# Württembergische Pferdehalter-Privat: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-pferdehaftpflicht-wuerttembergische-pferdehalter-hv-privat.php
- Rechtlicher Träger: Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-pferdehaftpflicht-wuerttembergische-pferdehalter-hv-privat.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen private Pferdehalter-Haftpflichtversicherung (AVB Pferdehalter-HV privat 2020, Formular 3083)](https://www.Wuerttembergische.de/media/media/ref/pk/bedingungen_avb_1/haftpflicht/tierhalter_haftpflichtversicherung/3083_AVB_Pferdehalter-HV_privat.pdf), Fassung AVB Pferdehalter-HV privat 2026, Formular 3083, Stand 01.06.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Versicherungsschein | Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. | A1-5.1, Seite 3 |
| Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A1-6.6.1, Seite 5 |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. | A1-5.2, Seite 3 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | keine | Falls besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung | A1-5.4, Seite 4 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferd | ja | wenn diese bei einem vorübergehenden weltweiten Auslandsaufenthalt von bis zu fünf Jahren eingetreten sind oder in Europa ohne zeitliche Begrenzung. | A1-6.5, Seite 5 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeige | ja, bis zur Versicherungssumme | Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. | A1-9.1, Seite 9 |
| Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit) | ja | Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach den Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers reguliert wird, wenn dieser im Rahmen seiner Pferdehalter-Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt des Schadenereignisses einen weitergehenden Versicherungsschutz bietet. | A1-6.24.1, Seite 7 |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | ja | Bieten wir neue Bedingungen mit abweichenden Regelungen zum versicherten Leistungsumfang an, so gelten mit Datum ihrer Einführung jeweils die für Sie günstigeren Regelungen. | A1-6.22.1, Seite 6 |
| Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd) | ja | Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Halter von Reit- und Zugtieren (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.) zu privaten Zwecken. | A1-1, Seite 1 |
| Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | eines gehaltenen Muttertieres bis zum Alter von 36 | A1-6.10, Seite 6 |
| Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag) | nicht geregelt |  |  |
| Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd) | nicht geregelt |  |  |
| Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reiten | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Nutzung des Pferdes zu therapeutischen Zwecken. | A1-6.9, Seite 5 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer) | ja | der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen in der Eigenschaft als Hüter, Reiter, Mithalter und/oder Miteigentümer | A1-2.1 (2), Seite 3 |
| Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Überlassung der Pferde an andere Personen (Fremdreiter). | A1-6.12.2, Seite 6 |
| Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd) | nicht geregelt |  |  |
| Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichert | ja | Der Versicherungsschutz erstreckt sich in Ergänzung zu A1-2.1 auf die gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligten. | A1-6.12.1, Seite 6 |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft) | ja | des nicht gewerbsmäßig tätigen Hüters, Reiters, Mithalters und Miteigentümers des Pferdes in dieser Eigenschaft | A1-2.1 (1), Seite 2 |
| Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut) | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander | nein | aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. | A1-7.4 (1), Seite 7 |
| Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeld | ja, bis zur Versicherungssumme | das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 3 |
| Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A1-3.1, Seite 3 |
| Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldern | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden. | A1-6.13, Seite 3 |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt. | A1-6.8, Seite 5 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt. | A1-6.8, Seite 5 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind abweichend von A1-3.1 die Sie betreffenden öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nach USchadG | A2-2, Seite 9 |
| Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). | A2-1, Seite 9 |
| Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallen | ja, bis zur Versicherungssumme | gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden oder deren Teile (Räume in Gebäuden, Stall- und Pferdebox(en), Koppelzäune) | A1-6.3.1, Seite 4 |
| Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehör | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung und dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, wenn diese Sachen ausschließlich zu privaten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast wurden. | A1-6.3.2, Seite 4 |
| Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporter | ja, bis 10.000 € | Haftpflicht aus der Beschädigung von ausschließlich zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Pferdetransportanhängern. | A1-6.3.3, Seite 4 |
| Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerken | nicht geregelt |  |  |
| Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urin | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch tierische Ausscheidungen. | A1-6.18, Seite 6 |
| Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Teilnahme an Reitunterricht, Turnieren, Schauveranstaltungen, Geschicklichkeitswettbewerben, Distanzritten, Reiterspielen oder Jagdreiten | A1-6.7.1, Seite 5 |
| Pferderennen, Distanzritte und Galopprennen | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Teilnahme an Pferderennen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training). | A1-6.7.2, Seite 5 |
| Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch eigener Fuhrwerke zur Durchführung von privaten Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahrten | A1-6.11.1, Seite 5 |
| Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagd | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Teilnahme an Reitunterricht, Turnieren, Schauveranstaltungen, Geschicklichkeitswettbewerben, Distanzritten, Reiterspielen oder Jagdreiten | A1-6.7.1, Seite 5 |
| Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmen | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Teilnahme an Reitunterricht | A1-6.7.1, Seite 5 |
| Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen) | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt) | ja | Versichert ist abweichend von A1-1.1 Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Nutzung/Verwendung des Pferdes auch zu gewerblichen Zwecken, soweit die daraus resultierenden | A1-6.20, Seite 6 |
| Private Hobbyzucht und Aufzucht | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | ja, bis zur Versicherungssumme | Der wegen dieses Haftpflichtschadens in Anspruch genommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen | A3-1.1, Seite 10 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | ja | die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche | A1-4.1, Seite 3 |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschaden | ja, bis zur Versicherungssumme | so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. | A1-4.3, Seite 3 |
| Strafkaution im Ausland | ja, bis 1 Mio. € | stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 1.000.000 EUR zur Verfügung. | A1-6.5, Seite 5 |
| Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | nicht geregelt |  |  |
| Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen) | ja | Vorsätzlich herbeigeführte Schäden Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller | A1-7.1, Seite 7 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen private Pferdehalter-Haftpflichtversicherung (AVB Pferdehalter-HV privat 2020, Formular 3083)

```text
[Seite 1]
Allgemeine Bedingungen private Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
(AVB Pferdehalter-HV privat 2026)
Formular 3083 – Stand 01.06.2026


Inhaltsverzeichnis
Teil A                                                                  7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminie-
A1       Privates Pferdehalter-Haftpflichtrisiko                             rung
1        Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko)   7.11 Übertragung von Krankheiten
2        Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhältnis      7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
         zwischen den Versicherten (Sie als Versicherungsnehmer         7.13 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
         und die mitversicherten Personen)                              7.14 Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
3        Versicherungsschutz, Versicherungsfall                         7.15 Wasserfahrzeuge
4        Leistungen und Vollmacht                                       7.16 Übertragung elektronischer Daten
5        Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Jahres-         7.17 Geothermie
         höchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbeteiligung)
                                                                        8        Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und
6        Besondere Regelungen für einzelne Risiken des privaten                  Erweiterungen)
         Pferdehalters (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen
         und besondere Ausschlüsse)                                     9        Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)
6.1      Allgemeines Umweltrisiko                                       A2       Besondere Umweltrisiken
6.2      Abwässer                                                       1        Gewässerschäden
6.3      Gemietete und gepachtete Sachen (Miet-/Pachtsachschäden)       2        Sanierung von Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz
                                                                                 (USchadG)
6.4      Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-
         Anhänger                                                       A3       Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko)
6.5      Ausland                                                        1        Gegenstand der Ausfalldeckung
6.6      Vermögensschäden                                               2        Leistungsvoraussetzungen
6.7      Pferdesportliche Veranstaltungen                               3        Umfang der Ausfalldeckung
6.8      Deckakt                                                        4        Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung
6.9      Therapeutische Zwecke                                          Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert
                                                                        gelten zusätzlich:
6.10 Mitversicherung von Fohlen
                                                                        –        Besondere Bedingungen zum Sofort-Schutz
