# ALTE LEIPZIGER KFZclassic: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-oldtimer-alte-leipziger-kfz-classic.php
- Rechtlicher Träger: Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-oldtimer-alte-leipziger-kfz-classic.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Sonderbedingungen für die Versicherung von Oldtimern (K 46.8)](https://www.vermittlerportal.de/-/media/druckstuecke/sonderbedingungen/k/46/sonderbedingungenoldtimerk46pdf/sonderbedingungen-oldtimer-k46.pdf), Fassung K 46.9, Stand 01.10.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Mindestalter des Fahrzeugs (Jahre seit Erstzulassung oder Baujahr) | ja | Das Fahrzeug ist ein Pkw gemäß Ziffer 5 Anhang 6 AKB mit einem Mindestalter von 25 Jahren oder ein Kraftrad gemäß Ziffer 4 Anhang 6 AKB mit einem Mindestalter von 25 Jahren. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Historisches Kennzeichen Voraussetzung (H-Kennzeichen, in Österreich Eintrag historisches Fahrzeug, in Spanien matrícula histórica) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbar auch mit normalem Kennzeichen oder Saisonkennzeichen | ja | Bei Saisonkennzeichen muss der Saisonzeitraum zwischen den Monaten März und November liegen. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Rotes Oldtimerkennzeichen (07) oder Wechselkennzeichen versicherbar | ja | Wir sind in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und in der Kaskoversicherung von unserer Verpflichtung zur Leistung frei für Schäden an solchen Fahrzeugen, deren vertragliche Annahme wir nicht bestätigten. | Ziffer 8, Seite 1 |
| Youngtimer versicherbar (jünger als die Oldtimergrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Oldtimer-Krafträder versicherbar | ja | oder ein Kraftrad gemäß Ziffer 4 Anhang 6 AKB mit einem Mindestalter von 25 Jahren | Ziffer 1, Seite 1 |
| Sonderfahrzeuge versicherbar (Traktoren, Nutzfahrzeuge, Wohnwagen, Replikas) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Fahrzeuge oder eine Sammlung in einem Vertrag | ja | Sie haben uns jeden Zu- und Abgang von Fahrzeugen unverzüglich unter Angabe von Fahrgestellnummer, Fahrzeugstärke und Fahrzeugwert (laut Gutachten) mitzuteilen. | Ziffer 8, Seite 1 |
| Alltagsfahrzeug als Voraussetzung (Zweitfahrzeug für den täglichen Gebrauch) | ja | Ihnen steht, für den täglichen Gebrauch ein Pkw bzw. ein anderweitiges Alltagsfahrzeug zur Verfügung, welches bei der Alte Leipziger im regulären Kfz-Tarif versichert ist. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Mindestalter von Versicherungsnehmer oder Fahrern | ja | Sie als Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer haben das 23. Lebensjahr vollendet. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Mindestwert des Fahrzeugs | nicht geregelt |  |  |
| Mindestzustand verlangt (Zustandsnote, Originalzustand, verkehrssicher) | ja | Das Fahrzeug befindet sich weitestgehend im Originalzustand oder ist mit Originalbauteilen oder angepassten Austauschteilen restauriert. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Begrenzte Jahresfahrleistung | ja | Die jährliche Fahrleistung des Fahrzeugs beträgt nicht mehr als 9.000 Kilometer. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Folgen einer überschrittenen Fahrleistung (Nachzahlung statt Leistungskürzung) | nein | Entfällt eine der Abschlussvoraussetzungen während der Vertragslaufzeit, sind wir berechtigt, ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres den Vertrag auf den zu diesem Zeitpunkt geltenden regulären Kfz-Tarif umzustellen. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Nutzung beschränkt (keine Fahrten zur Arbeit, keine gewerbliche Nutzung, Liebhabernutzung) | ja | Das Fahrzeug befindet sich in Ihrem Eigentum und wird ausschließlich privat sowie nicht täglich genutzt. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Abschließbare Garage oder geschlossener Raum Pflicht | ja | Außerhalb der Nutzung wird das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage abgestellt. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Fahrten im Winter oder ganzjährige Nutzung erlaubt | nicht geregelt |  |  |
| Oldtimerrallyes, Ausfahrten und Gleichmäßigkeitsfahrten mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Fahrerkreis frei oder ohne Aufschlag erweiterbar | nicht geregelt |  |  |
