# Hallesche NK.select L Nk Select L 3000: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-krankenversicherung-hallesche-nk-select-l-3000.php
- Rechtlicher Träger: Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-krankenversicherung-hallesche-nk-select-l-3000.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Tarif NK.select L (PM 254u), Teil III, gilt mit MB/KK 2009 und TB/KK 2013](https://www.hallesche.de/tarif-nk-select-l-pm254u.pdf), Fassung Fassung Januar 2027, 06.26

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studierende) | ja | In diesem Tarif können sich Personen versichern, die zu Beginn der Versicherung in Deutschland ihren Wohnsitz haben. | I., Seite 3 |
| Leistungsart: Kostenerstattung, Direktabrechnung oder Sachleistung über ein Ärzteverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten | nicht geregelt |  |  |
| Primärarztprinzip (Hausarzt oder Telemedizin zuerst, sonst gekürzte Erstattung) | keine | Wir erstatten 100% der Kosten gemäß II.1.1 für | II.1.2, Seite 1 |
| Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) hinaus | nein | Ärztliche Leistungen sind im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig; maximal bis zu den dortigen Höchstsätzen | II.1.1, Seite 3 |
| Jährlicher Selbstbehalt je versicherte Person | 3.000 € | NK.select L 3000 3.000 € 1.500 € | III.2., Seite 14 |
| Selbstbeteiligung je Leistung oder Behandlungsfall (prozentual oder fester Betrag) | nicht geregelt |  |  |
| Ermäßigter oder entfallender Selbstbehalt für Kinder | ja | Für Kinder und Jugendliche bis Alter 20 erhalten Sie einen monatlichen Bonus von 50 €, pro Jahr maximal 600 €. | III.1., Seite 13 |
| Anpassung an den Beihilfebemessungssatz (Aufstockung bei Wegfall oder Änderung der Beihilfe ohne neue Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz für ambulante ärztliche Behandlung | ja | Video-Beratungen und -Untersuchungen sowie | II.1.2, Seite 3 |
| Arznei- und Verbandmittel (auch nicht verschreibungspflichtige) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten für andere Arzneimittel als Generika und für Verbandmittel erstatten wir bis zu einem jährlichen Rechnungsbetrag von 2.000 € zu 80%, darüber hinaus zu 100%. | II.1.6, Seite 3 |
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | ja, bis 1.200 € | Wir erstatten 80% der Kosten, maximal zahlen wir 1.200 € pro Kalenderjahr. | II.1.21, Seite 8 |
| Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) mit Erstattungssatz und Preisverzeichnis | ja, bis zur Versicherungssumme | zu 80% bis die erstattungsfähigen Kosten einen jährlichen Rechnungsbetrag von 2.000 € erreicht haben, | II.1.5, Seite 3 |
| Heilmittel nur bis zu den Preisen eines tariflichen Verzeichnisses | ja | Wir erstatten die Kosten für Heilmittel, die in unserem Verzeichnis (siehe Anhang 2) enthalten sind, soweit diese jeweils bis zu den dort genannten Höchstbeträgen erstattungsfähig sind | II.1.5, Seite 3 |
| Hilfsmittel mit offenem Katalog (nicht abschließend aufgezählt) | ja | wenn sie Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen (z.B. Krankenfahrstühle, Prothesen), | II.1.8.1, Seite 3 |
| Hilfsmittel mit geschlossenem Katalog (nur die genannten) | keine | wenn sie Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen (z.B. Krankenfahrstühle, Prothesen), | II.1.8.1, Seite 3 |
| Brillen und Kontaktlinsen (Betrag und Zeitraum) | ja, bis 300 € | Wir erstatten 100% der Kosten für Sehhilfen bis zu 300 €. | II.1.7, Seite 1 |
| Hörgeräte | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Hilfsmittel, die nicht über den Hilfsmittelservice bezogen werden (siehe 1.8.2), erstatten wir bis zu einem jährlichen Rechnungsbetrag von 2.000 € zu 80%, darüber hinaus zu 100%, | II.1.8.1, Seite 3 |
| Ambulante Psychotherapie (Erstattungssatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten 80% der Kosten gemäß II.1.1 für ambulante Psychotherapie. | II.1.11, Seite 5 |
| Begrenzung der Psychotherapie auf eine Zahl von Sitzungen je Jahr oder insgesamt | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Selbstbehalt | ja, bis zur Versicherungssumme | nicht auf einen Bonus oder bestehende Selbstbehalte (siehe III.1. und 2. dieses Tarifs) angerechnet | II.1.9, Seite 4 |
| Häusliche Krankenpflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgung | ja, bis zur Versicherungssumme | häusliche Krankenpflege eines Versicherten, wenn | II.1.18, Seite 7 |
| Krankentransport (Rettungsdienst, Fahrt zur ambulanten Behandlung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten 100% der Kosten für Fahrten und Transporte zum und vom nächsten geeigneten Arzt oder Krankenhaus | II.1.3, Seite 2 |
| Telemedizin und Videosprechstunde | ja | Video-Beratungen und -Untersuchungen sowie | II.1.2, Seite 3 |
| Unterbringung im Zweibettzimmer | ja | den Zuschlag für ein Zweibettzimmer und angemessene Zuschläge für einen besonderen Komfort | II.4.2, Seite 10 |
| Unterbringung im Einbettzimmer | nein | den Zuschlag für ein Zweibettzimmer | II.4.2, Seite 10 |
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt | ja | die gesondert vereinbarte privatärztliche Behandlung | II.4.2, Seite 10 |
| Behandlung in Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag | ja, bis zur Versicherungssumme | erstatten wir maximal das 1,5fache der Kosten, die im KHEntgG oder in der BPflV vorgesehen sind. | II.4.1, Seite 10 |
| Stationäre Psychotherapie und Psychiatrie (Zahl der Tage, Genehmigung) | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Kur- und Sanatoriumsbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten für Kurtaxe und Kurplan erstatten wir zu 100%. | II.2., Seite 9 |
| Unterbringung einer Begleitperson (Rooming in bei Kindern) | ja, bis zur Versicherungssumme | wenn das Kind zu Beginn des Aufenthaltes im Krankenhaus seinen 16. Geburtstag noch nicht erreicht hat. | Begleitperson, Seite 11 |
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | ja, bis 30 € | für ein Zweibettzimmer verlangen, ein Ersatztagegeld in Höhe von 30 €. | II.4.4.1, Seite 11 |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel und Parodontosebehandlung) mit Erstattungssatz | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten 100% der Kosten gemäß II.3.1 für | II.3.2, Seite 1 |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) mit Erstattungssatz | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten 80% der Kosten gemäß II.3.1 für Inlays aus Metall, Keramik oder Kunststoff und für Zahnersatz | II.3.3, Seite 8 |
| Implantate ohne Begrenzung der Zahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Implantate und die in diesem Zusammenhang notwendigen vorbereitenden chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens | II.3.3, Seite 9 |
| Kieferorthopädie (Kinder, Erwachsene nach Unfall oder Krankheit) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten 80% der Kosten gemäß II.3.1 für Kieferorthopädie | II.3.4, Seite 1 |
| Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel) | ja, bis 1.000 € | 1.000 € im 1. Kalenderjahr | II.3.7, Seite 1 |
| Zahntechnische Leistungen nur bis zu einem Preis und Leistungsverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld im Tarif oder als Baustein (für Selbständige und Angestellte) | nicht geregelt |  |  |
| Beginn der Krankentagegeldzahlung (Karenztag) | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Dauer, weltweit oder Europa) | ja | Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt gilt die Begrenzung auf die deutschen Gebührenordnungen GOÄ und GOZ nicht. | V., Seite 14 |
| Fortsetzung bei Wegzug in ein anderes EU oder EWR Land | ja | Sie gilt ebenfalls nicht, wenn ein Versicherter seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat | V., Seite 13 |
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten die notwendigen Kosten für einen Rücktransport | II.5.1, Seite 12 |
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Kieferorthopädie) | nicht geregelt |  |  |
| Erlass der Wartezeiten (Vorversicherung, ärztliche Untersuchung, Unfall) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen: Zeitraum der Fragen (Jahre ambulant, stationär, Psychotherapie) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Zuschlag für Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit | ja | das Kind spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend angemeldet wird | Kind ab Geburt, Seite 13 |
| Höchstalter bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Garantierte (vertraglich zugesagte) Beitragsrückerstattung | nicht geregelt |  |  |
| Optionsrecht auf höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Recht auf Senkung des Selbstbehalts ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Alterungsrückstellungen und Mitnahme bei Wechsel (Übertragungswert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsentlastung im Alter (Baustein oder Tarifbestandteil) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags (Ausland, Elternzeit, Rückkehr in die gesetzliche Versicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Regeln der Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Begrenzung, Limitierungsmittel) | ja | können wir auch folgende Beträge ändern: | VII., Seite 14 |
| Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung (Opting out für Freiberufler, Sozialversicherungsersatz) | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss nur über einen Gruppenvertrag einer Kammer oder eines Arbeitgebers | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico (Ärzte und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag der Zuzahlungen | nicht geregelt |  |  |
| Einzelzimmer mit Begleitbett im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Zweite ärztliche Meinung, auch international | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit für Entbindung (carencia de parto) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Tarif NK.select L (PM 254u), Teil III, gilt mit MB/KK 2009 und TB/KK 2013

```text
[Seite 1]
Tarif NK.select L
Krankheitskosten-Vollversicherung
                                                                                               English version:
Fassung Januar 2027                                                        www.hallesche.de/pm254u-e-0626.pdf


Wesentliche Merkmale des Tarifs NK.select L
Ambulante Heilbehandlung                           Stationäre Heilbehandlung
Wir erstatten 100% der Kosten für                  Wir erstatten 100% der Kosten für
• ambulante ärztliche Heilbehandlung               • Zwei- oder Mehrbettzimmer
• Fahrten und Transporte                           • privatärztliche und belegärztliche Behandlung
• Strahlendiagnostik und Strahlentherapie          • Leistungen von Beleghebammen bzw.
• Sehhilfen bis 300 €                                  Belegentbindungspflegern
• refraktive Chirurgie bis 1.500 € pro Auge        • Fahrten und Transporte
• ambulante Vorsorge- und Check-up-                • Unterbringung und Verpflegung eines
    Untersuchungen gemäß tariflichem Verzeichnis       Elternteils im Krankenhaus, wenn das zu
• Schutz- und Reiseimpfungen gemäß den                 behandelnde Kind noch keine 16 Jahre alt ist
    Empfehlungen der STIKO
                                                   Weitere Leistungen
Wir erstatten 80% der Kosten für                   •   Haushaltshilfe bis zu 100 € pro Tag
• Psychotherapie                                   •   Kinderbetreuungspauschale 100 € pro Tag
• Kinderwunsch-Behandlung                          •   digitale Gesundheitsanwendungen
• Kryokonservierung                                •   Rücktransport aus dem Ausland
                                                   •   beitragsfreie Mitversicherung eines Kindes bis
Wir erstatten 80% der Kosten für
                                                       zum vollendeten 1. Lebensjahr
• Arznei- und Verbandmittel bis 2.000 € Rech-
                                                   •   die Erstattung für ambulante und zahnärztliche
    nungsbetrag, darüber 100%; Generika zu 100%
                                                       Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfun-
• Heilmittel gemäß tariflichem Verzeichnis bis
                                                       gen wird nicht auf den Selbstbehalt/Bonus
    2.000 € Rechnungsbetrag, darüber 100%
                                                       angerechnet und im Rahmen einer Beitrags-
• Hilfsmittel bis 2.000 € Rechnungsbetrag,
                                                       rückerstattung nicht berücksichtigt
    darüber 100%
• Heilpraktikerbehandlung bis 1.200 €              Selbstbehalt/Bonus
    Leistungsbetrag
                                                   •     600 € in Tarifstufe NK.select L 600
Kurbehandlung                                          1.200 € in Tarifstufe NK.select L 1200
                                                       3.000 € in Tarifstufe NK.select L 3000
Wir erstatten die tariflichen Kosten (siehe
                                                       (für Kinder und Jugendliche bis einschließlich
Ambulante Heilbehandlung) für eine Kur-
                                                       20 Jahre die Hälfte)
behandlung
                                                   •   in Tarifstufe NK.select L Bonus zahlen wir für
Zahnärztliche Leistungen                               jeden Versicherten* monatlich einen Bonus in
                                                       Höhe von 100 €, der im Leistungsfall verrech-
Wir erstatten 100% der Kosten für                      net wird, d.h. es werden dann bis zu 1.200 € von
• Zahnbehandlung                                       der Leistung abgezogen
• Zahnprophylaxe                                       (für Kinder und Jugendliche bis einschließlich
Wir erstatten 80% der Kosten für                       20 Jahre die Hälfte)
• Zahnersatz und Inlays                            *   von der weiblichen Form sehen wir aus Gründen der
• Kieferorthopädie                                     besseren Lesbarkeit ab

Es gibt Höchstbeträge für unsere Leistung in den
ersten 4 Kalenderjahren.


Hallesche                                                                                     PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                         Seite 1 von 27

[Seite 2]
Inhalt
I.    Wer kann sich versichern? ..................................... 3                 III.   Welche Selbstbehalt- bzw.
                                                                                               Bonus-Tarifstufen gibt es? ................................. 13
II.   Was erstatten wir? .................................................. 3
                                                                                               1.      Wie funktioniert unsere
      1.     Was erstatten wir für ambulante
             Heilbehandlungen? ........................................ 3                              Bonus-Tarifstufe?......................................... 13

      2.     Was erstatten wir für Kurbehandlung? .... 9                                       2.      Welche Selbstbehalt-Tarifstufen
                                                                                                       gibt es? ........................................................... 14
      3.     Was erstatten wir für zahnärztliche
                                                                                        IV. Ab wann empfehlen wir Kostenbelege
             Behandlungen? ............................................... 9
                                                                                            einzureichen? ......................................................... 14
      4.     Was erstatten wir für stationäre
                                                                                        V.     Auf welche Begrenzungen verzichten wir
             Heilbehandlung?...........................................10
                                                                                               bei Behandlungen im Ausland? ......................... 14
      5.     Was erstatten wir bei einem
             Rücktransport aus dem Ausland oder                                         VI. Wann und wie können Sie Ihren Vertrag
                                                                                            kündigen? ............................................................... 14
             wenn der Versicherte im Ausland
             stirbt? ..............................................................12   VII. Welche Leistung können wir ändern? .............. 14
      6.     Was erstatten wir für digitale                                             Fachbegriffe.................................................................... 15
             Gesundheitsanwendungen? ......................13
                                                                                        Anhang 1 – Höchstsätze GOÄ/GOP/GOZ................. 17
      7.     Wann und wie lange ist ein Kind ab
                                                                                        Anhang 2 - Heilmittelverzeichnis ............................... 18
             Geburt beitragsfrei mitversichert? ..........13
                                                                                        Anhang 3 - Verzeichnis für
                                                                                        Vorsorgeuntersuchungen/Schutzimpfungen......... 23
                                                                                        Anhang 4 - Gesetzestexte ........................................... 27


Hallesche                                                                                                                                             PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                                                                                 Seite 2 von 27

[Seite 3]
Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Der Tarif (Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) gilt nur in Verbindung mit Teil I (Musterbe-
dingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung [MB/KK 2009]) und Teil II (Tarifbedingun-
gen [TB/KK 2013]) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Im Anschluss an den Tarif erläutern wir Ihnen die mit  gekennzeichneten Begriffe, die wir in unseren Be-
dingungen verwenden.