6.11 Private Kutschfahrten, Fuhrwerke                                            (BB Sofort-Schutz 2026)
6.12 Reitbeteiligung, Fremdreiterrisiko
6.13 Flurschäden                                                        Gemeinsame Bestimmungen private Haftpflichtversicherungen
6.14 Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen für Pferde                     Teil B
6.15 Rettungs- und Bergungskosten                                       1        Abtretungsverbot
6.16 Tierarztkosten                                                     2        Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf
6.17 Allmählichkeitsschäden                                                      den Beitrag (Beitragsregulierung)
6.18 Tierische Ausscheidungen                                           3        Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsan-
                                                                                 gleichung
6.19 Reiten oder Führen ohne Sattel/Zaumzeug
                                                                        Teil C
6.20 Gewerbliche Nutzung/Verwendung
                                                                        1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
6.21 Neuwertentschädigung
                                                                        1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
6.22 Update-Garantie
                                                                        1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode
6.23 Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag
                                                                        1.3      Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
6.24 Markt-Garantie                                                              Zahlung oder Nichtzahlung
6.25 Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen              1.4      Folgebeitrag
7        Allgemeine Ausschlüsse                                         1.5      Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
7.1      Vorsätzlich herbeigeführte Schäden                             1.6      Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
7.2      Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeug-   2        Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
         nissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
                                                                        2.1      Dauer und Ende des Vertrags
7.3      Ansprüche der Versicherten untereinander
                                                                        2.2      Kündigung nach Versicherungsfall
7.4      Schadenfälle Ihrer Angehörigen und von wirtschaftlich ver-
         bundenen Personen                                              2.3      Kündigung bei Verlegen des Wohnsitzes ins Ausland
7.5      Verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag            3        Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
7.6      Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten     3.1      Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
         und sonstigen Leistungen                                       3.2      Ihre Obliegenheiten
7.7      Asbest                                                         3.3      Versehentliche Obliegenheitsverletzung
7.8      Gentechnik                                                     4        Weitere Regelungen
7.9      Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen                  4.1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
                                                                        4.2      Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung

[Seite 2]
4.3   Vollmacht des Versicherungsvertreters         4.7   Embargobestimmung
4.4   Verjährung                                    4.8   Zuständigkeit bei Versichererwechsel
4.5   Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand   Glossar
4.6   Anzuwendendes Recht

[Seite 3]
Teil A                                                                            Versichert sind auch Ansprüche nach § 906 II 2 BGB analog
A1       Privates Pferdehalter-Haftpflichtrisiko                                  sowie Beseitigungsansprüche nach § 1004 I 1 BGB und An-
                                                                                  sprüche nach § 14 BImSchG, soweit diese gesetzlichen
1        Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Ri-                 Haftpflichtbestimmungen gleichstehen.
         siko)
                                                                          3.2     Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch
         Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen                  wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt,
         Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Halter von Reit- und
         Zugtieren (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.)             (1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst-
         zu privaten Zwecken.                                                         vornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz
                                                                                      statt der Leistung;
2        Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Ver-
         hältnis zwischen den Versicherten (Sie als Versiche-                     (2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nach-
         rungsnehmer und die mitversicherten Personen)                                erfüllung durchführen zu können;
2.1      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht                               (3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegen-
                                                                                      standes oder wegen des Ausbleibens des mit der Ver-
         (1) des nicht gewerbsmäßig tätigen                                           tragsleistung geschuldeten Erfolges;
              – Hüters,                                                           (4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen
              – Reiters,                                                              auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
              – Mithalters und                                                    (5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge-
              – Miteigentümers                                                        rung der Leistung;
              des Pferdes in dieser Eigenschaft;                                  (6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Er-
                                                                                      satzleistungen.
         (2) der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Fa-
             milienangehörigen in der Eigenschaft als Hüter, Reiter,      3.3     Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie
             Mithalter und/oder Miteigentümer;                                    aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage
                                                                                  über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausge-
         (3) aller sonstigen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft le-             hen.
             benden Personen in der Eigenschaft als Hüter, Reiter,
             Mithalter und/oder Miteigentümer;                            4       Leistungen und Vollmacht
         (4) aus gesetzlichem Forderungsübergang wegen An-                4.1     Der Versicherungsschutz umfasst
             sprüchen aus Personenschäden, insbesondere von                       – die Prüfung der Haftpflichtfrage,
             Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, der                  – die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und
             Bundesagentur für Arbeit, Privaten Krankenversiche-
             rungsträgern, sonstigen Versicherungsunternehmen,                    – die Freistellung Ihrerseits von berechtigten Schadener-
             öffentlichen und privaten Arbeitgebern. Versicherungs-                 satzverpflichtungen.
             schutz besteht in diesen Fällen auch abweichend von          4.1.1   Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn
             A1-7.3 und A1-7.4.                                                   Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkennt-
              Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschä-                     nisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet sind
              den, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs-                und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Ver-
              krankheiten in Ihrem Betrieb nach dem Sozialgesetz-                 gleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgegeben oder
              buch VII handelt.                                                   geschlossen haben, binden uns nur, soweit der Anspruch
                                                                                  auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
2.2      Alle für Sie als Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbe-
         stimmungen sind auf die mitversicherten Personen entspre-                Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung
         chend anzuwenden.                                                        für uns festgestellt, haben wir Sie binnen zwei Wochen vom
                                                                                  Anspruch des Dritten freizustellen.
         Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversi-
         cherung (A1-9), wenn das neue Risiko nur für eine mitversi-      4.1.2   Nachhaltiger Schadenersatz durch Reparatur
         cherte Person entsteht.                                                  Bei Sachschäden wird die Durchführung einer Reparatur als
2.3      Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobe-                   nachhaltiger gegenüber einer Neuanschaffung angesehen.
         grenzungen oder Ausschlüsse in Ihrer Person (als Versiche-               Wir ersetzen daher auch die Reparaturkosten, die über die
         rungsnehmer) oder in der Person einer mitversicherten Per-               gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, sofern sie entstanden
         son vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für               sind und nachgewiesen werden.
         Sie als auch für die mitversicherten Personen.                           Sie sind insoweit nicht zur Schadenminderung nach C-3.2.2
2.4      Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie                verpflichtet.
         als Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der                   Diese Mehrleistung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Ver-
         Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitversicherten              sicherungssummen und beträgt 30 Prozent der berechtigten
         Personen verantwortlich.                                                 Schadenersatzverpflichtungen, höchstens 10.000 EUR.
