. der Kosten für eine          Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels oder für eine
eventuelle Verzollung. Vorausgesetzt es bestehen keine                      Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.5.
Einfuhrbeschränkungen.

8. Kostenerstattung bei Reiseabbruch                                        A.4.1.6.3       Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und
                                                                                            Staatsgewalt
Müssen Sie eine Auslandsreise vor der geplanten Beendigung infolge
der nachfolgend genannten Gründe abbrechen oder müssen Sie aus              Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben,
einem der genannten Gründe die Reise zu einem anderen als                   Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt
ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt beenden, erstatten wir die im           unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Verhältnis zur ursprünglichen Rückreise geplanten entstandenen
Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall:                                Wir helfen jedoch, soweit möglich, wenn Sie von einem dieser Ereignisse
                                                                            überrascht worden sind, innerhalb der ersten 14 Tage seit dem
• Tod oder schwere Erkrankung eines Mitreisenden,                           erstmaligen Auftreten.
• Tod oder schwere Erkrankung eines nahen Verwandten,
• bei einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens.                         A.4.1.6.4       Schäden durch Kernenergie

9. Reiserückrufservice                                                      Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.

Ist ein Reiserückruf für Sie durch Rundfunk aus den unter Ziffer 8          A.4.1.7         Anrechnung ersparter Aufwendungen
genannten Gründen notwendig, leiten wir diese Maßnahmen in die
Wege und übernehmen die entstandenen Kosten.                                Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten gespart, die Sie ohne
                                                                            das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese von
10. Hilfestellung in besonderen Notfällen                                   unserer Zahlung abziehen.

Geraten Sie in eine sonstige besondere Notlage, zu deren Beseitigung        A.4.1.8         Verpflichtung Dritter
Hilfe notwendig ist, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder
Ihr Vermögen zu vermeiden, veranlassen wir die erforderlichen               Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines
Maßnahmen und tragen die hierdurch entstandenen Kosten bis zu               Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur
300 EUR je Schadenfall.                                                     Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren
                                                                            Leistungsverpflichtungen vor.
Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von
Verträgen, die von Ihnen oder einer mitversicherten Person                  Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns,

[Seite 28]
sind wir Ihnen gegenüber abweichend Satz 1 zur Leistung verpflichtet.     C                Beitragszahlung
                                                                          C.1              Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
B               Beginn Ihres Vertrags und vorläufiger
                Versicherungsschutz                                       C.1.1            Rechtzeitige Zahlung
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren           Der in Ihrem Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag
Antrag (Vertragserklärung) annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch      wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins/Ihrer
Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.                                Beitragsrechnung fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich
                                                                          (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
B.1             Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
                                                                          C.1.2            Nicht rechtzeitige Zahlung
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in der
Beitragsrechnung zu Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen          Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben
Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.       Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht, richten sich die     die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie
Folgen nach C.1.2 und C.1.3.                                              die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten, beginnt der
                                                                          Versicherungsschutz erst ab Zahlung des Beitrags.
B.2             Vorläufiger Versicherungsschutz
                                                                          C.1.3            Unser Rücktrittsrecht bei nicht rechtzeitiger
Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach den folgenden                                Zahlung
Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:
                                                                          Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag
B.2.1           Kfz-Haftpflichtversicherung                               nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die
                                                                          verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt
Nennen wir Ihnen die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in       können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr in Höhe von 95 EUR
der Kfz-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz ab dem    verlangen.
vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug
unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist        C.2              Zahlung des Folgebeitrags
das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige
Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
                                                                          C.2.1            Rechtzeitige Zahlung
Für zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen nach A.1.6        Ein Folgebeitrag ist zu dem in Ihrem Versicherungsschein oder in Ihrer
besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich   Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten
Zeitpunkt.
                                                                          C.2.2            Nicht rechtzeitige Zahlung
B.2.2           Kaskoversicherung, Insassen-Unfallversicherung            Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den
                und Assistance-Leistungen                                 rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und
                                                                          Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung
In der Kaskoversicherung, Insassen-Unfallversicherung und den             bei Ihnen zu zahlen.
Assistance-Leistungen haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur,
wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz
                                                                          C.2.3            Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung
beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
                                                                          Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist
B.2.3           Übergang des vorläufigen in den endgültigen               nach C.2.2 ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beiträge noch nicht
                Versicherungsschutz                                       gezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur
                                                                          Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt          haben.
haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz
über.                                                                     C.2.4            Unser Kündigungsrecht bei nicht rechtzeitiger
                                                                                           Zahlung
B.2.4           Rückwirkender Wegfall des vorläufigen
                Versicherungsschutzes                                     Sind Sie mit der Zahlung dieser Beiträge nach Ablauf der zweiwöchigen
                                                                          Zahlungsfrist nach C.2.2 noch in Verzug, können wir den Vertrag mit
Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn             sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn
                                                                          Sie diese Beiträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung bei
• wir Ihren Antrag (Vertragserklärung) unverändert angenommen
                                                                          Ihnen bezahlen. Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung
  haben und
• Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h.        ausgesprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb
  spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von zwei Wochen          eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist
  nach Zugang des Versicherungsscheins/Ihrer Beitragsrechnung             zahlen. Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der
  bezahlt haben.                                                          zweiwöchigen Zahlungsfrist nach C.2.2 bis zu Ihrer Zahlung eintreten,
                                                                          haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst
Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt        wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
                                                                          C.2.5            Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
B.2.5           Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
                                                                          Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz          VVG gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des
jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von         Versicherungsvertrags zur Leistung verpflichtet, so haben wir Anspruch
zwei Wochen nach dem Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.              auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach
                                                                          § 116 Abs. 1 VVG bleiben unberührt.
B.2.6           Beendigung des vorläufigen
                Versicherungsschutzes                                     C.3              Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
Widerrufen Sie Ihre Erklärung zum Abschluss Ihres Versicherungsvertrags   Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein
nach § 8 VVG, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem            anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen
Zugang Ihrer Willenserklärung bei uns.                                    Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen
                                                                          Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach
B.2.7           Beitrag für den vorläufigen Versicherungsschutz           C.2.2 bis C.2.5 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den
                                                                          rückwirkenden Wegfall der vorläufigen Deckung nach B.2.4. Hierfür
Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir          müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
                                                                          • zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und
                                                                            dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr
                                                                            als sechs Monate vergangen,
                                                                          • Fahrzeugart und -verwendung der Fahrzeuge sind gleich.

[Seite 29]
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können       Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.2.1.2 und die
wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr nach C.1.3 verlangen.                  Ausschlusse nach
                                                                          •   der Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1.5.2),
C.4             Zahlungsweise                                             •   der Kaskoversicherung (A.2.9.2),
                                                                          •   der Insassen-Unfallversicherung (A.3.10.3),
Die Beiträge für Ihre Versicherung sind entsprechend der vereinbarten     •   den Assistance-Leistungen (Schutzbrief A.4.1.6.2),
Zahlungsweise zu bezahlen. Die Zahlungsweise entspricht der
Versicherungsperiode nach § 12 VVG. Welche Zahlungsweise Sie mit
uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein                D.2              Zusätzliche Pflichten
entnehmen.
                                                                          D.2.1            Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsweise unterscheiden
kann, ist in Abschnitt G bzw. Ihrem Versicherungsschein geregelt.         D.2.1.1          Alkohol und andere berauschende Mittel

Für Saisonkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen können unterjährige         Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch
Zahlungsweisen nicht vereinbart werden.                                   alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der
                                                                          Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
C.5             Zahlung bei SEPA-Einzugsermächtigung                      Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug
                                                                          nicht von einem Fahrer führen lassen, der durch alkoholische Getränke
C.5.1           Rechtzeitige Zahlung                                      oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, ist die       sicher zu führen.
Zahlung rechtzeitig, wenn der Beitrag bei Fälligkeit eingezogen werden
kann. Sie sind für eine ausreichende Kontodeckung verantwortlich.         Hinweis: Für solche Fahrten besteht in
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht             • der Kaskoversicherung (A.2.9.1),
eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn       • der Insassen-Unfallversicherung (A.3.10.2),
sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung          • den Assistance-Leistungen (Schutzbrief A.4.1.6.1),
erfolgt.                                                                  kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.
C.5.2           Nicht rechtzeitige Zahlung
                                                                          D.2.1.2          Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann
oder widersprechen Sie einer berechtigten Einziehung, ist die Zahlung     Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstaltung oder
nicht rechtzeitig. Die Folgen hieraus ergeben sich aus C.1 oder C.2.      Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings,
                                                                          Tests und Demonstrationen, gebraucht werden, wenn
Außerdem sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des           • das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit
SEPA-Einzugsverfahrens zu verlangen.                                         Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
                                                                          • für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine
                                                                             Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des
D               Ihre Pflichten bei Gebrauch des                              Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
                Fahrzeugs und Folgen einer
                Pflichtverletzung                                         Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.2.2 und die
                                                                          Ausschlusse nach
D.1             Bei allen Versicherungsarten                              • der Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1.5.2),
                                                                          • der Kaskoversicherung (A.2.9.2),
D.1.1           Nutzung nur zum vereinbarten                              • der Insassen-Unfallversicherung (A.3.10.3),
                                                                          • den Assistance-Leistungen (Schutzbrief A.4.1.6.2).
                Verwendungszweck
Das Fahrzeug darf nur zu dem in Ihrem Versicherungsschein                 D.2.2            Zusätzlich in der Elektro Plus
angegebenen Zweck verwendet werden.
                                                                          D.2.2.1          Ihre Mitwirkungspflichten
D.1.2           Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
                                                                          Sie sind verpflichtet
Das versicherte Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer           • beim Ladenvorgang Ihres Elektrofahrzeugs die Herstellervorgaben
gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen        (z.B. verwendete Ladekabel, Anschlüsse, Ladedauer) zu beachten.
und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen          • die Herstellervorgaben zur Wartung des Akkumulators (z.B. die
Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich        Durchführung von vom Hersteller vorgegebenen Softwareupdates)
ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer                einzuhalten.
gebraucht wird.
                                                                          D.3              Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
D.1.3           Fahren nur mit Fahrerlaubnis                                               Pflichten?

Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen         D.3.1            Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug          Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten,
nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche       haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob
Fahrerlaubnis hat.                                                        fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
                                                                          Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie
D.1.4           Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen                          nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben,
                                                                          bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes
Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur benutzen, wenn das        Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus
Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Außerdem dürfen Sie,       D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber
der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer          nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder
benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht       Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat,
ist.                                                                      einen Personenschaden erlitten haben.

D.1.5           Nicht genehmigte Rennen                                   D.3.2            Wann sind wir abweichend zu D.3.1 zur Leistung
                                                                                           verpflichtet?
Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten
Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung         Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die
einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die      Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für
dazugehörigen Übungsfahrten.                                              den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn
                                                                          Sie die Pflicht arglistig verletzten.

