# Hallesche NK.select L Nk Select S 3000: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-krankenversicherung-hallesche-nk-select-s-3000.php
- Rechtlicher Träger: Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-krankenversicherung-hallesche-nk-select-s-3000.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Tarif NK.select S (PM 255u), Teil III](https://www.vermittlerportal.de/-/media/druckstuecke/tarif/pm/255/tarifnkselectspm255updf/tarif-nk-select-s-pm255u.pdf), Fassung Fassung Januar 2027, 06.26

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studierende) | ja | In diesem Tarif können sich Personen versichern, die zu Beginn der Versicherung in Deutschland ihren Wohnsitz haben. | I., Seite 3 |
| Leistungsart: Kostenerstattung, Direktabrechnung oder Sachleistung über ein Ärzteverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten | nicht geregelt |  |  |
| Primärarztprinzip (Hausarzt oder Telemedizin zuerst, sonst gekürzte Erstattung) | ja | In allen anderen Fällen erstatten wir 75% der Kosten gemäß II.1.1 für | II.1.23.2, Seite 8 |
| Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) hinaus | nein | Ärztliche Leistungen sind im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig; maximal bis zu den dortigen Höchstsätzen | II.1.1, Seite 3 |
| Jährlicher Selbstbehalt je versicherte Person | 3.000 € | NK.select S 3000 3.000 € 1.500 € | III.2., Seite 12 |
| Selbstbeteiligung je Leistung oder Behandlungsfall (prozentual oder fester Betrag) | nicht geregelt |  |  |
| Ermäßigter oder entfallender Selbstbehalt für Kinder | ja | Für Kinder und Jugendliche bis Alter 20 erhalten Sie einen monatlichen Bonus von 50 €, pro Jahr maximal 600 €. | III.1., Seite 11 |
| Anpassung an den Beihilfebemessungssatz (Aufstockung bei Wegfall oder Änderung der Beihilfe ohne neue Gesundheitsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz für ambulante ärztliche Behandlung | ja | wenn die Behandlung ein Primärarzt durchführt. | II.1.23.1a), Seite 7 |
| Arznei- und Verbandmittel (auch nicht verschreibungspflichtige) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten für andere Arzneimittel als Generika und für Verbandmittel erstatten wir bis zu einem jährlichen Rechnungsbetrag von 4.000 € zu 80%, | II.1.6, Seite 4 |
| Heilpraktiker und Naturheilverfahren | nein | Wir erstatten keine Kosten für ambulante Heilbehandlungen durch Heilpraktiker. | II.1.21, Seite 7 |
| Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) mit Erstattungssatz und Preisverzeichnis | ja, bis zur Versicherungssumme | zu 80% bis die erstattungsfähigen Kosten einen jährlichen Rechnungsbetrag von 4.000 € erreicht haben, | II.1.5, Seite 3 |
| Heilmittel nur bis zu den Preisen eines tariflichen Verzeichnisses | ja | Wir erstatten die Kosten für Heilmittel, die in unserem Verzeichnis (siehe Anhang 2) enthalten sind, soweit diese jeweils bis zu den dort genannten Höchstbeträgen erstattungsfähig sind | II.1.5, Seite 3 |
| Hilfsmittel mit offenem Katalog (nicht abschließend aufgezählt) | ja | wenn sie Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen (z.B. Krankenfahrstühle, Prothesen), | II.1.8.1, Seite 3 |
| Hilfsmittel mit geschlossenem Katalog (nur die genannten) | keine | wenn sie Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen (z.B. Krankenfahrstühle, Prothesen), | II.1.8.1, Seite 3 |
| Brillen und Kontaktlinsen (Betrag und Zeitraum) | ja, bis 150 € | Wir erstatten 100% der Kosten für Sehhilfen bis zu 150 €. | II.1.7, Seite 1 |
| Hörgeräte | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Hilfsmittel, die nicht über den Hilfsmittelservice bezogen werden (siehe 1.8.2), erstatten wir bis zu einem jährlichen Rechnungsbetrag von 4.000 € zu 80%, darüber hinaus zu 100%, | II.1.8.1, Seite 3 |
| Ambulante Psychotherapie (Erstattungssatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten 70% der Kosten gemäß II.1.1 für ambulante Psychotherapie. | II.1.11, Seite 5 |
| Begrenzung der Psychotherapie auf eine Zahl von Sitzungen je Jahr oder insgesamt | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Selbstbehalt | ja, bis zur Versicherungssumme | nicht auf einen Bonus oder bestehende Selbstbehalte (siehe III.1. und 2. dieses Tarifs) angerechnet | II.1.9, Seite 4 |
| Häusliche Krankenpflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgung | ja, bis zur Versicherungssumme | häusliche Krankenpflege eines Versicherten, wenn | II.1.18, Seite 6 |
| Krankentransport (Rettungsdienst, Fahrt zur ambulanten Behandlung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten 100% der Kosten für Fahrten und Transporte zum und vom nächsten geeigneten Arzt oder Krankenhaus | II.1.3, Seite 2 |
| Telemedizin und Videosprechstunde | ja | Verfügung gestellten digitalen Service kontaktiert wird (Videosprechstunde). | II.1.23.1a), Seite 7 |
| Unterbringung im Zweibettzimmer | nein | die Kosten für einen Aufenthalt im Drei- oder Mehrbettzimmer (Allgemeine Pflegeklasse) | Fachbegriffe, Seite 13 |
| Unterbringung im Einbettzimmer | nein | die Kosten für einen Aufenthalt im Drei- oder Mehrbettzimmer (Allgemeine Pflegeklasse) | Fachbegriffe, Seite 13 |
| Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt | nein | Wir erstatten 100% der Kosten für belegärztliche Behandlungen. | II.4.2, Seite 1 |
| Behandlung in Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag | ja, bis zur Versicherungssumme | erstatten wir maximal das 1,5fache der Kosten, die im KHEntgG oder in der BPflV vorgesehen sind. | II.4.1, Seite 9 |
| Stationäre Psychotherapie und Psychiatrie (Zahl der Tage, Genehmigung) | nicht geregelt |  |  |
| Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation | nicht geregelt |  |  |
| Kur- und Sanatoriumsbehandlung | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Kosten für Kurtaxe und Kurplan erstatten wir zu 100%. | II.2., Seite 8 |
| Unterbringung einer Begleitperson (Rooming in bei Kindern) | ja, bis zur Versicherungssumme | wenn das Kind zu Beginn des Aufenthaltes im Krankenhaus seinen 16. Geburtstag noch nicht erreicht hat. | Begleitperson, Seite 10 |
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | nicht geregelt |  |  |
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel und Parodontosebehandlung) mit Erstattungssatz | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten 100% der Kosten gemäß II.3.1 für | II.3.2, Seite 1 |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) mit Erstattungssatz | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten 70% der Kosten gemäß II.3.1 für Inlays aus Metall, Keramik oder Kunststoff und für Zahnersatz | II.3.3, Seite 8 |
| Implantate ohne Begrenzung der Zahl | ja, bis zur Versicherungssumme | Implantate und die in diesem Zusammenhang notwendigen vorbereitenden chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens | II.3.3, Seite 8 |
| Kieferorthopädie (Kinder, Erwachsene nach Unfall oder Krankheit) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir erstatten 70% der Kosten gemäß II.3.1 für Kieferorthopädie | II.3.4, Seite 1 |
| Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel) | ja, bis 500 € | 500 € im 1. Kalenderjahr | II.3.7, Seite 9 |
| Zahntechnische Leistungen nur bis zu einem Preis und Leistungsverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Krankentagegeld im Tarif oder als Baustein (für Selbständige und Angestellte) | nicht geregelt |  |  |
| Beginn der Krankentagegeldzahlung (Karenztag) | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Dauer, weltweit oder Europa) | ja | Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt können Sie durch eine anderweitige Vereinbarung für die Dauer des Aufenthalts die Begrenzung | V.2., Seite 12 |
| Fortsetzung bei Wegzug in ein anderes EU oder EWR Land | ja | Verlegt ein Versicherter seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat der Europäischen Union | V.3., Seite 12 |
| Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland | ja, bis zur Versicherungssumme | Für die Absicherung des Krankenrücktransports aus dem Ausland sowie von Leistungen bei kurzfristigen Auslandsreisen können Sie eine Auslandreise-Zusatzversicherung (z.B. Tarif URZ.) abschließen. | V.1., Seite 11 |
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Kieferorthopädie) | nicht geregelt |  |  |
| Erlass der Wartezeiten (Vorversicherung, ärztliche Untersuchung, Unfall) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen: Zeitraum der Fragen (Jahre ambulant, stationär, Psychotherapie) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Zuschlag für Vorerkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit | ja | das Kind spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend angemeldet wird | Kind ab Geburt, Seite 11 |
| Höchstalter bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit | nicht geregelt |  |  |
| Garantierte (vertraglich zugesagte) Beitragsrückerstattung | nicht geregelt |  |  |
| Optionsrecht auf höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Recht auf Senkung des Selbstbehalts ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Alterungsrückstellungen und Mitnahme bei Wechsel (Übertragungswert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsentlastung im Alter (Baustein oder Tarifbestandteil) | nicht geregelt |  |  |
| Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags (Ausland, Elternzeit, Rückkehr in die gesetzliche Versicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Regeln der Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Begrenzung, Limitierungsmittel) | ja | können wir auch folgende Beträge ändern: | VII., Seite 13 |
| Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung (Opting out für Freiberufler, Sozialversicherungsersatz) | nicht geregelt |  |  |
| Abschluss nur über einen Gruppenvertrag einer Kammer oder eines Arbeitgebers | nicht geregelt |  |  |
| Cuadro médico (Ärzte und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckung | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstbetrag der Zuzahlungen | nicht geregelt |  |  |
| Einzelzimmer mit Begleitbett im Krankenhaus | nicht geregelt |  |  |
| Zweite ärztliche Meinung, auch international | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit für Entbindung (carencia de parto) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Tarif NK.select S (PM 255u), Teil III

```text
[Seite 1]
Tarif NK.select S
Krankheitskosten-Vollversicherung
                                                                                               English version:
Fassung Januar 2027                                                        www.hallesche.de/pm255u-e-0626.pdf


Wesentliche Merkmale des Tarifs NK.select S
Ambulante Heilbehandlung                           Stationäre Heilbehandlung
Wir erstatten 100% der Kosten bei Behandlung       Wir erstatten 100% der Kosten für
durch einen Primärarzt oder nach Überweisung an    • Mehrbettzimmer
einen Facharzt, sonst 75% für                      • belegärztliche Behandlung
• ambulante ärztliche Heilbehandlung               • Leistungen von Beleghebammen bzw.
• Strahlendiagnostik und Strahlentherapie              Belegentbindungspflegern
                                                   • Fahrten und Transporte
Wir erstatten 100% der Kosten für                  • Unterbringung und Verpflegung eines
• Fahrten und Transporte                               Elternteils im Krankenhaus, wenn das zu
• Sehhilfen bis 150 €                                  behandelnde Kind noch keine 16 Jahre alt ist
• ambulante Vorsorge- und Check-up-
    Untersuchungen gemäß tariflichem Verzeichnis   Weitere Leistungen
• Schutz- und Reiseimpfungen gemäß den             •   digitale Gesundheitsanwendungen
    Empfehlungen der STIKO                         •   beitragsfreie Mitversicherung eines Kindes bis
                                                       zum vollendeten 1. Lebensjahr
Wir erstatten 70% der Kosten für
                                                   •   die Erstattung für ambulante und zahnärztliche
• Psychotherapie
                                                       Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfun-
Wir erstatten 80% der Kosten für                       gen wird nicht auf den Selbstbehalt/Bonus
• Arznei- und Verbandmittel bis 4.000 € Rech-          angerechnet und im Rahmen einer Beitrags-
    nungsbetrag, darüber 100%; Generika zu 100%        rückerstattung nicht berücksichtigt
• Heilmittel gemäß tariflichem Verzeichnis bis
                                                   Selbstbehalt/Bonus
    4.000 € Rechnungsbetrag, darüber 100%
• Hilfsmittel bis 4.000 € Rechnungsbetrag,         •     600 € in Tarifstufe NK.select S 600
    darüber 100%                                       1.200 € in Tarifstufe NK.select S 1200
                                                       3.000 € in Tarifstufe NK.select S 3000
Kurbehandlung                                          (für Kinder und Jugendliche bis einschließlich
Wir erstatten die tariflichen Kosten (siehe            20 Jahre die Hälfte)
Ambulante Heilbehandlung) für eine Kur-            •   in Tarifstufe NK.select S Bonus zahlen wir für
behandlung                                             jeden Versicherten* monatlich einen Bonus in
                                                       Höhe von 100 €, der im Leistungsfall verrech-
Zahnärztliche Leistungen                               net wird, d.h. es werden dann bis zu 1.200 € von
                                                       der Leistung abgezogen
Wir erstatten 100% der Kosten für                      (für Kinder und Jugendliche bis einschließlich
• Zahnbehandlung                                       20 Jahre die Hälfte)
• Zahnprophylaxe
                                                   *   von der weiblichen Form sehen wir aus Gründen der
Wir erstatten 70% der Kosten für                       besseren Lesbarkeit ab
• Zahnersatz und Inlays
• Kieferorthopädie
Es gibt Höchstbeträge für unsere Leistung.