| Fest vereinbarter Wert (Agreed Value) statt Wiederbeschaffungswert | ja | Höchstentschädigung im Totalschadenfall ist der Marktwert, der als Taxe im Sinne von § 76 VVG bei Vertragsabschluss vereinbart worden ist. | Ziffer 3, Seite 1 |
| Wertgutachten als Voraussetzung | ja | Bei Antragstellung einer Kaskoversicherung ist auf Ihre Kosten ein Wertgutachten (Oldtimerpass) vorzulegen, das als Taxe im Sinne von § 76 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt. | Ziffer 3, Seite 1 |
| Höchstalter des Gutachtens und Pflicht zur Erneuerung | ja | Das Gutachten darf bei Vertragsabschluss nicht älter als drei Monate sein. | Ziffer 3, Seite 1 |
| Wertangabe ohne Gutachten (Selbsteinschätzung, Fotos) bis zu einer Grenze | nicht geregelt |  |  |
| Kosten des Gutachtens übernommen | nein | ist auf Ihre Kosten ein Wertgutachten (Oldtimerpass) vorzulegen | Ziffer 3, Seite 1 |
| Vorsorge für Wertsteigerung (Zuschlag auf den Gutachtenwert) | ja | Wertsteigerungen bis zu 10 % seit Erstellungsdatum des letzten Gutachtens sind prämienfrei mitversichert. | Ziffer 3, Seite 1 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (Gutachtenwert, Marktwert, vereinbarter Wert) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Oldtimers ersetzt der Versicherer in der Kaskoversicherung den von einem Sachverständigen neu festgesetzten Marktwert des Oldtimers am Schadentag. | Ziffer 4, Seite 1 |
| Reparaturkosten auch über dem Fahrzeugwert oder in Fachwerkstatt erstattet | ja, bis zur Versicherungssumme | ersetzen wir in der Kaskoversicherung die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung einschließlich der hierfür notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten bis zur Höhe der Leistungsgrenze gemäß Punkt 4 | Ziffer 5, Seite 1 |
| Original- oder Nachfertigungsteile und Restaurierungsaufwand ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Kein Abzug neu für alt | nein | Abweichend von A 2.5.2.3 a) AKB wird von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht. | Ziffer 5, Seite 1 |
| Restwert verbleibt beim Versicherungsnehmer oder Rückkaufrecht des Wracks | ja, bis zur Versicherungssumme | Rest- und Altteile verbleiben unter Anrechnung ihres Wertes auf die Ersatzleistung dem Versicherungsnehmer. | Ziffer 4, Seite 1 |
| Deckungssumme der Haftpflicht (pauschal) | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Anhänger und Gespann mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kein Schadenfreiheitssystem oder keine Rückstufung nach Schaden | ja | Der Vertrag unterliegt nicht dem Schadenfreiheitsrabatt-System gemäß Teil I AKB. | Ziffer 9, Seite 2 |
| Teilkasko versicherbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Antragstellung einer Kaskoversicherung ist auf Ihre Kosten ein Wertgutachten (Oldtimerpass) vorzulegen | Ziffer 3, Seite 1 |
| Vollkasko versicherbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Antragstellung einer Kaskoversicherung ist auf Ihre Kosten ein Wertgutachten (Oldtimerpass) vorzulegen | Ziffer 3, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (alles versichert, was nicht ausgeschlossen ist) | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Explosion, Diebstahl und Raub | nicht geregelt |  |  |
| Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch | nicht geregelt |  |  |
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art | nicht geregelt |  |  |
| Marder- und Tierbiss mit Folgeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Kurzschluss und Kabelbrand an der Verkabelung mit Folgeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Glasbruch einschließlich Scheinwerfer und Spiegelglas | nicht geregelt |  |  |
| Mut- und böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | nicht geregelt |  |  |
| Motor-, Getriebe- und Betriebsschäden | nicht geregelt |  |  |
| Transport auf Anhänger oder Lkw und Verladung | ja, bis zur Versicherungssumme | einschließlich der hierfür notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten | Ziffer 5, Seite 1 |
| Aufenthalt in Werkstatt, Ausstellung, Messe oder Museum | nicht geregelt |  |  |
| Abgebaute Teile, Ersatzteile, Zubehör und Werkzeug | nicht geregelt |  |  |
