# BarmeniaGothaer Barmenia einsA expert Leistungsstufe 3: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-krankenversicherung-barmenia-einsa-expert-ls3.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Krankenversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-krankenversicherung-barmenia-einsa-expert-ls3.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen Barmenia einsA expert](https://cdn.barmeniagothaer.de/barmeniagothaer/media/gesundheit_pflege/gesundheit/private_krankenvollversicherung/avb-expert-2.pdf), Fassung Stand 01.01.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studierende) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsart: Kostenerstattung, Direktabrechnung oder Sachleistung über ein Ärzteverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten | nicht geregelt |  |  |
| Primärarztprinzip (Hausarzt oder Telemedizin zuerst, sonst gekürzte Erstattung) | keine | Ambulante Heilbehandlung durch Ärzte | 1.1 a), Seite 2 |
| Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Jährlicher Selbstbehalt je versicherte Person | 1.320 € | Leistungsstufe 3 1.320 660 | 1.11, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Leistung oder Behandlungsfall (prozentual oder fester Betrag) | nicht geregelt |  |  |
| Ermäßigter oder entfallender Selbstbehalt für Kinder | ja | Der Jahresselbstbehalt für Kinder und Jugendliche gilt bis zum 31.12. des Jahres, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden. | 1.11, Seite 5 |
| Anpassung an den Beihilfebemessungssatz (Aufstockung bei Wegfall oder Änderung der Beihilfe ohne neue Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz für ambulante ärztliche Behandlung | ja | 100 % Arztbehandlung | Kurzübersicht, Seite 1 |
| Arznei- und Verbandmittel (auch nicht verschreibungspflichtige) | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % Arzneien | Kurzübersicht, Seite 1 |
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % Heilpraktikerbehandlung | Kurzübersicht, Seite 1 |
| Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) mit Erstattungssatz und Preisverzeichnis | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % Heil- und Hilfsmittel | Kurzübersicht, Seite 1 |
| Heilmittel nur bis zu den Preisen eines tariflichen Verzeichnisses | nicht geregelt |  |  |
| Hilfsmittel mit offenem Katalog (nicht abschließend aufgezählt) | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für technische Mittel und Körperersatzstücke (z. B. Prothesen, Epithesen und Haarersatz) | 1.1 h), Seite 2 |
| Hilfsmittel mit geschlossenem Katalog (nur die genannten) | keine | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für technische Mittel und Körperersatzstücke (z. B. Prothesen, Epithesen und Haarersatz) | 1.1 h), Seite 2 |
| Brillen und Kontaktlinsen (Betrag und Zeitraum) | ja, bis 600 € | Brillen und Kontaktlinsen (auch bei einer Refraktionsbestimmung durch den Optiker) bis zu einem Rechnungsbetrag von 600,00 EUR für eine Sehhilfe. | 1.1 h), Seite 2 |
| Hörgeräte | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Erstattung beträgt je Hilfsmittel …….100 % | 1.1 h), Seite 2 |
| Ambulante Psychotherapie (Erstattungssatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | 100 % Psychotherapeutische Behandlung | Kurzübersicht, Seite 1 |
| Begrenzung der Psychotherapie auf eine Zahl von Sitzungen je Jahr oder insgesamt | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Selbstbehalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen im Rahmen einer ambulanten Behandlung nach Ziffer 1.1 a) | 1.12, Seite 5 |
| Häusliche Krankenpflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgung | ja, bis zur Versicherungssumme | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege | 1.1 l), Seite 3 |
| Krankentransport (Rettungsdienst, Fahrt zur ambulanten Behandlung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Erstattungsfähig ist der notwendige Transport zum und vom Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Notfall oder Unfall. | 1.1 i), Seite 2 |
| Telemedizin und Videosprechstunde | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung im Zweibettzimmer | ja | 100 % Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer | Kurzübersicht, Seite 1 |
| Unterbringung im Einbettzimmer | ja | 100 % Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer | Kurzübersicht, Seite 1 |
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt | ja | 100 % Privatärztliche Behandlung | Kurzübersicht, Seite 1 |
| Behandlung in Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Psychotherapie und Psychiatrie (Zahl der Tage, Genehmigung) | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Kur- und Sanatoriumsbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Aufwendungen für eine sonstige Kur sind höchstens einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattungsfähig. | Kurbehandlung, Seite 4 |
| Unterbringung einer Begleitperson (Rooming in bei Kindern) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wird neben einem nach diesem Tarif versicherten Kind bis zum vollendeten 10. Lebensjahr während einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen | 1.3, Seite 3 |
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | ja, bis 50 € | Ziffer 1.2 c) ........................................ 50,00 EUR; | Ersatzkrankenhaustagegeld, Seite 3 |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel und Parodontosebehandlung) mit Erstattungssatz | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnbehandlung (z. B. Füllungen einschließlich Inlays, Extraktionen, Wurzelbehandlungen | 1.4 a), Seite 3 |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) mit Erstattungssatz | ja, bis zur Versicherungssumme | 90 % Zahnersatz und Kieferorthopädie | Kurzübersicht, Seite 1 |
| Implantate ohne Begrenzung der Zahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnersatz (z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, funktionsanalytische | 1.4 c), Seite 3 |
| Kieferorthopädie (Kinder, Erwachsene nach Unfall oder Krankheit) | ja, bis zur Versicherungssumme | 90 % Zahnersatz und Kieferorthopädie | Kurzübersicht, Seite 1 |
| Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel) | ja, bis 10.000 € | insgesamt ............................. 10.000,00 EUR, | 1.4, Seite 2 |
| Zahntechnische Leistungen nur bis zu einem Preis und Leistungsverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld im Tarif oder als Baustein (für Selbständige und Angestellte) | ja, bis zur Versicherungssumme | zusätzlich ein Krankentagegeld zu vereinbaren | 2.32, Seite 6 |
| Beginn der Krankentagegeldzahlung (Karenztag) | ja | für Selbstständige ab dem 15. Tag einer Arbeitsunfähigkeit, | 2.32, Seite 6 |
| Auslandsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Dauer, weltweit oder Europa) | ja | Bei einem Auslandsaufenthalt im außereuropäischen Ausland besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz | 4.11, Seite 6 |
| Fortsetzung bei Wegzug in ein anderes EU oder EWR Land | ja | sind abweichend von § 1 (5) MB/KK 09 die Leistungen nicht auf die Inlandsleistungen begrenzt. | 4.12, Seite 6 |
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport wegen Krankheit oder Unfallfolge aus dem Ausland | Rücktransportkosten, Seite 4 |
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Kieferorthopädie) | nicht geregelt |  |  |
| Erlass der Wartezeiten (Vorversicherung, ärztliche Untersuchung, Unfall) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen: Zeitraum der Fragen (Jahre ambulant, stationär, Psychotherapie) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Zuschlag für Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Abschluss | nein | Für diesen Tarif gilt kein Aufnahmehöchstalter. | 2.2, Seite 5 |
| Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | ja, bis zur Versicherungssumme | haben keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Beitragsrückerstattung dieses Tarifs | 3., Seite 6 |
| Garantierte (vertraglich zugesagte) Beitragsrückerstattung | nicht geregelt |  |  |
| Optionsrecht auf höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfung | ja | Der Versicherungsnehmer hat das Recht, nach Ablauf von drei oder fünf oder sieben Versicherungsjahren | 2.31 a), Seite 5 |
| Recht auf Senkung des Selbstbehalts ohne Gesundheitsprüfung | ja | Dieses Recht gilt auch für eine Umstellung innerhalb des bestehenden Tarifs Barmenia einsA expert+ | 2.31, Seite 5 |
| Alterungsrückstellungen und Mitnahme bei Wechsel (Übertragungswert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsentlastung im Alter (Baustein oder Tarifbestandteil) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags (Ausland, Elternzeit, Rückkehr in die gesetzliche Versicherung) | ja | besteht beitragsfreier Versicherungsschutz für den Tarif Barmenia einsA | 1.12 c), Seite 5 |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Regeln der Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Begrenzung, Limitierungsmittel) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung (Opting out für Freiberufler, Sozialversicherungsersatz) | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss nur über einen Gruppenvertrag einer Kammer oder eines Arbeitgebers | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico (Ärzte und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag der Zuzahlungen | nicht geregelt |  |  |
| Einzelzimmer mit Begleitbett im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Zweite ärztliche Meinung, auch international | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit für Entbindung (carencia de parto) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Barmenia einsA expert

```text
[Seite 1]
Krankheitskosten-
versicherung                                                                                                 Barmenia
                                                                                                             Krankenversicherung AG

