# ALTE LEIPZIGER Flexible Fondsrente: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-alte-leipziger-hfr10.php
- Rechtlicher Träger: Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-private-rente-alte-leipziger-hfr10.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen flexible Fondsrente HFR10](https://assets.finanzfluss.de/wp/2025/07/alte-leipziger-flexible-fondsrente-hfr10-avb.pdf), Fassung Tarif FR10, 01.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds) | ja | Bei einer fondsgebundenen Rente – auch Fondsrente genannt – können Sie selbst bestimmen, in welche Fonds Ihre Beiträge angelegt werden sollen. | § 1 Abs. 1, Seite 3 |
| Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index) | nicht geregelt |  |  |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nein | Da niemand die Wertentwicklung der Fonds voraussehen kann, können wir vor Rentenbeginn die Höhe der künftigen Rente nicht garantieren. | § 1 Abs. 2, Seite 3 |
| Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbar | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben) | ja | Der garantierte Rentenfaktor beträgt 95 % des Rentenfaktors bei Beginn des Vertrags. | Anhang Garantierter Rentenfaktor, Seite 25 |
| Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagen | ja | Wir berechnen Ihre monatliche Rente zum Rentenbeginn zunächst auf zwei unterschiedlichen Wegen. Wir zahlen Ihnen dann die höhere der beiden berechneten Renten. | § 8 Abs. 3, Seite 6 |
| Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregelt | ja | Wir beteiligen Sie an den [→] Überschüssen und [→] Bewertungsreserven. | § 14 Abs. 1, Seite 8 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | Mit einem Shift können Sie Guthaben von einem Fonds auf einen anderen Fonds übertragen. Dies können Sie | § 24 Abs. 3, Seite 16 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | Wir sind berechtigt, einen Fonds durch einen möglichst gleichartigen anderen Fonds zu ersetzen. | § 25 Abs. 1, Seite 16 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn) | ja | Ziel des Ablaufmanagements ist es, die Risiken der Fondsanlage in den letzten Jahren vor Rentenbeginn schrittweise zu mindern. Dies ist für Sie kostenlos. | § 28, Seite 18 |
| Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn) | ja | Wenn Sie einen früheren Rentenbeginn wünschen, müssen Sie uns innerhalb der letzten sechs Monate vor dem neuen Rentenbeginn mitteilen. | § 30 Abs. 6, Seite 20 |
| Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | nicht geregelt |  |  |
| Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text) | ja | Der Versicherte darf zum neuen Rentenbeginn höchstens 90 Jahre alt sein. | § 30 Abs. 7, Seite 21 |
| Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente) | ja | Zum Rentenbeginn können Sie statt einer lebenslangen Rente eine einmalige Auszahlung wählen. | § 9, Seite 7 |
| Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginn | ja | Sie müssen uns dies innerhalb der letzten sechs Monate vor Rentenbeginn mitteilen. | § 9, Seite 7 |
| Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente) | ja | Sie können auch wählen, dass wir nur für einen Teil der Rente einen einmaligen Betrag auszahlen. Dies gilt aber nur, wenn die Rente danach noch mindestens 200 EUR im Jahr beträgt. | § 9, Seite 6 |
| Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter) | ja | Während der Rentengarantiezeit zahlen wir auf jeden Fall eine Rente unabhängig davon, ob der Versicherte lebt. | § 10 Abs. 2, Seite 7 |
| Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginn | ja | können Sie auch folgende Leistung bei Tod vereinbaren: Wir zahlen das bei Rentenbeginn vorhandene Guthaben abzüglich der bereits gezahlten Renten aus. | § 30 Abs. 10, Seite 21 |
| Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezug | ja | Bei Abschluss des Vertrags können Sie mit uns vereinbaren, dass die Rente jedes Jahr garantiert steigt. Dann erhöht sich die Rente jährlich um einen Prozentsatz zwischen 1 % und 3 %. | § 8 Abs. 2, Seite 6 |
| Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text) | ja, bis 200 € | Wenn die Rente niedriger als 200 EUR im Jahr ist, zahlen wir Ihr Guthaben aus. Eine Stornogebühr ziehen wir nicht ab. | § 8 Abs. 3, Seite 6 |
| Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert) | ja | Sie können zum Rentenbeginn eine fondsgebundene Rente wählen. Dies geht nur, wenn wir zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns für Ihren Vertrag diese Art der Verrentung anbieten. | § 30 Abs. 12, Seite 22 |
| Todesfallleistung vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Wenn der [→] Versicherte vor Rentenbeginn stirbt, zahlen wir das gesamte Guthaben aus. | § 10 Abs. 1, Seite 7 |
| Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | Wenn der [→] Versicherte vor Rentenbeginn stirbt, zahlen wir das gesamte Guthaben aus. Mit der Auszahlung endet der Vertrag. | § 10 Abs. 1, Seite 7 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent) | ja | Wenn Sie eine zusätzliche Leistung für den Todesfall versichert haben, zahlen wir bei Tod des Versicherten die vereinbarte Summe aus. | § 10 Abs. 3, Seite 6 |
| Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartner | nicht geregelt |  |  |
| Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder | nicht geregelt |  |  |
| Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person) | nicht geregelt |  |  |
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | ja | Wenn Sie eine Person widerruflich als Begünstigten benennen, können Sie diesen Begünstigten | § 16 Abs. 1, Seite 12 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | ja | Wenn sich der [→] Versicherte in den ersten drei Jahren nach Vertragsbeginn [→] vorsätzlich selbst tötet, gilt: Es besteht kein Versicherungsschutz. Wir zahlen dann den [→] Rückkaufswert. | § 12 Abs. 2, Seite 7 |
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | ja | Sie können Ihre Beiträge auch für einen bestimmten Zeitraum stoppen (befristete Beitragsfreistellung). | § 23 Abs. 2, Seite 15 |
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | ja | Der Zeitraum darf höchstens drei Jahre betragen. Er beginnt frühestens drei Jahre nach Beginn des Vertrags. | § 23 Abs. 2, Seite 15 |
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | ja | Sie können Ihren Beitrag jederzeit für die Zukunft erhöhen oder senken. | § 19 Abs. 1, Seite 14 |
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter) | ja | Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, können Sie Ihre Beiträge stoppen (unbefristete Beitragsfreistellung). | § 23 Abs. 1, Seite 15 |
| Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja, bis 500 € | Sie können jederzeit vor Rentenbeginn zusätzliche Beträge einzahlen. | § 20, Seite 14 |
| Teilentnahmen vor Rentenbeginn | ja, bis zur Versicherungssumme | Wenn Sie sich vor Rentenbeginn einen Betrag auszahlen lassen wollen, müssen Sie uns dies spätestens einen Monat vorher mitteilen. Wir erheben keine Stornogebühr. | § 30 Abs. 3, Seite 20 |
| Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfung | ja | Wenn Sie in Ihren Vertrag eine Dynamik eingeschlossen haben, erhöhen wir automatisch jährlich Ihren Beitrag. Dadurch steigen die vereinbarten Leistungen. Das Risiko prüfen wir dabei nicht erneut. | Anhang Dynamik, Seite 24 |
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatz | ja | für den Fall einer Berufsunfähigkeit des Versicherten Leistungen nach den Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ). | § 1 Abs. 1, Seite 3 |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |  |  |
| Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | Vor Rentenbeginn können Sie Ihren Vertrag in [→] Textform zu folgenden Zeitpunkten kündigen: zum Ende eines Monats oder zu einem von Ihnen festgelegten Termin. | § 31 Abs. 1, Seite 22 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | Der Rückkaufswert ist Ihr Guthaben zum Zeitpunkt, zu dem Sie kündigen. | § 31 Abs. 2, Seite 23 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | keine | Der Rückkaufswert ist Ihr Guthaben zum Zeitpunkt, zu dem Sie kündigen. Wir ziehen keine Stornogebühr ab. | § 31 Abs. 2, Seite 23 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | Diesen Betrag ziehen wir in den ersten fünf Jahren ab Beginn des Vertrags in gleichen Teilbeträgen von Ihren Beiträgen ab. | § 21 Abs. 2, Seite 15 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | Wie hoch die Abschluss- und Vertriebskosten genau in Euro sind, finden Sie in den „Informationen über den Versicherungsvertrag“. | § 21 Abs. 2, Seite 15 |
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | ja | Sie können den Beitrags-Stopp jederzeit beenden. | § 23 Abs. 4, Seite 14 |
| Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter | nicht geregelt |  |  |
| Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente) | nein | Sie können Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag auch auf Dritte übertragen, also abtreten oder verpfänden. | § 16 Abs. 3, Seite 13 |
| Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz | nicht geregelt |  |  |
| Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen) | nicht geregelt |  |  |
| Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre) | nicht geregelt |  |  |
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflicht | nicht geregelt |  |  |
| PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zins | nicht geregelt |  |  |
| Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen) | nicht geregelt |  |  |
| Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada) | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherung | ja | Wenn Sie einen Antrag stellen oder ein Angebot anfordern, müssen Sie unsere Fragen richtig und vollständig beantworten (Anzeigepflicht). | § 3 Abs. 1, Seite 3 |
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | ja | Wenn der [→] Versicherte in Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, leisten wir eingeschränkt. | § 11 Abs. 2, Seite 8 |
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | ja | Wenn der [→] Versicherte durch vorsätzlich eingesetzte atomare, biologische oder chemische Waffen (ABC-Waffen) stirbt, leisten wir eingeschränkt. | § 11 Abs. 3, Seite 8 |
| Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlung | ja | Wir können vor jeder Rentenzahlung ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass der [→] Versicherte noch lebt (Lebensbescheinigung). | § 15 Abs. 2, Seite 11 |
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |  |  |
| Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsse | ja | Wie hoch Ihre Überschussanteile tatsächlich sind, können Sie unseren jährlichen | § 14 Abs. 1, Seite 9 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen flexible Fondsrente HFR10

```text
[Seite 1]
Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rente (Tarif FR10)

Inhaltsverzeichnis
A. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN                                                                               3
§ 1 Wie funktioniert Ihre fondsgebundene Rente?                                                          3
§ 2 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                                                3
§ 3 Was müssen Sie beachten, wenn Sie den Antrag stellen?                                                4
§ 4 Welche Folgen hat es, wenn Sie uns Angaben verschweigen?                                             4
§ 5 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und wie müssen Mitteilungen erfolgen?                           5
§ 6 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert?                              6
§ 7 Wo sind gerichtliche Klagen einzureichen?                                                            6

B. LEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN                                                                        6
§ 8 Wie berechnen wir Ihre Rente?                                                                        6
§ 9 Was gilt für eine einmalige Auszahlung statt der Rente?                                              7
§ 10 Was leisten wir, wenn der Versicherte stirbt?                                                       7
§ 11 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz von ABC-Waffen?                  7
§ 12 Was gilt, wenn der Versicherte sich selbst tötet?                                                   8
§ 13 Welche unserer Regelungen können geändert werden?                                                   8

C. ÜBERSCHÜSSE UND BEWERTUNGSRESERVEN                                                                    9
§ 14 Wie erhöhen sich die Leistungen durch Überschüsse und Bewertungsreserven?                           9

D. AUSZAHLUNG VON LEISTUNGEN                                                                            12
§ 15 Was müssen Sie beachten, wenn Leistungen fällig werden?                                            12
§ 16 Wer erhält die Leistungen?                                                                         13

E. BEITRÄGE UND KOSTEN                                                                                  13
§ 17 Wie müssen Sie Ihre Beiträge zahlen?                                                               13
§ 18 Was geschieht, wenn wir einen Beitrag nicht rechtzeitig einziehen konnten?                         13
§ 19 Wie können Sie Ihre Beiträge erhöhen oder senken?                                                  14
§ 20 Was müssen Sie beachten, wenn Sie Zuzahlungen leisten wollen?                                      14
§ 21 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag berücksichtigt?                                                14
§ 22 Welche Kosten können wir zusätzlich erheben?                                                       15

F. ÜBERBRÜCKUNG VON ZAHLUNGSSCHWIERIGKEITEN                                                             15
§ 23 Wie können Sie Ihre Beiträge stoppen und auf Wunsch später weiter zahlen?                          15

G. FONDSANLAGE UND WERTERMITTLUNG                                                                       16
§ 24 Wie können Sie Ihre Fonds auswählen?                                                               16
§ 25 Wann können wir einen Fonds austauschen?                                                            17
                                                                                          pm 2400 – 01.2025

[Seite 2]
§ 26 Was bedeutet Rebalancing?                                                      17
§ 27 Was bedeutet die intelligente Anlagesteuerung (IAS)?                           17
§ 28 Was bedeutet das Ablaufmanagement?                                             18
§ 29 Wie ermitteln wir den Wert des Fondsguthabens?                                 18

H. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN                                                         19
§ 30 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie nach Abschluss des Vertrags?         19

I.   KÜNDIGUNG DES VERTRAGS                                                         23
§ 31 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Folgen hat dies?             23

J.   BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN                                                        23
§ 32 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind?   23

ANHANG: ERKLÄRUNGEN VON FACHBEGRIFFEN                                               24


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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem [→] Versicherungsnehmer und uns. Wenn Sie
die Versicherung beantragt haben, sind Sie Versicherungsnehmer und unser Vertragspartner. Die in den Bedin-
gungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen Sie als Versicherungsnehmer. Wir verwenden nur die männ-
liche Schreibweise. Damit meinen wir gleichermaßen alle Geschlechter. Der Text wird dadurch übersichtlicher
und verständlicher.
Wichtiger Hinweis: Damit Sie die Bedingungen leichter verstehen können, erklären wir Fachbegriffe im Anhang.
Alle Fachbegriffe, die wir dort erklären, haben wir mit dem Zeichen [→] gekennzeichnet.
Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.
Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel


                                                         (3) Wegen der ungewissen Wertentwicklung der Fonds
A. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN                               schwankt das Guthaben in Ihrem Vertrag. Es muss im-
                                                         mer ein ausreichendes Guthaben vorhanden sein, um
§ 1 Wie funktioniert Ihre fondsgebundene Rente?          die Kosten und Beiträge für die versicherten Risiken zu
(1) Bei einer fondsgebundenen Rente – auch Fonds-        decken. Außerdem soll bei Rentenbeginn eine monatli-
rente genannt – können Sie selbst bestimmen, in wel-     che Mindestrente von 50 EUR erreicht werden. Dies
che Fonds Ihre Beiträge angelegt werden sollen. Für      prüfen wir, indem wir Ihren Vertrag mit folgenden An-
den Kauf von [→] Fondsanteilen zahlen Sie keinen         nahmen hochrechnen:
[→] Ausgabeaufschlag. Mehr zur Fondsauswahl finden       − Sie zahlen Ihre vereinbarten Beiträge.
Sie in § 24. Die Beiträge und die [→] Überschüsse er-
höhen Ihr Fondsguthaben. Wir nennen es kurz Gutha-       − Die jährliche Wertentwicklung der Fonds beträgt
ben. Die Kosten des Vertrags und die Beiträge für die      6 %. Bitte beachten Sie: Wenn die langfristige Ent-
Absicherung der Risiken ziehen wir von Ihrem Gutha-        wicklung der Kapitalmärkte es erfordert, können
ben ab. Folgende zusätzliche Risiken können Sie in         wir die angenommene Höhe für die Wertentwick-
diesem Vertrag versichern:                                 lung der Fonds anpassen.
− Für den Fall des Todes des Versicherten eine garan-    − Die aktuell festgelegten [→] Überschüsse gelten bis
  tierte Summe (siehe § 10 Absatz 3) und/oder              zum Rentenbeginn.
− für den Fall einer Berufsunfähigkeit des Versicher-    Wenn Sie Ihren Vertrag ändern, rechnen wir erneut
  ten Leistungen nach den Bedingungen für die Be-        hoch. Wenn das Guthaben nicht ausreicht oder die
  rufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ).             Mindestrente nicht mehr erreicht wird, informieren wir
                                                         Sie. Sie erhalten von uns auf Wunsch einen geänderten
Zum Rentenbeginn legen wir Ihr Guthaben komplett         Vorschlag, der unsere Bedingungen erfüllt.
im [→] klassischen Vermögen an.