3        Versicherungsschutz, Versicherungsfall                           4.2     Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Scha-
3.1      Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen                 dens oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmä-
         eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetre-                 ßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.
         tenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen                  Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit
         Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögens-                  über Schadenersatzansprüche gegen Sie, sind wir bevoll-
         schaden zur Folge hatte, aufgrund                                        mächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den
                gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen                              Rechtsstreit auf unsere Kosten in Ihrem Namen.
                      privatrechtlichen Inhalts                           4.3     Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignis-
         von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genom-                   ses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden
         men werden.                                                              Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, von uns die Be-
                                                                                  stellung eines Verteidigers für Sie gewünscht oder geneh-
         Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die                   migt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die
         Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den               mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei-
         Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadener-                    digers.
         eignis geführt hat, kommt es nicht an.
                                                                          4.4     Erlangen Sie oder eine mitversicherte Person das Recht, die
                                                                                  Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu for-
                                                                                  dern, so sind wir bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.

[Seite 4]
5     Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme,                   6.1     Allgemeines Umweltrisiko
      Jahreshöchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbe-                     Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen In-
      teiligung)                                                               halts wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
5.1   Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versiche-                    Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie
      rungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.               durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen,
      Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf               Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verur-
      mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.                     sacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch
5.2   Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:                       Gewässer) ausgebreitet haben.
      Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versiche-                  Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
      rungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Dreifache der               aus Gewässerschäden.
      vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.                                Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltscha-
5.3   Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre-                 densgesetz siehe A2 – Besondere Umweltrisiken.
      tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall        6.2     Abwässer
      (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versi-
      cherungsfälle eingetreten ist, wenn diese                                Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
                                                                               durch
      – auf derselben Ursache,
                                                                               – Abwässer sowie
      – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachli-
        chem und zeitlichem, Zusammenhang                                      – Rückstau aus dem Straßenkanal.
      oder                                                                     Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch
      – auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln                       – häusliche Abwässer und
      beruhen.                                                                 – Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals.
5.4   Falls besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem        6.3     Gemietete und gepachtete Sachen (Miet-/Pachtsach-
      Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit ei-              schäden)
      nem im Versicherungsschein festgelegten Betrag (Selbstbe-                Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden, von
      teiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche               Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Ihren Beauf-
      aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme über-                 tragten gemieteten und gepachteten Sachen und alle sich
      steigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begrün-               daraus ergebenden Vermögensschäden.
      deten Haftpflichtansprüche abgezogen. A1-5.1 Satz 1 bleibt       6.3.1   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an
      unberührt.                                                               ausschließlich zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen,
      Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir                 gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden oder
      auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht                 deren Teile (Räume in Gebäuden, Stall- und Pferdebox(en),
      übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzan-                   Koppelzäune) und allen sich daraus ergebenden Vermö-
      sprüche verpflichtet.                                                    gensschäden.
5.5   Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Ver-                 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflicht-
      sicherungssumme angerechnet.                                             ansprüche wegen
5.6   Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-                 – Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
      nem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir                 – Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warm-
      die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme                     wasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasge-
      zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.                                           räten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschä-
5.7   Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leis-                     den, soweit es sich hierbei um Kosten für Wartung oder
      ten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versiche-                 Instandhaltung dieser Anlagen und Geräte handelt;
      rungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leis-                  – Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versi-
      tungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Rest-                  chern können.
      betrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende
      Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ih-          6.3.2   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädi-
      res Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns erstat-               gung, der Vernichtung und dem Verlust von fremden beweg-
      tet.                                                                     lichen Sachen, wenn diese Sachen ausschließlich zu priva-
                                                                               ten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast
      Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entspre-                    wurden.
      chende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungs-
      schutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der je-           Beim Verlust von Wertsachen, Schmuck, Urkunden und
      weils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungs-                  Wertpapieren beträgt die Höchstersatzleistung je Versiche-
      falls.                                                                   rungsfall 10.000 EUR.
      Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an lau-                Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
      fenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Ka-                   (1) Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermä-
      pitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach                     ßiger Beanspruchung;
      Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversiche-                    (2) Ansprüche wegen Schäden und dem Verlust an/von
      rungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen                       Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeugen und Anhängern und
      mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abge-                     alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
      setzt.
                                                                       6.3.3   Versichert ist abweichend von A1-6.3.2 (2) Ihre gesetzliche
5.8   Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan-              Haftpflicht aus der Beschädigung von ausschließlich zu pri-
      spruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an               vaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder
      Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weige-              geleasten Pferdetransportanhängern.
      rung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleis-
      tung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.                               Die Höchstersatzleistung       beträgt   je Versicherungsfall
                                                                               10.000 EUR.
6     Besondere Regelungen für einzelne Risiken des priva-
      ten Pferdehalters (Versicherungsschutz, Risikobegren-                    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflicht-
      zungen und besondere Ausschlüsse)                                        ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger
                                                                               Beanspruchung.
      A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne Risiken,
      deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken gelten-       6.4     Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahr-
      den besonderen Ausschlüsse.                                              zeug-Anhänger
      Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, fin-          6.4.1   Versichert ist abweichend von A1-7.13 Ihre gesetzliche Haft-
      den auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen                 pflicht wegen Schäden, durch den Gebrauch ausschließlich
      Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistun-                    von nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen, sofern sie
      gen und Vollmacht oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).                   zudem folgenden Voraussetzungen entsprechen:

[Seite 5]
        (1) Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte               (1) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre
            Höchstgeschwindigkeit, die ausschließlich in einem                      Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa-
            Gebiet gebraucht werden, das                                            chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
             – keine öffentliche Straße ist und                                 (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten-
             – entweder aufgrund einer Rechtsvorschrift einzufrie-                  der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
               den ist, um den Zugang von Unbefugten zu verhin-                 (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an
               dern, oder als befriedetes Besitztum der Öffentlich-                 wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
               keit aufgrund einer Beschränkung nicht zugänglich                (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
               ist.
                                                                                (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever-
        (2) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbeding-                  anstaltung;
            ter Höchstgeschwindigkeit, auch Krankenfahrstühle,
            selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler;                        (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-,
                                                                                    Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften,
        (3) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit mehr                    aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung
            als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter                   sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
            Höchstgeschwindigkeit;
                                                                                (7) aus Rationalisierung und Automatisierung sowie aus
        (4) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht versicherungspflich-                  Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederher-
            tig sind oder ausschließlich auf dem in (1) beschriebe-                 stellung, Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elekt-
            nen Gebiet verkehren.                                                   ronischer Daten;
6.4.2   Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:                                    (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten
        (1) Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten                       und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe-
            Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer                   werbsrechts;
            das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungs-                  (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor-
            berechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet da-                 und Kostenanschlägen;
            für zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberech-
            tigten Fahrern gebraucht werden.                                    (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-
                                                                                     malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Ge-
             Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf-                      schäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer ver-
             fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli-                   gleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im
             chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet da-                  Zusammenhang stehen;
             für zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer
             benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat.             (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be-
                                                                                     hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedin-
             Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt C-                  gungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewuss-
             3.2.3 (Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung).                  ter Pflichtverletzung;
        (2) Nicht versichert ist die Teilnahme an Kraftfahrzeugren-             (12) aus dem Verlust von Sachen, auch z. B. von Geld,
            nen einschließlich der dazugehörigen Vorbereitungen                      Wertpapieren und Wertsachen;
            (Training).
