# ALTE LEIPZIGER Fondsgebundene: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-alte-leipziger-fr70-basis.php
- Rechtlicher Träger: Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-alte-leipziger-fr70-basis.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen fondsgebundene Basisrentenversicherung (pm 2401)](https://alte-leipziger.de/allgemeine-bedingungen-fondsgebundene-basisrentenversicherung-pm2401.pdf), Fassung Tarif FR70, 06.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | ja | Sie selbst bestimmen wie der Sparanteil Ihrer Beiträge angelegt werden soll. | § 1 Abs. 1, Seite 3 |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nein | Da die Wertentwicklung der Fonds nicht vorauszusehen ist, können wir vor Rentenbeginn die Höhe der Rente nicht garantieren. | § 1 Abs. 3, Seite 3 |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Wir berechnen die monatliche Rente mindestens mit dem [→] garantierten Rentenfaktor. Diesen finden Sie in Ihrem [→] Versicherungsschein. | § 8 Abs. 3, Seite 5 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | ja | Wir berechnen Ihre monatliche Rente zum Rentenbeginn zunächst auf zwei unterschiedlichen Wegen. Wir zahlen Ihnen dann die höhere der beiden berechneten Renten. | § 8 Abs. 3, Seite 5 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Wir beteiligen Sie an den [→] Überschüssen und [→] Bewertungsreserven. | § 11 Abs. 1, Seite 6 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | Mit einem Shift können Sie jederzeit Guthaben aus einem Fonds ganz oder teilweise in einen anderen Fonds übertragen. | § 22 Abs. 3, Seite 13 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | Wir sind berechtigt, einen Fonds durch einen möglichst gleichartigen anderen Fonds zu ersetzen. | § 23 Abs. 1, Seite 13 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | ja | Ziel des Ablaufmanagements ist es, die Risiken der Fondsanlage in den letzten Jahren vor Rentenbeginn schrittweise zu vermindern. Das Ablaufmanagement ist für Sie kostenlos. | § 25, Seite 14 |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | ja | Wenn Sie einen früheren Rentenbeginn wünschen, müssen Sie uns dies in folgendem Zeitraum mitteilen: innerhalb der letzten sechs Monate vor dem neuen Rentenbeginn. | § 27 Abs. 3, Seite 15 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Der früheste Rentenbeginn darf nicht vor dem Ende Ihres 62. Lebensjahrs liegen. | § 3, Seite 3 |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Sie sind zum neuen Rentenbeginn höchstens 85 Jahre alt. | § 27 Abs. 4, Seite 16 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | nein | Sie können keine einmalige Auszahlung statt einer lebenslangen Rente wählen. | § 3, Seite 3 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | nein | Sie können keine einmalige Auszahlung statt einer lebenslangen Rente wählen. | § 3, Seite 3 |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | ja | Wenn Sie während der Rentengarantiezeit sterben sollten, hat dies die gleichen Folgen wie in Absatz 1 beschrieben. | § 9 Abs. 2, Seite 5 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | Sie können mit uns vereinbaren, dass die Rente jedes Jahr garantiert steigt. Dann erhöht sich die Rente jährlich um einen Prozentsatz zwischen 1 % und 3 %. | § 8 Abs. 2, Seite 4 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wenn die monatliche Rente die gesetzlich definierte Kleinbetragsrente nicht erreicht, finden wir Ihre lebenslange Rente in einem Betrag ab. | § 3, Seite 3 |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | nein | Zum Rentenbeginn legen wir Ihr Guthaben komplett im [→] klassischen Vermögen an. | § 1 Abs. 1, Seite 3 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Wenn Sie vor Rentenbeginn sterben sollten, zahlen wir eine monatliche Rente an Ihre [→] leistungsberechtigten Hinterbliebenen. | § 9 Abs. 1, Seite 5 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | Wir verrenten das Guthaben, das zu diesem Zeitpunkt vorhanden ist. | § 9 Abs. 1, Seite 5 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | ja | Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes verheiratet sind, zahlen wir eine monatliche gleichbleibende oder steigende Rente lebenslang an Ihren überlebenden Ehepartner. | § 9 Abs. 1, Seite 5 |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | ja | Waisenrenten zahlen wir längstens bis zum Ende des 25. Lebensjahrs eines Kindes. | § 9 Abs. 1, Seite 5 |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | nein | Sie dürfen uns auch keine andere Person benennen, die die Leistungen aus diesem Vertrag erhalten soll. | § 13 Abs. 2, Seite 9 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | Sie können Ihre Beiträge bis zu 24 Monate aussetzen. Hierfür müssen Sie die Beiträge für die ersten zwölf Monate vollständig bezahlt haben. | § 20 Abs. 1, Seite 12 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | Der Zeitraum für alle Beitragspausen in diesem Vertrag darf 48 Monate nicht übersteigen. | § 20 Abs. 1, Seite 12 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | ja | Sie können Ihren Beitrag jederzeit für die Zukunft erhöhen oder senken. | § 16 Abs. 1, Seite 10 |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | ja | Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, können Sie Ihre Beiträge stoppen (Beitragsfreistellung). | § 21 Abs. 1, Seite 12 |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sie können jederzeit vor Rentenbeginn zusätzliche Beträge einzahlen. | § 17, Seite 11 |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | nein | Sie haben keinen Anspruch auf darüber hinausgehende Auszahlungen. | § 3, Seite 3 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | ja | Wenn Sie in Ihren Vertrag eine Dynamik eingeschlossen haben, erhöhen wir automatisch jährlich Ihren Beitrag. Dadurch steigen die vereinbarten Leistungen. Das Risiko prüfen wir dabei nicht erneut. | Anhang Dynamik, Seite 18 |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | ja | Als ergänzende Absicherung können Sie bei Abschluss des Vertrags eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) einschließen. | § 3, Seite 3 |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nein | Sie können diesen Vertrag nicht vererben, nicht übertragen, nicht beleihen, nicht veräußern und nicht kapitalisieren. | § 13 Abs. 2, Seite 9 |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nein | Sie können diesen Vertrag auch nicht auf einen anderen [→] Versicherungsnehmer übertragen. | § 13 Abs. 2, Seite 9 |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Sie können Ihren Vertrag nur während der Zeit kündigen, in der Sie Beiträge zahlen. Nach Rentenbeginn können Sie nicht mehr kündigen. | § 28 Abs. 1, Seite 16 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | nein | Sie können nicht verlangen, dass wir Ihr Guthaben auszahlen oder Beiträge an Sie zurückzahlen. | § 28 Abs. 2, Seite 17 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | keine | Wenn Sie Ihre Beiträge stoppen, führen wir Ihren Vertrag als beitragsfreie Versicherung weiter. Wir erheben keine Stornogebühr. | § 21 Abs. 2, Seite 13 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | Auf die ersten fünf Jahre in gleichen Teilbeträgen. | § 18 Abs. 2, Seite 11 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Wie hoch die Abschluss- und Vertriebskosten genau sind, finden Sie in Ihrem Produktinformationsblatt. | § 18 Abs. 2, Seite 11 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | Sie können den Beitrags-Stopp jederzeit beenden. | § 21 Abs. 3, Seite 13 |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | ja | Sie können diesen Vertrag nicht vererben, nicht übertragen, nicht beleihen, nicht veräußern und nicht kapitalisieren. | § 13 Abs. 2, Seite 9 |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | ja | Bei dieser Basisrente handelt es sich um eine so genannte Basisrente-Alter. Dies ist eine Rentenversicherung als kapitalgedeckte Altersversorgung nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Einkommensteuergesetzes. | Vorbemerkung, Seite 1 |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | nicht geregelt |  |  |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Wir können vor jeder Rentenzahlung ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass Sie noch leben. | § 12 Abs. 2, Seite 8 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | ja | Wir informieren Sie ebenfalls darüber, ob und wie wir ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigen, wenn wir Ihre Beiträge investieren. | § 5, Seite 4 |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Wir informieren Sie jährlich darüber, wie wir Ihre gezahlten Beiträge verwendet haben, wie hoch Ihr Guthaben ist | § 5, Seite 3 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen fondsgebundene Basisrentenversicherung (pm 2401)

```text
[Seite 1]
Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Basisrente
(Tarif FR70)

Inhaltsverzeichnis
A. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN                                                                       3
§ 1 Wie funktioniert Ihre fondsgebundene Basisrente?                                             3
§ 2 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                                        3
§ 3 Welche Besonderheiten gelten für eine Basisrente?                                            4
§ 4 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und wie müssen Mitteilungen erfolgen?                   4
§ 5 Welche Informationen erhalten Sie während Ihr Vertrag läuft?                                 4
§ 6 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert?                      4
§ 7 Wo sind gerichtliche Klagen einzureichen?                                                    4

B. LEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN                                                                5
§ 8 Wie berechnen wir Ihre Rente?                                                                5
§ 9 Was leisten wir bei Tod?                                                                     5
§ 10 Welche unserer Regelungen können geändert werden?                                           6

C. ÜBERSCHÜSSE UND BEWERTUNGSRESERVEN                                                            6
§ 11 Wie erhöhen sich die Leistungen durch Überschüsse und Bewertungsreserven?                   6

D. AUSZAHLUNG VON LEISTUNGEN                                                                     9
§ 12 Was müssen Sie beachten, wenn Leistungen fällig werden?                                     9
§ 13 Wer erhält die Leistungen?                                                                  9

E. BEITRÄGE UND KOSTEN                                                                          10
§ 14 Wie müssen Sie Ihre Beiträge zahlen?                                                       10
§ 15 Was geschieht, wenn wir einen Beitrag nicht rechtzeitig einziehen konnten?                 10
§ 16 Wie können Sie Ihre Beiträge erhöhen oder senken?                                          10
§ 17 Was müssen Sie beachten, wenn Sie Zuzahlungen leisten wollen?                              11
§ 18 Welche Kosten sind in Ihren Beiträgen enthalten?                                           11
§ 19 Welche Kosten können wir zusätzlich erheben?                                               12

F. ÜBERBRÜCKUNG VON ZAHLUNGSSCHWIERIGKEITEN                                                     12
§ 20 Wie können Sie Ihre Beiträge befristet aussetzen?                                          12
§ 21 Wie können Sie Ihre Beiträge stoppen und auf Wunsch später weiter zahlen?                  13

G. FONDSANLAGE UND WERTERMITTLUNG                                                               13
§ 22 Wie können Sie Ihre Fonds auswählen?                                                       13
§ 23 Wann können wir einen Fonds austauschen?                                                   14
§ 24 Was bedeutet Rebalancing?                                                                   14
                                                                                  pm 2401 – 06.2026

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§ 25 Was bedeutet das Ablaufmanagement?                                             14
§ 26 Wie ermitteln wir den Wert des Fondsguthabens?                                 15

H. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN                                                         15
§ 27 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie nach Abschluss des Vertrags?         15

I.   KÜNDIGUNG DES VERTRAGS                                                         17
§ 28 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat dies?             17

J.   BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN                                                        17
§ 29 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?   17

ANHANG: ERKLÄRUNGEN VON FACHBEGRIFFEN                                               18


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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Mit diesen Bedingungen wenden wir uns an Sie als unseren [→] Versicherungsnehmer und Vertragspartner.
Gleichzeitig sind Sie [→] Versicherter und Beitragszahler. Beitragszahler kann auch der mit Ihnen zusammen
veranlagte Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sein. Bei dieser Basisrente handelt es sich um eine so
genannte Basisrente-Alter. Dies ist eine Rentenversicherung als kapitalgedeckte Altersversorgung nach § 10
Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Einkommensteuergesetzes. Wir verwenden nur die männli-
che Schreibweise. Damit meinen wir gleichermaßen alle Geschlechter. Der Text wird dadurch übersichtlicher
und verständlicher.
Wichtiger Hinweis: Damit Sie die Bedingungen leichter verstehen können, erklären wir Fachbegriffe im An-
hang. Alle Fachbegriffe, die wir dort erklären, haben wir mit dem Zeichen [→] gekennzeichnet.
Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.
Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel


A. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN                             formieren wir Sie. Sie erhalten von uns auf Wunsch
                                                       einen geänderten Vorschlag, der diese Voraussetzung
§ 1 Wie funktioniert Ihre fondsgebundene Basis-        erfüllt. Bitte beachten Sie: Wenn die langfristige
    rente?                                             Entwicklung der Kapitalmärkte es erfordert, können
                                                       wir die angenommene Höhe für die Wertentwicklung
(1) Die fondsgebundene Rentenversicherung – auch       der Fonds anpassen.
