# Uelzener Pferde-Krankenversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-pferde-op-uelzener-pferde-kranken.php
- Rechtlicher Träger: Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-pferde-op-uelzener-pferde-kranken.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen der Uelzener für die Pferde-Krankenversicherung (BKVP 2024)](https://www.uelzener.de/formulare/download/fd789a85-bceb-4784-8ac3-c2547260a9e1), Fassung BKVP 2024, gültig ab 01.04.2024 (DOC-210_1025)
- Original beim Versicherer (PDF): [Uelzener Leistungsübersicht Pferde-Produkte (OP, Kolik, Kranken, Herden-OP)](https://uelzener.de/app/uploads/2025/07/Leistungsuebersicht_Pferd_Sammlung_07_25.pdf), Fassung Leistungsübersicht DOC-208_0625_V02

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart: reine Pferde-OP-Versicherung, Kolik-OP-Versicherung oder Pferdekrankenversicherung (OP und Heilbehandlung) | ja | Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für • Operationen • Heilbehandlungen unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen. | 2.1, Seite 2 |
| Versicherte Tiere (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und andere Equiden) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tier | ja | Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag. | 1.1, Seite 1 |
| Jahreshöchstleistung (Erstattungslimit je Versicherungsjahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Krankenversicherung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. | 1.2, Seite 1 |
| Höchstleistung je Operation, je Operationstag oder je Behandlungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder unabhängig vom Satz; in Österreich und Spanien das jeweils geltende Honorarverzeichnis | ja | unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen | 2.1, Seite 2 |
| Erstattungssatz in Prozent der erstattungsfähigen Kosten (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent) | ja | bis zu 100 % Kostenübernahme unabhängig vom GOT-Satz | Leistungsübersicht, Seite 1 |
| Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Rechnung, je Operation oder je Versicherungsjahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht. | 1.3, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung in Prozent je Rechnung, gegebenenfalls mit Mindest- oder Höchstbetrag | ja | Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung. | 1.2, Seite 1 |
| Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Pferdeklinik | ja | freie Wahl des Tierarztes / Tierklinik | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinik | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Pferde in einem Vertrag (Herdenpolice) und Nachlass ab dem zweiten Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter des Pferdes bei Abschluss (zum Beispiel ab Geburt, ab dem dritten Lebensmonat) | keine | Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag. | 1.1, Seite 1 |
| Höchsteintrittsalter des Pferdes bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ende des Schutzes oder Umstellung des Vertrags ab einem Höchstalter | nicht geregelt |  |  |
| Leistungskürzung oder Wertminderung bei älteren Pferden (zum Beispiel ab 14 Jahren) | nicht geregelt |  |  |
| Tierärztliche Untersuchung, Attest oder Gesundheitsfragen beim Antrag | ja | Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen. | 1.4, Seite 1 |
| Pflicht zu Equidenpass, Transponder (Chip) oder Brand als Kennzeichnung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Zuschlag nach Nutzung (aktive Renn-, Trab- und Polopferde, Turniersport, Zucht, gewerbliche Nutzung) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit für Krankheiten und Operationen wegen Krankheit | ja | Allgemeine Wartezeit: 2 Monate ab Versicherungsbeginn | 1.5, Seite 2 |
| Wartezeit für Kolik und Bauchhöhlenoperationen | ja | Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn | 1.5, Seite 2 |
| Wartezeit bei Unfällen | ja | Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn | 1.5, Seite 2 |
| Besondere Wartezeiten für bestimmte Leiden (zum Beispiel Gelenke, Sehnen, Hufrollenerkrankung, Atemwege) | ja | Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von besonderen Erkrankungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn | 1.5, Seite 2 |
| Operationskosten (Eingriff, Narkose oder Sedierung, Material) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für • Operationen • Heilbehandlungen unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen. | 2.1, Seite 2 |
| Was als Operation gilt: Vollnarkose, Eingriff am stehenden Pferd unter Sedierung, minimalinvasive Eingriffe (Arthroskopie, Endoskopie, Laser) | ja | Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. | 2.1, Seite 2 |
| Kolikoperation (Bauchhöhlenoperation) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn | 1.5, Seite 2 |
| Konservative Kolikbehandlung ohne Operation, auch stationär | ja, bis zur Versicherungssumme | Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn | 1.5, Seite 2 |
| Frakturversorgung nach Unfall (Osteosynthese) | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgen eines Unfalls sind die durch den Unfall notwendig gewordenen Heilbehandlungen oder Operationen. | 6.2, Seite 5 |
| Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher) | ja, bis zur Versicherungssumme | Labor- und bildgebende Diagnostik | 2.1, Seite 2 |
| Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes | 6.8, Seite 6 |
| Stationäre Unterbringung und Versorgung in der Pferdeklinik | ja, bis zur Versicherungssumme | Futter- und Unterbringungskosten bei Klinikaufenthalten | 2.1, Seite 2 |
| Medikamente und Verbandsmaterial im Zusammenhang mit der Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Versorgung mit Arzneimitteln nach einer Operation | 6.8, Seite 6 |
| Kastration aus medizinischem Grund, auch Kryptorchiden | ja, bis zur Versicherungssumme | Heilbehandlungen und Operationen infolge des Kryptorchismus (versteckte Hoden) | 2.1, Seite 2 |