| Ruhende Kasko oder Garagenversicherung bei Stilllegung oder Abmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Fahrzeug während der Restaurierung versichert | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Pannenhilfe und Abschleppen auch für Oldtimer (Schutzbrief) | nein | Nicht vereinbart werden können bei Oldtimern | Ziffer 11, Seite 2 |
| Rücktransport zur Fachwerkstatt oder nach Hause | nein | der Schutzbrief (A 3 AKB) | Ziffer 11, Seite 2 |
| Fahrer- oder Insassenschutz | nein | die Insassenunfallversicherung (A 4 AKB) | Ziffer 11, Seite 2 |
| Geltungsbereich (Europa, geografisches Europa, weltweit) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Teilkasko | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Vollkasko | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Rennen und Rennveranstaltungen auf Höchstgeschwindigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Verschleiß, Rost, Materialermüdung und Alterung | ja | Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderung an Wert, äußerem Aussehen oder Leistungsfähigkeit | Ziffer 6, Seite 1 |
| Ausschluss bei fehlender Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnis | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, Wertänderungen (Restaurierung, Umbau) anzuzeigen | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Erhaltung des Pflegezustands und sicheren Verwahrung | nicht geregelt |  |  |
| Nur jährliche Zahlweise | ja | Die Prämien für Oldtimer sind Jahresprämien. Somit ist nur die jährliche Zahlungsperiode möglich. | Ziffer 10, Seite 2 |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | gilt der gesamte Vertrag für das Fahrzeug als gekündigt | Ziffer 1, Seite 1 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Fahrtenbeschränkung für historische Fahrzeuge (120 Tage) und Fahrtenbuch | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Matriculación como vehículo histórico (Reglamento de Vehículos Históricos, catalogación) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Sonderbedingungen für die Versicherung von Oldtimern (K 46.8)

```text
[Seite 1]
Vertragsbestandteil K 46.9
Sonderbedingungen für die Versicherung von Oldtimern
Stand 01.10.2026
1.    Voraussetzungen für die Anwendung der Sonderbedingun-                 Höchstentschädigung im Totalschadenfall ist der Marktwert, der
      gen für Oldtimer                                                      als Taxe im Sinne von § 76 VVG bei Vertragsabschluss vereinbart
Ein Kraftfahrzeug kann im Sinne dieser Sonderbedingungen als                worden ist. Wertsteigerungen bis zu 10 % seit Erstellungsdatum
Oldtimer abgeschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen                des letzten Gutachtens sind prämienfrei mitversichert. Der durch
erfüllt sind:                                                               das Gutachten nachgewiesene Marktwert des Oldtimers ist auch
                                                                            Grundlage für die Prämienberechnung der Kaskoversicherung.
•     Das Fahrzeug ist ein Pkw gemäß Ziffer 5 Anhang 6 AKB mit ei-
      nem Mindestalter von 25 Jahren oder ein Kraftrad gemäß Zif-           4.   Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
      fer 4 Anhang 6 AKB mit einem Mindestalter von 25 Jahren.              Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Oldtimers ersetzt
•     Das Fahrzeug wird nicht mehr gebaut und sein Marktwert                der Versicherer in der Kaskoversicherung den von einem Sachver-
      liegt über dem ursprünglichen Auslieferungspreis.                     ständigen neu festgesetzten Marktwert des Oldtimers am Scha-
                                                                            dentag. Die Leistungsgrenze bildet in jedem Fall der dem Vertrag
•     Das Fahrzeug befindet sich weitestgehend im Originalzu-               zugrunde liegende Marktwert laut aktuellem Gutachten, zuzüglich
      stand oder ist mit Originalbauteilen oder angepassten Aus-            einer eventuellen Wertsteigerung bis zu 10 % gemäß Punkt 3 die-
      tauschteilen restauriert. Eine zusätzliche zeitgemäße Ausrüs-         ser Sonderbedingungen. Rest- und Altteile verbleiben unter An-
      tung des Fahrzeugs darf die Originalität nicht beeinträchti-          rechnung ihres Wertes auf die Ersatzleistung dem Versicherungs-
      gen. Veränderungen aus Gründen des Umweltschutzes, der                nehmer.