[Seite 30]
D.3.3            Beschränkung der Leistungsfreiheit in der                    berechtigt, auch in Ihrem Namen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
                 Kfz-Haftpflichtversicherung                                  Diesem müssen Sie Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte
                                                                              erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten
                                                                              E.2.5            Bei drohendem Fristablauf
Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000 EUR je
Schadenereignis beschränkt.                                                   Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von
                                                                              uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen
Dies gilt nicht für nach A.1.6 gegen Mehrbeitrag vereinbarte                  Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf
Zusatzleistungen.                                                             (z. B. Widerspruch) einlegen.
D.3.4            Leistungsfreiheit bei Erlangung des Fahrzeugs                E.2.6            Zusätzlich in der Umweltschadenversicherung
                 durch eine vorsätzlich begangene Straftat (z. B.                              (A.1.1.8)
                 Diebstahl)
Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich               E.2.6.1          Besondere Anzeigepflicht
begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung
                                                                              Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung
zur Leistung frei.
                                                                              nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) führen könnte, – soweit
                                                                              zumutbar – unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine
E                Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen                     Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche erhoben worden sind.
                 einer Pflichtverletzung                                      Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und umfassend zu
                                                                              informieren über:
E.1              Bei allen Versicherungsarten
                                                                              • die Ihnen gemäß § 4 Umweltschadengesetz (USchadG) obliegende
E.1.1            Anzeigepflicht                                                 Information an die zuständige Behörde,
                                                                              • behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung
Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung         eines Umweltschadens Ihnen gegenüber,
durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.                      • die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten
                                                                                entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder
E.1.2            Anzeigepflicht bei Ermittlung durch Behörden                   Sanierung eines Umweltschadens,
                                                                              • den Erlass eines Mahnbescheids,
Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im     • eine gerichtliche Streitverkündung,
Zusammenhang mit dem Schadenereignis, so sind Sie verpflichtet, uns           • die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen oder
dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das                 gerichtlichen Verfahrens.
Schadenereignis bereits gemeldet haben.
                                                                              E.2.6.2          Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht
E.1.3            Aufklärungspflicht                                           Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des
Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des       Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu befolgen, soweit es für Sie
Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei           zumutbar ist. Sie haben uns ausführliche und wahrheitsgemäße
insbesondere folgende Pflichten beachten:                                     Schadenberichte zu erstatten und uns bei der Schadenermittlung und
                                                                              -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, die nach unserer Ansicht
• Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich               für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mitteilen
  erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei                  sowie alle dafür angeforderten Schriftstücke übersenden.
  gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht).
• Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des                               Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Umweltschäden sind
  Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer                  unverzüglich mit uns abzustimmen.
  Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir
  können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten.                       E.2.6.3          Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
• Sie müssen die von uns angeforderten Nachweise vorlegen, soweit es
  Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen.             Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt im
• Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen            Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie fristgemäß
  Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist.                       Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer
• Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des                          Weisung durch uns bedarf es nicht.
  Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen,
  soweit es Ihnen zumutbar ist.                                               Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren wegen
                                                                              eines Umweltschadens haben Sie uns die Führung des Verfahrens zu
E.1.4            Schadenminderungspflicht                                     überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens beauftragen wir einen
                                                                              Rechtsanwalt in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht
Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit   sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten
für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Sie haben             Unterlagen zur Verfügung stellen.
hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen.
                                                                              E.2.7            nicht belegt
E.2              Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                              E.2.8            nicht belegt
E.2.1            Bei außergerichtlich geltend gemachten
                 Ansprüchen                                                   E.3              Zusätzlich in der Kaskoversicherung
Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, so sind Sie verpflichtet,
uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruches               E.3.1            Anzeige des Schadenfalls bei uns
mitzuteilen.                                                                  Abweichend von E.1.1 sind Sie verpflichtet, uns bei den nachfolgenden
                                                                              Schadenfällen unverzüglich zu informieren:
E.2.2            Anzeige von Kleinschäden
                                                                              • bei Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile. Die Anzeige muss
Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als                  in Textform erfolgen.
1.000 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie       • bei einem Karosserieschaden durch die nachfolgenden Schadenfälle
uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung             im Reparatur- und Mobilitätsservice (A.2.5.2.1.1):
nicht gelingt.                                                                   – Unfall (A.2.2.2.2)
                                                                                 – Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus A.2.2.2.3)
E.2.3            Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen                    – Entwendung von Fahrzeugteilen (A.2.2.1.3)
Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. B. Klage,            – Sturm und Hagel (A.2.2.1.4)
Mahnbescheid), so haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen.                    – Zusammenstoß mit Tieren (A.2.2.1.6)
                                                                                 – Glasbruch (A.2.2.1.5)
E.2.4            Bei einem Rechtsstreit
                                                                              Die Auswahl der Reparaturwerkstatt ist uns zu überlassen.
Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind

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E.3.2            Einholen unserer Weisung                                    E.5.2            Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs oder              Sie haben uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und
mitversicherter Teile müssen Sie unsere Weisung einholen, soweit die         Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungspflicht zu
Umstände dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen,               gestatten, Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorzulegen
soweit Ihnen dies zumutbar ist.                                              und die behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 VVG von der
                                                                             Schweigepflicht zu entbinden.
E.3.3            Anzeige bei der Polizei
                                                                             E.5.3            Leistungsübergang
Sie sind verpflichtet, eines der nachfolgenden Schadenereignisse
unverzüglich der Polizei anzuzeigen:                                         Sie und die mitversicherten Personen haben uns bei der
                                                                             Geltendmachung der nach § 86 VVG auf uns übergegangenen
• ab einer Schadenhöhe von 500 EUR:                                          Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und die hierfür
   – Brandschaden (A.2.2.1.1)                                                benötigten Unterlagen auszuhändigen.
   – Entwendungsschaden (A.2.2.1.3)
   – Vandalismusschaden (A.2.2.2.3)                                          E.5.4            Rückzahlung von Geldbeträgen
• ab einer Schadenhöhe von 1.000 EUR:
   – Tierschaden (A.2.2.1.6)                                                 Geldbeträge, die wir für Sie verauslagt oder Ihnen nur als Darlehen
   – bei Schäden infolge einer Manipulation der Fahrzeugsoftware             gegeben haben, müssen Sie unverzüglich nach deren Erstattung durch
       (A.2.2.2.4)                                                           Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung, an
                                                                             uns zurückzahlen.
E.3.4            Zusätzliche Aufklärungspflicht
                                                                             E.6              Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
Über E.1.3 hinaus sind Sie verpflichtet, soweit technisch möglich, uns                        Pflichten?
das Auslesen und Auswerten von fahrer- und fahrzeugbezogenen Daten
aus dem Unfallfahrzeug durch einen von uns beauftragten                      E.6.1            Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
Sachverständigen zu ermöglichen.
                                                                             Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.5 geregelten Pflichten,
E.3.5            nicht belegt                                                haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob
                                                                             fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
E.3.6            Zusätzlich in der Leasing-Differenz-Deckung                 Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie
                 (GAP-Deckung)                                               nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der
                                                                             Versicherungsschutz bestehen.
E.3.6.1          Ihre Mitwirkungspflichten                                   Voraussetzung für die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung ist, dass
Sie sind verpflichtet, uns vor Ausgleich der Forderung des Leasinggebers     wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen
zu informieren und uns alle notwendigen Angaben zur Feststellung der         hingewiesen haben. Dies gilt nicht, wenn Sie eine dieser Pflichten
Leistungshöhe zu machen. Alle erforderlichen Unterlagen sind uns auf         unmittelbar nach einem Schadenereignis erfüllen müssen (z. B. Verlassen
Verlangen vorzulegen.                                                        des Unfallortes ohne die gesetzlichen Feststellungen nach E.1.3). In
                                                                             diesem Fall können Sie von uns keinen gesonderten Hinweis erwarten.
E.4              Zusätzlich in der Insassen-Unfallversicherung               Abweichend von E.6 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie
                                                                             nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des
E.4.1            Anzeige innerhalb 48 Stunden bei Todesfall                  Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
                                                                             Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht
Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person zur Folge, müssen die
                                                                             arglistig verletzen.
aus dem Versicherungsvertrag Begünstigten uns dies innerhalb von 48
Stunden melden. Dies gilt auch, wenn der Unfall schon angezeigt ist.
Uns ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von uns         E.6.2            Beschränkung der Leistungsfreiheit in der
beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.                                                        Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                             In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.6 ergebende
E.4.2            Medizinische Versorgung und Aufklärung                      Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten
                                                                             Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens 2.500 EUR je
Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann,
                                                                             Schadenereignis beschränkt.
müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen
befolgen und uns unterrichten. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht
benötigen wir möglicherweise Auskünfte von                                   E.6.2.1          Bei vorsätzlicher oder besonders
                                                                                              schwerwiegender Verletzung der Aufklärungs-
• Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht                          und Schadenminderungspflicht in der
  haben,                                                                                      Kfz-Haftpflichtversicherung
• anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
                                                                             Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von höchstens je
Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu               5.000 EUR, wenn Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht
erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen               nach E.1.3 und E.1.4
erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen Sie
die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.                 • vorsätzlich und
                                                                             • in besonders schwerwiegender Weise
Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht
erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen.      verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch        trotz eines Personen- oder schweren Sachschadens der Fall.
die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf
hinzuwirken, dass angeforderte Berichte alsbald erstellt werden.             E.6.3            Vollständige Leistungsfreiheit in der
                                                                                              Kfz-Haftpflichtversicherung
E.4.3            Frist zur Feststellung und Geltendmachung der               Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen
                 Invalidität                                                 einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von
Beachten Sie auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und                unserer Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils
Geltendmachung der Invalidität nach A.3.5.                                   vollständig frei.

E.5              Zusätzlich im Schutzbrief (A.4.1)                           E.6.4            Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                                              bei Rechtsstreitigkeiten
E.5.1            Einholen unserer Weisung                                    Verletzen Sie Ihre Pflichten nach
Vor Inanspruchnahme unserer Leistungen müssen Sie sich mit uns               • E.2.1 Anzeige außergerichtlich geltend gemachter Ansprüche,
darüber abstimmen, ob und welche Leistungen wir erbringen.                   • E.2.3 Anzeige gerichtlich geltend gemachter Ansprüche,
                                                                             • E.2.4 Prozessführung durch uns
                                                                             und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die über den

[Seite 32]
Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung             Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr beträgt, um die
erheblich hinausgeht, gilt:                                                 folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag
                                                                            beginnen zu lassen.
• Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des von uns zu
  zahlenden Mehrbetrags vollständig von unserer Leistungspflicht frei.
• Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung
                                                                            G.1.3           Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr
  hinsichtlich dieses Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres
  Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.                         Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet
                                                                            der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer
E.6.5           Beschränkung der Leistungsfreiheit im Reparatur-            Kündigung bedarf.
                und Mobilitätsservice
                                                                            G.2             Wann und aus welchem Anlass können Sie Ihren
Abweichend von E.6.1 kürzen wir unsere Leistung, wenn
                                                                                            Versicherungsvertrag kündigen?
• Sie sich vor der Reparatur, aus Gründen, die Sie zu vertreten haben,
  nicht mit uns zur Vermittlung der Partnerwerkstatt in Verbindung          G.2.1           Kündigung zum Ablauf
  gesetzt haben,
• Ihr Fahrzeug aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht in der        Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
  von uns vermittelten Werkstatt repariert wird.                            Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat
                                                                            vor Ablauf zugeht.
Die Höhe der Leistungskürzung können Sie Ihrem Versicherungsschein
entnehmen.                                                                  G.2.2           Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
                                                                            Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen.
F               Rechte und Pflichten der mitversicherten                    Die Kündigung wird sofort mit deren Eingang bei uns wirksam.
                Personen
                                                                            G.2.3           Kündigung nach einem Schadenereignis
F.1             Pflichten der mitversicherten Personen
                                                                            Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag
Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten in     kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats
allen Versicherungen sinngemäße Anwendung.
Dies gilt für die Technische Aufsicht nur insoweit, wie es nach der         • nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung,
Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung zulässig ist.                             • nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere
                                                                              Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt und Sie
                                                                              hiervon Kenntnis erhalten haben,
F.2             Ausübung der Rechte
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen        zugehen.
als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist.             Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die
Andere Regelungen für die mitversicherten Personen sind z. B.:              Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem
                                                                            Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der
• geltend machen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung          Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats
  (A.1.2).                                                                  seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit einem Dritten ergangenen
• geltend machen von Ansprüchen im Auslandschadenschutz                     Urteils kündigen.
  (A.1.6.1).
• geltend machen von Ansprüchen in der Fahrerschutzversicherung             G.2.4           Wann wird die Kündigung im Schadenfall
  (A.1.6.3).                                                                                wirksam?

F.3             Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf                    Sie können bestimmen, ob Ihre Kündigung sofort oder zu einem
                mitversicherte Personen                                     späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des
                                                                            Versicherungsvertrags, wirksam werden soll.
Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt
dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen und sonstigen            G.2.5           Kündigung bei Veräußerung oder
Personen, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend                                Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
machen.
                                                                            Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der
Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung:              Versicherungsvertrag nach G.7 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist
                                                                            berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu
Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung, im           kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung
Auslandschadenschutz (A.1.6.1) und im Fahrerschutz (A.1.6.3):               beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der
Mitversicherten Personen gegenüber können wir uns auf die                   Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder
Leistungsfreiheit nur berufen, wenn                                         zum Ablauf des Vertrags endet.

• die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der              G.2.6           Vertragsabschluss durch den Erwerber
  mitversicherten Person selbst vorliegen,
• diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge            Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und
  grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.                                legt er bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung vor, gilt
                                                                            dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die
Entsprechendes gilt, wenn wir trotz Beendigung des                          Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.
Versicherungsverhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Dritten
Leistungen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen         G.2.7           Kündigung bei Beitragserhöhung
Ausnahmefällen bestehen.
                                                                            Erhöhen wir aufgrund unseres Rechts zur Tarifanpassung nach J.3 den
                                                                            Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
G               Laufzeit und Kündigung Ihres Vertrags,                      unserer Mitteilung der Beitragserhöhung bei Ihnen kündigen (J.4). Die
                Veräußerung des Fahrzeugs                                   Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu
                                                                            dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
G.1             Wie lange läuft Ihr Versicherungsvertrag?
                                                                            Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem
                                                                            Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
G.1.1           Vertragsdauer
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.      G.2.8           Kündigungsrecht bei geänderter Fahrzeugart und
                                                                                            -verwendung
G.1.2           Automatische Verlängerung                                   Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs und erhöht sich der
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen,            Beitrag dadurch um mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb
verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein Jahr, wenn nicht Sie oder      eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung bei Ihnen ohne
wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die erste Laufzeit nach      Einhaltung einer Frist kündigen.