                                                                                                             Barmenia-Allee 1
                                                                                                             42119 Wuppertal


Kurzübersicht                                       Tarif Barmenia einsA expert+                            Inhaltsübersicht                                  Seite

In der nachfolgenden Übersicht wird der Versiche-   Kompakttarif mit Leistungen für ambulante und stati-    1.   Leistungen
rungsschutz des Tarifs Barmenia einsA expert+ in    onäre Heilbehandlung, Zahnbehandlung und Zahn-          1.1  Ambulante Heilbehandlung                        2
Stichworten dargestellt. Die genauen Leistungsbe-   ersatz sowie Leistungen für Genesungskuren und          1.2  Stationäre Heilbehandlung                       3
schreibungen (erstattungsfähige Aufwendungen und    sonstige Kuren                                          1.3  Unterbringung und Verpflegung eines
Höhe der Leistungen) ergeben sich aus den Allge-                                                                 Elternteils im Krankenhaus (Rooming-In)         3
meinen Versicherungsbedingungen.                    Stand 01.01.2025                                        1.4 Zahnbehandlung, zahnmedizinische
                                                                                                                 Prophylaxemaßnahmen und Zahnersatz              3
Ambulante Heilbehandlung                                                                                    1.5 Rücktransportkosten und Überführungs-
- 100 % Arztbehandlung                              Der Tarif Barmenia einsA expert+ ist als Teil III der        kosten                                          4
- 100 % Vorsorgeuntersuchungen                      Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die            1.6 Genesungskuren und sonstige Kuren                4
- 100 % Arzneien                                    Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi-         1.7 Soziotherapie                                    4
- 100 % Heilpraktikerbehandlung                     cherung nur gültig in Verbindung mit Teil I, Muster-    1.8 Spezialisierte ambulante Palliativ-
- 100 % Hebammenleistungen                          bedingungen (MB/KK 09) und mit Teil II, Allgemeine           versorgung                                      4
- 100 % Psychotherapeutische Behandlung             Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversiche-          1.9 Stationäre Hospizleistungen                      4
- 100 % Heil- und Hilfsmittel                       rung AG (TB/KK 13).                                     1.10 Übergangspflege im Krankenhaus                  4
- 100 % Haushaltshilfe bei Schwangerschaft/                                                                 1.11 Digitale Gesundheitsanwendungen                 5
  Entbindung                                                                                                1.12 Selbstbehalte                                   5
- 100 % Häusliche Krankenpflege                                                                             1.13 Beitragsbefreiung                               5
- 100 % Kinderwunschbehandlung und Kryokon-         Tarifbezeichnung im Versicherungsschein
  servierung                                        Im Versicherungsschein wird der Tarif Barmenia          2.    Beiträge
                                                    einsA expert+ mit der Tarifbezeichnung EXP+ aus-        2.1   Monatliche Raten der Tarifbeiträge             5
Stationäre Heilbehandlung                           gewiesen. Vor dem "+" erfolgt ein Hinweis auf die       2.2   Aufnahmehöchstalter                            5
- 100 % Allgemeine Krankenhausleistungen            vereinbarte Leistungsstufe (= Höhe des Selbstbehal-     2.3   Optionsrechte                                  5
- 100 % Unterbringung im Ein- oder Zweibett-        tes pro Kalenderjahr):                                  2.4   Anpassung des Versicherungsschutzes            6
    zimmer
- 100 % Privatärztliche Behandlung                  Zum Beispiel:                                           3.    Ergänzung der Allgemeinen Tarifbedingun-
- 100 % Rooming-In                                  Leistungsstufe 1: Selbstbehalt (SB) = 330,00 EUR              gen (TB/KK 13) zur erfolgsabhängi-
                                                    Leistungsstufe 2: Selbstbehalt (SB) = 660,00 EUR              gen Beitragsrückerstattung             6
Zahnärztliche Behandlung                            Leistungsstufe 3: Selbstbehalt (SB) = 1.320,00 EUR
- 100 % Zahnbehandlung                                                                                      4.    Änderung und Ergänzung der Musterbedin-
- 100 % Zahnprophylaxe                              z. B. EXP1+:    Tarif Barmenia einsA expert+,                 gungen (MB/KK 09) und der Allgemeinen
-   90 % Zahnersatz und Kieferorthopädie                            Leistungsstufe 1                              Tarifbedingungen (TB/KK 13)
                                                                    (= 330,00 EUR SB)                       4.1   Der Versicherungsschutz               6
Genesungs- und sonstige Kuren                                                                               4.2   Pflichten des Versicherungsnehmers    6
- 100 % Kurbehandlung
- 200,00 EUR Genesungsgeld (bei Genesungs-
   kur)                                                                                                     Anhang
                                                                                                            Liste der erstattungsfähigen Naturheilverfahren      7
Entbindungspauschale

Kinderbetreuungspauschale

Soziotherapie

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Stationäre Hospizleistungen

Übergangspflege im Krankenhaus

Digitale Gesundheitsanwendungen

Beitragsbefreiung bei
- Pflegegrad 4 oder 5
- Bezug von Elterngeld
- längerem Krankenhausaufenthalt

K 4610 0225 DT                                                     Seite 1 von 7

[Seite 2]
1.           Leistungen                                               c) Operative Maßnahmen zur Behebung der                               Atmungs- und Herzfrequenz, Systeme zur Heim-
                                                                         Fehlsichtigkeit (z. B. LASIK)                                      dialyse und zur Sauerstofftherapie).
Der Versicherer ersetzt nach Maßgabe des Versi-                          Unter den Versicherungsschutz fallen nach Ab-
cherungsvertrages im Versicherungsfall die nachge-                       lauf von zwei Jahren – gerechnet vom Versiche-                     Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für An-
wiesenen Aufwendungen in folgendem Umfang.                               rungsbeginn an – operative Maßnahmen zur Be-                       schaffung, Wiederbeschaffung, Reparatur und
                                                                         hebung von Fehlsichtigkeit (z. B. LASIK) ein-                      Wartung sowie Einweisung in den Gebrauch.
1.1          Ambulante Heilbehandlung                                    schließlich der erforderlichen Vor- und Nachun-
                                                                         tersuchungen.                                                      Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Ge-
Unter den Versicherungsschutz fallen bei einer am-                                                                                          genstände mit geringem therapeutischen Nut-
bulanten Heilbehandlung, Vorsorgeuntersuchung,                           Die Aufwendungen sind bis zu einem Rech-                           zen, Geräte, die dem Fitness- und/oder Well-
Entbindung oder Fehlgeburt folgende Aufwendun-                           nungsbetrag von insgesamt 2.000,00 EUR je                          nessbereich zuzuordnen sind, ferner Bestrah-
gen:                                                                     Auge erstattungsfähig.                                             lungsgeräte und TENS-Geräte, sonstige sanitäre
                                                                                                                                            oder medizinisch-technische Bedarfsartikel (z. B.
a) Ambulante Heilbehandlung durch Ärzte                                  Die Erstattung beträgt ............................... 100 %       Fieberthermometer, Heizkissen, Massagegeräte)
   - Beratungen, Besuche und Verrichtungen ein-                          der erstattungsfähigen Aufwendungen.                               sowie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit
     schließlich Operationen;                                                                                                               dem Anschaffungszweck stehendes Zubehör,
   - Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung                         d) Leistungen durch Hebammen und Entbin-                              ferner Unterhaltungs- und Betriebskosten; Batte-
     von Krankheiten sowie im Rahmen der "Mut-                           dungspfleger                                                       rien sind jedoch eingeschlossen, wenn es sich
     terschafts-Richtlinien";                                            Unter den Versicherungsschutz fallen im Rah-                       um Spezialbatterien handelt, die nicht allgemein
   - ärztlich verordnete Arzneimittel (siehe auch                        men einer Schwangerschaftsvorsorge/-nach-                          im Haushalt verwendet werden können.
