# UNIQA für freiberuflich Tätige, Rahmenvertrag Ärzte- und Zahnärztekammern: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-praxisausfall-uniqa-buft-aerzte.php
- Rechtlicher Träger: UNIQA Österreich Versicherungen AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-praxisausfall-uniqa-buft-aerzte.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [4B31 Besondere Bedingungen Risikogemeinschaft ausgewählter Ärzte- und Zahnärztekammern, v.1.1 (zu den Klipp & Klar Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung 2008 für freiberuflich Tätige, Fassung 09/2016)](https://bgld.zahnaerztekammer.at/fileadmin/content/burgenland/PDF/4B31_-_Besondere_Bedingungen_Risikogemeinschaft_ausgew%C3%A4hlter_%C3%84rzte-___Zahn%C3%A4rztekammern_v.1.1.pdf), Fassung 4B31 v.1.1, Stand Oktober 2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Personen (Praxisinhaber, Partner einer Gemeinschaftspraxis, angestellte Ärzte als Schlüsselperson) | ja | Wird infolge 100%-iger Erwerbsunfähigkeit nach Erkrankung oder Unfall der den Betrieb verantwortlich leitenden Person der Betrieb durch einen Vertretungsarzt/Vertretungszahnarzt weitergeführt | Ziffer 6, Seite 2 |
| Versicherte Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psycho- und Physiotherapeuten, Heilpraktiker) | ja | für Mitglieder der Risikogemeinschaft ausgewählter Ärzte- & Zahnärztekammern | Titel, Seite 1 |
| Höchster versicherbarer Tagessatz | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Jahresdeckungsbeitrag wird durch 250 geteilt. Die so ermittelte Tagestaxe wird für jeden Arbeitstag | Ziffer 17, Seite 4 |
| Bemessung der Leistung: fester Tagessatz ohne Einzelnachweis oder Ersatz der nachgewiesenen Fixkosten | ja | Bei 100%iger Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person durch Krankheit oder Unfall oder bei totalem Betriebsstillstand nach Elementarereignissen wird die zu versichernde Leistung als Taxe definiert. | Ziffer 17, Seite 4 |
| Versicherte Fixkosten (Miete, Gehälter, Leasing, Zinsen, Versicherungsbeiträge) | nicht geregelt |  |  |
| Entgangener Gewinn des Inhabers mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Haftzeit (längste Leistungsdauer je Versicherungsfall) | ja | so haftet der Versicherer für sämtliche zusammenhängende Unterbrechungen maximal für die Dauer der vereinbarten Haftungszeit | Ziffer 16, Seite 4 |
| Gemeinschaftspraxis und MVZ: Leistung je ausfallendem Partner | ja | Bei vollständiger (100%iger) Erwerbsunfähigkeit eines Arztes/Zahnarztes einer Gruppenpraxis setzen wir eine teilweise Betriebsunterbrechung voraus. | Ziffer 7, Seite 2 |
| Versicherungssumme oder Jahreshöchstleistung | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit | ja, bis zur Versicherungssumme | 100%iger Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit der versicherten Person | Ziffer 1, Seite 1 |
| Arbeitsunfähigkeit durch Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | 100%iger Erwerbsunfähigkeit nach Unfall der versicherten Person | Ziffer 1, Seite 1 |
| Leistung nur bei völliger Arbeitsunfähigkeit (100 Prozent) | ja | 100%iger Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit der versicherten Person | Ziffer 1, Seite 1 |
| Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit oder stufenweiser Wiedereingliederung | nein | 100%iger Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit der versicherten Person | Ziffer 1, Seite 1 |
| Psychische Erkrankungen (Burn-out, Depression) | ja, bis zur Versicherungssumme | gelten psychische und psychosomatische Erkrankungen und Störungen mitversichert. Die Haftungszeit für Betriebsunterbrechungen aufgrund psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen ist mit 12 Monaten begrenzt. | Ziffer 2, Seite 1 |
| Schwangerschaftskomplikationen | ja, bis zur Versicherungssumme | gelten notwendige stationäre Krankenhausaufenthalte aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen mitversichert | Ziffer 4, Seite 2 |
| Beschäftigungsverbot und Mutterschutzfristen | nicht geregelt |  |  |