I. Wer kann sich versichern?                          1.3 Was erstatten wir für Fahrten und
                                                      Transporte?
Wir sind die Hallesche Krankenversicherung a.G.
(Versicherer). In diesem Tarif können sich Personen   Wir erstatten 100% der Kosten für Fahrten und
versichern, die zu Beginn der Versicherung in         Transporte zum und vom nächsten geeigneten Arzt
Deutschland ihren Wohnsitz haben.                     oder Krankenhaus, wenn der Versicherte
                                                      •   einen Notfall hat,
II. Was erstatten wir?                                •   gehunfähig ist,
1. Was erstatten wir für ambulante                    •   dort eine Dialyse, Tiefenbestrahlung oder Che-
Heilbehandlungen?                                        motherapie erhält oder
                                                      •   ambulant operiert wird und am Tag der Opera-
1.1 Wie berücksichtigen wir Gebühren-
ordnungen bei der Erstattung von ambulanten               tion aus medizinischen Gründen nicht aktiv am
Heilbehandlungen?                                         Straßenverkehr teilnehmen kann.

Ärztliche Leistungen sind im Rahmen der Gebüh-       Wird der Versicherte im Notfall auf Anweisung der
renordnung für Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig; maxi-    Rettungsleitstelle in ein Krankenhaus gebracht, gilt
mal bis zu den dortigen Höchstsätzen (siehe An-       dieses als das nächstgelegene geeignete Kranken-
hang 1).                                              haus.

Leistungen, die durch Hebammen bzw. Entbin-           Einen Transport erstatten wir nur, wenn der Versi-
dungspfleger erbracht werden, sind im Rahmen der      cherte während des Transports aus medizinischen
jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für        Gründen
Hebammen und Entbindungspfleger erstattungsfä-        •   eine fachliche Betreuung oder
hig.                                                  •   die besondere Einrichtung dieses Transportmit-
Leistungen, die durch Psychologische Psychothera-         tels
peuten und Kinder- und Jugendlichenpsychothera-       benötigt.
peuten erbracht werden, sind im Rahmen der Ge-
bührenordnung der Psychologischen Psychothera-        1.4 Was erstatten wir für Strahlendiagnostik
peuten- und Kinder- und Jugendlichenpsychothera-      und Strahlentherapie?
peuten (GOP) erstattungsfähig; maximal bis zu den
                                                      Wir erstatten 100% der Kosten gemäß II.1.1 für
dortigen Höchstsätzen (siehe Anhang 1).
                                                      Strahlendiagnostik und Strahlentherapie.
1.2 Was erstatten wir, wenn der Versicherte
                                                      1.5 Was erstatten wir für Heilmittel?
durch einen Arzt behandelt wird?
                                                      Wir erstatten die Kosten für Heilmittel, die in unse-
Wir erstatten 100% der Kosten gemäß II.1.1 für
                                                      rem Verzeichnis (siehe Anhang 2) enthalten sind, so-
•   Beratungen                                        weit diese jeweils bis zu den dort genannten Höchst-
•   Besuche                                           beträgen erstattungsfähig sind
•   Behandlungen
                                                      •   zu 80% bis die erstattungsfähigen Kosten einen
•   Untersuchungen
                                                          jährlichen Rechnungsbetrag von 2.000 € er-
•   Hausbesuche
                                                          reicht haben,
•   Operationen
                                                      •   darüber hinaus zu 100%.
•   Video-Beratungen und -Untersuchungen sowie
•   Sonderleistungen


Hallesche                                                                                   PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                       Seite 3 von 27

[Seite 4]
Wir erstatten die Kosten für folgende Heilmittel:       1.8 Was erstatten wir für medizinische
                                                        Hilfsmittel (ohne Sehhilfen)?
•   Krankengymnastik/Bewegungsübungen
•   Massagen                                            1.8.1 Kosten für Hilfsmittel, die nicht über den Hilfs-
•   physiotherapeutische Palliativversorgung            mittelservice bezogen werden (siehe 1.8.2), erstat-
•   Packungen/Hydrotherapie/Bäder                       ten wir bis zu einem jährlichen Rechnungsbetrag
•   Inhalationen                                        von 2.000 € zu 80%, darüber hinaus zu 100%,
•   Kälte- und Wärmebehandlung                          •   wenn sie Behinderungen, Krankheits- oder Un-
•   Elektrotherapie                                         fallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen
•   Lichttherapie                                           (z.B. Krankenfahrstühle, Prothesen),
•   Logopädie                                           •   wenn der Versicherte diese zur Therapie und Di-
•   Ergotherapie (Beschäftigungstherapie)                   agnostik benötigt (z.B. Blutdruckmessgeräte)
•   Podologie                                               oder
•   Ernährungstherapie                                  •   wenn sie der Versicherte benötigt, um am Leben
•   Geburtsvorbereitung/Schwangerschafts-                   zu bleiben (lebenserhaltende Hilfsmittel, wie
    gymnastik sowie Rückbildungsgymnastik                   z.B. Beatmungsgeräte).
•   Rehabilitationssport/Funktionstraining in
    Gruppen                                             Als medizinische Hilfsmittel gelten auch
                                                        •   die Anschaffung und Ausbildung eines Blinden-
1.6 Was erstatten wir für Arznei- und                       hundes,
Verbandmittel?
                                                        •   die Hinzuziehung einer Kommunikationshilfe
•   Die Kosten für Generika erstatten wir zu               nach der Kommunikationshilfenverordnung
    100%.                                                   (z.B. Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdol-
•   Die Kosten für andere Arzneimittel als Generika         metscher), sofern diese gebraucht wird, um die
    und für Verbandmittel erstatten wir bis zu ei-          im Tarif versicherten medizinischen Leistungen
    nem jährlichen Rechnungsbetrag von 2.000 € zu           in Anspruch nehmen zu können,
    80%, darüber hinaus zu 100%.                        •   die Unterweisung, Wartung und Reparatur von
                                                            Hilfsmitteln. Wir erstatten aber keine Reparatu-
1.7 Was erstatten wir für Sehhilfen und                     ren von orthopädischen Maßschuhen.
refraktive Chirurgie?
Wir erstatten 100% der Kosten für Sehhilfen bis zu      1.8.2 Für Hilfsmittel, deren Rechnungsbetrag bei Ei-
300 €. Dabei verzichten wir auf die ärztliche Verord-   genbezug 350 € übersteigen würde, erstatten wir
nung (§ 4 (3) MB/KK 2009), sofern Sie uns eine Re-      100% der Kosten, sofern
fraktionsbestimmung von einem Optiker vorlegen.         •   uns vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Ver-
Nachdem wir eine Sehhilfe erstattet haben, be-              ordnung vorgelegt wird und
kommt der Versicherte frühestens 2 Jahre nach de-       •   wir beauftragt werden, das Hilfsmittel (Leihge-
ren Bezug erneut eine Sehhilfe erstattet. Verändert         rät oder Kauf) über einen Partner oder ein ge-
sich die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien,            eignetes Sanitätshaus auszuliefern.
bekommt der Versicherte auch schon früher eine          Dies gilt auch für ein Hilfsmittel, dessen Rechnungs-
neue Sehhilfe erstattet.                                betrag 350 € nicht übersteigt, wenn dieses inner-
Wir erstatten 100% der Kosten für die operative         halb eines Kalenderjahres mehrfach bezogen wer-
Korrektur der Fehlsichtigkeit durch refraktive Chi-     den muss (z.B. Stoma-Artikel).
rurgie (z.B. Lasik) einschließlich der Kosten für die   Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erstatten wir
Vor- und Nachbehandlung bis zu 1.500 € für jedes        100% der Kosten auch dann, wenn wir das Hilfsmit-
Auge. Dieser Anspruch kann für das jeweilige Auge       tel nicht ausliefern lassen können.
frühestens 5 Jahre nach der letzten Operation wie-
der bestehen.                                           Wir leisten von vornherein nicht für
                                                        •   Hilfsmittel, die die Pflege-Pflichtversicherung
                                                            dem Grunde nach erstatten muss,
                                                        •   Hilfsmittel, die zum Fitness-, Wellness- und/
                                                            oder Entspannungsbereich gehören,


Hallesche                                                                                      PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                          Seite 4 von 27

[Seite 5]
•   Gebrauchsgegenstände und Hygieneartikel des       Soweit diese Vorsorge- und Check-up-Untersuchun-
    täglichen Lebens (z.B. Fieberthermometer, Anti-   gen gemäß unserem Verzeichnis (siehe Anhang 3)
    Allergie-Bettwäsche).                             abgerechnet wurden, wird unsere Erstattung
Hilfsmittel, die der Versicherte nur für eine be-     •   nicht auf einen Bonus oder bestehende
stimmte Zeit benötigt, sollten vorrangig gemietet         Selbstbehalte (siehe III.1. und 2. dieses Tarifs)
werden.                                                   angerechnet und
                                                      •   im Rahmen einer Beitragsrückerstattung nicht
Generell unterstützt unser Hilfsmittelservice den
                                                          berücksichtigt.
Versicherten dabei, ein geeignetes Hilfsmittel aus-
zuwählen und anzuschaffen oder zu mieten. Kostet      1.10 Was erstatten wir für Schutzimpfungen?
ein Hilfsmittel mehr als 350 €, empfehlen wir Ihnen
deshalb, uns die ärztliche Verordnung vorab vorzu-    Wir erstatten 100% der Kosten für Schutzimpfun-
legen. Dann können wir in den meisten Fällen hel-     gen, wenn die Impfungen von der Ständigen Impf-
fen, das Hilfsmittel zu besorgen.                     kommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) emp-
                                                      fohlen werden.
1.9 Was erstatten wir für ambulante Vorsorge-         Die Kosten des Impfstoffes werden als Arzneimittel
und Check-up-Untersuchungen?
                                                      gemäß II.1.6 erstattet.
Wir erstatten 100% der Kosten für folgende ambu-
                                                      Wir erstatten keine Kosten für Impfungen, wenn sie
lante Vorsorge- und Check-up-Untersuchungen zur
                                                      wegen der beruflichen Tätigkeit vom Arbeitgeber
Früherkennung von Krankheiten:
                                                      übernommen werden müssen.
•   bei Männern:
                                                      Soweit diese Impfungen gemäß unserem Verzeich-
    • urologische Vorsorge
                                                      nis (siehe Anhang 3) abgerechnet wurden, wird un-
    • Früherkennung Prostatakrebs
                                                      sere Erstattung
    • Untersuchung der Bauchschlagader
                                                      •   nicht auf einen Bonus oder bestehende
•   bei Frauen:
                                                          Selbstbehalte (siehe III.1. und 2. dieses Tarifs)
    • gynäkologische Krebsvorsorge
                                                          angerechnet und
    • Mammographie-Screening
                                                      •   im Rahmen einer Beitragsrückerstattung nicht
    • Chlamydien-Screening
                                                          berücksichtigt.
    • Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
•   bei Männern und Frauen:                           1.11 Was erstatten wir für ambulante
    • Darmkrebs-Früherkennung                         Psychotherapie?
    • Hautkrebs-Früherkennung                         Wir erstatten 80% der Kosten gemäß II.1.1 für am-
    • Osteoporose-Früherkennung                       bulante Psychotherapie.
    • Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkran-
        kungen, Diabetes                              1.12 Was erstatten wir für Soziotherapie?
    • Früherkennung von Nierenerkrankungen
                                                      Wir erstatten 100% der Kosten für Soziotherapie.
    • Screening auf Hepatitis B und C
                                                      Ein Anspruch besteht für höchstens 120 Stunden in-
•   bei Kindern und Jugendlichen:                     nerhalb von 3 Jahren je Versicherungsfall.
    • erweitertes Neugeborenen-Screening
                                                      Die Erstattung setzt voraus, dass
    • Mukoviszidose-Screening
    • Hüftscreening                                   •   der Versicherte psychisch schwer krank und des-
    • Hörscreening                                        halb nicht in der Lage ist, ärztliche oder ärztlich
    • Pulsoxymetrie-Screening zur Erkennung               verordnete Leistungen selbstständig in An-
        von Herzfehlern                                   spruch zu nehmen,
    • Neugeborenen-Erstuntersuchung U1                •   die Soziotherapie eine Behandlung im Kranken-
    • Kinder-/Jugendlichenuntersuchung U2-U12,            haus vermeidet oder verkürzt oder eine Behand-
        J1 und J2                                         lung im Krankenhaus zwar geboten, aber nicht
                                                          ausführbar ist und
•   Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich ein-
    geführten Programmen


Hallesche                                                                                    PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                        Seite 5 von 27

[Seite 6]
•   sie von Ärzten für Psychiatrie oder Nervenheil-    Wir erstatten im Fall
    kunde oder nach Verordnung durch diese Ärzte
                                                       •   einer Schwangerschaft oder Entbindung oder
    von Fachkräften für Soziotherapie durchgeführt
                                                       •   wenn im Haushalt ein Kind lebt, das seinen
    wird.
                                                           16. Geburtstag noch nicht erreicht hat oder be-
Die Kosten für Ärzte erstatten wir gemäß II.1.1. Die       hindert und deshalb auf Hilfe angewiesen ist.
Kosten für Fachkräfte für Soziotherapie erstatten          Dies setzt weiter voraus, dass der Versicherte
wir bis zu dem Betrag, den die gesetzliche Kranken-        • wegen einer Krankheit medizinisch notwen-
versicherung (GKV) dafür bezahlen müsste, wäre                 dig außerhäuslich untergebracht ist oder
der Versicherte bei ihr versichert.                        • wegen einer Erkrankung (z.B. nach einem
                                                               stationären Krankenhausaufenthalt), den
1.13 Was erstatten wir für Hebammen oder                       Haushalt aus gesundheitlichen Gründen
Entbindungspfleger?                                            nicht weiterführen kann oder
Wir erstatten 100% der Kosten gemäß II.1.1 für Heb-        • verstorben ist. In diesem Fall leisten wir ma-
ammenhilfe bzw. Hilfe durch einen Entbindungs-                 ximal für 90 Tage.
pfleger.                                               Hat der Versicherte gegenüber anderen Leistungs-
Dazu zählen zum Beispiel:                              trägern Anspruch auf Leistungen für Familien- und
                                                       Haushaltshilfen, sind diese vorrangig in vollem Um-
•   Mutterschaftsvorsorge                              fang in Anspruch zu nehmen. Wir leisten dann nur
•   Schwangerenbetreuung                               für solche Kosten, die nach Vorleistung des anderen
•   Geburtshilfe                                       Leistungsträgers verbleiben.
•   Wochenbettbetreuung
•   Gebühren für Hausbesuche                           1.15 Was erstatten wir, wenn ein Kind krank ist
Bei einer Hausgeburt bezahlen wir Ihnen zusätz-       und betreut werden muss?
lich eine Pauschale von 600 € zur Abgeltung weite-     Ist ein Kind in diesem Tarif versichert, erstatten wir
rer Kosten. Diese Pauschale wird nicht auf einen Bo-   für maximal 10 Tage im Kalenderjahr eine Tagesbe-
nus oder bestehende Selbstbehalte (siehe III.1. und    treuungspauschale in Höhe von 100 €, wenn
2. dieses Tarifs) angerechnet.
