# ERGO Kapital- und: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-private-rente-ergo-kapital-und-rente.php
- Rechtlicher Träger: ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-private-rente-ergo-kapital-und-rente.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen der Stammversicherung (K520 Kapital und Rente)](https://ergo-versicherung.at/fileadmin/user_upload/K520_Kapital_und_Rente.pdf), Fassung 12/2022

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | ja | Rechnungszins ist der garantierte Zinssatz, mit dem die Deckungsrückstellung Ihres Versicherungsvertrags verzinst wird. | Begriffsbestimmungen, Seite 2 |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | nicht geregelt |  |  |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | ja | zuzüglich der Verzinsung mit dem in den Besonderen Versicherungsbedingungen der Stammversicherung angegebenen garantieren Rechnungszins. | Begriffsbestimmungen, Seite 2 |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Bei bereits als Rentenversicherung abgeschlossenen Verträgen stehen die Rechnungsgrundlagen der Rente und damit die Rentenhöhe schon bei Vertragsabschluss fest. | Punkt 15.3 b), Seite 7 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | keine | Bei bereits als Rentenversicherung abgeschlossenen Verträgen stehen die Rechnungsgrundlagen der Rente und damit die Rentenhöhe schon bei Vertragsabschluss fest. | Punkt 15.3 b), Seite 7 |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | nicht geregelt |  |  |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Gewinnberechtigte Versicherungsverträge nehmen im Wege der Gewinnbeteiligung an den von uns erzielten Überschüssen teil. | Punkt 6.1, Seite 4 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | nicht geregelt |  |  |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | nicht geregelt |  |  |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | nicht geregelt |  |  |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | ja | Sie haben das Recht, statt der als laufende Rentenzahlung fällig werdenden Erlebensleistung ein einmaliges Ablösekapital, dessen Höhe Ihnen bereits bei Vertragsabschluss bekanntgegeben wird, in Anspruch zu nehmen. | Punkt 15.1, Seite 7 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | ja | können Sie das einmalige Ablösekapital bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fälligkeit der Rentenleistung bei uns anfordern. | Punkt 15.1, Seite 7 |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | nicht geregelt |  |  |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | nicht geregelt |  |  |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | Bei Rentenversicherungen mit bereits laufender Rentenzahlung führt die Gewinnbeteiligung zu einer Erhöhung der laufenden Rente. | Punkt 6.1, Seite 4 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | ja | entnehmen Sie (außer bei sofort beginnenden Renten) bitte der in Ihrem Versicherungsantrag und Ihrer Polizze enthaltenen Modellrechnung. | Punkt 8.3, Seite 5 |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | ja | Die Veranlagung kann im klassischen Deckungsstock oder auch in anderen, zum Zeitpunkt des Rentenbeginns verfügbaren, Veranlagungsformen (beispielsweise fondsgebunden) erfolgen. | Punkt 15.3 e), Seite 7 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | leisten wir die im Versicherungsantrag und in der Polizze für den Ablebensfall angegebene garantierte Versicherungsleistung zuzüglich der zugeteilten Gewinnbeteiligung. | Punkt 1.1, Seite 3 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | leisten wir die im Versicherungsantrag und in der Polizze für den Ablebensfall angegebene garantierte Versicherungsleistung zuzüglich der zugeteilten Gewinnbeteiligung. | Punkt 1.1, Seite 3 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | nicht geregelt |  |  |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Bis dahin können Sie die Bezugsberechtigung jederzeit ändern. | Punkt 14.1, Seite 6 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | ja | Bei Selbstmord der versicherten Person innerhalb von drei Jahren nach Abschluss oder einer unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung des Versicherungsvertrags zahlen wir die Deckungsrückstellung aus. | Punkt 3.2, Seite 3 |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | ja | Bei einer nur teilweisen Prämienfreistellung (= Prämienreduktion) vermindert die geringere Prämienhöhe die Versicherungssumme bzw. versicherte Rente | Punkt 9.4, Seite 6 |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | ja | Sie können Ihren Versicherungsvertrag ganz oder teilweise prämienfrei stellen | Punkt 9.1, Seite 5 |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | nicht geregelt |  |  |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Deren Höhe darf insgesamt höchstens 25 % der für den Erlebensfall vereinbarten Versicherungsleistung betragen. | Punkt 11.2, Seite 6 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt |  |  |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nein | Eine Vorauszahlung ist nicht möglich. | Punkt 11.1, Seite 6 |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres | Punkt 8.1, Seite 5 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Der Rückkaufswert ist der zur Wirksamkeit der Kündigung aktuelle Wert der Deckungsrückstellung Ihres Versicherungsvertrags zuzüglich der zugeteilten Gewinnbeteiligung, vermindert um den in den Besonderen Versicherungsbedingungen der Stammversicherung angegebenen Abzug. | Punkt 8.2, Seite 5 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | ja | vermindert um den in den Besonderen Versicherungsbedingungen der Stammversicherung angegebenen Abzug. | Punkt 8.2, Seite 5 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | Bei Rückkauf innerhalb der ersten 5 Jahre wird § 176 Abs. 5 VersVG (Regelung der Abschlusskostenverrechnung) berücksichtigt. | Punkt 8.2, Seite 5 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Die Höhe der jährlichen Verwaltungskosten entnehmen Sie den Besonderen Versicherungsbedingungen der Stammversicherung. | Punkt 5.1 b), Seite 4 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | Die Wirkungen der Kündigung entfallen, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Kündigung die Zahlung nachholen, sofern der Versicherungsfall nicht schon eingetreten ist. | Punkt 2.5 e), Seite 3 |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nein | Eine Verpfändung oder Abtretung ist uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns angezeigt wird. | Punkt 12.1, Seite 6 |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | ja | Sie sind verpflichtet, den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. | Punkt 2.1, Seite 3 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | ja | Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter zahlen wir die Deckungsrückstellung aus. | Punkt 3.3, Seite 3 |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | ja | Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt, von einer nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus ausgelösten Katastrophe betroffen, bezahlen wir bei dadurch verursachten Versicherungsfällen die Deckungsrückstellung. | Punkt 3.4, Seite 3 |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Wir können verlangen, dass uns, bei sonstigem Aufschub der Rentenfälligkeit, ein amtlicher Nachweis vorgelegt wird, dass die versicherte Person an den Rentenfälligkeitstagen gelebt hat. | Punkt 7.2, Seite 5 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen der Stammversicherung (K520 Kapital und Rente)

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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung
Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen


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Begriffsbestimmungen

1      Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
2      Pflichten des Versicherungsnehmers
3      Umfang des Versicherungsschutzes
4      Beginn des Versicherungsschutzes
5      Kosten und Gebühren
6      Gewinnbeteiligung
7      Leistungserbringung und Auszahlungen durch den Versicherer
7a     Angaben zur Steuerpflicht
8      Kündigung des Versicherungsvertrags und Rückkaufswert
9      Prämienfreistellung und Herabsetzung der Versicherungsleistung
10     Nachteile einer Kündigung oder Prämienfreistellung
11     Vorauszahlungen und Teilauszahlungen (Entnahmen)
12     Vinkulierung, Verpfändung und Abtretung
13     Erklärungen – Form von Erklärungen und anderen Informationen
14     Bezugsberechtigung
15     Auszahlung in Kapital- oder Rentenform
16     Verjährung
17     Vertragsgrundlagen
18     Aufsichtsbehörde; Beschwerden; Bericht über Solvabilität und Finanzlage
19     Sicherungssystem Deckungsstock
20     Erfüllungsort


Firmenname: ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, Handelsgericht Wien, FN 101528 g, UID-Nr.: ATU 15366306
Firmensitz: ERGO Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien
K520                                                          Stand: 12/2022                                   Seite 1 von 8

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          Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung
          Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen                                                                          Anhang K520


