# degenia Pferd T22 T26 Premium: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-pferdehaftpflicht-degenia-t26-premium.php
- Rechtlicher Träger: degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-pferdehaftpflicht-degenia-t26-premium.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Leistungsübersicht DEG-THV Pferd T26](https://www.degenia.de/wp-content/uploads/2025/11/Leistungsuebersicht_DEG-THV_Pferd_T26_Stand_August_2025.pdf), Fassung T26 Leistungsübersicht, ohne Datum im Text

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | ja, bis 20 Mio. € | Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 10 Mio. EUR | Versicherungssummen, Seite 1 |
| Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschäden | ja, bis 15 Mio. € | bis zu 20 Mio. EUR bis zu 40 Mio. EUR, max. 15 Mio. EUR für max. 15 Mio. EUR für | Versicherungssummen, Seite 1 |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferd | ja | Vorübergehender Auslandsaufenthalt außerhalb Europas unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt | Schäden im Ausland, Seite 2 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeige | ja, bis 20 Mio. € | Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme | Versicherungssummen, Seite 1 |
| Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit) | nein | Best-Leistungs-Garantie - - | Besondere Klauseln, Seite 3 |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | ja | Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen | Besondere Klauseln, Seite 3 |
| Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd) | ja | Für Tiere, die unter die Definition eines Gnadenbrotpferdes ohne Beritt ohne Beritt ohne Beritt fallen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt | Sonstige besondere Regelungen, Seite 1 |
| Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Haltung von Fohlen der versicherten Stute nach Geburt bis zu 12 Monate bis zu 18 Monate bis zu 18 Monate | Sonstige besondere Regelungen, Seite 2 |
| Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag) | nicht geregelt |  |  |
| Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd) | ja | Reiter oder aus dem Führen fremder Pferde (subsidiärer Versicherungsschutz) - | Sonstige besondere Regelungen, Seite 2 |
| Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reiten | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer) | ja | Ehepartner und eingetragener Lebenspartner des Versicherungsnehmers | Mitversicherte Personen, Seite 1 |
| Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten) | ja | Berechtigte Reiter (Fremdreiter) oder Reitbeteiligte | Mitversicherte Personen, Seite 1 |
| Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd) | ja | Ansprüche der Tierhalter/Mithalter gegen den Versicherungsnehmer - | Mitversicherte Personen, Seite 1 |
| Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichert | ja | Berechtigte Reiter (Fremdreiter) oder Reitbeteiligte | Mitversicherte Personen, Seite 1 |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft) | ja | Tierhüter, sofern nicht gewerbsmäßig tätig | Mitversicherte Personen, Seite 1 |
| Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut) | ja | Ansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer | Mitversicherte Personen, Seite 1 |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander | nicht geregelt |  |  |
| Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeld | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkosten | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldern | ja | Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen - | Sonstige besondere Regelungen, Seite 2 |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten) | ja | Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt - | Sonstige besondere Regelungen, Seite 1 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja | Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt - | Sonstige besondere Regelungen, Seite 1 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten) | ja, bis 3 Mio. € | Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG Jahreshöchst- Jahreshöchst- Jahreshöchst- entschädigung | Besondere Umweltrisiken, Seite 2 |
| Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde) | ja, bis 3 Mio. € | Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, bis zu 50 l/kg, bis zu 100 l/kg, bis zu 250 l/kg | Besondere Umweltrisiken, Seite 2 |
| Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallen | ja, Selbstbeteiligung 250 € | Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden - SB 250 EUR SB 250 EUR | Mietsachschäden, Seite 1 |
| Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehör | ja, bis 5.000 €, Selbstbeteiligung 100 € | Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen gemieteter bis zu 1.000 EUR² bis zu 5.000 EUR² bis zu 10.000 EUR² oder geliehener Sachen (z.B. Reitutensilien) SB 100 EUR | Mietsachschäden, Seite 1 |
| Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporter | ja, bis 5.000 €, Selbstbeteiligung 250 € | Beschädigung von gemieteten Tierfuhrwerken bis zu 5.000 EUR² bis zu 10.000 EUR² oder Transportanhängern - SB 250 EUR | Mietsachschäden, Seite 1 |
| Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerken | ja, bis 5.000 €, Selbstbeteiligung 250 € | Beschädigung von gemieteten Tierfuhrwerken bis zu 5.000 EUR² bis zu 10.000 EUR² oder Transportanhängern - SB 250 EUR | Mietsachschäden, Seite 1 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urin | ja | Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen - | Sonstige besondere Regelungen, Seite 2 |
| Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training) | ja | Ausübung von Pferdesport (z.B. Dressurreiten, Bodenarbeit, Wanderreiten) - | Sonstige besondere Regelungen, Seite 2 |
| Pferderennen, Distanzritte und Galopprennen | nicht geregelt |  |  |
| Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten) | ja | Verwendung der versicherten Tiere als Zugtiere bei privaten Fahrten mit eigener oder fremder Kutsche | Sonstige besondere Regelungen, Seite 2 |
| Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagd | nicht geregelt |  |  |
| Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmen | ja | Schäden durch Voltigieren - | Sonstige besondere Regelungen, Seite 2 |
| Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen) | ja | Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden Tiertransportanhängern, soweit diese nicht - versicherungspflichtig sind | Sonstige besondere Regelungen, Seite 2 |
| Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt) | ja | Freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit zur Gewinnerzielung bis zu 3.000 EUR bis zu 6.000 EUR mit dem Pferd - Jahresumsatzsumme | Sonstige besondere Regelungen, Seite 2 |
| Private Hobbyzucht und Aufzucht | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | ja | Forderungsausfalldeckung - 500 EUR ohne Mindestschaden Mindestschaden | Forderungsausfallrisiko, Seite 3 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz - bis zu 300.000 EUR bis zu 300.000 EUR | Forderungsausfallrisiko, Seite 3 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschaden | nicht geregelt |  |  |
