# Zurich PrivatSchutz Basis: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-pferdehaftpflicht-zurich-privatschutz-basis.php
- Rechtlicher Träger: Zurich Insurance Europe AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-pferdehaftpflicht-zurich-privatschutz-basis.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die PrivatSchutz Tierhalter-Haftpflicht (BBR-TH 2017)](https://edge.sitecorecloud.io/zurichinsur2cd7-zwpde6f08-prodd5db-4bb2/media/project/zurich-headless/germany/br/documents/dokumente-formulare/besondere-bedingungen-risikobeschreibung-thv_2023_07.pdf), Fassung BBR-TH 2017, Fassung 07.2023

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | laut Versicherungsschein | Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie in diesen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung genannten Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen. | 3.1, Seite 1 |
| Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt |  |  |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja | Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen sowie in diesen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung genannten Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen. | 3.1, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferd | ja | bei einem Auslandsaufenthalt bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Dauer in allen anderen Staaten (weltweit) eingetreten sind. | 10.1, Seite 3 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeige | nicht geregelt |  |  |
| Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträge | nicht geregelt |  |  |
| Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd) | ja | der privaten Haltung von Hunden, Reit- und Zugtieren (Pferde, Gnadenbrotpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.). | 2.1, Seite 1 |
| Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alter | ja | Der Versicherungsschutz endet, wenn sich die Hundewelpen oder Fohlen nicht mehr in Ihrem Besitz befinden, spätestens jedoch nach Ablauf der im Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannten Dauer seit deren Geburt. | 4.1, Seite 1 |
| Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag) | nicht geregelt |  |  |
| Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd) | nicht geregelt |  |  |
| Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reiten | ja | aus der privaten Nutzung des versicherten Tieres zu therapeutischen Zwecken (gilt nicht für Gnadenbrotpferde) | 4.2 b., Seite 1 |
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer) | ja | Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der nicht gewerbsmäßigen Halter/Mithalter, Eigentümer/Miteigentümer, Familienangehörige, Hüter | 2.1, Seite 1 |
| Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten) | ja | (Fremd-)Reiter (solange dies gelegentlich und unentgeltlich erfolgt) | 2.1, Seite 1 |
| Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd) | nicht geregelt |  |  |
| Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichert | ja | Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Reitverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Pferdes (nicht Gnadenbrotpferd) gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten. | 3.1, Seite 1 |
| Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft) | ja | Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der nicht gewerbsmäßigen Halter/Mithalter, Eigentümer/Miteigentümer, Familienangehörige, Hüter | 2.1, Seite 1 |
| Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut) | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinander | nicht geregelt |  |  |
| Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflicht | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeld | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkosten | nicht geregelt |  |  |
| Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferd | nicht geregelt |  |  |
| Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldern | ja | Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Haftpflichtansprüchen aus Flurschäden, die durch das versicherte Tier verursacht wurden. | 3.2, Seite 1 |
| Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten) | ja | aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt des versicherten Tieres | 4.2 a., Seite 1 |
| Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken) | ja | aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt des versicherten Tieres | 4.2 a., Seite 1 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten) | ja | Mitversichert sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) | 9.1, Seite 2 |
| Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde) | nicht geregelt |  |  |
| Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallen | ja | Des Weiteren sind auch Schäden an Offenställen und Pferdeboxen mitversichert. | 5.1, Seite 1 |
| Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehör | nein | Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen | 5.2, Seite 1 |
| Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporter | nein | Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen | 5.2, Seite 1 |
| Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerken | nein | Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen | 5.2, Seite 1 |
| Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urin | ja | durch Ausscheidungen des versicherten Tieres | 4.2 c., Seite 1 |
| Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training) | ja | Vorbereitung, Training und Teilnahme an Schauvorführungen, Turnieren und Rennen mit und ohne Fuhrwerk (z. B. Schlitten); | 6.2, Seite 2 |
| Pferderennen, Distanzritte und Galopprennen | ja | Vorbereitung, Training und Teilnahme an Schauvorführungen, Turnieren und Rennen mit und ohne Fuhrwerk (z. B. Schlitten); | 6.2, Seite 2 |
| Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten) | ja | Kutsch- und Schlittenfahrten (mit und ohne Fahrgäste); nicht versichert sind Schäden an gezogenen eigenen Fuhrwerken. | 6.2, Seite 2 |
| Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagd | nicht geregelt |  |  |
| Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmen | ja | Teilnahme am Unterricht eines Reitvereins/ einer Reitschule; | 6.2, Seite 2 |
| Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen) | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt) | nein | Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen o. dgl. Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung. | 1, Seite 1 |
| Private Hobbyzucht und Aufzucht | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kann | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschaden | nicht geregelt |  |  |
| Strafkaution im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdes | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm) | ja | beim Reiten ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel bei versicherten Pferden (nicht Gnadenbrotpferde). | 7.1, Seite 2 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | nicht geregelt |  |  |
| Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden) | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen) | ja | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. | 8.1, Seite 2 |

## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die PrivatSchutz Tierhalter-Haftpflicht (BBR-TH 2017)

```text
[Seite 1]
Besondere Bedingungen und
Risikobeschreibungen für die
PrivatSchutz Tierhalter-Haftpflichtversicherung
(BBR-TH 2017)
Fassung 07.2023

Diese Bedingungen gelten nur, soweit im Versicherungsschein           liche Haftpflicht aus Weideschäden (z. B. Schäden an Zäunen oder
oder dessen Nachträgen die Mitversicherung der Tierhalter-Haft-       Begrenzungspfählen) mitversichert.
pflichtversicherung ausdrücklich ausgewiesen ist.

                                                                      4     In welchem Umfang ist die private
1          Welches Risiko ist versichert?                             Nutzung der Tiere versichert?
Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedin-          4.1 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Hundewel-
gungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2017) und der nach-       pen Ihres versicherten Hundes und Fohlen Ihres versicherten Pfer-
stehenden Besonderen Bedingungen Ihre gesetzliche Haftpflicht         des.
als Halter der/des im Versicherungsschein und dessen Nachträgen
mit Rasse aufgeführten Tiere/s.                                       Der Versicherungsschutz endet, wenn sich die Hundewelpen oder
                                                                      Fohlen nicht mehr in Ihrem Besitz befinden, spätestens jedoch
Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen o. dgl.   nach Ablauf der im Versicherungsschein und dessen Nachträgen
Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung.                    genannten Dauer seit deren Geburt. Es gelten dann die Bestim-
                                                                      mungen der Vorsorge-Versicherung (Ziff. 4 AHB 2017).
2          Welche Personen sind versichert?                           4.2 Mitversichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht und
                                                                      die der mitversicherten und berechtigten Person wegen Schäden
2.1 Versichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht aus
der privaten Haltung von Hunden, Reit- und Zugtieren (Pferde,         a.    aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt des versicherten
Gnadenbrotpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.).                             Tieres
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der nicht   b.    aus der privaten Nutzung des versicherten Tieres zu thera-
gewerbsmäßigen                                                              peutischen Zwecken (gilt nicht für Gnadenbrotpferde)
•    Halter/Mithalter,                                                c.    durch Ausscheidungen des versicherten Tieres
•    Eigentümer/Miteigentümer,                                        d.    aus der Haltung von Zugtieren mit Benutzung eigener bzw.
                                                                            fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken einschließlich der
•    Familienangehörige,                                                    gelegentlichen unentgeltlichen Beförderung von Gästen. Gilt
•    Hüter,                                                                 nicht für Gnadenbrotpferde.
sowie in der Pferdehalterhaftpflicht zusätzlich
•    Reitbeteiligungen                                                5      In welchem Umfang sind
     und
                                                                      Mietsachschäden versichert?
                                                                      5.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017 –
•    (Fremd-)Reiter (solange dies gelegentlich und unentgeltlich      Ihre gesetzliche Haftpflicht in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter aus
     erfolgt)                                                         der Beschädigung von gemieteten Gebäuden, Wohnräumen und
der versicherten Pferde jeweils in dieser Eigenschaft.                sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden
                                                                      (inkl. Ferienwohnungen) bis zu der im Versicherungsschein oder
2.2 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die          dessen Nachträgen genannten Versicherungssumme.
mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt
nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4     Mitversichert sind Mietsachschäden an den zugehörigen Balkonen
AHB 2017), wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte           oder Terrassen.