Hallesche                                                                                     PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                         Seite 1 von 25

[Seite 2]
Inhalt
I.     Wer kann sich versichern? ..................................... 3                IV. Ab wann empfehlen wir Kostenbelege
                                                                                            einzureichen? ......................................................... 12
II.    Was erstatten wir? .................................................. 3
                                                                                        V.     Wie können Sie sich zusätzlich im Ausland
       1.     Was erstatten wir für ambulante
              Heilbehandlungen? ........................................ 3                     absichern? ............................................................... 12

       2.     Was erstatten wir für Kurbehandlung? .... 8                               VI. Wann und wie können Sie Ihren Vertrag
                                                                                            kündigen? ............................................................... 13
       3.     Was erstatten wir für zahnärztliche
                                                                                        VII. Welche Leistung können wir ändern? .............. 13
              Behandlungen? ............................................... 8
                                                                                        Fachbegriffe.................................................................... 13
       4.     Was erstatten wir für stationäre
              Heilbehandlung?............................................. 9            Anhang 1 – Höchstsätze GOÄ/GOP/GOZ................. 15
       5.     Was erstatten wir für digitale                                            Anhang 2 - Heilmittelverzeichnis ............................... 16
              Gesundheitsanwendungen? ......................11
                                                                                        Anhang 3 - Verzeichnis für
       6.     Wann und wie lange ist ein Kind ab                                        Vorsorgeuntersuchungen/Schutzimpfungen......... 21
              Geburt beitragsfrei mitversichert? ..........11                           Anhang 4 - Schwerpunktbezeichnungen ................. 25
III.   Welche Selbstbehalt- bzw.                                                        Anhang 5 - Gesetzestexte ........................................... 25
       Bonus-Tarifstufen gibt es?..................................12
       1.     Wie funktioniert unsere
              Bonus-Tarifstufe? .........................................12
       2.     Welche Selbstbehalt-Tarifstufen
              gibt es? ............................................................12


Hallesche                                                                                                                                           PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                                                                               Seite 2 von 25

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Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Der Tarif (Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) gilt nur in Verbindung mit Teil I (Musterbe-
dingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung [MB/KK 2009]) und Teil II (Tarifbedingun-
gen [TB/KK 2013]) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Im Anschluss an den Tarif erläutern wir Ihnen die mit  gekennzeichneten Begriffe, die wir in unseren Be-
dingungen verwenden.

I. Wer kann sich versichern?                          •   Video-Beratungen und -Untersuchungen sowie
                                                      •   Sonderleistungen
Wir sind die Hallesche Krankenversicherung a.G.
(Versicherer). In diesem Tarif können sich Personen   Die Kosten werden gemäß II.1.23 erstattet.
versichern, die zu Beginn der Versicherung in
Deutschland ihren Wohnsitz haben.                     1.3 Was erstatten wir für Fahrten und
                                                      Transporte?
II. Was erstatten wir?                                Wir erstatten 100% der Kosten für Fahrten und
1. Was erstatten wir für ambulante                    Transporte zum und vom nächsten geeigneten Arzt
Heilbehandlungen?                                    oder Krankenhaus, wenn der Versicherte

1.1 Wie berücksichtigen wir Gebühren-                 •   einen Notfall hat,
ordnungen bei der Erstattung von ambulanten           •   gehunfähig ist,
Heilbehandlungen?                                     •   dort eine Dialyse, Tiefenbestrahlung oder Che-
Ärztliche Leistungen sind im Rahmen der Gebüh-           motherapie erhält oder
renordnung für Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig; maxi-    •   ambulant operiert wird und am Tag der Opera-
mal bis zu den dortigen Höchstsätzen (siehe An-           tion aus medizinischen Gründen nicht aktiv am
hang 1).                                                  Straßenverkehr teilnehmen kann.

Leistungen, die durch Hebammen bzw. Entbin-           Wird der Versicherte im Notfall auf Anweisung der
dungspfleger erbracht werden, sind im Rahmen der      Rettungsleitstelle in ein Krankenhaus gebracht, gilt
jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für        dieses als das nächstgelegene geeignete Kranken-
Hebammen und Entbindungspfleger erstattungsfä-        haus.
hig.                                                  Einen Transport erstatten wir nur, wenn der Versi-
Leistungen, die durch Psychologische Psychothera-     cherte während des Transports aus medizinischen
peuten und Kinder- und Jugendlichenpsychothera-       Gründen
peuten erbracht werden, sind im Rahmen der Ge-        •   eine fachliche Betreuung oder
bührenordnung der Psychologischen Psychothera-        •   die besondere Einrichtung dieses Transportmit-
peuten- und Kinder- und Jugendlichenpsychothera-          tels
peuten (GOP) erstattungsfähig; maximal bis zu den
                                                      benötigt.
dortigen Höchstsätzen (siehe Anhang 1).
                                                      1.4 Was erstatten wir für Strahlendiagnostik
1.2 Was erstatten wir, wenn der Versicherte
                                                      und Strahlentherapie?
durch einen Arzt behandelt wird?
                                                      Wir erstatten die Kosten für Strahlendiagnostik und
Wir erstatten die Kosten für
                                                      Strahlentherapie gemäß II.1.23.
•   Beratungen
•   Besuche
•   Behandlungen
•   Untersuchungen
•   Hausbesuche
•   Operationen


Hallesche                                                                                  PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                      Seite 3 von 25

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1.5 Was erstatten wir für Heilmittel?                  Wir erstatten keine Kosten für die operative Korrek-
                                                        tur der Fehlsichtigkeit durch refraktive Chirurgie,
Wir erstatten die Kosten für Heilmittel, die in unse-
                                                        auch nicht für die Vor- und Nachbehandlung.
rem Verzeichnis (siehe Anhang 2) enthalten sind, so-
weit diese jeweils bis zu den dort genannten Höchst-
                                                        1.8 Was erstatten wir für medizinische
beträgen erstattungsfähig sind                          Hilfsmittel (ohne Sehhilfen)?
•   zu 80% bis die erstattungsfähigen Kosten einen      1.8.1 Kosten für Hilfsmittel, die nicht über den Hilfs-
    jährlichen Rechnungsbetrag von 4.000 € er-          mittelservice bezogen werden (siehe 1.8.2), erstat-
    reicht haben,                                       ten wir bis zu einem jährlichen Rechnungsbetrag
•   darüber hinaus zu 100%.                             von 4.000 € zu 80%, darüber hinaus zu 100%,
Wir erstatten die Kosten für folgende Heilmittel:       •   wenn sie Behinderungen, Krankheits- oder Un-
•   Krankengymnastik/Bewegungsübungen                       fallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen
•   Massagen                                                (z.B. Krankenfahrstühle, Prothesen),
•   physiotherapeutische Palliativversorgung            •   wenn der Versicherte diese zur Therapie und Di-
•   Packungen/Hydrotherapie/Bäder                           agnostik benötigt (z.B. Blutdruckmessgeräte)
•   Inhalationen                                            oder
•   Kälte- und Wärmebehandlung                          •   wenn sie der Versicherte benötigt, um am Leben
•   Elektrotherapie                                         zu bleiben (lebenserhaltende Hilfsmittel, wie
•   Lichttherapie                                           z.B. Beatmungsgeräte).
•   Logopädie                                           Als medizinische Hilfsmittel gelten auch
•   Ergotherapie (Beschäftigungstherapie)
•   Podologie                                           •   die Anschaffung und Ausbildung eines Blinden-
•   Ernährungstherapie                                      hundes,
•   Geburtsvorbereitung/Schwangerschafts-               •   die Hinzuziehung einer Kommunikationshilfe
    gymnastik sowie Rückbildungsgymnastik                   nach der Kommunikationshilfenverordnung
•   Rehabilitationssport/Funktionstraining in               (z.B. Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdol-
    Gruppen                                                 metscher), sofern diese gebraucht wird, um die
                                                            im Tarif versicherten medizinischen Leistungen
1.6 Was erstatten wir für Arznei- und                       in Anspruch nehmen zu können,
Verbandmittel?                                          •   die Unterweisung, Wartung und Reparatur von
                                                            Hilfsmitteln. Wir erstatten aber keine Reparatu-
•   Die Kosten für Generika erstatten wir zu
                                                            ren von orthopädischen Maßschuhen.
    100%.
•   Die Kosten für andere Arzneimittel als Generika
                                                        1.8.2 Für Hilfsmittel, deren Rechnungsbetrag bei Ei-
    und für Verbandmittel erstatten wir bis zu ei-
                                                        genbezug 350 € übersteigen würde, erstatten wir
    nem jährlichen Rechnungsbetrag von 4.000 € zu
                                                        100% der Kosten, sofern
    80%, darüber hinaus zu 100%.
                                                        •   uns vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Ver-
1.7 Was erstatten wir für Sehhilfen und                     ordnung vorgelegt wird und
refraktive Chirurgie?                                   •   wir beauftragt werden, das Hilfsmittel (Leihge-
Wir erstatten 100% der Kosten für Sehhilfen bis zu          rät oder Kauf) über einen Partner oder ein ge-
150 €. Dabei verzichten wir auf die ärztliche Verord-       eignetes Sanitätshaus auszuliefern.
nung (§ 4 (3) MB/KK 2009), sofern Sie uns eine Re-      Dies gilt auch für ein Hilfsmittel, dessen Rechnungs-
fraktionsbestimmung von einem Optiker vorlegen.         betrag 350 € nicht übersteigt, wenn dieses inner-
Nachdem wir eine Sehhilfe erstattet haben, be-          halb eines Kalenderjahres mehrfach bezogen wer-
kommt der Versicherte frühestens 2 Jahre nach de-       den muss (z.B. Stoma-Artikel).
ren Bezug erneut eine Sehhilfe erstattet. Verändert     Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erstatten wir
sich die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien,        100% der Kosten auch dann, wenn wir das Hilfsmit-
bekommt der Versicherte auch schon früher eine          tel nicht ausliefern lassen können.
neue Sehhilfe erstattet.


Hallesche                                                                                      PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                          Seite 4 von 25

[Seite 5]
Wir leisten von vornherein nicht für                      •   Neugeborenen-Erstuntersuchung U1
                                                          •   Kinder-/Jugendlichenuntersuchung U2-U12,
•   Hilfsmittel, die die Pflege-Pflichtversicherung
                                                              J1 und J2
    dem Grunde nach erstatten muss,
•   Hilfsmittel, die zum Fitness-, Wellness- und/     •   Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich ein-
    oder Entspannungsbereich gehören,                     geführten Programmen
•   Gebrauchsgegenstände und Hygieneartikel des
                                                      Soweit diese Vorsorge- und Check-up-Untersuchun-
    täglichen Lebens (z.B. Fieberthermometer, Anti-
                                                      gen gemäß unserem Verzeichnis (siehe Anhang 3)
    Allergie-Bettwäsche).
                                                      abgerechnet wurden, wird unsere Erstattung
Hilfsmittel, die der Versicherte nur für eine be-
                                                      •   nicht auf einen Bonus oder bestehende
stimmte Zeit benötigt, sollten vorrangig gemietet
                                                          Selbstbehalte (siehe III.1. und 2. dieses Tarifs)
werden.
                                                          angerechnet und
Generell unterstützt unser Hilfsmittelservice den     •   im Rahmen einer Beitragsrückerstattung nicht
Versicherten dabei, ein geeignetes Hilfsmittel aus-       berücksichtigt.
zuwählen und anzuschaffen oder zu mieten. Kostet
ein Hilfsmittel mehr als 350 €, empfehlen wir Ihnen   1.10 Was erstatten wir für Schutzimpfungen?
deshalb, uns die ärztliche Verordnung vorab vorzu-    Wir erstatten 100% der Kosten für Schutzimpfun-
legen. Dann können wir in den meisten Fällen hel-     gen, wenn die Impfungen von der Ständigen Impf-
fen, das Hilfsmittel zu besorgen.                     kommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) emp-
                                                      fohlen werden.
1.9 Was erstatten wir für ambulante Vorsorge-
und Check-up-Untersuchungen?                          Die Kosten des Impfstoffes werden als Arzneimittel
                                                      gemäß II.1.6 erstattet.
Wir erstatten 100% der Kosten für folgende ambu-
lante Vorsorge- und Check-up-Untersuchungen zur       Wir erstatten keine Kosten für Impfungen, wenn sie
Früherkennung von Krankheiten:                        wegen der beruflichen Tätigkeit vom Arbeitgeber
                                                      übernommen werden müssen.
•   bei Männern:
    • urologische Vorsorge                            Soweit diese Impfungen gemäß unserem Verzeich-
    • Früherkennung Prostatakrebs                     nis (siehe Anhang 3) abgerechnet wurden, wird un-
    • Untersuchung der Bauchschlagader                sere Erstattung
•   bei Frauen:                                       •   nicht auf einen Bonus oder bestehende
    • gynäkologische Krebsvorsorge                        Selbstbehalte (siehe III.1. und 2. dieses Tarifs)
    • Mammographie-Screening                              angerechnet und
    • Chlamydien-Screening                            •   im Rahmen einer Beitragsrückerstattung nicht
    • Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen              berücksichtigt.
•   bei Männern und Frauen:
                                                      1.11 Was erstatten wir für ambulante
    • Darmkrebs-Früherkennung                         Psychotherapie?
    • Hautkrebs-Früherkennung
    • Osteoporose-Früherkennung                       Wir erstatten 70% der Kosten gemäß II.1.1 für am-
    • Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkran-        bulante Psychotherapie.
        kungen, Diabetes
                                                      1.12 Was erstatten wir für Soziotherapie?
    • Früherkennung von Nierenerkrankungen
    • Screening auf Hepatitis B und C                 Wir erstatten 100% der Kosten für Soziotherapie.
                                                      Ein Anspruch besteht für höchstens 120 Stunden in-
•   bei Kindern und Jugendlichen:
                                                      nerhalb von 3 Jahren je Versicherungsfall.
    • erweitertes Neugeborenen-Screening
    • Mukoviszidose-Screening                         Die Erstattung setzt voraus, dass
    • Hüftscreening
                                                      •   der Versicherte psychisch schwer krank und des-
    • Hörscreening
                                                          halb nicht in der Lage ist, ärztliche oder ärztlich
    • Pulsoxymetrie-Screening zur Erkennung
                                                          verordnete Leistungen selbstständig in An-
        von Herzfehlern
                                                          spruch zu nehmen,


Hallesche                                                                                    PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                        Seite 5 von 25

[Seite 6]
•   die Soziotherapie eine Behandlung im Kranken-      1.17 Was erstatten wir für Kryokonservierung?
    haus vermeidet oder verkürzt oder eine Behand-
                                                       Wir erstatten keine Kosten für Kryokonservierung.
    lung im Krankenhaus zwar geboten, aber nicht
    ausführbar ist und                                 1.18 Was erstatten wir für häusliche
•   sie von Ärzten für Psychiatrie oder Nervenheil-    Krankenpflege?
    kunde oder nach Verordnung durch diese Ärzte
                                                       Wir erstatten 100% der angemessenen Kosten für
    von Fachkräften für Soziotherapie durchgeführt
                                                       häusliche Krankenpflege eines Versicherten, wenn
    wird.
                                                       •   sie von einem Arzt verordnet wurde,
Die Kosten für Ärzte erstatten wir gemäß II.1.1. Die
                                                       •   sie von geeigneten Fachkräften außerhalb stati-
Kosten für Fachkräfte für Soziotherapie erstatten
                                                           onärer Einrichtungen wie Pflegeheimen, Hospi-
wir bis zu dem Betrag, den die gesetzliche Kranken-
                                                           zen oder Rehabilitationseinrichtungen durchge-
versicherung (GKV) dafür bezahlen müsste, wäre
                                                           führt wird und
der Versicherte bei ihr versichert.
