# Muki und Eigenheim, -Paket Paket Eigenheim Variante 2: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-photovoltaik-muki-photovoltaik-paket-eigenheim-variante-2.php
- Rechtlicher Träger: MuKi Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-photovoltaik-muki-photovoltaik-paket-eigenheim-variante-2.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Haushalt / Eigenheim, Allgemeiner Teil, Allgemeine Tarifbestimmungen](https://www.muki.com/index.php?eID=downloadFile&f=91376&token=0b71807793dd76df5e2a6880c9a78f46dc16baf3), Fassung Allgemeine Tarifbestimmungen Stand 10/2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Neuwert der Anlage einschließlich Montage) | ja, bis 35.000 € | Höchstentschädigungssumme € 35.000,- | 7.2 Photovoltaik-Paket, Seite 27 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragsform: eigenständige Photovoltaikversicherung oder Baustein der Wohngebäudeversicherung | nein | Photovoltaikanlagen am Gebäude und freistehend am versicherten Grundstück | 6.5 Sturmversicherung, Seite 23 |
| Höchstgröße der versicherbaren Anlage in kWp | nicht geregelt |  |  |
| Aufdach- und Indachanlagen auf dem versicherten Gebäude | ja | Als versichert gelten unbewegliche, fest mit dem Haupt- oder Nebengebäude oder dem Grundstück (versicherte Adresse) verbundene (fix montierte) Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung | Photovoltaik-Paket, Seite 17 |
| Freiflächen-, Garten-, Fassaden- und Carportanlagen | ja | Als versichert gelten unbewegliche, fest mit dem Haupt- oder Nebengebäude oder dem Grundstück (versicherte Adresse) verbundene (fix montierte) Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung | Photovoltaik-Paket, Seite 17 |
| Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung zum Neuwert | nicht geregelt |  |  |
| Neuwert bis zu einem Anlagenalter von | nicht geregelt |  |  |
| Abzug neu für alt oder Zeitwertentschädigung (Staffel nach Anlagenalter) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | ja | Unterversicherungsverzicht inklusive Vorsorge | 6.2 Besondere Deckungsvereinbarung, Seite 21 |
| Solarmodule | ja | Photovoltaikmodule inklusive der dazugehörigen Befestigungsvorrichtungen | Photovoltaik-Paket, Seite 17 |
| Wechselrichter | ja, bis zur Versicherungssumme | Wechselrichter | Photovoltaik-Paket, Seite 17 |
| Unterkonstruktion, Montagesystem und Befestigung | ja | Photovoltaikmodule inklusive der dazugehörigen Befestigungsvorrichtungen | Photovoltaik-Paket, Seite 17 |
| Verkabelung und Leitungen bis zum Einspeisepunkt | ja | Gleich- und Wechselstromverkabelung der Photovoltaikanlage | Photovoltaik-Paket, Seite 17 |
| Batteriespeicher | ja, bis zur Versicherungssumme | Akkumulatoren (Energiespeicher) | Photovoltaik-Paket, Seite 17 |
| Wallbox (Ladestation für Elektroauto) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wallboxen (Wandladestation) zur Ladung von E-Fahrzeugen | Photovoltaik-Paket, Seite 17 |
| Überwachungs-, Mess- und Steuertechnik (Monitoring, Energiemanagement) | ja | Einspeisezähler inklusive Datenlogger, Laderegler, Mess-, Steuer- und Regelungskomponenten | Photovoltaik-Paket, Seite 17 |
| Brand | ja | Ersetzt werden die Kosten nach Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion. | 6.4 Feuerversicherung, Seite 22 |
| Blitzschlag (direkter Einschlag) | ja | Ersetzt werden die Kosten nach Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion. | 6.4 Feuerversicherung, Seite 22 |
| Überspannung und Induktion durch Blitz (indirekter Einschlag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektrische Teile der Sonnenenergieanlagen | 6.4 Feuerversicherung, Seite 22 |
| Explosion und Implosion | ja | Ersetzt werden die Kosten nach Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion. | 6.4 Feuerversicherung, Seite 22 |
| Sturm (Windstärke ab der das Werk leistet) | ja | Ersetzt werden die Kosten nach Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch | 6.5 Sturmversicherung, Seite 23 |
| Hagel | ja | Ersetzt werden die Kosten nach Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch | 6.5 Sturmversicherung, Seite 23 |
| Schneedruck und Eislast | ja | Ersetzt werden die Kosten nach Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch | 6.5 Sturmversicherung, Seite 23 |
| Frost | nicht geregelt |  |  |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen) | ja, bis 7.400 € | In Erweiterung der vertraglich vereinbarten Sturmdeckung gelten derartige Schäden an den versicherten Gebäuden und Nebengebäuden auf „Erstes Risiko“ als mitversichert bis 7.400,- | 6.5 Sturmversicherung, Seite 23 |
| Kurzschluss, Überstrom und sonstige elektrische Einwirkung | nicht geregelt |  |  |
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler (auch Montagefehler) | nicht geregelt |  |  |
| Allmählichkeitsschäden (Korrosion, Feuchtigkeit, allmähliche Einwirkung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Verschleiß und Abnutzung | nicht geregelt |  |  |
| Tierbiss (Marder, Nagetiere) an Kabeln und Leitungen | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl der Anlage oder von Teilen | nicht geregelt |  |  |
| Vandalismus und böswillige Beschädigung | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall (entgangene Einspeisevergütung nach einem versicherten Schaden) | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall: Höchstdauer in Tagen | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall: Berechnung (Tagessatz je kWp oder nach Monitoringdaten) | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall: Karenztage, für die nichts gezahlt wird | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Strombezug aus dem Netz, weil der Eigenverbrauch ausfällt | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall bei Störung oder Abschaltung durch den Netzbetreiber | nicht geregelt |  |  |
| De- und Remontagekosten (Abbau und Wiederaufbau der Anlage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Nebenkosten (Aufräumungs- und Abbruchkosten, De- und Remontagekosten, Isolier-, Feuerlösch- sowie Deponiekosten) bis 10 % d. VS | 6.4 und 6.5, Seite 22 |
| Dachreparatur nach einem Schaden an der Anlage | nicht geregelt |  |  |
| Gerüst-, Kran- und Hebebühnenkosten | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Fehlersuche (auch wenn kein Schaden gefunden wird) | nicht geregelt |  |  |
| Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten (auch Sondermüll Module und Akkus) | ja, bis zur Versicherungssumme | Nebenkosten (Aufräumungs- und Abbruchkosten, De- und Remontagekosten, Isolier-, Feuerlösch- sowie Deponiekosten) bis 10 % d. VS | 6.4 und 6.5, Seite 22 |
| Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Ersatz durch ein Nachfolgemodell) | nicht geregelt |  |  |
| Feuerwehr- und Löschkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Nebenkosten (Aufräumungs- und Abbruchkosten, De- und Remontagekosten, Isolier-, Feuerlösch- sowie Deponiekosten) bis 10 % d. VS | 6.4 Feuerversicherung, Seite 22 |
| Haftpflicht des Anlagenbetreibers (mitversichert oder Verweis auf die Privathaftpflicht) | nicht geregelt |  |  |
| Netzeinspeisung: Anlage mit Einspeisung ins öffentliche Netz versicherbar (auch Volleinspeisung) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung Standard | keine | Auf Wunsch kann ein Selbstbehalt in Höhe von € 200,- für die Eigenheim- sowie die Haushaltsversicherung vereinbart werden. | 5 Selbstbehalt, Seite 6 |
| Abweichende Selbstbeteiligung (Naturgefahren, Diebstahl, Wechselrichter) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit | ja | verzichtet der Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens auf den Einwand der Leistungsfreiheit | 6.7, Seite 24 |
| Pflicht zur Installation durch einen Fachbetrieb (Abnahmeprotokoll) | nicht geregelt |  |  |
| Wartungspflicht (regelmäßige Prüfung durch einen Fachbetrieb) | nicht geregelt |  |  |
| Vorgaben zur Diebstahlsicherung (Spezialschrauben, Codierung) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Ertragsüberwachung (Ausfall muss binnen Frist bemerkt werden) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Fotos, Monitoringdaten) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (auch nach einem Schaden; als Baustein mit dem Hauptvertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Daños eléctricos (Elektroschäden an Modulen, Wechselrichter und Leitungen) | nicht geregelt |  |  |
| Robo (Diebstahl mit Gewalt) und hurto (einfacher Diebstahl) der Anlage | nicht geregelt |  |  |
| Fenómenos atmosféricos (Wind, Hagel, Regen, Schnee ab Schwellenwerten) | nicht geregelt |  |  |
| Pérdida de producción (Ertragsausfall nach spanischem Werk) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Überschwemmung, Erdbeben, Terror) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Haushalt / Eigenheim, Allgemeiner Teil, Allgemeine Tarifbestimmungen

```text
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     Haushalt /
     Eigenheim

  ALLGEMEINER TEIL


            H AU S H A LT S V E R S I C H E R U N G
            EIGENHEIMVERSICHERUNG
                                                      inklusive 24h-Hilfe


A L LG E M E I N E TA R I F B E S T I M M U N G E N   Stand 10/2026

[Seite 2]
       Haushalt /
       Eigenheim


Inhaltsverzeichnis

1.         ALLGEMEINER TEIL                    Seite                    4
1.1.       Was kann versichert werden?		                                4
1.2.       Was kann nicht versichert werden?		                          4
1.3.       Definitionen		                                               4
1.4.       Nachversicherung		                                           5
1.5.       Steuern und Gebühren		                                       5
1.6.       Prämienzahlung		                                             5
1.7.       Zuschläge bei unbewohnten Gebäuden		                         5
1.8.       Nachlässe 		                                                 6
1.9.       Mindestprämie		                                              6
1.10.      Wertanpassung		                                              6


2.         BERECHNUNG HAUSHALTSVERSICHERUNG Seite                       7
2.1.       Haushaltsversicherung Allgemein		                            7
2.2.       Prämienberechnung		                                          7
2.3.       Sofortschutz		                                               7
2.4.       Prämiensätze		                                               7


3.         HAUSHALTSVERSICHERUNG                                  Seite  8
3.1.       Versicherte Sachen		                                          8
3.2.       Baubestandteile		 8
3.3.       Sachen auf dem Dachboden, im Keller oder Ersatzraum		         8
3.4.       Sachen im Freien – auf dem Grundstück, im Stiegenhaus		       8
3.5.       Außenversicherung		 8
3.6.       Wertpapiere und Einlagebücher mit Klauseln		                  8
3.7.       Bargeld, Schmuck und dgl.		                                   9
3.8.       Wertsachen		 9
3.9        Kommerzielle Einrichtungen		                                  9
3.10.      Wohnungsinhalt studierender Kinder		                          9
3.11.      Deckungserweiterungen zu den ABH		                           10
3.12.      Glasbruchversicherung		 12
3.13.      24h-Hilfe		 13


4.         Deckungserweiterungen gegen MehrprämieN             Seite    14
4.1.       Deckungserweiterung Haushalt 		                              14
4.2.       Gartenpaket I 		                                             15
4.3.       Gartenpaket II 		                                            15
4.4.       Swimmingpool-/Whirlpoolpaket Haushaltsversicherung		         16


                                                                             2

[Seite 3]
       Haushalt /
       Eigenheim


4.5.       Überspannungsschäden		                                16
4.6.       Photovoltaik-Paket		                                  17
4.7.       Heizungskasko		                                       17
4.8.       IT- und Cyber-Assistance                              18
4.9.       Hundehaftpflicht		                                    19
4.10.      Hundehaftpflicht – Verwandtenausschluss               19
4.11.      Deckungserweiterung Haushalt Haftpflicht              19

5.         BERECHNUNG EIGENHEIMVERSICHERUNG              Seite   20
5.1.       Ermittlung der verbauten Fläche                       20
5.2.       Versicherungssummen und Prämienberechnung		           20


6.         EIGENHEIMVERSICHERUNG                         Seite   21
6.1.       Versichert sind …		                                   21
6.2.       Sofortschutz		                                        21
6.3.       Versicherte Sparten		                                 21
6.4.       Feuerversicherung		                                   22
6.5.       Sturmversicherung		                                   23
6.6.       Leitungswasserversicherung		                          24
6.7.       Grobe Fahrlässigkeit		                                24
6.8.       Glasbruchversicherung		                               25
6.9.       Haftpflichtversicherung		                             25
6.10.      24h-Hilfe		                                           25


7.         Deckungserweiterungen gegen MehrprämieN       Seite   26
7.1.       Deckungserweiterung Eigenheim		                       26
7.2.       Photovoltaik-Paket		                                  27
7.3.       Heizungskasko		                                       27
7.4.       Swimmingpoolpaket		                                   28
7.5.       Hundehaftpflicht		                                    28
7.6.       Hundehaftpflicht – Verwandtenausschluss               28


8.         Rohbauversicherung	                           Seite   29


9.         Bedingungen und Klauseln	                     Seite   30


                                                                      3

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       Eigenheim


1. ALLGEMEINER TEIL

1.1.    WAS KANN VERSICHERT WERDEN?

Haushaltsversicherung:
Der Abschluss ist für jede Wohnung durch die Eigentümer oder Mieter möglich, gleichgültig ob sie sich in einem
Wohngebäude, in einem landwirtschaftlichen Gebäude oder in einem Gebäude befindet, das industriellen oder ge-
werblichen Zwecken dient.