                                                       •   das Kind seinen 12. Geburtstag noch nicht er-
Entbindet eine Versicherte in einer Einrichtung, die       reicht hat oder behindert und deshalb auf Hilfe
von Hebammen oder Entbindungspflegern geleitet             angewiesen ist und
wird (z.B. Geburtshaus, Hebammenhaus), erstatten       •   die betreuende Person über einen Versiche-
wir Ihnen die Kosten bis zu der Höhe, die bei einer        rungsschutz nach Tarif NK.select L verfügt und
Geburt im Krankenhaus entstanden wären. Wir er-        •   die betreuende Person aufgrund der Betreuung
statten die Kosten auch dann, wenn während der             ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen
Geburt die Verlegung in ein Krankenhaus erforder-          kann und
lich wird.                                             •   die betreuende Person für diese Zeit weder Ent-
                                                           gelt von ihrem Arbeitgeber erhält noch von
1.14 Was erstatten wir für Familien- und                   staatlicher Stelle eine Ersatzleistung beanspru-
Haushaltshilfen?                                           chen kann und
Wir erstatten 100% der Kosten für Familien- und        •   keine andere im Haushalt lebende Person das
Haushaltshilfen bis zu 100 € pro Tag.                      Kind betreuen kann.

Der Anspruch besteht,                                  Die Erstattung erfolgt aus dem Tarif des zu betreu-
                                                       enden Kindes.
•   falls und solange der Versicherte, ohne dass bei
    ihm Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegever-    1.16 Was erstatten wir für Kinderwunsch-
    sicherung besteht, den Haushalt aufgrund eines     Behandlungen?
    der folgenden Fälle nicht weiterführen kann
                                                       Wir erstatten 80% der Kosten gemäß II.1.1 für eine
    und
                                                       Kinderwunsch-Behandlung, wenn wir dies vorher
•   soweit keine weitere im Haushalt lebende Per-
                                                       schriftlich zugesagt haben.
    son den Haushalt weiterführen kann.


Hallesche                                                                                     PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                         Seite 6 von 27

[Seite 7]
Wir sagen zu, wenn die Behandlung nicht nur medi-         1.17 Was erstatten wir für Kryokonservierung?
zinisch notwendig ist, sondern zusätzlich
                                                          Wir erstatten 80% der Kosten gemäß II.1.1 für eine
•   beim Versicherten eine organisch bedingte Ste-        einmalige Kryokonservierung von Ei- bzw. Samen-
    rilität vorliegt, die ausschließlich mittels repro-   zellen oder Keimzellgewebe, wenn wir dies vorher
    duktionsmedizinischer Maßnahmen überwun-              schriftlich zugesagt haben.
    den werden kann und
                                                          Dabei erstatten wir die Kosten für
•   die Frau zum Zeitpunkt der Behandlungsmaß-
    nahmen nicht älter als 39 Jahre ist und               •   die Vorbereitung und die Entnahme,
•   die Behandlung bei Ehepaaren oder Paaren in           •   die Aufbereitung,
    eheähnlicher Gemeinschaft durchgeführt wird           •   den Transport,
    und ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paa-       •   das Einfrieren,
    res verwendet werden und                              •   die Lagerung und
•   die Behandlung dem deutschen Recht ent-               •   das spätere Auftauen
    spricht und                                           von Ei- bzw. Samenzellen oder Keimzellgewebe.
•   uns vor der Behandlung ein Therapie- und Kos-
    tenplan vorgelegt wird.                               Die Zusage erteilen wir, wenn der Versicherte
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, leisten wir für       •   eine medizinisch notwendige, voraussichtlich
bis zu                                                        keimzellschädigende Therapie erhält und
•   8 Inseminationszyklen im Spontanzyklus und            •   Leistungen für Kinderwunsch-Behandlung
•   3 Inseminationszyklen nach hormoneller Stimu-             nach II.1.16 beanspruchen könnte.
    lation                                                Die Kosten für die Lagerung erstatten wir nur, so-
sowie für höchstens insgesamt bis zu 3 Versuche aus       lange die versicherte Person Leistungen für Kinder-
folgenden Maßnahmen:                                      wunsch-Behandlung nach II.1.16 beanspruchen
                                                          könnte.
•   In-vitro-Fertilisation (IVF) oder
•   intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)       1.18 Was erstatten wir für häusliche
    (einschließlich der dabei erforderlichen IVF)         Krankenpflege?
    oder
                                                          Wir erstatten 100% der angemessenen Kosten für
•   intratubaren Gametentransfer (GIFT), hiervon
                                                          häusliche Krankenpflege eines Versicherten, wenn
    maximal 2 Versuche.
                                                          •   sie von einem Arzt verordnet wurde,
Die Anzahl der Versuche, für die wir leisten, erhöht
                                                          •   sie von geeigneten Fachkräften außerhalb stati-
sich, solange die Voraussetzungen weiter vorliegen,
                                                              onärer Einrichtungen wie Pflegeheimen, Hospi-
um die Anzahl der Versuche, in denen eine nachge-
                                                              zen oder Rehabilitationseinrichtungen durchge-
wiesene Schwangerschaft eintrat, diese jedoch er-
                                                              führt wird und
folglos verlaufen ist.
                                                          •   wenn und soweit eine im Haushalt lebende Per-
Nach einer erfolgreichen Geburt erstatten wir eine            son den Versicherten nicht ausreichend pflegen
weitere Kinderwunsch-Behandlung, solange die                  und versorgen kann.
oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
                                                          Weitere Voraussetzung ist, dass
Hat der Versicherte oder dessen Partner bei einem
                                                          •   die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Be-
anderen Leistungsträger (z.B. gesetzliche oder pri-
                                                              handlung sichern soll (Sicherungspflege) oder
vate Krankenversicherung) Anspruch auf Leistun-
                                                          •   eine Krankenhausbehandlung geboten, diese
gen für reproduktionsmedizinische Verfahren, sind
                                                              aber nicht ausführbar ist oder dass sich mit häus-
diese vorrangig in vollem Umfang in Anspruch zu
                                                              licher Krankenpflege eine stationäre Kranken-
nehmen. Wir leisten dann nur für solche Kosten, die
                                                              hausbehandlung vermeiden oder verkürzen
nach Vorleistung des anderen Leistungsträgers ver-
                                                              lässt (Krankenhausvermeidungspflege) oder
bleiben.
                                                          •   die häusliche Krankenpflege wegen schwerer
                                                              Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung
                                                              einer Krankheit, insbesondere nach einem Kran-


Hallesche                                                                                        PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                            Seite 7 von 27

[Seite 8]
    kenhausaufenthalt, nach einer ambulanten           1.20 Was erstatten wir für medizinische
    Operation oder nach einer ambulanten Kran-         Schulungen für chronisch Kranke?
    kenhausbehandlung notwendig ist (Unterstüt-        Wir erstatten die angemessenen Kosten für die Teil-
    zungspflege).                                      nahme an Erst- und Folgeschulungen, z.B. bei Diabe-
Wir erstatten unter diesen Voraussetzungen             tes, Asthma, Neurodermitis, Brustkrebs oder koro-
                                                       narer Herzkrankheit.
•   stets die Kosten für medizinische Behand-
    lungspflege,                                       Als Schulungen gelten Maßnahmen,
•   sofern keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der      •   die von Anbietern mit geeigneter fachlicher und
    Pflegeversicherung besteht bei Unterstüt-              pädagogischer Qualifikation,
    zungspflege und bei Krankenhausvermeidungs-        •   auf Basis erprobter und evaluierter Konzepte
    pflege auch die Kosten der Grundpflege sowie          und
    eine hauswirtschaftliche Versorgung. Wir er-      •   unter geeigneten organisatorischen Durchfüh-
    statten diese Kosten für bis zu 4 Wochen.              rungsbedingungen
    Braucht der Versicherte die Leistung länger,
    müssen wir Ihnen die weitere Erstattung vorher     erbracht werden.
    schriftlich zusagen.
                                                       1.21 Was erstatten wir für ambulante
Angemessen sind Kosten maximal in Höhe der allge-      Heilbehandlung durch Heilpraktiker?
mein ortsüblichen Sätze.
                                                       Wir erstatten 80% der Kosten, maximal zahlen wir
Liegt eine Intensiv-Behandlungspflege vor und ist     1.200 € pro Kalenderjahr.
diese sowohl in der häuslichen Umgebung als auch       Dabei erstatten wir
in einer im Umkreis von 50 km hiervon befindlichen
geeigneten Einrichtung (z.B. Pflegeheim oder           •   alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Pflege-WG) möglich, gelten die Kosten der geeigne-         (GebüH) aufgeführten Untersuchungs- und Be-
ten Einrichtung als angemessen. Bestehen mehrere           handlungsmethoden einschließlich Heilmittel
solche Einrichtungen, so gelten die jeweils höheren        und Wegegebühren bis zum jeweiligen aufge-
Kosten als angemessen. Dies gilt nicht für Intensiv-       führten Höchstbetrag sowie
Behandlungspflege in häuslicher Umgebung bei           •   Arznei- und Verbandmittel.
Personen, solange diese das 18. Lebensjahr noch        Beginnt Ihre Versicherung nicht am 1. Januar, redu-
nicht vollendet haben.                                 ziert sich der Höchstbetrag für die Leistung für die-
Die angemessenen Kosten für Intensiv-Behand-           ses Jahr um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten
lungspflege erstatten wir auch in stationären Ein-     Monat. Endet die Versicherung während eines Ka-
richtungen (z.B. Pflegeheime).                         lenderjahres, ermäßigt sich der jeweilige Höchstbe-
                                                       trag nicht.
1.19 Was erstatten wir für Sozialpädiatrie und
Frühförderung?                                         1.22 Was erstatten wir für spezialisierte
                                                       ambulante Palliativversorgung?
Wir erstatten die Kosten für Sozialpädiatrie und
Frühförderung in sozialpädiatrischen Zentren bis       Eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung
zur Höhe der mit den gesetzlichen Kostenträgern        ermöglicht, dass der Versicherte in seiner vertrau-
vereinbarten Pauschalen.                               ten häuslichen Umgebung oder dem familiären Be-
                                                       reich, im Hospiz, im Altersheim oder in stationären
Dies setzt voraus, dass der Versicherte kein An-
                                                       Pflegeeinrichtungen betreut wird, wenn er
spruch auf derartige Leistungen bei einem anderen
Kostenträger hat.                                      •   an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und
                                                           weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet,
                                                       •   nur noch Wochen oder wenige Monate zu leben
                                                           hat (bei Kindern auch Jahre) und
                                                       •   besonders aufwändig versorgt werden muss.


Hallesche                                                                                    PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                        Seite 8 von 27

[Seite 9]
Wir erstatten die Kosten zu 100% bis zu dem Betrag,    3.3 Was erstatten wir für Zahnersatz und Inlays?
der für die Versorgung eines Versicherten in der ge-   Wir erstatten 80% der Kosten gemäß II.3.1 für Inlays
setzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.       aus Metall, Keramik oder Kunststoff und für Zahner-
Die Erstattung setzt voraus, dass die spezialisierte   satz sowie dazugehörige Begleitleistungen.
ambulante Palliativversorgung                          Als Zahnersatz gelten
•    ärztlich verordnet ist und                        •   Prothesen
•    der Versicherte durch Ärzte und Fachkräfte für    •   Kronen, Veneers
     spezialisierte ambulante Palliativversorgung      •   Brücken
     versorgt wird.                                    •   Implantate und die in diesem Zusammenhang
                                                           notwendigen vorbereitenden chirurgischen
2.   Was erstatten wir für Kurbehandlung?
                                                           Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens
Wir erbringen bei einer Kurbehandlung die in           •   Verblendungen
diesem Tarif unter II.1. (ambulante Heilbehandlung)    •   Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscher-
vereinbarten Leistungen.                                   und Schnarchschienen)
Die Kosten für Kurtaxe und Kurplan erstatten wir zu    •   funktionsanalytische und funktionstherapeuti-
100%.                                                      sche Maßnahmen, die in Zusammenhang mit
                                                           Zahnersatz und Schienentherapie anfallen so-
Bitte beachten Sie: Weitere Kosten, z.B. die Kosten        wie
für Unterbringung und Verpflegung, übernehmen          •   die Reparatur von Zahnersatz
wir nicht.
                                                       einschließlich der jeweils zugehörigen zahntechni-
3. Was erstatten wir für zahnärztliche                 schen Leistungen und Materialien.
Behandlungen?                                          Dabei gelten die Leistungshöchstbeträge nach II.3.7.
3.1 Wie berücksichtigen wir Gebühren-
ordnungen bei zahnärztlichen Behandlungen?             3.4 Was erstatten wir für Kieferorthopädie?
Zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der Ge-       Wir erstatten 80% der Kosten gemäß II.3.1 für Kie-
bührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte (GOZ/          ferorthopädie einschließlich der jeweils zugehöri-
GOÄ) bis zu deren Höchstsätzen (siehe Anhang 1) er-    gen zahntechnischen Leistungen und Materialien.
stattungsfähig.                                        Wir erstatten auch funktionsanalytische und funkti-
Die Kosten für zahntechnische Leistungen und Ma-       onstherapeutische Maßnahmen, die im Zusammen-
terialien sind in angemessener Höhe erstattungs-      hang mit Kieferorthopädie anfallen.
fähig.                                                 Dabei gelten die Leistungshöchstbeträge nach II.3.7.
3.2 Was erstatten wir für Zahnbehandlung?              3.5 Was erstatten wir für Zahnprophylaxe?
Wir erstatten 100% der Kosten gemäß II.3.1 für         Wir erstatten 100% der Kosten gemäß II.3.1 für
•    allgemeine, konservierende und chirurgische       Zahnprophylaxe.
     Leistungen                                        Dabei erstatten wir folgende Behandlungen (ein-
•    Röntgenleistungen                                 schließlich der in diesem Zusammenhang durchge-
•    Behandlungen von Mund- und Kiefererkrankun-       führten einmaligen Beratung und Untersuchung):
     gen
•    Parodontosebehandlungen sowie                     •   für die professionelle Zahnreinigung
•    Untersuchungen und Beratungen                         • das Entfernen der harten und weichen Be-
                                                               läge auf Zahn- und Wurzeloberflächen
einschließlich der jeweils zugehörigen zahntechni-         • die Reinigung der Zahnzwischenräume
schen Leistungen und Materialien.                          • das Entfernen des Biofilms
Dabei gelten die Leistungshöchstbeträge nach II.3.7.       • die Oberflächenpolitur
                                                           • die Anwendung geeigneter Fluoridierungs-
                                                               maßnahmen
                                                       •   das Erstellen eines Mundhygienestatus


Hallesche                                                                                   PM 254u – 06.26
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•   die Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies        Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.
    und parodontale Erkrankungen
                                                        Hat der Versicherte in den letzten 5 Kalenderjahren
•   die Kontrolle des Übungserfolges
                                                        vor Beginn dieser Versicherung jährlich eine Zahn-
•   die Versiegelung von Fissuren und
                                                        vorsorgeuntersuchung gemacht, entfällt die Be-
•   die Behandlung von überempfindlichen Zähnen
                                                        grenzung ab dem 4. Kalenderjahr.
Wir erstatten die Kosten für maximal zwei professi-
                                                        Die genannten Höchstbeträge beziehen sich jeweils
onelle Zahnreinigungen pro Kalenderjahr.
                                                        auf das Kalenderjahr bzw. die Kalenderjahre, in dem
Soweit die Zahnprophylaxe gemäß unserem Ver-            die Behandlung stattgefunden hat.
zeichnis (siehe Anhang 2) abgerechnet wurde, wird
                                                        Muss sich der Versicherte aufgrund eines Unfalls
unsere Erstattung
                                                        behandeln lassen, gelten diese Höchstbeträge nicht.
