# Wiener Städtische MEDplus Sozialversicherungsersatz Medplus Sv Ersatz Kompakt: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-private-krankenversicherung-wiener-staedtische-medplus-sv-ersatz-kompakt.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-private-krankenversicherung-wiener-staedtische-medplus-sv-ersatz-kompakt.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Gruppen-Krankenversicherung MEDplus Sozialversicherungsersatz](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_GKV_-_NSV.pdf), Fassung Stand 25. September laut Text

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studierende) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsart: Kostenerstattung, Direktabrechnung oder Sachleistung über ein Ärzteverzeichnis | ja | Kostendeckung und Direktverrechnung in der allgemeinen Gebührenklasse oder Sonderklasse je nach Tarif | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten | ja | Behandlung als Privatpatient bei niedergelassenen Ärzten nach schul- und alternativmedizinischen (z. B. Homöopathie, Akupunktur) Methoden | In der Tarif-Variante Kompakt zusätzlich, Seite 1 |
| Primärarztprinzip (Hausarzt oder Telemedizin zuerst, sonst gekürzte Erstattung) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Jährlicher Selbstbehalt je versicherte Person | ja, bis zur Versicherungssumme | Je nach Tarif können Selbstbehalte und/oder Jahreshöchstlimits anfallen | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Leistung oder Behandlungsfall (prozentual oder fester Betrag) | nicht geregelt |  |  |
| Ermäßigter oder entfallender Selbstbehalt für Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Anpassung an den Beihilfebemessungssatz (Aufstockung bei Wegfall oder Änderung der Beihilfe ohne neue Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz für ambulante ärztliche Behandlung | ja | ambulante und tagesklinische Behandlungen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Arznei- und Verbandmittel (auch nicht verschreibungspflichtige) | ja, bis zur Versicherungssumme | Medikamente | In der Tarif-Variante Kompakt zusätzlich, Seite 1 |
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | ja, bis zur Versicherungssumme | alternativmedizinischen (z. B. Homöopathie, Akupunktur) Methoden | In der Tarif-Variante Kompakt zusätzlich, Seite 1 |
| Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) mit Erstattungssatz und Preisverzeichnis | ja, bis zur Versicherungssumme | Ärztlich verordnete physiotherapeutische Heilbehandlungen, z. B. Massagen | In der Tarif-Variante Kompakt zusätzlich, Seite 1 |
| Heilmittel nur bis zu den Preisen eines tariflichen Verzeichnisses | nicht geregelt |  |  |
| Hilfsmittel mit offenem Katalog (nicht abschließend aufgezählt) | ja | Heilbehelfe, z. B. Brillen oder Kontaktlinsen | In der Tarif-Variante Kompakt zusätzlich, Seite 1 |
| Hilfsmittel mit geschlossenem Katalog (nur die genannten) | nicht geregelt |  |  |
| Brillen und Kontaktlinsen (Betrag und Zeitraum) | ja, bis zur Versicherungssumme | Heilbehelfe, z. B. Brillen oder Kontaktlinsen | In der Tarif-Variante Kompakt zusätzlich, Seite 1 |
| Hörgeräte | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Psychotherapie (Erstattungssatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Psychotherapie | In der Tarif-Variante Kompakt zusätzlich, Seite 1 |
| Begrenzung der Psychotherapie auf eine Zahl von Sitzungen je Jahr oder insgesamt | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Selbstbehalt | nicht geregelt |  |  |
| Häusliche Krankenpflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgung | nicht geregelt |  |  |
| Krankentransport (Rettungsdienst, Fahrt zur ambulanten Behandlung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten des Transports durch Rettungsdienst oder Krankenwagen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Telemedizin und Videosprechstunde | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung im Zweibettzimmer | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung im Einbettzimmer | ja | Kostendeckung für die Sonderklasse | Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden, Seite 1 |
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt | ja | Kostendeckung für die Sonderklasse | Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden, Seite 1 |
| Behandlung in Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Psychotherapie und Psychiatrie (Zahl der Tage, Genehmigung) | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation | ja, bis zur Versicherungssumme | Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen | In der Tarif-Variante Kompakt zusätzlich, Seite 1 |
