# BarmeniaGothaer Barmenia einsA prima Leistungsstufe 3: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-krankenversicherung-barmenia-einsa-prima-ls3.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Krankenversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-krankenversicherung-barmenia-einsa-prima-ls3.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen Barmenia einsA prima](https://cdn.barmeniagothaer.de/barmeniagothaer/media/gesundheit_pflege/gesundheit/private_krankenvollversicherung/avb-prima-2.pdf), Fassung Stand 01.01.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studierende) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsart: Kostenerstattung, Direktabrechnung oder Sachleistung über ein Ärzteverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten | nicht geregelt |  |  |
| Primärarztprinzip (Hausarzt oder Telemedizin zuerst, sonst gekürzte Erstattung) | ja | durch einen anderen direkt aufgesuchten Arzt ohne Überweisung des Primärarztes | 1.1 a), Seite 2 |
| Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) hinaus | nein | Gebühren sind im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig. | 1.1, Seite 2 |
| Jährlicher Selbstbehalt je versicherte Person | 1.320 € | Leistungsstufe 3 1.320 660 | 1.11, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Leistung oder Behandlungsfall (prozentual oder fester Betrag) | nicht geregelt |  |  |
| Ermäßigter oder entfallender Selbstbehalt für Kinder | ja | Der Jahresselbstbehalt für Kinder und Jugendliche gilt bis zum 31.12. des Jahres, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden. | 1.11, Seite 5 |
| Anpassung an den Beihilfebemessungssatz (Aufstockung bei Wegfall oder Änderung der Beihilfe ohne neue Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz für ambulante ärztliche Behandlung | ja | durch den Primärarzt oder einen gleich-gesetzten Arzt | 1.1 a), Seite 2 |
| Arznei- und Verbandmittel (auch nicht verschreibungspflichtige) | ja, bis zur Versicherungssumme | Werden Originalpräparate bezogen, obwohl für diese Generika vorhanden sind, sind diese zu 80 % erstattungsfähig. | 1.1 a), Seite 2 |
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | ja, bis 1.000 € | Die Aufwendungen sind bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000,00 EUR im Kalenderjahr erstattungsfähig. | 1.1 b), Seite 2 |
| Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) mit Erstattungssatz und Preisverzeichnis | ja, bis zur Versicherungssumme | 2.000,00 EUR im Kalenderjahr ............. zu 80 %, | 1.1 g), Seite 3 |
| Heilmittel nur bis zu den Preisen eines tariflichen Verzeichnisses | ja | sind die Gebühren bis zum 1,1fachen der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat festgesetzten beihilfefähigen Höchstbeträge erstattungsfähig | 1.1 g), Seite 3 |
| Hilfsmittel mit offenem Katalog (nicht abschließend aufgezählt) | ja | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für technische Mittel und Körperersatzstücke (z. B. Prothesen, Epithesen und Haarersatz) | 1.1 h), Seite 3 |
| Hilfsmittel mit geschlossenem Katalog (nur die genannten) | keine | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für technische Mittel und Körperersatzstücke (z. B. Prothesen, Epithesen und Haarersatz) | 1.1 h), Seite 3 |
| Brillen und Kontaktlinsen (Betrag und Zeitraum) | ja, bis 300 € | Brillen und Kontaktlinsen (auch bei einer Refraktionsbestimmung durch den Optiker) bis zu einem Rechnungsbetrag von 300,00 EUR für eine Sehhilfe. | 1.1 h), Seite 3 |
| Hörgeräte | ja, bis 1.500 € | Hörgeräte bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.500,00 EUR je zu versorgendem Ohr. | 1.1 h), Seite 3 |
| Ambulante Psychotherapie (Erstattungssatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Erstattungsfähig ist psychotherapeutische Behandlung | 1.1 f), Seite 2 |
| Begrenzung der Psychotherapie auf eine Zahl von Sitzungen je Jahr oder insgesamt | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Selbstbehalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen im Rahmen einer ambulanten Behandlung nach Ziffer 1.1 a), für die Entbindungspauschale bei einer Hausentbindung nach Ziffer 1.1 e) sowie für zahnprophylaktische Leistungen nach Ziffer 1.3 b) fallen nicht unter den Selbstbehalt | 1.11, Seite 5 |
| Häusliche Krankenpflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgung | ja, bis zur Versicherungssumme | Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege | 1.1 l), Seite 3 |
| Krankentransport (Rettungsdienst, Fahrt zur ambulanten Behandlung) | ja, bis zur Versicherungssumme | notwendigen Transport zum und vom Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Notfall oder Unfall. | 1.1 i), Seite 3 |
| Telemedizin und Videosprechstunde | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung im Zweibettzimmer | ja | gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer | 1.2 c), Seite 4 |
| Unterbringung im Einbettzimmer | ja | Bei Unterkunft im Einbettzimmer sind die Aufwendungen erstattungsfähig, die im | 1.2 c), Seite 4 |
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt | ja | gesondert berechnete ärztliche Leistungen; | 1.2 d), Seite 4 |
| Behandlung in Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Psychotherapie und Psychiatrie (Zahl der Tage, Genehmigung) | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Kur- und Sanatoriumsbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Aufwendungen für eine sonstige Kur sind höchstens einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattungsfähig. | Kurbehandlung, Seite 5 |
| Unterbringung einer Begleitperson (Rooming in bei Kindern) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | nicht geregelt |  |  |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel und Parodontosebehandlung) mit Erstattungssatz | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnbehandlung (z. B. Füllungen außer Inlays, Extraktionen, Wurzelbehandlungen | 1.3 a), Seite 4 |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) mit Erstattungssatz | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnersatz (z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, Inlays | 1.3 c), Seite 4 |
| Implantate ohne Begrenzung der Zahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnersatz (z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, Inlays | 1.3 c), Seite 4 |
| Kieferorthopädie (Kinder, Erwachsene nach Unfall oder Krankheit) | ja, bis zur Versicherungssumme | sowie Zahn- und Kieferregulierung (kieferorthopädische Behandlung). | 1.3 c), Seite 4 |
| Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel) | ja, bis 7.500 € | Rechnungsbeträge von insgesamt ................................ 7.500,00 EUR, | 1.3, Seite 4 |
| Zahntechnische Leistungen nur bis zu einem Preis und Leistungsverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld im Tarif oder als Baustein (für Selbständige und Angestellte) | ja, bis zur Versicherungssumme | Studenten haben das Recht, nach Beendigung des Studiums und gleichzeitiger Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit als Arbeitnehmer zusätzlich ein Krankentagegeld zu vereinbaren | 2.32, Seite 6 |
| Beginn der Krankentagegeldzahlung (Karenztag) | ja | für Selbstständige ab dem 15. Tag einer Arbeitsunfähigkeit, | 2.32, Seite 6 |
| Auslandsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Dauer, weltweit oder Europa) | ja | Bei einem Auslandsaufenthalt im außereuropäischen Ausland besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz | 4.11, Seite 6 |
| Fortsetzung bei Wegzug in ein anderes EU oder EWR Land | nicht geregelt |  |  |
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport wegen Krankheit oder Unfallfolge aus dem Ausland | Rücktransportkosten, Seite 4 |
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Kieferorthopädie) | nicht geregelt |  |  |
| Erlass der Wartezeiten (Vorversicherung, ärztliche Untersuchung, Unfall) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen: Zeitraum der Fragen (Jahre ambulant, stationär, Psychotherapie) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Zuschlag für Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Abschluss | nein | Für diesen Tarif gibt es kein Aufnahmehöchstalter. | 2.2, Seite 6 |
| Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | ja, bis zur Versicherungssumme | haben keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Beitragsrückerstattung dieses Tarifs | 3., Seite 7 |
| Garantierte (vertraglich zugesagte) Beitragsrückerstattung | nicht geregelt |  |  |
| Optionsrecht auf höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfung | ja | Der Versicherungsnehmer hat das Recht, nach Ablauf von drei oder fünf oder sieben Versicherungsjahren | 2.31 a), Seite 6 |
| Recht auf Senkung des Selbstbehalts ohne Gesundheitsprüfung | ja | Dieses Recht gilt auch für eine Umstellung innerhalb des bestehenden Tarifs Barmenia einsA prima+ auf eine Leistungsstufe mit niedrigerem Selbstbehalt. | 2.31, Seite 6 |
| Alterungsrückstellungen und Mitnahme bei Wechsel (Übertragungswert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsentlastung im Alter (Baustein oder Tarifbestandteil) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags (Ausland, Elternzeit, Rückkehr in die gesetzliche Versicherung) | ja | besteht beitragsfreier Versicherungsschutz für den Tarif Barmenia einsA | 1.12 c), Seite 6 |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Regeln der Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Begrenzung, Limitierungsmittel) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung (Opting out für Freiberufler, Sozialversicherungsersatz) | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss nur über einen Gruppenvertrag einer Kammer oder eines Arbeitgebers | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico (Ärzte und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag der Zuzahlungen | nicht geregelt |  |  |
| Einzelzimmer mit Begleitbett im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Zweite ärztliche Meinung, auch international | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit für Entbindung (carencia de parto) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Barmenia einsA prima

```text
[Seite 1]
Krankheitskosten-
versicherung                                                                                               Barmenia
                                                                                                           Krankenversicherung AG

                                                                                                           Barmenia-Allee 1
                                                                                                           42119 Wuppertal


Kurzübersicht                                       Tarif Barmenia einsA prima+                            Inhaltsübersicht                                  Seite

In der nachfolgenden Übersicht wird der Versiche-   Primärarzttarif mit Leistungen für ambulante und       1.   Leistungen
rungsschutz des Tarifs Barmenia einsA prima+ in     stationäre Heilbehandlung, Zahnbehandlung und          1.1  Ambulante Heilbehandlung                        2
Stichworten dargestellt. Die genauen Leistungsbe-   Zahnersatz sowie Leistungen für Genesungskuren         1.2  Stationäre Heilbehandlung                       4