      Verkehrssicherheit und des Objektschutzes sind zulässig.
                                                                            A 2.5.1 und A 2.5.2 der AKB findet keine Anwendung.
•     Das Fahrzeug ist in Deutschland und auf Sie zugelassen.
                                                                            Der Marktwert ist der Wert des Oldtimers am Spezialmarkt für Lieb-
•     Das Fahrzeug befindet sich in Ihrem Eigentum und wird aus-            haberfahrzeuge. Bei einem An- oder Verkauf eines solchen Oldti-
      schließlich privat sowie nicht täglich genutzt.                       mers würde zum Zeitpunkt des Schadenereignisses der als Markt-
                                                                            wert ermittelte Preis bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich
•     Sie als Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer ha-          um einen Durchschnittswert am Privatmarkt, der weder Mehrwert-
      ben das 23. Lebensjahr vollendet.                                     steuer noch Händlergewinnspanne enthält.
•     Die jährliche Fahrleistung des Fahrzeugs beträgt nicht mehr           5.    Leistung bei Beschädigung
      als 9.000 Kilometer.
                                                                            In allen sonstigen Fällen der Beschädigung des Oldtimers ersetzen
•     Außerhalb der Nutzung wird das Fahrzeug in einer abge-                wir in der Kaskoversicherung die erforderlichen Kosten der Wieder-
      schlossenen Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage abge-           herstellung einschließlich der hierfür notwendigen einfachen
      stellt.                                                               Fracht- und sonstigen Transportkosten bis zur Höhe der Leistungs-
                                                                            grenze gemäß Punkt 4 dieser Sonderbedingungen.
•     Ihnen steht, für den täglichen Gebrauch ein Pkw bzw. ein an-
      derweitiges Alltagsfahrzeug zur Verfügung, welches bei der            Entsprechendes gilt bei Totalschaden, Zerstörung, Verlust oder Be-
      Alte Leipziger im regulären Kfz-Tarif versichert ist. Dieses All-     schädigung von Teilen des Fahrzeugs. Abweichend von A 2.5.2.3 a)
      tagsfahrzeug ist auf Sie oder Ihren Ehepartner, Ihren einge-          AKB wird von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung ein
      tragenen Lebenspartner oder Ihren Lebenspartner in häusli-            dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht.
      cher Gemeinschaft zugelassen.
                                                                            6.   Ausschlüsse
•     Bei Saisonkennzeichen muss der Saisonzeitraum zwischen
      den Monaten März und November liegen.                                 Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minde-
                                                                            rung an Wert, äußerem Aussehen oder Leistungsfähigkeit, Über-
Entfällt eine der Abschlussvoraussetzungen während der Vertrags-            führungs- und Zulassungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten ei-
laufzeit, sind wir berechtigt, ab Beginn des nächsten Versicherungs-        nes Ersatzwagens und Treibstoff ersetzen wir nicht.