Das Höchstzeichnungslimit beträgt € 1.000.000,-

Eigenheimversicherung:
Die Eigenheimversicherung kann für alle Ein- und Zweifamilienhäuser abgeschlossen werden.

Der Abschluss der Eigenheimversicherung ist in folgenden Fällen nicht möglich:
       1. Wenn das Gebäude zu mehr als 33 1/3 % für gewerbliche oder industrielle Zwecke und / oder für Lager-
          zwecke benützt wird.
       2. Wenn das Gebäude mehr als 2 Wohneinheiten hat. Ausgebauter Dachboden gilt nicht als 3. Wohneinheit!
       3. Wenn es sich um einen Wohnwagen handelt.

Das Höchstzeichnungslimit beträgt € 2.000.000,-

1.2.    WAS KANN NICHT VERSICHERT WERDEN?
        • Risiken im Ausland
        • Gebäude in schlechtem Bauzustand sowie deren Inhalt
        • Mehrfamilienhäuser
        • Gartenhäuser
        • Landwirtschaftlich genutzte Objekte
        • Aufgelassene landwirtschaftliche Gebäude
        • Wohnwagen/Wohnmobile/Mobilheime
        • Zelte, Traglufthallen und alle nicht mit dem Boden fix verankerte gebäudeähnliche Objekte
        • Container
        • Lagerhallen / Lagerräume
        • Badehütten
        • Presshäuser
        • Gebäude, die nicht ganzjährig durch die Feuerwehr erreichbar sind
        • Risiken, die gewerblich oder über Onlineplattformen (bsp. Booking.com, Airbnb, etc.) vermietet werden


1.3.    DEFINITIONEN
Gebäude sind fest mit dem Boden verbundene Bauwerke mit räumlicher Umfriedung (Wände, Dach und Boden), die
Schutz gegen äußere Einflüsse bieten und überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden.

Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude
ihre Selbständigkeit verloren haben.

Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind
und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.

Als Nebengebäude gelten überdachte Bauwerke (freistehend oder an das Hauptgebäude angebaut), die ein Funda-
ment oder eine Verankerung aufweisen und dem Versicherungsnehmer zu privaten, aber nicht zu Wohnzwecken dienen.


                                                                                                                  4

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       Eigenheim


1.4.     NACHVERSICHERUNGEN (Mitversicherung)
Nachversicherungen (Mitversicherung) zu Verträgen anderer Versicherungsunternehmen sind nur in den Sparten Feu-
er, Sturmschaden, Glasbruch, Leitungswasser und Haushaltsversicherung möglich. Es ist darauf zu achten, dass der
Deckungsumfang der bestehenden Polizze bekannt ist und dass Subsidiarität vereinbart wird.


1.5.     STEUERN UND GEBÜHREN
Bei den Prämien und Prämiensätzen sind bereits alle Steuern (Versicherungssteuern) eingerechnet.
Versicherungssteuer     		            11 %
Feuerschutzsteuer Gebäude              4%
Feuerschutzsteuer Haushalt             1%
Allfällige Nebengebühren (z.B. Mahnspesen, Rückleitungsspesen)

Vinkulierungen (Hypothekenanmeldungen, Abtretungen und Verpfändungen) müssen vom Kreditinstitut beantragt und
die jeweiligen Gebühren direkt an das Kreditinstitut verrechnet werden.


1.6.     PRÄMIENZAHLUNG
Die angeführten Prämien sind Jahresprämien inkl. Versicherungssteuern.
Für unterjährige Prämienzahlung, monatlich, ¼-jährlich sowie ½-jährlich werden keine Zuschläge verrechnet.
Monatliche Zahlungsweise ist nur bei Erteilung eines SEPA-Mandats möglich.


1.7.     ZUSCHLÄGE BEI UNBEWOHNTEN GEBÄUDEN
Haushalte mit Zuschlag:
- Nicht ständig bewohnte Gebäude außerhalb des verbauten Ortsgebietes mit Sicherungen
        											                                                                               Zuschlag 70 %
	Zugänge: Vollholztüren oder Metalltüren, im Glasteil vergitterte Türen
  Fenster und Öffnungen in Reichweite: Eingestemmte Eisen- od. Scherengitter, Rollbalken, Rollgitter, in Schiene
  laufende Plastik- od. Holzrollläden, Holzläden mit Querstange und Vorhängeschloss oder Innenriegel
  (Klausel M05)

  Nicht ständig bewohnte Gebäude außerhalb des verbauten Ortsgebietes ohne Sicherung
  Wenn
        obige Sicherungen nicht oder nur teilweise vorhanden sind.			         Zuschlag 100 %


HINWEIS für nicht ständig bewohnte Gebäude:
Bargeld, Valuten, Einlagebücher sowie Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen sind während der Zeit des
Unbewohntseins nicht versichert.
Haushalte ohne Zuschlag:
- Ständig bewohnte Gebäude: die Wohnung befindet sich in einem Gebäude, das mindestens 9 Monate pro Jahr,
auch nachtsüber, bewohnt wird.

- Nicht ständig bewohnte Gebäude im verbauten Ortsgebiet, bewohnte Gebäude in der Nachbarschaft.
(Klausel M04)


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       Eigenheim


1.8.    NACHLÄSSE
Sicherungen für Wohnungen in ständig bewohnten Gebäuden
Prämiennachlass auf die Haushaltsprämie gegen Vorlage einer Rechnung:
VSÖ-geprüfte Alarmanlagen								                                                          Prämiennachlass 10 %

Selbstbehalt
Auf Wunsch kann ein Selbstbehalt in Höhe von € 200,- für die Eigenheim- sowie die Haushaltsversicherung vereinbart
werden. Der Selbstbehalt gilt pro Schadensfall und für sämtliche Schäden.
  											                                                                            Prämiennachlass 20 %

Ausschluss des Glasbruchrisikos							                                                     Prämiennachlass 10 %


1.9.    MINDESTPRÄMIE (Jahresprämie)
Mindestprämie Haushalt Exklusiv      € 60,-                          Haushalt Premium       € 80,-
Mindestprämie Eigenheim Exklusiv     € 85,-                          Eigenheim Premium      € 107,-


1.10. WERTANPASSUNG
Die Prämien der Haushalts- bzw. Gebäudeversicherung sind wertgesichert. Die Wertanpassung wird bei Hauptfällig-
keit der Prämie um die durchschnittliche Änderung der Indizes im Vorjahr angepasst. Basis für die Index-Berechnung in
der Eigenheimversicherung ist der Baukostenindex, in der Haushaltsversicherung der Verbraucherpreisindex.
Aufgrund der Wertanpassung wird auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet. Voraussetzung ist die Prämien-
berechnung mit der richtigen m2-Anzahl.


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2. BERECHNUNG HAUSHALTSVERSICHERUNG

2.1.    HAUSHALTSVERSICHERUNG
Die Versicherungssumme wird auf Neuwertbasis festgesetzt, jenen Wert, der für die Neuanschaffung gleichwertiger
Sachen zum Zeitpunkt des Schadensfalles angesetzt werden muss.


2.2.    PRÄMIENBERECHNUNG
Grundlage für die Prämienberechnung ist die m2-Anzahl der Wohnnutzfläche. Zur Nutzfläche gehören die gesamten
Bodenflächen der Wohnung sowie Hobbyräume.

Für die Berechnung der Wohnfläche werden nicht berücksichtigt: Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Aus-
stattung nach nicht für Wohnzwecke geeignet sind, Treppen, offene Balkone, Terrassen sowie spezifisch für landwirt-
schaftliche oder gewerbliche Zwecke ausgestattete Räume innerhalb der Wohnung.


2.3.    SOFORTSCHUTZ (VORLÄUFIGE DECKUNG)
Die vorläufige Deckung beginnt mit Zugang des Antrages in der Zentrale von muki, jedoch nicht vor dem im Antrag an-
gegebenen Versicherungsbeginn; sie endet mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages oder der Ablehnung
des Antrages, längstens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen ab Antragstellung.
Es gelten in der Eigenheim- / Haushaltsversicherung die Deckungssummen in Höhe der Versicherungssumme.


2.4.    PRÄMIENSÄTZE

                                                                       Berechnungsgrundlage
  Prämie je € 1.000,- Versicherungssumme                             Exklusiv                   Premium
                                                                          inkl. NATKAT-               inkl. NATKAT-
                                                                             Paket**                     Paket**
  bis 150 m Wohnnutzfläche
            2
                                                             1,313          1,707         1,558           2,022
  ab 150 m Wohnnutzfläche
            2
                                                             1,094          1,427         1,296           1,681
  Frei gewählte Versicherungssumme unter 1.300,-/m   2
                                                             1,663          2,162          --              --
  kein Unterversicherungsverzicht


Ermittlung der Versicherungssumme:
Ausstattung gehoben:                                                                      Wert je m2: € 1.300,-
Ausstattung gehoben plus:                                                                 Wert je m2: € 1.600,-


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3. HAUSHALTSVERSICHERUNG

3.1.    VERSICHERTE SACHEN
Der versicherte Wohnungsinhalt umfasst alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen
und im Eigentum des Versicherungsnehmers, der Ehegatten/Lebensgefährten, der Kinder und anderen Verwandten,
die im gemeinsamen Haushalt leben, stehen.
Fremde Sachen – ausgenommen die der Mieter, Untermieter und der gegen Entgelt beherbergten Gäste – sind versi-
chert, soweit nicht aus einer anderen Versicherung Entschädigung verlangt werden kann.
Ist der Versicherungsnehmer Untermieter, so ist der dem Hauptmieter gehörende Teil des Wohnungsinhaltes im Rah-
men der Gesamtversicherung mitversichert.

3.2.    Baubestandteile
Zum Wohnungsinhalt gehören auch Malereien, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen,
Heizungsanlagen, Badezimmereinrichtungen, Klosetts und Armaturen.
Diese gehören dann nicht zum Wohnungsinhalt, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt und der
Wohnungsinhaber Eigentümer dieses Gebäudes ist. Obgenannte Baubestandteile sind dann nur in einer Gebäudever-
sicherung mitversichert.
Fix montierte Gebäudebestandteile (z.B. Markisen), die der Versicherungsnehmer angebracht hat, gelten als mitversi-
chert, sofern keine Gebäudeversicherung besteht (subsidiär).

3.3.    Sachen auf dem Dachboden, IM Keller oder Ersatzraum
Möbel, Werkzeuge, Stellagen, Kraftfahrzeugzubehör, Reise- und Sportutensilien, Schlauchboote, Lebensmittel,
Wäsche, Wirtschaftsvorräte, Fahrräder bis € 1.500,-, Kühl-, Waschgeräte und Heizmaterial sowie sonstiger Keller- und
Bodenkram.

3.4.    Sachen im Freien – auf dem Grundstück, im Stiegenhaus
Gartengeräte, Gartenmöbel, Krankenfahrstühle, Kinderwägen, Wäsche, gesicherte Fahrräder bis € 1.500,- und An-
tennenanlagen.