[Seite 33]
                                                                          Kündigung innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt auszusprechen,
G.2.9           Kündigungsrecht bei Veränderung der                       zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis
                Tarifstruktur                                             erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach Zugang beim
                                                                          Erwerber wirksam.
Ändern wir unsere Tarifstruktur nach J.6, können Sie den Vertrag
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die            G.4              Kündigung einzelner Versicherungen
Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens
jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir teilen          G.4.1             Die nachfolgend aufgeführten Versicherungsarten sind
Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit           jeweils rechtlich selbstständige Versicherungsverträge:
und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
                                                                          •   Kfz-Haftpflichtversicherung A.1
G.2.10          Kündigungsrecht bei Bedingungsänderung                    •   Kaskoversicherung A.2
                                                                          •   Insassen-Unfallversicherung A.3
Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpassung nach M               •   Assistance-Leistungen A.4
Gebrauch, können Sie den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach
Zugang unserer Mitteilung über die Bedingungsanpassung bei Ihnen          Eine Kündigung kann sich daher auf einen einzelnen
kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum         Versicherungsvertrag oder die gesamte Kfz-Versicherung beziehen. Die
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsänderung. Wir teilen           Kündigung eines einzelnen Versicherungsvertrags berührt das
Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden           Fortbestehen eines anderen Versicherungsvertrags daher nicht.
mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
                                                                          Hinweis: Die zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarten Leistungen der
G.3             Wann und aus welchem Anlass können wir Ihren              Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.6 und der Kaskoversicherung nach
                Versicherungsvertrag kündigen?                            A.2.10 sind Bestandteil des jeweiligen Versicherungsvertrags. Kündigen
                                                                          Sie einen einzelnen Versicherungsvertrag, gilt die Kündigung auch für
G.3.1           Kündigung zum Ablauf                                      die zusätzlich zu diesem Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen.
                                                                          Kündigen Sie den gesamten Versicherungsvertrag, so gilt die Kündigung
Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.       auch für die zusätzlich vereinbarten Leistungen. Kündigen Sie eine
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat      zusätzlich vereinbarte Leistung, hat dies keinen Einfluss auf das
vor Ablauf zugeht.                                                        Fortbestehen des Versicherungsvertrags im Übrigen.

G.3.2           Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
                                                                          G.4.2           Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines
Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen.   Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte
Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach deren Zugang          Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen.
bei Ihnen wirksam.
                                                                          G.4.3             Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug
G.3.3           Kündigung nach einem Schadenereignis                      abgeschlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf
Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Vertrag         den gesamten Kfz-Versicherungsvertrag ausdehnen. Hierzu müssen Sie
kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach            uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung
Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb        mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht
eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung      einverstanden sind.
unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben.        Entsprechend haben wir das Recht, den gesamten
Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die   Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur
Weisung erteilen, es über den Anspruch eines Dritten zu einem             einen Vertrag kündigen.
Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können wir in der
Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats       G.4.4          Kündigen Sie oder wir Assistance-Leistungen gelten
seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen       G.4.2 und G.4.3 nicht.
Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem
Zugang bei Ihnen wirksam.                                                 G.4.5            G.4.1, G.4.2 und G.4.3 finden entsprechende
                                                                          Anwendung, wenn in einem Versicherungsvertrag mehrere Fahrzeuge
G.3.4           Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags              versichert sind.
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und            G.5              Form und Zugang der Kündigung
Zinsen trotz unserer Zahlungsaufforderung nach C.2.2 nicht innerhalb
der zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger     Alle Kündigungen müssen in Textform erklärt werden (z. B. schriftlich,
Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese         Fax, E-Mail) und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der jeweiligen
Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen (siehe      Frist zugehen.
auch C.2.4).
                                                                          G.6              Beitragsabrechnung nach Kündigung
G.3.5           Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei
                Gebrauch des Fahrzeugs                                    Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns der
                                                                          auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag anteilig zu.
Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs nach D
verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der          G.7              Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu
Pflichtverletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit sofortiger                       beachten?
Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.            G.7.1            Übergang des Versicherungsvertrags auf den
                                                                                           Erwerber
G.3.6           Kündigung bei geänderter Fahrzeugart und
                -verwendung                                               Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht der Versicherungsvertrag auf den
                                                                          Erwerber über. Dies gilt nicht für
Ändert sich die Fahrzeugart und/oder Verwendung des Fahrzeugs,
können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie        • zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen in der
nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober             Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1.6),
Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem           • zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbarte Leistungen in der
Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Ihrem                            Kaskoversicherung (A.2.10),
Versicherungsschein können Sie die vereinbarte Fahrzeugart und            • die Insassen-Unfallversicherung (A.3),
                                                                          • die Assistance-Leistungen (A.4).
-verwendung entnehmen.
                                                                          G.7.2            Beitragsberechnung nach Übergang auf den
G.3.7           Kündigung bei Veräußerung oder
                                                                                           Erwerber
                Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
                                                                          Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den
Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7           Angaben des Erwerbers, wie wir ihn bei einem Neuabschluss des
können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die                 Vertrags verlangen würden, anzupassen.

[Seite 34]
                                                                         leistungsfrei.
Dies gilt auch für die Schadenfreiheitsklasse des Erwerbers, die
entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird.           H.1.4            Wiederanmeldung
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang des               Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der
Versicherungsvertrags folgt.                                             Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz
                                                                         uneingeschränkt wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben
G.7.3           Von wem können wir den Beitrag verlangen?                Sie uns unverzüglich mitzuteilen.
Den Beitrag des laufenden Versicherungsjahres können wir sowohl von
Ihnen als auch vom Erwerber verlangen.                                   H.1.5            Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
                                                                         Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden spätestens 18
G.7.4           Die Veräußerung muss uns angezeigt werden                Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es
                                                                         einer Kündigung bedarf.
Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des
Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht     Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung
unter den Voraussetzungen des § 97 VVG der Verlust des                   mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder
Versicherungsschutzes.                                                   an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen
                                                                         Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.
G.7.5           Kündigung des Vertrags
Im Fall der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6         H.2              Welche Besonderheiten gelten bei
oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den                             Saisonkennzeichen?
Beitrag nur von Ihnen verlangen.
                                                                         H.2.1            Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen
G.7.6           Zwangsversteigerung des Fahrzeugs                        zugelassen sind, gewähren wir den vertraglich vereinbarten
                                                                         Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen
Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwenden, wenn        dokumentierten Zeitraumes (Saison).
Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
                                                                         H.2.2          Außerhalb der Saison haben Sie
G.8             Wagniswegfall                                            Ruheversicherungsschutz nach H.1.
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z. B. bei
Fahrzeugverschrottung), steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu,   H.2.3            Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb
zu dem uns der Wagniswegfall nachgewiesen wird.                          des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines
                                                                         angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                         Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten
H               Außerbetriebsetzung,
                                                                         • im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
                Saisonkennzeichen, Fahrten mit                           • wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder
                ungestempelten Kennzeichen und                             Abgasuntersuchung
                Wechselkennzeichen                                       durchgeführt werden.
H.1             Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
                                                                         H.3              Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
H.1.1           Ruheversicherung
                                                                         H.3.1            Versicherungsschutz in der
Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren                     Kfz-Haftpflichtversicherung
Zeitpunkt wieder zugelassen werden (Außerbetriebsetzung im Sinne des
Straßenverkehrsrechts und Wiederinbetriebnahme durch Sie), wird der      In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für
Versicherungsvertrag nicht beendet.                                      Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für
                                                                         Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen
Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die   geführt werden muss.
Zulassungsbehörde uns nach § 24 FZV die Außerbetriebsetzung mitteilt.
Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen    H.3.2            Was sind Zulassungsfahrten?
beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen
Versicherungsschutzes verlangen.                                         Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem
                                                                         Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
Der Übergang in eine beitragsfreie Ruheversicherung erfolgt nur, wenn
                                                                         • Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette
• kein Versicherungsvertrag mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer        sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder
  als ein Jahr vereinbart gilt.                                            einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen
                                                                           Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit
H.1.2           Umfang der Ruheversicherung                                ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab
                                                                           ein solches erteilt hat,
Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während       • Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher
der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten                          zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der
Versicherungsschutz.                                                       Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Die Ruheversicherung umfasst                                             H.4              Wechselkennzeichen
• die Kfz-Haftpflichtversicherung ohne die zusätzlich gegen
  Mehrbeitrag versicherbaren Leistungen nach A.1.6,                      H.4.1            Für Fahrzeuge, die mit einem Wechselkennzeichen
• die Teilkaskoversicherung ohne die zusätzlich gegen Mehrbeitrag        zugelassen sind, gewähren wir den vertraglich vereinbarten
  vereinbarten Leistungen nach A.2.10, wenn zum Zeitpunkt der            Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Plätzen und
  Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestand.     Wegen mit dem vollständigen Kennzeichen versehen ist.

H.1.3           Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung                  H.4.2             Ist das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig mit dem
                                                                         Wechselkennzeichen versehen, besteht Versicherungsschutz im Rahmen
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das        des Versicherungsvertrages, sofern das Fahrzeug in einem Einstellraum
Fahrzeug                                                                 (z. B. Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten
• in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder     Abstellplatz (z. B. abgeschlossener Hofraum) abgestellt ist.
• auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer
  umschlossen)
                                                                         I                Schadenfreiheitsrabattsystem
nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug
außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie     I.1              Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3              In der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung richtet sich die

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Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus            I.3.3              Besserstufung bei Saisonkennzeichen
ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe dazu die
Tabellen in Anhang 1.                                                      Ist das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen H.2 zugelassen, nehmen
                                                                           wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach
Dies gilt nicht für Verträge mit                                           I.3.2 nur vor, wenn der Betriebszeitraum (Saison) sechs Monate oder
                                                                           mehr beträgt.
• kurzfristigen Kfz-Versicherungen,
• einer Abrechnung der vorläufigen Deckung.                                I.3.4              Besserstufung bei Verträgen mit einer
Bei einem Wechsel des Versicherers wird in der Kfz-Haftpflicht- und                           Ersteinstufung, einer Zweitwageneinstufung oder
Vollkaskoversicherung der Schadenverlauf der Vorversicherung                                  in den Schadenklassen 0, S und M
berücksichtigt, wenn dieser durch eine Bescheinigung des
Vorversicherers nach I.8 nachgewiesen wird.                                I.3.4.1            Bei ununterbrochenem Versicherungsschutz im
                                                                                              Kalenderjahr
I.1.1            Anrechnung des Schadenverlaufs der                        Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres
                 Kfz-Haftpflicht in der Vollkaskoversicherung              ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag
Schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine
                                                                           • mit einer Ersteinstufung nach Klasse 0 (I.2.1),
Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab, richtet sich   • mit einer Ersteinstufung nach SF-Klasse 1/2 (I.2.2),
die Einstufung der Vollkaskoversicherung nach dem Schadenverlauf der       • mit einer Schadenklasse 0, S oder M
Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                                                           bei schadenfreiem Verlauf in die Schadenfreiheitsklasse SF 1 ein.
Dies gilt nicht, wenn für das Fahrzeug oder das Vorfahrzeug innerhalb
des letzten Jahres bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in    I.3.4.2            Bei mindestens sechs Monaten
diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der                                             Versicherungsschutz im Kalenderjahr
Vollkaskoversicherung nach I.6.
                                                                           Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres
I.2              Ersteinstufung                                            mindestens sechs Monate bestanden, stufen wir Ihren Vertrag

Eine Ersteinstufung erfolgt, wenn keine Anrechnung eines                   •     mit einer Ersteinstufung nach Klasse 0 (I.2.1),
Schadenverlaufs aus einem anderen Versicherungsvertrag I.6 möglich ist.    •     mit einer Ersteinstufung nach SF-Klasse 1/2 (I.2.2),
                                                                           •     mit einer Schadenklasse 0, S oder M,
                                                                           •     mit einer Zweitwageneinstufung nach I.2
I.2.1            Ersteinstufung in Klasse 0
                                                                           bei schadenfreiem Verlauf in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse
Die Ersteinstufung Ihres Vertrags erfolgt in Klasse 0.
                                                                           nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 ein.
I.2.2            Verbesserte Ersteinstufung aufgrund
                                                                           I.3.5              Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
                 Führerscheinbesitz
                                                                           Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen,
Eine verbesserte Ersteinstufung Ihres Vertrags in die SF-Klasse 1/2 ist
                                                                           wird er nach den Tabellen im Anhang 1 zurückgestuft. Maßgeblich ist
möglich, wenn Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die
                                                                           der Tag der Schadenmeldung bei uns.
aktuelle Fahrerlaubnis
• wurde vor mindestens drei Jahren ausgestellt,                            I.4                Was bedeutet schadenfreier und
• gilt für Pkw oder Zweiräder mit amtlichen Kennzeichen,                                      schadenbelasteter Verlauf?
• wurde von einem Mitgliedstaat der EU ausgestellt.
                                                                           Hinweis: Betrachtet wird Ihr schadenfreie oder schadenbelastende
I.2.2.1          Gleichgestellte Fahrerlaubnis                             Verlauf zu Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag. Berücksichtigt werden auch
Fahrerlaubnisse außerhalb der EU werden gleichgestellt, wenn sie           durch Dritte verursachte Schadenereignisse für die wir nach I.1.4.2
                                                                           Rückstellungen bilden oder Entschädigungen leisten.
• ohne weitere theoretische oder praktische Prüfung umgeschrieben          Das gilt auch, wenn der Dritte über einen Versicherungsvertrag verfügt,
  werden können oder                                                       der eine Nutzung Ihres Fahrzeugs durch den Dritten absichert (z.B. die
• nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind.                          Zurich Junge Fahrer Police).

