# PETPROTECT Basis: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-pferdehaftpflicht-petprotect-pferdehaftpflicht-basis.php
- Rechtlicher Träger: PETPROTECT (Vertriebsmarke), Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Risikoträger laut Fundstelle)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-pferdehaftpflicht-petprotect-pferdehaftpflicht-basis.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [PETPROTECT Versicherungsbedingungen Pferdehaftpflicht Basis](https://petprotect.de/app/uploads/PETPROTECT_Versicherungsbedingungen_Pferdehaftpflicht_Basis.pdf), Fassung A 3346-05 09/2021

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Versicherungsschein | Vereinbart ist eine pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | A. Versicherungssummen, Seite 1 |
| Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A1-6.11.1, Seite 7 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | ja | für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. | A1-5.2, Seite 6 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | keine | an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). | A1-5.4, Seite 6 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferd | ja | bis zu fünf Jahren in Staaten Europas, bis zu drei Jahren in Staaten außerhalb Europas | A1-6.10, Seite 7 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeige | ja | des bestehenden Vertrages ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert. | A1-9.1, Seite 8 |
| Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | ja | Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil | B-16, Seite 2 |
| Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Reiten von Reittieren mit und ohne Sattel. | A1-6.12.3, Seite 7 |
| Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Jungtiere (Welpen/Fohlen) des versicherten Elterntieres sind bis zum Alter von 12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mitversichert | A1-1.1, Seite 2 |
| Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag) | nicht geregelt |  |  |
| Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd) | nicht geregelt |  |  |
| Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reiten | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners. | A1-2.1.1, Seite 5 |
| Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Fremdreiters/Gastreiters, dem ein in diesem Vertrag versichertes Pferd von Ihnen, Pferdeeigentümer oder berechtigten Besitzer unentgeltlich überlassen wurde. | A1-2.1.10, Seite 5 |
| Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd) | nicht geregelt |  |  |
| Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft) | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft. | A1-2.1.9, Seite 5 |
| Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut) | ja | die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters gegen Sie, sofern es sich bei dem Tierhüter nicht um mitversicherte Personen gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.5 handelt. | A1-6.12.6, Seite 6 |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben | A1-7.4, Seite 7 |
| Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | ja | Sofern mitversicherte Kinder kraft Gesetz zur Aufsicht über eigene minderjährige Kinder verpflichtet sind, sind diese ebenfalls mitversichert. | A1-2.1.2, Seite 5 |
| Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeld | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkosten | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldern | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden. | A1-6.4, Seite 5 |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten. | A1-6.3, Seite 6 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten. | A1-6.3, Seite 6 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten) | ja, bis 1 Mio. € | Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 1.000.000 EUR und die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 1.000.000 EUR. | A2-1.4, Seite 8 |
| Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde) | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallen | ja, Selbstbeteiligung 250 € | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden. | A1-6.8.1, Seite 6 |
| Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehör | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter von Ihnen diese Sachen geleast, geliehen | A1-7.5, Seite 8 |
| Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporter | nein | Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter von Ihnen diese Sachen geleast, geliehen | A1-7.5, Seite 8 |
| Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerken | nein | Nicht versichert bleiben Schäden an den gezogenen eigenen oder fremden Schlitten/Wagen oder Kutschen. | A1-6.1, Seite 6 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urin | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit | A1-6.7, Seite 6 |
| Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu (Training). | A1-6.2, Seite 6 |
| Pferderennen, Distanzritte und Galopprennen | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu (Training). | A1-6.2, Seite 6 |
| Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Einsatz der über diesen Vertrag versicherten Tiere als Zugtiere vor Schlitten/Wagen oder Kutschen, sofern der Einsatz nicht gegen Entgelt, sondern ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt | A1-6.1, Seite 6 |
| Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagd | nicht geregelt |  |  |
| Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmen | nicht geregelt |  |  |
| Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen) | ja | Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger (auch zum Tiertransport) | A1-6.9, Seite 7 |
| Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt) | nein | Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder ähnlichen Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung. | A1-1.1, Seite 5 |
| Private Hobbyzucht und Aufzucht | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | ja | Schadenersatzansprüche unter 5.000 EUR sind nicht versichert. | A3-3.3, Seite 10 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche | A1-4.1 b), Seite 6 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschaden | ja | die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. | A1-4.3, Seite 6 |
| Strafkaution im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm) | ja | Bei Pferden ist das Reiten/Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung sowie das Reiten ohne Sattel versichert | A1-6.12.2, A1-6.12.3, Seite 2 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden. | B-3.1.1, Seite 2 |
| Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung) | ja | Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Risikos erfahren. | B-5.3, Seite 12 |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | B-5.2.3, Seite 12 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen) | ja | sind Ansprüche wegen Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. | A1-7.11, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: PETPROTECT Versicherungsbedingungen Pferdehaftpflicht Basis

```text
[Seite 1]
 Die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht-
 versicherung "Basis-Schutz"
 für private Tierhaltung
 im Überblick…                                                                       Risikoträger ist die
                                                                                     Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                     Barmenia-Allee 1
                                                                                     42119 Wuppertal


Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die
vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung.

Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung verschaffen können,
sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen ver-
bindlichen Regelungen finden Sie ab Seite 3 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversi-
cherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung (AVB THV Basis-Schutz – private Tierhaltung).

In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie
die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können.

 Diese Leistung/en…                                                                          …ist/sind versichert           …finden Sie in den Ver-
                                                                                                                            sicherungsbedingungen
                                                                                                                            auf
                                                                                                                            Seite              unter

 A. Versicherungssummen

     Versicherungssumme                                                                  Die Versicherungssumme ist           _                    _
     Vereinbart ist eine pauschale Versicherungssumme                                      im Versicherungsschein
     für Personen-, Sach- und Vermögensschäden                                                  dokumentiert
     Vorsorgeversicherung                                                               bis zur Versicherungssumme            8                 A1-9
     für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken
     Forderungsausfalldeckung (für Schäden ab 5.000 EUR)                                 bis zur Versicherungssumme           9                   A3

 B. Versicherte Personen

     Sie selbst als Versicherungsnehmer                                                                                       5               A1-1.1
     Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner                                                                          5             A1-2.1.1
     Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft)                                                                           5             A1-2.1.5
     Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft le-                                            5             A1-2.1.2
     benden minderjährigen Kinder und die Ihres Ehe-/Lebenspartners (auch
     Pflege-, Stief- und Adoptivkinder)
     Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft le-                                            5             A1-2.1.2
     benden volljährigen Kinder während der Schul- oder sich daran unmittelbar an-
     schließenden beruflichen Erstausbildung
     Der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter                                                                                  5             A1-2.1.9
     Fremdreiter/Gastreiter                                                                                                   5            A1-2.1.10

 C. Versichert sind

     –   Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher
         Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB))                                                  5                 A1-3
     – gegen Sie und die mitversicherten Personen
         aus der privaten Haltung der versicherten Tiere.                                                                     5           A1-1/ A1-2
     Nicht versichert ist die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen,
     gewerblichen oder ähnlichen Zwecken.                                                                                     5                 A1-1
     Die Barmenia                                                                                                             6                 A1-4
     – prüft die Haftpflichtfrage,
     – wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und
     – entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche.


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[Seite 2]
Diese Leistung/en…                                                                      …ist/sind versichert      …finden Sie in den Ver-
                                                                                                                  sicherungsbedingungen
                                                                                                                  auf
                                                                                                                  Seite              unter

D. Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie
   und die mitversicherten Personen

    Jungtiere (Welpen/Fohlen) des versicherten Elterntieres sind bis zum Alter von   bis zur Versicherungssumme     5               A1-1.1
    12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mitversichert
    Einsatz des Tieres als Zugtier vor Schlitten/Kutschen                            bis zur Versicherungssumme     6               A1-6.1
    Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren                                     bis zur Versicherungssumme     6               A1-6.2
    Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt                                  bis zur Versicherungssumme     6               A1-6.3
    Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken               bis zur Versicherungssumme     7             A1-6.8.1
    gemieteten Räumen in Gebäuden (Eigenanteil an jedem Schaden: 250 EUR)
    Für Schäden im Ausland besteht Versicherungsschutz bei einem                     bis zur Versicherungssumme     7             A1-6.10
    vorübergehenden Aufenthalt
    – in Staaten außerhalb von Europa für bis zu 3 Jahren,
    – in Staaten in Europa für bis zu 5 Jahre
    Bei Pferden ist das Reiten/Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher            bis zur Versicherungssumme     7           A1-6.12.2/
    Zäumung sowie das Reiten ohne Sattel versichert                                                                 7           A1-6.12.3
    Bei Hunden ist auch das Führen ohne Leine und ohne Maulkorb/-schlaufe            bis zur Versicherungssumme     7            A1-6.12.4
    versichert

E. Wichtige Obliegenheiten

■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn                                           11              B-3.1.1
  noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden.
■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren einge-                                        11              B-3.1.2
  leitet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen
  wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
■ Geben Sie der Barmenia ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte                                          11                B-3.2
  und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung.
■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Scha-                                           11                B-3.3
  dens.
■ Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des                                    11              B-3.4.1
  Verfahrens der Barmenia zu überlassen.
■ Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungs-                                          12              B-3.4.2
  behörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforder-
  lichen Rechtsbehelfe ein.