                                                                                (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu-
6.5     Ausland                                                                      sche, Gerüche, Erschütterungen).
        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland    6.7     Pferdesportliche Veranstaltungen
        eintretender Versicherungsfälle ausschließlich,
                                                                        6.7.1   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
        – wenn diese auf Ansprüche gegen Sie aus § 110 Sozialge-                aus der Teilnahme an Reitunterricht, Turnieren, Schauver-
          setzbuch VII zurückzuführen sind oder                                 anstaltungen, Geschicklichkeitswettbewerben, Distanzrit-
        – wenn diese bei einem vorübergehenden weltweiten Aus-                  ten, Reiterspielen oder Jagdreiten sowie den Vorbereitun-
          landsaufenthalt von bis zu fünf Jahren eingetreten sind               gen hierzu (Training).
          oder                                                                  Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei der Teilnahme
        – in Europa ohne zeitliche Begrenzung.                                  an diesen Veranstaltungen und beim Unterricht auch auf ge-
          Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Eu-                  setzliche Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer.
          ropa im geografischen Sinn zuzüglich außereuropäische         6.7.2   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
          Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarischen Inseln,                 aus der Teilnahme an Pferderennen sowie den Vorbereitun-
          Azoren, Madeira, Französisch-Guayana, Guadeloupe,                     gen hierzu (Training).
          Martinique und Réunion.                                               Ausgeschlossen bleiben jedoch Ansprüche aus Schäden
        Zusätzlich gilt:                                                        von Personen und an Pferden, die aktiv am Rennen teilneh-
        Haben Sie in einem Versicherungsfall im Ausland auf Grund               men, wenn der Schaden vom Augenblick des Starts bis zur
        behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von              Beendigung des einzelnen Rennens verursacht wurde.
        Leistungen wegen Ihrer gesetzlichen Haftpflicht zu hinterle-            Anderweitig bestehende Haftpflichtversicherungen, z. B.
        gen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zur Höhe           eine Haftpflichtversicherung des Veranstalters, gehen die-
        von 1.000.000 EUR zur Verfügung. Die Kaution wird auf                   sem Vertrag vor.
        eine etwa von uns zu leistende Schadenersatzzahlung an-         6.8     Deckakt
        gerechnet.
                                                                                Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
        Übersteigt die Kaution die zu leistende Schadenersatzzah-               durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
        lung, so ist diese Differenz uns zurückzuzahlen. Das Gleiche
        gilt auch dann, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder      6.9     Therapeutische Zwecke
        für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforde-             Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der nicht ge-
        rungen einbehalten wird oder verfallen ist.                             werbsmäßigen Nutzung des Pferdes zu therapeutischen
6.6     Vermögensschäden                                                        Zwecken.
6.6.1   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens-            Soweit jedoch hierbei Einnahmen erzielt werden, die den
        schäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschä-                 Betrag von 25.000 EUR im Jahr nicht überschreiten, besteht
        den entstanden sind.                                                    abweichend von A1-1 Versicherungsschutz. Wird der Betrag
                                                                                von 25.000 EUR überschritten, entfällt der Versicherungs-
6.6.2   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche                   schutz (siehe auch A1-6.20).
        wegen Vermögensschäden

[Seite 6]
6.10    Mitversicherung von Fohlen                                               Einnahmen den Betrag von 25.000 EUR im Jahr nicht über-
        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von Foh-          schreiten. Wird der Betrag von 25.000 EUR überschritten,
        len eines gehaltenen Muttertieres bis zum Alter von 36 Mo-               entfällt der Versicherungsschutz.
        naten, ohne dass diese Fohlen bei der Beitragsberechnung          6.21   Neuwertentschädigung
        zu berücksichtigen sind.                                          6.21.1 Wir leisten in Erweiterung zu A1-1 im Schadenfall für Sach-
        Ältere Fohlen stellen eine Erweiterung im Sinne A1-8.1 dar               schäden oder bei Verlust einer Sache den Schadenersatz
        und sind zur Beitragsregulierung nach B-2 anzumelden.                    zum Neuwert, wenn Sie dies wünschen.
6.11    Private Kutschfahrten, Fuhrwerke                                  6.21.2 Die Höchstersatzleistung      beträgt   je Versicherungsfall
6.11.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und            10.000 EUR.
       Gebrauch eigener Fuhrwerke zur Durchführung von privaten           6.21.3 Der beschädigte/zerstörte oder verlorene Gegenstand darf
       Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahrten, bei denen Ihre                 zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung oder des Ver-
       Pferde eingesetzt werden, einschließlich der gelegentlichen               lusts nicht älter als zwei Jahre sein, was durch Vorlage der
       Beförderung von Personen.                                                 Anschaffungsrechnung nachzuweisen ist. Kann das Kaufda-
6.11.2 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verwen-               tum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch
       dung der eigenen Pferde als Zugtiere von fremden Fuhrwer-                 auf Zeitwertentschädigung.
       ken.                                                               6.21.4 Kein Neuwertersatz erfolgt bei Schäden an:
6.12    Reitbeteiligung, Fremdreiterrisiko                                       (1) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobil-
6.12.1 Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechts-                    telefone),
       verhältnisse über die regelmäßige Benutzung des von Ihnen                 (2) Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme
       gehaltenen Pferdes gegen finanzielle oder geldwerte Betei-                    (z. B. Notebooks, Tablets),
       ligung am Unterhalt.                                                      (3) Film- und Fotoapparaten,
        Der Versicherungsschutz erstreckt sich in Ergänzung zu A1-               (4) tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten (z. B.
        2.1 auf die gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligten.                     MP3-Player),
6.12.2 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der nicht ge-             (5) Wearables (z. B. Fitness-Armbänder, Smartwatches),
       werbsmäßigen Überlassung der Pferde an andere Personen                        Hörgeräten und Brillen jeder Art,
       (Fremdreiter).
                                                                                 sofern diese älter als ein Jahr sind.
6.13    Flurschäden
                                                                          6.22   Update-Garantie
        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden.