| Kur und Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Arbeitsunfähigkeit während eines Auslandsaufenthalts | nicht geregelt |  |  |
| Tätigkeitsverbot oder Quarantäne des Inhabers nach Infektionsschutzgesetz | ja, bis zur Versicherungssumme | Als versichert gelten gänzliche sowie teilweise Betriebsunterbrechungen infolge Quarantäne sofern die versicherte Person unmittelbar betroffen ist | Ziffer 1, Seite 1 |
| Behördliche Schließung der Praxis wegen meldepflichtiger Krankheit | ja, bis zur Versicherungssumme | die im Vertrag angeführte Betriebsstätte, aufgrund einer vom Betrieb ausgehenden gesundheitlichen Bedrohung, unmittelbar geschlossen wird | Ziffer 1, Seite 1 |
| Leistung bei Pandemie oder Epidemie | nein | Ist ein Betrieb durch eine Verfügung der Gesundheitsbehörde (z.B. Betretungsverbot) jedoch nur mittelbar betroffen, besteht kein Versicherungsschutz. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Fortlaufende Kosten nach Tod des Inhabers (Nachleistung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Nachhaftungszeitraum beginnt ab objektiver medizinischer Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit bzw. ab Eintritt des Todesfalles und endet nach 180 Tagen. | Ziffer 5, Seite 2 |
| Ausfall einer angestellten Schlüsselperson mitversicherbar | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist der versicherte Betrieb bei gleichzeitigem Ausfall von zumindest zwei beim Versicherungsnehmer angestellten Dienstnehmern aufgrund Krankheit oder Unfall vollständig (100%-ig) unterbrochen | Ziffer 9, Seite 2 |
| Unterbrechung durch Brand, Blitz, Explosion | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz | Ziffer 1, Seite 1 |
| Unterbrechung durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus | ja, bis zur Versicherungssumme | Einbruchdiebstahl und Vandalismus | Ziffer 1, Seite 1 |
| Unterbrechung durch Leitungswasser | ja, bis zur Versicherungssumme | Leitungswasserschäden | Ziffer 1, Seite 1 |
| Unterbrechung durch Sturm und Hagel | ja, bis zur Versicherungssumme | Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch | Ziffer 1, Seite 1 |
| Unterbrechung durch weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben) | ja, bis 15.000 € | Bei Betriebsunterbrechungen infolge von außergewöhnlichen Naturereignissen beträgt die Ersatzleistung 1/250 der Versicherungssumme pro Arbeitstag, maximal jedoch EUR 15.000,- pro Ereignis. | Ziffer 14, Seite 3 |
| Unterbrechung durch Ausfall medizinischer Geräte und Elektronik | nicht geregelt |  |  |
| Ausfall von Strom, Wasser oder Telekommunikation | nicht geregelt |  |  |
| Zugangsbehinderung oder behördliche Sperrung nach Schaden in der Nachbarschaft | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Ausweichräume oder Ersatzgeräte | nicht geregelt |  |  |
| Kosten eines Praxisvertreters | ja, bis zur Versicherungssumme | pro Vertretungstag (maximal die Arbeitstage) die halbe Taxe ohne Nachweis der tatsächlichen Vertretungskosten ausbezahlt | Ziffer 6, Seite 2 |
| Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Karenzzeit (Tage ohne Leistung je Ausfall) | ja | Die Karenzfrist (Selbstbehalt) ist in der Polizze angeführt und beträgt für entweder 5, 10, 15 oder 20 Kalendertage | Ziffer 15, Seite 4 |
| Karenzzeit nur einmal je Versicherungsjahr statt je Fall | ja | Treten innerhalb eines Jahres mehrere Unterbrechungen ein, die durch dieselbe Krankheit, deren Folgen oder aufgrund eines Unfalles und dessen Folgebehandlungen verursacht werden, so wird die vereinbarte Karenzfrist für alle diese Betriebsunterbrechungen nur einmal angewendet | Ziffer 16, Seite 4 |
| Rückwirkende Leistung ab dem ersten Tag nach Ablauf der Karenz | nicht geregelt |  |  |
| Zusammenrechnung bei Rückfall derselben Krankheit | ja | so wird die vereinbarte Karenzfrist für alle diese Betriebsunterbrechungen nur einmal angewendet | Ziffer 16, Seite 4 |