schreibungen (erstattungsfähige Aufwendungen und    und sonstige Kuren                                     1.3  Zahnbehandlung, zahnmedizinische
Höhe der Leistungen) ergeben sich aus den Allge-                                                                Prophylaxemaßnahmen und Zahnersatz              4
meinen Versicherungsbedingungen.                    Stand 01.01.2025                                       1.4 Rücktransportkosten und Überführungs-
                                                                                                                kosten                                          4
Ambulante Heilbehandlung                                                                                   1.5 Genesungskuren und sonstige Kuren                4
- 100 % Primärarzt*                                 Der Tarif Barmenia einsA prima+ ist als Teil III der   1.6 Soziotherapie                                    5
- 100 % Gezielte Vorsorgeuntersuchungen             Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die           1.7 Spezialisierte ambulante Palliativversor-
        (Primärarzt)*                               Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi-             gung                                            5
- 100 % Arzneien, sofern es sich um Generika        cherung nur gültig in Verbindung mit Teil I, Muster-   1.8 Stationäre Hospizleistungen                      5
        handelt (ansonsten 80 %)*                   bedingungen (MB/KK 09) und mit Teil II, Allgemeine     1.9 Übergangspflege                                  5
* Bei direkt aufgesuchtem Facharzt bzw. Ver-        Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversiche-         1.10 Digitale Gesundheitsanwendungen                 5
  ordnung direkt durch Facharzt: jeweils 80 %       rung AG (TB/KK 13).                                    1.11 Selbstbehalte                                   5
  davon                                                                                                    1.12 Beitragsbefreiung                               6
-  80 % Naturheilverfahren durch Ärzte/
         Behandlungen durch Heilpraktiker                                                                  2.    Beiträge
- 100 % Hebammenleistungen                          Tarifbezeichnung im Versicherungsschein                2.1   Monatliche Raten der Tarifbeiträge             6
-  80 % Psychotherapeutische Behandlung             Im Versicherungsschein wird der Tarif Barmenia         2.2   Aufnahmehöchstalter                            6
-  80 % Heilmittel                                  einsA prima+ mit der Tarifbezeichnung PRIM+            2.3   Optionsrechte                                  6
-  80 % Hilfsmittel bzw. 100 % lebenserhaltende     ausgewiesen. Vor dem "+" erfolgt ein Hinweis auf die   2.4   Anpassung des Versicherungsschutzes            7
         Hilfsmittel                                vereinbarte Leistungsstufe (= Höhe des Selbstbehal-
- 100 % Haushaltshilfe bei Schwangerschaft/         tes pro Kalenderjahr):                                 3.    Ergänzung der Allgemeinen Tarifbedin-
         Entbindung                                                                                              gungen (TB/KK 13) zur erfolgsabhängi-
- 100 % Häusliche Krankenpflege                     Zum Beispiel:                                                gen Beitragsrückerstattung            7
- 100 % Kinderwunschbehandlung und Kryo-            Leistungsstufe 1: Selbstbehalt (SB) = 330,00 EUR
         konservierung                              Leistungsstufe 2: Selbstbehalt (SB) = 660,00 EUR       4.    Änderung und Ergänzung der Muster-
                                                    Leistungsstufe 3: Selbstbehalt (SB) = 1.320,00 EUR           bedingungen (MB/KK 09) und der
Stationäre Heilbehandlung
                                                                                                                 Allgemeinen Tarifbedingungen
- 100 % Allgemeine Krankenhausleistungen            z. B. PRIM1+: Tarif Barmenia einsA prima+,                   (TB/KK 13)
- 100 % Unterbringung im Zweibettzimmer
                                                                  Leistungsstufe 1 (= 330,00 EUR SB)       4.1   Der Versicherungsschutz                        7
- 100 % Privatärztliche Behandlung
                                                                                                           4.2   Pflichten des Versicherungsnehmers             7
Zahnärztliche Behandlung
- 100 % Zahnbehandlung                                                                                     Anhang
- 100 % Zahnprophylaxe                                                                                     Liste der erstattungsfähigen Naturheilverfahren      8
-   80 % Zahnersatz und Kieferorthopädie

Genesungs- und sonstige Kuren
- 100 % Kurbehandlung
- 100,00 EUR Genesungsgeld (bei Genesungs-
   kur)

Entbindungspauschale
Kinderbetreuungspauschale
Soziotherapie
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Stationäre Hospizleistungen
Übergangspflege im Krankenhaus
Digitale Gesundheitsanwendungen

Beitragsbefreiung bei
- Pflegegrad 4 oder 5
- Bezug von Elterngeld
- längeren Krankenhausaufenthalten


K 4606 0225 DT                                                    Seite 1 von 8

[Seite 2]
1.          Leistungen                                             Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung                                Bei Naturheilverfahren durch Ärzte sind Gebüh-
                                                                   von Krankheiten sowie im Rahmen der                                     ren im tariflichen Umfang innerhalb des Gebüh-
Der Versicherer ersetzt nach Maßgabe des Versi-                    "Mutterschafts-Richtlinien", die darüber hin-                           renrahmens der jeweils gültigen amtlichen deut-
cherungsvertrages im Versicherungsfall die nachge-                 ausgehen, sind bis zu einem Rechnungsbe-                                schen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstat-
wiesenen Aufwendungen in folgendem Umfang.                         trag von insgesamt 500,00 EUR im Kalender-                              tungsfähig. Bei Behandlungen durch Heilprakti-
                                                                   jahr erstattungsfähig;                                                  ker sind Gebühren im tariflichen Umfang bis zum
1.1         Ambulante Heilbehandlung                           -   ärztlich verordnete, verschreibungspflichtige                           einfachen Satz des gültigen deutschen Gebüh-
                                                                   Arzneimittel (siehe auch Ziffer 4.14); erstat-                          renverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) er-
a) Ambulante Heilbehandlung durch Ärzte                            tungsfähig sind Generika oder Originalpräpa-                            stattungsfähig.
   Im Tarif Barmenia einsA prima+ steht für die am-                rate, für die es keine Generika gibt. Werden
   bulante Heilbehandlung durch Ärzte das so ge-                   Originalpräparate bezogen, obwohl für diese                             Die Aufwendungen sind bis zu einem Rech-
   nannte Primärarztmodell im Vordergrund. Das                     Generika vorhanden sind, sind diese zu 80 %                             nungsbetrag von insgesamt 1.000,00 EUR im
   bedeutet, dass sich bei bestimmten Leistungen                   erstattungsfähig. Zu den erstattungsfähigen                             Kalenderjahr erstattungsfähig.
   die Höhe des Versicherungsschutzes danach                       Arzneimitteln zählen auch ärztlich verordnete
   richtet, ob für die ambulante Heilbehandlung zu-                Infusionslösungen und Teststreifen für Blut-                            Die Erstattung beträgt ................................. 80 %
   erst der Primärarzt aufgesucht wird.                            messungen;                                                              der erstattungsfähigen Aufwendungen.
                                                               -   ärztlich verordnete Verbandmittel. Hierzu
      Als Primärarzt gelten ausschließlich                         zählen auch Stoma- sowie Tracheostoma-                               c) Operative Maßnahmen zur Behebung der
      - Ärzte für Allgemeinmedizin,                                Verbandmittel und Inkontinenzartikel (auf-                              Fehlsichtigkeit (z. B. LASIK)
      - praktische Ärzte,                                          saugende und auffangende Mittel);                                       Unter den Versicherungsschutz fallen nach Ab-
      - Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung1,              -   ärztlich angeratene und durchgeführte                                   lauf von zwei Jahren – gerechnet vom Versiche-
      - Augenärzte,                                                Schutzimpfungen; erstattungsfähig sind                                  rungsbeginn an – operative Maßnahmen zur
      - Gynäkologen,                                               z. B. die Aufwendungen für Schutzimpfungen                              Behebung von Fehlsichtigkeit (z. B. LASIK) ein-
      - Kinderärzte,                                               gemäß den Empfehlungen der Ständigen                                    schließlich der erforderlichen Vor- und Nachun-
      - Notärzte oder Bereitschaftsärzte.                          Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-                                tersuchungen.
                                                                   Institut (RKI). Impfstoffe gelten als Arzneimit-
      Bei Behandlungen durch einen Not- oder Bereit-               tel im oben beschriebenen Rahmen. Ausge-                                 Gebühren sind im tariflichen Umfang innerhalb
      schaftsarzt muss aus der Rechnung ersichtlich                nommen sind berufsbedingte Schutzimpfun-                                 des Gebührenrahmens der jeweils gültigen amt-
      sein, dass es sich um eine Behandlung im Rah-                gen und solche aus Anlass von privaten Aus-                              lichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte
      men eines Not- oder Bereitschaftsdienstes han-               landsreisen;                                                             (GOÄ) erstattungsfähig.
      delte.                                                   -   Röntgen-, Radium- und Isotopenleistungen;
                                                               -   Einsatzpauschalen inklusive Wegegeld für                                 Die Aufwendungen sind bis zu einem Rech-
      Der Behandlung durch den Primärarzt gleichge-                Notarzteinsätze.                                                         nungsbetrag von insgesamt 1.000,00 EUR je
      setzt ist die Behandlung durch einen anderen                                                                                          Auge erstattungsfähig.