     Ziffer 4.14). Zu den erstattungsfähigen Arz-                        sorge, Entbindung und Fehlgeburt Leistungen
     neimitteln zählen auch ärztlich verordnete In-                      durch Hebammen und Entbindungspfleger.                             Bei Hilfsmitteln - insbesondere bei kostenintensi-
     fusionslösungen und Teststreifen für Blutmes-                                                                                          ven Hilfsmitteln - ist es empfehlenswert, der Bar-
     sungen;                                                             Die Erstattung beträgt ................................ 100 %      menia vor Bezug einen Kostenvoranschlag vor-
   - ärztlich verordnete Verbandmittel. Hierzu zäh-                      der erstattungsfähigen Aufwendungen.                               zulegen. Gerne prüft der Barmenia Gesund-
     len auch Stoma- sowie Tracheostoma-Ver-                                                                                                heitsservice dann, ob ein Bezug zu günstigeren
     bandmittel und Inkontinenzartikel (aufsau-                       e) Entbindungspauschale                                               Konditionen möglich ist. Ein entsprechendes An-
     gende und auffangende Mittel);                                      Bei Hausentbindungen wird neben der Kostener-                      gebot ist für Sie unverbindlich und freiwillig.
   - ärztlich angeratene und durchgeführte                               stattung zur Abgeltung weiterer Aufwendungen
     Schutzimpfungen. Erstattungsfähig sind z. B.                        eine Pauschale (Einmalzahlung) von                                 Die Aufwendungen der nachgenannten Hilfsmit-
     die Aufwendungen für Schutzimpfungen ge-                            500,00 EUR gezahlt.                                                tel sind in folgender Höhe erstattungsfähig:
     mäß den Empfehlungen der Ständigen Impf-                                                                                               - Brillen und Kontaktlinsen (auch bei einer Re-
     kommission (STIKO) beim Robert-Koch-Insti-                       f) Psychotherapeutische Behandlung                                        fraktionsbestimmung durch den Optiker) bis
     tut (RKI);                                                          Erstattungsfähig ist psychotherapeutische Be-                          zu einem Rechnungsbetrag von 600,00 EUR
     die Aufwendungen für Schutzimpfungen aus                            handlung (einschließlich psychologischer Diag-                         für eine Sehhilfe. Ein Leistungsanspruch für
     Anlass privater Reisen sind erstattungsfähig,                       nostik).                                                               den erneuten Bezug einer Sehhilfe entsteht
     wenn sie gemäß den Empfehlungen der                                                                                                        nach zwei Jahren seit dem letzten Bezug. Vor
     STIKO in Verbindung mit den Reisehinweisen                          Die Erstattung beträgt ............................... 100 %           Ablauf von zwei Jahren entsteht erneuter An-
     des Auswärtigen Amtes angeraten sind;                               der erstattungsfähigen Aufwendungen.                                   spruch für eine Sehhilfe bei einer festgestell-
     die Aufwendungen für berufsbedingte Schutz-                                                                                                ten Veränderung der Sehschärfe von mindes-
     impfungen sind erstattungsfähig, wenn sie ge-                    g) Heilmittel                                                             tens 0,5 Dioptrien;
     mäß den Empfehlungen der STIKO angera-                              Erstattungsfähig sind medizinische Bäder, Mas-                     - orthopädische Schuhe und Schuhzurichtun-
     ten sind, der Arbeitgeber aber nach der Ver-                        sagen, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und                           gen bis zu einem Rechnungsbetrag von
     ordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge                           sonstige physikalische sowie logopädische, er-                         1.500,00 EUR pro Kalenderjahr.
     (ArbMedVV) nicht verpflichtet ist, die Kosten                       gotherapeutische und podologische Behandlun-
     der Impfung zu übernehmen;                                          gen. Außerdem sind bei einer Schwangerschaft                       Die Erstattung beträgt je Hilfsmittel …….100 %
   - Röntgen-, Radium- und Isotopenleistungen;                           Geburtsvorbereitungskurse und Schwanger-                           der erstattungsfähigen Aufwendungen.
   - Einsatzpauschalen inklusive Wegegeld für                            schaftsgymnastik sowie nach der Entbindung
     Notarzteinsätze.                                                    Rückbildungsgymnastik erstattungsfähig.                         i) Ambulante Transporte
                                                                                                                                            Erstattungsfähig ist der notwendige Transport
      Für Naturheilverfahren durch Ärzte gilt Ziffer                     Die Erstattung beträgt ............................... 100 %       zum und vom Arzt oder Krankenhaus zur Erst-
      1.1 b).                                                            der erstattungsfähigen Aufwendungen.                               versorgung nach einem Notfall oder Unfall.
                                                                                                                                            Erstattungsfähig sind außerdem Fahrten
      Für psychotherapeutische Behandlungen durch                     h) Hilfsmittel                                                        - bei Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie;
      Ärzte gilt Ziffer 1.1 f).                                          Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für                         - bei ambulanten Operationen (am Tag der
                                                                         technische Mittel und Körperersatzstücke (z. B.                       Operation);
      Die Erstattung beträgt ................................ 100 %      Prothesen, Epithesen und Haarersatz), die Be-                      - bei ambulanten Behandlungen, wenn eine
      der erstattungsfähigen Aufwendungen.                               hinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen un-                        Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen aG
                                                                         mittelbar mildern oder ausgleichen sollen, sowie                      (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl
b) Naturheilverfahren durch Ärzte und Behand-                            für Behandlungs- und Kontrollgeräte. Dazu zäh-                        (Blindheit) bzw. H (Hilflosigkeit) vorliegt oder
   lung durch Heilpraktiker                                              len auch Aufwendungen für orthopädische                               die versicherte Person pflegebedürftig nach
   Erstattungsfähig sind im Rahmen der erstat-                           Schuhe und Schuhzurichtungen, Einlagen, Ban-                          Pflegegrad 3, 4 oder 5 ist.
   tungsfähigen Naturheilverfahren (siehe Anhang)                        dagen, Kompressionsstrümpfe, Geh- und Stütz-
   die Aufwendungen für Beratungen, Besuche und                          apparate, Kunstaugen, Kommunikationshilfen                          Die Erstattung beträgt ................................ 100 %
   Verrichtungen einschließlich der in diesem Zu-                        (inklusive Gebärdendolmetscher) und künstliche                      der erstattungsfähigen Aufwendungen.
   sammenhang verordneten Arznei- und Verband-                           Ernährung sowie die Anschaffung eines Blinden-
   mittel.                                                               führtieres einschließlich der erforderlichen Trai-              j) Haushaltshilfe bei Schwangerschaft/
                                                                         ningsmaßnahmen.                                                    Entbindung
      Für psychotherapeutische Behandlungen gilt Zif-                                                                                       Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für eine
      fer 1.1 f).                                                        Unter den Versicherungsschutz fallen auch le-                      Haushaltshilfe bis zu 10,00 EUR pro Stunde,
                                                                         benserhaltende Hilfsmittel. Lebenserhaltend ist                    maximal 75,00 EUR pro Tag für bis zu 90 Tage
      Die Erstattung beträgt ................................ 100 %      ein Hilfsmittel, wenn ohne seinen Einsatz unmit-                   je Versicherungsfall. Voraussetzungen sind,
      der erstattungsfähigen Aufwendungen.                               telbar eine lebensbedrohliche Situation entste-                    dass
                                                                         hen würde (z. B. Beatmungsgeräte zur lebenser-                     - die versicherte Person nach ärztlichem Attest
                                                                         haltenden Beatmung, Überwachungsgeräte für                            wegen Schwangerschaft und Entbindung den
                                                                                                                                               Haushalt nicht weiterführen und auch keine

K 4610 0225 DT                                                                        Seite 2 von 7

[Seite 3]
     andere im gleichen Haushalt lebende Person                            Wochen je Krankheitsfall wegen schwerer                       Wird bei einer stationären Heilbehandlung die Un-
     die Haushaltsführung übernehmen kann oder                             Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer                   terkunft und Verpflegung im Ein- bzw. Zweibettzim-
   - die im Haushalt der versicherten Person le-                           Krankheit verordnet werden, insbesondere                      mer oder die ärztliche Behandlung nicht gesondert
     bende Ehefrau bzw. Lebenspartnerin nach                               nach einem krankheits- oder unfallbedingten                   berechnet, wird hierfür ersatzweise ein Kranken-
     ärztlichem Attest wegen Schwangerschaft                               Krankenhausaufenthalt oder einer ambulan-                     haustagegeld gezahlt. Es beträgt
     und Entbindung den Haushalt nicht weiterfüh-                          ten Operation.                                                a) an Stelle der Aufwendungen für gesondert
     ren und auch keine andere im gleichen Haus-                                                                                             berechnete Unterkunft und Verpflegung
     halt lebende Person die Haushaltsführung                          Voraussetzung ist, dass der Leistungserbringer                        im Ein- oder Zweibettzimmer gemäß
     übernehmen kann.                                                  (z. B. ambulanter Pflegedienst, Sozialstation) ei-                    Ziffer 1.2 c) ........................................ 50,00 EUR;
     Soweit für die im Haushalt der versicherten                       nen entsprechenden Versorgungsvertrag mit den                     b) an Stelle der Aufwendungen für
     Person lebende Ehefrau bzw. Lebenspartne-                         Trägern der gesetzlichen Krankenkassen abge-                          gesondert berechnete ärztliche
     rin auf Grund einer Krankheitskosten-Vollver-                     schlossen hat und die Leistungen entsprechend                         Leistungen gemäß Ziffer 1.2 d) ......... 50,00 EUR.
