# die Bayerische Komfort: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-pferdehaftpflicht-die-bayerische-pferdehaftpflicht-komfort.php
- Rechtlicher Träger: BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-pferdehaftpflicht-die-bayerische-pferdehaftpflicht-komfort.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Pferdehalterhaftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Komfort (333027)](https://www.dieBayerische.de/dam/jcr:7290b1a3-e5d8-448f-b590-a4ca50782a7f/333027_ipid_pferdehaftpflicht_komfort.pdf), Fassung B 333027 (05.23), Komfort 2023

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Versicherungsschein | Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja | Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. | Gibt es Deckungseinschränkungen?, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferd | ja | Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Ihr Pferd während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z. B. bei einer Urlaubsreise) einen Haftpflichtschaden verursacht, sind Sie geschützt. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeige | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | nicht geregelt |  |  |
| Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd) | nicht geregelt |  |  |
| Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag) | nicht geregelt |  |  |
| Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd) | nicht geregelt |  |  |
| Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reiten | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten) | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd) | nicht geregelt |  |  |
| Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft) | ja | die auf Ihr Pferd zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmten Hüter des Tieres einstehen müssen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut) | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander | nicht geregelt |  |  |
| Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeld | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkosten | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldern | nicht geregelt |  |  |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten) | ja | Deckschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja | Deckschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde) | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallen | ja | Mietsachschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehör | ja | Schäden an geliehenen Sachen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporter | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerken | nicht geregelt |  |  |
| Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urin | nicht geregelt |  |  |
| Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training) | ja | Schäden während Teilnahme in Reitveranstaltungen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Pferderennen, Distanzritte und Galopprennen | nicht geregelt |  |  |
| Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten) | nicht geregelt |  |  |
| Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagd | nicht geregelt |  |  |
| Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmen | nicht geregelt |  |  |
| Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen) | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt) | nein | gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche, Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Private Hobbyzucht und Aufzucht | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschaden | nicht geregelt |  |  |
| Strafkaution im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden sind. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | ja | Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen) | ja | wegen vorsätzlicher Handlungen, durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs. | Gibt es Deckungseinschränkungen?, Seite 1 |

## Volltext der Bedingungen: Pferdehalterhaftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Komfort (333027)

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  Pferdehalterhaftpflichtversicherung
  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
  Unternehmen: Bayerische Beamten                                                                   Produkt: Pferdehalter-
  Versicherung AG Deutschland                                                       haftpflichtversicherung Komfort 2023

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständi-
gen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit
Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schaden-
ersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie als Halter eines Pferdes verantwortlich sind.


            Was ist versichert?                                                       Was ist nicht versichert?
               Gegenstand der Pferdehalterhaftpflichtversiche-                           Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert.
               rung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haft-                             Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung.
               pflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche                         Dazu gehören z. B.:
               zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche                                gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere,
               abzuwehren.                                                               die über eine gesonderte gewerbliche, Tierhalter-
               Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen,                          haftpflichtversicherung versichert werden.
               die auf Ihr Pferd zurückzuführen sind und für die
               Sie als Halter oder von Ihnen bestimmten Hüter
               des Tieres einstehen müssen, wie:
                                                                                      Gibt es Deckungseinschränkungen?
                   Deckschäden
                   Schäden während Teilnahme in Reit-                                  	Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der
                   veranstaltungen                                                       Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
                   Mietsachschäden                                                     	Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den
                                                                                         vereinbarten Versicherungssummen.
                   Schäden an geliehenen Sachen
                                                                                       	Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart
               Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen
                                                                                         haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall
               können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem
                                                                                         zu berücksichtigen.
               Versicherungsschein entnehmen.
                                                                                       	In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausge-
                                                                                         schlossen sind zum Beispiel gesetzliche Ansprüche:
                                                                                       	wegen vorsätzlicher Handlungen,
                                                                                       	durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen
                                                                                         Kraftfahrzeugs.


            Wo bin ich versichert?
              	Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Ihr Pferd während eines vorübergehenden Auslands-
                aufenthalts (z. B. bei einer Urlaubsreise) einen Haftpflichtschaden verursacht, sind Sie geschützt.


            Welche Verpflichtungen habe ich?
            Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
            - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
            - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
            - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
            - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche
               geltend gemacht worden sind.
            - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch
               wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
            - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.


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                   Pferdehalterhaftpflichtversicherung
                   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
                   Unternehmen: Bayerische Beamten                                                            Produkt: Pferdehalter-
                   Versicherung AG Deutschland                                                haftpflichtversicherung Komfort 2023


                   €    Wann und wie zahle ich?
                    €   Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren
                        Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr-
                        lich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.


                        Wann beginnt und endet die Deckung?
                        Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den
                        ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem
                        Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.


                        Wie kann ich den Vertrag kündigen?
                        Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes
                        Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen).
                        Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen.
B 333027 (05.23)


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