Fondspolice genannt – stellt eine moderne Form der
Altersvorsorge mit Fonds dar: Im Gegensatz zu klas-    (3) Da die Wertentwicklung der Fonds nicht vo-
sischen Rentenversicherungen können Sie selbst be-     rauszusehen ist, können wir vor Rentenbeginn die
stimmen wie der Sparanteil Ihrer Beiträge angelegt     Höhe der Rente nicht garantieren. Steigen die
werden soll. Sie können durch Ihre Fondsauswahl        Kurse, haben Sie die Chance, einen Wertzuwachs
selbst Chancen und Risiken Ihrer Anlage bestimmen.     zu erzielen. Fallen die Kurse, tragen Sie im Gegen-
Mehr zur Fondsauswahl finden Sie in § 22. Auch [→]     zug auch das Risiko der Wertminderung bis hin
Überschüsse erhöhen Ihr [→] Fondsguthaben. Wir         zum Totalverlust. Bei Fonds, die nicht in Euro
nennen es kurz Guthaben. Das Guthaben entspricht       geführt werden, können Schwankungen der Wäh-
der gesetzlichen Definition des Begriffs [→] „Gebil-   rungskurse Ihr Guthaben zusätzlich beeinflussen.
detes Kapital“.
                                                       § 2 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
Zum Rentenbeginn legen wir Ihr Guthaben komplett
im [→] klassischen Vermögen an.                        (1) Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und uns zu-
                                                       stande, wenn:
Mehr zu den Leistungen finden Sie in Abschnitt B.
Ihre persönlichen Daten zum Vertrag finden Sie in      – wir Ihren Antrag durch eine Annahmeerklärung
Ihrem [→] Versicherungsschein. Persönliche Daten         annehmen oder
zum Vertrag sind zum Beispiel:                         – Sie unser Angebot durch eine Annahmeerklärung
– Höhe der Leistungen                                    in [→] Schriftform annehmen.

– Beginn des Vertrags                                  Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Versicherungs-
                                                       schutz. Wenn im [→] Versicherungsschein ein späte-
– Rentenbeginn.                                        rer Zeitpunkt als Beginn des Vertrags genannt ist,
(2) Ihre fondsgebundene Basisrente soll bei Renten-    beginnt Ihr Versicherungsschutz zu diesem späteren
beginn eine monatliche Mindestrente von 50 EUR         Zeitpunkt.
erreichen. Dies prüfen wir, in dem wir Ihren Vertrag   Bitte beachten Sie: Sie haben nur Versicherungs-
bei Beginn mit folgenden Annahmen hochrechnen:         schutz, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig bezah-
– Die jährliche Wertentwicklung der Fonds beträgt      len. Mehr dazu finden Sie in § 14 und § 15.
  6 %.                                                 (2) Wenn wir mit Ihnen einen vorläufigen Versiche-
– Die aktuell festgelegten [→] Überschüsse gelten      rungsschutz vereinbart haben, gelten dafür die Rege-
  bis zum Rentenbeginn.                                lungen in Absatz 1 nicht.
Wenn Sie Ihren Vertrag ändern (zum Beispiel die Bei-
träge senken), rechnen wir erneut hoch. Wenn die
Mindestrente in diesem Fall nicht erreicht wird, in-
                                                                                              Seite 3 von 21

[Seite 4]
§ 3 Welche Besonderheiten gelten für eine Basis-         Sie sind dazu verpflichtet, die notwendigen Informati-
    rente?                                               onen
Sie haben Anspruch auf die Rentenzahlung aus die-        – bei Abschluss des Vertrags,
sem Vertrag und auf Leistungen aus einer ergänzen-
                                                         – bei relevanten Änderungen nach Abschluss des
den Absicherung. Als ergänzende Absicherung kön-
                                                           Vertrags oder
nen Sie bei Abschluss des Vertrags eine Berufsunfä-
higkeits-Zusatzversicherung (BUZ) einschließen. Sie      – auf unsere Nachfrage
haben keinen Anspruch auf darüber hinausgehende
                                                         mitzuteilen.
Auszahlungen.
                                                         Wenn Sie außerhalb Deutschlands [→] steuerlich
Es gelten folgende Besonderheiten:                       ansässig sind, sind wir verpflichtet, eine Meldung an
– Der früheste Rentenbeginn darf nicht vor dem           die zuständige Steuerbehörde abzugeben.
  Ende Ihres 62. Lebensjahrs liegen.                     Bitte beachten Sie: Diese Meldepflicht gilt auch
– Die Höhe der lebenslangen Rente ist gleichblei-        dann, wenn wir von Ihnen die notwendigen Angaben
  bend oder steigend und unabhängig vom Ge-              nicht erhalten haben.
  schlecht.
                                                         § 5 Welche Informationen erhalten Sie während
– Sie können keine einmalige Auszahlung statt einer          Ihr Vertrag läuft?
  lebenslangen Rente wählen.
                                                         Wir informieren Sie jährlich darüber,
– Wenn die monatliche Rente weniger als 50 EUR
  beträgt, fassen wir zwölf monatliche Renten zu ei-     – wie wir Ihre gezahlten Beiträge verwendet haben,
  ner Zahlung zusammen.                                  – wie hoch Ihr Guthaben ist,
– Wenn die monatliche Rente die gesetzlich definier-     – welche Abschluss- und Vertriebskosten wir einbe-
  te Kleinbetragsrente nicht erreicht, finden wir Ihre     halten haben,
  lebenslange Rente in einem Betrag ab. Dabei be-
  rücksichtigen wir alle Basisrenten-Verträge, die       – welche Verwaltungskosten wir abgezogen haben,
  Sie bei uns abgeschlossen haben. Mit der Abfin-        – welche Erträge wir erwirtschaftet haben und
  dung endet der Vertrag. Den genauen Wortlaut des
  Gesetzes und die aktuelle Höhe der Kleinbetrags-       – wie hoch das Guthaben nach Abzug der Kosten
  rente finden Sie auf folgender Seite im Internet:        voraussichtlich zu Rentenbeginn sein wird.
  www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.                   Wir informieren Sie ebenfalls darüber, ob und wie wir
                                                         ethische, soziale und ökologische Belange berücksich-
§ 4 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und wie         tigen, wenn wir Ihre Beiträge investieren.
    müssen Mitteilungen erfolgen?
(1) Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre-       § 6 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre
publik Deutschland.                                          Anschrift oder Ihr Name ändert?
(2) Alle Mitteilungen zu diesem Vertrag müssen in        Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies
[→] Textform erfolgen, sonst müssen diese nicht be-      [→] unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, kann
achtet werden. Nach Ihrem Tod dürfen wir unsere          dies nachteilig für Sie sein: Wir können Ihnen dann
[→] Erklärungen an eine der folgenden Personen           [→] Erklärungen zum Vertrag mit eingeschriebenem
schicken:                                                Brief an Ihre letzte uns bekannte Anschrift senden.
                                                         Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen
– einen [→] leistungsberechtigten Hinterbliebenen        zugegangen. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Namen
  oder                                                   ändern.
– eine von Ihnen bevollmächtigte Person.                 Wenn Sie planen, sich längere Zeit im Ausland aufzu-
(3) Wir sind gesetzlich verpflichtet, Informationen      halten, benennen Sie uns bitte einen Bevollmächtig-
über Ihren steuerlichen Status zu erheben und in be-     ten. An diesen Bevollmächtigten werden wir dann
stimmten Fällen zu melden. Dazu zählen:                  unsere an Sie gerichteten Erklärungen senden.
– Ihre ausländische Steueridentifikationsnummer,         § 7 Wo sind gerichtliche Klagen einzureichen?
– Ihr Geburtsdatum und -ort sowie                        (1) Sie können eine Klage gegen uns bei dem zustän-
– Ihr ständiger Wohnsitz.                                digen Gericht des Bezirks erheben:
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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


– in dem wir unseren Sitz haben,                           und legt eine Sterbewahrscheinlichkeit der Sterbetafel
                                                           DAV 2004 R zugrunde.
– in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder
                                                           Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Rentenbeginn um
– in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie
                                                           mehr als fünf Jahre vorverlegen, ermitteln wir die
  keinen festen Wohnsitz haben.
                                                           Rente nur nach neuen Rechnungsgrundlagen.
(2) Wir können eine Klage gegen Sie bei dem zustän-
                                                           (4) Wenn Sie die Summe der ursprünglich vereinbar-
digen Gericht des Bezirks erheben:
                                                           ten Beiträge erhöhen, berechnen wir die zusätzlichen
– in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder                     Garantien mit neuen [→] Rechnungsgrundlagen. Die-
– in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie           se zusätzlichen Garantien nennen wir Ihnen in den
  keinen festen Wohnsitz haben.                            jeweiligen Nachträgen. Dies gilt für folgende Fälle:

(3) Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnli-           – Sie erhöhen Ihre Beiträge (siehe § 16). Dies gilt
chen Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union             auch für jede Erhöhung, wenn Sie eine [→] Dy-
haben, sind für Klagen die deutschen Gerichte zustän-        namik vereinbart haben.
dig.                                                       – Sie leisten eine Zuzahlung (siehe § 17).
                                                           – Sie verkürzen den Zeitraum für die verminderten
B. LEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN                            Beiträge (siehe § 27 Absatz 3).
                                                           – Sie schieben den Rentenbeginn nach hinten und
§ 8 Wie berechnen wir Ihre Rente?                            zahlen weiter Beiträge bis zum neuen Rentenbe-
(1) Wenn Sie den Tag des Rentenbeginns erleben,              ginn (siehe § 27 Absätze 5 und 6).
zahlen wir eine lebenslange Rente. Wir zahlen die          Die zusätzlichen Garantien berechnen wir mit den
Rente jeweils monatlich im Voraus. Weitere Beson-          zum Zeitpunkt der Änderung maßgebenden Rech-
derheiten einer Basisrente finden Sie in § 3.              nungsgrundlagen. Wir legen den [→] garantierten
(2) Sie können mit uns vereinbaren, dass die Rente         Rentenfaktor neu fest.
jedes Jahr garantiert steigt. Dann erhöht sich die Rente
jährlich um einen Prozentsatz zwischen 1 % und 3 %.        § 9 Was leisten wir bei Tod?
Die Höhe des Prozentsatzes können Sie wählen. Sie          (1) Wenn Sie vor Rentenbeginn sterben sollten, zahlen
müssen die garantierte Steigerung der Rente mit uns        wir eine monatliche Rente an Ihre [→] leistungsbe-
vereinbaren, wenn wir den Vertrag mit Ihnen schlie-        rechtigten Hinterbliebenen.
ßen. Wenn Sie eine [→] BUZ eingeschlossen haben,
gelten auch die Bedingungen und Vereinbarungen der         Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes verheiratet sind,
Zusatzversicherung.                                        zahlen wir eine monatliche gleichbleibende oder stei-
                                                           gende Rente lebenslang an Ihren überlebenden Ehe-
(3) Wir berechnen Ihre monatliche Rente zum Renten-        partner. Dies gilt ebenfalls für den überlebenden Le-
beginn zunächst auf zwei unterschiedlichen Wegen.          benspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Wir zahlen Ihnen dann die höhere der beiden berech-        Bitte beachten Sie: Wir zahlen nach einer Scheidung
neten Renten. Diese ist für die gesamte Dauer der          oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartner-
Rente garantiert und kann nicht sinken. So ermitteln       schaft keine lebenslange Rente an den ehemaligen
wir die Höhe Ihrer Rente:                                  Ehepartner oder Lebenspartner.
1. Weg: Rente nach neuen Rechnungsgrundlagen               Wenn kein Ehepartner oder eingetragener Lebens-
Wir berechnen die Rente aus Ihrem Guthaben. Dafür          partner vorhanden ist, zahlen wir eine monatliche
verwenden wir die [→] Rechnungsgrundlagen, die bei         gleichbleibende oder steigende Waisenrente an Ihre
Rentenbeginn gelten.                                       [→] leistungsberechtigten Kinder. Waisenrenten zah-
2. Weg: Rente nach garantierten Leistungen                 len wir längstens bis zum Ende des 25. Lebensjahrs
Wir berechnen die monatliche Rente mindestens mit          eines Kindes. Wenn keine Hinterbliebenen im zuvor
dem [→] garantierten Rentenfaktor. Diesen finden Sie       beschriebenen Sinn vorhanden sind, endet der Ver-
in Ihrem [→] Versicherungsschein. Der garantierte          trag. Es werden keine weiteren Leistungen fällig.
Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente Sie        Wir berechnen die monatliche Rente für die Hinter-
pro 10.000 EUR Guthaben mindestens erhalten. Die           bliebenen mit den [→] Rechnungsgrundlagen, die
Rechnungsgrundlagen beruhen auf unserer eigenen            zum Zeitpunkt Ihres Todes gelten. Wir verrenten das
[→] Sterbetafel. Diese ist unabhängig vom Geschlecht       Guthaben, das zu diesem Zeitpunkt vorhanden ist. Wir

                                                                                                  Seite 5 von 21

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berechnen die monatlichen Waisenrenten für jedes          Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf
leistungsberechtigte Kind, nachdem wir das Guthaben       folgender Seite im Internet:
zu gleichen Teilen auf die Kinder verteilt haben.         www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
(2) Wenn Sie während der Rentengarantiezeit sterben
                                                          Nachträgliche Bedingungsänderungen
sollten, hat dies die gleichen Folgen wie in Absatz 1
beschrieben. Anstelle des Guthabens verrenten wir         (2) Wenn eine Regelung in diesen Bedingungen durch
den [→] Barwert der noch nicht gezahlten Renten bis
                                                          – eine höchstrichterliche Entscheidung oder
zum Ende der Rentengarantiezeit.
                                                          – einen bestandskräftigen Verwaltungsakt (zum Bei-
(3) Wenn Sie nach Ende der Rentengarantiezeit ster-         spiel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
ben sollten, zahlen wir keine Leistungen aus.               aufsicht oder der Kartellbehörden)
§ 10 Welche unserer Regelungen können geändert            für unwirksam erklärt wird, können wir diese durch
     werden?                                              eine neue Regelung ersetzen. Dies ist in § 164 Versi-
                                                          cherungsvertragsgesetz geregelt. Den genauen Wort-
Beitrags- und Leistungsänderungen                         laut des Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im
                                                          Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
(1) Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind wir nach
§ 163 Versicherungsvertragsgesetz berechtigt, den         Wir können eine Regelung nur ersetzen, wenn folgen-
vereinbarten Beitrag neu festzusetzen, wenn folgende      de Voraussetzungen erfüllt sind:
Voraussetzungen erfüllt sind:
                                                          – Die neue Regelung ist notwendig, um den Vertrag
1. Der Leistungsbedarf ändert sich nicht nur vorüber-       fortzuführen oder
   gehend und nicht voraussehbar gegenüber den [→]
                                                          – das Festhalten an dem Vertrag stellt ohne neue
   Rechnungsgrundlagen des vereinbarten Beitrags.
                                                            Regelung für eine Vertragspartei auch unter Be-
2. Der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen            rücksichtigung der Interessen der anderen Ver-
   neu festgesetzte Beitrag ist angemessen und erfor-       tragspartei eine unzumutbare Härte dar.
   derlich, um die versicherten Leistungen dauerhaft
                                                          Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter
   zu gewährleisten.
                                                          Wahrung des Vertragsziels die Belange der [→] Ver-
3. Ein unabhängiger Treuhänder hat die neuen Rech-        sicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie
   nungsgrundlagen und die Voraussetzungen der            wird nach zwei Wochen Bestandteil des Vertrags,
   vorhergehenden Punkte überprüft und bestätigt.         nachdem wir Ihnen die neue Regelung und die hierfür
                                                          notwendigen Gründe mitgeteilt haben.
Wir dürfen den Beitrag nicht ändern, wenn
– unsere Erst- oder Neuberechnungen unzureichend
  kalkuliert waren und                                    C. ÜBERSCHÜSSE UND BEWERTUNGSRE-
                                                             SERVEN
– ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies
  anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statis-      § 11 Wie erhöhen sich die Leistungen durch Über-
  tischen Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen                schüsse und Bewertungsreserven?
  müssen.
                                                          (1) Wir beteiligen Sie an den [→] Überschüssen und
Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung        [→] Bewertungsreserven. Dies erfolgt so, wie im Ge-
des Beitrags die Versicherungsleistung entsprechend       setz vorgesehen. Den genauen Wortlaut der Gesetze
herabgesetzt wird. Wenn Sie für den Vertrag keine         und Verordnungen finden Sie auf folgender Seite im
Beiträge mehr zahlen (beitragsfreier Vertrag), sind wir   Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
berechtigt, die Leistungen herabzusetzen.
                                                          In diesem Paragrafen erläutern wir Ihnen, wie
Die Neufestsetzung des Beitrags oder der Leistungen
werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam,              – Überschüsse und Bewertungsreserven entstehen,
nachdem wir Ihnen die Änderung und die hierfür not-       – wir diese ermitteln und
wendigen Gründe mitgeteilt haben.
                                                          – wir Sie an diesen beteiligen.
Ein Treuhänder ist nicht erforderlich, wenn für die
Neufestsetzung oder die Herabsetzung der Versiche-        Wir veröffentlichen die Überschusssätze und die Be-
rungsleistung die Genehmigung der Aufsichtsbehörde        teiligung an den Bewertungsreserven jährlich im Ge-
notwendig ist.                                            schäftsbericht. Wie hoch Ihre Überschussanteile tat-

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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


sächlich sind, können Sie unseren jährlichen Mittei-      – aus dem Risikoergebnis
lungen entnehmen.                                           Überschüsse aus dem Risikoergebnis entstehen,
                                                            wenn die Versicherten kürzer leben, als wir ange-
Bitte beachten Sie: Ob und in welcher Höhe wir Sie
                                                            nommen haben. Da wir dann weniger Renten zah-
an Überschüssen und Bewertungsreserven beteiligen,
                                                            len müssen als vorher berechnet, entstehen Über-
hängt von vielen Einflüssen ab. Diese können wir
                                                            schüsse. An diesen Überschüssen beteiligen wir
nicht vorhersehen und nur teilweise beeinflussen. Dies
                                                            die Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit der-
liegt unter anderem daran, dass Verträge in der Regel
                                                            zeit zu mindestens 90 %.
über eine lange Zeit laufen. Außerdem wissen wir
nicht, wie sich in Zukunft die Kapitalmärkte entwi-       – aus dem übrigen Ergebnis
ckeln. Wichtig ist auch, wie sich das versicherte Risi-     Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können
ko und die Kosten entwickeln. Daher können wir              zum Beispiel entstehen,
nicht garantieren, ob und in welcher Höhe wir Sie
                                                             – wenn die Kosten niedriger sind, als wir vorher
an Überschüssen und Bewertungsreserven beteili-
                                                               angenommen haben, oder
gen.
                                                             – wenn wir Erträge aus der Rückversicherung
Beispiel: Wenn unsere [→] Versicherten älter werden
                                                               oder aus dem Stornoergebnis erzielen.
als angenommen, zahlen wir Renten im Durchschnitt
über einen längeren Zeitraum aus. Die Folge ist: Wir         Am übrigen Ergebnis beteiligen wir die Versiche-
müssen unsere [→] Rückstellungen erhöhen, um die             rungsnehmer in ihrer Gesamtheit derzeit zu min-
zusätzlichen Renten sicher zahlen zu können. Hierfür         destens 50 %.
können wir künftige [→] Überschussanteile streichen       Die genannten Prozentsätze gelten für die Versi-
oder teilweise kürzen.                                    cherungsnehmer in ihrer Gesamtheit. Sie selbst
                                                          haben keinen Anspruch darauf, dass wir Sie in
Entstehen von Überschüssen
                                                          einer bestimmten Höhe an den Überschüssen betei-
(2) [→] Überschüsse können wie folgt entstehen:           ligen.
– aus Kapitalerträgen                                     Diese Regelungen sind durch die Mindestzuführungs-
  Wir legen das Guthaben ab Rentenbeginn in unse-         verordnung vorgeschrieben. Sie können durch eine
  rem [→] klassischen Vermögen an. Dabei entste-          neue Verordnung geändert oder neu festgelegt wer-
  hen Kapitalerträge. Dies sind zum Beispiel Zinsen,      den. Den genauen Wortlaut der Mindestzuführungs-
  Mieterträge oder Dividenden. Von diesen Erträgen        verordnung finden Sie auf folgender Seite im Internet:
  ziehen wir die Aufwendungen ab, die wir hierfür         www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
  geleistet haben. An den verbleibenden Erträgen be-
  teiligen wir die Versicherungsnehmer in ihrer Ge-       Beteiligung an den Überschüssen
  samtheit derzeit zu mindestens 90 %. Daraus finan-      (3) Die auf die [→] Versicherungsnehmer entfallen-
  zieren wir zunächst den Betrag, den wir für unsere      den [→] Überschüsse können wir auf zwei Arten zu-
  zugesagten Zinsen zurückstellen. Dies erfolgt in        weisen: Einen Teil der Überschüsse können wir Ver-
  den gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen          trägen im selben Jahr zuteilen. Damit erhöhen wir die
  für die garantierten Leistungen. Die erforderliche      Guthaben oder vermindern die Beiträge für diese Ver-
  Höhe des zurückzustellenden Betrags ermitteln wir       sicherungsnehmer. Den anderen Teil führen wir der
  nach den Vorschriften der Deckungsrückstellungs-        sogenannten [→] Rückstellung für Beitragsrückerstat-
  verordnung. Den genauen Wortlaut dieser Verord-         tung zu. Wir bilden und verwenden die Rückstellung
  nung finden Sie auf folgender Seite im Internet:        für Beitragsrückerstattung so wie im Gesetz vorgese-
  www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.                    hen. Hier sind auch die Besonderheiten in Ausnahme-
  Den verbleibenden Betrag verwenden wir, um un-          fällen geregelt, in denen die Aufsichtsbehörde zu-
  sere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an         stimmen muss (siehe § 140 Absatz 1 Versicherungs-
  den Überschüssen zu beteiligen.                         aufsichtsgesetz). Den genauen Wortlaut des Gesetzes
  Bitte beachten Sie: Reichen die gesamten Nettoer-       finden Sie auf folgender Seite im Internet:
  träge nicht für die erforderliche Rückstellung aus,     www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
  gilt Folgendes: Wir vermindern die Beteiligung am
  Risikoergebnis und am übrigen Ergebnis um die-          Die verschiedenen Arten von Versicherungen tragen
  sen Fehlbetrag. Im schlechtesten Fall sinken diese      unterschiedlich zum Überschuss bei. Wir haben des-
  Beteiligungen auf Null.                                 halb gleichartige Versicherungen zu Bestandsgruppen
                                                          zusammengefasst. Bestandsgruppen unterscheiden
                                                          sich nach der verschiedenen Art des Risikos, das je-
                                                                                                 Seite 7 von 21

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weils versichert ist. Diese Arten von Risiken können     jeweiligen Fonds oder auf unserer Internetseite
zum Beispiel sein: das Risiko der Langlebigkeit oder     www.alte-leipziger.de/fondsinformationen.
das Risiko der Berufsunfähigkeit. Wir verteilen den
                                                         Da Sie direkt an der Wertentwicklung der gewählten
Überschuss auf die einzelnen Bestandsgruppen. Die
                                                         Fonds beteiligt sind, fallen keine Überschussanteile
Verteilung richtet sich danach, in welchem Umfang
                                                         aus Kapitalerträgen an.
die Bestandsgruppen zur Entstehung des Überschus-
ses beigetragen haben.                                   Überschüsse nach Rentenbeginn
Wie hoch die [→] Überschussanteile sind, schlägt der     (6) Wir berechnen die laufenden [→] Überschussan-
[→] Verantwortliche Aktuar jedes Jahr dem Vorstand       teile jährlich in Prozent des Guthabens. Wir ermitteln
vor. Der Vorstand legt dann die Anteile fest. Wir ver-   und verwenden die Überschussanteile entsprechend
öffentlichen in unserem Geschäftsbericht, wie die        dem Weg, auf dem wir die Rente berechnet haben
Überschussbeteiligung geregelt ist und wie hoch die
                                                         (siehe § 8 Absatz 3):
[→] Überschusssätze sind. Den Geschäftsbericht fin-
den Sie im Internet unter www.alte-leipziger.de.         – Wenn die Rente nach neuen Rechnungsgrundlagen
                                                           höher ist als die Rente nach [→] garantiertem Ren-
Bewertungsreserven                                         tenfaktor, gilt: Wir berechnen die laufenden Über-
                                                           schussanteile mit den [→] Rechnungsgrundlagen,
(4) Da Sie vor Rentenbeginn direkt an der Wertent-
                                                           die bei Rentenbeginn gelten. Für das Guthaben gel-
wicklung der gewählten Fonds beteiligt sind, entste-
                                                           ten die gleichen Rechnungsgrundlagen.
hen in diesem Zeitraum keine [→] Bewertungsreser-
ven. Zum Rentenbeginn legen wir Ihr Guthaben kom-        – Wenn die Rente nach garantiertem Rentenfaktor
plett im [→] klassischen Vermögen an. Damit können         höher ist als die Rente nach neuen Rechnungs-
ab Rentenbeginn Bewertungsreserven entstehen, an           grundlagen, gilt:
denen wir Sie beteiligen. Dies geschieht, indem wir         – Zu Rentenbeginn verrenten wir einen Teil Ihres
den laufenden Überschuss jährlich erhöhen. Wir er-            Guthabens mit den Rechnungsgrundlagen, die
mitteln und verteilen die Bewertungsreserven so, wie          bei Rentenbeginn gelten.
im Gesetz vorgesehen (siehe § 153 Versicherungsver-
tragsgesetz). Den genauen Wortlaut des Gesetzes fin-        – Den anderen Teil Ihres Guthabens verrenten wir
den Sie auf folgender Seite im Internet:                      mit den Rechnungsgrundlagen, mit denen wir
www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.                          die Rente nach garantiertem Rentenfaktor er-
                                                              mittelt haben.