     sicherung bei der Barmenia ein eigener An-                        der zugehörigen Vergütungsvereinbarung be-
     spruch auf Leistungen für eine Haushaltshilfe                     rechnet.                                                          Dies gilt nicht für eine
     bei Schwangerschaft und Entbindung besteht                                                                                          - teilstationäre (stundenweise) Behandlung im
     oder ein anderer Kostenträger in Anspruch                         Die Erstattung beträgt ............................... 100 %        Krankenhaus sowie
     genommen werden kann, sind diese in An-                           der erstattungsfähigen Aufwendungen.                              - eine stationäre Behandlung in Krankenanstalten
     spruch zu nehmen. Ein Anspruch bei der Bar-                                                                                           gemäß § 4 (5) MB/KK 09.
     menia besteht in diesen Fällen nicht.                         m) Kinderwunschbehandlung und Kryokonser-
                                                                      vierung                                                            1.3        Unterbringung und Verpflegung
   Die Erstattung beträgt ................................ 100 %      Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für                                    eines Elternteils im Krankenhaus
   der erstattungsfähigen Aufwendungen.                               Maßnahmen der assistierten Reproduktion (In-                                  (Rooming-In)
                                                                      semination, In-Vitro-Fertilisation (IVF), intracyto-               Wird neben einem nach diesem Tarif versicherten
k) Kinderbetreuungspauschale                                          plasmatische Spermieninjektion (ICSI), hormo-                      Kind bis zum vollendeten 10. Lebensjahr während
   Erkrankt ein nach diesem Tarif versichertes                        nelle Stimulation mit Arzneimitteln), wenn fol-                    einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als
   Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollen-                    gende Voraussetzungen vorliegen:                                   Begleitperson stationär aufgenommen, so fallen un-
   det hat, wird für dessen Betreuung ab dem vier-                                                                                       ter den Versicherungsschutz des versicherten Kin-
   ten Tag der Erkrankung eine Pauschale (Einmal-                       - Es besteht eine organisch bedingte Sterilität                  des die Aufwendungen für die Unterbringung und
   zahlung) von 200,00 EUR gezahlt.                                       der versicherten Person, die ausschließlich                    Verpflegung des Elternteils im Krankenhaus.
   Die Pauschale wird zu Gunsten des Kindes ein-                          mittels befundentsprechender reproduktions-
   mal im Kalenderjahr gezahlt, wenn                                      medizinischer Maßnahmen überwunden wer-                        Die Erstattung beträgt ...................................... 100 %
   - auch für ein Elternteil eine Krankheitskosten-                       den kann,                                                      der erstattungsfähigen Aufwendungen.
      Vollversicherung bei der Barmenia besteht,                       - die Behandlung erfolgt im homologen Sys-
   - es nach ärztlicher Bescheinigung erforderlich                        tem bei einem Paar, das verheiratet ist oder                   1.4      Zahnbehandlung, zahnmedizinische
      ist, dass ein Elternteil zur Betreuung des ver-                     in eheähnlicher Gemeinschaft lebt und                                   Prophylaxemaßnahmen und Zahnersatz
      sicherten Kindes der Arbeit fernbleibt und                       - es besteht eine ausreichende Erfolgsaus-                        Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwen-
   - keine andere im Haushalt lebende Person die                          sicht von mindestens 15%.                                      dungen für
      Betreuung übernehmen kann.
                                                                        Eine Kinderwunschbehandlung ist sehr kosten-                     a) Zahnbehandlung (z. B. Füllungen einschließlich
l) Häusliche Krankenpflege                                              intensiv. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine Klä-                     Inlays, Extraktionen, Wurzelbehandlungen, Er-
   Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärzt-                     rung Ihrer Leistungsansprüche vor Behand-                           krankungen der Mundschleimhaut und des Paro-
   lich verordnete häusliche Krankenpflege entspre-                     lungsbeginn. Wir klären dann gerne für Sie, mit                     dontiums).
   chend den Richtlinien des Gemeinsamen Bun-                           welchen Leistungen Sie rechnen können.
   desausschusses durch geeignete Pflegefach-                                                                                                  Die Erstattung beträgt ................................ 100 %
   kräfte, sofern keine andere im Haushalt lebende                      Erstattungsfähig sind auch die Aufwendungen                            der erstattungsfähigen Aufwendungen.
   Person die Maßnahmen durchführen kann.                               für Kryokonservierung und Lagerung von Ei-
                                                                        und Samenzellen sowie für die dazugehörigen                      b) zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen,
   Unter den Versicherungsschutz fallen                                 Maßnahmen, wenn zum Beispiel bei einer                              z. B.
   - Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die                           Krebserkrankung durch eine Chemo- oder                                 -    Erstellung des Mundhygienestatus, so-
     dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Ver-                      Strahlentherapie die Zeugungsfähigkeit gefähr-                         wie eingehende Untersuchung auf Zahn-,
     schlechterung zu verhüten oder Krankheits-                         det ist (auch ohne direkte Kinderwunschbehand-                         Mund- und Kieferkrankheiten sowie Beurtei-
     beschwerden zu lindern und die üblicher-                           lung).                                                                 lung der Mundhygiene und des Zahnfleisch-
     weise an Pflegefachkräfte/Pflegekräfte dele-                                                                                              zustandes und die Kontrolle des Übungser-
     giert werden können (Behandlungspflege).                           Die Erstattung beträgt ............................... 100 %           folges einschließlich weiterer Unterweisun-
     Dazu zählen insbesondere auch medizinisch-                         der erstattungsfähigen Aufwendungen.                                   gen;
     diagnostische oder medizinisch-therapeu-ti-                                                                                            - Aufklärung über Krankheitsursachen der
     sche Einzelleistungen sowie psychiatrische                    1.2      Stationäre Heilbehandlung                                          Zähne und deren Vermeidung;
     Krankenpflege und Intensiv-Behandlungs-                       Unter den Versicherungsschutz fallen bei einer stati-                    - Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung;
     pflege;                                                       onären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt                        - Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbun-
   - Grundverrichtungen des täglichen Lebens                       die Aufwendungen im Krankenhaus für Unterkunft                              gen (so genannte professionelle Zahnreini-
     (Grundpflege) und hauswirtschaftliche Versor-                 und Verpflegung, für Behandlung sowie für den not-                          gung ausgenommen Bleaching);
     gung für die Dauer von bis zu vier Wochen,                    wendigen Transport zum und vom Krankenhaus.                              - Behandlung von überempfindlichen Zahnflä-
     soweit die häusliche Krankenpflege zur Ver-                                                                                               chen;
     meidung eines Krankenhausaufenthaltes                         Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für                               - Fissurenversiegelung.
     (Krankenhausvermeidungspflege) erbracht                       a) allgemeine Krankenhausleistungen;
     wird.                                                         b) Beleghebamme (-entbindungspfleger);                                      Die Erstattung beträgt ................................ 100 %
   - Leistungen der Unterstützungspflege. Die Un-                  c) gesondert berechnete Unterkunft und Verpfle-                             der erstattungsfähigen Aufwendungen.
     terstützungspflege umfasst Leistungen aus                         gung im Ein- oder Zweibettzimmer;
     der häuslichen Grundpflege und hauswirt-                      d) gesondert berechnete ärztliche Leistungen;                         c) Zahnersatz (z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brü-
     schaftlichen Versorgung, soweit für die versi-                e) notwendigen Transport zum und vom Kranken-                            cken, Kronen, Implantate, funktionsanalytische
     cherte Person keine Pflegebedürftigkeit mit                       haus.                                                                und funktionstherapeutische Leistungen) ein-
     Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Unterstützungs-                                                                                           schließlich Vor- und Nachbehandlungen und Re-
     pflege kann für die Dauer von bis zu vier                     Die Erstattung beträgt....................................... 100 %      paraturen sowie Zahn- und Kieferregulierung
                                                                   der erstattungsfähigen Aufwendungen.                                     (kieferorthopädische Behandlung).