3.5.    Sachen auSSerhalb der Versicherungsräumlichkeiten (Außenversicherung)
Sachen des Wohnungsinhaltes sind vorübergehend, längstens jedoch für 6 Monate, außerhalb der versicherten Räum-
lichkeiten in anderen ständig bewohnten Gebäuden versichert.

Örtlicher Geltungsbereich:        Europa im geografischen Sinn, die außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten
                                  sowie die Kanarischen Inseln, Madeira, die Azoren und Island

Höchstversicherungssumme          10 % der Höchsthaftungssumme für den Wohnungsinhalt.

Gegen Einbruchdiebstahl sind Bargeld, Schmuck und dgl. nur bis 10 % der bedingungsgemäß
vorgesehenen Grenzbeträge versichert.

3.6.    Wertpapiere und Einlagebücher mit Klauseln
Versichert sind die Kosten des Aufgebotsverfahrens. Wertpapiere und Einlagebücher mit Klauseln sind bei der Ermitt-
lung der Versicherungssumme nicht zu berücksichtigen.


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3.7.    Bargeld, Schmuck und dgl.
Versichert sind:                                                                      Exklusiv               Premium
In – auch unversperrten – Möbeln oder Mauersafes ohne Panzerung
Bargeld, Valuten sowie Einlagebücher mit Klausel bis                                     1.850,-              3.330,-
davon freiliegend bis                                                                      370,-                370,-
Schmuck, Edelsteine, Briefmarken- und Münzsammlungen bis                                 8.100,-             14.000,-
davon freiliegend bis                                                                    2.200,-              2.200,-
In feuerfesten Geldschränken od. Einsatzkassen mit mind. 100 kg
Eigengewicht (Sicherheitsklasse IV laut VSÖ-Kassenfragebogen-
oder EURO-Widerstandsgrad EN 0) insgesamt bis zu                                        20.000,-             30.000,-
In Geldschränken mit mittlerem Sicherheitsgrad (mind. 250 kg
Eigengewicht) oder Mauersafes mit mind. Schlossschutzpanzer
(Sicherheitsklasse IIIb u. IIIc, IIa – IId laut VSÖ-Kassenfragebogen oder
EURO-Widerstandsgrad EN 1 – EN 4) insgesamt bis zu                                      65.000,-             65.000,-
Vollpanzerkassen mit besonderem Sicherheitsgrad (Sicherheits-
klasse IIa – IId laut VSÖ-Kassenfragebogen
oder EURO-Widerstandsgrad EN 2) insgesamt bis zu                                        65.000,-             65.000,-

Für Behältnisse mit EURO-Widerstandsgraden EN 0 bis EN 2 wird die Konformitätserklärung über die Bodenveran-
kerung bzw. Einbau des Wertschutzbehältnisses benötigt.
Die genannten Grenzbeträge sowie Verwahrungsvorschriften gelten nur für das Einbruchdiebstahl-Risiko.


3.8.    Wertsachen
Antiquitäten (ausgenommen antike Möbel), Kunstgegenstände, Pelze und echte Teppiche gelten bis zu höchstens
einem Drittel der Versicherungssumme als mitversichert. Übersteigt der Wert dieser Gegenstände ein Drittel der Versi-
cherungssumme, ist Versicherungsschutz nur dann gegeben, wenn die Versicherungssumme um den übersteigenden
Betrag erhöht wird.
                                                                            Berechnungsgrundlage
  Prämie je € 1.000,- Versicherungssumme                               Exklusiv                          Premium
                                                                              inkl. NATKAT-                   inkl. NATKAT-
                                                                                 Paket**                         Paket**
  bis 150 m Wohnnutzfläche
            2
                                                               1,313            1,707              1,558           2,022
  ab 150 m Wohnnutzfläche
            2
                                                               1,094            1,427              1,296           1,681
  Frei gewählte Versicherungssumme unter 1.300,-/m     2
                                                               1,663            2,162               --              --
  kein Unterversicherungsverzicht

** Das Naturkatastrophenpaket wird erst nach Prüfung durch die Fachabteilung auf € 30.000,- erhöht.

3.9.    KOMMERZIELLE EINRICHTUNGEN
Die dafür benützten Räume müssen in unmittelbarer Verbindung mit der Wohnung stehen und es muss im Antrag die Mitver-
sicherung angeführt werden. Die Fläche der kommerziellen Einrichtungen darf maximal 40 % der Wohnnutzfläche betragen.
Die Mitversicherung gilt im Falle des einfachen Diebstahlrisikos nicht für Sachen von Kunden bzw. Patienten. Die zur
zahnärztlichen bzw. zahntechnischen Praxis notwendigen Edelmetalle sind im Rahmen der für Bargeld bedingungsge-
mäß vorgesehenen Grenzbeträge mitversichert.


3.10. WOHNUNGSINHALT STUDIERENDER KINDER
Der Wohnungsinhalt studierender Kinder des Versicherungsnehmers ist am Studienort innerhalb Europas bis 10 %
der VS mitversichert.


                                                                                                                              9

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3.11.    deckungserweiterungen zu den abh

Deckungserweiterung zu den ABH                                              Exklusiv     Premium
(BBMH – Besondere Bedingungen für muki Haushalt)
Neuwertentschädigung bei Schäden an Malereien, Tapeten sowie für
Sachen des täglichen Gebrauchs                                                  4           4
Ersatz der Nebenkosten das sind Feuerlöschkosten, Bewegungs- und
Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumungskosten, Entsorgungs- und
Reinigungskosten bis                                                         10 % VS     10 % VS
Mehrkosten bei Anfall von gefährlichem Abfall und/oder kontaminiertem
Erdreich bis                                                                   7.400,-   7.400,-
Wiederbeschaffung von Dokumenten bei einem Schadensfall gemäß
Art. 2 der ABH übernimmt der Versicherer die Kosten der Wiederbe-
schaffung sowie allfällig notwendige Kraftloserklärungen bis zu                500,-     1.000,-
Wohnungsinhalt studierender Kinder am Studienort innerhalb Europas bis       10 % VS     10 % VS
Mehraufwendungen Übersteigt in einem Schadensfall gemäß Art. 2 der
ABH der Schaden einen Betrag von € 7.400,-, so ersetzt der Versicherer
die nachweisbaren Mehrkosten für angefallene Spesen (Telefonspesen,
Behördenwege,…) insoweit nicht bereits ein Anspruch auf Ersatz nach Maß-
gaben des Art. 1 Pkt. 2.1 der ABH besteht, bis                                 370,-      800,-
Computer, Telekommunikation hier sind auch private Computer,
die teilweise beruflich genutzt werden, mitversichert.                          4          4
Home-Office Deckung: hier sind vom Dienstgeber zur Verfügung
gestellte Arbeitsmittel mitversichert bis							–		2.000,-


Feuer                                                                       Exklusiv     Premium
Indirekter Blitzschlag an den im Haushalt privat sowie teilw. gewerblich
genutzten Elektrogeräten im Rahmen der Haushaltsversicherungssumme.             4          4
Verpuffungsschäden sind in Erweiterung des Art. 2 Pkt. 1.3 der ABH
auf „Erstes Risiko“ mitversichert bis                                        3.500,-     3.500,-
Brandherd gilt bei einem ersatzpflichtigen Feuerschaden in Abänderung des
Art. 2 Pkt. 1.1 der ABH als mitversichert Pauschalversicherungssumme bis     2.000,-     4.000,-

Sturm versichert sind: Sturm (ab 60 km/h), Hagel, Schneedruck,              Exklusiv     Premium
Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch
Naturkatastrophen in Erweiterung des Artikel. 2 Pkt. 2.2.6 der ABH sind
Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser, Grundwasseranstieg,
Lawinen und Lawinenluftdruck, Erdbeben sowie Vermurungen mitversichert.
In Erweiterung der vertraglich vereinbarten Sturmdeckung gelten derartige
Schäden an den versicherten Sachen innerhalb der Wohnung mitversichert.
Höchsthaftungssumme auf „Erstes Risiko“ bis                                  7.400,-     7.400,-

ACHTUNG Bei Neuabschlüssen gilt eine Wartefrist von 14 Tagen als vereinbart.
Schäden durch Regen, Schnee u. Schmelzwasser gelten als
mitversichert bis		                                                          3.700,-     3.700,-
Dachlawinen
In Abänderung des Art. 16 Pkt. 2.6 der ABH gelten Schäden durch Dach-
lawinen am Wohnungsinhalt auf „Erstes Risiko“ mitversichert bis              1.500,-     1.500,-
Balkonblumen sind im Rahmen eines ersatzpflichtigen Sturmschadens
auf „Erstes Risiko“ mitversichert bis                                          370,-      600,-


                                                                                                   10

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DAS NATURkATASTRopHENpAkET
Das Naturkatastrophenpaket wird erst nach Prüfung durch die Fachabteilung auf € 30.000,- erhöht.


Leitungswasser                                                                  Exklusiv              Premium

Folgeschäden durch Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
gelten als auf „Erstes Risiko“ mitversichert bis                                3.700,-               20.000,-

ACHTUNG In länger als 72 Stunden unbewohnten Gebäuden müssen während der Dauer des Unbewohnt-
seins die wasserführenden Leitungen abgesperrt sein (Hauptwasserhahn) und geeignete Maßnahmen gegen Frost-
schäden getroffen werden.


Einbruch Versichert sind: der Einbruch, einfacher Diebstahl, Vandalis-           Exklusiv              Premium
musschäden sowie das Beraubungsrisiko
ACHTUNG Damit die volle Versicherungsleistung bei Einbruchschäden erfolgen kann, müssen die Eingangstüren
in die Versicherungsräumlichkeiten mit Zylinder- oder Sicherheitsschlössern versperrt gehalten werden.
Einfacher Diebstahl Für die aus der Wohnung sowie im Freien und im
Stiegenhaus gestohlenen, versicherten Sachen           insgesamt bis              1.500,-              1.500,-
                                          für Bargeld und Valuten bis              370,-                370,-
Vandalismusschäden im Zuge eines Einbruchs                                           4                    4
Sachbeschädigung im Zuge eines Überfalls, persönliche Sachen (ausge-
nommen Kfz) des Versicherungsnehmers auch außerhalb des Versicherungs-
ortes gelten auf „Erstes Risiko“ mitversichert bis                                3.700,-              3.700,-
Telefonmissbrauch Wird im Zuge eines Einbruchdiebstahls das Telefon
des Versicherungsnehmers missbräuchlich verwendet, werden die Mehr-
kosten ersetzt. (Als Abrechnungsbasis werden die Telefonrechnungen der
letzten 6 Monate herangezogen.)                                                    740,-                740,-
Kommerzielle Einrichtungen                                                          4                    4
Krankenfahrstühle und Kinderwagen sind gegen Feuer und Diebstahl
in ganz Europa mitversichert.                                                        4                   4
Sachen des persönlichen Bedarfs im Kfz gegen Einbruchdiebstahl im
verschlossenen Kfz, soweit nicht aus einer anderen Versicherung eine Ent-
schädigung verlangt werden kann (Kasko) und Sachen des Wohnungs-
inhaltes bei Einbruch in Garderobenkästen. Nicht ersetzt werden Bargeld,
Valuten, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine sowie Brief- und Münz-
sammlungen. Die Ersatzleistung ist auf „Erstes Risiko“ begrenzt mit                375,-                375,-
Spielgeräte gelten im Freien, auf dem Grundstück und im Stiegenhaus auf
„Erstes Risiko“ als mitversichert. Ersatzleistung je Schadensfall bis              500,-               1.000,-


Haftpflicht
Privathaftpflicht mit weltweiter Deckung, Pauschalversicherungssumme € 3.500.000,-.
(In der Tarifvariante Premium gegen Mehrprämie auf € 5.000.000,- erweiterbar, siehe Punkt 4.1.)
Erweiterte Deckung in der Privathaftpflichtversicherung:
Versichert sind der Versicherungsnehmer, seine im Haushalt lebenden Partner (gleiche Wohnadresse), die minderjäh-
rigen Kinder – auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder – des Versicherungsnehmers oder seines im Haushalt le-
benden Partners. Diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, solange
sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes, regelmäßiges Einkommen verfügen.