                                                         Außerdem prüfen wir zu Beginn eines Monats Folgen-
Mehr zu den Leistungen finden Sie in Abschnitt B. Ihre   des: Reicht Ihr Guthaben aus, um die monatlichen Kos-
persönlichen Daten zum Vertrag finden Sie in Ihrem       ten und [→] Risikobeiträge dieses Monats und der
[→] Versicherungsschein. Persönliche Daten zum Ver-      nächsten drei Monate zu decken. Wenn Ihr Guthaben
trag sind zum Beispiel:                                  nicht ausreicht, besteht der Versicherungsschutz nur
− Höhe der Leistungen                                    noch für den begonnenen und die beiden folgenden
                                                         Monate. Wir informieren Sie darüber, dass Ihr Versi-
− Beginn des Vertrags                                    cherungsschutz gefährdet ist. Sie erhalten von uns ei-
− Rentenbeginn.                                          nen Vorschlag, wie Sie Ihren Versicherungsschutz er-
                                                         halten können. Wenn Sie unseren Vorschlag nicht an-
(2) Da niemand die Wertentwicklung der Fonds vo-         nehmen und Ihren Vertrag nicht anpassen, endet dieser
raussehen kann, können wir vor Rentenbeginn die          Vertrag. In diesem Fall zahlen wir Ihnen den [→]
Höhe der künftigen Rente nicht garantieren. Stei-        Rückkaufswert aus.
gen die Kurse, haben Sie die Chance, einen Wertzu-
wachs zu erzielen. Fallen die Kurse, tragen Sie im       § 2 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
Gegenzug auch das Risiko der Wertminderung bis
hin zum Totalverlust. Bei Fonds, die nicht in Euro       (1) Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und uns zu-
geführt werden, können Schwankungen der Wäh-             stande, wenn:
rungskurse Ihr Guthaben zusätzlich beeinflussen.

                                                                                                 Seite 3 von 28

[Seite 4]
− wir Ihren Antrag durch eine Annahmeerklärung an-        − den Vertrag kündigen,
  nehmen oder
                                                          − den Vertrag anpassen oder
− Sie unser Angebot durch eine Annahmeerklärung in
                                                          − den Vertrag wegen [→] arglistiger Täuschung an-
  [→] Schriftform annehmen.
                                                            fechten können.
Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Versicherungsschutz.
                                                          Bitte beachten Sie: Die folgenden Regelungen gelten
Wenn im [→] Versicherungsschein ein späterer Zeit-
                                                          auch, wenn der [→] Versicherte die Anzeigepflicht
punkt als Beginn des Vertrags genannt ist, beginnt Ihr
                                                          verletzt.
Versicherungsschutz zu diesem späteren Zeitpunkt.
Bitte beachten Sie: Sie haben nur dann Versicherungs-     Rücktritt
schutz, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig bezah-
                                                          (1) Wenn Sie [→] gefahrerhebliche Umstände falsch
len. Mehr dazu finden Sie in § 17 und § 18.
                                                          angegeben haben, verletzen Sie die Anzeigepflicht.
(2) Wenn wir mit Ihnen einen vorläufigen Versiche-        Wir können dann vom Vertrag zurücktreten.
rungsschutz vereinbart haben, gelten dafür die Rege-
                                                          Bitte beachten Sie: Wir können nicht vom Vertrag zu-
lungen in Absatz 1 nicht. Mehr zu den Regelungen fin-
                                                          rücktreten, wenn
den Sie in den Bedingungen für den vorläufigen Versi-
cherungsschutz.                                           − Sie uns nachweisen, dass Sie weder [→] vorsätzlich
                                                            noch [→] grob fahrlässig falsche Angaben gemacht
§ 3 Was müssen Sie beachten, wenn Sie den An-               haben.
    trag stellen?
                                                          − Sie zwar grob fahrlässig falsche Angaben gemacht
(1) Wenn Sie einen Antrag stellen oder ein Angebot an-      haben, uns aber folgendes nachweisen: Wir hätten
fordern, müssen Sie unsere Fragen richtig und vollstän-     Ihren Antrag zu anderen Bedingungen angenom-
dig beantworten (Anzeigepflicht). Dies gilt auch für        men, wenn Sie die Umstände richtig angegeben hät-
Rückfragen, die sich aus Ihren Antworten ergeben. Un-       ten.
sere Fragen stellen wir in [→] Textform. Wir fragen
nach Umständen, die für den Abschluss und den Inhalt      (2) Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, endet Ihr Ver-
des Vertrags besonders wichtig sind. Diese nennen wir     sicherungsschutz. Wenn zum Zeitpunkt des Rücktritts
[→] gefahrerhebliche Umstände. Ein solcher Umstand        bereits der [→] Versicherungsfall eingetreten ist, blei-
kann zum Beispiel der Zustand Ihrer Gesundheit sein.      ben wir zur Leistung verpflichtet. Dazu müssen Sie uns
Wir versichern Sie im Vertrauen darauf, dass Sie un-      nachweisen, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:
sere Fragen richtig und vollständig beantworten.          Der verschwiegene Umstand war nicht die Ursache da-
Auch nachdem Sie den Antrag gestellt oder ein Ange-       für, dass
bot angefordert haben, können neue gefahrerhebliche       − der Versicherungsfall eingetreten ist oder festge-
Umstände hinzukommen. Die neuen gefahrerheblichen           stellt wurde,
Umstände müssen Sie uns dann nicht von selbst nach-
melden. Wir können aber nach weiteren gefahrerhebli-      − die Leistungspflicht festgestellt wurde,
chen Umständen fragen, nachdem Sie den Antrag ge-         − die Leistungspflicht im zugesagten Umfang ange-
stellt oder ein Angebot angefordert haben. Dann müs-        fallen ist.
sen Sie unsere Fragen ebenfalls richtig und vollständig
beantworten. Unser Fragerecht zu neuen gefahrerheb-       Kündigung
lichen Umständen endet, wenn der Vertrag zustande
gekommen ist. Mehr dazu finden Sie in § 2 Absatz 1.       (3) Wenn wir nicht zurücktreten können, können wir
                                                          den Vertrag kündigen. Dazu müssen wir eine Frist von
(2) Wenn wir eine andere Person versichern sollen,        einem Monat einhalten. Wir verzichten auf dieses ge-
muss auch diese die Fragen richtig und vollständig be-    setzliche Kündigungsrecht, wenn Sie die Anzeige-
antworten.                                                pflicht unverschuldet verletzt haben.

§ 4 Welche Folgen hat es, wenn Sie uns Angaben            (4) Wenn Sie Ihre Anzeigepflicht [→] fahrlässig ver-
    verschweigen?                                         letzt haben, gilt folgende Ausnahme: Wir können den
                                                          Vertrag nicht kündigen, wenn Sie uns Folgendes nach-
Im Folgenden informieren wir Sie, unter welchen Be-       weisen:
dingungen wir
                                                          Wir hätten den Vertrag auch dann geschlossen, wenn
− vom Vertrag zurücktreten,                               wir die verschwiegenen Umstände gekannt hätten. Ein

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[Seite 5]
Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


verschwiegener Umstand kann zum Beispiel eine                Wenn Sie die Anzeigepflicht [→] vorsätzlich oder
Krankheit sein.                                              [→] arglistig verletzt haben, verlängert sich die Frist
                                                             auf zehn Jahre.
Vertragsanpassung
                                                          Anfechtung
(5) Wenn wir den Vertrag nicht kündigen und nicht
vom Vertrag zurücktreten, führen wir den Vertrag zu       (7) Wenn Sie die Anzeigepflicht [→] arglistig verlet-
anderen Bedingungen fort. Und zwar zu den Bedingun-       zen, können wir den Vertrag anfechten. Dann erlischt
gen, zu denen wir den Vertrag geschlossen hätten,         der Vertrag von Anfang an und wir erbringen keine
wenn wir von den verschwiegenen Umständen gewusst         Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherte
hätten. Die neuen Bedingungen gelten rückwirkend ab       die Anzeigepflicht verletzt, ohne dass Sie davon wuss-
Beginn des Vertrags.                                      ten.
Wenn Sie die Anzeigepflicht unverschuldet verletzt ha-
                                                          Leistungserhöhung
ben, verzichten wir auf die gesetzliche Möglichkeit den
Vertrag anzupassen.                                       (8) Wenn Sie den Umfang der Versicherung später er-
                                                          höhen und in diesem Zusammenhang weitere Angaben
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos
                                                          machen, gilt Folgendes: Wir können für den erhöhten
kündigen, wenn
                                                          Teil die zuvor genannten Rechte erneut geltend ma-
− wir den Beitrag um mehr als 10 % dafür erhöhen,         chen. Die in Absatz 6 genannten Fristen beginnen für
  dass wir das neue Risiko übernehmen, oder               den geänderten Teil ab dem Zeitpunkt der Erhöhung er-
                                                          neut zu laufen.
− wir Ihnen keinen Versicherungsschutz für den Um-
  stand anbieten, den Sie uns verschwiegen haben.         Folgen des Rücktritts / der Anfechtung / der Kündi-
Die Frist beginnt, nachdem Sie unsere Mitteilung über     gung
die Anpassung des Vertrags erhalten haben. Wir wer-       (9) Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder ihn an-
den Sie in unserer Mitteilung auf Ihr Recht zur Kündi-    fechten, endet Ihr Versicherungsschutz. Wir zahlen
gung hinweisen.                                           Ihnen dann den [→] Rückkaufswert aus. Mehr dazu
                                                          finden Sie in § 31. Wenn wir kündigen, gehen wir wie
Ausübung unserer Rechte                                   bei einem Beitrags-Stopp vor (§ 23). Sie zahlen in die-
(6) Geltend machen können wir unsere Rechte zum           sem Fall keine Beiträge mehr.
Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung
nur unter folgender Bedingung: Wir haben Sie in einer     § 5 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und wie
gesonderten Mitteilung in [→] Textform auf die Folgen         müssen Mitteilungen erfolgen?
einer Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen. Wir      (1) Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepub-
müssen unsere Rechte innerhalb eines Monats geltend       lik Deutschland.
machen. Die Monatsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu
dem wir festgestellt haben, welche Rechte wir geltend     (2) Alle Mitteilungen zu diesem Vertrag müssen in [→]
machen können. Wenn wir unsere Rechte ausüben,            Textform erfolgen, sonst müssen diese nicht beachtet
müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unseren      werden. Nach Ihrem Tod dürfen wir unsere [→] Erklä-
Rücktritt, unsere Kündigung oder Vertragsanpassung        rungen an eine der folgenden Personen schicken:
stützen. Wir können nachträglich weitere Gründe ange-     − den [→] Begünstigten oder
ben, solange die Monatsfrist nicht verstrichen ist.
                                                          − den Inhaber des [→] Versicherungsscheins, wenn
In folgenden Fällen können wir nicht vom Vertrag zu-        ein Begünstigter nicht vorhanden ist oder wir seinen
rücktreten, ihn kündigen oder anpassen:                     Aufenthalt nicht ermitteln können oder
− Wir kannten den Umstand, den Sie verschwiegen           − eine von Ihnen bevollmächtigte Person.
  haben.
− Es war uns bekannt, dass Ihre Angabe falsch war.        Angaben zum steuerlichen Status
− Es sind bereits drei Jahre vergangen, seitdem wir       (3) Wir sind gesetzlich verpflichtet, Informationen über
  den Vertrag geschlossen haben. Dies gilt nicht für      Ihren steuerlichen Status zu erheben und in bestimmten
  [→] Versicherungsfälle, die innerhalb dieser drei       Fällen zu melden. Dazu zählen:
  Jahre eingetreten sind. In diesen Fällen können wir     − Ihre ausländische Steueridentifikationsnummer ,
  unsere Rechte auch nach Ablauf der Frist ausüben.

                                                                                                    Seite 5 von 28

[Seite 6]
− Ihr Geburtsdatum und -ort sowie                          Für juristische Personen gilt: Es ist das Gericht zustän-
                                                           dig, in dessen Bezirk die juristische Person ihren Sitz
− Ihr ständiger Wohnsitz.                                  oder ihre Niederlassung hat.
Sie sind dazu verpflichtet, die notwendigen Informati-     (3) Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen
onen                                                       Aufenthalt oder bei [→] juristischen Personen den Sitz
− bei Abschluss des Vertrags,                              ins Ausland verlegen, sind für Klagen die deutschen
                                                           Gerichte zuständig.
− bei relevanten Änderungen nach Abschluss des
  Vertrags oder                                            B. LEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN
− auf unsere Nachfrage
                                                           § 8 Wie berechnen wir Ihre Rente?
mitzuteilen.
                                                           (1) Wenn der [→] Versicherte den Tag des Rentenbe-
Wenn Sie außerhalb Deutschlands [→] steuerlich an-
                                                           ginns mittags um 12:00 Uhr erlebt, zahlen wir eine le-
sässig sind, sind wir verpflichtet, eine Meldung an die
                                                           benslange Rente. Wir zahlen die Rente jeweils monat-
zuständige Steuerbehörde abzugeben.
                                                           lich im Voraus. Sie können auch mit uns vereinbaren,
Bitte beachten Sie: Diese Meldepflicht gilt auch dann,     dass wir die Rente wie folgt im Voraus zahlen:
wenn wir von Ihnen die notwendigen Angaben nicht
                                                           − vierteljährlich,
erhalten haben.
                                                           − halbjährlich oder
§ 6 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre An-
    schrift oder Ihr Name ändert?                          − jährlich.

Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns dies       (2) Bei Abschluss des Vertrags können Sie mit uns ver-
[→] unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht, kann       einbaren, dass die Rente jedes Jahr garantiert steigt.
dies in folgendem Fall nachteilig für Sie sein: Wir sen-   Dann erhöht sich die Rente jährlich um einen Prozent-
den Ihnen [→] Erklärungen zum Vertrag mit einge-           satz zwischen 1 % und 3 %. Die Höhe des Prozentsat-
schriebenem Brief an Ihre letzte uns bekannte An-          zes können Sie wählen.
schrift. Drei Tage danach gilt die Erklärung als bei       (3) Wir berechnen Ihre monatliche Rente zum Renten-
Ihnen zugegangen. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Na-        beginn zunächst auf zwei unterschiedlichen Wegen.
men ändern.                                                Wir zahlen Ihnen dann die höhere der beiden berechne-
Wenn Sie planen, sich längere Zeit im Ausland aufzu-       ten Renten. Diese ist für die gesamte Dauer der Rente
halten, benennen Sie uns bitte einen Bevollmächtigten.     garantiert und kann nicht sinken. So ermitteln wir die
An diesen Bevollmächtigten werden wir dann unsere          Höhe Ihrer Rente:
an Sie gerichteten Erklärungen senden.                     1. Weg: Rente nach neuen Rechnungsgrundlagen
                                                           Wir berechnen die Rente aus Ihrem Guthaben. Dafür
§ 7 Wo sind gerichtliche Klagen einzureichen?              verwenden wir die [→] Rechnungsgrundlagen, die bei
(1) Sie können eine Klage gegen uns erheben bei dem        Rentenbeginn gelten.
zuständigen Gericht des Bezirks:                           2. Weg: Rente nach garantiertem Rentenfaktor
− in dem wir unseren Sitz haben,                           Wir berechnen die Rente mindestens mit dem [→] ga-
                                                           rantierten Rentenfaktor. Diesen finden Sie in Ihrem
− in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder                     [→] Versicherungsschein. Der garantierte Rentenfak-
− in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie kei-      tor gibt an, wie viel Rente Sie pro 10.000 EUR Gutha-
  nen festen Wohnsitz haben.                               ben mindestens erhalten.

Für [→] juristische Personen gilt: Es ist auch das Ge-     Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Rentenbeginn um
richt zuständig, in dessen Bezirk die juristische Person   mehr als fünf Jahre vorverlegen, ermitteln wir die
ihren Sitz oder ihre Niederlassung hat.                    Rente nach neuen Rechnungsgrundlagen.

(2) Wir können eine Klage gegen Sie erheben bei dem        Wenn die Rente niedriger als 200 EUR im Jahr ist, zah-
zuständigen Gericht des Bezirks:                           len wir Ihr Guthaben aus. Eine Stornogebühr ziehen
                                                           wir nicht ab.
− in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder
                                                           (4) Wenn Sie die Summe der zuletzt vereinbarten Bei-
− in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie kei-      träge erhöhen, berechnen wir den [→] garantierten
   nen festen Wohnsitz haben.                              Rentenfaktor für die zusätzlichen Beiträge neu. Wir
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[Seite 7]
Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


ermitteln ihn mit den zum Zeitpunkt der Änderung            Zusätzliche Leistung bei Tod des Versicherten
maßgebenden [→] Rechnungsgrundlagen und nennen
                                                            (3) Wenn Sie eine zusätzliche Leistung für den Todes-
Ihnen diesen in den jeweiligen Nachträgen. Dies gilt
                                                            fall versichert haben, zahlen wir bei Tod des Versicher-
für folgende Fälle:
                                                            ten die vereinbarte Summe aus. Sollte Ihr Guthaben zu
− Sie erhöhen Ihre Beiträge (siehe § 19). Dies gilt         diesem Zeitpunkt bereits höher sein als die vereinbarte
  auch für jede Erhöhung, wenn Sie eine [→] Dyna-           Summe, zahlen wir das Guthaben aus.
  mik vereinbart haben.                                     Für die zusätzliche Summe berechnen wir unterschied-
− Sie leisten eine Zuzahlung (siehe § 20).                  liche Beiträge für Raucher und Nichtraucher. Da Rau-
                                                            cher ein höheres Todesfallrisiko haben, müssen sie ei-
− Sie schieben den Rentenbeginn nach hinten und             nen höheren Beitrag zahlen.
  zahlen weiter Beiträge bis zum neuen Rentenbeginn
  (siehe § 30 Absätze 6 und 7).                             In folgendem Fall gilt der [→] Versicherte als Nicht-
                                                            raucher: Er hat in den letzten zwölf Monaten, bevor Sie
§ 9 Was gilt für eine einmalige Auszahlung statt            den Antrag gestellt haben, nicht aktiv geraucht.
    der Rente?                                              In folgenden Fällen gilt der Versicherte als Raucher:
Zum Rentenbeginn können Sie statt einer lebenslangen        − Er raucht aktiv Zigaretten, Zigarren, Zigarillos oder
Rente eine einmalige Auszahlung wählen. Sie müssen            Pfeife.
uns dies innerhalb der letzten sechs Monate vor Ren-
tenbeginn mitteilen. Es müssen folgende Vorausset-          − Er konsumiert Nikotin und benutzt dafür elektrische
zungen erfüllt sein:                                          Verdampfer wie E-Zigaretten, E-Zigarren oder E-
                                                              Pfeifen.