K 4610 0225 DT                                                                        Seite 3 von 7

[Seite 4]
      Für die Erstattung gelten folgende erstattungsfä-                1.6        Genesungskuren und sonstige Kuren                          Bei Fachkräften für Soziotherapie sind die Kosten er-
      hige Rechnungshöchstbeträge:                                     Ein Kuraufenthalt gilt als Genesungskur im Sinne                      stattungsfähig, die für die Versorgung eines Versi-
      - vom 1. bis 3. Kalenderjahr                                     dieser Bedingungen, wenn folgende Voraussetzun-                       cherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf-
         insgesamt ............................. 10.000,00 EUR,        gen erfüllt sind:                                                     zuwenden wären.
      - ab 4. Kalenderjahr ........................ unbegrenzt.        a) Es muss eine mindestens zehntägige stationäre
                                                                           Krankenhausbehandlung vorausgegangen sein.                        Die Erstattung beträgt ..................................... 100 %
      Die Aufwendungen sind dem Kalenderjahr zuzu-                     b) Die medizinische Notwendigkeit der Genesungs-                      der erstattungsfähigen Aufwendungen.
      rechnen, in dem die Behandlung erfolgte.                             kur wird durch ein Attest des behandelnden
                                                                           Krankenhausarztes nachgewiesen.                                   1.8        Spezialisierte ambulante Palliativ-
      Diese Höchstbeträge gelten nicht für solche er-                                                                                                   versorgung
      stattungsfähigen Aufwendungen, die nachweis-                     Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt ein Kur-               Erstattungsfähig sind die über die Leistungen der
      lich unmittelbar auf einen Unfall zurückzuführen                 aufenthalt als sonstige Kur im Sinne dieser Bedin-                    Pflegeversicherung hinausgehenden Aufwendungen
      sind.                                                            gungen. Die medizinische Notwendigkeit der sonsti-                    für spezialisierte ambulante ärztliche Palliativversor-
                                                                       gen Kur ist durch ein ärztliches Attest vor Beginn der                gung (SAPV) entsprechend den Richtlinien des Ge-
      Dem Versicherer ist vor Beginn der Behandlung                    sonstigen Kur nachzuweisen.                                           meinsamen Bundesausschusses, die darauf abzie-
      ein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorzu-                                                                                         len, die Betreuung der versicherten Person in der
      legen, wenn die voraussichtlichen Aufwendun-                     Eventuelle Attestkosten fallen nicht unter den Versi-                 vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.
      gen 1.500,00 EUR überschreiten werden. Bei                       cherungsschutz.                                                       Als häusliche Umgebung gelten auch stationäre
      Nichtvorlage des Heil- und Kostenplans vor Be-                                                                                         Pflegeeinrichtungen und Altersheime. Vorausset-
      handlungsbeginn werden die über 1.500,00 EUR                     1.61       Kurbehandlung                                              zung ist, dass die versicherte Person unter einer
      hinausgehenden erstattungsfähigen Aufwendun-                     Bei einer Genesungskur oder sonstigen Kur in einem                    nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortge-
      gen um 50 % gekürzt.                                             Heilbad oder Kurort sowie in einer Heilstätte (Kran-                  schrittenen Erkrankung leidet und bei einer daher
                                                                       kenanstalt gemäß § 4 (5) Satz 1 MB/KK 09, Sanato-                     zugleich begrenzten Lebenserwartung eine beson-
      Die Erstattung beträgt .................................. 90 %   rium), die unter ständiger ärztlicher Leitung steht, fal-             ders aufwendige Versorgung benötigt.
      der erstattungsfähigen Aufwendungen.                             len unter den Versicherungsschutz die Aufwendun-
                                                                       gen für                                                               Gebühren sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, die
1.5         Rücktransportkosten und Überfüh-                           a) ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtun-                      für die Versorgung eines Versicherten der gesetzli-
            rungskosten                                                     gen;                                                             chen Krankenversicherung aufzuwenden wären.
Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport                        b) Arznei- und Verbandmittel;
wegen Krankheit oder Unfallfolge aus dem Ausland                       c) Heilmittel, und zwar Bäder, Massagen, Inhalatio-                   Die Erstattung beträgt ...................................... 100 %
an den ständigen Wohnsitz oder in ein dem ständi-                          nen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikali-                  der erstattungsfähigen Aufwendungen.
gen Wohnsitz nächstgelegenen geeigneten Kran-                              sche Behandlungen;
kenhaus fallen unter den Versicherungsschutz die                       d) Kurplan;                                                           1.9       Stationäre Hospizleistung
notwendigen Aufwendungen für einen                                     e) Kurtaxe.                                                           Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwen-
a) Rettungsflug (Krankentransport mit einem spezi-                                                                                           dungen für eine stationäre oder teilstationäre Versor-
     ell dafür ausgerüsteten und zugelassenen Am-                      Die Aufwendungen für eine sonstige Kur sind höchs-                    gung in einem von der gesetzlichen Krankenversi-
     bulanzflugzeug). Voraussetzung dafür ist, dass                    tens einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren er-                     cherung zugelassenen Hospiz, in dem palliativ-medi-
     nach ärztlicher Bescheinigung der Rettungsflug                    stattungsfähig. Dieser Zeitraum rechnet ab dem 01.                    zinische Behandlung erbracht wird, wenn die versi-
     die einzige Möglichkeit ist, das Leben schwer er-                 Januar des Kalenderjahres, in dem zuletzt Leistun-                    cherte Person keiner Krankenhausbehandlung be-
     krankter oder verletzter versicherter Personen zu                 gen für eine sonstige Kur gezahlt wurden.                             darf und eine ambulante Versorgung im Haushalt
     retten und er von einem nach der Richtlinie für                                                                                         oder der Familie der versicherten Person nicht er-
     die Durchführung von Ambulanzflügen aner-                         Die Erstattung beträgt....................................... 100 %   bracht werden kann.
     kannten Flugrettungsunternehmen durchgeführt                      der erstattungsfähigen Aufwendungen.
     wird;                                                                                                                                   Gebühren sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, die
b) sonstigen Krankentransport einer versicherten                       1.62      Genesungsgeld                                               für die Versorgung eines Versicherten der gesetzli-
     Person bis zu einem Höchstbetrag, der den fünf-                   Bei einer Genesungskur in einem Heilbad oder Kur-                     chen Krankenversicherung aufzuwenden wären.
     fachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linien-                   ort sowie in einer Heilstätte (Krankenanstalt gemäß
     verkehr für eine Person entspricht. Mehrkosten                    § 4 (5) Satz 1 MB/KK 09, Sanatorium), die unter                       Die Erstattung beträgt ...................................... 100 %
     können zum Beispiel verursacht werden durch                       ständiger ärztlicher Leitung steht, wird zusätzlich ein               der erstattungsfähigen Aufwendungen.
     Benutzung eines schnelleren Transportmittels;                     Genesungsgeld ohne Kostennachweis gezahlt. Die
     Inanspruchnahme einer teureren Beförderungs-                      Dauer der Genesungskur ist durch die Rechnung für                     1.10      Übergangspflege im Krankenhaus
     klasse, wenn eine Buchung in einer niedrigeren                    Unterkunft nachzuweisen.                                              Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die
     Klasse nicht möglich war; Benutzung von mehr                                                                                            Übergangspflege im Krankenhaus für einen Zeit-
     als einem Platz, wenn die versicherte Person lie-                 Das Genesungsgeld beträgt je Tag 200,00 EUR. Es                       raum von längstens 10 Tagen, je Krankenhausbe-
     gend transportiert werden muss; Transport mit                     wird je Kur längstens für die Dauer von vier Wochen                   handlung.