| Kur- und Sanatoriumsbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen | In der Tarif-Variante Kompakt zusätzlich, Seite 1 |
| Unterbringung einer Begleitperson (Rooming in bei Kindern) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | nicht geregelt |  |  |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel und Parodontosebehandlung) mit Erstattungssatz | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnbehandlungen | In der Tarif-Variante Kompakt zusätzlich, Seite 1 |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) mit Erstattungssatz | nicht geregelt |  |  |
| Implantate ohne Begrenzung der Zahl | nicht geregelt |  |  |
| Kieferorthopädie (Kinder, Erwachsene nach Unfall oder Krankheit) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel) | nicht geregelt |  |  |
| Zahntechnische Leistungen nur bis zu einem Preis und Leistungsverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld im Tarif oder als Baustein (für Selbständige und Angestellte) | nicht geregelt |  |  |
| Beginn der Krankentagegeldzahlung (Karenztag) | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Dauer, weltweit oder Europa) | ja | Weltweit: Ersatz im Rahmen der tariflichen Höchstbeträge (= Nominalleistungen) | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Fortsetzung bei Wegzug in ein anderes EU oder EWR Land | nicht geregelt |  |  |
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Kieferorthopädie) | nicht geregelt |  |  |
| Erlass der Wartezeiten (Vorversicherung, ärztliche Untersuchung, Unfall) | ja | Bei Beendigung der Teilnahmeberechtigung haben Sie das Recht die Fortsetzung als gleichartige Einzelversicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeit innerhalb eines Monats zu beantragen. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Gesundheitsfragen: Zeitraum der Fragen (Jahre ambulant, stationär, Psychotherapie) | ja | Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Ausschluss oder Zuschlag für Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Garantierte (vertraglich zugesagte) Beitragsrückerstattung | nicht geregelt |  |  |
| Optionsrecht auf höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Recht auf Senkung des Selbstbehalts ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Alterungsrückstellungen und Mitnahme bei Wechsel (Übertragungswert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsentlastung im Alter (Baustein oder Tarifbestandteil) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags (Ausland, Elternzeit, Rückkehr in die gesetzliche Versicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Regeln der Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Begrenzung, Limitierungsmittel) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung (Opting out für Freiberufler, Sozialversicherungsersatz) | ja | Sozialversicherungsersatztarif (z. B. Opting-Out, Grenzgänger) | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Abschluss nur über einen Gruppenvertrag einer Kammer oder eines Arbeitgebers | ja | Gruppen-Krankenversicherung | Produkt, Seite 1 |
| Cuadro médico (Ärzte und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag der Zuzahlungen | nicht geregelt |  |  |
| Einzelzimmer mit Begleitbett im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Zweite ärztliche Meinung, auch international | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit für Entbindung (carencia de parto) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Gruppen-Krankenversicherung MEDplus Sozialversicherungsersatz

```text
[Seite 1]
   KRANKENVERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                                     Produkt: MEDplus Sozialversicherungsersatz
                                                   Gruppen-Krankenversicherung


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Sozialversicherungsersatztarif (z. B. Opting-Out, Grenzgänger)

         Was ist versichert?                                         Was ist nicht versichert?

          Kostendeckung und Direktverrechnung in der                  Kosmetische Behandlungen und Produkte
             allgemeinen Gebührenklasse oder Sonderklasse              Maßnahmen der Geriatrie und Pflege
             je nach Tarif für                                         Maßnahmen zur Empfängnisverhütung
              medizinisch notwendige stationäre
                 Heilbehandlungen bei Krankheit, Unfall,
                                                                       Nahrungsergänzungsmittel
                 Schwangerschaft und Entbindung
              ambulante und tagesklinische Behandlungen
          Kosten des Transports durch Rettungsdienst
             oder Krankenwagen                                       Gibt es Deckungsbeschränkungen?