Begriffsbestimmungen          Bitte lesen Sie die folgenden Begriffsbestimmungen sorgfältig durch.
                              Sie sind für das Verständnis dieser Versicherungsbedingungen unerlässlich.
Ablösekapital                 ist eine einmalige Kapitalzahlung bei Rentenversicherungen, die anstelle der laufenden Rentenzahlungen in Anspruch genommen
                              werden kann und deren Höhe im Versicherungsantrag und in der Polizze angegeben ist.
Bezugsberechtigter            ist    die    Person,     die     für       den      Empfang        der     Leistung        des      Versicherers      genannt            ist.
(Begünstigter)                (Die Bezeichnung "Bezugsberechtigter" gilt für männlich, weiblich und divers.)
Bonusrente                    ist eine Form der Gewinnbeteiligung bei Rentenversicherungen mit bereits laufender Rentenzahlung, die zu einer erhöhten
                              Anfangsrente und verringerten Erhöhungen der laufenden Rente durch die Gewinnbeteiligung führt.
Deckungsrückstellung          ergibt sich aus der Summe der einbezahlten Versicherungsprämien abzüglich der Versicherungssteuer, der Abschlusskosten, der
                              Verwaltungskosten, der Kosten zur Deckung des Ablebensrisikos (näheres zur Versicherungssteuer und zu den Kosten finden Sie im
                              Versicherungsantrag unter „Allgemeine Angaben über die für die Versicherung geltende Steuerregelung“ bzw. „Kosten“) und
                              allfälliger Zuschläge für unterjährige Prämienzahlung zuzüglich der Verzinsung mit dem in den Besonderen
                              Versicherungsbedingungen der Stammversicherung angegebenen garantieren Rechnungszins. Die Deckungsrückstellung wird im
                              jeweiligen Deckungsstock des Versicherers veranlagt.
Deckungsstock,                ist der Deckungsstock gemäß § 300 Abs. 1 Z 1 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG), in dem die Veranlagung für die
Klassischer                   Versicherungsverträge der klassischen Lebensversicherung mit garantierter Versicherungsleistung erfolgt. Der Deckungsstock ist ein
                              „Sondervermögen“ bei Lebensversicherungen. Er muss die Ansprüche der Versicherungsnehmer zu jederzeit sichern und wird
                              getrennt vom anderen Vermögen verwaltet.
Gewinnbeteiligung             sind Ihrem Versicherungsvertrag zugewiesene etwaige Überschüsse, die bei Zuteilung die garantierten Versicherungsleistungen (im
                              Er- und Ablebensfall sowie bei Rückkauf) erhöhen. Die Gewinnbeteiligung ändert sich von Jahr zu Jahr und kann in manchen Jahren
                              auch Null betragen. Bei Rentenversicherungen mit bereits laufender Rentenzahlung führt die Gewinnbeteiligung zu einer Erhöhung
                              der laufenden Rente.
Jahresnettoprämie             ist die Jahresprämie ohne Versicherungssteuer und ohne allfälliger Unterjährigkeitszuschläge.
Letztstandspolizze            ist eine Polizze, die den aktuellen Vertragsstand (Letztstand) dokumentiert.
Nettoeinmalprämie             ist die Einmalprämie ohne Versicherungssteuer.
Nettoprämiensumme             ist die Summe der Versicherungsprämien ohne Versicherungssteuer und allfälliger Unterjährigkeitszuschläge über die gesamte
                              vereinbarte Prämienzahlungsdauer.
Polizze                       ist die Urkunde, die Ihren Versicherungsvertrag dokumentiert.
Rechnungszins                 ist der garantierte Zinssatz, mit dem die Deckungsrückstellung Ihres Versicherungsvertrags verzinst wird. Aus der Entwicklung der
(Garantiezinssatz)            Deckungsrückstellung ergibt sich die garantierte Ablaufleistung im Erlebensfall sowie die garantierten Rückkaufswerte und
                              Leistungen bei Prämienfreistellung. Die Verzinsung einer klassischen Lebensversicherung besteht aus 2 Komponenten: dem
                              garantierten Rechnungszins und der variablen Gewinnbeteiligung (Zinsgewinn).
Rückkaufswert                 ist die Leistung des Versicherers, wenn der Versicherungsvertrag vorzeitig gekündigt ("rückgekauft") wird. Der Rückkaufswert
(außer bei sofort             entspricht dem Zeitwert des Versicherungsvertrags und berechnet sich aus der Deckungsrückstellung, vermindert um einen Abzug
beginnenden Renten)           gemäß Punkt 8.2 und den Besonderen Versicherungsbedingungen der Stammversicherung sowie unter Berücksichtigung von § 176
                              Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG). Der Rückkaufswert erhöht sich durch eine bereits zugeteilte Gewinnbeteiligung.
Schriftform / Geschriebene    Schriftform (schriftlich) bedeutet das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur
Form                          des Erklärenden. Unter geschriebener Form versteht man die Übermittlung eines Textes in Schriftzeichen, aus dem die Person der
                              Erklärenden hervorgeht (siehe Punkt 13).
Stammversicherung             ist jener Vertragsteil, der die Basis Ihres Versicherungsvertrags bildet und für den die vorliegenden AVB gelten. Ergänzend zur
                              Stammversicherung kann Ihr Versicherungsvertrag auch Zusatzversicherungen beinhalten.
Steuerliche                   beträgt derzeit gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a bzw. § 6 Abs. 1a Versicherungssteuergesetz 10 Jahre für Kunden (Versicherungsnehmer
Mindestanlagedauer            und versicherte Personen), die bei Vertragsabschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben; sonst 15 Jahre.
Tarif / Geschäftsplan         ist eine der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) übermittelte detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen                                   und
                              versicherungsmathematischen Formeln, anhand derer die Leistung des Versicherers und die Gegenleistung des
                              Versicherungsnehmers (Versicherungsprämie) zu berechnen sind.

Versicherer (in der Folge     ist die ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien.
„wir“ bzw. „uns“ genannt)     Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Versicherungsgeschäften.
Versicherte Person            ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer (in       ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. (Die Bezeichnung
der Folge „Sie“ bzw. „Ihr“)   "Versicherungsnehmer" gilt für männlich, weiblich und divers.)
Versicherungsprämie           ist das vom Versicherungsnehmer zu zahlende Entgelt, dessen Höhe im Versicherungsantrag und in der Polizze angegeben ist.
Versicherungssumme            ist die im Rahmen der Versicherungsbedingungen garantierte Leistung des Versicherers, deren Höhe im Versicherungsantrag und in
bzw. versicherte Rente        der Polizze angegeben ist.


          K520                                                              Stand: 12/2022                                                              Seite 2 von 8

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      Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung
      Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen                                                                             Anhang K520