                                                       •   wenn und soweit eine im Haushalt lebende Per-
1.13 Was erstatten wir für Hebammen oder                   son den Versicherten nicht ausreichend pflegen
Entbindungspfleger?                                        und versorgen kann.

Wir erstatten 100% der Kosten gemäß II.1.1 für Heb-    Weitere Voraussetzung ist, dass
ammenhilfe bzw. Hilfe durch einen Entbindungs-         •   die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Be-
pfleger.                                                   handlung sichern soll (Sicherungspflege) oder
Dazu zählen zum Beispiel:                              •   eine Krankenhausbehandlung geboten, diese
                                                           aber nicht ausführbar ist oder dass sich mit häus-
•   Mutterschaftsvorsorge
                                                           licher Krankenpflege eine stationäre Kranken-
•   Schwangerenbetreuung
                                                           hausbehandlung vermeiden oder verkürzen
•   Geburtshilfe
                                                           lässt (Krankenhausvermeidungspflege) oder
•   Wochenbettbetreuung
                                                       •   die häusliche Krankenpflege wegen schwerer
•   Gebühren für Hausbesuche
                                                           Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung
Entbindet eine Versicherte in einer Einrichtung, die       einer Krankheit, insbesondere nach einem Kran-
von Hebammen oder Entbindungspflegern geleitet             kenhausaufenthalt, nach einer ambulanten
wird (z.B. Geburtshaus, Hebammenhaus), erstatten           Operation oder nach einer ambulanten Kran-
wir Ihnen die Kosten bis zu der Höhe, die bei einer        kenhausbehandlung notwendig ist (Unterstüt-
Geburt im Krankenhaus entstanden wären. Wir er-            zungspflege).
statten die Kosten auch dann, wenn während der
                                                       Wir erstatten unter diesen Voraussetzungen
Geburt die Verlegung in ein Krankenhaus erforder-
lich wird.                                             •   stets die Kosten für medizinische Behand-
                                                           lungspflege,
1.14 Was erstatten wir für Familien- und               •   sofern keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der
Haushaltshilfen?                                           Pflegeversicherung besteht bei Unterstüt-
Wir erstatten keine Kosten für Familien- und Haus-         zungspflege und bei Krankenhausvermeidungs-
haltshilfen.                                               pflege auch die Kosten der Grundpflege sowie
                                                           eine hauswirtschaftliche Versorgung. Wir er-
1.15 Was erstatten wir, wenn ein Kind krank ist            statten diese Kosten für bis zu 4 Wochen.
und betreut werden muss?                                   Braucht der Versicherte die Leistung länger,
                                                           müssen wir Ihnen die weitere Erstattung vorher
Wir erstatten keine Kosten für die Betreuung eines
                                                           schriftlich zusagen.
kranken Kindes.
                                                       Angemessen sind Kosten maximal in Höhe der allge-
1.16 Was erstatten wir für Kinderwunsch-              mein ortsüblichen Sätze.
Behandlungen?
                                                       Liegt eine Intensiv-Behandlungspflege vor und ist
Wir erstatten keine Kosten für eine Kinderwunsch-      diese sowohl in der häuslichen Umgebung als auch
Behandlung.                                            in einer im Umkreis von 50 km hiervon befindlichen
                                                       geeigneten Einrichtung (z.B. Pflegeheim oder


Hallesche                                                                                     PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                         Seite 6 von 25

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Pflege-WG) möglich, gelten die Kosten der geeigne-     reich, im Hospiz, im Altersheim oder in stationären
ten Einrichtung als angemessen. Bestehen mehrere       Pflegeeinrichtungen betreut wird, wenn er
solche Einrichtungen, so gelten die jeweils höheren
                                                       •   an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und
Kosten als angemessen. Dies gilt nicht für Intensiv-
                                                           weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet,
Behandlungspflege in häuslicher Umgebung bei
                                                       •   nur noch Wochen oder wenige Monate zu leben
Personen, solange diese das 18. Lebensjahr noch
                                                           hat (bei Kindern auch Jahre) und
nicht vollendet haben.
                                                       •   besonders aufwändig versorgt werden muss.
Die angemessenen Kosten für Intensiv-Behand-
                                                       Wir erstatten die Kosten zu 100% bis zu dem Betrag,
lungspflege erstatten wir auch in stationären Ein-
                                                       der für die Versorgung eines Versicherten in der ge-
richtungen (z.B. Pflegeheime).
                                                       setzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
1.19 Was erstatten wir für Sozialpädiatrie und         Die Erstattung setzt voraus, dass die spezialisierte
Frühförderung?                                         ambulante Palliativversorgung
Wir erstatten die Kosten für Sozialpädiatrie und       •   ärztlich verordnet ist und
Frühförderung in sozialpädiatrischen Zentren bis       •   der Versicherte durch Ärzte und Fachkräfte für
zur Höhe der mit den gesetzlichen Kostenträgern            spezialisierte ambulante Palliativversorgung
vereinbarten Pauschalen.                                   versorgt wird.
Dies setzt voraus, dass der Versicherte kein An-
spruch auf derartige Leistungen bei einem anderen      1.23 Wie viel erstatten wir für II.1.2 und 1.4?
Kostenträger hat.                                      1.23.1a) Wir erstatten 100% der erstattungsfähigen
                                                       Kosten gemäß II.1.1 für
1.20 Was erstatten wir für medizinische
Schulungen für chronisch Kranke?                       •   ärztliche Behandlung gemäß II.1.2 und
                                                       •   Strahlendiagnostik und Strahlentherapie ge-
Wir erstatten die angemessenen Kosten für die Teil-        mäß II.1.4,
nahme an Erst- und Folgeschulungen, z.B. bei Diabe-
tes, Asthma, Neurodermitis, Brustkrebs oder koro-      wenn die Behandlung ein Primärarzt durchführt. Als
narer Herzkrankheit.                                   Primärarzt gelten der Hausarzt sowie ein

Als Schulungen gelten Maßnahmen,                       •   Augenarzt,
                                                       •   Gynäkologe,
•   die von Anbietern mit geeigneter fachlicher und    •   Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung
    pädagogischer Qualifikation,                           (siehe Anhang 4),
•   auf Basis erprobter und evaluierter Konzepte       •   Notarzt,
    und                                                •   Bereitschaftsarzt oder
•   unter geeigneten organisatorischen Durchfüh-       •   ein Arzt/Facharzt, der über einen von uns zur
    rungsbedingungen                                       Verfügung gestellten digitalen Service kontak-
erbracht werden.                                           tiert wird (Videosprechstunde).
                                                       Weitere Voraussetzung ist, dass Sie uns den Haus-
1.21 Was erstatten wir für ambulante
                                                       arzt namentlich benennen,
Heilbehandlung durch Heilpraktiker?
Wir erstatten keine Kosten für ambulante Heilbe-       •   wenn der Versicherte das erste Mal Leistungen
handlungen durch Heilpraktiker.                            aus diesem Tarif beansprucht oder
                                                       •   den Hausarzt wechselt.
1.22 Was erstatten wir für spezialisierte              Als Hausarzt kann ein Arzt für Allgemeinmedizin
ambulante Palliativversorgung?                         oder ein praktischer Arzt gewählt werden. Aus-
Eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung      nahmsweise kann ein Internist ohne Schwerpunkt-
ermöglicht, dass der Versicherte in seiner vertrau-    bezeichnung (siehe Anhang 4) als Hausarzt gewählt
ten häuslichen Umgebung oder dem familiären Be-        werden; hierzu ist jedoch unsere Zustimmung einzu-
                                                       holen.


Hallesche                                                                                    PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                        Seite 7 von 25

[Seite 8]
Werden Sie durch einen Notarzt oder Bereitschafts-     3. Was erstatten wir für zahnärztliche
arzt behandelt, muss aus der Rechnung ersichtlich      Behandlungen?
sein, dass es sich dabei um eine Behandlung im Rah-    3.1 Wie berücksichtigen wir Gebühren-
men eines Not- oder Bereitschaftsdienstes han-         ordnungen bei zahnärztlichen Behandlungen?
delte.
                                                       Zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der Ge-
Sofern der Versicherte sich mehr als 100 km von sei-   bührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte (GOZ/
nem Wohnsitz entfernt aufhält, gilt jeder Arzt für     GOÄ) bis zu deren Höchstsätzen (siehe Anhang 1) er-
Allgemeinmedizin oder jeder praktische Arzt, auch      stattungsfähig.
ohne, dass uns dieser vorher namentlich genannt
                                                       Die Kosten für zahntechnische Leistungen und Ma-
wurde, als Hausarzt im Sinne dieses Tarifs.
                                                       terialien sind in angemessener Höhe erstattungs-
1.23.1b) Wir erstatten die Kosten gemäß II.1.1 eben-   fähig.
falls zu 100%, wenn der Primärarzt nach der (Erst-)
Behandlung eine Weiterbehandlung durch den             3.2 Was erstatten wir für Zahnbehandlung?
Facharzt veranlasst und dies bestätigt. Die Bestäti-   Wir erstatten 100% der Kosten gemäß II.3.1 für
gung ist zusammen mit dem ersten Erstattungsan-
                                                       •   allgemeine, konservierende und chirurgische
trag über Rechnungen des Facharztes vorzulegen.
                                                           Leistungen
Die Bestätigung des Primärarztes gilt ab dem Datum     •   Röntgenleistungen
ihrer Ausstellung bis zum Abschluss der angerate-      •   Behandlungen von Mund- und Kiefererkrankun-
nen Weiterbehandlung, längstens 6 Monate ab der            gen
Ausstellung.                                           •   Parodontosebehandlungen sowie
                                                       •   Untersuchungen und Beratungen
Dauert die Weiterbehandlung durch den Facharzt
länger als die genannten 6 Monate, erstatten wir die   einschließlich der jeweils zugehörigen zahntechni-
erstattungsfähigen Kosten wieder ab dem Zeit-          schen Leistungen und Materialien.
punkt zu 100%, ab dem auch diese Weiterbehand-
                                                       Dabei gelten die Leistungshöchstbeträge nach II.3.7.
lung vom Primärarzt angeraten und bestätigt
wurde. Diese Bestätigung gilt dann wiederum bis        3.3 Was erstatten wir für Zahnersatz und Inlays?
zum Abschluss der angeratenen Weiterbehandlung,
längstens 6 Monate ab der Ausstellung. Im Falle ei-    Wir erstatten 70% der Kosten gemäß II.3.1 für Inlays
ner weiteren Fortsetzung der Behandlung gelten         aus Metall, Keramik oder Kunststoff und für Zahner-
diese Regelungen entsprechend.                         satz sowie dazugehörige Begleitleistungen.
                                                       Als Zahnersatz gelten
1.23.2 In allen anderen Fällen erstatten wir 75% der
Kosten gemäß II.1.1 für                                •   Prothesen
                                                       •   Kronen, Veneers
•    ärztliche Behandlung gemäß II.1.2 und             •   Brücken
•    Strahlendiagnostik und Strahlentherapie ge-       •   Implantate und die in diesem Zusammenhang
     mäß II.1.4.                                           notwendigen vorbereitenden chirurgischen
                                                           Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens
2.   Was erstatten wir für Kurbehandlung?
                                                       •   Verblendungen
Wir erbringen bei einer Kurbehandlung die in           •   Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscher-
diesem Tarif unter II.1. (ambulante Heilbehandlung)        und Schnarchschienen)
vereinbarten Leistungen.                               •   funktionsanalytische und funktionstherapeuti-
Die Kosten für Kurtaxe und Kurplan erstatten wir zu        sche Maßnahmen, die in Zusammenhang mit
100%.                                                      Zahnersatz und Schienentherapie anfallen so-
                                                           wie
Bitte beachten Sie: Weitere Kosten, z.B. die Kosten    •   die Reparatur von Zahnersatz
für Unterbringung und Verpflegung, übernehmen
wir nicht.                                             einschließlich der jeweils zugehörigen zahntechni-
                                                       schen Leistungen und Materialien.
                                                       Dabei gelten die Leistungshöchstbeträge nach II.3.7.


Hallesche                                                                                   PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                       Seite 8 von 25

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3.4 Was erstatten wir für Kieferorthopädie?             legen. Legen Sie uns diesen nicht vor, besteht hin-
Wir erstatten 70% der Kosten gemäß II.3.1 für Kie-      sichtlich der über 2.500 € hinausgehenden erstat-
ferorthopädie einschließlich der jeweils zugehöri-      tungsfähigen Kosten nur Anspruch auf die Hälfte
gen zahntechnischen Leistungen und Materialien.         der tariflichen Leistung.

Wir erstatten auch funktionsanalytische und funkti-     Bei einem Implantat oder einer kieferorthopädi-
onstherapeutische Maßnahmen, die im Zusammen-           schen Behandlung setzt die tarifliche Leistung im-
hang mit Kieferorthopädie anfallen.                     mer voraus, dass Sie uns den Heil- und Kostenplan
                                                        vor der Behandlung vorlegen, egal was die Behand-
Dabei gelten die Leistungshöchstbeträge nach II.3.7.    lung kostet. Ansonsten erstatten wir Ihnen nur die
                                                        Hälfte der tariflichen Leistung.
3.5 Was erstatten wir für Zahnprophylaxe?
                                                        Die Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kosten-
Wir erstatten 100% der Kosten gemäß II.3.1 für          plans, der uns vor Beginn der Behandlung vorgelegt
Zahnprophylaxe.                                         wird, erstatten wir zu 100%.
Dabei erstatten wir folgende Behandlungen (ein-
schließlich der in diesem Zusammenhang durchge-         3.7 Welche Beträge erhalten Sie höchstens für
führten einmaligen Beratung und Untersuchung):          zahnärztliche Behandlungen?
