# DFV DeutschlandPflege: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-pflegezusatz-dfv-deutschlandpflege.php
- Rechtlicher Träger: DFV Deutsche Familienversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-pflegezusatz-dfv-deutschlandpflege.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen DFV-DeutschlandPflege](https://www.deutsche-familienversicherung.de/fileadmin/media/pdf/produkte/pflege/versicherungsbedingungen.pdf), Fassung Fassung vom 01.10.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Tarifart (Pflegetagegeld, Pflegemonatsgeld, Pflegekosten oder Pflegerente) | ja | Wir leisten das vereinbarte und im Versicherungsschein dokumentierte Pflegemonatsgeld entweder bei häuslicher Pflege oder bei stationärer Pflege | B 4, Seite 6 |
| Vereinbarter Betrag bei höchstem Pflegegrad (Tagegeld, Monatsgeld oder Rente) | ja, bis zur Versicherungssumme | Soweit Sie mehrere Pflegegrade bei uns versichert haben und der Versicherungsfall eingetreten ist, erbringen wir nur die für den festgestellten Pflegegrad vereinbarte Leistung. | B 4, Seite 7 |
| Begriff der Pflegebedürftigkeit (Bezug auf SGB XI oder eigene Definition im Werk) | ja | die körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann | B 3.1, Seite 6 |
| Freie Verwendung der Leistung ohne Kostennachweis | ja | haben Sie uns auf unser Verlangen nachzuweisen, dass durch das geleistete Pflegemonatsgeld die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen | B 11.2, Seite 9 |
| Pflegegrad 1, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 2, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 3, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 4, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 5, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 1, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 2, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 3, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 4, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegegrad 5, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Demenz ohne anerkannten Pflegegrad | nicht geregelt |  |  |
| Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (ab welchem Pflegegrad) | nicht geregelt |  |  |
| Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege | ja | Ein Anspruch auf das Pflegemonatsgeld bei häuslicher, Verhinderungs- oder Kurzzeit-Pflege schließt einen Anspruch auf Pflegemonatsgeld bei stationärer Pflege und umgekehrt aus. | B 4, Seite 7 |
| Todesfallleistung oder Rentengarantiezeit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung im Leistungsfall, ab welchem Pflegegrad | ja | befreien wir Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles und Einstufung in Pflegegrad 5 | B 7, Seite 8 |
| Beitragsbefreiung auch bei häuslicher Pflege, nicht nur stationär | ja | befreien wir Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles und Einstufung in Pflegegrad 5 | B 7, Seite 8 |
| Beitragsbefreiung erst nach einer Frist im Leistungsbezug | keine | Die Beitragsbefreiung wirkt ab der nächsten Fälligkeit ihres Beitrages nach Antragstellung. | B 7, Seite 8 |
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Gesonderte Wartezeit für Demenz | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Karenzzeit im Leistungsfall (Leistung erst nach Ablauf einer Frist) | keine | ab dem Zeitpunkt, ab dem die Pflegebedürftigkeit in einem bei uns versicherten Pflegegrad | B 4.3, Seite 7 |
| Anerkennung der Einstufung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof | ja | Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades erfolgt durch das Pflegegutachten und den Pflegebescheid der zuständigen Pflegekasse oder durch einen von uns beauftragten Gutachter. | B 3.2, Seite 6 |
| Eigene Begutachtung durch einen Arzt des Versicherers | ja | Wir haben das Recht, bei Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch die zuständige Pflegekasse, ein weiteres Pflegegutachten zu beauftragen, wenn begründete Zweifel an der Pflegebedürftigkeit bestehen. | B 3.2, Seite 6 |
| Rückwirkende Leistung ab Beginn der Pflegebedürftigkeit oder ab Antrag | ja | der Anspruch auf Versicherungsleistung innerhalb von sechs Monaten nach diesem Zeitpunkt bei uns geltend gemacht wird. | B 4.3, Seite 7 |
| Leistungsverlust bei verspäteter Meldung | ja | Wird der Anspruch auf Versicherungsleistung nach Ablauf von sechs Monaten nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei uns gelten gemacht, besteht ein Anspruch auf Versicherungsleistung erst ab Antragstellung. | B 4.3, Seite 7 |
| Beitragsdynamik (regelmäßige Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung) | ja | Im Rahmen der Versicherungsdynamik erhöhen wir beitragswirksam das Pflegemonatsgeld in den versicherten Pflegegraden ohne Gesundheitsprüfung alle drei Jahre um 5 %, aufgerundet auf volle Euro. | B 6, Seite 8 |
| Erlöschen der Dynamik nach wiederholtem Widerspruch | ja | Widersprechen Sie zweimal nacheinander der Versicherungsdynamik, behalten wir uns bei der nächsten Versicherungsdynamik eine Gesundheitsprüfung vor. | B 6, Seite 8 |
| Leistungsdynamik im Leistungsbezug (Anhebung laufender Zahlungen) | nein | Der Anspruch auf die Versicherungsdynamik endet unabhängig von der Höhe der Pflegemonatsgelder, sobald die versicherte Person einen Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung hätte | B 6, Seite 8 |
| Nachversicherungsgarantie bei Anlässen (Heirat, Geburt, Reform der Pflegeversicherung) | ja | Im Rahmen der Nachversicherungsgarantie haben Sie einmalig die Möglichkeit, das Pflegemonatsgeld in den versicherten Pflegegraden | B 5, Seite 7 |
| Leistung bei Pflege in der EU und im EWR | ja | Der Versicherungsschutz gilt weltweit. | B 9, Seite 9 |
| Leistung bei Pflege weltweit | ja | Der Versicherungsschutz gilt weltweit. | B 9, Seite 9 |
| Vertrag bleibt bei Wohnsitzverlegung ins Ausland bestehen | ja | z. B. durch die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes ins Ausland, wird das Vertragsverhältnis davon unberührt fortgesetzt. | B 2, Seite 6 |
| Pflegeplatzgarantie (Heimplatz innerhalb fester Frist) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegeberatung und Hilfe beim Antrag auf den Pflegegrad | nicht geregelt |  |  |
| Organisation von Pflegedienst, Hausnotruf und Hilfsmitteln | nicht geregelt |  |  |
| Schulung und Entlastung pflegender Angehöriger | nicht geregelt |  |  |
| Kinder beitragsfrei oder günstig mitversichert | nein | Versicherungsfähig ist nur, wer bei Antragstellung in einer deutschen GKV oder deutschen PKV pflegepflichtversichert ist und bei Antragstellung auf Abschluss der DFV-DeutschlandPflege das 18. Lebensjahr vollendet hat. | B 2, Seite 6 |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Ende von Versicherung oder Leistung ab einem Höchstalter | keine | Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. | A 6, Seite 3 |
| Staatliche Zulage nach § 127 SGB XI | nicht geregelt |  |  |
| Annahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im geförderten Tarif (höchstens fünf Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung in Pflegegrad 5 (mindestens 600 Euro im Monat) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen im Antrag | ja | müssen Sie unsere Fragen nach gefahrerheblichen Umständen (z. B. Gesundheitsfragen), die von uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Textform gestellt werden, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. | A 8.1, Seite 4 |
