# Adam Riese XL, Besondere Bedingungen: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-photovoltaik-adam-riese-xl.php
- Rechtlicher Träger: Rhion.digital / Adam Riese (W&W Digitalmarke)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-photovoltaik-adam-riese-xl.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [AVB Wohngebäudeversicherung Adam Riese XL (AVB VGV XL), Teil C2 Besondere Bedingungen Photovoltaik](https://www.adam-riese.de/downloads/260226_VGV_2-0_Direkt_AVB_XL.pdf), Fassung AVB VGV XL, Stand 01.04.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Neuwert der Anlage einschließlich Montage) | laut Versicherungsschein |  |  |
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, wenn diese unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden. | C 2.2.1, Seite 25 |
| Vertragsform: eigenständige Photovoltaikversicherung oder Baustein der Wohngebäudeversicherung | nein | Um Photovoltaik mitzuversichern, muss mindestens die Gefahr „Feuer“ (A 3) Bestandteil Deines Versicherungsschutzes sein. | C 2.1.1, Seite 23 |
| Höchstgröße der versicherbaren Anlage in kWp | ja | Die versicherten Anlagen sind bis max. 20 Kilowatt peak (kWp) versichert. | C 2.3, Seite 23 |
| Aufdach- und Indachanlagen auf dem versicherten Gebäude | ja | Versichert sind auf und an dem Gebäude oder den mitversicherten Nebengebäude(n)/Garage(n) befestigte sowie auf dem Grundstück angebrachte, betriebsfertige Photovoltaikanlagen. | C 2.3, Seite 23 |
| Freiflächen-, Garten-, Fassaden- und Carportanlagen | ja | Versichert sind auf und an dem Gebäude oder den mitversicherten Nebengebäude(n)/Garage(n) befestigte sowie auf dem Grundstück angebrachte, betriebsfertige Photovoltaikanlagen. | C 2.3, Seite 23 |
| Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Balkonkraftwerke (sog. Plug & Play Solaranlage für die Steckdose) inklusive dazugehörigem Batteriespeicher | A 9.4, Seite 6 |
| Entschädigung zum Neuwert | nicht geregelt |  |  |
| Neuwert bis zu einem Anlagenalter von | nicht geregelt |  |  |
| Abzug neu für alt oder Zeitwertentschädigung (Staffel nach Anlagenalter) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Solarmodule | ja | Zur Photovoltaikanlage gehören Photovoltaikmodule, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, ... Akkumulatoren, Wechselrichter, ... Trafos, Überspannungsschutzeinrichtung, ... Gleich- und Wechselstromverkabelung, Überwachungskomponenten | C 2.3, Seite 23 |
| Wechselrichter | ja, bis zur Versicherungssumme | Zur Photovoltaikanlage gehören Photovoltaikmodule, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, ... Akkumulatoren, Wechselrichter, ... Trafos, Überspannungsschutzeinrichtung, ... Gleich- und Wechselstromverkabelung, Überwachungskomponenten | C 2.3, Seite 23 |
| Unterkonstruktion, Montagesystem und Befestigung | ja | Zur Photovoltaikanlage gehören Photovoltaikmodule, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, ... Akkumulatoren, Wechselrichter, ... Trafos, Überspannungsschutzeinrichtung, ... Gleich- und Wechselstromverkabelung, Überwachungskomponenten | C 2.3, Seite 23 |
| Verkabelung und Leitungen bis zum Einspeisepunkt | ja | Zur Photovoltaikanlage gehören Photovoltaikmodule, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, ... Akkumulatoren, Wechselrichter, ... Trafos, Überspannungsschutzeinrichtung, ... Gleich- und Wechselstromverkabelung, Überwachungskomponenten | C 2.3, Seite 23 |
| Batteriespeicher | ja, bis zur Versicherungssumme | Zur Photovoltaikanlage gehören Photovoltaikmodule, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, ... Akkumulatoren, Wechselrichter, ... Trafos, Überspannungsschutzeinrichtung, ... Gleich- und Wechselstromverkabelung, Überwachungskomponenten | C 2.3, Seite 23 |
| Wallbox (Ladestation für Elektroauto) | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektroladestationen und Wallboxen (für Elektrofahrzeuge aller Art) auf dem Versicherungsgrundstück. | A 9.4, Seite 6 |
| Überwachungs-, Mess- und Steuertechnik (Monitoring, Energiemanagement) | ja | Zur Photovoltaikanlage gehören Photovoltaikmodule, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, ... Akkumulatoren, Wechselrichter, ... Trafos, Überspannungsschutzeinrichtung, ... Gleich- und Wechselstromverkabelung, Überwachungskomponenten | C 2.3, Seite 23 |
| Brand | ja | Um Photovoltaik mitzuversichern, muss mindestens die Gefahr „Feuer“ (A 3) Bestandteil Deines Versicherungsschutzes sein. | C 2.1.1, Seite 23 |
| Blitzschlag (direkter Einschlag) | ja | Um Photovoltaik mitzuversichern, muss mindestens die Gefahr „Feuer“ (A 3) Bestandteil Deines Versicherungsschutzes sein. | C 2.1.1, Seite 23 |
| Überspannung und Induktion durch Blitz (indirekter Einschlag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; | C 2.2.1, Seite 2 |
| Explosion und Implosion | ja | Um Photovoltaik mitzuversichern, muss mindestens die Gefahr „Feuer“ (A 3) Bestandteil Deines Versicherungsschutzes sein. | C 2.1.1, Seite 23 |
| Sturm (Windstärke ab der das Werk leistet) | ja | Sturm, Hagel, Eisgang, Überschwemmung; | C 2.2.1, Seite 2 |
| Hagel | ja | Sturm, Hagel, Eisgang, Überschwemmung; | C 2.2.1, Seite 2 |
| Schneedruck und Eislast | ja | Wasser, Feuchtigkeit, Frost, Schneelast; | C 2.2.1, Seite 23 |
| Frost | ja | Wasser, Feuchtigkeit, Frost, Schneelast; | C 2.2.1, Seite 23 |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm, Hagel, Eisgang, Überschwemmung; | C 2.2.1, Seite 2 |
| Kurzschluss, Überstrom und sonstige elektrische Einwirkung | ja | Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; | C 2.2.1, Seite 2 |
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit | ja | Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; | C 2.2.1, Seite 23 |
| Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler (auch Montagefehler) | ja | Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; | C 2.2.1, Seite 23 |
| Allmählichkeitsschäden (Korrosion, Feuchtigkeit, allmähliche Einwirkung) | ja | Wasser, Feuchtigkeit, Frost, Schneelast; | C 2.2.1, Seite 23 |
| Ausschluss von Verschleiß und Abnutzung | ja | Abnutzung, Verschleiß; | C 2.2.2.6, Seite 23 |
| Tierbiss (Marder, Nagetiere) an Kabeln und Leitungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Tierverbiss | C 2.2.1, Seite 23 |
| Diebstahl der Anlage oder von Teilen | ja, bis zur Versicherungssumme | Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommen; jedoch nicht durch Verlieren, Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen; | C 2.2.1, Seite 23 |
| Vandalismus und böswillige Beschädigung | ja | Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; | C 2.2.1, Seite 23 |
| Ertragsausfall (entgangene Einspeisevergütung nach einem versicherten Schaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist der infolge eines ersatzpflichtigen Schadens an der Photovoltaikanlage entstandene Ertragsausfall | C 2.4, Seite 23 |
| Ertragsausfall: Höchstdauer in Tagen | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall: Berechnung (Tagessatz je kWp oder nach Monitoringdaten) | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall: Karenztage, für die nichts gezahlt wird | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Strombezug aus dem Netz, weil der Eigenverbrauch ausfällt | ja, bis zur Versicherungssumme | dass kein Strom in das Netz des Versorgers eingespeist ... oder Strom aus dem Netz des Versorgers entnommen werden muss. | C 2.4, Seite 23 |
| Ertragsausfall bei Störung oder Abschaltung durch den Netzbetreiber | nicht geregelt |  |  |
| De- und Remontagekosten (Abbau und Wiederaufbau der Anlage) | nicht geregelt |  |  |
| Dachreparatur nach einem Schaden an der Anlage | nicht geregelt |  |  |
| Gerüst-, Kran- und Hebebühnenkosten | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Fehlersuche (auch wenn kein Schaden gefunden wird) | nicht geregelt |  |  |
| Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten (auch Sondermüll Module und Akkus) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Ersatz durch ein Nachfolgemodell) | nicht geregelt |  |  |
| Feuerwehr- und Löschkosten | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht des Anlagenbetreibers (mitversichert oder Verweis auf die Privathaftpflicht) | nicht geregelt |  |  |
| Netzeinspeisung: Anlage mit Einspeisung ins öffentliche Netz versicherbar (auch Volleinspeisung) | ja | dass kein Strom in das Netz des Versorgers eingespeist werden kann | C 2.4, Seite 23 |
| Selbstbeteiligung Standard | 150 € | Für Schäden nach C 2.2 besteht eine besondere Selbstbeteiligung in Höhe von 150 €. | C 2.5, Seite 24 |
| Abweichende Selbstbeteiligung (Naturgefahren, Diebstahl, Wechselrichter) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit | ja | Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit berufen wir uns hierbei nicht. | C 2.2.1, Seite 25 |
| Pflicht zur Installation durch einen Fachbetrieb (Abnahmeprotokoll) | nicht geregelt |  |  |
| Wartungspflicht (regelmäßige Prüfung durch einen Fachbetrieb) | nicht geregelt |  |  |
| Vorgaben zur Diebstahlsicherung (Spezialschrauben, Codierung) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Ertragsüberwachung (Ausfall muss binnen Frist bemerkt werden) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Fotos, Monitoringdaten) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (auch nach einem Schaden; als Baustein mit dem Hauptvertrag) | ja | ist die Mitversicherung der Gefahr „Photovoltaik“ nicht weiter möglich. | C 2.1.2, Seite 22 |
| Daños eléctricos (Elektroschäden an Modulen, Wechselrichter und Leitungen) | nicht geregelt |  |  |
| Robo (Diebstahl mit Gewalt) und hurto (einfacher Diebstahl) der Anlage | nicht geregelt |  |  |
| Fenómenos atmosféricos (Wind, Hagel, Regen, Schnee ab Schwellenwerten) | nicht geregelt |  |  |
| Pérdida de producción (Ertragsausfall nach spanischem Werk) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Überschwemmung, Erdbeben, Terror) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: AVB Wohngebäudeversicherung Adam Riese XL (AVB VGV XL), Teil C2 Besondere Bedingungen Photovoltaik

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[Seite 1]
                               Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.


Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Wohngebäudeversicherung Adam Riese XL
(AVB VGV XL)
Stand 01.04.2026
Inhaltsverzeichnis
Teil A                                                                  Teil B
         Wohngebäudeversicherung                                        1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
1        Welche Gefahren sind versicherbar? Welche Schäden sind         1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
         versichert?                                                    1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode
2        Welche generellen Ausschlüsse gibt es?                         1.3      Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
3        Was ist unter Feuer zu verstehen? Welche Schäden sind ver-              Zahlung oder Nichtzahlung
         sichert? Welche Schäden sind hier nicht versichert?            1.4      Folgebeitrag
4        Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Wel-     1.5      Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
         che Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht
                                                                        1.6      Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
         versichert?
                                                                        2        Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
5        Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück
                                                                        2.1      Dauer und Ende des Vertrags
6        Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Ele-
         mentargefahren) zu verstehen? Welche Schäden sind versi-       2.2      Kündigung nach Versicherungsfall
         chert? Welche Schäden sind hier nicht versichert?              3        Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
7        Welche weiteren Gefahren sind versichert?                      3.1      Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
8        Welche Sachen sind versichert?                                 3.2      Gefahrerhöhung
9        Was versteht man unter Gebäuden, Gebäudebestandteilen,         3.3      Deine Obliegenheiten
         Gebäudezubehör, Terrassen und weiteren Grundstücksbe-
                                                                        4        Weitere Regelungen
         standteilen? Welche Sachen sind nicht versichert und wel-
         che zusätzlich versicherbar?                                   4.1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung

10       Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?               4.2      Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung

11       Was gilt für Selbstbeteiligungen im Versicherungsvertrag?      4.3      Vollmacht des Versicherungsvertreters

12       Welche Regelungen gelten für Wohnungs- und Teileigen-          4.4      Verjährung
         tum?                                                           4.5      Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
13       Welche Kosten sind versichert?                                 4.6      Anzuwendendes Recht
14       Was ist unter Mietausfall und Mietwert zu verstehen? In wel-   4.7      Embargobestimmung
         chem Umfang sind sie versichert?                               4.8      Überversicherung
15       In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz?                 4.9      Versicherung für fremde Rechnung
16       Wie wird der Beitrag ermittelt?                                4.10 Aufwendungsersatz
17       Was sind die Grundlagen der Anpassung von Versicherungs-       4.11     Übergang von Ersatzansprüchen
         schutz und Beitrag?
                                                                        4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
18       Was geschieht bei einer nachträglichen Änderung eines Bei-
                                                                        4.13 Repräsentanten
         tragsmerkmals?
                                                                        Teil C
19       Wie wird die Entschädigung ermittelt?
                                                                        1        Besondere Bedingungen Glasbruch
20       Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren?
                                                                        2        Besondere Bedingungen Photovoltaik
21       Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie ver-
         zinst?                                                         3        Besondere Bedingungen Schutzbriefleistungen
22       Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften (zu-   4        Besondere Bedingungen Haustechnik
         sätzliche Obliegenheiten) hast Du als Versicherungsnehmer      Teil D
         vor dem Versicherungsfall zu erfüllen?
                                                                        1        Versicherbare Gebäude
23       Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?
                                                                        2        Besondere Gebäudegegebenheiten
24       Welche Besonderheiten gelten bei Kündigungen und ange-
                                                                        3        Kernsanierung
         meldeten Realrechten?
                                                                        4        Neubaunachlass
25       Was gilt, wenn versicherte Sachen veräußert werden?
                                                                        5        Feuerrohbauversicherung
26       Update-Garantie
                                                                        6        Tariftabellen

[Seite 2]
Präambel
Wir garantieren, dass die dieser Wohngebäudeversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohn-
gebäudeversicherung Adam Riese XL Dich in keinem Punkt schlechter stellen, als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-
wirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen (Stand November 2023).
Darüber hinaus garantieren wir auch, dass die Leistungsinhalte dieser Versicherungsbedingungen die Empfehlungen des Arbeitskreises
Beratungsprozesse (Stand 10.10.2022) voll erfüllen.
Teil A                                                                           hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten
                                                                                 vermag.
A1            Welche Gefahren sind versicherbar? Welche
              Schäden sind versichert?                                           Schäden, die an versicherten Sachen dadurch ent-
                                                                                 stehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme zur
              Alle aufgeführten Gefahren sind versicherbar. Dies
                                                                                 Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt
              bedeutet, dass Du sie explizit gewählt haben musst,
                                                                                 werden (Nutzwärmeschäden), sind versichert. Dies
              damit sie Bestandteil Deiner Versicherung sind. In
                                                                                 gilt auch für versicherte Sachen, in denen oder
              Deinem Versicherungsschein findest Du eine Über-
                                                                                 durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermit-
              sicht, welche Gefahren Du versichert hast.
                                                                                 telt oder weitergeleitet wird.
              Die Gefahr Feuer kann nur in Kombination mit min-
                                                                    A 3.2        Blitzschlag
              destens einer weiteren Hauptgefahr (Sturm/Hagel;
              Leitungswasser) versichert werden.                                 Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines
                                                                                 Blitzes auf Sachen.
              Alle   weiteren     Gefahren    (Leitungswasser,
              Sturm/Hagel, extreme Naturgewalten, Glasbruch,        A 3.3        Überspannung durch Blitz
              Photovoltaik, Haustechnik und Schutzbriefleistun-                  Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der
              gen) können nur in Verbindung mit der Gefahr                       durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss
              Feuer abgeschlossen werden.                                        infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmo-
              Die erweiterte Gefahrenabdeckung der Ableitungs-                   sphärisch bedingte Elektrizität an versicherten
              rohre ist nur möglich, sofern die Gefahr Leitungs-                 elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
              wasser ebenfalls Bestandteil Deines Versiche-                      Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschluss-
              rungsumfanges ist.                                                 schäden an elektrischen Einrichtungen und Gerä-
              Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,                  ten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem
              die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört                  Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt,
              oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereig-                 durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden
              nisse abhandenkommen:                                              sind. Spuren eines Blitzschlags an diesem Grund-
                                                                                 stück, an dort befindlichen Antennen oder anderen
A 1.1         Feuer
                                                                                 Sachen als elektrischen Einrichtungen und Geräten
A 1.2         Leitungswasser                                                     stehen Schäden anderer Art gleich.
A 1.3         Naturgefahren:                                        A 3.4        Explosion
A 1.3.1       Sturm, Hagel                                                       Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäuße-
A 1.3.2       Extreme Naturgewalten (Elementargefahren):                         rung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Ga-
              Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsen-                        sen oder Dämpfen beruht.
              kung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vul-                     Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung
              kanausbruch.                                                       usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen
A 1.4         Innere Unruhen, Streik und Aussperrung                             vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang
                                                                                 zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich
A 1.5         Glasbruch
                                                                                 des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb
A 1.6         Photovoltaikanlagen                                                des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Be-
A 1.7         Schutzbriefleistungen                                              hälters eine Explosion durch chemische Reaktion
A 1.8         Haustechnik                                                        hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung
                                                                                 nicht erforderlich.
A2            Welche generellen Ausschlüsse gibt es?
                                                                                 Mitversichert sind Explosionsschäden durch
A 2.1         Ausschluss Krieg
                                                                                 Kampfmittel aus dem 1. oder 2. Weltkrieg (Blind-
              Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegs-                 gänger).
              ähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Re-
                                                                    A 3.5        Implosion
              bellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichti-
              gung mitwirkender Ursachen.                                        Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zu-
                                                                                 sammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren
A 2.2         Ausschluss Kernenergie
                                                                                 Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
              Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie,
                                                                    A 3.6        Verpuffung
              nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
              Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa-                  Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestre-
              chen.                                                              ben von Gasen, Dämpfen und Stäuben beruhende,
                                                                                 plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die im Gegen-
A3             Was ist unter Feuer zu verstehen? Welche                          satz zu einer Explosion mit nur geringer Geschwin-
               Schäden sind versichert? Welche Schäden sind                      digkeit und Druckwirkung verläuft.
               hier nicht versichert? – sofern vereinbart –
                                                                    A 3.7        Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner
A 3.1         Brand; Nutzwärme                                                   Teile oder Ladung
              Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungs-                   Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luft-
              gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen                     fahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Ab-
                                                                                 sturz seiner Teile oder seiner Ladung.