                                                                          6.22.1 Bieten wir neue Bedingungen mit abweichenden Regelun-
6.14    Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen für Pferde                           gen zum versicherten Leistungsumfang an, so gelten mit
        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von im           Datum ihrer Einführung jeweils die für Sie günstigeren Re-
        Inland gelegenen Grundstücken, Gebäuden oder Einrichtun-                 gelungen.
        gen (wie Ställe, Pferdebox(en), Weiden, Koppeln, Freianla-        6.22.2 Die Leistungsverbesserungen nach A1-6.22.1 gelten für die
        gen, Reitplätze, Futterlager), soweit Sie diese ausschließlich           Dauer von fünf Jahren ab der erstmaligen Vereinbarung der
        für die versicherte private Pferdehaltung nutzen.                        dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen. Danach gel-
        Sofern hierfür Versicherungsschutz über eine andere Haft-                ten wieder die ursprünglich vereinbarten Leistungen.
        pflichtversicherung (z. B. Haus- und Grundbesitzer-, Be-          6.23   Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag
        triebs-Haftpflichtversicherung) besteht, gehen diese Versi-
        cherungen diesem Vertrag vor.                                     6.23.1 Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach den
                                                                                 Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags beim Vorversi-
6.15    Rettungs- und Bergungskosten                                             cherer reguliert wird, die zum Zeitpunkt des Versicherungs-
        Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- oder Ber-                 beginns des Anschlussvertrags bei uns galten.
        gungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich       6.23.2 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
        organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicher-
        weise Gebühren berechnet werden, und die Sie für Ihr im                  (1) Es handelt sich um allgemeine Versicherungsbedin-
        Versicherungsvertrag bezeichnetes und gehaltenes Pferd                       gungen einschließlich in den Vertrag eventuell einbezo-
        zu dessen Bergung zu erbringen haben.                                        gener und zur standardmäßigen Verwendung vorgese-
                                                                                     hener besonderer Bedingungen eines in Deutschland
        Die Höchstersatzleistung      beträgt   je   Versicherungsfall               zum Betrieb zugelassenen Versicherers. Der Vorver-
        20.000 EUR.                                                                  trag unterlag deutschem Recht.
6.16    Tierarztkosten                                                           (2) Der bei uns bestehende Vertrag schließt unmittelbar an
        Wird Ihr Pferd durch ein fremdes Pferd verletzt und kann der                 den Vorvertrag an.
        Halter des fremden Pferdes nicht in Anspruch genommen                    (3) Die Vorversicherung wurde bei Antragstellung angege-
        werden, weil er nicht mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln                    ben.
        ist oder weil er zahlungsunfähig ist und auch keinen Versi-
        cherungsschutz aus einer anderen Haftpflichtversicherung                 (4) Sie stellen uns im Versicherungsfall die Bedingungen
        hat, ersetzen wir Ihnen abweichend von A1-7.3 die notwen-                    des Vorvertrags im Original zur Verfügung.
        digen Kosten einer tierärztlichen Behandlung.                            (5) Der Versicherungsfall ist nicht später als fünf Jahre
        Die Höchstersatzleistung für die Tierarztkosten beträgt je                   nach Vertragsbeginn bei uns eingetreten.
        Versicherungsfall 10.000 EUR.                                     6.23.3 Die bei uns geltenden Versicherungssummen stellen nach
6.17    Allmählichkeitsschäden                                                   Abzug vereinbarter Selbstbeteiligungen die Höchstentschä-
                                                                                 digungen je Versicherungsfall dar.
        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden,
        die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen,           6.23.4 Die Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag gilt
        Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen (Rauch, Ruß,                    nicht,
        Staub und dergleichen) entstanden sind.                                  (1) soweit es sich bei den Versicherungsbedingungen des
6.18    Tierische Ausscheidungen                                                     Vorvertrags um
        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden                     – einzelvertragliche bzw. individuelle Vereinbarungen,
        durch tierische Ausscheidungen.                                               – Assistance-Leistungen und sonstige Dienstleistun-
6.19    Reiten oder Führen ohne Sattel/Zaumzeug                                         gen
        Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht auch beim Reiten                  handelt;
        oder Führen ohne oder mit besonderem Zaumzeug                            (2) für Gefahren, Leistungen und Risiken, die im Vorvertrag
        und/oder ohne Sattel.                                                        versichert waren, jedoch im aktuellen Vertrag bei uns
6.20    Gewerbliche Nutzung/Verwendung                                               nicht vereinbart werden konnten, weil diese von Ihnen
                                                                                     nicht gewünscht oder von uns abgelehnt wurden;
        Versichert ist abweichend von A1-1.1 Ihre gesetzliche Haft-
        pflicht aus der Nutzung/Verwendung des Pferdes auch zu
        gewerblichen Zwecken, soweit die daraus resultierenden

[Seite 7]
        (3) für                                                                   – Ansprüche wegen Schäden aus der Planung, der
            – berufliche, gewerbliche, dienstliche oder amtliche                    Errichtung oder dem Betrieb von Geothermieanla-
              Haftpflichtrisiken sowie Ansprüche wegen vertragli-                   gen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wur-
              cher Haftung;                                                         den.
            – Eigenschäden (gilt auch für die Ausfalldeckung);         6.25   Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedin-
                                                                              gungen
            – Ansprüche aus dem Halten und Gebrauch von ver-
              sicherungspflichtigen Kraft- und Luftfahrzeugen;                Wir garantieren Ihnen, dass unsere Versicherungsbedingun-
                                                                              gen Sie nicht schlechter stellen als die vom Gesamtverband
            – Ansprüche wegen Schäden aus der Planung, der                    der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) im
              Errichtung oder dem Betrieb von Geothermieanla-                 Schadenzeitpunkt empfohlenen Musterbedingungen.
              gen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wur-
              den.                                                     7      Allgemeine Ausschlüsse
6.24    Markt-Garantie                                                        Falls im Versicherungsschein nicht ausdrücklich etwas an-
                                                                              deres bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausge-
6.24.1 Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach den               schlossen:
       Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers re-
       guliert wird, wenn dieser im Rahmen seiner Pferdehalter-        7.1    Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
       Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt des Schadenereig-                Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
       nisses einen weitergehenden Versicherungsschutz bietet.                nen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
6.24.2 Die Markt-Garantie gilt für die Dauer von fünf Jahren ab der           A1-2.3 findet keine Anwendung.
       erstmaligen Vereinbarung der unserem Vertrag zugrunde           7.2    Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von
       liegenden Bedingungen.                                                 Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
6.24.3 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:                          Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
        (1) Es handelt sich um Versicherungsbedingungen, die der              nen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie
            Allgemeinheit zugänglich sind und deutschem Recht                 in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
            unterliegen.                                                      – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
        (2) Der Versicherer ist zum Betrieb in Deutschland zuge-              – Arbeiten oder sonstige Leistungen
            lassen.
                                                                              erbracht haben.
        (3) Ihr Hauptwohnsitz liegt in Deutschland.
                                                                              A1-2.3 findet keine Anwendung.
        (4) Der Versicherer berechnet für den weitergehenden Ver-
            sicherungsschutz keinen Zusatzbeitrag.                     7.3    Ansprüche der Versicherten untereinander
        (5) Sie weisen uns den weitergehenden Versicherungs-                  Ausgeschlossen sind Ansprüche
            schutz durch Vorlage der entsprechenden Versiche-                 (1) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten Perso-
            rungsbedingungen nach.                                                nen gegen die mitversicherten Personen;
6.24.4 Bei der Entschädigungsberechnung wird die bei dem ande-                (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben
       ren Versicherer geltende Entschädigungsgrenze und/oder                     Versicherungsvertrags;
       Selbstbeteiligung zu Grunde gelegt.                                    (3) zwischen mehreren mitversicherten Personen dessel-
        Eine Entschädigung zahlen wir höchstens bis zu der bei uns                ben Versicherungsvertrags.
        vereinbarten Versicherungssumme. Etwaige bei uns verein-       7.4    Schadenfälle Ihrer Angehörigen und von wirtschaftlich
        barte Selbstbeteiligungen werden von der Entschädigung                verbundenen Personen
        abgezogen.