Bitte beachten Sie: Die Höhe der Bewertungsreser-
ven hängt davon ab, wie sich die Kapitalmärkte ent-         Wir teilen das Guthaben so auf, dass die Summe
wickeln. Weil die Kapitalmärkte schwanken, kann             der Teilrenten der Rente nach garantiertem Renten-
Ihre Beteiligung höher oder niedriger ausfallen. Sie        faktor entspricht. Die Teilrenten erhöhen wir mit
kann sogar ganz entfallen. Auch aufsichtsrechtliche         den jährlichen Überschussanteilen. Die Höhe der
Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung         [→] Überschusssätze legen wir für jede Teilrente
an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent-          entsprechend der verwendeten Rechnungsgrundla-
fällt.                                                      gen getrennt fest. Für das Guthaben jedes Teils
                                                            gelten die jeweils oben beschriebenen Rechnungs-
Überschüsse vor Rentenbeginn                                grundlagen.
(5) Sie erhalten zu Beginn eines jeden Monats laufen-    Sie können bei Abschluss des Vertrags entscheiden,
de [→] Überschussanteile. Dadurch erhöht sich Ihr        wie wir die jährlichen Überschussanteile verwenden.
Guthaben. Wir berechnen die laufenden Überschus-         Sie können zwischen folgenden Formen wählen:
santeile in Prozent des Guthabens jedes Fonds am         – Rentenzuwachs,
Ende des vorherigen Monats. Die Höhe der Prozents-
ätze unterscheidet sich von Fonds zu Fonds.              – Bonusrente oder
Bitte beachten Sie: Fondsgesellschaften erstatten uns    – wachsende Bonusrente.
teilweise die laufenden Kosten eines Fonds. Auf Basis
dieser Rückerstattungen legen wir den laufenden          Bitte beachten Sie:
Überschussanteil fest. Dieser kann für einige Fonds      – Wenn Sie nichts anderes beantragen, erhalten Sie
auch Null sein. Die laufenden Überschussanteile ver-       einen Rentenzuwachs.
mindern die tatsächlichen Fondskosten. Wie hoch die
Fondskosten sind, finden Sie in dem Fondsporträt des

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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


– Wenn Sie vereinbart haben, dass die Rente garan-        D. AUSZAHLUNG VON LEISTUNGEN
  tiert steigt, verwenden wir die Überschussanteile
  für den Rentenzuwachs.                                  § 12 Was müssen Sie beachten, wenn Leistungen
– Wenn Sie eine garantierte Steigerung der Rente               fällig werden?
  gewählt haben, gilt diese auch für die Rente aus        (1) Wenn Sie Leistungen aus diesem Vertrag erhalten
  Überschussanteilen.                                     möchten, müssen Sie uns folgende Unterlagen vorle-
– Wenn Sie während der [→] Rentengarantiezeit             gen:
  sterben sollten, gilt Folgendes: Der [→] Barwert        – den [→] Versicherungsschein und
  erhöht sich durch die noch nicht gezahlten Renten
  aus den Überschussanteilen bis zum Ende der Ren-        – ein amtliches Zeugnis über den Tag Ihrer Geburt.
  tengarantiezeit. Dabei berücksichtigen wir die          (2) Wir können vor jeder Rentenzahlung ein amtliches
  künftig zu erwartenden Überschussanteile nicht.         Zeugnis darüber verlangen, dass Sie noch leben. Die
  Wenn Sie nach Ende der Rentengarantiezeit ster-         Kosten für dieses amtliche Zeugnis übernehmen wir.
  ben sollten, zahlen wir keine Leistungen aus.           Wir werden dieses amtliche Zeugnis in der Regel
Rentenzuwachs:                                            jährlich verlangen.
Wenn Sie den Rentenzuwachs wählen, verwenden wir          (3) Ihr Tod muss uns [→] unverzüglich mitgeteilt
die jährlichen Überschussanteile für zusätzliche le-      werden. Zusätzlich muss uns eine amtliche Sterbeur-
benslange Renten. Dadurch steigt die Rente jedes Jahr     kunde vorgelegt werden. Diese muss das Geburtsda-
zum Beginn eines neuen [→] Versicherungsjahrs. Wie        tum und den Geburtsort enthalten. Wenn wir Renten
stark die Rente steigt, hängt von den für das jeweilige   nach dem Tod zu viel ausgezahlt haben, müssen uns
Jahr festgelegten [→] Überschusssätzen ab. Diese          diese Renten zurückgezahlt werden.
stehen nicht im Voraus fest. Daher können wir nicht
garantieren, ob und wie stark eine Rente steigt. Wenn     (4) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte
Ihre Rente aber angestiegen ist, kann sie nicht mehr      verlangen, um unsere Leistungspflicht zu klären. Die
sinken. Jeder erfolgte Rentenzuwachs ist also für die     Kosten hierfür trägt derjenige, der die Leistung ver-
gesamte Rentendauer garantiert.                           langt.

Bonusrente und wachsende Bonusrente:                      (5) Wenn wir die Unterlagen erhalten haben, prüfen
Wenn Sie eine (wachsende) Bonusrente wählen, erhö-        wir Folgendes:
hen wir die Rente um einen Bonus. Diesen berechnen        – liegt ein [→] Versicherungsfall vor und
wir aus den während der gesamten Rentendauer zu
erwartenden Überschussanteilen. Solange sich die          – wie hoch sind die Leistungen.
Höhe der Überschussanteile nicht ändert, bleibt die       Erst wenn wir diese Prüfungen abgeschlossen haben,
Höhe der zusätzlichen Bonusrente gleich.                  zahlen wir die Leistungen. Dafür müssen Sie die in
Bei der wachsenden Bonusrente beginnt die Rente mit       den Absätzen 1 bis 4 genannten Pflichten erfüllt ha-
einem etwas niedrigeren Bonus. Dafür steigt die ge-       ben. Wenn Sie diese Pflichten verletzen, kann dies zur
samte Rente jedes Jahr jeweils zu Beginn eines neuen      Folge haben, dass
Versicherungsjahrs um den vereinbarten Prozentsatz.       – sich unsere Leistungen verzögern oder
Um welchen Prozentsatz die Rente steigt, können Sie
                                                          – wir gar keine Leistungen zahlen.
bei Abschluss des Vertrags wählen.
                                                          (6) Wenn wir Leistungen in Länder außerhalb des
Wir können nicht garantieren, wie hoch die Bonusren-
                                                          Europäischen Wirtschaftsraums auszahlen sollen, gilt:
te ist. Auch den Steigerungssatz bei der wachsenden
                                                          Der Empfänger trägt das Risiko, dass die Leistungen
Bonusrente können wir nicht garantieren. Die (wach-
                                                          nicht ankommen.
sende) Bonusrente ändert sich, wenn wir die Über-
schusssätze neu festlegen. Wenn diese sinken, sinkt
                                                          § 13 Wer erhält die Leistungen?
auch der Bonus. Für die wachsende Bonusrente gilt
Folgendes:                                                (1) Die Leistungen aus diesem Vertrag zahlen wir an
                                                          Sie oder nach Ihrem Tod an Ihre [→] leistungsberech-
– Wenn die Überschusssätze sinken, sinkt zuerst der
                                                          tigten Hinterbliebenen.
  Steigerungssatz und danach sinkt der Bonus.
                                                          (2) Sie können diesen Vertrag
– Wenn die Überschusssätze steigen, bleibt der Stei-
  gerungssatz gleich und der Bonus steigt.                – nicht vererben,

                                                                                                 Seite 9 von 21

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– nicht übertragen,                                     (4) Der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsrente muss
                                                        niedriger sein als 50 % des Gesamtbeitrags.
– nicht beleihen,
– nicht veräußern und                                   § 15 Was geschieht, wenn wir einen Beitrag nicht
                                                             rechtzeitig einziehen konnten?
– nicht kapitalisieren.
                                                        (1) Wenn wir Ihren ersten Beitrag nicht rechtzeitig
Sie können Ihre Rechte aus dem Vertrag daher nicht
                                                        von Ihrem Konto einziehen konnten, können wir vom
auf Dritte übertragen, also nicht abtreten oder ver-
                                                        Vertrag zurücktreten. Wenn wir zurücktreten, müssen
pfänden. Sie dürfen uns auch keine andere Person
                                                        Sie uns folgende Kosten erstatten: Alle Kosten für
benennen, die die Leistungen aus diesem Vertrag er-
                                                        ärztliche Untersuchungen, die uns bei der [→] Risiko-
halten soll. Sie können diesen Vertrag auch nicht auf
                                                        prüfung entstanden sind. Wenn Sie für die verspätete
einen anderen [→] Versicherungsnehmer übertragen.
                                                        Zahlung nicht verantwortlich sind, können wir nicht
Diese Einschränkungen dürfen wir nachträglich nicht
                                                        zurücktreten. Sie müssen uns aber nachweisen, dass
ändern.
                                                        Sie nicht verantwortlich sind.
                                                        Wenn wir Ihren ersten Beitrag nicht rechtzeitig ein-
E. BEITRÄGE UND KOSTEN                                  ziehen konnten und ein [→] Versicherungsfall eintritt,
                                                        erbringen wir keine Leistungen. Über diese Folge
§ 14 Wie müssen Sie Ihre Beiträge zahlen?               müssen wir Sie in folgender Weise informieren:
(1) Sie können einen einmaligen Beitrag oder laufen-    – durch eine gesonderte Mitteilung in [→] Textform
de Beiträge zahlen. Laufende Beiträge können Sie in       oder
folgenden Abständen zahlen:
                                                        – durch einen auffälligen Hinweis im [→] Versiche-
– monatlich,                                              rungsschein.
– vierteljährlich,                                      Wenn Sie nicht verantwortlich sind, dass wir den Bei-
– halbjährlich oder                                     trag nicht rechtzeitig einziehen konnten, müssen wir
                                                        trotzdem leisten. Sie müssen uns aber nachweisen,
– jährlich.                                             dass Sie nicht verantwortlich sind.
Wir buchen Ihre Beiträge jeweils am Anfang eines        (2) Wenn wir einen folgenden Beitrag nicht rechtzei-
Zahlungsabschnitts von dem Konto ab, das Sie uns        tig von Ihrem Konto einziehen konnten, schicken wir
angegeben haben. Anders dürfen Sie nicht zahlen.        Ihnen eine Mahnung. Dies gilt auch für sonstige Be-
(2) Sie müssen den ersten oder einmaligen Beitrag wie   träge, die Sie uns schulden. In der Mahnung setzen
folgt zahlen:                                           wir Ihnen eine Frist von zwei Wochen, um die fälligen
                                                        Beträge zu zahlen. Wenn Sie nicht innerhalb dieser
– sofort nachdem wir den Vertrag mit Ihnen ge-
                                                        Frist zahlen, setzen wir die Leistungen herab.
  schlossen haben,
                                                        Wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der
– aber nicht vor dem Beginn der Versicherung. Das
                                                        Frist doch zahlen, besteht der Vertrag im ursprüngli-
  Datum für den Beginn der Versicherung finden Sie
                                                        chen Umfang weiter.
  im [→] Versicherungsschein.