| Kastration ohne medizinischen Grund (Zuschuss oder Pauschale) | ja, bis 200 € | chirurgische Kastration / Sterilisation Ihres versicherten Pferdes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 200 € | 2.2, Seite 3 |
| Geburtshilfe, Kaiserschnitt und Operationen rund um die Trächtigkeit | nein | Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Fohlen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt | 3, Seite 4 |
| Zahnoperation (zum Beispiel Zahnextraktion unter Sedierung oder Narkose) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Befunde | nein | bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen | 3, Seite 3 |
| Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit | nicht geregelt |  |  |
| Angeborene und erbliche Erkrankungen sowie Fehlentwicklungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von vorvertraglich bestehenden, jedoch bei Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn | 2.2, Seite 3 |
| Osteochondrose (OCD), Chips und Birkeland-Frakturen, oft mit eigenem Limit je Operationstag | ja, bis zur Versicherungssumme | Heilbehandlungen und Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen | 2.1, Seite 2 |
| Kissing Spines (Engstand der Dornfortsätze) | nicht geregelt |  |  |
| Sehnen- und Bandschäden (konservativ und operativ) | nicht geregelt |  |  |
| Huferkrankungen (Hufrehe, Hufrollenerkrankung, Hufoperation) | nicht geregelt |  |  |
| Atemwegsoperationen (zum Beispiel Kehlkopfpfeifen) | nicht geregelt |  |  |
| Tumorbehandlung (zum Beispiel Equine Sarkoide, Melanome) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schönheitsoperationen und Eingriffen zur Leistungssteigerung | ja | Hierbei dürfen eine Leistungssteigerung im Rahmen der Nutzung des Pferdes sowie ästhetische Gründe nicht im Vordergrund stehen. | 6.7, Seite 6 |
| Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung, Stallbesuch) | ja, bis zur Versicherungssumme | Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. | 2.1, Seite 2 |
| Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operation | ja, bis zur Versicherungssumme | Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten, diesen werden nur im Rahmen der Vorsorgepauschale erstattet) | 2.1, Seite 2 |
| Bildgebende Diagnostik (Röntgen, Ultraschall, Endoskopie, Szintigraphie, MRT, CT) | ja, bis zur Versicherungssumme | Labor- und bildgebende Diagnostik | 2.1, Seite 2 |
| Physiotherapie, Osteopathie und Rehabilitation | ja, bis zur Versicherungssumme | durch einen Tierarzt durchgeführte Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Chiropraktik, Osteopathie und Homöopathie | 2.2, Seite 3 |
| Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Tierheilpraktiker) | ja, bis zur Versicherungssumme | durch einen Tierarzt durchgeführte Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Chiropraktik, Osteopathie und Homöopathie | 2.2, Seite 3 |
| Regenerative Therapien (Stammzellen, PRP, IRAP) und Stoßwellentherapie | ja, bis 3.000 € | Regenerative Therapien wie Eigenblutbehandlungen, Stammzelltherapien, PRP, IRAP | 2.2, Seite 3 |
| Orthopädischer Hufbeschlag auf tierärztliche Anordnung | nicht geregelt |  |  |
| Zahnbehandlung ohne Operation (Raspeln, Korrektur) | ja, bis 500 € | Okklusionskorrekturen einschließlich der Behandlungsnebenkosten; | 2.2, Seite 3 |
| Vorsorge (Impfungen, Wurmkur, Gesundheitscheck) als Pauschale je Jahr | ja, bis 500 € | Sie können folgende Leistungen für das versicherte Pferd bis zu einer Höhe von 500 € pro Versicherungsjahr geltend machen: | 2.2, Seite 3 |
| Notdienstgebühr und Notdienstzuschläge | ja, bis zur Versicherungssumme | tierärztliche Notdienstgebühr bei Vorliegen einer akuten Verletzung, Kolik, Schlundverstopfung, Vergiftung oder in direkter Folge eines Unfalls | 2.2, Seite 3 |
| Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz | ja | unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen | 2.1, Seite 2 |
| Schutz im Ausland (Turnier, Urlaub; Dauer, Europa oder Nachbarländer) | ja | Für Leistungsfälle außerhalb der Bunderepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz. | 4, Seite 4 |
| Einschläferung auf tierärztlichen Rat und Tierkörperbeseitigung | ja, bis zur Versicherungssumme | Euthanasie Ihres versicherten Pferdes, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall | 3, Seite 4 |
| Leistung bei Tod oder Nottötung des Pferdes durch Unfall, Krankheit oder Kolik (Pferdelebensversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Pferdehalterhaftpflicht mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Beitragserhöhung nach Altersstufen des Pferdes | ja | gilt ab dem 16. Geburtstag Ihres Tieres eine jährliche Beitragsanpassung von 5 % ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) als vereinbart | 5.1, Seite 4 |
| Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen | nicht geregelt |  |  |
| Frist zum Einreichen von Rechnungen und zur Schadenmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten zu Haltung und Pflege (Impfungen, Wurmkur, Hufpflege, artgerechte Haltung), sonst Kürzung | nicht geregelt |  |  |
| Anzeige vor einer geplanten Operation oder Kostenvoranschlag nötig | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zu Befundbericht, Röntgenbildern oder Untersuchung durch einen Vertrauenstierarzt im Leistungsfall | ja | dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen | 1.4, Seite 1 |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen der Uelzener für die Pferde-Krankenversicherung (BKVP 2024)

```text
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Bedingungen der Uelzener für die Pferde-Krankenversicherung
(BKVP 2024) gültig ab 01.04.2024


Übersicht:
        1. Versicherbare Pferde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz, Wartezeiten
        2. Leistungsumfang
        3. Nicht versicherbare Leistungen
        4. Geltungsbereich
        5. Definitionen


1       Versicherbare Pferde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz,
        Wartezeiten

1.1 Versicherbare Pferde
    Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.

1.2 Erstattungslimit
    Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Krankenversicherung ist pro Versicherungs-
    jahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. Das Erstattungslimit gilt gemäß dem Versiche-
    rungsschein und seinen Nachträgen.

        Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:

        Reha-Baustein:
        Für die Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr
        unabhängig von dem vereinbarten Erstattungslimit in der OP-Versicherung. Sie haben eine feste
        Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.

        Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt:
        Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstat-
        tungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.

1.3 Selbstbeteiligung
    Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und
    wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.

1.4 Grundsatz
    Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten
    Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche
    Gutachten verlangen.

        Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige
        versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den
        Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes, das Datum der er-
        brachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen
        mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den
        Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tier-
        ärzte (GOT) beruhen.
Adresse                  Kontaktdaten       Vorstand                              Identifikationsdaten                Bankverbindung
Uelzener Allgemeine      Tel. 0581 8070-0   Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende)     Amtsgericht Lüneburg HRB 120469     Commerzbank AG
Versicherungs-           www.uelzener.de    Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger   USt-IdNr.: DE 116 681 647           IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
Gesellschaft a. G.       info@uelzener.de   Aufsichtsratsvorsitzende:             W-IdNr.: DE116681647-00001          BIC: COBADEFF249
Veerßer Straße 65 / 67                      Susanne Treiber                       StNr.: 47 207 00011                 Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
29525 Uelzen                                                                      StNr. beim BZSt: 809/V90809020562


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    Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren oder behandeln lassen, erstatten wir Leistungen maximal
    im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

1.5 Wartezeiten
    • Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage
      ab Versicherungsbeginn
    • Allgemeine Wartezeit: 2 Monate ab Versicherungsbeginn, diese gilt auch für den Kastrations-
      kostenzuschuss und den Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart)
    • Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von besonderen Erkrankungen
      einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versi-
      cherungsbeginn
    • Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie
      Vor- und Nachbehandlungen aufgrund von angeborenen oder vorvertraglich bestehenden
      jedoch bei Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab
      Versicherungsbeginn
    • Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den
      hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
    • Bei bestehen einer Vorversicherung für das versicherte Pferd, entfällt die Wartezeit für die
      bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.


2   Leistungsumfang

2.1 Leistungsfall
    Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für
    • Operationen
    • Heilbehandlungen
    unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen.

    Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizinischen
    Instrumenten durch Tierärzte durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung
    der körperlichen Integrität zum Zwecke der Wiederherstellung der ursprünglichen Beschaffenheit
    oder Funktionalität körpereigenen Gewebes, indem es (teilweise) entfernt oder rekonstruiert wird.
    Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punkt-
    förmig durchtrennt werden.

    Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung
    durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
    • wiederherzustellen
    • zu verbessern
    • eine Verschlechterung zu verhindern

    Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige
    • Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten, diesen werden nur im Rahmen der
       Vorsorgepauschale erstattet)
    • Labor- und bildgebende Diagnostik
    • Futter- und Unterbringungskosten bei Klinikaufenthalten

    Besondere Erkrankungen und Operationen
    Darunter fallen folgende Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und
    Nachbehandlungen. Die Wartezeit für diese Operationen einschließlich Diagnostik beträgt 1 Jahr
    ab Versicherungsbeginn:

    •   Heilbehandlungen und Operationen infolge des Kryptorchismus (versteckte Hoden)
        Lageanomalie der Hoden. Das heißt, ein oder beide Hoden sind nicht oder nicht vollständig in
        den Hodensack abgestiegen und befinden sich im Leistenspalt oder in der Bauchhöhle.
    •   Heilbehandlungen und Operationen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch)
        Durch eine Lücke in der Bauchwand im Bereich des Nabels können Teile des Bauchraumes
        hindurchtreten.
    •   Heilbehandlungen und Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen,
        OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen


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2.2 Zusätzlich versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten für:
    • chirurgische Kastration / Sterilisation Ihres versicherten Pferdes einschließlich dazugehöriger
       Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 200 €;
    • Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von vorvertraglich bestehenden, jedoch bei
       Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen, jedoch
       erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn;
    • tierärztliche Notdienstgebühr bei Vorliegen einer akuten Verletzung, Kolik, Schlundverstopfung,
       Vergiftung oder in direkter Folge eines Unfalls;
    • durch einen Tierarzt durchgeführte Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Chiropraktik,
       Osteopathie und Homöopathie.

    Vorsorgepauschale
    Sie können folgende Leistungen für das versicherte Pferd bis zu einer Höhe von 500 € pro Versi-
    cherungsjahr geltend machen:
    • Impfungen und Parasitenmittel;
    • prophylaktische Blutchecks;
    • Okklusionskorrekturen einschließlich der Behandlungsnebenkosten;
    • Ernährungs- und Futtermittelberatung nach einer versicherten Operation oder Heilbehandlung;
    • Trächtigkeitsuntersuchungen
    • Telemedizinische Beratung.

    Reha-Baustein (sofern vereinbart)
    Haben Sie den Reha-Baustein vereinbart, so sind folgende Leistungen im Zeitraum von 6 Monaten
    nach einer versicherten Operation eingeschlossen:
    • Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik durch
       Tierärzte und Nicht-Tierärzte;
    • Regenerative Therapien wie Eigenblutbehandlungen, Stammzelltherapien, PRP, IRAP, Articell
       forte®, RenuTend ® usw.

    Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie
    haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.


3   Nicht versicherbare Leistungen

    Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
    • bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinär-
       medizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich
       dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
    • Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik
       sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
    • Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind
       oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Heilbehandlungen und Operationen
       einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger
       Wartezeit haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw.
       die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Heilbehandlung oder
       Operation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aber
       nach der Wartezeit durchgeführt wird;
    • Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen
       oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen,
       die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Gesundheitsschädigung stehen,
       außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
    • Tierärztliche Leistungen einschließlich Diagnostik, die nach Beendigung des Vertrages
       erbracht werden;
    • nachträgliche Untersuchungen und Heilbehandlungen sowie Untersuchungen und Heilbehand-
       lungen Ihres versicherten Pferdes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls einschließlich
       der veterinärmedizinisch notwendigen Operation sowie deren Folgen, jeweils einschließlich
       dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, wenn die Krankheit oder der
       Unfall während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.


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    Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
    • Impfungen und Parasitenmittel, prophylaktische Blutchecks, Zähneraspeln, Ernährungs- und
      Futtermittelberatung, Trächtigkeitsuntersuchungen oder Telemedizin, außer im Rahmen der
      Vorsorgepauschale unter 2.2;
    • Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbe-
      handlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden;
    • Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnos-
      tik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten,
      Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
    • Regenerative Therapien, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart;
    • Untersuchungen und Behandlungen durch Nicht-Tierärzte, außer Sie haben den Reha-Bau-
      stein vereinbart und die Untersuchungen und Behandlungen sind vom umfang des Reha-
      Bausteins erfasst;
    • Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes einschließlich der Hausbe-
      suchsgebühr;
    • Transportkosten Ihres versicherten Pferdes;
    • Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeunter­
      suchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwal-
      tungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
    • tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Heilbehandlung oder Operation
      nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters, außer im Rahmen der Vorsor-
      gepauschale unter 2.2;
    • Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik
      sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
    • Pflegemittel und technische Hilfsmittel;
    • wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen (z. B. Goldimplantati-
      on) einschließlich Behandlungen und Operationen durch Nicht-Tierärzte;
    • Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik
      sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen,
      Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
    • Trächtigkeitsuntersuchung, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
    • hormonell durchgeführte Östrusverschiebungen bei weiblichen Pferden, zuchthygienische
      Maßnahmen und Follikelkontrollen außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
    • Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor-
      und Nachbehandlungen der Fohlen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt;
    • Euthanasie Ihres versicherten Pferdes, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall;