F. Weitere Besonderheiten

    Innovationsklausel                                                                                             14                B-16
    Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch
    Vertragsbestandteil
    Garantie über die Einhaltung der Leistungsstandards                                                            15                B-17
    der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
    unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen
    Garantie über die Erfüllung der vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse"                                           15                B-18
    empfohlenen Mindestleistungsstandards


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    Allgemeine Versicherungsbedingungen
    für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtver-
    sicherung "Basis-Schutz"
    für private Tierhaltung                     Risikoträger ist die
    (AVB THV Basis-Schutz                       Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                Barmenia-Allee 1

    – private Tierhaltung)                      42119 Wuppertal


    Stand 01.09.2021


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                 Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der
                                                          Bedingungen
hier sind die Versicherungsbedingungen für die Bar-
menia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung                  Teil A
"Basis-Schutz". Diese sind für den Fall formuliert,       enthält Regelungen zur Tierhalter-Haftpflichtversi-
dass Sie als Leser dieser Bedingungen die Tierhal-        cherung ausschließlich für die private Tierhal-
ter-Haftpflichtversicherung "Basis-Schutz" bei uns        tung:
abgeschlossen haben und somit auch Versiche-
rungsnehmer des Vertrages und unser Vertrags-             –   Abschnitt A1
partner sind.                                                 gilt für die allgemeinen und besonderen Risiken
                                                              aus der privaten Haltung von Tieren (Tierhalter-
Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi-                Haftpflichtrisiko);
cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese          –   Abschnitt A2
Bedingungen den Inhalt Ihrer Tierhalter-Haftpflicht-          gilt für Gewässerschäden und Schäden gemäß
versicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.               Umweltschadensgesetz (besondere Umweltrisi-
                                                              ken);
Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig         –   Abschnitt A3
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig           gilt für Forderungsausfallrisiken.
auf. So können Sie auch später, besonders im Scha-
densfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.
                                                          Teil B
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen         enthält Regelungen über allgemeine Rechte und
Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch           Pflichten der Vertragsparteien wie z. B.
keine Schadenersatzansprüche gestellt worden sind.        – zu Ihren Obliegenheiten,
Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.           – zum Beginn des Versicherungsschutzes und
                                                               zur Beitragszahlung, zur Beitragsregulierung
Ihre Barmenia                                                  und Beitragsangleichung,
                                                          – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
                                                               Kündigung,
Wer ist wer?                                              – zu weiteren Bestimmungen.

–     Sie sind der Versicherungsnehmer und damit
      unser Vertragspartner und auch versicherte          Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind
      Person in dieser Tierhalter-Haftpflicht-versiche-   der gesamte Bedingungstext, der Versicherungs-
      rung.                                               schein und seine Nachträge.
      Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den
      Versicherungsbedingungen alle Regelungen
      auf Sie bezogen.
      Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen
      gelten aber auch für die mitversicherten
      Personen (siehe unter A1-2.2 auf Seite 5).
      Welche Personen zusätzlich über diesen Ver-
      trag versichert sind, ist im Teil A, A1-2 dieser
      Bedingungen dargestellt.

–     Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser
      Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Wir bieten
      die in diesen Bedingungen beschriebenen Leis-
      tungen. In den folgenden Texten ist die Barme-
      nia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet.

Was bedeutet "Textform"

"Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen
Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zu-
kommen lassen können.


A 3346-05 09/2021                                                       Seite 3 von 15

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Inhaltsübersicht                                            Seite     Inhaltsübersicht                                                 Seite     Inhaltsübersicht                                           Seite


Teil A – Tierhalter-Haftpflichtversicherung                           Teil A – Abschnitt A2:                                                     Weitere Bestimmungen
                                                                      Besonderes Umweltrisiko
Teil A – Abschnitt A1:                                                A2-1 Sanierung von Umweltschäden                                           B-10   Abtretungsverbot.......................................14
Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                                         gemäß Umweltschadensgesetz .................9                      B-11   Mehrfachversicherung ..............................14
A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten                                                                                                      B-12   Was ist bei Mitteilungen an uns zu
        (versichertes Risiko) sowie                                   Teil A – Abschnitt A3:                                                            beachten? Was gilt bei Änderung
        nicht versicherte Risiken ............................ 5      Forderungsausfallrisiko .......................................9                  Ihrer Anschrift?..........................................14
A1-2 Regelungen zu mitversicherten                                                                                                               B-13   Bedingungsänderung................................14
        Personen und zum Verhältnis zwischen                                                                                                     B-14   Wann verjähren die Ansprüche aus
        Ihnen und den mitversicherten Personen .. 5                   Teil B – Allgemeiner Teil                                                         diesem Vertrag?........................................14
A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall.... 5                                                                                                B-15   Sonderfälle der Schadenfeststellung
A1-4 Leistungen der Versicherung und                                  Ihre Obliegenheiten                                                               bei gedehnten Versicherungsfällen
        Vollmacht der Barmenia............................. 6                                                                                           im Zusammenhang mit einem Wechsel
A1-5 Begrenzung der Leistungen                                        B-1      Was bedeutet die vorvertragliche                                         des Versicherers .......................................14
        (Versicherungssumme, Jahreshöchstersatz-                               Anzeigepflicht und welche Folgen                                  B-16   Künftige Bedingungsverbesserungen.......14
        leistung, Serienschaden,                                               hat ihre Verletzung? ................................. 11         B-17   Leistungsgarantie gegenüber
        Selbstbeteiligung) ...................................... 6   B-2      Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt                                  GDV-Musterbedingungen .........................15
A1-6 Besondere Regelungen für einzelne                                         des Versicherungsfalls zu beachten? ...... 11                     B-18   Garantie über die Erfüllung der vom Arbeits-
        Risiken des privaten Tierhalters                              B-3      Welche Obliegenheiten sind bei und                                       kreis "Beratungsprozesse" empfohlenen Min-
        (Versicherungsschutz, Risikobegren-                                    nach Eintritt des Versicherungsfalls                                     destleistungsstandards .............................15
        zungen und besondere Ausschlüsse) ....... 6                            zu beachten?............................................ 11       B-19   Welches Gericht ist zuständig? ................15
        A1-6.1 Kutsch- und Schlittenfahrten ...... 6                  B-4      Welche Rechtsfolgen hat die                                       B-20   Anzuwendendes Recht .............................15
        A1-6.2 Teilnahme an Veranstaltungen .. 6                               Verletzung von Obliegenheiten?.............. 12                   B-21   Versicherungsjahr .....................................15
        A1-6.3 Deckschäden.............................. 6                                                                                       B-22   Sanktions-/Embargoklausel ......................15
        A1-6.4 Flurschäden................................ 6          Beginn des Versicherungsschutzes/                                          B-23   Wenn Sie mit uns einmal nicht
        A1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko .......... 6                  Dauer und Ende des Vertrages                                                      zufrieden sind............................................15
        A1-6.6 Abwässer.................................... 6
        A1-6.7 Allmählichkeitsschäden .............. 6                B-5      Wann beginnt der Versicherungsschutz?
        A1-6.8 Schäden an gemieteten/                                          Wann beginnt und wann endet der
                  gepachteten Sachen                                           Vertrag? ................................................... 12
                  (Mietsachschäden) ..................... 7
        A1-6.9 Nicht versicherungspflichtige                          Der Versicherungsbeitrag
                  Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-
                  Anhänger .................................... 7     B-6      Was müssen Sie bei der Beitrags-
        A1-6.10 Schäden im Ausland .................. 7                        zahlung beachten?
        A1-6.11 Mitversicherung von                                            Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
                  Vermögensschäden ................... 7                       nicht rechtzeitig zahlen? .......................... 12
        A1-6.12 Klarstellende Hinweise zum                            B-7      Beitrag bei vorzeitiger
                  Versicherungsschutz .................. 7                     Vertragsbeendigung................................. 13
A1-7 Allgemeine Ausschlüsse ............................ 7            B-8      Veränderungen des versicherten
A1-8 Veränderungen des versicherten                                            Risikos und Auswirkung auf den
        Risikos (Erhöhungen und                                                Beitrag (Beitragsregulierung) ................... 13
        Erweiterungen)........................................... 8   B-9      Beitragsangleichung und Kündigungs-
A1-9 Neu hinzukommende Risiken                                                 recht nach Beitragsangleichung .............. 13
        (Vorsorgeversicherung) ............................. 8
A1-10 Versicherungsschutz für Hunde, für
        die eine Versicherungspflicht gilt ............... 9
A1-11 Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflicht-
        versicherung nach Ihrem Tod ................... 9


Inhaltsübersicht                                                                               Seite 4 von 15

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Teil A – Tierhalter-Haftpflichtversicherung               Bei volljährigen Kindern besteht Versicherungs-        –    Die Mitversicherung für Ihren Partner und des-
                                                          schutz nur, solange sie sich noch in einer Schul-           sen Kinder, die nicht auch Ihre Kinder sind, en-
Teil A – Abschnitt A1                                     oder sich daran unmittelbar anschließenden berufli-         det mit der Aufhebung der häuslichen Gemein-
                                                          chen Erstausbildung befinden.                               schaft zwischen Ihnen und Ihrem Partner.
Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                     Berufliche Erstausbildung bedeutet:                    –    Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden
                                                          – Lehre mit Abschluss;                                      Partner und dessen Kinder A1-11 sinngemäß.