     Spezialfahrzeugen; Fahrkosten für medizinisch                     gezahlt.
     geschultes Begleitpersonal.                                                                                                             Voraussetzung ist, dass die Übergangspflege im
Erstattungsfähig sind die notwendigen Aufwendun-                       1.7        Soziotherapie                                              Krankenhaus:
gen für einen Rettungsflug bzw. sonstigen Kranken-                     Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Sozio-                     - unmittelbar im Anschluss an eine abgeschlos-
transport abzüglich der üblichen Fahrkosten. Übliche                   therapie entsprechend den Richtlinien des Gemein-                         sene Krankenhausbehandlung anschließt,
Fahrkosten sind solche, die für die versicherte Per-                   samen Bundesausschusses, wenn die versicherte                         - in dem Krankenhaus erbracht wird, in dem auch
son auch ohne den Rücktransport entstanden wären                       Person wegen schwerer psychischer Erkrankungen                            die Krankenhausbehandlung erfolgte und
(z. B. Rückflugticket, Bahnfahrkarte), soweit diese                    nicht in der Lage ist, ärztliche oder ärztlich verord-                - keine erforderlichen Leistungen der häuslichen
eindeutig ermittelt werden können.                                     nete Leistungen selbstständig in Anspruch zu neh-                         Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, zur medizini-
                                                                       men und wenn eine stationäre Heilbehandlung erfor-                        schen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach
Stirbt die versicherte Person im Ausland, so werden                    derlich, aber nicht ausführbar ist oder wenn die stati-                   dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) erbracht
die Kosten der Überführung des Verstorbenen an                         onäre Heilbehandlung durch die Soziotherapie ver-                         oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht
seinen Wohnsitz bis zu einem Höchstbetrag ersetzt,                     mieden oder verkürzt wird.                                                werden können.
der den fünffachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im
Linienverkehr für eine Person entspricht, oder es                      Die Aufwendungen für Soziotherapie sind bis zu 120                    Die Aufwendungen werden unabhängig von einer
werden in entsprechender Höhe die Bestattungskos-                      Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren erstat-                     Pflegebedürftigkeit nach SGB XI übernommen.
ten am Sterbeort im Ausland übernommen.                                tungsfähig, wenn der Versicherer eine schriftliche
                                                                       Zusage erteilt hat.                                                   Die Erstattung beträgt ...................................... 100 %
Die Erstattung beträgt ...................................... 100 %                                                                          der erstattungsfähigen Aufwendungen.
der erstattungsfähigen Aufwendungen.


K 4610 0225 DT                                                                            Seite 4 von 7

[Seite 5]
1.11      Digitale Gesundheitsanwendungen                             b) bei längerem Krankenhausaufenthalt:                   einer Leistungsstufe mit niedrigem Selbstbehalt in
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Nut-                      Ab dem 91. Tag eines ununterbrochenen medizi-         eine Leistungsstufe mit höherem Selbstbehalt.
zung von digitalen Gesundheitsanwendungen.                               nisch notwendigen stationären Krankenhausauf-         Macht der Versicherungsnehmer von den Options-
                                                                         enthalts gemäß Ziffer 1.2 des Tarifs besteht bei-     rechten Gebrauch, gilt Folgendes:
Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinpro-                         tragsfreier Versicherungsschutz für den Tarif
dukte, deren Hauptfunktion im Wesentlichen auf digi-                     Barmenia einsA expert+ für die weitere Verweil-       -   Der höhere oder umfassendere Versicherungs-
talen Technologien beruht. Diese sind dazu be-                           dauer bis zur Beendigung des Krankenhausauf-              schutz wird ohne erneute Gesundheitsprüfung
stimmt, die Erkennung, Überwachung, Behandlung                           enthalts.                                                 und ohne erneute Wartezeiten auch für laufende
oder Linderung von Krankheiten oder die Erken-                                                                                     Versicherungsfälle zum jeweiligen Umstellungs-
nung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung                              Nicht als stationärer Krankenhausaufenthalt gel-       zeitpunkt an wirksam.
von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstüt-                           ten Anschlussheilbehandlungen sowie Aufent-        -   Für die Beitragseinstufung gilt das dann er-
zen.                                                                        halte, die schwerpunktmäßig Rehabilitations-           reichte Lebensalter als tarifliches Eintrittsalter
                                                                            oder Kurcharakter haben.                               unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbe-
Voraussetzung ist, dass die digitale Gesundheitsan-                                                                                nen Alterungsrückstellung.
wendung                                                               c) bei Bezug von Elterngeld:                             -   Bisher vereinbarte Risikozuschläge werden bei
- von einem approbierten Arzt, approbierten                              Bezieht die versicherte Person Elterngeld im              der Umstellung im Verhältnis der Veränderung
    Zahnarzt, approbierten psychologischen Psy-                          Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitge-             der Tarifbeiträge angepasst.
    chotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-                        setzes (BEEG), besteht beitragsfreier Versiche-
    psychotherapeuten oder Heilpraktiker verordnet                       rungsschutz für den Tarif Barmenia einsA ex-          Die Optionsrechte im Einzelnen:
    oder                                                                 pert+ für die Dauer des Bezugs von Elterngeld,
- durch den Versicherer aufgrund einer nachge-                           wobei die Beitragsfreiheit insgesamt auf einen        a) Optionsrecht zu bestimmten Optionszeitpunkten:
    wiesenen medizinischen Indikation genehmigt                          Zeitraum von maximal sechs Monaten begrenzt              Der Versicherungsnehmer hat das Recht, nach
    wird.                                                                ist.                                                     Ablauf von drei oder fünf oder sieben Versiche-
                                                                                                                                  rungsjahren (gerechnet vom Versicherungsbe-
Der Versicherer ersetzt nicht die Aufwendungen für                          Der Anspruch auf beitragsfreien Versicherungs-        ginn des Tarifs Barmenia einsA expert+ an), zum
den Gebrauch der digitalen Gesundheitsanwendun-                             schutz besteht dann, wenn zum Zeitpunkt des           01. des darauf folgenden Monats den Tarif Bar-
gen. Dazu zählen zum Beispiel die Anschaffungs-                             erstmaligen Bezugs von Elterngeld die versi-          menia einsA expert+ in Tarife der Krankheitskos-
kosten für das Smartphone oder die Unterhaltskos-                           cherte Person unmittelbar zuvor mindestens acht       ten-Vollversicherung mit höheren oder umfas-
ten wie Strom oder Batterien.                                               Monate im Tarif Barmenia einsA expert+ versi-         senderen Leistungen umzustellen, wenn
                                                                            chert ist und eine Kopie des Elterngeldbeschei-       - in dem letzten Monat vor Beginn des Tarifs
Die Erstattung beträgt....................................... 100 %         des vorgelegt wird.                                      Barmenia einsA expert+ für die versicherte
der erstattungsfähigen Aufwendungen.                                                                                                 Person keine andere Krankheitskosten-Voll-
                                                                      Die Beitragsbefreiung gilt für den Beitrag des Tarifs          versicherung bei der Barmenia Krankenversi-
1.12       Selbstbehalte                                              Barmenia einsA expert+ einschließlich des ggf. zu              cherung AG bestand bzw.
Von den tariflichen Leistungen nach den Ziffern 1.1                   zahlenden Risikozuschlags.                                  - der Versicherungsnehmer innerhalb der Tarif-
bis 1.11 wird ein Jahresselbstbehalt abgezogen. Er                                                                                   linie Barmenia einsA nicht bereits zuvor das
beträgt je versicherte Person im Kalenderjahr maxi-                                                                                  Optionsrecht geltend gemacht hat und
mal                                                                   2.         Beiträge                                         - die Umstellung vor Ablauf des dritten oder
                                                                                                                                     fünften oder siebten Versicherungsjahres zum
 Jahresselbstbehalt          Erwachsene Kinder/Ju-                    2.1       Monatliche Raten der Tarifbeiträge                   01. des darauf folgenden Monats beantragt
 EUR                                    gendliche*                    Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge sind in der            wird. Beispiel:
 Leistungsstufe 1                330        165                       gültigen Beitragsübersicht enthalten.
 Leistungsstufe 2                660        330                                                                                      Beginn des Tarifs
 Leistungsstufe 3               1.320       660                       2.2      Aufnahmehöchstalter                                   Barmenia einsA expert+              01.07.2013
                                                                      Für diesen Tarif gilt kein Aufnahmehöchstalter.                erster Optionstermin                01.07.2016
* Der Jahresselbstbehalt für Kinder und Jugendli-
                                                                                                                                     Antragstellung bis spätestens       30.06.2016
  che gilt bis zum 31.12. des Jahres, in dem sie
                                                                      2.3        Optionsrechte                                       Beginn des höheren
  das 20. Lebensjahr vollenden.
                                                                                                                                     Versicherungsschutzes               01.07.2016
                                                                      2.31      Option auf höhere oder umfassendere
Der Jahresselbstbehalt verringert sich im Jahr des
                                                                                Leistungen                                     b) Optionsrecht bei bestimmten Ereignissen:
Versicherungsbeginns um 1/12 für jeden nicht versi-
                                                                      Der Versicherungsnehmer hat das Recht, zu be-               Der Versicherungsnehmer hat das Recht, inner-
cherten Monat.
