# Adam Riese XXL, Besondere Bedingungen: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-photovoltaik-adam-riese-xxl.php
- Rechtlicher Träger: Rhion.digital / Adam Riese (W&W Digitalmarke)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-photovoltaik-adam-riese-xxl.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [AVB Wohngebäudeversicherung Adam Riese XXL (AVB VGV XXL), Teil C2 Besondere Bedingungen Photovoltaik](https://www.adam-riese.de/downloads/260226_VGV_2-0_Direkt_AVB_XXL.pdf), Fassung AVB VGV XXL, Stand 01.04.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Neuwert der Anlage einschließlich Montage) | laut Versicherungsschein |  |  |
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, wenn diese unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden. | C 2.2.1, Seite 27 |
| Vertragsform: eigenständige Photovoltaikversicherung oder Baustein der Wohngebäudeversicherung | nein | Um Photovoltaik mitzuversichern, muss mindestens die Gefahr „Feuer“ (A 3) Bestandteil Deines Versicherungsschutzes sein. | C 2.1.1, Seite 25 |
| Höchstgröße der versicherbaren Anlage in kWp | ja | Die versicherten Anlagen sind bis max. 20 Kilowatt peak (kWp) versichert. | C 2.3, Seite 25 |
| Aufdach- und Indachanlagen auf dem versicherten Gebäude | ja | Versichert sind auf und an dem Gebäude oder den mitversicherten Nebengebäude(n)/Garage(n) befestigte sowie auf dem Grundstück angebrachte, betriebsfertige Photovoltaikanlagen. | C 2.3, Seite 25 |
| Freiflächen-, Garten-, Fassaden- und Carportanlagen | ja | Versichert sind auf und an dem Gebäude oder den mitversicherten Nebengebäude(n)/Garage(n) befestigte sowie auf dem Grundstück angebrachte, betriebsfertige Photovoltaikanlagen. | C 2.3, Seite 25 |
| Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Balkonkraftwerke (sog. Plug & Play Solaranlage für die Steckdose) inklusive dazugehörigem Batteriespeicher | A 9.4, Seite 7 |
| Entschädigung zum Neuwert | nicht geregelt |  |  |
| Neuwert bis zu einem Anlagenalter von | nicht geregelt |  |  |
| Abzug neu für alt oder Zeitwertentschädigung (Staffel nach Anlagenalter) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Solarmodule | ja | Zur Photovoltaikanlage gehören Photovoltaikmodule, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, ... Akkumulatoren, Wechselrichter, ... Trafos, Überspannungsschutzeinrichtung, ... Gleich- und Wechselstromverkabelung, Überwachungskomponenten | C 2.3, Seite 25 |
| Wechselrichter | ja, bis zur Versicherungssumme | Zur Photovoltaikanlage gehören Photovoltaikmodule, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, ... Akkumulatoren, Wechselrichter, ... Trafos, Überspannungsschutzeinrichtung, ... Gleich- und Wechselstromverkabelung, Überwachungskomponenten | C 2.3, Seite 25 |
| Unterkonstruktion, Montagesystem und Befestigung | ja | Zur Photovoltaikanlage gehören Photovoltaikmodule, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, ... Akkumulatoren, Wechselrichter, ... Trafos, Überspannungsschutzeinrichtung, ... Gleich- und Wechselstromverkabelung, Überwachungskomponenten | C 2.3, Seite 25 |
| Verkabelung und Leitungen bis zum Einspeisepunkt | ja | Zur Photovoltaikanlage gehören Photovoltaikmodule, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, ... Akkumulatoren, Wechselrichter, ... Trafos, Überspannungsschutzeinrichtung, ... Gleich- und Wechselstromverkabelung, Überwachungskomponenten | C 2.3, Seite 25 |
| Batteriespeicher | ja, bis zur Versicherungssumme | Zur Photovoltaikanlage gehören Photovoltaikmodule, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, ... Akkumulatoren, Wechselrichter, ... Trafos, Überspannungsschutzeinrichtung, ... Gleich- und Wechselstromverkabelung, Überwachungskomponenten | C 2.3, Seite 25 |
| Wallbox (Ladestation für Elektroauto) | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektroladestationen und Wallboxen (für Elektrofahrzeuge aller Art) auf dem Versicherungsgrundstück. | A 9.4, Seite 7 |
| Überwachungs-, Mess- und Steuertechnik (Monitoring, Energiemanagement) | ja | Zur Photovoltaikanlage gehören Photovoltaikmodule, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, ... Akkumulatoren, Wechselrichter, ... Trafos, Überspannungsschutzeinrichtung, ... Gleich- und Wechselstromverkabelung, Überwachungskomponenten | C 2.3, Seite 25 |
| Brand | ja | Um Photovoltaik mitzuversichern, muss mindestens die Gefahr „Feuer“ (A 3) Bestandteil Deines Versicherungsschutzes sein. | C 2.1.1, Seite 25 |
| Blitzschlag (direkter Einschlag) | ja | Um Photovoltaik mitzuversichern, muss mindestens die Gefahr „Feuer“ (A 3) Bestandteil Deines Versicherungsschutzes sein. | C 2.1.1, Seite 25 |
| Überspannung und Induktion durch Blitz (indirekter Einschlag) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; | C 2.2.1, Seite 3 |
| Explosion und Implosion | ja | Um Photovoltaik mitzuversichern, muss mindestens die Gefahr „Feuer“ (A 3) Bestandteil Deines Versicherungsschutzes sein. | C 2.1.1, Seite 25 |
| Sturm (Windstärke ab der das Werk leistet) | ja | Sturm, Hagel, Eisgang, Überschwemmung; | C 2.2.1, Seite 3 |
| Hagel | ja | Sturm, Hagel, Eisgang, Überschwemmung; | C 2.2.1, Seite 3 |
| Schneedruck und Eislast | ja | Wasser, Feuchtigkeit, Frost, Schneelast; | C 2.2.1, Seite 25 |
| Frost | ja | Wasser, Feuchtigkeit, Frost, Schneelast; | C 2.2.1, Seite 25 |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm, Hagel, Eisgang, Überschwemmung; | C 2.2.1, Seite 3 |
| Kurzschluss, Überstrom und sonstige elektrische Einwirkung | ja | Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; | C 2.2.1, Seite 3 |
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit | ja | Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; | C 2.2.1, Seite 25 |
| Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler (auch Montagefehler) | ja | Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; | C 2.2.1, Seite 25 |
| Allmählichkeitsschäden (Korrosion, Feuchtigkeit, allmähliche Einwirkung) | ja | Wasser, Feuchtigkeit, Frost, Schneelast; | C 2.2.1, Seite 25 |
| Ausschluss von Verschleiß und Abnutzung | ja | Abnutzung, Verschleiß; | C 2.2.2.6, Seite 25 |
| Tierbiss (Marder, Nagetiere) an Kabeln und Leitungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Tierverbiss | C 2.2.1, Seite 25 |
| Diebstahl der Anlage oder von Teilen | ja, bis zur Versicherungssumme | Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommen; jedoch nicht durch Verlieren, Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen; | C 2.2.1, Seite 25 |
| Vandalismus und böswillige Beschädigung | ja | Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; | C 2.2.1, Seite 25 |
| Ertragsausfall (entgangene Einspeisevergütung nach einem versicherten Schaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist der infolge eines ersatzpflichtigen Schadens an der Photovoltaikanlage entstandene Ertragsausfall | C 2.4, Seite 25 |
| Ertragsausfall: Höchstdauer in Tagen | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall: Berechnung (Tagessatz je kWp oder nach Monitoringdaten) | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall: Karenztage, für die nichts gezahlt wird | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Strombezug aus dem Netz, weil der Eigenverbrauch ausfällt | ja, bis zur Versicherungssumme | dass kein Strom in das Netz des Versorgers eingespeist ... oder Strom aus dem Netz des Versorgers entnommen werden muss. | C 2.4, Seite 25 |
| Ertragsausfall bei Störung oder Abschaltung durch den Netzbetreiber | nicht geregelt |  |  |
| De- und Remontagekosten (Abbau und Wiederaufbau der Anlage) | nicht geregelt |  |  |
| Dachreparatur nach einem Schaden an der Anlage | nicht geregelt |  |  |
| Gerüst-, Kran- und Hebebühnenkosten | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Fehlersuche (auch wenn kein Schaden gefunden wird) | nicht geregelt |  |  |
| Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten (auch Sondermüll Module und Akkus) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Ersatz durch ein Nachfolgemodell) | nicht geregelt |  |  |
| Feuerwehr- und Löschkosten | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht des Anlagenbetreibers (mitversichert oder Verweis auf die Privathaftpflicht) | nicht geregelt |  |  |
| Netzeinspeisung: Anlage mit Einspeisung ins öffentliche Netz versicherbar (auch Volleinspeisung) | ja | dass kein Strom in das Netz des Versorgers eingespeist werden kann | C 2.4, Seite 25 |
| Selbstbeteiligung Standard | 150 € | Für Schäden nach C 2.2 besteht eine besondere Selbstbeteiligung in Höhe von 150 €. | C 2.5, Seite 26 |
| Abweichende Selbstbeteiligung (Naturgefahren, Diebstahl, Wechselrichter) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit | ja | Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit berufen wir uns hierbei nicht. | C 2.2.1, Seite 27 |
| Pflicht zur Installation durch einen Fachbetrieb (Abnahmeprotokoll) | nicht geregelt |  |  |
| Wartungspflicht (regelmäßige Prüfung durch einen Fachbetrieb) | nicht geregelt |  |  |
| Vorgaben zur Diebstahlsicherung (Spezialschrauben, Codierung) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Ertragsüberwachung (Ausfall muss binnen Frist bemerkt werden) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Fotos, Monitoringdaten) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (auch nach einem Schaden; als Baustein mit dem Hauptvertrag) | ja | ist die Mitversicherung der Gefahr „Photovoltaik“ nicht weiter möglich. | C 2.1.2, Seite 24 |
| Daños eléctricos (Elektroschäden an Modulen, Wechselrichter und Leitungen) | nicht geregelt |  |  |
| Robo (Diebstahl mit Gewalt) und hurto (einfacher Diebstahl) der Anlage | nicht geregelt |  |  |
| Fenómenos atmosféricos (Wind, Hagel, Regen, Schnee ab Schwellenwerten) | nicht geregelt |  |  |
| Pérdida de producción (Ertragsausfall nach spanischem Werk) | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Überschwemmung, Erdbeben, Terror) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: AVB Wohngebäudeversicherung Adam Riese XXL (AVB VGV XXL), Teil C2 Besondere Bedingungen Photovoltaik

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[Seite 1]
                               Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.


Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Wohngebäudeversicherung Adam Riese XXL
(AVB VGV XXL)
Stand 01.04.2026


Inhaltsverzeichnis
Teil A
         Wohngebäudeversicherung                                        Teil B
1        Welche Gefahren sind versicherbar? Welche Schäden sind         1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
         versichert?                                                    1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
2        Welche generellen Ausschlüsse gibt es?                         1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode
3        Was ist unter Feuer zu verstehen? Welche Schäden sind ver-     1.3      Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
         sichert? Welche Schäden sind hier nicht versichert?                     Zahlung oder Nichtzahlung
4        Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Wel-     1.4      Folgebeitrag
         che Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht
                                                                        1.5      Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
         versichert?
                                                                        1.6      Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
5        Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück
                                                                        2        Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
6        Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Ele-
         mentargefahren) zu verstehen? Welche Schäden sind versi-       2.1      Dauer und Ende des Vertrags
         chert? Welche Schäden sind hier nicht versichert?              2.2      Kündigung nach Versicherungsfall
7        Welche weiteren Gefahren sind versichert?                      3        Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
8        Welche Sachen sind versichert?                                 3.1      Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
9        Was versteht man unter Gebäuden, Gebäudebestandteilen,         3.2      Gefahrerhöhung
         Gebäudezubehör, Terrassen und weiteren Grundstücksbe-
                                                                        3.3      Deine Obliegenheiten
         standteilen? Welche Sachen sind nicht versichert und wel-
         che zusätzlich versicherbar?                                   4        Weitere Regelungen

10       Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?               4.1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung

11       Was gilt für Selbstbeteiligungen im Versicherungsvertrag?      4.2      Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung

12       Welche Regelungen gelten für Wohnungs- und Teileigen-          4.3      Vollmacht des Versicherungsvertreters
         tum?                                                           4.4      Verjährung
13       Welche Kosten sind versichert?                                 4.5      Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
14       Was ist unter Mietausfall und Mietwert zu verstehen? In wel-   4.6      Anzuwendendes Recht
         chem Umfang sind sie versichert?                               4.7      Embargobestimmung
15       In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz?                 4.8      Überversicherung
16       Wie wird der Beitrag ermittelt?                                4.9      Versicherung für fremde Rechnung
17       Was sind die Grundlagen der Anpassung von Versicherungs-       4.10 Aufwendungsersatz
         schutz und Beitrag?
                                                                        4.11     Übergang von Ersatzansprüchen
18       Was geschieht bei einer nachträglichen Änderung eines Bei-
                                                                        4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
         tragsmerkmals?
                                                                        4.13 Repräsentanten
19       Wie wird die Entschädigung ermittelt?
                                                                        Teil C
20       Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren?
                                                                        1        Besondere Bedingungen Glasbruch
21       Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie ver-
         zinst?                                                         2        Besondere Bedingungen Photovoltaik
22       Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften (zu-   3        Besondere Bedingungen Schutzbriefleistungen
         sätzliche Obliegenheiten) hast Du als Versicherungsnehmer      4        Besondere Bedingungen Haustechnik
         vor dem Versicherungsfall zu erfüllen?
                                                                        5        Besondere Bedingungen Allgefahrendeckungen
23       Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?
                                                                        Teil D
24       Welche Besonderheiten gelten bei Kündigungen und ange-
                                                                        1        Versicherbare Gebäude
         meldeten Realrechten?
                                                                        2        Besondere Gebäudegegebenheiten
25       Was gilt, wenn versicherte Sachen veräußert werden?
                                                                        3        Kernsanierung
26       Update-Garantie
                                                                        4        Neubaunachlass

[Seite 2]
5   Feuerrohbauversicherung
6   Tariftabellen

[Seite 3]
Präambel
Wir garantieren, dass die dieser Wohngebäudeversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohn-
gebäudeversicherung Adam Riese XXL Dich in keinem Punkt schlechter stellen, als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-
wirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen (Stand November 2023).
Darüber hinaus garantieren wir auch, dass die Leistungsinhalte dieser Versicherungsbedingungen die Empfehlungen des Arbeitskreises
Beratungsprozesse (Stand 10.10.2022) voll erfüllen
Teil A                                                                           hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten
                                                                                 vermag.
A1            Welche Gefahren sind versicherbar? Welche
              Schäden sind versichert?                                           Schäden, die an versicherten Sachen dadurch ent-
                                                                                 stehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme zur
              Alle aufgeführten Gefahren sind versicherbar. Dies
                                                                                 Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt
              bedeutet, dass Du sie explizit gewählt haben musst,
                                                                                 werden (Nutzwärmeschäden), sind versichert. Dies
              damit sie Bestandteil Deiner Versicherung sind. In
                                                                                 gilt auch für versicherte Sachen, in denen oder
              Deinem Versicherungsschein findest Du eine Über-
                                                                                 durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermit-
              sicht, welche Gefahren Du versichert hast.
                                                                                 telt oder weitergeleitet wird.
              Die Gefahr Feuer kann nur in Kombination mit min-
                                                                    A 3.2        Blitzschlag
              destens einer weiteren Hauptgefahr (Sturm/Hagel;
              Leitungswasser) versichert werden.                                 Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines
                                                                                 Blitzes auf Sachen.
              Alle   weiteren     Gefahren    (Leitungswasser,
              Sturm/Hagel, extreme Naturgewalten, Glasbruch,        A 3.3        Überspannung durch Blitz
              Photovoltaik, Haustechnik und Schutzbriefleistun-                  Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der
              gen) können nur in Verbindung mit der Gefahr                       durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss
              Feuer abgeschlossen werden.                                        infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmo-
              Die erweiterte Gefahrenabdeckung der Ableitungs-                   sphärisch bedingte Elektrizität an versicherten
              rohre ist nur möglich, sofern die Gefahr Leitungs-                 elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
              wasser ebenfalls Bestandteil Deines Versiche-                      Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschluss-
              rungsumfanges ist.                                                 schäden an elektrischen Einrichtungen und Gerä-
              Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,                  ten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem
              die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört                  Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt,
              oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereig-                 durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden
              nisse abhandenkommen:                                              sind. Spuren eines Blitzschlags an diesem Grund-
                                                                                 stück, an dort befindlichen Antennen oder anderen
A 1.1         Feuer
                                                                                 Sachen als elektrischen Einrichtungen und Geräten
A 1.2         Leitungswasser                                                     stehen Schäden anderer Art gleich.
A 1.3         Naturgefahren:                                        A 3.4        Explosion
A 1.3.1       Sturm, Hagel                                                       Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäuße-
A 1.3.2       Extreme Naturgewalten (Elementargefahren):                         rung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Ga-
              Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsen-                        sen oder Dämpfen beruht.
              kung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vul-                     Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung
              kanausbruch.                                                       usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen
A 1.4         Innere Unruhen, Streik und Aussperrung                             vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang
                                                                                 zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich
A 1.5         Glasbruch
                                                                                 des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb
A 1.6         Photovoltaikanlagen                                                des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Be-
A 1.7         Schutzbriefleistungen                                              hälters eine Explosion durch chemische Reaktion
A 1.8         Haustechnik                                                        hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung
                                                                                 nicht erforderlich.
A 1.9         Unbenannte Gefahren (Allgefahrendeckung)
                                                                                 Mitversichert sind Explosionsschäden durch
A2            Welche generellen Ausschlüsse gibt es?
                                                                                 Kampfmittel aus dem 1. oder 2. Weltkrieg (Blind-
A 2.1         Ausschluss Krieg                                                   gänger).
              Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegs-    A 3.5        Implosion
              ähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Re-
                                                                                 Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zu-
              bellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichti-
                                                                                 sammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren
              gung mitwirkender Ursachen.
                                                                                 Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
A 2.2         Ausschluss Kernenergie
                                                                    A 3.6        Verpuffung
              Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie,
                                                                                 Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestre-
              nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
                                                                                 ben von Gasen, Dämpfen und Stäuben beruhende,
              Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa-
                                                                                 plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die im Gegen-
              chen.
                                                                                 satz zu einer Explosion mit nur geringer Geschwin-
A3             Was ist unter Feuer zu verstehen? Welche                          digkeit und Druckwirkung verläuft.
               Schäden sind versichert? Welche Schäden sind         A 3.7        Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner
               hier nicht versichert? – sofern vereinbart –                      Teile oder Ladung
A 3.1         Brand; Nutzwärme                                                   Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luft-
              Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungs-                   fahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Ab-
              gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen                     sturz seiner Teile oder seiner Ladung.

