# BGV Musikinstrumentenversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-musikinstrumente-bgv-musikinstrumente.php
- Rechtlicher Träger: BGV-Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-musikinstrumente-bgv-musikinstrumente.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [BGV Verbraucherinformation und Bedingungen Musikinstrumente (F9306)](https://www.bgv.de/media/verbraucherinfos/privat/f9306-bgv-vu-musik.pdf), Fassung AVB Musikinstrumente 2018 (F9306), mit IPID und Verbraucherinformation

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Wert der versicherten Instrumente samt Zubehör) | laut Versicherungsschein | die Versicherungssumme bildet lediglich die Grenze der | 14.2, Seite 10 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | Der Versicherer haftet innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes des ... für Beschädigung oder Verlust eines versicherten | 1.1, Seite 7 |
| Versicherte Instrumente (akustisch, elektrisch, elektronisch, Tasteninstrumente, Schlagwerk) | ja | Versichert sind die im Versicherungsschein genannten ... Musikinstrumente sowie das aufgeführte Zubehör | IPID Was ist versichert?, Seite 3 |
| Zubehör mitversichert (Koffer, Etuis, Bögen, Ständer, Noten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Musikinstrumente sowie das aufgeführte Zubehör (Bögen, ... Taschen, Etuis, Ständer usw.). | IPID Was ist versichert?, Seite 3 |
| Ton- und Bühnentechnik mitversicherbar (Verstärker, Effektgeräte, Mikrofone, PA, Licht) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Mitversicherung von elektrischen oder elektronischen Instrumenten | 2.3, Seite 7 |
| Ersatzwert: Neuwert, Zeitwert oder vereinbarter Wert (Taxe) | ja | Für die sonstigen Instrumente, Zubehör usw. gilt der Neuwert vereinbart. | 9.2, Seite 9 |
| Vereinbarter Versicherungswert (Taxe) mit Verzicht auf Wertnachweis im Schadenfall | ja | Liegen für hochwertige Streichinstrumente und Bögen (ab 5.000 EUR ... ein Gutachten/Wertnachweis vor, gilt der Wert für die Dauer von fünf Jahren als feste Taxe vereinbart. | 9.1.1, Seite 9 |
| Wertsteigerung oder Vorsorge für Wertanstieg des Instruments | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeversicherung für neu erworbene Instrumente bis zur Meldung | nicht geregelt |  |  |
| Berufliche Nutzung mitversichert (Berufsmusiker, Lehrkräfte, Studierende) | nicht geregelt |  |  |
| Geliehene, gemietete und anvertraute fremde Instrumente | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Wohnung, Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Die Musikinstrumenteversicherung gilt weltweit (auch während eines | 1.6, Seite 7 |
| Bruch und Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß, Umstoßen | ja, bis zur Versicherungssumme | für Beschädigung oder Verlust eines versicherten | 1.1, Seite 7 |
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Beschädigung durch Dritte (Publikum, Mitmusiker, Böswilligkeit) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn der versicherte Gegenstand ... dritten Personen zur Benutzung oder in Gewahrsam übergeben wird | 1.4, Seite 7 |
| Einbruchdiebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen | 1.2, Seite 7 |
| Raub und räuberische Erpressung | ja, bis zur Versicherungssumme | Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen | 1.2, Seite 7 |
| Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, etwa aus Proberaum oder Garderobe) | ja, bis zur Versicherungssumme | Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen | 1.2, Seite 7 |
| Abhandenkommen, Verlieren, Liegenlassen | ja, bis zur Versicherungssumme | Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen | 1.2, Seite 7 |
| Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand, Blitz, Explosion, Flüssigkeiten, Wasser, elementare Ereignisse und | 1.2, Seite 7 |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Lawine, Erdrutsch) | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand, Blitz, Explosion, Flüssigkeiten, Wasser, elementare Ereignisse und ... unvorhergesehene Wetterereignisse. | 1.2, Seite 7 |
| Schäden durch Flüssigkeiten (umgestoßenes Getränk, Regen bei Auftritten im Freien) | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand, Blitz, Explosion, Flüssigkeiten, Wasser, elementare Ereignisse und | 1.2, Seite 7 |
| Überspannung, Kurzschluss und Blitz bei elektrischen Instrumenten und Technik | nein | Innere Schäden und Defekte (z.B. durch Überspannung, Induktion, Nichtfunktionieren und Kurzschluss) | 2.3, Seite 7 |
| Transportschäden beim Tragen und Befördern durch den Versicherten | ja, bis zur Versicherungssumme | Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen | 1.2, Seite 7 |
| Unfall des Transportmittels (Kfz, Bahn, Flugzeug, Schiff) | ja, bis zur Versicherungssumme | Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen | 1.2, Seite 7 |
| Schutz bei Auftritten, Proben, Unterricht und Aufnahmen | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Versicherung erstreckt sich ununterbrochen auf diejenige Zeit, während ... der der versicherte Gegenstand sich im Gebrauch, auf dem Transport oder in | 1.3, Seite 7 |
| Diebstahl aus dem abgestellten, verschlossenen Fahrzeug | ja, bis zur Versicherungssumme | Sofern diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist die Entschädigung auf 5.000 EUR begrenzt. | 1.7, Seite 7 |
| Nachtzeitklausel für Instrumente im Fahrzeug (kein Schutz in bestimmten Stunden) | ja | sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Schaden nicht in der Zeit ... von 01:00 Uhr und 06:00 Uhr eingetreten ist | 1.7, Seite 7 |
| Aufgegebenes Gepäck und Frachtraum bei Flugreisen | nicht geregelt |  |  |
| Versand durch Post, Kurier, Spedition oder Frachtführer | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Versand durch die Post können Gegenstände bis zu dem im | 13.5, Seite 10 |
| Aufbewahrung in Hotel, Backstage, Garderobe oder fremden Räumen | ja, bis zur Versicherungssumme | Sind die versicherten Gegenstände auf einer Veranstaltung benutzt worden und ... werden diese danach im Veranstaltungsgebäude zurückgelassen, so besteht ... Versicherungsschutz nur, wenn es sich um ein massives Gebäude handelt | 13.3, Seite 9 |
| Höchstdauer von Reisen oder Auslandsaufenthalten | nicht geregelt |  |  |
| Reparaturkosten durch Fachwerkstatt oder Instrumentenbauer | ja, bis zur Versicherungssumme | Ersetzt werden bei Beschädigungen die Kosten der Reparatur zum Zeitpunkt | 16.2, Seite 10 |
| Wertminderung nach fachgerechter Reparatur | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherer haftet bei hochwertigen Streichinstrumenten und Bögen (ab ... einer Versicherungssumme in Höhe von 5.000 EUR) für eine an den versicherten | 1.8, Seite 7 |
| Entschädigung bei Totalschaden oder Verlust | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Totalverlust ersetzt der Versicherer den Versicherungswert ohne Abzug | 16.3, Seite 10 |
| Mietinstrument oder Ersatzinstrument während der Reparatur | ja, bis 2.000 € | übernimmt der ... Versicherer die Kosten eines Leihinstrumentes bis max. 2.000 EUR (auf erstes | 1.10, Seite 7 |
| Transport zur und von der Werkstatt | ja, bis zur Versicherungssumme | die Reparaturkosten und etwaige ... Versandkosten nach Vorlage der Originalrechnung | 16.3, Seite 10 |
| Kosten für Sachverständige und Gutachten | ja, bis 2.000 € | abhanden gekommene oder zerstörte Echtheitszertifikate/Wertgutachten | 1.11, Seite 7 |
| Such-, Bergungs- und Rückholkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Schadenfall ... zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte | 9.4, Seite 9 |
| Paar- und Satzklausel (Wertverlust des zusammengehörenden Rests, etwa Instrument und Bogen) | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall oder Mehrkosten für Berufsmusiker (abgesagter Auftritt, Ersatzbeschaffung) | nein | sowie für Vermögensnachteile durch ... Benutzungsausfall kommt der Versicherer nicht auf. | 16.6, Seite 10 |
| Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Höhere Selbstbeteiligung bei Diebstahl oder Verlust | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung oder Kürzung bei Diebstahl aus dem Fahrzeug | ja, bis 5.000 € | Sofern diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist die Entschädigung auf 5.000 EUR begrenzt. | 1.7, Seite 7 |
| Wählbare Selbstbeteiligung gegen Beitragsnachlass | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und Alterung | ja | durch Abnutzung und Verschleiß im Rahmen des bestimmungsgemäßen | 2.2.5, Seite 7 |
| Ausschluss von Schäden durch Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Klimaeinflüsse (Risse) | ja | durch zu hohen oder zu niedrigen Feuchtigkeitsgehalt der Luft (Kälte, Hitze und | 2.2.3, Seite 7 |
| Ausschluss von Schäden durch Ungeziefer, Holzwurm, Rost und Korrosion | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von inneren mechanischen oder elektrischen Defekten (Betriebsschaden) | ja | Innere Schäden und Defekte (z.B. durch Überspannung, Induktion, Nichtfunktionieren und Kurzschluss) | 2.3, Seite 7 |
| Ausschluss von Schrammen, Kratzern und Lackschäden ohne Funktionsbeeinträchtigung | ja | sowie reine Lack-, Kratz- und Schrammschäden; | 2.2.5, Seite 7 |
| Ausschluss von Verschleißteilen (Saiten, Felle, Rohrblätter, Haare des Bogens) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden während Reparatur, Restaurierung oder Bearbeitung | ja | durch die Bearbeitung, Reparatur, Restaurierung und Reinigung durch einen | 2.2.6, Seite 7 |
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (Verzicht auf Kürzung) | nein | führt der ... Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der ... Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens | 2.2.1, Seite 7 |
| Ausschluss von Beschlagnahme und behördlichem Zugriff (etwa Zoll) | ja | der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand; | 2.1.3, Seite 7 |
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Terror und Kernenergie | ja | des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die | 2.1.1, Seite 7 |
| Transport nur im geeigneten Koffer oder Etui | ja | in verschlossenen, ... zum Transport solcher Instrumente bestimmten Behältnissen verpackt zur | 13.4, Seite 10 |
| Beaufsichtigungspflicht unterwegs (Diebstahl nur bei Aufsicht oder Verschluss) | nicht geregelt |  |  |