| Rückfragezeitraum der Gesundheitsfragen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Vorerkrankungen oder bekannter Pflegebedürftigkeit | ja | Dies gilt auch dann, wenn die Pflegebedürftigkeit zwar erst nach Vertragsschluss … aber rückwirkend für einen Zeitpunkt vor Vertragsschluss festgestellt wird. | B 10, Seite 9 |
| Bildung von Alterungsrückstellungen (Kalkulation nach Art der Lebens- oder Krankenversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung durch den Versicherer bei steigenden Leistungsausgaben | ja | Ergibt die Gegenüberstellung für die Beobachtungseinheit eine nicht nur vorübergehende Abweichung von mehr als fünf Prozent, werden alle Beiträge für diese Beobachtungseinheit von uns überprüft | A 4, Seite 3 |
| Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers | ja | Wir verzichten Ihnen gegenüber auf unser Recht, den Versicherungsvertrag ordentlich zu kündigen. | A 7.1, Seite 3 |
| Beitragspause oder Stundung bei finanziellem Engpass | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreistellung mit verminderter Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 1 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 2 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 3 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 4 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 5 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 6 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung bei Pflegestufe 7 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags) | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Leistung knüpft an den Pflegegeldbescheid an | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Leistung bei Grado I, dependencia moderada | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Leistung bei Grado II, dependencia severa | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Leistung bei Grado III, gran dependencia | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Anerkennung des Grades nach Ley 39/2006 statt eigenem Baremo | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: renta mensual, capital único oder Wahl zwischen beiden | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: carencias (Wartezeiten) je Leistung, auch für Demenz | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen DFV-DeutschlandPflege

```text
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                      Versicherungsbedingungen
                      für die private Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege

                      in der Fassung vom 01.10.2025


                      Inhaltsverzeichnis

                      A.      Allgemeine Versicherungsbedingungen
                              1. Versicherungsbeiträge
                              2. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung
                                   des Erstbeitrages
                              3. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
                              4. Anpassung der Versicherungsbeiträge
                              5. Anpassung der Versicherungsbedingungen
                              6. Laufzeit des Versicherungsvertrages
                              7. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrages
                              8. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Antragstellung
                              9. Willenserklärungen und Anzeigen
                              10. Gerichtsstand
                              11. Anzuwendendes Recht
                              12. Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag
                              13.  Digitale Kommunikation
                              14. Versicherungsmissbrauch


                      B.      Besondere Versicherungsbedingungen für die private Pflegeversicherung DFV-DeutschlandPflege
                              1. Art des Versicherungsschutzes
                              2. Versicherungsfähigkeit
                              3.    Versicherungsfall und Pflegebedürftigkeit
                              4. Versicherungsleistungen
                              5. Nachversicherungsgarantie
                              6. Versicherungsdynamik
                              7. Beitragsbefreiung im Versicherungsfall
                              8. Tarifwechsel
                              9. Geltungsbereich
                              10. Leistungsausschlüsse
                              11. O  bliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen vor, bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
                              12. Berechnung der Versicherungsbeiträge
                              13. Beendigung des Versicherungsvertrages
PV_DFV_VB_1054_2510


                                                                                                                                   Seite 1 von 10

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Sehr geehrte Versicherungsnehmerin,                                   Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungs-
sehr geehrter Versicherungsnehmer,                                    schutz ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage
                                                                      der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate
diese Versicherungsbedingungen konkretisieren den Ver-                versichert ist und Sie das Neugeborene innerhalb
sicherungsschutz des mit Ihnen abgeschlossenen Versi-                 von 2 Monaten nach dem Geburtstag rückwirkend
cherungsvertrages in dem Umfang, wie er sich aus dem                  anmelden (Kindernachversicherung). Der Versi-
Versicherungsschein und den gesetzlichen Bestimmungen                 cherungsschutz kann nicht höher oder umfassen-
ergibt.                                                               der als der eines versicherten Elternteils sein.

Um die Versicherungsbedingungen sprachlich verständlich         2.3   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erst-
abzufassen, werden Sie direkt angesprochen. Mit der An-               beitrages
rede „Sie“ oder „Ihnen“ ist, soweit nichts anderes bestimmt
ist, der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsneh-               Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist,
merin, mit „wir“ oder „uns“ die Deutsche Familienversiche-            können wir von dem Versicherungsvertrag zu-
rung gemeint.                                                         rücktreten. In diesem Fall können wir eine an-
                                                                      gemessene Geschäftsgebühr verlangen. Unser
                                                                      Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns
A.      Allgemeine Versicherungsbedingungen                           nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
                                                                      vertreten haben.