      Arzt als oben genannt, sofern der Primärarzt an          Bei ambulanten Behandlungen im Ausland fin-
      diesen zur Mit- oder Weiterbehandlung überwie-           den das Primärarztmodell sowie die Beschrän-                                 Die Erstattung beträgt .............................. 100 %
      sen hat, die Notwendigkeit vor der Mit- oder Wei-        kungen auf                                                                   der erstattungsfähigen Aufwendungen.
      terbehandlung schriftlich bestätigt und die Bestä-       - gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früher-
      tigung zusammen mit der Rechnung des ande-                  kennung von Krankheiten nach gesetzlich                               d) Leistungen durch Hebammen und Entbin-
      ren Arztes zur Erstattung eingereicht wird.                 eingeführten Programmen,                                                 dungspfleger
                                                               - verschreibungspflichtige Arzneimittel und                                 Unter den Versicherungsschutz fallen im Rah-
      Die Überweisung durch den Primärarzt gilt bis            - Generika, sofern für diese Originalpräparate                              men einer Schwangerschaftsvorsorge/-nach-
      zum Abschluss der angeratenen Behandlung,                   vorhanden sind,                                                          sorge, Entbindung und Fehlgeburt Leistungen
      längstens jedoch für sechs Monate. Besteht die            keine Anwendung.                                                           durch Hebammen und Entbindungspfleger.
      Notwendigkeit der Mit- oder Weiterbehandlung
      danach fort, ist eine erneute Überweisung durch          Für Naturheilverfahren durch Ärzte gilt Ziffer                               Gebühren sind im tariflichen Umfang innerhalb
      den Primärarzt erforderlich.                             1.1b).                                                                       des Gebührenrahmens der jeweils gültigen amt-
                                                                                                                                            lichen deutschen Gebührenverordnungen für
      Wird direkt ein anderer Arzt ohne vorherige              Für psychotherapeutische Behandlungen durch                                  Hebammen erstattungsfähig.
      Überweisung des Primärarztes aufgesucht, ver-            Ärzte gilt Ziffer 1.1f).
      ringert sich die tarifliche Leistungshöhe für diese                                                                                   Die Erstattung beträgt ............................... 100 %
      Behandlung. Für zukünftige Behandlungen                  Gebühren sind im tariflichen Umfang innerhalb                                der erstattungsfähigen Aufwendungen.
      - auch für denselben Versicherungsfall - kann            des Gebührenrahmens der jeweils gültigen amtli-
      davon unbeschadet eine Überweisung des                   chen deutschen Gebührenordnung für Ärzte                                 e) Entbindungspauschale
      Primärarztes eingeholt werden.                           (GOÄ) erstattungsfähig.                                                     Bei Hausentbindungen wird neben der Kosten-
                                                                                                                                           erstattung zur Abgeltung weiterer Aufwendun-
       Unter den Versicherungsschutz fallen bei einer          Die Erstattung beträgt bei Behandlungen und                                 gen eine Pauschale (Einmalzahlung) von
       ambulanten Heilbehandlung, Vorsorgeuntersu-             Verordnungen                                                                500,00 EUR gezahlt.
       chung, Entbindung oder Fehlgeburt folgende              - durch den Primärarzt oder einen gleich-ge-
       Aufwendungen:                                              setzten Arzt .......................................... 100 %;        f) Psychotherapeutische Behandlung
       - Beratungen, Besuche und Verrichtungen                 - durch einen anderen direkt aufgesuch-                                     Erstattungsfähig ist psychotherapeutische Be-
         einschließlich Operationen;                              ten Arzt ohne Überweisung des Primär-                                    handlung (einschließlich psychologischer Diag-
       - gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früher-              arztes ...................................................... 80 %;      nostik).
         kennung von Krankheiten nach gesetzlich               - im Ausland (siehe aber
         eingeführten Programmen (gezielte Vorsorge-              Ziffern 4.13 und 4.15) ...........................100 %                  Gebühren sind im tariflichen Umfang innerhalb
         untersuchungen) ohne Berücksichtigung der             der erstattungsfähigen Aufwendungen.                                        des Gebührenrahmens der jeweils gültigen amtli-
         dort genannten Altersbeschränkungen sowie                                                                                         chen deutschen Gebührenordnung für Ärzte
         im Rahmen der "Mutterschafts- Richtlinien".        b) Naturheilverfahren durch Ärzte und                                          (GOÄ) erstattungsfähig. Bei Behandlung durch
                                                               Behandlungen durch Heilpraktiker                                            Heilpraktiker sind Gebühren bis zum einfachen
                                                               Erstattungsfähig sind im Rahmen der erstat-                                 Satz des gültigen deutschen Gebührenverzeich-
                                                               tungsfähigen Naturheilverfahren (siehe Anhang)                              nisses für Heilpraktiker (GebüH) erstattungsfä-
1    Schwerpunktbezeichnungen sind z. B. Angiologie,           die Aufwendungen für Beratungen, Besuche und                                hig.
     Endokrinologie, Gastroenterologie, Hämatologie,           Verrichtungen einschließlich der in diesem Zu-
     Internistische Onkologie, Kardiologie, Nephrologie,       sammenhang verordneten Arznei- und Verband-                                 Soweit die psychotherapeutische Behandlung
     Pneumologie, Rheumatologie                                mittel.                                                                     durch Heilpraktiker erbracht wird, werden die


K 4606 0225 DT                                                                Seite 2 von 8

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   Aufwendungen auf den in Ziffer 1.1b) genannten                      Wichtig: Bei Hilfsmitteln, deren Aufwendungen                       - bei ambulanten Behandlungen, wenn eine
   erstattungsfähigen Höchstbetrag angerechnet.                        einen Rechnungsbetrag von voraussichtlich                             Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen
                                                                       1.500,00 EUR überschreiten werden, ist dem                            aG (außergewöhnliche Gehbehinderung),
    Die Erstattung beträgt ................................. 80 %      Versicherer vor Bezug der Hilfsmittel ein Kosten-                     Bl (Blindheit) bzw. H (Hilflosigkeit) vorliegt
    der erstattungsfähigen Aufwendungen.                               voranschlag vorzulegen. Der Barmenia Gesund-                          oder die versicherte Person pflegebedürftig
                                                                       heitsservice wird daraufhin in geeigneten Fällen                      nach Pflegegrad 3, 4 oder 5 ist.
g) Heilmittel                                                          prüfen, ob dieses oder ein vergleichbares Hilfs-
   Erstattungsfähig sind medizinische Bäder,                           mittel in gleicher Qualität und Ausführung zu                       Die Erstattung beträgt ................................ 100 %
   Massagen, Inhalationen sowie Licht-, Wärme-                         günstigeren Konditionen als aus dem Kostenvor-                      der erstattungsfähigen Aufwendungen.
   und sonstige physikalische sowie logopädische,                      anschlag ersichtlich bezogen werden kann
   ergotherapeutische und podologische Behand-                         (günstigere Versorgung).                                         j) Haushaltshilfe bei Schwangerschaft/
   lungen. Außerdem sind bei einer Schwanger-                                                                                              Entbindung
   schaft Geburtsvorbereitungskurse und Schwan-                        Ist das nicht der Fall, sind Aufwendungen zu                        Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für eine
   gerschaftsgymnastik sowie nach der Entbindung                       100 % erstattungsfähig und werden zu den un-                        Haushaltshilfe bis zu 10,00 EUR pro Stunde,
   Rückbildungsgymnastik erstattungsfähig.                             ten genannten Prozentsätzen ersetzt. Ist jedoch                     maximal 75,00 EUR pro Tag für bis zu 90 Tage
                                                                       eine günstigere Versorgung möglich und macht                        je Versicherungsfall. Voraussetzungen sind,
   Werden Heilmittel durch nichtärztliche Leistungs-                   die versicherte Person hiervon keinen Gebrauch,                     dass
   erbringer von Heilmitteln (z. B. Physiotherapeu-                    sind die Aufwendungen zu 80 % erstattungsfähig                      - die versicherte Person nach ärztlichem Attest
   ten) verabreicht, sind die Gebühren bis zum                         und werden zu den unten genannten Prozent-                             wegen Schwangerschaft und Entbindung den
   1,1fachen der vom Bundesministerium des                             sätzen ersetzt. Das gilt nicht, wenn der Versiche-                     Haushalt nicht weiterführen und auch keine
   Innern und für Heimat festgesetzten beihilfefä-                     rungsnehmer darlegt und nachweist, dass die                            andere im gleichen Haushalt lebende Person
   higen Höchstbeträge erstattungsfähig; bei Inan-                     von der Barmenia angebotene Versorgung im                              die Haushaltsführung übernehmen kann oder
   spruchnahme von Hebammen innerhalb des Ge-                          konkreten Fall nicht geeignet ist oder in Eilfällen                 - die im Haushalt der versicherten Person le-
   bührenrahmens der jeweils gültigen amtlichen                        (Notfall, Unfall) nicht rechtzeitig erlangt werden                     bende Ehefrau bzw. Lebenspartnerin nach
   deutschen Gebührenordnungen für Hebammen.                           kann.                                                                  ärztlichem Attest wegen Schwangerschaft
                                                                                                                                              und Entbindung den Haushalt nicht weiterfüh-
   Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden                          Wird bei voraussichtlichen Aufwendungen von                            ren und auch keine andere im gleichen Haus-
   bis zu einem Betrag von insgesamt                                   mehr als 1.500,00 EUR vorab kein Kostenvoran-                          halt lebende Person die Haushaltsführung
   2.000,00 EUR im Kalenderjahr ............. zu 80 %,                 schlag eingereicht, sind die Aufwendungen zu                           übernehmen kann.