| Wegfall der Wartezeit bei Unfall oder akuter Infektion | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt in Euro bei Sachschaden | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss vorvertraglicher Erkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Sucht (Alkohol, Drogen, Medikamente) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheit oder Unfall | ja | Vorsätzlich herbeigeführte Unterbrechungsschäden sind weiterhin vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | Ziffer 11, Seite 3 |
| Ausschluss kosmetischer Behandlungen und nicht notwendiger Eingriffe | ja | alle Formen der künstlichen Befruchtung (z.B. In-vitro-Fertilisation, Insemination) sowie Untersuchungen und Behandlungen zur Beseitigung der Unfruchtbarkeit bleiben weiterhin vom Versicherungsschutz ausgeschlossen | Ziffer 4, Seite 2 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsport | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg, innere Unruhen, Terror | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Kernenergie und Strahlen (außer Heilbehandlung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Pandemien und Epidemien | ja | Ist ein Betrieb durch eine Verfügung der Gesundheitsbehörde (z.B. Betretungsverbot) jedoch nur mittelbar betroffen, besteht kein Versicherungsschutz. | Ziffer 1, Seite 1 |
| Ausschluss Streik, Aussperrung, Zulassungsentzug | nicht geregelt |  |  |
| Ärztliches Attest erforderlich (ab welchem Tag, durch wen) | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Anzeige des Versicherungsfalls | nicht geregelt |  |  |
| Untersuchung durch einen Arzt des Versicherers | ja | Die Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit obliegt einem medizinischen Sachverständigen. | Ziffer 5, Seite 2 |
| Nachweis der Kosten durch Steuerberater oder Buchhaltung | ja | ist der zu versichernde Jahresdeckungsbeitrag alle zwei Jahre von einem Wirtschaftstreuhänder zu bestätigen | Ziffer 17, Seite 4 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung und auf die Prüfung der Versicherungssumme im Leistungsfall innerhalb der ersten zwei Jahre | Ziffer 17, Seite 4 |
| Gesundheitsfragen bei Antrag (abgefragter Zeitraum) | ja | Eine neuerliche Gesundheitsprüfung unterbleibt, wenn der Vertrag bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung schadenfrei verlaufen ist | Ziffer 18, Seite 5 |
| Anrechnung von Krankentagegeld oder anderen Leistungen | nicht geregelt |  |  |
| Vertragsdauer und Verlängerung | ja | Kann aufgrund des Alters der versicherten Person keine 10-jährige Laufzeit mehr vereinbart werden | Ziffer 18, Seite 5 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfall | keine | verzichtet UNIQA auf das Recht der Kündigung im Schadensfall | Ziffer 3, Seite 1 |
| Verzicht des Versicherers auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Endalter oder Ende mit Praxisabgabe | ja | ist die Laufzeit bis zu dem 70. Geburtstag der versicherten Person nächstfolgenden 01.01. zu vereinbaren | Ziffer 18, Seite 5 |
| Anpassung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung | ja | Eine neuerliche Gesundheitsprüfung unterbleibt, wenn der Vertrag bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung schadenfrei verlaufen ist und die Erhöhung der Versicherungssumme nicht mehr als 50% der ursprünglichen Versicherungssumme beträgt. | Ziffer 18, Seite 5 |
| Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsfreiheit während der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Leistung für Neugründer ohne Vorjahreszahlen | nicht geregelt |  |  |
| Zahlung nach Baremo (feste Tage je Diagnose) statt nach tatsächlicher Dauer | nicht geregelt |  |  |
| Leistung an die amtliche Krankschreibung (baja oficial) gebunden | nicht geregelt |  |  |
| Keine Karenz bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Als Alternative zum RETA (mutualidad alternativa) anerkannt | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: 4B31 Besondere Bedingungen Risikogemeinschaft ausgewählter Ärzte- und Zahnärztekammern, v.1.1 (zu den Klipp & Klar Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung 2008 für freiberuflich Tätige, Fassung 09/2016)