(3) Ihr Beitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn      § 16 Wie können Sie Ihre Beiträge erhöhen oder
                                                             senken?
– wir Ihren fälligen Beitrag einziehen konnten,
                                                        (1) Sie können Ihren Beitrag jederzeit für die Zukunft
– wir berechtigt sind, Ihren Beitrag einzuziehen, und
                                                        erhöhen oder senken. Dazu müssen Sie Folgendes
– Sie dem Einzug nicht widersprechen.                   beachten:
Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, gilt    – Der neue Beitrag muss mindestens 600 EUR im
er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn                  Jahr betragen. Der Beitrag für eine [→] BUZ zählt
                                                          mit dazu.
– Sie nicht dafür verantwortlich sind, dass wir Ihren
  Beitrag nicht einziehen konnten,                      – Wir prüfen, ob die Mindestrente nach § 1 Absatz 2
                                                          erreicht wird.
– wir Sie aufgefordert haben zu zahlen und
                                                        – Der neue Beitrag darf in jedem einzelnen Kalen-
– Sie Ihren Beitrag [→] unverzüglich an uns über-
                                                          derjahr den [→] Höchstbetrag für Altersvorsorge-
  weisen.
                                                          aufwendungen nicht übersteigen.
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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Wenn Sie die Summe der ursprünglich vereinbarten          Diese Kosten sind bereits im Beitrag enthalten und
Beiträge erhöhen, gilt für die zusätzlichen Garantien     müssen von Ihnen nicht zusätzlich gezahlt werden.
Folgendes: Den garantierten Rentenfaktor berechnen
                                                          (2) Die Abschluss- und Vertriebskosten benötigen wir
wir mit den [→] Rechnungsgrundlagen, die zum Zeit-
                                                          vor allem, um die Vermittlung des Vertrags zu vergü-
punkt der Erhöhung maßgebend sind.
                                                          ten und den Vertrag einzurichten. Dies sind zum Bei-
(2) Wenn Sie eine [→] BUZ eingeschlossen haben,           spiel Kosten für eine fachkundige Beratung oder die
beachten Sie bitte Folgendes:                             Bearbeitung von Anträgen.
– Wenn Sie die Beiträge erhöhen, bleibt die Höhe          Wir berechnen die Abschluss- und Vertriebskosten in
  einer vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente unver-       Prozent der Summe aller vereinbarten Beiträge sowie
  ändert.                                                 von jeder Zuzahlung. Wir verteilen die auf die verein-
                                                          barten Beiträge berechneten Kosten wie folgt:
– Wenn Sie die Beiträge senken, muss der Beitrag
  für die Berufsunfähigkeitsrente weiter niedriger        – Auf die ersten fünf Jahre in gleichen Teilbeträgen.
  sein als 50 % des Gesamtbeitrags. Dies kann dazu
                                                          – Dieser Zeitraum verlängert sich, wenn Sie am An-
  führen, dass wir die vereinbarte Berufsunfähig-
                                                            fang verminderte Beiträge zahlen. Solange Sie
  keitsrente senken müssen.
                                                            verminderte Beiträge zahlen, ziehen wir niedrigere
– Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit gilt          Teilbeträge ab.
  immer für den neuen Beitrag.
                                                          – Dieser Zeitraum verringert sich, wenn Sie mit uns
– Wenn Sie eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfä-           vereinbart haben, dass Sie weniger als fünf Jahre
  higkeit vereinbart haben, führen wir eine neue [→]        Beiträge zahlen. Wir ziehen die Kosten dann in
  Risikoprüfung durch. Wir verzichten darauf, wenn          gleichen Teilbeträgen über die gesamte Zeit ab, in
  sich der jährliche Beitrag innerhalb der letzten fünf     der Sie Beiträge zahlen.
  Jahre um höchstens 3.000 EUR erhöht hat. Hierbei
                                                          – Wenn Sie einen einmaligen Beitrag oder Zuzah-
  zählen wir die aktuelle Erhöhung mit. Die Erhö-
                                                            lungen leisten, ziehen wir die Abschluss- und Ver-
  hungen aus einer vereinbarten [→] Dynamik zäh-
                                                            triebskosten einmalig ab.
  len nicht dazu.
                                                          Wie hoch die Abschluss- und Vertriebskosten genau
§ 17 Was müssen Sie beachten, wenn Sie Zuzah-             sind, finden Sie in Ihrem Produktinformationsblatt.
     lungen leisten wollen?
                                                          (3) Die Verwaltungskosten benötigen wir zum Bei-
Sie können jederzeit vor Rentenbeginn zusätzliche         spiel:
Beträge einzahlen. Wir nennen diese zusätzlichen
                                                          – um Ihren Vertrag zu betreuen, solange Ihr Vertrag
Beträge Zuzahlungen. Ihre jährlichen Beiträge dürfen
                                                            läuft, und
zusammen mit den Zuzahlungen in jedem einzelnen
Kalenderjahr den [→] Höchstbetrag für Altersvorsor-       – um Ihren Vertrag zu verwalten.
geaufwendungen nicht übersteigen.                         Vor Rentenbeginn berechnen wir die Verwaltungskos-
Von Ihrer Zuzahlung ziehen wir zunächst Kosten            ten wie folgt:
(siehe § 18 Absätze 2 und 3) ab. Den verbleibenden        – Wir erheben einen festen monatlichen Eurobetrag.
Betrag rechnen wir am ersten Börsentag nach dem
Eingang in Anteileinheiten um. Er erhöht zum Beginn       – Wir berechnen Kosten in Prozent jedes gezahlten
des nächsten Monats Ihr Guthaben. Wir berechnen die         Beitrags sowie jeder Zuzahlung.
Garantien neu (siehe § 16 Absatz 1). Leistungen aus       – Wir berechnen monatliche Kosten in Prozent des
einer [→] BUZ erhöhen sich nicht.                           [→] gebildeten Kapitals. Die Fondsgesellschaften
                                                            erheben laufende Kosten für jeden Fonds in Pro-
§ 18 Welche Kosten sind in Ihren Beiträgen enthal-          zent des Fondsguthabens. Diese Kosten zahlen Sie
     ten?                                                   nicht gesondert. Die Fondsgesellschaft entnimmt
(1) Kosten entstehen bei Abschluss des Vertrags und         diese Kosten direkt dem Fondsguthaben. Die Kos-
während Ihr Vertrag läuft. Die Kosten unterteilen wir       ten sind bereits in der Wertentwicklung der Fonds
in                                                          berücksichtigt. Wir teilen die Fonds in Kosten-
                                                            gruppen auf. Im Produktinformationsblatt nennen
– Abschluss- und Vertriebskosten und
                                                            wir Ihnen die höchst möglichen Prozentsätze der
– Verwaltungskosten.                                        jährlichen Kosten des gebildeten Kapitals und der
                                                            einzelnen Kostengruppen.
                                                                                                Seite 11 von 21

[Seite 12]
Auch wenn Sie keine Beiträge zahlen, ziehen wir den      Wunsch können Sie die Berufsunfähigkeitsrente un-
festen monatlichen Eurobetrag sowie die guthabenbe-      verändert lassen. In diesem Fall zahlen Sie künftig
zogenen Kosten vom Guthaben ab. Ab Rentenbeginn          einen höheren Beitrag.
berechnen wir die Verwaltungskosten in Prozent der
                                                         Bitte beachten Sie:
gezahlten Leistungen.
                                                         – Die Beitragspause umfasst auch die Beiträge für
Wie hoch die Verwaltungskosten genau sind, finden
                                                           die [→] BUZ.
Sie in Ihrem Produktinformationsblatt.
                                                         – Der Beitrag für die Altersvorsorge muss mehr als
§ 19 Welche Kosten können wir zusätzlich erhe-             50 % des Gesamtbeitrags betragen. Dies kann dazu
     ben?                                                  führen, dass wir die vereinbarte Berufsunfähig-
                                                           keitsrente anpassen.
(1) Bei einem Versorgungsausgleich nach einer Ehe-
scheidung fallen Kosten in Höhe von 200 EUR an.          – Die Beiträge dürfen in jedem einzelnen Kalender-
Diese Kosten entnehmen wir zu gleichen Teilen dem          jahr den [→] Höchstbetrag für Altersvorsorgeauf-
Guthaben der Verträge beider beteiligter Personen.         wendungen nicht übersteigen.
Dies gilt auch nach einer Aufhebung einer eingetrage-
                                                         – Sie können die Beitragspause einmalig auf höchs-
nen Lebenspartnerschaft. Weitere Informationen zum
                                                           tens 24 Monate verlängern.
Thema Versorgungsausgleich finden Sie in unserer
Teilungsordnung. Diese stellen wir Ihnen auf Wunsch      – Sie können die Beitragspause vorzeitig beenden
zur Verfügung.                                             und zahlen Ihre Beiträge wieder zu den gleichen
                                                           Terminen wie vor der Beitragspause.
(2) Von § 18 und § 19 Absatz 1 unberührt bleiben
gesetzliche Schadensersatzansprüche.                     – Wenn Sie zu Beginn des Vertrags verminderte
                                                           Beiträge zahlen, gilt: Sie können erst mit der Bei-
                                                           tragspause beginnen, wenn Sie den unverminderten
F. ÜBERBRÜCKUNG    VON                 ZAHLUNGS-           Folgebeitrag zwölf Monate gezahlt haben.
   SCHWIERIGKEITEN
                                                         – Wenn Sie eine BUZ eingeschlossen haben, gilt:
Wenn Sie vorübergehend die Beiträge nicht zahlen           Während der Beitragspause können Sie keine Aus-
können, gibt es Wege, diesen Zeitraum zu überbrü-          bau- oder Nachversicherungsgarantie ausüben.
cken. Sie können sich jederzeit an uns oder Ihren Be-
rater wenden, um die verschiedenen Möglichkeiten zu      – Wenn Sie eine [→] Dynamik vereinbart haben,
besprechen.                                                gilt: Während der Beitragspause werden die Bei-
                                                           träge nicht planmäßig erhöht.
§ 20 Wie können Sie Ihre Beiträge befristet ausset-      Die Beitragszahlung setzt nach dem Ende der Bei-
     zen?                                                tragspause automatisch wieder ein.
Sie können Ihre Beiträge befristet aussetzen. Dafür      Nach einer Beitragspause ist eine weitere Beitrags-
bieten wir Ihnen eine Beitragspause oder eine Stun-      pause oder eine Stundung erst möglich, wenn Sie
dung der Beiträge an. Bei der Stundung müssen Sie        wieder für mindestens 48 Monate Beiträge gezahlt
die ausgesetzten Beiträge innerhalb einer festgelegten   haben. Der Zeitraum für alle Beitragspausen in diesem
Zeit nachzahlen. Nach einer Beitragspause können Sie     Vertrag darf 48 Monate nicht übersteigen.
den gleichen Beitrag wie zuvor weiter zahlen.
                                                         Stundung
Beitragspause
                                                         (2) Sie können Ihre Beiträge für bis zu 24 Monate
(1) Sie können Ihre Beiträge bis zu 24 Monate ausset-    ganz oder teilweise stunden und später zahlen. Hierzu
zen. Hierfür müssen Sie die Beiträge für die ersten      müssen Sie mit uns einen individuellen Vertrag in
zwölf Monate vollständig bezahlt haben. Der Zeit-        [→] Schriftform abschließen. Die vereinbarten Leis-
raum, in dem Sie noch Beiträge zahlen, muss nach der     tungen ändern sich dadurch nicht. Eine Stundung ist
Beitragspause mindestens zehn Jahre betragen. Die        nur möglich, wenn
Beitragspause beginnt frühestens, wenn Ihr nächster
Beitrag fällig ist.                                      – Sie die Beiträge für die ersten zwölf Monate voll-
                                                           ständig bezahlt haben und
Nach Ablauf der Beitragspause zahlen Sie wieder den
gleichen Beitrag wie vor der Beitragspause. Wenn Sie     – Ihr Guthaben bei Beginn der Stundung mindestens
eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart haben, sinkt       so hoch ist wie die Beiträge, die wir stunden sol-
diese. Eine Stornogebühr erheben wir nicht. Auf            len.