   darüber hinaus ..................................... zu 100 %       80 % erstattungsfähig und werden zu den unten                          Soweit für die im Haushalt der versicherten
   ersetzt.                                                            genannten Prozentsätzen ersetzt.                                       Person lebende Ehefrau bzw. Lebenspartne-
                                                                                                                                              rin auf Grund einer Krankheitskosten-Voll-
h) Hilfsmittel                                                         Bei Hilfsmitteln kommt es durch den Erstattungs-                       versicherung bei der Barmenia ein Anspruch
   Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für                          prozentsatz in der Regel zu Eigenbeteiligungen.                        auf Leistungen für eine Haushaltshilfe bei
   technische Mittel und Körperersatzstücke (z. B.                     Daher ist es empfehlenswert, dem Versicherer                           Schwangerschaft und Entbindung besteht
   Prothesen, Epithesen und Haarersatz), die Be-                       auch bei Aufwendungen unter 1.500,00 EUR                               oder ein anderer Kostenträger in Anspruch
   hinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen un-                      Rechnungsbetrag einen Kostenvoranschlag vor-                           genommen werden kann, sind diese in An-
   mittelbar mildern oder ausgleichen sollen, sowie                    zulegen. Gerne prüft der Barmenia Gesund-                              spruch zu nehmen. Ein Anspruch bei der
   für Behandlungs- und Kontrollgeräte. Dazu zäh-                      heitsservice dann, ob ein Bezug zu günstigeren                         Barmenia besteht in diesen Fällen nicht.
   len auch Aufwendungen für orthopädische                             Konditionen möglich ist. Dieser Service ist bei
   Schuhe und Schuhzurichtungen, Einlagen, Ban-                        Hilfsmitteln unter 1.500,00 EUR freiwillig.                         Die Erstattung beträgt ................................ 100 %
   dagen, Kompressionsstrümpfe, Geh- und Stütz-                                                                                            der erstattungsfähigen Aufwendungen.
   apparate, Kunstaugen, Kommunikationshilfen                          Die Aufwendungen der nachgenannten Hilfsmit-
   (inklusive Gebärdendolmetscher) und künstliche                      tel sind in folgender Höhe erstattungsfähig:                     k) Kinderbetreuungspauschale
   Ernährung sowie die Aufwendungen für die An-                        - Brillen und Kontaktlinsen (auch bei einer Re-                     Erkrankt ein nach diesem Tarif versichertes
   schaffung eines Blindenführtieres einschließlich                        fraktionsbestimmung durch den Optiker) bis                      Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollen-
   der erforderlichen Trainingsmaßnahmen.                                  zu einem Rechnungsbetrag von 300,00 EUR                         det hat, wird für dessen Betreuung ab dem vier-
                                                                           für eine Sehhilfe. Ein Leistungsanspruch für                    ten Tag der Erkrankung eine Pauschale (Einmal-
   Unter den Versicherungsschutz fallen auch le-                           den erneuten Bezug einer Sehhilfe entsteht                      zahlung) von 200,00 EUR gezahlt.
   benserhaltende Hilfsmittel. Lebenserhaltend ist                         nach zwei Jahren seit dem letzten Bezug. Vor                    Die Pauschale wird zu Gunsten des versicherten
   ein Hilfsmittel, wenn ohne seinen Einsatz unmit-                        Ablauf von zwei Jahren entsteht erneuter An-                    Kindes einmal im Kalenderjahr gezahlt, wenn
   telbar eine lebensbedrohliche Situation entste-                         spruch für eine Sehhilfe bei einer festgestell-                 - für ein Elternteil auch eine Krankheitskosten-
   hen würde (z. B. Beatmungsgeräte zur lebenser-                          ten Veränderung der Sehschärfe von mindes-                         Vollversicherung bei der Barmenia besteht,
   haltenden Beatmung, Überwachungsgeräte für                              tens 0,5 Dioptrien;                                             - es nach ärztlicher Bescheinigung erforderlich
   Atmungs- und Herzfrequenz, Systeme zur Heim-                        - orthopädische Schuhe und Schuhzurichtun-                             ist, dass ein Elternteil zur Betreuung des ver-
   dialyse und zur Sauerstofftherapie).                                    gen bis zu einem Rechnungsbetrag von                               sicherten Kindes der Arbeit fernbleibt und
                                                                           750,00 EUR pro Kalenderjahr;                                    - keine andere im Haushalt lebende Person die
   Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für An-                      - Hörgeräte bis zu einem Rechnungsbetrag von                           Betreuung übernehmen kann.
   schaffung, Wiederbeschaffung, Reparatur und                             1.500,00 EUR je zu versorgendem Ohr.
   Wartung sowie Einweisung in den Gebrauch.                                                                                            l) Häusliche Krankenpflege
                                                                       Die Erstattung beträgt                                              Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärzt-
   Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Ge-                      - je Hilfsmittel (ausgenommen lebens-                               lich verordnete häusliche Krankenpflege entspre-
   genstände mit geringem therapeutischen Nut-                            erhaltende Hilfsmittel) ............................. 80 %;      chend den Richtlinien des Gemeinsamen Bun-
   zen, Geräte, die dem Fitness- und/oder Well-                        - je lebenserhaltendem Hilfsmittel ........... 100 %                desausschusses durch geeignete Pflegefach-
   nessbereich zuzuordnen sind, ferner Bestrah-                           der erstattungsfähigen Aufwendungen.                             kräfte, sofern keine andere im Haushalt lebende
   lungsgeräte und TENS-Geräte, sonstige sanitäre                                                                                          Person die Maßnahmen durchführen kann.
   oder medizinisch-technische Bedarfsartikel (z. B.                i) Ambulante Transporte                                                Unter den Versicherungsschutz fallen
   Fieberthermometer, Heizkissen, Massagegeräte)                       Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für den                      - Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die
   sowie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit                       notwendigen Transport zum und vom Arzt oder                             dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Ver-
   dem Anschaffungszweck stehendes Zubehör,                            Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem                               schlechterung zu verhüten oder Krankheits-
   ferner Unterhaltungs- und Betriebskosten; Batte-                    Notfall oder Unfall.                                                    beschwerden zu lindern und die üblicher-
   rien sind jedoch eingeschlossen, wenn es sich                       Erstattungsfähig sind außerdem Fahrten                                  weise an Pflegefachkräfte/Pflegekräfte dele-
   um Spezialbatterien handelt, die nicht allgemein                    - bei Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie;                            giert werden können (Behandlungspflege).
   im Haushalt verwendet werden können.                                - bei ambulanten Operationen (am Tag der                                Dazu zählen insbesondere auch medizinisch-
                                                                          Operation);                                                          diagnostische oder medizinisch-therapeu-


K 4606 0225 DT                                                                       Seite 3 von 8

[Seite 4]
      tische Einzelleistungen sowie psychiatrische                    und Verpflegung, für Behandlung sowie für den not-                          Gebühren sind im tariflichen Umfang innerhalb
      Krankenpflege und Intensiv-Behandlungs-                         wendigen Transport zum und vom Krankenhaus.                                 des Gebührenrahmens der jeweils gültigen amtli-
      pflege;                                                                                                                                     chen deutschen Gebührenordnungen für Ärzte
    - Grundverrichtungen des täglichen Lebens                         Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für                                  (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig.
      (Grundpflege) und hauswirtschaftliche Versor-                   a) allgemeine Krankenhausleistungen;
      gung für die Dauer von bis zu vier Wochen,                      b) Beleghebamme (-entbindungspfleger);                                      Für die Erstattung gelten folgende erstattungsfä-
      soweit die häusliche Krankenpflege zur Ver-                     c) gesondert berechnete Unterkunft und Verpfle-                             hige Höchstbeträge:
      meidung eines Krankenhausaufenthaltes                               gung im Zweibettzimmer (Bei Unterkunft im Ein-
      (Krankenhausvermeidungspflege) erbracht                             bettzimmer sind die Aufwendungen erstattungs-                           - vom 1. bis 3. Kalenderjahr
      wird.                                                               fähig, die im Zweibettzimmer entstanden wären.                            Rechnungsbeträge von
    - Leistungen der Unterstützungspflege.                                Können diese nicht nachgewiesen werden, sind                              insgesamt ................................ 7.500,00 EUR,
      Die Unterstützungspflege umfasst Leistungen                         50 % der Aufwendungen für die gesondert be-                             - ab dem 4. Kalenderjahr
      aus der häuslichen Grundpflege und haus-                            rechnete Unterkunft und Verpflegung im Einbett-                           Rechnungsbeträge bis ........... 15.000,00 EUR
      wirtschaftlichen Versorgung, soweit für die                         zimmer erstattungsfähig.);                                                pro Kalenderjahr.
      versicherte Person keine Pflegebedürftigkeit                    d) gesondert berechnete ärztliche Leistungen;
      mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Unterstüt-                     e) notwendigen Transport zum und vom Kranken-                               Die Aufwendungen sind dem Kalenderjahr zuzu-
      zungspflege kann für die Dauer von bis zu                           haus.                                                                   rechnen, in dem die Behandlung erfolgte.
      vier Wochen je Krankheitsfall wegen schwe-
      rer Krankheit oder akuter Verschlimmerung                       Gebühren sind im tariflichen Umfang innerhalb des                           Diese Höchstbeträge gelten nicht für solche er-
      einer Krankheit verordnet werden, insbeson-                     Gebührenrahmens der jeweils gültigen amtlichen                              stattungsfähigen Aufwendungen, die nachweis-
      dere nach einem krankheits- oder unfallbe-                      deutschen Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ)                                 lich unmittelbar auf einen Unfall zurückzuführen
      dingten Krankenhausaufenthalt oder einer                        bzw. Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig.                                      sind.
      ambulanten Operation.
                                                                      Die Erstattung beträgt....................................... 100 %         Dem Versicherer ist vor Beginn der Behandlung
    Voraussetzung ist, dass der Leistungserbringer                    der erstattungsfähigen Aufwendungen.                                        ein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorzu-
    (z. B. ambulanter Pflegedienst, Sozialstation) ei-                                                                                            legen, wenn die voraussichtlichen Aufwendun-
    nen entsprechenden Versorgungsvertrag mit den                     1.3      Zahnbehandlung, zahnmedizinische                                   gen 1.500,00 EUR überschreiten werden. Bei
    Trägern der gesetzlichen Krankenkassen abge-                               Prophylaxemaßnahmen und Zahnersatz                                 Nichtvorlage des Heil- und Kostenplans vor Be-
    schlossen hat und die Leistungen entsprechend                     Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwen-                            handlungsbeginn werden die über 1.500,00 EUR
    der zugehörigen Vergütungsvereinbarung be-                        dungen für                                                                  hinausgehenden erstattungsfähigen Aufwendun-
    rechnet.                                                                                                                                      gen um 50 % gekürzt.
