# WGV Young&-Versicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-oldtimer-wgv-young-oldtimer.php
- Rechtlicher Träger: WGV-Versicherung AG, Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-oldtimer-wgv-young-oldtimer.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Vertragsunterlagen zur wgv Young&Oldtimer-Versicherung (Allgemeine Versicherungsbedingungen)](https://www.wgv.de/docs/vertragsunterlagen/wgv_oldtimer_vertragsunterlagen.pdf), Fassung Allgemeine Bedingungen Stand 05.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Mindestalter des Fahrzeugs (Jahre seit Erstzulassung oder Baujahr) | nicht geregelt |  |  |
| Historisches Kennzeichen Voraussetzung (H-Kennzeichen, in Österreich Eintrag historisches Fahrzeug, in Spanien matrícula histórica) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbar auch mit normalem Kennzeichen oder Saisonkennzeichen | ja | Der Saisonzeitraum muss zwischen den Monaten März und November liegen. | H.2.1, Seite 23 |
| Rotes Oldtimerkennzeichen (07) oder Wechselkennzeichen versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Youngtimer versicherbar (jünger als die Oldtimergrenze) | nicht geregelt |  |  |
| Oldtimer-Krafträder versicherbar | ja | Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern. | Anhang Nr. 1, Seite 25 |
| Sonderfahrzeuge versicherbar (Traktoren, Nutzfahrzeuge, Wohnwagen, Replikas) | nein | Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen. | Anhang Nr. 2, Seite 25 |
| Mehrere Fahrzeuge oder eine Sammlung in einem Vertrag | nicht geregelt |  |  |
| Alltagsfahrzeug als Voraussetzung (Zweitfahrzeug für den täglichen Gebrauch) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter von Versicherungsnehmer oder Fahrern | nicht geregelt |  |  |
| Mindestwert des Fahrzeugs | nicht geregelt |  |  |
| Mindestzustand verlangt (Zustandsnote, Originalzustand, verkehrssicher) | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzte Jahresfahrleistung | nicht geregelt |  |  |
| Folgen einer überschrittenen Fahrleistung (Nachzahlung statt Leistungskürzung) | ja | Um die Fahrleistung zu berechnen, fragen wir Sie nach der Jahresfahrleistung und nach dem Tachostand. | K.1.3, Seite 24 |
| Nutzung beschränkt (keine Fahrten zur Arbeit, keine gewerbliche Nutzung, Liebhabernutzung) | nicht geregelt |  |  |
| Abschließbare Garage oder geschlossener Raum Pflicht | nicht geregelt |  |  |
| Fahrten im Winter oder ganzjährige Nutzung erlaubt | nicht geregelt |  |  |
| Oldtimerrallyes, Ausfahrten und Gleichmäßigkeitsfahrten mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Fahrerkreis frei oder ohne Aufschlag erweiterbar | nicht geregelt |  |  |
| Fest vereinbarter Wert (Agreed Value) statt Wiederbeschaffungswert | ja | Ist im Schadenfall der tatsächliche Marktwert bzw. Wiederbeschaffungswert niedriger als der im Versicherungsschein festgelegte Wert, gilt für die Dauer von zwei Jahren nach Vertragsschluss der vereinbarte Marktwert bzw. Wiederbeschaffungswert als Entschädigungsleistung. | A.2.5.6.1, Seite 13 |
| Wertgutachten als Voraussetzung | ja | Ab einem Marktwert von 100.000 EUR erfolgt bei einem Pkw die Festsetzung der Versicherungssumme auf Grund einer aktuellen ausführlichen Bewertung eines geprüften und vereidigten Sachverständigen. | A.2.5.3.2, Seite 13 |
| Höchstalter des Gutachtens und Pflicht zur Erneuerung | nicht geregelt |  |  |
| Wertangabe ohne Gutachten (Selbsteinschätzung, Fotos) bis zu einer Grenze | ja, bis 100.000 € | Wird unterhalb der genannten Wertgrenze kein Gutachten eingereicht, stellen wir die Versicherungssumme auf Grund von detaillierten Farbfotos fest. | A.2.5.3.2, Seite 13 |
| Kosten des Gutachtens übernommen | nein | Das Gutachten müssen Sie uns innerhalb von vier Wochen vorlegen und auf Ihre Kosten erstellen lassen. | A.2.5.3.2, Seite 13 |
| Vorsorge für Wertsteigerung (Zuschlag auf den Gutachtenwert) | ja | so erhöht sich Ihr Ersatzleistungsanspruch im Schadenfall auf maximal 120 Prozent. | A.2.5.6.2, Seite 13 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nein | Ist der von Ihnen bei Vertragsschluss angegebene Marktwert bzw. Wiederbeschaffungswert niedriger als der tatsächliche Wert, sind wir im Schadenfall berechtigt, unsere Leistung in einem entsprechenden Verhältnis zu kürzen. | A.2.5.6.3, Seite 14 |
| Entschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (Gutachtenwert, Marktwert, vereinbarter Wert) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs oder seiner Teile zahlen wir den Marktwert oder, wenn Sie dies vereinbart haben, den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadeneintritts unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. | A.2.5.1.1, Seite 12 |
| Reparaturkosten auch über dem Fahrzeugwert oder in Fachwerkstatt erstattet | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Marktwerts nach A.2.5.1.5, bzw. des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. | A.2.5.2.1, Seite 13 |
| Original- oder Nachfertigungsteile und Restaurierungsaufwand ersetzt | nicht geregelt |  |  |
| Kein Abzug neu für alt | nein | nehmen wir bei den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung entsprechenden Abzug vor (neu für alt). | A.2.5.2.3, Seite 13 |
| Restwert verbleibt beim Versicherungsnehmer oder Rückkaufrecht des Wracks | ja, bis zur Versicherungssumme | Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet. | A.2.5.7.2, Seite 14 |
| Deckungssumme der Haftpflicht (pauschal) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. | A.1.3.1, Seite 10 |
| Begrenzung je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Anhänger und Gespann mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger verbunden | A.1.1.5, Seite 10 |
| Kein Schadenfreiheitssystem oder keine Rückstufung nach Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Teilkasko versicherbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? | A.2.2.1, Seite 11 |
| Vollkasko versicherbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. | A.2.2.2.2, Seite 12 |
| Allgefahrendeckung (alles versichert, was nicht ausgeschlossen ist) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht für alle Gefahren, denen das Fahrzeug ausgesetzt ist. | A.2.2.3.2, Seite 12 |
| Brand, Explosion, Diebstahl und Raub | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Brand und Explosion. | A.2.2.1.1, Seite 11 |
| Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch | ja, bis zur Versicherungssumme | Naturgewalten sind Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanausbruch. | A.2.2.1.3, Seite 11 |
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. | A.2.2.1.4, Seite 11 |
| Marder- und Tierbiss mit Folgeschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgeschäden aller Art (z.B. Steuergerät, Motor, Zylinderkopf und andere) sind mitversichert. | A.2.2.1.7, Seite 12 |
| Kurzschluss und Kabelbrand an der Verkabelung mit Folgeschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden an den angeschlossenen Aggregaten | A.2.2.1.6, Seite 12 |
| Glasbruch einschließlich Scheinwerfer und Spiegelglas | ja, bis zur Versicherungssumme | Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. | A.2.2.1.5, Seite 11 |
| Mut- und böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. | A.2.2.1.8, Seite 12 |
| Motor-, Getriebe- und Betriebsschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Schäden am Motor oder Getriebe durch Fehlbedienung oder durch Betriebsmittelverluste, sofern sie nicht als Folge von Kollision, Brand oder Tierbiss entstehen. | A.2.2.3.3, Seite 12 |
| Transport auf Anhänger oder Lkw und Verladung | ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 500 € | soweit und solange Ihr Fahrzeug auf fremder Achse mit einem geeigneten Transportfahrzeug befördert wird. | A.2.2.1.10, Seite 12 |
| Aufenthalt in Werkstatt, Ausstellung, Messe oder Museum | nicht geregelt |  |  |
| Abgebaute Teile, Ersatzteile, Zubehör und Werkzeug | nicht geregelt |  |  |
| Ruhende Kasko oder Garagenversicherung bei Stilllegung oder Abmeldung | ja, bis zur Versicherungssumme | Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.3 und H.1.4. | H.2.2, Seite 23 |
| Fahrzeug während der Restaurierung versichert | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit | ja | Bei der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichten wir auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. | A.2.9.1, Seite 14 |
| Pannenhilfe und Abschleppen auch für Oldtimer (Schutzbrief) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir vermitteln die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. | A.3.6.1, Seite 15 |
| Rücktransport zur Fachwerkstatt oder nach Hause | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir vermitteln den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz in Deutschland | A.3.7.4, Seite 15 |
| Fahrer- oder Insassenschutz | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Fahrerschutzversicherung kann nur für Pkw vereinbart werden. | A.4.3, Seite 17 |
| Geltungsbereich (Europa, geografisches Europa, weltweit) | ja | Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. | A.2.4, Seite 12 |
| Selbstbeteiligung in der Teilkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. | A.2.5.8, Seite 14 |
| Selbstbeteiligung in der Vollkasko | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. | A.2.5.8, Seite 14 |
| Ausschluss von Rennen und Rennveranstaltungen auf Höchstgeschwindigkeit | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt | A.2.9.3, Seite 14 |
| Ausschluss von Verschleiß, Rost, Materialermüdung und Alterung | ja | Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden. | A.2.5.7.1, Seite 14 |
| Ausschluss bei fehlender Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnis | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, Wertänderungen (Restaurierung, Umbau) anzuzeigen | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Erhaltung des Pflegezustands und sicheren Verwahrung | nicht geregelt |  |  |
| Nur jährliche Zahlweise | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach Schaden | ja | Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen. | G.3.3, Seite 22 |
| Österreich: Fahrtenbeschränkung für historische Fahrzeuge (120 Tage) und Fahrtenbuch | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Matriculación como vehículo histórico (Reglamento de Vehículos Históricos, catalogación) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Vertragsunterlagen zur wgv Young&Oldtimer-Versicherung (Allgemeine Versicherungsbedingungen)

```text
[Seite 1]
                 Vertragsunterlagen zu Ihrer WGV
                 Young&Oldtimer-Versicherung


                 InhaltsverzeichnisSeite

                 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                                                            2–3

                 Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
                 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 VVG-Informationspflichtenverordnung     4–6

                 Hinweise zum Datenschutz                                                                               6–7

                 Hinweise zur Vermittlervergütung	                                                                          7

                 Mitteilung nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
                 über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht                                           8

                 Allgemeine Bedingungen
                 für die WGV Young&Oldtimer-Versicherung (Stand 05.2026)                                              9 – 25
4000-9202.0526


                 Zugunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d)
                 gleichzeitig zu nennen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter.

[Seite 2]
  Kfz-Versicherung
  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
  
  Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. / WGV-Versicherung AG 
  Deutschland                                                    WGV Young&Oldtimer-Versicherung

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte einer Kfz-Versicherung.
Die vollständigen Informationen und den für Ihren Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen
­(Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie sich bitte
 alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Kfz-Versicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung.

          Was ist versichert?                                                  Was ist nicht versichert?
          Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungsarten an,                 Kfz-Haftpflichtversicherung
          ­zwischen denen Sie wählen können:                                   	Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
          Kfz-Haftpflichtversicherung                                          Teilkasko
          	Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere                	Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall.
             ­geschädigt werden.                                               Vollkasko
          	Ersetzt berechtigte Ansprüche.                                    	Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß.
          	Wehrt unberechtigte Forderungen ab.
                                                                               Allgefahrenversicherung
          Teilkasko
                                                                               	Schäden z.B. durch den gewöhnlichen Alterungs­
          	Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug.                                   prozess, durch Verschleiß oder Fehlbedienung.
          	Versichert sind z.B. Diebstahl, Naturgewalten, Glas-
            bruch oder Vandalismus.                                            Schutzbrief
          Vollkasko                                                            	Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe
                                                                                  ­hinausgehen.
          	Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem
            Fahrzeug durch Unfall.                                             Fahrerschutzversicherung
          Allgefahrenversicherung                                              	Ihre Ansprüche, soweit ein Anderer für den Schaden
                                                                                  aufkommt.
          	Versicherungsschutz besteht für alle Gefahren, denen
            das Fahrzeug ausgesetzt ist.                                       Kfz-Umweltschadenversicherung
          Schutzbrief                                                          	Ansprüche, die auch ohne Rückgriff auf das Umwelt-
                                                                                  schadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden
          	Bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne              können.
            oder Unfall Ihres Fahrzeugs.
          Fahrerschutzversicherung
          	Ersetzt den Personenschaden des Fahrers durch
                                                                               Gibt es Deckungsbeschränkungen?
            ­einen Unfall beim Lenken des Fahrzeugs.                       !
          Kfz-Umweltschadenversicherung                                        !	Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver­
                                                                                  sicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B.:
          	Schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach
            dem Umweltschadensgesetz.                                          !	vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
          Versicherungssumme                                                   !	Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen
                                                                                  entstehen,
          	Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je
            Schaden­ereignis können Sie Ihrem Versicherungs­                   !	Schäden durch Kriegsereignisse.
            antrag bzw. Versicherungsschein entnehmen.

          Wo bin ich versichert?
          	Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum
            Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
          	Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der
            ­ fz-Haft­pflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht
            K
            durchgestrichen sind.

          Welche Verpflichtungen habe ich?
          – Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
          – Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
          –	Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer.
          – Lenken Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis.
          –	Sie müssen uns jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen.

  €       Wann und wie zahle ich?
      €
          Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht
          vor dem im V   ­ ersicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
          Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monat-
          lich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag
          von Ihrem Konto einzuziehen.


                                                                       2

[Seite 3]
Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den
ersten oder einmaligen Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.
Haben wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald
Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein
weiteres Jahr ­(Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jeden Verlängerungsjahres
kündigen (das muss spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen).
Daneben können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich.


                                                         3

[Seite 4]
          A. Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
               in Verbindung mit § 1 Absatz 1 VVG-Informationspflichtenverordnung
1.	Identität des Versicherers, ladungsfähige                                  Zahlungsperiode des Folgebeitrags:
    ­Anschrift, ­vertretungsberechtigte Personen                               zum 01.01. jährlich im Voraus
Ihr Versicherer ist,wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes             oder
in Württemberg sind, die                                                       zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.                                    oder
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit                                         zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 547.                                 oder
                                                                                zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus.
Durch den Abschluss der Versicherung bei der Württembergische
Gemeinde-Versicherung a.G. wird eine Mitgliedschaft erworben.                   Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir
                                                                                den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs-
Ansonsten ist Ihr Versicherer die                                               sen Sie den Beitrag überweisen.
WGV-Versicherung AG
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 7479.                               7.	Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung
                                                                                   ­gestellten Informationen
Für beide Unternehmen:
Anschrift: Tübinger Straße 55                                                  Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor-
				 70178 Stuttgart                                                           mationen beträgt vier Wochen.
Fax:			0711 1695-1100                                                          8.    Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt
E-Mail:		 kfz-vertrag@wgv.de
Sitz:			Stuttgart                                                              Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs-
                                                                               nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den
Vertretungsberechtigte Personen:                                               Versicherer.
Vorstand: Dr. Klaus Brachmann (Vorsitzender)                                   Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, so-
				 Anja Emde                                                                 fern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag
				 Hartmut Schöch                                                            nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versi-
Vorsitzender des Aufsichtsrats:                                                cherungsschutz.
				 Joachim Walter,                                                           Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun-
				 Landrat des Landkreises Tübingen i.R.                                     den.
2.   Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers                                  9.    Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
 ürttembergische Gemeinde-Versicherung a.G.:
W
Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen                                 Widerrufsbelehrung
WGV-Versicherung AG:                                                                                      Abschnitt 1
Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und
Krankenzusatzversicherungen                                                         Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
3.	Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds                                                        Widerrufsrecht
    oder ­andere Entschädigungsregelungen                                            Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist
 ürttembergische Gemeinde-Versicherung a.G. und WGV-Versiche-
W                                                                                     von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
rung AG im Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:                                  (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeug-Unfällen                      Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
Verkehrsopferhilfe e.V.                                                         ▪ der Versicherungsschein,
Wilhelmstraße 43/43 G                                                           ▪ die Vertragsbestimmungen,
10117 Berlin
                                                                                	  einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden All­
Bei Insolvenz des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers kann der Ge-                gemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein-
schädigte seine Ansprüche gegen die Verkehrsopfer­hilfe e.V. geltend                schließlich der Tarifbestimmungen,
machen (§ 12 Absatz 1 Pflichtversicherungsgesetz); der Regress
der Verkehrsopferhilfe e.V. gegen den Versicherungsnehmer und die               ▪ diese Belehrung,
mitversicherten Personen ist auf jeweils 2.500 EUR beschränkt (§ 12             ▪ das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
Absatz 6 Satz 4 Pflichtversicherungsgesetz).                                    ▪ und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
                                                                                jeweils in Textform zugegangen sind.
