# BGV Tarif: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-oldtimer-bgv-oldtimer.php
- Rechtlicher Träger: BGV-Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-oldtimer-bgv-oldtimer.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Zusatzinformation Oldtimer-Tarif (F564), ergänzt AKB-P 2024 Klassik-Tarif](https://www.bgv.de/media/verbraucherinfos/privat/april-23/f564-zusatzinfo-oldtimer.pdf), Fassung F564 07.24, zu AKB-P 2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Mindestalter des Fahrzeugs (Jahre seit Erstzulassung oder Baujahr) | ja | Pkw ab einem Mindestalter von 20 Jahren | Ziffer 1.1, Seite 1 |
| Historisches Kennzeichen Voraussetzung (H-Kennzeichen, in Österreich Eintrag historisches Fahrzeug, in Spanien matrícula histórica) | keine | Nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzte Traktoren und Unimog mit schwarzem Kennzeichen ab 20 Jahren | Ziffer 1.1, Seite 1 |
| Versicherbar auch mit normalem Kennzeichen oder Saisonkennzeichen | ja | Für Pkw und Krafträder mit schwarzem Kennzeichen, für die eine Kaskoversicherung von Ihnen gewünscht wird | Ziffer 3.1, Seite 1 |
| Rotes Oldtimerkennzeichen (07) oder Wechselkennzeichen versicherbar | ja | Für Fahrzeuge, welche mit einem roten Oldtimerkennzeichen geführt werden, ist die Originalität und der Zustand zu belegen. | Ziffer 3.2, Seite 1 |
| Youngtimer versicherbar (jünger als die Oldtimergrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Oldtimer-Krafträder versicherbar | ja | Krafträder – auch Leichtkrafträder – ab einem Mindestalter von 20 Jahren | Ziffer 1.1, Seite 1 |
| Sonderfahrzeuge versicherbar (Traktoren, Nutzfahrzeuge, Wohnwagen, Replikas) | ja | Lkw bis 2 Tonnen Nutzlast ab 20 Jahren | Ziffer 1.1, Seite 1 |
| Mehrere Fahrzeuge oder eine Sammlung in einem Vertrag | nicht geregelt |  |  |
| Alltagsfahrzeug als Voraussetzung (Zweitfahrzeug für den täglichen Gebrauch) | ja | Für den täglichen Gebrauch steht Ihnen ein Alltagsfahrzeug (Pkw) zur Verfügung, welches auf Sie oder Ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassen und bei uns versichert ist. | Ziffer 2, Seite 1 |
| Mindestalter von Versicherungsnehmer oder Fahrern | ja | Alle berechtigten Fahrer des versicherten Fahrzeuges sind mindestens 23 Jahre alt. | Ziffer 2, Seite 1 |
| Mindestwert des Fahrzeugs | nicht geregelt |  |  |
| Mindestzustand verlangt (Zustandsnote, Originalzustand, verkehrssicher) | ja | Die Zustandsnote 1 bis 3 nach Oldtimer Richtlinie gemäß den einschlägigen Bewertungsstufen der Oldtimerliteratur. | Ziffer 2, Seite 1 |
| Begrenzte Jahresfahrleistung | ja | Die jährliche Fahrleistung beträgt maximal 5 000 Kilometer. | Ziffer 2, Seite 1 |
| Folgen einer überschrittenen Fahrleistung (Nachzahlung statt Leistungskürzung) | nicht geregelt |  |  |
| Nutzung beschränkt (keine Fahrten zur Arbeit, keine gewerbliche Nutzung, Liebhabernutzung) | ja | Das versicherte Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt und ist auf Sie zugelassen. | Ziffer 2, Seite 1 |
| Abschließbare Garage oder geschlossener Raum Pflicht | ja | Das versicherte Fahrzeug wird überwiegend in einer Garage untergestellt. | Ziffer 2, Seite 1 |
| Fahrten im Winter oder ganzjährige Nutzung erlaubt | nicht geregelt |  |  |
| Oldtimerrallyes, Ausfahrten und Gleichmäßigkeitsfahrten mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Fahrerkreis frei oder ohne Aufschlag erweiterbar | nicht geregelt |  |  |
| Fest vereinbarter Wert (Agreed Value) statt Wiederbeschaffungswert | nicht geregelt |  |  |
| Wertgutachten als Voraussetzung | ja | ist uns eine Kurzbewertung, die nicht älter als 8 Wochen ist, eines von uns anerkannten Gutachters (Classic Data, Oldtitax, TÜV, Dekra etc.) vorzulegen. | Ziffer 3.1, Seite 1 |
| Höchstalter des Gutachtens und Pflicht zur Erneuerung | ja | eine Kurzbewertung, die nicht älter als 8 Wochen ist | Ziffer 3.1, Seite 1 |
| Wertangabe ohne Gutachten (Selbsteinschätzung, Fotos) bis zu einer Grenze | nicht geregelt |  |  |
| Kosten des Gutachtens übernommen | nein | Die Kosten der zur Risikobewertung erforderlichen Unterlagen (Kurzbewertung, Fotos etc.), sind von Ihnen zu tragen. | Ziffer 3.2, Seite 1 |
| Vorsorge für Wertsteigerung (Zuschlag auf den Gutachtenwert) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (Gutachtenwert, Marktwert, vereinbarter Wert) | ja, bis zur Versicherungssumme | Abweichend von A.2.5.7 ist unsere Höchstentschädigung beschränkt auf den Marktwert laut Gutachten, welches zum Schadenzeitpunkt dem Vertrag zugrunde lag. | Ziffer 5, Seite 1 |
| Reparaturkosten auch über dem Fahrzeugwert oder in Fachwerkstatt erstattet | nicht geregelt |  |  |
| Original- oder Nachfertigungsteile und Restaurierungsaufwand ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Kein Abzug neu für alt | nicht geregelt |  |  |
| Restwert verbleibt beim Versicherungsnehmer oder Rückkaufrecht des Wracks | nicht geregelt |  |  |
| Deckungssumme der Haftpflicht (pauschal) | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Anhänger und Gespann mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kein Schadenfreiheitssystem oder keine Rückstufung nach Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Teilkasko versicherbar | ja, bis zur Versicherungssumme | In der Teilkaskoversicherung sind abweichend von A.2.2.1 auch mut- oder böswillige Handlungen | Ziffer 4.1, Seite 1 |
