# die Bayerische Pferde Kolik-OP-Versicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-pferde-op-die-bayerische-pferde-kolik-op.php
- Rechtlicher Träger: BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG, Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Risikoträger laut Bedingungen)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-pferde-op-die-bayerische-pferde-kolik-op.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [die Bayerische Pferd Kolik-OP, Informationsblatt (IPID)](https://diebayerische.de/dam/jcr:f2bf032e-48e7-4854-849a-8c4d389f5d8b/pferd_kolik-op_ipid.pdf), Fassung IPID A 6201 12/2020

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart: reine Pferde-OP-Versicherung, Kolik-OP-Versicherung oder Pferdekrankenversicherung (OP und Heilbehandlung) | ja | Es handelt sich um eine Kolik-Operationskostenversicherung für Pferde. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Versicherte Tiere (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und andere Equiden) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstleistung (Erstattungslimit je Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung je Operation, je Operationstag oder je Behandlungsfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Es gibt keine Begrenzung auf eine Höchstentschädigung je Operation. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder unabhängig vom Satz; in Österreich und Spanien das jeweils geltende Honorarverzeichnis | ja | Versichert sind die Kosten bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) | Informationsblatt, Seite 1 |
| Erstattungssatz in Prozent der erstattungsfähigen Kosten (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Rechnung, je Operation oder je Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in Prozent je Rechnung, gegebenenfalls mit Mindest- oder Höchstbetrag | nicht geregelt |  |  |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Pferdeklinik | nicht geregelt |  |  |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Pferde in einem Vertrag (Herdenpolice) und Nachlass ab dem zweiten Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter des Pferdes bei Abschluss (zum Beispiel ab Geburt, ab dem dritten Lebensmonat) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter des Pferdes bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Schutzes oder Umstellung des Vertrags ab einem Höchstalter | nicht geregelt |  |  |
| Leistungskürzung oder Wertminderung bei älteren Pferden (zum Beispiel ab 14 Jahren) | nicht geregelt |  |  |
| Tierärztliche Untersuchung, Attest oder Gesundheitsfragen beim Antrag | ja | müssen Sie die von uns gestellten Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Pflicht zu Equidenpass, Transponder (Chip) oder Brand als Kennzeichnung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Zuschlag nach Nutzung (aktive Renn-, Trab- und Polopferde, Turniersport, Zucht, gewerbliche Nutzung) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten und Operationen wegen Krankheit | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit für Kolik und Bauchhöhlenoperationen | ja | jedoch nicht vor Ablauf der Wartezeit von 5 Tagen nach Abschluss der Versicherung. | Informationsblatt, Seite 2 |
| Wartezeit bei Unfällen | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Leiden (zum Beispiel Gelenke, Sehnen, Hufrollenerkrankung, Atemwege) | nicht geregelt |  |  |
| Operationskosten (Eingriff, Narkose oder Sedierung, Material) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind die Kosten bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) für aufgrund von Koliken veterinärmedizinisch notwendige Bauchhöhlen-Operationen | Informationsblatt, Seite 1 |
| Was als Operation gilt: Vollnarkose, Eingriff am stehenden Pferd unter Sedierung, minimalinvasive Eingriffe (Arthroskopie, Endoskopie, Laser) | ja | auch unter Teilnarkose (Sedierung/Lokalanesthesie/Standnarkose) | Informationsblatt, Seite 1 |
| Kolikoperation (Bauchhöhlenoperation) | ja, bis zur Versicherungssumme | aufgrund von Koliken veterinärmedizinisch notwendige Bauchhöhlen-Operationen | Informationsblatt, Seite 1 |
| Konservative Kolikbehandlung ohne Operation, auch stationär | nein | Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab | Informationsblatt, Seite 1 |
| Frakturversorgung nach Unfall (Osteosynthese) | nein | Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja, bis zur Versicherungssumme | die Untersuchung, die zur Feststellung der Diagnose - die zu der Operation führt - erforderlich war | Informationsblatt, Seite 1 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja, bis zur Versicherungssumme | die Nachbehandlung bis zu 14 Tage nach der Operation | Informationsblatt, Seite 1 |