1.      Versicherungsbeiträge
                                                                3.    Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht
        Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich              rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
        nach dem gewählten und im Versicherungsschein
        dokumentierten Tarif.                                   3.1   Fälligkeit der Folgebeiträge

        Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können                  Die Folgebeiträge sind, je nach vereinbarter Zah-
        Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein ent-             lungsweise, jeweils monatlich, vierteljährlich, halb-
        nehmen.                                                       jährlich oder jährlich nach dem vereinbarten Ver-
                                                                      sicherungsbeginn fällig.
2.      Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versiche-
        rungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen        3.2   Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folge-
        Zahlung des Erstbeitrages                                     beiträge

2.1     Fälligkeit des Erstbeitrages                                  Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, er-
                                                                      halten Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist
        Der erste Beitrag ist nach Erhalt des Versiche-               von zwei Wochen. Die Mahnung enthält die rück-
        rungsscheines fällig. Er ist spätestens zum im                ständigen Beiträge, Zinsen und Kosten sowie eine
        Versicherungsschein vereinbarten Versicherungs-               Belehrung über die nachstehenden Rechtsfolgen.
        beginn zu zahlen.
                                                                      Haben Sie die angemahnten Beiträge, Zinsen und
2.2     Beginn des Versicherungsschutzes                              Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt
                                                                      und tritt der Versicherungsfall ein, sind wir nicht
        Der Versicherungsschutz und das erste Ver-                    zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Sie
        sicherungsjahr beginnen zu dem im Versiche-                   uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht
        rungsschein genannten Versicherungsbeginn.                    zu vertreten haben.
        Unabhängig davon besteht jedoch kein Versiche-
        rungsschutz, solange der Erstbeitrag nicht gezahlt            Solange die angemahnten Folgebeiträge, Zinsen
        wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung                und Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht
        nicht zu vertreten.                                           gezahlt sind, können wir den Vertrag ohne Einhal-
                                                                      tung einer Frist kündigen. Unser Kündigungsrecht
        Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn er         ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen,
        bei Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen ist              dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten ha-
        oder im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftman-            ben.
        dates von dem vereinbarten Konto abgebucht wer-
        den konnte und der Kontoinhaber der Abbuchung                 Haben wir den Vertrag außerordentlich gekündigt,
        nicht widerspricht.                                           gilt Folgendes. Die Kündigung wird unwirksam,
                                                                      wenn Sie innerhalb eines Monats nach unserer
                                                                      Kündigung die angemahnten Beiträge, Zinsen und


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     Kosten zahlen. Für Versicherungsfälle, die zwi-              werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam,
     schen dem Zugang der Kündigung und der Zah-                  der auf unsere Mitteilung folgt.
     lung eingetreten sind, sind wir auch weiterhin nicht
     zur Leistung verpflichtet.                                   Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedin-
                                                                  gungen durch höchstrichterliche Entscheidung
4.   Anpassung der Versicherungsbeiträge                          oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
                                                                  akt für unwirksam erklärt worden, können wir sie
     Der Versicherungsbeitrag wird durch die in den               durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies
     technischen     Kalkulationsgrundlagen  nieder-              zur Fortführung des Versicherungsvertrags not-
     gelegten Faktoren (z. B. Schadenaufwand und                  wendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
     -häufigkeit,   Verwaltungskostenaufwand,   Be-               sicherungsvertrag ohne neue Regelung für eine
     standszusammensetzung, Kündigungsverhalten)                  Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der
     unter Berücksichtigung und Beachtung anerkann-               Interessen der anderen Vertragspartei eine unzu-
     ter Grundsätze der Versicherungsmathematik und               mutbare Härte darstellen würde.
     -technik ermittelt.
                                                                  Im Falle von Änderungen der Versicherungsbe-
     Wir vergleichen jährlich die erforderlichen mit den          dingungen durch höchstrichterliche Entscheidung
     in den technischen Berechnungsgrundlagen kal-                oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
     kulierten Versicherungsleistungen. Ergibt die Ge-            akt werden die neuen Regelungen zwei Wochen,
     genüberstellung für die Beobachtungseinheit eine             nachdem wir Ihnen die neuen Regelungen unter
     nicht nur vorübergehende Abweichung von mehr                 Angabe der maßgeblichen Gründe mitgeteilt ha-
     als fünf Prozent, werden alle Beiträge für diese Be-         ben, Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages.
     obachtungseinheit von uns überprüft und, soweit
     erforderlich, mit Zustimmung eines unabhängigen        6.    Laufzeit des Versicherungsvertrages
     Treuhänders angepasst.
                                                                  Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte
     Die Änderung der Versicherungsbeiträge werden                Zeit geschlossen.
     wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen Grün-
     de in Textform mitteilen. Die Änderungen werden              Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im
     zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf                Versicherungsschein dokumentierten Versiche-
     unsere Mitteilung folgt.                                     rungsbeginn.

     Erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag, können Sie       7.    Kündigung und Beendigung des Versicherungs-
     den Versicherungsvertrag innerhalb von 2 Mona-               vertrages
     ten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu dem
     Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung        7.1   Kündigung des Versicherungsvertrages
     wirksam wird.
                                                                  Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag
5.   Anpassung der Versicherungsbedingungen                       täglich, ohne Einhaltung einer Frist, in Textform zu
                                                                  kündigen.
     Bei einer Änderung bestehender oder Inkrafttreten
     neuer Rechtsvorschriften, die sich unmittelbar auf           Für die Kündigung ist der von Ihnen angegebene
     einzelne Bedingungen des Versicherungsvertra-                Zeitpunkt, frühestens der Zugang Ihrer Kündi-
     ges auswirken, haben wir das Recht, die Versiche-            gungserklärung bei uns, maßgeblich.
     rungsbedingungen den veränderten Verhältnissen
     anzupassen, wenn die Änderungen zur hinreichen-              Wir verzichten Ihnen gegenüber auf unser Recht,
     den Wahrung der Belange der Versicherungsneh-                den Versicherungsvertrag ordentlich zu kündigen.
     mer erforderlich sind und ein unabhängiger Treu-             Unser Recht, den Vertrag außerordentlich u.a. we-
     händer die Voraussetzungen für die Änderungen                gen Zahlungsverzuges zu kündigen, bleibt hiervon
     überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt hat.             unberührt.