[Seite 3]
A 3.8      Fahrzeuganprall                                        A 4.2.2     den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbunde-
           Schäden die durch Anprall eines Schienen-, Was-                    nen sonstigen Einrichtungen oder deren wasser-
           ser- oder Straßenfahrzeuges oder einer Arbeitsma-                  führenden Teilen;
           schine zerstört oder beschädigt werden oder in-        A 4.2.3     Heizungs- oder Klimaanlagen;
           folge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.        A 4.2.4     Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
           Unsere Deckung gilt subsidiär, d.h. die Inanspruch-    A 4.2.5     Wasserbetten oder Aquarien;
           nahme aus unserem Vertrag ist nur insoweit mög-
                                                                  A 4.2.6     Geruchsverschlüssen (Siphon).
           lich, als durch anderweitige Versicherungen keine
           oder keine volle Deckung des entstandenen Scha-                    Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkei-
           dens erreicht wird (Subsidiarität). Wir ersetzen ge-               ten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Was-
           gebenenfalls die bestehende Deckungsdifferenz.                     serdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssig-
                                                                              keiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
           Ebenfalls als versichert gelten Schäden durch
           Fahrzeuganprall, wenn diese von Dir oder Perso-        A 4.3       Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
           nen, welche mit Dir in häuslicher Gemeinschaft le-                 Versichert sind innerhalb von Gebäuden:
           ben, gelenkt werden.
                                                                  A 4.3.1     Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Roh-
A 3.9      Überschalldruckwellen                                              ren;
           Als Überschalldruckwelle gilt jede unmittelbare        A 4.3.1.1   Der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder
           Zerstörung oder Beschädigung der versicherten                      den damit verbundenen Schläuchen;
           Sachen, wenn diese durch ein Luftfahrzeug ausge-
                                                                  A 4.3.1.2   Von Heizungs- oder Klimaanlagen;
           löst wurde, das die Schallgrenze durchflogen hat.
                                                                  A 4.3.1.3   Von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
A 3.10     Rauch und Ruß
                                                                              Das setzt voraus, dass diese Rohre nach A 4.3.1
           Rauch ist ein bei der Verbrennung entstehendes
                                                                              kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder ver-
           Gemisch von Gasen und feinstverteilten Feststof-
                                                                              gleichbaren Anlagen sind.
           fen, das plötzlich bestimmungswidrig aus der auf
           dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feue-         A 4.3.2     Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an fol-
           rungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage aus-                   genden Installationen;
           bricht.                                                A 4.3.2.1   Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ven-
           Ruß ist ein bei unvollständigen Verbrennungspro-                   tile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie
           zessen entstehender, aus sehr kleinen Teilchen be-                 deren Anschlussschläuche bis zu einer Entschädi-
           stehender Feststoff.                                               gungsleistung von 500 €;

A 3.11     Seng- und Schmorschäden                                A 4.3.2.2   Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare
                                                                              Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen;
           Seng- und Schmorschäden sind örtlich begrenzte
           Schäden durch Hitzeeinwirkung, die durch Verfär-       A 4.3.2.3   Wasch- und Spülmaschinenschläuche;
           bung der versengten Sachen sichtbar werden und         A 4.3.2.4   Rohren der im Gebäude verlaufenden Regenab-
           nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Im-                 flussrohre bis zu einer Entschädigungsleistung von
           plosion entstanden sind.                                           5.000 €;
           Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sa-      A 4.3.2.5   Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) inner-
           chen, die dadurch entstehen, dass die Sachen dau-                  halb versicherter Gebäude bis zu einer Entschädi-
           erhaft der Hitze oder Wärme ausgesetzt sind.                       gungsleistung von 5.000 €;
A 3.12     Nicht versicherte Schäden                              A 4.3.2.6   Gasrohren.
           Nicht versichert sind:                                 A 4.3.3     Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Instal-
A 3.12.1   Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im                        lationen;
           Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Ex-         A 4.3.3.1   Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts.
           plosionen. Ferner auch Schäden, die an Schaltor-                   Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Bau-
           ganen von elektrischen Schaltern entstehen, und                    körper, einschließlich der Bodenplatte.
           zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
                                                                              Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach
           Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese
                                                                              gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
           Schäden Folge eines versicherten Schadenereig-
           nisses nach A 3.1 sind.                                            Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind
                                                                              Rohre und Installationen unterhalb der Boden-
A4         Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu                         platte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
           verstehen? Welche Schäden sind hier nicht ver-
                                                                  A 4.4       Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
           sichert? – sofern vereinbart –
                                                                              Versichert sind außerhalb von Gebäuden frostbe-
A 4.1      Versicherte Gefahren und Schäden
                                                                              dingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungs-
           Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:                            rohren der Wasserversorgung oder an Rohren von
           - Leitungswasserschäden;                                           Heizungs- oder Klimaanlagen. Als Voraussetzung
           - Bruchschäden innerhalb von Gebäuden;                             für den Versicherungsschutz müssen die Zulei-
           - Bruchschäden außerhalb von Gebäuden.                             tungsrohre sich auf dem versicherten Grundstück
A 4.2      Leitungswasserschäden                                              befinden, sofern wir sie nicht explizit auch außer-
                                                                              halb des Grundstückes mitversichern (A.4.4.4).
           Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswid-
                                                                              Des Weiteren musst Du die Gefahr für die mitversi-
           rig ausgetreten ist, aus
                                                                              cherten Rohre tragen.
A 4.2.1    Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitun-
                                                                              Dies gilt für:
           gen) oder damit verbundenen Schläuchen;
                                                                  A 4.4.1     Rohre, die der Versorgung versicherter Gebäude
                                                                              oder Anlagen dienen;

[Seite 4]
A 4.4.2   Rohre, die nicht der Versorgung versicherter Ge-       A 6.1       Sturm
          bäude oder Anlagen dienen und nicht ausschließ-        A 6.1.1     Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung
          lich gewerbliche Zwecke erfüllen;                                  von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-
A 4.4.3   Unterirdische Regenwassernutzungsanlagen (Zis-                     skala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro
          ternen) und deren unterirdisch verlaufenden                        Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort
          Rohre, soweit diese Anlagen der Versorgung oder                    nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn Du
          der Nutzung des versicherten Gebäudes oder des                     einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
          versicherten Grundstücks dienen bis zu einer Ent-                  - Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Ver-
          schädigungsleistung von 5.000 €;                                     sicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in
A 4.4.4   Rohre außerhalb des Grundstückes.                                    einwandfreiem Zustand oder an ebenso wider-
A 4.5     Nicht versicherte Schäden                                            standsfähigen anderen Sachen angerichtet.

          Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mit-                   - Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zu-
          wirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden                       stands des versicherten Gebäudes oder des Ge-
          sind solche genannt – Schäden durch:                                 bäudes, in dem sich die versicherten Sachen be-
                                                                               funden haben, nur durch Sturm entstanden sein.
          - Regenwasser aus Regenableitungsrohren, die
                                                                               Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem
            außerhalb des Gebäudes liegen;
                                                                               versicherten Gebäude verbunden sind.
          - Plansch- oder Reinigungswasser;
                                                                 A 6.2       Hagel
          - Schwamm;
                                                                             Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form
          - Grundwasser, stehendes oder fließendes Ge-                       von Eiskörnern.
            wässer, Überschwemmung oder Witterungsnie-
                                                                 A 6.3       Versicherte Sturm-/Hagelereignisse
            derschläge oder einen durch diese Ursachen
            hervorgerufenen Rückstau;                                        Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entste-
                                                                             hen:
          - Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanaus-
            bruch;                                                           - Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versi-
                                                                               cherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen
          - Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass ein
                                                                               sich versicherte Sachen befinden. Daraus ent-
            versicherter Leitungswasserschaden die Erdsen-
                                                                               stehende Folgeschäden an versicherten Sachen
            kung oder den Erdrutsch verursacht hat;
                                                                               sind versichert.
          - Brand; Nutzwärme; Blitzschlag; Überspannung
                                                                             - Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Ge-
            durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion;
                                                                               bäude ein, die mit dem versicherten Gebäude
            Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Über-
                                                                               baulich verbunden sind.
            schalldruckwellen; Rauch;
                                                                             - Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Ge-
          - Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Beriese-
                                                                               bäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich ver-
            lungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druck-
                                                                               sicherte Sachen befinden, baulich verbunden
            proben oder durch Umbauten oder Reparaturar-
                                                                               sind.
            beiten an dem versicherten Gebäude oder an der
            Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;                            - Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume
                                                                               oder andere Gegenstände auf versicherte Sa-
          - Sturm, Hagel;
                                                                               chen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte
          - Wasser aus Eimern, Gießkannen oder ähnlichen                       Sachen befinden. Daraus entstehende Folge-
            Behältnissen.                                                      schäden an versicherten Sachen sind versichert.
          Generell nicht versichert sind Schäden an Gebäu-                   - Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume
          den oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig                    oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit
          sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder                 dem versicherten Gebäude baulich verbunden
          Gebäudeteilen befindlichen Sachen.                                   sind.
A5        Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrund-                        - Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume
          stück – sofern vereinbart –                                          oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit
                                                                               Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen be-
A 5.1     In Erweiterung zur Gefahr Leitungswasser nach
                                                                               finden, baulich verbunden sind.
          A 4.4 leisten wir auch Entschädigung für Ablei-
          tungsrohre auf dem versicherten Grundstück, so-        A 6.4       Elementargefahren – sofern vereinbart –
          wie Ableitungsrohre außerhalb des versicherten         A 6.4.1     Überschwemmung
          Grundstückes, sofern Du hierfür die Gefahr trägst.
                                                                             Überschwemmung ist die Überflutung von Grund
          Die Absicherung der Bruchschäden der Ableitungs-                   und Boden des Versicherungsgrundstücks mit er-
          rohre ist nur in Zusammenhang mit dem Abschluss                    heblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies
          der Gefahr Leitungswasser (A 4) möglich.                           gilt nur, wenn
A 5.2     Die Entschädigungsleistung ist auf 10.000 € je         A 6.4.1.1   eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden
          Schadenfall begrenzt.                                              oder fließenden) Gewässern,
A6        Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und          A 6.4.1.2   Witterungsniederschläge
          weitere Elementargefahren) zu verstehen?                           oder
          Welche Schäden sind versichert? Welche Schä-
                                                                 A 6.4.1.3   ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche
          den sind hier nicht versichert? – sofern verein-
                                                                             als Folge von A 6.4.1.1 oder A 6.4.1.2
          bart –
                                                                             die Überflutung verursacht haben.

[Seite 5]
A 6.4.2     Rückstau                                                A 6.5.5   Trockenheit oder Austrocknung
            Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäude-        A 6.5.6   Nicht bezugsfertige Gebäude- und Gebäudeteile
            eigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen                   Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsferti-
            Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt                 gen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sa-
            nur, wenn                                                         chen, die sich darin befinden. Schäden an Laden-
A 6.4.2.1   eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden                      und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht ver-
            oder fließenden) Gewässern                                        sichert.
            oder                                                    A 6.6     Wartezeit
A 6.4.2.2   Witterungsniederschläge                                           Für extreme Naturgewalten (siehe A 6.4) besteht
            den Rückstau verursacht haben.                                    Versicherungsschutz erst nach Ablauf von 14 Tagen
                                                                              nach Antragstellung (Wartezeit). Die Wartezeit ent-
A 6.4.3     Erdbeben
                                                                              fällt, sofern das Risiko im selben Umfang bereits
            Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des                 versichert war und im unmittelbaren Anschluss an
            Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge                    die Vorversicherung übernommen wurde.
            im Erdinneren ausgelöst wird.
                                                                    A 6.7     Besondere Selbstbeteiligung für Schäden durch
            Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versiche-                     Elementargefahren
            rungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte
                                                                    A 6.7.1   Für Schäden durch Elementargefahren nach A 6.4
            nachweist:
                                                                              besteht eine besondere Selbstbeteiligung, abhän-
A 6.4.3.1   Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens                     gig von der Risikoeinstufung nach ZÜRS (Zonie-
            hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schä-                   rungssystem für Überschwemmung, Rückstau und
            den an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder                     Starkregen).
            an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen an-
            gerichtet.                                                         ZÜRS-Zone 1         1.500 € Selbstbeteiligung
A 6.4.3.2   Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zu-                       ZÜRS-Zone 2         2.500 € Selbstbeteiligung
            stands der versicherten Sachen nur durch ein Erd-
                                                                               ZÜRS-Zone 3         3.500 € Selbstbeteiligung
            beben entstanden sein.
A 6.4.4     Erdsenkung
                                                                    A 6.8     Für Risiken in ZÜRS 4 kann kein Versicherungs-
            Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des
                                                                              schutz angeboten werden. Die Einstufung Deines
            Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
                                                                              versicherten Gebäudes kannst Du dem Versiche-
A 6.4.5     Erdrutsch                                                         rungsschein entnehmen.
            Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder        A7        Weitere Gefahren
            Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
                                                                              Weitere versicherbare Gefahren (Glasbruch, Haus-
A 6.4.6     Schneedruck                                                       technik, Photovoltaik und Schutzbriefleistungen)
            Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von                      sind unter Teil C geregelt. Beachte hierbei die be-
            Schnee- oder Eismassen.                                           sonderen Voraussetzungen und versicherten Leis-
A 6.4.7     Lawinen                                                           tungen der jeweiligen Gefahr.

            Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berg-       A 7.1     Innere Unruhen, Streik und Aussperrung
            hängen niedergehen.                                               Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig
A 6.4.8     Vulkanausbruch                                                    nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öf-
                                                                              fentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in
            Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung
                                                                              Bewegung geraten und Gewalttätigkeit gegen Per-
            beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lava-
                                                                              sonen oder Sachen verüben. Wir leisten Entschädi-
            ergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von
                                                                              gung für versicherte Sachen, die durch unmittel-
            sonstigen Materialien und von Gasen.
                                                                              bare Gewalthandlungen im Zusammenhang mit In-
A 6.5       Nicht versicherte Schäden                                         neren Unruhen zerstört oder beschädigt werden.
            Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mit-                  Streik ist eine gemeinsam planmäßig durchge-
            wirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden                    führte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeits-
            sind solche genannt – Schäden durch:                              einstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von
A 6.5.1     Sturmflut                                                         Arbeitnehmern. Aussperrung ist eine auf ein be-
                                                                              stimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Ausschlie-
A 6.5.2     Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder
                                                                              ßung einer verhältnismäßig großen Zahl von Ar-
            Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlos-
                                                                              beitnehmern.
            sene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
            Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm                 Versichert sind Schäden an versicherten Sachen
            oder Hagel entstanden sind und einen Gebäude-                     durch die unmittelbaren Handlungen der streiken-
            schaden darstellen.                                               den oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusam-
                                                                              menhang mit einem Streik oder bei Widerstand ge-
A 6.5.3     Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungs-
                                                                              gen eine Aussperrung.
            niederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen
            Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen.               A 7.1.1   Nicht versicherte Schäden
A 6.5.4     Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Ex-                 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwir-
            plosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines                    kende Ursachen:
            Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.                   - Schäden durch Verfügung von hoher Hand;
            Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein ver-
            sichertes Erdbeben ausgelöst wurden.

[Seite 6]
          - Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen,                     der versicherten Gebäude befindet, bleibt mitversi-
            die nicht bezugsfertig sind, es sei denn, sie ent-             chert.
            stehen durch Brand, Explosion oder Implosion         A 9.4     Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile
            infolge von Inneren Unruhen.
                                                                           Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Auf-
A 7.1.2   Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit                  enthalt im Freien vorgesehen sind.
          nicht, als Schadenersatz aufgrund öffentlich-recht-
                                                                           Als weitere Grundstücksbestandteile gelten die mit
          lichen Entschädigungsrechts beansprucht werden
                                                                           dem Grund und Boden des Versicherungsgrund-
          kann.
                                                                           stücks fest verbundenen Sachen.
A8        Welche Sachen sind versichert?                                   Dazu zählen:
          Versicherte Sachen sind                                          - Garten-/Gerätehäuser, Schuppen und Nebenge-
A 8.1     die im Versicherungsschein bezeichneten Ge-                        bäude bis gesamthaft 50 m2 Wohn- und/oder
          bäude,                                                             Nutzfläche;
A 8.2     deren Gebäudebestandteile,                                       - elektrische Freileitungen, Beleuchtungsanlagen,
                                                                           - Hof- und Gehwegbefestigungen;
A 8.3     deren Gebäudezubehör,
                                                                           - Grundstückseinfriedungen (auch Hecken);
A 8.4     Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück, die                   - fest und dauerhaft im Boden verankerte Vorrich-
          unmittelbar an das Gebäude anschließen.                            tungen zur Wäschetrocknung inkl. Wäschespin-
A 8.5     Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versi-                    nen;
          chert, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.                  - Luftwärmepumpenanlagen oder deren Teile;
                                                                           - Elektroladestationen und Wallboxen (für Elekt-
A9        Was versteht man unter Gebäuden, Gebäude-                          rofahrzeuge aller Art);
          bestandteilen, Gebäudezubehör, Terrassen und                     - Ständer, Masten, (Satelliten-)Antennen;
          weiteren Grundstücksbestandteilen? Welche                        - Hundehütten und -zwinger;
          Sachen sind nicht versichert und welche zu-                      - Volieren;
          sätzlich versicherbar?                                           - Pavillons, Palisaden und Sichtschutzwände;
A 9.1     Gebäude                                                          - Kleinkläranlagen zur Reinigung von häuslichem
          Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bau-                      Abwasser (Schmutzwasser aus Küchen, Wasch-
          werke. Sie müssen gegen äußere Einflüsse schüt-                    räumen, Badezimmern, Toiletten und ähnlichen
          zen können und im Sinne unserer Versicherungs-                     Einrichtungen), die sich außerhalb versicherter
          bedingungen für die überwiegende Nutzung zu                        Gebäude auf dem im Versicherungsschein be-
          Wohnzwecken bestimmt sein.                                         zeichneten Versicherungsgrundstück befinden;
                                                                           - Gartenbrücken;
A 9.2     Gebäudebestandteile
                                                                           - Gartenbrunnen;
          Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude einge-                   - Zisternenanlagen;
          fügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit                - Erdsonden als Teil einer Heizungsanlage;
          dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren ha-                  - Festverankerte Kinderspielgeräte;
          ben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbau-                  - Pergolen;
          küchen, die individuell für das Gebäude gefertigt                - Terrassenüberdachungen;
          und mit einem großen Einbauaufwand an das Ge-                    - im Erdreich verlegte Induktionsschleifen von Ra-
          bäude angepasst sind. Dazu gehören nicht Anbau-                    senmährobotern einschließlich der dazugehöri-
          möbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorge-                     gen Ladestationen. Vom Versicherungsschutz
          fertigt sind.                                                      ausgeschlossen ist der Rasenmähroboter selbst;
          Ferner gelten auch Sonnenkollektoren als Gebäu-                  - aus Beton oder vergleichbarem massiven Mate-
          debestandteile.                                                    rial gegossene oder gemauerte bzw. fest im Bo-
                                                                             den verankerte Grillkamine und Springbrunnen.
A 9.3     Gebäudezubehör
                                                                 A 9.5     Nicht versicherte Sachen
          Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich
          im Gebäude befinden oder außen am Gebäude an-                    Nicht versichert sind:
          gebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw.      A 9.5.1   Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige In-
          überwiegenden Zweckbestimmung des versicher-                     stallationen (z.B. Solarmodule, Montagerahmen,
          ten Gebäudes dienen.                                             Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regel-
          Als Gebäudezubehör gelten auch Fahrrad- und                      technik, Wechselrichter und Verkabelung).
          Müllboxen, Überwachungskameras, Klingel- und                     Für eine Mitversicherung Deiner Photovoltaikanla-
          Briefkastenanlagen, Paketboxen, mit dem Gebäude                  gen muss die Gefahr Photovoltaik nach C 2 Be-
          oder dem Balkon-/Terrassengeländer fest verbun-                  standteil Deines Versicherungsvertrages sein.
          dene Balkonkraftwerke (sog. Plug & Play Solaran-
                                                                 A 9.5.2   Alle in das Gebäude nachträglich eingefügten Sa-
          lage für die Steckdose) inklusive dazugehörigem
                                                                           chen, die ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer
          Batteriespeicher sowie Elektroladestationen und
                                                                           auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat
          Wallboxen (für Elektrofahrzeuge aller Art) auf dem
                                                                           und für die er die Gefahr trägt.
          Versicherungsgrundstück.
                                                                           Werden Sachen dagegen nur ausgetauscht, sind
          Als Gebäudezubehör gelten auch Öltanks auf dem
                                                                           die neu eingefügten Sachen versichert. Eine ander-
          Versicherungsgrundstück, welche eine direkte
                                                                           weitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist
          Verbindung zur Heizungsanlage aufweisen.
                                                                           von Dir nachzuweisen.
          Öltanks, welche die Heizungsanlage nicht direkt
          versorgen und als reine Öllagerstätte dienen, sind     A 9.5.3   Elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
          nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.                 Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch
          Gebäudezubehör, das nur vorübergehend vom ver-                   gespeicherten Daten und Programmen sind nur
          sicherten Gebäude getrennt wird und sich in einem