4.	Allgemeine Versicherungsbedingungen und
    ­wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung                             Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Ab-
                                                                                sendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
a)		Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen Ver-
     sicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbestimmungen                 Wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes in Württemberg
     sowie die Angabe des auf den Vertrag anwendbaren Rechts.                   sind, Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Tübinger
                                                                                Straße 55, 70178 Stuttgart, Fax: 0711 1695-1100, E-Mail:
Für das Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Versiche-                kfz-vertrag@wgv.de; ansonsten WGV-Versicherung AG, Tübinger
rungsbedingungen für die WGV Young&Oldtimer-Versicherung sowie                  Straße 55, 70178 Stuttgart, Fax: 0711 1695-1100, E-Mail:
die vereinbarten besonderen Bedingungen und Klauseln.                           kfz-vertrag@wgv.de.
Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland                 Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter
Anwendung.                                                                      https://www.wgv.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese On-
b)		Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung            line-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dau-
     des Versicherers.                                                          erhaften Datenträger (z.B. durch eine E-Mail) unverzüglich
Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesonde-                eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der
re Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versi-              Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres
cherers, ergeben sich aus den vorgenannten Unterlagen sowie den                 Eingangs.
Beschreibungen des Versicherungsumfangs.                                                                Widerrufsfolgen
5.	Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller                           Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wider-
     Steuern und sonstigen Preisbestandteile,                                   rufsfrist, endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der Ver-
    ­zusätzliche Kosten                                                         sicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur den auf
Die Angaben zur Beitragshöhe und die Zahlungsperiode ergeben                    die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallen-
sich aus dem Antrag bzw. der Tarifauskunft. Die gesetzliche Versi-              den Teil der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie,
cherungsteuer ist in den Beiträgen enthalten.                                   der auf die Zeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung ent-
                                                                                fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten;
Nebengebühren und Kosten werden nicht erhoben.
                                                                                	1/360 der Jahresprämie gemäß Tarifauskunft
Für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen Ihnen                     (bei jährlicher Prämienzahlung) bzw.
lediglich Kosten in Höhe der üblichen Grundtarife.
                                                                                	1/180 der Halbjahresprämie gemäß Tarifauskunft
6.	Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung                             (bei halbjährlicher Prämienzahlung) bzw.
Fälligkeit des Erstbeitrags:                                                    	1/90 der Vierteljahresprämie gemäß Tarifauskunft
Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs-                  (bei vierteljährlicher Prämienzahlung) bzw.
vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange-
gebenen Versicherungsbeginn.
                                                                           4

[Seite 5]
	1/30 der Monatsprämie gemäß Tarifauskunft                                	Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit
    (bei monatlicher Prämienzahlung)                                           die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungs­                 einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen er-
schutz bestanden hat.                                                          folgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und
Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistungen, die Sie                     deutlich gestalteten Form;
vor der Ausübung des Widerrufsrechts aufgrund eines Ver-                   11.	Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
sicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch                   12.	Angaben zur Beendigung des Vertrages; soweit die Mitteilung
genommen haben, einbehalten.                                                   durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich
Wenn Sie ein Verbraucher sind und diesen Vertrag ausschließ-                   der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen
lich unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln                        die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestal-
(wie z.B. über das Internet, per Telefon, E-Mail, Brief o.ä.) ge-              teten Form;
schlossen haben, hat der Versicherer Ihnen nur den auf die                 13.	die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der
Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden                       Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Ab-
Teil der Prämie zurückzugewähren, wenn Sie dem Beginn des                      schluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt;
Versicherungsschutzes vor dem Ende der Widerrufsfrist aus-
                                                                           14.	das auf den Vertrag anwendbare Recht;
drücklich zugestimmt haben.
                                                                           15.	die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der
                                                                               diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt
­Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass
                                                                               werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer
 empfangene Leistungen zurückzugewähren sind.
                                                                               verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während
 Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von                        der Laufzeit des Vertrages zu führen;
 30 Tagen, zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versi-
                                                                           16.	einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
 cherer mit dem Zugang und für den Versicherungsnehmer mit
                                                                               Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls
 der Abgabe der Widerrufserklärung.
                                                                               die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist a­ usdrücklich
                     Besondere Hinweise                                        darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechts-
                                                                               weg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den
Vertrag gebunden.                                                          17.	Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie
                                                                               die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser ­Aufsichtsbehörde.
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren aus-
drücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Ver­                                        Ende der Widerrufsbelehrung
sicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht
ausgeübt haben.
                                                                          10.	
                                                                              Angaben zur Laufzeit und gegebenenfalls zur
Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und                       ­Mindestlaufzeit des Vertrages
14 Tage nach dem Vertragsschluss.
                                                                           er Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des laufenden Kalender­
                                                                          D
                           Abschnitt 2                                    jahres, 24.00 Uhr. Er verlängert sich mit Ablauf der Vertragszeit je-
 Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren               weils um ein Jahr, wenn nicht einen Monat vor dem jeweiligen Ablauf
                       Informationen                                      dem Ver­sicherer eine Kündigung in Textform (z.B. Brief, Fax oder
                                                                          E-Mail) bzw. dem Versicherungs­nehmer eine schriftliche Kündigung
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informa­        zugegangen ist.
tionen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzel-
nen aufgeführt:                                                           11. Angaben zur Beendigung des Vertrages
   Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen                    er Versicherungsnehmer kann den Vertrag mit einer Kün­digungs­
                                                                          D
                                                                          frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres in Textform
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung            (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) kündigen. Der Ver­sicherer kann den
zu stellen:                                                               Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines
1.	die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung,        Kalenderjahres schriftlich kündigen.
    über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben
    ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger einge-
                                                                          12.	Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren
    tragen ist und die zugehörige Registernummer;
                                                                               Recht der Versicherer der Aufnahme von
                                                                               ­Beziehungen zum Versicherungsnehmer vor
2.	die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere                ­Abschluss des Vertrages zugrunde legt
    Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ver-
                                                                           or Abschluss des Versicherungsvertrages legen wir der Aufnahme
                                                                          V
    sicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen,
                                                                          von Beziehungen zu Ihnen das Recht der Bundes­republik Deutsch-
    Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines
                                                                          land zugrunde.
    Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermitt-
    lung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen          13. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
    Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen
                                                                           uf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
                                                                          A
    einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
                                                                          Anwendung.
3.	die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
                                                                          Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei folgen-
4.	Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder an­derer            den Gerichten geltend machen:
    Entschädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantie­
    fonds sind anzugeben;                                                  –		 dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
                                                                           –		dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie be-
5.	die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbe-                   treuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
    sondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung
    des Versicherers;                                                      Sofern Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren
                                                                            Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegen oder Ihr Wohnsitz
6.	den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern           oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der ­Klageerhebung nicht
    und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln              bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäfts-
    auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehre­               sitz zuständig ist.
    ­re selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder,
     wenn der genaue Preis nicht angegeben werden kann, Anga-             14.	Kommunikation während der Laufzeit des
     ben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine                   ­Vertrages
     Überprüfung des Preises ermöglichen;                                  ie Vertragsbedingungen und Vorabinformationen werden in deut-
                                                                          D
7.	Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbe-       scher Sprache mitgeteilt; die Kommunikation während der Laufzeit
     sondere zur Zahlungsweise der Prämien;                               des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt.
8.	die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestell-        15.	Außergerichtliches Beschwerde- und Rechts­
     ten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befris-            behelfsverfahren
     teter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
                                                                           ie haben Zugang zu einem außergerichtlichen Streitschlichtungs-
                                                                          S
9.	Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbeson-            verfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle
     dere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs­
     schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antrag-          Versicherungsombudsmann e.V.
     steller an den Antrag gebunden sein soll;                             Sitz:			 Leipziger Straße 121
                                                                           			10117 Berlin
10.	das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts ­sowie          Anschrift: Postfach 08 06 32
     die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere              			10006 Berlin
     Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der              E-Mail:		 beschwerde@versicherungsombudsmann.de
     Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs          Internet: www.versicherungsombudsmann.de
     einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im
                                                                      5

[Seite 6]
s ofern Sie Verbraucher sind und nicht gleichzeitig in derselben ­Sache       16. Aufsichtsbehörde und Beschwerdemöglichkeit
 ein Verfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-             Zuständige Aufsichtsbehörde ist die
 sicht oder vor Gericht anhängig ist. Zur Teilnahme an diesem Ver-
 fahren sind wir verpflichtet.                                                 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                                                                – Bereich Versicherungsaufsicht –
 Als Versicherer ist für uns eine Entscheidung des Versicherungsom-            Graurheindorfer Straße 108
  budsmann e.V. bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 EUR ver-                 53117 Bonn
  bindlich; darüber hinaus darf der Versicherungsombudsmann e.V.                E-Mail:		 poststelle@bafin.de
  bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 EUR eine für beide Sei-               Internet: www.bafin.de
  ten unverbindliche Empfehlung abgeben.
                                                                                Sie haben die Möglichkeit zu einer Beschwerde bei der genannten
  Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt.             Aufsichtsbehörde.


                                                 B. Hinweise zum Datenschutz
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer           Artikel 9 Absatz 2 a in Verbindung mit Artikel 7 DSGVO ein. Erstellen
personenbezogenen Daten durch die zur WGV ­Versicherungsgruppe                 wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grund­
gehörenden Unternehmen                                                         lage von Artikel 9 Absatz 2 j DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG.
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.,                                   Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns
WGV-Versicherung AG,                                                           oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO). Dies kann
WGV-Lebensversicherung AG,                                                     insbesondere erforderlich sein:
WGV Rechtsschutz-Schadenservice GmbH,                                          –	zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
WGV-Informatik und Media GmbH,                                                 –	zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für
WGV-Beteiligungsgesellschaft mbH und                                              andere Produkte der Unternehmen der WGV Versicherungsgrup-
WGV Holding AG                                                                    pe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungs-
und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.                       umfragen,
                                                                               –	zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                                        nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist das Unternehmen, mit               Versicherungsmissbrauch hindeuten können.
dem Ihr Versicherungsvertrag, ein anderer Vertrag oder eine sons-              Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
tige Rechtsbeziehung besteht und hierzu Ihre personenbezogenen                 Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher
Daten verarbeitet. Den jeweiligen Verantwortlichen entnehmen Sie               Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten
bitte Ihren Unterlagen.                                                        oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbei-
Bei den Konzerngesellschaften Württembergische Gemeinde-Versiche­              tung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen
rung a.G., WGV-Versicherung AG, WGV-Lebensversicherung AG,                     in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 c DSGVO.
WGV Rechtsschutz-Schadenservice GmbH und WGV-Informatik und                    Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht ge-
Media GmbH handelt es sich um gemeinsam Verantwortliche nach                   nannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der
Artikel 26 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).                             gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
Nähere Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit finden
Sie unter www.wgv.de/datenschutz.                                              Kategorien von Empfängern der personenbezogenen
                                                                               Daten
Sie erreichen uns unter folgender Adresse:
                                                                               Rückversicherer:
WGV Versicherung
70164 Stuttgart                                                                Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versiche­
Telefon: 0711 1695-1500                                                        rungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich
Fax: 0711 1695-1100                                                            sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen ­Rückversicherer
E-Mail: kundenservice@wgv.de                                                   zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko
                                                                               oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es mög-
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter                   lich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner
der oben genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauf-                  besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie
tragter – oder per E-Mail unter: datenschutzbeauftragter@wgv.de                bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermit-
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung                              teln Ihre Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die Er-
                                                                               füllung unseres Versicherungsvertrags mit Ihnen erforderlich ist bzw.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der               im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Um-
DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz-                  fang. Nähere Informationen zu den eingesetzten Rückversicherern
rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsge-                 stellen wir Ihnen unter https://www.wgv.de/datenschutz zur ­Verfügung.
setzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber
hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für                Vermittler:
den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver-                 Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Ver-
sicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) verpflichtet, die die oben             mittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss
genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Die-            und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags-
se können Sie im Internet unter www.wgv.de/datenschutz abrufen.                und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese ­Daten
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die            an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu
von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Ver-                 Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanz-
trags und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos.               dienstleistungsangelegenheiten benötigen.
Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese                 Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policie-            Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmens-
rung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir                 gruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in
etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und            der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Ver-
wie hoch der Schaden ist. Ferner benötigen wir Ihre personenbezo-              sicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unter-
genen Daten zur Erbringung von Leistungen.                                     nehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zen-
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrags                  tralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kun-
sowie die Erbringung von Leistungen ist ohne die Verarbeitung                  denservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Ex-
Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.                                   kasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Un-
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur                  ternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleister-
Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Ent-        liste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Daten-
wicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorga-           verarbeitung teilnehmen.
ben. Die Daten aller mit den Unternehmen der WGV Versicherungs-                Externe Dienstleister:
gruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der                Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzli-
gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsicht-                chen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
lich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidun-               Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienst-
gen oder für umfassende Auskunftserteilungen.                                  leister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Da-                 bestehen, können Sie in der jeweils aktuellen Version auf unserer
ten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 b       Internetseite unter
DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener                     https://www.wgv.de/docs/rechtliches/liste_personenversicherung.pdf
Daten (z.B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensver-               entnehmen.
sicherungsvertrags) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach
                                                                           6

[Seite 7]
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese auch per Post. Gerne kön-                Hinweis- und Informationssystem der Versicherungs­
nen Sie mit uns hierzu unter der Telefonnummer 0711 1695-1500                  wirtschaft
Kontakt aufnehmen.                                                             Es besteht die Möglichkeit, dass wir bei Abschluss eines Versicherungs­
Weitere Empfänger:                                                             vertrags oder im Rahmen der Schadenbearbeitung Daten zum Ver-
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an wei-                 sicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder Adresse des
tere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung ge-             Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Ge-
setzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanz­       burtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die Besurance HIS
behörden oder Strafverfolgungsbehörden).                                       GmbH übermitteln (HIS-Anfrage). Die Besurance HIS GmbH über-
                                                                               prüft anhand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem
Datenübermittlung in ein Drittland                                             Versicherungsobjekt im „Hinweis- und Informationssystem der Ver-
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des              sicherungswirtschaft“ (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt dies nur,             ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versiche-
soweit Sie dem zugestimmt haben, ein Angemessenheitsbeschluss                  rungsfall hindeuten können. Solche Informationen können nur auf-
der EU-Kommission vorliegt oder andere angemessene Datenschutz-                grund einer ­früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an
garantien vorhanden sind. Informationen hierzu stellen wir Ihnen               das HIS vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie gegebenenfalls
gerne über die genannten Kontaktdaten zur Verfügung.                           von dem einmeldenden Versicherungsunternehmen gesondert in-
                                                                               formiert worden sind. Daten, die aufgrund einer HIS-Einmeldung im
Dauer der Datenspeicherung                                                     HIS gespeichert sind, werden von der Besurance HIS GmbH an uns,
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben              das anfragende Versiche­rungsunternehmen, übermittelt.
genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vor-              Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf den folgenden Internet­
kommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt                    seiten: https://besurance-his.de. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen
werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend ge-                   diese auch per Post. Gerne können Sie mit uns hierzu unter der Tele­
macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis            fonnummer 0711 1695-1500 Kontakt aufnehmen.
zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen
Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende             Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem                Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags (z.B. zur
aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geld-                    Mitnahme eines Schadensfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtver-
wäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn                  sicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls über-
Jahren.                                                                        prüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforder-
                                                                               lichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit
Betroffenenrechte
                                                                               dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen.
Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die zu
Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön-                Bonitätsauskünfte
nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder                 Es besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Daten (Name, Adresse und
die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht             gegebenenfalls Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung an die
auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf             infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden
Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem struktu-              übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung sind Artikel 6 Ab-
rierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.                       satz 1 b und Artikel 6 Absatz 1 f der DSGVO. Übermittlungen auf der
                                                                               Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur
 Widerspruchsrecht                                                             Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder
 Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbe­                     Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte und
 zogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widerspre-                      Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personen-
 chen.                                                                         bezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen
                                                                               zur infoscore Consumer Data GmbH im Sinne des Artikel 14 DSGVO,
 Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interes-                  das heißt Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Da-
 sen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn                       tenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunfts-
 sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die ge-                   recht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. finden Sie
 gen die Datenverarbeitung sprechen.                                           unter folgendem Link: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt.
                                                                               Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese auch per Post. Gerne kön-
Beschwerderecht                                                                nen Sie mit uns hierzu unter der Telefonnummer 0711 1695-1500
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben               Kontakt aufnehmen.
genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzauf-                 Automatisierte Einzelfallentscheidungen
sichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzauf-
sichtsbehörde ist:                                                             Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antrag-
                                                                               stellung befragen, kann in einzelnen Fällen vollautomatisiert über
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations-                das Zustandekommen des Vertrags entschieden werden.
freiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 615541-0
Telefax: 0711 615541-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de


                                            C. Hinweise zur Vermittlervergütung
Die selbstständigen Vermittler der WGV erhalten für die Vermittlung            diese ist in der Versicherungsprämie enthalten. Die Vergütung der
von Versicherungsverträgen eine Kombination aus einer erfolgsun-               Mitarbeiter der WGV ist unabhängig vom Abschluss eines konkreten
abhängigen und einer erfolgsabhängigen Vergütung (Provision);                  Versicherungsvertrags, also erfolgsunabhängig.