     Die Änderungen von Versicherungsbedingungen                  Mit dem Ende des Vertrages endet der Versiche-
     werden wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen               rungsschutz.
     Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen


                                                                                                         Seite 3 von 10

[Seite 4]
7.2   Beendigung des Versicherungsvertrages                          Sie aus Nachhaltigkeitsgründen und im Interesse
                                                                     einer zügigen Bearbeitung das DFV-Kundenportal.
      Der Versicherungsvertrag endet, wenn das versi-
      cherte Interesse (versichertes Risiko) entfällt.         10.   Gerichtsstand

      Das versicherte Risiko richtet sich grundsätzlich              Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag
      nach dem konkreten Versicherungsschutz.                        ist das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Haupt-
                                                                     wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben,
      Zusätzliche, tarifspezifische Beendigungsgründe                oder bei Klagen gegen uns auch wahlweise das
      sind in den jeweiligen Besonderen Versicherungs-               Gericht an unserem Geschäftssitz, zuständig.
      bedingungen geregelt.
                                                                     Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Haupt-
      Mit Beendigung des Versicherungsvertrages en-                  wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen
      det - auch für schwebende Versicherungsfälle -                 Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen
      der Versicherungsschutz.                                       Union oder Vertragsstaat des Abkommens über
                                                                     den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist
8.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsver-                Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
      letzungen bei Antragstellung                                   im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist
                                                                     das Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig.
8.1   Obliegenheiten bei Antragstellung
                                                               11.   Anzuwendendes Recht
      Damit wir Ihren Versicherungsantrag prüfen kön-
      nen, müssen Sie unsere Fragen nach gefahrer-                   Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht der
      heblichen Umständen (z. B. Gesundheitsfragen),                 Bundesrepublik Deutschland.
      die von uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung
      in Textform gestellt werden, wahrheitsgemäß und          12.   Verjährung von Ansprüchen aus dem Versiche-
      vollständig beantworten. Gefahrerheblich sind alle             rungsvertrag
      Umstände, die für unsere Entscheidung, den Ver-
      sicherungsvertrag überhaupt oder mit dem verein-               Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
      barten Inhalt zu schließen, erheblich sind.                    jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
                                                                     sich nach den allgemeinen Regelungen des Bür-
8.2   Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei An-                   gerlichen Gesetzbuches (BGB).
      tragstellung
                                                                     Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet
      Verletzen Sie die Anzeigepflicht vor Vertrags-ab-              haben, ist die Verjährung ausgesetzt. Die Ausset-
      schluss, können wir von dem Versicherungsver-                  zung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeit-
      trag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist aus-                punkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text-
      geschlossen, wenn Sie die Anzeigepflicht weder                 form zugeht.
      vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
      In diesem Fall können wir den Versicherungsver-          13.   Digitale Kommunikation
      trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
      kündigen.                                                      Sämtliche Unterlagen (z. B. Versicherungs-schei-
                                                                     ne, Vertragsinformationen, Leistungsab-rech-
      Erfolgt der Rücktritt von dem Versicherungsver-                nungsschreiben, Mahnungen, Kündigungsbestä-
      trag nach Eintritt des Versicherungsfalles, sind               tigungen) stellen wir Ihnen ausschließlich digital
      wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn,              über unser Kundenportal zur Verfügung.
      die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf
      einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die             Für Dokumente und Schreiben in Papierform, die
      Feststellung des Versicherungsfalles noch für die              wir Ihnen auf Ihr Verlangen per Post zur Verfügung
      Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-                stellen, können zusätzliche Kosten anfallen. Diese
      pflicht ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht           haben Sie zu tragen.
      arglistig verletzt, sind wir auch in diesem Fall nicht
      zur Leistung verpflichtet.                               14.   Versicherungsmissbrauch

9.    Willenserklärungen und Anzeigen                                Als Versicherungsnehmer bzw. versicherte Per-
                                                                     son haben Sie nach dem Versicherungsvertrags-
      Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu                    gesetz bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung
      ihrer Wirksamkeit der Textform. Für diese nutzen               und im Schadenfall dem Versicherer alle für die


                                                                                                           Seite 4 von 10

[Seite 5]
Einschätzung des Risikos und die Schadenab-
wicklung wichtigen Umstände anzugeben.

Hierzu gehören zum Beispiel frühere Krankheiten
und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
gleichartige andere Versicherungen (beantragte,
bestehende, abgelehnte oder gekündigte).

Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, even-
tuelle Widersprüche in Ihren Angaben aufzuklären
oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent-
standenen Schaden zu schließen, kann es erforder-
lich sein, Dritte (z. B. andere Versicherer, Behörden)
um Auskunft zu bitten oder entsprechende Aus-
künfte auf Anfragen zu erteilen.

Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (z.
B. Rückversicherungen, Doppelversicherungen,
gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
lungsabkommen) eines Austausches von perso-
nenbezogenen Daten mit Dritten sowie unter den
Versicherern. Dabei werden personenbezogene
Daten des Betroffenen weitergegeben (z. B. Name
und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes
und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie
Schadenhöhe und Schadentag).


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[Seite 6]
B.    Besondere Versicherungsbedingungen für die pri-              (z. B. Alkoholismus, Medikamenten-, Spiel- oder
      vate Pflegeversicherung DFV-DeutschlandPflege                Drogensucht), Down-Syndrom (Trisomie 21), wahn-
                                                                   hafte Störung und Zwangsstörung.
1.    Art des Versicherungsschutzes
                                                                   Pflegebedürftigkeit besteht nur, soweit die ver-
      DFV-DeutschlandPflege ist eine private Pflege-Zu-            sicherte Person die körperlichen, kognitiven oder
      satzversicherung die die gesetzliche Pflegever-              psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheit-
      sicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung               lich bedingten Belastungen oder Anforderungen
      (GKV) oder Privaten Krankenversicherer (PKV)                 nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen
      nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt.                     kann und deshalb der Hilfe durch andere bedarf.