| Strafkaution im Ausland | ja, bis 50.000 € | Behördliche Anordnung zur Hinterlegung einer Kaution - bis zu 50.000 EUR bis zu 200.000 EUR | Schäden im Ausland, Seite 2 |
| Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | nicht geregelt |  |  |
| Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Leistungsübersicht DEG-THV Pferd T26

```text
[Seite 1]
       Private Pferdehalter-Haftpflichtversicherung T26 Leistungsübersicht
Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine
Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des
Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein            classic              premium                  optimum
und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.
Versicherungssummen
                                                                                            bis zu 20 Mio. EUR       bis zu 40 Mio. EUR,
                                                                                           max. 15 Mio. EUR für     max. 15 Mio. EUR für
Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal                        bis zu 10 Mio. EUR
                                                                                             Personenschäden          Personenschäden
                                                                                          je geschädigter Person   je geschädigter Person
Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme                                                                     
Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos                                                                       
Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung
                                                                                                                        
bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften
Nachversicherungsschutz/Fortsetzung
                                                                                                                        
nach dem Tod des Versicherungsnehmers
Mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten
Versicherungsnehmer                                                                                                      
Ehepartner und eingetragener Lebenspartner
                                                                                                                          
des Versicherungsnehmers
Lebensgefährte des Versicherungsnehmers
                                                                                                                          
in häuslicher Gemeinschaft
Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft                                                                             
Sonstige Personen in häuslicher Gemeinschaft                                                                              
Tierhüter, sofern nicht gewerbsmäßig tätig                                                                              
Berechtigte Reiter (Fremdreiter) oder Reitbeteiligte                                                                    
Ansprüche der Tierhalter/Mithalter
gegen den Versicherungsnehmer                                                -                                            

Ansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer                                                                   
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern,
privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen                                                                        
und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden
Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener
mitversicherter Tiere                                                        -              bis zu 3.000 EUR²        bis zu 5.000 EUR²

Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Allgemeine Umweltrisiken
Versicherungssummen                                                  bis zu 3 Mio. EUR      bis zu 3 Mio. EUR       bis zu 5 Mio. EUR
Abwässer                                                                                                                 
Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube
                                                                                                                         
für häusliche Abwässer
Allmähliche Einwirkung der Temperatur von Gasen, Dämpfen,
                                                                                                                         
Feuchtigkeit und von Niederschlägen
Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Mietsachschäden
Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken                                                                    
gemieteten Räumen in Gebäuden                                                -                 SB 250 EUR               SB 250 EUR
Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen gemieteter             bis zu 1.000 EUR²      bis zu 5.000 EUR²       bis zu 10.000 EUR²
oder geliehener Sachen (z.B. Reitutensilien)                            SB 100 EUR             SB 100 EUR              SB 100 EUR
Beschädigung von gemieteten Tierfuhrwerken                                                  bis zu 5.000 EUR²       bis zu 10.000 EUR²
oder Transportanhängern                                                      -                 SB 250 EUR              SB 250 EUR
Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters –
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Anhängern
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen,
                                                                                                                         
Kraftfahrzeug-Anhängern

[Seite 2]
                           Tarifvariante                              classic              premium               optimum

Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters – Schäden im Ausland
Handlung im Inland                                                                                                 
Handlung in Europa                                                                                                 
Vorübergehender Auslandsaufenthalt außerhalb Europas                 unbegrenzt             unbegrenzt           unbegrenzt
Behördliche Anordnung zur Hinterlegung einer Kaution                      -              bis zu 50.000 EUR    bis zu 200.000 EUR
Sonstige besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten Tierhalters
Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt                           -                                          
Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen                   -                                          
Für Tiere, die unter die Definition eines Gnadenbrotpferdes
                                                                     ohne Beritt            ohne Beritt          ohne Beritt
fallen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt*
Reiten ohne Sattel oder Zaumzeug                                                                                    
Reiter oder aus dem Führen fremder Pferde