| Pflichten für Instrumente im Fahrzeug (verschlossen, nicht sichtbar, Kofferraum) | ja | Bei Beförderung durch Kraftwagen ist das versicherte Instrument derart zu | 13.8, Seite 10 |
| Wertnachweis oder Gutachten bei Vertragsschluss erforderlich | nicht geregelt |  |  |
| Anzeige bei der Polizei unverzüglich nach Diebstahl oder Verlust | ja | Bei Diebstahl, Abhandenkommen, Raub, räuberischer Erpressung und ... Brandschaden hat der Versicherungsnehmer Anzeige bei der zuständigen | 14.3, Seite 10 |
| Frist zur Schadenmeldung | ja | Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jeden Schadenfall unverzüglich dem | 14.1, Seite 10 |
| Zustimmung des Versicherers vor Reparatur oder Auftrag | ja | vorausgesetzt, dass vorher ein Kostenvoranschlag eingereicht und die Höhe ... der Reparaturkosten von dem Versicherer anerkannt wurden. | 16.3, Seite 10 |
| Kurzzeitdeckung für einzelne Reisen, Tourneen oder Leihzeiten | nicht geregelt |  |  |
| Pauschalvertrag für Orchester, Vereine, Musikschulen oder Ensembles | nicht geregelt |  |  |
| Mindestlaufzeit des Vertrags | ja | Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von mind. einem Jahr! | IPID Wann beginnt und wann endet die Deckung?, Seite 3 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Parteien den | 19, Seite 11 |

## Volltext der Bedingungen: BGV Verbraucherinformation und Bedingungen Musikinstrumente (F9306)

```text
[Seite 1]
Verbraucherinformation zu Ihrer


Musikinstrumente-
versicherung
BGV-Versicherung AG
– Privat –

[Seite 2]
INHALTSVERZEICHNIS                                                                                   SEITE

INFORMATIONSBLATT ZU VERSICHERUNGSPRODUKTEN GEMÄß § 4 VVG-INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG                  3

WICHTIGE ANZEIGEPFLICHTEN                                                                                  4

INFORMATIONEN ZU IHRER MUSIKINSTRUMENTEVERSICHERUNG GEMÄß § 1 VVG-INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG       5-6

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNG VON MUSIKINSTRUMENTEN 2018 (AVB MUSIKINSTRUMENTE 2018)
                                                                                                       7 - 10
1    Versicherte Gefahren, Räumlicher Geltungsbereich und versicherte Kosten
2    Ausgeschlossene Gefahren und Schäden
3    Anzeigepflicht
4    Gefahrerhöhung
5    Beitrag
6    Wegfall des versicherten Interesses
7    Veräußerung der versicherten Sache
8    Beginn und Ende der Versicherung
9    Versicherungswert, Unterversicherung und Aufwendungen
10   Überversicherung
11   Mehrfachversicherung
12   Versicherung für fremde Rechnung
13   Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
14   Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
15   Verletzung der Obliegenheiten
16   Ermittlung der Ersatzleistung des Versicherers
17   Fälligkeit der Geldleistung
18   Verjährung
19   Kündigung nach dem Versicherungsfall
20   Gerichtsstand
21   Anzeigen und Willenserklärungen
22   Schlussbestimmung

MERKBLATT ZUR DATENVERARBEITUNG                                                                       11 - 12

[Seite 3]
MUSIKINSTRUMENTEVERSICHERUNG
INFORMATIONSBLATT ZU VERSICHERUNGSPRODUKTEN

Unternehmen:                                                                                  Produkt:
BGV-Versicherung AG                                                                           AVB Musikinstrumente 2018
Deutschland

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in
Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Musikinstrumenteversicherung. Sie sichert ab gegen finanzielle Folgen von Sachschäden an Ihrem Instrument/an Ihren Instrumenten und Zubehör.


          Was ist versichert?                                                                          Was ist nicht versichert?
          Versicherte Sachen                                                                           ✗ Schäden durch Abnutzung und Verschleiß sowie durch
          ✓ Versichert sind die im Versicherungsschein genannten                                         Leimlösungen.
            Musikinstrumente sowie das aufgeführte Zubehör (Bögen,                                     ✗ Schäden durch zu hohe oder zu niedrige Luftfeuchtigkeit,
            Taschen, Etuis, Ständer usw.).                                                               Luftdruck- und Temperatureinflüsse sowie durch Licht oder
                                                                                                         Strahlen.
          Versicherbare Gefahren
                                                                                                       ✗ Reine Lack-, Kratz- und Schrammschäden.
          ✓ Transport und Transportmittel.
                                                                                                       ✗ Schäden durch Bearbeitung, Reparatur, Restaurierung und
          ✓ Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung,
                                                                                                         Reinigung durch einen Fachbetrieb.
            Unterschlagung und Raub.
          ✓ Vertauschen und Liegenlassen.
                                                                                                       Gibt es Deckungsbeschränkungen?
          ✓ Brand, Blitzschlag und Explosion.
                                                                                                           Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der
          ✓ Wasser, Flüssigkeiten, elementare Ereignisse und
                                                                                                           Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem
            unvorhergesehene Wetterereignisse.
                                                                                                           Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum
          Versicherte Schäden                                                                              Beispiel:
          ✓ Sachschäden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder                                      !   Schäden durch Kriegsereignisse,
            Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines                                       !   Schäden durch innere Unruhen,
            Versicherungsfalls.
                                                                                                       !   Schäden durch Kernenergie,
          Versicherte Kosten                                                                           !   Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
               Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls
               notwendigen und tatsächlich angefallenen:
          ✓ Reparaturkosten,
          ✓ Kosten der Ersatzbeschaffung,
          ✓ Kosten eines Leihinstrumentes.
          Versicherungssumme und Versicherungswert
          ✓ Es gilt der Neuwert (bei hochwertigen Streichinstrumenten
            und Bögen ab 5.000 EUR gilt eine Sonderregelung!) bzw. der
            Zeitwert versichert.
          ✓ Liegt der aus Alter, Abnutzung und Gebrauch
            ergebende Zeitwert unter 40 % des Neuwertes/
            Wiederbeschaffungspreises, wird der Zeitwert ersetzt.


          Wo bin ich versichert?
          ✓ Die Musikinstrumenteversicherung gilt weltweit vereinbart.

          Welche Verpflichtungen habe ich?
           Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
          –    Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
          –    Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
          –    Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
          –    Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der
               Schadenermittlung und –regulierung zu unterstützen.

          Wann und wie zahle ich?
          Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen
          müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag
          überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

          Wann beginnt und wann endet die Deckung?
          Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt
          haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch
          um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von mind. einem Jahr!

          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
          Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen
          z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende
          der vereinbarten Dauer.


                                                                                                                                                                                3

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WICHTIGE ANZEIGEPFLICHTEN:                                                                      Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum
                                                                                                Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
BELEHRUNG ÜBER DIE RECHTSFOLGEN                                                         2.      KÜNDIGUNG
BEI VERLETZUNG DER VORVERTRAGLICHEN                                                             Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche An-
ANZEIGEPFLICHT                                                                                  zeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können
                                                                                                wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
(MITTEILUNG NACH § 19 ABSATZ 5 VVG)                                                             Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei
                                                                                                Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
                                                                                                gen, geschlossen hätten.