[Seite 7]
          versichert, soweit dies zusätzlich im Versiche-        A 13.1     Aufräumungs- und Abbruchkosten
          rungsvertrag vereinbart ist.                                      Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sa-
A 9.6     Zusätzlich versicherbar                                           chen aufzuräumen und abzubrechen. Dies schließt
          Nur durch zusätzliche Vereinbarung können fol-                    Aufwendungen ein, um Schutt und sonstige Reste
          gende Sachen mitversichert werden:                                dieser Sachen wegzuräumen, zum nächsten Abla-
                                                                            gerungsplatz abzutransportieren, sie abzulagern
A 9.6.1   Nachträglich eingefügte Sachen des Mieters/Woh-
                                                                            und zu vernichten.
          nungseigentümers.
                                                                 A 13.2     Bewegungs- und Schutzkosten
          Abweichend von A 9.5 sind alle in das Gebäude ein-
          gefügten Sachen versichert, die ein Mieter oder ein               Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen
          Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft                     zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Er-
          oder übernommen hat und für die er die Gefahr                     stattet werden sie, wenn diese Maßnahmen dazu
          trägt.                                                            dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen
                                                                            oder wiederzubeschaffen.
A 9.6.2   Carports und Garagen.
                                                                 A 13.2.1   Die Entschädigungsleistung ist auf 50.000 € je
A 9.6.3   Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige In-
                                                                            Schadenfall begrenzt.
          stallationen (z.B. Solarmodule, Montagerahmen,
          Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regel-        A 13.3     Schadenabwendungs- und Minderungskosten;
          technik, Wechselrichter und Verkabelung).                         provisorische Maßnahmen
                                                                            Das sind Aufwendungen für provisorische Maßnah-
A 10      Was ist unter dem Versicherungsort zu verste-
                                                                            men, auch erfolglose, die zur Abwendung oder
          hen?
                                                                            sachgerechten Minderung des Schadens entste-
          Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrund-                  hen.
          stück. Das Versicherungsgrundstück ist das Flur-
                                                                            Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistun-
          stück/sind die Flurstücke, auf dem das versicherte
                                                                            gen der Feuerwehren oder anderer, die im öffentli-
          Gebäude steht. Stehen auf einem Flurstück meh-
                                                                            chen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind,
          rere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Ver-
                                                                            wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse
          sicherungsort, der durch Einfriedung oder ander-
                                                                            erbracht werden.
          weitige Abgrenzung ausschließlich zu dem/den
          versicherten Gebäude(n) gehört.                        A 13.4     Transport- und Lagerkosten
                                                                            Versichert sind die in Folge eines Versicherungsfal-
A 11      Was gilt für Selbstbeteiligungen im Versiche-
                                                                            les notwendigen Kosten für Transport und Lage-
          rungsvertrag?
                                                                            rung versicherter Sachen, wenn das versicherte
          Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädi-              Gebäude unbenutzbar wurde und Dir die Lagerung
          gung oder der Betrag, den Du je Versicherungsfall                 in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die
          selbst zu tragen hast. Selbstbeteiligungen können                 Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeit-
          individuell vereinbart werden. Sie können sich je                 punkt ersetzt, in dem das Gebäude wieder benutz-
          nach versicherter Gefahr und Versicherungsleis-                   bar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil
          tung voneinander unterscheiden. Im Versiche-                      des Gebäudes wieder zumutbar ist, längstens für
          rungsschein werden sie jeweils ausgewiesen.                       die Dauer von 24 Monaten. Besteht eine subsidiäre
                                                                            Deckung (bspw. Hausratversicherung) muss die
A 12      Welche Regelungen gelten für Wohnungs- und
                                                                            Leistung über diese in Anspruch genommen wer-
          Teileigentum?
                                                                            den.
A 12.1    Bei Verträgen mit Wohnungseigentümergemein-
                                                                 A 13.5     Rückreise bei Urlaubs- oder Dienstreiseabbruch
          schaften gilt:
                                                                            Die Angemessenheit richtet sich nach dem benutz-
          Wenn wir wegen des Verhaltens einzelner Woh-
                                                                            ten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der
          nungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei
                                                                            Reise an den Schadenort. Fahrtkosten werden er-
          sind, bleiben wir den übrigen Wohnungseigentü-
                                                                            setzt, wenn Du, Dein Ehe- oder Lebenspartner und
          mern zur Leistung verpflichtet. Das gilt für deren
                                                                            mitreisende Familienangehörige wegen eines er-
          Sondereigentum und deren Miteigentumsanteile.
                                                                            heblichen Versicherungsfalles vorzeitig eine Reise
A 12.2    Nicht oder teilweise entschädigt wird der Miteigen-               abbrechen müsst und an den Schadenort reist.
          tumsanteil desjenigen, gegenüber dem wir ganz
                                                                            Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Scha-
          oder teilweise leistungsfrei sind.
                                                                            den voraussichtlich 5.000 € übersteigt und eine
          Die übrigen Wohnungseigentümer können den-                        Anwesenheit am Schadenort notwendig macht. Als
          noch Entschädigung für diesen Miteigentumsanteil                  Reise gilt jede Abwesenheit vom Versicherungsort.
          verlangen. Das setzt voraus, dass diese zusätzliche
                                                                 A 13.6     Hotelkosten
          Entschädigung verwendet wird, um das gemein-
          schaftliche Eigentum wiederherzustellen.                          Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel-
                                                                            oder ähnliche Unterbringung vorzunehmen. Vo-
          Der Wohnungseigentümer, gegenüber dem wir
                                                                            raussetzung ist, dass die ansonsten ständig be-
          ganz oder teilweise leistungsfrei sind, muss uns
                                                                            wohnte Wohnung unbewohnbar wurde und Dir die
          diese zusätzliche Entschädigung ersetzen.
                                                                            Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht
A 12.3    Für die Gebäudeversicherung bei Teileigentum gel-                 zumutbar ist.
          ten A 12.1 und A 12.2 entsprechend.
                                                                            Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in
A 13      Welche Kosten sind versichert?                                    dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt
          Wir ersetzen folgende Kosten, die infolge eines                   längstens für die Dauer von 24 Monaten. Die Ent-
          Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich an-               schädigung ist pro Tag auf max. 100 € begrenzt.
          gefallen sind:

[Seite 8]
            Besteht eine subsidiäre Deckung (bspw. Hausrat-                    - insoweit den Zustand des im Versicherungs-
            versicherung) muss die Leistung über diese in An-                    schein bezeichneten Grundstücks vor Eintritt
            spruch genommen werden.                                              des Versicherungsfalls wiederherzustellen.
A 13.7      Graffitischäden                                        A 13.11.2   Die Aufwendungen werden nur ersetzt, sofern die
            Versichert sind die notwendigen Kosten für die Be-                 behördlichen Anordnungen
            seitigung von Schäden durch Graffiti (Verunstal-                   - aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen er-
            tung durch Farben oder Lacke), die durch unbe-                       gangen sind, die vor Eintritt des Versicherungs-
            fugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sa-                     falls erlassen waren und
            chen nach A 9 verursacht werden.                                   - eine Kontamination betreffen, die nachweislich
A 13.7.1    Die Entschädigungsleistung ist auf 2.500 € je                        infolge dieses Versicherungsfalls entstanden ist,
            Schadenfall begrenzt.                                              - innerhalb von neun Monaten seit Eintritt des
A 13.7.2    Es gilt ein Selbstbehalt in Höhe von 500 €.                          Versicherungsfalls ergangen sind und uns ohne
A 13.8      Aufräumkosten für umgestürzte Bäume                                  Rücksicht auf Rechtsmittelfristen innerhalb von
                                                                                 drei Monaten seit Kenntnis der Anordnung ge-
            Wir ersetzen auf die notwendigen Kosten für das
                                                                                 meldet wurden.
            Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung
            durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter oder         A 13.11.3   Wird durch den Versicherungsfall eine bestehende
            abgeknickter Bäume und deren Wurzeln auf dem                       Kontamination des Erdreichs erhöht, so werden nur
            Versicherungsgrundstück. Bereits vor Eintritt des                  die Aufwendungen ersetzt, die den für eine Beseiti-
            Versicherungsfalls abgestorbene Bäume sind von                     gung der bestehenden Kontamination erforderli-
            der Versicherung ausgeschlossen.                                   chen Betrag übersteigen, und zwar ohne Rücksicht
                                                                               darauf, ob und wann dieser Betrag ohne den Versi-
A 13.8.1    Die Entschädigungsleistung ist auf 10.000 € je
                                                                               cherungsfall aufgewendet worden wäre.
            Schadenfall begrenzt.
                                                                               Die hiernach nicht zu ersetzenden Kosten werden
A 13.9      Mehrkosten durch Wasser- und Gasverlust
                                                                               nötigenfalls durch Sachverständige festgestellt.
            Wir ersetzen den Mehrverbrauch von Frischwasser
                                                                   A 13.11.4   Aufwendungen aufgrund sonstiger behördlicher
            (einschließlich der damit verbundenen Abwasser-
                                                                               Anordnungen oder aufgrund Deiner sonstigen Ver-
            gebühren) oder Gas, welcher infolge eines Versi-
                                                                               pflichtungen einschließlich der sogenannten Ein-
            cherungsfalles nach A 4 entsteht und den das Ver-
                                                                               liefererhaftung werden nicht ersetzt.
            sorgungsunternehmen in Rechnung stellt.
                                                                               Kosten gemäß A 13.11 gelten nicht als Aufräu-
A 13.9.1    Die Entschädigungsleistung ist auf 5.000 € je
                                                                               mungskosten.
            Schadenfall begrenzt.
                                                                   A 13.11.5   Die Entschädigungsleistung ist auf 50.000 € je
A 13.10     Schäden durch Unbefugte Dritte
                                                                               Schadenfall begrenzt.
            Mitversichert sind die notwendigen und tatsächlich
                                                                   A 13.12     Fehlalarm durch Rauch- und Gasmelder
            angefallenen Kosten für die Beseitigung von Schä-
            den an Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen                    Wir erstatten Dir die Kosten, wenn ein bei Dir im
            Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutz-                   Gebäude installierter Rauch- und Feuermelder auf
            gittern eines versicherten Gebäudes, wenn die                      Grund eines Defektes oder einer Fehlfunktion einen
            Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbe-                    Fehlalarm bei der Feuerwehr oder Polizei auslöst,
            fugter Dritter in das Gebäude eingebrochen, einge-                 der einen Einsatz dieser Institutionen nach sich
            stiegen oder mittels falscher Schlüssel oder ande-                 zieht.
            rer Werkzeuge eingedrungen ist oder bei dem Ver-                   Mitversichert sind beim Vorliegen eines Fehlalarms
            such einer solchen Tat.                                            Schäden, die durch das gewaltsame Öffnen von Tü-
            Schäden, die der Täter an dem versicherten Ge-                     ren, Schlössern oder Fenstern zur Klärung der Ge-
            bäude von außen verursacht, gelten ebenfalls als                   fahrenlage durch die Feuerwehr oder Polizei ent-
            versichert.                                                        stehen.

            Eine Inanspruchnahme aus dem vorliegenden Ver-         A 13.13     Wiederaufforstungskosten von Bäumen und
            trag ist nur insoweit möglich, als durch anderweitig               Sträuchern durch Jungpflanzen
            bestehende Versicherungen (z.B. Hausratversiche-                   Wir ersetzen die notwendigen Kosten für die Wie-
            rung) keine oder keine volle Deckung erreicht wird                 deraufforstung/Neubepflanzung von Bäumen und
            (Subsidiarität). Zu ersetzen ist gegebenenfalls die                Sträuchern des Grundstücks an der Stelle, an der
            bestehende Deckungsdifferenz.                                      infolge eines Versicherungsfalls umgestürzte oder
A 13.10.1   Die Entschädigungsleistung ist auf 5.000 € je                      abgeknickte Bäume des Versicherungsgrundstücks
            Schadenfall begrenzt.                                              beseitigt worden sind.

A 13.11     Dekontaminationskosten                                             Die Wiederaufforstung umfasst die Bepflanzung
                                                                               mit jungen, bis zu zwei Meter hohen Bäumen und
A 13.11.1   Wir ersetzen die notwendigen Kosten, die aufgrund
                                                                               Sträuchern.
            behördlicher Anordnungen infolge eines Versiche-
            rungsfalls entstehen, um                                           Nicht ersetzt werden die Wiederaufforstungskos-
                                                                               ten für Bäume, die im Zeitpunkt des Versicherungs-
            - Erdreich des Versicherungsgrundstücks zu un-
                                                                               falls bereits abgestorben waren.
              tersuchen oder zu dekontaminieren oder auszu-
              tauschen,                                            A 13.13.1   Die Entschädigungsleistung ist auf 10.000 € je
                                                                               Schadenfall begrenzt.
            - den Aushub in die nächstgelegene, geeignete
              Deponie zu transportieren und dort abzulagern        A 13.14     Beseitigung von Rohrverstopfungen
              oder zu vernichten,                                              Wir ersetzen, sofern die Gefahr Leitungswasser
                                                                               (A 4) versichert ist, die Kosten für die Beseitigung

[Seite 9]
            von Verstopfungen an Rohren der Wasserversor-                         Dies setzt voraus, dass der Mietvertrag zum Zeit-
            gung innerhalb versicherter Gebäude, sofern diese                     punkt des Versicherungsfalls bereits geschlossen
            Rohrverstopfung ursächlich für einen versicherten                     war.
            Leitungswasserschaden gewesen ist.
                                                                     A 15         In welchem Umfang besteht Versicherungs-
A 13.14.1   Die Entschädigungsleistung ist auf 500 € je Scha-                     schutz?
            denfall begrenzt.
                                                                                  Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die
A 13.15     Tierbiss an elektrischen Anlagen                                      Berechnung der Entschädigung. Der Versiche-
            Wir ersetzen Schäden an elektrischen Anlagen und                      rungswert für das Gebäude gilt auch für Gebäude-
            Leitungen innerhalb von versicherten Gebäuden,                        zubehör und weitere Grundstücksbestandteile
            die unmittelbar durch den Biss von Mardern und                        nach A 9.3 und A 9.4.
            Waschbären oder sonstigen wildlebenden Kleinna-          A 15.1       Welche Regelungen zur Unterversicherung gibt
            gern entstehen. Nicht versichert sind Folgeschä-                      es?
            den durch das Fehlen elektrischer Spannung. Die
                                                                     A 15.1.1     Wir verzichten abweichend von § 75 Versiche-
            Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 €
                                                                                  rungsvertragsgesetz (VVG) grundsätzlich auf einen
            begrenzt.
                                                                                  Abzug wegen Unterversicherung.
A 14        Was ist unter Mietausfall und Mietwert zu ver-                        Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht
            stehen? In welchem Umfang sind sie versi-                             ist, dass die von Dir im Antrag oder zu einem späte-
            chert?                                                                ren Zeitpunkt angegebene Wohn- und Nutzfläche
A 14.1      Mietausfall, Mietwert                                                 in Quadratmetern im Zeitpunkt des Versicherungs-
            Wir ersetzen:                                                         falls den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

A 14.1.1    Den Mietausfall, wenn Mieter von Wohnräumen                           Die Wohnfläche ist die Fläche aller zu Wohnzwe-
            wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zah-                      cken genutzten Räume des Hauses und der zu
            lung der Miete ganz oder teilweise eingestellt ha-                    Wohnzwecken genutzten Nebengebäude. Hierun-
            ben. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten                    ter fallen:
            im Sinne des Mietrechts ein.                                          Wohnzimmer, Schlafzimmer, Ankleidezimmer (z.B.
A 14.1.2    Den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, die                         begehbarer Kleiderschrank), Esszimmer, Kinder-
            Du selbst bewohnst. Das schließt die fortlaufenden                    zimmer, Lesezimmer, Hobbyräume, Fluren und
            Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.                           Dielen, Küchen, Badezimmer und Toilettenräume,
                                                                                  Nebenräume wie Vorräume, Besen- und Speise-
            Voraussetzung für den Ersatz des Mietwerts ist,
                                                                                  kammern (dies sind kleine Kammern von 1-2 m2,
            dass Dir wegen eines Versicherungsfalls nicht zu-
                                                                                  welche sich beispielsweise direkt neben der Küche
            gemutet werden kann, zumindest Teile der Woh-
                                                                                  befinden), Wintergärten, Sauna, Fitnessräume, Ar-
            nung zu nutzen.
                                                                                  beitszimmer sowie beruflich oder gewerblich ge-
A 14.1.3    Auch einen durch öffentlich-rechtliche Wiederher-                     nutzte Räume.
            stellungsbeschränkungen verursachten zusätzli-
                                                                                  Hingegen zählen nicht zur Wohnfläche:
            chen Mietausfall nach A 14.1.1 bzw. Mietwert nach
            A 14.1.2.                                                             Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Keller-,
                                                                                  Speicher- und Bodenräume (die nicht wohnwirt-
A 14.2      Zeitraum für Mietausfall oder Mietwert
                                                                                  schaftlich genutzt werden), Waschküchen, Hei-
A 14.2.1    Mietausfall oder Mietwert werden für den Zeitraum                     zungs- oder Technikräume, Abstellräume, Vorrats-
            ersetzt, in dem Räume nicht benutzbar sind, höchs-                    oder Weinkeller, Trockenräume, Garagen.
            tens aber für 24 Monate seit dem Eintritt des Ver-
                                                                                  Die Nutzfläche ist die Fläche aller Räume des Hau-
            sicherungsfalls.
                                                                                  ses und der Nebengebäude, welche zu Gewerbe-
A 14.2.2    Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit er-                     oder sonstigen Zwecken genutzt werden.
            setzt, wie Du die mögliche Wiederbenutzung nicht
                                                                     A 15.2       Gleitender Neubauwert Plus
            schuldhaft verzögerst. Es gelten die Regelungen
            zur      Schadenabwendungs-/-minderungspflicht           A 15.2.1     Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im
            nach Teil B 3.3.2.1.                                                  Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum
                                                                                  Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Hierzu gehören
A 14.3      Gewerblich genutzte Räume
                                                                                  auch Architektenhonorare sowie sonstige Kon-
            Für gewerblich genutzte Räume gelten dieselben                        struktions- und Planungskosten.
            Voraussetzungen nach A 14.2.
                                                                                  Werden innerhalb der Versicherungsperiode
A 14.4      Erweiterung Mietausfall
                                                                     A 15.2.1.1   Fläche,
A 14.4.1    Endet das Mietverhältnis wegen des Versiche-
                                                                     A 15.2.1.2   Gebäudetyp,
            rungsfalls, ersetzen wir den Mietausfall. Das gilt bis
            zur Neuvermietung, wenn diese innerhalb von 24           A 15.2.1.3   Bauausführung oder
            Monaten erfolgt, höchstens aber bis zum Ablauf           A 15.2.1.4   sonstige vereinbarte Merkmale, die der Beitragsbe-
            des Zeitraums nach A 14.2.                                            rechnung zugrunde liegen, durch bauliche Maß-
            Dies setzt voraus, dass Du die Räume zum Zeit-                        nahmen verändert, gilt Folgendes:
            punkt der Wiederherstellung nicht vermieten                           Versicherungsschutz besteht bis 12 Monate ab Be-
            konntest, obwohl er die im Verkehr erforderliche                      ginn der Maßnahme, auch wenn die getroffene
            Sorgfalt angewandt hat.                                               Maßnahme wertsteigernd ist.
A 14.4.2    Kann ein Mietverhältnis wegen des Versicherungs-         A 15.2.2     Im Gleitenden Neubauwert Plus berücksichtigt
            falls nicht angetreten werden, ersetzen wir den                       sind:
            Mietausfall. Das gilt ab dem Zeitpunkt des vertrag-                   - Mehrkosten bis 50.000 € durch öffentlich-
            lich vereinbarten Mietbeginns bis zum Ablauf des                        rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen,
            Zeitraums nach A 14.2.