2.    Versicherungsfähigkeit                                       Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraus-
                                                                   sichtlich für mindestens sechs Monate, und mit
      Versicherungsfähig ist nur, wer bei Antragstellung           einem bei uns versicherten Pflegegrad (Schwere)
      in einer deutschen GKV oder deutschen PKV pfle-              bestehen.
      gepflichtversichert ist und bei Antragstellung auf
      Abschluss der DFV-DeutschlandPflege das 18. Le-        3.2   Feststellung der Pflegebedürftigkeit
      bensjahr vollendet hat.
                                                                   Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des
      Ist die versicherte Person im Laufe der Vertrags-            Pflegegrades erfolgt durch das Pflegegutachten
      laufzeit nicht mehr in der deutschen GKV oder                und den Pflegebescheid der zuständigen Pflege-
      deutschen PKV versichert, z. B. durch die Verle-             kasse oder durch einen von uns beauftragten Gut-
      gung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes ins Aus-              achter.
      land, wird das Vertragsverhältnis davon unberührt
      fortgesetzt.                                                 Wir haben das Recht, bei Feststellung der Pflege-
                                                                   bedürftigkeit durch die zuständige Pflegekasse,
3.    Versicherungsfall, Pflegebedürftigkeit und deren             ein weiteres Pflegegutachten zu beauftragen,
      Feststellung                                                 wenn begründete Zweifel an der Pflegebedürftig-
                                                                   keit bestehen.
3.1   Versicherungsfall und Pflegebedürftigkeit
                                                                   Soweit das weitere Gutachten zu einem anderen
      Versicherungsfall ist der Eintritt von Pflegebedürf-         Ergebnis wie das Erstgutachten kommt, ist ein
      tigkeit einer versicherten Person mit einem bei uns          Schiedsgutachten einzuholen. Für diesen Fall
      versicherten Pflegegrad nach Abschluss des Ver-              werden Ihnen von uns drei unabhängige Gutach-
      sicherungsvertrages.                                         terinnen oder Gutachter zur Auswahl benannt. Ihre
                                                                   Entscheidung haben Sie uns innerhalb von vier
      Kein Versicherungsfall nach diesen Bedingungen               Wochen ab Kenntnis der Namen der Gutachterin-
      liegt vor, wenn die pflegebegründende Diagnose,              nen und Gutachter mitzuteilen. Unterbleibt eine
      die zur Einstufung in einen bei uns versicherten             fristgerechte Benennung, wird eine der benannten
      Pflegegrad führt, ausschließlich oder zumindest              Gutachterinnen oder benannten Gutachter durch
      weit überwiegend eine der nachfolgend genann-                uns bestimmt.
      ten Krankheiten und Störungen darstellt:
                                                                   Die Kosten für die zusätzliche Begutachtung durch
      Aufmerksamkeitsstörung (ADS) bzw. Aufmerksam-                einen von uns beauftragten Gutachter und für das
      keitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), Angst-          Schiedsgutachten tragen wir.
      oder Anpassungsstörung, Asperger-Syndrom,
      Autismus, Belastungsreaktion und -störung, Burn-             Ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und
      Out, Depression, depressive Episode, Erschöp-                des Pflegegrades durch die Pflegekasse nicht
      fungszustand, Essstörung, Entwicklungsstörungen              möglich, z. B., weil die versicherte Person nicht
      und –verzögerungen, Hypochondrische Störung,                 mehr in der deutschen GKV oder deutschen PKV
      Intelligenzminderung, Manie, Multiples Beschwer-             versichert ist oder weil sie ihren gewöhnlichen
      de Syndrom, Mukoviszidose, Myopathien und Dys-               Aufenthalt ins Ausland verlegt hat, werden wir auf
      trophien, Neurasthenie, Neurose, neurotische Stö-            Ihren Wunsch einen Gutachter beauftragen, der
      rung, Persönlichkeitsstörung, phobische Störung,             die Pflegebedürftigkeit feststellt. Die Kosten für
      Psychose, Rett-Syndrom,   Schizophrenie, Somati-             die Begutachtung durch den von uns beauftragten
      sierungsstörung, Spina bifida, Suchterkrankungen             Gutachter haben Sie selbst zu tragen.


                                                                                                          Seite 6 von 10

[Seite 7]
3.3   Überprüfung der Pflegebedürftigkeit                    4.2   Pflegemonatsgeld bei stationärer Pflege

      Wir haben das Recht, die Pflegebedürftigkeit und             Stationäre Pflege liegt vor, wenn die versicher-
      deren Fortbestehen jederzeit durch einen von uns             te Person dauerhaft in einer stationären Pfle-
      beauftragten Gutachter überprüfen und feststellen            geeinrichtung gepflegt wird. Stationäre Pflege-
      zu lassen.                                                   einrichtungen (Pflegeheime) im Sinne dieser
                                                                   Versicherungsbedingungen sind selbständig wirt-
      Die Kosten für die Überprüfung und Feststellung              schaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürf-
      tragen wir. Muss die Überprüfung der Pflegebe-               tige unter ständiger Verantwortung einer ausge-
      dürftigkeit im Ausland erfolgen, haben Sie die Kos-          bildeten Pflegefachkraft ganztägig untergebracht
      ten hierfür zu tragen.                                       und gepflegt werden.

4.    Versicherungsleistungen                                      Die teilstationäre Pflege wird der stationären Pfle-
                                                                   ge gleichgestellt, wenn die versicherte Person
      Wir leisten das vereinbarte und im Versicherungs-            mindestens einmal pro Tag für mindestens 12
      schein dokumentierte Pflegemonatsgeld ent-                   Stunden in einer stationären Einrichtung unterge-
      weder bei häuslicher Pflege oder bei stationärer             bracht und gepflegt wird.
