# Allianz Transportversicherung Musikinstrumente: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-musikinstrumente-allianz-transport-musikinstrumente.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-musikinstrumente-allianz-transport-musikinstrumente.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [IPID Transportversicherung Musikinstrumente](https://www.allianz.at:443/content/dam/onemarketing/cee/azat/firmen_pdf/IPID-transportversicherung-Musikinstrumente_2022.pdf), Fassung Stand 05/2022

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Wert der versicherten Instrumente samt Zubehör) | laut Polizze | Die Versicherungssummen vereinbaren wir mit ... Ihnen im Versicherungsvertrag. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | Die Versicherung umfasst im Rahmen der ver ... einbarten Versicherungssumme(n) Gefahren und ... Schäden nach Art. 4 Abs 1 AÖTB wie z.B. aus | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Versicherte Instrumente (akustisch, elektrisch, elektronisch, Tasteninstrumente, Schlagwerk) | ja | Die Versicherung umfasst die in der Polizze be ... zeichneten Gegenstände einschließlich des vom | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Zubehör mitversichert (Koffer, Etuis, Bögen, Ständer, Noten) | ja, bis zur Versicherungssumme | einschließlich des vom ... Versicherungsnehmer angegebenen Zubehörs. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Ton- und Bühnentechnik mitversicherbar (Verstärker, Effektgeräte, Mikrofone, PA, Licht) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzwert: Neuwert, Zeitwert oder vereinbarter Wert (Taxe) | nicht geregelt |  |  |
| Vereinbarter Versicherungswert (Taxe) mit Verzicht auf Wertnachweis im Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Wertsteigerung oder Vorsorge für Wertanstieg des Instruments | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeversicherung für neu erworbene Instrumente bis zur Meldung | nicht geregelt |  |  |
| Berufliche Nutzung mitversichert (Berufsmusiker, Lehrkräfte, Studierende) | nicht geregelt |  |  |
| Geliehene, gemietete und anvertraute fremde Instrumente | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Wohnung, Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Die Versicherung gilt ausschließlich für den in der Polizze angegebenen räumlichen Geltungsbereich. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Bruch und Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß, Umstoßen | ja, bis zur Versicherungssumme | Verlust/Abhandenkommen und Beschädigung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit | nein | Stehen- oder Liegenlassen, sowie Bedienungs | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Beschädigung durch Dritte (Publikum, Mitmusiker, Böswilligkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Einbruchdiebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | durch Diebstahl des ganzen ... Fahrzeuges oder durch Einbruchdiebstahl. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Raub und räuberische Erpressung | ja, bis zur Versicherungssumme | der versicherten Musikinstrumente durch Raub | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, etwa aus Proberaum oder Garderobe) | nicht geregelt |  |  |
| Abhandenkommen, Verlieren, Liegenlassen | nein | Vergessen, Verlieren, Vertauschen bzw. Hängen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand, Blitzschlag, Explosion | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Lawine, Erdrutsch) | ja, bis zur Versicherungssumme | Naturkatastrophen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schäden durch Flüssigkeiten (umgestoßenes Getränk, Regen bei Auftritten im Freien) | nein | Nässe, Schimmel, Gärung, Fäulnis | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Überspannung, Kurzschluss und Blitz bei elektrischen Instrumenten und Technik | nicht geregelt |  |  |
| Transportschäden beim Tragen und Befördern durch den Versicherten | nicht geregelt |  |  |
| Unfall des Transportmittels (Kfz, Bahn, Flugzeug, Schiff) | ja, bis zur Versicherungssumme | Transportmittelunfall | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schutz bei Auftritten, Proben, Unterricht und Aufnahmen | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus dem abgestellten, verschlossenen Fahrzeug | ja, bis zur Versicherungssumme | bei allseitig geschlossenen und versperr ... ten Fahrzeugen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Nachtzeitklausel für Instrumente im Fahrzeug (kein Schutz in bestimmten Stunden) | nicht geregelt |  |  |
| Aufgegebenes Gepäck und Frachtraum bei Flugreisen | nicht geregelt |  |  |
| Versand durch Post, Kurier, Spedition oder Frachtführer | nicht geregelt |  |  |