A1-1       Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten         – Lehre mit Abschluss und anschließendem Stu-
           (versichertes Risiko) sowie                         dium, auch Bachelor- und unmittelbar ange-        A1-2.1.6        Pflegebedürftige Personen
           nicht versicherte Risiken                           schlossener Masterstudiengang;                    Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem
                                                          – Studium mit Abschluss, auch Bachelor- und un-        Haushalt lebenden, dauernd pflegebedürftigen Per-
A1-1.1 Versichertes Risiko                                     mittelbar angeschlossener Masterstudiengang.      sonen (mindestens Pflegegrad 2).
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden
Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht                 Der Versicherungsschutz bleibt bestehen:               A1-2.1.7        Elternteil
(1) als privater Halter der im Versicherungsvertrag       – bei einer Wartezeit von bis zu einem Jahr im         Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht eines in Ih-
     bezeichneten Tiere;                                      Anschluss an die Schul- oder Berufsausbildung      rem Haushalt lebenden Elternteiles.
(2) als Tierhüter auf Grund vertraglicher Vereinba-           - bis zum Erhalt eines Ausbildungs-, Studien- o-
     rungen im Sinne des § 834 des Bürgerlichen               der Arbeitsplatzes;                                A1-2.1.8        In Ihrem Haushalt beschäftigte
     Gesetzbuches (BGB), sofern Sie nicht gewerbs-        – bei Ableistung des Grundwehrdienstes, eines                          Personen
     mäßig tätig sind.                                        freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen   Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem
                                                              oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes         Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der         (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr)     aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen,
Haltung von bis zu zwölf Monate alten Jungtieren              oder des Bundesfreiwilligendienstes nach der       die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh-
des über diesen Vertrag versicherten Elterntieres.            Schule sowie vor, während oder im Anschluss        nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu-
Nach Vollendung des ersten Lebensjahres stellen               an die Berufsausbildung;                           dienst versehen.
die Jungtiere eine Erweiterung im Sinne von A1-8.1        – für Volljährige, unverheiratete Kinder nach Be-
dar und sind gemäß Teil B (B-8) gegen Zahlung der             endigung der Schul-/beruflichen Erstausbildung     Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschä-
hierfür vorgesehenen Prämie zur Versicherung an-              bei Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss    den, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs-
zumelden.                                                     an diese Ausbildungsmaßnahmen bis zu einem         krankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialge-
                                                              Jahr nach deren Abschluss.                         setzbuch VII handelt.
Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, ge-        Unmittelbar (und keine Unterbrechung im vorstehen-
werblichen oder ähnlichen Zwecken finden diese            den Sinne) ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr      A1-2.1.9        Tierhüter
Bestimmungen keine Anwendung.                             (Wartezeit). Während der versicherten Wartezeiten      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht ge-
                                                          kann eine Aushilfstätigkeit (so genanntes Jobben)      werbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
A1-1.2 Nicht versicherte Risiken                          ausgeübt werden.
Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht                                                                A1-2.1.10       Fremdreiter/Gastreiter
a) als Halter von Jagdgebrauchshunden, für die            Sofern mitversicherte Kinder kraft Gesetz zur Auf-     Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des
     bereits Versicherungsschutz durch eine Jagd-         sicht über eigene minderjährige Kinder verpflichtet    Fremdreiters/Gastreiters, dem ein in diesem Vertrag
     haftpflichtversicherung besteht;                     sind, sind diese ebenfalls mitversichert.              versichertes Pferd von Ihnen, Pferdeeigentümer
b) als Halter von so genannten Kampfhunden - als                                                                 oder berechtigten Besitzer unentgeltlich überlassen
     solche gelten Hunde der folgenden Rassen:            Nicht versichert ist die Referendarzeit.               wurde.
     – American Pitbull-Terrier,
     – American Staffordshire-Terrier,                    A1-2.1.3     Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart-     A1-2.1.11      Regressansprüche von
     – Bullmastiff,                                                    ners/eingetragenen Lebenspartners mit                    Versicherungsträgern
     – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur-                        geistiger Behinderung                     Mitversichert sind – abweichend von A1-7.3 und
          Bullterrier, etc.),                             Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihrer mit   A1-7.4 – übergangsfähige Regressansprüche von
     – Dogo Argentino,                                    Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unver-       Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, priva-
     – Dogue de Bordeaux,                                 heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens-    ten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und
     – Fila Brasileiro,                                   partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv-   privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.
     – Mastiff,                                           und Pflegekinder) mit geistiger Behinderung.
     – Mastin Espanol,                                                                                           A1-2.2 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun-
     – Mastino Napoletano,                                A1-2.1.4     Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart-     gen sind auf die mitversicherten Personen entspre-
     – Pitbull-Terrier,                                                ners/eingetragenen Lebenspartners mit     chend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestim-
     – Rottweiler,                                                     körperlicher Behinderung                  mungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9),
     – Staffordshire-Bullterrier,                         Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der mit     wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte
     – Tosa Inu.                                          Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unver-       Person entsteht.
                                                          heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens-
A1-2       Regelungen zu mitversicherten Perso-           partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv-   A1-2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzun-
           nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen          und Pflegekinder) mit einer körperlichen Behinde-      gen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei
           und den mitversicherten Personen               rung, durch die nach einer Bescheinigung des Ver-      Ihnen oder einer mitversicherten Person vorliegen,
                                                          sorgungsamtes ein Grad der Behinderung von min-        entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als
A1-2.1 Mitversicherte Personen                            destens 50 vorliegt.                                   auch für die mitversicherten Personen.
A1-2.1.1 Ehegatte/eingetragener
             Lebenspartner                                A1-2.1.5        Ihr Lebenspartner und dessen Kinder    A1-2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsver-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe-     Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit   trag dürfen nur Sie ausüben.
gatten oder des eingetragenen Lebenspartners.             Ihnen in häuslicher Gemeinschaft mit lebenden Part-    Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie
(Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in ei-    ners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und       als auch die mitversicherten Personen verantwort-
ner eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne            dessen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.2 bis A1-     lich.
des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver-          2.1.4:
gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer          – Sie und Ihr mitversicherter Partner müssen un-       A1-3       Versicherungsschutz, Versicherungsfall
Staaten lebt.)                                                 verheiratet sein.
                                                          – Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei-     A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall,
A1-2.1.2     Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart-             chen Anschrift gemeldet sein wie Sie oder Sie     dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der
             ners/ eingetragenen Lebenspartners                benennen uns Ihren mitzuversichernden Part-       Versicherung eingetretenen Schadenereignisses
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht ihrer unver-        ner und wir bestätigen Ihnen dessen               (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach-
heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens-            Mitversicherung in Textform.                      oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden
partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv-      – Haftpflichtansprüche Ihres Partners und dessen       zur Folge hatte, auf Grund
und Pflegekinder).                                             Kinder gegen Sie sind ausgeschlossen.


Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                           Seite 5 von 15

[Seite 6]
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen                   zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir bevoll-       verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,
privatrechtlichen Inhalts                              mächtigt, dieses Recht auszuüben.                        werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen
von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch                                                                 Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
genommen werden.                                       A1-5     Begrenzung der Leistungen (Versiche-
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge              rungssumme, Jahreshöchstersatzleis-             A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei-
die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden               tung, Serienschaden, Selbstbeteiligung)         nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befrie-
ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die                                                             digung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert,
zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht        A1-5.1 Versicherungssummen                               haben wir für den von der Weigerung an entstehen-
an.                                                    Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi-       den Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zin-
                                                       cherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssum-      sen und Kosten nicht aufzukommen.
A1-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für            men begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der
Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche An-        Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungs-          A1-6      Besondere Regelungen für einzelne
sprüche handelt,                                       pflichtige Personen erstreckt.                                     Risiken des privaten Tierhalters
a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus                                                                        (Versicherungsschutz, Risikobegren-
    Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf          A1-5.2 Jahreshöchstersatzleistung                                  zungen und besondere Ausschlüsse)
    Schadenersatz statt der Leistung;                  Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die        Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versi-     A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne Ri-
    Nacherfüllung durchführen zu können;               cherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das          siken, deren Risikobegrenzungen und die für diese
c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags-        Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen           Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
    gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des        begrenzt.
    mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;                                                             Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen ent-
d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver-        A1-5.3 Serienschaden                                     hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken
    trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;       Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung         alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung
e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver-          eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi-     (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder
    zögerung der Leistung;                             cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des       A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).
f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre-      ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,
    tender Ersatzleistungen.                           wenn diese                                               A1-6.1 Kutsch- und Schlittenfahrten
                                                       a) auf derselben Ursache,                                Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
A1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An-        b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson-          Schäden aus dem Einsatz der über diesen Vertrag
sprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen           dere sachlichem und zeitlichem Zusammen-            versicherten Tiere als Zugtiere vor Schlitten/Wagen
Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer              hang oder                                           oder Kutschen, sofern der Einsatz nicht gegen Ent-
gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.                  c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen              gelt, sondern ausschließlich zu privaten Zwecken er-
                                                            Mängeln                                             folgt, einschließlich der Beförderung von Gästen.
A1-4      Leistungen der Versicherung und              beruhen.                                                 Nicht versichert bleiben Schäden an den gezogenen
          Vollmacht der Barmenia                                                                                eigenen oder fremden Schlitten/Wagen oder
                                                       A1-5.4 Selbstbeteiligung                                 Kutschen.