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      Haushalt /
      Eigenheim


Ein Wohnsitz am Studienort gilt nicht als eigener Haushalt.
Eine Lehrlingsentschädigung gilt nicht als eigenes Einkommen.
Weiters sind Personen, wenn sie für den Versicherungsnehmer aus einem Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber häus-
liche Arbeiten verrichten, mitversichert.
Ausgeschlossen sind Arbeitsunfälle im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes.
Wenn gegen diese Personen gerechtfertigte Ansprüche aus Personenschäden und Sachschäden geltend gemacht
werden, ersetzt die Versicherung diese bis zur Pauschalversicherungssumme.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
- In Erweiterung der Haftpflichtversicherung gelten Schadenersatzansprüche von Angehörigen, die nicht im ge-
  meinsamen Haushalt leben, als mitversichert.
- Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten (max. Mietdauer 1 Monat)
- Beschädigungen von Sachen infolge ihrer Benützung (Tätigkeitsschäden)
- Sachen der beherbergten Gäste – Erweiterung auf Verlust und Abhandenkommen: in Erweiterung des
  Abschnitt II der ABH erstreckt sich die Haftung des Versicherungsnehmers auch auf den Verlust und das Abhanden-
   kommen von eingebrachten Sachen der zur Beherbergung aufgenommenen Gäste (ausg. Kraft- u. Wasserfahrzeuge).
- Lagerung von Heizöl: es gilt die Deckung der Verunreinigung von Erdreich und Gewässern aus der Lagerung von
   Heizöl bis zu einem Volumen von 500 Litern bis zu € 75.000,- als mitversichert.

Hundehaftpflicht:
Im Rahmen der Haushaltsversicherung Premium ist ein Hund weltweit mit einer Pauschalversicherungssumme von
€ 2.000.000,- prämienfrei mitversichert.
Angabe von Rasse und Name des Hundes (aller Hunde) ist unbedingt erforderlich!
(Klausel M17)


Zusätzliche Leistungen                                                          Exklusiv             Premium

Inhalt von Tiefkühlbehältern durch Verderb infolge von Funktionsfehlern
der Tiefkühlbehälter sowie durch Ausfall des Netzstromes gilt auf
„Erstes Risiko“, als mitversichert bis                                            400,-                800,-
Schlossänderungskosten sind infolge des ersatzpflichtigen Verlustes
eines Originalschlüssels mitversichert. Ersatzleistung je Schadensfall bis zu     750,-              1.500,-
Reisegepäck ist das gesamte, zum persönlichen Gebrauch mitgeführte
Reisegepäck auf Urlaubs-, Geschäfts- oder Dienstreisen innerhalb von
Europa. Dies ist im Rahmen der Haushaltsversicherungssumme, begrenzt
mit € 1.480,-, gegen Verlust durch einfachen Diebstahl während der
Beförderung mit einem öffentlichen Verkehrsmittel und während des Auf-
enthaltes in Hotels, Pensionen und Privathäusern mitversichert.                     4                    4
Verlust durch Aufbrechen eines nicht zum öffentlichen Verkehr
dienenden Personen- od. Kombikraftfahrzeuges, vorausgesetzt, dass es
ordnungsgemäß verschlossen und versperrt war.                                       4                    4
Beschädigung durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Abhanden-
kommen bei einem derartigen Schadensereignis ist während der Beförderung
mit einem nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassenen Fahrzeug mitversichert.       4                    4

3.12. Glasbruchversicherung
Versichert sind die gesamte Gebäude- und Balkonverglasung, Glasdächer, Terrassenverglasung, Wintergärten, Glas-
bausteine, Kunstverglasungen, Solar- und Flächenkollektoren, Duschkabinen, Kunststoffverglasungen sowie Kochflächen
(Ceran-, Induktionskochfelder und Geräteverglasungen) bis zu einer Fläche von 6 m2 pro Einzelscheibe. Bei Gebäude-
verglasung werden die notwendigen Kosten der Notverglasung oder Notverschalung ersetzt. Die Kosten der Entsor-
gung sind mit höchstens 50 % der Entschädigungsleistung für die vom Schaden betroffene Verglasung mitversichert.


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Zusätzliche EXTRAS                                                                Exklusiv               Premium
Safety Package: Versichert sind:
- am Versicherungsort im Keller sowie im Stiegenhaus versperrte
  Fahrräder bis € 3.500,-;
- Sportgeräte aller Art durch Verlust bei einem Einbruchschaden in ein privat
  genutztes Fahrzeug innerhalb Österreichs;
  bis € 3.500,- sowie am Urlaubsort in Österreich in versperrten
  Räumlichkeiten (subsidiär).
- Erhöhung der Entschädigungsleistung für Verluste von Sachen des Wohn-
  ungsinhaltes (exkl. Geldwert und Schmuck) bei Einbruch in Garderoben-
  kästchen bis € 500,- Versicherungssummen auf „Erstes Risiko“                         –                     4
Ausdehnung der Privathaftpflichtversicherung auf alle im versicherten
Haushalt gemeldeten Personen                                                           –                     4
Grobe Fahrlässigkeit: In den Sparten Feuer, Leitungswasser und Sturm
(Haushaltsversicherung: „Elementargefahren“)verzichtet der Versicherer
                                                                                 max. 50 % d.         max. 100 % d.
bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens auf den Einwand der
                                                                                Versicherungs-        Versicherungs-
Leistungsfreiheit gem. Art. 10 Abs. 1 Allgemeine Bedingungen für
                                                                                   summe                  summe
die Sachversicherung (ABS) bzw. § 61 VersVG. Gesamtleistung bis
Sengschäden bis                                                                        –                   500,-
Rasenroboter: einfacher Diebstahl am versicherten Grundstück bis zu                    –                  4.000,-

3.13. 24h-HILFE
Die muki 24h-Hilfe informiert, berät und organisiert Hilfeleistungen und trägt in den dafür vorgesehenen Fällen für die
jeweils versicherten Personen und innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches gemäß den Allgemeinen Bedingungen
für die Haushaltsversicherung die den versicherten Personen entstehenden Kosten bis zu den angeführten Höchstbe-
trägen, insoweit hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist, dass der Schadensfall unverzüglich, auf jeden Fall aber
vor Inanspruchnahme dieser Hilfeleistungen, über die muki Notrufnummer Tel. 01 364 4 364 (aus dem Ausland Tel.
0043 1 364 4 364) gemeldet wird.
Die muki 24h-Hilfe nimmt jederzeit Meldungen des Versicherungsnehmers an den Versicherer über
Schadensfälle im Zusammenhang mit der muki 24h-Hilfe entgegen.

Handwerkerservice
Nach einem Schadensfall in einer Notsituation am angeführten Versicherungsort organisiert die muki 24h-Hilfe folgen-
de Professionisten:
   • Installateur bei Schäden oder Defekten an Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen
   • Elektriker bei Schäden oder Defekten an Elektro- und Heizungsinstallationen
   • Dachdecker, Zimmermann oder Spengler zur Dachreparatur an Ein- oder Zweifamilienhäusern nach Sturmschäden
   • Elektrotechniker bei Schäden, Defekten oder Ausfall von Kühl-, Gefrier- und Heizungsgeräten
   • Glaser bei Bruchschäden an der Außenverglasung
   • Rohrreinigungsfirmen bei Verstopfungen des Rohrsystems
   • Tischler oder Schlosser bei Schäden oder Defekten an Eingangstüren oder Außenfenstern der Wohnräumlichkeiten
Die muki 24h-Hilfe trägt die dafür anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt € 300,-.

Schlüsseldienst
Wenn eine versicherte Person die Eingangstür nicht öffnen kann (Abhandenkommen des Wohnungsschlüssels durch
Verlust, Diebstahl oder Beraubung oder durch Aussperrung), organisiert die muki 24h-Hilfe einen Schlüsseldienst und
übernimmt die Kosten der Türöffnung bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt € 200,-.

Bewachung der versicherten Räumlichkeiten
Wenn nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund sicher-


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heitsbehördlicher Standards erforderlich ist, organisiert die muki 24h-Hilfe ein Bewachungsunternehmen und über-
nimmt die Kosten für die Bewachung bis zum nächsten Werktag bis zu einem Höchstbetrag von € 500,-.

Ersatzunterkunft
Wenn die versicherten Räumlichkeiten nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall unbewohnbar sind, organisiert die
muki 24h-Hilfe eine Hotel- bzw. Pensionsunterkunft. Für die Unterkunft werden keine Kosten durch die muki 24h-Hilfe
übernommen.

Umzugsdienst und Notlagerung
Wenn die gesamte Wohnungseinrichtung oder Teile davon nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall vorübergehend
verbracht werden müssen, organisiert die muki 24h-Hilfe eine Umzugsfirma, allenfalls eine Spedition und Notlage-
rungsmöglichkeiten und übernimmt die dafür anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt € 400,-.


4. Deckungserweiterungen gegen Mehrprämien

4.1.    DECKUNGSERWEITERUNG HAUSHALT

Fahrrad
Versperrte Fahrräder sind auf dem Dachboden, im Keller oder Ersatzraum sowie gesichert am Grundstück und im
Stiegenhaus bis insgesamt € 5.000,- versichert.

Wohnungsinhalt studierender Kinder
Versichert sind Sachen/Gegenstände des Wohnungsinhaltes von studierenden Kindern bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres, die vorübergehend, längstens für die Studiendauer in ständig bewohnte Gebäude innerhalb Europas
verbracht werden, soweit nicht aus einer anderen Versicherung eine Entschädigung verlangt werden kann.
Leistung bis max. 15 % der Versicherungssumme auf „Erstes Risiko“

Verrußung
In Erweiterung zu Art. 16 GHEP Punkt 1 „Feuergefahren“ ist eine Versicherungsleistung für Verrußungsschäden bis
zu maximal € 500,- (ohne Selbstbehalt) auf „Erstes Risiko“ vorgesehen.

Folgeschäden durch undichte Silikonfugen
In Erweiterung zu Art. 16 GHEP, Leitungswasser, Punkt 4.2 gelten Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen
durch Austritt von Wasser durch undichte Silikonverfugen an Badewanne oder Brausetassen mitversichert.
Die Ersatzleistung erfolgt auf „Erstes Risiko“ und ist mit € 1.000,- je Schadenfall begrenzt.

Privathaftpflichtversicherung
In Erweiterung des Art. 36 der GHEP beträgt die Versicherungssumme in der Privathaftpflichtversicherung
€ 5.000.000,-.

Optische Schäden
In Erweiterung der Besonderen Bedingungen für die muki Haushaltsversicherung (ABH) werden optische Schäden
durch Hagel an Garten- und Terrassenmöbel, Markisen, Rollläden, Außenjalousien, Raffstores ersetzt, sofern es sich
dabei lediglich um eine optische Beeinträchtigung ohne Auswirkung auf die Brauchbarkeit und Funktionsfähigkeit
dieser Sache handelt.

Der Ersatz erfolgt im Rahmen einer Höchstentschädigungssumme € 1.000,- auf „Erstes Risiko“, wobei eine Wertmin-
derung nicht entschädigt wird.


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       Haushalt /
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Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist die Wiederherstellung der beschädigten Sachen.
Versicherungsleistungen werden darüber hinaus nur insoweit erbracht, als nicht aus einem anderen Versicherungs-
vertrag Ersatz erlangt werden kann (subsidiär).