Seite 12 von 21

[Seite 13]
Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Wenn der vereinbarte Zeitraum für die Stundung en-      haben, beachten Sie bitte die dafür geltenden Bedin-
det, können Sie den offenen Betrag wie folgt ausglei-   gungen.
chen:
– vollständig in einem Betrag oder                      G. FONDSANLAGE            UND      WERTERMITT-
– in gleichmäßigen Raten über bis zu 48 Monate.            LUNG
  Die Raten können Sie jährlich, halbjährlich, vier-
  teljährlich oder monatlich zahlen. Eine Rate muss     § 22 Wie können Sie Ihre Fonds auswählen?
  mindestens 25 EUR betragen.                           (1) Sie können bis zu 20 Fonds aus unserer aktuellen
Nach einer Stundung ist eine weitere Stundung oder      Fondsauswahl wählen. Sie bestimmen ebenfalls die
Beitragspause erst möglich, wenn Sie den offenen        prozentuale Aufteilung der Anlage Ihrer Spar- und
Betrag vollständig ausgeglichen haben.                  Überschussanteile in die gewählten Fonds. Für den
                                                        Kauf von Fondsanteilen zahlen Sie keinen [→] Aus-
§ 21 Wie können Sie Ihre Beiträge stoppen und auf       gabeaufschlag. Die aktuelle Fondsauswahl finden Sie
     Wunsch später weiter zahlen?                       auf unserer Internetseite:
                                                        www.alte-leipziger.de/fondsinformationen.
(1) Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, kön-
nen Sie Ihre Beiträge stoppen (Beitragsfreistellung).   Diese Fondsauswahl bietet Fonds aus verschiedenen
Sie müssen uns in [→] Textform mitteilen, wann der      Kategorien. Es werden Aktienfonds aus verschiedenen
Beitrags-Stopp beginnen soll. Er kann frühestens be-    Regionen oder zu bestimmten Themen angeboten.
ginnen, wenn Ihr nächster Beitrag fällig ist.           Außerdem gibt es Fonds aus anderen Kategorien:
                                                        Zum Beispiel [→] vermögensverwaltende Fonds, [→]
(2) Wenn Sie Ihre Beiträge stoppen, führen wir Ihren    ETFs und [→] Rentenfonds. Neben den oben genann-
Vertrag als beitragsfreie Versicherung weiter. Wir      ten Fonds bieten wir ebenfalls selbst gemanagte Stra-
erheben keine Stornogebühr. Auch wenn Sie keine         tegieportfolios für die Fondsauswahl an. Für die Stra-
Beiträge zahlen, ziehen wir monatlich die Verwal-       tegieportfolios bestimmen wir Folgendes:
tungskosten (siehe § 18 Absatz 3) von Ihrem Gutha-
ben ab. Haben Sie eine [→] BUZ eingeschlossen,          – eine Strategie, nach der wir das Guthaben auf meh-
beachten Sie bitte die dafür geltenden Bedingungen.       rere Fonds aufteilen,
Bitte beachten Sie: In den ersten Jahren der Laufzeit   – die einzelnen Fonds, auf die wir das Guthaben
des Vertrags ziehen wir Kosten, insbesondere die          aufteilen, und
Abschluss- und Vertriebskosten von Ihren Beiträgen      – Änderungen der Strategie. Dies bedeutet, dass wir
ab. Deshalb ist zunächst nur ein geringes Guthaben        das Guthaben in neue Fonds oder mit einer neuen
vorhanden. Das Guthaben kann daher auch in den            Aufteilung anlegen.
folgenden Jahren niedriger sein als Ihre eingezahl-
ten Beiträge.                                           (2) Switch: Mit einem Switch können Sie Folgendes
                                                        kostenlos ändern:
(3) Sie können den Beitrags-Stopp jederzeit beenden.
Hierfür müssen Sie mit uns vereinbaren, dass Sie Ih-    – in welche Fonds wir Ihre Spar- und Überschussan-
ren ursprünglichen Beitrag ab der nächsten Fälligkeit     teile anlegen,
wieder zahlen. Wir verzichten darauf, eine neue [→]     – welche bestehenden Fonds Sie nicht weiter bespa-
Risikoprüfung durchzuführen.                              ren möchten und/oder
Die während des Beitrags-Stopps nicht gezahlten Bei-    – in welchen Anteilen wir Ihre Spar- und Über-
träge können Sie ganz oder teilweise nachzahlen. Sie      schussanteile auf die verschiedenen Fonds auftei-
können den Betrag wie folgt ausgleichen:                  len.
– Sie zahlen die nicht gezahlten Beiträge in einem      Dies ist frühestens zu Beginn des folgenden Monats
  Betrag.                                               möglich.
– Sie zahlen die nicht gezahlten Beiträge, indem Sie    (3) Shift: Mit einem Shift können Sie jederzeit Gutha-
  Ihre künftigen Beiträge erhöhen.                      ben aus einem Fonds ganz oder teilweise in einen
Bitte beachten Sie: Laufende oder einmalige Beiträge    anderen Fonds übertragen. Ihre Fondsauswahl für die
dürfen in jedem einzelnen Kalenderjahr den [→]          Anlage der Spar- und Überschussanteile ändert sich
Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen nicht       dadurch nicht. Übertragungen sind ebenfalls kosten-
übersteigen. Wenn Sie eine [→] BUZ eingeschlossen       los.

                                                                                              Seite 13 von 21

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Bitte beachten Sie: Ihre Fondsauswahl darf insge-        § 24 Was bedeutet Rebalancing?
samt 20 Fonds nicht übersteigen.
                                                         Bei einem Rebalancing stellen wir die von Ihnen ge-
                                                         wählte prozentuale Aufteilung der gewählten Fonds
§ 23 Wann können wir einen Fonds austauschen?
                                                         einmal pro Jahr wieder her. Dies ist entweder die Auf-
(1) Wir sind berechtigt, einen Fonds durch einen mög-    teilung, die Sie im Antrag gewählt haben oder eine
lichst gleichartigen anderen Fonds zu ersetzen. Vo-      nachträglich geänderte Aufteilung.
raussetzung dafür sind erhebliche Änderungen bei
                                                         Durch unterschiedliche Wertentwicklungen der ge-
einem Fonds, die wir nicht beeinflussen können.
                                                         wählten Fonds ändert sich permanent die Aufteilung
Beispiele für erhebliche Änderungen sind:                des Guthabens. Wir schichten jeweils zu Beginn eines
– Die Fondsgesellschaft schließt den Fonds oder löst     Versicherungsjahrs um. So bleibt Ihre gewählte Auf-
  ihn auf.                                               teilung auf die Fonds erhalten. Das Rebalancing endet
                                                         mit Beginn des Ablaufmanagements.
– Die Fondsgesellschaft stellt den Kauf und Verkauf
  des Fonds ein.                                         § 25 Was bedeutet das Ablaufmanagement?
– Die Fondsgesellschaft erhöht oder erhebt nachträg-     Ziel des Ablaufmanagements ist es, die Risiken der
  lich Kosten.                                           Fondsanlage in den letzten Jahren vor Rentenbeginn
– Die Fondsgesellschaft ändert die Fristen für den       schrittweise zu vermindern. Das Ablaufmanagement
  Kauf oder Verkauf von Fonds.                           ist für Sie kostenlos.

– Wir beenden unsere Zusammenarbeit mit der je-          Sie können das Ablaufmanagement wählen, wenn Sie
                                                         den Vertrag beantragen oder später. Wenn Sie sich
  weiligen Fondsgesellschaft.
                                                         erst später für das Ablaufmanagement entscheiden,
Zu den erheblichen Änderungen zählt auch, wenn der       müssen Sie uns dies spätestens einen Monat vor dem
Fonds Auswahlkriterien nicht mehr erfüllt, von denen     gewünschten Beginn mitteilen. Sie können das Ab-
wir die Aufnahme in unsere Fondsauswahl abhängig         laufmanagement bis spätestens zwei Jahre vor Renten-
machen. Dazu zählen zum Beispiel folgende Fälle:         beginn vereinbaren. Wir informieren Sie rechtzeitig,
– Die Fondsgesellschaft ändert die Anlagestrategie       bevor wir Ihr Ablaufmanagement starten. Wir schich-
  eines Fonds erheblich.                                 ten Ihr Guthaben während des Ablaufmanagements
                                                         von den risikoreicheren Fonds monatlich in die risiko-
– Das Guthaben aller [→] Versicherungsnehmer in          ärmeren Fonds um. Als risikoreichere Fonds definie-
  einem Fonds beträgt länger als sechs Monate we-        ren wir die Fonds, die mehr als 50 % Ihres Fondsvo-
  niger als 100.000 EUR.                                 lumens in Aktien investieren. Alle übrigen Fonds aus
– Ein Fonds hat sich erheblich schlechter entwickelt     Ihrer Fondsauswahl berücksichtigen wir beim Ablauf-
  als der Marktdurchschnitt vergleichbarer Fonds.        management nicht. Risikoärmere Fonds sind zum
                                                         Beispiel [→] Rentenfonds oder geldmarktnahe Fonds.
– Ein bedeutendes Ratingunternehmen wertet einen         Für das Ablaufmanagement können Sie einen Zielwert
  Fonds deutlich ab.                                     bestimmen. Der Zielwert gibt an, wie hoch der Anteil
(2) Wenn wir von dem in Absatz 1 genannten Recht         an risikoreicheren Fonds bei Rentenbeginn noch sein
Gebrauch machen, werden wir Sie darüber informie-        soll. Wir schlagen Ihnen einen oder mehrere risikoär-
ren. Wir nennen Ihnen den Zeitpunkt des Austausches      mere Fonds als so genannte Ablauf-Fonds vor. Sie
und den Ersatzfonds. Wir wählen den Ersatzfonds aus      können uns auch einen anderen von uns angebotenen
unserer aktuellen Fondsauswahl, der dem von Ihnen        Fonds zur Umschichtung benennen.
gewählten Fonds am ehesten entspricht. Sie entschei-     Auch während des Ablaufmanagements können Sie
den selbst, ob Sie in diesen Fonds anlegen. Sie können   Guthaben von einem auf einen anderen Fonds über-
auch einen anderen Fonds als Ersatz wählen. Dafür        tragen. Wenn wir den von Ihnen bestimmten Zielwert
haben Sie sechs Wochen Zeit, nachdem Sie unsere          eher erreichen, schichten wir nicht weiter in den/die
Nachricht erhalten haben. Auch nach Ablauf der Frist     Ablauf-Fonds um. Sollte der Zielwert vor Rentenbe-
können Sie Ihr [→] Fondsguthaben kostenlos auf ei-       ginn wieder überschritten werden, schichten wir wei-
nen anderen Fonds übertragen.                            ter um.
Wir informieren Sie auch, wenn sich sonst etwas bei      Sie können das Ablaufmanagement wie folgt kündi-
den Fonds ändert. Zum Beispiel: der Name oder die        gen:
Anlagestrategie ändern sich.
                                                         – vor dessen Beginn jederzeit und

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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


– nach dessen Beginn mit einer Frist von einem Mo-      – Umwandlung in eine klassische Basisrente:
  nat zum Beginn eines jeden Monats. Bereits erfolg-      Am ersten Börsentag des Monats, in dem wir den
  te Umschichtungen bleiben in diesem Fall unver-         Vertrag umwandeln.
  ändert bestehen.
                                                        – Rentenbeginn:
Sie können das Ablaufmanagement bis zwei Jahre vor        Am ersten Börsentag nach dem 20. Tag des Mo-
Rentenbeginn auch dann erneut einschließen, wenn          nats vor dem Rentenbeginn.
Sie dieses bereits gekündigt hatten.
                                                        – Tod:
Wenn Sie den Rentenbeginn hinausschieben, verlän-         Am ersten Börsentag, nachdem wir von Ihrem Tod
gert sich das Ablaufmanagement bis zum späteren           erfahren haben.
Rentenbeginn. Mehr zum Hinausschieben des Renten-
beginns finden Sie in § 27 Absätze 5 und 6.
                                                        H. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN
§ 26 Wie ermitteln wir den Wert des Fondsgutha-
     bens?                                              § 27 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie
                                                             nach Abschluss des Vertrags?
(1) Wir berechnen den Wert Ihres Guthabens wie
folgt: Wir multiplizieren die Anzahl der [→] Fondsan-   Wir bieten Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, den Ver-
teile mit dem jeweiligen Kurs eines Fondsanteils. Für   trag Ihren privaten und beruflichen Veränderungen
Fonds in fremder Währung rechnen wir den Wert mit       anzupassen. Wie Sie Ihre Beiträge ändern können,
dem jeweils aktuellen Kurs der fremden Währung in       haben wir bereits in § 16 beschrieben.
