# Uelzener Pferde-Kolikversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-pferde-op-uelzener-pferde-kolik.php
- Rechtlicher Träger: Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-pferde-op-uelzener-pferde-kolik.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen der Uelzener für die Pferde-Kolikversicherung (BKOP 2024)](https://www.uelzener.de/formulare/download/71d8ee88-6d40-4d7f-b7db-e922199c39dd), Fassung BKOP 2024, gültig ab 01.04.2024
- Original beim Versicherer (PDF): [Uelzener Leistungsübersicht Pferde-Produkte (OP, Kolik, Kranken, Herden-OP)](https://uelzener.de/app/uploads/2025/07/Leistungsuebersicht_Pferd_Sammlung_07_25.pdf), Fassung Leistungsübersicht DOC-208_0625_V02

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart: reine Pferde-OP-Versicherung, Kolik-OP-Versicherung oder Pferdekrankenversicherung (OP und Heilbehandlung) | ja | unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die aufgrund von akuten Koliken durchgeführt werden | 2.1, Seite 2 |
| Versicherte Tiere (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und andere Equiden) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag. | 1.1, Seite 1 |
| Jahreshöchstleistung (Erstattungslimit je Versicherungsjahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Kolikversicherung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. | 1.2, Seite 1 |
| Höchstleistung je Operation, je Operationstag oder je Behandlungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder unabhängig vom Satz; in Österreich und Spanien das jeweils geltende Honorarverzeichnis | ja | unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen | 2.1, Seite 2 |
| Erstattungssatz in Prozent der erstattungsfähigen Kosten (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | ja | bis zu 100 % Kostenübernahme unabhängig vom GOT-Satz | Leistungsübersicht, Seite 1 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Rechnung, je Operation oder je Versicherungsjahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Selbstbeteiligung ist im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht. | 1.3, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung in Prozent je Rechnung, gegebenenfalls mit Mindest- oder Höchstbetrag | nicht geregelt |  |  |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Pferdeklinik | ja | freie Wahl des Tierarztes / Tierklinik | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Pferde in einem Vertrag (Herdenpolice) und Nachlass ab dem zweiten Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter des Pferdes bei Abschluss (zum Beispiel ab Geburt, ab dem dritten Lebensmonat) | keine | Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag. | 1.1, Seite 1 |
| Höchsteintrittsalter des Pferdes bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Schutzes oder Umstellung des Vertrags ab einem Höchstalter | nicht geregelt |  |  |
| Leistungskürzung oder Wertminderung bei älteren Pferden (zum Beispiel ab 14 Jahren) | nicht geregelt |  |  |
| Tierärztliche Untersuchung, Attest oder Gesundheitsfragen beim Antrag | ja | Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen. | 1.4, Seite 1 |
| Pflicht zu Equidenpass, Transponder (Chip) oder Brand als Kennzeichnung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Zuschlag nach Nutzung (aktive Renn-, Trab- und Polopferde, Turniersport, Zucht, gewerbliche Nutzung) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten und Operationen wegen Krankheit | keine | Die Wartezeit beträgt 5 Tage | 1.5, Seite 2 |
| Wartezeit für Kolik und Bauchhöhlenoperationen | ja | Die Wartezeit beträgt 5 Tage | 1.5, Seite 2 |
| Wartezeit bei Unfällen | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Leiden (zum Beispiel Gelenke, Sehnen, Hufrollenerkrankung, Atemwege) | keine | Die Wartezeit beträgt 5 Tage | 1.5, Seite 2 |
| Operationskosten (Eingriff, Narkose oder Sedierung, Material) | ja, bis zur Versicherungssumme | unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die aufgrund von akuten Koliken durchgeführt werden | 2.1, Seite 2 |
| Was als Operation gilt: Vollnarkose, Eingriff am stehenden Pferd unter Sedierung, minimalinvasive Eingriffe (Arthroskopie, Endoskopie, Laser) | ja | Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. | 2.1, Seite 2 |
| Kolikoperation (Bauchhöhlenoperation) | ja, bis zur Versicherungssumme | unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die aufgrund von akuten Koliken durchgeführt werden | 2.1, Seite 2 |
| Konservative Kolikbehandlung ohne Operation, auch stationär | ja, bis zur Versicherungssumme | Ab der ersten tierärztlichen Behandlung aufgrund einer akuten Kolik sind 21 aufeinanderfolgende Kalendertage mitversichert. | 2.2, Seite 2 |
| Frakturversorgung nach Unfall (Osteosynthese) | nein | Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen; | 3, Seite 3 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ab der ersten tierärztlichen Behandlung aufgrund einer akuten Kolik sind 21 aufeinanderfolgende Kalendertage mitversichert. | 2.2, Seite 2 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind maximal 21 aufeinanderfolgende Kalendertage beginnend mit der ersten tierärztlichen Konsultation aufgrund einer akuten Kolik. | 6.6, Seite 5 |
| Stationäre Unterbringung und Versorgung in der Pferdeklinik | ja, bis zur Versicherungssumme | Futter und Ergänzungsfuttermittel während eines stationären Aufenthaltes sowie die Unterbringungskosten erstattet | 2.2, Seite 2 |
| Medikamente und Verbandsmaterial im Zusammenhang mit der Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten | 2.1, Seite 2 |
| Kastration aus medizinischem Grund, auch Kryptorchiden | nein | Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen; | 3, Seite 3 |
| Kastration ohne medizinischen Grund (Zuschuss oder Pauschale) | nein | Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen; | 3, Seite 3 |
| Geburtshilfe, Kaiserschnitt und Operationen rund um die Trächtigkeit | nein | Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen; | 3, Seite 3 |
| Zahnoperation (zum Beispiel Zahnextraktion unter Sedierung oder Narkose) | nein | Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen; | 3, Seite 3 |