I.2.2.2          Führerscheinsonderregelung
                                                                           I.4.1              Schadenfreier Verlauf
Hat Ihr Vertrag mit Klasse 0 begonnen, stufen wir diesen auf Ihren
Antrag verbessert in die SF-Klasse 1/2 ein, sobald die genannten           I.4.1.1        Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter
Voraussetzungen erfüllt sind.                                              folgenden Voraussetzungen vor:

I.2.2.3          Verbesserte Ersteinstufung aufgrund Erstvertrag           • der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines
                                                                             Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und
Besteht für Sie bereits ein Kfz-Versicherungsvertrag mit einem             • uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir
Schadenverlauf, kann eine verbesserte Einstufung als Zweitwagen              Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu
erfolgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Hierüber                  zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
informieren wir Sie bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags.
                                                                           I.4.1.2          Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag
I.3              Jährliche Neueinstufung                                   in folgenden Fällen als schadenfrei, wenn eine der folgenden
                                                                           Voraussetzungen vorliegt:
Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend
seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Bei einem       • Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen:
Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich dafür,              – nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen
welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird.                                 untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern,
                                                                              – wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer
I.3.1            Wirksamwerden der Neueinstufung                                  Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei Gespannen.
Die Neueinstufung gilt ab Beginn des nächsten auf das Kalenderjahr            – bei Leistungen im Rahmen des Führens fremder Fahrzeuge im
folgenden Versicherungsjahres.                                                    Ausland (Mallorca Police A.1.1.6),
                                                                              – bei Leistungen im Rahmen der Umweltschadenversicherung
I.3.2            Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf                          (A.1.1.8),
                                                                              – bei Leistungen im Rahmen der zusätzlich gegen Mehrbeitrag
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und            vereinbarten Leistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung
hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen                    (A.1.6) und Kaskoversicherung (A.2.10),
bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse       – bei Leistungen im Rahmen der Elektro Plus (A.2.11).
nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft.                        • Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die
                                                                             Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine
                                                                             Entschädigung geleistet zu haben.
                                                                           • Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns

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  unsere Entschädigung in vollem Umfang.
• Wir leisten in der Vollkaskoversicherung oder bilden Rückstellungen     Die Anrechnung des Schadenverlaufs aus dem Vertrag einer anderen
  für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt.     Person ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch,
  weil:                                                                   • Sie haben das Fahrzeug der anderen Person überwiegend gefahren.
   – eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen                      Wir benötigen eine entsprechende Erklärung von Ihnen und der
        Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem      anderen Person. Ist die andere Person verstorben, ist die Erklärung
        Umfang haftet,                                                      durch Sie ausreichend. Die Erklärung muss den Zeitraum der
   – Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch          überwiegenden Mitnutzung beinhalten.
                                                                          • Sie legen uns eine Kopie Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis vor, aus der
        haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise      hervorgeht, dass Sie im Zeitraum der überwiegenden Mitnutzung in
        versagt hat.                                                        der Lage gewesen sind, das Fahrzeug zu führen. Wir sind berechtigt
                                                                            einen Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister zu fordern.
I.4.2           Schadenbelasteter Verlauf                                 • Die andere Person ist mit der Übertragung auf Sie einverstanden und
                                                                            gibt ihren Anspruch auf den Schadenverlauf in vollem Umfang auf.
I.4.2.1         Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor,     • Der Zeitraum der regelmäßigen Mitbenutzung liegt nicht mehr als
wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere                  zwölf Monate zurück.
Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder
Rückstellungen bilden müssen. Dies gilt nicht für Fälle nach I.4.1.2.     Im Rahmen der Anrechnung wird die Dauer des Schadenverlaufs
                                                                          (Anzahl der schadenfreien Jahre und Schäden) des
                                                                          Mitbenutzungszeitraums aus dem Vertrag des Dritten berücksichtigt. Bei
I.4.2.2           Gilt Ihr Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst    der Ermittlung der SF-Klasse legen wir die bei Vertragsabschluss gültige
als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr       SF-Tabelle und Rückstufungstabelle nach Anhang 1 zugrunde.
Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen
wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres
                                                                          I.6.6            Welche Voraussetzungen gelten für die
zurück. Die Neueinstufung gilt ab Beginn des nächsten auf das
Kalenderjahr folgenden Versicherungsjahres.                                                Übernahme eines Schadenverlaufs?
                                                                          Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende
I.5             Wie Sie einen Rabattverlust vermeiden können              Voraussetzungen:

I.5.1           In der Kfz-Haftpflichtversicherung                        I.6.6.1          Fahrzeuggruppe
Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung            Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird,
vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne        gehören derselben Fahrzeuggruppe an oder das Fahrzeug, von dem der
vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Um Ihnen hierzu   Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren
Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der             Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese
nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung     Eine Anrechnung des Schadenverlaufs setzt voraus, dass für das
innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr             Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, ein
Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt. Haben      Schadenfreiheitsrabatt geführt wurde.
wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe
des Erstattungsbetrages unterrichtet und müssen wir danach im Zuge        I.6.6.1.1       Untere Fahrzeuggruppe: private und gewerblich
einer Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine weitere                  genutzte Fahrzeuge ohne Taxen, Mietwagen und
Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des             Selbstfahrervermietfahrzeuge
Erstattungsbetrags.
                                                                          •   Pkw
                                                                          •   Zweiräder (Leichtkrafträder und Kräder)
I.5.2           In der Vollkaskoversicherung                              •   Trikes und Quads
                                                                          •   Campingfahrzeuge
In der Vollkaskoversicherung haben Sie die Möglichkeit, die               •   Lieferwagen im Werkverkehr
Entschädigungsleistungen zurückzuzahlen. Der Versicherungsvertrag         •   Gabelstapler
wird insoweit als schadenfrei behandelt. Die Rückzahlung muss             •   Kranken- und Leichenwagen
innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Mitteilung über die
endgültige Regulierung geleistet werden.                                  I.6.6.1.2      Mittlere Fahrzeuggruppe: gewerblich genutzte
                                                                          Fahrzeuge ohne Selbstfahrervermietfahrzeuge
I.6             Übernahme des Schadenverlaufs aus einem
                anderen Vertrag                                           •   Taxen
                                                                          •   Mietwagen
In den folgenden Fällen wird der Schadenverlauf aus einem anderen         •   Lkw im Werkverkehr
Vertrag übernommen:                                                       •   Zugmaschinen im Werkverkehr

I.6.1           Versichererwechsel                                        I.6.6.1.3       Obere Fahrzeuggruppe: gewerblich genutzte Fahrzeuge
                                                                          ohne Selbstfahrervermietfahrzeuge
Sie sind mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu uns
gewechselt.                                                               •   Lieferwagen im Güterverkehr
                                                                          •   Lkw im Güterverkehr
                                                                          •   Zugmaschinen im Güterverkehr
I.6.2           Fahrzeugwechsel                                           •   Busse
Sie haben das Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft.      •   Abschleppwagen
                                                                          •   Auto-/Mobilkran oder Bergungsfahrzeuge
I.6.3           Anrechnung bei einem neu hinzukommenden
                                                                          I.6.6.2          Gemeinsame Übertragung des Schadenverlaufs
                Fahrzeug
                                                                                           der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
Sie versichern ein neu hinzukommendes Fahrzeug und beantragen die
                                                                          Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der
Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts aus einem weiteren
                                                                          Vollkaskoversicherung übernehmen wir nur gemeinsam.
bestehenden Vertrag.
                                                                          I.6.7            Wie wirkt sich eine Unterbrechung des
I.6.4           Anrechnung von einem ausgeschiedenen
                                                                                           Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf
                Fahrzeug
                                                                                           aus?
Sie besitzen außer dem Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und
veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb       I.6.7.1          Im Jahr der Übernahme
und beantragen die Übernahme dessen Schadenverlaufs auf dieses
Fahrzeug.                                                                 Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes
                                                                          (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison,
                                                                          Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
I.6.5           Anrechnung vom Vertrag einer anderen Person
Sie haben das Fahrzeug einer anderen Person überwiegend gefahren          • Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, so
und beantragen die Übernahme dessen Schadenverlaufs.                        berücksichtigen wir den Schadenverlauf als wäre der

[Seite 37]
  Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.                            können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse
• Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens             Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet ist. Wir ermitteln einmal
  sieben Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf bis zum Zeitpunkt         jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres
  der Unterbrechung.                                                        Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder
• beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, übernehmen wir             verringert hat. Die Neukalkulation der Beiträge richtet sich nach der
  den schadenfreien Verlauf nicht. Die Einstufung erfolgt nach I.2.         Schaden- und Kostenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach der
                                                                            voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zum Ende des
I.6.7.2         Im Folgejahr der Übernahme                                  Kalenderjahres, welches dem Jahr der Neukalkulation folgt. Bei der
                                                                            Ermittlung der Beiträge wenden wir die anerkannten Grundsätze der
In dem auf die Übernahme folgenden Kalenderjahr richtet sich die
                                                                            Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Wir sind dabei
Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie
                                                                            berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der
lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme
                                                                            Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und die Ermittlungen des
bestand:
                                                                            unabhängigen Treuhänders zu den Typklassen bei der Neukalkulation zu
• Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme             berücksichtigen. Dies kann zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse
  mindestens sechs Monate, so wird der Vertrag entsprechend seines          führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des
  Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.   nächsten Versicherungsjahres wirksam.
• Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme
  weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung auch nach        J.2             Zuordnung zu einer Region
  schadenfreiem Verlauf.
                                                                            Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters,
                                                                            wird Ihr Fahrzeug einer Region zugeordnet. Maßgeblich ist der
I.6.8           Anrechnung des Schadenverlaufs von
                                                                            Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt.
                ausländischen Versicherern
Wir rechnen den Schadenverlauf nach I.6.1 bis I.6.4 auch von einem          J.3             Tarifänderung
ausländischen Vorversicherer mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU, der
Schweiz, Norwegen, Japan, Kanada oder der USA an, wenn Sie uns              Wir sind berechtigt, den Tarifbeitrag an den Schadenbedarf anzupassen.
diesen in einer Originalbestätigung in Deutsch oder mit einer amtlich       Bei einer Änderung des Tarifbeitrags sind wir berechtigt, den Beitrag der
beglaubigten Übersetzung nachweisen. Diese Bescheinigung muss die in        zu diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsverträge ab dem Beginn
I.8 genannten Informationen enthalten.                                      des nächsten Versicherungsjahres entsprechend anzuheben oder
                                                                            abzusenken.
I.7             Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs                  Eine Beitragserhöhung nach Abs. 1 wird nur wirksam, wenn wir Ihnen
                                                                            die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des
I.7.1           Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der         Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform über Ihr Recht zur
Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden.                 außerordentlichen Kündigung nach G.2.7 belehren.

I.7.2            Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags       In die Berechnung des neuen Beitrags werden folgende Änderungen
stufen wir diesen in die Schadenfreiheitsklasse ein, die Sie bei            einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden:
Ersteinstufung Ihres Vertrags nach I.2 bekommen hätten. Erstreckt sich      • gesetzliche Änderungen des Leistungsumfangs
nach der Abgabe der schadenfreie Verlauf nicht über ein volles              • die Typklassen (J.1)
Kalenderjahr, gelten die Regelungen nach I.3.4. Befand sich Ihr Vertrag
in Klasse M oder S, bleibt die Einstufung in Klasse M oder S bestehen.      Dies gilt nicht für Beitragsänderungen, die sich ergeben aufgrund

I.7.3           Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der           • der Zuordnung des Vertrags zu den Berufsgruppen (O.5),
                                                                            • der Neuzuordnung zu einer anderen Region nach Wechsel des
Umstellung Ihres Vertrags nach zu erheben.
                                                                              Zulassungsbezirks,
                                                                            • des konkreten Schadenverlaufs des Versicherungsvertrags,
I.8             Auskünfte über den Schadenverlauf                           • einer Änderung Ihrer Merkmale zur Beitragsberechnung,
                                                                            • einer sonstigen Änderung des Versicherungsvertrags (z. B.
I.8.1           Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines                  Versicherungsumfang).
Schadenverlaufs von dem Vorversicherer folgende Auskünfte geben zu
lassen:                                                                     J.4             Kündigungsrecht

• Fahrzeugart und -verwendung,                                              Führt eine Änderung nach J.1 bis J.3 in der Kfz-Haftpflichtversicherung
• Beginn und Ende des Vertrags,                                             zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie nach G.2.7 ein
• Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung,         Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam,
• Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich         so besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in der
  noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,              Summe zu einer Beitragserhöhung führen.
• ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren
  nach deren Bildung aufgelöst wurden, ohne dass Zahlungen geleistet        Dies gilt für die Kaskoversicherung entsprechend.
  worden sind,
• ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende             J.5             Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in
  Auskünfte erteilt worden sind.                                                            der Kfz-Haftpflichtversicherung
Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den von Ihnen bei        In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu
Antragstellung genannten Beitragssatz bzw. die Schadenfreiheitsklasse       erhöhen, wenn wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder
ab Vertragsbeginn entsprechend den Angaben des Vorversicherers über         einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder
die Schadenfreiheit zu ändern.                                              die Versicherungssumme zu erhöhen.