| Aufbewahrung in Hotel, Backstage, Garderobe oder fremden Räumen | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer von Reisen oder Auslandsaufenthalten | nicht geregelt |  |  |
| Reparaturkosten durch Fachwerkstatt oder Instrumentenbauer | nicht geregelt |  |  |
| Wertminderung nach fachgerechter Reparatur | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung bei Totalschaden oder Verlust | nicht geregelt |  |  |
| Mietinstrument oder Ersatzinstrument während der Reparatur | nicht geregelt |  |  |
| Transport zur und von der Werkstatt | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Sachverständige und Gutachten | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Bergungs- und Rückholkosten | nicht geregelt |  |  |
| Paar- und Satzklausel (Wertverlust des zusammengehörenden Rests, etwa Instrument und Bogen) | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall oder Mehrkosten für Berufsmusiker (abgesagter Auftritt, Ersatzbeschaffung) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Höhere Selbstbeteiligung bei Diebstahl oder Verlust | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung oder Kürzung bei Diebstahl aus dem Fahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Wählbare Selbstbeteiligung gegen Beitragsnachlass | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und Alterung | ja | natürliche Abnutzung, Funktionsstörung, oder | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Klimaeinflüsse (Risse) | ja | Witterungseinflüsse | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch Ungeziefer, Holzwurm, Rost und Korrosion | ja | Verkratzen, Verschrammen, Rost, Oxydation | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von inneren mechanischen oder elektrischen Defekten (Betriebsschaden) | ja | natürliche Abnutzung, Funktionsstörung, oder | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Schrammen, Kratzern und Lackschäden ohne Funktionsbeeinträchtigung | ja | Verkratzen, Verschrammen, Rost, Oxydation | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Verschleißteilen (Saiten, Felle, Rohrblätter, Haare des Bogens) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden während Reparatur, Restaurierung oder Bearbeitung | ja | jegliche Arbeiten an den versicher | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (Verzicht auf Kürzung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Beschlagnahme und behördlichem Zugriff (etwa Zoll) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Terror und Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Transport nur im geeigneten Koffer oder Etui | nicht geregelt |  |  |
| Beaufsichtigungspflicht unterwegs (Diebstahl nur bei Aufsicht oder Verschluss) | nicht geregelt |  |  |
| Pflichten für Instrumente im Fahrzeug (verschlossen, nicht sichtbar, Kofferraum) | ja | bei allseitig geschlossenen und versperr ... ten Fahrzeugen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wertnachweis oder Gutachten bei Vertragsschluss erforderlich | nicht geregelt |  |  |
| Anzeige bei der Polizei unverzüglich nach Diebstahl oder Verlust | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Schadenmeldung | ja | Ein Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Zustimmung des Versicherers vor Reparatur oder Auftrag | nicht geregelt |  |  |
| Kurzzeitdeckung für einzelne Reisen, Tourneen oder Leihzeiten | ja | Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer 1 Jahr oder weniger, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Pauschalvertrag für Orchester, Vereine, Musikschulen oder Ensembles | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit des Vertrags | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. nach Eintritt des Versicherungsfalls, vorzeitig | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |

## Volltext der Bedingungen: IPID Transportversicherung Musikinstrumente

```text
[Seite 1]
Stand 05/2022


   Musikinstrumente-Versicherung
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   Unternehmen: Allianz Elementar Versicherungs-AG, Österreich                               Produkt: Musikinstrumente-Versicherung


ACHTUNG:
Hier finden Sie nur ausgewählte Informationen in vereinfachter Form, um Ihnen einen Überblick zu geben. Alle vorvertraglichen
und vertraglichen Informationen über das Produkt finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den
Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Musikinstrumente-Versicherung


         Was ist versichert?                                                               Was ist nicht versichert?

         ü Die Versicherung umfasst die in der Polizze be-                                 Die wichtigsten Ausschlüsse vom Versicherungs-
            zeichneten Gegenstände einschließlich des vom                                  schutz sind:
            Versicherungsnehmer angegebenen Zubehörs.