    • verhaltenstherapeutische Untersuchung, Diagnostik, Heilbehandlung und Medikation;
    • Folgen von nicht versicherten Eingriffen und Behandlungen.


4   Geltungsbereich

    Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

    Für Leistungsfälle außerhalb der Bunderepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen
    Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz.

    Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch
    maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für
    Tierärzte (GOT).


5   Beitragsdynamik

5.1 Anpassung des Beitrages aufgrund des Alters
    Der Tarifbeitrag für Ihr versichertes Tier wurde unter anderem nach dem Alter bei Versicherungs-
    beginn ermittelt. Um das fortschreitende Alter der Tiere sowie den medizinischen Fortschritt
    berücksichtigen zu können, gilt ab dem 16. Geburtstag Ihres Tieres eine jährliche Beitrags­
    anpassung von 5 % ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) als vereinbart.
    Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht.


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5.2 Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels, Anpassung des Beitrags bei Standort-
    wechsel
    Der Tarifbeitrag für Ihr versichertes Pferd wurde unter anderem nach Ihrem Wohnort (Postleitzahl)
    ermittelt. Wenn sich Ihr Wohnort ändert (Standortwechsel), kann der Tarifbeitrag höher oder niedriger
    werden. Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht. Als Versicherungsnehmer
    sind Sie verpflichtet, uns einen Wohnortwechsel anzuzeigen, sofern der neue Wohnort nicht die
    gleiche Postleitzahl hat wie der bisherige.

     Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Obliegenheit zur Anzeige
     des Standortwechsels, kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung
     Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht,
     wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob
     fahrlässig verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur Anzeige des Standort­
     wechsels vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob
     fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem
     Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
     Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
     er die Obliegenheit zur Anzeige des Standortwechsels nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt
     auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder
     für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den
     Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versi-
     cherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.


6    Definitionen

6.1 Diagnostik (Diagnose)
    Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wissen-
    schaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
    • Vorbericht
    • Klinische Untersuchungen
    • Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laborunter-
       suchungen

6.2 Folgen eines Unfalls
    Folgen eines Unfalls sind die durch den Unfall notwendig gewordenen Heilbehandlungen oder
    Operationen.

6.3 Heilbehandlung
    Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung
    durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
    • wiederherzustellen
    • zu verbessern
    • oder eine Verschlechterung zu verhindern

6.4 Kastration / Sterilisation
    Kastration ist das chirurgische entfernen der Hoden / Eierstöcke Ihres versicherten Pferdes.
    Sterilisation ist das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge / Eileiter Ihres versicherten Pferdes.

6.5 Krankheit
    Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustandes Ihres versicherten
    Pferdes.

6.6 Leistungsfall
    Die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung und / oder Operation Ihres versicherten
    Pferdes aufgrund einer Gesundheitsschädigung, Krankheit oder infolge eines Unfalls.
    Zum Leistungsfall zählen auch:
    • die Vorbehandlung vor einer versicherten Operation
    • die Nachbehandlung nach einer versicherten Operation

     Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
     • nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
     • vor Ende des Vertrages

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[Seite 6]
6.7 Medizinisch notwendig
    Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung oder Operation aufgrund einer Veränderung des
    Gesundheitszustands, die unter Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten,
    ausreichend geprüften und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wieder­
    herzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern. Hierbei dürfen eine Leistungssteigerung im
    Rahmen der Nutzung des Pferdes sowie ästhetische Gründe nicht im Vordergrund stehen.

6.8 Nachbehandlung
    Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder stationär
    inklusive Unterbringung, Verpflegung sowie Versorgung mit Arzneimitteln nach einer Operation.
    Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
    • wiederherzustellen
    • zu verbessern
    • eine Verschlechterung zu verhindern

6.9 Regenerative Therapien
    Unter Regenerativen Therapien versteht man Therapieformen, bei denen körpereigenen Zellen
    und Substanzen verwendet werden.

6.10 Unfall
     Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten
     Pferdes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht.

6.11 Vorbehandlung
     Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Pferdes zur Vorbereitung der versicherten
     Operation.
     Es handelt sich insbesondere um:
     • allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Pferdes
     • spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Pferdes wie Röntgen oder Laboruntersuchungen


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```

## Volltext der Bedingungen: Uelzener Leistungsübersicht Pferde-Produkte (OP, Kolik, Kranken, Herden-OP)