•   nicht auf einen Bonus oder bestehende               Dies setzt voraus, dass sich der Unfall nach Ab-
    Selbstbehalte (siehe III.1. und 2. dieses Tarifs)   schluss des Vertrages ereignet hat.
    angerechnet und
•   im Rahmen einer Beitragsrückerstattung nicht        4. Was erstatten wir für stationäre
    berücksichtigt.                                     Heilbehandlung?
                                                        4.1 Was erstatten wir für allgemeine
3.6 Müssen Sie uns einen Heil- und Kostenplan           Krankenhausleistungen?
vorlegen?
                                                        Wir erstatten 100% der Kosten für allgemeine Kran-
Sind die voraussichtlichen Kosten der zahnärztli-       kenhausleistungen.
chen Behandlung höher als 2.500 €, setzt die tarifli-
che Leistung voraus, dass Sie uns vor der Behand-       Es gibt Krankenhäuser, die nicht nach dem Kran-
lung einen Heil- und Kostenplan (inklusive des Kos-     kenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bun-
tenvoranschlages des zahntechnischen Labors) vor-       despflegesatzverordnung (BPflV) abrechnen. Dabei
legen. Legen Sie uns diesen nicht vor, besteht hin-     handelt es sich in der Regel um Privatkliniken.
sichtlich der über 2.500 € hinausgehenden erstat-       Lässt sich der Versicherte in Deutschland in einem
tungsfähigen Kosten nur Anspruch auf die Hälfte         solchen Krankenhaus behandeln, erstatten wir ma-
der tariflichen Leistung.                               ximal das 1,5fache der Kosten, die im KHEntgG oder
Bei einem Implantat oder einer kieferorthopädi-         in der BPflV vorgesehen sind. Dabei beziehen wir
schen Behandlung setzt die tarifliche Leistung im-      uns auf den Landesbasisfallwert des Bundeslandes,
mer voraus, dass Sie uns den Heil- und Kostenplan       in dem der Versicherte behandelt wurde.
vor der Behandlung vorlegen, egal was die Behand-       Wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls oder
lung kostet. Ansonsten erstatten wir Ihnen nur die      Notfalls in ein solches Krankenhaus eingeliefert
Hälfte der tariflichen Leistung.                        wird, begrenzen wir unsere Leistung diesbezüglich
Die Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kosten-   nicht.
plans, der uns vor Beginn der Behandlung vorgelegt
wird, erstatten wir zu 100%.                            4.2 Was erstatten wir für Wahlleistungen?
                                                        Wir erstatten 100% der Kosten für folgende Wahl-
3.7 Welche Beträge erhalten Sie höchstens für           leistungen:
zahnärztliche Behandlungen in den ersten
4 Jahren?                                               •   den Zuschlag für ein Zweibettzimmer und an-
                                                            gemessene Zuschläge für einen besonderen
In den ersten 4 Kalenderjahren erhalten Sie von uns
                                                            Komfort nach der jeweils gültigen Vereinbarung
höchstens folgende Beträge für die Leistungen nach
                                                            gemäß § 17 Abs. 1 KHEntgG (siehe Anhang 4).
II.3.2 bis II.3.4:
                                                            Darunter fallen übliche Komfortelemente, wie
insgesamt                                                   z.B. eine besondere Verpflegung, Ausstattung
• 1.000 € im 1. Kalenderjahr                                (Fernseher, Internetanschluss), Zimmergröße
• 2.000 € im 1. bis 2. Kalenderjahr                         und Lage.
• 3.000 € im 1. bis 3. Kalenderjahr                     •   die gesondert vereinbarte privatärztliche Be-
• 4.000 € im 1. bis 4. Kalenderjahr                         handlung


Hallesche                                                                                   PM 254u – 06.26
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4.3 Was erstatten wir für belegärztliche               4.6 Was erstatten wir für Fahrten und
Behandlungen?                                           Transporte?
Wir erstatten 100% der Kosten für belegärztliche        Wir erstatten 100% der Kosten für Fahrten und
Behandlungen.                                           Transporte zum und vom nächsten geeigneten Kran-
                                                        kenhaus, wenn der Versicherte
4.4 Was bekommen Sie, wenn Sie keine
Erstattung der Kosten für Wahlleistungen/               •   einen Notfall hat,
belegärztliche Behandlungen (siehe II.4.2 und          •   gehunfähig ist oder
4.3) verlangen?                                         •   dort eine Chemotherapie erhält.
4.4.1 Kein Zweibettzimmer                               Wird der Versicherte im Notfall auf Anweisung der
Wir zahlen Ihnen für jeden Tag im Krankenhaus, für      Rettungsleitstelle in ein Krankenhaus gebracht, gilt
den Sie von uns keine Erstattung eines Zuschlages       dieses als das nächstgelegene geeignete Kranken-
für ein Zweibettzimmer verlangen, ein Ersatztage-       haus.
geld in Höhe von 30 €.                                  Einen Transport erstatten wir nur, wenn der Versi-
                                                        cherte während des Transports aus medizinischen
4.4.2 Keine privatärztliche bzw. belegärztliche         Gründen
Behandlung
                                                        •   eine fachliche Betreuung oder
Wir zahlen Ihnen ein Ersatztagegeld in Höhe von
                                                        •   die besondere Einrichtung dieses Transportmit-
30 € für jeden Tag im Krankenhaus, für den Sie von
                                                            tels benötigt.
uns weder die Erstattung der Kosten für gesondert
vereinbarte privatärztliche noch für belegärztliche     4.7 Was erstatten wir, wenn Sie Ihr versichertes
Behandlung verlangen.                                   Kind ins Krankenhaus begleiten?

4.4.3 Wann bekommen Sie kein Ersatztagegeld?            Wir erstatten 100% der Kosten für die Unterbrin-
                                                        gung und Verpflegung eines Elternteils oder einer
Sie bekommen kein Ersatztagegeld nach II.4.4.1          anderen Begleitperson im Krankenhaus,
•   für die Zeit einer stationären Anschlussheilbe-    •   solange das versicherte Kind stationär im Kran-
    handlung und                                            kenhaus behandelt werden muss und
•   für die Tage, an denen der Versicherte auf der      •   wenn das Kind zu Beginn des Aufenthaltes im
    Intensiv- oder Säuglingsstation behandelt wird.         Krankenhaus seinen 16. Geburtstag noch nicht
                                                            erreicht hat.
Sie bekommen kein Ersatztagegeld nach II.4.4.1 und
4.4.2                                                   4.8 Was erstatten wir bei Übergangspflege im
•   für den Tag, an dem der Versicherte aus dem         Krankenhaus?
    Krankenhaus entlassen wird,                         Wir erstatten 100% der Kosten, wenn der Versi-
•   für die Tage, an denen der Versicherte teilstati-   cherte sich in Übergangspflege im Krankenhaus be-
    onär (weniger als 24 Stunden je Tag) im Kran-       findet.
    kenhaus behandelt wird und
                                                        Dies setzt voraus, dass
•   bei Übergangspflege im Krankenhaus (vgl.
    II.4.8).                                            •   Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der
                                                            Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen
4.5 Was erstatten wir für Leistungen durch                  Rehabilitation oder Pflegeleistungen der sozia-
Beleghebammen und Belegentbindungspfleger?                  len oder Privaten Pflege-Pflichtversicherung er-
Wir erstatten 100% der Kosten für die Leistungen            forderlich sind aber nicht oder nur unter erheb-
von Beleghebammen und Belegentbindungspfle-                 lichem Aufwand erbracht werden können und
gern. Dies setzt voraus, dass die Kosten im Rahmen      •   die Übergangspflege im unmittelbaren An-
der amtlichen Gebührenordnungen berechnet sind.             schluss an eine medizinisch notwendige Heilbe-
                                                            handlung in einem Krankenhaus erfolgt.
                                                        Bei Übergangspflege leisten wir für die Versorgung
                                                        mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung


Hallesche                                                                                     PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                        Seite 11 von 27

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der Versicherten, die Grund- und Behandlungs-           •   in das vom Wohnsitz nächstgelegene geeignete
pflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und               Krankenhaus in Deutschland.
Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche
                                                        Dies setzt voraus, dass
ärztliche Behandlung.
                                                        •   der Rücktransport medizinisch notwendig ist
Wahlleistungen gemäß II.4.2 erstatten wir nicht.
                                                            oder
Die Kosten für Übergangspflege erstatten wir            •   der Versicherte so schwer erkrankt ist, dass er
                                                            länger als 2 Wochen im Ausland stationär be-
•   für maximal 10 Tage je Krankenhausbehandlung
                                                            handelt werden müsste.
    und
•   je Tag höchstens bis zu dem Betrag, der für die     Wir erstatten die Kosten für das jeweils günstigste
    Versorgung eines Versicherten der gesetzlichen      hierzu geeignete Transportmittel zu 100%. Kosten,
    Krankenversicherung aufzuwenden wäre.               die dem Versicherten bei einer normalen Rückreise
                                                        entstanden wären, ziehen wir von unserem Erstat-
4.9 Was erstatten wir im Hospiz?                        tungsbetrag ab, sofern er wegen der Nichtinan-
Wir erstatten 100% der Kosten, wenn der Versi-          spruchnahme Erstattungsansprüche hat.
cherte (teil)stationär im Hospiz versorgt werden        Verlegt der Versicherte seinen Wohnsitz in einen an-
muss.                                                   deren Staat der Europäischen Union (EU), in einen
Dies setzt voraus, dass                                 Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
                                                        oder in die Schweiz, gilt dies entsprechend für einen
•   der Aufenthalt im Hospiz ärztlich verordnet ist     Rücktransport in diesen Staat.
    und
•   die stationäre oder teilstationäre Versorgung       Unsere Erstattung wird nicht auf einen Bonus oder
    dort medizinisch notwendig ist, weil eine ambu-     auf bestehende Selbstbehalte (siehe III.1. und 2. des
    lante palliativ-medizinische Behandlung (siehe      Tarifs) angerechnet.
    II.1.22 dieses Tarifs)                              Zur Abklärung und Organisation eines Rücktrans-
    • im Haushalt oder der Familie des Versicher-       ports schalten Sie bitte unseren Auslandsnotruf un-
         ten bzw.                                       ter der Telefonnummer +49 711/6603-3930 ein.
    • in einer Pflegeeinrichtung
    nicht mehr angemessen erbracht werden kann.         5.2 Was erstatten wir, wenn der Versicherte im
                                                        Ausland stirbt?
Die Kosten für den Aufenthalt im Hospiz erstatten
wir                                                     5.2.1 Was erstatten wir für eine Überführung?
•   nach Abzug anderweitiger Leistungsansprüche,        Wir erstatten 100% der notwendigen Kosten, die
    z.B. aus der privaten Pflege-Pflichtversicherung,   entstehen, um den Versicherten an seinen Wohnsitz
    die der Versicherte vorab in vollem Umfang in       in Deutschland zu überführen. Wird der Versicherte
    Anspruch nehmen muss,                               aus dem europäischen Ausland überführt, erstatten
•   bis zu dem Betrag, der für die Versorgung des       wir maximal 5.000 €, ansonsten maximal 10.000 €.
    Versicherten von der gesetzlichen Krankenver-       Verlegt der Versicherte seinen Wohnsitz in einen an-
    sicherung aufzuwenden wäre.                         deren Staat der EU, in einen Staat des EWR oder
                                                        in die Schweiz, gilt dies entsprechend für eine Über-
5. Was erstatten wir bei einem Rücktransport
                                                        führung in diesen Staat.
aus dem Ausland oder wenn der Versicherte im
Ausland stirbt?                                         Unsere Erstattung wird nicht auf einen Bonus oder
5.1 Was erstatten wir bei einem Rücktransport           auf bestehende Selbstbehalte (siehe III.1. und 2. des
aus dem Ausland?                                        Tarifs) angerechnet.
Wir erstatten die notwendigen Kosten für einen
Rücktransport
•   an den Wohnsitz des Versicherten in Deutsch-
    land oder


Hallesche                                                                                     PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                        Seite 12 von 27

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5.2.2 Was erstatten wir für eine Bestattung             6.4 Wir erstatten ausschließlich die Kosten für den
außerhalb Deutschlands?                                 Erwerb der Nutzungsrechte an der digitalen Ge-
Bei einem Todesfall während eines vorübergehen-         sundheitsanwendung. Wir erstatten keine Kosten
den Auslandsaufenthaltes erstatten wir 100% der         im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen
Kosten, die entstehen, um den Versicherten außer-       Gesundheitsanwendungen, insbesondere für die
halb Deutschlands zu bestatten.                         Anschaffung und den Betrieb mobiler Endgeräte
                                                        oder PCs einschließlich Internet-, Strom- und Batte-
Dabei erstatten wir höchstens die Kosten, die bei ei-   riekosten.
ner Überführung an seinen Wohnsitz in Deutschland
gemäß II.5.2.1 erstattet worden wären.                  7. Wann und wie lange ist ein Kind ab Geburt
                                                        beitragsfrei mitversichert?
Verlegt der Versicherte seinen Wohnsitz in einen an-
deren Staat der EU, in einen Staat des EWR oder       Wird ein Kind ab Geburt in der gleichen Selbstbe-
in die Schweiz, erstatten wir höchstens die Kosten,     halt-Tarifstufe (siehe III.2.) des Tarifs NK.select L wie
die gemäß II.5.2.1. bei einer Überführung an den        ein Elternteil mitversichert, müssen Sie für dieses
Wohnsitz dort erstattet worden wären.                   Kind bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres keinen
                                                        Beitrag bezahlen. Sie zahlen den Beitrag für das
Unsere Erstattung wird nicht auf einen Bonus oder
                                                        Kind erst ab Beginn des Monats, der auf seinen
auf bestehende Selbstbehalte (siehe III.1. und 2. des
                                                        1. Geburtstag folgt.
Tarifs) angerechnet.
                                                        Ist der versicherte Elternteil in Tarifstufe NK.select
6. Was erstatten wir für digitale                      L Bonus (siehe III.1.) versichert, erfolgt die beitrags-
Gesundheitsanwendungen?                                 freie Mitversicherung des Kindes nur, wenn es im Ta-
6.1 Wir erstatten im Versicherungsfall 100% der         rif NK.select L 1200 (siehe III.2.) versichert wird.
Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen, die         Die beitragsfreie Mitversicherung setzt voraus, dass
im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendun-
gen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medi-      •    der versicherte Elternteil seit mindestens 8 Mo-
zinprodukte (vgl. § 139e Abs. 1 SGB V, siehe An-             naten vor der Geburt des Kindes ununterbro-
hang 4) enthalten sind, höchstens bis zu den dort ge-        chen im Tarif NK.select L versichert ist,
nannten Preisen.                                        •    für diese Zeit dessen Beiträge bis zum Tag der
                                                             Geburt vollständig bezahlt sind und
Dies setzt voraus, dass                                 •    das Kind spätestens 2 Monate nach der Geburt
•   der behandelnde Arzt oder Psychotherapeut die            rückwirkend angemeldet wird und
    Anwendungen verordnet hat, oder                     •    die Versicherung für das Kind bis zur Vollendung
•   wir die Erstattung vorher schriftlich zugesagt           seines 3. Lebensjahres weder aufgrund einer
    haben.                                                   Kündigung nach § 13 (1) noch § 13 (5) MB/KK
                                                             2009 beendet wird. Wird der Vertrag nach die-
6.2 Wir erstatten im Versicherungsfall 80% der Kos-          sen Vorschriften gekündigt, lebt die Beitrags-
ten für andere digitale Gesundheitsanwendungen               pflicht für das erste Lebensjahr rückwirkend auf.
als die in Abs. 6.1 genannten bis zu maximal 1.600 €
für jeden Versicherten im Kalenderjahr, soweit wir      III. Welche Selbstbehalt- bzw. Bonus-
Ihnen dies vorher schriftlich zugesagt haben.           Tarifstufen gibt es?