[Seite 4]
A 3.8      Fahrzeuganprall                                        A 4.2.2     den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbunde-
           Schäden die durch Anprall eines Schienen-, Was-                    nen sonstigen Einrichtungen oder deren wasser-
           ser- oder Straßenfahrzeuges oder einer Arbeitsma-                  führenden Teilen;
           schine zerstört oder beschädigt werden oder in-        A 4.2.3     Heizungs- oder Klimaanlagen;
           folge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.        A 4.2.4     Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
           Unsere Deckung gilt subsidiär, d.h. die Inanspruch-    A 4.2.5     Wasserbetten oder Aquarien;
           nahme aus unserem Vertrag ist nur insoweit mög-
                                                                  A 4.2.6     Geruchsverschlüsse (Siphon).
           lich, als durch anderweitige Versicherungen keine
           oder keine volle Deckung des entstandenen Scha-        A 4.2.7     Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkei-
           dens erreicht wird (Subsidiarität). Wir ersetzen ge-               ten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Was-
           gebenenfalls die bestehende Deckungsdifferenz.                     serdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssig-
                                                                              keiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
           Ebenfalls als versichert gelten Schäden durch
           Fahrzeuganprall, wenn diese von Dir oder Perso-        A 4.2.8     Ferner gelten Schäden durch ordnungsgemäß ge-
           nen, welche mit Dir in häuslicher Gemeinschaft le-                 schlossene Fenster, Außentüren oder andere Öff-
           ben, gelenkt werden.                                               nungen sowie baulich nicht vorgesehene Gebäude-
                                                                              öffnungen, sofern diese Schäden nicht selbst unter
A 3.9      Überschalldruckwellen
                                                                              eine Ausschlussbestimmung fallen, als Leitungs-
           Als Überschalldruckwelle gilt jede unmittelbare                    wasserschaden. Die Entschädigungsleistung be-
           Zerstörung oder Beschädigung der versicherten                      schränkt sich auf Schäden an Fußbodenbelägen,
           Sachen, wenn diese durch ein Luftfahrzeug ausge-                   Tapeten und Farbinnenanstrichen und ist je Versi-
           löst wurde, das die Schallgrenze durchflogen hat.                  cherungsfall auf 2.500 € begrenzt.
A 3.10     Rauch und Ruß                                          A 4.3       Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
           Rauch ist ein bei der Verbrennung entstehendes                     Versichert sind innerhalb von Gebäuden:
           Gemisch von Gasen und feinstverteilten Feststof-
                                                                  A 4.3.1     Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Roh-
           fen, das plötzlich bestimmungswidrig aus der auf
                                                                              ren;
           dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feue-
           rungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage aus-       A 4.3.1.1   Der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder
           bricht.                                                            den damit verbundenen Schläuchen;
           Ruß ist ein bei unvollständigen Verbrennungspro-       A 4.3.1.2   Von Heizungs- oder Klimaanlagen;
           zessen entstehender, aus sehr kleinen Teilchen be-     A 4.3.1.3   Von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
           stehender Feststoff.
                                                                              Das setzt voraus, dass diese Rohre nach A 4.3.1
A 3.11     Seng- und Schmorschäden                                            kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder ver-
           Seng- und Schmorschäden sind örtlich begrenzte                     gleichbaren Anlagen sind.
           Schäden durch Hitzeeinwirkung, die durch Verfär-       A 4.3.2     Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an fol-
           bung der versengten Sachen sichtbar werden und                     genden Installationen;
           nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Im-
                                                                  A 4.3.2.1   Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ven-
           plosion entstanden sind.
                                                                              tile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie
           Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sa-                  deren Anschlussschläuche;
           chen, die dadurch entstehen, dass die Sachen dau-
                                                                  A 4.3.2.2   Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare
           erhaft der Hitze oder Wärme ausgesetzt sind.
                                                                              Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen;
A 3.12     Nicht versicherte Schäden
                                                                  A 4.3.2.3   Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) inner-
           Nicht versichert sind:                                             halb versicherter Gebäude;
A 3.12.1   Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im            A 4.3.2.4   Rohren der im Gebäude verlaufenden Regenab-
           Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Ex-                     flussrohre;
           plosionen. Ferner auch Schäden, die an Schaltor-
                                                                  A 4.3.2.5   Wasch- und Spülmaschinenschläuche;
           ganen von elektrischen Schaltern entstehen, und
           zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.         A 4.3.2.6   Gasrohren.
           Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese           A 4.3.3     Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Instal-
           Schäden Folge eines versicherten Schadenereig-                     lationen;
           nisses nach A 3.1 sind.                                A 4.3.3.1   Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts.
A4         Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu                         Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Bau-
           verstehen? Welche Schäden sind hier nicht ver-                     körper, einschließlich der Bodenplatte.
           sichert? – sofern vereinbart –                                     Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach
A 4.1      Versicherte Gefahren und Schäden                                   gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
           Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:                            Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind
           - Leitungswasserschäden;                                           Rohre und Installationen unterhalb der Boden-
           - Bruchschäden innerhalb von Gebäuden;                             platte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
           - Bruchschäden außerhalb von Gebäuden.                 A 4.4       Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
A 4.2      Leitungswasserschäden                                              Versichert sind außerhalb von Gebäuden frostbe-
           Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswid-                     dingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungs-
           rig ausgetreten ist, aus                                           rohren der Wasserversorgung oder an Rohren von
                                                                              Heizungs- oder Klimaanlagen. Als Voraussetzung
A 4.2.1    Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitun-
                                                                              für den Versicherungsschutz müssen die Zulei-
           gen) oder damit verbundenen Schläuchen;
                                                                              tungsrohre sich auf dem versicherten Grundstück

[Seite 5]
          befinden, sofern wir sie nicht explizit auch außer-              dass die Rohre in ihrer Substanz beschädigt (gebro-
          halb des Grundstückes mitversichern (A.4.4.4).                   chen) sind (Wurzeleinwuchs).
          Des Weiteren musst Du die Gefahr für die mitversi-     A 5.2     Die Entschädigungsleistung ist auf 10.000 € je
          cherten Rohre tragen.                                            Schadenfall begrenzt.
          Dies gilt für:
                                                                 A6        Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und
A 4.4.1   Rohre, die der Versorgung versicherter Gebäude                   weitere Elementargefahren) zu verstehen?
          oder Anlagen dienen;                                             Welche Schäden sind versichert? Welche Schä-
A 4.4.2   Rohre, die nicht der Versorgung versicherter Ge-                 den sind hier nicht versichert? – sofern verein-
          bäude oder Anlagen dienen und nicht ausschließ-                  bart –
          lich gewerbliche Zwecke erfüllen;                      A 6.1     Sturm
A 4.4.3   Unterirdische Regenwassernutzungsanlagen (Zis-         A 6.1.1   Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung
          ternen) und deren unterirdisch verlaufenden                      von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-
          Rohre, soweit diese Anlagen der Versorgung oder                  skala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro
          der Nutzung des versicherten Gebäudes oder des                   Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort
          versicherten Grundstücks dienen;                                 nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn Du
A 4.4.4   Rohre außerhalb des Grundstückes.                                einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
A 4.5     Nicht versicherte Schäden                                        - Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Ver-
          Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mit-                   sicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in
          wirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden                     einwandfreiem Zustand oder an ebenso wider-
          sind solche genannt – Schäden durch:                               standsfähigen anderen Sachen angerichtet.

          - Regenwasser aus Regenableitungsrohren, die                     - Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zu-
            außerhalb des Gebäudes liegen;                                   stands des versicherten Gebäudes oder des Ge-
                                                                             bäudes, in dem sich die versicherten Sachen be-
          - Plansch- oder Reinigungswasser;
                                                                             funden haben, nur durch Sturm entstanden sein.
          - Schwamm;                                                         Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem
          - Grundwasser, stehendes oder fließendes Ge-                       versicherten Gebäude verbunden sind.
            wässer, Überschwemmung oder Witterungsnie-           A 6.2     Hagel
            derschläge oder einen durch diese Ursachen
                                                                           Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form
            hervorgerufenen Rückstau;
                                                                           von Eiskörnern.
          - Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanaus-
                                                                 A 6.3     Versicherte Sturm-/Hagelereignisse
            bruch;
                                                                           Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entste-
          - Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass ein
                                                                           hen:
            versicherter Leitungswasserschaden die Erdsen-
            kung oder den Erdrutsch verursacht hat;                        - Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versi-
                                                                             cherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen
          - Brand, Nutzwärme, Blitzschlag, Überspannung
                                                                             sich versicherte Sachen befinden. Daraus ent-
            durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion,
                                                                             stehende Folgeschäden an versicherten Sachen
            Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Über-
                                                                             sind versichert.
            schalldruckwellen, Rauch;
                                                                           - Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Ge-
          - Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Beriese-
                                                                             bäude ein, die mit dem versicherten Gebäude
            lungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druck-
                                                                             baulich verbunden sind.
            proben oder durch Umbauten oder Reparaturar-
            beiten an dem versicherten Gebäude oder an der                 - Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Ge-
            Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;                            bäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich ver-
                                                                             sicherte Sachen befinden, baulich verbunden
          - Sturm, Hagel;
                                                                             sind.
          - Wasser aus Eimern, Gießkannen oder ähnlichen
                                                                           - Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume
            Behältnissen.
                                                                             oder andere Gegenstände auf versicherte Sa-
          Generell nicht versichert sind Schäden an Gebäu-                   chen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte
          den oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig                  Sachen befinden. Daraus entstehende Folge-
          sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder               schäden an versicherten Sachen sind versichert.
          Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
                                                                           - Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume
A5        Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrund-                        oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit
          stück – sofern vereinbart –                                        dem versicherten Gebäude baulich verbunden
                                                                             sind.
A 5.1     In Erweiterung zur Gefahr Leitungswasser nach
          A 4.4 leisten wir auch Entschädigung für Ablei-                  - Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume
          tungsrohre auf dem versicherten Grundstück, so-                    oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit
          wie Ableitungsrohre außerhalb des versicherten                     Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen be-
          Grundstückes, sofern Du hierfür die Gefahr trägst.                 finden, baulich verbunden sind.
          Die Absicherung der Bruchschäden der Ableitungs-       A 6.4     Elementargefahren – sofern vereinbart –
          rohre ist nur in Zusammenhang mit dem Abschluss        A 6.4.1   Überschwemmung
          der Gefahr Leitungswasser (A 4) möglich.
                                                                           Überschwemmung ist die Überflutung von Grund
          Kein Bruchschaden liegt vor, wenn Dichtungen un-                 und Boden des Versicherungsgrundstücks mit er-
          dicht werden, Rohrstücke ihre Lage verändert ha-                 heblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies
          ben (Muffenversatz) oder wenn in die Rohre oder                  gilt nur, wenn
          deren Verbindungen hineingewachsen sind, ohne

[Seite 6]
A 6.4.1.1   eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden        A 6.5.3   Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungs-
            oder fließenden) Gewässern,                                   niederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen
A 6.4.1.2   Witterungsniederschläge                                       Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen.

            oder                                                A 6.5.4   Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Ex-
                                                                          plosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines
A 6.4.1.3   ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche
                                                                          Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.
            als Folge von A 6.4.1.1 oder A 6.4.1.2
                                                                          Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein ver-
            die Überflutung verursacht haben.                             sichertes Erdbeben ausgelöst wurden.
A 6.4.2     Rückstau                                            A 6.5.5   Trockenheit oder Austrocknung
            Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäude-    A 6.5.6   Nicht bezugsfertige Gebäude- und Gebäudeteile
            eigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen
                                                                          Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsferti-
            Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt
                                                                          gen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sa-
            nur, wenn
                                                                          chen, die sich darin befinden. Schäden an Laden-
A 6.4.2.1   eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden                  und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht ver-
            oder fließenden) Gewässern                                    sichert.
            oder                                                A 6.6     Wartezeit
A 6.4.2.2   Witterungsniederschläge                                       Für extreme Naturgewalten (siehe A 6.4) besteht
            den Rückstau verursacht haben.                                Versicherungsschutz erst nach Ablauf von 14 Tagen
                                                                          nach Antragstellung (Wartezeit). Die Wartezeit ent-
A 6.4.3     Erdbeben
                                                                          fällt, sofern das Risiko im selben Umfang bereits
            Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des             versichert war und im unmittelbaren Anschluss an
            Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge                die Vorversicherung übernommen wurde.
            im Erdinneren ausgelöst wird.
                                                                A 6.7     Besondere Selbstbeteiligung für Schäden durch
            Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versiche-                 Elementargefahren
            rungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte
                                                                A 6.7.1   Für Schäden durch Elementargefahren nach A 6.4
            nachweist:
                                                                          besteht eine besondere Selbstbeteiligung, abhän-
A 6.4.3.1   Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens                 gig von der Risikoeinstufung nach ZÜRS (Zonie-
            hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schä-               rungssystem für Überschwemmung, Rückstau und
            den an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder                 Starkregen).
            an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen an-
            gerichtet.                                                     ZÜRS-Zone 1         1.500 € Selbstbeteiligung

A 6.4.3.2   Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zu-                   ZÜRS-Zone 2         2.500 € Selbstbeteiligung
            stands der versicherten Sachen nur durch ein Erd-              ZÜRS-Zone 3         3.500 € Selbstbeteiligung
            beben entstanden sein.
A 6.4.4     Erdsenkung                                          A 6.8     Für Risiken in ZÜRS 4 kann kein Versicherungs-
                                                                          schutz angeboten werden. Die Einstufung Deines
            Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des
                                                                          versicherten Gebäudes kannst Du dem Versiche-
            Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
                                                                          rungsschein entnehmen.
A 6.4.5     Erdrutsch
                                                                A7        Weitere Gefahren
            Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder
            Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.                       Weitere versicherbare Gefahren (Glasbruch, Unbe-
                                                                          nannte Gefahren durch Allgefahrendeckung, Hau-
A 6.4.6     Schneedruck
                                                                          stechnik, Photovoltaik und Schutzbriefleistungen)
            Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von                  sind unter Teil C geregelt. Beachte hierbei die be-
            Schnee- oder Eismassen.                                       sonderen Voraussetzungen und versicherten Leis-
A 6.4.7     Lawinen                                                       tungen der jeweiligen Gefahr.
            Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berg-   A 7.1     Innere Unruhen, Streik und Aussperrung
            hängen niedergehen.                                           Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig
A 6.4.8     Vulkanausbruch                                                nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öf-
                                                                          fentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in
            Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung
                                                                          Bewegung geraten und Gewalttätigkeit gegen Per-
            beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lava-
                                                                          sonen oder Sachen verüben. Wir leisten Entschädi-
            ergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von
                                                                          gung für versicherte Sachen, die durch unmittel-
            sonstigen Materialien und von Gasen.
                                                                          bare Gewalthandlungen im Zusammenhang mit In-
A 6.5       Nicht versicherte Schäden                                     neren Unruhen zerstört oder beschädigt werden.
            Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mit-              Streik ist eine gemeinsam planmäßig durchge-
            wirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden                führte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeits-
            sind solche genannt – Schäden durch:                          einstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von
A 6.5.1     Sturmflut                                                     Arbeitnehmern. Aussperrung ist eine auf ein be-
A 6.5.2     Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder                      stimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Ausschlie-
            Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlos-                   ßung einer verhältnismäßig großen Zahl von Ar-
            sene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.               beitnehmern.
            Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm             Versichert sind Schäden an versicherten Sachen
            oder Hagel entstanden sind und einen Gebäude-                 durch die unmittelbaren Handlungen der streiken-
            schaden darstellen.

[Seite 7]
          den oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusam-                    Als Gebäudezubehör gelten auch Öltanks auf dem
          menhang mit einem Streik oder bei Widerstand ge-                 Versicherungsgrundstück, welche eine direkte
          gen eine Aussperrung.                                            Verbindung zur Heizungsanlage aufweisen.
A 7.1.1   Nicht versicherte Schäden                                        Öltanks, welche die Heizungsanlage nicht direkt
                                                                           versorgen und als reine Öllagerstätte dienen, sind
          Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwir-
                                                                           nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
          kende Ursachen:
                                                                           Gebäudezubehör, das nur vorübergehend vom ver-
          - Schäden durch Verfügung von hoher Hand;                        sicherten Gebäude getrennt wird und sich in einem
          - Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen,                     der versicherten Gebäude befindet, bleibt mitversi-
            die nicht bezugsfertig sind, es sei denn, sie ent-             chert.
            stehen durch Brand, Explosion oder Implosion         A 9.4     Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile
            infolge von Inneren Unruhen.
                                                                           Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Auf-
A 7.1.2   Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit                  enthalt im Freien vorgesehen sind.
          nicht, als Schadenersatz aufgrund öffentlich-recht-
                                                                           Als weitere Grundstücksbestandteile gelten die mit
          lichen Entschädigungsrechts beansprucht werden
                                                                           dem Grund und Boden des Versicherungsgrund-
          kann.
                                                                           stücks fest verbundenen Sachen.
A8        Welche Sachen sind versichert?
                                                                           Dazu zählen:
          Versicherte Sachen sind
                                                                           - Garten-/Gerätehäuser, Schuppen und Nebenge-
A 8.1     die im Versicherungsschein bezeichneten Ge-                        bäude bis gesamthaft 50 m2 Wohn- und/oder
          bäude,                                                             Nutzfläche;
A 8.2     deren Gebäudebestandteile,                                       - elektrische Freileitungen, Beleuchtungsanlagen,
                                                                           - Hof- und Gehwegbefestigungen;
A 8.3     deren Gebäudezubehör,
                                                                           - Grundstückseinfriedungen (auch Hecken);
A 8.4     Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück, die                   - fest und dauerhaft im Boden verankerte Vorrich-
          unmittelbar an das Gebäude anschließen.                            tungen zur Wäschetrocknung inkl. Wäschespin-
A 8.5     Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versi-                    nen;
          chert, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.                  - Luftwärmepumpenanlagen oder deren Teile;
                                                                           - Elektroladestationen und Wallboxen (für Elekt-
A9        Was versteht man unter Gebäuden, Gebäude-
                                                                             rofahrzeuge aller Art);
          bestandteilen, Gebäudezubehör, Terrassen und
                                                                           - Ständer, Masten, (Satelliten-)Antennen;
          weiteren Grundstücksbestandteilen? Welche
                                                                           - Hundehütten und -zwinger;
          Sachen sind nicht versichert und welche zu-
                                                                           - Volieren;
          sätzlich versicherbar?
                                                                           - Pavillons, Palisaden und Sichtschutzwände;
A 9.1     Gebäude                                                          - Kleinkläranlagen zur Reinigung von häuslichem
          Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bau-                      Abwasser (Schmutzwasser aus Küchen, Wasch-
          werke. Sie müssen gegen äußere Einflüsse schüt-                    räumen, Badezimmern, Toiletten und ähnlichen
          zen können und im Sinne unserer Versicherungs-                     Einrichtungen), die sich außerhalb versicherter
          bedingungen für die überwiegende Nutzung zu                        Gebäude auf dem im Versicherungsschein be-
          Wohnzwecken bestimmt sein.                                         zeichneten Versicherungsgrundstück befinden;
                                                                           - Gartenbrücken;
A 9.2     Gebäudebestandteile
                                                                           - Gartenbrunnen;
          Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude einge-                   - Zisternenanlagen;
          fügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit                - Erdsonden als Teil einer Heizungsanlage;
          dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren ha-                  - Festverankerte Kinderspielgeräte;
          ben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbau-                  - Pergolen;
          küchen, die individuell für das Gebäude gefertigt                - Terrassenüberdachungen;
          und mit einem großen Einbauaufwand an das Ge-                    - im Erdreich verlegte Induktionsschleifen von Ra-
          bäude angepasst sind. Dazu gehören nicht Anbau-                    senmährobotern einschließlich der dazugehöri-
          möbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorge-                     gen Ladestationen. Vom Versicherungsschutz
          fertigt sind.                                                      ausgeschlossen ist der Rasenmähroboter selbst;
          Ferner gelten auch Sonnenkollektoren als Gebäu-                  - aus Beton oder vergleichbarem massiven Mate-
          debestandteile.                                                    rial gegossene oder gemauerte bzw. fest im Bo-
A 9.3     Gebäudezubehör                                                     den verankerte Grillkamine und Springbrunnen.

          Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich        A 9.5     Nicht versicherte Sachen
          im Gebäude befinden oder außen am Gebäude an-                    Nicht versichert sind:
          gebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw.      A 9.5.1   Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige In-
          überwiegenden Zweckbestimmung des versicher-                     stallationen (z.B. Solarmodule, Montagerahmen,
          ten Gebäudes dienen.                                             Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regel-
          Als Gebäudezubehör gelten auch Fahrrad- und                      technik, Wechselrichter und Verkabelung).
          Müllboxen, Überwachungskameras, Klingel- und                     Für eine Mitversicherung Deiner Photovoltaikanla-
          Briefkastenanlagen, Paketboxen, mit dem Gebäude                  gen muss die Gefahr Photovoltaik nach C 2 Be-
          oder dem Balkon-/Terrassengeländer fest verbun-                  standteil Deines Versicherungsvertrages sein.
          dene Balkonkraftwerke (sog. Plug & Play Solaran-
                                                                 A 9.5.2   Alle in das Gebäude nachträglich eingefügten Sa-
          lage für die Steckdose) inklusive dazugehörigem
                                                                           chen, die ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer
          Batteriespeicher sowie Elektroladestationen und
                                                                           auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat
          Wallboxen (für Elektrofahrzeuge aller Art) auf dem
                                                                           und für die er die Gefahr trägt.
          Versicherungsgrundstück.