[Seite 10]
              die dadurch entstehen, dass versicherte und vom                  der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das 2.
              Schaden betroffene Sachen wegen öffentlich-                      Quartal des Vorjahres.
              rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art                  Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt be-
              und Güte wiederhergestellt oder wiederbe-                        kannt.
              schafft werden können
                                                                               Bei dieser Anpassung werden die Änderung des
            - Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des                      Baupreisindex zu 80 Prozent und die des Tariflohn-
              Versicherungsfalls und der unverzüglich veran-                   index zu 20 Prozent berücksichtigt. Bei der Berech-
              lassten Wiederherstellung                                        nung der Veränderungsraten zum Vorjahr und der
            - Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die                    anschließenden Gewichtung der Veränderungsra-
              Wiederherstellung der Sachen in derselben Art                    ten wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma
              und Güte infolge Technologiefortschritts entwe-                  gerundet.
              der nicht möglich ist oder nur mit unwirtschaftli-               Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach
              chem Aufwand möglich wäre. Die Ersatzgüter                       dem Komma gerundet.
              müssen hierbei den vorhandenen Sachen mög-
                                                                               Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem
              lichst nahe kommen.
                                                                               Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird
A 15.2.3    Wir passen den Versicherungsschutz nach A 15.2.1                   aufgerundet, sonst abgerundet.
            an die Baukostenentwicklung an. Insoweit besteht
                                                                    A 17.2     Anpassung des Beitrags
            Versicherungsschutz auf der Grundlage des orts-
            üblichen Neubauwerts zum Zeitpunkt der unver-           A 17.2.1   Verlängert sich der Versicherungsvertrag nach
            züglich nach dem Versicherungsfall veranlassten                    B 2.1.2 sind wir berechtigt, die Tarifbeiträge je ver-
            Wiederherstellung.                                                 sicherter Gefahr zu Beginn des jeweiligen Vertrags-
                                                                               verlängerungszeitraums zu ändern.
A 15.3      Gleitender Zeitwert Plus bei unterlassener oder
            verspäteter Wiederherstellung                                      Für die Kalkulation der einzelnen Beitragssätze
                                                                               werden der erwartete Schadenbedarf, die Risikoart,
            Bei Gebäuden, die nicht oder verspätet wiederher-
                                                                               die Kosten (insbesondere für Vertrieb, Verwaltung
            gestellt werden (A 19.6), ist nur der Gleitende Zeit-
                                                                               und für die Rückversicherung), der Gewinnansatz
            wert Plus versichert.
                                                                               und die Feuerschutzsteuer berücksichtigt.
            Der Gleitende Zeitwert Plus ist der Neubauwert
                                                                    A 17.2.2   Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Beitragss-
            Plus zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüg-
                                                                               ätze für bestehende Versicherungsverträge zu
            lich der Wertminderung insbesondere durch Alter
                                                                               überprüfen (Neukalkulation). Wenn die Entwick-
            und Abnutzungsgrad.
                                                                               lung des Schadenbedarfs und der Feuerschutz-
A 16        Wie wird der Beitrag ermittelt?                                    steuer es erforderlich machen, sind wir berechtigt
            Grundlagen der Berechnung des Beitrags sind:                       und im Fall einer sich aus der Neukalkulation erge-
                                                                               benden Beitragssatzreduzierung verpflichtet, den
A 16.1      Die Fläche,
                                                                               bzw. die einzelnen Beitragssätze entsprechend an-
A 16.2      der Gebäudetyp,                                                    zupassen. Bei der Neukalkulation dürfen die durch
A 16.3      die Bauausführung und -ausstattung,                                gesetzlich vorgeschriebene Veränderung des be-
                                                                               triebsnotwendigen Sicherheitskapitals entstehen-
A 16.4      die Nutzung,
                                                                               den Kapitalkosten berücksichtigt werden, nicht je-
A 16.5      sonstige vereinbarte Merkmale, die für die Bei-                    doch Erhöhungen des Gewinnansatzes und der
            tragsberechnung erheblich sind und                                 Provision. Veränderungen von Beitragsfaktoren in
A 16.6      der Anpassungsfaktor.                                              der gleitenden Neuwertversicherung, die bereits in
            Der jeweils zu zahlende Jahresbeitrag wird berech-                 der Berechnung des Anpassungsfaktors eingegan-
            net durch die Multiplikation folgender Werte:                      gen sind, dürfen nicht noch einmal bei der Neukal-
                                                                               kulation berücksichtigt werden.
            Anzahl der Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche,
                                                                               Die Neukalkulation erfolgt mindestens alle fünf
            Beitrag je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche,
                                                                               Jahre.
            Anpassungsfaktor.
                                                                    A 17.2.3   Die Neukalkulation der Beitragssätze wird nach
A 17        Was sind die Grundlagen der Anpassung von                          versicherungsmathematischen           Grundsätzen
            Versicherungsschutz und Beitrag?                                   durchgeführt und berücksichtigt auf Grundlage der
                                                                               bisherigen Schadenentwicklung insbesondere die
            Es gelten folgende Grundlagen:
                                                                               voraussichtliche künftige Entwicklung des Scha-
A 17.1      Beitrag und Anpassungsfaktor in der gleitenden                     denbedarfs. Dabei können auch unternehmens-
            Neuwertversicherung                                                übergreifende Daten verwendet werden, wenn un-
A 17.1 .1   Wird der Versicherungsschutz nach A 15.2.3 ange-                   ternehmenseigene Daten nicht in ausreichender
            passt, verändert sich der Beitrag. Dazu kommt es,                  Weise zur Verfügung stehen. Für Teile des Gesamt-
            wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder ver-                    bestandes, die nach objektiven risikobezogenen
            mindert.                                                           Kriterien abgrenzbar sind, kann zur Ermittlung des
A 17.1.2    Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1.                 Anpassungsbedarfs auf den entsprechenden Teil-
            Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr                   bestand abgestellt werden, wenn die Kalkulation
            beginnende Versicherungsperiode. Er erhöht oder                    hierfür auf Grundlage einer versicherungsmathe-
            vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz,                      matisch ausreichenden Anzahl gleichartiger Risi-
            um den sich folgende Indizes geändert haben:                       ken möglich ist.

            Der „Baupreisindex für Wohngebäude“ für den Mo-         A 17.2.4   Ergibt sich bei der Neukalkulation eines Beitrags-
            nat Mai des Vorjahres                                              satzes ein Änderungsbedarf von zumindest fünf
                                                                               Prozentpunkten, so sind wir berechtigt, diesen Bei-
            und

[Seite 11]
             tragssatz für die bestehenden Verträge entspre-                    verwendet werden darf, dann erhältst Du eine ent-
             chend anzupassen. Würde die Änderung zu einer                      sprechende Entschädigung nach A 19.1.1.
             Beitragssatzminderung von mindestens fünf Pro-                     Das setzt voraus, dass
             zent führen, so sind wir zu einer entsprechenden
                                                                   A 19.1.2.1   die behördlichen Anordnungen nicht vor Eintritt
             Anpassung verpflichtet. Bedingungsgemäß unter-
                                                                                des Versicherungsfalls erteilt wurden
             bliebene Anpassungen (Anpassungen unter fünf
             Prozent) bzw. kalkulatorisch nicht genutzte Anpas-                 oder
             sungspotentiale können bei den folgenden Anpas-       A 19.1.2.2   die Nutzung der Sachen zum Zeitpunkt des Versi-
             sungen berücksichtigt werden.                                      cherungsfalls nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher
A 17.2.5     Liegen alle Voraussetzungen für die Anpassung ei-                  Vorschriften ganz oder teilweise untersagt war.
             nes Beitragssatzes vor, so erfolgt diese zu Beginn    A 19.1.3     Preissteigerungen zwischen dem Versicherungsfall
             des nächsten Versicherungsjahres. Eine Beitrags-                   und der Wiederherstellung werden entschädigt,
             erhöhung wird jedoch nur wirksam, wenn Dir die                     wenn die Wiederherstellung innerhalb von drei
             Mitteilung hierüber spätestens einen Monat vor                     Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sicher-
             Wirksamkeit der Beitragserhöhung zugeht. Wir ha-                   gestellt wird.
             ben in dieser Mitteilung darauf hinzuweisen, dass
                                                                   A 19.1.4     Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei
             Du den Versicherungsvertrag auf Grund der Bei-
                                                                                der Entschädigungsberechnung nach A 19.1.1 ange-
             tragserhöhung innerhalb eines Monats nach Erhalt
                                                                                rechnet.
             dieser Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühes-
             tens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens          A 19.2       Gemeiner Wert
             der Beitragserhöhung kündigen kannst.                              Soweit ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder
             Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der                    sonst dauerhaft entwertet, werden versicherte Sa-
             Textform.                                                          chen zum erzielbaren Verkaufspreis ohne den
                                                                                Grundstücksanteil entschädigt.
A 18         Was geschieht bei einer nachträglichen Ände-
                                                                   A 19.3       Geringerwertige oder höherwertige Bauausge-
             rung eines Beitragsmerkmals?
                                                                                staltung
A 18.1       Beitragserhöhung
                                                                   A 19.3.1     Sind die versicherten Gebäude zum Zeitpunkt des
             Ändert sich nachträglich ein Umstand nach A 16.1                   Versicherungsfalls in der tatsächlichen Bauausge-
             bis A 16.5 und ergibt sich dadurch ein höherer Bei-                staltung geringerwertig als im Versicherungsver-
             trag, gilt:                                                        trag beschrieben, gilt:
             Wir können den höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt                    Wir sind nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich
             verlangen, zu dem die Änderung angezeigt wird.                     eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubau-
A 18.2       Beitragsreduzierung                                                wert zu ersetzen.
             Entfällt nachträglich ein Umstand nach A 16.1 bis     A 19.3.2     Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die tat-
             A 16.5 und ergibt sich dadurch ein niedrigerer Bei-                sächliche Bauausgestaltung höherwertig, gilt:
             trag, gilt:                                                        Dies kann zu einer Kürzung der Entschädigung füh-
             Wir reduzieren den Beitrag ab dem Zeitpunkt, ab                    ren.
             dem wir davon Kenntnis erlangen. Das gleiche gilt,                 Grundlage für die Entschädigung ist dann die im
             wenn diese Umstände ihre Bedeutung verloren ha-                    Versicherungsvertrag beschriebene Bauausgestal-
             ben oder Du nur irrtümlich angenommen hattest,                     tung (A 21.1 bis A 21.5). Wir ersetzen in diesem Fall
             dass sie vorliegen.                                                nur die dafür ortsüblichen Wiederherstellungskos-
                                                                                ten (A 19.1.1.1) bzw. die notwendigen Reparaturkos-
A 19         Wie wird die Entschädigung ermittelt?
                                                                                ten (A 19.1.1.2).
A 19.1       Grundlagen der Entschädigungsberechnung
                                                                                Die folgenden Regelungen bleiben davon unbe-
A 19.1.1     Wir ersetzen:                                                      rührt:
A 19.1.1.1   Bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wieder-                   - Umfang und Anpassung des Versicherungs-
             herstellungskosten nach A 15.2.1 zum Zeitpunkt des                   schutzes (siehe A 15),
             Versicherungsfalls. Das schließt Mehrkosten nach
                                                                                - Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
             A 15.2.2 ein. Architektenhonorare sowie sonstige
                                                                                  nach Teil B 3 und
             Konstruktions- und Planungskosten gehören auch
             zur Entschädigung.                                                 - Gefahrerhöhung (siehe A 23 sowie Teil B 3.2).
A 19.1.1.2   Bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen be-          A 19.4       Kosten
             schädigten Sachen die erforderlichen Reparatur-                    Versicherte Kosten nach A 13 werden ersetzt, wenn
             kosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Wir                   sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei
             ersetzen außerdem eine Wertminderung, die durch                    werden die jeweils vereinbarten Entschädigungs-
             die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird                grenzen berücksichtigt.
             aber höchstens der Versicherungswert zum Zeit-
                                                                   A 19.5       Mietausfall, Mietwert
             punkt des Versicherungsfalls.
                                                                                Wir ersetzen den versicherten Mietausfall bzw.
A 19.1.1.3   Bei zerstörten oder abhandengekommenen sonsti-
                                                                                Mietwert bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums
             gen Sachen den Wiederbeschaffungspreis für Sa-
                                                                                nach A 14.2.
             chen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand
             zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.                 A 19.6       Neuwertanteil

A 19.1.2     Wenn wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften                     Du erwirbst den Anspruch auf Zahlung des Teils der
             technisch noch brauchbare Sachsubstanz der ver-                    Entschädigung, der den Zeitwertschaden über-
             sicherten Sachen für die Wiederherstellung nicht                   steigt (Neuwertanteil) nur unter folgenden Voraus-
                                                                                setzungen:

[Seite 12]
A 19.6.1     Du stellst sicher, dass die Entschädigung verwen-         A 20.3.3   Beide Sachverständige benennen in Textform (z.B.
             det wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und                  E-Mail, Telefax oder Brief) vor Beginn ihrer Fest-
             Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wieder-                     stellungen einen dritten Sachverständigen als Ob-
             herzustellen oder wiederzubeschaffen                                 mann. Die Regelung nach A 20.3.2 gilt auch für
             und                                                                  seine Benennung. Wenn sich die Sachverständigen
                                                                                  nicht einigen, wird der Obmann durch das für den
A 19.6.2     die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung ist
                                                                                  Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt. Dies
             innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach
                                                                                  geschieht auf Antrag einer der beiden Parteien.
             Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt.
                                                                       A 20.4     Feststellung
             Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle
             rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu                 Die Feststellungen der Sachverständigen müssen
             vertreten, genügt es, das Gebäude an anderer                         enthalten:
             Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland           A 20.4.1   Ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, der
             zu errichten.                                                        zerstörten und der beschädigten versicherten Sa-
             Du musst den Neuwertanteil zurückzahlen, wenn                        chen mit den dazugehörigen Versicherungswerten
             Du verschuldet hast, dass die Sache nicht innerhalb                  zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
             einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder           A 20.4.2   Die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungs-
             wiederbeschafft wurde.                                               kosten.
A 19.7       Mehrwertsteuer                                            A 20.4.3   Die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sa-
             Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und so-                    chen.
             weit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht er-   A 20.4.4   Die versicherten Kosten und den versicherten
             setzt, wenn Du zum Vorsteuerabzug berechtigt                         Mietausfall bzw. Mietwert.
             bist.                                                     A 20.5     Verfahren nach der Feststellung
A 19.8       Selbstbeteiligung                                                    Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststel-
             Selbstbeteiligungen werden in der vereinbarten                       lungen beiden Parteien gleichzeitig. Weichen die
             Höhe von der Entschädigung abgezogen.                                Feststellungen der Sachverständigen voneinander
                                                                                  ab, übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann.
A 20         Welche Regeln gelten für das Sachverständi-
                                                                                  Dieser entscheidet über die darin streitig gebliebe-
             genverfahren?
                                                                                  nen Punkte. Die Feststellungen der Sachverständi-
A 20.1       Feststellung der Schadenhöhe                                         gen bilden dabei die Grenzen für den Entschei-
             Du kannst nach Eintritt des Versicherungsfalls ver-                  dungsspielraum des Obmanns. Seine Entscheidung
             langen, dass die Höhe des Schadens in einem Sach-                    übermittelt der Obmann beiden Parteien gleichzei-
             verständigenverfahren festgestellt wird.                             tig.
             Ein solches Sachverständigenverfahren können wir                     Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des
             und Du auch gemeinsam vereinbaren.                                   Obmanns sind für die Vertragsparteien verbindlich.
                                                                                  Sie sind unverbindlich, wenn nachgewiesen wird,
A 20.2       Weitere Feststellungen
                                                                                  dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage er-
             Wir können mit Dir vereinbaren, das Sachverstän-                     heblich abweichen. Aufgrund von verbindlichen
             digenverfahren auf weitere Feststellungen zum                        Feststellungen berechnen wir die Entschädigung.
             Versicherungsfall auszudehnen.                                       Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft
A 20.3       Verfahren vor der Feststellung                                       das Gericht eine verbindliche Feststellung.
             Für das Sachverständigenverfahren gilt:                              Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Fest-
A 20.3.1     Jede Partei hat in Textform (z.B. E-Mail, Telefax                    stellung nicht treffen können oder wollen oder sie
             oder Brief) einen Sachverständigen zu benennen.                      verzögern.
             Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt           A 20.6     Kosten
             hat, kann die andere Partei in Textform (z.B. E-Mail,                Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt
             Telefax oder Brief) auffordern, den zweiten Sach-                    jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die
             verständigen zu benennen. Dabei muss sie den von                     Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur
             ihr benannten Sachverständigen angeben. Der                          Hälfte.
             zweite Sachverständige muss innerhalb von zwei
                                                                       A 20.6.1   Soweit der entschädigungspflichtige Schaden
             Wochen nach Zugang der Aufforderung benannt
                                                                                  25.000 € übersteigt, ersetzen wir die durch Dich
             werden. Wenn das nicht geschieht, kann die auffor-
                                                                                  gemäß A 20.6 zu tragenden Kosten des Sachver-
             dernde Partei den Sachverständigen durch das für
                                                                                  ständigenverfahrens.
             den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen
             lassen. In seiner Aufforderung müssen wir Dich auf        A 20.7     Obliegenheiten
             diese Folge hinweisen.                                               Durch das Sachverständigenverfahren werden
A 20.3.2     Wir dürfen folgende Personen nicht als Sachver-                      Deine Obliegenheiten nicht berührt.
             ständigen benennen:
                                                                       A 21       Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie
A 20.3.2.1   Mitbewerber von Dir;                                                 wird sie verzinst?
A 20.3.2.2   Personen, die mit Dir in dauernder Geschäftsver-          A 21.1     Fälligkeit der Entschädigung
             bindung stehen;
                                                                       A 21.1.1   Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den An-
A 20.3.2.3   Personen, die bei Mitbewerbern oder Geschäfts-                       spruch dem Grund und der Höhe nach abschlie-
             partnern von Dir angestellt sind oder mit Dir in ei-                 ßend festgestellt haben.
             nem ähnlichen Verhältnis stehen.
                                                                                  Du kannst einen Monat nach Meldung des Scha-
                                                                                  dens den Betrag als Abschlagszahlung beanspru-
                                                                                  chen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.