jahres den Vertrag auf den zu diesem Zeitpunkt geltenden regulä-
ren Kfz-Tarif umzustellen.                                                  7.    Diebstahl
Teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Mit-           Werden entwendete Gegenstände innerhalb eines Monats nach
teilung über die Umstellung des Vertrags mit, dass Sie mit einer            Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige wieder zur
Fortsetzung des Vertrags auf Grundlage unseres Angebotes nicht              Stelle gebracht, so sind Sie verpflichtet, sie zurückzunehmen. Nach
einverstanden sind, gilt der gesamte Vertrag für das Fahrzeug als           Ablauf dieser Frist werden sie unser Eigentum. Wird der entwen-
gekündigt.                                                                  dete Oldtimer in einer Entfernung von in der Luftlinie gerechnet
                                                                            mehr als 50 km von seinem Standort (Ortsmittelpunkt) aufgefun-
2.   Vertragsgrundlage                                                      den, so zahlen wir die Kosten einer Eisenbahnfahrkarte zweiter
                                                                            Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von
Der Versicherungsvertrag kommt auf der Grundlage der Allgemei-              1.500 km (Eisenbahnkilometer) vom Standort zu dem Fundort
nen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Tarif-          nächstgelegenen Bahnhof.
variante AL_KFZclassic in ihrer jeweils gültigen Fassung zustande.
Diese Sonderbedingungen ergänzen die AKB, soweit nicht Abwei-               8.   An- und Abmeldung
chendes geregelt ist.
                                                                            Sie haben uns jeden Zu- und Abgang von Fahrzeugen unverzüglich
3.   Wertgutachten                                                          unter Angabe von Fahrgestellnummer, Fahrzeugstärke und Fahr-
                                                                            zeugwert (laut Gutachten) mitzuteilen. Bei Verträgen zu Fahrzeu-
Bei Antragstellung einer Kaskoversicherung ist auf Ihre Kosten ein          gen mit roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung gilt
Wertgutachten (Oldtimerpass) vorzulegen, das als Taxe im Sinne              folgende Besonderheit: Wir sind in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-
von § 76 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt. Das Gutachten              und in der Kaskoversicherung von unserer Verpflichtung zur Leis-
darf bei Vertragsabschluss nicht älter als drei Monate sein.                tung frei für Schäden an solchen Fahrzeugen, deren vertragliche
                                                                            Annahme wir nicht bestätigten.


Alte Leipziger Versicherung A G                                  K 46.9 – 1 0.20 26                                    Seite 1 von 2

[Seite 2]
9.    Schadenfreiheitsrabatt                                           Folgende Bestimmungen zur Prämienberechnung finden für Oldti-
                                                                       mer keine Anwendung:
Der Vertrag unterliegt nicht dem Schadenfreiheitsrabatt-System
gemäß Teil I AKB. Die Prämien richten sich nicht nach der Einstu-      •   Tarifierungsmerkmale (Anhang 2 AKB)
fung in SF-Klassen.
                                                                       •   Typklassen (Anhang 3 AKB)
10.   Prämienberechnung
                                                                       •   Regionalklassen (Anhang 4 AKB)
Die Prämien für Oldtimer richten sich nach
                                                                       •   Berufsgruppen (Anhang 5 AKB)
•     der Fahrzeugart,
                                                                       11. Deckungserweiterungen
•     dem Fahrzeugalter,
                                                                       Nicht vereinbart werden können bei Oldtimern
•     der Stärke in kW/PS,
                                                                       •   die GAP-Deckung (A 2.5.1.6 AKB)
•     dem Fahrzeugmarktwert und
                                                                       •   die Mobilitätspolice (A 2.5.9 AKB)
•     nach der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.
                                                                       •   die Werkstattbindung (A 2.10 AKB)
Die Prämien für Oldtimer sind Jahresprämien. Somit ist nur die jähr-
liche Zahlungsperiode möglich. Bei Saisonkennzeichen richten sich      •   der Schutzbrief (A 3 AKB)
die Jahresprämien für Oldtimer zusätzlich nach der Dauer des Sai-
                                                                       •   die Insassenunfallversicherung (A 4 AKB)
sonzeitraums.
                                                                       •   der Fahrerschutz (A 5 AKB)
                                                                       •   der Auslandschadenschutz (A 6 AKB) sowie
                                                                       •   der Rabattschutz (I 3.6 AKB).


                                                            Alte Leipziger
                                                            Versicherung Aktiengesellschaft
                                                            Alte Leipziger-Platz 1
                                                            61440 Oberursel
                                                            sach@alte-leipziger.de
                                                            www.alte-leipziger.de
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