[Seite 8]
          Werden Sachen dagegen nur ausgetauscht, sind           A 12.3   Für die Gebäudeversicherung bei Teileigentum gel-
          die neu eingefügten Sachen versichert. Eine ander-              ten A 12.1 und A 12.2 entsprechend.
          weitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist
                                                                 A 13     Welche Kosten sind versichert?
          von Dir nachzuweisen.
                                                                          Wir ersetzen folgende Kosten, die infolge eines
A 9.5.3   Elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
                                                                          Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich an-
          Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch               gefallen sind:
          gespeicherten Daten und Programmen sind nur
                                                                 A 13.1   Aufräumungs- und Abbruchkosten
          versichert, soweit dies zusätzlich im Versiche-
          rungsvertrag vereinbart ist.                                    Das sind Kosten die entstehen, um versicherte Sa-
                                                                          chen aufzuräumen und abzubrechen. Dies schließt
A 9.6     Zusätzlich versicherbar
                                                                          Aufwendungen ein, um Schutt und sonstige Reste
          Nur durch zusätzliche Vereinbarung können fol-                  dieser Sachen wegzuräumen, zum nächsten Abla-
          gende Sachen mitversichert werden:                              gerungsplatz abzutransportieren, sie abzulagern
A 9.6.1   Nachträglich eingefügte Sachen des Mieters/Woh-                 und zu vernichten.
          nungseigentümers.                                      A 13.2   Bewegungs- und Schutzkosten
          Abweichend von A 9.5 sind alle in das Gebäude ein-              Das sind Kosten die entstehen, um andere Sachen
          gefügten Sachen versichert, die ein Mieter oder ein             zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Er-
          Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft                   stattet werden sie, wenn diese Maßnahmen dazu
          oder übernommen hat und für die er die Gefahr                   dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen
          trägt.                                                          oder wiederzubeschaffen.
A 9.6.2   Carports und Garagen.                                  A 13.3   Schadenabwendungs- und Minderungskosten;
A 9.6.3   Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige In-                  Provisorische Maßnahmen
          stallationen (z.B. Solarmodule, Montagerahmen,                  Das sind Aufwendungen für provisorische Maßnah-
          Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regel-                 men, auch erfolglose, die zur Abwendung oder
          technik, Wechselrichter und Verkabelung).                       sachgerächten Minderung des Schadens entste-
A 10      Was ist unter dem Versicherungsort zu verste-                   hen.
          hen?                                                            Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistun-
          Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrund-                gen der Feuerwehren oder anderer, die im öffentli-
          stück. Das Versicherungsgrundstück ist das Flur-                chen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind,
          stück/sind die Flurstücke, auf dem das versicherte              wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse
          Gebäude steht. Stehen auf einem Flurstück meh-                  erbracht werden.
          rere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Ver-   A 13.4   Transport- und Lagerkosten
          sicherungsort, der durch Einfriedung oder ander-                Versichert sind die in Folge eines Versicherungsfal-
          weitige Abgrenzung ausschließlich zu dem/den                    les notwendigen Kosten für Transport und Lage-
          versicherten Gebäude(n) gehört.                                 rung versicherter Sachen, wenn das versicherte
A 11      Was gilt für Selbstbeteiligungen im Versiche-                   Gebäude unbenutzbar wurde und Dir die Lagerung
          rungsvertrag?                                                   in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die
                                                                          Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeit-
          Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädi-
                                                                          punkt ersetzt, in dem das Gebäude wieder benutz-
          gung oder der Betrag, den Du je Versicherungsfall
                                                                          bar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil
          selbst zu tragen hast. Selbstbeteiligungen können
                                                                          des Gebäudes wieder zumutbar ist, längstens für
          individuell vereinbart werden. Sie können sich je
                                                                          die Dauer von 24 Monaten. Besteht eine subsidiäre
          nach versicherter Gefahr und Versicherungsleis-
                                                                          Deckung (bspw. Hausratversicherung) muss die
          tung voneinander unterscheiden. Im Versiche-
                                                                          Leistung über diese in Anspruch genommen wer-
          rungsschein werden sie jeweils ausgewiesen.
                                                                          den.
A 12      Welche Regelungen gelten für Wohnungs- und             A 13.5   Rückreise bei Urlaubs- oder Dienstreiseabbruch
          Teileigentum?
                                                                          Die Angemessenheit richtet sich nach dem benutz-
A 12.1    Bei Verträgen mit Wohnungseigentümergemein-                     ten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der
          schaften gilt:                                                  Reise an den Schadenort. Fahrtkosten werden er-
          Wenn wir wegen des Verhaltens einzelner Woh-                    setzt, wenn Du, Dein Ehe- oder Lebenspartner und
          nungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei               mitreisende Familienangehörige wegen eines er-
          sind, bleiben wir den übrigen Wohnungseigentü-                  heblichen Versicherungsfalles vorzeitig eine Reise
          mern zur Leistung verpflichtet. Das gilt für deren              abbrechen müsst und an den Schadenort reist.
          Sondereigentum und deren Miteigentumsanteile.                   Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Scha-
A 12.2    Nicht oder teilweise entschädigt wird der Miteigen-             den voraussichtlich 5.000 € übersteigt und eine
          tumsanteil desjenigen, gegenüber dem wir ganz                   Anwesenheit am Schadenort notwendig macht. Als
          oder teilweise leistungsfrei sind.                              Reise gilt jede Abwesenheit vom Versicherungsort.
          Die übrigen Wohnungseigentümer können den-             A 13.6   Hotelkosten
          noch Entschädigung für diesen Miteigentumsanteil                Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel-
          verlangen. Das setzt voraus, dass diese zusätzliche             oder ähnliche Unterbringung vorzunehmen. Vo-
          Entschädigung verwendet wird, um das gemein-                    raussetzung ist, dass die ansonsten ständig be-
          schaftliche Eigentum wiederherzustellen.                        wohnte Wohnung unbewohnbar wurde und Dir die
          Der Wohnungseigentümer, gegenüber dem wir                       Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht
          ganz oder teilweise leistungsfrei sind, muss uns                zumutbar ist.
          diese zusätzliche Entschädigung ersetzen.

[Seite 9]
            Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in                 - eine Kontamination betreffen, die nachweislich
            dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt                      infolge dieses Versicherungsfalls entstanden ist,
            längstens für die Dauer von 24 Monaten. Die Ent-                   - innerhalb von neun Monaten seit Eintritt des
            schädigung ist pro Tag auf max. 150 € begrenzt. Be-                  Versicherungsfalls ergangen sind und uns ohne
            steht eine subsidiäre Deckung (bspw. Hausratver-                     Rücksicht auf Rechtsmittelfristen innerhalb von
            sicherung) muss die Leistung über diese in An-                       drei Monaten seit Kenntnis der Anordnung ge-
            spruch genommen werden.                                              meldet wurden.
A 13.7      Graffitischäden                                        A 13.11.3   Wird durch den Versicherungsfall eine bestehende
            Versichert sind die notwendigen Kosten für die Be-                 Kontamination des Erdreichs erhöht, so werden nur
            seitigung von Schäden durch Graffiti (Verunstal-                   die Aufwendungen ersetzt, die den für eine Beseiti-
            tung durch Farben oder Lacke), die durch unbe-                     gung der bestehenden Kontamination erforderli-
            fugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sa-                   chen Betrag übersteigen, und zwar ohne Rücksicht
            chen nach A 9 verursacht werden.                                   darauf, ob und wann dieser Betrag ohne den Versi-
A 13.8      Aufräumkosten für umgestürzte Bäume                                cherungsfall aufgewendet worden wäre.

            Wir ersetzen auf die notwendigen Kosten für das                    Die hiernach nicht zu ersetzenden Kosten werden
            Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung                      nötigenfalls durch Sachverständige festgestellt.
            durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter oder         A 13.11.4   Aufwendungen aufgrund sonstiger behördlicher
            abgeknickter Bäume und deren Wurzeln auf dem                       Anordnungen oder aufgrund Deiner sonstigen Ver-
            Versicherungsgrundstück. Bereits vor Eintritt des                  pflichtungen einschließlich der sogenannten Ein-
            Versicherungsfalls abgestorbene Bäume sind von                     liefererhaftung werden nicht ersetzt.
            der Versicherung ausgeschlossen.                                   Kosten gemäß A 13.11 gelten nicht als Aufräu-
A 13.9      Mehrkosten durch Wasser- und Gasverlust                            mungskosten.
            Wir ersetzen den Mehrverbrauch von Frischwasser        A 13.12     Fehlalarm durch Rauch- und Gasmelder
            (einschließlich der damit verbundenen Abwasser-                    Wir erstatten Dir die Kosten, wenn ein bei Dir im
            gebühren) oder Gas, welcher infolge eines Versi-                   Gebäude installierter Rauch- und Feuermelder auf
            cherungsfalles nach A 4 entsteht und den das Ver-                  Grund eines Defektes oder einer Fehlfunktion einen
            sorgungsunternehmen in Rechnung stellt.                            Fehlalarm bei der Feuerwehr oder Polizei auslöst,
A 13.10     Schäden durch Unbefugte Dritte                                     der einen Einsatz dieser Institutionen nach sich
            Mitversichert sind die notwendigen und tatsächlich                 zieht.
            angefallenen Kosten für die Beseitigung von Schä-                  Mitversichert sind beim Vorliegen eines Fehlalarms
            den an Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen                    Schäden, die durch das gewaltsame Öffnen von Tü-
            Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutz-                   ren, Schlössern oder Fenstern zur Klärung der Ge-
            gittern eines versicherten Gebäudes, wenn die                      fahrenlage durch die Feuerwehr oder Polizei ent-
            Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbe-                    stehen.
            fugter Dritter in das Gebäude eingebrochen, einge-     A 13.13     Wiederaufforstungskosten von Bäumen und
            stiegen oder mittels falscher Schlüssel oder ande-                 Sträuchern durch Jungpflanzen
            rer Werkzeuge eingedrungen ist oder bei dem Ver-
                                                                   A 13.13.1   Wir ersetzen die notwendigen Kosten für die Wie-
            such einer solchen Tat.
                                                                               deraufforstung/Neubepflanzung von Bäumen und
            Schäden, die der Täter an dem versicherten Ge-                     Sträuchern des Grundstücks an der Stelle, an der
            bäude von außen verursacht, gelten ebenfalls als                   infolge eines Versicherungsfalls umgestürzte oder
            versichert.                                                        abgeknickte Bäume des Versicherungsgrundstücks
            Eine Inanspruchnahme aus dem vorliegenden Ver-                     beseitigt worden sind.
            trag ist nur insoweit möglich, als durch anderweitig               Die Wiederaufforstung umfasst die Bepflanzung
            bestehende Versicherungen (z.B. Hausratversiche-                   mit jungen, bis zu zwei Meter hohen Bäumen und
            rung) keine oder keine volle Deckung erreicht wird                 Sträuchern.
            (Subsidiarität). Zu ersetzen ist gegebenenfalls die
                                                                   A 13.13.2   Folgende Voraussetzung muss erfüllt sein:
            bestehende Deckungsdifferenz.
                                                                               Diese Bäume und Sträucher sind in Folge eines
A 13.11     Dekontaminationskosten
                                                                               Versicherungsfalls nach A 6.3 umgestürzt, abge-
A 13.11.1   Wir ersetzen die notwendigen Kosten, die aufgrund                  knickt oder derart beschädigt, dass sie entfernt
            behördlicher Anordnungen infolge eines Versiche-                   werden müssen.
            rungsfalls entstehen, um
                                                                   A 13.14     Beseitigung von Rohrverstopfungen
            - das Erdreich des Versicherungsgrundstücks zu
                                                                               Wir ersetzen, soweit die Gefahr Leitungswasser
              untersuchen oder zu dekontaminieren oder aus-
                                                                               (A 4) versichert ist, Kosten, die durch den Einsatz
              zutauschen,
                                                                               einer Rohrreinigungsfirma entstehen, wenn in dem
            - den Aushub in die nächstgelegene, geeignete                      versicherten Objekt Abflussrohre von Bade- oder
              Deponie zu transportieren und dort abzulagern                    Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WCs, Uri-
              oder zu vernichten,                                              nalen oder Bodenabläufen verstopft sind und diese
            - insoweit den Zustand des im Versicherungs-                       Verstopfungen nicht ohne fachmännische Hilfe be-
              schein bezeichneten Grundstücks vor Eintritt                     seitigt werden können.
              des Versicherungsfalls wiederherzustellen.           A 13.15     Tierbiss an elektrischen Anlagen
A 13.11.2   Die Aufwendungen werden nur ersetzt, sofern die                    Wir ersetzen Schäden an elektrischen Anlagen und
            behördlichen Anordnungen                                           Leitungen innerhalb von versicherten Gebäuden,
            - aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen er-                      die unmittelbar durch den Biss von Mardern und
              gangen sind, die vor Eintritt des Versicherungs-                 Waschbären oder sonstigen wildlebenden Kleinna-
              falls erlassen waren und

[Seite 10]
            gern entstehen. Nicht versichert sind Folgeschä-       A 13.21.2   Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständi-
            den durch das Fehlen elektrischer Spannung. Die                    gen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzt Du
            Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 €                 diese Obliegenheit, so können wir gemäß B 3.3.3
            begrenzt.                                                          leistungsfrei sein.
A 13.16     Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen                 A 14        Was ist unter Mietausfall und Mietwert zu ver-
            Versichert sind Kosten, die dadurch entstehen,                     stehen? In welchem Umfang sind sie versi-
            dass durch Eintritt des Versicherungsfalles eine                   chert?
            Gefahr innerhalb des Versicherungsortes oder in        A 14.1      Mietausfall, Mietwert
            unmittelbarer Nachbarschaft entsteht, zu deren
                                                                               Wir ersetzen:
            Beseitigung der Versicherungsnehmer aufgrund
            öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist   A 14.1.1    Den Mietausfall, wenn Mieter von Wohnräumen
            (z.B. Absperren von Straßen, Wegen, Grundstü-                      wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zah-
            cken).                                                             lung der Miete ganz oder teilweise eingestellt ha-
                                                                               ben. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten
A 13.17     Mehrkosten durch energetische Modernisie-
                                                                               im Sinne des Mietrechts ein.
            rung
                                                                   A 14.1.2    Den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, die
            Mitversichert ist die Wiederherstellung der versi-
                                                                               Du selbst bewohnst. Das schließt die fortlaufenden
            cherten und von einem erheblichen Versicherungs-
                                                                               Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.
            fall betroffenen Gebäudeteile auch Mehrkosten für
            behördlich nicht vorgeschriebene energetische                      Voraussetzung für den Ersatz des Mietwerts ist,
            und tatsächlich durchgeführte Modernisierungs-                     dass Dir wegen eines Versicherungsfalls nicht zu-
            maßnahmen, soweit diese für Neubauten dem                          gemutet werden kann, zumindest Teile der Woh-
            Stand der Technik entsprechen.                                     nung zu nutzen.
            Soweit Maßnahmen bereits vor Eintritt des Versi-       A 14.1.3    Auch einen durch öffentlich-rechtliche Wiederher-
            cherungsfalles veranlasst wurden, werden diese                     stellungsbeschränkungen verursachten zusätzli-
            Kosten nicht ersetzt.                                              chen Mietausfall nach A 14.1.1 bzw. Mietwert nach
                                                                               A 14.1.2.
            Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Scha-
            den voraussichtlich 10.000 € übersteigt. Die Ent-      A 14.2      Zeitraum für Mietausfall oder Mietwert
            schädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 €       A 14.2.1    Mietausfall oder Mietwert werden für den Zeitraum
            begrenzt.                                                          ersetzt, in dem Räume nicht benutzbar sind, höchs-
A 13.18     Kosten für Leckortung                                              tens aber für 36 Monate seit dem Eintritt des Ver-
                                                                               sicherungsfalls.
            Wir ersetzen, soweit die Gefahr Leitungswasser
            (A 4) versichert ist, die Kosten für die Ursachensu-   A 14.2.2    Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit er-
            che bei an versicherten Gebäuden festgestellter                    setzt, wie Du die mögliche Wiederbenutzung nicht
            Nässe auch dann, wenn sich durch die Untersu-                      schuldhaft verzögerst. Es gelten die Regelungen
            chung herausstellen sollte, dass kein versicherter                 zur      Schadenabwendungs-/-minderungspflicht
            Rohrbruch gemäß unseren Bedingungen vorliegt.                      nach Teil B 3.3.2.1.
A 13.19     Neueinstellungen von Antennen und Satelliten           A 14.3      Gewerblich genutzte Räume
            Wir ersetzen Kosten, die dadurch entstehen, dass                   Für gewerblich genutzte Räume gelten dieselben
            Antennen und SAT-Schüsseln durch Fremdeinwir-                      Voraussetzungen nach A 14.2.
            kung so verstellt wurden, dass eine Neueinstellung     A 14.4      Erweiterung Mietausfall
            erforderlich ist. Die nachgewiesenen Kosten eines
                                                                   A 14.4.1    Endet das Mietverhältnis wegen des Versiche-
            Fachbetriebes werden bis maximal 500 € je Versi-
                                                                               rungsfalls, ersetzen wir den Mietausfall. Das gilt bis
            cherungsfall und Versicherungsjahr erstattet.
                                                                               zur Neuvermietung, wenn diese innerhalb von 36
A 13.20     Mehrkosten für alters- und behindertenge-                          Monaten erfolgt, höchstens aber bis zum Ablauf
            rechte Umgestaltung                                                des Zeitraums nach A 14.2.
            Mitversichert ist die Wiederherstellung der versi-                 Dies setzt voraus, dass Du die Räume zum Zeit-
            cherten und von einem erheblichen Versicherungs-                   punkt der Wiederherstellung nicht vermieten
            fall betroffenen Gebäudeteile – auch Mehrkosten                    konntest, obwohl er die im Verkehr erforderliche
            für alters- und behindertengerechte Umgestal-                      Sorgfalt angewandt hat.
            tung.
                                                                   A 14.4.2    Kann ein Mietverhältnis wegen des Versicherungs-
            Soweit Maßnahmen bereits vor Eintritt des Versi-                   falls nicht angetreten werden, ersetzen wir den
            cherungsfalles veranlasst wurden, werden diese                     Mietausfall. Das gilt ab dem Zeitpunkt des vertrag-
            Kosten nicht ersetzt.                                              lich vereinbarten Mietbeginns bis zum Ablauf des
            Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Scha-                Zeitraums nach A 14.2.
            den voraussichtlich 10.000 € übersteigt.                           Dies setzt voraus, dass der Mietvertrag zum Zeit-
            Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf                     punkt des Versicherungsfalls bereits geschlossen
            10.000 € begrenzt.                                                 war.
A 13.21     Diebstahl von versicherten Sachen                      A 15        In welchem Umfang besteht Versicherungs-
                                                                               schutz?
            Versichert sind Schäden durch einfachen Diebstahl
            von außen angebrachtem Gebäudezubehör nach                         Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die
            A 9.2 und Grundstücksbestandteilen.                                Berechnung der Entschädigung. Der Versiche-
                                                                               rungswert für das Gebäude gilt auch für Gebäude-
A 13.21.1   Die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall
                                                                               zubehör und weitere Grundstücksbestandteile
            auf 5.000 € begrenzt.
                                                                               nach A 9.3 und A 9.4.

[Seite 11]
A 15.1       Welche Regelungen zur Unterversicherung gibt                         Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wie-
             es?                                                                  derhergestellt oder wiederbeschafft werden
A 15.1.1     Wir verzichten abweichend von § 75 Versiche-                         können.
             rungsvertragsgesetz (VVG) grundsätzlich auf einen                  - Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des
             Abzug wegen Unterversicherung.                                       Versicherungsfalls und der unverzüglich veran-
             Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht                     lassten Wiederherstellung.
             ist, dass die von Dir im Antrag oder zu einem späte-               - Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die
             ren Zeitpunkt angegebene Wohn- und Nutzfläche                        Wiederherstellung der Sachen in derselben Art
             in Quadratmetern im Zeitpunkt des Versicherungs-                     und Güte infolge Technologiefortschritts entwe-
             falls den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.                    der nicht möglich ist oder nur mit unwirtschaftli-
             Die Wohnfläche ist die Fläche aller zu Wohnzwe-                      chem Aufwand möglich wäre. Die Ersatzgüter
             cken genutzten Räume des Hauses und der zu                           müssen hierbei den vorhandenen Sachen mög-
             Wohnzwecken genutzten Nebengebäude. Hierun-                          lichst nahe kommen.
             ter fallen:                                            A 15.2.3    Wir passen den Versicherungsschutz nach A 15.2.1
             Wohnzimmer, Schlafzimmer, Ankleidezimmer (z.B.                     an die Baukostenentwicklung an. Insoweit besteht
             begehbarer Kleiderschrank), Esszimmer, Kinder-                     Versicherungsschutz auf der Grundlage des orts-
             zimmer, Lesezimmer, Hobbyräume, Fluren und                         üblichen Neubauwerts zum Zeitpunkt der unver-
             Dielen, Küchen, Badezimmer und Toilettenräume,                     züglich nach dem Versicherungsfall veranlassten
             Nebenräume wie Vorräume, Besen- und Speise-                        Wiederherstellung.
             kammern (dies sind kleine Kammern von 1-2 m2,          A 15.3      Gleitender Zeitwert Plus bei unterlassener oder
             welche sich beispielsweise direkt neben der Küche                  verspäteter Wiederherstellung
             befinden), Wintergärten, Sauna, Fitnessräume, Ar-                  Bei Gebäuden, die nicht oder verspätet wiederher-
             beitszimmer sowie beruflich oder gewerblich ge-                    gestellt werden (A 19.6), ist nur der Gleitende Zeit-
             nutzte Räume.                                                      wert Plus versichert.
             Hingegen zählen nicht zur Wohnfläche:                              Der Gleitende Zeitwert Plus ist der Neubauwert
             Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Keller-,                     Plus zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüg-
             Speicher- und Bodenräume (die nicht wohnwirt-                      lich der Wertminderung insbesondere durch Alter
             schaftlich genutzt werden), Waschküchen, Hei-                      und Abnutzungsgrad.
             zungs- oder Technikräume, Abstellräume, Vorrats-
                                                                    A 16        Wie wird der Beitrag ermittelt?
             oder Weinkeller, Trockenräume, Garagen.
                                                                                Grundlagen der Berechnung des Beitrags sind:
             Die Nutzfläche ist die Fläche aller Räume des Hau-
             ses und der Nebengebäude, welche zu Gewerbe-           A 16.1      Die Fläche,
             oder sonstigen Zwecken genutzt werden.                 A 16.2      der Gebäudetyp,
A 15.1.2     Bis zu einem versicherten Schaden in Höhe von          A 16.3      die Bauausführung und -ausstattung,
             10.000 € verzichten wir auf eine Kürzung der Leis-
                                                                    A 16.4      die Nutzung,
             tung wegen einer bestehenden Unterversicherung.
             Sollte der Schaden über 10.000 € betragen, wer-        A 16.5      sonstige vereinbarte Merkmale, die für die Bei-
             den Abzüge, aufgrund einer bestehenden Unter-                      tragsberechnung erheblich sind und
             versicherung, nur für den übersteigenden Teil an-      A 16.6      der Anpassungsfaktor.
             gewendet.                                                          Der jeweils zu zahlende Jahresbeitrag wird berech-
A 15.2       Gleitender Neubauwert Plus                                         net durch die Multiplikation folgender Werte:
A 15.2.1     Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im                   Anzahl der Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche,
             Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum                       Beitrag je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche,
             Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Hierzu gehören
                                                                                Anpassungsfaktor.
             auch Architektenhonorare sowie sonstige Kon-
             struktions- und Planungskosten.                        A 17        Was sind die Grundlagen der Anpassung von
                                                                                Versicherungsschutz und Beitrag?
             Werden innerhalb der Versicherungsperiode
                                                                                Es gelten folgende Grundlagen:
A 15.2.1.1   Fläche,
                                                                    A 17.1      Beitrag und Anpassungsfaktor in der gleitenden
A 15.2.1.2   Gebäudetyp,
                                                                                Neuwertversicherung
A 15.2.1.3   Bauausführung oder
                                                                    A 17.1 .1   Wird der Versicherungsschutz nach A 15.2.3 ange-
A 15.2.1.4   sonstige vereinbarte Merkmale, die der Beitragsbe-                 passt, verändert sich der Beitrag. Dazu kommt es,
             rechnung zugrunde liegen, durch bauliche Maß-                      wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder ver-
             nahmen verändert, gilt Folgendes:                                  mindert.
             Versicherungsschutz besteht bis 12 Monate ab Be-       A 17.1.2    Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1.
             ginn der Maßnahme, auch wenn die getroffene                        Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr
             Maßnahme wertsteigernd ist.                                        beginnende Versicherungsperiode. Er erhöht oder
A 15.2.2     Im Gleitenden Neubauwert Plus berücksichtigt                       vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz,
             sind:                                                              um den sich folgende Indizes geändert haben:
             - Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wieder-                   Der „Baupreisindex für Wohngebäude“ für den Mo-
               herstellungsbeschränkungen, die dadurch ent-                     nat Mai des Vorjahres
               stehen, dass versicherte und vom Schaden be-                     und
               troffene Sachen wegen öffentlich-rechtlicher
                                                                                der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das 2.
                                                                                Quartal des Vorjahres.