[Seite 13]
A 21.1.2   Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil                    liert werden. Außerdem sind dort alle wasserfüh-
           der Entschädigung wird fällig, nachdem Du nach-                    renden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu
           gewiesen hast, dass er die Wiederherstellung oder                  entleeren und entleert zu halten.
           Wiederbeschaffung sichergestellt hat.                 A 22.1.3     In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und
A 21.2     Rückzahlung des Neuwertanteils                                     Gebäudeteile beheizt werden. Dies ist genügend
           Du bist zur Rückzahlung der nach A 21.1.2 geleiste-                häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle
           ten Entschädigung verpflichtet, wenn die Sache in-                 wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzu-
           folge Deines Verschuldens nicht innerhalb einer                    sperren, zu entleeren und entleert zu halten.
           angemessenen Frist wiederhergestellt oder wie-        A 22.1.4     Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw.
           derbeschafft worden ist. Das gilt auch für Zinsen,                 Rückstauschäden gilt:
           die der Versicherer nach A 21.3.2 gezahlt hat.        A 22.1.4.1   Rückstausicherungen müssen nach der jeweils gel-
A 21.3     Verzinsung                                                         tenden Landesbauordnung funktionsbereit gehal-
           Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen,                     ten (und regelmäßig gewartet) werden.
           soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine       A 22.1.4.2   Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrund-
           weitergehende Zinspflicht besteht:                                 stück müssen frei gehalten werden.
A 21.3.1   Entschädigung                                         A 22.2       Folgen einer Obliegenheitsverletzung
           Sie ist ab der Anzeige des Schadens zu verzinsen.                  Verletzt Du eine der in A 22.1 genannten Obliegen-
           Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb                heiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil
           eines Monats geleistet wurde.                                      B 3.3.1.3 und B 3.3.3 folgendes:
A 21.3.2   Über den Zeitwertschaden hinausgehender Teil                       Wir sind berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er
           der Entschädigung                                                  ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
           Dieser ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem      A 22.2.1     Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrläs-
           der Versicherungsnehmer die Sicherstellung für die                 siger Herbeiführung des Versicherungsfalls
           Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nach-                     Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versiche-
           gewiesen hat.                                                      rungsfalls durch Dich oder Deinen Repräsentanten
A 21.3.3   Zinssatz                                                           verzichten wir auf unser Recht, die Entschädi-
           Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jewei-                 gungsleistung gemäß § 81 Versicherungsvertrags-
           ligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs                   gesetz (VVG) zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn ge-
           (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent und                     setzliche oder vertraglich vereinbarte Obliegenhei-
           höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.                           ten, wie zum Beispiel Sicherheitsvorschriften oder
                                                                              die Gefahrstandspflicht, grob fahrlässig verletzt
           Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädi-
                                                                              werden.
           gung fällig.
A 21.4     Hemmung                                               A 23         Welche besonderen Umstände erhöhen die Ge-
                                                                              fahr?
           Bei der Berechnung der Fristen nach A 21.1 und
           A 21.3.1 und A 21.3.2 gilt:                           A 23.1       Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung

           Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den                 Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach Teil
           wegen Deines Verschuldens die Entschädigung                        B 3.2 kann insbesondere in den folgenden Fällen
           nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.                    vorliegen:

A 21.5     Aufschiebung der Zahlung                              A 23.1.1     Es ändert sich ein Umstand, nach dem wir vor Ver-
                                                                              tragsschluss gefragt haben.
           Wir können die Zahlung aufschieben, solange
                                                                 A 23.1.2     Ein Gebäude oder der überwiegende Teil eines Ge-
A 21.5.1   Zweifel an Deiner Empfangsberechtigung beste-
                                                                              bäudes länger als 120 Tage nicht genutzt bzw.
           hen;
                                                                              durch Baumaßnahmen unbenutzbar wird. Hiervon
A 21.5.2   ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren                 unberührt bleiben Deine Obliegenheiten (Sicher-
           gegen Dich oder Deine Repräsentanten aus Anlass                    heitsvorschriften).
           dieses Versicherungsfalls noch läuft;
                                                                 A 23.1.3     Das Gebäude oder der überwiegende Teil des Ge-
A 21.5.3   eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Real-                   bäudes wird nicht mehr genutzt.
           gläubigers nicht erfolgte.
                                                                 A 23.1.4     Am Gebäude werden Baumaßnahmen durchge-
A 22       Welche vertraglich vereinbarten Sicherheits-                       führt, in deren Verlauf das Dach ganz oder teilweise
           vorschriften (zusätzliche Obliegenheiten) hast                     entfernt wird.
           Du vor dem Versicherungsfall zu erfüllen?             A 23.1.5     Baumaßnahmen am Gebäude führen dazu, dass es
A 22.1     Sicherheitsvorschriften                                            überwiegend unbenutzbar wird.
           Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegen-    A 23.1.6     In dem Gebäude wird ein Gewerbebetrieb aufge-
           heiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:                    nommen oder verändert.
A 22.1.1   Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemä-        A 23.1.7     Das Gebäude wird nach Vertragsschluss unter
           ßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für                Denkmalschutz gestellt.
           wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dä-         A 23.2       Folgen einer Gefahrerhöhung
           cher und außen angebrachte Sachen.
                                                                              Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in Teil
           Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen                        B 3.2.3 bis B 3.2.5 geregelt.
           unverzüglich beseitigt werden.
A 22.1.2   Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müs-
           sen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrol-

[Seite 14]
A 24       Welche Besonderheiten gelten bei Kündigun-                       Der Versicherungsfall ist später als einen Monat
           gen und angemeldeten Realrechten?                                nach dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem die An-
           Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht ange-                 zeige hätte zugehen müssen. Wir weisen nach, dass
           meldet, ist eine Kündigung des Versicherungsver-                 er den bestehenden Vertrag mit dem Erwerber
           hältnisses durch Dich für die Gefahrengruppe                     nicht geschlossen hätte.
           Feuer (A 3) in folgenden Fällen wirksam:              A 25.3.3   Abweichend von A 25.3.2 sind wir in folgenden Fäl-
A 24.1     Du hast vor Ablauf des Versicherungsvertrags                     len verpflichtet zu leisten:
           nachgewiesen, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die                  Uns war die Veräußerung zu dem Zeitpunkt be-
           Kündigung spätestens zulässig war, das Grund-                    kannt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müs-
           stück nicht mehr mit dem Grundpfandrecht belas-                  sen. Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls war die
           tet war                                                          Frist für die Kündigung durch uns bereits abgelau-
           oder                                                             fen, und wir hatten nicht gekündigt.

A 24.2     Du hast vor Ablauf des Versicherungsvertrags          A 26       Update-Garantie
           nachgewiesen, dass der Realgläubiger der Kündi-                  Werden wir die dieser Wohngebäudeversicherung
           gung zugestimmt hat.                                             zugrundeliegende Versicherungsbedingungen aus-
           Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräuße-                 schließlich zu Deinem Vorteil und ohne Mehrbei-
           rung oder im Versicherungsfall.                                  trag ändern, so gelten die Inhalte der neuen Bedin-
                                                                            gungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Ver-
A 25       Was gilt, wenn versicherte Sachen veräußert
                                                                            trag.
           werden?
A 25.1     Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
A 25.1.1   Veräußerst Du die versicherte Sache, tritt der Er-
           werber an dessen Stelle in den Versicherungsver-
           trag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigen-
           tumsübergangs. Bei Immobilien erfolgt dieser zum
           Datum des Grundbucheintrags.
           Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber
           Deine Rechte und Pflichten aus dem Versiche-
           rungsverhältnis.
A 25.1.2   Der Veräußerer und der Erwerber haften für den
           Beitrag als Gesamtschuldner. Das gilt für den Bei-
           trag der Versicherungsperiode, in welcher der Ei-
           gentumsübergang erfolgt.
A 25.1.3   Wir müssen den Eintritt des Erwerbers in den Ver-
           sicherungsvertrag erst gegen sich gelten lassen,
           wenn wir hiervon Kenntnis erlangen.
A 25.2     Kündigungsrechte
A 25.2.1   Wir sind berechtigt, gegenüber dem Erwerber den
           Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei müssen
           wir eine Frist von einem Monat einhalten.
           Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht
           innerhalb eines Monats ab der Kenntnis von der
           Veräußerung ausüben.
A 25.2.2   Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsver-
           trag mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum
           Ende der laufenden Versicherungsperiode in Text-
           form (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
           Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht in-
           nerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt.
           Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, dass eine Versi-
           cherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht ei-
           nen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat.
A 25.2.3   Im Falle der Kündigung nach A 25.2.1 und A 25.2.2
           haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des
           Beitrags.
A 25.3     Anzeigepflichten
A 25.3.1   Die Veräußerung ist uns vom Veräußerer oder Er-
           werber unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail, Tele-
           fax oder Brief) anzuzeigen.
A 25.3.2   Ist die Anzeige unterblieben, sind wir nicht ver-
           pflichtet im Versicherungsfall zu leisten.
           Dies gilt nur, wenn die folgenden Voraussetzungen
           beide vorliegen:

[Seite 15]
Teil B                                                                       Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die
                                                                             Nichtzahlung zu vertreten hast.
B1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitrags-
          zahlung                                                  B 1.4     Folgebeitrag

B 1.1     Beginn des Versicherungsschutzes                         B 1.4.1   Fälligkeit

          Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-                   Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes
          cherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt                    bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten
          vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen ver-                  Beitragszeitraums fällig.
          späteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder                  Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im
          Einmalbeitrags.                                                    Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung
B 1.2     Beitragszahlung, Versicherungsperiode                              angegebenen Zeitpunkt erfolgt.

B 1.2.1   Beitragszahlung                                          B 1.4.2   Verzug und Schadensersatz

          Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem                  Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ge-
          einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Mo-                     rätst Du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur,
          nats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbei-                 wenn Du die verspätete Zahlung zu vertreten hast.
          träge (laufende Beiträge) entrichtet werden.                       Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Ver-
          Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Ver-                 zug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den
          sicherungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz                 Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
          bestimmten Höhe zu entrichten hast.                      B 1.4.3   Mahnung
B 1.2.2   Versicherungsperiode                                               Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt,
          Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbei-                    können wir Dich auf Deine Kosten in Textform (z.B.
          trägen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein                 E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine
          Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr                  Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zah-
          und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Beim Einmalbei-                  lungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zu-
          trag entspricht die Versicherungsperiode der ver-                  gang der Zahlungsaufforderung betragen.
          einbarten Vertragsdauer.                                           Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag
B 1.3     Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen                   die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der
          verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                              Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und Dich
                                                                             auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündi-
B 1.3.1   Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
                                                                             gungsrecht) hinweisen.
          Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich
                                                                   B 1.4.4   Leistungsfreiheit nach Mahnung
          nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des
          Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem                  Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
          beantragten Versicherungsbeginn. Dies gilt unab-                   Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und bist Du
          hängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.                      bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung
                                                                             des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug,
          Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungs-
                                                                             so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
          beginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder ein-
          malige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss         B 1.4.5   Kündigung nach Mahnung
          zu zahlen.                                                         Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge
          Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1                   in Verzug, können wir nach Ablauf der in der Mah-
          oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versi-                    nung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne
          cherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veran-                    Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger
          lasst ist.                                                         Wirkung kündigen.

          Weicht der Versicherungsschein von Deinem An-                      Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
          trag oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der                   lungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird
          erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Mo-                  die Kündigung wirksam, wenn Du zu diesem Zeit-
          nat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zah-                   punkt mit der Zahlung in Verzug bist. Hierauf haben
          len.                                                               wir Dich bei der Kündigung ausdrücklich hinzuwei-
                                                                             sen.
B 1.3.2   Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug
                                                                   B 1.4.6   Zahlung des Beitrags nach Kündigung
          Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht recht-
          zeitig nach B 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Ver-                Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung
          trag zurücktreten, solange Du die Zahlung nicht                    innerhalb eines Monats nach der Kündigung veran-
          veranlasst hast.                                                   lasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungs-
                                                                             frist verbunden worden ist, wird sie unwirksam,
          Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die
                                                                             wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach
          Nichtzahlung nicht zu vertreten hast.
                                                                             Fristablauf veranlasst wird.
B 1.3.3   Leistungsfreiheit
                                                                             Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur
          Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht                   Zahlung bestehen.
          rechtzeitig nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen
                                                                   B 1.5     Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
          vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versiche-
          rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraus-       B 1.5.1   Deine Pflichten
          setzung ist, dass wir Dich durch eine gesonderte                   Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto
          Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder               vereinbart, hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des
          durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs-                  Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos
          schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des                  zu sorgen.
          Beitrags aufmerksam gemacht haben.

[Seite 16]
            Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden        B 1.6.2.5   Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet,
            von Dir nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann                  wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Ver-
            noch rechtzeitig, wenn sie rechtzeitig nach unserer                 sicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse
            in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abgegebenen                    bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unter-
            Zahlungsaufforderung erfolgt.                                       nehmen oder für ein anderes künftiges Interesse
            Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu               genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer
            dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und                       kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr
            Du einer berechtigten Einziehung nicht wider-                       verlangen.
            sprichst.                                                           Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Ab-
B 1.5.2     Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug                                  sicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen
                                                                                Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
            Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Bei-
                                                                                nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
            träge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch,
                                                                                dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtig-
            nicht eingezogen werden können, sind wir berech-
                                                                                keit begründenden Umständen Kenntnis erlangen.
            tigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B.
            E-Mail oder Brief) zu kündigen.                         B2          Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
            Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen,          B 2.1       Dauer und Ende des Vertrags
            dass Du verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag     B 2.1.1     Vertragsdauer
            und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
                                                                                Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-
            Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsge-                       gegebenen Zeitraum abgeschlossen.
            bühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug
                                                                    B 2.1.2     Stillschweigende Verlängerung, Kündigungs-
            können Dir in Rechnung gestellt werden.
                                                                                recht
            Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszah-
                                                                                Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem
            lung vereinbart wurde, für die Zukunft vierteljährli-
                                                                                Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein
            che Beitragszahlung verlangen.
                                                                                Jahr, wenn er nicht von Dir oder uns fristgerecht
B 1.6       Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                          gekündigt wird.
B 1.6.1     Allgemeiner Grundsatz                                   B 2.1.2.1   Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündi-
            Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns                   gen. Für die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der
            nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeit-                   von Dir angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zu-
            raum entspricht, in dem der Versicherungsschutz                     gang Deines Kündigungsschreibens bei uns maß-
            bestanden hat.                                                      geblich. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
B 1.6.2     Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf,              B 2.1.2.2   Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist
            Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicher-                      von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Ver-
            ten Interesse                                                       sicherung gemäß B 2.1.1 oder jedes darauffolgen-
B 1.6.2.1   Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb                     den Jahres zu kündigen.
            von 14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach       B 2.1.3     Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
            Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil                     Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
            der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass                  endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt,
            wir in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufs-                    ohne dass es einer Kündigung bedarf.
            recht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu
                                                                    B 2.1.4     Wegfall des versicherten Interesses
            zahlenden Betrag hingewiesen und Du zugestimmt
            hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der                     Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn
            Widerrufsfrist beginnt.                                             der Versicherung vollständig und dauerhaft weg,
                                                                                endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu
            Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblie-
                                                                                dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Inte-
            ben, haben wir zusätzlich den für das erste Versi-
                                                                                resses Kenntnis erlangen.
            cherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies
            gilt nicht, wenn Du Leistungen aus dem Versiche-        B 2.1.5     Versicherungsjahr
            rungsvertrag in Anspruch genommen hast.                             Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen
B 1.6.2.2   Treten wir wegen Verletzung einer vorvertragli-                     Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die verein-
            chen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zu-                    barte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jah-
            rück, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der                   ren, wird das erste Versicherungsjahr entspre-
            Rücktrittserklärung zu.                                             chend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre
                                                                                bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils
            Beenden wir den Versicherungsvertrag durch
                                                                                ganze Jahre.
            Rücktritt, weil der einmalige oder der erste Beitrag
            nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns      B 2.2       Kündigung nach Versicherungsfall
            eine angemessene Geschäftsgebühr zu.                    B 2.2.1     Kündigungsrecht
B 1.6.2.3   Beenden wir den Versicherungsvertrag durch An-                      Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden,
            fechtung wegen arglistiger Täuschung, so steht uns                  wenn
            der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklä-
                                                                                - von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine
            rung zu.
                                                                                  Zahlung von Sanierungskosten von Umwelt-
B 1.6.2.4   Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der                       schäden geleistet wurde,
            Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht
                                                                                – wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht
            uns der Beitrag zu, den wir hätten beanspruchen
                                                                                  abgelehnt haben, oder
            können, wenn die Versicherung nur bis zu dem
            Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom                     – Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch
            Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt haben.                        gerichtlich zugestellt wird.

[Seite 17]
            Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Text-        B 3.1.2.2   Kündigung
            form (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Mo-                 Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Ab-
            nat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zu-                   satz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir
            stellung der Klage zugegangen sein.                                den Vertrag kündigen.
B 2.2.2     Wirksamwerden Deiner Kündigung                                     Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du
            Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zu-                    nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis
            gang bei uns wirksam. Du kannst jedoch bestim-                     der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder
            men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-                    anderen Bedingungen geschlossen hätten.
            punkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden        B 3.1.2.3   Vertragsänderung
            Versicherungsjahres, wirksam wird. Dein Kündi-
                                                                               Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1
            gungsrecht gemäß B 2.1.2.1 bleibt davon unberührt.
                                                                               nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kennt-
B 2.2.3     Wirksamwerden unserer Kündigung                                    nis der nicht angezeigten Gefahrumstände den
            Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem                       Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlos-
            Zugang bei Dir wirksam.                                            sen, so werden die anderen Bedingungen auf unser
                                                                               Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei ei-
B3          Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
                                                                               ner von Dir unverschuldeten Pflichtverletzung wer-
B 3.1       Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss                           den die anderen Bedingungen ab der laufenden
B 3.1.1     Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben                        Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
            über gefahrerhebliche Umstände                                     Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Bei-
            Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung                    trag um mehr als 10 Prozent oder schließen wir die
            uns alle Dir bekannten Gefahrumstände anzuzei-                     Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Um-
            gen, nach denen wir in Textform (z.B. E-Mail oder                  stand aus, so kannst Du den Vertrag innerhalb ei-
            Brief) gefragt haben und die für unseren Entschluss                nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne
            erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten                   Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mittei-
            Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch                lung haben wir Dich auf Dein Kündigungsrecht hin-
            dann, wenn wir Dir nach Deiner Vertragserklärung,                  zuweisen.
            aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von        B 3.1.3     Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte
            Satz 1 in Textform stellen.
                                                                               Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
            Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die                 Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines Mo-
            Dich vertritt, so sind bei der Anwendung von Ab-                   nats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir
            satz 1 und B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arg-                die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklä-
            list Deines Vertreters als auch die Kenntnis und die               rung stützen. Zur Begründung können wir nach-
            Arglist von Dir zu berücksichtigen.                                träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats
            Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht                     nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Mo-
            nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wor-               natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von
            den ist, nur berufen, wenn weder Deinem Vertreter                  der Verletzung der Anzeigepflicht und der Um-
            noch Dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last                stände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils
            fällt.                                                             geltend gemachte Recht begründen.
B 3.1.2     Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht         B 3.1.4     Unsere Hinweispflicht
B 3.1.2.1   Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschut-                      Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
            zes                                                                Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir
                                                                               Dich durch eine gesonderte Mitteilung in Textform
            Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Ab-
                                                                               (z.B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verlet-
            satz 1, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im
                                                                               zung der Anzeigepflicht hingewiesen haben.
            Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangen-
            heit kein Versicherungsschutz.                         B 3.1.5     Ausschluss von unseren Rechten
            Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du                     Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt,
            nachweist, dass Du die unrichtigen oder unvoll-                    zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht be-
            ständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob                      rufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum-
            fahrlässig gemacht hast.                                           stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
            Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Ver-     B 3.1.6     Anfechtung
            letzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du                  Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täu-
            nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis                  schung anzufechten, bleibt bestehen.
            der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder
                                                                   B 3.1.7     Erlöschen unserer Rechte
            anderen Bedingungen geschlossen hätten.
                                                                               Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und
            Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-
                                                                               zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von
            rück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht
                                                                               fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte er-
            versagen, wenn Du nachweist, dass der unvollstän-
                                                                               löschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf
            dig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für
                                                                               dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn
            den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die
                                                                               Jahre, wenn die Anzeigepflicht von Dir oder Dei-
            Feststellung oder den Umfang der Leistung ur-
                                                                               nem Vertreter vorsätzlich oder arglistig verletzt
            sächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein
                                                                               wurde.
            Versicherungsschutz, wenn Du die Anzeigepflicht
            arglistig verletzt hast.