      Pflege,
                                                                   Wohngruppen fallen nicht unter stationäre Einrich-
      Soweit Sie mehrere Pflegegrade bei uns versichert            tungen.
      haben und der Versicherungsfall eingetreten ist,
      erbringen wir nur die für den festgestellten Pflege-   4.3   Leistungszeitpunkt
      grad vereinbarte Leistung. Die Feststellung eines
      versicherten Pflegegrades schließt Leistungen                Ein Anspruch auf die Versicherungsleistung be-
      aus einem anderen, niedrigeren oder höheren Pfle-            steht ab dem Zeitpunkt, ab dem die Pflegebedürf-
      gegrad aus.                                                  tigkeit in einem bei uns versicherten Pflegegrad -
                                                                   entweder gemäß Pflegebescheid der Pflegekasse,
      Ein Anspruch auf das Pflegemonatsgeld bei                    der privaten Pflegepflichtversicherung oder laut
      häuslicher, Verhinderungs- oder Kurzzeit-Pflege              Gutachten des von uns beauftragten Gutachters
      schließt einen Anspruch auf Pflegemonatsgeld bei             - besteht und der Anspruch auf Versicherungsleis-
      stationärer Pflege und umgekehrt aus.                        tung innerhalb von sechs Monaten nach diesem
                                                                   Zeitpunkt bei uns geltend gemacht wird.
      Eine Veränderung der Pflegeleistungen in der so-
      zialen oder privaten Pflegepflichtversicherung auf-          Wird der Anspruch auf Versicherungsleistung
      grund neuer Gesetzes- bzw. Rechtsvorschriften                nach Ablauf von sechs Monaten nach Feststellung
      begründet keinen Anspruch auf Anpassung der                  der Pflegebedürftigkeit bei uns gelten gemacht,
      mit Ihnen im Rahmen der DFV-DeutschlandPflege                besteht ein Anspruch auf Versicherungsleistung
      vereinbarten und im Versicherungsschein doku-                erst ab Antragstellung. Eine rückwirkende Leis-
      mentierten Pflegemonatsgelder.                               tung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

4.1   Pflegemonatsgeld bei häuslicher, Verhinderungs-              Wir erbringen die vereinbarten Versicherungs-
      oder Kurzzeit-Pflege                                         leistungen, wenn uns alle für die Feststellung des
                                                                   Versicherungsfalles notwendigen Unterlagen vor-
      Häusliche Pflege liegt vor, wenn die Pflege der ver-         liegen.
      sicherten Person zuhause entweder durch Laien-
      pfleger (z. B. durch Ehepartner oder Angehörige)             Das für den versicherten Pflegegrad vereinbarte
      oder durch einen ambulanten Pflegedienst er-                 Pflegemonatsgeld zahlen wir im Versicherungsfall
      bracht wird und keine stationäre Pflegeleistungen            monatlich im Voraus.
      im Sinne dieser Versicherungsbedingungen in An-
      spruch genommen werden.                                5.    Nachversicherungsgarantie

      Verhinderungspflege liegt vor, wenn eine Pflege-             Im Rahmen der Nachversicherungsgarantie haben
      person wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder                Sie einmalig die Möglichkeit, das Pflegemonats-
      aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist.             geld in den versicherten Pflegegraden

      Kurzzeitpflege liegt vor, wenn eine pflegebedürfti-
      ge Person für eine begrenzte Zeit einer vollstatio-
      nären Pflege bedarf.


                                                                                                          Seite 7 von 10

[Seite 8]
     • innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Ver-          Erhöhungen aus der Nachversicherungungsgaran-
       sicherungsvertrages und maximal bis zur Voll-           tie berücksichtigt werden.
       endung des 50. Lebensjahres der versicherten
       Person oder                                             Wir informieren Sie in Textform über die Erhöhung
     • innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod                des Pflegetagegeldes. Die Leistungsanpassung
       eines leiblichen oder adoptierten Kindes oder           wird zu Beginn des zweiten Monates (Änderungs-
       des Ehepartners der versicherten Person, sowie          termin) wirksam, der auf das Schreiben folgt.
       nach der Eheschließung oder Scheidung vom
       Ehepartner bzw. Lebenspartner oder                      Die Versicherungsdynamik wird wirksam, wenn
     • innerhalb von sechs Monaten nach dem Umzug              Sie ihr nicht innerhalb eines Monats nach Wirk-
       in ein anderes Bundesland innerhalb der Bun-            samwerden des neuen Beitrags widersprechen.
       desrepublik Deutschland aufgrund eines beruf-
       lichen Wechsels der versicherten Person bis zur         Widersprechen Sie zweimal nacheinander der
       Vollendung des 50. Lebensjahres                         Versicherungsdynamik, behalten wir uns bei der
                                                               nächsten Versicherungsdynamik eine Gesund-
     ohne Gesundheitsprüfung um maximal 30 %, auf-             heitsprüfung vor.
     gerundet auf volle Euro, beitragswirksam zu erhö-
     hen.                                                      Mit der Teilnahme an der Versicherungsdynamik
                                                               wird Ihr Beitrag neu ermittelt. Der Beitrag für den
     Die Nachversicherungsgarantie kann maximal bis            hinzukommenden Teil des versicherten Pflegemo-
     zur Verdopplung des erstmalig für den höchsten            natsgeldes wird dabei nach Ihrem aktuellen Alter
     Pflegegrad vereinbarten Pflegemonatsgeldes in             bestimmt und dem bisherigen Beitrag hinzuge-
     Anspruch genommen werden, wobei auch Erhö-                rechnet. Der neue Beitrag wird zu dem Änderungs-
     hungen aus der Versicherungsdynamik berück-               zeitpunkt wirksam.
     sichtigt werden.
                                                               Der Anspruch auf die Versicherungsdynamik
     Mit der Inanspruchnahme der Nachversicherungs-            endet unabhängig von der Höhe der Pflegemo-
     garantie wird Ihr Beitrag neu ermittelt.                  natsgelder, sobald die versicherte Person einen
                                                               Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen
     Der Beitrag für den hinzukommenden Teil des ver-          Pflegeversicherung hätte, auch wenn dies nach
     sicherten Pflegemonatsgeldes wird nach dem zu             dem vereinbarten Tarif bei uns keinen Versiche-
     diesem Zeitpunkt aktuellen Alter der versicherten         rungsfall auslöst.