                                                                           7

[Seite 8]
                    Mitteilung nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
                    über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrter Kunde,                                                            Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können,                auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß               anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzu-                 3.   Vertragsänderung
geben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
                                                                                Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden,               auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn
wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere                  auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die an-
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht kön-             deren Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben
nen Sie der nachstehenden Information entnehmen.                                Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedin-
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                              gungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeige-
                                                                                pflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle ­Ihnen       der laufenden Versicherungsperio­de Vertragsbestandteil.
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn                  Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Text-             10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
form nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch in-                 angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines
soweit zur Anzeige verpflichtet.                                                Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung
                                                                                fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mit­
Welche Folgen können eintreten, wenn eine                                       teilung hinweisen.
­vorvertragliche A
                 ­ nzeigepflicht verletzt wird?
                                                                                4.   Ausübung unserer Rechte
1.   Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                            Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Ver-           Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend ma-
trag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder             chen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Ver-
Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.                                     letzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein              begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte
Rück­trittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht              haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-                     stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände
schlossen hätten.                                                               angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir           Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleiben wir den-            zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
noch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht             Gefahr­umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
oder nicht richtig angegebene Umstand                                           Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsände-
–	weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls          rung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
–	noch für die Feststellung oder den Umfang unserer ­Leistungspflicht          Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist ein-
                                                                                getreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeige-
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die           pflicht vorsätzlich oder arg­listig verletzt haben.
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der             5.   Stellvertretung durch eine andere Person
bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Ver-                 Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Per-
tragszeit entspricht.                                                           son vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts,
                                                                                der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
2.   Kündigung                                                                  Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertre-
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertrag-             ters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen.
liche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos ver-           Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder
letzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von            grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem
einem Monat kündigen.                                                           Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
                                                                                fällt.


                                                                            8

[Seite 9]
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.
WGV-Versicherung AG

                Allgemeine Bedingungen für die WGV Young&Oldtimer-Versicherung                                               Stand 05.2026
A	Welche Leistungen umfasst                                          D	Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs
          Ihre WGV Young&Oldtimer-Versicherung?             10                    und Folgen einer Pflichtverletzung                   19
A.1 	Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie              D.1	Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des
          mit Ihrem Fahrzeug ­Anderen zufügen               10                    ­Fahrzeugs?                                          19
A.1.1     Was ist versichert?                               10       D.1.1         Bei allen Versicherungsarten                        19
A.1.2     Wer ist versichert?                               10       D.1.2         Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung       19
A.1.3	Bis zu welcher Höhe leisten wir                                D.1.3         Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung          20
         ­(Versicherungssummen)?                            10       D.2	Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 20
A.1.4    In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 10          E	Ihre Pflichten im Schadenfall und
A.1.5    Was ist nicht versichert?                          10                     Folgen einer Pflichtverletzung                      20
A.2      Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug 11        E.1           Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?          20
A.2.1    Was ist versichert?                                11       E.1.1         Bei allen Versicherungsarten                        20
A.2.2    Welche Ereignisse sind versichert?                 11       E.1.2         Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung       20
A.2.3    Wer ist versichert?                                12       E.1.3         Zusätzlich in der Kaskoversicherung                 20
A.2.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 12           E.1.4         Zusätzlich beim Schutzbrief                         20
A.2.5	Was zahlen wir im Schadenfall?                       12       E.1.5         Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung          21
A.2.6	Sachverständigenverfahren bei Meinungs­                        E.1.6         Zusätzlich in der Kfz-Umweltschadenversicherung 21
        verschiedenheit über die Schadenhöhe                14       E.2           Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 21
A.2.7   Fälligkeit unserer Zahlung                          14       F	Rechte und Pflichten
A.2.8	Können wir unsere Leistung vom Fahrer                                        der mitversicherten Personen                        21
        zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 14       G	Laufzeit und Kündigung des Vertrags, ­
A.2.9   Was ist nicht versichert?                           14                      Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall           22
A.3 	Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder              G.1            Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?          22
        ­Kostenerstattung                                   14       G.2	Wann und aus welchem Anlass können Sie den
A.3.1    Was ist versichert?                                14                     ­Versicherungsvertrag ­kündigen?                    22
A.3.2    Wer ist versichert?                                14       G.3	Wann und aus welchem Anlass können wir den
A.3.3    Versicherte Fahrzeuge                              14                   ­Versicherungsvertrag ­kündigen?                      22
A.3.4    In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 14          G.4        Kündigung einzelner Versicherungsarten                 23
A.3.5    Begriffsdefinitionen                               14       G.5        Zugang der Kündigung                                   23
A.3.6    Was leisten wir beim Schutzbrief?                  15       G.6        Beitragsabrechnung nach Kündigung                      23
A.3.7	Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl             G.7        Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? 23
        ab 50 km Entfernung                                 15       G.8        Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung) 23
A.3.8   Was ist nicht versichert?                           16       H	Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen,
A.3.9   Anrechnung ersparter Aufwendungen                   17                  ­Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
                                                                                  und Kurzzeitkennzeichen                               23
A.3.10  Verpflichtung Dritter                               17
                                                                      H.1         Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?          23
A.4	Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer
        verletzt oder getötet wird                          17       H.2	Welche Besonderheiten gelten bei
                                                                                Saisonkennzeichen?23
A.4.1   Was ist versichert?                                 17
                                                                      H.3      Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen                   23
A.4.2  Wer ist versichert?                                  17
                                                                      H.4      Kurzzeitkennzeichen                                      23
A.4.3  Versicherte Fahrzeuge                                17
                                                                      I        entfällt                                                 24
A.4.4  In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 17
                                                                      J	Beitragsänderung aufgrund tariflicher
A.4.5	Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung?     17                Maßnahmen                                                24
A.4.6	Fälligkeit, Zahlung für eine mitversicherte Person   17       J.1      Tarifänderung                                            24
A.4.7  Was ist nicht versichert?                            17       J.2      Kündigungsrecht                                          24
A.5	Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-                  J.3	Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der
       rechtliche Ansprüche nach dem                                           Kfz-Haftpflichtversicherung24
       ­Umweltschadensgesetz                                18
                                                                      J.4      Beitragsberechnung nach Ihrem Lebensalter                24
A.5.1   Was ist versichert?                                 18
                                                                      K	Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen
A.5.2   Wer ist versichert?                                 18                ­eingetretenen Umstands                                  24
A.5.3   Versicherungssumme, Höchstzahlung                   18       K.1	Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung 24
A.5.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 18           K.2	Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen
A.5.5   Was ist nicht versichert?                           18                 zur Beitragsberechnung                                  24
A.5.6   Sonstige Regelungen                                 18       K.3       Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs 25
B	Beginn des Vertrags und vorläufiger ­                              L         Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände 25
        Versicherungsschutz                                 18       L.1       Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind            25
B.1     Wann beginnt der Versicherungsschutz?               18       L.2      Gerichtsstände                                           25
B.2     Vorläufiger Versicherungsschutz                     18       M         entfällt                                                25
C       Beitragszahlung                                     18       N         Bedingungsänderung                                      25
C.1     Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags         18       O	entfällt                                                       25
C.2     Zahlung des Folgebeitrags                           19       P         Embargobestimmung                                       25
C.3     Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel      19       Anhang:	In der WGV Young&Oldtimer-Versicherung
C.4     Zahlungsperiode                                     19                 ­versicherbare Fahrzeuge25
C.5	Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat                  1         Krafträder                                              25
        und dessen Beendigung                               19       2        Pkw                                                      25
C.6	Beitragspflicht bei Nachhaftung in der
        Kfz-Haftpflichtversicherung19
                                                                  9

[Seite 10]
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.                 A.1.2     Wer ist versichert?
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungs-      	Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und
vertrags folgende Versicherungsarten:                                             für folgende Personen (mitversicherte Personen):
– Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1)                                               a den Halter des Fahrzeugs,
– Kaskoversicherung (A.2)                                                         b den Eigentümer des Fahrzeugs,
– Schutzbrief (A.3)
– Fahrerschutzversicherung (A.4)                                                  c den Fahrer des Fahrzeugs,
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mitversichert:                             d	den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhält-
                                                                                        nisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten
– Kfz-Umweltschadenversicherung (A.5)                                                   Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von La-
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige                        de- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet,
Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie ent-                 e	Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn
nehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlos-                          das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche
sen haben. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.                    Zwecke gebraucht wird,
                                                                                   f	den Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer eines
A	Welche Leistungen umfasst Ihre                                                       nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs.
   WGV Young&Oldtimer-Versicherung?                                     	Diese Personen können Ansprüche aus dem Versiche-
                                                                                  rungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
A.1	Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden,                         A.1.3	Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungs­
     die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen                                   summen)?
A.1.1     Was ist versichert?                                           Höchstzahlung
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt                   A.1.3.1	Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils
A.1.1.1	Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn                   beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und
          durch den Gebrauch des Fahrzeugs                                        Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.
                                                                                  Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die die-
          a Personen verletzt oder getötet werden,
                                                                                  selbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schaden­
          b	Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhan-                   ereignis. Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können
              denkommen,                                                          Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
          c	Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit          	Abweichend hiervon beträgt die Versicherungssumme für
              einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittel-                  die Kfz-Umweltschadenversicherung (A.5) 5 Millionen EUR.
              bar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermö-                   Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Ver-
              gensschäden),                                                       sicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten
	und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprü-                            Versicherungsleistung.
          che aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürger­          Übersteigen der Versicherungssummen
          lichen Gesetzbuches oder des Straßenverkehrsgesetzes
                                                                        A.1.3.2	Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen,
          oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmun-
                                                                                  ­richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen
          gen des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Ge-
                                                                                   des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflicht-
          brauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das
                                                                                   versicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für
          Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
                                                                                   einen nicht oder nicht vollständig befriedigten Schaden-
Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche                                 ersatzanspruch selbst einstehen.
A.1.1.2	Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Scha-       A.1.4      In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
          denersatz in Geld.
                                                                        Versicherungsschutz in Europa und in der EU
A.1.1.3	Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir
                                                                        A.1.4.1	Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versiche-
          diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Scha-
                                                                                   rungsschutz in den geographischen Grenzen Europas so-
          denersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
                                                                                   wie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungs-
Regulierungsvollmacht                                                              bereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versiche-
A.1.1.4	Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Scha-                 rungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetz-
          denersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder ab-                   lich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens
          zuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Er-                     jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
          klärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzu-            Internationale Versicherungskarte
          geben.
                                                                        A.1.4.2	Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte
Mitversicherung von Anhängern und abgeschleppten                                   ausgehändigt, gilt:
­Fahrzeugen
                                                                        	Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
 A.1.1.5	Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger ver-                 erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäi-
          bunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hie-                 schen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durch-
          rauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge,                    gestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs
          die mit dem versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder                 gilt A.1.4.1 Satz 2.
          geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflicht-
                                                                        A.1.5      Was ist nicht versichert?
          versicherungsschutz besteht.
                                                                        Vorsatz
	Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder das abge-
          schleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Ge-           A.1.5.1	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
          brauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich                 vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
          noch in Bewegung befindet.                                    Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
 Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police)                  A.1.5.2	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
 A.1.1.6	Die Versicherung eines als Pkw oder Kraftrad zugelasse-                  Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstal-
          nen Fahrzeugs umfasst Schäden, die Sie, Ihr Ehegatte                     tung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wett-
          oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspart-                 bewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn
          ner als Fahrer eines gemieteten, versicherungspflichtigen               – das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit
          Pkw auf einer Reise im Ausland verursachen.                                 Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
 	Kein Versicherungsschutz besteht, soweit für den gemie-                         – für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsport-
          teten Pkw bereits Deckung aus einer anderen Haftpflicht-                    haftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des
          versicherung besteht.                                                       Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
 	Sie haben Versicherungsschutz in dem in A.1.4.1 ausge-               	Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4
          wiesenen Geltungsbereich, nicht aber in Deutschland.                     und D.1.2.2.
	Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind beschränkt              Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
          auf die Höhe der Versicherungssummen für Personen-,           A.1.5.3	Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung,
          Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit uns in der Kfz-                  die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher-
          Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug vereinbart haben.               ten Fahrzeugs.
          Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem
                                                                        Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten F          ­ ahrzeugen
          Versicherungsschein entnehmen.
                                                                        A.1.5.4	Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung,
                                                                                  die Zerstörung oder das Abhandenkommen

                                                                    10

[Seite 11]
          –	eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen An-                          dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung
             hängers,                                                                     nicht möglich ist.
          –	eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten                         e	Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss
             oder abgeschleppten Fahrzeugs.                                               gehaltene Teile:
	Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem ver-                   		 –	ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Som-
          sicherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug                               merbereifung,
          im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Ab-           		 –	Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und
          sicht abgeschleppt wird, und dabei am abgeschleppten                                 Kindersitze,
          Fahrzeug Schäden verursacht werden.                             		 –	nach a bis e mitversicherte Fahrzeugteile und Fahr-
Beschädigung von beförderten Sachen                                                            zeugzubehör während einer Reparatur.
A.1.5.5	Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatz­                          f Bei Krafträdern auch Beiwagen und Verkleidungen.
          ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Ab-              Nicht versicherbare Gegenstände
          handenkommens von Sachen, die mit dem versicherten
          Fahrzeug befördert werden.                                      A.2.1.2.2	Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z.B.
                                                                                      Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Ver-
	Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die In-                              bindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Cam-
          sassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen                   pingausrüstung, Vorzelt, Garagentoröffner (Sendeteil),
          (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die über-                Reisegepäck, persön­liche Gegenstände der Insassen.
          wiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außer­
          dem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen zum            A.2.2       Welche Ereignisse sind versichert?
          persönlichen ­Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z.B.      A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
          Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz           	Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstö-
          besteht für Sachen unberechtigter Insassen.                                 rung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließ-
Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person                            lich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden
A.1.5.6	Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermö-                       Ereignisse:
          gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem          Brand und Explosion
          Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des               A.2.2.1.1	Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein
          Fahrzeugs zufügt.                                                           Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungs-
	Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschä-                                gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und
          den, wenn Sie z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt                   sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als
          werden.                                                                     Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen                                   eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder
                                                                                      Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
A.1.5.7	Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögens-
          schäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und          Entwendung
          Beförderungsfristen entstehen.                                  A.2.2.1.2	Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen:
Vertragliche Ansprüche                                                                a	Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Heraus-
A.1.5.8	Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche,                       gabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
          soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über                     b	Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das
          den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.                            Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen
Schäden durch Kernenergie                                                                 Inte­resse noch zur Veräußerung noch unter Eigen-
                                                                                          tumsvorbehalt überlassen wird.
A.1.5.9	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern­
          energie.                                                                     c	Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der ­Täter
                                                                                          in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrau-
A.2	Kaskoversicherung –                                                                  chen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesonde-
           für Schäden an Ihrem Fahrzeug                                                  re, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit
                                                                                          der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B.
A.2.1      Was ist versichert?                                                            Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht
A.2.1.1 Ihr Fahrzeug                                                                      kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem
	Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstö-                                 Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht,
           rung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses                      z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushalts-
           nach A.2.2.1 (Teilkasko), A.2.2.2 (Vollkasko) oder A.2.2.3                     angehöriger ist.
           (Allgefahrenversicherung für Pkw).                             Naturgewalten
A.2.1.2	Mitversicherte Teile und nicht versicherbare                     A.2.2.1.3	Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Natur­
           ­Gegenstände                                                               gewalten auf das Fahrzeug. Naturgewalten sind Sturm,
	Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 als mitversichert                          Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren,
            aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufge-                   Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanausbruch.
            führtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrs- 	Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von min-
            rechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).                           destens Windstärke 7.
	Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust 	Lawinen sind an Berghängen oder von Hausdächern nie-
            von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden Re-                   dergehende Schnee- oder Eismassen.
            gelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes ge- 	Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm- und Gesteins-
            regelt ist.                                                               massen auch in Verbindung mit Baumgruppen.
Beitragsfrei mitversicherte Teile                                         	Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erd-
A.2.1.2.1	Ohne Mehrbeitrag sind Lackierungen, folgende Fahrzeug-                     bodens über naturbedingten Hohlräumen.
            teile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten 	Als Erdbeben gilt eine naturbedingte, messbare Erschüt-
            Fahrzeugs mitversichert:                                                  terung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vor-
            a	Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug                      gänge im Erdinneren ausgelöst wird.
                angebaute Fahrzeugteile.                                  	Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht wer-
           b	Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug an-                       den, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf
                gebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahr-                   oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlos-
                tes Fahrzeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es aus-                  sen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten
                schließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B.                    veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
                Schonbezüge, Pannenwerkzeug) und nach allgemei- Zusammenstoß mit Tieren
                ner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen
                wird oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitge- A.2.2.1.4	Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen
                                                                                      Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
                führt werden muss.
