# Gothaer MediVita Medivita 500: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-krankenversicherung-gothaer-medivita-500.php
- Rechtlicher Träger: Gothaer Krankenversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-krankenversicherung-gothaer-medivita-500.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt Krankheitskostenvollversicherung Tarif MediVita](https://www.krankenkassen.de/download/tarif-vollversicherung-iddinformation/46/MediVita.pdf), Fassung ohne Angabe im Text

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studierende) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsart: Kostenerstattung, Direktabrechnung oder Sachleistung über ein Ärzteverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten | nicht geregelt |  |  |
| Primärarztprinzip (Hausarzt oder Telemedizin zuerst, sonst gekürzte Erstattung) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Jährlicher Selbstbehalt je versicherte Person | 500 € | 500 Euro (250 Euro für unter 21-Jährige) im Tarif MediVita 500 | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Leistung oder Behandlungsfall (prozentual oder fester Betrag) | nicht geregelt |  |  |
| Ermäßigter oder entfallender Selbstbehalt für Kinder | ja | 500 Euro (250 Euro für unter 21-Jährige) im Tarif MediVita 500 | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Anpassung an den Beihilfebemessungssatz (Aufstockung bei Wegfall oder Änderung der Beihilfe ohne neue Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz für ambulante ärztliche Behandlung | ja | Ambulante Behandlung: 100 % | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Arznei- und Verbandmittel (auch nicht verschreibungspflichtige) | ja, bis zur Versicherungssumme | Arznei- und Verbandmittel: 100 %; der Erstattungssatz vermindert sich bei regelmäßig einzunehmenden Arznei- und zu verwendenden Verbandmittel auf 80 %, wenn die vom Versicherer benannte Bezugsquelle nicht in Anspruch genommen wurde. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | nein | Heilpraktiker | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) mit Erstattungssatz und Preisverzeichnis | ja, bis zur Versicherungssumme | Heilmittel: 100 % gemäß tariflichem Heilmittelverzeichnis | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Heilmittel nur bis zu den Preisen eines tariflichen Verzeichnisses | ja | Heilmittel: 100 % gemäß tariflichem Heilmittelverzeichnis | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Hilfsmittel mit offenem Katalog (nicht abschließend aufgezählt) | ja | Hilfsmittel: 100 %; der Erstattungssatz vermindert sich auf 80 %, wenn die vom Versicherer benannte Bezugsquelle nicht in Anspruch genommen wurde. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Hilfsmittel mit geschlossenem Katalog (nur die genannten) | nicht geregelt |  |  |
| Brillen und Kontaktlinsen (Betrag und Zeitraum) | ja, bis 100 € | Sehhilfen: 100 %; bis 100 Euro pro Jahr | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Hörgeräte | nicht geregelt |  |  |
| Ambulante Psychotherapie (Erstattungssatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Psychotherapie: 80 %, bis zu 20 Sitzungen pro Jahr | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Begrenzung der Psychotherapie auf eine Zahl von Sitzungen je Jahr oder insgesamt | ja | Psychotherapie: 80 %, bis zu 20 Sitzungen pro Jahr | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Selbstbehalt | nicht geregelt |  |  |
| Häusliche Krankenpflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgung | nicht geregelt |  |  |
| Krankentransport (Rettungsdienst, Fahrt zur ambulanten Behandlung) | nicht geregelt |  |  |
| Telemedizin und Videosprechstunde | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung im Zweibettzimmer | nein | Unterkunft Zweibettzimmer | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Unterbringung im Einbettzimmer | nein | Unterkunft Einbettzimmer | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt | nein | Privatärztliche Behandlung (Chefarzt) | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Behandlung in Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Stationäre Psychotherapie und Psychiatrie (Zahl der Tage, Genehmigung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Krankenhausbehandlung: 100 %; für psychotherapeutische Behandlung für 6 Wochen, danach 70 % bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Kur- und Sanatoriumsbehandlung | nicht geregelt |  |  |