Euro um.
                                                        Umwandlung in eine klassische Basisrente
(2) Wenn Fonds Erträge ausschütten, erwerben wir
mit den ausgeschütteten Erträgen weitere Anteile des-   (1) Sie können Ihre fondsgebundene in eine klassische
selben Fonds. Diese Anteile schreiben wir Ihrem [→]     Basisrente umwandeln. Das ist zum Ende eines jeden
Fondsguthaben gut. Wenn Fonds Erträge nicht aus-        Monats möglich, frühestens zum Ende des fünften
schütten, fließen die Erträge den Fonds direkt zu und   Vertragsjahrs. Sie müssen uns Ihren Wunsch spätes-
erhöhen den Wert der [→] Fondsanteile. Den aktuel-      tens einen Monat vorher mitteilen, bevor wir den Ver-
len Kurs der Anteile finden Sie auf unserer Internet-   trag umwandeln sollen.
seite www.alte-leipziger.de/fondsinformationen.         Folgende Bestandteile Ihres Vertrages bleiben gleich:
(3) Bei den folgenden Ereignissen berechnen wir den     – die Höhe Ihres Beitrags,
Kurs der Fonds an folgenden Stichtagen:
                                                        – die Zeitpunkte, wann Sie Ihre Beiträge zahlen, und
– Abbuchung fälliger Beiträge:
  Jeweils am ersten [→] Börsentag des Monats, an        – der vereinbarte Rentenbeginn.
  dem die Beiträge fällig sind.                         Wir übertragen das vorhandene Guthaben auf einen
– Zuzahlungen:                                          neuen Vertrag, bei dem wir Ihr Guthaben komplett im
  Am ersten Börsentag, der auf den Eingang Ihrer        [→] klassischen Vermögen anlegen. Wir erheben
  Zahlung folgt.                                        keine Stornogebühr. Wir berechnen die neuen Leis-
                                                        tungen dann auf Grundlage einer klassischen Basis-
– Zuzahlungen, die wir abbuchen sollen:                 rente, die wir zum Zeitpunkt der Umwandlung anbie-
  Am ersten Börsentag, nachdem Ihr Antrag auf Ab-       ten. Dafür verwenden wir die dann geltenden [→]
  buchung bei uns eingegangen ist.                      Rechnungsgrundlagen.
– Switch nach § 22 Absatz 2:                            Wenn Sie eine [→] BUZ vereinbart haben, können
  Spätestens am zweiten Börsentag des Monats, in        Sie diese weiterführen. Wir verzichten darauf, eine
  dem wir die Fonds neu aufteilen.                      neue [→] Risikoprüfung durchzuführen.
– Shift nach § 22 Absatz 3:                             Bitte beachten Sie: Wir berechnen den Beitrag für
  Spätestens am zweiten Börsentag, nachdem wir          die BUZ zum Zeitpunkt der Umwandlung neu. Dafür
  den Antrag auf Übertragung erhalten haben.            verwenden wir Ihr dann aktuelles Alter. Der Beitrag
                                                        für die Altersvorsorge muss weiter mehr als 50 % des
– Gutschrift von [→] Überschussanteilen:                Gesamtbeitrags betragen. Dies kann dazu führen, dass
  Jeweils am ersten Börsentag eines Monats.             wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente anpassen.
– Anlage von Ausschüttungen aus Fonds:
  Am Tag der Ausschüttung.
                                                                                              Seite 15 von 21

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Zeitraum für verminderte Beiträge                        Haben Sie in Ihren Vertrag eine BUZ eingeschlossen,
                                                         endet diese zum neuen Rentenbeginn. Der [→] Rück-
(2) Sie können den Zeitraum, in dem Sie verminderte
                                                         kaufswert der BUZ erhöht das Guthaben Ihres Haupt-
Beiträge zahlen, um volle Jahre verlängern: mindes-
                                                         vertrags. Wenn die monatliche Rente die gesetzlich
tens um ein Jahr und längstens auf sechs Jahre ab
                                                         definierte Kleinbetragsrente nicht erreicht, finden wir
Beginn des Vertrags. Dies ist nur möglich, wenn der
                                                         Ihre lebenslange Rente in einem Betrag ab (siehe § 3).
ursprünglich vereinbarte Zeitraum noch nicht beendet
ist. Sie müssen uns Ihren Wunsch spätestens einen        (4) Rentenbeginn nach hinten schieben:
Monat vorher mitteilen.                                  Wenn Sie einen späteren Rentenbeginn wünschen,
                                                         müssen Sie uns dies in folgendem Zeitraum mitteilen:
Wenn Sie den Zeitraum verlängern möchten, muss
                                                         innerhalb der letzten sechs Monate vor dem ursprüng-
eines der folgenden Ereignisse eingetreten sein:
                                                         lichen Rentenbeginn. Rentenbeginn ist immer der
– Sie beginnen ein Aufbaustudium (z.B. Master oder       1. eines Monats. Sie können den Rentenbeginn auch
  MBA) nach einem erfolgreich abgeschlossenen            mehrmals nach hinten schieben.
  Hochschulstudium,
                                                         Wir berechnen die [→] garantierten Rentenfaktoren
– Sie führen ein Studium nach Erhalt des ersten          mit dem neuen Rentenbeginn.
  Staatsexamens fort,
                                                         Wenn Sie den ursprünglich vereinbarten Rentenbe-
– Sie befinden sich für ein Auslandsstudium/-semes-      ginn um bis zu fünf Jahre nach hinten schieben, blei-
  ter im Ausland,                                        ben die [→] Rechnungsgrundlagen unverändert.
– Sie beginnen mit einer Promotion oder Dokto-           Wenn Sie in diesem Fall weiter Beiträge zahlen, gilt:
                                                         Wir berechnen die zusätzlichen Garantien mit den
  randentätigkeit,
                                                         zum Zeitpunkt der Änderung maßgebenden Rech-
– Sie haben ein Kind bekommen,                           nungsgrundlagen.
– Sie sind nach einem erfolgreich abgeschlossenen        Wenn Sie den ursprünglich vereinbarten Rentenbe-
  Hochschulstudium arbeitslos.                           ginn um mehr als fünf Jahre nach hinten schieben,
Wenn Sie den Zeitraum verkürzen möchten, können          verwenden wir die zum Zeitpunkt der Änderung maß-
Sie dieses nur um volle Jahre (mindestens um ein         gebenden Rechnungsgrundlagen.
Jahr) tun.                                               Es gelten folgende Regelungen:
Wenn Sie dabei die Summe der ursprünglich verein-        – Sie können den Rentenbeginn nur um volle Jahre
barten Beiträge erhöhen, gilt für die zusätzlichen Ga-     hinausschieben.
rantien Folgendes: Den [→] garantierten Rentenfaktor
berechnen wir mit den [→] Rechnungsgrundlagen, die       – Sie sind zum neuen Rentenbeginn höchstens
zum Zeitpunkt der Erhöhung maßgebend sind.                 85 Jahre alt.
                                                         – Sie können zwischen dem ursprünglichen und dem
Verschieben des Rentenbeginns                              neuen Rentenbeginn Beiträge zahlen oder nicht.
(3) Rentenbeginn vorverlegen:                            – Es kann erforderlich sein, dass wir die [→] Ren-
Wenn Sie einen früheren Rentenbeginn wünschen,             tengarantiezeit verkürzen müssen.
müssen Sie uns dies in folgendem Zeitraum mitteilen:
innerhalb der letzten sechs Monate vor dem neuen         – Sie können den späteren Rentenbeginn auch wie-
Rentenbeginn. Rentenbeginn ist immer der 1. eines          der vorverlegen.
Monats.                                                  – Eine [→] BUZ kann nicht verlängert werden. Sie
Wir ermitteln die Höhe der Rente wie in § 8 Absätze 3      endet zum ursprünglichen Rentenbeginn.
und 4 beschrieben. Dafür berechnen wir die [→] ga-       (5) Neue Regelaltersgrenze:
rantierten Rentenfaktoren neu.                           Wenn eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Einen früheren Rentenbeginn können Sie nur wählen,       eingeschlossen ist, gilt Folgendes: Wenn die Regelal-
wenn                                                     tersgrenze in

– Sie das Ende des 62. Lebensjahrs erreicht haben        – der Deutschen Rentenversicherung oder
  und                                                    – den berufsständischen Versorgungswerken
– keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus           erhöht wird, können Sie den Rentenbeginn nach hin-
  einer [→] BUZ fällig sind.                             ten schieben. Dies ist nur zusammen mit der Verlän-
                                                         gerung des Versicherungsschutzes aus der Zusatzver-
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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


sicherung möglich. Bitte beachten Sie dafür die Vo-      I.   KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
raussetzungen der Verlängerungsoption in den Bedin-
gungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche-        § 28 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen
rung. Es gelten folgende Regelungen:                          und welche Folgen hat dies?
– Sie beantragen die Verlängerung innerhalb von          (1) Sie können Ihren Vertrag nur während der Zeit
  zwölf Monaten, nachdem die gesetzliche Änderung        kündigen, in der Sie Beiträge zahlen. Nach Rentenbe-
  in Kraft getreten ist.                                 ginn können Sie nicht mehr kündigen. Sie müssen uns
– Sie zahlen für den Vertrag noch Beiträge.              in [→] Textform mitteilen, zu welchem Zeitpunkt Sie
                                                         kündigen. Dies ist frühestens zu dem Zeitpunkt mög-
– Es kann erforderlich sein, dass wir die [→] Ren-       lich, an dem der nächste Beitrag fällig ist.
  tengarantiezeit verkürzen müssen.
                                                         Sie können den Vertrag auch teilweise kündigen. Da-
Wir berechnen die [→] garantierten Rentenfaktoren        zu müssen Sie Folgendes beachten: Der neue Beitrag
neu. Wenn Sie den Rentenbeginn nach hinten schie-        muss mindestens 600 EUR im Jahr betragen. Der Bei-
ben, erhöht sich die Summe der vereinbarten Beiträge.    trag für eine [→] BUZ zählt mit dazu.
Wir berechnen die daraus entstehenden zusätzlichen
Garantien mit den zum Zeitpunkt der Änderung maß-        (2) Wenn Sie kündigen, führen wir Ihren Vertrag so
gebenden [→] Rechnungsgrundlagen.                        fort, als wenn Sie einen Beitrags-Stopp nach § 21
                                                         durchgeführt hätten. Sie können nicht verlangen, dass
Garantierte Steigerung der Rente                         wir Ihr Guthaben auszahlen oder Beiträge an Sie zu-
                                                         rückzahlen. Haben Sie eine [→] BUZ eingeschlossen,
(6) Haben Sie vereinbart, dass Ihre Rente garantiert     beachten Sie bitte die dafür geltenden Bedingungen.
steigt, können Sie die Höhe dieser Steigerung verrin-
gern oder ganz ausschließen. Das gilt nur in dem Zeit-
raum, in dem Sie Beiträge zahlen. Sie müssen uns         J.   BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN
diesen Wunsch mindestens einen Monat vorher mittei-
len.                                                     § 29 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit
                                                              uns einmal nicht zufrieden sind?
Leistung im Todesfall nach Rentenbeginn
                                                         (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung einmal nicht
(7) Sie können zum Rentenbeginn die Leistung än-         zufrieden sind, wenden Sie sich gerne an unsere inter-
dern, die fällig wird, wenn Sie nach Rentenbeginn        ne Beschwerdestelle. Sie erreichen diese derzeit wie
sterben sollten. Ihren Änderungswunsch müssen Sie        folgt:
uns in folgendem Zeitraum mitteilen: innerhalb der
                                                         Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.
letzten sechs Monate vor Rentenbeginn. Sie können
                                                         Alte Leipziger-Platz 1
zum Rentenbeginn eine [→] Rentengarantiezeit
                                                         61440 Oberursel
– neu vereinbaren,                                       E-Mail: leben@alte-leipziger.de
                                                         Internet: www.alte-leipziger.de
– verlängern, verkürzen oder
                                                         (2) Wenn Verhandlungen mit uns nicht zu dem von
– ganz ausschließen.
                                                         Ihnen gewünschten Ergebnis geführt haben, gibt es
Wir berechnen die Rente wie in § 8 Absätze 3 und 4       weitere Beschwerdemöglichkeiten:
beschrieben. Wir berechnen die [→] garantierten Ren-
tenfaktoren neu. Die [→] Rechnungsgrundlagen blei-       Versicherungsombudsmann e.V.
ben unverändert.