```text
[Seite 1]
Pferde-OP- / -Kranken- / -Kolik- /
Herden-OP-Versicherung
Leistungsübersicht 1 unserer Pferde-Produkte:
Allgemeine Leistungen und Erstattungen

                                                                Pferde-
                                        Pferde-OP-­                                  Pferde-Kolik­           Herden-OP-­
Mitversicherte Leistungen                                      Kranken­
                                       Versicherung                                  versicherung           Versicherung
                                                             versicherung

                                                                                          nur
                                                                                                                nur
                                                                                      Operationen
Alle Operationen   2
                                             ja •                    ja •                                   ausgewählte
                                                                                     aufgrund von
                                                                                                            Operationen 3
                                                                                     akuten Koliken

                                                                                      nur aufgrund
Alle Behandlungen einschließlich
                                            nein –                   ja •              von akuten                 nein –
Operationen
                                                                                         Koliken

bis zu 100 % Kostenübernahme
unabhängig vom GOT-Satz                      ja •                    ja •                     ja •                 ja •
(­Gebührenordnung für Tierärzte)

                                                                                       für Behand-
                                           für die                für alle             lungen und               für die
                                        versicherte            versicherten            Operationen           versicherte
Die Erstattungshöhe ist pro
                                         Operation            Behandlungen            aufgrund von            Operation
­Versicherungsjahr wählbar:
                                        sowie deren           einschließlich          akuten Koliken         sowie deren
15.000 €, 25.000 € oder 50.000 €
                                       Vor- und Nach-          versicherter          im versicherten        Vor- und Nach-
                                        behandlung             Operationen            Behandlungs-           behandlung
                                                                                         zeitraum

                                                                                       500 € fest,
Die Selbstbeteiligung ist pro                                                          wahlweise
­Versicherungsjahr wählbar:                  ja •                    ja •            kann diese auf                ja •
ohne, 500 € oder 1.000 €                                                             1.000 € erhöht
                                                                                        werden

                                                                                                              Lebenstag
                                       ab dem ersten          ab dem ersten          ab dem ersten              bis zum
Aufnahmealter
                                         Lebenstag              Lebenstag              Lebenstag            15. Geburtstag
                                                                                                             des Pferdes


                                                                                        ins­gesamt
                                         die letzten                                      21 Tage             die letzten
versicherte Vorbehandlung vor der
                                        drei Unter­             unbegrenzt            ab der ersten          drei Unter­
Operation
                                       suchungstage                                   tierärztlichen        suchungstage
                                                                                      Konsultation

Operationen unter Vollnarkose,
Sedierung und örtlicher Betäubung                                                      im Rahmen
(Lokalanästhesie) infolge Unfall und         ja •                    ja •              einer akuten                ja •
Krankheit inklusive Arzneimittel und                                                       Kolik
Verbandsmaterial
                                         im Rahmen                                                            im Rahmen
                                       einer Operati-                                       im              einer Operati-
medizinisch notwendige bildgebende      on sowie der                                  ­versicherten          on sowie der
                                                                     ja •
Verfahren bis zur Erstattungshöhe       versicherten                                  Behandlungs­           versicherten
                                       Vor- und Nach­                                    zeitraum           Vor- und Nach­
                                        behandlung                                                           behandlung
                                                                                                       Fortsetzung siehe Rückseite


                                       Adresse                                                  Kontaktdaten
                                       Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.     Tel. 0581 8070-0,
                                       Veerßer Straße 65 / 67, 29525 Uelzen                     info@uelzener.de, www.uelzener.de


DOC-208_0625_V02_UA                                                                                  Seite 1 von 2

[Seite 2]
Pferde-OP- / -Kranken- / -Kolik- /
Herden-OP-Versicherung
Leistungsübersicht 1 unserer Pferde-Produkte:
                                                                               Pferde-
                                                      Pferde-OP-­                                   Pferde-Kolik­            Herden-OP-­
Mitversicherte Leistungen                                                     Kranken­
                                                     Versicherung                                   versicherung            Versicherung
                                                                            versicherung
Nachsorge / -behandlung ambulant /
                                                            bis                                         insgesamt                 bis 17
stationär (z. B. ­Verbandswechsel,
                                                       17 Kalender­                                     21 Tage ab              Kalender­
Fäden ziehen) und stationäre
                                                      tage nach der            unbegrenzt               der ersten           tage nach der
Unterbringungs­kosten inklusive
                                                       versicherten                                  ­tierärztlichen          ­versicherten
Ergänzungs­futter in der Tierklinik
                                                        Operation                                     Konsultation              Operation
nach dem OP-Tag

                                                                              im Rahmen
                                                      einmalig pro                                    einmalig pro           einmalig pro
Telediagnositik / Teleberatung                                               der Vorsorge­
                                                      Leistungsfall                                   Leistungsfall          Leistungsfall
                                                                               pauschale

Notdienstgebühr                                             ja •                    ja •                     ja •                  ja •

Vorsorgepauschale (vorbeugende
Behandlungen) in Höhe von 500 € pro                        nein –                   ja •                     nein –               nein –
Versicherungsjahr

freie Wahl des Tierarztes / Tierklinik                      ja •                    ja •                     ja •                  ja •

weltweiter Auslandsschutz
bis 12 Monate (auch geplante                                ja •                    ja •                     ja •                  ja •
­Operationen im Ausland)

Wartezeit für Kolik und Unfälle 5 Tage                      ja •                    ja •                     ja •                  ja •

Allgemeine Wartezeit 2 Monate                               ja •                    ja •                     nein –                ja •

Wartezeit für besondere Operationen
(in der Krankenversicherung auch für                        ja •                    ja •                     nein –                ja •
besondere Erkrankungen) 1 Jahr

Bausteine / Zusatzleistungen (versicherbar gegen Mehrbeitrag)
Für Leistungen aus den Bausteinen erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr.
Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.

