# Wüstenrot Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Pferd): die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-pferdehaftpflicht-wuestenrot-tierhalter-haftpflicht.php
- Rechtlicher Träger: Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-pferdehaftpflicht-wuestenrot-tierhalter-haftpflicht.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt (IPID) Tierhalter-Haftpflichtversicherung](https://www.wuestenrot.at/content/dam/wuestenrot-aem/rechtliche-hinweise/nicht-lebensversicherung/weitere-sach-versicherungen/IPIDTHP_20181001.pdf.coredownload.pdf), Fassung IPIDTHP/20181001

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Polizze | Pauschalversicherungssumme = maximale Ersatzleistung | IPID, Seite 1 |
| Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferd | ja | Der Versicherungsschutz gilt für Versicherungsfälle, die in Europa oder einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat eingetreten sind. | IPID, Seite 2 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeige | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | nicht geregelt |  |  |
| Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd) | ja | Versichert sind Ansprüche, die den versicherten Personen als der Haltung des angegebenen Tieres (wie etwa Hund oder Pferd) erwachsen können. | IPID, Seite 1 |
| Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag) | nicht geregelt |  |  |
| Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd) | nicht geregelt |  |  |
| Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reiten | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten) | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd) | nicht geregelt |  |  |
| Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft) | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut) | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander | nicht geregelt |  |  |
| Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeld | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkosten | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldern | nicht geregelt |  |  |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten) | nicht geregelt |  |  |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde) | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallen | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehör | nicht geregelt |  |  |
| Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporter | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerken | nicht geregelt |  |  |
| Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urin | nicht geregelt |  |  |
| Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training) | nicht geregelt |  |  |
| Pferderennen, Distanzritte und Galopprennen | nicht geregelt |  |  |
| Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten) | nicht geregelt |  |  |
| Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagd | nicht geregelt |  |  |
| Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmen | nicht geregelt |  |  |
| Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen) | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt) | nein | Schäden aus einer beruflichen, betrieblichen oder gewerbemäßigen Tätigkeit | IPID, Seite 1 |
| Private Hobbyzucht und Aufzucht | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | Berechtigte Ansprüche werden bezahlt; unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. | IPID, Seite 1 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschaden | nicht geregelt |  |  |
| Strafkaution im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | Der Schadenfall, die Erhebung von Ansprüchen sowie die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Strafverfahrens ist innerhalb einer Woche dem Versicherer zu melden. | IPID, Seite 2 |
| Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | ja | Sie können den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen, erstmals zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres. | IPID, Seite 2 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen) | ja | vor Beginn des Versicherungsschutzes entstandene Schäden | IPID, Seite 1 |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt (IPID) Tierhalter-Haftpflichtversicherung

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[Seite 1]
  Haftpflichtversicherung
  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
  Wüstenrot Versicherungs-AG, Österreich, FN 34521t
  Produkt: Tierhalter-Haftpflichtversicherung
  ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Alle
  vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie
  • im Versicherungsantrag,
  • in der Versicherungspolizze,
  • in den Versicherungsbedingungen
  • sowie im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) in der jeweils aktuellen Fassung.

  Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Tierhalter-Haftpflichtversicherung


         Was ist versichert?                                         Was ist nicht versichert?

  Die wichtigsten Leistungen in der Tierhalter-                  Die wichtigsten Leistungsausschlüsse sind
                                                                 insbesondere:
  Haftpflichtversicherung im Rahmen der vereinbarten
                                                                 x vor Beginn des Versicherungsschutzes
  Versicherungssumme sind:                                       entstandene Schäden
    Versichert ist das Vermögen versicherter Personen           x Schäden aus einer beruflichen, betrieblichen oder
  gegen Schadenersatzansprüche dritter Personen.                 gewerbemäßigen Tätigkeit
  Berechtigte Ansprüche werden bezahlt; unberechtigte            x Schäden durch Vorsatz
  Ansprüche werden abgewehrt.                                    x bestimmte in den Versicherungsbedingungen
   Versichert sind Ansprüche, die den versicherten              angeführte Gefahren
  Personen als der Haltung des angegebenen Tieres (wie
  etwa Hund oder Pferd) erwachsen können.


                                                                      Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                 Die wichtigsten Deckungsbeschränkungen sind:
                                                                 ! Pauschalversicherungssumme = maximale
                                                                     Ersatzleistung
                                                                 ! Entschädigungshöchstgrenzen für bestimmte
                                                                     versicherte Schäden
                                                                 ! Ansprüche aus Schäden, die nach US-
                                                                     amerikanischem, kanadischem oder
                                                                     australischem Recht klagsweise geltend gemacht
                                                                     werden, bleiben ausgeschlossen.


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          Wo bin ich versichert?

             Der Versicherungsschutz gilt für Versicherungsfälle, die in Europa oder einem außereuropäischen Mittelmeer-
              Anliegerstaat eingetreten sind.


          Welche Verpflichtungen habe ich?

         Korrekte Anzeige von Gefahrenumständen bei Vertragsabschluss.
         Fristgerechte Prämienzahlung.
         Der Schadenfall, die Erhebung von Ansprüchen sowie die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder
          gerichtlichen Strafverfahrens ist innerhalb einer Woche dem Versicherer zu melden. An der Feststellung des
          Sachverhalts muss beigetragen und der entstandene Schaden möglichst gering gehalten werden.
         Ansprüche des Geschädigten dürfen nicht anerkannt werden; wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden,
          sind alle Weisungen des Versicherers zu befolgen. Dem vom Versicherer bestellten Anwalt muss die Vollmacht erteilt
          werden.
         Risikoänderungen sind dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen
         Die Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Versicherungsnehmer führt zum ganzen oder teilweisen Entfall des
          Versicherungsschutzes.


          Wann und wie zahle ich?

  Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich
  oder monatlich.

  Wie: z.B. mit Zahlschein, SEPA-Lastschrift oder online – wie vereinbart


          Wann beginnt und wann endet die Deckung?

   Beginn: Der Versicherungsschutz beginnt bei fristgerechter Bezahlung der Prämie mit dem vereinbarten
   Versicherungsbeginn. Wird die erste Prämie erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, alsdann aber binnen
   14 Tagen bezahlt, beginnt der Versicherungsschutz zu dem in der Versicherungsurkunde festgesetzten
   Versicherungsbeginn.

   Ende: Der Versicherungsschutz endet, wenn der Vertrag von einem der Vertragspartner gekündigt wird.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?

          Sie können den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ende
           eines Versicherungsjahres kündigen, erstmals zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres.
          Sie können den Versicherungsvertrag in unmittelbarem Zusammenhang mit einem eingetretenen Versicherungsfall
           unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.


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