# AIG Musikinstrumentenversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-musikinstrumente-aig-musikinstrumente.php
- Rechtlicher Träger: AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-musikinstrumente-aig-musikinstrumente.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt zu Versicherungsprodukten: Musikinstrumente](https://orgn-aigde.dmp.aig.com/content/dam/aig/emea/germany/documents/brochure/ipid-musikinstrumente-v.pdf), Fassung IPID ohne Datum

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Wert der versicherten Instrumente samt Zubehör) | laut Versicherungsschein | Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen. | Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | Beschädigungen oder Abhandenkommen ihrer versicherten Gegenstände. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Versicherte Instrumente (akustisch, elektrisch, elektronisch, Tasteninstrumente, Schlagwerk) | nicht geregelt |  |  |
| Zubehör mitversichert (Koffer, Etuis, Bögen, Ständer, Noten) | nicht geregelt |  |  |
| Ton- und Bühnentechnik mitversicherbar (Verstärker, Effektgeräte, Mikrofone, PA, Licht) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzwert: Neuwert, Zeitwert oder vereinbarter Wert (Taxe) | nein | Das ist der Verkehrswert des versicherten Gegenstandes am Tag des Schadens bis zur Höhe der Versicherungssumme. | Was wird ersetzt?, Seite 1 |
| Vereinbarter Versicherungswert (Taxe) mit Verzicht auf Wertnachweis im Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Wertsteigerung oder Vorsorge für Wertanstieg des Instruments | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeversicherung für neu erworbene Instrumente bis zur Meldung | nicht geregelt |  |  |
| Berufliche Nutzung mitversichert (Berufsmusiker, Lehrkräfte, Studierende) | nicht geregelt |  |  |
| Geliehene, gemietete und anvertraute fremde Instrumente | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Wohnung, Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Die Versicherung gilt für die im Versicherungsschein angegebenen Länder. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Bruch und Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß, Umstoßen | ja, bis zur Versicherungssumme | Beschädigungen oder Abhandenkommen ihrer versicherten Gegenstände. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Beschädigung durch Dritte (Publikum, Mitmusiker, Böswilligkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Einbruchdiebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Raub und räuberische Erpressung | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, etwa aus Proberaum oder Garderobe) | nicht geregelt |  |  |
| Abhandenkommen, Verlieren, Liegenlassen | ja, bis zur Versicherungssumme | Beschädigungen oder Abhandenkommen ihrer versicherten Gegenstände. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel | nicht geregelt |  |  |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Lawine, Erdrutsch) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Flüssigkeiten (umgestoßenes Getränk, Regen bei Auftritten im Freien) | nicht geregelt |  |  |
| Überspannung, Kurzschluss und Blitz bei elektrischen Instrumenten und Technik | nicht geregelt |  |  |
| Transportschäden beim Tragen und Befördern durch den Versicherten | nicht geregelt |  |  |
| Unfall des Transportmittels (Kfz, Bahn, Flugzeug, Schiff) | nicht geregelt |  |  |
| Schutz bei Auftritten, Proben, Unterricht und Aufnahmen | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus dem abgestellten, verschlossenen Fahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Nachtzeitklausel für Instrumente im Fahrzeug (kein Schutz in bestimmten Stunden) | nicht geregelt |  |  |
| Aufgegebenes Gepäck und Frachtraum bei Flugreisen | nicht geregelt |  |  |
| Versand durch Post, Kurier, Spedition oder Frachtführer | nicht geregelt |  |  |
| Aufbewahrung in Hotel, Backstage, Garderobe oder fremden Räumen | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer von Reisen oder Auslandsaufenthalten | nicht geregelt |  |  |
| Reparaturkosten durch Fachwerkstatt oder Instrumentenbauer | nicht geregelt |  |  |
| Wertminderung nach fachgerechter Reparatur | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung bei Totalschaden oder Verlust | ja, bis zur Versicherungssumme | Im Schadenfall ersetzen wir den Versicherungswert. | Was wird ersetzt?, Seite 1 |
| Mietinstrument oder Ersatzinstrument während der Reparatur | nicht geregelt |  |  |
| Transport zur und von der Werkstatt | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Sachverständige und Gutachten | nicht geregelt |  |  |
| Such-, Bergungs- und Rückholkosten | nicht geregelt |  |  |
| Paar- und Satzklausel (Wertverlust des zusammengehörenden Rests, etwa Instrument und Bogen) | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall oder Mehrkosten für Berufsmusiker (abgesagter Auftritt, Ersatzbeschaffung) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Höhere Selbstbeteiligung bei Diebstahl oder Verlust | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung oder Kürzung bei Diebstahl aus dem Fahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Wählbare Selbstbeteiligung gegen Beitragsnachlass | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und Alterung | ja | Schäden aufgrund von Abnutzung | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Klimaeinflüsse (Risse) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden durch Ungeziefer, Holzwurm, Rost und Korrosion | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von inneren mechanischen oder elektrischen Defekten (Betriebsschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schrammen, Kratzern und Lackschäden ohne Funktionsbeeinträchtigung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Verschleißteilen (Saiten, Felle, Rohrblätter, Haare des Bogens) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden während Reparatur, Restaurierung oder Bearbeitung | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (Verzicht auf Kürzung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Beschlagnahme und behördlichem Zugriff (etwa Zoll) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Terror und Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Transport nur im geeigneten Koffer oder Etui | nicht geregelt |  |  |
| Beaufsichtigungspflicht unterwegs (Diebstahl nur bei Aufsicht oder Verschluss) | nicht geregelt |  |  |
| Pflichten für Instrumente im Fahrzeug (verschlossen, nicht sichtbar, Kofferraum) | nicht geregelt |  |  |
| Wertnachweis oder Gutachten bei Vertragsschluss erforderlich | nicht geregelt |  |  |
| Anzeige bei der Polizei unverzüglich nach Diebstahl oder Verlust | ja | Im Falle eines Diebstahls, eines Abhandenkommens, einer räuberischen Erpressung oder eines Brandschadens müssen Sie Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder dem zuständigen Beförderungsunternehmen erstatten. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Frist zur Schadenmeldung | ja | Unter anderem müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Zustimmung des Versicherers vor Reparatur oder Auftrag | nicht geregelt |  |  |
| Kurzzeitdeckung für einzelne Reisen, Tourneen oder Leihzeiten | nein | Die Versicherung können Sie für eine Dauer von einem Jahr oder drei Jahren abschließen | Wann beginnt und wann endet die Deckung?, Seite 2 |
| Pauschalvertrag für Orchester, Vereine, Musikschulen oder Ensembles | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit des Vertrags | ja | Die Versicherung können Sie für eine Dauer von einem Jahr oder drei Jahren abschließen und gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. | Wann beginnt und wann endet die Deckung?, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. möglich nach dem Eintritt des Versicherungsfalles. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten: Musikinstrumente