     Person bestimmt und dem bisherigen Beitrag hin-
     zugerechnet. Der neue Beitrag wird zu dem Ände-      7.   Beitragsbefreiung im Versicherungsfall
     rungszeitpunkt wirksam.
                                                               Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versicherungs-
     Der Anspruch auf die Nachversicherungsgarantie            schein dokumentiert befreien wir Sie nach Eintritt
     endet unabhängig von der Höhe der Pflegemo-               des Versicherungsfalles und Einstufung in Pfle-
     natsgelder, sobald die versicherte Person einen           gegrad 5 unter Aufrechterhaltung des Versiche-
     Leistungsanspruch gegenüber ihrer gesetzlichen            rungsschutzes auf Antrag von Ihrer Verpflichtung,
     Pflegeversicherung hätte, auch wenn dies nach             die laufenden Versicherungsbeiträge für diese
     dem vereinbarten Tarif bei uns keinen Versiche-           Versicherung zu entrichten, solange der Versiche-
     rungsfall auslöst.                                        rungsfall besteht. Die Beitragsbefreiung wirkt ab
                                                               der nächsten Fälligkeit ihres Beitrages nach An-
6.   Versicherungsdynamik                                      tragstellung. Endet die Einordnung in Pflegegrad
                                                               5, haben Sie die Beiträge wieder zu zahlen.
     Im Rahmen der Versicherungsdynamik erhöhen
     wir beitragswirksam das Pflegemonatsgeld in den      8.   Tarifwechsel
     versicherten Pflegegraden ohne Gesundheitsprü-
     fung alle drei Jahre um 5 %, aufgerundet auf volle        Sie haben die Möglichkeit, zwischen den von uns
     Euro.                                                     angebotenen Tarifen mit gleichartigem Versiche-
                                                               rungsschutz zu wechseln. Wollen Sie in einen
     Die Versicherungsdynamik kann maximal bis                 anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungs-
     zur Verdopplung des erstmalig für den höchs-              schutz wechseln, der insgesamt oder bezogen
     ten Pflegegrad vereinbarten Pflegemonatsgel-              auf eine Teilleistung eine Erweiterung des Ver-
     des in Anspruch genommen werden, wobei auch               sicherungsumfanges oder eine Erhöhung der


                                                                                                     Seite 8 von 10

[Seite 9]
      Leistungen zur Folge hat, ist der Tarifwechsel nur             Reisewarnung durch das Auswärtige Amt der
      mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich.                 Bundesrepublik Deutschland besteht oder eine
      Wir sind berechtigt, für die Mehrleistung einen                Teil- oder Reisewarnung für das Aufenthaltsgebiet
      Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag                  erst während des Aufenthaltes ausgesprochen
      zu verlangen.                                                  wird und die versicherte Person das Aufenthalts-
                                                                     gebiet unverzüglich verlässt oder aus Gründen, die
      Verändert sich in der sozialen und privaten Pflege-            sie nicht zu vertreten hat, am Verlassen des be-
      pflichtversicherung (SGB XI) die gesetzliche Defi-             troffenen Gebietes gehindert wird. Terroristische
      nition der Pflegebedürftigkeit oder deren Voraus-              Anschläge zählen nicht zu Kriegsereignissen.
      setzungen, hat der Versicherte das Recht, in einen
      neuen gleichartigen Pflegegeldtarif zu wechseln,        11.    Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsver-
      soweit dieser vom Versicherer aufgrund der ver-                letzungen vor, bei und nach Eintritt des Versiche-
      änderten Gesetzesgrundlage eingeführt wird. Eine               rungsfalles
      erneute Gesundheitsprüfung findet nicht statt,
      sofern beim Wechsel die Leistungen nicht höher          11.1   Obliegenheiten nach Vertragsschluss
      oder umfassender sind.
                                                                     Sie haben uns die Beendigung der Versicherung
9.    Geltungsbereich                                                der versicherten Person in einer deutschen GKV
                                                                     oder deutschen PKV und den Wegfall der gesetzli-
      Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Unsere                  chen Pflegeversicherung unverzüglich in Textform
      Leistungen nach diesen Versicherungsbedingun-                  mitzuteilen.
      gen erbringen wir unabhängig davon, wo Sie oder
      die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufent-       11.2   Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versi-
      halt oder Wohnsitz haben oder wo die versicherte               cherungsfalls
      Person Pflegeleistungen in Anspruch nimmt.
                                                                     Sie haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles
10.   Leistungsausschlüsse                                           nach Möglichkeit für die Abwendung und Minde-
                                                                     rung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen
      Keine Leistungspflicht besteht für Versicherungs-              zu unterlassen, die der Genesung der versicherten
      fälle, die bereits vor Vertragsschluss eingetre-               Person hinderlich sind oder ihr entgegenstehen.
      ten sind oder festgestellt wurden. Dies gilt auch
      dann, wenn die Pflegebedürftigkeit zwar erst nach              Wir sind nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn
      Vertragsschluss, aber rückwirkend für einen Zeit-              Sie einen entsprechenden Antrag stellen und uns
      punkt vor Vertragsschluss festgestellt wird.                   alle notwendigen Unterlagen zur Feststellung
                                                                     des Versicherungsfalles vorlegen. Hierzu zählen
      Für Versicherungsfälle, die nach Vertragssschluss              insbesondere das Gutachten des medizinischen
      jedoch vor Versicherungsbeginn eingetreten sind,               Dienstes der Krankenversiche-rung (MDK) oder
      besteht kein Versicherungsschutz.                              Medicproof und der Pflegebescheid Ihrer Pflege-
                                                                     kasse.