                                                                      a) Zahnbehandlung (z. B. Füllungen außer Inlays,
    Die Erstattung beträgt ............................... 100 %         Extraktionen, Wurzelbehandlungen, Erkran-                                Die Erstattung beträgt .................................. 80 %
    der erstattungsfähigen Aufwendungen.                                 kungen der Mundschleimhaut und des Paro-                                 der erstattungsfähigen Aufwendungen.
                                                                         dontiums).
m) Kinderwunschbehandlung und Kryo-                                                                                                         1.4        Rücktransportkosten und Überfüh-
   konservierung                                                            Gebühren sind im tariflichen Umfang innerhalb                              rungskosten
   Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für                               des Gebührenrahmens der jeweils gültigen amtli-                 Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport
   Maßnahmen der assistierten Reproduktion                                  chen deutschen Gebührenordnungen für Ärzte                      wegen Krankheit oder Unfallfolge aus dem Ausland
   (Insemination, In-Vitro-Fertilisation (IVF),                             (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig.                    an den ständigen Wohnsitz oder in ein dem ständi-
   intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI),                                                                                          gen Wohnsitz nächstgelegenes geeignetes Kranken-
   hormonelle Stimulation mit Arzneimitteln), wenn                          Die Erstattung beträgt ................................ 100 %   haus fallen unter den Versicherungsschutz die not-
   folgende Voraussetzungen vorliegen:                                      der erstattungsfähigen Aufwendungen.                            wendigen Aufwendungen für einen
   - Es besteht eine organisch bedingte Sterilität                                                                                          a) Rettungsflug (Krankentransport mit einem spe-
       der versicherten Person, die ausschließlich                    b) zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen, z. B.                            ziell dafür ausgerüsteten und zugelassenen
       mittels befundentsprechender reproduktions-                       - Erstellung des Mundhygienestatus, sowie ein-                         Ambulanzflugzeug). Voraussetzung dafür ist,
       medizinischer Maßnahmen überwunden wer-                             gehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und                            dass nach ärztlicher Bescheinigung der Ret-
       den kann,                                                           Kieferkrankheiten sowie Beurteilung der                              tungsflug die einzige Möglichkeit ist, das Leben-
   - die Behandlung erfolgt im homologen System                            Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes                             schwer erkrankter oder verletzter versicherter
       bei einem Paar, das verheiratet ist oder in                         und die Kontrolle des Übungserfolges ein-                            Personen zu retten und er von einem nach der
       eheähnlicher Gemeinschaft lebt und                                  schließlich weiterer Unterweisungen;                                 Richtlinie für die Durchführung von Ambulanz-
   - es besteht eine ausreichende Erfolgsaussicht                        - Aufklärung über Krankheitsursachen der                               flügen anerkannten Flugrettungsunternehmen
       von mindestens 15%.                                                 Zähne und deren Vermeidung;                                          durchgeführt wird. Erstattungsfähig sind die Auf-
                                                                         - Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung;                                wendungen für einen Rettungsflug abzüglich der
Eine Kinderwunschbehandlung ist sehr kosteninten-                        - Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbun-                           üblichen Fahrkosten;
siv. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine Klärung Ihrer                        gen (so genannte professionelle Zahnreini-                       b) sonstigen Krankentransport einer versicherten
Leistungsansprüche vor Behandlungsbeginn. Wir                              gung ausgenommen Bleaching);                                         Person bis zu einem Höchstbetrag, der den fünf-
klären dann gerne für Sie, mit welchen Leistungen                        - Behandlung von überempfindlichen Zahn-                               fachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linien-
Sie rechnen können.                                                        flächen;                                                             verkehr für eine Person entspricht. Erstattungs-
                                                                         - Fissurenversiegelung.                                                fähig sind die Aufwendungen für einen sonstigen
Erstattungsfähig sind auch die Aufwendungen für                                                                                                 Krankentransport abzüglich der üblichen Fahr-
Kryokonservierung und Lagerung von Ei- und Sa-                              Gebühren sind im tariflichen Umfang innerhalb                       kosten. Mehrkosten können zum Beispiel verur-
menzellen sowie für die dazugehörigen Maßnah-                               des Gebührenrahmens der jeweils gültigen amtli-                     sacht werden durch Benutzung eines schnelle-
men, wenn zum Beispiel bei einer Krebserkrankung                            chen deutschen Gebührenordnungen für Ärzte                          ren Transportmittels; Inanspruchnahme einer
durch eine Chemo- oder Strahlentherapie die Zeu-                            (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig.                        teureren Beförderungsklasse, wenn eine Bu-
gungsfähigkeit gefährdet ist (auch ohne direkte                                                                                                 chung in einer niedrigeren Klasse nicht möglich
Kinderwunschbehandlung).                                                    Die Erstattung beträgt ................................ 100 %       war; Benutzung von mehr als einem Platz, wenn
                                                                            der erstattungsfähigen Aufwendungen.                                die versicherte Person liegend transportiert wer-
Die Erstattung beträgt........................................ 100%                                                                             den muss; Transport mit Spezialfahrzeugen;
der erstattungsfähigen Aufwendungen.                                  c) Zahnersatz (z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brü-                          Fahrkosten für medizinisch geschultes Begleit-
                                                                         cken, Kronen, Implantate, Inlays, funktionsanaly-                      personal.
1.2      Stationäre Heilbehandlung                                       tische und funktionstherapeutische Leistungen)                     Erstattungsfähig sind die notwendigen Aufwendun-
Unter den Versicherungsschutz fallen bei einer stati-                    einschließlich Vor- und Nachbehandlungen und                       gen für einen Rettungsflug bzw. sonstigen Kranken-
onären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt                        Reparaturen sowie Zahn- und Kieferregulierung                      transport abzüglich der üblichen Fahrkosten. Übliche
die Aufwendungen im Krankenhaus für Unterkunft                           (kieferorthopädische Behandlung).


K 4606 0225 DT                                                                           Seite 4 von 8

[Seite 5]
Fahrkosten sind solche, die für die versicherte Per-                  1.6        Soziotherapie                                              1.9       Übergangspflege im Krankenhaus
son auch ohne den Rücktransport entstanden wären                      Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Sozio-                     Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die
(z. B. Rückflugticket, Bahnfahrkarte), soweit diese                   therapie entsprechend den Richtlinien des Gemein-                     Übergangspflege im Krankenhaus für einen Zeit-
eindeutig ermittelt werden können.                                    samen Bundesausschusses, wenn die versicherte                         raum von längstens 10 Tagen, je Krankenhausbe-
                                                                      Person wegen schwerer psychischer Erkrankungen                        handlung.
Stirbt die versicherte Person im Ausland, so werden                   nicht in der Lage ist, ärztliche oder ärztlich verord-
die Kosten der Überführung des Verstorbenen an                        nete Leistungen selbstständig in Anspruch zu neh-                     Voraussetzung ist, dass die Übergangspflege im
seinen Wohnsitz bis zu einem Höchstbetrag ersetzt,                    men und wenn eine stationäre Heilbehandlung erfor-                    Krankenhaus:
der den fünffachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im                   derlich, aber nicht ausführbar ist oder wenn die stati-               - unmittelbar im Anschluss an eine abgeschlos-
Linienverkehr für eine Person entspricht, oder es                     onäre Heilbehandlung durch die Soziotherapie ver-                        sene Krankenhausbehandlung anschließt,
werden in entsprechender Höhe die Bestattungs-                        mieden oder verkürzt wird.                                            - in dem Krankenhaus erbracht wird, in dem auch
kosten am Sterbeort im Ausland übernommen.                                                                                                     die Krankenhausbehandlung erfolgte und
                                                                      Die Aufwendungen für Soziotherapie sind bis zu 120                    - keine erforderlichen Leistungen der häuslichen
Die Erstattung beträgt....................................... 100 %   Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren erstat-                        Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, zur medizini-
der erstattungsfähigen Aufwendungen.                                  tungsfähig, wenn der Versicherer eine schriftliche                       schen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach
                                                                      Zusage erteilt hat.                                                      dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) erbracht
1.5        Genesungskuren und sonstige Kuren                                                                                                   oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht
Ein Kuraufenthalt gilt als Genesungskur im Sinne                      Gebühren sind im tariflichen Umfang innerhalb des                        werden können.
dieser Bedingungen, wenn folgende Voraussetzun-                       Gebührenrahmens der jeweils gültigen amtlichen
gen erfüllt sind:                                                     deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstat-                     Die Aufwendungen werden unabhängig von einer
a) Es muss eine mindestens zehntägige stationäre                      tungsfähig.                                                           Pflegebedürftigkeit nach SGB XI übernommen.
    Krankenhausbehandlung vorausgegangen sein.
b) Die medizinische Notwendigkeit der Genesungs-                      Bei Fachkräften für Soziotherapie sind die Kosten er-                 Die Erstattung beträgt ..................................... 100 %
    kur wird durch ein Attest des behandelnden                        stattungsfähig, die für die Versorgung eines Versi-                   der erstattungsfähigen Aufwendungen.