                                                                      stimmten Optionszeitpunkten (siehe Ziffer 2.31 a)           halb der ersten fünfzehn Versicherungsjahre (ge-
                                                                      bzw. bei bestimmten Ereignissen (siehe Ziffer               rechnet vom Versicherungsbeginn des zuerst
Endet die Versicherung nach diesem Tarif im Laufe
                                                                      2.31 b) ohne erneute Gesundheitsprüfung den Tarif           abgeschlossenen Tarifs der Tariflinie Barmenia
des Kalenderjahres, verringert sich der Jahresselbst-
                                                                      Barmenia einsA expert+ in Tarife der Krankheitskos-         einsA an) bei folgenden Ereignissen den Tarif
behalt nicht.
                                                                      ten-Vollversicherung mit höheren oder umfassende-           Barmenia einsA expert+ in Tarife der Krankheits-
                                                                      ren Leistungen umzustellen, die zu dem entspre-             kosten-Vollversicherung mit höheren oder um-
Die Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und
                                                                      chenden Zeitpunkt für den Neuzugang und den ent-            fassenderen Leistungen umzustellen:
Schutzimpfungen im Rahmen einer ambulanten Be-
                                                                      sprechenden Personenkreis geöffnet sind.                    - einmal bei Abschluss der Berufsausbildung
handlung nach Ziffer 1.1 a), für die Entbindungspau-
                                                                      Dieses Recht gilt auch für eine Umstellung innerhalb           bzw. Berufsqualifikation eines Kindes der ver-
schale bei einer Hausentbindung nach Ziffer 1.1 e)
                                                                      des bestehenden Tarifs Barmenia einsA expert+ auf              sicherten Person (z. B. Hochschulstudium);
sowie für zahnprophylaktische Leistungen nach Zif-
                                                                      eine Leistungsstufe mit niedrigerem Selbstbehalt.           - einmal bei einem Wechsel der beruflichen Tä-
fer 1.4 b) fallen nicht unter den Selbstbehalt, sofern
                                                                                                                                     tigkeit der versicherten Person zwischen ei-
sie in den jeweiligen Rechnungen ausdrücklich als
                                                                      Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer das                 nem Angestelltenverhältnis und einer selbst-
Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen bzw. als
                                                                      Recht, nach Reduzierung des Versicherungsschut-                ständigen Tätigkeit;
Hausentbindung bezeichnet werden.
                                                                      zes durch die Umstellung von einem höheren oder             - bei Entsendung der versicherten Person ins
                                                                      umfassenderen Tarif der Tariflinie Barmenia einsA              Ausland, sofern der Auslandsaufenthalt an
1.13      Beitragsbefreiung
                                                                      in den Tarif Barmenia einsA expert+ (siehe Ziffer              die berufliche Tätigkeit gebunden ist oder im
a) bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5:
                                                                      2.31 c) ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in              Rahmen eines Studienaufenthalts stattfindet.
    Bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5
                                                                      den höheren oder umfassenderen Tarif zurückumzu-
    besteht beitragsfreier Versicherungsschutz für
                                                                      stellen, der unmittelbar vor der Reduzierung bestan-         Voraussetzungen sind, dass
    den Tarif Barmenia einsA expert+ für die Dauer
                                                                      den hat.                                                     - der Versicherungsnehmer die Umstellung
    der Pflegebedürftigkeit.
                                                                      Dieses Recht gilt auch nach Reduzierung des Versi-             spätestens drei Monate nach Eintritt des Er-
                                                                      cherungsschutzes durch eine Umstellung innerhalb               eignisses zum 01. des darauf folgenden Mo-
                                                                      des bestehenden Tarifs Barmenia einsA expert+ von              nats beantragt und


K 4610 0225 DT                                                                         Seite 5 von 7

[Seite 6]
    - dem Antrag ein Nachweis über den Eintritt         Für die Beitragseinstufung gilt das dann erreichte      Therapierichtungen Stand 2009 aufgeführten Unter-
      des Ereignisses beigefügt wird.                   Lebensalter als tarifliches Eintrittsalter. Besonders   suchungs- und Behandlungsmethoden (siehe An-
                                                        vereinbarte Risikozuschläge werden im gleichen          hang).
c) Optionsrecht nach Reduzierung des Versiche-          Verhältnis auch auf den Beitrag des neu hinzukom-
   rungsschutzes:                                       menden Tarifs erhoben.                                  4.14       Zu § 4 Abs. 3 (3.2) TB/KK 13: Arznei-
   Wurde der Versicherungsschutz reduziert durch                                                                           mittel
   die Umstellung                                       2.4        Anpassung des Versicherungsschutzes          Zu den dort aufgeführten Nähr- und Stärkungsmit-
   - von einem höheren oder umfassenderen Tarif         Eine Änderung der im Hufeland-Leistungsverzeich-        teln, die nicht als Arzneimittel gelten, zählen auch
      der Tariflinie Barmenia einsA in den Tarif Bar-   nis der Besonderen Therapierichtungen Stand 2009        solche Mittel, die ihrer Bestimmung nach auch der
      menia einsA expert+ oder                          aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsme-          individuellen Lebensführung dienen (z. B. Mittel zur
   - innerhalb des Tarifs Barmenia einsA expert+        thoden gilt als dauerhafte Veränderung der Verhält-     Potenzsteigerung, Mittel zur Gewichtsreduzierung,
      von einer Leistungsstufe mit niedrigem            nisse im Gesundheitswesen im Sinne von § 18             Haarwuchsmittel).
      Selbstbehalt in eine Leistungsstufe mit höhe-     MB/KK 09 mit der Folge, dass die Bedingungen hin-
      rem Selbstbehalt,                                 sichtlich des Leistungsumfangs unter den Vorausset-     4.2       Pflichten des Versicherungsnehmers
   hat der Versicherungsnehmer das Recht, nach          zungen des § 18 MB/KK 09 angepasst werden kön-
   Ablauf von zwei Versicherungsjahren nach Re-         nen.                                                    4.21        Zu § 8 (1.1) TB/KK 13: Festsetzung des
   duzierung des Versicherungsschutzes wieder                                                                               Beitrages
   - in den höheren oder umfassenderen Tarif um-                                                                § 8 (1.1) TB/KK 13 lautet für diesen Tarif wie folgt:
      zustellen, der unmittelbar vor der Reduktion      3.        Ergänzung der Allgemeinen Tarifbedin-         Als tarifliches Eintrittsalter gilt bei Personen, die das
      bestanden hat bzw.                                          gungen (TB/KK 13) zur erfolgsabhängi-         21. Lebensjahr vollendet haben (Erwachsene), der
   - in die Leistungsstufe des Tarifs Barmenia                    gen Beitragsrückerstattung                    Unterschied zwischen dem Jahr des Versicherungs-
      einsA expert+ mit niedrigerem Selbstbehalt                                                                beginns und dem Jahr der Geburt.
      umzustellen, die unmittelbar vor der Reduzie-     Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutz-
      rung bestanden hat.                               impfungen im Rahmen einer ambulanten Behand-            Der Beitrag für Kinder (0-14 bzw. 15-21 Jahre) gilt
   Das Optionsrecht auf Rückumstellung nach Re-         lung nach Ziffer 1.1 a), für die Entbindungspauschale   bis zum Ende des Monats, in dem sie das 14. bzw.
   duzierung des Versicherungsschutzes kann ins-        nach Ziffer 1.1 e) sowie für zahnprophylaktische        21. Lebensjahr vollenden. Danach ist für sie der Bei-
   gesamt zweimal ausgeübt werden.                      Leistungen nach Ziffer 1.4 b) haben keine Auswir-       trag für das tarifliche Eintrittsalter 15-21 bzw. für Er-
                                                        kungen auf den Anspruch auf Beitragsrückerstattung      wachsene zu zahlen.
    Voraussetzung ist, dass die Rückumstellung          dieses Tarifs, sofern für den Versicherer in den je-
    vor Ablauf des zweiten Versicherungsjahres          weiligen Rechnungen erkennbar ist, dass es sich um      4.22      Zu § 11 MB/KK 09: Obliegenheiten und
    nach Reduzierung des Versicherungsschutzes          Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen bzw. um eine                  Folgen bei Obliegenheitsverletzungen
    zum 01. des darauf folgenden Monats beantragt       Hausentbindung handelt.                                           bei Ansprüchen gegen Dritte
    wird.                                                                                                       Soweit bei einem Versicherungsfall gegenüber ei-
                                                                                                                nem anderen Versicherer auf Grund einer Auslands-
    Beispiel:                                           4.        Änderung und Ergänzung der Muster-            reise-Krankenversicherung Ansprüche bestehen, ge-
    Reduzierung durch                                             bedingungen (MB/KK 09) und der                hen dessen Leistungsverpflichtungen vor; und zwar
    Umstellung auf den Tarif                                      Allgemeinen Tarifbedingungen                  auch dann, wenn im Auslandsreise-Krankenversi-
    Barmenia einsA expert+               01.04.2014               (TB/KK 13)                                    cherungsvertrag ebenfalls nur eine nachrangige Haf-
    Optionstermin                        01.04.2016                                                             tung vereinbart ist.