      Keine Leistungspflicht besteht, wenn die Pflege-
      bedürftigkeit auf einer der in Ziffer 3.1 dieser Be-           Im Versicherungsfall haben Sie uns - soweit dies
      sonderen Versicherungsbedingungen genannten                    für unsere Beurteilung erforderlich ist und Ihnen
      Krankheiten beruht.                                            billigerweise zugemutet werden kann - sämtliche
                                                                     Belege mit Leistungs- oder Erstattungsvermerk
      Wir leisten nicht für Versicherungsfälle, die ursäch-          der GKV oder PKV, der Pflegekasse, des Pflegehei-
      lich auf eine vorsätzlich herbeigeführte Gesund-               mes, des ambulanten Pflegedienstes oder eines
      heitsbeeinträchtigung oder Gesundheitsbeschädi-                anderen Kostenträgers auf Ihre Kosten im Origi-
      gung einschließlich deren Folgen zurückzuführen                nal vorzulegen. Aus den Belegen müssen sich
      sind.                                                          Vor- und Zuname der versicherten Person sowie
                                                                     die Abrechnung ambulanter, stationärer oder der
      Kein Versicherungsschutz besteht für Versiche-                 sonstigen durchgeführten Leistungen ergeben.
      rungsfälle einschließlich deren Folgen, die durch
      Kriegsereignisse im Ausland verursacht worden                  Im Falle der häuslichen Pflege nach Ziffer 4.1 die-
      sind. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn                 ser Besonderen Versicherungsbedingungen ha-
      für das Aufenthaltsgebiet der versicherten Per-                ben Sie uns auf unser Verlangen nachzuweisen,
      son zum Zeitpunkt der Einreise keine Teil- oder                dass durch das geleistete Pflegemonatsgeld die


                                                                                                           Seite 9 von 10

[Seite 10]
erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnah-           11.3   Folgen von Obliegenheitsverletzungen
men und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen
sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigne-             Bei Verletzung einer der Obliegenheiten, die Sie
ter und ausreichender Weise selbst sichergestellt             vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen ha-
werden.                                                       ben, können wir binnen eines Monats, nachdem
                                                              wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben,
Kosten für Übersetzungen von ausländischen Be-                den Versicherungsvertrag fristlos kündigen, es sei
legen ziehen wir von den Versicherungsleistungen              denn, die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder
ab.                                                           grober Fahrlässigkeit.

Die versicherte Person ist auf unser Verlangen ver-           Verletzen Sie eine Obliegenheit vorsätzlich, sind
pflichtet, die behandelnden Ärzte und die Angehö-             wir nicht zur Leistung verpflichtet. Im Falle einer
rigen von Heilberufen, ihre Krankenversicherung               grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit
sowie Sozialversicherungsbehörden von ihrer                   sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung ent-
Schweigepflicht zu entbinden und sich auf unsere              sprechend der Schwere Ihres Verschuldens zu
Kosten durch einen neutralen Arzt untersuchen zu              kürzen. Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn
lassen, soweit dies zur Beurteilung unserer Leis-             die Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein-
tungspflicht erforderlich ist.                                tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
                                                              noch für die Feststellung oder den Umfang unse-
Ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und              rer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht,
des Pflegegrades durch die Pflegekasse oder eine              wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Begutachtung durch den medizinischen Dienst der
Krankenversicherung (MDK), durch Medicproof                   Unsere vollständige oder teilweise Leistungsfrei-
oder durch einen anderen von der Pflegekasse                  heit bei Verletzung einer der nach Eintritt des Ver-
beauftragten Gutachter nicht möglich, haben Sie               sicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder
uns die Übernahme der Mehrkosten für die Beauf-               Aufklärungsobliegenheiten hat zur Voraussetzung,
tragung eines durch uns beauftragten Gutachters               dass wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text-
in Textform zu erklären, bevor wir den Gutachter              form auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
beauftragen.
                                                       12.    Berechnung der Versicherungsbeiträge
Sie haben uns auf Nachfrage das Fortbestehen
einer festgestellten Pflegebedürftigkeit der ver-             Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich
sicherten Person durch eine Überprüfung und Be-               nach dem Eintrittsalter der versicherten Person
scheinigung des medizinischen Dienstes der Kran-              und dem vereinbarten Leistungsumfang. Das Ein-
kenversicherung (MDK), Medicproof oder einen                  trittsalter entspricht der Anzahl der vollendeten
von der Pflegekasse oder von uns beauftragten                 Lebensjahre zum Zeitpunkt des gewünschten Ver-
Gutachter nachzuweisen.                                       sicherungsbeginns.

Das Recht zur jederzeitigen Überprüfung der Pfle-      13.    Beendigung des Versicherungsvertrages
gebedürftigkeit nach Ziffer 3.3 dieser Bedingun-
gen bleibt hiervon unberührt.                                 In Ergänzung zu Ziffer 7.2 der Allgemeinen Versi-
                                                              cherungsbedingungen gilt:
Sie haben uns unverzüglich Änderungen bezüglich
der Feststellungen der Pflegebedürftigkeit oder               Der Versicherungsvertrag endet, wenn Sie verster-
des Pflegegrades der versicherten Person sowie                ben. Die versicherte Person hat dann das Recht,
den Wechsel von der häuslichen in die stationäre              den Versicherungsvertrag unter Benennung des
Pflege, oder andersherum, anzuzeigen.                         künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
                                                              Eine solche Erklärung ist uns gegenüber innerhalb
Nach der Feststellung des Versicherungsfalls                  von zwei Monaten nach Ihrem Tod in Textform ab-
sind Sie verpflichtet, uns auf Verlangen eine in der          zugeben.
Bundesrepublik Deutschland amtlich anerkannte
Lebendbescheinigung der versicherten Person                   Bei Tod einer versicherten Person endet der Ver-
vorzulegen. Wir erstatten Ihnen die Kosten bis zur            sicherungsvertrag in Bezug auf diese versicherte
der Höhe, die für eine in Deutschland ausgestellte            Person. Leistungen, die von uns in Unkenntnis des
Bescheinigung anfallen.                                       Todes, über den Tod der versicherten Person hi-
                                                              naus erbracht wurden, sind uns von Ihren Erben
                                                              gesamtschuldnerisch zurückzuerstatten.


                                                                                                     Seite 10 von 10
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