Nur in der Variante Premium abschließbar.			                                                         Prämie € 35,-
(Klausel DEH 2024)


4.2.     GARTENPAKET I

In Ergänzung zu Art. 17 der GHEP „Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH)“, Pkt. 4 gilt als
mitversichert:
   • Garten- und Werkzeughütten (fix aufgestellt), auch Wellnesseinrichtungen wie Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine
   • Carports am versicherten Grundstück
   • Terrassenüberdachungen (fix montiert)
   • Pergola, Gartenlauben, Gartenpavillons, gemauerter Griller
   • Terrassenheizungen
   • Fix montierter Sichtschutz
   • Umzäunungen*
   • Müllsammelgefäße am Grundstück
   • Optische Beeinträchtigung durch Hagel an Markisen, Rolläden, Außenjalousien und Sonnensegel**
   • Aufstellpools (keine Technik)
   • Früh- und Hochbeete inkl. Abdeckung, Foliengewächshäuser
   • Spielplatzeinrichtungen am versicherten Grundstück
   • Solaranlagen, Sonnenkollektoren, Balkonkraftwerke, Photovoltaikanlagen inkl. Technik und Glasbruch***

Die Ersatzleistung ist mit einer Höchstentschädigung von € 5.000,- je Schadenfall begrenzt und steht darüber hinaus
nur dann zu, wenn nicht aus einer Gebäudeversicherung Ersatz verlangt werden kann.
* Ausgeschlossen: Glaszaun
** Nur bei Wiederherstellung und bis 50% der Höchstentschädigungssumme des Gartenpaket I
*** Ausgenommen am Wohngebäude

Nur in der Variante Premium abschließbar. 					                                            		        Prämie € 59,-
(Klausel GP I 2024)


4.3.     GARTENPAKET II – HAFTPFLICHT

In Erweiterung von Artikel 26 der GHEP „Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen (ABH)“ erstreckt
sich die Versicherung auch auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers aus der Innehabung und
Pflege des zur versicherten Wohnung gehörenden Gartenanteils einschließlich der sich dort befindlichen Einrichtun-
gen wie z. B. Schwimmbecken, Kinderspielplatz.

Nur in der Variante Premium abschließbar. 							                                                    Prämie € 49,-
(Klausel GP II)


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4.4.     SWIMMINGPOOL-/WHIRLPOOLPAKET – HAUSHALTSVERSICHERUNG

Als mitversichert gilt
   • ein ganzjährig fix aufgestellter Swimmingpool
   • ein fest montierter Whirlpool
   • ein Biotop
   • ein Schwimmteich

am Grundstück inklusive Abdeckung (Konstruktion und Verglasung, auch wenn diese aus Poly-Carbonat oder einem
anderen Kunststoff ist) sowie die Swimmingpool Technik (Umwälzpumpe, Filteranlage, Beleuchtung, Absauggeräte,
Poolheizung).

Versicherungsumfang:
   • Schäden durch Brand, direkten und indirekten Blitzschlag, Explosion
   • Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
   • Schäden am Rohrsystem zum und vom Swimmingpool / Whirlpool / Biotop (auch eigener Kreislauf) außerhalb
		 des Gebäudes, jedoch innerhalb des Grundstückes mitversichert. Rohrersatz bis maximal 10 Meter.
   • Schäden, die durch innere oder äußere Abnützung des Materials oder durch unsachgemäße Instandhaltung
		 der versicherten Gegenstände hervorgerufen werden, sind jedoch von der Haftung des Versicherers
		ausgeschlossen.

Nicht versichert sind Pflanzen und Tiere.

Die Ersatzleistung ist mit einer Höchstentschädigung von € 5.000, - auf „Erstes Risiko“ je Schadenfall begrenzt.
(Klausel SWPH)
                                                                                                       Prämie € 79,-


4.5.     ÜBERSPANNUNGSSCHÄDEN

In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen haftet der Versicherer auch für Schäden an den
versicherten Sachen durch die Wirkung der elektrischen Energie (atmosphärische Elektrizität, Überspannung, Stö-
rung in der öffentlichen und/oder eigenen Stromversorgung), sofern daraus Beschädigungen visuell ohne Hilfsmittel
erkennbar sind.

Ersetzt wird der Neuwert bei angeschlossenen elektrischen Einrichtungen/Geräten. Für Geräte, die älter als zwei
Jahre sind, erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.

Für diese Schäden gilt ein Selbstbehalt von € 200,- je Schadenfall als vereinbart.

Ausgeschlossen sind gewerblich genutzte Geräte.

Die Versicherungssumme beträgt € 3.000,- auf „Erstes Risiko“.

Nur in der Variante Premium abschließbar.
(Klausel ÜPS)                                                                                          Prämie € 29,-


Nutzungsdauer              1         2        3         4        5         6          7      8         9      ab 10
       in Jahren

          zeitwert       100 %    100 %     80 %      70 %      60 %     50 %        40 %   30 %     20 %      10 %


                                                                                                                   16

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4.6.     PHOTOVOLTAIK-PAKET

Als versichert gelten unbewegliche, fest mit dem Haupt- oder Nebengebäude oder dem Grundstück (versicherte
Adresse) verbundene (fix montierte) Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung, wie:

   •   Photovoltaikmodule inklusive der dazugehörigen Befestigungsvorrichtungen
   •   Gleich- und Wechselstromverkabelung der Photovoltaikanlage
   •   Fundamente
   •   Wechselrichter
   •   Akkumulatoren (Energiespeicher)
   •   Einspeisezähler inklusive Datenlogger, Laderegler, Mess-, Steuer- und Regelungskomponenten
   •   Blitzschutz- und Überspannungsschutzeinrichtungen der Photovoltaikanlage
   •   Wallboxen (Wandladestation) zur Ladung von E-Fahrzeugen

Höchstentschädigungssumme € 15.000,-
(Bedingung PV01)                                    						                                          Prämie € 49,-


4.7. HeizungskaskO

Die Heizungskasko versichert die im Eigentum und/oder Wohnung betriebsfertig aufgestellte komplette Heizungsanla-
ge, wie auch immer diese betrieben wird, samt Steuerung (Raumthermostat), feiner und grober Armatur, Pumpen und
Radiatoren sowie Warmwasserspeicher und Pufferspeicher.

Die Heizungskasko ersetzt die Kosten nach Schäden an den versicherten Sachen, die plötzlich und unvermittelt auf-
treten durch:

   •   Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl
   •   Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
   •   Schäden durch Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehler
   •   Unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie
   •   Wassermangel im Heizkessel
   •   Überdruck mit Ausnahme von Explosion
   •   Frost
   •   Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
   •   Ereignisse, die von außen mechanisch einwirken
   •   Schäden durch Tierverbiss

Weiters gelten die zur Heizungsanlage gehörenden Teile außerhalb des Gebäudes am Grundstück mitversichert:

   •   Solaranlagen am Gebäude oder Grundstück
   •   Erdwärmeleitungen (Flächenmethode) am Grundstück
   •   Solarthermische Anlagen, die zur Brauchwassererwärmung und Raumheizung dienen
   •   Luftwärmepumpen am Grundstück

Vorsicht! Nicht versicherbar sind Abnützungs- und Alterungsschäden sowie Wartungsarbeiten ohne Rücksicht
auf die Entstehungsursache.

Versicherungssumme: € 20.000,-
Selbstbehalt 5 % des ersatzfähigen Schadens, mind. € 350,-


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(Bedingung HK02)                                                                                     Prämie: € 169,-
4.8. IT- UND CYBER-ASSISTANCE

Durch diese Serviceleistung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich per Telefon, Internet-Chat oder
Remotesitzung mit einem qualifizierten Mitarbeiter eines spezialisierten, vom Versicherer beauftragten Assistance-
Dienstleisters in Verbindung zu setzen, um Hilfestellung und Unterstützung im Umgang mit Hard- und Software, wie
z.B. bei der Installation eines Druckers, bei System Updates etc., zu erhalten. Der Mitarbeiter wird gemeinsam mit dem
Versicherungsnehmer versuchen, eine Problemlösung herzustellen. Es handelt sich um Hilfe im Umgang mit Compu-
tern, Tablets, Mobiltelefonen und unterhaltungselektronischen Geräten (wie beispielsweise gängigen Fotoapparaten).

Die IT- und Cyber-Assistance steht dem Versicherungsnehmer via Telefon, Chat, Mail und Remotesitzung 24 Stunden
am Tag und 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Sämtliche Leistungen und die Zugangsdaten für die weiteren Kontakt-
wege können über die Telefonnummer 01 364 4 364 (aus dem Ausland Tel. 0043 1 364 4 364) abgerufen werden.

Serviceleistungen der IT-Remoteunterstützung
Die Hilfestellung via Telefon, Chat und Remotesitzung umfasst:
   • Hilfestellung und Unterstützung beim alltäglichen Umgang mit Hard- und Software
   • Installation und Deinstallation von Software, Updates oder Service-Packs
   • Beratung zur Performancesteigerung der Hardware
   • Information zu neuer Hard- und Software
   • Durchführung von Softwareupdates
   • Konfiguration des Betriebssystems und von Anwendungen
   • Allgemeine Beratungstätigkeit zu Hard- und Software
   • Installation und Konfiguration von neuer Hardware wie Drucker, Scanner usw.
   • Hilfestellung bei Softwaredownloads

Serviceleistungen der Online-Datensicherung
Die Serviceleistungen der Online-Datensicherung umfassen:
   • Hilfestellung bei der Registrierung für den Online-Zugang zum Datensicherungsprogramm
   • Installation der für die Datensicherung notwendigen Software
   • Beratung und Erstellung einer Sicherungsstrategie
   • Konfiguration der Software für die Ausführung der Online-Datensicherung
   • Online-Datensicherung nach Serververfügbarkeit bis zu 10 GB je Vertrag

Vor-Ort-Hilfe über Netzwerkpartner
Sollte das Problem des Versicherungsnehmers nicht via Telefon, Chat oder Remotesitzung gelöst werden können und
besteht seitens des qualifizierten Mitarbeiters die begründete Vermutung, das Problem vor Ort beheben zu können, so
wird ein Experte vor Ort entsendet. Die Kosten für einen derartigen Einsatz werden bis zu einem Maximalbetrag von
€ 250,- übernommen.

Cybercrime-Beratung
Die Cybercrime-Beratung kann im Ausmaß von bis zu einer Stunde pro Schadensfall in Anspruch genommen werden.
Bei darüber hinausgehendem Bedarf oder auf Anfrage des Versicherungsnehmers nennt der qualifizierte Mitarbeiter
geeignete spezialisierte Rechtsanwälte, die den Versicherungsnehmer auf seine Kosten rechtlich unterstützen können.

Datenrettung
Die Serviceleistungen zur Datenrettung umfassen eine Unterstützung durch qualifizierte Mitarbeiter hinsichtlich der
Einrichtung, Inbetriebnahme und Kontrolle einer Online-Datensicherung oder, sofern dies nicht möglich ist, aus einem
Kostenersatz für den Versuch der Wiederherstellung der Daten durch einen vom qualifizierten Mitarbeiter genannten
Experten.


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       Haushalt /
       Eigenheim


Die Assistanceleistung umfasst:
   • Hilfestellung bei der Registrierung für den Online-Zugang zum Datensicherungsprogramm;
   • Installation der für die Datensicherung notwendigen Software;
   • Beratung und Erstellung einer Sicherungsstrategie, insbesondere hinsichtlich der zu sichernden Dateien;
   • Konfiguration der Software für die Ausführung der Online-Datensicherung.

Die Online-Datensicherung kann nach Serververfügbarkeit bis zu 10 GB je Vertrag betragen. Sollte eine Sicherung
und/oder Wiederherstellung durch qualifizierte Mitarbeiter nicht möglich sein, werden für den Versuch der Sicherung/
Wiederherstellung der Daten durch einen Experten die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag
von € 500,- ersetzt.
(Bedingung ICA)                                                                                       Prämie € 90,-

4.9.     HUNDEhaftpflicht
Nur in der Variante Premium abschließbar.

Pauschalversicherungssumme € 2.000.000, - für Personen und Sachschäden je Versicherungsfall aus der Haltung
eines Hundes.

Der erste Hund ist prämienfrei mitversichert. Name und Rasse sind zwingend anzuführen.

Für jeden weiteren Hund kostet die Hundehaftpflicht:                                                  Prämie € 45,-
Name und Rasse sind zwingend erforderlich.
(Klausel M17)


4.10.     HUNDEHAFTPFLICHT – VERWANDTENAUSSCHLUSS
Nur in der Variante Premium abschließbar.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Schäden, die den
Angehörigen des Versicherungsnehmers zugefügt werden (als Angehörige gelten Verwandte in gerader aufsteigender
und absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, welche nicht im gemeinsamen Haushalt leben).