                                                        1.   Wie funktioniert unsere Bonus-Tarifstufe?
6.3 Wir erstatten die Nutzung der digitalen Ge-
sundheitsanwendungen zunächst für maximal               In der Tarifstufe NK.select L Bonus erhalten Sie für
12 Monate. Danach muss sie jeweils erneut verord-       jeden dort Versicherten je versicherten Monat einen
net bzw. vorher schriftlich zugesagt werden.            Bonus von 100 €. Pro Jahr erhalten Sie damit maxi-
                                                        mal einen Bonus von 1.200 €. Für Kinder und Ju-
Wir dürfen die digitalen Gesundheitsanwendungen
                                                        gendliche bis Alter 20 erhalten Sie einen monatli-
auch selbst zur Verfügung stellen, anstatt deren
                                                        chen Bonus von 50 €, pro Jahr maximal 600 €. Vo-
Kosten zu erstatten. Satz 1 und 2 gilt entsprechend.
                                                        raussetzung dafür ist, dass Sie den Beitrag per Last-
                                                        schrifteinzugsverfahren bezahlen.
                                                        Den Bonus zahlen wir monatlich auf Ihr Konto.


Hallesche                                                                                        PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                           Seite 13 von 27

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Reichen Sie Rechnungen ein, wird der gesamte jähr-        V. Auf welche Begrenzungen verzichten
liche Bonus von 1.200 € (600 € bei Kindern und Ju-        wir bei Behandlungen im Ausland?
gendlichen bis Alter 20) auf unsere Leistung ange-
rechnet. Dies gilt auch, wenn die Versicherung nach       Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt
NK.select L Bonus vor Ablauf eines Kalenderjahres         gilt die Begrenzung auf die deutschen Gebühren-
endet.                                                    ordnungen GOÄ und GOZ nicht. Sie gilt ebenfalls
                                                          nicht, wenn ein Versicherter seinen gewöhnlichen
Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar, redu-        Aufenthalt in einen anderen Staat der Europäi-
ziert sich der jährliche Bonus, den wir auf unsere Er-    schen Union, einen Staat des Europäischen Wirt-
stattung anrechnen, für dieses Jahr um jeweils 1/12       schaftsraums oder die Schweiz verlegt.
für jeden nicht versicherten Monat.
Leistungen, auf die wir den Bonus nicht anrechnen,        VI. Wann und wie können Sie Ihren
sind im Abschnitt II. jeweils unter den einzelnen Leis-   Vertrag kündigen?
tungen beschrieben.                                       Abweichend von § 13 (1) MB/KK 2009 können Sie
                                                          den Tarif für jeden Versicherten zum Ende eines je-
2.   Welche Selbstbehalt-Tarifstufen gibt es?
                                                          den Monats kündigen. Dies setzt voraus, dass
In den Tarifstufen NK.select L 600, 1200 und 3000
                                                          •   uns die Kündigung mindestens 15 Tage vorher
erbringen wir die Leistungsbeträge, die wir im Ab-
                                                              in Textform erreicht und
schnitt II. beschrieben haben, nicht vollständig. Bei
                                                          •   der Tarif für den Versicherten zum Tag der Be-
unserer Leistung berücksichtigen wir noch einen An-
                                                              endigung schon mindestens 2 Jahre besteht.
teil, den Sie selbst bezahlen müssen (Selbstbehalt).
Folgende Selbstbehalte haben Sie für jeden Versi-         VII. Welche Leistung können wir ändern?
cherten im Kalenderjahr. Diese ziehen wir von unse-
                                                          Wenn wir im Tarif NK.select L die Beiträge anpassen,
rer Leistung ab:
                                                          können wir auch folgende Beträge ändern:
 Tarifstufe              Erwachsene       Kinder und      •   betragsmäßig festgelegte Höchstbeträge
                                          Jugendliche     •   Ersatztagegeld im Krankenhaus gemäß II.4.4
                                          bis Alter 20    •   sowie die Bonusleistung gemäß III.1.
 NK.select L 600              600 €           300 €
                                                          Dies geschieht, um den Wert der Versicherung zu er-
 NK.select L 1200           1.200 €           600 €       halten und erfolgt nur mit Zustimmung des unab-
                                                          hängigen Treuhänders.
 NK.select L 3000           3.000 €         1.500 €
                                                          Wir dürfen auch die im Heilmittelverzeichnis ge-
Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar, redu-        nannten Leistungen und Höchstpreise den verän-
ziert sich der jeweilige Selbstbehalt für dieses Jahr     derten Verhältnissen im Gesundheitswesen anpas-
um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat.       sen. Die Voraussetzungen dafür sind in § 203 Abs. 3
Endet die Versicherung während eines Kalenderjah-         des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) (siehe
res, ermäßigt sich der Selbstbehalt nicht.                Anhang 4) und § 18 Abs. 1 MB/KK 2009 geregelt.
Leistungen, von denen wir keinen Selbstbehalt ab-
ziehen, sind im Abschnitt II. jeweils unter den einzel-
nen Leistungen beschrieben.

IV. Ab wann empfehlen wir Kosten-
belege einzureichen?
Wir empfehlen Ihnen, Kostenbelege erst dann ein-
zureichen, wenn die Gesamtsumme höher ist als Ihr
Selbstbehalt bzw. Ihr jährlicher Bonus.
Eine mögliche Beitragsrückerstattung sollten Sie
auch berücksichtigen.


Hallesche                                                                                      PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                         Seite 14 von 27

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Fachbegriffe                                            Anschlussheilbehandlung
Hier erläutern wir Ihnen die mit  gekennzeichneten     Die Anschlussheilbehandlung ist eine medizinische
Fachbegriffe, die wir in unseren Bedingungen ver-       Rehabilitationsmaßnahme, die im Anschluss an ei-
wenden.                                                 nen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird.

Allgemeine Krankenhausleistungen                        Belegärztliche Behandlungen

Wenn das Krankenhaus nach dem Kranken-                 Belegärztliche Behandlungen sind Behandlungen,
hausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespfle-        die durch Belegärzte erbracht werden. Belegärzte
gesatzverordnung (BPflV) abrechnet, gelten als all-     im Sinne des Krankenhausentgeltgesetzes
gemeine Krankenhausleistungen die Entgelte nach         (KHEntgG) sind Vertragsärzte, die nicht am Kranken-
§ 7 KHEntgG. Dazu gehören z.B.                          haus angestellt sind. Sie sind berechtigt, ihre Patien-
                                                        ten im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der
•   Fallpauschalen und                                  hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und
•   Zusatzentgelte.                                     Mittel stationär oder teilstationär zu behandeln,
Wenn das Krankenhaus nicht nach dem Kranken-            ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu
hausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespfle-        erhalten.
gesatzverordnung (BPflV) abrechnet, gelten als all-
gemeine Krankenhausleistungen                           Bundespflegesatzverordnung (BPflV)

•   die Kosten für einen Aufenthalt im Drei- oder       Für öffentliche Krankenhäuser ist im Kranken-
    Mehrbettzimmer (Allgemeine Pflegeklasse) ein-       hausentgeltgesetz bzw. in der BPflV festgelegt, was
    schließlich                                         sie abrechnen dürfen. In privaten Krankenhäusern
•   ärztlicher Leistungen und                           bzw. in Krankenhäusern im Ausland gilt dies nicht.
•   Nebenkosten.                                        Die Rechnungen dort können deutlich höher sein.

Alter                                                   Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Das Alter berechnen wir, indem wir vom Kalender-        DiGA sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse,
jahr des Versicherungsbeginns oder einer Vertrags-      die auf digitalen Technologien basieren. Ein Beispiel
änderung Ihr Geburtsjahr abziehen, z.B. 2023 – 2003     hierfür können Gesundheits-Apps sein.
= 20.
                                                        EU (Europäische Union)
Angemessene Höhe (Zahnbehandlung)                       Folgende Staaten gehören dazu: Belgien, Bulgarien,
Die Kosten orientieren sich an der Bundeseinheitli-     Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frank-
chen Benennungsliste (BEB = ist ein offizielles Fach-   reich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lett-
verzeichnis zahntechnischer Leistungen, das durch       land, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Ös-
den Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen            terreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slo-
(VDZI) entwickelt wurde) und den ortsüblichen Prei-     wakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zy-
sen.                                                    pern. Großbritannien trat am 31. Januar 2020 aus
                                                        der Europäischen Union aus.
Angemessene Zuschläge für einen besonderen
Komfort                                                 EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)

Wir richten uns nach der „Gemeinsamen Empfeh-           Der EWR besteht aus der EU und der Europäischen
lung gemäß § 22 Abs. 1 BPflV / § 17 Abs. 1 KHEntgG      Freihandelsassoziation (EFTA). EFTA-Staaten sind Is-
zur Bemessung der Entgelte für eine Wahlleistung        land, Liechtenstein und Norwegen.
Unterkunft“. Diese wurde zwischen dem Verband
der Privaten Krankenversicherung und der Deut-
schen Krankenhausgesellschaft vereinbart.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vor Abschluss der Wahl-
leistungsvereinbarung vom Krankenhaus bestäti-
gen, dass es sich an diese Preisempfehlung hält.


Hallesche                                                                                      PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                         Seite 15 von 27

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Fahrten                                                Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter Fahrt verstehen wir die Fahrt z.B.               Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle
                                                       notwendigen Tätigkeiten, die zur Pflege und zum
•   in öffentlichen Verkehrsmitteln,
                                                       Führen des Haushalts eines Kranken erforderlich
•   im Taxi oder
                                                       sind, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, sie
•   mit dem Auto.
                                                       selbst zu erledigen. Darunter fallen in der Regel nor-
Siehe hierzu auch Transporte                          male Aufgaben des alltäglichen Lebens wie Einkau-
                                                       fen und Kochen.
Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte
(GOÄ/GOZ)                                              Heilbehandlung
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Ge-        Eine Heilbehandlung versucht mit geeigneten Mit-
bührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regeln die Ab-       teln die Krankheit oder Verletzung zu heilen, zu lin-
rechnung privater Leistungen des Arztes und des        dern oder eine Verschlimmerung zu verhüten.
Zahnarztes, d.h. aller medizinischen und zahnmedi-
zinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen        Heilmittel
Krankenversicherung (GKV). In ihnen sind die Ge-       Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich
bühren für ärztliche und zahnärztliche Leistungen      verordnete, medizinische Leistungen, von denen
verzeichnet.                                           eine heilsame Wirkung auf den Patienten ausgehen
                                                       soll. Hierzu zählen z.B. Physikalische Therapie, Kran-
Gehunfähig
                                                       kengymnastik, Physiotherapie, Ergotherapie und
Gehunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auch    Logopädie. Was wir in welcher Höhe erstatten siehe
mit Hilfe eines medizinischen Hilfsmittels nicht       Heilmittelverzeichnis im Anhang 2.
selbstständig den Arzt oder das Krankenhaus aufsu-
chen kann.                                             Intensiv-Behandlungspflege
                                                       Intensiv-Behandlungspflege liegt vor, wenn auf
Generika
                                                       Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, ein
Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf      besonders hoher Pflegebedarf an medizinischer Be-
dem Markt befindlichen, als Markenzeichen einge-       handlungspflege besteht, der die ständige Anwe-
tragenen Präparat                                      senheit einer geeigneten Pflegekraft zur individuel-
•   in der Zusammensetzung gleichen,                   len Kontrolle und Einsatzbereitschaft erfordert, ins-
•   in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen      besondere weil behandlungspflegerische Maßnah-
    und                                                men in ihrer Intensität und Häufigkeit unvorherseh-
•   in der Regel preiswerter angeboten werden.         bar am Tag und in der Nacht erfolgen oder die Be-
                                                       dienung und Überwachung eines lebenserhaltenden
Wie alle anderen Arzneimittel auch, werden Gene-       Hilfsmittels (z.B. Beatmungsgerätes) am Tag und in
rika vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien un-   der Nacht erforderlich ist.
tersucht und geprüft. Ob zu einem Originalpräparat
ein Generikum existiert, können Sie bei Ihrem Apo-     Kinderwunsch-Behandlung
theker erfahren.
                                                       Unter Kinderwunsch-Behandlung verstehen wir eine
                                                       künstliche Befruchtung.
Grundpflege
Die Grundpflege ist eine Leistung für pflegebedürf-    Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
tige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernäh-
                                                       Für öffentliche Krankenhäuser ist im KHEntgG bzw.
rung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die För-
                                                       in der Bundespflegesatzverordnung festgelegt,
derung von Eigenständigkeit und Kommunikation.
                                                       was sie abrechnen dürfen. In privaten Krankenhäu-
                                                       sern bzw. in Krankenhäusern im Ausland gilt dies
Hausgeburt
                                                       nicht. Die Rechnungen dort können deutlich höher
Eine Hausgeburt ist eine Geburt, die nicht im Kran-    sein.
kenhaus oder Geburtshaus/Hebammenhaus durch-
geführt wird.


Hallesche                                                                                     PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                        Seite 16 von 27

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Kryokonservierung                                        Transporte
Unter Kryokonservierung versteht man das Aufbe-          Ein Transport kommt zum Tragen, wenn der Versi-
wahren von Zellen oder Gewebe durch Einfrieren in        cherte so krank oder verletzt ist, dass er nicht mit ei-
flüssigem Stickstoff.                                    genen oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren
                                                         kann. Er muss z.B. im Krankenwagen transportiert
Medizinische Behandlungspflege                           werden.
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle          Siehe auch Fahrten
medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Fach-
arzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft          Unfall
durchführt. Dazu gehören z.B. Wundversorgung und
                                                         Ein Unfall ist ein plötzlich, von außen auf den Körper
Verbandswechsel.
                                                         wirkendes Ereignis, bei dem der Versicherte unfrei-
Notfall                                                  willig einen Schaden erleidet. Die häufigsten Unfälle
                                                         sind z.B. Stürze, Verkehrs- und Sportunfälle.
Ein Notfall ist eine Situation, die ohne sofortige me-
dizinische Behandlung zu schweren Schäden oder
dem Tod führt.
                                                         Anhang 1 – Höchstsätze GOÄ/GOP/GOZ
Rücktransport
                                                         Höchstsätze der GOÄ/GOP sind derzeit der 3,5fache
Unter Rücktransport verstehen wir die Beförderung        Satz für persönlich ärztliche Leistungen bzw. der
des Versicherten vom Aufenthaltsland zurück nach         2,5fache Satz bei medizinisch-technischen Leistun-
Deutschland, wenn er krank oder verletzt ist. Dies       gen bzw. der 1,3fache Satz für Leistungen gemäß
setzt weiter voraus, dass er deshalb nicht mit eige-     Abschnitt M (Laborleistungen) sowie nach Ziffer 437
nen oder öffentlichen Verkehrsmitteln als gewöhn-        der GOÄ.
licher Passagier reisen kann.
                                                         Höchstsatz der GOZ ist derzeit der 3,5fache Satz.