| Unterbringung einer Begleitperson (Rooming in bei Kindern) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | nicht geregelt |  |  |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel und Parodontosebehandlung) mit Erstattungssatz | nein | Zahnärztliche Leistungen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) mit Erstattungssatz | nein | Zahnärztliche Leistungen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Implantate ohne Begrenzung der Zahl | nein | Zahnärztliche Leistungen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Kieferorthopädie (Kinder, Erwachsene nach Unfall oder Krankheit) | nein | Zahnärztliche Leistungen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel) | nicht geregelt |  |  |
| Zahntechnische Leistungen nur bis zu einem Preis und Leistungsverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld im Tarif oder als Baustein (für Selbständige und Angestellte) | nicht geregelt |  |  |
| Beginn der Krankentagegeldzahlung (Karenztag) | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Dauer, weltweit oder Europa) | ja | bieten wir Ihnen Versicherungsschutz in Europa. Während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes auch im außereuropäischen Ausland. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Fortsetzung bei Wegzug in ein anderes EU oder EWR Land | nicht geregelt |  |  |
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit | ja | Es können Wartezeiten gelten, nach deren Ablauf Sie erst Leistungen erhalten. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Kieferorthopädie) | nicht geregelt |  |  |
| Erlass der Wartezeiten (Vorversicherung, ärztliche Untersuchung, Unfall) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen: Zeitraum der Fragen (Jahre ambulant, stationär, Psychotherapie) | ja | Vor Vertragsschluss wird ggf. eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Ausschluss oder Zuschlag für Vorerkrankungen | ja | Eine Gesundheitsprüfung kann zu individuellen Leistungsausschlüssen führen, auf die wir Sie gesondert hinweisen. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | ja, bis zur Versicherungssumme | zusätzlich erfolgsabhängige (nicht garantierte) Beitragsrückerstattung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Garantierte (vertraglich zugesagte) Beitragsrückerstattung | ja, bis zur Versicherungssumme | garantierte Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Versicherungsjahre in Höhe von 2 Monatsbeiträgen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Optionsrecht auf höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfung | ja | Optionsrecht: Option auf höherwertigen Versicherungsschutz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Recht auf Senkung des Selbstbehalts ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Alterungsrückstellungen und Mitnahme bei Wechsel (Übertragungswert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsentlastung im Alter (Baustein oder Tarifbestandteil) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags (Ausland, Elternzeit, Rückkehr in die gesetzliche Versicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Regeln der Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Begrenzung, Limitierungsmittel) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung (Opting out für Freiberufler, Sozialversicherungsersatz) | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss nur über einen Gruppenvertrag einer Kammer oder eines Arbeitgebers | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico (Ärzte und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag der Zuzahlungen | nicht geregelt |  |  |
| Einzelzimmer mit Begleitbett im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Zweite ärztliche Meinung, auch international | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit für Entbindung (carencia de parto) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt Krankheitskostenvollversicherung Tarif MediVita

```text
[Seite 1]
                      Private Krankenversicherung
                      Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


                      Unternehmen: Gothaer Krankenversicherung AG                                 Produkt: Tarif MediVita
                      Registriert in der Bundesrepublik Deutschland


                   Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden
                   Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen).

                   Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
                   Es handelt sich um eine Krankheitskostenvollversicherung
                   Tarif MediVita

                                Was ist versichert?                                                             Was ist nicht versichert?
                                Tarif MediVita:                                                                    Krankheiten und Unfälle, die vorsätzlich verursacht
                                    Ambulante Behandlung: 100 %                                                    wurden sind nicht versichert.