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Befunde | nein | bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Behandlungen und Operationen | 3, Seite 2 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit | ja | Zusätzlich muss das Pferd frei von Kolik-Symptomen sein. | 2.2, Seite 2 |
| Angeborene und erbliche Erkrankungen sowie Fehlentwicklungen | nicht geregelt |  |  |
| Osteochondrose (OCD), Chips und Birkeland-Frakturen, oft mit eigenem Limit je Operationstag | nein | Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen; | 3, Seite 3 |
| Kissing Spines (Engstand der Dornfortsätze) | nein | Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen; | 3, Seite 3 |
| Sehnen- und Bandschäden (konservativ und operativ) | nein | Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen; | 3, Seite 3 |
| Huferkrankungen (Hufrehe, Hufrollenerkrankung, Hufoperation) | nein | Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen; | 3, Seite 3 |
| Atemwegsoperationen (zum Beispiel Kehlkopfpfeifen) | nein | Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen; | 3, Seite 3 |
| Tumorbehandlung (zum Beispiel Equine Sarkoide, Melanome) | nein | Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen; | 3, Seite 3 |
| Ausschluss von Schönheitsoperationen und Eingriffen zur Leistungssteigerung | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung, Stallbesuch) | ja, bis zur Versicherungssumme | Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. | 2.1, Seite 2 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige • Arzneimittel | 2.1, Seite 2 |
| Bildgebende Diagnostik (Röntgen, Ultraschall, Endoskopie, Szintigraphie, MRT, CT) | ja, bis zur Versicherungssumme | Labor- und bildgebende Diagnostik | 2.1, Seite 2 |
| Physiotherapie, Osteopathie und Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Tierheilpraktiker) | ja, bis zur Versicherungssumme | Akupunktur; Homöopathie und Chiropraktik im versicherten Zeitraum durch Tierärzte; | 2.2, Seite 2 |
| Regenerative Therapien (Stammzellen, PRP, IRAP) und Stoßwellentherapie | nicht geregelt |  |  |
| Orthopädischer Hufbeschlag auf tierärztliche Anordnung | nicht geregelt |  |  |
| Zahnbehandlung ohne Operation (Raspeln, Korrektur) | nein | Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen; | 3, Seite 3 |
| Vorsorge (Impfungen, Wurmkur, Gesundheitscheck) als Pauschale je Jahr | nein | Maßnahmen vorbeugenden Charakters; | 3, Seite 3 |
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | ja, bis zur Versicherungssumme | tierärztlichen Notdienst; | 2.2, Seite 2 |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | ja | unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen | 2.1, Seite 2 |
| Schutz im Ausland (Turnier, Urlaub; Dauer, Europa oder Nachbarländer) | ja | Für Leistungsfälle außerhalb der Bunderepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz. | 4, Seite 3 |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat und Tierkörperbeseitigung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Tod oder Nottötung des Pferdes durch Unfall, Krankheit oder Kolik (Pferdelebensversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Pferdehalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Pferdes | ja | gilt ab dem 16. Geburtstag Ihres Pferdes eine jährliche Beitragsanpassung von 5 % ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) als vereinbart | 5.1, Seite 3 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen | nicht geregelt |  |  |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen und zur Schadenmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten zu Haltung und Pflege (Impfungen, Wurmkur, Hufpflege, artgerechte Haltung), sonst Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Anzeige vor einer geplanten Operation oder Kostenvoranschlag nötig | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zu Befundbericht, Röntgenbildern oder Untersuchung durch einen Vertrauenstierarzt im Leistungsfall | ja | dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen | 1.4, Seite 1 |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen der Uelzener für die Pferde-Kolikversicherung (BKOP 2024)

```text
[Seite 1]
Bedingungen der Uelzener für die Pferde-Kolikversicherung
(BKOP 2024) gültig ab 01.04.2024


Übersicht:
1.      Versicherbare Pferde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz, Wartezeiten
2.      Leistungsumfang
3.      Nicht versicherbare Leistungen
4.      Geltungsbereich
5.      Definitionen


1       Versicherbare Pferde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz,
        Wartezeiten

1.1 Versicherbare Pferde
    Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.

1.2 Erstattungslimit
    Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Kolikversicherung ist pro Versicherungsjahr
    auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. Das Erstattungslimit gilt gemäß dem Versiche-
    rungsschein und seinen Nachträgen. Das Erstattungslimit des Versicherungsjahres, in dem die
    erste Konsultation aufgrund einer akuten Kolik erfolgt, gilt für die folgenden 21 Kalendertage.
    Entscheidend ist der Tag, an dem die erste Konsultation eines Tierarztes aufgrund der akuten
    Kolik erfolgt.

        Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt:
        Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstat-
        tungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, ange-
        rechnet.

1.3 Selbstbeteiligung
    Die Selbstbeteiligung ist im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten
    Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.

1.4 Grundsatz
    Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten
    Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztli-
    che Gutachten verlangen.
        Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige
        versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss
        den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes, das Datum der
        erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelposi-
        tionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie
        den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für