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                                                                  4B31 - Besondere Bedingungen
                                                                  für die Betriebsunterbrechungs-
                                                                  versicherung für Mitglieder der
                                                                  Risikogemeinschaft ausgewählter
                                                                  Ärzte- & Zahnärztekammern


Rechtsgrundlage für den Rahmenvertrag sind die              sonstiger Verhinderungsgründe
Klipp & Klar Versicherungsbedingungen für die                - Begleitperson von Kindern ins Spital bis zum
Betriebsunterbrechungsversicherung 2008 für                     15 Lebensjahr
freiberuflich Tätige und Selbstständige - Fassung            - Tod eines nahen Angehörigen
09/2016 (in weiterer Folge als „Klipp & Klar                 - Abwesenheit wegen eines bedeutenden
Bedingungen bezeichnet). Abweichend bzw.                        Sachschadens
ergänzend dazu werden nachstehende                           - verspätete Rückkehr (zumind.12 h) wegen
Regelungen grundsätzlich vereinbart. Bei                        Flugverspätung und Flugausfall
inhaltlichen Überschneidungen gelten diese                   - verspätete Rückkehr (zumind. 12 h) wegen
Besonderen Bedingungen vor den Klipp & Klar                     Flugversäumnis nach Unfall, techn.
Bedingungen.                                                    Gebrechen des benützten Verkehrsmittels
                                                                oder Verspätung des öffentl. Verkehrsmittels
1. Deckungsumfang:                                           - verspätete Rückkehr (zumindest 12 h) wegen
                                                                Fahruntüchtigkeit eines KFZ nach
Versichert gilt die                                             Verkehrsunfall
                                                             - verspätete Rückkehr wegen
gänzliche und teilweise Unterbrechung des
                                                                unvorherzusehender Kriegsereignisse oder
versicherten Betriebes infolge
                                                                innere Unruhen im Ausland.
 100%iger Erwerbsunfähigkeit infolge
    Krankheit der versicherten Person
                                                         sowie die gänzliche und teilweise
 100%iger Erwerbsunfähigkeit nach Unfall der
                                                         Unterbrechung des versicherten Betriebes
    versicherten Person
                                                         infolge
 Quarantäne
    Als versichert gelten gänzliche sowie teilweise
                                                            Brand, Blitzschlag, Explosion,
    Betriebsunterbrechungen infolge Quarantäne
                                                             Flugzeugabsturz,
    sofern
                                                            Einbruchdiebstahl und Vandalismus,
    - die versicherte Person unmittelbar betroffen ist      Leitungswasserschäden,
    und daraus eine völlige (100%ige)                       Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz,
    Erwerbsunfähigkeit resultiert (Personenschaden           Steinschlag oder Erdrutsch,
    gemäß Artikel 1.3).                                     Abhandenkommen einer dem Betrieb dienenden
                                                             Sache im Zusammenhang mit einem der oben
    - die im Vertrag angeführte Betriebsstätte,
                                                             angeführten Ereignisse, wenn diese Ereignisse in
    aufgrund einer vom Betrieb ausgehenden
                                                             den versicherten Betriebsräumlichkeiten
    gesundheitlichen Bedrohung, unmittelbar
                                                             eintreten.
    geschlossen wird.
    Versichert sind nur gesundheitliche Verfügungen,     2. Psychische Erkrankungen:
    in denen eine unmittelbare Schließung der im
    Vertrag angeführten Betriebsstätte aufgrund          In Abänderung des Art.2, Pkt. 1.2.8 der Klipp & Klar
    einer von dieser Betriebsstätte ausgehenden          Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-
    Gefahr angeordnet wird und die eine                  versicherung für freiberuflich Tätige und
    Betriebsunterbrechung zur Folge haben.               Selbstständige 2008 gelten psychische und
                                                         psychosomatische Erkrankungen und Störungen
    Ist ein Betrieb durch eine Verfügung der             mitversichert. Die Haftungszeit für Betriebs-
    Gesundheitsbehörde (z.B. Betretungsverbot)           unterbrechungen aufgrund psychischer oder
    jedoch nur mittelbar betroffen, besteht kein         psychosomatischer Erkrankungen ist mit 12 Monaten
    Versicherungsschutz.                                 begrenzt.
    Dies wäre dann der Fall, wenn mehrere oder alle
    Betriebe einer gewissen Art oder Größe (z.B.         3. Kündigungsschutz:
    Arzt-/Zahnarztordinationen) oder in einem
    bestimmten Gebiet (Gemeinde, Bezirk,                 In Abänderung der diesbezüglichen Bestimmungen
    Bundesland, Bundesweit) von der Verfügung der        der diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
    Gesundheitsbehörde umfasst sind und es sich          Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-
    nicht mehr spezifische Maßnahmen gegen den           versicherung verzichtet UNIQA auf das Recht der
    versicherten Betrieb selbst handelt.                 Kündigung im Schadensfall. Der Kündigungsschutz
                                                         gilt bis zu dem - in der Polizze - angeführten Ende