                                                                          Glasbruch
           c	Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeug­teile,
                die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahr- A.2.2.1.5	Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des
                zeugs üb­licherweise mitgeführt werden (z.B. Sicherun-                ­Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoff­
                gen und Leuchtmittel).                                                 scheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn-
                                                                                       scheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
           d	Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solan-
                                                                                       Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile
                ge sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit
                dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind,                      von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssys­
                                                                                       temen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leucht-
                                                                       11              mittel. Nicht versichert sind Folgeschäden.

[Seite 12]
Kurzschlussschäden an der Verkabelung                                     	Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üb-
A.2.2.1.6	Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahr-                      licherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Ver-
             zeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch be-                  wendung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Un-
             dingten Schäden an den angeschlossenen Aggregaten.                      fallschaden.
Tierbiss                                                                  Eigenschäden
A.2.2.1.7	Versichert sind Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss A.2.2.2.3	Versichert sind, abweichend von A.1.5.6, Sachschäden,
             (z.B. Marder) an Pkw oder Krafträdern verursacht werden.                die von Ihnen als Versicherungsnehmer oder von den in
             Folgeschäden aller Art (z.B. Steuergerät, Motor, Zylinder-              A.1.2 genannten Personen durch den Gebrauch des ver-
             kopf und andere) sind mitversichert.                                    sicherten Fahrzeugs an anderen, auf Sie zugelassenen
                                                                                     Kraftfahrzeugen (auch auf dem eigenen Grundstück), an
Mut- oder böswillige Handlungen                                                      Ihnen gehörenden Gebäuden und an Ihren sonstigen Sa-
A.2.2.1.8	Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Per-                  chen verursacht werden (Eigenschäden).
             sonen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug 	Die maximale Entschädigungsleistung beläuft sich auf
             zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Perso-                  100.000 EUR pro Versicherungsjahr. Die Selbstbeteiligung
             nen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der                   für Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis.
             Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Werk-                   Die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung für Schäden
             statt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis              am Fahrzeug bleibt hiervon unberührt.
             zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Ar-
             beitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).             A.2.2.3	Welche Ereignisse sind in der Allgefahren­
                                                                                     versicherung für Pkw versichert?
Transport auf einer Fähre
                                                                          	Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstö-
A.2.2.1.9	Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des                      rung, Totalschaden oder Verlust Ihres Pkw einschließlich
             Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass                       seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Er-
             –	das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder unter-             eignisse:
                 geht oder                                                Ereignisse der Teil- und Vollkaskoversicherung
             –	das Fahrzeug aufgrund der Wetterlage oder aufgrund
                 des Seegangs über Bord gespült wird oder                 A.2.2.3.1	Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach
             –	das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapi-                  A.2.2.1 und der Vollkasko nach A.2.2.2.
                 tän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, Weitere Gefahren
                 die Passagiere oder die Ladung zu retten.                A.2.2.3.2	Versicherungsschutz besteht für alle Gefahren, denen das
Transportschäden                                                                     Fahrzeug ausgesetzt ist.
A.2.2.1.10	Versicherungsschutz besteht während des Transports            Was ist nicht versichert?
             –	für Schäden am versicherten Fahrzeug in Folge eines A.2.2.3.3	Kein Versicherungsschutz besteht zusätzlich zu den in
                 Unfalls des Transportfahrzeugs,                                     A.2.9 geregelten Ausschlüssen für die nachfolgenden
             –	für mut- oder böswillige Beschädigung oder Zerstörung                Schäden:
                 des versicherten Fahrzeugs durch betriebsfremde Per-                –	Mittelbare und unmittelbare Schäden auf Grund des
                 sonen,                                                                  ge­wöhn­lichen Alterungsprozesses des versicherten
             –	für den Verlust des versicherten Fahrzeugs,                              Fahrzeugs (z.B. durch Rost, Korrosion und Oxidation).
	soweit und solange Ihr Fahrzeug auf fremder Achse mit                              –	Mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch Ver-
             einem geeigneten Transportfahrzeug befördert wird. Mit-                     schleiß, das heißt durch natürliche Abnutzung des Fahr-
             versichert sind auch Schäden durch Einrichtungen, die zur                   zeugs, seiner Teile oder seines Zubehörs entstehen.
             Sicherung des Fahrzeugs während des Transports dienen.                  –	Schäden am Motor oder Getriebe durch Fehlbedienung
	Beginn eines Transports auf fremder Achse ist der Zeit-                                oder durch Betriebsmittelverluste, sofern sie nicht als
             punkt, ab dem das Fahrzeug zum Zweck seines unverzüg-                       Folge von Kollision, Brand oder Tierbiss entstehen.
             lichen Transports auf dem Transportfahrzeug abgestellt ist.             –	Mängel wegen fehlerhafter Ausführung von Reparatu-
             Der Transport endet mit dem Zeitpunkt, an dem das ver-                      ren, Restaurationen, Um- oder Einbauten, soweit sie
             sicherte Fahrzeug das Transportfahrzeug verlassen hat.                      nicht durch einen Oldtimer-Restaurations- oder Fach-
                                                                                         betrieb erfolgten.
A.2.2.1.10.1	Was ist nicht versichert                                               – Durch den Schaden verursachte Wertminderung.
             –	Schäden, die während einer transportbedingten Unter­ A.2.3           Wer ist versichert?
                 brechung des Transports entstehen.
             –	Schäden, die beim Transport des Fahrzeugs in einem        	         Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn
                 Container bei einer nicht ordnungsgemäßen Sicherung                 der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person ab-
                 am Fahrzeug entstehen.                                              geschlossen ist, z.B. des Leasinggebers als Eigentümer
                                                                                     des Fahrzeugs, auch für diese Person.
A.2.2.1.10.2 Selbstbeteiligung bei Transportschäden
                                                                          A.2.4      In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
	Die Selbstbeteiligung beträgt abweichend von A.2.5.8 je
             Schadenfall und Fahrzeug 500 EUR, sofern nicht eine hö-      	         Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geogra-
             here Selbstbeteiligung vereinbart wurde.                                phischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen
                                                                                     Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Uni-
A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?                          on gehören.
	Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstö- A.2.5                        Was zahlen wir im Schadenfall?
             rung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließ-
             lich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden 	Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschä-
             Ereignisse:                                                             digung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahr-
                                                                                     zeugs. Sie gelten entsprechend auch für mitversicherte
Ereignisse der Teilkasko                                                             Teile, soweit nichts anderes geregelt ist.
A.2.2.2.1	Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach A.2.5.1	Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder
             A.2.2.1.                                                                Verlust?
Unfall                                                                    Marktwert/Wiederbeschaffungswert
A.2.2.2.2	Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein A.2.5.1.1	Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
             Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mecha-               oder seiner Teile zahlen wir den Marktwert oder, wenn Sie
             nischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.                  dies vereinbart haben, den Wiederbeschaffungswert zum
             Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:                          Zeitpunkt des Schadeneintritts unter Abzug eines vorhan-
             –	Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in                   denen Restwerts des Fahrzeugs.
                 einem Bremsvorgang haben, z.B. Schäden an der 	Bei Glasbruch nach A.2.2.1.5 erstatten wir bei Totalscha-
                 Bremsanlage oder an den Reifen.                                     den oder Zerstörung die Glas-Ersatzteile (ohne Arbeits-
             –	Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund                     lohn, Dichtungen usw.) bis max. 20 Prozent des versicher-
                 eines Betriebsvorgangs eintreten, z.B. durch falsches               ten Werts des Fahrzeugs.
                 Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende La- 	Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, wel-
                 dung.                                                               cher Wert vereinbart wurde.
             –	Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in
                 einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Ab- Überführungs- und Zulassungskosten
                 nutzung haben.                                           A.2.5.1.2	Wir ersetzen nach Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
             –	Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahr-                       des Fahrzeugs nachgewiesene Überführungs- und Zulas-
                 zeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z.B.                  sungskosten für ein Ersatzfahrzeug bis maximal 500 EUR.
                 Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger.                   Dies gilt nur, falls Sie das Ersatzfahrzeug bei uns versichern.
             – Verwindungsschäden.
                                                                        12

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Erstattung der Entsorgungskosten                                          A.2.5.4 Mehrwertsteuer
A.2.5.1.3	Wir erstatten nach Totalschaden oder Zerstörung des Fahr-      	Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese
           zeugs die von Ihnen nachgewiesenen, notwendigen und                        für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung
           angemessenen Entsorgungskosten. Dies gilt nur, falls Sie                   tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten
           das Ersatzfahrzeug bei uns versichern.                                     wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Was versteht man unter Totalschaden, Marktwert, Wieder­                   A.2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
beschaffungswert und Restwert?                                            Wiederauffinden des Fahrzeugs
A.2.5.1.4	Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten     A.2.5.5.1	Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats
           der Reparatur des Fahrzeugs dessen Marktwert bzw. Wie-                     nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenan-
           derbeschaffungswert übersteigen.                                           zeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme des
A.2.5.1.5	Marktwert ist der Durchschnittspreis am Privatmarkt, der                   Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das
           weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält.                     Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumut-
A.2.5.1.6	Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf                 baren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können.
           eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des          A.2.5.5.2	Wir zahlen die Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs,
           Schadenereignisses bezahlen müssen.                                        wenn es in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie)
A.2.5.1.7	Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im be-                     aufgefunden wird. Ersetzt werden die Kosten in Höhe ei-
           schädigten oder zerstörten Zustand.                                        ner Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu
                                                                                      einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer).
A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?                                              Maßgeblich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen
Reparatur                                                                             Standort des Fahrzeugs zum Fundort.
A.2.5.2.1	Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Repa-     Eigentumsübergang nach Entwendung
           ratur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:      A.2.5.5.3	Müssen Sie das Fahrzeug nicht zurücknehmen, weil die
           a	Wenn das Fahrzeug vollständig und sach- und fach-                       Monatsfrist bereits abgelaufen ist, werden wir dessen Ei-
               gerecht repariert wird, gilt:                                          gentümer. Wir werden jedoch nicht Eigentümer, wenn
		Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Hö-                           –	Sie Eigentümer des Fahrzeugs bleiben wollen oder
               he des Marktwerts nach A.2.5.1.5, bzw. des Wieder-                     –	ein Anderer der Eigentümer des Fahrzeugs ist (z.B.
               beschaffungswerts nach A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies                        der Leasinggeber) und dieser das Eigentum nicht auf
               durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nach-                         uns übertragen möchte.
               weis, zahlen wir entsprechend nach A.2.5.2.1 b.            	Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen, nachdem wir
           b	Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht                   Sie über das Wiederauffinden informiert haben. Kosten
               sach- und fachgerecht repariert wird, gilt:                            für die Rückholung zahlen wir nicht.
		Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständi-                 	Werden wir nicht Eigentümer, rechnen wir den erzielbaren
               gen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert ver-                    Veräußerungserlös des wiederaufgefundenen Fahrzeugs
               minderten Marktwerts (siehe A.2.5.1.7 und A.2.5.1.5)                   auf unsere Entschädigung an. Wenn wir Sie bereits ent-
               bzw. um den Restwert verminderten Wiederbeschaf-                       schädigt haben, müssen Sie uns den erzielbaren Verkaufs-
               fungswerts (siehe A.2.5.1.7 und A.2.5.1.6).                            erlös zurückzahlen.
Abschleppen                                                               A.2.5.5.4	Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer Pflicht-
A.2.5.2.2	Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten                     verletzung (z.B. nach D.1.1, E.1.1 oder E.1.3 oder wegen
           für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgele-                     grober Fahrlässigkeit nach A.2.9.1 Satz 2) gekürzt und
           genen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf                   wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, gilt:
           einschließlich unserer Leistungen nach A.2.5.2.1 die Ober-     	Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Veräußerungserlös
           grenze nach A.2.5.2.1 a oder A.2.5.2.1 b nicht überschrit-                 nach Abzug der erforderlichen Kosten zu, die im Zusam-
           ten werden.                                                                menhang mit der Rückholung und Verwertung entstanden
	Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber ver-                             sind. Der Anteil errechnet sich entsprechend der Quote,
           pflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen.                                 um die wir Ihre Entschädigung gekürzt haben.
Abzug neu für alt                                                         Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach Entwendung
                                                                          der Fahrzeugschlüssel
A.2.5.2.3	Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile aus-
           getauscht oder wird das Fahrzeug ganz oder teilweise neu       A.2.5.5.5 	Wir ersetzen die Kosten für den Austausch von Tür- und
           lackiert, nehmen wir bei den Kosten der Ersatzteile und                    Lenkradschlössern und der dazugehörigen Fahrzeug-
           der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung ent-                      schlüssel, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines
           sprechenden Abzug vor (neu für alt).                                       Einbruchdiebstahls (nicht aus dem Fahrzeug) oder durch
                                                                                      Raub entwendet wurden.
A.2.5.3 Sachverständigen- und Gutachterkosten
                                                                          	Bei draht- oder schlüssellosen Zugangssystemen gilt auch
Sachverständigenkosten im Schadenfall                                                 die widerrechtliche Beschaffung der Zugangsdaten durch
A.2.5.3.1	Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn                  Dritte als Entwendung der Fahrzeugschlüssel. In diesen
           wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt                     Fällen übernehmen wir die Kosten für die Neucodierung.
           haben.                                                         A.2.5.6	Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchst­
Gutachtenkosten zur Feststellung der Versicherungssumme                               entschädigung)?
A.2.5.3.2	Ab einem Marktwert von 100.000 EUR erfolgt bei einem           	Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf die im
           Pkw die Festsetzung der Versicherungssumme auf Grund                       Ver­sicherungsschein genannte Versicherungssumme. Die
           einer ­aktuellen ausführlichen Bewertung eines geprüften                   Ver­sicherungssumme ergibt sich aus dem Marktwert Ihres
           und ver­eidigten Sachverständigen. Bei Krafträdern gilt dies               Fahrzeugs nach A.2.5.1.5, bzw. dem Wiederbeschaffungs-
           ab einem Marktwert von 30.000 EUR. Vorzugsweise er-                        wert Ihres Fahrzeugs nach A.2.5.1.6, der bei Vertragsbe-
           folgt die Fest­stellung auf Grund eines aktuellen Gutach-                  ginn oder während der Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
           tens eines Sach­verständigen der Firma Classic Data.           Garantie bei Wertverlust
	Wird der Wiederbeschaffungswert vereinbart, ist immer                   A.2.5.6.1	Ist im Schadenfall der tatsächliche Marktwert bzw. Wie-
           ein aktuelles Gutachten vorzulegen.                                        derbeschaffungswert niedriger als der im Versicherungs-
	Das Gutachten müssen Sie uns innerhalb von vier Wo-                                 schein festgelegte Wert, gilt für die Dauer von zwei Jahren
           chen vorlegen und auf Ihre Kosten erstellen lassen.                        nach Vertragsschluss der vereinbarte Marktwert bzw. Wie-
	Wird unterhalb der genannten Wertgrenze kein Gutachten                              derbeschaffungswert als Entschädigungsleistung.
           eingereicht, stellen wir die Versicherungssumme auf Grund      	Die Entschädigung vermindert sich um zwischenzeitlich
           von detaillierten Farbfotos fest. Bei Pkw werden Auf­nah­                  eingetretene Schäden, die zum Schadenzeitpunkt noch
           men von Karosserie (von allen Seiten), Kofferraum, Motor­                  nicht fachgerecht repariert wurden.
           raum, Innenraum, Verdeck (geschlossen) und Tacho­stand         Vorsorge-Versicherung bei Wertsteigerung
           benötigt. Bei Motorrädern sind zwei bis drei Farbfotos ein-
           zureichen.                                                     A.2.5.6.2	Überschreitet der Marktwert bzw. Wiederbeschaffungswert
                                                                                      bei Totalschaden oder Totalentwendung auf Grund Wert-
	Die Aufnahmen müssen Sie uns entsprechend unseren                                   steigerung den jeweils vereinbarten Wert, so erhöht sich
           Anweisungen innerhalb von zwei Wochen nach Angebots-                       Ihr Ersatz­leistungs­anspruch im Schadenfall auf maximal
           aufforderung vorlegen und auf Ihre Kosten erstellen lassen.                120 Prozent.


                                                                      13

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Unterversicherungseinwand                                                   	Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der
A.2.5.6.3	Ist der von Ihnen bei Vertragsschluss angegebene Markt-                   Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte
           wert bzw. Wiederbeschaffungswert niedriger als der tat-                   Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Scha-
           sächliche Wert, sind wir im Schadenfall berechtigt, unse-                 den herbeiführt.
           re Leistung in einem entsprechenden Verhältnis zu kürzen.        A.2.9    Was ist nicht versichert?