        Tierärzte (GOT) beruhen.


Adresse                  Kontaktdaten        Vorstand                              Identifikationsdaten                Bankverbindung
Uelzener Allgemeine      Tel. 0581 8070-0    Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende)     Amtsgericht Lüneburg HRB 120469     Commerzbank AG
Versicherungs-           Fax 0581 8070-248   Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger   USt-IdNr.: DE 116 681 647           IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
Gesellschaft a. G.       www.uelzener.de     Aufsichtsratsvorsitzende:             StNr.: 47 207 00011                 BIC: COBADEFF249
Veerßer Straße 65 / 67   info@uelzener.de    Susanne Treiber                       StNr. beim BZSt: 809/V90809020562   Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
29525 Uelzen


DOC-212_0625_V01_UA                                                                                                                  Seite 1 von 5

[Seite 2]
    Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren oder behandeln lassen, erstatten wir Leistungen maxi-
    mal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte
    (GOT).

1.5 Wartezeiten
    • Die Wartezeit beträgt 5 Tage
    • Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den
      hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
    • Bei Bestehen einer Vorversicherung für das versicherte Pferd, entfällt die Wartezeit für die
      bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.


2   Leistungsumfang

2.1 Leistungsfall
    Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für
    • Operationen
    • Heilbehandlungen
    unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die
    aufgrund von akuten Koliken durchgeführt werden.
    Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizi-
    nischen Instrumenten durch Tierärzte durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus
    unter Verletzung der körperlichen Integrität zum Zwecke der Wiederherstellung der ursprüngli-
    chen Beschaffenheit oder Funktionalität körpereigenen Gewebes, indem es (teilweise) entfernt
    oder rekonstruiert wird. Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende
    Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.
    Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Be-
    handlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicher-
    ten Pferdes:
    • wiederherzustellen
    • zu verbessern
    • eine Verschlechterung zu verhindern
    Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige
    • Arzneimittel
    • Labor- und bildgebende Diagnostik
    • Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten

2.2 Versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten für:
    • Ab der ersten tierärztlichen Behandlung aufgrund einer akuten Kolik sind 21 aufeinanderfol-
       gende Kalendertage mitversichert. In diesem Zeitraum werden Heilbehandlungen, Operati-
       onen, Diagnostik, Kosten für Arzneimittel sowie Futter und Ergänzungsfuttermittel während
       eines stationären Aufenthaltes sowie die Unterbringungskosten erstattet. Versicherungsschutz
       für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund einer Kolik besteht nur, wenn zwischen dem
       letzten Untersuchungs- oder Behandlungstag eines versicherten Leistungsfalls und der neuen
       Behandlung mehr als 21 Tage vergangen sind. Zusätzlich muss das Pferd frei von Kolik-
       Symptomen sein.
    • tierärztlichen Notdienst;
    • Akupunktur; Homöopathie und Chiropraktik im versicherten Zeitraum durch Tierärzte;
    • einmalige Telediagnostik und Teleberatung pro Leistungsfall in Bezug auf eine versicherte
       Operation durch einen Tierarzt im Rahmen des versicherten Zeitraums von 21 Tagen, sofern
       diese auch durchgeführt wird.


3   Nicht versicherbare Leistungen

    Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
    • bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärme-
       dizinisch angeratene Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik
       sowie Vor- und Nachbehandlungen;


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    •   Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und
        Nachbehandlungen innerhalb der Wartezeit;
    •   Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder
        vor Ablauf der Wartezeit auftreten;
    •   Tierärztliche Leistungen einschließlich Diagnostik, die nach Beendigung des Vertrages er-
        bracht werden;
    •   Während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes besteht für Behandlungen auf-
        grund von Koliken sowie deren Folgen kein Versicherungsschutz, wenn die Kolik innerhalb der
        Haftungsunterbrechung erstmalig aufgetreten ist;
    •   Für Heilbehandlungen, für Operationen und für Medikationen über den 21.Tag nach einer
        akuten Kolik hinaus;
    •   Für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund einer Kolik, wenn zwischen dem letzten Un-
        tersuchungs- oder Behandlungstag eines versicherten Leistungsfalls und der neuen Behand-
        lung weniger als 21 Tage vergangen sind.

    Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
    • Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese
      zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;
    • Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und
      Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner,
      Kinder oder Eltern;
    • Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes sowie die Hausbesuchsge-
      bühr;
    • Transportkosten Ihres versicherten Pferdes;
    • Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersu-
      chung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwaltungs-
      und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
    • tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Behandlung oder Operation nach
      sich ziehen,
    • Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
    • Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infol-
      ge von Epidemien und Pandemien;
    • Pflegemittel, Futtermittel und Ergänzungsfutter, die nicht im Rahmen eines stationären Aufent-