Prämie je Hund                                                                                         Prämie € 49,-
(Klausel M16)


4.11 Deckungserweiterung Haushalt Haftpflicht
Abweichend von Art. 25 Pkt. 2.1.1. GHEP leistet der Versicherer für Schäden durch nicht deliktsfähige, mitversicherte
Personen, auch wenn diese gesetzlich nicht haften. Abweichend von Art. 30 Pkt. 1. GHEP leistet der Versicherer für
alle innerhalb eines Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle bis € 2.500,-. Im Schadensfall trägt der
Versicherungsnehmer den Selbstbehalt in Höhe von € 100,-.

Rückgriffsansprüche wegen Aufwendungen des Versicherers gegenüber schadenersatzpflichtigen Dritten bleiben
gewahrt, soweit diese nicht (mit)versicherte Personen dieses Vertrages sind.

Ausgeschlossen davon bleiben jedoch Schäden an elektronischen Datenverarbeitungsanlagen und -geräten
(z.B. Server, PCs, Laptop, Mobiltelefone, Tablets, etc.)

Nur in der Variante Premium abschließbar.                                                              Prämie € 29,-
(Klausel DEHH 10/2026)


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       Haushalt /
       Eigenheim


5. BERECHNUNG EIGENHEIMVERSICHERUNG

5.1.    Ermittlung der verbauten Fläche

  - Länge x Breite des Gebäudes ergibt die verbaute Fläche. Wintergärten und/oder verbaute Balkone sind bei der
		 Berechnung zu berücksichtigen; Außenstiegen, Balkone, Terrassen werden nicht mitgerechnet.
  - Die ermittelten Quadratmeter sind mit nachstehenden Prämienfaktoren zu multiplizieren.


5.2.    VERSICHERUNGSSUMMEN UND PRÄMIENBERECHNUNG

  Gebäudebeschreibung für                                                       Berechnungsgrundlage pro m2
  Ein- und Zweifamilienhäuser, Ausstattung gehoben                               mit Keller      ohne Keller

  Ebenerdige Häuser ohne ausgebaute Mansarde                                      € 4.464,-        € 3.456,-
  Ebenerdige Häuser mit ausgebauter Mansarde                                      € 6.048,-        € 5.040,-
  Einstöckige Häuser ohne ausgebaute Mansarde                                     € 6.480,-        € 5.472,-
  Einstöckige Häuser mit ausgebauter Mansarde                                     € 8.064,-        € 7.056,-
  Zweistöckige Häuser		                                                           € 8.496,-        € 7.488,-
  Nebengebäude ab 35m² (z.B. Gartenhütten, freistehende Garagen, ...)             € 2.160,-        € 1.152,-


   Gebäudebeschreibung für                                                       Berechnungsgrundlage pro m2
   Ein- und Zweifamilienhäuser, Ausstattung gehoben plus                          mit Keller    ohne Keller

   Ebenerdige Häuser ohne ausgebaute Mansarde                                      € 5.184,-       € 4.032,-
   Ebenerdige Häuser mit ausgebauter Mansarde                                      € 7.056,-       € 5.904,-
   Einstöckige Häuser ohne ausgebaute Mansarde                                     € 7.488,-       € 6.336,-
   Einstöckige Häuser mit ausgebauter Mansarde                                     € 9.360,-       € 8.208,-
   Zweistöckige Häuser		                                                           € 9.792,-       € 8.640,-
   Nebengebäude ab 35m² (z.B. Gartenhütten, freistehende Garagen, ...)             € 2.592,-       € 1.440,-


Zur Berechnung der Prämien werden insbesondere folgende Faktoren herangezogen:
       • PLZ
       • Gebäudealter
       • Gebäudeart (z.B. einstöckig mit Keller; zweistöckig ohne Keller etc.)
       • Nebengebäude
       • verbaute Fläche.

Das Gebäudealter wird anhand des Baujahres oder des Jahres der Generalsanierung ermittelt. Mindestvorausset-
zung für das Vorliegen einer Generalsanierung ist die vollständige Erneuerung der Dachdeckung und der gesamten
Versorgungsleitungen (insbesondere Warm- und Kaltwasserleitungen, Zirkulationsleitungen, Heizungsleitungen,
Abflussleitungen). Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann statt dem Baujahr das Jahr der General-
sanierung am Antrag/Vertrag berücksichtigt werden.

Die Generalsanierung ist auf Anforderung anhand geeigneter Belege und/oder Bilddokumentationen nachzuweisen.


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       Eigenheim

EIGENHEIMVERSICHERUNG


Nebengebäude bis 35 m² sind prämienfrei mitversichert (gegen Mehrprämie auf 50 m2 erweiterbar, siehe Punkt 7.1.)
(Nebengebäude sind Gebäude, welche nicht zum Wohnen geeignet sind und dem Versicherungsnehmer zu privaten
Zwecken dienen.) Es muss die gesamte Fläche aller Nebengebäude angegeben werden.
Bei Nebengebäuden über 35 m² sind die übersteigenden m² zur Berechnung heranzuziehen.
(Berechnung wie Eigenheim mit oder ohne Selbstbehalt)
Selbstbehalt
Auf Wunsch kann ein Selbstbehalt in Höhe von € 200,- für die Eigenheim- sowie die Haushaltsversicherung vereinbart
werden. Der Selbstbehalt gilt pro Schadensfall und für sämtliche Schäden.               Prämiennachlass 20 %


6. EIGENHEIMVERSICHERUNG

6.1.    Versichert sind ...
der Rohbau, das Gebäude sowie Nebengebäude bis 35 m²; sollte das Nebengebäude größer als 35 m² sein,
so muss der übersteigende Anteil laut Prämientarif berechnet werden (gegen Mehrprämie auf 50 m2 erweiterbar, siehe
Punkt 7.1.).

6.2.    Sofortschutz
Die vorläufige Deckung beginnt mit Zugang des Antrages in der Zentrale von muki, jedoch nicht vor dem im Antrag an-
gegebenen Versicherungsbeginn; sie endet mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages oder der Ablehnung
des Antrages, längstens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen ab Antragstellung.
Es gelten in der Eigenheim- / Haushaltsversicherung die Deckungssummen in Höhe der Höchsthaftungssumme.
Besondere Deckungsvereinbarung in der muki Eigenheim
        - Unterversicherungsverzicht inklusive Vorsorge
        - Beschleunigte A-Konto-Zahlung
        - Wiederaufbauklausel
        - Bauliche Verbesserungen nach Behördenauflagen, sofern ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt
        - Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich
        - Restwertklausel
        - Kosten für Ersatzwohnung nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall
        - Mehraufwendungen
Versicherungssumme
Die Wohn- und Nebengebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau versichert, darüber hinaus
gehören zu den Baubestandteilen auch
       - Elektro- und Gasinstallationen samt den dazugehörigen Messgeräten, sowie Armaturen, Pumpen,
         Filter und Zubehör
       - Sanitäranlagen, das sind Klosetts, Bade- und Wascheinrichtungen und Wasserversorgungsanlagen
       - Heizungs-, Warmwasseraufbereitungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Wärmepumpenanlagen
       - Solaranlagen, Photovoltaikanlagen
       - Aufzüge
Des Weiteren ist in der muki Eigenheim auch folgendes Gebäudezubehör mitversichert
Markisen, Jalousien, Rollläden samt Betätigungselementen, Balkonverkleidungen, die mit dem Gebäude fix
verbunden sind, Rollos, Sonnendächer, Antennenanlagen und Solaranlagen.

6.3.     Versicherte Sparten
- Gebäudeversicherungssparten
       Feuer, Sturm, Leitungswasserschaden, Haftpflicht; Glasbruch nur im Tarif Premium
- Weitere Sparten
        Heizungskasko, Swimmingpoolpaket

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       Haushalt /
       Eigenheim


6.4.     FEUERVERSICHERUNG

Feuer
                                                                               Exklusiv      Premium
Ersetzt werden die Kosten nach Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion.

Nebenkosten (Aufräumungs- und Abbruchkosten, De- und Remontage-
kosten, Isolier-, Feuerlösch- sowie Deponiekosten) bis                         10 % d. VS   10 % d. VS
Behördenauflagen (bauliche Verbesserungen) nach Feuerschäden auf
„Erstes Risiko“ bis		                                                          10 % d. VS   10 % d. VS
Absturz von unbemannten Flugkörpern Der Versicherer leistet Ent-
schädigung für Schäden durch Anprall oder Absturz eines unbemannten
Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung.                                             4            4
Indirekte Blitzschlagschäden an elektrischen Gebäudeinstallationen:
die im Gebäude befindliche Hauswasserpumpe, die elektrischen Teile der
Heizungsanlage, Gegensprech- und Türöffnungsanlagen, elektrische Ein-
richtung von Zähler- und Sicherungskästen. Warmwasseraufbereitungsan-
lagen sowie deren elektrische Zuleitungen, elektrische Teile von Parabol-
spiegeln, Hausantennen, Erdwärmeanlagen und elektrische Teile der
Sonnenenergieanlagen, Erdkabel (soweit der Versicherungsnehmer für
deren Wiederinstandsetzung verantwortlich ist).                                    4            4
Baugeräte und Baustoffe am Grundstück, gegen Brand und Blitzschlag,
sofern sie zur Errichtung des Eigenheims dienen und im Eigentum des
Versicherungsnehmers sind.		                                                       4            4
Verpuffungsschäden in Kachelöfen auf „Erstes Risiko“ bis                         7.400,-     7.400,-
Antennenanlagen am Gebäude und freistehend am versicherten Grund-
stück gelten als im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme mitversichert.            4            4
Außenanlagen, die frei am Versicherungsgrundstück stehen, wie
Telefon-, Torsprech- und Müllentsorgungsanlagen, zählen zu den Bau-
bestandteilen. Ersatzleistung bis                                                7.400,-     7.400,-
Außenanlagen, die fix mit dem Gebäude verbunden sind. Zu diesen
zählen Markisen, Rollos, Sonnendächer, Rollläden, Jalousien sowie die mit
dem Gebäude verbundenen Balkonverkleidungen.                                       4            4
Schäden an Gartenanlagen und Kulturen durch Feuer, ausgenommen
Waldbestand auf dem versicherten Grundstück, bis                                 3.500,-     7.000,-
Einfriedungen gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
sowie gegen Schäden durch Kraftfahrzeuge, deren Fahrzeuginhaber nicht
ermittelt werden kann. Ausgenommen sind lebende Pflanzen. Derartige
Schäden sind unmittelbar nach Kenntniserlangen der Sicherheitsbehörde
anzuzeigen. Entschädigungsleistung bis                                         10 % d. VS   10 % d. VS
Kraftfahrzeuge, Kfz-Anhänger und Boote sind nur an dem in der Polizze
angeführten Versicherungsort im ruhenden Zustand mitversichert,
Entschädigungsleistung bis		                                                     7.400,-     7.400,-
Sengschäden (farbliche Veränderung, Verformung oder Verkohlung von
versicherten Sachen durch Wärmestrahlung oder –übertragung, ohne dass
ein Brand entsteht, vorliegt oder auslösend war) auf „Erstes Risiko“, sofern
die Wiederherstellung nachgewiesen wird, bis                                       –          500,-


                                                                                                         22

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       Haushalt /
       Eigenheim


6.5.     Sturmversicherung

Sturm
                                                                                 Exklusiv     Premium
Ersetzt werden die Kosten nach Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck,
Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch
Nebenkosten (Aufräumungs- und Abbruchkosten, De- und Remontagekosten,
Isolier-, Feuerlösch- sowie Deponiekosten) bis                                  10 % d. VS   10 % d. VS
Behördenauflagen (Bauliche Verbesserungen nach Sturmschäden)
auf „Erstes Risiko“ bis		                                                       10 % d. VS   10 % d. VS
Naturkatastrophen Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung,
Rückstau, Ansteigen des Grundwasserspiegels, Vermurung, Erdbeben,
Lawinen und Lawinenluftdruck. In Erweiterung der vertraglich vereinbarten
Sturmdeckung gelten derartige Schäden an den versicherten Gebäuden
und Nebengebäuden auf „Erstes Risiko“ als mitversichert bis                      7.400,-      7.400,-
Das Naturkatastrophenpaket ist auf Anfrage erhältlich und nach Prüfung
durch die Fachabteilung ist die VS für Naturkatastrophenschäden
auf € 30.000,- erweiterbar.