1.    Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall                                       d) Wenn Sie die erste oder einmalige Versicherungsprämie nicht
1.1   Im Ablebensfall, das heißt bei Ableben der versicherten Person                            rechtzeitig bezahlen, können wir vom Versicherungsvertrag
      während der Versicherungsdauer, leisten wir die im                                        zurücktreten. Es gilt als Rücktritt unsererseits, wenn wir die erste
      Versicherungsantrag und in der Polizze für den Ablebensfall                               oder einmalige Versicherungsprämie nicht innerhalb von drei
      angegebene garantierte Versicherungsleistung zuzüglich der                                Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen. Bei
      zugeteilten Gewinnbeteiligung.                                                            einem Rücktritt sind die Kosten einer ärztlichen Untersuchung von
1.2   Im Erlebensfall, das heißt bei Erleben des Vertragsablaufs bzw. des                       Ihnen zu bezahlen. Ist die erste oder einmalige
      Rentenzahlungsbeginnes bei Rentenversicherungen, leisten wir die                          Versicherungsprämie bei Eintritt des Versicherungsfalls und nach
      am Versicherungsantrag und in der Polizze für den Erlebensfall                            Ablauf der in Punkt 2.5 c) genannten Frist noch nicht gezahlt, sind
      angegebene garantierte Versicherungsleistung zuzüglich der                                wird leistungsfrei; es sei denn Sie waren an der rechtzeitigen
      zugeteilten Gewinnbeteiligung.                                                            Zahlung der Versicherungsprämie ohne Verschulden verhindert.
                                                                                             e) Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlen, erhalten
2.    Pflichten des Versicherungsnehmers                                                        Sie eine Mahnung, mit welcher Ihnen eine Frist von mindestens 14
2.1   Vorvertragliche Anzeigepflichten: Sie sind verpflichtet, den                              Tagen zur Zahlung gesetzt wird. Bezahlen Sie den Rückstand
      Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheits-                           nicht innerhalb der in der Mahnung festgesetzten Frist, können wir
      gemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. Wenn das                           den Versicherungsvertrag zum Ablauf dieser Frist kündigen. Im
      Leben einer anderen Person versichert werden soll, hat auch diese                         Fall unserer Kündigung vermindert sich Ihr Versicherungsschutz
      alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.                                auf die zum in der Mahnung zu § 39 VersVG genannten
2.2   Dieser Punkt gilt nur für Versicherungsverträge, in denen für den                         Kündigungszeitpunkt             vorhandene              prämienfreie
      Ablebensfall eine über die Rückgewähr der eingezahlten                                    Versicherungsleistung oder er entfällt bei Unterschreitung der in
      Versicherungsprämien hinausgehende Leistung versichert ist:                               den        Besonderen        Versicherungsbedingungen            der
      Werden Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig beantwortet,                        Stammversicherung angegebenen Mindestversicherungsleistung
      können wir innerhalb von drei Jahren seit Abschluss des                                   zur Gänze (siehe Punkt 9.2). Die Wirkungen der Kündigung
      Versicherungsvertrags von diesem - bzw. seit einer risikoerhöhenden                       entfallen, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Kündigung die
      Änderung des Versicherungsvertrags nur von dieser - zurücktreten.                         Zahlung nachholen, sofern der Versicherungsfall nicht schon
      Wir können den Rücktritt nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis der                       eingetreten ist. Zahlen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in
      Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben erklären. Wir                            der Mahnung festgesetzten Frist und tritt nach Ablauf der Frist der
      können nicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn wir von                          Versicherungsfall ein, so sind wir leistungsfrei, es sei denn Sie
      der Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der Angaben Kenntnis hatten                      waren an der rechtzeitigen Zahlung ohne Verschulden verhindert.
      oder der verschwiegene Umstand keinen Einfluss auf den Eintritt des                    f) Die in Punkt 2.5 d) und e) - jeweils letzter Satz, erster Halbsatz -
      Versicherungsfalls hatte. Wenn die unrichtige bzw. unvollständige                         vorgesehene Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn Sie bloß mit
      Beantwortung ohne Verschulden des Versicherungsnehmers und der                            nicht mehr als 10 vH der Jahres- oder einmaligen
      versicherten Person erfolgte oder dem Versicherungsnehmer und der                         Versicherungsprämie, höchstens aber mit 60 Euro im Verzug sind.
      versicherten Person der anzeigepflichtige Umstand nicht bekannt
      war, verzichten wir auf unser Recht auf Prämienerhöhung bzw.                     3.    Umfang des Versicherungsschutzes
      Kündigung gemäß § 41 VersVG. Wenn wir vom                                        3.1   Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon auf
      Versicherungsvertrag zurücktreten, zahlen wir den Rückkaufswert                        welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
      aus. Schuldhaft unrichtige oder unvollständige Angaben können                    3.2   Bei Selbstmord der versicherten Person innerhalb von drei Jahren nach
      darüber hinaus gemäß §§ 16 ff VersVG zum Verlust des                                   Abschluss oder einer unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung
      Versicherungsschutzes führen, sodass wir im Versicherungsfall nur                      des Versicherungsvertrags zahlen wir die Deckungsrückstellung aus.
      den Rückkaufswert auszahlen.                                                           Wird uns nachgewiesen, dass Selbstmord in einem die freie
2.3   Bei arglistiger Täuschung können wir den Versicherungsvertrag                          Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
      jederzeit anfechten. Wenn wir den Versicherungsvertrag anfechten,                      Geistestätigkeit begangen wurde, besteht hingegen voller
      leisten wir den Rückkaufswert.                                                         Versicherungsschutz gemäß Punkt 1.1.
2.4   An Ihren Versicherungsantrag sind Sie sechs Wochen lang                          3.3   Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder
      gebunden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Antragstellung.                            Unruhen auf Seiten der Unruhestifter zahlen wir die
2.5   Prämienzahlung und Folgen eines Zahlungsverzugs                                        Deckungsrückstellung aus.
      a) Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien                  3.4   Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt, von einer
           (einmalige oder laufende Prämien) an uns kostenfrei und                           nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus
           rechtzeitig zu bezahlen.                                                          ausgelösten Katastrophe betroffen, bezahlen wir bei dadurch
      b) Laufende Versicherungsprämien sind Jahresprämien. Sie                               verursachten Versicherungsfällen die Deckungsrückstellung. Die
           können nach Vereinbarung auch in halbjährlichen,                                  Beschränkung auf den Geldwert der Deckungsrückstellung gilt jedoch
           vierteljährlichen oder monatlichen Raten bezahlt werden, dann                     nicht, wenn Leben oder Gesundheit von höchstens 1000 Personen
           jedoch mit den in den Besonderen Versicherungsbedingungen                         gefährdet oder geschädigt werden.
           der Stammversicherung angegebenen Zuschlägen. Ein Wechsel                   3.5   Wenn für den Ablebensfall keine über die Rückgewähr der
           der Zahlungsweise ist nur zum Jahresstichtag des                                  eingezahlten Versicherungsprämien hinausgehende Leistung
           Versicherungsbeginns möglich.                                                     versichert ist, gelten die Einschränkungen der Absätze 3.2, 3.3 und 3.4
           Falls      bei     laufender    Prämienzahlung      in    Ihrem                   nicht.
           Versicherungsantrag und in Ihrer Polizze keine abweichende
           Prämienzahlungsdauer angegeben ist, entspricht die                          4.    Beginn des Versicherungsschutzes
           Prämienzahlungsdauer der Versicherungsdauer.                                4.1   Der Versicherungsschutz beginnt, sobald wir die Annahme Ihres
      c) Die erste oder einmalige Versicherungsprämie wird mit                               Versicherungsantrags in geschriebener Form oder durch Zustellung der
           Zustellung der Polizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn und                    Polizze erklären und Sie die erste oder einmalige Versicherungsprämie
           Aufforderung zur Prämienzahlung, fällig und ist sodann innerhalb                  rechtzeitig (siehe Punkt 2.5.c) bezahlt haben. Vor dem in der Polizze
           von 14 Tagen zu bezahlen. Folgeprämien sind innerhalb eines                       angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz.
           Monats ab dem jeweiligen Fälligkeitstag zu bezahlen.


      K520                                                            Stand: 12/2022                                                                  Seite 3 von 8