      haltes gefüttert werden;
    • wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen sowie Behandlungen
      und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen
      durch Nichttierärzte;
    • Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und
      Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere
      Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
    • Folgen von nicht versicherten Behandlungen und Operationen.


4   Geltungsbereich
    Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
    Für Leistungsfälle außerhalb der Bunderepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen
    Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz.
    Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch
    maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für
    Tierärzte (GOT).


5   Beitragsdynamik

5.1 Anpassung des Beitrages aufgrund des Alters
    Der Tarifbeitrag für Ihr versichertes Pferd wurde unter anderem nach dem Alter bei Versi-
    cherungsbeginn ermittelt. Um das fortschreitende Alter des Tieres sowie den medizinischen
    Fortschritt berücksichtigen zu können, gilt ab dem 16. Geburtstag Ihres Pferdes eine jährliche
    Beitragsanpassung von 5 % ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) als
    vereinbart. Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht.


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5.2 Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels, Anpassung des Beitrags bei Standort-
    wechsel
    Der Tarifbeitrag für Ihr versichertes Pferd wurde unter anderem nach Ihrem Wohnort (Postleit-
    zahl) ermittelt. Wenn sich Ihr Wohnort ändert (Standortwechsel), kann der Tarifbeitrag höher oder
    niedriger werden. Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht. Als Versicherungs-
    nehmer sind Sie verpflichtet, uns einen Wohnortwechsel anzuzeigen, sofern der neue Wohnort
    nicht die gleiche Postleitzahl hat wie der bisherige.
    Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Obliegenheit zur Anzeige
    des Standortwechsels, kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verlet-
    zung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungs-
    recht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich
    noch grob fahrlässig verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur Anzeige
    des Standortwechsels vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
    Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung
    in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers
    entspricht. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nach-
    weist, dass er die Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels nicht grob fahrlässig verletzt
    hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegen-
    heit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung
    oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn
    der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.


6   Definitionen

6.1 Diagnostik (Diagnose)
    Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wis-
    senschaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
    • Vorbericht
    • Klinische Untersuchungen
    • Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laborunter-
       suchungen

6.2 Heilbehandlungen
    Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung
    durch Tierärzte inkl. Diagnostik bei Koliken. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versi-
    cherten Pferdes:
    • wiederherzustellen
    • zu verbessern
    • oder eine Verschlechterung zu verhindern

6.3 Krankheit
    Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustandes Ihres versicherten
    Pferdes.

6.4 Leistungsfall
    Die veterinärmedizinisch notwendige Behandlung oder Operation Ihres versicherten Pferdes
    aufgrund einer akuten Kolik.
    Zum Leistungsfall zählen auch:
    • die Vorbehandlung wie in Ziffer 6.7 definiert
    • die Nachbehandlung wie in Ziffer 6.6 definiert


    Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
    • nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
    • vor Ende des Vertrages

6.5 Medizinisch notwendig
    Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung oder Operation aufgrund einer Kolik, die unter
    Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften und
    bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine
    Verschlechterung zu verhindern.


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6.6 Nachbehandlung
    Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder statio-
    när) inklusive Unterbringung, Kosten für Arzneimittel und Kosten für Futter während eines statio-
    nären Aufenthaltes.
    Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
    • wiederherzustellen
    • zu verbessern
    • eine Verschlechterung zu verhindern
    Versichert sind maximal 21 aufeinanderfolgende Kalendertage beginnend mit der ersten tierärzt-
    lichen Konsultation aufgrund einer akuten Kolik. Nach 21 Kalendertagen endet der versicherte
    Zeitraum unabhängig davon, ob eine Operation erfolgt ist. Behandlungen, die über 21 Kalender-
    tage hinaus erfolgen und ihren Ursprung in der gleichen Ursache haben, sind nicht mitversichert.
    Wechselt im versicherten Behandlungszeitraum das Versicherungsjahr, so werden die Kosten für
    die Nachbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in dem Versiche-
    rungsjahr berücksichtigt, in dem die erste Konsultation erfolgt.

6.7 Vorbehandlung
    Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Pferdes zur Vorbereitung der Operation.
    Es handelt sich insbesondere um:
    • allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Pferdes
    • spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Pferdes wie Ultraschall oder Laboruntersuchun-
       gen


DOC-212_0625_V01_UA                                                                      Seite 5 von 5
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## Volltext der Bedingungen: Uelzener Leistungsübersicht Pferde-Produkte (OP, Kolik, Kranken, Herden-OP)