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[Seite 1]
Musikinstrumenten-Versicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen:                                                   Produkt:
AIG Europe S.A.,                                               Musikinstrumenten-Versicherung
Direktion für Deutschland

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer
Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag,
Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle
Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Musikinstrumentenversicherung an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Ihnen ein Schaden an
den versicherten Sachen, beispielsweise Ihrer Instrumente, finanziell ersetzt wird.

       Was ist versichert?                                            Was ist nicht versichert?
        Beschädigungen oder Abhandenkommen                            x   Liebhaberwerte können wir
          ihrer versicherten Gegenstände.                                  grundsätzlich nicht berücksichtigen.

       Was wird ersetzt?
        Im Schadenfall ersetzen wir den
          Versicherungswert. Das ist der Verkehrswert
          des versicherten Gegenstandes am Tag des
          Schadens bis zur Höhe der
          Versicherungssumme.

       Wie hoch ist die Versicherungssumme?
        Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit
          Ihnen im Versicherungsvertrag. Sie soll dem
          Versicherungswert entsprechen.

                                                                      Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                      Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.
                                                                      Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
                                                                      sind zum Beispiel:
                                                                       !   Schäden aufgrund von Abnutzung,
                                                                       !   Schäden die böswillig oder mutwillig
                                                                           von Ihnen oder Ihren
                                                                           Familienangehörigen verursacht
                                                                           wurden

[Seite 2]
Wo bin ich versichert?
 Die Versicherung gilt für die im Versicherungsschein angegebenen Länder.

Welche Verpflichtungen habe ich?
- Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
- Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich
    die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob
    und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im
    Versicherungsantrag eingetreten sind.
-   Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie
    nachkommen müssen. Unter anderem müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen. Bitte
    haben Sie Verständnis dafür, dass Sie im Schadenfall unseren Anordnungen Folge zu leisten haben.
    Im Falle eines Diebstahls, eines Abhandenkommens, einer räuberischen Erpressung oder eines
    Brandschadens müssen Sie Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder dem zuständigen
    Beförderungsunternehmen erstatten. Sollten Sie Nachrichten über den Verbleib Ihres Instrumentes
    haben, müssen Sie diese Angaben der zuständigen Polizeidienststelle sofort mitteilen.


Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen.
Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen
oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.


Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den
ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung können Sie für
eine Dauer von einem Jahr oder drei Jahren abschließen und gilt für die zunächst vereinbarte Dauer.
Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer
Sie oder wir kündigen den Vertrag.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei
Monate vorher geschehen). Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B.
möglich nach dem Eintritt des Versicherungsfalles. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der
vereinbarten Dauer.
```