         In der Tarif-Variante Kompakt zusätzlich:
          Behandlung als Privatpatient bei                           !   Je nach Tarif können Selbstbehalte und/oder
             niedergelassenen Ärzten nach schul- und                      Jahreshöchstlimits anfallen
             alternativmedizinischen (z. B. Homöopathie,              !   Heilbehandlungen wegen bestimmter Ursachen
             Akupunktur) Methoden                                         oder Ereignisse, z. B. nach gerichtlich strafbaren
          Heilbehelfe, z. B. Brillen oder Kontaktlinsen                  vorsätzlichen Handlungen
          Medikamente                                                !   Leistungen für Schwangerschaft und Geburt
          Ärztlich verordnete physiotherapeutische                       nur für zur Erwachsenenprämie versicherte
             Heilbehandlungen, z. B. Massagen                             Personen
          Psychotherapie
          Zahnbehandlungen
          Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen

         Die Versicherungssumme ist dem
         Versicherungsvertrag zu entnehmen.


         Folgende Leistungen können zusätzlich versichert
         werden:

         -   Kostendeckung für die Sonderklasse


       Wo bin ich versichert?
       Das hängt von Ihrem Tarif ab:

         Österreich: Kostengarantie und Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern in ganz Österreich – oder in
          einzelnen Bundesländern
         Europa: in den öffentlichen Krankenhäusern
         Weltweit: Ersatz im Rahmen der tariflichen Höchstbeträge (= Nominalleistungen)

[Seite 2]
         Welche Verpflichtungen habe ich?
         - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert
            werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular
            vollständig und ehrlich zu beantworten.
         - Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG schriftlich über
            Änderungen zu informieren, z. B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen,
            Schwangerschaft.
         - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes), der Eintritt in eine
            Sozialversicherung, der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung, bei Gruppen-Krankenversicherungen der
            Wechsel des Dienstgebers und die Kostenerstattung von dritter Seite sind der WIENER STÄDTISCHEN
            Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben.
         - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. ist bei Medikamenten,
            Heilbehelfen und bei physio- und psychotherapeutischen Heilbehandlungen eine ärztliche Verordnung erforderlich.
            Weiters sind Aufenthaltsbestätigungen und dienliche ärztliche Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig.


         Wann und wie zahle ich?
         Sie zahlen Ihre Prämie wie im Vertrag vereinbart monatlich fristgerecht im Voraus.
         Zahlung z. B. mit Einzugsermächtigung – wie vereinbart.
         Im Rahmen einer Gruppen-Krankenversicherung kann die Bezahlung der Prämie oder eines Teils der Prämie durch
         Ihren Arbeitgeber vereinbart sein.


         Wann beginnt und endet die Deckung?
         Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben.
         Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie – bzw. in der
         Gruppen-Krankenversicherung, soweit vereinbart, Ihr Arbeitgeber – die erste oder einmalige Prämie innerhalb der 14-
         tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Versicherungsfall
         innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird.
         Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz.

         Ende: In der Gruppen-Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz, wenn Sie kündigen, im Todesfall oder mit
         Beendigung der Teilnahmeberechtigung (z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Bei Beendigung der
         Teilnahmeberechtigung haben Sie das Recht die Fortsetzung als gleichartige Einzelversicherung ohne Risikoprüfung
         und Wartezeit innerhalb eines Monats zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bei Eintritt in den
         Gruppenvertrag nach den Bestimmungen für die Einzelversicherung versicherungsfähig waren.


         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
         Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – in der Gruppen-Krankenversicherung mit
         einer Kündigungsfrist von einem Monat.
         Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – in der Gruppen-Krankenversicherung mit einer Kündigungsfrist
         von einem Monat.
         Mit der Aufnahme in eine gesetzliche Sozialversicherung bzw. bei Selbstversicherung zum Ablauf der sechsmonatigen
         Wartezeit können Sie den Vertrag kündigen.
         Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag
         wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER
         STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich.


Stand: 25. September 2025
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