```text
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Pferde-OP- / -Kranken- / -Kolik- /
Herden-OP-Versicherung
Leistungsübersicht 1 unserer Pferde-Produkte:
Allgemeine Leistungen und Erstattungen

                                                                Pferde-
                                        Pferde-OP-­                                  Pferde-Kolik­           Herden-OP-­
Mitversicherte Leistungen                                      Kranken­
                                       Versicherung                                  versicherung           Versicherung
                                                             versicherung

                                                                                          nur
                                                                                                                nur
                                                                                      Operationen
Alle Operationen   2
                                             ja •                    ja •                                   ausgewählte
                                                                                     aufgrund von
                                                                                                            Operationen 3
                                                                                     akuten Koliken

                                                                                      nur aufgrund
Alle Behandlungen einschließlich
                                            nein –                   ja •              von akuten                 nein –
Operationen
                                                                                         Koliken

bis zu 100 % Kostenübernahme
unabhängig vom GOT-Satz                      ja •                    ja •                     ja •                 ja •
(­Gebührenordnung für Tierärzte)

                                                                                       für Behand-
                                           für die                für alle             lungen und               für die
                                        versicherte            versicherten            Operationen           versicherte
Die Erstattungshöhe ist pro
                                         Operation            Behandlungen            aufgrund von            Operation
­Versicherungsjahr wählbar:
                                        sowie deren           einschließlich          akuten Koliken         sowie deren
15.000 €, 25.000 € oder 50.000 €
                                       Vor- und Nach-          versicherter          im versicherten        Vor- und Nach-
                                        behandlung             Operationen            Behandlungs-           behandlung
                                                                                         zeitraum

                                                                                       500 € fest,
Die Selbstbeteiligung ist pro                                                          wahlweise
­Versicherungsjahr wählbar:                  ja •                    ja •            kann diese auf                ja •
ohne, 500 € oder 1.000 €                                                             1.000 € erhöht
                                                                                        werden