A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen, Rest- und Altteile                          Grobe Fahrlässigkeit
Was wir nicht ersetzen                                                      A.2.9.1	Bei der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versiche-
A.2.5.7.1	Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alte­                 rungsfalls verzichten wir auf den Einwand der groben Fahr-
           rungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt wer-                lässigkeit. Ausgenommen von diesem Verzicht sind:
           den Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff und Betriebs-                 –	die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des
           mitteln (z.B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wertminderung, Stand-                    Fahrzeugs oder seiner Teile,
           geldkosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kos­                  –	die Herbeiführung eines Schadens infolge des Genus-
           ten eines Mietfahrzeugs.                                                     ses alkoholischer Getränke oder anderer berauschen-
Rest- und Altteile                                                                      der Mittel.
A.2.5.7.2	Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug ver-          	In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere Leistung in
           bleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf                     einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
           die Entschädigung angerechnet.                                            Verhältnis zu kürzen.
A.2.5.8 Selbstbeteiligung                                                   Vorsatz
	Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem               A.2.9.2	Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die Sie
           Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem                    vorsätzlich herbeiführen.
           Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in              Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
           ­welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.       A.2.9.3	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
            Bei Eigenschäden gemäß A.2.2.2.3 gilt eine zusätzliche                   Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmig-
            Selbstbeteiligung in Höhe von 500 EUR je Schaden­ereignis.               ten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei
	Wird ein Bruchschaden an der Windschutzscheibe nicht                               der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
            durch Austausch, sondern durch Reparatur der Scheibe                     kommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings,
            nach Abstimmung mit uns in einer von uns vermittelten                    Tests und Demonstrationen.
            Fachwerkstatt beseitigt, ersetzen wir die Reparaturkosten                Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4.
            ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
                                                                            Reifenschäden
A.2.6	Sachverständigenverfahren bei Meinungs­
            verschiedenheit über die Schadenhöhe                            A.2.9.4	Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder
                                                                                     zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden
A.2.6.1	Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe ein-                          besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig
            schließlich der Feststellung des Markt- oder Wiederbe-                   andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende
            schaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen                  Schäden am Fahrzeug verursacht wurden.
            Reparaturarbeiten kann vor Klageerhebung ein Sachver-
            ständigenausschuss entscheiden.                                 Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats­
                                                                            gewalt
A.2.6.2	Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraft-
            fahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von       A.2.9.5	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
            zwei Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen                    Kriegs­ereig­nisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der
            benennen, wird dieser von dem jeweils Anderen bestimmt.                  Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
A.2.6.3	Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein            Schäden durch Kernenergie
            weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll      A.2.9.6	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern­
            vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt                      energie.
            werden. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person
            des Obmanns, wird er über das zuständige Amtsgericht            A.3 	Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service
            benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen                   oder Kostenerstattung
            den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten         A.3.1    Was ist versichert?
            Beträgen liegen.
                                                                            	Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.6 bis A.3.7 genann-
A.2.6.4	Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Ver-                      ten Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführ-
            hältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von                   ten ­Leistungen als Service oder erstatten die von Ihnen
            Ihnen zu tragen.                                                         aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.
	Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts­                  A.3.2    Wer ist versichert?
            weg zu beschreiten.
                                                                            	Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fah-
A.2.7       Fälligkeit unserer Zahlung                                               rer und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend
A.2.7.1	Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Ent-                     nichts anderes geregelt ist.
            schädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätes-         A.3.3    Versicherte Fahrzeuge
            tens innerhalb von zwei Wochen.
                                                                            	Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete
A.2.7.2	Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Ent-                        Fahrzeug (Pkw ein­schließlich Kombinationskraftfahrzeuge
            schädigung verlangen, wenn                                               und Krafträder) sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Ge-
            – wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und                      päck- oder Bootsanhänger. Versichert sind ebenfalls das
            –	sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines                 Gepäck und die Ladung, sofern diese nicht zu gewerb­
                Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt.                        lichen Zwecken mitgeführt werden.
A.2.7.3	Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwar-           A.3.4    In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
            ten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die      	Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in
            Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach                   den geo­graphischen Grenzen Europas sowie den außer-
            Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige.                      europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der
A.2.8	Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurück­                                 ­Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht
            fordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?                             etwas anderes geregelt ist.
	Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug                   A.3.5     Begriffsdefinitionen
            und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von          Was versteht man unter Panne oder Unfall?
            dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder ein-
            fach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück.      A.3.5.1	Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsscha-
                                                                                      den zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen
	Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des                             plötzlich mit ­mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug ein-
            Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzu-                     wirkendes Ereignis.
            fordern, wie dies der Schwere des Verschuldens e ­ ntspricht.
            Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in          Was versteht man unter einer Reise?
            häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere ­Ersatzleistung     A.3.5.2	Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohn-
            selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens                   sitz. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland,
            nicht zurück.                                                             an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwie-
	Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir be-                           gend aufhalten.
            rechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern.

                                                                        14

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Was versteht man unter Krankheit?                                         	        Wenn der Schadenort innerhalb der Bundesrepublik
A.3.5.3	Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht                  Deutschland liegt, vermitteln und bezahlen wir im Falle
          bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn                     des Fahrzeug­rücktransports eine Transportmöglichkeit,
          der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufge-                   um Sie und die ­berechtigten Insassen zusammen mit dem
          treten ist.                                                               Fahrzeug an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurückzubrin-
                                                                                    gen (Pick-up-Service).
A.3.6     Was leisten wir beim Schutzbrief?
                                                                          Fahrzeugverzollung und -verschrottung
	Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall
          die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir A.3.7.5	Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt
          folgende Leistungen:                                                      werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen
                                                                                    die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren einschließlich
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft                                              des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr
A.3.6.1	Wir vermitteln die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft                  Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden,
          an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und                    übernehmen wir die Verschrottungskosten.
          übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wird die Übernachtung nach Fahrzeugausfall
          Hilfe nicht durch unsere Vermittlung organisiert, beläuft
          sich der Höchstbetrag für diese Leistung einschließlich A.3.7.6	Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer
          der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwen-                      Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten
          deten Kleinteile auf 150 EUR.                                             für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leis-
                                                                                    tung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.7 in Anspruch neh-
Abschleppen des Fahrzeugs                                                           men, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahr-
A.3.6.2	Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder                        zeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht
          fahrbereit gemacht werden, vermitteln wir das Abschlep-                   kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten.
          pen des Fahrzeugs vom Schadenort bis zur nächstgele- 	Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 100 EUR je
          genen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dies                        Übernachtung und Person. Ferner übernehmen wir die
          schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte                   Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen
          Ladung mit ein.                                                           öffentlichen Verkehrs­mitteln bis zu 50 EUR.
	Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wird Weiter- oder Rückfahrt nach Fahrzeugausfall
          die Hilfe nicht durch unsere Vermittlung organisiert, beläuft
          sich der Höchstbetrag für diese Leistung auf 200 EUR; A.3.7.7 Folgende Fahrtkosten werden erstattet:
          hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahr-                   –	Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz in
          zeugs entstandene Kosten angerechnet.                                         Deutschland oder
Bergen des Fahrzeugs                                                                –	eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch
                                                                                        höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4
A.3.6.3	Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, vermitteln                         und
          wir die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck                   –	 eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz in
          und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein.                           Deutschland,
          Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.                         –	eine Fahrt einer Person von Ihrem Wohnsitz in Deutsch-
A.3.7	Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl                               land oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahr-
          ab 50 km Entfernung                                                           zeug dort fahrbereit gemacht worden ist.
	Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs, ­erbringen              	        Die  Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfer-
          wir nachfolgende Leistungen unter den Voraussetzungen,                    nung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahn-
          dass                                                                      kosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei größerer
                                                                                    Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs der
          –	die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens                 Economy-Klasse sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis
              50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in                       zu 50 EUR.
              Deutschland entfernt ist und
          –	das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf              Mietwagen   nach Fahrzeugausfall
              folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann A.3.7.8	Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten. Wir überneh-
              oder es gestohlen worden ist.                                         men die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug
Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall                                          wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist,
                                                                                    dass Sie weder die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach
A.3.7.1	Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall                       A.3.7.7 noch Übernachtung nach A.3.7.6 in Anspruch ge-
          bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis                   nommen haben.
          zur Durchführung des Transports in einer Werkstatt unter-
          gestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich.             	        Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal
                                                                                    50 EUR je Tag. Die Kosten für eine Übernachtung bis zu
	Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, je-                             100 EUR je Person übernehmen wir.
          doch höchstens für zwei Wochen.
                                                                          Fahrzeugschlüssel-Service
Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugdiebstahl und Wieder-
auffinden und Totalschaden                                                A.3.7.9	Wenn Sie auf einer Fahrt oder Reise wegen Verlust des
                                                                                    Fahrzeugschlüssels mit dem versicherten Fahrzeug nicht
A.3.7.2	Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeugunterstel-                      mehr weiterfahren können, vermitteln wir die Beschaffung
          lung, wenn das gestohlene Fahrzeug                                        von Ersatzschlüsseln und übernehmen die Kosten für den
          –	nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden                       Versand. Nicht versichert sind die Kosten für die Ersatz-
              wird und                                                              schlüssel.
          –	bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Ver- Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
              zollung bzw. Verschrottung untergestellt werden muss.
                                                                          A.3.7.10	Wir vermitteln die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem
          Wir übernehmen die Kosten höchstens für zwei Wochen.                      Wohnsitz in Deutschland, wenn
Ersatzteilversand                                                                   – der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und
A.3.7.3	Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereit-                   –	das Fahrzeug weder von ihm noch von einem Insassen
          schaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schaden-                          zurückgefahren werden kann.
          ort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, organi-                   Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
          sieren wir für Sie, dass Sie diese auf schnellstmöglichem
          Wege erhalten.                                                  	Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als
                                                                                    Kostenersatz bis 1 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohn-
          Wir übernehmen alle entstehenden Versandkosten.                           sitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem
Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall                                              Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen ent-
A.3.7.4	Wir vermitteln den Transport des Fahrzeugs zu einer Werk-                  stehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Über-
          statt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten                    nachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf drei Über-
          bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz                    nachtungen bis zu je 100 EUR pro Person. Hat ­wegen des
          in Deutschland, wenn                                                      Ersatzfahrers ein berechtigter Insasse des versicherten
                                                                                    Fahrzeugs keinen Platz mehr, übernehmen wir die Kosten
          –	das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe
                                                                                    einer Rückfahrt zum Wohnsitz des Insassen in Deutsch-
              nach einer Panne, einem Unfall oder einem vorausge-
                                                                                    land per Bahn oder ­Linienflug nach A.3.7.7.
              gangenen Diebstahl, ohne dass ein Totalschaden vor-
              liegt, nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge-    Krankenrücktransport
              macht werden kann und                                       A.3.7.11	Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Er-
          –	die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind                 krankung an Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland zu-
              als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes                  rücktransportiert werden, vermitteln wir die Durchführung
              Fahrzeug.
                                                                        15

[Seite 16]
          des Rücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art          	in eine finanzielle Notlage kommen, stellen wir den Kon-
          und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch                       takt zur jeweiligen Hausbank her. Sofern erforderlich, sind
          notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf                   wir bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Ver-
          die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sa-                   fügung gestellten Betrags behilflich. Wenn eine Kontakt-
          nitäter, wenn diese behördlich oder medizinisch vorge-                    aufnahme zur Hausbank innerhalb von 24 Stunden nach
          schrieben ist. Außerdem über­nehmen wir die bis zum                       dem der Schadenmeldung folgenden Werktag nicht mög-
          Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten. Diese                     lich ist, stellen wir Ihnen einen Betrag bis zu 1.500 EUR
          müssen jedoch durch die Erkrankung bedingt sein und                       zur Verfügung. Dieser Betrag ist innerhalb eines Monats
          sind begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu                    nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns zu-
          je 100 EUR pro Person.                                                    rückzuzahlen. Wenn mehrere Personen infolge desselben
Rückholung von Kindern                                                              Ereignisses in eine finanzielle Notlage geraten, ist der Be-
                                                                                    trag von 1.500 EUR die Höchstleistung für alle betroffenen
A.3.7.12	Wir vermitteln bei mitreisenden minderjährigen Kindern                    Personen zusammen.
          die Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu
          ihrem Wohnsitz in Deutschland, wenn                            Reiserückruf
          – der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und                      A.3.7.18	Auf Wunsch von Ihnen oder Ihnen nahestehenden Perso-
          –	die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen                      nen veranlassen wir die Ausstrahlung von Reiserückrufen
              Insassen betreut werden können.                                       durch Rundfunkanstalten im Falle von
	Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir                  	–	Tod, schwerem Unfall oder plötzlicher schwerer Erkran-
          erstatten dabei die Bahnkosten 1. Klasse einschließlich                       kung von Ihnen oder Ihnen nahen Familienangehörigen,
          Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahr-        	–	Schäden an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Ele-
          ten bis zu 50 EUR.                                                            mentarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten
Krankenbesuch                                                            	sofern der Schaden im Verhältnis zu Ihrer wirtschaftlichen
                                                                                    Lage und Ihrem Vermögen erheblich ist.
A.3.7.13	Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse sich auf einer
          Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge         Rückreise in besonderen Fällen
          einer Erkrankung oder Verletzung länger als zwei Wochen        A.3.7.19	Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse des versicherten
          im Krankenhaus aufhalten müssen, vermitteln und bezah-                    Fahrzeugs die Fahrt oder Reise im Ausland nicht planmä-
          len wir die Fahrt und die Übernachtung für Besuche des                    ßig oder zu einem anderen als ursprünglich vorgesehenen
          Erkrankten durch ihm nahestehende Personen bis zu ei-                     Zeitpunkt beenden können, weil
          nem Betrag von 500 EUR.                                        	–	ein nicht mitreisender naher Verwandter schwer er-
Im Todesfall                                                                            krankt oder verstorben ist, oder
A.3.7.14	Im Fall Ihres Todes auf einer Fahrt oder Reise mit dem ver-    	–	eine erhebliche Schädigung Ihres Eigentums oder des
          sicherten Fahrzeug innerhalb des Geltungsbereichs nach                        Eigentums eines berechtigten Insassen infolge von
          A.3.4, vermitteln wir nach Abstimmung mit den Angehörigen                     Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat ei-
                                                                                        nes Dritten eingetreten ist,
          – die Bestattung am Ort des Todes oder
          – die Überführung nach Deutschland                             	vermitteln wir die notwendige Rückreise und übernehmen
                                                                                    die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise
	und übernehmen hierfür die Kosten.                                                entstehenden höheren Fahrtkos­ten sowie die Fahrzeug-
	Diese Leistung gilt auch beim Tod eines berechtigten In-                          abholung nach A.3.7.10, wenn die Rückreise nicht mit dem
          sassen.                                                                   versicherten Fahrzeug durchgeführt wird. Wir übernehmen
Versand von Arzneimitteln                                                           die ­Kosten bis zu insgesamt 2.500 EUR je Person.
A.3.7.15	Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse des versicherten        Strafverfolgung im Ausland
          Fahrzeugs auf einer Auslandsreise verschreibungspflich-        A.3.7.20	Werden Sie oder ein berechtigter Insasse während einer
          tige Arzneimittel zur Aufrechterhaltung oder Wiederher-                   Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug inhaftiert
          stellung der Gesundheit benötigen und diese weder von                     oder wird Ihnen Haft angedroht, dann strecken wir die in
          Ihnen noch von einem Arzt vor Ort beschafft werden kön-                   diesem Zusammenhang entstehenden Gerichts-, Anwalts-
          nen, vermitteln wir den Versand der Arzneimittel und über-                und Dolmetscherkosten bis zu 500 EUR sowie eine von
          nehmen die Kosten für den Versand.                                        den Behörden verlangte Strafkaution von bis zu 2.500 EUR
	Über die Notwendigkeit des Arzneimittelversands entschei-                         vor. Die von uns verauslagten Kosten müssen von Ihnen
          det der von uns eingeschaltete Arzt nach Rücksprache                      oder den berechtigten Insassen innerhalb eines Monats
          mit Ihrem behandelnden Arzt im ­Ausland oder Ihrem Haus-                  nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns zu-
          arzt. Ein Arzneimittelversand erfolgt nicht, wenn keine Aus-              rückgezahlt werden.
          fuhr- oder Einfuhrgenehmigung erlangt werden kann oder         Rücktransport von Haustieren
          wenn das Arzneimittel als Suchtmittel gilt.                    A.3.7.21	­Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse des versicherten
	Eine etwaige Abholung oder Auslösung des Arzneimittels                            Fahrzeugs aufgrund von Tod, Erkrankung oder Verletzung
          beim Zoll muss von Ihnen selbst veranlasst werden.                        einen mitgeführten Hund oder eine mitgeführte Katze nicht
	Wir übernehmen die Kosten für die Abholung des Arznei-                            mehr versorgen können, vermitteln wir den Heimtransport
          mittels. Die Kosten für die Arzneimittel werden von uns                   der Tiere und übernehmen die hierdurch entstehenden
          vorgestreckt und müssen von Ihnen innerhalb eines Mo-                     Kosten. Ist nach dem Heimtransport eine Weiterversorgung
          nats nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns                      nicht möglich, vermitteln wir eine anderweitige Unterbrin-
          zurückgezahlt werden.                                                     gung oder Versorgung der Tiere. Die hierdurch entstehen-
                                                                                    den Kosten übernehmen wir höchstens für zwei Wochen.