Textform
Textform bedeutet: Schriftlich, es ist aber keine ei-
genhändige Unterschrift notwendig, z.B. reicht ein
Fax oder eine E-Mail.


Hallesche                                                                                        PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                           Seite 17 von 27

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Anhang 2 - Heilmittelverzeichnis
Hierzu zählen Physikalische Therapie, Krankengymnastik, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie usw.

Richtwert im Sinne des Heilmittelverzeichnisses ist die Zeitangabe zur regelmäßig medizinisch notwendigen
Dauer der jeweiligen Therapiemaßnahme (Regelbehandlungszeit). Er beinhaltet die Durchführung der The-
rapiemaßnahme einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Die Regelbehandlungszeit darf nur aus medizi-
nischen Gründen unterschritten werden.

                                            erstattungs-                                                   erstattungs-
                                           fähig bis zu €                                                 fähig bis zu €
Krankengymnastik / Bewegungsübungen                         Manuelle Therapie, Richtwert: 15-25 Minuten           41,00
Physiotherapeutische Erstbefundung zur Er-         19,00    Chirogymnastik (funktionelle Wirbelsäu-               23,60
stellung eines Behandlungsplans, einmal je Be-              lengymnastik) als Einzelbehandlung, Richt-
handlungsfall                                               wert: 15-20 Minuten
Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche     77,90    Bewegungsübungen
Anforderung der verordnenden Person                           als Einzelbehandlung, Richtwert: 10-20 Minu-        15,80
Physiotherapeutische Diagnostik (PD), einmal       42,30      ten
je Blankoverordnung                                           in einer Gruppe (2-5 Personen), Richtwert:            9,80
Bedarfsdiagnostik (BD), einmal je Blanko-          31,70      10-20 Minuten
verordnung                                                  Bewegungsübungen im Bewegungsbad
Krankengymnastik (KG), auch auf neurophysio-       34,20      als Einzelbehandlung, einschließlich der er-        37,90
logischer Grundlage, Atemtherapie, als Einzel-                forderlichen Nachruhe, Richtwert: 20-30 Mi-
behandlung einschließlich der erforderlichen                  nuten
Massage, Richtwert: 15-20 Minuten                             in einer Gruppe (2-3 Personen), je Teilneh-         27,60
Krankengymnastik auf neurophysiologischer          54,20      mer, einschließlich der erforderlichen Nach-
Grundlage (KG-ZNS nach Bobath, Vojta, Pro-                    ruhe, Richtwert: 20-30 Minuten
priozeptive Neuromuskuläre Fazilitation                       in einer Gruppe (4-5 Personen), je Teilneh-         18,80
[PNF]) bei zentralen Bewegungsstörungen                       mer, einschließlich der erforderlichen Nach-
nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Ein-                 ruhe, Richtwert: 20-30 Minuten
zelbehandlung, Richtwert: 25-35 Minuten                     Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP),           132,60
Krankengymnastik auf neurophysiologischer          67,80    Richtwert: 120 Minuten, je Behandlungstag
Grundlage (KG-ZNS nach Bobath, Vojta) bei                   (Hinweis: Diese spezielle Therapie ist an be-
zentralen Bewegungsstörungen als Einzelbe-                  stimmte Indikationen gebunden.)
handlung für Kinder längstens bis zur Voll-                 Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-                 64,30
endung des 18. Lebensjahres, Richtwert: 30-45               Gerät), einschließlich Medizinischen Aufbau-
Minuten                                                     trainings (MAT) und Medizinischer Trainings-
Krankengymnastik in einer Gruppe (2-8 Perso-       15,30    therapie (MTT), je Sitzung für eine parallele
nen), Richtwert: 20-30 Minuten, je Teilnehmer               Einzelbehandlung bis zu 3 Personen, Richt-
Krankengymnastik bei zerebralen Dysfunktio-        19,10    wert: 60 Minuten
nen in einer Gruppe (2-4 Personen), Richtwert:              Traktionsbehandlung mit Gerät (z.B. Schräg-           10,20
20-30 Minuten, je Teilnehmer                                brett, Extensionstisch, Perl’sches Gerät, Schlin-
Krankengymnastik (Atemtherapie) bei Muko-         102,40    gentisch) als Einzelbehandlung, Richtwert: 10-
viszidose und schweren Bronchialerkrankun-                  20 Minuten
gen als Einzelbehandlung, Richtwert: 60 Minu-               Massagen
ten                                                         Massagen einzelner oder mehrerer Körperteile:
Krankengymnastik im Bewegungsbad                              Klassische Massagetherapie (KMT), Seg-              25,00
  als Einzelbehandlung, einschließlich der er-     39,00      ment-, Periost-, Reflexzonen-, Bürsten- und
  forderlichen Nachruhe, Richtwert: 20-30 Mi-                 Colonmassage, Richtwert: 15-20 Minuten
  nuten                                                       Bindegewebsmassage (BGM), Richtwert: 20-            29,90
  in einer Gruppe (2-3 Personen), je Teilneh-      27,90      30 Minuten
  mer, einschließlich der erforderlichen Nach-
  ruhe, Richtwert: 20-30 Minuten
  in einer Gruppe (4-5 Personen), je Teilneh-      18,40
  mer, einschließlich der erforderlichen Nach-
  ruhe, Richtwert: 20-30 Minuten


Hallesche                                                                                              PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                                 Seite 18 von 27

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                                             erstattungs-                                                  erstattungs-
                                            fähig bis zu €                                                fähig bis zu €
Manuelle Lymphdrainage (MLD)                                 An- oder absteigendes Vollbad (Überwär-              30,40
   Teilbehandlung, Richtwert: 30 Minuten            41,40    mungsbad), einschließlich der erforderlichen
   Großbehandlung, Richtwert: 45 Minuten            62,10    Nachruhe
   Ganzbehandlung, Richtwert: 60 Minuten            82,80    Wechselbad, einschließlich der erforderlichen Nachruhe
   Kompressionsbandagierung einer Extremi-          26,50      Teilbad                                            14,00
   tät, Aufwendungen für das notwendige Pols-                  Vollbad                                            20,30
   ter- und Bindenmaterial (z.B. Mullbinden,                 Bürstenmassagebad, einschließlich der erfor-         28,90
   Kurzzugbinden, Fließpolsterbinden) sind da-               derlichen Nachruhe
   neben erstattungsfähig                                    Naturmoorbad, einschließlich der erforderlichen Nach-
Unterwasserdruckstrahlmassage, einschließ-          38,90    ruhe
lich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert:                   Teilbad                                            49,80
15-20 Minuten                                                  Vollbad                                            63,80
Palliativversorgung                                          Sandbad, einschließlich der erforderlichen Nachruhe
Physiotherapeutische Komplexbehandlung in           75,90      Teilbad                                            43,60
der Palliativversorgung, Richtwert: 60 Minuten                 Vollbad                                            49,80
                                                             Balneo-Phototherapie (Sole-Photo-Therapie)           49,80
Aufwendungen hierfür sind gesondert erstattungsfähig,
                                                             und Licht-Öl-Bad, einschließlich Nachfetten
sofern sie nicht bereits von spezialisierter ambulanter
                                                             und der erforderlichen Nachruhe
Palliativversorgung (SAPV) umfasst sind.
                                                             Medizinische Bäder mit Zusatz
Packungen, Hydrotherapie, Bäder
                                                               Hand-, Fußbad                                      10,20
Heiße Rolle, einschließlich der erforderlichen       15,70
                                                               Teilbad, einschließlich der erforderlichen         20,30
Nachruhe, Richtwert: 10-15 Minuten
                                                               Nachruhe
Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile, ein-
                                                               Vollbad, einschließlich der erforderlichen         28,10
schließlich der erforderlichen Nachruhe
                                                               Nachruhe
  bei Anwendung wieder verwendbarer Pa-              18,70
                                                               bei mehreren Zusätzen je weiterer Zusatz             4,80
  ckungsmaterialien (z.B. Paraffin, Fango-Pa-
                                                               Bei Teil- und Vollbädern mit ortsgebundenen
  raffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm)
                                                               natürlichen Heilwässern erhöhen sich die
  bei Anwendung einmal verwendbarer natür-
                                                               Höchstbeträge um 4,80 €.
  licher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango,
                                                             Gashaltige Bäder
  Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung
                                                               Gashaltiges Bad (z.B. Kohlensäurebad, Sauer-       32,00
  von Folie oder Vlies zwischen Haut und
                                                               stoffbad), einschließlich der erforderlichen
  Peloid
                                                               Nachruhe
     Teilpackung                                     41,70
                                                               Gashaltiges Bad mit Zusatz, einschließlich         34,20
     Großpackung                                     55,00
                                                               der erforderlichen Nachruhe
Schwitzpackung (z.B. Spanischer Mantel, Salz-        22,70
                                                               Gashaltiges Bad mit ortsgebundenen natürli-        39,00
hemd, Dreiviertelpackung nach Kneipp), ein-
                                                               chen Heilwässern und mit Zusatz, einschließ-
schließlich der erforderlichen Nachruhe
                                                               lich der erforderlichen Nachruhe
Kaltpackung (Teilpackung)
                                                               Kohlendioxidgasbad (Kohlensäuregasbad),            31,90
  Anwendung von Lehm, Quark o.ä.                     11,80
                                                               einschließlich der erforderlichen Nachruhe
  Anwendung einmal verwendbarer Peloide              23,40
                                                               Radon-Bad, einschließlich der erforderlichen       28,10
  (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose,
                                                               Nachruhe
  Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Fo-
                                                               Radon-Zusatz, je 500.000 Millistat                   4,80
  lie oder Vlies zwischen Haut und Peloid
                                                             Inhalationen
Heublumensack, Peloidkompresse                       14,00
                                                             Inhalationstherapie – auch mittels Ultraschallverneblung
Sonstige Packungen (z.B. Wickel, Auflagen,            7,10
                                                               als Einzelinhalation                               14,30
Kompressen), auch mit Zusatz
                                                               als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teil-         5,60
Trockenpackung                                        4,80     nehmer
Guss                                                           als Rauminhalation in einer Gruppe bei An-           8,70
  Teilguss, Teilblitzguss, Wechselteilguss            4,80     wendung ortsgebundener natürlicher Heil-
  Vollguss, Vollblitzguss, Wechselvollguss            7,10     wässer, je Teilnehmer
  Abklatschung, Abreibung, Abwaschung                 6,30
An- oder absteigendes Teilbad (z.B. Hauffe),         18,70   Aufwendungen für die für Inhalationen erforderlichen
einschließlich der erforderlichen Nachruhe                   Zusätze sind daneben gesondert erstattungsfähig.
                                                             Radon-Inhalation im Stollen                       17,20
                                                             Radon-Inhalation mittels Hauben                   21,00


Hallesche                                                                                              PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                                 Seite 19 von 27

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                                           erstattungs-                                                  erstattungs-
                                          fähig bis zu €                                                fähig bis zu €
Kälte- und Wärmebehandlung                                 Bericht an die verordnende Person                      7,60
Kältetherapie bei einem oder mehreren Kör-       14,90     Bericht auf besondere Anforderung der ver-          134,90
perteilen mit lokaler Applikation intensiver               ordnenden Person
Kälte in Form von Eiskompressen, tiefgekühl-               Einzelbehandlung bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und
ten Eis- oder Gelbeuteln, direkter Abreibung,              Schluckstörungen
Kaltgas und Kaltluft mit entsprechenden Ap-                  Richtwert: 30 Minuten                              60,10
paraturen sowie Eisteilbädern in Fuß- oder                   Richtwert: 45 Minuten                              82,50
Armbadewannen, Richtwert: 5-10 Minuten                       Richtwert: 60 Minuten                             105,00
Wärmetherapie mittels Heißluft– bei einem         8,70       Richtwert: 90 Minuten                             119,00
oder mehreren Körperteilen, Richtwert: 10-20               Gruppenbehandlung bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und
Minuten                                                    Schluckstörungen je Teilnehmer
Ultraschall-Wärmetherapie, Richtwert: 10-20      17,00       Gruppe (2 Personen), Richtwert: 45 Minuten         74,20
Minuten                                                      Gruppe (3-5 Personen), Richtwert: 45 Minu-         39,80
Elektrotherapie                                              ten
Elektrotherapie einzelner oder mehrerer Kör-      9,80       Gruppe (2 Personen), Richtwert: 90 Minuten        134,90
perteile mit individuell eingestellten Strom-                Gruppe (3-5 Personen), Richtwert: 90 Minu-         67,60
stärken und Frequenzen, Richtwert: 10-20 Mi-                 ten
nuten                                                      Ergotherapie (Beschäftigungstherapie)
Elektrostimulation bei Lähmungen, Richtwert:     21,60     Funktionsanalyse und Erstgespräch, ein-              54,90
je Muskelnerveinheit 5-10 Minuten                          schließlich Beratung und Behandlungsplanung,
Iontophorese, Phonophorese                        9,50     einmal je Behandlungsfall
Hydroelektrisches Teilbad (Zwei- oder Vierzel-   17,20     Einzelbehandlung
lenbad), Richtwert: 10-20 Minuten                            bei motorisch-funktionellen Störungen,             65,60
Hydroelektrisches Vollbad (z.B. Stangerbad),     33,40       Richtwert: 45 Minuten
auch mit Zusatz, einschließlich der erforderli-              bei sensomotorischen oder perzeptiven Stö-         87,40
chen Nachruhe, Richtwert: 10-20 Minuten                      rungen, Richtwert: 60 Minuten
Lichttherapie                                                bei psychisch-funktionellen Störungen, Richt-     109,20
Behandlung mit Ultraviolettlicht                             wert: 75 Minuten
  als Einzelbehandlung                            4,80     Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das
  in einer Gruppe, je Teilnehmer                  4,00     häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs
Reizbehandlung eines umschriebenen Hautbe-        4,80     im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal pro Behand-
zirks mit Ultraviolettlicht                                lungsfall
Reizbehandlung mehrerer umschriebener             8,00       bei motorisch-funktionellen Störungen,            174,70
Hautbezirke mit Ultraviolettlicht                            Richtwert: 120 Minuten
Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes          9,50       bei sensomotorischen oder perzeptiven Stö-        210,00
Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Fel-        13,20       rungen, Richtwert: 120 Minuten
der                                                          bei psychisch-funktionellen Störungen, Richt-     175,30
                                                             wert: 120 Minuten
Logopädie (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluck-
therapie)                                                  Parallelbehandlung (bei Anwesenheit von zwei
                                                           zu behandelnden Personen)
Ausführlicher Bericht (ausgenommen der           20,70
sprachtherapeutische Bericht für den verord-                 bei motorisch-funktionellen Störungen,             52,50
nenden Arzt)                                                 Richtwert: 45 Minuten, je Teilnehmer
                                                             bei sensomotorischen oder perzeptiven Stö-         70,00
Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeu-   134,90
                                                             rungen, Richtwert: 60 Minuten, je Teilneh-
tische Erstdiagnostik zur Erstellung eines Be-
                                                             mer
handlungsplans, einmal je Behandlungsfall,
                                                             bei psychisch-funktionellen Störungen, Richt-      87,40
Richtwert: 60 Minuten
                                                             wert: 75 Minuten, je Teilnehmer
Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeu-    67,60
                                                           Gruppenbehandlung
tische Bedarfsdiagnostik, Richtwert: 30 Minu-
                                                             bei motorisch-funktionellen Störungen,             23,00
ten
                                                             Richtwert: 45 Minuten, je Teilnehmer
je Kalenderhalbjahr sind Aufwendungen für bis zu zwei        bei sensomotorischen oder perzeptiven Stö-         30,60
Einheiten Diagnostik (entweder eine Einheit Erstdiagnos-     rungen, Richtwert: 60 Minuten, je Teilneh-
tik und eine Einheit Bedarfsdiagnostik oder zwei Einhei-     mer
ten Bedarfsdiagnostik) innerhalb eines Behandlungsfalls      bei psychisch-funktionellen Störungen, Richt-      53,50
erstattungsfähig                                             wert: 105 Minuten, je Teilnehmer


Hallesche                                                                                            PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                               Seite 20 von 27

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                                             erstattungs-                                                   erstattungs-
                                            fähig bis zu €                                                 fähig bis zu €
  bei psychisch-funktionellen Störungen als         80,80    Indikationsspezifische Kontrolle auf Sitz- und        20,40
  Belastungserprobung, Richtwert: 180 Minu-                  Passgenauigkeit
  ten, je Teilnehmer                                         Behandlungsabschluss ggf. einschließlich der          30,60
Hirnleistungstraining / Neuropsychologisch          65,60    Entfernung der Nagelkorrekturspange
orientierte Einzelbehandlung, Richtwert: 45                  Nagelspangenbehandlung, zweimal je Behand-            65,80
Minuten                                                      lungstag
Hirnleistungstraining, Einzelbehandlung als        175,30    Aufschlag für besonderen Aufwand bei der Be-          20,10
Beratung zur Integration in das häusliche und                handlung von Kindern bis zur Vollendung des
soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im                    14. Lebensjahres oder von Personen mit Un-
häuslichen oder sozialen Umfeld, Richtwert:                  guis incarnatus in den Stadien 2 bis 3 (Diagno-
120 Minuten, einmal pro Behandlungsfall                      segruppe UI2), zweimal je Behandlungstag
Hirnleistungstraining als Parallelbehandlung        52,50    Regulierung der Orthonyxiespange nach Ross-           43,10
bei Anwesenheit von zwei zu behandelnden                     Fraser, einteilig einschließlich Spangenkon-
Personen, Richtwert: 45 Minuten, je Teil-                    trolle nach 1 bis 2 Tagen
nehmer                                                       Ersatzversorgung mit einer Orthonyxiespange           74,60
Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung,        30,60    nach Ross-Fraser, einteilig infolge Verlusts
Richtwert: 60 Minuten, je Teilnehmer                         oder Bruchs der Spange bei vorhandenem Mo-
Podologie                                                    dell einschließlich Applikation
Podologische Behandlung (klein), Richtwert:         41,60    Versorgung mit einer konfektionierten bilate-         86,10
35 Minuten                                                   ralen Federstahldraht-Orthonyxiespange, drei-
Podologische Behandlung (groß), Richtwert:          59,80    teilig, einschließlich individueller Spangenfor-
50 Minuten                                                   mung, Applikation und Spangensitzkontrolle
Podologischer Befund, je nach Behandlung              4,20   nach 1 bis 2 Tagen
Erstversorgung mit einer Federstahldraht-Or-       223,80    Versorgung mit einer konfektionierten Klebe-          43,10
thonyxiespange nach Ross-Fraser, einteilig,                  spange einschließlich Applikation und Span-
einschließlich Abdruck und Anfertigung der                   gensitzkontrolle nach 1 bis 2 Tagen
Passiv-Nagelkorrektur-Spange nach Modell,                    Ernährungstherapie
Applikation sowie Spangenkontrolle nach 1 bis                Ernährungstherapie ist als Heilmittel erstattungsfähig,
2 Wochen                                                     wenn sie durch Diätassistenten, Oecotrophologen oder
Erst- und Eingangsbefundung                                  Ernährungswissenschaftler erbracht wird.