A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst                 Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi-
a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,                   cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit       A1-6.2 Teilnahme an Veranstaltungen
b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatzan-          einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ-         Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
      sprüche und                                      gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch        Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstal-
c) Ihre Freistellung von berechtigten Schadener-       wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-        tungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und
      satzverpflichtungen.                             nem Versicherungsfall die Versicherungssumme             ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann,     übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag       Vorbereitungen hierzu (Training).
wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur-       der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen.
teils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschä-   A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.                          A1-6.3 Deckschäden
digung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden    Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei-       Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen     ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe-       Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten.
ohne unsere Zustimmung abgegeben                       teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter
oder geschlossen worden sind, binden uns nur, so-      Schadenersatzansprüche verpflichtet.                     A1-6.4 Flurschäden
weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder                                                                   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Flur-
Vergleich bestanden hätte.                             A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden             schäden.
Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender      nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen                                                              A1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko
zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustel-       A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtan-        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrecht-
len.                                                   sprüche aus einem Versicherungsfall die Versiche-        lichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwir-
                                                       rungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Ver-         kung.
A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab-       hältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe            Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn
wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden-         dieser Ansprüche.                                        sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche,
ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä-                                                                 Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sons-
rungen in Ihrem Namen abzugeben.                       A1-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten-             tige Erscheinungen verursacht werden, die sich in
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem           zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert      Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausge-
Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen         der Rente die Versicherungssumme oder den nach           breitet haben.
Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen.   Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versi-       Zu Schäden nach dem Umweltschadensgesetz
Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten     cherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Ver-      siehe Abschnitt A2 (besonderes Umweltrisiko).
in Ihrem Namen.                                        sicherungssumme, so wird die zu leistende Rente
                                                       nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ih-        A1-6.6 Abwässer
A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines        res Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns       Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
Schadenereignisses, das einen unter den Versiche-      erstattet.                                               Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies
rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge    Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent-        ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwäs-
haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für      sprechende Vorschrift der Verordnung über den Ver-       ser.
Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen        sicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns       in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des        A1-6.7 Allmählichkeitsschäden
besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei-      Versicherungsfalles.                                     Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
digers.                                                                                                         Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein-
                                                       Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich        wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder
A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per-      an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen,          Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß,
son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer      wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-        Staub und dergleichen).
                                                       summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen

Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                       Seite 6 von 15

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A1-6.8    Schäden an gemieteten/gepachteten               Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im     Willen der die tatsächliche Sachherrschaft ausüben-
          Sachen (Mietsachschäden)                        Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließ-      den Person reiten, streicheln, füttern oder mit die-
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von              lich, wenn diese bei einem vorübergehenden Aus-          sem auf sonstige Weiser umgehen.
Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Beauf-         landsaufenthalt                                          Dieser Versicherungsschutz besteht auch dann,
tragten gemieteten/gepachteten Sachen und alle            – bis zu fünf Jahren in Staaten Europas,                 wenn das Reitrisiko (z. B. bei alten Pferden) nicht
sich daraus ergebenden Vermögensschäden.                  – bis zu drei Jahren in Staaten außerhalb Euro-          mitversichert ist.
                                                                pas
A1-6.8.1       Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-      eingetreten sind. Versichert sind hierbei auch           A1-6.12.6      Schäden des Tierhüters
pflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich an           Ansprüche gegen Sie aus § 110 Sozialgesetz-              Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht-
Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken              buch VII.                                                ansprüche des Tierhüters gegen Sie, sofern es sich
gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden. Mit-                                                                    bei dem Tierhüter nicht um mitversicherte Personen
versichert sind Mietsachschäden an den jeweils zu-        Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zah-      gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.5 handelt.
gehörigen Balkonen/Terrassen und an den Sachen,           lungsort außerhalb der Staaten, die der Europäi-
die mit dem der Mietsache zugehörigen Grundstück          schen Währungsunion angehören, liegt, gelten un-         A1-6.12.7      Schäden von Figuranten
fest verbundenen sind (z. B. Zäune, Schwimmbe-            sere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in   Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht-
cken, gemauerte Grillanlagen).                            dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen        ansprüche eines zum Training des versicherten Hun-
                                                          Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen          des eingesetzten Figuranten (Scheinverbrechers)
Sie haben von den Aufwendungen je Versicherungs-          ist.                                                     gegen Sie.
fall 250 EUR selbst zu tragen.
                                                          A1-6.11 Mitversicherung von                              A1-7     Allgemeine Ausschlüsse
A1-6.8.2       Vom Versicherungsschutz ausge-                       Vermögensschäden
schlossen sind Haftpflichtansprüche wegen                 A1-6.11.1      Versichert ist Ihre gesetzliche Haft-     Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ-
a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger                  pflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch          gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,
     Beanspruchung,                                       Personen- noch durch Sachschäden entstanden              sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel-              sind.
     und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an                                                                      A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
     Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus        A1-6.11.2      Vom Versicherungsschutz ausge-            Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
     ergebenden Vermögensschäden,                         schlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschä-            Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige-
c) Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen beson-          den                                                      führt haben. A1-2.3 findet keine Anwendung.
     ders versichern können,                              a) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche,
d) Schäden infolge von Schimmelbildung.                        Gerüche, Erschütterungen);                          A1-7.2    Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder
                                                          b) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen o-                     Schädlichkeit von Erzeugnissen,
A1-6.9     Nicht versicherungspflichtige Kraftfahr-            der behördlichen Vorschriften, von Anweisun-                  Arbeiten und sonstigen Leistungen
           zeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger (auch                 gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder         Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
           zum Tiertransport)                                  aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;          Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha-
A1-6.9.1         Versichert ist – abweichend von A1-      c) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch               ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit
7.14 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden,             z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;        oder Schädlichkeit
die verursacht werden durch den Gebrauch aus-             d) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als    – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
schließlich von folgenden nicht versicherungspflichti-         ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von          – Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht
gen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:               Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei-           haben.
a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen                rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder      A1-2.3 findet keine Anwendung.
     verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf             Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang
     eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;                stehen.                                             A1-7.3  Ansprüche der Versicherten
b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h                                                                                untereinander
     bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;               A1-6.12 Klarstellende Hinweise zum                       Ausgeschlossen sind Ansprüche
c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbe-                     Versicherungsschutz                            a) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten
     dingter Höchstgeschwindigkeit;                       A1-6.12.1      Beschädigung von                              Personen gegen die mitversicherten Personen,
d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht                             Gemeinschaftseigentum                     b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern
     mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstge-           Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Gemein-          desselben Versicherungsvertrages,
     schwindigkeit;                                       schaft der Eigentümer gegen Sie als Sondereigentü-       c) zwischen mehreren mitversicherten Personen
e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs-          mer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigen-               desselben Versicherungsvertrages.
     pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen We-   tums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht
     gen und Plätzen verkehren.                           auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftli-        Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf
                                                          chen Eigentum und alle sich daraus ergebenen Ver-        Ansprüche von Angehörigen der vorgenannten Per-
A1-6.9.2         Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:     mögensschäden.                                           sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten                                                                  leben.
Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist,         A1-6.12.2       Reiten und Führen mit gebissloser o-
wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü-                         der ungewöhnlicher Zäumung               A1-7.4   Schadensfälle von Ihren Angehörigen
gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver-          Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen                 und von wirtschaftlich verbundenen
pflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht      Schäden aus dem Reiten und Führen von Reittieren                  Personen
von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.              mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung.             Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie
                                                                                                                   a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf-        A1-6.12.3       Reiten mit und ohne Sattel                   Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli-     Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen            die zu den im Versicherungsvertrag mitversi-
chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet,       Schäden aus dem Reiten von Reittieren mit und                cherten Personen gehören;
dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von ei-         ohne Sattel.                                                 Als Angehörige gelten
nem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforderli-                                                                   – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
che Fahrerlaubnis hat.                                    A1-6.12.4       Führen ohne Leine und                             Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver-
                                                                          ohne Maulkorb                                     gleichbare Partnerschaften nach dem
Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt       Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht beim Füh-             Recht anderer Staaten,
Teil B, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie-       ren des Tieres ohne Leine und ohne Maul-                     – Eltern und Kinder,
genheiten).                                               korb/ -schlaufe.                                             – Adoptiveltern und -kinder,
                                                                                                                       – Schwiegereltern und -kinder,
A1-6.10 Schäden im Ausland                                A1-6.12.5      Schäden von unberechtigten Dritten            – Stiefeltern und -kinder,
Mit Ausnahme der Regelungen in A2-1.2 (Sanierung          Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht-        – Großeltern und Enkel,
von Umweltschäden gemäß Umweltschadensge-                 ansprüche solcher Personen, die das versicherte              – Geschwister sowie
setz) und A3-4 (Forderungsausfallrisiko) gilt:            Tier ohne Einverständnis und auch ohne Wissen und            – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die
                                                                                                                            durch ein familienähnliches, auf längere

Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                          Seite 7 von 15

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           Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern        A1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung                  dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeu-
           und Kinder miteinander verbunden sind).                und sonstige Diskriminierung                      ges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Be-
b)   von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu-      Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden                trieb gesetzt wird.
     ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be-           aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbe-
     schränkt geschäftsfähige oder betreute Person       handlung oder sonstigen Diskriminierungen.                 A1-7.16 Wasserfahrzeuge
     sind;                                                                                                          Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
c)   von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie         A1-7.11 Übertragung von Krankheiten                        die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von
     eine juristische Person des privaten oder öffent-   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä-              ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den
     lichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Ver-     den, die durch Krankheit der Ihnen gehörenden, von         Gebrauch eines Wasserfahrzeuges verursachen
     ein sind;                                           Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden         oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Was-
d)   von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden         sind.                                                      serfahrzeuges in Anspruch genommen werden.
     Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han-          In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn         Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen
     delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder        Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob         an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im
     Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;              fahrlässig gehandelt haben.                                Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Perso-
e)   von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene                                                                 nen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeuges ist
     Partnerschaftsgesellschaft ist;                     A1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen,                         und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Be-
f)   von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und                          Überschwemmungen                                  trieb gesetzt wird.
     Insolvenzverwaltern.                                Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä-
                                                         den und alle sich daraus ergebenden Vermögens-             A1-7.17. Schäden im Zusammenhang mit der
Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für An-      schäden, welche entstehen durch                                       Übertragung elektronischer Daten
sprüche von Angehörigen der dort genannten Perso-        a) Senkungen von Grundstücken oder                         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
nen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft               Erdrutschungen                                         aus dem Austausch, der Übermittlung und der Be-
leben.                                                   b) Überschwemmungen stehender oder                         reitstellung elektronischer Daten, soweit es sich han-
                                                             fließender Gewässer.                                   delt um Schäden aus
A1-7.5     Leasing, Leihe, verbotene Eigenmacht,                                                                    a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarma-
           besonderer Verwahrungsvertrag                 A1-7.13 Strahlen                                                 chung oder Veränderung von Daten,
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an           Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,               b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von
fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden          die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-                  Daten,
Vermögensschäden, wenn Sie oder ein Bevollmäch-          hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste-        c) Störung des Zugangs zum elektronischen
tigter oder Beauftragter von Ihnen diese Sachen ge-      hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder                Datenaustausch,
least, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt      Röntgenstrahlen).                                          d) Übermittlung vertraulicher Daten oder
hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwah-                                                                          Informationen.
rungsvertrages sind.                                     A1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
                                                         Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,               A1-8      Veränderungen des versicherten Risi-
A1-7.6    Schäden an hergestellten oder                  die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von                    kos (Erhöhungen und Erweiterungen)
          gelieferten Sachen, Arbeiten und               ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den
          sonstigen Leistungen                           Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-         Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an           Anhängers verursachen.
von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar-                                                                A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des
beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der    Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen           versicherten Risikos. Dies gilt nicht
Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursa-     an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhän-           – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von
che und alle sich daraus ergebenden Vermögens-           ger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung,               versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was-
schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenur-        wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer                 serfahrzeugen sowie
sache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache o-      des Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei           – für sonstige Risiken, die der Versicherungs-
der in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur     nicht in Betrieb gesetzt wird.                                  oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; für
Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder                                                                             Hunde, die einer Versicherungspflicht unterlie-
Leistung führt.                                          A1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge,                                gen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-10.
Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung,                       Luftlandeplätze
wenn Dritte Ihrem Auftrag oder Ihre Rechnung die         Ausgeschlossen sind Ansprüche                              A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos
Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Ar-       a) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte             durch Änderung bestehender oder Erlass neuer
beiten oder sonstigen Leistungen übernommen ha-               Person oder eine von ihnen bestellte oder be-         Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech-
ben.                                                          auftragte Person durch den Gebrauch eines             tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung ei-
                                                              Luft- oder Raumfahrzeuges verursachen oder            ner Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündi-
A1-7.7 Asbest                                                 für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- o-   gungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                  der Raumfahrzeuges in Anspruch genommen               Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in wel-
die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder                 werden.                                               chem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Erzeugnisse zurückzuführen sind.                         b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu-
                                                              gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In-       A1-8.3 Bei Veränderungen des versicherten
A1-7.8 Gentechnik                                             sassen und allen sich daraus ergebenden Ver-          Risikos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                  mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä-             und zur Beitragsregulierung unter Ziffer B-8 zu
die zurückzuführen sind auf                                   den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus                beachten.
a) gentechnische Arbeiten,                                    – der Planung oder Konstruktion, Herstellung
b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),                        oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr-         A1-9      Neu hinzukommende Risiken
c) Erzeugnisse, die                                                 zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum-                   (Vorsorgeversicherung)
     – Bestandteile aus GVO enthalten,                              fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für
     – aus GVO oder mit Hilfe von GVO                               den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen           A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist
          hergestellt wurden.                                       oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr-         Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Ab-
                                                                    zeugen bestimmt waren,                          schluss des Versicherungsvertrages neu entstehen,
A1-7.9   Persönlichkeits- und                                 – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In-            sofort versichert.
         Namensrechtsverletzungen                                   spektion, Überholung, Reparatur, Beförde-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden                         rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder         Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes
aus Persönlichkeits- oder Namensrechts-                             deren Teilen.                                   neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die
verletzungen.                                            c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter,              Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung
                                                              Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlande-           erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht
                                                              plätzen.                                              rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das
                                                         Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen           neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
                                                         an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Ge-
                                                         brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine

Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                          Seite 8 von 15

[Seite 9]
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko    Teil A – Abschnitt A2                                     A2-1.3.2      Ausgeschlossen sind Pflichten oder
angezeigt wurde, so haben Sie zu beweisen, dass                                                                     Ansprüche wegen Schäden
das neue Risiko erst nach Abschluss der Versiche-         Besonderes Umweltrisiko                                   a) die durch unvermeidbare, notwendige oder in
rung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu                                                                       Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt
dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.          Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem                  entstehen.
                                                          Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im                 b) für die Sie aus einem anderen Versicherungs-
Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange-      Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden                     vertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversi-
messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini-           Bedingungen.                                                  cherung) Versicherungsschutz haben oder hät-
gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer                                                                         ten erlangen können.
Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige            Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen In-
nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für     halts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen              A2-1.4 Versicherungssumme
das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.         (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.5.                  Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungs-
                                                                                                                    fall 1.000.000 EUR und die Höchstersatzleistung für
A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken           A2-1      Sanierung von Umweltschäden                     alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im                    gemäß Umweltschadensgesetz                      beträgt 1.000.000 EUR.
Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die Tier-
halter-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versiche-     Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadens-
rungssumme.                                               gesetzes (USchadG) ist eine                               Teil A – Abschnitt A3
                                                          a) Schädigung von geschützten Arten und
A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung                   natürlichen Lebensräumen,                            Forderungsausfallrisiko
gilt nicht für                                            b) Schädigung der Gewässer einschließlich
a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder               Grundwasser,                                         A3-1     Gegenstand der
      Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahr-         c) Schädigung des Bodens.                                          Forderungsausfalldeckung
      zeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulas-
      sungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht     A2-1.1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 –          A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall,
      unterliegen;                                        Sie betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder      dass Sie oder eine gemäß A1-2.1 mitversicherte
b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder         Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden ge-             Person während der Wirksamkeit der Versicherung
      Führen von Bahnen;                                  mäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des           von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungs-
c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs-         Versicherungsvertrags                                     fall) unter folgenden Voraussetzungen:
      vorsorgepflicht unterliegen; für Hunde, die einer   – die schadenverursachenden Emissionen plötz-             – Der wegen dieses Schadenereignisses in An-
      Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Aus-          lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die             spruch genommene Dritte kann seiner Scha-
      nahmeregelung gemäß A1-10.                               Umwelt gelangt sind oder                                   denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht
d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer-         – die sonstige Schadenverursachung plötzlich,                   nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis-
      den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen              unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.             tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen
      Versicherungsverträgen zu versichern sind;                                                                          Dritten festgestellt worden ist und
e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstli-      Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursa-         – die Durchsetzung der Forderung gegen den
      cher und amtlicher Tätigkeit.                       chung besteht Versicherungsschutz für Umweltschä-               Dritten ist gescheitert.
                                                          den durch Lagerung, Verwendung oder anderen
A1-10     Versicherungsschutz für Hunde,                  Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter aus-             Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per-
          für die eine Versicherungspflicht gilt          schließlich dann, wenn der Umweltschaden auf ei-          sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö-
                                                          nen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktions-       gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf
A1-10.1        Im Fall einer Erhöhung/Erweiterung         fehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch      Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-
des Risikos (A1-8) oder eines neu entstandenen Ri-        besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler         rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet
sikos (A1-9) durch einen Hund, für den eine Versi-        im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse        ist (schädigender Dritter).
cherungspflicht gilt, besteht abweichend von A1-8.1       nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
und A1-9.3 c) Versicherungsschutz.                        nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsri-        A3-1.2 Versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
                                                          siko).                                                    sprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des
A1-10.2        Handelt es sich bei dem Hund um                                                                      Schädigers als privater Halter eines Hundes oder
eine Rasse, die wir nicht versichern (siehe Liste ge-     Versichert sind darüber hinaus Sie betreffende            Pferdes.
mäß A1-1.2 b), so endet der Versicherungsschutz           Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an           Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem
zwei Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem die An-            eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder          der schadenersatzpflichtige Dritte Versicherungs-
zeige- oder Mitteilungspflicht nach A1-9 oder B-8         geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke         schutz im Rahmen und Umfang Ihrer in den Ab-
über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde              vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst          schnitten A1 und A2 geregelten Tierhalter-Haft-
spätestens hätte erfüllt sein müssen.                     sind.                                                     pflichtversicherung hätte. Daher finden im Rahmen
                                                                                                                    der Forderungsausfalldeckung für die Person des
A1-11     Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflicht-         A2-1.2 Ausland                                            Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Aus-
          versicherung nach Ihrem Tod                     Versichert sind im Umfang von A1-6.10 die im Gel-         schlüsse Anwendung, die für Sie gelten.