| Stationäre Unterbringung und Versorgung in der Pferdeklinik | ja, bis zur Versicherungssumme | die Nachbehandlung bis zu 14 Tage nach der Operation - auch stationär. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Medikamente und Verbandsmaterial im Zusammenhang mit der Operation | nicht geregelt |  |  |
| Kastration aus medizinischem Grund, auch Kryptorchiden | nein | Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Kastration ohne medizinischen Grund (Zuschuss oder Pauschale) | nein | Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Geburtshilfe, Kaiserschnitt und Operationen rund um die Trächtigkeit | nein | Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Zahnoperation (zum Beispiel Zahnextraktion unter Sedierung oder Narkose) | nein | Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Befunde | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit | nicht geregelt |  |  |
| Angeborene und erbliche Erkrankungen sowie Fehlentwicklungen | nicht geregelt |  |  |
| Osteochondrose (OCD), Chips und Birkeland-Frakturen, oft mit eigenem Limit je Operationstag | nein | Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Kissing Spines (Engstand der Dornfortsätze) | nein | Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Sehnen- und Bandschäden (konservativ und operativ) | nein | Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Huferkrankungen (Hufrehe, Hufrollenerkrankung, Hufoperation) | nein | Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Atemwegsoperationen (zum Beispiel Kehlkopfpfeifen) | nein | Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Tumorbehandlung (zum Beispiel Equine Sarkoide, Melanome) | nein | Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen aufgrund von Koliken sind. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Ausschluss von Schönheitsoperationen und Eingriffen zur Leistungssteigerung | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung, Stallbesuch) | nein | Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab | Informationsblatt, Seite 1 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | nein | Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab | Informationsblatt, Seite 1 |
| Bildgebende Diagnostik (Röntgen, Ultraschall, Endoskopie, Szintigraphie, MRT, CT) | nein | Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab | Informationsblatt, Seite 1 |
| Physiotherapie, Osteopathie und Rehabilitation | nein | Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab | Informationsblatt, Seite 1 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Tierheilpraktiker) | nein | Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab | Informationsblatt, Seite 1 |
| Regenerative Therapien (Stammzellen, PRP, IRAP) und Stoßwellentherapie | nein | Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab | Informationsblatt, Seite 1 |
| Orthopädischer Hufbeschlag auf tierärztliche Anordnung | nein | Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab | Informationsblatt, Seite 1 |
| Zahnbehandlung ohne Operation (Raspeln, Korrektur) | nein | Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab | Informationsblatt, Seite 1 |
| Vorsorge (Impfungen, Wurmkur, Gesundheitscheck) als Pauschale je Jahr | nein | Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab | Informationsblatt, Seite 1 |
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | ja, bis zur Versicherungssumme | Zusätzlich zahlen wir die Notdienstgebühr nach der GOT. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | ja | die im Rahmen der tierärztlichen Nofallversorgung durchgeführt werden, erstatten wir bis zum 4-fachen Satz der GOT. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Schutz im Ausland (Turnier, Urlaub; Dauer, Europa oder Nachbarländer) | ja | Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat und Tierkörperbeseitigung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Tod oder Nottötung des Pferdes durch Unfall, Krankheit oder Kolik (Pferdelebensversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Pferdehalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen | ja | Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. | Informationsblatt, Seite 2 |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen und zur Schadenmeldung | ja | Sie müssen uns außerdem jeden Schadensfall rechtzeitig anzeigen. | Informationsblatt, Seite 1 |
| Obliegenheiten zu Haltung und Pflege (Impfungen, Wurmkur, Hufpflege, artgerechte Haltung), sonst Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Anzeige vor einer geplanten Operation oder Kostenvoranschlag nötig | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zu Befundbericht, Röntgenbildern oder Untersuchung durch einen Vertrauenstierarzt im Leistungsfall | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: die Bayerische Pferd Kolik-OP, Informationsblatt (IPID)