                                                                                                              Lebenstag
                                       ab dem ersten          ab dem ersten          ab dem ersten              bis zum
Aufnahmealter
                                         Lebenstag              Lebenstag              Lebenstag            15. Geburtstag
                                                                                                             des Pferdes


                                                                                        ins­gesamt
                                         die letzten                                      21 Tage             die letzten
versicherte Vorbehandlung vor der
                                        drei Unter­             unbegrenzt            ab der ersten          drei Unter­
Operation
                                       suchungstage                                   tierärztlichen        suchungstage
                                                                                      Konsultation

Operationen unter Vollnarkose,
Sedierung und örtlicher Betäubung                                                      im Rahmen
(Lokalanästhesie) infolge Unfall und         ja •                    ja •              einer akuten                ja •
Krankheit inklusive Arzneimittel und                                                       Kolik
Verbandsmaterial
                                         im Rahmen                                                            im Rahmen
                                       einer Operati-                                       im              einer Operati-
medizinisch notwendige bildgebende      on sowie der                                  ­versicherten          on sowie der
                                                                     ja •
Verfahren bis zur Erstattungshöhe       versicherten                                  Behandlungs­           versicherten
                                       Vor- und Nach­                                    zeitraum           Vor- und Nach­
                                        behandlung                                                           behandlung
                                                                                                       Fortsetzung siehe Rückseite


                                       Adresse                                                  Kontaktdaten
                                       Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.     Tel. 0581 8070-0,
                                       Veerßer Straße 65 / 67, 29525 Uelzen                     info@uelzener.de, www.uelzener.de


DOC-208_0625_V02_UA                                                                                  Seite 1 von 2

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Pferde-OP- / -Kranken- / -Kolik- /
Herden-OP-Versicherung
Leistungsübersicht 1 unserer Pferde-Produkte:
                                                                               Pferde-
                                                      Pferde-OP-­                                   Pferde-Kolik­            Herden-OP-­
Mitversicherte Leistungen                                                     Kranken­
                                                     Versicherung                                   versicherung            Versicherung
                                                                            versicherung
Nachsorge / -behandlung ambulant /
                                                            bis                                         insgesamt                 bis 17
stationär (z. B. ­Verbandswechsel,
                                                       17 Kalender­                                     21 Tage ab              Kalender­
Fäden ziehen) und stationäre
                                                      tage nach der            unbegrenzt               der ersten           tage nach der
Unterbringungs­kosten inklusive
                                                       versicherten                                  ­tierärztlichen          ­versicherten
Ergänzungs­futter in der Tierklinik
                                                        Operation                                     Konsultation              Operation
nach dem OP-Tag

                                                                              im Rahmen
                                                      einmalig pro                                    einmalig pro           einmalig pro
Telediagnositik / Teleberatung                                               der Vorsorge­
                                                      Leistungsfall                                   Leistungsfall          Leistungsfall
                                                                               pauschale

Notdienstgebühr                                             ja •                    ja •                     ja •                  ja •

Vorsorgepauschale (vorbeugende
Behandlungen) in Höhe von 500 € pro                        nein –                   ja •                     nein –               nein –
Versicherungsjahr

freie Wahl des Tierarztes / Tierklinik                      ja •                    ja •                     ja •                  ja •

weltweiter Auslandsschutz
bis 12 Monate (auch geplante                                ja •                    ja •                     ja •                  ja •
­Operationen im Ausland)

Wartezeit für Kolik und Unfälle 5 Tage                      ja •                    ja •                     ja •                  ja •

Allgemeine Wartezeit 2 Monate                               ja •                    ja •                     nein –                ja •

Wartezeit für besondere Operationen
(in der Krankenversicherung auch für                        ja •                    ja •                     nein –                ja •
besondere Erkrankungen) 1 Jahr

Bausteine / Zusatzleistungen (versicherbar gegen Mehrbeitrag)
Für Leistungen aus den Bausteinen erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr.
Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.

Reha-Baustein                                               ja •                    ja •                     nein –               nein –

                                                                               bereits im
Krankenversicherungs-Baustein                               ja •             Grundprodukt                    nein –               nein –
                                                                              abgesichert

Hinweise

Beitragsdynamik: jährliche Anpassung
des Beitrages aufgrund des Alters in                        ja •                    ja •                     ja •                 nein –
Höhe von 5 % ab dem 16. Geburtstag

Wenn Sie Ihr Tier abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform.