Versand von Sehhilfen
                                                                         A.3.8      Was ist nicht versichert?
A.3.7.16	Wenn auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahr-
          zeug Ihre Brille oder Kontaktlinsen (Sehhilfen) verloren       Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
          gehen, und kein Ersatz an Ort und Stelle beschafft werden      A.3.8.1	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie
          kann, vermitteln wir den Versand des Ersatzes für die Seh-                vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Ermögli-
          hilfen. Die Kosten für den Versand werden von uns über-                   chung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile
          nommen. Eine etwaige Ab­holung oder Auslösung der Er-                     oder bei der Herbeiführung des Schadens infolge des Ge-
          satzsehhilfen beim Zoll muss von Ihnen selbst veranlasst                  nusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschen-
          werden.                                                                   der Mittel sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
	Wir übernehmen die Kosten für die Abholung der Ersatz-                            der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhält-
          sehhilfen. Die Kos­ten für die Sehhilfen werden von uns                   nis zu kürzen.
          vorgestreckt und müssen von Ihnen innerhalb eines Mo-          Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
          nats nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns           A.3.8.2	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
          zurückgezahlt werden.                                                     Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmig-
Finanzielle Notlage                                                                 ten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei
A.3.7.17	Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse während einer                      der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
          Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug durch                         kommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings,
                                                                                    Tests und Demonstrationen.
          –	Tod, Erkrankung oder Verletzung von berechtigten In-
              sassen,                                                               Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4.
	–	den Verlust Ihrer Reisezahlungsmittel aufgrund von
              Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen,
          –	Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahr-
              zeugs

                                                                     16

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Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats­                 	Ausnahme: Soweit Sie einen solchen Anspruch nicht er-
gewalt                                                                             folgversprechend durchsetzen können, leisten wir den-
A.3.8.3	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch                   noch, wenn nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:
         Kriegs­ereig­nisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der                     − Sie haben den Anspruch in Textform geltend gemacht.
         Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht wer-                   − Sie haben weitere zur Durchsetzung Ihres Anspruchs
         den.                                                                          erforderliche Anstrengungen unternommen, die Ihnen
Schäden durch Kernenergie                                                              billigerweise zumutbar waren.
                                                                                   − Sie haben Ihren Anspruch wirksam an uns abgetreten.
A.3.8.4	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern­
         energie.                                                       	Hinweis: Ansprüche gegen Dritte sind nicht immer wirk-
                                                                                   sam abtretbar. Unter anderem können Ansprüche gegen
Krankheit und Schwangerschaft                                                      Sozial­versicherungsträger (z.B. Krankenkasse, Renten-
A.3.8.5	Kein Versicherungsschutz besteht in den Punkten A.3.7.10                  versicherungsträger) häufig nicht oder nur mit deren Zu-
         bis A.3.7.14, wenn die Krankheit oder Verletzung der ver-                 stimmung abgetreten werden. In diesen Fällen können wir
         sicherten Person innerhalb von sechs Wochen vor Beginn                    nicht im Voraus Leistungen erbringen, sondern erst dann,
         der Fahrt oder Reise aufgetreten ist oder zum Reisezeit-                  wenn abschließend geklärt ist, dass keine Ansprüche ge-
         punkt noch vorhanden war. Gleiches gilt auch für eine                     genüber Dritten bestehen.
         Schwangerschaft, wenn diese Ursache für den Versiche-          	Vereinbarungen, die Sie mit Dritten über diese Ansprüche
         rungsfall ist.                                                            treffen (z.B. ein Abfindungsvergleich), binden uns nur, wenn
A.3.9    Anrechnung ersparter Aufwendungen                                         wir vorher zugestimmt haben.
	Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart,                 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssumme)?
         die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müs-         A.4.5.3	Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist beschränkt
         sen, können wir diese von unserer Zahlung abziehen.                       auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Meh-
A.3.10   Verpflichtung Dritter                                                     rere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe
	Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber auf-                           Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.
         grund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem        	Hinweis: Beachten Sie zu den Summenbegrenzungen für
         Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflich-                einzelne Leistungen A.4.5.1.
         tet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflich-     A.4.6	Fälligkeit, Zahlung für eine mitversicherte Person
         tungen vor.
                                                                        Fälligkeit der Leistung und Vorschusszahlung
A.4	Fahrerschutzversicherung –                                         A.4.6.1	Wir sind verpflichtet innerhalb eines Monats in Textform
     wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird                                    zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leis-
	Die Fahrerschutzversicherung ist eine Kfz-Unfallversiche-                        tungspflicht anerkennen. Die Frist beginnt, wenn uns Ihr
         rung, deren Leistungen sich nach dem tatsächlich entstan-                 Leistungsantrag und die zu dessen Beurteilung erforder-
         denen Personenschaden richten.                                            lichen Unterlagen vorliegen.
A.4.1    Was ist versichert?                                            	Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ih-
                                                                                   nen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb
	Versichert sind Personenschäden, die dadurch entstehen,                          von zwei Wochen.
         dass der berechtigte Fahrer durch einen Unfall beim Len-
         ken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird.     	Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach
                                                                                   fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vor-
	Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich                        schüsse.
         von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfall­
         ereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.    Zahlung für eine mitversicherte Person
	Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z.B. nicht das Ein- und               A.4.6.2	Sie als Versicherungsnehmer können unsere Zahlung für
         Aussteigen oder das Be- und Entladen.                                     eine mitversicherte Person an Sie selbst nur mit Zustim-
                                                                                   mung der mitversicherten Person verlangen.
A.4.2    Wer ist versichert?
                                                                        A.4.7      Was ist nicht versichert?
	Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Be-
         rechtigter Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Wil-     Straftat
         len des Verfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt.             A.4.7.1	Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die dem
	Im Todesfall des Fahrers sind seine Hinterbliebenen bezüg-                       Fahrer dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat
         lich ihrer gesetzlichen Unterhaltsansprüche mitversichert.                begeht oder versucht.
A.4.3    Versicherte Fahrzeuge                                          Psychische Reaktionen
	       Die Fahrerschutzversicherung kann nur für Pkw vereinbart       A.4.7.2	Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Stö-
         werden. Versicherungsschutz besteht für das im Versiche-                  rungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese
         rungsschein genannte Fahrzeug, für das auch eine Kfz-                     durch einen Unfall verursacht wurden.
         Haftpflichtversicherung bei uns besteht.                       Schäden an der Bandscheibe
A.4.4    In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                A.4.7.3	Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Band-
         In der Fahrerschutzversicherung besteht Versicherungs-                   scheiben. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein
          schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie                       unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis diese Ge-
          den außer­europäischen Gebieten, die zum Geltungsbe-                     sundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu mehr als
          reich der Euro­päischen Union gehören.                                   50 Prozent) verursacht.
A.4.5	Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung?                 Ansprüche Dritter
Was wir ersetzen                                                        A.4.7.4	Ansprüche, die von anderen Versicherern, Arbeitgebern,
                                                                                   Dienstherrn und Sozialversicherungsträgern gegen uns
A.4.5.1	Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden (z.B.                    geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
          Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld,
          behindertengerechte Umbaumaßnahmen) so, als ob ein            Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
          Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Dabei leisten wir nach   A.4.7.5	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
          den deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen                     Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmig-
          des Privatrechts bis zu einer Höhe von 15 Millionen EUR                  ten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei
          je Schadenfall.                                                          der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
	Voraussetzung für eine Entschädigung ist ein zeitlich zu-                        kommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings,
          sammenhängender, unfallbedingter, stationärer Kranken-                   Tests und Demonstrationen.
          hausaufenthalt von mindestens 72 Stunden innerhalb von                   Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4.
          sechs Monaten nach dem Unfall.                                Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats­
	Nicht versichert sind die Kosten eines durch Sie oder den             gewalt
          Fahrer beauftragten Rechtsanwalts.                            A.4.7.6	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
Vorrangige Leistungspflicht Dritter                                                Kriegs­ereig­nisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der
A.4.5.2	Wir erbringen keine Leistungen, soweit Sie gegenüber Drit-                Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht wer-
          ten (z.B. Schädiger, Haftpflichtversicherer, Krankenkasse,               den.
          Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Arbeit-      Schäden durch Kernenergie
          geber) Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens oder Anspruch       A.4.7.7	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern­
          auf ­deckungsgleiche (kongruente) Leistungen haben.                      energie.

                                                                    17

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A.5	Kfz-Umweltschadenversicherung –                                     Vertragliche Ansprüche
      für ­öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem                      A.5.5.5	Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher
     ­Umweltschadensgesetz                                                         Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflich-
                                                                                   tung hinausgehen.
A.5.1     Was ist versichert?
                                                                         A.5.6     Sonstige Regelungen
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt
                                                                         	Es gelten die Regelungen B.1, B.2.2 bis B.2.7; C.1 bis
A.5.1.1	Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur
                                                                                   C.4; D.1.1, D.1.2, D.2.1 und D.2.2 sowie J.1 bis J.3 ent­
          Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltscha-
                                                                                   sprechend.
          densgesetz (USchadG) frei. Voraussetzung ist, dass die-
          se durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und
          unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs          B	Beginn des Vertrags und vorläufiger
          des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.
                                                                            Versicherungsschutz
	Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche,
                                                                         	Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass
          die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes
                                                                           wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies
          bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
                                                                           durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
          des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden kön-
          nen.                                                           B.1       Wann beginnt der Versicherungsschutz?
	Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die                  	Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in
          Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.                             Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag ge-
Begründete und unbegründete Ansprüche                                      zahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
A.5.1.2	Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz be-              Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht-
          gründet, leisten wir Ersatz in Geld.                             zeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3.
A.5.1.3	Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz un-            B.2       Vorläufiger Versicherungsschutz
          begründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies
          gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegrün-        	Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden
          det sind.                                                                Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:
Regulierungsvollmacht                                                    Kfz-Haftpflichtversicherung
A.5.1.4	Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Scha-      B.2.1	Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder
          dens zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen                      nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestä-
          pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Dies schließt Er-                    tigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie
          klärungen zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme                      in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versiche-
          durch die Behörde oder einen sonstigen Dritten ein.                      rungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens
                                                                                   ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der
	Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwal-                             Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahr-
          tungsverfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir                  zeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige
          zur ­Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Wir                  Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
          führen das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit
          in Ihrem Namen auf ­unsere Kosten.                             Kaskoversicherung, Schutzbrief und Fahrerschutz­versicherung
A.5.2     Wer ist versichert?                                            B.2.2	In der Kaskoversicherung, beim Schutzbrief und in der
                                                                                   Fahrerschutzversicherung haben Sie vorläufigen Versi-
          A.1.2 gilt entsprechend.                                                 cherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt
A.5.3     Versicherungssumme, Höchstzahlung                                        haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbar-
	Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versiche-                            ten Zeitpunkt.
          rungssumme beträgt 5 Millionen EUR. Die Gesamtleistung         Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungs-
          für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres be-      schutz
          trägt das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme.        B.2.3	Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1
A.5.4     In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                          gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Ver-
Geltungsbereich                                                                    sicherungsschutz über.
	Abweichend von A.1.4 besteht Versicherungsschutz au-                   Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
          ßerhalb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in             B.2.4	Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend,
          den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR),                     wenn
          soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt                 – wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und
          oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz                    –	Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unver-
          nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht jedoch                       züglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang
          nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie                     des Versicherungsscheins bezahlt haben.
          nicht überschreiten.
                                                                         	Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungs-
A.5.5     Was ist nicht versichert?                                                schutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zah-
Vorsatz, Schäden durch Kernenergie                                                 lung zu vertreten haben.
A.5.5.1	Die Regelungen A.1.5.1 (Vorsatz) und A.1.5.9 (­Kernenergie)     Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
          gelten entsprechend.                                           B.2.5	Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungs-
Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene                                   schutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst
Umwelt­schäden                                                                     nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung
A.5.5.2	Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt                  bei Ihnen wirksam.
          unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Ein-          Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch
          wirkungen auf die Umwelt entstehen.                            Widerruf
Ausbringungsschäden                                                      B.2.6	Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versiche­
A.5.5.3	Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Ver-                  rungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungs-
          wendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, G  ­ ülle,             schutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
          festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd-          Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
          lingsbekämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz       B.2.7	Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes
          besteht jedoch, wenn diese Stoffe durch plötzliche und                   haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechen-
          unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeab-                    den Teil des Beitrags.
          sichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Nie-
          derschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in an-
          dere Grundstücke abdriften.                                    C         Beitragszahlung
Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umwelt-
schutz ­dienen                                                           C.1       Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags
A.5.5.4	Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Ver-          Rechtzeitige Zahlung
          stöße gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Ver-            C.1.1	Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmali­
          ordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen                      ge Beitrag wird ­sofort nach Zugang des Versicherungs-
          entstehen.                                                               scheins, frühestens aber zum Ver­siche­rungs­beginn fällig.
                                                                                   Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich zu zahlen.
                                                                                   Weicht der Ver­sicherungsschein von Ihrem Antrag oder

                                                                     18

[Seite 19]
          getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einma-        C.5	Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschrift-
          lige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Ver-             mandat und dessen Beendigung
          sicherungsscheins zu zahlen.
                                                                          Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
Nicht rechtzeitige Zahlung
                                                                          C.5.1	Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto
C.1.2	Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht-                   vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn
          zeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungs-
          schutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder ver-                 –	der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden
          spätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht                       kann und
          rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Ver-                –	Sie der Einziehung nicht widersprechen.
          sicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags.              	Was geschieht, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschul-
C.1.3	Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange                        den nicht eingezogen werden kann? In diesem Fall ist die
          der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlos-             Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie nach einer
          sen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten                   Aufforderung in Textform unverzüglich zahlen.
          haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Ge-         Beendigung des SEPA-Lastschriftmandats
          schäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 15 Prozent des           C.5.2	Können wir den fälligen Beitrag nicht einziehen, weil Sie
          Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem                        das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen haben, oder ha-
          beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zu un-                   ben Sie aus anderen Gründen zu vertreten, dass wir den
          serem Rücktritt, jedoch höchstens 40 Prozent des Jah-                     Beitrag nicht einziehen können, sind wir berechtigt, künf-
          resbeitrags.                                                              tig die Zahlung außer­halb des Lastschriftverfahrens zu
                                                                                    verlangen. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, eine
C.2        Zahlung des Folgebeitrags                                                monatliche oder vierteljährliche Zahlweise auf halbjährli-
Rechtzeitige Zahlung                                                                che Zahlweise umzustellen. Sie sind zur Übermittlung des
C.2.1	Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder                      Beitrags erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in Text-
          in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und                  form aufgefordert worden sind.
          zu zahlen.
                                                                          C.6	Beitragspflicht bei Nachhaftung in der
Nicht rechtzeitige Zahlung
                                                                               Kfz-Haftpflichtversicherung
C.2.2	Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern
                                                                          	Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund
          wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Ver-
                                                                            § 117 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz gegenüber
          zugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei
                                                                            einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrags
          Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zahlen.
                                                                            zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den Bei-
C.2.3	Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen               trag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach
          Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Be-          § 116 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz bleiben un-
          träge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungs-         berührt.
          schutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn
          Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
C.2.4	Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der            D	
                                                                            Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs
          zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir             und Folgen einer Pflichtverletzung
          den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kün-
          digung wird unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb         D.1	Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des
          eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Haben                   Fahrzeugs?
          wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung ausge-               D.1.1    Bei allen Versicherungsarten
          sprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie in-
          nerhalb eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung             Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
          genannten Zahlungsfrist zahlen.                                 D.1.1.1	Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag
	Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zwei-                     angegebenen Zweck verwendet werden (siehe Anhang –
          wöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben             In der WGV Young&Oldtimer-Versicherung versicher­bare
          Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz be-                  Fahrzeuge).
          steht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.     Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
                                                                          D.1.1.2	Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer ge-
C.3	Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeug-                                      braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug
     wechsel                                                                       mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten ge-
	Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten                        braucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigen-
  Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwech-                            tümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen,
  sel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeiti-                     dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer ge-
  ger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für                          braucht wird.
  Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2                  Fahren nur mit Fahrerlaubnis
  bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rück-
                                                                          D.1.1.3	Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffent-
  wirkenden Wegfall der vorläufigen Deckung nach B.2.4.
                                                                                   lichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahr-
  Dafür müssen folgende Voraus­setzungen gegeben sein:
                                                                                   erlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder
  –	Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen                             der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer be-
      Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des an-                            nutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis
      deren Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate                             hat.
      vergangen,
                                                                          Nicht genehmigte Rennen
  –	Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge
      sind gleich.                                                        D.1.1.4	Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten
                                                                                   Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf
	Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nicht-
                                                                                   Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Ren-
  zahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr ent­
                                                                                   nen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
  sprechend C.1.3 verlangen.