[Seite 12]
           Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt be-                     Anpassung verpflichtet. Bedingungsgemäß unter-
           kannt.                                                                bliebene Anpassungen (Anpassungen unter fünf
           Bei dieser Anpassung werden die Änderung des                          Prozent) bzw. kalkulatorisch nicht genutzte Anpas-
           Baupreisindex zu 80 Prozent und die des Tariflohn-                    sungspotentiale können bei den folgenden Anpas-
           index zu 20 Prozent berücksichtigt. Bei der Berech-                   sungen berücksichtigt werden.
           nung der Veränderungsraten zum Vorjahr und der           A 17.2.5     Liegen alle Voraussetzungen für die Anpassung ei-
           anschließenden Gewichtung der Veränderungsra-                         nes Beitragssatzes vor, so erfolgt diese zu Beginn
           ten wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma                      des nächsten Versicherungsjahres. Eine Beitrags-
           gerundet.                                                             erhöhung wird jedoch nur wirksam, wenn Dir die
           Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach                       Mitteilung hierüber spätestens einen Monat vor
           dem Komma gerundet.                                                   Wirksamkeit der Beitragserhöhung zugeht. Wir ha-
                                                                                 ben in dieser Mitteilung darauf hinzuweisen, dass
           Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem
                                                                                 Du den Versicherungsvertrag auf Grund der Bei-
           Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird
                                                                                 tragserhöhung innerhalb eines Monats nach Erhalt
           aufgerundet, sonst abgerundet.
                                                                                 dieser Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühes-
A 17.2     Anpassung des Beitrags                                                tens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
A 17.2.1   Verlängert sich der Versicherungsvertrag nach                         der Beitragserhöhung kündigen kannst.
           B 2.1.2 sind wir berechtigt, die Tarifbeiträge je ver-                Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der
           sicherter Gefahr zu Beginn des jeweiligen Vertrags-                   Textform.
           verlängerungszeitraums zu ändern.
                                                                    A 18         Was geschieht bei einer nachträglichen Ände-
           Für die Kalkulation der einzelnen Beitragssätze
                                                                                 rung eines Beitragsmerkmals?
           werden der erwartete Schadenbedarf, die Risikoart,
           die Kosten (insbesondere für Vertrieb, Verwaltung        A 18.1       Beitragserhöhung
           und für die Rückversicherung), der Gewinnansatz                       Ändert sich nachträglich ein Umstand nach A 16.1
           und die Feuerschutzsteuer berücksichtigt.                             bis A 16.5 und ergibt sich dadurch ein höherer Bei-
A 17.2.2   Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Beitragss-                  trag, gilt:
           ätze für bestehende Versicherungsverträge zu                          Wir können den höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt
           überprüfen (Neukalkulation). Wenn die Entwick-                        verlangen, zu dem die Änderung angezeigt wird.
           lung des Schadenbedarfs und der Feuerschutz-             A 18.2       Beitragsreduzierung
           steuer es erforderlich machen, sind wir berechtigt
                                                                                 Entfällt nachträglich ein Umstand nach A 16.1 bis
           und im Fall einer sich aus der Neukalkulation erge-
                                                                                 A 16.5 und ergibt sich dadurch ein niedrigerer Bei-
           benden Beitragssatzreduzierung verpflichtet, den
                                                                                 trag, gilt:
           bzw. die einzelnen Beitragssätze entsprechend an-
           zupassen. Bei der Neukalkulation dürfen die durch                     Wir reduzieren den Beitrag ab dem Zeitpunkt, ab
           gesetzlich vorgeschriebene Veränderung des be-                        dem wir davon Kenntnis erlangen. Das gleiche gilt,
           triebsnotwendigen Sicherheitskapitals entstehen-                      wenn diese Umstände ihre Bedeutung verloren ha-
           den Kapitalkosten berücksichtigt werden, nicht je-                    ben oder Du nur irrtümlich angenommen hattest,
           doch Erhöhungen des Gewinnansatzes und der                            dass sie vorliegen.
           Provision. Veränderungen von Beitragsfaktoren in
                                                                    A 19         Wie wird die Entschädigung ermittelt?
           der gleitenden Neuwertversicherung, die bereits in
           der Berechnung des Anpassungsfaktors eingegan-           A 19.1       Grundlagen der Entschädigungsberechnung
           gen sind, dürfen nicht noch einmal bei der Neukal-       A 19.1.1     Wir ersetzen:
           kulation berücksichtigt werden.                          A 19.1.1.1   Bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wieder-
           Die Neukalkulation erfolgt mindestens alle fünf                       herstellungskosten nach A 15.2.1 zum Zeitpunkt des
           Jahre.                                                                Versicherungsfalls. Das schließt Mehrkosten nach
A 17.2.3   Die Neukalkulation der Beitragssätze wird nach                        A 15.2.2 ein. Architektenhonorare sowie sonstige
           versicherungsmathematischen           Grundsätzen                     Konstruktions- und Planungskosten gehören auch
           durchgeführt und berücksichtigt auf Grundlage der                     zur Entschädigung.
           bisherigen Schadenentwicklung insbesondere die           A 19.1.1.2   Bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen be-
           voraussichtliche künftige Entwicklung des Scha-                       schädigten Sachen die erforderlichen Reparatur-
           denbedarfs. Dabei können auch unternehmens-                           kosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Wir
           übergreifende Daten verwendet werden, wenn un-                        ersetzen außerdem eine Wertminderung, die durch
           ternehmenseigene Daten nicht in ausreichender                         die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird
           Weise zur Verfügung stehen. Für Teile des Gesamt-                     aber höchstens der Versicherungswert zum Zeit-
           bestandes, die nach objektiven risikobezogenen                        punkt des Versicherungsfalls.
           Kriterien abgrenzbar sind, kann zur Ermittlung des       A 19.1.1.3   Bei zerstörten oder abhandengekommenen sonsti-
           Anpassungsbedarfs auf den entsprechenden Teil-                        gen Sachen den Wiederbeschaffungspreis für Sa-
           bestand abgestellt werden, wenn die Kalkulation                       chen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand
           hierfür auf Grundlage einer versicherungsmathe-                       zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
           matisch ausreichenden Anzahl gleichartiger Risi-
                                                                    A 19.1.2     Wenn wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften
           ken möglich ist.
                                                                                 technisch noch brauchbare Sachsubstanz der ver-
A 17.2.4   Ergibt sich bei der Neukalkulation eines Beitrags-                    sicherten Sachen für die Wiederherstellung nicht
           satzes ein Änderungsbedarf von zumindest fünf                         verwendet werden darf, dann erhältst Du eine ent-
           Prozentpunkten, so sind wir berechtigt, diesen Bei-                   sprechende Entschädigung nach A 19.1.1.
           tragssatz für die bestehenden Verträge entspre-
                                                                                 Das setzt voraus, dass
           chend anzupassen. Würde die Änderung zu einer
           Beitragssatzminderung von mindestens fünf Pro-           A 19.1.2.1   die behördlichen Anordnungen nicht vor Eintritt
           zent führen, so sind wir zu einer entsprechenden                      des Versicherungsfalls erteilt wurden

[Seite 13]
             oder                                                    A 19.6.2   die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung ist
A 19.1.2.2   die Nutzung der Sachen zum Zeitpunkt des Versi-                    innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach
             cherungsfalls nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher                Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt.
             Vorschriften ganz oder teilweise untersagt war.                    Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle
A 19.1.3     Preissteigerungen zwischen dem Versicherungsfall                   rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu
             und der Wiederherstellung werden entschädigt,                      vertreten, genügt es, das Gebäude an anderer
             wenn die Wiederherstellung innerhalb von drei                      Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
             Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sicher-                zu errichten.
             gestellt wird.                                                     Du musst den Neuwertanteil zurückzahlen, wenn
A 19.1.4     Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei                   Du verschuldet hast, dass die Sache nicht innerhalb
             der Entschädigungsberechnung nach A 19.1.1 ange-                   einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder
             rechnet.                                                           wiederbeschafft wurde.

A 19.2       Gemeiner Wert                                           A 19.6.3   Wiederaufbau eines zerstörten Gebäudes inner-
                                                                                halb der Bundesrepublik Deutschland
             Soweit ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder
             sonst dauerhaft entwertet, werden versicherte Sa-                  In Erweiterung von A 19.6.2 ersetzen wir in der Glei-
             chen zum erzielbaren Verkaufspreis ohne den                        tenden Neuwertversicherung die Wiederherstel-
             Grundstücksanteil entschädigt.                                     lungskosten des zerstörten Gebäudes auch an ei-
                                                                                nem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik
A 19.3       Geringerwertige oder höherwertige Bauausge-
                                                                                Deutschland, unabhängig von der Voraussetzung,
             staltung
                                                                                dass die Wiederherstellung rechtlich an bisheriger
A 19.3.1     Sind die versicherten Gebäude zum Zeitpunkt des                    Stelle nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu
             Versicherungsfalls in der tatsächlichen Bauausge-                  vertreten ist. Die Wiederherstellungskosten am an-
             staltung geringerwertig als im Versicherungsver-                   deren Ort werden nur in dem Umfang ersetzt, in
             trag beschrieben, gilt:                                            dem sie auch bei der Wiederherstellung an bisheri-
             Wir sind nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich              ger Stelle entstanden wären. Ein erzielbarer Ver-
             eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubau-                     kaufspreis von Resten des zerstörten Gebäudes
             wert zu ersetzen.                                                  werden bei der Entschädigungsberechnung ange-
                                                                                rechnet.
A 19.3.2     Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die tat-
             sächliche Bauausgestaltung höherwertig, gilt:           A 19.7     Mehrwertsteuer
             Dies kann zu einer Kürzung der Entschädigung füh-                  Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und so-
             ren.                                                               weit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht er-
                                                                                setzt, wenn Du zum Vorsteuerabzug berechtigt
             Grundlage für die Entschädigung ist dann die im
                                                                                bist.
             Versicherungsvertrag beschriebene Bauausgestal-
             tung (A 21.1 bis A 21.5). Wir ersetzen in diesem Fall   A 19.8     Selbstbeteiligung
             nur die dafür ortsüblichen Wiederherstellungskos-                  Selbstbeteiligungen werden in der vereinbarten
             ten (A 19.1.1.1) bzw. die notwendigen Reparaturkos-                Höhe von der Entschädigung abgezogen.
             ten (A 19.1.1.2).
                                                                     A 20       Welche Regeln gelten für das Sachverständi-
             Die folgenden Regelungen bleiben davon unbe-
                                                                                genverfahren?
             rührt:
                                                                     A 20.1     Feststellung der Schadenhöhe
             - Umfang und Anpassung des Versicherungs-
               schutzes (siehe A 15),                                           Du kannst nach Eintritt des Versicherungsfalls ver-
                                                                                langen, dass die Höhe des Schadens in einem Sach-
             - Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
                                                                                verständigenverfahren festgestellt wird.
               nach Teil B 3 und
                                                                                Ein solches Sachverständigenverfahren können wir
             - Gefahrerhöhung (siehe A 23 sowie Teil B 3.2).
                                                                                und Du auch gemeinsam vereinbaren.
A 19.4       Kosten
                                                                     A 20.2     Weitere Feststellungen
             Versicherte Kosten nach A 13 werden ersetzt, wenn
                                                                                Wir können mit Dir vereinbaren, das Sachverstän-
             sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei
                                                                                digenverfahren auf weitere Feststellungen zum
             werden die jeweils vereinbarten Entschädigungs-
                                                                                Versicherungsfall auszudehnen.
             grenzen berücksichtigt.
                                                                     A 20.3     Verfahren vor der Feststellung
A 19.5       Mietausfall, Mietwert
                                                                                Für das Sachverständigenverfahren gilt:
             Wir ersetzen den versicherten Mietausfall bzw.
             Mietwert bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums        A 20.3.1   Jede Partei hat in Textform (z.B. E-Mail, Telefax
             nach A 14.2.                                                       oder Brief) einen Sachverständigen zu benennen.
                                                                                Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt
A 19.6       Neuwertanteil
                                                                                hat, kann die andere Partei in Textform (z.B. E-Mail,
             Du erwirbst den Anspruch auf Zahlung des Teils der                 Telefax oder Brief) auffordern, den zweiten Sach-
             Entschädigung, der den Zeitwertschaden über-                       verständigen zu benennen. Dabei muss sie den von
             steigt (Neuwertanteil) nur unter folgenden Voraus-                 ihr benannten Sachverständigen angeben. Der
             setzungen:                                                         zweite Sachverständige muss innerhalb von zwei
A 19.6.1     Du stellst sicher, dass die Entschädigung verwen-                  Wochen nach Zugang der Aufforderung benannt
             det wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und                werden. Wenn das nicht geschieht, kann die auffor-
             Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wieder-                   dernde Partei den Sachverständigen durch das für
             herzustellen oder wiederzubeschaffen                               den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen
                                                                                lassen. In seiner Aufforderung müssen wir Dich auf
             und
                                                                                diese Folge hinweisen.

[Seite 14]
A 20.3.2     Wir dürfen folgende Personen nicht als Sachver-        A 21       Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie
             ständigen benennen:                                               wird sie verzinst?
A 20.3.2.1   Mitbewerber von Dir;                                   A 21.1     Fälligkeit der Entschädigung
A 20.3.2.2   Personen, die mit Dir in dauernder Geschäftsver-       A 21.1.1   Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den An-
             bindung stehen;                                                   spruch dem Grund und der Höhe nach abschlie-
A 20.3.2.3   Personen, die bei Mitbewerbern oder Geschäfts-                    ßend festgestellt haben.
             partnern von Dir angestellt sind oder mit Dir in ei-              Du kannst einen Monat nach Meldung des Scha-
             nem ähnlichen Verhältnis stehen.                                  dens den Betrag als Abschlagszahlung beanspru-
A 20.3.3     Beide Sachverständige benennen in Textform (z.B.                  chen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
             E-Mail, Telefax oder Brief) vor Beginn ihrer Fest-     A 21.1.2   Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil
             stellungen einen dritten Sachverständigen als Ob-                 der Entschädigung wird fällig, nachdem Du nach-
             mann. Die Regelung nach A 20.3.2 gilt auch für                    gewiesen hast, dass er die Wiederherstellung oder
             seine Benennung. Wenn sich die Sachverständigen                   Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
             nicht einigen, wird der Obmann durch das für den       A 21.2     Rückzahlung des Neuwertanteils
             Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt. Dies
                                                                               Du bist zur Rückzahlung der nach A 21.1.2 geleiste-
             geschieht auf Antrag einer der beiden Parteien.
                                                                               ten Entschädigung verpflichtet, wenn die Sache in-
A 20.4       Feststellung                                                      folge Deines Verschuldens nicht innerhalb einer
             Die Feststellungen der Sachverständigen müssen                    angemessenen Frist wiederhergestellt oder wie-
             enthalten:                                                        derbeschafft worden ist. Das gilt auch für Zinsen,
A 20.4.1     Ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, der                      die der Versicherer nach A 21.3.2 gezahlt hat.
             zerstörten und der beschädigten versicherten Sa-       A 21.3     Verzinsung
             chen mit den dazugehörigen Versicherungswerten                    Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen,
             zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.                             soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine
A 20.4.2     Die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungs-                   weitergehende Zinspflicht besteht:
             kosten.                                                A 21.3.1   Entschädigung
A 20.4.3     Die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sa-                     Sie ist ab der Anzeige des Schadens zu verzinsen.
             chen.                                                             Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb
A 20.4.4     Die versicherten Kosten und den versicherten                      eines Monats geleistet wurde.
             Mietausfall bzw. Mietwert.                             A 21.3.2   Über den Zeitwertschaden hinausgehender Teil
A 20.5       Verfahren nach der Feststellung                                   der Entschädigung
             Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststel-                 Dieser ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem
             lungen beiden Parteien gleichzeitig. Weichen die                  der Versicherungsnehmer die Sicherstellung für die
             Feststellungen der Sachverständigen voneinander                   Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nach-
             ab, übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann.                    gewiesen hat.
             Dieser entscheidet über die darin streitig gebliebe-   A 21.3.3   Zinssatz
             nen Punkte. Die Feststellungen der Sachverständi-
                                                                               Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jewei-
             gen bilden dabei die Grenzen für den Entschei-
                                                                               ligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs
             dungsspielraum des Obmanns. Seine Entscheidung
                                                                               (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent und
             übermittelt der Obmann beiden Parteien gleichzei-
                                                                               höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
             tig.
                                                                               Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädi-
             Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des
                                                                               gung fällig.
             Obmanns sind für die Vertragsparteien verbindlich.
             Sie sind unverbindlich, wenn nachgewiesen wird,        A 21.4     Hemmung
             dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage er-                 Bei der Berechnung der Fristen nach A 21.1 und
             heblich abweichen. Aufgrund von verbindlichen                     A 21.3.1 und A 21.3.2 gilt:
             Feststellungen berechnen wir die Entschädigung.
                                                                               Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den
             Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft
                                                                               wegen Deines Verschuldens die Entschädigung
             das Gericht eine verbindliche Feststellung.
                                                                               nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
             Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Fest-
                                                                    A 21.5     Aufschiebung der Zahlung
             stellung nicht treffen können oder wollen oder sie
             verzögern.                                                        Wir können die Zahlung aufschieben, solange
                                                                    A 21.5.1   Zweifel an Deiner Empfangsberechtigung beste-
A 20.6       Kosten
                                                                               hen;
             Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt
                                                                    A 21.5.2   ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren
             jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die
                                                                               gegen Dich oder Deine Repräsentanten aus Anlass
             Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur
                                                                               dieses Versicherungsfalls noch läuft;
             Hälfte.
                                                                    A 21.5.3   eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Real-
A 20.6.1     Soweit der entschädigungspflichtige Schaden
                                                                               gläubigers nicht erfolgte.
             25.000 € übersteigt, ersetzen wir die durch Dich
             gemäß A 20.6 zu tragenden Kosten des Sachver-          A 22       Welche vertraglich vereinbarten Sicherheits-
             ständigenverfahrens.                                              vorschriften (zusätzliche Obliegenheiten) hast
A 20.7       Obliegenheiten                                                    Du vor dem Versicherungsfall zu erfüllen?

