# VHV Pferd: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-pferdehaftpflicht-vhv-tierhalterhaftpflicht-pferd.php
- Rechtlicher Träger: VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-pferdehaftpflicht-vhv-tierhalterhaftpflicht-pferd.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [VHV Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Tierhalterhaftpflicht](https://www.vhv.de/ds/102.0013.27.pdf), Fassung 102.0013.27 BFSG Stand 09.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Versicherungsschein | Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. | Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1 |
| Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja | Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferd | ja | Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Ihr Tier während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursacht, sind Sie geschützt. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeige | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | nicht geregelt |  |  |
| Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd) | ja | Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung kann für Hundehalter und für Halter von Pferden (Freizeitpferde, Ponys, Fohlen, Gnadenbrotpferde) abgeschlossen werden. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag) | nicht geregelt |  |  |
| Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd) | nicht geregelt |  |  |
| Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reiten | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten) | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd) | nicht geregelt |  |  |
| Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft) | ja | Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihre Tiere zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Hüter des Tieres einstehen müssen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut) | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander | nein | zwischen Mitversicherten | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeld | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkosten | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldern | nicht geregelt |  |  |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten) | nicht geregelt |  |  |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde) | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallen | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehör | nicht geregelt |  |  |
| Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporter | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerken | nicht geregelt |  |  |
| Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urin | nicht geregelt |  |  |
| Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training) | nicht geregelt |  |  |
| Pferderennen, Distanzritte und Galopprennen | nicht geregelt |  |  |
| Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten) | nicht geregelt |  |  |
| Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagd | nicht geregelt |  |  |
| Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmen | nicht geregelt |  |  |
| Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen) | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt) | nein | gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert werden. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Private Hobbyzucht und Aufzucht | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschaden | nicht geregelt |  |  |
| Strafkaution im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung) | ja | bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos etwa durch endgültiges Abschaffen Ihres Tieres. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | ja | Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 1 |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen) | ja | aus vorsätzlicher Handlung; zwischen Mitversicherten; durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |

## Volltext der Bedingungen: VHV Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Tierhalterhaftpflicht

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[Seite 1]
TIERHALTER-
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
INFORMATIONSBLATT ZU VERSICHERUNGSPRODUKTEN


UNTERNEHMEN:                                                                              PRODUKT:
VHV ALLGEMEINE VERSICHERUNG AG                                                            TIERHALTER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
DEUTSCHLAND


Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte einer Tierhalter-Haftpflichtversiche-
rung. Die vollständigen Informationen und den für Ihren Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Ver­si­
cherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie um­fassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus
Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind.


Was ist versichert?                                                                       Was ist nicht versichert?

✓ Gegenstand der Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend             ✕ Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine
  gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu                         separate Absicherung. Dazu gehören z. B.:
  befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.                                       ✕ gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine
✓ Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihre Tiere                           gesonderte gewerbliche Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert
  zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte                       werden.
  Hüter des Tieres einstehen müssen.                                                      ✕ Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versiche-
✓ Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung kann für Hundehalter und für Halter                rungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese
  von Pferden (Freizeitpferde, Ponys, Fohlen, Gnadenbrotpferde) abgeschlos-                 bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
  sen werden. Demgegenüber sind Schäden durch zahme, kleine Haustiere
  wie Katzen, Meerschweinchen und Wellensittiche bereits durch die Privat-
  Haftpflichtversicherung und Jagdhunde ggf. über eine Jagd-Haftpflichtversi-
  cherung erfasst.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?
✓ Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag
   oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.                                         Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                                          ! Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten
                                                                                            wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige
                                                                                            Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z. B. alle Schäden:
                                                                                            ! aus vorsätzlicher Handlung;
                                                                                            ! zwischen Mitversicherten;
                                                                                            ! durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- oder
                                                                                                Luft­fahrzeugs.


Wo bin ich versichert?

✓ Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Ihr Tier während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursacht, sind
  Sie geschützt.

[Seite 2]
Welche Verpflichtungen habe ich?

Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
– Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
– Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
– Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
– Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend
  gemacht worden sind.
– Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße
  Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.


Wann und wie zahle ich?

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen.
Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann
das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den
Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.


Wann beginnt und endet die Deckung?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme:
Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen).
Sie oder wir können auch kündigen, z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos –
etwa durch endgültiges Abschaffen Ihres Tieres. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

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VHV Allgemeine Versicherung AG
30138 Hannover
vhv.de
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