Stand Oktober 2024                                                                       Seite 1 von 5

[Seite 2]
der Vertragsdauer.                                  Die Bestellung des Sachverständigen erfolgt
                                                    durch den Versicherer. Die Schadenersatzleistung
Vom Kündigungsschutz ausgenommen sind jene
                                                    für solche Aufwendungen bei dauernder
Fälle, bei denen eine missbräuchliche In-
                                                    Berufsunfähigkeit oder Tod der versicherten
anspruchnahme der vertraglichen Leistungen
                                                    Person ist mit max. 50% der Versicherungs-
vorliegt oder Ansprüche arglistig erhoben wurden.
                                                    summe begrenzt
Die Kündigung eines einzelnen Versicherungs-
                                                    6. Vertretungsregelung:
vertrages durch den Versicherer ist auch unter
folgenden Umständen möglich:                        Die Versicherung leistet auch für den Fall der
    - Wenn die vereinbarte Höchsthaftungs-          Vertretung des erkrankten Arztes/Zahnarztes durch
        summe während der Vertragslaufzeit aus      einen anderen Arzt/Zahnarzt.
        Anlass eines Leistungsfalles ausbezahlt     Wird infolge 100%-iger Erwerbsunfähigkeit nach
        wurde, oder                                 Erkrankung oder Unfall der den Betrieb
    - anlässlich mehrerer Leistungsfälle der        verantwortlich leitenden Person der Betrieb durch
        letzten 10 Kalenderjahre ein Betrag in      einen Vertretungsarzt/Vertretungszahnarzt
        Höhe der doppelten Versicherungs-           weitergeführt, so wird für den Zeitraum der
        summe ausbezahlt wurde.                     Erwerbsunfähigkeit pro Vertretungstag (maximal die
                                                    Arbeitstage) die halbe Taxe ohne Nachweis der
Der Kündigungsschutz erlischt mit dem Tag an        tatsächlichen Vertretungskosten ausbezahlt.
dem die versicherte Person das 70. Lebensjahr       Werden die tatsächlichen Vertretungskosten
vollendet hat.                                      vorgelegt, dann werden diese maximal bis zur Höhe
                                                    der vereinbarten Taxe bezahlt.
4. Schwangerschaftskomplikationen:                  Dies gilt auch im Falle einer Vertretung innerhalb
                                                    einer Gruppenpraxis.
In Abänderung des Art.2, Pkt. 1.2.2 der Klipp &
Klar Bedingungen gelten notwendige stationäre       7. Vertretungsregelung für Gruppenpraxen:
Krankenhausaufenthalte aufgrund von
Schwangerschaftskomplikationen mitversichert.       Bei vollständiger (100%iger) Erwerbsunfähigkeit
Die Karenzfrist bei stationären                     eines Arztes/Zahnarztes einer Gruppenpraxis setzen
Krankenhausaufenthalten aufgrund von                wir eine teilweise Betriebsunterbrechung voraus. In
Schwangerschaftskomplikationen beträgt              diesem Fall entfällt die Prüfung, ob der Betrieb
zumindest 5 Tage. Eine Verkürzung der               geschlossen war und wie hoch der eingetretene
Karenzfrist findet für diese Fälle keine            Schaden ist. Im Falle einer Vertretung des
Anwendung.                                          erwerbsunfähigen Arztes/Zahnarztes durch einen
Untersuchungen wegen Schwangerschaft,               anderen Arzt/Zahnarzt gilt die Vertretungsregelung
Entbindungen und die damit in Zusammenhang          für Ärzte/Zahnärzte.
stehenden medizinisch notwendigen
Heilbehandlungen, alle Formen der künstlichen       8. Betriebsunterbrechung infolge von
Befruchtung (z.B. In-vitro-Fertilisation,           Cyberkriminalität:
Insemination) sowie Untersuchungen und
                                                    Wird der versicherte Betrieb infolge eines gemäß
Behandlungen zur Beseitigung der
                                                    Klausel 4B02 (Besondere Bedingungen für die
Unfruchtbarkeit bleiben weiterhin vom
                                                    Betriebsunterbrechung infolge von
Versicherungsschutz ausgeschlossen.
                                                    Cyberkriminalität) gedeckten Schadens gänzlich
                                                    oder teilweise unterbrochen, so ersetzt der
5. Nachhaftung bei dauernder                        Versicherer den dadurch entstandenen
Berufsunfähigkeit / Tod:                            Unterbrechungsschaden maximal bis zur Höhe
                                                    der vereinbarten Taxe pro Tag.
In Abänderung des Art. 7, Pkt. 3 der Klipp & Klar
Bedingungen gilt:                                   Die Haftungszeit pro Versicherungsfall ist mit 5
Wird aufgrund dauernder Berufsunfähigkeit oder      Arbeitstagen begrenzt.
Tod der versicherten Person die Betriebs-
auflösung erforderlich, gelten fortlaufende         9. Betriebsunterbrechung infolge Dienstnehmer-
nachgewiesen Betriebsauslagen (aus dem Titel        erkrankung:
Personalaufwendungen werden ausschließlich
Gehaltszahlungen ohne Abfindungen ersetzt)          Ist der versicherte Betrieb bei gleichzeitigem Ausfall
anlässlich der Auflösung des Betriebes als          von zumindest zwei beim Versicherungsnehmer
mitversichert. Der Nachhaftungszeitraum beginnt     angestellten Dienstnehmern aufgrund Krankheit oder
ab objektiver medizinischer Feststellung der        Unfall vollständig (100%-ig) unterbrochen, ersetzt der
dauernden Berufsunfähigkeit bzw. ab Eintritt des    Versicherer den Schaden maximal bis zur Höhe der
Todesfalles und endet nach 180 Tagen. Die           vereinbarten Taxe pro Arbeitstag.
Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit        Die Haftungszeit pro Versicherungsfall ist mit 3
obliegt einem medizinischen Sachverständigen.       Arbeitstagen begrenzt.

Stand Oktober 2024                                                                    Seite 2 von 5