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
                                                                                        3.      VERTRAGSÄNDERUNG
damit wir Ihren Versicherungsvertrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig,
dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es             Können wir nicht zurücktreten, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.                 nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten,                    geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen
sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der BGV-Versicherung AG, Durlacher                  Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden
Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe, in Textform nachzuholen.              die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Ver-
                                                                                                tragsbestandteil.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrich-
tige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer                Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder
Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.               schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus,
                                                                                                können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
                                                                                                lung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden
                                                                                                wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
WELCHE VORVERTRAGLICHEN ANZEIGEPFLICHTEN BESTEHEN?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten      4.      AUSÜBUNG UNSERER RECHTE
gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheits-
                                                                                                Wir können unsere Rechte zum Rücktritt zur Kündigung oder zur Vertrags-
gemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor
                                                                                                änderung nur innerhalb eines Monats in Textform geltend machen. Die Frist
Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie
                                                                                                beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht,
auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
                                                                                                die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei
                                                                                                der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir
                                                                                                unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere
WELCHE FOLGEN KÖNNEN EINTRETEN, WENN EINE                                                       Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
VORVERTRAGLICHE ANZEIGEPFLICHT VERLETZT WIRD?
                                                                                                Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-
                                                                                                änderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder
1.      RÜCKTRITT UND WEGFALL DES VERSICHERUNGSSCHUTZES                                         die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.

        Verletzten Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag               Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung er-
        zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch             löschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für
        grobe Fahrlässigkeit vorliegt.                                                          Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt
                                                                                                zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt
        Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rück-                haben.
        trittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
        Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätten.
                                                                                        5.      STELLVERTRETUNG DURCH EINE ANDERE PERSON
        Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den
        Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur                Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person ver-
        Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig           treten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts der Kündigung, der
        angegebene Umstand                                                                      Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte
        -   weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles                die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis
                                                                                                und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht
        -   noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
                                                                                                nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn
        ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzei-            weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
        gepflicht arglistig verletzt haben.                                                     Last fällt.


MITTEILUNG NACH § 28 ABS. 4 VVG ÜBER                                                    LEISTUNGSFREIHEIT

DIE FOLGEN BEI VERLETZUNGEN VON                                                         Verstoßen Sie vorsätzlich gegen Ihre Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder
                                                                                        Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung.
OBLIEGENHEITEN NACH DEM                                                                 Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir unsere
                                                                                        Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständigen
VERSICHERUNGSFALL                                                                       Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie
                                                                                        die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
                                                                                        Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                                               Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen,
wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.                 dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die
                                                                                        Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
AUSKUNFTS- UND AUFKLÄRUNGSOBLIEGENHEITEN, VORLAGE                                       Leistungspflicht ursächlich war.
VON BELEGEN                                                                             Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von          arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.
Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß
und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls
oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, und uns die sachgerechte    HINWEIS:
Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sach-
verhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie      Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten
uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.                zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen verpflichtet.

4

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INFORMATIONEN ZU IHRER MUSIK-                                                                          Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin –
                                                                                                       Tel.: 0800 3696000 – Fax 0800 3699000 –
INSTRUMENTEVERSICHERUNG GEMÄß                                                                          E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
§ 1 VVG-INFORMATIONSPFLICHTEN-                                                                         Die Möglichkeit für Sie den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
VERORDNUNG                                                                                   15.       Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, sich bei der unter Nummer 2 genannten
                                                                                                       Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu beschweren.
                                                                                             16.       Sonderfälle der Versicherbarkeit bei der BGV-Versicherung AG
Der Versicherer stellt Ihnen folgende Informationen zur Verfügung:                                     Bei folgenden Sonderfällen hat der Antragsteller auf dem Antrag bei den Daten
                                                                                                       zum Antragsteller unter der Rubrik „Dienststelle/Arbeitgeber“ entsprechende
1. 		 BGV-Versicherung AG,                                                                             Angaben zu machen:
		 Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe
		 Sitz: Karlsruhe                                                                                     1. Erhält der Antragsteller als ehemaliger Beschäftigter im öffentlichen Dienst
		 Amtsgericht Mannheim, HRB 707212                                                                       eine Pension, Rentenbezüge oder Ruhegehalt, so hat er diesen Umstand
		 Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Christoph Schnaudigel                                                   sowie seine ehemalige Dienststelle/Arbeitgeber einzutragen.
		 Vorstand: Matthias Kreibich (Vors.), Jürgen Schmitz (stellv. Vors.),                                2. Ist der Antragsteller versorgungsberechtigter Hinterbliebener eines
      Dr. Philipp Lechner                                                                                 ehemaligen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, so hat er diesen
2.		      Ladungsfähige Anschrift des Versicherers:                                                       Umstand sowie die ehemalige Dienststelle/Arbeitgeber des Verstorbenen
                                                                                                          einzutragen.
		 BGV-Versicherung AG,
                                                                                                       3. Für den Fall, dass der Antragsteller mit einem Familienangehörigen, der im
		 Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe
                                                                                                          öffentlichen Dienst beschäftigt ist, in häuslicher Gemeinschaft lebt und von
3. 		     Die BGV-Versicherung AG betreibt die Sparten Schaden- und Unfallversicherung.                   diesem unterhalten wird, da er selbst nicht erwerbsfähig ist, hat er diesen
		        Aufsichtsbehörde für die oben genannte Gesellschaft:                                            Umstand sowie die Dienststelle/Arbeitgeber des im öffentlichen Dienst
		        Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),                                        Beschäftigten einzutragen.
		        Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorferstr. 108, 53117 Bonn,                           4. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer von seinem Aus-
		        E-Mail: poststelle@bafin.de, Tel.: 0228 4108-0, Fax 0228 4108-1550.                             scheiden aus dem öffentlichen Dienst sowie von der Verlegung seines Dienst-
4. a)       Für die Musikinstrumenteversicherung gelten die Allgemeinen Bedingungen                       und Wohnsitzes nach außerhalb des Geschäftsgebietes zu unterrichten.
            für die Versicherung von Musikinstrumenten 2018 (AVB Musikinstrumente 2018)
            sowie die Sonderbedingungen und Klauseln. Diese Informationen finden Sie
                                                                                             		 WIDERRUFSBELEHRUNG
            ab der Seite 7.
                                                                                             		 Abschnitt 1: Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
     b)     Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers
            entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von         		 WIDERRUFSRECHT
            Musikinstrumenten 2018 (AVB Musikinstrumente 2018).
                                                                                             		    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe
            Die Jahresbeiträge in der Musikinstrumenteversicherung richten sich zunächst
                                                                                                   von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt,
            nach den versicherten Gegenständen (Art des/der Instruments/e), nach der
                                                                                                   nachdem Ihnen
            Höhe der Versicherungssumme und nach dem vereinbarten Geltungsbereich.
                                                                                             		    •   der Versicherungsschein,
            Der Mindestbeitrag je Vertrag beläuft sich auf 40 EUR inkl. der gesetzlichen
            Versicherungsteuer.                                                              		 •      die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis
                                                                                                       geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein-
5.          Zusätzliche Kosten, Abgaben und Gebühren werden vom Versicherungsunter-                    schließlich der Tarifbestimmungen,
            nehmen nicht erhoben.
                                                                                             		    •   diese Belehrung,
            Anrufe können jedoch im Einzelfall kostenpflichtig sein. Die Höhe der Gebühren   		    •   das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
            richtet sich nach dem Vertrag mit Ihrem Telekommunikationsanbieter.
                                                                                             		    •   und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen jeweils in Textform
6.          Die Regelung zur Zahlung des Beitrags entnehmen Sie bitte den Allgemeinen                  zugegangen sind.
            Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten 2018 (AVB Musikin-
            strumente 2018). Es besteht die Möglichkeit bei der Musikinstrumenteversiche-    		 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
            rung gegen Zahlung eines Ratenzuschlages den Jahresbeitrag statt jährlich,          Der Widerruf ist zu richten an: BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131
            halb- oder vierteljährlich zu zahlen.                                               Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe oder an den im Versicherungsschein
                                                                                                genannten Vermittler.
7.          Bitte entnehmen Sie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere
                                                                                             		 Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail-Adresse zu
            hinsichtlich des Preises, unseren Angeboten und Anträgen
                                                                                                richten: service@bgv.de.
8.          Der Vertrag kommt durch die Übersendung des Versicherungsscheins zustan-         		 Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.bgv.de ausüben. Wenn
            de. Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes ergeben sich aus          Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften
            dem Versicherungsschein.                                                            Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit
9.          Die Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie bitte dem Antrag sowie dem Versi-          Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit
            cherungsschein.                                                                     ihres Eingangs.
10.         Eine Kündigung/Aufhebung des Vertrages kann z. B. erfolgen durch:                      WIDERRUFSFOLGEN
            -   Ordentliche Vertragskündigung zum Ablauf,                                          Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz. Beginnt der
                                                                                                   Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist und haben Sie bei einem über
            -   Kündigung im Schadenfall,                                                          Fernkommunikationsmittel geschlossenen Vertrag hierzu ausdrücklich zugestimmt,
            -   Kündigung bei Beitragssatzanpassung,                                               endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz und der Ver-
                                                                                                   sicherer hat Ihnen nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung
            -   Kündigung bei Gefahrerhöhung,                                                      entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie, der auf die
            -   Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Verträgen mit einer             Zeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem
                Laufzeit von mehr als drei Jahren.                                                 Fall einbehalten; dabei handelt es sich um 1/360 der Jahresprämie für jeden Tag des
                                                                                                   Versicherungsschutzes. Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistungen, die Sie
            Die Kündigungsbedingungen, einschließlich evtl. Vertragsstrafen, entnehmen             vor der Ausübung des Widerrufsrechts aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem
            Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Musikinstru-            Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben, einbehalten.
            menten 2018 (AVB Musikinstrumente 2018).                                               Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der
11.         Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.             wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren sind.