(subsidiärer Versicherungsschutz)                                         -                                        
Ausübung von Pferdesport
(z.B. Dressurreiten, Bodenarbeit, Wanderreiten)                           -                                        
Verwendung der versicherten Tiere als Zugtiere bei privaten
Fahrten mit eigener oder fremder Kutsche einschließlich
der gelegentlichen entgeltlichen oder unentgeltlichen                     -                                        
Beförderung von Gästen
Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden Tierfuhrwerken
(z.B. Schlitten, Sulkys, Kutschen) zu privaten Zwecken
einschließlich der gelegentlichen, entgeltlichen oder                     -                                        
unentgeltlichen Beförderung von Gästen
Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden
Tiertransportanhängern, soweit diese nicht                                -                                        
versicherungspflichtig sind
Haltung von Fohlen der versicherten Stute nach Geburt              bis zu 12 Monate      bis zu 18 Monate     bis zu 18 Monate
Tätigkeit als Reitlehrer eines mitversicherten Tieres                     -                                        
Private Zurverfügungstellung des mitversicherten Tieres zu
                                                                                                                  
Vereinszwecken oder für Veranstaltungen
Freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit zur Gewinnerzielung                          bis zu 3.000 EUR      bis zu 6.000 EUR
mit dem Pferd                                                             -            Jahresumsatzsumme    Jahresumsatzsumme
Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen
                                                                                          bis zu 3.000 EUR      bis zu 5.000 EUR
(auch wirtschaftlicher Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt            -             Anschaffungspreis    Anschaffungspreis
nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren
                                                                                          bis zu 3.000 EUR      bis zu 5.000 EUR
Neuwertentschädigung – Differenz zwischen Neu- und Zeitwert               -             Anschaffungspreis    Anschaffungspreis
Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit                     -                     -              bis zu 12 Monate
                                                                                        bis zu 10.000 EUR²    bis zu 20.000 EUR²
Bergungs- und Rettungskosten                                              -                 SB 250 EUR            SB 250 EUR
Schäden durch Voltigieren                                                 -                                          
Besondere Umweltrisiken
Versicherungssumme                                                 bis zu 3 Mio. EUR    bis zu 3 Mio. EUR    bis zu 5 Mio. EUR
Haftpflicht des Versicherungsnehmers für nachteilige
Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers                                                              
inkl. Grundwasser (Gewässerschaden)
Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen,                bis zu 50 l/kg,      bis zu 100 l/kg,      bis zu 250 l/kg,
deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist                          max. 300 l/kg       max. 1.000 l/kg      max. 1.000 l/kg
                                                                   bis zu 3 Mio. EUR     bis zu 3 Mio. EUR     bis zu 5 Mio. EUR
Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG                            Jahreshöchst-         Jahreshöchst-         Jahreshöchst-
                                                                    entschädigung        entschädigung        entschädigung

[Seite 3]
                           Tarifvariante                                classic                   premium                      optimum

Forderungsausfallrisiko und Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz
                                                                                                                                  
Forderungsausfalldeckung                                                    -                      500 EUR                       ohne
                                                                                                 Mindestschaden              Mindestschaden
Gewaltopferschutz                                                           -                                                        
Schäden durch Pferderipper                                                  -                          -                    bis zu 10.000 EUR
Schäden durch Wolfsriss                                                     -                           -                     bis zu 10.000 EUR
Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz –                                        -                  bis zu 300.000 EUR          bis zu 300.000 EUR
Versicherungssumme je Rechtsschutzfall
Besondere Klauseln und Vereinbarungen
Abweichender Versicherungsbeginn                                                                                                      
Best-Leistungs-Garantie                                                     -                           -                              
Einhaltung der Mindeststandards
                                                                                                                                     
des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen                                                                                 
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung                                      -                           -                    bis zu 15 Monate
(Exzedenten-Haftpflichtversicherung)                                                                                             SB 500 EUR
Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen                                                                                              

Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel                                                                                       
Versehensklausel                                                            -                                                          

Vorversicherungsgarantie                                                    -                                                         

Anmerkung
* Gnadenbrotpferde: Als Gnadenbrotpferde gelten Tiere, die aufgrund Alters oder Erkrankung nicht beritten werden.
  Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche, die in ursächlichem Zusammenhang stehen mit dem Reiten oder der Verwendung als Zugtier.
 mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen                                                                                     
-   nicht mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen

 pro Versicherungsjahr max. das Zweifache
2
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