                                    Psychotherapie: 80 %, bis zu 20 Sitzungen pro Jahr                             Zudem besteht für die folgenden Leistungen kein
                                                                                                                   Versicherungsschutz:
                                    Arznei- und Verbandmittel: 100 %; der Erstattungssatz
                                    vermindert sich bei regelmäßig einzunehmenden Arznei-                          − Heilpraktiker
                                    und zu verwendenden Verbandmittel auf 80 %, wenn die                           − Unterkunft Einbettzimmer
                                    vom Versicherer benannte Bezugsquelle nicht in                                 − Unterkunft Zweibettzimmer
                                    Anspruch genommen wurde.
                                                                                                                   − Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)
                                    Heilmittel: 100 % gemäß tariflichem Heilmittel-
                                                                                                                   − Zahnärztliche Leistungen
                                    verzeichnis
                                    Sehhilfen: 100 %; bis 100 Euro pro Jahr
                                    Hilfsmittel: 100 %; der Erstattungssatz vermindert sich                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                    auf 80 %, wenn die vom Versicherer benannte                                 ! Es können Wartezeiten gelten, nach deren Ablauf Sie erst
                                    Bezugsquelle nicht in Anspruch genommen wurde.                                Leistungen erhalten.
                                    Krankenhausbehandlung: 100 %; für psychotherapeuti-                         ! Eine Gesundheitsprüfung kann zu individuellen
                                    sche Behandlung für 6 Wochen, danach 70 % bei                                 Leistungsausschlüssen führen, auf die wir Sie gesondert
                                    nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit                                    hinweisen.
                                    Optionsrecht: Option auf höherwertigen Versicherungs-                       ! Die Höhe der Versicherungsleistung kann abhängig von
                                    schutz                                                                        Selbstbeteiligungen und Höchstsätzen sein.
                                    Berechtigung zur Beitragsrückerstattung: ja, garantierte                    Tarif MediVita:
                                    Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Versicherungs-
                                                                                                                ! Selbstbeteiligung: 250 Euro (125 Euro für unter 21-Jährige)
                                    jahre in Höhe von 2 Monatsbeiträgen; zusätzlich
                                                                                                                  im Tarif MediVita 250 und 500 Euro (250 Euro für unter
                                    erfolgsabhängige (nicht garantierte) Beitragsrückerstat-
                                                                                                                  21-Jährige) im Tarif MediVita 500
                                    tung und Verhaltensbonus bei Einhaltung des
                                    Hausarztprinzips                                                            Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungs-
                                                                                                                bedingungen.


                                Wo bin ich versichert?
                                    Sofern der Tarif keine anderslautenden Regelungen vorsieht, bieten wir Ihnen Versicherungsschutz in Europa. Während der ersten
                                    sechs Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes auch im außereuropäischen Ausland.
                                Alle Informationen zum Thema Geltungsbereich finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


                                Welche Verpflichtungen habe ich?
                                • Vor Vertragsschluss wird ggf. eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Daher müssen Sie alle vom Versicherer geforderten Angaben zu
                                  durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß beantworten.
                                • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
                                • Bitte teilen Sie uns das Bestehen einer weiteren Krankenversicherung, auch einer gesetzlichen Krankenversicherung, unverzüglich mit.
                                • Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind Sie verpflichtet, uns alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Leistungsfalles oder der
                                  Leistungspflicht und ihres Umfangs notwendig sind.
                                Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


                                Wann und wie zahle ich?
                                Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der aber auch in gleichen monatlichen Beitragsraten gezahlt werden kann. Er ist am Ersten eines jeden
                                Monats fällig. Den ersten Beitrag müssen Sie, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, spätestens zwei Wochen nach Erhalt des
                                Versicherungsscheins zahlen. Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat).
117047 – 02.2018

[Seite 2]
Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versiche-
rungsvertrages und nicht vor Ablauf von eventuell vereinbarten Wartezeiten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, wird der Vertrag
auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Vertrag endet durch Kündigung und in weiteren vertraglich vereinbarten Fällen. Eine Kündigung ist zum Ende eines Versicherungs-
jahres, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten möglich. Einzelheiten zu den Kündigungs-
möglichkeiten und den einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
```