                                                                                                   Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zurückzu-
12.         Regelungen zum Gerichtsstand und zum anwendbaren Recht entnehmen Sie
                                                                                                   gewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem Zugang und für den
            bitte der Ziffer 20 der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
                                                                                                   Versicherungsnehmer mit der Abgabe der Widerrufserklärung.
            Musikinstrumenten 2018 (AVB Musikinstrumente 2018).
13.         Die Vertragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache.                                   BESONDERE HINWEISE
14.         Die BGV-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann           		    Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag gebunden.
            e. V.. Damit ist für Sie als besonderer Service die Möglichkeit eröffnet, den          Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
            unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie                  sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
            mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. Das Verfahren          Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf
            ist für Sie kostenfrei.                                                                Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss.

                                                                                                                                                                                      5

[Seite 6]
		 Abschnitt 2: Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren                  9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur
   Informationen                                                                               Zahlungsweise der Prämien;
                                                                                            10. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen,
		   Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden
                                                                                                beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsicht-
     die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
                                                                                                lich des Preises;
		 UNTERABSCHNITT 1                                                                         11. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht,
                                                                                                die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge
		 INFORMATIONSPFLICHTEN BEI ALLEN VERSICHERUNGSZWEIGEN                                         mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem
     Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:                 Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer keinen Einfluss hat, und dass in
                                                                                                der Vergangenheit erwirtschaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge
     1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der             sind; die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen;
        Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister,
                                                                                            12. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den
        bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
                                                                                                Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer
     2. die Identität einer Vertreterin oder eines Vertreters des Versicherers in dem           der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
        Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, wenn
        es eine solche Vertreterin oder einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität    13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen,
        einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Versicherer, wenn Sie mit               Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
        dieser geschäftlich zu tun haben, und die Eigenschaft, in der diese Person              gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
        gegenüber Ihnen tätig wird;                                                             einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs
     3. a) die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift,              gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
           die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen                    Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin-
           maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder                gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
           -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die                    gestalteten Form;
           Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich
           der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informa-          14. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
           tionen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;                     		   b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
		      b) jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen einer             15. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen
           Vertreterin oder einem Vertreter des Versicherers oder einer anderen
                                                                                                Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die
           gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und Ihnen maßgeblich ist, bei
                                                                                                Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der
           juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den
           Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch                     Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen
           Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen                 einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
           Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer               16. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der
           hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;                                       Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsver-
     4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;                                           trages zugrunde legt;
     5. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädi-               17. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf
        gungsregelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben;                   den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
     6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben
                                                                                            18. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Un-
        über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
                                                                                                terabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die
     7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen             Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung
        Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das                 die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen;
        Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge
        umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann,            19. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und
        Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung                 Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen
        des Preises ermöglichen;                                                                Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für
                                                                                                Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
     8. a) gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt
           zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, Gebühren oder              20. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit
           Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung            einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
           gestellt werden;
		      b) alle Kosten, die Ihnen für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln
           entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden;


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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR
DIE VERSICHERUNG VON MUSIK-
INSTRUMENTEN 2018
– AVB MUSIKINSTRUMENTE 2018

1       VERSICHERTE GEFAHREN, RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH                                           zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen
        UND VERSICHERTE KOSTEN                                                                     Einfluss zu nehmen.
                                                                                           2.1.3   der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand;
1.1     Der Versicherer haftet innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes des Versiche-
                                                                                           2.1.4   aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Subs-
        rungsnehmers für Beschädigung oder Verlust eines versicherten Gegenstan-
                                                                                                   tanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher
        des.
                                                                                                   Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;
1.2     Die Versicherung erstreckt sich insbesondere auf Schäden, entstanden durch:
                                                                                           2.1.5   der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung.
        Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung,
        Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen,           2.2     Ausgeschlossen sind Schäden und Verluste, welche
        Brand, Blitz, Explosion, Flüssigkeiten, Wasser, elementare Ereignisse und          2.2.1   vorsätzlich von dem Versicherungsnehmer oder Versicherten mit seinem bzw.
        unvorhergesehene Wetterereignisse.                                                         mit deren Wissen von einer anderen Person herbeigeführt sind; führt der
        In Abänderung von Abs. 1 erstreckt sich der Versicherungsschutz für Schäden                Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der
        an Noten nur auf die Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdieb-                Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens
        stahl, Leitungswasser*, Transportmittelunfall und höhere Gewalt.                           des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen;
                                                                                           2.2.2   unmittelbar oder mittelbar auf Mängel (natürliche und/oder mangelhafte
        * Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Leitungswasser aus der Wasser-,
                                                                                                   Beschaffenheit) zurückzuführen sind, die bereits bei Versicherungsabschluss
        Heizungs- oder Klimaversorgung bzw. –entsorgung eines Gebäudes bestim-
                                                                                                   vorhanden waren;
        mungswidrig austritt und versicherte Gegenstände hierdurch beschädigt
        werden.                                                                            2.2.3   durch zu hohen oder zu niedrigen Feuchtigkeitsgehalt der Luft (Kälte, Hitze und
                                                                                                   Luftfeuchtigkeit), Luftdruck- und Temperatureinflüsse sowie durch Einwirkung
1.3     Die Versicherung erstreckt sich ununterbrochen auf diejenige Zeit, während                 von Licht und Strahlen herbeigeführt werden;
        der der versicherte Gegenstand sich im Gebrauch, auf dem Transport oder in
        zeitweiser Ruhe befindet.                                                          2.2.4   durch Leimlösungen;
                                                                                           2.2.5   durch Abnutzung und Verschleiß im Rahmen des bestimmungsgemäßen
1.4     Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn der versicherte Gegenstand
                                                                                                   Gebrauches entstanden sind sowie reine Lack-, Kratz- und Schrammschäden;
        dritten Personen zur Benutzung oder in Gewahrsam übergeben wird: in
        solchen Fällen dürfen diese dritten Personen jedoch nicht von den ihnen laut       2.2.6   durch die Bearbeitung, Reparatur, Restaurierung und Reinigung durch einen
        Bürgerlichem Gesetzbuch obliegenden Pflichten befreit werden.                              Fachbetrieb entstanden sind.
1.5     Bei einer Übergabe an Dritte, für die Dauer von mehr als einem Monat, ist Ziffer   2.3     Bei Mitversicherung von elektrischen oder elektronischen Instrumenten, Über-
        13.2 zu beachten.                                                                          tragungs-, Verstärker-, Zusatz- oder sonstigen Geräten - alles einschließlich
                                                                                                   Zubehör, wie Lautsprecher, Mikrofone, Kabel usw. - gilt folgendes vereinbart:
1.6     Die Musikinstrumenteversicherung gilt weltweit (auch während eines
        vorübergehenden Auslandaufenthaltes wie z.B. während eines Urlaubes,                       Innere Schäden und Defekte (z.B. durch Überspannung, Induktion, Nichtfunk-
        Schüleraustausches, Auslandsemesters usw.) vereinbart.                                     tionieren und Kurzschluss), Röhren- und Fadenbruch gelten vom Versiche-
                                                                                                   rungsschutz ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Schäden durch Brand,
1.7     Befinden sich die versicherten Sachen in einem Fahrzeug, das im Freien,                    Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Sturm/Hagel, höhere Gewalt,
        in Parkhäusern oder in unbewachten und unverschlossenen Garagen oder                       Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung oder Unfall
        sonstigen Abstellplätzen abgestellt ist, besteht der uneingeschränkte Versi-               (unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes
        cherungsschutz gegen Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen nur,                      Ereignis) entstanden sind.
        sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Schaden nicht in der Zeit
                                                                                                   Brand- oder Explosionsschäden, die Folgeschäden von inneren Schäden,
        von 01:00 Uhr und 06:00 Uhr eingetreten ist oder das Fahrzeuge während dieser
                                                                                                   Defekten, Röhren- oder Fadenbruch sind, gelten jedoch versichert.
        Zeit ständig beaufsichtigt war. Sofern diese Voraussetzungen nicht gegeben
        sind, ist die Entschädigung auf 5.000 EUR begrenzt.                                2.4     Soweit nicht feststellbar, ob eine dieser Ursachen vorliegt, entscheidet die
                                                                                                   überwiegende Wahrscheinlichkeit.