  Erstbefundung (klein), Richtwert: 20 Minuten      33,10    Ernährungstherapeutische Anamnese, einmal             47,10
  Erstbefundung (groß), einmal je Kalender-         66,30    je Behandlungsfall, Richtwert: 30 Minuten
  jahr, Richtwert: 45 Minuten                                Ernährungstherapeutische Anamnese, einmal             94,00
  Eingangsbefundung, einmal je Leistungser-         26,70    je Behandlungsfall, Richtwert: 60 Minuten
  bringer, Richtwert: 20 Minuten                             Berechnung und Auswertung von Ernährungs-             77,00
Therapiebericht auf schriftliche Anforderung        20,10    protokollen und Entwicklung entsprechender
der verordnenden Person                                      individueller Empfehlungen, Richtwert: 60 Mi-
Anpassung einer einteiligen unilateralen oder      117,00    nuten
bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach                  Notwendige Abstimmung der Therapie mit ei-            77,00
Ross-Fraser                                                  ner dritten Partei
Fertigung einer einteiligen unilateralen oder       64,10    Ernährungstherapeutische Intervention als             47,10
bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach                  Einzelbehandlung, Richtwert: 30 Minuten
Ross-Fraser                                                  Ernährungstherapeutische Intervention als             94,00
Nachregulierung der einteiligen unilateralen        58,70    Einzelbehandlung, Richtwert: 60 Minuten
oder bilateralen Nagelkorrekturspange,                       Ernährungstherapeutische Intervention als             94,00
z.B. nach Ross-Fraser                                        Einzelbehandlung im häuslichen oder sozialen
Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Auf-        114,90    Umfeld, Richtwert: 60 Minuten
setzen einer mehrteiligen bilateralen Nagel-                 Ernährungstherapeutische Intervention als             32,90
korrekturspange                                              Gruppenbehandlung, Richtwert: 30 Minuten
Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Auf-         63,50    Ernährungstherapeutische Intervention als             65,80
setzen einer einteiligen Kunststoff- oder Me-                Gruppenbehandlung, Richtwert: 60 Minuten
tall-Nagelkorrekturspange


Hallesche                                                                                               PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                                  Seite 21 von 27

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                                              erstattungs-                                               erstattungs-
                                             fähig bis zu €                                             fähig bis zu €
Geburtsvorbereitung / Schwangerschaftsgymnastik /             Sonstiges
Rückbildungsgymnastik                                         Ärztlich verordneter Hausbesuch                    14,00
Geburtsvorbereitung / Schwangerschaftsgym-           16,50    Ärztlich verordneter Hausbesuch einschließlich     31,80
nastik bei Unterweisung in der Gruppe (bis zu                 der Fahrtkosten, pauschal. Werden auf dem-
10 Schwangere je Gruppe), höchstens 14 Stun-                  selben Weg mehrere Patienten besucht, sind
den, je Unterrichtsstunde (60 Minuten), je Teil-              die Aufwendungen nur anteilig je Patient er-
nehmer                                                        stattungsfähig.
Geburtsvorbereitung / Schwangerschaftsgym-           21,40    Besuch eines oder mehrerer Patienten in einer      20,70
nastik als Einzelunterweisung, auf ärztliche An-              sozialen Einrichtung/Gemeinschaft, einschließ-
ordnung, höchstens 28 Unterrichtseinheiten à                  lich der Fahrtkosten, je Patient pauschal
15 Minuten, je Einheit                                        Hausbesuch bei der Beratung im häuslichen          31,80
Rückbildungsgymnastik bei Unterweisung in            16,50    und sozialen Umfeld (Mehraufwand). Der
der Gruppe (bis zu 10 Personen), höchstens 10                 Hausbesuch ist nur erstattungsfähig, wenn die
Stunden, je Unterrichtsstunde (60 Minuten), je                Leistungen Einzelbehandlung oder Hirnleis-
Teilnehmer                                                    tungstraining als Beratung oder Ernährungs-
Rückbildungsgymnastik als Einzelunterwei-            21,40    therapeutische Intervention zur Integration in
sung, auf ärztliche Anordnung, höchstens 20                   das häusliche und soziale Umfeld ohne ärztlich
Unterrichtseinheiten à 15 Minuten, je Einheit                 verordneten Hausbesuch erbracht wurden.
Rehabilitationssport / Funktionstraining                      Aufwendungen für Leistungen ärztlich verord-
Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreu-      neter Hausbesuch einschl. der Fahrtkosten
ung und Überwachung, je Teilnehmer                            oder Besuch eines Patienten in einer sozialen
  allgemeiner Rehasport                                8,10   Einrichtung sind daneben nicht erstattungsfä-
  Rehasport im Wasser                                10,80    hig.
  Rehasport in Herzgruppen                           12,50    Übermittlungsgebühr für Mitteilung/Bericht          1,70
  Rehasport für schwerstbehinderte Men-              17,20    an die verordnende Person
  schen, die einen erhöhten Betreuungsauf-                    Versorgungsbezogene Pauschale je Blanko-          113,40
  wand erfordern                                              verordnung
Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr:
  allgemeiner Rehasport                              11,90
  Rehasport im Wasser                                16,30
  Rehasport in Kinderherzgruppen                     23,00
  Rehasport für schwerstbehinderte Kinder            21,90
Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins          16,10
für Kinder und Erwachsene
Funktionstraining in Gruppen unter fachkundi-         7,60
ger Anleitung und Überwachung, je Teilneh-
mer


Hallesche                                                                                             PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                                Seite 22 von 27

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Anhang 3 - Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen/Schutzimpfungen
Wir erstatten die Kosten für Vorsorge- und Check-up-Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (vgl. II.1.9
sowie II.3.5) bzw. für Schutzimpfungen (vgl. II.1.10). Soweit diese gemäß nachfolgend aufgeführter Tabelle abgerechnet
wurden., wird die Erstattung dafür nicht auf den jeweiligen Selbstbehalt/Bonus angerechnet sowie im Rahmen einer
Beitragsrückerstattung nicht berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Kosten für Maßnahmen zu rein diagnostischen Zwecken sowie für die weitere Diagnostik bzw.
Behandlung, deren Bedarf sich im Rahmen einer Vorsorgeleistung nach diesem Verzeichnis ergibt.
Ziffern, die durch einen Schrägstrich „/“ getrennt sind, können alternativ abgerechnet werden.

Bei Erwachsenen
                                                GOÄ-Ziffer                                                 GOÄ-Ziffer
Vorsorgeuntersuchung für Männer                                • Abstrich vom Gebärmutterhals in           4780, 4783,
Urologische Vorsorge                                             Kombination mit einem Test auf In-    4785 (2x)/4872a
• Anamnese                                               28      fektion mit Humanen Papillomviren
• Inspektion und Abtasten der                                    (HPV) mit nachfolgender mikroskopi-
  äußeren Geschlechtsorgane                                      scher Untersuchung der Zellen
• Enddarmaustastung zur                                        • Vaginaler Ultraschall als Vorsorge            410, 403
  Untersuchung der Prostata                                      für Eierstockkrebs
• Untersuchung örtlicher                                       • Kolposkopie                                      1070
  Lymphknoten                                                  • Sonographie Brust                   401, 418, 420 (2x),
• Beratung zum Untersuchungs-                                                                                    5121a
  ergebnis                                                     Mammographie-Screening
• Sonographie                                           410,   • Gezielte Anamnese                                  1/3
                                          420 (3x), 401, 403   • Beratung zum
Früherkennung Prostatakrebs                                      Untersuchungsergebnis
• PSA-Bestimmung                                               • Röntgen-Untersuchung (Mammo-                 5266 (2x)
  • Blutentnahme                                       250       graphie-Screening) der Brust
  • Prostataspezifisches Antigen (PSA)             3908.H3     • Zuschlag für digitale Radiographie           5298 (2x)
• PCA-3-Test                                                   • Konsiliarische Erörterung                           60
  • Prostatamassage                               11/1775      Chlamydien-Screening
  • Labor                                           4780,      • PCR-Test                              297, 4780, 4783,
                                                 4783 (7x),                                                       4785
                                                 4785 (2x)       alternativ
Untersuchung der Bauchschlagader                               • Schnelltest aus Urin                            4504A
• Ultraschalluntersuchung der                 410, 401, 404    Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
  Bauchaorta                                                   • Erstuntersuchung
Vorsorgeuntersuchung für Frauen                                  • Untersuchung/Beratung                             23
Gynäkologische Krebsvorsorge                                     • Blutentnahme                                     250
• gezielte Anamnese                                      27      • Harnstreifentest                               3511
• Fragen nach Veränderung von Haut                               • Blutbild                                  3504/3550
  oder Brust                                                     • Bestimmung Blutgruppe, Rhesus-            3982/3983
• Abtasten von Brust und Achsel-                                   Faktor
  höhlen                                                         • Bestimmung irrregulärer                  3988, 3989
• Anleitung zur regelmäßigen                                       Antikörper
  Selbstuntersuchung der Brust                                   • Rötel-Antikörpertest                           4387
• Beratung zum Untersuchungs-                                    • Lues-Such-Reaktion
  ergebnis                                                         • Suchtest                                4232/4291
• Untersuchung der inneren und                                     • Bestätigungstest                      4259/4409a
  äußeren Geschlechtsorgane                                      • Nachweis Chlamydien                 297, 4780, 4783,
• Abstrich zur Zellgewinnung vom               4851/4815a                                                  4785/4504A
  Muttermund und aus dem Gebär-                                  • HIV-Test
  mutterhalskanal mit nachfolgender                                • Suchtest                                     4395,
  mikroskopischer Untersuchung der                                                                           4322/4323
  Zellen
                                                                   • Bestätigungstest                4409, 4409a, 4349
  alternativ
                                                                                                     /4350, 4322/4323


Hallesche                                                                                               PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                                  Seite 23 von 27

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                                               GOÄ-Ziffer                                                   GOÄ-Ziffer
• Infektionsvorsorge in der Schwangerschaft                   • Screening auf Schwangerschaftsdiabetes
  • Blutentnahme                                   250          • Vortest                            250, 3514/3560
  • Toxoplasma                                    4468          • Glukosegetränk                         Sachkosten
  • Cytomegalie                                   4378          • Zweittest                          250 (ggf. mehr-
  • Herpes simplex                                4384                                                 fach, je nach An-
  • Varizella-Zoster                              4388                                                  zahl der Gluko-
  • Hepatitis C                                   4406                                               sebestimmungen)
  • Hepatitis A                                   4382          • wenn nur Nüchternwert und Zwei-            3514/3560
  • Parvovirus                              4389/4409a            Stundenwert ermittelt
• Weitere Verlaufsuntersuchungen                                • wenn Nüchternwert und                             3613
  • Untersuchung im                                 24            Belastungswerte nach 60, 120 und
   Schwangerschaftsverlauf                                        180 Minuten ermittelt
 • Hämoglobinbestimmung                               3517    Vorsorgeuntersuchung für Männer und Frauen
• Ultraschalluntersuchungen                  401, 405, 415,   Darmkrebs-Früherkennung
                                                    1006a     • Beratung über Ziel und Zweck des               1/3, 7, 11
• Doppler-/Duplexsonographische              1007a, 1008a       Darmkrebs-Früherkennungs-
 Untersuchungen                                                 programms
• Ersttrimester-Screening                                     • Beratung zum Untersuchungs-
                                             401, 415, 420,     ergebnis
  • Sonographie
                                                              • Test auf nicht sichtbares (okkultes)     3735a/3736a/
                                                405/1006a
                                                                Blut im Stuhl                                     3650a
 • Blutentnahme                                        250
                                                                alternativ
 • Hormonbestimmung β-hCG                             4024
                                                              • Darmspiegelung (Koloskopie)                 687, 5298a,
 • PAPP-A                                           3743a
                                                                                                          451/452, 602,
• Chorionzottenbiopsie (CVS)
                                                                                                                   3550,
  • Humangenetische Beratung                            21
                                                                                                       3946 (pTT), 3960
  • Chorionzottenbiopsie                    A1157 (1158a)
                                                                                                      (Quick) bzgl. evtl.