                                                        Sie erhalten von uns höchstens folgende Beträge
•   für die professionelle Zahnreinigung
                                                        für die Leistungen nach II.3.2 bis II.3.4:
    • das Entfernen der harten und weichen Be-
        läge auf Zahn- und Wurzeloberflächen            insgesamt
    • die Reinigung der Zahnzwischenräume               •    500 € im 1. Kalenderjahr
    • das Entfernen des Biofilms                        • 1.000 € im 1. bis 2. Kalenderjahr
    • die Oberflächenpolitur                            • 1.500 € im 1. bis 3. Kalenderjahr
    • die Anwendung geeigneter Fluoridierungs-          • 2.000 € im 1. bis 4. Kalenderjahr
        maßnahmen                                       • 4.000 € jährlich ab dem 5. Kalenderjahr
•   das Erstellen eines Mundhygienestatus
                                                        Hat der Versicherte in den letzten 5 Kalenderjahren
•   die Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies
                                                        vor Beginn dieser Versicherung jährlich eine Zahn-
    und parodontale Erkrankungen
                                                        vorsorgeuntersuchung gemacht, erhält er bereits ab
•   die Kontrolle des Übungserfolges
                                                        dem 4. Kalenderjahr jährlich maximal 4.000 €.
•   die Versiegelung von Fissuren und
•   die Behandlung von überempfindlichen Zähnen         Die genannten Höchstbeträge beziehen sich jeweils
                                                        auf das Kalenderjahr bzw. die Kalenderjahre, in dem
Wir erstatten die Kosten für maximal eine professi-
                                                        die Behandlung stattgefunden hat.
onelle Zahnreinigungen pro Kalenderjahr.
                                                        Muss sich der Versicherte aufgrund eines Unfalls
Soweit die Zahnprophylaxe gemäß unserem Ver-
                                                        behandeln lassen, gelten diese Höchstbeträge nicht.
zeichnis (siehe Anhang 3) abgerechnet wurde, wird
                                                        Dies setzt voraus, dass sich der Unfall nach Ab-
unsere Erstattung
                                                        schluss des Vertrages ereignet hat.
•   nicht auf einen Bonus oder bestehende
    Selbstbehalte (siehe III.1. und 2. dieses Tarifs)   4. Was erstatten wir für stationäre
    angerechnet und                                     Heilbehandlung?
•   im Rahmen einer Beitragsrückerstattung nicht        4.1 Was erstatten wir für allgemeine
    berücksichtigt.                                     Krankenhausleistungen?

3.6 Müssen Sie uns einen Heil- und Kostenplan           Wir erstatten 100% der Kosten für allgemeine Kran-
vorlegen?                                               kenhausleistungen.

Sind die voraussichtlichen Kosten der zahnärztli-       Es gibt Krankenhäuser, die nicht nach dem Kran-
chen Behandlung höher als 2.500 €, setzt die tarifli-   kenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bun-
che Leistung voraus, dass Sie uns vor der Behand-       despflegesatzverordnung (BPflV) abrechnen. Dabei
lung einen Heil- und Kostenplan (inklusive des Kos-     handelt es sich in der Regel um Privatkliniken.
tenvoranschlages des zahntechnischen Labors) vor-


Hallesche                                                                                     PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                         Seite 9 von 25

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Lässt sich der Versicherte in Deutschland in einem     Einen Transport erstatten wir nur, wenn der Versi-
solchen Krankenhaus behandeln, erstatten wir ma-       cherte während des Transports aus medizinischen
ximal das 1,5fache der Kosten, die im KHEntgG oder     Gründen
in der BPflV vorgesehen sind. Dabei beziehen wir
                                                       •   eine fachliche Betreuung oder
uns auf den Landesbasisfallwert des Bundeslandes,
                                                       •   die besondere Einrichtung dieses Transportmit-
in dem der Versicherte behandelt wurde.
                                                           tels benötigt.
Wird der Versicherte im Ausland stationär behan-
delt, erstatten wir die Kosten – einschließlich der    4.5 Was erstatten wir, wenn Sie Ihr versichertes
Arztkosten und sämtlicher Nebenkosten – bis zu         Kind ins Krankenhaus begleiten?
dem 1,5fachen Preis der allgemeinen Krankenhaus-       Wir erstatten 100% der Kosten für die Unterbrin-
leistungen, der in der Bundesrepublik Deutschland,     gung und Verpflegung eines Elternteils oder einer
gemäß KHEntgG oder BPflV vorgesehen ist. Dabei         anderen Begleitperson im Krankenhaus,
beziehen wir uns auf den jeweils gültigen Bundesba-
sisfallwert/BBFW.                                      •   solange das versicherte Kind stationär im Kran-
                                                           kenhaus behandelt werden muss und
Wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls oder      •   wenn das Kind zu Beginn des Aufenthaltes im
Notfalls in ein solches Krankenhaus eingeliefert          Krankenhaus seinen 16. Geburtstag noch nicht
wird, begrenzen wir unsere Leistung diesbezüglich          erreicht hat.
nicht.
                                                       4.6 Was erstatten wir bei Übergangspflege im
4.2 Was erstatten wir für belegärztliche              Krankenhaus?
Behandlungen?
                                                       Wir erstatten 100% der Kosten, wenn der Versi-
Wir erstatten 100% der Kosten für belegärztliche       cherte sich in Übergangspflege im Krankenhaus be-
Behandlungen.                                          findet.
Erstattungsfähig ist die gesondert berechnete Ver-     Dies setzt voraus, dass
gütung des Belegarztes im Rahmen der Gebühren-
                                                       •   Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der
ordnung für Ärzte (GOÄ) bis zu deren Höchstsätzen
                                                           Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen
(siehe Anhang 1).
                                                           Rehabilitation oder Pflegeleistungen der sozia-
4.3 Was erstatten wir für Leistungen durch                 len oder Privaten Pflege-Pflichtversicherung er-
Beleghebammen und Belegentbindungspfleger?                 forderlich sind aber nicht oder nur unter erheb-
                                                           lichem Aufwand erbracht werden können und
Wir erstatten 100% der Kosten für die Leistungen
                                                       •   die Übergangspflege im unmittelbaren An-
von Beleghebammen und Belegentbindungspfle-
                                                           schluss an eine medizinisch notwendige Heilbe-
gern. Dies setzt voraus, dass die Kosten im Rahmen
                                                           handlung in einem Krankenhaus erfolgt.
der amtlichen Gebührenordnungen berechnet sind.
                                                       Bei Übergangspflege leisten wir für die Versorgung
4.4 Was erstatten wir für Fahrten und                 mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung
Transporte?                                           der Versicherten, die Grund- und Behandlungs-
Wir erstatten 100% der Kosten für Fahrten und          pflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und
Transporte zum und vom nächsten geeigneten Kran-       Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche
kenhaus, wenn der Versicherte                          ärztliche Behandlung.

•   einen Notfall hat,                                Die Kosten für Übergangspflege erstatten wir
•   gehunfähig ist oder                               •   für maximal 10 Tage je Krankenhausbehandlung
•   dort eine Chemotherapie erhält.                        und
Wird der Versicherte im Notfall auf Anweisung der      •   je Tag höchstens bis zu dem Betrag, der für die
Rettungsleitstelle in ein Krankenhaus gebracht, gilt       Versorgung eines Versicherten der gesetzlichen
dieses als das nächstgelegene geeignete Kranken-           Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
haus.


Hallesche                                                                                   PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                      Seite 10 von 25

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4.7 Was erstatten wir im Hospiz?                        5.3 Wir erstatten die Nutzung der digitalen Ge-
Wir erstatten 100% der Kosten, wenn der Versi-          sundheitsanwendungen zunächst für maximal
cherte (teil)stationär im Hospiz versorgt werden        12 Monate. Danach muss sie jeweils erneut verord-
muss.                                                   net bzw. vorher schriftlich zugesagt werden.

Dies setzt voraus, dass                                 Wir dürfen die digitalen Gesundheitsanwendungen
                                                        auch selbst zur Verfügung stellen, anstatt deren
•   der Aufenthalt im Hospiz ärztlich verordnet ist     Kosten zu erstatten. Satz 1 und 2 gilt entsprechend.
    und
•   die stationäre oder teilstationäre Versorgung       5.4 Wir erstatten ausschließlich die Kosten für den
    dort medizinisch notwendig ist, weil eine ambu-     Erwerb der Nutzungsrechte an der digitalen Ge-
    lante palliativ-medizinische Behandlung (siehe      sundheitsanwendung. Wir erstatten keine Kosten
    II.1.22 dieses Tarifs)                              im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen
    • im Haushalt oder der Familie des Versicher-       Gesundheitsanwendungen, insbesondere für die
         ten bzw.                                       Anschaffung und den Betrieb mobiler Endgeräte
    • in einer Pflegeeinrichtung                        oder PCs einschließlich Internet-, Strom- und Batte-
    nicht mehr angemessen erbracht werden kann.         riekosten.
Die Kosten für den Aufenthalt im Hospiz erstatten
                                                        6. Wann und wie lange ist ein Kind ab Geburt
wir                                                     beitragsfrei mitversichert?
•   nach Abzug anderweitiger Leistungsansprüche,        Wird ein Kind ab Geburt in der gleichen Selbstbe-
    z.B. aus der privaten Pflege-Pflichtversicherung,   halt-Tarifstufe (siehe III.2.) des Tarifs NK.select S wie
    die der Versicherte vorab in vollem Umfang in       ein Elternteil mitversichert, müssen Sie für dieses
    Anspruch nehmen muss,                               Kind bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres keinen
•   bis zu dem Betrag, der für die Versorgung des       Beitrag bezahlen. Sie zahlen den Beitrag für das
    Versicherten von der gesetzlichen Krankenver-       Kind erst ab Beginn des Monats, der auf seinen
    sicherung aufzuwenden wäre.                         1. Geburtstag folgt.

5. Was erstatten wir für digitale                      Ist der versicherte Elternteil in Tarifstufe NK.select
Gesundheitsanwendungen?                                 S Bonus (siehe III.1.) versichert, erfolgt die beitrags-
                                                        freie Mitversicherung des Kindes nur, wenn es im Ta-
5.1 Wir erstatten im Versicherungsfall 100% der
                                                        rif NK.select S 1200 (siehe III.2.) versichert wird.
Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen, die
im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendun-        Die beitragsfreie Mitversicherung setzt voraus, dass
gen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medi-
                                                        •   der versicherte Elternteil seit mindestens 8 Mo-
zinprodukte (vgl. § 139e Abs. 1 SGB V, siehe An-
                                                            naten vor der Geburt des Kindes ununterbro-
hang 5) enthalten sind, höchstens bis zu den dort ge-
                                                            chen im Tarif NK.select S versichert ist,
nannten Preisen.
                                                        •   für diese Zeit dessen Beiträge bis zum Tag der
Dies setzt voraus, dass                                     Geburt vollständig bezahlt sind und
                                                        •   das Kind spätestens 2 Monate nach der Geburt
•   der behandelnde Arzt oder Psychotherapeut die
                                                            rückwirkend angemeldet wird und
    Anwendungen verordnet hat, oder
                                                        •   die Versicherung für das Kind bis zur Vollendung
•   wir die Erstattung vorher schriftlich zugesagt
                                                            seines 3. Lebensjahres weder aufgrund einer
    haben.
                                                            Kündigung nach § 13 (1) noch § 13 (5) MB/KK
5.2 Wir erstatten im Versicherungsfall 80% der Kos-         2009 beendet wird. Wird der Vertrag nach die-
ten für andere digitale Gesundheitsanwendungen              sen Vorschriften gekündigt, lebt die Beitrags-
als die in Abs. 5.1 genannten bis zu maximal 1.600 €        pflicht für das erste Lebensjahr rückwirkend auf.
für jeden Versicherten im Kalenderjahr, soweit wir
Ihnen dies vorher schriftlich zugesagt haben.


Hallesche                                                                                        PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                           Seite 11 von 25

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III. Welche Selbstbehalt- bzw. Bonus-                     Endet die Versicherung während eines Kalenderjah-
Tarifstufen gibt es?                                      res, ermäßigt sich der Selbstbehalt nicht.

1.   Wie funktioniert unsere Bonus-Tarifstufe?            Leistungen, von denen wir keinen Selbstbehalt ab-
                                                          ziehen, sind im Abschnitt II. jeweils unter den einzel-
In der Tarifstufe NK.select S Bonus erhalten Sie für
                                                          nen Leistungen beschrieben.
jeden dort Versicherten je versicherten Monat einen
Bonus von 100 €. Pro Jahr erhalten Sie damit maxi-
                                                          IV. Ab wann empfehlen wir Kosten-
mal einen Bonus von 1.200 €. Für Kinder und Ju-
gendliche bis Alter 20 erhalten Sie einen monatli-
                                                          belege einzureichen?
chen Bonus von 50 €, pro Jahr maximal 600 €. Vo-          Wir empfehlen Ihnen, Kostenbelege erst dann ein-
raussetzung dafür ist, dass Sie den Beitrag per Last-     zureichen, wenn die Gesamtsumme höher ist als Ihr
schrifteinzugsverfahren bezahlen.                         Selbstbehalt bzw. Ihr jährlicher Bonus.
Den Bonus zahlen wir monatlich auf Ihr Konto.             Eine mögliche Beitragsrückerstattung sollten Sie
                                                          auch berücksichtigen.
Reichen Sie Rechnungen ein, wird der gesamte jähr-
liche Bonus von 1.200 € (600 € bei Kindern und Ju-
                                                          V. Wie können Sie sich zusätzlich im
gendlichen bis Alter 20) auf unsere Leistung ange-
rechnet. Dies gilt auch, wenn die Versicherung nach
                                                          Ausland absichern?
NK.select S Bonus vor Ablauf eines Kalenderjahres         1. Für die Absicherung des Krankenrücktransports
endet.                                                    aus dem Ausland sowie von Leistungen bei kurzfris-
                                                          tigen Auslandsreisen können Sie eine Auslandreise-
Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar, redu-
                                                          Zusatzversicherung (z.B. Tarif URZ.) abschließen.
ziert sich der jährliche Bonus, den wir auf unsere Er-
stattung anrechnen, für dieses Jahr um jeweils 1/12       2. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufent-
für jeden nicht versicherten Monat.
                                                          halt können Sie durch eine anderweitige Vereinba-
Leistungen, auf die wir den Bonus nicht anrechnen,        rung für die Dauer des Aufenthalts die Begrenzung
sind im Abschnitt II. jeweils unter den einzelnen Leis-   •   auf die deutschen Gebührenordnungen GOÄ
tungen beschrieben.