− Wir haben Ihre Mitteilung vor Rentenbeginn erhal-
  ten.                                                      Wenn Sie einen Antrag stellen oder ein Angebot anfor-
                                                            dern, müssen Sie uns angeben, ob der Versicherte
− Der [→] Versicherte erlebt den Rentenbeginn.              raucht oder nicht. Wenn Sie diese Anzeigepflicht ver-
Sie können auch wählen, dass wir nur für einen Teil der     letzen, gelten die in § 4 geregelten Rechtsfolgen.
Rente einen einmaligen Betrag auszahlen. Dies gilt          Wenn der Versicherte während der Vertragsdauer mit
aber nur, wenn die Rente danach noch mindestens             dem Rauchen beginnt, erhöht sich dadurch das versi-
200 EUR im Jahr beträgt.                                    cherte Risiko. Aus diesem Grund müssen Sie oder der
                                                            Versicherte uns diese Änderung [→] unverzüglich mel-
§ 10 Was leisten wir, wenn der Versicherte stirbt?          den. Wir berechnen den Beitrag für Ihren Vertrag neu.
(1) Wenn der [→] Versicherte vor Rentenbeginn stirbt,       Hierfür verwenden wir die [→] Rechnungsgrundlagen
zahlen wir das gesamte Guthaben aus. Mit der Auszah-        für Raucher, die bei Abschluss des Vertrags gelten. Wir
lung endet der Vertrag.                                     können den Beitrag nur innerhalb eines Monats erhö-
                                                            hen, nachdem wir die Meldung erhalten haben. Danach
(2) Wenn der [→] Versicherte nach Rentenbeginn
                                                            erlischt unser Recht, den Beitrag zu erhöhen.
stirbt, zahlen wir nur unter folgenden Bedingungen
Leistungen aus:                                             Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Meldepflicht verletzt
                                                            haben, vermindert sich bei Tod des Versicherten die
− Sie haben mit uns eine [→] Rentengarantiezeit ver-        Summe. Wir berechnen die Summe neu, indem wir ab
  einbart und                                               Beginn des Vertrags die [→] Rechnungsgrundlagen für
− der Tod tritt während der Rentengarantiezeit ein.         Raucher verwenden. Wir vermindern die Leistung nur,
                                                            wenn das Rauchen zum Tod des Versicherten geführt
Wenn der [→] Versicherte nach Ende der Rentengaran-         hat.
tiezeit stirbt, zahlen wir keine Leistungen aus. Der Ver-
trag endet dann. Während der Rentengarantiezeit zah-        § 11 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unru-
len wir auf jeden Fall eine Rente unabhängig davon, ob           hen, Krieg oder Einsatz von ABC-Waffen?
der Versicherte lebt.
                                                            (1) Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der
Auf Wunsch können wir statt der Rente auch einen ein-       [→] Versicherte bei folgenden Anlässen stirbt:
maligen Betrag auszahlen. Die Höhe dieses Betrags
ergibt sich aus dem [→] Barwert der noch nicht gezahl-      − im Polizei- oder Wehrdienst,
ten Renten bis zum Ende der Rentengarantiezeit.             − bei inneren Unruhen, wenn der Versicherte nicht auf
                                                              Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.

                                                                                                     Seite 7 von 28

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(2) Wenn der [→] Versicherte in Zusammenhang mit          § 12 Was gilt, wenn der Versicherte sich selbst tö-
kriegerischen Ereignissen stirbt, leisten wir einge-           tet?
schränkt. In diesem Fall zahlen wir den [→] Rück-
                                                          (1) Wenn sich der [→] Versicherte [→] vorsätzlich
kaufswert. Mehr zum Rückkaufswert finden Sie in
                                                          selbst tötet, leisten wir unter folgender Bedingung: Un-
§ 31.
                                                          ser Vertrag besteht mindestens drei Jahre.
Wenn einer der folgenden Fälle zutrifft, schränken wir
                                                          (2) Wenn sich der [→] Versicherte in den ersten drei
unsere Leistung nicht ein:
                                                          Jahren nach Vertragsbeginn [→] vorsätzlich selbst tö-
1. Fall: Der Versicherte stirbt                           tet, gilt: Es besteht kein Versicherungsschutz. Wir zah-
                                                          len dann den [→] Rückkaufswert. Mehr zum Rück-
− im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen,
                                                          kaufswert finden Sie in § 31.
− außerhalb Deutschlands und                              Im folgenden Ausnahmefall leisten wir, auch wenn sich
− er war an den Ereignissen nicht aktiv beteiligt.        der Versicherte in den ersten drei Jahren vorsätzlich
                                                          selbst tötet: Der Versicherte befindet sich zum Zeit-
2. Fall: Der Versicherte stirbt                           punkt der Handlung in einem Zustand, in dem seine
− im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen,          Geistestätigkeit krankhaft gestört ist. Dies gilt dann,
                                                          wenn der Versicherte aufgrund dieser Störung nicht in
− außerhalb Deutschlands und                              der Lage ist, sich einen freien Willen zu bilden. Dies
− er hat an humanitären Hilfeleistungen oder friedens-    muss uns derjenige nachweisen, der die Leistung ver-
  sichernden Maßnahmen teilgenommen,                      langt.

− die Teilnahme erfolgte als Mitglied der deutschen       (3) Wenn Sie den Versicherungsschutz nach Vertrags-
  Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei und              beginn erweitern oder den Vertrag wiederherstellen,
                                                          gilt: Die Frist von drei Jahren beginnt für den erweiter-
− der Einsatz erfolgte mit einem Mandat der NATO,         ten oder wiederhergestellten Teil neu.
  UNO, EU oder OSZE.
(3) Wenn der [→] Versicherte durch vorsätzlich einge-     § 13 Welche unserer Regelungen können geändert
setzte atomare, biologische oder chemische Waffen              werden?
(ABC-Waffen) stirbt, leisten wir eingeschränkt. In die-
sem Fall zahlen wir den [→] Rückkaufswert. Mehr           Beitrags- und Leistungsänderungen
zum Rückkaufswert finden Sie in § 31.                     (1) Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind wir nach
Dies gilt auch für vorsätzlich eingesetzte oder freige-   § 163 Versicherungsvertragsgesetz berechtigt, den ver-
setzte radioaktive, biologische oder chemische Stoffe.    einbarten Beitrag neu festzusetzen, wenn folgende Vo-
Der Einsatz oder das Freisetzen muss darauf gerichtet     raussetzungen erfüllt sind:
gewesen sein, das Leben oder die Gesundheit einer         1. Der Leistungsbedarf ändert sich nicht nur vorüber-
Vielzahl von Personen zu gefährden.                          gehend und nicht voraussehbar gegenüber den [→]
Wir schränken unsere Leistung nicht ein, wenn es sich        Rechnungsgrundlagen des vereinbarten Beitrags.
um ein räumlich und zeitlich begrenztes Ereignis han-     2. Der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen
delt. Bei diesem Ereignis dürfen nicht mehr als              neu festgesetzte Beitrag ist angemessen und erfor-
1.000 Menschen oder mehr als 1 ‰ unseres [→] Ver-            derlich, um die versicherten Leistungen dauerhaft
sichertenbestands betroffen sein. Betroffen bedeutet,        zu gewährleisten.
dass Menschen
                                                          3. Ein unabhängiger Treuhänder hat die neuen Rech-
− unmittelbar sterben oder                                   nungsgrundlagen und die Voraussetzungen der vor-
                                                             hergehenden Punkte überprüft und bestätigt.
− voraussichtlich mittelbar innerhalb der nächsten
  sechs Monate sterben oder                               Wir dürfen den Beitrag nicht ändern, wenn
− dauerhaft gesundheitlich schwer beeinträchtigt sind.    − unsere Erst- oder Neuberechnungen unzureichend
                                                            kalkuliert waren und
Wir werden innerhalb von drei Monaten nach dem Er-
eignis einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die-     − ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies an-
ser prüft zu Ihrer Sicherheit, ob die Voraussetzungen       hand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statisti-
für unsere Leistungen vorliegen.                            schen Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müs-
                                                            sen.

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[Seite 9]
Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung des     C. ÜBERSCHÜSSE UND BEWERTUNGSRE-
Beitrags die Versicherungsleistung entsprechend her-          SERVEN
abgesetzt wird. Wenn Sie für den Vertrag keine Bei-
träge mehr zahlen (beitragsfreier Vertrag), sind wir be-   § 14 Wie erhöhen sich die Leistungen durch Über-
rechtigt, die Leistungen herabzusetzen.                         schüsse und Bewertungsreserven?
Die Neufestsetzung des Beitrags oder der Leistungen        (1) Wir beteiligen Sie an den [→] Überschüssen und
werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, nach-         [→] Bewertungsreserven. Dies erfolgt so, wie im Ge-
dem wir Ihnen die Änderung und die hierfür notwendi-       setz vorgesehen. Den genauen Wortlaut der Gesetze
gen Gründe mitgeteilt haben.                               und Verordnungen finden Sie auf folgender Seite im
Ein Treuhänder ist nicht erforderlich, wenn für die        Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
Neufestsetzung oder die Herabsetzung der Versiche-         In diesem Paragrafen erläutern wir Ihnen, wie
rungsleistung die Genehmigung der Aufsichtsbehörde
notwendig ist.                                             − Überschüsse und Bewertungsreserven entstehen,
Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf fol-      − wir diese ermitteln und
gender Seite im Internet:                                  − wir Sie an diesen beteiligen.
www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
                                                           Wir veröffentlichen die Überschusssätze und die Betei-
Nachträgliche Bedingungsänderungen                         ligung an den Bewertungsreserven jährlich im Ge-
                                                           schäftsbericht. Wie hoch Ihre Überschussanteile tat-
(2) Wenn eine Regelung in diesen Bedingungen durch         sächlich sind, können Sie unseren jährlichen Mitteilun-
− eine höchstrichterliche Entscheidung oder                gen entnehmen.
− einen bestandskräftigen Verwaltungsakt (zum Bei-         Bitte beachten Sie: Ob und in welcher Höhe wir Sie
  spiel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-       an Überschüssen und Bewertungsreserven beteiligen,
  aufsicht oder der Kartellbehörden)                       hängt von vielen Einflüssen ab. Diese können wir nicht
                                                           vorhersehen und nur teilweise beeinflussen. Dies liegt
für unwirksam erklärt wird, können wir diese durch         unter anderem daran, dass Verträge in der Regel über
eine neue Regelung ersetzen. Dies ist in § 164 Versi-      eine lange Zeit laufen. Außerdem wissen wir nicht, wie
cherungsvertragsgesetz geregelt. Den genauen Wort-         sich in Zukunft die Kapitalmärkte entwickeln. Wichtig
laut des Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im In-    ist auch, wie sich das versicherte Risiko und die Kosten
ternet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.               entwickeln. Daher können wir nicht garantieren, ob
Wir können eine Regelung nur ersetzen, wenn folgende       und in welcher Höhe wir Sie an Überschüssen und
Voraussetzungen erfüllt sind:                              Bewertungsreserven beteiligen.
− Die neue Regelung ist notwendig, um den Vertrag          Beispiel: Wenn unsere [→] Versicherten älter werden
  fortzuführen oder                                        als angenommen, zahlen wir Renten im Durchschnitt
                                                           über einen längeren Zeitraum aus. Die Folge ist: Wir
− das Festhalten an dem Vertrag stellt ohne neue Re-       müssen unsere [→] Rückstellungen erhöhen, um die
  gelung für eine Vertragspartei auch unter Berück-        zusätzlichen Renten sicher zahlen zu können. Hierfür
  sichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei     können wir künftige [→] Überschussanteile streichen
  eine unzumutbare Härte dar.                              oder teilweise kürzen.
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter
Wahrung des Vertragsziels die Belange der [→] Versi-       Entstehen von Überschüssen
cherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird         (2) [→] Überschüsse können wie folgt entstehen:
nach zwei Wochen Bestandteil des Vertrags, nachdem
wir Ihnen die neue Regelung und die hierfür notwendi-      − aus Kapitalerträgen
gen Gründe mitgeteilt haben.                                 Wir legen das Guthaben ab Rentenbeginn in unse-
                                                             rem [→] klassischen Vermögen an. Dabei entstehen
                                                             Kapitalerträge. Dies sind zum Beispiel Zinsen, Mie-
                                                             terträge oder Dividenden. Von diesen Erträgen zie-
                                                             hen wir die Aufwendungen ab, die wir hierfür ge-
                                                             leistet haben. An den verbleibenden Erträgen betei-
                                                             ligen wir die Versicherungsnehmer in ihrer Gesamt-
                                                             heit derzeit zu mindestens 90 %. Daraus finanzieren

                                                                                                    Seite 9 von 28

[Seite 10]
   wir zunächst den Betrag, den wir für unsere zuge-      selben Jahr zuteilen. Damit erhöhen wir die Guthaben
   sagten Zinsen zurückstellen. Dies erfolgt in den ge-   oder vermindern die Beiträge für diese Versicherungs-
   setzlich vorgeschriebenen Rückstellungen für die       nehmer. Den anderen Teil führen wir der sogenannten
   garantierten Leistungen. Die erforderliche Höhe des    [→] Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Wir
   zurückzustellenden Betrags ermitteln wir nach den      bilden und verwenden die Rückstellung für Beitrags-
   Vorschriften der Deckungsrückstellungsverord-          rückerstattung so wie im Gesetz vorgesehen. Hier sind
   nung. Den genauen Wortlaut dieser Verordnung fin-      auch die Besonderheiten in Ausnahmefällen geregelt,
   den Sie auf folgender Seite im Internet:               in denen die Aufsichtsbehörde zustimmen muss (siehe
   www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.                   § 140 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz). Den ge-
   Den verbleibenden Betrag verwenden wir, um un-         nauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf folgender
   sere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an        Seite im Internet:
   den Überschüssen zu beteiligen.                        www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
   Bitte beachten Sie: Reichen die gesamten Nettoer-
                                                          Die verschiedenen Arten von Versicherungen tragen
   träge nicht für die erforderliche Rückstellung aus,
                                                          unterschiedlich zum Überschuss bei. Wir haben des-
   gilt Folgendes: Wir vermindern die Beteiligung am
                                                          halb gleichartige Versicherungen zu Bestandsgruppen
   Risikoergebnis und am übrigen Ergebnis um diesen
                                                          zusammengefasst. Bestandsgruppen unterscheiden
   Fehlbetrag. Im schlechtesten Fall sinken diese Be-
                                                          sich nach der verschiedenen Art des Risikos, das je-
   teiligungen auf Null.
                                                          weils versichert ist. Diese Arten von Risiken können
− aus dem Risikoergebnis                                  zum Beispiel sein: das Risiko der Langlebigkeit oder
  Überschüsse aus dem Risikoergebnis entstehen,           das Risiko der Berufsunfähigkeit. Wir verteilen den
  wenn die [→] Versicherten kürzer leben, als wir an-     Überschuss auf die einzelnen Bestandsgruppen. Die
  genommen haben. Da wir dann weniger Renten zah-         Verteilung richtet sich danach, in welchem Umfang die
  len müssen als vorher berechnet, entstehen Über-        Bestandsgruppen zur Entstehung des Überschusses
  schüsse. An diesen Überschüssen beteiligen wir die      beigetragen haben.
  Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit derzeit zu      Wie hoch die [→] Überschussanteile sind, schlägt der
  mindestens 90 %.                                        [→] Verantwortliche Aktuar jedes Jahr dem Vorstand
− aus dem übrigen Ergebnis                                vor. Der Vorstand legt dann die Anteile fest. Wir ver-
  Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können zum         öffentlichen in unserem Geschäftsbericht, wie die
  Beispiel entstehen,                                     Überschussbeteiligung geregelt ist und wie hoch die
                                                          [→] Überschusssätze sind. Den Geschäftsbericht fin-
   − wenn die Kosten niedriger sind, als wir vorher       den Sie im Internet unter www.alte-leipziger.de.
     angenommen haben oder
   − wenn wir Erträge aus dem Stornoergebnis erzie-       Bewertungsreserven
     len.                                                 (4) Da Sie vor Rentenbeginn direkt an der Wertent-
   Am übrigen Ergebnis beteiligen wir die Versiche-       wicklung der gewählten Fonds beteiligt sind, entstehen
   rungsnehmer in ihrer Gesamtheit derzeit zu mindes-     in diesem Zeitraum keine [→] Bewertungsreserven.
   tens 50 %.                                             Zum Rentenbeginn legen wir Ihr Guthaben komplett
                                                          im [→] klassischen Vermögen an. Damit können ab
Die genannten Prozentsätze gelten für die Versiche-       Rentenbeginn Bewertungsreserven entstehen, an denen
rungsnehmer in ihrer Gesamtheit. Sie selbst haben         wir Sie beteiligen. Dies geschieht, indem wir den lau-
keinen Anspruch darauf, dass wir Sie in einer be-         fenden Überschuss jährlich erhöhen. Wir ermitteln und
stimmten Höhe an den Überschüssen beteiligen.             verteilen die Bewertungsreserven so, wie im Gesetz
Diese Regelungen sind durch die Mindestzuführungs-        vorgesehen (siehe § 153 Versicherungsvertragsgesetz).
verordnung vorgeschrieben. Sie können durch eine          Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf fol-
neue Verordnung geändert oder neu festgelegt werden.      gender Seite im Internet:
Den genauen Wortlaut der Mindestzuführungsverord-         www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
nung finden Sie auf folgender Seite im Internet:          Bitte beachten Sie: Die Höhe der Bewertungsreserven
www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.                      hängt davon ab, wie sich die Kapitalmärkte entwickeln.
                                                          Weil die Kapitalmärkte schwanken, kann Ihre Beteili-
Beteiligung an den Überschüssen                           gung höher oder niedriger ausfallen. Sie kann sogar
(3) Die auf die [→] Versicherungsnehmer entfallenden      ganz entfallen. Auch aufsichtsrechtliche Regelungen
[→] Überschüsse können wir auf zwei Arten zuweisen:       können dazu führen, dass die Beteiligung an den Be-
Einen Teil der Überschüsse können wir Verträgen im        wertungsreserven ganz oder teilweise entfällt.
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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Überschüsse vor Rentenbeginn                                  Rentenfaktor entspricht. Die Teilrenten erhöhen wir
                                                              mit den jährlichen Überschussanteilen. Die Höhe
(5) Sie erhalten zu Beginn eines jeden Monats laufende
                                                              der [→] Überschusssätze legen wir für jede Teil-
[→] Überschussanteile. Dadurch erhöht sich Ihr Gut-
                                                              rente entsprechend der verwendeten Rechnungs-
haben.
                                                              grundlagen getrennt fest. Für das Guthaben jedes
Wir berechnen die laufenden Überschussanteile in Pro-         Teils gelten die jeweils oben beschriebenen Rech-
zent des Guthabens jedes Fonds am Ende des vorheri-           nungsgrundlagen.
gen Monats. Die Höhe der Prozentsätze unterscheidet
                                                           Sie können bei Abschluss des Vertrags entscheiden,
sich von Fonds zu Fonds. Bitte beachten Sie: Fonds-
                                                           wie wir die jährlichen Überschussanteile verwenden.
gesellschaften erstatten uns die laufenden Kosten eines
                                                           Sie können zwischen folgenden Formen wählen:
Fonds teilweise zurück. Auf Basis dieser Rückerstat-
tungen legen wir den laufenden Überschussanteil fest.      − Rentenzuwachs
Dieser ist bei vielen Fonds auch Null. Die laufenden
Überschussanteile vermindern die tatsächlichen Fonds-      − Bonusrente oder
kosten. Wie hoch die Fondskosten sind, finden Sie in       − wachsende Bonusrente.
dem Fondsporträt des jeweiligen Fonds oder auf unse-
rer Internetseite                                          Wir berechnen diese Leistungen mit den Rechnungs-
www.alte-leipziger.de/fondsinformationen.                  grundlagen, die bei Rentenbeginn gelten.

Da Sie direkt an der Wertentwicklung der gewählten         Bitte beachten Sie:
Fonds beteiligt sind, fallen keine Überschussanteile aus   − Wenn Sie nichts anderes beantragen, erhalten Sie ei-
Kapitalerträgen an.                                          nen Rentenzuwachs.
Die laufenden Überschussanteile aus dem Risikoergeb-       − Wenn Sie vereinbart haben, dass die Rente garan-
nis (Todesfallrisiko) berechnen wir monatlich in Pro-        tiert steigt, verwenden wir die Überschussanteile für
zent des Risikobeitrags. Wir berechnen die Risikobei-        den Rentenzuwachs.
träge für die Todesfallsumme mit Annahmen darüber,
wie sich das versicherte [→] Risiko entwickelt.            − Wenn Sie eine [→] Rentengarantiezeit oder eine ga-
                                                             rantierte Steigerung der Rente gewählt haben, gel-
Überschüsse nach Rentenbeginn                                ten diese auch für die Rente aus Überschussanteilen.
(6) Wir berechnen die laufenden [→] Überschussan-          Rentenzuwachs:
teile jährlich in Prozent des Guthabens. Wir ermitteln     Wenn Sie den Rentenzuwachs wählen, verwenden wir
und verwenden die Überschussanteile entsprechend           die jährlichen Überschussanteile für zusätzliche le-
dem Weg, auf dem wir die Rente berechnet haben             benslange Renten. Dadurch steigt die Rente jedes Jahr
(siehe § 8 Absatz 3):                                      zum Beginn eines neuen [→] Versicherungsjahrs. Wie
                                                           stark die Rente steigt, hängt von den für das jeweilige
− Wenn die Rente nach neuen Rechnungsgrundlagen            Jahr festgelegten [→] Überschusssätzen ab. Diese ste-
  höher ist als die Rente nach [→] garantiertem Ren-       hen nicht im Voraus fest. Daher können wir nicht ga-
  tenfaktor, gilt: Wir berechnen die laufenden Über-       rantieren, ob und wie stark eine Rente steigt. Wenn Ihre
  schussanteile mit den [→] Rechnungsgrundlagen,           Rente angestiegen ist, kann sie nicht mehr sinken. Da-
  die bei Rentenbeginn gelten. Für das Guthaben gel-       mit garantieren wir den erreichten Rentenzuwachs für
  ten die gleichen Rechnungsgrundlagen.                    die gesamte Rentendauer.
− Wenn die Rente nach garantiertem Rentenfaktor hö-        Wenn der [→] Versicherte stirbt, zahlen wir den Ren-
  her ist als die Rente nach neuen Rechnungsgrundla-       tenzuwachs bis zum Ende der Rentengarantiezeit. Auf
  gen, gilt:                                               Wunsch zahlen wir den Rentenzuwachs und die Rente
   − Zu Rentenbeginn verrenten wir einen Teil Ihres        als einmaligen Betrag aus. Wie wir diesen Betrag be-
     Guthabens mit den Rechnungsgrundlagen, die            rechnen, finden Sie in § 10 Absatz 2. Wenn der Versi-
     bei Rentenbeginn gelten.                              cherte nach Ende der Rentengarantiezeit stirbt, zahlen
                                                           wir keine Leistungen aus.
   − Den anderen Teil Ihres Guthabens verrenten wir
     mit den Rechnungsgrundlagen, mit denen wir            Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den [→]
     die Rente nach garantiertem Rentenfaktor ermit-       Rückkaufswert des erreichten Rentenzuwachses aus.
     telt haben.                                           Der Rückkaufswert ist so hoch wie die einmalige Leis-
                                                           tung bei Tod des Versicherten. Wenn darüber hinaus
   Wir teilen das Guthaben so auf, dass die Summe der      Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine lebenslange
   Teilrenten der Rente nach garantiertem                  Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn der Vertrag
                                                                                                 Seite 11 von 28

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endet, weil die Mindestrente von 200 EUR im Jahr           D. AUSZAHLUNG VON LEISTUNGEN
nicht erreicht wird, gilt: Wir zahlen das Guthaben aus,
das wir für den Rentenzuwachs gebildet haben.              § 15 Was müssen Sie beachten, wenn Leistungen
Bonusrente und wachsende Bonusrente:                            fällig werden?
Wenn Sie eine (wachsende) Bonusrente wählen, erhö-         (1) Wenn Sie Leistungen aus diesem Vertrag erhalten
hen wir die Rente um einen Bonus. Diesen berechnen         möchten, benötigen wir von Ihnen folgende Unterla-
wir aus den während der gesamten Rentendauer zu er-        gen:
wartenden Überschussanteilen. Solange sich die Höhe
der Überschussanteile nicht ändert, bleibt die Höhe der    − den [→] Versicherungsschein und
zusätzlichen Bonusrente gleich.                            − ein amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt des
Bei der wachsenden Bonusrente beginnt die Rente mit          [→] Versicherten.
einem etwas niedrigeren Bonus. Dafür steigt die ge-        (2) Wir können vor jeder Rentenzahlung ein amtliches
samte Rente jedes Jahr jeweils zu Beginn eines neuen       Zeugnis darüber verlangen, dass der [→] Versicherte
Versicherungsjahrs um den vereinbarten Prozentsatz.        noch lebt (Lebensbescheinigung). Die Kosten für die-
Um welchen Prozentsatz die Rente steigt, können Sie        ses amtliche Zeugnis übernehmen wir. Wir werden die-
bei Abschluss des Vertrags wählen.                         ses amtliche Zeugnis in der Regel jährlich verlangen.
Wir können nicht garantieren, wie hoch die Bonusrente      (3) Der Tod des [→] Versicherten muss uns [→] un-
ist. Auch den Steigerungssatz bei der wachsenden Bo-       verzüglich mitgeteilt werden. Zusätzlich muss uns eine
nusrente können wir nicht garantieren. Die (wach-          amtliche Sterbeurkunde vorgelegt werden. Diese muss
sende) Bonusrente ändert sich, wenn wir die Über-          das Geburtsdatum und den Geburtsort des Versicherten
schusssätze neu festlegen. Wenn diese sinken, sinkt        enthalten. Wenn wir Renten nach dem Tod des Versi-
auch der Bonus. Für die wachsende Bonusrente gilt          cherten zu viel ausgezahlt haben, muss uns der Emp-
Folgendes:                                                 fänger diese Renten zurückzahlen.
− Wenn die Überschusssätze sinken, sinkt zuerst der        Wenn wir vor Abschluss des Vertrags das Risiko des
  Steigerungssatz und danach sinkt der Bonus.              Versicherten geprüft haben, muss uns zusätzlich Fol-
− Wenn die Überschusssätze steigen, bleibt der Stei-       gendes eingereicht werden: eine ärztliche oder amtliche
  gerungssatz gleich und der Bonus steigt.                 Bescheinigung über die Ursache des Todes. Die Be-
                                                           scheinigung muss Folgendes enthalten: den Beginn und
Wenn der Versicherte stirbt, zahlen wir die (wach-         den Verlauf der Krankheit, die zum Tod des Versicher-
sende) Bonusrente bis zum Ende der Rentengarantie-         ten geführt hat.
zeit. Auf Wunsch zahlen wir die (wachsende) Bonus-
rente und die Rente als einmaligen Betrag aus. Wie wir     (4) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte ver-
diesen Betrag berechnen, finden Sie in § 10 Absatz 2.      langen, um unsere Leistungspflicht zu klären. Die Kos-
Künftig zu erwartende Überschussanteile rechnen wir        ten hierfür trägt derjenige, der die Leistung bean-
dabei nicht mit ein. Wenn der Versicherte nach Ende        sprucht.
der Rentengarantiezeit stirbt, zahlen wir keine Leistun-   (5) Wenn wir die Unterlagen erhalten haben, prüfen wir
gen aus.                                                   Folgendes:
Wenn Sie den Vertrag kündigen, zahlen wir den Rück-        − liegt ein [→] Versicherungsfall vor und
kaufswert der (wachsenden) Bonusrente aus. Wenn
darüber hinaus Guthaben vorhanden ist, zahlen wir eine     − wie hoch sind die Leistungen.
lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn der        Erst wenn wir diese Prüfungen abgeschlossen haben,
Vertrag endet, weil die Mindestrente von 200 EUR im        zahlen wir die Leistungen. Dafür müssen Sie die in den
Jahr nicht erreicht wird, gilt: Wir zahlen das Guthaben    Absätzen 1 bis 4 genannten Pflichten erfüllt haben.
aus, das wir für die (wachsende) Bonusrente gebildet       Wenn Sie diese Pflichten verletzen, kann dies zur Folge
haben.                                                     haben, dass
                                                           − sich unsere Leistungen verzögern oder
                                                           − wir gar keine Leistungen zahlen.
                                                           (6) Wenn wir Leistungen in Länder außerhalb des Eu-
                                                           ropäischen Wirtschaftsraums auszahlen sollen, gilt:


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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Der Empfänger trägt das Risiko, dass die Leistungen       E. BEITRÄGE UND KOSTEN
nicht ankommen.
                                                          § 17 Wie müssen Sie Ihre Beiträge zahlen?
§ 16 Wer erhält die Leistungen?
                                                          (1) Sie können einen einmaligen Beitrag oder laufende
Benennung eines Begünstigten                              Beiträge zahlen. Laufende Beiträge können Sie in fol-
                                                          genden Abständen (Zahlungsweise) zahlen:
(1) Die Leistungen aus diesem Vertrag zahlen wir an
den [→] Begünstigten. Wenn Sie keinen Begünstigten        − monatlich,
für die Erlebens- oder Todesfallleistung benennen, zah-   − vierteljährlich,
len wir diese an Sie oder an Ihre Erben.
                                                          − halbjährlich oder
Sie können den Begünstigten auf zwei Wegen benen-
nen oder ändern:                                          − jährlich.
1. Weg: Wenn Sie eine Person widerruflich als Begüns-     (2) Sie müssen den ersten oder einmaligen Beitrag wie
tigten benennen, können Sie diesen Begünstigten jeder-    folgt zahlen:
zeit ändern. Dies können Sie tun, solange der [→] Ver-
                                                          − sofort nachdem wir den Vertrag mit Ihnen geschlos-
sicherte lebt und wir noch keine Leistung ausgezahlt
                                                            sen haben,
haben. Erklärungen können Sie uns gegenüber in [→]
Textform abgeben.                                         − aber nicht vor dem Beginn der Versicherung. Das
2. Weg: Wenn Sie eine Person sofort und unwiderruf-         Datum für den Beginn der Versicherung finden Sie
lich als Begünstigten benennen, können Sie diesen Be-       im [→] Versicherungsschein.
günstigten nur noch unter folgenden Bedingungen än-       Alle folgenden Beiträge müssen Sie jeweils zum Be-
dern:                                                     ginn der gewählten Zahlungsweise zahlen.
− Sie müssen uns dies mitteilen und                       (3) Wir buchen Ihre Beiträge jeweils am Anfang eines
                                                          Zahlungsabschnitts von dem Konto ab, das Sie uns an-
− der von Ihnen vorher benannte Begünstigte muss
                                                          gegeben haben. Anders dürfen Sie nicht zahlen. Ihr
  zustimmen.
                                                          Beitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn
Diese Erklärungen erfordern die [→] Schriftform.
                                                          − wir Ihren fälligen Beitrag einziehen konnten,
Inhaber des Versicherungsscheins                          − wir berechtigt sind, Ihren Beitrag einzuziehen und
(2) Wir können die Leistung an jeden auszahlen, der       − Sie dem Einzug nicht widersprechen.
uns den [→] Versicherungsschein vorlegt. Der Inhaber
des Versicherungsscheins kann uns gegenüber auch          Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, gilt er
alle anderen Rechte aus dem Vertrag geltend machen.       dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn
Er gilt auch als bevollmächtigt, unsere [→] Erklärun-     − Sie nicht dafür verantwortlich sind, dass wir Ihren
gen zu empfangen. Wir müssen also nicht prüfen, ob          Beitrag nicht einziehen konnten,
der Inhaber des Versicherungsscheins dazu berechtigt
ist. Wir dürfen aber verlangen, dass der Inhaber des      − wir Sie aufgefordert haben zu zahlen und
Versicherungsscheins uns seine Berechtigung nach-         − Sie Ihren Beitrag [→] unverzüglich an uns überwei-
weist.                                                      sen.
Wir müssen den Inhaber des Versicherungsscheins nur
dann als berechtigt anerkennen, wenn uns der bisher       § 18 Was geschieht, wenn wir einen Beitrag nicht
Berechtigte informiert hat.                                    rechtzeitig einziehen konnten?