             Durch das Sachverständigenverfahren werden             A 22.1     Sicherheitsvorschriften
             Deine Obliegenheiten nicht berührt.                               Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegen-
                                                                               heiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:

[Seite 15]
A 22.1.1     Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemä-         A 23.1.7   Das Gebäude wird nach Vertragsschluss unter
             ßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für               Denkmalschutz gestellt.
             wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dä-          A 23.2     Folgen einer Gefahrerhöhung
             cher und außen angebrachte Sachen.
                                                                               Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in Teil
             Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen                       B 3.2.3 bis B 3.2.5 geregelt.
             unverzüglich beseitigt werden.
                                                                    A 24       Welche Besonderheiten gelten bei Kündigun-
A 22.1.2     Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müs-
                                                                               gen und angemeldeten Realrechten?
             sen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrol-
             liert werden. Außerdem sind dort alle wasserfüh-                  Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht ange-
             renden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu                  meldet, ist eine Kündigung des Versicherungsver-
             entleeren und entleert zu halten.                                 hältnisses durch Dich für die Gefahrengruppe
                                                                               Feuer (A 3) in folgenden Fällen wirksam:
A 22.1.3     In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und
             Gebäudeteile beheizt werden. Dies ist genügend         A 24.1     Du hast vor Ablauf des Versicherungsvertrags
             häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle                nachgewiesen, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die
             wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzu-                   Kündigung spätestens zulässig war, das Grund-
             sperren, zu entleeren und entleert zu halten.                     stück nicht mehr mit dem Grundpfandrecht belas-
                                                                               tet war
A 22.1.4     Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw.
             Rückstauschäden gilt:                                             oder
A 22.1.4.1   Rückstausicherungen müssen nach der jeweils gel-       A 24.2     Du hast vor Ablauf des Versicherungsvertrags
             tenden Landesbauordnung funktionsbereit gehal-                    nachgewiesen, dass der Realgläubiger der Kündi-
             ten (und regelmäßig gewartet) werden.                             gung zugestimmt hat.
A 22.1.4.2   Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrund-                  Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräuße-
             stück müssen freigehalten werden.                                 rung oder im Versicherungsfall.
A 22.2       Folgen einer Obliegenheitsverletzung                   A 25       Was gilt, wenn versicherte Sachen veräußert
             Verletzt Du eine der in A 22.1 genannten Obliegen-                werden?
             heiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil       A 25.1     Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
             B 3.3.1.3 und B 3.3.3 folgendes:
                                                                    A 25.1.1   Veräußerst Du die versicherte Sache, tritt der Er-
             Wir sind berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er                 werber an dessen Stelle in den Versicherungsver-
             ganz oder teilweise leistungsfrei sein.                           trag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigen-
A 22.2.1     Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrläs-                   tumsübergangs. Bei Immobilien erfolgt dieser zum
             siger Herbeiführung des Versicherungsfalls                        Datum des Grundbucheintrags.
             Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versiche-                 Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber
             rungsfalls durch Dich oder Deinen Repräsentanten                  Deine Rechte und Pflichten aus dem Versiche-
             verzichten wir auf unser Recht, die Entschädi-                    rungsverhältnis.
             gungsleistung gemäß § 81 Versicherungsvertrags-        A 25.1.2   Der Veräußerer und der Erwerber haften für den
             gesetz (VVG) zu kürzen. Dies gilt auch bis zu einer               Beitrag als Gesamtschuldner. Das gilt für den Bei-
             Schadenhöhe von 10.000 € als mitversichert, wenn                  trag der Versicherungsperiode, in welcher der Ei-
             gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Obliegen-                gentumsübergang erfolgt.
             heiten, wie zum Beispiel Sicherheitsvorschriften
                                                                    A 25.1.3   Wir müssen den Eintritt des Erwerbers in den Ver-
             oder die Gefahrstandspflicht, grob fahrlässig ver-
                                                                               sicherungsvertrag erst gegen sich gelten lassen,
             letzt werden.
                                                                               wenn wir hiervon Kenntnis erlangen.
A 23         Welche besonderen Umstände erhöhen die Ge-
                                                                    A 25.2     Kündigungsrechte
             fahr?
                                                                    A 25.2.1   Wir sind berechtigt, gegenüber dem Erwerber den
A 23.1       Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
                                                                               Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei müssen
             Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach Teil                   wir eine Frist von einem Monat einhalten.
             B 3.2 kann insbesondere in den folgenden Fällen
                                                                               Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht
             vorliegen:
                                                                               innerhalb eines Monats ab der Kenntnis von der
A 23.1.1     Es ändert sich ein Umstand, nach dem wir vor Ver-                 Veräußerung ausüben.
             tragsschluss gefragt haben.
                                                                    A 25.2.2   Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsver-
A 23.1.2     Ein Gebäude oder der überwiegende Teil eines Ge-                  trag mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum
             bäudes länger als 180 Tage nicht genutzt bzw.                     Ende der laufenden Versicherungsperiode in Text-
             durch Baumaßnahmen unbenutzbar wird. Hiervon                      form (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
             unberührt bleiben Deine Obliegenheiten (Sicher-                   Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht in-
             heitsvorschriften).                                               nerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt.
A 23.1.3     Das Gebäude oder der überwiegende Teil des Ge-                    Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, dass eine Versi-
             bäudes wird nicht mehr genutzt.                                   cherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht ei-
                                                                               nen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat.
A 23.1.4     Am Gebäude werden Baumaßnahmen durchge-
             führt, in deren Verlauf das Dach ganz oder teilweise   A 25.2.3   Im Falle der Kündigung nach A 25.2.1 und A 25.2.2
             entfernt wird.                                                    haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des
                                                                               Beitrags.
A 23.1.5     Baumaßnahmen am Gebäude führen dazu, dass es
             überwiegend unbenutzbar wird.                          A 25.3     Anzeigepflichten
A 23.1.6     In dem Gebäude wird ein Gewerbebetrieb aufge-          A 25.3.1   Die Veräußerung ist uns vom Veräußerer oder Er-
             nommen oder verändert.                                            werber unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail, Tele-
                                                                               fax oder Brief) anzuzeigen.

[Seite 16]
A 25.3.2   Ist die Anzeige unterblieben, sind wir nicht ver-
           pflichtet im Versicherungsfall zu leisten.
           Dies gilt nur, wenn die folgenden Voraussetzungen
           beide vorliegen:
           Der Versicherungsfall ist später als einen Monat
           nach dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem die An-
           zeige hätte zugehen müssen. Wir weisen nach, dass
           er den bestehenden Vertrag mit dem Erwerber
           nicht geschlossen hätte.
A 25.3.3   Abweichend von A 25.3.2 sind wir in folgenden Fäl-
           len verpflichtet zu leisten:
           Uns war die Veräußerung zu dem Zeitpunkt be-
           kannt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müs-
           sen. Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls war die
           Frist für die Kündigung durch uns bereits abgelau-
           fen, und wir hatten nicht gekündigt.
A 26       Update-Garantie
           Werden wir die dieser Wohngebäudeversicherung
           zugrundeliegende Versicherungsbedingungen aus-
           schließlich zu Deinem Vorteil und ohne Mehrbei-
           trag ändern, so gelten die Inhalte der neuen Bedin-
           gungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Ver-
           trag.

[Seite 17]
Teil B                                                                       Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die
                                                                             Nichtzahlung zu vertreten hast.
B1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitrags-
          zahlung                                                  B 1.4     Folgebeitrag

B 1.1     Beginn des Versicherungsschutzes                         B 1.4.1   Fälligkeit

          Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-                   Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes
          cherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt                    bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten
          vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen ver-                  Beitragszeitraums fällig.
          späteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder                  Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im
          Einmalbeitrags.                                                    Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung
B 1.2     Beitragszahlung, Versicherungsperiode                              angegebenen Zeitpunkt erfolgt.

B 1.2.1   Beitragszahlung                                          B 1.4.2   Verzug und Schadensersatz

          Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem                  Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ge-
          einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Mo-                     rätst Du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur,
          nats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbei-                 wenn Du die verspätete Zahlung zu vertreten hast.
          träge (laufende Beiträge) entrichtet werden.                       Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Ver-
          Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Ver-                 zug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den
          sicherungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz                 Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
          bestimmten Höhe zu entrichten hast.                      B 1.4.3   Mahnung
B 1.2.2   Versicherungsperiode                                               Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt,
          Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbei-                    können wir Dich auf Deine Kosten in Textform (z.B.
          trägen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein                 E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine
          Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr                  Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zah-
          und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Beim Einmalbei-                  lungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zu-
          trag entspricht die Versicherungsperiode der ver-                  gang der Zahlungsaufforderung betragen.
          einbarten Vertragsdauer.                                           Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag
B 1.3     Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen                   die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der
          verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                              Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und Dich
                                                                             auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündi-
B 1.3.1   Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
                                                                             gungsrecht) hinweisen.
          Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich
                                                                   B 1.4.4   Leistungsfreiheit nach Mahnung
          nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des
          Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem                  Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
          beantragten Versicherungsbeginn. Dies gilt unab-                   Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und bist Du
          hängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.                      bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung
                                                                             des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug,
          Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungs-
                                                                             so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
          beginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder ein-
          malige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss         B 1.4.5   Kündigung nach Mahnung
          zu zahlen.                                                         Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge
          Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1                   in Verzug, können wir nach Ablauf der in der Mah-
          oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versi-                    nung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne
          cherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veran-                    Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger
          lasst ist.                                                         Wirkung kündigen.

          Weicht der Versicherungsschein von Deinem An-                      Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
          trag oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der                   lungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird
          erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Mo-                  die Kündigung wirksam, wenn Du zu diesem Zeit-
          nat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zah-                   punkt mit der Zahlung in Verzug bist. Hierauf haben
          len.                                                               wir Dich bei der Kündigung ausdrücklich hinzuwei-
                                                                             sen.
B 1.3.2   Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug
                                                                   B 1.4.6   Zahlung des Beitrags nach Kündigung
          Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht recht-
          zeitig nach B 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Ver-                Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung
          trag zurücktreten, solange Du die Zahlung nicht                    innerhalb eines Monats nach der Kündigung veran-
          veranlasst hast.                                                   lasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungs-
                                                                             frist verbunden worden ist, wird sie unwirksam,
          Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die
                                                                             wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach
          Nichtzahlung nicht zu vertreten hast.
                                                                             Fristablauf veranlasst wird.
B 1.3.3   Leistungsfreiheit
                                                                             Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur
          Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht                   Zahlung bestehen.
          rechtzeitig nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen
                                                                   B 1.5     Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
          vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versiche-
          rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraus-       B 1.5.1   Deine Pflichten
          setzung ist, dass wir Dich durch eine gesonderte                   Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto
          Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder               vereinbart, hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des
          durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs-                  Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos
          schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des                  zu sorgen.
          Beitrags aufmerksam gemacht haben.

[Seite 18]
            Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden        B 1.6.2.5   Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet,
            von Dir nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann                  wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Ver-
            noch rechtzeitig, wenn sie rechtzeitig nach unserer                 sicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse
            in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abgegebenen                    bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unter-
            Zahlungsaufforderung erfolgt.                                       nehmen oder für ein anderes künftiges Interesse
            Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu               genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer
            dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und                       kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr
            Du einer berechtigten Einziehung nicht wider-                       verlangen.
            sprichst.                                                           Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Ab-
B 1.5.2     Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug                                  sicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen
                                                                                Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
            Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Bei-
                                                                                nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
            träge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch,
                                                                                dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtig-
            nicht eingezogen werden können, sind wir berech-
                                                                                keit begründenden Umständen Kenntnis erlangen.
            tigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B.
            E-Mail oder Brief) zu kündigen.                         B2          Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
            Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen,          B 2.1       Dauer und Ende des Vertrags
            dass Du verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag     B 2.1.1     Vertragsdauer
            und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
                                                                                Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-
            Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsge-                       gegebenen Zeitraum abgeschlossen.
            bühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug
                                                                    B 2.1.2     Stillschweigende Verlängerung, Kündigungs-
            können Dir in Rechnung gestellt werden.
                                                                                recht
            Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszah-
                                                                                Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem
            lung vereinbart wurde, für die Zukunft vierteljährli-
                                                                                Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein
            che Beitragszahlung verlangen.
                                                                                Jahr, wenn er nicht von Dir oder uns fristgerecht
B 1.6       Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                          gekündigt wird.
B 1.6.1     Allgemeiner Grundsatz                                   B 2.1.2.1   Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündi-
            Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns                   gen. Für die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der
            nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeit-                   von Dir angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zu-
            raum entspricht, in dem der Versicherungsschutz                     gang Deines Kündigungsschreibens bei uns maß-
            bestanden hat.                                                      geblich. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
B 1.6.2     Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf,              B 2.1.2.2   Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist
            Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicher-                      von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Ver-
            ten Interesse                                                       sicherung gemäß B 2.1.1 oder jedes darauffolgen-
B 1.6.2.1   Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb                     den Jahres zu kündigen.
            von 14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach       B 2.1.3     Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
            Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil                     Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
            der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass                  endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt,
            wir in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufs-                    ohne dass es einer Kündigung bedarf.
            recht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu
                                                                    B 2.1.4     Wegfall des versicherten Interesses
            zahlenden Betrag hingewiesen und Du zugestimmt
            hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der                     Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn
            Widerrufsfrist beginnt.                                             der Versicherung vollständig und dauerhaft weg,
                                                                                endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu
            Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblie-
                                                                                dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Inte-
            ben, haben wir zusätzlich den für das erste Versi-
                                                                                resses Kenntnis erlangen.
            cherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies
            gilt nicht, wenn Du Leistungen aus dem Versiche-        B 2.1.5     Versicherungsjahr
            rungsvertrag in Anspruch genommen hast.                             Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen
B 1.6.2.2   Treten wir wegen Verletzung einer vorvertragli-                     Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die verein-
            chen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zu-                    barte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jah-
            rück, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der                   ren, wird das erste Versicherungsjahr entspre-
            Rücktrittserklärung zu.                                             chend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre
                                                                                bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils
            Beenden wir den Versicherungsvertrag durch
                                                                                ganze Jahre.
            Rücktritt, weil der einmalige oder der erste Beitrag
            nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns      B 2.2       Kündigung nach Versicherungsfall
            eine angemessene Geschäftsgebühr zu.                    B 2.2.1     Kündigungsrecht
B 1.6.2.3   Beenden wir den Versicherungsvertrag durch An-                      Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden,
            fechtung wegen arglistiger Täuschung, so steht uns                  wenn
            der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklä-
                                                                                - von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine
            rung zu.
                                                                                  Zahlung von Sanierungskosten von Umwelt-
B 1.6.2.4   Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der                       schäden geleistet wurde,
            Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht
                                                                                – wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht
            uns der Beitrag zu, den wir hätten beanspruchen
                                                                                  abgelehnt haben, oder
            können, wenn die Versicherung nur bis zu dem
            Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom                     – Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch
            Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt haben.                        gerichtlich zugestellt wird.

[Seite 19]
            Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Text-        B 3.1.2.2   Kündigung
            form (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Mo-                 Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Ab-
            nat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zu-                   satz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir
            stellung der Klage zugegangen sein.                                den Vertrag kündigen.
B 2.2.2     Wirksamwerden Deiner Kündigung                                     Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du
            Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zu-                    nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis
            gang bei uns wirksam. Du kannst jedoch bestim-                     der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder
            men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-                    anderen Bedingungen geschlossen hätten.
            punkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden        B 3.1.2.3   Vertragsänderung
            Versicherungsjahres, wirksam wird. Dein Kündi-
                                                                               Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1
            gungsrecht gemäß B 2.1.2.1 bleibt davon unberührt.
                                                                               nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kennt-
B 2.2.3     Wirksamwerden unserer Kündigung                                    nis der nicht angezeigten Gefahrumstände den
            Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem                       Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlos-
            Zugang bei Dir wirksam.                                            sen, so werden die anderen Bedingungen auf unser
                                                                               Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei ei-
B3          Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
                                                                               ner von Dir unverschuldeten Pflichtverletzung wer-
B 3.1       Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss                           den die anderen Bedingungen ab der laufenden
B 3.1.1     Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben                        Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
            über gefahrerhebliche Umstände                                     Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Bei-
            Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung                    trag um mehr als 10 Prozent oder schließen wir die
            uns alle Dir bekannten Gefahrumstände anzuzei-                     Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Um-
            gen, nach denen wir in Textform (z.B. E-Mail oder                  stand aus, so kannst Du den Vertrag innerhalb ei-
            Brief) gefragt haben und die für unseren Entschluss                nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne
            erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten                   Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mittei-
            Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch                lung haben wir Dich auf Dein Kündigungsrecht hin-
            dann, wenn wir Dir nach Deiner Vertragserklärung,                  zuweisen.
            aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von        B 3.1.3     Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte
            Satz 1 in Textform stellen.
                                                                               Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
            Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die                 Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines Mo-
            Dich vertritt, so sind bei der Anwendung von Ab-                   nats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir
            satz 1 und B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arg-                die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklä-
            list Deines Vertreters als auch die Kenntnis und die               rung stützen. Zur Begründung können wir nach-
            Arglist von Dir zu berücksichtigen.                                träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats
            Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht                     nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Mo-
            nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wor-               natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von
            den ist, nur berufen, wenn weder Deinem Vertreter                  der Verletzung der Anzeigepflicht und der Um-
            noch Dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last                stände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils
            fällt.                                                             geltend gemachte Recht begründen.
B 3.1.2     Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht         B 3.1.4     Unsere Hinweispflicht
B 3.1.2.1   Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschut-                      Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
            zes                                                                Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir
                                                                               Dich durch eine gesonderte Mitteilung in Textform
            Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Ab-
                                                                               (z.B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verlet-
            satz 1, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im
                                                                               zung der Anzeigepflicht hingewiesen haben.
            Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangen-
            heit kein Versicherungsschutz.                         B 3.1.5     Ausschluss von unseren Rechten
            Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du                     Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt,
            nachweist, dass Du die unrichtigen oder unvoll-                    zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht be-
            ständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob                      rufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum-
            fahrlässig gemacht hast.                                           stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
            Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Ver-     B 3.1.6     Anfechtung
            letzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du                  Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täu-
            nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis                  schung anzufechten, bleibt bestehen.
            der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder
                                                                   B 3.1.7     Erlöschen unserer Rechte
            anderen Bedingungen geschlossen hätten.
                                                                               Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und
            Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-
                                                                               zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von
            rück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht
                                                                               fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte er-
            versagen, wenn Du nachweist, dass der unvollstän-
                                                                               löschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf
            dig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für
                                                                               dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn
            den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die
                                                                               Jahre, wenn die Anzeigepflicht von Dir oder Dei-
            Feststellung oder den Umfang der Leistung ur-
                                                                               nem Vertreter vorsätzlich oder arglistig verletzt
            sächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein
                                                                               wurde.
            Versicherungsschutz, wenn Du die Anzeigepflicht
            arglistig verletzt hast.

[Seite 20]
B 3.2       Gefahrerhöhung                                        B 3.2.5     Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhö-
B 3.2.1     Begriff der Gefahrerhöhung                                        hung

B 3.2.1.1   Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe       B 3.2.5.1   Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versiche-
            Deiner Vertragserklärung die tatsächlich vorhan-                  rungsfall ein, so sind wir nicht zur Leistung ver-
            denen Umstände so verändert werden, dass der                      pflichtet, wenn Du Deine Pflichten nach B 3.2.2.1
            Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrö-                vorsätzlich verletzt hast. Verletzt Du diese Pflich-
            ßerung des Schadens oder die ungerechtfertigte                    ten grob fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere
            Inanspruchnahme unserer Versicherung wahr-                        Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der
            scheinlicher wird.                                                Schwere Deines Verschuldens entspricht. Das
                                                                              Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hast Du
B 3.2.1.2   Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber
                                                                              zu beweisen.
            nicht nur – vorliegen, wenn sich ein gefahrerhebli-
            cher Umstand ändert, nach dem wir vor Vertrags-       B 3.2.5.2   Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und
            schluss gefragt haben.                                            B 3.2.2.3 sind wir für einen Versicherungsfall, der
                                                                              später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt,
B 3.2.1.3   Eine Gefahrerhöhung nach B3.2.1.1 liegt nicht vor,
                                                                              zu dem die Anzeige bei uns hätte zugegangen sein
            wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat
                                                                              müssen, leistungsfrei, wenn Du Deine Anzeige-
            oder nach den Umständen als mitversichert gelten
                                                                              pflicht vorsätzlich verletzt hast. Hast Du Deine
            soll.
                                                                              Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt B 3.2.5.1 Satz
B 3.2.2     Deine Pflichten                                                   2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht
B 3.2.2.1   Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch                   bleibt bestehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu
            Dich ohne unsere vorherige Zustimmung keine Ge-                   dem Zeitpunkt, zu dem uns die Anzeige hätte zuge-
            fahrerhöhung vorgenommen oder deren Vornahme                      gangen sein müssen, bekannt war.
            durch einen Dritten gestatten werden.                 B 3.2.5.3   Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
B 3.2.2.2   Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorhe-                 a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhö-
            rige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenom-                        hung nicht ursächlich für den Eintritt des Ver-
            men oder gestattet wurde, so musst Du uns diese                      sicherungsfalles oder den Umfang der Leis-
            unverzüglich anzeigen.                                               tungspflicht war oder
B 3.2.2.3   Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Ver-                  b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungs-
            tragserklärung unabhängig von Deinem eigenen                         falles die Frist für unsere Kündigung abgelau-
            Willen eintritt, musst Du uns unverzüglich anzei-                    fen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder
            gen, nachdem Du von ihr Kenntnis erlangt hast.
                                                                              c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt
B 3.2.3     Kündigung oder Vertragsänderung durch uns                            der Gefahrerhöhung einen unseren Geschäfts-
B 3.2.3.1   Kündigungsrecht                                                      grundsätzen entsprechend erhöhten Beitrag
                                                                                 verlangen.
            Verletzt Du Deine Verpflichtung nach B 3.2.2.1,
            können wir den Vertrag fristlos kündigen, wenn Du     B 3.3       Deine Obliegenheiten
            Deine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrläs-    B 3.3.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungs-
            sig verletzt hast. Das Nichtvorliegen von Vorsatz                 falls
            oder grober Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen.
                                                                  B 3.3.1.1   Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf
            Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit,               unser Verlangen innerhalb einer angemessenen
            können wir unter Einhaltung einer Frist von einem                 Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Besei-
            Monat kündigen.                                                   tigung unter Abwägung der beiderseitigen Interes-
            Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach                   sen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem
            B 3.2.2.2 und B 3.2.2.3 bekannt, können wir den                   Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als beson-
            Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Mo-                ders gefahrdrohend.
            nat kündigen.                                         B 3.3.1.2   Rechtsfolgen
B 3.2.3.2   Vertragsänderung                                                  Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine
            Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt                   Obliegenheit, die Du vor Eintritt des Versiche-
            der Gefahrerhöhung einen unseren Geschäfts-                       rungsfalls gegenüber uns zu erfüllen hast, so kön-
            grundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag                       nen wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von
            verlangen oder die Absicherung der erhöhten Ge-                   der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag
            fahr ausschließen.                                                fristlos kündigen.
            Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhö-                 Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nach-
            hung um mehr als 10 Prozent oder schließen wir die                weist, dass Du die Obliegenheit weder vorsätzlich
            Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kannst Du                 noch grob fahrlässig verletzt hast.
            den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang        B 3.3.2     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versi-
            unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kün-               cherungsfalls
            digen. In der Mitteilung haben wir Dich auf dieses
                                                                              Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungs-
            Kündigungsrecht hinzuweisen.
                                                                              falls folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
B 3.2.4     Erlöschen unserer Rechte
                                                                  B 3.3.2.1   Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und
            Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpas-                   Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du
            sung nach B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht in-                 unsere Weisungen, soweit für Dich zumutbar, zu
            nerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis von der                  befolgen sowie Weisungen – ggf. auch mündlich
            Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der                      oder telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände
            Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefah-                 dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versiche-
            rerhöhung bestanden hat.