[Seite 18]
B 3.2       Gefahrerhöhung
B 3.2.1     Begriff der Gefahrerhöhung                            B 3.2.5     Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhö-
                                                                              hung
B 3.2.1.1   Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe
            Deiner Vertragserklärung die tatsächlich vorhan-      B 3.2.5.1   Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versiche-
            denen Umstände so verändert werden, dass der                      rungsfall ein, so sind wir nicht zur Leistung ver-
            Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrö-                pflichtet, wenn Du Deine Pflichten nach B 3.2.2.1
            ßerung des Schadens oder die ungerechtfertigte                    vorsätzlich verletzt hast. Verletzt Du diese Pflich-
            Inanspruchnahme unserer Versicherung wahr-                        ten grob fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere
            scheinlicher wird.                                                Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der
                                                                              Schwere Deines Verschuldens entspricht. Das
B 3.2.1.2   Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber
                                                                              Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hast Du
            nicht nur – vorliegen, wenn sich ein gefahrerhebli-
                                                                              zu beweisen.
            cher Umstand ändert, nach dem wir vor Vertrags-
            schluss gefragt haben.                                B 3.2.5.2   Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und
                                                                              B 3.2.2.3 sind wir für einen Versicherungsfall, der
B 3.2.1.3   Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor,
                                                                              später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt,
            wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat
                                                                              zu dem die Anzeige bei uns hätte zugegangen sein
            oder nach den Umständen als mitversichert gelten
                                                                              müssen, leistungsfrei, wenn Du Deine Anzeige-
            soll.
                                                                              pflicht vorsätzlich verletzt hast. Hast Du Deine
B 3.2.2     Deine Pflichten                                                   Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt B 3.2.5.1 Satz
B 3.2.2.1   Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch                   2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht
            Dich ohne unsere vorherige Zustimmung keine Ge-                   bleibt bestehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu
            fahrerhöhung vorgenommen oder deren Vornahme                      dem Zeitpunkt, zu dem uns die Anzeige hätte zuge-
            durch einen Dritten gestatten werden.                             gangen sein müssen, bekannt war.
B 3.2.2.2   Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorhe-     B 3.2.5.3   Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
            rige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenom-                     a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhö-
            men oder gestattet wurde, so musst Du uns diese                      hung nicht ursächlich für den Eintritt des Versi-
            unverzüglich anzeigen.                                               cherungsfalles oder den Umfang der Leistungs-
B 3.2.2.3   Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Ver-                     pflicht war oder
            tragserklärung unabhängig von Deinem eigenen                      b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungs-
            Willen eintritt, musst Du uns unverzüglich anzei-                    falles die Frist für unsere Kündigung abgelaufen
            gen, nachdem Du von ihr Kenntnis erlangt hast.                       und eine Kündigung nicht erfolgt war oder
B 3.2.3     Kündigung oder Vertragsänderung durch uns                         c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt
B 3.2.3.1   Kündigungsrecht                                                      der Gefahrerhöhung einen unseren Geschäfts-
            Verletzt Du Deine Verpflichtung nach B 3.2.2.1,                      grundsätzen entsprechend erhöhten Beitrag
            können wir den Vertrag fristlos kündigen, wenn Du                    verlangen.
            Deine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrläs-    B 3.3       Deine Obliegenheiten
            sig verletzt hast. Das Nichtvorliegen von Vorsatz     B 3.3.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungs-
            oder grober Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen.                   falls
            Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit,   B 3.3.1.1   Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf
            können wir unter Einhaltung einer Frist von einem                 unser Verlangen innerhalb einer angemessenen
            Monat kündigen.                                                   Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Besei-
            Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach                   tigung unter Abwägung der beiderseitigen Interes-
            B 3.2.2.2 und B 3.2.2.3 bekannt, können wir den                   sen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem
            Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Mo-                Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als beson-
            nat kündigen.                                                     ders gefahrdrohend.
B 3.2.3.2   Vertragsänderung                                      B 3.3.1.2   Rechtsfolgen
            Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt                   Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine
            der Gefahrerhöhung einen unseren Geschäfts-                       Obliegenheit, die Du vor Eintritt des Versiche-
            grundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag                       rungsfalls gegenüber uns zu erfüllen hast, so kön-
            verlangen oder die Absicherung der erhöhten Ge-                   nen wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von
            fahr ausschließen.                                                der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag
            Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhö-                 fristlos kündigen.
            hung um mehr als 10 Prozent oder schließen wir die                Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nach-
            Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kannst Du                 weist, dass Du die Obliegenheit weder vorsätzlich
            den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang                    noch grob fahrlässig verletzt hast.
            unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kün-   B 3.3.2     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versi-
            digen. In der Mitteilung haben wir Dich auf dieses                cherungsfalls
            Kündigungsrecht hinzuweisen.
                                                                              Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungs-
B 3.2.4     Erlöschen unserer Rechte                                          falls folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
            Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpas-       B 3.3.2.1   Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und
            sung nach B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht in-                 Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du
            nerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis von der                  unsere Weisungen, soweit für Dich zumutbar, zu
            Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der                      befolgen sowie Weisungen – ggf. auch mündlich
            Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefah-                 oder telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände
            rerhöhung bestanden hat.

[Seite 19]
            dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versiche-       B4        Weitere Regelungen
            rungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedli-      B 4.1     Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
            che Weisungen, hast Du nach pflichtgemäßem Er-
                                                                    B 4.1.1   Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Ri-
            messen zu handeln.
                                                                              siko in mehreren Versicherungsverträgen versi-
B 3.3.2.2   Zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt:                                     chert ist.
            Du hast                                                 B 4.1.2   Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekom-
            a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von                      men ist, ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die
               ihm Kenntnis erlangt hast, unverzüglich – ggf.                 Aufhebung des später geschlossenen Vertrags ver-
               auch mündlich oder telefonisch – anzuzeigen;                   langen.
            b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen             B 4.1.3   Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es
               das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzei-                 nicht innerhalb eines Monats geltend machst,
               gen;                                                           nachdem Du von der Mehrfachversicherung Kennt-
            c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeich-                 nis erlangt hast. Die Aufhebung wird zu dem Zeit-
               nis der abhanden gekommenen Sachen einzu-                      punkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie
               reichen;                                                       verlangt wird, uns zugeht.

            d) das Schadenbild so lange unverändert zu las-         B 4.2     Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenände-
               sen, bis die Schadenstelle oder die beschädig-                 rung
               ten Sachen durch uns freigegeben worden sind.        B 4.2.1   Form, zuständige Stelle
               Sind Veränderungen unumgänglich, sind das                      Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen,
               Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentie-                     die den Versicherungsvertrag betreffen und die un-
               ren (z.B. durch Fotos) und die beschädigten Sa-                mittelbar gegenüber uns erfolgen, sind in Textform
               chen bis zu einer Besichtigung durch uns auf-                  (z.B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht,
               zubewahren;                                                    soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Ver-
            e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft                  trag etwas anderes bestimmt ist.
               in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu               Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Haupt-
               erteilen, die zur Feststellung des Versiche-                   verwaltung oder an die im Versicherungsschein als
               rungsfalles oder des Umfanges unserer Leis-                    zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die
               tungspflicht erforderlich ist sowie jede Unter-                gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Er-
               suchung über Ursache und Höhe des Schadens                     klärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
               und über den Umfang der Entschädigungs-
                                                                    B 4.2.2   Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namens-
               pflicht zu gestatten;
                                                                              änderung
            f)   von uns angeforderte Belege beizubringen, de-
                                                                              Hast Du uns eine Änderung Deiner Anschrift nicht
                 ren Beschaffung Dir zugemutet werden kann.
                                                                              mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir
            g) Steht das Recht auf unsere vertragliche Leis-                  Dir gegenüber abgeben, die Absendung eines ein-
               tung einem anderen als Dir zu, so hat dieser die               geschriebenen Briefs an die letzte uns bekannte
               Obliegenheiten nach B 3.3.2.1 und B 3.3.2.2                    Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Ab-
               ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm dies nach den               sendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt ent-
               tatsächlichen und rechtlichen Umständen                        sprechend für den Fall einer Änderung Deines Na-
               möglich ist.                                                   mens.
B 3.3.3     Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung           B 4.3     Vollmacht des Versicherungsvertreters
B 3.3.3.1   Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder         B 4.3.1   Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
            B 3.3.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflich-
                                                                              Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt,
            tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet-
                                                                              von Dir abgegebene Erklärungen entgegenzuneh-
            zung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere
                                                                              men betreffend
            Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der
            Schwere Deines Verschuldens entspricht.                           (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versi-
                                                                                  cherungsvertrags;
B 3.3.3.2   Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungs-
            falls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsob-                   (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein-
            liegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teil-                  schließlich dessen Beendigung;
            weise leistungsfrei, wenn wir Dich durch geson-                   (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Ab-
            derte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)                 schluss des Vertrags und während des Versi-
            auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.                              cherungsverhältnisses.
B 3.3.3.3   Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du          B 4.3.2   Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
            nachweist, dass Du die Obliegenheit nicht grob
                                                                              Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt,
            fahrlässig verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du
                                                                              von uns ausgefertigte Versicherungsscheine an
            nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit
                                                                              Dich zu übermitteln.
            weder für den Eintritt oder die Feststellung des
            Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder       B 4.3.3   Zahlungen an den Versicherungsvertreter
            den Umfang der uns obliegenden Leistung ursäch-                   Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt,
            lich war. Das gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit                Zahlungen anzunehmen, die Du im Zusammenhang
            arglistig verletzt hast.                                          mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Ver-
                                                                              sicherungsvertrags an ihn leistest. Eine Beschrän-
                                                                              kung dieser Vollmacht musst Du nur gegen Dich
                                                                              gelten lassen, wenn Du die Beschränkung bei der
                                                                              Vornahme der Zahlung kanntest oder in Folge gro-
                                                                              ber Fahrlässigkeit nicht kanntest.

[Seite 20]
B 4.4     Verjährung                                                          und solange dem keine auf die Vertragsparteien di-
          Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-                     rekt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Fi-
          jähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit                   nanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen
          dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch ent-                    Union oder der Bundesrepublik Deutschland ent-
          standen ist und der Gläubiger von den Anspruch                      gegenstehen.
          begründenden Umständen und der Person des                           Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Fi-
          Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige                   nanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Ver-
          Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.                               einigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den
          Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei                   Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäi-
          uns angemeldet worden, zählt bei der Fristberech-                   sche oder deutsche Rechtsvorschriften entgegen-
          nung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zu-                        stehen.
          gang unserer in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)       B 4.8       Überversicherung
          mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller                      Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des
          nicht mit.                                                          versicherten Interesses erheblich, so können so-
          Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den all-                wohl wir als auch Du verlangen, dass zur Beseiti-
          gemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz-                      gung der Überversicherung die Versicherungs-
          buchs.                                                              summe mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
B 4.5     Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand                         Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für
                                                                              die Höhe des Beitrags der Betrag maßgebend, den
B 4.5.1   Außergerichtliche alternative Streitbeilegung
                                                                              wir berechnet hätten, wenn der Vertrag von vorn-
          Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die                    herein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden
          kostenlose alternative Streitbeilegung nutzen.                      wäre.
          Richte dazu Dein Anliegen an den                                    Hast Du die Überversicherung in der Absicht ge-
          Versicherungsombudsmann e.V.                                        schlossen, Dir dadurch einen rechtswidrigen Ver-
                                                                              mögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nich-
          Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
                                                                              tig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu,
          Weitere Informationen findest Du im Internet:                       zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden
          www.versicherungsombudsmann.de                                      Umständen Kenntnis erlangen.
          Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B.         B 4.9       Versicherung für fremde Rechnung
          Makler oder Vertreter) kann der Ombudsmann ei-
                                                                  B 4.9.1     Rechte aus dem Vertrag
          nen Schlichtungsvorschlag unterbreiten.
                                                                              Du hast das Recht, den Versicherungsvertrag im ei-
          Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zuläs-
                                                                              genen Namen für das Interesse eines Dritten (Ver-
          sig bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 €
                                                                              sicherten) zu schließen. Die Ausübung der Rechte
          und nur für Deine privaten Verträge. Der Ombuds-
                                                                              aus diesem Vertrag steht nur Dir als Versicherungs-
          mann spricht eine Empfehlung aus, die bis
                                                                              nehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das
          10.000 € für uns bindend ist.
                                                                              gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungs-
          In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte                    schein besitzt.
          Rechtsweg zu den Gerichten offen.
                                                                  B 4.9.2     Zahlung der Entschädigung
B 4.5.2   Versicherungsaufsicht
                                                                  B 4.9.2.1   Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich
          Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder                  den Nachweis verlangen, dass der Versicherte
          treten Meinungsverschiedenheiten bei der Ver-                       seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte
          tragsabwicklung auf, kannst Du Dich auch an die                     kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Deiner
          für uns zuständige Aufsicht wenden:                                 Zustimmung verlangen.
          Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht         B 4.9.2.2   Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von
          (BaFin)                                                             rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versiche-
          Sektor Versicherungsaufsicht                                        rung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und
          Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn                              das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen.

          E-Mail: poststelle@bafin.de                                         Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Inte-
                                                                              ressen des Versicherten umfasst, musst Du für
          Tel.: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550
                                                                              Dein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des
          Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist               Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Ver-
          und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei-                sicherte Dein Repräsentant ist.
          den kann.
                                                                  B 4.9.2.3   Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht
B 4.5.3   Gerichtsstand                                                       an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abge-
          Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ausnahme:                    schlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige
          Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt                         Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht
          oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt wurde oder                   möglich oder nicht zumutbar war.
          nicht bekannt ist, können wir Dich vor dem für un-      B 4.9.2.4   Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dage-
          seren Sitz zuständigen Gericht verklagen.                           gen an, wenn Du den Vertrag ohne Auftrag des Ver-
B 4.6     Anzuwendendes Recht                                                 sicherten geschlossen und uns nicht darüber infor-
                                                                              miert hast.
          Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
B 4.7     Embargobestimmung
          Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
          stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit

[Seite 21]
B 4.10       Aufwendungsersatz                                                   Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir
B 4.10.1     Aufwendungen zur Abwendung und Minderung                            zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er in-
             des Schadens                                                        folge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlan-
                                                                                 gen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet-
B 4.10.1.1   Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose,
                                                                                 zung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere
             die Du bei Eintritt des Versicherungsfalles den Um-
                                                                                 Leistung in einem der Schwere Deines Verschul-
             ständen nach zur Abwendung und Minderung des
                                                                                 dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
             Schadens für notwendig gehalten hast oder die Du
             auf unsere Weisung veranlasst hast.                    B 4.12       Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen

B 4.10.1.2   Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar           B 4.12.1     Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeifüh-
             bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden                         rung des Versicherungsfalles
             oder in seinen Auswirkungen zu mindern, geltend,       B 4.12.1.1   Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei,
             so leisten wir nur dann Ersatz, wenn diese Aufwen-                  so sind wir von der Entschädigungspflicht frei.
             dungen bei einer nachträglichen, objektiven Be-                     Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechts-
             trachtung der Umstände verhältnismäßig und er-                      kräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in Deiner Per-
             folgreich waren oder die Aufwendungen auf unsere                    son festgestellt worden, so gilt die vorsätzliche
             Weisung hin erfolgten.                                              Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
B 4.10.1.3   Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen,        B 4.12.1.2   Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so
             können wir auch den Aufwendungsersatz nach                          sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
             B 4.10.1.1 und B 4.10.1.2 entsprechend kürzen; dies                 Schwere Deines Verschuldens entsprechenden
             gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere                   Verhältnis zu kürzen.
             Weisung hin entstanden sind.
                                                                    B 4.12.2     Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versiche-
B 4.10.1.4   Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige                     rungsfalles
             Entschädigung betragen zusammen höchstens die
                                                                                 Wir sind nicht zur Entschädigungsleistung ver-
             Versicherungssumme je vereinbarter Position; dies
                                                                                 pflichtet, wenn Du uns arglistig über Tatsachen, die
             gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere
                                                                                 für den Grund oder die Höhe der Entschädigung
             Weisung hin entstanden sind.
                                                                                 von Bedeutung sind, täuschst oder zu täuschen
B 4.10.1.5   Wir haben für den für die Aufwendungen gemäß                        versuchst.
             B 4.10.1.1 erforderlichen Betrag auf Dein Verlangen
                                                                                 Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch
             vorzuschießen.
                                                                                 durch rechtskräftiges Strafurteil gegen Dich wegen
B 4.10.1.6   Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistun-                     Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so
             gen der Feuerwehr oder anderer Institutionen,                       gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewie-
             wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse                     sen.
             kostenfrei zu erbringen sind.
                                                                    B 4.13       Repräsentanten
B 4.10.2     Kosten der Ermittlung und Feststellung des
                                                                                 Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Dei-
             Schadens
                                                                                 ner Repräsentanten zurechnen lassen.
B 4.10.2.1   Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten
             für die Ermittlung und Feststellung eines von uns
             zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Um-
             ständen nach geboten waren.
             Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand
             hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit
             er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder
             von uns aufgefordert wurde.
B 4.10.2.2   Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so
             können wir auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1
             entsprechend kürzen.
B 4.11       Übergang von Ersatzansprüchen
B 4.11.1     Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten
             zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit der
             Versicherer den Schaden ersetzt.
             Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil gel-
             tend gemacht werden.
             Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Per-
             son, mit der Du bei Eintritt des Schadens in häusli-
             cher Gemeinschaft lebst, kann der Übergang nicht
             geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person
             hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
B 4.11.2     Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzan-
             sprüchen
             Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Siche-
             rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Be-
             achtung der geltenden Form- und Fristvorschriften
             zu wahren, und nach Übergang des Ersatzan-
             spruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch
             den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.