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      Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung
      Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen                                                                            Anhang K520
4.2     Vorläufiger Sofortschutz: Ihr Versicherungsvertrag ist mit                          c) Die laufenden Kosten zur Deckung des Ablebensrisikos
        vorläufigem Sofortschutz ausgestattet. Der vorläufige Sofortschutz                      (Risikoprämien) richten sich nach dem Alter der versicherten
        erstreckt sich auf die für den Ablebensfall beantragten Summen,                         Person sowie der für den Ablebensfall vereinbarten
        maximal       jedoch     auf      den    in     den    Besonderen                       Versicherungsleistung. Das für die Berechnung relevante Alter
        Versicherungsbedingungen der Stammversicherung angegebenen                              ist die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalenderjahr und dem
        Höchstbetrag, auch wenn insgesamt höhere Summen auf das                                 Geburtsjahr.
        Leben derselben versicherten Person beantragt sind.                                     Die Risikoprämien errechnen sich jährlich aus der Differenz
        Der vorläufige Sofortschutz gilt, wenn                                                  zwischen       der    für    den    Ablebensfall     vereinbarten
         die versicherte Person zum Zeitpunkt der Antragstellung voll                          Versicherungsleistung       und    der     Deckungsrückstellung,
             arbeitsfähig ist,                                                                  multipliziert mit der Ablebenswahrscheinlichkeit gemäß der in
         die versicherte Person nicht in ärztlicher Behandlung oder                            den        Besonderen        Versicherungsbedingungen         der
             Kontrolle steht und                                                                Stammversicherung angegebenen Sterbetafel.
         soweit die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen                             Die zu jedem von uns verwalteten Versicherungsvertrag
             oder Ausschlüsse (siehe Punkt 3) vorsehen.                                         verrechneten Risikoprämien verfallen zugunsten der
        Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres                                   Versichertengemeinschaft, da sie zur Bezahlung sämtlicher
        Versicherungsantrags bei uns, frühestens aber mit dem                                   Ablebensleistungen aller verstorbenen versicherten Personen
        beantragten Versicherungsbeginn.                                                        beitragen.
        Der vorläufige Sofortschutz endet mit Zustellung der Polizze oder                       Für die Übernahme erhöhter Risiken insbesondere wegen
        der Ablehnung Ihres Versicherungsantrags oder auch mit unserer                          Krankheit, Beruf, Sport, etc. werden wir erhöhte Risikoprämien
        Erklärung, dass der vorläufige Sofortschutz beendet ist, oder auch                      oder besondere Bedingungen mit Ihnen vereinbaren.
        mit Ihrem Rücktritt vom Versicherungsantrag, sofern dieser vor                          Diese sowie insbesondere die für ältere versicherte Personen
        Zustellung der Polizze erfolgt, in jedem Fall jedoch sechs Wochen                       verrechneten Risikoprämien mindern die Anlagerendite des
        nach Antragstellung.                                                                    einzelnen Versicherungsvertrags.
        Wenn wir aufgrund des vorläufigen Sofortschutzes leisten,                     5.2   Die in 5.1 genannten Kostenbestandteile berücksichtigen wir bereits
        verrechnen wir die auf diese Leistung entfallende erste                             bei der Kalkulation Ihrer Versicherungsprämien, sie sind daher in
        Jahresprämie bzw. die einmalige Versicherungsprämie.                                Ihren Versicherungsprämien enthalten. Bei prämienfrei gestellten
                                                                                            Versicherungsverträgen entnehmen wir die Verwaltungskosten und
5.      Kosten und Gebühren                                                                 Risikoprämien der Deckungsrückstellung.
5.1     Die Versicherungssteuer wird entsprechend den gesetzlichen                    5.3   Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Kosten nach 5.1
        Bestimmungen von Ihren Versicherungsprämien in Abzug                                sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen des
        gebracht. Weiters verrechnen wir Ihnen für unsere Leistungen im                     jeweiligen Tarifes, die wir der FMA übermittelt haben. Diese können
        Rahmen Ihres Versicherungsvertrags Abschlusskosten (siehe a)),                      für bestehende Versicherungsverträge von uns nicht verändert
        Verwaltungskosten (siehe b)) und Kosten zur Deckung des                             werden. Ihre korrekte Anwendung ist von der FMA jederzeit
        Ablebensrisikos (Risikoprämien) (siehe c)) entsprechend dem                         überprüfbar.
        vereinbarten Tarif. Diese Kosten werden Ihnen nicht gesondert in              5.4   Für durch Sie veranlasste Mehraufwendungen verrechnen wir
        Rechnung gestellt, sondern entsprechend den nachstehenden                           wertgesicherte Gebühren gemäß § 41b VersVG, die in Ihrem
        Bestimmungen von der Versicherungsprämie abgezogen oder der                         Versicherungsantrag angegeben sind. Die jeweils aktuelle Liste und
        Deckungsrückstellung entnommen. Zum besseren Verständnis                            Höhe der Gebühren können Sie bei uns erfragen, unserer
        finden sich (außer bei sofort beginnenden Renten) tabellarische                     Homepage                ergo-versicherung.at/services/gebuehren-fuer-
        Darstellungen in Ihrem Versicherungsantrag und Ihrer Polizze                        mehraufwendgungen entnehmen oder auf Wunsch zugesandt
        (siehe Modellrechnungen und Kostentabellen).                                        erhalten.
        a) Die im Versicherungsantrag angegebenen Abschlusskosten
             werden in den Anfangsjahren Ihres Versicherungsvertrags                  6.    Gewinnbeteiligung
             fällig. Diese werden bei Versicherungsverträgen gegen                    6.1   In     den       Besonderen      Versicherungsbedingungen    der
             laufende Prämienzahlung nach dem so genannten                                  Stammversicherung ist angegeben, ob Ihr Versicherungsvertrag
             Zillmerverfahren verrechnet. Das Zillmerverfahren hat                          gewinnberechtigt ist. Gewinnberechtigte Versicherungsverträge
             wirtschaftlich zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihres                        nehmen im Wege der Gewinnbeteiligung an den von uns erzielten
             Versicherungsvertrags die Deckungsrückstellung und damit                       Überschüssen teil. Der Gewinnanteil wird abhängig vom jeweiligen
             auch der Rückkaufswert oder die prämienfreie                                   Tarif ermittelt. Bei Rentenversicherungen mit bereits laufender
             Versicherungsleistung im Verhältnis zu den eingezahlten                        Rentenzahlung führt die Gewinnbeteiligung zu einer Erhöhung der
             Versicherungsprämien gering ist. Eine vorzeitige Beendigung                    laufenden Rente.
             bzw. Prämienfreistellung des Lebensversicherungsvertrags                       Die Höhe der Gewinnbeteiligung hängt von der Entwicklung der
             kann unter anderem wegen Deckung der Abschlusskosten                           Kapitalmärkte, den tatsächlichen Kapitalerträgen und dem Risiko-
             insbesondere ab dem zweiten Jahr nach Vertragsabschluss                        und Kostenverlauf ab. Neben den Erträgen des laufenden
             für den Versicherungsnehmer zu Verlusten führen; bis zum                       Geschäftsjahrs können in die Bemessung auch der Auf- oder Abbau
             Ablauf des ersten Jahres werden bei der Berechnung des                         der Zinszusatzrückstellung sowie die Anrechnung von
             Rückkaufswertes bzw. bei Prämienfreistellung die bereits                       Überdotierungen und negativen Mindestbemessungsgrundlagen aus
             abgezogenen Abschlusskosten rückerstattet. Der für die                         früheren Geschäftsjahren einfließen.
             Abschlusskosten zu tilgende Betrag ist auf die in den                          Da die zukünftig erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen
             Besonderen           Versicherungsbedingungen           der                    werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung
             Stammversicherung angegebene Höhe beschränkt.                                  auf Schätzungen, denen die im Zeitpunkt der Schätzung
        b) Die Höhe der jährlichen Verwaltungskosten entnehmen Sie                          bestehenden Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Solche Angaben
             den      Besonderen      Versicherungsbedingungen       der                    sind daher unverbindlich.
             Stammversicherung. Bitte beachten Sie, dass bei                                Die Details können Sie den Besonderen Versicherungsbedingungen
             prämienfreien Versicherungsverträgen die Verwaltungskosten                     der Stammversicherung und Ihrem Versicherungsantrag entnehmen.
             der Deckungsrückstellung entnommen werden.


      K520                                                           Stand: 12/2022                                                                   Seite 4 von 8