[Seite 21]
            rungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedli-      B 4.1.2   Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekom-
            che Weisungen, hast Du nach pflichtgemäßem Er-                    men ist, ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die
            messen zu handeln.                                                Aufhebung des später geschlossenen Vertrags ver-
B 3.3.2.2   Zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt:                                     langen.

            Du hast                                                 B 4.1.3   Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es
                                                                              nicht innerhalb eines Monats geltend machst,
            a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von
                                                                              nachdem Du von der Mehrfachversicherung Kennt-
               ihm Kenntnis erlangt hast, unverzüglich – ggf.
                                                                              nis erlangt hast. Die Aufhebung wird zu dem Zeit-
               auch mündlich oder telefonisch – anzuzeigen;
                                                                              punkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie
            b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen                       verlangt wird, uns zugeht.
               das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzei-
                                                                    B 4.2     Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenände-
               gen;
                                                                              rung
            c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeich-
                                                                    B 4.2.1   Form, zuständige Stelle
               nis der abhanden gekommenen Sachen einzu-
               reichen;                                                       Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen,
                                                                              die den Versicherungsvertrag betreffen und die un-
            d) das Schadenbild so lange unverändert zu las-
                                                                              mittelbar gegenüber uns erfolgen, sind in Textform
               sen, bis die Schadenstelle oder die beschädig-
                                                                              (z.B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht,
               ten Sachen durch uns freigegeben worden sind.
                                                                              soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Ver-
               Sind Veränderungen unumgänglich, sind das
                                                                              trag etwas anderes bestimmt ist.
               Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentie-
               ren (z.B. durch Fotos) und die beschädigten Sa-                Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Haupt-
               chen bis zu einer Besichtigung durch uns auf-                  verwaltung oder an die im Versicherungsschein als
               zubewahren;                                                    zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die
                                                                              gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Er-
            e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft
                                                                              klärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
               in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu
               erteilen, die zur Feststellung des Versiche-         B 4.2.2   Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namens-
               rungsfalles oder des Umfanges unserer Leis-                    änderung
               tungspflicht erforderlich ist sowie jede Unter-                Hast Du uns eine Änderung Deiner Anschrift nicht
               suchung über Ursache und Höhe des Schadens                     mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir
               und über den Umfang der Entschädigungs-                        Dir gegenüber abgeben, die Absendung eines ein-
               pflicht zu gestatten;                                          geschriebenen Briefs an die letzte uns bekannte
            f)   von uns angeforderte Belege beizubringen, de-                Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Ab-
                 ren Beschaffung Dir zugemutet werden kann.                   sendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt ent-
                                                                              sprechend für den Fall einer Änderung Deines Na-
            g) Steht das Recht auf unsere vertragliche Leis-
                                                                              mens.
               tung einem anderen als Dir zu, so hat dieser die
               Obliegenheiten nach B 3.3.2.1 und B 3.3.2.2          B 4.3     Vollmacht des Versicherungsvertreters
               ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm dies nach den     B 4.3.1   Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
               tatsächlichen und rechtlichen Umständen                        Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt,
               möglich ist.                                                   von Dir abgegebene Erklärungen entgegenzuneh-
B 3.3.3     Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung                     men betreffend
B 3.3.3.1   Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder                   (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versi-
            B 3.3.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflich-                   cherungsvertrags;
            tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet-             (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein-
            zung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere                     schließlich dessen Beendigung;
            Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der
                                                                              (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Ab-
            Schwere Deines Verschuldens entspricht.
                                                                                  schluss des Vertrags und während des Versi-
B 3.3.3.2   Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungs-                     cherungsverhältnisses.
            falls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsob-
                                                                    B 4.3.2   Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
            liegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teil-
            weise leistungsfrei, wenn wir Dich durch geson-                   Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt,
            derte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)             von uns ausgefertigte Versicherungsscheine an
            auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.                          Dich zu übermitteln.
B 3.3.3.3   Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du          B 4.3.3   Zahlungen an den Versicherungsvertreter
            nachweist, dass Du die Obliegenheit nicht grob                    Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt,
            fahrlässig verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du                 Zahlungen anzunehmen, die Du im Zusammenhang
            nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit                   mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Ver-
            weder für den Eintritt oder die Feststellung des                  sicherungsvertrags an ihn leistest. Eine Beschrän-
            Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder                 kung dieser Vollmacht musst Du nur gegen Dich
            den Umfang der uns obliegenden Leistung ursäch-                   gelten lassen, wenn Du die Beschränkung bei der
            lich war. Das gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit                Vornahme der Zahlung kanntest oder in Folge gro-
            arglistig verletzt hast.                                          ber Fahrlässigkeit nicht kanntest.
B4          Weitere Regelungen                                      B 4.4     Verjährung
B 4.1       Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung                         Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
                                                                              jähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit
B 4.1.1     Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Ri-
                                                                              dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch ent-
            siko in mehreren Versicherungsverträgen versi-
                                                                              standen ist und der Gläubiger von den Anspruch
            chert ist.

[Seite 22]
          begründenden Umständen und der Person des                            Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Fi-
          Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige                    nanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Ver-
          Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.                                einigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den
          Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei                    Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäi-
          uns angemeldet worden, zählt bei der Fristberech-                    sche oder deutsche Rechtsvorschriften entgegen-
          nung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zu-                         stehen.
          gang unserer in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)       B 4.8        Überversicherung
          mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller                       Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des
          nicht mit.                                                           versicherten Interesses erheblich, so können so-
          Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den all-                 wohl wir als auch Du verlangen, dass zur Beseiti-
          gemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz-                       gung der Überversicherung die Versicherungs-
          buchs.                                                               summe mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
B 4.5     Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand                          Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für
                                                                               die Höhe des Beitrags der Betrag maßgebend, den
B 4.5.1   Außergerichtliche alternative Streitbeilegung
                                                                               wir berechnet hätten, wenn der Vertrag von vorn-
          Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die                     herein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden
          kostenlose alternative Streitbeilegung nutzen.                       wäre.
          Richte dazu Dein Anliegen an den                                     Hast Du die Überversicherung in der Absicht ge-
          Versicherungsombudsmann e.V.                                         schlossen, Dir dadurch einen rechtswidrigen Ver-
                                                                               mögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nich-
          Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
                                                                               tig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu,
          Weitere Informationen findest Du im Internet:                        zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden
          www.versicherungsombudsmann.de                                       Umständen Kenntnis erlangen.
          Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B.         B 4.9        Versicherung für fremde Rechnung
          Makler oder Vertreter) kann der Ombudsmann ei-
                                                                  B 4.9.1      Rechte aus dem Vertrag
          nen Schlichtungsvorschlag unterbreiten.
                                                                               Du hast das Recht, den Versicherungsvertrag im ei-
          Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zuläs-
                                                                               genen Namen für das Interesse eines Dritten (Ver-
          sig bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 €
                                                                               sicherten) zu schließen. Die Ausübung der Rechte
          und nur für Deine privaten Verträge. Der Ombuds-
                                                                               aus diesem Vertrag steht nur Dir als Versicherungs-
          mann spricht eine Empfehlung aus, die bis
                                                                               nehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das
          10.000 € für uns bindend ist.
                                                                               gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungs-
          In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte                     schein besitzt.
          Rechtsweg zu den Gerichten offen.
                                                                  B 4.9.2      Zahlung der Entschädigung
B 4.5.2   Versicherungsaufsicht
                                                                  B 4.9.2.1    Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich
          Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder                   den Nachweis verlangen, dass der Versicherte
          treten Meinungsverschiedenheiten bei der Ver-                        seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte
          tragsabwicklung auf, kannst Du Dich auch an die                      kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Deiner
          für uns zuständige Aufsicht wenden:                                  Zustimmung verlangen.
          Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht         B 4.9.2.2    Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von
          (BaFin)                                                              rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versiche-
          Sektor Versicherungsaufsicht                                         rung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und
          Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn                               das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen.

          E-Mail: poststelle@bafin.de                                          Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Inte-
                                                                               ressen des Versicherten umfasst, musst Du für
          Tel.: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550
                                                                               Dein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des
          Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist                Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Ver-
          und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei-                 sicherte Dein Repräsentant ist.
          den kann.
                                                                  B 4.9.2.3    Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht
B 4.5.3   Gerichtsstand                                                        an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abge-
          Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ausnahme:                     schlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige
          Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt                          Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht
          oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt wurde oder                    möglich oder nicht zumutbar war.
          nicht bekannt ist, können wir Dich vor dem für un-      B 4.9.2.4    Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dage-
          seren Sitz zuständigen Gericht verklagen.                            gen an, wenn Du den Vertrag ohne Auftrag des Ver-
B 4.6     Anzuwendendes Recht                                                  sicherten geschlossen und uns nicht darüber infor-
                                                                               miert hast.
          Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
                                                                  B 4.10       Aufwendungsersatz
B 4.7     Embargobestimmung
                                                                  B 4.10.1     Aufwendungen zur Abwendung und Minderung
          Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
                                                                               des Schadens
          stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit
          und solange dem keine auf die Vertragsparteien di-      B 4.10.1.1   Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose,
          rekt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Fi-                     die Du bei Eintritt des Versicherungsfalles den Um-
          nanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen                        ständen nach zur Abwendung und Minderung des
          Union oder der Bundesrepublik Deutschland ent-                       Schadens für notwendig gehalten hast oder die Du
          gegenstehen.                                                         auf unsere Weisung veranlasst hast.

[Seite 23]
B 4.10.1.2   Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar           B 4.12       Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
             bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden            B 4.12.1     Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeifüh-
             oder in seinen Auswirkungen zu mindern, geltend,                    rung des Versicherungsfalles
             so leisten wir nur dann Ersatz, wenn diese Aufwen-
                                                                    B 4.12.1.1   Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei,
             dungen bei einer nachträglichen, objektiven Be-
                                                                                 so sind wir von der Entschädigungspflicht frei.
             trachtung der Umstände verhältnismäßig und er-
             folgreich waren oder die Aufwendungen auf unsere                    Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechts-
             Weisung hin erfolgten.                                              kräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in Deiner Per-
                                                                                 son festgestellt worden, so gilt die vorsätzliche
B 4.10.1.3   Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen,
                                                                                 Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
             können wir auch den Aufwendungsersatz nach
             B 4.10.1.1 und B 4.10.1.2 entsprechend kürzen; dies    B 4.12.1.2   Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so
             gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere                   sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
             Weisung hin entstanden sind.                                        Schwere Deines Verschuldens entsprechenden
                                                                                 Verhältnis zu kürzen.
B 4.10.1.4   Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige
             Entschädigung betragen zusammen höchstens die          B 4.12.2     Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versiche-
             Versicherungssumme je vereinbarter Position; dies                   rungsfalles
             gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere                   Wir sind nicht zur Entschädigungsleistung ver-
             Weisung hin entstanden sind.                                        pflichtet, wenn Du uns arglistig über Tatsachen, die
B 4.10.1.5   Wir haben für den für die Aufwendungen gemäß                        für den Grund oder die Höhe der Entschädigung
             B 4.10.1.1 erforderlichen Betrag auf Dein Verlangen                 von Bedeutung sind, täuschst oder zu täuschen
             vorzuschießen.                                                      versuchst.
B 4.10.1.6   Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistun-                     Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch
             gen der Feuerwehr oder anderer Institutionen,                       durch rechtskräftiges Strafurteil gegen Dich wegen
             wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse                     Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so
             kostenfrei zu erbringen sind.                                       gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewie-
                                                                                 sen.
B 4.10.2     Kosten der Ermittlung und Feststellung des
             Schadens                                               B 4.13       Repräsentanten
B 4.10.2.1   Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten                   Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Dei-
             für die Ermittlung und Feststellung eines von uns                   ner Repräsentanten zurechnen lassen.
             zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Um-
             ständen nach geboten waren.
             Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand
             hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit
             er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder
             von uns aufgefordert wurde.
B 4.10.2.2   Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so
             können wir auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1
             entsprechend kürzen.
B 4.11       Übergang von Ersatzansprüchen
B 4.11.1     Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten
             zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit der
             Versicherer den Schaden ersetzt.
             Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil gel-
             tend gemacht werden.
             Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Per-
             son, mit der Du bei Eintritt des Schadens in häusli-
             cher Gemeinschaft lebst, kann der Übergang nicht
             geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person
             hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
B 4.11.2     Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzan-
             sprüchen
             Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Siche-
             rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Be-
             achtung der geltenden Form- und Fristvorschriften
             zu wahren, und nach Übergang des Ersatzan-
             spruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch
             den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
             Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir
             zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er in-
             folge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlan-
             gen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet-
             zung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere
             Leistung in einem der Schwere Deines Verschul-
             dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

[Seite 24]
Teil C      Besondere Bedingungen                                     C 1.2.3.3   Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sa-
            Nachfolgende Bedingungen sind nur Bestandteil                         chen, die dadurch entstehen, dass die Sachen dau-
            Deines Versicherungsumfanges, sofern Du diese                         erhaft der Hitze oder Wärme ausgesetzt sind.
            explizit ausgewählt hast. In Deinem Versicherungs-        C 1.3       Welche Sachen sind versichert? Welche Sachen
            schein findest Du eine Auflistung aller versicherten                  sind nicht versichert?
            Gefahren.                                                 C 1.3.1     Versicherte Sachen
C1          Besondere Bedingungen Glasbruch                                       Versichert sind folgende im Versicherungsschein
C1.1        Voraussetzungen für die Glasbruchversiche-                            bezeichnete Sachen:
            rung                                                                  - alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen-
C 1.1.1     Um die Gefahr „Glasbruch“ mitzuversichern, muss                         und Innenscheiben (z.B.: Glasscheiben von Fens-
            mindestens die Gefahr „Feuer“ Bestandteil Deines                        tern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Win-
            Versicherungsschutzes sein.                                             tergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvor-
                                                                                    bauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen);
C 1.1.2     Sollte während der Vertragslaufzeit Deiner Wohn-
            gebäudeversicherung die Voraussetzung nach                            - Fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben;
            C 1.1.1 nicht erfüllt sein, ist die Mitversicherung der               - Platten und Spiegel aus Glas;
            Gefahr „Glasbruch“ nicht weiter möglich.                              - Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten
C 1.2       Welche Schäden sind versichert? Welche sind                             und -spiegel;
            nicht versichert?                                                     - Platten aus Glaskeramik (-kochfeldern) sowie
            Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,                       die Elektronik von Glaskeramik-Kochfeldern, so-
            die durch folgende Ereignisse zerstört oder be-                         weit diese durch den Glasbruch beschädigt
            schädigt werden:                                                        wurde oder wenn diese durch den Austausch der
            - Bruch (Zerbrechen)                                                    Glaskeramikplatte ebenfalls erneuert werden
                                                                                    muss;
            - Muschelausbrüche (Kantenbeschädigungen)
                                                                                  - Glasbausteine und Profilbaugläser;
C 1.2.1     Was ist unter Bruch und Muschelausbrüchen zu
            verstehen?                                                            - Scheiben und Platten aus Kunststoff;

C 1.2.1.1   Bruch ist, wenn das Glas durchgehend in seinem                        - Scheiben von Wintergärten.
            Querschnitt beschädigt ist.                               C 1.3.2     Nicht versicherte Sachen
C 1.2.1.2   Muschelausbrüche sind Abplatzungen an der Ober-                       Nicht versichert sind:
            fläche von Glas, die zu einer gekrümmten Bruchflä-                    - Optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuch-
            che führen. Der Querschnitt muss nicht durchge-                         tungskörper und Handspiegel;
            hend beschädigt sein. Muschelausbrüche sind
                                                                                  - Photovoltaikanlagen;
            nicht Schrammen oder Kratzer auf der Glasoberflä-
            che.                                                                  - Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff,
                                                                                    die Bestandteil von elektronischer Daten-, Ton-,
C 1.2.2     Welche Schäden und Gefahren sind nicht versi-
                                                                                    Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräten
            chert?
                                                                                    sind (z.B. Bildschirme von Fernsehgeräten und
            Nicht versichert sind folgende Schäden:                                 Monitoren, Displays von Tablets und Smartpho-
C 1.2.2.1   Oberflächen oder Kanten werden beschädigt (z.B.                         nes);
            durch Schrammen, Kratzer).                                            - Sachen, die bereits bei Antragstellung beschä-
C 1.2.2.2   Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierver-                           digt sind;
            glasungen werden undicht.                                             - fertig eingesetzte Glasscheiben an Möbelstü-
C 1.2.2.3   Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Ge-                       cken (Ausnahme Einbauküche).
            fahren, soweit für diese Gefahren anderweitiger           C 1.4       Versicherungsort
            Versicherungsschutz besteht:
                                                                                  Der Versicherungsort sind die im Versicherungs-
            - Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz;                       schein bezeichneten Gebäude oder Räume von Ge-
              Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines                    bäuden. Soweit Versicherungsschutz für bewegli-
              Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;                     che Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur inner-
            - Leitungswasser;                                                     halb des Versicherungsorts.
            - Sturm, Hagel;                                           C 1.5       Welche Kosten sind versichert?
            - Extreme Naturgewalten: Überschwemmung,                  C 1.5.1     Versicherte Kosten
              Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, La-                      Wir ersetzen folgende Kosten, die infolge eines
              winen oder Vulkanausbruch.                                          Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich an-
C 1.2.3     Welche generellen Ausschlüsse gibt es?                                gefallen sind:
C 1.2.3.1   Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegs-        C 1.5.1.1   Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Not-
            ähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Re-                     verschalungen, Notverglasungen).
            bellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichti-        C 1.5.1.2   Den Abtransport und die Vernichtung von versi-
            gung mitwirkender Ursachen.                                           cherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz
C 1.2.3.2   Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie,                      (Entsorgungskosten).
            nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.           C 1.5.1.3   Kosten für die Erneuerung von Anstrichen, Male-
            Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa-                     reien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und
            chen.                                                                 Folien auf den versicherten Sachen.

