# Uelzener Private Pferdehalter: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-pferdehaftpflicht-uelzener-private-pferdehalter.php
- Rechtlicher Träger: Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-pferdehaftpflicht-uelzener-private-pferdehalter.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Uelzener Pferdehalter-Haftpflicht Leistungsübersicht](https://mas.uelzener.de/frontend/uelzener/assets/pdf/pferd/haftpflicht/Haftpflicht_Leistung.pdf), Fassung Leistungsübersicht DOC-43_0325_V01

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Versicherungsschein | Wählbare Deckungssummen für Personen, Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. €, 10 Mio. € oder 50 Mio. € | Leistungsübersicht, Seite 1 |
| Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschäden | ja, bis 15 Mio. € | 15 Mio. € höchstens je Person bei Personenschäden | Fußnote 2, Seite 2 |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Wählbare Selbstbeteiligung pro Leistungsfall: ohne, 150 € oder 300 € | Leistungsübersicht, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferd | ja | Vorübergehende Auslandsaufenthalte ausgenommen USA, Kanada und US-Territorien | Allgemeine Leistungen, Seite 1 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeige | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit) | ja | Baustein Best-Leistung gegen Mehrbeitrag versicherbar | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | ja | Innovationsgarantie | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd) | ja | Alle Pferde jeder Rasse und in jedem Alter sind versicherbar | Hinweise, Seite 2 |
| Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen ab Geburt bis zum 24. Lebensmonat | Allgemeine Leistungen, Seite 1 |
| Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferd | ja | Versichern Sie mehr als ein Pferd, reduziert sich der Beitrag pro Pferd, je mehr Pferde gemeinsam abgesichert werden. | Beitragsnachlässe, Seite 2 |
| Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginn | nein | Alle Pferde jeder Rasse und in jedem Alter sind versicherbar | Hinweise, Seite 2 |
| Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag) | nicht geregelt |  |  |
| Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd) | nicht geregelt |  |  |
| Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reiten | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten) | ja | Fremd- und Gastreiterrisiko | Versicherte Personen, Seite 1 |
| Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd) | nicht geregelt |  |  |
| Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichert | ja | Reitbeteiligung inkl. Regressverzicht | Versicherte Personen, Seite 1 |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft) | ja | Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters | Versicherte Personen, Seite 1 |
| Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters, bei Schäden durch das gehütete Pferd | Versicherte Personen, Seite 1 |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander | nicht geregelt |  |  |
| Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeld | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkosten | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldern | ja, bis zur Versicherungssumme | Flurschäden | Allgemeine Leistungen, Seite 1 |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Gewollter / ungewollter Deckakt | Allgemeine Leistungen, Seite 1 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja, bis zur Versicherungssumme | Gewollter / ungewollter Deckakt | Allgemeine Leistungen, Seite 1 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde) | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallen | ja, bis 100.000 € | Stallungen, Reithallen und Weiden bis 100.000 € | Mietsachschäden, Seite 1 |
| Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehör | nicht geregelt |  |  |
| Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporter | ja, bis 100.000 € | Pferdetransportanhänger bis 100.000 € | Mietsachschäden, Seite 1 |
| Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerken | nicht geregelt |  |  |
| Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urin | nicht geregelt |  |  |
| Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training) | ja | Turnierteilnahme | Veranstaltungen, Seite 1 |
| Pferderennen, Distanzritte und Galopprennen | ja | Teilnahme an Pferderennen | Veranstaltungen, Seite 1 |
| Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten) | nicht geregelt |  |  |
| Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagd | nicht geregelt |  |  |
| Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmen | nicht geregelt |  |  |
| Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen) | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt) | ja | Gewerbliche Nutzung des versicherten Pferdes bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 € | Leistungsübersicht, Seite 2 |
| Private Hobbyzucht und Aufzucht | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | ja, bis zur Versicherungssumme | Forderungsausfallversicherung bis zur Deckungssumme ab einer Forderungshöhe von 2.500 € | Allgemeine Leistungen, Seite 1 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Schadenersatzverpflichtungen und Abwehr unberechtigter Schadens­ersatzansprüche | Mitversicherte Leistungen, Seite 1 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschaden | nicht geregelt |  |  |
| Strafkaution im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun) | nein | keine Vorschriften zur Zaunhöhe | Weiderisiko, Seite 1 |
| Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | nicht geregelt |  |  |
| Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung) | ja | Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform. | Hinweise, Seite 2 |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Uelzener Pferdehalter-Haftpflicht Leistungsübersicht