                                                          (1) Wenn wir Ihren ersten oder einmaligen Beitrag
Abtretung und Verpfändung                                 nicht rechtzeitig von Ihrem Konto einziehen konnten,
(3) Sie können Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag       können wir vom Vertrag zurücktreten. Wenn wir zu-
auch auf Dritte übertragen, also abtreten oder verpfän-   rücktreten, müssen Sie uns folgende Kosten erstatten:
den. Dies setzt Folgendes voraus:                         Alle Kosten für ärztliche Untersuchungen, die uns bei
                                                          der [→] Risikoprüfung entstanden sind. Wenn Sie für
− Rechte und Ansprüche sind übertragbar und               die verspätete Zahlung nicht verantwortlich sind, kön-
− Sie zeigen uns an, dass Sie diese übertragen haben.     nen wir nicht zurücktreten. Sie müssen uns aber nach-
                                                          weisen, dass Sie nicht verantwortlich sind.

                                                                                                 Seite 13 von 28

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Wenn wir Ihren ersten oder einmaligen Beitrag nicht        (2) Wenn Sie eine zusätzliche Leistung für den Todes-
rechtzeitig einziehen konnten und ein [→] Versiche-        fall oder eine [→] BUZ eingeschlossen haben, beach-
rungsfall eintritt, erbringen wir keine Leistungen. Über   ten Sie bitte Folgendes:
diese Folge müssen wir Sie in folgender Weise infor-
                                                           − Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit gilt
mieren:
                                                             immer für den neuen Beitrag.
− durch eine gesonderte Mitteilung in [→] Textform
                                                           − Die anderen zusätzlichen Leistungen ändern sich
  oder
                                                             durch die geänderten Beiträge nicht.
− durch einen auffälligen Hinweis im [→] Versiche-
                                                           − Wenn Sie eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfä-
  rungsschein.
                                                             higkeit vereinbart haben, führen wir eine neue [→]
Wir müssen trotzdem leisten, wenn                            Risikoprüfung durch. Wir verzichten darauf, wenn
                                                             sich der jährliche Beitrag innerhalb der letzten fünf
− wir Sie nicht in der beschriebenen Weise informiert
                                                             Jahre um höchstens 3.000 EUR erhöht hat. Hierbei
  haben oder
                                                             zählen wir die aktuelle Erhöhung mit. Die Erhöhun-
− Sie nicht verantwortlich sind, dass wir den Beitrag        gen aus einer vereinbarten [→] Dynamik zählen
  nicht rechtzeitig einziehen konnten. Sie müssen uns        nicht dazu.
  aber nachweisen, dass Sie nicht verantwortlich sind.
                                                           § 20 Was müssen Sie beachten, wenn Sie Zuzahlun-
(2) Wenn wir einen folgenden Beitrag nicht rechtzeitig
                                                                gen leisten wollen?
von Ihrem Konto einziehen konnten, schicken wir
Ihnen eine Mahnung. Dies gilt auch für sonstige Be-        Sie können jederzeit vor Rentenbeginn zusätzliche Be-
träge, die Sie uns schulden. Wenn Sie den angemahnten      träge einzahlen. Wir nennen diese zusätzlichen Beträge
Betrag nicht in den gesetzten Fristen zahlen, setzen wir   Zuzahlungen. Für die Zuzahlungen gelten folgende Be-
die Leistungen herab wie bei einem Beitrags-Stopp.         dingungen:
Mehr dazu finden Sie in § 23.
                                                           − Jede Zuzahlung muss mindestens 500 EUR betra-
Die Kosten für die Mahnung müssen Sie tragen. In un-         gen.
serer Mahnung werden wir Sie auf die Rechtsfolgen
                                                           − Zuzahlungen und Beiträge dürfen zusammen
nach § 38 Versicherungsvertragsgesetz hinweisen. Den
                                                             40.000 EUR in jedem einzelnen Jahr nicht überstei-
genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf folgen-
                                                             gen. Diese Grenze gilt nicht für das erste [→] Ver-
der Seite im Internet:
                                                             sicherungsjahr, wenn Sie bei Beginn des Vertrags
www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.
                                                             einen zusätzlichen Betrag einzahlen.
§ 19 Wie können Sie Ihre Beiträge erhöhen oder             Von Ihrer Zuzahlung ziehen wir zunächst Kosten
     senken?                                               (siehe § 21) ab. Den verbleibenden Betrag rechnen wir
(1) Sie können Ihren Beitrag jederzeit für die Zukunft     am ersten Börsentag nach dem Eingang in Anteilein-
erhöhen oder senken. Dazu müssen Sie Folgendes be-         heiten um. Er erhöht zum Beginn des nächsten Monats
achten:                                                    Ihr Guthaben. Wir berechnen den [→] garantierten
                                                           Rentenfaktor neu (siehe § 19 Absatz 1).
− Der neue Beitrag muss mindestens 300 EUR im
                                                           Eine zusätzliche Leistung für den Todesfall oder eine
  Jahr betragen.
                                                           [→] BUZ ändern sich nicht durch eine Zuzahlung.
− Der neue Beitrag darf 40.000 EUR im Jahr nicht
  übersteigen.                                             § 21 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag berück-
                                                                sichtigt?
− Das Guthaben und die künftig zu zahlenden Bei-
  träge reichen aus, um die Kosten und [→] Risiko-         (1) Kosten entstehen beim Abschluss des Vertrags und
  beiträge des Vertrags zu decken. Mehr dazu finden        während Ihr Vertrag läuft. Die Kosten unterteilen wir
  Sie in § 1 Absatz 3.                                     in
Wenn Sie die Summe der zuletzt vereinbarten Beiträge       − Abschluss- und Vertriebskosten und
erhöhen, gilt für den [→] garantierten Rentenfaktor für
                                                           − übrige Kosten.
die zusätzlichen Beiträge Folgendes: Wir berechnen
ihn mit den [→] Rechnungsgrundlagen, die zum Zeit-         Diese Kosten stellen wir nicht gesondert in Rechnung,
punkt der Erhöhung maßgebend sind.                         sondern haben sie bereits einkalkuliert. Zusätzlich fal-
                                                           len Kosten in den Fonds an. Die Fondskosten finden
                                                           Sie in dem Fondsporträt des jeweiligen Fonds oder auf
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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


unserer Internetseite                                       Fondsguthaben. Die Kosten sind bereits in der Wer-
www.alte-leipziger.de/fondsinformationen.                   tentwicklung der Fonds berücksichtigt.
(2) Die Abschluss- und Vertriebskosten benötigen wir     − Wir berechnen Kosten in Prozent jedes gezahlten
vor allem, um den Vermittler des Vertrags zu vergüten      Beitrags und jeder Zuzahlung.
und den Vertrag einzurichten. Wie hoch die Abschluss-
                                                         Auch wenn Sie keine Beiträge zahlen, ziehen wir den
und Vertriebskosten genau in Euro sind, finden Sie in
                                                         festen monatlichen Eurobetrag und die guthabenbezo-
den „Informationen über den Versicherungsvertrag“.
                                                         genen Kosten von Ihrem Guthaben ab. Ab Rentenbe-
Einen Teil der Abschluss- und Vertriebskosten berech-    ginn berechnen wir die übrigen Kosten in Prozent der
nen und verteilen wir wie folgt:                         gezahlten Renten.
− Wir berechnen einen Betrag in Prozent der Summe        Den genauen Betrag der übrigen Kosten und der darin
  aller vereinbarten Beiträge, höchstens für 45 Jahre.   enthaltenen Verwaltungskosten finden Sie in den „In-
                                                         formationen über den Versicherungsvertrag“.
− Diesen Betrag ziehen wir in den ersten fünf Jahren
  ab Beginn des Vertrags in gleichen Teilbeträgen        § 22 Welche Kosten können wir zusätzlich erhe-
  von Ihren Beiträgen ab.                                     ben?
− Wenn Sie mit uns vereinbart haben, am Anfang ver-      (1) In folgenden Fällen berechnen wir Ihnen pauschal
  minderte Beiträge zu zahlen, gilt: Wir verteilen die   zusätzliche Kosten:
  Abschluss- und Vertriebskosten über einen längeren
  Zeitraum als fünf Jahre. Solange Sie verminderte       − Sie zahlen den Beitrag nicht rechtzeitig und wir set-
  Beiträge zahlen, ziehen wir niedrigere Teilbeträge       zen Ihnen deshalb eine Frist oder senden Ihnen eine
  ab.                                                      Mahnung.
− Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass Sie weni-      − Ihre Bank gibt eine Lastschrift zurück.
  ger als fünf Jahre Beiträge zahlen, gilt: Wir ziehen   − Sie beantragen, dass wir nicht gezahlte Beiträge von
  die Abschluss- und Vertriebskosten in gleichen Be-       Ihrem Guthaben abziehen.
  trägen über die gesamte Zeit ab, in der Sie Beiträge
  zahlen.                                                Die genauen Beträge der zusätzlichen Kosten finden
                                                         Sie in den „Informationen über den Versicherungsver-
− Wenn Sie einen einmaligen Beitrag oder Zuzahlun-       trag“.
  gen leisten, ziehen wir die Abschluss- und Ver-
  triebskosten sofort ab.                                (2) Die Höhe der zusätzlichen Kosten kann sich wäh-
                                                         rend der Vertragsdauer ändern. Sie richtet sich nach
Nach Ablauf von fünf Jahren nach Beginn des Vertrags     den Kosten, die bei uns durchschnittlich entstehen. Die
gilt Folgendes: Den anderen Teil der Abschluss- und      aktuelle Höhe der zusätzlichen Kosten teilen wir Ihnen
Vertriebskosten ziehen wir anteilig von jedem Beitrag    jederzeit gerne mit. Sie können uns nachweisen, dass in
ab.                                                      Ihrem Fall keine zusätzlichen Kosten entstanden sind.
(3) Die übrigen Kosten benötigen wir zum Beispiel        Dann entfallen diese. Sie können uns auch nachweisen,
                                                         dass die zusätzlichen Kosten in Ihrem Fall niedriger
− um Ihren Vertrag zu betreuen, solange Ihr Vertrag      sein müssen. Dann setzen wir diese herab.
  läuft und
− um Ihren Vertrag zu verwalten.                         F. ÜBERBRÜCKUNG    VON                  ZAHLUNGS-
                                                            SCHWIERIGKEITEN
Vor Rentenbeginn berechnen wir die übrigen Kosten
wie folgt:
                                                         § 23 Wie können Sie Ihre Beiträge stoppen und auf
− Wir erheben einen festen monatlichen Eurobetrag.            Wunsch später weiter zahlen?
− Wir berechnen monatliche Kosten in Prozent Ihres       (1) Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, kön-
  Guthabens zum Ende des vorherigen Monats. Diese        nen Sie Ihre Beiträge stoppen (unbefristete Beitrags-
  nennen wir guthabenbezogene Kosten.                    freistellung). Sie müssen uns in [→] Textform mittei-
  Die Fondsgesellschaften erheben laufende Kosten        len, wann der Beitrags-Stopp beginnen soll. Er beginnt
  für die Fonds in Prozent des Fondsguthabens. Diese     frühestens, wenn Ihr nächster Beitrag fällig ist.
  Kosten zahlen Sie nicht gesondert. Die Fondsgesell-    Wenn Ihr Guthaben für einen unbefristeten Beitrags-
  schaften entnehmen diese Kosten direkt dem             Stopp nicht ausreicht (siehe § 1 Absatz 3), beenden wir
                                                         den Vertrag. In diesem Fall zahlen wir Ihnen den [→]
                                                                                                Seite 15 von 28

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Rückkaufswert aus. Wie wir den Rückkaufswert be-          − Sie zahlen die nicht gezahlten Beiträge, indem Sie
rechnen, finden Sie in § 31 Absatz 2. Auf Wunsch prü-       Ihre künftigen Beiträge erhöhen.
fen wir die Möglichkeiten, wie Sie Ihren Vertrag fort-
führen können.                                            G. FONDSANLAGE            UND      WERTERMITT-
(2) Sie können Ihre Beiträge auch für einen bestimmten       LUNG
Zeitraum stoppen (befristete Beitragsfreistellung).
Dazu müssen Sie Folgendes beachten:                       § 24 Wie können Sie Ihre Fonds auswählen?

− Der Zeitraum darf höchstens drei Jahre betragen. Er     (1) Sie können bis zu 20 Fonds aus unserer aktuellen
  beginnt frühestens drei Jahre nach Beginn des Ver-      Fondsauswahl wählen. Sie bestimmen ebenfalls die
  trags.                                                  prozentuale Aufteilung der gewählten Fonds. Die aktu-
                                                          elle Fondsauswahl finden Sie auf unserer Internetseite
− Der Beitrags-Stopp gilt für künftig zu zahlende Bei-    www.alte-leipziger.de/fondsinformationen.
  träge.
                                                          Diese Fondsauswahl umfasst Fonds aus verschiedenen
− Sie können Ihren Beitrag auch mehrfach für einen        Kategorien. Wir bieten derzeit Aktienfonds aus ver-
  bestimmten Zeitraum stoppen.                            schiedenen Regionen oder zu bestimmten Themen. Au-
Wenn Ihr Guthaben für den befristeten Beitrags-Stopp      ßerdem gibt es Fonds aus anderen Kategorien: Zum
nicht ausreicht (siehe § 1 Absatz 3), führen wir den      Beispiel [→] vermögensverwaltende Fonds, [→] ETFs
Vertrag unverändert fort. Auf Wunsch prüfen wir alter-    und [→] Rentenfonds. Neben den oben genannten
native Möglichkeiten, wie Sie Ihren Vertrag ändern        Fonds bieten wir ebenfalls selbst gemanagte Strategie-
können.                                                   portfolios für die Fondsauswahl an. Für die Strategie-
                                                          portfolios bestimmen wir Folgendes:
(3) Wenn Sie Ihre Beiträge stoppen, erheben wir keine
Stornogebühr. Auch wenn Sie keine Beiträge zahlen,        − Eine Strategie, nach der wir das Guthaben auf meh-
ziehen wir monatlich folgende Beträge von Ihrem Gut-        rere Fonds aufteilen,
haben ab:                                                 − die einzelnen Fonds, auf die wir das Guthaben auf-
− den festen Eurobetrag (§ 21 Absatz 3),                    teilen und

− die guthabenbezogenen Kosten (§ 21 Absatz 3) und        − Änderungen der Strategie. Dies bedeutet, dass wir
                                                            das Guthaben in neue Fonds oder mit einer neuen
− die [→] Risikobeiträge.                                   Aufteilung anlegen.
Wenn Sie die Höhe Ihrer zusätzlich versicherten Risi-     (2) Switch: Mit einem Switch können Sie Folgendes
ken (siehe § 1 Absatz 1) ändern möchten, teilen Sie uns   kostenlos ändern:
dieses bitte mit. Sonst bleibt die Höhe der zusätzlich
versicherten Risiken unverändert.                         − in welche Fonds wir Ihre Sparbeiträge und [→]
                                                            Überschüsse anlegen,
Bitte beachten Sie: Ein Beitrags-Stopp kann für Sie
Nachteile haben. In den ersten Jahren entnehmen wir       − welche bestehenden Fonds Sie nicht weiter bespa-
Ihrem Guthaben die Abschluss- und Vertriebskosten           ren möchten oder
(§ 21 Absatz 2). Deshalb ist zunächst nur ein gerin-      − in welchen Anteilen wir Ihre Sparbeiträge und
ges Guthaben vorhanden. Dieses kann auch in den             Überschüsse auf die verschiedenen Fonds aufteilen.
folgenden Jahren niedriger sein als Ihre eingezahl-
ten Beiträge.                                             Dies ist frühestens zu Beginn des folgenden Monats
                                                          möglich, nachdem Sie den Switch beantragen. Wenn
(4) Sie können den Beitrags-Stopp jederzeit beenden.      nach einer Änderung keine weiteren Beiträge und
Hierfür müssen Sie mit uns vereinbaren, dass Sie Ihren    Überschüsse mehr in einen Fonds fließen, gilt: Der
bisherigen Beitrag ab der nächsten Fälligkeit wieder      Fonds bleibt mit seinen Anteileinheiten bestehen, so-
zahlen. Wir verzichten darauf, das [→] Risiko des [→]     fern Sie keine Übertragung auf einen anderen Fonds
Versicherten erneut zu prüfen.                            veranlassen.
Die während des Beitrags-Stopps nicht gezahlten Bei-      (3) Shift: Mit einem Shift können Sie Guthaben von ei-
träge können Sie ganz oder teilweise nachzahlen. Sie      nem Fonds auf einen anderen Fonds übertragen. Dies
können den Betrag wie folgt ausgleichen:                  können Sie jederzeit und kostenlos tun. Sie können das
− Sie zahlen die nicht gezahlten Beiträge in einem Be-    ganze Guthaben oder Teile davon übertragen. Ihre
   trag. Wenn Sie nur einen Teil nachzahlen, müssen       Fondsauswahl für die Anlage der Sparbeiträge und [→]
   Sie mindestens 500 EUR nachzahlen.                     Überschüsse ändert sich dadurch nicht.