1.8     Der Versicherer haftet bei hochwertigen Streichinstrumenten und Bögen (ab
        einer Versicherungssumme in Höhe von 5.000 EUR) für eine an den versicherten
        Instrumenten nachweisbar eingetretene Wertminderung, sofern diese eine di-         3       ANZEIGEPFLICHT
        rekte Folge eines nicht gänzlich behebbaren, nach den AVB Musikinstrumente
        2018 versicherten Versicherungsfall ist. Die Bestimmungen der Ziffer 9 der AVB     3.1     Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem
        Musikinstrumente 2018 finden unverändert Anwendung.                                        Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der
                                                                                                   Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers
1.9     Noten gelten bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 1.000 EUR auf                     erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Ver-
        erstes Risiko mitversichert.                                                               sicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner
1.10    Liegt ein bedingungsgemäß versicherter Versicherungsfall vor, übernimmt der                Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform
        Versicherer die Kosten eines Leihinstrumentes bis max. 2.000 EUR (auf erstes               Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
        Risiko).                                                                                   Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss
1.11    Bei durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus (nach einem Einbruch)                   des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem
        abhanden gekommene oder zerstörte Echtheitszertifikate/Wertgutachten über-                 vereinbarten Inhalt abzuschließen.
        nimmt der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung/Ersatzbeschaffung.                  Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen
        Die Entschädigung ist auf 2.000 EUR (auf erstes Risiko) begrenzt.                          und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versiche-
                                                                                                   rungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt
                                                                                                   oder dies arglistig verschwiegen.
2       AUSGESCHLOSSENE GEFAHREN UND SCHÄDEN                                               3.2     Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen
2.1     Ausgeschlossen sind die Gefahren                                                           berechtigen den Versicherer, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.
                                                                                           3.2.1   Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer
2.1.1   des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die
                                                                                                   nachweist, dass er die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder
        sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von
                                                                                                   vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat.
        Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als
        Folge einer dieser Gefahren ergeben;                                               3.2.2   Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung
                                                                                                   der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
2.1.2   von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen                  dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
        Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen,                Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.
        Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen;
                                                                                           3.2.3   Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
        Terroristische Gewalthandlung definiert sich wie folgt:
                                                                                                   Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den
        Terroristische Gewalthandlungen sind jegliche Handlungen von Personen oder                 Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer nach-
        Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideo-              weist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den
        logischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung                Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der

                                                                                                                                                                                7

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      Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs-             der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hin-
      schutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.           zuweisen.
      Dem Versicherer steht der Teil des Beitrages zu, der bis zum Wirksamwerden        4.5     Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach
      der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.                             Ziffer 4.3 oder 4.4 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab
3.3   Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Verletzung              Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder
      einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte,            wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden
      kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat             hat.
      kündigen.                                                                         4.6     Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versi-
      Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer                      cherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine
      nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht                   Pflichten nach Ziffer 4.2 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungs-
      angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen                       nehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine
      hätte.                                                                                    Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des
                                                                                                Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrläs-
3.4   Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag                sigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.
      auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingun-
      gen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des          4.7     Bei einer Gefahrerhöhung nach Ziffer 4.2 Abs. 2 und 3 ist der Versicherer bei
      Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat der Versicherungsnehmer                 vorsätzlicher Verletzung der Pflichten des Versicherungsnehmers nicht zur
      die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab               Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach
      der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.                                   dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen
                                                                                                sein müssen. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten grob fahrläs-
      Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 Prozent                sig, so gelten Ziffer 4.6 Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des
      oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten             Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem in Satz 1
      Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines                     genannten Zeitpunkt bekannt war.
      Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers fristlos kündigen.
                                                                                        4.8     Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt ferner bestehen,
3.5   Der Versicherer muss die ihm nach Ziffer 3.2 bis 3.4 zustehenden Rechte in-
      nerhalb eines Monats in Textform geltend machen. Die Frist beginnt mit dem        4.8.1   soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht
      Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm               ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leis-
      geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände                   tungspflicht war oder
      anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere        4.8.2   wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung
      Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die                      des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war.
      Monatsfrist nicht verstrichen ist.
      Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Ziffern 3.2 bis 3.4 nur zu, wenn
                                                                                        5       BEITRAG
      er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die
      Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat.                            5.1     Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei
      Der Versicherer kann sich auf die in den Ziffern 3.2 bis 3.4 genannten Rechte             Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
      nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrich-               Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
      tigkeit der Anzeige kannte.                                                               rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs-
3.6   Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzu-                 schutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer durch
      fechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht dem Versicherer der               gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
      Teil des Beitrages zu, der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung                 Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurde. Das
      abgelaufenen Vertragszeit entspricht.                                                     gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung
                                                                                                nicht zu vertreten hat.
                                                                                                Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
4     GEFAHRERHÖHUNG                                                                            rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der
4.1   Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung des                 Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der
      Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert                    Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten
      werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des               hat.
      Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers              5.2     Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
      wahrscheinlicher wären.
                                                                                                Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer
      Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn                  ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu
      sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert nach dem der Versicherer vor                    vertreten hat.
      Vertragsschluss gefragt hat.
                                                                                                Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen
      Eine Gefahrerhöhung nach Ziffer 4.1 liegt nicht vor, wenn sich die Gefahr nur             Schadens zu verlangen.
      unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert gelten soll.
                                                                                                Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versi-
4.2   Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne
                                                                                                cherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen,
      vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen
                                                                                                die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam,
      oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
                                                                                                wenn sie die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert
      Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige Zu-                  und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind.
      stimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet
                                                                                                Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der
      hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
                                                                                                Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versi-
      Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung unabhängig                  cherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen
      von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer                  wurde.
      unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.
                                                                                                Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der
4.3   Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Ziffer 4.2, kann                Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist
      der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer               kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung
      seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Beruht die             darauf hingewiesen hat.
      Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag
      unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherer                    Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach
      kann nicht kündigen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die                  innerhalb eines Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für
      Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.                                                 Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung
                                                                                                eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
      Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 4.3
      bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat         5.3     Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag
      kündigen.                                                                                 nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrages.
4.4   Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhö-         5.4     Die Haftung des Versicherers beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, und zwar
      hung einen seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhten Beitrag                     auch dann, wenn zur Beitragszahlung erst später aufgefordert, der Beitrag aber
      verlangen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen.                           ohne Verzug gezahlt wird. Ist dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung
                                                                                                bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist, so entfällt dafür
      Erhöht sich in diesem Fall der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der
                                                                                                die Haftung.
      Versicherer die Absicherung der höheren Gefahr aus, so kann der Versiche-
      rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung         5.5     Im Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der verein-
      des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat              barten Dauer steht dem Versicherer dafür nur derjenige Teil des Beitrages zu,

8

[Seite 9]
        der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Wird                 der sich aus Alter, Abnutzung und Gebrauch ergebende Zeitwert unter 40 %
        das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt wegen einer Anzeigepflichtverlet-               des Wiederbeschaffungspreises (Neuwert), gilt nur der Zeitwert versichert.
        zung oder durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung
                                                                                             9.3    Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der Sache, abzüglich eines dem
        beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der
                                                                                                    Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch usw.) entspre-
        Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zu. Tritt der Versicherer wegen Fälligkeit
                                                                                                    chenden Betrages (Zeitwert).
        des Beitrages zurück, kann er eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
        Kündigt der Versicherungsnehmer nach Eintritt eines Versicherungsfalls, so hat       9.4    Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Schadenfall
        der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der abgelaufenen               zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte, hat
        Vertragszeit entspricht. Kündigt der Versicherer, so hat er den Beitrag für das             der Versicherer zu ersetzen. Der Ersatz der Aufwendungen und die Entschädi-
        laufende Versicherungsjahr nach dem Verhältnis der noch nicht abgelaufenen                  gung dürfen zusammen die Versicherungssumme nicht übersteigen, soweit die
        zu der gesamten Zeit des Versicherungsjahres zurückzuzahlen.                                Aufwendungen nicht auf ausdrückliche Veranlassung des Versicherers erfolgt
                                                                                                    sind. Bei einer Unterversicherung sind die Aufwendungen nur in demselben
                                                                                                    Verhältnis zu ersetzen wie der Schaden.
6       WEGFALL DES VERSICHERTEN INTERESSES
        Fällt das versicherte Interesse für einen Teil der versicherten Gegenstände          10     ÜBERVERSICHERUNG
        weg, so hat der Versicherungsnehmer dies sofort dem Versicherer in Textform
        anzuzeigen. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag zu, die er hätte        10.1   Übersteigt die Versicherungssumme den Wert der versicherten Sachen er-
        erheben können, wenn die Versicherung nur bis zum Zeitpunkt der Kenntniser-                 heblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer
        langung beantragt worden wäre. Dasselbe gilt, wenn das versicherte Interesse                verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssum-
        weggefallen ist, weil der Versicherungsfall eingetreten ist.                                me mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
                                                                                             10.2   Von diesem Zeitpunkt an ist für die Höhe des Versicherungsbeitrages der
                                                                                                    Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der
7       VERÄUßERUNG DER VERSICHERTEN SACHE                                                          Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
7.1     Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt               10.3   Hat der Versicherungsnehmer eine Überversicherung in der Absicht geschlos-
        zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs an dessen Stelle der Erwerber in die                   sen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist
        während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich                     jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht
        ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.                               der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begrün-
        Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, der die auf die zur                 denden Umständen Kenntnis erlangt. Etwaige Schadensersatzansprüche des
        Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als               Versicherers bleiben unberührt.