[Seite 3]
                                                       - Ausuferung von oberirdischen stehenden oder
                                                         fließenden Gewässern
                                                       - Witterungsniederschläge
10. Grenzgängerschutz:                                 - wenn die vorhandenen Entwässerungssysteme
                                                         (gilt nicht für Versickerung) auf Grund von
Hat die versicherte Person ihren ordentlichen            Witterungsniederschlägen, oder Schmelzwasser
Wohnsitz im angrenzenden Ausland gilt:                   in ihrer Kapazität überlastet sind und das
Kann die im Vertrag angeführte inländische Betriebs-     Wasser nicht abführen können (Kanalrückstau)
stätte aufgrund einer Grenzschließung oder sonstiger
Einreisebeschränkungen nicht aufgesucht werden,        Nicht versichert sind
ersetzt der Versicherer den Schaden maximal bis zur    - Schäden, die durch eine vorhersehbare
Höhe der vereinbarten Taxe pro Arbeitstag.               Überschwemmung entstanden sind. Eine
Die Haftungszeit pro Versicherungsfall ist mit 10        Überschwemmung gilt als vorhersehbar, wenn
Arbeitstagen begrenzt.                                   sie in den letzten 10 Jahren vor Schadeneintritt
                                                         öfter als einmal aufgetreten ist.
Betriebsstätten deren Standort außerhalb Österreichs   - Schäden, die ausschließlich durch Ansteigen
liegt sind nicht versicherbar.                           des Grundwasserspiegels verursacht werden.

11. Grobe Fahrlässigkeit:                              2. Vermurung
                                                       Vermurung entsteht durch eine Massenbewegung
In Abänderung des Artikel 2, Pkt. 1.3 der Klipp &      von Erdreich, Wasser, Schlamm und anderen
Klar Bedingungen gilt eine Betriebsunterbrechung       Bestandteilen, die durch naturbedingte
infolge eines Sachschadens auch dann versichert,       Wassereinwirkung ausgelöst wird.
wenn der Versicherungsnehmer oder die
versicherte Person einen Sachschaden grob              Nicht versichert sind
fahrlässig herbeiführt.                                - Schäden infolge Vermurungen, wenn sie die
                                                         Folge von Erdaufschüttungen bzw. -
Vorsätzlich herbeigeführte Unterbrechungs-               abgrabungen oder Sprengungen sind.
schäden sind weiterhin vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen.                                        3. Lawinen und Lawinenluftdruck
                                                       Lawinen sind an Berghängen abgehende Schnee-
12. Stilllegungsklausel:                               oder Eismassen. Lawinenluftdruck ist die von
                                                       einer abgehenden Lawine verursachte Druck-
In Abänderung des Artikel 10, Pkt. 3 und Pkt. 4        welle.
der Klipp & Klar Bedingungen gilt:
Stilllegungen können für die Dauer von 12, 24          Nicht versichert sind
oder 36 Monaten vereinbart werden. Eine erneute        - Schäden an Betriebsstätten, die sich in Gebieten
Gesundheitsprüfung ist, unabhängig von der               befinden, welche von den
Dauer, nicht erforderlich. Eine vorzeitige               Lawinenkommissionen als rote Zonen definiert
Reaktivierung ist nur mit Gesundheitsprüfung             sind.
zulässig.
Im Falle einer Bildungs- oder Elternkarenz lebt der    4. Erdbeben
Vertrag mit Beendigung der Karenz ohne                 Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung
neuerliche Gesundheitsprüfung wieder auf.              des Erdbodens, die durch geophysikalische
                                                       Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.
13. Inkubationszeit bei Infektionen:                   Erdbeben wird unterstellt, wenn die seismische
                                                       Intensität am Schadenort mindestens der Stufe 6
In Ergänzung des Art. 1, Pkt. 3.3 der Klipp & Klar     der Europäischen Makroseismischen Skala 1998
Bedingungen gelten auch stationäre                     (EMS-98) basierend auf Mercalli-Sieberg
Krankenhausaufenthalte versichert, wenn diese          entspricht. Dies ist dann gegeben, wenn in der
durch eine nachgewiesene Infektion notwendig           Umgebung der versicherten Betriebsstätte an
werden, selbst dann, wenn die versicherte Person       Gebäuden in einwandfreiem Zustand Schäden
zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme an              durch Erdbeben entstanden sind.
keinen Symptomen leidet (Inkubationszeit).
                                                       Für die Feststellung der Erdbebenstärke ist im
14. Außergewöhnliche Naturereignisse:                  Einzelfall die Auskunft der Zentralanstalt für
                                                       Meteorologie und Geodynamik maßgebend.
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 1.1 gelten folgende
außergewöhnliche Naturereignisse als versichert:       Bei Betriebsunterbrechungen infolge von
                                                       außergewöhnlichen Naturereignissen beträgt die
1. Überschwemmung                                      Ersatzleistung 1/250 der Versicherungssumme
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund           pro Arbeitstag, maximal jedoch EUR 15.000,- pro
und Boden der versicherten Betriebsstätte durch        Ereignis.