[Seite 22]
Teil C      Besondere Bedingungen                                     C 1.2.3.3   Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sa-
            Nachfolgende Bedingungen sind nur Bestandteil                         chen, die dadurch entstehen, dass die Sachen dau-
            Deines Versicherungsumfanges, sofern Du diese                         erhaft der Hitze oder Wärme ausgesetzt sind.
            explizit ausgewählt hast. In Deinem Versicherungs-        C 1.3       Welche Sachen sind versichert? Welche Sachen
            schein findest Du eine Auflistung aller versicherten                  sind nicht versichert?
            Gefahren.                                                 C 1.3.1     Versicherte Sachen
C1          Besondere Bedingungen Glasbruch                                       Versichert sind folgende im Versicherungsschein
C1.1        Voraussetzungen für die Glasbruchversiche-                            bezeichnete Sachen:
            rung                                                                  - alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen-
C 1.1.1     Um die Gefahr „Glasbruch“ mitzuversichern, muss                         und Innenscheiben (z.B.: Glasscheiben von Fens-
            mindestens die Gefahr „Feuer“ Bestandteil Deines                        tern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Win-
            Versicherungsschutzes sein.                                             tergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvor-
                                                                                    bauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen);
C 1.1.2     Sollte während der Vertragslaufzeit Deiner Wohn-
            gebäudeversicherung die Voraussetzung nach                            - Fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben;
            C 1.1.1 nicht erfüllt sein, ist die Mitversicherung der               - Platten und Spiegel aus Glas;
            Gefahr „Glasbruch“ nicht weiter möglich.                              - Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten
C 1.2       Welche Schäden sind versichert? Welche sind                             und -spiegel;
            nicht versichert?                                                     - Platten aus Glaskeramik (-kochfeldern) sowie
            Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,                       die Elektronik von Glaskeramik-Kochfeldern, so-
            die durch folgende Ereignisse zerstört oder be-                         weit diese durch den Glasbruch beschädigt
            schädigt werden:                                                        wurde oder wenn diese durch den Austausch der
            - Bruch (Zerbrechen)                                                    Glaskeramikplatte ebenfalls erneuert werden
                                                                                    muss;
            - Muschelausbrüche (Kantenbeschädigungen)
                                                                                  - Glasbausteine und Profilbaugläser;
C 1.2.1     Was ist unter Bruch und Muschelausbrüchen zu
            verstehen?                                                            - Scheiben und Platten aus Kunststoff;

C 1.2.1.1   Bruch ist, wenn das Glas durchgehend in seinem                        - Scheiben von Wintergärten.
            Querschnitt beschädigt ist.                               C 1.3.2     Nicht versicherte Sachen
C 1.2.1.2   Muschelausbrüche sind Abplatzungen an der Ober-                       Nicht versichert sind:
            fläche von Glas, die zu einer gekrümmten Bruchflä-                    - Optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuch-
            che führen. Der Querschnitt muss nicht durchge-                         tungskörper und Handspiegel;
            hend beschädigt sein. Muschelausbrüche sind
                                                                                  - Photovoltaikanlagen;
            nicht Schrammen oder Kratzer auf der Glasoberflä-
            che.                                                                  - Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff,
                                                                                    die Bestandteil von elektronischer Daten-, Ton-,
C 1.2.2     Welche Schäden und Gefahren sind nicht versi-
                                                                                    Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräten
            chert?
                                                                                    sind (z.B. Bildschirme von Fernsehgeräten und
            Nicht versichert sind folgende Schäden:                                 Monitoren, Displays von Tablets und Smartpho-
C 1.2.2.1   Oberflächen oder Kanten werden beschädigt (z.B.                         nes);
            durch Schrammen, Kratzer).                                            - Sachen, die bereits bei Antragstellung beschä-
C 1.2.2.2   Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierver-                           digt sind;
            glasungen werden undicht.                                             - fertig eingesetzte Glasscheiben an Möbelstü-
C 1.2.2.3   Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Ge-                       cken (Ausnahme Einbauküche).
            fahren, soweit für diese Gefahren anderweitiger           C 1.4       Versicherungsort
            Versicherungsschutz besteht:
                                                                                  Der Versicherungsort sind die im Versicherungs-
            - Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz;                       schein bezeichneten Gebäude oder Räume von Ge-
              Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines                    bäuden. Soweit Versicherungsschutz für bewegli-
              Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;                     che Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur inner-
            - Leitungswasser;                                                     halb des Versicherungsorts.
            - Sturm, Hagel;                                           C 1.5       Welche Kosten sind versichert?
            - Extreme Naturgewalten: Überschwemmung,                  C 1.5.1     Versicherte Kosten
              Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, La-                      Wir ersetzen folgende Kosten, die infolge eines
              winen oder Vulkanausbruch.                                          Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich an-
C 1.2.3     Welche generellen Ausschlüsse gibt es?                                gefallen sind:
C 1.2.3.1   Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegs-        C 1.5.1.1   Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Not-
            ähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Re-                     verschalungen, Notverglasungen).
            bellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichti-        C 1.5.1.2   Den Abtransport und die Vernichtung von versi-
            gung mitwirkender Ursachen.                                           cherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz
C 1.2.3.2   Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie,                      (Entsorgungskosten).
            nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.           C 1.5.1.3   Kosten für die Erneuerung von Anstrichen, Male-
            Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa-                     reien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und
            chen.                                                                 Folien auf den versicherten Sachen.

[Seite 23]
C 1.5.1.4   Zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und       C 2.2.2.7     Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits
            Montieren von versicherten Sachen durch deren                           vorhanden waren und Dir oder Deinen Repräsen-
            Lage verteuert (z.B. Kran- oder Gerüstkosten).                          tanten bekannt sein mussten;
C 1.5.1.5   Kosten, um Sachen, die das Einsetzen von Ersatz-          C 2.2.2.8     den Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftig-
            scheiben behindern (z.B. Schutzgitter, Schutzstan-                      keit Dir oder Deinen Repräsentanten bekannt sein
            gen, Markisen) zu beseitigen und wiederanzubrin-                        musste. Wir leisten jedoch Entschädigung, wenn
            gen.                                                                    der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit
C 1.5.1.6   Kosten, um Schäden an Umrahmungen, Beschlä-                             verursacht wurde oder wenn die Sache zur Zeit des
            gen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen                          Schadens mit unserer Zustimmung wenigstens be-
            zu beseitigen.                                                          helfsmäßig repariert war
                                                                      C 2.2.2.8.1   soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller
C2          Besondere Bedingungen Photovoltaik
                                                                                    oder Händler), Werkunternehmer oder aus Repara-
C 2.1       Voraussetzungen für Photovoltaik                                        turauftrag einzutreten hat.
C 2.1.1     Um Photovoltaik mitzuversichern, muss mindes-                           Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, so leis-
            tens die Gefahr „Feuer“ (A 3) Bestandteil Deines                        ten wir zunächst Entschädigung. Ergibt sich nach
            Versicherungsschutzes sein.                                             Zahlung der Entschädigung, dass ein Dritter für den
C 2.1.2     Sollte während der Vertragslaufzeit Deiner Wohn-                        Schaden eintreten muss und bestreitet der Dritte
            gebäudeversicherung die Voraussetzung nach                              dies, so behältst Du zunächst die bereits gezahlte
            C 2.1.1 nicht erfüllt sein, ist die Mitversicherung der                 Entschädigung. § 86 VVG – Übergang von Ersatz-
            Gefahr „Photovoltaik“ nicht weiter möglich.                             ansprüchen – gilt für diese Fälle nicht.
C 2.2       Versicherte Leistungen                                                  Du hast Deinen Anspruch auf Kosten und nach un-
                                                                                    seren Weisungen außergerichtlich und erforderli-
C 2.2.1     Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,
                                                                                    chenfalls gerichtlich geltend zu machen. Die Ent-
            wenn diese unvorhergesehen zerstört oder be-
                                                                                    schädigung ist zurückzuzahlen, wenn Du unseren
            schädigt werden. Unvorhergesehen sind Schäden,
                                                                                    Weisungen nicht folgst oder soweit der Dritte Dir
            die weder Du noch Deine Repräsentanten rechtzei-
                                                                                    Schadenersatz leistet.
            tig vorhergesehen haben noch mit dem für die im
            Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fach-          C 2.3         Versicherte Sachen
            wissen hättest vorhersehen können. Auf den Ein-                         Versichert sind auf und an dem Gebäude oder den
            wand der groben Fahrlässigkeit berufen wir uns                          mitversicherten Nebengebäude(n)/Garage(n) be-
            hierbei nicht.                                                          festigte sowie auf dem Grundstück angebrachte,
            Des Weiteren leisten wir Entschädigung für versi-                       betriebsfertige Photovoltaikanlagen.
            cherte Sachen, die durch                                                Zur Photovoltaikanlage gehören Photovoltaikmo-
            - Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünde-                       dule, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, Akku-
              rung abhandenkommen; jedoch nicht durch Ver-                          mulatoren, Wechselrichter, Bezugs- und Einspei-
              lieren, Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen;                           seregler, Trafos, Überspannungsschutzeinrich-
                                                                                    tung, Gleich- und Wechselstromverkabelung,
            - Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vor-
                                                                                    Überwachungskomponenten, Hausanschlüsse (so-
              satz Dritter;
                                                                                    fern Du hierfür die Gefahr trägst) sowie sonstige
            - Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfeh-                        Peripheriegeräte.
              ler;
                                                                                    Die versicherten Anlagen sind bis max. 20 Kilowatt
            - Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;                             peak (kWp) versichert.
            - Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen;                      C 2.3.1       Nicht versicherte Sachen
            - Wasser, Feuchtigkeit, Frost, Schneelast;                              Nicht versichert sind:
            - Sturm, Hagel, Eisgang, Überschwemmung;                                - Wechseldatenträger;
            - Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheits-                          - Hilfs- und Betriebsstoffe;
              einrichtungen;
                                                                                    - Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, z.B.
            - Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;                                  Kühl- und Löschmittel;
            - Zerreißen infolge Fliehkraft;                                         - Werkzeuge aller Art;
            - Überdruck;                                                            - sonstige Teile, die während der Lebensdauer der
            - Tierverbiss                                                             versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach
            zerstört oder beschädigt werden.                                          ausgewechselt werden müssen, z.B. Sicherun-
                                                                                      gen, Lichtquellen, nicht wieder aufladbare Batte-
C 2.2.2     Nicht versicherte Gefahren
                                                                                      rien, Filtermassen und -einsätze.
            Kein Versicherungsschutz, ohne Rücksicht auf mit-
                                                                      C 2.4         Ertragsausfall
            wirkende Ursachen besteht durch
                                                                                    Versichert ist der infolge eines ersatzpflichtigen
C 2.2.2.1   Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Re-
                                                                                    Schadens an der Photovoltaikanlage entstandene
            volution, Rebellion oder Aufstand;
                                                                                    Ertragsausfall, den Du dadurch erleidest, dass kein
C 2.2.2.2   Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive                        Strom in das Netz des Versorgers eingespeist wer-
            Substanzen;                                                             den kann oder Strom aus dem Netz des Versorgers
C 2.2.2.3   Sturmflut;                                                              entnommen werden muss.
C 2.2.2.4   Grundwasser;                                                            Der Ertragsausfall wird nur insoweit ersetzt wie der
                                                                                    Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenut-
C 2.2.2.5   die versicherbaren Gefahren aller zum Hauptver-
                                                                                    zung der Anlage nicht schuldhaft verzögert.
            trag abschließbaren Bedingungen;
C 2.2.2.6   Abnutzung, Verschleiß;

[Seite 24]
C 2.5     Besondere Selbstbeteiligung Photovoltaik                  C 3.4.3   Sanitär-Installateur-Service im Notfall
          Für Schäden nach C 2.2 besteht eine besondere                       Anspruch auf den Einsatz eines Sanitär-Installati-
          Selbstbeteiligung in Höhe von 150 €.                                onsbetriebes besteht:

C3        Besondere Bedingungen Schutzbriefleistungen                         - bei einem Defekt einer Armatur, eines Boilers
                                                                                oder der Spülung des WCs oder des Urinals,
C 3.1     Voraussetzungen für Schutzbriefleistungen
                                                                              - wenn am Haupthahn der versicherten Wohnung
C 3.1.1   Um unsere Schutzbriefleistungen mitzuversichern,
                                                                                das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abge-
          muss mindestens die Gefahr Feuer (A 3) Bestand-
                                                                                stellt werden kann,
          teil Deines Versicherungsschutzes sein.
                                                                              - bei Unterbrechung der Kalt- oder Warmwasser-
C 3.1.2   Sollte während der Vertragslaufzeit Deiner Wohn-
                                                                                versorgung.
          gebäudeversicherung die Voraussetzung nach
          C 3.1.1 nicht erfüllt sein, ist die Mitversicherung der             Wir übernehmen die Lohnkosten des beauftragten
          Gefahr „Schutzbriefleistungen“ nicht weiter mög-                    Handwerkers. Materialkosten werden nicht über-
          lich.                                                               nommen.

C 3.1.3   Für den Anspruch auf Haus- und Wohnungs-                            Wir erbringen keine Leistungen für Behebung von
          Schutzbriefleistungen ist Voraussetzung, dass die                   Defekten, die bereits vor Versicherungsbeginn vor-
          Hilfeleistung durch einen von uns beauftragten                      handen waren oder Instandhaltung bzw. Wartung
          Dienstleister organisiert wird. Die eingetretenen                   der Geräte und Installationen des versicherten Or-
          Schadenfälle sind daher unverzüglich der Notruf-                    tes nach A 9.
          zentrale zu melden. Die Telefonnummer findest Du          C 3.4.4   Elektro-Installateur-Service im Notfall
          in Deinem Online-Kundenportal.                                      Anspruch auf den Einsatz eines Elektro-Installati-
C 3.2     Versicherte Personen                                                onsbetriebes besteht bei Defekten an der Elektro-
          Alle Leistungen dieses Schutzbriefs stehen Dir als                  Installation des Versicherungsortes nach C 3.3.
          Versicherungsnehmer und den Personen, die mit                       Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des
          Dir in häuslicher Gemeinschaft leben, zu.                           Defekts. Materialkosten werden nicht übernom-
C 3.3     Versicherungsort                                                    men.

          Der Versicherungsschutz gilt für die im Versiche-                   Wir übernehmen keine Leistungen für:
          rungsschein bezeichnete, selbstgenutzte Wohnung                     - Behebung von Defekten an elektrischen und
          bzw. das Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus                         elektronischen Geräten, z.B. Waschmaschinen,
          (Hauptwohnsitz) einschließlich zugehöriger Bal-                       Geschirrspüler, Backöfen, Heizkessel, Heizungs-
          kone, Loggien, Dachterrassen, Keller und Spei-                        steuerungsanlagen, Kühlschränke, sonstige Kü-
          cherräume sowie Garagen, jedoch nicht für Stell-                      chengeräte, Lampen, Computer, Telefonanlagen
          plätze innerhalb von Sammelgaragen.                                   und Unterhaltungselektronik;
C 3.4     Entschädigungsgrenzen und Jahreshöchstent-                          - die Behebung von Defekten an Stromver-
          schädigung                                                            brauchszählern;
          Die Übernahme von Kosten gemäß den nachfol-                         - die Behebung von Defekten, die bereits vor Ver-
          genden Leistungen ist auf insgesamt 1.500 € (Jah-                     tragsbeginn vorhanden waren.
          reshöchstentschädigung) für alle Versicherungs-           C 3.4.5   Heizungs-Installateur-Service im Notfall
          fälle begrenzt. Die maximale Entschädigung pro
                                                                              Anspruch auf den Einsatz eines Heizungs-Installa-
          versicherter Leistung beträgt 500 €.
                                                                              teur-Betriebes besteht, wenn aufgrund von Defek-
C 3.4.1   Schlüsseldienst im Notfall                                          ten an zugehörigen Thermostatventilen Heizkörper
          Anspruch auf einen Schlüsseldienst besteht, wenn                    nicht in Betrieb genommen werden können oder
          Du nicht in den Versicherungsort nach C 3.3 gelan-                  aufgrund eines Bruchschadens oder Undichtigkeit
          gen kannst, weil der Schlüssel für die Wohnungstür                  Heizkörper repariert oder ersetzt werden müssen.
          abhandengekommen oder abgebrochen ist oder Du                       Wir übernehmen die Lohnkosten des beauftragten
          Dich versehentlich ausgesperrt hast.                                Handwerkers. Materialkosten werden nicht über-
          Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der                        nommen.
          Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die                     Wir erbringen keine Leistungen für Behebung von
          Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das                     Defekten, die bereits vor Versicherungsbeginn vor-
          Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsun-                    handen waren, Behebung von Schäden an Heizkes-
          fähig geworden ist.                                                 seln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren oder In-
C 3.4.2   Rohrreinigungs-Service im Notfall                                   standhaltung bzw. Wartung von Geräten und In-
          Anspruch auf den Einsatz einer Rohrreinigungs-                      stallationen des versicherten Ortes nach A 9.
          firma besteht, wenn Abflussrohre von Bade- oder           C 3.4.6   Notheizung
          Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WC, Uri-                       Anspruch auf bis zu drei elektrische Leih-Heizge-
          nalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft sind                     räte besteht, wenn die Heizungsanlage unvorher-
          und dies nicht ohne eine fachmännische Behebung                     gesehen während der Heizperiode ausfällt und eine
          beseitigt werden kann.                                              Abhilfe durch den Heizungs-Installateur-Service
          Wir erbringen keine Leistungen, wenn die Ursache                    nicht zeitnah möglich ist.
          für die Rohrverstopfung außerhalb des Versiche-                     Wir übernehmen die Kosten für die Bereitstellung
          rungsortes nach A 12.2 liegt oder die die Rohrver-                  der Leih-Heizgeräte. Nicht ersetzt werden zusätzli-
          stopfung bereits vor Vertragsbeginn vorhanden                       che Stromkosten, die durch den Einsatz der Leih-
          war.                                                                Heizgeräte entstehen.

[Seite 25]
C 3.4.7    Schädlingsbekämpfung                                               cherungsort nach C 3.3 Sicherungsmaßnahmen er-
           Bei Befall der versicherten Wohnung durch Schäd-                   forderlich, um den versicherten Haushalt vor wei-
           linge, die aufgrund des Ausmaßes nur fachmän-                      teren Schäden zu schützen, organisieren wir:
           nisch beseitigt werden können, besteht Anspruch                    - die provisorische Sicherung der Wohnungstür
           auf eine Schädlingsbekämpfung durch eine Fach-                       durch einen Schlüsseldienst oder
           firma. Als Schädlinge gelten ausschließlich Scha-                  - eine provisorische Sicherung von Fenstern durch
           ben (z.B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten,                        einen Glasereibetrieb oder
           Ameisen und Silberfischchen.
                                                                              - die Bewachung und Sicherung des versicherten
           Wir übernehmen keine Leistungen für den Befall                       Objektes durch ein auf Bewachung bzw. Siche-
           durch Schädlinge, die bereits vor Vertragsbeginn                     rung spezialisiertes Unternehmen.
           erkennbar waren.
                                                                              Die Kosten für die Bewachung und Sicherung wer-
C 3.4.8    Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bie-                        den nicht übernommen.
           nennestern
                                                                  C4          Besondere Bedingungen Haustechnik
           Es besteht Anspruch auf fachmännische Beseiti-
           gung bzw. Umsiedlung von Wespen-, Bienen- oder         C 4.1       Voraussetzungen für Haustechnik
           Hornissennestern, die sich im Bereich der versi-       C 4.1.1     Um Haustechnik mitzuversichern, muss mindes-
           cherten Wohnung befinden.                                          tens die Gefahr Feuer (A 3) Bestandteil Deines Ver-
           Wir leisten keine Entschädigung, wenn                              sicherungsschutzes sein.
           - sich das Wespen-, Bienen- oder Hornissennest         C 4.1.2     Sollte während der Vertragslaufzeit Deiner Wohn-
             in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht                  gebäudeversicherung die Voraussetzung nach
             der versicherten Wohnung zugeordnet werden                       C 4.1.1 nicht erfüllt sein, ist die Mitversicherung der
             kann.                                                            Gefahr „Haustechnik“ nicht weiter möglich.
           - die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen-,          C 4.2       Welche Schäden sind versichert? Welche sind
             Bienen oder Hornissennests aus rechtlichen                       nicht versichert?
             Gründen, z.B. aus Gründen des Artenschutzes,         C 4.2.1     Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,
             nicht zulässig ist.                                              wenn diese unvorhergesehen zerstört oder be-
C 3.4.9    Kinderbetreuung im Notfall                                         schädigt werden. Unvorhergesehen sind Schäden,
                                                                              die weder Du noch Deine Repräsentanten rechtzei-
           Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Be-
                                                                              tig vorhergesehen haben noch mit dem für die im
           treuung von Kindern unter 16 Jahren, die in Deinem
                                                                              Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fach-
           Haushalt leben, wenn Du durch Unfall, Noteinwei-
                                                                              wissen hättest vorhersehen können. Auf den Ein-
           sung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen
                                                                              wand der groben Fahrlässigkeit berufen wir uns
           an der Betreuung der Kinder gehindert bist und
                                                                              hierbei nicht.
           eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfü-
           gung steht. Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit                 Des Weiteren leisten wir Entschädigung für versi-
           in der versicherten Wohnung, und zwar so lange,                    cherte Sachen,
           bis sie anderweitig, z.B. durch einen Verwandten                   - die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub
           übernommen werden kann, längstens jedoch für                         oder Plünderung abhandenkommen; jedoch
           die Dauer von 48 Stunden.                                            nicht durch Verlieren, Liegen-, Hängen- oder
           Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kos-                       Stehenlassen,
           ten.                                                               - Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vor-
C 3.4.10   Unterbringung von Tieren im Notfall                                  satz Dritter,
           Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Un-                    - Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfeh-
           terbringung und Versorgung von Hunden, Katzen,                       ler,
           Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen und Zier-                     - Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
           vögeln, die in Deinem Haushalt leben, wenn Du
                                                                              - Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen,
           durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder
           Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere                     - Wasser, Feuchtigkeit, Frost, Schneelast,
           gehindert bist und eine andere Person zur Betreu-                  - Sturm, Eisgang, Überschwemmung,
           ung nicht zur Verfügung steht. Die Unterbringung                   - Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheits-
           erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim.                 einrichtungen,
           Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Tiere un-
                                                                              - Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel,
           serem Beauftragten übergeben werden.
                                                                              - Zerreißen infolge Fliehkraft,
           Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kos-
           ten.                                                               - Überdruck oder
C 3.4.11   Ausfall der versicherten Wohnung                                   - Tierverbiss
           Wird der Versicherungsort nach C 2.3 durch Feuer-                  - Überwachungskameras
           , Elementar- oder Wasserschaden bzw. Einbruch-                     zerstört oder beschädigt werden.
           diebstahl unbewohnbar, organisieren wir eine an-
                                                                  C 4.2.2     Nicht versicherte Gefahren
           gemessene Ersatzwohnung (z.B. Hotel, Pension,
           Mietwohnung). Die Kosten für die Ersatzwohnung                     Kein Versicherungsschutz, ohne Rücksicht auf mit-
           werden nicht übernommen.                                           wirkende Ursachen besteht