Reha-Baustein                                               ja •                    ja •                     nein –               nein –

                                                                               bereits im
Krankenversicherungs-Baustein                               ja •             Grundprodukt                    nein –               nein –
                                                                              abgesichert

Hinweise

Beitragsdynamik: jährliche Anpassung
des Beitrages aufgrund des Alters in                        ja •                    ja •                     ja •                 nein –
Höhe von 5 % ab dem 16. Geburtstag

Wenn Sie Ihr Tier abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform.


  1
      Die Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen
      Versicherungs­bedingungen der Uelzener entnehmen.
  2
      Nach bedingungsgemäßer Wartezeit.
  3
      Versichert sind folgende Operationen: Arthroskopien einschl. Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC,
      OCD, Chips und Birkelandfrakturen, Kaiserschnitte, Operationen aufgrund von Griffelbein-Frakturen, Operationen aufgrund von akuten
      Magen-Darm-Koliken, unfallbedingte Wundnähte, verletzungsbedingte Sehnennähte und Zahnoperationen.


                                                      Adresse                                                   Kontaktdaten
                                                      Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.      Tel. 0581 8070-0,
                                                      Veerßer Straße 65 / 67, 29525 Uelzen                      info@uelzener.de, www.uelzener.de


DOC-208_0625_V02_UA                                                                                                   Seite 2 von 2

[Seite 3]
Pferdehalter-Haftpflicht


Leistungsübersicht ¹

Mitversicherte Leistungen

Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Schadenersatzverpflichtungen und Abwehr
unberechtigter Schadens­ersatzansprüche

Wählbare Deckungssummen für Personen, Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. €, 10 Mio. €
oder 50 Mio. € ²

Wählbare Selbstbeteiligung pro Leistungsfall: ohne, 150 € oder 300 €

Mietsachschäden

Räume in Gebäuden und Grundstücke bis zur vereinbarten Deckungssumme

Stallungen, Reithallen und Weiden bis 100.000 €

Pferdetransportanhänger bis 100.000 €

Versicherte Personen

Fremd- und Gastreiterrisiko

Reitbeteiligung inkl. Regressverzicht

Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters

Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters, bei Schäden durch das gehütete Pferd

Veranstaltungen / Unterbringung

Turnierteilnahme

Teilnahme an Wander- und Distanzritten

Teilnahme an Pferderennen

Teilnahme an Schauen

Allgemeine Leistungen

Gewollter / ungewollter Deckakt

Bergungs- und Rettungskosten bis 20.000 €

Vorübergehende Auslandsaufenthalte ausgenommen USA, Kanada und US-Territorien

Flurschäden

Weiderisiko
• keine Vorschriften zur Zaunhöhe
• auch mit Fremdpferden

Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen ab Geburt bis zum 24. Lebensmonat

Forderungsausfallversicherung bis zur Deckungssumme ab einer Forderungshöhe von 2.500 €

Reiten ohne Sattel
                                                                                     Fortsetzung siehe Rückseite


                                                  Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
                                                  Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
                                                  info@uelzener.de | www.uelzener.de

DOC-43_0325_V01                                                                                Seite 1 von 2

[Seite 4]
Pferdehalter-Haftpflicht


 Leistungsübersicht ¹

 Mitversicherte Leistungen

 Führen des Pferdes ohne Halfter / ohne Trense

 Mitführen eines Handpferdes

 Innovationsgarantie

 Baustein Best-Leistung gegen Mehrbeitrag versicherbar

 Best-Leistungs-Garantie: Selbst wenn der entstandene Schaden nicht im Rahmen unseres
 Tarifs versichert sein sollte, leisten wir dennoch, sofern ein anderer deutscher Versicherer
 bedingungsgemäß zur Zahlung verpflichtet wäre.

 Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leisten wir für Sachschäden Schadenersatz zum
 Neuwert (bis 7.500 €), sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate und kein anderer
 Versicherer leistungspflichtig ist. ³

 Versichert ist die Differenz (bis 7.500 €) zwischen dem Zeitwert und Neuwert, wenn der Ver-
 sicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einen Sachschaden erlitten hat und ein
 anderer Pferdehalterhaftpflichtversicherer eine Schadenersatzleistung zum Zeitwert erbracht
 hat. Dies gilt nur, sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate ist. ³

 Gewerbliche Nutzung des versicherten Pferdes bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 €

 Beitragsnachlässe

 20 % Alters-Vorteil für Pferde, die bei Vertragsabschluss 15 Jahre oder älter sind

 Versichern Sie mehr als ein Pferd, reduziert sich der Beitrag pro Pferd, je mehr Pferde gemein-
 sam abgesichert werden. Ab vier Pferden bleibt der vergünstigte Beitrag pro Pferd konstant.