[Seite 25]
C 1.5.1.4   Zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und       C 2.2.2.7     Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits
            Montieren von versicherten Sachen durch deren                           vorhanden waren und Dir oder Deinen Repräsen-
            Lage verteuert (z.B. Kran- oder Gerüstkosten).                          tanten bekannt sein mussten;
C 1.5.1.5   Kosten, um Sachen, die das Einsetzen von Ersatz-          C 2.2.2.8     den Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftig-
            scheiben behindern (z.B. Schutzgitter, Schutzstan-                      keit Dir oder Deinen Repräsentanten bekannt sein
            gen, Markisen) zu beseitigen und wiederanzubrin-                        musste. Wir leisten jedoch Entschädigung, wenn
            gen.                                                                    der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit
C 1.5.1.6   Kosten, um Schäden an Umrahmungen, Beschlä-                             verursacht wurde oder wenn die Sache zur Zeit des
            gen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen                          Schadens mit unserer Zustimmung wenigstens be-
            zu beseitigen.                                                          helfsmäßig repariert war
                                                                      C 2.2.2.8.1   soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller
C2          Besondere Bedingungen Photovoltaik
                                                                                    oder Händler), Werkunternehmer oder aus Repara-
C 2.1       Voraussetzungen für Photovoltaik                                        turauftrag einzutreten hat.
C 2.1.1     Um Photovoltaik mitzuversichern, muss mindes-                           Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, so leis-
            tens die Gefahr „Feuer“ (A 3) Bestandteil Deines                        ten wir zunächst Entschädigung. Ergibt sich nach
            Versicherungsschutzes sein.                                             Zahlung der Entschädigung, dass ein Dritter für den
C 2.1.2     Sollte während der Vertragslaufzeit Deiner Wohn-                        Schaden eintreten muss und bestreitet der Dritte
            gebäudeversicherung die Voraussetzung nach                              dies, so behältst Du zunächst die bereits gezahlte
            C 2.1.1 nicht erfüllt sein, ist die Mitversicherung der                 Entschädigung. § 86 VVG – Übergang von Ersatz-
            Gefahr „Photovoltaik“ nicht weiter möglich.                             ansprüchen – gilt für diese Fälle nicht.
C 2.2       Versicherte Leistungen                                                  Du hast Deinen Anspruch auf Kosten und nach un-
                                                                                    seren Weisungen außergerichtlich und erforderli-
C 2.2.1     Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,
                                                                                    chenfalls gerichtlich geltend zu machen. Die Ent-
            wenn diese unvorhergesehen zerstört oder be-
                                                                                    schädigung ist zurückzuzahlen, wenn Du unseren
            schädigt werden. Unvorhergesehen sind Schäden,
                                                                                    Weisungen nicht folgst oder soweit der Dritte Dir
            die weder Du noch Deine Repräsentanten rechtzei-
                                                                                    Schadenersatz leistet.
            tig vorhergesehen haben noch mit dem für die im
            Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fach-          C 2.3         Versicherte Sachen
            wissen hättest vorhersehen können. Auf den Ein-                         Versichert sind auf und an dem Gebäude oder den
            wand der groben Fahrlässigkeit berufen wir uns                          mitversicherten Nebengebäude(n)/Garage(n) be-
            hierbei nicht.                                                          festigte sowie auf dem Grundstück angebrachte,
            Des Weiteren leisten wir Entschädigung für versi-                       betriebsfertige Photovoltaikanlagen.
            cherte Sachen, die durch                                                Zur Photovoltaikanlage gehören Photovoltaikmo-
            - Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünde-                       dule, Modultrageeinrichtungen, Laderegler, Akku-
              rung abhandenkommen; jedoch nicht durch Ver-                          mulatoren, Wechselrichter, Bezugs- und Einspei-
              lieren, Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen;                           seregler, Trafos, Überspannungsschutzeinrich-
                                                                                    tung, Gleich- und Wechselstromverkabelung,
            - Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vor-
                                                                                    Überwachungskomponenten, Hausanschlüsse (so-
              satz Dritter;
                                                                                    fern Du hierfür die Gefahr trägst) sowie sonstige
            - Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfeh-                        Peripheriegeräte.
              ler;
                                                                                    Die versicherten Anlagen sind bis max. 20 Kilowatt
            - Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;                             peak (kWp) versichert.
            - Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen;                      C 2.3.1       Nicht versicherte Sachen
            - Wasser, Feuchtigkeit, Frost, Schneelast;                              Nicht versichert sind:
            - Sturm, Hagel, Eisgang, Überschwemmung;                                - Wechseldatenträger;
            - Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheits-                          - Hilfs- und Betriebsstoffe;
              einrichtungen;
                                                                                    - Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, z.B.
            - Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;                                  Kühl- und Löschmittel;
            - Zerreißen infolge Fliehkraft;                                         - Werkzeuge aller Art;
            - Überdruck;                                                            - sonstige Teile, die während der Lebensdauer der
            - Tierverbiss                                                             versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach
            zerstört oder beschädigt werden.                                          ausgewechselt werden müssen, z.B. Sicherun-
                                                                                      gen, Lichtquellen, nicht wieder aufladbare Batte-
C 2.2.2     Nicht versicherte Gefahren
                                                                                      rien, Filtermassen und -einsätze.
            Kein Versicherungsschutz, ohne Rücksicht auf mit-
                                                                      C 2.4         Ertragsausfall
            wirkende Ursachen besteht durch
                                                                                    Versichert ist der infolge eines ersatzpflichtigen
C 2.2.2.1   Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Re-
                                                                                    Schadens an der Photovoltaikanlage entstandene
            volution, Rebellion oder Aufstand;
                                                                                    Ertragsausfall, den Du dadurch erleidest, dass kein
C 2.2.2.2   Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive                        Strom in das Netz des Versorgers eingespeist wer-
            Substanzen;                                                             den kann oder Strom aus dem Netz des Versorgers
C 2.2.2.3   Sturmflut;                                                              entnommen werden muss.
C 2.2.2.4   Grundwasser;                                                            Der Ertragsausfall wird nur insoweit ersetzt wie der
                                                                                    Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenut-
C 2.2.2.5   die versicherbaren Gefahren aller zum Hauptver-
                                                                                    zung der Anlage nicht schuldhaft verzögert.
            trag abschließbaren Bedingungen;
C 2.2.2.6   Abnutzung, Verschleiß;

[Seite 26]
C 2.5     Besondere Selbstbeteiligung Photovoltaik                  C 3.4.3   Sanitär-Installateur-Service im Notfall
          Für Schäden nach C 2.2 besteht eine besondere                       Anspruch auf den Einsatz eines Sanitär-Installati-
          Selbstbeteiligung in Höhe von 150 €.                                onsbetriebes besteht:
C3        Besondere Bedingungen Schutzbriefleistungen                         - bei einem Defekt einer Armatur, eines Boilers
C 3.1     Voraussetzungen für Schutzbriefleistungen                             oder der Spülung des WCs oder des Urinals,

C 3.1.1   Um unsere Schutzbriefleistungen mitzuversichern,                    - wenn am Haupthahn der versicherten Wohnung
          muss mindestens die Gefahr Feuer (A 3) Bestand-                       das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abge-
          teil Deines Versicherungsschutzes sein.                               stellt werden kann,

C 3.1.2   Sollte während der Vertragslaufzeit Deiner Wohn-                    - bei Unterbrechung der Kalt- oder Warmwasser-
          gebäudeversicherung die Voraussetzung nach                            versorgung.
          C 3.1.1 nicht erfüllt sein, ist die Mitversicherung der             Wir übernehmen die Lohnkosten des beauftragten
          Gefahr „Schutzbriefleistungen“ nicht weiter mög-                    Handwerkers. Materialkosten werden nicht über-
          lich.                                                               nommen.
C 3.1.3   Für den Anspruch auf Haus- und Wohnungs-                            Wir erbringen keine Leistungen für Behebung von
          Schutzbriefleistungen ist Voraussetzung, dass die                   Defekten, die bereits vor Versicherungsbeginn vor-
          Hilfeleistung durch einen von uns beauftragten                      handen waren oder Instandhaltung bzw. Wartung
          Dienstleister organisiert wird. Die eingetretenen                   der Geräte und Installationen des versicherten Or-
          Schadenfälle sind daher unverzüglich der Notruf-                    tes nach A 9.
          zentrale zu melden. Die Telefonnummer findest Du          C 3.4.4   Elektro-Installateur-Service im Notfall
          in Deinem Online-Kundenportal.
                                                                              Anspruch auf den Einsatz eines Elektro-Installati-
C 3.2     Versicherte Personen                                                onsbetriebes besteht bei Defekten an der Elektro-
          Alle Leistungen dieses Schutzbriefs stehen Dir als                  Installation des Versicherungsortes nach C 3.3.
          Versicherungsnehmer und den Personen, die mit                       Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des
          Dir in häuslicher Gemeinschaft leben, zu.                           Defekts. Materialkosten werden nicht übernom-
C 3.3     Versicherungsort                                                    men.
          Der Versicherungsschutz gilt für die im Versiche-                   Wir übernehmen keine Leistungen für:
          rungsschein bezeichnete, selbstgenutzte Wohnung                     - Behebung von Defekten an elektrischen und
          bzw. das Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus                         elektronischen Geräten, z.B. Waschmaschinen,
          (Hauptwohnsitz) einschließlich zugehöriger Bal-                       Geschirrspüler, Backöfen, Heizkessel, Heizungs-
          kone, Loggien, Dachterrassen, Keller und Spei-                        steuerungsanlagen, Kühlschränke, sonstige Kü-
          cherräume sowie Garagen, jedoch nicht für Stell-                      chengeräte, Lampen, Computer, Telefonanlagen
          plätze innerhalb von Sammelgaragen.                                   und Unterhaltungselektronik;
C 3.4     Entschädigungsgrenzen und Jahreshöchstent-                          - die Behebung von Defekten an Stromver-
          schädigung                                                            brauchszählern;
          Die Übernahme von Kosten gemäß den nachfol-                         - die Behebung von Defekten, die bereits vor Ver-
          genden Leistungen ist auf insgesamt 1.500 € (Jah-                     tragsbeginn vorhanden waren.
          reshöchstentschädigung) für alle Versicherungs-
                                                                    C 3.4.5   Heizungs-Installateur-Service im Notfall
          fälle begrenzt. Die maximale Entschädigung pro
          versicherter Leistung beträgt 500 €.                                Anspruch auf den Einsatz eines Heizungs-Installa-
                                                                              teur-Betriebes besteht, wenn aufgrund von Defek-
C 3.4.1   Schlüsseldienst im Notfall
                                                                              ten an zugehörigen Thermostatventilen Heizkörper
          Anspruch auf einen Schlüsseldienst besteht, wenn                    nicht in Betrieb genommen werden können oder
          Du nicht in den Versicherungsort nach C 3.3 gelan-                  aufgrund eines Bruchschadens oder Undichtigkeit
          gen kannst, weil der Schlüssel für die Wohnungstür                  Heizkörper repariert oder ersetzt werden müssen.
          abhandengekommen oder abgebrochen ist oder Du
                                                                              Wir übernehmen die Lohnkosten des beauftragten
          Dich versehentlich ausgesperrt hast.
                                                                              Handwerkers. Materialkosten werden nicht über-
          Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der                        nommen.
          Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die
                                                                              Wir erbringen keine Leistungen für Behebung von
          Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das
                                                                              Defekten, die bereits vor Versicherungsbeginn vor-
          Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsun-
                                                                              handen waren, Behebung von Schäden an Heizkes-
          fähig geworden ist.
                                                                              seln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren oder In-
C 3.4.2   Rohrreinigungs-Service im Notfall                                   standhaltung bzw. Wartung von Geräten und In-
          Anspruch auf den Einsatz einer Rohrreinigungs-                      stallationen des versicherten Ortes nach A 9.
          firma besteht, wenn Abflussrohre von Bade- oder           C 3.4.6   Notheizung
          Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WC, Uri-
                                                                              Anspruch auf bis zu drei elektrische Leih-Heizge-
          nalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft sind
                                                                              räte besteht, wenn die Heizungsanlage unvorher-
          und dies nicht ohne eine fachmännische Behebung
                                                                              gesehen während der Heizperiode ausfällt und eine
          beseitigt werden kann.
                                                                              Abhilfe durch den Heizungs-Installateur-Service
          Wir erbringen keine Leistungen, wenn die Ursache                    nicht zeitnah möglich ist.
          für die Rohrverstopfung außerhalb des Versiche-
                                                                              Wir übernehmen die Kosten für die Bereitstellung
          rungsortes nach A 12.2 liegt oder die die Rohrver-
                                                                              der Leih-Heizgeräte. Nicht ersetzt werden zusätzli-
          stopfung bereits vor Vertragsbeginn vorhanden
                                                                              che Stromkosten, die durch den Einsatz der Leih-
          war.
                                                                              Heizgeräte entstehen.

[Seite 27]
C 3.4.7    Schädlingsbekämpfung                                               cherungsort nach C 3.3 Sicherungsmaßnahmen er-
           Bei Befall der versicherten Wohnung durch Schäd-                   forderlich, um den versicherten Haushalt vor wei-
           linge, die aufgrund des Ausmaßes nur fachmän-                      teren Schäden zu schützen, organisieren wir:
           nisch beseitigt werden können, besteht Anspruch                    - die provisorische Sicherung der Wohnungstür
           auf eine Schädlingsbekämpfung durch eine Fach-                       durch einen Schlüsseldienst oder
           firma. Als Schädlinge gelten ausschließlich Scha-                  - eine provisorische Sicherung von Fenstern durch
           ben (z.B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten,                        einen Glasereibetrieb oder
           Ameisen und Silberfischchen.
                                                                              - die Bewachung und Sicherung des versicherten
           Wir übernehmen keine Leistungen für den Befall                       Objektes durch ein auf Bewachung bzw. Siche-
           durch Schädlinge, die bereits vor Vertragsbeginn                     rung spezialisiertes Unternehmen.
           erkennbar waren.
                                                                              Die Kosten für die Bewachung und Sicherung wer-
C 3.4.8    Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bie-                        den nicht übernommen.
           nennestern
                                                                  C4          Besondere Bedingungen Haustechnik
           Es besteht Anspruch auf fachmännische Beseiti-
           gung bzw. Umsiedlung von Wespen-, Bienen- oder         C 4.1       Voraussetzungen für Haustechnik
           Hornissennestern, die sich im Bereich der versi-       C 4.1.1     Um Haustechnik mitzuversichern, muss mindes-
           cherten Wohnung befinden.                                          tens die Gefahr Feuer (A 3) Bestandteil Deines Ver-
           Wir leisten keine Entschädigung, wenn                              sicherungsschutzes sein.
           - sich das Wespen-, Bienen- oder Hornissennest         C 4.1.2     Sollte während der Vertragslaufzeit Deiner Wohn-
             in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht                  gebäudeversicherung die Voraussetzung nach
             der versicherten Wohnung zugeordnet werden                       C 4.1.1 nicht erfüllt sein, ist die Mitversicherung der
             kann.                                                            Gefahr „Haustechnik“ nicht weiter möglich.
           - die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen-,          C 4.2       Welche Schäden sind versichert? Welche sind
             Bienen oder Hornissennests aus rechtlichen                       nicht versichert?
             Gründen, z.B. aus Gründen des Artenschutzes,         C 4.2.1     Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,
             nicht zulässig ist.                                              wenn diese unvorhergesehen zerstört oder be-
C 3.4.9    Kinderbetreuung im Notfall                                         schädigt werden. Unvorhergesehen sind Schäden,
                                                                              die weder Du noch Deine Repräsentanten rechtzei-
           Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Be-
                                                                              tig vorhergesehen haben noch mit dem für die im
           treuung von Kindern unter 16 Jahren, die in Deinem
                                                                              Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fach-
           Haushalt leben, wenn Du durch Unfall, Noteinwei-
                                                                              wissen hätten vorhersehen können. Auf den Ein-
           sung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen
                                                                              wand der groben Fahrlässigkeit berufen wir uns
           an der Betreuung der Kinder gehindert bist und
                                                                              hierbei nicht.
           eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfü-
           gung steht. Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit                 Des Weiteren leisten wir Entschädigung für versi-
           in der versicherten Wohnung, und zwar so lange,                    cherte Sachen,
           bis sie anderweitig, z.B. durch einen Verwandten                   - die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub
           übernommen werden kann, längstens jedoch für                         oder Plünderung abhandenkommen; jedoch
           die Dauer von 48 Stunden.                                            nicht durch Verlieren, Liegen-, Hängen- oder
           Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kos-                       Stehenlassen,
           ten.                                                               - Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vor-
C 3.4.10   Unterbringung von Tieren im Notfall                                  satz Dritter,
           Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Un-                    - Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfeh-
           terbringung und Versorgung von Hunden, Katzen,                       ler,
           Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen und Zier-                     - Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
           vögeln, die in Deinem Haushalt leben, wenn Du
                                                                              - Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen,
           durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder
           Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere                     - Wasser, Feuchtigkeit, Frost, Schneelast,
           gehindert bist und eine andere Person zur Betreu-                  - Sturm, Eisgang, Überschwemmung,
           ung nicht zur Verfügung steht. Die Unterbringung                   - Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheits-
           erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim.                 einrichtungen,
           Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Tiere un-
                                                                              - Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel,
           serem Beauftragten übergeben werden.
                                                                              - Zerreißen infolge Fliehkraft,
           Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kos-
           ten.                                                               - Überdruck oder
C 3.4.11   Ausfall der versicherten Wohnung                                   - Tierverbiss
           Wird der Versicherungsort nach C 2.3 durch Feuer-                  zerstört oder beschädigt werden.
           , Elementar- oder Wasserschaden bzw. Einbruch-         C 4.2.2     Nicht versicherte Gefahren
           diebstahl unbewohnbar, organisieren wir eine an-
                                                                              Kein Versicherungsschutz, ohne Rücksicht auf mit-
           gemessene Ersatzwohnung (z.B. Hotel, Pension,
                                                                              wirkende Ursachen besteht
           Mietwohnung). Die Kosten für die Ersatzwohnung
           werden nicht übernommen.                               C 4.2.2.1   durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger-
                                                                              krieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand;
C 3.4.12   Bewachungsservice
                                                                  C 4.2.2.2   durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radio-
           Werden infolge eines versuchten oder vollbrach-
                                                                              aktive Substanzen;
           ten, polizeilich gemeldeten Einbruchs in den Versi-
                                                                  C 4.2.2.3   durch Sturmflut;

[Seite 28]
C 4.2.2.4    durch Grundwasser;                                                     der Versorgung der im Versicherungsschein be-
C 4.2.2.5    durch die versicherbaren Gefahren aller zum                            zeichneten Gebäude dienen;
             Hauptvertrag abschließbaren Bedingungen;                             - Saunen oder Dampfbäder, Springbrunnen, Re-
C 4.2.2.6    durch Abnutzung, Verschleiß;                                           genwassernutzungsanlagen, außen liegende
                                                                                    Pools und Schwimmbecken einschließlich zuge-
C 4.2.2.7    durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung
                                                                                    höriger Technik, sofern das Schwimmbecken
             bereits vorhanden waren und Dir oder Deinen Re-
                                                                                    vollständig ins Erdreich eingelassen oder min-
             präsentanten bekannt sein mussten;
                                                                                    destens 50 kg (Leergewicht) schwer ist;
C 4.2.2.8    durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürf-
                                                                                  - Überwachungskameras.
             tigkeit Dir oder Deinen Repräsentanten bekannt
             sein musste. Wir leisten jedoch Entschädigung,           C 4.3.1.1   Entschädigung für elektronische Bauelemente
             wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbe-                        (Bauteile) der versicherten Sache wird nur geleis-
             dürftigkeit verursacht wurde oder wenn die Sache                     tet, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von
             zur Zeit des Schadens mit unserer Zustimmung we-                     außen auf eine Austauscheinheit (im Reparaturfall
             nigstens behelfsmäßig repariert war;                                 üblicherweise auszutauschende Einheit) oder auf
                                                                                  die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Ist
C 4.2.2.9    soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller
                                                                                  dieser Beweis nicht zu erbringen, so genügt die
             oder Händler), Werkunternehmer oder aus Repara-
                                                                                  überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Scha-
             turauftrag einzutreten hat.
                                                                                  den auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr
             Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, so leis-               von außen zurückzuführen ist. Für Folgeschäden an
             ten wir zunächst Entschädigung. Ergibt sich nach                     weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschä-
             Zahlung der Entschädigung, dass ein Dritter für den                  digung geleistet.
             Schaden eintreten muss und bestreitet der Dritte
                                                                      C 4.3.1.2   Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach been-
             dies, so behältst Du zunächst die bereits gezahlte
                                                                                  deter Erprobung und – soweit vorgesehen – nach
             Entschädigung. § 86 VVG – Übergang von Ersatz-
                                                                                  beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsauf-
             ansprüchen – gilt für diese Fälle nicht.
                                                                                  nahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine
             Du hast Deinen Anspruch auf Kosten und nach un-                      spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit un-
             seren Weisungen außergerichtlich und erforderli-                     terbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt
             chenfalls gerichtlich geltend zu machen.                             auch während einer De- oder Remontage sowie
             Die Entschädigung ist zurückzuzahlen, wenn Du                        während eines Transportes der Sache innerhalb
             unseren Weisungen nicht folgst oder soweit der                       des Versicherungsortes.
             Dritte Dir Schadenersatz leistet.                        C 4.3.2     Nicht versicherte Sachen
C 4.2.2.10   durch übermäßigen Ansatz von Kesselstein,                            Nicht versichert sind:
             Schlamm oder sonstigen Ablagerungen.
                                                                                  - Anlagen und Geräte, die nicht unter C 4.3.1 auf-
C 4.3        Versicherte Sachen                                                     geführt sind, insbesondere Photovoltaikanlagen
C 4.3.1      Versichert sind die folgenden allgemeinen haus-                        und sonstige Anlagen der Stromerzeugung, so-
             technischen betriebsfertigen Gebäude- und                              wie Zisternen,
             Grundstücksbestandteile auf dem im Versiche-                         - Rohrleitungen, die zu den Anlagen und Geräten
             rungsschein bezeichneten Grundstück:                                   gehören,
             - Brenner, Pumpen, Steuerungs-, Mess- und Re-                        - Wechseldatenträger,
               geleinheiten, von Heizungsanlagen aller Art und
                                                                                  - Hilfs- und Betriebsstoffe,
               Öltanks;
                                                                                  - Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, z.B.
             - Stationäre Klima- und Lüftungsanlagen;
                                                                                    Kühl- und Löschmittel,
             - Personen- und Lastenaufzüge;
                                                                                  - Werkzeuge aller Art,
             - Anlagen zur Trink- und Brauchwasseraufberei-
                                                                                  - sonstige Teile, die während der Lebensdauer der
               tung und -entsorgung sowie Anlagen zur
                                                                                    versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach
               Schmutzwasserentsorgung bzw. Schmutzwas-
                                                                                    ausgewechselt werden müssen, z.B. Sicherun-
               serabweisung;
                                                                                    gen, Lichtquellen, nicht wieder aufladbare Batte-
             - Elektrische Antriebe von Rollläden, Garagen-                         rien, Filtermassen und -einsätze.
               und Rolltoren;
                                                                      C 4.4       Versicherte Kosten
             - Elektronische Türöffner, Alarm-, Video- und Ge-
                                                                                  Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und To-
               gensprechanlagen, Klingelanlagen;
                                                                                  talschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt
             - Smarthome-Geräte, die mit der Gebäudetechnik                       vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich
               über ein leitergebundenes BUS-System verbun-                       des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als
               den sind und der Steuerung von Rollläden, Fens-                    der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wie-
               tern, Türen, Strom, Heizung, Beleuchtung, Gar-                     derherstellungskosten höher, so liegt ein Total-
               tenbewässerung oder Überwachungseinrichtun-                        schaden vor.
               gen dienen. Nicht versichert sind mobile Steue-
                                                                      C 4.4.1     Teilschaden
               rungsgeräte, welche auch außerhalb des Gebäu-
               des Verwendung finden (Tablets oder Smartpho-                      Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung
               nes);                                                              des früheren betriebsfertigen Zustandes notwendi-
                                                                                  gen Aufwendungen abzüglich des Wertes des Alt-
             - Hebeanlagen;
                                                                                  materials.
             - Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung;
                                                                      C 4.4.2     Totalschaden
             - Antennen- und Satellitenempfangsanlagen, so-
                                                                                  Entschädigt wird der Neuwert abzüglich des Wer-
               weit sie sich in Deinem Eigentum befinden und
                                                                                  tes des Altmaterials zuzüglich Bezugskosten wie