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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Bitte beachten Sie: Ihre Fondsauswahl darf insgesamt      § 26 Was bedeutet Rebalancing?
20 Fonds nicht übersteigen.
                                                          Bei einem Rebalancing geschieht Folgendes: Wir stel-
                                                          len die von Ihnen gewählte prozentuale Aufteilung der
§ 25 Wann können wir einen Fonds austauschen?
                                                          gewählten Fonds einmal pro Jahr wieder her. Dies ist
(1) Wir sind berechtigt, einen Fonds durch einen mög-     entweder die Aufteilung, die Sie im Antrag gewählt ha-
lichst gleichartigen anderen Fonds zu ersetzen. Voraus-   ben oder eine nachträglich geänderte Aufteilung.
setzung dafür sind erhebliche Änderungen bei einem
                                                          Unterschiedliche Wertentwicklungen der gewählten
Fonds, die wir nicht beeinflussen können.
                                                          Fonds führen ständig zu neuen Aufteilungen des Gut-
Beispiele für erhebliche Änderungen sind:                 habens. Wir schichten jeweils zu Beginn eines [→]
                                                          Versicherungsjahrs um. So bleibt Ihre gewählte Auftei-
− Die Fondsgesellschaft schließt den Fonds oder löst
                                                          lung auf die Fonds erhalten. Das Rebalancing endet mit
  ihn auf.
                                                          Beginn des Ablaufmanagements (siehe § 28).
− Die Fondsgesellschaft stellt den Kauf und Verkauf
  des Fonds ein.                                          § 27 Was bedeutet die intelligente Anlagesteuerung
                                                               (IAS)?
− Die Fondsgesellschaft erhöht oder erhebt nachträg-
  lich Kosten.                                            Ziel der intelligenten Anlagesteuerung ist es, Risiken
                                                          der Fondsanlage bereits ab Beginn des Vertrags zu
− Die Fondsgesellschaft ändert die Fristen für den        mindern. Dies geschieht, indem wir die Kurse der
  Kauf oder Verkauf von Fonds.                            Fonds ständig überwachen und die Kursschwankungen
− Wir beenden unsere Zusammenarbeit mit der jewei-        Ihrer Fondsanlage „glätten“. Im Folgenden beschreiben
  ligen Fondsgesellschaft.                                wir, wie IAS genau funktioniert:
Zu den erheblichen Änderungen zählt auch, wenn der        Wir prüfen zu Beginn eines Monats, ob die [→] Vola-
Fonds Auswahlkriterien nicht mehr erfüllt, von denen      tilität jedes einzelnen Fonds die von uns festgelegte
wir die Aufnahme in unsere Fondsauswahl abhängig          Höchstgrenze übersteigt. Es gilt folgender Grund-
machen. Dazu zählen zum Beispiel folgende Fälle:          satz: Je kürzer die verbleibende Zeit bis zum Ren-
                                                          tenbeginn ist, desto geringer ist die festgelegte
− Die Fondsgesellschaft ändert die Anlagestrategie ei-    Höchstgrenze und damit das Risiko.
  nes Fonds erheblich.
                                                          Die Höchstgrenze bestimmen wir anhand
− Das Guthaben aller [→] Versicherungsnehmer in
  einem Fonds beträgt länger als sechs Monate weni-       − der gewählten IAS-Variante,
  ger als 100.000 EUR.                                    − der verbleibenden Zeit bis zum Rentenbeginn und
− Ein Fonds hat sich erheblich schlechter entwickelt      − der mittleren Kurse in verschiedenen zurückliegen-
  als der Marktdurchschnitt vergleichbarer Fonds.           den Zeiträumen (Trends).
− Ein bedeutendes Ratingunternehmen wertet einen          Liegt ein kurzfristiger über einem längerfristigen
  Fonds deutlich ab.                                      Trend, deuten wir dies als ein Zeichen für einen positi-
(2) Wenn wir von dem in Absatz 1 genannten Recht          ven Markttrend. Bei positiven Markttrends passen wir
Gebrauch machen, werden wir Sie darüber informie-         die Höchstgrenze nach oben an.
ren. Wir nennen Ihnen den Zeitpunkt des Austausches       Überschreitet die Volatilität eines Fonds die Höchst-
und den Ersatzfonds. Wir wählen den Ersatzfonds aus       grenze, schichten wir Anteile des Fonds in einen
unserer aktuellen Fondsauswahl, der dem von Ihnen         schwankungsarmen Fonds um. Diesen Fonds nennen
gewählten Fonds am ehesten entspricht. Sie entschei-      wir IAS-Fonds. Wir sind berechtigt, den IAS-Fonds
den selbst, ob Sie in diesen Fonds anlegen. Sie können    auszutauschen. Über den Austausch informieren wir
auch einen anderen Fonds als Ersatz wählen. Dafür ha-     Sie.
ben Sie sechs Wochen Zeit, nachdem Sie unsere Nach-
richt erhalten haben. Auch nach Ablauf der Frist kön-     Es erfolgt außerdem ein monatliches Rebalancing: Wir
nen Sie Ihr [→] Fondsguthaben kostenlos auf einen an-     schichten das gesamte Guthaben aller Fonds zu Beginn
deren Fonds übertragen.                                   eines Monats um. So bleibt Ihre gewählte Aufteilung
                                                          auf die Fonds erhalten. Auch das Guthaben des IAS-
Wir informieren Sie auch, wenn sich sonst etwas bei       Fonds wird wieder auf Ihre gewählten Fonds verteilt.
den Fonds ändert. Zum Beispiel: Der Name oder die         Danach prüfen wir wieder die Volatilitäten der
Anlagestrategie ändern sich.

                                                                                                  Seite 17 von 28

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einzelnen Fonds. Bei einer zu hohen Volatilität schich-    hoch der Anteil an risikoreicheren Fonds bei Rentenbe-
ten wir erneut Guthaben in den IAS-Fonds um.               ginn noch sein soll. Wir schlagen Ihnen einen oder
                                                           mehrere risikoärmere Fonds als so genannte Ablauf-
Sie können IAS wählen, wenn Sie den Vertrag beantra-
                                                           Fonds vor. Sie können uns auch einen anderen Ablauf-
gen oder bis zwei Jahre vor Rentenbeginn. Sie müssen
                                                           Fonds aus unserer Auswahl benennen, in den wir um-
uns einen späteren Beginn spätestens einen Monat vor-
                                                           schichten sollen.
her mitteilen. IAS beginnt immer zum Beginn eines
[→] Versicherungsjahrs.                                    Auch während des Ablaufmanagements können Sie
                                                           Guthaben von einem auf einen anderen Fonds übertra-
Sie können IAS zum Ende eines Monats kündigen.
                                                           gen. Wenn wir den von Ihnen bestimmten Zielwert frü-
Bitte teilen Sie uns dies spätestens einen Monat vor
                                                           her erreichen, schichten wir nicht weiter in den/die Ab-
dem gewünschten Ende mit. Wenn IAS endet, bleibt
                                                           lauf-Fonds um. Sollte der Zielwert vor Rentenbeginn
die vorhandene Aufteilung des Fondsguthabens und
                                                           wieder überschritten werden, schichten wir weiter um.
der IAS-Fonds unverändert bestehen. Ein Rebalancing
findet nicht mehr statt. Die künftigen Beiträge und [→]    Sie können das Ablaufmanagement wie folgt kündigen:
Überschüsse teilen wir so auf, wie Sie es festgelegt ha-
                                                           − vor dessen Beginn jederzeit und
ben.
Bitte beachten Sie: IAS ist nicht kombinierbar mit fol-    − nach dessen Beginn mit einer Frist von einem Mo-
genden Optionen:                                             nat zum Beginn eines jeden Monats. Bereits erfolgte
                                                             Umschichtungen bleiben in diesem Fall unverändert
− Bestehende Fonds nicht weiter besparen (siehe § 24         bestehen.
  Absatz 2)
                                                           Sie können das Ablaufmanagement bis zwei Jahre vor
− Übertragen von Fondsguthaben auf einen anderen           Rentenbeginn auch dann erneut einschließen, wenn Sie
  Fonds (siehe 24 Absatz 3)                                dieses bereits gekündigt hatten.
− Jährliches Rebalancing (siehe § 26)                      Wenn Sie den Rentenbeginn hinausschieben, verlän-
                                                           gert sich das Ablaufmanagement bis zum späteren Ren-
− Ablaufmanagement (siehe § 28)                            tenbeginn. Mehr zum Hinausschieben des Rentenbe-
Wenn Sie IAS erst zu einem späteren Zeitpunkt in Ih-       ginns finden Sie in § 30 Absätze 7 und 8.
ren Vertrag einschließen, beachten Sie bitte: Verein-
barte Optionen der zuvor genannten Aufzählung entfal-      § 29 Wie ermitteln wir den Wert des Fondsgutha-
len.                                                            bens?
Wir berechnen keine Gebühren, wenn wir Fonds im            (1) Wir berechnen den Wert Ihres Guthabens wie folgt:
Rahmen von IAS umschichten.                                Wir multiplizieren die Anzahl der [→] Fondsanteile
                                                           mit dem jeweiligen Kurs eines Fondsanteils. Für Fonds
§ 28 Was bedeutet das Ablaufmanagement?                    in fremder Währung rechnen wir den Wert mit dem je-
                                                           weils aktuellen Kurs der fremden Währung in Euro um.
Ziel des Ablaufmanagements ist es, die Risiken der
Fondsanlage in den letzten Jahren vor Rentenbeginn         (2) Wenn Fonds Erträge ausschütten, erwerben wir mit
schrittweise zu mindern. Dies ist für Sie kostenlos. Sie   den ausgeschütteten Erträgen weitere Anteile dessel-
können das Ablaufmanagement wählen, wenn Sie den           ben Fonds. Diese Anteile schreiben wir Ihrem [→]
Vertrag beantragen oder bis zwei Jahre vor Rentenbe-       Fondsguthaben gut. Wenn Fonds Erträge nicht aus-
ginn. Sie müssen uns dies bis zu folgendem Zeitpunkt       schütten, fließen die Erträge den Fonds direkt zu und
mitteilen: spätestens einen Monat vor dem gewünsch-        erhöhen den Wert der [→] Fondsanteile. Den aktuellen
ten Beginn des Ablaufmanagements.                          Kurs der Anteile finden Sie auf unserer Internetseite
                                                           www.alte-leipziger.de/fondsinformationen.
Wir schichten Ihr Guthaben während des Ablaufmana-
gements von den risikoreicheren Fonds monatlich in         (3) Bei den folgenden Ereignissen ermitteln wir den
die risikoärmeren Fonds um. Als risikoreichere Fonds       Kurs der Fonds an folgenden Stichtagen:
definieren wir die Fonds, die mehr als 50 % Ihres
                                                           − Abbuchung fälliger Beiträge:
Fondsvolumens in Aktien investieren. Alle übrigen
                                                             Jeweils am ersten [→] Börsentag des Monats, an
Fonds aus Ihrer Fondsauswahl berücksichtigen wir
                                                             dem die Beiträge fällig sind.
beim Ablaufmanagement nicht. Risikoärmere Fonds
sind zum Beispiel [→] Rentenfonds oder geldmarkt-          − Zuzahlungen:
nahe Fonds. Für das Ablaufmanagement können Sie ei-          Am ersten Börsentag, der auf den Eingang Ihrer
nen Zielwert bestimmen. Der Zielwert gibt an, wie            Zahlung folgt.

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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


− Zuzahlungen, die wir abbuchen sollen:               H. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN
  Am ersten Börsentag, nachdem Ihr Antrag auf Ab-
  buchung bei uns eingegangen ist.                    § 30 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie
− Switch nach § 24 Absatz 2:                               nach Abschluss des Vertrags?
  Spätestens am zweiten Börsentag des Monats, in      Wir bieten Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, den Ver-
  dem wir die Fonds neu aufteilen.                    trag Ihren privaten und beruflichen Veränderungen an-
− Shift nach § 24 Absatz 3:                           zupassen. Wie Sie Ihre Beiträge ändern können, haben
  Spätestens am zweiten Börsentag, nachdem wir den    wir bereits in § 19 beschrieben.
  Antrag auf Übertragung erhalten haben.
                                                      Umwandlung in einen Tarif mit klassischer Anlage
− Gutschrift von [→] Überschussanteilen:
                                                      (1) Sie können Ihre fondsgebundene Rente in einen Ta-
  Jeweils am ersten Börsentag eines Monats.
                                                      rif mit klassischer Anlage umwandeln. Das ist zum
− Anlage von Ausschüttungen aus Fonds:                Ende eines jeden Monats möglich, frühestens zum
  Am Tag der Ausschüttung.                            Ende des fünften Vertragsjahrs. Sie müssen uns Ihren
                                                      Wunsch spätestens einen Monat vorher mitteilen, be-
− Umwandlung in einen Tarif mit klassischer Anlage:   vor wir den Vertrag umwandeln sollen.
   Am ersten Börsentag des Monats, in dem wir den     Wir übertragen das vorhandene Guthaben auf einen
   Vertrag umwandeln.                                 neuen Vertrag. Wir erheben keine Stornogebühr. Wir
                                                      berechnen die neuen Leistungen dann auf Grundlage
− Auszahlungen aus dem Guthaben:                      eines Tarifs, den wir zum Zeitpunkt der Umwandlung
  Am ersten Börsentag, nachdem Ihr Antrag auf Aus-    anbieten. Dafür verwenden wir die dann geltenden [→]
  zahlung bei uns eingegangen ist.                    Rechnungsgrundlagen. Die Zeitpunkte, wann Sie Ihre
− Rentenbeginn oder einmalige Auszahlung:             Beiträge zahlen und der vereinbarte Rentenbeginn blei-
  Am ersten Börsentag nach dem 20. des Monats vor     ben unverändert.
  dem Rentenbeginn oder der Auszahlung.               Wenn Sie eine [→] BUZ vereinbart haben, können Sie
− Tod des [→] Versicherten:                           diesen Schutz im ursprünglichen Umfang erhalten.
  Am ersten Börsentag, nachdem wir vom Tod erfah-     Hierfür gelten die Tarife und Bedingungen, die zum
  ren haben.                                          Zeitpunkt der Umwandlung gelten. Wir verzichten da-
                                                      rauf, eine erneute [→] Risikoprüfung durchzuführen.
− Kündigung zum Ende eines laufenden Monats:          Bitte beachten Sie: Wir berechnen den Beitrag für die
  Am ersten Börsentag nach dem 20. des Monats vor     die BUZ zum Zeitpunkt der Umwandlung neu. Dafür
  dem Kündigungstermin. Dies gilt nur, wenn wir       verwenden wir das dann aktuelle Alter des Versicher-
  Ihre Kündigung mindestens fünf Arbeitstage vorher   ten.
  erhalten. Sonst berechnen wir den Kurs frühestens
  am ersten Börsentag, nachdem wir die Kündigung      Nachversicherungsgarantie
  erhalten haben.
                                                      (2) Sie können Ihre vereinbarte Summe für den Todes-
− Kündigung zu einem individuell festgelegten Ter-    fall bei bestimmten Ereignissen erhöhen, ohne dass wir
  min:                                                das [→] Risiko erneut prüfen. Wenn Sie die Nachver-
  Frühestens am ersten Börsentag, nachdem wir die     sicherungsgarantie nutzen möchten, beachten Sie bitte
  Kündigung erhalten haben.                           Folgendes:
Bitte beachten Sie: Es kann passieren, dass eine      − Der Versicherte ist nicht berufsunfähig und nicht äl-
Fondsgesellschaft vorübergehend keine Anteile ei-       ter als 50 Jahre, wenn sich die Leistung erhöht.
nes Fonds mehr zurücknimmt. Dann dürfen wir
statt Geld auszuzahlen die [→] Fondsanteile über-     − Sie müssen die Summe für den Todesfall um min-
tragen.                                                 destens 5.000 EUR erhöhen. Sie können die anfäng-
                                                        liche Summe höchstens um 100 % erhöhen.
                                                      − Die gesamte Leistung für den Todesfall aus Ihrem
                                                        Vertrag darf nicht mehr als 300.000 EUR betragen.
                                                        Die gesamte Leistung darf das Vierfache der an-
                                                        fänglichen Summe für den Todesfall nicht überstei-
                                                        gen. Erhöhungen aus der [→] Dynamik zählen nicht
                                                        dazu.
                                                                                           Seite 19 von 28

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− Das Guthaben und die zu zahlenden Beiträge rei-           − der Versicherte selbständig ist,
  chen aus, um die Kosten und [→] Risikobeiträge
                                                            − sein durchschnittlicher Gewinn vor Steuern der
  des Vertrags zu decken. Mehr dazu finden Sie in § 1
                                                              letzten drei Jahre gestiegen ist und
  Absatz 3.