| Vollkasko versicherbar | ja, bis zur Versicherungssumme | 1.2 Kaskoversicherung Pkw ab einem Mindestalter von 20 Jahren | Ziffer 1.2, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (alles versichert, was nicht ausgeschlossen ist) | nicht geregelt |  |  |
| Brand, Explosion, Diebstahl und Raub | nicht geregelt |  |  |
| Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch | nicht geregelt |  |  |
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art | nicht geregelt |  |  |
| Marder- und Tierbiss mit Folgeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Kurzschluss und Kabelbrand an der Verkabelung mit Folgeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Glasbruch einschließlich Scheinwerfer und Spiegelglas | nicht geregelt |  |  |
| Mut- und böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | ja, bis zur Versicherungssumme | In der Teilkaskoversicherung sind abweichend von A.2.2.1 auch mut- oder böswillige Handlungen gemäß A.2.2.2.4.1 mitversichert. | Ziffer 4.1, Seite 1 |
| Motor-, Getriebe- und Betriebsschäden | nicht geregelt |  |  |
| Transport auf Anhänger oder Lkw und Verladung | ja, bis zur Versicherungssumme | In der Teilkaskoversicherung besteht abweichend von A.2.2.1 auch Versicherungsschutz bei einem Unfall während des Transports, soweit und solange das Fahrzeug auf fremder Achse mit einem geeigneten Transportmittel, z. B. auf einem Lkw transportiert wird. | Ziffer 4.2, Seite 1 |
| Aufenthalt in Werkstatt, Ausstellung, Messe oder Museum | nicht geregelt |  |  |
| Abgebaute Teile, Ersatzteile, Zubehör und Werkzeug | nicht geregelt |  |  |
| Ruhende Kasko oder Garagenversicherung bei Stilllegung oder Abmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Fahrzeug während der Restaurierung versichert | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Pannenhilfe und Abschleppen auch für Oldtimer (Schutzbrief) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport zur Fachwerkstatt oder nach Hause | nicht geregelt |  |  |
| Fahrer- oder Insassenschutz | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Europa, geografisches Europa, weltweit) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Teilkasko | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Vollkasko | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Rennen und Rennveranstaltungen auf Höchstgeschwindigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Verschleiß, Rost, Materialermüdung und Alterung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei fehlender Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnis | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, Wertänderungen (Restaurierung, Umbau) anzuzeigen | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Erhaltung des Pflegezustands und sicheren Verwahrung | nicht geregelt |  |  |
| Nur jährliche Zahlweise | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Fahrtenbeschränkung für historische Fahrzeuge (120 Tage) und Fahrtenbuch | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Matriculación como vehículo histórico (Reglamento de Vehículos Históricos, catalogación) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Zusatzinformation Oldtimer-Tarif (F564), ergänzt AKB-P 2024 Klassik-Tarif

```text
[Seite 1]
                                 Besondere Bedingungen für den
                                 Oldtimer-Tarif

                                 Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB-P 2024) im
                                 Klassik-Tarif, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

                                                                                                                           4.    Welchen Versicherungsschutz bieten wir im Rahmen
                                                                                                                                 des Oldtimer-Tarifes?
                                 1.         Welche Fahrzeuge kann man im Oldtimer-Tarif
                                                                                                                                 Sofern Sie den Oldtimer-Tarif abgeschlossen haben, gelten abweichend
                                            versichern?                                                                          von den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB-P
                                                                                                                                 2024) im Klassik-Tarif folgende Bestimmungen als vereinbart:
                                 1.1        Kfz-Haftpflichtversicherung
                                            - Pkw ab einem Mindestalter von 20 Jahren                                      4.1   Mut- oder böswillige Handlungen
                                            - Krafträder – auch Leichtkrafträder – ab einem Mindestalter von 20                  In der Teilkaskoversicherung sind abweichend von A.2.2.1 auch mut- oder
                                              Jahren                                                                             böswillige Handlungen gemäß A.2.2.2.4.1 mitversichert.