Person entsteht.                                                      Des Weiteren sind auch Schäden an Offenställen und Pferdeboxen
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzun-         mitversichert.
gen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers           5.2    Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versiche-
rungsschutz sowohl für Sie als auch für die mitversicherten Perso-    •     Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
nen.
                                                                      •     Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwas-
2.3 Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie               serbereitungsanlagen,
ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie als
                                                                      •     Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern
auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
                                                                            können,
                                                                      •     Schäden infolge von Schimmelbildung,
3      Welchen Umfang umfassen unsere                                 •     Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen
Leistungen?                                                                 Sachen,
3.1 Es gelten die im Versicherungsschein oder dessen Nachträ-         •     Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen; als Land-
gen sowie in diesen Besonderen Bedingungen und                              fahrzeuge gelten Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft durch
Risiko-beschreibungen für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung            Muskelkraft oder mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb
genannten Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen. Auf                  an Land bewegt werden,
Ziff. 5 und Ziff. 6 AHB 2017 wird hingewiesen.
                                                                      •     Schäden an Sachen, die dem Bereich eines eigenen oder
Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Reitverhält-             fremden Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes
nisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Pferdes               (auch Ehrenamtes) zuzurechnen sind,
(nicht Gnadenbrotpferd) gegen Beteiligung an den Unterhaltskos-
ten.                                                                  •     Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Sache
                                                                            durch ein Tier üblicherweise entstehen (z.B. Kratzspuren).
3.2 Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Haft-
pflichtansprüchen aus Flurschäden, die durch das versicherte Tier
verursacht wurden. Bei versicherten Pferden ist zudem Ihre gesetz-


212230952_1806                                                                                                               Seite 1 von 3

[Seite 2]
6       In welchem Umfang sind                                          •     wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit
Freizeitaktivitäten und die private Teilnahme an                              diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich
                                                                              daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonsti-
sportlichen Tierveranstaltungen mitversichert?                                ger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus der Pla-
Mitversichert sind im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haft-              nung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von
pflicht wegen Schäden, die durch den versicherten Hund/ das ver-              Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raum-
sicherte Pferd verursacht worden sind in folgender Verwendung                 fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft-
zu privaten Zwecken oder bei folgenden privaten Aktivitäten:                  oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raum-
                                                                              fahrzeugen bestimmt waren,
6.1    Hund
                                                                        •     Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überho-
•     Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins/ einer Hunde-                lung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen
      schule,                                                                 oder deren Teilen.
•     Vorbereitung, Training und Teilnahme an Schauvorführun-           •     gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer
      gen, Turnieren und Rennen mit und ohne Fuhrwerk (z. B.                  und Nutznießer von Luftlandeplätzen.
      Schlitten),
                                                                        Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Luft-
•     Kutsch- und Schlittenfahrten (mit und ohne Fahrgäste); nicht      oder Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestim-
      versichert sind Schäden an gezogenen eigenen Fuhrwerken,          mung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahr-
•     Schutz der anderen Teilnehmer und Scheinverbrecher (Figu-         zeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt
      ranten) im Rahmen dieser hundesportlichen Veranstaltungen;        wird.

•     Aufenthalt in Hundepension (subsidiär).                           8.3    Wasserfahrzeuge

6.2    Pferd (gilt nicht für Gnadenbrotpferde)                          Im Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
                                                                        Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen
Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins/ einer Hundeschule,          bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Was-
•     Teilnahme am Unterricht eines Reitvereins/ einer Reitschule;      serfahrzeugs verursachen oder für die Sie als Halter oder Besitzer
                                                                        eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
•     Vorbereitung, Training und Teilnahme an Schauvor-führun-
      gen, Turnieren und Rennen mit und ohne Fuhrwerk (z. B.            Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Was-
      Schlitten);                                                       serfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn
                                                                        keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist
•     Kutsch- und Schlittenfahrten (mit und ohne Fahrgäste); nicht      und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt
      versichert sind Schäden an gezogenen eigenen Fuhrwerken.          wird.