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      Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung
      Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen                                                                                Anhang K520
7.    Leistungserbringung und Auszahlungen durch den Versicherer                         8.    Kündigung des Versicherungsvertrags und Rückkaufswert
7.1   Für die Erbringung von Leistungen und Auszahlungen aus dem                         8.1   Sie können Ihren Versicherungsvertrag ganz oder teilweise kündigen:
      Versicherungsvertrag können wir die Übergabe der Polizze und das                          jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden
      Vorweisen eines Identitätsnachweises verlangen. Bei Verlust einer auf                         Versicherungsjahres bzw.
      Überbringer lautenden Polizze können wir Auszahlungen von einer                           innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit
      gerichtlichen Kraftloserklärung abhängig machen. Im Ablebensfall sind                         Wirkung zum Monatsende.
      zusätzlich auf Rechnung des Bezugsberechtigten eine amtliche                       8.2   Im Fall der Kündigung Ihres Versicherungsvertrags erhalten Sie den
      Sterbeurkunde und ein Nachweis über die Todesursache der                                 Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist der zur Wirksamkeit der
      versicherten Person vorzulegen. Im Erlebensfall ist zusätzlich auf                       Kündigung aktuelle Wert der Deckungsrückstellung Ihres
      einem von uns beigestellten Formblatt zu bestätigen, dass die                            Versicherungsvertrags zuzüglich der zugeteilten Gewinnbeteiligung,
      versicherte Person am Fälligkeitstag noch am Leben war.                                  vermindert um den in den Besonderen Versicherungsbedingungen der
7.2   Wir werden Rentenzahlungen auf ein vom Bezugsberechtigten                                Stammversicherung angegebenen Abzug.
      genanntes Konto überweisen, über welches ausschließlich der                              Bei Rückkauf innerhalb der ersten 5 Jahre wird § 176 Abs. 5 VersVG
      Bezugsberechtigte verfügungsberechtigt ist. Gegebenenfalls ist ein                       (Regelung der Abschlusskostenverrechnung) berücksichtigt.
      solches auf Rechnung des Bezugsberechtigten einzurichten. Wir                            Ist bei Versicherungsverträgen gegen Einmalprämie das Zinsniveau im
      können verlangen, dass uns, bei sonstigem Aufschub der                                   Zeitpunkt des Rückkaufes höher als bei Versicherungsbeginn und
      Rentenfälligkeit, ein amtlicher Nachweis vorgelegt wird, dass die                        ergibt sich aus diesem Anstieg unter Zugrundelegung der Restlaufzeit
      versicherte Person an den Rentenfälligkeitstagen gelebt hat. Zu                          bis zum Vertragsablauf bzw. Rentenzahlungsbeginn des
      Unrecht empfangene Zahlungen müssen an uns zurückgezahlt werden.                         Versicherungsvertrags finanzmathematisch ein Kursrückgang von mehr
7.3   Die Versicherungsleistung wird nach Eintritt des Versicherungsfalls und                  als fünf Prozent, so wird dieser Kursrückgang bei der Ermittlung des
      Abschluss der Erhebungen zu Versicherungsfall und Leistungsumfang                        Rückkaufswertes berücksichtigt.
      sowie nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen (insbesondere                       Als maßgebliches Zinsniveau gilt der 5-Jahres Constant Maturity Swap
      Identitätsnachweis) ausbezahlt. Sind wir ohne unser Verschulden an                       Euro-Satz        des      dem      jeweiligen       Ermittlungszeitpunkt
      der Auszahlung der Versicherungsleistung gehindert, besteht kein                         zweitvorangegangenem Monats. (Nähere Informationen zum 5-Jahres
      Anspruch auf Vergütung von Zinsen.                                                       Constant Maturity Swap Euro-Satz stellen wir auf Anfrage gerne zur
                                                                                               Verfügung.) Der finanzmathematisch ermittelte Kursrückgang ist umso
7a. Angaben zur Steuerpflicht
                                                                                               höher, je stärker der Anstieg des Zinsniveaus und je länger die
7a.1 Sie sind verpflichtet, uns alle Angaben und alle Änderungen der
                                                                                               Restlaufzeit bis zum Vertragsablauf bzw. Rentenzahlungsbeginn ist.
     Angaben unverzüglich bekannt zu geben, die für die Beurteilung Ihrer
                                                                                               Beispiel 1: Der maßgebliche Constant Maturity Swap-Satz beträgt bei
     persönlichen Steuerpflicht oder jener des Leistungsempfängers
                                                                                               Vertragsabschluss 1,0% und beim Rückkauf 1,5%, die Restlaufzeit ist
     relevant sein können, insbesondere
                                                                                               dann 5 bzw. 10 Jahre: der finanzmathematisch ermittelte Kursrückgang
     (i)    Name,
                                                                                               beträgt -2,4% bzw. -4,6%, es folgt daher in beiden Fällen keine
     (ii) Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland,
                                                                                               Kürzung.
     (iii) Adresse Ihres Wohnsitzes,
                                                                                               Beispiel 2: Steigt der Constant Maturity Swap-Satz bis zum Rückkauf
     (iv) Staat oder Staaten, in dem oder in denen Sie steuerlich ansässig
                                                                                               auf 2,0%, ergibt sich bei 5 Jahren Restlaufzeit ein Kursrückgang von -
            sind,
                                                                                               4,7% und daher erfolgt keine Kürzung. Bei Restlaufzeit 10 Jahre ergibt
     (v) Steueridentifikationsnummer(n),
                                                                                               sich ein Kursrückgang von -9,0%, und diese Kürzung wird angewendet.
     (vi) Anzahl der Tage und gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland,
                                                                                               Beispiel 3: Steigt der Constant Maturity Swap-Satz bis zum Rückkauf
     (vii) entsprechende Daten allfälliger Treugeber.
                                                                                               auf 2,5%, ergibt sich bei 5 bzw. 10 Jahren Restlaufzeit ein
     Versicherungsnehmer, die keine natürliche Person sind, sind
                                                                                               Kursrückgang von -7,0% bzw. -13,1% und diese Kürzungen werden
     verpflichtet, uns anstelle der Angaben gemäß Punkt (ii), (iii) und (vi) zu
                                                                                               angewendet.
     informieren über
                                                                                         8.3   Die individuelle Entwicklung der Rückkaufswerte zum Ende eines jeden
     (viii) ihren Sitz,
                                                                                               Versicherungsjahres unter den dort angegebenen Wertentwicklungen
     (ix) den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und Organisation,
                                                                                               (Gesamtverzinsungen) entnehmen Sie (außer bei sofort beginnenden
     (x) die für die Beurteilung der Steuerpflicht relevante
                                                                                               Renten) bitte der in Ihrem Versicherungsantrag und Ihrer Polizze
            Eigentümerstruktur, insbesondere beherrschende Personen im
                                                                                               enthaltenen Modellrechnung.
            Sinne von § 92 GMSG, BGBl 116/2015 und Art 1 lit ee des
                                                                                         8.4   Bei Versicherungsverträgen mit bereits laufender Rentenzahlung ist
            FATCA-Abkommens, BGBl III Nr. 16/2015 in der jeweils
                                                                                               eine Kündigung bzw. ein Rückkauf nicht möglich.
            geltenden Fassung, und zu jenen beherrschenden Personen, die
                                                                                         8.5   Bei einer nur teilweisen Kündigung (= Teilrückkauf) bleiben die Laufzeit
            gemäß § 89 GMSG meldepflichtig sind, die Angaben gemäß
                                                                                               bis zum Vertragsablauf bzw. Rentenzahlungsbeginn und Prämienhöhe
            diesen Punkten (i) bis (x),
                                                                                               unberührt; der Versicherungsvertrag läuft jedoch in vermindertem
     (xi) ihren Status als aktive oder passive NFE im Sinne der §§ 93 bis
                                                                                               Umfang weiter.
            95 GMSG, und für die Beurteilung der Steuerpflicht relevante
            Änderungen obiger Angaben.                                                   9.    Prämienfreistellung und Herabsetzung der Versicherungsleistung
7a.2 Leistungen erbringen wir nur Zug um Zug gegen Identifikation (z.B.                  9.1   Sie können Ihren Versicherungsvertrag ganz oder teilweise prämienfrei
     gültiger Reisepass) und, falls von uns verlangt, Angabe einer Erklärung                   stellen:
     des Bezugsberechtigten, die die Angaben laut Punkt 7a.1 enthält,                           jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden
     sowie entsprechender Nachweise (insbesondere Reisepass).                                       Versicherungsjahres bzw.
7a.3 Wenn und insoweit die Gefahr einer Haftung für Steuern durch uns                           innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit
     besteht, sind wir berechtigt, den entsprechenden Teil der                                      Wirkung zum Monatsende.
     Versicherungsleistung bis zum Wegfall der Gefahr einzubehalten und                        Bei einer Prämienfreistellung wird Ihre Versicherungsleistung
     an die jeweils zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden                          herabgesetzt. Dabei wird für die restliche Versicherungsdauer auf
     abzuführen.      Wir     sind     nicht  verpflichtet,  Kosten        des                 Grundlage des Rückkaufswertes (siehe Punkt 8.2) eine verminderte
     Leistungsempfängers, die zur Erlangung einer allfälligen                                  Versicherungssumme bzw. versicherte Rente ermittelt.
     Rückerstattung der abgeführten Beträge von Steuerbehörden anfallen,                       Bei Prämienfreistellung innerhalb der ersten 5 Jahre wird § 176 Abs. 5
     zu ersetzen.                                                                              VersVG (Regelung der Abschlusskostenverrechnung) berücksichtigt.