I.8.2            Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der       J.6             Änderungen der Tarifstrukturen
Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem
anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf       Wir sind berechtigt, die nachfolgenden Bestimmungen zu ändern,
Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem Fahrzeug nach I.8.1 zu           aufzuheben, zu ersetzen oder neue Gefahrenmerkmale einzuführen,
geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen               wenn die geänderten Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der
Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung              Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen:
nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt. Schäden, die im Rahmen
eines vereinbarten Rabattschutzes Kfz-Haftpflicht und/oder Vollkasko        • Schadenfreiheitsrabattsystem (I)
                                                                            • Typklassen (J.1)
bisher nicht zu einer Rückstufung nach Anhang 1 geführt haben,              • Tarifänderung (J.3)
werden an einen Nachversicherer entsprechend übermittelt.
                                                                            Wir sind dabei berechtigt, die statistischen Erkenntnisse des
                                                                            Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und die
J               Beitragsänderung aufgrund tariflicher                       Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu berücksichtigen.
                Maßnahmen
                                                                            Die geänderten Bestimmungen werden mit Beginn des nächsten
J.1             Typklasse                                                   Versicherungsjahres wirksam. In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein
                                                                            Kündigungsrecht.
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs,

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                                                                           Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein
K               Änderung Ihres Beitrags aufgrund eines                     Kündigungsrecht nach G.2.8.
                bei Ihnen eingetretenen Umstands
                                                                           K.6             Beitragsmerkmal Fahrerkreis und Geburtsjahr
K.1             Änderung des Schadenfreiheitsrabatts                                       jüngster Fahrer

Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum                          Besteht für einen Dritten Fahrer Ihres Pkw eine Zurich Junge Fahrer
Schadenfreiheitsrabattsystem nach Kapitel I ändern.                        Police, die die Mitnutzung Ihres Pkw ermöglicht, entfallen die
                                                                           Anzeigepflichten nach K.2.
K.2             Änderung der Merkmale zur Beitragsberechnung
                                                                           L               Meinungsverschiedenheiten und
K.2.1           Welche Änderungen werden berücksichtigt?
                                                                                           Gerichtsstände
Verändern Sie oder eine mitversicherte Person während der Laufzeit des
Vertrags ein Merkmal zur Beitragsberechnung, berechnen wir den             L.1             Wenn Sie einmal nicht zufrieden sind
Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung
führen.                                                                    L.1.1           Versicherungsombudsmann
                                                                           Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
K.2.2           Auswirkung auf den Beitrag
                                                                           oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen
Der neue Beitrag gilt frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem wir von der      gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den
Änderung Kenntnis erlangen.                                                Ombudsmann für Versicherungen wenden:
                                                                           Ombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
K.2.3           Bei Änderung der jährlichen Fahrleistung                   E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Eine Änderung der jährlichen Fahrleistung in Kilometern ist unter          Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Nennung des aktuellen Kilometerstandes anzuzeigen. Ändert sich die in
                                                                           Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
Ihrem Versicherungsschein genannte Jahresfahrleistung, gilt abweichend
                                                                           Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns
von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden
                                                                           verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsjahres.
                                                                           Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder
K.3             Änderung der Region wegen Wohnsitzwechsels                 per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde
Wechselt der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz, ist uns und der               auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
zuständigen Kfz-Zulassungsstelle dies anzuzeigen. Richtet sich der         wenden.
Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters, wird Ihr
                                                                           Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den
Fahrzeug der Region des neuen Wohnsitzes des Fahrzeughalters
                                                                           Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
zugeordnet. Der Beitrag richtet sich ab dem Zeitpunkt nach der neuen
Region, an dem wir von der Änderung Kenntnis erlangen. Dies kann zu        Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist
einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.                        aber, dass Sie uns vorab die Möglichkeit gegeben haben, unsere
                                                                           Entscheidung zu überprüfen.
K.4             Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur
                Beitragsberechnung                                         L.1.2           Versicherungsaufsicht

K.4.1           Angaben zu Änderungen                                      Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
                                                                           Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- und Schadenabwicklung
Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift            auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.
"Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Beitragsmerkmals –          Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
auch während der Vertragslaufzeit – müssen Sie uns unverzüglich            nachfolgend aufgeführten Behörde:
anzeigen.
                                                                           Deutschland
K.4.2           Überprüfung der Merkmale zur                               Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                                                           Sektor Versicherungsaufsicht
                Beitragsberechnung                                         Graurheindorfer Straße 108
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag                53117 Bonn
                                                                           Deutschland
berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung, wie z. B. "jährliche
Fahrleistung", zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende      E-Mail: poststelle@bafin.de
Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.                                   Tel.: 0228 4108-0 / Fax: 0228 4108-1550

K.4.3           Folgen von unzutreffenden Angaben                          Bei Fragen oder Beanstandungen, die im Zusammenhang mit Ihrer
                                                                           Versicherung stehen, können Sie sich an die Bundesanstalt für
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur                           Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.
Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist
deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, sind wir berechtigt,    L.1.3           Sachverständigenverfahren in der
rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres, den Beitrag                       Kaskoversicherung
zu verlangen, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung
entspricht.                                                                Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens in der
                                                                           Kaskoversicherung können Sie nach A.2.8 einen
K.4.4           Folgen von Nichtangaben                                    Sachverständigenausschuss entscheiden lassen.

Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise              L.1.4           Rechtsweg
vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach,
sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden       Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Versicherungsjahres, nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu
berechnen, wenn wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag      L.2             Gerichtsstände
und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben. Dies
gilt nicht, wenn Sie an dem Fristversäumnis kein Verschulden trifft.       L.2.1           Wenn Sie uns verklagen
                                                                           Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei den
K.5             Änderungen der Fahrzeugart und -verwendung
                                                                           nachfolgenden Gerichten geltend machen:
                des Fahrzeugs
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Fahrzeugart und        • Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
                                                                           • Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende
-verwendung, müssen Sie uns dies anzeigen.
                                                                             Niederlassung örtlich zuständig ist.
Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag kündigen oder den
Beitrag anpassen.

[Seite 39]
L.2.2           Wenn wir Sie verklagen
                                                                         In den Beiträgen ist die Versicherungsteuer enthalten, deren Prozentsatz
Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei                    sich nach dem Versicherungsteuergesetz richtet.
nachfolgenden Gerichten geltend machen:
                                                                         O.2             Saisonkennzeichen
• Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
• Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres   Wir berechnen den Beitrag für Versicherungsverträge von Fahrzeugen,
  Betriebes befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren        die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, nach der Dauer der
  Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.                    Saison. Bei Vertragsbeginn und/oder bei Vertragsbeendigung während
                                                                         einer laufenden Saison richtet sich die Beitragsberechnung nach der Zeit
L.2.3           Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins          der in Anspruch genommenen Saison.
                Ausland verlegt
Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder Ihren          O.3             Kurzzeitkennzeichen
gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben, oder       Der Beitrag für Kurzzeitkennzeichen wird von der Direktion festgesetzt.
Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelung        O.4             Beitragsberechnung der Ruheversicherung
nach L.2 das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz
zuständig ist.                                                           Der Beitrag zur Ruheversicherung wird von der Direktion festgesetzt.

                                                                         O.5             Zuordnung zu den Berufsgruppen
M               Änderung der Bedingungen
M.1             Unter welchen Voraussetzungen können wir diese           O.5.1           Berufsgruppe B
                Bedingungen ändern?                                      Sie können die Beiträge der Berufsgruppe B in Anspruch nehmen, wenn
                                                                         Sie Beamter, Richter, Angestellter oder Arbeiter sind:
M.1.1           Gründe der Bedingungsänderung
                                                                         • einer Gebietskörperschaft, Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des
Wir sind in den nachfolgenden Fällen berechtigt, die Bedingungen für       deutschen öffentlichen Rechts,
die Kfz-Versicherung mit Wirkung für Ihren Vertrag zu ändern, zu         • einer juristischen Person des Privatrechts, wenn diese im Hauptzweck
ergänzen oder zu ersetzen:                                                 Aufgaben wahrnimmt, die sonst der öffentlichen Hand obliegen und
                                                                            – wenn an deren Grundkapital juristische Personen des deutschen
• Gesetze und Verordnungen, auf denen die Bestimmungen des                      öffentlichen Rechts mit mindestens 50 % beteiligt sind oder
  Versicherungsvertrags beruhen, haben sich geändert,                       – wenn diese Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten zu mehr
• eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wurde durch
  rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder durch einen                     als der Hälfte der Hausmittel erhalten (§ 23 BHO oder die
  bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt.                       entsprechenden haushaltsrechtlichen Vorschriften der Länder),
                                                                         • einer mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung nach den §§ 53, 54
                                                                           AO,
M.1.2           Keine Benachteiligung zum bisherigen Vertrag             • einer gemeinnützig anerkannten Einrichtung nach § 52 AO,
                                                                         • einer Selbsthilfeeinrichtung der Angehörigen des öffentlichen
Die neuen Regelungen dürfen Sie nicht benachteiligen, es sei denn, sie
                                                                           Dienstes.
beruhen auf den Vorgaben nach M.1.1 und müssen unter
Berücksichtigung des Zwecks, den die Versicherung für Sie hat, Ihre      Voraussetzung für die Zuordnung der Berufsgruppe B ist,
Interessen angemessen berücksichtigen.
                                                                         • dass Ihr Beschäftigungsgrad mindestens 50 % Ihrer normalen
M.1.3           Bekanntgabe und Wirksamwerden der Anpassung                Arbeitszeit beträgt,
                                                                         • Sie von einer der genannten juristischen Personen, Behörden oder
Die Anpassung wird Ihnen in Textform bekannt gegeben und erläutert.        Einrichtungen besoldet oder entlohnt werden.
Sie findet vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an
Anwendung, wenn wir Ihnen die Anpassung spätestens einen Monat           Die Zuordnung der Berufsgruppe B gilt auch für
vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen.
                                                                         • Auszubildende der genannten juristischen Personen, Behörden und
                                                                           Einrichtungen,
M.1.4           Ihr Kündigungsrecht                                      • Beamte, Angestellte und Arbeiter überstaatlicher oder
Sind Sie mit der Anpassung nicht einverstanden, können Sie den             zwischenstaatlicher Einrichtungen mit deutscher Staatsangehörigkeit
Versicherungsvertrag nach G.2.10 kündigen.                                 und wenn die Fahrzeuge dem deutschen Zulassungsverfahren
                                                                           unterliegen,
                                                                         • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr,
N               Fragen, Anzeigen und Mitteilungen                        • Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige, wenn sie die
                                                                           Voraussetzungen unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhestand oder
N.1             Was müssen Sie bei Fragen, Anzeigen und                    vor ihrer Beurlaubung erfüllt haben,
                                                                         • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner,
                Mitteilungen beachten?                                   • unterhaltspflichtige Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft.

N.1.1           Bei Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen          Die Beiträge der Berufsgruppe B gelten in der Teilkaskoversicherung nur
                                                                         für
Richten Sie Ihre Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen in
Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) an die in Ihrem               • Pkw,
Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig              • Campingfahrzeuge.
bezeichnete Stelle.
                                                                         O.5.2           Berufsgruppe D
Auch bei Textform müssen Sie als erklärende Person erkennbar sein.
Bitte achten Sie daher bei Fragen, Mitteilungen und sonstigen Anzeigen   Sie können die Beiträge der Berufsgruppe D in Anspruch nehmen, wenn
darauf, Ihren Namen vollständig anzugeben.                               Sie Angestellter oder Arbeiter sind:
                                                                         • eines Kreditinstituts § 1 KWG,
N.1.2           Entgegennahme durch Ihren Vermittler                     • eines Finanzdienstleistungsinstituts § 1 KWG,
Zur Entgegennahme von Mitteilungen und sonstigen Anzeigen nach           • eines Versicherungsunternehmens §§ 23 bis 32 VAG.
N.1.1 ist auch der in Ihrem Versicherungsschein genannte Vermittler      Voraussetzung für die Zuordnung der Berufsgruppe D ist,
berechtigt.
                                                                         • dass Ihr Beschäftigungsgrad mindestens 50 % Ihrer normalen
                                                                           Arbeitszeit beträgt,
O               Weitere Regelungen                                       • Sie von einer der genannten juristischen Personen entlohnt werden.
O.1             Beitragszahlung                                          Die Zuordnung der Berufsgruppe D gilt auch für
Die Beiträge für das laufende Versicherungsjahr richten sich nach der    • Auszubildende der genannten juristischen Personen,
vereinbarten Zahlungsweise. Die Beiträge müssen Sie entsprechend der     • Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige, wenn sie die
Zahlungsweise im Voraus bezahlen. Die vereinbarte Zahlungsweise            Voraussetzungen unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhestand oder
können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.                            vor ihrer Beurlaubung erfüllt haben,

[Seite 40]
• Ehepartner und eingetragene Lebenspartner,
• unterhaltspflichtige Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft.
Die Beiträge der Berufsgruppe D gelten in der Teilkaskoversicherung nur
für
• Pkw,
• Campingfahrzeuge.

