# Allianz AktiMed: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-krankenversicherung-allianz-aktimed.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-krankenversicherung-allianz-aktimed.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt Krankheitskostenvollversicherung Tarif AktiMed 90 P (AM90PU)](https://www.krankenkassen.de/download/tarif-vollversicherung-iddinformation/2/IPID_AM90PU.pdf), Fassung ohne Angabe im Text

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studierende) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsart: Kostenerstattung, Direktabrechnung oder Sachleistung über ein Ärzteverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten | nicht geregelt |  |  |
| Primärarztprinzip (Hausarzt oder Telemedizin zuerst, sonst gekürzte Erstattung) | ja | Für volle Kostenerstattung müssen Sie bei ambulanter Heilbehandlung zunächst Ihren Hausarzt konsultieren ("Primärarztprinzip") | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Jährlicher Selbstbehalt je versicherte Person | 500 € | Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % bei allen Kosten, begrenzt auf 500 EUR im Jahr | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Leistung oder Behandlungsfall (prozentual oder fester Betrag) | nicht geregelt |  |  |
| Ermäßigter oder entfallender Selbstbehalt für Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Anpassung an den Beihilfebemessungssatz (Aufstockung bei Wegfall oder Änderung der Beihilfe ohne neue Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz für ambulante ärztliche Behandlung | nicht geregelt |  |  |
| Arznei- und Verbandmittel (auch nicht verschreibungspflichtige) | ja, bis zur Versicherungssumme | Arzneimittel, Schutzimpfungen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) mit Erstattungssatz und Preisverzeichnis | ja, bis zur Versicherungssumme | Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Heilmittel nur bis zu den Preisen eines tariflichen Verzeichnisses | nicht geregelt |  |  |
| Hilfsmittel mit offenem Katalog (nicht abschließend aufgezählt) | ja | Hilfsmittel (z.B. Prothesen, Gehhilfen, Hörgeräte) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Hilfsmittel mit geschlossenem Katalog (nur die genannten) | nicht geregelt |  |  |
| Brillen und Kontaktlinsen (Betrag und Zeitraum) | ja, bis zur Versicherungssumme | Brillen und Kontaktlinsen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Hörgeräte | ja, bis zur Versicherungssumme | Hilfsmittel (z.B. Prothesen, Gehhilfen, Hörgeräte) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Ambulante Psychotherapie (Erstattungssatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Psychotherapie | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Begrenzung der Psychotherapie auf eine Zahl von Sitzungen je Jahr oder insgesamt | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Selbstbehalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Vorsorgeuntersuchungen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Häusliche Krankenpflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgung | nicht geregelt |  |  |
| Krankentransport (Rettungsdienst, Fahrt zur ambulanten Behandlung) | nicht geregelt |  |  |
| Telemedizin und Videosprechstunde | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung im Zweibettzimmer | nein | Behandlung im Krankenhaus oder der Privatklinik im Mehrbett-Zimmer | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unterbringung im Einbettzimmer | nein | Behandlung im Krankenhaus oder der Privatklinik im Mehrbett-Zimmer | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung in Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag | ja, bis zur Versicherungssumme | Behandlung im Krankenhaus oder der Privatklinik im Mehrbett-Zimmer | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Stationäre Psychotherapie und Psychiatrie (Zahl der Tage, Genehmigung) | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation | nein | "Reha-Behandlungen", die die deutsche Rentenversicherung zahlt | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Kur- und Sanatoriumsbehandlung | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung einer Begleitperson (Rooming in bei Kindern) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | nicht geregelt |  |  |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel und Parodontosebehandlung) mit Erstattungssatz | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnbehandlung und Zahnersatz (z.B. Inlays, Kronen, Implantate) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) mit Erstattungssatz | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnbehandlung und Zahnersatz (z.B. Inlays, Kronen, Implantate) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Implantate ohne Begrenzung der Zahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnbehandlung und Zahnersatz (z.B. Inlays, Kronen, Implantate) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Kieferorthopädie (Kinder, Erwachsene nach Unfall oder Krankheit) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag bzw. bei Unfall und schwerer Erkrankung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel) | nicht geregelt |  |  |
| Zahntechnische Leistungen nur bis zu einem Preis und Leistungsverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld im Tarif oder als Baustein (für Selbständige und Angestellte) | nicht geregelt |  |  |
| Beginn der Krankentagegeldzahlung (Karenztag) | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Dauer, weltweit oder Europa) | ja | Versicherungsschutz besteht zeitlich unbegrenzt in ganz Europa und bis zu 6 Monate weltweit. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Fortsetzung bei Wegzug in ein anderes EU oder EWR Land | ja | Umzug in einen Staat außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums der Fall. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Kranken-Rücktransport aus dem Ausland bei Reisen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Kieferorthopädie) | nicht geregelt |  |  |
| Erlass der Wartezeiten (Vorversicherung, ärztliche Untersuchung, Unfall) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen: Zeitraum der Fragen (Jahre ambulant, stationär, Psychotherapie) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Zuschlag für Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Garantierte (vertraglich zugesagte) Beitragsrückerstattung | nicht geregelt |  |  |
| Optionsrecht auf höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Recht auf Senkung des Selbstbehalts ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Alterungsrückstellungen und Mitnahme bei Wechsel (Übertragungswert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsentlastung im Alter (Baustein oder Tarifbestandteil) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags (Ausland, Elternzeit, Rückkehr in die gesetzliche Versicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Regeln der Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Begrenzung, Limitierungsmittel) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung (Opting out für Freiberufler, Sozialversicherungsersatz) | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss nur über einen Gruppenvertrag einer Kammer oder eines Arbeitgebers | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico (Ärzte und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag der Zuzahlungen | nicht geregelt |  |  |
| Einzelzimmer mit Begleitbett im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Zweite ärztliche Meinung, auch international | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit für Entbindung (carencia de parto) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt Krankheitskostenvollversicherung Tarif AktiMed 90 P (AM90PU)

```text
[Seite 1]
  Krankheitskostenversicherung
  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
  Unternehmen: Allianz Private Krankenversicherungs-AG,
  Deutschland
                                                                  Produkt: Tarif AktiMed 90 P (AM90PU)

Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die gewünschte Versicherung.