[Seite 29]
          z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage, die               - entgangenen Gewinn infolge von Arbeiten in ei-
          Du infolge eines Versicherungsfalles aufwenden                      gener Regie;
          musst.                                                            - Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläu-
C 4.4.3   Entschädigungsbegrenzung auf Zeitwert                               fige Wiederherstellung;
          Abweichend von C 4.4.1 und C 4.4.2 ist die Entschä-               - Kosten für Arbeiten, die zwar für die Wiederher-
          digungsleistung auf den Zeitwert unmittelbar vor                    stellung erforderlich sind, aber nicht an der ver-
          Eintritt des Versicherungsfalles begrenzt, wenn die                 sicherten Sache selbst ausgeführt werden;
          Wiederherstellung (Teilschaden) oder Wiederbe-                    - Vermögensschäden.
          schaffung (Totalschaden) unterbleibt.
                                                                C 4.5       Besondere Selbstbeteiligung Haustechnik
          Du erwirbst einen Anspruch auf den Teil der Ent-
                                                                            Für Schäden nach C 4.2 besteht eine besondere
          schädigung, der den Zeitwert übersteigt, nur, so-
                                                                            Selbstbeteiligung in Höhe von 150 €.
          weit und sobald Du uns innerhalb von zwei Jahren
          nach Eintritt des Versicherungsfalles nachweisen      C5          Besondere Bedingungen Allgefahrendeckung
          kannst, dass Du die Entschädigung zur Wiederher-
                                                                C 5.1       Voraussetzungen für Allgefahrendeckung
          stellung der beschädigten oder Wiederbeschaffung
          der zerstörten oder abhandengekommenen Sachen         C 5.1.1     Um die Allgefahrendeckung mitzuversichern, muss
          verwenden wirst.                                                  mindestens die Gefahr Feuer (A 3) Bestandteil Dei-
                                                                            nes Versicherungsschutzes sein.
C 4.4.4   Aufwendungen zur Wiederherstellung sind ins-
          besondere:                                            C 5.1.2     Sollte während der Vertragslaufzeit Deiner Wohn-
          - Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe;                     gebäudeversicherung die Voraussetzung nach
                                                                            C 5.1.1 nicht erfüllt sein, ist die Mitversicherung der
          - Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, auch
                                                                            Gefahr „Allgefahrendeckung“ nicht weiter möglich.
            übertarifliche Lohnanteile und Zulagen, ferner
            Mehrkosten durch tarifliche Zuschläge für Über-     C 5.2       Welche Schäden sind versichert? Welche sind
            stunden sowie für Sonntags-, Feiertags- und                     nicht versichert?
            Nachtarbeiten;                                      C 5.2.1     Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,
          - De- und Remontagekosten;                                        - wenn diese unvorhergesehen zerstört oder be-
          - Transportkosten einschließlich Mehrkosten für                     schädigt werden in Höhe von bis zu 10.000 €.
            Expressfrachten;                                                  Unvorhergesehen sind Schäden, die weder Du
                                                                              noch Deine Repräsentanten rechtzeitig vorher-
          - Kosten für die Wiederherstellung des Betriebs-
                                                                              gesehen haben noch mit dem für die im Betrieb
            systems, welches für die Grundfunktion der ver-
                                                                              ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen
            sicherten Sache notwendig ist;
                                                                              hätten vorhersehen können. Auf den Einwand
          - Aufräumungs-, Dekontaminations-, und Entsor-                      der groben Fahrlässigkeit berufen wir uns hierbei
            gungskosten;                                                      nicht.
          - Feuerlöschkosten;                                               - die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub
          - Bewegungs- und Schutzkosten;                                      oder Plünderung abhandenkommen; jedoch
                                                                              nicht durch Verlieren, Liegen-, Hängen- oder
          - Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemm-
                                                                              Stehenlassen.
            arbeiten;
                                                                C 5.2.2     Nicht versicherte Gefahren:
          - Kosten für Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten
            oder Bereitstellung eines Provisoriums;                         Kein Versicherungsschutz, ohne Rücksicht auf mit-
                                                                            wirkende Ursachen besteht
          - Kosten für Luftfracht;
                                                                C 5.2.2.1   durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger-
          - Kosten für schadenbedingte Arbeiten an Dä-
                                                                            krieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
            chern oder Fassaden.
                                                                            Der Ausschluss gilt nicht für Schäden an versicher-
          Ein Abzug von den Wiederherstellungskosten in
                                                                            ten Sachen, die im Zuge von Räumungs- bzw. Ent-
          Höhe der Wertverbesserung wird vorgenommen an
                                                                            schärfungsmaßnahmen an unentdeckter Kriegs-
          Hilfs- und Betriebsstoffen, Verbrauchsmaterialien
                                                                            munition (Blindgänger) bzw. durch spontane Ex-
          und Arbeitsmitteln, Werkzeugen aller Art sowie
                                                                            plosion unentdeckter Kriegsmunition beendeter
          sonstigen Teilen, die während der Lebensdauer der
                                                                            Kriege zerstört oder beschädigt werden oder in-
          versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach
                                                                            folge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
          ausgewechselt werden müssen, soweit diese Teile
          zur Wiederherstellung der versicherten Sache zer-     C 5.2.2.2   durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radio-
          stört oder beschädigt werden.                                     aktive Substanzen.
C 4.4.5   Nicht versicherte Kosten                                          Der Ausschluss gilt nicht für Schäden an versicher-
                                                                            ten Sachen, die als Folge eines unter die Versiche-
          Wir leisten keine Entschädigung für
                                                                            rung fallenden Schadenereignisses durch auf dem
          - Kosten einer Überholung oder sonstiger Maß-                     Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt,
            nahmen, die auch unabhängig von dem Versi-                      betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radi-
            cherungsfall notwendig gewesen wären;                           oaktive Isotope entstehen, insbesondere Schäden
          - Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesse-                      durch Kontamination und Aktivierung. Dies gilt
            rungen, die über die Wiederherstellung hinaus-                  nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
            gehen;                                              C 5.2.2.3   durch Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe von
          - Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie,                hoher Hand;
            soweit die Kosten nicht auch durch Arbeiten in      C 5.2.2.4   durch Sturmflut;
            fremder Regie entstanden wären;
                                                                C 5.2.2.5   durch Grundwasser;

[Seite 30]
C 5.2.2.6    durch die versicherbaren Gefahren aller zum                       ort reist. Fahrtmehrkosten werden für ein ange-
             Hauptvertrag abschließbaren Bedingungen;                          messenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem
C 5.2.2.7    durch Abnutzung, Verschleiß;                                      benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der
                                                                               Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
C 5.2.2.8    durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung
             bereits vorhanden waren und Dir oder Deinen Re-        C 5.5.6    Medienverlust (Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel).
             präsentanten bekannt sein mussten;                     C 5.5.7    Wiederherstellung und/oder Wiederbepflanzung
C 5.2.2.9    durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürf-                 gärtnerischer Anlagen auf dem Versicherungsort.
             tigkeit Dir oder Deinen Repräsentanten bekannt         C 5.5.8    Verkehrssicherungsmaßnahmen, wenn durch den
             sein musste. Wir leisten jedoch Entschädigung,                    Eintritt des Versicherungsfalles eine Gefahr inner-
             wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbe-                     halb und/oder außerhalb des Versicherungsortes
             dürftigkeit verursacht wurde oder wenn die Sache                  entsteht, zu deren Beseitigung Du auf Grund ge-
             zur Zeit des Schadens mit unserer Zustimmung we-                  setzlicher und öffentlich/rechtlicher Vorschriften
             nigstens behelfsmäßig repariert war;                              verpflichtet bist.
C 5.2.2.10   durch Vögel, Haustiere, Nagetiere/Raubtiere,           C 5.5.9    Zusätzliche Kosten für:
             Schädlinge und Ungeziefer aller Art;                              - den Einsatz von Kränen und Gerüsten
C 5.2.2.11   durch Bearbeitung, Renovierung, Reparatur, Res-                   - Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
             tauration, Umbau und Wartung;
                                                                               - Bergungsarbeiten
C 5.2.2.12   durch Verfall;
                                                                               - Bereitstellung eines Provisoriums
C 5.2.2.13   durch Pflanzen.
                                                                               - Luftfracht
C 5.3        Versicherte Sachen
                                                                    C 5.5.10   Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, für überta-
C 5.3.1      Versicherungsschutz besteht für alle versicherten                 rifliche Lohnanteile und Zulagen, ferner Mehrkos-
             Sachen nach A 9.1 bis einschließlich A 9.4. Die Aus-              ten durch tarifliche Zuschläge für Überstunden so-
             schlüsse gemäß A 14.5 finden Anwendung.                           wie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten.
C 5.3.2      Für alle zusätzlich vereinbarten versicherten Sa-      C 5.5.11   De- und Remontagekosten
             chen nach A 9.6.
                                                                    C 5.5.12   Mehrkosten für Primärenergie
C 5.4        Nicht versicherte Sachen
                                                                    C 5.6      Besondere Selbstbeteiligung für Allgefahrende-
             Nicht versichert sind:                                            ckung
             - Gewässer, Grund und Boden;                                      Für Schäden nach C 5.2 besteht eine besondere
             - Pflanzen und Mikroorganismen;                                   Selbstbeteiligung in Höhe von 150 €.
             - Sachen, die noch nicht betriebsfertig sind;
             - Gebäude oder Gebäudeteile, die nicht bezugsfer-
               tig sind und an den in diesen Gebäuden oder Ge-
               bäudeteilen befindlichen Sachen;
             - Software und Daten;
             - Photovoltaikanlagen.
C 5.5        Versicherte Kosten
             Wir ersetzen folgende Kosten, die infolge eines
             Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich an-
             gefallen sind:
C 5.5.1      Alle versicherten Kosten nach A 13 des Hauptver-
             trages.
C 5.5.2      Wiederherstellung des Betriebssystems, welches
             für die Grundfunktion der versicherten Sache not-
             wendig ist.
C 5.5.3      Wiederherstellung oder Reproduktion von elektro-
             nisch gespeicherten Daten und individuellen Pro-
             grammen.
C 5.5.4      Transport (einschließlich Mehrkosten für Express-
             frachten) und Lagerung der versicherten Sachen,
             wenn das versicherte Gebäude unbenutzbar wurde
             und Dir auch die Lagerung in einem benutzbaren
             Teil nicht zumutbar ist.
             Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem
             Zeitpunkt ersetzt, in dem das versicherte Gebäude
             wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem be-
             nutzbaren Teil des versicherten Gebäudes wieder
             zumutbar ist.
C 5.5.5      Fahrtkosten, wenn Du und/oder ein mit Dir in häus-
             licher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger
             wegen eines Versicherungsfalles vorzeitig eine Ur-
             laubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadens-

[Seite 31]
Teil D   Tarifbestimmungen                                     D4        Neubaunachlass und altersbedingter Zuschlag

D1       Versicherbare Gebäude                                           Für Neubauten gilt ein Nachlass gemäß der beilie-
                                                                         genden Rabattierungstabellen. Der Neubaunach-
D 1.1    Versicherbar sind bezugsfertige Wohngebäude
                                                                         lass kann auch vergeben werden für Gebäude, bei
         (Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihen-
                                                                         welchen nach D 3 entsprechende Sanierungen
         häuser) bis 350 m² Wohn- und Geschäftsfläche, die
                                                                         durchgeführt werden und gilt nur auf die Gefahr,
         zu höchstens 50 % zu gewerblichen Zwecken ge-
                                                                         die durch die Sanierung ein sinkendes Schadenri-
         nutzt werden.
                                                                         siko mit sich bringt (Bspw. Der Gefahr Leitungs-
D 1.2    Versicherbar sind bezugsfertige Mehrfamilienhäu-                wasser bei sanierten Wasser- und Heizleitungen).
         ser bis 550 m² Wohn- und Geschäftsfläche, die zu                Die Sanierung senkt den Beitragssatz zum Zeit-
         höchstens 50 % zu gewerblichen Zwecken genutzt                  punkt der Sanierung auf den Satz, der einem drei
         werden.                                                         Jahre alten Gebäude entspricht.
D 1.3    Denkmalgeschützte Gebäude sind mit Berücksich-                  Bei Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind, wird für
         tigung eines Beitragszuschlages versicherbar. Der               die Gefahren Feuer und Sturm/Hagel ab dem 20.
         Denkmalschutz muss bei Antragsstellung angege-                  Jahr sowie ab dem 45. Jahr ein altersbedingter Ri-
         ben werden.                                                     sikozuschlag erhoben.
         Gebäude über 125 Jahre (unter Berücksichtigung                  Für die versicherte Gefahr Leitungswasser gelten
         der Sanierungen) können nicht versichert werden.                die Tarifzu- bzw. abschläge der beiliegenden Tarift-
D 1.4    Versicherbar sind Nebengebäude mit einer Grund-                 abelle nach D 6.
         fläche bis 50 m². Für Nebengebäude über 50 m²
                                                               D5        Feuerrohbauversicherung
         Grundfläche bitten wir Dich uns zu informieren.
                                                               D 5.1     Die im Versicherungsvertrag genannten Gebäude
         Die Entschädigungsleistung je Versicherungsfall ist
                                                                         und die zu ihrer Errichtung notwendigen auf dem
         auf 50.000 € für Nebengebäude begrenzt.
                                                                         Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind, soweit
D 1.5    Garagen/Carports unabhängig von der Größe und                   Du dafür die Gefahr trägst, während der Zeit des
         Bauweise.                                                       Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längs-
                                                                         tens bis zum Ablauf von 24 Monaten, gegen die ver-
D 1.6    Sonstige Grundstücksbestandteile und Gebäude-
                                                                         sicherte Gefahr Feuer nach A 3 versichert, sofern
         zubehör ist versichert, sofern unter A 9 genannt.
                                                                         dies im Vertrag vereinbart ist.
D2       Besondere Gebäudegegebenheiten                        D 5.1.1   Bezugsfertig ist ein Gebäude, wenn sein normaler
         Sofern Deine zu versichernden Gebäude besondere                 Gebrauch ohne größere Erschwernisse und Ein-
         Bauteile oder Installationen (z.B. Schwimmbäder)                schränkungen möglich ist, unabhängig davon, ob
         enthalten, bitten wir Dich, uns über diese Gegeben-             es tatsächlich bereits bezogen ist.
         heiten zu informieren, um die Versicherbarkeit zu     D 5.2     Sollte die Bezugsfertigkeit vor dem im Versiche-
         prüfen. Diese sind nur über den Baustein der Allge-             rungsschein genannten Datum erfolgen, so musst
         fahrendeckung versicherbar.                                     Du uns dies in Textform mittteilen.
         Im Gebäude liegende Schwimmbäder können nicht         D 5.3     Die Umstellung auf den bei Antragsstellung bean-
         versichert werden.                                              tragten Versicherungsschutzes, welcher weitere
D3       Kernsanierungen                                                 Gefahren (zusätzlich zu Feuer nach A 3) beinhaltet
                                                                         kann, erfolgt mit Meldung der Bezugsfertigkeit,
         Für die Kernsanierung erhältst Du bei uns entspre-
                                                                         spätestens mit Erreichen des im Versicherungs-
         chende Rabattierungen, die für die Gefahren Feuer,
                                                                         schein genannten Datums.
         Leitungswasser und Sturm/Hagel separat betrach-
         tet werden. Für die jeweiligen Gefahren bedeutet      D6        Tariftabellen
         dies, dass:                                                     In Deinem Tarif werden im Laufe der Vertragsdauer
         - für die Gefahr Sturm/Hagel der Dachstuhl und die              je nach Gebäudealter entsprechende Rabatte oder
           Dacheindeckung;                                               Zuschläge erhoben. Diese findest Du nachfolgend:
         - für die Gefahr Leitungswasser die Rohrleitungs-
                                                               D 6.1     Für die Gefahr Leitungswasser
           systeme (Wasser- sowie Heizungsleitungen) so-
           wie die entsprechenden sanitären Einrichtungen;               Gebäudealter Tarifermäßigung bzw. Zuschlag
         - für die Gefahr Feuer die elektrischen Leitungen
                                                                               0                                -35,30%
         zum Sanierungszeitpunkt in einem neuwertigen Zu-
         stand sind.                                                            1                               -33,30%

         Auf Gebäude, bei denen Teilsanierungen durchge-                        2                                -31,40%
         führt wurden, erhältst du einen entsprechenden                         3                               -29,40%
         Nachlass der Gefahr, für die das Schadenrisiko auf-
                                                                               4                                -27,40%
         grund der Sanierung sinkt.
         Falls der Sanierungszustand nicht diesen Vorgaben                      5                               -25,40%
         entspricht, besteht für darauf zurückführende                          6                               -23,50%
         Schäden kein Versicherungsschutz bzw. es kann                          7                                -21,50%
         kein Sanierungsrabatt nach D 4 gewährt werden.
         Werden oder wurden Teile der zu versichernden                         8                                 -19,50%
         Gebäude saniert, bitten wir Dich uns im Versiche-                      9                                -17,60%
         rungsfall Nachweise der fachgerechten Ausfüh-
                                                                               10                                -15,60%
         rung einzureichen.
                                                                               11                                -13,60%
                                                                               12                                -11,70%

[Seite 32]
              13                           -9,70%                 13                            -16,10%
             14                            -7,70%                 14                           -14,30%
              15                           -5,70%                 15                           -12,40%
             16                           -3,80%                  16                           -10,60%
              17                           -1,80%                  17                           -8,80%
             18                            0,20%                  18                            -6,90%
             19                             2,10%                 19                            -5,10%
             20                             4,10%                ab 20                          -3,30%
              21                           4,80%                 ab 45                           2,00%
             22                            5,50%                 ab 61                          26,90%
             23                            6,30%
             24                            7,00%     D 6.2   Für die Gefahr Sturm/Hagel

             25                             7,70%            Gebäudealter Tarifermäßigung bzw. Zuschlag
             26                            8,40%                   0                           -36,70%
             27                             9,10%                  1                           -34,80%
             28                            9,90%                   2                           -32,80%
             29                           10,60%                   3                           -30,90%
             30                            11,30%                  4                           -29,00%
              31                           12,00%                  5                           -27,00%
             32                            12,70%                  6                           -25,10%
             33                            13,40%                  7                           -23,20%
             34                            14,20%                  8                           -21,30%
             35                            14,90%                  9                           -19,30%
             36                            15,60%                 10                           -17,40%
             37                            16,30%                  11                          -15,50%
             38                            17,00%                  12                          -13,50%
             39                            17,80%                 13                            -11,60%
             40                            18,50%                 14                            -9,70%
             41                            19,20%                 15                            -7,80%
             42                            19,90%                 16                            -5,80%
             43                           20,60%                   17                           -3,90%
             44                            21,40%                 18                            -2,00%
            ab 45                          22,10%                 19                             0,00%
                                                                 ab 20                           1,90%
D 6.2   Für die Gefahr Feuer                                     ab 45                           5,90%
        Gebäudealter Tarifermäßigung bzw. Zuschlag               ab 61                          13,80%
              0                           -39,90%
              1                           -38,10%
              2                           -36,20%
              3                           -34,40%
              4                           -32,60%
              5                           -30,70%
              6                           -28,90%
              7                            -27,10%
              8                           -25,20%
              9                           -23,40%
              10                          -21,60%
              11                          -19,70%
              12                          -17,90%
```