[Seite 41]
Anhang 1: Tabellen zum                                               aus SF-Klasse           nach Klasse bei
          Schadenfreiheitsrabattsystem                                                       1 Schaden         2 und mehr
                                                                                                                  Schäden
Pkw
                                                                     SF 31                   SF 16                    SF 5
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und               SF 30                   SF 16                    SF 5
Beitragssätze                                                        SF 29                   SF 15                    SF 5
                                                                     SF 28                   SF 14                    SF 4
Dauer des schadenfreien       SF-Klasse         Beitragssätze in %   SF 27                   SF 14                    SF 4
                                                                     SF 26                   SF 13                    SF 4
ununterbrochenen Verlaufs                                            SF 25                   SF 13                    SF 3
                                                     KH        VK    SF 24                   SF 12                    SF 3
                                                                     SF 23                   SF 12                    SF 3
50 und mehr Kalenderjahre     SF 50                  16        16    SF 22                   SF 11                    SF 2
49 Kalenderjahre              SF 49                  17        17    SF 21                   SF 10                    SF 2
48 Kalenderjahre              SF 48                  17        17    SF 20                   SF 10                    SF 2
47 Kalenderjahre              SF 47                  17        17    SF 19                   SF 9                     SF 1
46 Kalenderjahre              SF 46                  17        17    SF 18                   SF 9                     SF 1
45 Kalenderjahre              SF 45                  17        17    SF 17                   SF 8                     SF 1
44 Kalenderjahre              SF 44                  18        17    SF 16                   SF 7                     SF 1
43 Kalenderjahre              SF 43                  18        18    SF 15                   SF 7                     SF 1
42 Kalenderjahre              SF 42                  18        18    SF 14                   SF 6                   SF 1/2
41 Kalenderjahre              SF 41                  18        19    SF 13                   SF 6                   SF 1/2
40 Kalenderjahre              SF 40                  19        19    SF 12                   SF 5                   SF 1/2
39 Kalenderjahre              SF 39                  19        20    SF 11                   SF 4                   SF 1/2
38 Kalenderjahre              SF 38                  19        20    SF 10                   SF 4                   SF 1/2
37 Kalenderjahre              SF 37                  20        20    SF 9                    SF 3                   SF 1/2
36 Kalenderjahre              SF 36                  20        21    SF 8                    SF 3                   SF 1/2
35 Kalenderjahre              SF 35                  21        21    SF 7                    SF 2                        S
34 Kalenderjahre              SF 34                  21        21    SF 6                    SF 1                        S
33 Kalenderjahre              SF 33                  22        22    SF 5                    SF 1                        0
32 Kalenderjahre              SF 32                  22        22    SF 4                    SF 1                        0
31 Kalenderjahre              SF 31                  23        22    SF 3                    SF 1/2                     M
30 Kalenderjahre              SF 30                  24        23    SF 2                    SF 1/2                     M
29 Kalenderjahre              SF 29                  24        23    SF 1                    SF 1/2                     M
28 Kalenderjahre              SF 28                  25        23    SF 1/2                  0                          M
27 Kalenderjahre              SF 27                  25        24    S                       0                          M
26 Kalenderjahre              SF 26                  26        24    0                       M                          M
25 Kalenderjahre              SF 25                  26        24    M                       M                          M
24 Kalenderjahre              SF 24                  27        25
23 Kalenderjahre              SF 23                  27        25
22 Kalenderjahre              SF 22                  28        25    Vollkaskoversicherung
21 Kalenderjahre              SF 21                  29        26
20 Kalenderjahre              SF 20                  29        26    aus SF-Klasse           nach Klasse bei
19 Kalenderjahre              SF 19                  30        26
18 Kalenderjahre              SF 18                  30        27                            1 Schaden         2 und mehr
17 Kalenderjahre              SF 17                  31        27                                                 Schäden
16 Kalenderjahre              SF 16                  32        28
15 Kalenderjahre              SF 15                  33        28    SF 50                   SF 36                   SF 24
14 Kalenderjahre              SF 14                  34        29    SF 49                   SF 35                   SF 23
13 Kalenderjahre              SF 13                  35        29    SF 48                   SF 34                   SF 22
12 Kalenderjahre              SF 12                  35        30    SF 47                   SF 33                   SF 21
11 Kalenderjahre              SF 11                  36        30    SF 46                   SF 32                   SF 20
10 Kalenderjahre              SF 10                  37        31    SF 45                   SF 31                   SF 19
9 Kalenderjahre               SF 9                   38        31    SF 44                   SF 30                   SF 18
8 Kalenderjahre               SF 8                   40        32    SF 43                   SF 29                   SF 17
7 Kalenderjahre               SF 7                   42        32    SF 42                   SF 29                   SF 17
6 Kalenderjahre               SF 6                   44        33    SF 41                   SF 28                   SF 16
5 Kalenderjahre               SF 5                   46        34    SF 40                   SF 27                   SF 16
4 Kalenderjahre               SF 4                   48        35    SF 39                   SF 26                   SF 15
3 Kalenderjahre               SF 3                   50        36    SF 38                   SF 26                   SF 15
2 Kalenderjahre               SF 2                   53        38    SF 37                   SF 25                   SF 14
1 Kalenderjahr                SF 1                   60        40    SF 36                   SF 24                   SF 14
                              SF 1/2                 70        50    SF 35                   SF 24                   SF 13
                              S                      95              SF 34                   SF 23                   SF 13
                              0                     100        60    SF 33                   SF 22                   SF 12
                              M                     150       100    SF 32                   SF 21                   SF 12
                                                                     SF 31                   SF 21                   SF 11
Rückstufung im Schadenfall                                           SF 30                   SF 20                   SF 11
                                                                     SF 29                   SF 19                   SF 10
                                                                     SF 28                   SF 18                   SF 10
Kfz-Haftpflichtversicherung                                          SF 27                   SF 18                    SF 9
                                                                     SF 26                   SF 17                    SF 8
aus SF-Klasse                 nach Klasse bei                        SF 25                   SF 16                    SF 8
                                                                     SF 24                   SF 15                    SF 7
                              1 Schaden               2 und mehr     SF 23                   SF 15                    SF 7
                                                         Schäden     SF 22                   SF 14                    SF 6
                                                                     SF 21                   SF 13                    SF 6
SF 50                         SF 29                          SF 15   SF 20                   SF 12                    SF 5
SF 49                         SF 28                          SF 14   SF 19                   SF 12                    SF 5
SF 48                         SF 27                          SF 13   SF 18                   SF 11                    SF 4
SF 47                         SF 26                          SF 12   SF 17                   SF 10                    SF 4
SF 46                         SF 25                          SF 11   SF 16                   SF 9                     SF 3
SF 45                         SF 24                          SF 10   SF 15                   SF 9                     SF 2
SF 44                         SF 23                           SF 9   SF 14                   SF 8                     SF 2
SF 43                         SF 23                           SF 9   SF 13                   SF 7                     SF 1
SF 42                         SF 22                           SF 8   SF 12                   SF 6                     SF 1
SF 41                         SF 22                           SF 8   SF 11                   SF 6                     SF 1
SF 40                         SF 21                           SF 8   SF 10                   SF 5                   SF 1/2
SF 39                         SF 21                           SF 7   SF 9                    SF 4                   SF 1/2
SF 38                         SF 20                           SF 7   SF 8                    SF 3                   SF 1/2
SF 37                         SF 19                           SF 7   SF 7                    SF 3                        0
SF 36                         SF 19                           SF 7   SF 6                    SF 2                        0
SF 35                         SF 18                           SF 6   SF 5                    SF 1                        0
SF 34                         SF 18                           SF 6   SF 4                    SF 1                        0
SF 33                         SF 17                           SF 6   SF 3                    SF 1/2                      0
SF 32                         SF 17                           SF 5   SF 2                    SF 1/2                     M

[Seite 42]
aus SF-Klasse                 nach Klasse bei                        aus SF-Klasse                        nach Klasse bei
                              1 Schaden               2 und mehr                                          1 Schaden
                                                         Schäden     SF 4                                 SF 1/2
                                                                     SF 3                                 SF 1/2
SF 1                          0                                 M    SF 2                                 SF 1/2
SF 1/2                        0                                 M    SF 1                                 SF 1/2
0                             M                                 M    SF 1/2                               0
M                             M                                 M    0                                    M
                                                                     M                                    M
Campingfahrzeuge (Wohnmobile)
                                                                     Lieferwagen
Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und
Beitragssätze                                                        Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und
                                                                     Beitragssätze
Dauer des schadenfreien       SF-Klasse         Beitragssätze in %
ununterbrochenen Verlaufs                                            Dauer des schadenfreien         SF-Klasse            Beitragssätze in %
                                                     KH        VK    ununterbrochenen Verlaufs
                                                                                                                               KH        VK
20 und mehr Kalenderjahre     SF 20                  25        25
19 Kalenderjahre              SF 19                  25        26    20 und mehr Kalenderjahre       SF 20                     30        46
18 Kalenderjahre              SF 18                  25        27    19 Kalenderjahre                SF 19                     33        49
17 Kalenderjahre              SF 17                  26        30    18 Kalenderjahre                SF 18                     34        49
16 Kalenderjahre              SF 16                  26        30    17 Kalenderjahre                SF 17                     35        50
15 Kalenderjahre              SF 15                  27        31    16 Kalenderjahre                SF 16                     36        51
14 Kalenderjahre              SF 14                  27        32    15 Kalenderjahre                SF 15                     37        52
13 Kalenderjahre              SF 13                  27        33    14 Kalenderjahre                SF 14                     38        53
12 Kalenderjahre              SF 12                  28        33    13 Kalenderjahre                SF 13                     40        54
11 Kalenderjahre              SF 11                  29        33    12 Kalenderjahre                SF 12                     42        55
10 Kalenderjahre              SF 10                  29        34    11 Kalenderjahre                SF 11                     44        57
9 Kalenderjahre               SF 9                   30        34    10 Kalenderjahre                SF 10                     46        58
8 Kalenderjahre               SF 8                   31        34    9 Kalenderjahre                 SF 9                      48        60
7 Kalenderjahre               SF 7                   32        34    8 Kalenderjahre                 SF 8                      51        62
6 Kalenderjahre               SF 6                   33        35    7 Kalenderjahre                 SF 7                      55        65
5 Kalenderjahre               SF 5                   34        35    6 Kalenderjahre                 SF 6                      59        68
4 Kalenderjahre               SF 4                   36        36    5 Kalenderjahre                 SF 5                      63        72
3 Kalenderjahre               SF 3                   37        36    4 Kalenderjahre                 SF 4                      69        76
2 Kalenderjahre               SF 2                   39        36    3 Kalenderjahre                 SF 3                      77        82
1 Kalenderjahr                SF 1                   45        39    2 Kalenderjahre                 SF 2                      87        90
                              SF 1/2                 45        40    1 Kalenderjahr                  SF 1                     100       100
                              0                      60        45                                    SF 1/2                   106       108
                              M                     140        60                                    0                        135       113
                                                                                                     M                        176       187
Rückstufung im Schadenfall
                                                                     Rückstufung im Schadenfall
Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                     Kfz-Haftpflichtversicherung
aus SF-Klasse                     nach Klasse bei
                                                                     aus           nach Klasse bei
                                  1 Schaden                          SF-Klasse
SF 20                             SF 2                                             1 Schaden     2 Schäden       3 Schäden      4 und mehr
SF 19                             SF 2                                                                                             Schäden
SF 18                             SF 2
SF 17                             SF 2                               SF 20         SF 10         SF 4            SF 1                     0
SF 16                             SF 1                               SF 19         SF 8          SF 3            SF 1/2                   0
SF 15                             SF 1                               SF 18         SF 8          SF 3            SF 1/2                   0
SF 14                             SF 1                               SF 17         SF 8          SF 3            SF 1/2                   0
SF 13                             SF 1                               SF 16         SF 7          SF 3            SF 1/2                   0
SF 12                             SF 1/2                             SF 15         SF 7          SF 3            SF 1/2                   0
SF 11                             SF 1/2                             SF 14         SF 6          SF 2            SF 1/2                   0
SF 10                             SF 1/2                             SF 13         SF 6          SF 2            SF 1/2                   0
SF 9                              SF 1/2                             SF 12         SF 5          SF 2            SF 1/2                   0
SF 8                              SF 1/2                             SF 11         SF 5          SF 2            SF 1/2                   0
SF 7                              0                                  SF 10         SF 4          SF 1            0                        M
SF 6                              0                                  SF 9          SF 4          SF 1            0                        M
SF 5                              0                                  SF 8          SF 3          SF 1/2          0                        M
SF 4                              0                                  SF 7          SF 3          SF 1/2          0                        M
SF 3                              0                                  SF 6          SF 2          SF 1/2          0                        M
SF 2                              0                                  SF 5          SF 2          SF 1/2          0                        M
SF 1                              0                                  SF 4          SF 1          0               M                        M
SF 1/2                            0                                  SF 3          SF 1/2        0               M                        M
0                                 M                                  SF 2          SF 1/2        0               M                        M
M                                 M                                  SF 1          0             M               M                        M
                                                                     SF 1/2        0             M               M                        M
Vollkaskoversicherung                                                0             M             M               M                        M
                                                                     M             M             M               M                        M
aus SF-Klasse                     nach Klasse bei
                                                                     Vollkaskoversicherung
                                  1 Schaden
SF 20                             SF 8                               aus           nach Klasse bei
SF 19                             SF 8                               SF-Klasse
SF 18                             SF 8                                             1 Schaden     2 Schäden       3 Schäden      4 und mehr
SF 17                             SF 7                                                                                             Schäden
SF 16                             SF 7
SF 15                             SF 6                               SF 20         SF 6          SF 1            0                        M
SF 14                             SF 6                               SF 19         SF 5          SF 1            0                        M
SF 13                             SF 6                               SF 18         SF 5          SF 1            0                        M
SF 12                             SF 5                               SF 17         SF 5          SF 1            0                        M
SF 11                             SF 5                               SF 16         SF 4          SF 1/2          0                        M
SF 10                             SF 4                               SF 15         SF 4          SF 1/2          0                        M
SF 9                              SF 4                               SF 14         SF 4          SF 1/2          0                        M
SF 8                              SF 3                               SF 13         SF 4          SF 1/2          0                        M
SF 7                              SF 3                               SF 12         SF 3          0               M                        M
SF 6                              SF 2                               SF 11         SF 3          0               M                        M
SF 5                              SF 2