Sie können eine Nachversicherung nur innerhalb von          − diese Steigerung mindestens 30 % beträgt. Hier-
zwölf Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereig-        für vergleichen wir die letzten drei Jahre mit den
nisse beantragen: Der Versicherte                             drei davor liegenden Jahren.
                                                         Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Nachversicherung
− heiratet,
                                                         erst nach Ablauf der zwölf Monate beantragen, prüfen
− bekommt oder adoptiert ein Kind,                       wir das Risiko erneut.
− lässt sich scheiden oder lässt eine eingetragene Le-   Die Höhe des Risikobeitrags richtet sich danach, wie
  benspartnerschaft aufheben,                            wir das Risiko beim letzten Vertrag eingestuft haben.
                                                         Wenn wir dort [→] Zuschläge oder Einschränkungen
− beginnt ein Studium,                                   der Leistungen vereinbart haben, gelten diese auch für
− nimmt eine berufliche Tätigkeit auf. Dies gilt dann,   die Nachversicherung.
  wenn er zuvor eine Berufsausbildung oder ein Stu-      Wenn Sie zum Zeitpunkt der Nachversicherung keine
  dium erfolgreich abgeschlossen hat.                    [→] Dynamik vereinbart, können Sie diese mit ein-
− schließt eine akademische Weiterqualifikation ab       schließen. Wir prüfen das Risiko nicht erneut. Die Dy-
  (zum Beispiel Facharztausbildung, Bachelor,            namik beginnt zum nächsten Versicherungsjahr.
  Staatsexamen); dies gilt für Akademiker, die eine
  berufliche Tätigkeit ausüben, die ihrer Ausbildung     Auszahlungen aus dem Guthaben
  entspricht,                                            (3) Wenn Sie sich vor Rentenbeginn einen Betrag aus-
− schließt eine Meisterprüfung erfolgreich ab,           zahlen lassen wollen, müssen Sie uns dies spätestens
                                                         einen Monat vorher mitteilen. Wir erheben keine Stor-
− macht sich hauptberuflich selbstständig,               nogebühr. Wir prüfen, ob das restliche Guthaben und
− wird als selbstständiger Handwerker von der Versi-     die künftig zu zahlenden Beiträge ausreichen, um die
  cherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversiche-    Kosten und [→] Risikobeiträge des Vertrags zu de-
  rung befreit,                                          cken. Mehr dazu finden Sie in § 1 Absatz 3.
                                                         Haben Sie eine [→] BUZ oder eine Summe für den To-
− ist nicht mehr Pflichtmitglied in einem Versor-
                                                         desfall in Ihren Vertrag eingeschlossen, bleiben diese
  gungswerk,
                                                         in ursprünglicher Höhe bestehen.
− verliert seine Ansprüche aus der betrieblichen Al-
                                                         Wenn Sie sich zum Rentenbeginn einen Betrag auszah-
  tersversorgung ganz oder teilweise,
                                                         len lassen wollen, müssen Sie uns dies innerhalb der
− kauft eine Immobilie, die mindestens 50.000 EUR        letzten sechs Monate vor Rentenbeginn mitteilen. An-
  kostet. Es genügt auch, wenn er ein Darlehen für ei-   stelle der vollen Rente zahlen wir dann eine vermin-
  nen Aus- oder Umbau seiner Immobilie in derselben      derte Rente.
  Höhe aufgenommen hat,                                  Hierfür gelten folgende Regelungen:
− überschreitet mit seinem jährlichen [→] Bruttoein-     − Die Auszahlung muss mindestens 500 EUR betra-
  kommen die Beitragsbemessungsgrenze in der ge-
                                                           gen.
  setzlichen Rentenversicherung,
                                                         − Nach der Auszahlung muss die verbleibende garan-
− erhält nachhaltig ein höheres Bruttoeinkommen.
                                                           tierte Rente mindestens 200 EUR im Jahr betragen.
  Diese Bedingung ist erfüllt, wenn
                                                         Wenn Sie sich nach Rentenbeginn einen Betrag aus-
   − der Versicherte nicht selbstständig ist,            zahlen lassen wollen, müssen Sie uns dies spätestens
   − sein jährliches Bruttoeinkommen im Vergleich        einen Monat vorher mitteilen. Wir erheben keine Stor-
     zum Vorjahreseinkommen steigt und                   nogebühr. Wir zahlen nach der Auszahlung eine ver-
                                                         minderte Rente. Hierfür gelten folgende Regelungen:
   − diese Steigerung mindestens 10 % beträgt.
                                                         − Die Auszahlung muss mindestens 500 EUR betra-
− erwirtschaftet nachhaltig einen höheren Gewinn.          gen.
  Diese Bedingung ist erfüllt, wenn

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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


− Die Auszahlung muss während der [→] Rentenga-           Kosten und [→] Risikobeiträge des Vertrags zu de-
  rantiezeit erfolgen.                                    cken. Mehr dazu finden Sie in § 1 Absatz 3.
− Die Auszahlung muss zum Ende eines Monats er-           Verschieben des Rentenbeginns
  folgen.
                                                          (6) Rentenbeginn vorverlegen:
− Die Auszahlung ist auf die Leistung begrenzt, die       Wenn Sie einen früheren Rentenbeginn wünschen,
  wir bei Tod des [→] Versicherten auszahlen wür-         müssen Sie uns innerhalb der letzten sechs Monate vor
  den.                                                    dem neuen Rentenbeginn mitteilen. Rentenbeginn ist
− Nach der Auszahlung muss die verbleibende garan-        immer der 1. eines Monats. Sie können sich zum neuen
  tierte Rente mindestens 200 EUR im Jahr betragen.       Rentenbeginn auch das Guthaben ganz oder teilweise
                                                          auszahlen lassen.
Übertragung von Fondsanteilen statt Auszahlung in         Wir ermitteln die Höhe der Rente wie in § 8 Absätze 3
Euro                                                      und 4 beschrieben. Dafür berechnen wir die [→] garan-
(4) Wenn Sie nichts anderes beantragen, zahlen wir un-    tierten Rentenfaktoren neu.
sere Leistungen in Euro aus. Auf Wunsch können wir        Einen früheren Rentenbeginn können Sie nur wählen,
auch [→] Fondsanteile übertragen. Bitte beachten Sie      wenn
dabei Folgendes:
                                                          − die neue garantierte Rente mindestens 200 EUR im
− Die Fondsanteile müssen einen Wert von mindes-            Jahr beträgt und
  tens 1.000 EUR haben.
                                                          − keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus ei-
− Sie müssen uns Ihren Wunsch spätestens einen Mo-          ner eingeschlossenen [→] BUZ fällig sind.
  nat vor dem gewünschten Tag der Übertragung mit-
  teilen.                                                 Wenn Sie eine BUZ oder eine Summe für den Todes-
                                                          fall eingeschlossen haben, endet dieser Schutz zum
− Sie müssen uns ebenfalls alle Angaben zum Wert-         neuen Rentenbeginn.
  papierdepot mitteilen, auf das wir die Fondsanteile
  übertragen sollen. Wir können nur ganze Fondsan-        (7) Rentenbeginn nach hinten schieben:
  teile übertragen. Bruchteile von Fondsanteilen zah-     Wenn Sie einen späteren Rentenbeginn wünschen,
  len wir zum gleichen Zeitpunkt in Euro aus.             müssen Sie uns innerhalb der letzten sechs Monate vor
                                                          dem ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn mitteilen.
− Sie tragen die Kosten, die bei der Übertragung von      Rentenbeginn ist immer der 1. eines Monats. Sie kön-
  Fondsanteilen entstehen.                                nen den Rentenbeginn auch mehrmals nach hinten
Bitte beachten Sie: Wir können keine Anteile von          schieben.
Fonds übertragen, die wiederum in andere Fonds inves-     Wir berechnen die [→] garantierten Rentenfaktoren
tiert sind. Es kann auch weitere Gründe geben, warum      mit dem neuen Rentenbeginn.
wir Fondsanteile nicht übertragen können. Zum Bei-
spiel, weil Ihre Bank die Fondsanteile nicht annimmt.     − Wenn Sie den ursprünglich vereinbarten Rentenbe-
In diesen Fällen verkaufen wir die Fondsanteile und         ginn um bis zu fünf Jahre nach hinten schieben,
zahlen sie in Euro aus.                                     bleiben die [→] Rechnungsgrundlagen unverändert.
                                                            Wenn Sie in diesem Fall weiter Beiträge zahlen,
Ändern der Summe für den Todesfall                          gilt: Wir berechnen den [→] garantierten Renten-
                                                            faktor für die zusätzlichen Beiträge mit den zum
(5) Wenn Sie die ursprünglich vereinbarte Summe für         Zeitpunkt der Änderung maßgebenden Rechnungs-
den Todesfall ändern möchten, müssen Sie uns dies bis       grundlagen.
zu folgendem Zeitpunkt mitteilen: spätestens einen
Monat vor dem gewünschten Änderungstermin.                − Wenn Sie den ursprünglich vereinbarten Rentenbe-
                                                            ginn um mehr als fünf Jahre nach hinten schieben,
Wenn Sie die Summe für den Todesfall erhöhen, prü-          verwenden wir die zum Zeitpunkt der Änderung
fen wir das [→] Risiko erneut. Dies gilt nicht für eine     maßgebenden Rechnungsgrundlagen.
Nachversicherung nach Absatz 2. Die Summe für den
Todesfall darf den Betrag von 2 Millionen EUR nicht       Bitte beachten Sie Folgendes:
überschreiten. Erhöhungen aus der [→] Dynamik zäh-        − Sie können den Rentenbeginn nur um volle Jahre
len ebenfalls dazu. Wir prüfen, ob das Guthaben und         hinausschieben.
die künftig zu zahlenden Beiträge ausreichen, um die


                                                                                               Seite 21 von 28

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− Der Versicherte darf zum neuen Rentenbeginn             Rentenfaktoren neu. Die [→] Rechnungsgrundlagen
  höchstens 90 Jahre alt sein.                            bleiben unverändert.
− Sie können zwischen dem ursprünglichen und dem          Leistung im Todesfall nach Rentenbeginn
  neuen Rentenbeginn Beiträge zahlen oder nicht.
                                                          (10) Sie können zum Rentenbeginn die Leistung än-
− Es kann erforderlich sein, dass wir die [→] Ren-        dern, die fällig wird, wenn der [→] Versicherte nach
  tengarantiezeit verkürzen müssen.                       Rentenbeginn stirbt. Ihren Änderungswunsch müssen
− Sie können den späteren Rentenbeginn auch wieder        Sie uns innerhalb der letzten sechs Monate vor Renten-
  vorverlegen.                                            beginn mitteilen. Sie können zum Rentenbeginn eine
                                                          [→] Rentengarantiezeit
− Eine eingeschlossene [→] BUZ oder eine verein-
  barte Summe für den Todesfall enden zum ur-             − neu vereinbaren,
  sprünglichen Rentenbeginn.                              − verlängern oder verkürzen oder
Wir können auf Wunsch zum neuen Rentenbeginn              − ganz ausschließen.
auch das Guthaben ganz oder teilweise auszahlen.
                                                          Wir berechnen die Rente wie in § 8 Absätze 3 und 4
(8) Neue Regelaltersgrenze:                               beschrieben. Wir berechnen die [→] garantierten Ren-
Wenn eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung           tenfaktoren neu. Die [→] Rechnungsgrundlagen blei-
eingeschlossen ist, gilt Folgendes: Wenn die Regelal-     ben unverändert.
tersgrenze in
                                                          Statt einer Rentengarantiezeit können Sie auch fol-
− der Deutschen Rentenversicherung oder                   gende Leistung bei Tod vereinbaren: Wir zahlen das
− den berufsständischen Versorgungswerken                 bei Rentenbeginn vorhandene Guthaben abzüglich der
                                                          bereits gezahlten Renten aus. Wir berechnen die neue
erhöht wird, können Sie den Rentenbeginn nach hinten      Rente auf Grundlage eines Tarifs mit klassischer An-
verschieben. Dies ist nur zusammen mit der Verlänge-      lage, den wir zum Zeitpunkt der Änderung anbieten.
rung des Versicherungsschutzes aus der Zusatzversi-       Dafür verwenden wir die dann geltenden [→] Rech-
cherung möglich. Bitte beachten Sie dafür die Voraus-     nungsgrundlagen.
setzungen der Verlängerungsoption in den Bedingun-
gen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Es     Überschüsse nach Rentenbeginn
gelten folgende Regelungen:
                                                          (11) Sie können zum Rentenbeginn neu festlegen wie
− Sie beantragen die Verlängerung innerhalb von           wir die jährlichen [→] Überschüsse nach Rentenbeginn
  zwölf Monaten, nachdem die gesetzliche Änderung         verwenden sollen. Ihren Änderungswunsch müssen Sie
  in Kraft getreten ist.                                  uns innerhalb der letzten sechs Monate vor Rentenbe-
− Sie zahlen für den Vertrag noch Beiträge.               ginn mitteilen. Mehr zu den verschiedenen Möglich-
                                                          keiten finden Sie in § 14 Absatz 6.
− Es kann erforderlich sein, dass wir die [→] Renten-
  garantiezeit verkürzen müssen.                          Fondsgebundene Rente nach Rentenbeginn
Wir berechnen die [→] garantierten Rentenfaktoren         (12) Sie können zum Rentenbeginn eine fondsgebun-
neu. Wenn Sie den Rentenbeginn nach hinten schieben,      dene Rente wählen. Dies geht nur, wenn wir zum Zeit-
erhöht sich die Summe der vereinbarten Beiträge. Wir      punkt Ihres Rentenbeginns für Ihren Vertrag diese Art
berechnen den garantierten Rentenfaktor für die zusätz-   der Verrentung anbieten. Ihren Änderungswunsch
lichen Beiträge mit den zum Zeitpunkt der Änderung        müssen Sie uns innerhalb der letzten sechs Monate vor
maßgebenden [→] Rechnungsgrundlagen.                      Rentenbeginn mitteilen. Wir ermitteln die fondsgebun-
                                                          dene Rente nach den zum Zeitpunkt des Rentenbeginns
Garantierte Steigerung der Rente                          geltenden [→] Rechnungsgrundlagen. Es gelten die
(9) Haben Sie vereinbart, dass Ihre Rente garantiert      zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gültigen Bedingun-
steigt, können Sie die Höhe dieser Steigerung verrin-     gen für die fondsgebundene Rente und die dann beste-
gern oder ganz ausschließen. Das gilt nur in dem Zeit-    henden steuerlichen Regelungen.
raum, in dem Sie Beiträge zahlen. Sie müssen uns die-
sen Wunsch mindestens einen Monat vor Rentenbeginn
mitteilen. Wir berechnen die [→] garantierten


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[Seite 23]
Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


I.   KÜNDIGUNG DES VERTRAGS                               eingezahlten Beiträge. Wie hoch die garantierten Rück-
                                                          kaufswerte sind, finden Sie in Ihrem [→] Versiche-
§ 31 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen               rungsschein.
     und welche Folgen hat dies?
                                                          J.   BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN
(1) Vor Rentenbeginn können Sie Ihren Vertrag in [→]
Textform zu folgenden Zeitpunkten kündigen:
                                                          § 32 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit
− zum Ende eines Monats oder                                   uns einmal nicht zufrieden sind?
− zu einem von Ihnen festgelegten Termin.                 (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung einmal nicht
                                                          zufrieden sind, wenden Sie sich gerne an unsere interne
Sie können den Vertrag auch teilweise kündigen. Wenn      Beschwerdestelle. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
Sie vor Rentenbeginn teilweise kündigen wollen, müs-
sen Sie Folgendes beachten:                               Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.