    Krankenhausarztes nachgewiesen.                                   cherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf-
                                                                      zuwenden wären.                                                       1.10      Digitale Gesundheitsanwendungen
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt ein Kur-                                                                                     Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Nut-
aufenthalt als sonstige Kur im Sinne dieser Bedin-                    Die Erstattung beträgt ..................................... 100 %    zung von digitalen Gesundheitsanwendungen.
gungen. Die medizinische Notwendigkeit der sonsti-                    der erstattungsfähigen Aufwendungen.
gen Kur ist durch ein ärztliches Attest vor Beginn der                                                                                      Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizin-
sonstigen Kur nachzuweisen.                                           1.7        Spezialisierte ambulante Palliativ-                        produkte, deren Hauptfunktion im Wesentlichen auf
                                                                                 versorgung                                                 digitalen Technologien beruht. Diese sind dazu be-
Eventuelle Attestkosten fallen nicht unter den Versi-                 Erstattungsfähig sind die über die Leistungen der                     stimmt, die Erkennung, Überwachung, Behandlung
cherungsschutz.                                                       Pflegeversicherung hinausgehenden Aufwendun-                          oder Linderung von Krankheiten oder die Erken-
                                                                      gen für spezialisierte ambulante ärztliche Palliativ-                 nung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung
1.51       Kurbehandlung                                              versorgung (SAPV) entsprechend den Richtlinien                        von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstüt-
Bei einer Genesungskur oder sonstigen Kur in einem                    des Gemeinsamen Bundesausschusses, die darauf                         zen.
Heilbad oder Kurort sowie in einer Heilstätte (Kran-                  abzielen, die Betreuung der versicherten Person in
kenanstalt gemäß § 4 (5) Satz 1 MB/KK 09, Sanato-                     der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermögli-                        Voraussetzung ist, dass die digitale Gesundheitsan-
rium), die unter ständiger ärztlicher Leitung steht, fal-             chen. Als häusliche Umgebung gelten auch statio-                      wendung
len unter den Versicherungsschutz die Aufwendun-                      näre Pflegeeinrichtungen und Altersheime. Voraus-                     - von einem approbierten Arzt, approbierten Zahn-
gen für:                                                              setzung ist, dass die versicherte Person unter einer                     arzt, approbierten psychologischen Psychothera-
a) ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtun-                      nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortge-                       peuten oder Kinder- und Jugendlichenpsycho-
    gen;                                                              schrittenen Erkrankung leidet und bei einer daher                        therapeuten oder Heilpraktiker verordnet oder
b) Arznei- und Verbandmittel;                                         zugleich begrenzten Lebenserwartung eine beson-                       - durch den Versicherer aufgrund einer nachge-
c) Heilmittel, und zwar Bäder, Massagen, Inhalatio-                   ders aufwendige Versorgung benötigt.                                     wiesenen medizinischen Indikation genehmigt
    nen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikali-                                                                                           wird.
    sche Behandlungen;                                                Gebühren sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, die
d) Kurplan;                                                           für die Versorgung eines Versicherten der gesetzli-                   Der Versicherer ersetzt nicht die Aufwendungen für
e) Kurtaxe.                                                           chen Krankenversicherung aufzuwenden wären.                           den Gebrauch der digitalen Gesundheitsanwendun-
Gebühren sind im tariflichen Umfang innerhalb des                                                                                           gen. Dazu zählen zum Beispiel die Anschaffungs-
Gebührenrahmens der jeweils gültigen amtlichen                        Gebühren sind im tariflichen Umfang innerhalb des                     kosten für das Smartphone oder die Unterhaltskos-
deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstat-                     Gebührenrahmens der jeweils gültigen amtlichen                        ten wie Strom oder Batterien.
tungsfähig.                                                           deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstat-
                                                                      tungsfähig.                                                           Die Erstattung beträgt ...................................... 100 %
Die Aufwendungen für eine sonstige Kur sind höchs-                                                                                          der erstattungsfähigen Aufwendungen.
tens einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren er-                     Die Erstattung beträgt....................................... 100 %
stattungsfähig. Dieser Zeitraum rechnet ab dem 01.                    der erstattungsfähigen Aufwendungen.                                  1.11       Selbstbehalte
Januar des Kalenderjahres, in dem zuletzt Leistun-                                                                                          Von den tariflichen Leistungen nach den Ziffern 1.1
gen für eine sonstige Kur gezahlt wurden.                             1.8       Stationäre Hospizleistung                                   bis 1.10 wird ein Jahresselbstbehalt abgezogen. Er
                                                                      Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwen-                      beträgt je versicherte Person im Kalenderjahr maxi-
Die Erstattung beträgt....................................... 100 %   dungen für eine stationäre oder teilstationäre Versor-                mal
der erstattungsfähigen Aufwendungen.                                  gung in einem von der gesetzlichen Krankenversi-
                                                                      cherung zugelassenen Hospiz, in dem palliativ-medi-                    Jahresselbstbehalt          Erwachsene Kinder/Ju-
1.52      Genesungsgeld                                               zinische Behandlung erbracht wird, wenn die versi-                     EUR                                    gendliche*
Bei einer Genesungskur in einem Heilbad oder Kur-                     cherte Person keiner Krankenhausbehandlung be-                         Leistungsstufe 1                330        165
ort sowie in einer Heilstätte (Krankenanstalt gemäß                   darf und eine ambulante Versorgung im Haushalt                         Leistungsstufe 2                660        330
§ 4 (5) Satz 1 MB/KK 09, Sanatorium), die unter                       oder der Familie der versicherten Person nicht er-                     Leistungsstufe 3               1.320       660
ständiger ärztlicher Leitung steht, wird zusätzlich ein               bracht werden kann.
                                                                                                                                            * Der Jahresselbstbehalt für Kinder und Jugendli-
Genesungsgeld ohne Kostennachweis gezahlt. Die
                                                                                                                                              che gilt bis zum 31.12. des Jahres, in dem sie
Dauer der Genesungskur ist durch die Rechnung für                     Gebühren sind bis zu der Höhe erstattungsfähig, die
                                                                                                                                              das 20. Lebensjahr vollenden.
die Unterkunft nachzuweisen.                                          für die Versorgung eines Versicherten der gesetzli-
Das Genesungsgeld beträgt je Tag 100,00 EUR. Es                       chen Krankenversicherung aufzuwenden wären.
wird je Kur längstens für die Dauer von vier Wochen
gezahlt.                                                              Die Erstattung beträgt....................................... 100 %
                                                                      der erstattungsfähigen Aufwendungen.

K 4606 0225 DT                                                                           Seite 5 von 8

[Seite 6]
Der Jahresselbstbehalt verringert sich im Jahr des       bzw. bei bestimmten Ereignissen (siehe Ziffer               halb der ersten fünfzehn Versicherungsjahre (ge-
Versicherungsbeginns um 1/12 für jeden nicht ver-        2.31 b) ohne erneute Gesundheitsprüfung den Tarif           rechnet vom Versicherungsbeginn des zuerst
sicherten Monat.                                         Barmenia einsA prima+ in Tarife der Krankheits-             abgeschlossenen Tarifs der Tariflinie Barmenia
                                                         kosten-Vollversicherung mit höheren oder umfassen-          einsA an) bei folgenden Ereignissen den Tarif
Endet die Versicherung nach diesem Tarif im Laufe        deren Leistungen umzustellen, die zu dem entspre-           Barmenia einsA prima+ in Tarife der Krankheits-
des Kalenderjahres, verringert sich der Jahresselbst-    chenden Zeitpunkt für den Neuzugang und den ent-            kosten-Vollversicherung mit höheren oder um-
behalt nicht.                                            sprechenden Personenkreis geöffnet sind.                    fassenderen Leistungen umzustellen:
                                                         Dieses Recht gilt auch für eine Umstellung innerhalb        - einmal bei Abschluss der Berufsausbildung
Die Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und            des bestehenden Tarifs Barmenia einsA prima+ auf               bzw. Berufsqualifikation eines Kindes der ver-
Schutzimpfungen im Rahmen einer ambulanten Be-           eine Leistungsstufe mit niedrigerem Selbstbehalt.              sicherten Person (z. B. Hochschulstudium);
handlung nach Ziffer 1.1 a), für die Entbindungspau-                                                                 - einmal bei einem Wechsel der beruflichen
schale bei einer Hausentbindung nach Ziffer 1.1 e)       Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer das                 Tätigkeit der versicherten Person zwischen
sowie für zahnprophylaktische Leistungen nach Zif-       Recht, nach Reduzierung des Versicherungsschut-                einem Angestelltenverhältnis und einer
fer 1.3 b) fallen nicht unter den Selbstbehalt, sofern   zes durch die Umstellung von einem höheren oder                selbstständigen Tätigkeit;
sie in den jeweiligen Rechnungen ausdrücklich als        umfassenderen Tarif der Tariflinie Barmenia einsA           - bei Entsendung der versicherten Person ins
Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen bzw. als             in den Tarif Barmenia einsA prima+ (siehe Ziffer               Ausland, sofern der Auslandsaufenthalt an
Hausentbindung bezeichnet werden.                        2.31 c) ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in              die berufliche Tätigkeit gebunden ist oder im
                                                         den höheren oder umfassenderen Tarif zurückumzu-               Rahmen eines Studienaufenthaltes stattfin-
1.12      Beitragsbefreiung                              stellen, der unmittelbar vor der Reduzierung bestan-           det.
a) bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5:     den hat.
    Bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5                                                                 Voraussetzungen sind, dass
    besteht beitragsfreier Versicherungsschutz für       Dieses Recht gilt auch nach Reduzierung des Versi-          - der Versicherungsnehmer die Umstellung
    den Tarif Barmenia einsA prima+ für die Dauer        cherungsschutzes durch eine Umstellung innerhalb              spätestens drei Monate nach Eintritt des
    der Pflegebedürftigkeit.                             des bestehenden Tarifs Barmenia einsA prima+ von              Ereignisses zum 01. des darauf folgenden
                                                         einer Leistungsstufe mit niedrigem Selbstbehalt in            Monats beantragt und
b) bei längerem Krankenhausaufenthalt:                   eine Leistungsstufe mit höherem Selbstbehalt.               - dem Antrag ein Nachweis über den Eintritt
   Ab dem 91. Tag eines ununterbrochenen medizi-                                                                       des Ereignisses beigefügt wird.
   nisch notwendigen stationären Krankenhausauf-         Macht der Versicherungsnehmer von den Options-
   enthaltes gemäß Ziffer 1.2 des Tarifs besteht         rechten Gebrauch, gilt Folgendes:                        c) Optionsrecht nach Reduzierung des Versiche-
   beitragsfreier Versicherungsschutz für den Tarif      - Der höhere oder umfassendere Versicherungs-               rungsschutzes:
   Barmenia einsA prima+ für die weitere Verweil-            schutz wird ohne erneute Gesundheitsprüfung             Wurde der Versicherungsschutz reduziert durch
   dauer bis zur Beendigung des Krankenhausauf-              und ohne erneute Wartezeiten auch für laufende          die Umstellung
   enthaltes.                                                Versicherungsfälle zum jeweiligen Umstellungs-          - von einem höheren oder umfassenderen Tarif
                                                             zeitpunkt an wirksam.                                      der Tariflinie Barmenia einsA in den Tarif
      Nicht als stationärer Krankenhausaufenthalt gel-   - Für die Beitragseinstufung gilt das dann er-                 Barmenia einsA prima+ oder
      ten Anschlussheilbehandlungen sowie Aufent-            reichte Lebensalter als tarifliches Eintrittsalter      - innerhalb des Tarifs Barmenia einsA prima+
      halte, die schwerpunktmäßig Rehabilitations-           unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbe-              von einer Leistungsstufe mit niedrigem
      oder Kurcharakter haben.                               nen Alterungsrückstellung.                                 Selbstbehalt in eine Leistungsstufe mit höhe-
                                                         - Bisher vereinbarte Risikozuschläge werden bei                rem Selbstbehalt,
c) bei Bezug von Elterngeld:                                 der Umstellung im Verhältnis der Veränderung            hat der Versicherungsnehmer das Recht, nach
   Bezieht die versicherte Person Elterngeld im              der Tarifbeiträge angepasst.                            Ablauf von zwei Versicherungsjahren nach Re-
   Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitge-                                                                     duzierung des Versicherungsschutzes wieder
   setzes (BEEG), besteht beitragsfreier Versiche-       Die Optionsrechte im Einzelnen:                             - in den höheren oder umfassenderen Tarif um-
   rungsschutz für den Tarif Barmenia einsA                                                                             zustellen, der unmittelbar vor der Reduktion
   prima+ für die Dauer des Bezugs von Elterngeld,       a) Optionsrecht zu bestimmten Optionszeitpunkten:              bestanden hat bzw.
   wobei die Beitragsfreiheit insgesamt auf einen           Der Versicherungsnehmer hat das Recht, nach              - in die Leistungsstufe des Tarifs Barmenia
   Zeitraum von maximal sechs Monaten begrenzt              Ablauf von drei oder fünf oder sieben Versiche-             einsA prima+ mit niedrigerem Selbstbehalt
   ist.                                                     rungsjahren (gerechnet vom Versicherungsbe-                 umzustellen, die unmittelbar vor der Reduzie-
                                                            ginn des Tarifs Barmenia einsA prima+ an),                  rung bestanden hat.
      Der Anspruch auf beitragsfreien Versicherungs-        zum 01. des darauf folgenden Monats den Tarif            Das Optionsrecht auf Rückumstellung nach Re-
      schutz besteht dann, wenn zum Zeitpunkt des           Barmenia einsA prima+ in Tarife der Krankheits-          duzierung des Versicherungsschutzes kann ins-
      erstmaligen Bezugs von Elterngeld die versi-          kosten-Vollversicherung mit höheren oder um-             gesamt zweimal ausgeübt werden.
      cherte Person unmittelbar zuvor mindestens acht       fassenderen Leistungen umzustellen, wenn
      Monate im Tarif Barmenia einsA prima+ versi-          - in dem letzten Monat vor Beginn des Tarifs             Voraussetzung ist, dass die Rückumstellung
      chert ist und eine Kopie des Elterngeldbeschei-          Barmenia einsA prima+ für die versicherte             vor Ablauf des zweiten Versicherungsjahres
      des vorgelegt wird.                                      Person keine andere Krankheitskosten-Voll-            nach Reduzierung des Versicherungsschutzes
                                                               versicherung bei der Barmenia Krankenversi-           zum 01. des darauf folgenden Monats beantragt
Die Beitragsbefreiung gilt für den Beitrag des Tarifs          cherung AG bestand,                                   wird. Beispiel:
Barmenia einsA prima+ einschließlich des ggf. zu            - der Versicherungsnehmer innerhalb der Tarif-
zahlenden Risikozuschlags.                                     linie Barmenia einsA nicht bereits zuvor das          Reduzierung durch
                                                               Optionsrecht geltend gemacht hat und                  Umstellung auf den Tarif
2.         Beiträge                                         - die Umstellung vor Ablauf des dritten oder             Barmenia einsA prima+                 01.04.2014
                                                               fünften oder siebten Versicherungsjahres              Optionstermin                         01.04.2016
2.1       Monatliche Raten der Tarifbeiträge                   zum 01. des darauf folgenden Monats bean-             Antrag auf Rückumstellung
Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge sind in der            tragt wird. Beispiel:                                 bis spätestens                        31.03.2016
gültigen Beitragsübersicht enthalten.                                                                                Rückumstellung zum                    01.04.2016
                                                                Beginn des Tarifs
2.2      Aufnahmehöchstalter                                    Barmenia einsA prima+              01.07.2013     2.32      Option auf Krankentagegeld nach
Für diesen Tarif gibt es kein Aufnahmehöchstalter.              erster Optionstermin               01.07.2016               beendetem Studium
                                                                Antragstellung bis spätestens      30.06.2016     Studenten haben das Recht, nach Beendigung des
2.3        Optionsrecht                                         Beginn des höheren                                Studiums und gleichzeitiger Aufnahme einer selbst-
                                                                Versicherungsschutzes              01.07.2016     ständigen beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit
2.31     Option auf höhere oder umfassendere                                                                      als Arbeitnehmer zusätzlich ein Krankentagegeld zu
         Leistungen                                      b) Optionsrecht bei bestimmten Ereignissen:              vereinbaren,
Der Versicherungsnehmer hat das Recht, zu be-               Der Versicherungsnehmer hat das Recht, inner-         - für Selbstständige ab dem 15. Tag einer Arbeits-
stimmten Optionszeitpunkten (siehe Ziffer 2.31 a)                                                                     unfähigkeit,

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-   für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag einer Arbeits-      4.        Änderung und Ergänzung der Muster-             Diese Einschränkung gilt nicht
    unfähigkeit                                                   bedingungen (MB/KK 09) und der                 - für Entbindungen, wenn ein Elternteil Staatsan-
bis zur Höhe des auf den Kalendertag umgerechne-                  Allgemeinen Tarifbedingungen                      gehöriger des Aufenthaltslandes ist. Vorausset-
ten und entfallenden Nettoeinkommens, maximal                     (TB/KK 13)                                        zung ist, dass der Versicherungsnehmer die
jedoch 130 % des zu dem Zeitpunkt des Versiche-                                                                     Staatsbürgerschaft nachweist,
rungsbeginns der Krankentagegeldversicherung            4.1       Der Versicherungsschutz                        - bei einer medizinisch notwendigen Heilbehand-
maßgebenden höchsten Krankengeldes der gesetz-                                                                      lung im Ausland, die in der Bundesrepublik
lichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer.            4.11        Zu § 1 (4) MB/KK 09: Geltungsbereich            Deutschland nicht oder nur teilweise durchführ-
                                                                    des Versicherungsschutzes                       bar gewesen wäre,
Der Versicherer wird einen solchen Antrag ohne er-      Bei einem Auslandsaufenthalt im außereuropäischen        - wenn im Rahmen eines Unfalls, das heißt einer
neute Gesundheitsprüfung annehmen, wenn die Hin-        Ausland besteht zeitlich unbegrenzter Versiche-             nicht planbaren Behandlung, ein ausländisches
zunahme der Krankentagegeldversicherung spätes-         rungsschutz, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt          Krankenhaus die nächstgelegene geeignete
tens innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme           sind:                                                       Behandlungsstätte darstellt.
der beruflichen Tätigkeit beantragt wird und zum        a) Für die versicherte Person besteht bei der
Ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats          Barmenia Krankenversicherung AG bei stationä-        4.2       Pflichten des Versicherungsnehmers
erfolgen soll.                                              rer Heilbehandlung im Rahmen einer Krankheits-
                                                            kosten-Vollversicherung sowohl Versicherungs-        4.21        Zu § 8 (1.1) TB/KK 13: Festsetzung des
Die Leistungen werden ohne erneute Wartezeit auch           schutz für die allgemeinen Krankenhausleistun-                   Beitrages
für laufende Versicherungsfälle von dem im Versi-           gen als auch für die Unterbringung im Einbett-       § 8 (1.1) TB/KK 13 lautet für diesen Tarif wie folgt:
cherungsschein als Versicherungsbeginn bezeichne-           zimmer sowie privatärztliche Behandlung im           Als tarifliches Eintrittsalter gilt bei Personen, die das
ten Zeitpunkt an gezahlt.                                   Krankenhaus. Diese Voraussetzung ist auch er-        21. Lebensjahr vollendet haben (Erwachsene), der
                                                            füllt, wenn im Rahmen der Krankheitskosten-          Unterschied zwischen dem Jahr des Versicherungs-
Für die Beitragseinstufung gilt das dann erreichte          Vollversicherung für die Dauer des jeweiligen        beginns und dem Jahr der Geburt.