•     Schutz der anderen Teilnehmer und Scheinverbrecher (Figu-
      ranten) im Rahmen dieser Veranstaltungen;
                                                                        9       In welchem Umfang sind
                                                                        öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem
7      Was passiert bei einem unwissentlichen                           Umweltschadengesetz (USchadG) versichert?
Verstoß gegen Halterpflichten?                                          9.1    Versichertes Risiko
7.1 Wir verzichten auf eine Einschränkung der Leistungen bei            Mitversichert sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 öffent-
Missachtung einer Leinen- oder Maulkorbpflicht bei versicherten         lich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von
Hunden bzw. beim Reiten ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel              Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG),
bei versicherten Pferden (nicht Gnadenbrotpferde).                      soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
7.2 Nicht versichert sind jedoch Ansprüche wegen reiner Ver-            •     die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig
mögensschäden, soweit hierbei bewusst von gesetzlichen oder                   und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
behördlichen Vorschriften abgewichen wird.
                                                                        •     die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und
                                                                              bestimmungswidrig erfolgt ist.
8       Was gilt hinsichtlich von                                       Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht
Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Anhängern,                               Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Ver-
Luft- und Raumfahrzeugen, Luftlandeplätzen                              wendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Drit-
                                                                        ter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen
und Wasserfahrzeugen?                                                   Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeug-
8.1    Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhängern                           nisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Versicherungs-
                                                                        schutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
                                                                        Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht
Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen
                                                                        hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines
Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen.                Umweltschaden ist eine
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem               •     Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebens-
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im                räumen,
Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder
Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in       •     Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
Betrieb gesetzt wird.                                                   •     Schädigung des Bodens.
8.2    Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze                         Mitversichert sind, abweichend von Ziff. 7.6 AHB 2017, Pflichten
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche                   oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten,
                                                                        geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit
•     wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine      diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages
      von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den             erfasst sind.
      Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder
      für die Sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahr-
      zeugs in Anspruch genommen werden.


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9.2       Höchstersatzleistung                                       10.3 Ausschlüsse
Die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannte           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ent-
Versicherungssumme ist der Höchstbeitrag für jeden Versiche-         schädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exem-
rungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres eingetre-   plary damages.
tenen Versicherungsfälle zusammen.
                                                                     10.4 Leistungserfüllung
9.3       Auslandsschäden
                                                                     Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Ver-
Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 und Ziff. 10.1     pflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in
BBR-TH 2023 im Umfang dieses Versicherungsvertrages im Gel-          der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut ange-
tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) ein-       wiesen ist.
tretende Versicherungsfälle.
Versicherungsschutz besteht abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017
auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset-
                                                                     11     Welche Leistungsgarantie wird Ihnen
zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten     zugesichert?
oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht über-        Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden
schreiten.                                                           Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsehmers
9.4       Ausschlüsse                                                von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-
                                                                     wirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen AVB Private Hunde-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:                         halterHV und AVB Private PferdehalterHV (Stand: Mai 2020)
                                                                     abweichen.
9.4.1    Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die
Personen (Sie oder einen Mitversichertern) richten, die den Scha-
den dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen,
Verordnungen oder an Sie gerichteten behördlichen Anordnun-
gen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abwei-
chen.
9.4.2        Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
9.4.2.1 die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf
genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen,
9.4.2.2. für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag
(z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungs-
schutz hat oder hätte erlangen können.


10     In welchem Umfang sind
Auslandsschäden versichert?
10.1 Umfang
Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB 2017 – Ihre gesetz-
liche Haftpflicht wegen im Ausland vorkommender Schadenereig-
nisse, soweit diese
•     bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt
      -      in Europa
      -      in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres
      -      auf den Kanarischen Inseln
      -      auf den Azoren oder
      -      auf Madeira
•     bei einem Auslandsaufenthalt bis zu der im Versicherungs-
      schein oder dessen Nachträgen genannten Dauer in allen
      anderen Staaten (weltweit) eingetreten sind.
Voraussetzung hierfür ist die Beibehaltung Ihres deutschen Haupt-
    wohnsitzes.
10.2 USA/Kanada
Bei den in den USA/US-Territorien und Kanada eintretenden Versi-
cherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen werden
– abweichend von Ziff. 6.5 AHB 2017 – unsere Aufwendungen
für Kosten als Leistungen auf die Versicherungssumme angerech-
net.
Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichts-
kosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des
Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie
Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst
entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf unsere Wei-
sung hin entstanden sind.


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