                                                                          	Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.2
C.4	Zahlungsperiode                                                               und die Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.9.3, A.3.8.2 und
	Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend                           A.4.7.5.
  der vereinbarten Zahlungsperiode (= Versicherungsperio­                 D.1.2	Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
  de) bezahlen. Die Zahlungsperiode umfasst bei Jahres-                   Alkohol und andere berauschende Mittel
  zahlung ein Jahr, bei Halbjahreszahlung sechs Monate,
  bei Vierteljahreszahlung drei Monate und bei monatlicher                D.1.2.1	Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer
  Zahlung einen Monat.                                                             durch alkoholische Getränke oder andere berauschende
                                                                                   Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
	Welche Zahlung Sie mit uns vereinbart haben, können Sie
  Ihrem Versicherungsschein entnehmen.                                    	Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des
                                                                                   Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen,
	Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsperio­                       der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende
  de unterscheiden kann, ist in Abschnitt G geregelt.                              Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
                                                                          	Hinweis: Auch in der Kasko-, Schutzbrief- und Fahrer-
                                                                                   schutzversicherung besteht für solche Fahrten nach
                                                                                   A.2.9.1, A.3.8.1, D.1.3.1 kein oder eingeschränkter Ver­
                                                                                   sicherungsschutz.
                                                                      19

[Seite 20]
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten                                Aufklärungspflicht
D.1.2.2	Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveran-             E.1.1.3	Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versiche-
          staltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen,                  rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht er-
          Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, ge-                    forderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende
          braucht werden, wenn                                                       Pflichten beachten:
          – das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit                   –	Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die ge-
             Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und                                    setzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen
          – für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsport-                          oder die dabei erforderliche Wartezeit zu beachten. Ist
             haftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des Pflicht-                      die erforderliche Wartezeit abgelaufen oder haben Sie
             versicherungsgesetzes besteht.                                              sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt,
	Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das                                müssen Sie die Feststellungen unverzüglich nachträglich
          Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für                           ermöglichen (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch).
          diese Fahrten gebrauchen lassen.                                           –	Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des
                                                                                         Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und
	Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4                                 zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und voll-
          und die Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.9.3, A.3.8.2 und                         ständig beant­worten. Wir können verlangen, dass Sie
          A.4.7.5.                                                                       uns in Textform ant­worten.
D.1.3	Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung                                    –	Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, so-
Alkohol und andere berauschende Mittel                                                   weit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann,
                                                                                         diese zu beschaffen.
D.1.3.1	Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer                    –	Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens
          durch alkoholische Getränke oder andere berauschende                           erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie
          Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.                   zumutbar ist.
	Hinweis: Auch in der Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Schutzbrief-                     –	Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen
          versicherung besteht für solche Fahrten nach D.1.2, A.2.9.1,                   des Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
          A.3.8.1, kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz.                        pflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
Gurtpflicht                                                                Schadenminderungspflicht
D.1.3.2	Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschrie-              E.1.1.4	Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses
          benen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn, das                     nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des
          Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.                                       Schadens zu sorgen.
D.2	Welche Folgen hat eine Verletzung dieser                              	Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zu-
                                                                                     mutbar, zu befolgen.
     Pflichten?
                                                                           E.1.2     Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
                                                                           Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
D.2.1	Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten
         Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verlet-          E.1.2.1	Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie
         zen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt,                verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Er-
         unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens                     hebung des Anspruchs mitzuteilen.
         entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach,             Anzeige von Kleinschäden
         dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben,        E.1.2.2	Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht
         bleibt der Versicherungsschutz bestehen.                                    mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulie-
	Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtver-                        ren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzei-
         sicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter                     gen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.
         oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht          Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
         befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahr-
         zeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen            E.1.2.3	Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht
         Personenschaden erlitten haben. In Betracht kommende                        (z.B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unver-
         Schadenersatzansprüche können jedoch gekürzt werden                         züglich anzuzeigen.
         oder entfallen, wenn und soweit Ihnen ein eigenes Ver-            E.1.2.4	Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlas-
         schulden an dem erlittenen Personenschaden zur Last fällt.                  sen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen
D.2.2	Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet,                      Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Voll-
         soweit die Pflicht­verletzung weder für den Eintritt des Ver-               macht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und an-
         sicherungsfalls noch für den ­Umfang unserer Leistungs-                     geforderte Unterlagen zur Verfügung stellen.
         pflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht     Bei drohendem Fristablauf
         arglistig verletzen.                                              E.1.2.5	Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflicht­                           Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahn-
versicherung                                                                         bescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht
D.2.3	In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1                     den erforderlichen Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch) einlegen.
         ergebende Leis­tungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen          E.1.3     Zusätzlich in der Kaskoversicherung
         und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be-            Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahr-
         trag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt.                       zeugs
	Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen                   E.1.3.1	Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter ­Teile
         vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versiche-                           sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies un-
         rungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der                     verzüglich in Textform anzuzeigen.
         Leistungspflicht befreit sind.
                                                                           Einholen unserer Weisung
D.2.4	Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vor-
                                                                           E.1.3.2	Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahr-
         sätzlich begangene Straftat erlangt (z.B. durch Diebstahl),
                                                                                     zeugs bzw. mitversicherter Teile müssen Sie unsere Wei-
         sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
                                                                                     sungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie
                                                                                     müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies
E	Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen                                          zumutbar ist.
   einer Pflichtverletzung                                                 Anzeige bei der Polizei
                                                                           E.1.3.3	Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden
E.1        Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?                                den Betrag von 500 EUR, sind Sie verpflichtet, das Scha-
E.1.1    Bei allen Versicherungsarten                                                denereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
Anzeigepflicht                                                             E.1.4     Zusätzlich beim Schutzbrief
E.1.1.1	Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu          Einholen unserer Weisung
         einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer             E.1.4.1	Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen
         ­Woche anzuzeigen.                                                          Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies
E.1.1.2	Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine an-                 gestatten, und befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist.
          dere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereig-
          nis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.
          Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis bereits
          gemeldet haben.

                                                                       20

[Seite 21]
Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht                                  gerichtlichen Verfahrens beauftragen wir einen Rechtsan-
E.1.4.2	Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über die                     walt in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsanwalt Voll-
         Ur­sache und Höhe des Schadens und über den Umfang                      macht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die
         unserer Leistungspflicht gestatten. Außerdem müssen Sie                 angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
         Original­belege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen
         und die ­behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 Versi-
                                                                      E.2	Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
         cherungsvertragsgesetz von der Schweigepflicht entbinden.         Pflichten?
E.1.5    Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung                   Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
Medizinische Versorgung                                               E.2.1	Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.6 ge-
                                                                                 regelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
E.1.5.1	Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns ­führen              Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir be-
         kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen,                   rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver-
         seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.                        schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen
Medizinische Aufklärung                                                          Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt
E.1.5.2	Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir                  haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
         mög­licherweise Auskünfte von                                	Für die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei
         –	Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt                   Verletzung einer Auskunfts- oder Aufklärungspflicht im
             oder untersucht haben.                                              Schadenfall gilt folgende weitere Voraussetzung: Wir ha-
         –	anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Be-                   ben Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese
             hörden.                                                             Rechtsfolge hingewiesen.
	Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Aus-              E.2.2	Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, so-
         künfte zu erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den                  weit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für
         genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu                 die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststel-
         erteilen. Ansonsten müssen Sie die Auskünfte selbst ein-                lung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich
         holen und uns zur Verfügung stellen.                                    war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
	Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer           Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflicht­
         Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müs-    versicherung
         sen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwen-      E.2.3	In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.2.1
         digen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Un-                ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen
         tersuchung entsteht.                                                    und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be-
	Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass an-                     trag von höchstens je 2.500 EUR beschränkt.
         geforderte Berichte alsbald erstellt werden.                 E.2.4	Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von
Aufklärung Ihrer Ansprüche gegen Dritte                                          höchstens je 5.000 EUR, wenn Sie die Aufklärungs- oder
                                                                                 Schadenminderungspflicht nach E.1.1.3 und E.1.1.4
E.1.5.3	Sie müssen alles tun, was der Aufklärung möglicher An-
         sprüche gegen Dritte dienen kann. Insbesondere müssen                   – vorsätzlich und
         Sie unsere Fragen zu möglichen Ansprüchen gegen Dritte,                 – in besonders schwerwiegender Weise
         die sich auf den Umfang unserer Leistungspflicht auswir-     	verletzt haben. Dies ist z.B. bei unerlaubtem Entfernen
         ken können, wahrheitsgemäß und vollständig beantwor-                    vom Unfallort trotz eines Personen- oder schweren Sach-
         ten. Entsprechende Nachweise müssen Sie uns vorlegen.                   schadens der Fall.
Wahrung Ihrer Ansprüche gegen Dritte                                  Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflicht­
E.1.5.4	Sie haben Ihren Anspruch gegen den Dritten unter Beach-      versicherung
         tung der Form- und Fristvorschriften zu wahren, soweit       E.2.5	Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem
         Ihnen dies zumutbar ist.                                                anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver-
E.1.6    Zusätzlich in der Kfz-Umweltschadenversicherung                         schaffen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich
                                                                                 des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei.
Besondere Anzeigepflicht
                                                                      Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Rechts­
E.1.6.1	Sie müssen uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leis-
                                                                      streitigkeiten
         tung nach dem USchadG führen könnte – soweit zumut-
         bar – sofort anzeigen. Dies gilt auch, wenn noch keine       E.2.6      Verletzen Sie vorsätzlich Ihre Anzeigepflicht nach
         Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche erhoben wor-                   –	E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemachter
         den sind.                                                                   Ansprüche),
E.1.6.2	Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und              –	E.1.2.3 (Anzeige gerichtlich geltend gemachter Ansprü-
         umfassend zu informieren über:                                              che) oder
                                                                                 – E.1.2.4 (Prozessführung durch uns)
         –	die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Information
             an die zuständige Behörde,                               	und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die
         –	behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder                   über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschul-
             Sanierung eines Umweltschadens Ihnen gegenüber,                     deten Entschädigung erheblich hinausgeht, gilt:
         –	die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem                     –	Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des
             Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung,                       von uns zu zahlenden Mehrbetrags vollständig von un-
             Begrenzung oder Sanierung ­eines Umweltschadens,                        serer Leistungspflicht frei.
         – den Erlass eines Mahnbescheids,                                       –	Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt,
         – eine gerichtliche Streitverkündung,                                       unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehrbetrags in ei-
         –	die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen                    nem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
             oder gerichtlichen Verfahrens.                                          Verhältnis zu kürzen.
E.1.6.3	Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Min-       Kfz-Umweltschadenversicherung
         derung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu         E.2.7	Es gelten die Regelungen E.2.1, E.2.2 und E.2.6 entspre-
         befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns                 chend.
         ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu
         erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regu-
         lierung zu unterstützen. Alle Umstände, die für die Bear-    F	Rechte und Pflichten der mitversicherten
         beitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns mit-
         teilen. Außerdem müssen Sie uns alle dafür angeforderten
                                                                         ­Personen
         Schriftstücke übersenden.                                    Pflichten mitversicherter Personen
E.1.6.4	Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Um-              F.1	Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu
         weltschäden sind unverzüglich mit uns abzustimmen.                     Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung.
E.1.6.5	Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt           Ausübung der Rechte
         im Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie frist-          F.2	Die Ausübung der Rechte der versicherten Personen aus
         gemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechts-                dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versiche-
         behelfe einlegen. Einer Weisung durch uns bedarf es nicht.             rungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine
E.1.6.6	Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Ver-                 andere Regelung ist das Geltendmachen von Ansprüchen
         fahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die                    in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.2.
         Führung des Verfahrens zu überlassen. Im Falle des


                                                                  21

[Seite 22]
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte                  Kündigung bei Beitragserhöhung
­Personen                                                                G.2.7	Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts
 F.3	Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leis-                   nach J.1 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb ei-
          tung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten           nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Bei-
          Personen.                                                              tragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam,
	Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversiche-                     frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitrags-
          rung:                                                                  erhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Bei-
                                                                                 tragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam-
 	Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf                         werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
          die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn
                                                                         Kündigungsrecht bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
          –	die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstän-
             de in der Person des Mitversicherten vorliegen oder         G.2.8	Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach
          –	diese Umstände der mitversicherten Person bekannt                   K.3 und erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als
             oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.             10 Prozent, können Sie den Vertrag innerhalb eines Mo-
                                                                                 nats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung ei-
                                                                                 ner Frist kündigen.
G	Laufzeit und Kündigung des Vertrags,                                  Kündigungsrecht bei Bedingungsänderung
   ­Veräußerung des Fahrzeugs, Wagnis-                                   G.2.9	Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsanpas-
    wegfall                                                                      sung nach N Gebrauch, können Sie den Vertrag innerhalb
                                                                                 von sechs Wochen nach Zugang unserer Mitteilung über
G.1	Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?                                   die Bedingungsanpassung kündigen. Die Kündigung ist
Vertragsdauer                                                                    sofort wirksam, ­frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk-
G.1.1	Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Ver­                    samwerdens der Bedingungsänderung. Wir teilen Ihnen
         sicherungsschein.                                                       die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem Wirksam­
                                                                                 werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Automatische Verlängerung
G.1.2	Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlos-     G.3	Wann und aus welchem Anlass können wir
         sen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres           den ­Versicherungsvertrag kündigen?
         Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen.             Kündigung zum Ablauf
	Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss             G.3.1	Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungs-
         des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist,               jahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie
         um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimm-                   Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.
         ten Kalendertag beginnen zu lassen.
                                                                         Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr
                                                                         G.3.2	Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz
G.1.3	Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr                  zu kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei
         vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeit-                 Wochen nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
         punkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
                                                                         Kündigung nach einem Schadenereignis
G.2	Wann und aus welchem Anlass können Sie                              G.3.3	Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir
     den ­Versicherungsvertrag kündigen?                                         den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen inner-
Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres                                     halb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen
                                                                                 über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zu-
G.2.1	Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungs-                      gehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung un-
        jahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie                 sere Leis­tungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt
        uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.                            haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haft-
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes                                  pflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den An-
G.2.2	Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz                spruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu las-
        zu kündigen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang                  sen. Außerdem können wir in der Kfz-Haftpflichtversiche-
        bei uns wirksam.                                                         rung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der
                                                                                 Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergange-
Kündigung nach einem Schadenereignis                                             nen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat
G.2.3	Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie                     nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
        den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb           Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
        eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über
        die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen,           G.3.4	Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich
        nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leis-              Kosten und ­Zinsen trotz unserer Zahlungsaufforderung
        tungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben.                  nach C.2.2 nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist gezahlt,
        Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversi-            können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
        cherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des                   Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Be-
        Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem                 träge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung
        können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag                zahlen (siehe auch C.2.4).
        bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im          Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des
        Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.        Fahrzeugs
G.2.4	Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu             G.3.5	Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahr-
        einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf                   zeugs nach D verletzt, können wir innerhalb eines Monats,
        des Vertrags, wirksam werden soll.                                       nachdem wir von der Pflichtverletzung Kenntnis erlangt
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des                           haben, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies
Fahrzeugs                                                                        gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht we-
                                                                                 der vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
G.2.5	Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsverstei-
        gert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Er-         Kündigungsrecht bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
        werber über.                                                     G.3.6	Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach
	Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Mo-                   K.3, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündi-
        nats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis                 gen. Können Sie nachweisen, dass die Änderung weder
        vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist                auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, wird
        des Erwerbers erst ab Kenntnis.                                          die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach ihrem
                                                                                 Zugang bei Ihnen wirksam.
	Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger
        Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.           Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des
                                                                         Fahrzeugs
G.2.6	Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versi-
        cherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine            G.3.7	Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahr-
        Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als                  zeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kün-
        Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung                     digen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats
        wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.                          ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der
                                                                                 Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt
                                                                                 haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem
                                                                                 Zugang beim Erwerber wirksam.


                                                                     22

[Seite 23]
G.4       Kündigung einzelner Versicherungsarten                       Umfang der Ruheversicherung
G.4.1	Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Schutzbrief- und Fahrerschutz-    H.1.3	Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ih-
       versicherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge.               nen während der Dauer der Außerbetriebsetzung einge-
       Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbe-                    schränkten Versicherungsschutz.
       stehen anderer nicht. Abweichend hiervon enden bei einer                   Der Ruheversicherungsschutz umfasst
       Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung die anderen für
                                                                                  – die Kfz-Haftpflichtversicherung.
       das versicherte Fahrzeug bestehenden Versicherungen mit
                                                                                   –	die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum
       der Beendigung der Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                                                                      Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Vollkasko-, eine
G.4.2	Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündi-                        Teilkasko- oder eine Allgefahrenversicherung bestand.
       gungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-                    – die Kfz-Umweltschadenversicherung.
       Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen.
                                                                       Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
G.4.3	Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlos-
                                                                       H.1.4	Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie ver-
       senen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf
                                                                                  pflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer
       die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen
                                                                                  Einzel- oder Sammelgarage) nicht nur vorübergehend
       Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer
                                                                                  ­abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser
       Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der
                                                                                   Räumlichkeiten nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflich­
       anderen Verträge nicht einverstanden sind. Entsprechend
                                                                                   ten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.2 leis-
       haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kün-
                                                                                   tungsfrei.
       digen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen.