    Antrag auf Rückumstellung                           4.1       Der Versicherungsschutz
    bis spätestens                       31.03.2016                                                             Dies wirkt sich allein auf einen Ausgleich zwischen
    Rückumstellung zum                   01.04.2016     4.11      Zu § 1 (4) MB/KK 09: Geltungsbereich          den Versicherern aus. Das heißt, der Versicherungs-
                                                                  des Versicherungsschutzes                     nehmer muss den anderen Versicherer nicht zuerst
2.32      Option auf Krankentagegeld nach               Bei einem Auslandsaufenthalt im außereuropäischen       in Anspruch nehmen.
          beendetem Studium                             Ausland besteht zeitlich unbegrenzter Versiche-
Studenten haben das Recht, nach Beendigung des          rungsschutz, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt
Studiums und gleichzeitiger Aufnahme einer selbst-      sind:
ständigen beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit    a) Für die versicherte Person besteht bei der Bar-
als Arbeitnehmer zusätzlich ein Krankentagegeld zu          menia Krankenversicherung AG bei stationärer
vereinbaren,                                                Heilbehandlung im Rahmen einer Krankheitskos-
                                                            ten-Vollversicherung sowohl Versicherungs-
-   für Selbstständige ab dem 15. Tag einer Arbeits-        schutz für die allgemeinen Krankenhausleistun-
    unfähigkeit,                                            gen als auch für die Unterbringung im Einbett-
-   für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag einer Arbeits-          zimmer sowie privatärztliche Behandlung im
    unfähigkeit                                             Krankenhaus.
                                                        b) Die private Pflegepflichtversicherung wird wäh-
bis zur Höhe des auf den Kalendertag umgerechne-            rend des Auslandsaufenthaltes fortgeführt. Diese
ten und entfallenden Nettoeinkommens, maximal je-           Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die private
doch 130 % des zu dem Zeitpunkt des Versiche-               Pflegepflichtversicherung in Form der großen
rungsbeginns der Krankentagegeldversicherung                Anwartschaftsversicherung fortgesetzt wird.
maßgebenden höchsten Krankengeldes der gesetzli-
chen Krankenversicherung für Arbeitnehmer.              4.12      Zu § 1 (5) MB/KK 09: Umfang des Versi-
                                                                  cherungsschutzes
Der Versicherer wird einen solchen Antrag ohne er-      Verlegt die versicherte Person ihren gewöhnlichen
neute Gesundheitsprüfung annehmen, wenn die Hin-        Aufenthalt in einen anderen Mitgliedsstaat der Euro-
zunahme der Krankentagegeldversicherung spätes-         päischen Union, in einen anderen Vertragsstaat des
tens innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme           Abkommens über den Europäischen Wirtschafts-
der beruflichen Tätigkeit beantragt wird und zum        raum oder in die Schweiz, sind abweichend von § 1
Ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats      (5) MB/KK 09 die Leistungen nicht auf die Inlands-
erfolgen soll.                                          leistungen begrenzt.

Die Leistungen werden ohne erneute Wartezeit auch       4.13     Zu § 4 MB/KK 09: Umfang der Leis-
für laufende Versicherungsfälle von dem im Versi-                tungspflicht
cherungsschein als Versicherungsbeginn bezeichne-       Versicherungsschutz besteht auch für die im gültigen
ten Zeitpunkt an gezahlt.                               Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und
                                                        im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen

K 4610 0225 DT                                                         Seite 6 von 7

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Anhang

Liste der erstattungsfähigen Naturheilverfahren

● Akupressur                                               ● Irisdiagnostik (Augendiagnostik)

● Akupunktur (einschließlich Zungen-, Puls-, Meri-         ● Isopathie
  dian- und Punktdiagnostik, Injektionen und
  Quaddelungen in Akupunkturpunkte)                        ● Kinesiologie

                                                           ● Kristallographie
● Anthroposophische Medizin
                                                           ● Lasertherapie
● Antihomotoxische Medizin
                                                           ● Lüscher-Color-Test (Psychovegetative Regula-
● Aromatherapie
                                                             tionsdiagnostik und -therapie)
● Ausleitende Verfahren:
                                                           ● Lymphdrainage
  - Aderlass
      - Baunscheidt-Behandlung                             ● Mikrobiologische (Mikroökologische) Medizin
                                                             einschließlich Autovaccine
      - Bier’sche Stauung
      - Blutegelbehandlung                                 ● Nervenpunktmassage
      - Cantharidentherapie                                ● Neuraltherapie
      - Fontanellentherapie
                                                           ● Nosodentherapie
      - Pustulantien-Behandlung
                                                           ● Organotherapie (einschließlich Thymustherapie,
      - Schröpfen
                                                             Zelltherapie)
● Ayurveda
                                                           ● Orthomolekulare Medizin
● Biochemie (Mineralsalztherapie) nach
  Dr. Schüßler                                             ● Osteopathie

● Bioenergetische Medizin:                                 ● Ozontherapien (einschließlich Ozon-Eigenblut-
                                                             behandlung, Beutelbegasung, Glockenbega-
     Bioenergetische Informationsdiagnostik und              sung, Fistelinfiltration, Ozoninjektionen, Darmin-
     -therapie, Bioelektronische Systemdiagnostik            sufflation, Ozon-Wasser-Anwendung, UVB-Ei-
     und -therapie einschließlich Elektroakupunktur          genbluttherapie, UVE-Eigenbluttherapie)
     nach Voll (EAV), Bioelektrische Funktionsdiag-
     nostik, Biophysikalische Informations-Therapie,       ● Physikalische Therapien (einschließlich Inhalati-
     Bioresonanzdiagnostik und -therapie, Morathera-         onen, Krankengymnastik und Übungsbehandlun-
     pie, Magnetfeldtherapie, Elektro-Neural-diagnos-        gen, Massagen, Packungen, Wärmebehandlun-
     tik und -therapie, Störfeld-Therapie, Kirlian-Foto-     gen, Elektrotherapie, Lichttherapie, Dermapunk-
     grafie, Segmentelektrogramm                             tur)

● Blutuntersuchungen nach v. Brehmer, Enderlein            ● Phytotherapie
  usw.
                                                           ● Proteomik
● Carcinochrom-Reaktion
                                                           ● Reflexzonenmassagen
● Chiropraktik (Chirotherapie)                             ● Regena-Therapie
● Colon-Hydrotherapie
                                                           ● Regulationsmedizin und Matrixtherapie
● Eigenblutbehandlung
                                                           ● Roeder’sches Verfahren
● Eigenharnbehandlung                                      ● Sauerstoff-Therapien (einschließlich Atembe-
● Elementar-Therapie                                         handlung, Atem-Biofeedback, Oxyvenierungs-
                                                             therapie, Hämatogene Oxydationstherapie, Sau-
● Enzymtherapie                                              erstoff-Inhalationen, Sauerstoffzelt, Sauerstoff-
                                                             Mehrschritt-Therapie)
● Ernährungsberatung bei Allergien2
● Feldenkrais-Methode                                      ● Segmentdiagnostik/Maximaldiagnostik u. Ä.

● Gasgemischinjektionen                                    ● Shiatsu

● Hautwiderstandsmessungen                                 ● Spagyrik

● Heilmagnetische Behandlungen                             ● Thermographie

● Homöopathie (einschließlich homöopathischer              ● Thermotherapie
  Hochpotenzen und homöopatischer Komplex-                 ● Traditionelle Chinesische Medizin (einschließlich
  mitteltherapie)                                            Qi-gong, Tai-Qi, Moxatherapie, Moxibustionen)
● Homöosiniatrie                                           ● Ultraschalltherapie
● Hydrotherapie                                            ● Umweltmedizinische Erst- und Folgeanamnese
● Hyperthermie


2   Die Aufwendungen für Nahrungsergänzungs- bzw.
    Nahrungsmittel fallen nicht unter den Versiche-
    rungsschutz nach diesem Tarif.


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