  1
      Die Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen
      Versicherungs­bedingungen der Uelzener entnehmen.
  2
      Nach bedingungsgemäßer Wartezeit.
  3
      Versichert sind folgende Operationen: Arthroskopien einschl. Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC,
      OCD, Chips und Birkelandfrakturen, Kaiserschnitte, Operationen aufgrund von Griffelbein-Frakturen, Operationen aufgrund von akuten
      Magen-Darm-Koliken, unfallbedingte Wundnähte, verletzungsbedingte Sehnennähte und Zahnoperationen.


                                                      Adresse                                                   Kontaktdaten
                                                      Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.      Tel. 0581 8070-0,
                                                      Veerßer Straße 65 / 67, 29525 Uelzen                      info@uelzener.de, www.uelzener.de


DOC-208_0625_V02_UA                                                                                                   Seite 2 von 2

[Seite 3]
Pferdehalter-Haftpflicht


Leistungsübersicht ¹

Mitversicherte Leistungen

Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Schadenersatzverpflichtungen und Abwehr
unberechtigter Schadens­ersatzansprüche

Wählbare Deckungssummen für Personen, Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. €, 10 Mio. €
oder 50 Mio. € ²

Wählbare Selbstbeteiligung pro Leistungsfall: ohne, 150 € oder 300 €

Mietsachschäden

Räume in Gebäuden und Grundstücke bis zur vereinbarten Deckungssumme

Stallungen, Reithallen und Weiden bis 100.000 €

Pferdetransportanhänger bis 100.000 €

Versicherte Personen

Fremd- und Gastreiterrisiko

Reitbeteiligung inkl. Regressverzicht

Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters

Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters, bei Schäden durch das gehütete Pferd

Veranstaltungen / Unterbringung

Turnierteilnahme

Teilnahme an Wander- und Distanzritten

Teilnahme an Pferderennen

Teilnahme an Schauen

Allgemeine Leistungen

Gewollter / ungewollter Deckakt

Bergungs- und Rettungskosten bis 20.000 €

Vorübergehende Auslandsaufenthalte ausgenommen USA, Kanada und US-Territorien

Flurschäden

Weiderisiko
• keine Vorschriften zur Zaunhöhe
• auch mit Fremdpferden

Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen ab Geburt bis zum 24. Lebensmonat

Forderungsausfallversicherung bis zur Deckungssumme ab einer Forderungshöhe von 2.500 €

Reiten ohne Sattel
                                                                                     Fortsetzung siehe Rückseite


                                                  Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
                                                  Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
                                                  info@uelzener.de | www.uelzener.de

DOC-43_0325_V01                                                                                Seite 1 von 2

[Seite 4]
Pferdehalter-Haftpflicht


 Leistungsübersicht ¹

 Mitversicherte Leistungen

 Führen des Pferdes ohne Halfter / ohne Trense

 Mitführen eines Handpferdes

 Innovationsgarantie

 Baustein Best-Leistung gegen Mehrbeitrag versicherbar

 Best-Leistungs-Garantie: Selbst wenn der entstandene Schaden nicht im Rahmen unseres
 Tarifs versichert sein sollte, leisten wir dennoch, sofern ein anderer deutscher Versicherer
 bedingungsgemäß zur Zahlung verpflichtet wäre.

 Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leisten wir für Sachschäden Schadenersatz zum
 Neuwert (bis 7.500 €), sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate und kein anderer
 Versicherer leistungspflichtig ist. ³

 Versichert ist die Differenz (bis 7.500 €) zwischen dem Zeitwert und Neuwert, wenn der Ver-
 sicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einen Sachschaden erlitten hat und ein
 anderer Pferdehalterhaftpflichtversicherer eine Schadenersatzleistung zum Zeitwert erbracht
 hat. Dies gilt nur, sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate ist. ³

 Gewerbliche Nutzung des versicherten Pferdes bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 €

 Beitragsnachlässe

 20 % Alters-Vorteil für Pferde, die bei Vertragsabschluss 15 Jahre oder älter sind

 Versichern Sie mehr als ein Pferd, reduziert sich der Beitrag pro Pferd, je mehr Pferde gemein-
 sam abgesichert werden. Ab vier Pferden bleibt der vergünstigte Beitrag pro Pferd konstant.