                                                          tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie              So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz,
Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße               (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.             wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner
Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfäl-         Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden        beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht
ligkeitstermin fort. Das gilt                             Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset-          hat.
– für Ihren mitversicherten Ehegatten oder einge-         zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern
     tragenen Lebenspartner und/oder                      diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der             Versichert sind jedoch auch Personen- und Sach-
– für Ihre unverheirateten und nicht in einer ein-        oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.         schäden – nicht aber Vermögensschäden – die
     getragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kin-                                                                   durch vorsätzliches Handeln des schädigenden Drit-
     der.                                                 A2-1.3 Ausschlüsse                                        ten entstanden sind.
                                                          A2-1.3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsan-
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den über-         sprüche aller Personen, die den Schaden dadurch           A3-2      Leistungsvoraussetzungen
lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebens-             verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen,          Wir sind Ihnen gegenüber oder einer gemäß A1-2.1
partner beglichen, so wird dieser Versicherungsneh-       Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche           mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn
mer.                                                      Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umwelt-
                                                          schutz dienen, abweichen.                                 A3-2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Ur-
                                                          A1-2.3 findet keine Anwendung.                            teil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem
                                                                                                                    ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutsch-
                                                                                                                    land oder einem anderen Staat Europas festgestellt
                                                                                                                    worden ist.
                                                                                                                    Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche
                                                                                                                    Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vorgenann-

Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                           Seite 9 von 15

[Seite 10]
ten Länder binden uns nur, soweit der Anspruch            –   Sachen, die ganz oder teilweise Ihrem Betrieb,
auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte.                 Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt oder dem ei-
                                                              ner mitversicherten Person zuzurechnen sind.
A3-2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leis-
tungsunfähig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie oder        A3-4.2 Wir leisten keine Entschädigung für
eine mitversicherte Person nachweist, dass                a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der
– eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen                   Rechtsverfolgung;
     Befriedigung geführt hat,                            b) Forderungen auf Grund eines gesetzlichen oder
– eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er-                   vertraglichen Forderungsübergangs;
     scheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte in    c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass be-
     den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versi-       rechtigte Einwendungen oder begründete
     cherung über seine Vermögensverhältnisse ab-             Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge-
     gegeben hat oder                                         bracht oder eingelegt wurden;
– ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten          d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz
     durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur              – ein anderer Versicherer Leistungen zu
     vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches              erbringen hat (z. B. der Schadenversiche-
     Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde,                      rer) oder
und                                                           – ein Sozialversicherungsträger oder Sozial-
                                                                   leistungsträger Leistungen zu erbringen
A3-2.3 an uns die Ansprüche gegen den schaden-                     hat, auch nicht, soweit es sich um Rück-
ersatzpflichtigen Dritten in Höhe der Versicherungs-               griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnli-
leistung abgetreten werden und die vollstreckbare                  che von Dritten handelt.
Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausgehän-
digt wird. Sie haben an der Umschreibung des Titels
auf uns mitzuwirken.

A3-3        Umfang der Forderungsausfallversiche-
            rung
A3-3.1 Versicherungsschutz besteht – im Rahmen
der für diese Tierhalter-Haftpflichtversicherung ver-
einbarten Versicherungssummen – bis zur Höhe der
titulierten Forderung.

A3-3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei je-
dem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versi-
cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann,
wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere ent-
schädigungspflichtige Personen
erstreckt.

A3-3.3 Schadenersatzansprüche unter 5.000 EUR
sind nicht versichert. Beträgt der titulierte Schaden-
ersatzbetrag mindestens 5.000 EUR, wird die Ent-
schädigung im Rahmen der vereinbarten Versiche-
rungssumme ohne Abzug von 5.000 EUR geleistet.

A3-3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten,
stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

A3-4      Räumlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht – abweichend von
A1-6.10 – für Schadenereignisse, die in einem Mit-
gliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz,
Norwegens, Island oder Liechtenstein eintreten.

A3-4.1    Besondere Ausschlüsse für das
          Forderungsausfallrisiko
A3-4.1.1      Nicht versichert sind Ansprüche
wegen Schäden an
a) Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern,
    Luft- und Wasserfahrzeugen;
b) Immobilien, für die in diesem Vertrag kein Versi-
    cherungsschutz besteht;
c) Hunden, Pferden oder sonstigen Reit- oder
    Zugtieren oder an Zuchttieren;


Teil A – Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko                         Seite 10 von 15

[Seite 11]
Teil B – Allgemeiner Teil                                –   noch für die Feststellung oder den Umfang un-      Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
                                                             serer Leistungspflicht                             letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
                                                         ursächlich war.
Regelungen über allgemeine Rechte und                                                                           B-1.4     Anfechtung
Pflichten der Vertragsparteien:                          Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir   Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
                                                         nicht zu Leistungen verpflichtet.                      Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
                                                                                                                richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
Ihre Obliegenheiten                                      B-1.2.2        Kündigung                               gewollt beeinflusst worden ist.
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln            Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn        die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich    Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht      noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-     trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
erbringen.                                               trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat      fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
                                                         kündigen.                                              spricht.
B-1       Was bedeutet die vorvertragliche Anzei-
          gepflicht und welche Folgen hat ihre           Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn         B-1.5     Erweiterung des Versicherungsschutzes
          Verletzung?                                    wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-     Die Regelungen B-1.1. bis B-1.4 gelten entspre-
                                                         gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter     chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich
B-1.1       Vorvertragliche Anzeigepflicht               Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht     erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprü-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-     angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-       fung erforderlich ist.
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen        sen hätten.
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-                                                                B-2       Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.          B-1.2.3       Vertragsänderung                                   des Versicherungsfalls zu beachten?
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere        Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem         wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-     Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.        gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter     auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist
                                                         Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht     beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un-
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach ge-       angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-       ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
fahrerheblichen Umständen, die wir                       sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf         mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
– nach Ihrer Vertragserklärung,                          unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-       führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdro-
– aber noch vor Vertragsannahme                          teil.                                                  hend.
in Textform stellen.
                                                         Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-   B-3       Welche Obliegenheiten sind bei und
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer-        treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der               nach Eintritt des Versicherungsfalls zu
heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn         laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags-               beachten?
diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt         bestandteil.
oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als                                                            Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt                  Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,         nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher
oder arglistig gehandelt.                                nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-   die folgenden Pflichten erfüllen:
                                                         los kündigen, wenn
B-1.2    Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverlet-     – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den             B-3.1     Anzeigepflichten
         zung                                                 Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder             B-3.1.1        Jedes Schadenereignis ist uns inner-
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche       – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-      halb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.             zeigten Umstand ausschließen.                     keine Schadenersatzansprüche erhoben worden
Wir können in einem solchen Fall                                                                                sind. Das Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtan-
– vom Vertrag zurücktreten,                              Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung      sprüche geltend gemacht werden.
– den Vertrag kündigen,                                  über die Vertragsänderung hinweisen.
– den Vertrag ändern oder                                                                                       B-3.1.2        Wird gegen Sie ein Anspruch gericht-
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung                B-1.3     Voraussetzungen für die Ausübung             lich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt
     anfechten.                                                    unserer Rechte                               oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, ha-
                                                         Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder        ben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt
B-1.2.1       Rücktritt                                  zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir       auch, wenn gegen Sie wegen des den Anspruch be-
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,        Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die    gründenden Schadensereignisses ein Ermittlungs-
können wir vom Vertrag zurücktreten.                     Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen      verfahren eingeleitet wird.
                                                         haben.
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                                                                              B-3.2       Aufklärungspflicht
– weder eine vorsätzliche,                               Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung      Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-
– noch eine grob fahrlässige                             oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-      cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                       gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-       pflicht erforderlich ist.
                                                         zeige kannten.                                         Sie müssen dabei insbesondere
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt                                                           – unsere Fragen zu den Umständen des
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn      Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-           Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-       gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines           pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt         worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht       mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung             Textform antworten.
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-        – uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke
sen hätten.                                              machte Recht begründet, Kenntnis erhalten.                   vorlegen.

Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche-        Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-         B-3.3     Schadenabwendungs-/
rungsschutz.                                             stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-               Schadenminderungspflicht
                                                         zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei-       Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-        tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-      und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei-
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-    frist noch nicht verstrichen ist.                      sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zu-
gender Voraussetzung bestehen:                                                                                  mutbar ist.