Die Darstellung beschränkt sich auf die aus unserer Sicht wichtigsten Informationen.

Der verbindliche Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den
Versicherungsbedingungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Weitere Informationen erhalten Sie in den "Versicherungsinformationen".

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine Krankenvollversicherung. Mit der Versicherung ersetzen wir
medizinisch notwendige Kosten für die Behandlung bei Krankheit oder Unfall-Folgen.

       Was ist versichert?                                            Was ist nicht versichert?

          Behandlung durch den Arzt                                   x Behandlung durch nahe Angehörige (z.B. Ehe-
          Arzneimittel, Schutzimpfungen                                 oder Lebenspartner)
          Vorsorgeuntersuchungen                                      x "Reha-Behandlungen", die die deutsche
          Behandlung durch Heilpraktiker                                Rentenversicherung zahlt
          Psychotherapie                                              Gibt es Deckungsbeschränkungen?
          Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik)                ! Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % bei allen
          Brillen und Kontaktlinsen                                     Kosten, begrenzt auf 500 EUR im Jahr
          Hilfsmittel (z.B. Prothesen, Gehhilfen,                     ! Für volle Kostenerstattung müssen Sie bei
          Hörgeräte)                                                    ambulanter Heilbehandlung zunächst Ihren
          Behandlung im Krankenhaus oder der                            Hausarzt konsultieren ("Primärarztprinzip")
          Privatklinik im Mehrbett-Zimmer                             ! Höchstbeträge und Obergrenzen sowie
          Zahnbehandlung und Zahnersatz (z.B. Inlays,                   niedrigerer Erstattungsprozentsatz bei einzelnen
          Kronen, Implantate)                                           Leistungen
          Zahnprophylaxe                                              ! Bei bestimmten Leistungen ist unsere vorherige
          Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag bzw.                  schriftliche Zusage nötig, damit wir die Kosten
          bei Unfall und schwerer Erkrankung                            erstatten
          Kranken-Rücktransport aus dem Ausland bei
          Reisen
          Zusätzliche Serviceleistungen (z.B. bei
          Aufenthalten im Ausland, Vermittlung von
          Spezialisten)


       Wo bin ich versichert?

         Versicherungsschutz besteht zeitlich unbegrenzt in ganz Europa und bis zu 6 Monate weltweit.


       Welche Verpflichtungen habe ich?

       - Die Fragen im Antrag müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
         Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
       - Auf Nachfrage müssen Sie uns alle erforderlichen Auskünfte zu Ihrem Leistungsanspruch geben.


       Wann und wie zahle ich?

       - Der erste Beitrag ist zum Versicherungsbeginn zu zahlen. Die folgenden Beiträge sind jeweils am 1. eines Monats
         zu zahlen.
       - Wir ziehen den Beitrag grundsätzlich per SEPA-Lastschrift ein.


                                                                                                            Seite 1 von 2

[Seite 2]
Informationsblätter zu Versicherungsprodukten


      Wann beginnt und endet die Deckung?

      - Der Versicherungsschutz startet mit dem vereinbarten Beginn. Dieser steht auf dem Versicherungsschein.
        Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig zahlen. Sonst beginnt der
        Versicherungsschutz erst mit der vollständigen Zahlung.
      - Der Versicherungsvertrag ist unbefristet. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Vertrages. Dies
        ist z.B. aufgrund von Kündigung, Verlust der Versicherungsfähigkeit oder Umzug in einen Staat außerhalb der EU
        oder des Europäischen Wirtschaftsraums der Fall.
        Der Versicherungsschutz endet insbesondere bei Abschluss oder Bestehen einer Krankheitskostenversicherung
        mit Anspruch auf Aufwendungsersatz für Wahlleistungen im Krankenhaus. In diesem Fall besteht ein Recht auf
        Umstellung in einen anderen Tarif der Krankenvollversicherung.


      Wie kann ich den Vertrag kündigen?

      - Sie können den Vertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei
        Monate. Erstmals ist die Kündigung zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres möglich.
      - Es bestehen außerdem für Sie Sonderkündigungsrechte. Diese bestehen z.B., wenn eine versicherte Person in
        der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird oder wir den Beitrag erhöhen.
      - Wegen der in Deutschland geltenden Versicherungspflicht müssen Sie uns in der Regel nachweisen, dass
        ausreichender Versicherungsschutz bei einem anderen Unternehmen besteht.


                                                                                                          Seite 2 von 2
```

