# Wiener Städtische Pflegeversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-pflegezusatz-wiener-staedtische-pflegeversicherung.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-pflegezusatz-wiener-staedtische-pflegeversicherung.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt Pflegeversicherung (IPID KV)](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_KV_Pflegeversicherung.pdf), Fassung Stand 19. August 2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart (Pflegetagegeld, Pflegemonatsgeld, Pflegekosten oder Pflegerente) | ja | Vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit abhängiger Fixbetrag pro Tag ständiger Pflegebedürftigkeit | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vereinbarter Betrag bei höchstem Pflegegrad (Tagegeld, Monatsgeld oder Rente) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Begriff der Pflegebedürftigkeit (Bezug auf SGB XI oder eigene Definition im Werk) | nicht geregelt |  |  |
| Freie Verwendung der Leistung ohne Kostennachweis | ja | Vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit abhängiger Fixbetrag pro Tag ständiger Pflegebedürftigkeit | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Pflegegrad 1, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 2, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 3, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 4, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 5, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 1, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 2, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 3, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 4, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 5, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Demenz ohne anerkannten Pflegegrad | nicht geregelt |  |  |
| Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (ab welchem Pflegegrad) | nicht geregelt |  |  |
| Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege | nein | Was ist nicht versichert? Kurzzeitpflege | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Todesfallleistung oder Rentengarantiezeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung im Leistungsfall, ab welchem Pflegegrad | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung auch bei häuslicher Pflege, nicht nur stationär | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung erst nach einer Frist im Leistungsbezug | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Gesonderte Wartezeit für Demenz | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Karenzzeit im Leistungsfall (Leistung erst nach Ablauf einer Frist) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkennung der Einstufung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Begutachtung durch einen Arzt des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Rückwirkende Leistung ab Beginn der Pflegebedürftigkeit oder ab Antrag | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsverlust bei verspäteter Meldung | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsdynamik (regelmäßige Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Erlöschen der Dynamik nach wiederholtem Widerspruch | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsdynamik im Leistungsbezug (Anhebung laufender Zahlungen) | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie bei Anlässen (Heirat, Geburt, Reform der Pflegeversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Pflege in der EU und im EWR | ja | Wo bin ich versichert? Europa | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Pflege weltweit | nein | Wo bin ich versichert? Europa | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Vertrag bleibt bei Wohnsitzverlegung ins Ausland bestehen | nicht geregelt |  |  |
| Pflegeplatzgarantie (Heimplatz innerhalb fester Frist) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegeberatung und Hilfe beim Antrag auf den Pflegegrad | nicht geregelt |  |  |
| Organisation von Pflegedienst, Hausnotruf und Hilfsmitteln | nicht geregelt |  |  |
| Schulung und Entlastung pflegender Angehöriger | nicht geregelt |  |  |
| Kinder beitragsfrei oder günstig mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Ende von Versicherung oder Leistung ab einem Höchstalter | keine | Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Staatliche Zulage nach § 127 SGB XI | nicht geregelt |  |  |
| Annahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im geförderten Tarif (höchstens fünf Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung in Pflegegrad 5 (mindestens 600 Euro im Monat) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen im Antrag | ja | Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Rückfragezeitraum der Gesundheitsfragen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vorerkrankungen oder bekannter Pflegebedürftigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Bildung von Alterungsrückstellungen (Kalkulation nach Art der Lebens- oder Krankenversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung durch den Versicherer bei steigenden Leistungsausgaben | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Beitragspause oder Stundung bei finanziellem Engpass | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung mit verminderter Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 1 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 2 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 3 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 4 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 5 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 6 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 7 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung knüpft an den Pflegegeldbescheid an | ja | sind dienliche ärztliche Unterlagen sowie behördliche Nachweise über den Pflegebedarf für die Leistungsabwicklung notwendig. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Spanien: Leistung bei Grado I, dependencia moderada | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Leistung bei Grado II, dependencia severa | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Leistung bei Grado III, gran dependencia | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Anerkennung des Grades nach Ley 39/2006 statt eigenem Baremo | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: renta mensual, capital único oder Wahl zwischen beiden | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: carencias (Wartezeiten) je Leistung, auch für Demenz | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt Pflegeversicherung (IPID KV)

```text
[Seite 1]
   KRANKENVERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                                                        Produkt: MEDplus Pflege


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Pflege-Krankenversicherung

         Was ist versichert?                                              Was ist nicht versichert?

          Vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit                               Kurzzeitpflege
           abhängiger Fixbetrag pro Tag ständiger                           Pflegebedarf als Folge von Alkohol- oder
           Pflegebedürftigkeit                                                 Suchtgift-Missbrauch oder einer gerichtlich
                                                                               strafbaren vorsätzlichen Handlung
                                                                              Pflegebedarf, der vorsätzlich herbeigeführt
         Die Versicherungssumme ist dem                                        wurde
         Versicherungsvertrag zu entnehmen.


                                                                          Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                           !   Je nach gewähltem Tarif Leistung ab dem
                                                                               vereinbarten Ausmaß der Pflegebedürftigkeit


       Wo bin ich versichert?
        Europa


       Welche Verpflichtungen habe ich?
       - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert
          werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular
          vollständig und ehrlich zu beantworten.
       - Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG schriftlich über
          Änderungen zu informieren, z. B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen,
          Pflegebedürftigkeit.
       - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes) und der Abschluss einer weiteren
          Krankenversicherung, sind der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben.
       - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind dienliche ärztliche
          Unterlagen sowie behördliche Nachweise über den Pflegebedarf für die Leistungsabwicklung notwendig.


       Wann und wie zahle ich?
       Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich.
       Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart.

[Seite 2]
          Wann beginnt und endet die Deckung?
          Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben.
          Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder
          einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn
          sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser
          Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein
          Versicherungsschutz.

          Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
          Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
          Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
          Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag
          wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER
          STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich.


Stand: 19. August 2024
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