                                                                              Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie
6.24.5 Die Markt-Garantie gilt nicht,
                                                                              (1) aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in
        (1) soweit es sich um                                                     häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver-
            – einzelvertragliche oder individuelle Vereinbarungen,                sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.
            – Assistance-Leistungen und sonstige Dienstleistun-                   Als Angehörige gelten
              gen,                                                                – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens-
            – eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder                  partnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Partner-
              Arbeitsunfähigkeit                                                    schaften nach dem Recht anderer Staaten,
            handelt;                                                              – Eltern und Kinder,
        (2) für Gefahren, Leistungen und Risiken, die Sie bei uns                 – Adoptiveltern und -kinder,
            im aktuellen Vertrag hätten versichern können und die                 – Schwiegereltern und -kinder,
            deshalb nicht vereinbart wurden, weil diese von Ihnen
            nicht gewünscht oder von uns abgelehnt wurden;                        – Stiefeltern und -kinder,
        (3) für                                                                   – Großeltern und Enkel,
            – Ansprüche, deren Befriedigung über die gesetzliche                  – Geschwister sowie
              Haftpflicht hinausgeht (z. B. Deliktsunfähigkeit, Neu-              – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein fa-
              wertentschädigung);                                                   milienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Ver-
            – Ansprüche aus vorsätzlich begangenen Schäden;                         hältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden
                                                                                    sind);
            – Ansprüche wegen vertraglicher Haftung;
                                                                              (2) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn
            – berufliche, gewerbliche, dienstliche oder amtliche                  Sie eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfä-
              Haftpflichtrisiken;                                                 hige oder betreute Person sind;
            – Eigenschäden (gilt auch für die Ausfalldeckung);                (3) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie eine juris-
            – Ansprüche wegen Schäden aus dem Halten und                          tische Person des privaten oder öffentlichen Rechts
              Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft-                 oder ein nicht rechtsfähiger Verein sind;
              oder Wasserfahrzeugen;                                          (4) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden Gesell-
            – Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbest-                    schaftern, wenn Sie eine Offene Handelsgesellschaft,
              haltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzufüh-                    Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen
              ren sind;                                                           Rechts sind;

[Seite 8]
       (5) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene Part-               Zum Gebrauch gehört z. B. auch
           nerschaftsgesellschaft sind;                                       – Ein- und Aussteigen,
       (6) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwal-               – Be- und Entladen,
           tern.
                                                                              – Betanken und Aufladen,
       Die Ausschlüsse unter (2) bis (6) gelten auch für Ansprüche
       von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit die-              – Reparatur, Wartung und Reinigung,
       sen in häuslicher Gemeinschaft leben.                                  – Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrichtungen als Ar-
7.5    Verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsver-                         beitsmaschine.
       trag                                                                   A1-2.3 findet keine Anwendung.
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem-            7.14   Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
       den Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögens-                 Ausgeschlossen sind Ansprüche
       schäden, wenn Sie oder ein Bevollmächtigter oder Beauf-
       tragter von Ihnen diese Sachen durch verbotene Eigen-                  (1) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person
       macht erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonde-                     oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person
       ren Verwahrungsvertrags sind.                                              durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs
                                                                                  verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer ei-
7.6    Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar-                      nes Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen
       beiten und sonstigen Leistungen                                            werden.
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an von                     (2) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit
       Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder                 diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich
       sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Liefe-              daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen
       rung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus                  sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge
       ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn                     aus
       die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der
       Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur                – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder
       Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung                        Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Tei-
       führt.                                                                       len von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile
                                                                                    ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeu-
       Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn                           gen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen
       Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung die Herstel-                  bestimmt waren;
       lung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sons-
       tigen Leistungen übernommen haben.                                         – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion,
                                                                                    Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder
7.7    Asbest                                                                       Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf                   (3) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasing-
       Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurück-                  nehmer und Nutznießer von Luftlandeplätzen.
       zuführen sind.
                                                                              Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an ei-
7.8    Gentechnik                                                             nem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zu-                   dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter
       rückzuführen sind auf                                                  oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug
       (1) gentechnische Arbeiten,                                            hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
       (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),                   7.15   Wasserfahrzeuge
       (3) Erzeugnisse, die                                                   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie,
                                                                              eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte
           – Bestandteile aus GVO enthalten,                                  oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasser-
           – aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.               fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besit-
7.9    Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen                          zer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Per-                   Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an ei-
       sönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.                           nem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Be-
                                                                              stimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer
7.10   Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskri-                 des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug
       minierung                                                              hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus An-             7.16   Übertragung elektronischer Daten
       feindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder
       sonstigen Diskriminierungen.                                           Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem
                                                                              Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektro-
7.11   Übertragung von Krankheiten                                            nischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                                    (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder
       (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer                         Veränderung von Daten,
           Krankheit Ihrerseits resultieren,                                  (2) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten,
       (2) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehören-                (3) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaus-
           den, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tiere ent-                  tausch,
           standen sind.
                                                                              (4) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
       In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie be-
       weisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig ge-     7.17   Geothermie
       handelt haben.                                                         Geothermieanlagen sind Anlagen, in der Erdwärme dem Un-
7.12   Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen                            tergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile
                                                                              gehören nicht zu der Geothermieanlage im Sinne dieser Be-
       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und                    dingungen. Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie
       alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche                   und Geothermie mittels Bohrung.
       entstehen durch
                                                                              Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sach- und Vermö-
       (1) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,                    gensschäden aus der Planung, Errichtung und dem Betrieb
       (2) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.               von Geothermieanlagen, die mittels Bohrung errichtet wer-
7.13   Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger                                 den oder wurden.
       Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer,                    Dieser Ausschluss findet keine Anwendung für Ansprüche
       Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraft-          wegen Schäden durch
       fahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Ge-                    – Brand oder Explosion,
       brauch des Fahrzeuges verursacht werden.                               – oberirdische Anlagenteile von Geothermieanlagen.

[Seite 9]
8     Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen                1       Gewässerschäden
      und Erweiterungen)                                                1.1     Umfang des Versicherungsschutzes
      Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht                  1.1.1   Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare
8.1   aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risi-                  oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der
      kos.                                                                      Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des
      Dies gilt nicht                                                           Grundwassers (Gewässerschäden).
      – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versiche-                  Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von ge-
        rungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen so-                wässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber
        wie                                                                     Sie sind, resultieren, besteht Versicherungsschutz aus-
                                                                                schließlich für Anlagen bis 100 l/kg Inhalt (Kleingebinde) so-
      – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder De-                   weit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Be-
        ckungsvorsorgepflicht unterliegen;                                      hälter 1.000 l/kg nicht übersteigt.