Schäden durch Regen, Schnee u. Schmelzwasser im Inneren des
Gebäudes auf „Erstes Risiko“ bis                                                 7.400,-      7.400,-
Hagelschäden /optische Schäden in Abänderung des Artikels 1 Abs. 2 lit. b
der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (ASTB) sind Schäden
am versicherten Objekt, die keine Zertrümmerung darstellen oder keine
Beeinträchtigung in der Brauchbarkeit und Funktionsfähigkeit nach sich ziehen
(sog. optische Schäden) auf „Erstes Risiko“, sofern die Wiederherstellung
nachgewiesen wird, mitversichert bis                                             1.500,-      2.500,-
Antennenanlagen am Gebäude und freistehend am versicherten Grundstück               4            4
Solaranlagen am Gebäude und freistehend am versicherten Grundstück                  4            4
Photovoltaikanlagen am Gebäude und freistehend am versicherten Grundstück           4            4
Gartenanlagen und Kulturen (ausgenommen Waldbestand) auf dem
versicherten Grundstück bis                                                      3.500,-      3.500,-
Außenanlagen, die frei am Versicherungsgrundstück stehen, wie
Telefon-, Torsprech- und Müllentsorgungsanlagen, zählen zu den Bau-
bestandteilen. Ersatzleistung bis                                                7.400,-      7.400,-
Außenanlagen, die fix mit dem Gebäude verbunden sind. Zu diesen zählen
Markisen, Rollos, Sonnendächer, Rollläden, Jalousien sowie die mit
dem Gebäude verbundenen Balkonverkleidungen.                                        4            4
Einfriedungen Versichert ist die Einfriedung des Versicherungsgrundstückes
mit einer Entschädigungsleistung bis                                             30.000,-     30.000,-
Kraftfahrzeuge, Kfz-Anhänger und Boote sind nur an dem in der Polizze
angeführten Versicherungsort im ruhenden Zustand mitversichert.
Entschädigungsleistung bis		                                                     7.400,-      7.400,-
Dachrinnen Schäden durch Eisrückstau sind auf „Erstes Risiko“
mitversichert bis		                                                              3.700,-      3.700,-
Dachlawinen Schäden durch Dachlawinen an Dachrinnen                                 4            4
Raureiflast Schäden an den versicherten Gebäuden, die dadurch entstehen,
dass Äste bzw. Bäume durch das Gewicht von gebildetem Raureif abbrechen
bzw. umstürzen und dabei versicherte Gebäude beschädigen.
Ersatzleistung je Schadensfall bis                                               7.400,-      7.400,-
Hangsicherungskosten Nach einem ersatzpflichtigen Erdrutschschaden
werden die nachweislich erforderlichen Hangsicherungskosten ersetzt.
Ersatzleistung je Schadensfall bis                                               7.400,-      7.400,-


                                                                                                          23

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       Haushalt /
       Eigenheim


DAS NATURkATASTRopHENpAkET
Das Naturkatastrophenpaket wird erst nach Prüfung durch die Fachabteilung auf € 30.000,- erhöht.


6.6.    LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG
Leitungswasser                                                                     Exklusiv         Premium
Ersetzt werden die Kosten nach Schäden durch Austreten von Wasser aus
Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von
Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen.
Eingeschlossen sind Bruch- und Frostschäden.
Nebenkosten (Aufräumungs- und Abbruchkosten, De- und Remontage-
kosten, Isolier-, Feuerlösch- sowie Deponiekosten) bis                             10 % d. VS      10 % d. VS
Behördenauflagen (Bauliche Verbesserungen nach Leitungswasser-
schäden) auf „Erstes Risiko“ bis                                                    10 % d. VS     10 % d. VS
Wasserführende Fußbodenheizung Rohre bis zu einer Länge von 12 m
sind mitversichert.		                                                                   4               4
12 Meter Rohrersatz pro Schadensfall                                                    4               4
Schäden durch Korrosion, Verschleiß und Abnützung                                       4               4
Dichtungsschäden an Zu- und Ableitungsrohren, Schäden an ange-
schlossenen Einrichtungen und Armaturen, soweit deren Erneuerung oder
Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohrbruches notwendig ist.                         4               4
Verstopfungsschäden innerhalb des versicherten Gebäudes                                 4               4
Wasserverlust Ersatz der Kosten auf „Erstes Risiko“ bis                               1.480,-        1.480,-
Schwimmbecken und Klimaanlagen innerhalb des Gebäudes                                   4               4
Rohrsystem außerhalb des Gebäudes, jedoch innerh. des Grundstückes
Rohre bis zu einer Länge von 12 m sind mitversichert.                                   4               4
Rohrsystem (mit einer max. Länge von 10 Metern) außerh. des Grundstückes
sind, sofern der Versicherungsnehmer für die Instandsetzung verantwortlich
ist, je Schadensfall mitversichert bis                                               5.000,-         5.000,-
Folgeschäden durch Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
gelten als auf „Erstes Risiko“ mitversichert bis                                     3.700,-         20.000,-

ACHTUNG In länger als 72 Stunden unbewohnten Gebäuden müssen während der Dauer des Unbewohntseins
die wasserführenden Leitungen (Haupthahn) abgesperrt sein.
Während der Heizperiode müssen zusätzlich sämtliche wasserführenden Leitungen und Anlagen entleert werden,
sofern die Heizung nicht durchgehend in Betrieb gehalten wird.


6.7.    GROBE FAHRLÄSSIGKEIT

GROBE FAHRLÄSSIGKEIT                                                               Exklusiv         Premium

In den Sparten Feuer, Leitungswasser und Sturm (Haushaltsversicherung:
„Elementargefahren“) verzichtet der Versicherer bei grob fahrlässiger
Herbeiführung des Schadens auf den Einwand der Leistungsfreiheit gemäß
Art. 10 Abs. 1 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS)
                                                                                    50 % d.        max. 100 % d.
bzw. § 61 VersVG. Versicherungsleistung bis
                                                                                 Versicherungs-    Versicherungs-
                                                                                     summe             summe


                                                                                                                24

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6.8.    Glasbruchversicherung
GLASBRUCH                                                                         Exklusiv               Premium
Ersetzt die Kosten nach Bruchschäden an der gesamten Gebäudeverglasung.
- Weiters sind mitversichert: Wintergärten, Windfänge, Stiegenhausver-
                                                                                      –                       4
  glasung, Lichtkuppeln, Dachflächenfenster, private Glashäuser (auch wenn
  diese aus Kunststoffverglasung sind), Glasteile der Sonnenkollektoren.
- Die Verglasung von Nebengebäuden
- Schäden an der Verglasung durch Gewalttätigkeit bei öffentlicher
  Ansammlung oder Kundgebung; nicht aber bei Aufruhr oder Aufstand;
- Kosten der Entsorgung als gefährlicher Abfall sind bis 50 % des
  Glasersatzwertes mitversichert;
- Notverglasung bzw. Notverschalung


6.9.    HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Haftpflicht                                                                       Exklusiv               Premium

Haftpflicht Erfüllt werden berechtigte Schadenersatzverpflichtungen des
Versicherungsnehmers als Haus- und Grundbesitzer aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen. Versicherungssumme € 3.500.000,-*                             4                  4
Bauherrenhaftpflicht für alle Bauvorhaben bis zu einer Gesamt-Bau-
kostensumme von € 500.000,-                                                            4                  4
Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen der be-
herbergten Gäste bei nicht gewerblicher Fremdenbeherbergung                            4                  4
Sachschäden durch Verunreinigung von Erdreich u. Gewässern durch
die Lagerung von Heizöl bis 10.000 Liter bis zur Pauschalentschädigungs-
summe von € 75.000,- je Schadensfall begrenzt.                                         4                  4

einer Pauschalversicherungssumme von € 2.000.000,- mitversichert. Die
Versicherung gilt weltweit.                                                            4                  4
Kosten der Tollwutuntersuchung sind im Rahmen der Hundehaftpflicht-
versicherung im Schadensfall mitversichert.                                            4                  4

* Gegen Mehrprämie auf € 5.000.000,- erweiterbar, siehe Punkt 7.1.


6.10. 24h-HILFE

Die muki 24h-Hilfe informiert, berät und organisiert Hilfsleistungen und trägt in den dafür vorgesehenen Fällen für die
jeweils versicherten Personen und innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches gemäß den Allgemeinen Bedingungen
für die Eigenheimversicherung die den versicherten Personen entstehenden Kosten bis zu den angeführten Höchstbe-
trägen, insoweit hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist, dass der Schadensfall unverzüglich, auf jeden Fall aber
vor Inanspruchnahme dieser Hilfeleistungen, über die muki Notrufnummer Tel. 01 364 4 364 (aus dem Ausland Tel.
0043 1 364 4 364) gemeldet wird.

Die muki 24h-Hilfe nimmt jederzeit Meldungen des Versicherungsnehmers an den Versicherer über Schadensfälle im
Zusammenhang mit der muki 24h-Hilfe entgegen.


                                                                                                                    25

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Handwerkerservice
Nach einem Schadensfall in einer Notsituation am angeführten Versicherungsort organisiert die muki 24h-Hilfe folgen-
de Professionisten:
   • Installateur bei Schäden oder Defekten an Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen
   • Elektriker bei Schäden oder Defekten an Elektro- und Heizungsinstallationen
   • Dachdecker, Zimmermann oder Spengler zur Dachreparatur an Ein- oder Zweifamilienhäusern nach Sturmschäden
   • Elektrotechniker bei Schäden, Defekten oder Ausfall von Kühl-, Gefrier- und Heizungsgeräten
   • Glaser bei Bruchschäden an der Außenverglasung
   • Rohrreinigungsfirmen bei Verstopfungen des Rohrsystems
   • Tischler oder Schlosser bei Schäden oder Defekten an Eingangstüren oder Außenfenstern der Wohnräumlichkeiten

Die muki 24h-Hilfe trägt die dafür anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt € 300,-.


7. Deckungserweiterungen gegen Mehrprämien

7.1.    DECKUNGSERWEITERUNG EIGENHEIM

Nebengebäude
Nebengebäude sind bis 50 m² mitversichert. (Nebengebäude sind Gebäude, welche nicht zum Wohnen geeignet
sind und dem Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken dienen.) Es muss die gesamte Fläche aller Nebengebäude
angegeben werden.

Verrußung
In Erweiterung zu Artikel 15 GEEP beträgt die Versicherungsleistung für Verrußungsschäden maximal € 500,- (ohne
Selbstbehalt) auf „Erstes Risiko“.

Schadensuchkosten in der Versicherung gegen Leitungswasserschäden
In Abänderung des Artikels 28 Pkt. 2.3.1. GEEP sind Suchkosten auch bei einem nicht entschädigungspflichtigen
Schaden an den versicherten Rohren bis € 400,- mitversichert.

Folgeschäden durch Austritt von Leitungswasser durch undichte Silikonfugen
In Erweiterung zu Artikel 26 GEEP gelten Folgeschäden durch Austritt von Leitungswasser durch undichte Silikonfu-
gen im Sanitärbereich an Badewannen oder Brausetassen mitversichert.
Die Ersatzleistung erfolgt auf „Erstes Risiko“ und ist mit € 1.500,- je Schadenfall begrenzt.

Muffenversatz – Lösen von Rohrverbindungen
In Erweiterung zu Artikel 26 GEEP gilt auch das Lösen von Rohrverbindungen (Muffenversatz) als Rohrbruch.
Es gelten die Kosten für die Reparatur bis € 1.000,- auf „Erstes Risiko“ mitversichert.

Verstopfungen außerhalb des versicherten Gebäudes
In Abweichung zu Artikel 37 GEEP, Punkt „Erweiterung des Versicherungsschutzes (Dichtungsschäden an Rohren,
Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen, Verstopfungsschäden)“ sind die Kosten für die Beseiti-
gung von Verstopfungen der Ableitungsrohre außerhalb des versicherten Gebäudes, jedoch innerhalb des Grund-
stückes, mitversichert.