                                                         Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei-   löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung     B-3.4    Weitere Pflichten
nen gefahrerheblichen Umstand, der                       oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall   B-3.4.1        Wird gegen Sie ein Haftpflichtan-
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des       vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die    spruch gerichtlich geltend gemacht, haben Sie uns
     Versicherungsfalls,                                 Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.      die Führung des Verfahrens zu überlassen. Wir be-

Teil B – Allgemeiner Teil                                              Seite 11 von 15

[Seite 12]
auftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie          den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich         – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle er-          nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen.            – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
forderlichen Auskünfte erteilen und die angeforder-                                                               Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperi-
ten Unterlagen zur Verfügung stellen.                     B-5.2    Dauer und Ende des Vertrages                   ode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchs-
                                                          B-5.2.1        Vertragsdauer                            tens ein Jahr.
B-3.4.2        Gegen einen Mahnbescheid oder eine         Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-
Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schaden-            gegebenen Zeitraum abgeschlossen.                       B-6.1.2    Versicherungsteuer
ersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die                                                                 Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer        B-5.2.2        Stillschweigende Verlängerung            cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
Weisung unsererseits bedarf es nicht.                     Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-     Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
                                                          tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr
B-4        Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung         stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-      B-6.2       Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
           von Obliegenheiten?                            lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-                   Erster oder einmaliger Beitrag
B-4.1      Nachteilige Auswirkungen auf unsere            gung zugegangen ist.                                    B-6.2.1       Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der
           Leistungspflicht                                                                                                   Zahlung
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies           B-5.2.3     Vertragsbeendigung                          Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-      Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr      der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                   endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung         Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-           bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.                     Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
      zen, sind wir nicht leistungspflichtig.                                                                     zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein an-
– Wenn Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig ver-         Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf-     gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt
      letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu     zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform      des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
      kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der           kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.         Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
      Schwere des Verschuldens.                           Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können        zahlen.
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit-       Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der
teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewie-      Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,      B-6.2       Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
sen haben.                                                an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-                   Erster oder einmaliger Beitrag
                                                          nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-      B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi-         kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.                     Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
cherungsschutz bestehen:                                                                                          der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig-         Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist     Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.             von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in         Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig-         Textform kündigen.                                      zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein an-
keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet,                                                              gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt
wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der          B-5.2.4      Kündigung nach dem Versicherungsfall       des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
Obliegenheit                                              Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn          Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des        – wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben         zahlen.
      Versicherungsfalls                                       oder
– noch für die Feststellung oder den Umfang un-           – Ihnen eine Klage über einen unter den Versi-          B-6.2.2     Späterer Beginn des
      serer Leistungspflicht ursächlich war.                   cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch                   Versicherungsschutzes
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig           gerichtlich zugestellt wird.                       Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-
verletzt haben.                                           Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei-        nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-
                                                          nen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der        cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
B-4.2      Unser Kündigungsrecht                          Zustellung der Klage zugegangen sein.                   Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-                                                                in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-   Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam,         Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter         sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim-
B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi-       men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-         Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines         punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des       Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis           Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen        cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
erhalten haben, erklären.                                 Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach-                                                                  B-6.2.3     Zahlung bei abweichendem
weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vor-       B-5.3    Wegfall des versicherten Risikos                           Versicherungsschein
sätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.                Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer-     Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag o-
                                                          haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich   der getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste o-
B-4.3     Versehentliche Obliegenheitsverletzung          dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom         der einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie         Wegfall des Risikos erfahren. Uns steht der Beitrag     Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
– eine Ihnen obliegende Anzeige versehentlich             zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versi-
     unterlassen oder diese fahrlässig unrichtig ab-      cherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt be-     B-6.2.4      Rücktritt
     geben oder                                           antragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall erfah-      Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
– Sie fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Ob-        ren.                                                    rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
     liegenheit unterlassen.                                                                                      rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen, dass das                                                                  können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,
Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und              Der Versicherungsbeitrag                                dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet
nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.                                                                  haben.
                                                          B-6      Was müssen Sie bei der Beitragszah-
                                                                   lung beachten?                                 B-6.2.5      Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzah-
Beginn des Versicherungsschutzes/                                  Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag                       lung des Erst- oder Einmalbeitrags
Dauer und Ende des Vertrages/                                      nicht rechtzeitig zahlen?                      Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
                                                                                                                  zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit-
B-5       Wann beginnt der Versicherungs-                 B-6.1      Beitragszahlung/Versicherungsperiode/        punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des
          schutz?                                                    Versicherungsteuer                           Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur
          Wann beginnt und wann endet der Ver-            B-6.1.1      Die Beiträge können Sie je nach Verein-    Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte
          trag?                                           barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder    Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen
                                                          jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer       Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
B-5.1    Beginn des Versicherungsschutzes                 der Versicherungsperiode: Sie beträgt                   folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam ge-
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-          – bei Monatsbeiträgen einen Monat,                      macht haben.
cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie            – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,

Teil B – Allgemeiner Teil                                              Seite 12 von 15

[Seite 13]
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie         verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-      B-7.2.4        Sie sind nicht zur Zahlung des Beitra-
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                     nen Zahlungsaufforderung erfolgt.                  ges verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei
                                                         c)    Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-        Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn
B-6.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/              schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum          das Interesse bei einer Versicherung, die für ein
          Folgebeitrag                                         Beitragseinzug                                     künftiges Unternehmen oder für ein anderes künfti-
B-6.3.1     Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der                 Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-       ges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Wir kön-
Zahlung                                                        derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug         nen jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-             widerrufen, so können wir den Vertrag zum          verlangen.
ten Zeitpunkt fällig.                                          Ende des laufenden Versicherungsmonats au-         Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der
                                                               ßerordentlich kündigen.                            Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri-
B-6.3.2     Verzug                                                                                                gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     B-6.4.2      Änderung des Zahlungsweges                  nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine      Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung            dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit
Mahnung von uns erhalten haben.                          nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift        begründenden Umständen erfahren.
                                                         von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht   trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir        B-8       Veränderungen des versicherten Risi-
verschuldet haben.                                       hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-              kos und Auswirkung auf den Beitrag
                                                         den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-                (Beitragsregulierung)
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-     lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-          verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-      B-8.1      Während der Vertragslaufzeit können sich
standen ist.                                             gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei-    bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er-
                                                         nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,          geben. So ist es z. B. denkbar, dass Ihr versichertes
B-6.3.3     Zahlungsfrist                                wenn Sie von hierzu von uns in Textform aufgefor-        Tier inzwischen Nachwuchs bekommen hat. Um sol-
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     dert wurden. Durch die Banken erhobene Bearbei-          che Dinge festzustellen, können wir Sie dazu auffor-
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform        tungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschriftein-       dern (z. B. durch einen Hinweis auf der Beitrags-
eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-       zug können wir Ihnen in Rechnung stellen.                rechnung), uns mitzuteilen, ob und welche Änderun-
frist muss mindestens zwei Wochen betragen.                                                                       gen des versicherten Risikos gegenüber den frühe-
                                                         B-7       Beitrag bei vorzeitiger                        ren Angaben eingetreten sind.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn                  Vertragsbeendigung                             Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än-
sie folgende Informationen enthält:                                                                               derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo-
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die           B-7.1     Allgemeiner Grundsatz                          nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan-
      Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und      Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,      gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder-
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die            soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-         lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren
      nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver-      spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum       Wunsch hin nachweisen.
      bunden sind.                                       des Versicherungsschutzes entspricht.                    Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen,
                                                                                                                  die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger
B-6.3.4      Verlust des Versicherungsschutzes und       B-7.1.2         Wegfall des versicherten Interesses      Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine
             Kündigung                                   Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der      Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-         Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir      Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger
mahnten Betrag nicht bezahlt haben,                      hätten beanspruchen können, wenn die Versiche-           Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen.
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung            rung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden           Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal-
     kein Versicherungsschutz.                           wäre, zu dem Sie vom Wegfall des Interesses              schen Angaben kein Verschulden trifft.
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine             Kenntnis erlangt haben.
     Frist einzuhalten.                                                                                           B-8.2      Auf Grund Ihrer Änderungsmitteilung oder
     Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei-       B-7.2       Beitrag oder Geschäftsgebühr bei             sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem
     nes Monats den angemahnten Betrag bezah-                        Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und          Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregu-
     len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-               fehlendem versicherten Interesse             lierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch
     fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und     B-7.2.1          Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre        erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Mitteilung
     Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-           Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu wider-       bei uns. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag
     schutz.                                             rufen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zu-        darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle ent-
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-           gang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrages       sprechend B-9.1 nach dem Versicherungsabschluss
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-    zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Be-     eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des
lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit      lehrung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfol-      Mindestbeitrages werden berücksichtigt.
der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie       gen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hin-
bei der Kündigung ausdrücklich hin.                      gewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Ver-         B-8.3      Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung
                                                         sicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist be-         nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit-
B-6.4     Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftman-       ginnt.                                                   raum, für den die Angaben zu machen waren, eine
          dat, PayPal oder mit Kreditkarte               Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben        Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be-
          als Geschäftsgrundlage/                        wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche-      reits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen.
          Kündigungsrecht bei Widerruf                   rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies      Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur        gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche-        eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen o-      rungsvertrag in Anspruch genommen haben.                 gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die
der von einer anderen Person durch ein SEPA-Last-                                                                 Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang
schriftmandat, durch Überlassung von Kreditkarten-       B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch           der Mitteilung des erhöhten Beitrages erfolgten.
daten oder durch Anweisungen an den Zahlungs-            unseren Rücktritt beendet,
dienst PayPal ermächtigt bzw. in die Lage versetzt       - weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor            B-8.4   Die vorstehenden Bestimmungen finden
werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw.           Vertragsannahme in Textform gefragt haben,          auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags-
deren Konto einzuziehen.                                      nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag     vorauszahlung für mehrere Jahre.