Stand Oktober 2024                                                                       Seite 3 von 5

[Seite 4]
Die Haftungszeit pro Versicherungsfall ist mit 10       so      haftet der   Versicherer    für    sämtliche
Arbeitstagen begrenzt. Es kommt keine Karenz-           zusammenhängende Unterbrechungen maximal für
frist zur Anwendung.                                    die Dauer der vereinbarten Haftungszeit, unabhängig
Für Betriebsunterbrechungen durch                       in welchen Zeitabständen die Unterbrechungen
außergewöhnliche Naturereignisse gilt zudem:            stattfinden.
Übersteigen die aus einem versicherten
Schadenereignis vom Versicherer insgesamt zu            17. Taxenvereinbarung niedergelassene
leistenden Entschädigungen EUR 5.000.000,-, so          Ärzte/Zahnärzte:
werden die auf die einzelnen
Anspruchsberechtigten entfallenden                      Bei 100%iger Erwerbsunfähigkeit der versicherten
Entschädigungen anteilsmäßig gekürzt, sodass            Person durch Krankheit oder Unfall oder bei
sie zusammen nicht mehr als EUR 5.000.000,-             totalem Betriebsstillstand nach
betragen.                                               Elementarereignissen wird die zu versichernde
Alle Schadenereignisse, die aus ein und                 Leistung als Taxe definiert. Der
derselben Ursache im zeitlichen Zusammenhang            Jahresdeckungsbeitrag wird durch 250 geteilt. Die
innerhalb von 72 Stunden, bei den Gefahren              so ermittelte Tagestaxe wird für jeden Arbeitstag
Überschwemmung, Vermurung, Lawinen und                  (ausgenommen sind somit Sam-, Sonn- und
Lawinenluftdruck innerhalb von 168 Stunden              Feiertage) entschädigt.
eintreten, gelten als ein Schadenereignis.
                                                        Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der
15. Karenzfrist (Selbstbehalt):                         Unterversicherung und auf die Prüfung der
                                                        Versicherungssumme im Leistungsfall innerhalb
In Abänderung des Art. 6 Pkt. 2 der Klipp & Klar        der ersten zwei Jahre der vereinbarten
Bedingungen gilt:                                       Vertragslaufzeit des jeweiligen Einzelvertrages.
Die Karenzfrist (Selbstbehalt) ist in der Polizze
angeführt und beträgt für entweder 5, 10, 15 oder       Danach ist regelmäßig ein Nachweis über den
20 Kalendertage, d.h. die Leistung wird erst ab         Versicherungswert des versicherten Betriebes zu
dem 6., 11., 16. oder 21. Kalendertag der völligen      erbringen. Zu diesem Zweck ist der zu
Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person              versichernde Jahresdeckungsbeitrag alle zwei
erbracht, jedoch erfolgt eine Leistung                  Jahre von einem Wirtschaftstreuhänder zu
ausschließlich für Arbeitstage.                         bestätigen. Sofern kein Wirtschaftstreuhänder
Wird innerhalb von 5 Kalendertagen ab Beginn            beigezogen wird, ist die aus dem letzten Jahr
der Betriebsunterbrechung ein stationärer               bzw. den letzten beiden Jahren verfügbare Ein-
Spitalsaufenthalt von zumindest einer Nacht             und Ausgaben Rechnung des Betriebes als
notwendig, so verkürzt sich die Karenzfrist um 5        Nachweis erforderlich.
Kalendertage. Dauert der stationäre
Spitalsaufenthalt länger als 5 Kalendertage an,         Der Versicherer verzichtet weiterhin auf die
entfällt die vereinbarte Karenzfrist zur Gänze.         Prüfung der Versicherungssumme im
                                                        Leistungsfall sofern die Unterlagen in den
Bei Betriebsunterbrechungen infolge von                 vereinbarten zweijährigen Abständen übermittelt
behördlichen Quarantänemaßnahmen gegen die              werden.
versicherte Person oder die versicherte
Betriebsstätte entfällt die Karenzfrist zur Gänze.      Im Falle einer Überversicherung wird die
                                                        Versicherungssumme auf den tatsächlichen
16. Gedehnter Leistungsfall:                            Versicherungswert angepasst. Die Anpassung
                                                        erfolgt mit dem Datum, an dem die
Treten     innerhalb     eines    Jahres     mehrere    Überversicherung durch den Versicherer
Unterbrechungen ein, die durch dieselbe Krankheit,      festgestellt wurde.
deren Folgen oder aufgrund eines Unfalles und
dessen Folgebehandlungen verursacht werden, so          Werden die Unterlagen nicht wie vereinbart in
wird die vereinbarte Karenzfrist für alle diese         zweijährigen Abständen beigebracht, ist eine
Betriebsunterbrechungen nur einmal angewendet           Überprüfung des Versicherungswertes im
(d.h. die vereinbarte Karenz beginnt nicht nach jeder   Leistungsfall möglich.
Unterbrechung zur Gänze von Neuem zu laufen,
sondern sie verkürzt sich beim jeweils nächsten         Liegt der Jahresdeckungsbeitrag über der
Unterbrechungszeitraum um die bereits in Ansatz         vereinbarten Versicherungssumme, verzichtet der
gebrachten       Karenztage       der      vorherigen   Versicherer auch auf den Einwand der
Unterbrechungszeiträume).                               Unterversicherung. Die Höhe der Ersatzleistung
                                                        pro Arbeitstag ist mit 1/250 der vereinbarten
Treten innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit      Versicherungssumme begrenzt.
mehrere Unterbrechungen ein, die durch dieselbe
Krankheit, deren Folgen oder aufgrund eines Unfalles    Ist der Betrieb nach einem Sachschaden nur
und dessen Folgebehandlungen verursacht werden,         teilweise unterbrochen hält sich der Versicherer