                                            - Lkw bis 2 Tonnen Nutzlast ab 20 Jahren
                                                                                                                           4.2   Transportschäden
                                            - Nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzte Traktoren und Unimog
                                              mit schwarzem Kennzeichen ab 20 Jahren                                             In der Teilkaskoversicherung besteht abweichend von A.2.2.1 auch Ver-
                                            - Campingfahrzeuge mit historischer Zulassung                                        sicherungsschutz bei einem Unfall während des Transports, soweit und
                                                                                                                                 solange das Fahrzeug auf fremder Achse mit einem geeigneten Trans-
                                                                                                                                 portmittel, z. B. auf einem Lkw transportiert wird. Mitversichert sind
                                 1.2        Kaskoversicherung
                                                                                                                                 auch Schäden, durch Einrichtungen, die zur Sicherung des Fahrzeugs
                                            - Pkw ab einem Mindestalter von 20 Jahren                                            während des Transports dienen.
                                            - Krafträder – auch Leichtkrafträder – ab einem Mindestalter von                     Beginn eines Transports auf fremder Achse ist der Zeitpunkt, an dem
                                              20 Jahren                                                                          das Fahrzeug zum Zweck seines unverzüglichen Transports auf das
                                                                                                                                 Transportmittel bewegt wird. Der Transport endet mit dem Zeitpunkt,
                                                                                                                                 an dem das Transportmittel verlassen wird.
                                 2.         Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?                                             Nicht versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs in
                                                                                                                                 einem Container bei einer nicht ordnungsgemäßen Sicherung am Fahr-
                                            - Die Zustandsnote 1 bis 3 nach Oldtimer Richtlinie gemäß den ein-                   zeug entstehen.
                                              schlägigen Bewertungsstufen der Oldtimerliteratur.
                                            - Das versicherte Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt und ist
                                              auf Sie zugelassen.
                                                                                                                           5.    Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
                                                                                                                                 Abweichend von A.2.5.7 ist unsere Höchstentschädigung beschränkt auf
                                            - Die jährliche Fahrleistung beträgt maximal 5 000 Kilometer.
                                                                                                                                 den Marktwert laut Gutachten, welches zum Schadenzeitpunkt dem
                                            - Das versicherte Fahrzeug wird überwiegend in einer Garage unter-                   Vertrag zugrunde lag.
                                              gestellt.
                                            - Alle berechtigten Fahrer des versicherten Fahrzeuges sind mindes-
                                              tens 23 Jahre alt.
                                            - Für den täglichen Gebrauch steht Ihnen ein Alltagsfahrzeug (Pkw)
                                              zur Verfügung, welches auf Sie oder Ihren in häuslicher Gemeinschaft
                                              lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassen und bei uns versichert ist.
                                            - Es liegt keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung vor.
                                            Stellen wir nach Antragstellung fest, dass eine der genannten Voraus-
                                            setzungen nicht erfüllt ist oder wird das erforderliche Gutachten zur
                                            Fahrzeugbewertung nicht innerhalb der Frist von 8 Wochen vorgelegt, sind
                                            wir berechtigt die Versicherung nach dem Oldtimer-Tarif abzulehnen und
                                            Ihnen alternativ den allgemein gültigen Klassik-Tarif für Kfz-Versicherungen
                                            anzubieten. In diesem Fall haben Sie nach § 5 Versicherungsvertragsgesetz
                                            ein Widerspruchsrecht.


                                 3.         Wann ist ein Wertgutachten von Ihnen einzureichen?
                                 3.1        Fahrzeuge mit schwarzem Kennzeichen
                                            Für Pkw und Krafträder mit schwarzem Kennzeichen, für die eine Kasko-
                                            versicherung von Ihnen gewünscht wird, ist uns eine Kurzbewertung,
                                            die nicht älter als 8 Wochen ist, eines von uns anerkannten Gutachters
                                            (Classic Data, Oldtitax, TÜV, Dekra etc.) vorzulegen. Das Gutachten
                                            muss den aktuellen Marktwert und eine Zustandsnote nach der Oldti-
                                            mer Richtlinie beinhalten. Weiter ist das Gutachten mit Lichtbildern des
                                            Fahrzeugs zu versehen.

                                 3.2        Rotes Oldtimerkennzeichen (07er-Nummer)
                                            Für Fahrzeuge, welche mit einem roten Oldtimerkennzeichen geführt
                                            werden, ist die Originalität und der Zustand zu belegen. Wir benötigen
                                            je Fahrzeug ein Lichtbild. Wird für einen Pkw oder ein Kraftrad der
                                            07er-Nummer eine Kaskoversicherung gewünscht, muss zu dem ent-
                                            sprechenden Fahrzeug eine Kurzbewertung die nicht älter als 8 Wochen
                                            ist, vorgelegt werden.
                                            Die Kosten der zur Risikobewertung erforderlichen Unterlagen (Kurz-
                                            bewertung, Fotos etc.), sind von Ihnen zu tragen.
F564 07.24 Zusatzinfo Oldtimer
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