                                                              und GOZ und
                                                          •   auf die Höchstbeträge des tariflichen Heilmit-
2.   Welche Selbstbehalt-Tarifstufen gibt es?
                                                              telverzeichnisses (Anhang 2)
In den Tarifstufen NK.select S 600, 1200 und 3000
erbringen wir die Leistungsbeträge, die wir im Ab-        aufheben.
schnitt II. beschrieben haben, nicht vollständig. Bei     Wir können im Rahmen dieser anderweitigen Ver-
unserer Leistung berücksichtigen wir noch einen An-       einbarung einen angemessenen Mehrbeitrag ver-
teil, den Sie selbst bezahlen müssen (Selbstbehalt).      langen.
Folgende Selbstbehalte haben Sie für jeden Versi-         Wir verpflichten uns zum Abschluss dieser Vereinba-
cherten im Kalenderjahr. Diese ziehen wir von unse-       rung, wenn Sie diese spätestens innerhalb von 6 Mo-
rer Leistung ab:                                          naten nach Antritt des Auslandsaufenthaltes bean-
                                                          tragen. Stellen Sie diesen Antrag nach Antritt des
 Tarifstufe              Erwachsene       Kinder und
                                                          Auslandsaufenthaltes, beginnt die Vereinbarung
                                          Jugendliche
                                                          zum Ersten des auf den Antrag folgenden Monats,
                                          bis Alter 20
                                                          es sei denn, Sie beantragen einen späteren Beginn.
 NK.select S 600              600 €           300 €
                                                          3. Verlegt ein Versicherter seinen gewöhnlichen
 NK.select S 1200           1.200 €           600 €
                                                          Aufenthalt in einen anderen Staat der Europäi-
 NK.select S 3000           3.000 €         1.500 €       schen Union, einen Staat des Europäischen Wirt-
                                                          schaftsraums oder die Schweiz gilt anstelle § 1 Nr. 6
Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar, redu-        der TB/KK folgende Regelung:
ziert sich der jeweilige Selbstbehalt für dieses Jahr
um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat.


Hallesche                                                                                        PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                           Seite 12 von 25

[Seite 13]
Auf Antrag können Sie die unter Abs. 2 genannte        Fachbegriffe
Vereinbarung für die Dauer des gewöhnlichen Auf-
                                                       Hier erläutern wir Ihnen die mit  gekennzeichneten
enthalts fortführen oder erstmals – rückwirkend
                                                       Fachbegriffe, die wir in unseren Bedingungen ver-
zum Zeitpunkt der Verlegung des gewöhnlichen
                                                       wenden.
Aufenthalts – vereinbaren. Dabei erfolgt keine Be-
grenzung auf die Leistungen, die wir bei einem Auf-
                                                       Allgemeine Krankenhausleistungen
enthalt im Inland zu erbringen hätten.
                                                       Wenn das Krankenhaus nach dem Kranken-
Den Antrag müssen Sie spätestens innerhalb von         hausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespfle-
6 Monaten nach Verlegung des gewöhnlichen Auf-         gesatzverordnung (BPflV) abrechnet, gelten als all-
enthalts bei uns stellen.                              gemeine Krankenhausleistungen die Entgelte nach
                                                       § 7 KHEntgG. Dazu gehören z.B.
VI. Wann und wie können Sie Ihren
Vertrag kündigen?                                      •   Fallpauschalen und
                                                       •   Zusatzentgelte.
Abweichend von § 13 (1) MB/KK 2009 können Sie
den Tarif für jeden Versicherten zum Ende eines je-    Wenn das Krankenhaus nicht nach dem Kranken-
den Monats kündigen. Dies setzt voraus, dass           hausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespfle-
                                                       gesatzverordnung (BPflV) abrechnet, gelten als all-
•   uns die Kündigung mindestens 15 Tage vorher        gemeine Krankenhausleistungen
    in Textform erreicht und
•   der Tarif für den Versicherten zum Tag der Be-     •   die Kosten für einen Aufenthalt im Drei- oder
    endigung schon mindestens 2 Jahre besteht.             Mehrbettzimmer (Allgemeine Pflegeklasse) ein-
                                                           schließlich
VII. Welche Leistung können wir ändern?                •   ärztlicher Leistungen und
                                                       •   Nebenkosten.
Wenn wir im Tarif NK.select S die Beiträge anpassen,
können wir auch folgende Beträge ändern:               Alter
•   betragsmäßig festgelegte Höchstbeträge             Das Alter berechnen wir, indem wir vom Kalender-
•   sowie die Bonusleistung gemäß III.1.               jahr des Versicherungsbeginns oder einer Vertrags-
Dies geschieht, um den Wert der Versicherung zu er-    änderung Ihr Geburtsjahr abziehen, z.B. 2023 – 2003
halten und erfolgt nur mit Zustimmung des unab-        = 20.
hängigen Treuhänders.
                                                       Angemessene Höhe (Zahnbehandlung)
Wir dürfen auch die im Heilmittelverzeichnis ge-
                                                       Die Kosten orientieren sich an der Bundeseinheitli-
nannten Leistungen und Höchstpreise den verän-
                                                       chen Benennungsliste (BEB = ist ein offizielles Fach-
derten Verhältnissen im Gesundheitswesen anpas-
                                                       verzeichnis zahntechnischer Leistungen, das durch
sen. Die Voraussetzungen dafür sind in § 203 Abs. 3
                                                       den Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen
des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) (siehe
                                                       (VDZI) entwickelt wurde) und den ortsüblichen Prei-
Anhang 5) und § 18 Abs. 1 MB/KK 2009 geregelt.
                                                       sen.

                                                       Belegärztliche Behandlungen
                                                       Belegärztliche Behandlungen sind Behandlungen,
                                                       die durch Belegärzte erbracht werden. Belegärzte
                                                       im Sinne des Krankenhausentgeltgesetzes
                                                       (KHEntgG) sind Vertragsärzte, die nicht am Kranken-
                                                       haus angestellt sind. Sie sind berechtigt, ihre Patien-
                                                       ten im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der
                                                       hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und
                                                       Mittel stationär oder teilstationär zu behandeln,
                                                       ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu
                                                       erhalten.


Hallesche                                                                                     PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                        Seite 13 von 25

[Seite 14]
Bundespflegesatzverordnung (BPflV)                      Gehunfähig
Für öffentliche Krankenhäuser ist im Kranken-          Gehunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auch
hausentgeltgesetz bzw. in der BPflV festgelegt, was     mit Hilfe eines medizinischen Hilfsmittels nicht
sie abrechnen dürfen. In privaten Krankenhäusern        selbstständig den Arzt oder das Krankenhaus aufsu-
bzw. in Krankenhäusern im Ausland gilt dies nicht.      chen kann.
Die Rechnungen dort können deutlich höher sein.
                                                        Generika
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)                  Generika sind Arzneimittel, die einem bereits auf
DiGA sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse,       dem Markt befindlichen, als Markenzeichen einge-
die auf digitalen Technologien basieren. Ein Beispiel   tragenen Präparat
hierfür können Gesundheits-Apps sein.
                                                        •   in der Zusammensetzung gleichen,
                                                        •   in der Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen
EU (Europäische Union)
                                                            und
Folgende Staaten gehören dazu: Belgien, Bulgarien,      •   in der Regel preiswerter angeboten werden.
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frank-
reich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lett-   Wie alle anderen Arzneimittel auch, werden Gene-
land, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Ös-       rika vor ihrer Zulassung nach strengen Kriterien un-
terreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slo-     tersucht und geprüft. Ob zu einem Originalpräparat
wakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zy-      ein Generikum existiert, können Sie bei Ihrem Apo-
pern. Großbritannien trat am 31. Januar 2020 aus        theker erfahren.
der Europäischen Union aus.
                                                        Grundpflege
EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)                      Die Grundpflege ist eine Leistung für pflegebedürf-
Der EWR besteht aus der EU und der Europäischen        tige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernäh-
Freihandelsassoziation (EFTA). EFTA-Staaten sind Is-    rung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die För-
land, Liechtenstein und Norwegen.                       derung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Fahrten                                                 Hauswirtschaftliche Versorgung

Unter Fahrt verstehen wir die Fahrt z.B.                Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle
                                                        notwendigen Tätigkeiten, die zur Pflege und zum
•   in öffentlichen Verkehrsmitteln,                    Führen des Haushalts eines Kranken erforderlich
•   im Taxi oder                                        sind, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, sie
•   mit dem Auto.                                       selbst zu erledigen. Darunter fallen in der Regel nor-
Siehe hierzu auch Transporte                           male Aufgaben des alltäglichen Lebens wie Einkau-
                                                        fen und Kochen.
Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte
(GOÄ/GOZ)                                               Heilbehandlung

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Ge-         Eine Heilbehandlung versucht mit geeigneten Mit-
bührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regeln die Ab-        teln die Krankheit oder Verletzung zu heilen, zu lin-
rechnung privater Leistungen des Arztes und des         dern oder eine Verschlimmerung zu verhüten.
Zahnarztes, d.h. aller medizinischen und zahnmedi-
zinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen         Heilmittel
Krankenversicherung (GKV). In ihnen sind die Ge-        Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich
bühren für ärztliche und zahnärztliche Leistungen       verordnete, medizinische Leistungen, von denen
verzeichnet.                                            eine heilsame Wirkung auf den Patienten ausgehen
                                                        soll. Hierzu zählen z.B. Physikalische Therapie, Kran-
                                                        kengymnastik, Physiotherapie, Ergotherapie und
                                                        Logopädie. Was wir in welcher Höhe erstatten siehe
                                                        Heilmittelverzeichnis im Anhang 2.


Hallesche                                                                                      PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                         Seite 14 von 25

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Intensiv-Behandlungspflege                              Notfall
Intensiv-Behandlungspflege liegt vor, wenn auf          Ein Notfall ist eine Situation, die ohne sofortige me-
Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, ein     dizinische Behandlung zu schweren Schäden oder
besonders hoher Pflegebedarf an medizinischer Be-       dem Tod führt.
handlungspflege besteht, der die ständige Anwe-
senheit einer geeigneten Pflegekraft zur individuel-    Textform
len Kontrolle und Einsatzbereitschaft erfordert, ins-   Textform bedeutet: Schriftlich, es ist aber keine ei-
besondere weil behandlungspflegerische Maßnah-          genhändige Unterschrift notwendig, z.B. reicht ein
men in ihrer Intensität und Häufigkeit unvorherseh-     Fax oder eine E-Mail.
bar am Tag und in der Nacht erfolgen oder die Be-
dienung und Überwachung eines lebenserhaltenden         Transporte
Hilfsmittels (z.B. Beatmungsgerätes) am Tag und in
                                                        Ein Transport kommt zum Tragen, wenn der Versi-
der Nacht erforderlich ist.
                                                        cherte so krank oder verletzt ist, dass er nicht mit ei-
Kinderwunsch-Behandlung                                 genen oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren
                                                        kann. Er muss z.B. im Krankenwagen transportiert
Unter Kinderwunsch-Behandlung verstehen wir eine        werden.
künstliche Befruchtung.
                                                        Siehe auch Fahrten
Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
                                                        Unfall
Für öffentliche Krankenhäuser ist im KHEntgG bzw.
in der Bundespflegesatzverordnung festgelegt,          Ein Unfall ist ein plötzlich, von außen auf den Körper
was sie abrechnen dürfen. In privaten Krankenhäu-       wirkendes Ereignis, bei dem der Versicherte unfrei-
sern bzw. in Krankenhäusern im Ausland gilt dies        willig einen Schaden erleidet. Die häufigsten Unfälle
nicht. Die Rechnungen dort können deutlich höher        sind z.B. Stürze, Verkehrs- und Sportunfälle.
sein.

Kryokonservierung
                                                        Anhang 1 – Höchstsätze GOÄ/GOP/GOZ
Unter Kryokonservierung versteht man das Aufbe-
wahren von Zellen oder Gewebe durch Einfrieren in       Höchstsätze der GOÄ/GOP sind derzeit der 3,5fache
flüssigem Stickstoff.                                   Satz für persönlich ärztliche Leistungen bzw. der
                                                        2,5fache Satz bei medizinisch-technischen Leistun-
Medizinische Behandlungspflege                          gen bzw. der 1,3fache Satz für Leistungen gemäß
                                                        Abschnitt M (Laborleistungen) sowie nach Ziffer 437
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle
                                                        der GOÄ.
medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Fach-
arzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft         Höchstsatz der GOZ ist derzeit der 3,5fache Satz.
durchführt. Dazu gehören z.B. Wundversorgung und
Verbandswechsel.


Hallesche                                                                                       PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                          Seite 15 von 25

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Anhang 2 - Heilmittelverzeichnis
Hierzu zählen Physikalische Therapie, Krankengymnastik, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie usw.

Richtwert im Sinne des Heilmittelverzeichnisses ist die Zeitangabe zur regelmäßig medizinisch notwendigen
Dauer der jeweiligen Therapiemaßnahme (Regelbehandlungszeit). Er beinhaltet die Durchführung der The-
rapiemaßnahme einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Die Regelbehandlungszeit darf nur aus medizi-
nischen Gründen unterschritten werden.