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                    Kolik-Operationskostenversicherung für Pferde
                    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
                    Unternehmen: Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG,                                                 Produkt: Pferde-Kolik-Schutz
                    Deutschland


                 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen
                 Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag/-angebot, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen).
                 Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

                 Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
                 Es handelt sich um eine Kolik-Operationskostenversicherung für Pferde. Diese sichert Sie ausschließlich gegen die finanziellen Folgen von
                 veterinärmedizinisch notwendigen Bauchhöhlen-Operationen des versicherten Pferdes ab, die aufgrund von Koliken erforderlich sind.


                             Was ist versichert?                                                             Was ist nicht versichert?
                             Versichert sind die Kosten bis zum 2-fachen Satz der                            Nicht versichert sind beispielsweise:
                             Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) für                                             Alle Operationen, die keine Bauchhöhlen-Operationen
                                aufgrund von Koliken veterinärmedizinisch notwendige                             aufgrund von Koliken sind.
                                Bauchhöhlen-Operationen - auch unter Teilnarkose                                 Transportkosten für das Pferd.
                                (Sedierung/Lokalanesthesie/Standnarkose);                                        Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des
                                die Untersuchung, die zur Feststellung der Diagnose                              behandelnden Tierarztes.
                                - die zu der Operation führt - erforderlich war sowie
                                daran anschließende Untersuchungen, die der
                                Operationsvorbereitung dienen (inkl. Vorbericht,
                                klinische Untersuchungen sowie spezielle
                                Untersuchungen wie z. B. Röntgen, Endoskopie,
                                Biopsie, Labor) sowie
                                die Nachbehandlung bis zu 14 Tage nach der Operation -
                                                                                                             Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                auch stationär.                                                              Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom
                                                                                                             Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
                             Die Kosten von kolikbedingten Bauchhöhlenoperationen,                               Operationsvorbereitende Untersuchungskosten, wenn
                             die im Rahmen der tierärztlichen Nofallversorgung durch­                            die Operation nicht durchgeführt wird.
                             geführt werden, erstatten wir bis zum 4-fachen Satz der GOT.                        Operationen aufgrund von Schäden, die Sie bzw. ein
                             Zusätzlich zahlen wir die Notdienstgebühr nach der GOT.                             Familienangehöriger vorsätzlich herbeigeführt haben
                                                                                                                 bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig erhoben haben.
                             Es gibt keine Begrenzung auf eine Höchstentschädigung je
                             Operation.


                             Wo bin ich versichert?
                                 Versicherungsschutz besteht in Deutschland.
                                 Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz.


                             Welche Verpflichtungen habe ich?
                             Die nachfolgende Auflistung ist nicht abschließend, sondern nur beispielhaft:
                             −		 Damit wir den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die von uns gestellten
                                  Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
                             − 		 Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
                             − 		 Sie müssen uns außerdem jeden Schadensfall rechtzeitig anzeigen.
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                 Wann und wie zahle ich?
                 Der erste Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann unverzüglich
                 (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbeginn.
                 Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich,
                 vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. In der Regel erfolgt die Beitragszahlung durch Abbuchung von Ihrem Konto aufgrund
                 einer uns zu erteilenden Einzugsermächtigung.


                 Wann beginnt und endet die Deckung?
                 Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt,
                 jedoch nicht vor Ablauf der Wartezeit von 5 Tagen nach Abschluss der Versicherung.
                 Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die
                 zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn
                 Sie oder wir sie nicht kündigen.


                 Wie kann ich den Vertrag kündigen?
                 Sie können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Mit Beginn des ersten
                 Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen.
                 Sie können z. B. auch nach einem regulierten Schadensfall kündigen. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
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