                                                                                           x Veruntreuung
         Die Versicherung umfasst im Rahmen der ver-                                       x Vergessen, Verlieren, Vertauschen bzw. Hängen-,
         einbarten Versicherungssumme(n) Gefahren und                                        Stehen- oder Liegenlassen, sowie Bedienungs-
         Schäden nach Art. 4 Abs 1 AÖTB wie z.B. aus                                         fehler
                                                                                           x Flugsand und andere Verschmutzung,
            ü Brand, Blitzschlag, Explosion                                                x Verkratzen, Verschrammen, Rost, Oxydation,
            ü Transportmittelunfall                                                          Nässe, Schimmel, Gärung, Fäulnis, Geruchan-
            ü Naturkatastrophen                                                              nahme, Witterungseinflüsse, Ungeziefer aller
            ü Verlust/Abhandenkommen und Beschädigung                                        Art, Tiere sowie Spritzwasser
                                                                                           x natürliche Abnutzung, Funktionsstörung, oder
         der versicherten Musikinstrumente durch Raub                                        Verschleiß, jegliche Arbeiten an den versicher-
         sowie – bei allseitig geschlossenen und versperr-                                   ten Gegenständen sowie Mängel, für welche
         ten Fahrzeugen – durch Diebstahl des ganzen                                         der Hersteller oder Verkäufer zu haften hat
         Fahrzeuges oder durch Einbruchdiebstahl.                                          x Fehler oder Mängel, welche bei Abschluss der
                                                                                             Versicherung vorhanden waren und dem Versi-
                                                                                             cherungsnehmer oder Versicherten oder seinen
         Die Versicherungssummen vereinbaren wir mit                                         Vertretern bekannt sein mussten
         Ihnen im Versicherungsvertrag.                                                    x nicht alltägliche Verwendung (z. B. Luft- oder
                                                                                             Unterwassereinsatz)


                                                                                           Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                                           ! Die
                                                                                             	 Leistungen des Versicherers sind pro
                                                                                             Versicherungsfall begrenzt mit der vereinbarten
                                                                                             Versicherungssumme.

                                                                                           ! Bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen
                                                                                             entfällt der Versicherungsschutz ganz oder
                                                                                             teilweise.


Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: 1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13, Telefon: 05 9009-0, Telefax: 05 9009-70000.
Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU 1536 4406, www.allianz.at                                  Seite 1 von 2

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         Wo bin ich versichert?
         ü Die Versicherung gilt ausschließlich für den in der Polizze angegebenen räumlichen Geltungsbereich.


         Welche Verpflichtungen habe ich?
         • Die Versicherung ist vor Abschluss des Vertrages, aber auch während der Laufzeit über das versicherte Risiko
           vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.
         • Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu bezahlen.
         • Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht erheblich vergrößert oder erweitert
           werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist dem Versicherer zu melden.
         • Ein Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden und an der Feststellung des Versicherungsfalles und
           seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen).
         • Ein drohender Schaden muss nach Möglichkeit abgewendet und ein entstandener Schaden gering gehalten
           werden.


         Wann und wie zahle ich?
         Die Prämie ist jährlich während der Vertragsdauer und im Vorhinein zu bezahlen.
         Eine halb-, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise und die Zahlungsart (z.B.: Zahlungsanweisung per
         Zahlschein oder online, Einzugsermächtigung) können vereinbart werden.


         Wann beginnt und endet die Deckung?
         • Der Beginn des Vertrages und der Deckung ist in der Versicherungspolizze angegeben. Voraussetzung ist, dass
           die Zahlung der ersten Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig erfolgt.
         • Der Vertrag und die Deckung enden durch Kündigung durch den Versicherer oder den Kunden.
         • Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer 1 Jahr oder weniger, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum
           vereinbarten Zeitpunkt.


         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
         • Verbraucher können Verträge mit einer Laufzeit von 1 Jahr erstmals zum Ende des Versicherungsjahres mit einer
           Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
         • Unternehmer können Verträge zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
           kündigen.
         • Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. nach Eintritt des Versicherungsfalls, vorzeitig
           gekündigt werden.


Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: 1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13, Telefon: 05 9009-0, Telefax: 05 9009-70000.
Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU 1536 4406, www.allianz.at                                  Seite 2 von 2
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