[Seite 43]
aus            nach Klasse bei                                                 1.4              Wer ist Arbeitnehmer?
SF-Klasse
               1 Schaden      2 Schäden      3 Schäden         4 und mehr      Arbeitnehmer im Sinne dieser Bedingungen ist, wer in einem
                                                                  Schäden      Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden
                                                                               sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Kein Arbeitnehmer im Sinne
SF 10          SF 3           0              M                            M    dieser Bedingungen sind Selbstständige, Freiberufler, freiwillige Helfer
SF 9           SF 2           0              M                            M    im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende oder als Angestellte bei
SF 8           SF 2           0              M                            M    ihrem Ehe-/Lebenspartner, Kind, ihren Eltern oder Geschwister und
SF 7           SF 2           0              M                            M    deren Ehe-/Lebenspartner.
SF 6           SF 1           0              M                            M
SF 5           SF 1           0              M                            M
SF 4           SF 1/2         0              M                            M    1.5              Wann stellen wir den Vertrag beitragsfrei?
SF 3           0              M              M                            M
SF 2           0              M              M                            M    Nach Ablauf der Karenzzeit von sechs Wochen vom Zeitpunkt Ihrer
SF 1           0              M              M                            M    Arbeitslosigkeit an gerechnet, frühestens ab Zugang Ihrer Mitteilung,
SF 1/2         0              M              M                            M    stellen wir Ihren Vertrag zu Beginn des nächsten Kalendermonats
0              M              M              M                            M    beitragsfrei, wenn alle unter "Welche Pflichten haben Sie im
M              M              M              M                            M    Schadenfall?" aufgeführten Unterlagen vorliegen. Bis zu unserer
                                                                               Bestätigung sind Sie weiter zur Zahlung der Beiträge verpflichtet.
Anhang 2: Beitragsbefreiung bei unverschuldeter
          Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer                                    1.6              Wann sind wir nicht zur Leistung verpflichtet?
                                                                               In folgenden Fällen haben Sie keinen Anspruch auf eine
Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die Ihrem Vertrag zugrunde               Beitragsbefreiung:
liegenden Allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherung AKB.
                                                                               1.6.1            Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
1.               Versicherungsumfang
                                                                               Sie haben die Arbeitslosigkeit vorsätzlich herbeigeführt. Haben Sie die
1.1              Welche Leistungen sind versichert?                            Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt, verzichten wir auf eine
                                                                               Leistungskürzung im Grade des Verschuldens.
Im Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit befreien wir Sie als Arbeitnehmer
im Alter von 18 bis 54 Jahren von der Verpflichtung zur Beitragszahlung        1.6.2            Fehlende Unterlagen
und gewähren beitragsfreien Versicherungsschutz für einen Zeitraum
von höchstens sechs Monaten. Der Versicherungsumfang bleibt in der             Sie kommen unserer Aufforderung, die erforderlichen Unterlagen zur
Kfz-Haftpflichtversicherung unverändert bestehen. In der                       Feststellung der Arbeitslosigkeit und ihrer Fortdauer (siehe "Welche
Kaskoversicherung ist abweichend zur im Versicherungsschein                    Pflichten haben Sie im Schadenfall" 4.1) vorzulegen, nicht nach.
vereinbarten Selbstbeteiligung eine Selbstbeteiligung von mindestens
300 EUR in der Vollkaskoversicherung und 150 EUR in der                        1.6.3            Wartezeit und Karenzzeit
Teilkaskoversicherung vereinbart.
                                                                               Sie werden während der Wartezeit von sechs Monaten ab Beginn Ihres
                                                                               Versicherungsvertrags arbeitslos und/oder Ihre Arbeitslosigkeit dauert
Ausnahme: Sie haben den Umfang Ihres Versicherungsvertrags                     keine sechs Wochen an.
innerhalb einer Frist von sechs Wochen vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit
und der Inanspruchnahme der Leistung "Beitragsbefreiung bei                    1.6.4            Beschäftigungsverhältnis und Beschäftigungsgrad
unverschuldeter Arbeitslosigkeit" erhöht (z. B. durch Einschluss der
Kaskoversicherung und/oder einer gegen Mehrbeitrag zusätzlich                  Sie sind nicht als Arbeitnehmer (siehe 1.4) in einem unbefristeten
versicherbaren Leistung) oder die Selbstbeteiligung der                        Beschäftigungsverhältnis mit mindestens 15 Wochenstunden angestellt
Kaskoversicherung reduziert. In diesen Fällen gilt für den Zeitraum der        (z. B. Selbstständige, Freiberufler, Teilzeitkräfte oder Minijobs).
Beitragsbefreiung, der Versicherungsumfang, welcher sechs Wochen vor           Ausnahme: Ihr Arbeitsverhältnis ist zeitlich auf mindestens zwölf Monate
Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit bzw. Inanspruchnahme der                         befristet oder Ihr Arbeitsverhältnis endet nicht aufgrund des Ablaufs der
Beitragsbefreiung vereinbart war.                                              Befristung.

                                                                               1.6.5            Vorvertragliches Kündigungsverfahren
1.2              Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
                                                                               Bei Vertragsabschluss war bereits ein Kündigungsschutzverfahren
1.2.1            Unverschuldete Arbeitslosigkeit                               rechtshängig oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses
                                                                               ausgesprochen.
Sie werden nach Ablauf der Wartezeit (siehe unten) unverschuldet
arbeitslos und sind nicht weiter gegen Entgelt tätig. Sie erhalten             1.6.6            Ihr Wohnsitz oder Sitz des Arbeitgebers im
Arbeitslosengeld und suchen aktiv nach Arbeit.                                                  Ausland

Hinweis: Unverschuldet bedeutet, dass die Arbeitslosigkeit Folge einer         Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Deutschlands oder Sie
Kündigung Ihres Arbeitgebers ist und von Ihnen weder vorsätzlich oder          sind bei einem Unternehmen mit Sitz im Ausland beschäftigt.
grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Außerdem ist eine einvernehmliche
Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen              1.6.7            Mahnverfahren
Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses oder zur Abwendung einer            Zu Ihrem Vertrag haben wir Sie nach Kapitel C.2 der AKB zur Zahlung
betriebsbedingten Kündigung unverschuldet.                                     des rückständigen Beitrags aufgefordert und die Frist von zwei Wochen
                                                                               ist verstrichen.
1.2.2            Wartezeit und Karenzzeit
                                                                               1.6.8            Ihr Lebensalter
Ihr Versicherungsvertrag besteht seit mindestens sechs Monaten
(Wartezeit) und wurde von Ihnen oder uns nicht gekündigt. Weiter sind          Sie haben das 18. Lebensjahr noch nicht oder das 55. bereits vollendet.
Sie als Arbeitnehmer seit mindestens 18 Monaten in einem
unbefristeten und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit                   1.6.9            Krieg, innere Unruhen, Streik, Nuklearschäden
mindestens 15 Wochenstunden angestellt. Ihre Arbeitslosigkeit dauert
                                                                               Die Arbeitslosigkeit tritt in Folge von Krieg, inneren Unruhen, Streiks
mindestens sechs Wochen an (Karenzzeit).
                                                                               oder Nuklearschäden ein.
1.3              Wer ist versichert?
                                                                               1.6.10           Fehlender Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Leistungen beziehen sich ausschließlich auf Sie als
                                                                               Sie haben aus sonstigen Gründen keinen Anspruch auf
Versicherungsnehmer. Sonstige Personen – auch im Hauptvertrag
                                                                               Arbeitslosengeld.
mitversicherte Personen, wie z. B. der Fahrer des Fahrzeugs oder der
Fahrzeughalter – sind nicht versichert. Die Beitragsbefreiung bei
unverschuldeter Arbeitslosigkeit ist nicht auf Dritte übertragbar. Dies gilt   1.7              Wann endet die Beitragsbefreiung?
auch für Fristen und Wartezeiten.
                                                                               1.7.1            Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses
                                                                               Die Beitragsfreistellung endet mit der Aufnahme eines

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Beschäftigungsverhältnisses oder einer freiberuflichen oder                 • Sie müssen uns die Beendigung der Arbeitslosigkeit unverzüglich
selbstständigen Tätigkeit (Ende der Arbeitslosigkeit), auch wenn diese        anzeigen.
weniger als 15 Wochenstunden beträgt und kein oder nur ein
geringfügiges Einkommen erzielt wird.                                       Zum Nachweis der Arbeitslosigkeit sind von Ihnen folgende Unterlagen
                                                                            einzureichen:
1.7.2            Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist                  • eine Bescheinigung Ihrer früheren Arbeitgeber, aus der die
Die Beitragsbefreiung endet automatisch nach Ablauf von sechs                 Beschäftigungsdauer und der Beschäftigungsgrad der letzten zwölf
Monaten nach Beginn der Inanspruchnahme der Beitragsbefreiung.                Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit hervorgehen,
                                                                            • eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über Ihre
                                                                              unverschuldete Arbeitslosigkeit.
1.7.3            Sonstige Beendigung des Versicherungsvertrags
Die Beitragsbefreiung endet auch mit der Beendigung des                     Wir sind berechtigt, die Fortdauer der Arbeitslosigkeit und Ihre aktive
Versicherungsvertrags durch                                                 Bemühung um Arbeit zu prüfen und Sie während des Zeitraums der
                                                                            Beitragsbefreiung aufzufordern, weitere Nachweise der Bundesagentur
• Ihre Kündigung zum Ablauf oder im Versicherungsfall,                      für Arbeit vorzulegen. Eventuell entstehende Kosten für die Erbringung
• unsere Kündigung zum Ablauf oder im Versicherungsfall,                    der Nachweise tragen Sie.
• Wegfall des Fahrzeugs nach der Außerbetriebsetzung (in diesem Fall
  gelten die Regelungen zum beitragsfreien Versicherungsschutz nach         4.2             Rechtsfolgen bei Verletzung Ihrer Pflichten im
  Kapitel H der AKB).                                                                       Schadenfall

1.8              Wiederaufnahme der Beitragszahlung                         Kommen Sie unserer Aufforderung, die oben aufgeführten Nachweise
                                                                            vorzulegen, vorsätzlich nicht nach, haben Sie keinen Anspruch auf eine
Besteht nach Beendigung der Beitragsbefreiung der                           Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Bei einer grob
Versicherungsvertrag weiter, sind die Beiträge ab diesem Zeitpunkt nach     fahrlässigen Verletzung Ihrer Pflichten verzichten wir auf eine
Kapitel C der AKB von Ihnen zu zahlen.                                      Leistungskürzung im Grade Ihres Verschuldens.