                                                          Alte Leipziger-Platz 1
− Der neue Beitrag muss mindestens 300 EUR im             61440 Oberursel
  Jahr betragen.                                          E-Mail: leben@alte-leipziger.de
− Ihr Guthaben und die künftig zu zahlenden Beiträge      Internet: www.alte-leipziger.de
  reichen aus, um die Kosten und [→] Risikobeiträge       (2) Wenn Verhandlungen mit uns nicht zu dem von
  des Vertrags zu decken. Mehr dazu finden Sie in § 1     Ihnen gewünschten Ergebnis geführt haben, gibt es
  Absatz 3.                                               weitere Beschwerdemöglichkeiten:
Nach Rentenbeginn können Sie nur während der [→]
Rentengarantiezeit kündigen, und zwar zum Ende eines      Versicherungsombudsmann
Monats. Wenn Sie für die Rente eine andere Zahlungs-      Sie können sich als [→] Verbraucher an den Ombuds-
weise gewählt haben, können Sie nur zum Ende eines        mann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen
Zahlungsabschnitts kündigen.                              Sie derzeit wie folgt:
Wenn Sie nach Rentenbeginn teilweise kündigen, muss       Versicherungsombudsmann e.V.
die verbleibende Rente mindestens 200 EUR im Jahr         Postfach 080632
betragen.                                                 10006 Berlin
(2) Wenn Sie kündigen, zahlen wir Ihnen den [→]           E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Rückkaufswert nach § 169 Versicherungsvertragsge-         Internet: www.versicherungsombudsmann.de
setz aus. Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden        Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
Sie auf folgender Seite im Internet:                      hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Der Rückkaufs-       Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem
wert ist Ihr Guthaben zum Zeitpunkt, zu dem Sie kün-      Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
digen. Wir ziehen keine Stornogebühr ab. Wenn Sie
Beiträge nicht gezahlt haben, ziehen wir diese vom        Wenn Sie [→] Verbraucher sind und diesen Vertrag
Rückkaufswert ab.                                         online (zum Beispiel über eine Webseite oder per E-
                                                          Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit ihrer
Bitte beachten Sie: Wenn Sie während der [→] Ren-         Beschwerde auch online an die Plattform
tengarantiezeit kündigen, ist der Rückkaufswert be-       ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
grenzt. Wir zahlen in diesem Fall nur die Leistung aus,
die wir auch bei Tod des [→] Versicherten auszahlen       Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den
würden. Aus der Differenz zwischen dem Guthaben           Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
und dem begrenzten Rückkaufswert zahlen wir eine le-
benslange Rente ohne Rentengarantiezeit. Wenn diese       Versicherungsaufsicht
Rente kleiner ist als 200 EUR im Jahr, zahlen wir die     Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
Differenz zusammen mit dem Rückkaufswert aus.             wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen
(3) Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, kann das für Sie     wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst-
Nachteile haben. In den ersten Jahren entnehmen wir       leistungsaufsicht (BaFin). Die derzeitigen Kontaktda-
Ihrem Guthaben die Abschluss- und Vertriebskosten         ten sind:
(§ 21 Absatz 2). Deshalb ist zunächst nur ein geringer    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
[→] Rückkaufswert vorhanden. Dieser kann auch in          Sektor Versicherungsaufsicht
den folgenden Jahren niedriger sein als Ihre              Graurheindorfer Straße 108
                                                                                                  Seite 23 von 28

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53117 Bonn                                              Rechtsweg
E-Mail: poststelle@bafin.de
                                                        Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg
Bitte beachten Sie: Die BaFin ist keine Schiedsstelle   zu beschreiten.
und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
scheiden.


ANHANG: ERKLÄRUNGEN VON FACHBEGRIFFEN

Arglistig                         Arglist bedeutet, dass Sie oder der [→] Versicherte uns absichtlich täuschen.
                                  Beispiel: Sie oder der Versicherte machen falsche Angaben, um Leistungen
                                  aus dem Vertrag zu erhalten.

Ausgabeaufschlag                  Einmalige Gebühr, die Fondsgesellschaften normalerweise beim Kauf von
                                  Fondsanteilen erheben. Fondsgesellschaften geben den Ausgabeaufschlag als
                                  Prozentsatz des aktuellen Kurses an. Die Höhe kann zwischen 0 % und 7 %
                                  betragen.

Barwert                           Der Barwert ist der Wert, den zukünftige Zahlungen in der Gegenwart besit-
                                  zen. Wir ermitteln den Barwert, indem wir zukünftige Rentenzahlungen ab-
                                  zinsen und diese anschließend summieren.
Begünstigter                      Sie können eine Person bestimmen, die im [→] Versicherungsfall die Leis-
                                  tungen erhalten soll. Dies müssen Sie tun, bevor der Versicherungsfall einge-
                                  treten ist. Diese Person nennen wir Begünstigter. Sie können auch mehrere
                                  Personen als Begünstigte bestimmen.
                                  Für Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähig-
                                  keits-Zusatzversicherung, Erwerbsminderungsversicherung, Erwerbsminde-
                                  rungs-Zusatzversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung gilt Folgendes:
                                  Der Begünstigte muss der Versicherte selbst oder ein naher Angehöriger des
                                  Versicherten im Sinne der §§ 15 Abgabenordnung oder 7 Absatz 3 Pflegezeit-
                                  gesetz sein. Nicht zugelassen werden jedoch der Verlobte und der Lebensge-
                                  fährte. Unter Lebensgefährten verstehen wir Personen, die in eheähnlicher Ge-
                                  meinschaft leben, jedoch nicht verheiratet oder verpartnert sind.
                                  Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Steuerinformation unter
                                  dem Punkt C. Versicherungsteuer. Den genauen Wortlaut der Gesetze finden
                                  Sie auf folgender Seite im Internet: www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.

Bewertungsreserven                Sie entstehen wie folgt: In unserer Bilanz bewerten wir unsere Kapitalanlagen
                                  nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Wenn der Marktwert unserer
                                  Kapitalanlagen höher ist als deren Wert in unserer Bilanz, entstehen Bewer-
                                  tungsreserven.

Börsentag                         Sind die Tage, an denen Wertpapiere an den Börsen gehandelt werden.

Bruttoeinkommen                   Dies ist der Bruttoarbeitslohn des Versicherten aus nichtselbständiger Tätig-
                                  keit. Die Steuer und die Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abgezogen.

BUZ                               Zusatzversicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit.

Dynamik                           Wenn Sie in Ihren Vertrag eine Dynamik eingeschlossen haben, erhöhen wir
                                  automatisch jährlich Ihren Beitrag. Dadurch steigen die vereinbarten Leistun-
                                  gen. Das Risiko prüfen wir dabei nicht erneut.


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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


Erklärungen                              Sind Mitteilungen, die auch einen rechtlichen Charakter haben können. Zum
                                         Beispiel: Anfechtungen, Kündigungen, Mahnungen.

ETF                                      Exchange Traded Fund ist ein Investmentfonds, der an einer Börse gehandelt
                                         wird. In der Regel sind ETFs passiv verwaltete Investmentfonds. Sie bilden
                                         einen Index nach und sind kostengünstig.

Fahrlässig                               Sie handeln fahrlässig, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt nicht beachten.

Fondsanteil                              Mit einem Fondsanteil haben Sie einen Anspruch gegenüber der Investment-
                                         gesellschaft auf einen Teil des Fondsvermögens. Der Wert eines Fondsanteils
                                         berechnet sich aus dem Gesamtwert des Fondsvermögens und den vorhande-
                                         nen Fondsanteilen. Der Wert wird üblicherweise an jedem [→] Börsentag er-
                                         mittelt.

Fondsguthaben                            Um das Fondsguthaben zu berechnen, multiplizieren wir die Anzahl Ihrer [→]
                                         Fondsanteile mit dem aktuellen Kurs eines Fondsanteils.

Garantierter Rentenfaktor                Gibt an, wie viel Rente Sie pro 10.000 EUR Guthaben mindestens erhalten.
                                         Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben zum Rentenbeginn ein Guthaben von
                                         50.000 EUR und Ihr garantierter monatlicher Rentenfaktor beträgt 30 EUR.
                                         Dann erhalten Sie mindestens 150 EUR monatliche Rente.
                                         Für den Rentenfaktor bei Beginn des Vertrags gelten folgende Grundlagen:
                                         Wir verwenden unsere eigene Sterbetafel. Diese ist unabhängig vom Ge-
                                         schlecht und legt die Sterbewahrscheinlichkeiten der Sterbetafel DAV 2004 R
                                         zugrunde. Wir berücksichtigen für die gesamte Dauer der Rente einen Zins
                                         von 1 % pro Jahr. Der garantierte Rentenfaktor beträgt 95 % des Rentenfak-
                                         tors bei Beginn des Vertrags.

Gefahrerhebliche Umstände                Sind für den Vertrag entscheidende Umstände, um diesen überhaupt oder mit
                                         dem beantragten Inhalt abzuschließen. Zum Beispiel: Alter, Beruf, Gesund-
                                         heitszustand.

Grob fahrlässig                          Sie handeln grob fahrlässig, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt in besonde-
                                         rem Maß nicht beachten. Mit anderen Worten: Sie haben nicht beachtet, was
                                         jedem hätte einleuchten müssen.

Juristische Person                       Im Unterschied zu einer natürlichen Person ist eine juristische Person zum
                                         Beispiel: Eine Aktiengesellschaft (AG), eine Gesellschaft mit beschränkter
                                         Haftung (GmbH), eine Stiftung oder ein Verein.

Klassisches Vermögen                     Mit diesem beschreiben wir das klassische Sicherungsvermögen, das in § 125
                                         Versicherungsaufsichtsgesetz definiert ist. Den genauen Wortlaut des Geset-
                                         zes finden Sie auf folgender Seite im Internet:
                                         www.alte-leipziger.de/gesetzestexte. Das klassische Vermögen legen wir zum
                                         Beispiel an in Grundstücken, festverzinslichen Wertpapieren und Schuldver-
                                         schreibungen.

Rechnungsgrundlagen                      Sie dienen dazu, die Beiträge und die Leistungen zu berechnen. Zu den Rech-
                                         nungsgrundlagen gehören zum Beispiel die Annahmen darüber, wie sich fol-
                                         gende Größen entwickeln: die versicherten Risiken, die Zinsen und die Kos-
                                         ten.


                                                                                                       Seite 25 von 28

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Rentenfonds                      Ist ein Investmentfonds, der sein Vermögen ganz oder überwiegend in fest-
                                 verzinsliche Wertpapiere anlegt. Zu festverzinslichen Wertpapieren gehören
                                 zum Beispiel Anleihen oder Pfandbriefe.

Rentengarantiezeit               Ist der Zeitraum, in dem wir die Rente mindestens zahlen. Das gilt auch, wenn
                                 der [→] Versicherte während dieser Zeit stirbt. Die Rentengarantiezeit be-
                                 ginnt immer zu Rentenbeginn.

Risiko                           Ist bei einer versicherten Todesfallsumme die Wahrscheinlichkeit, dass der
                                 [→] Versicherte stirbt. Bei einer [→] BUZ ist das Risiko die Wahrscheinlich-
                                 keit, dass der [→] Versicherte berufsunfähig wird. Wir unterscheiden unsere
                                 Annahmen nicht nach dem Geschlecht. Das Risiko erhöht sich auch dann,
                                 wenn der Versicherte im Beruf oder in der Freizeit besonderen Gefahren aus-
                                 gesetzt ist.

Risikobeiträge                   Beiträge für die Absicherung der versicherten Risiken. Die kann eine verein-
                                 barte [→] BUZ sein oder eine vereinbarte Summe für den Todesfall.

Risikoprüfung                    Wenn Sie eine Versicherung beantragen, prüfen wir das [→] Risiko des [→]
                                 Versicherten. Dabei berücksichtigen wir zum Beispiel Angaben zum Alter,
                                 Beruf, dem aktuellen Zustand der Gesundheit und zu gefährlichen Sportarten.
                                 Auf dieser Grundlage entscheiden wir, ob und in welcher Form wir Ihren An-
                                 trag annehmen.

Rückkaufswert                    Den Rückkaufswert zahlen wir aus, wenn Sie kündigen. Wir berechnen ihn
                                 auf Grundlage von § 169 Versicherungsvertragsgesetz. Die Rückkaufswerte
                                 erhöhen sich zum Beispiel, wenn wir [→] Überschüsse und [→] Bewertungs-
                                 reserven zuteilen.

Rückstellungen                   Sind Passivposten in der Bilanz, zu denen noch ungewiss ist, ob und in wel-
                                 cher Höhe sie entstehen. Dies kann zum Beispiel Verbindlichkeiten, Verluste
                                 oder Aufwendungen betreffen.

Rückstellung für Beitragsrück-
erstattung                     Ist eine versicherungstechnische [→] Rückstellung in der Bilanz eines Versi-
                               cherers. Sie enthält den Wert der Ansprüche auf Beitragsrückerstattung der
                               [→] Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit. Dieser Rückstellung entneh-
                               men wir zum Beispiel die [→] Überschussanteile, die wir den einzelnen Ver-
                               trägen konkret zuteilen.

Schriftform                      Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, müssen [→] Erklärungen zum Bei-
                                 spiel per Brief mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Die Schriftform ist in
                                 § 126 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Den genauen Wortlaut des Gesetzes
                                 finden Sie auf folgender Seite im Internet:
                                 www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.

Steuerlich ansässig              Begriff aus dem Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen: Ein Steuer-
                                 pflichtiger ist in folgendem Staat steuerlich ansässig: Staat, in dem er seinen
                                 Hauptwohnsitz hat und dem er deswegen aus der Sicht des Abkommens zu-
                                 geordnet wird.

Textform                         Für die Textform reicht eine lesbare [→] Erklärung. Diese muss auf einem
                                 dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Fax oder E-Mail) abgegeben werden.
                                 Die Textform ist in § 126b Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Den genauen


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Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit


                                         Wortlaut des Gesetzes finden Sie auf folgender Seite im Internet:
                                         www.alte-leipziger.de/gesetzestexte.

Überschüsse                              Sind Erträge, die wir zusätzlich erwirtschaften. Sie kommen zustande, wenn
                                         wir bessere Ergebnisse erzielen als bei Beginn des Vertrags angenommen.
                                         Zum Beispiel: Wir erzielen höhere Kapitalerträge oder müssen weniger Leis-
                                         tungen erbringen als angenommen.

Überschussanteil                         Ist der Anteil an den erwirtschafteten [→] Überschüssen, den wir Ihrem Ver-
                                         trag gutschreiben.

Überschusssatz                           Anhand der Überschusssätze ermitteln wir die Höhe der [→] Überschussan-
                                         teile für die einzelnen Verträge. Wir legen diese jährlich neu fest und veröf-
                                         fentlichen sie im Geschäftsbericht.

Unverzüglich                             Bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“ oder
                                         „so schnell wie eben möglich“.

Verantwortlicher Aktuar                  Ist ein versicherungsmathematisch ausgebildeter Sachverständiger. Jeder Le-
                                         bensversicherer muss einen Verantwortlichen Aktuar bestellen. Dieser achtet
                                         insbesondere darauf, dass der Versicherer die Garantien gegenüber seinen
                                         [→] Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllen kann.

Verbraucher                              Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
                                         überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
                                         Tätigkeit zugerechnet werden können.

Vermögensverwaltende Fonds               Sind Investmentfonds, die in Aktien, Anleihen, Immobilien, Rohstoffen oder
                                         Edelmetallen anlegen. Ziel ist, durch eine ausgewogene Anlage positive Er-
                                         träge in allen Marktphasen zu erzielen.

Versichertenbestand                      Anzahl der Versicherten der Alte Leipziger Lebensversicherung.

Versicherter                             Ist die Person, die wir im Hinblick auf die Risiken versichern. Der Versicherte
                                         kann jemand anderes sein als der [→] Versicherungsnehmer.

Versicherungsfall                        Liegt vor, wenn ein Umstand eintritt, der eine Leistung durch uns auslöst. Zum
                                         Beispiel: Der [→] Versicherte stirbt.

Versicherungsjahr                        Ein neues Versicherungsjahr beginnt immer mit dem Monat, für den wir den
                                         Rentenbeginn vereinbart haben. Das bedeutet: Das erste Versicherungsjahr
                                         kann weniger als zwölf Monate umfassen. Beispiel: Beginn des Vertrags
                                         01.08., vereinbarter Rentenbeginn 01.05. Dann umfasst das erste Versiche-
                                         rungsjahr neun Monate, alle weiteren zwölf Monate.

Versicherungsnehmer                      Schließt mit uns den Versicherungsvertrag. Er ist damit unser Vertragspartner.

Versicherungsschein                      Ist eine Urkunde über den Versicherungsvertrag. Zu Beginn des Vertrags sen-
                                         den wir Ihnen den Versicherungsschein. Er enthält wichtige Daten zu Ihrem
                                         Vertrag. Zum Beispiel: das versicherte Risiko, den Beginn des Vertrags und
                                         den Rentenbeginn. Für Änderungen während der Laufzeit des Vertrags erhal-
                                         ten Sie jeweils einen Nachtrag. Bitte heben Sie den Versicherungsschein und
                                         die Nachträge gut auf.


                                                                                                        Seite 27 von 28

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Volatilität       Maß für die Schwankungsbreite eines Wertpapiers, einer Währung oder eines
                  Fondskurses über einen längeren Zeitraum. Wir verwenden bei der Intelligen-
                  ten Anlagesteuerung Volatilitäten über einen Zeitraum von einem Monat.

Vorsätzlich       Vorsätzlich handelt, wer ein bestimmtes Ziel erreichen will, dabei die Um-
                  stände seines Handelns kennt und die Folgen bewusst in Kauf nimmt.


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