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Pferdehalter-Haftpflicht


Leistungsübersicht ¹

Mitversicherte Leistungen

Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Schadenersatzverpflichtungen und Abwehr
unberechtigter Schadens­ersatzansprüche

Wählbare Deckungssummen für Personen, Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. €, 10 Mio. €
oder 50 Mio. € ²

Wählbare Selbstbeteiligung pro Leistungsfall: ohne, 150 € oder 300 €

Mietsachschäden

Räume in Gebäuden und Grundstücke bis zur vereinbarten Deckungssumme

Stallungen, Reithallen und Weiden bis 100.000 €

Pferdetransportanhänger bis 100.000 €

Versicherte Personen

Fremd- und Gastreiterrisiko

Reitbeteiligung inkl. Regressverzicht

Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters

Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters, bei Schäden durch das gehütete Pferd

Veranstaltungen / Unterbringung

Turnierteilnahme

Teilnahme an Wander- und Distanzritten

Teilnahme an Pferderennen

Teilnahme an Schauen

Allgemeine Leistungen

Gewollter / ungewollter Deckakt

Bergungs- und Rettungskosten bis 20.000 €

Vorübergehende Auslandsaufenthalte ausgenommen USA, Kanada und US-Territorien

Flurschäden

Weiderisiko
• keine Vorschriften zur Zaunhöhe
• auch mit Fremdpferden

Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen ab Geburt bis zum 24. Lebensmonat

Forderungsausfallversicherung bis zur Deckungssumme ab einer Forderungshöhe von 2.500 €

Reiten ohne Sattel
                                                                                     Fortsetzung siehe Rückseite


                                                  Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
                                                  Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
                                                  info@uelzener.de | www.uelzener.de

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Pferdehalter-Haftpflicht


 Leistungsübersicht ¹

 Mitversicherte Leistungen

 Führen des Pferdes ohne Halfter / ohne Trense

 Mitführen eines Handpferdes

 Innovationsgarantie

 Baustein Best-Leistung gegen Mehrbeitrag versicherbar

 Best-Leistungs-Garantie: Selbst wenn der entstandene Schaden nicht im Rahmen unseres
 Tarifs versichert sein sollte, leisten wir dennoch, sofern ein anderer deutscher Versicherer
 bedingungsgemäß zur Zahlung verpflichtet wäre.

 Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leisten wir für Sachschäden Schadenersatz zum
 Neuwert (bis 7.500 €), sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate und kein anderer
 Versicherer leistungspflichtig ist. ³

 Versichert ist die Differenz (bis 7.500 €) zwischen dem Zeitwert und Neuwert, wenn der Ver-
 sicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einen Sachschaden erlitten hat und ein
 anderer Pferdehalterhaftpflichtversicherer eine Schadenersatzleistung zum Zeitwert erbracht
 hat. Dies gilt nur, sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate ist. ³

 Gewerbliche Nutzung des versicherten Pferdes bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 €

 Beitragsnachlässe

 20 % Alters-Vorteil für Pferde, die bei Vertragsabschluss 15 Jahre oder älter sind

 Versichern Sie mehr als ein Pferd, reduziert sich der Beitrag pro Pferd, je mehr Pferde gemein-
 sam abgesichert werden. Ab vier Pferden bleibt der vergünstigte Beitrag pro Pferd konstant.

 Hinweise

 Alle Pferde jeder Rasse und in jedem Alter sind versicherbar

 Wenn Sie Ihr Pferd abgeben oder dieses verstirbt, informieren Sie uns bitte in Textform.
1 D ie Leistungsbeschreibungen sind verkürzt wiedergegeben. Den genauen Leistungsumfang können Sie den allgemeinen Versicherungs-
   bedingungen der Uelzener entnehmen.
2 15 Mio. € höchstens je Person bei Personenschäden
3 Vorausgesetzt, der beschädigte Gegenstand ist nicht älter als 30 Monate. Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikations-
   mitteln jeder Art; Computern jeder Art, auch tragbare; Computersysteme; Film- und Fotoapparate; tragbare Musik- oder Videowieder-
   gabegeräte; Brillen jeder Art.


                                                             Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
                                                             Veerßer Str. 65 /67 | 29525 Uelzen | Tel. 0581 8070-0
                                                             info@uelzener.de | www.uelzener.de

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