      K520                                                              Stand: 12/2022                                                                   Seite 5 von 8

[Seite 6]
      Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung
      Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen                                                                              Anhang K520
      Die individuelle Höhe der prämienfreien Leistungen bei                                  Die     Teilauszahlung     erfolgt    durch    Entnahme     aus     der
      Prämienfreistellung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres unter                      Deckungsrückstellung. Durch die Teilauszahlung verringert sich auch die
      den dort angegebenen Wertentwicklungen (Gesamtverzinsungen)                             vereinbarte Versicherungsleistung für den Ablebensfall.
      entnehmen Sie (außer bei sofort beginnenden Renten) bitte der in                        Bitte beachten Sie, dass eine Teilauszahlung (bis auf die steuerliche
      Ihrem Versicherungsantrag und Ihrer Polizze enthaltenen                                 Behandlung) dieselben nachteiligen Folgen wie eine Kündigung hat
      Modellrechnungen.                                                                       (siehe Punkt 10).
9.2   Voraussetzung für die Prämienfreistellung ist, dass die zur Wirksamkeit            11.3 Durch eine Teilauszahlung wird der Versicherungsvertrag nicht beendet.
      der Prämienfreistellung aktuelle Versicherungsleistung den in den                  11.4 Bei Versicherungsverträgen mit bereits laufender Rentenzahlung ist eine
      Besonderen Versicherungsbedingungen der Stammversicherung                               Teilauszahlung nicht möglich.
      angegebenen Mindestbetrag nicht unterschreitet. Im Fall der
      Unterschreitung wird der zu diesem Zeitpunkt vorhandene                            12. Vinkulierung, Verpfändung und Abtretung
      Rückkaufswert (siehe Punkt 8.2) ausbezahlt und der                                 12.1 Eine Verpfändung oder Abtretung ist uns gegenüber nur und erst dann
      Versicherungsvertrag endet.                                                             wirksam, wenn sie uns angezeigt wird. Eine Vinkulierung bedarf neben
9.3   Durch die Prämienfreistellung wird der Versicherungsvertrag nicht                       der Anzeige zu ihrer Wirksamkeit auch unserer Zustimmung.
      beendet.                                                                           13. Erklärungen – Form von Erklärungen und anderen Informationen
9.4   Bei einer nur teilweisen Prämienfreistellung (= Prämienreduktion)                  13.1 Für Mitteilungen und Erklärungen an uns ist die geschriebene Form
      vermindert die geringere Prämienhöhe die Versicherungssumme bzw.                        erforderlich, sofern und soweit nicht die Schriftform (schriftlich)
      versicherte Rente, wodurch bei gleich bleibender Laufzeit bis zum                       ausdrücklich und mit gesonderter Erklärung vereinbart wurde.
      Vertragsablauf bzw. Rentenzahlungsbeginn der Versicherungsschutz                        Gesetzliche Formgebote bleiben von dieser Vereinbarung jedenfalls
      gemäß den versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen                         unberührt. Die Rücktrittserklärung unterliegt ausschließlich den in der
      Tarifes herabgesetzt wird.                                                              Rücktrittsrechtsbelehrung genannten Formvorschriften.
10. Nachteile einer Kündigung oder Prämienfreistellung                                        Der geschriebenen Form wird mit einem Text in Schriftzeichen
10.1 Die Kündigung oder Prämienfreistellung Ihres Versicherungsvertrags                       entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B.
     ist mit Nachteilen für Sie verbunden, da bei Kündigung der                               Telefax, E-Mail).
     Versicherungsschutz entfällt bzw. sich bei Teilrückkauf sowie bei                        Haben wir mit Ihnen ausdrücklich und gesondert eine elektronische
     (teilweiser) Prämienfreistellung vermindert und der Rückkaufswert bzw.                   Kommunikation gemäß § 5a VersVG vereinbart, so regelt diese die Form
     die prämienfreie Leistung nicht der Summe der einbezahlten                               und die Übermittlung von Erklärungen.
     Versicherungsprämien entspricht: Ab dem zweiten Jahr nach                                Schriftform (schriftlich) bedeutet das Original der Erklärung mit
     Vertragsabschluss unter anderem wegen Deckung der                                        eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden oder eine qualifizierte
     Abschlusskosten,          insbesondere           bei        prämienfreien                elektronische       Signatur     gemäß      §       4  Signatur-    und
     Versicherungsverträgen aufgrund der laufenden Entnahme von                               Vertrauensdienstegesetz.
     Verwaltungskosten       sowie      wegen        der     zugunsten      der               Wenn wir uns auf die Unwirksamkeit einer nicht in der vereinbarten
     Risikogemeinschaft verfallenden Risikoprämien und der abgeführten                        Schriftform abgegebenen Erklärung berufen wollen, so haben wir dies
     Versicherungssteuer ist eine Kündigung oder Prämienfreistellung                          dem Erklärenden unverzüglich nach dem Zugang der Erklärung
     jedenfalls mit einem Verlust eines wesentlichen Teiles der                               mitzuteilen. Dem Erklärungsempfänger steht es dann frei, das
     einbezahlten Versicherungsprämien verbunden. Beachten Sie auch                           Formgebrechen sodann binnen 14 Tagen durch Absendung einer
     die steuerlichen Folgen: derzeit z.B. bei (teilweiser) Prämienfreistellung               schriftlichen Erklärung fristwahrend zu beseitigen.
     vor Ablauf von drei Jahren ab Vertragsabschluss oder bei Rückkauf                   13.2 Nach Eintritt des Versicherungsfalls können wir eine Ablehnung, einen
     (bzw. einmaliger Kapitalablöse) von Versicherungsverträgen gegen                         Rücktritt oder eine Anfechtung auch einem berechtigten Dritten
     Einmalprämie bzw. mit abgekürzter Prämienzahldauer innerhalb der                         gegenüber erklären.
     steuerlichen Mindestanlagedauer.                                                    13.3 Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie uns Ihre neue Adresse
     Über die Versicherungsdauer entwickelt sich der Rückkaufswert                            mitteilen, andernfalls richten wir unsere Erklärungen rechtswirksam an
     progressiv, bis er zu Vertragsende bzw. Rentenzahlungsbeginn die für                     Ihre letzte uns bekannte Adresse (das ist die in Ihrem
     den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme bzw. das                                 Versicherungsantrag festgehaltene oder eine allenfalls uns später von
     vereinbarte Ablösekapital erreicht. Sie können den Modellrechnungen                      Ihnen oder einem von Ihnen Beauftragen, z.B. Versicherungsmakler,
     in Ihrem Versicherungsantrag und Ihrer Polizze entnehmen, wie hoch                       geschriebene neue Adresse). Wenn Sie Ihren Wohnort außerhalb
     die Rückkaufswerte sowie die prämienfreien Leistungen unter den dort                     Europas nehmen, müssen Sie uns eine Person innerhalb Europas
     angegebenen Wertentwicklungen (Gesamtverzinsungen) im Vergleich                          benennen, die bevollmächtigt ist, unsere Erklärungen an Sie
     zur eingezahlten Prämiensumme sind.                                                      entgegenzunehmen.
     Die Rückzahlung der einbezahlten Versicherungsprämien bzw. der                      13.4 Sie können jederzeit Abschriften der Erklärungen fordern, die Sie mit
     einbezahlten einmaligen Versicherungsprämie ist ausgeschlossen.                          Bezug auf den Versicherungsvertrag abgegeben haben. Die Kosten der
                                                                                              Abschriften sind gemäß § 3 Abs. 4 VersVG von Ihnen zu tragen und auf
11. Vorauszahlungen und Teilauszahlungen (Entnahmen)                                          Verlangen vorzuschießen.
11.1 Eine Vorauszahlung ist nicht möglich.
11.2 Sie haben die Möglichkeit, bei Versicherungsverträgen gegen                         14. Bezugsberechtigung
     Einmalprämie oder mit vereinbarter abgekürzter Prämienzahldauer                     14.1 Sie bestimmen, wer bezugsberechtigt ist. Der Bezugsberechtigte erwirbt
     jeweils ab dem 6. Versicherungsjahr Teilauszahlungen in Anspruch zu                      das Recht auf die Leistung mit Eintritt des Versicherungsfalls. Bis dahin
     nehmen.                                                                                  können Sie die Bezugsberechtigung jederzeit ändern. Änderung und
     Deren Höhe darf insgesamt höchstens 25 % der für den Erlebensfall                        Widerruf der Bezugsberechtigung müssen uns angezeigt werden.
     vereinbarten Versicherungsleistung betragen. Jede entnommene                        14.2 Sie können auch bestimmen, dass der Bezugsberechtigte das Recht auf
     Teilauszahlung       darf      den      in     den      Besonderen                       die künftige Leistung unwiderruflich und damit sofort erwerben soll. Dann
     Versicherungsbedingungen der Stammversicherung angegebenen                               kann das Bezugsrecht nur noch mit dessen Zustimmung geändert
     Mindestbetrag nicht unterschreiten und zwischen zwei aufeinander                         werden.
     folgenden Teilauszahlungen müssen mindestens 12 Monate liegen. Die                  14.3 Ist die Polizze auf den Überbringer ausgestellt, können wir dennoch
     verbleibende Versicherungsleistung darf den in den Besonderen                            verlangen, dass der Überbringer der Polizze uns seine Berechtigung und
     Versicherungsbedingungen der Stammversicherung angegebenen                               seine Identität (z.B. gültiger Reisepass) nachweist.
     Mindestbetrag nicht unterschreiten.