        Gesamtschuldner.
7.2     Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen,
                                                                                             11     MEHRFACHVERSICHERUNG
        wenn er hiervon Kenntnis erlangt.
        Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis             11.1   Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen dieselbe
        unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform zu kündigen. Dieses                Gefahr in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist und entweder
        Kündigungsrecht kann nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Ver-                    die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen
        äußerung ausgeübt werden.                                                                   oder aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem
        Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung             Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherungen zu zahlen wäre, den
        oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform zu kündigen.                   Gesamtschaden übersteigt.

        Dieses Kündigungsrecht kann nur innerhalb eines Monats seit Eigentumsüber-           11.2   Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der
        gang oder – soweit zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis über das Bestehen                     Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später ge-
        einer Versicherung bestand – seit Kenntniserlangung über die Versicherung                   schlossenen Vertrages verlangen.
        ausgeübt werden.                                                                            Er kann auch verlangen, dass die Versicherungssumme auf den Beitrag her-
        Im Falle der Kündigung haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Bei-                abgesetzt wird, die durch die früher geschlossene Versicherung nicht gedeckt
        trages.                                                                                     ist; in diesem Fall ist der Beitrag entsprechend zu mindern.
7.3     Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unver-                     Das Recht auf Aufhebung oder Herabsetzung erlischt, wenn der Versicherungs-
        züglich in Textform anzuzeigen.                                                             nehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der
        Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflich-          Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung oder Herabsetzung
        tet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt                   wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird,
        eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nach-                dem Versicherer zugeht.
        weist, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber           11.3   Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht
        nicht geschlossen hätte. Der Versicherer wird nicht leistungsfrei, wenn diese               abgeschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
        Rechtsfolge außer Verhältnis zur Schwere des Verstoßes steht.                               verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Der
        Abweichend davon ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn ihm                    Versicherer hat, Anspruch auf den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, in dem er von
        die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte                  den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
        zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die
        Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt
        hat.                                                                                 12     VERSICHERUNG FÜR FREMDE RECHNUNG
                                                                                                    Ist die Versicherung zugunsten Dritter abgeschlossen, so finden die für den
8       BEGINN UND ENDE DER VERSICHERUNG                                                            Versicherungsnehmer geltenden Bestimmungen der Ziffern 9.4, 14 und 17 auf
                                                                                                    den Versicherten entsprechende Anwendung.
8.1     Die Versicherung besteht für die vereinbarte Dauer.
8.2     Beträgt diese mindestens ein Jahr, so verlängert sie sich um ein Jahr und
        weiter von Jahr zu Jahr, wenn die Versicherung nicht drei Monate vor Ablauf          13     OBLIEGENHEITEN VOR EINTRITT DES VERSICHERUNGSFALLS
        durch eine Partei gekündigt wird. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer
        von mehr als drei Jahren eingegangen ist, kann zum Ende des dritten oder             13.1   Der Versicherungsnehmer hat alle gesetzlichen, behördlichen oder verein-
        jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten                  barten Sicherheitsvorschriften zu beachten, insbesondere dafür Sorge zu
        gekündigt werden.                                                                           tragen, dass die versicherten Instrumente der Empfindlichkeit entsprechend
                                                                                                    sorgfältig behandelt und aufbewahrt werden. Soweit die Instrumente sich nicht
                                                                                                    im Gebrauch befinden, sind sie möglichst in ihren dafür bestimmten Behältern
                                                                                                    zu verwahren.
9       VERSICHERUNGSWERT, UNTERVERSICHERUNG UND AUF-
        WENDUNGEN                                                                            13.2   Der Versicherer ist unverzüglich darüber zu informieren, wenn der versicherte
                                                                                                    Gegenstand mehr als einem Monat an Dritte übergeben wird. Unterlässt der
9.1     Als Versicherungswert gilt vereinbart:                                                      Versicherungsnehmer diese Meldung, so kann darin eine Gefahrerhöhung nach
                                                                                                    Ziffer 4.1 vorliegen, die zu einem Kündigungsrecht sowie Leistungsfreiheit für
9.1.1   Liegen für hochwertige Streichinstrumente und Bögen (ab 5.000 EUR Versiche-
                                                                                                    den Versicherungsnehmer führt.
        rungssumme) ein Gutachten/Wertnachweis vor, gilt der Wert für die Dauer von
        fünf Jahren als feste Taxe vereinbart.                                               13.3   Sind die versicherten Gegenstände auf einer Veranstaltung benutzt worden und
                                                                                                    werden diese danach im Veranstaltungsgebäude zurückgelassen, so besteht
9.1.2   Wird nach Ablauf dieser fünf Jahre kein neues Gutachten bzw. Wertnachweis
                                                                                                    Versicherungsschutz nur, wenn es sich um ein massives Gebäude handelt und
        vorgelegt, gilt der Zeitwert vereinbart.
                                                                                                    die Instrumente in einem separaten, verschlossenen Raum oder sonst wie unter
9.2     Für die sonstigen Instrumente, Zubehör usw. gilt der Neuwert vereinbart. Liegt              Verschluss aufbewahrt werden.

                                                                                                                                                                                 9

[Seite 10]
13.4   Bei Beförderung und Versand innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes ist                    den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverlet-
       dafür Sorge zu tragen, dass der versicherte Gegenstand in verschlossenen,                 zung fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der
       zum Transport solcher Instrumente bestimmten Behältnissen verpackt zur                    Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf
       Beförderung oder Absendung kommt.                                                         Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
13.5   Bei Versand durch die Post können Gegenstände bis zu dem im Versicherungs-        15.2    Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt, verliert der
       vertrag vereinbarten Wert als gewöhnliches Paket aufgeliefert werden, wäh-                Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verlet-
       rend solche von höherem Wert mit dem im Versicherungsvertrag vereinbarten                 zung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem
       Höchstbetrag in Euro oder Gegenwert in Fremdwährung zu deklarieren sind.                  der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden
13.6   Bei Versand mit der Eisenbahn hat die Auslieferung als Expressgut zu erfolgen.            Verhältnis zu kürzen. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versiche-
                                                                                                 rungsschutzes hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls
13.7   Bei Versand mittels Flugzeug sind die postalischen Vorschriften bzw. die Beför-           bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung,
       derungsbedingungen der betreffenden Luftverkehrsgesellschaft zu befolgen.                 dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung
13.8   Bei Beförderung durch Kraftwagen ist das versicherte Instrument derart zu                 in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
       verstauen, zu befestigen und zu bedecken, dass es nicht ohne Schwierigkeiten              Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Obliegenheit nicht grob
       abhanden kommen, entwendet oder beschädigt bzw. zerstört werden sowie                     fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
       nicht durch Herumschleudern, Herunterfallen, Witterungseinwirkungen (Nässe
       und/oder Hitze usw.) oder fallende andere Gegenstände Schaden erleiden            15.3    Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Versicherungsneh-
       kann.                                                                                     mer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt
                                                                                                 oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder
13.9   Die Beförderung durch einen Boten, ein öffentliches Beförderungsunternehmen               den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das
       oder durch besonders vertrauenswürdige Personen hat nach Möglichkeit ohne                 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt
       jegliche Unterbrechung und auf dem kürzesten Wege zu geschehen.                           hat.
                                                                                                 Die Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob der Versicherer ein ihm nach
14     OBLIEGENHEITEN NACH EINTRITT DES VERSICHERUNGS-                                           Ziffer 15.1 zustehendes Kündigungsrecht ausübt.
       FALLS                                                                             15.4    Wurden bestimmte abhanden gekommene Sachen der zuständigen Polizei-
                                                                                                 dienststelle nicht angezeigt, so kann die Entschädigung nur für diese Sachen
14.1   Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jeden Schadenfall unverzüglich dem              verweigert werden.
       Versicherer anzuzeigen und dessen Anordnungen Folge zu leisten.
14.2   Die Versicherung selbst begründet keinen Beweis für das Vorhandensein
       und den Wert der versicherten Sache zur Zeit des Versicherungsfalls; die          16      ERMITTLUNG DER ERSATZLEISTUNG DES VERSICHERERS
       Versicherungssumme bildet lediglich die Grenze der Ersatzpflicht des Versi-
       cherers. Der Versicherungsnehmer hat daher den Beweis zu führen, dass die         16.1    Die Berechnung der Entschädigung erfolgt gemäß Ziffer 9 dieser Bedingungen.