C 3.4.12   Bewachungsservice                                      C 4.2.2.1   durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger-
                                                                              krieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand;
           Werden infolge eines versuchten oder vollbrach-
           ten, polizeilich gemeldeten Einbruchs in den Versi-    C 4.2.2.2   durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radio-
                                                                              aktive Substanzen;

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C 4.2.2.3    durch Sturmflut;                                                     - Antennen- und Satellitenempfangsanlagen, so-
C 4.2.2.4    durch Grundwasser;                                                     weit sie sich in Deinem Eigentum befinden und
                                                                                    der Versorgung der im Versicherungsschein be-
C 4.2.2.5    durch die versicherbaren Gefahren aller zum
                                                                                    zeichneten Gebäude dienen;
             Hauptvertrag abschließbaren Bedingungen;
                                                                                  - Saunen oder Dampfbäder, Springbrunnen, Re-
C 4.2.2.6    durch Abnutzung, Verschleiß;
                                                                                    genwassernutzungsanlagen;
C 4.2.2.7    durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung
                                                                                  - Überwachungskameras.
             bereits vorhanden waren und Dir oder Deinen Re-
             präsentanten bekannt sein mussten;                       C 4.3.1.1   Entschädigung für elektronische Bauelemente
                                                                                  (Bauteile) der versicherten Sache wird nur geleis-
C 4.2.2.8    durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürf-
                                                                                  tet, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von
             tigkeit Dir oder Deinen Repräsentanten bekannt
                                                                                  außen auf eine Austauscheinheit (im Reparaturfall
             sein musste. Wir leisten jedoch Entschädigung,
                                                                                  üblicherweise auszutauschende Einheit) oder auf
             wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbe-
                                                                                  die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Ist
             dürftigkeit verursacht wurde oder wenn die Sache
                                                                                  dieser Beweis nicht zu erbringen, so genügt die
             zur Zeit des Schadens mit unserer Zustimmung we-
                                                                                  überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Scha-
             nigstens behelfsmäßig repariert war;
                                                                                  den auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr
C 4.2.2.9    soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller                 von außen zurückzuführen ist. Für Folgeschäden an
             oder Händler), Werkunternehmer oder aus Repara-                      weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschä-
             turauftrag einzutreten hat.                                          digung geleistet.
             Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, so leis-   C 4.3.1.2   Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach been-
             ten wir zunächst Entschädigung. Ergibt sich nach                     deter Erprobung und – soweit vorgesehen – nach
             Zahlung der Entschädigung, dass ein Dritter für den                  beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsauf-
             Schaden eintreten muss und bestreitet der Dritte                     nahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine
             dies, so behältst Du zunächst die bereits gezahlte                   spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit un-
             Entschädigung. § 86 VVG – Übergang von Ersatz-                       terbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt
             ansprüchen – gilt für diese Fälle nicht.                             auch während einer De- oder Remontage sowie
             Du hast Deinen Anspruch auf Kosten und nach un-                      während eines Transportes der Sache innerhalb
             seren Weisungen außergerichtlich und erforderli-                     des Versicherungsortes.
             chenfalls gerichtlich geltend zu machen.                 C 4.3.2     Nicht versicherte Sachen
             Die Entschädigung ist zurückzuzahlen, wenn Du                        Nicht versichert sind:
             unseren Weisungen nicht folgst oder soweit der
                                                                                  - Anlagen und Geräte, die nicht unter C 4.3.1 auf-
             Dritte Dir Schadenersatz leistet.
                                                                                    geführt sind, insbesondere Photovoltaikanlagen
C 4.2.2.10   durch übermäßigen Ansatz von Kesselstein,                              und sonstige Anlagen der Stromerzeugung, so-
             Schlamm oder sonstigen Ablagerungen.                                   wie Zisternen,
C 4.3        Versicherte Sachen                                                   - Rohrleitungen, die zu den Anlagen und Geräten
C 4.3.1      Versichert sind die folgenden allgemeinen haus-                        gehören,
             technischen betriebsfertigen Gebäude- und                            - Wechseldatenträger,
             Grundstücksbestandteile auf dem im Versiche-
                                                                                  - Hilfs- und Betriebsstoffe,
             rungsschein bezeichneten Grundstück:
                                                                                  - Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, z.B.
             - Brenner, Pumpen, Steuerungs-, Mess- und Re-
                                                                                    Kühl- und Löschmittel,
               geleinheiten, von Heizungsanlagen aller Art und
               Öltanks;                                                           - Werkzeuge aller Art,

             - Stationäre Klima- und Lüftungsanlagen;                             - sonstige Teile, die während der Lebensdauer der
                                                                                    versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach
             - Personen- und Lastenaufzüge;
                                                                                    ausgewechselt werden müssen, z.B. Sicherun-
             - Anlagen zur Trink- und Brauchwasseraufberei-                         gen, Lichtquellen, nicht wieder aufladbare Batte-
               tung und -entsorgung sowie Anlagen zur                               rien, Filtermassen und -einsätze.
               Schmutzwasserentsorgung bzw. Schmutzwas-
                                                                      C 4.4       Versicherte Kosten
               serabweisung;
                                                                                  Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und To-
             - Elektrische Antriebe von Rollläden, Garagen-
                                                                                  talschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt
               und Rolltoren;
                                                                                  vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich
             - Elektronische Türöffner, Alarm-, Video- und Ge-                    des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als
               gensprechanlagen, Klingelanlagen;                                  der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wie-
             - Smarthome-Geräte, die mit der Gebäudetechnik                       derherstellungskosten höher, so liegt ein Total-
               über ein leitergebundenes BUS-System verbun-                       schaden vor.
               den sind und der Steuerung von Rollläden, Fens-        C 4.4.1     Teilschaden
               tern, Türen, Strom, Heizung, Beleuchtung, Gar-
                                                                                  Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung
               tenbewässerung oder Überwachungseinrichtun-
                                                                                  des früheren betriebsfertigen Zustandes notwendi-
               gen dienen. Nicht versichert sind mobile Steue-
                                                                                  gen Aufwendungen abzüglich des Wertes des Alt-
               rungsgeräte, welche auch außerhalb des Gebäu-
                                                                                  materials.
               des Verwendung finden (Tablets oder Smartpho-
               nes);                                                  C 4.4.2     Totalschaden

             - Hebeanlagen;                                                       Entschädigt wird der Neuwert abzüglich des Wer-
                                                                                  tes des Altmaterials zuzüglich Bezugskosten wie
             - Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung;
                                                                                  z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage, die

[Seite 27]
          Du infolge eines Versicherungsfalles aufwenden                - Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläu-
          musst.                                                          fige Wiederherstellung;
C 4.4.3   Entschädigungsbegrenzung auf Zeitwert                         - Kosten für Arbeiten, die zwar für die Wiederher-
          Abweichend von C 4.4.1 und C 4.4.2 ist die Entschä-             stellung erforderlich sind, aber nicht an der ver-
          digungsleistung auf den Zeitwert unmittelbar vor                sicherten Sache selbst ausgeführt werden;
          Eintritt des Versicherungsfalles begrenzt, wenn die           - Vermögensschäden.
          Wiederherstellung (Teilschaden) oder Wiederbe-        C 4.5   Besondere Selbstbeteiligung Haustechnik
          schaffung (Totalschaden) unterbleibt.
                                                                        Für Schäden nach C 4.2 besteht eine besondere
          Du erwirbst einen Anspruch auf den Teil der Ent-              Selbstbeteiligung in Höhe von 150 €.
          schädigung, der den Zeitwert übersteigt, nur, so-
          weit und sobald Du uns innerhalb von zwei Jahren
          nach Eintritt des Versicherungsfalles nachweisen
          kannst, dass Du die Entschädigung zur Wiederher-
          stellung der beschädigten oder Wiederbeschaffung
          der zerstörten oder abhandengekommenen Sachen
          verwenden wirst.
C 4.4.4   Aufwendungen zur Wiederherstellung sind ins-
          besondere:
          - Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe;
          - Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, auch
            übertarifliche Lohnanteile und Zulagen, ferner
            Mehrkosten durch tarifliche Zuschläge für Über-
            stunden sowie für Sonntags-, Feiertags- und
            Nachtarbeiten;
          - De- und Remontagekosten;
          - Transportkosten einschließlich Mehrkosten für
            Expressfrachten;
          - Kosten für die Wiederherstellung des Betriebs-
            systems, welches für die Grundfunktion der ver-
            sicherten Sache notwendig ist;
          - Aufräumungs-, Dekontaminations-, und Entsor-
            gungskosten;
          - Feuerlöschkosten;
          - Bewegungs- und Schutzkosten;
          - Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemm-
            arbeiten;
          - Kosten für Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten
            oder Bereitstellung eines Provisoriums;
          - Kosten für Luftfracht;
          - Kosten für schadenbedingte Arbeiten an Dä-
            chern oder Fassaden.
          Ein Abzug von den Wiederherstellungskosten in
          Höhe der Wertverbesserung wird vorgenommen an
          Hilfs- und Betriebsstoffen, Verbrauchsmaterialien
          und Arbeitsmitteln, Werkzeugen aller Art sowie
          sonstigen Teilen, die während der Lebensdauer der
          versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach
          ausgewechselt werden müssen, soweit diese Teile
          zur Wiederherstellung der versicherten Sache zer-
          stört oder beschädigt werden.
C 4.4.5   Nicht versicherte Kosten
          Wir leisten keine Entschädigung für
          - Kosten einer Überholung oder sonstiger Maß-
            nahmen, die auch unabhängig von dem Versi-
            cherungsfall notwendig gewesen wären;
          - Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesse-
            rungen, die über die Wiederherstellung hinaus-
            gehen;
          - Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie,
            soweit die Kosten nicht auch durch Arbeiten in
            fremder Regie entstanden wären;
          - entgangenen Gewinn infolge von Arbeiten in ei-
            gener Regie;

[Seite 28]
Teil D   Tarifbestimmungen                                     D4        Neubaunachlass und altersbedingter Zuschlag

D1       Versicherbare Gebäude                                           Für Neubauten gilt ein Nachlass gemäß der beilie-
                                                                         genden Rabattierungstabellen. Der Neubaunach-
D 1.1    Versicherbar sind bezugsfertige Wohngebäude
                                                                         lass kann auch vergeben werden für Gebäude, bei
         (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Doppel-
                                                                         welchen nach D 3 entsprechende Sanierungen
         haushälften, Reihenhäuser) bis 350 m² Wohn- und
                                                                         durchgeführt werden und gilt nur auf die Gefahr,
         Geschäftsfläche, die zu höchstens 50 % zu gewerb-
                                                                         die durch die Sanierung ein sinkendes Schadenri-
         lichen Zwecken genutzt werden.
                                                                         siko mit sich bringt (Bspw. Der Gefahr Leitungs-
         Versicherbar sind bezugsfertige Mehrfamilienhäu-                wasser bei sanierten Wasser- und Heizleitungen).
         ser bis 550 m² Wohn- und Geschäftsfläche, die zu                Die Sanierung senkt den Beitragssatz zum Zeit-
         höchstens 50 % zu gewerblichen Zwecken genutzt                  punkt der Sanierung auf den Satz, der einem drei
         werden.                                                         Jahre alten Gebäude entspricht.
         Denkmalgeschützte Gebäude sind mit Berücksich-                  Bei Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind, wird für
         tigung eines Beitragszuschlages versicherbar. Der               die Gefahren Feuer und Sturm/Hagel ab dem 20.
         Denkmalschutz muss bei Antragsstellung angege-                  Jahr sowie ab dem 45. Jahr ein altersbedingter Ri-
         ben werden. Gebäude über 125 Jahre (unter Be-                   sikozuschlag erhoben.
         rücksichtigung der Sanierungen) können nicht ver-
                                                                         Für die versicherte Gefahr Leitungswasser gelten
         sichert werden.
                                                                         die Tarifzu- bzw. abschläge der beiliegenden Tarift-
D 1.2    Versicherbar sind Nebengebäude mit einer Grund-                 abelle nach D 6.
         fläche bis 40 m². Für Nebengebäude über 40 m²
         Grundfläche bitten wir Dich uns zu informieren.       D5        Feuerrohbauversicherung

         Die Entschädigungsleistung je Versicherungsfall ist   D 5.1     Die im Versicherungsvertrag genannten Gebäude
         auf 50.000 € für Nebengebäude begrenzt.                         und die zu ihrer Errichtung notwendigen auf dem
                                                                         Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind, soweit
D 1.3    Garagen/Carports unabhängig von der Größe und
                                                                         Du dafür die Gefahr trägst, während der Zeit des
         Bauweise.
                                                                         Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längs-
D 1.4    Sonstige Grundstücksbestandteile und Zubehör ist                tens bis zum Ablauf von 24 Monaten, gegen die ver-
         versichert, sofern unter A 9 genannt.                           sicherte Gefahr Feuer nach A 3 versichert, sofern
                                                                         dies im Vertrag vereinbart ist.
D2       Besondere Gebäudegegebenheiten
                                                               D 5.1.1   Bezugsfertig ist ein Gebäude, wenn sein normaler
         Sofern Deine zu versichernden Gebäude besondere
                                                                         Gebrauch ohne größere Erschwernisse und Ein-
         Bauteile oder Installationen (z.B. Schwimmbäder)
                                                                         schränkungen möglich ist, unabhängig davon, ob
         enthalten, bitten wir Dich, uns über diese Gegeben-
                                                                         es tatsächlich bereits bezogen ist.
         heiten zu informieren, um die Versicherbarkeit zu
         prüfen.                                               D 5.2     Sollte die Bezugsfertigkeit vor dem im Versiche-
                                                                         rungsschein genannten Datum erfolgen, so musst
         Schwimmbäder können generell nicht versichert
                                                                         Du uns dies in Textform mittteilen.
         werden und sind vom Versicherungsschutz ausge-
         schlossen.                                            D 5.3     Die Umstellung auf den bei Antragsstellung bean-
                                                                         tragten Versicherungsschutzes, welcher weitere
D3       Kernsanierungen                                                 Gefahren (zusätzlich zu Feuer nach A 3) beinhaltet
         Für die Kernsanierung erhältst Du bei uns entspre-              kann, erfolgt mit Meldung der Bezugsfertigkeit,
         chende Rabattierungen, die für die Gefahren Feuer,              spätestens mit Erreichen des im Versicherungs-
         Leitungswasser und Sturm/Hagel separat betrach-                 schein genannten Datums
         tet werden. Für die jeweiligen Gefahren bedeutet
                                                               D6        Tariftabellen
         dies, dass:
                                                                         In Deinem Tarif werden im Laufe der Vertragsdauer
         - für die Gefahr Sturm/Hagel der Dachstuhl und die
                                                                         je nach Gebäudealter entsprechende Rabatte oder
           Dacheindeckung;
                                                                         Zuschläge erhoben. Diese findest Du nachfolgend:
         - für die Gefahr Leitungswasser die Rohrleitungs-
           systeme (Wasser- sowie Heizungsleitungen) so-       D 6.1     Für die Gefahr Leitungswasser
           wie die entsprechenden sanitären Einrichtungen;
         - für die Gefahr Feuer die elektrischen Leitungen               Gebäudealter Tarifermäßigung bzw. Zuschlag
         zum Sanierungszeitpunkt in einem neuwertigen Zu-                      0                                -35,30%
         stand sind.                                                            1                               -33,30%
         Auf Gebäude, bei denen Teilsanierungen durchge-                        2                                -31,40%
         führt wurden, erhältst du einen entsprechenden
         Nachlass der Gefahr, die durch die Sanierung ein                       3                               -29,40%
         sinkendes Schadenrisiko mit sich bringt.                              4                                -27,40%
         Falls der Sanierungszustand nicht diesen Vorgaben                      5                               -25,40%
         entspricht, besteht für darauf zurückführende
                                                                                6                               -23,50%
         Schäden kein Versicherungsschutz bzw. es kann
         kein Sanierungsrabatt nach D 4 gewährt werden.                         7                                -21,50%
         Werden oder wurden Teile der zu versichernden                         8                                 -19,50%
         Gebäude saniert, bitten wir Dich uns im Versiche-
                                                                                9                                -17,60%
         rungsfall Nachweise der fachgerechten Ausfüh-
         rung einzureichen.                                                    10                                -15,60%
                                                                               11                                -13,60%
                                                                               12                                -11,70%

[Seite 29]
              13                           -9,70%                 13                            -16,10%
             14                            -7,70%                 14                           -14,30%
              15                           -5,70%                 15                           -12,40%
             16                           -3,80%                  16                           -10,60%
              17                           -1,80%                  17                           -8,80%
             18                            0,20%                  18                            -6,90%
             19                             2,10%                 19                            -5,10%
             20                             4,10%                ab 20                          -3,30%
              21                           4,80%                 ab 45                           2,00%
             22                            5,50%                 ab 61                          26,90%
             23                            6,30%
             24                            7,00%     D 6.3   Für die Gefahr Sturm/Hagel

             25                             7,70%            Gebäudealter Tarifermäßigung bzw. Zuschlag
             26                            8,40%                   0                           -36,70%
             27                             9,10%                  1                           -34,80%
                                                                   2                           -32,80%
             28                            9,90%
                                                                   3                           -30,90%
             29                           10,60%
                                                                   4                           -29,00%
             30                            11,30%
                                                                   5                           -27,00%
              31                           12,00%                  6                           -25,10%
             32                            12,70%                  7                           -23,20%
             33                            13,40%                  8                           -21,30%
             34                            14,20%                  9                           -19,30%
             35                            14,90%                 10                           -17,40%
             36                            15,60%                  11                          -15,50%
             37                            16,30%                  12                          -13,50%
             38                            17,00%                 13                            -11,60%
             39                            17,80%                 14                            -9,70%
             40                            18,50%                 15                            -7,80%
             41                            19,20%                 16                            -5,80%
             42                            19,90%                  17                           -3,90%
             43                           20,60%                  18                            -2,00%
             44                            21,40%                 19                             0,00%
             45                            22,10%                ab 20                           1,90%
                                                                 ab 45                           5,90%
D 6.2   Für die Gefahr Feuer                                     ab 61                          13,80%
        Gebäudealter Tarifermäßigung bzw. Zuschlag
              0                           -39,90%
              1                           -38,10%
              2                           -36,20%
              3                           -34,40%
              4                           -32,60%
              5                           -30,70%
              6                           -28,90%
              7                            -27,10%
              8                           -25,20%
              9                           -23,40%
              10                          -21,60%
              11                          -19,70%
              12                          -17,90%
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