      K520                                                              Stand: 12/2022                                                                  Seite 6 von 8

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      Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung
      Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen                                                                         Anhang K520
15. Auszahlung in Kapital- oder Rentenform                                                 insbesondere kann sich eine niedrigere als die bei Abschluss der
15.1 Bei Rentenversicherungen erbringen wir die Erlebensleistung                           Kapitalversicherung prognostizierte Optionsrente ergeben, wenn
      grundsätzlich in Form einer laufenden Rentenzahlung. Sie haben das                   die durchschnittliche Lebenserwartung zum Zeitpunkt der
      Recht, statt der als laufende Rentenzahlung fällig werdenden                         Vereinbarung der Optionsrente stärker angestiegen ist, als dies
      Erlebensleistung ein einmaliges Ablösekapital, dessen Höhe Ihnen                     in der bei Abschluss der Kapitalversicherung gültigen
      bereits bei Vertragsabschluss bekanntgegeben wird, in Anspruch zu                    Generationen-Sterbetafel angenommen wurde oder wenn der
      nehmen. Dies bezeichnen wir als Ihr Kapitalwahlrecht. Darüber                        Rechnungszins sinkt (auch ein negativer Rechnungszins kann
      werden wir Sie spätestens drei Monate vor dem Fälligkeitstermin der                  möglich sein).
      ersten Rente nochmals informieren und Ihnen die Höhe der fällig                   c) Zur Berechnung der Höhe der Optionsrente wenden wir die zum
      werdenden Rente sowie die Höhe des stattdessen wählbaren                             Rentenzahlungsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen an,
      einmaligen Ablösekapitals mitteilen. Sofern Sie sich dann für das                    denen folgende Parameter zugrunde liegen:
      Kapitalwahlrecht entscheiden, können Sie das einmalige                                die zum Zeitpunkt des Rentenzahlungsbeginns von der
      Ablösekapital bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fälligkeit der                        Aktuarvereinigung Österreichs veröffentlichte Sterbetafel für
      Rentenleistung bei uns anfordern. Beachten Sie auch die                                   Rentenversicherungen (oder sofern es diese dann nicht
      steuerlichen Folgen bei Kapitalablöse einer vereinbarten                                  mehr gibt, eine andere zu diesem Zeitpunkt gültige und von
      Rentenzahlung innerhalb der steuerlichen Mindestanlagedauer.                              der FMA anerkannte Sterbetafel für Rentenversicherungen),
 15.2 Bei Kapital- und Rentenversicherungen erbringen wir die für den                       sofern die Optionsrente im klassischen Deckungsstock
      Ablebensfall vorgesehene Versicherungsleistung bzw. nach                                  veranlagt      wird,     den     zum       Zeitpunkt      des
      (teilweiser)     Kündigung      des      Versicherungsvertrags    den                     Rentenzahlungsbeginns höchstmöglichen Rechnungszins
      Rückkaufswert in Form einer Einmalzahlung. Dies gilt bei                                  gemäß                           Versicherungsunternehmen-
      Kapitalversicherungen auch für die Erlebensleistung nach                                  Höchstzinssatzverordnung – VU-HZV (oder sofern es diese
      Vertragsablauf.                                                                           dann nicht mehr gibt, den in einer entsprechenden
 15.3 Bei Kapitalversicherungen haben Sie im Erlebensfall das Recht,                            Nachfolgebestimmung der maßgeblichen Aufsichtsbehörde
      anstatt der als Einmalzahlung fällig werdenden Erlebensleistung die                       festgelegten höchstmöglichen Rechnungszins bzw. wenn es
      Auszahlung in Rentenform (Optionsrente) zu verlangen. Dies                                zum Zeitpunkt des Rentenzahlungsbeginns keine rechtliche
      bezeichnen wir als Ihr Rentenwahlrecht. Auf dieses Recht werden wir                       Festlegung gibt und keine anderen rechtlichen
      Sie spätestens drei Monate vor Ablauf Ihres Versicherungsvertrags                         Bestimmungen dagegen sprechen, einen aus 60 % der 10-
      nochmals hinweisen.                                                                       jährigen     Durchschnittsrendite     für     österreichische
      a) Wenn Sie sich für eine Auszahlung in Rentenform (Optionsrente)                         Bundesanleihen berechneten mit einem Abschlag von 0,5
           interessieren, können Sie während der Laufzeit des                                   %-Punkten ermittelten Rechnungszinssatz),
           Versicherungsvertrags – und zwar frühestens sechs Monate vor                         oder
           Ablauf Ihres Versicherungsvertrags, spätestens aber sechs                            sofern die Optionsrente nicht im klassischen Deckungsstock
           Kalenderwochen vor diesem Zeitpunkt – die möglichen                                  (sondern beispielsweise fondsgebunden) veranlagt wird, ist
           Rentenzahlungsformen (das sind Mindest- und Höchstdauer                              die Wertentwicklung der gewählten Veranlagung
           sowie Häufigkeit der Auszahlungen pro Jahr) samt der jeweiligen                      (beispielsweise      der    ausgewählten       Fonds       bei
           Höhe der Optionsrente sowie alle weiteren erforderlichen                             fondsgebundener Veranlagung) maßgeblich. Sollten bei der
           Informationen bei uns erfragen.                                                      gewählten Veranlagung Kosten anfallen (beispielsweise
           Wir werden Ihnen dann innerhalb von zwei Kalenderwochen                              Kosten in den ausgewählten Fonds, welche von den
           nach Erhalt Ihrer Anfrage die Höhe der als Einmalzahlung fällig                      Kapitalanlagegesellschaften in Rechnung gestellt werden
           werdenden Erlebensleistung und die Höhe der alternativen                             und deren Anfall und Höhe von den ausgewählten Fonds
           Optionsrente mittels einer Darstellung gemäß den dann                                abhängig ist), werden wir Sie darüber in unserem Schreiben
           geltenden         Rechtsvorschriften        (derzeit      gemäß                      gemäß Absatz a) zur Höhe der Optionsrente bzw. den dort
           Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung 2018 – LV-                        enthaltenen Beilagen (beispielsweise zu den ausgewählten
           InfoV 2018) in einem Schreiben, samt Übermittlung aller                              Fonds) informieren, sowie
           rechtlich geforderten Unterlagen, bekannt geben.                                 2,00 % laufende Verwaltungskosten (von jeder
      b) In unserem Schreiben gemäß Absatz a) zur Höhe der                                      ausbezahlten Rente), aber keine Abschlusskosten.
           Optionsrente sind auch die Rechnungsgrundlagen der Rente                     d) Sofern Sie sich für die Optionsrente anstatt einer Einmalzahlung
           enthalten. Bei bereits als Rentenversicherung abgeschlossenen                   entscheiden, können Sie dieses Recht bis längstens eine
           Verträgen stehen die Rechnungsgrundlagen der Rente und                          Kalenderwoche vor Fälligkeit der Kapitalleistung ausüben, indem
           damit die Rentenhöhe schon bei Vertragsabschluss fest. Die                      Sie uns dies mitteilen. Darüber werden wir Sie in unserem
           genauen Rechnungsgrundlagen einer Optionsrente stehen bei                       Schreiben gemäß Absatz a) zur Höhe der Optionsrente
           Abschluss einer Kapitalversicherung hingegen noch nicht fest,                   nochmals informieren.
           weil hierfür die zum Zeitpunkt des Rentenzahlungsbeginns                        Entscheiden Sie sich gegen die Optionsrente, ist keine
           gültigen Rechnungsgrundlagen herangezogen werden. Welche                        Rückmeldung an uns erforderlich und die Auszahlung erfolgt in
           Parameter        für     die      Rechnungsgrundlagen       zum                 Form der vereinbarten Kapitalleistung als Einmalzahlung.
           Rentenzahlungsbeginn maßgeblich sind, ist in Absatz c)                       e) Die Art der Veranlagung ab Rentenzahlungsbeginn hängt von
           erläutert. Die Höhe der Optionsrente ist daher sowohl von der                   dem für die Optionsrente vereinbarten Tarif ab. Die Veranlagung
           Wertentwicklung der Kapitalversicherung als auch von den                        kann im klassischen Deckungsstock oder auch in anderen, zum
           konkret      anzuwendenden         Rechnungsgrundlagen      zum                 Zeitpunkt des Rentenbeginns verfügbaren, Veranlagungsformen
           Rentenzahlungsbeginn           sowie         der       gewählten                (beispielsweise fondsgebunden) erfolgen. Sie kann sich daher
           Rentenzahlungsform abhängig. Daher kann die Höhe der                            von der Art der Veranlagung vor Rentenzahlungsbeginn
           Optionsrente einer Kapitalversicherung erst zum Zeitpunkt                       unterscheiden. Über die möglichen Veranlagungsformen ab
           unseres Schreibens gemäß Absatz a) zur Höhe der Optionsrente                    Rentenzahlungsbeginn werden wir Sie in unserem Schreiben
           verbindlich – in Relation zur fälligen Einmalzahlung – festgelegt               gemäß Absatz a) zur Höhe der Optionsrente ebenfalls
           werden. Alle vor dem Zeitpunkt der Vereinbarung der                             informieren.
           Optionsrente gemachten Zahlenangaben sind unverbindlich,
           worauf wir Sie bei allen Zahlenangaben hinweisen:


      K520                                                             Stand: 12/2022                                                             Seite 7 von 8

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      Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung
      Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen                                                                            Anhang K520
16. Verjährung                                                                         18.3 Die veröffentlichten Berichte über unsere Solvabilität und Finanzlage
16.1 Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag                               sind        kostenlos         unter        ergo-versicherung.at/ergo-
     innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der Leistung geltend machen.                      oesterreich/geschaeftsberichte sowie auf Anfrage unter ERGO
     Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu,                      Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17,
     so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf                      1110 Wien, erhältlich. Bei Zusendung des Berichts in Papierform
     die Leistung bekannt geworden ist. Ist ihm sein Recht nicht bekannt                    verrechnen wir die hierfür anfallenden Kosten (Druck, Porto).
     geworden, so verjähren die Ansprüche erst nach 10 Jahren ab
     Fälligkeit der Leistung.                                                          19. Sicherungssystem Deckungsstock
16.2 Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung frei,                                 19.1 Der Deckungsstock ist gemäß §§ 300 ff VAG 2016 ein
                                                                                            „Sondervermögen“ bei Lebensversicherungen. Er muss die
      nachdem wir eine Versicherungsleistung begründet und
                                                                                            Ansprüche der Versicherungsnehmer zu jederzeit sichern und wird
      unter Hinweis auf die mit dem Fristablauf verbundene
                                                                                            getrennt vom anderen Vermögen verwaltet. Auf die Werte des
          Leistungsfreiheit abgelehnt haben und
                                                                                            Deckungsstockes darf nur zugunsten einer Versicherungsforderung
      der Berechtigte den Anspruch auf die Leistung nicht binnen                           Exekution geführt werden. Im Konkurs des Versicherers bildet der
          eines Jahres gerichtlich geltend gemacht hat.                                     Deckungsstock mit seinen einzelnen Abteilungen eine Sondermasse,
17. Vertragsgrundlagen                                                                      die vorrangig zur Befriedigung der jeweils zugeordneten
17.1 Vertragsgrundlagen sind Ihr Versicherungsantrag samt Beilagen,                         Versicherungsforderungen zu verwenden ist. Bei der klassischen
     insbesondere (außer bei sofort beginnenden Renten) die                                 Lebensversicherung dürfen dem Deckungsstock nur die durch das
     Modellrechnung,         die       vorliegenden        Allgemeinen                      VAG zugelassenen Vermögungswerte gewidmet werden; der
     Versicherungsbedingungen der Lebensversicherung mit garantierten                       Deckungsstock wird von einem Treuhänder überwacht, der von der
     Versicherungsleistungen sowie die zum Tarif gehörigen Besonderen                       FMA bestellt wird.
     Versicherungsbedingungen der Stammversicherung und weiters die                    20. Erfüllungsort
     Polizze samt sonstiger Anlagen.                                                   20.1 Erfüllungsort für die Versicherungsleistung oder sonstige von uns zu
18.  Aufsichtsbehörde; Beschwerden; Bericht über Solvabilität und                           erbringende Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag ist unsere
     Finanzlage                                                                             Direktion in Wien.
18.1 Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag zu Grunde
     liegende Tarif unterliegen der Aufsicht durch die zuständige
     Aufsichtsbehörde:     Finanzmarktaufsicht   (FMA),     Bereich
     Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5,
     A-1090 Wien.
18.2 Für Beschwerden haben wir ein Beschwerdeverfahren, in das Sie auf
     unserer              Homepage              unter            ergo-
     versicherung.at/services/beschwerdeverfahren Einsicht nehmen
     können. Im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens können Sie sich
     mittels der dort genannten Kontaktmöglichkeiten persönlich,
     telefonisch, per Brief, Fax, E-Mail oder über das online-
     Beschwerdeformular an uns wenden.
      Sollten Sie Fragen oder sonstige Anliegen haben, bitten wir Sie, sich
      an unsere Servicestellen in unserer Direktion, ERGO Center,
      Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110
      Wien, Mail: service@ergo-versicherung.at, zu wenden oder uns unter
      der Telefonnummer 0800 22 44 22 anzurufen. Wir rufen Sie auch
      gerne zurück.
      Sie können Ihre Beschwerde auch an die Beschwerdestelle über
      Versicherungsunternehmen im BMSGPK, Bundesministerium für
      Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung
      III/3, Stubenring 1, 1010 Wien, +43 1 71100-862501 oder 862504,
      Mail: versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at richten.
      Beschwerden zur Beratung über ein Versicherungsprodukt können
      Sie an die Beschwerdestelle über Versicherungsvermittler im BMDW,
      Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, unter
      https://www.bmdw.gv.at richten.
      Im Fall von Streitigkeiten können Sie sich als Verbraucher unter
      http://www.verbraucherschlichtung.at,                       Mail:
      office@verbraucherschlichtung.at, an die Schlichtungsstelle für
      Verbrauchergeschäft wenden. ERGO ist rechtlich nicht verpflichtet
      an diesem Verfahren teilzunehmen.
      Betrifft Ihre Beschwerde Vertragsabschlüsse im Internet
      (E-Commerce), kann zur Beilegung von Streitigkeiten auch die von
      der          Europäischen        Kommission         eingerichtete
      Streitbeilegungsplattform  http://www.ec.europa.eu/odr,     Mail:
      odr@europakonsument.at, genutzt werden.
      Sie haben auch das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten.


      K520                                                            Stand: 12/2022                                                                  Seite 8 von 8
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