Stand Oktober 2024                                                                       Seite 4 von 5

[Seite 5]
das Recht vor eine Prüfung zur Bemessung des           Wenn im Rahmen von Sanierungsgesprächen
tatsächlich eingetretenen Schadens                     Einigung im Hinblick auf notwendige
vorzunehmen. Die Höhe der Ersatzleistung pro           Prämienerhöhungen erzielt wird, erfolgen diese
Arbeitstag ist jedenfalls mit 1/250 der vereinbarten   zur Hauptfälligkeit der Einzelverträge. Der
Versicherungssumme begrenzt.                           Versicherte hat das Recht innerhalb eines Monats
                                                       nach Zustellung der Polizze dagegen
18. Deckungsbeitragssteigerung                         Widerspruch zu erheben. Für diesen Fall scheidet
                                                       er aus der Rahmenvereinbarung aus und der
Liegt der Versicherungswert über der vereinbarten      Versicherungsvertrag wird als Einzelvertrag
Versicherungssumme, kann der                           weitergeführt. In diesem Fall endet der
Versicherungsnehmer eine Anpassung der                 Kündigungsverzicht im Schadensfall, sofern das
Versicherungssumme bis zu einer Höhe von max.          in der Polizze angeführte Ende der Vertragsdauer
EUR 375.000,- verlangen. Für Anpassungen über          bereits überschritten wurde. Die übrigen
diese Summe hinaus, ist eine gesonderte                Vertragsgrundlagen bleiben unverändert.
Deckungszusage durch den Versicherer
erforderlich.                                          Kann bei diesen Verhandlungen keine Einigung
Für die Anpassung der Versicherungssumme               erzielt werden, hat der Versicherer das Recht, die
muss ein Antrag mit neuer Laufzeit gestellt            Rahmenvereinbarung unter Einhaltung einer Frist
werden. Kann aufgrund des Alters der                   von 6 Monaten zum 01.01. des darauffolgenden
versicherten Person keine 10-jährige Laufzeit          Jahres zu kündigen.
mehr vereinbart werden, ist die Laufzeit bis zu        Eine Kündigung wirkt nicht auf bestehende
dem 70. Geburtstag der versicherten Person             Versicherungsverträge, die unter den
nächstfolgenden 01.01. zu vereinbaren.                 Anwendungsbereich dieser Rahmenvereinbarung
                                                       fallen. Neu- und Nachversicherungen sind nach
War der Vertrag die letzten 36 Monate vor der          erfolgter Kündigung zu den Konditionen dieser
Antragsstellung schadenfrei, erfolgt die               Rahmenvereinbarung nicht mehr möglich. In
Berechnung der Gesamtprämie nach dem                   diesem Fall endet der Kündigungsverzicht im
ursprünglichem Eintrittsalter der versicherten         Schadensfall, sofern das in der Polizze angeführte
Person. Wurde in dem Zeitraum jedoch ein               Ende der Vertragsdauer bereits überschritten
Schaden gemeldet, erfolgt die Berechnung der           wurde. Die übrigen Vertragsgrundlagen bleiben
Gesamtprämie nach dem aktuellen Alter der              unverändert.
versicherten Person.

Eine neuerliche Gesundheitsprüfung unterbleibt,
wenn der Vertrag bis zum Zeitpunkt der
Antragsstellung schadenfrei verlaufen ist und die
Erhöhung der Versicherungssumme nicht mehr
als 50% der ursprünglichen Versicherungssumme
beträgt.

19. Malusregelung:

Bei einer Schadenfrequenz von mehr als 3
Leistungsfällen in einem Zeitraum von
2 aufeinander folgenden Kalenderjahren, hat der
Versicherer die Möglichkeit einer dauerhaften
Prämienanpassung des Einzelvertrages im
Ausmaß von 20 % der zuletzt gültigen Prämie
zum nächstfolgenden 01.01.

20. Sanierungsmaßnahmen:

Übersteigt der Schadensatz des Gesamt-
bestandes der auf Basis dieser
Rahmenvereinbarung geschlossenen
Versicherungsverträge 70 % in den letzten 5
Versicherungsperioden - wobei die schadensatz-
relevanten Daten Schadenleistungen und
Schadenreserven umfassen – sind
Verhandlungen über eine Prämienanpassung zu
führen.


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