                                                              bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung
B-6.4.1      Ihre Pflichten                                   zu.                                                 B-9       Beitragsangleichung und Kündigungs-
a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen         - weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht                  recht nach Beitragsangleichung
     Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt          rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine
     der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende            angemessene Geschäftsgebühr zu.                     B-9.1      Die Versicherungsbeiträge unterliegen der
     Deckung aufweist.                                                                                            Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach
b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden       B-7.2.3       Wird das Versicherungsverhältnis           Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden,
     von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-       durch unsere Anfechtung wegen arglistiger Täu-           findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbei-
     lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-       schung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum         träge unterliegen unabhängig von der Art der Bei-
                                                         Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.               tragsberechnung der Beitragsangleichung.

Teil B – Allgemeiner Teil                                              Seite 13 von 15

[Seite 14]
B-9.2      Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt          B-11.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn          in nicht unbedeutendem Maße stört und es besteht
jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen      Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie       keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergange-        von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel-      Lücke.
nen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzah-         tend machen.
lungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflicht-     Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an         B-13.3 Keine Schlechterstellung
versicherung zugelassenen Versicherer gegenüber           dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten.             Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert                                                                   zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die                                                               anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab.     B-12     Was ist bei Mitteilungen an uns zu            ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die spezi-                  beachten? Was gilt bei Änderung               Regelungen.
ell durch den einzelnen Schadensfall veranlassten                  Ihrer Anschrift?
Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe                                                                   B-13.4 Durchführung der Anpassung
der Versicherungsleistungen.                              B-12.1 Formvorgaben                                    Die nach B-13.1 bis B-13.3 zulässigen Änderungen
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalender-         Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und   werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er-
jahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten       soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be-       läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die
Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im          stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen    Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle.         und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be-      Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
                                                          treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen,    Ihr Kündigungsrecht nach B-13.5 hinweisen.
B-9.3      Im Falle einer Erhöhung sind wir berech-       in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) abzu-
tigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die       geben.                                                 B-13.5 Kündigung
Folgebeiträge um den sich aus B-9.2 ergebenden            Erklärungen und Anzeigen sollen an die im Versi-       Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung).           cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zu-       passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
Der veränderte Folgebeitrag wird Ihnen mit der Bei-       ständig bezeichnete Stelle oder an unsere Hauptver-    halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
tragsrechnung bekannt gegeben.                            waltung gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelun-    lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-
Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen der        gen über den Zugang von Erklärungen und Anzei-         hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
Barmenia in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um       gen bleiben unberührt.                                 der Bedingungsanpassung.
einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht,
den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach B-        B-12.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol-        B-14      Wann verjähren die Ansprüche aus
9.2 ermittelt hat, so darf die Barmenia die Folgebei-     gende Stellen gerichtet werden:                                  diesem Vertrag?
träge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich         – an unsere Hauptverwaltung oder
der Durchschnitt ihrer Schadenzahlungen nach ihren        – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.   B-14.1 Gesetzliche Verjährung
unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalender-               Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
jahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige nicht          Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen          jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Ab-             Nachträgen.                                        sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli-
satz ergeben würde.                                                                                              chen Gesetzbuchs.
                                                          B-12.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie
B-9.4    Liegt die Veränderung nach B-9.2 oder            uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen   B-14.2 Aussetzung der Verjährung
B-9.3 unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsanglei-   gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol-       Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
chung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgen-        len, gilt Folgendes:                                   uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-
den Jahren zu berücksichtigen.                            Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als    hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu
                                                          zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre      dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung
B-9.5     Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Bei-      letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.         in Textform zugeht.
tragsangleichung gemäß B-9.3, ohne dass sich der
Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können           Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres        B-15      Sonderfälle der Schadenfeststellung
Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo-          Namens nicht mitteilen.                                          bei gedehnten Versicherungsfällen
nats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger                                                                         im Zusammenhang mit einem Wechsel
Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündi-        B-13     Bedingungsänderung                                      des Versicherers
gen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden
sollte.                                                   Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-   Werden Sie nach dem Wechsel der Haftpflichtversi-
Wir müssen Sie in unserer Mitteilung auf das Kündi-       sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende       cherung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-
gungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen           Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen       AG (Nachversicherer) wegen eines Schadenereig-
spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden              (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach B-          nisses in Anspruch genommen, dessen genauen
der Beitragserhöhung zugehen.                             13.1 bis B-13.3 erfüllt sind:                          Eintrittszeitpunkt Sie auch durch ein Gutachten nicht
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet                                                                   bestimmen können, so ist die Barmenia Allgemeine
kein Kündigungsrecht.                                     B-13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen              Versicherungs-AG als Nachversicherer ab dem ver-
                                                          Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen        einbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei
                                                          ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:      ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungs-
Weitere Bestimmungen                                      – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des             leistung eintrittspflichtig.
                                                                Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich o-
B-10      Abtretungsverbot                                      der                                              Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit-
                                                          – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,         punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti-             die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-     der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver-
gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder                   trifft oder                                      tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung         – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
an den geschädigten Dritten ist zulässig.                       dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-      B-16      Künftige Bedingungsverbesserungen
                                                                dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-
B-11      Mehrfachversicherung                                  den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-      Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                tungsakts.                                       im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-
B-11.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn          Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen inhalts-      rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin-
das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver-        gleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen       gungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversi-
sichert ist.                                              eines anderen Versicherers durch eines der genann-     cherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung (AVB
                                                          ten Ereignisse unwirksam geworden ist.                 THV Basis-Schutz – private Tierhaltung) ausschließ-
B-11.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu                                                                          lich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatz-
Stande gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten,          B-13.2   Störung des Gleichgewichts zwischen           beitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedin-
können Sie die Aufhebung des später geschlosse-                    Leistung und Gegenleistung                    gungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Ver-
nen Vertrages verlangen.                                  Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-    trag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden
                                                          standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene        Leistungsfälle.
                                                          Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung

Teil B – Allgemeiner Teil                                              Seite 14 von 15

[Seite 15]
B-17      Leistungsgarantie gegenüber                    hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
          GDV-Musterbedingungen                          Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
                                                         Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die-      schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
ser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen         republik Deutschland entgegenstehen.
Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tier-
halter-Haftpflichtversicherung "Basis-Schutz" für pri-   B-23      Wenn Sie mit uns einmal nicht
vate Tierhaltung (AVB THV Basis-Schutz – private                   zufrieden sind
Tierhaltung) ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den
vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-           Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
wirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen –         Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie
in deren jeweils gültigen Fassung – abweichen.           bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
                                                         genheit klären können.
B-18      Garantie über die Erfüllung der vom            Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
          Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp-          keiten:
          fohlenen Mindestleistungsstandards
                                                         B-23.1 Versicherungsombudsmann
Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung      Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbe-         nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
dingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtver-    einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
sicherung "Basis-Schutz" für private Tierhaltung         nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
(AVB THV Basis-Schutz – private Tierhaltung) die         mann für Versicherungen wenden.
Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Ar-      Versicherungsombudsmann e. V.
beitskreis "Beratungsprozesse" (mit Stand                Postfach 08 06 32
28.09.2015) empfohlen wurden. (Der Arbeitskreis          10006 Berlin
Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist         E-Mail:
eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Ser-     beschwerde@versicherungsombudsmann.de
vicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risi-     Internet: www.versicherungsombudsmann.de
koanalysen und Mindestleistungsstandards für die         Tel.:      0800 3696000
Vermittler.)                                             Fax:       0800 3699000
                                                         (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
B-19      Welches Gericht ist zuständig?
                                                         Für Anrufe aus dem Ausland gelten die folgenden
B-19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag           gebührenpflichtigen Rufnummern:
gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:              Tel.:    +49 30 20605899
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens               Fax:     +49 30 20605898.
    oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-
    trag zuständig ist.                                  Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei-         hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
    nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-          Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
    wöhnlichen Aufenthalts.                              dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

B-19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag           Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn      eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres      ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.                      an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
                                                         wenden. Eine solche Beschwerde wird dann über
B-20      Anzuwendendes Recht                            diese Plattform an den Versicherungsombudsmann
                                                         weitergeleitet.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
                                                         B-23.2 Versicherungsaufsicht
B-21      Versicherungsjahr                              Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden
                                                         oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Ver-
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.               tragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-       uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungs-
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-        unternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
nen Zeitpunkt.                                           Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                         (BaFin)
Ausnahme:                                                Sektor Versicherungsaufsicht
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-     Graurheindorfer Str. 108
zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-        53117 Bonn
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-         E-Mail: poststelle@bafin.de
jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-       Tel.:     0228 4108-0
weils ganze Jahre.                                       Fax:      0228 4108-1550.
                                                         Bitte beachten: Die BaFin ist keine Schiedsstelle
     Beispiel:                                           und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
     Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-          scheiden.
     trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
     das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.           B-23.3 Rechtsweg
                                                         Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
B-22      Sanktions-/Embargoklausel                      weg zu beschreiten.

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-

Teil B – Allgemeiner Teil                                              Seite 15 von 15
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