 Hinweise

 Alle Pferde jeder Rasse und in jedem Alter sind versicherbar

 Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform.
1 D ie Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs-
   bedingungen der Uelzener entnehmen.
2 15 Mio. € höchstens je Person bei Personenschäden
3 Vorausgesetzt, der beschädigte Gegenstand ist nicht älter als 30 Monate. Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikations-
   mitteln jeder Art; Computern jeder Art, auch tragbare; Computersysteme; Film- und Fotoapparate; tragbare Musik- oder Videowieder-
   gabegeräte; Brillen jeder Art.


                                                             Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
                                                             Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
                                                             info@uelzener.de | www.uelzener.de

DOC-43_0325_V01                                                                                                      Seite 2 von 2

[Seite 5]
Pferde-Lebensversicherung


Leistungsübersicht ¹:
Mitversicherte Leistungen in der Tarifvariante                                       BASIS             PREMIUM

Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall während des privaten und
gewerblichen Transportes inkl. Transportmittelunfall kein Luft- oder Seetransport

Diebstahl und Raub

Tod oder Nottötung infolge von Trächtigkeit, Geburt und Kastration /
Sterilisation

Tod oder Nottötung infolge von Abschlachten in diebischer Absicht, Wolfs-
riss, Brand, Blitzschlag und Explosion

Tod oder Nottötung infolge von Unfall, wenn der Leistungsfall innerhalb der
ersten 48 Stunden nach dem Unfallereignis eintritt

Tod oder Nottötung infolge von Unfall, wenn der Leistungsfall später als 48
                                                                                       ---
Stunden nach dem Unfallereignis eintritt

Tod oder Nottötung infolge von Krankheit                                               ---

Tod oder Nottötung infolge von Tierseuche                                              ---

Tod oder Nottötung infolge von Alter                                                   ---

Mitversicherte Leistungen in allen Tarifvarianten

Versicherungssumme individuell wählbar zwischen 2.000 € und 100.000 €

100 % Entschädigung der vereinbarten Versicherungssumme

Kein Wertnachweis im Leistungsfall erforderlich

Keine Anrechnung von Verwertungserlösen im Leistungsfall

Aufnahme ab dem 8. Lebenstag des Pferdes

Max. Aufnahmealter 21. Geburtstag des Pferdes

Der Vertrag endet spätestens in dem Jahr, in dem das Pferd 22 Jahre alt wird.

Vertragslaufzeit individuell wählbar mind. 1 Jahr

Auslandsschutz zeitlich unbegrenzt europaweit

Wartezeiten

Unfälle, Transport, Wolfsriss, Abschlachten in diebischer Absicht oder durch                 7 Tage
Pferderipper, Brand, Blitzschlag, Explosion sowie für Diebstahl und Raub            ab Versicherungsbeginn

                                                                                            30 Tage
Trächtigkeit und Geburt sowie für Kastration und Sterilisation
                                                                                    ab Versicherungsbeginn

                                                                                                       30 Tage ab
Krankheit, Tierseuche oder Alterstod                                                   ---              Versiche-
                                                                                                      rungsbeginn

                                                                                             Fortsetzung siehe Rückseite


                                                   Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
                                                   Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
                                                   info@uelzener.de | www.uelzener.de

DOC-348_0625_V02                                                                                       Seite 1 von 2

[Seite 6]
Pferde-Lebensversicherung


 Leistungsübersicht ¹:
 Baustein dauernde Unbrauchbarkeit (versicherbar gegen Mehrbeitrag)

 Wählbar zum Haupttarif

 Versicherbare Nutzung: Reit-, Fahr- und Zuchtpferd

 Versicherte Leistungen:
 • dauernde Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit oder Unfall mit 90 % Entschädigung der vereinbarten
    Versicherungssumme
 • Tod (Nottötung / Verenden) der Leibesfrucht ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis zum 7. Tag nach der Geburt
    mit 10 % Entschädigung der vereinbarten Versicherungssumme

 Max. Aufnahmealter 17. Geburtstag des Pferdes

 Der Baustein endet spätestens in dem Jahr, in dem das Pferd 18 Jahre alt wird.

 Wartezeit: 3 Monate ab Versicherungsbeginn

 Generelle Hinweise

 Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder dieses stirbt, informieren Sie uns bitte in Textform.

 Schnelle und einfache Regulierung im Schadenfall.
1 D
   ie Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs-
  bedingungen der Uelzener entnehmen.


                                                            Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
                                                            Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
                                                            info@uelzener.de | www.uelzener.de

DOC-348_0625_V02                                                                                                   Seite 2 von 2
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