Lebensalter als tarifliches Eintrittsalter. Besonders       Auslandsaufenthaltes eine zusätzliche Verein-
vereinbarte Risikozuschläge werden im gleichen              barung (z. B. Tarif WSU) getroffen wird. Im Rah-     Der Beitrag für Kinder (0-14 bzw. 15-21 Jahre) gilt
Verhältnis auch auf den Beitrag des neu hinzukom-           men dieser zusätzlichen Vereinbarung ist ein zu-     bis zum Ende des Monats, in dem sie das 14. bzw.
menden Tarifs erhoben.                                      sätzlicher Beitrag zu zahlen.                        21. Lebensjahr vollenden. Danach ist für sie der
                                                        b) Die private Pflegepflichtversicherung wird wäh-       Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 15-21 bzw. für
2.33      Option auf Ausweitung des Versiche-               rend des Auslandsaufenthaltes fortgeführt. Diese     Erwachsene zu zahlen.
          rungsschutzes bei Auslandsaufent-                 Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die private
          halten                                            Pflegepflichtversicherung in Form der großen         4.22      Zu § 11 MB/KK 09: Obliegenheiten und
Der Versicherungsnehmer hat das Recht, für die              Anwartschaftsversicherung fortgesetzt wird.                    Folgen bei Obliegenheitsverletzungen
Dauer eines Auslandsaufenthaltes in Verbindung mit                                                                         bei Ansprüchen gegen Dritte
dem Tarif Barmenia einsA prima+ den Tarif WSU zu        4.12     Zu § 4 MB/KK 09: Umfang der Leis-               Soweit bei einem Versicherungsfall gegenüber ei-
vereinbaren. Dies gilt jedoch nicht bei Auslandsauf-             tungspflicht                                    nem anderen Versicherer auf Grund einer Auslands-
enthalten, die zum Zwecke der Behandlung im Aus-        Versicherungsschutz besteht auch für die im gültigen     reise-Krankenversicherung Ansprüche bestehen, ge-
land vorgenommen werden.                                Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und        hen dessen Leistungsverpflichtungen vor - und zwar
Der Versicherer wird einen solchen Antrag ohne er-      im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen          auch dann, wenn im Auslandsreise-Krankenversi-
neute Gesundheitsprüfung annehmen, wenn der             Therapierichtungen Stand 2009 aufgeführten Unter-        cherungsvertrag ebenfalls nur eine nachrangige Haf-
Tarif WSU vor Beginn des Auslandsaufenthalts be-        suchungs- und Behandlungsmethoden (siehe An-             tung vereinbart ist. Dies wirkt sich allein auf einen
antragt und abgeschlossen wird.                         hang).                                                   Ausgleich zwischen den Versicherern aus. Das
                                                                                                                 heißt, der Versicherungsnehmer muss den anderen
2.4        Anpassung des Versicherungsschutzes          4.13       Zu § 4 Abs. 2 (2.4) TB/KK 13: Umfang          Versicherer nicht zuerst in Anspruch nehmen.
Eine Änderung der im Hufeland-Leistungsverzeich-                   der Leistungspflicht bei Behandlungen
nis der Besonderen Therapierichtungen Stand 2009                   im Ausland
aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungs-            Abweichend von § 4 Abs. 2 (2.4) TB/KK 13 werden
methoden gilt als dauerhafte Veränderung der Ver-       bei Behandlungen im Ausland die erstattungsfähigen
hältnisse des Gesundheitswesens im Sinne von            Aufwendungen im tariflichen Umfang den dort orts-
§ 18 MB/KK 09 mit der Folge, dass die Bedingungen       üblichen Kosten entsprechend ersetzt. Siehe auch
hinsichtlich des Leistungsumfangs unter den Voraus-     Ziffer 4.15.
setzungen des § 18 MB/KK 09 angepasst werden
können.                                                 4.14       Zu § 4 Abs. 3 (3.2) TB/KK 13: Arznei-
                                                                   mittel
                                                        Zu den dort aufgeführten Nähr- und Stärkungsmit-
3.        Ergänzung der Allgemeinen Tarifbedin-         teln, die nicht als Arzneimittel gelten, zählen auch
          gungen (TB/KK 13) zur erfolgsab-              solche Mittel, die ihrer Bestimmung nach auch der
          hängigen Beitragsrückerstattung               individuellen Lebensführung dienen (z. B. Mittel zur
                                                        Potenzsteigerung, Mittel zur Gewichtsreduzierung,
Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutz-       Haarwuchsmittel).
impfungen im Rahmen einer ambulanten Behand-
lung nach Ziffer 1.1 a), für die Entbindungspauschale   4.15       Zu § 5 MB/KK 09: Einschränkung der
bei einer Hausentbindung nach Ziffer 1.1 e) sowie                  Leistungspflicht bei Behandlungen im
für zahnprophylaktische Leistungen nach Ziffer                     Ausland
1.3 b) haben keine Auswirkungen auf den Anspruch        Keine Leistungspflicht besteht für Mehrkosten einer
auf Beitragsrückerstattung dieses Tarifs, sofern für    Heilbehandlung im Ausland, sofern der Versicherte
den Versicherer in den jeweiligen Rechnungen er-        zum Zwecke der Heilbehandlung ins Ausland gereist
kennbar ist, dass es sich um Vorsorgeleistungen,        ist. Als Mehrkosten gelten dabei die Kostenanteile
Schutzimpfungen bzw. um eine Hausentbindung             der Behandlung im Ausland, die die tariflich verein-
handelt.                                                barte Leistung für eine adäquate Behandlung in der
                                                        Bundesrepublik Deutschland übersteigen. Erstattet
                                                        wird in jedem Fall nicht mehr als die tatsächlich ent-
                                                        standenen erstattungsfähigen Aufwendungen.


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Anhang

Liste der erstattungsfähigen Naturheilverfahren

● Akupressur                                          ● Irisdiagnostik (Augendiagnostik)

● Akupunktur (einschließlich Zungen-, Puls-,          ● Isopathie
  Meridian- und Punktdiagnostik, Injektionen und
  Quaddelungen in Akupunkturpunkte)                   ● Kinesiologie

                                                      ● Kristallographie
● Anthroposophische Medizin
                                                      ● Lasertherapie
● Antihomotoxische Medizin
                                                      ● Lüscher-Color-Test (Psychovegetative Regula-
● Aromatherapie
                                                        tionsdiagnostik und -therapie)
● Ausleitende Verfahren:
  - Aderlass                                          ● Lymphdrainage
  - Baunscheidt-Behandlung                            ● Mikrobiologische (Mikroökologische) Medizin
  - Bier’sche Stauung                                   einschließlich Autovaccine
  - Blutegelbehandlung
  - Cantharidentherapie                               ● Nervenpunktmassage
  - Fontanellentherapie
                                                      ● Neuraltherapie
  - Pustulantien-Behandlung
  - Schröpfen                                         ● Nosodentherapie

● Ayurveda                                            ● Organotherapie (einschließlich Thymustherapie,
                                                        Zelltherapie)
● Biochemie (Mineralsalztherapie) nach
  Dr. Schüßler                                        ● Orthomolekulare Medizin

● Bioenergetische Medizin:                            ● Osteopathie
  Bioenergetische Informationsdiagnostik und
                                                      ● Ozontherapien (einschließlich Ozon-Eigenblut-
  -therapie, Bioelektronische Systemdiagnostik
                                                        behandlung, Beutelbegasung, Glockenbega-
  und -therapie einschließlich Elektroakupunktur
  nach Voll (EAV), Bioelektrische Funktionsdiag-        sung, Fistelinfiltration, Ozoninjektionen, Darm-
                                                        insufflation, Ozon-Wasser-Anwendung, UVB-
  nostik, Biophysikalische Informations-Therapie,
                                                        Eigenbluttherapie, UVE-Eigenbluttherapie)
  Bioresonanzdiagnostik und -therapie, Mora-
  therapie, Magnetfeldtherapie, Elektro-Neural-       ● Physikalische Therapien (einschließlich Inhala-
  diagnostik und -therapie, Störfeld-Therapie,          tionen, Krankengymnastik und Übungsbehand-
  Kirlian-Fotografie, Segmentelektrogramm               lungen, Massagen, Packungen, Wärmebehand-
● Blutuntersuchungen nach v. Brehmer, Enderlein         lungen, Elektrotherapie, Lichttherapie, Derma-
  usw.                                                  punktur)
                                                      ● Phytotherapie
● Carcinochrom-Reaktion
                                                      ● Proteomik
● Chiropraktik (Chirotherapie)
● Colon-Hydrotherapie                                 ● Reflexzonenmassagen
                                                      ● Regena-Therapie
● Eigenblutbehandlung
                                                      ● Regulationsmedizin und Matrixtherapie
● Eigenharnbehandlung

● Elementar-Therapie                                  ● Roeder’sches Verfahren
                                                      ● Sauerstoff-Therapien (einschließlich Atembe-
● Enzymtherapie
                                                        handlung, Atem-Biofeedback, Oxyvenierungs-
● Ernährungsberatung bei Allergien2                     therapie, Hämatogene Oxydationstherapie,
                                                        Sauerstoff-Inhalationen, Sauerstoffzelt,
● Feldenkrais-Methode
                                                        Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie)
● Gasgemischinjektionen
                                                      ● Segmentdiagnostik/Maximaldiagnostik u. Ä.
● Hautwiderstandsmessungen
                                                      ● Shiatsu
● Heilmagnetische Behandlungen
                                                      ● Spagyrik
●     Homöopathie (einschließlich homöopathischer
                                                      ● Thermographie
      Hochpotenzen und homöopatischer Komplex-
      mitteltherapie)                                 ● Thermotherapie

● Homöosiniatrie                                      ● Traditionelle Chinesische Medizin (einschließlich
                                                        Qi-gong, Tai-Qi, Moxatherapie, Moxibustionen)
● Hydrotherapie
                                                      ● Ultraschalltherapie
● Hyperthermie
                                                      ● Umweltmedizinische Erst- und Folgeanamnese


2   Die Aufwendungen für Nahrungsergänzungs- bzw.
    Nahrungsmittel fallen nicht unter den Versiche-
    rungsschutz nach diesem Tarif.


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