       Umstände eingetreten sind, welche die Ersatzpflicht bedingen, und dass die        16.2    Ersetzt werden bei Beschädigungen die Kosten der Reparatur zum Zeitpunkt
       Gegenstände, für welche er Entschädigung beansprucht, den versicherten                    des Versicherungsfalles. Übersteigen die Kosten einer Reparatur den Ver-
       Wert vor dem Schadenfall hatten, soweit nicht bei Antragstellung hierüber                 sicherungswert, ist die Entschädigungsleistung auf die Höhe des aktuellen
       Nachweise vorgelegt und diese von dem Versicherer ausdrücklich anerkannt                  Versicherungswertes begrenzt.
       wurden.
                                                                                         16.3    Bei Totalverlust ersetzt der Versicherer den Versicherungswert ohne Abzug und
14.3   Bei Diebstahl, Abhandenkommen, Raub, räuberischer Erpressung und                          im Falle einer reparaturfähigen Beschädigung, soweit der Versicherer keine
       Brandschaden hat der Versicherungsnehmer Anzeige bei der zuständigen                      erstranginge Spezialreparatur bestimmt, die Reparaturkosten und etwaige
       Polizeidienststelle und bei Bahn-, Schiffs- oder Flugreisen dem zuständigen               Versandkosten nach Vorlage der Originalrechnung oder beglaubigter Abschrift,
       Beförderungsunternehmen zu erstatten.                                                     vorausgesetzt, dass vorher ein Kostenvoranschlag eingereicht und die Höhe
14.4   Der Versicherungsnehmer hat für die Rettung des versicherten Gegenstan-                   der Reparaturkosten von dem Versicherer anerkannt wurden.
       des aus einer drohenden oder entstandenen Gefahr bzw. bei Diebstahl oder          16.4    Eine evtl. entstandene und durch die Reparatur nicht auszugleichende Wert-
       Abhandenkommen für Wiedererlangung des versicherten Gegenstandes zu                       minderung wird, außer bei den gemäß Ziffer 1.8 genannten hochwertigen
       sorgen (siehe auch Ziffer 9.4). Wenn ein Dritter für den Schaden verantwortlich           Streichinstrumenten und Bögen, nicht entschädigt.
       gemacht werden kann, so hat der Versicherungsnehmer den Rückgriff gegen
       diesen sicherzustellen unter Beachtung der für die Beförderungsunternehmen        16.5    Bei Meisterbögen (ab 5.000 EUR), zu denen eine Restwertbescheinigung
       geltenden Vorschriften.                                                                   vorliegt, erfolgt die Auszahlung abzüglich des ermittelten Restwertes. Die
                                                                                                 Reparaturkosten werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssum-
14.5   Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungsnehmer nach Zahlung                   me übernommen. Nach der Reparatur können diese Bögen zum ermittelten
       der Entschädigung etwaige Regressansprüche gegen Dritte schriftlich abzu-                 Restwert weiterversichert werden.
       treten und die Belege und Beweismittel ohne Verzug, gegebenenfalls gegen
       Erstattung der Kosten zur Verfügung zu stellen.                                           Liegt der ermittelte Restwert unter 20 % der Versicherungssumme, erfolgt
                                                                                                 keine Übernahme der Reparaturkosten. Darüber hinaus kann auch keine
14.6   Der Versicherer verzichtet auf die Einrede, dass der Versicherungsnehmer die              Weiterversicherung erfolgen.
       Einschränkung der Haftung der Beförderungsunternehmen oder dergleichen
       ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt und dadurch seine Ansprüche           16.6    Für die Kosten von Verbesserungen, Veränderungen oder Gesamtauffrischun-
       gegen den Versicherer ganz oder teilweise verwirkt habe.                                  gen des versicherten Gegenstandes sowie für Vermögensnachteile durch
                                                                                                 Benutzungsausfall kommt der Versicherer nicht auf.
14.7   Wenn der Versicherungsnehmer sich bei den Verhandlungen über Ermittlung
       der Entschädigung einer arglistigen Täuschung schuldig macht, so ist der          16.7    Bei Schadenfällen, die sich außerhalb Europas ereignen, soll möglichst die
       Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber von jeder Leistungspflicht                  Wiederherstellung des versicherten Gegenstandes in dem Lande erfolgen,
       aus diesem Versicherungsfall frei.                                                        in dem sich der Schaden ereignet hat, vorbehaltlich der Beachtung devisen-
14.8   Zahlt der Versicherer eine Entschädigung wegen Totalschaden des versi-                    rechtlicher Vorschriften. Besteht der Versicherungsnehmer darauf, dass der
       cherten Instrumentes, so verfällt dieses dem Versicherer unbeschadet des                  Gegenstand an den Hersteller oder an eine Reparaturstelle in einem der Länder
       Übergangs möglicher Ersatzansprüche gegen Dritte auf den Versicherer.                     Europas überführt wird, so trägt der Versicherer die dadurch entstehenden
       Wird ein gestohlener oder abhanden gekommener Gegenstand, für den der                     Transportkosten nur, wenn er vorher seine Genehmigung erteilt hat. Die
       Versicherer Schadenersatz geleistet und das Eigentumsrecht erworben hat,                  weitere Bearbeitung des Versicherungsfalls tritt nach dem Zeitpunkt ein zu
       wieder zur Stelle und freien Verfügung des Versicherers gebracht, so kann er              dem der betreffende Gegenstand an den Hersteller abgeliefert worden ist. In
       vom Versicherungsnehmer binnen einer vom Tage der Wiedererlangung ge-                     solchen Fällen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die mit der Reparatur
       rechneten Frist von einem Monat durch Rückvergütung des bezahlten Betrages                beauftragte Stelle zu veranlassen, dem Versicherer zunächst einen genauen
       zurückerworben werden. In einem solchen Falle übernimmt der Versicherer                   Bericht über den festgesetzten Schaden und einen Kostenvoranschlag für
       jedoch keinerlei Gewähr bezüglich des Zustandes, der Verwahrung und der                   dessen Behebung einzureichen.
       Beförderung des Instrumentes und die Zurückerwerbung ist unwiderruflich.
14.9   Sofern der Versicherungsnehmer – auch nach erfolgter Schadenzahlung –             17      FÄLLIGKEIT DER GELDLEISTUNG
       irgendwelche Nachrichten über den Verbleib der gestohlen oder abhanden
       gekommenen Gegenstände erhält, ist er verpflichtet, dem Versicherer und           17.1.   Die Entschädigung wird spätestens zwei Wochen nach endgültiger Feststellung
       der zuständigen Polizeidienststelle hiervon sofort Kenntnis zu geben und                  des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung durch den Versicherer
       alles zu tun, was zur Wiedererlangung und Sicherstellung des Gegenstandes                 fällig, jedoch kann einen Monat nach Anzeige des Schadens als Abschlags-
       notwendig ist.                                                                            zahlung der Betrag verlangt werden, der nach Lage der Sache mindestens zu
                                                                                                 zahlen ist.

15     VERLETZUNG DER OBLIEGENHEITEN                                                     17.2    Die vom Versicherer zu zahlende Entschädigung ist nach Ablauf eines Monats
                                                                                                 seit der Anzeige des Versicherungsfalles für das Jahr mit vier Prozent zu ver-
15.1   Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die                zinsen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt
       er vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann der Versicherer             werden können.

10

[Seite 11]
17.3     Die Entstehung des Anspruchs auf Abschlagzahlung und der Beginn der            20     GERICHTSSTAND
         Verzinsung verschieben sich um den Zeitraum, um den die Feststellung der
         Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde oder der Höhe nach durch          20.1   Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich
         Verschulden des Versicherungsnehmers verzögert wurde.                                 die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für
                                                                                               den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungs-
17.4     Der Versicherer ist berechtigt, die Zahlung aufzuschieben:                            nehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen
17.4.1   wenn Zweifel über die Berechtigung des Versicherungsnehmers zum Zah-                  Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz
         lungsempfang bestehen, bis zur Beibringung des erforderlichen Nachweises;             oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

17.4.2   wenn eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung aus Anlass des        20.2   Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus
         Schadens gegen den Versicherungsnehmer eingeleitet ist, bis zum Abschluss             dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das
         dieser Untersuchung.                                                                  für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge-
                                                                                               wöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
17.5     Die Rechte aus dieser Versicherung können ohne ausdrückliche Zustimmung
                                                                                        20.3   Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt sich das
         des Versicherers seitens des Versicherungsnehmers weder übertragen noch
                                                                                               zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versi-
         verpfändet werden.
                                                                                               cherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine
                                                                                               Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen
                                                                                               Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist.
18       VERJÄHRUNG
                                                                                        20.4   Sind der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers
         Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die              im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche
         Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger-            Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer
         lichen Gesetzbuches.                                                                  oder den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner
                                                                                               für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

19       KÜNDIGUNG NACH DEM VERSICHERUNGSFALL                                           21     ANZEIGEN UND WILLENSERKLÄRUNGEN
         Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Parteien den Versiche-            Anzeigen und Erklärungen können, soweit nichts anderes bestimmt ist, in
         rungsvertrag kündigen. Die Kündigungserklärung muss spätestens einen                  Textform abgegeben werden.
         Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung in
         Textform zugehen. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat
         einzuhalten. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass       22     SCHLUSSBESTIMMUNG
         seine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, jedoch          Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen etwas anderes bestimmt ist,
         spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.                            gelten die gesetzlichen Vorschriften.


                                                                                                                                                                            11

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                                               Merkblatt zur Datenverarbeitung
                                               Stand: 01.10.2025


                                               Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbe-             Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
                                               zogenen Daten durch die Gesellschaften der Unternehmensgruppe BGV I Badische
                                               Versicherungen.                                                                              Rückversicherer:
                                                                                                                                            Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen
                                               Des Weiteren informieren wir Sie über die Ihnen nach dem aktuellen Datenschutzrecht          (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertragsdaten und ggf. Schaden-
                                               zustehenden Rechte.                                                                          daten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser ein zu versicherndes Risiko
                                               Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                                                   oder einen Versicherungsfall selbst einschätzen kann. Darüber hinaus ist es möglich,
                                                                                                                                            dass der Rückversicherer unsere Gesellschaften aufgrund seiner besonderen Sachkunde
                                               BGV I Badische Versicherungen                                                                bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen
                                               Durlacher Allee 56                                                                           unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die
                                               76131 Karlsruhe                                                                              Erfüllung des Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist, bzw. in dem Umfang,
                                                                                                                                            wie es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist.
                                               Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
                                               Datenschutzbeauftragter                                                                      Vermittler:
                                               BGV I Badische Versicherungen                                                                Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut wer-
                                               Durlacher Allee 56                                                                           den, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung der durch ihn
                                               76131 Karlsruhe                                                                              vermittelten Verträge benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten.
                                               E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@bgv.de
                                                                                                                                            Auch übermitteln unsere Gesellschaften diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler,
                                                                                                                                            soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs-
                                                                                                                                            und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.
                                               Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
                                                                                                                                            Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
                                               Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-
                                               grundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der daten-                 Spezialisierte Bereiche unserer Unternehmensgruppe übernehmen zentral bestimmte
                                               schutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)              Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Unternehmensgruppe verbundenen Gesell-
                                               sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.                                                   schaften. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
                                                                                                                                            Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe besteht, können Ihre Daten z. B. zur
                                               Darüber hinaus haben sich die Gesellschaften der Unternehmensgruppe                          zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur
                                               BGV / Badische Versicherungen freiwillig zur Einhaltung der “Verhaltensregeln für den        Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbe-
                                               Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“               arbeitung zentral durch eine Gesellschaft der Unternehmensgruppe verarbeitet werden.
                                               verpflichtet. Ab dem 25.05.2018 verlieren diese Regeln in der bisherigen Form ihre Gül-
                                               tigkeit. Sie werden zurzeit überarbeitet. Sobald die Genehmigung dieser Regeln durch         Externe Dienstleister:
                                               die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde vorliegt, ist deren Einhaltung für unsere         Zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten haben wir zum Teil externe
                                               Gesellschaften verbindlich.                                                                  Dienstleister vertraglich verpflichtet.
                                               Bei einem Antrag auf Versicherungsschutz benötigen wir die von Ihnen dazu gemachten          Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen
                                               Angaben für den Abschluss des beantragten Versicherungsvertrages und zur Einschät-           nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie in der jeweils
                                               zung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt mit Ihnen und uns der beantragte            aktuellen Version unserer Internetseite unter www.bgv.de/datenschutz entnehmen oder
                                               Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des              beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfordern.
                                               Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungsstellung.
                                                                                                                                            Weitere Empfänger:
                                               In einem Schadenfall benötigen wir Angaben zum Schaden, um prüfen zu können, ob ein          Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger
                                               Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist.                                  übermitteln, wie z. B. an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B.
                                               Der Abschluss bzw. die Durchführung eines Versicherungsvertrages sowie die Be-               Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).
                                               arbeitung von Schäden sind ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
                                               nicht möglich!                                                                               Dauer der Datenspeicherung
                                                                                                                                            Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke
                                               Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versi-
                                                                                                                                            nicht mehr erforderlich sind.
                                               cherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung
                                               aufsichtsrechtlicher Vorgaben.                                                               Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für einen Zeitraum aufbe-
                                                                                                                                            wahrt werden, innerhalb dessen Ansprüche gegen unsere Gesellschaften geltend ge-
                                               Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für eine Bewertung der gesam-        macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).
                                               ten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung,
                                                                                                                                            Außerdem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich
                                               Vertragsergänzung oder für eine umfassende Auskunftserteilung.
                                                                                                                                            verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
                                               Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche         unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwä-
                                               und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b) EU-DSGVO.                             schegesetz. Die Speicherfristen betragen bis zu zehn Jahren.
                                               Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre Gesundheits-
                                               daten bei Abschluss eines Lebensversicherungs- oder Krankenversicherungsvertrages)           Betroffenenrechte
                                               erforderlich sind, holen wir vor einer Verarbeitung dazu Ihre Einwilligung nach Artikel 9    Sie können unter der oben genannten Adresse des Verantwortlichen Auskunft über die zu
                                               Absatz 2 lit. a) in Verbindung mit Artikel 7 EU-DSGVO ein.                                   Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus haben Sie unter bestimmten
                                               Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von         Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten.
                                               Artikel 9 Absatz 2 lit. j) EU-DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG.                             Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie
                                                                                                                                            ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten in
                                               Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu
                                                                                                                                            einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
                                               wahren (Artikel 6 Absatz 1 lit. f) EU-DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:
                                               - zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,                                  Widerspruchsrecht
                                               - zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der           Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken
                                                 Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen sowie für Markt- und Meinungs-            der Direktwerbung zu widersprechen.
VU.F37 10.25 Merkblatt zur Datenverarbeitung


                                                 umfragen der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen,                             Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser
                                                                                                                                            Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben,
                                               - zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Daten-
                                                                                                                                            die gegen die Datenverarbeitung sprechen.
                                                 analysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten
                                                 können.                                                                                    Beschwerderecht
                                               Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher       Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Daten-
                                               Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher       schutzbeauftragten oder an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
                                               Aufbewahrungspflichten oder um unsere Beratungspflichten erfüllen zu können. Rechts-         Zuständig ist die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Verant-
                                               grundlage für die Verarbeitung in diesem Fall sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen    wortliche für die Datenverarbeitung seinen Sitz hat.
                                               in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 lit. c) EU-DSGVO.
                                                                                                                                            Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)
                                               Für den Fall, dass wir beabsichtigen, Ihre personenbezogenen Daten für einen oben
                                               nicht genannten Zweck zu verarbeiten, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen              Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der
                                               Bestimmungen zuvor darüber informieren.                                                      Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden zur Unterstützung der


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Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei Leistungsprüfungen       Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information gem.
sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch be-         Artikel 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“), auf das Sie
stimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich.                                über unsere Homepage unter www.bgv.de/datenschutz zugreifen oder direkt bei der
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information über den         infoscore Consumers Data GmbH anfordern können.
Datenaustausch mit der Besurance HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 EU-
DSGVO“, auf das Sie über unserer Homepage unter www.bgv.de/datenschutz zugreifen          Datenübermittlung in ein Drittland
oder direkt bei er Besurance HIS GmbH anfordern können.
                                                                                          Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirt-
Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer                                             schaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland
Um Ihre Angaben bei Abschluss eines Versicherungsvertrages (z.B. Angaben zu einem         durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder
Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung) bzw. um Ihre Angaben bei       andere angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmensinterne
Eintritt eines Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im   Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.
dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von
                                                                                          Automatisierte Einzelfallentscheidungen
Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer (Vorversicherer) erfolgen.
                                                                                          Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, die von Ihnen bei Antragstellung abgefragt werden,
Bonitätsprüfung                                                                           entscheiden wir teilweise vollautomatisiert über das Zustandekommen eines Vertrages
Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zwecke der           und über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie.
Bonitätsprüfung und um Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf       Aufgrund Ihrer Angaben zu einem Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten
Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten          Daten sowie ggf. von Dritten dazu erhaltenen Informationen entscheiden wir vollau-
zu erhalten, an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden.        tomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen
Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b) und Artikel 6      beruhen auf von unseren Gesellschaften vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung
Absatz 1 lit. f) der EU-DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen       der Informationen.
dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unserer          Werden Anträge auf Abschluss eines Vertrages oder gemeldete Schäden durch eine
Gesellschaften oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte     automatisierte Einzelfallentscheidung abgelehnt, werden diese Ablehnungen vor einer
und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten        endgültigen Mitteilung an Antragsteller von einem Mitarbeiter des zuständigen Fach-
erfordern, überwiegen.                                                                    bereichs manuell überprüft.


                                                                                                                                                                             13

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F9609 06.26 BGV AG VU Musik 2018 privat


                                          BGV Badische Versicherungen
                                          Telefon: 0721 660-0
                                          www.bgv.de
```