                                            erstattungs-                                                   erstattungs-
                                           fähig bis zu €                                                 fähig bis zu €
Krankengymnastik / Bewegungsübungen                         Manuelle Therapie, Richtwert: 15-25 Minuten           41,00
Physiotherapeutische Erstbefundung zur Er-         19,00    Chirogymnastik (funktionelle Wirbelsäu-               23,60
stellung eines Behandlungsplans, einmal je Be-              lengymnastik) als Einzelbehandlung, Richt-
handlungsfall                                               wert: 15-20 Minuten
Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche     77,90    Bewegungsübungen
Anforderung der verordnenden Person                           als Einzelbehandlung, Richtwert: 10-20 Minu-        15,80
Physiotherapeutische Diagnostik (PD), einmal       42,30      ten
je Blankoverordnung                                           in einer Gruppe (2-5 Personen), Richtwert:            9,80
Bedarfsdiagnostik (BD), einmal je Blanko-          31,70      10-20 Minuten
verordnung                                                  Bewegungsübungen im Bewegungsbad
Krankengymnastik (KG), auch auf neurophysio-       34,20      als Einzelbehandlung, einschließlich der er-        37,90
logischer Grundlage, Atemtherapie, als Einzel-                forderlichen Nachruhe, Richtwert: 20-30 Mi-
behandlung einschließlich der erforderlichen                  nuten
Massage, Richtwert: 15-20 Minuten                             in einer Gruppe (2-3 Personen), je Teilneh-         27,60
Krankengymnastik auf neurophysiologischer          54,20      mer, einschließlich der erforderlichen Nach-
Grundlage (KG-ZNS nach Bobath, Vojta, Pro-                    ruhe, Richtwert: 20-30 Minuten
priozeptive Neuromuskuläre Fazilitation                       in einer Gruppe (4-5 Personen), je Teilneh-         18,80
[PNF]) bei zentralen Bewegungsstörungen                       mer, einschließlich der erforderlichen Nach-
nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Ein-                 ruhe, Richtwert: 20-30 Minuten
zelbehandlung, Richtwert: 25-35 Minuten                     Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP),           132,60
Krankengymnastik auf neurophysiologischer          67,80    Richtwert: 120 Minuten, je Behandlungstag
Grundlage (KG-ZNS nach Bobath, Vojta) bei                   (Hinweis: Diese spezielle Therapie ist an be-
zentralen Bewegungsstörungen als Einzelbe-                  stimmte Indikationen gebunden.)
handlung für Kinder längstens bis zur Voll-                 Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-                 64,30
endung des 18. Lebensjahres, Richtwert: 30-45               Gerät), einschließlich Medizinischen Aufbau-
Minuten                                                     trainings (MAT) und Medizinischer Trainings-
Krankengymnastik in einer Gruppe (2-8 Perso-       15,30    therapie (MTT), je Sitzung für eine parallele
nen), Richtwert: 20-30 Minuten, je Teilnehmer               Einzelbehandlung bis zu 3 Personen, Richt-
Krankengymnastik bei zerebralen Dysfunktio-        19,10    wert: 60 Minuten
nen in einer Gruppe (2-4 Personen), Richtwert:              Traktionsbehandlung mit Gerät (z.B. Schräg-           10,20
20-30 Minuten, je Teilnehmer                                brett, Extensionstisch, Perl’sches Gerät, Schlin-
Krankengymnastik (Atemtherapie) bei Muko-         102,40    gentisch) als Einzelbehandlung, Richtwert: 10-
viszidose und schweren Bronchialerkrankun-                  20 Minuten
gen als Einzelbehandlung, Richtwert: 60 Minu-               Massagen
ten                                                         Massagen einzelner oder mehrerer Körperteile:
Krankengymnastik im Bewegungsbad                              Klassische Massagetherapie (KMT), Seg-              25,00
  als Einzelbehandlung, einschließlich der er-     39,00      ment-, Periost-, Reflexzonen-, Bürsten- und
  forderlichen Nachruhe, Richtwert: 20-30 Mi-                 Colonmassage, Richtwert: 15-20 Minuten
  nuten                                                       Bindegewebsmassage (BGM), Richtwert: 20-            29,90
  in einer Gruppe (2-3 Personen), je Teilneh-      27,90      30 Minuten
  mer, einschließlich der erforderlichen Nach-
  ruhe, Richtwert: 20-30 Minuten
  in einer Gruppe (4-5 Personen), je Teilneh-      18,40
  mer, einschließlich der erforderlichen Nach-
  ruhe, Richtwert: 20-30 Minuten


Hallesche                                                                                              PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                                 Seite 16 von 25

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                                             erstattungs-                                                  erstattungs-
                                            fähig bis zu €                                                fähig bis zu €
Manuelle Lymphdrainage (MLD)                                 An- oder absteigendes Vollbad (Überwär-              30,40
   Teilbehandlung, Richtwert: 30 Minuten            41,40    mungsbad), einschließlich der erforderlichen
   Großbehandlung, Richtwert: 45 Minuten            62,10    Nachruhe
   Ganzbehandlung, Richtwert: 60 Minuten            82,80    Wechselbad, einschließlich der erforderlichen Nachruhe
   Kompressionsbandagierung einer Extremi-          26,50      Teilbad                                            14,00
   tät, Aufwendungen für das notwendige Pols-                  Vollbad                                            20,30
   ter- und Bindenmaterial (z.B. Mullbinden,                 Bürstenmassagebad, einschließlich der erfor-         28,90
   Kurzzugbinden, Fließpolsterbinden) sind da-               derlichen Nachruhe
   neben erstattungsfähig                                    Naturmoorbad, einschließlich der erforderlichen Nach-
Unterwasserdruckstrahlmassage, einschließ-          38,90    ruhe
lich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert:                   Teilbad                                            49,80
15-20 Minuten                                                  Vollbad                                            63,80
Palliativversorgung                                          Sandbad, einschließlich der erforderlichen Nachruhe
Physiotherapeutische Komplexbehandlung in           75,90      Teilbad                                            43,60
der Palliativversorgung, Richtwert: 60 Minuten                 Vollbad                                            49,80
                                                             Balneo-Phototherapie (Sole-Photo-Therapie)           49,80
Aufwendungen hierfür sind gesondert erstattungsfähig,
                                                             und Licht-Öl-Bad, einschließlich Nachfetten
sofern sie nicht bereits von spezialisierter ambulanter
                                                             und der erforderlichen Nachruhe
Palliativversorgung (SAPV) umfasst sind.
                                                             Medizinische Bäder mit Zusatz
Packungen, Hydrotherapie, Bäder
                                                               Hand-, Fußbad                                      10,20
Heiße Rolle, einschließlich der erforderlichen       15,70
                                                               Teilbad, einschließlich der erforderlichen         20,30
Nachruhe, Richtwert: 10-15 Minuten
                                                               Nachruhe
Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile, ein-
                                                               Vollbad, einschließlich der erforderlichen         28,10
schließlich der erforderlichen Nachruhe
                                                               Nachruhe
  bei Anwendung wieder verwendbarer Pa-              18,70
                                                               bei mehreren Zusätzen je weiterer Zusatz             4,80
  ckungsmaterialien (z.B. Paraffin, Fango-Pa-
                                                               Bei Teil- und Vollbädern mit ortsgebundenen
  raffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm)
                                                               natürlichen Heilwässern erhöhen sich die
  bei Anwendung einmal verwendbarer natür-
                                                               Höchstbeträge um 4,80 €.
  licher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango,
                                                             Gashaltige Bäder
  Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung
                                                               Gashaltiges Bad (z.B. Kohlensäurebad, Sauer-       32,00
  von Folie oder Vlies zwischen Haut und
                                                               stoffbad), einschließlich der erforderlichen
  Peloid
                                                               Nachruhe
     Teilpackung                                     41,70
                                                               Gashaltiges Bad mit Zusatz, einschließlich         34,20
     Großpackung                                     55,00
                                                               der erforderlichen Nachruhe
Schwitzpackung (z.B. Spanischer Mantel, Salz-        22,70
                                                               Gashaltiges Bad mit ortsgebundenen natürli-        39,00
hemd, Dreiviertelpackung nach Kneipp), ein-
                                                               chen Heilwässern und mit Zusatz, einschließ-
schließlich der erforderlichen Nachruhe
                                                               lich der erforderlichen Nachruhe
Kaltpackung (Teilpackung)
                                                               Kohlendioxidgasbad (Kohlensäuregasbad),            31,90
  Anwendung von Lehm, Quark o.ä.                     11,80
                                                               einschließlich der erforderlichen Nachruhe
  Anwendung einmal verwendbarer Peloide              23,40
                                                               Radon-Bad, einschließlich der erforderlichen       28,10
  (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose,
                                                               Nachruhe
  Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Fo-
                                                               Radon-Zusatz, je 500.000 Millistat                   4,80
  lie oder Vlies zwischen Haut und Peloid
                                                             Inhalationen
Heublumensack, Peloidkompresse                       14,00
                                                             Inhalationstherapie – auch mittels Ultraschallverneblung
Sonstige Packungen (z.B. Wickel, Auflagen,            7,10
                                                               als Einzelinhalation                               14,30
Kompressen), auch mit Zusatz
                                                               als Rauminhalation in einer Gruppe, je Teil-         5,60
Trockenpackung                                        4,80     nehmer
Guss                                                           als Rauminhalation in einer Gruppe bei An-           8,70
  Teilguss, Teilblitzguss, Wechselteilguss            4,80     wendung ortsgebundener natürlicher Heil-
  Vollguss, Vollblitzguss, Wechselvollguss            7,10     wässer, je Teilnehmer
  Abklatschung, Abreibung, Abwaschung                 6,30
An- oder absteigendes Teilbad (z.B. Hauffe),         18,70   Aufwendungen für die für Inhalationen erforderlichen
einschließlich der erforderlichen Nachruhe                   Zusätze sind daneben gesondert erstattungsfähig.
                                                             Radon-Inhalation im Stollen                       17,20
                                                             Radon-Inhalation mittels Hauben                   21,00


Hallesche                                                                                              PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                                 Seite 17 von 25

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                                           erstattungs-                                                  erstattungs-
                                          fähig bis zu €                                                fähig bis zu €
Kälte- und Wärmebehandlung                                 Bericht an die verordnende Person                      7,60
Kältetherapie bei einem oder mehreren Kör-       14,90     Bericht auf besondere Anforderung der ver-          134,90
perteilen mit lokaler Applikation intensiver               ordnenden Person
Kälte in Form von Eiskompressen, tiefgekühl-               Einzelbehandlung bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und
ten Eis- oder Gelbeuteln, direkter Abreibung,              Schluckstörungen
Kaltgas und Kaltluft mit entsprechenden Ap-                  Richtwert: 30 Minuten                              60,10
paraturen sowie Eisteilbädern in Fuß- oder                   Richtwert: 45 Minuten                              82,50
Armbadewannen, Richtwert: 5-10 Minuten                       Richtwert: 60 Minuten                             105,00
Wärmetherapie mittels Heißluft– bei einem         8,70       Richtwert: 90 Minuten                             119,00
oder mehreren Körperteilen, Richtwert: 10-20               Gruppenbehandlung bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und
Minuten                                                    Schluckstörungen je Teilnehmer
Ultraschall-Wärmetherapie, Richtwert: 10-20      17,00       Gruppe (2 Personen), Richtwert: 45 Minuten         74,20
Minuten                                                      Gruppe (3-5 Personen), Richtwert: 45 Minu-         39,80
Elektrotherapie                                              ten
Elektrotherapie einzelner oder mehrerer Kör-      9,80       Gruppe (2 Personen), Richtwert: 90 Minuten        134,90
perteile mit individuell eingestellten Strom-                Gruppe (3-5 Personen), Richtwert: 90 Minu-         67,60
stärken und Frequenzen, Richtwert: 10-20 Mi-                 ten
nuten                                                      Ergotherapie (Beschäftigungstherapie)
Elektrostimulation bei Lähmungen, Richtwert:     21,60     Funktionsanalyse und Erstgespräch, ein-              54,90
je Muskelnerveinheit 5-10 Minuten                          schließlich Beratung und Behandlungsplanung,
Iontophorese, Phonophorese                        9,50     einmal je Behandlungsfall
Hydroelektrisches Teilbad (Zwei- oder Vierzel-   17,20     Einzelbehandlung
lenbad), Richtwert: 10-20 Minuten                            bei motorisch-funktionellen Störungen,             65,60
Hydroelektrisches Vollbad (z.B. Stangerbad),     33,40       Richtwert: 45 Minuten
auch mit Zusatz, einschließlich der erforderli-              bei sensomotorischen oder perzeptiven Stö-         87,40
chen Nachruhe, Richtwert: 10-20 Minuten                      rungen, Richtwert: 60 Minuten
Lichttherapie                                                bei psychisch-funktionellen Störungen, Richt-     109,20
Behandlung mit Ultraviolettlicht                             wert: 75 Minuten
  als Einzelbehandlung                            4,80     Einzelbehandlung als Beratung zur Integration in das
  in einer Gruppe, je Teilnehmer                  4,00     häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs
Reizbehandlung eines umschriebenen Hautbe-        4,80     im häuslichen oder sozialen Umfeld, einmal pro Behand-
zirks mit Ultraviolettlicht                                lungsfall
Reizbehandlung mehrerer umschriebener             8,00       bei motorisch-funktionellen Störungen,            174,70
Hautbezirke mit Ultraviolettlicht                            Richtwert: 120 Minuten
Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes          9,50       bei sensomotorischen oder perzeptiven Stö-        210,00
Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Fel-        13,20       rungen, Richtwert: 120 Minuten
der                                                          bei psychisch-funktionellen Störungen, Richt-     175,30
                                                             wert: 120 Minuten
Logopädie (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluck-
therapie)                                                  Parallelbehandlung (bei Anwesenheit von zwei
                                                           zu behandelnden Personen)
Ausführlicher Bericht (ausgenommen der           20,70
sprachtherapeutische Bericht für den verord-                 bei motorisch-funktionellen Störungen,             52,50
nenden Arzt)                                                 Richtwert: 45 Minuten, je Teilnehmer
                                                             bei sensomotorischen oder perzeptiven Stö-         70,00
Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeu-   134,90
                                                             rungen, Richtwert: 60 Minuten, je Teilneh-
tische Erstdiagnostik zur Erstellung eines Be-
                                                             mer
handlungsplans, einmal je Behandlungsfall,
                                                             bei psychisch-funktionellen Störungen, Richt-      87,40
Richtwert: 60 Minuten
                                                             wert: 75 Minuten, je Teilnehmer
Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeu-    67,60
                                                           Gruppenbehandlung
tische Bedarfsdiagnostik, Richtwert: 30 Minu-
                                                             bei motorisch-funktionellen Störungen,             23,00
ten
                                                             Richtwert: 45 Minuten, je Teilnehmer
je Kalenderhalbjahr sind Aufwendungen für bis zu zwei        bei sensomotorischen oder perzeptiven Stö-         30,60
Einheiten Diagnostik (entweder eine Einheit Erstdiagnos-     rungen, Richtwert: 60 Minuten, je Teilneh-
tik und eine Einheit Bedarfsdiagnostik oder zwei Einhei-     mer
ten Bedarfsdiagnostik) innerhalb eines Behandlungsfalls      bei psychisch-funktionellen Störungen, Richt-      53,50
erstattungsfähig                                             wert: 105 Minuten, je Teilnehmer


Hallesche                                                                                            PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                               Seite 18 von 25

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                                             erstattungs-                                                   erstattungs-
                                            fähig bis zu €                                                 fähig bis zu €
  bei psychisch-funktionellen Störungen als         80,80    Indikationsspezifische Kontrolle auf Sitz- und        20,40
  Belastungserprobung, Richtwert: 180 Minu-                  Passgenauigkeit
  ten, je Teilnehmer                                         Behandlungsabschluss ggf. einschließlich der          30,60
Hirnleistungstraining / Neuropsychologisch          65,60    Entfernung der Nagelkorrekturspange
orientierte Einzelbehandlung, Richtwert: 45                  Nagelspangenbehandlung, zweimal je Behand-            65,80
Minuten                                                      lungstag
Hirnleistungstraining, Einzelbehandlung als        175,30    Aufschlag für besonderen Aufwand bei der Be-          20,10
Beratung zur Integration in das häusliche und                handlung von Kindern bis zur Vollendung des
soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im                    14. Lebensjahres oder von Personen mit Un-
häuslichen oder sozialen Umfeld, Richtwert:                  guis incarnatus in den Stadien 2 bis 3 (Diagno-
120 Minuten, einmal pro Behandlungsfall                      segruppe UI2), zweimal je Behandlungstag
Hirnleistungstraining als Parallelbehandlung        52,50    Regulierung der Orthonyxiespange nach Ross-           43,10
bei Anwesenheit von zwei zu behandelnden                     Fraser, einteilig einschließlich Spangenkon-
Personen, Richtwert: 45 Minuten, je Teil-                    trolle nach 1 bis 2 Tagen
nehmer                                                       Ersatzversorgung mit einer Orthonyxiespange           74,60
Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung,        30,60    nach Ross-Fraser, einteilig infolge Verlusts
Richtwert: 60 Minuten, je Teilnehmer                         oder Bruchs der Spange bei vorhandenem Mo-
Podologie                                                    dell einschließlich Applikation
Podologische Behandlung (klein), Richtwert:         41,60    Versorgung mit einer konfektionierten bilate-         86,10
35 Minuten                                                   ralen Federstahldraht-Orthonyxiespange, drei-
Podologische Behandlung (groß), Richtwert:          59,80    teilig, einschließlich individueller Spangenfor-
50 Minuten                                                   mung, Applikation und Spangensitzkontrolle
Podologischer Befund, je nach Behandlung              4,20   nach 1 bis 2 Tagen
Erstversorgung mit einer Federstahldraht-Or-       223,80    Versorgung mit einer konfektionierten Klebe-          43,10
thonyxiespange nach Ross-Fraser, einteilig,                  spange einschließlich Applikation und Span-
einschließlich Abdruck und Anfertigung der                   gensitzkontrolle nach 1 bis 2 Tagen
Passiv-Nagelkorrektur-Spange nach Modell,                    Ernährungstherapie
Applikation sowie Spangenkontrolle nach 1 bis                Ernährungstherapie ist als Heilmittel erstattungsfähig,
2 Wochen                                                     wenn sie durch Diätassistenten, Oecotrophologen oder
Erst- und Eingangsbefundung                                  Ernährungswissenschaftler erbracht wird.