                                                                       Wiederanmeldung
G.4.4	Kündigen Sie oder wir nur den Schutzbrief, gelten G.4.2
       und G.4.3 nicht.                                                H.1.5	Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (En-
                                                                                   de der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Ver-
G.4.5	G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn
                                                                                   sicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetrieb-
       in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind.
                                                                                   setzung haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen.
G.5       Zugang der Kündigung                                         Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
	Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der               H.1.6	Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden
  jeweiligen Frist zugeht.                                                         18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs,
                                                                                   ohne dass es einer Kündigung bedarf.
G.6       Beitragsabrechnung nach Kündigung                            H.1.7	Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der
	Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres                           Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung ei-
  steht uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes ent-                        nes anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht,
  fallende Beitrag anteilig zu.                                                    den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur
                                                                                   Aufhebung des Vertrags aufzufordern.
G.7	Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu
     beachten?                                                         H.2	Welche Besonderheiten gelten bei
Übergang der Versicherung auf den Erwerber                                  Saisonkenn­zeichen?
G.7.1 	Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf          H.2.1	Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zuge-
         den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Fahrerschutzver-          lassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versiche-
         sicherung.                                                           rungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen
                                                                              dokumentierten Zeitraums (Saison).
G.7.2	Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprech­
         end den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem          	Der Saisonzeitraum muss zwischen den Monaten März
         Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupas-                 und November liegen.
         sen. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Über-      H.2.2	Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungs-
         gang der Versicherung folgt.                                         schutz nach H.1.3 und H.1.4.
G.7.3	Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir         H.2.3	Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb
         entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.                      des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und
Anzeige der Veräußerung                                                       eines ­angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtver­
                                                                              sicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten
G.7.4	Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräuße-
         rung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt              – im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
         die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97             –	wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung
         Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versiche-                   oder Abgasuntersuchung
         rungsschutzes.                                                       durchgeführt werden.
Kündigung des Vertrags                                                 H.2.4	Wird ein Vertrag für ein Fahrzeug, das mit einem Saison-
G.7.5	Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5                kennzeichen zugelassen ist, während des Saisonzeit-
         und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann             raums beendet, erfolgt die Abrechnung des Vertrags zum
         können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.                      Zeitpunkt der Beendigung.
Zwangsversteigerung                                                    H.3        Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
G.7.6	Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzu-          Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
         wenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
                                                                       H.3.1	In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungs-
G.8	Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeug­                                        schutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten
     verschrottung)                                                             Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes
                                                                                Kennzeichen oder ein Kurz­zeitkennzeichen geführt wer-
	Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der                     den muss.
  Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem das Fahrzeug
  bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt wurde.               Was sind Zulassungsfahrten?
                                                                       H.3.2	Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang
                                                                                mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
H	Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen,                                      –	Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stem-
   Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen                                          pelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Haupt­
   und Kurzzeitkennzeichen                                                         untersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb
                                                                                   des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angren-
H.1       Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?                             zenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn
Ruheversicherung                                                                   die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
                                                                                –	Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem
H.1.1	Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und
                                                                                   bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Ta-
        soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen
                                                                                   ges der ­Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
        werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2	Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung         H.4        Kurzzeitkennzeichen
        über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetrieb-         H.4.1	Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem
        setzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außerbetrieb­             amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einma-
        setzung weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie die                  ligen Verwendung für eine Probe­- oder Überführungsfahrt
        uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versiche-                 zugelassen wird, wird der einmalige Beitrag auf Anfrage
        rungsschutzes verlangen.                                              von der Direktion festgelegt.
                                                                   23

[Seite 24]
H.4.2	Wenn Sie das Kraftfahrzeug im Anschluss an die Probe-                    einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflich-
       oder Überführungsfahrt mit einem ständigen amtlichen                     tet werden, den Leistungsumfang oder die Versicherungs-
       Kenn­zeichen (nicht Kurzzeitkennzeichen) zulassen, wird                  summen zu erhöhen.
       die Ver­siche­rung hinsichtlich der Dauer und den Merkma-
       len zur Beitragsberechnung in den neu abzuschließenden         J.4       Beitragsberechnung nach Ihrem Lebensalter
       Vertrag einbezogen.                                            	Wir werden den Beitrag für Versicherungsverträge von
                                                                        Pkw und Krafträdern in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskover-
                                                                        sicherung während der Vertragslaufzeit an Ihr verändertes
I         entfällt                                                      Lebensalter anpassen, wie dies der Tarif zum Anpassungs-
                                                                        zeitpunkt vorsieht.
J	Beitragsänderung aufgrund tariflicher                              	Ihr für das jeweils laufende Versicherungsjahr relevante
   ­Maßnahmen                                                           Lebensalter ergibt sich aus der Differenz zwischen dem
                                                                        jeweiligen Kalenderjahr und Ihrem Geburtsjahr. Das für
J.1       Tarifänderung                                                 die Beitragsberechnung relevante Lebensalter wird für das
                                                                        zum Versicherungsbeginn laufende Versicherungsjahr be-
J.1.1	Jährliche Beitragsüberprüfung
                                                                        stimmt. Für die folgenden Versicherungsjahre wird das
	Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Beiträge für die            relevante Lebensalter jährlich zum 01.01. des Kalender-
        bestehenden Verträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung         jahres neu ermittelt. Dadurch kann es zu einer Beitrags-
        während der Vertragslaufzeit einmal im Kalenderjahr nach        ermäßigung oder -erhöhung kommen.
        den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathe-
                                                                      	Erhöht sich der Beitrag, können Sie innerhalb eines Mo-
        matik und Versicherungstechnik zu überprüfen. Dabei
                                                                        nats nach Eingang unserer Mitteilung mit sofortiger Wir-
        müssen wir die Merkmale zur Beitragsberechnung des bei
                                                                        kung, frühes­tens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksam­
        Abschluss des Vertrags geltenden Tarifs berücksichtigen.
                                                                        werdens der Erhöhung, den Versicherungsvertrag kündi-
	Wir dürfen den Ansatz für versicherungstechnischen Ge-                gen. In die Berechnung des Bei­tragsunterschieds werden
        winn, wie er eventuell bei dem bei Abschluss des Vertrags       Änderungen aufgrund von J.1 sowie J.3 einbezogen, wenn
        geltenden Tarif kalkuliert worden war, nicht erhöhen.           sie gleichzeitig wirksam werden.
	Bei der Beitragsüberprüfung werden die Kfz- Haftpflicht-
        versicherungsverträge, die nach versicherungsmathema-
        tischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf er-     K	Beitragsänderung aufgrund eines bei
        warten lassen, zusammengefasst. Dabei ist die Neube-             ­Ihnen eingetretenen Umstands
        rechnung stets auf der Basis einer ausreichend großen
        Zahl gleichartiger Risiken durchzuführen. Die Beitrags-       K.1	Änderung von Merkmalen zur Beitrags­
        überprüfung richtet sich nach der Schaden- und Kosten-             berechnung
        entwicklung in der Vergangenheit sowie nach der voraus-       Welche Änderungen werden berücksichtigt?
        sichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zum En-
        de des Kalenderjahres, welches dem Jahr der Beitrags-         K.1.1	Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Ver-
        überprüfung folgt. Wir sind dabei berechtigt, die statisti-           sicherungsschein aufgeführtes Merkmal zur Beitragsbe-
        schen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen                   rechnung, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu
        Versicherungswirtschaft e.V. und die Ermittlungen des un-             einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung
        abhängigen Treuhänders zu berücksichtigen.                            führen. Merkmale zur Beitragsberechnung sind Umstän-
                                                                              de, die wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag vereinbaren
J.1.2	Auswirkung auf den Beitrag                                             und die wir im Versicherungsschein als „Merkmale zur
	Abweichende Vereinbarungen (z.B. Zuschläge oder Ra-                         Beitragsberechnung“ ausweisen. Unterlassen Sie Anga-
        batte) bleiben unberührt. Für die Ermittlung des neuen                ben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung, wird der
        Beitrags werden Änderungen nach J.3 einbezogen, wenn                  Beitrag in Bezug auf diese Merkmale zur Beitragsberech-
        sie gleichzeitig wirksam werden.                                      nung zu den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet.
	Ergibt die Beitragsüberprüfung einen niedrigeren als den            Auswirkung auf den Beitrag
        bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir       K.1.2	Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
        verpflichtet, den bisherigen Beitrag abzusenken. Ergibt
        die Beitragsüberprüfung einen höheren als den bisher kal-     K.1.3	Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jah-
        kulierten Schaden- und Kostenbedarf, haben wir das                    resfahrleistung, gilt abweichend von K.1.2 der neue Bei-
        Recht, den Beitrag in diesem Umfang zu erhöhen.                       trag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungs-
                                                                              jahres. Um die Fahrleistung zu berechnen, fragen wir Sie
	Führen diese Änderungen zu einer Beitragserhöhung, sind                     nach der Jahresfahrleistung und nach dem Tachostand.
        wir verpflichtet, Ihnen den neuen Beitrag spätestens einen            Während des Berechnungszeitraums unterstellen wir eine
        Monat vor Wirksamwerden mitzuteilen und Sie in Textform               gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs.
        auf Ihr Kündigungsrecht gemäß J.2 hinzuweisen. Durch
        die rechtzeitige Absendung der Mitteilung wird die Frist      	Führt eine Änderung des Fahrerkreises zu einer Neube-
        gewahrt. Dies gilt nicht für Beitragsänderungen, die sich             rechnung des Beitrags, kann eine weitere Änderung des
        aufgrund einer Änderung der Merkmale zur Beitragsbe-                  Fahrerkreises erst ab Beginn des folgenden Quartals wie-
        rechnung gemäß K.1 und der Verwendung des Fahrzeugs                   der zu einer günstigeren Beitragsberechnung führen.
        (K.3) ergeben.                                                K.1.4	Auf die Beitragsberechnung wirken sich Fahrten, die von
J.1.3	Wirksamwerden der geänderten Beiträge                                  Kaufinteressenten, Angestellten eines Kfz-Reparaturbe-
                                                                              triebs, Hotel­angestellten in Ausübung ihres Dienstes oder
	Der neu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des nächsten                     von anderen Personen aufgrund einer Notfallsituation un-
        Versicherungsjahres wirksam.                                          ternommen werden, nicht aus. In diesen Fällen besteht
J.1.4 	Wann erfolgt eine Beitragsüberprüfung in den weite-                   auch keine Mitteilungspflicht.
        ren Versicherungsarten?
                                                                      K.2	Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen
	Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag in der
        Versicherungsart der Kaskoversicherung während der Ver-            zur Beitragsberechnung
        tragslaufzeit einmal im Kalenderjahr nach den anerkann-       Anzeige von Änderungen
        ten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Ver-          K.2.1	Die Änderung eines im Versicherungsschein aufgeführten
        sicherungstechnik zu überprüfen. Die Regelungen gemäß                  Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns un-
        J.1.1 bis J.1.3. gelten entsprechend.                                  verzüglich anzeigen.
J.2       Kündigungsrecht                                             Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
	Führt eine Änderung nach J.1 in der Kfz-Haftpflichtver­             K.2.2	Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Ver-
  sicherung zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie nach                       trag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung
  G.2.7 ein Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen                         zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende
  gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht nur,                    Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
  wenn die Änderungen in Summe zu einer Beitragser­                   Folgen von unzutreffenden Angaben
  höhung führen. Dies gilt für die Kaskoversicherung, den             K.2.3	Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Bei-
  Schutzbrief und die Fahrerschutzversicherung entspre-                        tragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht ange-
  chend.                                                                       zeigt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versiche-
J.3	Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs                                 rungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen
                                                                               zur Beitragsberechnung entspricht.
     in der Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                      K.2.4	Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht
	In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den                  oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist
  Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes,
                                                             24

[Seite 25]
         deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zu-       L.2        Gerichtsstände
         sätzlich zur Beitragser­höhung eine Vertragsstrafe in Höhe        Wenn Sie uns verklagen
         eines Jahresbeitrags für die laufende Versicherungsperi-
         ode unter Berücksichtigung der tatsächlichen Merkmale             L.2.1	Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie
         zur Beitragsberechnung zu zahlen. Haben Sie Falschan-                      insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
         gaben zu mehreren Merkmalen zur Beitragsberechnung                         –	dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
         gemacht verdoppelt sich die Vertragsstrafe.                                –	dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für
Folgen von Nichtangaben                                                                die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
K.2.5	Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach,              Wenn wir Sie verklagen
         Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir be-             L.2.2	Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ins-
         rechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden                  besondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
         Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten An-                     –	dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
         nahmen zu berechnen,                                                       –	dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die
         –	wenn wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden                         Nieder­lassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den
            Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen                           Versicherungsvertrag für Ihren ­Geschäfts- oder Ge-
            hingewiesen haben;                                                         werbebetrieb abgeschlossen haben.
         –	und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Ant-           Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland
            wortfrist von mindestens vier Wochen die zur Überprü-         ­verlegt
            fung der Beitragsberechnung angeforderten Bestäti-
            gungen oder Nachweise nicht nachreichen.                       L.2.3	Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen
                                                                                    Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutsch-
K.3	Änderung der Art oder Verwendung des                                           lands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder
     Fahrzeugs                                                                      gewöhn­licher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
                                                                                    nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelungen nach
	Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art                           L.2.2 das Gericht als vereinbart, das für unseren Ge-
  oder Verwendung des Fahrzeugs gemäß Anhang, müs-                                  schäftssitz zuständig ist.
  sen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der
  Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug
  und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maß-                  M          entfällt
  geblich ist.
	Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach
  G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpas-
                                                                          N          Bedingungsänderung
  sen.                                                                    	Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen der Allgemeinen
                                                                            Bedingungen für die WGV Young&Oldtimer-Versicherung
	Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 Prozent, haben
                                                                            für be­stehende Verträge zu ersetzen oder zu ergänzen,
  Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
                                                                            wenn sie durch
                                                                            –	Änderungen von Rechtsnormen auf denen die Bestim-
L	Meinungsverschiedenheiten und                                                mungen des Versicherungsvertrags beruhen;
   Gerichts­stände                                                          –	 unmittelbar den Versicherungsvertrag betreffende,
                                                                                rechtskräftige höchst­richterliche Rechtsprechung;
L.1        Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind                     –	den Versicherer bindende Änderungen der Verwaltungs­
	Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte dies                     praxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
          einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt           sicht – Bereich Versicherungsaufsicht – oder der Kar-
          mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können.               tellbehörde sowie
                                                                            –	konkrete individuelle, den Versicherer bindende Wei-
Versicherungsombudsmann e.V.                                                    sungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
L.1.1	Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht                 tungsaufsicht – Bereich Versicherungsaufsicht – oder
          ­zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht            durch die Kartellbehörde
           zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, kön-        	unwirksam geworden sind und hierdurch eine ­Vertragslücke
           nen Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. wen-            entstanden ist, die das bei Vertragsabschluss vorhandene
           den.                                                             Gleichgewicht zwischen Leis­tung und Gegenleistung in
 	Versicherungsombudsmann e.V.                                             nicht unbedeutendem Maße stört.
           Sitz:		 Leipziger Straße 121                                   	Die geänderten Regelungen dürfen Sie als einzelne Be-
           			10117 Berlin                                                  stimmung und im Zusammenwirken mit anderen Bestim-
           Anschrift: Postfach 08 06 32                                     mungen des Vertrags nicht schlechter stellen, als die bei
           			10006 Berlin                                                  Vertragsabschluss vorhandene Regelung.
          Telefon: 0800 3696000
          E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
          Internet: www.versicherungsombudsmann.de                        O          entfällt
 	Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängi-
           ge und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlich-
           tungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlich-       P          Embargobestimmung
           tungsverfahren teilzunehmen.                                   	Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim-
 Versicherungsaufsicht                                                       mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange
                                                                             dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren
 L.1.2	Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder tre-             Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em-
           ten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwick-             bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
           lung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige          Deutschland entgegenstehen.
           Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unter-
           liegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst-    	Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti-
           leistungsaufsicht.                                                onen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika,
                                                                             soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Uni-
 	Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)                   on oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
           – Bereich Versicherungsaufsicht –
           Graurheindorfer Straße 108
           53117 Bonn                                                     Anhang: In der WGV Young&Oldtimer-­Versicherung
           Telefon: 0800 2100 500                                         versicherbare Fahrzeuge
           E-Mail: poststelle@bafin.de
           Internet: www.bafin.de                                         1          Krafträder
 	Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist             	Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amt-
           und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.     liches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von
 Rechtsweg                                                                  Leichtkrafträdern.
 L.1.3	Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu              2          Pkw
          beschreiten.
                                                                          	Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahr-
 	Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schaden-                      zeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrer-
           höhe in der Kaskoversicherung können Sie auch das                sitz, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrer­
           Sachverständigenverfahren nach A.2.6 nutzen.                     vermietfahrzeugen.
                                                                      25
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