      – für Risiken im Zusammenhang mit Geothermieanlagen,                      Wenn mit den Anlagen die oben genannten Beschränkun-
        die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden;                       gen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungs-
8.2   aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung                    schutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsor-
      bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In die-                 geversicherung (A1-9).
      sen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis       1.1.2   Rettungskosten
      unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
      Das Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb                 (1) Wir übernehmen
      eines Monats von dem Zeitpunkt an ausüben, in welchem                         – Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Versi-
      wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben.                                    cherungsfall zur Abwendung oder Minderung des
9     Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)                                Schadens für geboten halten durften (Rettungskos-
                                                                                      ten), sowie
9.1   Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Ihre gesetzliche
      Haftpflicht aus Risiken, die während der Laufzeit des Versi-                  – außergerichtliche Gutachterkosten.
      cherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.                            Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutach-
      Für neu entstehende Risiken besteht für einen Zeitraum von                    terkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung
      einem Jahr ab deren Entstehung Versicherungsschutz,                           die Versicherungssumme nicht übersteigen.
      längstens jedoch bis zum Ende des bestehenden Vertrags.                   (2) Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und
      Sie haben uns jedes neue Risiko innerhalb von einem Jahr                      außergerichtliche Gutachterkosten werden auch inso-
      ab dessen Entstehung mitzuteilen. Eine Aufforderung von                       weit von uns übernommen, als sie zusammen mit der
      uns erfolgt mit der Beitragsrechnung.                                         Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen.
                                                                                    Soweit wir Maßnahmen von Ihnen oder Dritten zur Ab-
      Nach Ablauf von einem Jahr ab Entstehung des neuen Risi-                      wendung oder Minderung des Schadens billigen, gilt
      kos entfällt der Versicherungsschutz aus der Vorsorgeversi-                   dies nicht als Weisung von uns.
      cherung. Sofern Sie danach Versicherungsschutz für das Ri-
      siko wünschen, kann dieser nur über eine neu von Ihnen zu         1.2     Ausschlüsse
      beantragende Haftpflichtversicherung geboten werden.              1.2.1   Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
9.2   Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Ent-               nen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem
      stehung bis zum Ablauf nach einem Jahr auf die vereinbarte                Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an
      Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermö-                        Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügun-
      gensschäden begrenzt.                                                     gen herbeigeführt haben.
9.3   Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für                      A1-2.3 findet keine Anwendung.
      (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen          1.2.2   Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nach-
          eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese                weislich
          Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versi-                  – auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlun-
          cherungspflicht unterliegen;                                            gen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem
      (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen                   Streik oder
          von Bahnen;                                                           – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnah-
      (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsor-                    men
          gepflicht unterliegen (ausgenommen davon ist das Hal-                 beruhen.
          ten von Hunden);                                                      Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit
      (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und                  sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
          deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungs-            2       Sanierung von Umweltschäden nach Umweltschadens-
          verträgen zu versichern sind;                                         gesetz (USchadG)
      (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und              Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgeset-
          amtlicher Tätigkeit;                                                  zes (USchadG) ist eine
      (6) Risiken im Zusammenhang mit Geothermieanlagen,                        (1) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Le-
          die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.                         bensräumen,
A2    Besondere Umweltrisiken                                                   (2) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
      Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden – abwei-                      (3) Schädigung des Bodens.
      chend von A1-6.1 Satz 3 – und für Schäden nach dem Um-
      weltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Ab-            2.1     Versichert sind abweichend von A1-3.1 die Sie betreffenden
      schnitt A1 und den folgenden Bedingungen.                                 öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanie-
                                                                                rung von Umweltschäden nach USchadG, soweit während
      Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts we-           der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags
      gen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Um-
      weltrisiko) siehe A1-6.1.                                                 – die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfall-
                                                                                  artig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind
                                                                                  oder
                                                                                – die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig
                                                                                  und bestimmungswidrig erfolgt ist.

[Seite 10]
      Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung                   wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich her-
      besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch La-                 beigeführt hat.
      gerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit               1.3   Versichert sind darüber hinaus Ihre gesetzlichen Haftpflicht-
      Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umwelt-              ansprüche – abweichend von A1-7.1 und insoweit teilweise
      schaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder In-                 von A3-1.2 – gegen Dritte aus Personen- und Sachschäden
      struktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Je-             bis 1.000.000 EUR, bei denen Sie und/oder die nach A1-2.1
      doch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im               mitversicherten Personen Opfer einer vorsätzlichen Gewalt-
      Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem                tat (z. B. vorsätzlich begangene Körperverletzung oder Tö-
      Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt                  tung, vorsätzliche Sachbeschädigung) durch einen Dritten
      werden können (Entwicklungsrisiko).                                     geworden sind.
      Versichert sind darüber hinaus die Sie betreffenden Pflich-       2     Leistungsvoraussetzungen
      ten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, ge-
      mieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grund-                 Wir sind gegenüber Ihnen oder einer nach A1-2.1 mitversi-
      stücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungs-                    cherten Person leistungspflichtig, wenn
      schutz dieses Vertrags erfasst sind.                              2.1   die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen
2.2   Ausland                                                                 vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in
                                                                              der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen euro-
      Versichert sind im Umfang von A1-6.5 die im Geltungsbe-                 päischen Staat festgestellt worden ist. Anerkenntnis-, Ver-
      reich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintre-              säumnisurteile, gerichtliche Vergleiche und Feststellungen
      tenden Versicherungsfälle.                                              der Forderungen zur Insolvenztabelle sowie vergleichbare
      Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden Pflichten            Titel der vorgenannten Länder binden uns nur, soweit der
      oder Ansprüche nach nationalen Umsetzungsgesetzen an-                   Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte.
      derer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder An-               Gleiches gilt bei einem Vollstreckungsbescheid sowie bei ei-
      sprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie                     nem notariellen Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklau-
      nicht überschreiten.                                                    sel, aus der hervorgeht, dass sich der Dritte (Schädiger) per-
2.3   Ausschlüsse                                                             sönlich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesam-
      (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller                    tes Vermögen unterwirft;
          Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben,           2.2   der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist.
          dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an                 Dies ist der Fall, wenn Sie oder eine mitversicherte Person
          Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfü-                nachweisen, dass
          gungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.                     – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung
           A1-2.3 findet keine Anwendung.                                       geführt hat;
      (2) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen                  – eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der
          Schäden                                                               schadenersatzpflichtige Dritte in den letzten zwei Jahren
           – die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf                   die Vermögensauskunft über seine Vermögensverhält-
             genommene Einwirkungen auf die Umwelt entste-                      nisse abgegeben hat oder
             hen;                                                             – ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten durchge-
           – für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag                 führtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung
             (z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung)                    geführt hat oder ein solches Verfahren mangels Masse
             Versicherungsschutz haben oder hätte erlangen                      abgelehnt wurde
             können.                                                          und
      (3) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen            2.3   an uns die Ansprüche gegen den schadenersatzpflichtigen
          Schäden durch die Planung und Errichtung von Ge-                    Dritten in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten wer-
          othermieanlagen, die mittels Bohrung errichtet werden               den und die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder
          oder wurden.                                                        Vergleichs ausgehändigt wird. Sie haben an der Umschrei-
A3    Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko)                                bung des Titels auf uns mitzuwirken. Sie sind verpflichtet,
                                                                              wahrheitsgemäße und ausführliche Auskünfte zu dem Haft-
1     Gegenstand der Ausfalldeckung                                           pflichtschaden zu erteilen und uns über den gesamten
1.1   Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie oder                 Schriftwechsel zu informieren sowie diesen auf Verlangen
      eine nach A1-2.1 mitversicherte Person während der Wirk-                zu übergeben.
      samkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wer-        2.4   Wir leisten – soweit die rechtliche Prüfung des Schadener-
      den (Versicherungsfall) und aufgrund dieser Schädigung                  eignisses ergibt, dass ein Schadenersatzanspruch gegen
      durch den Dritten Ansprüche stellen unter folgenden Vo-                 den schädigenden Dritten besteht – die Entschädigung in
      raussetzungen:                                                          dem Umfang, in dem der Dritte Ihnen oder einer mitversi-
      – Der wegen dieses Haftpflichtschadens in Anspruch ge-                  cherten Person gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet
        nommene Dritte kann seiner Schadenersatzverpflichtung                 ist.
        ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die Zah-             3     Umfang der Ausfalldeckung
        lungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenersatz-
        pflichtigen Dritten festgestellt worden ist und                 3.1   Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten
                                                                              Forderung.
      – die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist
        gescheitert.                                                    3.2   Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versiche-
                                                                              rungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
      Ein Haftpflichtschaden ist ein Schadenereignis, das einen               Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf
      Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögens-                  mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
      schaden zur Folge hat und für den der schädigende Dritte
      aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrecht-        3.3   Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte
      lichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.                      aus diesem Vertrag zu.
1.2   Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der scha-       3.4   Besteht für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Schadener-
      denersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen                satzanspruches im Rahmen dieser Ausfalldeckung kein Ver-
      und Umfang Ihrer in A1 geregelten Pferdehalter-Haftpflicht-             sicherungsschutz über eine anderweitig bestehende
      versicherung hätte. Der Dritte (Schädiger) wird also so ge-             Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir im Rahmen der
      stellt, als hätte er eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung,         vereinbarten Versicherungssumme die Kosten, die bei der
      die der Ihren entspricht. Daher finden im Rahmen der Aus-               Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche nach A3-2 an-
      falldeckung für die Person des schädigenden Dritten auch                fallen.
      die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die
      für Sie gelten. So besteht insbesondere kein Versicherungs-
      schutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner
      beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat oder

[Seite 11]
4     Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung                 (2) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertrag-
4.1   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche           lichen Forderungsübergangs;
      wegen Schäden                                               (3) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte
      (1) die in ursächlichem Zusammenhang mit nuklearen und          Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht
          genetischen Schäden, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen,        oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wur-
          Terror, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen;           den;
      (2) an Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines    (4) Ansprüche aus Schäden, soweit zu deren Ersatz
          Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes           – ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat
          von Ihnen oder einer mitversicherten Person zuzurech-         (z. B. Schadensversicherer) oder
          nen sind.                                                   – ein Sozialversicherungsträger, Sozialleistungsträ-
4.2   Wir leisten keine Entschädigung für                               ger oder die Verkehrsopferhilfe e. V. Leistungen zu
      (1) Verzugszinsen, Vertragsstrafen;                               erbringen haben, auch nicht, soweit es sich um
                                                                        Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche
                                                                        Ansprüche von Dritten handelt.

[Seite 12]
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert gelten zu-
sätzlich:
Die nachstehenden Bedingungen gelten – sofern ausdrücklich vereinbart – zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen private Pferde-
halter-Haftpflichtversicherung (AVB Pferdehalter-HV privat 2026).


Besondere Bedingungen zum Sofort-Schutz                               2.5   Eine Leistung im Rahmen des Sofort-Schutzes kann inso-
(BB Sofort-Schutz 2026)                                                     weit nicht beansprucht werden, als der Vorversicherer we-
1      Anwendung                                                            gen Pflicht- (z. B. Beitragsverzug) bzw. Obliegenheitsverlet-
                                                                            zungen von der Verpflichtung zur Leistung frei ist.
       Besteht für Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für das
       im Rahmen dieses Vertrags versicherte Risiko bereits Ver-      3     Obliegenheiten
       sicherungsschutz bei einem anderen Versicherer (Vorversi-            Sie sind verpflichtet, auf Anforderung alle Unterlagen und
       cherer), findet der nachfolgend beschriebene Sofort-Schutz           Nachträge zur bestehenden Vorversicherung einzureichen.
       Anwendung.                                                           Dazu gehören im Versicherungsfall auch die Schadenab-
2      Wesen                                                                rechnungen des Vorversicherers.
       Der Vertrag des Vorversicherers geht dem bei uns beste-              Änderungen der Vorversicherung, die nach der Beantragung
       henden Vertrag im Falle eines Schadenereignisses grund-              dieses Vertrags vorgenommen werden, sind uns unverzüg-
       sätzlich vor. Hierbei gilt folgendes vereinbart:                     lich anzuzeigen.
2.1    Die Leistung aus dem Sofort-Schutz berechnet sich nach         4     Ende
       den Bedingungen und Vereinbarungen dieses Vertrags ab-               Der Sofort-Schutz endet vereinbarungsgemäß zum nächst-
       züglich einer Leistung des Vorversicherers.                          möglichen Ablauf des Vorvertrags, spätestens jedoch nach
2.2    Der Versicherungsschutz im Rahmen des Sofort-Schutzes                Ablauf von drei Jahren ab Beginn dieses Vertrags.
       bezieht sich nur auf den Teil des Schadens, der vom Versi-           Wird die Vorversicherung vor dem für das Ende des Sofort-
       cherungsumfang der bereits bestehenden Versicherung                  Schutzes vereinbarten Zeitpunkt beendet, ist dies uns un-
       nicht erfasst wird und/oder diesen der Höhe nach übersteigt.         verzüglich anzuzeigen. In diesem Fall endet der Sofort-
2.3    Eine beim Vorversicherer bestehende Selbstbeteiligung wird           Schutz mit dem Ende der Vorversicherung.
       nicht vom Sofort-Schutz erfasst.                                     Mit Ende des Sofort-Schutzes beginnt der vereinbarte Ver-
2.4    Eine Aufhebung der bestehenden Vorversicherung oder                  sicherungsschutz.
       eine Minderung ihres Leistungsumfanges nach Beantragung              Ein für das Bestehen der Vorversicherung gewährter Bei-
       dieses Vertrags bewirkt vorbehaltlich der Regelung in Zif-           tragsrabatt entfällt ab diesem Zeitpunkt.
       fer 4 keine Erhöhung des Sofort-Schutzes dieses Vertrags.
```