  Erstbefundung (klein), Richtwert: 20 Minuten      33,10    Ernährungstherapeutische Anamnese, einmal             47,10
  Erstbefundung (groß), einmal je Kalender-         66,30    je Behandlungsfall, Richtwert: 30 Minuten
  jahr, Richtwert: 45 Minuten                                Ernährungstherapeutische Anamnese, einmal             94,00
  Eingangsbefundung, einmal je Leistungser-         26,70    je Behandlungsfall, Richtwert: 60 Minuten
  bringer, Richtwert: 20 Minuten                             Berechnung und Auswertung von Ernährungs-             77,00
Therapiebericht auf schriftliche Anforderung        20,10    protokollen und Entwicklung entsprechender
der verordnenden Person                                      individueller Empfehlungen, Richtwert: 60 Mi-
Anpassung einer einteiligen unilateralen oder      117,00    nuten
bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach                  Notwendige Abstimmung der Therapie mit ei-            77,00
Ross-Fraser                                                  ner dritten Partei
Fertigung einer einteiligen unilateralen oder       64,10    Ernährungstherapeutische Intervention als             47,10
bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach                  Einzelbehandlung, Richtwert: 30 Minuten
Ross-Fraser                                                  Ernährungstherapeutische Intervention als             94,00
Nachregulierung der einteiligen unilateralen        58,70    Einzelbehandlung, Richtwert: 60 Minuten
oder bilateralen Nagelkorrekturspange,                       Ernährungstherapeutische Intervention als             94,00
z.B. nach Ross-Fraser                                        Einzelbehandlung im häuslichen oder sozialen
Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Auf-        114,90    Umfeld, Richtwert: 60 Minuten
setzen einer mehrteiligen bilateralen Nagel-                 Ernährungstherapeutische Intervention als             32,90
korrekturspange                                              Gruppenbehandlung, Richtwert: 30 Minuten
Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Auf-         63,50    Ernährungstherapeutische Intervention als             65,80
setzen einer einteiligen Kunststoff- oder Me-                Gruppenbehandlung, Richtwert: 60 Minuten
tall-Nagelkorrekturspange


Hallesche                                                                                               PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                                  Seite 19 von 25

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                                              erstattungs-                                               erstattungs-
                                             fähig bis zu €                                             fähig bis zu €
Geburtsvorbereitung / Schwangerschaftsgymnastik /             Sonstiges
Rückbildungsgymnastik                                         Ärztlich verordneter Hausbesuch                    14,00
Geburtsvorbereitung / Schwangerschaftsgym-           16,50    Ärztlich verordneter Hausbesuch einschließlich     31,80
nastik bei Unterweisung in der Gruppe (bis zu                 der Fahrtkosten, pauschal. Werden auf dem-
10 Schwangere je Gruppe), höchstens 14 Stun-                  selben Weg mehrere Patienten besucht, sind
den, je Unterrichtsstunde (60 Minuten), je Teil-              die Aufwendungen nur anteilig je Patient er-
nehmer                                                        stattungsfähig.
Geburtsvorbereitung / Schwangerschaftsgym-           21,40    Besuch eines oder mehrerer Patienten in einer      20,70
nastik als Einzelunterweisung, auf ärztliche An-              sozialen Einrichtung/Gemeinschaft, einschließ-
ordnung, höchstens 28 Unterrichtseinheiten à                  lich der Fahrtkosten, je Patient pauschal
15 Minuten, je Einheit                                        Hausbesuch bei der Beratung im häuslichen          31,80
Rückbildungsgymnastik bei Unterweisung in            16,50    und sozialen Umfeld (Mehraufwand). Der
der Gruppe (bis zu 10 Personen), höchstens 10                 Hausbesuch ist nur erstattungsfähig, wenn die
Stunden, je Unterrichtsstunde (60 Minuten), je                Leistungen Einzelbehandlung oder Hirnleis-
Teilnehmer                                                    tungstraining als Beratung oder Ernährungs-
Rückbildungsgymnastik als Einzelunterwei-            21,40    therapeutische Intervention zur Integration in
sung, auf ärztliche Anordnung, höchstens 20                   das häusliche und soziale Umfeld ohne ärztlich
Unterrichtseinheiten à 15 Minuten, je Einheit                 verordneten Hausbesuch erbracht wurden.
Rehabilitationssport / Funktionstraining                      Aufwendungen für Leistungen ärztlich verord-
Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreu-      neter Hausbesuch einschl. der Fahrtkosten
ung und Überwachung, je Teilnehmer                            oder Besuch eines Patienten in einer sozialen
  allgemeiner Rehasport                                8,10   Einrichtung sind daneben nicht erstattungsfä-
  Rehasport im Wasser                                10,80    hig.
  Rehasport in Herzgruppen                           12,50    Übermittlungsgebühr für Mitteilung/Bericht          1,70
  Rehasport für schwerstbehinderte Men-              17,20    an die verordnende Person
  schen, die einen erhöhten Betreuungsauf-                    Versorgungsbezogene Pauschale je Blanko-          113,40
  wand erfordern                                              verordnung
Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr:
  allgemeiner Rehasport                              11,90
  Rehasport im Wasser                                16,30
  Rehasport in Kinderherzgruppen                     23,00
  Rehasport für schwerstbehinderte Kinder            21,90
Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins          16,10
für Kinder und Erwachsene
Funktionstraining in Gruppen unter fachkundi-         7,60
ger Anleitung und Überwachung, je Teilneh-
mer


Hallesche                                                                                             PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                                Seite 20 von 25

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Anhang 3 - Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen/Schutzimpfungen
Wir erstatten die Kosten für Vorsorge- und Check-up-Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (vgl. II.1.9
sowie II.3.5) bzw. für Schutzimpfungen (vgl. II.1.10). Soweit diese gemäß nachfolgend aufgeführter Tabelle abgerechnet
wurden, wird die Erstattung dafür nicht auf den jeweiligen Selbstbehalt/Bonus angerechnet sowie im Rahmen einer
Beitragsrückerstattung nicht berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Kosten für Maßnahmen zu rein diagnostischen Zwecken sowie für die weitere Diagnostik bzw.
Behandlung, deren Bedarf sich im Rahmen einer Vorsorgeleistung nach diesem Verzeichnis ergibt.
Ziffern, die durch einen Schrägstrich „/“ getrennt sind, können alternativ abgerechnet werden.

Bei Erwachsenen
                                                GOÄ-Ziffer                                                 GOÄ-Ziffer
Vorsorgeuntersuchung für Männer                                • Abstrich vom Gebärmutterhals in           4780, 4783,
Urologische Vorsorge                                             Kombination mit einem Test auf In-    4785 (2x)/4872a
• Anamnese                                               28      fektion mit Humanen Papillomviren
• Inspektion und Abtasten der                                    (HPV) mit nachfolgender mikroskopi-
  äußeren Geschlechtsorgane                                      scher Untersuchung der Zellen
• Enddarmaustastung zur                                        • Vaginaler Ultraschall als Vorsorge            410, 403
  Untersuchung der Prostata                                      für Eierstockkrebs
• Untersuchung örtlicher                                       • Kolposkopie                                      1070
  Lymphknoten                                                  • Sonographie Brust                   401, 418, 420 (2x),
• Beratung zum Untersuchungs-                                                                                    5121a
  ergebnis                                                     Mammographie-Screening
• Sonographie                                           410,   • Gezielte Anamnese                                  1/3
                                          420 (3x), 401, 403   • Beratung zum
Früherkennung Prostatakrebs                                      Untersuchungsergebnis
• PSA-Bestimmung                                               • Röntgen-Untersuchung (Mammo-                 5266 (2x)
  • Blutentnahme                                       250       graphie-Screening) der Brust
  • Prostataspezifisches Antigen (PSA)             3908.H3     • Zuschlag für digitale Radiographie           5298 (2x)
• PCA-3-Test                                                   • Konsiliarische Erörterung                           60
  • Prostatamassage                               11/1775      Chlamydien-Screening
  • Labor                                           4780,      • PCR-Test                              297, 4780, 4783,
                                                 4783 (7x),                                                       4785
                                                 4785 (2x)       alternativ
Untersuchung der Bauchschlagader                               • Schnelltest aus Urin                            4504A
• Ultraschalluntersuchung der                 410, 401, 404    Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
  Bauchaorta                                                   • Erstuntersuchung
Vorsorgeuntersuchung für Frauen                                  • Untersuchung/Beratung                             23
Gynäkologische Krebsvorsorge                                     • Blutentnahme                                     250
• gezielte Anamnese                                      27      • Harnstreifentest                               3511
• Fragen nach Veränderung von Haut                               • Blutbild                                  3504/3550
  oder Brust                                                     • Bestimmung Blutgruppe, Rhesus-            3982/3983
• Abtasten von Brust und Achsel-                                   Faktor
  höhlen                                                         • Bestimmung irrregulärer                  3988, 3989
• Anleitung zur regelmäßigen                                       Antikörper
  Selbstuntersuchung der Brust                                   • Rötel-Antikörpertest                           4387
• Beratung zum Untersuchungs-                                    • Lues-Such-Reaktion
  ergebnis                                                         • Suchtest                                4232/4291
• Untersuchung der inneren und                                     • Bestätigungstest                      4259/4409a
  äußeren Geschlechtsorgane                                      • Nachweis Chlamydien                 297, 4780, 4783,
• Abstrich zur Zellgewinnung vom               4851/4815a                                                  4785/4504A
  Muttermund und aus dem Gebär-                                  • HIV-Test
  mutterhalskanal mit nachfolgender                                • Suchtest                                     4395,
  mikroskopischer Untersuchung der                                                                           4322/4323
  Zellen
                                                                   • Bestätigungstest                4409, 4409a, 4349
  alternativ
                                                                                                     /4350, 4322/4323


Hallesche                                                                                               PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                                  Seite 21 von 25

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                                               GOÄ-Ziffer                                                   GOÄ-Ziffer
• Infektionsvorsorge in der Schwangerschaft                   • Screening auf Schwangerschaftsdiabetes
  • Blutentnahme                                   250          • Vortest                            250, 3514/3560
  • Toxoplasma                                    4468          • Glukosegetränk                         Sachkosten
  • Cytomegalie                                   4378          • Zweittest                          250 (ggf. mehr-
  • Herpes simplex                                4384                                                 fach, je nach An-
  • Varizella-Zoster                              4388                                                  zahl der Gluko-
  • Hepatitis C                                   4406                                               sebestimmungen)
  • Hepatitis A                                   4382          • wenn nur Nüchternwert und Zwei-            3514/3560
  • Parvovirus                              4389/4409a            Stundenwert ermittelt
• Weitere Verlaufsuntersuchungen                                • wenn Nüchternwert und                             3613
  • Untersuchung im                                 24            Belastungswerte nach 60, 120 und
   Schwangerschaftsverlauf                                        180 Minuten ermittelt
 • Hämoglobinbestimmung                               3517    Vorsorgeuntersuchung für Männer und Frauen
• Ultraschalluntersuchungen                  401, 405, 415,   Darmkrebs-Früherkennung
                                                    1006a     • Beratung über Ziel und Zweck des               1/3, 7, 11
• Doppler-/Duplexsonographische              1007a, 1008a       Darmkrebs-Früherkennungs-
 Untersuchungen                                                 programms
• Ersttrimester-Screening                                     • Beratung zum Untersuchungs-
                                             401, 415, 420,     ergebnis
  • Sonographie
                                                              • Test auf nicht sichtbares (okkultes)     3735a/3736a/
                                                405/1006a
                                                                Blut im Stuhl                                     3650a
 • Blutentnahme                                        250
                                                                alternativ
 • Hormonbestimmung β-hCG                             4024
                                                              • Darmspiegelung (Koloskopie)                 687, 5298a,
 • PAPP-A                                           3743a
                                                                                                          451/452, 602,
• Chorionzottenbiopsie (CVS)
                                                                                                                   3550,
  • Humangenetische Beratung                            21
                                                                                                       3946 (pTT), 3960
  • Chorionzottenbiopsie                    A1157 (1158a)
                                                                                                      (Quick) bzgl. evtl.