  • Tokographische Untersuchung                       1001
                                                                                                       Probeexzisionen
  • Beobachtung/Betreuung während         ggf. 448/449 (bei
                                                                vorbereitende Medikation,                   Sachkosten
   Aufwach- und/oder Erholungszeit              ambulanter
                                                                Schmerzmittel, Analgosedierung
                                            Durchführung)     Hautkrebs-Früherkennung
 • Sonographie                             410, 420 nur im                                                              1
                                                              • Anamnese
                                          Anschluss an den
                                                              • Beratung zum Untersuchungs-
                                                   Eingriff     ergebnis
• Nicht-Invasiver Pränataltest (NIPT)                         • Untersuchung der gesamten Haut             7, 750/612a
  • bei vorliegender Indikation                   bis 495 €   Osteoporose-Früherkennung
    Kostenbeteiligung                                                                                                1/3
                                                              • Beratung/Anamnese
• Triple-Test                                                                                                5380/5475
                                                              • Osteodensitometrie
  • Blutentnahme                                       250
                                                              • Ultraschalluntersuchung                              410
  • Alpha-Fetoprotein (AFP)                           3743
                                                              Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
  • Östriol                                           4027
                                                              Diabetes
  • Hormonbestimmung β-hCG                            4024
                                                              • Anamnese und Erstellen Risikoprofil                    29
• Quadruple-Test
                                                      250
                                                              • körperliche Untersuchung
  • Blutentnahme
                                                     3743
                                                              • Blutdruckmessung
  • Alpha-Fetoprotein (AFP)
                                                     4027
                                                              • Beratung zum Untersuchungs-
  • Östriol                                                     ergebnis
  • Hormonbestimmung β-hCG                           4024
                                                              • Blutentnahme                                         250
  • Inhibin A                                        4069
                                                              • Kontrolle des Cholesterins und des       3562.H1, 3560
• Antikörper-Suchtest                     250, 3988, 3989,
                                                                Blutzuckers
                                                     3983                                                           3511
                                                              • Kontrolle des Urins


Hallesche                                                                                               PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                                  Seite 24 von 27

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                                            GOÄ-Ziffer     Bei Kindern und Jugendlichen
• Blutbild und Blutbildbestandteile   3550, 3551, 3561,
                                                                                                        GOÄ-Ziffer
  und weitere Laborwerte             3563.H1, 3564.H1,
                                                           Spezielle Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen
                                            3741, 3501,
                                                           der gesetzlichen Kindervorsorgeprogramme
                                      3908.H3, Höchst-
                                                           Erweitertes Neugeborenen-Screening
                                      wert nach 3541.H
                                                           • Blutentnahme                                      250a
                                      für die mit H1 ge-
                                        kennzeichneten     • Hypothyreose                                      4030
                                       Untersuchungen      • Adrenogenitales Syndrom (AGS)                     4035
                                     410, 420 (3x), 401,   • Biotinidasemangel                   3776a/3786a/3789
• Sonographie
                                                    403    • Galaktosämie                        3776a/3790/3724a
• EKG                                          651/652     • Schwere kombinierte                   3920, 3922, 3924
Früherkennung von Nierenerkrankungen                         Immundefekte (SCID)
                                                    250    • Sichelzellkrankheit                   3920, 3922, 3924
• Blutentnahme
                                                  3511/    • 5q-assoziierte spinale                3920, 3922, 3924
• Kontrolle des Urins
                                          3531/3583H1        Muskelatrophie
                                                           • Phenylketonurie (PKU) und            4078a, 4079 (ggf.
• Kreatinin                                     3585H1
                                                             Hyperphenylalaninämie (HPA)                  mehrfach)
• Sonographie                                  410/420
                                                           • Ahornsirupkrankheit (MSUD)
Screening auf Hepatitis B und C (einmalig ab 35 Jahren)
                                                           • Medium-Chain-Acyl-CoA-
• Blutentnahme                                      250
                                                             Dehydrogenase-Mangel (MCAD)
• HBs-Antigen                                      4643    • Long-Chain-3-OH-Acyl-CoA-
• Antikörper gegen Hepatitis C-Virus         4406/4393       Dehydrogenase-Mangel (LCHAD)
Glaukom-Früherkennung                                      • Very-Long-Chain-Acyl-CoA-
• Vollständige körperliche                             6     Dehydrogenase-Mangel (VLCAD)
  Untersuchung aller Augenabschnitte                       • Carnitinzyklusdefekte
• Spaltlampenmikroskopie                           1240    • Glutaracidurie Typ I (GA I)
• Ophthalmodynamometrie                            1262    • Isovalerianacidämie (IVA)
• Tonometrische Untersuchung           1255/1256/1257      • Tyrosinämie Typ I                          oder 4210a
• Frequenz-Verdopplungs-Perimetrie                7012a    Mukoviszidose-Screening
  oder Rauschfeld-Perimetrie                               • Blutentnahme                                       250
                                                           • Trypsin                                           3796
                                                           • PAP                                             3796a
                                                           Hüftscreening
                                                           • Sonographie der Hüftgelenke                        413
                                                           • Zuschlag Duplex-Verfahren                          401
                                                           Hörscreening
                                                           • Messung otoakustischer Emissionen                 1409
                                                           Pulsoxymetrie-Screening zur                          602
                                                           Erkennung von Herzfehlern
                                                           Kinder-/Jugendlichen-Vorsorge
                                                           Neugeborenen-Erstuntersuchung U1
                                                           • Neugeborenen-Erstuntersuchung                       25
                                                           • Zuschlag Kinder bis zum vollendeten                 K1
                                                             4. Lebensjahr


Hallesche                                                                                          PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                             Seite 25 von 27

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                                              GOÄ-Ziffer                                                 GOÄ-Ziffer
Kinderuntersuchung U2-U9                                     • Zuschlag bei zusätzlicher                       401
• Untersuchung zur Früherkennung                       26     Anwendung des Duplex-Verfahrens
  von Krankheiten bei Kindern bis zum                        • Gezielte neurologische                             826
  vollendeten 14. Lebensjahr                                   Gleichgewichts- und
• Zuschlag Kinder bis zum vollendeten     K1 (bis zum ent-     Koordinationsprüfung
  4. Lebensjahr                              sprechenden     • Subjektive Refraktionsbestimmung                 1200
                                                    Alter)   • Untersuchung auf Heterophorie                    1216
• Erörterung (Dauer mindestens 20                      34      bzw. Strabismus
  Minuten) der Auswirkungen einer                            • Farbsinnprüfung                                  1228
  Krankheit auf die Lebensgestaltung                         • Tonschwellenaudiometrische                       1403
• Neurokinesiologische Diagnostik                     714      Untersuchung
  nach Vojta (Lagereflexe) sowie                             • Kinderaudiometrie zur Ermittlung                 1406
  Prüfung des zerebellaren Gleich-                             des Schwellengehörs
  gewichtes und der Statomotorik                             • Untersuchung eines                               3511
• Prüfung der funktionellen                           716      Körpermaterials
  Entwicklung bei einem Säugling                             • Anwendung und Auswertung                           855
  oder Kleinkind (z.B. Bewegungs- und                          projektiver Testverfahren
  Wahrnehmungsvermögen)                                      • Anwendung und Auswertung                           856
• Prüfung der funktionellen                           717      standardisierter Intelligenz- und
  Entwicklung bei einem Kleinkind                              Entwicklungstests
  (z.B. Sprechvermögen,                                      • Anwendung und Auswertung                           857
  Sprachverständnis, Sozialverhalten)                          orientierender Testuntersuchungen
• Höchstwert bei den                                  718    Jugendlichenuntersuchung J1 und J2
  Untersuchungen nach den                                                                             26/26a (für J2)
                                                             • Untersuchung zur Früherkennung
  Nummern 716 und 717
                                                               von Krankheiten bei Kindern bis zum
• Ultraschalluntersuchung eines                       410
                                                               vollendeten 14. Lebensjahr
  Organs                                                                                                650/651/652
                                                             • EKG
• Ultraschalluntersuchung des                         412
                                                             • Ultraschalluntersuchung eines                    410
  Schädels bei einem Säugling oder
                                                               Organs
  Kleinkind bis zum vollendeten
  2. Lebensjahr                                              • Ultraschalluntersuchung von bis zu                 420
                                                      420      drei weiteren Organen
• Ultraschalluntersuchung von bis zu
                                                             • Zuschlag bei zusätzlicher                          401
  drei weiteren Organen
                                                      401      Anwendung des Duplex-Verfahrens
• Zuschlag bei zusätzlicher
  Anwendung des Duplex-Verfahrens                            • Gezielte neurologische                             826
                                                      826      Gleichgewichts- und
• Gezielte neurologische
                                                               Koordinationsprüfung
  Gleichgewichts- und
  Koordinationsprüfung                                       • Subjektive Refraktionsbestimmung                 1200
• Subjektive Refraktionsbestimmung                   1200    • Untersuchung auf Heterophorie                    1216
                                                     1216      bzw. Strabismus
• Untersuchung auf Heterophorie
  bzw. Strabismus                                            • Farbsinnprüfung                                  1228
• Farbsinnprüfung                                    1228    • Tonschwellenaudiometrische                       1403
                                                     1403      Untersuchung
• Tonschwellenaudiometrische
  Untersuchung                                               • Kinderaudiometrie zur Ermittlung                 1406
                                                     1406      des Schwellengehörs
• Kinderaudiometrie zur Ermittlung
  des Schwellengehörs                                        • Untersuchung eines                               3511
                                                     3511      Körpermaterials
• Untersuchung eines
  Körpermaterials                                            • Blutentnahme                                      250
Kinderuntersuchung U10-U12                                   • Blutbild und Blutbildbestandteile                3550
• Untersuchung zur Früherkennung                       26    • Cholesterin                                   3562.H1
  von Krankheiten bei Kindern bis zum                        • Kreatinin                                     3585.H1
  vollendeten 14. Lebensjahr                                 • Alkalische Phosphatase                        3587.H1
• EKG                                        650/651/652     • Gamma-GT                                      3592.H1
• Ultraschalluntersuchung eines                      410     • GPT/ALAT                                      3595.H1
  Organs
• Ultraschalluntersuchung von bis zu                  420
  drei weiteren Organen


Hallesche                                                                                            PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                               Seite 26 von 27

[Seite 27]
Zahnprophylaktische Leistungen                           den Wahrung der Belange der Versicherungsneh-
                                           GOZ-Ziffer    mer erforderlich erscheinen und ein unabhängiger
• Entfernen von harten und weichen         1040, 4050,   Treuhänder die Voraussetzungen für die Änderun-
  Belägen auf Zahn- und Wurzelober-              4055    gen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt
  flächen / Reinigung von Zahnzwi-                       hat.
  schenräumen / Entfernen des Bio-
  films / Oberflächenpolitur / Anwen-                    Sozialgesetzbuch Fünftes Buch [SGB V]
  dung geeigneter Fluoridierungsmaß-
  nahmen (Professionelle Zahnreini-                      § 139e Verzeichnis für digitale Gesundheits-
  gung)                                                  anwendungen; Verordnungsermächtigung
• Erstellung eines Mundhygienestatus             1000
                                                         (1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medi-
  und eingehende Unterweisung zur
  Vorbeugung gegen Karies und                            zinprodukte führt ein Verzeichnis erstattungsfähi-
  parodontale Erkrankungen                               ger digitaler Gesundheitsanwendungen nach § 33a.
• Kontrolle des Übungserfolgs ein-               1010    Das Verzeichnis ist nach Gruppen von digitalen Ge-
  schließlich weiterer Unterweisungen                    sundheitsanwendungen zu strukturieren, die in ih-
• Versiegelung von Fissuren                      2000    ren Funktionen und Anwendungsbereichen ver-
• Behandlung von überempfindlichen               2010    gleichbar sind. Das Verzeichnis und seine Änderun-
  Zähnen
                                                         gen sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
• Eingehende Untersuchung zur Fest-              0010
  stellung von Zahn-, Mund- und                          Medizinprodukte im Bundesanzeiger bekannt zu
  Kiefererkrankungen einschließlich                      machen und im Internet zu veröffentlichen.
  Erhebung des Parodontalbefunds
  sowie Aufzeichnung des Befunds                         Krankenhausentgeltgesetz [KHEntgG]
• Lokale Fluoridierung zur Verbesse-             1020
                                                         § 17 Wahlleistungen
  rung der Zahnhartsubstanz, zur
  Kariesvorbeugung und -behandlung,                      (1) Neben den Entgelten für die voll- und teilstati-
  mit Lack oder Gel, je Sitzung                          onäre Behandlung dürfen andere als die allgemei-
• Beratung auch telefonisch               GOÄ-Ziffer 1
                                                         nen Krankenhausleistungen als Wahlleistungen ge-
                                                         sondert berechnet werden, wenn die allgemeinen
Schutzimpfungen nach STIKO
                                                         Krankenhausleistungen durch die Wahlleistungen
                                          GOÄ-Ziffer     nicht beeinträchtigt werden und die gesonderte Be-
• Intramuskuläre oder subkutane               375, 1     rechnung mit dem Krankenhaus vereinbart ist. Diag-
  Schutzimpfung, einschließlich Eintra-                  nostische und therapeutische Leistungen dürfen als
  gung in den Impfpass, Beratung
                                                  376
                                                         Wahlleistungen nur gesondert berechnet werden,
• Orale Schutzimpfung, einschließlich
  beratendem Gespräch                                    wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen
• Zusatzinjektion bei Parallelimpfung             377    und die Leistungen von einem Arzt oder bei psycho-
• Simultanimpfung (gleichzeitig                   378    therapeutischen Leistungen von einer Psychothera-
  passive und aktive Impfung gegen                       peutin oder einem Psychotherapeuten, von einer
  Wundstarrkrampf)                                       Psychologischen Psychotherapeutin oder einem
• Impfstoff                                              Psychologischen Psychotherapeuten oder von einer
                                                         Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder
Anhang 4 - Gesetzestexte                                 einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Versicherungsvertragsgesetz [VVG]                        erbracht werden. Die Entgelte für Wahlleistungen
                                                         dürfen in keinem unangemessenen Verhältnis zu
§ 203 Prämien- und Bedingungsanpassung                   den Leistungen stehen. Die Deutsche Krankenhaus-
(3) Ist bei einer Krankenversicherung im Sinn des        gesellschaft und der Verband der privaten Kranken-
Abs. 1 Satz 1 das ordentliche Kündigungsrecht des        versicherung können Empfehlungen zur Bemessung
Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausge-          der Entgelte für nichtärztliche Wahlleistungen ab-
schlossen, ist der Versicherer bei einer nicht nur als   geben. Verlangt ein Krankenhaus ein unangemes-
vorübergehend anzusehenden Veränderung der               sen hohes Entgelt für nichtärztliche Wahlleistun-
Verhältnisse des Gesundheitswesens berechtigt, die       gen, kann der Verband der privaten Krankenversi-
Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die             cherung die Herabsetzung auf eine angemessene
Tarifbestimmungen den veränderten Verhältnissen          Höhe verlangen; gegen die Ablehnung einer Herab-
anzupassen, wenn die Änderungen zur hinreichen-          setzung ist der Zivilrechtsweg gegeben.


Hallesche                                                                                     PM 254u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                        Seite 27 von 27
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