 Hinweise

 Alle Pferde jeder Rasse und in jedem Alter sind versicherbar

 Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform.
1 D ie Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs-
   bedingungen der Uelzener entnehmen.
2 15 Mio. € höchstens je Person bei Personenschäden
3 Vorausgesetzt, der beschädigte Gegenstand ist nicht älter als 30 Monate. Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikations-
   mitteln jeder Art; Computern jeder Art, auch tragbare; Computersysteme; Film- und Fotoapparate; tragbare Musik- oder Videowieder-
   gabegeräte; Brillen jeder Art.


                                                             Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
                                                             Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
                                                             info@uelzener.de | www.uelzener.de

DOC-43_0325_V01                                                                                                      Seite 2 von 2

[Seite 5]
Pferde-Lebensversicherung


Leistungsübersicht ¹:
Mitversicherte Leistungen in der Tarifvariante                                       BASIS             PREMIUM

Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall während des privaten und
gewerblichen Transportes inkl. Transportmittelunfall kein Luft- oder Seetransport

Diebstahl und Raub

Tod oder Nottötung infolge von Trächtigkeit, Geburt und Kastration /
Sterilisation

Tod oder Nottötung infolge von Abschlachten in diebischer Absicht, Wolfs-
riss, Brand, Blitzschlag und Explosion

Tod oder Nottötung infolge von Unfall, wenn der Leistungsfall innerhalb der
ersten 48 Stunden nach dem Unfallereignis eintritt

Tod oder Nottötung infolge von Unfall, wenn der Leistungsfall später als 48
                                                                                       ---
Stunden nach dem Unfallereignis eintritt

Tod oder Nottötung infolge von Krankheit                                               ---

Tod oder Nottötung infolge von Tierseuche                                              ---

Tod oder Nottötung infolge von Alter                                                   ---

Mitversicherte Leistungen in allen Tarifvarianten

Versicherungssumme individuell wählbar zwischen 2.000 € und 100.000 €

100 % Entschädigung der vereinbarten Versicherungssumme

Kein Wertnachweis im Leistungsfall erforderlich

Keine Anrechnung von Verwertungserlösen im Leistungsfall

Aufnahme ab dem 8. Lebenstag des Pferdes

Max. Aufnahmealter 21. Geburtstag des Pferdes

Der Vertrag endet spätestens in dem Jahr, in dem das Pferd 22 Jahre alt wird.

Vertragslaufzeit individuell wählbar mind. 1 Jahr

Auslandsschutz zeitlich unbegrenzt europaweit

Wartezeiten

Unfälle, Transport, Wolfsriss, Abschlachten in diebischer Absicht oder durch                 7 Tage
Pferderipper, Brand, Blitzschlag, Explosion sowie für Diebstahl und Raub            ab Versicherungsbeginn

                                                                                            30 Tage
Trächtigkeit und Geburt sowie für Kastration und Sterilisation
                                                                                    ab Versicherungsbeginn

                                                                                                       30 Tage ab
Krankheit, Tierseuche oder Alterstod                                                   ---              Versiche-
                                                                                                      rungsbeginn

                                                                                             Fortsetzung siehe Rückseite


                                                   Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
                                                   Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
                                                   info@uelzener.de | www.uelzener.de

DOC-348_0625_V02                                                                                       Seite 1 von 2

[Seite 6]
Pferde-Lebensversicherung


 Leistungsübersicht ¹:
 Baustein dauernde Unbrauchbarkeit (versicherbar gegen Mehrbeitrag)

 Wählbar zum Haupttarif

 Versicherbare Nutzung: Reit-, Fahr- und Zuchtpferd

 Versicherte Leistungen:
 • dauernde Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit oder Unfall mit 90 % Entschädigung der vereinbarten
    Versicherungssumme
 • Tod (Nottötung / Verenden) der Leibesfrucht ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis zum 7. Tag nach der Geburt
    mit 10 % Entschädigung der vereinbarten Versicherungssumme

 Max. Aufnahmealter 17. Geburtstag des Pferdes

 Der Baustein endet spätestens in dem Jahr, in dem das Pferd 18 Jahre alt wird.

 Wartezeit: 3 Monate ab Versicherungsbeginn

 Generelle Hinweise

 Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder dieses stirbt, informieren Sie uns bitte in Textform.

 Schnelle und einfache Regulierung im Schadenfall.
1 D
   ie Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs-
  bedingungen der Uelzener entnehmen.


                                                            Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
                                                            Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
                                                            info@uelzener.de | www.uelzener.de

DOC-348_0625_V02                                                                                                   Seite 2 von 2
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