1.9              Wiederholte Arbeitslosigkeit                               4.3             Vertragsänderungen und Fahrzeugwechsel
Auch im Fall einer wiederholten Arbeitslosigkeit oder nach Beendigung       Eine Erhöhung des Versicherungsumfangs (z. B. Einschluss der
der Beitragsbefreiung (1.7) müssen Sie die unter 1.2 genannten              Kaskoversicherung oder einer zusätzlich gegen Mehrbeitrag
Voraussetzungen erneut erfüllen, d. h. bevor Sie die Beitragsbefreiung      vereinbarten Leistung) oder eine Reduzierung der Selbstbeteiligung ist
wieder in Anspruch nehmen können, müssen Sie für den Zeitraum von           während des Zeitraums der Beitragsbefreiung nicht möglich. In diesem
zwölf Monaten in einem unbefristeten und ungekündigten                      Fall entfällt die Beitragsbefreiung ab dem Zeitpunkt der Änderung.
Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens
15 Stunden angestellt sein.                                                 Wechseln Sie Ihr versichertes Fahrzeug, d. h. Sie versichern ein anderes
                                                                            Fahrzeug anstelle des bisher versicherten Fahrzeugs, führen wir die
2.               Beginn des Vertrags und der Wartezeiten                    Beitragsbefreiung weiter, wenn

Es gelten die Regelungen der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden AKB           • Fahrzeugart und -verwendung sowie Versicherungsumfang der
Kapitel B. Die Wartezeit beginnt mit dem Beginn des Vertrags.                 Fahrzeuge gleich sind,
                                                                            • beiden Fahrzeugen ein Tarif mit der Leistung "Beitragsbefreiung bei
2.1              Bei Fahrzeugwechsel                                          unverschuldeter Arbeitslosigkeit" zugrunde liegt,
                                                                            • zwischen Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem
Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, d. h. Sie versichern anstelle Ihres bisherigen     Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs nicht mehr als ein
Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug, wird dies im Rahmen der Wartezeiten           Monat vergangen ist.
berücksichtigt, wenn
                                                                            5.              Laufzeit und Kündigung des Vertrags,
• Fahrzeugart, Verwendungszweck der Fahrzeuge gleich sind,                                  Veräußerung des Fahrzeugs
• beiden Fahrzeugen ein Tarif mit der Leistung "Beitragsbefreiung bei
  unverschuldeter Arbeitslosigkeit" zugrunde liegt,                         Die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach der
• zwischen Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem           Laufzeit und den Kündigungsmöglichkeiten des
  Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs nicht mehr als sechs        Kfz-Versicherungsvertrags, siehe AKB Kapitel G.
  Monate vergangen sind.
                                                                            Bei Beendigung der Kfz-Versicherung für das versicherte Fahrzeug endet
Die Wartezeit wird bei Unterbrechungen um den                               auch die Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für
Unterbrechungszeitraum verlängert.                                          Arbeitnehmer.

2.2              Bei Änderung der Tarif- und Leistungsvarianten
                                                                            Anhang 3: nicht belegt
Ändern Sie den Tarif Ihres bestehenden Vertrags, beginnt die Wartezeit
mit dem Beginn des Vertrags. Bei Unterbrechungen wird die Wartezeit
um den Unterbrechungszeitraum verlängert, wenn zwischen Beginn und
Ende der Unterbrechung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind.
Als Unterbrechung gilt auch die Umstellung des Vertrags auf einen Tarif
ohne die Leistung "Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit".

3.               Beitragszahlung
Es gelten die Regelungen der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden AKB
Kapitel C. Die Leistung "Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit" kann
nicht in Anspruch genommen werden, wenn wir Sie bereits nach
Kapitel C.2.2 AKB aufgefordert haben, den rückständigen Beitrag zu
zahlen und die genannte Frist von zwei Wochen bereits verstrichen ist.

4.               Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im
                 Schadenfall (unverschuldete Arbeitslosigkeit)?

4.1              Ihre Pflichten
Über die in den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden AKB Kapitel E
beschriebenen Pflichten hinaus haben Sie folgende Verpflichtungen,
wenn Sie die Leistung "Beitragsbefreiung bei unverschuldeter
Arbeitslosigkeit" in Anspruch nehmen möchten:
• Sie müssen uns Ihre unverschuldete Arbeitslosigkeit anzeigen (siehe
  auch 1.2 "Karenzzeit").
• Sie müssen sich aktiv um Arbeit bemühen.

[Seite 45]
Information zur Verwendung Ihrer Daten


Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer                     Zwecke und Rechtsgrundlagen der
personenbezogenen Daten durch die Zurich Insurance Europe AG                Datenverarbeitung
und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
                                                                            Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                                  EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des
                                                                            Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich
Zurich Insurance Europe AG                                                  relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
Platz der Einheit 2                                                         sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich
60327 Frankfurt am Main                                                     unser Unternehmen auf die "Verhaltensregeln für den Umgang mit
Telefon: 069 7115-0                                                         personenbezogenen Daten durch die deutsche
Fax: 069 7115-3358                                                          Versicherungswirtschaft" verpflichtet, die die oben genannten
E-Mail: service@zurich.de                                                   Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können
                                                                            Sie im Internet unter www.zurich.de/datenschutz abrufen.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender
Adresse:                                                                    Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die
                                                                            von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des
Zurich Gruppe Deutschland                                                   Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden
Konzerndatenschutz                                                          Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir
50427 Köln                                                                  diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur
E-Mail: datenschutz@zurich.com                                              Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden
                                                                            benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall
Herkunft und Kategorien personenbezogener Daten                             eingetreten und wie hoch der Schaden ist.
                                                                            Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages
Grundsätzlich erheben wir personenbezogenen Daten direkt beim               sowie die Schadenbearbeitung ist ohne die Verarbeitung Ihrer
Betroffenen.                                                                personenbezogenen Daten nicht möglich.
In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass wir                          Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur
personenbezogene Daten von Dritten erhalten.                                Erstellung versicherungsspezifischer Statistiken, z. B. für die
                                                                            Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher
Beispiele:
                                                                            Vorgaben. Die Daten aller mit einer Zurich Gesellschaft bestehenden
•   Bei Postrückläufern führen spezialisierte Dienstleister eine            Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten
    Adressrecherche durch, um aktuelle Anschriftdaten zu ermitteln.         Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung, hinsichtlich einer
                                                                            Vertragsanpassung oder -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder
•   Daten zu Mitversicherten bzw. versicherten Personen erhalten wir        für umfassende Auskunftserteilungen.
    über unseren Versicherungsnehmer, falls wir die Daten nicht direkt
    bei diesen Personen erheben können. Wir erheben z. B. den               Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener
    Namen, die Adresse und das Geburtsdatum. Die erforderlichen             Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke sowie eine
    Daten für den Schadensfall erheben wir direkt beim Betroffenen.         Schadenbearbeitung ist Art. 6 Abs. 1b) DSGVO. Soweit dafür
                                                                            besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre
•   Daten zu Bezugsberechtigten oder Begünstigten erhalten wir von          Gesundheitsdaten bei Abschluss eines
    unserem Versicherungsnehmer, z. B. den Namen, die Adresse und           Lebensversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre
    das Geburtsdatum, um den Betroffenen im Schadensfall                    Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir
    kontaktieren zu können.                                                 Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage
                                                                            von Art. 9 Abs. 2j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.
•   Bei der Kfz-Versicherung erhalten wir die Daten eines
    abweichenden Halters von unserem Versicherungsnehmer und                Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns
    Zulassungsstellen, z. B. den Namen, die Kontaktdaten, Daten zum         oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1f) DSGVO). Dies kann
    Fahrzeug und das Geburtsdatum.                                          insbesondere erforderlich sein
•   Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, Leasinggebern,                 •   zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
    Bürgschafts- bzw. Garantiegläubigern und Forderungsinhabern
    erhalten wir unter Umständen von unserem Versicherungsnehmer.           •   für die Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den
    Umgekehrt kann es sein, dass wir von jenen Daten zum                        Unternehmen der Zurich Gruppe in Deutschland,
    Versicherungsnehmer erhalten, insbesondere Kontaktdaten und
                                                                            •   zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für
    Angaben zum betroffenen Risiko.
                                                                                andere Produkte der Unternehmen der Zurich Gruppe und deren
•   Daten zu Zeugen erhalten wir von unserem Versicherungsnehmer                Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
    oder beteiligten Dritten, z. B. Ermittlungs- und                            soweit rechtlich zulässig,
    Strafverfolgungsbehörden. So erhalten wir den Namen, die
                                                                            •   zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere
    Kontaktdaten und die jeweiligen Informationen zum Sachverhalt.
                                                                                nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf
•   Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Person über Ihren                      Versicherungsmissbrauch hindeuten können.
    zuständigen Vermittler, z. B. im Rahmen der Antragsaufnahme.
                                                                            Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
                                                                            Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher
                                                                            Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten
                                                                            oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die
                                                                            Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen
                                                                            Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1c) DSGVO.


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Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht                 Dauer der Datenspeicherung
genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.                          Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben
                                                                              genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen                               vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt
Daten                                                                         werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend
                                                                              gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder
Rückversicherer:                                                              bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen
                                                                              Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisierten                Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich, unter anderem
Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es                     aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem
erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen              Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn
Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild            Jahre.
über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.
                                                                              Betroffenenrechte
Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer unser
Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko-
                                                                              Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person
oder Schadensprüfung sowie bei der Bewertung von
                                                                              gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter
Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den
                                                                              bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung
Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung unseres
                                                                              Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf
Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur
                                                                              Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf
Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang.
                                                                              Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem
                                                                              strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
Vermittler:

Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem
Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum
                                                                              Widerspruchsrecht
Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-,
Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen                Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die               Daten zu Zwecken der Direktwerbung ohne Angabe von Gründen
Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren                        zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung
Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten                       berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus
benötigen.                                                                    Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben,
                                                                              widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten
                                                                              dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
                                                                              Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen,
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer                              Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der
Unternehmensgruppe nehmen bestimmte                                           Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Zurich Gruppe                       Rechtsansprüchen.
verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein
Versicherungsvertrag bei einem oder mehreren Unternehmen unserer
Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung               Beschwerderecht
von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur
Vertrags- und Schadensbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur               Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben
gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der                 genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden. Daneben haben Sie
Gruppe verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der             das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Zurich Gruppe Deutschland in der jeweils aktuellen Version auf                Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
unserer Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz finden Sie die
                                                                              Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung
                                                                              Postfach 31 63
teilnehmen.
                                                                              65021 Wiesbaden
Externe Dienstleister:
                                                                              Hinweis- und Informationssystem der
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und                      Versicherungswirtschaft
gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
                                                                              Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages oder im Rahmen der
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
                                                                              Schadenbearbeitung in der Sach-, Haftpflicht- oder
Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende
                                                                              Kraftfahrtversicherung übermitteln wir Daten zum
Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der
                                                                              Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder Adresse des
Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland in der jeweils aktuellen
                                                                              Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname,
Version auf unserer Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz
                                                                              Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die informa HIS
entnehmen.
                                                                              GmbH (HIS-Anfrage). Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser
                                                                              Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im
Weitere Empfänger:                                                            "Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft" (HIS)
                                                                              Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere
                                                                              Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können.
Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung
                                                                              Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Meldung
gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger,
                                                                              eines Versicherungsunternehmens an das HIS vorliegen
Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).
                                                                              (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden
                                                                              Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten,
                                                                              die aufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden
                                                                              von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende
                                                                              Versicherungsunternehmen, übermittelt.


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Detaillierte Informationen zur informa HIS GmbH gemäß Art. 14
DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der
Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum
Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung
etc. finden Sie unter folgendem Link:
www.informa-his.de

Bonitätsauskünfte
Vor dem Abschluss einer Kraftfahrtversicherung übermitteln wir Ihre
Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zweck der
Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße
99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist
Art. 6 Abs. 1f) DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser
Bestimmung erfolgen nur, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter
Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und
nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den
Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data GmbH
gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu
Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum
Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung und Berichtigung
etc. finden Sie unter folgendem Link:
https://finance.arvato.com/icdinfoblatt

Datenübermittlung in ein Drittland
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die
Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein
angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere
angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche
unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder
EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information
dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in
Drittländern finden Sie in der Übersicht der Dienstleister der Zurich
Gruppe Deutschland auf unserer Internetseite unter:
www.zurich.de/datenschutz

Automatisierte Einzelfallentscheidung
In der Kraftfahrtversicherung entscheiden wir zum Teil
vollautomatisiert über den Umfang des Versicherungsschutzes oder
die Höhe der Versicherungsprämie. Diese Entscheidungen beruhen
auf von uns vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der
Informationen über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten,
Schadensverläufe oder Ihre Kundenbeziehung.
Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen durchführen,
haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person
seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen
Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung, wenn Ihrem
Begehren nicht vollumfänglich stattgegeben wurde.

Aktualisierung der Datenschutzhinweise
Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderungen z. B.
der gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren Zeitpunkt
angepasst werden. Eine jeweils aktuelle Fassung dieser Hinweise
sowie der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende
Geschäftsbeziehungen bestehen, erhalten Sie getrennt nach
Unternehmen unter: www.zurich.de/datenschutz


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