  • Tokographische Untersuchung                       1001
                                                                                                       Probeexzisionen
  • Beobachtung/Betreuung während         ggf. 448/449 (bei
                                                                vorbereitende Medikation,                   Sachkosten
   Aufwach- und/oder Erholungszeit              ambulanter
                                                                Schmerzmittel, Analgosedierung
                                            Durchführung)     Hautkrebs-Früherkennung
 • Sonographie                             410, 420 nur im                                                              1
                                                              • Anamnese
                                          Anschluss an den
                                                              • Beratung zum Untersuchungs-
                                                   Eingriff     ergebnis
• Nicht-Invasiver Pränataltest (NIPT)                         • Untersuchung der gesamten Haut             7, 750/612a
  • bei vorliegender Indikation                   bis 495 €   Osteoporose-Früherkennung
    Kostenbeteiligung                                                                                                1/3
                                                              • Beratung/Anamnese
• Triple-Test                                                                                                5380/5475
                                                              • Osteodensitometrie
  • Blutentnahme                                       250
                                                              • Ultraschalluntersuchung                              410
  • Alpha-Fetoprotein (AFP)                           3743
                                                              Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
  • Östriol                                           4027
                                                              Diabetes
  • Hormonbestimmung β-hCG                            4024
                                                              • Anamnese und Erstellen Risikoprofil                    29
• Quadruple-Test
                                                      250
                                                              • körperliche Untersuchung
  • Blutentnahme
                                                     3743
                                                              • Blutdruckmessung
  • Alpha-Fetoprotein (AFP)
                                                     4027
                                                              • Beratung zum Untersuchungs-
  • Östriol                                                     ergebnis
  • Hormonbestimmung β-hCG                           4024
                                                              • Blutentnahme                                         250
  • Inhibin A                                        4069
                                                              • Kontrolle des Cholesterins und des       3562.H1, 3560
• Antikörper-Suchtest                     250, 3988, 3989,
                                                                Blutzuckers
                                                     3983                                                           3511
                                                              • Kontrolle des Urins


Hallesche                                                                                               PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                                  Seite 22 von 25

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                                            GOÄ-Ziffer     Bei Kindern und Jugendlichen
• Blutbild und Blutbildbestandteile   3550, 3551, 3561,
                                                                                                        GOÄ-Ziffer
  und weitere Laborwerte             3563.H1, 3564.H1,
                                                           Spezielle Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen
                                            3741, 3501,
                                                           der gesetzlichen Kindervorsorgeprogramme
                                      3908.H3, Höchst-
                                                           Erweitertes Neugeborenen-Screening
                                      wert nach 3541.H
                                                           • Blutentnahme                                      250a
                                      für die mit H1 ge-
                                        kennzeichneten     • Hypothyreose                                      4030
                                       Untersuchungen      • Adrenogenitales Syndrom (AGS)                     4035
                                     410, 420 (3x), 401,   • Biotinidasemangel                   3776a/3786a/3789
• Sonographie
                                                    403    • Galaktosämie                        3776a/3790/3724a
• EKG                                          651/652     • Schwere kombinierte                   3920, 3922, 3924
Früherkennung von Nierenerkrankungen                         Immundefekte (SCID)
                                                    250    • Sichelzellkrankheit                   3920, 3922, 3924
• Blutentnahme
                                                  3511/    • 5q-assoziierte spinale                3920, 3922, 3924
• Kontrolle des Urins
                                          3531/3583H1        Muskelatrophie
                                                           • Phenylketonurie (PKU) und            4078a, 4079 (ggf.
• Kreatinin                                     3585H1
                                                             Hyperphenylalaninämie (HPA)                  mehrfach)
• Sonographie                                  410/420
                                                           • Ahornsirupkrankheit (MSUD)
Screening auf Hepatitis B und C (einmalig ab 35 Jahren)
                                                           • Medium-Chain-Acyl-CoA-
• Blutentnahme                                      250
                                                             Dehydrogenase-Mangel (MCAD)
• HBs-Antigen                                      4643    • Long-Chain-3-OH-Acyl-CoA-
• Antikörper gegen Hepatitis C-Virus         4406/4393       Dehydrogenase-Mangel (LCHAD)
Glaukom-Früherkennung                                      • Very-Long-Chain-Acyl-CoA-
• Vollständige körperliche                             6     Dehydrogenase-Mangel (VLCAD)
  Untersuchung aller Augenabschnitte                       • Carnitinzyklusdefekte
• Spaltlampenmikroskopie                           1240    • Glutaracidurie Typ I (GA I)
• Ophthalmodynamometrie                            1262    • Isovalerianacidämie (IVA)
• Tonometrische Untersuchung           1255/1256/1257      • Tyrosinämie Typ I                          oder 4210a
• Frequenz-Verdopplungs-Perimetrie                7012a    Mukoviszidose-Screening
  oder Rauschfeld-Perimetrie                               • Blutentnahme                                       250
                                                           • Trypsin                                           3796
                                                           • PAP                                             3796a
                                                           Hüftscreening
                                                           • Sonographie der Hüftgelenke                        413
                                                           • Zuschlag Duplex-Verfahren                          401
                                                           Hörscreening
                                                           • Messung otoakustischer Emissionen                 1409
                                                           Pulsoxymetrie-Screening zur                          602
                                                           Erkennung von Herzfehlern
                                                           Kinder-/Jugendlichen-Vorsorge
                                                           Neugeborenen-Erstuntersuchung U1
                                                           • Neugeborenen-Erstuntersuchung                       25
                                                           • Zuschlag Kinder bis zum vollendeten                 K1
                                                             4. Lebensjahr


Hallesche                                                                                          PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                             Seite 23 von 25

[Seite 24]
                                              GOÄ-Ziffer                                                 GOÄ-Ziffer
Kinderuntersuchung U2-U9                                     • Zuschlag bei zusätzlicher                       401
• Untersuchung zur Früherkennung                       26     Anwendung des Duplex-Verfahrens
  von Krankheiten bei Kindern bis zum                        • Gezielte neurologische                             826
  vollendeten 14. Lebensjahr                                   Gleichgewichts- und
• Zuschlag Kinder bis zum vollendeten     K1 (bis zum ent-     Koordinationsprüfung
  4. Lebensjahr                              sprechenden     • Subjektive Refraktionsbestimmung                 1200
                                                    Alter)   • Untersuchung auf Heterophorie                    1216
• Erörterung (Dauer mindestens 20                      34      bzw. Strabismus
  Minuten) der Auswirkungen einer                            • Farbsinnprüfung                                  1228
  Krankheit auf die Lebensgestaltung                         • Tonschwellenaudiometrische                       1403
• Neurokinesiologische Diagnostik                     714      Untersuchung
  nach Vojta (Lagereflexe) sowie                             • Kinderaudiometrie zur Ermittlung                 1406
  Prüfung des zerebellaren Gleich-                             des Schwellengehörs
  gewichtes und der Statomotorik                             • Untersuchung eines                               3511
• Prüfung der funktionellen                           716      Körpermaterials
  Entwicklung bei einem Säugling                             • Anwendung und Auswertung                           855
  oder Kleinkind (z.B. Bewegungs- und                          projektiver Testverfahren
  Wahrnehmungsvermögen)                                      • Anwendung und Auswertung                           856
• Prüfung der funktionellen                           717      standardisierter Intelligenz- und
  Entwicklung bei einem Kleinkind                              Entwicklungstests
  (z.B. Sprechvermögen,                                      • Anwendung und Auswertung                           857
  Sprachverständnis, Sozialverhalten)                          orientierender Testuntersuchungen
• Höchstwert bei den                                  718    Jugendlichenuntersuchung J1 und J2
  Untersuchungen nach den                                                                             26/26a (für J2)
                                                             • Untersuchung zur Früherkennung
  Nummern 716 und 717
                                                               von Krankheiten bei Kindern bis zum
• Ultraschalluntersuchung eines                       410
                                                               vollendeten 14. Lebensjahr
  Organs                                                                                                650/651/652
                                                             • EKG
• Ultraschalluntersuchung des                         412
                                                             • Ultraschalluntersuchung eines                    410
  Schädels bei einem Säugling oder
                                                               Organs
  Kleinkind bis zum vollendeten
  2. Lebensjahr                                              • Ultraschalluntersuchung von bis zu                 420
                                                      420      drei weiteren Organen
• Ultraschalluntersuchung von bis zu
                                                             • Zuschlag bei zusätzlicher                          401
  drei weiteren Organen
                                                      401      Anwendung des Duplex-Verfahrens
• Zuschlag bei zusätzlicher
  Anwendung des Duplex-Verfahrens                            • Gezielte neurologische                             826
                                                      826      Gleichgewichts- und
• Gezielte neurologische
                                                               Koordinationsprüfung
  Gleichgewichts- und
  Koordinationsprüfung                                       • Subjektive Refraktionsbestimmung                 1200
• Subjektive Refraktionsbestimmung                   1200    • Untersuchung auf Heterophorie                    1216
                                                     1216      bzw. Strabismus
• Untersuchung auf Heterophorie
  bzw. Strabismus                                            • Farbsinnprüfung                                  1228
• Farbsinnprüfung                                    1228    • Tonschwellenaudiometrische                       1403
                                                     1403      Untersuchung
• Tonschwellenaudiometrische
  Untersuchung                                               • Kinderaudiometrie zur Ermittlung                 1406
                                                     1406      des Schwellengehörs
• Kinderaudiometrie zur Ermittlung
  des Schwellengehörs                                        • Untersuchung eines                               3511
                                                     3511      Körpermaterials
• Untersuchung eines
  Körpermaterials                                            • Blutentnahme                                      250
Kinderuntersuchung U10-U12                                   • Blutbild und Blutbildbestandteile                3550
• Untersuchung zur Früherkennung                       26    • Cholesterin                                   3562.H1
  von Krankheiten bei Kindern bis zum                        • Kreatinin                                     3585.H1
  vollendeten 14. Lebensjahr                                 • Alkalische Phosphatase                        3587.H1
• EKG                                        650/651/652     • Gamma-GT                                      3592.H1
• Ultraschalluntersuchung eines                      410     • GPT/ALAT                                      3595.H1
  Organs
• Ultraschalluntersuchung von bis zu                  420
  drei weiteren Organen


Hallesche                                                                                            PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                               Seite 24 von 25

[Seite 25]
Zahnprophylaktische Leistungen                           Anhang 4 - Schwerpunktbezeichnungen
                                           GOZ-Ziffer    Schwerpunktbezeichnungen sind:
• Entfernen von harten und weichen         1040, 4050,
  Belägen auf Zahn- und Wurzelober-              4055    •   bei Kinderärzten z.B. Kinderkardiologie, Neona-
  flächen / Reinigung von Zahnzwi-                           tologie,
  schenräumen / Entfernen des Bio-                       •   bei Internisten z.B. Angiologie, Endokrinologie,
  films / Oberflächenpolitur / Anwen-
  dung geeigneter Fluoridierungsmaß-
                                                             Gastroenterologie, Hämatologie, Internistische
  nahmen (Professionelle Zahnreini-                          Onkologie, Kardiologie, Nephrologie, Pneumo-
  gung)                                                      logie, Rheumatologie
• Erstellung eines Mundhygienestatus             1000
  und eingehende Unterweisung zur                        Anhang 5 - Gesetzestexte
  Vorbeugung gegen Karies und
  parodontale Erkrankungen                               Versicherungsvertragsgesetz [VVG]
• Kontrolle des Übungserfolgs ein-               1010
  schließlich weiterer Unterweisungen                    § 203 Prämien- und Bedingungsanpassung
• Versiegelung von Fissuren                      2000
                                                         (3) Ist bei einer Krankenversicherung im Sinn des
• Behandlung von überempfindlichen               2010
                                                         Abs. 1 Satz 1 das ordentliche Kündigungsrecht des
  Zähnen
• Eingehende Untersuchung zur Fest-              0010    Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausge-
  stellung von Zahn-, Mund- und                          schlossen, ist der Versicherer bei einer nicht nur als
  Kiefererkrankungen einschließlich                      vorübergehend anzusehenden Veränderung der
  Erhebung des Parodontalbefunds                         Verhältnisse des Gesundheitswesens berechtigt, die
  sowie Aufzeichnung des Befunds                         Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die
• Lokale Fluoridierung zur Verbesse-             1020
                                                         Tarifbestimmungen den veränderten Verhältnissen
  rung der Zahnhartsubstanz, zur
  Kariesvorbeugung und -behandlung,                      anzupassen, wenn die Änderungen zur hinreichen-
  mit Lack oder Gel, je Sitzung                          den Wahrung der Belange der Versicherungsneh-
• Beratung auch telefonisch               GOÄ-Ziffer 1   mer erforderlich erscheinen und ein unabhängiger
                                                         Treuhänder die Voraussetzungen für die Änderun-
                                                         gen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt
Schutzimpfungen nach STIKO                               hat.
                                          GOÄ-Ziffer
• Intramuskuläre oder subkutane               375, 1     Sozialgesetzbuch Fünftes Buch [SGB V]
  Schutzimpfung, einschließlich Eintra-
  gung in den Impfpass, Beratung                         § 139e Verzeichnis für digitale Gesundheits-
• Orale Schutzimpfung, einschließlich             376    anwendungen; Verordnungsermächtigung
  beratendem Gespräch                                    (1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medi-
• Zusatzinjektion bei Parallelimpfung             377
                                                         zinprodukte führt ein Verzeichnis erstattungsfähi-
• Simultanimpfung (gleichzeitig                   378
  passive und aktive Impfung gegen
                                                         ger digitaler Gesundheitsanwendungen nach § 33a.
  Wundstarrkrampf)                                       Das Verzeichnis ist nach Gruppen von digitalen Ge-
• Impfstoff                                              sundheitsanwendungen zu strukturieren, die in ih-
                                                         ren Funktionen und Anwendungsbereichen ver-
                                                         gleichbar sind. Das Verzeichnis und seine Änderun-
                                                         gen sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
                                                         Medizinprodukte im Bundesanzeiger bekannt zu
                                                         machen und im Internet zu veröffentlichen.


Hallesche                                                                                       PM 255u – 06.26
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit                                                          Seite 25 von 25
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