Optische Schäden durch Hagel
Für optische Schäden durch Hagel gemäß der Besonderen Bedingungen für die muki-Eigenheim Sturmversicherung
gilt eine Höchstentschädigungssumme von € 10.000,- auf „Erstes Risiko“ versichert, wobei davon maximal € 1.000,-
auf Schäden an Dachrinnen und Regenfallrohren entfallen können.
Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist die Wiederherstellung der beschädigten Teile.
Ab einer Entschädigungsleistung von € 2.500,- gilt ein Selbstbehalt von € 250,- je Schadenfall als vereinbart.


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Haus- und Grundbesitzhaftpflicht
Für die Haus- und Grundbesitz-Haftpflichtversicherung im Sinne des Abschnittes B 11. der AHVB und EHVB 2009 gilt
eine Versicherungssumme von € 5.000.000,- als vereinbart.
Abweichend dazu bleibt die in Abschnitt B 11. Pkt. 1.4. der AHVB und EHVB 2009 genannte Begrenzung für Sach-
schäden durch Umweltstörung weiterhin mit maximal € 75.000,- unverändert aufrecht.

Buchschäden am Wasserschieber (Absperrvorrichtung der Hauswasserleitung)
In Erweiterung zu Artikel 26 GEEP sind bei Bruch des Wasserschiebers die Kosten der Behebung bis € 2.500,- auf
Erstes Risiko mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer gesetzlich zur Behebung verpflichtet ist und hierfür nicht
anderweitig Versicherungsschutz besteht.

Nur in der Variante Premium abschließbar.			                                                           Prämie € 69,-
(Klausel DEE 2026)


7.2.     PHOTOVOLTAIK-PAKET

Als versichert gelten unbewegliche, fest mit dem Haupt- oder Nebengebäude oder dem Grundstück (versicherte
Adresse) verbundene (fix montierte) Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung, wie:

   •   Photovoltaikmodule inklusive der dazugehörigen Befestigungsvorrichtungen
   •   Gleich- und Wechselstromverkabelung der Photovoltaikanlage
   •   Fundamente
   •   Wechselrichter
   •   Akkumulatoren (Energiespeicher)
   •   Einspeisezähler inklusive Datenlogger, Laderegler, Mess-, Steuer- und Regelungskomponenten
   •   Blitzschutz- und Überspannungsschutzeinrichtungen der Photovoltaikanlage
   •   Wallboxen (Wandladestation) zur Ladung von E-Fahrzeugen

Variante 1 – Höchstentschädigungssumme € 25.000,-                                                      Prämie € 69,-
Variante 2 – Höchstentschädigungssumme € 35.000,-                                                      Prämie € 99,-
(Bedingung PV01)


7.3.    Heizungskasko

Die Heizungskasko versichert die im Eigentum und/oder Wohnung betriebsfertig aufgestellte komplette Heizungsanla-
ge, wie auch immer diese betrieben wird, samt Steuerung (Raumthermostat), feiner und grober Armatur, Pumpen und
Radiatoren sowie Warmwasserspeicher und Pufferspeicher.

Die Heizungskasko ersetzt die Kosten nach Schäden an den versicherten Sachen, die plötzlich und unvermittelt
auftreten durch:
   • Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl
   • Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
   • Schäden durch Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehler
   • Unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie
   • Wassermangel im Heizkessel
   • Überdruck mit Ausnahme von Explosion
   • Frost
   • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
   • Ereignisse, die von außen mechanisch einwirken
   • Schäden durch Tierverbiss


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Weiters gelten die zur Heizungsanlage gehörenden Teile außerhalb des Gebäudes am Grundstück mitversichert:
  • Solaranlagen am Gebäude oder Grundstück
  • Erdwärmeleitungen (Flächenmethode) am Grundstück
  • Solarthermische Anlagen, die zur Brauchwassererwärmung und Raumheizung dienen
  • Luftwärmepumpen am Grundstück

Vorsicht! Nicht versicherbar sind Abnützungs- und Alterungsschäden sowie Wartungsarbeiten ohne Rücksicht auf
die Entstehungsursache.

Versicherungssumme: € 20.000,-                                                                    Prämie     € 169,-
Selbstbehalt 5 % des ersatzfähigen Schadens mind. € 350,-
(Bedingung HK02)


7.4.     Swimmingpoolpaket

Als mitversichert gelten Schwimmbecken am Grundstück (mind. zu 2/3 eingegraben) und Schwimmbadab-
deckungen jeder Art. Sie gelten als gegen Feuer, Sturmschaden sowie Glasbruch versichert.
Als mitversichert gilt die Pooltechnik (Umwälzpumpe, Filteranlage, Beleuchtung, Absaugegeräte, Poolheizung) ge-
gen Schäden durch Brand, Blitzschlag und indirekten Blitzschlag.

Zu- und Ableitungen zum Schwimmbecken am Grundstück (auch eigener Kreislauf);
Das Swimmingpoolpaket kann auch für fest montierte Whirlpools, Biotope oder Schwimmteiche abgeschlossen
werden.

Variante 1 – Höchstentschädigungssumme € 25.000,-		                                               Prämie     € 110,-
Variante 2 – Höchstentschädigungssumme € 100.000,-		                                              Prämie     € 170,-
(Klausel M53)


7.5.     HUNDEhaftpflicht

Pauschalversicherungssumme € 2.000.000, - für Personen und Sachschäden je Versicherungsfall aus der Haltung
eines Hundes. Der erste Hund ist prämienfrei mitversichert. Name und Rasse sind zwingend anzuführen.

Für jeden weiteren Hund kostet die Hundehaftpflicht:                                                 Prämie € 45,-
Name und Rasse sind zwingend erforderlich.
(Klausel M17)


7.6.     HUNDEHAFTPFLICHT – VERWANDTENAUSSCHLUSS

Nur in der Variante Premium abschließbar

Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen als Tierhalter wegen Schäden, die den
Angehörigen des Versicherungsnehmers zugefügt werden (als Angehörige gelten Verwandte in gerader aufsteigender
und absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, welche nicht im gemeinsamen Haushalt leben).

Prämie je Hund                                                                                       Prämie € 49,-
(Klausel M16)


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      Eigenheim


8. Rohbauversicherung

Annahmerichtlinien: Für das fertiggebaute Haus muss ein muki Eigenheim-Vertrag für 10 Jahre abgeschlossen werden.

Vertragslaufzeit: Zeit der Rohbaudeckung sowie beantragte Versicherungslaufzeit

Bei vorzeitigem Storno wird die Prämie für den Rohbauzeitraum nachverrechnet.

Ab Versicherungsbeginn besteht prämienfreier Versicherungsschutz für den Rohbau aus der Feuer-
sowie aus der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz.
Die Bauherrenhaftpflicht gilt für alle Bauvorhaben bis zu einer Gesamtbaukostensumme von € 500.000,-
als mitversichert.

Höchstversicherungssumme für die Bauherrenhaftpflicht € 2.000.000,- gegen Mehrprämie abschließbar.

Sofern die Sparten beantragt wurden, gilt für die restlichen Sparten unter folgenden Voraussetzungen
Versicherungsschutz:

Sturmschadenversicherung (gilt nur für die Gefahr Sturm)
Das Gebäude muss nach außen hin abgeschlossen, das heißt, es müssen folgende Arbeiten durchgeführt sein:
Das Giebelmauerwerk muss bis unter die Dachhaut bzw. Dachschalung geführt und der Dachraum nach außen
hin vollkommen abgeschlossen sein. Das Dach muss komplett eingedeckt sein.

Alle Spenglerarbeiten müssen durchgeführt und sämtliche Türen und Fenster eingesetzt und verglast sein.

Leitungswasserversicherung
In nicht benutzten und nicht beaufsichtigten Baulichkeiten müssen die wasserführenden Anlagen abgesperrt werden.
Während der möglichen Heizperiode sind zusätzlich sämtliche wasserführenden Anlagen zu entleeren oder durch
Frostschutzmittel zu schützen, sofern die Heizung nicht durchgehend in Betrieb gehalten wird. Das gleiche gilt für
vorübergehend außer Betrieb gesetzte Anlagen.

Achtung
Die Prämienfreiheit der Rohbauversicherung endet nach 12 Monaten, spätestens jedoch mit der Fertig-
stellung des Gebäudes. (Bei Verlängerung anfragepflichtig beim Versicherer.) Sollte ein ersatzpflichti-
ger Schaden eintreten, muss ab Ereignisdatum die Rohbauversicherung in eine prämienpflichtige muki
Eigenheim-Versicherung umgewandelt werden.


Die Glasbruch-, Heizungskasko- und/oder Haushaltsversicherung beginnen ab dem in der Polizze vermerkten
Ende der Rohbaudeckung oder wenn das Gebäude bezugsfertig ist bzw. bewohnt wird.
(Prämienpflichtigstellung des Vertrages)
(Klausel M06)


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    Eigenheim


9. Bedingungen und Klauseln

Klauseln und Bedingungen in der
muki Haushaltsversicherung
GHE              Vertragsgrundlagen für die Haushaltsversicherung Exklusiv
GHEP             Vertragsgrundlagen für die Haushaltsversicherung Premium
M04              Nicht ständig bewohnte Gebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser)
M05              Besondere Vereinbarungen bei nicht ständig bewohnten Gebäuden (mit zusätzlicher Sicherung)
M19              Selbstbehalt € 200,-
M21              Alarmanlagen – Einbruch
M24              Ausschluss von Glasbruchschäden
DEH 2024         Deckungserweiterungen Fahrrad, Wohnungsinhalt studierender Kinder,
                 Versicherungssumme Privathaftpflicht, optische Schäden

Haftpflichtversicherung
HV01             Allgemeine und ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung
                 (AHVB und EHVB)
M16              Hundehaftpflicht – Verwandtenausschluss
M17              Hundehaftpflicht
DEHH 10/2026 Deckungserweiterung Haushalt Haftpflicht

Gartenpakete
GP I 2024        Gartenpaket I
GP II            Gartenpaket II – Haftpflicht

Swimmingpool-/Whirlpoolpaket
SWPH          Swimmingpool-/Whirlpool-Paket

IT- und Cyber-Assistance
ICA             Allgemeine Bedingungen für die muki IT- und Cyber-Assistance

Überspannungsschäden
ÜPS          Überspannungsschäden

Photovoltaik-Paket
PV01           Photovoltaik-Paket

Heizungskasko
HK02          Allgemeine Bedingungen für die Heizungskasko

Naturkatastrophen
NK04            Naturkatastrophen


                                                                                                          30

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       Haushalt /
       Eigenheim


Klauseln und Bedingungen in der
muki Eigenheimversicherung

GEE                        Vertragsgrundlagen für die Eigenheimversicherung Exklusiv
GEEP                       Vertragsgrundlagen für die Eigenheimversicherung Premium
M06                        Rohbauklausel
M19                        Selbstbehalt € 200,-
DEE 2026                   Deckungserweiterungen Nebengebäude, Verrußung, Schadensuchkosten, Folgeschäden durch
                           Austritt von Leitungswasser durch undichte Silikonfugen, Muffenversatz – Lösen von Rohrver-
                           bindungen, Verstopfungen außerhalb des versicherten Gebäudes, optische Schäden durch Hagel,
                           Haus- und Grundbesitzhaftpflicht, Wasserschieber

Photovoltaik-Paket
PV01           Photovoltaikpaket

Swimmingpoolpaket
M53          Swimmingpoolpaket

Haftpflichtversicherung
HV01             Allgemeine und ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung
                 (AHVB und EHVB)
M16              Hundehaftpflicht – Verwandtenausschluss
M17              Hundehaftpflicht

Heizungskaskoversicherung
HK02          Allgemeine Bedingungen für die Heizungskaskoversicherung

Naturkatastrophen
NK04            Naturkatastrophen


                                                                                                                              10/2026


Satz- und Druckfehler vorbehalten.                                                                                       31
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