                                                         Sie können sich an den Versicherungsombudsmann
Überschüsse nach Rentenbeginn                            e.V. wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
                                                         Versicherungsombudsmann e.V.
(8) Sie können zum Rentenbeginn neu festlegen wie
                                                         Postfach 080632
wir die jährlichen [→] Überschussanteile nach Ren-
                                                         10006 Berlin
tenbeginn verwenden sollen. Ihren Änderungswunsch
                                                         Telefon: 0800 369 6000
müssen Sie uns innerhalb der letzten sechs Monate
vor Rentenbeginn mitteilen. Mehr zu den verschiede-      Fax: 0800 369 9000
                                                         E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
nen Möglichkeiten finden Sie in § 11 Absatz 6.
                                                         Internet: www.versicherungsombudsmann.de
                                                         Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unab-
                                                         hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
                                                                                           Seite 17 von 21

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Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem   Graurheindorfer Straße 108
Schlichtungsverfahren teilzunehmen.                      53117 Bonn
                                                         E-Mail: poststelle@bafin.de
Versicherungsaufsicht                                    Internet: www.bafin.de
Sie können sich auch an die für uns zuständige Auf-      Bitte beachten Sie: Die BaFin ist keine Schiedsstelle
sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unter-        und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
liegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanz-    scheiden.
dienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten
sind:                                                    Rechtsweg
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht          Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg
(BaFin)                                                  zu beschreiten.
Sektor Versicherungsaufsicht


ANHANG: ERKLÄRUNGEN VON FACHBEGRIFFEN

Ausgabeaufschlag                  Einmalige Gebühr, die normalerweise beim Kauf von Fondsanteilen erhoben
                                  wird. Fondsgesellschaften geben den Ausgabeaufschlag als Prozentsatz des
                                  aktuellen Kurses an. Die Höhe kann zwischen 0 % und 7 % betragen.

Barwert                           Der Barwert ist der Wert, den zukünftige Zahlungen in der Gegenwart besit-
                                  zen. Wir ermitteln den Barwert, indem wir zukünftige Rentenzahlungen ab-
                                  zinsen und diese anschließend summieren.

Bewertungsreserven                Sie entstehen wie folgt: In unserer Bilanz bewerten wir unsere Kapitalanla-
                                  gen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Wenn der Marktwert
                                  unserer Kapitalanlagen höher ist als deren Wert in unserer Bilanz, entstehen
                                  Bewertungsreserven.

Börsentag                         Sind die Tage, an denen Wertpapiere an den Börsen gehandelt werden.

BUZ                               Zusatzversicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit.

Dachfonds                         Investmentfonds, der das Fondsguthaben in andere Investmentfonds anlegt.

Dynamik                           Wenn Sie in Ihren Vertrag eine Dynamik eingeschlossen haben, erhöhen wir
                                  automatisch jährlich Ihren Beitrag. Dadurch steigen die vereinbarten Leis-
                                  tungen. Das Risiko prüfen wir dabei nicht erneut.

Erklärungen                       Sind Mitteilungen, die auch einen rechtlichen Charakter haben können. Zum
                                  Beispiel: Anfechtungen, Mahnungen.

ETF                               Exchange Traded Fund ist ein Investmentfonds, der an einer Börse gehandelt
                                  wird. In der Regel sind ETFs passiv verwaltete Investmentfonds. Sie bilden
                                  einen Index nach und sind kostengünstig.

Fondsanteil                       Mit einem Fondsanteil haben Sie einen Anspruch gegenüber der Investment-
                                  gesellschaft auf einen Teil des Fondsvermögens. Der Wert eines Fondsan-
                                  teils berechnet sich aus dem Gesamtwert des Fondsvermögens und den vor-
                                  handenen Fondsanteilen. Der Wert wird üblicherweise an jedem [→] Bör-
                                  sentag ermittelt.


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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Fondsguthaben                            Um das Fondsguthaben zu berechnen, multiplizieren wir die Anzahl Ihrer
                                         [→] Fondsanteile mit dem aktuellen Kurs eines Fondsanteils. Auch [→]
                                         Überschüsse erhöhen das Fondsguthaben.

Garantierter Rentenfaktor                Gibt an, wie viel monatliche Rente Sie pro 10.000 EUR Guthaben mindes-
                                         tens erhalten. Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben zum Rentenbeginn ein
                                         Guthaben von 50.000 EUR und Ihr garantierter Rentenfaktor beträgt
                                         30 EUR. Dann erhalten Sie mindestens 150 EUR monatliche Rente.

Gebildetes Kapital                       Dieser Begriff ist in § 1 Absatz 5 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsge-
                                         setz geregelt. Bei dem gebildeten Kapital handelt es sich um das [→] Fonds-
                                         guthaben Ihres Vertrags. Auch die [→] Überschüsse zählen dazu. Den ge-
                                         nauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im Internet:
                                         www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.

Höchstbetrag für Alters-
vorsorgeaufwendungen                     Dieser ist gesetzlich geregelt und an den Höchstbeitrag der knappschaftli-
                                         chen Rentenversicherung gekoppelt. Im Fall der Zusammenveranlagung
                                         verdoppelt sich dieser Betrag. Mehr dazu finden Sie in § 10 Absatz 3 EStG.

Klassisches Vermögen                     Mit diesem beschreiben wir das Sicherungsvermögen, das in § 125 Versiche-
                                         rungsaufsichtsgesetz definiert ist. Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden
                                         Sie auf folgender Seite im Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Das
                                         klassische Vermögen legen wir zum Beispiel an in Grundstücke, festverzins-
                                         liche Wertpapiere und Schuldverschreibungen.

Leistungsberechtigte Hinter-
bliebene                                 Als leistungsberechtigte Hinterbliebene gelten der Ehepartner, der eingetra-
                                         gene Lebenspartner oder die Kinder, für die der Steuerpflichtige Anspruch
                                         auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG hat.

Rechnungsgrundlagen                      Sie dienen dazu, die Beiträge und die Leistungen zu berechnen. Zu den
                                         Rechnungsgrundlagen gehören zum Beispiel die Annahmen darüber, wie
                                         sich folgende Größen entwickeln: die versicherten Risiken, die Zinsen und
                                         die Kosten.

Rentenfonds                              Ist ein Investmentfonds, der das Fondsguthaben ganz oder überwiegend in
                                         festverzinsliche Wertpapiere anlegt. Zu festverzinslichen Wertpapieren ge-
                                         hören zum Beispiel Anleihen oder Pfandbriefe.

Rentengarantiezeit                       Die Rentengarantiezeit beginnt immer zu Rentenbeginn. Sie legt den Zeit-
                                         raum fest, in dem wir bei Tod eine Leistung an die [→] leistungsberechtigten
                                         Hinterbliebenen erbringen.

Risikoprüfung                            Wenn Sie den Vertrag beantragen, prüfen wir das Risiko des [→] Versicher-
                                         ten. Dabei berücksichtigen wir zum Beispiel Angaben zum Alter, Beruf, dem
                                         aktuellen Zustand der Gesundheit und zu gefährlichen Sportarten. Auf dieser
                                         Grundlage entscheiden wir, ob und in welcher Form wir Ihren Antrag an-
                                         nehmen.

Rückkaufswert der BUZ                    Den Rückkaufswert der [→] BUZ ermitteln wir, wenn Sie den Rentenbeginn
                                         vorverlegen. Wir erheben keine Stornogebühr. Wie wir den Rückkaufswert
                                         berechnen, finden Sie in § 13 der Bedingungen für die BUZ. Wir zahlen den
                                         Rückkaufswert nicht aus.


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Rückstellungen                   Sind Passivposten in der Bilanz, zu denen noch ungewiss ist, ob und in wel-
                                 cher Höhe sie entstehen. Dies kann zum Beispiel Verbindlichkeiten, Verluste
                                 oder Aufwendungen betreffen.

Rückstellung für Beitragsrück-
erstattung                     Ist eine versicherungstechnische [→] Rückstellung in der Bilanz eines Ver-
                               sicherers. Sie enthält den Wert der Ansprüche auf Beitragsrückerstattung der
                               [→] Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit. Dieser Rückstellung ent-
                               nehmen wir zum Beispiel die jährlichen [→] Überschussanteile, die wir den
                               einzelnen Verträgen konkret zuteilen.

Schriftform                      Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, müssen [→] Erklärungen zum
                                 Beispiel per Brief mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Die Schriftform
                                 ist in § 126 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Den genauen Wortlaut des
                                 Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im Internet:
                                 www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.

Sterbetafel                      Stellt dar, wie sich die Gesamtheit der [→] Versicherten durch Tod erwar-
                                 tungsgemäß verringert.

Steuerlich ansässig              Begriff aus dem Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen: Ein Steuer-
                                 pflichtiger ist in folgendem Staat steuerlich ansässig: Staat, in dem er seinen
                                 Hauptwohnsitz hat und dem er deswegen aus der Sicht des Abkommens zu-
                                 geordnet wird.

Textform                         Für die Textform reicht eine lesbare [→] Erklärung. Diese muss auf einem
                                 dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Fax oder E-Mail) abgegeben werden.
                                 Die Textform ist in § 126b Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Den genauen
                                 Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im Internet:
                                 www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.

Überschüsse                      Sind Erträge, die wir zusätzlich erwirtschaften. Sie kommen zustande, wenn
                                 wir bessere Ergebnisse erzielen als bei Beginn des Vertrags angenommen.
                                 Zum Beispiel: Wir erzielen höhere Kapitalerträge oder müssen weniger Leis-
                                 tungen erbringen als angenommen.

Überschussanteil                 Ist der Anteil an den erwirtschafteten [→] Überschüssen, den wir Ihrem Ver-
                                 trag gutschreiben.

Überschusssatz                   Anhand der Überschusssätze ermitteln wir die Höhe der [→] Überschussan-
                                 teile für die einzelnen Verträge. Wir legen diese jährlich neu fest und veröf-
                                 fentlichen sie im Geschäftsbericht.

Unverzüglich                     Bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“ oder
                                 „so schnell wie eben möglich“.

Verantwortlicher Aktuar          Ist ein versicherungsmathematisch ausgebildeter Sachverständiger. Jeder
                                 Lebensversicherer muss einen Verantwortlichen Aktuar bestellen. Dieser
                                 achtet insbesondere darauf, dass der Versicherer die Garantien gegenüber
                                 seinen [→] Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllen kann.

Vermögensverwaltende Fonds       Sind Investmentfonds, die in Aktien, Anleihen, Immobilien, Rohstoffen oder
                                 Edelmetallen anlegen. Ziel ist, durch eine ausgewogene Anlage positive Er-
                                 träge in allen Marktphasen zu erzielen. Es handelt sich um Misch- oder [→]
                                 Dachfonds.

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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Versicherter                             Ist die Person, die wir im Hinblick auf die Risiken versichern. Bei einer Ba-
                                         sisrente sind der Versicherte und der [→] Versicherungsnehmer immer iden-
                                         tisch.

Versicherungsfall                        Liegt vor, wenn ein Umstand eintritt, der eine Leistung durch uns auslöst.
                                         Zum Beispiel bei Berufsunfähigkeit oder Tod.

Versicherungsjahr                        Ein neues Versicherungsjahr beginnt immer mit dem Monat, für den wir den
                                         Rentenbeginn vereinbart haben. Das bedeutet: Das erste Versicherungsjahr
                                         kann weniger als zwölf Monate umfassen. Beispiel: Beginn des Vertrags
                                         01.08., vereinbarter Rentenbeginn 01.05. Dann umfasst das erste Versiche-
                                         rungsjahr neun Monate, alle weiteren zwölf Monate.

Versicherungsnehmer                      Schließt mit uns den Versicherungsvertrag. Er ist damit unser Vertrags-
                                         partner.

Versicherungsschein                      Ist eine Urkunde über unseren Versicherungsvertrag. Zu Beginn des Ver-
                                         trags senden wir Ihnen den Versicherungsschein. Er enthält wichtige Daten
                                         zu Ihrem Vertrag. Zum Beispiel: das versicherte Risiko, den Beginn des Ver-
                                         trags und den Rentenbeginn. Für Änderungen während der Laufzeit des Ver-
                                         trags erhalten Sie jeweils einen Nachtrag. Bitte heben Sie den Versiche-
                                         rungsschein und die Nachträge gut auf.


                                                                                                      Seite 21 von 21
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